Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Kubas Bildungssystem trotzt der Krise
Zurück in den Hinterhof: Trumps neue Lateinamerika-Politik
US-Regierung erhält direkten Zugriff auf Öl in Venezuela
The Iran War’s Costly Cycle of Retaliation
The West Bank’s Ultra-Apartheid (and the Collusive International Silence)
Israel Faces Toxic Blowback From Its Genocide in Gaza
«NZZ» und Neutralität – einst und jetzt: Die «alte Tante» wird vergesslich
Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) war einmal stolz darauf, die Welt aus der Perspektive eines neutralen Landes zu betrachten. Heute scheint sie zunehmend die Welt aus der Sicht des westlichen Machtblocks zu sehen – und die schweizerische Neutralität gleich mit.
Der eigentliche Skandal der Ära des abtretenden Chefredaktors Eric Gujer ist nicht, dass die NZZ Russland kritisiert. Nicht, dass sie für eine engere Zusammenarbeit mit Europa eintritt. Und auch nicht, dass sie eine Meinung zur NATO oder zur US-Außenpolitik hat. Das alles darf eine Zeitung. Das Problem beginnt dort, wo die Zeitung ihre eigene Schweizer Tradition umdeutet und aus der Neutralität eine moralisch fragwürdige Haltung macht.
Weltwoche -Autor Philipp Gut hat diesen Bruch in seinen beiden aktuellen Beiträgen (hier und hier) über die NZZ und die Neutralität präzise herausgearbeitet. Sein Ausgangspunkt ist die eigene Geschichte des Blattes. Und diese Geschichte fällt für die heutige NZZ ausgesprochen unbequem aus.
Willy Bretscher, NZZ-Chefredaktor von 1933 bis 1967, formulierte im Oktober 1939, unmittelbar nach Kriegsausbruch, in einem berühmten Leitartikel, die Neutralität der Schweiz sei «uneingeschränkt, absolut». Das war kein naiver Pazifismus und schon gar keine Sympathie für Hitler. Im Gegenteil: Der Aggressor war für Bretscher glasklar erkennbar. Gerade deshalb ist seine Position heute so interessant.
Bretscher unterschied zwischen der politischen Meinung des Bürgers und der Neutralität des Staates. Die Schweizer konnten einen Krieg moralisch beurteilen, sie konnten für die eine oder andere Seite Sympathien empfinden – großmehrheitlich für die Alliierten. Der Staat aber hatte neutral zu bleiben. Das war der entscheidende Punkt. Neutralität bedeutete nicht, keine Meinung zu haben. Sie bedeutete, nicht Partei zu werden. Und genau diese Unterscheidung scheint der heutigen NZZ zunehmend abhandenzukommen.
Aber Neutralität ist unbequem und schwierig. Gut erinnert daran, dass Bretscher bereits 1942 das «Martyrium der Neutralität» beschrieb: Die Schweiz könne es beim besten Willen keiner der Kriegsparteien recht machen. Genau das war der Preis der Neutralität. Sie bestand gerade darin, sich dem Druck der jeweiligen Machtblöcke nicht zu unterwerfen. Die historische NZZ verstand das. Die heutige scheint darin zunehmend ein Problem zu sehen.
Gujers neue Neutralität, die nicht als solche wahrgenommen wirdEric Gujer hat 2024 selbst dargelegt, wie er eine moderne Schweizer Neutralität versteht: Keine Bündnisverpflichtungen, keine direkte Beteiligung an Kriegen, aber zugleich ein klares Bekenntnis zur «westlichen Gemeinschaft» und einen aktiven Beitrag dagegen, dass «Putin und Konsorten die Welt nicht nach ihrem autoritären Willen umgestalten können».
Hans Geiger hat diese Definition kürzlich scharf kritisiert. Seine Argumentation ist simpel: Wenn die Schweiz aktiv gegen eine Konfliktpartei Stellung bezieht, ist die Frage berechtigt, wie sich das noch mit dem klassischen Begriff der Neutralität verträgt. Denn Neutralität ist ihrem Wesen nach nicht «westliche Neutralität». Sie ist Unparteilichkeit. Das ist keine semantische Spitzfindigkeit. Es ist der Kern des Begriffs.
Wer sagt, die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und aktiv gegen deren geopolitischen Gegner auftreten, beschreibt eine politische Ausrichtung. Er kann diese Ausrichtung für richtig halten. Aber er sollte sie nicht als selbstverständliche Fortsetzung der traditionellen Schweizer Neutralität verkaufen. Genau hier liegt der Bruch.
Vom Neutralitätsgegner zum «Putin-Versteher»Besonders problematisch wird es, wenn die Befürworter einer konsequenten Neutralität nicht mehr mit Argumenten bekämpft, sondern politisch etikettiert werden. Gut zitiert Gujers Attacken auf SVP-Übervater Christoph Blocher. Wer für eine umfassende Neutralität eintrete, werde bei Gujer in die Nähe von «Putin»-Positionen gerückt. Blocher werden Geschichtsklitterung und eine bewusste Legitimierung russischer Aggression vorgeworfen. Die Übereinstimmung einzelner Aussagen mit Positionen des Moskauer Außenministeriums wird zum Argument gegen ihn. Damit verändert sich die Debatte grundlegend. Denn die Frage, ob die Schweiz neutral bleiben soll, ist eine verfassungs- und staatspolitische Frage. Sie ist keine Gesinnungsprüfung.
Man kann Blocher politisch ablehnen. Man kann die SVP ablehnen. Man kann Russland scharf verurteilen. Aber daraus folgt nicht, dass die Forderung nach einer umfassenden Neutralität plötzlich russische Propaganda ist. Genau diese Verkürzung kritisiert Gut.
Und sie ist besonders befremdlich, weil die NZZ damit ausgerechnet jene politische Haltung diskreditiert, die einst zum festen Bestandteil ihres eigenen Selbstverständnisses gehörte.
Bretscher gegen GujerHier wird der historische Vergleich geradezu brutal. Bretscher schrieb 1939, die Schweiz müsse die Kriegsparteien gleich behandeln. Gujer erklärt heute, die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und aktiv gegen deren Gegner handeln. Bretscher warnte vor einer «willkürlichen Ausweitung des Neutralitätsbegriffes». Gujer erweitert ihn um eine politische Westbindung.
Bretscher, der Schweizer Patriot, sah Neutralität als Voraussetzung schweizerischer Eigenständigkeit. Gujer, der Deutsche, scheint sie zunehmend mit einer politischen Grundorientierung des Westens verbinden zu wollen. Das ist mehr als ein Generationenwechsel. Es ist ein Paradigmenwechsel.
Die «alte Tante» geht nach BrüsselDie Verschiebung zeigt sich nicht nur gegenüber Russland. Auch in der Europapolitik weist die NZZ immer häufiger in Richtung Brüssel. Die Schweiz soll die Chancen des EU-Pakets nutzen. Die Beziehungen zur EU werden als strategische Notwendigkeit dargestellt. Widerstand gegen weitere Integration erscheint nicht selten als Eigensinn oder als gefährliche Verweigerung.
Natürlich darf eine Zeitung für Europa sein. Aber die historische Besonderheit der Schweiz besteht gerade darin, dass sie sich nicht vollständig in einen europäischen oder atlantischen Block einordnet. Die Neutralität ist kein dekoratives Relikt. Sie ist ein Instrument schweizerischer Souveränität.
Und genau deshalb ist die Frage so wichtig, ob die NZZ noch aus der Perspektive eines neutralen Staates argumentiert – oder zunehmend aus der Perspektive jener westlichen Staaten und Institutionen, denen sie politisch nähersteht.
Die transatlantische AusrichtungDie transatlantische Ausrichtung des Blattes zeigt sich auch daran, dass Gujer 2010 gemeinsam mit dem früheren Vertreter des Project for the New American Century (PNAC), Gary J. Schmitt, und anderen Autoren ein Buch veröffentlichte, wie Transition News berichtete. Beim PNAC handelt es sich um einen neokonservativen, kriegstreiberischen US-Think-Tank.
TN offenbarte zudem im selben Beitrag, dass Felix Graf, CEO der NZZ-Gruppe, Mitglied des vom WEF-Gründer Klaus Schwab initiierten Netzwerks «Young Global Leaders» ist, dem auch zahlreiche bekannte Politiker und Wirtschaftsvertreter angehören. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen der NZZ-Spitze und dem WEF-Netzwerk. Solche Verbindungen beweisen selbstverständlich keine redaktionelle Steuerung. Sie sind aber vor dem Hintergrund der publizistischen Entwicklung der NZZ bemerkenswert.
