Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Ruslan Edelgeriyev held Forum of Best Practices for Combatting Desertification and Land Degradation
Presidential Aide, Special Presidential Representative for Climate and Water Resources Ruslan Edelgeriyev held the First Forum of Best Practices for Combatting Desertification and Land Degradation ahead of the 17th Conference of the Parties under the United Nations Convention to Combat Desertification in countries suffering from severe drought and/or desertification, particularly across Africa.
Kollektive Demenz
Brandneue Viren durch KI entwickelt
Künstliche Intelligenz wurde im Rahmen einer Studie eingesetzt, um völlig neue Viren zu entwerfen, wie zum Beispiel die BBC berichtet. Laut den Forschern der Stanford University in Kalifornien sind diese voll funktionsfähig und können sich im Labor vermehren. Es ist das erste Mal, dass ganze Genome erfolgreich von KI entworfen wurden. Bei den daraus resultierenden 16 neuartigen Viren handelt es sich um Bakteriophagen, die Bakterien infizieren können, aber für Menschen prinzipiell ungefährlich sind.
Die Wissenschaftler nutzten die KI-Modelle Evo1 und Evo2, die ähnlich den textbasierten Sprachmodellen wie ChatGPT mit genetischen Daten verschiedener Organismen trainiert wurden. Von 302 im Labor synthetisierten KI-generierten Designs infizierten und töteten 16 erfolgreich E.-coli-Bakterien.
Der Durchbruch sei als «sehr bedeutender Wendepunkt» in der Wissenschaft bezeichnet worden, der eine neue Ära bei der Behandlung von Krankheiten einläuten könnte, so die BBC. Experten hätten jedoch auch davor gewarnt, dass von KI entworfene Viren «dringende» Sicherheits- und Schutzbedenken aufwerfen.
Der rasante Fortschritt von KI-Werkzeugen habe bereits zur Entwicklung neuer Antibiotika geführt, aber das sei relativ einfach im Vergleich zum Entwurf eines neuen, lebensfähigen Virus «aus dem Nichts», konstatiert das Medium, dem gegenüber Brian Hie, einer der Studienautoren und Assistenzprofessor an der Stanford University, erklärte:
«Dies ist ein nächster Schritt in der Komplexität, die durch generative KI gestaltbar ist; es ist das erste Mal, dass generative KI verwendet wurde, um ein vollständiges Genom zu entwerfen, es ist etwas, das sich vermehren und andere Funktionen in Zellen ausüben kann (…). Das war Neuland für uns.»
Der BBC zufolge könnte die Entwicklung neuer Phagen zu neuen Wegen führen, Infektionen zu behandeln, die gegen Antibiotika resistent geworden sind. Der Durchbruch weise aber auch auf die Fähigkeit von KI hin, eine neue Biologie zu entwerfen, die über die natürliche Welt hinausgeht – was als synthetische Biologie bekannt ist. Laut Hie hat dies das Potenzial, «die menschliche Gesundheit massiv zu verbessern», indem neue Medikamente und Therapien entwickelt werden.
Andere Experten preisen dieses KI-gestützte Genomdesign als Meilenstein für die computergestützte Biologie. Es eröffne neue Möglichkeiten, mithilfe maßgeschneiderter Phagen, Enzyme und Immuntherapie-Antikörper große gesundheitliche Herausforderungen anzugehen.
Es seien jedoch bereits Bedenken geäußert worden, dass dieselbe Technologie böswillig genutzt werden könnte, um neue Krankheiten zu erschaffen, merkt die BBC an. So schrieben Dr. Thomas Inglesby und Dr. Moritz Hanke vom Center for Health Security der Johns Hopkins University in einem Kommentar, der die Veröffentlichung der Studie im Fachjournal Science begleitet, dass die Ergebnisse «dringende Fragen der biologischen Sicherheit und des Biorisikomanagements» aufwerfen. Es sei nicht mehr die Frage, «ob das generative Design von Virusgenomen existieren wird», sondern ob es verwendet werden kann, ohne «schweren Schaden zu ermöglichen». Beispielsweise sollten neue Viren mit dem Potenzial, Krankheiten zu verursachen, «nicht weiterverfolgt werden».
Die Forscher selbst ergriffen Maßnahmen, um die Sicherheit zu maximieren, stellt die BBC fest. In der Tat schlossen sie Viren, die komplexe Organismen infizieren können, aus der Trainingsdatenbank aus. Und sie führten die Forschung an für Menschen ungefährlichen Phagen in einem gesicherten Labor durch. Hie zufolge tragen selbst bestehende Schutzmaßnahmen viel dazu bei, «sicherzustellen, dass die Technologie für das Gute genutzt wird».
Der Sender erklärt abschließend, dass Viren nicht lebendig sind und dass es aufgrund der Genomkomplexität eines weiteren bedeutenden Sprungs für die KI bedarf, um lebende Organismen zu erzeugen. Hie zufolge ist die gezielte Entwicklung einfacher Organismen jedoch möglich.
Grundsicherungsgeld: Das Jobcenter muss auch eine Autoreparatur zahlen
Eine kaputte Kupplung, defekte Bremsen oder eine fällige Hauptuntersuchung können für Menschen im Leistungsbezug schnell zum finanziellen Problem werden. Trotzdem muss das Jobcenter die Werkstattrechnung nicht allgemein übernehmen.
Eine Förderung kommt vor allem dann in Betracht, wenn das Auto nachweisbar gebraucht wird, um eine konkrete Arbeit aufzunehmen oder eine Beschäftigung zu behalten.
Eine private Autoreparatur ist grundsätzlich selbst zu bezahlenWer ein Auto für Einkäufe, Familienbesuche oder andere private Wege nutzt, kann die Reparaturkosten im Regelfall nicht zusätzlich vom Jobcenter verlangen. Der Besitz eines angemessenen Fahrzeugs kann zwar vermögensrechtlich geschützt sein. Daraus folgt aber kein Anspruch darauf, dass die Behörde Wartung, Verschleiß und Reparaturen finanziert.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat diese Trennung mit Urteil vom 26. Februar 2026, Az. L 7 AS 1396/23, erneut betont. Nach der Einordnung des aktuellen Autoreparatur-Urteils gehört die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug zu nutzen, nicht ohne Weiteres zum menschenwürdigen Existenzminimum. Fehlendes Geld für eine Werkstattrechnung genügt deshalb allein nicht.
Warum ein Darlehen nach Paragraf 24 SGB II häufig ausscheidetParagraf 24 Absatz 1 SGB II ermöglicht ein Darlehen, wenn ein vom Regelbedarf umfasster und unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann. Genau an dieser Voraussetzung scheitern viele Anträge auf eine Autoreparatur. Die Gerichte ordnen die Instandsetzung eines privaten Kraftfahrzeugs regelmäßig nicht als vom Regelbedarf erfassten existenzsichernden Bedarf ein.
Das LSG Nordrhein-Westfalen lehnte im genannten Verfahren daher auch ein solches Darlehen ab. Selbst bei einem grundsätzlich möglichen Darlehen prüft das Jobcenter außerdem, ob der Bedarf aus verfügbarem Vermögen oder auf andere Weise gedeckt werden kann. Die Rückzahlung würde während des Leistungsbezugs nach Paragraf 42a SGB II grundsätzlich durch monatliche Aufrechnung erfolgen.
Auch der Härtefallmehrbedarf hat hohe HürdenAls weitere Grundlage wird häufig Paragraf 21 Absatz 6 SGB II genannt. Danach kann ein unabweisbarer besonderer Bedarf anerkannt werden; bei einem einmaligen Bedarf muss ein Darlehen ausnahmsweise unzumutbar oder wegen der Art des Bedarfs unmöglich sein. Für gewöhnliche Reparaturkosten reicht es nicht, dass das Fahrzeug den Alltag erleichtert oder der öffentliche Nahverkehr umständlich ist.
Selbst gesundheitliche Einschränkungen führen nicht automatisch zu einem Zuschuss. Betroffene müssten sehr konkret belegen, weshalb ihnen Bus und Bahn medizinisch nicht zugemutet werden können, weshalb andere Beförderungsmöglichkeiten fehlen und weshalb gerade das reparierte Auto den notwendigen Bedarf deckt. Wie streng Gerichte diese Voraussetzungen prüfen, zeigt ein Urteil zum Härtefallmehrbedarf für eine Pkw-Reparatur.
Deutlich bessere Aussichten bei einem konkreten ArbeitsplatzAnders kann die Lage aussehen, wenn das Auto für eine versicherungspflichtige Beschäftigung gebraucht wird. Bei der Anbahnung oder Aufnahme einer Arbeit kann eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach Paragraf 44 SGB III in Verbindung mit Paragraf 16 SGB II in Betracht kommen. Das Gesetz erlaubt die Übernahme angemessener Kosten, wenn die Unterstützung für die berufliche Eingliederung notwendig ist und der Arbeitgeber keine gleichartige Leistung erbringt.
Ein bloßer Wunsch nach größerer Mobilität genügt auch hier nicht. Es sollte eine konkrete Einstellungszusage, ein Arbeitsvertrag oder eine unmittelbar bevorstehende Arbeitsaufnahme vorliegen. Schichtbeginn, Arbeitsort und vorhandene Verkehrsverbindungen müssen erkennen lassen, dass die Stelle ohne ein funktionsfähiges Fahrzeug nicht zuverlässig erreicht werden kann.
Wer sich mit der Finanzierung beruflicher Mobilität befasst, findet weitere Hinweise im gegen-hartz.de-Ratgeber Führerschein und Auto vom Jobcenter finanzieren lassen.
Auch dort gilt: Gefördert wird nicht das Auto als allgemeiner Lebensstandard, sondern eine nachvollziehbar erforderliche Hilfe für den Weg in Beschäftigung.
