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Kolumbianische Aktivistinnen von Global Sumud in Israel in Haft

Bogotá/Tel Aviv. Am 2. Oktober haben israelische Streitkräfte in internationalen Gewässern die Flottille Global Sumud abgefangen. Der internationale Schiffskonvoi mit Aktivist:innen, Journalist:innen, Ärzt:innen und humanitärem Personal wollte Hilfsgüter in den Gazastreifen bringen... weiter 04.10.2025 Artikel von zu Israel, Kolumbien, Palästina, Menschenrechte
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Information Minister: Initial Design Completed for Syria’s Most Advanced News Studio

SANA - Syrian Arab News Agency - 4. Oktober 2025 - 21:53

Information Minister Hamza al-Mustafa announced Saturday the completion of the preliminary design for the main news studio at the General Organization of Radio and Television.

“Following the completion of technical studies, the preliminary design for the main news studio at the General Organization of Radio and Television has been finalized. A leading company has undertaken the design to make this studio the largest and most advanced in the history of Syria’s television industry.” Minister al-Mustafa stated in a post on X.

He added: “The studio is distinguished by its versatility and capacity to accommodate around 15 news bulletins and various programs throughout the day. Upon completion, the trial broadcast of the Syrian News Channel will be concluded, and the studio will also be used to film select programs for Syrian Satellite TV.”

The Minister continued: “Establishing a television media infrastructure is a complex and detailed process that faces numerous challenges. our team is committed to laying the foundations of our media on solid principles that ensure sustainability and adaptability in this fast-evolving field.”

MHD Ibrahim

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Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Gewalt und Bibel

Transition News - 4. Oktober 2025 - 21:34

Da graust es spontan so manchem, wenn er in der Bibel von Gewalt liest. Das «fromme Buch vom lieben Gott», und dann kommen da Sätze und Geschichten drin vor, über die man nur den Kopf schütteln und die Seiten gleich wieder zuklappen möchte. Nehmen wir zum Beispiel diesen Psalmvers:

«Auf, HERR, und hilf mir, mein Gott!
Denn du schlägst alle meine Feinde auf die Backe
und zerschmetterst der Frevler Zähne.»
Psalm 3, Vers 4

Was fängt man damit an? Gewaltphantasien in einem religiösen Buch ‒ da muss man sich über den Unfrieden in der Welt nicht mehr wundern, triggert es wie von selbst. Zu recht?

Morgen Sonntag werde ich den Psalm 3, aus dem dieses Wort stammt, beim Gottesdienst am Konstanzer Fährhafen vorlesen. Viele hundert, vielleicht auch tausend Menschen kommen an verschiedenen Stellen des Bodensees zusammen, um ein Zeichen für den Frieden zu setzen. Mit Aktionen, Vorträgen, Demonstrationen und der Friedenskette am Nachmittag sprechen sie sich gegen die Kriegshetze unserer Tage aus.

Und dann so ein Psalm? Ja, und dann so ein Psalm! Existentiell bedrängt und bedroht war der Beter damals, König David. In einem Erbfolgestreit setzte ihm sein eigener Sohn Absolom zu, so dass David aus Jerusalem hatte fliehen müssen. Seine Gefolgschaft war klein, seine Verzweiflung groß. Was macht er, der als gottesfürchtig gerühmte Herrscher? Er bleibt ganz Mensch und steht zu seinen Gefühlen.

Authentisch werden wollen heute viele; ihrer inneren Stimme folgen, ohne Seitenblick auf die Umstände und andere Menschen den eigenen Träumen und Empfindungen folgen. Die Ergebnisse sind nicht immer erquicklich. Verwahrloste Kinder, gescheiterte Ehen, kaputtgemanagte Betriebe sind es im «zivilen» Bereich»; Propaganda, Korruption und Kriegstreiberei mitsamt ihrer Denk- und Redeverbote sind es auf der gesellschaftlichen Ebene.

Der «Traum» eines David ist von seinem Groll und seiner Ohnmacht diktiert. «Wenn schon ich nicht viel ausrichten kann, soll doch wenigstens mein Gott dreinfahren ‹wie Donnerhall, wie Schwertgeklirr und Wogenprall›.» Oder wie gehen wir selber mit solchen Situationen um? Implosionen in Alkohol und Gaming sind weitverbreitet; für Explosionen sind wir weitgehend zu zivilisiert.

Das ist auch grundsätzlich gut so. Aber David-Gefühle dürften trotzdem den wenigsten fremd sein. Ich muss mich jetzt nicht dazu herauslassen, entsprechende mögliche Auslöser unserer Tage beim Namen zu nennen; in den Amtstuben werden ohnehin schon genügend Worte verdreht. Ich kürze also ab.

  • 1. David lässt diese Gefühle zu.
  • 2. Er macht aus ihnen ein Gebet.
  • 3. Er verzichtet aufs eigene Umsetzen.

So, und diese Abfolge aus dem realen Leben lege nun bitte jemand unseren Herren Merz und Kiesewetter sowie den Damen Strack und Kallas und «vdL» ans Herz. Und so manchen anderen. Sie praktizieren nämlich das genaue Gegenteil:

  • 1. Sie steigern sich in eigene Gewaltphantasien.
  • 2. Sie machen daraus Forderungen und Gebote.
  • 3. Sie sind drauf und dran mit dem Umsetzen.

Gewaltverse in der Bibel? Ja, denn das ist auch unsere eigene Wirklichkeit, in der wir nicht allein dastehen sollen. Gefühlen bei erlebter Gewalt Raum geben? Ja, denn wenn wir sie leugnen oder krampfhaft kompensieren, behalten sie ihre Kraft. Ihnen also nachgeben und sich Luft verschaffen? Nicht in den gängigen latenten Reflexen!

Für David waren diese Wallungen einbettet in ein andere Grund-Lage: in seine tragende Lebenserfahrung, dass er «bei dem Herrn (…) Hilfe» findet, weil der sich als «der Schild» erweist.

«Du bist meine Ehre und hebst mein Haupt empor.» Vers 4

Mit einem solchen Haupt, mit so einer Zuversicht, stellen wir uns in diesen Tagen denen entgegen, denen es mit dem realen Schlagen und Zerschmettern nicht schnell und umfassend genug gehen kann. ‒ «Dein Segen komme über dein Volk!» (Psalm 4,9)

*************

Wort zum Sonntag vom 28. September 2025: Von zweierlei Samaritern

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.

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Syria Set to Hold First Parliamentary Elections Since Liberation

SANA - Syrian Arab News Agency - 4. Oktober 2025 - 21:00

Syria will hold its first parliamentary election since liberation on Sunday, with voting to be conducted by electoral bodies formed across the country’s provinces.

The voting process, which will mark the formation of the first Syrian People’s Assembly since the fall of the defunct regime, will take place at designated electoral district centers across most provinces, as set by the Higher Committee for Parliamentary Elections. A later date will be scheduled for voting in certain areas of Raqqa and Hasakah provinces (Ma’dan, Ras al-Ayn, and Tal Abyad), while seats in the remaining districts of these provinces, as well as all districts in Sweida province, will remain vacant until conditions allow.

Polling stations will open at 9 a.m. tomorrow, according to Nawar Najmeh, spokesperson for the Higher Committee for Parliamentary Elections. Eligible voters are members of the accredited electoral bodies. They will present their identification upon arrival, receive their voting cards, and then proceed to the head of the local committee to obtain an officially stamped ballot. Voters will fill out their ballots in a private voting booth before placing them openly into the ballot box.

