Sammlung von Newsfeeds

Martyrs and wounded in occupation shelling different areas in Gaza Strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Juli 2024 - 10:57

Occupied Jerusalem, SANA- A number of Palestinians were martyred and others were injured on Wednesday in the ongoing Israeli aggression on Gaza Strip.

The occupation forces bombed houses in al-Shuja’iyya neighborhood in Gaza City, causing the martyrdom and injury of a number of Palestinians, while ambulances were unable to reach them due to opening fire by the occupation drones, Wafa News Agency said on Wednesday.

Three Palestinians were also martyred in the occupation forces bombing a vehicle in al-Maghazi camp, Gaza Strip.

The occupation artillery shelled Tel al-Hawa and al-Zeitoun neighborhoods, coinciding with the occupation drones shelling different areas, while the aircraft shelled areas in al-Tuffah neighborhood and Beit Lahia.

Seven martyrs and seven injured were pulled out from under the rubble as the occupation forces targeted a house in Sheikh Radwan neighborhood, northern Gaza.

Palestinian Health Ministry announced Tuesday the number of victims of the ongoing aggression on the Strip has reached to 37,925 martyrs and 87,141 wounded.

Rafah al-Allouni

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Meeting with President of Azerbaijan Ilham Aliyev

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. Juli 2024 - 10:40

Vladimir Putin met with President of the Republic of Azerbaijan Ilham Aliyev.

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Triumph der linksfaschistischen Demokratiefeinde: Uni Lüneburg sagt Festakt ab, weil AfD-Politiker teilnehmen wollten

Schleichend und unmerklich wird Deutschland zu einem immer freiheitsfeindlicheren und totalitären Gebilde, proaktiv vorangetrieben von denen, die sich ernsthaft einreden, die “Demokratie zu verteidigen”. Besonders im Hochschulbetrieb, wo man sich mit mörderischen Judenhassern und Islamterroristen gerne solidarisiert, schlägt der Furor der Eiferer voll durch, die sich zu allen Zeiten, unter allen Fahnen für den jeweils […]

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Saarbrücken: Demonstration für die Freiheit von Abdullah Öcalan

In Saarbrücken versammelten sich Aktivist:innen zu einer Kundgebung und anschließender Demonstration für den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan. Die Aktion ist Teil der weltweiten Kampagne „Freiheit für Abdullah Öcalan und eine politische Lösung der kurdischen Frage“. Seit mehr als drei Jahren fehlt jedes Lebenszeichen vom auf der Gefängnisinsel Imrali isolierten kurdischen Repräsentanten.

 


Zu der Aktion hatte der kurdische Volksrat von Saarbrücken und der Frauenrat aufgerufen. Auf der Demonstration wurde in Redebeiträgen das Schweigen des für die Kontrolle der Haftbedingungen verantwortlichen Europäischen Komitees zur Verhinderung von Folter (CPT) und der Bundesregierung zu der Situation Öcalans verurteilt. Immer wieder waren Parolen wie „Freiheit für Öcalan“ und „Terrorist Erdogan“ zu hören.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/Ocalan-anwalt-besucht-cpt-in-strassburg-42718 https://anfdeutsch.com/aktuelles/free-kurdistan-tosender-applaus-in-bologna-42720 https://anfdeutsch.com/aktuelles/dialoge-mit-Ocalan-demokratie-als-antwort-auf-den-faschismus-42722 https://anfdeutsch.com/aktuelles/dialoge-mit-Ocalan-was-verstehen-wir-unter-faschismus-42638

 

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Gedenken an das Pogrom von Sivas

Am 2. Juli 1993 verbrannte ein faschistischer und islamistischer Mob 33 alevitische Intellektuelle und Künstler:innen und zwei Angestellte im Madımak-Hotel in Sêwaz (tr. Sivas). Anlässlich des 31. Jahrestags des Pogroms fanden unter anderem in Berlin, Zürich und Winterthur Gedenkveranstaltungen statt.

Demonstration in Berlin: „Selbstverteidigung aufbauen“

 


Dem Aufruf des Frauenrates Dest Dan, des kurdischen Volksrats (Nav Berlin), der Demokratischen Alevitischen Föderation (FEDA), der Demokratischen Alevitischen Frauenunion und des Êzîdischen Frauenrats-Berlin folgend, versammelten sich viele Kurd:innen, Türk:innen und Freund:innen des kurdischen Volkes, um an die Ermordeten von Sivas in Berlin zu erinnern. Auf eine Schweigeminute folgten Redebeiträge.

Im Namen des Êzîdischen Frauenrats Berlin erklärte Nurê Alkış: „Alle, die den alten Glauben des Alevitentums vertreten, befinden sich im Visier der reaktionären, radikalen Islamisten. Seit dem Massaker im Madımak-Hotel im Jahr '93 sind 31 Jahre vergangen. Aber die Massaker haben nicht aufgehört. Auch das kurdische Volk wird aufgrund seiner Überzeugungen und seines Glaubens verfolgt. Der 74. Ferman [der IS-Genozid] an den Ezid:innen stellt eine Fortsetzung dieser Massaker dar. Aus diesem Grund müssen wir unsere Selbstverteidigung gegen die Massaker stets weiterentwickeln.“

Sadık Almakça, der 30 Jahre als politischer Gefangener in türkischen Gefängnissen inhaftiert war, erklärte: „33 Menschen wurden in Sivas bei lebendigem Leib verbrannt. Unsere ermordeten Intellektuellen waren die Laute, das Wort, die Literatur und die Kultur dieses Landes. Das Massaker an diesen Menschen war das Massaker an der Kultur des Landes. Die Täter dieser Massaker waren die Söldner des damaligen Regimes. Das Massaker wurde vom damaligen Generalstabschef, dem Ministerpräsidenten, dem Präsidenten und dem Polizeichef geplant und durchgeführt; mit anderen Worten, es war der Geist des Staates, der dahinter stand. Mit diesem Massaker wollten sie die Stimmen der linken, sozialistischen und demokratischen Kreise zum Schweigen bringen. Aber angesichts des Kampfes der kurdischen Freiheitsbewegung sind sie gescheitert.“

Zürich: „Die Mörder werden weiter töten, aber es gibt Widerstand“

In Zürich veranstalteten die alevitischen Vereine aus Winterthur und Zürich eine gemeinsame Kundgebung. Çakmak, Vorstandsmitglied des Zürcher Alevitischen Vereins, äußerte sich wie folgt: „Sivas war der Ort, an dem vor 31 Jahren wunderbare Menschen zu den Pir-Sultan-Feierlichkeiten zusammenkamen. Die Faschisten taten das, was sie immer wieder tun. Jedes Mal unter einem neuen Vorwand verbrannten und ermordeten sie uns. Diese Massaker sind für uns nichts Neues. Kurden, Aleviten, Armenier, kurzum, die Völker der Türkei haben das schon oft erlebt. Wir haben Çorum, Maraş, Gezi, Gazi, Roboskî erlebt. Sie haben Hrant Dink auf offener Straße ermordet. Diese Faschisten haben Tahir Elçi ermordet. Was wir hier jedes Jahr tun wollen, ist zuallererst, unserer Gefallenen zu gedenken und gemeinsam zu verhindern, dass sich diese Massaker wiederholen. Die Mörder werden weiterhin Menschen töten, aber es gibt Menschen, die sich sowohl hier als auch in der Türkei wehren. Auch wir werden weiterhin Widerstand leisten und existieren. Hier seht ihr wie unsere Kinder die Saz spielen. Sie sind der Stolz dieses Volkes. Obwohl sie in Europa sind, leben sie ihre Kultur weiter. Wir haben dieses Massaker nicht vergessen und wir werden es nicht vergessen lassen.“

Nach der Verlesung der in deutscher Sprache verfassten Erklärung wurde eine Rede im Namen der Vereinigten Revolutionären Bewegung der Völker (HBDH) gehalten. In der Rede wurde auf die enge Verbindung der Alevit:innen und der kurdischen Revolution hingewiesen und immer wieder die Parole gerufen „Kein Vergessen für Sivas“.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/sivas-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-verjahren-nicht-42766 https://anfdeutsch.com/aktuelles/2-juli-1993-pogrom-von-sivas-42760 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/turkisches-verfassungsgericht-befasst-sich-mit-sivas-pogrom-41031 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/verfahren-gegen-fluchtige-sivas-attentater-eingestellt-39009

 

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Temperatures above average, hot weather in general

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Juli 2024 - 9:57

Damascus, SANA-Temperatures tend to rise to become above average as the country being is affected by Indian seasonal surface pressure accompanied by subtropical air in the upper layers of the atmosphere.

Meteorology department expected in its Wednesday bulletin that the weather will be hot and clear in general and it will be hot and misty in the eastern regions, al-Jazeera and al-Badia.

The winds will be southwesterly over coastal area as it will be westerly to northwesterly above other regions, while the sea waves will be low in amplitude.

The expected temperatures in some Syrian cities will be as follows:

Damascus 36/22, Quneitra 20/31 , Daraa 36/22, Aleppo 36/25 , Latakia 32/26.

Latifa/Nisreen

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Latest updates of Operation “al-Aqsa Flood”

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Juli 2024 - 9:34

Occupied Jerusalem, SANA- Following are the latest developments of Operation “al-Aqsa Flood” launched by the Palestinian resistance on October 7:

-Palestinian resistance targets with two “al-Yassin 105” shells two Israeli Merkava tanks in Tel al-Sultan neighborhood, west of Rafah, south of Gaza City

-Palestinian media: 7 martyrs and a number of wounded in Israeli occupation bombing of a residential area, north of Gaza City

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Meeting with President of Mongolia Ukhnaagiin Khurelsukh

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. Juli 2024 - 9:30

The President of Russia began a series of his bilateral meetings on the sidelines of the SCO summit with a conversation with President of Mongolia Ukhnaagiin Khurelsukh.

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Julian Assange kann heute seinen Geburtstag als freier Mann feiern

Zum ersten Mal seit 14 Jahren kann Julian Assange seinen Geburtstag in Freiheit feiern, ohne elektronische Fußfessel, nicht im Botschaftsasyl und nicht auf sechs Quadratmetern im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Er ist mit seiner Familie wieder in seinem Heimatland Australien. Weltweit werden Assange-Unterstützer mit ihm feiern, und es werden bei diesen Feiern sicher auch seine Verdienste um Pressefreiheit und Aufklärung zur Sprache kommen. Das ist auch nötig, denn in vielen etablierten Medien werden alte Rufmordbehauptungen wieder aufgewärmt, die längst widerlegt sind. Im zweiten Teil dieses Beitrags findet sich eine Einladung zur Geburtstagsfeier in Berlin mit Newsletter. Von Moritz Müller.

