«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Turkey congratulates Syrians on Liberation Day, affirms support for stability efforts
Ankara, Dec.8 (SANA) Turkey congratulated the Syrian people on Liberation Day on Monday, affirming that Ankara will continue to strongly support efforts aimed at achieving stability, security and prosperity in Syria, according to the Foreign Ministry statement.
In its statement, the Ministry said: “We wholeheartedly congratulate the Syrian people as they celebrate their day of freedom.” The statement added that, despite numerous challenges over the past year, the Syrian government has pursued a foreign policy marked by wisdom and peace.
According to the Ministry, the Syrian government has taken firm steps toward attaining the respected international standing that Syria deserves, with Ankara reiterating its commitment to continued support.
Across Syria, citizens are marking the first anniversary of the country’s liberation from the former regime, as hundreds of thousands joined celebrations from early morning to express their joy and hopes for a future built on peace, freedom and prosperity.
Syrians in Istanbul mark first Liberation Day anniversary with large public celebration
Istanbul, Dec. 8 (SANA) Hundreds of Syrians in Istanbul marked the first anniversary of Syria’s Liberation Day on Sunday, holding a large public celebration that highlighted unity and national aspirations, according to Anadolu Agency.
The event, titled “Syria Breathes Freedom,” was organised by the Çemberlitaş Youth Center under the supervision of several civil society organisations, including the Arab–Turkish Association.
A theatrical performance titled “Syria for All” was staged during the gathering, presenting themes of national unity and rejecting division. Participants chanted revolutionary songs, while several Syrian poets recited works celebrating the revolution and the people’s victory.
Families of several martyrs who lost their lives during the Syrian revolution were honoured, as were several journalists who have reported on Syrian affairs, including an Anadolu Agency correspondent.
Across Syrian communities, Liberation Day is being observed as a moment of national pride. Syrians today are marking the first anniversary of the country’s liberation from the former regime, with thousands participating in demonstrations and celebrations since early morning to express their joy and hopes for a future based on peace, freedom and prosperity.
Rente 2026: Schwerbehinderte müssen jetzt handeln
Wer 1964 geboren ist und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, erreicht 2026 erstmals das Alter, ab dem die Altersrente für schwerbehinderte Menschen überhaupt vorzeitig beginnen kann. Genau hier entsteht der Handlungsdruck, weil Entscheidungen, Nachweise und Fristen nicht erst im Rentenmonat beginnen, sondern oft Monate vorher.
Gleichzeitig kursieren seit Monaten Behauptungen über „plötzliche Kürzungen“ oder eine „über Nacht gestrichene“ Schwerbehindertenrente.
Solche Schlagzeilen treffen auf eine ohnehin angespannte Stimmung: Viele Betroffene erleben, dass die eigene Arbeitskraft nicht beliebig verlängerbar ist, während die Rentenregeln in der öffentlichen Wahrnehmung immer komplizierter werden. 2026 wird damit zu einem Jahr, in dem die Frage „Kann ich mir das leisten?“ häufig unmittelbar bedeutet: „Schaffe ich das gesundheitlich überhaupt noch?“
Was sich „ab 2026“ tatsächlich verändert – und was nichtWer die Debatte nüchtern betrachtet, erkennt zuerst: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird nicht abgeschafft. Auch wird nicht willkürlich eine bereits laufende Rente gekürzt.
Was 2026 sichtbar wird, ist das Ende einer Übergangsphase, in der Altersgrenzen stufenweise angehoben wurden und in bestimmten Konstellationen zusätzliche Schutzregelungen griffen.
Ab 2026 stehen für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene keine Vertrauensschutzregelungen mehr zur Verfügung, die in älteren Jahrgängen noch Ausnahmen ermöglichten. Damit wird die Regel-Lage für den Jahrgang 1964 zum neuen Maßstab, an dem sich die Planung ausrichten muss.
Der Effekt ist gravierend, weil er die Spielräume bei der Frage verkleinert, wie früh ein Rentenbeginn überhaupt möglich ist, und weil die Folgen eines frühen Starts der Rente dauerhaft bleiben.
Wer Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hatDie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist an drei Bedingungen gebunden, die in der Praxis jeweils ihre eigenen Fallstricke haben. Es braucht ein bestimmtes Lebensalter, es braucht eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, und es braucht die Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sehr wichtig ist zudem, dass die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorliegt. Fällt sie später weg, bleibt der Rentenanspruch bestehen, doch am Stichtag des Rentenstarts muss der Status nachweisbar sein.
Gerade dieser Stichtagsgedanke wird häufig unterschätzt. Viele Behindertenausweise sind befristet, Bescheide werden überprüft, medizinische Unterlagen müssen nachgereicht werden. Wer hier zu spät reagiert, riskiert nicht nur Verzögerungen, sondern unter Umständen auch, dass ein gewünschter Rentenbeginn nicht erreicht werden kann, weil die formale Voraussetzung am Monatsanfang fehlt.
Die Altersgrenzen: Warum der Jahrgang 1964 für 2026 so wichtig istFür Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, gilt: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist abschlagsfrei erst mit 65 Jahren möglich. Ein vorgezogener Beginn ist ab 62 Jahren möglich, dann jedoch mit Abschlägen. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, und können sich bis auf 10,8 Prozent summieren. Was besonders ins Gewicht fällt: Der Abzug bleibt dauerhaft bestehen, also auch dann, wenn später die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Damit liegt der eigentliche Druckpunkt nicht nur im Kalender, sondern in der Abwägung zwischen Gesundheit und Höhe der Rente. Wer 2026 mit 62 startet, entscheidet sich in vielen Fällen für den maximalen Abschlag, weil zwischen 62 und 65 genau die 36 Monate liegen, die zur Höchstgrenze führen.
Wer dagegen ohne Abzug gehen will, muss bis 65 durchhalten, was beim Jahrgang 1964 typischerweise erst 2029 erreicht ist. Aus der Perspektive vieler Betroffener ist das keine theoretische Differenz, sondern die Frage, ob weitere drei Jahre Erwerbsleben realistisch sind.
Für die Jahrgänge 1952 bis 1963 ist die Situation kleinteiliger, weil die Altersgrenzen schrittweise angehoben wurden und die konkreten Monate vom Geburtsjahrgang, teils sogar vom Geburtsmonat abhängen. Genau diese Komplexität trägt dazu bei, dass 2026 als Zäsur wahrgenommen wird: Mit dem Jahrgang 1964 endet die Phase, in der die Anhebung noch „im Kleinen“ über einzelne Monate verteilt wurde, und es gilt ein fester Rahmen, der kaum noch Ausnahmen kennt.
Warum viele handeln müssen: Verwaltung, Nachweise und ZeitläufeWer eine Altersrente beziehen will, muss sie beantragen. Wer sie wegen Schwerbehinderung beziehen will, muss zusätzlich den Status nachweisen. Und wer sich darauf verlässt, dass im Rentenkonto schon alles stimmt, erlebt nicht selten Überraschungen, weil bestimmte Zeiten nicht automatisch gemeldet wurden oder weil Unterlagen fehlen.
Hier kommt die Kontenklärung. Die Deutsche Rentenversicherung rät, den Versicherungsverlauf auf Lücken zu prüfen, weil einzelne Zeiten aktiv beantragt und belegt werden müssen. Wer das erst kurz vor Rentenbeginn feststellt, steht unter Druck, denn fehlende Monate können darüber entscheiden, ob die 35 Jahre Wartezeit rechtzeitig erfüllt sind oder ob ein geplanter Start um Monate nach hinten rutscht.
Genauso wichtig ist die Frage, wie „stabil“ der Schwerbehindertenstatus bis zum Rentenbeginn ist. In der Praxis sind viele Ausweise befristet, und je nach Lebenssituation kann ein Verlängerungs- oder Neufeststellungsverfahren dauern.
Wer 2026 starten will, braucht deshalb nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine zeitliche Planung, die medizinische Begutachtungen, Behördenlaufzeiten und Rückfragen einkalkuliert. Das ist unerquicklich, aber es ist der Unterschied zwischen einem planbaren Übergang und einem unfreiwilligen Hängen in einer Lücke zwischen Erwerbsleben und Rentenbeginn.
Rentenbeginn und Fristen: Warum ein Monat den Unterschied machen kannBei Altersrenten ist der Rentenbeginn an den Monatsanfang gebunden. Aus Sicht der Betroffenen wirkt das oft pedantisch, praktisch ist es jedoch entscheidend, weil die letzte Voraussetzung häufig mitten im Monat erfüllt wird, etwa durch den Geburtstag.
Dazu kommt die Antragsfrage: Wird der Antrag zu spät gestellt, kann das den Rentenbeginn nach hinten verschieben. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen, damit die Zahlung pünktlich starten kann.
Wer diese Fristen ignoriert, riskiert nicht zwingend den Anspruch, aber sehr oft den gewünschten Starttermin. Gerade bei einem Wechsel aus Krankengeld, Arbeitslosengeld oder einer belastenden Erwerbssituation ist ein verschobener Rentenbeginn nicht nur ein Ärgernis, sondern kann ein finanzielles Problem werden. 2026 verschärft sich dieser Punkt, weil viele Betroffene zeitgleich planen, weil Beratungsstellen ausgelastet sein können und weil die Zahl der Anträge in den betreffenden Jahrgängen erfahrungsgemäß zunimmt.
