«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Bürgergeld: Jobcenter darf den Kinder-Sofortzuschlag im Monat der Geburt nicht anteilig kürzen
Der § 72 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB Il) geht von einer monatlichen Leistung in Höhe von 25,- € aus. Wohl möglich könnten hier tausende Bürgergeld Bescheide rechtswidrig sein. Denn die Jobcenter vertreten die Auffassung, dass eine anteilige Kürzung im Monat der Geburt zulässig sei, doch diese Rechtsauffassung ist schlicht rechtswidrig.
Mit wegweisendem Urteil gibt die 5. Kammer des Sozialgerichts Augsburg ( Urteil vom 24.11.2025 – S 5 AS 726/25 – unveröffentlicht) bekannt, dass der Sofortzuschlag als monatliche Leistung ausgestaltet ist und dem betroffenen Kind auch im Monat der Geburt in voller Höhe von 25,00 € vom Jobcenter zu gewähren ist.
Das Jobcenter irrt, wenn es meint, im Monat der Geburt ist der Sofortzuschlag anteilig zu kürzenNach Auffassung des Sozialgerichts Augsburg und auch nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Daniel Zeeb (Augsburg) ist der Sofortzuschlag als monatliche Leistung ausgestaltet und steht daher dem betroffenen Kind auch im Monat der Geburt in voller Höhe von 25,00 € und nicht nur zeitanteilig gekürzt zu.
Die Berechnungsregel des § 41 Abs. 1 SGB II findet auf den Anspruch auf Sofortzuschlag nach § 72 SGB II gerade – keine Anwendung – , so die 5. Kammer des SG Augsburg.
Kurzbegründung des GerichtsGemäß § 72 Abs. 1 Abs. 1 SGB Il haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Bürgergeld haben, dem ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt, zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 25,- €. Gemäß Satz 2 der Regelung gilt Satz 1 auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
1. nur einen Anspruch auf eine Bildungs- und Teilhabeleistung haben oder
2. nur deshalb keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, weil im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit Kindergeld berücksichtigt wurde (§ 11 Absatz 1 Satz 5).
Der Sofortzuschlag ist als monatliche Leistung ausgestaltetDenn entgegen der Rechtsansicht des Jobcenters findet die Berechnungsregel des § 41 Abs. 1 SGB II auf den Anspruch auf Sofortzuschlag nach 8 72 SGB Il zur Überzeugung des Gerichts keine Anwendung. § 41 Abs 1 Satz 1 SGB Il bestimmt, dass der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für jeden Kalendertag besteht.
Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet, § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB Il. Gemäß Satz 3 der Regelung wird, wenn die Leistungen nicht für einen vollen Monat zustehen, die Leistung anteilig erbracht.
Es handelt sich beim Sofortzuschlag nach § 72 SGB II nicht um eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne einer Leistung, die zur Deckung eines konkreten Bedarfs erbracht werden soll.
Denn entgegen der Ansicht des Jobcenters lässt sich eine derartige Zweckbestimmung nicht aus der Gesetzesbegründung herleiten, vielmehr wird dort ausdrücklich zur Regelung des § 72 SGB Il ausgeführt (vgl. BT. Drs. 20/1411, S. 16f), dass es sich um eine zusätzliche Leistung handle, die nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs diene.
Es wird weiter betont, dass die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe bereits durch die derzeit geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt seien. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung solle der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts um einen zusätzlichen Betrag, der unabhängig von der geltenden Höhe der Regelbedarfe oder anderer Bedarfe erbracht werde, ergänzen (BT Drs. 20/1411, S. 17 1. Absatz).
Monatlicher AnspruchDie Bestimmung eines monatlichen Anspruchs steht gerade im Gegensatz zur Regelung des kalendertäglichen Anspruchs der Leistungen, die zur konkreten Bedarfsdeckung erbracht werden gemäß § 41 Abs.1 Satz 1 SGB Il.
Eine lediglich anteilige Gewährung des Sofortzuschlags ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht vorgesehen und unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung mit dem Zweck der Leistung, einen zusätzlichen Betrag, unabhängig von der Höhe der Regelbedarfe oder konkreter Bedarfe zur Deckung des Lebensunterhalts, als pauschale Leistung zu gewähren, nicht in Einklang zu bringen.
Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef BrockEine wegweisende Entscheidung zum Sofortzuschlag für Kinder, welche es vom Jobcenter umzusetzen gilt.
Wahrscheinlich sind somit tausende Bürgergeld Bescheide rechtswidrig. Bürgergeld Familien rate ich zur Durchsicht ihrer ALG 2 Bescheide, wenn sie von dieser Regelung betroffen sind und zur Gegenwehr.
Auslegung dieser Rechtsprechung mit Beispiel:§ 72 SGB Il geht von einer monatlichen Leistung in Höhe von 25,- € aus.
Wenn das Kind zum Beispiel am 30.03.2025 geboren wurde, steht dem Kind als neues Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Sofortzuschlag in Höhe von 25 € zu und nicht nur anteilig – in Höhe 1,67 € für den Zeitraum 30.03.2025 bis 31.03.2025, so aber die rechtswidrige Meinung des Jobcenters.
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People of Tartous celebrate the first anniversary of victory and liberation.
Syria marks Liberation Day with public celebrations and military parades
Damascus, Dec. 8 (SANA) Across Syria, popular and official celebrations took place Monday, featuring military parades to mark the first anniversary of Liberation Day. Hundreds of thousands of citizens flocked to public squares to join the festivities and express their joy.
The main celebration was held at Umayyad Square in Damascus, where citizens gathered early to attend the military parade organized by the Ministry of Defense on Mezzeh Highway.
On this day last year, revolutionary forces succeeded in overthrowing the Assad regime after 54 years of rule.
President al-Sharaa attends military parade in Damascus for Liberation Day
Die Umweltverschmutzung durch Elektroautos wird zugunsten einer angeblichen Klimakrise ignoriert!
