«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Bürgergeld: Jobcenter muss Kosten für Autostellplatz übernehmen
Mit Beschluss vom 22. Mai 2025 (Az.: L 2 AS 1018/25) hat das Landessozialgericht Baden- Württemberg (LSG) entschieden, dass abhängig von den Umständen des Einzelfalls, auch die Mietkosten für einen Stellplatz oder eine Garage zu den gemäß § 22 Absatz 1 SGB II zu gewährenden Kosten der Unterkunft gehören können.
Autostellplatz als Kosten der UnterkunftDas LSG Baden-Württemberg stellt klar, dass ach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB 2 Bedarfe für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind.
Ist die vom Bürgergeldberechtigten bewohnte Wohnung ohne Garage nicht an mietbar und hält sich der Mietpreis noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort, so sind die Kosten der Garage beziehungsweise. des Stellplatzes in die vom Jobcenter zu übernehmenden Kosten für die Unterkunft einzubeziehen.
Kurzbegründung des GerichtsBedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Diese umfassen alle Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag für die Unterkunft ergäben, wobei auf dasjenige abzustellen sei, was zu Wohnzwecken angemietet werde oder untrennbar Gegenstand der Mietvereinbarung ist.
Im Hinblick auf Aufwendungen für einen Stellplatz gilt danach, dass sie über § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zwar im Grundsatz nicht zu übernehmen seien, weil sie für ein Ausstattungsmerkmal bezahlt würden, das nicht mehr der Erhaltung eines einfachen Wohnstandards und damit grundsicherungsrechtlichen Wohnzwecken diene.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG sind hiervon aber dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Wohnung ohne Garage nicht an mietbar sei und der Mietpreis sich bei fehlender „Abtrennbarkeit“ in der Garage noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort halte.
Entscheidend für die fehlende Abtrennbarkeit sei im Sinne eines – Alles-oder-nichts-, ob es dem Leistungsberechtigten möglich sei, seinen Wohnraumbedarf mietvertraglich zu decken, ohne zugleich zur Zahlung der Miete für einen Stellplatz verpflichtet zu sein.
Es fehle an einer Abtrennbarkeit, wenn die Wohnung ohne Stellplatz nicht an mietbar sei und der Stellplatz auch nicht separat gekündigt werden könne, mithin Wohnung und Stellplatz Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrages seien.
Fehlende Abtrennbarkeit ausweislich des Mietvertrages vorhanden – somit UnterkunftskostenIn Anwendung dieser Maßstäbe waren vorliegend die Stellplatzkosten in Höhe von monatlich 20,00 € als Unterkunftsbedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzuerkennen, da es an einer Abtrennbarkeit fehlte.
Ausweislich des vorliegenden Mietvertrages sei dieser einheitlich über Wohnraum und Stellplatz geschlossen worden. So werde in der in § 1 des Mietvertrages enthaltenen Beschreibung des vermieteten Objekts gleichrangig neben den Wohnräumen der Stellplatz genannt.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind nicht aufgrund des allgemeinen Nachranggrundsatzes zur Untervermietung eines PKW-Stellplatzes verpflichtet, wenn Wohnung und Stellplatz Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind und die Gesamtmiete angemessen ist.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II, wonach erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen (“Grundsatz des Forderns”), ist ebenfalls keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Übernahme der Kosten für den Stellplatz abzulehnen.
§ 22 SGB II ermöglicht – keinen Spielraum für die Nichtberücksichtigung von Unterkunftsbedarfen, wenn die Aufwendungen für die Unterkunft insgesamt angemessen sind ( BSG, Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 39/20 R -, Rz. 22 ).
Bezieher von Bürgergeld sollten sich auf diese neuere Rechtsprechung des BSG zur Kostenübernahme von Kosten für Stellplatz/Garage als Kosten der Unterkunft unbedingt berufen.
Die Voraussetzungen des BSG müssen natürlich erfüllt sein, ansonsten keine Übernahme durch das JC.
Voraussetzungen zur Übernahme von Kosten Stellplatz/Garage als KdUH:1. Wohnung muss ohne Garage nicht an mietbar sein
2. Die Vereinbarung über den Tiefgaragenstellplatz darf nicht separat geschlossen worden sein, sie muss mietvertraglich geregelt sein
3. Keine Pflicht zur Untervermietung – Gesamtmiete muss angemessen sein
4. Die Wohnung darf ohne die Garage/Stellplatz nicht an mietbar sein – sie muss Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses sein
Wann muss das Jobcenter die Kosten für eine Garage nicht übernehmen?Zum Beispiel dann, wenn die Garage separat angemietet wurde ( vgl. dazu LSG BW, Urteil v. 26.04.2024 – L 12 AS 1990/22 -) .
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4 Mythen zur Rente die schädlich sein können
Viele Leser hören täglich neue Gerüchte zur gesetzlichen Rente. Vieles davon verunsichert – oft zu Unrecht. Dieser Faktencheck räumt vier verbreitete Mythen auf. Sie erfahren, was tatsächlich gilt, welche Fristen jetzt zählen und wo Sie handeln sollten.
Mythos 1: „Die Rente ist pleite – nur Zuschüsse retten sie“Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich stabil. Der Bund zahlt Zuschüsse zwischen 22 und 24 Prozent. Dieser Anteil ist seit Jahren weitgehend konstant. 2023 lag er bei „gut 22 Prozent“ der Einnahmen. 1957 lag der Anteil bei rund 24 Prozent.
Wichtig: Diese Mittel gleichen keine „Löcher“ in der Kasse aus. Sie bezahlen Aufgaben, für die keine Beiträge fließen. Dazu zählen Reha-Leistungen, Kindererziehungszeiten und weitere gesamtgesellschaftliche Leistungen. Genau dafür ist der Bundeszuschuss gedacht.
Was heißt das für Sie? Die laufenden Renten hängen nicht am Tropf. Der Zuschuss ist Teil des Systems – keine Notoperation.
Mythos 2: „Ohne Lebensnachweis wird die Rente gestoppt“Für Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland gilt: Es ist kein Lebensnachweis erforderlich. Die Rentenversicherung prüft den Status hier automatisch über die Meldebehörden.
Ein Nachweis ist in der Regel nur nötig, wenn Sie im Ausland leben. Die DRV versendet dafür jedes Jahr Formulare. In vielen Staaten läuft der Abgleich inzwischen digital oder automatisiert. Von rund 1,7 Millionen Auslandsrenten werden für etwa 1,2 Millionen die Daten automatisch geprüft. Das betrifft aktuell 21 Länder, darunter Spanien, Italien oder die Schweiz.
Sonderfall: Sie wohnen in Deutschland, nutzen aber ein ausländisches Konto. Dann kann die DRV im Einzelfall einen Nachweis verlangen.
Ihr To-do, wenn Sie im Ausland leben: Prüfen Sie die Frist auf dem Formular. Bei Fragen helfen die deutschen Auslandsvertretungen. Sie stellen Lebensbescheinigungen gebührenfrei für gesetzliche Renten aus.