According to Najmeh, the initial voting period will conclude at 12 noon. If not all members of the electoral bodies have cast their votes by that time, polling may be extended until 4 p.m. at the latest.

After voting concludes, the ballot boxes will be opened publicly in the presence of the media, and the counting of votes will begin. Preliminary results will be announced immediately through national media outlets.

The spokesperson for the Supreme Committee said that once the preliminary results and names are released, any objections from members of the electoral bodies regarding voting or counting procedures will be reviewed by appeals committees. The final results will then be announced during an official press conference held by the Higher Committee for Parliamentary Elections on the following Monday or Tuesday.

In the lead-up to the elections, extensive preparations took place across the provinces. The nomination period for membership in the People’s Assembly closed on September 28, covering 50 electoral districts nationwide, with a total of 1,578 candidates, of whom 14 percent were women.

The candidates’ campaign period began on September 29 and concluded Friday evening, making October 4, 2025, the official election silence day.

The election is being held under a new temporary system established by Presidential Decree No. 66 of 2025, issued by President Ahmad al-Sharaa. The decree created the Higher Committee for Parliamentary Elections, composed of ten members plus its chair, Mohammad Taha al-Ahmad, to oversee the entire electoral process.

The decree stipulates that assembly seats be distributed according to population density across the provinces and according to the categories of notable figures and professionals. One-third of the seats are to be appointed by the president, while the remaining two-thirds are elected through regional electoral committees.

Under a separate decree, No. 143 of 2025, the People’s Assembly is set at 210 members. Electoral districts are organized at the administrative level, each consisting of one or more areas, with its electoral body responsible for electing two-thirds of the assembly seats. Candidacy is limited to members of these electoral bodies.

Since its formation, the Higher Committee for Parliamentary Elections has conducted field visits across the provinces and held meetings with all segments of Syrian society to gather citizens’ suggestions and opinions on the temporary electoral system.

The committee selected members of the subcommittees in each district in consultation with community and official representatives. These subcommittees are tasked with supervising the election process, coordinating with local communities, proposing preliminary lists of electoral body members, and overseeing polling centers and staff.

Independent judicial appeals committees, composed of judges appointed by the Minister of Justice, have also been established in each province. These committees are responsible for reviewing objections related to subcommittee members, final electoral body lists, and election results within the districts.

The stage of submitting appeals regarding the preliminary lists of electoral body members in the provinces was considered one of the most critical steps in last month’s electoral process. Nawar Najmeh told SANA that the appeals mechanism, along with public oversight, serves as the final safeguard against the infiltration of defunct regime supporters into the electoral bodies. He noted that the committee monitored all social media platforms, reviewing any documents or evidence suggesting the presence of such individuals, and their membership would be immediately revoked if the appeals were upheld.

The final lists of electoral body members, published on September 26, adhered to specific eligibility criteria, including:

  • Members must not have served in or run for the People’s Assembly after 2011 unless they can prove their defection.
  • Members must not support the defunct regime, terrorist organizations, separatist movements, or foreign interference.
  • Representation of professionals at 70 percent and community leaders at 30 percent.
  • Ensuring social, demographic, and professional diversity.
  • Guaranteeing at least 20 percent female representation, along with representation for displaced persons, families of martyrs, revolution victims, people with disabilities, and survivors of detention.

The new Syrian People’s Assembly will serve a two-and-a-half-year term, which may be extended.

These elections are the first of their kind since the fall of the defunct regime on December 8, 2024, marking a pivotal step in establishing new legislative institutions that reflect Syria’s transitional phase.

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Gespiegelte Wahrheiten: Die veränderte Islam-Wahrnehmung seit 9/11

Wie in den beiden vorigen Artikeln zu diesem Thema (siehe hier und hier) beschrieben, war der Online-Bereich des “Spiegel” nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sehr schnell auf einen islamverharmlosenden und anti-amerikanischen Kurs eingeschwenkt. Im gedruckten Magazin hielten sich die Lager aber noch einige Zeit lang die Waage. Doch spätestens mit der Sarrazin-Debatte 2010 hatte […]

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Mass Graves of 16 Unidentified People Uncovered in Northeastern Homs Countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 4. Oktober 2025 - 19:53

Authorities in Homs province have discovered several mass graves containing the remains of about 16 unidentified people in the village of Abu Hakfa al-Shamali, in the al-Mukharram area of northeastern Homs countryside, a security source said Saturday.

The discovery was made after a local shepherd reported the site to authorities. Mustafa Mohammad, head of checkpoints in the al-Mukharram area, told the SANA that a patrol was immediately dispatched to the location, where six graves were found distributed inside caves. Civil defense and forensic medicine teams have begun procedures to identify the victims and determine the causes and timing of death.

Mohammad noted that the area had previously been under the control of the “National Defense Militia,” which operated under the defunct regime before the liberation of Syria.

Forensic doctor Ahmad al-Khalil said that the remains found in the first cave included three bodies — a man in his thirties, a woman in her twenties, and a child about three years old. He estimated that the deaths occurred roughly ten years ago. Specialized teams are continuing to uncover additional remains in the other caves.

In a similar incident last September, civil defense teams in Homs recovered skeletal remains of unidentified individuals in the Karm al-Zeitoun neighborhood after residents reported finding human bones in the area.

Authorities said forensic examinations are ongoing to identify the victims and determine the circumstances behind their deaths, with results expected to shed light on one of the area’s grim chapters.

Amer Dhawa

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Israeli Forces abduct Three Syrians in a Raid in Daraa Province

SANA - Syrian Arab News Agency - 4. Oktober 2025 - 19:45

Israeli forces abducted three Syrian civilians from the village of Jamlah during a pre-dawn incursion on Saturday in the Yarmouk Basin of western Daraa province, SANA reporters said.

The reporter said that several Israeli military vehicles crossed a short distance into Syrian territory and raided homes while reconnaissance drones flew overhead, causing panic among residents. The forces withdrew shortly afterward.

“Preliminary reports indicated that the detained individuals were local residents, though their whereabouts remain unknown,” he added.

Residents told SANA that the Israeli troops set up temporary checkpoints around the village during the raid, restricting the movement of civilians and vehicles in the area.

Syria has always condemned Israel’s repeated incursions into its territory in violation of the 1974 disengagement agreement and international law, urging the global community to take firm action.

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Mass Grave Uncovered in Western Homs Countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 4. Oktober 2025 - 19:15

Authorities have discovered a mass grave in the Talkalakh area of western Homs countryside, a security official said Saturday.

Mohammad al-Khaled, media officer at the Homs Internal Security Directorate, told SANA that the grave was uncovered during security operations in the area. Teams from the competent authorities have begun on-site examination and investigation procedures to determine the identities of the victims and the circumstances surrounding their deaths.

Officials said the investigation remains ongoing, and further details will be released as identification and forensic processes continue.

