«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Einzel-GdBs können zur Schwerbehinderung Grad der Behinderung 50 führen
Mehrere Einzel-GdB können zu einer Schwerbehinderung mit dem Grad der Behinderung 50 führen. Das urteilte das Sozialgericht Aurich.
Der GdB 50 ist deshalb so wichtig, weil sich dadurch weitere Nachteilsausgleiche ergeben, die das erschwerte Leben mit einer Behinderung erleichtern sollen. Was aber war der Hintergrund der Klage und wie war der Richterspruch? Das erläutern wir in diesem Artikel.
Der verhandelte FallDer 1963 geborene Kläger leidet seit einem Teilverlust des Dickdarms an einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung, die mit einem GdB von 30 bewertet wurde.
Zusätzlich wurde vom Versorgungsamt ein Einzel-GdB von 30 für die Lungenfunktionseinschränkung festgestellt. Ferner wurde dem Kläger ein Einzel-GdB von 20 wegen Schlafapnoe zuerkannt.
In einem Widerspruchsbescheid stellte das Versorgungsamt lediglich einen Gesamt-GdB von 40 fest, woraufhin der Kläger Klage erhob.
Entscheidung des GerichtsDas Sozialgericht Aurich (Az. S 4 SB 154/21) hat entschieden, dass die beiden überwiegenden Funktionsbeeinträchtigungen in ihren Auswirkungen völlig unabhängig voneinander sind und sich auf unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens des Klägers auswirken.
Aufgrund dieser Feststellung wurde dem Kläger ein Gesamt-GdB von 50 zuerkannt, was die Schwerbehinderteneigenschaft zur Folge hat.
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– Rente wegen Erwerbsminderung oder wegen Schwerbehinderung?
Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, da die Schwerbehinderteneigenschaft zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Unter anderem können Betroffene mit einem Gesamt-GdB von 50 zwei Jahre früher als üblich ohne Abzüge Rente beanspruchen.
Weitere Vorteile neben dem früheren Renteneintritt ohne Abschläge sind:
- Besonderer Kündigungsschutz
- Reduzierung der Einkommenssteuer um 1.140 Euro
- Zusatzurlaub von 5 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
- Ermäßigung von Eintrittspreisen, je nach Institution
Weitere Nachteilsausgleiche ergeben sich durch zusätzliche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Grundsatzentscheidung des GerichtsDas Urteil des Sozialgerichts geht über den Einzelfall hinaus. Es stellt fest, dass in der Regel davon auszugehen ist, dass zwei führende Einzel-GdB von 30 die Annahme der Schwerbehinderteneigenschaft rechtfertigen. Diese Grundsatzentscheidung könnte in Zukunft Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle haben und als Präzedenzfall dienen.
Die Bedeutung des Urteils für BetroffeneDas Urteil unterstreicht einmal mehr, dass ein höherer GdB in der Regel vor Gericht durchgesetzt werden kann. Während die Versorgungsämter häufig bei ihrer ursprünglichen Feststellung bleiben, führt eine unabhängige Überprüfung, wie in diesem Fall vor dem Sozialgericht Aurich, häufig zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.
Dies ist insbesondere für Menschen relevant, die eine Schwerbehinderung ab dem Grad der Behinderung anstreben.
Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Alle Vorteile ab Grad der Behinderung ab 50 – Tabelle
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Muslim: Das Abkommen entspricht Öcalans Perspektiven
Der Generalkommandant der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Mazlum Abdi, und der syrische Interimspräsident Ahmed al-Scharaa haben am Montag ein Abkommen mit acht Artikeln unterzeichnet. Salih Muslim hat sich Sprecher der PYD für auswärtige Beziehungen gegenüber ANF zu dem Abkommen und den von Abdullah Öcalan vorgelegten Perspektiven für Rojava und die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien geäußert und die einzelnen Bestimmungen erläutert.
Gestern wurde ein Abkommen zwischen Mazlum Abdi, Generalkommandant der QSD, und dem syrischen Interimspräsidenten Ahmed al-Scharaa unterzeichnet. Was ist Ihr erster Kommentar zu diesem Abkommen?
Diese Vereinbarung wurde vor einigen Tagen auf einer gemeinsamen Sitzung der Autonomieverwaltung und der QSD getroffen. Es wurde vereinbart, dass Ausschüsse gebildet werden und dass es ein Abkommen mit sieben bis acht Artikeln geben wird. Es werden Ausschüsse gebildet, und die Einzelheiten werden zwischen diesen Ausschüssen besprochen.
Wir werden über jeden einzelnen Artikel sprechen, aber wie interpretieren Sie den allgemeinen Rahmen? Können wir sagen, dass die Revolution in Rojava mit diesem Abkommen konsolidiert wurde? Kann man sagen, dass Rojava an Status gewonnen hat, zumindest im regionalen Sinne?
Ja, wir können sagen, dass sie gefestigt wurde. Nachdem wir so viel gekämpft und gerungen haben, sind wir jetzt Partner in allem; das können wir sagen. Wir sind Partner in allem, was diesen Staat betrifft. Wir sind Partner in seiner Verwaltung, seiner Verfassung, seinem Leben, seiner Wirtschaft, in allem.
Beginnen wir mit dem ersten Artikel: „Gewährleistung des Rechts aller Syrerinnen und Syrer auf Vertretung und Beteiligung am politischen Prozess und an allen staatlichen Institutionen auf der Grundlage von Kompetenzt und Verantwortung, unabhängig von ihrer religiösen und ethnischen Herkunft“. Dabei handelt es sich um ein Projekt, das auf die Koexistenz aller gesellschaftlichen Gruppen abzielt und in Rojava umgesetzt wurde. Wird dieses Projekt in ganz Syrien umgesetzt oder wurde es nur für Rojava diskutiert?
Nein, es wird nicht nur für die Autonomieverwaltung, sondern für ganz Syrien umgesetzt werden. Die Details werden noch besprochen, aber es geht um ganz Syrien.
Der zweite Artikel ist wichtig: „Die kurdische Gemeinschaft ist eine autochthone Gemeinschaft des syrischen Staates und der syrische Staat garantiert ihre Staatsbürgerschaft und alle verfassungsmäßigen Rechte“. In Syrien hatten die Kurdinnen und Kurden keine Identität, sie galten nicht einmal als Staatsbürger. Wie ist dieser Artikel zu bewerten?
Das Programm des baathistischen Regimes, Menschen die Identität abzusprechen, ist vorbei. Es gab auch einige alte Gesetze, sie werden korrigiert. Mit anderen Worten: Die Kurdinnen und Kurden werden gleiche Bürgerrechte erhalten.
Ein weiterer Artikel ist die Einführung eines Waffenstillstands im gesamten syrischen Gebiet. Die Angriffe auf Rojava gehen jedoch weiter. Es gibt Angriffe des türkischen Staates und mit ihm verbundener Banden. Wird eine gemeinsame Haltung gegen diese Angriffe eingenommen?
Diese Konflikte und das Vorgehen der Banden werden illegal sein. Wir werden uns gemeinsam gegen diese Angriffe wehren. Niemand kann sagen, dass diese eine Kraft des Staates sind. Denn sie sind Banden und illegal. Wenn die Banden ihre Angriffe fortsetzen, müssen wir gemeinsam kämpfen.
Ein weiterer Artikel lautet: „Integration aller zivilen und militärischen Einrichtungen in Nord- und Ostsyrien in die Verwaltung des syrischen Staates, einschließlich der Grenztore, Flughäfen, Öl- und Gasfelder“. Was können Sie zu diesem Artikel sagen?
Wir werden die Grenzübergänge, wie etwa Nisêbîn und Til Koçer, gemeinsam verwalten. Wir werden gemeinsam über die Verteilung und Verwaltung der Einnahmen aus diesen Orten entscheiden. Dies wird also von Gesetzen und Vereinbarungen abhängen. Die Einzelheiten dazu werden in den Vereinbarungen festgelegt.
Ein weiterer Artikel soll sicherstellen, dass alle vertriebenen Syrerinnen und Syrer in ihre Städte und Dörfer zurückkehren und dass sie vom syrischen Staat geschützt werden. Als erstes fallen mir Efrîn, Girê Spî und Serêkaniyê ein. Wie sieht der Plan für diese Regionen aus? Was verstehen wir unter diesem Abkommen?