Mythos 3: „Schwerbehinderte verlieren 2026 plötzlich Rentenvorteile“Nein. Es gibt keine überraschenden Kürzungen. Die Altersgrenzen steigen seit Jahren stufenweise. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gilt ab dem Jahrgang 1964: abschlagsfrei mit 65 Jahren.
Ein früherer Rentenstart ist ab 62 Jahren möglich, dann mit Abschlägen. Diese Regeln gelten ab 2026 endgültig für alle nach dem 31.12.1963 Geborenen. Zusätzliche Vertrauensschutzregeln enden dann.
Was bedeutet das konkret? Wer 1964 geboren ist, kann die Rente für Schwerbehinderte ohne Abschläge mit 65 nutzen (Rentenbeginn 2029). Mit 62 ist sie ab 2026 möglich, dann mit dauerhaften Abzügen.
Mythos 4: „Renten sind steuerfrei – das gilt für alle“Falsch. Renten aus der Basisversorgung unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil Ihres Rentenbeginnjahres.
Seit 2023 steigt dieser Anteil jährlich nur noch um 0,5 Punkte. Die vollständige nachgelagerte Besteuerung greift erstmals für Neurentner des Jahres 2058.
Wichtige Eckwerte:
Start der Rente Besteuerungsanteil 2025 83,5 % 2026 84,0 % 2058 100 %Die Absenkung des Steigerungspfads hat der Gesetzgeber 2024 beschlossen. Sie entlastet neue Rentenjahrgänge geringfügig. Gleichzeitig sind Beiträge zur gesetzlichen Rente seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – begrenzt durch den Höchstbetrag. Dieser liegt 2025 bei 29.344 Euro für Ledige (doppelt für Verheiratete).
Was heißt das für Sie? Wer 2025 neu in Rente geht, versteuert 83,5 Prozent seiner Rente. Freibeträge, Werbungskosten-Pauschale und Grundfreibetrag können die tatsächliche Steuer mindern. Lassen Sie Ihre persönliche Situation prüfen.
So erkennen Sie verlässliche InformationenFalschmeldungen wirken oft alarmistisch. Prüfen Sie immer die Quelle. Verlassen Sie sich auf die DRV, das BMF oder seriöse Sozial- und Steuerportale. Dort finden Sie Fristen, Formulare und Rechenbeispiele in aktualisierter Form.
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Kündigung: Betriebszugehörigkeit ist für die Abfindung oft nicht wichtig
Die verbreitete Annahme, die Höhe einer Abfindung bemesse sich schematisch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, hält einer näheren Prüfung selten stand. Ein aktueller Fall zeigt, dass selbst bei nur zwei Jahren im Unternehmen deutlich höhere Abfindungen möglich sind, wenn die rechtlichen und prozesstaktischen Hebel richtig eingesetzt werden.
Entscheidend ist nicht die magische Zahl „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“, sondern die Frage, ob die Kündigung wirksam ist – und welches Risiko der Arbeitgeber im Prozess trägt.
Zwei Jahre im Betrieb, 3.000 Euro als vermeintliche ObergrenzeDer betroffene Arbeitnehmer war erst zwei Jahre im Unternehmen. Legt man die populäre Rechnung von „0,5 Monatsgehältern pro Jahr“ zugrunde und unterstellt ein Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro, ergäbe sich eine Abfindung von lediglich 3.000 Euro.
Der Arbeitgeber bot „großzügig“ 4.000 Euro an. Eine solche Sicht blendet jedoch das Kernthema aus: Nicht die Formel entscheidet, sondern die Durchsetzbarkeit der Kündigung vor Gericht.
Betriebsbedingte Kündigung – und doch nur eine einzige TrennungIm Verfahren begründete der Arbeitgeber die Kündigung mit betrieblichen Erfordernissen. Auffällig war, dass ausschließlich dieser eine Mitarbeiter entlassen wurde, obwohl der Betrieb über hundert Beschäftigte zählte.
Das ist nicht zwingend rechtswidrig, weckt aber Zweifel. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine belastbare unternehmerische Entscheidung und deren „dringende“ Erforderlichkeit darlegen.
Zugleich hat er die Sozialauswahl zu beachten, also zu begründen, warum gerade dieser Arbeitnehmer – und nicht sozial weniger schutzwürdige Vergleichspersonen – gekündigt wird. Wenn in einem größeren Betrieb nur eine einzelne Person „aus Gründen der Auftragslage“ gehen soll, verlangt das eine besonders sorgfältige Begründungslage. Fehlt sie, kippt die Kündigung.
Die „Faustformel“ ist kein Gesetz – und häufig unpassendDie bekannte Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr ist kein Rechtsanspruch und kein verbindlicher Maßstab. Sie spiegelt eher Durchschnittswerte aus gütlichen Einigungen wider, oftmals in Konstellationen, in denen die Kündigung rechtlich solide erscheint oder die Parteien rasch Frieden schließen wollen.
In vielen arbeitsgerichtlichen Vergleichen spielt die Formel überhaupt keine Rolle. Maßgeblich sind dann Prozessrisiken, Beweisbarkeit, Verfahrensdynamik und die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten. Daraus können Ergebnisse entstehen, die weit ober- oder unterhalb der „Formel“ liegen.
Prozessrisiko als Verhandlungsmotor: Annahmeverzugslohn und RückkehrgefahrIm geschilderten Fall sprach einiges dafür, dass die Kündigung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde. Bis zu einem Kammertermin und damit bis zu einem Urteil vergehen in der Praxis häufig mehrere Monate.
Verliert der Arbeitgeber, droht nicht nur die Rückkehr des Arbeitnehmers, sondern auch die Pflicht zur Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Zeit seit Ablauf der Kündigungsfrist – also Gehälter, die der Arbeitnehmer trotz Nichtbeschäftigung verlangen kann.
Bei vier bis fünf Monaten Verfahrensdauer und einem Monatsverdienst von 3.000 Euro summiert sich dieses Risiko schnell auf 12.000 bis 15.000 Euro brutto, zuzüglich Nebenkosten und Unwägbarkeiten. Genau dieses Risiko prägt die Vergleichsverhandlungen erheblich.
Vom Scheinangebot zur tragfähigen Einigung: 10.000 Euro statt 4.000 EuroMit dieser Risikoperspektive im Rücken ist ein Angebot von 4.000 Euro nicht mehr überzeugend. Es trägt dem möglichen Annahmeverzug, der ungewissen Prozesslage und der Option der Weiterbeschäftigung nicht Rechnung.
Die Gegenseite wird sich fragen lassen müssen, weshalb sie ein gerichtliches Niederlagenrisiko in fünfstelliger Größenordnung eingeht, wenn eine verlässliche einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses für 10.000 Euro den Rechtsfrieden sofort herstellt. Im Ergebnis einigten sich die Parteien auf genau diesen Betrag – mehr als das Dreifache der anfänglichen „Formel“.
