«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Rente: Diese Jahrgänge müssen jetzt schnell aktiv werden
Wer den Übergang in den Ruhestand für 2026 plant, bewegt sich in einem Zeitfenster, in dem kleine Details enorme Folgen für die Rente haben können.
Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt zeigt das, was viele unterschätzen: Nicht der „große“ Rentenbeginn an sich ist das Risiko, sondern die Summe aus Fristen, Voraussetzungen, richtig erfassten Versicherungszeiten und klug gewählten Startmonaten.
Wer an einer Grenze knapp vorbeirutscht oder Lücken im Rentenkonto übersieht, kann am Ende dauerhaft weniger Rente bekommen als eigentlich möglich wäre – und das nicht nur für ein paar Jahre, sondern unter Umständen lebenslang.
Im Fokus von Anhalt stehen dabei vor allem Versicherte der Jahrgänge 1961, 1962 und 1963, die 2026 häufig entweder regulär oder vorzeitig in Altersrente wechseln möchten. Gerade in diesen Jahrgängen liegen die Regelaltersgrenzen bei 66 Jahren und mehreren Monaten.
Das klingt zunächst nach einer klaren Marke, tatsächlich eröffnet das Rentenrecht aber mehrere Wege, vorher aufzuhören – allerdings zu sehr unterschiedlichen Bedingungen.
Die Spannweite reicht von vorzeitig und abschlagsfrei bis vorzeitig mit deutlichen, dauerhaft wirkenden Abschlägen. In der Praxis ist die Frage deshalb selten „Kann ich früher gehen?“, sondern fast immer „Unter welchen Voraussetzungen, ab wann genau und zu welchem Preis?“.
Dr. Utz Anhalt: Diese Jahrgänge müssen jetzt aufpassen Renteninformation ist nicht RentenplanungDie jährlich verschickte Renteninformation vermittelt eine grobe Orientierung: Sie zeigt eine erwartbare Rentenhöhe bei angenommener weiterer Erwerbsbiografie, ist aber kein präzises Instrument für Entscheidungen in den letzten Monaten vor dem Ruhestand.
Für die konkrete Planung ist die Rentenauskunft deutlich wichtiger. Sie weist die relevanten Wartezeiten aus, zeigt mögliche Rentenarten und macht sichtbar, ab welchem Zeitpunkt ein Rentenbeginn möglich ist und welche Abschläge damit verbunden wären.
Ab dem 55. Lebensjahr wird eine solche Auskunft turnusmäßig zugesandt. Wer jedoch gezielt auf 2026 zusteuert, sollte zusätzlich eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Das ist kostenlos und ermöglicht eine Planung auf Basis der tatsächlich erfassten Versicherungszeiten – statt auf Grundlage von Annahmen.
Drei Wege in die vorzeitige Altersrente – mit sehr unterschiedlichen FolgenFür viele, die 2026 den Ruhestand anpeilen, kommen drei Varianten einer vorgezogenen Altersrente in Betracht. Sie unterscheiden sich weniger im Namen als in den Voraussetzungen und in den lebenslangen finanziellen Auswirkungen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten voraus. Wer diese Wartezeit erfüllt, kann – abhängig vom Jahrgang – in der Regel bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.
Beim Jahrgang 1961 bedeutet das, dass statt 66 Jahren und 6 Monaten ein Beginn bereits mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich sein kann – bei ungekürzter Rente. Diese Option gilt vielen als besonders attraktiv, ist aber anspruchsvoll: Nicht jede Zeit zählt mit, und gerade deshalb entscheidet die Qualität des Versicherungskontos über die tatsächliche Chance.
Daneben steht die Altersrente für langjährig Versicherte, die bereits nach 35 Jahren Wartezeit erreichbar ist. Sie ermöglicht häufig einen deutlich früheren Ruhestand, ist jedoch mit Abschlägen verbunden, die dauerhaft gelten.
Für jeden Monat, den die Rente vorzeitig beginnt, sinkt die monatliche Rentenzahlung um 0,3 Prozent. Wer viele Monate früher startet, sammelt entsprechend viele Abschlagsmonate.
Die Größenordnung wird klar, wenn man einen typischen Fall betrachtet: Ein Rentenbeginn im März 2026 bei Geburt im Februar 1963 kann zu einem Abschlag von 13,8 Prozent führen. Diese Kürzung gilt nicht nur bis zur Regelaltersgrenze, sondern lebenslang.
Eine dritte Möglichkeit ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren.
Diese Rentenart kann finanziell günstiger sein, weil sie einen vorzeitigen Rentenbeginn ohne Abschläge ermöglichen kann und darüber hinaus einen noch früheren Start mit Abschlägen erlaubt, die häufig niedriger ausfallen als bei der vorgezogenen Rente nach 35 Jahren. Im Vergleichsfall „Februar 1963 geboren, Rentenbeginn März 2026“ wäre dann statt 13,8 Prozent nur ein Abschlag von 6,6 Prozent denkbar. Das zeigt, wie stark die Wahl der passenden Rentenart die lebenslange Rentenhöhe beeinflussen kann.
Wartezeiten: Warum Lücken im Konto besonders teuer werden
Wartezeiten sind nicht nur eine formale Hürde. Ob 35 oder 45 Jahre erreicht werden, entscheidet über die Rentenart – und damit über Abschläge, Rentenbeginn und langfristige finanzielle Stabilität.
Besonders heikel ist, dass es häufig an wenigen Monaten hängt. Wer knapp unter 45 Jahren bleibt, verliert möglicherweise die Chance auf eine vorzeitige Rente ohne Kürzungen. Wer knapp unter 35 Jahren bleibt, verliert womöglich die Option, überhaupt über diese Rentenart früher zu starten.
Darum lohnt ein nüchterner Blick auf das eigene Rentenkonto: Sind alle Beschäftigungszeiten korrekt erfasst? Gibt es Lücken, die erklärbar oder sogar korrigierbar sind? Gerade ältere Zeiträume können unvollständig dokumentiert sein. Noch wichtiger sind Zeitarten, die viele nicht auf dem Schirm haben, die aber entscheidend auf Wartezeiten wirken können – die sogenannten Anrechnungszeiten.
Anrechnungszeiten: Kindererziehung, Schule, Studium – und die Frage, was wirklich zähltAnrechnungszeiten werden häufig unterschätzt, obwohl sie im Einzelfall den Zugang zu einer günstigeren Rentenoption ermöglichen können. Besonders relevant sind Zeiten der Kindererziehung.
Sie können Wartezeiten erfüllen helfen und zugleich die spätere Rente erhöhen, weil sie rentenrechtlich bewertet werden. Wer diese Zeiten nicht korrekt im Versicherungskonto geführt hat, riskiert damit nicht nur eine niedrigere Rente, sondern unter Umständen auch den Verlust einer vorteilhaften Rentenart.
Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr können ebenfalls als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden – allerdings mit wichtigen Einschränkungen.
Sie zählen in einem bestimmten Rahmen als Wartezeit, bringen aber typischerweise keine zusätzliche Rentenerhöhung. Und sie wirken nicht bei jeder Rentenart gleich: Für die 35-jährige Wartezeit können sie relevant sein, für die 45-jährige Wartezeit spielen sie meist keine Rolle. Genau diese Unterschiede machen eine individuelle Prüfung so wichtig, weil sich aus der gleichen Lebensphase je nach Zielrente sehr verschiedene Konsequenzen ergeben können.
Krankenversicherung im Ruhestand: Wenn die 9/10-Regelung den Beitrag bestimmtNeben der Rentenberechnung ist die Krankenversicherung ein entscheidender Kostenfaktor. Für viele gesetzlich Versicherte ist der Übergang in die Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner unproblematisch.
Dann ändert sich vor allem, wer den Anteil übernimmt, der im Erwerbsleben typischerweise vom Arbeitgeber getragen wird: Im Ruhestand tritt an diese Stelle die Rentenversicherung. Der eigene Anteil bleibt bestehen.
Teurer kann es werden, wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt sind. Eine wesentliche Rolle spielt die 9/10-Regelung. Sie verlangt, dass Versicherte in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren.
Wer längere Phasen privat versichert war oder aus anderen Gründen nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, erfüllt diese Bedingung möglicherweise nicht. Dann drohen höhere Belastungen, etwa durch eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine fortgeführte private Absicherung.
Bemerkenswert ist dabei die praktische Konsequenz: Es kann wirtschaftlich sinnvoll sein, den Rentenbeginn um wenige Monate zu verschieben, wenn dadurch die Voraussetzungen doch noch erfüllt werden. Ein kurzer Aufschub kann sich durch dauerhaft niedrigere Beiträge über den gesamten Ruhestand hinweg auszahlen.
Steuern auf die Rente: Warum 2026 genauer hingeschaut werden sollteRenten sind steuerpflichtig, und der steuerpflichtige Anteil ist über Jahre gestiegen und steigt weiter. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 bedeutet das, dass ein großer Teil der gesetzlichen Rente steuerlich erfasst wird, während ein kleinerer Anteil steuerfrei bleibt.
Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt jedoch vom gesamten Einkommen im Ruhestand ab. Zusätzliche Einnahmen, etwa aus Vermietung oder anderen Quellen, erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Steuerzahlung und können die Steuerlast spürbar verändern.
Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann Nachzahlungen eher vermeiden, realistische Vorauszahlungen planen und die verfügbaren Freibeträge besser nutzen. Gerade beim Wechsel in den Ruhestand entstehen häufig neue Konstellationen, weil mehrere Einnahmearten zusammen betrachtet werden und sich der steuerliche Rahmen gegenüber dem Erwerbsleben verschiebt.
Was sich vor 2026 noch beeinflussen lässtWer 2026 in den Ruhestand wechseln will, sollte nicht nur die voraussichtliche Rentenhöhe betrachten, sondern auch die Voraussetzungen für die jeweils passende Rentenart, die Auswirkungen von Abschlägen, den Krankenversicherungsstatus und die steuerliche Gesamtsituation.