Arbeiten trotz Rente: Mehr Flexibilität, aber nicht automatisch mehr SicherheitEin weiterer Punkt, der 2026 häufig übersehen wird, betrifft die Kombination aus Rente und Erwerbstätigkeit. Seit dem 1. Januar 2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe eines Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Das eröffnet Spielräume für Menschen, die zwar nicht mehr voll arbeiten können oder wollen, aber den Ausstieg schrittweise gestalten möchten, etwa durch einen reduzierten Umfang oder einen Wechsel in eine weniger belastende Tätigkeit.
Diese Flexibilität löst allerdings nicht jedes Problem. Wer wegen der Schwerbehinderung früher in Rente geht, trägt den Abschlag dauerhaft, und der Abschlag verschwindet nicht dadurch, dass man nebenbei weiterarbeitet. Trotzdem kann die Möglichkeit, Einkommen und Rente zu kombinieren, den Übergang deutlich entkrampfen, wenn sie frühzeitig in die Planung einbezogen wird und wenn klar ist, welche Belastung gesundheitlich noch vertretbar ist.
Alternativen, die 2026 mit auf den Tisch gehörenIn vielen Fällen ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht die einzige Option. Je nach Versicherungsbiografie kann auch eine andere Altersrente in Betracht kommen, wobei die Altersgrenzen und Abschläge jeweils anders ausfallen.
Daneben steht bei schweren gesundheitlichen Einschränkungen häufig die Frage im Raum, ob statt einer vorgezogenen Altersrente eine Erwerbsminderungsrente relevant sein könnte.
Hinzu kommt eine Stellschraube, die viele erst spät entdecken: Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn können unter bestimmten Voraussetzungen durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
Das ist ab einem Alter von 50 Jahren grundsätzlich möglich, setzt aber eine entsprechende Auskunft und Planung voraus. Auch hier gilt: Wer erst kurz vor dem Rentenstart darüber nachdenkt, hat weniger Gestaltungsspielraum als jemand, der mehrere Jahre vorher rechnet und entscheidet.
Praxisbeispiel: „Martina K.“ plant ihren Rentenstart 2026Martina K., Jahrgang 1964, ist am 15. April 1964 geboren und hat seit einigen Jahren einen Grad der Behinderung von 60. Sie arbeitet im Einzelhandel, zuletzt zunehmend eingeschränkt, weil lange Stehzeiten und Schichtarbeit gesundheitlich immer schwerer werden. Anfang 2025 entsteht bei ihr der Wunsch, 2026 aus dem Berufsleben auszusteigen.
Als sie sich beraten lässt, wird schnell klar, warum 2026 für sie ein „Entscheidungsjahr“ ist: Martina wird im April 2026 genau 62 Jahre alt. Damit kann sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen grundsätzlich ab 62 beginnen lassen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn nachweisbar vorliegt.
In Martinas Versicherungsverlauf fehlen zunächst einige Monate, weil eine frühere Phase mit Arbeitslosigkeit nicht vollständig erfasst ist und eine kurze Zeit in einer Maßnahme falsch gespeichert wurde. Sie klärt das bereits im Sommer 2025, reicht Nachweise nach und erreicht dadurch die 35 Jahre rechtzeitig. Parallel merkt sie: Ihr Schwerbehindertenausweis ist befristet und läuft am 30. Juni 2026 aus.
Für ihren geplanten Rentenbeginn zum 1. Mai 2026 wäre das zwar noch „formal gültig“, aber sie beantragt die Verlängerung trotzdem frühzeitig, weil sie nicht riskieren will, dass es im Verfahren Rückfragen gibt und am Ende der Nachweis zum Starttermin wackelt.
Bei der Rentenhöhe steht sie vor einer Abwägung. In der Rentenauskunft wird ihr eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 in Höhe von rund 1.450 Euro errechnet. Entscheidet sie sich jedoch für den Start mit 62, entsteht bei ihr der maximale Abschlag von 10,8 Prozent.
Aus 1.450 Euro würden damit rechnerisch etwa 1.293,40 Euro. Martina vergleicht das mit ihrer Belastung im Alltag und kommt zu dem Schluss, dass sie die drei zusätzlichen Jahre bis 65 voraussichtlich nicht durchhält, jedenfalls nicht in der bisherigen Form.
Damit aus dem Plan zur Rente kein hektischer Endspurt wird, stellt sie den Rentenantrag bereits im Februar 2026, also einige Monate vor dem gewünschten Beginn.
Gleichzeitig spricht sie mit ihrem Arbeitgeber über eine reduzierte Beschäftigung in den letzten Monaten vor Rentenstart. Und weil sie sich mit der niedrigeren Rente unwohl fühlt, lässt sie zusätzlich prüfen, ob sie Abschläge durch Sonderzahlungen teilweise ausgleichen könnte oder ob eine Kombination aus früherem Rentenbeginn und einem kleineren Nebenjob für sie realistischer ist.
Am Ende startet Martina zum 1. Mai 2026 in die Rente. Der entscheidende Punkt in ihrem Fall war nicht ein einzelner „Trick“, sondern die frühe Klärung von Versicherungszeiten und die rechtzeitige Absicherung, dass die Schwerbehinderung zum Stichtag des Rentenbeginns nachweisbar ist.
Fünf Fragen und AntwortenFrage 1: Was ist der konkrete Grund, warum 2026 für viele Menschen mit Schwerbehinderung so wichtig wird?
2026 ist für viele der Zeitpunkt, an dem ein neuer Jahrgang die Schwelle erreicht, ab der die Altersrente für schwerbehinderte Menschen überhaupt vorzeitig beginnen kann. Besonders betroffen sind Versicherte des Jahrgangs 1964: Sie können 2026 erstmals mit 62 Jahren in diese Rentenart starten. Dadurch wird aus einer abstrakten Regelung eine praktische Entscheidung, die häufig mit Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und finanziellen Folgen verbunden ist.
Frage 2: Welche Voraussetzungen müssen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt sein?
Es braucht eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die zum Rentenbeginn nachweisbar vorliegen muss. Zusätzlich müssen 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erreicht sein. Erst wenn diese Bedingungen zusammenkommen und die Altersgrenze erreicht ist, kann die Rente bewilligt werden.
Frage 3: Welche Altersgrenzen gelten ab 2026 für den Jahrgang 1964 – und was bedeutet das für die Rente?
Für den Jahrgang 1964 ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn erst mit 65 Jahren möglich. Ein vorzeitiger Beginn ist ab 62 Jahren möglich, dann jedoch mit Abschlägen. Diese Abschläge entstehen pro Monat des vorzeitigen Starts und bleiben dauerhaft bestehen. Wer also 2026 mit 62 beginnt, muss die Kürzung in der Regel lebenslang einkalkulieren.
Frage 4: Warum kann ein befristeter Schwerbehindertenausweis den Rentenstart gefährden, obwohl die Behinderung „faktisch“ besteht?
In der Rentenpraxis zählt nicht nur die gesundheitliche Lage, sondern auch der formale Nachweis am Stichtag des Rentenbeginns.
Ist der Ausweis befristet oder läuft ein Verfahren zur Verlängerung oder Überprüfung, kann es zu Verzögerungen kommen. Im ungünstigen Fall fehlt der erforderliche Nachweis genau zum gewünschten Rentenstart, was den Beginn verschieben kann, selbst wenn die betroffene Person weiterhin erheblich beeinträchtigt ist.
Frage 5: Welche Schritte sollten Betroffene frühzeitig erledigen, damit 2026 nicht zur Stressfalle wird?
Sinnvoll ist vor allem, den Versicherungsverlauf rechtzeitig prüfen zu lassen, damit fehlende Zeiten noch vor dem geplanten Rentenbeginn geklärt werden können. Ebenso sollte der Schwerbehindertenstatus für den Rentenstart abgesichert sein, insbesondere bei befristeten Ausweisen. Wer einen vorzeitigen Start erwägt, sollte außerdem früh die Folgen durchrechnen und mögliche Gestaltungen prüfen, etwa durch einen späteren Beginn, durch Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen oder durch eine Kombination aus Rente und reduzierter Erwerbstätigkeit, sofern das gesundheitlich realistisch ist.
2026 ist für viele schwerbehinderte Versicherte ein Jahr, in dem die Rentenfrage nicht mehr „irgendwann“ beantwortet werden kann. Es geht um die praktische Konsequenz eines feststehenden Rahmens: frühestens 62 mit Abzug oder 65 ohne Abzug, verbunden mit der Pflicht, den Schwerbehindertenstatus zum Rentenbeginn nachzuweisen und die 35 Versicherungsjahre sauber belegt zu haben.
Wer das frühzeitig prüft, gewinnt vor allem eines: Zeit. Zeit, um Lücken zu schließen, Unterlagen zu beschaffen, Bescheide zu klären und die eigene Entscheidung nicht unter Druck, sondern mit Blick auf Gesundheit, Geld und Lebensrealität zu treffen.