Rechtlicher Rahmen: Was bei betriebsbedingten Kündigungen zähltFür die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen genügt es nicht, pauschal auf Auftragsrückgänge zu verweisen. Erforderlich ist eine nachvollziehbare, auf die Zukunft bezogene unternehmerische Entscheidung, die den dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für die konkrete Stelle plausibel macht.
Hinzu treten die Anforderungen der Sozialauswahl. Verglichen werden müssen Arbeitnehmer, die auf derselben Hierarchie- und Tätigkeitsebene austauschbar sind. Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind einzubeziehen.
Wird diese Auswahl nicht sauber durchgeführt oder nur formal behauptet, entstehen erhebliche Angriffspunkte. Gerade in größeren Betrieben greifen zudem weitere Schutzmechanismen, etwa Beteiligungsrechte des Betriebsrats. All das erhöht die Prüfmaßstäbe – und damit das Risiko des Arbeitgebers.
Warum individuelle Strategie wichtiger ist als RechenschemataDer Fall illustriert, dass starre Rechenwege der Realität des Kündigungsschutzrechts nicht gerecht werden. Entscheidend ist eine frühe, gründliche Prüfung der Kündigungsgründe, der Sozialauswahl, der betrieblichen Organisation und der Prozesschancen.
Daraus leitet sich die richtige Verhandlungstaktik ab: Wo die Erfolgsaussichten gut sind, sollte nicht mit der „Formel“ begonnen werden, sondern mit dem realen Risiko, das der Arbeitgeber trägt. Wo die Lage schwächer ist, kann eine Formel als Orientierungswert dienen, ersetzt aber nie die Einzelfallanalyse.
Zeit ist ein Schlüsselfaktor: Die Drei-Wochen-Frist und das MomentumWer eine Kündigung erhält, muss die gesetzlichen Fristen im Blick behalten. Die Kündigungsschutzklage ist binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist strikt.
Wer sie versäumt, riskiert, dass selbst eine eigentlich fehlerhafte Kündigung bestandskräftig wird. Gleichzeitig schafft ein zügig eingeleitetes Verfahren Verhandlungsmomentum: Der Arbeitgeber merkt früh, dass er seine Gründe belegen muss und dass die Uhr im Hinblick auf Annahmeverzugsrisiken tickt.
Was Arbeitnehmer aus dem Fall mitnehmen solltenDie Dauer der Betriebszugehörigkeit ist nur ein Baustein in einem komplexen Gefüge. Eine kurze Zugehörigkeit bedeutet nicht automatisch eine niedrige Abfindung.
Wichtig sind die Aussichten der Klage, die Qualität der arbeitgeberseitigen Begründungen und die Prozessführung. Wer seine Karten kennt, kann deutlich bessere Ergebnisse erzielen.
Dazu gehört eine fundierte Ersteinschätzung, die Prüfung der Unterlagen – vom Kündigungsschreiben über etwaige Auswahlrichtlinien bis zu Stellenbeschreibungen – sowie eine klare Verhandlungsstrategie, die die echten Risiken adressiert.
Fazit: Nicht die Formel verhandelt, sondern die ErfolgsaussichtAbfindungen entstehen in Deutschland in der Regel durch Verhandlung, nicht durch Automatismen. Die richtige Frage lautet daher nicht: „Wie viele Jahre war ich dabei?“, sondern: „Wie angreifbar ist die Kündigung – und welches Risiko steht auf Arbeitgeberseite?“
Wo diese Analyse sorgfältig erfolgt, verschiebt sich der Maßstab. Dann können aus vermeintlichen 3.000 Euro sehr schnell 10.000 Euro werden.
Wer eine Kündigung erhält, sollte sich deshalb umgehend fachkundig beraten lassen, die Fristen wahren und die Verhandlung am tatsächlichen Prozessrisiko ausrichten – nicht an einer simplen Rechenformel.
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BGH: Action Replay II - Eine Cheat-Software greift nicht in das Umarbeitungsrecht gemäß § 69c Nr. 2 Satz 1 UrhG ein, wenn sie nicht den Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware verändert
Der nächste Orden für die Große Deutschlandzerstörerin
Die Verleihung des Landesverdienstordens an Ex-Kanzlerin Angela Merkel durch die rot-rote Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat erneut verdeutlich, dass die Politkaste dieses Landes mittlerweile den Endpunkt an Volksverachtung erreicht hat . SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bezeichnete Merkel allen Ernstes als „echten Glücksfall für unser Land“. Sie habe „Deutschland mit Beharrlichkeit, Geschick und entschlossenem Handeln in schwierigen Zeiten […]
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Das ändert sich beim Pflegegeld ab 2026
Beim Pflegegeld selbst sind für das Jahr 2026 keine automatischen Erhöhungen vorgesehen. Nach der gesetzlichen Dynamisierung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden die Leistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben; die nächste planmäßige Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Das gilt auch für das Pflegegeld in der häuslichen Pflege: 2025 liegen die monatlichen Beträge bei 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) und 990 Euro (PG 5). Pflegegrad 1 erhält weiterhin kein Pflegegeld.
Entlastungsbetrag und neues Budget für Verhinderungs-/KurzzeitpflegeFür alle Pflegegrade gilt seit 2025 ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro; davon profitieren ausdrücklich auch Personen mit Pflegegrad 1. Zudem wurde zum 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag („Entlastungsbudget“) von bis zu 3.539 Euro eingeführt, der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenfasst und flexibler nutzbar macht. Beides bleibt auch 2026 bestehen, sofern der Gesetzgeber nichts Gegenteiliges beschließt.
Neue Koalition, neue BaustellenDeutschland hat seit 2025 eine schwarz-rote Bundesregierung; Gesundheitsministerin ist Nina Warken (CDU). Der Koalitionsvertrag formuliert für „Gesundheit und Pflege“ das Ziel, Beiträge zu stabilisieren und eine Pflegereform mit Blick auf Qualität, Zugänge und Finanzierung aufzusetzen.
Dazu wurde eine Bund-Länder-Kommission beauftragt. Festgehalten ist auch, dass die pflegebedingten Eigenanteile begrenzt werden sollen – Details, etwa konkrete Betragsgrenzen, stehen noch aus.
Familienpflegegeld als Lohnersatz: Absichtserklärung statt fertiges GesetzBesonders aufmerksam verfolgt wird die Ankündigung eines elterngeldähnlichen Familienpflegegeldes für pflegende Angehörige. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Einstieg in eine Lohnersatz-Leistung ausdrücklich befürwortet; über Höhe, Dauer und soziale Staffelung wird beraten.
In der öffentlichen Debatte kursieren Modelle, die sich an 65 Prozent des Nettoeinkommens orientieren, mit Mindest- und Höchstbeträgen. Verbindliche Eckpunkte und ein Gesetzgebungsverfahren liegen jedoch noch nicht vor; realistisch diskutiert wird ein Start frühestens im Laufe des Jahres 2026.
