«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
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8. März in Nisêbîn: Frauen rufen zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft auf
Mit einer Kundgebung auf dem Newroz-Boulevard hat die Bewegung Freier Frauen (TJA) in Nisêbîn (tr. Nusaybin) die diesjährigen Aktivitäten zum Internationalen Frauenkamptag am 8. März eröffnet. Die Versammlung stand unter dem Motto „Mit Widerstand befreien wir uns – wir weben die demokratische Gesellschaft“ und wurde von zahlreichen Frauen besucht.
Viele Teilnehmerinnen erschienen in traditionellen Kleidern und begleiteten die Veranstaltung mit Sprechchören wie „Jin, Jiyan, Azadî“ („Frau, Leben, Freiheit“). Immer wieder wurden Govend-Tänze angestimmt. In den Redebeiträgen standen die Rolle der Frauenbewegung, die anhaltenden Kriege im Nahen Osten sowie der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft im Mittelpunkt.
Vertreterinnen der TJA bezeichneten den 8. März als Symbol des Widerstands von Frauen weltweit und kündigten an, den Kampf für Freiheit und Gleichberechtigung weiter zu stärken. Die Ko-Bürgermeisterin von Nisêbîn Gülbin Şahin (DEM) erklärte, die Stadt sei durch den Widerstand von Frauen geprägt und stehe exemplarisch für die Entschlossenheit kurdischer Frauen.
Für den Frauenrat der DEM-Partei sprach deren Sprecherin Halide Türkoğlu. Sie verwies auf die Gewalt gegen Frauen im Kontext regionaler Kriege und betonte, dass eine demokratische Lösung der kurdischen Frage entscheidend für einen nachhaltigen Frieden im Nahen Osten sei. In ihrer Rede hob sie die Bedeutung der von Abdullah Öcalan entwickelten Perspektive der Frauenbefreiung hervor und bezeichnete den seit einem Jahr laufenden politischen Prozess als bedeutsam für Frauen.
„Frauen können eine gleichberechtigte Gesellschaft nur im Rahmen eines Friedensprozesses aufbauen“, erklärte Türkoğlu. Zugleich grüßte sie die Frauen in Rojava, deren revolutionäre Organisierung für viele als Symbol des Widerstands gelte. Die Kundgebung endete mit musikalischen Beiträgen der Künstlerin Dilniya. Unter Gesang und weiteren Govend-Tänzen bekräftigten die Teilnehmerinnen ihren Anspruch, die gesellschaftliche Veränderung aktiv mitzugestalten.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-wir-befreien-uns-im-widerstand-und-weben-die-demokratische-gesellschaft-50338 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjk-ruft-neue-strategische-phase-aus-jetzt-ist-die-zeit-der-frauen-50507 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-frauenrat-protestiert-vor-frauengefangnis-bakirkoy-50426
Krankengeld trotz AU-Lücke: LSG stoppt Kürzung wegen Praxisfehler
Vor dem LSG München ging es um die Frage, ob Krankengeld nach dem 17.06.2018 weitergezahlt werden muss, obwohl die Folgebescheinigung erst am 20.06.2018 ausgestellt wurde. Die Krankenkasse sah darin eine „Lücke“ und meinte, dadurch sei die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch unterbrochen worden.
Die Klägerin hielt dagegen: Sie sei am Montag, 18.06.2018, rechtzeitig in der Praxis gewesen, sei aber wegen Überlastung abgewiesen worden.
Wichtig: Die Entscheidung des LSG wurde später durch das Bundessozialgericht bestätigt (BSG, Urteil vom 21.09.2023 – B 3 KR 11/22 R).
Der konkrete Fall im ÜberblickDie 1966 geborene Klägerin war wegen einer Schulteroperation seit dem 21.09.2017 arbeitsunfähig und bezog nach der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit war medizinisch unstreitig; Bescheinigungen lagen durchgehend vor, Krankengeld wurde zuletzt bis 17.06.2018 gezahlt.
Die nächste AU-Bescheinigung stellte der behandelnde Arzt jedoch erst am Mittwoch, 20.06.2018, aus.
Warum die Kasse das Krankengeld stoppen wollteDie Krankenkasse erließ am 21.06.2018 einen Bescheid und erklärte, ab 18.06.2018 bestehe kein Versicherungsschutz mehr mit Anspruch auf Krankengeld. Sie begründete das damit, dass am 18.06.2018 kein Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden habe und deshalb eine „Lücke“ entstanden sei.
Nach Auffassung der Kasse hätte die Klägerin zur Not einen anderen Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen müssen.
Was die Klägerin vortrugDie Klägerin legte ein Attest des Arztes vor, wonach sie am 18.06.2018 in der Praxis war. Wegen sehr hohen Patientenaufkommens sei ihr aber fälschlicherweise erst ein Termin für den 20.06.2018 gegeben worden, und erst dann sei die AU verlängert worden.
Sie argumentierte, sie habe alles Zumutbare getan und dürfe nicht für organisatorische Fehler der Praxis bestraft werden.
Sozialgericht Augsburg gab der Klägerin rechtDas SG Augsburg verurteilte die Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld vom 18.06.2018 bis 11.09.2018 und stellte die fortbestehende Mitgliedschaft fest.
Es sah keine Obliegenheitsverletzung, weil die Klägerin innerhalb der Praxisöffnungszeiten persönlich vorgesprochen und klargemacht habe, dass sie eine Folgebescheinigung brauche. Einen Arztkontakt könne man nicht erzwingen, wenn die Praxis einen abweist.
LSG München: Kein krankengeldschädlicher Fehler im AusnahmefallDas LSG München wies die Berufung der Krankenkasse zurück. Es stellte fest, dass die Klägerin alles ihr Zumutbare unternommen habe, um eine durchgängige AU-Feststellung zu bekommen (L 5 KR 40/19).
Entscheidend war nach der Bewertung des Gerichts: Die Verzögerung beruhte auf Umständen in der vertragsärztlichen Versorgung (Sprechstundenorganisation/Abweisung), nicht auf einem Versäumnis der Klägerin. In dieser besonderen Konstellation war die verspätete Feststellung ausnahmsweise unschädlich.
Was „Obliegenheit“ beim Krankengeld bedeutetBeim Krankengeld gilt: Versicherte müssen im eigenen Interesse dafür sorgen, dass Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich festgestellt wird. Die Anspruchsvoraussetzungen und die zeitliche Anknüpfung („rechtzeitig“ bzw. am maßgeblichen Werktag) folgen insbesondere aus § 46 SGB V; die Fortwirkung der Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch wird im System außerdem über § 192 SGB V abgesichert.
Grundsätzlich kann eine Lücke bei den Feststellungen den Krankengeldanspruch gefährden. Gleichzeitig erkennt die Rechtsprechung eng begrenzte Ausnahmefälle an, wenn Versicherte rechtzeitig tätig werden, aber durch Fehler in der vertragsärztlichen Versorgung an der rechtzeitigen Feststellung gehindert werden.
Warum der fehlende Arzt-Patienten-Kontakt hier ausnahmsweise nicht schadetDas Gericht betonte, dass die Klägerin am 18.06.2018 zu üblichen Zeiten in die Praxis gegangen sei und deutlich gemacht habe, dass sie eine Folgebescheinigung benötigt. Wenn Praxispersonal sie wegen Überlastung abweist und erst später einen Termin vergibt, kann die Versicherte die Feststellung nicht „sozialadäquat“ erzwingen.
Mehr als nachdrücklich um Behandlung nachzusuchen und Wartezeiten in Kauf zu nehmen, könne man in dieser Situation nicht verlangen.
Termin am letzten maßgeblichen Tag ist nicht automatisch eine ObliegenheitsverletzungDas LSG stellte klar: Es ist nicht schon deshalb „krankengeldschädlich“, wenn man die Folgefeststellung am letzten maßgeblichen Tag anstrebt. Wer innerhalb des geltenden Fristenregimes handelt, darf daraus nicht allein wegen der zeitlichen Ausschöpfung Nachteile erleiden.
Die Klägerin habe rechtzeitig gehandelt, indem sie am Montag, 18.06.2018, die Folgefeststellung verlangt habe.
Warum die Kasse den Praxisfehler nicht einfach der Versicherten anlasten darfDas Gericht ordnete den Fehler der Sprechstundenorganisation der vertragsärztlichen Versorgung zu, die Teil des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Versicherte dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass in üblichen Sprechzeiten die Ausstellung von AU-Bescheinigungen als Pflichtaufgabe auch tatsächlich ermöglicht wird.
Wichtig ist die Einordnung als Ausnahmefall: Nicht jede Verzögerung in einer Praxis führt automatisch dazu, dass eine Lücke unschädlich wird. Ausschlaggebend sind die konkreten Umstände, vor allem das rechtzeitige persönliche Vorsprechen, ein plausibler Praxisgrund für die Abweisung und ein nachvollziehbarer Nachweis.
Linie der BSG-Rechtsprechung: Ausnahmegrundsätze bestätigtDas LSG stützte sich auf die vom Bundessozialgericht entwickelten Ausnahmegrundsätze: Eine Lücke kann unschädlich sein, wenn der Versicherte rechtzeitig persönlich vorspricht, durch einen Fehler in der vertragsärztlichen Versorgung an der Feststellung gehindert wird und danach unverzüglich reagiert.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ein Attest vorgelegt und zeitnah rechtlich reagiert. Dass die Arbeitsunfähigkeit selbst medizinisch unstreitig fortbestand, sprach zusätzlich gegen einen Missbrauchsverdacht. Das BSG hat diese Wertung später bestätigt (BSG, Urteil vom 21.09.2023 – B 3 KR 11/22 R).
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und AntwortenKann Krankengeld trotz „Lücke“ in der AU-Bescheinigung weiterlaufen?
Ja, in Ausnahmefällen. Wenn Versicherte alles Zumutbare für die rechtzeitige Feststellung getan haben, aber wegen eines Praxisfehlers gehindert wurden, kann die verspätete Feststellung unschädlich sein.
Reicht es, am letzten maßgeblichen Tag der laufenden AU zum Arzt zu gehen?
Ja. Wer sich am maßgeblichen Werktag rechtzeitig um die Folgefeststellung bemüht, begeht nicht automatisch eine Obliegenheitsverletzung. Entscheidend ist, dass das Bemühen nachweisbar und ernsthaft ist.
Muss ich einen anderen Arzt oder den Bereitschaftsdienst aufsuchen, wenn meine Praxis überlastet ist?
Nicht automatisch. Es kommt auf die Umstände an. Wer den behandelnden Arzt zu üblichen Sprechzeiten persönlich aufsucht und klar erklärt, dass eine Folge-AU benötigt wird, kann eine Abweisung aus organisatorischen Gründen nicht ohne Weiteres gegen sich gelten lassen. In anderen Konstellationen können aber zusätzliche Schritte sinnvoll oder erforderlich sein.
Warum wird der Praxisfehler der Krankenkasse „zugerechnet“?
Weil die vertragsärztliche Versorgung organisatorisch Teil des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung ist. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Verzögerung, die maßgeblich aus Praxisorganisation resultiert, nicht einfach der Risikosphäre der Versicherten zugeschlagen werden.
Was sollte ich tun, wenn ich abgewiesen werde?
Dokumentieren Sie das rechtzeitige Vorsprechen möglichst konkret (Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner). Lassen Sie sich die Situation, wenn möglich, schriftlich bestätigen (Attest/Praxisbestätigung) und informieren Sie die Krankenkasse umgehend. Rechtliche Schritte wie Widerspruch sollten zügig geprüft werden.
Das LSG München macht deutlich: Krankengeld darf nicht allein wegen organisatorischer Praxisprobleme verloren gehen, wenn Versicherte rechtzeitig handeln und die Verzögerung maßgeblich in der vertragsärztlichen Versorgung entsteht.
Wer am maßgeblichen Werktag zur Praxis geht, eine Folgebescheinigung verlangt und wegen Überlastung abgewiesen wird, begeht nicht automatisch eine krankengeldschädliche Obliegenheitsverletzung.
In solchen Ausnahmefällen muss die Krankenkasse die Folgen der Versorgungsorganisation gegen sich gelten lassen und Krankengeld weiterzahlen. Das BSG hat diese Linie im konkreten Fall bestätigt (Urteil vom 21.09.2023 – B 3 KR 11/22 R).
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6 Wochen krankgeschrieben, einen Tag arbeiten und wieder krank – was passiert mit dem Krankengeld?
Sie sind sechs Wochen krankgeschrieben, arbeiten einen Tag und werden danach erneut arbeitsunfähig. Wer zahlt jetzt: wieder der Arbeitgeber, sofort die Krankenkasse – oder niemand? Die Antwort hängt von wenigen, aber entscheidenden Begriffen ab: gleiche oder neue Erkrankung, Entgeltfortzahlung und Krankengeld innerhalb der Blockfrist.