Bestehende Beschäftigung kann über die freie Förderung abgesichert werdenBei Aufstockern ist die Ausgangslage besonders: Sie arbeiten bereits, beziehen wegen ihres niedrigen Einkommens aber ergänzende Leistungen. Fällt das dringend benötigte Auto aus, kann nicht nur das Erwerbseinkommen wegfallen; zugleich können die Ausgaben des Jobcenters steigen. Für solche Fälle kommt die freie Förderung nach Paragraf 16f SGB II in Betracht.
Der seit 1. Juli 2026 geltende Paragraf 16f SGB II eröffnet den Jobcentern mehr Spielraum, gesetzlich geregelte Eingliederungsleistungen zu erweitern. Es handelt sich weiterhin um eine Ermessensleistung und nicht um einen pauschalen Reparaturanspruch. Die Behörde muss das Förderziel vor Beginn beschreiben und prüfen, ob die Ausgabe die Eingliederung in Arbeit tatsächlich unterstützt.
Die Neufassung ist für Anträge seit Juli 2026 wichtig, weil frühere Grenzen der freien Förderung gelockert wurden. Zugleich sind die dafür verfügbaren Mittel auf einen Teil des Eingliederungsbudgets begrenzt. Eine Zusage hängt deshalb weiterhin vom Einzelfall, von der Notwendigkeit, von den Kosten und von einer fehlerfreien Ermessensentscheidung ab.
Das Urteil aus Mainz zeigt, was das Jobcenter prüfen mussDas Sozialgericht Mainz gab einer aufstockend beschäftigten Reinigungskraft mit Urteil vom 26. November 2020, Az. S 10 AS 654/18, Recht. Die Frau erreichte ihre zwei Arbeitsstellen nur mit dem Auto und konnte eine Rechnung von knapp 586 Euro für Wartung und Hauptuntersuchung nicht tragen. Ohne Fahrzeug drohte der Verlust der Beschäftigungen und damit eine stärkere Abhängigkeit von Leistungen.
Das Jobcenter hatte vor allem das Alter des Wagens, die Wirtschaftlichkeit der Reparatur und angeblich mögliche Rücklagen betrachtet. Nach Auffassung des Gerichts fehlte jedoch eine tragfähige Abwägung: Die Behörde hatte weder erreichbare Alternativen benannt noch die Reparaturkosten mit den Folgen eines Arbeitsplatzverlusts verglichen. Der ausführliche Beitrag Jobcenter muss Autoreparatur zahlen erläutert die Entscheidung.
Das Urteil stammt von einem Sozialgericht und bindet andere Gerichte nicht. Es belegt aber, dass eine pauschale Ablehnung rechtswidrig sein kann, wenn das Jobcenter den konkreten Arbeitsbezug nicht würdigt. Ein Anspruch auf eine erneute, fehlerfreie Entscheidung kann daher bestehen, ohne dass in jedem Fall bereits eine bestimmte Förderhöhe feststeht.
Welche Fallkonstellationen Aussicht auf Förderung haben Situation Rechtliche Einordnung Das Auto wird überwiegend für Einkäufe und private Wege genutzt. Eine Kostenübernahme ist regelmäßig nicht zu erwarten, weil die Reparatur nicht als gesonderter existenzsichernder Bedarf anerkannt wird. Eine konkrete Arbeitsstelle kann ohne Auto nicht angetreten werden. Eine Ermessensförderung aus dem Vermittlungsbudget kann möglich sein, wenn keine zumutbare Alternative besteht und die Kosten angemessen sind. Eine bestehende Beschäftigung würde ohne Reparatur voraussichtlich verloren gehen. Eine freie Eingliederungsleistung kann geprüft werden, besonders wenn das Einkommen die Hilfebedürftigkeit spürbar verringert. Es werden nur gesundheitliche Gründe genannt. Die Hürden sind hoch; erforderlich wären genaue medizinische Nachweise und der Ausschluss zumutbarer Beförderungsalternativen. Die Werkstatt wurde schon vor dem Antrag beauftragt. Eine nachträgliche Erstattung ist erheblich schwieriger und bei Förderleistungen häufig ausgeschlossen. Der Antrag sollte vor dem Werkstattauftrag gestellt werdenBetroffene sollten den Antrag stellen, bevor sie die Reparatur verbindlich beauftragen oder bezahlen. Die Bundesagentur für Arbeit weist beim Vermittlungsbudget ausdrücklich auf die vorherige Antragstellung hin. In einer akuten Situation kann zunächst ein kurzer, nachweisbar eingereichter Antrag genügen, dessen Begründung und Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden.
Der Antrag sollte nicht nur die Formulierung enthalten, dass ein Auto benötigt wird. Sinnvoll sind ein detaillierter Kostenvoranschlag, die Fahrzeugdaten, der voraussichtliche Wert nach der Reparatur sowie eine Erklärung der Werkstatt, dass das Fahrzeug anschließend verkehrssicher und nutzbar ist. Bei hohen Kosten kann das Jobcenter Vergleichsangebote verlangen oder nur die preisgünstige notwendige Reparatur anerkennen.
Hinzu gehören der Arbeitsvertrag oder die Einstellungszusage, Schichtpläne, die Adressen wechselnder Einsatzorte und eine Bestätigung des Arbeitgebers über die notwendige Mobilität. Fahrplanauskünfte sollten zeigen, weshalb der Arbeitsplatz nicht rechtzeitig mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. Wer Fahrgemeinschaften, Fahrrad, Taxi oder vorübergehenden Mietwagen geprüft hat, sollte erläutern, weshalb diese Möglichkeiten fehlen oder deutlich teurer sind.
Zuschuss, Teilförderung oder Darlehen sind zu unterscheidenEine Eingliederungsleistung kann je nach Rechtsgrundlage und Entscheidung des Jobcenters als Zuschuss, begrenzte Kostenübernahme oder Darlehen ausgestaltet werden. Es gibt bundesrechtlich keinen festen Betrag, bis zu dem jede Werkstattrechnung bezahlt werden müsste. Örtliche Förderpraxis, Angemessenheit und Erfolgsaussicht der Beschäftigung beeinflussen die Höhe.
Das Jobcenter darf auch prüfen, ob eine Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert noch wirtschaftlich erscheint. Es muss dabei aber alle Umstände einbeziehen und darf nicht allein auf das Baujahr schauen. Wenn eine preiswerte Reparatur einen Arbeitsplatz erhält und dadurch der Leistungsbedarf sinkt, kann dies wirtschaftlicher sein als die Ablehnung.
Was nach einer Ablehnung zu tun istEine Ablehnung sollte schriftlich verlangt und auf ihre Begründung geprüft werden. Hat das Jobcenter Arbeitszeiten, fehlende Busverbindungen, den drohenden Arbeitsplatzverlust oder günstigere Folgekosten nicht berücksichtigt, kann dies für einen Ermessensfehler sprechen. Gegen den Bescheid ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich; der Beitrag Widerspruch gegen den Grundsicherungsgeld-Bescheid erklärt Frist und Form.
Droht der Arbeitgeber wegen des Fahrzeugausfalls kurzfristig mit Kündigung oder kann eine zugesagte Stelle nicht angetreten werden, kann zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommen. Dafür müssen sowohl die besondere Dringlichkeit als auch die wahrscheinliche Berechtigung des Antrags glaubhaft gemacht werden. Eine Beratungsstelle, ein Sozialverband oder ein Fachanwalt für Sozialrecht kann die Unterlagen kurzfristig prüfen.
Ein Grad der Behinderung allein bezahlt keine gewöhnliche ReparaturEin anerkannter Grad der Behinderung führt für sich genommen nicht dazu, dass das Jobcenter eine normale Motor-, Bremsen- oder Verschleißreparatur übernehmen muss. Bei behinderungsbedingt erforderlicher Mobilität können allerdings Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Kraftfahrzeughilfe durch einen Reha-Träger zu prüfen sein.
Für Reparaturen einer behinderungsbedingt notwendigen Zusatzausstattung gelten andere Voraussetzungen als für die gewöhnliche Instandhaltung des Autos.
Im Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom Februar 2026 genügte selbst der festgestellte Grad der Behinderung nicht für den begehrten Mehrbedarf. Betroffene sollten deshalb klären lassen, welcher Leistungsträger zuständig ist, und den gesundheitlichen sowie beruflichen Bedarf genau dokumentieren. Das Jobcenter darf einen erkennbaren Reha-Antrag nicht lediglich als privaten Reparaturwunsch behandeln.
Fazit: Ohne Arbeitsbezug meist keine ZahlungDas Jobcenter muss eine Autoreparatur normalerweise nicht aus dem Grundsicherungsgeld, über ein Darlehen oder als Härtefallmehrbedarf finanzieren.
Eine echte Förderchance besteht, wenn das Fahrzeug für eine konkrete Arbeitsaufnahme oder den Erhalt einer Beschäftigung unerlässlich ist und keine zumutbare Alternative zur Verfügung steht. Auch dann entscheidet die Behörde im Regelfall nach Ermessen, muss aber den Sachverhalt vollständig würdigen und ihre Entscheidung nachvollziehbar begründen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine Küchenhilfe bezieht ergänzendes Grundsicherungsgeld und beginnt ihre Frühschicht um 5 Uhr in einem Gewerbegebiet, das zu dieser Zeit nicht mit Bus oder Bahn erreichbar ist. Für die Reparatur der defekten Lichtmaschine verlangt eine Werkstatt 640 Euro; ohne Auto kündigt der Arbeitgeber an, die Frau nicht weiter einsetzen zu können.
Sie beantragt vor dem Werkstattauftrag eine Förderung, legt Kostenvoranschlag, Arbeitsvertrag, Schichtplan, Arbeitgeberbestätigung und Fahrplanauskünfte vor und beantragt hilfsweise ein Darlehen.
Das Jobcenter darf diesen Antrag nicht allein mit dem Satz ablehnen, Autoreparaturen seien Privatsache. Es muss prüfen, ob die Ausgabe geeignet und angemessen ist, die Beschäftigung zu erhalten und den Leistungsbedarf zu verringern. Eine Bewilligung ist in diesem Fall gut begründbar, bleibt ohne besondere Ermessensbindung aber keine automatische Folge.
