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Witwenrente: Das bedeutet die 40-Prozent-Regel für Hinterbliebene

Die Hinterbliebenenrente soll Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder nach einem Todesfall finanziell absichern. Wer selbst Einkommen erzielt, muss jedoch damit rechnen, dass dieses Einkommen teilweise auf die Rente angerechnet wird. Besonders häufig betrifft das Witwenrenten und Witwerrenten.

Die sogenannte 40-Prozent-Regel ist dabei der entscheidende Rechenschritt. Sie bedeutet nicht, dass 40 Prozent des gesamten Einkommens abgezogen werden. Angerechnet werden nur 40 Prozent des Betrags, der nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt.

Warum eigenes Einkommen nicht vollständig angerechnet wird

Das Rentenrecht behandelt Hinterbliebenenrenten nicht wie eine reine Versicherungsleistung ohne weitere Prüfung. Vielmehr wird geprüft, ob und in welcher Höhe eigenes Einkommen vorhanden ist. Dadurch soll die Leistung an den tatsächlichen finanziellen Bedarf angepasst werden.

Gleichzeitig schützt der Freibetrag einen Teil des eigenen Einkommens. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt bei der Hinterbliebenenrente unberücksichtigt. Erst der darüber liegende Betrag kann die monatliche Auszahlung mindern.

Der Freibetrag als erste Grenze

Für die Zeit vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro monatlich. Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat oder unter die gesetzliche Erhöhungsregel fällt, steigt dieser Betrag um 228,42 Euro. Diese Werte gelten bundesweit, da es seit dem 1. Juli 2023 keinen getrennten Rentenwert Ost und West mehr gibt.

Zum 1. Juli 2026 soll der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro steigen. Daraus ergeben sich rechnerisch neue Freibeträge von 1.122,53 Euro monatlich sowie 238,11 Euro zusätzlich je berücksichtigungsfähigem Kind. Die Erhöhung stand zum Stand 23. Mai 2026 noch unter dem Vorbehalt der weiteren Umsetzung der Rentenwertbestimmungsverordnung.

Zeitraum Freibetrag bei der Einkommensanrechnung 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 1.076,86 Euro monatlich; zusätzlich 228,42 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind Ab 1. Juli 2026 nach geplanter Rentenanpassung 1.122,53 Euro monatlich; zusätzlich 238,11 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind So funktioniert die 40-Prozent-Regel

Die Berechnung folgt einem klaren Ablauf. Zuerst wird das anrechenbare Nettoeinkommen ermittelt. Bei vielen Einkommensarten arbeitet die Rentenversicherung dabei mit pauschalen Abzügen vom Bruttoeinkommen.

Danach wird der Freibetrag abgezogen. Nur wenn danach noch ein Betrag verbleibt, kommt die 40-Prozent-Regel zum Tragen. Von diesem verbleibenden Betrag werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Ein einfaches Beispiel zeigt die Wirkung. Liegt das anrechenbare Nettoeinkommen bei 1.500 Euro und der Freibetrag bei 1.076,86 Euro, bleiben 423,14 Euro über dem Freibetrag. Davon werden 40 Prozent berechnet, also 169,26 Euro.

Die Hinterbliebenenrente würde in diesem Fall um 169,26 Euro sinken. Der Rest des Einkommens bleibt für die Anrechnung außer Betracht. Genau deshalb ist die Regel für Betroffene oft günstiger, als der Begriff „Anrechnung“ zunächst vermuten lässt.

Welche Einkünfte berücksichtigt werden können

Zur Einkommensanrechnung können unter anderem Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, eigene gesetzliche Renten und bestimmte weitere Einkünfte gehören. Auch Versorgungsbezüge oder vergleichbare Leistungen können einbezogen werden. Entscheidend ist nicht allein, ob Geld zufließt, sondern ob es nach den Vorschriften als anrechenbares Einkommen gilt.

Nicht jeder Betrag wird eins zu eins übernommen. Die Rentenversicherung rechnet häufig mit pauschalierten Nettowerten, weil Steuern und Sozialabgaben nicht in jedem Einzelfall vollständig nachgebildet werden. Dadurch kann das anrechenbare Einkommen vom tatsächlich ausgezahlten Betrag abweichen.

Das Sterbevierteljahr bleibt besonders geschützt

Eine wichtige Ausnahme betrifft die ersten Monate nach dem Tod des Versicherten. Im sogenannten Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen bei Witwen- und Witwerrenten in der Regel nicht angerechnet. Diese Übergangszeit soll den unmittelbaren finanziellen Einschnitt nach dem Todesfall abfedern.

Nach Ablauf dieser Zeit prüft die Rentenversicherung, ob Einkommen oberhalb des Freibetrags vorhanden ist. Dann kann es zu einer Kürzung kommen. Betroffene sollten deshalb nicht allein auf die erste Rentenzahlung schließen, wie hoch die Leistung dauerhaft ausfällt.

Warum Rentenerhöhungen die Anrechnung verändern können

Der Freibetrag hängt am aktuellen Rentenwert. Steigt der Rentenwert, erhöht sich auch die Grenze, bis zu der Einkommen nicht angerechnet wird. Dadurch können Hinterbliebene mit eigenem Einkommen nach einer Rentenanpassung etwas mehr Spielraum haben.

Gleichzeitig steigen häufig auch eigene Renten oder andere Einkünfte. Deshalb kann sich die konkrete Auszahlung trotz höherem Freibetrag unterschiedlich entwickeln. Entscheidend bleibt immer die Differenz zwischen dem anrechenbaren Einkommen und dem gültigen Freibetrag.

Was Betroffene beachten sollten

Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht, sollte Änderungen beim Einkommen zeitnah mitteilen. Dazu gehören neue Beschäftigungen, Rentenbeginn, höhere Einkünfte aus Selbstständigkeit oder der Wegfall eines Einkommens. Solche Änderungen können die Rentenhöhe beeinflussen.

Besonders wichtig ist die Prüfung bei Übergängen, etwa beim Wechsel aus Erwerbstätigkeit in die eigene Altersrente. Auch eine geringfügige Veränderung kann Folgen haben, wenn das Einkommen knapp über dem Freibetrag liegt. In solchen Fällen lohnt sich eine konkrete Berechnung durch die Rentenversicherung oder eine qualifizierte Rentenberatung.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Witwe erhält ab August 2025 eine monatliche Witwenrente von 620 Euro. Zusätzlich bezieht sie ein anrechenbares Nettoeinkommen von 1.450 Euro. Für sie gilt zunächst der Freibetrag von 1.076,86 Euro.

Das Einkommen liegt damit 373,14 Euro über dem Freibetrag. Davon werden 40 Prozent angerechnet, also 149,26 Euro. Die auszuzahlende Witwenrente sinkt dadurch von 620 Euro auf 470,74 Euro.

Das Beispiel zeigt, dass nicht das gesamte eigene Einkommen die Hinterbliebenenrente mindert. Entscheidend ist nur der Betrag oberhalb des Freibetrags. Von diesem Betrag wird wiederum nur ein Teil berücksichtigt.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Angaben zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten, einschließlich 40-Prozent-Regel und Freibetrag für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.

§ 97 SGB VI: gesetzliche Grundlage der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes und Anrechnung von 40 Prozent des verbleibenden Einkommens.

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Nach dem Tod des Partners: Sozialamt darf die Miete mindestens 12 Monate nicht kürzen

Der Tod eines Partners verändert nicht nur das persönliche Leben, sondern häufig auch die sozialhilferechtliche Bewertung der Wohnung. Aus einem zuvor angemessenen Zwei-Personen-Haushalt wird ein Ein-Personen-Haushalt, für den am Wohnort meist eine deutlich niedrigere Mietobergrenze gilt.

Das Sozialamt darf daraus jedoch keine sofortige Kürzung ableiten. Waren die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung vor dem Todesfall angemessen, gilt für die weiterhin bewohnte Wohnung ein besonderer Schutz von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat.

Was § 35 SGB XII nach einem Todesfall vorschreibt

Die Regelung findet sich in § 35 Absatz 3 Satz 4 SGB XII. Stirbt ein Mitglied der Haushaltsgemeinschaft, ist eine Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für mindestens zwölf Monate nach dem Sterbemonat nicht zumutbar, sofern die Kosten zuvor angemessen waren.

Damit schützt das Gesetz Hinterbliebene vor dem Druck, kurz nach einem Todesfall eine günstigere Wohnung suchen, Räume untervermieten oder einen erheblichen Teil der Miete aus dem Regelbedarf zahlen zu müssen.

Der Zeitraum soll Gelegenheit geben, die neue Lebenssituation zu bewältigen und spätere Wohnentscheidungen ohne unmittelbaren finanziellen Zwang vorzubereiten.

Der Schutz betrifft nicht nur die Nettokaltmiete. Der Wortlaut erfasst die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wobei Heizkosten weiterhin daraufhin geprüft werden können, ob sie in der konkreten Wohnung nachvollziehbar sind.

Die Verbesserung seit Juli 2026 betrifft die 150-Prozent-Grenze

Die Aussage, der zwölfmonatige Schutz sei erst im Juli 2026 eingeführt worden, ist nicht ganz zutreffend. § 35 Absatz 3 Satz 4 SGB XII enthielt diese Regel bereits zuvor.

Seit dem 1. Juli 2026 ist der Schutz jedoch stärker. Der neue Satz 5 bestimmt ausdrücklich, dass die ebenfalls neu eingeführte 150-Prozent-Grenze in diesen Todesfällen nicht angewendet werden darf.

Nach der allgemeinen Neuregelung werden Unterkunftskosten grundsätzlich nicht anerkannt, soweit sie mehr als das Eineinhalbfache der örtlich angemessenen Aufwendungen betragen. Wie die 150-Prozent-Grenze in der Sozialhilfe funktioniert, hängt deshalb vom örtlichen Richtwert und von der Haushaltsgröße ab.

Nach dem Tod eines Haushaltsmitglieds könnte die unveränderte Miete allein wegen der kleineren Haushaltsgröße über diese Grenze steigen. Genau für diese Lage ordnet § 35 Absatz 3 Satz 5 SGB XII an, dass der Deckel während des besonderen Schutzes nicht greift.

Der Sterbemonat zählt nicht zu den zwölf Monaten

Das Gesetz spricht von zwölf Monaten nach dem Sterbemonat. Stirbt der Partner beispielsweise am 8. August 2026, beginnt der geschützte Zwölfmonatszeitraum am 1. September 2026 und reicht grundsätzlich bis zum 31. August 2027.

Der August ist in diesem Beispiel der Sterbemonat und wird nicht als erster Schutzmonat mitgezählt. Für die Berechnung kommt es nicht darauf an, ob der Todesfall am Anfang oder am Ende des Monats eingetreten ist.

Zeitraum Folge für die Unterkunftskosten Sterbemonat Der besondere Zwölfmonatszeitraum läuft noch nicht; die Leistungsberechnung muss den Todesfall und die bis dahin bestehende Haushaltslage korrekt berücksichtigen. Zwölf Monate nach dem Sterbemonat Eine Kostensenkung ist bei zuvor angemessenen Kosten nicht zumutbar; auch die 150-Prozent-Grenze darf nicht angewendet werden. Nach Ablauf der zwölf Monate Eine Kürzung erfolgt nicht zwangsläufig. Das Sozialamt muss die Angemessenheit und mögliche weitere Unzumutbarkeitsgründe im Einzelfall prüfen. Entscheidend sind die Verhältnisse vor dem Todesfall

Der besondere Schutz setzt voraus, dass die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung vor dem Tod angemessen waren. Dabei ist grundsätzlich die damalige Haushaltsgröße zugrunde zu legen, also etwa der Richtwert für zwei Personen, wenn zuvor beide Partner in der Wohnung lebten.

Dass das Sozialamt die tatsächlichen Kosten bis zum Todesfall gezahlt hat, beweist die Angemessenheit nicht in jedem Fall. Die Kosten können auch aufgrund einer Karenzzeit, eines laufenden Kostensenkungsverfahrens oder einer persönlichen Ausnahme vorübergehend übernommen worden sein.

Waren die Kosten bereits vorher unangemessen, entfällt der besondere Anspruch aus § 35 Absatz 3 Satz 4 SGB XII möglicherweise. Dann muss dennoch geprüft werden, ob ein Umzug aus gesundheitlichen, persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen derzeit unmöglich oder unzumutbar ist.

Der Schutz gilt nicht nur für Ehepaare

Die Vorschrift verwendet nicht den Begriff Ehepartner, sondern spricht vom Tod eines Mitglieds der Haushaltsgemeinschaft. Erfasst sein können deshalb auch unverheiratete Lebenspartner, Eltern, erwachsene Kinder oder andere Angehörige, die tatsächlich gemeinsam in der Wohnung gelebt und eine Haushaltsgemeinschaft gebildet haben.

Allein ein gemeinsamer Melderegistereintrag entscheidet nicht zwingend über die sozialhilferechtliche Einordnung. Im Streitfall sind die tatsächlichen Wohn- und Haushaltsverhältnisse zu prüfen.

Leistungen nach § 35 SGB XII erhält die hinterbliebene Person allerdings nur, wenn ihr Unterkunftsbedarf nach dem SGB XII zu berücksichtigen ist. Dazu gehören insbesondere Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.

Keine Verwechslung mit der allgemeinen Karenzzeit

Der Schutz nach einem Todesfall ist nicht mit der einjährigen Karenzzeit zu Beginn des Sozialhilfebezugs gleichzusetzen. Die Karenzzeit knüpft an den erstmaligen Leistungsbezug an, während die Todesfallregel an die Verkleinerung einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft anknüpft.

