Sammlung von Newsfeeds

Meeting with President of China Xi Jinping

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. Juli 2024 - 14:40

Vladimir Putin met with President of the People’s Republic of China Xi Jinping on the sidelines of the SCO summit in Astana.

Kategorien: Externe Ticker

“Gaza Is Complicated!” No It Isn’t. Grow Up.

Caitlin Johnstone - 3. Juli 2024 - 14:35

Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):

It’s false to say that conflicts in the middle east are hard to understand. They’re not. What can be hard is opening your mind to the possibility that everything you’ve been told about the world is a lie, and that everyone you know and respect has been brainwashed by propaganda.

Once you’ve done that, understanding conflicts in the middle east becomes easy — because the entire framework we’re indoctrinated with for understanding them is a lie.

So much abusive bullshit hides behind the false modesty of “This issue is too complicated for me to understand.” You see it with Gaza, where westerners act like an empire-backed military force dropping bombs on a giant concentration camp and systematically using rape as a weapon of torture and deliberately starving civilians is just way too compwicated for a dumb widdle baby wike me, goo goo ga ga. 

People act like they’re being humble about their own intellect and understanding, but really they’re just lying and psychologically compartmentalizing away from self-evident reality. It’s not humility, it’s just another kind of dishonesty.

I cannot get over the fact that now multiple reports have confirmed that Israeli forces are systematically using rape as a method of torture and there is zero outrage from Western media.

— Jason Hickel (@jasonhickel) July 2, 2024

You see this fraudulent act all the time with the average westerner’s general incuriosity about the behavior of their government and its allies throughout the world. “Oh I’m too dumb to know anything about foreign policy, I leave that to the experts.” No actually you’re just compartmentalizing away from the cognitive dissonance that would otherwise lead to the destruction of your mainstream worldview once you really looked at the publicly available information about what your government and its allies are doing to people in other countries.

It’s the same as people who deep down know that the couple they’re friends with is an abusive relationship and know damn well which one the abuser is, but refuse to take sides after a breakup because oh, there’s two sides to every story and who’s to judge anyway. Abusive dynamics run throughout our entire society that people just refuse to squarely examine, placating that inner voice of discomfort with thoughts that say “nobody knows anything for sure” and “it’s for God to sort out, tra la la la.” The entire Catholic Church molestation scandal hid behind this dynamic for generations, until it couldn’t anymore.

There absolutely is a benefit to having real humility about the limits of your own understanding, and to knowing that from a certain point of view everything about this strange reality we were birthed into is mysterious and ungraspable. But if you use this fact to hide from your own responsibility toward understanding your world, your society and your interpersonal relationships, it’s just cowardice and dishonesty. If you use this truth to hide from reality, it becomes a lie.

If you accept that we all have a responsibility to act in an ethical way, then you must also accept that we have a responsibility to form a mature understanding of our world and our surroundings, because all of our actions necessarily flow from our understanding. This won’t always be convenient or comfortable, just conducting one’s behavior in an ethical way isn’t always convenient or comfortable, but that’s what being a responsible adult is. You can’t discern responsible action without having a responsible relationship with your understanding of the world.

Gaza isn’t complicated. Those who says it is are just running from their own intellectual adulthood. Stop shirking your responsibility, learn the facts, take a stand, and grow up.

______________

My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you want to. Go here to find video versions of my articles. Go here to buy paperback editions of my writings from month to month. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. The best way to make sure you see the stuff I publish is to subscribe to the mailing list on Substack, which will get you an email notification for everything I publish. All works co-authored with my husband Tim Foley.

Bitcoin donations: 1Ac7PCQXoQoLA9Sh8fhAgiU3PHA2EX5Zm2

Featured image via Adobe Stock.

Kategorien: Externe Ticker

Schimäre “antimuslimischer Rassismus”: Wie Islamisten clever Geld vom Linksstaat abgreifen

Zum vorgestrigen „Tag des antimuslimischen Rassismus“ am 1. Juli wies das islamistische U-Boot Lamya Kaddor, das für die Grünen im Bundestag sitzt, darauf hin, dass die Organisation „Claim“, die selbsternannte Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ ihren Bericht zu antimuslimischem Rassismus vorgestellt habe. Abgesehen davon, dass es schon per definitionem gar keinen „antimuslimischen Rassismus“ geben kann, […]

<p>The post Schimäre “antimuslimischer Rassismus”: Wie Islamisten clever Geld vom Linksstaat abgreifen first appeared on Ansage.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Alle Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis

Lesedauer 4 Minuten

Der Schwerbehindertenausweis ist weit mehr als nur ein Dokument, das den Grad der Behinderung einer Person ausweist.

Er bietet “Bares” zu einer Vielzahl von Vergünstigungen und Erleichterungen, die darauf abzielen, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Bereiche, in denen der Schwerbehindertenausweis Vorteile bietet.

Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr Freifahrten und Ermäßigungen

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können je nach Behinderungsgrad und Art der Einschränkung von ermäßigten oder kostenfreien Fahrten im öffentlichen Nahverkehr profitieren. Diese Regelungen variieren regional, daher lohnt sich eine vorherige Recherche oder Anfrage bei dem jeweiligen Verkehrsbetrieb.

Barrierefreiheit und Assistenz

Barrierefreie Fahrzeuge und Haltestellen sind essenziell, um Menschen mit Behinderung die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu erleichtern. Dazu zählen u.a. Rampen, Aufzüge, taktile Leitsysteme und genügend Platz für Rollstühle. Außerdem besteht Anspruch auf Unterstützung durch das Personal, wie Hilfe beim Ein- und Aussteigen.

Sitzplatzreservierung und alternative Transportmittel

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn können Personen mit dem Merkzeichen „B“ bis zu zwei Sitzplätze kostenlos reservieren. Zudem gibt es in manchen Regionen die Möglichkeit, Rufbusse oder Taxen zu nutzen, was die Mobilität weiter erhöht.

Parkausweise für Menschen mit Behinderungen

Der blaue Parkausweis ermöglicht das Parken auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen und ist für Personen mit den Merkzeichen “aG” oder “Bl” verfügbar. Dieser Ausweis ist in der EU und in einigen weiteren Ländern gültig und erleichtert die Mobilität erheblich.

Steuerliche Vorteile

Behinderten-Pauschbetrag
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen, der zu einer jährlichen Steuerersparnis führt. Die Höhe des Betrags hängt vom Grad der Behinderung ab.

Lesen Sie dazu:
Schwerbehindertenausweis beantragen – So wird der Ausweis beantragt und das sind die Vorteile

Weitere Steuervorteile

Außerdem können Kosten, die durch die Behinderung entstehen, als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen Fahrtkosten zu Ärzt*innen, Kosten für die behindertengerechte Umgestaltung der Wohnung und steuerfreie Arbeitgeberleistungen.

Autokauf: Rabatte und Vergünstigungen

Autohersteller bieten oft spezielle Rabatte für Menschen mit Behinderung. Diese Ermäßigungen können je nach Hersteller und Modell bis zu 27 Prozent betragen und sind ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätssteigerung.

Kommunikation und Rundfunkbeitrag

Portofreie Blindensendungen und Sozialtarife
Die Deutsche Post ermöglicht die portofreie Versendung von Blindensendungen. Bei der Telekom gibt es spezielle Sozialtarife, die abhängig vom Grad der Behinderung Vergünstigungen bieten.

Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Personen mit dem Merkzeichen „RF“ können ihren monatlichen Rundfunkbeitrag auf ein Drittel reduzieren. Bei Bezug von Sozialleistungen ist sogar eine komplette Befreiung möglich.

