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Freiheitswache für Öcalan in Straßburg geht in die 693. Woche

Die Freiheitswache für Abdullah Öcalan, die seit Januar 2012 ohne Unterbrechung vor dem Sitz des Europarats in Straßburg stattfindet, ist in ihre 693. Woche gegangen. Ziel der symbolischen Protestaktion ist die Aufhebung der Isolationshaft und die physische Freilassung des kurdischen Vordenkers, der seit 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftiert ist.

In dieser Woche wird die Mahnwache von einer Gruppe aus dem deutschen Hildesheim getragen. Die Teilnehmenden sind Mitglieder des dortigen kurdischen Volksrats.

„Öcalans Freiheit ist der Schlüssel für gesellschaftlichen Wandel“

Bei der offiziellen Übergabe der Wache erklärte ein Aktivist, die Aktion sei Teil eines gesamtgesellschaftlichen Engagements: „Wir übernehmen die Freiheitswache im Namen des Volksrats von Hildesheim. Unser Ziel ist es, das Isolationsregime zu durchbrechen und die rechtlichen und politischen Rechte Abdullah Öcalans einzufordern.“

 


Er rief alle kurdischen Einrichtungen in Europa dazu auf, sich stärker an der Mahnwache zu beteiligen: „Wenn Abdullah Öcalan in einem neuen politischen Prozess wirkt, müssen wir seine Position stärken. So kann er wieder in direkten Kontakt mit der Gesellschaft treten.“

Kritik an internationaler Rolle bei Öcalans Inhaftierung

In der Rede wurde auch auf die ideellen Grundlagen von Öcalans politischer Philosophie eingegangen, die etwa im demokratischen Modell in Nord- und Ostsyrien beziehungsweise Rojava praktische Anwendung finde. Die dortige Selbstverwaltung basiere auf Vielfalt, Geschlechtergerechtigkeit und Dezentralisierung, sagte der Aktivist.

Zugleich übte er Kritik an westlichen Regierungen, die Öcalans Inhaftierung nach wie vor unterstützten: „Seine Ideen für Frieden und einen neuen Gesellschaftsvertrag im Nahen Osten sind den imperialistischen Mächten ein Dorn im Auge. Deshalb halten sie ihn weiterhin gefangen.“

Der Aktivist erinnerte daran, dass Öcalan selbst den Weg zu einer friedlichen Lösung der kurdischen Frage gewiesen und zur Beendigung des bewaffneten Kampfes aufgerufen habe. Es sei daher nicht hinnehmbar, dass ihm das Recht auf Hoffnung – etwa durch Hafterleichterungen oder Gespräche mit Vermittlungsinstanzen – weiterhin verweigert werde.

Vorwurf: Mangelnde Initiative in der Frage von Öcalans Haftbedingungen

Die Mahnwache vor dem Europarat in Straßburg wird wöchentlich von wechselnden Delegationen aus ganz Europa getragen. Sie richtet sich vor allem an europäische Institutionen wie den Europarat, den Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) und die EU-Kommission, denen mangelnde Initiative in der Frage von Öcalans Haftbedingungen vorgeworfen wird.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mahnwache-in-strassburg-fur-eine-friedliche-losung-46913 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/recht-auf-hoffnung-auftakt-des-sitzstreiks-in-strassburg-47961 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-abgeordneter-Cicek-ohne-imrali-ist-keine-losung-denkbar-48116

 

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President al-Sharaa meets with commanders of military divisions in Aleppo province

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. September 2025 - 19:28

President Ahmad al-Sharaa held a meeting with commanders of the 60th, 72nd, 76th, and 82nd military divisions in Aleppo province.

The meeting dealt with the latest security and military developments in the region.

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Images: President Ahmad al-Sharaa visits Aleppo city

SANA - Syrian Arab News Agency - 27. September 2025 - 19:17

President Ahmad al-Sharaa visits the Aleppo Governorate building and meets with Governor Azzam al-Gharib in the presence of local officials, discusses public services, infrastructure, and development projects in the province.

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Kurz vor der Rente arbeitslos: Dazu ist man verpflichtet

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Wer kurz vor der Altersrente arbeitslos wird, braucht Klarheit. Viele Betroffene fragen, ob Bewerbungen noch Pflicht sind. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein. Sie erfahren, welche Mitwirkung gefordert ist, wo Ermessensspielräume bestehen und wann Sonderregeln greifen. So vermeiden Sie Sperrzeiten und planen den Übergang in die Rente verlässlich.

ALG I kurz vor der Rente: Voraussetzungen und Grenzen

Arbeitslosengeld I setzt Arbeitslosigkeit voraus. Dazu gehören Beschäftigungslosigkeit, eigene Bemühungen und Verfügbarkeit. Diese Grundsätze gelten auch in Rentennähe. Wer ALG I bezieht, muss grundsätzlich weiter an der Vermittlung mitwirken.

Das umfasst Bewerbungen, Reaktionen auf Vermittlungsvorschläge und die Teilnahme an sinnvollen Maßnahmen. Der ALG-Anspruch endet spätestens mit dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Bis dahin gelten die bekannten Regeln der Arbeitsförderung.

Mitwirkung bleibt Pflicht – auch im letzten Jahr vor Rentenbeginn

Sozialleistungsbeziehende müssen alle relevanten Angaben machen und Änderungen mitteilen. Sie müssen außerdem aktiv an der Beendigung der Arbeitslosigkeit mitwirken. Dazu zählt, Bewerbungen eigenständig zu versenden und Nachweise fristgerecht einzureichen.

Wer diese Pflichten verletzt, riskiert eine Sperrzeit. Diese mindert den Zahlbetrag. Sie kann mehrere Wochen dauern. Das trifft auch Menschen, die kurz vor der Rente stehen. Eine pauschale Befreiung nur wegen Rentennähe existiert nicht.

Eingliederungsvereinbarung: Pflichten konkret festlegen und anpassen

Die Agentur für Arbeit legt die Pflichten in einer Eingliederungsvereinbarung fest. Darin steht, wie viele Bewerbungen fällig sind. Auch Form und Taktung der Nachweise werden bestimmt. Wichtig: Die Vereinbarung muss zu Ihrer Lage passen. Sie darf besondere Erschwernisse berücksichtigen, etwa gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung.

Die Vereinbarung ist anzupassen, wenn sich die Situation ändert. Das gilt auch, wenn der Rentenbeginn näher rückt. Sprechen Sie Ihre Sachlage offen an. Bitten Sie um realistische Ziele und praxistaugliche Nachweise.

Kein automatischer „Bestandsschutz“ wie die frühere 58er-Regel

Früher konnten Ältere die Vermittlungspflicht abwählen. Diese Sonderregel lief aus. Heute gibt es keinen automatischen Verzicht auf Bewerbungen wegen Alters. Auch wer 60 plus ist, bleibt grundsätzlich bewerbungspflichtig.

Erleichterungen sind möglich, aber Ermessenssache. Sie entstehen im Dialog mit der Vermittlung und durch eine passende Vereinbarung. Darauf sollten Sie aktiv hinwirken.

Nahtlosigkeitsregelung: Wenn Verfügbarkeit krankheitsbedingt entfällt

Eine wichtige Ausnahme betrifft gesundheitliche Leistungsminderung. Wer aus medizinischen Gründen länger als sechs Monate nicht leistungsfähig ist, kann ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten. In dieser Konstellation steht nicht die Vermittlung im Vordergrund. Hier sichert ALG I den Lebensunterhalt bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit.

Die Agentur fordert dann eine Reha-Prüfung. Betroffene müssen kooperieren. Dennoch gelten reduzierte Anforderungen an Bewerbungen, weil die reale Verfügbarkeit fehlt. Lassen Sie die Regelung ausdrücklich prüfen, wenn eine lange Krankheit vorliegt.

Teilweise Erwerbsminderung: Wenn der Teilzeitarbeitsmarkt faktisch fehlt

Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, kann formal noch teilarbeitsfähig sein. In der Praxis fehlen passgenaue Teilzeitstellen oft. Wird der Teilzeitarbeitsmarkt als „verschlossen“ bewertet, entsteht häufig ein Anspruch auf die sogenannte Arbeitsmarktrente. Dann zahlt die Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente aus arbeitsmarktbedingten Gründen.

Bis zur Entscheidung können ALG I und teilweise EM-Rente zusammenkommen. Wichtig sind saubere Nachweise zur Stellensuche und zur Verfügbarkeit in Teilzeit. Dokumentieren Sie Vermittlungsversuche und Absagen sorgfältig.

Sperrzeit vermeiden: So sichern Sie den Anspruch

Sperrzeiten entstehen oft durch fehlende Nachweise. Halten Sie Fristen ein und reichen Sie Belege lückenlos ein. Stimmen Sie Bewerbungszahlen realistisch ab. Bitten Sie um Anpassung, wenn gesundheitliche Grenzen bestehen. Legen Sie Arztberichte und eine anerkannte Schwerbehinderung vor.

Vereinbaren Sie digitale Nachweise, wenn Bewerbungen kaum Chancen haben. Viele Dienststellen akzeptieren Login-Protokolle im Stellenportal als Eigenbemühung. Wichtig ist, dass die Vereinbarung dies ausdrücklich zulässt. Lassen Sie Änderungen schriftlich festhalten.

Praxisbeispiel: Rentenbeginn in acht Monaten

Eine 63-jährige Fachkraft verliert ihren Job. Die Regelaltersrente beginnt in acht Monaten. Sie meldet sich arbeitslos und erhält ALG I. In der Potenzialanalyse werden Alter, Qualifikation und Gesundheit geprüft. Die Eingliederungsvereinbarung setzt zwei Bewerbungen pro Monat fest.