Häufige Fragen und Antworten zur Autoreparatur durch das Jobcenter 1. Muss das Jobcenter jede notwendige Autoreparatur bezahlen?Nein. Technische Notwendigkeit bedeutet noch keine sozialrechtliche Zahlungspflicht. Ohne konkreten Bezug zu Arbeit, Ausbildung oder einer außergewöhnlichen Bedarfslage bleiben die Kosten regelmäßig beim Fahrzeughalter.
2. Reicht es, wenn ich mein Auto für den Weg zur Arbeit brauche?Der Arbeitsweg ist ein starkes Argument, reicht als pauschale Behauptung aber nicht. Sie sollten belegen, dass eine konkrete Beschäftigung besteht oder unmittelbar beginnt und dass Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaften oder andere Lösungen nicht zumutbar verfügbar sind. Außerdem müssen Reparaturkosten und Fahrzeugzustand wirtschaftlich vertretbar sein.
3. Kann ich wenigstens ein Darlehen nach Paragraf 24 SGB II verlangen?In der Regel nicht, weil gewöhnliche Pkw-Reparaturen nach der neueren Rechtsprechung nicht als vom Regelbedarf umfasster unabweisbarer Bedarf gelten. Ein Antrag kann dennoch hilfsweise gestellt werden, damit das Jobcenter alle denkbaren Grundlagen prüft. Ein zugesagtes Darlehen müsste zurückgezahlt werden.
4. Darf ich das Auto schon reparieren lassen und danach die Rechnung einreichen?Davon ist abzuraten. Förderanträge sollten vor dem Entstehen der Kosten und vor dem verbindlichen Werkstattauftrag gestellt werden. Wer erst nach der Reparatur eine Erstattung verlangt, verschlechtert seine Aussichten erheblich.
5. Welche Unterlagen verbessern die Erfolgsaussichten?Besonders hilfreich sind ein genauer Kostenvoranschlag, Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage, Schichtplan, Arbeitgeberbestätigung, Fahrplanauskünfte und Angaben zu geprüften Alternativen. Auch Fahrzeugwert, bisherige Reparaturen und die voraussichtliche Nutzungsdauer nach der Instandsetzung können wichtig sein. Alle Unterlagen sollten zusammen erklären, weshalb gerade diese Ausgabe die Beschäftigung ermöglicht oder erhält.
6. Was kann ich tun, wenn das Jobcenter den Antrag ablehnt?Verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid und legen Sie bei einer fehlerhaften Ablehnung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein. Benennen Sie übergangene Tatsachen wie Schichtzeiten, fehlende Verkehrsverbindungen und den drohenden Einkommensverlust. Wenn die Stelle unmittelbar gefährdet ist, sollte zusätzlich rasch geprüft werden, ob ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig ist.
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30 Jahre die Tochter gepflegt, jetzt drohen Claudia Renteneinbußen
Claudia Geiken aus Weimar pflegt ihre schwerstbehinderte Tochter Cäcilie seit fast drei Jahrzehnten. Weil sie deshalb nicht mehr arbeiten kann, zahlt die Pflegekasse Beiträge für ihre spätere Rente.
Ein Referentenentwurf zur Pflegereform sieht vor, diese Beitragszahlungen ab 2027 auf 70 Prozent des bisherigen Wertes zu begrenzen. Die Kürzung ist noch nicht beschlossen, doch für Claudia und viele andere pflegende Angehörige geht es um die finanzielle Absicherung im Alter.
Seit fast 30 Jahren bestimmt die Pflege den FamilienalltagCäcilie lebt bei ihren Eltern und besucht tagsüber einen Förderbereich. Gelegentlich unterstützt ein Pflegedienst die Familie, die Hauptpflege übernimmt jedoch Claudia Geiken.
Gemeinsam mit ihrem Mann organisiert sie den Alltag, begleitet ihre Tochter und kümmert sich um die zahlreichen Anträge. Zudem engagiert sie sich in der Elternvertretung der Lebenshilfe. Einer regulären Beschäftigung kann sie wegen der Pflege nicht mehr nachgehen, wie die Tagesschau über die Familie berichtete.
Die tägliche Unterstützung ihrer Familie ermöglicht Cäcilie, weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause zu leben. Für Claudia bedeutet diese Entscheidung allerdings, dass ihr neben einem laufenden Erwerbseinkommen auch Rentenansprüche aus einer Beschäftigung fehlen.
Die Beitragszahlungen der Pflegekasse sollen diesen Nachteil bei der späteren Rente teilweise ausgleichen. Sie ersetzen jedoch weder ein reguläres Gehalt noch die vollständige Altersvorsorge, die Claudia während einer jahrzehntelangen Berufstätigkeit hätte aufbauen können.
Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgtClaudias Geschichte steht für eine verbreitete Form der Versorgung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten Ende 2023 knapp 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland.
Rund 4,9 Millionen von ihnen wurden zu Hause versorgt. Bei etwa zwei Dritteln aller Pflegebedürftigen übernahmen Angehörige den größten Teil der Betreuung und Pflege. Die häusliche Pflege trägt damit einen erheblichen Teil der Versorgung.
Häufig schränken Angehörige ihre Arbeitszeit ein oder geben ihren Beruf vollständig auf. Dadurch erwerben sie weniger Rentenansprüche aus einer Beschäftigung und tragen ein höheres Risiko, im Alter finanziell schlechter abgesichert zu sein.
Besonders häufig betrifft dies Frauen. Der Streit über die Rentenbeiträge berührt deshalb auch die Frage, wie sich langjährige Pflegezeiten auf die Alterssicherung und auf bestehende Unterschiede bei den Renten von Frauen und Männern auswirken.
Wann die Pflegekasse Rentenbeiträge zahltNicht jede private Unterstützung eines Angehörigen führt automatisch zu Rentenbeiträgen. Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Umgebung versorgt werden.
Die Pflege muss mindestens zehn Stunden in der Woche umfassen und sich regelmäßig auf wenigstens zwei Tage verteilen. Außerdem darf die Pflegeperson nebenher höchstens 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, meldet die Pflegekasse die Pflegeperson bei der gesetzlichen Rentenversicherung an und zahlt Beiträge. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden bezogen wird.
Damit wirken sich auch die gewählten Pflegeleistungen bei häuslicher Versorgung auf die spätere Rente der Pflegeperson aus. Je stärker ein professioneller Pflegedienst eingebunden ist, desto niedriger können die von der Pflegekasse berücksichtigten Werte ausfallen.
Was ein Jahr Angehörigenpflege derzeit für die Rente bringtIm Jahr 2026 zahlt die Pflegekasse nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums monatlich zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro an die Rentenversicherung. Die genaue Höhe richtet sich nach der Pflegesituation.
Für die Berechnung wird ein gesetzlich festgelegtes fiktives Einkommen zugrunde gelegt. Pflegepersonen werden dadurch so gestellt, als hätten sie ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 747,50 Euro und 3.955 Euro erzielt.
Ein Jahr anerkannte Pflegetätigkeit erhöht die spätere monatliche Rente nach den Werten von 2026 um 7,04 Euro bis 37,27 Euro. Die große Spannweite erklärt sich durch die unterschiedlichen Pflegegrade und Leistungsarten.
Diese Beträge werden nicht während der Pflege ausgezahlt. Sie erhöhen den späteren Rentenanspruch und sollen Nachteile ausgleichen, die durch weniger Erwerbsarbeit entstehen.
Was die geplante 70-Prozent-Regel verändern würdeDer Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, dass die Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge entrichtet. Entsprechend würden auch die künftig erworbenen Rentenanwartschaften aus der Pflege auf 70 Prozent sinken.
Auf Grundlage der Werte von 2026 ergäbe sich folgende rechnerische Veränderung:
Geltende Werte im Jahr 2026 Rechnerische Wirkung der geplanten Begrenzung Monatlicher Rentenbeitrag: 139,04 bis 735,63 Euro Monatlicher Rentenbeitrag: etwa 97,33 bis 514,94 Euro Mehr Rente nach einem Pflegejahr: 7,04 bis 37,27 Euro monatlich Mehr Rente nach einem Pflegejahr: etwa 4,93 bis 26,09 Euro monatlich Berechnung nach den bisherigen gesetzlichen Werten Begrenzung auf 70 Prozent ab 1. Januar 2027Die tatsächlichen Beträge des Jahres 2027 können von dieser Modellrechnung abweichen, weil Rechengrößen der Sozialversicherung regelmäßig angepasst werden. Die Tabelle zeigt deshalb vor allem die Wirkung der geplanten Kürzung.
Bereits erworbene Rentenanwartschaften sollen unangetastet bleiben. Betroffen wären ausschließlich Ansprüche, die Pflegepersonen nach einem möglichen Inkrafttreten neu erwerben.
Über viele Pflegejahre wächst der UnterschiedBei einer Pflegesituation am oberen Ende der derzeitigen Werte bringt ein Pflegejahr monatlich bis zu 37,27 Euro zusätzliche Rente. Nach der geplanten Begrenzung wären es rechnerisch noch etwa 26,09 Euro.
Der Unterschied läge damit bei rund 11,18 Euro monatlicher Rente für jedes künftige Pflegejahr. Wer nach Inkrafttreten weitere zehn Jahre unter vergleichbaren Bedingungen pflegt, könnte nach heutigem Wert monatlich etwa 111,80 Euro weniger Rente erhalten als nach der bisherigen Berechnung.
Dieses Beispiel lässt sich nicht ohne Weiteres auf Claudia übertragen. Ihre persönliche Rentenentwicklung hängt unter anderem vom Pflegegrad ihrer Tochter, der bezogenen Leistungsart, der Dauer der anerkannten Pflege und künftigen Rentenanpassungen ab.
Dennoch zeigt die Rechnung, warum eine Kürzung um 30 Prozent bei langjähriger Pflege erhebliche Folgen haben kann. Der finanzielle Unterschied entsteht nicht einmalig, sondern wirkt sich während des gesamten späteren Rentenbezugs aus.