Alle werden an ihre Orte zurückkehren dürfen. Die Häuser vieler Menschen wurden beschlagnahmt und von Außenstehenden besiedelt. Diese Menschen werden in ihre alten Häuser zurückkehren. In gewissem Sinne bedeutet dies die Befreiung dieser Gebiete von der türkischen Besatzung.
Und was bedeutet es, „den Kampf des syrischen Staates gegen die Überreste des Assad-Regimes und jede Bedrohung seiner Sicherheit und Einheit zu unterstützen“?
Wir werden zusammen sein. Die Überreste des Baath-Regimes werden keinen Platz finden. Das heißt, sie werden unsere Gebiete nicht nutzen, um gegen das neue Regime zu kämpfen.
Der siebte Artikel beinhaltet die Ablehnung von Aufrufen zur Spaltung aller Teile der syrischen Gesellschaft, von Hassreden und Versuchen, Zwietracht zu säen. In diesem Sinne hat der türkische Staat über die HTS auf Monismus gedrängt. Kann man sagen, dass dieser Druck mit diesem Abkommen zunichte gemacht wurde?
Die Bürgerinnen und Bürger Syriens werden unabhängig von ihrer Religion oder Ethnie als gleichberechtigt angesehen. Zum Beispiel wird niemand mehr sagen können, dass er die ezidische Gemeinschaft nicht akzeptiert, oder sie zwingen, zum Islam zu konvertieren. Mit einer großen demokratischen Verwaltung können alle so leben, wie sie möchten. In diesem Sinne ist es eine große Errungenschaft. Es ist ein großer Gewinn für Aleviten, Drusen, Eziden und Christen.
Werden also die Exekutivausschüsse daran arbeiten und dafür sorgen, dass dieses Abkommen bis Ende des Jahres umgesetzt wird? Bezieht sich das auch auf die Ausarbeitung der Verfassung? Oder werden hier nur die praktischen Handlungen realisiert? Wird die Verfassung längerfristig vorbereitet werden?
Für jeden dieser acht Artikel wird ein Ausschuss gebildet. Für die bewaffneten Kräfte wird es einen Ausschuss geben. Dieser wird darüber diskutieren, wie sich die Streitkräfte beteiligen werden. Es wird eine Einigung erzielt, und dann wird darüber diskutiert, wie die Verwaltung aussehen soll. Diese Ausschüsse werden innerhalb eines Jahres eine Einigung erzielen. In diesem Zusammenhang kann es auch die Frage einer Verfassung geben, es kann eine Interimsverfassung geben. Über diese vorläufige Verfassung wird dann ein Referendum abgehalten werden.
Was bedeutet diese Einigung auf internationaler Ebene? Die internationale Unterstützung für die derzeitige Übergangsregierung ist bekannt. Wir sehen, dass insbesondere die westlichen Mächte eine wichtige Rolle beim Aufbau des neuen Syrien spielen.
Die internationalen Mächte waren Vermittler. Sowohl unsere Verwaltung als auch die syrische Regierung hatten Vermittler. Das bedeutet, dass diese Vermittler zugestimmt haben und alle ihren Beitrag dazu leisten werden. Wir sind also offiziell ein Partner dieses Staates.
Heißt das, dass die internationalen Mächte auch an diesem Text beteiligt sind oder dass sie auf einer Seite dieses Abkommens stehen?
In allem; wir sind Partner in den Angelegenheiten dieses Staates, sowohl innerhalb als auch außerhalb.
Ein weiteres Thema, das in diesem Zusammenhang viel diskutiert wurde, war der Brief von Rêber Apo [Abdullah Öcalan] an Rojava. Was er in diesem Brief gesagt hat, ob er über Entwaffnung gesprochen hat oder nicht, wird viel diskutiert. Vor allem in AKP-Medien wurde behauptet, dass es einen Aufruf zur Entwaffnung an die QSD und die YPG/YPJ gab. Wurde mit dem Abkommen auf diese Propaganda reagiert?
Dieses Schreiben ging an die Verwaltung. Kurz gesagt, soweit ich weiß, zeigt dieses Schreiben, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das heißt, wir wollen ein Teil Syriens sein, wir wollen zusammen sein, wir wollen Frieden schließen. Mit anderen Worten, wir sind nicht von dem abgewichen, was in diesem Brief gesagt wurde. Wir sind also nicht über die von Rêber Apo genannten Punkte hinausgegangen.
Haben Sie den Brief gelesen?
Der Inhalt des Briefes wurde mir übermittelt, ich habe gehört, was in dem Brief stand. Im Prinzip akzeptieren wir, Frieden zu schließen und Teil dieses Staates zu sein. Natürlich werden wir unseren Platz in diesem Staat unter der Bedingung einnehmen, dass wir unsere Rechte und Eigenheiten schützen. Das haben wir von Anfang an gesagt, wir sind also nicht außen vor. Sie haben von den parteiischen Medien gesprochen. Diese Medien werden die heutige Vereinbarung als „Kapitulation“ betrachten oder eine solche Propaganda betreiben. Die Realität sieht jedoch anders aus. Das Erreichen einer solchen Vereinbarung ist ein großer Gewinn für uns. Wenn so etwas auch in Bakurê Kurdistanê [Nordkurdistan] geschehen wäre, wäre das sehr gut.
Da Sie den Inhalt des Briefes von Rêber Apo kennen, frage ich noch einmal der Klarheit halber: Sagt er in seinem Brief an Rojava etwas über Entwaffnung oder den Verzicht auf Selbstverteidigung?
Nein, es gibt nichts dergleichen. Es gibt absolut nichts dergleichen.
Können wir also sagen, dass der Text des Abkommens mit der Perspektive übereinstimmt, die Rêber Apo für Rojava vorgesehen hat?
Wir sind ein Teil von Syrien. Wir wollen zusammen leben. Wir wollen unsere Einzigartigkeit bewahren. All das ist in diesem Abkommen enthalten.
Gibt es etwas, was Sie noch hinzufügen möchten?
Unser Volk sollte den parteiischen Medien keinen Glauben schenken. Wir haben nie gelogen, also bitten wir, uns zuzuhören. Ich danke Ihnen vielmals.
https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-und-al-scharaa-unterzeichnen-abkommen-45546
Der russische Coup in Sudscha und die Reaktion deutscher Medien
Rente: So hoch ist der Rentenausgleich nach einer Scheidung
Wenn Menschen verheiratet sind und in die Rentenkassen einzahlen, haben sie einen Rentenanspruch. Was passiert aber, wenn Eheleute sich scheiden lassen? In diesem Fall wird die Rente zwischen beiden aufgeteilt.
Der VersorgungsausgleichDas Aufteilen der Rente unter den beiden Geschiedenen heißt Versorgungsausgleich. Dieser Begriff beinhaltet also, dass beide Beteiligten versorgt werden und es zwischen ihnen zu einem Ausgleich kommt.
Als Ausgleich wird die Teilung deswegen bezeichnet, weil in vielen Ehen ein Partner oder eine Partnerin, für sich genommen, weniger Rentenanspruch als der oder die Andere hat, zum Beispiel, wegen fehlender Beiträge für die Rente während der Kindererziehung.
Es geht beim Ausgleich darum, dass auch der- oder diejenige von beiden, der oder die für sich genommen weniger Rentenanspruch hat, sich mit der Rente versorgen kann, ohne von Sozialleistungen abhängig zu sein.
Versorgungsausgleich auch bei neuer EheDieser Versorgungsausgleich bleibt auch bestehen, wenn die Beteiligten eine Ehe mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin eingehen. Wie dieser Ausgleich genau aussieht, das entscheidet ein Familiengericht.
Wie wird der Ausgleich berechnet?Ausgleich bedeutet: Beide Beteiligten bekommen eine Hälfte der Gesamtrente. Die von beiden gemeinsam erworbenen Ansprüche auf eine Altersrente werden also zusammengezählt und durch zwei geteilt, und unter beiden Beteiligten aufgeteilt. Wer für sich genommen, mehr Rente bezogen hätte, bekommt weniger ausgezahlt, und wer weniger bekommen hätte, erhält mehr Geld. Den Anteil der Rentenpunkte ermittelt dabei die Rentenversicherung.