Eine genaue Kontenklärung ist dabei oft der wichtigste Schritt, weil sie sichtbar macht, ob Zeiten fehlen oder falsch erfasst wurden und ob sich daraus Handlungsoptionen ergeben.
Auch gesundheitliche Einschränkungen sollten sachlich geprüft werden. Wenn ein Schwerbehindertenstatus möglich ist, kann das den Zugang zu einer günstigeren Rentenart eröffnen und Abschläge reduzieren oder vermeiden helfen. Gleichzeitig lohnt der Blick auf die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner, weil wenige fehlende Monate später dauerhaft höhere Beiträge bedeuten können.
Pflegezeiten, freiwillige Beiträge und „vergessene“ Minijobs: Wo häufig Rentenzeit verloren gehtTypische Lücken entstehen dort, wo Versicherungszeiten nicht automatisch „im Kopf“ präsent sind: bei Pflege von Angehörigen, bei geringfügigen Beschäftigungen oder bei Nebenjobs. Pflegezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen rentenrechtlich berücksichtigt werden und in Grenzfällen den Ausschlag geben, ob 45 Jahre erreicht werden.
Ebenso können freiwillige Beiträge in bestimmten Konstellationen helfen, fehlende Zeiten zu schließen, wobei eine sorgfältige wirtschaftliche Abwägung wichtig bleibt.
Bei Minijobs und Nebenbeschäftigungen zeigt die Erfahrung, dass nicht jede Tätigkeit im Versicherungskonto so vollständig auftaucht, wie Versicherte erwarten. Wer hier Unklarheiten hat, riskiert Rentenpunkte und damit Rentenhöhe – und möglicherweise auch den Zugang zu einer vorteilhaften Rentenart, wenn dadurch Wartezeiten verfehlt werden.
Eine vollständige Übersicht über das Versicherungskonto ist deshalb mehr als wichtig: Sie ist die Grundlage dafür, dass aus dem geplanten Rentenbeginn kein dauerhaftes Minus wird.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Informationen zu Renteninformation, Rentenauskunft, Wartezeiten sowie Altersrentenarten
Sozialgesetzbuch VI (SGB VI): Gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere Voraussetzungen von Altersrenten und Abschlägen
Sozialgesetzbuch V (SGB V): Gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere Krankenversicherung der Rentner und Voraussetzungen
Einkommensteuergesetz (EStG): Besteuerung von Renten und Grundfreibetrag, inklusive Regelungen zum Besteuerungsanteil
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A boat celebration in the city of Banyas marking the Victory and Liberation anniversary
New Issue Of JOHNSTONE: Secretary Of Perpetual War
The new edition of JOHNSTONE is now available to order in print or download as a pay-what-you-want e-book version.
As the US murder machine ramps up for yet another war of aggression against yet another oil-rich nation in Venezuela, Secretary of War Pete Hegseth has been trying to meme his way out of a major scandal after he was exposed as having authorized the “double-tap” murder of men who survived a US missile strike on a boat in the Caribbean.
In mockery of the uproar over the news, Hegseth posted a meme on Twitter featuring an AI-generated image of the children’s book character Franklin the Turtle with the caption “Franklin Targets Narco Terrorists”. The phrase “narco terrorists” is the slogan the Trump administration has come up with to justify its extrajudicial executions of alleged drug traffickers which it has been using as a pretense to amass a major military presence in the waters near Venezuela.
I personally am glad the US has swapped out the name Department of Defense for the far more honest name Department of War. When was the last time the American military was used to defend the United States? It never happens. Call it what it is. Only thing more honest would be to call it the Department of Perpetual War.
You can get a paperback copy of this issue by clicking here, or a pay-what-you-feel digital copy by clicking here.
Other paperback editions of JOHNSTONE can be purchased by clicking here. Other digital editions can be downloaded by clicking here.
You can also get a subscription to the digital versions which will be sent to your inbox every month by clicking here.
CONTENTS:
Cheney Should Have Died Alone In A Cage … 4
Israel Is Still Starving Gaza, And Other Notes … 5
It Is Easy To Miss The Cloud Reflections … 8
Things Are Shitty Because We Are Ruled By People Who Want Things To Be Shitty … 9
Artificial Intelligence Is Making Everything Dumber … 11
The US Empire Keeps Getting Creepier … 14
Israel Constantly Stretches The Ceasefire Rules Because That’s What Israelis Do … 15
This Is All Our Rulers Are Offering Us … 18
Sometimes The Media Ignoring A Major Story Becomes The Story — And Other Notes … 19
The Difference Between The US Empire And The British Empire … 21
The Media Focus On Epstein’s Ties To Trump And Ignore His Ties To Israel … 22
AI Companies Are Encouraging Users To Believe Chatbots Are People, And It’s Insanely Creepy … 23
The Empire Only De-Escalates In One Area So It Can Escalate In Another, And Other Notes … 26
There Are No Easy Fights In The Struggle Against The Empire … 28
On The Rapidly Spreading Delusion That AI Chatbots Are Conscious … 29
In Capitalism They Tell You To Become The Hammer If You Don’t Like Being The Nail … 30
Treasure … 31
Zionists Are Freaking Out About Losing Control Of The Narrative … 32
Capitalism Is The Best It’s Ever Been! … 35
Nobody’s Coming To Humanity’s Rescue; We’ve Got To Save Ourselves … 36
Israel Moved Gaza’s Yellow Line And Then Shelled Palestinians For Being On The Wrong Side … 38
You Don’t Hate The Mass Media Enough … 40
A Note Of Gratitude And Appreciation … 42
Don’t Let The Empire Gaslight You Into Believing You Are Powerless … 43
It’s Getting Harder And Harder To Preserve Our Mental Sovereignty … 45
US Regime Change Interventionism Is Reliably Disastrous, And Other Notes … 47
The Craziest Thing In The World Is That We Could End Poverty, But We Don’t … 49
World’s Most Tyrannical Government Wants To Free Venezuela From Tyranny … 51
Sorry If This Is Antisemitic But I Think It’s Wrong To Train Dogs To Rape Prisoners … 52
On Becoming The First Species To Go Extinct From Politeness … 53
Sudan, Venezuela, And Other Notes … 55
Again, you can get a paperback copy of this issue by clicking here, or click here for a digital pay-what-you-feel copy.
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Coronalügen vor Gericht: Nächste Runde im Drosten-Wiesendanger-Prozess
Mit seinem respektlosen, arroganten und nur im gesicherten Umfeld einer maximal voreingenommenen und parteiischen Sitzungsleitung überhaupt möglichen Auftritt vor der Enquete-Kommission Corona des Deutschen Bundestages war der “Posterboy der Pandemie”, Virologe Christian Drosten, kürzlich wieder einmal in der Öffentlichkeit präsent und sah alt aus, als er von Professor Stefan Homburg gegrillt wurde. In Kürze steht […]
<p>The post Coronalügen vor Gericht: Nächste Runde im Drosten-Wiesendanger-Prozess first appeared on ANSAGE.</p>
Democrats Have Destroyed Equality Under Law
Dear readers this website depends on readers support. Your support is the only indication I have that my efforts are worthwhile.
Democrats Have Destroyed Equality Under Law
Paul Craig Roberts
I did not think it would be possible for New York Attorney General, Leticia James, and former FBI Director, James Comey, to be prosecuted. And I was correct that Democrats would protect their agents who tried to destroy President Trump. Republicans are too weak to fight their enemies. Indeed Republicans think their enemies are over there in foreign lands–Russians, Iranians, Chinese, Venezuelans.
A Democrat judge dismissed the grand jury charges against James and Comey on the grounds that the US attorney prosecuting the case was illegally appointed. The case was not dismissed on the grounds that there was no evidence, or on the grounds that the evidence against them presented to the grand jury was false, or that the grand jury was politically biased against the defendants. In other words, even if we assume the judge’s assertion of illegal appointment is correct, the appointment has nothing to do with the case against James and Comey.
The US Justice department last Thursday failed in its attempt to secure a new indictment against New York attorney general Leticia James when the grand jury refused the indictment. It is taken for granted that the prosecutor can get a grand jury to indict a ham sandwich. Yet the case against Leticia James, a case strong enough to have already secured a grand jury indictment, was refused by a second grand jury. What is going on here? Did the prosecutor intentionally present a bad case? I remember AG Bondi saying that the Justice Department was staffed with Democrats. Are jurors in New York too fearful to indict Democrats? Do they fear threats and harassment by thugs?
Remember, the charge against Leticia James is that she committed mortgage fraud– the same charge on which she attempted to frame President Trump. In Trump’s case, there was no evidence of fraud. It was only Leticia James’ assertion. Moreover, there were no complaints of fraud against Trump from the people he allegedly defrauded. All of the lenders said they were pleased with the loans. No one suffered any loss. Leticia James knew that in the corrupt New York so-called “justice system” she could convict a person like Trump, who has been demonized by the media. She knew that there would be some black jurors influenced by the demonization of white people as racists and exploiters who would see in the case against President Trump a way of dealing a blow against their oppressors. Vengeful jurors were the basis for Leticia James prosecution of President Trump.
In the case of the indictment of Letitia James, the evidence is completely clear. She lied on her mortgage application that her rental property in Virginia was her place of residence. It was completely clear that she lied about her residence in order to save thousands of dollars in mortgage costs.
Now ask yourself what is the importance to the facts in the case of a prosecutor being dismissed by a federal Democrat judge as improperly appointed? Does it invalidate the evidence? If not, why is the indictment invalidated?
More importantly, why does a Democrat judge want a New York Attorney General who has committed a criminal act to remain NY attorney general?
Remember also that in the case of James Comey, the Democrat US attorney appointed to prosecute Comey leaked to the media that she could not find a case against Comey. The purpose of the leak was to prejudice the jury pool against finding Comey guilty if prosecuted by a different US attorney.
As you can see, Democrats view law as a political weapon, and not as a means of obtaining justice.
