«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Sammlung von Newsfeeds
Die Elektroautoindustrie verzeichnete im Jahr 2024 aufgrund realitätsferner grüner Ideologien Verluste in Höhe von 70 Milliarden US-Dollar.
WUWT, NoTricksZone, P. Gosselin
Wie alles andere in der grünen Bewegung entwickelt sich auch die Elektromobilität zu einem riesigen Geldvernichtungssenke.
Das deutsche Online- Nachrichtenportal Blackout News berichtet , dass die globale Automobilindustrie aufgrund eines massiven finanziellen Einbruchs im Bereich der Elektrofahrzeuge (EV) vor einer „möglicherweise existenzbedrohenden Krise“ steht.
Im Jahr 2024 beliefen sich die Verluste im Segment der Elektroautos auf rund 60 Milliarden Euro (70 Milliarden US-Dollar). Große Hersteller wie Volkswagen, Ford und General Motors mussten aufgrund einer Überschätzung des Marktes erhebliche Wertberichtigungen vornehmen.
Erwartungen prallen auf die Realität
Blackout News weist auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Hersteller und der Realität hin. Berichten zufolge lehnen viele Kunden Elektrofahrzeuge ab oder verzögern den Kauf aufgrund von 1) hohen Anschaffungspreisen, 2) begrenzter Reichweite und langer Ladezeiten, 3) Unsicherheit bezüglich der Batterielebensdauer und 4) dem Auslaufen staatlicher Subventionen (Kaufprämien), die die Nachfrage zuvor künstlich gestützt hatten.
Die Verbraucher kooperieren nicht.
Der Artikel behauptet, dass Autohersteller politische Ziele (wie CO₂-Vorschriften und Verbote von Verbrennungsmotoren) über die Logik der Marktwirtschaft gestellt hätten. Diese „ideologische Fehlorientierung“ habe zu massiven Investitionen in Produktionskapazitäten geführt, die der Markt derzeit nicht tragen wolle.
Als Reaktion auf diese Verluste korrigieren die Unternehmen ihre Strategie drastisch. So reduziert Ford beispielsweise die Investitionen in Elektrofahrzeuge, General Motors passt die Produktionsziele an und Volkswagen intensiviert seine Kostensenkungsprogramme.
Die wirtschaftlichen Folgen sind gravierend. Die Krise führt zu Produktionskürzungen, Projektstopps und erhöhter Unsicherheit für Beschäftigte und Zulieferer. Hohe Rohstoffpreise und fehlende Skaleneffekte (aufgrund geringer Produktionsmengen) bedeuten, dass die Hersteller mit niedrigen Margen und Überkapazitäten zu kämpfen haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Übergang zur Elektromobilität ein „Milliarden-Euro-Grab“ darstellt, das dadurch verursacht wurde, dass die Hersteller die Präferenzen der Verbraucher ignorierten und stattdessen politischen Vorgaben und realitätsfernen grünen Ideologien folgten.
Werden die Gesetzgeber jemals aufwachen?
Der Beitrag Die Elektroautoindustrie verzeichnete im Jahr 2024 aufgrund realitätsferner grüner Ideologien Verluste in Höhe von 70 Milliarden US-Dollar. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
IMI-Studie zu deutsch-israelischer Militärkooperation veröffentlicht
Aus Völkerrechtsbrüchen lernen?
Die Lieferungen von US-Waffen in die EU verzögern sich wegen des Irankrieges teilweise um Jahre
Ich habe es satt!
In “UnsererDemokratie™” galt und gilt die Wahrheit nichts. Es wird munter gelogen und betrogen – und jene, die sich als moralische Vorbilder geben, sind die Schlimmsten. Schaltest Du heute die Medien ein (und damit meine ich nicht die sozialen Kanäle oder sogenannten “social medias”-Formate, sondern die Fernseh- und Radiosender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks), kannst Du so […]
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Benefiz-Kinoabend für Şengal und Rojava in Celle
In den Kammerlichtspielen in Celle ist am Mittwochabend der Film „14. Juli“ gezeigt worden, der den Widerstand politischer Gefangener im Gefängnis von Diyarbakır (ku. Amed) in den 1980er Jahren thematisiert. Die Vorführung fand im Rahmen eines Benefizabends statt, bei dem Spenden für Rojava und Şengal gesammelt wurden. Organisiert wurde die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Sî-Film-Kollektiv, Women Defend Rojava und #Riseup4Rojava. Der Kinosaal war gut gefüllt.
Erinnerung an Widerstand im Gefängnis von Amed
Der Film beleuchtet die Ereignisse im berüchtigten Militärgefängnis in Amed, das insbesondere nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 zum Symbol für systematische Folter und Repression wurde. Im Zentrum steht der Widerstand kurdischer Gefangener gegen die Haftbedingungen. In einem Grußwort betonte Regisseur Haşim Aydemir die anhaltende Relevanz des Themas. Die Unterdrückung von Kurd:innen dauere bis heute an, zugleich gebe es weiterhin vielfältige Formen des Widerstands. Es sei eine zentrale Aufgabe, diese Geschichten zu erzählen und weiterzugeben, sagte Aydemir. Film spiele dabei eine wichtige Rolle als Teil kultureller Erinnerung.
„Die Geschichte wiederholt sich“
Auch unter den Besucher:innen hinterließ die Vorführung einen starken Eindruck. Eine Zuschauerin erklärte, der Film habe sie tief bewegt und den Mut sowie die Entschlossenheit der Gefangenen eindrücklich vermittelt, gerade weil es sich nicht um Fiktion, sondern um reale Ereignisse handele. Eine weitere Besucherin zog eine Verbindung zur Gegenwart: Es sei erschütternd, dass sich Geschichte wiederhole und Kurd:innen weiterhin in türkischen Gefängnissen Repression ausgesetzt seien. Gleichzeitig sei es ermutigend zu sehen, dass Widerstand selbst unter diesen Bedingungen möglich bleibe.
Verbindung von Vergangenheit und Gegenwart
Neben der filmischen Auseinandersetzung stand auch die aktuelle Situation in Kurdistan im Mittelpunkt der Veranstaltung. Mit Unterstützung von Heyva Sor a Kurdistanê e.V. wurden Spenden für Rojava und Şengal gesammelt. Die Veranstalter:innen betonten, dass sich die Geschichte politischer Verfolgung nicht von aktuellen Entwicklungen trennen lasse. Unterdrückung müsse im Zusammenhang betrachtet werden, unabhängig davon, ob sie von staatlichen Akteuren oder anderen bewaffneten Kräften ausgehe. Gleichzeitig sei auch der Widerstand über regionale Grenzen hinaus miteinander verbunden.
Weitere Veranstaltungen in Celle sind bereits geplant und sollen diesen internationalistischen Ansatz fortführen.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/14-juli-1982-ein-funke-der-das-feuer-entfachte-47082 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/grabbesuch-bei-mazlum-und-delil-dogan-in-dersim-50669 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/14-juli-1982-der-beginn-des-grossen-widerstands-20370
Geothermieprojekt in Gimgim: Bevölkerung warnt vor Erdbebenrisiko
Im Landkreis Gimgim (tr. Varto) in der Provinz Mûş wächst der Widerstand gegen ein geplantes Geothermieprojekt eines US-amerikanischen Unternehmens. Im Çaylar-Becken will die US-amerikanische Firma IGNIS H2 Energy mehrere Tiefenbohrungen in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen und auf einer aktiven Verwerfung durchführen. Anwohnende warnen vor erheblichen ökologischen und seismischen Risiken.
Das Projekt sieht vor, in mehreren Dörfern Bohrungen bis in eine Tiefe von rund drei Kilometern vorzunehmen, um geothermische Ressourcen zur Energiegewinnung zu nutzen. Insgesamt sind zehn Bohrlöcher geplant, die sich über mehrere Ortschaften erstrecken. Erste Arbeiten sollen in der Nähe des Dorfes Xwarik (Çalıdere) beginnen. In Teilen liegt das Projektgebiet nur etwa 260 Meter von Wohngebieten entfernt.
Sorge vor Eingriffen in aktive Verwerfungen
Für viele Bewohner:innen steht das mögliche Erdbebenrisiko im Zentrum der Kritik. Der Dorfvorsteher von Reqasa (Içmeler), Çayan Dursun, verweist auf die Lage des Projekts auf der Ostanatolischen Verwerfung, einer der aktivsten tektonischen Zonen der Region. „Der wichtigste Grund für unseren Widerstand ist die seismische Gefahr“, sagt Dursun. „Diese Arbeiten finden direkt auf einer aktiven Verwerfung statt. Wir befürchten, dass die Eingriffe die Verwerfung destabilisieren oder die Stärke möglicher Erdbeben erhöhen könnten.“ Besonders kritisch sehen Anwohner:innen das Verfahren, bei dem Wasser unter hohem Druck in die Tiefe gepumpt wird. „Nach der Energiegewinnung wird das Wasser wieder in den Untergrund injiziert. Dieser Druck kann die geologischen Strukturen beeinflussen und möglicherweise Erdbeben auslösen“, so Dursun.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken
Neben der seismischen Gefahr warnen Anwohner:innen auch vor möglichen Schäden für Umwelt und Gesundheit. Bei geothermischen Projekten kommen mineralhaltige und chemisch belastete Flüssigkeiten zum Einsatz, die bei unsachgemäßer Handhabung Böden und Wasserquellen verunreinigen können. Dursun verweist auf bestehende Anlagen in anderen Teilen des Landes, bei denen es zu Umweltproblemen gekommen sei.
„Es besteht die Gefahr, dass diese chemischen Flüssigkeiten in Oberflächengewässer gelangen“, sagt er. Besonders betroffen wäre die lokale Landwirtschaft, die für viele Menschen in der Region die Existenzgrundlage bildet. Auch Luftverschmutzung wird als mögliches Risiko genannt. Wenn Filtersysteme aus Kostengründen nicht eingesetzt würden, könnten Schadstoffe in die Atmosphäre gelangen und über Niederschläge wieder in den Boden zurückkehren.
Kritik an fehlender Transparenz
Scharfe Kritik gibt es auch am Genehmigungsverfahren. Nach Angaben der Anwohner:innen wurde das Projekt auf Grundlage von Entscheidungen umgesetzt, die keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Dursun spricht von einem intransparenten Prozess: „Wir wurden erst spät über das Projekt informiert. Dabei hätte die Bevölkerung von Anfang an einbezogen werden müssen.“ Grundlage ist eine Regelung, nach der Projektflächen unter 25 Hektar von einer umfassenden Umweltprüfung ausgenommen werden können.