Pflegeversicherung will Milliarden einsparenDie geplante Begrenzung ist Teil eines umfangreichen Reformpakets, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren will. Steigende Pflegezahlen und wachsende Ausgaben setzen die Versicherung seit Jahren unter Druck.
Nach den Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen durch die niedrigeren Rentenbeiträge im Jahr 2027 rund 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Für 2028 werden 1,9 Milliarden Euro, für 2029 zwei Milliarden Euro und für 2030 rund 2,1 Milliarden Euro angesetzt.
Damit gehört die Änderung zu den finanziell größten Sparmaßnahmen des Entwurfs. Das erklärt zugleich, warum ein vollständiger Verzicht auf die Kürzung eine andere Finanzierung erfordern würde.
Das Ministerium verweist darauf, dass ohne Reform höhere Beiträge oder andere Einschnitte drohten. Kritiker halten dem entgegen, dass die geplanten Einsparungen ausgerechnet Menschen treffen würden, die durch ihre unbezahlte Arbeit hohe Ausgaben für professionelle Pflege vermeiden.
Nina Warken stellte die Kürzung selbst infrageDer Referentenentwurf entstand unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Nach heftiger Kritik deutete die CDU-Politikerin im Juni 2026 jedoch an, dass die Regelung noch verändert werden könnte.
Warken bezeichnete die Kürzung der Rentenbeiträge als „keine gute Maßnahme“. Wie t-online unter Berufung auf Reuters berichtete, verwies sie auf weiteren Diskussionsbedarf und mögliche andere Lösungen.
Eine feste Zusage, den Vorschlag zu streichen, gab Warken nicht. Seit ihrem Wechsel ins Bundeskanzleramt liegt die weitere Bearbeitung des Entwurfs bei ihrem Nachfolger Carsten Linnemann, der das Gesundheitsministerium am 29. Juli 2026 übernommen hat.
Linnemann bezeichnete pflegende Angehörige nach seinem Amtsantritt als „Alltagshelden“, die man nicht vor den Kopf stoßen dürfe. Ob er die Rentenkürzung aus dem Entwurf entfernen oder lediglich abschwächen wird, ließ er offen.
Widerstand kommt auch aus den RegierungsparteienKritik gibt es nicht nur von Sozialverbänden und Pflegefachleuten. Auch Politiker aus den Regierungsparteien fordern Änderungen.
Die CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner sprach sich ausdrücklich gegen Einschnitte bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger aus. Gerade Frauen, die ihre Berufstätigkeit wegen der Pflege einschränken, dürften dadurch nicht zusätzlich belastet werden.
Der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang bezeichnete die geplante Kürzung gegenüber der Tagesschau als einen „Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“. Der Entwurf setze seiner Einschätzung nach zu stark auf Einsparungen und zu wenig auf eine dauerhafte Finanzierung der Pflege.
Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums wird weiterhin der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 geführt. Eine überarbeitete Fassung, in der die umstrittene Rentenregelung gestrichen oder verändert wurde, ist bislang nicht veröffentlicht.
Für Claudia geht es um die Anerkennung jahrzehntelanger PflegeFür Claudia Geiken ist der Streit keine abstrakte Debatte über Milliardenbeträge. Sie hat ihre Erwerbsarbeit aufgegeben, um ihre Tochter zu versorgen, und vertraut darauf, dass diese Jahre wenigstens teilweise für ihre spätere Rente berücksichtigt werden.
Die geplante Änderung würde ihre bereits erworbenen Ansprüche nicht nachträglich verringern. Jeder weitere Pflegemonat nach einem möglichen Inkrafttreten könnte jedoch weniger neue Rentenansprüche bringen als bisher.
Claudias Fall macht damit einen Konflikt der Pflegereform sichtbar. Die Politik will die Versicherung finanziell entlasten, greift dafür aber auf Einsparungen bei Menschen zurück, die einen großen Teil der Versorgung außerhalb von Heimen und Pflegediensten übernehmen.
Ob die Kürzung tatsächlich kommt, ist weiterhin offen. Solange kein überarbeiteter Gesetzentwurf vorliegt, bleibt für Claudia und andere pflegende Angehörige die Unsicherheit über ihre künftige Rente bestehen.
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‘Darkness, flames, screaming’: Palestinian village terrorized by Israeli settlers
A night-time pogrom by dozens of settlers left residents wounded, houses burned, and solar panels destroyed in the isolated West Bank village of Tuba.
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Mord an Musa Anter: Familie beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens
Die Familie des 1992 vom türkischen Militärgeheimdienst JITEM ermordeten kurdischen Journalisten und Schriftstellers Musa Anter hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Rahşan Yorozlu, die Tochter Anters, reichte über ihren Anwalt Bişar Abdi Alinak einen Antrag bei der Abteilung zur Untersuchung ungeklärter Straftaten im türkischen Justizministerium ein. Ziel ist es, das 2022 wegen Verjährung eingestellte Verfahren erneut aufzurollen. Der Antrag verlangt eine umfassende Neubewertung des Falles sowie weitere Ermittlungen, um sämtliche Verantwortlichen des Mordes strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Neue Ermittlungen und moderne Forensik gefordert
In dem Antrag fordert die Familie, bislang unterlassene Ermittlungs- und Untersuchungsmaßnahmen nachzuholen und sämtliche im Verfahren gesicherten Beweismittel mit den heute verfügbaren kriminaltechnischen und forensischen Methoden erneut auszuwerten. Darüber hinaus verlangen die Antragsteller:innen die vollständige Aufklärung der Tat sowie Ermittlungen gegen alle Verantwortlichen innerhalb der Befehlskette. Ziel sei es, die materiellen Umstände des Mordes vollständig aufzuklären und die strafrechtliche Verantwortung aller Beteiligten festzustellen.
Jahrzehntelang ohne wirksame Ermittlungen
Musa Anter wurde am 20. September 1992 in Amed (tr. Diyarbakır) ermordet. Der ehemalige JITEM-Killer Abdülkadir Aygan erklärte später, Anter sei von einer Einheit getötet worden, der auch er selbst angehört habe. Dennoch wurden über Jahre hinweg keine wirksamen Ermittlungen geführt. Erst nachdem die Familie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen hatte und dieser eine Verletzung des Rechts auf Leben sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht feststellte, wurde das Verfahren erneut aufgenommen. 2009 eröffnete die Sonderstaatsanwaltschaft in Amed auf Grundlage der Aussagen Aygans – 17 Jahre nach dem Mord – neue Ermittlungen.
Verfahren endete trotz Geständnissen mit Verjährung
Kurz vor Ablauf der damaligen Verjährungsfrist wurde der Kronzeuge Hamit Yıldırım im Juni 2012 festgenommen. Ein Jahr später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Hamit Yıldırım, den unter dem Decknamen „Yeşil“ bekannten JITEM-Mörder Mahmut Yıldırım, Abdülkadir Aygan sowie den pensionierten Oberst Savaş Gevrekçi wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Straftaten. 2015 wurde das Verfahren unter Berufung auf Sicherheitsgründe von Amed nach Ankara verlegt und dort mit dem sogenannten JITEM-Hauptverfahren zusammengeführt. Am 21. September 2022 stellte das 6. Schwurgericht Ankara das Verfahren wegen Verjährung ein. Mit dem nun eingereichten Antrag unternimmt die Familie einen neuen juristischen Anlauf, um den Mord an Musa Anter vollständig aufzuklären und die Verantwortlichen trotz der Einstellung des ursprünglichen Verfahrens zur Rechenschaft zu ziehen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/33-jahre-ohne-musa-anter-48031 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/anter-anter-am-todestag-seines-vaters-gestorben-43647 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mord-an-musa-anter-bleibt-ungesuhnt-34103
Migration als Waffe
86 Millionen Dollar futsch – und jede Menge Vertrauen: Der Bitcoin-Hack erschüttert einen Mythos
Der 30. Juli 2026 ist ein Datum, das fraglos in die Kryptogeschichte eingehen wird. Denn an diesem Tag wurde der fundamentale, Glaubensgrundsatz der Bitcoin-Gemeinschaft in Frage, dass man Bitcoin sicher verwahren kann, nachhaltig erschüttert: 86 Millionen Dollar wurden aus ausgerechnet über das als besonders sicher geltende “Cold-Wallets”-/Hardware-Wallet-System gestohlen. Über eine Schwachstelle in der Software konnten […]
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Lebensspendender „Todesstern“
Rente im August 2026: 5 Änderungen für Rentner
Der August 2026 bringt für Rentnerinnen und Rentner mehrere Veränderungen. Die höhere gesetzliche Rente gilt nun im vollständigen Monatsablauf, eine große Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag und für weitere Versicherte kann der Ruhestand beginnen. Hinzu kommen zwei Fristen, bei denen ein versäumter Termin Geld kosten kann.
Allerdings treten nicht fünf neue Rentengesetze gleichzeitig am 1. August in Kraft. Unter den folgenden Punkten befinden sich auch Folgen der Rentenanpassung vom Juli, der reguläre Auszahlungstermin und eine abgelaufene Steuerfrist. Wer die Unterschiede kennt, kann den eigenen Kontoeingang und neue Abzüge besser einordnen.
Die fünf Änderungen im August 2026 im Überblick Änderung oder Termin Was im August 2026 gilt Höhere gesetzliche Rente Die zum 1. Juli erfolgte Erhöhung um 4,24 Prozent ist auch in der August-Rente enthalten. Auszahlung der August-Rente Vorschüssig gezahlte Renten kamen am 31. Juli, nachschüssig gezahlte Renten werden am 31. August 2026 überwiesen. Höherer Zusatzbeitrag Die IKK classic erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. August von 3,40 auf 3,85 Prozent. Neue Rentenbeginne Teile der Jahrgänge 1960, 1963 und 1964 können bei erfüllten Voraussetzungen ab August erstmals Altersrente erhalten. Steuererklärung 2025 Für abgabepflichtige Rentner ohne steuerliche Beratung ist die reguläre Frist am 31. Juli 2026 abgelaufen. 1. Die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent gilt auch für die August-RenteDie gesetzlichen Renten sind bereits zum 1. Juli 2026 bundesweit um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert erhöhte sich dadurch von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Rund 21,5 Millionen Rentenbeziehende profitieren nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung von der Anpassung.