Droht die Abschaffung von Pflegegrad 1?In die laufenden Finanzverhandlungen hinein ist ein besonders sensibler Vorschlag geraten: Medienberichte und Verbandsreaktionen zeichnen das Bild, dass die Bundesregierung die Streichung von Pflegegrad 1 prüft, um die Sozialpflegeversicherung kurzfristig zu entlasten.
Betroffen wären etwa 860.000 Menschen; der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie Zuschüsse, etwa für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, stünden dann zur Disposition.
Das Leibniz-Institut RWI beziffert das Einsparpotenzial auf rund 1,8 Milliarden Euro jährlich. Die SPD-Fraktion und Sozialverbände signalisieren Widerstand; das BMG verweist auf die laufende Reform-Kommission. Beschlossen ist nichts.
Was davon 2026 wirklich beim Pflegegeld ankommtFür Pflegegeld-Empfängerinnen und -Empfänger bedeuten die derzeitigen Eckpunkte: Die 2025 erhöhten Geldleistungen laufen 2026 unverändert weiter; eine weitere gesetzliche Dynamisierung ist erst 2028 vorgesehen.
Unmittelbar spürbar bleiben das Entlastungsbudget für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege sowie der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Änderungen könnten sich 2026 aus zwei Richtungen ergeben: Erstens, wenn die Koalition den Eigenanteil in der stationären Pflege tatsächlich per Gesetz deckelt, was die Gesamtbelastung vieler Haushalte senken würde.
Zweitens, wenn die Streichung von Pflegegrad 1 tatsächlich beschlossen würde – dann entfiele in der häuslichen Pflege insbesondere der Anspruch auf den 131-Euro-Entlastungsbetrag sowie diverse Zuschüsse für diese Gruppe. Solange es hierzu keinen Kabinetts- oder Parlamentsbeschluss gibt, bleibt es aber beim Status quo.
Beitragsstabilität als Ziel, Lücken in der KasseDie Koalition hat sich politisch darauf verständigt, die Beiträge in Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2026 möglichst stabil zu halten. Zugleich weist das BMG auf eine Finanzierungslücke von mindestens zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung im Jahr 2026 hin.
Der GKV-Spitzenverband kritisiert, bloße Überbrückung per Darlehen sei keine nachhaltige Lösung. Wie die Lücke geschlossen wird – durch Bundesmittel, Einsparungen oder Strukturreformen – entscheidet sich in den anstehenden Haushalts- und Reformverhandlungen.
FazitStand heute deutet wenig darauf hin, dass das Pflegegeld selbst 2026 steigt. Relevant werden vielmehr zwei Weichenstellungen: Kommt ein Familienpflegegeld als neue Lohnersatz-Leistung für pflegende Angehörige – und wird Pflegegrad 1 tatsächlich gestrichen oder bleibt er erhalten?
Parallel will die Koalition die Eigenanteile in der stationären Pflege begrenzen. Bis konkrete Gesetzentwürfe vorliegen, gilt: Die 2025 erhöhten Pflegegeld-Sätze laufen weiter; Entlastungsbetrag und gemeinsames Jahresbudget bleiben nutzbar. Wer von Pflegegrad 1 betroffen ist, sollte die politische Entwicklung besonders aufmerksam verfolgen.
Quellenhinweise (Auswahl): BMG-Informationen zu Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget; Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ (Abschnitt „Gesundheit und Pflege“); Berichte von ZDFheute, DIE ZEIT und FOCUS zur Prüfung einer Streichung von Pflegegrad 1 sowie zur RWI-Schätzung; Meldungen zur Beitragsstabilität und zur Finanzierungslücke 2026.
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Gesichtserkennung gegen Grundrechte: Ungarn verbietet auch Pride in Pécs
Trotz internationaler Kritik hält die ungarische Regierung an ihrer queerfeindlichen Politik fest und verbietet die Pride in Pécs. Wieder droht Teilnehmenden die Identifikation per Gesichtserkennung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Menschen demonstrieren auf der ersten Pride in Pécs im Jahr 2021. – Alle Rechte vorbehalten Merész MártonNach dem Verbot der Pride-Parade in Budapest im Juni gehen ungarische Behörden zum zweiten Mal gegen eine Demonstration für die Rechte queerer Menschen im Land vor. Diesmal trifft es die für Anfang Oktober geplante Pride in der südungarischen Stadt Pécs. Anfang September hat die Polizei die als Versammlung angemeldete Pride untersagt. Die Kúria, das höchste ungarischen Gericht, hat das Verbot inzwischen bestätigt.
Es ist ein Affront gegen Brüssel. Darauf weisen auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Civil Liberties Union und die Ungarische Bürgerrechtsunion hin. In einem Brief von Anfang dieser Woche fordern sie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das nachzuholen, was die EU vor der Budapester Veranstaltung versäumt hat: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofortige einstweilige Maßnahmen zu beantragen.
Per Gesichtserkennung identifizieren – wegen einer OrdnungswidrigkeitDie Verbote basieren auf einer queerfeindlichen Gesetzesänderung, die das ungarische Parlament Anfang dieses Jahres im Eilverfahren verabschiedet hat. Die Änderungen betreffen das Versammlungsgesetz, das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über den Einsatz von Gesichtserkennungtechnologien.
Sie verbieten effektiv jegliche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum, die für die Rechte von queeren oder trans Menschen eintreten und knüpfen an das berüchtigte „Kinderschutzgesetz“ an, mit dem Ungarn bereits seit 2021 queere Minderheiten zum Feindbild macht. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen gilt seither als Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld von bis zu 500 Euro steht.
Weil zugleich das Gesetz für den Einsatz von Gesichtserkennung so verändert wurde, dass Personen nun schon im Fall von Ordnungswidrigkeiten per Gesichtserkennung identifiziert werden dürfen, bedeutet das: Teilnehmende der Demo müssen fürchten, gefilmt, biometrisch identifiziert und anschließend mit einem Ordnungsgeld belegt zu werden.
Eine Abschreckungsmaßnahme, die zumindest im Fall der Budapest Pride nach hinten losgegangen ist. Mehr als 150.000 Menschen kamen schätzungsweise zu der Großdemonstration im Juni, die nach einer Intervention des grünen Budapester Bürgermeisters unter dessen Schirmherrschaft stand. Menschen aus der ganzen Welt reisten an, spektakuläre Bilder von den Massen auf der Donaubrücke gingen um die Welt, die internationale Presse berichtete aus Budapest.
Die Rekordzahlen in Budapest ändern nichts an der RechtslageSchon damals war klar: Der Triumph über Viktor Orbáns queerfeindliches Verbot, so psychologisch wichtig er sein mochte, ändert nichts an der Rechtslage in Ungarn. Kommende Pride-Veranstaltungen würden vom neuen Gesetz ebenso betroffen sein. Für einige ist die Messlatte jetzt also: Wird sich für die verbotene Pride in Pécs, Ungarns fünftgrößte Stadt mit rund 140.000 Einwohner*innen, ebenso viel Aufmerksamkeit mobilisieren lassen.