Democrats do not have a concept of justice that applies to everyone equally. Democrats have a multi-tiered concept of justice. For example, a black American cannot be held to the same accountability as a white American. A black criminal is a victim of white racist society, and his crime is the fault of white society. The result of this approach to criminal justice is that Democrat judges release heartened black criminals because they are more concerned to be fair to the criminal then to be fair to the society in which the criminal performs his criminal deeds. This leniency toward black criminals ranges over a wide variety of criminal acts. For example, the Democrats in San Francisco passed a law that it was not a criminal act for a black to steal up to $950 in merchandise per day per store. Theft was no longer a criminal act. It was reduced to a misdemeanor. The same reduction in punishment, if there is punishment, is seen all the way up the scale of crimes even to the act of murder. This report illustrates the legal privileges that white liberals have extended to blacks: https://x.com/restoreorderusa/status/1997046238353694869?s=20
Immigrant invaders are another group that Democrats favor for legal privileges. Democrats endeavor to provide immigrant invaders with the rights of citizenship, even though they entered the country illegally. Indeed, Democrat mayors, city councils, and governors attempt to prevent deportation of illegal aliens. Democrats also endow the sexually perverse with special legal privileges. For example, Democrats have imposed on females the right of biological men to have access to women’s private places such as toilets and showers if the male claims that he is a woman. A false claim takes precedence over biological fact and female privacy. Democrats also impose biological males on female sports teams. It is obvious that in America there is no longer a uniform standard of justice. Punishment varies according to the diverse legal privileges based on race, claimed gender, sexual preference, and citizenship or lack thereof. Instead of the legal profession objecting to the destruction of equality under the law, diverse punishments based on diverse categories of people are becoming institutionalized in criminal justice.
The trial of Daniel Penny in New York’s corrupt criminal justice system suggests that Democrat prosecutors associate guilt with whiteness and male toxicity. Penny a white former US marine restrained Jordan Neely, a black man who was threatening passengers on a New York subway. Neely died while struggling against restraint. The New York prosecutors, Dafna Yoran and Jillian Shartrand, accused Penny of killing Jordan Neely by strangulation.
There was no evidence of strangulation. The prosecutors’ medical witness produced the strangulation verdict prior to drug testing being conducted. She became flustered on cross examination and said that, even if Jordan Neely had sufficient fentanyl in his system to kill an elephant, she would have found that he was strangled. The strangulation charge was later refuted by competent medical autopsy.
Let’s ask ourselves a question: Why was this case brought? Clearly Penny was acting as a good Samaritan, putting his own life in danger by confronting a deranged person of his own size and weight. Penny did not know Jordan Neely and had no reason to kill him. When prosecutors gratuitously charge a good Samaritan acting to protect the public, they discourage intervention when the public is endangered. Although the jury cleared Penny of the prosecutors’ false charges, the message sent to potential good Samaritans is to avoid involvement, particularly if you are white and the source of the trouble or danger is a black. This message has been taught all over Europe and is the reason why European men do not intervene when white European women are raped by black immigrant-invaders.
The two Democrat prosecutors thought that they had another George Floyd-Derek Chauvin case. Another black man choked by another toxic white male. Conviction would bring them kudos from the radicals growing in power in the Democrat Party. Perhaps one day they would be sitting on the US Supreme Court and transforming society.
In a series of articles, I have shown that George Floyd died from an overdose of fentanyl and not from strangulation. This was known at the time of the trial, but the evidence was withheld from the jury and the media suppressed it. The Democrats needed a white cop villain to justify their inaction while blacks and left-wing Democrats looted and burned business sectors in Democrats cities. For Democrats justice now serves ideology and political causes. This is being institutionalized in the American justice system, and it signifies the death of Justice in America.
Feier zum Tag des nationalen Widerstands in Nürnberg
In Nürnberg fand eine Feier zum „Tag des nationalen Widerstands“ statt, die daran erinnerte, wie vor 47 Jahren in der Türkei eine kleine Gruppe von Aktivist:innen gegen die Politik der Assimilation gegenüber dem kurdischen Volk aufbegehrte. Sie gründeten die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und kämpften gegen Kolonialisierung und für ein freies, gleichberechtigtes Leben.
Im Laufe der Jahre entstand daraus eine Massenbewegung weit über die Grenzen Kurdistans hinaus. Heute verhandelt die kurdische Befreiungsbewegung über einen neuen Friedensprozess. Die historische Aufgabe der PKK ist erfüllt. Jetzt ist gesellschaftliche Organisierung gefragt.
Dazu tragen auch Veranstaltungen bei wie die in Nürnberg (und in vielen anderen Städten). Selbstbewusst bekennen sich heute Kurd:innen auch in der Diaspora zu ihrer Identität und Geschichte. Sie erinnern an die Gefallenen, tragen das Leid in ihren Herzen und blicken hoffnungsvoll nach vorne.
Gastredner in Nürnberg war Ömer Güneş, einer der Anwälte von Abdullah Öcalan. Er bewertete den Friedensprozess und erläuterte das von dem kurdischen Repräsentanten vorgeschlagene Konzept der „Demokratische Nation“.
Nach den Reden sorgten Hozan Sîmar und Beser Şahîn mit ihren Liedern für große Begeisterung unter den Teilnehmer:innen, die sich bald vor der Bühne zur großen Govend-Tanzrunde trafen und Parolen des Freiheitskampfes skandierten.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/jurist-innenverbande-fordern-aufhebung-des-pkk-verbots-in-deutschland-49134 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/laffin-einen-wandel-gibt-es-noch-nicht-49107 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/die-kriminalisierung-der-kurdischen-bewegung-hat-in-deutschland-ein-eigenleben-entwickelt-49033
DAANES kritisiert Übergangsregierung und ruft zu demokratischem Neuanfang auf
Anlässlich des ersten Jahrestags des Sturzes des Baath-Regimes in Syrien hat die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) eine Erklärung veröffentlicht, in der sie den Beginn einer neuen Zeit würdigt, zugleich jedoch vor Rückschritten und autoritären Kontinuitäten warnt.
Der 8. Dezember 2024 markiert das Ende einer jahrzehntelangen Ära der Repression unter der Führung der Baath-Partei. In der Erklärung heißt es, das Regime habe über Jahrzehnte hinweg die politischen und sozialen Rechte der Bevölkerung Syriens systematisch unterdrückt, insbesondere jene, die sich für Demokratie, Wandel und Pluralismus einsetzten.
„Ein autoritäres Erbe aus Repression, Spaltung und Angst“
Die Autonomieverwaltung beschreibt die Herrschaft der Baath-Partei als eine Phase massiver Menschenrechtsverletzungen. In der Erklärung wird auf Folter, willkürliche Verhaftungen, Verschwindenlassen, ethnische Diskriminierung, Sektierertum und die gezielte Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts verwiesen.
„Die Reaktion des Regimes auf legitime Freiheits- und Würdeforderungen des Volkes war stets brutal“, heißt es wörtlich. Die Auswirkungen dieser Politik würden sich bis heute in Form von Krieg, gesellschaftlicher Spaltung und systemischer Ausgrenzung zeigen.
Jahrestag als Symbol für Hoffnung und offene Aufgaben
Am ersten Jahrestag des Regimewechsels habe sich ein lange gehegter Traum vieler Menschen erfüllt, heißt es weiter. Dieser Tag sei zum Symbol für die Durchsetzung des Volkswillens und zum Ausdruck der Hoffnung auf eine gerechte Zukunft geworden.
Gleichzeitig mahnt die Autonomieverwaltung, dass der Sturz des Assad-Regimes lediglich einen ersten Schritt darstelle. „Vor uns liegt der schwierigste und sensibelste Abschnitt“, so der Text. Ziel bleibe ein demokratisches, föderales und dezentral organisiertes Syrien, das Rechte schützt, Vielfalt anerkennt und Gerechtigkeit für alle garantiert. Dafür seien ein nationaler Dialog, gemeinsame politische Visionen und kollektives Handeln notwendig.
Kritik an der Übergangsregierung, fehlende Inklusion
Deutliche Kritik übt die Autonomieverwaltung an der im Anschluss gebildeten Übergangsregierung. Diese habe es im ersten Jahr nicht geschafft, die gesellschaftlichen Realitäten und Erwartungen angemessen zu reflektieren. Weder der nationale Dialog noch die Parlamentswahlen hätten alle politischen und ethnischen Gruppen einbezogen.
Zudem werden Gewalttaten in der alawitischen geprägten Küstenregion und im drusischen Suweida als schwere Verstöße gegen Prinzipien nationaler Einheit gewertet. Dort begangene Massaker hätten Spaltung, Hass und Extremismus gefördert. „Die Übergangsregierung handelt in zentralen Punkten ähnlich wie das Baath-Regime: durch Ausgrenzung, Intransparenz, einseitige Entscheidungen und die Missachtung des Volkswillens“, so die Erklärung.
Appell an umfassenden Dialog und politische Teilhabe
Zum Abschluss ruft die Autonomieverwaltung alle Akteur:innen Syriens sowie die internationale Gemeinschaft auf, die Anstrengungen für ein demokratisches Land zu bündeln. Erforderlich sei eine inklusive nationale Politik, die alle gesellschaftlichen Gruppen beteiligt, die sichere Rückkehr von Geflüchteten ermöglicht, glaubwürdige Mechanismen zur Umsetzung der Volksforderungen einleitet und konkrete Schritte in Richtung Gerechtigkeit, Gleichheit und Demokratie unternimmt.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nordostsyrische-selbstverwaltung-fordert-ruckkehrrecht-fur-vertriebene-49073 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/selbstverwaltung-erlasst-veranstaltungsverbot-wegen-anschlagsgefahr-49138 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/gfbv-warnt-vor-volkermorden-an-minderheiten-in-syrien-49112
Das ändert sich für uns alle im Portmonee ab 2026
Der Jahreswechsel bringt selten nur neue Kalenderblätter. Für 2026 sind in Deutschland eine Reihe von Anpassungen vorgesehen, die quer durch den Alltag wirken: vom Lohnzettel über Familienleistungen bis hin zu Fristen rund um Führerschein und Steuerbescheid.