Eine bisherige Bruttorente von 1.000 Euro steigt rechnerisch auf 1.042,40 Euro. Aus 1.500 Euro werden 1.563,60 Euro, während eine Bruttorente von 2.000 Euro auf 2.084,80 Euro wächst. Ein Antrag auf die Erhöhung ist nicht erforderlich.
Die 4,24 Prozent beziehen sich auf die Bruttorente. Der Betrag, der auf dem Konto ankommt, fällt wegen der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung niedriger aus. Je nach persönlicher Einkommenssituation kann außerdem Einkommensteuer anfallen.
Rentner sollten die neue Bruttorente, die Abzüge und die Angaben zur Pflegeversicherung in ihrer Mitteilung prüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Kinderlosenzuschlag, denn ein unzutreffender Abzug kann den monatlichen Zahlbetrag mindern. Gegen-Hartz erklärt, welche Pflegezeile in der Rentenanpassungsmitteilung geprüft werden sollte.
Im August kann die Widerspruchsfrist gegen die Mitteilung endenDie Rentenanpassungsmitteilungen wurden nach den Angaben der Rentenversicherung vom 13. Juni bis zum 24. Juli 2026 verschickt. Bei einem Bescheid besteht für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland gewöhnlich eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach der Bekanntgabe. Deshalb kann diese Frist bei zahlreichen im Juli zugestellten Schreiben im August auslaufen.
Ein einheitliches Fristende für alle Rentner gibt es nicht. Entscheidend sind der Zugang des eigenen Schreibens und die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung. Wer einen Rechenfehler vermutet, sollte den Bescheid frühzeitig prüfen und sich bei Bedarf beraten lassen.
2. Für die August-Rente gelten zwei AuszahlungstageDer Auszahlungstag hängt davon ab, wann der Rentenbezug begonnen hat. Wer seine Rente bereits bis einschließlich März 2004 bezog, erhält sie im Regelfall im Voraus. Die Rente für August 2026 wurde für diese Gruppe am Freitag, dem 31. Juli 2026, überwiesen.
Bei einem Rentenbeginn ab April 2004 wird die Zahlung grundsätzlich nachschüssig geleistet. Die August-Rente geht dann am Montag, dem 31. August 2026, auf das Konto. Die amtliche Terminübersicht der Rentenversicherung bestätigt beide Daten.
Der 31. Juli kann deshalb auf Kontoauszügen zweier Rentner denselben Buchungstag zeigen, obwohl die Zahlungen unterschiedlichen Monaten zugeordnet sind. Vorschussrentner erhielten an diesem Tag bereits die August-Rente, Nachschussrentner dagegen ihre Rente für Juli. Es handelt sich weder um eine doppelte Auszahlung noch um einen zusätzlichen Bonus.
Eine vollständige Jahresübersicht bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber zu den Rentenauszahlungsterminen 2026. Bleibt das Geld auch am folgenden Bankarbeitstag aus, sollten zunächst die Zahlungsart und kürzlich geänderte Kontodaten geprüft werden. Danach ist eine schnelle Nachfrage beim Rentenservice oder beim Rentenversicherungsträger sinnvoll.
3. Die IKK classic erhöht den ZusatzbeitragFür Versicherte der IKK classic steigt der Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung von 18,45 Prozent. Das Beitragsblatt der IKK classic weist den neuen Satz aus.
Pflichtversicherte Rentner tragen den Krankenversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente nicht allein. Die Rentenversicherung übernimmt auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte. Der eigene Anteil steigt durch die Anhebung daher um 0,225 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Bruttorente.
Bei 1.500 Euro Bruttorente entspricht das rechnerisch rund 3,38 Euro mehr im Monat. Bei 2.000 Euro steigt der eigene Anteil um etwa 4,50 Euro. Andere beitragspflichtige Einnahmen und der Versicherungsstatus können zu einer abweichenden Berechnung führen.
Pflichtversicherte Rentner spüren den höheren Satz meist erst im OktoberEine Änderung des Zusatzbeitrags wird bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner erst mit zwei Monaten Verzögerung aus der gesetzlichen Rente einbehalten. Die Erhöhung zum 1. August zeigt sich daher gewöhnlich erstmals bei der Rente für Oktober. Die August- und September-Rente werden in diesen Fällen noch mit dem bisherigen Zusatzbeitrag berechnet.
Für freiwillig versicherte Rentner, Versorgungsbezüge und weitere Einnahmen können andere Zeitpunkte gelten. Betroffene sollten deshalb das Schreiben ihrer Krankenkasse und spätere Kontoauszüge vergleichen. Weitere Einzelheiten zu Kosten und Kassenwechsel enthält der Gegen-Hartz-Beitrag über die Erhöhung der Zusatzbeiträge im Jahr 2026.
Wegen der Beitragserhöhung kann grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ein Wechsel sollte dennoch nicht allein vom Beitragssatz abhängig gemacht werden, da sich Kassen bei freiwilligen Leistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und Erreichbarkeit unterscheiden. Bestehende Bindungsfristen eines Wahltarifs müssen gesondert geprüft werden.
4. Für weitere Versicherte beginnt im August die AltersrenteMenschen des Geburtsjahrgangs 1960 erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Wer zwischen dem 2. März und dem 1. April 1960 geboren wurde, kann bei erfüllter Wartezeit grundsätzlich ab dem 1. August 2026 die Regelaltersrente beziehen. Erforderlich sind mindestens fünf Jahre mit anrechenbaren Versicherungszeiten.
Auch vorgezogene Rentenbeginne sind im August möglich. Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren können ab 63 eine Altersrente beziehen. Wer im Juli 1963 63 Jahre alt wurde, muss wegen der für diesen Jahrgang geltenden Altersgrenze bei einem sofortigen Beginn regelmäßig mit einem dauerhaften Abschlag von bis zu 13,8 Prozent rechnen.
Schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964 können ebenfalls betroffen sein, wenn sie im Juli 2026 das 62. Lebensjahr vollendet haben. Für diese Rentenart müssen beim Beginn unter anderem ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren vorliegen. Bei einem Beginn mit 62 beträgt der Abschlag für diesen Jahrgang regelmäßig 10,8 Prozent.
Eine Altersrente beginnt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenstart zu stellen. Eine Jahrgangsübersicht findet sich bei Gegen-Hartz im Beitrag „Diese Jahrgänge können 2026 in Rente gehen“.
Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, sollte damit nicht weiter warten. Bei einer verspäteten Antragstellung kann sich der Beginn der Zahlung verschieben, obwohl Alter und Versicherungszeiten bereits erfüllt sind. Der Gegen-Hartz-Ratgeber zu den Rentenfristen 2026 erläutert, wann finanzielle Nachteile drohen.
5. Die Steuererklärung für 2025 ist seit August verspätetFür Rentner, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2025 verpflichtet sind und keine steuerliche Beratung nutzen, endete die reguläre Frist am 31. Juli 2026. Wer die Erklärung erst ab dem 1. August abgibt, reicht sie verspätet ein. Die amtliche Fristenübersicht der Finanzverwaltung nennt für beratene Steuerpflichtige grundsätzlich den 1. März 2027.
Nicht jeder Rentenbezieher muss eine Steuererklärung abgeben. Ob eine Pflicht besteht, hängt unter anderem vom steuerpflichtigen Teil der Rente, dem persönlichen Rentenfreibetrag, weiteren Einkünften und absetzbaren Ausgaben ab. Einnahmen aus Vermietung, Beschäftigung, Betriebsrenten oder privaten Renten können die Beurteilung verändern.
Eine verspätete Abgabe führt nicht in jedem Fall sofort zu einem Verspätungszuschlag. Das Finanzamt kann jedoch zur Abgabe auffordern, Einkünfte schätzen oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschlag festsetzen. Bei einer Einkommensteuererklärung beträgt dieser regelmäßig mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Verspätungsmonat.
Betroffene sollten die Erklärung so schnell wie möglich nachreichen und eine Verzögerung nachvollziehbar erläutern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt kann weitere Schreiben und eine Schätzung vermeiden. Gegen-Hartz fasst die Folgen der Steuerfrist für Rentner ausführlich zusammen.
Rentenreformen gelten im August noch nicht automatischParallel zu diesen fünf Punkten wird über ein höheres Rentenalter und neue Bedingungen für einzelne Altersrenten beraten. Politische Vorschläge verändern einen Anspruch aber erst, wenn ein Gesetz beschlossen, verkündet und in Kraft getreten ist. Für einen Rentenbeginn im August 2026 gelten daher die derzeitigen gesetzlichen Voraussetzungen.
Rentner sollten Überschriften über geplante Reformen deshalb von bereits geltenden Regeln trennen. Verbindlich sind der eigene Bescheid, veröffentlichte Gesetze und die Auskünfte des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Bei einer langfristigen Ruhestandsplanung empfiehlt sich eine individuelle Rentenauskunft.
Kurzes Beispiel aus der PraxisHerr Becker bezieht seit 2018 eine gesetzliche Bruttorente von bislang 1.500 Euro und ist bei der IKK classic pflichtversichert. Durch die Rentenanpassung steigt seine Bruttorente auf 1.563,60 Euro, wobei seine Juli-Rente am 31. Juli und seine August-Rente am 31. August 2026 überwiesen werden. Die Erhöhung des IKK-Zusatzbeitrags vermindert seine gesetzliche Rente im August noch nicht.
Wegen der zweimonatigen Verzögerung steigt Beckers eigener Krankenversicherungsbeitrag voraussichtlich erst bei der Oktober-Rente um rund 3,52 Euro. Da er 2025 zusätzlich Mieteinnahmen hatte und seine verpflichtende Steuererklärung nicht bis zum 31. Juli abgegeben hat, reicht er sie Anfang August nach. Zugleich prüft er seine Rentenanpassungsmitteilung, damit eine im August endende Widerspruchsfrist nicht ungenutzt verstreicht.