Lokaler Widerstand organisiert sich
Gegen das Vorhaben hat sich inzwischen breiter Widerstand formiert. In der Region sowie in anderen Städten wurden Komitees gegründet, die das Projekt begleiten und dagegen mobilisieren. Nach ihren Angaben könnten bis zu 16 kurdisch-alevitische Dörfer von den geplanten Bohrungen betroffen sein. Sollte das Unternehmen die erwarteten Ressourcen finden, könnte das Projekt weiter ausgeweitet werden und das gesamte Çaylar-Becken erfassen. Für viele in der Region steht daher nicht nur ein einzelnes Energieprojekt zur Debatte, sondern die Zukunft ihrer Lebensgrundlagen. Am Samstag ist eine Großkundgebung in gegen Geothermie in Gimgim angekündigt.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/widerstand-in-gimgim-lieber-hier-sterben-als-erneut-vertrieben-werden-51168 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologiebewegung-mobilisiert-gegen-geothermieprojekte-in-gimgim-und-kanires-51270 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/gericht-setzt-frist-im-streit-um-geothermieprojekt-in-gimgim-51242 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/der-zugriff-auf-kurdistans-ressourcen-weitet-sich-aus-51254 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/gunes-ein-umfassender-krieg-gegen-die-natur-51230
JINMAP gestartet: Digitale Plattform soll Risiken für Frauen sichtbar machen
In der nordkurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) ist mit JINMAP eine neue digitale Plattform vorgestellt worden, die den Alltag von Frauen im öffentlichen Raum erfassen und sicherer machen soll. Entwickelt wurde die Anwendung von der Abteilung ür Frauenpolitik und der IT-Abteilung der Stadtverwaltung im Rahmen des Konzepts einer „Frauenstadt“.
Die Plattform ermöglicht es, Risiken und Probleme im städtischen Raum direkt zu melden und ortsbezogen zu dokumentieren. Dazu zählen unter anderem schlecht beleuchtete Straßen, unsichere Orte oder konkrete Bedrohungssituationen. Die gesammelten Daten sollen von den zuständigen Stellen ausgewertet und in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.
Daten aus Erfahrungen von Frauen
Nach Angaben der Verantwortlichen verfolgt die Anwendung einen neuen Ansatz: Erfahrungen von Frauen im Alltag werden systematisch erfasst und in Daten übersetzt. Diese sollen nach Stadtteilen und Vierteln ausgewertet werden und eine Grundlage für schnelle Reaktionen der Behörden bilden. „Mit JINMAP wird die Erfahrung von Frauen erstmals zu einer sichtbaren Datengrundlage“, sagte die Leiterin der Frauenpolitik-Abteilung, Özden Gürbüz Sümer. Ziel sei es, nicht nur Dienstleistungen anzubieten, sondern Frauen als aktive Akteurinnen gesellschaftlicher Veränderung einzubeziehen.
Stadtplanung aus der Perspektive von Frauen
Die Stadtverwaltung verknüpft das Projekt mit dem Konzept einer „Frauenstadt“. Dabei geht es um eine Stadtplanung, die sich an den Bedürfnissen von Frauen orientiert – von Sicherheit im öffentlichen Raum bis hin zu gleichberechtigter Teilhabe. Vize-Generalsekretärin Zerin Türk wies darauf hin, dass sich die Qualität einer Stadt nicht nur an ihrer Infrastruktur messe, sondern auch daran, wie sicher und gleichberechtigt Menschen den öffentlichen Raum nutzen können. Viele Frauen seien gezwungen, ihren Alltag nach Sicherheitsaspekten auszurichten. Ein Problem, das oft unsichtbar bleibe. JINMAP könne dazu beitragen, diese unsichtbaren Risiken sichtbar zu machen und gezielt anzugehen.
Mehr als eine technische Anwendung
Für den Ko-Oberbürgermeister von Amed, Doğan Hatun (DEM=, ist JINMAP nicht nur ein technisches Instrument, sondern auch ein gesellschaftliches Projekt. „Diese Plattform ist zugleich ein Netzwerk der Solidarität“, sagte er. Sie verbinde nicht nur Frauen untereinander, sondern ermögliche auch eine schnellere Koordination zwischen städtischen Einrichtungen. Probleme im öffentlichen Raum könnten direkt erfasst und an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Dazu gehörten etwa fehlende Beleuchtung oder der Bedarf an sicheren Orten. Gleichzeitig erleichtere die Anwendung die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Institutionen.
Mehrsprachig und mit Notfallfunktionen
Nach Angaben der IT-Abteilung ist JINMAP mehrsprachig angelegt und bündelt verschiedene Funktionen in einer Anwendung. Dazu gehören unter anderem die Meldung von Risiken, Notfallunterstützung, Informationen zu sicheren Orten sowie die Auswertung demografischer Daten. Die Verantwortlichen verstehen die Plattform als Ausgangspunkt für weitergehende Maßnahmen. Ziel sei es, langfristig eine Stadt zu schaffen, die auf die Bedürfnisse aller eingeht und Sicherheit sowie Gleichberechtigung stärker in den Mittelpunkt stellt.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-partei-stellt-feministische-stadtentwicklungsagenda-vor-49334 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-kommunen-in-amed-starten-neue-initiative-gegen-gewalt-an-frauen-48782 https://deutsch.anf-news.com/frauen/workshop-in-amed-kommunen-diskutieren-aufbau-einer-frauenokonomie-50880
Amed: Internationales Theaterfestival sendet Signal für Dialog und Frieden
In Amed (tr. Diyarbakır) hat das 11. Internationale Theaterfestival unter dem Motto „Dialog für den Frieden“ begonnen. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Empfang im Cemil-Paşa-Herrenhaus am Mittwochabend im Altstadtbezirk Sûr. Zahlreiche Gäste nahmen an der Veranstaltung teil und setzten mit traditionellen und farbenfrohen Kleidungen sichtbare Zeichen für Vielfalt und Solidarität.
Im Mittelpunkt der Eröffnung stand die Rolle von Theater als gesellschaftlicher Raum jenseits von Spaltung und Gewalt. Die Präsidentin des Internationalen Theaterinstituts, Jessica Kaahwa, betonte die Verantwortung der Kunst in Zeiten globaler Krisen. „Lassen Sie uns ein Theater schaffen, das die Gewissen der Gleichgültigkeit überwindet und Empathie neu aufbaut“, sagte sie. Theater dürfe nicht auf Unterhaltung reduziert werden, sondern verbinde Menschen und gesellschaftliches Denken. Es sei einer der wenigen Räume, „in denen wir uns jenseits von Politik, Propaganda und Angst begegnen können“.
Kunst gegen Spaltung
Festivalkoordinatorin Berfin Emektar hob hervor, dass Kunst bewusst gegen gesellschaftliche Trennlinien stehe. „Uns wird eine Sprache der Trennung nach Religion, Herkunft und Identität vermittelt, wir stehen als Kunstschaffende genau dagegen“, sagte sie. Theater sei nicht nur Bühnenkunst, sondern ein Ort, an dem Erinnerung bewahrt und Begegnung zwischen unterschiedlichen Erfahrungen möglich werde. „Lasst uns im Dialog gegen den Krieg bleiben.“
Kurdisches Theater als Ausdruck von Geschichte und Widerstand
Die Ko-Oberbürgermeisterin von Amed, Serra Bucak (DEM), stellte die Bedeutung des kurdischen Theaters in den Mittelpunkt. Dieses habe sich „in allen vier Teilen Kurdistans entwickelt“ und sei eng mit der Geschichte, den Erfahrungen und dem Widerstand der Gesellschaft verbunden. „Die Bühne ist nicht nur Licht und Dekor“, sagte Bucak. „Sie ist das Gedächtnis dieses Volkes und der Widerstand der Sprache – ein Ort, an dem Geschichten nicht verloren gehen.“ Gerade in einer Stadt wie Amed, die von Konflikten, Leid und Widerstand geprägt ist, komme dem Theater eine besondere Rolle zu.
„Die Stimme des Friedens wird aus Sûr kommen“
Auch der Ko-Oberbürgermeister Doğan Hatun betonte die politische Bedeutung des Festivals. Kunst sei nicht nur ein kultureller Ausdruck, sondern auch ein Raum, in dem Forderungen nach Frieden artikuliert würden. „Die Stimme des Friedens wird von hier, aus Sûr, aufsteigen“, sagte Hatun. Künstler:innen würden ihre Arbeit bewusst in den Dienst von Theater und Frieden stellen. Das Festival solle diesen Stimmen Raum geben und sie verstärken.
Auftakt mit Musik und Ausblick auf das Programm
Zum Abschluss der Eröffnungsveranstaltung traten die Folkloregruppe Koma Govendê sowie Dengbêj-Sänger:innen auf und knüpften damit an die kulturellen Traditionen der Kurd:innen an. Das Festival wird in den kommenden Tagen mit zahlreichen Aufführungen fortgesetzt. Zum Auftakt steht am Donnerstag im Çand Amed das Stück „Moraşîn“ auf dem Programm.
https://deutsch.anf-news.com/kultur/theaterfestival-amed-offnet-zum-zehnten-mal-seine-vorhange-46032
Rente: 14,6 Prozent plus für Pensionen, aber nur 4,24 Prozent Rentenerhöhung
Die Unterschiede bei den Anpassungen von Altersbezügen sorgen erneut für Diskussionen. Während die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen, ist bei den Pensionen des Bundes nach dem aktuellen Gesetzentwurf zur Besoldung und Versorgung in einzelnen unteren Besoldungsgruppen von deutlich stärkeren Zuwächsen die Rede. In der Debatte steht dabei vor allem die Zahl von bis zu 14,6 Prozent, die für bestimmte Konstellationen genannt wird.
Auf den ersten Blick wirkt das wie eine Ungleichbehandlung zwischen Rentnern und Pensionären. Tatsächlich beruhen beide Systeme aber auf unterschiedlichen Regeln, Finanzierungswegen und politischen Mechanismen. Genau daraus entsteht der Eindruck, dass der Staat bei den eigenen Versorgungsempfängern großzügiger verfährt als bei Menschen, die jahrzehntelang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Warum Renten und Pensionen nicht nach derselben Logik steigenDie gesetzliche Rente wird in Deutschland über eine festgelegte Anpassungsformel erhöht. Entscheidend ist vor allem die Lohnentwicklung, hinzu kommen weitere Faktoren wie die Veränderung von Sozialabgaben. Die Deutsche Rentenversicherung hat für 2026 bestätigt, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 4,24 Prozent beträgt und der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro steigt.
Bei Pensionen läuft es anders. Sie orientieren sich nicht an einer Rentenformel, sondern am Besoldungsrecht für aktive Beamte sowie an versorgungsrechtlichen Regeln. Wenn die Dienstbezüge angehoben oder Tabellen neu strukturiert werden, wirkt sich das regelmäßig auch auf die Versorgung aus. Genau deshalb können sich aus einem Besoldungsgesetz für bestimmte Gruppen deutlich stärkere Sprünge ergeben als in der gesetzlichen Rente.
Woher die Zahl von bis zu 14,6 Prozent kommtDie oft genannte Zahl bezieht sich nicht auf alle Pensionäre in Deutschland und auch nicht auf eine allgemeine Standardanhebung. Sie stammt aus der aktuellen Debatte um die Besoldungs- und Versorgungsanpassung beim Bund. Berichtet wird, dass insbesondere in unteren Besoldungsgruppen, etwa im Bereich A4, rechnerisch Zuwächse von bis zu 14,6 Prozent möglich sind, weil mehrere Effekte zusammenkommen.
Dazu gehört zum einen die vorgesehene rückwirkende Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge um drei Prozent ab 1. April 2025. Zum anderen sieht der Entwurf ab 1. Mai 2026 eine Neufestsetzung der Grundgehaltstabellen vor. Wenn sich dadurch die Ausgangswerte in unteren Gruppen spürbar verschieben, steigt auch die Versorgung überproportional.