Ich hoffe, dass es Julian Assange an diesem 3. Juli einigermaßen gut geht und er die Eindrücke bzw. Nichteindrücke der letzten Jahre irgendwie verarbeiten kann. Die Haft in Belmarsh, wo er in seiner kleinen Zelle bis zu 23 Stunden am Tag allein saß, nur mit „seinen Freunden, den Büchern“, war sozusagen die Steigerung der Isolierung in der ecuadorianischen Botschaft, wo er sich fast sieben Jahre aufhalten musste. Die Botschaft ist eine Wohnung im Londoner Zentrum ohne Garten oder sonstigen Außenbereich.

Diese Jahre unter diesen Bedingungen haben gravierende Spuren an Julian Assanges Gesundheit hinterlassen. Wie für jeden entlassenen Gefangenen muss es ihm in der wiedererlangten Freiheit sehr merkwürdig vorkommen. Es heißt, dass eine Inhaftierung einem noch viel schlimmer vorkommt, wenn man sich zu Unrecht eingekerkert fühlt.

Und das sieht ja nicht nur er so, sondern Millionen Menschen auf der Welt – solche, die den Fall beobachteten oder ab und an davon hörten oder für seine Freiheit kämpften. An diesen Aktivisten, die teilweise seit Anfang seiner Verfolgung für ihn eintraten, wird es wahrscheinlich auch gelegen haben, dass die USA und das Vereinigte Königreich den Fall nun zu den Akten legen wollten. Assanges Verfolger haben gemerkt, dass seine Unterstützer nicht nachlassen werden, denn wer 13 Jahre demonstriert, wird dies vielleicht auch 13 weitere Jahre tun, und im Fall Assange nahm die Zahl der aktiven Unterstützer mit der Zeit langsam zu.

Es wäre schön, wenn die einzelnen Unterstützergruppen – oder sogar ihre Gesamtheit – es schaffen würden, die entstandenen Strukturen und die vorhandene positive Energie in weitere wichtige Projekte zu lenken. Es gibt ja immer noch genug zu tun auf dieser unserer einen Welt, die aber auch so gespalten ist. Viele der regionalen Konflikte haben das Potenzial, sich zu einem richtig großen Krieg auszuweiten. Hier könnte die seinerzeit von WikiLeaks begonnene Aufklärungsarbeit über die Kriege in Afghanistan und im Irak auf die eine oder andere Weise wieder aufgenommen werden und die Menschen, die ja auch wegen dieser Aufklärung für Julian Assanges Freiheit eintraten, könnten helfen, die Hintergrundinformationen lautstark an die Öffentlichkeit zu tragen. Hoffentlich wird auch Julian Assange beizeiten wieder zu diesem Diskurs beitragen.

Bei den meisten Kriegen gibt es nicht nur schwarz und weiß, sondern viele Zwischentöne, und oftmals stecken ganz andere Gründe hinter den Dingen als die, die man uns weismachen will. Rüstungsfirmen wollen Geld verdienen, und eine Bevölkerung in Angst und Schrecken und prekären Lebensverhältnissen regiert sich leichter als eine, wo die Menschen wirklich Zeit und Muße zum Nachdenken und zu wirklicher politischer Aktivität haben.

Nach Julian Assanges Freilassung nehmen auch die Stimmen derer wieder zu, denen er ein Dorn im Auge ist, die zu sehr mit politischer und wirtschaftlicher Macht verbunden sind. Es wird behauptet, Julian Assange sei nicht wirklich ein Journalist und seine Enthüllungen hätten Menschen gefährdet. Sogar die US-amerikanische Richterin, vor der sich Assange im Rahmen des Plea Deals (Verständigungsvereinbarung) schuldig bekennen musste, hat bei der kurzen Verhandlung auf Saipan betont, dass durch die WikiLeaks-Veröffentlichungen niemand zu körperlichem Schaden gekommen ist.

Andere Vertreter der etablierten Medien behaupten nach wie vor, Assange sei gar kein richtiger Journalist und WikiLeaks habe keine redaktionelle Arbeit betrieben. Auch dies stimmt nicht, und Julian Assange ist oder war Mitglied mehrerer anerkannter Journalistenverbände. Außerdem ist er Träger einer großen Zahl von Preisen, die von Presseorganisationen ausgelobt sind.

Es gibt also noch viel zu tun, und als Erstes kann man spontan auf eine der Geburtstagsfeiern gehen, die sich hier auf FreeAssange.eu finden. Aufgeführt sind Veranstaltungen in Berlin, Cottbus, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und Wien, und auch in London wird es vor dem Australia-Haus sicher hoch hergehen.

Auch von den NachDenkSeiten alles erdenklich Gute und herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

Außerdem wäre es zum Schutz von Julian Assange und zum Schutz der Pressefreiheit sicher wünschenswert, wenn er zum Ehrenbürger weiterer Städte ernannt würde und z.B. Berlin in dieser Hinsicht auf Rom und weitere Städte folgen würde.

Doch nun zur Einladung nach Berlin von FreeAssangeBerlin, die auch wieder eine Art Newsletter ist. Einmal mehr ein großer Dank an Almut Stackmann und Thilo Haase!

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für die Freiheit von Julian Assange,

für Presse- und Meinungsfreiheit und freie Rede,

Julian Assange ist frei! Was für ein historischer Tag! Endlich!

Wie haben wir für Julians Freilassung gehofft und gekämpft!

Was für eine Erleichterung für Julian, seine Familie, Freunde, Unterstützer und Aktivisten!

Wie fühlt es sich an, ein freier Mann zu sein, Mr. Assange?” – als Julian Assange das US-Gerichtsgebäude auf der Pazifikinsel Saipan verließ, erklang diese Frage, und die würde auch ich ihm gerne stellen.

Julian Assange ist heute nach Canberra, Australien zurückgekehrt. 14 Jahre juristischer Kämpfe wegen der Auslieferungsgefahr an die USA, wo er von 175 Jahren Gefängnis bedroht war, gingen zu Ende und haben einen Fall beendet, der als größte Bedrohung für die Redefreiheit in unserem Jahrhundert angesehen wird.

Assanges Rechtsanwaltsteam und Assanges Frau Stella dankten vor dem Gericht in Saipan für die jahrelange, vielfältige und weltweite Unterstützung so vieler Menschen und der globalen Bewegung hinter Julian, für ihn und für diejenigen, die an die freie Rede glauben. Nur so habe dieses Ergebnis zustande kommen können. Anschließend richtete sich der besondere Dank an die Regierung Australiens und an Premierminister Anthony Albanese, ohne die dieser Fall so nicht hätte gelöst werden können.

Julian Assange bekannte sich heute schuldig im Sinne der Anklage (in einem von ursprünglich 17 Punkten) nach dem US-Spionagegesetz, nämlich geheime Informationen erhalten und veröffentlicht zu haben, die im nationalen Interesse waren.

Diese Informationen waren übrigens im öffentlichen Interesse, und für sie hatte er journalistische Preise erhalten und wurde jährlich seit einem Jahrzehnt für die Nobelpreisnominierung vorgeschlagen! Das Strafmaß wurde mit seiner Zeit im HMP Belmarsh „verrechnet”, auch verzichtete Julian Assange auf eine Revision. Das Gericht stellte zudem fest, dass durch die WikiLeaks-Veröffentlichungen niemand körperlich und gesundheitlich zu Schaden kam.

Bei aller Freude – es bleibt ein Gefahrenpotenzial für jeden Journalisten weltweit, da die USA versuchen, eine extraterritoriale Rechtsprechung zu etablieren, ohne die im First Amendment (Verfassungszusatz) der USA festgelegten Rechte für die Rede- und Meinungsfreiheit zu gewähren.

Aus juristischer Perspektive kann dieser Fall kein Präzedenzfall sein, dass sich Assange auf einen „Plea Deal“ eingelassen hat, oder sagen wir, einlassen musste. Solche „Deals“ können keine Präzedenzfälle sein.

woz.ch/taeglich/2024/06/25/freiheit-fuer-assange-anruf-bei-der-prozessbeobachterin

Was noch zu lösen ist: Die Diskrepanz zwischen dem First Amendment und dem Spionagegesetz der USA von 1917 und damit der Kampf für die wahre Presse- und Meinungsfreiheit! Es heißt also, weiterhin wachsam zu bleiben.

Für das Privileg, nach Australien fliegen zu dürfen, musste Assange einen Jet für eine halbe Million US-Dollar mieten x.com/wikileaks/status/1805643584328098080

Was für Absprachen mögen im Lauf der Zeit wohl noch auftauchen?

x.com/fwarweg/status/1805868279359009277?s=43&t=AIPrSj1eS12gi6Q_OddvnA

Hier noch ein Livestream von AP vom heutigen Tag, ein interessanter Artikel und ein Kommentar:

Artikel von Moritz Müller:

Julian Assange in seiner Heimat Australien angekommen

Lesenswerter Kommentar der Tagesschau:

tagesschau.de/kommentar/assange-kommentar-100.html

Doch nun lasst uns alle feiern!

Wir laden ein zum Geburtstags- und Freiheitsfest für Julian Assange!

Am 3. Juli 2024 werden ab 17 Uhr auf dem Potsdamer Platz Aktivisten, Künstler und Musiker Julian Assange und seine Freiheit feiern.

Mit frohen, erleichterten Grüßen

Almut Stackmann und Thilo Haase

FreeAssange Berlin

Web: FreeAssange.eu

X: twitter.com/FreeAssange_eu

Doc: free-whistleblower.jimdofree.com/free-assange-berlin-1/

Twitter/X: x.com/Berlin4Assange/status/1798820649114489284

Titelbild: AI – Generated with Adobe Firefly

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Russian air defenses down 10 Ukrainian drones, destroy two boats in Black Sea

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Juli 2024 - 8:45

Moscow, SANA- Russian Defense Ministry announced that its forces shot down 10 Ukrainian drones over 3 Russian provinces and destroyed two drone boats in the Black Sea.

“Five Ukrainian drones were shot down over Belgorod region, four over Bryansk, and one another over Moscow,” RT quoted the ministry as saying in a statement on Wednesday.

The Black Sea Fleet’s defenses destroyed two Ukrainian drone boats heading toward Novorossiysk last night, the Ministry added.

on an almost daily basis, Ukrainian forces target with drones and missiles the Russian border areas and the Crimean, causing many civilian casualties.

Nisreen Othman

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Hinweise des Tages

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (AT)

Wir weisen darauf hin, dass die jeweiligen Anbieter für die Barrierefreiheit ihrer Angebote selbst verantwortlich sind und es durchaus sein kann, dass der Zugang von zunächst freien Inhalten nach einer Zeit beschränkt wird.