Nach drei Monaten ohne Resonanz wird die Vereinbarung angepasst. Künftig reicht eine dokumentierte Recherche im Stellenportal alle zwei Wochen. Eine Sperrzeit tritt nicht ein. Der ALG-Anspruch läuft bis zum Monat vor Rentenbeginn aus. Die Planung bleibt stabil.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Prüfen Sie Ihre Eingliederungsvereinbarung sofort. Fordern Sie eine Anpassung, wenn Ziele unrealistisch sind. Verweisen Sie auf Alter, Qualifikation und gesundheitliche Lage. Klären Sie, ob die Nahtlosigkeitsregelung greift.

Halten Sie alle Aktivitäten schriftlich fest. Reichen Sie Nachweise fristgerecht ein. So sichern Sie Ihren ALG-Anspruch und vermeiden Kürzungen. Nutzen Sie Beratungsangebote, wenn Unsicherheit bleibt. Je sauberer die Dokumentation, desto geringer das Streitpotenzial.

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Das Krankengeld erhöhen durch Sonderzahlungen

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Für viele Arbeitnehmer stellen Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber auch Boni und Prämien, einen wichtigen Teil des Einkommens dar.

Neben der Zuwendung bedeuten sie oft auch eine Anerkennung seitens des Arbeitgebers. Doch welche dieser Zahlungen werden tatsächlich bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt? Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt, dass regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld das Krankengeld erhöhen.

Gesetzliche Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes

Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes ist § 47 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Demnach wird Krankengeld nur aus dem regelmäßig erzielten Einkommen berechnet.

Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, die vorhersehbar und festgelegt sind, werden einbezogen, da sie als fester Bestandteil des Einkommens gelten. Sie sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung, was bedeutet, dass die Krankenkassen diese Zahlungen anteilig in die Berechnung des Krankengeldes einfließen lassen.

Doch auch hier gibt es Einschränkungen: Das Krankengeld darf nur 70 % des Bruttogehalts und maximal 90 % des letzten Nettoverdienstes erreichen.

Warum gibt es eine Deckelung des Krankengeldes?

Die Deckelung des Krankengeldes dient als Schutz und stellt sicher, dass das Krankengeld ausschließlich der Einkommenssicherung dient und keine Überkompensation erfolgt.

Diese Deckelung bedeutet, dass selbst regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld nur bis zu einer Grenze von 90 % des letzten Nettoverdienstes angerechnet werden. Zudem werden bis zu 12,9 % Sozialabgaben vom Bruttokrankengeld abgezogen, was die Nettosumme weiter reduziert.

Für das Jahr 2024 beträgt das Höchstkrankengeld 120,75 Euro täglich. Dies betrifft besonders Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, da sie mit deutlich geringeren Einnahmen rechnen müssen, sobald sie Krankengeld beziehen.

Unregelmäßige Sonderzahlungen werden bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt

Unregelmäßige Sonderzahlungen, wie Boni oder Prämien, sind an keine festgelegten Zeitpunkte oder vertraglichen Verpflichtungen gebunden. Sie spiegeln oft besondere Leistungen wider und können stark schwanken, was eine Einbindung in die Krankengeldberechnung erschwert.

Laut der Rechtsprechung sind diese unregelmäßigen Zahlungen keine feste Einkommensquelle und werden daher bei der Krankengeldberechnung ausgeschlossen. Dies wurde auch im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (AZ. L 5 KR 3231/21) bestätigt.

Worum ging es im Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht?

Ein freiwillig gesetzlich Versicherter reichte Klage ein, weil seine Krankenkasse bei der Berechnung des Krankengeldes unregelmäßige Boni und Prämien unberücksichtigt ließ, was zu einem spürbar niedrigeren Krankengeld führte.

Er argumentierte, dass solche Zahlungen ebenfalls Teil seines Einkommens seien und seine finanzielle Lage widerspiegeln würden. Nach Ablehnung seiner Klage beim Sozialgericht Heilbronn legte er Berufung ein, doch auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies die Klage ab.

Welche Begründung gab das Gericht für den Ausschluss unregelmäßiger Sonderzahlungen?

Das Gericht nannte drei Hauptgründe:

  1. Entgeltersatzfunktion: Krankengeld ist als Einkommensersatz gedacht und soll ausschließlich den Verdienstausfall während der Arbeitsunfähigkeit kompensieren, ohne dass der Versicherte einen finanziellen Vorteil daraus zieht. Die gesetzliche Deckelung und der Ausschluss unregelmäßiger Sonderzahlungen verhindern, dass das Krankengeld das reguläre Einkommen übersteigt. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, da das Krankengeld die Aufgabe hat, das letzte, regelmäßig erzielte Einkommen abzusichern.
  2. Verwaltungspraktikabilität: Um Krankengeld schnell und effizient auszuzahlen, muss die Berechnung für die Krankenkassen praktikabel und einheitlich gestaltet sein. Unregelmäßige Einmalzahlungen würden den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen. Durch die klare Regelung in § 47 SGB V wird eine schnelle und verlässliche Bearbeitung der Krankengeldansprüche sichergestellt.
  3. Schutz vor Missbrauch des Sozialsystems: Durch den Ausschluss unregelmäßiger Zahlungen soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer durch strategische Einmalzahlungen im Krankheitsfall einen höheren Krankengeldanspruch erreichen. Das Gericht hob hervor, dass die Regelung eine präventive Maßnahme darstellt, um Missbrauch zu vermeiden und das Sozialversicherungssystem zu schützen.
WelcheAuswirkungen hat diese Regelung für Krankengeld-Bezieher?

Die Deckelung des Krankengeldes auf maximal 90 % des letzten Nettoverdienstes und der Ausschluss unregelmäßiger Zahlungen führen dazu, dass viele Versicherte eine Einkommenslücke im Krankheitsfall hinnehmen müssen. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer, die auf variable Vergütungsbestandteile angewiesen sind, etwa in der Form von Boni oder Prämien. Diese können unter Umständen bis zu 21 % ihres regulären Einkommens einbüßen. (Aktenzeichen des Urteil:. L 5 KR 3231/21)

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Krankengeld: Krankenkassen üben wieder Druck aus – aber dürfen es nicht

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Immer mehr Krankengeld Betroffene berichten wieder von Reibungen mit ihren Krankenkassen: unangekündigte Anrufe, umstrittene Einschätzungen des Medizinischen Dienstes, Druck hin zur Reha oder gar gut gemeinte Ratschläge mit riskanten Folgen.

Warum Krankengeld für Kassen heikel ist

Krankengeld ist eine teure Lohnersatzleistung der Kassen. Müssen viele Versicherte gleichzeitig versorgt werden, steigen die Ausgaben spürbar. Das ist ein naheliegender Anreiz für manche Kassen, Zahlungen kritisch zu prüfen oder frühzeitig zu beenden. Prüfungen sind legitim, Grenzen gibt es dennoch. Maßstab sind die gesetzlichen Vorgaben und die medizinische Lage der oder des Versicherten – nicht die Haushaltslage der Kasse.

Reha-Aufforderung: Pflicht mit Frist

Aufforderungen zur medizinischen Rehabilitation gehören zum Standardrepertoire. Wer eine solche Anweisung erhält, hat in der Regel zehn Wochen Zeit, den Reha-Antrag zu stellen. Die Frist ist verbindlich.

Wird sie versäumt, kann die Kasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Deshalb empfiehlt es sich, eine Reha-Aufforderung ernst zu nehmen, Fristen zu dokumentieren und zügig tätig zu werden.

Wer unsicher ist, ob eine Reha medizinisch sinnvoll erscheint, sollte dies mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprechen und die Einschätzung schriftlich festhalten. Auch ein fristwahrender Antrag mit begleitender Begründung ist möglich. Entscheidend ist, dass die versicherungsrechtliche Seite – die Einhaltung der Frist – gesichert bleibt.

Wenn das Telefon nicht mehr stillsteht

Ein freundlicher Anruf der Sachbearbeitung kann hilfreich sein, um offene Fragen zu klären. Problematisch wird es, wenn Nachfragen zur Regel werden, intime Details ergründen oder als Druck empfunden werden. In solchen Fällen dürfen Versicherte verlangen, dass die Kommunikation schriftlich erfolgt.

Das schafft Nachvollziehbarkeit, vermeidet Missverständnisse und schützt in sensiblen Phasen. Wer sich wiederholt bedrängt fühlt, sollte Datum, Uhrzeit und Inhalt von Gesprächen notieren und künftige Kontakte in Schriftform erbitten. Ein kurzer Hinweis mit der Bitte um ausschließliche Korrespondenz per Brief oder E-Mail reicht in der Regel aus.

Riskante „Tipps“: Kündigen ist keine Lösung

Immer wieder kursieren Ratschläge, eine Eigenkündigung könne die Situation entlasten oder neue Leistungen eröffnen. Für das Krankengeld ist das brandgefährlich. Eine Kündigung kann den Anspruch auf Krankengeld unmittelbar zum Erlöschen bringen und zu Einbußen führen.

Denn das Krankengeld knüpft an die versicherungsrechtliche Situation und die Arbeitsunfähigkeit an. Wer ohne Not die Beschäftigung beendet, riskiert Lücken und Konflikte an anderer Stelle.

Bevor arbeitsrechtliche Schritte erwogen werden, gehört die ärztliche Einschätzung an erste Stelle, und arbeitsmarktliche Optionen sollten nur mit umfassendem Blick auf die sozialrechtlichen Folgen bewertet werden. Als Grundsatz gilt: Entscheidungen über das Beschäftigungsverhältnis niemals unter Zeitdruck oder am Telefon treffen.

Medizinischen Dienst sagt, man sei “wieder gesund”

Nicht selten erhalten Versicherte Post, wonach der Medizinische Dienst prognostiziert, man sei in zwei Wochen wieder arbeitsfähig. Der Brief enthält dann die Ankündigung, das Krankengeld werde ab dem genannten Zeitpunkt eingestellt.