Ermäßigungen bei Kultur- und Freizeitangeboten

Viele Einrichtungen wie Kinos, Theater, Museen und Sportveranstaltungen bieten ermäßigte Tarife für Menschen mit Behinderungen. Diese Vergünstigungen tragen zu einer aktiven Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bei.

Bildung und berufliche Förderung Nachteilsausgleiche und Förderungen

Im Bildungsbereich gibt es Nachteilsausgleiche und spezielle Förderprogramme, um die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss zu verbessern. Dazu gehören zusätzliche Prüfungszeit und barrierefreier Zugang zu Unterrichtsmaterialien.

Berufliche Vorteile

Menschen mit Behinderungen genießen auch im Berufsleben besondere Vorteile. Dazu zählen finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsplatzanpassung, erhöhte Urlaubsansprüche und ein besonderer Kündigungsschutz.

Weitere finanzielle Vorteile

Darüber hinaus bietet der Schwerbehindertenausweis Zugang zu finanziellen Unterstützungen wie Zuschüssen für notwendige Hilfsmittel und behindertengerechte Fahrzeugumbauten.

Beispiele, wie Schwerbehinderte Menschen sparen können

Um die vielfältigen Vorteile, die der Schwerbehindertenausweis bietet, noch greifbarer zu machen, folgen nun Berechnungsbeispiele aus verschiedenen Bereichen, die die finanziellen Vorteile verdeutlichen.

Beispiel 1: Steuerliche Vorteile durch den Behinderten-Pauschbetrag

Situation: Anna hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70. Sie ist voll berufstätig und möchte wissen, wie viel sie durch den Behinderten-Pauschbetrag sparen kann.

Berechnung:

  • Annas jährliches Bruttoeinkommen beträgt 35.000 Euro.
  • Der Behinderten-Pauschbetrag für einen GdB von 70 beträgt 1.420 Euro pro Jahr.
  • Dieser Betrag wird direkt von ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sodass ihr steuerpflichtiges Einkommen nun 33.580 Euro beträgt.

Ergebnis: Angenommen, Anna fällt in einen Steuersatz von 30%, würde sie durch den Pauschbetrag 426 Euro (1.420 Euro * 30%) weniger Steuern zahlen müssen.

Beispiel 2: Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Situation: Björn ist schwerbehindert und hat das Merkzeichen „RF“ in seinem Ausweis. Er möchte wissen, wie viel er jährlich beim Rundfunkbeitrag spart.

Berechnung:

  • Der reguläre Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat, also 220,32 Euro jährlich.
  • Mit dem Merkzeichen „RF“ reduziert sich Björns Beitrag auf ein Drittel, also auf 6,12 Euro pro Monat oder 73,44 Euro jährlich.

Ergebnis: Björn spart somit jährlich 146,88 Euro beim Rundfunkbeitrag.

Beispiel 3: Rabatt beim Autokauf

Situation: Clara mit einem GdB von 80 möchte sich ein neues Auto kaufen. Der Autohersteller bietet einen Behindertenrabatt von 15% auf den Listenpreis des gewählten Modells, das regulär 30.000 Euro kostet.

Berechnung:

  • Listenpreis des Autos: 30.000 Euro
  • Behindertenrabatt: 15% von 30.000 Euro = 4.500 Euro

Ergebnis: Clara muss für das Auto nur 25.500 Euro bezahlen und spart somit 4.500 Euro.

Beispiel 4: Ermäßigungen bei Kultur- und Freizeitangeboten

Situation: Daniel, der einen Schwerbehindertenausweis besitzt, möchte ins Museum gehen. Der reguläre Eintrittspreis beträgt 14 Euro. Für Menschen mit Behinderung gibt es eine Ermäßigung, sodass der Eintritt nur 8 Euro kostet.

Berechnung:

  • Regulärer Eintrittspreis: 14 Euro
  • Ermäßigter Eintrittspreis: 8 Euro

Ergebnis: Daniel spart bei seinem Museumsbesuch 6 Euro.

Diese Beispiele illustrieren, dass der Schwerbehindertenausweis nicht nur ein wichtiger Nachweis ist, sondern auch eine Reihe von finanziellen Vorteilen mit sich bringt, die im alltäglichen Leben eine bedeutende Rolle spielen können.

Der Schwerbehindertenausweis ist also nicht nur ein wichtiges Dokument, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Schwerbehinderungen zu verbessern und ihnen eine vollwertige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Durch die Vielzahl an Vergünstigungen und Unterstützungsangeboten wird ein bedeutender Beitrag zur Gleichstellung geleistet. Es ist jedoch wichtig, sich individuell je nach Grad der Behinderung(en) über die verfügbaren Angebote zu informieren und Beratungsstellen aufzusuchen, um die maximal möglichen Vorteile zu nutzen.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Alle Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Digitaler Euro: Was soll mir das bringen?

netzpolitik.org - 3. Juli 2024 - 14:03

Die EU werkelt an einer digitalen Version des Euros. Aber warum braucht es die? Kann ich nicht schon mit PayPal oder meiner Bankkarte digital bezahlen? Ja, schon – aber nicht überall. Und es verdient jemand dabei mit.

Wolkig mit Aussicht auf Banknoten. – Public Domain erstellt mit Midjourney

Die EU arbeitet gerade an einem Vorhaben, mit dem sie die gemeinsame Währung ins Internetzeitalter holen will. Der Name des Projekts ist einprägsam: der Digitale Euro. Ah ja, klingt gut. Aber dann wird es komplizierter: Was soll der tun? Wieso? Wie? Und vor allem: Was soll mir das bringen?

Das Problem: Es gibt auf den ersten Blick kein Problem. Bargeld funktioniert zum Einkaufen im Supermarkt oder im Restaurant, mit einem Bankkonto und PayPal oder einer Kreditkarte stehen auch im Internet alle Türen offen. Dazu kommen noch eine Menge anderer Unternehmen, die Zahlungsfunktionen anbieten. Der Markt funktioniert also wunderbar, oder? Wozu mischt sich die EU ein?

Gründe liegen im Hintergrund

Das hat drei Gründe. Punkt eins, der Zahlungssektor ist beinahe völlig von US-Unternehmen dominiert. In Deutschland führt zum Beispiel PayPal mit gewaltigem Abstand, als nächstes folgen Visa und Mastercard. Hier hat der Ausschluss Russlands vom internationalen SWIFT-Zahlungssystem einigen europäischen Politiker:innen zu denken gegeben: Was, wenn die Zusammenarbeit zwischen EU und USA in dem System eines Tages mal nicht mehr so gut funktionieren sollte?

Punkt zwei, der Umgang der großen Zahlungsdienstleister mit den Daten ihrer Kund:innen. PayPal gibt Daten an eine gewaltige Liste an Drittfirmen weiter und arbeitet gerade daran, auf Basis der gesammelten Informationen ein eigenes Werbegeschäft aufzubauen, zumindest in den USA. Visa und Mastercard verdienen, neben ihrem Hauptgeschäft mit Gebühren, heute schon Geld mit Daten über die Zahlungen, die sie abwickeln.

Punkt drei, es gibt keinen gemeinsamen europäischen Zahlungsdienst. Die Eurozone hat zwar eine gemeinsame analoge Währung – Euroscheine und -münzen –, aber digitale Zahlungen sind völlig zersplittert. Einige Länder haben zumindest nationale Bezahldienste, andere noch nicht einmal das. Wer innerhalb der EU aus einem anderen EU-Land etwas online bestellen will, muss dafür in den allermeisten Fällen US-Infrastruktur benutzen. Gestern haben europäische Banken zwar einen neuen Anlauf gestartet – bisher scheitern sie aber seit mehr als 15 Jahren mit Versuchen, ein eigenes Netzwerk aufzubauen.