Welche Ansprüche werden geteilt?Was sich einfach anhört, ist im Detail komplex. Denn es geht nicht nur um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern -je nach beruflicher Situation- auch um andere Ansprüche. Dazu zählt die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ebenso wie die berufsständische Versorgung, zum Beispiel bei Anwälten, Apothekern, Ärzten oder Architekten. Hinzu kommen Betriebsrenten, Riester-Renten und Rürup-Renten.
Was geschieht mit Privatversicherungen?Private Versicherungen wie private Rentenversicherungen, private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Kapitallebensversicherungen fallen nicht unter den Versorgungsausgleich. Das heißt aber nicht, dass sie im Scheidungsverfahren unerheblich wären. Vielmehr werden sie beim güterrechtlichen Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Interne und externe TeilungMeist kommt es zu einer internen Aufteilung, wenn nämlich beide Beteiligten unter das gleiche Versorgungssystem fallen, also unter die Deutsche Rentenversicherung. Hier berechnet diese, die DRV, Entgeltpunkte aus den eingezahlten Rentenbeiträgen. Diese bestimmen die Rentenhöhe. Wenn beide Betroffenen über die DRV versichert sind, lassen sich die jeweiligen Entgeltpunkte recht leicht berechnen und in gleicher Höhe aufteilen.
Komplizierter wird es, wenn beide Beteiligte in unterschiedlichen Systemen versichert sind, zum Beispiel, wenn der geschiedene Partner Beamter ist, die geschiedene Partnerin aber als Angestellte in die DRV einzahlt. Hier müssen die jeweiligen Bezüge dann umgerechnet werden.
Wann gibt es keinen Versorgungsausgleich?Eine geschiedene Ehe bedeutet nicht in jedem Fall einen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich. Nicht zu einem solchen Ausgleich berechtigt sind diejenigen, die weniger als 36 Monate verheiratet waren. Auch bei einem notariellen Ehevertrag, der einen Versorgungsausgleich ausschließt, kann dieser nicht eingefordert werden.
Weiterhin kommt es auch nicht zu einem Versorgungsausgleich, wenn der Rentenanspruch beider Betroffenen sich nur geringfügig unterscheidet oder die Rentenansprüche beider Betroffene derart klein sind, dass sie sich nicht untereinander ausgleichen können.
Keine Rentenkürzung trotz Versorgungsausgleich?Generell bedeutet der Versorgungsausgleich also -kurz gesagt-, dass derjenige der Geschiedenen, der mehr Rente beziehen würde als der oder die Andere, weniger bekommt, was zugunsten des- oder derjenigen geht, der oder die weniger Rentenanspruch haben. Es gibt aber Spezialfälle, in denen die Rente trotz Versorgungsanspruch nicht gekürzt wird.
Dies ist erstens der Fall bei einem Hin- und Her Ausgleichen zwischen verschiedenen Versicherungssystemen. Wurden Zahlungen noch nicht ausgezahlt, auf die ein Anspruch besteht, wird vorerst nicht gekürzt.
Zweitens wird die Rente nicht gekürzt, wenn der ehemalige Partner oder die geschiedene Partnerin, die einen Anrecht auf einen Ausgleich hätte, gestorben ist und außerdem höchstens 36 Monate lang Rente aus dem vereinbarten Versorgungsausgleich bezog.
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Rente: Kürzungen, Mütterrente 3 und Steuerfreiheit – Das plant die neue Bundesregierung
Die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD sind zwar noch nicht vollständig abgeschlossen, doch es gibt bereits deutliche Signale, welche Neuerungen bei der Rente geplant sind. Besonders in Bezug auf steuerliche Entlastungen für arbeitende Rentnerinnen und Rentner, die Gleichstellung der sogenannten Mütterrente, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren haben die Verhandlungspartner erste Ergebnisse vorgelegt. Obwohl manche Detailfragen noch geklärt werden müssen, zeichnen sich bestimmte Ziele schon deutlich ab.
Wie verändert sich für berufstätige Rentnerinnen und Rentner?Eine der wesentlichen Neuerungen bezieht sich auf jene Personen, die trotz Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiter berufstätig bleiben. Gegenwärtig ist es so, dass sowohl die Rente als auch das Einkommen aus einer Beschäftigung voll versteuert werden müssen.
Die künftige Bundesregierung möchte hier jedoch einen Teil des Einkommens freistellen, sodass die ersten 2000 Euro, die neben der Rente verdient werden, steuerfrei sein sollen. Damit wird ein erheblicher Teil des Hinzuverdienstes nicht mehr bei der Steuer berücksichtigt. Diese Regelung soll nur für Menschen gelten, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wer seine Rente vorzeitig in Anspruch nimmt und trotzdem weiterarbeitet, könnte hingegen nicht von dieser Befreiung profitieren.
An den aktuell geltenden Hinzuverdienstgrenzen, die es in den letzten Jahren immer stärker gelockert hat, soll sich dagegen nichts ändern. Viele Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher sind bereits jetzt nicht mehr auf eine starre Verdienstgrenze angewiesen, was flexiblere Übergänge in den Ruhestand erleichtert.
Mütterrente wird erneuertEin zweiter zentraler Punkt ist die sogenannte Mütterrente. Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden für die Rente bislang niedriger bewertet als jene, die ab 1992 auf die Welt kamen.
Die neue Vereinbarung sieht eine Angleichung vor, sodass Müttern (oder in seltenen Fällen auch Vätern) künftig unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder dieselbe Anzahl an Rentenpunkten gewährt wird. Die ältere Regelung, die bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, nur 2,5 statt 3 Rentenpunkte pro Kind vorsah, führte dazu, dass betroffene Mütter finanziell schlechter gestellt waren. Diese Lücke möchte man nun schließen, damit alle Eltern eine faire und einheitliche Anerkennung für ihre Erziehungszeiten erhalten.
Bleibt das Rentenniveau stabil oder droht eine Absenkung?Immer wieder wird über das Rentenniveau diskutiert, das aktuell bei rund 48 Prozent liegt. Verschiedene Faktoren in der Rentenformel könnten langfristig zu einem Absinken führen, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen werden.
In den bisherigen Verhandlungen haben die Beteiligten jedoch betont, dass sie dieses Niveau vorerst stabilisieren möchten. Was genau das in der Praxis bedeutet, ist noch nicht vollständig geklärt. Es deutet sich jedoch an, dass Union und SPD sich für einen Fortbestand des derzeitigen Rentenniveaus einsetzen, damit künftige Rentnerinnen und Rentner keine weiteren Abstriche beim Anspruch befürchten müssen. Endgültige Einzelheiten müssen aber erst noch im Detail ausgearbeitet werden.
Wird es weiterhin eine abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren geben?
Viele Menschen, die eine lange Erwerbsbiografie vorweisen können, profitieren bereits jetzt von der Möglichkeit, zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen. Voraussetzung ist, dass 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden können.
Diese Regelung – auch bekannt als Rente für besonders langjährig Versicherte – soll nach dem derzeitigen Stand beibehalten werden. Wer also auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann weiterhin zwei Jahre früher in den Ruhestand wechseln, ohne eine Minderung der Rente in Kauf nehmen zu müssen. Unklar bleibt, ob die neue Bundesregierung an gewissen Parametern dieser Regelung noch Anpassungen vornehmen möchte oder ob sie vollkommen unverändert fortbesteht.
Was bedeutet das für Frührentnerinnen und Frührentner?Menschen, die ihre Rente noch früher als zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze antreten möchten, haben grundsätzlich die Möglichkeit, dies zu tun. Allerdings gehen damit Abzüge einher, die die jeweilige Rentenhöhe dauerhaft verringern.
Diese Kürzungen können sich im Laufe der Zeit erheblich auswirken. Wer sich mit dem Gedanken einer Frührente trägt, muss daher genau kalkulieren, ob eine vorgezogene Rente finanziell sinnvoll ist. Expertinnen und Experten empfehlen oft, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen und das eigene Rentenkonto frühzeitig überprüfen zu lassen, um eine tragfähige Entscheidung zu treffen.