Manche Änderungen sorgen für etwas Entlastung, andere werden spürbar teurer.. Ich ordne die wichtigsten Punkte ein, erkläre, wen sie betreffen und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben. Wo Vorhaben noch nicht endgültig beschlossen sind, wird das als solcher Stand kenntlich von mir gemacht.
Zur ersten Übersicht eine Tabelle mit allen Änderungen.
Tabelle: Alle Änderungen ab 2026 Änderung Details Grundfreibetrag steigt Ab 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro pro Person; dieser Einkommensanteil bleibt steuerfrei und kann das Netto leicht erhöhen. Schwelle für den Spitzensteuersatz verschiebt sich Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen. Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeitrag höher Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt von 2,5 auf 2,9 Prozent; die konkrete Höhe hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt 2026 kommt eine Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 69.750 Euro jährlich; dadurch können Beiträge für höhere Einkommen steigen. Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt Für 2026 kommt eine Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 101.400 Euro jährlich; das kann die Abzüge bei höheren Einkommen erhöhen. Steuerbescheide werden standardmäßig digital bereitgestellt Wer elektronisch abgibt, soll den Steuerbescheid künftig online erhalten; die Einspruchsfrist läuft dennoch, der Bescheid gilt drei Tage nach Bereitstellung als zugestellt, unabhängig davon, ob er geöffnet wurde. Kindergeld steigt Ab Anfang 2026 steigt das Kindergeld laut auf 259 Euro pro Monat und Kind. Kinderfreibetrag steigt Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 6.672 Euro auf 6.828 Euro. Kinderkrankentage werden verlängert Die Regelung soll 2026 weiter gelten: je Elternteil 15 Tage pro Kind, für Alleinerziehende 30 Tage. Mindestunterhalt und Düsseldorfer Tabelle werden angepasst Zum Jahresbeginn 2026 steigen die Mindestunterhaltswerte: bis 5 Jahre 486 Euro, 6–11 Jahre 558 Euro, 12–17 Jahre 653 Euro monatlich. Neue Assistenzsysteme bei Neuzulassungen Ab dem 7. Juli 2026 sollen neu zugelassene Pkw zusätzliche Assistenzsysteme haben, darunter ein Notbremsassistent (auch für Fußgänger und Radfahrer) sowie eine Aufmerksamkeitsüberwachung; zudem soll der Frontbereich neuer Fahrzeuge besseren Fußgängerschutz bieten. CO₂-Preis und mögliche Spritkosten Der CO₂-Preis soll 2026 laut Script in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne liegen; bei 65 Euro nennt das Script eine mögliche Verteuerung von bis zu knapp 3 Cent pro Liter Benzin und etwas über 3 Cent pro Liter Diesel. Frist: Führerscheinumtausch für bestimmte Jahrgänge Wenn der Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss er laut Script bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Digitaler Führerschein soll verfügbar werden Bis Ende 2026 wird ein digitaler Führerschein verfügbar sein, abrufbar per Smartphone, als Ergänzung zum Kartenführerschein. EU-Vorgaben zur Entgelttransparenz werden umgesetzt Bis Juni 2026 soll Deutschland die EU-Vorgaben umsetzen; im Bewerbungsprozess sollen realistische Gehaltsspannen früher offengelegt werden und Beschäftigte sollen regelmäßig Informationen zu Gehaltskriterien erhalten, zudem sollen Nachweispflichten bei Verdacht auf Ungleichbehandlung stärker beim Arbeitgeber liegen. Mindestlohn steigt Der gesetzliche Mindestlohn steigt laut Script 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Minijobgrenze steigt Die Minijobgrenze wird 2026 auf 603 Euro pro Monat angehoben. Mindestausbildungsvergütung steigt Wer 2026 eine Ausbildung beginnt, soll im ersten Lehrjahr mindestens 724 Euro brutto erhalten. Strengere Regeln für Verbraucherkredite und „Buy now, pay later“ Bis spätestens 20. November 2026 soll die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt sein; „Kaufen jetzt, zahlen später“-Modelle sollen stärker reguliert werden und wie klassische Kredite strengere Schutzstandards erfüllen, auch bei sehr kleinen Beträgen und kurzen Laufzeiten. Bonitätsprüfung und Informationspflichten bei Krediten Spätestens Ende 2026 sollen Kredite nur noch bei echter Bonitätsprüfung vergeben werden; Kreditgeber sollen außerdem früher auf Stundung, Umschuldung oder Beratungsstellen hinweisen, wenn Probleme entstehen. Online-Widerruf soll einfacher werden Digitale Verträge sollen modernisiert werden; Onlinebestellungen sollen sich künftig so einfach widerrufen lassen wie sie abgeschlossen wurden, unter anderem über einen verbindlichen Widerrufsbutton, der spätestens 2026 breit verfügbar sein soll. Einfachere Kündigung/Widerruf auch bei Versicherungsverträgen im Fernabsatz Für Versicherungsverträge, die im Fernabsatz geschlossen werden, soll es eine vergleichbare Vereinfachung geben, damit Beendigungen digital leichter möglich sind. Recht auf Reparatur Bis spätestens 31. Juli 2026 soll das Recht auf Reparatur umgesetzt werden; Hersteller bestimmter Produkte sollen Reparaturen über Jahre ermöglichen und Ersatzteile zu nicht unangemessen hohen Preisen vorhalten. Entfernungspauschale steigt (im Script als noch unsicher dargestellt) Die Entfernungspauschale soll auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen; bislang galt das erst ab dem 21. Kilometer, der Beschluss stand noch unter Vorbehalt. Umsatzsteuer in der Gastronomie (im Script als noch unsicher dargestellt) Für Speisen in der Gastronomie soll die Umsatzsteuer dauerhaft von 19 auf 7 Prozent sinken. Übungsleiterpauschale steigt (im Script als noch unsicher dargestellt) Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 auf 3.300 Euro steigen; der Punkt wird als noch nicht endgültig dargestellt. Ehrenamtspauschale steigt (im Script als noch unsicher dargestellt) Die Ehrenamtspauschale soll von 840 auf 960 Euro steigen; auch dies wird im als Vorhaben mit Vorbehalt genannt. Gewerkschaftsbeiträge steuerlich besser berücksichtigbar (im Script als noch unsicher dargestellt) Gewerkschaftsbeiträge sollen künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten berücksichtigt werden können, statt in den Pauschbetrag „hineinzuzählen“, wobei der Punkt als noch nicht final gilt. Aktivrente (im Script als noch unsicher dargestellt) Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können; im Script wird ausdrücklich ein Fragezeichen genannt. Mehr Netto durch verschobene Steuergrenzen – aber nur als leiser EffektFür viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beginnt 2026 mit einer unspektakulären, aber grundsätzlich willkommenen Bewegung im Einkommensteuertarif. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro pro Person. Bis zu dieser Grenze bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei.
In der Praxis bedeutet das: Wer überhaupt Einkommensteuer zahlt, versteuert einen etwas kleineren Teil seines Einkommens. Das wirkt nicht wie ein großer Sprung, kann aber über das Jahr verteilt ein kleines Plus ausmachen – und es reduziert den Effekt der sogenannten kalten Progression zumindest teilweise.
Mit dem Grundfreibetrag verschieben sich weitere Tarifwerte. Auch die Schwelle, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift, rückt nach oben: 2026 liegt sie bei 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Das ändert nichts daran, dass hohe Einkommen weiter in den oberen Tarifbereichen landen; es verschiebt nur den Einstieg in die 42-Prozent-Zone etwas nach hinten. Wer knapp an dieser Schwelle liegt, kann davon profitieren, ohne dass sich am eigenen Bruttoeinkommen etwas ändert.
Ein häufiger Missverständnispunkt bleibt dabei wichtig: Nicht das gesamte Einkommen wird mit dem höchsten Satz besteuert, sondern immer nur der Anteil oberhalb der jeweiligen Tarifgrenzen. Dass diese Grenzen nach oben wandern, ist daher vor allem ein kleiner Dämpfer gegen steigende Durchschnittsbelastungen durch Inflation.
Sozialabgaben: Krankenkassenbeiträge steigen, Rechengrößen klettern weiterWährend der Steuerteil eher nach Entlastung aussieht, kommt 2026 bei den Sozialabgaben zusätzliche Spannung ins System. Für die gesetzliche Krankenversicherung wird ein höherer durchschnittlicher Zusatzbeitrag ausgewiesen: als Orientierungswert 2,9 Prozent. Das ist kein einheitlicher Satz, der automatisch überall gilt.
Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Der Orientierungswert ist dennoch relevant, weil sich viele Kassen bei ihrer Kalkulation daran ausrichten und weil er in vielen Berichten als Signal für das Beitragsniveau gelesen wird.
Für Beschäftigte bedeutet das in der Praxis: Sobald die eigene Kasse ihren Beitrag anpasst, verändert sich das Netto – und zwar unabhängig davon, ob sich der Bruttolohn bewegt. Wer die Nachricht der Krankenkasse übersieht oder zu spät reagiert, zahlt unter Umständen länger einen höheren Satz, obwohl ein Wechsel möglich wäre.
Gleichzeitig sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bislang knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegen oder über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, besonders genau rechnen: Beitragssätze, Zusatzbeiträge, Arbeitgeberanteil, Selbstbehalte und langfristige Prämienpfade sind hier entscheidender als kurzfristige Monatsvergleiche.
Zusätzlich steigen die beitragsrechtlichen Rechengrößen. In der Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 69.750 Euro im Jahr. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine weiteren Beiträge zur Krankenversicherung fällig; wenn die Grenze steigt, zahlen Gutverdienende auf einen größeren Einkommensanteil Beiträge.
Ähnlich ist es in der Rentenversicherung: Dort liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 101.400 Euro. Auch das führt bei Einkommen in der Nähe dieser Grenze zu höheren Abzügen – und zugleich zu höheren Arbeitgeberbeiträgen.