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Vermieter erhöht Miete nach Renovierung: Mieter bekommen rund 208.000 Euro zurück
Nach dem Umbau einer großen Genfer Wohnung erhöhte die Eigentümerin die Jahresmiete von 16.872 auf 69.600 Schweizer Franken. Weil die Arbeiten ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt worden waren und die Wohnung nicht als Luxusobjekt galt, müssen frühere Mieter nun 193.609 Franken zurückerhalten. Das entsprach bei Veröffentlichung der ersten Berichte rund 208.400 Euro.
Der Fall zeigt, welche finanziellen Folgen eine rechtswidrige Mieterhöhung haben kann. Für Mieterinnen und Mieter in Deutschland ist dennoch eine genaue Einordnung nötig: Das Urteil beruht auf Genfer Recht und lässt sich nicht unmittelbar auf deutsche Mietverhältnisse übertragen.
Wie aus 16.872 Franken mehr als 69.000 Franken wurdenDie Auseinandersetzung betrifft eine 173 Quadratmeter große Wohnung im Genfer Stadtteil Plainpalais. Das Mehrfamilienhaus wurde 1925 errichtet, die Wohnung liegt im zweiten Obergeschoss. Im Jahr 2017 ließ die Eigentümerin Küche und Bäder vollständig umbauen.
Zum 1. Oktober 2017 setzte sie die jährliche Miete auf 69.600 Franken herauf. Zuvor hatten die Bewohner 16.872 Franken pro Jahr gezahlt. Die neue Forderung lag damit bei mehr als dem Vierfachen der bisherigen Miete.
Erst im Juni 2021 erfuhren die Mieter, dass für den Umbau keine Genehmigung eingeholt worden war. Sie verlangten daraufhin zunächst 142.402,50 Franken zurück. Die Eigentümerin lehnte dies ab und berief sich darauf, die Wohnung sei eine Luxusunterkunft, für die weder eine Genehmigung noch eine behördliche Prüfung der Miete erforderlich sei.
Punkt Feststellung im Verfahren Wohnung 173 Quadratmeter in einem 1925 errichteten Genfer Mehrfamilienhaus Jahresmiete vor dem Umbau 16.872 Schweizer Franken Verlangte Jahresmiete ab Oktober 2017 69.600 Schweizer Franken Rückwirkend festgesetzte Jahresmiete 24.018 Schweizer Franken Rückzahlung an frühere Mieter 193.609 Schweizer Franken, laut damaliger Umrechnung rund 208.400 Euro Verwaltungsstrafe 32.000 Schweizer Franken nach Herabsetzung durch die erste Gerichtsinstanz Höchstrichterliche Entscheidung Schweizerisches Bundesgericht, Urteil vom 8. Juni 2026, Az. 1C_85/2026 Warum die Einordnung als Luxuswohnung scheiterteDie Wohnung verfügte nach den Feststellungen der Genfer Gerichte über sechseinhalb Zimmer. Ein nur sechs Quadratmeter großer Raum wurde als halbes Zimmer gewertet, weil ein voll angerechneter Wohnraum nach dem einschlägigen kantonalen Regelwerk mindestens neun Quadratmeter groß sein musste. Für die begehrte Einstufung als Luxuswohnung setzte die bisherige Rechtsprechung mindestens sieben Zimmer voraus.
Auch die Ausstattung genügte den Richtern nicht. Zwar gab es unter anderem Stuck, historische Parkettböden, alte Türen, einen dekorativen Kamin und eine beachtliche Deckenhöhe. Lage, Fläche und Komfort seien im Vergleich mit anderen Verfahren jedoch nicht außergewöhnlich gewesen; eine besondere Aussicht auf den Genfer See oder die Berge fehlte ebenfalls.
Gegen den Luxuscharakter sprach nach Auffassung der kantonalen Instanz zudem die frühere Jahresmiete von 16.872 Franken. Die 2017 ausgeführten Arbeiten änderten diese Bewertung nicht. Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte das Ergebnis und wies die Beschwerde der Eigentümerin ab.
Behörde setzte die erlaubte Miete rückwirkend festDas Genfer Gesetz über Abriss, Umbau und Renovierung von Wohnhäusern verlangt für bestimmte Arbeiten eine Genehmigung. Die zuständige Behörde kann nach einem Umbau zugleich eine Mietobergrenze bestimmen. Ausnahmen kommen etwa für Luxuswohnungen in Betracht, doch genau diese Ausnahme griff hier nicht.
Im Oktober 2022 musste die Eigentümerin nachträglich einen Genehmigungsantrag einreichen. Im Juni 2023 wurde der Umbau rückwirkend erlaubt, die zulässige Jahresmiete aber ab Oktober 2017 auf 24.018 Franken festgesetzt. Eine weitere Verfügung verlangte einen neuen Mietvertrag sowie die Erstattung von 193.609 Franken an die früheren Bewohner.
Die zunächst verhängte Verwaltungsstrafe von 42.500 Franken wurde später auf 32.000 Franken reduziert. Das Bundesgericht stellte außerdem klar, dass ein subjektiver Eindruck von Großzügigkeit und Luxus die rechtliche Einordnung nicht ersetzt. Es prüfte die Anwendung des kantonalen Rechts nur darauf, ob sie willkürlich war, und sah dafür keinen Anhaltspunkt.
Warum das Schweizer Urteil nicht unmittelbar für Deutschland giltDas Urteil stammt aus der Schweiz und beruht zu einem großen Teil auf Genfer Vorschriften zum Erhalt von Wohnraum. Es ist deshalb weder ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs noch ein Präzedenzfall für deutsche Gerichte. In Deutschland führt eine ungenehmigte oder nicht angekündigte Baumaßnahme auch nicht automatisch zu einer Rückzahlung in vergleichbarer Höhe.
Für deutsche Mietverhältnisse kommt es darauf an, ob überhaupt eine Modernisierung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt, welche Kosten dafür angesetzt werden dürfen und ob Form sowie Fristen eingehalten wurden. Einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Erhöhungsarten bietet der Beitrag „Mietrecht: Diese Mieterhöhungen müssen sich Mieter jetzt nicht mehr gefallen lassen“.
Renovierung, Reparatur und Modernisierung sind nicht dasselbeIm Alltag werden die Begriffe Renovierung, Sanierung und Modernisierung häufig vermischt. Für eine Mieterhöhung ist diese Unterscheidung jedoch entscheidend. Reine Erhaltungsarbeiten muss der Vermieter aus der bisherigen Miete finanzieren.
Werden etwa verschlissene Leitungen repariert oder eine defekte Einrichtung lediglich in einen funktionsfähigen Zustand versetzt, dürfen diese Kosten nicht als Modernisierungsumlage an die Mieter weitergegeben werden. Verbindet der Vermieter eine ohnehin fällige Reparatur mit einer Verbesserung, muss der Erhaltungsanteil herausgerechnet werden. § 559 Absatz 2 BGB erlaubt dafür erforderlichenfalls eine Schätzung unter Berücksichtigung des Abnutzungsgrads.
Als Modernisierung gelten nach § 555b BGB beispielsweise bauliche Änderungen, die nachhaltig Energie oder Wasser sparen, den Gebrauchswert erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern. Ein neues Bad kann daher je nach Ausgangszustand teilweise Reparatur und teilweise Modernisierung sein. Allein ein hoher Rechnungsbetrag beweist noch nicht, dass er vollständig umgelegt werden darf.
So hoch darf die Modernisierungsumlage in Deutschland seinNach § 559 BGB darf die jährliche Miete grundsätzlich um acht Prozent der für die konkrete Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten steigen. Von der Rechnung sind die Kosten abzuziehen, die ohnehin für Erhaltungsarbeiten angefallen wären. Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten und weitere in § 559a BGB genannte Drittmittel dürfen ebenfalls nicht nochmals den Mietern belastet werden.
Zusätzlich gilt eine betragsmäßige Grenze. Innerhalb von sechs Jahren darf die monatliche Miete durch Modernisierungsumlagen grundsätzlich höchstens um drei Euro je Quadratmeter steigen. Lag die monatliche Ausgangsmiete unter sieben Euro je Quadratmeter, beträgt die Grenze zwei Euro je Quadratmeter.
Diese Beschränkung unterscheidet sich von der Kappungsgrenze bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei einer solchen Erhöhung nach § 558 BGB gelten andere Voraussetzungen, insbesondere die Vergleichsmiete, zeitliche Sperren und eine Grenze von regelmäßig 20 Prozent beziehungsweise 15 Prozent in bestimmten angespannten Wohnungsmärkten. Gegen-Hartz erläutert diese Trennung ausführlich im Beitrag „Mieterhöhung: Das dürfen Vermieter nicht einfach durchdrücken“.
Ankündigung und Abrechnung müssen nachvollziehbar seinEine Modernisierung muss nach § 555c BGB grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beginn in Textform angekündigt werden. Das Schreiben muss unter anderem Art und voraussichtlichen Umfang der Arbeiten, Beginn, Dauer, erwartete Mieterhöhung und voraussichtliche künftige Betriebskosten erkennen lassen. Für nur unerhebliche Maßnahmen bestehen Ausnahmen.
Nach Abschluss der Arbeiten benötigt der Vermieter eine gesonderte Erhöhungserklärung in Textform. Darin müssen die tatsächlich entstandenen Kosten, der Anteil der betroffenen Wohnung, der verwendete Verteilungsschlüssel und die Berechnung der neuen Miete nachvollziehbar erläutert werden. Eine pauschale Mitteilung, die Wohnung sei nun hochwertiger, reicht nicht aus.
Nach § 559b BGB wird die höhere Miete im Regelfall mit Beginn des dritten Monats nach Zugang einer wirksamen Erklärung geschuldet. Wurde die Maßnahme nicht ordnungsgemäß angekündigt oder liegt die tatsächliche Erhöhung mehr als zehn Prozent über der angekündigten, verlängert sich die Frist um sechs Monate. Das Versäumnis beseitigt die Erhöhungsmöglichkeit in Deutschland also nicht in jedem Fall dauerhaft.