Bargeld soll gestärkt werden

Deshalb also der Digitale Euro. Beschlossen ist der Digitale Euro noch nicht, und wenn er kommt, dann wahrscheinlich frühestens ab 2028. Aber angenommen, er kommt: Was wird das für normale Menschen verändern?

Zunächst einmal wird er nicht das Bargeld abschaffen. Im Gegenteil: Händler:innen werden in Zukunft analoge Bezahlmethoden anbieten müssen. Die EU ist sich nämlich bewusst, dass viele Menschen – besonders in Deutschland – ihr Bargeld sehr gern haben. Trotzdem gibt es in vielen EU-Ländern bereits eine Menge Läden, die gar kein Bargeld mehr annehmen. Und gleichzeitig ist es eine verbreitete Verschwörungserzählung, dass die EU mit dem Digitalen Euro den schönen Euroschein abschaffen will.

Um diese Bargeldangst zu besänftigen, will die EU-Kommission zusammen mit dem Digitalen Euro das Bargeld stärken: Geschäfte sollen dazu verpflichtet werden, zur Bezahlung auch Bargeld annehmen zu müssen. Es zeichnet sich aber schon ab, dass Länder wie die Niederlande oder Irland weniger stark hinter so einer Verpflichtung stehen als andere.

Banken werden Dienste anbieten

Andersherum will die EU-Kommission Geschäfte auch dazu verpflichten, den Digitalen Euro als Zahlungsmittel anzunehmen – zumindest, wenn sie mehr als zehn Angestellte haben oder mehr als 2 Millionen Euro Umsatz im Jahr machen. Wenn sie ein anderes digitales Zahlungsmittel akzeptieren, gelten die Ausnahmen allerdings nicht mehr. Dann gilt auch für diese Geschäfte, so wie für alle anderen: Wer sie in einem Euroland in Zukunft betritt, wird ein gesetzliches Recht haben, mit dem Digitalen Euro zu bezahlen.

Diese Zahlung wird über einen Zahlungsdienstleister laufen, das werden wahrscheinlich meistens Banken sein. Die sollen etwa in ihren Banking-Apps zusätzliche Funktionen anbieten, damit Menschen über sie den Digitalen Euro nutzen können. Wie genau das aussehen wird, steht momentan noch nicht fest. Vorstellbar wäre, dass die Bank einfach in einem schon registrierten Account ein zusätzliches Konto für Digitale Euros anbietet. Normale Funktionen müssen dabei kostenlos sein. Ansonsten kann auch die EZB eine eigene App anbieten. Nutzer:innen sollen sich frei zwischen den Apps eines Dienstleisters und der EZB entscheiden können.

Wer kein Bankkonto hat, soll bei bestimmten Institutionen ein Konto nur für Digitale Euros eröffnen und benutzen können, etwa bei der Post. Dabei soll es auch Unterstützung etwa für Menschen mit Behinderungen geben.

Offline-Zahlungen von Karte zu Karte?

Mit den Digitale-Euro-Apps sollen Zahlungen dann auch von einem Handy zum anderen möglich sein. Das heißt zum Beispiel: Wer einer Freundin fünf Euro geben will, tippt das in der eigenen App ein, hält das Handy an das der Freundin – und das Geld ist übertragen. Das soll auch offline funktionieren, ohne Internetverbindung. Selbst in Deutschland steht damit der flächendeckenden Nutzung nichts mehr im Weg.

Noch mehr offline soll es mit aufladbaren Karten gehen. Die EZB denkt sogar darüber nach, wie diese Karten so gestaltet werden können, dass sie keine zusätzliche Ausrüstung brauchen. Zwei Karten mit eigener Batterie und Eingabefeld würden für eine Überweisung reichen.

Natürlich soll man mit dem Digitalen Euro auch im Internet einkaufen können. Auch hier werden Unternehmen verpflichtet, ihn als Zahlungsmittel zu akzeptieren, mit den genannten Ausnahmen. Wahrscheinlich wird er dann eine zusätzliche Bezahlmöglichkeit unter anderen sein: Kreditkarte, PayPal, Digitaler Euro. Dabei soll der Digitale Euro allerdings überall in der Eurozone verfügbar sein, potenziell für die Endkundin billiger sein als andere Optionen – dazu später mehr – und vor allem die eigenen Daten besser schützen.

Alle wissen: Datenschutz ist wichtig

Denn im Gegensatz zu aktuellen Bezahldiensten wurde der Digitale Euro von Anfang an datenminimierend konzipiert. Die EZB betont immer wieder, dass sie eine öffentliche Institution sei und deshalb kein Interesse daran habe, mit Daten Geld zu verdienen. Die Kommission hat in ihren Entwurf für das Gesetz klar geschrieben: Weder die EZB noch die Privatbanken, die die Zahlungsdienste anbieten, sollen Nutzer:innen direkt identifizieren können.

Die Banken sollen überhaupt nur so weit Zugriff auf Informationen bekommen, wie sie das brauchen, um etwa den Gesetzen gegen Geldwäsche und Terrorismus zu entsprechen. Offline-Transaktionen sollen komplett ohne das Wissen von anderen ablaufen. Nur Zahler und Empfängerin würden wissen, dass Digitale Euros die Hand gewechselt haben.

Wohlgemerkt: Das heißt nicht, dass alle Fragen zum Datenschutz schon geklärt wären. So können Privatbanken etwa in ihre Apps durchaus Funktionen einbauen, die mehr Daten brauchen – dafür bräuchten sie aber die Zustimmung der Nutzenden. Außerdem soll die EZB laut dem Gesetz zum Digitalen Euro einen „zentralen Zugangspunkt“ für die Kennungen von Nutzer:innen betreiben können. Wie genau der gestaltet werden soll, ist noch offen.

Trotzdem ist momentan auf EU-Ebene allen Beteiligten sehr bewusst, dass der Digitale Euro datenschutztechnisch wasserdicht sein muss, wenn er Erfolg haben soll. Denn anders als PayPal hat die EU kein gewaltiges Marketingbudget, um Probleme zu übertünchen. Es ist ähnlich wie damals bei der staatlichen Corona-Warn-App im Verhältnis zur kommerziellen App Luca: Wo die staatliche Lösung den Chaos Computer Club zufriedenstellen muss, reicht es für die private Lösung, wenn ein Musiker für sie Werbung macht.

Noch viele offene Fragen

Neben dem hehren Datenschutz gibt es auch noch einen anderen Punkt, der den Digitalen Euro interessanter machen könnte als aktuelle Bezahldienste: Er könnte billiger werden. Denn die EZB wird die Infrastruktur als öffentliches Gut betreiben, ohne damit Gewinn machen zu wollen. Auch die Privatbanken müssen grundlegende Funktionen kostenlos anbieten, ansonsten sollen sie einen „angemessenen“ Gewinn machen können. Der soll sich aus Gebühren für Händler:innen finanzieren, so wie auch bei aktuellen Bezahldiensten. Die Gebühren für den Digitalen Euro sollen aber die von anderen Zahldiensten nie übersteigen dürfen.

Eine noch offene Frage ist die nach den Haltelimits. Europäische Banken haben momentan die sehr große Befürchtung, dass ihre Kund:innen all ihr Geld aus ihren Sparkonten in Digitale-Euro-Konten übertragen könnten. Auf diesen Spareinlagen fußt aber ihr Geschäftsmodell. Es soll nun deshalb Haltelimits für den Digitalen Euro geben, irgendwo im Bereich zwischen 500 und 3.000 Euro. Wo genau, wird wie so viele andere Fragen bei diesem Projekt gerade noch ausdiskutiert.

Dieser Artikel ist Teil einer Reihe zum Digitalen Euro. Die Recherche wurde vom Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung durch sein Journalist-in-Residence-Programm finanziell unterstützt.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Externe Ticker

Meeting with President of Turkiye Recep Tayyip Erdogan

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. Juli 2024 - 13:25

Vladimir Putin met with President of the Republic of Turkiye Recep Tayyip Erdogan in Astana.