Wichtig ist allerdings die Einordnung. Die 14,6 Prozent sind kein pauschaler Satz für sämtliche Pensionen des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Es handelt sich um einen Spitzenwert in besonderen Konstellationen innerhalb des aktuellen Bundesvorhabens, während viele andere Versorgungsempfänger deutlich niedrigere Anpassungen sehen dürften.
Warum die gesetzliche Rente bei 4,24 Prozent bleibtDie Rentenanpassung von 4,24 Prozent wirkt im Vergleich zu zweistelligen Pensionszuwächsen auf viele Menschen bescheiden. Für die gesetzliche Rente gilt jedoch kein politisch frei festsetzbarer Wert, sondern eine gesetzliche Berechnung.
Die diesjährige Erhöhung fällt laut Deutscher Rentenversicherung höher aus als noch Ende 2025 erwartet, weil sich die Lohnentwicklung besser entwickelt hat als zunächst angenommen.
Für viele Ruheständler ist das trotzdem nur ein begrenzter Ausgleich. Steigende Wohnkosten, Energiepreise, Pflegekosten und höhere Krankenkassenbeiträge fressen einen Teil des Zuwachses wieder auf. Deshalb fällt die Reaktion vieler Rentner nüchtern aus, obwohl eine Anhebung um mehr als vier Prozent auf dem Papier zunächst ordentlich wirkt.
Tabelle: Der Unterschied auf einen Blick Bereich Aktuelle Entwicklung 2026 Gesetzliche Rente Anpassung zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent nach gesetzlicher Rentenformel Pensionen des Bundes Im Zuge des aktuellen Besoldungs- und Versorgungsgesetzes sind je nach Besoldungsgruppe und Ausgangslage deutlich höhere Zuwächse möglich; als Spitzenwert werden bis zu 14,6 Prozent genannt Grund für die Erhöhung Rente folgt der Lohnentwicklung, Pension folgt Besoldungs- und Versorgungsrecht Wirkung Stärkerer Druck auf die Debatte über Gerechtigkeit zwischen Rentnern und Pensionären Kritik an der UngleichbehandlungDer Vergleich zwischen Pension und Rente ist heikel, weil er an ein altes Gerechtigkeitsthema rührt. Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, ihre Versorgung wird aus öffentlichen Haushalten finanziert. Wer eine kleine oder mittlere gesetzliche Rente bezieht, empfindet deshalb besonders starke Erhöhungen bei Pensionen schnell als schwer vermittelbar.
Hinzu kommt, dass Pensionen im Schnitt oft höher ausfallen als gesetzliche Renten. “Bereits der jüngste Versorgungsbericht des Bundes zeigt, dass die durchschnittlichen Ruhegehälter bei Bundesbeamten und Berufssoldaten deutlich über vielen gesetzlichen Altersrenten liegen. Wenn auf ein höheres Ausgangsniveau dann noch stärkere Anpassungen kommen, verschärft das den öffentlichen Unmut”, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Warum der Staat die Besoldung überhaupt so deutlich anhebtDie geplanten Änderungen kommen nicht nur aus politischem Willen, sondern auch aus jurischem Druck. Hintergrund sind verfassungsrechtliche Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation.
Das Bundesinnenministerium verweist in seinem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich auf die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation sowie auf die Anpassung von Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026.
Was der Vergleich über das deutsche Alterssicherungssystem zeigtDie Debatte offenbart, dass Deutschland im Alter mit zwei sehr unterschiedlichen Sicherungssystemen arbeitet. Auf der einen Seite steht die beitragsfinanzierte gesetzliche Rente mit ihrer festen Anpassungsformel. Auf der anderen Seite steht die beamtenrechtliche Versorgung, die eng mit Besoldung, Gesetzgebung und Verfassungsrecht verbunden ist.
Solange diese Unterschiede bestehen, werden direkte Prozentvergleiche immer wieder zu Empörung führen. Denn viele Menschen vergleichen nicht die juristische Konstruktion, sondern nur das Ergebnis auf dem Konto. “Und dort steht nun mal im Sommer 2026 eben häufig ein Rentenplus von 4,24 Prozent einem möglichen Pensionsplus gegenüber, das in einzelnen Fällen erheblich höher ausfallen kann”, so Anhalt abschließend.
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Bundesgerichtshof: Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle - Keine Gewinnherausgabe wegen des Buchs, Verbot weiterer Passagen, teilweise Zurückverweisung
Schwerbehinderung: Bußgeld 55 Euro droht dem Falschen — wer jetzt Merkzeichen aG beantragen sollte
Wer kaum fünfzig Meter laufen kann, braucht keinen Beweis seiner Gehunfähigkeit mehr — er braucht das richtige Argument. Versorgungsämter lehnen das Merkzeichen aG, das für den blauen Behindertenparkausweis zwingend erforderlich ist, regelmäßig mit der Begründung ab, der Betroffene könne sich in vertrauter Umgebung noch ausreichend fortbewegen.
Das Bundessozialgericht hat genau diese Praxis am 9. März 2023 als rechtswidrig eingestuft — und damit Zehntausenden schwerbehinderten Menschen eine Widerspruchsbegründung in die Hand gegeben, die Versorgungsämter nicht ignorieren können. Wer einen Ablehnungsbescheid akzeptiert, verschenkt nicht nur einen Parkplatz, sondern reale Mobilität.
Blauer Parkausweis und Merkzeichen aG: Warum der Schwerbehindertenausweis allein nicht reichtEin Schwerbehindertenausweis mit GdB 100 berechtigt nicht automatisch zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Der entscheidende Eintrag im Ausweis ist das Merkzeichen aG — für außergewöhnliche Gehbehinderung. Wer dieses Merkzeichen trägt, erhält auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde den blauen EU-Parkausweis, der in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt.
Wer das Merkzeichen nicht hat, kommt an den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol nicht heran — auch nicht mit G und B und einem GdB von 90.
Rechtsgrundlage für den blauen Ausweis ist § 45 Abs. 1b StVO. Die Voraussetzungen des Merkzeichens aG selbst regelt § 229 Abs. 3 SGB IX: Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht, muss vorliegen.
Die betroffene Person muss sich wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Nicht der Gesamt-GdB ist maßgeblich, sondern der GdB speziell für die mobilitätsbezogene Beeinträchtigung.
Außer bei Merkzeichen aG berechtigen auch Blindheit (Merkzeichen Bl) sowie beidseitige Amelie oder Phokomelie — angeborene Gliedmaßenfehlbildungen — zum blauen Ausweis. Vergleichbare Funktionseinschränkungen, etwa nach beidseitiger Beinamputation, können ebenfalls ausreichen. Diese Fälle werden von Versorgungsämtern weniger bestritten als das Merkzeichen aG — der Streit konzentriert sich auf die außergewöhnliche Gehbehinderung.
Der Unterschied zwischen blauem und orangem Ausweis ist gravierend: Der orange Ausweis — ausgestellt nach § 46 StVO auf Basis von Merkzeichen G und B mit bestimmten GdB-Kombinationen — erlaubt das Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen für bis zu drei Stunden. Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol bleiben tabu.
Der blaue Ausweis öffnet diese Plätze und gewährt zusätzlich kostenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie zeitlich unbeschränktes Parken im Zonenhalteverbot, solange in zumutbarer Nähe keine Alternative besteht.
Merkzeichen aG: Wie Versorgungsämter den falschen Maßstab anlegenDer häufigste Fehler, den Versorgungsämter bei der Begutachtung machen, ist gut dokumentiert: Sie bewerten die Gehfähigkeit der betroffenen Person in vertrauter oder geschützter Umgebung — der eigenen Wohnung, einem Krankenhausflur mit gleichmäßigem Boden. Wenn jemand dort noch zehn oder zwanzig Meter gehen kann, lehnen sie das Merkzeichen ab. Diese Praxis ist seit dem BSG-Urteil vom 9. März 2023 nicht mehr haltbar.
Das Bundessozialgericht hat in zwei Revisionen (Az. B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R) klargestellt: Maßstab ist der öffentliche Verkehrsraum nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs. Bordsteinkanten, Bodenunebenheiten, Kopfsteinpflaster, abfallende und ansteigende Wege — das ist die Umgebung, die für die Beurteilung entscheidend ist, nicht die Strecke vom Sofa zur Küche.
Wer im öffentlichen Raum dauernd nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung gehen kann, erfüllt die Voraussetzung — auch wenn er in der Wohnung noch eigenständig mobil ist.
Das zweite Verfahren (B 9 SB 8/21 R) betraf einen Kläger mit globaler Entwicklungsstörung, der im häuslichen Umfeld frei gehen konnte, in unbekannter Umgebung jedoch zwingend auf Begleitung angewiesen war. Das BSG sprach ihm das Merkzeichen zu: Der Sinn des Schwerbehindertenrechts umfasse gerade das Aufsuchen veränderlicher, unbekannter Einrichtungen des sozialen und gesellschaftlichen Lebens.
Gehfähigkeit ausschließlich in vertrauter Umgebung steht der Zuerkennung des Merkzeichens aG nicht entgegen.
Renate M., 68, aus Hannover, leidet seit Jahren an einer schweren Herzinsuffizienz und fortgeschrittenem Kniegelenkverschleiß. Ihr GdB beträgt 80, sie trägt die Merkzeichen G und B. Im Freien bricht sie nach fünfzig Metern ab — die Beine versagen, der Atem stockt. Das Versorgungsamt lehnte aG ab: Sie könne sich in der Wohnung noch selbstständig bewegen. Mit dem BSG-Urteil von 2023 im Widerspruch änderte sich das Bild: Nicht die Strecke in der Wohnung zählt, sondern der Weg von der Parklücke zur Arztpraxis. Der Widerspruch hatte Erfolg.
Diese Erkrankungen können das Merkzeichen aG begründenDas Versorgungsamt prüft das Merkzeichen nicht anhand einer geschlossenen Diagnoseliste. Entscheidend ist, ob die konkrete Gehfähigkeit im öffentlichen Raum dauerhaft so eingeschränkt ist, dass der gesetzliche Maßstab erreicht wird. Das BSG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verschiedenste Gesundheitsstörungen in Frage kommen: Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen ebenso wie Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems.
In der Praxis kommen MS mit ausgeprägten Gangstörungen, Parkinson im fortgeschrittenen Stadium, neuromuskuläre Erkrankungen, schwere Herzinsuffizienz, periphere arterielle Verschlusskrankheit sowie Polyneuropathie mit Sturzgefahr in Betracht — aber auch psychische Beeinträchtigungen, die Mobilität in unbekannter Umgebung dauerhaft verhindern.
Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die dokumentierte Gehfähigkeit im öffentlichen Raum: Gehstrecke im Freien, Einsatz von Hilfsmitteln, ärztliche Befunde zur Sturzgefahr. Diese Indikatoren muss ein Gutachten erfassen — und ein Versorgungsamt kann sie nicht mit einem Hinweis auf die häusliche Mobilität beiseitelegen.