Die seit Juli 2026 geltende 150-Prozent-Grenze kann die allgemeine Karenzzeit begrenzen. Eine ausführliche Einordnung dazu bietet der Beitrag Mietübernahme für Rentner in der Grundsicherung ab Juli 2026.

Beim Tod eines Haushaltsmitglieds ist die Rechtslage günstiger, wenn die bisherigen Kosten angemessen waren. Dann schließt das Gesetz die Anwendung der 150-Prozent-Grenze ausdrücklich aus.

Das Sozialamt darf die Haushaltsgröße neu bestimmen, aber noch nicht kürzen

Nach dem Todesfall darf die Behörde erfassen, dass künftig weniger Menschen in der Wohnung leben. Sie darf auch ermitteln, welcher örtliche Richtwert nach Ablauf des Schutzes für die verbliebene Person gelten könnte.

Eine solche Prüfung bedeutet aber nicht, dass die Leistung schon während der geschützten zwölf Monate auf den Ein-Personen-Richtwert abgesenkt werden darf. Selbst wenn die Wohnung nun deutlich über der neuen Angemessenheitsgrenze liegt, bleibt die Kostensenkung in diesem Zeitraum unzumutbar.

Eine Mitteilung über künftig als angemessen angesehene Kosten ist von einer tatsächlichen Kürzung zu unterscheiden. Senkt das Sozialamt den anerkannten Unterkunftsbedarf dennoch vorzeitig, sollte der Bescheid unverzüglich geprüft werden.

Nach zwölf Monaten ist eine Kürzung nicht automatisch erlaubt

Das Wort „mindestens“ ist für Betroffene wichtig. Nach Ablauf der zwölf Monate darf das Sozialamt nicht schematisch kürzen, sondern muss prüfen, ob eine Kostensenkung inzwischen tatsächlich möglich und zumutbar ist.

Für einen längeren Schutz können beispielsweise hohes Alter, Pflegebedürftigkeit, eine Behinderung, eine auf die betroffene Person angepasste Wohnung oder schwere gesundheitliche Belastungen sprechen. Auch ein nicht vorhandenes Angebot an geeigneten und günstigeren Wohnungen kann gegen eine Kürzung sprechen, wenn die Suche ernsthaft und nachvollziehbar dokumentiert wurde.

Eine weitere automatische Schonfrist von sechs Monaten schließt sich an die zwölf Monate allerdings nicht ohne Weiteres an. Für die Zeit danach müssen zusätzliche Gründe oder erfolglose, hinreichend belegte Bemühungen dargelegt werden.

Das Sozialamt muss außerdem prüfen, ob eine Kostensenkung durch einen Umzug wirtschaftlich wäre. Übersteigen Umzugs-, Renovierungs- und sonstige Folgekosten die zu erwartende Mietersparnis, kann nach § 35 Absatz 3 Satz 3 SGB XII auf eine Absenkung verzichtet werden.

Welche Nachweise Hinterbliebene sichern sollten

Nach dem Todesfall sollten dem Sozialamt die Sterbeurkunde, der Mietvertrag und aktuelle Nachweise über Unterkunfts- und Heizkosten vorgelegt werden. Hilfreich ist außerdem der letzte Bescheid, aus dem die bisherige Anerkennung der Wohnkosten hervorgeht.

Behauptet die Behörde, die Kosten seien schon vor dem Todesfall unangemessen gewesen, sollte sie den damals geltenden örtlichen Richtwert und ihre Berechnung offenlegen. Betroffene können zudem eine nachvollziehbare Begründung verlangen, welche Mietbestandteile berücksichtigt wurden.

Für einen Schutz über zwölf Monate hinaus sollten gesundheitliche Einschränkungen und Anforderungen an eine Ersatzwohnung möglichst konkret belegt werden. Wohnungssuchen lassen sich mit Anfragen, Absagen, Suchanzeigen und Gesprächsnotizen dokumentieren.

Was bei einem fehlerhaften Kürzungsbescheid zu tun ist

Gegen einen Sozialhilfebescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Im Schreiben sollte ausdrücklich auf § 35 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 SGB XII, das Todesdatum sowie die Angemessenheit der Kosten vor dem Todesfall hingewiesen werden.

Der Widerspruch allein stoppt eine Kürzung bei existenzsichernden Leistungen nicht zuverlässig. Wenn durch die verringerte Zahlung Mietschulden oder der Verlust der Wohnung drohen, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich sein.

Auch Fehler beim örtlichen Richtwert oder bei der zugrunde gelegten Personenzahl können einen Bescheid angreifbar machen. Der Beitrag Sozialamt kürzt Miete: Diese Fehler können die Kürzung stoppen erklärt weitere Prüfpunkte.

Praxisbeispiel: Volle Miete trotz Überschreitung der neuen Grenze

Herr und Frau M. leben in einer Wohnung mit einer Bruttokaltmiete von 760 Euro. Dieser Betrag ist für ihren Zwei-Personen-Haushalt nach den örtlichen Vorgaben angemessen; nach dem Tod von Herrn M. im August 2026 liegt der Richtwert für Frau M. als Einzelperson jedoch nur noch bei 500 Euro.

Die neue 150-Prozent-Grenze würde bei 750 Euro liegen, sodass die tatsächliche Bruttokaltmiete sie um 10 Euro überschreitet. Trotzdem darf das Sozialamt die Unterkunftskosten von September 2026 bis einschließlich August 2027 nicht wegen der kleineren Haushaltsgröße oder wegen der 150-Prozent-Grenze kürzen.

Vor dem Ende dieses Zeitraums legt Frau M. ärztliche Unterlagen und Nachweise ihrer erfolglosen Suche nach einer altersgerechten Wohnung vor. Das Sozialamt muss anschließend prüfen, ob eine Kostensenkung auch über August 2027 hinaus unzumutbar bleibt.

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Grundsicherung: Dieser Überprüfungsantrag bringt nicht automatisch mehr Geld

Ein Überprüfungsverfahren nach § 44 Abs. 1 SGB X gegen einen vorläufigen Bewilligungsbescheid nach § 43 SGB I ist nicht geeignet, um eine endgültige oder höhere endgültige Leistung durchzusetzen. Das entschied das Sozialgericht Altenburg unter dem Aktenzeichen S 42 AS 389/24.

Im Verfahren ging es um einen Mehrbedarf wegen einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“. Wichtig ist: Das Gericht verneinte den Anspruch auf den Mehrbedarf nicht abschließend. Die Klage scheiterte vielmehr daran, dass der Kläger den falschen verfahrensrechtlichen Weg gewählt hatte.

Kläger beantragte die Überprüfung des vorläufigen Bescheides

Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch war § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Danach muss ein rechtswidriger Verwaltungsakt auch nach Eintritt der Bestandskraft für die Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn Sozialleistungen deshalb zu Unrecht nicht erbracht wurden.

Der Kläger stellte seinen Überprüfungsantrag am 2. Dezember 2023 und damit noch während des laufenden Bewilligungszeitraums. Zur Begründung führte er an, dass seine Schwerbehinderung bei der Berechnung der Leistungen nicht berücksichtigt worden sei.

Sowohl beim Erlass des Bescheides vom 4. Juli 2023 als auch bei der Beantragung der Überprüfung war die Erwerbsfähigkeit des Klägers nach §§ 7 und 8 SGB II noch ungeklärt. Die Deutsche Rentenversicherung hatte über seinen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente noch nicht abschließend entschieden.

Volle Erwerbsminderung wurde rückwirkend festgestellt

Mit Bescheid vom 22. Dezember 2023 stellte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland schließlich eine volle Erwerbsminderung für den streitigen Zeitraum fest. Damit stand nachträglich fest, dass der Kläger in dieser Zeit nicht zum leistungsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II gehörte.

Seinen Anspruch auf den Mehrbedarf stützte der Kläger deshalb auf § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII. Danach erhalten Personen unterhalb der Altersgrenze einen Mehrbedarf, wenn sie voll erwerbsgemindert sind und das Merkzeichen „G“ nachweisen.

Der Mehrbedarf bei Merkzeichen „G“ beträgt 17 Prozent der jeweils geltenden Regelbedarfsstufe. Ein abweichender Bedarf im Einzelfall kann die Höhe verändern.

Überprüft wurde nur die vorläufige Bewilligung

Nach Auffassung des Sozialgerichts konnte der Kläger mit seinem Antrag dennoch keinen Erfolg haben. Die von ihm verlangte endgültige Leistungsbewilligung unter Einbeziehung des Mehrbedarfs war nicht Gegenstand des Überprüfungsverfahrens.

Überprüft werden konnte ausschließlich der Bescheid vom 4. Juli 2023 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 16. Dezember 2023. Mit diesen Bescheiden hatte das Jobcenter auf der Grundlage von § 43 Abs. 1 SGB I lediglich vorläufige Leistungen bewilligt.

§ 43 Abs. 1 SGB I betrifft Fälle, in denen ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht, aber zwischen mehreren Leistungsträgern umstritten ist, wer zahlen muss. Der zuerst angegangene Leistungsträger kann dann vorläufig Leistungen erbringen. Auf Antrag der leistungsberechtigten Person muss er dies tun.

Das Jobcenter hatte dem Kläger vorläufig Leistungen bewilligt, weil dessen Erwerbsfähigkeit und damit die Zuständigkeit im Grundsicherungssystem noch nicht abschließend geklärt waren. Den Vorläufigkeitsvorbehalt selbst hatte der Kläger nicht angegriffen.

Endgültige Leistungen waren nicht Gegenstand des Bescheides

Das Überprüfungsverfahren konnte sich daher nur auf die Frage beziehen, ob die vorläufigen Leistungen in rechtmäßiger Höhe bewilligt worden waren. Der Kläger verlangte nach der Feststellung seiner vollen Erwerbsminderung jedoch keine weiteren vorläufigen Leistungen.

Er wollte stattdessen eine abschließende Bewilligung höherer Leistungen nach dem SGB II oder hilfsweise ergänzende Leistungen nach dem SGB XII. Über eine solche endgültige Leistung hatte das Jobcenter mit den überprüften Bescheiden aber zu keinem Zeitpunkt entschieden.

Nach Auffassung der Kammer kann ein auf vorläufige Leistungen beschränkter Bescheid nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nicht über § 44 Abs. 1 SGB X in eine endgültige Leistungsbewilligung umgewandelt werden.

Vorläufige und endgültige Leistungen sind verschiedene Ansprüche

Das Gericht verwies darauf, dass sich eine vorläufige Leistung grundsätzlich von der später endgültig festgesetzten Leistung unterscheidet. Es handelt sich rechtlich um zwei verschiedene Ansprüche.

Das Bundessozialgericht bezeichnete die vorläufige Leistung bereits mit Urteil vom 6. April 2011 als eigenständige Leistung und als etwas anderes als die endgültige Leistung (Az. B 4 AS 119/10 R).

Da das Jobcenter mit den überprüften Bescheiden keine Entscheidung über die endgültig zu gewährenden Leistungen getroffen hatte, konnte eine solche Entscheidung auch nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 44 Abs. 1 SGB X sein.

Warum ein direkter Widerspruch anders behandelt wird

Der Kläger argumentierte, dass auch gegen einen vorläufigen Bescheid Widerspruch und Klage erhoben werden könnten. Ein später erlassener endgültiger Bescheid werde dann Bestandteil des bereits laufenden Verfahrens.

Dies ist nach Ansicht des Sozialgerichts grundsätzlich richtig. Gegen einen vorläufigen Bescheid nach § 43 Abs. 1 SGB I oder § 41a Abs. 1 SGB II können Betroffene Widerspruch einlegen und Klage erheben.

Erlässt die Behörde während eines solchen Verfahrens einen abschließenden Bewilligungsbescheid, ersetzt dieser den vorläufigen Bescheid nach § 39 Abs. 2 SGB X. Der endgültige Bescheid wird anschließend nach § 86 beziehungsweise § 96 SGG Gegenstand des laufenden Verfahrens.

Darauf haben unter anderem das Bundessozialgericht mit Urteil vom 5. Juli 2017 (B 14 AS 36/16 R) und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 31. Januar 2024 (L 2 AS 416/21) hingewiesen.

Im vorliegenden Fall fehlte ein endgültiger Bescheid

Diese Situation lag hier jedoch nicht vor. Die Klage richtete sich nicht unmittelbar gegen den vorläufigen Bewilligungsbescheid, sondern gegen den Bescheid über den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.

Außerdem erging weder während des Widerspruchsverfahrens noch während des Klageverfahrens ein Bescheid über die endgültige Leistungsfestsetzung. Deshalb konnte kein weiterer Bescheid nach §§ 86 oder 96 SGG in das Verfahren einbezogen werden.

Das Sozialgericht musste daher nicht entscheiden, ob ein später erlassener endgültiger Festsetzungsbescheid überhaupt Bestandteil eines Überprüfungsverfahrens werden kann. Das Bayerische Landessozialgericht hatte dies mit Urteil vom 18. September 2024 unter dem Aktenzeichen L 16 AS 568/21 wegen des Wegfalls des ursprünglichen Prüfungsgegenstands verneint.

So kann der Kläger die endgültige Festsetzung erreichen

Um eine verbindliche Feststellung seiner Leistungen für den Zeitraum von Mai 2023 bis Januar 2024 zu erhalten, muss der Kläger beim Jobcenter eine abschließende Leistungsfestsetzung beantragen.

Entscheidet das Jobcenter über diesen Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, kann der Kläger gegebenenfalls mit einer Untätigkeitsklage nach § 88 SGG auf eine Entscheidung hinwirken.

Da für den streitigen Zeitraum inzwischen eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, kommen weitere Leistungen nach dem SGB II voraussichtlich nicht in Betracht. Der Kläger kann sich deshalb auch unmittelbar an den zuständigen Sozialhilfeträger wenden.