Kategorien: Externe Ticker

U.S. Supreme Court: Soziale Netzwerke dürfen weiter Inhalte moderieren

netzpolitik.org - 3. Juli 2024 - 13:19

Zwei Gesetze aus Texas und Florida sollten es Social-Media-Plattformen erschweren, von Nutzer*innen erstellte Beiträge zu moderieren. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat nun entschieden, dass die Gesetze erneut überprüft werden müssen.

Der Supreme Court lässt zwei Antidiskriminierungsgesetze aus Texas und Florida erneut überprüfen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

Dürfen Soziale Netzwerke nach eigenem Ermessen Postings moderieren oder löschen? Diese Frage stand im Zentrum zweier Gesetze aus Florida und Texas, die nun vor dem Supreme Court of the United States (SCOTUS) auf den Prüfstand kamen. Die beiden konservativ regierten Bundesstaaten sahen in der Moderation von Inhalten einen Eingriff in die Redefreiheit und schoben ihr einen Riegel vor. Der Supreme Court entschied am Montag ganz im Gegenteil: Social-Media-Diensten vorzuschreiben, was sie verbreiten müssen, sei der viel größere Eingriff in die freie Meinungsäußerung.

Der Supreme Court sieht die Plattformen generell erst einmal als eine Art Verleger. Die Zusammenstellung und Kuratierung von Inhalten anderer zu einem eigenen Produkt gewähre den Plattformen den Schutz des ersten Verfassungszusatzes, der unter anderem die Rede- und die Pressefreiheit absichert.

Die entsprechenden Gesetze in Texas und Florida waren 2022 verabschiedet worden. Zuvor hatten republikanische Politiker die oft aus dem liberalen Kalifornien stammenden Technologieunternehmen dafür kritisiert, dass sie konservative Ansichten diskriminieren würden. Auslöser war auch der Ausschluss von Donald Trump von Twitter und anderen Plattformen nach dem Angriff auf das Kapitol im Januar 2021.

Streit um die Meinungsfreiheit

Daraufhin hatten die beiden Bundesstaaten leicht unterschiedliche Gesetze erlassen, die die Möglichkeit zur Moderation limitieren sollten. Das Gesetz aus Florida verbietet großen Internetplattfomen, Politiker*innen und Medienunternehmen länger als 14 Tage auszuschließen. Ihre Postings dürfen weder weiter noch weniger weit verbreitet werden als die anderer. Zudem müssen die Plattformen bei Sperrung von Kommentaren die Urheber*innen informieren und diesen das Recht einräumen, die Entscheidung anzufechten.

Das Gesetz von Texas untersagt es Plattformen, Beiträge zu entfernen, mit Hinweisen wie Faktenchecks zu versehen, oder einige, etwa mittels Empfehlungsalgorithmen, weiter zu verbreiten als andere. Maßnahmen zum Jugendschutz sind nur erlaubt, wenn die Betreiber dazu von außen aufgefordert werden, auch Gewaltaufforderungen sind weitgehend zu dulden. Beide Gesetze verpflichten die Unternehmen auch, jede einzelne Moderationsentscheidung zu begründen. Die Gesetze betreffen nicht nicht nur Soziale Netzwerke, sondern auch andere Online-Dienste wie Uber und Etsy, wo die Auswirkungen noch völlig ungeklärt sind.

Die Branchenverbände Netchoice und Computer and Communications Industry Association klagten gegen die Gesetze, die angerufenen Berufungsgerichte kamen zu unterschiedlichen Schlüssen und reichten die Entscheidung an das höchste Gericht weiter.

Obwohl der SCOTUS eine einstimmige Entscheidung getroffen hat, ist die Auseinandersetzung noch nicht fertig ausgefochten. Um ausstehende Details zu klären, müssen sich nun untergeordnete Gerichte erneut mit den Fällen beschäftigen. Doch die Leitlinien, wie die Gesetze und ihre Auswirkungen zu analysieren sind, hat der Supreme Court recht klar mitgegeben. Die Electronic Frontier Foundation spricht in einer ersten Einschätzung sogar schon von einem „Sieg“ für die Internetfreiheit.

Steigende automatisierte Inhaltsmoderation

So ist die Inhaltsmoderation erst einmal grundsätzlich durch den ersten Verfassungszusatz geschützt. Auch die Zielrichtung der Gesetze – gegen die Diskriminierung konservativer Stimmen – hält der Oberste Gerichtshof für fragwürdig. Die Begründung, dass dadurch der „Marktplatz der Ideen“ bereichert würde, sei nicht ausreichend. Denn es sei nicht Aufgabe der Regierung, zu entscheiden, was das richtige Maß von privater Meinungsäußerung ist, so die Begründung des Gerichts. „So unvollkommen der private Marktplatz der Ideen auch sein mag, hier gab es einen noch schlechteren Vorschlag – die Regierung selbst entscheidet, wann die Rede unausgewogen ist, und zwingt dann die Sprecher, mehr von einigen Ansichten oder weniger von anderen zu liefern“, so die Begründung der Mehrheit der Richter*innen.

Eine der Richter*innen beleuchtete in einer weiterführenden Stellungnahme auch die Auswirkungen, die der Einsatz von sogenannter Künstlicher Intelligenz bei der Moderation und Zusammenstellung der Streams juristisch haben könnte. Laut der konservativen Amy Coney Barrett könnten Algorithmen, die darauf programmiert sind, bestimmte Inhalte zu entfernen oder zu priorisieren, als Umsetzung der Entscheidungen eines Menschen angesehen werden. Die Analyse könne jedoch anders ausfallen, wenn ein Plattformbetreiber eine sogenannte KI auffordert, zu bestimmen, welche Inhalte entfernt werden sollen. Laut Barrett ist die Gesetzeslage noch einmal anders, wenn die Plattform nicht in den USA residiert. Denn nur US-amerikanische Unternehmen könnten sich auf den ersten Verfassungszusatz berufen.

Mehr Macht für den Supreme Court

Kurz zuvor hatte der SCOTUS zwei weitere netzpolitisch relevante Entscheidungen gefällt. Beide betreffen die Macht von Exekutivbehörden. Vor einer Woche hatte das Oberste Gericht klargestellt, dass die Regierung oder Behörden wie das FBI weiterhin an Online-Dienste herantreten können, um etwa gegen Desinformation vorzugehen.

Und am Freitag hob der SCOTUS die 40 Jahre alte „Chevron“-Doktrin auf, die besagte, dass Gerichte sich bei der Auslegung von Gesetzen auf die Expertise von Bundesbehörden verlassen müssen. Bislang waren in den USA zahlreiche Entscheidungen, beispielsweise die zur Netzneutralität oder auch solche zur Begrenzung von Schadstoffausstößen, von Regulierungsbehörden wie der FCC getroffen worden.

Künftig haben bei der Auslegung unklarer Gesetze immer Gerichte das letzte Wort. Schon jetzt reiben sich Lobbyorganisationen die Hände, die in den kommenden Jahren viele Regulierungsentscheidungen juristisch anfechten dürften. Nicht wenige davon könnten letztlich vor dem SCOTUS landen – was dessen zunehmende Machtfülle noch weiter steigern wird.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Falsches auslegen des Parkausweises führt zur Strafe

Lesedauer 2 Minuten

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schwerin hat deutlich gemacht, dass das Ablegen eines Parkausweises auf der Mittelkonsole eines Fahrzeugs nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine „gut lesbare“ Auslage entspricht (Urteil vom 08.05.2023, Az. 35 OWi 83/23).