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Linke und Macron-Lager schließen Pakt gegen den RN
  2. Wem nützt die AfD?
  3. Der Westen hat zweifellos Russland verloren und ist dabei, auch Eurasien zu verlieren
  4. US-Demokraten müssen einsehen: Biden ist nicht mehr tragbar
  5. Wenn Trump der Navy befiehlt, einen Rivalen zu töten, ist er immun?
  6. Bundeswehr: Waffenkauf über “kreativen Finanzierungsweg”
  7. Das größte Marinemanöver der Welt
  8. “Gaza ist ein schreckliches Verbrechen”
  9. Keine Angst vor Steuerflucht
  10. Ein Gespenst geht um in Deutschland – der Klassenbegriff
  11. Die Deutsche Bahn wird auf Rendite getrimmt
  12. Profit statt freier Wissenschaft? Corona-Debatte im Lichte der 68er-Bewegung
  13. Irreführende Aussagen von RKI-Chef Schaade: Verschärfung der Corona-Politik bleibt rätselhaft
  14. Österreich macht es vor: Erst die ePA, nun der eImpfpass … und bald chinesische Zustände?
  15. »Anders zu berichten hätte geheißen, zu fälschen«
  16. »Das Amt betreibt ideologische Gesinnungskontrolle«

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Linke und Macron-Lager schließen Pakt gegen den RN
    Das Rassemblement National gewinnt die erste Runde der Wahl zur Nationalversammlung. Können seine Gegner noch verhindern, dass Marine Le Pens politischer Ziehsohn Jordan Bardella Premierminister wird?
    Nach dem deutlichen Sieg des Rassemblement National (RN) in der ersten Runde der vorgezogenen Wahlen zur französischen Nationalversammlung bahnt sich ein Pakt zwischen der in Teilen linkspopulistischen Neuen Volksfront und dem Lager von Präsident Macron an. Sie wollen gemeinsam verhindern, dass die rechtspopulistische Partei in den Stichwahlen am 7. Juli in mehr als der Hälfte der 577 Wahlkreise die Mehrheit der Stimmen und damit die absolute Mehrheit in der Nationalversammlung erlangt. Kandidaten der beiden Parteien, die in einem Wahlkreis nur auf den dritten Platz gekommen sind, sollen sich zurückziehen, damit sich die Anti-RN-Stimmen nicht auf verschiedene Kräfte verteilen.
    Quelle: FAZ

    dazu auch: Israelische Regierung wünscht sich Sieg von Le Pen: „Wäre hervorragend“
    Amichai Chikli, Israels Minister für Diaspora-Angelegenheiten, hofft, dass der Rassemblement National in Frankreich an die Macht kommt. Warum?
    Die Aussage erstaunt etwas: Amichai Chikli, Israels Minister für Diaspora-Angelegenheiten, wünscht sich einen Sieg von Marine Le Pen in Frankreich. Im öffentlich-rechtlichen Radiosender Kan sagte er, ein Erfolg der rechtsextremen Politikerin bei den kommenden Präsidentschaftswahlen „wäre hervorragend für Israel“.
    Chikli begründete dies damit, dass Le Pen eine „entschiedene Haltung“ gegen die Hamas, den Internationalen Strafgerichtshof und Antisemitismus einnehme. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sei da mit ihm „einer Meinung“.
    Quelle: Berliner Zeitung

  2. Wem nützt die AfD?
    Die Kräfte, die diese Politik verantworten, reihen sich in den Protest gegen die AfD ein. Politiker von SPD, Grünen, FDP und CDU warnen vor dem Rechtsruck und rufen dazu auf, gemeinsam die „Demokratie“ zu verteidigen. Dabei hetzen sie selbst gegen Migranten und Arme, sägen am Bürgergeld und bauen im Wochentakt demokratische Rechte ab. Dass genau von dieser Politik die AfD profitiert, stört sie nicht – im Gegenteil. Sie arbeiten fleißig daran, dass sich diese reaktionäre Partei als „einzige Opposition“ etablieren kann. Solange der Protest nach rechts geht, wird er dem Kriegskurs nicht gefährlich.
    Für unser Land ist die Lage jedoch brandgefährlich. Die deutsche Politik setzt im Ukraine- und im Gazakrieg auf Waffenlieferungen und Eskalation. Die Bundesregierung erlaubt, dass mit deutschen Waffen auf russisches Territorium geschossen wird. Täglich sterben Menschen in einem Krieg, der längst beendet sein könnte. Die Gefahr, dass unser Land Kriegsschauplatz wird, ist real. Die Gefahr, dass junge Menschen als Kanonenfutter der Bundeswehr in diesen Krieg ziehen, ebenso.
    Wir brauchen Protest gegen die AfD und gegen die Kriegspolitik. Die Friedensbewegung fordert zu Recht: Wer an diesem Wochenende gegen den AfD-Parteitag in der Grugahalle in Essen demonstriert, der muss im Oktober auch gegen die dort jährlich stattfindende NATO-Kriegskonferenz protestieren.
    Quelle: unsere zeit
  3. Der Westen hat zweifellos Russland verloren und ist dabei, auch Eurasien zu verlieren
    Ist der Zweck des Besuchs von Präsident Putin in Nordkorea und Vietnam im Zusammenhang mit dem Projekt der eurasischen Sicherheitsarchitektur jetzt nicht klar?
    Vielleicht wurde man in Washington diese Woche kurz aus dem Dornröschenschlaf geweckt, als man den Bericht über die Demarche von Sergej Lawrow an den US-Botschafter in Moskau las: Russland sagte den USA: “Wir sind nicht mehr länger im Frieden!”
    Russland machte die USA nicht nur für den “Streubombenangriff” auf einen Strand der Krim am vergangenen Pfingstsonntag verantwortlich, bei dem mehrere Menschen (darunter auch Kinder) getötet und viele weitere verletzt wurden. Die USA seien dadurch in den Stellvertreterkrieg in der Ukraine “hineingezogen” worden (es handelte sich um eine von den USA gelieferte ATACM, die von amerikanischen Fachleuten programmiert wurde und auf amerikanische Ziel- und Flugdaten zurückgriff), hieß es in der Erklärung Russlands; “Vergeltungsmaßnahmen werden sicherlich folgen”.
    Quelle: Seniora.org
  4. US-Demokraten müssen einsehen: Biden ist nicht mehr tragbar
    Hinter der Fassade zweifelt das Partei-Establishment der Demokraten schon lange daran, ob Joe Biden noch als Präsident geeignet ist. Mit der TV-Debatte vom vergangenen Donnerstag ist diese Fassade gefallen. […]
    Das Ergebnis ist, dass aus einer lange schwelenden Sorge ein Flächenbrand geworden ist. Man kann den Moment, in dem Biden die Debatte verlor, fast genau auf Minute elf in der Diskussion eingrenzen, als er auf die Frage antwortete, warum die Superreichen weiterhin so wenig Steuern zahlen, wo doch die Staatsverschuldung so hoch ist. In der Szene – die jedem bekannt vorkommen dürfte, der sich frühere Videoaufnahmen von Auftritten des Präsidenten ohne Skript angesehen hat – endete eine zunächst anständig erscheinende Antwort (mit ein paar Stolperern) darin, dass Biden offenbar vergaß, was er überhaupt sagen wollte, abschweifte und letztendlich Nonsens von sich gab. Trump freute das Gestammel und sein wirres Ende sichtlich.
    Quelle: Jacobin
  5. Wenn Trump der Navy befiehlt, einen Rivalen zu töten, ist er immun?
    Meinung Ein US-Präsident genießt bei bestimmten Amtshandlungen Immunität, urteilt das höchste juristische Gremium des Landes. Das Oberste Gericht erweist sich als Machtreserve des rechten Amerika – und öffnet Donald Trump den Weg in die Autokratie
    Das Oberste US-Gericht hat Donald Trump einen Weg gezeigt, in einer durchaus möglichen zweiten Amtsperiode als Autokrat zu regieren. Mit sechs zu drei Stimmen urteilten die Richterinnen und Richter zu Beginn der Woche, ein Präsident genieße bei offiziellen Amtshandlungen Immunität vor Strafverfolgung. Das lässt befürchten, Trump könnte im Wesentlichen machen, was er will, wenn er sein Tun als „offizielle Amtshandlung“ verkleidet.
    Quelle: der Freitag
  6. Bundeswehr: Waffenkauf über “kreativen Finanzierungsweg”
    Angesichts des Ukraine-Krieges ist sie zur Mangelware geworden: Artilleriemunition vom Kaliber 155 Millimeter. Die Produktionskapazitäten in den Ukraine-Partnerländern reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf in dem angegriffenen Land zu decken und gleichzeitig die eigenen Bestände stabil zu halten. (…)
    Auch deshalb will das Verteidigungsministerium in den nächsten Jahren 2,3 Millionen Granaten bei einem Konsortium aus dem deutschen Rüstungsunternehmen Diehl Defence und der norwegischen Firma Nammo Raufoss kaufen. Mit dem Auftrag verbunden ist der Aufbau einer Fertigungslinie für die Granaten in Deutschland. Gesamtvolumen des Deals: Rund 15 Milliarden Euro. (…)
    Damit der Auftrag trotzdem erteilt werden kann, soll für einen Teil der benötigten Summe eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung des Bundes erteilt werden. Der Staat garantiert der Industrie also, dass sie ihr Geld bekommt, auch wenn die Haushaltsmittel konkret noch nicht eingeplant sind. Das sei “im Moment die einzige Lösung, um die Beschaffung nicht zum Erliegen zu bringen”, sagt SPD-Haushälter Andreas Schwarz. Deshalb müsse man “diesen sehr kreativen Finanzierungsweg gehen, wissend, dass das in Zukunft für Herausforderungen sorgen wird.” Die Bedrohungslage und die Haushaltssituation zwinge die Politik zu diesem Schritt, betont Schwarz.
    Quelle: BR24
  7. Das größte Marinemanöver der Welt
    Deutsche Kriegsschiffe haben auf ihrer Übungsfahrt durch den Pazifik Hawaii erreicht und bereiten sich dort auf die Teilnahme am größten Marinemanöver der Welt vor. Das US-Manöver (RIMPAC 2024) versammelt vor allem die engsten asiatisch-pazifischen sowie diverse europäische Verbündete der USA; es umfasst die verschiedensten Operationen vom Kampf gegen Piraten bis zu Gefechtsübungen. Dabei richtet es sich insbesondere gegen China. Die Fregatte Baden-Württemberg und der Einsatzgruppenversorger Frankfurt am Main, die sich RIMPAC 2024 beteiligen sollen, werden anschließend nach Japan und ins Südchinesische Meer weiterfahren – und damit also in Gebiete, die im Fall einer Eskalation der Spannungen zwischen den USA und China als wahrscheinliche Kriegsschauplätze gelten. Zur Zeit spitzen sich Auseinandersetzungen zwischen der Volksrepublik und den Philippinen um Inseln und Riffe im Südchinesischen Meer zu. Zuletzt standen sich chinesische und philippinische Soldaten mit Waffen gegenüber. Kommt es zu Todesfällen, will der Präsident der Philippinen militärischen US-Beistand einfordern – dort, wo in Kürze die deutschen Kriegsschiffe kreuzen.
    Quelle: German Foreign Policy
  8. “Gaza ist ein schreckliches Verbrechen”
    Mit der Initiative “Make Freedom Ring” macht Geiger Michael Barenboim auf die humanitäre Katastrophe in Gaza aufmerksam. Viele Landsleute kritisieren ihn dafür. Ende Juli veranstaltet die Initiative ein Benefizkonzert in der Himmelfahrtskirche in München.
    BR-KLASSIK: Herr Barenboim, “Make Freedom Ring”, so heißt das Kollektiv aus Künstlerinnen und Künstlern, das Sie ins Leben gerufen haben, um auf die aktuelle Situation in Gaza hinzuweisen. Was steckt jetzt hinter diesen Namen?
    Michael Barenboim: Das ist ein Zitat des amerikanischen Sängers und Bürgerrechtlers Paul Robeson. Er meint damit, dass man die Freiheit sozusagen anderen überträgt. Dass man sie an andere Menschen weitergeben kann. Ich habe diese Initiative nicht allein gegründet, es ist ein Kollektiv. Wir sind mehrere Musiker und Künstler, die primär natürlich auf die furchtbare Situation in Gaza und überhaupt in Palästina aufmerksam machen wollen. Und andererseits auch eine Rolle einnehmen, die in unserer Branche sonst überhaupt nicht besetzt wird.
    BR-KLASSIK: Was ist das für eine Rolle?
    Michael Barenboim: Etwas zu tun! Es wird kaum bis überhaupt nicht über die Situation in Gaza gesprochen oder etwas dafür getan. Und wir sehen es als unsere Pflicht und unsere Aufgabe an, diese Rolle einzunehmen.
    Quelle: BR Klassik
  9. Keine Angst vor Steuerflucht
    Neue Studie widerlegt Argumente gegen Vermögenssteuer. Seit sie ausgesetzt ist, hat der Fiskus auf mehr als 380 Milliarden Euro verzichtet.
    Große Vermögen kann man nicht besteuern, sonst setzen sich die Vermögenden einfach in die Schweiz, nach Luxemburg oder gleich auf die Bahamas ab. So lautet ein gängiges Argument, wenn es zu erklären gilt, warum der gigantische Reichtum an der Spitze der deutschen Wohlstandspyramide kaum zur Finanzierung des Allgemeinwohls herangezogen wird – etwa durch eine Wiedereinführung der 1996 ausgesetzten Vermögenssteuer. Nun haben Oxfam und das »Netzwerk Steuergerechtigkeit« eine umfassende Analyse vorgelegt, die diese These widerlegt und für eine Rückkehr zur Vermögensbesteuerung plädiert. (…)
    Laut den Berechnungen hat der Verzicht auf die Einnahmen der Vermögenssteuer den deutschen Fiskus seit 1996 mehr als 380 Milliarden Euro gekostet. Das entspreche 80 Prozent des Bundeshaushalts 2024. Im letzten Jahr der Erhebung betrug das Steueraufkommen 4,6 Milliarden Euro. Bis 2023 wäre es bei Fortführung des damaligen Steuermodells zu einer Einnahmesteigerung auf rund 30 Milliarden Euro pro Jahr gekommen.
    Quelle: junge Welt