Solche Einschätzungen können ohne persönliche Untersuchung erfolgen, etwa auf Basis vorliegender Unterlagen. Für Betroffene wirkt das irritierend, zumal die behandelnden Ärztinnen und Ärzte weiterhin Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. In dieser Konstellation ist Widerspruch das richtige Mittel.

Entscheidend ist die aktuelle, fachlich begründete gesundheitliche Lage. Eine frische ärztliche Stellungnahme, die Diagnose, Verlauf und funktionelle Einschränkungen nachvollziehbar darlegt, ist dabei zentral. Je konkreter und aktueller die medizinische Begründung, desto schwerer wiegt sie im Verfahren.

Besonnen reagieren und Ansprüche schützen

Kommt ein ablehnender oder befristender Bescheid, zählt rasches, strukturiertes Handeln.

Der Widerspruch sollte fristgerecht eingelegt werden, idealerweise umgehend nach Zugang. Parallel ist es sinnvoll, die behandelnde Praxis um einen aktuellen Befund- oder Arztbericht zu bitten, der die bestehende Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar untermauert.

Zugleich empfiehlt es sich, vorsorglich mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen, damit im Fall einer vorübergehenden Zahlungslücke keine existenzielle Lücke entsteht.

Diese doppelte Spur – medizinische Aktualisierung und sozialrechtliche Absicherung – erhöht die Chancen, dass Krankengeld weitergezahlt wird oder nahtlos andere Leistungen greifen. Wer bereits unter telefonischem Druck stand, sollte die Umstellung auf Schriftverkehr anregen und die eigene Akte gut führen: Eingangsbestätigungen aufheben, Fristen notieren, medizinische Unterlagen sortieren.

Behandelnde Praxis: Schlüssel zum Erfolg

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind im Krankengeldverfahren zentrale Verbündete. Sie kennen Krankheitsbild und Verlauf und können die funktionalen Auswirkungen auf die konkrete Tätigkeit beschreiben.

Für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist nicht die Diagnose allein entscheidend, sondern die Frage, welche Tätigkeiten realistisch zumutbar sind und welche nicht.

Ein sorgfältig formulierter Befund, der Symptome, Belastungsgrenzen und Prognose abbildet, ist deshalb von hohem Wert. Versicherte sollten offen schildern, wie sich Beschwerden im Alltag und im Beruf auswirken, damit die ärztliche Dokumentation präzise ausfällt.

Kommunikation auf Augenhöhe: Rechte kennen, Pflichten erfüllen

Auch wenn Verfahren konflikthaft verlaufen können, profitieren beide Seiten von klarer, sachlicher Kommunikation. Versicherte haben das Recht, Entscheidungen nachvollziehbar begründet zu bekommen, Unterlagen einzusehen und gegen belastende Bescheide vorzugehen.

Zugleich sollten Mitwirkungspflichten ernst genommen werden, etwa das fristgerechte Einreichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, das Reagieren auf Rückfragen und das Prüfen von Reha-Maßnahmen. Wer Fristen wahrt, medizinische Nachweise aktuell hält und im Zweifel widerspricht, stärkt die eigene Position deutlich.

Fazit: Informiert bleiben, souverän handeln

Krankengeldverfahren sind anspruchsvoll, erst recht, wenn gesundheitliche Belastungen hinzukommen. Prüfungen durch die Kasse sind erlaubt, doch nicht jeder Griff ins Instrumentenkasten ist rechtens oder angemessen.

Verbindliche Fristen bei Reha-Aufforderungen, Grenzen telefonischer Nachfragen, die Risiken einer Eigenkündigung und die Anfechtbarkeit pauschaler Prognosen des Medizinischen Dienstes bilden den Rahmen, in dem Betroffene sich sicher bewegen können.

Wer seine Rechte kennt, Unterlagen sorgfältig führt und medizinische Argumente aktuell hält, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Krankengeld fortbesteht – und gewinnt Zeit und Ruhe für das, worauf es ankommt: die Genesung.

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Fachkräfte im Überfluss

Fachkräftemangel? So ein Quatsch! Wir haben in diesem Land arbeitslose Fachkräfte im Überfluss – und dank der suizidalsten Wirtschafts- und Energiepolitik aller Zeiten werden es immer mehr. Deutschland, das Land der Fachkräfte! Oder war es nicht das Land des Fachkräftemangels? Man weiß es nicht mehr so genau – denn zwischen Regierungsmärchen und Realität passt mittlerweile ein ganzer […]

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Jüngste Forschung stellt erneut Lügen bzgl. des Meeresspiegel-Anstiegs bloß

Vijay Jayaraj

Es ist alles nur zu vorhersehbar: Eine prominente Persönlichkeit oder ein Politiker aus der Jet-Set-Szene watet feierlich bis zu den Hüften im Wasser, um sich für ein sorgfältig inszeniertes Foto in Szene zu setzen, während er verkündet, dass der vom Menschen verursachte Anstieg des Meeresspiegels bald eine Inselnation verschlingen wird. Natürlich ist das Wasser tiefer als die Pseudowissenschaft des Videos, die ebenso seicht ist wie die Theatralik.

Die wissenschaftliche Wahrheit ist einfach: Der Meeresspiegel steigt, aber dieser Anstieg hat sich nicht beschleunigt. Eine neue, von Fachkollegen begutachtete Studie bestätigt, was viele andere Studien bereits gezeigt haben – dass der stetige Anstieg der Ozeane ein jahrhundertelanger Prozess ist und keine durch moderne Kohlendioxidemissionen (CO₂) ausgelöste, außer Kontrolle geratene Krise.

In den letzten 12.000 Jahren, während unserer aktuellen Warmzeit, die als Holozän bekannt ist, ist der Meeresspiegel dramatisch gestiegen und gefallen.

CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=479979

Beispielsweise sank der Meeresspiegel während der 600 Jahre dauernden Kleinen Eiszeit erheblich, die Mitte des 19. Jahrhunderts endete. Die natürliche Ende des 17. Jahrhunderts einsetzende Erwärmung erreichte um 1800 einen Punkt, an dem der Verlust an Gletschereis im Sommer die winterliche Neuschneemenge überstieg, die Gletscher zu schrumpfen begannen und der Meeresspiegel zu steigen begann. Bis 1850 war ein vollständiger Gletscherrückgang im Gange.

Die derzeitige Phase des allmählichen Anstiegs des Meeresspiegels begann also zwischen 1800 und 1860, viele Jahrzehnte vor dem Beginn signifikanter anthropogener CO₂-Emissionen. Die kritische Überprüfung des US-Energieministeriums aus dem Jahr 2025 zu Kohlendioxid und Klimawandel bestätigt diese historische Perspektive.

„Es gibt keine guten, ausreichenden oder überzeugenden Beweise dafür, dass sich der globale Meeresspiegelanstieg beschleunigt – es gibt nur Hypothesen und Spekulationen. Berechnungen sind keine Beweise, und solange die Ergebnisse nicht in der physischen Welt praktisch betrachtet und gemessen werden können, dürfen sie auch nicht als solche präsentiert werden“, bemerkt Kip Hansen, Forscher und ehemaliger Kapitän der US-Küstenwache.

Neue Studie bestätigt: Keine Krise

Während Aktivisten von einem „globalen Anstieg des Meeresspiegels“ sprechen, verhält sich die Meeresoberfläche nicht wie Wasser in einer Badewanne. Regionale Strömungen, Landbewegungen und die lokale Hydrologie beeinflussen den relativen Meeresspiegel. Deshalb sind lokale Gezeitenmessdaten so wichtig. Hansen warnt: „Nur tatsächlich gemessene, validierte Rohdaten sind vertrauenswürdig. … Man muss genau verstehen, was gemessen wurde und wie.“

Darüber hinaus können lokale Pegelstandsdaten nicht extrapoliert werden, um den globalen Meeresspiegel darzustellen. Das liegt daran, dass die geografische Abdeckung geeigneter Standorte für Pegel oft unzureichend ist und sich die meisten davon auf die nördliche Hemisphäre konzentrieren. Lateinamerika und Afrika sind in den globalen Datensätzen stark unterrepräsentiert. Hansen sagt: „Die globalen Pegelstandsdaten sind quantitativ problematisch, aber einzelne Datensätze können als qualitativer Beweis für das Ausbleiben einer Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs herangezogen werden.“

Eine neue Studie aus dem Jahr 2025 liefert die Bestätigung dafür. Die im Journal of Marine Science and Engineering veröffentlichte Studie widerlegt systematisch die These vom beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels. Sie analysierte empirisch ermittelte Langzeitwerte aus ausreichend langen Datensätzen – mindestens 60 Jahre – und bezog langfristige Gezeitensignale von geeigneten Standorten mit ein.

Das überraschende Ergebnis: An etwa 95 % der Messstandorte ist keine statistisch signifikante Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs zu beobachten. Es wurde festgestellt, dass die stetige Rate des Meeresspiegelanstiegs – weltweit durchschnittlich etwa 1 bis 2 Millimeter pro Jahr – den in den letzten 150 Jahren beobachteten Verlauf zeigt.

[Hervorhebung im Original]

Die Studie legt nahe, dass die Prognosen des IPCC, der oft einen Anstieg von 3 bis 4 Millimetern pro Jahr bis 2100 vorhersagt, den jährlichen Anstieg um etwa 2 Millimeter überschätzen. Diese Diskrepanz ist nicht trivial. Sie führt zu fehlgeleiteten Investitionen in Infrastruktur und Anpassungsmaßnahmen in Milliardenhöhe, die von einem weitaus schlimmeren Szenario ausgehen, als es die Daten belegen. Denn wir wissen heute, dass lokale, nicht klimatische Phänomene eine plausible Ursache für den stellenweise gemessenen beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels sind.