Vijay Jayaraj
Das leise, glänzende Chassis eines Elektrofahrzeugs (EV) gleitet durch einen unberührten Wald oder eine makellose, futuristische Stadt. Die Botschaft ist einfach: Der Fahrer rettet den Planeten. Es handelt sich um eine Erzählung, die auf einer bequemen, berechnenden Auslassung basiert.
Wenn man einen Blick hinter die Kulissen der EV-Lieferkette wirft – angefangen beim Nickelabbau in Indonesien bis hin zur Verarbeitung von Seltenerdmetallen in China – offenbart sich ein weit weniger makelloses Bild. Das Label „null Auspuffemissionen” ist ein Meisterwerk der Irreführung, das die Aufmerksamkeit von einer ökologischen Hölle ablenkt.
In Sulawesi Indonesien erstrecken sich Förderbänder über einst üppige Wälder und schleudern Staub in die Luft, während Schornsteine den Himmel mit giftigem Dunst verpesten. Der Ansturm, den Bedarf des Westens an Elektrofahrzeugen zu decken, hat einen Nickelboom ausgelöst, dessen Kosten jedoch direkt auf die Menschen und Ökosysteme Indonesiens abgewälzt werden.
Warum also gerade Nickel? Die heutigen Batterien – das Herzstück des Antriebs von Elektrofahrzeugen – basieren auf Nickel, dessen größter Produzent Indonesien ist. Ohne indonesisches Nickel kämen die Lieferketten für „saubere” Fahrzeuge zum Erliegen. Und jeder neue Elektro-SUV, der in die Ausstellungsräume geliefert wird, hinterlässt Umweltkosten, die diesen indonesischen Gemeinden auferlegt werden.
Was genau strömt aus indonesischen Schornsteinen und sickert aus Fabrikabwässern in Flüsse und Böden? Eine unvollständige Liste umfasst Schwefeldioxid, ein ätzendes Gas, Stickoxide und mikroskopisch kleine Partikel, beides Bestandteile von Smog, Chrom, Ammoniak, Schwefelwasserstoff und Schwermetalle wie Blei, Arsen, Kobalt und Cadmium. All dies sind Schadstoffe mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit.
Fischer aus Sulawesi und Nord-Maluku beklagen das Verschwinden von Fischschwärmen sowie giftige Schlammablagerungen im Meer. Sogar die Luft soll nach Metall und Asche schmecken. Das sind die Lebenserfahrungen Tausender Indonesier, keine vereinzelten Anekdoten.
Die Batterie ist nur ein Teil der Geschichte. Der Elektromotor des Elektroautos sowie die Maschinen der riesigen Windkraftanlagen, welche die Batterie aufladen könnten, benötigen leistungsstarke Magnete aus Seltenerdmetallen. Und mehr als 90 % der weltweiten Versorgung mit diesen verarbeiteten Mineralien stammt aus China.
Die Verarbeitung dieser Mineralien hat ökologische Schäden hinterlassen, die in westlichen politischen Debatten verschwiegen werden.
Städte wie Baotou in der Inneren Mongolei sind berüchtigt für ihre dystopischen Giftseen – künstliche Teiche, die mit schwarzem Schlamm gefüllt sind, der wiederum mit Thorium, Uran und gefährlichen Chemikalien verseucht ist. Saures Abwasser, ein Nebenprodukt der Mineralgewinnung und -verarbeitung, gelangt in die Umwelt und vergiftet Ackerland und Gewässer.
Giftige Abwässer haben südostasiatische Flüsse wie den Malihka und den N’Mai Hka verschmutzt, die Quellflüsse der großen Flüsse Irrawaddy und Mekong sind. Die Wasserversorgung von Millionen von Menschen in Thailand, Laos, Kambodscha und Vietnam ist dadurch verseucht worden.
Leider interessieren sich „grüne“ Enthusiasten nicht für echte Umweltverschmutzung, sondern vielmehr für die Dämonisierung von Kohlendioxid (CO₂). Die alarmistische Bewegung braucht einen unsichtbaren, allgegenwärtigen Buhmann, um die Menschen in Panik zu versetzen, damit sie ihr Geld und ihre Souveränität aufgeben.
Das gesamte „Netto-Null“-Konstrukt basiert auf der Behauptung, dass CO₂ ein Schadstoff ist, der eine Klimakrise verursacht. Das ist der größte Betrug unserer Zeit. Viele Länder regulieren CO₂ nicht zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, wie es der gesunde Menschenverstand und die Wissenschaft vorschreiben würden. Schließlich ist CO₂ ein lebenswichtiges Gas, das Pflanzen und alle Tiere am Leben erhält, die sich von ihnen ernähren. Jeder von uns atmet täglich zwei Pfund CO₂ aus.
Die Massenbekehrung zu Elektroautos und Windkraftanlagen ist kein edler Kreuzzug zur Rettung des Planeten. Es ist ein zynischer Trick, um eine kleine Gruppe von Investoren in grüne Technologien zu bereichern und globale Bürokraten zu stärken.
Die Absicht dabei ist nicht, die Verwendung von Nickel oder Seltenen Erden zu stoppen, die beide vielen nützlichen Zwecken dienen. Der Punkt ist, dass die „grüne” Agenda nicht grün ist. Es handelt sich um eine finstere Marketingkampagne für eine eigennützige Ideologie, die bereit ist, ganze Regionen ihren giftigen Nebenprodukten zu opfern.
This commentary was first published at PJ Media November 25.
Vijay Jayaraj is a Science and Research Associate at the CO2 Coalition, Fairfax, Virginia. He holds an M.S. in environmental sciences from the University of East Anglia and a postgraduate degree in energy management from Robert Gordon University, both in the U.K., and a bachelor’s in engineering from Anna University, India.
Link: https://clintel.org/ignoring-ev-pollution-for-fake-climate-crisis/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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QSD rufen zu nationalem Dialog in Syrien auf
Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben zum ersten Jahrestag des Sturzes des Assad-Regimes einen umfassenden nationalen Dialog gefordert. In einer am Montag veröffentlichten Erklärung rief das multiethnische Bündnis dazu auf, einen neuen gesamtgesellschaftlichen Vertrag zu schließen, der auf Gleichberechtigung, Teilhabe und demokratischen Prinzipien fußt. Zugleich warnten die QSD vor einer Rückkehr zur autoritären „Baath-Mentalität“ und kritisierten scharf die anhaltende Verbreitung von Hassrede durch regimenahe Akteure.