Wer grundsätzlich wann zahltIn den ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zahlt in der Regel der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Ab Tag 43 springt – bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit – die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein. Dieser Grundmechanismus ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) angelegt.
Die wichtigste Frage: gleiche oder neue ErkrankungKehrt jemand kurz an den Arbeitsplatz zurück und fällt danach wieder aus, kommt es juristisch darauf an, ob die erneute Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit beruht oder ob eine andere Krankheit die Ursache ist.
Bei einer Fortsetzungserkrankung (gleiche Krankheitsursache) entsteht keine neue sechswöchige Entgeltfortzahlung. Bei einer neuen Erkrankung beginnt die sechs-Wochen-Frist erneut – vorausgesetzt, die erste Arbeitsunfähigkeit war zuvor tatsächlich beendet. Das hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt klargestellt.
Der eine Arbeitstag – setzt er Fristen zurück?Ein einzelner Arbeitstag allein „setzt“ die Sechs-Wochen-Frist nicht automatisch zurück. Maßgeblich ist, ob zwischen den Episoden tatsächlich Arbeitsfähigkeit bestand und ob die zweite Erkrankung eine andere ist.
Ist es dieselbe Krankheit und waren die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zuvor bereits ausgeschöpft, zahlt der Arbeitgeber in der Regel nicht nochmals; die Krankenkasse ist dann – bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit – ab dem erneuten Beginn der AU zuständig.
Ist es eine andere Krankheit und die erste AU war beendet, kann der Arbeitgeber erneut bis zu sechs Wochen zahlen; Krankengeld würde dann erst nachgelagert einsetzen.
Die 6-Monats-/12-Monats-Regel im EFZGAuch bei derselben Krankheit kann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehen, wenn eine der beiden gesetzlichen „Sperrfristen“ erfüllt ist: Sechs Monate seit Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit oder zwölf Monate seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit sind verstrichen. Dann entstehen erneut bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Diese Regeln stehen ausdrücklich im Gesetz.
Krankengeld: 78 Wochen innerhalb der BlockfristFür das Krankengeld gilt zusätzlich die Blockfrist: Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem ersten Tag der ersten Arbeitsunfähigkeit. Eine weitere hinzutretende Krankheit verlängert diesen Höchstzeitraum nicht.
Eine Rückkehr zur Arbeit – ob ein Tag oder länger – unterbricht die dreijährige Blockfrist nicht; sie bleibt an das ursprüngliche Startdatum gebunden. Nach Ablauf der drei Jahre kann – bei erneutem Auftreten – eine neue Blockfrist beginnen, ggf. mit einem neuen 78-Wochen-Rahmen.
Lückenlose Feststellung der ArbeitsunfähigkeitDas Entstehen und Fortbestehen des Krankengeldanspruchs hängt daran, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Erfolgt die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende, bleibt der Anspruch bestehen; Samstage gelten dabei nicht als Werktage. Wer zwischendurch tatsächlich arbeitet, braucht für diesen Tag natürlich keine AU – maßgeblich ist, dass die neue AU wieder rechtzeitig festgestellt wird.
Beweisfragen und StreitfälleNicht selten bestreitet der Arbeitgeber, dass eine neue Erkrankung vorliegt. Dann kommt es darauf an, ob die erste Arbeitsverhinderung beendet war und ob die Diagnose/ursächliche Krankheit gewechselt hat.
Nach der Rechtsprechung muss dargelegt werden, dass keine Fortsetzungserkrankung bestand; die bloße Vorlage einer AU genügt in solchen Grenzfällen nicht immer, wenn substantiierte Einwände bestehen. Im Zweifel kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden.
Sonderkonstellationen in der PraxisKommt während einer bestehenden AU eine weitere Krankheit hinzu, löst dies keinen neuen Sechs-Wochen-Anspruch beim Arbeitgeber aus; die Frist läuft aus der Ersterkrankung heraus.
Erst wenn Arbeitsfähigkeit wieder erreicht wurde und danach eine andere Krankheit neu auftritt, beginnt die Entgeltfortzahlung erneut. Diese Abgrenzung hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich betont.
Beispielhafte Einordnung des AnfangsfallsWer sechs Wochen krank war, einen Tag gearbeitet hat und wieder krank wird, landet in einer von zwei Schienen: Ist die Krankheit dieselbe, ist die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft; die Krankenkasse zahlt ab dem erneuten AU-Beginn Krankengeld, solange die Blockfrist und der 78-Wochen-Rahmen es zulassen.
Handelt es sich um eine andere Krankheit und war man zwischendurch wirklich arbeitsfähig, entsteht ein neuer sechs-wöchiger Anspruch gegen den Arbeitgeber; Krankengeld greift erst anschließend.
Minijob, sehr kurze Befristung und andere AusnahmenAuch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung; nicht jedoch Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis von vornherein auf höchstens vier Wochen befristet ist. Unabhängig von der Beschäftigungsform gelten die Krankengeld-Regeln aus dem SGB V. Im Zweifel sollte der eigene Tarif- oder Arbeitsvertrag geprüft werden.
Praktische Hinweise für BetroffeneWichtig ist, die neue AU rechtzeitig feststellen zu lassen, damit keine Lücken im Krankengeld entstehen. In der Kommunikation mit Arbeitgeber und Krankenkasse sollten Diagnosen/ICD-Codes in den Bescheinigungen beachtet werden, weil sie die Einordnung als gleich oder neu beeinflussen.
Bei Uneinigkeit lohnt sich die schriftliche Klärung und – falls erforderlich – der Widerspruch gegenüber der Krankenkasse mit medizinischer Begründung. Die gesetzlichen Grundlagen bieten dabei eine klare Leitplanke.
FAQ: 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank1) Startet nach einem einzigen Arbeitstag die Sechs-Wochen-Frist der Entgeltfortzahlung automatisch neu?
Nein. Ein einzelner Arbeitstag setzt die Frist nicht per se zurück. Entscheidend sind zwei Punkte: Erstens muss zwischen den beiden Episoden tatsächlich Arbeitsfähigkeit bestanden haben. Zweitens muss die neue Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruhen. Nur dann beginnt eine neue Sechs-Wochen-Phase der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
2) Gleiche Krankheit, Sechs-Wochen-Frist bereits ausgeschöpft – wer zahlt beim erneuten Krankwerden?
Liegt eine Fortsetzungserkrankung vor und sind die sechs Wochen Entgeltfortzahlung bereits verbraucht, zahlt die Krankenkasse ab Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit Krankengeld – vorausgesetzt, die Blockfrist und der 78-Wochen-Höchstanspruch sind noch nicht ausgeschöpft.
3) Neue Krankheit nach einem Tag Arbeit – entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Ja, sofern die vorherige Arbeitsunfähigkeit beendet war, Sie zwischendurch tatsächlich arbeitsfähig waren und die jetzt attestierte Erkrankung eine andere Ursache hat. Dann lebt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen erneut auf; Krankengeld greift erst im Anschluss.
4) Was bedeutet die 6-Monats-/12-Monats-Regel im EFZG bei derselben Krankheit?
Auch bei derselben Krankheit kann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehen, wenn entweder seit dem Ende der vorherigen AU wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate vergangen sind oder seit Beginn der ersten AU zwölf Monate verstrichen sind. In beiden Fällen kann der Arbeitgeber erneut bis zu sechs Wochen zahlen.
5) Wie funktioniert die Blockfrist und der 78-Wochen-Rahmen beim Krankengeld?
Für dieselbe Krankheit zahlt die Krankenkasse maximal 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist, gerechnet ab dem ersten AU-Tag dieser Erkrankung. Eine zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme – selbst für einen Tag – unterbricht die Blockfrist nicht. Tritt nach Ablauf der Blockfrist dieselbe Krankheit erneut auf, kann eine neue Blockfrist beginnen.
6) Wie vermeide ich Lücken im Krankengeldanspruch beim Wechsel zwischen Arbeit und AU?
Achten Sie auf eine lückenlose Feststellung der Arbeitsunfähigkeit: Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende vorliegen. Wird erneut eine AU nötig, sollte sie unmittelbar ärztlich attestiert werden. Nur so bleibt der Anspruch auf Krankengeld ohne Unterbrechung bestehen.
7) Was gilt bei Minijobs, sehr kurzen Befristungen oder Wiedereingliederung?
Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse, die von vornherein auf höchstens vier Wochen befristet sind. Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) gilt man rechtlich weiterhin als arbeitsunfähig; die Entgeltfortzahlung startet dadurch nicht neu, regelmäßig zahlt die Krankenkasse weiter Krankengeld.
8) Was tun, wenn Arbeitgeber oder Krankenkasse die Einordnung bestreiten?
Kommt es zum Streit, ob eine Fortsetzungs- oder neue Erkrankung vorliegt, sind medizinische Unterlagen und die genaue Diagnose entscheidend. Fordern Sie eine schriftliche Begründung, beziehen Sie den Medizinischen Dienst ein und legen Sie – falls nötig – fristgerecht Widerspruch ein. Dokumentieren Sie alle Zeitpunkte (Ende der AU, Arbeitsaufnahme, neue AU) präzise.
FazitDer „ein Tag zurück im Job“-Moment ist kein sozialrechtlicher Reset-Knopf. Entscheidend sind Ursache der erneuten Erkrankung, echte Arbeitsfähigkeit zwischen den Episoden und die gesetzlichen Fristen.
Bei derselben Krankheit fließt nach ausgeschöpften sechs Wochen in der Regel sofort wieder Krankengeld; bei neuer Krankheit lebt die Entgeltfortzahlung erneut auf. Parallel läuft für dieselbe Krankheit die Blockfrist mit 78 Wochen in drei Jahren. Wer diese kennt, kann seinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse besser sichern.
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Reichen unsere Opfer denn noch nicht?
„Chris kam raus (aus Castle Rock). Er schrieb sich mit mir zusammen für die College-Kurse ein und obwohl es schwer war, biss er die Zähne zusammen, wie er es immer getan hatte. Er ging aufs College und wurde schließlich Anwalt. Vorletzte Woche ging er in ein Schnellrestaurant. Gerade vor ihm gerieten zwei Männer in Streit. […]
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Schwerbehinderung: Strengere Maßstäbe beim GdB in 2026 können zum Risiko werden
Wer 2026 einen Antrag auf (Neu-)Feststellung oder Erhöhung des Grades der Behinderung stellt, erlebt oft eine Überraschung: Die Diagnose-Liste, die jahrelang „gereicht“ hat, überzeugt plötzlich nicht mehr. In der Akte stehen Befunde, Facharztbriefe, Medikamentenpläne – und trotzdem fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet.
Der Grund liegt nicht in einem pauschalen „Runterstufen“, sondern in neuen, verbindlichen Bewertungsgrundsätzen, die in der Praxis konsequenter angewendet werden und deutlich mehr funktionelle Begründung verlangen.
Wichtig ist eine Klarstellung: Die maßgeblichen Änderungen gelten nicht erst „ab 2026“. Die sechste Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung wurde am 2. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 3. Oktober 2025 in Kraft getreten. 2026 ist jedoch das Jahr, in dem die neue Logik in den Verfahren flächig sichtbar wird – vor allem, weil Anträge, Verlängerungen, Überprüfungen und Änderungsbegehren nach den aktualisierten Grundsätzen abgearbeitet werden. (recht.bund.de)
Was sich geändert hat – und warum das Verfahren „strenger“ wirktDie Reform greift vor allem dort an, wo viele Betroffene die größte Unsicherheit haben: bei den allgemeinen Regeln, wie ein GdB zu begründen ist, wie Heilungsbewährung berücksichtigt wird und wie der Gesamt-GdB gebildet wird. In der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung wurde Teil A neu gefasst und heißt nun „Gemeinsame Grundsätze“.
Überarbeitet wurden insbesondere die Vorbemerkung sowie die Punkte zu GdB/GdS, Heilungsbewährung und Bildung des GdB bei mehreren Gesundheitsstörungen. (rehadat-statistik.de)
Der entscheidende Perspektivwechsel: Der GdB wird ausdrücklich als Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe verstanden – unabhängig von der Ursache der Gesundheitsstörung. Die Neufassung nimmt Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention und die WHO-Systematik (ICD und ICF). Damit wird in den Verfahren stärker eingefordert, was Betroffene im Alltag und im Erwerbsleben tatsächlich nicht mehr schaffen – und wie dauerhaft diese Grenzen sind.
Das wirkt in vielen Fällen strenger, weil „Diagnose allein“ als Begründung nicht mehr trägt, ohne dass die Reform automatisch eine generelle Absenkung vorgibt. (bih.de)
Teilhabe statt Diagnose: Was Behörden 2026 häufiger sehen wollenIn der Praxis läuft es zunehmend auf dieselbe Kernfrage hinaus: Welche dauerhaften Beeinträchtigungen liegen vor – und welche Folgen haben sie für eine gleichberechtigte Teilhabe? Ärztliche Unterlagen sind weiterhin wichtig, aber nicht als „Sammlung von Diagnosen“, sondern als Nachweis von Einschränkungen.