Anstatt auf der Grundlage fragwürdiger Prognosen und fehlerhafter Klimawissenschaft wirtschaftlich destruktive Initiativen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu verfolgen, sollten Geld und Zeit in die Unterstützung der Küstengemeinden investiert werden, damit diese mit Hilfe genauer Daten praktische Pläne zur Anpassung an den lokalen Anstieg des Meeresspiegels erstellen können.

In Regionen, die anfällig für Überschwemmungen und Schwankungen des Meeresspiegels sind, gibt es seit Jahrhunderten erfolgreiche Anpassungsstrategien. Die Niederlande sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie technische Lösungen die Küstenbevölkerung schützen können, selbst wenn diese unterhalb des Meeresspiegels lebt.

Der Anstieg des Meeresspiegels ist real, aber keine Krise. Wir haben es mit einem beherrschbaren, vorhersehbaren Phänomen zu tun, an das sich die Gesellschaften seit Jahrhunderten angepasst haben. Es zu einer existenziellen Bedrohung aufzubauschen bedeutet, die Gemeinschaften in die Irre zu führen, welche die Politik zu schützen vorgibt, Ressourcen falsch zu verteilen und ihnen letztlich zu schaden.

Vijay Jayaraj is a Science and Research Associate at the CO2 Coalition, Fairfax, Virginia. He holds an M.S. in environmental sciences from the University of East Anglia and a postgraduate degree in energy management from Robert Gordon University, both in the U.K., and a bachelor’s in engineering from Anna University, India.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/09/22/latest-science-further-exposes-lies-about-rising-seas/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Jüngste Forschung stellt erneut Lügen bzgl. des Meeresspiegel-Anstiegs bloß erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Ökologieverein verurteilt Abholzung durch Zwangsverwaltung in Wan

Die von der türkischen Regierung eingesetzte Zwangsverwaltung der kurdischen Großstadt Wan (tr. Van) steht wegen umfangreicher Baumfällungen im Newroz-Park unter Kritik. Die Umweltorganisation EKO-DER sprach am Samstag von einem schweren Eingriff in das städtische Ökosystem und kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen.

Die Bäume seien im Rahmen eines Straßenerweiterungsprojekts gefällt worden, ohne dass eine wissenschaftliche Bewertung oder Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt sei, sagte die Ko-Vorsitzende von EKO-DER, Dilek Akdağ, bei einer öffentlichen Erklärung am Ort des Geschehens. Zahlreiche Menschen nahmen an der Protestaktion teil, begleitet von einem Banner mit der Aufschrift: „Krieg ist die größte ökologische Zerstörung.“

„Die betroffenen Bäume wurden weder umgesetzt noch begutachtet – sie wurden schlicht gefällt“, so Akdağ. „Das dient allein den wirtschaftlichen Interessen regierungsnaher Bauunternehmen.“

Kritik an mangelnder Umweltverantwortung

Der Verein EKO-DER wirft der Zwangsverwaltung vor, Stadtentwicklung ohne Rücksicht auf Natur und Artenvielfalt zu betreiben. „Städtebau und Infrastrukturprojekte müssen so geplant werden, dass sie die Umwelt schützen und nicht zerstören. Bäume dürfen nur in Ausnahmefällen und mit fachgerechter Verpflanzung entfernt werden – das ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine ethische Verpflichtung.“ Die jetzige Vorgehensweise stelle eine vorsätzliche Zerstörung von Lebensräumen dar – nicht nur für Pflanzen, sondern auch für Vögel, Insekten und andere Tiere.

EKO-DER kündigt rechtliche Schritte an

Die Organisation kündigte an, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen das Vorgehen der Stadtverwaltung vorzugehen. „Wir fordern den sofortigen Stopp der Arbeiten und rufen die Verantwortlichen dazu auf, die Zerstörung zu beenden. Die Natur ist keine Verfügungsmasse, sie gehört allen.“ Abschließend erklärte Akdağ: „Wir werden nicht zulassen, dass unter dem Vorwand der ‚Dienstleistung‘ ein einziger Nagel in einen lebenden Organismus geschlagen wird. Wir bleiben dran – für die Bäume, für die Tiere, für die Zukunft von Wan.“

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/energieprojekte-setzen-natur-in-wan-unter-druck-48115 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/wan-Okologie-rat-setzt-auf-basisdemokratischen-umweltschutz-47166 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologische-vernichtung-als-strategie-47638

 

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Uni-Aufnahmeprüfung in Nord- und Ostsyrien

In der Autonomieregion Nord- und Ostsyriens ist am Samstag die zentrale Aufnahmeprüfung für das akademische Jahr 2025–2026 durchgeführt worden. Nach Angaben der zuständigen Prüfungskommission nahmen insgesamt 2.320 Bewerber:innen an dem Auswahlverfahren teil.

Die Prüfungen fanden in neun Prüfzentren statt, darunter in den Städten Qamişlo, Hesekê, Girkê Legê, Kobanê, Raqqa sowie in den Stadtteilen Şêxmeqsûd und Eşrefiye von Aleppo. Die Ergebnisse sollen am 1. Oktober bekannt gegeben werden. Ab dem 2. Oktober können die erfolgreichen Kandidat:innen ihre Studienplatzwünsche einreichen und sich offiziell bewerben.

Lokale, muttersprachliche und gesellschaftlich relevante Bildung

Seit der Etablierung der Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien entstanden ab 2014 mehrere unabhängige Universitäten und Fachhochschulen, die parallel zum zentralstaatlichen Bildungssystem operieren. Sie sind Ausdruck des politischen und gesellschaftlichen Aufbaus in der Region und sollen insbesondere jungen Menschen Zugang zu lokaler, muttersprachlicher und gesellschaftlich relevanter Bildung ermöglichen.

Zu den wichtigsten Einrichtungen zählen die Universität von Rojava in Qamişlo, die Universität Kobanê, die Universität Al-Sharq in Raqqa sowie mehrere Fachinstitute in Städten wie Hesekê und Girkê Legê. Das Studienangebot reicht von Agrar- und Ingenieurwissenschaften über Jura, Pädagogik und Sprachen bis hin zur Jineolojî, der Wissenschaft der Frauen, und kommunaler Verwaltung.

Nicht nur Ausbildungsstätten, sondern Teil des Transformationsprozesses

Der Unterricht erfolgt je nach Studiengang in Kurdisch, Arabisch, Aramäisch oder Englisch. Besonders betont werden gesellschaftliche Teilhabe, kritisches Denken und die Verankerung in lokalen Strukturen. Viele der Hochschulen verstehen sich nicht nur als Ausbildungsstätten, sondern als Teil des politischen und sozialen Transformationsprozesses in der Region.

Der Zugang zu einem Studienplatz erfolgt über eine zentrale Aufnahmeprüfung, die einmal jährlich in mehreren Städten durchgeführt wird. Die erreichte Punktzahl entscheidet über die Auswahlmöglichkeiten bei der Studienplatzvergabe.

Trotz dieser Entwicklungen ist das Hochschulsystem mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert – darunter die fehlende internationale Anerkennung der Abschlüsse, begrenzte Ressourcen, infrastrukturelle Einschränkungen und die anhaltende militärische Bedrohung durch die Türkei oder Grenzblockaden. Dennoch wird es in Nord- und Ostsyrien als bedeutender Schritt zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Stabilisierung verstanden.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/universitat-rojava-schreibt-masterstudiengang-in-jineoloji-aus-47536 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nord-und-ostsyrien-grundet-dachverband-der-hochschulrate-44209 https://deutsch.anf-news.com/kultur/rojava-hochschule-fur-kunst-und-kultur-eroffnet-43412

 

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Zwei Sicherheitskräfte bei Anschlag nahe Deir ez-Zor verletzt

In der Nähe der westlich von Deir ez-Zor gelegenen Kleinstadt Mahmida ist am Samstagmorgen ein Fahrzeug der Behörde für innere Sicherheit (Asayîş) Ziel eines bewaffneten Angriffs geworden. Das teilte das Generalkommando der Asayîş in einer Stellungnahme mit.

Demnach wurden bei dem Anschlag zwei Mitglieder der Einheit verletzt. Die Angreifer seien zunächst unerkannt entkommen. Die Sicherheitskräfte hätten jedoch die Kontrolle über die Umgebung übernommen und ein umfassendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In der Erklärung heißt es weiter: „Solche feigen terroristischen Angriffe werden weder unsere Entschlossenheit noch unsere Verantwortung gegenüber der Sicherheit der Bevölkerung und der Stabilität der Region schwächen.“ Weitere Details zu den mutmaßlichen Tätern oder Hintergründen des Anschlags wurden zunächst nicht bekanntgegeben.

IS-Zellen steigern Aktivitäten in Deir ez-Zor

Die ostsyrische Region Deir ez-Zor ist seit Jahren ein Brennpunkt für Aktivitäten von Terrorgruppen, darunter Zellen der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS). Trotz der militärischen Niederlage im Jahr 2019 kommt es immer wieder zu Anschlägen auf Sicherheitskräfte und zivile Einrichtungen. In den vergangenen beiden Tagen waren neun Kämpfer der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) bei der Abwehr von IS-Anschlägen ums Leben gekommen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/vier-qsd-kampfer-bei-gefechten-mit-is-zellen-in-ostsyrien-gefallen-48128 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/funf-qsd-kampfer-bei-abwehr-von-is-angriff-in-ostsyrien-getotet-48112 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-Uber-150-is-angriffe-in-zehn-monaten-gefahr-wachst-trotz-territorialverlust-48063

 

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Übergangsregierung sperrt wichtige Verbindung Aleppo–Raqqa

Die selbsternannte syrische Übergangsregierung hat die Verbindungsstraße zwischen Aleppo und Raqqa nahe Dair Hafir gesperrt. Das teilte der Zivilrat der selbstverwalteten Gemeinde im Norden Syriens am Samstag mit.