    dazu: Ausgesetzte Vermögenssteuer: 380 Milliarden Euro Schaden
    Die Regierung unter Kohl setzte 1996 die Vermögenssteuer aus. Das Geld fehlt jetzt. Eine Wiedererhebung scheitert auch am Widerstand der FDP.
    Quelle: taz

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Allerdings sind zwei Dinge anzumerken: zum einen ist nicht nur die FDP gegen die Wiederbelebung der Vermögensteuer, sondern auch Rot-Grün hat sich in der Bundesregierung unter Schröder/Fischer trotz satter Bundestagsmehrheit und ohne die Bremser von der FDP sieben Jahre lang geweigert, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Und zweitens sind selbst bei 10 bis 15 Milliarden Euro möglicher Vermögensteuer pro Jahr andere Steuersenkungen viel schlimmer: in der Körperschaftsteuer gehen dem Gemeinwesen durch die Senkung des Steuersatzes von 45 Prozent (1997) auf nur noch 15 Prozent (seit 2008) jedes Jahr ca. 60-80 Milliarden Euro verloren, das ist noch mal eine ganz andere Größenordnung und wird leider viel zu oft vergessen.

  10. Ein Gespenst geht um in Deutschland – der Klassenbegriff
    Die Bundesregierung kriminalisiert einen zentralen Terminus der Sozialwissenschaften.
    Von Christoph Butterwegge.
    Wie tief die Kluft zwischen Arm und Reich mittlerweile ist, zeigen folgende Zahlen: 16,8 Prozent der Bevölkerung oder 14,2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik gelten nach EU-Kriterien als armutsgefährdet, sprich: einkommensarm, weil sie – sofern alleinstehend – weniger als 1.168 Euro im Monat zur Verfügung haben. Umgekehrt konzentriert sich das Privatvermögen so stark in wenigen Händen, dass die fünf reichsten deutschen Unternehmerfamilien (Albrecht/Heister, Boehringer/von Baumbach, Kühne, Quandt/Klatten und Schwarz) zusammen etwa 250 Milliarden Euro und damit mehr besitzen als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, d. h. weit über 40 Millionen Menschen.
    Nähme die Bundesregierung das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ernst, müsste sie durch Umverteilung des Reichtums mehr soziale Gerechtigkeit schaffen. Statt dessen erklärt der Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums (…) das Ziel einer klassenlosen Gesellschaft für verfassungswidrig – also paradoxerweise die Beseitigung eben dessen, was seiner Meinung nach der Menschenwürde wider­spricht!
    Quelle: Christoph Butterwegge in junge Welt
  11. Die Deutsche Bahn wird auf Rendite getrimmt
    Statt die Deutsche Bahn auf Vordermann zu bringen, werden Linien im Osten lahmgelegt und der Service verschlechtert. Warum? Damit die Bahn für den Staat Gewinne abwirft. […]
    Die Ampel nutzt aufgrund ihrer Sparpolitik einen besonderen Aspekt der Schuldenbremse, um der Bahn das dringend benötigte Geld zu verschaffen, die sogenannte die finanzielle Transaktion. Die Besonderheit der Regel: Wenn der Staat Vermögen erwirbt, darf er dafür Schulden machen – in etwa wie bei der Aktienrente. Somit kann die Ampel der Bahn am Haushaltsstreit vorbei Kohle verschaffen, hier in der Form einer Eigenkapitalerhöhung.
    Es gibt aber einen entscheidenden Nachteil: Damit es als finanzielle Transaktion gilt, muss das Vermögen eine »marktangemessene erwartete Rendite« erwirtschaften wie Wirtschaftsprofessor Jens Suedekum feststellt. Dies wird dann, wenn keine anderen Maßnahmen erfolgen, auf die Trassenpreise überwälzt. Um das wieder zu erwirtschaften, könnten schlussendlich die Kosten durch das Stilllegen unprofitabler Strecken gesenkt und die Umsätze durch höhere Preise angekurbelt werden.
    Eigentlich müsste der Ansatz genau anders herum sein: Die Ausrichtung auf den finanziellen Gewinn der Bahn muss abgeschafft werden. Stattdessen muss im Vordergrund der Gewinn der Gesellschaft stehen:
    Quelle: Lukas Scholle auf Jacobin
  12. Profit statt freier Wissenschaft? Corona-Debatte im Lichte der 68er-Bewegung
    Um mit der Corona-Aufarbeitung voranzukommen, würde ein Blick zurück helfen. Zum Beispiel auf die Medizin- und Wissenschaftskritik nach 1968.
    „Follow the Science“ – während der Corona-Pandemie mutierte dieser Spruch zum Schlachtruf. Er suggerierte, dass „die Wissenschaft“ im Besitz „der Wahrheit“ sei, der man eben folgen müsse. Ein Blick in die Geschichte könnte helfen, sich zu vergegenwärtigen, dass „die Wissenschaft“ nicht immer und nicht zwangsläufig „der Wahrheit“ verpflichtet ist. Erst recht nicht die medizinische Wissenschaft.
    Quelle: Berliner Zeitung
  13. Irreführende Aussagen von RKI-Chef Schaade: Verschärfung der Corona-Politik bleibt rätselhaft
    Im März 2020 änderte das RKI die Corona-Risikoeinschätzung von mäßig auf hoch. Warum und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das geschah, ist bis heute unklar. […]
    Wielers Verweis auf steigende Fallzahlen ist somit die einzige Begründung, die das RKI liefern kann. Dieser vermeintlich rasante Anstieg hat jedoch nie stattgefunden, bzw. war eine Irreführung. In der besagten Kalenderwoche wurde die Testzahl gegenüber der Vorwoche verdreifacht, wobei der Anteil positiv Getesteter sich nur um rund ein Prozent änderte.
    Ein Tag vor der Pressekonferenz mit Herrn Wieler findet sich der mittlerweile berühmte Satz in den RKI-Protokollen: „Es soll diese Woche hochskaliert werden“. Die Bekanntmachung sollte auf Anweisung einer Person geschehen, deren Name erst geschwärzt war und später kurz vor einem diesbezüglichen Gerichtstermin mit Multipolar vom RKI entschwärzt wurde. Seitdem ist klar: Die Anweisung kam von Herrn Schaade.
    Quelle: Berliner Zeitung
  14. Österreich macht es vor: Erst die ePA, nun der eImpfpass … und bald chinesische Zustände?
    Das Parlament in Österreich hat eine Reform des Gesundheitstelematikgesetzes verabschiedet, die einen verpflichtenden elektronischen Impfpass einführt. Der Weg zu einem System elektronischer Zugangskontrollen zu Verkehrsmitteln, Veranstaltungen, Geschäften und Wohnhäusern wie es China mit der Covid-Ampel auf dem Smartphone vorexerziert hat, ist damit geebnet.
    Quelle: Norbert Häring
  15. »Anders zu berichten hätte geheißen, zu fälschen«
    Der Journalist Thomas Moser arbeitete viele Jahre für den SWR. Nun erhielt er eine kurze Nachricht: Er gehört ab sofort nicht mehr zum Autorenstamm. Was steckt hinter diesem Schritt? […]
    Moser: Ich selber kritisiere seit Jahren immer wieder in Artikeln journalistisches Fehlverhalten in den ARD-Anstalten. Unter Corona und dem Ukraine-Kriegskurs hat das extrem zugenommen. Ich sehe es geradezu als Verpflichtung an, als ARD-Mitarbeiter auf ARD-Verfehlungen oder sogar Manipulationen hinzuweisen. Sonst überlässt man berechtigte Kritik der AfD oder der CSU, die die Öffentlich-Rechtlichen abschaffen wollen. Möglicherweise hat man diese Kritik im Sender gar nicht wahrgenommen, so bedeutend bin ich nicht. Das hat sich in diesem Frühjahr aber geändert, als eine Gruppe von ehemaligen und aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) ein Manifest für die Erneuerung des ÖRR veröffentlicht hat. Das hat zu Reaktionen und Diskussionen geführt. In ARD und ZDF wurde man sehr aufmerksam und hat genau hingeschaut, wer da alles dabei ist. Das führte bis zu Vorladungen von einzelnen Mitarbeitern.
    Quelle: Overton Magazin
  16. »Das Amt betreibt ideologische Gesinnungskontrolle«
    Über die politische Funktion des Verfassungsschutzes und die Folgen für die von seiner Tätigkeit Betroffenen. Ein Gespräch mit Rolf Gössner.
    Wie ist es im Jubiläumsjahr des Grundgesetzes um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland bestellt?
    Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind staatlicherseits immer wieder in Gefahr. Das ist keine leere Floskel, sondern die Lehre aus der 75jährigen bundesdeutschen Verfassungsrealität, die sich allzu häufig in Widerspruch zum Grundgesetz entwickelt. (…)
    Auch heute drohen Gefahren, kommt es zu pauschalen polizeilichen Verboten sowie Auflösungen von Veranstaltungen und Protestaktionen und damit zu Eingriffen in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch zu Zensur und Selbstzensur – so etwa im Zusammenhang mit »Israel-Kritik« angesichts des Gazakriegs. Auch Maßnahmen des Verfassungsschutzes führen zu Grundrechtseingriffen, etwa im Fall der legalen, aber angeblich »linksextremistischen« Tageszeitung junge Welt sowie mit der Erweiterung des Extremismusbegriffs um »verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«. Damit kann berechtigte Kritik am Staat stigmatisiert und als »extremistisch« ausgegrenzt werden – eine gefährliche Bedrohung freier Meinungsäußerung und Medienarbeit.
    Quelle: Rolf Gössner in junge Welt
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Schwerbehinderung: Warten auf Einstufung des GdB – Versorgungsämter überfordert