Unterschiedliche ReaktionenIn sozialen Netzwerken, in Gesprächen vor Ort und in der öffentlichen Debatte lässt sich eine Mischung aus Erleichterung und Skepsis beobachten. Manche hatten befürchtet, die Rentenleistungen könnten weiter eingeschränkt werden, vor allem nach einem herausfordernden Wahlkampf.
Andere kritisieren, dass die geplanten Maßnahmen – etwa die steuerliche Freistellung eines Teils des Hinzuverdienstes – in ihrer Wirkung begrenzt bleiben. Insbesondere die Frage, ob das Rentenniveau langfristig wirklich gehalten werden kann, sorgt für Diskussionsstoff. Zugleich ist bei vielen Betroffenen eine gewisse Erleichterung spürbar, da grundlegende Komponenten wie die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren oder die Erhöhung der Mütterrente fortbestehen und ausgeweitet werden sollen.
Wie geht es weiter?Bevor alle Details in gesetzliche Regelungen überführt werden, müssen noch letzte Verhandlungen und Abstimmungen stattfinden. Die politischen Gremien werden hierbei unter anderem auf finanzielle Machbarkeit, soziale Ausgewogenheit und juristische Feinschliffe achten. Insofern kann es bis zur Verabschiedung weiterer Gesetze noch zu kleineren Anpassungen kommen.
Das Gesamtbild ist jedoch schon jetzt erkennbar: Die Rentenreformen sollen vor allem Sicherheit bieten, die eigene Erwerbsbiografie stärker honorieren und den Menschen auch bei längerer Lebensarbeitszeit mehr finanzielle Freiheiten ermöglichen.
Ob diese Pläne in allen Punkten wie angekündigt umgesetzt werden können, wird sich in den kommenden Monaten und Jahren zeigen. Fest steht, dass das Thema Rente nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich ein Brennpunkt bleiben wird, in dem Erwartungen und Realitäten sorgfältig austariert werden müssen.
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Jordan welcomes agreement to Integrate SDF into Syrian Arab Rebuplic institutions
Amman, SANA-Jordan welcomed the agreement to integrate the Syrian Democratic Forces (SDF) into the institutions of the Syrian Arab Republic, noting that it is an important step towards rebuilding Syria based on principles that guarantee its unity, sovereignty, rescue from terrorism, and preserving the rights of the Syrian people.
Petra news agency quoted the spokesperson for the Jordanian Ministry of Foreign Affairs as saying in a statement that “Jordan supports sisterly Syria,” and it is ready to provide everything it can to assist the Syrian people and rebuild Syria as a free, stable and sovereign country.”
Latifa Moammar /Mazen Eyon
The President has been briefed on night-time Ukrainian drone attack
Vladimir Putin received reports on the attack by Ukrainian unmanned aerial vehicles on Russian regions during the night of March 11.
Tagesschau: China-Geschäft und Konzernumbau: Volkswagen-Gewinn bricht ein
Teil 2: Der Februar in aller Welt – Keine CO₂-Treibhauswirkung erkennbar
- Weltweit drittwärmster Februar seit 1881. Kann das stimmen?
- Keine Korrelation mit dem CO₂-Anstieg, keine Treibhauswirkung erkennbar
Vorweg die Überraschung: Copernicus, die von der EU-Kommission und damit von uns finanzierte Erdbeobachtungsüberwachung meldet keinen wärmsten Februar aller Zeiten, nur der drittwärmste: Insgesamt war der Februar laut Copernicus im Durchschnitt 1,59 Grad wärmer als im vorindustriellen Zeitalter…. Jeder von uns weiß, dass es überhaupt keine globalen Temperaturmessungen, die mit den heutigen vergleichbar wären, im vorindustriellen Zeitalter gab. Aber alimentierte Wissenschaftler erfüllen halt ihren politischen Auftrag, Hauptsache das Geld fließt weiter auf ihr Monatskonto. Quelle der Lügenaussagen, z.B. hier:
Nun von Deutschland in alle Welt:
Die Februartemperaturentwicklung bei uns wurde ausführlich im Teil 1 behandelt. Beginnen wir zur mit der Februartemperaturentwicklung in Deutschland seit 1943, also die letzten 83 Jahre und vergleichen mit den vielen Stationen aus aller Welt.
Abb. 1: Die Februarmitteltemperaturen des Deutschen Wetterdienstes seit 1943 bis 2024, 82 Jahre:
Wir erkennen mindestens 3 Teilabschnitte:
- deutliche Abkühlung im ersten Abschnitt bis 1987
- Temperatursprung von 1987 auf 1988 von 2 Grad
- Weitererwärmung seit 1988 bis heute laut DWD um fast 0,3 Grad/Jahrzehnt.
Abb. 2: Steiler und stetiger CO₂-Anstieg in der Atmosphäre bis Ende Febr. 2025
Wir gehen von einer erheblichen CO₂-Konzentrationszunahme von 110 ppm seit 1943 aus, ob diese jedoch ausschließlich anthropogenen Ursprunges ist, wollen wir nicht diskutieren, sondern lediglich die vom PIK-Potsdam und vom Weltklimarat behauptete hohe CO₂-Klimasensitiviät anhand des Artikels in Frage stellen.
Merke: Die CO₂-Kurve der Konzentrationszunahme zeigt im Vergleich zur Entwicklung der deutschen Februartemperaturen keinerlei Ähnlichkeit. Ab 1988 bis heute handelt es sich um eine Zufallskorrelation.
Wir fragen uns: Ist vielleicht Deutschland in den letzten 38 Jahren eine Ausnahme oder gar ein Sonderfall? Wird nur bei uns der Februar in den letzten 38 Jahren wärmer? Wir werfen einen Blick nach Zentralengland:
Abb. 3: Wie in Deutschland (vergleiche Abb.1) deutliche Februarabkühlung ab 1943, Temperatursprung 87/88 ca. 1,5 K, dann weiterer Temperaturanstieg nach Formel
Abb. 4: Bei unseren Nachbarn in den Niederlanden ein ähnliches Bild.
Und nun zum Vergleich das ganze restliche Westeuropa in den angegebenen Koordinaten
Abb. 5: Der Februar im angegebenen Koordinatenraum zeigt zunächst keine Temperaturzunahme, dann ab 1987 den plötzlichen Temperatursprung und ab 1988 die auch von Deutschland gewohnte Temperaturzunahme
Skandinavien und Nordeuropa.Weiter nördlich in Europa wird der Februar ab 1988 teilweise sogar kühler:
Abb. 6a/6b/6c: Je weiter nördlich, desto größer der Temperatur-Sprung. Danach keine Weitererwärmung, es ähnelt unseren Bergstationen über 1000 m Höhe
Nun zu Skandinavien in den angegebenen Koordinaten sowie die russische Wetterstation Murmansk, der einzige eisfreie Hafen, östlich der norwegischen Grenze ganz oben im Norden.
Abb. 7a/b: Der Februarverlauf von Skandinavien ähnelt dem von Mitteleuropa. In Murmansk ist der Temperaturabfall von 1943 bis 1987 auffällig und dann der plötzlich und sehr kräftige Temperatursprung von fast 3 Grad auf ein höheres Temperaturniveau.
Fazit von Nordeuropa:- der Februartemperaturverlauf ähnelt sehr stark dem von West- und Mitteleuropa.
- Mit der CO₂-Zunahmekurve – siehe Grafik 2 – besteht absolut keine Korrelation
Merke: Mittel- West- und Nordeuropa ist ein relativ großes Gebiet, in diesem Gebiet ist der Februarverlauf ähnlich. Die Erwärmung erfolgte durch einen Temperatursprung im Jahre 1987/88. Vorher keine und nach dem Sprung auch keine Weitererwärmung.
CO₂ kann somit nicht der Haupttemperaturregler sein wie die politische Agenda mit ihren eigens bezahlten und damit gekauften Klimawissenschaftlern in diversen Instituten behaupten.
Auch in Teilen Ostasiens (beispielhaft hier Sapporo) und in Teilen der USA blieb seit 1988 eine Februar-Erwärmung aus. Siehe dazu die vielen Kälteberichte auf EIKE aus aller Welt, insbesondere aus Zentralasien. z.B. hier.