Widerspruch gegen die Ablehnung von Merkzeichen aG: Fristen und StrategieWer einen ablehnenden Bescheid des Versorgungsamts erhält, hat einen Monat ab Zustellung Zeit, Widerspruch einzulegen. Diese Frist gilt auch dann, wenn die Begründung des Widerspruchs noch nicht fertig ist — der Widerspruch kann fristwahrend ohne Begründung eingelegt werden; die Begründung darf dann innerhalb eines weiteren Monats nachgereicht werden. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.
Der erste Schritt nach dem Widerspruch ist die Akteneinsicht. Das Recht darauf folgt aus § 25 SGB X und kann nicht verweigert werden. Aus den Akten wird erkennbar, welche Unterlagen dem Gutachter vorlagen, welche Diagnosen er berücksichtigt hat und auf welcher Grundlage er die Gehfähigkeit bewertet hat. Oft zeigt sich dabei, dass der Gutachter ausschließlich Befunde aus dem häuslichen Umfeld herangezogen hat — genau das, was das BSG 2023 für unzureichend erklärt hat.
Die Widerspruchsbegründung muss konkret schildern, wie die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum aussieht — nicht abstrakt, sondern mit messbaren Angaben. Wie viele Meter schafft die betroffene Person auf einem normalen Gehweg mit Bordsteinen? Wie verhält es sich an einer Bushaltestelle, auf dem Weg zum Arzt, beim Einkaufen? Ärztliche Atteste, die diese Angaben enthalten, sind stärker als allgemeine Diagnose-Bestätigungen.
Neue Befunde können jederzeit bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachgereicht werden — auch wenn sie nach dem Bescheid erstellt wurden.
Das BSG-Urteil vom 9. März 2023 ist dabei kein abstraktes Zitat, sondern ein handfestes Argument: Versorgungsämter und Widerspruchsbehörden müssen sich damit auseinandersetzen, wenn es im Widerspruch explizit benannt wird. Wer in der Begründung formuliert, dass die Behörde einen falschen Beurteilungsmaßstab angelegt hat — nämlich die häusliche Mobilität statt der Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum —, zwingt die Widerspruchsbehörde zur inhaltlichen Auseinandersetzung.
Lehnt auch die Widerspruchsbehörde ab, bleibt die Klage beim Sozialgericht. Die Frist beträgt ebenfalls einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Kläger tragen keine Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren. Wer Prozesskostenhilfe benötigt, kann diese parallel beantragen. Die Erfolgsaussichten für gut begründete Klagen sind nach der BSG-Rechtsprechung von 2023 deutlich besser als zuvor.
Blauer Parkausweis beantragen: Unterlagen und zuständige BehördeDas Merkzeichen aG wird beim Versorgungsamt beantragt — entweder im Rahmen eines Erstantrags auf Feststellung der Behinderung oder als Änderungsantrag bei bestehendem Schwerbehindertenausweis. Der blaue Parkausweis selbst ist dann bei der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt oder dem Landratsamt zu beantragen — je nach Bundesland und Gemeinde gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten.
Für den blauen Parkausweis werden benötigt: ein ausgefüllter Antrag (Vordruck online oder im Bürgeramt erhältlich), eine Kopie des Schwerbehindertenausweises — Vorder- und Rückseite —, eine Kopie des aktuellen Versorgungsamt-Bescheids sowie ein aktuelles Lichtbild. Der Ausweis ist kostenlos und wird für maximal fünf Jahre ausgestellt.
Er ist personenbezogen, nicht fahrzeuggebunden: Er kann genutzt werden, wenn die berechtigte Person im Fahrzeug mitfährt — gleichgültig ob sie selbst fährt oder gefahren wird.
Der Ausweis muss beim Parken gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht und berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Ein häufiger Fehler in der Praxis: Inhaber legen ihren Schwerbehindertenausweis statt des blauen Parkausweises aus — das gilt als Verstoß.
Was der blaue Parkausweis erlaubt — und was nichtDer blaue EU-Parkausweis öffnet ausgewiesene Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol. Darüber hinaus gelten weitere Parkerleichterungen: Im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu drei Stunden geparkt werden, auf Anwohnerparkplätzen ebenfalls bis zu drei Stunden. An Parkuhren und Parkscheinautomaten entfällt die Gebühr.
Im Zonenhalteverbot darf die zugelassene Parkdauer überschritten werden. In verkehrsberuhigten Bereichen darf außerhalb markierter Flächen geparkt werden, sofern der durchgehende Verkehr nicht behindert wird. In Fußgängerzonen ist das Parken während der freigegebenen Ladezeiten erlaubt.
Diese Erleichterungen gelten nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht. Das absolute Halteverbot — Zeichen 283 — darf auch mit blauem Ausweis nicht ignoriert werden. Auf Gehwegen ist das Parken ebenfalls nicht erlaubt, selbst mit Parkausweis. Wer auf einem Behindertenparkplatz unbefugt parkt, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro — zusätzlich droht das Abschleppen.
Personenbezogener Parkplatz vor der WohnungWer einen blauen Parkausweis besitzt, kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, einen Parkplatz direkt vor der Wohnung oder der Arbeitsstätte einzurichten — mit einem Schild, das nur dem jeweiligen Ausweisinhaber das Parken erlaubt. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht; die Behörde entscheidet nach Ermessen. Dieses Ermessen muss jedoch fehlerfrei ausgeübt werden: Eine Ablehnung ohne sachliche Prüfung der konkreten Situation ist anfechtbar.
Voraussetzungen für die Einrichtung: Es darf keine zumutbare Alternativparkmöglichkeit in erreichbarer Nähe geben — etwa eine barrierefrei zugängliche Garage. Die verkehrliche und bauliche Umsetzbarkeit muss vor Ort gegeben sein. Bei privaten Flächen ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Unterlagen, die üblicherweise verlangt werden: eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises, Führerschein, Fahrzeugzulassung, ein ärztliches Attest zur Gehfähigkeit sowie bei Mietern die Zustimmung des Vermieters.
Kommunen handhaben die Einrichtung personenbezogener Parkplätze unterschiedlich. In dicht besiedelten städtischen Gebieten wird die Ablehnung häufig mit fehlender Umsetzbarkeit begründet. Wer eine Ablehnung erhält, sollte prüfen, ob die Begründung konkret auf seine Situation eingeht oder lediglich allgemein formuliert ist — pauschalierte Ablehnungen sind im Widerspruchsverfahren angreifbar.
Häufige Fragen zum blauen Parkausweis und Merkzeichen aGReicht ein GdB von 80 für das Merkzeichen aG?
Nicht automatisch. Der Gesamt-GdB spielt keine Rolle — es muss ein mobilitätsbezogener GdB von mindestens 80 vorliegen, also der Teilwert, der allein auf die Einschränkung der Gehfähigkeit entfällt. Wer GdB 80 aus verschiedenen Teilwerten zusammensetzt, ohne dass einer davon allein 80 erreicht, erfüllt die Voraussetzung nicht.
Kann ich das Merkzeichen aG auch bei psychischen Erkrankungen bekommen?
Ja. Das BSG hat 2023 im Verfahren B 9 SB 8/21 R klargestellt, dass auch psychische und mentale Beeinträchtigungen das Merkzeichen begründen, wenn sie Mobilität im öffentlichen Raum dauerhaft und erheblich einschränken — etwa wenn jemand in unbekannter Umgebung zwingend auf Begleitung angewiesen ist.
Was tun, wenn das Versorgungsamt das aG ablehnt, weil ich zu Hause noch gehen kann?
Widerspruch einlegen — Frist: ein Monat ab Zustellung. Die Begründung muss auf das BSG-Urteil vom 9. März 2023 (B 9 SB 1/22 R) verweisen und darlegen, dass der Maßstab die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ist, nicht im häuslichen Bereich. Ärztliche Atteste, die die Gehstrecke im Freien konkret beziffern, stärken die Position erheblich.
Darf meine Tochter mit meinem blauen Parkausweis parken, wenn sie mich fährt?
Ja — wenn Sie als berechtigte Person im Fahrzeug mitfahren. Wer das Fahrzeug nur für Erledigungen ohne die berechtigte Person nutzt, darf die Parkvergünstigungen nicht in Anspruch nehmen. Das gilt auch für Familienangehörige.
Gilt der blaue Parkausweis auch im europäischen Ausland?
Ja, in allen EU-Mitgliedstaaten. Im Ausland muss der Ausweis aufgeklappt werden, damit der Text in der jeweiligen Landessprache sichtbar ist. Die konkreten Rechte variieren je nach Land und sind der beiliegenden mehrsprachigen Broschüre zu entnehmen.
Quellen:
Bundessozialgericht: Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 1/22 R
Bundessozialgericht: Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 8/21 R
ADAC: Behindertenparkplatz – Erleichterungen für Menschen mit Behinderung
reha-recht.de: BSG zur Definition einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
Plagemann Rechtsanwälte: BSG-Kommentar Merkzeichen aG, Urteil 09.03.2023
betanet: Parkerleichterungen – Behinderung
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Bürgergeld: 169 Euro weniger im Monat, so schnell greift der neue Kooperationsplan ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein neues Regelwerk rund um den Kooperationsplan. Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch — beschlossen vom Bundestag am 5. März 2026, vom Bundesrat gebilligt — schreibt die §§ 15, 15a und 15b SGB II grundlegend um: was im Plan stehen muss, wie er zustande kommt, und was passiert, wenn er nicht zustande kommt.
Wer bislang glaubte, der Kooperationsplan sei ein unverbindlicher Leitfaden ohne echte Konsequenzen, täuscht sich ab Juli 2026: Ein einziger verpasster Termin im Jobcenter kann jetzt direkt zu einem Verwaltungsakt führen, dessen Inhalte dann per Sanktion durchgesetzt werden.
Der Kooperationsplan als Instrument verschwindet nicht. Was sich ändert, ist die Machtstruktur dahinter. Bisher konnten Betroffene einen Termin im Jobcenter verpassen, ohne sofortige Konsequenzen befürchten zu müssen. Sie konnten über einzelne Punkte streiten und im Zweifelsfall das Schlichtungsverfahren beantragen.
Dieses Schlichtungsverfahren ist ab Juli 2026 Geschichte — ersatzlos gestrichen. Was bleibt, sind zwei mögliche Ausgänge: Ein gemeinsam erarbeiteter Kooperationsplan, oder ein einseitiger Verwaltungsakt des Jobcenters. Welcher Ausgang eintritt, hängt maßgeblich davon ab, wie Sie sich verhalten.
Was ab Juli neu im Kooperationsplan stehen muss — und warum das riskanter istDer Kooperationsplan soll weiterhin das Eingliederungsziel festhalten, die wesentlichen Schritte zur Integration in Arbeit oder Ausbildung beschreiben und festlegen, welche Maßnahmen das Jobcenter anbietet.
Das ist nicht neu. Neu ist, dass ab dem 1. Juli 2026 auch die Inanspruchnahme medizinischer und psychologischer Behandlungen, Präventionsleistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausdrücklich Bestandteil des Kooperationsplans werden können — und bei entsprechendem Bedarf werden sollen.