Was Mieter nach einem Erhöhungsschreiben prüfen solltenBetroffene sollten den Zugangstag notieren, den Umschlag aufbewahren und die Modernisierungsankündigung mit der späteren Abrechnung vergleichen. Danach ist zu prüfen, welche Arbeiten bloße Erhaltung waren, ob Zuschüsse abgezogen wurden und wie der Vermieter die Kosten auf mehrere Wohnungen verteilt hat. Auch frühere Modernisierungsumlagen innerhalb des Sechsjahreszeitraums gehören in die Berechnung.
Einwendungen wegen persönlicher oder wirtschaftlicher Härte müssen häufig früh vorgebracht werden. Nach § 555d BGB endet die reguläre Mitteilungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Monats, der auf den Zugang einer ordnungsgemäßen Modernisierungsankündigung folgt. Wer wegen niedrigen Einkommens, Krankheit, Behinderung oder anderer Belastungen betroffen ist, sollte deshalb nicht bis zur Endabrechnung warten.
Eine streitige Mieterhöhung rechtfertigt nicht ohne Weiteres, die Zahlung eigenmächtig zu kürzen. Mietrückstände können das Mietverhältnis gefährden. Sinnvoll ist eine zeitnahe Prüfung durch einen Mieterverein, eine Verbraucherberatung oder eine im Mietrecht tätige Kanzlei; eine Zahlung unter Vorbehalt sollte ebenfalls fachkundig abgestimmt werden.
Wer das Mietverhältnis wegen der Erhöhung beenden möchte, kann unter den Voraussetzungen des § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht haben. Die Erklärung muss grundsätzlich bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung erfolgen. Bei einer wirksamen Sonderkündigung tritt die verlangte Erhöhung nicht ein.
Bei Bürgergeld kann der Erstattungsanspruch dem Jobcenter zustehenBeziehende von Bürgergeld sollten ein Erhöhungsschreiben unverzüglich an das Jobcenter weiterleiten und zugleich mietrechtlich prüfen lassen. Eine rechtlich wirksame neue Miete kann als Bedarf für Unterkunft berücksichtigt werden, soweit sie nach den örtlichen Regeln als angemessen anerkannt wird. Wie die Behörde bei einer Mieterhöhung vorgehen kann, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Muss das Jobcenter ohne vorherige Bestätigung eine Mieterhöhung bezahlen?“.
Hat das Jobcenter die überhöhten Beträge finanziert, steht eine spätere Erstattung nicht zwingend vollständig dem Mieter zu. Nach § 33 SGB II können Ersatzansprüche auf den Leistungsträger übergehen, soweit dieser entsprechende Unterkunftskosten getragen hat. Der Bundesgerichtshof hat dies im Urteil VIII ZR 150/23 bestätigt; die Folgen beschreibt auch der Beitrag „Jobcenter entscheidet über Rückforderung überzahlter Miete“.
Vor einer Klage muss deshalb geklärt werden, wer Anspruchsinhaber ist und ob das Jobcenter den Anspruch nach § 33 Absatz 4 SGB II zurückübertragen hat. Soweit Mieter einen Anteil aus eigenen Mitteln bezahlt haben, kann die Zuordnung anders ausfallen. Der Genfer Fall ist daher auch an diesem Punkt nicht mit einem deutschen Bürgergeldfall gleichzusetzen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine Mieterin bewohnt eine 70 Quadratmeter große Wohnung und zahlt 6,50 Euro Nettokaltmiete je Quadratmeter. Der Vermieter rechnet nach einem Badumbau 30.000 Euro ab, obwohl 10.000 Euro auf ohnehin fällige Reparaturen entfallen und 5.000 Euro durch einen Zuschuss gedeckt wurden. Für die Umlage bleiben damit 15.000 Euro.
Acht Prozent davon ergeben 1.200 Euro im Jahr beziehungsweise 100 Euro im Monat. Das entspricht rund 1,43 Euro je Quadratmeter und bleibt unter der Zwei-Euro-Grenze für eine Ausgangsmiete unter sieben Euro. Würde der Vermieter stattdessen 250 Euro monatlich verlangen, sollte die Mieterin der Forderung nicht ungeprüft folgen, sondern Abzüge, Berechnung und Form fachkundig prüfen lassen.
Der Beitrag Vermieter erhöht Miete nach Renovierung: Mieter bekommen rund 208.000 Euro zurück erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Recalls Mount — Another Disaster of Globalism
Schuldenfalle Pflege: Witwe muss 50.000 Euro Pflegekosten ans Sozialamt zahlen
Eine Witwe soll rund 50.000 Euro an das Sozialamt zahlen, weil die Behörde zuvor Pflegeheimkosten ihres verstorbenen Ehemanns übernommen hatte. Der von der “Neuen Osnabrücker Zeitung” geschilderte Fall macht auf ein Risiko aufmerksam, das viele Familien erst erkennen, wenn der Nachlass bereits geregelt wird.
Eine bewilligte Hilfe zur Pflege ist zwar kein gewöhnliches Darlehen. Nach dem Tod kann der Sozialhilfeträger aber unter den Voraussetzungen des § 102 SGB XII Kostenersatz von den Erben verlangen. Ob die Witwe den geforderten Betrag wirklich schuldet, lässt sich deshalb erst nach einer vollständigen Prüfung beantworten.
Warum aus Pflegekosten eine Forderung gegen Erben werden kannDie gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung und übernimmt die Heimrechnung nicht vollständig. Neben dem pflegebedingten Eigenanteil bleiben insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Reichen Pflegekassenleistung, Rente und einsetzbares Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.
Die monatliche Lücke kann sich über mehrere Jahre zu einer fünfstelligen Summe addieren. Ein Überblick darüber, wann das Sozialamt ungedeckte Pflegekosten übernimmt, zeigt zugleich, weshalb Einkommen und Vermögen schon während des Heimaufenthalts geprüft werden. Mit dem Tod endet diese Prüfung nicht zwingend, denn anschließend kann ein Erbenregress folgen.
§ 102 SGB XII erlaubt den Rückgriff auf den NachlassDie Rechtsgrundlage ist § 102 SGB XII. Danach können Erben zum Ersatz rechtmäßig erbrachter Sozialhilfekosten verpflichtet sein, wenn die Aufwendungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall entstanden sind. Erfasst werden etwa Leistungen der Hilfe zur Pflege, nicht jedoch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27. Februar 2019, Az. B 8 SO 15/17 R, außerdem klargestellt, dass nur rechtmäßig gewährte Sozialhilfe ersetzt werden darf. Das Amt muss daher offenlegen können, für welche Leistungsart, welchen Zeitraum und in welcher Höhe es Geld aufgewendet hat. Eine bloße Gesamtsumme ohne nachvollziehbare Berechnung sollte nicht ungeprüft bleiben.
Die Kostenschwelle liegt 2026 bei 3.378 EuroDie Ersatzpflicht erfasst nur Kosten, die das Dreifache des Grundbetrags nach § 85 Absatz 1 SGB XII übersteigen. Dieser Grundbetrag entspricht dem Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1. Da der Regelbedarf für Alleinstehende nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 2026 weiterhin 563 Euro beträgt, ergibt sich eine Schwelle von 3.378 Euro.
Diese Zahl darf nicht mit dem allgemeinen Schonbetrag von 10.000 Euro verwechselt werden, der bei der Vermögensprüfung während des Sozialhilfebezugs Bedeutung hat. Für den Kostenersatz nach einem Todesfall gelten eigene Bestimmungen. Auch deshalb kann eine Berechnung fehlerhaft sein, obwohl die Behörde zuvor korrekt über die Hilfe zur Pflege entschieden hatte.
Die Haftung ist auf den Wert des Nachlasses begrenztDer Erbe haftet nach § 102 Absatz 2 SGB XII mit dem Wert des Nachlasses, der beim Erbfall vorhanden war. Das bereits vorher vorhandene Privatvermögen der Witwe erhöht diese Obergrenze nicht automatisch. Bestand das Eigenheim beiden Ehepartnern je zur Hälfte, gehört grundsätzlich nur der geerbte Anteil des Verstorbenen zum Nachlass.
Für die Wertermittlung reicht es nicht, allein Guthaben und Immobilien anzusetzen. Bestehende Darlehen, offene Rechnungen des Verstorbenen und angemessene Bestattungskosten können den Netto-Nachlass mindern. Wie sich Nachlassschulden auf den Erbenregress auswirken, sollte anhand von Belegen zum Todestag nachvollzogen werden.
Die Begrenzung auf den Nachlasswert verhindert allerdings nicht jedes Liquiditätsproblem. Besteht das Erbe überwiegend aus einem Immobilienanteil und kaum aus Bankguthaben, kann eine berechtigte Forderung dennoch eine Beleihung oder Veräußerung auslösen. Die Frage, ob dies im Einzelfall unzumutbar wäre, gehört zur Härtefallprüfung.
Diese Punkte müssen bei einer Forderung geprüft werden Prüfpunkt Was er für Erben bedeutet Leistungsart Hilfe zur Pflege kann erfasst sein; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist nach § 102 Absatz 5 SGB XII ausgenommen. Zeitraum Berücksichtigt werden nur Sozialhilfekosten aus den zehn Jahren vor dem Erbfall. Kostenschwelle 2026 besteht die Ersatzpflicht nur für Aufwendungen oberhalb von 3.378 Euro. Nachlasswert Die Haftung darf den Netto-Wert des beim Tod vorhandenen Nachlasses nicht übersteigen. Pflege durch Angehörige Für Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte kann ein zusätzlicher Schutz bis zu einem Nachlasswert von 15.340 Euro greifen, wenn sie bis zum Tod in häuslicher Gemeinschaft lebten und gepflegt haben. Besondere Härte Außergewöhnlich schwere Folgen können den Kostenersatz ausschließen; die gesamte persönliche und wirtschaftliche Lage ist zu würdigen. Frist des Amts Der Kostenersatzanspruch erlischt grundsätzlich drei Jahre nach dem Tod der leistungsberechtigten Person. Ein zu Lebzeiten geschütztes Haus ist nach dem Tod nicht automatisch sicherWährend des Leistungsbezugs kann ein angemessenes, selbst bewohntes Haus geschützt sein, wenn der Ehepartner dort weiterlebt. Daraus folgt jedoch kein dauerhafter Schutz für den später geerbten Eigentumsanteil. Das Bundessozialgericht lehnt ein automatisch fortwirkendes Schonvermögen nach dem Tod ab.