Für Haushalte mit höherem Einkommen kann sich der Effekt in der Summe deutlicher anfühlen als die steuerliche Verschiebung beim Grundfreibetrag. Und für Unternehmen steigen die Lohnnebenkosten parallel, was häufig erst zeitversetzt in Budget- und Personalentscheidungen sichtbar wird.
Steuerbescheide werden digitaler – und Fristen laufen auch ohne Blick ins PostfachEine der praktisch folgenreichsten Änderungen betrifft weniger die Höhe einer Abgabe als den Weg, wie Verwaltungsakte zugestellt werden. Ab 2026 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden in vielen Fällen zum Standard, wenn die Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde. Damit verschiebt sich ein vertrauter Rhythmus: Der Bescheid kommt nicht mehr zwingend als Brief, sondern liegt im Nutzerkonto zum Abruf bereit.
Das Risiko liegt nicht in der Digitalisierung an sich, sondern in der Fristenlogik. Ein elektronisch bereitgestellter Bescheid gilt als bekanntgegeben, obwohl er möglicherweise noch nicht geöffnet wurde.
Wichtig ist eine gesetzliche Zugangsvermutung: Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben. Ab diesem Zeitpunkt laufen Einspruchs- und Zahlungsfristen. Wer das Portal selten nutzt oder Benachrichtigungen überliest, kann Fristen verpassen, ohne „Post bekommen“ zu haben.
Für Steuerpflichtige heißt das: Die eigenen Benachrichtigungseinstellungen, E-Mail-Adressen und Routinen werden wichtiger. Wer weiterhin Papier bevorzugt, sollte prüfen, ob und wie ein Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe möglich ist und welche Folgen das hat. In der Beratungspraxis dürfte das 2026 ein häufiges Thema werden, weil es nicht um Steuerrecht im engeren Sinne geht, sondern um Verfahrensrecht – und weil es im Streitfall regelmäßig auf Tage ankommt.
Familienleistungen: etwas mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, verlängerte KinderkrankentageFür Familien sind 2026 mehrere Stellschrauben vorgesehen, die eher in kleinen Beträgen wirken, in der Summe aber entlasten können. Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Die Auszahlung erfolgt automatisch; ein neuer Antrag ist dafür in der Regel nicht nötig, sofern bereits ein Anspruch besteht.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Bei der Betrachtung lohnt ein genauer Blick, weil im Alltag oft unterschiedliche Begriffe vermischt werden.
Im Einkommensteuerrecht gibt es den Kinderfreibetrag und zusätzlich den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung. Zusammen ergibt das eine höhere Gesamtsumme, die in der sogenannten Günstigerprüfung gegen das Kindergeld gerechnet wird.
#Vereinfacht gesagt entscheidet das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Freibeträge für den jeweiligen Haushalt vorteilhafter sind. Für viele mittlere Einkommen bleibt das Kindergeld der relevante Betrag, während die Freibeträge typischerweise bei höheren Einkommen stärker wirken.
Sehr konkret ist die Verlängerung der erweiterten Kinderkrankentage. Auch 2026 bleibt es dabei: Gesetzlich versicherte Elternteile können je Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage. Damit wird eine Regelung fortgeführt, die eigentlich auslaufen sollte und für viele Familien eine spürbare Entlastung im Alltag darstellt, weil sie nicht nur Geld, sondern Planbarkeit betrifft – und weil sie den Druck zwischen Erwerbsarbeit und Betreuungssituation reduziert.
Unterhalt: Anpassungen wirken direkt in TrennungsfamilienWer Unterhalt zahlt oder erhält, spürt Änderungen oft sofort, weil sie monatlich wirken und weil sie in laufenden Verpflichtungen ankommen. Zum Jahresbeginn wird der Mindestunterhalt angepasst; damit verschieben sich auch Werte der Düsseldorfer Tabelle.
Für Kinder bis einschließlich fünf Jahre liegt der Mindestunterhalt künftig bei 486 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren bei 558 Euro und für Jugendliche von zwölf bis siebzehn Jahren bei 653 Euro pro Monat. Diese Beträge sind Ausgangswerte; im Einzelfall hängen Zahlbeträge von Einkommen, Rangfolge und Anrechnungstatbeständen ab.
Wichtigi: Die Dynamik trifft nicht nur private Haushalte, sondern auch Jugendämter, Gerichte, Beratungsstellen und Arbeitgeber, weil Unterhaltstitel, Lohnpfändungen und Abänderungsverfahren an diese Entwicklungen gekoppelt sein können. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig prüfen, ob Titel aktualisiert werden müssen oder ob sich durch Einkommensänderungen ein Anpassungsbedarf ergibt.
Lohntransparenz kommt – und sie verändert Bewerbungen und Personalpolitik2026 wird auch arbeitsrechtlich ein Jahr, in dem Informationspflichten zunehmen. Deutschland muss bis Anfang Juni 2026 die EU-Vorgaben zur Entgelttransparenz umsetzen. Ziel ist mehr Nachvollziehbarkeit darüber, wie Gehälter zustande kommen, und eine stärkere Handhabe gegen ungerechtfertigte Unterschiede.
Praktisch bedeutet das, dass sich die Kommunikation im Bewerbungsprozess verändern dürfte: Gehaltsspannen oder Einstiegsgehälter sollen früher sichtbar werden, und Beschäftigte sollen leichter Informationen darüber erhalten können, nach welchen Kriterien Entgelt festgelegt wird.
Für Unternehmen ist das nicht nur ein Compliance-Thema, sondern auch ein Organisationsprojekt. Wer bisher stark individuell verhandelt hat, muss Kriterien klarer formulieren, dokumentieren und erklären können. Für Beschäftigte kann das ein Vorteil sein, weil Unklarheit und Tabuisierung abnehmen.
Es kann aber auch zu mehr Konflikten führen, wenn Transparenz sichtbar macht, dass historische Gehaltsstrukturen schwer zu begründen sind. Dass der Arbeitgeber in bestimmten Konstellationen stärker begründen muss, warum keine Benachteiligung vorliegt, verschiebt die Beweis- und Darlegungslast in eine Richtung, die viele Personalabteilungen bereits jetzt vorbereitet.
Mindestlohn, Minijob, Ausbildung: Anpassungen schlagen direkt auf dem Konto aufNeben Transparenzregeln gibt es 2026 auch harte Zahlen, die viele Menschen unmittelbar betreffen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit verändern sich Löhne im Niedriglohnbereich und in vielen Nebenjobs.
Zugleich wird die Minijobgrenze angehoben: Künftig sind bis zu 603 Euro monatlich möglich, ohne dass es ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird. Das ist relevant für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Familien mit Nebenverdiensten und Branchen mit vielen geringfügigen Beschäftigungen.
Für Auszubildende steigt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 724 Euro brutto, wenn die Ausbildung 2026 beginnt. Das ist ein Signal, dass Ausbildung finanziell etwas aufgewertet wird. Ob das in der Breite reicht, um den Fachkräftemangel zu dämpfen, ist eine andere Frage. Für Betriebe erhöht es die Untergrenze der Personalkosten, was vor allem kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in der Kalkulation spüren können.
Mobilität: Neue Sicherheitsstandards ab Juli – und eine Frist im Januar, die viele übersehenIm Straßenverkehr kommen Änderungen mit sehr unterschiedlichen Zeitpunkten. Besonders wichtig ist eine Frist, die bereits früh im Jahr abläuft: Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss ihn bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, aber das Dokument muss erneuert werden. In vielen Städten sind Termine knapp; wer erst im Januar reagiert, riskiert, zu spät dran zu sein.
Zur Jahresmitte werden technische Anforderungen an Neuwagen weiter verschärft. Ab dem 7. Juli 2026 werden für Erstzulassungen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge zusätzliche Sicherheits- und Assistenzsysteme verbindlich. Dazu gehören weiterentwickelte Notbremsfunktionen, die auch Fußgängerinnen, Fußgänger sowie Radfahrende berücksichtigen, und Systeme, die Aufmerksamkeit und Müdigkeit überwachen und warnen können.
Die EU-Vorgaben folgen einem Stufenplan, der Schritt für Schritt mehr Technik verpflichtend macht. Für Käuferinnen und Käufer neuer Fahrzeuge bedeutet das, dass bestimmte Funktionen nicht mehr nur im Ausstattungspaket auftauchen, sondern serienmäßig werden. Gleichzeitig wird die Debatte lauter, wie zuverlässig solche Systeme im Alltag reagieren und wie stark sie sich in die Fahrpraxis einmischen.
Hinzu kommt ein Kostenthema, das nicht nur Autofahrende betrifft: Der CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel soll 2026 in einen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne wechseln.
Für Kraftstoffe kann das, je nach tatsächlichem Preis im Korridor, einen Aufschlag bedeuten. Überschlägig lässt sich der Effekt so einordnen: Ein Anstieg um 10 Euro pro Tonne CO₂ entspricht bei Benzin, je nach Emissionsfaktor, grob gut zwei Cent pro Liter, bei Diesel etwas mehr. Wie viel davon an der Zapfsäule sichtbar wird, hängt außerdem von Marktpreisen und Steuern ab. Für Haushalte mit längeren Arbeitswegen und hohem Heizenergieverbrauch kann der Effekt dennoch spürbar sein, gerade wenn mehrere Preisbestandteile gleichzeitig steigen.
Digitale Dokumente: Der Führerschein soll aufs Smartphone – aber nicht sofort überallNach dem gescheiterten ersten Anlauf eines digitalen Führerscheins in Deutschland wird das Thema wieder aufgegriffen, diesmal eingebettet in eine breitere Strategie rund um digitale Fahrzeugdokumente.
Ziel ist, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 bereitzustellen. Die Idee ist eine Ergänzung: Das Smartphone soll Dokumente verfügbar machen, etwa für Carsharing oder Kontrollen, ohne dass der physische Kartenführerschein sofort vollständig ersetzt wird.