Konkret heißt das: Was im Antrag überzeugt, sind nachvollziehbare Grenzen. Dazu gehören etwa eine realistische Geh- oder Stehstrecke, die Frage, ob Treppen ohne Pause möglich sind, wie lange Konzentration am Stück gelingt, ob Tätigkeiten wegen Schmerzen, Luftnot, Erschöpfung oder Überforderung abgebrochen werden müssen, wie häufig Ausfälle auftreten und ob im Haushalt, bei der Selbstversorgung oder bei Wegen regelmäßig Hilfe erforderlich ist.
Genau diese Übersetzung vom Befund zur Lebensrealität wird zur entscheidenden Grundlage der Bewertung. (reha-recht.de)
Ein kurzer Realitätscheck aus vielen Verfahren: Wer „alles irgendwie geht“ formuliert, obwohl es nur unter Schmerzen, mit langen Erholungszeiten oder mit Hilfen funktioniert, schwächt den eigenen Antrag. Wer dagegen beschreibt, was ohne Unterstützung nicht mehr zuverlässig gelingt, liefert der Behörde die Kriterien, die sie prüfen muss.
Gesamt-GdB: Warum mehrere Leiden nicht automatisch zu „mehr GdB“ führenEin Punkt, der 2026 in Bescheiden besonders sichtbar wird, ist die Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Gesundheitsstörungen. Die Grundsätze betonen: Es wird nicht rechnerisch addiert, sondern gesamthaft gewürdigt. Zusätzliche Gesundheitsstörungen erhöhen den Gesamt-GdB nur dann, wenn sie die Teilhabebeeinträchtigung tatsächlich verstärken, also in Wechselwirkung zu einer deutlich schwereren Gesamtsituation führen. (bih.de)
Das lässt sich an einem typischen „Kipp-Punkt“ erklären: Nicht jede zusätzliche Diagnose verändert die Alltagsfähigkeit. Wenn aber mehrere Einschränkungen zusammen dazu führen, dass Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration oder Mobilität gleichzeitig wegbrechen, kann genau diese Wechselwirkung entscheidend werden – nur muss sie als Gesamtbild plausibel werden, statt als bloße Liste nebeneinander zu stehen.
Heilungsbewährung und Änderungsanträge: Das unterschätzte RisikoBesondere Vorsicht ist 2026 bei Änderungsanträgen geboten. Die neuen Grundsätze behandeln die Heilungsbewährung systematisch und teilhabeorientiert. Das kann dazu führen, dass nach Ablauf von Heilungsbewährungszeiten stärker darauf geschaut wird, was funktionell dauerhaft bleibt. (reha-recht.de)
Noch wichtiger: Ein Änderungsantrag ist keine Einbahnstraße. Wer eine Höherstufung beantragt, setzt regelmäßig eine erneute Prüfung des gesamten Gesundheitszustands in Gang. In der Folge kann der bisherige GdB nicht nur steigen, sondern auch sinken – bis hin zum Wegfall von Voraussetzungen, die Betroffene für Nachteilsausgleiche oder Schutzrechte brauchen. Diese Möglichkeit wird in der fachlichen Einordnung ausdrücklich thematisiert. (bih.de)
Wichtig zur Einordnung: Bestehende Feststellungen werden nicht automatisch bei allen Betroffenen „neu aufgerollt“. Kritisch wird es vor allem dann, wenn ein neuer Antrag gestellt wird, eine Überprüfung angestoßen wird oder sich die Behörde ohnehin mit dem Status befassen muss. Dann entscheidet die Aktenlage nach den aktuellen Grundsätzen.
Bitte beachten: Ein Änderungsantrag kann zu einer vollständigen Neubewertung führen. Wer von einem bestimmten GdB abhängig ist, sollte das Verfahren wie eine finanzielle Entscheidung behandeln – insbesondere, wenn ein Rentenplan, arbeitsrechtlicher Schutz oder steuerliche Entlastungen daran hängen.
Wenn der GdB wackelt, wackeln Rechte: Rente, Job, SteuernDie Folgen einer Herabstufung sind selten nur Theorie. Entscheidend ist häufig die Schwelle: Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor, und an diese Eigenschaft knüpfen in der Praxis verschiedene Nachteilsausgleiche und Schutzmechanismen an. Fällt die Feststellung darunter, kann sich der rechtliche und finanzielle Spielraum spürbar verändern.
Beim Übergang in den Ruhestand wird das relevant, weil viele Betroffene ihre Planung an der Schwerbehinderteneigenschaft ausrichten. Im Arbeitsleben kann der besondere Kündigungsschutz eine zentrale Rolle spielen, wenn Konflikte im Betrieb eskalieren oder Umstrukturierungen anstehen. Und steuerlich gilt: Nachteilsausgleiche sind typischerweise an festgestellte Werte gebunden – eine Absenkung kann schneller im Geldbeutel ankommen, als viele erwarten.
Ein kurzer Hinweis zur Orientierung: GdB und Merkzeichen sind nicht dasselbe. Der GdB beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung, Merkzeichen stehen für konkrete Nachteilsausgleiche. In der Praxis greifen beide Ebenen ineinander, aber sie folgen nicht automatisch derselben Logik.
Wie Betroffene 2026 ihre Chancen erhöhen – ohne in die Herabstufungsfalle zu laufenDie neue Logik zwingt nicht zu „mehr Papier“, sondern zu besserer Passung. Ein tragfähiger Antrag funktioniert meist dann, wenn drei Ebenen zusammenpassen: erstens eine realistische funktionelle Beschreibung, zweitens aktuelle Unterlagen, die diese Einschränkungen tragen, und drittens – bei mehreren Leiden – eine nachvollziehbare Darstellung der Wechselwirkungen.
Wer über einen Änderungsantrag nachdenkt, sollte vorab prüfen, ob die Aktenlage wirklich stabil ist. Riskant wird es vor allem dann, wenn Befunde veraltet sind, Heilungsbewährungszeiträume auslaufen oder die Angaben im Antrag nicht zum bisherigen Verlauf passen. Dann liefert man der Behörde Ansatzpunkte, die eine Herabstufung wahrscheinlicher machen – mit Folgen, die sich später oft nur schwer korrigieren lassen.
Einordnung: Differenzierter – und für Unvorbereitete härterDie Reform ist keine kosmetische Anpassung. Sie verschiebt die Begründungslast: weg von der Diagnose als Ticket, hin zur nachvollziehbaren Darstellung der Teilhabefolgen. Genau deshalb wirkt die Praxis 2026 vielerorts strenger. Gleichzeitig eröffnet sie eine faire Chance für Betroffene, deren Einschränkungen im Alltag massiv sind, aber bislang in Diagnoseschubladen unterschätzt wurden – vorausgesetzt, die funktionellen Grenzen werden konsistent, konkret und belegbar beschrieben.
Quellen (Auswahl)- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sechste-verordnung-zur-aenderung-der-versorgungsmedizin-verordnung.html - Bundesgesetzblatt / recht.bund.de: Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (BGBl. 2025 I Nr. 228)
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/228/VO.html - BIH: Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung – Inkrafttreten 03.10.2025, Teilhabeorientierung, ICD/ICF, UN-BRK
https://www.bih.de/bih/aktuelle-meldungen/detail/aenderungen-der-versorgungsmedizin-verordnung-sind-mit-wirkung-zum-3-oktober-2025-in-kraft/ - DVfR / reha-recht.de: Versorgungsmedizin-Verordnung geändert – Teilhabeorientierung gestärkt (Einordnung)
https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/versorgungsmedizin-verordnung-geaendert-teilhabeorientierung-gestaerkt - REHADAT: Neue Fassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Überblick)
https://www.rehadat-statistik.de/news/Neue-Fassung-der-Versorgungsmedizinischen-Grundsaetze/ - Buzer: Änderungsüberblick / konsolidierte Darstellung
https://www.buzer.de/gesetz/17128/index.htm
Der Beitrag Schwerbehinderung: Strengere Maßstäbe beim GdB in 2026 können zum Risiko werden erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Die Gasspeicher leeren sich: Uns trennt noch eine Kälteperiode von der Notstandssituation, von Fritz Vahrenholt
https://www.drroyspencer.com/wp-content/uploads/UAH_LT_1979_thru_January_2026_v6.1_20x9-scaled.jpg
Die Gasspeicher leeren sich: Uns trennt noch eine Kälteperiode von der NotstandssituationDer durchschnittliche Gasverbrauch im Winter beträgt in Deutschland 4 TWh Erdgas pro Tag, an kalten Tagen unter -5 °C ca. 5 TWh, an milderen Tagen sinkt er auf 3 TWh.
Der Verbrauch wird gedeckt durch
1. Pipelinegas
2. LNG-Gas
3. Entnahme aus den im letzten Jahr gefüllten Gasspeichern
1.Die Pipeline-Importe belaufen sich zurzeit bei 2,7 TWh. 44% davon kommen aus Norwegen, 24% aus den Niederlanden und 21% aus Belgien/Frankreich. Die letzteren beiden Importe sind LNG-Gas, da sowohl die Niederlande, Belgien als auch Frankreich keine eigenen Erdgasquellen für den Export zur Verfügung haben. Das macht diese Quellen verletzlich, wenn in diesen Ländern eine eigene Knappheit vorliegt. Der Speicherstand in den Niederlanden (5.Februar) liegt bei 22,4%, in Frankreich bei 28,5%.
2. Die aktuellen LNG-Importe in Deutschland belaufen sich auf etwa 0,4- 0,6 TWh pro Tag über die Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Lubmin und Mukran. Sie können zwar auf bis zu 1 TWh hochgefahren werden. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass eine zusätzliche Menge an LNG-Gas in Deutschland mit erheblicher Verzögerung ankommt. Die Belade- und Transportzeit eines LNG-Tankers vom Golf von Amerika nach Brunsbüttel dauert 18 Tage.
3. Die Entnahme von Erdgas aus den deutschen Speichern betrug im Januar etwa 0,4 bis 1 TWh je nach Kältesituation. Diese Batterie für den Winter läuft langsam aber sicher leer. Der aktuelle Füllgrad der Speicher liegt bei 29%. Diese Menge ist im Prinzip auch entnehmbar. Das entscheidende Problem ist aber, daß mit sinkendem Füllstandsgrad auch der Druck sinkt und somit die Entnahmeleistung des Speichers abnimmt, wie der sehr gute Übersichtsartikel zur Versorgungssicherheit von Markus Schall beschreibt.
Schon unterhalb eines Füllstandsgrades von 50% geht die Entnahmerate (Gas pro Stunde) auf Grund des geringeren Druckes zurück. Bei 35% Füllstandsgrad ist die Entnahmerate bereits um 22% gesunken. Darunter sinkt sie dann stärker als linear ab. Unterhalb von 20% ist die Entnahmerate so stark gesunken, daß die Speicher keine Nachfragespitzen mehr abdecken können, was zu einem Risiko von Versorgungsengpässen in einer Kaltwetterlage führen kann.
Die meteorologische Situation in den nächsten 14 Tagen wird zunächst von leicht ansteigenden Temperaturen bis zum 12.2. gekennzeichnet, um danach möglicherweise erneut in eine deutliche, bundesweite Frostperiode zurückzufallen. Kommt es zu dieser Entwicklung wird Ende Februar die 20% Marke des Füllstands deutscher Gasspeicher unterschritten.
Nach der Gasnotfallverordnung von Minister Habeck sind folgende Kriterien für die Beurteilung einer Gasnotfalllage heranzuziehen:
„- Als kritisch wird die Lage eingestuft, wenn die prognostizierte Durchschnittstemperatur der kommenden sieben Tage min. zwei Grad Celsius unter dem Durchschnitt der vorherigen vier Jahre liegt“
„- Als kritisch wird die Lage eingestuft, wenn der Füllstand unter den Speicherpfad fällt, der auf das 40%-Niveau am 01. Februar des jeweiligen Jahres führt.“
Beide Kriterien sind seit dem 1. Februar erfüllt. Es ist schon erstaunlich, dass die Bundesnetzagentur bei einem Speicherstand von unterhalb 30% immer noch abwiegelt und erklärt : „Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein.“
Aber man versucht sich durchzumogeln und hofft auf eine Erwärmung in den nächsten vier bis sechs Wochen. Und wieder einmal stehen Landtagswahlen in Baden-Württemberg vor der Tür.
Nach Ausrufung einer Notfallstufe muss die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen, um die Versorgung von Haushalten und öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Das kann dann nur noch durch Abschalten von Industrie-und Gewerbebetrieben erfolgen. Sollte es dazu kommen, wäre das ein Alptraum für die deutsche Energiepolitik:ein Resultat des Versagens. Der schon angeschlagene Investitionsstandort Deutschland würde nachhaltig beschädigt.