Das klingt nach Fürsorge. Es birgt ein konkretes Risiko. Wird im Plan festgehalten, dass Sie an einer bestimmten Maßnahme, einem Coaching oder einer Behandlung teilnehmen sollen, und halten Sie das nicht ein, hat das Jobcenter ab Juli eine direkte Handhabe.
Es kann die im Plan verankerten Pflichten per Verwaltungsakt verbindlich durchsetzen. Neu dabei ist die Präzisionspflicht aufseiten des Jobcenters: Das Amt muss im Verwaltungsakt exakt bestimmen, welche Eigenbemühungen Sie in welcher Häufigkeit, Form und Frist nachzuweisen haben. Vage Formulierungen wie „ausreichende Bewerbungsbemühungen nachweisen” genügen nicht mehr.
Das ist eine wichtige Schutzregel — und zugleich ein Argument, den Plan sorgfältig zu lesen, bevor etwas als zur Kenntnis genommen gilt.
Thomas B., 44, aus Hannover, bezieht seit zwei Jahren Leistungen der Grundsicherung. Bisher stand in seinem Kooperationsplan: monatlich zwei Bewerbungen einreichen.
Ab Juli 2026 muss dieser Eintrag bei der nächsten Fortschreibung konkretisiert werden — mit genauer Angabe, in welcher Form (schriftlich, elektronisch), in welcher Häufigkeit (zwei pro Monat bis zum 15.) und mit dem verlangten Nachweis (Screenshot, Eingangsbestätigung). Erst dann löst der Nichtnachweis direkt eine Pflichtverletzung aus.
Der Pflichttermin im Jobcenter: Persönliches Erscheinen ist jetzt verbindlichBisher war es in der Praxis möglich, dass Kooperationspläne auch telefonisch oder per Videogespräch fortgeschrieben wurden. Das 13. SGB II-Änderungsgesetz macht damit Schluss: Die Erstellung der Potenzialanalyse und die erstmalige Aufstellung des Kooperationsplans müssen ab dem 1. Juli 2026 zwingend im persönlichen Gespräch im Jobcenter stattfinden.
Sie müssen erscheinen — nicht anrufen, nicht Unterlagen einschicken, nicht eine Vollmacht schicken.
Das klingt nach Formalität. Es ist keine. Denn genau mit der Frage, ob Sie diesen Termin wahrgenommen haben oder nicht, beginnt die neue Gefahrenzone. Die erste Einladung zum Gespräch erfolgt nach wie vor ohne Rechtsfolgenbelehrung — das schreibt das Gesetz noch immer vor. Aber was danach passiert, wenn Sie nicht kommen, hat sich grundlegend geändert.
Wichtig für laufende Leistungsbeziehende: Die Pflicht zum persönlichen Erscheinen gilt zunächst für die Neuerstellung eines Plans. Besteht bereits ein Kooperationsplan, kann dessen regelmäßige Aktualisierung weiterhin anders organisiert werden. Die neue Pflicht greift primär dort, wo ein Plan erst neu erstellt wird — also bei Neu-Anträgen und bei Bestandsfällen, bei denen der bisherige Plan ausgelaufen ist.
Kommen Sie nicht zum Termin oder einigen Sie sich nicht: Der Verwaltungsakt kommtHier liegt die eigentliche Sprengkraft des neuen § 15b SGB II. Wer eine Einladung zu einem Gespräch über den Kooperationsplan ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt, verliert den Verhandlungsspielraum.
Das Jobcenter kann dann sofort — noch vor einem erneuten Gesprächsversuch — per Verwaltungsakt festlegen, wozu Sie verpflichtet sind. Und dieser Verwaltungsakt kommt mit Rechtsfolgenbelehrung: Wer dagegen verstößt, riskiert eine Leistungsminderung.
Die möglichen Pflichten in einem solchen Verpflichtungs-Verwaltungsakt umfassen: die Aufnahme oder Fortführung einer zumutbaren Arbeit oder Ausbildung, die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, die Teilnahme an Integrationskursen oder berufsbezogener Deutschsprachförderung.
Das Jobcenter entscheidet dann allein, was zumutbar ist und in welchem Zeitrahmen. Sie haben in diesem Moment keinen Verhandlungspartner mehr — nur noch einen Bescheid.
Noch drastischer ist die zweite Fallgruppe: Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden kann, ist das Jobcenter ab Juli 2026 gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten ersetzenden Verwaltungsakt zu erlassen. Der Plan wird nicht offen gelassen. Er wird durch einen einseitigen Bescheid ersetzt, der rechtlich bindend ist und gegen den nur mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden kann.
Sandra K., 37, aus Dortmund, hatte bisher oft Schwierigkeiten, sich mit ihrer Sachbearbeiterin auf die Inhalte des Kooperationsplans zu einigen. Sie nutzte das Schlichtungsverfahren zweimal, um Maßnahmen abzuwenden, die sie für unzumutbar hielt.
Ab dem 1. Juli 2026 gibt es dieses Schlichtungsverfahren nicht mehr. Wenn Sandra und das Jobcenter sich nicht einigen, erlässt das Jobcenter einen Verwaltungsakt. Sandras einzige Option ist dann der Widerspruch — mit allen damit verbundenen Risiken und Fristen.
Was viele Betroffene unterschätzen: Ein Verwaltungsakt des Jobcenters, der Eingliederungspflichten festlegt, entfaltet keine aufschiebende Wirkung durch einen Widerspruch.
Das gesetzliche Vollziehungsgebot nach § 39 SGB II bedeutet konkret: Sie müssen die im Verwaltungsakt festgelegten Pflichten bereits während des Widerspruchsverfahrens erfüllen. Wer den Bescheid ignoriert und auf den Ausgang des Widerspruchs wartet, riskiert Leistungsminderungen — auch wenn sich herausstellt, dass der Bescheid rechtswidrig war.
Wie Sie gegen einen schlechten Verwaltungsakt vorgehenEin Widerspruch gegen einen Verpflichtungs-Verwaltungsakt oder einen ersetzenden Verwaltungsakt ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe beim Jobcenter einzulegen.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die Gründe klar benennen: Warum ist die Pflicht unzumutbar? Wurde das Gespräch wirklich ohne wichtigen Grund versäumt, oder lag ein Hinderungsgrund vor? Wurde die Rechtsfolgenbelehrung korrekt zugestellt?
Weil der Widerspruch die Pflichten nicht aufschiebt, ist in vielen Fällen ein Eilantrag nach § 86b SGG beim Sozialgericht der entscheidende Schritt. Mit diesem Antrag beantragen Sie, dass das Gericht die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs ausdrücklich anordnet — mit der Folge, dass der Verwaltungsakt bis zur Entscheidung nicht vollzogen werden darf.
Das Gericht prüft, ob ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen und ob eine unbillige Härte droht.
Für einen erfolgreichen Eilantrag brauchen Sie: den Verwaltungsakt im Wortlaut, das Datum der Bekanntgabe, Belege für den behaupteten wichtigen Grund (Krankenhausbescheinigung, Krankschreibung, Zustellungsnachweis, falls das Schreiben nicht ankam) und eine klare Begründung, warum die geforderte Pflicht unzumutbar ist — wegen fehlender Kinderbetreuung, gesundheitlicher Einschränkungen oder weil die Maßnahme keinen vertretbaren Bezug zu Ihren tatsächlichen Jobaussichten hat.
VdK, SoVD und Sozialberatungen helfen beim Formulieren; wer sich die Anwaltskosten nicht leisten kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe.
Daneben bleibt eine weitere Schutzlinie: Selbst wenn ein Verwaltungsakt zunächst wirksam ist, kann er angegriffen werden, wenn er Formfehler enthält. Das Gesetz schreibt vor, dass das Jobcenter exakt angeben muss, welche Eigenbemühungen Sie in welcher Häufigkeit, Form und Frist nachzuweisen haben.
Fehlt diese Konkretisierung oder ist die Rechtsfolgenbelehrung fehlerhaft, ist der Bescheid angreifbar. Lesen Sie jeden Verwaltungsakt daher Zeile für Zeile: Steht drin, was Sie konkret, wann und wie nachweisen müssen? Fehlt das, gibt es Ansatzpunkte für den Widerspruch.
Was gilt für laufende Kooperationspläne und BestandsfälleWer zum Stichtag 1. Juli 2026 bereits einen laufenden Kooperationsplan hat, muss nicht sofort handeln. Laufende Bewilligungszeiträume enden nicht automatisch, und bestehende Pläne behalten bis zur nächsten turnusmäßigen Fortschreibung ihre Gültigkeit — der Kooperationsplan wird alle sechs Monate aktualisiert, der nächste Termin kommt also spätestens im ersten Halbjahr 2027.
Erst wenn der Plan neu erstellt oder fortgeschrieben wird, gelten die neuen Regeln vollständig.
Das bedeutet aber auch: Spätestens Ende 2026 oder Anfang 2027 werden die allermeisten Bestandsfälle auf das neue System umgestellt worden sein. Dann gelten für alle: die Pflicht zum persönlichen Erscheinen für eine Neuerstellung, das Recht des Jobcenters auf sofortigen Verpflichtungs-Verwaltungsakt bei Terminsversäumnis, die verschärfte Konkretisierungspflicht für Eigenbemühungen und das Ende des Schlichtungsverfahrens.
Wer bis dahin ein schwieriges Verhältnis zur Sachbearbeiterin hat, sollte die verbleibende Zeit nutzen, um Konflikte noch im alten Verfahren zu klären.
Für Neuanträge ab dem 1. Juli 2026 gelten die neuen Regeln von Beginn an. Wer im zweiten Halbjahr 2026 erstmals oder nach einer Unterbrechung neu Grundsicherungsgeld beantragt, wird sofort in das neue System eingegliedert — mit allen Konsequenzen. Das Jobcenter darf ab dem ersten Antragstag Eingliederungsmaßnahmen einleiten, und ein verpasster Erstgesprächstermin löst direkt die neue Mechanik aus.
Was mit dem bisherigen Begriff Bürgergeld passiert: Die Leistung heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Bescheide, die noch von Bürgergeld sprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 so ausgestellt werden — das hat der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt. An den Regelsätzen selbst ändert sich vorerst nichts: Der Regelbedarfssatz für eine alleinstehende Person bleibt bei 563 Euro monatlich.
Häufige Fragen zum Kooperationsplan ab 1. Juli 2026Muss ich den Kooperationsplan unterschreiben?
Nein — der Kooperationsplan ist kein Vertrag und erfordert keine Unterschrift. Er wird Ihnen in Textform ausgehändigt. Die rechtliche Wirkung entfaltet sich nicht durch Ihre Unterschrift, sondern durch die nachfolgenden Verwaltungsakte, wenn Vereinbartes nicht eingehalten wird. Dennoch: Nehmen Sie den Plan ernst. Was darin steht, bildet die Grundlage für spätere Verpflichtungs-Verwaltungsakte.
Was ist ein wichtiger Grund für das Fernbleiben vom Termin?
Wichtige Gründe sind nach der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichte: Erkrankung mit ärztlichem Attest, Krankenhausaufenthalt, Pflege eines nahen Angehörigen ohne andere Betreuungsmöglichkeit, fehlende Kinderbetreuung bei einem kurzfristig angesetzten Termin oder der Nachweis, dass das Einladungsschreiben nicht zugegangen ist. Teilen Sie einen wichtigen Grund sofort — idealerweise vorab oder am selben Tag — dem Jobcenter mit und dokumentieren Sie das.