Abb. 8: Februartemperaturen Sapporo/Japan mit Temperatursprung 87/88 von ca. 1,4K
USA und GrönlandUnd die älteste Wetterstation in Virginia/USA, seit 1880 bei einer Farm gelegen, also fast ohne die Zusatzerwärmung des sich stark entwickelten Amerikas. Natürlich sind die Gebäude inzwischen erweitert, die Heizungen und der Energieverbrauch vervielfacht und vor der Farm führt ein vierspuriger Highway vorbei. Zudem hat sich die einst weit entfernte Bezirkshauptstadt Harrisonburg mit den Vortorten bis nah an die Farm ausgebreitet.
Abb.9: Die Station liegt bei einer Farm auf dem Land. Trotz starker CO₂-Zunahme seit 1880 hat sich der Monat Februar seit 145 Jahren kaum erwärmt. Der Verlauf über die Jahrzehnte ist jedoch anders als in Deutschland. Vor allem gibt es 1987 auf 1988 keinen Temperatursprung.
Und schließlich Grönland, die Temperaturaufzeichnung der Hauptstadt-Wetterstation.
Abb. 10: Keinerlei Februarerwärmung in der Hauptstadt Grönlands seit fast 90 Jahren. Ähnlich wie in Virginia fehlt auch in Grönland der Temperatursprung.
Unser Stationsvergleich liefert bisher folgendes Ergebnis:
1) In Mittel-West- und Nordeuropa wurde der Februar durch einen plötzlichen Temperatursprung im Jahre 1987auf 1988 wärmer. Auf diesem höheren Niveau hält sich der Februar bis heute
2) Auf Grönland und dem amerikanischen Kontinent wurde der Februar gar nicht wärmer, weil es keinen Temperatursprung gab.
Kleine Anmerkung. In den USA zeigen die Februartrendlinien in stark wachsenden Gebieten und Städten aufgrund des wachsenden Wärmeinseleffektes schon nach oben. Auffallend ist das besonders bei der Bundeshauptstadt Washington, eine deutliche, vom Menschen erzeugte Februarerwärmung aufgrund des stark angestiegenen Energieverbrauchs.
Diese anthropogene Wärmeinsel-Zusatzerwärmung führt zu höheren Temperaturen und nicht die gleichzeitige CO₂-Zunahme, denn 100 km westlich von Washington in Virginia, siehe Dale-Enterprise verzeichnet dieselbe CO₂-Zunahme wie in Grafik 2
Ein kleiner Ausflug, die DWD-Wetterstation Neumayer in der AntarktisDa diese Wetterstation einerseits WI-frei ist, andererseits aber auch die natürliche Umstellung der Wetterlagen von nördlichen auf vermehrt südliche Richtungen mit Sonnenstundenzunahme nicht mitgemacht hat, (wie auch?) zeigt diese Wetterstation auch einen gänzlich anderen Februar-Verlauf seit 1988 als die mittel- und westeuropäischen Wetterstationen:
Abb. 11: Die DWD-Wetterstation Neumayer in der Antarktis zeigt keinerlei Erwärmung seit 1984. Der Schnitt der Februartemperaturen liegt bei knapp – 8 Grad. Es gab auch keinen Temperatursprung von 1987 auf 1988. Wärmer heißt weniger als – 8 Grad, in der Grafik wäre das weiter nach oben zu 0 C hin. Bei einer solchen Kälte wird kein Antarktiseis wegschmelzen. (Februar ist der letzte Sommermonat in der Antarktis) Dabei liegt die Station am Rande des Kontinents, bereits auf dem Schelfeis. Die Stationen weiter dem Pol zu sind natürlich wesentlich kälter.
Damit erkennen wir zugleich: Hätte es in Mittel- in West- und in Nordeuropa nicht diesen hohen und plötzlichen Temperatursprung gegeben, dann hätte sich auch der Februar bei uns nicht erwärmt. Der Temperatursprung im Jahre 1987 auf 1988 wurde vor uns bereits von einer holländischen Wissenschaftlergruppe beschrieben.
Kohlendioxid bewirkt keine erkennbaren Temperaturerhöhungen, wer oder was dann?
Was die plötzliche erwärmende Änderung des Klimas ab 1987 in Mittel- und Westeuropa herbeiführte, das haben wir öfters schon beschrieben, z.B. hier.
In aller Kürze nochmals wiederholt: Zeitraum 1987/88 bis heute(In Kürze, weil es zu jedem Einzelpunkt von uns oder von anderen Autoren in den letzten Jahren ausführliche Artikel gab).
1) Die Umstellung der Luftzufuhr von NW auf SW-Wetterlagen, also auf vermehrt südliche Windrichtungen in ganz Mittel- und Westeuropa, damit könnte man den Temperatursprung 87/88 erklären, bzw. die plötzliche Änderung der Trendlinien.
2) Laut DWD die Zunahme der Sonnenstunden seit 1988 und wegen den wirkenden Luftreinhaltemaßnahmen die Zunahme der Strahlungsintensität, siehe hier.
3) Die ständige weitere Trockenlegung Deutschlands, dadurch verringert sich die Verdunstungskälte der Landschaft. Die Tage werden vor allem tagsüber wärmer. Zunahme der Tmax-Temperaturen vor allem in den Sommermonaten.
4) Stetige Zunahme der Wärmeinselflächen (WI) in Deutschland, nicht nur mehr Heizung und Autos, sondern auch: Die ständige weitere Bodenversiegelung und Asphaltierung einstiger Grünflächen, die Städte und Gemeinden fressen sich in die grüne einst kühlende, einst nicht trockengelegte Landschaft hinein – derzeit 50 ha je Tag in Deutschland, siehe Versiegelungszähler, Stand: etwa 51 000 km² von 358 000 km², tägliche Zunahme etwa 45 ha. (Zähler derzeit nicht erreichbar)
5) Die AMO-Warmphase, die aber auch zyklisch ein Ende finden wird.
6) Laut DWD und des Physikochemikers Dr. Hans Rolf Dübal die Abnahme der Bewölkungsdichte, siehe: https://www.youtube.com/watch?v=ONZZGrw62SQ&t=1339s
7) Die Verringerung der Albedo seit 30 Jahren, dadurch wird weniger Sonnenenergie ins Weltall zurück reflektiert.
8) Die statistische Erhöhung der DWD-Temperaturreihen durch Stationstausch. (Das dazugehörige Video ist nicht mehr aufrufbar)
9) Die gänzliche neue Erfassungsmethode der Tagestemperatur – Wetterhütte und Mannheimer Stunden seit 2000 allmählich abgeschafft- die digitale Einheit muss nun frei und ganztägig in der Sonne stehen mit einer genormten Abschirmung. Näheres hier.
Und die Treibhausgase erwärmen nichts nachweisbares, deshalb gilt: Der Begriff „Treibhausgas“ ist somit ein Fantasiebegriff aus der Werbebranche, der uns Angst einflößen soll, genauso wie diese völlig falsche UN-Definition von Klimawandel: Der Begriff „Klimawandel“ bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe.
Bewahrung der Schöpfung: CO₂ ist Leben
Die Schöpfung dieser Erde basiert auf dem Element Kohlenstoff und CO₂ ist das notwendige Transportmittel, um das C-atom in die organischen Zellen zu transportieren. Wer CO₂ bekämpfen will, versündigt sich an der Schöpfung, an der ökologischen Vielfalt des irdischen Lebens. Irgendwann muss das auch mal den Kirchen mitgeteilt werden.
CO₂ ist ein lebensnotwendiges Gas, genauso wie Sauerstoff und Wasser. Ohne CO₂ wäre die Erde kahl wie der Mond. Mehr CO₂ in der Atmosphäre wäre wünschenswert, denn es beschleunigt die Fotosynthese und lässt die Nahrungspflanzen schneller wachsen. CO₂ erhöht die ökologische Vielfalt dieser Erde. Kohlendioxid ist Leben!!
Wir haben zu wenig CO₂ in der Atmosphäre
Es mag erstaunen, dass die relativ geringe CO₂-Konzentration in der Luft überhaupt ausreicht, so viel pflanzliche Biomasse zu erzeugen. Der grüne Anteil der Flora soll übrigens um den Faktor 1000 höher sein als der der Fauna, welche sich ausschließlich aus Pflanzen ernährt.