Neue politische Grundlage gefordert
„Die nächste Phase verlangt einen echten und integrativen nationalen Dialog, fern von Ausgrenzung und Alleinherrschaft“, heißt es in der Stellungnahme der QSD, die über das Medienzentrum verbreitet wurde. Der Aufbau eines neuen Gesellschaftsvertrags solle die Grundlagen für ein Syrien schaffen, das auf Recht, Freiheit und Gleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger basiert. Der erste Jahrestag des Falls des Assad-Regimes sei ein Anlass, innezuhalten und die Entwicklungen in den von der Autonomieverwaltung kontrollierten Gebieten zu reflektieren.
Nordostsyrien als Vorreiter des Wandels
Die QSD erinnerten daran, dass die Regionen im Norden und Osten Syriens bereits frühzeitig Widerstand gegen die autoritären Strukturen des alten Regimes geleistet haben. Schon mit dem Aufstand von Qamişlo am 12. März 2004 hatte sich Protest gegen das System formiert. Mit der Verdrängung des Regimes im Zuge der Rojava-Revolution 2012 bauten lokale Kräfte ein alternatives Verwaltungsmodell auf, das auf zivilgesellschaftlicher Organisation, Basisdemokratie und Dienstleistungsorientierung beruht. Aus den damals gebildeten Selbstverteidigungsstrukturen gingen später die QSD hervor, die heute eine zentrale Rolle in der regionalen Stabilität und im Kampf gegen den Terrorismus spielen.
„Was wir erreicht haben, war nicht das Ergebnis eines Moments, sondern Ausdruck einer tiefen Legitimität, die aus dem Widerstand und der Standhaftigkeit unseres Volkes hervorgeht – aus den Opfern der Söhne und Töchter unseres Landes, die den selbsternannten IS zerschlagen und weite Gebiete Syriens im Namen der ganzen Welt befreit haben.“
Kritik an autoritären Tendenzen und Spaltung
Besorgt äußerten sich die QSD über Anzeichen einer möglichen Rückkehr zentralistischer und repressiver Machtverhältnisse. „Der Zusammenbruch des Regimes war mehr als ein politischer Wandel – er war das Ende einer Denkweise, die Macht monopolisierte und das Volk unterdrückte“, heißt es. Jede Form der Wiederbelebung dieser Strukturen bedeute eine Rückkehr zur Krise.
Zudem kritisieren die QSD, dass einzelne regimenahe Akteure weiterhin auf Hassrede und spalterische Rhetorik setzten. Diese versuchten, die Gesellschaft entlang ethnischer oder politischer Linien zu polarisieren, anstatt die Einheit Syriens zu fördern. Ein solcher Diskurs sei nicht vereinbar mit den Anforderungen eines Neuanfangs, sondern Ausdruck eines überkommenen Machtverständnisses.
Rückkehr der Vertriebenen bleibt zentrales Anliegen
Ein weiteres zentrales Thema des Statements war das Schicksal der aus von der Türkei besetzten Regionen wie Efrîn (Afrin), Serêkaniyê (Ras al-Ain) und Girê Spî (Tall Abyad) Vertriebenen. Trotz des Rückzugs des Regimes sei die Rückkehr hunderttausender Menschen weiterhin nicht gewährleistet. Die QSD bezeichnen deren Rückkehr als „nationale Priorität“, ohne die kein gerechter oder tragfähiger Friedensprozess denkbar sei.
Verteidigung der Errungenschaften
Abschließend betonte das Generalkommando der QSD die Rolle des Bündnisses als stabilisierende Kraft in Nordostsyrien. Man sehe sich in der Verantwortung, die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren und die gesellschaftlichen Errungenschaften der vergangenen Jahre zu bewahren. „Unsere Kämpferinnen und Kämpfer haben unter Einsatz ihres Lebens für Freiheit, Würde und Selbstbestimmung gekämpft. Dies verpflichtet uns, alles zu tun, um das Erreichte zu schützen und den Weg in ein neues Syrien zu ebnen – ein Syrien, das auf Gerechtigkeit, Freiheit und Partnerschaft aufbaut und den Opfern dieser Revolution gerecht wird.“
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/daanes-kritisiert-Ubergangsregierung-und-ruft-zu-demokratischem-neuanfang-auf-49153 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/un-menschenrechtslage-in-syrien-bleibt-kritisch-49141 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/gfbv-warnt-vor-volkermorden-an-minderheiten-in-syrien-49112 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nordostsyrische-selbstverwaltung-fordert-ruckkehrrecht-fur-vertriebene-49073
„Amerika hat die europäischen Parasiten abgeschüttelt“
Schwerbehinderung: Weitreichende Änderungen beim Behindertengleichstellungsgesetz geplant
Die Bundesregierung stellt die Barrierefreiheit in Deutschland erneut auf die Agenda. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgelegt, der den Anspruch formuliert, Barrieren nicht nur in staatlichen Strukturen, sondern auch im Alltag privater Angebote spürbar zu reduzieren.
Schon die Ausgangslage ist dabei nicht umstritten: Millionen Menschen stoßen in Deutschland weiterhin auf Hindernisse, die Teilhabe erschweren oder verhindern – im Gebäude, am Schalter, auf Webseiten oder bei Dienstleistungen, die für andere selbstverständlich zugänglich sind.
Neu ist, dass der Entwurf den privaten Bereich deutlich stärker in den Blick nimmt als bisher. Gleichzeitig entzündet sich bereits an den vorgesehenen Instrumenten eine rechtliche Auseinandersetzung: Wie verbindlich wird Barrierefreiheit, wenn sie bei privaten Anbietern vor allem über Einzelfalllösungen erreicht werden soll?