Kann das Jobcenter mich zu einer Therapie verpflichten?
Psychotherapie und medizinische Behandlungen können im Kooperationsplan aufgeführt werden. Eine Verpflichtung zur Psychotherapie gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Person ist nach der bisherigen Rechtsprechung der Sozialgerichte rechtswidrig — entsprechende Anordnungen wurden wiederholt aufgehoben. Die neue Regelung kehrt das nicht um. Wer mit einer solchen Eintragung konfrontiert wird, sollte Widerspruch einlegen und juristischen Rat einholen.
Was passiert, wenn ich eine Maßnahme für unzumutbar halte?
Sprechen Sie das beim Gespräch im Jobcenter direkt an. Wenn keine Einigung gelingt, droht der ersetzende Verwaltungsakt. Dagegen steht der Widerspruch — und bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit zusätzlich der Eilantrag beim Sozialgericht. Die Erfolgsaussichten steigen, wenn Sie die Unzumutbarkeit konkret begründen: fehlende Kinderbetreuung, gesundheitliche Einschränkungen, sachliche Ungeeignetheit der Maßnahme für Ihren Beruf.
Kann das Jobcenter Leistungen um 100 Prozent kürzen?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grenzen für Leistungsminderungen abgesteckt. Bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan beträgt die Sanktionshöhe ab 1. Juli 2026 einheitlich 30 Prozent des Regelbedarfs. Das entspricht rund 169 Euro monatlich bei Alleinstehenden. Eine vollständige Streichung des Regelsatzes ist damit ausgeschlossen.
Quellen
BMAS: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
gegen-hartz.de: Alle jetzt beschlossenen SGB II-Änderungen ab 1. Juli 2026
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Bürgergeld-Reform: Ab 1. Juli kommt der vollständige Leistungsentzug
Die von CDU/CSU und SPD beschlossene Änderung der Grundsicherung für Erwerbsfähige, derzeit noch Bürgergeld genannt, tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Ab dann heißt nicht nur die Leistung „Grundsicherungsgeld“, es treten auch enorme Verschlechterungen für Leistungsbezieher in Kraft.
Über die Änderung mit den wohl schlimmsten Auswirkungen, die massive Verkürzung der faktischen Elternzeit im SGB II, hatten wir schon berichtet, ebenso über die starke Reduzierung des Vermögensfreibetrages. Hier soll es nun um eine weitere massive Verschlechterung für Leistungsbezieher gehen, den Leistungsentzug nach 3maliger Nichtmeldung beim Jobcenter.
Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auf die Unverfügbarkeit des Existenzminimums verwiesen und Sanktionen auf 30 Prozent des Regelbedarfs beschränktDas Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, wegen Meldeversäumnissen eine Nichterreichbarkeit zu fingieren und die Leistung einzustellen. Die Bundesregierung hat nun eine solche rechtliche Grundlage geschaffen, um Bedürftigen bei wiederholter Nichtmeldung die Leistung entziehen zu können, ohne dabei gegen die Unverfügbarkeit des Existenzminimums zu verstoßen.
Vollständiger LeistungsentzugWer ab dem 01.07.2026 drei aufeinanderfolgenden Meldeaufforderungen des Jobcenters ohne Nachweis eines wichtigen Grundes nicht nachkommt, gilt ab dem Monat, der auf die letzte Meldeaufforderung folgt, als nicht erreichbar. Diese gesetzliche Neuregelung ermöglicht den vollständigen Leistungsentzug wegen Nichterreichbarkeit.
Im ersten Monat der Nichterreichbarkeit werden einmalig Unterkunftskosten weitergezahlt sowie ein Euro Grundsicherungsgeld, um den Krankenversicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Wird die persönliche Meldung im ersten Monat der Nichterreichbarkeit nachgeholt, gilt die meldepflichtige Person als durchgehend erreichbar und der Leistungsentzug wird rückwirkend aufgehoben. Stattdessen gibt es dann eine Sanktion. Andernfalls bleibt der Leistungsentzug bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes bestehen, oder bis zur Nachholung der persönlichen Meldung beim Jobcenter, wenn diese vorher erfolgt.
Wer wird hauptsächlich betroffen sein?Diese Regelung zum Entzug des Existenzminimums wegen Nichtmeldung beim Jobcenter wird hauptsächlich Leistungsbezieher treffen, denen es aus psychischen Gründen schwerfällt, oder unmöglich ist, Behörden wie das Jobcenter aufzusuchen. Doch statt diesen Menschen geeignete Hilfen zur Verfügung zu stellen, wurden Mittel ersonnen, diesen die Leistung zu verweigern.
Die Hemmschwelle bei Menschen mit psychischen Problemen ist enorm, sich selbst Hilfe zu suchen, oder die Notwendigkeit von Hilfen überhaupt anzuerkennen.
Die Regelung, dass Jobcenter Leistungsberechtigte bei Nichtmeldung zu einer Untersuchung verpflichten sollen, wenn Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vorliegen, stellt keine geeignete Unterstützung für diese Personen dar. Denn wer aufgrund einer psychischen Erkrankung einen Termin beim Jobcenter nicht war nimmt, wird auch einen vom Jobcenter zwangsweise verordneten Arzttermin nicht war nehmen.
Hier wäre stattdessen ein gesetzlicher Anspruch auf eine von Hilfsorganisationen gestellte psychologisch geschulte oder erfahrene Begleitperson, oder die Anregung der Prüfung einer Betreuung in Behördenangelegenheiten zielführend und eine echte Hilfe für Betroffene gewesen.
Jobcenter-Sachbearbeiter als Psychologen?Stattdessen werden Mitarbeiter von Jobcentern zu psychologischen Bewertungen ermächtigt, die weit über den Aufgabenbereich des SGB II hinausgehen und für die ihnen in den meisten Fällen jede Kompetenz fehlen dürfte.
Es steht zu befürchten, dass Leistungsbezieher mit psychischen Problemen weit überdurchschnittlich vom Leistungsentzug wegen Meldeversäumnissen betroffen sein werden, statt die winzige Gruppe der Totalverweigerer, was die Problemlage der Nichtmeldungen erheblich vergrößern wird.
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Die wundersame Reparatur der Druschba-Pipeline
Verbesserte Rezeptur: Natur-Heilpower der Mariendistel – Ihre Leber dankt es Ihnen!
Die Königin der Leberpflanzen ist jetzt noch kraftvoller: Die Mariendistel-Kapseln von Heilnatura enthalten dank nochmals verbesserter Rezeptur jetzt 2,5 Mal mehr Mariendistel-Extrakt – für spürbar mehr Schutz, Regeneration und Energie! Die Mariendistel (auch Silybum marianum genannt) ist ein Kraut mit purpurnen, distelförmigen Blüten und weiß marmorierten Blättern. Sie gehört zur Familie der Korbblütler (Asteraceae). Ihre Früchte enthalten […]
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Behauptungen bzgl. „untergehender Inseln“ gehen unter
Cap Allon
Bereits im Jahr 2003 nahm die Entwicklung Gestalt an.
Eine interne E-Mail zwischen einem Klimaberater aus dem Pazifikraum und einem Beamten der britischen Umweltbehörde zeigt, dass Computersimulationen genutzt wurden, um die Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs auf kleine Inselstaaten zu prognostizieren. Das Ergebnis für Malé auf den Malediven war eindeutig:
„…ein erheblicher Landverlust bis 2030 und das Verschwinden der Insel bis zum Jahr 2100.“
Das Verfahren war sehr grob. Man nahm eine topografische Karte, überlagerte sie mit dem prognostizierten Anstieg des Meeresspiegels und zog die Landfläche ab. Fertig. Der Sedimenttransport wurde nicht berücksichtigt. Ebenso wenig wie das Riffwachstum oder die Dynamik der Küstenlinie.
Die Behörden gingen von einer statischen Karte aus, die langsam überflutet wurde.
Zwei Jahrzehnte später liegen die realen Daten vor. Und – Überraschung! – sie stimmen nicht mit dem Modell überein.
Von den Malediven, Tuvalu und anderen tief liegenden Atollstaaten sind die Inseln nicht verschwunden. Die meisten sind stabil geblieben, und viele sind gewachsen.
Studien zeigen, dass in den letzten fünfzig Jahren bei einer großen Stichprobe von Inseln die Akkumulation gegenüber der Erosion überwog. Dies sind keine festen Landmassen. Es handelt sich um dynamische Systeme, die ständig durch Wellen, Strömungen und Sedimentzufuhr neu geformt werden.
Das war kein kleiner Fehler. Die gesamte Prämisse war fehlerhaft. Frühe Prognosen behandelten Koralleninseln wie starre Blöcke und ignorierten dabei die Prozesse, die sie entstehen lassen und erhalten.
Und doch nährten genau diese Annahmen jahrelang Schlagzeilen, politischen Druck und öffentliche Ängste – Inseln am Abgrund, Kulturen, die kurz vor dem Verschwinden stehen, Nationen, die sich auf eine Umsiedlung vorbereiten.
Das ist nicht eingetreten.
Und es geht nicht nur um Koralleninseln.
Weltweit verschwindet Land nicht unter steigenden Meeren. Die Daten zeigen genau das Gegenteil.
Satellitenanalysen, welche die Küstenlinien der letzten Jahrzehnte vergleichen, zeigen einen Nettozuwachs an Landfläche. Eine bedeutende Studie bringt es auf den Punkt: Die Küstenregionen gewannen rund 33.700 km² Land hinzu, während etwa 20.135 km² an das Wasser verloren gingen.
Die Welt wird also nicht stetig vom Wasser verschlungen – anders als behauptet.
Link: https://electroverse.substack.com/p/canadian-rockies-still-reloading?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Behauptungen bzgl. „untergehender Inseln“ gehen unter erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Eren Keskin: Debatte über Tuncay Sonel verdeckt Verantwortung des Staates
Neue Ermittlungen im Fall der 2020 in Dersim (tr. Tunceli) verschwundenen kurdischen Studentin Gülistan Doku haben in den vergangenen Tagen eine Dynamik ausgelöst, die den lange blockierten Fall grundlegend verändert. Die Staatsanwaltschaft in Dersim führt das Verfahren inzwischen als Mordfall. Mehrere Personen, darunter der ehemalige Gouverneur Tuncay Sonel und dessen Sohn Türkay, wurden in Untersuchungshaft genommen. Ihnen werden vorsätzliche Tötung, Beweismanipulation und Vertuschung vorgeworfen.
Über Jahre hinweg war der Fall trotz des anhaltenden Drucks der Familie sowie von Frauenorganisationen als Vermisstenfall behandelt worden. Ohne belastbare Belege wurde immer wieder die These verbreitet, Gülistan Doku habe sich durch einen Sprung in den Munzur das Leben genommen. Die aktuellen Ermittlungen zeichnen nun ein anderes Bild. Für die Juristin und Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin ist jedoch klar: Die Entwicklung darf nicht auf einzelne Täter reduziert werden.