Tatsächlich mussten die Pflanzen einige Tricks entwickeln, um mit diesem geringen Lebensangebot CO₂ überhaupt zurecht zu kommen. So haben die C3-Pflanzen ein Enzym mit dem Namen Rubisco entwickelt, das die Fotosynthese unterstützt.
Also: CO₂ bewirkt keine Temperaturerhöhungen, ist aber das notwendige Schöpfungsgas für die Erde.
Klimaschutz und Naturschutz sind nicht dasselbe
Wirklicher Natur- und Umweltschutz will die Vielfalt der Arten und der Lebensräume für die Flora und Fauna erhalten. Und das geht nicht durch Verminderung des CO₂-Angebots. Der Erhalt der natürlichen Lebensräume muss endlich in den Mittelpunkt des politischen Handelns gerückt werden. Umweltschutz bedeutet Saubere Luft und sauberes Wasser und beides sind Grundrechte aller Lebewesen. Das Geschäftsmodell Klimaschutz ruiniert unsere Natur und Landschaft, Klimaschutz greift in das Privatleben der Bürger ein. Eine Gefahr für die Demokratie.
Die Februartemperaturreihen des Deutschen Wetterdienstes beweisen: Es gibt keinen Klimanotstand, nirgendwo auf dieser Welt. Deshalb muss auch keine drohende Klimagefahr bekämpft werden. CO₂ ist kein Giftgas und kein Klimakiller, sondern das notwendige Lebensgas. Eine Klimakatastrophe ist weit und breit nicht in Sicht.
Wie lange lassen wir uns dieses Geschäftsmodell Klimanotstand durch Zunahme der Treibhausgase noch bieten?
Quellen: Abb. 1, 11 https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html
Abb. 3 https://www.metoffice.gov.uk/
Abb. 5, 7a https://climatereanalyzer.org/
Abb. 6 a,b,c, 7a, 8, 10 https://www.giss.nasa.gov/
Josef Kowatsch, Naturbeobachter und unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher
Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer
Der Beitrag Teil 2: Der Februar in aller Welt – Keine CO₂-Treibhauswirkung erkennbar erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
t-online: Ein Toter, mehrere Verletzte Moskau: "Massive" ukrainische Luftangriffe
Saudi Arabia welcomes agreement that integrates SDF into state institutions in Syria
Riyadh, SANA- Saudi Arabia Kingdom welcomed Tuesday the agreement signed to integrate Syrian Democratic Forces(SDF) into Syrian Arab Republic institutions.
In a statement posted by Saudi Press Agency, Saudi Foreign Ministry hailed the measures taken by Syrian leadership to preserve civil peace in Syria, and the efforts exerted to continue the process of reconstruction, in a way that would achieve security and stability and meets the aspirations of the brotherly Syrian people.
The Kingdom also reiterated full support for Syria’s unity, sovereignty and territorial integrity.
Earlier on Monday, Presidency of the Syrian Arab Republic announced the signing of an agreement stipulating the integration of SDF into the state institutions, stressing the unity of Syrian territory and rejecting division.
Rafah la-Allouni/ Mazen Eyon
Bürgergeld-Trick für höhere Einnahmen scheiterte
Das Bayerische Landessozialgericht hat in einer Entscheidung klargestellt, dass ein vorübergehender Verzicht auf Bürgergeld-Leistungen nicht dazu führen kann, eigene Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit auszublenden. Dies ist deshalb so wesentlich, weil der Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV) gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängt – und zwar über den gesamten Bewilligungszeitraum hinweg.
Sobald sich zeigt, dass innerhalb dieses Zeitraums relevante Einkünfte erzielt wurden, sind diese auf die Hilfebedürftigkeit anzurechnen. Ein willkürlicher Verzicht ab einem bestimmten Zeitpunkt, um Einnahmen nicht berücksichtigen zu müssen, ist rechtlich nicht zulässig.
Welche Hintergründe hatte der konkrete Fall?Der Kläger war selbstständig tätig und in den Monaten Juli bis Oktober ohne nennenswerte Einnahmen. Um seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie zu sichern, stellte er einen Antrag auf Bürgergeld. Folglich bewilligte das Jobcenter vorläufige Leistungen für den Zeitraum von Juli bis Dezember.
Nachdem sich die finanzielle Situation des Mannes änderte und er im November und Dezember hohe Betriebseinnahmen erzielte, bat er das Jobcenter, die Leistungen bereits ab dem 1. November einzustellen.
Obwohl er die bereits im November gezahlten Beträge zurückgab, reichte er bei der obligatorischen Anlage EKS zum Einkommen Selbstständiger ausschließlich Nachweise von Juli bis Oktober ein und argumentierte, sein erklärter Verzicht auf Leistungen ab November müsse dazu führen, dass spätere Einkünfte nicht berücksichtigt würden.
Warum ist der Bewilligungszeitraum entscheidend?Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass das Jobcenter bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit das Einkommen über den gesamten Bewilligungszeitraum hinweg berechnet.
In diesem Fall umfasste der Zeitraum die Monate Juli bis Dezember. Dass der Selbstständige ab November formal keinen Leistungsbezug mehr wollte, reichte nicht aus, um das erzielte Einkommen in den letzten beiden Monaten unberücksichtigt zu lassen.
Denn für das Sozialrecht legt fest, dass genau jene Einnahmen maßgeblich sind, die innerhalb des vereinbarten Zeitraums anfallen. Wer nur für einzelne Monate Leistungen möchte, währenddessen aber über den gesamten Zeitraum hinweg betrachtet dennoch Einkommen erzielt, muss sich diese Einnahmen auf den Leistungsbezug anrechnen lassen.
Verzicht auf Bürgergeld lief ins LeereDer Versuch, durch eine einseitige Erklärung des Verzichts die spätere Anrechnung der Einnahmen zu vermeiden, lief ins Leere. Trotz mehrmaliger Aufforderung des Jobcenters reichte der Kläger die geforderten Unterlagen zur Höhe seiner Betriebseinnahmen für die Monate November und Dezember nicht ein. Dies führte schließlich dazu, dass das Jobcenter rückwirkend feststellte, er habe für den gesamten Bewilligungszeitraum zu Unrecht Leistungen erhalten. Die Folge: Sämtliche Zahlungen wurden zurückgefordert.
Sowohl das Sozialgericht München als auch das Landessozialgericht in der Berufungsinstanz entschieden gegen den Kläger. Sie folgten der Argumentation der Behörde, dass das Einkommen des Mannes im November und Dezember heranzuziehen sei und sein Verzicht weder die Pflicht zur Vorlage von Nachweisen noch die Anrechenbarkeit dieser Einkünfte aushebeln könne. Dabei betonten die Gerichte nochmals ausdrücklich, dass solche Strategien, die darauf abzielen, den Leistungsanspruch bewusst zu beeinflussen, den Grundsätzen der SGB-II-Regelungen widersprechen.
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Selbstständige, die Bürgergeld beziehen, müssen regelmäßig ihre Einkünfte in der Anlage EKS offenlegen. Dort machen sie Angaben über Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und den daraus resultierenden Gewinn.
Diese Erklärungen sind grundlegend für die Berechnung der Hilfebedürftigkeit. Wenn – wie in diesem Fall – nur teilweise Angaben gemacht werden und wesentliche Daten zu einzelnen Monaten fehlen, ist das Jobcenter aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sogar verpflichtet, anzunehmen, dass die Leistungsberechtigung insgesamt nicht gegeben ist. Denn ohne die vollständige Darstellung der Einkommenssituation kann keine korrekte Berechnung erfolgen.
Was bedeutet das für andere Betroffene?Die Entscheidung des Landessozialgerichts macht deutlich, dass der Bewilligungszeitraum maßgeblich ist und das Einkommen, das innerhalb dieser Phase anfällt, zwingend berücksichtigt werden muss. Diese Rechtsprechung richtet sich insbesondere an Selbstständige, deren Einnahmesituation oft schwankt.