Eine Rückendeckung des Bürgermeisters, wie in Budapest, ist in Pécs nicht zu erwarten. Attila Péterffy (parteilos) hatte vergangene Woche angekündigt, der Einladung der Veranstalter zu folgen und eine Rede auf der Eröffnung des parallel stattfindenden Festivals für Menschenrechte zu halten, was er auch tat. An der Demonstration selbst werde er hingegen nicht teilnehmen.
Die Pécs Pride wird seit 2021 von der Organisation Divers Youth Network ausgerichtet und findet traditionell als Abschluss des Festivals für Menschenrechte in der südungarischen Stadt statt. In der Vergangenheit war es eine überschaubare Demonstration. Die Zahl der Teilnehmenden bewegte sich um die Marke von etwa 1000 Teilnehmenden. Dieses Jahr werden jedoch, wie in Budapest, Rekordzahlen erwartet. Wieder wollen ausländische Politiker*innen und EU-Parlamentarier*innen teilnehmen. Die Veranstalter*innen haben angekündigt, die Versammlung werde trotz Verbot wie geplant stattfinden.
„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Machthaber versuchen, mit rechtlichen Mitteln die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte einzuschränken und das Recht auf friedliche Versammlung zu unterbinden“, schreiben sie auf Facebook zur Entscheidung des obersten Gerichtshofes. Nun gehe es darum, „gemeinsam für Gleichheit, Akzeptanz und Freiheit einzutreten“.
Auch die Ungarische Bürgerrechtsunion TASZ fordert zur Teilnahme auf und hat gemeinsam mit anderen Organisationen einen Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um die Demo veröffentlicht. Darin warnen die Jurist*innen auch vor dem Einsatz von Gesichtserkennung. In Ungarn gilt ebenso wie in Deutschland ein Vermummungsverbot, Masken oder Schals über dem Gesicht zu tragen ist daher verboten.
Gesichtserkennung in Ungarn verstößt gegen EU-Gesetze
Selbst in ihrer großzügigsten Auslegung lässt das KI-Regelwerk diesen Einsatz von Gesichtserkennung nicht zuZum Affront gegen die EU wird die Sache nicht nur, weil Orbáns Regierung mit dem Gesetz offensiv die Rechte von queeren Minderheiten im Land beschneidet und damit gegen die Grundrechtscharta der Union verstößt. Der Einsatz von Gesichtserkennung auf einer Demonstration zur Identifikation von Teilnehmenden ist auch ein klarer Verstoß gegen die neue KI-Verordnung, ein Gesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und dessen Verbote nun nach und nach greifen.
Die biometrische Identifikation aus der Ferne, vor allem in Echtzeit, war bei der jahrelangen Verhandlungen um das Gesetz einer der größten Streitpunkte. Kritiker*innen warnten vor den Gefahren für die Demokratie, wenn Staaten in die Lage versetzt werden, Menschen etwa auf Demonstrationen zu identifizieren.
Am Ende stand ein Kompromiss, laut dem der Einsatz dieser Technologien für wenige Fälle erlaubt sein soll. Auf der Liste stehen etwa Terrorverdacht oder Straftaten, auf die mindestens vier Jahre Gefängnis stehen. Eine Ordnungswidrigkeit wie in Ungarn ist, wie man es auch dreht und wendet, davon nicht abgedeckt.
In ihrem Brief an die EU-Kommission gemeinsam mit der Civil Liberties Union weist die TASZ auf diesen Umstand hin: Das Gesichtserkennungssystem, mit dem die ungarische Polizei arbeite, sei in der Lage, Personen auch binnen kürzester Zeit zu identifizieren und falle deswegen klar in die Kategorie der Echtzeit-Systeme.
Die EU solle nun endlich das tun, was im Vorlauf der Budapester Veranstaltung nicht passiert ist: ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstweilige Maßnahmen beantragen.
Bald urteilt der Gerichtshof der Europäischen UnionIn Brüssel brodelt es um den Fall, die Kommission prüft derzeit laut eigenen Angaben, ob das ungarische Gesetz gegen EU-Vorgaben verstößt. In einer Parlamentsdebatte im Juni sagte der Justizkommissar Michael McGrath, die Budapester Pride sei keine Gefahr für Kinder.
Vor einem anderen EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, wird derweil das Urteil zur Klage gegen Ungarn queerfeindliches Gesetz von 2021 erwartet, das den Zugang zu Darstellungen von Queerness einschränkt. Die EU-Kommission, 16 EU-Länder und das EU-Parlament hatten Ungarn verklagt, Menschenrechtsorganisationen sprechen vom „größten Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU“.
Im Juni gab die Generalanwältin des Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, ihre Stellungsnahme ab, die als wegweisend für das finale Urteil der Richter*innen gilt. Sie sagt, Ungarn verstößt mit dem Gesetz gegen EU-Recht und die in den Verträgen verankerten Werte der EU. Folgt das Gericht ihrer Einschätzung, könnte es anordnen, das Ungarn das Gesetz zurücknimmt oder Strafen verhängen.
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#FreeKenan-Delegation besucht Grab von Theofilos Georgiadis
Seit zwei Wochen befindet sich eine Delegation der Solidaritätsgruppe #FreeKenan auf Zypern, um sich vor Ort ein Bild von der Situation des kurdischen Aktivisten und Politikers Kenan Ayaz zu machen. Ein besonderes Anliegen war der Delegation der Besuch des Grabes von Theofilos Georgiadis, dem Vorsitzenden des Solidaritätskomitees für Kurdistan, der vor 41 Jahren im Auftrag des türkischen Staates ermordet wurde. Der Besuch wurde durch den Anwalt von Kenan Ayaz, Efstathios K. Efstathiou, ermöglicht.
Wer war Theofilos Georgiadis?
Theofilos Georgiadis wurde am 9. September 1957 im zyprischen Dorf Evrychou geboren. Nach seinem Schulabschluss im Jahr 1975 trat er in die Nationalgarde ein und diente später als Reserveleutnant. In Athen studierte er Politikwissenschaften mit dem Schwerpunkt türkische Sprache – weitere Studien führten ihn nach Frankreich und Deutschland. In dieser Zeit kam er erstmals mit der kurdischen Befreiungsbewegung in Kontakt.
Zurück auf Zypern trat Georgiadis in den Polizeidienst ein und wurde später Pressesprecher im Ministerium für türkische Angelegenheiten. Als exzellenter Kenner der türkischen Sprache bestand seine Hauptaufgabe in der Auswertung türkischer Presseberichte, die er regelmäßig analysierte und in Berichte für die zyprische Regierung überführte.