QuellenAusgewertet wurden Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen, einschließlich Altersgrenzen, Abschlägen, Nachweispflichten, Hinzuverdienst und Antragsempfehlungen. Außerdem wurden die gesetzlichen Grundlagen im SGB VI herangezogen, insbesondere § 37, die Übergangsregelungen in § 236a sowie Regelungen zum Rentenbeginn und zur Antragstellung
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President al-Sharaa pledges to rebuild Syria ‘strong and just’ on Liberation Day
Damascus, Dec. 8 (SANA) President Ahmad al-Sharaa marked the first anniversary of Syria’s liberation by attending dawn prayers on Monday at the Umayyad Mosque in Damascus. pledging to rebuild a “strong and just” Syria.
In remarks delivered after the prayer, President al-Sharaa told worshippers that the government intended to push ahead with post-conflict reconstruction, saying Syrians would face future challenges “together” and vowing to restore state institutions across the country.
President al-Sharaa recalled his first foreign trip after the takeover, a visit to Saudi Arabia, where he performed umrah and received a fragment of the Kaaba’s covering as a gift from Crown Prince Mohammed bin Salman saying the cloth piece was installed in the Umayyad Mosque to symbolize ties between Saudi Arabia and Syria.
The president praised the sacrifices and heroism of the fighters who entered Damascus victorious, stressing that safeguarding this victory and building upon it is today the greatest responsibility placed on all Syrians. President al- Sharaa added that protecting the gains made since then remains a central responsibility for the government and population alike.
President al-Sharaa pledged that reconstruction efforts would extend “from north to south and east to west,” adding that the new administration aims to build institutions that ensure justice and support vulnerable communities. He concluded by calling for national unity and stability.
Wie das russische Fernsehen über die neuesten Drohungen aus der NATO berichtet
Tausende Bürgergeld-Bezieher schreiben Abgeordnete aus SPD und CDU an
Die geplante Ablösung des Bürgergeldes durch eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ist mehr als eine Umbenennung. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das SGB II in wesentlichen Teilen neu justiert werden – mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für Leistungsberechtigte, für Jobcenter und mittelbar auch für Beschäftigte, Vermieterinnen und Vermieter sowie Kommunen.
Der Verein Sanktionsfrei sowie Compact e.V. haben aus diesem Grund eine Protestkampagne gestartet, an der sich alle Betroffenen und Nichtbetroffene beteiligen können.
Die Aktion, die sich gegen die im Entwurf vorgesehenen Leistungskürzungen bis hin zu vollständigen Entzügen richtet, fordert dazu auf, Bundestagsabgeordnete aus SPD und CDU/CSU aus der Region anzuschreiben. Hierzu haben beide Vereine ein Formular und eine Suchfunktion eingerichtet. Tausende haben bereits mitgemacht.
Der Zeitplan: Warum der Dezember politisch entscheidend istDer Entwurf befindet sich in einem Stadium, in dem Entscheidungen kurzfristig fallen können. Nach den bislang veröffentlichten Abläufen sollen die Änderungen am 10. Dezember im Bundeskabinett verabschiedet und anschließend in den Bundestag eingebracht werden.
Damit beginnt das parlamentarische Verfahren, in dem Ausschüsse beraten, Sachverständige angehört und Änderungsanträge verhandelt werden.
Auch im Umfeld der Jobcenter wird der Fahrplan als ambitioniert beschrieben: Beteiligte Stellen konnten Stellungnahmen abgeben, die Auswertung durch das Ministerium und die Überführung in einen Kabinettsentwurf sind Teil des üblichen Gesetzgebungsweges.
Was sich bei Mitwirkung und Sanktionen ändern sollIm Entwurf werden Mitwirkungspflichten straffer gefasst und mit spürbareren Rechtsfolgen verbunden. Vorgesehen ist eine einheitliche Minderung um 30 Prozent für drei Monate, wenn es zu Pflichtverletzungen kommt.
Für Meldeversäumnisse wird die Logik verschärft: Beim wiederholten Versäumen von Terminen im Jobcenter soll die Leistung für einen Monat um 30 Prozent gemindert werden, bei mehrfach wiederholtem und unbegründetem Fernbleiben ist ein vorläufiger Entzug des Regelbedarfs vorgesehen.
Gleichzeitig sollen die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in solchen Fällen direkt an Vermietende gezahlt werden. Wer sich dann innerhalb eines Monats nicht persönlich meldet, gilt als nicht erreichbar; als letzte Folge nennt der Entwurf den vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs.
Besonders konfliktträchtig ist die neu gefasste Regelung zu „Arbeitsverweigerung“.
Hier sieht der Entwurf vor, dass der Regelbedarf ab der ersten Pflichtverletzung vollständig entzogen werden kann, und zwar für mindestens einen Monat. Auch in diesem Fall sollen Unterkunft und Heizung direkt an Vermietende gehen.
Der Plan ist verfassungsrechtlich umstritten, weil er die Trennlinie zwischen Kürzung und vollständigem Entzug neu zieht und damit den Begriff der „Totalsanktion“ in die Debatte zurückbringt – selbst dann, wenn die Ausgestaltung zwischen Regelbedarf und Wohnkosten unterscheidet.
Vermittlung in Arbeit erhält Vorrang – mit spürbaren NebenwirkungenEin weiterer Baustein ist die ausdrückliche gesetzliche Verankerung eines Vorrangs der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Im Entwurf wird dieser Vorrang als Leitlinie formuliert und in ein Verhältnis zu anderen Förderinstrumenten gesetzt.
Ausnahmen sind möglich, etwa wenn eine dauerhafte Eingliederung besondere Qualifizierung erfordert, doch die Stoßrichtung ist eindeutig: schneller in Beschäftigung, weniger über längerfristige Förderlogiken.
In diesem Zusammenhang werden auch Anforderungen an Zumutbarkeit und an die Erwartung von Vollzeittätigkeit in der Debatte neu gewichtet.
Sozialverbände warnen, dass dadurch Menschen in Beschäftigung gedrängt werden könnten, die kurzfristig verfügbar ist, aber keine stabile Perspektive eröffnet. In der Sprache der Kritiker drohen „Drehtüreffekte“, also ein rascher Wechsel zwischen prekärer Arbeit und erneuter Hilfebedürftigkeit.
Eltern, junge Menschen und psychische Erkrankungen: Wo der Entwurf besonders tief eingreiftAuffällig ist, dass der Entwurf bestimmte Gruppen ausdrücklich adressiert. Erziehende sollen früher als bisher als zumutbar vermittelbar gelten, sobald eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist; als Richtwert wird die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes genannt. Damit wird eine Schwelle verschoben, die für Familien in angespannten Betreuungs- und Arbeitsmärkten praktisch entscheidend sein kann.
Gleichzeitig verweist der Entwurf auf Schutzmechanismen bei psychischen Erkrankungen. So soll geregelt werden, dass eine persönliche Anhörung vorgesehen ist und psychische Erkrankungen als besonders schutzwürdiger Umstand Berücksichtigung finden können.
Kritiker halten dagegen, dass der Nachweis und die praktische Durchsetzung solcher Schutzklauseln in einer belasteten Lebenssituation häufig an Hürden scheitert – etwa an Fristen, an fehlender medizinischer Dokumentation oder an der Überforderung, kurzfristig Termine wahrzunehmen.
Wohnen und Unterkunftskosten: neue Grenzen, neue KonflikteBei den Kosten der Unterkunft setzt der Entwurf auf stärkere Begrenzungen, ausdrücklich auch im ersten Jahr des Leistungsbezugs. Aufwendungen, die über dem Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegen, sollen künftig nicht mehr als Bedarf anerkannt werden – auch dann nicht, wenn bisher eine Karenzzeit einen weitergehenden Schutz bot.
Zusätzlich wird die Mietpreisbremse stärker in die Leistungslogik einbezogen: Liegt die Miete über den zulässigen Grenzen, sollen Leistungsberechtigte zu Kostensenkungsschritten verpflichtet werden, was in der Praxis schnell in Konflikte mit Vermietenden führen kann.
In der Wirkung ist das ein Paradigmenwechsel: Der Entwurf verlagert einen Teil des Risikos des angespannten Wohnungsmarktes auf Menschen, die sich ihre Wohnung kaum frei aussuchen können. Wird der Leistungsanspruch – etwa wegen „Nicht-Erreichbarkeit“ – vollständig beendet, droht unmittelbar der Stopp der Mietzahlungen. Aus dieser Konstruktion erklärt sich die Warnung von Mieterorganisationen und Sozialverbänden vor einem erhöhten Obdachlosigkeitsrisiko.
Vermögen: Wegfall der Karenzzeit und ein neues SchonvermögenAuch beim Vermögensschutz plant der Entwurf einen deutlichen Einschnitt. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen werden; zugleich wird ein altersgestaffelter Freibetrag eingeführt. Damit würden Rücklagen, die bislang in der Karenzphase weniger strikt geprüft wurden, schneller leistungsrelevant – ein Punkt, der in der öffentlichen Debatte häufig als Rückkehr zu strengeren Bedürftigkeitsprüfungen verstanden wird.