Die bereits am Freitag eingerichtete Sperrung betrifft einen wichtigen Verkehrs- und Handelsweg, der das Gebiet um Aleppo mit den von der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) kontrollierten Regionen verbindet – insbesondere mit dem Kanton Tabqa.

Nach Angaben des Ko-Vorsitzenden des Zivilrats von Dair Hafir, Maha Al-Khalaf, waren Hunderte Menschen stundenlang gezwungen zu warten, ehe sie unverrichteter Dinge umkehren mussten. „Die Straße ist ein zentrales Nadelöhr für die Zivilbevölkerung und den Handel zwischen den Regionen. Die Blockade trifft insbesondere Pendler, Patient:innen und Händler“, sagte al-Khalaf.

Politische Dimension

Die Damaszener Übergangsregierung operiert unter dem Einfluss der Türkei und kontrolliert gemeinsam mit pro-türkischen Dschihadistenmilizen die besetzten Gebiete in Nordsyrien. Die Sperrung der Verbindungsroute wird in den Autonomiegebieten als gezielte Maßnahme zur wirtschaftlichen und politischen Isolation gewertet. In den vergangenen Wochen war es zudem wiederholt zu teils tödlichen Angriffen von Regierungstruppen auf Dair Hafir gekommen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mehrere-verletzte-bei-neuen-angriffen-auf-dair-hafir-48085 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zahl-der-toten-nach-angriff-auf-dair-hafir-auf-acht-gestiegen-48069 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-damaskus-verschleiert-verantwortung-fur-angriff-auf-umm-tina-48047

 

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Bürgergeld: Erstausstattung – Diese Belege bringen sofort Geld vom Jobcenter

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Wenn eine Wohnung leer ist, ein Kind unterwegs ist oder der Kühlschrank den Geist aufgibt, reicht der monatliche Regelbedarf nicht. Einmalige Bedarfe schließen diese Lücke. Wer die Voraussetzungen kennt, spart sofort Geld, vermeidet Rückzahlungen und kommt schneller zu einer tragfähigen Lösung. Entscheidend sind der Nachweis, die richtige Einordnung als Zuschuss oder Darlehen und das Vermeiden typischer Ablehnungsfehler.

Erstausstattung als Zuschuss: Wann Geld fließt – und wann nicht

Die Erstausstattung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er greift, wenn ein Haushalt neu gegründet wird oder nach außergewöhnlichen Ereignissen schlicht nichts vorhanden ist. Typisch sind der Auszug aus dem Elternhaus, der Start nach einer Trennung oder Haft, eine Rückkehr aus dem Ausland, der Umzug aus einer Unterkunft ohne eigenes Inventar oder der Verlust durch Brand oder Diebstahl.

Der Zuschuss umfasst das Nötige vom Bett bis zum Herd, vom Kühlschrank bis zu Basishaushaltswaren sowie Sicht- und Sonnenschutz. Bei Kleidung gilt Gleiches, wenn nach Verlust oder aus besonderen Gründen nichts Tragbares vorhanden ist oder bei Schwangerschaft und Geburt erstmals Ausstattung benötigt wird.

Kein Zuschuss liegt vor, wenn lediglich ersetzt wird, was zuvor vorhanden war; Ersatzbeschaffung gehört grundsätzlich zum Regelbedarf. Genau an dieser Abgrenzung scheitern viele Anträge.

Anspruch auch ohne laufendes Bürgergeld: Die verdeckte Chance für Geringverdiener

Die Erstausstattung ist nicht auf laufende Leistungsbeziehende beschränkt. Auch Haushalte knapp oberhalb der Bürgergeld-Grenze können einen Zuschuss erhalten, wenn die eigenen Mittel den Erstbedarf nicht abdecken. In der Praxis prüfen die Behörden, ob vorhandenes Einkommen oder verwertbares Vermögen kurzfristig einspringen kann.

Häufig wird ein zeitnaher Einkommenseinsatz berücksichtigt; das ändert nichts daran, dass die Erstausstattung als Zuschuss bewilligt werden kann, wenn die Lücke objektiv besteht. Wer diese Option übersieht, lässt bares Geld liegen.

Nachweise, die überzeugen: So wird aus „leer“ ein belegter Bedarf

Für die Bewilligung zählt, was sich belegen lässt. Eine leere Wohnung dokumentieren am besten Fotos der Räume, ein Übergabeprotokoll ohne Möbel oder Bestätigungen aus einer Unterkunft, dass keine eigene Ausstattung vorhanden war.

Eine kurze Inventarliste zeigt, was konkret fehlt. Für die Höhe der Leistungen sind kommunale Pauschalen oder marktübliche Preise relevant; zwei bis drei aktuelle Angebote aus dem Handel oder seriöse Gebrauchtpreise sind ausreichend.

Bei Erstausstattung für Kleidung und bei Schwangerschaft und Geburt helfen medizinische Nachweise, Größenänderungen und die voraussichtlichen Termine. Je genauer die Unterlagen, desto weniger Kürzungen.

Reparaturen und Ersatz essenzieller Geräte: Darlehen statt Zuschuss – trotzdem ein Vorteil

Geht ein unabdingbares Gerät kaputt, steht die Versorgung im Vordergrund. Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine sind dafür die Klassiker. Hier gibt es in der Regel kein Zuschussrecht, aber ein zinsloses Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf.

Notwendig ist ein kurzer Nachweis zum Defekt, etwa ein Foto, ein Reparatur- oder Austauschangebot und, wenn die Reparatur unwirtschaftlich wäre, eine Bestätigung des „wirtschaftlichen Totalschadens“. Dringlichkeit ist der Schlüssel: Medikamente, die Kühlung benötigen, Säuglinge im Haushalt, gesundheitliche Risiken oder Hygienegründe sprechen für eine unaufschiebbare Entscheidung.

Das Darlehen wird später in kleinen Raten mit laufenden Leistungen verrechnet. Der finanzielle Vorteil bleibt, weil die Anschaffung sofort möglich wird, ohne teuren Konsumkredit.

U25 und Auszug: Zusicherung im Blick behalten

Bei unter 25-Jährigen ist vor einem Auszug die Zusicherung des Jobcenters zur Übernahme der Unterkunftskosten ein kritischer Punkt. Fehlt sie, drohen Abzüge und Streit um Folgekosten. Wer Gründe wie unzumutbare Wohnsituation, Familienkonflikte oder die Aufnahme einer Ausbildung belegen kann, sichert die Erstausstattung ohne Reibungsverluste. In Eilsituationen lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Behörde und, wenn nötig, eine rechtliche Unterstützung.

Ablehnungsfallen vermeiden: Aus „nur Umzug“ wird „echte Erstausstattung“

Viele Bescheide scheitern an einer falschen Einordnung. Ein reiner Umzug löst keinen Zuschuss aus, wenn der Hausstand weiterhin vorhanden ist. Ebenso führt die Behauptung „ein Gerät ist irgendwo vorhanden“ zur Ablehnung, wenn nicht sauber dargelegt wird, dass Vermieter oder Dritte tatsächlich nichts stellen. Unklare oder pauschale Stücklisten laden zu Kürzungen ein.

Wer dagegen den leeren Zustand, die fehlenden Gegenstände und angemessene Preise schlüssig darstellt, setzt die Anspruchsgrundlage durch. Bei Defekten ist die Unabweisbarkeit der Dreh- und Angelpunkt: Je konkreter die Nachteile ohne Reparatur oder Ersatz, desto eher wird das Darlehen bewilligt.

Rechenbeispiel aus der Praxis: So wirkt der Zuschuss im Portemonnaie

Eine alleinstehende Person zieht nach einer Trennung in eine leere Zwei-Zimmer-Wohnung. Vorhanden ist nur Kleidung; Möbel, Elektrogeräte und Haushaltsgrundbedarf fehlen. Die Person beantragt Erstausstattung als Zuschuss und legt Fotos der leeren Räume, das Übergabeprotokoll und drei Online-Angebote vor.

Anerkannt werden unter Berücksichtigung kommunaler Angemessenheit ein Bett mit Matratze, ein Kleiderschrank, ein Tisch mit zwei Stühlen, ein Sofa, eine einfache Küchenzeile oder alternativ ein Herd mit zwei Platten und ein Kühlschrank sowie Grundhaushaltswaren. Die pauschalierte Bewilligung summiert sich auf einen vierstelligen Betrag; zur Illustration: Beträge im Bereich von rund 1.500 bis 2.000 Euro sind in vielen Kommunen für einen Ein-Personen-Haushalt plausibel, je nach örtlicher Richtlinie und Marktpreisen kann es darüber oder darunter liegen.

Der finanzielle Vorteil ist unmittelbar, weil keine Rückzahlung erfolgt. Fällt drei Monate später die alte, von einer Freundin geliehene Waschmaschine irreparabel aus, bewilligt die Behörde zusätzlich ein zinsloses Darlehen für ein einfaches Neugerät. Die Person weist den Defekt mit Foto und einem Kostenvoranschlag nach und erklärt, dass regelmäßiges Waschen aus beruflichen und hygienischen Gründen erforderlich ist.

Die Rückzahlung erfolgt in kleinen Monatsraten über eine Aufrechnung, sodass keine teuren Ratenkäufe nötig sind.

Auch rückwirkend im Monat sichern: Der Antrag zählt

Wer den Antrag noch im Einzugs- oder Ereignismonat stellt, sichert sich die Leistungen für den gesamten Monat. Das ist besonders hilfreich bei kurzfristigen Wohnungsübernahmen oder Geburten. In Eilsituationen lässt sich die Entscheidung durch aussagekräftige Unterlagen und eine kurze schriftliche Begründung beschleunigen.