Dabei kann § 28 SGB X helfen. Die Vorschrift kann unter bestimmten Voraussetzungen die Wirkung eines später gestellten Antrags zurückverlagern, wenn zuvor eine andere Sozialleistung erfolglos beantragt wurde.

Überprüfungsantrag kann eine fehlende endgültige Entscheidung nicht ersetzen

Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann nur die Regelungen erfassen, die der ursprüngliche Bescheid tatsächlich enthielt. Bei einem vorläufigen Bescheid lässt sich damit prüfen, ob die vorläufigen Leistungen rechtmäßig berechnet wurden.

Eine bislang fehlende endgültige Leistungsfestsetzung kann auf diesem Weg jedoch nicht nachgeholt werden. Betroffene müssen stattdessen ausdrücklich die abschließende Festsetzung beantragen und sich gegebenenfalls zusätzlich an den zuständigen Sozialhilfeträger wenden.

Quellen

Sozialgericht Altenburg, Urteil – S 42 AS 389/24; Bundessozialgericht, Urteil vom 6. April 2011 – B 4 AS 119/10 R; Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Juli 2017 – B 14 AS 36/16 R; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Januar 2024 – L 2 AS 416/21; Bayerisches LSG, Urteil vom 18. September 2024 – L 16 AS 568/21; § 44 SGB X, § 43 SGB I, § 30 SGB XII, § 28 SGB X und § 88 SGG.

Der Beitrag Grundsicherung: Dieser Überprüfungsantrag bringt nicht automatisch mehr Geld erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Gericht beanstandet Neutralitäts-Zeitung

Transition News - 2. September 2026 - 16:01

Obwohl die Neutralitätsinitiative in der Schweiz von der SVP-nahen Organisation Pro Schweiz lanciert wurde und die SVP offiziell die einzige größere Partei ist, die die Vorlage unterstützt, stehen auch linke Kreise hinter ihr. Das brachte das Ja-Komitee dazu, in seiner Abstimmungszeitung, von der über vier Millionen Exemplare in Briefkästen verteilt wurden, zu schreiben, dass «Linke und Grüne» Ja zur Initiative sagen. Weil das besonders in der französischen Version mit dem großgeschriebenen «les Verts» nicht nur als allgemeine Ideologiezugehörigkeit, sondern als die Partei selbst betreffend verstanden werden kann, hat die Grünen-Partei geklagt (wir berichteten).

Wie 20 Minuten nun informiert, ging ein Zivilgericht in Bern, wo die Partei ihren Sitz hat, mit den Klägern einig und stoppte die Abstimmungszeitung in der Westschweiz superprovisorisch. Die französischsprachige Version sei widerrechtlich und müsse online sofort angepasst werden. Im Urteil, das 20 Minuten vorliegt, wird mit einer Busse von bis zu 10.000 Franken gedroht.

Der Waadtländer Anwalt und Grünen-Nationalrat Raphaël Mahaim, der laut 20 Minuten federführend für die Klage war, erklärte gegenüber dem Portal:

«Es ist meines Wissens das erste Mal, dass so ein Entscheid in einer Abstimmungskampagne gefällt wurde. Mit diesem widerrechtlichen Satz hat das Ja-Komitee unsere Persönlichkeitsrechte verletzt.»

Der Politiker habe die Korrektur aller Versionen beantragt und hoffe, dass das Gericht in den nächsten Tagen dem ebenfalls zustimmen wird. Die Grünen planten, später auch auf Schadenersatz zu klagen.

Der Präsident des Ja-Komitees, Walter Wobmann, teilte 20 Minuten mit:

«Der Versand der Zeitungen ist komplett abgeschlossen. Wir nehmen dieses Urteil sehr gelassen und werden prüfen, wie weiter vorzugehen ist, wenn wir die Unterlagen dazu erhalten haben.»

Die Initianten haben aber reagiert und die Online-Version der Zeitung gleich in allen drei Sprachen korrigiert. Anstatt des beanstandeten Satzes ist dort nun auf Deutsch zu lesen: «Neutralität sichern – eine parteiübergreifende Aufgabe!». Die französische und die italienische Fassung lauten ähnlich.

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Newroz Ehmed: Die Autonomie der YPJ muss erhalten bleiben

Die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) bestehen in den Verhandlungen mit der syrischen Übergangsregierung in Damaskus auf dem Erhalt ihrer eigenständigen Organisations- und Kommandostruktur. Nach Angaben von YPJ-Kommandantin Newroz Ehmed lehnt die syrische Seite eine Aufnahme der organisierten Frauenverbände in die Armee derzeit ab. Als Alternative wird über eine Eingliederung der YPJ als geschlossene Spezialeinheiten im Bereich der inneren Sicherheit verhandelt. „Entscheidend ist für uns, dass die YPJ ihre organisierte Struktur und ihre Autonomie bewahrt“, sagte Ehmed gegenüber der Frauennachrichtenagentur NûJINHA. Eine individuelle Eingliederung der Kämpferinnen in bestehende staatliche Strukturen lehnen die YPJ ab.

Ehmed gehörte der Delegation an, die am 25. August in Damaskus unter anderem mit dem selbsternannten Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa und Innenminister Anas Khattab zusammentraf. Gegenstand der Gespräche waren die noch offenen Fragen nach dem Abkommen vom 29. Januar, darunter die Zukunft der YPJ, die Beziehungen der Institutionen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) zu Damaskus sowie die Sprach- und Bildungspolitik.

Ehmed bezeichnete insbesondere die Frage von Sprache und Bildung als einen der zentralen Punkte der Verhandlungen. Daneben sei über die militärischen Strukturen und die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) sowie über den Wiederaufbau Syriens gesprochen worden. Ein Teil der vereinbarten Schritte, darunter die Auflösung der QSD als eigenständige Militärstruktur, sei inzwischen umgesetzt, andere Fragen seien weiterhin offen.

„Sie sagten, die Armee sei dafür nicht bereit“

Die Zukunft der YPJ sei bereits Gegenstand zahlreicher Gespräche gewesen, bislang jedoch ohne Ergebnis. Ehmed kritisierte, dass bei den Verhandlungen über die QSD vor allem die männlich dominierten Verbände betrachtet worden seien, während die organisierten Frauenkräfte wiederholt außen vor geblieben seien. Bei dem jüngsten Treffen habe Damaskus erstmals eine eindeutige Position formuliert. „Uns wurde klar gesagt, dass es unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht möglich sei, die YPJ in die Armee aufzunehmen. Sie sagten, dass die derzeitige syrische Armee und generell die syrische Regierung dafür noch nicht bereit seien.“

Die YPJ halten diese Begründung für nicht überzeugend. Wenn Syrien neu aufgebaut wird, muss dieser Prozess auch die organisierten Frauenkräfte einschließen, erklärte Ehmed. „Wir müssen die Struktur der alten syrischen Armee nicht unverändert fortführen.“ Seit Beginn der Revolution und des Krieges hätten sich die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse grundlegend verändert.

Spezialeinheiten innerhalb der inneren Sicherheit

Nachdem Damaskus eine Aufnahme der YPJ in die Armee abgelehnt hatte, wurden die Verhandlungen mit dem Innenministerium fortgesetzt. Nach Angaben Ehmeds ist dabei ein Modell im Gespräch, nach dem die YPJ als Spezialeinheiten innerhalb der Strukturen der inneren Sicherheit organisiert werden könnten. Eine endgültige Vereinbarung gebe es jedoch noch nicht. „Für uns ist entscheidend, dass wir diese Kräfte in organisierter Form erhalten können“, sagte Ehmed. Die YPJ seien unter Kriegsbedingungen entstanden, hätten sich über Jahre entwickelt und umfangreiche militärische Erfahrungen gesammelt.

Das Innenministerium habe grundsätzlich erklärt, Frauen könnten in sämtlichen Bereichen der inneren Sicherheit tätig werden. Dabei sei jedoch zunächst von individuellen Bewerbungen und einer anschließenden Zuweisung zu verschiedenen Einheiten ausgegangen worden. Dieses Modell entspricht für Ehmed nicht den Forderungen der YPJ. „Wir wollen, dass unsere Kräfte ihre bestehende Struktur und ihre Erfahrungen bewahren“, sagte sie. Deshalb habe die YPJ-Kommandantur vorgeschlagen, die Frauenverbände überwiegend als geschlossene Spezialeinheiten zu organisieren. Die Vertreter des Innenministeriums hätten auf diesen Vorschlag positiv reagiert.

Eigene Kommandostruktur soll bestehen bleiben

Derzeit verfügen die YPJ nach Angaben Ehmeds über mehr als 1.500 Kämpferinnen in Kobanê, Hesekê, Qamişlo und Dêrik. Die Forderung der YPJ sieht vor, dass die bestehenden Verbände in diesen Regionen stationiert bleiben und auf Grundlage ihrer gegenwärtigen territorialen Struktur eingegliedert werden. „Für uns ist wichtig, die Einheit und organisierte Struktur unserer Kräfte zu bewahren, ohne sie aufzulösen“, erklärte Ehmed. Dazu gehörten sowohl die gemeinsame militärische Erfahrung als auch die Autonomie der Frauenverbände. Die Integration müsse deshalb „gemeinsam mit den eigenen Kommandostrukturen“ erfolgen.

Ehmed zeigte sich zuversichtlich, dass über dieses Modell eine Einigung erzielt werden könne. Auch gemeinsame oder staatlich anerkannte Ausbildungsstrukturen seien grundsätzlich denkbar. So könnten YPJ-Kämpferinnen Ausbildungszentren besuchen oder entsprechende Akademien beziehungsweise Außenstellen in Nord- und Ostsyrien eingerichtet werden. Aufgrund der Zahl der Kämpferinnen sei es kaum praktikabel, sämtliche Frauen für ihre Ausbildung an einen zentralen Ort zu schicken. Diese Fragen könnten jedoch erst geklärt werden, wenn eine grundsätzliche Einigung über den Status der YPJ erzielt worden sei. „Wir befinden uns weiterhin in einem Verhandlungsprozess, und noch ist nicht alles abschließend geklärt.“

„Selbstverteidigung ist nicht auf eine bestimmte Phase begrenzt“

Für den Fall, dass Damaskus die Forderungen der YPJ nicht akzeptiert, kündigte Ehmed an, die organisierte Selbstverteidigung fortzuführen. „Wenn es nicht akzeptiert wird, werden wir unseren Kampf fortsetzen. Welche Gefahr auch immer entsteht, wir werden ihr entgegentreten, um unsere Gesellschaft zu schützen.“ Selbstverteidigung sei keine vorübergehende Notwendigkeit, die mit dem Ende einer bestimmten militärischen oder politischen Phase ihre Bedeutung verliere. Die YPJ würden sich weiterhin für ein demokratisches, freies und gleichberechtigtes Syrien und die Rechte aller Bevölkerungsgruppen einsetzen. „Zugleich müssen wir auf alle Eventualitäten vorbereitet sein“, sagte Ehmed.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52534 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-verkundet-auflosung-der-qsd-als-eigenstandige-militarstruktur-52526 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kommandantin-newroz-ehmed-unsere-eigenstandigkeit-ist-nicht-verhandelbar-50346
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Frauen in Amed diskutieren Spezialkrieg und Friedensprozess

Die Fraueninitiative „Barışa İhtiyacım Var“ (Wir brauchen Frieden) hat in Amed (tr. Diyarbakır) mit Frauen über Spezialkriegspolitik, staatliche Gewalt sowie die Verbreitung von Drogen und Prostitution diskutiert. Im Mittelpunkt des Forums stand zugleich die Frage, wie Frauen selbst zu Akteurinnen des Friedensprozesses werden können.

Die Initiative bringt feministische und sozialistische Frauen aus der Türkei mit der Bewegung freier Frauen (TJA) in Kurdistan zusammen. Nach Veranstaltungen in Dersim (Tunceli) und Êlih (Batman) fand nun ein Forum in Amed statt. Weitere Treffen sind unter anderem in Wan (Van) geplant.

„Wie können wir selbst den Frieden aufbauen?“

Esra Kahraman von der Initiative erklärte, die gemeinsame Arbeit laufe seit rund zwei Jahren. Ziel sei es, zur gesellschaftlichen Verankerung des Friedens beizutragen und die Rolle von Frauen in diesem Prozess zu stärken. Ein Schwerpunkt liege dabei auf den Auswirkungen der seit Jahren in Kurdistan betriebenen Spezialkriegspolitik und insbesondere der Gewalt durch uniformierte Staatskräfte. In Dersim hat die Initiative die Kampagne „Wo ist Gülistan Doku?“ unterstützt und sich mit Studentinnen getroffen. Dabei ging es um die Frage, wie sich Gewalt durch uniformierte Kräfte auf das Leben von Frauen auswirkt und wie Frauen dagegen kämpfen. Eine ähnliche Arbeit hat es in Êlih im Fall der unter verdächtigen Umständen ums Leben gekommenen Studentin Rojwelat Kızmaz gegeben.