Interne Machtverschiebungen
Keskin bezeichnet die jüngsten Entwicklungen als „keine schnelle, sondern eine verspätete Auflösung“. Dass der Fall nach Jahren an Dynamik gewonnen habe, sei auffällig. „Ein Verbrechen, das sechs Jahre lang verborgen blieb, kann nicht ohne Grund plötzlich so schnell sichtbar werden“, sagt sie. Entscheidend sei nicht ein funktionierender Rechtsstaat, sondern interne Machtverschiebungen: „Wenn es keinen Konflikt zwischen den Kräften innerhalb des Staates gegeben hätte, wäre dieses Verbrechen niemals aufgedeckt worden.“
Kein Einzelfall, sondern System
Die Fokussierung auf einzelne Namen lenke vom Kern ab. „Ich bin dagegen, das Ganze auf eine ‚Tuncay-Sonel-Struktur‘ zu reduzieren“, betont Keskin. „Tuncay Sonel ist ein Vertreter des Staates. Vor uns steht der Staat selbst.“
Nach ihrer Darstellung waren verschiedene staatliche Institutionen aktiv an der Vertuschung beteiligt: „Der Gouverneur, die Polizei, Krankenhausleitungen – sie alle waren Teil dieser Systematik und haben den Prozess gemeinsam gesteuert.“ Diese Akteure hätten ihre Position genutzt, um Beweise zu manipulieren oder verschwinden zu lassen. „Das wurde mit staatlicher Macht durchgeführt“, so Keskin, „und genau deshalb sprechen wir hier von einer organisierten staatlichen Praxis.“
Gewaltkontinuität seit den 1990ern
Den Fall ordnet Keskin in eine lange Geschichte systematischer Gewalt ein. In den kurdischen Provinzen habe sich seit den 1990er Jahren eine Praxis der Straflosigkeit etabliert, die bis heute fortwirke. „In allen Konfliktregionen der Welt sind Frauen systematischer Gewalt ausgesetzt“, sagt die Juristin. Auch in der Türkei sei sexualisierte Gewalt in den 1990er Jahren gezielt eingesetzt worden. Seit 1997 bietet sie mit einem Rechtshilfebüro Betroffenen kostenlos juristische Unterstützung an.
Als Beispiel nennt Keskin die frühen 1990er Jahre in Mêrdîn (Mardin): „Unter Musa Çitil wurden zahlreiche Frauen in Haft sexuell angegriffen.“ Doch die juristische Aufarbeitung sei nahezu vollständig ausgeblieben: „Es wurde nur ein einziges Verfahren eröffnet, die meisten Akten wurden geschlossen – wie auch immer das geschehen ist.“ Selbst ein größeres Verfahren habe keine Konsequenzen gehabt. „Wie die Öffentlichkeit sich erinnert, wurde gegen 405 Soldaten, darunter auch Musa Çitil, Anklage erhoben, doch auch dieses Verfahren endete mit Freisprüchen.“
Für Keskin zeigt der weitere Verlauf deutlich die Logik der Straflosigkeit: „Und was ist danach passiert? Musa Çitil wurde befördert und trat später bei den Ereignissen in Sur und Cizre erneut als Kommandeur auf – und das mit einem noch höheren Rang.“ Auch die zahlreichen Todesfälle von Frauen, die in den 1990er Jahren als „Selbstmorde“ klassifiziert wurden, seien Teil dieses Musters. „Batman wurde damals als ‚Stadt der Selbstmorde‘ bekannt. Doch viele dieser Fälle standen im Zusammenhang mit systematischer Ausbeutung und Gewalt durch staatliche Kräfte.“
Machtkämpfe als Auslöser der „Aufklärung“
Dass der Fall Doku nun vorankommt, interpretiert Keskin als Ausdruck interner Machtkämpfe. „Die Kraft, die diesen Fall verborgen hat, steht jetzt offenbar einer anderen gegenüber, die ihn offenlegen will“, sagt sie. Dass sich der Fall nach sechs Jahren plötzlich wie ein aufgerollter Faden entwickle, führt sie auf diese Auseinandersetzungen zurück. Ohne diese Dynamik wäre das Geschehen weiterhin verdeckt geblieben.
Rolle des Innenministeriums
Eine solche Vertuschung sei ohne politische Rückendeckung aus dem Innenministerium nicht möglich gewesen. „Ein Gouverneur kann solche Beweismanipulationen nicht eigenständig durchführen“, sagt Keskin. Sie verweist dabei auf den ehemaligen Innenminister Süleyman Soylu: „Soylu war ein Innenminister, der offen Positionen vertreten hat, die Gewalt legitimieren.“ Aussagen wie „Wenn ihr sie fasst, macht sie nieder“ hätten ein politisches Klima geschaffen, in dem Rechtsbrüche normalisiert wurden. „All diese Vorgänge konnten nicht ohne Wissen des Innenministeriums stattfinden“, so Keskin. Die Entwicklungen müssten daher im Zusammenhang mit dieser politischen Linie gesehen werden, ebenso wie mit früheren Machtstrukturen aus der Zeit von Mehmet Ağar.
Politische Justiz und neue Machtverhältnisse
Auch gegenüber dem neuen Justizminister Akın Gürlek äußert Keskin deutliche Kritik und verweist auf dessen bisherige juristische Praxis. „Noch bevor er Justizminister wurde, hat Akın Gürlek als Richter in dieser Region insbesondere im Bereich der Meinungsfreiheit zu den schlechtesten Entscheidungen beigetragen“, sagt sie. „Er hat wiederholt Urteile gefällt, die nicht mit den internationalen Abkommen vereinbar sind, an die die Türkei gebunden ist – vor allem im Hinblick auf Meinungs- und Organisationsfreiheit.“ Die Konsequenzen dieser Rechtsprechung seien bekannt: „Wir kennen die Ergebnisse aus Verfahren wie denen gegen Osman Kavala, Can Atalay oder im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten.“
Auch während seiner Zeit als Istanbuler Generalstaatsanwalt setzte sich diese Praxis fort. „Es hat wohl kaum eine Phase gegeben, in der Untersuchungshaft so rücksichtslos und selbstverständlich angewandt wurde“, so Keskin. „Das war eine äußerst harte Phase der Staatsanwaltschaft – und danach wurde er Minister.“ Vor diesem Hintergrund bewertet sie die aktuellen Entwicklungen politisch: „Einerseits wird versucht, dem Minister eine gewisse Legitimität zu verschaffen“, sagt sie. „Aber nur zu diesem Zweck würde man nicht eine Gruppe innerhalb des Staates derart massiv belasten.“
Für Keskin deutet vieles auf interne Konflikte hin: „Das zeigt, dass es auch Auseinandersetzungen mit dem Umfeld von Süleyman Soylu gibt.“ Während diese Konflikte andauerten, könne gleichzeitig ein Narrativ aufgebaut werden, „nach dem der Minister als jemand dargestellt wird, der alle ungeklärten Fälle lösen wird – um ihm auf diese Weise Legitimität zu verschaffen.“
Fehlende Beweise, kein Abschluss
Trotz der neuen Dynamik bleibt der Fall zentral ungeklärt. „Bis heute wurde kein einziger konkreter Beweis vorgelegt“, kritisiert Keskin. „Die Beweise sind bereits zerstört worden.“ Derzeit stützt sich das Verfahren vor allem auf Aussagen von Zeugen und Verdächtigen. Gleichzeitig ist der Verbleib von Gülistan Doku ungeklärt. „Wir sprechen über einen Fall, in dem nicht einmal der Leichnam gefunden wurde“, sagt sie. „Ohne konkrete Beweise und ohne die Auffindung des Körpers kann es keine vollständige Aufklärung geben.“
„Ein Beleg für das, was wir seit Jahren sagen“
Für Keskin bestätigt der Fall grundlegende Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen. „Wir sagen seit Jahren, dass hinter den Verschwundenen und den ungeklärten Morden staatliche Strukturen stehen“, erklärt sie. Die Menschenrechtlerin verweist dabei auch auf die Angehörigen der Verschwundenen: „Mit den Samstagsmüttern suchen wir seit Jahren nach den Leichen ihrer Kinder.“ Der Fall Doku zeige erneut, wie Beweise zerstört und Verantwortliche geschützt würden. „Wenn es in einer Region so viele ungeklärte Morde, so viele Verschwundene und so viele Frauenmorde gibt, kann man das nicht unabhängig vom Staat diskutieren“, sagt Keskin. „Das, was im Fall Gülistan Doku sichtbar wird, ist ein konkreter Beweis dafür, dass wir recht haben.“
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Kündigung: Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam – Urteil
Das Bundesarbeitsgericht hat am 25. März 2026 eine der verbreitetsten Klauseln in deutschen Standardarbeitsverträgen für rechtswidrig erklärt: Wer nach einer Kündigung freigestellt wird, muss das nicht hinnehmen. Pauschale Freistellungsklauseln, die Arbeitgeber berechtigen, Mitarbeiter nach einer Kündigung automatisch nach Hause zu schicken, verstoßen gegen das AGB-Recht und sind unwirksam.
Das bedeutet: Arbeitnehmer können der Freistellung widersprechen, ihre Arbeit einfordern — und bei widerrechtlichem Entzug von Dienstwagen oder Provisionen finanziellen Schadensersatz verlangen. Im konkreten Ausgangsfall waren das 510 Euro brutto monatlich.
Was das BAG-Urteil 5 AZR 108/25 konkret entschieden hatEin Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst kündigt selbst fristgemäß zum 30. November 2024. Sein Arbeitgeber aktiviert daraufhin eine Klausel aus dem Formulararbeitsvertrag: Paragraph 20 erlaubt die Freistellung „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung — gleich von welcher Seite”. Der Mann wird ab August 2024 freigestellt, der Firmenwagen mit Privatnutzungsrecht wird eingezogen.
Der Gebietsleiter klagt. Er verlangt Nutzungsausfallentschädigung für vier Monate — 510 Euro brutto pro Monat. Das Arbeitsgericht weist die Klage ab. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gibt ihm Recht: Die Freistellungsklausel sei unwirksam, der Widerruf des Dienstwagens damit ebenfalls. Der Arbeitgeber legt Revision ein.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Die Freistellungsklausel hält einer AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand. Sie benachteilige den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
Das grundrechtlich geschützte Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiege das pauschale Freistellungsinteresse des Arbeitgebers. Die Sache wird aber an das LAG zurückverwiesen, weil noch zu prüfen ist, ob im konkreten Einzelfall doch ein berechtigtes Freistellungsinteresse des Arbeitgebers vorlag.
Warum das Gehalt allein das Recht auf Arbeit nicht ersetztViele Arbeitnehmer denken: Ich bekomme weiter Gehalt, also ist die Freistellung doch eigentlich in Ordnung. Das BAG sieht das anders — und stützt sich dabei auf Grundrechte. Das Recht auf Arbeit ist keine bloße Verdienstchance.
Es dient der Persönlichkeitsentfaltung, dem Erhalt beruflicher Fähigkeiten, dem beruflichen Netzwerk und der sozialen Stellung. Wer drei oder sechs Monate lang vom Betrieb ausgesperrt wird, verliert Praxisroutine, Kontakte und Sichtbarkeit auf dem Arbeitsmarkt — Schäden, die kein Gehalt ausgleicht.