Beschreibung des Falles

Ein Mann, der einen Fahrdienst für einen befreundeten Rollstuhlfahrer durchführte, parkte sein Fahrzeug auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz.

Obwohl er im Besitz eines Parkausweises war, konnte eine Polizeistreife diesen bei einer Kontrolle nicht entdecken.

Das Fahrzeug wurde daraufhin von einem beauftragten Unternehmen umgesetzt. Der Fahrzeughalter erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht Schwerin, um gegen diese Maßnahme vorzugehen und das verhängte Bußgeld von 55 Euro anzufechten.

Verhandlung vor Gericht

In der Verhandlung erklärte der Betroffene, dass er seinen Parkausweis auf der Mittelkonsole seines Fahrzeugs abgelegt habe.

Zur Unterstützung seiner Aussage legte er ein Foto vor, das nach dem Umsetzen des Fahrzeugs aufgenommen wurde und den Parkausweis teilweise verdeckt auf der Mittelkonsole zeigte.

Der Mann argumentierte, dass der Ausweis bei sorgfältiger Prüfung durch die Ordnungsbeamten hätte erkannt werden können.

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes widersprach dieser Darstellung und erklärte, dass bei der Kontrolle weder bei der ersten noch bei der zweiten Sichtprüfung ein lesbarer Parkausweis zu erkennen gewesen sei.

Auch das beauftragte Unternehmen, das das Fahrzeug umsetzte, konnte keinen Parkausweis entdecken und fertigte entsprechende Fotos an.

Gesetzliche Grundlagen für die Lesbarkeitsanforderungen

Gemäß § 42 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen alle Verkehrsteilnehmer die durch Verkehrszeichen angeordneten Gebote und Verbote beachten.

Dazu gehört auch, dass Parkausweise, Parkscheiben oder Parkscheine gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein müssen.

Die Begriffe „lesbar“ und „gut lesbar“ wurden vom Gericht detailliert ausgelegt. „Lesbar“ bedeutet, dass der Text ohne Schwierigkeiten für das Auge erkennbar sein muss, und „gut“ bedeutet, dass das Lesen einfach und mühelos erfolgen kann.

Falsche Position in der Auslage des Parkausweises

Das Gericht betonte, dass diese Anforderungen im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren. Die Mittelkonsole eines Fahrzeugs sei aufgrund ihrer Position und der möglichen teilweisen Bedeckung des Ausweises nicht geeignet, die geforderte Lesbarkeit zu gewährleisten.

Lesen Sie auch:

Der Abstand zur Windschutzscheibe und die zusätzliche Abdeckung durch andere Gegenstände machten es unmöglich, den Ausweis ohne erheblichen Aufwand zu erkennen.

Empfehlungen zur Auslage von Parkausweisen

Das Amtsgericht Schwerin hob hervor, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen Parkausweise stets in der Nähe der Fenster ausgelegt werden sollten.

Dies umfasst die Windschutzscheibe, Seiten- oder Heckscheiben sowie die Abdeckplatte des Gepäckraums. Diese Positionen ermöglichen es dem Überwachungspersonal, den Ausweis ohne Schwierigkeiten zu erkennen und zu lesen.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Falsches auslegen des Parkausweises führt zur Strafe erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

With about 500 titles, Syrian General Organization of books participates in the 44th Flower Fair

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Juli 2024 - 13:12

Damascus, SANA-Syrian General Organization of Books participated in the 44th International Flower Fair currently being held in Tishreen Park and last till 14th of current month.

The Organization’s pavilion participates with about 500 titles, including its latest publications of literary, intellectual, philosophical, scientific, and children’s books, in addition to series and periodicals.

In a statement to SANA, the Director General of the Organization, Dr. Nayef Al-Yassin, said thatthis participation comes within the framework of the Organization’s constant effort to provide good books, at a reasonable price, to reading lovers wherever they are and to enrich public cultural life.

Fedaa al-Rahai

 

Kategorien: Externe Ticker

Kriegseinsatz mit dem Mund: Wackere „Wir-würden-ja-Soldaten“ zeigen Präsenz in den Medien – weit weg vom Kampf an der Front

„Es wäre nur gerecht, wenn auch Ältere dienen“ – mit diesen Worten tritt Christopher Lauer in einem Spiegel-Beitrag an die Öffentlichkeit. Der ehemalige Politiker der Piraten sagt, dass er vor 20 Jahren „Zivi“ war, aber nun aufgrund des Krieges in der Ukraine „vieles anders“ sei. Unter dem regen Gebrauch der „Möglichkeitsform“ lassen aktuell so manche Akteure in den Medien durchblicken, dass sie auch selbst die Waffe in die Hand nehmen würden. Selbstredend erwarten sie das dann auch von anderen. In Anbetracht eines solchen hypothetischen Tatendrangs: Warum sind eigentlich alle wackeren „Wir-würden-ja-Soldaten“ nicht längst selbst in den Krieg gezogen? Für die Ukraine. Für unser aller Freiheit. Weil sie wissen: Zwischen Maulheldentum und dem Kampf an der Front liegt eine Welt. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Mit dem Mund waren schon immer alle Helden. Wer würde im Ernstfall nicht…? Schon der Besuch irgendeines Stammtischs zeigt: Kämpfer, Krieger, Teufelskerle – zwischen Bier und Korn ist die Weltenrettung immer nah. Dagegen spricht nichts und es hat Unterhaltungswert.

„Ich finde Krieg eher uncool. Aber im Ernstfall würde ich eine Waffe in die Hand nehmen“, lautet die Überschrift eines von Lauer verfassten Spiegel-Artikels. Die Formulierung „eher uncool“ lässt im Hinblick auf die furchtbaren Schäden, die Soldaten aus einem Krieg davontragen, erahnen: Jetzt kommt Dampfplauderei. Dass 18-Jährige mit einem Fragebogen der Bundeswehr im Hinblick auf eine Wehrpflicht belästigt werden, rechtfertigt Lauer so: „Angesichts der sich veränderten sicherheitspolitischen Lage ist das Vorgehen nachvollziehbar.“

Es gab mal eine Zeit, da standen im Spiegel Aussagen, geprägt von analytischem und intellektuellem Tiefgang. Heute setzt die Redaktion ihren Lesern so etwas vor. Die Formulierung „einer sich veränderten sicherheitspolitischen Lage“ liest sich, als wäre sie der NATO-Pressestelle entnommen. Ein namentlich benanntes, konkret handelndes Subjekt kommt darin nicht vor. Die gesamte geostrategische, tiefenpolitische Machtdimension, die den Krieg in der Ukraine bestimmt: ausgeblendet. Die Interessen der beiden Mächte USA und Russland: nicht vorhanden. Der militärisch-industrielle Komplex der USA samt seinen Akteuren: unsichtbar.

Der Text Lauers bedarf gar keiner genaueren Analyse. Allein diese Stelle offenbart die Eindimensionalität, die ihm auf der „analytischen“ Ebene zugrunde liegt. Und so betrachtet Lauer es dann auch als eine Frage der „Generationengerechtigkeit“, dass sich auch 30- bis 40-Jährige im „Fall der Fälle“ an der „Landesverteidigung“ beteiligen sollten. Schließlich: Diese Gruppe war ja aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht vom „Dienst an der Waffe“ ausgenommen. Anders gesagt: Die grundsätzlichen Fragen zur Herkunft von Kriegen, vom Sinn und Unsinn der oft beschönigenden Phrase von der „Landesverteidigung“ sind hier reduziert auf eine kindergartenmäßige „Gerechtigkeitsfrage“.