Kontrollen, Meldungen, Verwaltung: Was sich für Jobcenter und Betroffene verändertDer Entwurf enthält auch Regelungen, die nicht auf Sanktionen im engeren Sinne zielen, aber den Alltag im System verändern können. Jobcenter sollen bei Anhaltspunkten für vorsätzliche Schwarzarbeit oder eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns Meldungen an zuständige Behörden, insbesondere an die Zollverwaltung, abgeben.
Hinzu kommen Verfahrensverschärfungen, etwa beim Nachreichen von Unterlagen: Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Berücksichtigung später eingereichter Nachweise ausgeschlossen werden, was Leistungsentscheidungen beschleunigen kann, aber auch die Fehlerfolgen für Betroffene erhöht.
Die verfassungsrechtliche Sollbruchstelle: Existenzminimum und vollständige LeistungsentzügeDie rechtliche Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, wie weit Kürzungen gehen dürfen, ohne das grundrechtlich geschützte Existenzminimum zu verletzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten grundsätzlich möglich sind, Kürzungen oberhalb von 30 Prozent des Regelbedarfs in der damaligen Ausgestaltung jedoch teilweise verfassungswidrig waren. Die Entscheidung ist bis heute der Maßstab, an dem sich jede Ausweitung schärferer Eingriffe messen lassen muss.
Der Entwurf der Bundesregierung versucht, diesen Rahmen unter anderem dadurch zu umgehen, dass er in bestimmten Konstellationen Unterkunftskosten zunächst als Direktzahlung an Vermietende weiterlaufen lässt, während der Regelbedarf entzogen wird.
Ob dies verfassungsrechtlich haltbar ist – und wie Gerichte den vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs bei „Nicht-Erreichbarkeit“ bewerten – dürfte eine der Fragen sein, die im parlamentarischen Verfahren und später vor Gericht entschieden werden.
Kinder im Leistungsbezug: Warum die Sorge besonders groß istEin erheblicher Teil der Debatte entzündet sich daran, dass Sanktionen nicht nur Erwachsene treffen. Der Kinderschutzbund weist darauf hin, dass zahlreiche Minderjährige in Haushalten leben, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Der Verband warnt, dass schärfere Kürzungen bis hin zur Streichung von Leistungen Kinder in existentielle Notlagen bringen könnten, und fordert eine ausdrückliche Ausnahme vom Sanktionssystem für Haushalte mit Kindern.
Selbst wenn Sanktionen formell an das Verhalten Erwachsener anknüpfen, wirken sie als Kürzung in einer Bedarfsgemeinschaft. In der Praxis heißt das, dass auch Kinder weniger Geld für Ernährung, Kleidung, Mobilität und schulische Teilhabe zur Verfügung haben – gerade in Haushalten, die ohnehin kaum Puffer besitzen.
Die Campact-Aktion: Druck auf Abgeordnete, bevor das Gesetz beschlossen istVor diesem Hintergrund ruft Campact dazu auf, Abgeordnete von SPD und Union direkt zu kontaktieren. Die Aktion wird über WeAct organisiert und in Zusammenarbeit mit Sanktionsfrei beworben.
Die Vereine bieten Online-Formulare zur Verfügung, die nach Eingabe der Postleitzahl die zuständigen Bundestagsabgeordneten anzeigen und eine Nachrichtenvorlage bereitstellen.
Der Gedanke dahinter ist: Solange der Entwurf nicht beschlossen ist, können Abgeordnete intern Einfluss auf Details nehmen, Änderungsbedarf anmelden und öffentliche Kritik in die Fraktionsdebatten tragen.
Solche Rückmeldungen ersetzen keine Sachverständigenanhörung und keine sozialrechtliche bzw. verfassungsrechtliche Prüfung, sie können aber sichtbar machen, dass eine Reform nicht nur als Verwaltungsvorhaben wahrgenommen wird, sondern als sozialpolitische Weichenstellung mit Risiken für das Existenzminimum. Die Redaktion Gegen-Hartz unterstützt dies.
Links zur AktionSPD-Abgeordnete: Hier entlang
CDU-Abgeordnete: Hier entlang
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Bürgergeld: Viele unbezahlte Rechnungen durch Jobcenter-Schlamperei
Wenn Mitarbeiter bei Behörden sich zu viel Zeit lassen, dann ist das ärgerlich. Beim Jobcenter führt ein solches Fehlverhalten allerdings außerdem schnell dazu, dass die Betroffenen in Existenznot geraten. Denn sie beantragen Bürgergeld, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können.
Unbezahlte Rechnungen wegen BummeleiJede Woche, die das Jobcenter trödelt, bedeutet oft Druck vom Vermieter, weil die Miete nicht gezahlt werden kann, Mahnungen vom Energieversorger, weil das Geld fehlt, um die Stromrechnung zu überweisen, und es bedeutet letztlich, sich kein Essen kaufen zu können.
Einstweiliger Rechtsschutz ist möglichBetroffene können sich gegen solche Trödelei zur Wehr setzen. Wenn jemand über sechs Wochen auf einen Weiterbewilligungsbescheid des Jobcenters wartet, dann kann er einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass in solchen Fällen das Jobcenter die Kosten trägt. (S 7 AS 4623/24). Mit anderen Worten: Die Unpünktlichkeit des Jobcenters bezahlt der Steuerzahler.
Worum ging es?Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kinder beantragte am 23. Oktober 2024 die Weiterbewilligung ihrer Bürgergeld-Bezüge über den 30. November 2024 hinaus. Der Antrag war nicht nur fristgerecht, sondern ging mehrere Wochen vor dem entsprechenden Datum beim Jobcenter ein.
Trotzdem wartete die Mutter über Wichen hinweg vergeblich auf eine Antwort des Jobcenters. Am 8. Dezember stellte die Betroffene dann einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Sie wollte erreichen, dass das Sozialgericht Stuttgart das Jobcenter per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtete, die Leistungen vorläufig zu erbringen.
Die Zahlung war nicht das ProblemDie Auszahlung des Bürgergeldes war dann nicht das Problem, denn zwei Tage nach dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bekam die Betroffene den Bescheid des Jobcenters – am 10. Dezember.
Das Jobcenter argumentierte, der Bescheid sei auf den 5. Dezember 2024 datiert, also vor dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, und deshalb sei dieser Antrag beim Sozialgericht überflüssig gewesen. Warum das Schreiben erst am 9. Dezember in die Post ging, konnte die Behörde nicht erklären.
Das Sozialgericht entscheidet für die MutterDas Sozialgericht Stuttgart folgte dieser Argumentation des Jobcenters nicht, sondern entschied für die alleinstehende Mutter und ihre Kinder. Erstens sei dieser der Bescheid am 8. Dezember noch nicht zugestellt worden, als sie den Antrag stellte. Zweitens, und viel wichtiger, hätte sie den Antrag am 23. Oktober und damit pünktlich gestellt.
Es hätte sich beim Einkommen nur eine einzige Änderung ergeben, und deshalb hätte das Jobcenter keinen erheblichen Bearbeitungsaufwand gehabt.
Die Betroffene habe sechs Wochen gewartet, ehe sie einstweiligen Rechtsschutz beantragt hätte. Dieser Antrag sei aus Sicht des Sozialgerichts absolut nachvollziehbar. Bürgergeld werde monatlich im Voraus bezahlt. Zahlungen erfolgten ebenfalls oft zu Monatsbeginn, und deshalb bedrohten Verzögerungen beim Auszahlen des Bürgergeldes die Existenz.
Die Betroffene hätte also völlig zurecht auf ein Verfahren gedrängt, und die Kosten des Verfahrens müsse das Jobcenter tragen.
FazitEs zeugt von Dreistigkeit, dass das Jobcenter hier behauptete, ein einstweiliger Rechtsschutz sei überflüssig, obwohl die Betroffene diesen stellte, bevor der Bescheid bei ihr einging. Gut ist, dass das Sozialgericht das Jobcenter an die besondere Verpflichtung gerade dieser Behörde erinnerte, dass nämlich Schludrigkeiten bei existenzsichernden Leistungen Existenzen bedrohen. Schlimm ist, dass das Jobcenter nicht so handelt, als ob es dieses Selbstverständnis hätte.
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Syria’s Post releases stamps marking liberation anniversary
Damascus, Dec. 8 (SANA) The Syrian Postal Corporation has issued five stamps and a commemorative card to mark the first anniversary of the country’s liberation.
Director General Imad al-Din Hamad said the items will go on sale Tuesday at post offices nationwide, with the card priced at 15,000 Syrian pounds and each stamp at 10,000.
A stamp exhibition in Damascus will open to the public free of charge for three days, featuring rare collections from Syria’s postal history.
UN chief hails Syrian courage, calls for global support to advance national transition
New York, Dec. 8 (SANA) UN Secretary-General António Guterres saluted the resilience and courage of the Syrian people, saying they “have never stopped holding on to hope, despite the unimaginable suffering they endured under a repressive regime that lasted for decades.”