Das Recht auf Arbeit ist in Deutschland seit Jahrzehnten höchstrichterlich anerkannt — nicht als bloße Verdienstchance, sondern als Teil des Persönlichkeitsrechts, verankert in den Grundrechten. Wer drei oder sechs Monate lang vom Betrieb ausgesperrt wird, verliert Praxisroutine, Kontakte und Sichtbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Diese Schäden gleicht kein Gehalt aus. Eine pauschale Freistellungsklausel, die diesen Anspruch automatisch ausschaltet, sobald eine Kündigung ausgesprochen wird, schneidet dem Arbeitnehmer jeden Einwand ab — ohne Rücksicht auf seine konkrete Situation. Genau das macht sie nach Auffassung des BAG unzulässig.
Das BAG hat damit das bisherige Denken umgedreht: Die Klausel schneide dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ab, ein im Einzelfall gesteigertes Beschäftigungsinteresse geltend zu machen. Weiterbeschäftigung bis zum Kündigungsende ist die Regel — Freistellung ist die Ausnahme, die konkret begründet werden muss.
Wann eine Freistellung trotzdem zulässig bleibtDas BAG-Urteil schafft kein absolutes Freistellungsverbot. Arbeitgeber können Mitarbeiter auch ohne wirksame Vertragsklausel freistellen — aber nur, wenn ihre Interessen im Einzelfall überwiegen und diese Interessenabwägung dokumentiert wird.
Anerkannte Gründe in der bisherigen Rechtsprechung: ein massiv gestörtes Vertrauensverhältnis, der dringende Verdacht einer Straftat im Kontext des Arbeitsverhältnisses, der Schutz von Betriebsgeheimnissen oder Kundenbeziehungen, sowie ein echter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs durch Auftragsmangel oder Umstrukturierung.
Der Unterschied zum alten Zustand ist fundamental. Bisher konnte der Arbeitgeber sich auf die Klausel berufen — fertig. Jetzt muss er konkrete Gründe darlegen und abwägen lassen.
Wer das nicht kann oder nicht will, riskiert, dass die Freistellung rechtlich angreifbar ist und Schadensersatzansprüche auslöst. Allgemeines Misstrauen, diffuse Bedenken oder schlicht der Wunsch, den Mitarbeiter nicht mehr zu sehen, reichen nicht.
Wichtig für die Praxis: Die vollständigen schriftlichen Entscheidungsgründe lagen Anfang April 2026 noch nicht vor. Das BAG hat bislang nur eine Pressemitteilung veröffentlicht (PM Nr. 14/26). Die vollständige dogmatische Reichweite des Urteils — insbesondere welche Klauselformulierungen noch standhaft bleiben könnten — wird sich erst mit dem Volltext zeigen.
Dienstwagen, Boni, Provisionen: Was Arbeitnehmer zurückfordern könnenIm Ausgangsfall des BAG-Urteils ging es nicht nur um das Recht auf Weiterbeschäftigung, sondern auch um konkrete finanzielle Schäden. Der Dienstwagen war an die Freistellung gekoppelt: Wer freigestellt wird, muss den Wagen zurückgeben.
Das Gericht stellte klar, dass der Entzug der Privatnutzung eine eigenständige Entschädigung auslösen kann, wenn die Freistellung selbst rechtswidrig war. Im konkreten Fall wurden 510 Euro brutto monatlich geltend gemacht.
Das Prinzip gilt über den Dienstwagen hinaus. Wer während einer rechtswidrigen Freistellung keine Provisionen mehr verdient, weil er keine Abschlüsse mehr tätigen kann, verliert Teil seines Entgelts. Wer keinen Zugang mehr zu Systemen hat, kann keine Überstunden mehr aufbauen. Wer von Teamboni ausgeschlossen wird, verliert variablen Lohn.
All das kann finanziell geltend gemacht werden — wenn die Freistellung selbst auf einer unwirksamen Klausel beruhte und kein eigenständiger Freistellungsgrund vorlag.
Markus T., 44, Vertriebsmitarbeiter aus Frankfurt, kündigte seinen Arbeitsvertrag mit dreimonatiger Frist, um zu einem Konkurrenten zu wechseln. Sein Arbeitgeber stellte ihn per Formularklausel sofort frei. Markus verlor drei Monate lang seine Provisionsgrundlage — rund 1.800 Euro monatlich.
Nach dem BAG-Urteil hätte er das Recht gehabt, der Freistellung schriftlich zu widersprechen und seine Arbeit anzubieten. Ob der Arbeitgeber ihn trotzdem hätte ausschließen können, wäre dann eine Frage der Einzelfallabwägung gewesen — nicht der Formularklausel.
So widersprechen Sie einer Freistellung — konkret und ohne AnwaltWer nach einer Kündigung freigestellt wird und dagegen vorgehen will, muss aktiv werden. Das Schweigen gilt als Einverständnis. Der erste Schritt ist eine schriftliche Erklärung an den Arbeitgeber — per E-Mail mit Lesebestätigung oder als Brief mit Einwurf-Einschreiben. Der Inhalt muss klar sein: Sie erklären, dass Sie mit der Freistellung nicht einverstanden sind, und bieten ausdrücklich an, Ihre Arbeitsleistung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu erbringen.
Diese Erklärung muss unmittelbar nach der Freistellung erfolgen — Arbeitsrechtler empfehlen, spätestens innerhalb von drei bis fünf Werktagen zu reagieren. Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Widerspruchsfrist, aber wer länger wartet, läuft Gefahr, dass ein konkludentes Einverständnis unterstellt wird.
Kommt der Arbeitgeber dem Beschäftigungsanspruch nicht nach, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden — im Wege einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht. Da der Beschäftigungsanspruch durch bloßen Zeitablauf irreparabel verletzt wird, bejahen Gerichte die Eilbedürftigkeit. Wer diese Route geht, sollte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Wer der Freistellung widerspricht, muss auch wirklich erscheinen wollen: Das Recht auf Weiterbeschäftigung ist kein Verhandlungschip, sondern eine echte Pflicht zum Tätigwerden.
Wer zu Hause bleibt, aber trotzdem widerspricht, verliert die Grundlage für Schadensersatzansprüche. Und wer einer Freistellung ohne Widerspruch zustimmt, gibt damit möglicherweise auch Ansprüche auf entgangene Provisionen oder Dienstwagennutzung auf — schweigen kostet.
Millionen Verträge betroffen — was Arbeitnehmer jetzt prüfen solltenFür viele Arbeitnehmer hat die Freistellung weitreichende finanzielle Folgen, die weit über das Gehalt hinausgehen. Wer freigestellt wird und kurz danach arbeitslos ist, verliert möglicherweise Provisionen, Zulagen oder Bonusansprüche, die das tatsächliche Nettoeinkommen beeinflussen — und damit auch die spätere Berechnung von Arbeitslosengeld.
Im schlimmsten Fall entscheidet genau dieser Einkommensverlust, ob jemand als vollbeschäftigte Fachkraft oder als Bürgergeld-Empfänger aus einem Arbeitsverhältnis herausgeht.
Pauschale Freistellungsklauseln stehen in der großen Mehrheit aller Formulararbeitsverträge — branchenübergreifend, von der Filialleitung im Einzelhandel bis zum Teamleiter in der IT. Das BAG-Urteil macht diese Klauseln angreifbar, sobald sie nur an den Ausspruch einer Kündigung anknüpfen, ohne weitere Voraussetzungen zu nennen.
Wer bereits freigestellt ist oder befürchtet, nach einer Kündigung freigestellt zu werden, sollte den Arbeitsvertrag auf folgende Punkte prüfen: Enthält der Vertrag eine Freistellungsklausel? Knüpft sie allein an den Ausspruch einer Kündigung an — ohne weitere Voraussetzungen oder Interessenabwägung?
Dann ist sie nach dem BAG-Urteil als AGB unwirksam. Enthält sie hingegen ausdrücklich das Erfordernis sachlicher Gründe und einer Einzelfallabwägung, bleibt sie möglicherweise standhaft — das wird der noch ausstehende Volltext zeigen.
Eine individuell ausgehandelte Freistellungsvereinbarung — also keine vorformulierte Klausel, sondern eine echte Einzelabrede — bleibt wirksam. Wer beim Abschluss des Arbeitsvertrags tatsächlich über die Freistellungsmöglichkeit verhandelt und zugestimmt hat, kann sich auf das BAG-Urteil nicht berufen. Der Unterschied: Einfaches Unterzeichnen eines Standardvertrags ist kein Aushandeln.
Häufige Fragen zur Freistellung nach KündigungGilt das BAG-Urteil auch für bereits laufende Freistellungen?
Das Urteil vom 25. März 2026 hat keine rückwirkende Kraft für abgeschlossene Sachverhalte. Wer jedoch aktuell freigestellt ist — also die Kündigungsfrist noch läuft — kann sich auf die neue Rechtslage berufen und der Freistellung schriftlich widersprechen. Wie das Gericht im Rückverweisungsfall entscheidet, bleibt abzuwarten.
Was passiert, wenn ich der Freistellung widerspreche, aber nicht zur Arbeit erscheine?
Widersprechen und gleichzeitig zu Hause bleiben funktioniert nicht. Wer seinen Beschäftigungsanspruch ernsthaft geltend macht, muss seine Arbeitsleistung tatsächlich anbieten — also zur Arbeit erscheinen oder zumindest nachweisbar erklären, dass er arbeitsbereit ist. Nur wer dieses Angebot macht und abgewiesen wird, kann den Anspruch gerichtlich durchsetzen und mögliche Schadensersatzansprüche begründen.
Kann der Arbeitgeber wegen des BAG-Urteils jetzt Klauseln nicht mehr verwenden?
Klauseln, die nur an den Ausspruch einer Kündigung anknüpfen, ohne weitere Voraussetzungen zu benennen, sind nach dem Urteil unwirksam. Klauseln, die eine Freistellung von konkreten Gründen und einer Einzelfallabwägung abhängig machen, können noch zulässig sein. Da der Volltext noch nicht vorliegt, ist die genaue Grenzlinie noch nicht vollständig ausgelotet.
Verliere ich Ansprüche, wenn ich mich nicht gegen die Freistellung wehre?
Wer einer Freistellung ohne Widerspruch duldet, riskiert, dass eine einvernehmliche Vereinbarung unterstellt wird. Das erschwert spätere Schadensersatzansprüche für entgangene Provisionen, Dienstwagennutzung oder ähnliche Leistungen. Wer Ansprüche wahren will, sollte zeitnah schriftlich widersprechen — auch wenn er die Freistellung letztlich hinnimmt.
Gilt das Urteil auch im öffentlichen Dienst?
Das BAG-Urteil bezieht sich auf AGB-Freistellungsklauseln in privaten Formulararbeitsverträgen. Im öffentlichen Dienst gelten Tarifverträge (TVöD, TV-L), die eigene Regelungen zur Freistellung enthalten. Die Grundsätze des Beschäftigungsanspruchs und der Interessenabwägung gelten aber auch dort — konkrete Freistellungsfragen sollten im öffentlichen Dienst mit einem Fachanwalt oder der zuständigen Gewerkschaft geprüft werden.
Bundesarbeitsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/26 – Urteil vom 25.03.2026, 5 AZR 108/25
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