Amer Dhawa

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Wie die Masse der ukrainischen Flüchtlinge sich auf Wahlen in Osteuropa auswirkt

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 4. Oktober 2025 - 19:10
Im EU-Durchschnitt arbeitet nur etwa die Hälfte der in die EU geflohenen Ukrainer, während die andere Hälfte sich mit Sozialhilfe bequem eingerichtet hat, die oft mehr Mittel bietet, als sie in ihrem bettelarmen Heimatland mit Arbeit erreichen konnten. Das sorgt vor allem in Osteuropa für wachsende anti-ukrainische Stimmungen und wird bei Wahlen zum beherrschenden Thema. […]
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Schwerbehinderung: Merkzeichen & Pflegegrad – Nachteilsausgleiche, die viel zu oft liegen bleiben

Lesedauer 3 Minuten

Viele Menschen mit Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis lassen bares Geld und echte Alltagsvorteile liegen. Häufigster Grund: Missverständnisse rund um die Merkzeichen. Wer etwa „G“ hat, glaubt, automatisch auf Behindertenparkplätzen stehen zu dürfen – falsch.

Oder: Der Rundfunkbeitrag ließe sich nur mit „H“ drücken – ebenfalls falsch. Dieser Überblick sortiert die wichtigsten Nachteilsausgleiche für ÖPNV, Kfz-Steuer und Rundfunkbeitrag – und zeigt, wie sie sich mit dem Pflegegrad klug kombinieren lassen.

Pflegegrad und Merkzeichen: Zwei Systeme – doppelte Chancen

Pflegegrad (SGB XI) misst den Hilfebedarf im Alltag. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (SGB IX) kennzeichnen Teilhabe- und Mobilitätsnachteile. Beides läuft getrennt – aber die Kombination bringt Vorteile: Wer etwa Pflegeleistungen erhält, kann zusätzlich ÖPNV-Freifahrt oder Kfz-Steuervorteile nutzen und beim Rundfunk sparen.

Wichtig: Es gibt keinen Automatismus – jedes Recht muss gesondert beantragt werden.

ÖPNV-Freifahrt: Wertmarke richtig nutzen

Die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gibt es über das Beiblatt mit Wertmarke. Anspruch besteht typischerweise bei den Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl. Die Wertmarke gilt bundesweit in Bus, Tram, U- und S-Bahn sowie in der 2. Klasse vieler Regionalzüge.

Kosten 2025: Die Eigenbeteiligung liegt bei 104 € pro Jahr (oder 53 € je Halbjahr). Gratis ist die Wertmarke für Menschen mit H (Hilflos) oder Bl (blind) sowie für bestimmte Sozialleistungsbeziehende (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung).

Typische Stolpersteine

„G“ ist kein Parkschein: Das Merkzeichen G berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen orange und blau: Der orangefarbene Parkausweis bringt zwar Erleichterungen wie verlängerte Parkzeiten, gilt aber nicht auf Stellflächen mit Rollstuhlsymbol.

Dafür ist der blaue EU-Parkausweis nötig, der in der Regel das Merkzeichen aG voraussetzt. Und: Ein vorhandener Pflegegrad hilft nur indirekt. Unterlagen aus dem Pflegegradverfahren, etwa MD-Gutachten, können die Beeinträchtigung untermauern, ersetzen jedoch die gesonderte Feststellung der Merkzeichen nicht.

Kfz-Steuer: Befreiung oder 50 % Ermäßigung – aber richtig wählen

Bei der Kfz-Steuer gilt eine klare Linie:

  • Vollständige Steuerbefreiung: mit aG, H oder Bl.
  • 50 % Steuerermäßigung: mit G oder Gl, wenn die unentgeltliche ÖPNV-Beförderung nicht genutzt wird. Praktisch heißt das: Beiblatt ohne Wertmarke beantragen (Verzicht auf Freifahrt) und dann die 50 % Ermäßigung sichern.

Wichtig: Die Kombination von halbierter Kfz-Steuer und ÖPNV-Freifahrt ist mit G/Gl nicht möglich. Mit aG/H/Bl dagegen dürfen Betroffene beides parallel nutzen: Freifahrt und Kfz-Steuerbefreiung.

Rundfunkbeitrag: Mit „RF“ auf ein Drittel senken

Das Merkzeichen RF senkt den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel – aktuell 6,12 € pro Monat. RF wird u. a. taubblinden Menschen, bestimmten blinden/sehbehinderten Personen sowie Menschen mit einem hohen GdB und erheblichen Teilhabeeinschränkungen zuerkannt.

Eine vollständige Befreiung ist nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen möglich (z. B. Taubblindheit, bestimmte Empfängerinnen von Blindenhilfe).

Pflegegrad-Faktor: Der Pflegegrad an sich löst kein RF aus, kann aber die medizinische Lage dokumentieren. Antrag mit Kopie des Schwerbehindertenausweises (RF) direkt bei der Beitragsstelle stellen – rückwirkend ab dem Monat nach Antragseingang.

Praxis: So holen Sie die Vorteile wirklich ab

Viele lassen Leistungen liegen, weil Anträge kompliziert wirken oder Begriffe durcheinandergeraten. Die folgende Übersicht ordnet die häufigsten Merkzeichen zu den konkreten Vorteilen – inklusive kurzer Taktik-Hinweise:

Merkzeichen Vorteil & Praxis-Tipp G ÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke (2025: 104 €/Jahr bzw. 53 € je Halbjahr; bei Bürgergeld/Grundsicherung kostenfrei). Kein Parken auf Behindertenparkplätzen! Option: Statt Freifahrt 50 % Kfz-Steuer (Beiblatt ohne Wertmarke beantragen). aG ÖPNV-Freifahrt (Wertmarke; bei Sozialleistungen ggf. kostenfrei) und Kfz-Steuerbefreiung parallelmöglich. In der Regel Zugang zum blauen EU-Parkausweis (Behindertenparkplätze). H Wertmarke kostenlos; Kfz-Steuerbefreiung; häufig zusätzliche lokale Vorteile (z. B. kürzere Wege bei Behörden). Pflegegrad-Unterlagen stützen Anträge, ersetzen aber die Feststellung nicht. Bl Wie H: Wertmarke kostenlos + Kfz-Steuerbefreiung; zudem besondere Regelungen bei Mobilitätshilfen. Gl ÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke; alternativ 50 % Kfz-Steuer (Verzicht auf Freifahrt). RF Rundfunkbeitrag 6,12 €/Monat. Antrag bei der Beitragsstelle mit Ausweis-Kopie. Pflegegrad kann medizinische Einschränkungen untermauern, ersetzt RF-Merkzeichen nicht. Drei häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
  1. „G = Parken überall“ – Nein. Ohne blauen EU-Parkausweis (meist aG) droht Knöllchen oder Abschleppen.
  2. Freifahrt + Kfz-Steuer (G/Gl) – Geht nicht gleichzeitig. Entweder-oder.
  3. Pflegegrad genügt – Nein. Für Nachteilsausgleiche zählen Merkzeichen. Pflegegrad-Belege beifügen, Merkzeichen gesondert feststellen lassen.
Fazit

Pflegegrad und Merkzeichen sind kein Entweder-oder, sondern ein starkes Duo. Wer die Spielregeln kennt, spart beim Rundfunk, fährt günstiger oder steuerfrei – und behält gleichzeitig die Pflegeleistungen.

Entscheidend ist, aktiv zu wählen: Wertmarke ja oder nein? Kfz-Steuerermäßigung oder Freifahrt? Mit der richtigen Strategie verpuffen die Nachteilsausgleiche nicht – sie wirken dort, wo sie sollen: im Geldbeutel und im Alltag.