Lesedauer 2 Minuten

Menschen, die ihre Behinderung einstufen lassen, brauchen umgehend Unterstützung und jedes zusätzliche Warten auf den Bescheid des Versorgungsamtes auf ihren Antrag bedeutet weitere Einschränkungen.

In Sachsen wartete eine Betroffene  bis sieben Monate, bis das Versorgungsamt anwortete.

Sieben Monate bis zur Antwort des Versorgungsamtes

Ein Bürger aus Gardelegen / Sachsen-Anhalt hatte für seine alte Mutter, die gesundheitlich sehr beeinträchtigt ist, einen Antrag auf Neueinstufung ihrer Schwerbehinderung gestellt. Sieben Monate dauerte es, bis er einen Bescheid des zuständigen Versorgungsamtes erhielt.

Wie ist die Rechtslage?

Denise Vogel vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sagte, laut der Zeitung Volksstimme, das deutsche Sozialrecht betrachte bis zu sechs Monate als zumutbar, um Beiträge zu beantworten. Bei einem Widerspruch würden drei Monate als angemessen gelten.

“Anspruch endet mit Tod”

Denise Vogel erläutert, so die Volksstimme: “Sollte der Antragsteller aber versterben, bevor eine Entscheidung gefallen ist, erlösche der Anspruch auf Feststellung der Merkmale einer Behinderung mit dem Zeitpunkt des Todes. Dann werde das Verwaltungsverfahren eingestellt.”

Viele sterben, bevor sie einen Behindertenausweis bekommen

Nach der Einstufung des Behinderungsgrades kann es zudem noch einmal extrem lange dauern, bis die Betroffenen ihren Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bewilligt bekommen. Denise Vogel spricht eine traurige Wahrheit an, die nur allzuoft zutrifft.

So alarmierte der Sozialverband VdK in Hamburg: “Besonders tragisch ist dabei, dass in der Hansestadt Jahr für Jahr etwa 500 Menschen versterben, während sie auf die Bewilligung ihres Antrags warten.” Dabei kommt es zu Wartezeiten auf den Ausweis von zwei Jahren und mehr.

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“Behörde ist überfordert”

Die Sprecherin des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt erklärt die lange Wartezeit wie im Fall aus Gardelebsen mit der Überforderung der Behörde: „Leider sehen wir uns derzeit mit einem stark erhöhten Antragsaufkommen im Bereich Schwerbehindertenrecht konfrontiert.“

So habe es 2023 43.550 Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung gegeben, im Vergleich zu 35.540 im Jahr 2021.

Sie sagt: „Durch diese signifikante Erhöhung kann es leider, wie im vorliegenden Fall geschehen, zu Verzögerungen kommen.”

Wie sieht es in anderen Regionen aus?

2018 lag laut dem Hamburger Senat die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Feststellung des Grads einer Schwerbehinderung in Hamburg bei 129 Tagen.

Würden aber mit der Antragstellung aber alle medizinischen Unterlagen gleich mit eingereicht und sei keine weitere Begutachtung nötig, liege die Bearbeitungszeit bei rund 14 Tagen.

Was tun, wenn der Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung abgelehnt wird?

Wenn das Versorgungsamt den Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des Grades der Behinderung ablehnt, dann können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerpsruch gegen die Entscheidung einlegen.

Um diesen Widerspruch hinreichend zu begründen, müssen Sie die entsprechende Akte des Versorgungsamtes einsehen und vor allem die Stellungnahme des Versorgungsarztes. Hier erkennen Sie, welche Befunde berücksichtigt, und welche Beeinträchtigungen ignoriert oder falsch bewertet wurden.

Ein Widerspruch ohne ausreichende Begründung wird höchstwahrscheinlich abgelehnt.

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„Kollateralschaden der deutsch-türkischen Beziehungen“

Die Hauptverhandlung gegen den kurdischen Politiker Kenan Ayaz vor dem Oberlandesgericht Hamburg neigt sich dem Ende zu. Während die Bundesanwaltschaft viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe fordert, plädierten die drei Verteidiger:innen am Dienstag auf Freispruch. Am 9. Juli wird voraussichtlich eine ausführliche Prozesserklärung des Angeklagten folgen. Das Komitee #FreeKenan ruft zur Teilnahme an der Verhandlung auf.

Kenan Ayaz, hier beim Prozessauftakt im November, ist einer von zwölf Kurden, die momentan in Deutschland nach §§129a/b StGB in Untersuchungs- oder Strafhaft sind. Er wurde im März 2023 aufgrund eines deutschen Auslieferungsersuchens in der Republik Zypern festgenommen, wo er seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling lebte. In der Türkei war er insgesamt zwölf Jahre im Gefängnis, seit gut einem Jahr befindet er sich im Hamburger Untersuchungsgefängnis Holstenglacis. Ihm wird vorgeworfen, von 2018 bis 2020 als PKK-Mitglied Gebiete in Deutschland verantwortlich geleitet und personelle, finanzielle und organisatorische Angelegenheiten koordiniert zu haben. Die Bundesanwaltschaft stützt sich dabei auf nicht hinterfragbare Geheimdienstinformationen und einseitig interpretierte SMS und Telefonate.


Kuhn: Deutschland schützt ein diktatorisches Regime

Rechtsanwalt Stephan Kuhn griff in seinem Plädoyer zunächst den § 129b StGB an. Es sei offensichtlich, dass man den falschen schütze, nämlich ein diktatorisches Regime. Die Strafe solle andere Kurd:innen abschrecken, sich in bestimmter Form zu betätigen, damit bestimmte Strukturen geschwächt bzw. vernichtet werden. „All dies ist nicht im eigenen deutschen Interesse, sondern vor allem, weil die Bundesregierung sich aus bündnis-, migrations- und außenpolitischen Gründen die Interessen des türkischen Staates zu eigen gemacht hat“, so der Rechtsanwalt.

Kombattantenstatus für PKK-Mitglieder

Die Erteilung der Verfolgungsermächtigung gegen die PKK durch das Bundesjustizministerium brandmarkte der Verteidiger als „objektiv willkürlich“, da sich nicht die PKK, sondern die Politik des türkischen Staates gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung und das friedliche Zusammenleben der Völker richte. Die Türkei sei „ein autokratischer Unrechtsstaat, der im Tatzeitraum und zuvor systematisch folterte, seine eigene Zivilbevölkerung bombardierte, mit islamistischen Terror-Milizen kooperierte und mehrere völkerrechtswidrige Angriffskriege unternahm, der rechtsstaatliche Institutionen und demokratische Teilhabe insgesamt, aber insbesondere zu Lasten der Kurden systematisch zerstörte.“ Es handele sich um einen Staat, der „sich nicht scheute, das Land in einen Bürgerkrieg versinken zu lassen, um sich an der Macht zu halten“. Kuhn forderte, den Kämpfer:innen der PKK müsse ein Kombattantenprivileg zugestanden und die PKK aus dem Anwendungsbereich europarechtskonformen Terrorismusstrafrechts herausgenommen werden.

Geheimdienstangaben sind kein Beweis

Weiterhin prangerte Kuhn an, dass die angeblichen „mitgliedschaftlichen Betätigungshandlungen“ von Kenan Ayaz allein auf Grundlage von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes als Beweis erhoben wurden. Geheimdienstangaben seien jedoch naturgemäß mangels Überprüfbarkeit das genaue Gegenteil eines Beweises. „Ich habe allerdings keinerlei Hoffnung, dass Sie, die keinerlei Verständnis für Herrn Ayaz vortäuschen, demgegenüber das einzig Richtige tun, nämlich ihn freizusprechen, hilfsweise das Verfahren durch Prozessurteil nach § 260 Abs. 3 StPO einzustellen und den Haftbefehl aufzuheben, was ich hiermit allerdings beantrage“, schloss Kuhn.

Behrens: Hätte Russland nicht die Ukraine angegriffen

Rechtsanwältin Antonia von der Behrens erklärte, das Strafverfahren gegen Kenan Ayas folge maßgeblich einer politischen und keiner rechtlichen Logik. Wie schon in der Hauptverhandlung verwies sie auf die im Zuge der NATO-Beitrittsverhandlungen von der Türkei gestellte Forderung, PKK-Mitglieder in Schweden, Finnland, Deutschland und den übrigen NATO-Staaten noch stärker strafrechtlich zu verfolgen. Die deutschen Sicherheitsbehörden würden von dem Erdogan-Regime öffentlich und im diplomatischen Verkehr sowie bei der Sicherheitszusammenarbeit unter Zugzwang gesetzt, immer mehr vermeintliche Anhänger der PKK zu verhaften. Dieser Druck sei besonders effektiv, weil die PKK eine Organisation sei, auf deren Verfolgung sich die Türkei und Deutschland einigen können. Der Haftbefehl stütze sich auf eine dünne Ermittlungsakte mit vermeintlichen Erkenntnisse aus Telekommunikationsüberwachungen, eine Passkontrolle, drei Auskünfte von Geheimdiensten sowie auf zwei Observationen. Alle diese Maßnahmen hätten kaum konkrete Informationen zutage gefördert. Das Verfahren wäre irgendwann eingestellt worden, hätte nicht Russland die Ukraine angegriffen. Nur deshalb sei Kenan Ayaz zum „Kollateralschaden der türkisch-deutschen Beziehungen“ geworden, so von der Behrens.