Stimme des kurdischen Widerstands auf Zypern
Im Jahr 1988 gründete Georgiadis gemeinsam mit anderen Aktivist:innen das „Zypriotische Solidaritätskomitee für Kurdistan“. Mit dem Aufstieg des bewaffneten Kampfes der PKK geriet er ins Visier türkischer Stellen – nicht nur, weil er Veranstaltungen organisierte, sondern auch zahlreiche Artikel schrieb und Interviews zur Situation in Kurdistan sowie zum Völkermord an den Pontos-Griech:innen und Armenier:innen gab. Zur gleichen Zeit engagierte sich Georgiadis intensiv an der Seite der kurdischen Befreiungsbewegung, die sich damals auf ihrem Höhepunkt befand.
Kondolenzbotschaft von Abdullah Öcalan für Theofilos Georgiadis, erschienen in der Zeitschrift Serxwebûn
Er war Redaktionsmitglied der Zeitschrift „Voice of Kurdistan“, die mit einer Auflage von rund 40.000 Exemplaren in Griechenland und Zypern erschien. Durch seine Arbeit sensibilisierte er zyprische Politiker:innen und Medien für die kurdische Frage – und widersetzte sich der unkritischen Übernahme türkischer Propaganda, die damals häufig ungefiltert über die staatliche Nachrichtenagentur „Anadolu“ verbreitet wurde.
„Die Freiheit Zyperns führt durch die Berge Kurdistans“
Theofilos Georgiadis war überzeugt: „Die Befreiung Zyperns führt durch die Berge Kurdistans.“ Er reiste ins Bekaa-Tal im Libanon, wo sich damals ein Ausbildungslager der PKK befand, und hielt dort Vorträge vor Guerillakämpfer:innen. Zudem organisierte er europaweit Konferenzen, auf denen die Verbrechen der Türkei dokumentiert wurden. So war Georgiadis einer der Hauptorganisatoren der Kurdistan-Konferenz in Brüssel (12.–13. März 1994), auf der Ankara für Menschenrechtsverletzungen an den Kurd:innen und die Besatzung Zyperns scharf kritisiert wurde. Außerdem beschäftigte er sich intensiv mit der Frage der Vermissten, über deren Schicksal er wichtige Informationen sammelte.
Mit großer Weitsicht analysierte Theofilos Georgiadis die politischen Entwicklungen in der Türkei. Bereits 1990 warnte er vor der wachsenden Gefahr islamistischer Kräfte, die nicht moderater, sondern autoritärer auftreten würden als die kemalistische Staatselite. In einem Artikel vom 10. März 1990 schrieb er in der Zeitung Exormisi:
„Lehnen etwa die fanatischen Islamisten von Erbakan oder die islamischen Orden in der Türkei die Expansion der Türkei ab? Was die türkischen Islamisten ablehnen, ist die Säkularität des türkischen Staates und die Vorrangstellung der Laizisten. Falls sie sich durchsetzen, wird die Türkei noch gefährlicher. Vergessen wir nicht die Theorie des Panislamismus, die parallel zur Theorie des Panturkismus entwickelt wurde.“
Diese Prognose bestätigte sich zwei Jahrzehnte später mit der Außenpolitik Recep Tayyip Erdoğans und widerlegte jene, die geglaubt hatten, die Islamisten würden einen friedlicheren Ansatz verfolgen.
Kurdische Frage erstmals im zyprischen Parlament
Es war auch Theofilos Georgiadis, der die kurdische Frage 1993 erstmals in den Außenpolitischen Ausschuss des zyprischen Parlaments brachte. Dort war er persönlich anwesend. Der damalige Außenminister Andreas Michailidis räumte ein, dass die zyprische Regierung die strategische Relevanz der kurdischen Frage bislang verkannt hatte.
Georgiadis vertrat die Ansicht, dass der Sieg des kurdischen Guerillakampfes und die Abtrennung des Territoriums vom türkischen Staat das politische System der Türkei zum Einsturz bringen würden – was auch Zypern zugutekäme. In seinen Artikeln analysierte er die politischen Entwicklungen in der Türkei präzise und machte Vorschläge für eine realistische nationale Strategie. In einem unveröffentlichten Text vom 1. Februar 1994 mit dem Titel „Praktische Wege zur Umsetzung der Volksverteidigung“ entwarf er Vorschläge zur militärischen Selbstverteidigung Zyperns – darunter die Stärkung der Reservisten, die Einberufung von Frauen und den Schutz der Küsten und kritischer Infrastruktur.
Grab von Theofilos Georgiadi in Nikosia
Mordanschlag und politische Folgen
Theofilos Georgiadis‘ Engagement beunruhigte den türkischen Staat und den Parastaat Nordzypern. Am 20. März 1994 wurde der Freund des kurdischen Volkes vor seinem Haus in der Thukydides-Straße in Aglantzia erschossen – die Straße trägt heute seinen Namen. Laut Recherchen hatten türkische Geheimdienste zyprisch-griechische Unterweltkreise mit Geld und Drogen bestochen, um den Mord ausführen zu lassen.
Doch die Ermordung Georgiadis‘ machte auch weltweit auf die Verbrechen des türkischen Staates aufmerksam, die bis heute andauern, und sein Verlust hinterließ ein Vermächtnis für die Fortsetzung des Kampfes um die Befreiung Zyperns. Er selbst sagte dazu:
„Wir unterstützen den Kampf des kurdischen Volkes, weil die kurdischen Kämpfer auch für Zypern kämpfen. Die türkische Besatzungsarmee bleibt, ob sie sich in Kurdistan oder auf Zypern befindet, eine Besatzungsarmee. Vergessen wir nicht die Worte des vietnamesischen Generals Giap: ‚Eine Front gibt es nicht. Die Front ist dort, wo sich der Feind befindet’.“
Am 12. Juni 1994 wurde der mutmaßliche Haupttäter mit sieben Schüssen in den Kopf tot in einem Berggebiet bei Limassol aufgefunden. Zwei Komplizen kamen später durch Sprengsätze in ihren Fahrzeugen ums Leben. Viele vermuteten, dass sie von den Drahtziehern „zum Schweigen gebracht“ wurden. Im April 1995 erklärte der damalige Präsident Glafkos Klerides, dass alle Mörder von Theofilos Georgiadis tot seien.