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Dissonanter Chorgesang: Palästinener-Aktivismus statt Musik – die Neue Deutsche Welle

Hiesige Antisemiten können ihr Glück kaum fassen: Endlich kann man wieder frei, offen und nach Herzenslust hassen! Man muss sich nicht mehr schämen, man kann und darf wieder in Holo-Deutschland auf „die Juden“ draufschlagen ohne Limit, darf ein feines Massaker in Israel mit 1.200 (!) Menschenopfern, einen blutiger Überfall auf ein Pop-Festival mit überwiegend jungen […]

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Wer gewinnt das Rennen um die Klimaneutralität und erntet den Wettbewerbsvorteil einer angebotsorientierten Energieversorgung?

von Uli Weber

Am 12. Oktober 2025 findet in Hamburg der Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ statt, mit dem das aktuelle Hamburger Klimagesetz verschärft und die sogenannte „Klimaneutralität“ von 2045 auf 2040 vorverlegt werden soll. Die Initiative „Hamburg Klimaneutral e.V.“ stellt ihre Ziele in der Informationsbroschüre zur Volksabstimmung wie folgt dar, Zitat mit Hervorhebungen:

Moin Hamburg, wir wollen, dass die schönste Stadt der Welt liebens- und lebenswert bleibt: bezahlbar und fit für die Zukunft. Die Klimakrise stellt auch Hamburg vor große Herausforderungen, die unsere Politik zeitnah und vernünftig lösen muss. Aber der Senat beschwichtigt mit einem Maßnahmen-Mix, der unkontrollierbar, ungeplant und unambitioniert ist. Er behandelt Klima und Soziales als Gegensätze. 377 andere Städte und Metropolen in Europa werden spätestens 2040 klimaneutral. Sogar die Handelskammer und der Hafen fordern dieses Ziel.

Und dann bringt es die betreffende Informationsbroschüre auf den Punkt (Abb. aus der Broschüre):

Schon heute ist nicht abzusehen, wie der durchschnittliche Altbestandsbesitzer die Kosten für die energetische Sanierung seines Hauses stemmen soll; um das zu erkennen, reicht ein Blick in das Habeck‘sche Heizungsgesetz. Und ein Vorziehen dieses unerreichbaren Ziels von 20 auf 15 Jahre ändert nichts an den Gesamtkosten, im Gegenteil. Denn bis 2040 müssen dann zusätzlich noch die Kosten für die fehlenden 5 Jahre aufgebracht werden, und das sind bei linearer Verteilung nun mal 25% der Gesamtkosten – ganz egal wieviel das am Ende wirklich sein wird. Trotzdem heißt es bei den Initiatoren, Zitat unter dem Datum 16.09.2025:

„Studie zeigt: Klimaneutralität bis 2040 ist machbar – wenn Politik und Senat handeln“

Lou Töllner, Pressesprecherin von Hamburg Klimaneutral e.V., wird dort mit der folgenden Aussage zitiert:

„Wer diese Studie missbraucht, um Klimaschutz gegen Soziales auszuspielen, betreibt schäbigen Populismus. Damit wird das Vertrauen in Politik und Wissenschaft vorsätzlich zerstört, während der Senat sich feige aus der Verantwortung für eine soziale und kluge Umsetzung stehlen will.“

Für das erforderliche Vertrauen in die Wissenschaft steht dort ein Hans Schäfers, Prof. für Intelligente Energiesysteme und Energieeffizienz an der HAW Hamburg, Zitat mit Hervorhebungen:

Die Studie zeigt, dass Klimaneutralität bis 2040 in Hamburg möglich ist – die Maßnahmen dazu sind bekannt. Die notwendigen Technologien sind vorhanden und wir sehen, dass Schlüsseltechnologien wie PV, Batteriespeicher oder Wärmepumpen in den Kosten stark sinken. Entscheidend ist jetzt die entschlossene Umsetzung in großem Maßstab. Gleichzeitig ist Hamburgs Senat gefordert, mit flankierenden Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Transformationsprozess von Beginn an sozial ausgewogen gestaltet wird, damit alle Menschen profitieren können. Die Studie betont aber auch die generellen Unsicherheiten, die auftreten, wenn man den Zeitraum von 20 bis 25 Jahren bis zum Erreichen der Klimaneutralität betrachtet. In dieser Frage wünsche ich uns mehr Mut und Entschlossenheit: In der Vergangenheit haben wir in unserer Gesellschaft immer wieder die Verbreitungsgeschwindigkeit von technischen Innovationen massiv unterschätzt. Oft zum Schaden unserer Wirtschaft. Diesen Fehler sollten wir beim Klimaschutz nicht machen. Wir können dabei nur verlieren.

Die Verbreitungsgeschwindigkeit von technischen Innovationen in der Wirtschaft ist ganz allein von deren wirtschaftlichem Nutzen für den Hersteller oder den zahlenden Endverbraucher abhängig und kann dauerhaft nicht durch Subventionen erzwungen werden. Der „entschlossene[n] Umsetzung in großem Maßstab“ stehen allerdings auch ganz profane Erfahrungen aus der vorfossil-frühindustriellen Mechanisierung mit angebotsorientierter Energieverfügbarkeit entgegen, wie sie von Wilhelm Busch glaubhaft für die Nachwelt festgehalten worden waren:

Tatsächlich, „diesen Fehler sollten wir beim Klimaschutz nicht machen“, denn „wir können dabei nur verlieren“. Die industrielle Revolution mit einer Nutzung fossiler Energiequellen hat die bäuerliche Kultur der frühen Neuzeit durch eine Verdreifachung der kostengünstigen und jederzeit pro Kopf verfügbaren Energiemenge in unser heutiges industrielles Paradies geführt. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) datiert aus dem Jahre 2000 und sollte durch Subventionen helfen, „erneuerbare“ Energie aus nicht fossilen Quellen zu vergleichbaren Gestehungskosten marktfähig zu machen. Zwischendurch hat dann schon mal die Marktwirtschaft knallhart zurückgeschlagen, denn in diesen 25 Jahren hat sich der Energiepreis etwa verdreifacht und damit einen wesentlichen Vorteil der industriellen Revolution zurückgedreht, von sogenannten Brown-Outs in der Industrie ganz zu schweigen. Die Berater der Politik, also „Wissenschaftler“ und „Experten“, sind sich jetzt einig, dass die Umstellung auf die sogenannten „Erneuerbaren“ einfach nur nicht schnell genug erfolgt ist, während in der energieintensiven Industrie gerade zehntausende von Arbeitsplätzen wegbrechen. Nach einem Vierteljahrhundert EEG und am Ende des normalsten Sommers seit Menschengedenken sieht die Marktfähigkeit der volatilen Stromerzeugung wie folgt aus:

Screenshot SMARD: Stromerzeugung und –verbrauch vom 3.-16. September 2025

Wer nun in der Grundschule nicht an den gleichnamigen Rechenarten gescheitet ist, könnte mit hinreichender Muße und ganz ohne fremde Hilfe schließlich zu der Erkenntnis kommen, dass mehr „Schlüsseltechnologien wie PV, Batteriespeicher oder Wärmepumpen“ auch nicht helfen werden, um die volatile EEG-Erzeugung und den bedarfsgesteuerten Industrieverbrauch jemals wieder wirtschaftlich konkurrenzfähig zusammenzubringen – ja, nicht einmal „ganz schnell viel mehr davon“ könnte das bewirken, wie „Wissenschaftler“ und „Experten“ das der Politik permanent einzureden versuchen. Auf der Internetseite der Initiative werden zum Stand 19.09.2025 folgende Unterstützer des Zukunftsentscheides hoch offiziell mit ihrem jeweiligen Logo aufgelistet:

Fridays for Future, NABU, ver.di, Mieterverein zu Hamburg, FC St. Pauli, Deutsches Schauspielhaus Hamburg, Caritas im Norden, Hamburger Kunsthalle, Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Carlsberg Deutschland GmbH, BUND Hamburg, Campact, Patagonia, Greenpeace Hamburg, Mieter helfen Mietern, Deutscher Ingenieurinnenbund e.V., Kampnagel, DAV Hamburg und Niederelbe, Ernst Deutsch Theater, AStA Uni Hamburg, ADFC Hamburg, GEW Hamburg, Deutsche Meeresstiftung, Green Legal Impact, Energienetz Hamburg, Tomorrow, Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., Goldeimer, Kampf der Künste, SKH, Landesfrauenrat Hamburg e.V., Türkische Gemeinde in Hamburg und Umgebung e.V., LichtBlick, Deutsche Umwelthilfe, Malizia, VCD Landesverband Nord, Leben mit Behinderungen Hamburg, Voelkel, Avocadostore, Entrepreneurs for Future, BOOM, Naturstrom Stiftung, followfood, Clubkombinat, Mehr Demokratie Hamburg, Minor Foundation for Major Challenges, Global Marshall Plan, AFS Interkulturelle Begegnungen e.V., Zukunftsrat Hamburg, farbenmeer, foodloose, Optivism, Churches for Future, GermanZero Hamburg, NAJU Hamburg, Greenpeace Jugend, Attac Hamburg, SEND Hamburg, Hamburger Energietisch, Gemeinwohl-Ökonomie, Klimaneustart Berlin, Parents for Future Hamburg, Goliathwatch, Bürgerbegehren Klimaschutz, Fair Trade Stadt Hamburg, Doughnut Coalition Hamburg, Lenzsiedlung, Ecopolis Kollektiv, BLUU Seafood, IMPCT, Tibetisches Zentrums e.V., Fab City Hamburg, Psychologists for Future Hamburg, FÖP, […] knallt am dollsten!, traceless, Rettet das Diekmoor, Schreberrebellen e.V., Students for Future Hamburg, Psychologists for Future Hamburg-Bergedorf, Weltnatur Bürgerinitiative 2022, Lokal Kraft

Wenn wir die Wirtschaft nun einmal in drei Kreisläufe einteilen, primär, sekundär und tertiär, ergibt sich folgendes Bild:

Primär: Bedarfsorientierte marktwirtschaftliche Wertschöpfung durch Herstellung, Logistik und Vertrieb sowie Dienstleistungen schafft ein primäres Steueraufkommen sowie Einzahlungen in die Sozialsysteme.

Sekundär: Angebotsorientierte hoheitliche Aufgaben werden aus der primären Steuerlast sowie tätigkeitsbedingten Abgaben finanziert und schaffen damit ein sekundäres Steueraufkommen sowie zum Teil auch Einzahlungen in die Sozialsysteme.

Tertiär: Freihändig vergebene Zuwendungen aus den beiden ersten Kreisläufen stützen einen tertiären Kreislauf, dessen Schwerpunkt in der zielgerichteten Verfolgung konkreter gesellschaftspolitischer Interessen liegt und der von ehrenamtlicher Teilhabe getragen wird; Steueraufkommen und Sozialsysteme werden daher nur in geringem Umfang gestützt.

Nach grober Durchsicht stammt die Mehrzahl der Unterstützer des „Hamburger Zukunftsentscheids“ aus der dritten Kategorie, die als Organisationen selber weniger auf kostengünstige und jederzeit verfügbare Energie angewiesen sind. All diesen Unterstützern sei weiterhin eine stetige frische Brise für ausreichenden Vortrieb gewünscht, und dass sie immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel haben mögen, um nicht auf wirtschaftlich steinigen Grund zu laufen. Aber wie allen Seglern und Surfern, nicht nur in Hamburg, hinlänglich bekannt sein dürfte, gibt’s halt manchmal zu wenig und manchmal zu viel Wind – und beides kann zum echten EEG-Problem werden:

Mit El Hierro und Pellworm wollte man uns einstmals beweisen, dass „erneuerbare Insellösungen“ funktionieren – davon ist aber inzwischen überhaupt nichts mehr zu hören. Für die „klimaneutrale“ Zukunft bleibt deshalb nur zu hoffen, dass einstmals die Franzosen genügend „hoch gefährlichen“ Atomstrom und die Polen genügend „dreckigen“ Kohlestrom produzieren werden, um uns diesen Strom im Notfall bedarfsgerecht verkaufen zu können, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint – nachdem wir unsere abgeschriebenen und preisgünstigen Strom produzierenden Kernkraft- und Kohlekraftwerke ja bereits selbst EEG-zukunftsweisend verschrottet haben.(Anmerkung der Redaktion: Die Stilllegung von Ivanpah, der weltweit größten Solarthermieanlage in der kalifornischen Mojavewüste, wegen Misserfolg im umwelt (4000-5000 Vögel jährlich verbrannt) und wirtschaftlichen (kein Ertrag) Problemen sollte allen zu Denken geben)

PS: Vielleicht sollte mal irgendwer den net-zero-bewegten Jungens und Mädels erklären, dass die sogenannte Work-Life-Balance eine Errungenschaft unserer fossil befeuerten industriellen Kultur ist. In der vorindustriellen Landwirtschaft, wo mehr als 90% der Bevölkerung ihr Auskommen finden mussten, wurde nämlich so lange gearbeitet, wie es das angebotsorientierte Tageslicht hergab…

 

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Hîlar-Fest für Geschichte, Kultur und Kulinarik in Erxenî

Mit einem Festakt vor den historischen Hîlar-Höhlen im kurdischen Landkreis Erxenî (tr. Ergani) hat am Samstag das 2. Hîlar-Fest für Geschichte, Kultur und Gastronomie begonnen. Das mehrtägige Festival in der Provinz Amed (Diyarbakır) wird von der DEM-geführten Stadtverwaltung organisiert und soll das kulturelle Erbe der Region bewahren und erfahrbar machen.

Neben lokalen und überregionalen Gästen nahmen Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen und politischer Parteien an der Eröffnung teil. Auf dem Festgelände wurden traditionelle kulinarische Techniken vorgeführt – darunter die Zubereitung von Ayran nach alter kurdischer Meşk-Methode, das Kochen und Stampfen von Weizen, sowie die Herstellung von Traubenprodukten wie Fruchtleder und Sirup. Die hergestellten Speisen wurden an Besucher:innen verteilt.

Die Hîlar-Höhlen gelten als eine der bedeutendsten prähistorischen Stätten Mesopotamiens und sind Teil eines archäologischen Areals, das bis in das präkeramische Neolithikum zurückreicht. Die Felsformationen rund um Hîlar wurden in der Antike als Siedlungsraum, Grabstätten und Speicheranlagen genutzt. Ihre Nähe zur bedeutenden Fundstätte Qota Berçem (tr. Çayönü) – einer der ältesten bekannten neolithischen Siedlungen der Welt – macht Hîlar zu einem wichtigen Ort für die Erforschung früher Ackerbaukulturen und Sesshaftigkeit in Nordmesopotamien.