Wie wirksam ist ein Diskriminierungsschutz, wenn finanzielle Ansprüche gegenüber Unternehmen ausdrücklich ausgeschlossen werden? Und wie passt ein langer Zeithorizont für Bundesbauten zur öffentlichen Erwartung, dass Inklusion nicht erst in Jahrzehnten Realität werden darf?
Tabelle: Was soll geändert wird?Vorweg: Die Änderungen beim Behindertengleichstellungsgesetz sind laut Entwurf geplant:
Geplante Änderung Was sich laut Entwurf ändern soll Ausweitung des Blicks über den Bundesbereich hinaus Barrierefreiheit soll nicht mehr nur bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes im Fokus stehen, sondern ausdrücklich auch im privaten Bereich stärker berücksichtigt werden. Schließen einer Regelungslücke im privaten Bereich Der bislang nur begrenzt geregelte private Bereich, insbesondere bei gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen, soll rechtlich stärker erfasst werden. Besserer Zugang zu gewerblichen Gütern und Dienstleistungen Das Reformvorhaben wird mit dem Ziel begründet, den Zugang zu kommerziell angebotenen Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Pflicht zur Bestandsaufnahme baulicher Barrieren bei Bundesbauten Der Bund einschließlich bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts soll bauliche Barrieren in öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen seiner Bestandsbauten feststellen. Abbau von Barrieren bei Bundesbauten mit Zeitstufen bis 2035 und 2045 Barrieren sollen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten möglichst im Zuge investiver Baumaßnahmen bis 2035 abgebaut werden, soweit keine unangemessene wirtschaftliche Belastung entsteht; spätestens bis 2045 sollen die Barrieren abgebaut sein. Wirtschaftliche Zumutbarkeit als Begrenzung bei Bundesbauten Der Abbau baulicher Barrieren soll unterbleiben können, wenn er eine unangemessene wirtschaftliche Belastung darstellen würde. Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache geschaffen werden. Beratungsauftrag des neuen Kompetenzzentrums Das Kompetenzzentrum soll Bundesministerien und nachgeordnete Behörden fachlich beraten. Stärkung der oder des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Die Funktion und Wirksamkeit des Amtes der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden. Neuer Ansatz für private Anbieter: „angemessene Vorkehrungen“ Private Anbieter sollen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten ermöglichen; es sind keine detaillierten Barrierefreiheitsvorschriften vorgesehen. Begrenzung der Pflichten privater Anbieter bei baulichen und produktbezogenen Änderungen Bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen sollen bei Unternehmen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gegen private Unternehmen Gegenüber privaten Unternehmen soll kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden können. Begründungsrichtung: Vermeidung von Überregulierung und Zusatzpflichten Als Ziel wird genannt, starre Vorgaben zu vermeiden, die zu Überregulierung führen, und zusätzlich belastende Berichts- oder Dokumentationspflichten möglichst auszuschließen. Was das BGG bislang regelt – und warum der private Alltag lange außen vor bliebDas Behindertengleichstellungsgesetz ist seit mehr als zwei Jahrzehnten der rechtliche Rahmen für Barrierefreiheit auf Bundesebene. Es verpflichtet Behörden und andere öffentliche Stellen des Bundes, ihre Angebote räumlich und kommunikativ so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können.
In der Praxis betrifft das den Zugang zu Gebäuden und Verkehrsanlagen ebenso wie verständliche Kommunikation, digitale Angebote oder unterstützende Verfahren.
Der private Bereich blieb demgegenüber lange ein Flickenteppich aus freiwilligen Maßnahmen, branchenspezifischen Standards und einzelnen spezialgesetzlichen Vorgaben.
Genau diese Lücke nimmt der Entwurf nun ins Visier. Er folgt dabei der Diagnose, dass Barrierefreiheit im Alltag häufig dort scheitert, wo staatliche Pflichten enden: beim Einkauf, in Gastronomie und Dienstleistungen, in der Freizeit oder bei der Nutzung digitaler Angebote, die zwar privat betrieben werden, aber faktisch Teil der öffentlichen Lebenswirklichkeit sind.
Ein Zeitplan mit Verschiebungen: vom Sommer 2025 zum Wintertermin im KabinettDas BMAS hatte öffentlich angekündigt, das Reformvorhaben im Sommer 2025 ins Kabinett zu bringen. Tatsächlich datiert der nun veröffentlichte Referentenentwurf vom 19. November 2025.
Parallel lief eine Verbändeanhörung mit Frist bis Anfang Dezember. Nach Angaben aus dem Umfeld der Anhörung soll das Bundeskabinett Mitte Dezember über den Entwurf entscheiden. Damit wird der ursprünglich kommunizierte Fahrplan deutlich nach hinten geschoben – ein Detail, das in der Debatte über Dringlichkeit und Glaubwürdigkeit nicht nebensächlich ist.
Bundesbauten bis 2045: Fristsetzung zwischen Realismus und politischer ZumutungIm öffentlichen Bereich setzt der Entwurf auf konkrete Fristen. Der Bund soll bauliche Barrieren in öffentlich zugänglichen Teilen seiner Bestandsbauten systematisch feststellen und abbauen. Bis 2035 sollen Barrieren „vorzugsweise anlässlich investiver Baumaßnahmen“ reduziert werden, soweit der Abbau keine unangemessene wirtschaftliche Belastung darstellt. Spätestens bis 2045 sollen die Hindernisse verschwunden sein.
Genau hier setzt ein erheblicher Teil der Kritik an. Denn eine Frist bis 2045 wirkt für Betroffene wie ein Versprechen auf später – sehr viel später. Barrierefreiheit ist keine Frage des Komforts, sondern des gleichberechtigten Zugangs zum Staat. Wer heute nicht in ein Bundesgebäude gelangt oder dort wesentliche Angebote nicht nutzen kann, dem fehlt nicht bloß Bequemlichkeit, sondern Teilhabe.
Der Entwurf versucht zwar, die praktische Bauwirklichkeit abzubilden, indem er Umbauten an Modernisierungen koppelt. Politisch lässt sich aber schwer vermitteln, warum ausgerechnet der Bund als Normgeber sich selbst ein Zeitfenster bis in die Mitte des Jahrhunderts einräumt.