Wichtig ist dabei die praktische Seite: Akzeptanzstellen, Polizeiarbeit, technische Sicherheit und Offline-Fähigkeit entscheiden darüber, ob ein digitaler Führerschein im Alltag wirklich hilft oder nur als Zusatzoption für wenige Situationen taugt. 2026 dürfte daher eher ein Jahr des Übergangs werden, in dem digitale Dokumente zunehmen, die klassische Karte aber weiterhin eine große Rolle spielt.
Verbraucherrecht: Kredite, Ratenkauf und digitale Verträge werden strenger geregeltEin weiterer Block an Änderungen kommt aus Europa und betrifft Verbraucherkredite. Spätestens ab dem 20. November 2026 müssen die neuen EU-Vorgaben zur Verbraucherkreditrichtlinie angewendet werden. Der Hintergrund ist ein Markt, der sich verändert hat: Angebote wie „Buy now, pay later“, sehr kurzfristige Kleinkredite und vollständig digitale Abschlüsse sind alltäglich geworden – häufig mit niedrigen Einstiegshürden, aber mit Risiken, wenn mehrere Kleinstverpflichtungen gleichzeitig entstehen.
Die neuen Regeln zielen darauf, mehr Transparenz herzustellen und Überschuldung vorzubeugen.
Dazu gehört, dass der Anwendungsbereich erweitert wird und dass eine echte Bonitätsprüfung stärker betont wird. Kreditgeber sollen zudem früher auf Optionen wie Stundung, Umschuldung oder Beratungsmöglichkeiten hinweisen müssen, wenn Schwierigkeiten erkennbar werden. Auch die Eindämmung überhöhter Zinsen und Gebühren bei kleinen Beträgen ist Teil der politischen Stoßrichtung, weil gerade dort Kostenquoten schnell aus dem Ruder laufen können.
Parallel dazu entwickelt sich das Verbraucherrecht für digitale Verträge weiter. Vorgaben, nach denen ein Widerruf oder Rücktritt einfacher möglich sein soll, zielen auf ein strukturelles Problem: Online-Verträge lassen sich oft in Sekunden schließen, aber das Beenden ist häufig umständlich.
Die rechtliche Entwicklung geht dahin, dass digitale Prozesse symmetrischer werden sollen – also Abschluss und Rückabwicklung ähnlich leicht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann das den Alltag spürbar vereinfachen, weil weniger Zeit in die Suche nach Formularen, versteckten Menüpunkten oder Hotline-Schleifen fließt.
Recht auf Reparatur: Wegwerfen soll weniger attraktiv werdenBis spätestens 31. Juli 2026 muss außerdem die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in nationales Recht umgesetzt werden. Dahinter steht das politische Ziel, Produkte länger nutzbar zu machen und Reparaturen wirtschaftlich realistischer werden zu lassen. Hersteller bestimmter Produktgruppen sollen Reparaturen ermöglichen und Ersatzteile über einen Zeitraum vorhalten, zu Bedingungen, die nicht durch extreme Preise faktisch blockiert werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann das zweierlei bedeuten: Zum einen steigt der Anspruch, dass Geräte nicht beim ersten Defekt zum Totalschaden werden. Zum anderen könnte der Reparaturmarkt an Bedeutung gewinnen, wenn Verfügbarkeit und Kalkulierbarkeit von Ersatzteilen besser werden.
Wie groß der Effekt wird, hängt allerdings stark davon ab, welche Produktgruppen im Alltag am häufigsten betroffen sind und wie Hersteller die Vorgaben technisch umsetzen. Gerade bei Elektronik wird sich zeigen, ob Reparierbarkeit wirklich steigt oder ob Reparatur zwar formal möglich bleibt, praktisch aber weiterhin teuer und komplex ist.
Was sich noch ändern könnte: Vorhaben mit VorbehaltNeben den fest eingeplanten Anpassungen kursieren für 2026 weitere Vorhaben, die im politischen Prozess stehen und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch von Beschlüssen abhängen können.
Dazu zählen Diskussionen über eine veränderte Entfernungspauschale, eine dauerhafte Mehrwertsteueranpassung für Speisen in der Gastronomie, höhere Freibeträge für Übungsleitende und Ehrenamt sowie Modelle wie eine „Aktivrente“, die zusätzliches steuerfreies Einkommen im Ruhestand ermöglichen soll.
Solche Punkte sind für viele Haushalte relevant, weil sie sehr direkt wirken würden. Ob und in welcher Form sie tatsächlich 2026 starten, hängt jedoch vom Gesetzgebungsverfahren ab und sollte daher eng an den finalen Beschlüssen verfolgt werden.
Fazit: 2026 verlangt weniger „Neues lernen“ als konsequentere RoutinenViele Änderungen für 2026 sind keine Revolution, sondern Verschiebungen an Stellschrauben. Gerade deshalb werden sie leicht übersehen. Wer nur auf große Schlagzeilen achtet, merkt womöglich erst Monate später, dass die Krankenkasse den Zusatzbeitrag angepasst hat, dass der Steuerbescheid nicht mehr im Briefkasten landet oder dass eine Frist für den Führerscheinumtausch abgelaufen ist.
Die wichtigste Vorbereitung ist daher unspektakulär: digitale Postfächer regelmäßig prüfen, Fristen im Kalender nicht verdrängen, Schreiben der Krankenkasse ernst nehmen und bei größeren Entscheidungen – etwa Fahrzeugkauf, Jobwechsel oder Kreditabschluss – genauer rechnen, als man es in Zeiten stabiler Rahmenbedingungen gewohnt war.
Der Beitrag Das ändert sich für uns alle im Portmonee ab 2026 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Syria after liberation… President al-Sharaa opens the country’s doors to the world
Damascus, Dec. 7 (SANA) Since December 8, 2024, Damascus has emerged from years of isolation and conflict, shedding the weight of war and authoritarian rule. Liberation has transformed the city into a hub of diplomatic activity, welcoming dozens of Arab and international delegations and signaling Syria’s return to its regional and global role.
More than seventy delegations, including representatives from Arab states, international organizations, and the United Nations, have met with President Ahmad al-Sharaa, demonstrating both political and moral support for a country entering a critical phase of its modern history. These visits reflect the international community’s interest in reintegrating Syria not as a war-torn state, but as a stable nation pursuing balanced foreign relations and diverse international partnerships.
President al-Sharaa’s packed schedule of diplomatic engagements underscores a new era of political openness and international outreach. This post-liberation diplomacy goes beyond ceremonial gestures—it represents a strategic effort to rebuild Syria’s network of regional and global relations after years of isolation.
Below is a timeline of the official delegations and diplomatic meetings held since December 2024:
Timeline of Diplomatic Engagements:
December, 2024:
15 December: Ahmad al-Sharaa, head of the new Syrian administration, receives UN Envoy to Syria Geir Pedersen to discuss revisions to Resolution 2254.
16 December: leader al-Sharaa meets a British Foreign Office delegation to discuss recent developments in Syria.
18 December: Meeting with a German Foreign Ministry delegation.
22 December: Al-Sharaa meets a Turkish delegation led by Foreign Minister Hakan Fidan. Meets a delegation from Lebanon’s Progressive Socialist Party headed by Walid Jumblatt, accompanied by MPs and Druze religious figures.
23 December: Al-Sharaa receives a Jordanian delegation led by Deputy Prime Minister and Foreign Minister Ayman Safadi.
Meeting with a Qatari delegation headed by Minister of State Mohammed bin Abdulaziz Al-Khulaifi
26 December: Meeting with Iraqi Intelligence Chief Hamid Al-Shatri, envoy of the Iraqi Prime Minister.
28 December: Al-Sharaa receives a high-level Bahraini delegation led by Strategic Security Agency Chief Sheikh Ahmed bin Abdulaziz Al-Khalifa.
Meeting with a Libyan delegation headed by State Minister for Communication and Political Affairs Walid Al-Lafi.
30 December: Official Ukrainian delegation received by al-Sharaa, headed by Foreign Minister Andrii Sybiha
Al-Sharaa meets Kuwaiti Foreign Minister Abdullah Ali Al-Yahya and GCC Secretary-General Jasem Al-Budaiwi.
January 2025:
3 January: Al-Sharaa meets French Foreign Minister Jean-Noël Barrot, German Foreign Minister Annalena Baerbock, and EU chargé d’affaires Michael Ohnmacht.
8 January: Meeting with Bahraini Foreign Minister Abdullatif bin Rashid Al Zayani
10 January: Al-Sharaa receives an Italian delegation led by Foreign Minister Antonio Tajani.
11 January: Meeting with an Omani delegation headed by Sultanate’s special envoy Sheikh Abdulaziz Al-Hinai.
Al-Sharaa receives Lebanese Prime Minister Najib Mikati.
15 January: Meeting with a delegation from the UN High Commissioner for Human Rights led by Volker Türk.
16 January: Meeting with Spanish Foreign Minister José Manuel Albares.
Meeting with a senior Qatari delegation led by Prime Minister and Foreign Minister Sheikh Mohammed bin Abdulrahman Al-Thani.
17 January: Al-Sharaa receives an EU Commission delegation headed by Commissioner Hadja Lahbib.
Meeting with an International Criminal Court delegation led by Prosecutor Karim Ahmad Khan
18 January: Meeting with an Arab League delegation led by Assistant Secretary-General Hossam Zaki.
19 January: Al-Sharaa meets a Norwegian delegation led by Foreign Minister Espen Barth Eide.
Meeting with Debra Tice, mother of missing American journalist Austin Tice.
20 January :Second meeting with UN Envoy Geir Pedersen.
23 January: Al-Sharaa receives a Belarusian delegation headed by Foreign Minister Maxim Ryzhenkov.
24 January: High-level Saudi delegation arrives, led by Foreign Minister Prince Faisal bin Farhan.
25 January: Meeting with UN High Commissioner for Refugees Filippo Grandi.
26 January: Al-Sharaa meets Turkish Intelligence Chief Ibrahim Kalin.
28 January: Meeting with Palestinian Prime Minister and Foreign Minister Mohammad Mustafa.
29 January: Al-Sharaa meets Russian Special Envoy Mikhail Bogdanov.
30 January: President Ahmad Al-Sharaa receives the Emir of Qatar Sheikh Tamim bin Hamad Al Thani.
February 2025:
6 February: Meeting with Slovenian Deputy PM and Foreign Minister Tanja Fajon.
8 February: Al-Sharaa receives a delegation from the Organization for the Prohibition of Chemical Weapons.
Meeting with Algerian Foreign Minister Ahmed Attaf.