„Tief verwurzelte Geschichte“

In einer Eröffnungsrede erinnerte Şiyar Güldiken, Ko-Bürgermeister von Erxenî, an die Bedeutung der Region für die Menschheitsgeschichte: „Hier begann die Geschichte. Hier wurde zum ersten Mal gesät, geerntet, gesiedelt und domestiziert. Wir waren am Anfang der Geschichte dabei – und wir werden auch in Zukunft hier sein.“ Zugleich verband er die historische Bedeutung mit einem Appell für Frieden: „Auf dem Boden, auf dem die ersten Samen gesät wurden, sollen auch die Samen des Friedens wachsen.“

Kulturelles Erbe weitergeben

Die Ko-Bürgermeisterin Birsen Azak Bayar betonte die Verantwortung, das Wissen um die rund 12.000-jährige Geschichte Hîlar’s an kommende Generationen weiterzugeben. „Unsere Identität macht uns als Menschen aus – deshalb müssen wir sie schützen und bewahren“, sagte sie.

Nach den Ansprachen hatten die Teilnehmer:innen Gelegenheit, die archäologische Stätte der Hîlar-Höhlen zu besichtigen. Der Wissenschaftler Doç. Dr. Savaş Sarıaltun führte durch das Gelände und erläuterte die historische Relevanz der Höhlen, die zu den frühesten Siedlungsspuren Mesopotamiens zählen.

Das Hîlar-Fest wird unterdessen mit Podiumsdiskussionen, Konzerten und weiteren kulturellen Veranstaltungen fortgesetzt.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/tausende-jahre-alte-siedlung-bei-farqin-entdeckt-47923 https://deutsch.anf-news.com/kultur/seltener-mosaikfund-in-erxeni-davidstern-mit-kreuz-entdeckt-47390 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/kalksteinbruch-bei-lice-bedroht-historische-birkleyn-hohlen-46980

 

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First Italian Ship Docks in Latakia as Syria-Italy Sea Route Resumes

SANA - Syrian Arab News Agency - 4. Oktober 2025 - 17:34

An Italian cargo ship carrying cars, machinery and heavy equipment docked at Latakia Port on Saturday, reopening the sea route between Syria and Italy after more than seven years of suspension due to western sanctions.

Ali Adra, head of public relations at Latakia Port, said the shipment reflects growing confidence in Syrian ports and could boost trade and maritime activity. He added that recent steps to simplify customs and unloading procedures have already led to a rise in traffic in recent months.

Fadi Marcos, local agent for Italy’s Grimaldi Group, stated that the arrival is a breakthrough in economic and diplomatic relations, hoping for continued cooperation and more vessels to follow.

Latakia Port has received more than 330 ships since the start of the year, officials say, helped by streamlined procedures and new equipment installed under an agreement with French shipping giant CMA CGM.

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Bürgergeld: Gericht stoppt Pauschal-Zusicherungen der Jobcenter

Lesedauer 3 Minuten

Wer Bürgergeld bezieht, kann sich vor Gericht im Eilverfahren keine „Blanko-Genehmigung“ für irgendeine neue Wohnung sichern – schon gar nicht, wenn diese nach den örtlichen Richtwerten unangemessen wäre. Darauf hat jüngst die Rechtsprechung hingewiesen.

Maßgeblich ist stets ein konkretes Wohnungsangebot mit bestimmter Miethöhe; erst dann darf und muss das Jobcenter prüfen, ob eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II erteilt wird. Eine pauschale Freigabe „ins Blaue hinein“ ist ausgeschlossen.

Worum ging es?

Im einstweiligen Rechtsschutz verlangte ein Antragsteller die abstrakte Verpflichtung des Jobcenters, ihm jede Wohnung bis mindestens 65 m² zu genehmigen – auch außerhalb der Angemessenheitsgrenzen – und zusätzlich sämtliche Umzugs- und Beschaffungskosten zu übernehmen.

Ein solcher Antrag scheitert bereits am Anordnungsanspruch: Die begehrte Erlaubnis entspricht rechtlich einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II. Deren Gegenstand ist aber ausschließlich die Übernahme der Kosten einer konkreten Unterkunft in konkreter Höhe.

Für eine pauschale Vorab-Zusage fehlt die Rechtsgrundlage. Das gilt umso mehr, wenn die begehrte Wohnung unangemessen ist.

Auch die Frage, ob 65 m² in einem Einzelfall als angemessen gelten, lässt sich nicht abstrakt beantworten. Die Angemessenheit hängt von den örtlichen Richtwerten (kommunales „schlüssiges Konzept“), der Bruttokaltmiete, der Personenzahl und besonderen Bedarfen (z. B. Behinderung, Barrierefreiheit) ab.

Ohne exakte Angebotsdaten – Miethöhe, Nebenkosten, Lage – kann das Jobcenter die Prüfung nicht vornehmen.

Umzugskosten & Wohnungsbeschaffung: nur mit Zusicherung

§ 22 Abs. 6 SGB II erlaubt, Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten zu übernehmen – aber nur bei vorheriger Zusicherung. Wer eine pauschale Genehmigung ohne konkretes Objekt verlangt, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Das haben die Landessozialgerichte in aktuellen Entscheidungen ausdrücklich klargestellt: Ohne Wohnungsangebot keine Zusicherung, ohne Zusicherung keine Kostenübernahme.

Kein Eilgrund: Keine akute Räumungsgefahr

Im Eilverfahren braucht es neben dem Anspruch einen Anordnungsgrund – also eine gegenwärtige, schwerwiegende Notlage. Läuft die Kündigungsfrist noch, drohen regelmäßig weder Räumungsklage noch Zwangsräumung.

Allein der Wunsch nach einer größeren oder anderen Wohnung begründet keinen Eildruck. Erst wenn konkret Obdachlosigkeit droht oder vergleichbar gravierende Nachteile, kann Eilrechtsschutz greifen.

Leitplanken aus der Rechtsprechung

Mehrere Entscheidungen bringen die Linie klar auf den Punkt: Es besteht kein Anspruch auf eine pauschale Zusicherung der Unterkunftskostenübernahme „für irgendeine Wohnung“, denn maßgeblich ist stets ein konkretes, bestimmtes Angebot.

Ohne ein solches Wohnungsangebot gibt es im Vorfeld keine Zusicherung der neuen Mietkosten. Eine Zusicherung kann nur verlangt werden, wenn die zukünftigen Kosten der Unterkunft der Höhe nach feststehen – eine Sicht, die die Rechtsprechung seit Jahren teilt.Was heißt das praktisch?

Die Praxis kennt viele Missverständnisse. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung:

Das gilt Das gilt nicht Zusicherung nur für eine konkrete Wohnung mit feststehender Miethöhe. Keine pauschale Zusage „für irgendeine Wohnung“ innerhalb/außerhalb der Richtwerte. Prüfung der Angemessenheit nach örtlichen Richtwerten(„schlüssiges Konzept“), Personenzahl, Besonderheiten. Keine abstrakte Vorab-Bewertung von Größe (z. B. 65 m²) ohne konkretes Angebot. Umzugs- und Beschaffungskosten sind möglich, wenn vorherzugesichert. Kein Kostenersatz ohne Zusicherung bzw. bei bloßer Absichtserklärung. Eilrechtsschutz nur bei konkreter Notlage (z. B. drohende Obdachlosigkeit). Kein Eilrechtsschutz bei bloßem Wechselwunsch ohne akute Gefahr.