Hinzu kommt, dass der Entwurf Transparenz vorsieht: Eigentümer bestimmter, vom Bund genutzter Bestandsbauten sollen regelmäßig veröffentlichen, welche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren ergriffen wurden. Öffentliches Nachvollziehen kann Druck erzeugen – ersetzt aber nicht die Frage, ob die gesetzte Geschwindigkeit dem Anspruch der Gleichstellung gerecht wird.
Kommunikation als Hürde: Leichte Sprache, Gebärdensprache und barrierefreie VerwaltungsverfahrenDer Entwurf macht deutlich, dass Barrierefreiheit nicht bei Rampen beginnt und bei Aufzügen endet. Im Verwaltungsverfahren sollen künftig alle relevanten Dokumente barrierefrei sein, insbesondere Anträge, Begründungen, Nachfragen und Hinweise von Behörden.
Zudem soll es eine Pflicht geben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Das ist mehr als Symbolik: Verwaltungssprache kann faktisch ausschließen, selbst wenn ein Gebäude barrierefrei erreichbar ist.
Flankiert werden soll das durch ein neues Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Die Idee dahinter ist, die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden nicht nur zu verpflichten, sondern in die Lage zu versetzen, systematisch bessere Angebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitzustellen. Gleichzeitig soll das Amt der oder des Bundesbehindertenbeauftragten gestärkt werden, um Wirksamkeit und Sichtbarkeit politisch zu erhöhen.
Digitale Barrierefreiheit und Aufsicht: Berichtspflichten, EU-Vorgaben und föderale VerzahnungEin weiterer Strang betrifft die digitale Barrierefreiheit. Der Entwurf ordnet Aufgaben der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik neu, verankert eine Fachaufsicht beim BMAS und regelt die Zusammenarbeit mit den Ländern im Kontext europäischer Berichtspflichten.
Die Länder sollen der Überwachungsstelle Ergebnisse ihrer Prüfungen mitteilen, damit Berichte an die Europäische Kommission vorbereitet werden können. Damit wird die Reform auch zu einem Baustein in der Erfüllung europäischer Vorgaben zur Zugänglichkeit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
In der Begründung wird zudem sichtbar, dass der Gesetzgeber digitale Risiken breiter fasst als bislang: Der Entwurf nennt ausdrücklich auch „algorithmische Entscheidungssysteme“ als mögliche Quelle mittelbarer Benachteiligung. Das ist ein Signal an eine Realität, in der Zugänge, Bewertungen und Entscheidungen zunehmend automatisiert werden – und in der Menschen mit Behinderungen durch scheinbar neutrale Kriterien faktisch herausfallen können.
Private Anbieter: Einzelfalllösungen statt verbindlicher Standards – und die eingebaute KostenschrankeDie eigentliche Zäsur des Entwurfs liegt im privaten Bereich. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen. Das soll insbesondere dadurch abgesichert werden, dass im Einzelfall „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen sind, wenn sonst der Zugang scheitert. Der Entwurf setzt dabei bewusst nicht auf detaillierte technische Barrierefreiheitsvorschriften, sondern auf praktikable Lösungen vor Ort und auf den Dialog zwischen Beteiligten.
Gleichzeitig begrenzt der Entwurf diese Pflicht auf eine Weise, die den Streit vorprogrammiert. Für Unternehmen sollen „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen“ von vornherein als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten. Was als angemessene Vorkehrung übrig bleibt, verengt sich damit stark auf Maßnahmen, die ohne strukturelle Eingriffe auskommen.
Das kann im Einzelfall funktionieren, droht aber dort zu scheitern, wo Barrieren nicht mit einem Handgriff verschwinden, sondern mit baulichen oder organisatorischen Anpassungen verbunden sind.
Neu ist auch eine Duldungspflicht: Vermieter, Verpächter und Eigentümer sollen bestimmte Maßnahmen dulden, die ein Mieter oder Pächter benötigt, um seine Pflichten aus dem Gesetz zu erfüllen.
Damit erkennt der Entwurf ein praktisches Problem an, das in der Realität häufig entsteht: Selbst wenn ein Unternehmen bereit wäre, Zugänge zu verbessern, kann es an mietrechtlichen Grenzen scheitern. Ob diese Regelung in der Praxis ausreicht, hängt am Detail, das später Gerichte und Schlichtungsstellen beschäftigen dürfte.
Rechtsdurchsetzung ohne Schadensersatz: Warum die Debatte um Wirksamkeit so scharf geführt wirdDer Entwurf setzt bei Konflikten stark auf Schlichtung und niedrigschwellige Verfahren. Wer benachteiligt wurde, soll die Beseitigung der Benachteiligung verlangen können; wenn weitere Benachteiligungen zu erwarten sind, soll Unterlassung möglich sein. Ergänzend werden Beweislastregeln eingeführt, die Betroffenen im Streitfall helfen sollen, weil sie nicht jede innere Entscheidungslogik eines Unternehmens oder einer Behörde offenlegen können.
Die rote Linie verläuft dort, wo es um Geldansprüche geht. Für öffentliche Stellen sieht der Entwurf eine Haftung für den durch Benachteiligung entstandenen Schaden vor, wenn die Pflichtverletzung zu vertreten ist. Gegenüber privaten Unternehmen soll hingegen „kein Schadensersatzanspruch“ geltend gemacht werden.
Genau das ist der Punkt, an dem Kritiker wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von einem Schutz sprechen, “der zwar auf dem Papier diskriminierungsfrei wirkt, in der Praxis aber zu wenig Druck entfaltet”.
Auch die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer, formulierte es drastisch und sprach von “einem Freibrief zur Fortsetzung von Diskriminierung, wenn ein Diskriminierungsverbot ohne Entschädigung bleibe.”