 


Auch beim Forum in Amed sei der Zusammenhang zwischen Spezialkrieg, staatlicher Männergewalt und Gewalt gegen Frauen diskutiert worden. Kahraman betonte, Frauen dürften im Friedensprozess nicht lediglich darauf warten, welche Ergebnisse an anderer Stelle ausgehandelt würden. „Wenn wir Frauen über Frieden sprechen, stellt sich die Frage: Wird der Frieden in unserem Namen geschaffen oder können wir selbst den Frieden aufbauen? Darüber haben wir diskutiert“, sagte Kahraman. Spezialkriegspolitik, Feminizide und patriarchale Staatsgewalt seien eng miteinander verbunden. „Für uns ist es deshalb sehr wichtig, darüber zu sprechen, diese Zusammenhänge zu diskutieren und sichtbar zu machen.“

Frieden muss gesellschaftlich verankert werden

Kahraman verwies dabei auch auf die Situation in den kurdischen Städten. „Während auf der einen Seite am Tisch über Frieden gesprochen wird, werden die Städte auf der anderen Seite in Prostitution und Drogen gedrängt“, sagte sie. Frauen müssten diese Entwicklungen in die Debatte über eine gesellschaftliche Verankerung des Friedens einbeziehen. Zugleich gehe es darum, wie sich Frauen innerhalb des Friedensprozesses organisieren und welchen Frieden sie selbst anstreben. Kahraman kritisierte in diesem Zusammenhang die mangelnde Beteiligung von Frauen an den parlamentarischen Strukturen des Prozesses. Entscheidend sei deshalb eine eigenständige Organisierung: „Unsere Organisierung wird über den gemeinsamen Kampf führen. Diese Treffen werden fortgesetzt.“

Erfahrungen vor Ort sollen in konkrete Politik einfließen

Güler Aydın erklärte, die Initiative untersuche anhand von Feminizidopfern wie Rojin Kabaiş und Gülistan Doku die Auswirkungen der Spezialkriegspolitik auf Frauen und wolle dabei insbesondere den Erfahrungen der Frauen vor Ort Raum geben. Die Arbeit in Dersim, Êlih, Amed und Wan beschränke sich jedoch nicht auf Gewalt gegen Frauen. „In diesen Städten, in denen in Kurdistan Spezialkriegspolitik betrieben wird, sehen wir nicht nur Frauenvernichtung. Die Gewalt richtet sich ebenso gegen die Ökologie und gegen Kinder – ihre Auswirkungen zeigen sich in allen Bereichen“, sagte Aydın.

Beim Forum in Amed sei auch darüber diskutiert worden, warum sich Drogen und Prostitution gegenwärtig so stark ausbreiteten. Studentinnen, Arbeiterinnen und andere Frauen aus der Stadt hätten ihre Erfahrungen und Vorschläge eingebracht. Die Ergebnisse dieser Treffen müssten nach Auffassung Aydıns schließlich in konkrete politische Arbeit einfließen. „Ich hoffe, dass daraus eine Politik entsteht, Wahrheitskommissionen eingerichtet werden und Frauen auch in den Friedenskommissionen selbst zu Wort kommen“, sagte sie. „Denn das brauchen wir.“

https://deutsch.anf-news.com/frauen/verfassungsgericht-bestatigt-patriarchale-registerregelung-fur-frauen-52490 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tasdemir-ohne-frauen-kann-es-keine-wirkliche-lokale-demokratie-geben-52556 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-zu-feminizid-an-sultan-kara-schutzgesuche-blieben-ohne-konsequenzen-52555

 

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Worte putzen

Zeiten der Militarisierung machen es notwendig, die öffentlich verwendete Sprache genauerer Betrachtung zu unterziehen. Nur so kann verhindert werden, dass sich ihre Eskalation in der Realität niederschlägt.
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Rentner hingeguckt: Mit Amazon 5 Cent pro Liter beim Tanken sparen

Amazon-Kundinnen und -Kunden können sich mit einer Paketabgabe oder Paketabholung einen Tankrabatt sichern. Wer dafür eine teilnehmende Station von Enilive, Eni oder Agip nutzt, erhält einen Coupon über fünf Cent je Liter Benzin oder Diesel.

Die Aktion läuft nach den veröffentlichten Bedingungen bis zum 15. Oktober 2026. Rentnerinnen und Rentner können den Nachlass ebenfalls nutzen, sofern sich eine teilnehmende Tankstelle in erreichbarer Nähe befindet.

Der Tankrabatt ist kein besonderer Rentnerrabatt

Der Preisnachlass hängt weder vom Alter noch vom Bezug einer gesetzlichen Rente ab. Ein Rentenausweis muss deshalb nicht vorgelegt werden.

Auch eine ADAC-Mitgliedschaft ist für diese Aktion nicht notwendig. Ob eine kostenpflichtige Amazon-Prime-Mitgliedschaft vorausgesetzt wird, ergibt sich aus dem Rückgabeprozess: Entscheidend ist, dass die betreffende Abgabe- oder Abholmöglichkeit im jeweiligen Amazon-Konto angezeigt wird.

Für ältere Autofahrer kann das Angebot dennoch interessant sein. Gerade in ländlichen Gebieten wird das eigene Fahrzeug häufig für Arztbesuche, Einkäufe oder Fahrten zu Angehörigen benötigt.

So erhalten Amazon-Kunden den Coupon

Bei einer Rücksendung beginnt der Ablauf im persönlichen Amazon-Konto. Dort wird die betreffende Bestellung aufgerufen und die Rückgabe eingeleitet.

Amazon zeigt anschließend die verfügbaren Rückgabeorte an. Erscheint darunter eine teilnehmende Enilive-, Eni- oder Agip-Station, kann diese als Abgabestelle ausgewählt werden.

Amazon stellt für die Rücksendung einen QR-Code oder Rückgabecode bereit. Dieser Code wird an der Kasse der ausgewählten Station vorgezeigt und vom Personal eingescannt.

Nach der erfolgreichen Paketannahme erhält der Kunde den Tankcoupon. Nach Angaben von Enilive können an einzelnen Stationen außerdem Amazon-Pakete abgeholt werden, wobei ebenfalls ein Rabattcoupon ausgegeben werden kann.

Nicht jede Rücksendung kann an einer Tankstelle abgegeben werden

Eine Tankstelle darf nicht eigenständig als Abgabeort ausgesucht werden. Sie muss im Rückgabeprozess für die konkrete Bestellung ausdrücklich angezeigt werden.

Welche Rückgabewege Amazon anbietet, kann vom Artikel, vom Verkäufer, von der Größe des Pakets und vom Standort des Kunden abhängen. Fehlt die gewünschte Station in der Auswahl, lässt sich der Tankcoupon über diese Rücksendung nicht erhalten.

Bei vielen geeigneten Retouren ist kein ausgedrucktes Versandetikett erforderlich. Teilweise kann die Ware ohne zusätzlichen Versandkarton abgegeben werden, sofern Amazon dies in den Rückgabehinweisen bestätigt.

Mindestens 30 Liter müssen getankt werden

Der Nachlass von fünf Cent wird nicht bei jeder beliebigen Tankmenge gewährt. Die Einlösung setzt einen Tankvorgang von mindestens 30 Litern voraus.

Bezuschusst werden höchstens 80 Liter. Daraus ergibt sich eine maximale Ersparnis von vier Euro je Tankvorgang.

Getankte Menge Rabatt je Liter Ersparnis Unter 30 Liter Kein Rabatt 0 Euro 30 Liter 5 Cent 1,50 Euro 40 Liter 5 Cent 2,00 Euro 50 Liter 5 Cent 2,50 Euro 60 Liter 5 Cent 3,00 Euro 80 Liter 5 Cent 4,00 Euro Mehr als 80 Liter Rabatt nur für 80 Liter Höchstens 4,00 Euro

Wer gewöhnlich weniger als 30 Liter tankt, kann den Coupon daher nicht einsetzen. Allein wegen des Rabatts mehr Kraftstoff als üblich zu kaufen, ist nur sinnvoll, wenn das Fahrzeug entsprechend viel aufnehmen kann und der Kraftstoff ohnehin bald benötigt wird.

Der Coupon gilt für Benzin und Diesel

Der Preisnachlass kann für Benzin oder Diesel verwendet werden. Andere Waren aus dem Tankstellenshop werden durch den Gutschein nicht günstiger.

Wer mit einer Tankkarte bezahlt, kann den Amazon-Coupon nach den veröffentlichten Bedingungen nicht einsetzen. Das betrifft insbesondere Flotten-, Firmen- und bestimmte gewerbliche Tankkarten.

Pro Tankvorgang darf nur ein Coupon eingelöst werden. Das Sammeln mehrerer Gutscheine führt daher nicht dazu, dass bei einer einzigen Tankfüllung zehn oder fünfzehn Cent je Liter abgezogen werden.

Eine Verbindung mit dem ADAC-Rabatt ist ausgeschlossen

Der Amazon-Coupon lässt sich nicht mit anderen Preisaktionen oder Tankrabatten verbinden. Dazu gehört beispielsweise der Nachlass, den ADAC-Mitglieder an teilnehmenden Eni- und Agip-Stationen erhalten können.

Kunden müssen sich deshalb für den günstigeren Vorteil entscheiden. In der Regel ist der Amazon-Nachlass von fünf Cent je Liter höher als ein gewöhnlicher Mitgliederrabatt von ein oder zwei Cent.

Weitere Informationen über den neuen Rabattpartner des Automobilclubs finden Rentner im Beitrag zum ADAC-Tankrabatt bei Esso. Wer seine Mitgliedschaftskosten prüfen möchte, kann außerdem nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Rentner beim ADAC weniger zahlen.

Nur ausgewählte Tankstellen nehmen an der Aktion teil

Der Tankcoupon wird nicht an jeder Station der beteiligten Marken ausgegeben oder angenommen. Nach den veröffentlichten Angaben sind bundesweit 132 Enilive-, Eni- und Agip-Stationen beteiligt.

Die Verteilung ist regional sehr unterschiedlich. In Berlin, München sowie in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs gibt es mehrere Standorte, während das Angebot in anderen Regionen deutlich dünner ausfällt.

Vor einer Rücksendung sollte deshalb geprüft werden, ob Amazon eine beteiligte Station als Abgabeort anzeigt. Zusätzlich empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Amazon-Services bei Enilive, Eni und Agip.

Der reguläre Literpreis bleibt entscheidend

Fünf Cent Rabatt bedeuten nicht automatisch, dass die betreffende Tankstelle das günstigste Angebot in der Umgebung hat. Liegt ihr regulärer Preis sechs Cent über dem Preis einer nahe gelegenen Station, bleibt der Kraftstoff trotz Coupon einen Cent je Liter teurer.

Bei einer Tankmenge von 50 Litern würde der Coupon zwar 2,50 Euro bringen. Wegen des höheren Ausgangspreises hätte der Kunde gegenüber der günstigeren Station trotzdem 50 Cent mehr bezahlt.

Rentner mit knappem Haushaltsbudget sollten daher zunächst die aktuellen Literpreise vergleichen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Coupon tatsächlich zu einer Ersparnis führt.

Ein längerer Umweg kann den Rabatt aufzehren

Auch die Entfernung zur teilnehmenden Station muss in die Rechnung einbezogen werden. Die höchste Ersparnis beträgt vier Euro, unabhängig davon, wie weit die Anfahrt ist.

Wer mehrere Kilometer zusätzlich fährt, verbraucht Kraftstoff und investiert Zeit. Bei einer kleinen Tankmenge kann bereits ein überschaubarer Umweg einen großen Teil des Preisnachlasses aufbrauchen.

Am meisten lohnt sich die Aktion, wenn die Tankstelle ohnehin auf dem Weg liegt. Besonders praktisch ist es, Paketabgabe, Einkauf und Tankvorgang miteinander zu verbinden.

Amazon Prime wird für Rentner manchmal günstiger

Der Tankcoupon darf nicht mit einem allgemeinen Seniorentarif von Amazon verwechselt werden. Allein wegen des Rentenalters reduziert Amazon den regulären Prime-Beitrag nicht.

Menschen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine vergünstigte Prime-Mitgliedschaft erhalten. Einzelheiten dazu erläutert der Beitrag Amazon Prime für Rentner deutlich günstiger.

Auch außerhalb von Amazon gibt es zahlreiche Ermäßigungen für ältere Menschen. Eine Übersicht zeigt, wo der Rentenausweis Preisnachlässe bringen kann.

Die Aktion endet bereits Mitte Oktober

Der Amazon-Tankrabatt ist bis zum 15. Oktober 2026 befristet. Wer den Coupon nutzen möchte, sollte sowohl das Ausgabedatum als auch eine mögliche Einlösefrist auf dem Gutschein beachten.

Eine Rücksendung kurz vor dem Aktionsende garantiert nicht zwangsläufig, dass der Coupon noch zu einem beliebig späteren Zeitpunkt eingesetzt werden kann. Die Angaben auf dem ausgehändigten Gutschein haben deshalb Vorrang.

Neben diesem privaten Angebot werden weitere Entlastungen beim Kraftstoff politisch diskutiert. Der Beitrag zum geplanten Tankrabatt und zur Entlastungsprämie für Rentner erklärt, welche Unterschiede zwischen einer staatlichen Maßnahme und einem Unternehmenscoupon bestehen.

Fazit: Der Rabatt lohnt sich vor allem ohne Umweg

Der Nachlass von fünf Cent je Liter kann eine Amazon-Rücksendung oder Paketabholung finanziell interessanter machen. Bei 50 Litern sinkt die Tankrechnung um 2,50 Euro, bei 80 Litern um höchstens vier Euro.

Der Vorteil bleibt jedoch an mehrere Bedingungen gebunden. Es muss eine beteiligte Tankstelle verfügbar sein, die Tankmenge muss mindestens 30 Liter betragen und eine Verbindung mit anderen Rabatten ist ausgeschlossen.

Für Rentner lohnt sich das Angebot vor allem dann, wenn die Station ohnehin auf der üblichen Strecke liegt und ihr Literpreis nicht deutlich über dem Preis der Konkurrenz liegt. Eine zusätzliche weite Fahrt allein für den Coupon kann die mögliche Ersparnis schnell zunichtemachen.