9 February: Meeting with Greek Foreign Minister Giorgos Gerapetritis.
20 February: Al-Sharaa meets Cypriot Foreign Minister Constantinos Kombos.
21 February: Meeting with Chinese Ambassador Shi Hongwei.
28 February: Al-Sharaa receives a Turkish delegation led by Bilal Erdogan, head of the Science Dissemination Foundation.
March 2025 :
12 March: Meeting with a delegation from the International Union of Muslim Scholars.
13 March: High-level Turkish delegation visits Damascus, including Foreign Minister Hakan Fidan, Defense Minister Yasar Güler, and Intelligence Chief Ibrahim Kalin.
20 March: Al-Sharaa meets a German delegation led by FM Annalena Baerbock and European Parliament Vice-President Armin Laschet.
April 2025:
10 April: Meeting with a South Korean delegation led by Foreign Minister Cho Tae-yul.
14 April: Al-Sharaa receives Lebanese Prime Minister Nawaf Salam.
17 April: Meeting with Jordan’s Deputy PM and Foreign Minister Ayman Safadi.
Al-Sharaa receives Executive Director of the World Economic Forum Maroun Kairouz.
18 April: Meeting with Palestinian President Mahmoud Abbas.
19 April: Meeting with U.S. Congressman Cory Mills.
21 April: Meeting with U.S. Congresswoman Marlin Stutzman.
25 April: Al-Sharaa receives Iraqi Intelligence Chief Hamid al-Shatri.
May 2025 :
2 May: Meeting with former Lebanese PSP leader Walid Jumblatt.
Al-Sharaa meets a U.S. delegation led by businessman Jonathan Bass.
4 May: Meeting with an Azerbaijani delegation headed by Deputy PM Samir Sharifov.
12 May: Meeting with a Chinese diplomatic delegation led by Chen Weiqing
22 May: Al-Sharaa receives Turkish Energy Minister Alparslan Bayraktar.
26 May: Meeting with IRC President David Miliband.
29 May: Al-Sharaa meets U.S. Special Envoy to Syria Tom Barrack
31 May: Meeting with a Saudi delegation led by Foreign Minister Prince Faisal bin Farhan.
June 2025 :
9 June: Meeting with Iraqi Envoy Ezzat Alshabandar
21 June: Al-Sharaa meets UN Under-Secretary-General for Peace Operations Jean-Pierre Lacroix.
July 2025 :
5 July: Meeting with UK Foreign Secretary David Lammy.
9 July: Meeting with U.S. Special Envoy Tom Barrack.
10 July: Meeting with a Turkish business delegation from TOBB led by Rifat Hisarcıklıoğlu.
August 2025 :
7 August: Al-Sharaa meets Turkish FM Hakan Fidan.
19 August: Meeting with CMA CGM Group Chairman Rodolphe Saadé.
25 August: Al-Sharaa receives a high-level U.S. delegation led by Special Envoy Tom Barrack, joined by Senator Jeanne Shaheen and Congressman Joe Wilson.
September 2025 :
28 August: Meeting with Iraqi Intelligence Chief Hamid Al-Shatri.
6 September: Al-Sharaa meets Arab ambassadors accredited in Damascus.
9 September: Meeting with Russian Deputy PM Alexander Novak.
12 September: President al-Sharaa and Mrs Latifa al-Droubi receive CENTCOM Commander Admiral Brad Cooper and his wife, along with U.S. Special Envoy Tom Barrack.
17 September: Al-Sharaa meets Turkish Intelligence Chief Ibrahim Kalin to discuss developments in the agreement with the SDF leadership.
October 2025 :
7 October: Meeting with U.S. Special Envoy Tom Barrack and CENTCOM Commander Brad Cooper.
November 2025 :
19 November: Al-Sharaa meets World Bank MENA Vice President Ousmane Dione.
20 November 2025
Meeting with Lebanese Deputy Prime Minister Tarek Mitri.
25 November: Al-Sharaa receives a U.S. congressional delegation led by Congressman Darin LaHood.
December 2025 :
1 December: Another meeting with U.S. Special Envoy Tom Barrack.
4 December: President al-Sharaa receives members of the UN Security Council and senior UN officials, in the presence of Syrian ministers.
A New Era for Syria
The era of isolation has ended, giving way to a period of openness and partnership. Every diplomatic aircraft that lands at Damascus International Airport bears witness to Syria turning a new page stepping into an era of balance, cooperation, and renewed engagement with the world. Each visit affirms that the sacrifices made were not in vain, and that the nation has emerged sovereign, extending its hand to all.
Rente: Freiwillige Rentenbeiträge – Das ändert sich ab 2026
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, entscheidet selbst, wie hoch die monatlichen Beiträge ausfallen sollen. Mindest- und Höchstgrenzen begrenzen dies, und genau diese verändern sich zum Jahreswechsel 2025/2026 deutlich. Gleichzeitig bietet die freiwillige Zahlung steuerliche Vorteile und Flexibilität beim Zahlungszeitpunkt.
Mindestbeitrag steigt 2026 deutlichDer freiwillige Mindestbeitrag orientiert sich an der Minijobgrenze, die sich 2025 auf 603 Euro pro Monat erhöht. Auf diesen Betrag wird der Beitragssatz von 18,6 Prozent angewendet, sodass sich für 2026 ein Mindestbeitrag von 112,16 Euro ergibt.
Das bedeutet einen Anstieg von fast neun Euro gegenüber dem Vorjahr. Besonders Personen, die regelmäßig Mindestbeiträge zahlen, sollten diese Anpassung im Blick behalten.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Sabine, 52 Jahre alt und Hausfrau, zahlt jedes Jahr zwölf Mindestbeiträge. Für 2026 überweist sie damit insgesamt 1.345,92 Euro und erhöht damit dauerhaft ihre Rentenpunkte.
Höchstbeitrag erhöht sich ebenfalls spürbarAuch der maximale freiwillige Beitrag steigt, da er an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt ist. Diese wächst 2026 von 8.000 auf 8.450 Euro monatlich, wodurch sich der Höchstbeitrag auf 1.571,70 Euro erhöht. Damit steigt der Beitrag pro Monat um über 74 Euro. Für Selbstständige, die bewusst hohe Beiträge einzahlen, ist diese Änderung besonders relevant.
Markus, selbstständiger Architekt, nutzt den Höchstbeitrag als zentrale Säule seiner Altersvorsorge. Im Jahr 2026 zahlt er 18.860,40 Euro ein und steigert dadurch sowohl seine Rentenpunkte als auch seine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Rückwirkende Zahlungen bis zum 31. März 2026 möglichDie gesetzliche Rentenversicherung erlaubt eine flexible Gestaltung beim Zahlungszeitpunkt. Beiträge für das Vorjahr können noch bis zum 31. März des Folgejahres überwiesen werden.
Wer also zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2026 tätig wird, kann weiterhin Beiträge für das Jahr 2025 leisten. Das gilt unabhängig davon, für welchen Monat die Beiträge bestimmt sind.
Wichtig ist jedoch, dass sich der Mindestbeitrag immer nach dem Jahr der Zahlung richtet. Wer 2026 für 2025 nachzahlt, muss mindestens 112,16 Euro pro Monat entrichten. Beim Höchstbeitrag zählt hingegen weiterhin der Wert des Jahres 2025, also 1.497,30 Euro pro Monat.
Ein Beispiel zeigt die Unterschiede deutlich: Julia, selbstständige Grafikdesignerin, möchte zehn Monate aus 2025 nachzahlen. Für den Mindestbeitrag benötigt sie 1.121,60 Euro, während der Höchstbeitrag 14.973 Euro beträgt.
Steuerliche Zuordnung richtet sich nach dem ZahlungsjahrFür die steuerliche Einordnung zählt ausschließlich das Jahr, in dem die Zahlung tatsächlich erfolgt. Das Finanzamt wendet das Zu- und Abflussprinzip an, sodass es keine Rolle spielt, für welches Jahr die Beiträge bestimmt sind.
Wer im Jahr 2026 Beiträge für 2025 überweist, kann diese nur im Steuerjahr 2026 absetzen. Möchte jemand die Steuerwirkung noch 2025 nutzen, muss die Zahlung spätestens zum Jahresende 2025 erfolgen.
Peter, der seine Steuerlast für 2025 senken möchte, muss seine freiwilligen Beiträge daher zwingend noch im Jahr 2025 überweisen. Eine Zahlung im Januar 2026 würde steuerlich erst im Jahr 2026 berücksichtigt.
Wer darf freiwillige Beiträge zahlen?Freiwillige Rentenbeiträge dürfen nur Personen zahlen, die keine Pflichtbeiträge leisten. Arbeitnehmer, Krankengeldbezieher, Empfänger von Arbeitslosengeld I sowie Teilnehmende eines FSJ oder BFD gehören daher nicht zu den Berechtigten. Auch bestimmte Selbstständige wie viele Handwerker sind zur Zahlung von Pflichtbeiträgen verpflichtet. Sie können daher keine freiwilligen Beiträge leisten.
Dagegen dürfen Personen mit eigenem Versorgungssystem wie Beamte, Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten freiwillig einzahlen. Auch nicht versicherungspflichtige Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner und Privatiers können freiwillig Beiträge leisten, solange keine Pflichtbeitragszeit besteht.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur freiwilligen Rentenzahlung1. Wie kann ich freiwillige Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen – monatlich oder als Jahresbeitrag?