(Hinweis: Örtliche Richtwerte und Konzepte veröffentlicht meist der jeweilige Kreis/die Stadt.)

Ausnahmen & Spielräume: Wann kann eine teurere Wohnung trotzdem sein?

Im Einzelfall kann eine Zusicherung auch oberhalb der Normwerte in Betracht kommen – etwa bei behinderungsbedingtem Mehrbedarf (barrierefreier Zuschnitt), alleinerziehenden Eltern mit besonderem Platzbedarf, medizinisch belegten Härten oder wenn am Markt keine angemessenen Wohnungen verfügbar sind und ein zeitlich befristeter Mehrbedarf vertretbar erscheint.

Aber: Auch dann braucht es ein konkretes Angebot, eine saubere Begründung und regelmäßig Nachweise (Atteste, erfolglose Wohnraumsuche etc.).

So gehen Betroffene richtig vor
  1. Wohnungsangebot sichern: Exposé/Mietangebot mit genauer Miethöhe (Kaltmiete, kalte NK, Heizung), Größe, Adresse.
  2. Zusicherung vor Vertragsunterschrift beim Jobcenter beantragen; auf § 22 Abs. 4 und 6 SGB II verweisen.
  3. Begründung beifügen: Warum ist der Umzug erforderlich? Warum ist das Angebot (noch) angemessen bzw. warum ausnahmsweise höher?
  4. Fristen beachten: Reaktionszeit des Jobcenters einkalkulieren; bei drohenden Fristabläufen Eilantrag erst, wenn konkrete Nachteile absehbar sind.
  5. Beratung nutzen: Beratungshilfe beim Amtsgericht, Sozialberatungen und Mietervereine können unterstützen.
Kurzkommentar

Gerichte entscheiden hier keineswegs „gegen die Praxis“, sondern bestätigen eine Grundregel: Das Jobcenter soll Steuergeld nur dann verbindlich zusagen, wenn klar ist, wofür. Das schützt auch Leistungsberechtigte: Mit Zusicherung gibt es Planungssicherheit – ohne bleibt alles vage.

Rechtstipp

Bürgergeld-Beziehende haben keinen Anspruch auf eine pauschale Zusicherung „für irgendeine Unterkunft“. Entscheidend sind konkret: Adresse, Größe, Kosten.
Ohne konkretes Angebot keine Zusicherung der neuen Mietkosten. Erst das Angebot ermöglicht die Angemessenheitsprüfung.
Zukünftige KdU müssen der Höhe nach bestimmt sein; diese Linie ist seit Jahren gefestigt.

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Sanae Takaichi Poised to Become Japan’s First Female Prime Minister

SANA - Syrian Arab News Agency - 4. Oktober 2025 - 17:20

Former Interior Minister Sanae Takaichi has won the leadership race for Japan’s ruling Liberal Democratic Party (LDP), defeating Agriculture Minister Shinjirō Koizumi in a runoff vote. The victory paves the way for her to become Japan’s first female Prime Minister.

According to Kyodo News, Takaichi, 64, secured 185 votes in the second round, surpassing Koizumi’s 156. She succeeds outgoing party leader and Prime Minister Shigeru Ishiba, who resigned last month. She is the first woman ever to lead the LDP.

Takaichi’s rise marks a historic moment in Japanese politics. She is expected to be formally appointed Prime Minister in the coming days.

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Israeli Forces Carry Out Ground Incursion in Southern Syria’s Quneitra

SANA - Syrian Arab News Agency - 4. Oktober 2025 - 17:03

An Israeli force with two armored Humvees advanced on Saturday into the outskirts of Madinat al-Salam “Peace City” in Quneitra province, southern Syria, and left at once, SANA reporter said.

According to the reporter, Israeli reconnaissance drones flew over the northern Quneitra following the incursion.

Israeli forces frequently launch ground incursions into Syrian territory, in violation of the 1974 Disengagement Agreement, international law and UN Security Council resolutions.

 Syria condemned these attacks and called on the international community to take a firm stance.

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Ab welchem Einkommen wird die Witwenrente jetzt gekürzt?

Lesedauer 2 Minuten

Die Witwenrente soll ­Menschen nach dem Tod des Partners vor plötzlicher Einkommenslücke schützen. Allerdings prüft die Rentenversicherung, ob der Hinterbliebene eigenes Einkommen bezieht – und kürzt die Rente, sobald ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Leistung nur dort voll greift, wo tatsächlich Bedarf besteht.

Der aktuelle Freibetrag ab 1. Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 gilt bundesweit ein monatlicher Freibetrag von 1 076,86 Euro. Der Wert resultiert aus der gesetzlich vorgeschriebenen Formel 26,4 × aktueller Rentenwert; nach der jüngsten Rentenerhöhung beträgt dieser 40,79 Euro. Erstmals gibt es keinen Ost-/West-Unterschied mehr.

Monatliches Nettoeinkommen des Hinterbliebenen Kürzungs-betrag der Witwenrente* 900 € 0 € 1 050 € 0 € 1 076,86 € 0 € 1 100 € 9,26 € 1 200 € 49,26 € 1 400 € 129,26 € 1 800 € 289,26 €

* Die Kürzung entspricht 40 % des Betrags, der den bundesweiten Freibetrag von 1 076,86 € (gültig vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026) übersteigt.

Kinder erhöhen den Spielraum

Lebt mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind im Haushalt, steigt der Freibetrag pro Kind um 228,42 Euro. Familien können daher deutlich höhere Nettoeinkünfte erzielen, bevor eine Kürzung greift.

So wird das anrechenbare Nettoeinkommen berechnet

Bei Arbeits- oder Beamtengehältern zieht die Rentenversicherung pauschal 40 Prozent für Steuern und Sozialabgaben vom Brutto ab, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. Bei Renten oder Versorgungsbezügen beträgt der Pauschalabzug 14 Prozent. Erst das so ermittelte Nettoeinkommen wird mit dem Freibetrag verglichen.

Welche Einkünfte berücksichtigt werden

Angerechnet werden nahezu alle Einkommensarten: Löhne, Gewinne aus Selbstständigkeit, Krankengeld, Renten aus der gesetzlichen oder betrieblichen Altersversorgung, Miet- und Pachteinnahmen sowie Kapitalerträge. Steuerfreie Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung bleiben dagegen außen vor.

Die 40-Prozent-Regel in der Praxis

Liegt das Nettoeinkommen beispielsweise 300 Euro über dem Freibetrag, werden davon 120 Euro (40 %) abgezogen und die Witwenrente um genau diesen Betrag gekürzt. Unterschreitet das eigene Einkommen die Freigrenze, bleibt die Rente unberührt.

Drei Monate Schonfrist – das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten wird überhaupt kein Einkommen angerechnet. Die volle Rente hilft, kurzfristige Belastungen – etwa Beerdigungskosten – aufzufangen.

Große und kleine Witwenrente

Die große Witwen- bzw. Witwerrente beläuft sich auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen; die kleine Variante beträgt 25 Prozent und ist zeitlich befristet. Die Einkommensanrechnung gilt für beide Formen gleichermaßen.