Europäische Haftbefehle im Interesse deutscher Außenpolitik

Der Export der deutschen Konstruktion zur Verfolgung von Mitgliedern der PKK führe zu einer Konsolidierung der Anti-PKK-Rechtsprechung in Europa. Die Achse Deutschland-Frankreich treibe diese strafrechtliche Verfolgung voran. Es gebe keinerlei erkennbares innenpolitisches Interesse, „warum es Deutschland darauf anlegen sollte, sich aus ganz Europa kurdische Menschen - anerkannte Flüchtlinge, Journalisten, Menschen, die wie Herr Ayaz, die massivste Verfolgung durch die Türkei erlitten haben, - zusammenzuklauben, um sie in Deutschland vor Gericht zu stellen und auf diese Verfahren Staatsschutzressourcen zu verwenden“, sagte Antonia von der Behrens weiter. Es könne somit nur ein außenpolitisches Interesse sein, vermehrt europäische Haftbefehle gegen zu beantragen.

Noch nie in einem PKK-Verfahren erlebt“

Im zweiten Teil ihres Plädoyers kritisierte die Verteidigerin die Art der Hauptverhandlung. Der Senat habe kein erkennbares Interesse an einer vertieften Aufklärung der gegen Kenan Ayaz erhobenen Vorwürfe gezeigt. Die Hauptverhandlung sei von Anfang an auf eine Bestätigung der Anklage ausgerichtet und nicht auf Aufklärung der offenkundig vorhandenen Widersprüche.

Auch erklärte Antonia von der Behrens, sie habe noch nie ein PKK-Verfahren erlebt, in dem die Vorsitzende Richter:in die Öffentlichkeit so sehr angegangen und die Verteidigung derartig erschwert worden sei. So sei die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers abgelehnt worden, obwohl der Generalbundesanwalt mit zwei Personen anwesend ist und das bei diesen Verfahren ansonsten üblich sei. Auch sei die Kommunikation der Verteidigung mit Kenan Ayaz sei durch eine Trennscheibe und aufgrund einer sogenannten Leserichteranordnung erschwert.

Kein Rederecht für Kurden

Kenan Ayaz selbst habe sich nicht erklären können, obwohl dies sein Recht gewesen sei. Dem Angeklagten sei das Wort entzogen worden, als er eine Erklärung zu dem Sachverständigengutachten von Dr. Günter Seufert vortragen wollte: „Für Herrn Ayaz stellt sich der Wortentzug so dar, dass einem Kurden das Wort verboten wird, wenn er über die kurdische Geschichte spricht, und Nichtkurden, wie dem Sachverständigen Seufert, die alleinige Interpretationshoheit über die der kurdische Geschichte gelassen wird“, führte die Verteidigerin aus.

Nichts gegen Kenan Ayaz in der Hand

In einem weiteren Schritt erklärte Antonia von der Behrens ausführlich, dass sich aus Sicht der Verteidigung die Anklage nicht bestätigt habe und es kaum ausreichende Tatsachen gäbe. Allein die Behördenzeugnisse des Bundesamtes und des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, deren Quellen nicht befragt werden konnten, würden nicht ausreichen. Zudem habe die Telekommunikationsüberwachung keine Tätigkeiten ergeben, die „typisch für PKK-Kader, wie Spendensammeln bzw. die Sammlungen überwachen, auf Webseiten zum Nachrichtenaustausch schauen, Berichte schreiben oder Anweisungen von niederländischen Nummern erhalten“ seien.

Unverständliche und unverhältnismäßige Strafforderung

Am Ende ihres Plädoyers ordnete die Verteidigerin die Strafforderung des Generalbundesanwalts politisch ein. Das geforderte Strafmaß von vier Jahren und sechs Monaten sei für eine Person wie Kenan Ayaz, der massiver Verfolgung ausgesetzt gewesen sei, der viele Jahre und mehrfach unschuldig in der Türkei inhaftiert war, dem keine einzige Gewalttat vorgeworfen werde und der nicht vorbestraft sei, völlig unverständlich und selbst bei Unterstellung des Anklagevorwurfes völlig unverhältnismäßig. Solch eine hohe Strafforderung, die viel höher als verhängte Urteile in vergleichbaren Verfahren sei, lasse sich nur politisch erklären. Es solle der Türkei wohl augenscheinlich auch durch diesen hohen Strafantrag des Generalbundesanwalts die unnachgiebige Verfolgung von Kurden in Deutschland bewiesen werden.

Was Europa den Kurd:innen zu verdanken hat

Antonia von der Behrens schloss ihr Plädoyer mit den Worten von Kenan Ayaz, die er am ersten Hauptverhandlungstag gesagt hatte: „Dass die Menschen in Großeuropa bequem spazieren gehen und ihren Alltag leben können, verdanken sie insbesondere auch den Kurden, die sie als Terroristen bezeichnen. Hätten sich die Kurdinnen und Kurden nicht dem IS-Faschismus entgegengestellt und den Islamischen Staat liquidiert, würde der IS heute unter der Führung von Erdoğan den Mittleren Osten erobern, die Welt unbewohnbar machen und in ein Blutbad verwandeln. Die Gefahr ist gleichwohl noch nicht gebannt.“

Efstathiou: Dem Leben von Kenan Ayaz gerecht werden

Der zyprische Anwalt Efstathios C. Efstathiou thematisierte die gemeinsame Erfahrung von Kurd:innen und Zyprer:innen mit Gewalt und Besatzung durch die Türkei und erklärte zur Verfolgungsgeschichte von Kenan Ayaz:

„Wir konnten sehen, dass Kenan Ayaz viel zu früh lernen musste, dass pro-kurdische Gesinnung in der Türkei gnadenlos verfolgt wird und dass alle, die sich politisch engagieren, was nach türkischen Maßstäben sogar legal ist, dem sehr realen Risiko von Folter, Misshandlung und Inhaftierung ausgesetzt ist. In einem Alter, in dem für andere junge Erwachsene das Leben beginnt, wurde er Zeuge der Folterung seines 13-jährigen Bruders und erlebte selbst Folter. Er wurde zu einer Zeit inhaftiert, in der andere ihr Leben aufbauen, studieren, einen Beruf erlernen und eine Familie gründen. Im Gefängnis hat er immer wieder die grausamen Methoden gesehen und gehört, mit denen der türkische Staat einfache Kurdinnen und Kurden und die kurdische Bewegung verfolgt. Er war Zeuge, wie der türkische Staat versuchte, die Hoffnungen des kurdischen Volkes auf ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben mit gleichen Rechten zu zerstören. Er war auch Zeuge, dass es selbst in den dunkelsten Zeiten Hoffnung und Solidarität gibt und dass die kurdische Bewegung nicht von jemandem wie Esat Okay Yildiran, dem Direktor des berüchtigten Militärgefängnisses von Diyarbakir, der seine Grausamkeiten während der türkischen Invasion auf Zypern gelernt hatte, zum Schweigen gebracht werden konnte. Auch wenn diese Worte dem Leben von Kenan Ayaz nicht gerecht werden, hoffe ich, dass sie Sie an seine Biografie erinnert haben, in der er über so viel mehr als nur Verfolgung schrieb. Er schrieb über das Lernen, das Bewusstsein und die Hoffnungen des kurdischen Volkes in der Zeit der Friedensgespräche.“

Warum Menschen in Zypern den kurdischen Kampf nicht als Terrorismus ansehen

Efstathiou warf dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vor, „die Ausübung grundlegender Menschenrechte wie Versammlungs-, Meinungs- und Redefreiheit als terroristische Handlungen zu deklarieren“. Die deutsche Art und Weise könne die Zyprer:innen jedoch nicht überzeugen:

„Wenn man jede Handlung eines angeblichen PKK-Mitglieds als Terrorismus bezeichnet, was macht man dann mit echtem Terrorismus, dessen Ziel es ist, Angst und Schrecken zu verbreiten, und warum bezeichnet man die grausamen und rechtswidrigen Handlungen des türkischen Militärs nicht als Terror? Außerdem überzeugt diese deutsche Sichtweise die Menschen in Zypern nicht, denn sie sehen den kurdischen Kampf als bewaffneten Konflikt, als Kampf der Unterdrückten gegen das unterdrückerische türkische Regime.“

Auch Nelson Mandela oder Che Guevara hätten einst als Terroristen gegolten. „All diese Versuche, den freien Menschen zum Schweigen zu bringen, sind angesichts der Wahrheit zusammengebrochen. Ich bin sicher, dass es auch in diesem Verfahren der Fall sein wird. Die willkürliche Konstruktion von Kenan Ayaz als Terrorist wird der Geschichte nicht standhalten“, so Efstathiou.

Weitere Verhandlungstermine

Weitere anberaumte Termine sind am 9.7., 11.7., 17.7., 22.7. 29.7. und 19.8. Der Prozess findet im 1. Stock des OLG Hamburg am Sievekingplatz 3 statt, entweder in Saal 237 oder 288. Die Verhandlungen beginnen in der Regel um 9:30 Uhr.

Postadresse und Spendenkonto

Auf der Seite kenanwatch.org werden Informationen in den Sprachen Griechisch, Englisch und Deutsch über den Prozess und die Proteste auf Zypern und in Deutschland angeboten. Kenan Ayaz freut sich über Post. Briefe können auch in anderen Sprachen als Kurdisch oder Türkisch geschrieben werden, da eine Übersetzung gewährleistet ist. Zu beachten ist die Schreibweise des Behördennamens „Ayas“, damit die Briefe auch zugestellt werden.

Kenan Ayas
Untersuchungshaftanstalt Hamburg
Holstenglacis 3
20355 Hamburg

Spendenkonto:
Rote Hilfe e.V. OG Hamburg
Stichwort: Free Kenan
IBAN: DE06200100200084610203

https://anfdeutsch.com/aktuelles/weil-kenan-ayaz-sich-nicht-reumutig-zeigt-42643 https://anfdeutsch.com/aktuelles/prozess-gegen-kenan-ayaz-gericht-lehnt-befragung-von-verfassungsschutz-ab-41931 https://anfdeutsch.com/aktuelles/prozess-gegen-kenan-ayaz-alle-beweisantrage-der-verteidigung-abgelehnt-41778 https://anfdeutsch.com/aktuelles/wie-schwer-wiegen-meinungs-und-versammlungsfreiheit-42416

 

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Bürgergeld: Alleinerziehenden-Mehrbedarf auch für Schülerin die Zuhause wohnt

Lesedauer 3 Minuten

Einer Alleinerziehenden darf nicht allein deshalb der Mehrbedarf für Alleinerziehende verwehrt werden, weil sie mit weiteren Familienangehörigen (Mutter, Schwester) unter einem Dach leben.