Guterres said the eve of the first anniversary of Syria’s liberation is “a day to honor the sacrifices of this people and to renew the aspirations that drove the historic change in the country,” affirming the United Nations’ commitment to working with Syrians to ensure the success of the national transition.
“The challenges are great, but not insurmountable,” he stated, noting that the past year demonstrated that genuine progress is possible “when Syrians are empowered and supported to lead the transition themselves.”
The Secretary-General said groups across Syria are actively engaged in establishing institutions and governing structures that will shape the country’s future. He highlighted the leadership role of Syrian women, whom he described as continuing to “lead the march toward securing their rights and achieving justice and equality.”
While acknowledging the scale of humanitarian needs, Guterres pointed to progress made by the Syrian government in restoring basic services, expanding humanitarian access, and creating avenues for the return of refugees and internally displaced people. He added that efforts to establish transitional-justice mechanisms and widen civic participation are contributing to building an inclusive and accountable future state.
Guterres called on the international community to firmly support the Syrian-led, Syrian-owned transition by respecting Syria’s sovereignty, removing obstacles to reconstruction, funding humanitarian appeals, promoting economic development, and ensuring that the transition yields clear, positive results for Syrians on the ground.
He concluded by saying: “In this anniversary, we stand united in purpose to build the foundations of peace and prosperity, and to renew our commitment to a free, sovereign, unified and inclusive Syria.”
As Syrians mark the first anniversary of their revolution’s victory and the end of decades of repression, communities across the country are observing the date as the beginning of a new chapter focused on justice, dignity and national renewal.
Qatar Embassy in Damascus congratulates Syrians on Liberation Day
Damascus, Dec. 8 (SANA) The Embassy of the State of Qatar in Damascus extended its congratulations to Syria’s leadership and people on the occasion of Liberation Day.
In a post on X, the embassy stated: “Heartfelt congratulations to Syria, which has always remained in our hearts. Syria rejoiced on this day and brought joy to Arabs, Muslims, and all free people around the world with its freedom and deliverance, embarking on a new era of recovery and reconstruction.”
The embassy also conveyed its greetings to the Syrian people and government on this great anniversary, expressing hope that the Syrian people will enjoy lasting security, peace, and stability.
The Syrian people are marking the first anniversary of the country’s liberation from the former regime. Since early morning, hundreds of thousands of citizens have taken to the streets to celebrate the occasion, expressing their joy and hopes for a future of peace, freedom, and prosperity.
Ruhe in Frieden, deutsche Stahlindustrie
Die 1871 von Leopold Hoesch in Dortmund als Eisen- und Stahlwerk Hoesch AG gegründete und 1992 im Krupp-Konzern (heute Thyssenkrupp) aufgegangene Hoesch AG gehörte über 100 Jahre zur Spitzengruppe der westdeutschen Stahlhersteller – mit integrierten Hüttenstandorten und riesigen Exportvolumina in zahlreiche Länder. In der Spitze gab die Hoesch-Gruppe 64.000 Männern und Frauen Arbeit. Hoesch investierte […]
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President al-Sharaa receives congratulatory cables on Liberation Day
Damascus, Dec. 8 (SANA) President Ahmad al-Sharaa received a congratulatory cable on Monday from the President of the United Arab Emirates, Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan, on the occasion of the Liberation Day.
The President, also received similar messages from Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum, UAE Vice President, Prime Minister, and Ruler of Dubai, and from Sheikh Mansour bin Zayed Al Nahyan, UAE Vice President, Deputy Prime Minister, and Head of the Presidential Court.
Meanwhile, Syrians marked the first anniversary of the country’s liberation from the former regime.
Hundreds of thousands of citizens took to the streets from early morning to celebrate the occasion, expressing their joy and hopes for a future defined by peace, freedom, and prosperity.
Liberation of Damascus: A victory for the oppressed and for all humanity
Damascus, Dec. 8 (SANA) Since the launch of the Deterrence of Aggression operation on November 27, 2024, and with every city and village reclaimed from the former regime, Syrians grew increasingly hopeful that the capital would soon be liberated. At dawn on December 8, 2024, the rebels entered Damascus after the regime’s last defensive lines collapsed, while Bashar al-Assad fled to Moscow, marking the end of a regime that had been in power since 1963.
Following the liberation of Homs on December 7, forces advanced rapidly toward the capital through the Qalamoun region, East and West Ghouta, and the surrounding countryside, securing town after town. In the south, operations progressed with similar momentum, leading to the liberation of Daraa, Sweida, and Quneitra and contributing to the encirclement of Damascus.
On the evening of December 7, forces advancing from the north linked with units moving from the south near the Mezzeh district. At 4:30 a.m. on December 8, fighters stormed Saydnaya Prison—one of the regime’s most notorious detention facilities—and freed hundreds of detainees. As pressure mounted in the capital, Assad escaped from the presidential palace to Mezzeh Military Airport before fleeing to the Russian base in Hmeimim.
The regime’s security and military structures collapsed within hours, and units of the Republican Guard surrendered. At 6:15 a.m., the operations command announced the full liberation of Damascus and the fall of the Assad regime.
The liberation of the capital marked the end of a family-based rule spanning from 1970 to 2024 and opened the way for establishing a state founded on freedom and the rule of law. This turning point, described by leaders as a victory not only for Syrians but for humanity, is seen as an opportunity to transform the country from a source of crises into a foundation for stability, peace, and development across the region.
Paukenschlag: NATURE-Artikel des Potsdamer Klima-Institutes formal zurückgezogen!
Die Studie schlug im April 2024 ein wie eine Bombe: Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, PIK, veranschlagte die weltweiten Kosten der Erderwärmung auf sage und schreibe 38 Billionen Dollar jährlich. Der Artikel mit dem Titel „The economic commitment of climate change“ von Maximilian Kotz, Anders Levermann und Leonie Wenz im Hauptmagazin von Nature wurde von den Massenmedien begeistert aufgenommen. Nun mußte er offiziell wegen schwerster Mängel zurückgezogen werden.
Im Jahr 2025 kam heraus, daß die Redaktion des altehrwürdigen und äußerst renommierten Wissenschaftsmagazins NATURE den Text aus der Feder der Potsdamer gegen den ausdrücklichen Rat ihrer Gutachter veröffentlicht hatten. Dabei wird auf Seiten der Klimaforscher und -Aktivisten sonst höchster Wert auf die Tatsache gelegt, daß die Studien zur Erderwärmung „peer-reviewt“ seien – also stets von Fachleuten und Lektoren auf Herz und Nieren geprüft. Der Fall zeigt: In Zeiten des Klima-Alarmismus ist selbst dieser grundsätzliche Qualitäts-Sicherungsmechanismus nicht mehr vertrauenswürdig – Ideologie geht selbst in NATURE vor Fakten & Daten.
Die Massenmedien berichten nicht viel von der erstmaligen Rückziehung eines PIK-Artikels. Dafür berichteten sie hysterisch von den Fake news 2024:
„Der Klimawandel bedroht die Weltwirtschaft“ schrieb Tagesschau.de am 18. April. Der Weltwirtschaft drohen einer neuen Berechnung zufolge durch Folgen der Erderwärmung bis Mitte des Jahrhunderts Einkommensverluste von rund einem Fünftel – und das sogar, wenn der Ausstoß klimaschädlicher Gase künftig drastisch gesenkt würde.
Der Spiegel sekundiert am selben Tag: „Experten warnen: Selbst wenn die Menschheit die Erderwärmung auf zwei Grad begrenzt, droht erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Dabei sind die Folgen von häufigeren Bränden und Stürmen noch gar nicht eingerechnet.“
Was hatten die Potsdamer konkret publiziert? In der Zusammenfassung sagen sie (übersetzt, Zitat):
„Hier verwenden wir aktuelle empirische Erkenntnisse aus mehr als 1.600 Regionen weltweit aus den letzten 40 Jahren, um subnationale Schäden durch Temperatur und Niederschlag, einschließlich täglicher Schwankungen und Extreme, zu prognostizieren. Unter Verwendung eines empirischen Ansatzes, der eine robuste Untergrenze für die Dauerhaftigkeit der Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum liefert, stellen wir fest, daß die Weltwirtschaft unabhängig von künftigen Emissionsentscheidungen innerhalb der nächsten 26 Jahre mit einem Einkommensrückgang von 19 % rechnen muß.“
Und diese 19% entsprechen weltweit 38 Milliarden Milliarden Dollar im Jahr!
Im Sommer 2025 meldeten sich vermehrt kritische Stimmen. Es kam heraus, daß die vier Gutachter der Studie übereinstimmend gravierende Mängel festgestellt hatten, die eine Veröffentlichung eigentlich unmöglich machten. Einer der „Reviewer“, wie die Prüfer auf Englisch genannt werden, sagte laut der Zeitung Die Welt:
„Leider muß ich Sie darauf aufmerksam machen, daß die statistische Methodik, auf die sich die Forschungsarbeit mit dem Titel stützt, keine wissenschaftliche Grundlage hat.“
Diese Aussage stammt aus der Gutachter-Datei, die ursprünglich auf der Seite Researchgate, und danach auf der Seite von Nature veröffentlicht wurde.