Wichtig ist, Erstausstattung und Darlehen in getrennten Anträgen klar zu benennen, damit die Behörde die jeweils passende Rechtsgrundlage anwendet.

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Bürgergeld: Wer erbt hat jetzt ein richtiges Problem – Urteil

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Ein über hundert Jahre altes, stark sanierungsbedürftiges Einfamilien­haus, mehrere Geschwister als Erben und alle vom Jobcenter abhängig: Was nach einer familiären Erfolgsgeschichte klingen könnte, entpuppt sich rasch als sozialrechtliches Minenfeld.

Kaum liegt der Erbschein vor, meldet sich das Bauordnungsamt mit Fristsetzungen zum Substanz­erhalt. Zugleich stellt sich die Frage, wer die unabweisbaren Reparaturen bezahlen soll – zumal die Erbengemeinschaft weder angespartes Vermögen noch Kreditwürdigkeit besitzt.

Seit Juli 2023: Erbschaften gelten grundsätzlich als Vermögen

Mit Einführung des Bürgergeldes hat der Gesetzgeber die Systematik umgestellt. Erbschaften zählen nun nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen. In der zwölfmonatigen Karenzzeit bleibt Vermögen bis zu 40 000 Euro für die erste Person und je 15 000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft unantastbar; danach gilt ein Freibetrag von 15 000 Euro pro Kopf.

Für die Betroffenen bedeutet das: Übersteigt der auf die Einzelperson entfallende Erbteil diesen Rahmen, verliert man grundsätzlich den Anspruch auf reguläre Leistungen – es sei denn, das Vermögen lässt sich vorerst nicht realisieren.

Privilegierte Einmalzahlungen, laufende Leistungen und die feine Linie des § 11a SGB II

Einmalige Erbschaftszahlungen – dazu zählen auch Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse – sind seit der Reform ausdrücklich privilegiert. Laufende Zuwendungen, etwa eine lebenslange Apanage, werden dagegen wieder als Einkommen bewertet.

Die Bundesagentur für Arbeit spricht von einer „abschließenden Aufzählung“ privilegierter Tatbestände in ihren Fachlichen Weisungen. Damit möchte der Gesetzgeber verhindern, dass regelmäßige Zahlungen dauerhaft die Hilfebedürftigkeit überdecken, ohne als Einkommen angerechnet zu werden.

Lesen Sie auch:

– Bürgergeld: Jobcenter dürfen keine Unterlagen der Lebensgefährtin einfordern

Verwertungspflicht, Darlehen und Sicherungs­grundschuld

Wird das anrechenbare Vermögen zwar dem Einzelnen zugerechnet, lässt sich aber nicht sofort zu Geld machen – etwa weil Haus und Grund noch ungeteilt sind oder sich kein Käufer findet – springt § 24 Absatz 5 SGB II ein.

Das Jobcenter darf die laufenden Leistungen dann als zinsloses Darlehen erbringen, verlangt aber häufig eine dingliche Sicherheit, etwa eine Grundschuld. Wer dieser Absicherung nicht zustimmt, geht leer aus.

Genau diese Konstellation wurde 2025 vor dem LSG Baden-Württemberg verhandelt: Die Klägerin hätte ein Darlehen erhalten, verweigerte aber die Grundschuldbestellung – und verlor damit den Leistungsanspruch.

Selbstgenutztes Wohneigentum: Schutzbereich und Grenzen

Anders liegt der Fall, wenn der Bürgergeldempfänger das geerbte Haus selbst bewohnt.

Das Bundessozialgericht stellte 2023 klar, dass das Jobcenter Reparaturen sogar bei etwas übergroßen Eigen­heimen übernehmen muss, sofern die Maßnahme unabweisbar und ausschließlich dem Substanzerhalt dient. Maßstab ist nicht allein die Wohnfläche, sondern die Angemessenheit im Einzelfall.

Damit eröffnete das Gericht Betroffenen einen Weg, notwendige Dach-, Fenster- oder Heizungs­arbeiten als Kosten der Unterkunft anerkennen zu lassen – ohne Rückzahlungspflicht.

Wenn das Haus leer steht: Pflicht zur wirtschaftlichen Verwertung
Steht die Immobilie hingegen leer oder wird sie nur teilweise genutzt, wandelt sie sich vom geschützten Wohnraum zum regulär zu verwertenden Vermögensgegenstand.

Das LSG Baden-Württemberg entschied, dass selbst eine noch nicht abgeschlossene Erbauseinander­setzung keinen Leistungsverbleib mehr rechtfertigt, wenn der Nachlass werthaltig und eine Beleihung oder ein Verkauf realistisch möglich ist. Renovierungsstau oder familiärer Streit ändern daran nichts.

Praktische Stellschrauben für Betroffene

Zeitdruck kommt häufig von zwei Seiten: vom Bauordnungsamt, das Sicherungsmaßnahmen verlangt, und vom Jobcenter, das die Hilfebedürftig­keit prüft.

Wer die Immobilie selbst nutzen will, sollte zügig nachweisen, dass es sich um angemessenes, selbst bewohntes Eigentum handelt und die Arbeiten dem reinen Erhalt dienen.

Lässt sich die Verwertung nicht umgehen, ist eine frühzeitige Anfrage auf

Darlehensgewährung sinnvoll – allerdings nur, wenn man bereit ist, eine Grundschuld oder eine andere Sicherheit zu stellen. Parallel lohnt sich der Beratungsschein beim Amtsgericht, um kurzfristig anwaltliche Hilfe im Sozial- und Erbrecht zu sichern.

Erbausschlagung: letzte, aber folgenreiche Option

Manchmal überwiegen die Risiken. Wer ohnehin kein Eigenkapital besitzt und eine ruinöse Immobilie erbt, sollte binnen der gesetzlichen Frist von sechs Wochen prüfen, ob eine Ausschlagung vernünftiger ist.

Denn mit dem Erbe gehen nicht nur Werte, sondern auch Kostenpflichten gegenüber Behörden, Handwerkern und Miterben einher. Verzichten alle Beteiligten, fällt der Nachlass an den Staat, der Baupflichten dann auf eigene Rechnung erfüllen muss.

Schlussfolgerung

Das Bürgergeld schützt Erbende nicht pauschal vor sozialrechtlichen Folgen. Ob das Jobcenter zahlt, hängt zentral von der Frage der Verwertbarkeit ab – und davon, ob die Immobilie selbst genutzt wird. Zwischen Dachdecker-Rechnung, Grundschuld und Verwertungs­auflage können Betroffene schnell die Übersicht verlieren.

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Polen senkt Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge – doch Deutschland steht schon Gewehr bei Fuß, sie aufzunehmen

Nicht nur, dass die Politik in Deutschland keinerlei Anstrengungen unternimmt, die riesigen Bulge an Flüchtlingen, die in den letzten drei Jahren aus der Ukraine nach Deutschland kamen, allmählich abzubauen, sich um Rückführungsperspektive zu kümmern oder angesichts eigener riesiger Haushaltslöcher zumindest den grassierenden Sozialmissbrauch unter Bürgergeldbeziehern aus dieser Gruppe einzudämmen. Nein; man fühlt sich jetzt auch […]

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Schwerbehinderung: Zuzahlungen minimieren – mit diesem Trick zahlen sie keinen Cent mehr

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Wer regelmäßig Physio braucht, Hilfsmittel nutzt oder zur Reha muss, zahlt schnell dreistellige Beträge aus der eigenen Tasche. Das muss nicht sein. Wer seine persönliche Belastungsgrenze kennt, Quittungen ab Tag 1 sammelt und die Vorauszahlung nutzt, spart oft schon im Frühjahr jede weitere Zuzahlung – inklusive Erstattung von zu viel gezahlten Beträgen.

Was genau als Zuzahlung zählt – und wo die Deckel greifen

Zuzahlungen sind gesetzlich normiert. Grundregel: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie wird zusätzlich je Verordnung ein fixer Betrag fällig.

Bei Hilfsmitteln (Rollator, CPAP, Hörgerät u. a.) gelten ebenfalls 10 Prozent zwischen 5 und 10 Euro je Abgabe; Verbrauchshilfsmittel wie Inkontinenz- oder Stoma-Artikel sind auf maximal 10 Euro pro Monatsbedarf begrenzt – unabhängig von der Anzahl der Packungen. Im Krankenhaus zahlen Versicherte 10 Euro je Kalendertag, gedeckelt auf 28 Tage pro Jahr.

Fahrkosten sind ebenfalls zuzahlungspflichtig – pro Fahrt 10 Prozent, mindestens 5, maximal 10 Euro. Kinder bis unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit (Ausnahme: Fahrkosten), bei Schwangerschaftsleistungen entfallen Zuzahlungen ebenfalls.

Für Reha gilt: Übernimmt die Krankenkasse die Reha, werden 10 Euro je Tag fällig (ambulant wie stationär). Trägt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten, fällt die Zuzahlung nur bei stationären Rehas an: 10 Euro pro Tag, höchstens 42 Tage im Jahr, bei Anschlussheilbehandlungen regelmäßig kürzer gedeckelt.

Ihre persönliche Belastungsgrenze: Der Schlüssel zur Befreiung

Der Wendepunkt ist die sogenannte Belastungsgrenze. Sie beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Haushalts. Schwerwiegend chronisch Kranke werden halbiert und zahlen höchstens 1 Prozent.

Wichtig: Es handelt sich um eine Jahresgrenze. Sobald Ihre gesetzlich relevanten Zuzahlungen diese Schwelle erreichen, muss die Kasse für den Rest des Jahres alle weiteren Zuzahlungen erlassen – und bereits zu viel Gezahltes erstatten. Die Befreiung gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr und muss jeweils neu beantragt werden.