Der Beitrag Rentner hingeguckt: Mit Amazon 5 Cent pro Liter beim Tanken sparen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Diese Jahrgänge haben noch Glück: Für sie ist erstmal keine Rente mit 70 geplant

Wer in den vergangenen Wochen Nachrichten über die Rentenreform gelesen hat, trägt vermutlich eine Mischung aus Angst und Verwirrung mit sich: Rente mit 70? Junge Menschen zahlen ein, ohne je etwas zurückzubekommen? Wer 1965 zur Welt kam, muss jahrelang länger arbeiten?

Die Alterssicherungskommission (ASK) hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundeskanzler Friedrich Merz übergeben.

Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen, Professorin für Finanzmärkte an der Universität Mannheim und Leiterin des Forschungsbereichs für Altersvorsorge am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), war als Wissenschaftlerin Teil dieser Kommission. Im Interview mit “FOCUS” korrigiert sie mehrere weitverbreitete Fehlannahmen.

Was die Rentenkommission wirklich beschlossen hat

Zunächst das Wichtigste: Die 33 Empfehlungen der ASK sind kein geltendes Recht. Sie sind politische Vorschläge, die der Bundestag erst in ein Gesetz überführen muss. Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas haben angekündigt, alle Empfehlungen als Gesamtpaket umzusetzen. Nach bisherigen Planungen soll der Bundestag das Reformpaket nach der Sommerpause 2026 behandeln. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage vollständig.

Der inhaltliche Kern der Reform: Das Renteneintrittsalter soll nach 2031 im Verhältnis 2:1 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, steigt das Rentenalter um acht Monate. Nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes würde das zwischen 2031 und 2041 eine Anhebung von 67 auf 67,5 Jahre bedeuten.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren soll vollständig abgeschafft werden.

An ihre Stelle tritt eine neue Schutzrente für langjährige Beitragszahler, die kurz vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Das Frühverrentungsalter für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Beitragsjahren soll von 63 auf 64 Jahre steigen.

Was das für konkrete Menschen bedeutet, weicht deutlich von der öffentlichen Aufgeregtheit ab.

Rente mit 70: Was die Zahlen wirklich aussagen

„Rente mit 70″ ist eine der verbreitetsten Schlagzeilen seit der ASK ihren Bericht vorgelegt hat. Die Zahl ist rechnerisch ableitbar, trifft aber erst Jahrgänge, die in den 2090er Jahren in Rente gehen würden. Die Kommission selbst hat, wie Bucher-Koenen im Interview klarstellt, keine Berechnungen bis ins Jahr 2090 angestellt. Der Zeithorizont des Reformpakets reicht bis 2040 beziehungsweise 2050.

Wie steigt das Rentenalter in den nächsten 15 Jahren?

Was konkret ansteht: Zwischen 2031 und 2041 soll das Rentenalter von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Das ist ein halbes Jahr in zehn Jahren. Die Kopplung an die Lebenserwartung ist graduell und mit langem Vorlauf geplant, damit Betroffene ihre Erwerbsbiografie darauf einstellen können.

Wer heute 55 ist, plant mit anderen Zahlen als jemand, der heute 35 ist. Aber auch der 35-Jährige muss also nicht mit einem Rentenalter von 70 planen.

Wer sich konkret fragt, was für seine persönliche Situation gilt, bekommt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Antrag eine individuelle Rentenauskunft, kostenlos, per Post oder online. Für Jahrgang 1965 fällt die Antwort überraschend gering aus.

Jahrgang 1965: Kaum spürbare Veränderung

Viele Betroffene, Jahrgang 1965, meldeten sich mit der Frage: Müssen wir deutlich länger arbeiten? Bucher-Koenen widerspricht dieser Befürchtung direkt: „Nach den heutigen Annahmen eher nicht. Wenn man die Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde legt, würde sich für den Jahrgang 1965 wahrscheinlich nur etwa ein zusätzlicher Monat ergeben.”

Zunahme der Lebenserwartung erhöht langfristig den Renteneintritt

Der Grund liegt in der 2:1-Kopplung. Jede Zunahme der Lebenserwartung schlägt zu zwei Dritteln auf die Erwerbsphase durch und zu einem Drittel auf das Rentenalter. Wer heute kurz vor dem Renteneintritt steht oder wenige Jahre davon entfernt ist, spürt diese kaum. Die spürbaren Veränderungen betreffen jüngere Jahrgänge, aber auch dort gestreckt über Jahrzehnte.

Rentenauskunft klärt auf

Wer seinen konkreten Rentenzeitpunkt und mögliche Abschlagsbeträge kennen will, sollte jetzt eine Rentenauskunft bei der DRV einholen. Das dauert wenige Minuten online und liefert die persönliche Rentenhöhe bei verschiedenen Eintrittszeitpunkten.

Junge Generation ohne Rente? Eine verbreitete Fehlwahrnehmung

Viele Jüngere glauben, sie würden später keine Rente mehr bekommen. Bucher-Koenen bezeichnet das im FOCUS-Interview als Fehlwahrnehmung: Das Umlagesystem (also das System, in dem die heutigen Beitragszahler die heutigen Rentner finanzieren) sei ein starkes und krisenfestes System. „Wer Beiträge zahlt, erwirbt Ansprüche.”

Das Umlagesystem ist immun gegen Börsencrashs, und es existiert, solange Menschen in Deutschland arbeiten und einzahlen. Die eigentliche Herausforderung ist nicht das Ob, sondern das Wie viel.

Babyboomer gehen in Rente

Denn die sogenannten Babyboomer aus geburtenstarken Jahrgängen gehen jetzt in Rente, während deutlich geburtenschwächere Jahrgänge als Beitragszahler nachrücken. Bis Mitte der 2030er Jahre fehlen deshalb, so Bucher-Koenen, pro Jahr rund 400.000 Erwerbstätige.

Migranten und erwerbstätige Frauen reichen nicht zum Ausgleich

Über zehn Jahre akkumuliert ergibt das etwa vier Millionen fehlende Erwerbstätige, ungefähr zehn Prozent der Gesamtzahl. Das lässt sich weder durch Fachkräftemigration noch durch höhere Frauenerwerbstätigkeit allein ausgleichen.

Was können Sie tun?

Junge Menschen können konkrete Schritte unternehmen, um Sicherheit für die Rente zu gewinnen: Holen Sie die Rentenauskunft ein und prüfen Sie, ob die bisherigen Beitragsjahre korrekt erfasst sind. Lücken in der Beitragshistorie lassen sich durch freiwillige Zahlungen schließen.

Für Jahrgänge, die erst ab den 2040er Jahren in Rente gehen, soll die neue kapitalgedeckte Komponente nach schwedischem Vorbild spürbar beitragen. Der Aufbau startet gering und wächst über Jahrzehnte.

Lasten auf mehrere Gruppen verteilt: Warum Jüngere nicht allein zahlen

Ein zentraler Einwand gegen den Kommissionsbericht stammt vom Ökonomen Bernd Raffelhüschen. Am Ende zahlten, ohm zufolge, vor allem die Jüngeren die Rechnung. Bucher-Koenen widerspricht dem im FOCUS-Interview. Die Lasten seien bewusst auf mehrere Gruppen verteilt worden.

Teure abschlagsfreie Rentenzugänge würden abgebaut, der Nachhaltigkeitsfaktor (der automatische Bremsmechanismus bei schlechtem Beitragszahler-zu-Rentner-Verhältnis) solle nach 2031 wieder wirken, und auch Rentnerinnen und Rentner sollten einen Teil der demografischen Last mittragen. Es gehe, so Bucher-Koenen, gerade nicht darum, alles auf die junge Generation abzuwälzen.

Noch gilt die Reform nicht

Für alle Altersgruppen gilt dennoch: Die Reform ist noch nicht beschlossen. Wer heute entscheidet, ob er früher in Rente gehen, freiwillig einzahlen oder betrieblich vorsorgen will, sollte das auf Basis der heute geltenden Rechtslage tun und die geplanten Änderungen im Blick behalten. Die Deutsche Rentenversicherung und zugelassene Rentenberater können individuelle Situationen einschätzen.

Häufige Fragen zur Rentenreform 2026 Gilt die Rente mit 70 für alle – auch für Menschen, die heute 50 sind?

Nein. Die ASK-Empfehlung koppelt das Rentenalter ab 2031 graduell an die Lebenserwartung. Bis 2041 steigt es von 67 auf 67,5 Jahre. Wer heute 50 ist, geht nach heutigem Stand nicht mit 70 in Rente. Die Zahl 70 ist ein rechnerischer Endpunkt für Jahrgänge, die frühestens in den 2090er Jahren in Rente gehen.

Wird die abschlagsfreie Rente mit 63 sofort gestrichen?

Noch nicht. Die ASK hat die Abschaffung empfohlen, aber kein Gesetz ist verabschiedet. Wer die Voraussetzungen heute erfüllt, hat nach geltendem Recht weiterhin Anspruch. Ob und wann die Änderung kommt, entscheidet der Bundestag nach der Sommerpause 2026.

Was bedeutet die „Schutzrente” als Ersatz für die Rente mit 63?

Die ASK schlägt vor: Wer lange in die Rentenversicherung eingezahlt hat und kurz vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, soll früher in Rente gehen dürfen. Umschulungen sollen für diese Gruppe keine Pflicht mehr sein. Details sind noch nicht gesetzlich geregelt.

Müssen heutige Rentner durch die Reform Einbußen hinnehmen?

Das ist der Plan. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll nach 2031 wieder wirken und die jährlichen Rentenanpassungen automatisch bremsen, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern schlechter wird. Bis 2031 gilt die Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau weiterhin unverändert.

Was tun, wenn ich nicht weiß, ob mich die Reform betrifft?

Sie sollten eine Rentenauskunft einholen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Antrag eine individuelle Übersicht bereit, die zeigt, wann welcher Rentenzeitpunkt gilt und welche Abschläge bei Frühverrentung anfallen. Der Antrag ist kostenlos, per Post oder online über rentenversicherung.de.

Quellen

BMAS: Rentenreform 2025, Haltelinie und Rentenpaket 2025, Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission, 24. Juni 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenkommission 2026, 33 Empfehlungen zur Rentenreform, FOCUS online: Interview mit Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen, Mitglied der Alterssicherungskommission, ZEW: Profil Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen

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Israel am Kreuz – nur mit einem kleinen Fehler im Drehbuch

Es ist eine bemerkenswerte Ironie der Geschichte: Seit dem 7. Oktober 2023 scheint ein Teil der Weltgemeinschaft verzweifelt nach dem einzig wahren Schuldigen zu suchen. Und wie praktisch, dass Israel bereits zur Verfügung steht. Das Drehbuch ist schließlich altbewährt: Jehoshua von Nazareth, ein Jude, wird zum Opfer gemacht. Die Menge fordert seinen Tod, die Obrigkeit […]

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Bürgergeld: Jobcenter will in die Wohnung – Experte Dr. Utz Anhalt sorgt für Klarheit

Wenn der Außendienst des Jobcenters an der Wohnungstür klingelt, beginnt für viele Bürgergeld-Beziehende ein Moment großer Verunsicherung. Der Außendienst will überprüfen, ob die Angaben im Antrag stimmen – vor allem, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, die den Regelsatz reduzieren würde.

Gesetzlich stützen sie sich auf § 20 Sozialgesetzbuch X. Er erlaubt Ermittlungen, sobald „Erkenntnisse anderer Behörden oder Dritter“ Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben nahelegen. Schon die anonyme Nachbarschaftsanzeige kann daher als begründeter Verdacht genügen, um den Außendienst loszuschicken.

Dr. Utz Anhalt macht klare Ansage an das Jobcenter Dürfen Ermittler des Jobcenters einfach die Wohnung betreten?

“Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes gilt auch gegenüber Jobcentern”, betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. “Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung haben Ermittler kein Hausrecht.”

Wer die Tür nicht öffnet, verhält sich also nicht rechtswidrig. Problematisch ist allerdings ein zweiter Paragraf: § 60 Sozialgesetzbuch I verpflichtet Leistungsberechtigte mitzuwirken.

Verweigern Sie den Zutritt, kann das Jobcenter eine fehlende Mitwirkung behaupten und Leistungen mindern – eine besonders heikle Gratwanderung, weil die Behörde damit Druck ausüben darf, obwohl ihr keine hoheitliche Befugnis zum Eindringen zusteht.

Wie lässt sich die Mitwirkungspflicht erfüllen, ohne die Privatsphäre preiszugeben?

Zugleich beides zu wahren – Grundrechtsschutz und Mitwirkung – erfordert Fingerspitzengefühl. Wer einen Verdacht sofort mit Unterlagen, Zeugenaussagen oder eidesstattlichen Versicherungen entkräftet, demonstriert Kooperationsbereitschaft, ohne Ermittler in die Wohnung lassen zu müssen.

Kommt es dennoch zum Besuch, sollten Betroffene selbst einen Zeugen bestimmen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht ist ideal, akzeptiert wird aber ebenso ein sachkundiger Freund oder eine Beraterin eines Sozialverbands. “Der Zeuge protokolliert, ob die Kontrolleure Grenzen überschreiten oder unzulässige Schlussfolgerungen ziehen. Auch Ermittler treten meist zu zweit auf, um sich später gegenseitig zu bestätigen – ohne Gegengewicht entsteht leicht ein Beweisnotstand”, sagt der Experte.

Welche Grenzen gelten während eines Hausbesuchs?

“Ein erteiltes Betretungsrecht ist kein Freibrief für Durchsuchungsaktionen. Ermittler müssen jede geöffnete Schranktür, jede Schublade, jedes Zimmer einzeln erbitten”, warnt Anhalt.