Auch Verbände aus der Selbsthilfe kritisieren, Barrierefreiheit werde dadurch eher zum freiwilligen Entgegenkommen als zu einem verlässlichen Standard. In dieser Kritik schwingt ein grundlegendes Verständnis von Antidiskriminierungsrecht mit: Verbote ohne spürbare Konsequenzen können in der Praxis stumpf werden, vor allem dort, wo sich Veränderungen nur mit Aufwand erreichen lassen. Dass die Schlichtungsstelle nach dem BGG seit Jahren steigende Fallzahlen meldet, wird in diesem Zusammenhang als Hinweis gelesen, wie groß der Konfliktstoff bereits im bestehenden System ist.
Das Verhältnis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Zwei Rechtslogiken, ein AlltagSeit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit und arbeitet stärker mit konkreten Anforderungen.
Die BGG-Reform verfolgt hingegen eine andere Logik: weniger produktbezogene Standards, mehr Einzelfallanspruch über angemessene Vorkehrungen, dafür ein breiterer Blick auf alltägliche Zugänge.
In der Praxis wird genau dieses Nebeneinander anspruchsvoll.
Dort, wo BFSG-Pflichten greifen, sind Vorgaben klarer und eher überprüfbar. Dort, wo die BGG-Novelle ansetzen soll, droht die Umsetzung stark vom Engagement einzelner Anbieter, von der Konfliktbereitschaft Betroffener und von der Auslegung dessen abzuhängen, was noch „praktikabel“ ist. Der Entwurf wirbt damit, Überregulierung und Berichtspflichten zu vermeiden.
Aus Sicht des Sozialrechtsexperten Dr. Anhalt stellt sich jedoch die Gegenfrage: Ob Barrierefreiheit wirklich vorankommt, wenn ein Gesetz gerade dort weich bleibt, wo der Alltag am häufigsten Barrieren produziert.
Was jetzt auf dem Spiel stehtDer Entwurf markiert einen politischen Spagat. Er will Barrierefreiheit ausweiten und zugleich Unternehmen vor Belastungen schützen. Er will Rechte stärken und zugleich Konflikte über starre Vorgaben vermeiden. Er will den Bund verpflichten und räumt sich gleichzeitig lange Fristen ein. Diese Spannungen erklären, warum die Reform bereits im Referentenstadium so umkämpft ist.
Ob aus dem Entwurf am Ende ein Gesetz wird, entscheidet sich nicht nur an juristischen Formulierungen, sondern an der politischen Frage, wie ernst Deutschland Barrierefreiheit als Gleichstellungsauftrag nimmt. Wer Barrieren abbaut, baut Teilhabe auf. Wer Barrieren vertagt, vertagt Teilhabe. Und wer Barrierefreiheit im privaten Alltag nur dort verlangt, wo sie nichts kostet, riskiert, dass aus Gleichstellung ein höfliches Angebot wird – abhängig von Kulanz statt von Recht.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Weitreichende Änderungen beim Behindertengleichstellungsgesetz geplant erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
„Mitte-Studie“: Bevölkerung bewertet Corona-Maßnahmen rückblickend kritischer
Olabi: Syria regained its international role through the resilience of Syrians
Damascus, Dec.8 (SANA) Syria has restored its vital role and standing on the international stage thanks to the resilience and unity of its people and the political vision of its leadership, Syria’s Permanent Representative to the United Nations, Ibrahim Olabi, said.
In a post on platform X, Olabi highlighted Syria’s major diplomatic achievements in recent months, including President Ahmad al-Sharaa’s historic visit to the United Nations and meetings with world leaders, the rare Security Council consensus on lifting sanctions, the adoption of a resolution supporting Syria’s sovereignty over the occupied Golan with a record-high vote, and the unprecedented visit of Security Council members to Syria.
“These achievements are the result of sustained efforts that have restored Syria’s pivotal role internationally, befitting its name, status, and people,” Olabi said, emphasizing that the country’s international standing has been reestablished.
Olabi added, “I leave Syria today on Liberation Day, carrying its name and story to the world, defending its rights before the nations,”
President al-Sharaa attends Liberation Day military parade in Damascus
Damascus, Dec. 8 (SANA) President Ahmad al-Sharaa and government ministers attended a military parade on Monday, organized by the Ministry of Defense on Mezzeh Highway in Damascus to celebrate Liberation Day.
Meanwhile, Syrians gathered at Umayyad Square in central Damascus to mark the first anniversary of liberation from the former regime.
Bei den Ukraine-Friedensverhandlungen spielt Europa keine Rolle – Gott sei Dank!
Ob ein greifbar naher Friedensschluss in der Ukraine im nächsten Anlauf nun gelingt oder ob dafür noch mehrere zähe Rückschläge und erneute Verhandlungsrunden nötig sein werden, eines ist sicher: Die EU hat als diplomatische Kraft ausgespielt und sich mit ihrer auf unversöhnlichen antirussischen Politik und Eskalationsneigung als Friedensmacht dauerhaft disqualifiziert als Verhandlungspartner. Ob wir dafür […]
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Syrian American Council: Caesar Act repeal secured in U.S. Defense budget for vote
Washington, Dec.8 ( SANA) Mohammed Alaa Ghanem, a member of the Syrian American Council, announced Monday that the clause abolishing the Caesar Act imposed on Syria has been finalized in the U.S. Department of Defense budget and will be put to a vote in the coming days.
Speaking to SANA today, Ghanem said, “We are pleased to inform the Syrian people that the work on the clause repealing the Caesar Act is complete, and it has been confirmed in its final form within the Department of Defense budget agreed upon by both the Senate and the House of Representatives. From this point forward, no amendments can be made to this clause. This long and fierce battle has been decisively settled.”
Ghanem explained that congressional leadership had briefed members on the final budget, and that all last-minute attempts to make the repeal clause stricter had failed due to sustained efforts. He noted that the achievement ensures the unconditional repeal of the Caesar Act before the end of the year and removes the automatic mechanism for reimposing it. He added that the word “conditions” was removed from the final text, replaced instead by a congressional expression of hope that the Syrian government will address issues such as combating Captagon and implementing the March 10 agreement with the SDF—tasks the government is already coordinating with the U.S. on.
He clarified that while the authority to reimpose sanctions rests with the U.S. President, the final text does not grant any additional powers to impose sanctions on Syria.