Dynamische Freibeträge und aufgehobene Ost-/West-Grenze

Der Freibetrag steigt jedes Jahr zum 1. Juli mit dem aktuellen Rentenwert. Seit 2024 wird nur noch ein bundesweit einheitlicher Wert ausgewiesen, weil der Rentenwert Ost an den Rentenwert West angeglichen wurde.

Wenn die Rente ganz wegfällt

Steigt das anrechenbare Einkommen so stark, dass der Abzugsbetrag die Witwenrente vollständig aufzehrt, spricht man von der „Nullrente“. Rund 538 000 Hinterbliebene waren 2025 davon betroffen – ein Hinweis darauf, wie relevant das eigene Einkommen für den Leistungsanspruch ist.

Rechtsgrundlage der Einkommensanrechnung

Das Verfahren stützt sich auf § 97 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Hier ist geregelt, dass 40 Prozent des Nettoeinkommens oberhalb eines jährlich neu festgelegten Freibetrags auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert dieses Prinzip in ihrem Glossar zur „Einkommensanrechnung“.

Fazit

Ob und in welchem Umfang die Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird, hängt maßgeblich vom eigenen Nettoeinkommen ab. Wer den Freibetrag von derzeit 1 076,86 Euro überschreitet, muss 40 Prozent des übersteigenden Betrags als Abzug hinnehmen. Kinder erhöhen die Freigrenze, und in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall gilt noch eine Schonfrist. Wer seine finanzielle Situation kennt und die jährlichen Anpassungen im Blick behält, kann das Risiko einer späteren Kürzung besser einschätzen.

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Rente: Kein Versorgungsausgleich – OLG stoppt Rententeilung nach Trennungsjahr

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Wenn Ehepaare sich über Jahrzehnte getrennt leben, ohne ihre Ehe formell zu beenden, kann das den Versorgungsausgleich massiv verzerren. Genau das hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg klargestellt:

Bei extrem langer Trennung und vollständiger wirtschaftlicher Entflechtung ist der Versorgungsausgleich zeitlich zu begrenzen – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem nach dem Trennungsjahr erstmals ein Scheidungsantrag hätte gestellt werden können.

Der Fall: Eheschließung, frühe Trennung – späte Scheidung

Ein Paar heiratete Mitte der 1980er Jahre, lebte gut zehn Jahre zusammen und trennte sich Mitte der 1990er. Die Scheidung erfolgte jedoch erst 2024. Das Amtsgericht hatte den Versorgungsausgleich trotzdem über die gesamte Ehezeit durchgeführt – also bis Ende 2023.

Das hätte bedeutet: fast drei Jahrzehnte Trennungszeit fließen in die Rententeilung ein, obwohl die Eheleute längst getrennte Wege gingen und ökonomisch nichts mehr miteinander zu tun hatten.

Dagegen wehrte sich die Ehefrau – mit Erfolg. Das OLG Brandenburg kappte den Ausgleich: Nur die Anrechte bis kurz nach Ablauf des Trennungsjahres werden geteilt, danach bleiben die während der langen Trennung erworbenen Rentenpunkte außen vor.

Warum das wichtig ist

Der Versorgungsausgleich folgt dem Grundgedanken, dass Ehe auch Versorgungsgemeinschaft ist. Wer gemeinsam lebt, teilt Verantwortung – auch für die Altersvorsorge. Dieser Gedanke trägt aber nicht mehr, wenn die Ehe faktisch seit Jahrzehnten nicht mehr gelebt wird und keine finanziellen Verflechtungen bestehen.

Eine schematische Teilung „bis zum letzten Tag“ der Ehe würde in solchen Konstellationen ins Leere laufen – und wäre grob unbillig (§ 27 VersAusglG).

Der rechtliche Dreh: „grob unbillig“ nach § 27 VersAusglG

Die Härteklausel des § 27 VersAusglG erlaubt es Gerichten, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszuschließen, wenn seine Durchführung im Ergebnis unerträglich ungerecht wäre. Das ist kein Automatismus bei langer Trennung, sondern eine Gesamtabwägung im Einzelfall:

Dauer der Trennung, gelebte wirtschaftliche Unabhängigkeit, fehlende finanzielle Verbindung und das Missverhältnis zwischen kurzer gemeinsamer Lebensphase und sehr langer Trennungszeit.

Konsequenz des OLG: Maßgeblich ist nicht das bloße Dauerverheiratetsein auf dem Papier, sondern der frühestmögliche Scheidungstermin nach Ablauf des Trennungsjahres.

Ab diesem Stichtag bleiben Anrechte in der Regel vom Ausgleich verschont, sofern – wie hier – die wirtschaftliche Entflechtung vollständig war.

Was das Urteil nicht sagt

Eine lange Trennung allein reicht nicht. Wer trotz Trennung weiterhin wirtschaftlich verbunden ist – etwa durch Unterhalt, gemeinsame Kredite oder anderweitige Vermögensverflechtungen – kann sich auf diese Entscheidung nicht ohne Weiteres berufen. Es bleibt bei der Prüfung des Einzelfalls.

Praxisrelevanz: So ordnest du deinen Fall ein

Für Betroffene schafft die Entscheidung Orientierung und Schutz vor realitätsfremden Ausgleichsansprüchen nach Jahrzehnten getrennter Lebensführung. Wichtig ist, die Fakten sauber zu dokumentieren: ab wann getrennt, wie wurde gewirtschaftet, gab es Unterhalt oder gemeinsame Schulden, wer hat welche Rentenpunkte in welcher Phase erworben?

Kompaktüberblick zum Fall Kernpunkt Konkrete Aussage Ausgangslage Ehe seit Mitte der 1980er, Trennung Mitte der 1990er, Scheidung 2024 Entscheidung AG Versorgungsausgleich für gesamte Ehezeit bis 31.12.2023 Entscheidung OLG Begrenzung: Ausgleich nur bis nach Ablauf des Trennungsjahres Rechtsgrundlage § 27 VersAusglG (grob unbillig) Begründung > 2/3 Trennungszeit, vollständige wirtschaftliche Entflechtung, Versorgungs­gemeinschaft faktisch beendet Wichtig Nicht automatisch bei langer Trennung – Einzelfallprüfung Was man jetzt tun kann

Trennungszeit belegen: Datum der Trennung, eigene Wohnung, getrennte Konten, kein gemeinsamer Haushalt.
Wirtschaftliche Entflechtung nachweisen: keine laufenden Zahlungen, keine gemeinsamen Verträge/Kredite, keine geldwerten Unterstützungen.

Sachgerecht beantragen: Im Scheidungsverbund ausdrücklich auf § 27 VersAusglG abstellen und die Begrenzung ab Ende Trennungsjahr beantragen.
Sonderzeiten beachten: Kindererziehungszeiten oder sonstige atypische Phasen können – wie im Fall – den Begrenzungsstichtag sachgerecht abrunden.

Fazit des Urteils

Das OLG Brandenburg rückt den Versorgungsausgleich wieder näher an die Lebenswirklichkeit: Was nicht mehr gemeinsam erwirtschaftet wird, muss nicht mehr geteilt werden. Für lange getrennt lebende Paare ist das ein wichtiges Signal – und eine Einladung, die eigene Beweislage rechtzeitig zu ordnen.

Wer jahrzehntelang ohne jedes finanzielle Band getrennt lebt, muss sich nicht für alle späteren Erwerbsjahre eine hälftige Rentenkürzung gefallen lassen.

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