Wer für bestimmte Monate Bürgergeld beantragt, sollte sich bewusst sein, dass auch spätere Einkünfte nicht einfach durch einen einseitigen Verzicht aus der Berechnung herausgenommen werden können. Damit halten die Gerichte an einem Grundprinzip des SGB II fest: Bürgergeld dient der Existenzsicherung während eines gesamten Bewilligungszeitraums, und daran muss sich auch die Anrechnung von Einkommen orientieren.
Warum ist ein vorübergehender Verzicht nicht möglich?Der Hauptgrund liegt darin, dass mit einem solchen Verzicht die gesetzlichen Bestimmungen umgangen würden. Es besteht ein Unterschied zwischen der tatsächlichen Hilfebedürftigkeit und dem formalen Leistungsbezug.
Nach Auffassung der Gerichte darf nicht durch bloße Willenserklärung die Einkommensverrechnung ausgehebelt werden. Wer seine Bedürftigkeit geltend macht, unterliegt den Bedingungen des gesamten Bewilligungszeitraums – auch wenn sich die Einkommenssituation später verbessert. Insofern müssten stets alle Einnahmen für die gesamte Dauer berücksichtigt werden, sobald überhaupt Leistungen beantragt und bewilligt wurden.
Damit bleibt festzuhalten: Die Idee, vorübergehend auf Bürgergeld-Leistungen zu verzichten, um eigene Einnahmen „zu verstecken“, ist sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht zum Scheitern verurteilt. Das Urteil aus Bayern unterstreicht dabei nachdrücklich, dass ein aktiver Eingriff in den Bewilligungszeitraum, um die Hilfebedürftigkeit künstlich zu erhöhen, nicht zulässig ist. (Sozialgericht München AZ: S 45 AS 29/21 und Berufung Landessozialgericht Az: L 7 AS 122/23)
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Bürgergeld: Jobcenter dürfen nicht Unterlagen vom Partner verlangen – Gericht entschied
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Strafabteilung) urteilte gegen das Jobcenter team.arbeit.hamburg. Dieses hatte einem getrennt lebenden (Ehe-)Partner einer Antragstellerin einen Bußgeldbescheid zugeschickt, weil dieser sch weigerte, dem Jobcenter Unterlagen wie Verdienstbescheinigung und Arbeitsvertrag zu schicken.
Das Amtsgericht erklärt, der Betroffene sei nicht verpflichtet gewesen, der Behörde Unterlagen zu Vermögen und Einkommen zu liefern.
Wie war die Situation?Der Betroffene führt aus: “Ich war und bin weder Antragsteller von ALG II – Leistungen, noch hatte ich Leistungen begehrt. Im gegenständlichen Zeitraum war ich der getrennt lebende (Ehe-)Partner der Antragstellerin, mit getrennten Haushalten aufgrund besonderer sozialer Situation, getrennten Konten und getrenntem Wirtschaften. Alles wurde nachgewiesen.
Ich habe meinen 90-jährigen Vater im Alltag unterstützt, mit dem ich in einem gemeinsamen Haushalt gelebt habe, und meine getrennt lebende Partnerin hatte und hat ihren Wohnort in der Nähe der Grundschule ihrer Tochter.”
Getrennt lebend, trotzdem “Bedarfsgemeinschaft”Obwohl der Betroffene und seine Partnerin getrennt lebten, behandelte das Jobcenter sie als Bedarfsgemeinschaft. Dabei hatte nur die Partnerin Leistungen für sich und ihre Tochter (aus einer anderen Partnerschaft) beantragt.
Auskunftspflicht laut § 60 SGB IIDer Betroffene erklärt: “Laut § 60 SGB II bin ich als Dritter auskunftspflichtig – das ist auch in Ordnung. Das Jobcenter verlangte jedoch von mir die Einreichung folgender Unterlagen und Dokumente:
- meine Verdienstbescheinigungen
- meinen Arbeitsvertrag
- eine vollständig ausgefüllte Anlage EK (die eigentlich nur für Antragsteller vorgesehen ist)
- Rentenbescheide sowie
- lückenlose Kontoauszüge über den gesamten Zeitraum von meinem Konto bzw. dem Konto meines Vaters.”
Dabei wurde, so der Betroffene, sein Vater als Mitinhaber des entsprechenden Kontos vom Jobcenter nicht einmal darüber informiert, dass auch die Daten und Unterlagen des Vaters vom Sohn gefordert wurden.
Der Betroffene legt Widerspruch einDer Betroffene berichtet:
“Gegen die Einreichung dieser Unterlagen habe ich widersprochen, da dies schon Mitwirkungspflichten sind (…) und widersprach der Forderung. Das wurde vom Jobcenter nicht akzeptiert.”
Mitwirkungspflichten gelten nur für LeistungsberechtigteDer Betroffene erhält weder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), noch hatte er solche beantragt. Mitwirkungspflichten gelten beim Jobcenter aber nur für Leistungsberechtigte, die sich vertraglich bei der Behörde zu dieser Mitwirkung verpflichten – und nicht für Dritte.
Leistungen auf Null gesetztDer Antragstellerin wurden vom Jobcenter als Reaktion die Bürgergeld-Leistungen auf Null gesetzt. Die Begründung lautete, die Unterlagen seien nicht vollständig eingereicht worden, und damit hätte die Antragstellerin ihre Mitwirkungspflicht verletzt.
Die Antragstellerin legte dagegen Widerspruch ein, den das Jobcenter zurückwies. In der Folge klagte sie beim Sozialgericht Hamburg.
Bußgeldbescheid für den getrennt lebenden PartnerDer Partner der Antragstellerin informiert: “Bestärkt vom Sozialgericht Hamburg erließ das Jobcenter einen Bußgeldbescheid gegen mich in Höhe von 848,75 €, mit der Begründung, dass ich die angeforderten Unterlagen nicht vollständig eingereicht hätte. Ohne den Erlass meines Widerspruchbescheides abzuwarten, leitete das Jobcenter ein Strafverfahren gegen mich beim Amtsgericht Hamburg-Harburg ein.”
Das Gericht erklärt das Handeln des Jobcenters für rechtswidrigVor dem Amtsgericht lief es indessen nicht so, wie das Jobcenter vermutlich gedacht hatte. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den Partner der Antragstellerin ein und erklärte den Bußgeldbescheid des Jobcenters für ungültig.
Denn, so das Gericht, das Verlangen des Jobcenters, dass Dritte Unterlagen über ihr Einkommen und Vermögen der Behörde einreichen, sei rechtswidrig.
Jobcenter muss Widerspruch stattgebenDer Betroffene erklärt: “Daraufhin hat das Jobcenter schließlich den Widerspruchbescheid erlassen und diesem (zwangsläufig) stattgeben müssen – “es wurde nach eigenem Ermessen entschieden.”
Jobcenter handelt weiterhin rechtswidrigTrotz eindeutiger Klarstellung des Gerichtes bleibt das Jobcenter jedoch bei seiner rechtswidrigen Forderung. Der Betroffene erläutert: “Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass das Jobcenter weiterhin rechtswidrig handelt und von mir die Einreichung meiner vollständigen Unterlagen verlangt – obwohl ich keine ALG II – Leistungen erhalte und keine beantragt habe.”
Jobcenter verletzt das Grundrecht auf informationelle SelbstbestimmungDer Betroffene sieht sich vom Jobcenter in seinem Grundrecht angegriffen: “Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde und wird in meinem Fall völlig missachtet.”
Übergriffe des Jobcenters auf unbeteiligte DritteDer getrennt lebende (Ehe-) Partner steht in einem Rechtsverhältnis zur Antragstellerin. Bereits bei ihm war das Einfordern persönlicher Dokumente übergriffig. Das Jobcenter attackierte jedoch zusätzlich die Grundrechte eines gänzlich Unbeteiligten – des Vaters.
Der Partner der Antragstellerin erörtert: “Hinzu kommt, dass mein Vater mit der Antragstellerin in keinem rechtlichen Verhältnis steht, was die Forderung zur Einreichung der Daten und Unterlagen meines Vaters gerechtfertigt hätte. Zudem ist alles über seinen Kopf hinweg geschehen.”