Wird dies verweigert, hat der Wunsch Vorrang; ein Weiterwühlen wäre Hausfriedensbruch. Wer das Gefühl hat, dass intime Sphären verletzt werden – etwa wenn in Unterwäscheschubladen von Minderjährigen gekramt wird – kann den Besuch jederzeit abbrechen und die Wohnung räumen lassen.

“Die Behörde darf den Abbruch höchstens als Mitwirkungsmangel werten”, sagt Anhalt. “Ein strafrechtlich relevantes Eindringen liegt aber schon dann vor, wenn Kontrolleure nach dem erteilten Stopp weiter Räume durchsuchen.”

Wann spricht das Gesetz von einer Bedarfsgemeinschaft?

Der häufigste Streitpunkt bleibt die Frage, ob mehrere Personen wirklich dauerhaft und gemeinsam wirtschaften. Verheiratete oder eingetragene Partner im selben Haushalt gelten unmittelbar als Bedarfsgemeinschaft; das Gleiche vermutet die Behörde bei Eltern mit erwerbsfähigen Kindern unter 25.

Schwieriger wird es bei unverheirateten Paaren oder WG-ähnlichen Konstellationen.

Jobcenter nehmen gern automatisch eine Bedarfsgemeinschaft an, wenn beide Partner mindestens ein Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben. Diese Praxis ist jedoch keine feste Rechtsnorm.

Sozialgerichte haben wiederholt klargestellt, dass Dauerhaftigkeit und gegenseitiges Einstehen füreinander konkret nachzuweisen sind. Allein die gemeinsame Waschmaschine, der geteilte Kühlschrank oder der Möbelkauf „per Kopf“ reichen nicht, um das Kriterium des gemeinsamen Wirtschaftens zu erfüllen.

“Entscheidend ist vielmehr, ob Ausgaben und Einkommen tatsächlich zusammengelegt werden und ob im Notfall finanzielle Verantwortung füreinander übernommen wird”, mahnt der Sozialrechtsexperte.

Wie wirkt sich eine Bedarfsgemeinschaft auf den Regelsatz aus?

Bürgergeld wird in sechs Regelbedarfsstufen bewilligt. Alleinstehende in Stufe 1 erhalten seit 1. Januar 2025 unverändert 563 Euro monatlich.

Wer als Teil einer Bedarfsgemeinschaft in Stufe 2 geführt wird, bekommt pro Erwachsene nur 506 Euro. Der Anreiz für die Behörde, eine Bedarfsgemeinschaft festzustellen, ist somit erheblich. Umso wichtiger ist es, die tatsächlichen Lebens- und Finanzverhältnisse rechtssicher zu dokumentieren.

Welche Beweise helfen im Konfliktfall mit dem Jobcenter?

Betroffene haben das Recht, nach erfolgloser Ermittlung den Namen des Hinweisgebers zu erfahren, wenn sich der Verdacht als haltlos erweist. “Verweigert das Jobcenter die Auskunft, kann das Sozialgericht zur Herausgabe verpflichten – ein wirksames Mittel gegen böswillige Denunziation”, bestätigt Anhalt.

Daneben schützen Zeitzeugenprotokolle, Kontoauszüge mit strikt getrennten Zahlungsströmen und schriftliche Vereinbarungen über Kostenbeteiligungen.

Anhalt gibt noch einen Tipp: “Wer eine Wohnung teilt, ohne eine Paarbeziehung zu führen, sollte Quittungen einzeln ausstellen und Barzahlungen quittieren lassen, um gemeinsame Wirtschaftstätigkeit widerlegen zu können.”

Warum kann ein Untermietvertrag Druck aus dem Kessel nehmen?
Ein schlichter Untermietvertrag erweist sich oft als eleganteste Lösung. Er dokumentiert gegenüber der Behörde, dass zwischen den Bewohnenden ein Miet- und kein Lebensgemeinschaftsverhältnis besteht.

Wer einer Partnerin oder einem Freund ein Zimmer untervermietet, legt darin Miete, Nebenkosten und Pflichten fest. Kommt das Jobcenter später mit dem Vorwurf der Bedarfsgemeinschaft, genügt meist der Blick in den Vertrag, um die Annahme zu widerlegen.

Denn wer in einem zivilrechtlichen Mietverhältnis steht, kann nicht zugleich ohne weiteres in der solidarischen Einstehgemeinschaft leben, die das Gesetz als Bedarfsgemeinschaft definiert.

Wie geht es weiter, wenn das Jobcenter Leistungen kürzt?

Fallen Sanktionen wegen angeblich fehlender Mitwirkung oder weil eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert wurde, sind Widerspruch und einstweiliger Rechtsschutz die nächsten Schritte. Binnen eines Monats sollte schriftlicher Widerspruch eingelegt werden.

Weist das Jobcenter ihn zurück, steht der Klageweg zum Sozialgericht offen. Wird der Lebensunterhalt konkret gefährdet, ordnen Gerichte häufig im Eilverfahren die Weiterzahlung in voller Höhe an, bis der Sachverhalt geklärt ist. Schnelligkeit ist dabei entscheidend, denn der Regelsatz deckt lediglich das Existenzminimum.

Selbstbewusstsein statt Ohnmacht

Ein Hausbesuch des Jobcenters ist kein rechtsfreier Raum. Wer seine Wohnungstür öffnet, behält trotzdem das Hausrecht und kann Grenzen ziehen. Zugleich verlangt das Sozialrecht Mitwirkung in zumutbarem Umfang. Informierte Bürgergeld-Bezieher finden die Balance zwischen Kooperation und Selbstschutz, wenn sie Verdachtsmomente zügig ausräumen, Zeugen hinzuziehen, unzulässige Durchsuchungen stoppen und Rechtsbehelfe ausschöpfen.

Mit juristisch wasserdicht getrennten Finanzen – gegebenenfalls untermauert durch einen Untermietvertrag –läuft das Jobcenter am Ende oft ins Leere, und das verbriefte Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz bleibt gewahrt.

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KI-Korrekturhilfe für die Schule: Lerne schreiben wie ein Chatbot

netzpolitik.org - 2. September 2026 - 15:04

Generative Künstliche Intelligenz soll die Arbeit erleichtern, auch in der Schule. Mehrere Startups bieten KI-Feedback-Tools für Lehrkräfte und Schüler:innen an, etwa FelloFish und Edaira. Die seien für die Schule nicht geeignet, so der Forscher Sean Quägwer im Interview.

KI-Sprachmodelle, die Aufgaben von Lehrkräften übernehmen - aus vielen Gründen eine schlechte Idee (Symbolbild) – CC public domain: "Teacher at Blackboard" (1924): Wikimedia Commons / Cbaile19; Macintosh: Wikimedia / Tmarki; Montage: netzpolitik.org

Rund 5 Milliarden Euro stellen Bund und Länder über die nächsten fünf Jahre im Rahmen des „DigitalPakts 2.0“ bereit. Ein Teil des Geldes soll in generative KI fließen. Mehrere Bildungs-Start-ups stehen in den Startlöchern. Ihr Versprechen: Lehrkräfte können sich auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren.

Dabei geben manche Tools Schüler:innen automatisiert Rückmeldungen zu ihren Hausaufgaben, so wie FelloFish. Das Programm Edaira hingegen schlägt Lehrkräften vor, wie sie Schüler:innen-Leistungen bewerten und welche Noten sie einzelnen Klassenarbeiten geben.

Sean Quägwer und Rainer Mühlhoff haben diese zwei Tools wissenschaftlich untersucht und geprüft, ob sie sich für den Einsatz in der Schule eignen. In ihren Tests fallen beide durch und sie bestätigen die Ergebnisse einer früheren Studie zum Korrektur-Tool von fobizz von 2024: Digitale Korrekturhilfen für die Schule, die auf generativer KI basieren, simulieren nur, Probleme mit Arbeitslast zu lösen.

Warum das so ist, erklärt Quägwer im Gespräch mit netzpolitik.org. Er studiert Kognitionswissenschaft, ist ausgebildeter Philosoph und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsgruppe „Ethik und kritische Theorien der KI“. Diese leitet Mühlhoff am Institut für Kognitionswissenschaft der Universität Osnabrück.

Wenn die KI Hausaufgaben prüft

netzpolitik.org: Nach dem Korrektur-Tool von fobizz habt ihr euch nun FelloFish und Edaira angeschaut. Wie funktionieren diese Programme?

Sean Quägwer ist Philosoph und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsgruppe „Ethik und kritische Theorien der KI“ an der Universität Osnabrück. – Alle Rechte vorbehalten: privat

Sean Quägwer: Bei beiden Tools werden Texte von Schüler:innen durch ein KI-Sprachmodell geleitet. Dahinter steht dann ein Prompt, in dem ein Chatbot-Agent mittels sprachlicher Anweisungen für die Rolle, Arbeiten zu feedbacken, konfiguriert wird. Wie das Prompt bei den beiden untersuchten Tools genau aussieht, wissen wir derzeit nicht.

FelloFish soll, so suggeriert es das Marketing, Passagen der Aufgabenbearbeitung durch Schüler:innen im Unterricht abkürzen und den Schüler:innen Feedback zu ihren Texten geben. Üblicherweise stellt die Lehrkraft Schüler:innen eine Aufgabe, um deren Texte im Anschluss einzusammeln, zu lesen und ihnen dazu eine Rückmeldung zu geben. Was können sie besser machen, was haben sie gut gelöst?

Diese Schleife soll mit FelloFish (teil-)automatisiert werden. Schüler:innen bearbeiten über ihren digitalen Zugang die Aufgabe direkt im Interface, drücken auf einen Button und lassen sich für ihren Text automatisch ein Feedback generieren. Dann können sie ihren Text überarbeiten und erneut abgeben.

Mit FelloFish sollen Schüler:innen so verfolgen können, ob sich ihre Texte durch ihre Überarbeitungen verbessert haben. Das Programm ist darauf ausgelegt, mehrere Abgaben hintereinander entgegen zu nehmen. Das Ziel dabei ist auch, mit den Verbesserungen eine bessere Bewertung zu bekommen.

Edaira funktioniert hingegen etwas anders. Es richtet sich nicht unmittelbar an Schüler:innen, sondern an Lehrkräfte. Das Programm schlägt ihnen vor, wie sie Schüler:innen-Texte bewerten können. Dafür laden sie die Texte selbst hoch.

Inkonsistente Sprachmodelle

netzpolitik.org: Warum haltet ihr die Tools für keine guten Lösungen?

Sean Quägwer: Um es klar zu sagen: Wir wollen Lehrkräften nicht absprechen, dass sie überarbeitet sind und auch nicht, dass sie legitime Hilfsmittel brauchen, um die Arbeitslast zu bewältigen. Aber wir sehen diese Faktoren als ein strukturelles Problem. Ein KI-Chatbot löst das Problem nicht. Im Gegenteil, wir halten diesen Lösungsweg aufgrund diverser Mängel für sehr problematisch

Zum Beispiel: Bei mehrfacher Eingabe derselben Klassenarbeit oder Hausaufgabe in eines dieser Tools kamen bei unseren Testreihen sehr häufig unterschiedliche Ergebnisse heraus. Das Problem: Wenn die Ergebnisse Bewertungen oder Noten enthalten, variieren diese ebenfalls. Bei zahlreichen Abgaben schwankte diese Bewertung sogar um mehr als eine Schulnote – einfach nur wenn wir die Abgabe unverändert und mit den gleichen Kriterien erneut bewerten lassen haben.

Es ist bekannt, dass große Sprachmodelle, also Large Language Models (LLMs), nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip funktionieren, also nicht deterministisch. Dementsprechend können sie auf dieselbe Eingabe unterschiedliche Outputs liefern. Bei einem Korrektur-Tool, das auf LLMs basiert, ist das nicht anders.

Man kann durch Prompt-Engineering zwar in einem limitierten Rahmen dazu beitragen, dass diese Schwankung möglichst gering ist. Vollständig kann man Schwankungen allerdings in solchen Systemen nicht ausschließen und auch in unseren Tests hat sich diese Einschränkung markant gezeigt.

Tools, die Schüler:innen Feedback geben sollen, sollten jedoch konsistent sein. Wenn zwei Schüler:innen beispielsweise gemeinsam eine Hausaufgabe bearbeitet und denselben Text abgegeben haben, sollten sie dasselbe Feedback und dieselbe Note erhalten. Bei den Tools, die wir uns angeschaut haben, erfüllt das Feedback diesen Anspruch nach Konsistenz jedoch nicht.

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Jetzt spenden „Davon hängen Lebensverläufe ab“

netzpolitik.org: Was sagst du zu dem Argument, dass auch Lehrkräfte inkonsistentes Feedback geben und sehr unterschiedlich benoten?

Sean Quägwer: Das ist ein Strohmann-Argument und verfehlt den zentralen Punkt: Selbst wenn Lehrkräfte inkonsistent bewerten, ist das ja gerade auch etwas, das wir kritisieren sollten. Wenn wir auf eine Technik umsteigen wollen, sollte sie gegenüber der vorherigen Methode eindeutige qualitative Verbesserungen bewirken, und es steht in Frage, ob die LLM-Tools das tun.

Und noch schlimmer: Die Automatisierung ist mit der allgemeinen Erwartung von mehr Objektivität verbunden. Dass diese Erwartung nicht erfüllt wird, merkt man nur, wenn man mit dem Tool mehrfach die gleiche Aufgabe bewertet. Genau dazu haben gestresste Lehrkräfte jedoch keine Zeit.

netzpolitik.org: Wie habt ihr die Schwankungen gemessen?