Sie können freiwillige Rentenbeiträge sowohl monatlich als auch als Einmalzahlung für das gesamte Jahr leisten. Beide Varianten bieten eine flexible Gestaltung Ihrer Altersvorsorge.
2. Bis wann kann ich freiwillige Rentenbeiträge für 2025 rückwirkend nachzahlen und welche Frist gilt 2026?
Rückwirkende Zahlungen sind jeweils bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Wer freiwillige Beiträge für 2025 nachzahlen möchte, muss dies daher spätestens bis zum 31. März 2026 tun.
3. Wie stark erhöhen freiwillige Rentenbeiträge meine gesetzliche Rente und wie wirken sich Mindest- und Höchstbeitrag aus?
Freiwillige Beiträge erhöhen die Rentenpunkte und damit die spätere Altersrente. Je höher die Einzahlungen und je näher sie am Höchstbeitrag liegen, desto stärker fällt die Rentensteigerung aus.
4. Sind freiwillige Rentenbeiträge steuerlich absetzbar und wie profitiere ich 2026 steuerlich von freiwilligen Einzahlungen?
Freiwillige Beiträge gelten als Altersvorsorgeaufwendungen und sind steuerlich absetzbar. Entscheidend ist das Zahlungsjahr, da das Finanzamt die Einzahlungen nach dem Zu- und Abflussprinzip bewertet.
5. Wer darf freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – gelten die Regeln auch für Studenten, Selbstständige und Privatiers?
Alle Personen ohne Pflichtbeiträge dürfen freiwillig einzahlen. Dazu zählen Studierende, nicht versicherungspflichtige Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner und Privatiers, sofern keine Pflichtversicherung wie Kindererziehungszeiten besteht.
Die freiwillige Rentenversicherung bleibt ein wirkungsvolles Instrument, um die eigene Altersvorsorge gezielt zu planen. Durch die steigenden Mindest- und Höchstbeiträge ab 2026 entstehen neue Gestaltungsmöglichkeiten für alle, die ihre Rentenansprüche verbessern möchten.
Wer seine Zahlungen strategisch plant, kann sowohl die steuerlichen Vorteile als auch den langfristigen Rentengewinn optimal nutzen. Klar ist: Freiwillige Beiträge stärken die finanzielle Sicherheit im Alter – und bieten auch 2026 Flexibilität und Potenzial.
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Doha Forum underscores international momentum behind Syria’s transition to stability
Doha, Dec. 7 (SANA) Syria’s progress and challenges were the focus of a dialogue session at the Doha Forum, where key international and Syrian officials discussed the country’s path toward stability, recovery, and regional cooperation.
Syria’s Foreign Minister and Expatriates Asaad Hassan al-Shaibani emphasized that “what has happened in Syria is a success shaped by the Syrians themselves.” He acknowledged that while significant progress has been made over the past year, “much work still lies ahead.”
Al-Shaibani highlighted the government’s efforts to rebuild trust with the Syrian people, noting that this trust is “a valuable asset” despite limited resources and the heavy legacy of the former regime.
He stressed that Syria needs “a stable and constructive relationship with all parties, supported by the international community,” and underlined that internal security must be linked to regional stability. “Our policy avoids taking sides, and we will succeed because there is international will to back it,” he added.
Al-Shaibani also stressed that “Israel is one of the most significant current challenges, and our red line is its withdrawal from Syrian territory,” adding that Syria remains committed to the 1974 agreement with Israel, which continues to occupy parts of Syrian land.
Norwegian Foreign Minister Espen Barth Eide praised the Syrian people’s confidence in their government, stating that “the Syrian government faces many challenges, and it needs to be given a chance.” He highlighted the importance of supporting the new leadership as the country navigates its transitional phase.
Qatari Minister of State for Foreign Affairs Mohammed al-Khulaifi said the Syrian government is “open to foreign investments,” while noting that security remains a primary concern, which he discussed with U.S. envoy Tom Barrack. He added that both Syria and Lebanon must be given a chance to stabilize, stressing that “Israel’s attacks on Syria must stop.”
U.S. Special Envoy for Syria Tom Barrack praised the Syrian government’s actions, saying, “President Trump did not interfere in Damascus’s decisions, and what the Syrian government has done is heroic.” Barrack also stressed that “everything regarding Syria is moving in the right direction” and that the new leadership “needs stability.” He underscored that the Syrian people must have the right to choose the form of their political system and that Washington is exploring ways to help resolve the country’s challenges.
Al-Shaibani also highlighted that “the United States now considers Syria a partner state, and there is international support for Syria’s success.” He reaffirmed Syria’s realistic approach to current challenges and reiterated the government’s commitment to overcoming obstacles with the backing of both the Syrian people and the international community.
The Doha Forum session reflected a growing international willingness to engage constructively with Syria, emphasizing cooperation, investment, and political stability as essential elements for the country’s recovery.
Zwangsverwalter überträgt denkmalgeschütztes Tekel-Gebäude an Außenministerium
Die unter Zwangsverwaltung stehende Stadtverwaltung im nordkurdischen Wan (tr. Van) hat das denkmalgeschützte Tekel-Gebäude, eines der letzten erhaltenen historischen Bauwerke der Region, der örtlichen Vertretung des Außenministeriums zur Nutzung überlassen. Die Entscheidung, die Immobilie nicht für kulturelle Zwecke zu öffnen, stößt auf Kritik.
Das in den 1940er Jahren aus behauenem Naturstein im Auftrag des staatlichen türkischen Monopolunternehmens Tekel errichtete Gebäude war 2006 offiziell unter Denkmalschutz gestellt worden. Es gilt als eines der wenigen noch erhaltenen historischen Gebäude im Stadtzentrum von Wan und besitzt damit einen besonderen kulturellen Wert. Trotz seiner Bedeutung war das Gebäude über Jahre hinweg ungenutzt geblieben. Verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen hatten sich vergeblich für eine Umnutzung als Stadtmuseum, Kulturzentrum oder Erinnerungsort eingesetzt.
Verkauf annulliert, kulturelle Nutzung nie realisiert
2015 war das Tekel-Gebäude samt Hintergrundstück durch die staatliche Privatisierungsbehörde zum Verkauf ausgeschrieben worden. Den Zuschlag erhielt das Unternehmen „Üçkardeşler Gıda“ für rund 11,65 Millionen Türkische Lira, damals etwa 3,8 Millionen Euro. Doch infolge eines Einspruchs des Bürgers Mesih Aslan wurde der Verkauf 2017 gerichtlich rückgängig gemacht. Aslan hatte erklärt, Eigentümer des Grundstücks zu sein.
Trotz einer anhaltenden öffentlichen Debatte über eine kulturelle Nutzung wurde das Gebäude nicht restauriert oder museal erschlossen. Stattdessen teilte die Zwangsverwaltung am 4. Dezember mit, dass das Objekt künftig als Repräsentanz des Außenministeriums dienen solle. Ein entsprechender Beschluss sei gefasst worden, hieß es. In der Mitteilung wurde zugesichert, dass die architektonische Struktur des Gebäudes erhalten bleibe. Ein Nutzungskonzept mit öffentlichem oder kulturellem Mehrwert wurde jedoch nicht vorgestellt.
Fehlende kulturelle Infrastruktur in Wan
Die Entscheidung sorgt in Wan für Unmut. Die Stadt verfügt bislang über kein städtisches Museum und keine zentrale Kultureinrichtung. Bürger:innen sowie lokale Kulturakteur:innen kritisieren, dass mit der Umnutzung des Tekel-Gebäudes eine Chance zur Aufwertung des städtischen Kulturlebens vertan wurde. Auch bleibt offen, inwiefern die künftige Nutzung durch ein Ministerium dem historischen Charakter des denkmalgeschützten Gebäudes gerecht wird. Eine transparente Planung zur dauerhaften Erhaltung und öffentlichen Zugänglichkeit liegt derzeit nicht vor.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gericht-gibt-mitani-kulturzentrum-an-stadt-nisebin-zuruck-47193 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/demokratischer-kommunalismus-im-schatten-der-zwangsverwaltung-49127 https://deutsch.anf-news.com/frauen/zwangsverwaltung-fordert-raumung-von-frauenzentrum-in-wan-45898Wenn ein Spiegel-Schreiberling über Putins Indienreise schreibt (oder von der KI schreiben lässt)
Syrian Information Minister: A new phase of stability and openness after Liberation
Damascus, Dec.7 (SANA) Syria is entering a new phase focused on reconstruction, development, and strengthening state institutions, Information Minister Hamza Al-Moustafa said, noting that the country is now free of detainees held for their opinions and that the media sector is expanding.
In remarks to Anadolu Agency, Al-Moustafa said Syria is restoring its internal capabilities and does not pose a threat to any party. He accused Israel of pursuing an escalatory policy since October 2023 and attempting to drag the region into open confrontations. He reaffirmed Damascus’ demand for Israel to withdraw from areas it occupied after December 8, 2024, adding that Washington has increasingly recognized Syria’s position and is pressuring the Israeli government.
On the Syrian Democratic Forces (SDF), Al-Moustafa stressed that the March 10 Agreement remains the only framework for a settlement, rejecting proposals for federalism or political decentralization, and accused the SDF of failing to meet its commitments.
He highlighted that more than 500 media outlets now operate in Syria and thousands of foreign delegations have visited since early 2025. The ministry has shifted from oversight to content production, with ongoing development of the SANA news agency, the relaunch of Al-Thawra newspaper, and the revival of Damascus Radio.
Tartous residents celebrate victory and Liberation anniversary at the city’s tower
Statt Tote-Juden-Gedenken lieber ein „Haus der polnischen Wurst“
Deutschland, das Land der Widersprüche: Einerseits wirkt das Volk massiv larmoyant unbeweglich, wenn es um notwendige Erneuerung geht, sei es physisch oder im Denken – und andererseits ist es um so schneller, intensiver und pathetischer dabei, der eigenen Geschichte zu gedenken, vorausgesetzt, diese fand zwischen 1933 und 1945 statt. Unvergessen die Szene, als das schaurige […]
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