Ein zweiter schrieb: „Es fällt mir schwer, die Ergebnisse zu glauben, die unintuitiv groß erscheinen.“
„Zwischenzeitlich entwickelte sich das Ganze zu einem ausgewiesenem Wissenschaftsskandal“, schreibt Frank Bosse von Klimanachrichten.de.
„…Ein weiteres Papier hatte sich die Methodik der Studie angesehen und kam zu keinem guten Urteil. Bestimmte Ergebnisse sind nach Meinung dieser Autoren um den Faktor 3 falsch.“
Zitat aus dieser Kritik (übersetzt):
Kotz, Levermann und Wenz (im Folgenden KLW) analysierten, wie das Wachstum des subnationalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf jährliche Veränderungen der Temperatur und Niederschlagsmenge reagiert.
Sie berichteten, daß bei einer Fortsetzung der historischen Zusammenhänge das globale BIP im Jahr 2100 unter dem Szenario „Representative Concentration Pathway 8.5“ (hohe Emissionen) um etwa 62 % (zentrale Schätzung) sinken würde, was etwa dreimal so viel ist wie in ähnlichen früheren Schätzungen.
Hier zeigen wir, dass Datenanomalien, die aus einem Land in KLWs zugrunde liegendem BIP-Datensatz stammen, nämlich Usbekistan, ihre prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels erheblich verzerren, dass KLW die statistische Unsicherheit in ihren Zukunftsprognosen zu den Auswirkungen des Klimawandels unterschätzt und dass zusätzliche Bedenken hinsichtlich der Datenqualität in KLWs subnationalen BIP-Daten weitere Untersuchungen rechtfertigen.
„Das PIK nahm auch dazu Stellung. Hier wird allerdings betont, daß die schweren Fehler in der Studie (so konnten Daten eines einzigen Landes: Usbekistan) das verwendete Modell zu stark verfälschten globalen Ergebnissen verführen, stellten professionelle Ökonomen fest) auf die generellen Aussagen keinen bedeutenden Einfluß haben sollen.
Zweifel sind sehr angebracht, jedenfalls bis zu einem sauberen Begutachtungsprozess einer in Aussicht gestellten Nachfolgestudie“, so Bosse. „Der Vorfall jetzt ist mit Sicherheit Wasser auf die Mühlen derjenigen, die dem PIK nicht blind vertrauen.
Man kann nur hoffen, dass zukünftige Publikationen gute Reviewer bekommen und deren Anmerkungen im Vorfeld auch berücksichtigt werden. “
EIKE und Klimanachrichten bleiben dran!
Klimawissenschaftler müssen zerknirscht ihren wichtigsten Artikel in NATURE des Jahres 2024 zurückziehen (mit Bing erstellt)
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Die Versklavung der Tiere und der Weg zur Freiheit
Das Verständnis von Natur ist ein wesentlicher Bestandteil des Befreiungsprozesses der neuen Epoche. Angesichts der zerstörerischen Angriffe des Industrialismus – einem Kernmechanismus kapitalistischer Moderne, der auf die umfassende Aneignung und Auslöschung allen Lebens abzielt – wird der Schutz der Natur zu einem elementaren Akt des Widerstands. Eine kohärente und befreiende Praxis muss mit der Verteidigung des Lebens selbst beginnen. Dazu gehört die Fähigkeit, die Natur in ihrer Tiefe zu verstehen, sie in ihrer Bedeutung zu erfassen und ihren Platz im Gefüge des Lebens neu zu bestimmen.
Der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan verweist im „Manifest für Frieden und demokratische Gesellschaft“ auf genau diesen Zusammenhang, wenn er schreibt: „Der Mensch entwickelt seine Fähigkeit zur Bedeutungsgebung ursprünglich, indem er der Natur zuhört. Die erste Form des Lernens ist mimetisch, also nachahmend. Der Mensch hört auf die Natur und beginnt, durch dieses Hören selbst Natur zu transformieren. Doch im Verlauf der gesellschaftlichen Geschichte ging dieses Hören mehr und mehr verloren. Mit der Entwicklung symbolischer Sprache und analytischen Denkens hat der Mensch begonnen, die Natur durch seine eigenen Begriffe zu definieren – ein Prozess, der zu einer zunehmenden Entfremdung von der Natur führte. Diese Entfremdung erreichte ihren Höhepunkt in der kapitalistischen Moderne.“
Ohne eine grundlegende Neubestimmung des Verhältnisses zur Natur bleibt jede revolutionäre Bewegung unvollständig, ja sogar gefährdet. Was sich derzeit in den revolutionären Kämpfen in der Türkei und in Kurdistan beobachten lässt, ist auch Ausdruck dieser Leerstelle: Eine nicht auf einer fundierten Naturauffassung basierende Praxis kann nur in Sackgassen und Destruktivität münden. Revolutionen dürfen sich nicht allein auf den Menschen beziehen.
Die Ignoranz gegenüber nichtmenschlichen Lebensformen ist Ausdruck eines hegemonialen Geschichts- und Weltbildes, das von der kapitalistischen Moderne geprägt wurde und tief in die ideologischen Grundlagen verschiedenster Denktraditionen eingedrungen ist. Das Bild des Menschen, der sich selbst als Gott des Lebens versteht, findet sich nicht nur im Kapitalismus, sondern ebenso in realsozialistischen Konzepten wieder. Beide stellen den Menschen ins Zentrum ihrer Weltdeutung und degradieren alles außerhalb des Menschen zu bloßen Nebenakteuren – ein Zugang, der sowohl ihre Geschichtsauffassung als auch ihre ideologischen Konstruktionen grundlegend prägt.
Die Anfänge von Herrschaft: Vom Tier zur Klasse
Ein aufschlussreiches Beispiel für die anthropozentrische Prägung ideologischer Systeme lässt sich in dem in sowjetischen Grundschulen verwendeten Geschichtsbuch Wie der Mensch zum Menschen wurde von E. Segal und M. Il’in finden. Darin wird der Mensch als das alles beherrschende Wesen dargestellt, als Ursprung und Zentrum aller Entwicklungen. Diese Vorstellung hatte weitreichende Folgen: Der Mensch begann, alle bestehenden Systeme seiner eigenen Willkür zu unterwerfen. Der Drang, zu gestalten, mündete in den Wunsch zu beherrschen, und aus diesem Wunsch heraus entstanden die ersten herrschenden Klassen.
Der Wille zur Herrschaft richtete sich in der Frühzeit der Menschheit jedoch nicht zuerst gegen andere Menschen, sondern gegen Tiere. In jener Phase begann der Prozess der Domestizierung und Versklavung von Tieren. Der Mensch – lediglich eine von vielen Arten in einem gemeinsamen Lebensraum – entwickelte in dem Maße, wie er sich als überlegen empfand, die Tendenz, seine Umwelt in seinem Sinne zu verändern und zu kontrollieren. Damit ging ein fundamentaler Wandel einher: An die Stelle eines gleichberechtigten Zusammenlebens trat ein asymmetrisches Machtverhältnis zugunsten einer einzigen Spezies.
Die ersten Versuche, Macht auszuüben und Herrschaft zu etablieren, richteten sich also gegen die Natur und die Tiere. Sobald der Mensch lernte, bestimmte Tiere (jene, die sich seiner Kraft beugen ließen) zu kontrollieren und die natürlichen Bedingungen seinen Interessen unterzuordnen, wuchs auch sein Bedürfnis, über seinesgleichen zu herrschen. Dieser Wille zur Dominanz über andere Menschen prägte fortan den Gang der Geschichte – und beeinflusst die Struktur unserer heutigen Welt bis in ihre Grundfesten.
Vom Tier zur Frau: Die patriarchale Logik der Herrschaft
Die männliche Vorherrschaft über Tiere, die mit der Jagd begann, markiert den Ursprung des männlichen Herrschafts- und Kontrollwillens. Was zunächst als Dominanz über tierisches Leben auftrat, entwickelte sich bald zu einem umfassenderen Projekt der Kontrolle und Versklavung. Für den Mann, der sich einmal gegenüber Tieren durchgesetzt hatte, erschien es als logischer nächster Schritt, auch Frauen seiner Kontrolle zu unterwerfen. Der Wunsch, zu beherrschen, verlagerte sich vom Tierreich auf die innergesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse – ein Prozess, dessen ideologische und institutionelle Grundlagen bereits in frühen patriarchalen Kulturen gelegt wurden. In dieser Dynamik wurzeln auch jene Gewalt- und Vernichtungsapparate, die heute als industrielle Tötungsmaschinen existieren.