Vor kurzem erst sagte BAP-Sänger Wolfgang Niedecken in Bezug auf den Krieg in der Ukraine: „Frieden schaffen ohne Waffen, das funktioniert leider nicht“. Niedecken zuvor kam Campino, der Sänger der Toten Hosen. Campino sagt schon 2022 in einem Stern-Interview, dass er zwar 1983 bei seiner Einberufung den Dienst an der Waffe verweigert habe, aber heute, „unter diesen Umständen“, er das „wahrscheinlich“ nicht mehr tun würde. Da ist er wieder, der Konjunktiv, die Möglichkeitsform.

In Anbetracht des Angriffs Russland auf die Ukraine: Alle würden. Wahrscheinlich. Irgendwie.

Fragen drängen sich an dieser Stelle auf. Erstens: Sonst sind Medien darauf bedacht, den Meinungskorridor schmal zu halten und verweisen dabei auf ihren qualitätsjournalistischen Auftrag. Warum aber wird dann solchen Aussagen Raum gegeben? Die Antwort lautet: Weil diese Äußerungen ganz gut zum Primat des Militärischen passen. Die Verankerung der „Zeitenwende“ soll eben auch in der Gesellschaft vollzogen werden. Dazu braucht es „mutige“ Stimmen von mehr oder weniger bekannten Persönlichkeiten, die in der gewünschten Richtung im Konjunktiv darüber reden dürfen, was sie tun würden, wenn es notwendig wäre.

Zweitens: Warum sind diejenigen, die von der „veränderten sicherheitspolitischen Lage“ sprechen und zugleich wollen, dass ihre Mitmenschen die Waffe in die Hand nehmen, nicht selbst längst an der Front? Warum nicht mit „gutem“ Beispiel vorangehen? Warum nicht im Sinne von Eigeninitiative eine Freiwilligeneinheit mit kampfeswilligen Rock-, Pop-, Superstars, „mutigen“ Politikern und Werte-Experten zusammenstellen, die mit Stahlhelm und Gesang an die ukrainische Front ziehen? Schließlich: Demokratie, Freiheit fordert Einsatz von jedem. Warum wird das Stahlhelmchen nur für Interviews aufgezogen? Weil alle wissen: Die Gefahren bei der Dampfplauderei in Qualitätsmedien und am Stammtisch sind überschaubar. Die Gefahren im Kriegseinsatz an der Front sind so groß, dass am Ende Verstümmelung und Tod stehen.

Kategorien: Externe Ticker

Pfändungsschutzkonto: Auf dem P-Konto Geld ansparen

Lesedauer 3 Minuten

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erlaubt es Kontoinhabern, trotz bestehender Pfändungen, Gelder innerhalb bestimmter Grenzen anzusparen.

In welchem Rahmen das möglich ist und auf welche gesetzlichen Regelungen dabei geachtet werden muss, erläutern wir auch anhand einer Beispielrechnung in diesem Artikel.

Guthaben auf dem P-Konto ansparen

Schuldner können nicht verbrauchtes Guthaben auf ihrem P-Konto, das unterhalb des Pfändungsfreibetrags liegt, in den nächsten drei Monaten übertragen. Dies wurde durch eine Änderung der Zivilprozessordnung (§ 899 Abs. 2 ZPO) am 1. Dezember 2021 ermöglicht.

Diese Regelung erlaubt es, unpfändbares Guthaben über mehrere Monate anzusparen, um größere Ausgaben zu tätigen. Vor dieser Änderung war das Ansparen nur für den nächsten Monat möglich.

Der genaue Gesetzestext dazu lautet:

Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst. Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.

Gesetzliche Grundlage und das FIFO-Prinzip

Das Gesetz besagt, dass nicht verbrauchtes Guthaben aus dem jeweiligen Kalendermonat in den folgenden drei Monaten zusätzlich zum pfändungsfreien Betrag unpfändbar bleibt.

Ausgaben werden dabei nach dem „First In – First Out“-Prinzip (FIFO) verrechnet.

Der Gesetzgeber drückt es folgendermaßen aus, in § 899 Abs. 2 ZPO heißt es hierzu:

Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.

Das bedeutet, dass Ausgaben oder Abhebungen zuerst vom bestehenden Guthaben des Vormonats abgezogen werden.

Lesen sie auch:

Erst wenn das Guthaben aufgebraucht ist, dürfen Ausgaben vom Freibetrag verwendet werden.

Beispielrechnung: Ansparen auf dem P-Konto

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Funktionsweise des Ansparens:

  • 1. Monat: Lisa gibt von ihrem 1.600 € Grundfreibetrag 1.100 € aus und überträgt 500 € in den nächsten Monat.
  • 2. Monat: Sie gibt 1.300 € aus (1.600 € Grundfreibetrag + 500 € Übertrag), wodurch 800 € in den Folgemonat übertragen werden.
  • 3. Monat: Ausgaben von 1.300 € (1.600 € Grundfreibetrag + 800 € Übertrag), Restbetrag 1.100 €.
  • 4. Monat: Ausgaben von 1.200 € (1.600 € Grundfreibetrag + 1.100 € Übertrag), Restbetrag 1.500 €.
  • 5. Monat: Nach Ablauf des vierten Monats verfällt der Pfändungsschutz für die 500 € aus dem ersten Monat. Neue Berechnung: 1.600 € Grundfreibetrag + 1.000 € (1.500 € – 500 €) = 2.600 €, abzüglich 1.400 € Ausgaben ergibt 1.200 € Übertrag.
  • 6. Monat: Pfändungsschutz für 300 € aus dem zweiten Monat verfällt. Neue Berechnung: 1.600 € Grundfreibetrag + 900 € (1.200 € – 300 €) = 2.500 €, abzüglich 1.250 € Ausgaben ergibt 1.250 € Übertrag.
Höchstgrenze des angesparten Betrags

Insgesamt können Schuldner theoretisch bis zum vierfachen Pfändungsfreibetrag ansparen, was bei einem Freibetrag von 1.600 € insgesamt 6.400 € entsprechen kann, vorausgesetzt, es erfolgen keine Ausgaben.

Weitere Beiträge zum P-Konto:

Erweiterte Freibeträge

Zusätzliche Freibeträge, die etwa aufgrund von Unterhaltspflichten anerkannt wurden, können ebenfalls angespart werden.

So können Alleinerziehende mit einem monatlichen Freibetrag von 2.000 € innerhalb dieser Grenze Gelder über mehrere Monate hinweg ansparen.

Ansparen auf dem Pfändungsschutzkonto: Theorie und Praxis

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet zwar die Möglichkeit, Gelder innerhalb bestimmter Grenzen anzusparen, doch in der Praxis ist dies oft problematisch und nur in wenigen Fällen sinnvoll.

Praktische Überlegungen zum Ansparen

Das Ansparen von Geld auf einem P-Konto kann in bestimmten Situationen nützlich sein, etwa für feststehende Nebenkostennachzahlungen oder dringende Neuanschaffungen wie eine Waschmaschine oder einen Fernseher.

In den meisten Fällen sollte jedoch nicht verbrauchtes Guthaben zur Tilgung der Kontopfändung genutzt werden.

Bestehen neben der Kontopfändung weitere Schulden, ist es ratsam, zunächst ein Gesamtkonzept zur Entschuldung zu erstellen.

Eine bevorzugte Behandlung einzelner Gläubiger kann unter Umständen als Gläubigerbegünstigung gemäß § 283c StGB ausgelegt werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Probleme mit dem FIFO-Prinzip

In der Praxis führt das Ansparen auf einem P-Konto häufig zu Problemen mit den Banken, da das „First In – First Out“-Prinzip oft nicht korrekt angewendet wird.