Ein Mehrbedarf für eine alleinerziehende Schülerin kommt auch für eine Hilfebedürftige unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil und Schwester zusammenlebt. So entschieden vom SG Leipzig, Urteil v. 18.05.2016 – S 22 AS 3350/12 –

Die Klägerin befand sich damals in der 9. Klasse, sie wurde schwanger und bekam einen Jungen. Sie lebte zusammen mit ihrer Mutter und Schwester in einer Mietwohnung.

Somit lebten in der Wohnung 2 Bedarfsgemeinschaften, die Klägerin mit Neugeborenem und die Mutter mit ihrer Schwester, hinsichtlich der Kosten der Unterkunft gab es keine Schwierigkeiten mit dem Jobcenter, aber mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Das Jobcenter bewilligte von Anfang an keinen Mehrbedarf für Alleinerziehung, auch mehrere Widersprüche lehnte das Jobcenter ab, mit der Begründung: Sie sorge nicht allein für die Pflege und Erziehung ihres Sohnes. Während der Schulzeiten könne sie sich nicht um ihren Sohn kümmern.

Die Klägerin reichte Klage bei Gericht ein, mit der Begründung:

Ihr sind Leistungen nach § 21 Abs. 3 SGB II – also der Mehrbedarf für Alleinerziehung – zu bewilligen. Sie führe mit ihrem Sohn einen eigenen Haushalt und sei ausschließlich für die Sorge und Betreuung ihres Sohnes zuständig.

Die Betreuung durch die Mutter während des Schulunterrichtes unterscheide sich nicht von einer Fremdbetreuung, so die junge Mutter.

Die 22. Kammer des SG Leipzig folgte der Argumentation der Klägerin.

Unterstützung durch Familienangehörige

1. Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Hilfebedürftige unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.

2. Denn allein die Möglichkeit des Rückgriffs auf andere Personen oder Einrichtungen führt nicht zum Anspruchsausschluss des Mehrbedarfs für Alleinerziehung (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 23.8.2012 – B 4 AS 167/11 R – ).

Vergleich mit Fremdbetreuung ausschlaggebend

Eine nachhaltige Entlastung der Leistungsempfängerin durch die Betreuung ihres Sohnes in den Unterrichtszeiten durch ihre Mutter ist zwar nicht ausgeschlossen, aber das Argument der Klägerin zum Vergleich mit einer Fremdbetreuung war hier ausschlaggebend.

Denn die Mutter hätte ihren Sohn ab Vollendung dessen dritten Monats in den Unterrichtszeiten ebenso in einer Kindertagesstätte betreuen lassen können. Dies steht dem Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht entgegen.

Schließlich waren die vom BSG sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründe für die pauschalierte Leistung für alleinerziehende Elternteile (vgl. BSG, Urteil vom 11.2.2015 – B 4 AS 26/14 R – ) zu beachten.

Anmerkung:

Das Urteil hat bis heute nicht an Gültigkeit verloren, was heißt, bei Anerkennung dies Mehrbedarfs gilt das Gesagte auch anstandslos beim Bürgergeld!

Was sagt uns das

Immer dann, wenn die Jobcenter den Mehrbedarf für Alleinerziehung ablehnen wegen Unterstützung der Geschwister oder der Familie, sind solche Urteile hilfreich.

Vermutungen des Jobcenters sind nicht immer richtig, Ihr müsst beweisen, dass euch der Mehrbedarf zu steht, aber auch das Jobcenter liegt in der Beweispflicht.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall.

Ohne Einfluss auf den Anspruch auf Gewährung des Alleinerziehenden-Mehrbedarfs ist die Mitwirkung eines Dritten an der Pflege und Erziehung des Kindes nur dann, wenn sie so geringfügig ist, dass sie unwesentlich, d. h. unbeachtlich für die Gewährung des Mehrbedarfszuschlags ist.

Beispiele und Einzelfälle

Ältere Geschwister schließen Mehrbedarf nicht aus

Ältere Geschwister schließen die Gewährung des Mehrbedarfs in der Regel nicht aus (Gerichtsbescheid des SG Münster vom 1. März 2007, S 16 AS 199/06).

Es erscheint lebensfremd, dass Jugendliche sich plötzlich von einem Tag zum anderen derartig in die Pflege und Erziehung ihrer Geschwister einbinden lassen, nur weil sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erfahrungsgemäß lassen sich Kinder nicht ohne weiteres von älteren Geschwister erziehen.

Pflegebedürftige Partner mit verschiedenen Merkzeichen wie G schließen den Mehrbedarf nicht aus

Durch die Hilfe eines Partners oder Ehemannes, bei dem Pflegestufe II festgestellt wurde und dem außerdem ein Grad der Behinderung von 100 sowie zusätzlich die Merkzeichen „G“, „B“ und „H“ zuerkannt wurden, ist regelmäßig so unwesentlich, dass sie die Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nicht ausschließt ( VG Bremen – S3 K 447/06 – Urteil vom 27.02.2008 – )

Krankheit und Schwerbehinderung des Partners

Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben einen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehend, wenn von einer nachhaltigen Entlastung bei der Betreuung der Kinder seitens des Lebensgefährten aufgrund von Krankheit und Schwerbehinderung nicht ausgegangen werden kann ( LSG NRW L 7 B 208/09 AS ER, rechtskräftig : in diesem Sinne auch SG Ulm, Urteil vom 14.07.2010 – S 8 AS 3142/09 -).

Inhaftierte Partner

Der Mehrbedarf gemäß § 21 Absatz 3 SGB II ist zu gewähren, sobald tatsächlich die Pflege und Erziehung durch den inhaftierten Partner nicht mehr möglich ist ( SG Trier, S 4 AS 239/12 ER ).

Zusammenziehen mit neuem Partner

Auch bei einem Zusammenziehen mit einem neuen Partner muss der Alleinstehendenregelsatz (100 %) und der Alleinerziehendenmehrbedarf gezahlt werden ( SG Konstanz S 4 AS 1904/12 ).

Geteilte Kinderbetreuung

Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung – Teilen sich die Eltern die Kindesbetreuung im Wochenrhythmus, steht dem hilfebedürftigen Elternteil der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehende zu (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.2009 – B 4 AS 50/07 R).

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Rente: Warum viele Rentner keine Rentenerhöhung erhalten haben

Lesedauer 2 Minuten

Obwohl die Rentenerhöhung offiziell ab dem 1. Juli 2024 in Kraft tritt, werden nicht alle Rentner sofort ihre erhöhte Rente erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und der Rentenservice der Deutschen Post koordinieren die Auszahlungen.

Für diejenigen, die nach April 2004 in Rente gegangen sind, verzögert sich die Auszahlung der erhöhten Beträge bis Ende Juli. Dagegen sollten Rentner, die vor April 2004 in Ruhestand getreten sind, die erhöhten Bezüge bereits Ende Juni erhalten haben.

Versendung der Rentenanpassungsmitteilungen

Wichtug hierfür ist die sogenannte Rentenanpassungsmitteilung, die seit Mitte Juni 2024 von der Deutschen Post verschickt wird. In dieser Mitteilung werden Rentner nicht nur über die Höhe der Erhöhung, sondern auch über den genauen Zeitpunkt der Auszahlung informiert.

Die Versendung dieser Mitteilungen wird laut DRV voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein. Wer bis dahin keine Mitteilung erhalten hat, wird auch noch keine erhöhte Rente bekommen haben.

Wie wird die Erhöhung berechnet und was bleibt netto übrig?

Die Rentenerhöhung bezieht sich auf die Brutto-Rente. Das bedeutet, dass auf die erhöhte Bruttorente noch Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell Steuern anfallen.

Konkret werden 8,15 Prozent der Bruttorente für die Krankenversicherung und zwischen 3,4 und 4,0 Prozent für die Pflegeversicherung abgezogen. Zusätzlich können Rentner, abhängig von ihrem Gesamteinkommen, steuerpflichtig sein.

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Rentenerhöhung: Neue Rententabelle gültig ab 1. Juli 2024 – so steigt die Rente

Netto-Rente und Rentenzuschlag

Im Rentenanpassungsschreiben wird auch die neue Netto-Rente ausgewiesen, die nach Abzug der Sozialabgaben übrig bleibt. Zudem erfahren Rentner, ob sie Anspruch auf den besonderen Rentenzuschlag von zwölf Prozent haben, der vor allem ehemalige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente betrifft.

Warum müssen einige Rentner länger auf ihre Erhöhung warten?

Die verzögerte Auszahlung der Rentenerhöhung ist auf technische und administrative Gründe zurückzuführen. Der Rentenservice der Deutschen Post muss eine enorme Anzahl an Rentenanpassungsmitteilungen verschicken und die Systeme entsprechend anpassen.

Diese Prozesse nehmen Zeit in Anspruch und führen dazu, dass nicht alle Rentner ihre Erhöhung gleichzeitig erhalten können.

Unterschiede je nach Renteneintritt

Ein weiterer Grund für die gestaffelte Auszahlung liegt in den unterschiedlichen Renteneintrittsdaten. Rentner, die nach April 2004 in Ruhestand gegangen sind, müssen länger auf die Anpassung warten als diejenigen, die bereits vorher in Rente gegangen sind.

Dies liegt an den unterschiedlichen Verwaltungsprozessen und Berechnungsgrundlagen, die angewendet werden.

Faktisch einen Monat weniger?

Bei einem Rentenbeginn ab April 2004 wird die neue Rente erst Ende Juli 2023 ausgezahlt. Damit verzögert sich die Rentenanpassung um einen Monat.

Verantwortlich für die beiden unterschiedlichen Renteneintrittsdaten ist das Reformpaket Agenda 2010 von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder aus dem Jahr 2003. Damals stiegen die Staatsschulden und die Sozialkassen wurden knapper.

In dieser Situation wurde das ursprüngliche Modell geändert. Bis dahin war es üblich, dass alle Rentner ihr Geld im Vormonat erhielten.

Ab April 2004 wurde die Auszahlung auf das Monatsende verschoben. Rentner, die vor März 2004 in Rente gegangen sind, erhalten weiterhin eine Vorauszahlung.

Diejenigen, die ab April 2004 in Rente gingen, erhalten die Zahlung erst am Ende des Monats. Somit wird die Rentenanpassung erst Ende Juli überwiesen.