Jobcenter bestraft Leistungsberechtigte, trotz deren MitwirkungDer Betroffene zeigt darüber hinaus, wie das Jobcenter einen Rundumschlag an Übergriffen verübt: “Sanktioniert wurde und werde nicht nur ich, sondern auch die Antragstellerin mit der Nullfestsetzung ihrer Leistungen und der Leistungen ihrer Tochter, trotz Nachkommens ihrer Mitwirkungspflicht.” Mit anderen Worten: Das Jobcenter bestraft die unschuldige Antragstellerin – für das rechtswidrige Handeln des Jobcenters.
Auskunftspflicht des Partners – keine Pflicht zur Ausfüllung der Anlage WEP oder zur Vorlage von Einkommensnachweisen1. Aus § 60 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 2 ergibt sich keine Grundlage dafür, Auskünfte von dem Partner des Antragstellers oder Leistungsberechtigten abzuverlangen, die in keinem Zusammenhang zu seinem Einkommen oder Vermögen stehen ( Meyerhoff in jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 60 Rn. 37 ff.).
Deshalb kann von dem Partner nicht verlangt werden, den Vordruck für die Anlage WEP zum Leistungsantrag auszufüllen und beim Jobcenter einzureichen ( (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011- B 14 AS 87/09 R – ).
2. § 60 Abs 4 S 1 SGB 2 ermächtigt nicht zur Abforderung von Unterlagen (wie Belegen über die Höhe der Einkünfte), sondern nur zur Einholung von Auskünften durch den Partner.
3. Auskunftsverlangen sind in der Regel als einheitliche Verwaltungsakte anzusehen, bei denen eine Teilrechtswidrigkeit ausscheidet. Somit scheidet in der Regel auch eine geltungserhaltende Reduktion aus, wenn zum Teil Auskünfte oder Handlung ohne gesetzliche Grundlage verlangt werden.
4. Aus den Absätzen 2 und 4 des § 60 SGB II ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf den konkreten Umfang der von dem Träger benötigten und vom Auskunftspflichtigen zu leistenden Auskünfte.
So kann das Jobcenter im Rahmen unterhaltsrechtlicher Beziehungen die Vorlage von Belegen über die Höhe der Einkünfte fordern (§ 60 Abs 2 Satz 3 SGB II iVm § 1605 Abs 1 Satz 2 BGB).
Gegenüber einem Partner, der selbst keine Leistungen beantragt, kann dagegen nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 60 Abs 4 Satz 1 Nr 1 SGB II nur die Erteilung von Auskünften verlangt werden ( BSG, Urteil vom 24. Februar 2011- B 14 AS 87/09 R – Rz. 19 )
Rechtstipp dazu vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock1. LSG BW – L 7 AS 3613/15 –
Zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs 1 SGB I gehören uU auch Auskünfte bzw Angaben, die einen Dritten betreffen, soweit dies für die Gewährung von Leistungen von Bedeutung ist.
Diese Pflicht geht jedoch nicht dahin, Beweismittel von dem Partner oder sonstigen Dritten zu verschaffen.
2. LSG Sachsen – Anhalt – L 4 AS 798/12 –
1. Die Auskunft des Unterhaltspflichtigen ist auch nicht erforderlich iS des § 60 Abs 2 SGB 2, wenn der Unterhaltsanspruch durch einen familiengerichtlichen Vergleich bereits rechtskräftig tituliert ist.
2. Die Eingriffsnorm des § 60 Abs 2 SGB 2 ist einer erweiternden Auslegung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zugänglich.
3. Erhält ein Unterhaltsberechtigter keine SGB 2-Leistungen, besteht kein Auskunftsanspruch des SGB 2-Trägers gegen den Unterhaltspflichtigen nach § 60 Abs 2 SGB 2.
4. Benutzt der SGB 2-Leistungsträger zur Umsetzung seines Auskunftsbegehrens vorformulierte Fragebögen, dürfen sich die Fragen nur auf die Person des Unterhaltspflichtigen beziehen.
Fragen zu Dritten (zB Einkommen des Partners) sind unzulässig und müssen nicht beantwortet werden.
Wegen des Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung bleibt für eine sog geltungserhaltene Reduktion bei unzulässigen Fragen in der Regel kein Raum.
Praxisbeispiel: Unzulässige Unterlagenforderung des JobcentersFrau Müller, alleinerziehend und Bürgergeldempfängerin, lebt seit einigen Monaten mit ihrem Lebenspartner Herrn Schmidt in einer gemeinsamen Wohnung. Das Jobcenter vermutet eine Bedarfsgemeinschaft und fordert Frau Müller auf, Einkommens- und Vermögensnachweise von Herrn Schmidt vorzulegen. Herr Schmidt, der selbst berufstätig ist und kein Bürgergeld bezieht, weigert sich, diese sensiblen Daten preiszugeben, da er nicht möchte, dass das Jobcenter Zugriff auf seine privaten Unterlagen hat.
Daraufhin droht das Jobcenter, Frau Müllers Bürgergeldanspruch zu kürzen, wenn die geforderten Dokumente nicht eingereicht werden. Frau Müller ist verzweifelt und wendet sich an eine Sozialberatungsstelle. Dort wird sie darauf hingewiesen, dass ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (z. B. das in dem Artikel beschriebene) klarstellt, dass Jobcenter nicht berechtigt sind, Unterlagen von nicht-leistungsberechtigten Partnern einzufordern, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine tatsächliche Bedarfsgemeinschaft vorliegen.
Frau Müller legt das Urteil dem Jobcenter vor und argumentiert, dass die Lebensgemeinschaft mit Herrn Schmidt nicht automatisch eine finanzielle Unterstützungspflicht begründet. Nach einiger Korrespondenz akzeptiert das Jobcenter schließlich ihre Argumentation und verzichtet auf die unzulässige Forderung. Frau Müller erhält weiterhin ihr Bürgergeld in voller Höhe, ohne dass Herr Schmidt seine privaten Unterlagen einreichen musste.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen unrechtmäßige Forderungen des Jobcenters zu wehren. Betroffene sollten bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen oder sich an eine Sozialberatungsstelle wenden, um ihre Rechte durchzusetzen.
Der Beitrag Bürgergeld: Jobcenter dürfen nicht Unterlagen vom Partner verlangen – Gericht entschied erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Alles für die Neuverschuldung: Nun biedert sich die Union auch noch bei den Grünen an
Soso, die Grünen wollen also nicht für die de-facto-Abschaffung der Schuldenbremse stimmen, sondern bei der für übermorgen angesetzten Zusammenkunft des abgewählten Bundestags einen eigenen Entwurf dazu einbringen. CDU- Linnemann reagierte prompt und meint: Großartig, dies sei ja keine generelle Absage, sondern man könne verhandeln! Was heißt das? Es bedeutet, dass die CDU, nachdem sie sich […]
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In Rumänien wird dem in Umfragen führenden Präsidentschaftskandidaten auf Druck der EU die Kandidatur verboten
Homs Governor discusses joint cooperation with Turkish Ambassador
Homs, SANA-Governor of Homs, Dr. Abdulrahman al-A’ama, discussed Monday with Turkish Ambassador in Damascus, Dr. Burhan Koroglu, ways to enhance joint cooperation between the two countries.
The meeting addressed mechanisms for advancing various service, development, and economic sectors.
Reem Abdulhameed / Ruaa al-Jazaeri
Residents of Sheikh Maqsoud neighborhood in Aleppo celebrate the SDF integration into Syrian Arab Republic institutions
Qatar welcomes agreement to integrate SDF into Syrian Arab Republic institutions
Doha, SANA- The State of Qatar has welcomed the agreement to integrate the Syrian Democratic Forces (SDF) into the institutions of the Syrian Arab Republic, confirming that this agreement represents an important step towards strengthening civil peace, enhancing security and stability, and building a state of institutions and law.
In a statement published on its official website Monday, the Qatari Ministry of Foreign Affairs said that Syria’s stability and prosperity require the state’s monopoly on arms within a single army that represents all Syrian components, ensuring the preservation of the country’s sovereignty, independence, and territorial integrity.
The Ministry reiterated Qatar’s full support for Syria’s sovereignty and the aspirations of its brotherly people for freedom, development, and prosperity.
Latifa Moammar/Ruaa al-Jazaeri