Warum sind wir in eine solche Situation geraten ? Zum einen haben Gaseinkäufer und die Politik wohl die vier letzten milden Winter in die Zukunft fortgeschrieben. In einer allgemeinen Wahrnehmung einer Klimakatastrophe kommen sehr kalte Winter offenbar nicht mehr vor.
Zusätzlich ist aber seit dem 1. 1. 25 die Versorgung Osteuropas mit russischem Erdgas reduziert worden, da die Ukraine den Transit des Gases zu diesem Datum gestoppt hat. Die Versorgung über die einzig noch verbliebene, über die Türkei verlaufende Turkstream-Pipeline reicht aber nicht aus, so dass das deutsche Gasnetz auch die Nachbarn Österreich, Tschechien und indirekt die Slowakei versorgt. Über die Slowakei und Polen erhält die Ukraine Gas in Umkehrung der bisherigen Fließrichtung (reverse Flow). Die gesamte Exportmenge ist mit 1TWh täglich erheblich und liegt in der Höhe der täglichen Entnahme aus den deutschen Gasspeichern. Die Grafik zeigt den Anstieg der Exporte aus Deutschland seit der Schließung der Transgas-Pipeline aus der Ukraine.
Quelle: Bundesnetzagentur
Quelle: Bundesnetzagentur
Wie immer sich die Erdgasversorgung in den nächsten 3 Wochen entwickelt, es gäbe einen guten Anlaß, die politische Debatte über die eigene Erdgasversorgung durch Schiefergas aus der norddeutschen Tiefebene zu eröffnen. Dort lagert ausreichend preiswertes Erdgas für die nächsten 30 Jahre. Die Förderung von Erdgas aus 1000 m tiefen Gesteinsschichten ist seit 2017 durch Bundesgesetz verboten (Fracking-Verbot).
Der Beitrag Die Gasspeicher leeren sich: Uns trennt noch eine Kälteperiode von der Notstandssituation, von Fritz Vahrenholt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Ein Monat nach dem 29.-Januar-Abkommen: Integration auf Bewährung
Ein Monat nach dem am 29. Januar unterzeichneten Abkommen zwischen den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) und der syrischen Übergangsregierung ist die Bilanz widersprüchlich. Das Abkommen stoppte eine Eskalation, die Anfang Januar einen offenen Krieg gegen Nordostsyrien einzuleiten drohte. Doch zentrale Konfliktpunkte sind weiterhin ungelöst, allen voran die Belagerung von Kobanê und die fehlende verfassungsrechtliche Absicherung kurdischer Rechte.
Der Weg zum 29. Januar
Das Jahr 2025 war für Rojava ein Jahr systematischer Destabilisierung. Die Vereinbarungen vom 10. März und 1. April, die eine Integration in gesamtstaatliche Strukturen vorsahen, wurden mehrfach verletzt. Milizen unter Führung der in Damaskus herrschenden Hayat Tahrir al-Sham (HTS), politisch flankiert und militärisch unterstützt von der Türkei, intensivierten ihre Angriffe.
Im Januar 2026 erreichte die Konfrontation einen neuen Höhepunkt. Bei einem trilateralen Treffen am 5. Januar in Paris gaben die Delegationen von Israel und den USA der syrischen Übergangsregierung grünes Licht für den Krieg gegen die Selbstverwaltung. Er begann einen Tag später in den mehrheitlich kurdisch bewohnten Vierteln Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo und weitete sich in den nächsten Wochen auf Dair Hafir, Tabqa, Raqqa und Deir ez-Zor aus.
Am 19. Januar kam es in Damaskus zu einem entscheidenden Gespräch zwischen dem QSD-Generalkommandanten Mazlum Abdi, der Außenbeauftragten der Selbstverwaltung Ilham Ehmed und der syrischen Übergangsregierung. Dort wurde den QSD die Forderung übermittelt, Hesekê und Kobanê zu räumen und die Waffen niederzulegen. Diese Bedingung wurde von der Selbstverwaltung zurückgewiesen.
Als sich die Angriffe Kobanê, Hesekê und Qamişlo näherten, rief die Selbstverwaltung eine allgemeine Mobilisierung aus. Der militärische und gesellschaftliche Widerstand, kombiniert mit wachsendem internationalem Druck, führte schließlich zur Rückkehr an den Verhandlungstisch. Am 27. Januar reisten Mazlum Abdi und Ilham Ehmed erneut nach Damaskus. Zwei Tage später wurde das Abkommen unterzeichnet, am 30. Januar öffentlich verkündet.
Was das Abkommen vorsieht
Der Text umfasst unter anderem einen umfassenden Waffenstillstand, den Austausch von Gefangenen, die Rückkehr Vertriebener, die schrittweise Integration militärischer und administrativer Strukturen und die Zusicherung einer verfassungsrechtlichen Garantie kurdischer Rechte. Damit wurde erstmals ein Rahmen formuliert, der über eine bloße Waffenruhe hinausgeht.
Erste Schritte, aber keine Symmetrie
In den ersten Wochen nach der Unterzeichnung wurden durchaus Schritte eingeleitet:
Am 2. und 3. Februar trafen Konvois der Allgemeinen Sicherheitskräfte aus Daraa in Hesekê und Qamişlo ein. Über 200 Personen wurden entsandt, darunter technisches Personal zur Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitskräften Asayîş. Am 4. Februar wurde der Kurde Nûredîn Îsa Ehmed zum Gouverneur von Hesekê ernannt. In der Folge zogen sich militärische Einheiten in der Cizîrê-Region aus Stadtzentren zurück.
Außerdem wurden strategische Punkte wie Flughäfen und Ölfelder in den Integrationsprozess einbezogen. In Çelebiyê bei Kobanê sowie in der Şêxler-Region wurden gemeinsame Kontrollpunkte eingerichtet. Auch die Rückkehr von Familien aus Efrîn begann: Mehr als 400 Familien sollten in erste Konvois aufgenommen werden. Doch Eigentumsrückgaben, Sicherheitsgarantien und langfristige Schutzmechanismen bleiben unklar.
Kobanê: Der Lackmustest des Abkommens
Der zentrale Prüfstein bleibt jedoch die seit dem 20. Januar andauernde Belagerung von Kobanê. Rund 600.000 Menschen sind direkt oder indirekt betroffen. Zugänge zur Stadt sind eingeschränkt, humanitäre Lieferungen blockiert. Etwa 200.000 Menschen befinden sich in temporären Sammelunterkünften an über 70 Standorten. Diese Blockade widerspricht nicht nur dem Geist des Abkommens, sie untergräbt dessen Glaubwürdigkeit. Sie nährt Zweifel daran, ob Damaskus bereit ist, den Integrationsprozess als partnerschaftliches Projekt zu gestalten oder ihn unter militärischem Druck zu erzwingen.
Die Verfassungsfrage als Kernproblem
Noch schwerer wiegt die fehlende Umsetzung der verfassungsrechtlichen Garantien. Solange die Rechte der Kurd:innen nicht institutionell abgesichert sind, bleibt jede Integration reversibel. Ohne klare juristische Verankerung sind Selbstverwaltungsstrukturen politisch abhängig vom jeweiligen Kräfteverhältnis in Damaskus. Genau hier entscheidet sich die strategische Tragweite des Abkommens.
Regionale Dynamik und externer Einfluss
Hinzu kommt die geopolitische Dimension. Die Türkei betrachtet jede Form kurdischer Errungenschaften als strategische Bedrohung. HTS und andere Milizen agieren nicht im politischen Vakuum. Gleichzeitig sind internationale Akteure bemüht, Syrien zu stabilisieren, allerdings ohne klare Garantie für föderale Strukturen. Rojava befindet sich damit in einem Spannungsfeld zwischen militärischer Realität, diplomatischer Integration und strategischem Misstrauen.
Ein Wendepunkt, aber kein Durchbruch
Das 29.-Januar-Abkommen ist somit kein Durchbruch, es ist ein Prozess auf Bewährung. Es hat die unmittelbare Eskalation gestoppt und einen politischen Kanal geöffnet – und es hat gezeigt, dass Rojava nicht militärisch zu eliminieren ist. Ob daraus eine dauerhafte politische Lösung entsteht oder nur eine strategische Zwischenphase, hängt davon ab, ob Damaskus bereit ist, kurdische Selbstverwaltung nicht als Sicherheitsproblem, sondern als Bestandteil eines pluralen Syriens anzuerkennen. Die kommenden Monate werden entscheiden, ob die Integration auf Augenhöhe erfolgt, oder ob sich die Geschichte gebrochener Vereinbarungen wiederholt.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/unser-ziel-war-es-ein-massaker-an-unserer-bevolkerung-zu-verhindern-50085 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-lehre-aus-aleppo-die-schonungslose-realitat-einer-neuen-epoche-49678 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nrls-bericht-1-200-zivilist-innen-bei-angriffen-auf-kurd-innen-getotet-50434 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kobane-seit-31-tagen-unter-schwerer-belagerung-50373
Warnung vor humanitärer Krise: Tausende Gefangene in Iran in akuter Gefahr
Die Lage politischer Gefangener im Iran spitzt sich nach Angaben des Komitees zur Freilassung politischer Gefangener dramatisch zu. In einem aktuellen Bericht warnt das Gremium vor einer drohenden humanitären Katastrophe, insbesondere im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran. Demnach sei die Verwaltung des Gefängnisses im Zuge des israelisch-amerikanischen Angriffskrieges faktisch zusammengebrochen. Personal habe seine Posten verlassen, organisatorische Strukturen seien außer Kraft gesetzt und Hafträume verschlossen worden. Tausende Gefangene befänden sich dadurch in einer Situation akuter Unsicherheit.
Versorgung offenbar unterbrochen
Besonders alarmierend seien Berichte über die Einstellung der Essensausgabe und die Schließung der Gefängniskantinen. Zudem sei der Kontakt der Gefangenen zur Außenwelt weitgehend unterbrochen worden. Der Zugang zu Trinkwasser, medizinischer Versorgung und grundlegender Hygiene sei nicht mehr gewährleistet. Nach Einschätzung des Komitees bringt diese Situation das Leben tausender Gefangener in unmittelbare Gefahr. Die Organisation spricht von einer „ernsten und akuten Bedrohung“ für die Gefangenen.
Appell an internationale Öffentlichkeit
Das Komitee ruft internationale Menschenrechtsorganisationen sowie die Öffentlichkeit dringend zum Handeln auf. Gefordert werden die sofortige und kontinuierliche Versorgung aller Gefangenen mit Lebensmitteln, Wasser und medizinischer Betreuung. Ebenso müsse die Kommunikation mit Angehörigen unverzüglich wiederhergestellt werden. Darüber hinaus verlangt das Gremium eine unabhängige Untersuchung der Haftbedingungen durch internationale Kontrollinstanzen. Angesichts der kriegsbedingten Lage in Iran drohe sonst eine weitere Eskalation mit unabsehbaren Folgen für die Gefangenen.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/inhaftierte-frauen-in-evin-warnen-vor-imperialen-befreiungsillusionen-46812 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/kampagne-meldet-uber-300-hinrichtungen-im-februar-in-iran-50340 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/amnesty-israelische-angriffe-auf-evin-gefangnis-als-kriegsverbrechen-untersuchen-47205
Solidaritätskonzert für Rojava in Heidelberg
Mit einem großen Solidaritätskonzert im Heidelberg Congress Center haben am Samstagabend rund 1.500 Menschen ihre Unterstützung für die Selbstverwaltung von Rojava zum Ausdruck gebracht. Der Saal war vollständig gefüllt, zahlreiche Besucherinnen und Besucher verfolgten das Programm im Stehen.
Organisiert wurde die Veranstaltung vom Kurdischen Gesellschaftszentrum Heidelberg-Mannheim mit Unterstützung mehrerer kurdischer Unternehmer aus den vier Teilen Kurdistans. Die Einnahmen des Abends sollen über den Kurdischen Roten Halbmond (Heyva Sor a Kurdistanê e.V.) humanitären Projekten in Rojava zugutekommen.
Die Veranstaltung begann mit einer Schweigeminute für die Gefallenen von Rojava. Immer wieder hallten während des Abends Rufe wie „Bijî Berxwedana Rojava“ („Es lebe der Widerstand von Rojava“) und „Yek e, yek e, Kurdistan yek e“ („Kurdistan ist eins“) durch den Saal.
Appell an internationale Solidarität
Cano Yıldız vom Kurdischen Gesellschaftszentrum betonte in seiner Eröffnungsrede, dass Rojava nicht allein stehe. Die Solidarität müsse weiter ausgebaut werden, insbesondere angesichts der anhaltenden militärischen Bedrohungen und der prekären humanitären Lage. Şahin Karaaslan vom Organisationskomitee dankte den Unterstützenden sowie den Sponsoren für ihre Beiträge.