Konkretes Rechenbeispiel: So viel sparen Sie wirklich

Wir rechnen das durch – einmal ohne und einmal mit Chroniker-Status:

Haushaltseinkommen p. a. Belastungsgrenze (2 % / 1 %) 24.000€ 480 € / 240 € Fall A (ohne Chroniker-Status):

Eine Versicherte mit 24.000 € Jahreshaushaltseinkommen erreicht die Belastungsgrenze bei 480 €. Sie startet das Jahr mit einer stationären Reha (DRV, 21 Tage × 10 € = 210 €), erhält mehrere Physiorezepte (z. B. drei Verordnungen je 22 €, macht 66 €), nutzt ein neues Hilfsmittel (120 € Listenpreis → 10 € Zuzahlung) und bezieht Inkontinenzmaterial (10 € pro Monat × 6 = 60 €).

Bis Juni summieren sich so 346 € Zuzahlungen. Kommt im Sommer noch ein Krankenhausaufenthalt von 14 Tagen hinzu (140 €), sind 486 € erreicht – die Grenze ist überschritten. Die Kasse stellt einen Befreiungsausweis bis Jahresende aus, weitere Zuzahlungen entfallen. Die 6 € „zu viel“ werden erstattet.

Fall B (schwerwiegend chronisch krank):

Bei gleicher Ausgangslage ist die Grenze bereits bei 240 € erreicht. Nach der Reha (210 €) reichen schon ein einziges Physiorezept und ein Monat Verbrauchshilfsmittel (22 € + 10 €) – die Grenze fällt Anfang Februar. Ergebnis: Ab dann sind alle weiteren Zuzahlungen in diesem Jahr befreit.

Wer weiß, dass die Grenze sicher gerissen wird, sollte zu Jahresbeginn die voraussichtliche Summe als Vorauszahlung an die Kasse leisten. Der Befreiungsausweis kommt dann sofort – und Sie zahlen im ganzen Jahr keinen Cent Zuzahlung mehr am Tresen.

So führen Sie sich gezielt in die Befreiung: Quittungen, Antrag, Erstattung

Der Weg ist einfach. Quittungen ab dem 1. Januar sammeln – Heilmittel, Hilfsmittel, Reha, Krankenhaus, Fahrten. Beim Krankenhaus zusätzlich den Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) bereithalten. Sobald die Summe Ihre persönliche Grenze erreicht, den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen und die Einkommensunterlagen beilegen.

Viele Kassen erlauben auch den rückwirkenden Sammelantrag nach Jahresende: Quittungen und Nachweise einreichen, zu viel gezahlte Beträge werden dann erstattet.

Achtung Grenzfälle: Aufzahlungen zählen nicht

Nicht alles, was an der Kasse fällig wird, senkt die Belastungsgrenze. Aufzahlungen für Komfort oder Wunschleistungen – etwa edlere Varianten bei Hilfsmitteln über dem Sachleistungsstandard – sind keine Zuzahlungen im gesetzlichen Sinne.

Gleiches gilt für IGeL und Mehrkosten bei Zahnmaterialien außerhalb der Kassenleistung. In der Praxis heißt das: Bei Standardversorgung sind Hilfsmittel regelmäßig ohne Mehrkosten erhältlich; entscheiden sich Versicherte für teurere Ausführungen, zahlen sie diese Differenz selbst – und können sie nicht auf die Befreiungsgrenze anrechnen lassen.

Reha-Sonderfälle im Blick: Kasse vs. Rentenversicherung

Entscheidend ist, wer die Reha finanziert. Kassen-Reha: 10 Euro pro Tag, ambulant und stationär identisch. DRV-Reha: Zuzahlung nur stationär, 10 Euro pro Tag, maximal 42 Tage im Jahr (bei Anschlussheilbehandlung regelmäßig kürzer).

Für die Belastungsgrenze macht das keinen Unterschied – gezahlt ist gezahlt. Aber: Wer aufgrund einer anstehenden Reha sicher die Grenze reißt, fährt mit der Vorauszahlung besonders gut, weil der Befreiungsausweis dann schon beim Antritt vorliegt.

Servicekasten: Digitale Hilfe nutzen

Viele Kassen bieten einen Befreiungsrechner und App-Uploads für Quittungen an. Das spart Papier und gibt einen tagesaktuellen Überblick über die bereits angerechneten Beträge. Tipp: Direkt in der App prüfen, ob die Vorauszahlung zum Jahresstart möglich ist.

Mini-„Eigenanteil-Check“: In drei Antworten zur richtigen Strategie

Sind Sie schwerwiegend chronisch krank im Sinne der Chroniker-Richtlinie? Dann liegt Ihre Grenze bei 1 Prozent – Vorauszahlung zum Jahresstart zahlt sich meist sofort aus.
Wer ist Reha-Träger?
Bei DRV-Rehas zählen nur stationäre Tage, bei Kassen-Rehas jeder Tag. Planen Sie damit Ihren Grenzdurchbruch.
Handelt es sich um Hilfsmittel oder Verbrauchshilfsmittel?
Einmalige Hilfsmittel sind bei der Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro gedeckelt; Verbrauchshilfsmittel kosten maximal 10 Euro pro Monatsbedarf – ein schneller Weg Richtung Befreiung.

Finanzielle Vorteile auf den Punkt gebracht

Die gesetzlichen Zuzahlungsdeckel wirken – aber den vollen Vorteil haben nur diejenigen, die ihre Jahresgrenze aktiv managen. Chronikerinnen und Chroniker sind oft schon nach wenigen Wochen komplett befreit.

Haushalte ohne Chroniker-Status erreichen die 2-Prozent-Grenze häufig mit einer Kombination aus Reha, Krankenhaus und Hilfsmitteln im Laufe des Jahres. Wer die Vorauszahlung nutzt, spart nicht nur jeden weiteren Eigenanteil, sondern auch Nerven an Apothekentresen, in Sanitätshäusern und Reha-Kliniken.

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Plant Kiew eine False-Flag-Operation mit Drohnen in Rumänien und Polen?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 27. September 2025 - 16:16
Die Kriegspropaganda läuft in Deutschland und Europa auf Hochtouren. Die Bild-Zeitung beispielsweise schreibt als Einleitung von Artikeln bereits: „Putins Drohnen schrecken fast täglich Europa auf, provozieren ständig neue Vorfälle, sabotieren Flughäfen und stören Stützpunkte.“ Das ist Kriegspropaganda in Reinform und per Definition, denn bisher konnte keiner der Drohnenvorfälle, die die Medien in den letzten Tagen […]
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Schwerbehinderung: Schwerbehindertenvertretung wurde vergessen: Fast 10.000 Euro Entschädigung

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Wer gleichgestellt mit Schwerbehinderten ist, hat besondere Rechte am Arbeitsplatz. Das Arbeitsgericht Dresden entschied, dass es dabei eine Diskriminierung darstellt, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nicht zum Vorstellungsgespräch mit einem Schwerbehinderten einlädt. (Az: CA 275/18)

Gleichgestellt mit Schwerbehinderten

Der Betroffene arbeitet als Straßenwärter und ist mit einem Grad der Behinderung von 40 einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Er bewarb sich bei seinem Arbeitgeber auf die Stelle eines Kolonnenführers.

Zum Bewerbungsgespräch kam er zwar, allerdings allein.
Der Arbeitgeber hatte die Schwerbehindertenvertretung nicht zum Gespräch eingeladen und auch nicht über die Bewerbung informiert. Er wusste, dass der Betroffene einem Schwerbehinderten gleichgestellt war.

Ein Anderer bekommt die Stelle

Die Stelle als Kolonnenführer bekam ein nicht behinderter Bewerber, und der Betroffene sah einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und verlangte eine Entschädigung. Dies lehnte sein Arbeitgeber ab.

Es geht vor Gericht

Daraufhin ging der Betroffene mit Unterstützung des DGB Rechtsschutzes vor das Arbeitsgericht Dresden, um seinen Anspruch durchzusetzen. Dort bekam er Recht. Das Gericht erklärte, dass der Arbeitgeber verpflichtet gewesen war, die Schwerbehindertenvertretung einzubeziehen.

Diese Vertretung habe nämlich die gesetzliche Pflicht, einen gleichgestellten behinderten Menschen vor Benachteiligung zu schützen.

Dazu gehört das Recht, die Bewerbungsunterlagen einzusehen wie die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen sowohl mit dem Betroffenen wie auch mit nicht behinderten Bewerbern. Nur so ließen sich die Bewerber vergleichen und der Verdacht einer Diskriminierung ausschließen.

Ein Indiz für Benachteiligung

Unterlasse der Arbeitgeber diese Möglichkeit der Schwerbehindertenvertretung, dann komme er seinem gesetzlichen Auftrag nicht nach, Chancengleichheit für Schwerbehinderte zu gewähren. Dies sei zumindest ein Indiz für eine Benachteiligung des Betroffenen.

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– Schwerbehinderung: Anspruch auf Urlaubszuschuss vor Gericht erzielt

Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber

In einem solchen Fall trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass keine Benachteiligung vorlag. Auch die bessere Eignung eines anderen Bewerbers schließe eine Benachteiligung aus, so die Richter.

Fast 10.000 Euro Entschädigung

Gesetzlich müsste vielmehr der Arbeitgeber auch denn eine Entschädigung zahlen, wenn eine Benachteiligung vorliege und der Betroffene auch ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre. Der Arbeitgeber musste dem Arbeitnehmer mit Behinderung deshalb fast 10.000 Euro Entschädigung zahlen.