Noch bemerkenswerter ist die sicherheitspolitische Vernetzung, die Gut in seinem zweiten Beitrag beschreibt. Gujer war demnach ehemaliges Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, einer transatlantisch ausgerichteten Organisation mit Verbindungen zu politischen Institutionen, der NATO und weiteren Akteuren. Gut stellt die Frage, ob solche Netzwerke und Funktionen nicht zumindest eine Erklärung dafür liefern könnten, weshalb die schweizerische Neutralität in Gujers publizistischer Welt eine zunehmend untergeordnete Rolle spielt. Das ist eine legitime journalistische Frage.
Denn die NZZ kann nicht gleichzeitig die Vorteile einer immer engeren Einbindung in westliche Sicherheitsstrukturen propagieren und den Eindruck erwecken, dies sei lediglich die zeitgemäße Fortsetzung ihrer traditionellen Neutralitätspolitik.
Der «Falke von der Falkenstrasse»Philipp Gut nennt Gujer den «Falken von der Falkenstrasse». Das ist polemisch. Aber es trifft einen Punkt. Denn Gujer argumentiert nicht mehr nur aus der klassischen Rolle eines Schweizer Beobachters internationaler Konflikte. Er formuliert zunehmend eine politische Richtung. Die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und zum Beispiel «Putin klar als Feind» benennen. Sie müsse aktiv dazu beitragen, dass Russland und andere autoritäre Mächte die Welt nicht nach ihrem Willen umgestalten. Das ist eine außenpolitische Haltung, die nicht von Neutralität zeugt.
Aber darf aus der Neutralität der Schweiz eine politische Westbindung gemacht werden, ohne dass man dies als Abkehr von der traditionellen Neutralität bezeichnet? Die Antwort sollte eine Zeitung wie die NZZ eigentlich selbst geben. Denn ihre eigene Geschichte liefert sie bereits.
Bretscher wusste, dass Neutralität gerade dann etwas wert ist, wenn sie unbequem wird. Wenn keiner der Kriegsparteien applaudiert. Wenn die Schweiz von allen Seiten unter Druck gesetzt wird. Wenn die Versuchung groß ist, sich moralisch auf die vermeintlich «richtige» Seite zu schlagen. Das war das «Martyrium der Neutralität».
Heute scheint das Gegenteil zu gelten: Applaus aus Brüssel, Berlin oder Washington wird zunehmend als Zeichen der richtigen Schweizer Politik verstanden – während jene, die an der traditionellen Neutralität festhalten, mit Begriffen wie «Putin-Versteher», «Appeaser» oder «Blocher-Anhänger» abgefertigt werden.
Gujer geht – aber nicht wirklichNun gibt Gujer die Chefredaktion ab. Am 1. Februar 2027 soll Schluss sein. Doch er wird Herausgeber Deutschland und soll weiterhin die großen Linien der deutschen und internationalen Politik begleiten. Der personelle Wechsel ist deshalb kein Kurswechsel, sondern back to the roots, in die deutsche Heimat. Die NZZ baut ihre internationale Positionierung weiter aus. Deutschland ist ein Wachstumsmarkt, und Gujer soll genau dort seine Erfahrung einbringen. Damit wird ausgerechnet jener Teil seines publizistischen Erbes institutionalisiert, der für die Frage nach der schweizerischen Identität des Blattes besonders relevant ist.
Die entscheidende Frage für die nächste Chefredaktion lautet deshalb nicht, ob die NZZ international und kritisch bleiben soll. Unter der Führung des legendären, dezidiert NS-kritischen NZZ-Chefredakteurs Willy Bretscher berichteten vor allem zwei Korrespondenten aus Berlin: Ernst Lemmer, vor 1933 Reichstagsabgeordneter (DDP). Er nutzte geschickt seine politischen Restkontakte im Berliner Regierungs- und Beamtenapparat, um kritische oder differenzierte Lageberichte an die Zürcher Redaktion zu übermitteln. Reto Caratsch stieß in den 1930er Jahren zum Berliner Büro der NZZ. Seine Berichterstattung wurde vom Auswärtigen Amt der Nationalsozialisten als «sehr kritisch» eingestuft.
Die «alte Tante» wird vergesslichPhilipp Guts historische Rückblende macht deutlich, wie weit der Weg inzwischen ist. Von Bretschers «uneingeschränkt, absoluter» Neutralität bis zu Gujers Bekenntnis zur westlichen Gemeinschaft liegt nicht einfach eine Modernisierung. Dazwischen liegt ein anderes Verständnis der Schweiz. Und vielleicht tatsächlich das Ende der «Alten Tante», wie sie einmal war. Nicht weil sie zu alt geworden wäre. Sondern vergesslich. Weil sie vergessen haben könnte, warum sie einst anders war als alle anderen.
Vorstand der Journalistengewerkschaft verweigert Einsatz zugunsten des sanktionierten Journalisten Doğru
Eine internationale Petition fordert seit Monaten, dass die EU ihre Sanktionen gegen den in Berlin lebenden deutschen Journalisten Hüseyin Doğru aufhebt. Über 9.000 Menschen haben unterzeichnet, darunter der griechische Ökonom Yanis Varoufakis, der britische Politiker Jeremy Corbyn und die deutschen Politiker Gregor Gysi und Günter Verheugen.
Wie Multipolar berichtete, hat sich kürzlich auch die Mitgliederversammlung des Landesverbands Berlin-Brandenburg der Deutschen Journalisten-Union (DJU) dieser Forderung angeschlossen. Sie appelliere dafür an die Gewerkschaftsspitze, die jedoch bremse. Gegenüber dem Portal erklärte ein Sprecher von Verdi im Namen des DJU-Bundesvorstands, dass es beim Fall Doğru gar nicht um Pressefreiheit gehe. Die Begründung lautet:
«Es ist fraglich, wie die anfangs im russischen Staatsmedien-Netzwerk platzierte Plattform des Betroffenen zuletzt finanziert wurde und ob es sich hier um unabhängigen Journalismus handelt. Nur dieser wird durch die Pressefreiheit geschützt. Der dju-Bundesvorstand sieht daher – auch in Abstimmung mit dem ver.di-Bundesvorstand – keine Veranlassung, seine Haltung in dieser Sache zu ändern.»
Multipolar weist deshalb Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, darauf hin, dass im entsprechenden Artikel 5 des Grundgesetzes nirgends stehe, dass nur unabhängiger Journalismus durch die Pressefreiheit geschützt wird. Dieser Schutz gelte explizit für jeden.
Dem Portal zufolge ist die Bezeichnung «unabhängiger Journalist» sowieso oft eine Fiktion. Denn angesichts der Medienfinanzierung seitens großer Unternehmen, Milliardären wie Bill Gates und der Regierung stelle sich die Frage, ob Medien tatsächlich unabhängig sind. Laut Multipolar dürfte diese Frage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sanktionen jedoch kaum von Bedeutung sein. Die Begründung:
«Denn wenn der von einer Regierungsbehörde hingeraunte Verdacht einer fragwürdigen Finanzierung es schon rechtfertigen soll, dass – abseits des Rechtssystems, ohne jedes Gerichtsurteil – einem Bürger sein Vermögen gesperrt und seine Reisefreiheit entzogen wird, dann ist das ein Rückfall ins Mittelalter. Ist dieser Bürger dazu noch Journalist, also jemand, dessen Arbeit andere Bürger nutzen, um sich frei eine Meinung bilden zu können, dann ist die Gewerkschaft gefragt. Umso mehr, wenn diese von sich selbst sagt, ‹der Schutz von Medienschaffenden und die Verteidigung der Pressefreiheit bestimmt unsere Agenda›.»
Das Portal fragt allerdings, ob sich diese Agenda gerade ändert. Es verweist auf eine Erklärung des von Fahimi geführten DGB von letztem Jahr, in der es hieß:
«Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften [sehen] die Notwendigkeit, in Deutschland und Europa verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um gemeinsam verteidigungsfähiger zu werden. (…) [Wir] begrüßen (…) es ausdrücklich, dass die nun geschaffenen neuen Möglichkeiten für schuldenfinanzierte Verteidigungsausgaben erweitert wurden und nicht mehr nur für eine bessere militärische Ausstattung der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Vielmehr können damit auch Maßnahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes, der Cybersicherheit, der Nachrichtendienste und zur Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten, wie der Ukraine, finanziert werden.»