Describing the development as a “true day of victory”, Ghanem said that the upcoming vote will not concern the Caesar Act alone but the final Department of Defense budget, which includes the repeal clause now secure from modification. He said the earliest possible vote is expected next Thursday, after which the budget will be sent to President Donald Trump for signature, at which point the clause will become legally effective. Trump is expected to sign it before the Christmas holiday.
Ghanem concluded by congratulating the Syrian people and expressing hope that the achievement will encourage greater investment in the Syrian economy, noting that the “sword of the Caesar Act is no longer hanging over it.” He also thanked Syrian American organizations that contributed to this outcome.
Recent developments in U.S. political circles have paved the way for the full, unconditional repeal of the Caesar Act. Following supportive statements from House Foreign Affairs Committee Chairman Brian Mast and U.S. Senator Chris Van Hollen, the repeal reflects extensive joint efforts between the Syrian government and Syrian American organizations.
The Caesar Act, originally approved by the U.S. Congress in December 2019 to sanction the former Syrian regime for war crimes, came into effect in June 2020. President Trump announced the lifting of some sanctions in May 2025, but full repeal required congressional approval and his signature.
Liberation Day marks Syria’s start of national rebuilding effort- Interior Minister
Damascus, Dec. 8 (SANA) Syrian Interior Minister Anas Khattab said Monday that the country has reached “a historic moment” as citizens mark the first anniversary of liberation, describing the period as the beginning of a new phase focused on reconstruction and national responsibility.
In a statement posted on (X), Khattab said Syrians are “writing a new chapter with hope and determination,” adding that the will to rebuild the country “is stronger than any challenge.” He noted that the end of oppression came after “significant sacrifices and acts of heroism” that will remain part of the nation’s collective memory.
Khattab emphasized that the anniversary is both a moment of pride and a reminder of the work ahead. “Liberation is not the end—it is the starting point for rebuilding,” he said, urging Syrians to honor those who lost their lives during the struggle.
The minister called on officials and citizens alike to embrace a shared national responsibility in the post-liberation period, stressing the need for “awareness, commitment, and accountability” as Syria moves toward stability and reconstruction
Crowds flock to Umayyad Square in Damascus to take part in Liberation Day celebrations
Altersrente: Gleich zwei Rentenarten stehen zur Auswahl – welche Rente man bekommt
Viele Versicherte erfüllen gleichzeitig mehrere Voraussetzungen für eine Altersrente – etwa die Schwerbehinderteneigenschaft und eine Wartezeit von 45 Jahren. Viele staunen, wenn theoretisch gleich zwei Rentenarten möglich wären und sogar am selben Tag beginnen könnten.
Dennoch fließt immer nur eine Rente, denn das Sozialgesetzbuch stellt klar, wie mit doppelten Ansprüchen umzugehen ist. Das gilt auch, wenn beide Renten gleich hoch wären.
Gesetzliche Rangfolge statt Wahlfreiheit – § 89 SGB VI bestimmt eindeutig§ 89 SGB VI verhindert Missverständnisse und regelt klar, dass die Deutsche Rentenversicherung ausschließlich die höchste oder nach Rangfolge vorrangige Rente auszahlt. Treffen zwei Ansprüche in gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt aufeinander, entscheidet allein die Reihenfolge im Gesetz. Für viele Versicherte bedeutet das, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen Vorrang besitzt – noch vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Ein praktisches Beispiel macht die Regelung greifbarEin Versicherter, geboren am 01.03.1964, ist schwerbehindert und kann gleichzeitig 45 Versicherungsjahre nachweisen. Damit erfüllt er zwei Voraussetzungen zugleich: die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.03.2029 sowie die ebenfalls abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Beide Renten wären gleich hoch und würden exakt am selben Stichtag beginnen. Dennoch bewilligt die DRV ausschließlich die Rente für schwerbehinderte Menschen, weil sie in der gesetzlichen Rangfolge höher steht. Für den Betroffenen bedeutet dies keine Einbuße, aber klare rechtliche Zuordnung.
Warum der richtige Nachweis entscheidend istWer die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt, muss einen gültigen Schwerbehindertenausweis oder einen Bescheid des Versorgungsamts vorlegen. Ohne diesen Nachweis darf die DRV die Rente der Rangstufe 3 nicht bewilligen – selbst dann, wenn objektiv eine Schwerbehinderung vorliegt.
Fehlen die Unterlagen, fällt die Entscheidung automatisch zugunsten der nachrangigen Rentenart aus und verschiebt unter Umständen den optimalen Rentenbeginn.
Mehrere Angaben im Antrag sind nicht nur erlaubt, sondern sinnvollViele Antragsteller befürchten, bei Mehrfachansprüchen die falsche Rentenart zu erhalten. Doch diese Sorge bremst unnötig. Die DRV prüft jede genannte Rentenart automatisch und wählt nach der festgelegten Rangfolge die richtige Leistung aus.
Entscheidend ist, dass Sie im Antrag alle infrage kommenden Rentenarten angeben und alle Nachweise vollständig einreichen. Dadurch verhindern Sie, dass ein Anspruch übersehen wird, und sichern den optimalen Rentenbeginn.
Wie sich die Vorgaben im Alltag bemerkbar machenIn Köln beantragte eine 63-jährige Versicherte beide möglichen Rentenarten und legte ihren Schwerbehindertenausweis bei. Die DRV entschied gemäß Rangfolge und bewilligte die Rente für schwerbehinderte Menschen, die in ihrem Fall finanziell identisch, aber vorrangig war.
Ein langjähriger Schlosser aus Leipzig erfüllte ebenfalls zwei Rentenvoraussetzungen, reichte jedoch den Nachweis seiner Schwerbehinderung zunächst nicht ein. Erst nach dem ergänzten Bescheid konnte die DRV die vorrangige Rente bewilligen und ihm den frühestmöglichen Rentenbeginn sichern.
Auch ein Industriemeister aus Stuttgart, der über 48 Beitragsjahre gesammelt hat, erfüllte die Voraussetzungen für zwei Rentenarten gleichzeitig: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig Versicherte.