Die Bundestagsabgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) hob hervor, dass die Entwicklungen in Rojava keine rein regionale Angelegenheit seien. Die dort entstandenen demokratischen Strukturen und Fortschritte im Bereich der Frauenrechte hätten internationale Bedeutung und müssten geschützt werden.
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Bilder aus den belagerten Städten
Ein Videobeitrag informierte über die humanitäre Situation in den seit dem 6. Januar unter Belagerung stehenden kurdischen Städten in Nordostsyrien. Die gezeigten Bilder von Vertreibungen, Zerstörungen und dem Widerstand der Bevölkerung sorgten im Publikum für bewegte Momente. Musikalisch gestaltet wurde der Abend von den Künstlern Xêro Abbas, Hzan Dino und Şivan Perwer. Mit traditionellen und zeitgenössischen Liedern verbanden sie kulturellen Ausdruck mit politischer Solidarität. Die Veranstalter erklärten abschließend, dass weitere Solidaritätsaktionen geplant seien. Ziel sei es, die Unterstützung für Rojava auch in Deutschland langfristig sichtbar und wirksam zu machen.
https://deutsch.anf-news.com/kultur/solidaritat-mit-frauen-in-rojava-benefizkonzert-in-koln-50504 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nrls-bericht-1-200-zivilist-innen-bei-angriffen-auf-kurd-innen-getotet-50434 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/unser-ziel-war-es-ein-massaker-an-unserer-bevolkerung-zu-verhindern-50085
Rente 2026: Diese 5 Zuschüsse bringen Rentnern jeden Monat spürbar mehr Geld
Gemeint sind hier teils echte Zuschüsse rund um die Rente und teils ergänzende Leistungen, die im Alter das verfügbare Einkommen erhöhen. Der entscheidende gemeinsame Nenner: Vieles gibt es nur auf Antrag – und verspätete Anträge kosten häufig dauerhaft Geld.
Viele Rentnerinnen und Rentner lassen jedes Jahr Geld liegen, obwohl ein Anspruch besteht. Der Grund ist fast immer derselbe: Wer nicht beantragt oder falsche Angaben macht, bekommt nichts – und in manchen Fällen gibt es später keine Nachzahlung mehr.
Genau deshalb lohnt es sich, 2026 einmal systematisch zu prüfen, welche Zuschüsse und rentensteigernden Zeiten bei Ihnen überhaupt erfasst sind.
Ein typisches Beispiel: Eine Rentnerin bleibt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil sie knapp nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommt. Den Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragt sie erst ein Jahr später.
Das Geld für die Monate davor ist dann häufig verloren – nicht, weil kein Anspruch bestand, sondern weil der Antrag zu spät kam.
1) Zuschuss zur Krankenversicherung: Für viele nur auf Antrag – und oft ohne RückwirkungWer als Rentner privat krankenversichert ist oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, kann einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten. Das ist besonders relevant, wenn die Krankenversicherungsbeiträge die Rente spürbar belasten.
Entscheidend ist: Dieser Zuschuss kommt nicht automatisch. Pflichtversicherte in der KVdR profitieren in der Praxis von der Mitfinanzierung über die Rentenzahlung, aber freiwillig oder privat Versicherte müssen den Zuschuss grundsätzlich beantragen. Und genau hier liegt der häufigste Fehler: Der Anspruch beginnt typischerweise frühestens mit dem Monat der Antragstellung. Wer spät dran ist, verschenkt Monate.
Für 2026 lässt sich die maximale Zuschusshöhe als Orientierung rechnerisch aus der Systematik ableiten: Hälftiger allgemeiner Beitragssatz (7,3 Prozent) plus hälftiger durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, hälftig also 1,45 Prozent.
Daraus ergibt sich ein Orientierungswert von bis zu 8,75 Prozent der Bruttorente – allerdings begrenzt auf höchstens die Hälfte der tatsächlichen Beiträge/Prämien. In der Praxis bedeutet das: Der Prozentwert ist nicht automatisch die Auszahlung, weil die Deckelung und die individuelle Beitragshöhe häufig entscheidend sind.
Wer den Antrag zu spät stellt, verliert häufig Monat für Monat Geld – ohne spätere Korrektur.
2) Wohngeld 2026: Viele Rentner haben Anspruch – vor allem mit Grundrentenzeiten-FreibetragWohngeld ist keine Sozialhilfe, sondern ein eigenständiger gesetzlicher Anspruch, wenn Einkommen, Miete beziehungsweise Belastung und Haushaltsgröße in den Rahmen passen. Gerade Rentnerhaushalte übersehen Wohngeld, weil sie ihre Rente als „zu hoch“ einschätzen oder das Thema mit Grundsicherung verwechseln.
Ein entscheidender Hebel ist der Freibetrag bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten nach § 17a Wohngeldgesetz. Dann bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente bei der Wohngeldberechnung außen vor. Das kann den Wohngeldanspruch deutlich erhöhen oder überhaupt erst ermöglichen.
Wichtig ist aber: Die 33 Jahre ersetzen nicht die Wohngeld-Voraussetzungen, sie verbessern nur die Berechnung – wenn der Wohngeldanspruch dem Grunde nach besteht. Und auch hier gilt: Ohne Antrag keine Zahlung. Zuständig ist die Wohngeldbehörde vor Ort.
Wer den Anspruch prüfen will, sollte sich nicht von Bauchgefühl leiten lassen. Die Berechnung hängt unter anderem an der Mietstufe der Gemeinde, der Haushaltsgröße und dem Gesamteinkommen. Gerade die Mietstufe sorgt dafür, dass zwei identische Renten in zwei Kommunen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Wer Grundrentenzeiten geltend machen will, sollte zudem sicherstellen, dass diese Zeiten im Rentenkonto vollständig erfasst sind – denn nur dann kann der Freibetrag in der Wohngeldberechnung überhaupt greifen.
Wer Wohngeld nicht beantragt, bekommt auch bei Anspruch keinen Cent – und verschenkt oft über Jahre Geld.
3) Lastenzuschuss: Eigentümer sind nicht automatisch ausgeschlossenWer im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung wohnt, kann statt Mietzuschuss unter Umständen einen Lastenzuschuss erhalten. Viele Eigentümer gehen davon aus, Wohngeld sei „nur für Mieter“. Das stimmt so nicht.
Beim Lastenzuschuss prüft die Wohngeldbehörde die Belastungen im Rahmen des Wohngeldrechts. In der Praxis zählen dabei typischerweise bestimmte laufende Kosten und Belastungen rund ums selbstgenutzte Wohneigentum, etwa Finanzierungskosten im zulässigen Rahmen und regelmäßig anfallende Bewirtschaftungs- und Betriebskosten.
Wichtig ist aber: Nicht jede Kreditrate wird automatisch 1:1 anerkannt, und die genaue Berücksichtigung hängt von den wohngeldrechtlichen Regeln und der individuellen Konstellation ab. Auch hier gilt: Der Anspruch entsteht grundsätzlich erst ab Antragstellung. Wer zu spät beantragt, verliert zumindest die Monate davor.
Viele Eigentümer verzichten auf Geld, weil sie fälschlich glauben, Wohngeld sei für sie tabu.
4) Pflege-Entlastungsbudget: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr – aber nur mit sauberer BeantragungDieses Plus läuft nicht über die Rentenkasse, kann aber die finanzielle Situation im Alter erheblich entlasten. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Dazu kommt weiterhin der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro.
In der Praxis scheitert die Ausschöpfung häufig an Formalien: fehlende Nachweise, falsche Abrechnung, verspätete Anträge. Wer Pflege organisiert oder Angehörige entlastet, sollte vor der Beauftragung klären, ob ein Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet oder ob zunächst gezahlt werden muss und anschließend eine Erstattung erfolgt.
Leistungen sollten dokumentiert und Nachweise vollständig eingereicht werden, weil Erstattungen regelmäßig nur bei korrekter Beantragung und Abrechnung laufen.
Ohne Nachweise und saubere Abrechnung bleibt das Budget auf dem Papier – und die Entlastung kommt nicht an.
5) Kindererziehungszeiten und Kontenklärung: Dauerhaft höhere Rente nur, wenn Zeiten im Konto stehenKindererziehungszeiten erhöhen die Rente unmittelbar, weil sie als rentenrechtliche Zeiten Entgeltpunkte bringen können. Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 30 Monate berücksichtigt, für ab 1992 geborene Kinder 36 Monate. Das Problem: Was nicht im Versicherungskonto steht, wirkt nicht rentensteigernd.
Darum ist die Kontenklärung für viele der wichtigste Schritt überhaupt. Wer den Versicherungsverlauf nie geprüft hat, findet dort nicht selten Lücken – bei Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Ausbildungszeiten oder Beschäftigungen. Diese Lücken führen zu einer dauerhaft niedrigeren Rente, obwohl die Voraussetzungen eigentlich erfüllt wären. Wer nachmeldet, kann die Rente oft spürbar verbessern.
Wichtig für 2026 ist außerdem der Blick auf politische Debatten: Die sogenannte „Mütterrente III“ ist nach dem derzeit veröffentlichten Zeitplan kein „2026-Plus“. Nach aktuellem Stand soll sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und erst ab 2028 ausgezahlt werden. Für 2026 ist das deshalb vor allem ein Ausblick, nicht die Grundlage für einen sofortigen Rentenanstieg.
Jede nicht erfasste Zeit senkt die Rente dauerhaft – Kontenklärung ist oft der schnellste Weg zu mehr Entgeltpunkten.
Was viele zusätzlich übersehen: Grundrente und Zuschläge bei HinterbliebenenrentenNeben den fünf typischen Hebeln gibt es weitere Ansprüche, die oft erst nach Prüfung sichtbar werden. Dazu zählt der Grundrentenzuschlag bei langjähriger Versicherung: Er hängt an Grundrentenzeiten und weiteren Voraussetzungen, wird im Rentenverfahren berücksichtigt, steht aber nur dann korrekt im Bescheid, wenn die rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungskonto vollständig und richtig erfasst sind.
Ähnlich ist es bei Hinterbliebenenrenten: Auch dort können Bestandteile der Berechnung davon abhängen, ob Zeiten und Daten vollständig vorliegen. Auch „automatische“ Zuschläge sind nur so richtig wie die Daten, die im Rentenkonto stehen.
So sichern Sie sich 2026 Ihr Renten-Plus – ohne typische FehlerBeginnen Sie mit dem, was schnell den größten Effekt hat: Prüfen Sie, ob Sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind und ob der Zuschuss zur Krankenversicherung beantragt wurde. Danach lohnt der Wohngeld-Check – insbesondere, wenn Grundrentenzeiten vorliegen oder wahrscheinlich sind.
Parallel sollten Sie den Versicherungsverlauf durchgehen, fehlende Zeiten nachmelden und sich nicht darauf verlassen, dass „die Behörde das schon merkt“. Bei Pflegeleistungen gilt: Vorab Abrechnungsweg klären, Nachweise sichern, Erstattung sauber beantragen.
Wer 2026 Bescheide prüft, Anträge stellt und Kontodaten bereinigt, erhöht sein verfügbares Einkommen im Alter – oft ohne neue Leistung „zu beantragen“, sondern nur durch richtiges Geltendmachen.
Quellen- Deutsche Rentenversicherung: Zuschuss zur Krankenversicherung (Antrag, Voraussetzungen, Systematik)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250402-zuschuss-krankenversicherung.html - Bundesanzeiger / Bekanntmachung: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %)
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/oUJYVk8GYRXybnb9Y4h/content/oUJYVk8GYRXybnb9Y4h/BAnz%20AT%2010.11.2025%20B7.pdf - Gesetze im Internet: § 17a WoGG (Freibetrag bei Grundrentenzeiten)
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__17a.html - Bundesministerium für Gesundheit: Gemeinsamer Jahresbetrag ab 1.7.2025 (3.539 Euro) und Entlastungsbetrag
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-zum-1-juli-in-der-pflege - Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten (30/36 Monate)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html - Deutsche Rentenversicherung: FAQ zur Mütterrente III (Zeitplan 2027/2028)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Muetterrente_KEZ/KEZ_Muetterrente-III.html
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„Keine Angst, mein Mullah tut doch nix!“ Naivität oder bewusstes Wegschauen?