Da es häufig an den finanziellen Mitteln fehlt, um mit der Bank einen Rechtsstreit über das einbehaltene Guthaben zu führen, empfiehlt es sich, für notwendige Anschaffungen eher klassisch im Sparschwein zu sparen oder die Abschlagszahlungen freiwillig zu erhöhen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Der Beitrag Pfändungsschutzkonto: Auf dem P-Konto Geld ansparen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Früher in Rente: Diese Abschläge für die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964

Lesedauer 2 Minuten

Wer 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung nachweisen kann, kann bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings gibt es dafür Abschläge. Wie hoch sind diese, mit welchen Einbußen muss man rechnen?

Vorzeitige Rente bedeutet Abschläge

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, kann dies tun. Allerdings müssen dafür Abschläge in Kauf genommen werden, die 0,3 Prozent der Rente pro Monat betragen.

Maximal sind 14,4 Prozent Abschläge möglich.

Bis zum Ende des Lebens

Achtung: Dieser Abschlag gilt bis zum Ende Ihres Lebens, also auch nachdem die Betroffenen das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Manche übersehen diese Tatsache und erleben später eine böse Überraschung.

Wie hoch sind die Abschläge bei der Rente mit 63?

Wie hoch sind Ihre Abschläge, wenn Sie mit 63 vorzeitig in die Rente eintreten? Das hängt davon ab, in welchem Jahr Sie zur Welt kamen:

  • Im Jahrgang 1959 büßen Sie 11,4 Prozent der Rente ein,
  • 1960 zwölf Prozent,
  • 1961 12,6 Prozent,
  • 1962 13,2 Prozent,
  • 1963 13,8 Prozent und
  • ab 1964 schließlich 14, 4 Prozent.
Was ist die Wartezeit?

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung haben erst nach einer festgesetzten Versicherungsdauer Anspruch auf eine Rente, wenn die Betroffenen das Renteneintrittsalter erreicht haben. Diese Mindestversicherungszeit heißt auch Wartezeit.

Laut Paragraf 51 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches 6 werden auf die Wartezeit von 35 Jahren alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.

Was bedeutet langjährig versichert?

Als langjährig versichtert, gelten bei der Rentenversicherung alle, für die 35 Jahre Wartezeit anerkannt werden. Wer 1964 oder später geboren wurde, für den oder die gilt bei 35 Jahren eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Was wird bei der Wartezeit für langjährig Versicherte berücksichtigt?

In die Altersrente nach 35 Beitragsjahren fließen ein: Beiträge, die während einer Erwerbstätigkeit, also angestellten Beschäftigung oder Selbstständigkeit gezahlt wurden.

Was gilt zusätzliche als Wartezeit

Auch Arbeitslosengeld I und II, Übergangsgeld und Krankengeld werden als Wartezeit gezählt. Als Wartezeit gelten ebenso freiwillige Beiträge, der der Versicherte zusätzlich leistete.

Auch Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr wird berücksichtigt und gegebenenfalls auch für Kinder unter zehn Jahren.

Höusliche Pflege wird als Wartezeit angerechnet, wenn sie nicht erwerbsmäßig betrieben wurde, desgleichen Monate aus einem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.

Was wird angerechnet?

Angerechnet werden weiterhin Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden lediglich anteilig berücksichtigt.

Generell gelten als Wartezeit auch die Monate und Jahre von Versicherten, in denen diese keine Beiträge leisten konnten. Dazu zählen Schwangerschaft und Krankheit (Krankengeld), schulische Ausbildung und Studium.

Berücksichtigt werden auch Zeiten eines Rentensplitting unter Eheleuten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Ersatzzeiten (unter anderem politische Verfolgung in der DDR).

Der Beitrag Früher in Rente: Diese Abschläge für die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Zwölf Prozent mehr Rente – Welche Rentner sind betroffen?

Lesedauer 2 Minuten

Im Juli 2024 kommt eine allgemeine Erhöhung der gesetzlichen Renten. Erwerbsgeminderte erhalten ab Juli zudem einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Eine Gruppe unter diesen erhält so ein sattes Plus von zwölf Prozent.

Betroffen sind rund drei Millionen Menschen

Die Rentenkasse informiert: “Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt den Zuschlag ab Juli zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten sowie sich daran anschließende Alters- und Hinterbliebenenrenten. Die Auszahlung erfolgt automatisch und wird für eine Übergangszeit gesondert überwiesen, ein Antrag muss nicht gestellt werden.”

Warum gibt es den Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente?

Die Regelungen für die Erwerbsminderungsrente wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert. Doch von den Verbesserungen im Juli 2014 und ab Januar 2019 profitierten bisher nur diejenigen, die neu in die Rente eintraten. Jetzt soll ein Ausgleich geschaffen werden, für all jene, die bereits vor 2019 Erwerbsminderungsrente bezogen.

Lesen Sie auch:

Allgemeine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent

Die generelle Erhöhung der gesetzlichen Renten liegt dieses Jahr bei 4,57 Prozent und beginnt ab Juli 2024. Im Juli startet ebenfalls die Anpassung der Erwerbsminderungsrenten.

Wer bekommt im Juli die erhöhte Erwerbsminderungsrente?

Betroffen sind alle, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen und darüber hinaus diejenigen, deren Renten damit verbunden sind, also Altersrentner, die aus der Erwerbsminderung kamen oder Witwer und Witwen.

Müssen Sie einen Antrag stellen?

Alle Berechtigten bekommen den Zuschlag automatisch und erhalten zudem einen Brief der Rentenversicherung, in dem sie über die Zahlung informiert werden. Sie müssen also keinen Antrag stellen.

Ein saftiger Zuschlag

Dieser Zuschlag ist mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 einen Anspruch hatte, der oder die erhält 7,5 Prozent mehr Erwerbsminderungsrente als bisher.

Für diejenigen, die ab Juni 2014 bis Dezember 2014 in Bezug waren, gibt es 4,5 Prozent. Außerdem erhalten sie noch die 4,57 Prozent Plus für alle Rentnerinnen und Rentner.

Wer also zwischen 2001 und Mitte 2014 Erwerbsminderungsrente bezog und in Altersrente ist, bekommt insgesamt einen Zuschlag von 12,07 Prozent.

Der Zuschlag erfolgt in zwei Stufen

Der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrenten erfolgt in zwei Schritten. Ab Juli erhalten die Betroffenen das Plus erst einmal monatlich separat von der Rente überwiesen. Dies wird zwischen dem jeweils zehnten und zwanzigsten des Monats der Fall sein. Ab Dezember 2025 wird der dann individuell berechnete Zuschlag in die Rente einbezogen.

Der Sozialverband VdK erklärt das Verfahren: „Ab dem 1. Juli wird den Rentnerinnen und Rentnern ein einfach berechneter und in der Höhe vergleichbarer Zuschuss ausgezahlt.

Erst zum 1. Dezember 2025 kann die DRV den sachgemäßen Zuschlag an Betroffene auszahlen. Dann wird auch geprüft, ob der einfache Zuschlag zu niedrig war und rückwirkend ausgeglichen werden muss.”

Müssen Betroffene Geld zurückzahlen

Berechtigte müssen sich allerdings keine Sorgen machen, ob die Pauschale in ihrem Fall zu hoch ausfällt und sie im Dezember 2025 Geld zurückzahlen müssen.

In diesem Fall können sie sich im Gegenteil freuen. Liegt die Pauschale über dem dann später individuell berechneten Betrag, dann können die Betroffenen die Überzahlung behalten.