Fazit

Dieses Urteil stärkt Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung oder mit diesen Gleichgestellte, ihr Recht am Arbeitsplatz wahrzunehmen. Für Arbeitgeber ist die Entscheidung generell ein Weckruf, und für den den Arbeitgeber in diesem konkreten Fall eine schallende Ohrfeige.

Für den gleichgestellten Arbeitnehmer ist es hingegen ein Grund zur Freude und zeigt, dass es sich lohnt, sein Recht in Anspruch zu nehmen.
Schwerbehindertenvertretungen sind nämlich keine reine Formalie.

Sie sorgen vielmehr dafür, dass Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz nicht nur auf dem Papier steht.

Es ist genau diese Behindertenvertretung, die kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Pflicht erfüllen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben, zu ermöglichen. Wenn sie das nicht tun, das ist die Botschaft des Urteil, dann wird es richtig teuer.

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Kenan Ayaz: Meine Haft auf Zypern ist eine politische Entscheidung

Seit rund eineinhalb Wochen befindet sich eine Delegation der Solidaritätsgruppe #FreeKenan in Nikosia, um sich vor Ort ein Bild von der Situation des kurdischen Aktivisten und Politikers Kenan Ayaz zu machen. Am heutigen Samstag besuchten die Vertreter:innen die Haftanstalt in der zyprischen Hauptstadt zum zweiten Mal.

Ayaz war im März 2023 auf Betreiben deutscher Behörden in Larnaka festgenommen und im Juni desselben Jahres an Deutschland ausgeliefert worden. Im September 2024 wurde er vom Oberlandesgericht Hamburg zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt – wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Konkrete Straftaten wurden ihm nicht vorgeworfen. Menschenrechtsorganisationen und seine Verteidigung kritisierten das Verfahren als politisch motiviert.

Erleichterung nach Verlegung aus Deutschland

Seit dem 8. September befindet sich Ayaz nun im Zentralgefängnis von Nikosia. Im Gespräch mit der Delegation betonte er erneut, wie erleichternd der Wechsel aus dem deutschen Untersuchungsgefängnis sei: In der Haftanstalt Holstenglacis in Hamburg war er 23 Stunden täglich in einer fensterlosen Kellerzelle untergebracht gewesen.

„Allein mit den anderen Gefangenen in einer Schlange zum Essen zu stehen, ist ein schönes Gefühl“, sagte Ayaz. Inzwischen sei ihm auch der offizielle Entlassungstermin mitgeteilt worden: der 19. Juni 2026.

Kein Freigang – aus politischer Überzeugung

Zwar befinde er sich nun in einer sogenannten offenen Vollzugsanstalt, ein täglicher Freigang auf Antrag wäre prinzipiell möglich – doch Ayaz lehnt diesen ausdrücklich ab. Die Gründe sind politischer Natur.

„Zypern ist ein von Kolonialismus und Besatzung gezeichnetes Land – genau wie Kurdistan. Ich bin ein Mensch, der für Freiheit kämpft, so wie die Zyprer:innen“, so Ayaz. Deutschland und die Türkei seien weiter an einem Genozid beteiligt, auch Zypern habe Massenmorde und Besatzung erlebt. Dass ausgerechnet dieses Land ihn weiterhin inhaftiere, sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Er habe seinen Anwält:innen bereits gesagt: „Wenn ich hier wieder ins Gefängnis muss, kann ich auch im deutschen Gefängnis bleiben. Es ist unwürdig, dass ein Land, das selbst unter türkischer Besatzung leidet, nun die Aufgaben der Türkei übernimmt.“

Ayaz betonte, er wolle nicht Teil dieses politischen Spiels sein. Die Wärter:innen im Gefängnis begegneten ihm mit Respekt und Freundlichkeit – umso mehr schmerze es ihn, dass sie gezwungen seien, ihn zu bewachen. „Lieber sitze ich 23 Stunden in einer Zelle in Deutschland, als diese Menschen in Zypern in diese beschämende Lage zu bringen.“

Ayaz zog einen Vergleich zu kurdischen Politiker:innen in der Türkei, die in Handschellen abgeführt werden: „Früher hat man uns erschossen. Heute sagt man: Freu dich, dass du nur Handschellen trägst. Genauso könnte man den Zypriot:innen sagen: Seid froh, dass Erdogan nur die Hälfte der Insel besetzt hält.“ Unter diesen Umständen wolle er keinen Freigang, das wäre bloße Kosmetik. Diese Art von „Teilfreiheit“ sei für ihn nicht akzeptabel.

Haftfortsetzung laut Ayaz rein politisch motiviert

Die Fortsetzung seiner Inhaftierung sei aus seiner Sicht keine juristische, sondern eine rein politische Entscheidung. Zypern wolle Mitglied im Schengen-Raum werden, zugleich habe das Interesse der EU an den Gasvorkommen vor der Küste zugenommen. Diese Interessen stünden im Zusammenhang mit dem ungelösten Zypernkonflikt und dem Grenzstreit zwischen Griechenland und der Türkei, so Ayaz.

Auch zur kurdischen Frage äußerte er sich: Frieden sei nur durch eine Demokratisierung der Türkei möglich, betonte er und verwies auf die Bedeutung von Abdullah Öcalan und dessen Initiativen für ein Ende des Krieges. Der Westen habe die kurdische Frage wiederholt instrumentalisiert, um die Türkei in Abhängigkeit zu halten. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan wiederum nutze diese Lage aus, um seinen genozidalen Kurs gegen die Kurd:innen zu verschärfen.

„Die aktuellen Verhandlungen sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Freiheit und Sicherheit für alle Völker der Region“, erklärte Ayaz zum Schluss. Er bedankte sich bei seinen Unterstützer:innen in Deutschland und richtete herzliche Grüße an sie. Die Gruppe #FreeKenan kündigte an, auch weiterhin auf den Fall aufmerksam machen und politischen Druck aufbauen zu wollen.

Foto: Demonstration vor dem Zentralgefängnis von Nikosia am 10. September 2025 für die Freilassung von Kenan Ayaz © O Phileleftheros / Mattpress

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/besuch-bei-kenan-ayaz-im-gefangnis-von-nikosia-48061 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/free-kenan-nikosia-die-letzte-geteilte-stadt-europas-48001 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kenan-ayaz-vor-ruckfuhrung-nach-zypern-klage-vor-egmr-angekundigt-47662

 

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Samstagsmütter fordern Gerechtigkeit für Abdülmecit Baskın

Die Istanbuler Initiative der Samstagsmütter hat bei ihrer 1070. Mahnwache auf dem Galatasaray-Platz erneut Gerechtigkeit für die Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens in der Türkei gefordert. Im Mittelpunkt der Aktion stand der Fall Abdülmecit Baskın, der vor 32 Jahren in Ankara festgenommen und kurz darauf ermordet aufgefunden wurde.

Abdülmecit Baskın ist das erste Opfer einer Serie von Hinrichtungen von etwa hundert kurdischen Geschäftsleuten und Beamten, die zwischen den Jahren 1993 und 1996 in den Metropolen der Westtürkei stattfanden – verübt vom sogenannten tiefen Staat. Der aus Colemêrg (tr. Hakkari) stammende Familienvater war Chef der Einwohnermeldestelle in Ankara-Altındağ, als er am 30. September 1993 von paramilitärischen Spezialeinheiten der türkischen Polizei festgenommen wurde. Wenige Tage später wurde Baskıns Leichnam mit auf den Rücken gefesselten Händen in einem verlassenen Gebäude in unmittelbarer Nähe vom Koordinationszentrum des türkischen Geheimdienstes MIT entdeckt. Der 41-Jährige war mit drei Kugeln getötet worden.

Über Jahre lag die Akte Baskın als „Mord unbekannter Täter” in den Archiven der türkischen Justiz – die Behörden leugneten die Festnahme. Erst 2011 kam der Fall wieder ins Rollen, als der Ex-Polizist Ayhan Çarkın gestand, dass Baskın auf Befehl des damaligen Chefs der Spezialeinheiten Ibrahim Şahin festgenommen und von zwei Kollegen erschossen worden war. So landete der Name des Kurden auf der Liste der 19 Opfer der „JITEM-Morde von Ankara“.

Unter den Angeklagten des Verfahrens war auch Mehmet Ağar, ehemaliger Generalpolizeipräsident der Türkei und Ex-Justizminister. Als Innenminister war er in den sogenannten Susurluk-Skandal, bei dem die Zusammenarbeit zwischen Staat und organisiertem Verbrechen offenkundig wurde, verwickelt. Der Prozess endete 2019 mit Freisprüchen. Nach mehreren Berufungen hob das oberste Gericht die Urteile zwar auf, doch auch die erneute Verhandlung führte 2023 nicht zu Gerechtigkeit – der Fall verjährte.

„Wir geben den Kampf um Gerechtigkeit nicht auf“

„Trotz detaillierter Geständnisse und Ortsangaben gab es keine effektive Strafverfolgung“, sagte Maside Ocak, eine Sprecherin der Samstagsmütter. „32 Jahre sind vergangen, seit Abdülmecit Baskın ermordet wurde. Doch bis heute hat der Staat seine Pflicht zur Aufklärung dieser Tat nicht erfüllt.“

Baskıns Tochter Melek Baskın warf Mehmet Ağar persönlich vor, für den Tod ihres Vaters verantwortlich zu sein: „Trotz aller Beweise wurde er freigesprochen. Wir werden nicht aufhören, Gerechtigkeit zu fordern.“

Auch Hanife Yıldız, deren Sohn seit Jahrzehnten verschwunden ist, kritisierte die politische Verantwortung früherer Regierungsmitglieder und forderte deren strafrechtliche Verfolgung: „Wir warten seit 30 Jahren auf Gerechtigkeit. Mehmet Ağar nennt die Verfahren gegen ihn eine Ehrenmedaille. Doch diese Medaille ist blutig.“

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