Eine iranische Rakete schlägt in Bahrain ein, die Explosion erzeugt eine gewaltige Rauchsäule. Und was macht das ZDF, welches doch erst nach seinem KI-Skandal kürzlich Besserung gelobt hat, aus dieser Meldung? Es bebildert eine iranische Agenturmeldung damit, welche einen israelischen Raketenangriff auf eine Mädchenschule zeigen soll. Auch ein Video von 2014, das tatsächlich einen Terroranschlag […]
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Bürgergeld: Jobcenter dürfen Miete langfristig deckeln – Urteil sorgt für Unsicherheit
Das Jobcenter darf einer alleinerziehenden Mutter und ihren zwei Kindern nach einem nicht erforderlichen Umzug die Kosten der Unterkunft (KdU) langfristig begrenzen, im konkreten Fall um 148 Euro pro Monat und über Jahre.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat dazu klargestellt: Eine zeitliche Befristung dieser Begrenzung ist in § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II nicht ausdrücklich vorgesehen. (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2024, Az. S 5 AS 2352/22)
Entscheidungsbesprechung mit dem Sozialrechtsexperten Detlef Brock.
Worum es im Fall gingDer Umzug der Klägerinnen wurde vom Gericht als nicht erforderlich bewertet. Folge: Das Jobcenter durfte die KdU auf das bisherige Niveau begrenzen, obwohl die neue Wohnung als solche nicht zwingend unangemessen sein musste.
Rechtlicher Maßstab: Erforderlichkeit eines Umzugs in zwei SchrittenDie Prüfung, ob ein Umzug erforderlich ist, ist nach der im Text dargestellten Linie zweistufig.
Erstens ist zu klären, ob der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.
Zweitens ist zu prüfen, ob die Kosten der gewählten neuen Wohnung im Lichte dieser Erforderlichkeit als angemessen erscheinen.
Eine Beschränkung auf die bisherigen KdU und Heizkosten kommt von vornherein nicht in Betracht, wenn der Umzug in eine andere Wohnung notwendig ist, also wenn die bisherige Wohnung den Unterkunftsbedarf als Teil der verfassungsrechtlich garantierten Existenzsicherung nicht mehr decken kann.
§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II umfasst nach der zitierten Rechtsprechung aber auch Fälle, in denen ein Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen Gründen erforderlich erscheint (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 2011, Az. B 14 AS 107/10 R).
Warum der Umzug hier nicht als erforderlich anerkannt wurdeEine zwingende Umzugsnotwendigkeit lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Das Gericht sah auch keinen sonstigen Grund, der den Umzug erforderlich gemacht hätte.
- Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen nicht belegt
Die vorgetragenen Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen ließen sich nach Ansicht des Gerichts nicht belegen. Insbesondere war eine Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde unterblieben.
Da die im Verwaltungsverfahren angeführten Störungen aus der Nachbarschaft zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits mehr als vier Jahre zurücklagen, sah das Gericht keine hinreichende Wahrscheinlichkeit mehr, diese Störungen durch Hinzuziehung der damaligen Nachbarschaft in Qualität und Quantität weiter aufzuklären.
- Mängel der Mietwohnung nicht substantiiert
Auch die behaupteten Mängel der Mietwohnung wurden nicht hinreichend substantiiert. Zudem verwies das Gericht darauf, dass zunächst Gewährleistungsansprüche gegenüber der Vermieterin durchzusetzen wären.
- Deutliche Erhöhung der Unterkunftskosten
In die Abwägung floss außerdem die deutliche Erhöhung der Unterkunftskosten ein. Die Bruttokaltmiete stieg von 445 Euro monatlich auf zunächst 528 Euro monatlich, eine Steigerung der Unterkunftskosten um rund 18 Prozent.
Gemessen an der Qualität der vorgetragenen Störungen sei eine solche Kostensteigerung nicht als gerechtfertigt anzusehen. Zudem habe die Klägerin zu 1. nicht vorgetragen, in welchem Umfang nach anderweitigen, günstigeren Wohnungen gesucht worden sei.
§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Keine ausdrückliche Befristung der DeckelungDer Text stellt heraus: § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II enthält keine explizite zeitliche Befristung der Begrenzung der Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug.
Leistungsbeziehende haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit, den Leistungsbezug und damit die Deckelung zu unterbrechen oder zu beenden. In der Praxis kann das jedoch gerade für bestimmte Konstellationen schwer erreichbar sein.
Besonders Alleinerziehende betroffen, Gericht sieht das Problem, kann es aber nicht lösenDas Gericht berücksichtigte im Fall der Klägerin, dass diese als Alleinerziehende auf absehbare Zeit kein bedarfsdeckendes Einkommen durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erzielen könne. Damit ist die Möglichkeit, die Begrenzung durch Beendigung oder Unterbrechung des Leistungsbezugs aufzuheben, praktisch stark eingeschränkt.
Hinzu kommt: Durch die Deckelung der KdU sind die Klägerinnen für einen relevanten Teil der Wohnungen, die das Jobcenter grundsätzlich als angemessen bewertet, faktisch ausgeschlossen. Sie müssen eine Wohnung finden, deren Kosten unter der dynamisierten alten Bruttokaltmiete liegen.
Der Text bringt es zugespitzt auf den Punkt: Je günstiger die Wohnung vor dem nicht erforderlichen Umzug war, desto schwieriger wird das Finden einer neuen Wohnung.
Das wirkt umso schwerer, als ein relevanter Anteil der Personen im SGB II Leistungsbezug, gerade Alleinerziehende, sich um ein oder mehrere minderjährige Kinder kümmern und in eine vergleichbare Lage geraten können.
Gesetzeszweck: Verhinderung missbräuchlicher Ausnutzung der AngemessenheitsgrenzenDer Text betont, dass § 22 Abs. 1 SGB II wiederholt gesetzlichen Änderungen unterlag, ohne dass eine zeitliche Befristung der Deckelung in den Gesetzeswortlaut aufgenommen wurde.
Dies stehe im Einklang mit der Zielrichtung der Regelung, im Text genannt § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der Fassung vom 10.08.2021 sowie § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II in der Fassung vom 16.12.2022. Die Regelung solle verhindern, dass Angemessenheitsgrenzen zulasten des Beklagten und damit der Steuerzahler ausgenutzt werden.
Der Text argumentiert weiter: Eine Befristung auf einige Jahre würde dem möglicherweise nicht ausreichend entgegenwirken. Denn dann könnte der nicht erforderliche Umzug, gerade bei geringen Steigerungen, im Sinne einer Kosten Nutzen Abwägung in Kauf genommen werden, um nach Ablauf der Frist die vollständigen Unterkunftskosten zu erhalten.
Rechtsprechung: Keine klare Befristung, aber Dynamisierung als KorrektivDer Text führt aus, dass sich die obergerichtliche Rechtsprechung zumindest indirekt mit dem Problem befasst hat.
Das Bundessozialgericht habe sich nicht für eine Befristung entschieden (BSG, Urteil vom 17. Februar 2016, Az. B 4 AS 12/15 R).
Für eine Befristung wurden im Text genannt: Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16. Juli 2010, Az. S 82 AS 7352/09; Landessozialgericht Sachsen Anhalt, Urteil vom 20. November 2014, Az. L 4 AS 166/14.
Statt einer Befristung wurde nach der im Text dargestellten Linie die Notwendigkeit einer Dynamisierung unter Berücksichtigung zwischenzeitlich geänderter Mietobergrenzen ausgesprochen. Eine Dynamisierung führt auch im Fall der Klägerinnen jedenfalls zu einer teilweisen finanziellen Entlastung.
Fazit und Weiterentwicklung: Bestätigung durch das LSG NRWDer Text weist darauf hin, dass die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Düsseldorf später vom 19. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein Westfalen bestätigt worden sei: Eine fortgesetzte, jahrelange Deckelung der Kosten der Unterkunft nach einem nicht erforderlichen Umzug sei nicht verfassungswidrig.
Anmerkung des Verfassers: verfassungsrechtliche Bedenken als Meinung und EinordnungNach Auffassung des Sozialrechtsexperten Detlef Brock kann eine dauerhafte Kürzung beziehungsweise Deckelung der Unterkunftskosten wegen fehlender Umzugserforderlichkeit verfassungsrechtlich bedenklich sein, weil sie faktisch wie eine langfristige Belastung wirkt.
Als Argumente werden genannt: Es liege ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff in das Existenzminimum nahe. Zudem fehle eine gesetzliche Regelung, die eine verlässliche Wiedererlangung der vollständigen Unterkunftskosten ermögliche.
Eine zeitlich unbegrenzte und nicht anderweitig kompensierte Unterdeckung des Bedarfs begegne grundrechtlichen Bedenken. Durch die dauerhafte Unterdeckung im KdU Bereich sei der Leistungsempfänger gezwungen, Teile der Regelleistung zur Deckung dieser Kosten einzusetzen.
Auch mit Blick auf die Neue Grundsicherung nach dem SGB II erwartet Brock keine Verbesserung, er bewertet diese Regelung kritisch.
Als redaktionelle Einordnung gegen hartz wird im Text formuliert, dass man die Neue Grundsicherung als problematisch einschätze und eine Totalverweigerung von Leistungen für verfassungswidrig halte. Diese Passage ist kommentierend und als Meinung zu verstehen.
Wichtige Hinweise zu § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II Stand seit 1. Januar 2023§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II in der seit dem 1. Januar 2023 gültigen Fassung des Bürgergeldgesetzes enthält keine explizite zeitliche Befristung für die Deckelung der Wohnkosten nach einem nicht erforderlichen Umzug.
Regelungsinhalt: Satz 6 besagt, dass sich der Bedarf für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug, durch den sich die Aufwendungen erhöhen, auf die bisherigen Aufwendungen beschränkt.
Keine Karenzzeit Anrechnung: Diese Begrenzung gilt inhaltlich unverändert weiter, auch wenn sie mit anderen Regelungen wie der Karenzzeit in Wechselwirkung steht. Sie ist dauerhaft, solange kein erneuter Wohnungswechsel stattfindet, der erforderlich ist oder als solcher anerkannt wird.
Abgrenzung: Die Befristung auf 6 Monate bezieht sich hingegen auf das Kostensenkungsverfahren § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II, nicht auf die Deckelung nach einem Umzug ohne Zusicherung.
Zusammenfassend: Wird die Zusicherung für einen Umzug nicht eingeholt und ist der Umzug nicht erforderlich, bleiben die Kosten dauerhaft auf dem niedrigeren Niveau der alten Wohnung begrenzt § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II.
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Rückkehr aus der Krankschreibung: Bei diesem Gespräch ist Vorsicht geboten
Ein Krankenrückkehrgespräch klingt nach Fürsorge, fühlt sich in der Praxis aber oft wie ein Verhör an. Viele Arbeitgeber nutzen den Termin, um Informationen zu bekommen, die ihnen später im Konfliktfall nützen. Wer unvorbereitet hineingeht, liefert manchmal genau das, was gegen ihn verwendet wird.
Wichtig ist aber auch: Es gibt Rückkehrgespräche, die fair und lösungsorientiert geführt werden. Problematisch wird es dort, wo medizinische Details abgefragt, festgehalten und später „verwertbar“ gemacht werden.
Was ist ein Krankenrückkehrgespräch – und was steckt dahinter?Arbeitgeber führen solche Gespräche häufig nach längerer Arbeitsunfähigkeit, manchmal als „Rückkehrgespräch“, manchmal als Teil des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Offiziell soll es darum gehen, Ausfälle künftig zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren. In der Realität geht es nicht selten um Risikoeinschätzung und Absicherung der Personalakte. Genau deshalb lohnt es sich, den Rahmen zu kennen und von Anfang an beim Arbeitsbezug zu bleiben.
BEM ist nicht dasselbe wie ein normales RückkehrgesprächDas betriebliche Eingliederungsmanagement hat eine klare gesetzliche Zielrichtung: Es soll helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneute Krankheit zu verhindern. Das ist grundsätzlich positiv, aber nur, wenn es wirklich auf Unterstützung ausgerichtet ist. Entscheidend ist, dass ein BEM nicht dazu dient, Diagnosen auszuhorchen oder Kündigungsgründe „vorzubereiten“.
Typisch ist ein BEM-Angebot, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Wichtig: Ein BEM ist in der Praxis nur sinnvoll, wenn Sie es freiwillig mittragen. Sie können ein BEM ablehnen oder später beenden. Das ist kein Freifahrtschein für den Arbeitgeber, Sie dann auszufragen – und es ist auch kein Automatismus, der Sie zu medizinischen Details verpflichtet.
Warum Diagnosen im Gespräch gefährlich werden könnenViele Beschäftigte glauben, nach der Rückkehr sei „alles erledigt“ und Offenheit schade nicht. Genau das kann sich rächen, wenn eine Diagnose beim Arbeitgeber Misstrauen auslöst oder als dauerhafte Einschränkung interpretiert wird.
Besonders bei psychischen Erkrankungen ziehen manche Arbeitgeber vorschnelle Schlüsse und verändern das Verhalten spürbar. Aus einem freundlichen „Wie geht’s Ihnen?“ wird dann schnell eine Prüfung, ob man mit Ihnen noch planen kann. Je mehr Details Sie liefern, desto mehr Interpretationsraum entsteht.