Georgiadis und Abdullah Öcalan
Nach dem Mord an Georgiadis hatte Abdullah Öcalan in einem Telegramm an seine Familie und das zyprische Volk seine Anteilnahme bekundet. In dieser Botschaft, die 1994 in der Zeitung Sarkhbon im „Märtyrer-Dossier“ veröffentlicht wurde, schrieb der kurdische Vordenker: „Genosse Theofilos war ein Revolutionär; sein Herz war voller Liebe zur Menschheit und er liebte sein Land mit aufrichtiger Hingabe.“
Die Hamburger Aktivistin Anja Flach legt Blumen am Grab von Theofilos Georgiadis nieder
Gedenken durch die #FreeKenan-Delegation
Heute gilt der Name Theofilos Georgiadis als Symbol des gemeinsamen Kampfes zwischen Griech:innen und Kurd:innen. Das Kulturzentrum der kurdischen Bewegung in Limassol trägt seinen Namen. Die Delegation der Solidaritätsgruppe #FreeKenan war tief bewegt an seinem Grab in Nikosia. Auf dem weißen Marmortafel steht eine Inschrift, die als Vermächtnis des internationalen Kampfes Georgiadis‘ gilt:
„Wir kämpfen noch immer für die Befreiung unseres Landes; lasst uns einander helfen, lasst uns den kurdischen Freiheitskämpfern helfen. Die Freiheit Zyperns wird durch die Befreiung der Berge Kurdistans erreicht.“
Die Delegierten legten Blumen mit grün-rot-gelben Bändern nieder und besuchten anschließend die Gedenkstele an der Stelle des Attentats. Anja Flach, Mitglied der Delegation, erklärte: „Theofilos Georgiadis ist ein Symbol des internationalen Kampfes gegen den türkischen Faschismus und die Besatzung. Er wird niemals vergessen werden. Seit wir den kurdischen Befreiungskampf kennen, ist er für uns ein Vorbild.“
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/turkische-morde-auf-zypern-wer-war-theofilos-georgiadis-26411 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kenan-ayaz-meine-haft-auf-zypern-ist-eine-politische-entscheidung-48132 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kenan-ayaz-in-hamburg-zu-uber-vier-jahren-haft-verurteilt-43463 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/besuch-bei-kenan-ayaz-im-gefangnis-von-nikosia-48061
Fünf Jahre nach Hubschrauber-Folter: Keine Fortschritte in den Ermittlungen
Fünf Jahre nach der teils tödlichen Folterung zweier Dorfbewohner in Şax (tr. Çatak) bei Wan (Van) durch die türkische Armee dauern die Ermittlungen weiter an – jedoch ohne erkennbare Ergebnisse. Die beiden Männer, Servet Turgut und Osman Şiban, waren nach ihrer Festnahme durch Militärs aus einem Hubschrauber geworfen worden. Einer von ihnen starb wenige Wochen später an seinen Verletzungen. Bis heute ist die Ermittlungsakte mit einer Geheimhaltungsverfügung versehen, eine öffentliche Aufklärung bleibt aus.
Wie der Anwalt der Opfer, Hamit Koçak, gegenüber der Nachrichtenagentur MA erklärte, sei im Verfahren bislang kein gezielter Versuch unternommen worden, die tatsächlichen Verantwortlichen zu identifizieren. Stattdessen sei zu beobachten, dass pauschal die Aussagen sämtlicher damals in der Provinz Wan stationierter Angehöriger der Gendarmerie eingeholt würden. „Das Verfahren droht im Sande zu verlaufen“, sagte Koçak.
Ein Todesfall, ein Urteil – aber keine Aufklärung
Der Fall hatte landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Am 11. September 2020 waren Servet Turgut (55) und der damals fünf Jahre jüngere Osman Şiban, beide Väter mehrerer Kinder, während der Feldarbeit von Soldaten einer türkischen Operationseinheit festgenommen worden. Nach ersten Misshandlungen wurden beide Männer aus einem Militärhubschrauber gestoßen und weiter gefoltert. Dabei erlitten sie schwere Verletzungen.
Das Militär lieferte Turgut und Şiban anschließend in zwei verschiedenen Krankenhäusern der Provinz ab – dem medizinischen Personal wurde erklärt, es handele sich um „Terroristen“, die bei der versuchten Flucht aus einem Helikopter auf Felsen gestürzt seien und dabei verletzt wurden. Şiban überlebte das Martyrium, bleibt jedoch für den Rest seines Lebens schwer gezeichnet. Servet Turgut verstarb nach zwanzig Tagen im Koma.
Doch statt einer strafrechtlichen Aufarbeitung wurde Osman Şiban später selbst angeklagt. Im April 2023 verurteilte ein Gericht in Mersin ihn wegen vermeintlicher „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil inzwischen.
Geheimhaltung erschwert juristische Aufarbeitung
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Misshandlungsfall verlaufen seitdem unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Laut Recherchen von MA wurden rund 40 Militärangehörige befragt, darunter Einsatzkräfte, die an der fraglichen Operation beteiligt gewesen sein sollen. Aus den vorliegenden Aussagen geht hervor, dass die beiden Männer zunächst unverletzt in einen Hubschrauber gebracht wurden, später jedoch „unter bislang ungeklärten Umständen“ schwer verletzt auf dem Boden wieder auftauchten – inmitten eines Militärcamps, wo sie von zahlreichen Soldaten fast gelyncht wurden. Ein Aufhebungsantrag gegen die angeordnete Geheimhaltungsklausel blieb bislang erfolglos.
Anwalt Hamit Koçak kritisierte, dass keine zielgerichtete Ermittlungsstrategie zu erkennen sei. „Die Ermittlungen verlieren sich im bürokratischen Formalismus. Es wirkt, als wolle man Zeit gewinnen, statt Verantwortung zu klären“, sagte er. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden seien viele potenzielle Zeugen inzwischen versetzt worden oder hielten sich im Ausland auf.
Rechtsmittel vor Verfassungsgericht und EGMR geplant
Koçak kündigte an, im Namen der Opfer beziehungsweise Hinterbliebenen weitere juristische Schritte einzuleiten. Sollte die türkische Justiz zu keinem Ergebnis kommen, werde man zunächst das türkische Verfassungsgericht anrufen und gegebenenfalls den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterleiten.
„Wir sehen hier ein Muster aus der Vergangenheit bestätigt: In Fällen, in denen der Staat selbst involviert ist, bleiben die Täter häufig unbehelligt. Vieles endet im Verfahrensstillstand oder im Ablauf der Verjährungsfristen“, so Koçak. Seine Mandanten sähen ihr Recht auf Leben sowie das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Zeichnung © Timur Çelik (1960-2025) „Görgü Tanığı“ (dt. Zeuge)
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/aus-dem-hubschrauber-geworfener-servet-turgut-ist-verstorben-21879 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/revision-verworfen-opfer-von-hubschrauber-folter-soll-ins-gefangnis-46949 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/folteropfer-leidet-noch-immer-unter-amnesie-21827 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/opfer-von-hubschrauber-folter-erstattet-anzeige-26696 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/zivilisten-gefoltert-und-aus-hubschrauber-gestossen-21646
Die essbare Stadt
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One would think Israel prefers the emphasis to be placed on Epstein running a child sex trafficking operation instead of a Mossad blackmail operation. Has MTG thought about this? Why so much trouble getting at the truth? Who does the truth expose? Highly placed American pedophiles, or Israel?
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Diese Schulden werden trotz Privatinsolvenz nicht mehr erlassen
Die Privatinsolvenz soll redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern einen echten Neuanfang ermöglichen. Mit der „Restschuldbefreiung“ werden nach Abschluss des Verfahrens sämtliche vor Verfahrenseröffnung bestehenden Forderungen gegenüber den Insolvenzgläubigern rechtlich nicht mehr durchsetzbar.