«Mehr Geld für Rüstung mit dem Segen der Gewerkschaft?», fragt Multipolar und macht auf eine Erläuterung des Rechtsanwalts Juan Branco, der schon Julian Assange juristisch vertrat, bei einer Veranstaltung im EU-Parlament im Mai aufmerksam. Ihm zufolge ist die Sanktionspraxis eine «Form der hybriden Kriegsführung». Journalisten zu sanktionieren sei eine gezielte Kriegsvorbereitung gegen Russland. Dabei werde Rechtsstaatlichkeit durch Kriegsrecht ersetzt. So fragt das Portal abschließend:
«Nimmt der DGB diese Entwicklung hin und opfert die Pressefreiheit nun dem Krieg um die Ukraine?»
Die Redaktion merkt noch an, dass dieser Text auch per Brief an Frau Fahimi gesandt wurde. Bei einer Reaktion werde die Antwort ungekürzt veröffentlicht.
Zürich: Ein Kopftuchverbot kann Integration fördern
Die Berichterstattung über das geplante Zürcher Kopftuchverbot zeigt vor allem eines: Wie unterschiedlich ein und derselbe politische Entscheid gerahmt werden kann. SRF berichtet vergleichsweise nüchtern über den Beschluss des Kantonsrats. Beim Tages-Anzeiger und bei Tsüri wird dagegen bereits die Ausgangslage deutlich stärker aus der Perspektive der Kritikerinnen und Kritiker erzählt.
Das beginnt bei der Wortwahl. Während SRF zunächst schlicht festhält, dass der Kantonsrat mit 87 zu 82 Stimmen ein Verbot beschlossen und den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer verfassungskonformen Regelung beauftragt hat, stellt der Tages-Anzeiger die Frage nach den «juristischen Hürden» ins Zentrum. Bei Tsüri wird aus dem Beschluss schon im Titel eine Maßnahme, mit der «muslimische Mädchen» ausgeschlossen würden. Das ist keine neutrale Beschreibung der möglichen Folgen. Es ist eine Wertung.
Wer das Kopftuch ausschließlich als Ausdruck individueller Religionsfreiheit behandelt, blendet einen wesentlichen Teil der Debatte aus. Für die Befürworter eines Verbots geht es gerade darum, dass Kinder und Jugendliche in der Schule einen geschützten Raum haben sollen, in dem sie nicht aufgrund religiöser oder geschlechtsspezifischer Erwartungen unterschiedlich behandelt werden. Das Argument lautet nicht zwingend: Jede Frau mit Kopftuch sei unterdrückt.
Das Argument kann vielmehr lauten: Eine liberale Schule darf hinterfragen, welche sozialen Normen sie bei Kindern und Jugendlichen akzeptieren und reproduzieren will. Gerade bei Minderjährigen ist die Behauptung einer vollständig freien Entscheidung zudem an den Haaren herbeigezogen. Familiäre Erwartungen, religiöse Gemeinschaften, Gruppendruck und Geschlechterrollen können eine erhebliche Bedeutung haben. Ein staatlicher Rahmen, der in der Schule auf möglichst gleiche äußere Voraussetzungen setzt, kann deshalb auch als Schutz der individuellen Freiheit verstanden werden.
Besonders auffällig ist die Darstellung bei Tsüri. Dort wird die Aussage der SP-Kantonsrätin Mandy Abou Shoak, mit einem Verbot würden muslimische Mädchen «ausgeschlossen», prominent übernommen. Ebenso die Befürchtung, Mädchen könnten künftig Privatschulen besuchen und dadurch würden Parallelgesellschaften sogar verstärkt. Beides sind politische Prognosen – keine feststehenden Tatsachen.
Dasselbe gilt für die Behauptung, ein Verbot habe in Frankreich einen «gegenteiligen Effekt». Gerade hier wäre eine sorgfältige journalistische Einordnung besonders wichtig. Die Wirkung eines Kopftuchverbots auf Integration, Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe lässt sich nicht seriös mit einem einzelnen politischen Schlagwort erledigen. Wenn Medien solche Behauptungen aus der politischen Debatte übernehmen, sollten sie sie als solche kennzeichnen und prüfen – statt sie durch die Platzierung im Artikel faktisch zu privilegieren.
Integration bedeutet nicht, jede religiöse Praxis in der Schule zu akzeptieren. Im Gegenteil: Der vielleicht wichtigste Punkt wird in der Debatte erstaunlich selten ausgesprochen: Integration verlangt auch und vor allem Anpassung an gemeinsame Regeln. Die öffentliche Schule ist kein beliebiger privater Raum. Sie ist eine zentrale Institution, in der Kinder unterschiedlicher Herkunft zusammenkommen. Dort lernen sie nicht nur Mathematik und Deutsch, sondern auch, dass sie als Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nach denselben Regeln behandelt werden.
Ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen kann deshalb als Versuch verstanden werden, die Schule von sichtbaren religiösen Zugehörigkeiten freizuhalten. Das muss nicht religionsfeindlich gemeint sein. Es kann im Gegenteil Ausdruck eines säkularen Verständnisses staatlicher Institutionen sein.
Auch der Verweis auf Frankreich sollte deshalb nicht reflexartig als Argument gegen das Verbot abgetan werden. Frankreich verfolgt seit Jahren einen deutlich strengeren säkularen Ansatz als die Schweiz. Ob einzelne Ergebnisse dieses Modells auf Zürich übertragbar sind, ist eine offene empirische Frage. Genau darüber sollte diskutiert werden.
Der Zürcher Regierungsrat muss nun eine verfassungskonforme Vorlage ausarbeiten. Bei Lehrerinnen stellt sich noch eine andere Frage als bei Kindern: Sie treten als Vertreterinnen des Staates auf. Bei Schülerinnen geht es hingegen um Minderjährige und deren persönliche Freiheit. Eine seriöse Gesetzgebung muss diese Unterschiede berücksichtigen. Aber die Tatsache, dass ein Verbot juristisch anspruchsvoll ist, bedeutet noch lange nicht, dass das politische Anliegen falsch ist.
Die Gegner des Verbots argumentieren häufig mit Selbstbestimmung. Diese entsteht aber nicht nur dadurch, dass der Staat jede gesellschaftliche Erwartung unangetastet lässt. Sie kann auch dadurch entstehen, dass Kinder einen Ort haben, an dem bestimmte Erwartungen nicht gelten.
Die Schule könnte ein solcher Ort sein: kein Zwang, sich religiös zu bekleiden; kein Druck, bestimmte Geschlechterrollen sichtbar zu machen; keine Erwartung, die eigene Zugehörigkeit über ein religiöses Symbol zu demonstrieren. Wer darin einen Beitrag zur Integration sieht, vertritt deshalb keine grundsätzlich illiberale Position.
Im Gegenteil: Man kann ein Kopftuchverbot gerade mit dem Ziel verteidigen, Kindern möglichst viel individuelle Freiheit für ihre spätere Lebensentscheidung zu geben.
Tesla präsentiert Robotaxi ohne Lenkrad und Pedale, gesteuert nur durch Kameras und KI
Tesla will am 3. September offiziell sein neues Robotaxi-Modell «Cybercab» vorstellen. Zu dem Event am Firmensitz im texanischen Austin wird der US-Autobauer nur geladene Gäste empfangen. Beobachter gehen davon aus, dass Tesla die autonomen 2-Sitzer-Fahrzeuge direkt nach dieser Markteinführung in seinen betriebsbereiten Robotaxi-Service in Austin und Dallas aufnehmen wird.
Das Cybercab hat nicht nur keinen Fahrer, sondern nicht einmal Lenkrad und Pedale. Die Insassen können also nicht in den Betrieb eingreifen. Sie müssen sich vollständig auf die Steuerung durch Kameras und KI-Software verlassen, denn weitere Sensoren gibt es nicht. Für Ortung und Kommunikation stehen GPS, 5G und Starlink zur Verfügung.