Theorien, die den Menschen als von Natur aus fleischessend (carnivorus) begreifen, sind überwiegend Produkte jener Epoche, in der sich patriarchale Kulturen formierten. Abdullah Öcalan widerspricht dieser Sichtweise in seinem Werk Die demokratische Moderne ist das Zeitalter der Frauenrevolution und schreibt:
„Die Annahme, dass eine Gesellschaft ohne den Stil des Jägers oder Kriegers nicht überleben oder sich entwickeln könne, ist nicht zutreffend. Die Zahl der pflanzenfressenden Tierarten ist tausendfach größer als die der fleischfressenden. Nur wenige Arten ernähren sich von Fleisch. So ist die Dialektik: Das erste Tier hatte kein anderes Tier zu fressen, es ernährte sich von Pflanzen. Fleischverzehr ist als Abweichung zu betrachten. Würden sich alle Tiere gegenseitig auffressen, hätte sich niemals eine Vielfalt an Tierarten entwickeln können. Dies widerspräche auch den Grundprinzipien der Evolution. Eine Gesellschaft, die das Töten von Tieren und Mitmenschen – jenseits notwendiger Selbstverteidigung – zur kulturellen Praxis erhebt, wird ihre gesamte institutionelle und materielle Ordnung auf die Entwicklung von Kriegsmaschinen ausrichten.“
Abdullah Öcalan im Taubenhaus an der PKK-Parteischule in Damaskus, 90er Jahre © Serxwebûn
Der männlich dominierte Zugriff auf Natur und Leben, motiviert durch das Streben nach Herrschaft, mündete letztlich in einem umfassenden Ordnungsentwurf: jenem einer auf Machtakkumulation und totaler Kontrolle ausgerichteten Gesellschaft. Die heutige globale Krise – ein Zustand, in dem vom Menschen verursachte Zerstörung das ökologische Gleichgewicht an den Rand des Kollapses bringt – ist die direkte Folge dieser historisch gewachsenen, anthropozentrischen Ideologien. Ideologische Systeme, die den Menschen ins Zentrum stellen und andere Lebensformen lediglich als Beiwerk begreifen, geraten angesichts neuer gesellschaftlicher Herausforderungen ins Stocken. Ihre traditionellen Erklärungs- und Lösungsmodelle erweisen sich zunehmend als unzureichend.
Zivilisation und Zerstörung: Die Entfremdung des Menschen von der Natur
Abdullah Öcalan beschreibt die zerstörerischen Folgen des menschlichen Herrschaftsanspruchs mit eindringlichen Worten: „Die Tatsache, dass der Mensch gegenüber seiner eigenen Art zur Bestie geworden ist, zeigt sich auch in seiner Stellung als gefährlichstes Raubtier gegenüber der Natur. Kein anderes Lebewesen hat so viele Pflanzen- und Tierarten vernichtet wie der Mensch. Wenn er in diesem Tempo weitermacht, wird die Menschheit unweigerlich zu einer Art Dinosaurier, deren eigenes Aussterben unausweichlich ist.“
Die Geschichte der Menschheit ist nicht nur eine Geschichte von Fortschritt und Zivilisation – sie ist zugleich eine Chronik der Zerstörung, die aus dem Streben nach Macht und Dominanz hervorgeht. Die frühen Gemeinschaften waren noch von einem kommunalistischen Geist geprägt, von einem Denken in Teilhabe und Gleichwertigkeit. Doch mit dem Moment, in dem der Mann sich selbst als überlegene Kraft verstand und die Prinzipien gemeinschaftlichen Lebens zugunsten einer Hierarchie von Befehl und Unterwerfung aufgab, begann der lange Weg der systematischen Unterdrückung – ein Weg, der mit den frühen Hochkulturen Mesopotamiens seinen institutionellen Ausdruck fand und schließlich in der ideologischen Formation der kapitalistischen Moderne kulminierte.
Die Entdeckung des Feuers, der erste Verzehr eines erlegten Tieres – dies sind symbolische Wendepunkte einer Entwicklung, die letztlich zur weltumspannenden Logik der Macht führte, wie sie heute in allen politischen und ökonomischen Systemen wirkt. Selbst die materialistische Philosophie Friedrich Engels’, der in seiner Dialektik der Natur die Natur als strukturiertes System mit innerer Bewegung beschrieb, blieb in gewissem Sinne gefangen im Menschenbild der kapitalistischen Moderne. Auch hier wurden Lebenszusammenhänge durch Machtverhältnisse erklärt – die stärkere Instanz über der schwächeren.
Anstatt Natur und Leben neu zu definieren und sie ins Zentrum revolutionärer Theorie zu stellen, haben sich viele emanzipatorische Bewegungen – bewusst oder unbewusst – einem Fetisch des Menschen verschrieben. Nichtmenschliches Leben wird lediglich als dem Menschen untergeordnetes Element begriffen; die menschliche Vernunft gilt als höchste Instanz. Diese anthropozentrische Verzerrung führt dazu, dass viele revolutionäre Projekte über kurz oder lang in modifizierte, oft schwächere Varianten kapitalistischer Denkformen zurückfallen.
Die fundamentale Weigerung, die Welt mit all ihren Lebensformen, Verflechtungen und Relationen in ihrer Gesamtheit zu erfassen, zeigt sich auch darin, dass frühgeschichtliche Formen des Miteinanders als „primitiv“ oder „vorzivilisiert“ abgetan werden. So reproduzieren selbst viele sozialistische Bewegungen und Staaten ein Weltbild, in dem die Erde lediglich als Ressource zur Erfüllung menschlicher Bedürfnisse existiert, und werden auf diese Weise selbst zu Trägern von Zerstörung.
Speziesismus, Patriarchat und die Logik der Versklavung
Die Versklavung von Tieren erscheint nicht nur als Nebenprodukt menschlicher Entwicklung, sondern als eine zentrale Säule der patriarchalen Gesellschaftsordnung. Bereits in den frühesten Phasen männlicher Dominanz wurden die Grundlagen jener Herrschaft gelegt, die heute unter dem Begriff Speziesismus als eine Form des strukturellen Faschismus kritisiert wird. Die Instrumentalisierung von Tieren für menschliche Zwecke, ihre Unterwerfung durch Zwang, Schmerz und Gewalt, ist Ausdruck eines früh etablierten Machtwillens, der sich zunächst auf nichtmenschliches Leben richtete – und später auf alles „Andere“, das sich nicht dem patriarchalen System unterwarf.
Die sogenannte Domestizierung ist nichts anderes als ein zivilisierter Euphemismus für systematische Knechtschaft. Sie ist das Abbild des Menschen, wie ihn die kapitalistische Moderne hervorgebracht hat: ein Wesen, das Kontrolle als Daseinszweck begreift. Die Schaffung eines „Sklaven“ ist dabei mehr als ein funktionaler Akt – sie ist Symbol und Fetisch einer auf Dominanz basierenden Kultur. Vom ersten domestizierten Tier bis in die Gegenwart zieht sich eine ununterbrochene Linie, in der die Logik der Versklavung nicht nur über Tiere, sondern über die gesamte Gesellschaft ausgeweitet wurde – und maßgeblich zur Verrohung des Menschen selbst beigetragen hat.
Was als Herrschaft über Tiere begann, setzte sich in struktureller Gewalt gegen Frauen und gegen all jene fort, die außerhalb der hegemonialen Normen standen. Der Speziesismus ist daher nicht nur eine Form der Tierfeindlichkeit – er ist Ausdruck einer allgemeinen Herrschaftslogik, die alles Fremde, Abweichende, Nicht-Zugehörige unterwerfen will. Auch Eingriffe in Ökosysteme wie etwa der Bau des Ilisu-Staudamms bei Heskîf (tr. Hasankeyf) sind in diesem Sinne Manifestationen eines speziesistischen Weltbilds: Sie zerstören nicht nur menschliche Lebensräume, sondern auch die Existenzgrundlage zahlloser Tier- und Pflanzenarten. Speziesismus darf daher nicht auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier reduziert werden. Er ist ein umfassendes Herrschaftsparadigma, das sich gegen das Leben selbst richtet.
Die Dynamik der Versklavung, die einst mit der Domestizierung begann, setzte sich fort, als der Mensch jene Tiere, die er nicht kontrollieren konnte, in Käfige sperrte, und sie so in Symbole des Schreckens verwandelte. Die Einkerkerung dieser Tiere unter Zwang diente nicht allein der Kontrolle des Tierreichs, sondern auch der Disziplinierung des Menschen. In dieser Logik sind Zoos keine neutralen Orte der Beobachtung, sondern architektonische Manifestationen einer autoritären Ordnung: Sie spiegeln eine Welt, in der das Beherrschen zum Normalzustand erhoben wurde, und in der Gehorsam durch das Zurschaustellen von Gefügigkeit erzwungen wird.
Zoos als Spiegel autoritärer Systeme
Die Grundidee hinter zoologischen Gärten ist nicht bloß die Zurschaustellung von Tieren, sondern die bewusste Umformung ihres Wesens. Tiere, die sich der direkten Unterwerfung entziehen, werden durch Gefangenschaft ihrer Freiheit beraubt, in künstliche Abhängigkeit versetzt und ihrer natürlichen Umwelt entfremdet. Der Mensch zwingt sie zur Anpassung, um Gehorsam zu erzwingen – nicht nur im Umgang mit Tieren, sondern auch symbolisch gegenüber anderen Menschen. Die Käfige dienen dabei als visuelle Warnung: Wer sich nicht fügt, endet hinter Gittern. So entsteht eine erzieherische Funktion, die über das Tier hinausreicht und auf die Disziplinierung der Gesellschaft selbst zielt.