Sie müssen keine Diagnose nennen – und sollten Ausnahmen kennenDie Diagnose ist Privatsache, und in der Regel besteht keine Pflicht, sie im Gespräch offenzulegen. Der Arbeitgeber darf wissen, ob und wie Sie arbeitsfähig sind, nicht aber, welche medizinischen Details dahinterstehen.
Es gibt allerdings Konstellationen, in denen Informationen zur Sicherheit oder Organisation erforderlich werden können, etwa wenn Schutzmaßnahmen nötig sind, weil eine konkrete Gefährdung anderer droht. Auch dann gilt: nicht die Krankengeschichte ausbreiten, sondern nur das mitteilen, was für den Arbeitsplatz zwingend nötig ist.
Wer sachlich bleibt und Grenzen setzt, schützt sich vor unnötigen Risiken.
Der kluge Satz, der oft reichtWenn Sie gefragt werden, was Sie hatten, können Sie knapp und neutral bleiben. Ein Satz wie „Ich bin wieder arbeitsfähig und der behandelnde Arzt begleitet den Prozess“ zieht eine klare Linie, ohne aggressiv zu wirken.
Damit signalisieren Sie Kooperationsbereitschaft, ohne intime Informationen zu liefern. Wenn nachgehakt wird, hilft es, denselben Rahmen zu wiederholen und auf den Arbeitsbezug zurückzuführen: Sie sprechen über Arbeit und Belastbarkeit, nicht über Diagnosen.
Wenn der Arbeitgeber Druck macht: So erkennen Sie die rote LinieProblematisch wird es, wenn Fragen immer konkreter werden und auf Diagnosen, Therapien, Medikamente oder Prognosen zielen. Spätestens dann sollten Sie bremsen, weil aus „Interesse“ schnell eine Dokumentation für später wird.
Rote-Linie-Fragen sind oft nicht nur „Welche Diagnose?“, sondern auch die scheinbar harmlosen Varianten: „Wie groß ist das Rückfallrisiko?“, „Sind Sie psychisch wieder voll belastbar?“, „Welche Medikamente nehmen Sie?“, „Sind Sie austherapiert?“. Auf solche Fragen müssen Sie nicht eingehen. Sinnvoll ist, ruhig zu sagen, dass medizinische Details privat sind und Sie bei arbeitsbezogenen Punkten bleiben.
Sie dürfen das Gespräch unterbrechen, wenn es in eine Richtung läuft, die Ihnen unangenehm ist. Praktisch klug ist meist nicht ein konfrontatives „Ich rede nicht“, sondern ein kontrolliertes Umlenken: „Über Behandlung und Diagnosen spreche ich nicht. Wenn es um die Ausgestaltung der Arbeit geht, können wir das gern klären.“
Achten Sie auf Protokolle, Aktennotizen und Ihre RechteViele unterschätzen, dass Rückkehrgespräche protokolliert oder als Aktennotiz festgehalten werden können. Was dort steht, bleibt und taucht Jahre später plötzlich wieder auf, wenn es um Versetzungen, Leistungsbeurteilungen oder Trennungsentscheidungen geht. Besonders heikel sind Formulierungen, die wie medizinische Bewertungen klingen oder Ihre Aussagen zuspitzen.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben oder das Ihre Aussagen verzerrt. Bitten Sie um eine Kopie zur Prüfung. Wenn eine Darstellung nicht stimmt, sollten Sie eine Korrektur verlangen oder zumindest eine Gegendarstellung für die Akte formulieren. Je weniger medizinische Details in solchen Notizen landen, desto weniger Angriffsfläche entsteht.
Was Sie stattdessen sagen können: Belastbarkeit ohne DiagnoseDer Arbeitgeber darf organisatorisch wissen, ob es Einschränkungen gibt, die die Arbeit betreffen. Sie können deshalb über funktionale Punkte sprechen, etwa über Pausenbedarf, ergonomische Anpassungen, eine vorübergehende Entlastung von bestimmten Tätigkeiten oder eine stufenweise Rückkehr.
Damit bleiben Sie beim Arbeitsbezug, ohne medizinische Interna zu liefern. Das ist der entscheidende Unterschied: Sie beschreiben, was am Arbeitsplatz funktioniert und was nicht, statt zu erklären, warum es medizinisch so ist.
Warum selbst „gut meinende“ Arbeitgeber kippen könnenManche Arbeitgeber starten tatsächlich hilfsbereit und werden erst kritisch, wenn sie etwas hören, das sie verunsichert. Bei psychischen Diagnosen entsteht dann schnell die Vorstellung, Ausfälle könnten wiederkommen und man könne das „nicht kalkulieren“.
Gerade deshalb ist Zurückhaltung oft der bessere Schutz, auch wenn das Gespräch zunächst freundlich wirkt. Wer von Beginn an klar trennt zwischen Arbeitsfähigkeit und Privatsphäre, muss später weniger „zurückrudern“.
Sie dürfen Unterstützung mitnehmen – aber unterscheiden Sie das SettingWenn es einen Betriebsrat, Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung oder eine Vertrauensperson gibt, kann Begleitung helfen, den Rahmen zu halten. Allein die Anwesenheit einer weiteren Person verändert häufig Ton und Inhalt des Gesprächs. Außerdem haben Sie so einen Zeugen, falls später über Inhalte gestritten wird.
Wichtig ist die Unterscheidung: In einem BEM ist die Beteiligung solcher Stellen in der Praxis häufig naheliegend und strukturell vorgesehen, aber grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung. Bei einem normalen Rückkehrgespräch hängt es stärker von betrieblicher Übung, Betriebsvereinbarungen oder dem Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ab. Praktisch sinnvoll ist es, Begleitung frühzeitig anzukündigen und auf eine sachliche Gesprächsatmosphäre zu drängen.
Wenn Sie sich überrumpelt fühlen: Gespräch stoppen und vertagenSie müssen nicht jedes Gespräch „durchziehen“, wenn es kippt. Sie können ruhig sagen, dass Sie bestimmte Fragen erst prüfen möchten und den Termin vertagen wollen. Ein Satz wie „Ich möchte das in Ruhe prüfen und komme darauf zurück“ reicht oft.
Wichtig ist der Arbeitsbezug: Ein Rückkehrgespräch als solches kann zulässig und sinnvoll sein. Heikel wird es dort, wo es in medizinische Details abgleitet. Dann ist es meist klüger, kontrolliert zu stoppen, als im Stress Dinge zu sagen, die Sie später nicht mehr einfangen.
Was Sie vor dem Termin vorbereiten solltenGehen Sie mit einem klaren Ziel hinein: Was brauchen Sie konkret, damit Arbeit wieder stabil klappt? Formulieren Sie zwei bis drei sachliche Punkte, die arbeitsbezogen sind, und bleiben Sie dabei.
Hilfreich ist auch eine innere Leitplanke: Sie sprechen über Arbeitsorganisation, Belastung, Anpassungen und ggf. Übergangslösungen. Über Diagnose, Therapie, Medikamente und Prognosen sprechen Sie nicht.
Was Sie nach dem Gespräch sofort tun solltenNotieren Sie zeitnah für sich, was besprochen wurde und welche Aussagen gefallen sind. Wenn ein Protokoll existiert, lassen Sie es sich geben oder bitten Sie um Zusendung zur Prüfung.
So verhindern Sie, dass später eine Version in der Akte liegt, die Sie so nie gemeint haben. Wenn Formulierungen problematisch sind, reagieren Sie früh – das ist deutlich einfacher, als Jahre später gegen eine Aktennotiz anzulaufen.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zum KrankenrückkehrgesprächMuss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose nennen?
In der Regel nicht, denn medizinische Diagnosen gehören zu Ihrer Privatsphäre. Sie müssen nur das preisgeben, was für die konkrete Arbeitsfähigkeit und die Ausgestaltung der Arbeit nötig ist.
In seltenen Ausnahmefällen können Informationen erforderlich werden, wenn es um Schutzmaßnahmen oder die Sicherheit anderer geht. Wenn Sie unsicher sind, bleiben Sie bei arbeitsbezogenen Einschränkungen statt Krankheitsdetails.
Darf der Arbeitgeber nach Therapie, Medikamenten oder Prognosen fragen?
Fragen kann er vieles, aber Sie müssen darauf nicht antworten, wenn es in den medizinischen Bereich geht. Sinnvoll ist, ruhig auf den Arbeitsbezug zurückzuführen und klarzustellen, dass Details zur Behandlung privat sind. Entscheidend ist, ob Sie arbeitsfähig sind und welche Anpassungen am Arbeitsplatz helfen.
Kann ich eine Begleitung zum Gespräch mitnehmen?
Oft ist das möglich, insbesondere wenn ein Betriebsrat oder eine Vertrauensperson im Betrieb vorhanden ist. Eine Begleitung hilft, den Rahmen zu sichern und später Missverständnisse zu vermeiden.
Beim BEM ist Begleitung häufig leichter zu begründen, bei einem normalen Rückkehrgespräch hängt es stärker von betrieblicher Praxis oder Absprachen ab. Sie sollten es vorab ankündigen und auf eine sachliche Gesprächsatmosphäre drängen.
Was ist, wenn ein Protokoll erstellt wird und ich es unterschreiben soll?
Unterschreiben Sie nichts unter Druck. Bitten Sie um eine Kopie und prüfen Sie, ob Formulierungen Ihre Aussagen verzerren oder medizinische Details enthalten, die Sie nicht in der Akte wollen. Sie können Änderungen verlangen, eine Gegendarstellung formulieren oder die Unterschrift verweigern, wenn das Protokoll nicht stimmt.
Darf ich das Gespräch abbrechen oder vertagen, wenn es unangenehm wird?
Ja, wenn der Ton kippt oder Sie sich überrumpelt fühlen, dürfen Sie das Gespräch stoppen und um einen neuen Termin bitten. Ein kurzer Satz wie „Ich möchte das erst prüfen und komme darauf zurück“ reicht oft. Klug ist, den Grund beim Arbeitsbezug zu lassen: Sie klären organisatorische Fragen zur Arbeit, nicht medizinische Details.
Ein Krankenrückkehrgespräch kann hilfreich sein, wenn es wirklich um Lösungen geht. Es kann aber zur Falle werden, wenn Diagnosen und Prognosen eingesammelt und dokumentiert werden.
Wer sachlich über Arbeit spricht, Diagnosen schützt, Protokolle kontrolliert und bei Druck ruhig stoppt, kommt sicherer zurück als mit „zu viel Ehrlichkeit“.
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Göttingen: Demonstration fordert internationale Anerkennung der Selbstverwaltung
In Göttingen haben am Samstagnachmittag rund 50 Menschen für die internationale Anerkennung der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) demonstriert. Der Protestzug startete am Bahnhof und führte mit Sprechchören und Redebeiträgen durch die Innenstadt bis zum Gänseliesel.
Die Demonstrierenden verwiesen auf das Gesellschaftsmodell, das in Nord- und Ostsyrien während des Syrien-Kries entstanden ist und auf Frauenbefreiung, ökologischen Prinzipien und basisdemokratischen Strukturen basiert. Seit Januar steht die Region im Visier der islamistischen Übergangsregierung in Damaskus. Am 30. Januar wurde zwar ein Abkommen zwischen Damaskus und den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) geschlossen, doch dessen Umsetzung gilt als fragil. Die Kundgebung forderte daher eine internationale Anerkennung der Selbstverwaltung, um Frieden zu sichern und weiteren Angriffen entgegenzuwirken.
Die Aktivistin Ida Steinlau erklärte: „Dass ein Abkommen zustande kam, zeigt die Stärke des gesellschaftlichen Widerstands, der militärisch nicht gebrochen werden konnte. Es zeigt auch die Stärke des Weges des Friedens und der Diplomatie. Doch insbesondere die Sicherung der Frauenbefreiung ist bislang nicht ausreichend verankert. Es braucht diplomatischen Druck auf allen Ebenen, damit die Übergangsregierung ihre Zusagen einhält.“ Deutschland, die Europäische Union und die internationale Staatengemeinschaft seien aufgefordert, die demokratische Selbstverwaltung offiziell anzuerkennen.
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Ein iranischer Aktivist sprach sich in einem weiteren Redebeitrag für einen „Internationalismus von unten“ aus. Soziale Bewegungen in Iran, Nord- und Ostsyrien sowie in Europa müssten sich gegen staatliche Machtpolitik und geopolitische Interessen behaupten. Es sei problematisch, wenn progressive Kräfte sich in internationalen Konflikten auf die Seite staatlicher Akteure stellten, während soziale Bewegungen unter Druck gerieten. „Sowohl die Angriffe der USA und Israels als auch die Massaker vom islamistischen Regime in Iran verhindern jegliche soziale Bewegung.“
Mahnwachen für Errungenschaften der Frauenrevolution
Bereits in den vergangenen Wochen hatten die Gruppen „Defend Kurdistan“ und „Women Defend Rojava“ Mahnwachen in Göttingen organisiert. Im Zentrum stand dabei die Verteidigung der Errungenschaften der Frauenrevolution in Nord- und Ostsyrien. Projekte wie das Frauendorf Jinwar gelten den Initiativen als Beispiel für praktische Alternativen zu patriarchalen Gesellschaftsstrukturen.