Rechtlich bleiben sie zwar als sogenannte unvollkommene Verbindlichkeiten bestehen, doch können Gläubiger daraus keine Zwangsvollstreckung mehr betreiben. Das gilt grundsätzlich sogar für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Reichweite dieses Grundsatzes ist in § 301 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Gleichzeitig kennt das Gesetz eng begrenzte Ausnahmen. Sie sind in § 302 InsO abschließend aufgeführt und betreffen Konstellationen, in denen der Gesetzgeber die Entschuldung aus Gründen der Gerechtigkeit oder des Sanktionszwecks beschränkt.
Vorsätzliche unerlaubte HandlungNicht erfasst von der Restschuldbefreiung sind Forderungen, die auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen. Gemeint sind etwa Schadensersatzansprüche, wenn der Schuldner den Schaden absichtlich herbeigeführt hat.
Eine hohe Hürde besteht darin, dass der Gläubiger diesen besonderen Rechtsgrund während des Verfahrens ausdrücklich und mit Tatsachenangaben anmelden muss; unterbleibt diese qualifizierte Anmeldung, fällt die Forderung in die Restschuldbefreiung.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass ein fehlender Hinweis auf den Deliktscharakter bis spätestens zum Schlusstermin nicht mehr nachholbar ist.
Unterhaltsrückstände bei vorsätzlicher PflichtverletzungRückstände aus gesetzlichem Unterhalt bleiben bestehen, wenn der Schuldner seine Unterhaltspflicht vorsätzlich pflichtwidrig nicht erfüllt hat.
Damit will das Gesetz schutzbedürftige Angehörige vor bewusster Pflichtverletzung bewahren. Auch hier gilt: Der Unterhaltsgläubiger muss den entsprechenden Rechtsgrund so anmelden, dass der Schuldner erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird.
Steuerschulden aus SteuerstraftatenSteuerforderungen sind im Regelfall restschuldbefreiungsfähig. Sie werden jedoch nicht erlassen, wenn der Schuldner im Zusammenhang mit diesen Steuern rechtskräftig wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 Abgabenordnung verurteilt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umfasst die Ausnahme regelmäßig auch steuerliche Nebenleistungen wie Zinsen.
Geldstrafen und gleichgestellte SanktionenGeldstrafen sind dem Sanktionscharakter nach nicht entschuldbar. § 302 InsO nimmt deshalb Geldstrafen sowie die in § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO gleichgestellten Zahlungsverpflichtungen von der Restschuldbefreiung aus.
Praktisch geht es um straf- und ordnungsrechtliche Zahlungen mit Buß- oder Strafcharakter, die gerade nicht durch Insolvenz neutralisiert werden sollen.
Zinslose Darlehen zur Deckung der VerfahrenskostenEbenfalls unberührt bleiben Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die ausschließlich dazu gewährt wurden, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Wer solche Kosten über einen Vorschusskredit finanziert, kann sich nach dem Gesetz ihrer Rückzahlung trotz Restschuldbefreiung nicht entziehen.
Weichenstellung: Richtig anmelden, sonst erlassenOb eine Forderung tatsächlich „durchrutscht“, entscheidet oft die formale Seite. Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, aus vorsätzlich vorenthaltenem Unterhalt oder aus Steuerstraftaten bleiben nur dann bestehen, wenn der Gläubiger sie unter Angabe dieses besonderen Rechtsgrundes anmeldet und die behaupteten Tatsachen benennt.
Die Pflicht zur qualifizierten Anmeldung ergibt sich aus § 174 Abs. 2 InsO; wird sie versäumt, greift die Restschuldbefreiung trotz Deliktshintergrund.
Was die Restschuldbefreiung ebenfalls nicht löst: Zeitpunkt und SicherheitenDie Restschuldbefreiung wirkt nur gegenüber Insolvenzgläubigern, deren Forderungen bereits vor der Verfahrenseröffnung entstanden sind. Neuverbindlichkeiten und Masseverbindlichkeiten, also Schulden, die während oder nach der Eröffnung entstehen, werden durch die Entschuldung nicht erfasst und bleiben voll durchsetzbar.
Unabhängig davon gilt: Dingliche Sicherheiten von Gläubigern, etwa Hypotheken oder Sicherungseigentum, bestehen an den belasteten Gegenständen fort; die Restschuldbefreiung betrifft nur die persönliche Haftung des Schuldners. Die grundlegende Abgrenzung ergibt sich aus dem Wirkungsregime des § 301 InsO.
Praxisrelevante FolgewirkungenFür all jene Forderungen, die von der Restschuldbefreiung umfasst sind, entfällt die Zwangsdurchsetzbarkeit dauerhaft; es handelt sich juristisch um Naturalobligationen.
Freiwillige Zahlungen sind zwar möglich, aber weder einklag- noch vollstreckbar, und auch eine spätere Aufrechnung ist grundsätzlich versperrt. Das schafft endgültige Entlastung – mit den genannten, eng begrenzten Ausnahmen.
FazitDie Privatinsolvenz eröffnet einen breiten Entschuldungsweg, doch nicht jede Verbindlichkeit verschwindet. Vorsätzlich verursachte Schäden, bewusst vorenthaltener Unterhalt und Steuerschulden nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerstraftaten bleiben – ebenso wie Geldstrafen und bestimmte verfahrensbezogene Darlehen. Wichtig ist zudem, dass Gläubiger diese Ausnahmetatbestände im Verfahren korrekt kennzeichnen.
Wer eine Privatinsolvenz erwägt oder betroffen ist, sollte diese Stellschrauben kennen, denn sie bestimmen, welche Schulden am Ende tatsächlich fortbestehen.
Der Beitrag Diese Schulden werden trotz Privatinsolvenz nicht mehr erlassen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
UK and EU governments do not represent the British and European Ethnicities
UK and EU governments do not represent the British and European Ethnicities
The British Have a Prime Minister Approved by Only 13%
But he is supported by the immigrant-invaders
In what sense is such a person a prime minister of the ethnic British?
https://www.rt.com/news/625479-starmer-record-uk-opinion-polling/
The German chancellor has only a 23% approval
https://www.rt.com/news/625475-two-thirds-germans-dissatisfied-merz/
The French president’s approval rating is 17%
These are the people who “speak for Europe”
In Britain Dissent Is Terrorism
Great Britain, Once a Moral State and the Leader of Civilization, is now what?
The media will dismiss George Galloway as a Communist.
https://www.rt.com/news/625603-galloway-uk-terrorism-detention/
The Bought Bitch
The Bought Bitch
She sold out her country for a bagful of American money
https://sputnikglobe.com/20250929/moldovan-election-was-a-complete-travesty-analyst-1122887102.html
More Self-defeating Arrogance from Washington
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The destruction of Gaza City is a crime against history
Centuries-old mosques, churches, and ancient artifacts all face obliteration as the Israeli military systematically flattens what remains of the city.
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