Ein anderer Betreiber von fahrerlosen Taxidiensten, die Google-Schwester Waymo, äußerte im Vorfeld der Veranstaltung Kritik an dem technischen Konzept. Vollständig autonome Fahrzeuge ohne den Einsatz einer Kombination von Sensoren seien nicht möglich und reine KI-Systeme nicht sicher genug. Selbst die besten KI-Modelle hätten noch «Halluzinationen», zitiert TechCrunch den Waymo-Vizepräsidenten Thirumalai.
Der Waymo-Ansatz kombiniert dagegen Kameras, Radar und Lidar-Sensoren, also neben optischen Detektoren auch solche, die mit Funkwellen respektive Laserstrahlen arbeiten. Auf dieser Basis habe das Unternehmen eine Flotte von rund 4.000 Robotaxis in 14 Städten aufgebaut, die wöchentlich 500.000 bezahlte Fahrten anbieten würden, so das Portal.
Derweil ist die Sicherheit für alle Beteiligten beim Betrieb führerloser Vehikel auf öffentlichen Straßen so bedeutsam wie ungewiss. Die Hersteller und Betreiber sammeln Testkilometer und -daten dazu. Tesla habe mit autonomen Kilometern deutlich weniger Erfahrung als die Konkurrenz, schreibt Report24. Unternehmensangaben zufolge hätten seine unüberwachten Robotaxis rund 380.000 Meilen zurückgelegt, während Waymo auf mehr als 220 Millionen vollständig fahrerlose Meilen komme.
Das könnte sich bald ändern – womöglich auch mit Fahrgästen als Versuchspersonen. Tesla hat laut TechCrunch bereits vor der Produkteinführung am 3. September damit begonnen, Cybercabs beim texanischen Kraftfahrzeugamt zu registrieren. Nach eigenen Angaben will das Unternehmen jährlich mehr als 125.000 Fahrzeuge dieses Typs bauen.
Die Überlegungen zur Sensorik solcher Autos dürften unterdessen bei allen Herstellern bereits weiter reichen. Mit der nächsten Mobilfunkgeneration, 6G, wird aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit ein mächtiges neues Werkzeug zur Verfügung stehen. Dieses ist nicht nur noch hochfrequenter, sondern wird auch zusätzliche Möglichkeiten beinhalten.
Der neue Standard wird durch Wände «sehen» können – ganz ohne Kameras. Durch die sogenannte ISAC-Technologie (Integrated Sensing and Communication), die fester Bestandteil von 6G werden soll, wird der Mobilfunk zum Radar. Er kann dann Objekte und Vitaldaten allein durch Funkwellen erkennen.
Nach demselben Prinzip können heute schon einige WLAN-Router als Bewegungsmelder arbeiten. 6G wird das Ganze «auf die Straße» tragen und ihm eine viel größere Reichweite geben. Für Anbieter von autonomen Fahrdiensten dürfte das interessant sein. Wünschenswert für die Allgemeinheit vielleicht weniger, denn es sind auch andere Einsatzgebiete denkbar.
Die möglichen Risiken dieser Technologie beginnen nicht erst bei Gefahren für unsere Gesundheit durch elektromagnetische Felder (wir berichteten). Allein schon die permanente Erkennbarkeit und die Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen, sind ein ernstzunehmendes Problem. Wer zum Beispiel ein Wohngebiet derart unter Kontrolle hat, kommt leicht auf kriminelle Ideen.
Griechenland: Wie aus einem Wassergesetz plötzlich die Lizenz für Luxus-Resorts wird
Tinos ist weit mehr als eine griechische Ferieninsel. Sie gilt als eines der wichtigsten religiösen Zentren Griechenlands und ist vor allem für die berühmte Wallfahrtskirche Panagia Evangelistria in Tinos-Stadt bekannt. Jedes Jahr pilgern zahlreiche Gläubige auf die Kykladeninsel, um die Ikone der Gottesmutter von Tinos zu verehren. Zugleich ist die Insel für ihre traditionellen Dörfer, Taubenhäuser, Marmorarbeiten, Windmühlen und ihre weitgehend ursprüngliche kykladische Landschaft bekannt.
Gerade deshalb sorgt eine geplante Neuregelung für besondere Kritik. Ausgerechnet in einem Gesetzentwurf zur Wasserversorgung findet sich eine Regelung, die weit über das eigentliche Thema hinausreicht: Auf bewohnten griechischen Inseln soll die «Wiederbelebung» aufgegebener Siedlungen künftig mit einer weitreichenden Erschließung angrenzender Flächen verbunden werden können. Was die Regierung als Revitalisierung verkauft, könnte auf Tinos vor allem eines bedeuten: mehr Bauland für groß dimensionierte Tourismusprojekte.
Nach den vorliegenden Angaben soll die zulässige Fläche für solche Entwicklungen auf bis zu 200 Hektar ausgeweitet werden. Möglich würden damit nicht nur Wohnnutzungen, sondern auch Handel, Tourismus und Freizeitangebote. Kritiker sehen darin weniger eine behutsame Wiederherstellung alter Siedlungsstrukturen als eine Tür für neue, abgeschlossene Luxusquartiere und Resortanlagen.
Damit steht eine Insel, deren Identität stark von religiösem Erbe, traditionellen Siedlungen und einer charakteristischen Kulturlandschaft geprägt ist, vor einer grundsätzlichen Frage: Wie viel großflächige Luxusentwicklung verträgt Tinos, ohne seinen eigenen Charakter zu verlieren?
Besonders brisant ist der Zeitpunkt. Tinos kämpft mit zunehmender Wasserknappheit und wurde wegen der angespannten Versorgungslage bereits zum Notstandsgebiet erklärt. Während Kommunalvertreter angesichts der knappen Ressourcen Beschränkungen für neue Schwimmbäder und Brunnen fordern, könnte der Staat gleichzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für neue großflächige Tourismusentwicklungen schaffen.
Das ist der politische Widerspruch, den die Regierung erklären muss: Woher soll das zusätzliche Wasser für neue Luxusimmobilien kommen?
Noch schwerer wiegt der Vorwurf der Abgeordneten Peti Perka. Sie hat im Parlament Unterlagen und Pläne vorgelegt und behauptet, die Neuregelung stehe im Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsprojekt auf Tinos. Im Mittelpunkt stehen dabei Flächen im Bereich Monastiria, einer verlassenen Siedlung, die nach den Angaben der Kritiker bereits von einem Immobilienunternehmen erworben wurden.
Sollten die neuen Vorschriften tatsächlich genau jene Hindernisse beseitigen, an denen ein konkretes Projekt bislang scheiterte, wäre das politisch hochproblematisch. Denn dann ginge es nicht mehr nur um allgemeine Raumordnungspolitik, sondern um die Frage, ob ein Gesetz nachträglich so verändert wird, dass ein bestimmtes Geschäftsmodell plötzlich möglich wird.
Die entscheidenden Änderungen sind dabei bemerkenswert: Aus einem engeren Anwendungsbereich für bestimmte größere Inseln soll ein Modell für sämtliche bewohnten Inseln werden. Gleichzeitig wächst der mögliche Entwicklungsrahmen auf bis zu 200 Hektar. Das Wort «Revitalisierung» klingt harmlos. Doch hinter dem Begriff können Straßen, Gebäude, touristische Anlagen, Pools und private Luxusquartiere stehen.
Und genau hier liegt das Problem: Ein verlassenes Dorf wiederzubeleben ist etwas anderes, als auf der grünen Wiese ein neues Luxusresort zu ermöglichen. Auf Tinos bekommt diese Debatte eine zusätzliche Dimension. Die Insel ist für ihre Wallfahrtskirche, ihre religiöse Bedeutung und ihre traditionelle Architektur bekannt – und genau dieses kulturelle Erbe ist Teil dessen, was Tinos für Besucher überhaupt attraktiv macht.
Eine großflächige Resortentwicklung könnte deshalb am Ende ausgerechnet jene Landschaft und Authentizität unter Druck setzen, von der der Tourismus auf der Insel lebt. Die Regierung muss daher offenlegen, wer von der neuen Regelung konkret profitieren könnte, welche Flächen betroffen sind und warum die Grenzen des bisherigen Rechts geändert werden sollen.
Denn wenn mitten in einer Wasserkrise die rechtlichen Grundlagen für neue großflächige Luxusentwicklungen geschaffen werden, reicht es nicht, das Ganze als «ökologische Aufwertung» oder «Wiederbelebung» zu etikettieren. Am Ende bleibt die entscheidende Frage: Wird hier ein verlassenes Dorf gerettet – oder ein Resort gerettet, das bislang nicht gebaut werden konnte?