Diese Logik lässt sich historisch nachzeichnen: In der Kolonialzeit wurden in Ländern wie Großbritannien auch Menschen in Käfigen zur Schau gestellt – insbesondere Angehörige von Bevölkerungen aus den besetzten Gebieten. Die kolonialen Aussteller inszenierten sie als „Fremde“ und „Primitive“ und präsentierten sie der eigenen Bevölkerung, um die Machtverhältnisse sichtbar zu machen. So wurde beiden Seiten – den Kolonisierten wie den Kolonisierenden – eine zentrale Botschaft vermittelt: Gehorsam ist die einzige Überlebensgarantie im Angesicht absoluter Herrschaft.
Der Philosoph John Sanbonmatsu kommentiert dieses Phänomen mit klaren Worten: „Im Laufe der Geschichte gab es viele destruktive menschliche Kulturen und Zivilisationen, aber nur der Kapitalismus hat sich global und systematisch als Feind allen nichtmenschlichen Lebens gezeigt. Anders gesagt: Der Kapitalismus ist die höchste Form des Speziesismus, seine idealtypische oder vollkommen verkörperte Ausprägung – und damit auch seine zerstörerischste.“
Sanbonmatsus Analyse bringt auf den Punkt, was in der Praxis der Tiergefangenschaft, in Zoos wie in kolonialen Ausstellungen, sichtbar wird: Eine strukturelle Gewalt, die sich aus dem kapitalistischen Grundprinzip der Kontrolle und Verwertung allen Lebens ableitet – und deren Logik sich sowohl auf Tiere als auch auf Menschen anwenden lässt, sobald sie nicht ins System der Verwertbarkeit und Unterordnung passen.
Das Gehege als Gesellschaftsmodell
Abdullah Öcalan beschreibt in seinem Werk Perspektiven der Freiheit den Zoo als ein paradigmatisches Modell gesellschaftlicher Organisation: „Die Ordnung in Zoos ist ein aufschlussreiches Beispiel dafür, wie auch die Gesellschaft insgesamt nach dem Prinzip eines zoologischen Gartens organisiert ist. So wie die Tiere dort zur Schau gestellt werden, hat sich auch die Gesellschaft in eine Spektakelgesellschaft verwandelt – ein Phänomen, das viele Philosoph:innen benannt und analysiert haben. Vor allem durch die drei großen ‚S‘ [im türkischen Kontext: Spor (Sport), Seks (Sexualität), Siyaset (Politik)] eng verknüpft mit der Unterhaltungs- und Kulturindustrie, wird durch eine allgegenwärtige mediale Dauerbeschallung sowohl die emotionale als auch die analytische Intelligenz der Gesellschaft systematisch überreizt und ausgeschaltet. Auf diese Weise ist die mentale Unterwerfung unter die Logik der Spektakelgesellschaft vollzogen worden.“
Zoos sind somit nicht bloß Orte der Tierhaltung, sondern erste Prototypen jener Welt, die die kapitalistische Moderne realisieren will: eine Gesellschaft, in der Kontrolle durch Sichtbarkeit, Disziplin durch Zurschaustellung und Macht durch Abhängigkeit etabliert werden. Diese Logik findet sich nicht nur in kapitalistischen Staaten, sondern auch in sozialistischen Systemen wieder. Das zeigt, dass autoritäre Grundmuster ideologieübergreifend wirksam sind. In dieser Welt wird „Wildheit“ zum abweichenden, störenden Merkmal erklärt. Der Mensch stempelt alle Wesen, die sich seiner Herrschaft verweigern, als „wild“ ab – nicht weil sie zerstörerisch wären, sondern weil sie sich seiner Ordnung entziehen. „Wild“ sind jene, die sich weigern, den vorgegebenen Grenzen zu folgen, die ihre eigenen Lebensnormen entwickeln und andere Lebensformen nicht dominieren, sondern in Koexistenz mit ihnen leben. Diese Definition von Wildheit offenbart nicht die Gefahr der Tiere, sondern die Angst der Macht vor Autonomie.
In diesem Zusammenhang stellt Öcalan auch den Begriff Vergewaltigung in einen umfassenderen soziologischen Zusammenhang. Vergewaltigung, so seine Analyse, ist nicht nur ein sexueller Gewaltakt – sie ist eine Form der totalen Herrschaftsausübung gegenüber allem, was sich entziehen möchte: „Vergewaltigung und Unterwerfung sind Begriffe sozialen Missbrauchs. Sie bezeichnen die gesellschaftliche Dimension des Geschehens, verweisen auf patriarchale Hierarchien und Herrschaft. In tieferer Bedeutung stehen sie für den Verrat am Leben selbst.“ Vergewaltigung bedeutet demnach nicht allein den Übergriff auf den weiblichen Körper – sie ist die strukturelle Aneignung und Gewaltanwendung gegenüber Natur, Tieren und allen Lebewesen. Sie zeigt sich in der Durchsetzung männlicher, hierarchischer Ordnungen, deren Ziel es ist, Autonomie zu brechen, Identitäten auszulöschen und Leben zur Ressource zu machen.
Die Falle des Menschbezugs: Kritik an speziesistischer Befreiungspraxis
Der von der kapitalistischen Moderne geprägte Begriff des „Wilden“, der zunächst auf Tiere angewendet wurde, hat sich im Laufe der Zeit auf alle ausgeweitet, die sich der herrschenden Ordnung widersetzen. Jene, die sich nicht unterwerfen, gelten als „unzivilisiert“, als zu „zähmen“. Die zugrundeliegende Botschaft ist einfach: Nur wer gehorcht, darf existieren – wer sich verweigert, wird ausgeschlossen. Diese Bedingung der Unterwerfung ist nicht nur ideologisch, sondern konstitutiv für das Funktionieren des Systems selbst.
Vor diesem Hintergrund wird auch die Tierrechts- oder Tierbefreiungsbewegung kritisch beleuchtet. Was sich als Kampf für „Freiheit“ präsentiert, bleibt oftmals in einem menschzentrierten, anthropozentrischen Paradigma verhaftet. Die Praxis, Tieren Freiheit zuzugestehen, besteht häufig nicht in einer gemeinschaftlichen Koexistenz, sondern darin, sie an Orte zu verlagern, die erneut vom Menschen definiert wurden – sei es ein „sicheres Gehege“ oder eine „geeignete Umgebung“. Es bleibt bei einer Asymmetrie: Der Mensch bestimmt, was als „Freiheit“ für das Tier gelten soll.
Diese strukturelle Asymmetrie durchzieht auch die Unterscheidung zwischen „zahmen“ und „wilden“ Tieren – eine Einteilung, die tief in speziesistischen Denkmustern verankert ist. Anstatt die grundlegenden Verhältnisse infrage zu stellen, bewegt sich der Diskurs weiterhin innerhalb der vom Menschen gesetzten Normen. Die Folge ist eine verzerrte Praxis, die zwar von Freiheit spricht, aber Kontrolle ausübt – wenn auch in scheinbar wohlwollender Form.
Ein zentrales Problem dieser Bewegungen liegt in ihrer eigenen Sprache. Parolen wie „Sei ihre Stimme“ oder „Sie können nicht sprechen – sprich du für sie“ offenbaren eine paternalistische Haltung. Der Mensch stilisiert sich selbst zum „Retter“ oder „Eigentümer“ der Tiere und reproduziert damit genau jene Besitzlogik, gegen die er vorgibt zu kämpfen. Denn ein Lebewesen zu „besitzen“ bedeutet, es zum Objekt zu machen. Besitz ist ein Ausdruck von Macht und in dieser Logik wird selbst Fürsorge zur subtilen Form der Versklavung.
In einer wirklich emanzipatorischen Perspektive muss anerkannt werden, dass das Wort eines Menschen nicht mehr oder weniger wert ist als das „Recht“ eines Schleimpilzes oder einer Schnecke. Jede Hierarchisierung von Lebensformen ist bereits Teil jener zerstörerischen Logik, die die Welt in Objekte, Ressourcen und Eigentum aufteilt. Forderungen, die sich innerhalb der Systemgrenzen bewegen, bleiben zwangsläufig begrenzt: sie mögen Symptome lindern, doch sie greifen die Ursachen nicht an. Oder, wie es Abdullah Öcalan formuliert: „Unsere Revolution ist eine Revolution der Liebe.“
Fortsetzung folgt
*Der Verfasser des Textes ist der Redaktion bekannt.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/abdullah-Oecalan-ueber-die-rueckkehr-zur-sozialoekologie-10093 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-zeit-fur-demokratischen-sozialismus-49136 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-positive-revolution-beginnt-in-den-kommunen-49133 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/Oko-Okonomie-als-befreiung-sezai-temelli-uber-Ocalans-alternative-zur-kapitalistischen-moderne-48733Wie in Russland über die Friedensgespräche im Kreml berichtet wird
Greetings on the opening of the All-Russian Forum of the Immortal Regiment of Russia, Memory Beyond Time
Vladimir Putin sent greetings to the participants, organisers, and guests of the All-Russian Forum of the Immortal Regiment of Russia, Memory Beyond Time, and congratulated them on the 10th anniversary of the Immortal Regiment of Russia, a truly civic initiative.