Trotz anhaltender Angriffe durch islamistische und nationalistische Kräfte seien die Rechte von Frauen in der Region bislang verteidigt worden, betonten die Veranstaltenden. Während der Demonstration kam es nach eigenen Angaben zu zahlreichen Gesprächen mit Passant:innen, um über die Lage in Nord- und Ostsyrien zu informieren.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gottingen-mahnwache-am-jahrestag-der-befreiung-kobanes-49995 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/anhaltend-grosse-demonstrationen-in-gottingen-fur-rojava-50046 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gottingen-basisdemokratie-frauenbefreiung-Okologie-unter-beschuss-49946 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gottingen-Uber-tausend-menschen-bei-demonstration-gegen-angriffe-49862
Iran meldet Tod von Ali Chamenei
Die iranischen Staatsmedien haben den Tod von Staatsoberhaupt und Religionsführer Ajatollah Ali Chamenei bestätigt. Er sei bei den jüngsten Luftangriffen auf die iranische Hauptstadt getötet worden und gelte als „Märtyrer“, berichteten die Nachrichtenagenturen Irna und Fars. Die Führung in Teheran rief eine 40-tägige Staatstrauer aus. Iranische Medien berichteten zudem, dass bei den Angriffen auch drei enge Verwandte Chameneis – seine Tochter, sein Schwiegersohn und seine Enkelin – ums Leben gekommen seien.
Zuvor hatte bereits US-Präsident Donald Trump den Tod Chameneis öffentlich verkündet. Auf seiner Plattform Truth Social bezeichnete er den iranischen Religionsführer als „einen der bösartigsten Menschen der Geschichte“ und sprach von einer „großen Chance für das iranische Volk“. In einem Interview mit dem Sender CBS News erklärte Trump, es gebe „einige gute Kandidaten“ für die künftige Führung des Landes.
Drohungen der Revolutionsgarden
Die iranischen Revolutionsgarden kündigten in einer über die libanesische Hisbollah verbreiteten Erklärung Vergeltung an. „Die Mörder des Imams der Nation werden einer harten, entschiedenen und abschreckenden Strafe nicht entgehen“, hieß es. Gleichzeitig rief die Truppe die Bevölkerung dazu auf, „Solidarität und nationale Einheit“ zu demonstrieren und sich an der Verteidigung des Landes zu beteiligen.
Angriff auf Amtssitz in Teheran
Seit Samstagmorgen hatten Israel und die USA ihre Angriffe auf iranische Ziele ausgeweitet. Nach israelischen Angaben wurde auch Chameneis Amtssitz in einem Hochsicherheitsbereich Teherans bombardiert. Ein vom iranischen Nachrichtenkanal Sabrin-News veröffentlichtes Satellitenbild zeigte das weitgehend zerstörte Gelände des sogenannten „Beyt“-Komplexes. Ob sich Chamenei zum Zeitpunkt des Angriffs dort aufhielt, war zunächst unklar.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/roter-halbmond-hunderte-tote-und-verletzte-nach-angriffen-in-iran-50506 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-greift-us-stellungen-in-hewler-an-explosionen-nahe-konsulat-50497
Dekolonialisierung in Braunschweig: Globaler Opferkult auf deutschem Sockel
In Braunschweig wird derzeit gefeiert, was als Musterfall “moderner”, sprich woker Erinnerungskultur gilt. Das Kolonialdenkmal in der dortigen Jasperallee – 1925 errichtet zur Erinnerung an “unsere Kolonien und die dort gefallenen Kameraden” – wird nicht abgerissen, sondern “dekolonisiert”. Die Stadt hat dazu einen internationalen Wettbewerb ausgerufen, eingebettet in die Initiative “Koloniales Erbe in Braunschweig” und […]
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Woher kommt der Strom? Windstrom-Erzeugungstiefpunkt
Die aktuelle Analysewoche hatte am Mittwoch einen Windstrom-Erzeugungstiefpunkt. Dieser korrelierte mit dem Stromhöchstpreis (186€/MWh; 0,186€/kWh) der Woche. Anschließend stieg die Windstromerzeugung an und erreichte schließlich am Samstag zusammen mit den anderen „Erneuerbaren“ (Wasserkraft, Biomasse und den sonstigen Erneuerbaren) vor Beginn der PV-Stromerzeugung den Strombedarf Deutschlands. Das ist selbstverständlich auch dem geringen Wochenendbedarf in Verbindung mit dem Karneval geschuldet. Zu Negativpreisen kam es nicht; der Wochentiefstpreis lag bei 35€/MWh, 0,35€/kWh). Es wechselten sich im Lauf der Woche Im- und Exporte ab. Zunächst überwogen Stromimporte, ab Mittwochabend wurde fast durchgehend Strom exportiert. Netto wurden 194 GWh mehr Strom ex- als importiert.
Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der 8. Analysewoche 2026 gibt Agora-Energiewende. Diese NGO erstellt auch Prognosen, wie die Stromerzeugung aussehen würde, wenn die Erneuerbaren einen bestimmten Ausbaugrad erreicht hätten. Wir nehmen den möglichen Prognose-Höchstwert von 86 Prozent Ausbaurate. Die Residuallasten liegen am Mittwoch über 70 GW. Zu Wochenende kommt es zu starker Strom-Übererzeugung.
Was ist Kraftwerks-Leistung? Was ist Energie?
Gigawatt (GW) ist eine Einheit für Leistung, also für die maximale Fähigkeit eines Kraftwerks, Strom zu erzeugen. Gigawattstunden (GWh, TWh) sind eine Einheit für Energie, also für die tatsächlich produzierte Strommenge über eine bestimmte Zeit. Die Beziehung ist einfach: Energie = Leistung × Zeit. Ein Kraftwerk mit 1 GW Leistung erzeugt bei Volllast theoretisch maximal: 1 GW × 8.760 h = 8,76 TWh pro Jahr. Wie viel elektrische Energie tatsächlich entsteht, bestimmt beim Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerk im weitesten Sinn der Mensch über die Brennstoffzufuhr und Zufuhrdauer. Die Energie für eine Stunde wird üblicher- und für den Normalbetrachter irreführenderweise mit GW bezeichnet. Die manchmal verwendete Schreibweise „GWh pro Stunde“ ist nur eine umständliche Form von GW – mathematisch kürzt sich die Sunde („h“ und „pro Stunde“) weg.
Sonderfall Wind- und Solarkraft
Bei Wind- und Solarkraft bestimmt nicht der Betreiber, sondern das Wetter die Strom-Produktion. Eine 5-MW-Windkraftanlage könnte theoretisch 43,8 GWh/Jahr erzeugen, liefert an Land aber realistisch in Deutschland nur etwa 20 Prozent davon (auf See 40 bis 50 Prozent), also rund 8,8 GWh/Jahr – im Mittel 1 MW-Dauerenergie. Bei Solarpaneelen mit ebenfalls 5 MW installierter Leistung halbieren sich die Werte nochmals wegen verschiedener Kapazitätsfaktoren: Nacht, Winter, flacher Sonnenstand, Bewölkung und Temperaturverluste.
In diesem Zusammenhang mein wiederkehrender Appell an die Verantwortlichen von „Unsererdemokratie“ und die „Freunde der Energiewende“: Stoppen Sie die Energiewende. Streichen Sie die CO2-Steuern und bauen Sie wieder eine kostengünstige, verlässliche Energieversorgung mit Kernenergie auf, bevor es zu spät ist. Hören Sie auf, einer Schimäre nachzujagen. Die Energiewende ist zum Scheitern verurteilt.
Tageswerte
Jeder Tag beginnt mit dem Überblick, den Agora-Energiewende zur Verfügung stellt. Die smard.de-Charts und -Tabellen ermöglichen vielfältige Analysen. Erkunden Sie das Potenzial.
Windstrom fällt. PV-Strom winterlich schwach. Die Strompreise wurden nicht ausgeworfen
Wind-Stromerzeugung zieht etwas an. Die Strompreise.
Ein Windloch über Mittag. Die Strompreise.
Die regenerative Stromerzeugung zieht an und bleibt konstant. Die Strompreise.
Regenerative Stromerzeugung steigt weiter. Die Strompreise.
Jetzt wieder fallende regenerative Stromerzeugung auf hohem Niveau bei niedrigerem (Wochenend-)Bedarf. Die PV-Stromerzeugung kaum vorhanden. Die Strompreise.
Windstrom stark. Die Strompreise .
Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Ab Ausgabe 1/2026 bilden die öffentlichen Analyseseiten smard.de, Agora Energiewende und Energy-Charts die Datengrundlage dieser Kolumne. Stromdaten.info läuft aus.
Der Beitrag Woher kommt der Strom? Windstrom-Erzeugungstiefpunkt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Message to honour memorial events marking the 26th anniversary of the feat by heroic 6th Airborne Company paratroopers
The President sent a message to Pskov Region Governor Mikhail Vedernikov and participants in the memorial events marking the 26th anniversary of the feat by the heroic 6th Airborne Company paratroopers.
IHD-Jahresbericht: Anhaltende Menschenrechtsverletzungen in Colemêrg
Die Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD in der nordkurdischen Provinz Colemêrg (tr. Hakkari) hat ihren Jahresbericht zu Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2025 veröffentlicht. Bei einer Pressekonferenz in den Räumlichkeiten der Organisation stellte die Zweigstellensekretärin Pınar Şen die zentralen Ergebnisse am Samstagnachmittag vor.
Der Bericht untersucht insbesondere Verletzungen des Rechts auf Leben sowie strukturelle Problemlagen in der Region. Ziel sei es, auf tief verwurzelte gesellschaftliche und politische Ursachen aufmerksam zu machen, erklärte Şen. Besondere Sorge bereiten dem IHD die anhaltende Gewalt gegen Frauen sowie Vorwürfe von Misshandlungen in Gewahrsam. Auch der eingeschränkte Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Arbeitslosigkeit und Armut machten einen erheblichen Teil der eingegangenen Beschwerden aus.
IHD-Vorstand in Colemêrg
Situation im Grenzgebiet
Für die Bevölkerung im Grenzgebiet stellen Sicherheitsmaßnahmen, Bewegungsbeschränkungen und Schwierigkeiten beim Zugang zu Lebensgrundlagen gravierende Alltagsprobleme dar. Diese Faktoren wirkten sich unmittelbar auf wirtschaftliche und soziale Rechte aus, heißt es im Bericht. Lokale Medienberichte deuteten zudem darauf hin, dass häusliche Gewalt und verdächtige Todesfälle von Frauen im Laufe des Jahres kontinuierlich auftraten. Bei Erhebungen vor Ort sei zudem bekannt geworden, dass es 2025 durchschnittlich über 100 Suizide gegeben habe – ein Hinweis auf die psychische und soziale Belastungssituation in der Region.
Weitere Schwerpunkte und Forderung nach präventiven Maßnahmen
Neben der allgemeinen Menschenrechtslage benennt der Bericht mehrere thematische Schwerpunkte: Verletzungen von Kinderrechten, Menschenrechtsprobleme im Grenzgebiet, verdächtige Todesfälle und Rechtsverletzungen gegenüber politischen Gefangenen. Şen betonte, dass Armut und wirtschaftliche Verwundbarkeit zentrale Faktoren seien, die Menschenrechtsverletzungen verschärften. Eine Stärkung sozialer Unterstützungsmechanismen, der Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie regionale Entwicklungsstrategien müssten aus einer menschenrechtlichen Perspektive heraus gestaltet werden.
Der Schutz von Menschenrechten sei nicht allein durch die Dokumentation von Verstößen gewährleistet, sondern erfordere vorbeugende, transparente und rechenschaftspflichtige politische Maßnahmen. Nur so könne eine nachhaltige Verbesserung der Lage erreicht werden, so Şen abschließend.
Titelfoto: Proteste gegen die Verurteilung und Verhaftung des Ko-Bürgermeisters von Colemêrg, Mehmet Sıddık Akış, im Juni 2024. Zwei Tage zuvor war der kurdische Politiker auf Anordnung des türkischen Innenministeriums von seinem Amt abgesetzt worden. Symbolbild © ANF
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ihd-beklagt-systematische-gewalt-und-straflosigkeit-in-colemerg-47615 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/Cele-ein-landkreis-auf-der-karte-nicht-im-leben-49346 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/unteroffizier-wegen-gewalt-gegen-kind-in-colemerg-angeklagt-48659 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/colemerg-unter-zwangsverwaltung-gestellt-42420 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/protest-gegen-bergbau-in-colemerg-46195