„Die USA übernehmen die vollständige Kontrolle über Venezuelas Öl“
‘It’s déjà vu’: Israel moves to seize land in Bil’in — once again
The army issued a confiscation order for a new ‘security road,’ which experts say will help cement a settlement corridor in the heart of the West Bank.
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„Geschäftsführende“ Demokratieverachtung: Keine Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt?
Jetzt also auch von Fotzn-Fritz die neue Ehrlichkeit… und diesmal gibt’s den Beipackzettel mit den Merz’schen Nebenwirkungen sogar schon vor der Wahl: Als Plan B nämlich bei einem AfD-Wahlsieg, jedoch ohne absolute Mehrheit und damit Alleinregierungsfähigkeit, soll in Sachsen-Anhalt dann eben einfach die Ministerpräsidentenwahl ad ultimum hinausgeschoben werden – damit Sven Schulze “geschäftsführend“ im Amt bleibt […]
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Haus an Sohn verschenkt – Eltern bekommen keine Grundsicherung
Ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB kann im Sozialrecht als verwertbares Vermögen des Hilfebedürftigen gelten. Das Sozialamt kann diesen Anspruch nach § 93 SGB XII auf sich überleiten.
Der Anspruch kann jedoch nur insoweit zur Bedarfsdeckung herangezogen werden, wie er im betreffenden Leistungszeitraum tatsächlich verwertbar ist. Zudem müssen gesetzliche Grenzen wie die Zehnjahresfrist und der Schutz des Beschenkten beachtet werden.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII wird erst gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, zu berücksichtigenden Unterhaltszahlungen oder vorrangigen Leistungen gedeckt werden kann.
LSG Baden-Württemberg: Schenkungsrückforderungsanspruch reicht zur Bedarfsdeckung ausEin Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht nicht, wenn der Bedarf durch eigenes Einkommen, Unterhaltszahlungen eines Kindes mit einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro sowie einen verwertbaren Schenkungsrückforderungsanspruch gedeckt werden kann.
Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13. Oktober 2025 (L 2 SO 1483/25). Das Bundessozialgericht lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts mit Beschluss vom 11. Mai 2026 ab (B 8 SO 70/25 BH).
Ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag über ein Hausgrundstück kann bei späterer Bedürftigkeit einen Schenkungsrückforderungsanspruch begründen. Im vorliegenden Fall lagen keine ausreichenden Belege für die behaupteten Gegenleistungen des Beschenkten vor.
Die Unterhaltszahlungen des Kindes in Höhe von monatlich 500 Euro sind als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Das Kind verfügte über ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro.
Der bestehende Unterhaltsanspruch der Eltern nach § 94 Abs. 1a SGB XII ist grundsicherungsrechtlich unabhängig vom Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB zu berücksichtigen.
FazitDen Eltern steht der geltend gemachte Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII mangels Hilfebedürftigkeit nicht zu.
Sie konnten ihren Bedarf aus ihren beiden Altersrenten und den monatlichen Unterhaltszahlungen von 500 Euro decken. Hinzu kam verwertbares Vermögen in Form des Schenkungsrückforderungsanspruchs nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB bezüglich des verschenkten Hausgrundstücks.
HinweisMit Beschluss vom 11. Mai 2026 lehnte das Bundessozialgericht die beantragte Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts ab (B 8 SO 70/25 BH).
Das BSG führt dazu ausNach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass nach § 90 Abs. 1 SGB XII das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen ist. Dazu gehören alle beweglichen und unbeweglichen Güter sowie Rechte in Geld oder Geldeswert.
Ebenso ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen Vermögen als verwertbar gilt (vgl. unter anderem BSG, Urteil vom 2. September 2021 – B 8 SO 4/20 R).
Bei einem Schenkungsrückforderungsanspruch handelt es sich grundsätzlich um Vermögen.
Ob und in welchem Umfang dieser Anspruch verwertbar und damit als sogenanntes bereites Mittel geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit im jeweiligen Bezugszeitraum zu beseitigen, hängt vom Einzelfall ab. Das gilt auch für die Frage, ob vom Sohn geleisteter Unterhalt der Bedürftigkeit entgegensteht (vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 – B 8 SO 21/08 R).
Allein der Hinweis des Sozialamts auf die Selbsthilfeobliegenheit der Betroffenen nach § 2 Abs. 1 SGB XII lässt die Hilfebedürftigkeit jedoch nicht entfallen. Der Sozialhilfeträger muss gegebenenfalls die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten nutzen, um den Nachrang der Sozialhilfe wiederherzustellen.
Dazu gehört auch die Überleitung eines Schenkungsrückforderungsanspruchs nach § 93 SGB XII (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2021 – B 8 SO 2/20 R; BSG, Urteil vom 23. Februar 2023 – B 8 SO 9/21 R).
Allein die Frage, ob die Vorinstanzen diese Grundsätze im Einzelfall richtig angewandt haben, kann die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht begründen. Eine Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung war ebenfalls nicht ersichtlich.
Der Beitrag Haus an Sohn verschenkt – Eltern bekommen keine Grundsicherung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Große Rentenreform nimmt Gestalt an: Was die Reformen für Rentner bedeuten
Die Bundesregierung bereitet einen weitreichenden Umbau der Rente vor. Grundlage sind die 33 Empfehlungen, welche die Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 vorgelegt hat.
Bundesregierung arbeitet an den EinzelheitenDie Richtung wurde Anfang Juli 2026 festgelegt. In einer aktuellen Antwort an den Deutschen Bundestag erklärt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gesetzlichen Vorschriften derzeit ausarbeitet.
Konkrete Angaben zur Beitragshöhe, zu den betroffenen Jahrgängen, zu Übergangsbestimmungen oder zu den finanziellen Folgen könne die Regierung noch nicht machen. Selbst Berechnungen darüber, wie stark einzelne Geburtsjahrgänge zusätzlich belastet würden, liegen nach dieser Antwort bislang nicht vor.
Die Ankündigung einer vollständigen Umsetzung bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass jede Empfehlung unverändert Gesetz wird. Im parlamentarischen Verfahren können Altersgrenzen, Starttermine, Ausnahmen und Schutzbestimmungen noch verändert werden.
Die Übersicht des Bundesarbeitsministeriums zeigt zudem, dass manche Empfehlungen bereits sehr konkret formuliert sind, während andere lediglich weitere Prüfungen oder Gespräche vorsehen. Das betrifft etwa die Hinterbliebenenrente und den Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.
Die wichtigsten Vorschläge der Rentenkommission im Überblick Bereich Geltendes Recht beziehungsweise heutiger Stand Empfehlung der Kommission Regelaltersgrenze Für ab 1964 Geborene grundsätzlich 67 Jahre Ab 2032 Kopplung an die Lebenserwartung; nach heutiger Modellrechnung bis 2041 Anstieg auf etwa 67 Jahre und sechs Monate Rente nach 45 Jahren Für ab 1964 Geborene abschlagsfrei mit 65 Jahren Abschlagsfreien Zugang für besonders langjährig Versicherte abschaffen Rente nach 35 Jahren Frühestens mit 63 Jahren und dauerhaften Abschlägen Frühesten Beginn zunächst auf 64 Jahre verschieben und danach zusammen mit der Regelaltersgrenze anheben Gesetzliche Kapitalrente Keine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung Zusätzlicher Beitrag von bis zu zwei Prozent, je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen Rentenanpassung Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 Nach 2031 wieder stärkere Berücksichtigung der demografischen Entwicklung Schutz bei Krankheit Der bisherige Beruf führt für jüngere Versicherte regelmäßig nicht zu einem besonderen Rentenanspruch Neuer Rentenzugang nach 35 Versicherungsjahren und individueller Gesundheitsprüfung Versichertenkreis Viele Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände sind nicht pflichtversichert Schrittweise Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger Minijobs Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Sonderbehandlung Sonderstatus grundsätzlich abschaffen; Ausnahme nur für Schüler Grundsicherung im Alter Besonderer Rentenfreibetrag setzt regelmäßig mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten voraus Freibetrag auch für Menschen mit kürzeren Versicherungsverläufen Altersteilzeit Nutzung grundsätzlich ab 55 Jahren möglich Altersgrenze auf 58 Jahre anheben und Blockmodell beenden Regelaltersgrenze könnte nach 2031 weiter steigenBesonders viele Beschäftigte dürfte die geplante Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung betreffen. Nach dem Vorschlag sollen sich zusätzliche Lebensjahre im Verhältnis zwei zu eins auf eine längere Erwerbsphase und einen längeren Rentenbezug verteilen.