Sean Quägwer: Wir haben Texte jeweils zehnmal bei unveränderten Bewertungskriterien in das Tool eingegeben und dabei zahlreiche verschiedene Bewertungen erhalten. Das gilt für beide Tools. Schwankungen haben wir nicht nur in der Gesamtwertung festgestellt, sondern auch in den einzelnen Bewertungskriterien. Das ist der Kern unserer Studie: Wir zeigen, dass ein Defizit an reproduzierbaren Ausgaben, das LLMs aufgrund ihrer Funktionsweise haben, auch im Kontext der getesteten Korrektur-Tools für die Schule besteht.

Diese Inkonsistenz ist bei einem Feedback- und Bewertungstool besonders relevant, weil von der schulischen Bewertung im Zweifelsfall möglicherweise Lebensverläufe und akademische Laufbahnen abhängen. Hier ist ein solches Tool mit den aufgezeigten Schwächen nicht tragbar.

Vermeidbare Fehler

netzpolitik.org: Was hat euch während eurer Untersuchung überrascht?

Sean Quägwer: Zumindest die Schwankung in den Bewertungen hat uns überhaupt nicht überrascht, von der Variabilität der Outputs weiß man seit dem ersten LLM.

Überrascht hat uns das Ergebnis zum Adversarial Testing. Das ist eine Methode, die in der KI-Entwicklung bei LLMs Standard ist. Aus unseren ideologiekritisch-soziologischen Analysen der Start-up-Kultur – die sind nicht Teil der FelloFish-Edaira-Studie – wissen wir, dass Start-ups oft nicht auf standardmäßige Prozesse aus der Forschung und Entwicklung zurückgreifen, zum Beispiel Qualitätssicherung und strukturierte Tests. Also haben wir getestet, ob wir mit unserer Vermutung richtig liegen.

Die Standardfrage hinter dem Adversarial Testing lautet quasi: Kann ich den Bot dazu überreden, etwas zu tun, was er nicht machen soll? Wir haben zum Beispiel untersucht, wie die beiden Tools auf einen Metatext reagieren. Der besteht aus Sätzen wie: „Hier steht ein Satz, der die Einleitung eröffnet, indem er spannend an einer aktuellen Debatte orientiert die Aufmerksamkeit der Leser auf die Relevanz des Themas lenkt.“

Eigentlich sollten solche Texte abgefangen werden, damit der Bot einen solchen Text nicht annimmt und gut bewertet. Bei Edaira hat dieser Text allerdings die Bestnote bekommen, besser als unsere Test-Texte. Dazu gehörten KI-generierte Texte und Texte unterschiedlicher Qualität, die wir von Studierenden schreiben ließen und die Schüler:innen-Texte nachahmen sollen. Den Metatext hat Edaira noch besser bewertet als den besten Schüler:innen-Text.

Im Rahmen unserer explorativen letzten Testreihe haben wir auch getestet, wie die Tools reagieren, wenn man den Text in Chinesisch oder in Binärcode abgibt. FelloFish hat den Text dann ganz normal bewertet, obwohl die Aufgabenstellung war, eine Textaufgabe in Deutsch zu lösen. Es gab lediglich leichte Abzüge in der Note, weil die Sprache falsch war. Eine Lehrkraft würde die Aufgabe klar als nicht bestanden bewerten.

Inhalt spielt keine Rolle

netzpolitik.org: Auf welche Probleme würden Schüler:innen beim Feedback-Mechanismus stoßen?

Sean Quägwer: Beide Tools generieren Feedback: als Note, als grüner oder roter Balken oder auch als Fließtext. An Feedback hat man üblicherweise den Anspruch, dass Schüler:innen daraus lernen und damit ihre Texte verbessern können; vor allem bei produktivem Feedback, das konkrete Verbesserungsvorschläge enthält.

FelloFish ist so ausgelegt, dass Schüler:innen mithilfe eines Feedbacks ihre Leistung verbessern können sollen. Zu diesem Zweck kann das Feedback dann eine Anmerkung enthalten: Führe einen Punkt in deinem Aufsatz aus und stelle den Kontext her. Wenn Schüler:innen das umsetzen, dürfen sie zurecht erwarten, dass ihr Text besser bewertet wird.

Doch wenn man Feedback zum Entwurf eingebaut hat, wird der Text, den man schließlich abgibt, nach unseren Tests immer besser bewertet. Wir haben geprüft, ob das System darauf konfiguriert ist, die Abgabe immer besser zu bewerten als den Entwurf. Unser Ergebnis: Das scheint der Fall zu sein, auch wenn sich der Text gar nicht substanziell verändert hat.

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Auch interessant: Wir haben bei FelloFish mehrere Durchläufe aus Entwurf, Einarbeiten der Verbesserungsvorschläge aus dem Feedback, und Abgabe des Textes gemacht. Man könnte erwarten, dass die Note linear ansteigt, je mehr man den Text anhand der Vorschläge des Tools verbessert. Das passierte aber nicht, stattdessen ergab sich in vielen unserer Tests ein Zickzack-Verlauf. Mit jedem zweiten Einbau des nächsten Feedbacks verschlechterte sich die Note wieder. Oft wurden Formulierungen vorgeschlagen, die zuvor verworfen wurden – die Verbesserungsvorschläge schankten zwischen verschiedenen Varianten. Das System glaubt also im nächsten Schritt nicht mehr, dass die Verbesserung wirklich eine Verbesserung war. Ähnlich ist das bei Edaira.

KI bevorzugt KI-Output

netzpolitik.org: Bewerten die beiden Tools, ähnlich wie das Tool von fobizz, KI-generierte Inhalte besser?

Sean Quägwer: Der KI-generierte Text, den unser Datensatz enthält, hatte bei beiden Systemen abseits vom Metatext bei edaira die höchste Durchschnittsbewertung und die Bewertung war im Gegensatz zu anderen Texten bei identischer Wiederholung sehr stabil.

Darüber hinaus müssen Schüler:innen sich teils nicht einmal selber bemühen, Textpassagen für ihre Abgaben mit KI-Tools zu generieren: Bei FelloFish konnte man einfach die in den Verbesserungsvorschlägen enthaltenen Formulierungsvorschläge in den eigenen Text copy-pasten. Das Programm machte sogar Vorschläge für inhaltliche Ergänzungen mit Beispielsatz. Pädagogisch sinnvoll wäre vermutlich, Schüler:innen übernehmen den Beispielsatz nicht eins zu eins, sondern formulieren den inhaltlichen Punkt in ihren eigenen Worten. Wir haben explorativ getestet, wie das Programm hier bewertet.

Wenig überraschend: Das Copy-Pasten brachte in der Regel eine bessere Note als die Verbesserung nach inhaltlichem Ermessen anhand des Feedbacks, aber mit anderen Wörtern. Das legt den Verdacht nahe, dass bei der Bewertung die syntaktische Nähe zur vorgeschlagenen Verbesserung bevorzugt wird, während der semantische Gehalt eventuell eine geringere Rolle spielt. Das bestätigt auch allgemeine Forschung der letzten Jahre zum sogenannten Selbsterkennungs-Bias von LLMs. Es gab nur einen Fall in unserer Testreihe, wo Copy-Paste und eine inhaltlich äquivalente, alternativ formulierte Verbesserung gleich gut bewertet wurden.

Für die Schule ungeeignet

netzpolitik.org: Hört sich an, als wären die Tools für den Einsatz an Schulen ungeeignet.

Sean Quägwer: Wir halten sie für nicht geeignet. Bevor man Millionen für Lizenzverträge ausgibt – und genau das geschieht ja gerade in zahlreichen Bundesländern – könnte man Lehrkräfte entlasten, indem man beispielsweise zusätzliche qualifizierte Personen einstellt, die bei den Korrekturen helfen und echtes, nachvollziehbares Feedback geben können.

Wenn man die Tools so einsetzen will, dass sie tatsächlich weniger bedenklich sind, würde das hingegen auf das Folgende hinauslaufen: Man verfasst für jede Arbeit selbst ein Feedback, lässt die Schüler:innen-Abgabe vom Tool fünfmal bewerten und bildet aus allem einen Mittelwert. Nur so könnten Lehrkräfte die Unzuverlässigkeit des Systems zu einem gewissen Grad ausgleichen und eine konsistente, plausible Bewertung gewährleisten. Das wäre jedoch keine Arbeitsersparnis, sondern ein Mehraufwand.

Kritik des Gründers trägt nicht

netzpolitik.org: Anfang August hat fobizz die KI-Tools für Korrektur und Feedback abgeschaltet und es damit begründet, dass LLMs „bei der Bewertung von Texten keine ausreichend zuverlässigen Ergebnisse“ liefern würden. Das Unternehmen greift damit eure Hauptkritik auf. Der Gründer von FelloFish, Hendrik Haverkamp, reagiert ganz anders auf eure Arbeit. Er kritisierte eure Untersuchung kürzlich in einem Podcast, worauf ihr bereits schriftlich reagiert habt. Gegenüber dem Tagesspiegel (€) hat er den Vorwurf geäußert, ihr hättet eine KI-kritische Grundhaltung und damit von vornherein die Chance auf positive Ergebnisse ausgeschlossen. Was würdest du darauf erwidern?

Sean Quägwer: Wir sind KI-kritisch vorgegangen, wobei „Kritik“ dem griechischen Ursprung des Wortes nach bedeutet: Man guckt sich eine Sache genau an und prüft, welche Stärken und Schwächen sie hat, man urteilt. Das schließt nicht aus, dass das Urteil positiv sein kann. In unserem Fall war es das nicht.

Worin in dem Test-Design „lasse jede Abgabe 10 Mal bewerten und schaue, ob immer die gleiche Note herauskommt“ eine unzulässige Voreingenommenheit liegen soll, erschließt sich uns nicht. Stabilität der Bewertung ist eine Grundvoraussetzung für die Gebrauchstauglichkeit solcher Tools. Dass sie in dieser Disziplin bereits durchfallen, hat nichts mit irgendeiner Voreingenommenheit zu tun.

netzpolitik.org: Er hat auch kritisiert, dass ihr keine echten Schüler:innen-Texte benutzt habt.

Sean Quägwer: Die Kritik mag ich, weil sie eigentlich unseren Punkt stärkt. Wir haben den Anspruch unserer Studie von Anfang an klar gemacht: Es handelt sich lediglich um Tests der notwendigen Voraussetzungen für die Gebrauchstauglichkeit.

Unsere Studie ist dabei keine super systematische, finale, vollumfängliche Studie, in der wir mit hunderten Schüler:innen-Texten testen. Derartige ausführliche Tests durchzuführen, wäre bei einem Tool, das bereits bei Pilottests systematisch versagt, eine Ressourcenverschwendung. Von einem Auto, dessen Motor durch Zufall mal schneller und mal langsamer läuft, würde man ja auch nicht verlangen, dass es im richtigen Straßenverkehr getestet werde.

Wir haben stichprobenartig eine Erstuntersuchung durchgeführt. Eine Erweiterung der Stichprobe um Schüler:innentexte könnte die Defizite, die wir aufgezeigt haben, nicht eliminieren. Die Tools bewerten identische Texte unterschiedlich – und auch der Schüler:innen-Text ist keine magische Textsorte, die dafür sorgt, dass LLMs auf einmal anders funktionieren als nach einem variablen stochastischen Prinzip. Wenn sich bereits mit kurzen Texten, die nicht von Schüler:innen stammen, erhebliche Mängel zeigen lassen, werden diese nicht verschwinden, wenn man mit längeren und authentischen Texten testet.

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Überstunden kürzen die Erwerbsminderungsrente

Eine Auszahlung für längst angesammelte Überstunden kann eine bereits laufende Erwerbsminderungsrente mindern. Dass die Stunden vollständig vor dem Rentenbeginn geleistet wurden, schützt nicht in jedem Fall vor einer Anrechnung.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts kommt es vor allem darauf an, wann der Anspruch auf Bezahlung entstand. Zu diesem Zeitpunkt muss außerdem noch ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne bestanden haben.

Selbst dann sinkt die EM-Rente nicht automatisch. Erst wenn der gesamte anrechenbare Hinzuverdienst eines Kalenderjahres die geltende Grenze übersteigt, fällt die Rente niedriger aus.

Warum alte Überstunden im Rentenbezug zum Problem werden können

Viele EM-Rentner gehen davon aus, dass nur tatsächlich nach dem Rentenbeginn geleistete Arbeit als Hinzuverdienst zählt. Das greift zu kurz, wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25. September 2025 entschieden hat (Az. B 5 R 15/24 R).

In dem Verfahren ging es um eine Bankangestellte, die seit November 2019 arbeitsunfähig war. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte ihr im März 2021 rückwirkend ab dem 1. Dezember 2019 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Das Arbeitsverhältnis endete nach einer Regelung im Anstellungsvertrag am 30. April 2021. Im folgenden Monat zahlte die Arbeitgeberin Überstunden aus, die auf einem Dispositionskonto und einem Langzeitkonto angesammelt waren.

Die Rentenversicherung rechnete die Vergütung als Hinzuverdienst an und zahlte die Rente für Teile des Jahres 2021 nur in gekürzter Höhe. Sozialgericht und Landessozialgericht gaben zunächst der Rentnerin recht, das BSG entschied jedoch zugunsten der Rentenversicherung.

Für 2021 galt bei voller Erwerbsminderung noch eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Die heutige Grenze ist deutlich höher, die vom BSG aufgestellten Grundsätze für Einmalzahlungen gelten aber weiterhin.

Warum der Geldanspruch wichtiger ist als der Auszahlungstag

Nach der Betriebsvereinbarung sollten die angesammelten Stunden grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden. Einen Anspruch auf Geld hatte die Arbeitnehmerin während des laufenden Arbeitsverhältnisses noch nicht. Dieser entstand erst mit dessen Ende am 30. April 2021 und damit am letzten Tag des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses.