Der Beitrag Zwölf Prozent mehr Rente – Welche Rentner sind betroffen? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Gruppe aus Frankfurt übernimmt Öcalan-Wache in Straßburg

Eine Gruppe aus Frankfurt am Main hat die Mahnwache für die Freiheit von Abdullah Öcalan in Straßburg übernommen. Die Dauermahnwache im Straßburger Europaviertel wird seit Juni 2012 von wöchentlich wechselnden Gruppen aus verschiedenen europäischen Ländern betreut. Die Frankfurter Gruppe forderte die europäischen Institutionen und insbesondere das Komitee des Europarats zur Verhütung von Folter (CPT) dazu auf, das Schweigen hinsichtlich der rechtswidrigen Isolation von Öcalan in türkischer Haft zu beenden und sich nicht an Verbrechen am kurdischen Volk zu beteiligen. „Europa muss seine eigenen menschenrechtlichen Grundsätze zur Anwendung bringen und sich seine Unabhängigkeit bewahren“, erklärte ein Sprecher der Gruppe und forderte, die Unterstützung für das faschistische Erdoğan-Regime zu beenden und das Unrecht gegenüber den Kurdinnen und Kurden nicht länger zu befürworten.

 


Hintergrund: Seit 2021 kein Lebenszeichen

Abdullah Öcalan, der 1978 die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) begründete, gilt als wirkmächtigster politischer Gefangener der Gegenwart. Seit er vor mehr als 25 Jahren im Rahmen eines internationalen Komplotts, an dem unter anderem die USA und Israel beteiligt waren, in Kenia entführt und völkerrechtswidrig an die Türkei übergeben wurde, befindet er sich unter Abschottung von der Außenwelt im Inselgefängnis Imrali. Den letzten Anwaltsbesuch erhielt der heute 75-Jährige 2019, letztmaliger Familienbesuch kam 2020 zustande. Im März 2021 wurde bedingt durch eine internationale Protestwelle ein Telefongespräch zwischen Öcalan und seinem Bruder ermöglicht, das jedoch nach wenigen Minuten aus unbekannten Gründen unterbrochen worden ist.

Seitdem gibt es kein Lebenszeichen mehr von Öcalan und seinen drei Mitgefangenen Ömer Hayri Konar, Hamili Yıldırım und Veysi Aktaş. Besuchsanträge der Istanbuler Kanzlei Asrin, die die vier Imrali-Gefangenen anwaltlich vertritt, werden von der türkischen Justiz abgelehnt, Auskunftsersuchen bleiben unbeantwortet. Zur juristischen Ummantelung werden alle sechs Monate Disziplinarstrafen verhängt. Auch internationale Initiativen zur Aufhebung der Isolation auf Imrali werden in Ankara ignoriert.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) hat nach einem Besuch im Inselgefängnis Imrali im Jahr 2019 festgestellt, dass die Incommunicado-Haft im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards steht. Das Verbot von Anwaltsbesuchen verstößt gegen die 2015 aktualisierten Standard-Mindestregeln der Vereinten Nationen (UN) für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln), gegen die Empfehlungen des Antifolterkomitees des Europarats (CPT) und gegen das türkische Vollzugsgesetz.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/Ocalan-anwalt-besucht-cpt-in-strassburg-42718 https://anfdeutsch.com/aktuelles/mauro-palma-fordert-Uberprufung-von-Ocalans-haftbedingungen-42687 https://anfdeutsch.com/aktuelles/die-isolation-von-abdullah-Ocalan-muss-aufgehoben-werden-42682

 

Kategorien: Externe Ticker

Der Spiegel sieht im Urteil zu Trumps Immunität einen „Schlüssel zur Diktatur“

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 3. Juli 2024 - 13:00
Der Oberste US-Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Donald Trump eine weitreichende Immunität für seine im Amt als US-Präsident durchgeführten „offiziellen Handlungen“ hat. Das hat Einfluss auf viele von seinen Gegnern angestrengte Prozesse, unter anderem die Verfolgung von Trump wegen der Erstürmung des Kapitol, zu der Trump die Leute angeblich angestachelt hat. Natürlich waren die […]
Kategorien: Externe Ticker

Audio: Schwerpunktgespräch mit Death in Custody

Eine Aufnahme unserer Onlineveranstaltung mit Aktivist*innen von Death in Custody zum Schwerpunktthema Militarisierung der Polizei vom 24. Juni ist ab sofort auf freie-radios.net zum Nachhören verfügbar.
Kategorien: Externe Ticker

Norwegens Kulturministerin zieht blank: Wenn die “Schwulenmutti 24” die Titten rausholt…

Der völlige Verfall der politischen Kultur ist nicht auf Deutschland beschränkt. In welche Untiefen der Würdelosigkeit man sich als Ministerin begeben kann, bewies nun auch die norwegische Kultur- und Gleichstellungsministerin Lubna Jaffery. Die Auszeichnung mit dem an sich schon fragwürdigen Titel „Schwulenmutti 2024“ veranlasste die 44-jährige Sozialistin, im Rahmen der Preisverleihung in Oslo ihre mit […]

<p>The post Norwegens Kulturministerin zieht blank: Wenn die “Schwulenmutti 24” die Titten rausholt… first appeared on Ansage.</p>

Kategorien: Externe Ticker

The Presidential Dilemma

The Presidential Dilemma

Paul Craig Roberts

The dilemma is not limited to Trump and Biden. All of us face it.

Biden cannot win despite all of the theft mechanisms the Democrats have institutionalized. A stolen election requires a close election in order to hide the theft. But the polls show no such close election.

In order to use the fraudulent electoral means put in place, the Democrats need a candidate that the media can present as neck-in-neck with Trump. Even if Democrats had such a candidate, the Biden Crime Family cannot risk Trump taking office. In the event that Trump has learned not to appoint his most dangerous enemies to the highest offices, Biden out of power faces the risk of a real investigation of his and his son’s suspect business affairs, which appear to boil down to influence peddling.

So far the Biden family has reacted negatively to the pressure on Biden from fellow Democrats to stand down. But there is room for a deal if the Democrats can find a candidate for whom they can succeed in having a stolen election accepted. The deal would be that in exchange for standing down, the replacement candidate when “elected” will have the Justice (sic) Department investigate Joe and Hunter’s business dealings and clear them from all suspicions. One wonders why the corrupt merrick garland hasn’t already done this.

For Trump the main problem is how does he form a loyal government committed to Trump’s and Trump’s supporters agenda? The Rino Republican establishment is almost as opposed to Trump as the Democrats. Where are there aware Republicans with brains and a willingness to fight the Establishment and the media which serves the Establishment?

Supposing such people exist and that Trump finds them, how does he get them confirmed in office? Confirmation is up to the Senate. Is the Senate going to put in office people who intend to dismantle the Establishment that the Senate represents?

The most important question is who will sacrifice his chances for success in life by serving in a Trump administration and going against the Establishment. There are so many ways in which the Establishment can ruin you.

When Trump, if elected, is confronted with his isolation, as he was during his first term with no reliable advisers having abandoned Brannon and Flynn, what does he do? Does he declare his re-election as vindication and make his peace with the Establishment, thereby surviving and recovering from his damaged business interests?

Trump’s support is in the people, but the people are impotent. The media lies to them continually, but enough of them continue to support the media and partake of their indoctrination from CNN, NPR, the New York Times and the rest of the presstitutes for the media to continue its lies. The media’s lies sustain the official narratives.

The people have no influence on the cabinet departments that serve the private agendas of the Establishment. All the people can do is to cast votes that might or might not be properly counted.

We already see an unpromising change in Trump. In place of analysis he blusters. If he had been in office Russia would have been too afraid to invade Ukraine and Hamas to attack Israel. In other words, he has bought into the Establishment explanations. We no longer hear that he is going to normalize relations with Russia. Instead, he is going to intimidate Russia.

This is not what the world on the brink of World War III wants to hear. We want to see leadership that acknowledges Washington and NATO’s responsibility in the ever-widening conflict. As long as we are full of self-justification, we can’t see the Russian point of view. Unless we can bring ourselves to see the Russian point of view, we will continue on our path to a major war.

Kategorien: Externe Ticker