Steigt die statistische Lebenserwartung um zwölf Monate, würden daraus rechnerisch acht Monate längere Erwerbszeit und vier Monate zusätzlicher Rentenbezug entstehen. Die Altersgrenze soll jeweils mit einem Vorlauf von mindestens fünf Jahren festgelegt und regelmäßig überprüft werden.
Nach den aktuellen Annahmen des Statistischen Bundesamtes könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 um ungefähr sechs Monate steigen. Aus 67 Jahren würden dann schrittweise 67 Jahre und sechs Monate.
Als erster Geburtsjahrgang könnte 1965 von einer weiteren Anhebung erfasst werden. Wie eine mögliche Staffelung aussehen könnte, zeigt der Beitrag „Rente erst mit 67,5 Jahren: Diese Jahrgänge sind betroffen“.
Die genannten Altersgrenzen sind bisher nur eine Modellrechnung. Erst ein Gesetz kann festlegen, welcher Jahrgang tatsächlich wie viele Monate länger warten müsste.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren steht vor dem AusWeitreichende Folgen hätte die geplante Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nach geltendem Recht können Versicherte mit 45 anrechenbaren Jahren vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.
Für alle ab 1964 Geborenen liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren. Die umgangssprachliche Bezeichnung „Rente mit 63“ ist daher für jüngere Jahrgänge längst nicht mehr zutreffend.
Die Kommission möchte einen abschlagsfreien Rentenbeginn nicht mehr allein von der Zahl der Versicherungsjahre abhängig machen. Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, könnte diesen besonderen Zugang deshalb verlieren.
Noch ist nicht bekannt, ob rentennahe Jahrgänge geschützt werden. Besonders Beschäftigte, die ihre Altersteilzeit, einen Aufhebungsvertrag oder private Rücklagen auf den bisherigen Rententermin abgestimmt haben, benötigen verlässliche Übergangsbestimmungen.
Welche Jahrgänge besonders aufmerksam sein sollten, erläutert der Beitrag „Rente nach 45 Jahren Arbeit endet: Diese Jahrgänge sollten jetzt besonders gut aufpassen“.
Vorgezogene Rente soll erst ab 64 Jahren möglich seinAuch die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren soll verändert werden. Gegenwärtig kann sie frühestens mit 63 Jahren beansprucht werden, allerdings mit einem Abschlag von 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat.
Für ab 1964 Geborene kann die Kürzung bei einem Beginn mit 63 Jahren bis zu 14,4 Prozent betragen. Der Abschlag bleibt während des gesamten Rentenbezugs bestehen.
Nach dem Vorschlag soll der früheste Rentenbeginn zunächst von 63 auf 64 Jahre steigen. Anschließend soll sich diese Grenze zusammen mit der Regelaltersgrenze verschieben, sodass zwischen beiden Terminen ein Abstand von drei Jahren bleibt.
Bei unverändert 0,3 Prozent Abschlag je Monat würde sich die höchste Kürzung auf 10,8 Prozent begrenzen. Ob der Gesetzgeber sowohl die Altersgrenze als auch die heutige Abschlagsformel übernimmt, ist noch offen.
Eine neue Schutzrente soll gesundheitliche Härten abfedernAls Ausgleich für die Abschaffung der Rente nach 45 Jahren schlägt die Kommission einen besonderen Zugang für gesundheitlich eingeschränkte Menschen vor. Dieser wird vom Bundesarbeitsministerium als Schutzrente für langjährige Beitragszahler beschrieben.
Vorgesehen sind mindestens 35 Versicherungsjahre und eine individuelle Gesundheitsprüfung. Der Versicherte müsste nachweisen, dass er in seinem zuletzt über längere Zeit ausgeübten Berufsfeld nicht mehr arbeiten kann.
Der Rentenbeginn soll zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge möglich sein. Weitere drei Jahre früher wäre ein Beginn mit Abschlägen denkbar.
Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren könnte die Schutzrente damit ab 65 Jahren ohne Kürzung oder frühestens ab 62 Jahren mit Abschlägen beginnen. Eine anerkannte Schwerbehinderung wird im Kommissionsbericht nicht als Voraussetzung genannt.
Ungeklärt sind bislang Begriffe wie „rentennahe Jahrgänge“, „langjährig ausgeübtes Berufsfeld“ und „schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung“. Ausführliche Informationen enthält der Beitrag „Neue Schutzrente statt Rente nach 45 Jahren“.
Für körperlich oder psychisch stark belastete Beschäftigte könnte die Regelung eine Verbesserung bringen. Gesunde Versicherte mit 45 Beitragsjahren könnten dagegen schlechter gestellt werden, weil sie die Gesundheitsprüfung nicht erfüllen würden.
Gesetzliche Kapitalrente soll zusätzliche Beiträge verlangenDie gesetzliche Rentenversicherung soll nach dem Vorbild der schwedischen Prämienrente um einen verpflichtenden Kapitalbaustein erweitert werden. Für die Versicherten wären individuelle Kapitalkonten vorgesehen, deren Guthaben am Kapitalmarkt angelegt wird.
Die Kommission empfiehlt einen zusätzlichen Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttoentgelts. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen jeweils die Hälfte tragen.
Der Aufbau könnte idealerweise 2028 beginnen. Vorgesehen sind jährliche Schritte von jeweils 0,5 Prozentpunkten, bis der Gesamtbeitrag von zwei Prozent erreicht ist.
Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro läge der Arbeitnehmeranteil nach vollständiger Einführung rechnerisch bei 30 Euro monatlich. Der Arbeitgeber müsste ebenfalls 30 Euro einzahlen.
Das Geld soll später grundsätzlich als lebenslange Rente und nicht als frei verfügbares Guthaben ausgezahlt werden. Neben einem öffentlich organisierten Fonds könnten nach dem Kommissionsbericht wenige zertifizierte Anlageangebote zur Auswahl stehen.
Eine bestimmte Rendite oder Rentenhöhe ist bisher nicht garantiert. Die Bundesregierung hat im August 2026 erklärt, dass sie zu den Anlagebedingungen, möglichen Garantien und finanziellen Risiken noch keine verbindlichen Angaben machen kann.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Übergangsgruppen enthält der Beitrag „Rente: Ab 2032 könnte es drei Gruppen von Rentnern geben“.
Übergangszuschlag soll rentennahe Jahrgänge schützenEine kapitalgedeckte Rente benötigt viele Jahre, bevor nennenswerte Erträge entstehen. Menschen, die kurz nach der Einführung in Rente gehen, könnten deshalb zwar Beiträge zahlen, aber nur einen geringen zusätzlichen Anspruch aufbauen.
Für Neurentner ab 2032 schlägt die Kommission daher einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor. Dieser soll verhindern, dass das Rentenniveau beim Rentenbeginn wegen einer kurzen Ansparzeit unter den heutigen Wert sinkt.
Der Zuschlag soll wieder abgebaut werden, sobald die Kapitalrente genügend Erträge liefert. Die Kommission rechnet mit einer Übergangsphase bis ungefähr zur Mitte der 2040er-Jahre.
Wie hoch dieser Zuschlag im Einzelfall wäre, geht aus dem Bericht nicht hervor. Auch die Bundesregierung hat bislang keine Berechnungsformel veröffentlicht.
70 Prozent des letzten Nettoeinkommens sind keine persönliche GarantieDie Kommission nennt eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern als politisches Ziel. Diese Zahl wird jedoch häufig falsch verstanden.
Gemeint ist nicht, dass jeder Rentner künftig einen gesetzlichen Anspruch auf 70 Prozent seines letzten persönlichen Nettogehalts erhalten soll. Die Quote soll anhand typischer Modellfälle ermittelt werden und sämtliche Bereiche der Alterssicherung zusammenfassen.
Einbezogen werden sollen die gesetzliche Umlagerente, die neue Kapitalrente sowie betriebliche und private Vorsorge. Wer keine Betriebsrente besitzt oder wegen niedriger Einkommen kaum privat vorsorgen kann, erreicht die Quote deshalb nicht automatisch.