Obwohl er beide Ansprüche hätte geltend machen können, bewilligte die DRV die finanziell günstigere Rente für besonders langjährig Versicherte, da diese ohne Abschläge gezahlt wird.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zum doppelten RentenanspruchWarum zahlt die DRV nur eine Altersrente, obwohl mehrere Ansprüche bestehen?
Das Gesetz verhindert Doppelzahlungen. Die DRV muss nach Rangfolge die höchste oder vorrangige Rente auszahlen.
Kann ich selbst entscheiden, welche Rente ich bekomme?
Nein. § 89 SGB VI ordnet klar zu, welche Rentenart Vorrang hat. Die Auswahl liegt nicht beim Antragsteller.
Warum ist der Schwerbehindertenausweis so wichtig?
Ohne gültigen Nachweis darf die DRV die Rente für schwerbehinderte Menschen nicht bewilligen – selbst wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.
Darf ich mehrere Rentenarten im Antrag ankreuzen?
Ja, und es ist sogar sinnvoll. Mehrere Angaben helfen der DRV, alle Ansprüche vollständig zu prüfen.
Wie verhindere ich, dass ein Anspruch verloren geht?
Indem Sie alle potenziellen Rentenarten angeben und notwendige Nachweise vollständig einreichen. So stellen Sie sicher, dass die DRV die bestmögliche Rente bewilligt.
Doppelte Rentenansprüche werden nicht parallel ausgezahlt, doch die klare gesetzliche Rangfolge erleichtert Ihnen den Weg zur richtigen Rente. Wenn Sie alle infrage kommenden Rentenarten angeben und insbesondere den Schwerbehindertenausweis korrekt einreichen, stellt die DRV sicher, dass Sie die optimalen Leistungen erhalten. Damit profitieren Sie vom vollen Schutz des Gesetzes – zuverlässig, transparent und ohne Risiko einer falschen Entscheidung.
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Efrîn: Mann stirbt an den Folgen von Folter
In der von der Türkei besetzten Efrîn-Region in Nordsyrien ist ein 40-jähriger Mann an den Folgen schwerer Folter gestorben. Er war 42 Tage lang von pro-türkischen Dschihadisten in Gefangenschaft gehalten und systematischer Gewalt ausgesetzt worden.
Der Mann, bekannt unter den Initialen M.S., war am 1. Dezember 2024 verschleppt worden. Während seiner Haftzeit erlitt er schwerste körperliche Misshandlungen. Unter anderem wurden ihm mit einer Säge mehrere Zehen amputiert. Zudem wurde sein Körper ausgepeitscht; die Blutgefäße in seinen Beinen verloren ihre Funktion.
M.S., Vater von drei Kindern, hatte nach seiner Freilassung im Januar keine erkennbare unverletzte Körperstelle mehr. Auch psychisch war er schwer gezeichnet. Nach seiner Freilassung konnte er nicht sprechen und erkannte seine Angehörigen nicht mehr. Trotz intensiver Behandlungen und Therapien verschlechterte sich sein Gesundheitszustand kontinuierlich, bis er schließlich am Samstag an den Folgen der erlittenen Folter verstarb.
Seit dem türkischen Angriffskrieg gegen Efrîn im Jahr 2018 steht die mehrheitlich kurdische Region im Nordwesten Syriens unter Kontrolle der Türkei und verbündeter Milizen. Menschenrechtsorganisationen berichten seither regelmäßig über schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Festnahmen, Folter, Erpressung, sexuelle Gewalt sowie die systematische Vertreibung der einheimischen Bevölkerung.
Laut Berichten der UN-Untersuchungskommission zu Syrien sowie internationalen Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch haben diese Praktiken teils den Charakter von Kriegsverbrechen. Die Region gilt heute als weitgehend rechtsfreier Raum, in dem lokale Milizen mit Duldung oder Unterstützung türkischer Stellen agieren.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zivilist-in-efrin-von-islamisten-getotet-48758 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nordostsyrische-selbstverwaltung-fordert-ruckkehrrecht-fur-vertriebene-49073 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/elf-kurden-in-nordsyrien-von-pro-turkischen-milizen-entfuhrt-48757
Konferenz der Kommunen in Kobanê
Unter dem Motto „Die Kommune ist die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft“ haben die Kommunen der nordsyrischen Stadt Kobanê am Sonntag ihre Konferenz abgehalten. Hunderte Menschen nahmen daran teil, darunter Vertreter:innen der Kommunen, der Selbstverwaltung sowie verschiedener politischer Parteien.
Die Veranstaltung fand im Kultur- und Kunstzentrum Baqî Xido statt. Zum Auftakt wurde mit einer Schweigeminute der Gefallenen gedacht. In der anschließenden Eröffnungsrede betonte Roşîn Mehmûd, Ko-Vorsitzende des Demokratischen Volksrats im Kanton Firat, die zentrale Rolle der Kommunen beim Aufbau demokratischer Strukturen. „Die Kommune ist das Fundament“, sagte Mehmûd. „Wir müssen dieses Fundament stärken und die Kommunen gemäß den Ideen Abdullah Öcalans weiterentwickeln.“
Im Anschluss bewertete Ferhan Hecî Îsa, Ko-Vorsitzender des kantonalen Exekutivrats der Demokratischen Selbstverwaltung, die aktuelle politische Lage in der Region. Der Kurdischlehrer Adnan Elî trug Einschätzungen Abdullah Öcalans zur Rolle der Kommunen vor.
Im weiteren Verlauf diskutierten die Teilnehmenden Herausforderungen in der kommunalen Arbeit und tauschten Vorschläge zur Weiterentwicklung aus. Mehrfach wurde betont, dass die Arbeit der Kommunen stärker an den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft ausgerichtet werden solle.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/konferenz-in-deir-ez-zor-starkt-rolle-der-kommunen-als-basisstruktur-49053 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-positive-revolution-beginnt-in-den-kommunen-49133 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/Sengal-organisiert-kommunale-selbstverwaltung-neu-49068