Prüfung der Rentenanpassungsmitteilung

Rentner sollten die Rentenanpassungsmitteilung sorgfältig prüfen. Dieses Schreiben gibt nicht nur Auskunft über die Höhe der Erhöhung und den Auszahlungszeitpunkt, sondern auch über mögliche Steuerpflichten und Abzüge.

Bei Unklarheiten oder fehlenden Mitteilungen sollten sich Betroffene direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder den Rentenservice der Deutschen Post wenden.

Mehr Steuerpflicht durch höhere Rente?

Ratsam ist, die neue Netto-Rente in die persönliche Finanzplanung einzubeziehen und gegebenenfalls eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Durch die Erhöhung der Bruttorente kann es zu einer höheren Steuerpflicht kommen, was die finanzielle Situation beeinflussen kann.

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Greetings to President of Belarus Alexander Lukashenko on Independence Day

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. Juli 2024 - 7:00

Vladimir Putin sent a message of greetings to President of the Republic of Belarus Alexander Lukashenko on Independence Day.

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Pädophilen-Netzwerke in Großbritannien missbrauchen unter dem Schutz von Regierung, Behörden und Königshaus ukrainische Kinder

Die russische NGO, um die es geht, heißt Fonds zur Bekämpfung der Repression und setzt sich für Menschenrechte ein. Ich kenne die Chefin des Fonds Mira Terada schon einige Zeit und veröffentliche auch einige ihrer Recherchen. Die Stiftung recherchiert viel über Verbrechen an Kindern und ich habe bereits mehrere solcher Recherchen auf Deutsch veröffentlicht, die […]
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Bürgergeld: Gute Gründe für den Wohnungswechsel beim Jobcenter

Lesedauer 4 Minuten

Planen Sie einen Umzug und beziehen Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter? Dann sollten Sie Ihren Umzug rechtzeitig mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen und eine Kostenübernahme beantragen.

Ohne diese Genehmigung riskieren Sie Kürzungen oder den Wegfall Ihrer Leistungen. Ein Umzug ist Ihnen grundsätzlich nicht verboten, aber als Empfänger von Bürgergeld müssen Sie sich an bestimmte Vorgaben halten, um Leistungskürzungen zu vermeiden.

Besonders wichtig ist, dass Sie sich nach dem Umzug sofort beim neuen Jobcenter ummelden und erreichbar bleiben.

Gute Gründe für eine Kostenübernahme

Nicht jeder Umzug wird vom Jobcenter finanziell unterstützt. Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Umzug aus dringenden Gründen notwendig ist.

Sie müssen in Ihrem Antrag die Gründe detailliert darlegen, die dann geprüft werden.

Hier sind einige akzeptierte Gründe:

  • Neue Arbeitsstelle:
    Ein Umzug ist notwendig, wenn der tägliche Arbeitsweg insgesamt 2,5 Stunden überschreitet.
  • Wohnungsmängel:
    Bei Schimmelpilzbefall oder Wasserschaden in der aktuellen Wohnung.
  • Gesundheitliche Gründe:
    Wenn die Wohnung in der dritten Etage liegt und kein Aufzug vorhanden ist und Sie den Aufstieg nicht mehr schaffen.
  • Kündigung durch den Vermieter:
    Bei Eigenbedarf oder anderen unverschuldeten Kündigungsgründen.
  • Familienzuwachs:
    Bei Vergrößerung der Familie, wenn die aktuelle Wohnung zu klein wird.
  • Scheidung oder Trennung:
    Ein Partner benötigt eine eigene Wohnung.
Begründungen und Nachweise für Wohnungswechsel immer beifügen

Es ist wichtig, dass Sie alle Begründungen und Nachweise Ihrem Antrag beifügen. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Sachbearbeiter, denn auch in anderen Situationen kann das Jobcenter Umzugskosten übernehmen, wenn eine gute Begründung vorliegt.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Das Jobcenter kann nach Genehmigung folgende Kosten übernehmen:

  • Transportkosten für den Umzug
  • Verpflegung der Umzugshelfer
  • Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen
  • Maklergebühren bei der Anmietung einer neuen Wohnung
  • Renovierungskosten der bisherigen Wohnung, sofern diese im Mietvertrag vereinbart sind
Wie stellt man den Antrag für eine neue Wohnung richtig?

Der Antrag auf Umzugsunterstützung muss rechtzeitig gestellt werden. Füllen Sie den Antrag gewissenhaft und vollständig aus und legen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.

Sprechen Sie vor jeder größeren Ausgabe mit Ihrem Jobcenter und lassen Sie sich Zusagen schriftlich bestätigen. Ein Umzug kann schnell mehrere hundert Euro kosten, und mit dem Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II ist dies oft nicht allein finanzierbar.

Jede Unterstützung ist daher wertvoll.

Die neue Wohnung muss angemessen sein

Die neue Wohnung muss den Richtlinien des Jobcenters entsprechen. Die Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Miethöhe als auch auf die Größe der Wohnung.

Für eine Einzelperson sind maximal 50 Quadratmeter erlaubt, für zwei Personen 60 Quadratmeter und für jede weitere Person zusätzlich 15 Quadratmeter.

Die Miethöhe muss den örtlichen Richtlinien entsprechen. Heizkosten werden separat geprüft und müssen ebenfalls angemessen sein.

Wie bekommt man Unterstützung bei der Wohnungssuche?

Das Jobcenter soll Hilfe bei der Wohnungssuche bieten. So sollen Sachbearbeiter in Beratungsgesprächen Unterstützung leisten und entsprechende Möglichkeiten zur Wohnungssuche aufzeigen.

Besonders der finanzielle Rahmen und die Definition, was als „angemessen“ gilt, wird individuell geklärt. Laut § 22 Abs. 6 SGB II übernimmt das Jobcenter auch Wohnungsbeschaffungskosten, die notwendig sind, um eine geeignete Wohnung zu finden und anzumieten.

Dazu zählen:

  • Beschaffung von Tageszeitungen mit Wohnungsanzeigen
  • Internet- und Telefongebühren für die Wohnungssuche
  • Eigene Suchinserate in Zeitungen
  • Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
  • Übernachtungskosten bei mehrtägigen Wohnungsbesichtigungen
  • In Ausnahmefällen können auch Maklerkosten übernommen werden, zum Beispiel wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung selbst nicht in der Lage sind, eine Wohnung zu finden. Es ist jedoch schwierig, diesen Nachweis zu erbringen, da das Jobcenter in der Regel auf die Selbsthilfe setzt.
Wie reicht man das Mietangebot richtig ein?

Wenn Sie eine passende Wohnung gefunden haben, müssen Sie dem Jobcenter ein Mietangebot vorlegen. Viele Jobcenter haben dafür vorgefertigte Formulare.

Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Informationen, insbesondere die fixen Nebenkosten und Heizkosten, im Mietangebot enthalten sind.

Ist eine Kaution zu zahlen, sollte diese ebenfalls im Mietangebot ausgewiesen sein.

Ein häufiger Stolperstein ist die genaue Aufschlüsselung der Nebenkosten. Das Jobcenter benötigt die fixen Nebenkosten und die Heizkosten getrennt.

Was macht man mit der Mietübernahmebescheinigung und Kaution?

Wenn das Jobcenter die neue Wohnung für angemessen hält, erhalten Sie eine Mietübernahmebescheinigung. Diese Bescheinigung garantiert die Übernahme der Mietkosten.

Die Kosten für die Mietkaution oder Genossenschaftsanteile werden in der Regel als Darlehen übernommen, das Sie in monatlichen Raten zurückzahlen müssen.

Vermieter verlangen oft, dass das Jobcenter zusätzlich zur Mietübernahme auch eine Zusicherung für die Übernahme einer Kaution, manchmal auch Garantieerklärung genannt, ausstellt.

Diese kann einzeln ausgestellt werden oder in Ihrer Mietübernahmebescheinigung enthalten sein.

Lesen Sie den Text also gründlich. Oft bekommen Sie Ihre Schlüssel für die neue Wohnung nicht, bevor die Kaution nicht beim Vermieter eingegangen ist.

Direkte Mietzahlung an den Vermieter

Vermieter bevorzugen oft die direkte Mietzahlung durch das Jobcenter. Diese kann formlos beantragt werden, indem Sie die Bankverbindung des Vermieters und eine Erklärung, dass die Miete direkt gezahlt werden soll, beim Jobcenter einreichen.

In § 22 Abs. 7 SGB II ist diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Sie müssen dazu dem Jobcenter nur die Bankverbindung des Vermieters geben und schreiben, dass die Miete direkt an ihn gezahlt werden soll.

Eine Kopie von diesem Schreiben für den Vermieter sollte ausreichen.

Was macht man bei einem Umzug in eine andere Stadt?

Ein Umzug in eine andere Stadt erfordert besondere Aufmerksamkeit. Das zuständige Jobcenter in der neuen Stadt muss eingebunden werden.

Informieren Sie sich über die Mietobergrenzen und Regelungen in der neuen Stadt, um sicherzustellen, dass die neue Wohnung als angemessen gilt.

Oft wissen die Jobcenter selbst nicht genau, wer wofür zuständig ist, was zu Verwirrung führen kann.

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Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und alle notwendigen Schritte zu planen.

Alle Kosten müssen vorab abgesprochen werden

Es ist wichtig, dass Sie alle Umzugskosten vorab mit dem Jobcenter absprechen und verschiedene Angebote einholen.

In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten, wenn Sie bis zu drei unterschiedliche Angebote vorlegen.

Verlassen Sie sich keinesfalls auf mündliche Zusagen des Jobcenters, sondern lassen sie sich alles schriftlich geben.

Erstausstattung für die neue Wohnung

Zusätzlich zu den Umzugskosten können Sie eine Erstausstattung für die neue Wohnung beantragen, insbesondere wenn Sie aus einer Wohnung ohne notwendige Ausstattung wie einer Einbauküche in eine unmöblierte Wohnung ziehen.

Auch wenn sich die Lebenssituation ändert, beispielsweise durch Familienzuwachs, können Sie für das zusätzlich benötigte Mobiliar eine Erstausstattung beantragen.

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RFK Jr. Shrugs Off Babysitter Groping Accusations, Basically Admits It, Says He’s Done Way Worse Shit, by Andrew Anglin

RFK is apparently more clever than I expected. When they ask him about putting the moves on his kids’ babysitter, he’s like “yeah, so? I did a bunch of other shit too.” This is way better than a denial. Remember when Trump apologized for the “grab ’em by the pussy” video? He should have said:...
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Biden People Tell ER Doctors to Do “Emergency Abortions” as Per Federal ER Law, by Andrew Anglin

Imagine using the term “emergency abortion.” New York Post: The Biden administration told emergency room doctors they must perform emergency abortions when necessary to save a pregnant woman’s health, following last week’s Supreme Court ruling that failed to settle a legal dispute over whether state abortion bans override a federal law requiring hospitals to provide...
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