Die Bundesregierung konnte im August 2026 noch nicht angeben, welche Versicherungszeiten, Einkommenshöhen und zusätzlichen Sparleistungen erforderlich wären. Eine nach Geburtsjahrgängen aufgeschlüsselte Generationenbilanz will sie nach ihrer Antwort an den Bundestag nicht veröffentlichen.
Renten könnten nach 2031 langsamer steigenDie Haltelinie von 48 Prozent gilt nach dem Rentenpaket bis 2031. Danach möchte die Kommission wieder stärker auf eine Rentenformel setzen, welche die Zahl der Beitragszahler und Rentenbeziehenden berücksichtigt.
Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor soll nicht nur wieder angewendet, sondern etwas verstärkt werden. Dadurch könnten jährliche Rentenerhöhungen bei einer ungünstigen demografischen Entwicklung geringer ausfallen.
Eine nominale Kürzung bereits laufender Renten ist nach dem Vorschlag nicht vorgesehen. Eine Schutzklausel soll verhindern, dass der aktuelle Rentenwert sinkt.
Dennoch könnten Bestandsrentner die Reform später durch schwächere Erhöhungen spüren. Die Kommission verlangt allerdings, dass das Sicherungsniveau im Zusammenspiel aller Reformbestandteile nicht schlechter ausfällt als nach dem Recht, das ohne Reform ab 2032 gelten würde.
Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände sollen einzahlenDie gesetzliche Rentenversicherung soll langfristig mehr Erwerbstätige erfassen. Als Zielbild nennt die Kommission eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung.
Neue Selbstständige ohne verpflichtende anderweitige Alterssicherung sollen ab einem Stichtag ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Bereits tätige Selbstständige sollen einbezogen werden, sich aber nach dem Vorschlag ohne besondere Voraussetzungen befreien lassen können.
Auch Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften sollen versicherungspflichtig werden. Bei Beamten schlägt die Kommission vor, Änderungen des Rentenrechts entsprechend auf die Beamtenversorgung zu übertragen und künftig weniger Beschäftigte zu verbeamten.
Eine größere Zahl von Beitragszahlern entlastet die Rentenkasse zunächst. Langfristig entstehen aus den zusätzlichen Beiträgen jedoch auch neue Rentenansprüche.
Minijobs sollen ihren Sonderstatus verlierenDie Kommission möchte Minijobs ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Zusätzlich soll die bisherige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Sonderbehandlung entfallen.
Ausnahmen sind lediglich für Schüler vorgesehen. Betroffen wären damit unter anderem Rentner, Studierende, Grundsicherungsbeziehende und zahlreiche Frauen mit geringfügiger Beschäftigung.
Ein Minijob würde dadurch nicht als Beschäftigungsmöglichkeit verboten. Aus dem bislang besonders behandelten Arbeitsverhältnis könnte jedoch eine regulär beitragspflichtige Beschäftigung mit einem geringeren Nettoverdienst werden.
Wie hoch mögliche Abzüge ausfallen, lässt sich ohne Gesetzentwurf nicht berechnen. Der Beitrag „Minijob für Rentner vor dem Aus?“ erläutert die möglichen Folgen ausführlich.
Mehr Rentenfreibetrag in der GrundsicherungMenschen mit kleinen Renten könnten von einem neuen Freibetrag profitieren. Nach geltendem Recht setzt der besondere Freibetrag für gesetzliche Renten grundsätzlich mindestens 33 Jahre mit anerkannten Grundrentenzeiten voraus.
Die Kommission möchte einen Freibetrag auch für Grundsicherungsbeziehende schaffen, die diese Schwelle nicht erreichen. Dadurch würde nicht mehr jeder Euro der gesetzlichen Rente vollständig auf die Grundsicherung angerechnet.
Eine konkrete Berechnungsformel oder einen vorgesehenen Höchstbetrag gibt es bislang nicht. Informationen zum bestehenden Freibetrag enthält der Beitrag „Sozialämter lassen bis zu 281,50 Euro Rentenfreibetrag verfallen“.
Außerdem empfiehlt die Kommission, die Pflichtverrentung von Langzeitarbeitslosen dauerhaft abzuschaffen. Jobcenter sollen ältere Leistungsbeziehende nicht mehr in eine vorgezogene Altersrente mit lebenslangen Abschlägen drängen können.
Auch Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente stehen auf der AgendaBei der Erwerbsminderungsrente sollen Arbeitsversuche erleichtert und die gesundheitliche Vorsorge ausgebaut werden. Der Erprobungszeitraum für eine Rückkehr in Arbeit soll nach der Empfehlung ein Jahr betragen.
Zusätzlich möchte die Kommission den Begriff der Erwerbsminderung überarbeiten. Dabei sollen die tatsächlichen Beschäftigungschancen von Menschen berücksichtigt werden, die nur noch etwa drei Stunden am Tag arbeiten können.
Der Beitrag „Rentenreform verändert auch die Erwerbsminderungsrente“ beschreibt die Vorschläge im Einzelnen. Daneben soll das Reha-Budget stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet werden.
Für Witwen- und Witwerrenten enthält der Bericht noch keine fertige Neuregelung. Die Kommission empfiehlt lediglich ein eigenes Verfahren, in dem eine Anpassung an heutige Familien- und Erwerbsmodelle geprüft wird.
Was heutige Rentner jetzt wissen müssenFür bereits ausgezahlte Altersrenten gibt es derzeit keine beschlossene Kürzung. Auch die bestehenden Voraussetzungen für Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten unverändert weiter.
Bestandsrentner müssen wegen des Kommissionsberichts keinen Antrag stellen. Eine neu eingeführte Kapitalrente würde zudem kein rückwirkendes Kapitalkonto für bereits vergangene Beitragsjahre schaffen.
Spätere Auswirkungen sind dennoch denkbar. Dazu gehören eine veränderte Berechnung künftiger Rentenerhöhungen, neue Regeln für Minijobs und ein erweiterter Freibetrag bei der Grundsicherung.
Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand sollten größere Entscheidungen weiterhin auf das geltende Recht stützen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, bei Altersteilzeit, Aufhebungsverträgen und privaten Überbrückungsplänen eine Variante mit späterem Rentenbeginn berechnen zu lassen.
Praxisbeispiel: 45 Beitragsjahre könnten nicht mehr ausreichenMartin ist Jahrgang 1965 und erwartet nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Bruttorente von 1.800 Euro. Nach geltendem Recht könnte er diesen Rentenzugang im Jahr 2030 beanspruchen.
Würde die Empfehlung ohne Schutz für rentennahe Jahrgänge umgesetzt, könnte Martin den bisherigen Anspruch verlieren. Ist er gesund, würde ihm die geplante Schutzrente trotz seiner langen Beitragszeit möglicherweise nicht helfen.
Martin müsste dann länger arbeiten oder eine vorgezogene Altersrente mit dauerhaften Abschlägen wählen. Deshalb lässt er sich von der Deutschen Rentenversicherung mehrere Varianten berechnen, kündigt seinen Arbeitsplatz aber nicht allein wegen der bisherigen Reformankündigung.
Häufige Fragen und Antworten zur großen Rentenreform 1. Sind die 33 Empfehlungen bereits beschlossen?Nein. Der Koalitionsausschuss will sie zwar in ihrer Gesamtheit umsetzen, doch die Bundesregierung arbeitet noch an den gesetzlichen Einzelheiten. Verbindlich werden Änderungen erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und ihrer Veröffentlichung.
2. Werden laufende Renten jetzt gekürzt?Nein. Es gibt derzeit weder eine neue Kürzung noch eine veränderte Berechnung der laufenden Monatsrente. Nach 2031 könnten Rentenerhöhungen jedoch anders berechnet werden, falls der vorgeschlagene Nachhaltigkeitsfaktor Gesetz wird.
3. Ab wann könnte die Regelaltersgrenze auf 67,5 Jahre steigen?Der vorgeschlagene Mechanismus soll ab 2032 gelten. Nach heutiger Modellrechnung könnte die Altersgrenze bis 2041 schrittweise 67 Jahre und sechs Monate erreichen, doch eine verbindliche Jahrgangstabelle gibt es noch nicht.
4. Ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren schon abgeschafft?Nein. Wer die heutigen Voraussetzungen erfüllt, besitzt weiterhin den gesetzlichen Anspruch. Ob und ab welchem Jahrgang die Rentenart entfällt, muss der Gesetzgeber durch Übergangsvorschriften festlegen.
5. Müssen Beschäftigte schon einen Beitrag zur Kapitalrente zahlen?Nein. Der zusätzliche Beitrag von bis zu zwei Prozent ist lediglich eine Empfehlung. Erst ein Gesetz kann Beitragssatz, Starttermin, Beitragsgrenze und spätere Auszahlung bestimmen.
6. Was sollten rentennahe Versicherte jetzt unternehmen?Sie sollten ihren Versicherungsverlauf prüfen, fehlende Zeiten klären und eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Verträge über Altersteilzeit, Abfindungen oder das Ende einer Beschäftigung sollten verschiedene Rententermine berücksichtigen, bis die gesetzlichen Bestimmungen feststehen.
Der Beitrag Große Rentenreform nimmt Gestalt an: Was die Reformen für Rentner bedeuten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
In Kiew ist ein Krieg zwischen ukrainischen Geheimdiensten ausgebrochen
Offizielle Daten zeigen: Die Ausdehnung des arktischen Meereises Ende August ist seit 20 Jahren nicht zurückgegangen!
Vorbemerkung des Übersetzers: In diesem Beitrag geht es nicht nur um die Eisverhältnisse, sondern auch um andere Themen, die in verschiedenen Beiträgen auf diesem Blog schon zur Sprache gekommen waren. Aber es handelt sich hier um eine gute Zusammenfassung dessen, was Klima-Chaoten immer wieder hinaus posaunen – nebst der Widerlegungen anhand von Daten. – Ende Vorbemerkung
Seit 20 Jahren keine Verstärkung der Schmelze des arktischen Eises im Spätsommer!Warum sind die „Klima-Schadensjäger“ jetzt ausgerechnet in Nepal unterwegs und greifen nach Strohhalmen? Der Grund dafür ist, dass es sonst nirgendwo nennenswerte Wetterereignisse gibt, welche die alarmistische Klimanarrative stützen würden – nicht einmal in der Arktis.
Normalerweise jagt man sie um diese Jahreszeit im Atlantikbecken Hurrikanen hinterher oder sie posaunen hoch in der Arktis Warnungen vor dem Weltuntergang hinaus.
Ausdehnung des arktischen Meereises Ende August 2026Seltsamerweise sind die Panikmacher seit vielen Jahren auf mysteriöse Weise aus der Nordpolregion verschwunden. Al Gores Warnung (unter Berufung auf Experten), dass die Arktis bis 2013 eisfrei sein würde, hat sich nie bewahrheitet. Hier ist die Ausdehnung des arktischen Meereises am 27. August seit 1990:
Graphik von NTZ. Datenquelle: Meereisportal
Die Daten zeigen, dass das arktische Meereis im Spätsommer (27. August) in den letzten zwei Jahrzehnten stabil geblieben ist!
Die Trendsteigung seit 2007 beträgt lediglich -0,01 Millionen km² pro Jahr, was eine deutliche Verlangsamung im Vergleich zu der zwischen 1990 und 2006 beobachteten raschen Abnahmerate von -0,105 Millionen km² pro Jahr darstellt. Kurz gesagt: Das Spätsommer-Minimum des arktischen Meereises ist seit 20 Jahren stabil!
Rekord-Minimum der Brandflächen in EuropaUnd trotz aller Aufregung in den Medien über den heißen und trockenen Sommer in Europa und die hier wütenden Waldbrände zeigen die Daten für das Jahr 2026 in ganz Europa sehr ruhige und ermutigende Bedingungen hinsichtlich der verbrannten Fläche:
Quelle: GWIS
Tatsächlich ist die Brandfläche in ganz Europa in diesem Sommer auf einem Rekord-Minimum geblieben und wird voraussichtlich weit unter dem Normalwert liegen, zieht doch inzwischen wieder Regen über Europa hinweg. Das sind unangenehme Nachrichten für die Klima-Alarmisten.
Geringe Zyklonaktivität im Atlantik in diesem JahrAuch die Hurrikansaison spielt nicht mit.
Die nächste Grafik zeigt den Vergleich der kumulierten Zyklonenergie (ACE) im Atlantik für das Jahr 2026 – die Aufschluss darüber gibt, wie häufig und stark Hurrikane waren – mit historischen Durchschnittswerten und bemerkenswerten El-Niño-Analogjahren bis Ende August:
Graphik von NTZ. Datenquelle: https://tropical.atmos.colostate.edu/Realtime/index.php?loc=northatlantic
Die Energie der Atlantikzyklone lag 2026 bei nur 11 % der normalen Aktivität.
Jetzt wissen Sie, warum die Klima-Schmarotzer alle nach Nepal abgewandert sind.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Offizielle Daten zeigen: Die Ausdehnung des arktischen Meereises Ende August ist seit 20 Jahren nicht zurückgegangen! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Entführung eines PDK-Kaders verschärft Konflikt innerhalb der Barzanî-Partei
Der PDK-Kader Cemal Doskî ist in Duhok von einer bewaffneten Gruppe entführt, schwer misshandelt und anschließend verletzt außerhalb der Stadt ausgesetzt worden. Sein Sohn Eger Cemal Doskî beschuldigt Weysî Barzanî, die Entführung angeordnet zu haben. Nach Informationen aus dem Umfeld der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK) steht der Angriff im Zusammenhang mit dem Machtkampf zwischen den Lagern von Mesrûr und Nêçîrvan Barzanî.
Cemal Doskî gehört der 1. Sektion der PDK in Dihok an. Nach Angaben seiner Familie wurde sein Fahrzeug von einer vermummten und bewaffneten Gruppe gestoppt, die mit zwei Fahrzeugen unterwegs war. Die Männer sollen schwarze Spezialuniformen der Antiterroreinheiten getragen und sich zunächst als Angehörige der Sicherheitskräfte ausgegeben haben.
Doskî wurde demnach gewaltsam aus seinem Fahrzeug geholt, geschlagen, mit einer Waffe bedroht und mit verbundenen Augen zum Sitz der 1. PDK-Sektion in Duhok gebracht. Dort sei er mehrere Stunden in einem abgeschlossenen Raum schwer misshandelt worden. Anschließend hätten die Täter den verletzten Mann außerhalb der Stadt zurückgelassen.
Sohn beschuldigt Bruder von Mesrûr Barzanî
Eger Cemal Doskî bestätigte öffentlich, dass die Entführer Uniformen der Antiterroreinheiten getragen hätten und mit zwei Fahrzeugen gekommen seien. Er beschuldigte Weysî Barzanî (auch Waysi Barzani), den Angriff auf seinen Vater unmittelbar angeordnet zu haben. Weysî Barzanî ist ein Bruder von KRI-Ministerpräsident Mesrûr Barzanî und De-Facto-Kopf des PDK-Geheimdienstes Parastin.
Nach Angaben des Sohnes drohten die Bewaffneten Cemal Doskî zudem mit dem Tod. Auch gegen seine Angehörigen seien massive Drohungen ausgesprochen worden: Sollte die Familie den Fall öffentlich machen, würden sämtliche Familienmitglieder einschließlich der Kinder getötet.
Machtkampf zwischen den Barzanî-Lagern
PDK-nahe Medien und Internetportale stellten den Vorfall unterdessen als Folge eines Grundstückskonflikts dar. Die Familie Doskî weist diese Darstellung zurück. Sie habe mit niemandem eine entsprechende Feindschaft oder Auseinandersetzung und sieht den Hintergrund der Tat vielmehr in den politischen Konflikten innerhalb der PDK.
Quellen der in Silêmanî ansässigen Nachrichtenagentur Roj News bringen die Entführung konkret mit dem Machtkampf zwischen den Lagern von Mesrûr und Nêçîrvan Barzanî in Verbindung. Cemal Doskî wird dem Lager Nêçîrvan Barzanîs zugerechnet und soll in der Vergangenheit mehrfach die Politik der Regionalregierung und insbesondere die Arbeit des von Mesrûr Barzanî geführten Kabinetts kritisiert haben. Von den Sicherheitsbehörden in Duhok liegt bislang keine Stellungnahme zu den Vorwürfen vor.
https://deutsch.anf-news.com/weltweit/-51309 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-43457 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalismus-in-sudkurdistan-31457