Der Rentenbeginn lag bereits am 1. Dezember 2019. Deshalb entstand der Geldanspruch während des Rentenbezugs, obwohl sämtliche Überstunden früher geleistet worden waren.

Bei solchen Zahlungen müssen drei Zeitpunkte auseinandergehalten werden: die geleistete Mehrarbeit, das Entstehen des Geldanspruchs und die spätere Überweisung. Welcher Tag für den Anspruch gilt, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Als Rentenbeginn gilt das im Rentenbescheid festgesetzte Datum. Der Bescheid und die erste laufende Zahlung können deutlich später folgen, besonders wenn die EM-Rente rückwirkend bewilligt wird.

Arbeitsverhältnis und Beschäftigung sind nicht immer identisch

Ein bestehender Arbeitsvertrag reicht für eine Anrechnung nicht aus. Zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung muss zusätzlich ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne vorhanden gewesen sein.

Dieses kann bereits unterbrochen oder beendet sein, obwohl der Arbeitsvertrag formal weiterbesteht. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer arbeitsvertraglichen oder tariflichen Bestimmung ruht.

Parallelverfahren endete wegen des tariflichen Ruhens anders

Wie stark eine Ruhensregelung das Ergebnis verändern kann, zeigt ein Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen B 5 R 12/24 R. Dort bezog ein Arbeitnehmer seit 2016 eine befristete volle EM-Rente, während sein Arbeitsverhältnis nach dem TVöD ruhte.

Nach der späteren unbefristeten Rentenbewilligung endete das Arbeitsverhältnis. Anschließend erhielt der Versicherte Zahlungen für Urlaub und Überstunden.

Sozialgericht und Landessozialgericht lehnten eine Anrechnung ab, weil während des tariflichen Ruhens kein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne bestanden hatte. Die Rentenversicherung nahm ihre Revision nach der Entscheidung im Verfahren B 5 R 15/24 R zurück, sodass das BSG in diesem Parallelfall kein eigenes Sachurteil fällte.

Für Bezieher einer befristeten EM-Rente lohnt sich deshalb ein genauer Blick in den Tarif- oder Arbeitsvertrag. Ein ausdrücklich geregeltes Ruhen des Arbeitsverhältnisses kann die Anrechnung einer späteren Einmalzahlung verhindern.

So prüft die Rentenversicherung Einmalzahlungen

Die Deutsche Rentenversicherung hat die neue Rechtsprechung in ihre Anweisung zu § 96a SGB VI aufgenommen. Die am 1. August 2026 veröffentlichte Fassung ordnet die häufigsten Fallgruppen wie folgt ein.

Die Anweisung zeigt, wie die Rentenversicherung diese Fälle bearbeiten will. Sie ersetzt jedoch keine Prüfung des jeweiligen Vertrags und bindet die Sozialgerichte nicht.

Für die Jahresgrenze zählen Bruttobetrag und Anspruchsjahr

Wird eine Überstundenvergütung als Hinzuverdienst behandelt, setzt die Rentenversicherung grundsätzlich den Bruttobetrag an. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Werbungskosten werden vorher nicht abgezogen.

Erhält ein Rentner 23.000 Euro brutto, können daher 23.000 Euro in die Hinzuverdienstberechnung eingehen. Der niedrigere Betrag auf dem Bankkonto ist für diesen Rechenschritt unerheblich.

Die Einmalzahlung wird außerdem dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem der Anspruch auf das Geld entstand. Überweist der Arbeitgeber einen im Dezember 2026 entstandenen Anspruch erst im Februar 2027, gehört die Zahlung nach der DRV-Anweisung grundsätzlich zum Hinzuverdienst des Jahres 2026.

Ab welcher Höhe wird die EM-Rente tatsächlich gekürzt?

Nach § 96a SGB VI werden die berücksichtigungsfähigen Einkünfte eines Kalenderjahres zusammengerechnet. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 Euro.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt sie mindestens 41.527,50 Euro. Abhängig vom früheren Einkommen kann die persönliche Grenze höher ausfallen.

Weitere Einzelheiten finden Betroffene in unserem Beitrag zu den Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente 2026.

Übersteigt der gesamte anrechenbare Hinzuverdienst die Grenze, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags durch zwölf geteilt und monatlich von der vollen Rente abgezogen. Eine einmalige Überstundenvergütung kann deshalb mehrere Rentenmonate des betreffenden Kalenderjahres verändern.

Bei einer Rückforderung gelten besondere Regeln

Die Rentenversicherung setzt zunächst den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst an. Im Folgejahr gleicht sie die Prognose mit dem tatsächlichen Hinzuverdienst ab.

Ergibt sich daraus eine niedrigere Rente, muss der bisherige Rentenbescheid für den betroffenen Zeitraum nach § 96a Absatz 8 SGB VI aufgehoben und die Rente neu berechnet werden. Die sonst häufig bedeutsamen Vertrauensschutzregeln der §§ 45 und 48 SGB X gelten in diesem Verfahren nicht; auch eine vorherige Anhörung nach § 24 SGB X ist ausgeschlossen.

Ein Widerspruch kann sich trotzdem lohnen. Prüfen lassen sich weiterhin die Art der Zahlung, das Jahr der Anspruchsentstehung, das Bestehen der Beschäftigung und die Berechnung des Bruttobetrags.

Wird eine hohe Überstundenvergütung schon während des Jahres bekannt, kann eine neue Prognose beantragt werden. Der neue voraussichtliche Hinzuverdienst muss dafür mindestens zehn Prozent vom bisher angesetzten Betrag abweichen und die Rentenhöhe verändern.

Eine frühzeitige Anpassung kann die spätere Rückforderung verringern. Bis zu 300 Euro darf die Rentenversicherung mit Zustimmung der betroffenen Person direkt von der laufenden Rente einbehalten. Pro Monat darf der Einbehalt höchstens die Hälfte der Rente betragen.

Meldungen im Versicherungskonto reichen nicht immer aus

Einmalentgelt wird häufig mit dem Meldegrund 54 übermittelt. Bei einem Wertguthaben aus einem Langzeitkonto kann eine Sondermeldung mit dem Meldegrund 55 erfolgen.

Der gemeldete beitragspflichtige Betrag kann jedoch vom tatsächlich angesparten Wertguthaben abweichen. In einzelnen Fällen erscheint wegen beitragsrechtlicher Besonderheiten gar keine entsprechende Meldung im Versicherungskonto.

Die DRV-Anweisung verlangt deshalb, das tatsächliche Wertguthaben zu ermitteln. Der gespeicherte Meldebetrag darf nicht ohne weitere Prüfung als Hinzuverdienst übernommen werden.

Nicht jede Einmalzahlung ist Arbeitsentgelt

Die Grundsätze können neben Überstunden auch Urlaubsabgeltungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen sowie Wertguthaben aus Arbeitszeitmodellen betreffen. In jedem Fall muss zuerst geprüft werden, ob die Zahlung Arbeitsentgelt im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist.

Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist nach der DRV-Anweisung zu Abfindungen kein Arbeitsentgelt und damit regelmäßig kein Hinzuverdienst. Ersetzt eine nur als Abfindung bezeichnete Zahlung tatsächlich rückständigen Lohn, kann sie dagegen angerechnet werden.

Alte Überstunden beweisen keine aktuelle Arbeitsfähigkeit

Die Einkommensanrechnung und die medizinische Beurteilung der Erwerbsminderung sind voneinander zu trennen. Eine Zahlung für früher geleistete Überstunden belegt nicht, dass der Rentner während des Rentenbezugs gearbeitet hat.

Tatsächlich ausgeübte Arbeit kann dagegen eine medizinische Prüfung auslösen, wenn ihr Umfang das bisher festgestellte Leistungsvermögen überschreitet. Der Rentenanspruch entfällt jedoch nicht sofort. Während einer Arbeitserprobung besteht er nach § 43 Absatz 7 SGB VI regelmäßig sechs Monate weiter; die Regeln zum Hinzuverdienst gelten unabhängig davon.

Welche Nachweise Betroffene benötigen

Betroffene sollten den Rentenbescheid und die Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis nebeneinanderlegen. Wichtig sind das Datum des Rentenbeginns, das Ende des Arbeitsverhältnisses, die Regeln zum Zeitkonto und mögliche Bestimmungen über ein Ruhen.

Hilfreich ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, wann der Anspruch auf Geld entstand und auf welcher Vertrags-, Tarif- oder Betriebsvereinbarung er beruht. Auch die Lohnabrechnung, der Stand des Arbeitszeitkontos, ein Aufhebungsvertrag und eine Arbeitslosmeldung können die Einordnung beeinflussen.

Ist unklar, ob die Beschäftigung beim Entstehen des Anspruchs noch bestand, muss die Rentenversicherung nach ihrer eigenen Anweisung beim Arbeitgeber ermitteln. Betroffene können diese Aufklärung in einem Widerspruch ausdrücklich verlangen.

Steht eine potenziell anrechenbare Einmalzahlung konkret fest, sollten Betroffene die Rentenversicherung frühzeitig informieren. Bereits eingetretene leistungsrelevante Änderungen sind nach § 60 SGB I unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsunterlagen sollten möglichst direkt beigefügt werden.

Gegen einen Kürzungs- oder Erstattungsbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Fehlen noch Nachweise, lässt sich der Widerspruch zunächst fristwahrend einlegen und später begründen.

Wie das Verfahren anschließend weitergeht, erklärt unser Ratgeber vom Widerspruch bis zum Bundessozialgericht.

Fragen und Antworten zu alten Überstunden bei einer EM-Rente Kürzt jede Auszahlung von Überstunden die EM-Rente?

Nein. Die Zahlung muss als Arbeitsentgelt anrechenbar sein und zusammen mit den übrigen Einkünften die Jahresgrenze überschreiten.

Was gilt, wenn der Vertrag keinen eindeutigen Anspruchszeitpunkt nennt?

Dann müssen die Vertragsunterlagen und die betriebliche Handhabung genauer geprüft werden. Auch eine schriftliche Auskunft des Arbeitgebers kann erforderlich sein.

Kann die Rentenversicherung ohne vorherige Anhörung Geld zurückfordern?

Bei einer Korrektur nach § 96a Absatz 8 SGB VI ist eine vorherige Anhörung ausgeschlossen. Gegen eine fehlerhafte Zuordnung oder Berechnung kann dennoch Widerspruch erhoben werden.

Wie lange läuft die Widerspruchsfrist?

Bei einer Bekanntgabe in Deutschland beträgt sie grundsätzlich einen Monat. Die Frist ergibt sich aus § 84 SGG.

Quellen

BSG, Urteil vom 25.09.2025 – B 5 R 15/24 R; BSG, Verfahren B 5 R 12/24 R; DRV, GRA zu § 96a SGB VI, Stand 22.07.2026; DRV, GRA zu Abfindungen; DRV, Hinzuverdienstgrenzen 2026; § 43 SGB VI; § 96a SGB VI.

Der Beitrag Überstunden kürzen die Erwerbsminderungsrente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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„Dumme & dümmere“ Klima-Panik

Cap Allon

Die Dürre in Europa ist real, und die Sommerkulturen leiden darunter. Was sich daraus jedoch nicht ableiten lässt, ist der Sprung von einmaligen regionalen Belastungen zu einer dauerhaften globalen Katastrophe.

Dem jüngsten Erntebericht der EU zufolge haben anhaltende Hitze und Wassermangel dazu geführt, dass die Prognosen für die Sommerkulturen in West- und Mitteleuropa unter den Fünfjahresdurchschnitt gesunken sind – im schlimmsten Fall um 14 %.

Die Wintergetreideernte – die zum Großteil bereits eingebracht ist – liegt jedoch im Fünfjahresdurchschnitt.

Noch wichtiger ist jedoch, dass die Lebensmittelmärkte global sind.

Die FAO prognostiziert derzeit für 2026 eine Getreideernte von 2,983 Milliarden Tonnen – die zweitgrößte Ernte seit Beginn der Aufzeichnungen. Die weltweiten Getreidevorräte werden auf 957,8 Millionen Tonnen geschätzt, wobei das Verhältnis von Vorräten zu Verbrauch bei komfortablen 32 % liegt.

Verbesserte Aussichten für Mais in Argentinien, Brasilien, China und Sambia haben dazu beigetragen, etwaige Schwächen in anderen Regionen auszugleichen.

Eine schlechte Anbausaison in Europa kann den lokalen Landwirten schaden und zu einem Anstieg einiger Preise führen. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer allgemeinen Nahrungsmittelkrise.

Nehmen wir Afrika als Beispiel:

Die Grundwasserkarte der NASA vom 17. August zeigt, dass große Teile Zentralafrikas – sowie einzelne Gebiete im hohen Norden – deutlich unter ihren historischen Feuchtigkeitsperzentilen liegen, während weite Gebiete anderswo deutlich darüber liegen.

Der Ernteausblick der FAO zeigt, dass die Getreideproduktion in Nord- und Südafrika im Jahr 2026 voraussichtlich über dem Fünfjahresdurchschnitt liegen wird, wobei in einigen Ländern Rekordernten erwartet werden, während andere Teile Afrikas zu kämpfen haben.

Genau das ist der Punkt.

Afrika ist nicht durchgehend trocken, genauso wenig wie Europa durchgehend trocken ist. Und das heutige globale Handelsnetzwerk ermöglicht es, regionale Engpässe durch Überschüsse an anderen Orten auszugleichen – auf eine Weise, die vor über einem Jahrhundert schlichtweg nicht möglich war.

Link: https://electroverse.substack.com/p/high-arctics-record-cold-summer-dumb?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag „Dumme & dümmere“ Klima-Panik erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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