Das Sozialamt darf den Immobilienwert deshalb in die Berechnung des Nachlasses aufnehmen. Ob Verkauf, Teilverkauf oder Beleihung tatsächlich verlangt werden können, hängt dennoch von den Gegebenheiten ab. Größe und Wert des Grundstücks, bestehende Belastungen, die Wohnsituation der Witwe sowie realistische Finanzierungswege müssen einbezogen werden.
Eine besondere Härte kann die Forderung stoppen§ 102 Absatz 3 Nummer 3 SGB XII verbietet die Geltendmachung, wenn die Inanspruchnahme wegen der Besonderheiten des Einzelfalls eine besondere Härte bedeuten würde. Dafür genügt nicht jede finanzielle Belastung, weil der Kostenersatz Erben regelmäßig trifft. Erforderlich sind Umstände, die den Fall deutlich vom üblichen Erbfall abheben.
Für eine Witwe können hohes Alter, Erkrankung, Behinderung, eigene Pflegebedürftigkeit, eine lange Bindung an den Wohnort oder die Gefahr späterer Sozialhilfebedürftigkeit sprechen. Auch eine kaum beleihbare, angemessene Wohnung und das Fehlen weiterer Mittel können Bedeutung haben. Einen solchen Fall erläutert der Beitrag „Sozialhilfe-Kostenersatz nach Erbfall: Besondere Härte stoppt Forderung“.
Ein Härtefall entsteht aber nicht allein durch den Wunsch, im bisherigen Haus wohnen zu bleiben. Die Behörde und im Streitfall das Gericht betrachten die Gesamtsituation sowie mögliche Alternativen. Eine Stundung, Ratenzahlung oder Absicherung der Forderung kann einen sofortigen Verkauf vermeiden, ohne dass der Anspruch vollständig entfällt.
Die 100.000-Euro-Grenze schützt nicht vor dem ErbenregressViele Familien verwechseln Elternunterhalt und Kostenersatz durch Erben. Beim Elternunterhalt geht es um den Rückgriff auf ein lebendes Kind aufgrund seiner Unterhaltspflicht; nach geltendem Recht wird dabei grundsätzlich erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro geprüft. Beim Erbenregress richtet sich die Forderung dagegen an eine Person, die Vermögen aus dem Nachlass erworben hat.
Die Einkommensgrenze für den Elternunterhalt verhindert daher keinen Anspruch nach § 102 SGB XII. Das gilt auch für Kinder mit weniger als 100.000 Euro Jahreseinkommen, wenn sie Erben geworden sind. Die aktuelle Debatte über eine mögliche Änderung beim Elternunterhalt ändert daran nichts; Stand August 2026 gilt die bisherige Grenze weiterhin.
Was Betroffene nach dem Schreiben des Sozialamts tun solltenZunächst ist zu unterscheiden, ob das Amt nur Angaben zum Nachlass verlangt, eine Anhörung versendet oder bereits einen Kostenersatzbescheid erlassen hat. Bei einem Bescheid beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, kann eine längere Frist gelten.
Erben sollten eine vollständige Aufstellung der gezahlten Leistungen, die Berechnung der Kostenschwelle und die Wertermittlung des Nachlasses anfordern. Benötigt werden häufig Kontoauszüge zum Todestag, Grundbuchauszüge, Darlehensstände, Rechnungen, Bestattungskosten und Nachweise über weitere Nachlassverbindlichkeiten. Bei einer Immobilie sollte geprüft werden, ob das Amt tatsächlich nur den geerbten Anteil und einen realistischen Verkehrswert angesetzt hat.
Härtegründe müssen konkret belegt werden. Ärztliche Unterlagen, Pflegegradbescheide, Einkommensnachweise, Angaben zur Wohnfläche und Finanzierungsauskünfte können zeigen, weshalb weder Zahlung noch Beleihung möglich sind. Wegen der möglichen Höhe der Forderung ist Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozialrecht, eine Sozialberatungsstelle oder einen Sozialverband häufig sinnvoll.
Eine Erbausschlagung ist nur nach schneller Gesamtprüfung sinnvollWer eine wirtschaftlich belastete Erbschaft nicht annehmen will, kann sie grundsätzlich ausschlagen. Die Frist beträgt im Regelfall sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Erbenstellung. Eine Ausschlagung betrifft jedoch den gesamten Nachlass und nicht nur die Forderung des Sozialamts.
Bei Ehepartnern können dadurch Guthaben, der Anteil am Familienhaus und weitere Rechte verloren gehen. Zudem rückt meist die nächste Person in der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge nach. Vor einer Ausschlagung müssen daher Nachlasswerte, Verbindlichkeiten, testamentarische Folgen und der mögliche Kostenersatz gemeinsam betrachtet werden.
Fragen und Antworten zu Pflegekosten und Erbenhaftung Muss eine Witwe immer die Pflegeheimkosten ihres verstorbenen Mannes erstatten?Nein. Eine Ersatzpflicht setzt unter anderem voraus, dass die Witwe Erbin geworden ist, rechtmäßig gewährte und erfasste Sozialhilfe vorliegt und ein ausreichender Nachlass vorhanden ist. Ausnahmen und eine besondere Härte können die Forderung zusätzlich begrenzen oder ausschließen.
Kann das Sozialamt auf das gesamte eigene Vermögen der Erbin zugreifen?Die Höhe der Haftung ist auf den Wert des beim Erbfall vorhandenen Nachlasses begrenzt. Das bereits vorher vorhandene Vermögen erhöht diesen Höchstbetrag grundsätzlich nicht. Bei einem geerbten Immobilienanteil kann die Beschaffung des Geldes trotzdem das sonstige Budget der Erbin belasten.
Bleibt ein selbst bewohntes Familienhaus nach dem Tod geschützt?Nicht automatisch. Der Schutz als angemessenes Hausgrundstück während des Sozialhilfebezugs setzt sich zugunsten der Erben nicht ohne Weiteres fort. Eine besondere Härte kann den Zugriff jedoch im Einzelfall verhindern.
Gilt die 100.000-Euro-Grenze auch für Erben?Nein. Die Grenze betrifft den Übergang von Unterhaltsansprüchen gegen Kinder und nicht den Kostenersatz aus einem erhaltenen Nachlass. Ein Kind kann deshalb trotz eines Jahreseinkommens unter 100.000 Euro als Erbe nach § 102 SGB XII betroffen sein.
Welche Zeitgrenzen muss das Sozialamt beachten?Erfasst werden nur Sozialhilfekosten, die in den zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet wurden. Der Anspruch auf Kostenersatz erlischt grundsätzlich drei Jahre nach dem Tod. Beide Zeitgrenzen sollten getrennt anhand des Leistungszeitraums und des Todesdatums geprüft werden.
Was ist nach einem Kostenersatzbescheid zuerst zu tun?Die Rechtsbehelfsbelehrung und die Widerspruchsfrist sollten sofort geprüft werden. Danach sind Leistungsaufstellung, Nachlassberechnung und Immobilienbewertung anzufordern sowie Nachlassschulden und Härtegründe zu dokumentieren. Bei einer hohen Forderung sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, bevor gezahlt oder eine Immobilie verwertet wird.
Der Beitrag Schuldenfalle Pflege: Witwe muss 50.000 Euro Pflegekosten ans Sozialamt zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Grad der Behinderung ab 50 schützt nicht vor Sanktionen
Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende strengere Mitwirkungs- und Minderungsregeln. Wer eine zumutbare Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt, muss grundsätzlich sofort mit einer Minderung um 30 Prozent des Regelbedarfs rechnen.
Auch versäumte Meldetermine haben schneller ernste Folgen. Gesundheitliche Einschränkungen bleiben jedoch zu berücksichtigen, wenn Betroffene ihre Auswirkungen rechtzeitig schildern und nach Möglichkeit belegen.
Ein Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50 ist dabei kein allgemeiner Schutz vor Leistungsminderungen. Er belegt die anerkannte Schwerbehinderung, sagt aber noch nicht, welche Arbeit, welcher Weg oder welche Maßnahme im Einzelfall bewältigt werden kann.
Was sich seit dem 1. Juli 2026 verschärft hatDie Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Pflichtverletzungen nun grundsätzlich eine Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate auslösen können. Das betrifft etwa fehlende Eigenbemühungen, die Weigerung, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, oder den Abbruch einer zumutbaren Maßnahme.
Erfüllt die betroffene Person die Pflicht später oder erklärt sie ernsthaft und dauerhaft ihre Bereitschaft dazu, kann die Minderung vorzeitig enden. Nach § 31b SGB II muss sie jedoch mindestens einen Monat gelaufen sein.
Bei Meldeterminen greift ein anderes Verfahren. Das erste nicht entschuldigte Versäumnis wird gezählt, beim zweiten kann der Regelbedarf nach § 32 SGB II um 30 Prozent für einen Monat gemindert werden.
Nach drei direkt aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen ohne nachgewiesenen wichtigen Grund kann das Jobcenter die Person als nicht erreichbar behandeln. Im ersten Folgemonat entfällt zunächst der Regelbedarf; erfolgt auch dann keine persönliche Meldung, kann anschließend der gesamte Leistungsanspruch einschließlich des eigenen Unterkunftsanteils entfallen, wie der Beitrag zu den neuen Folgen wiederholter Meldeversäumnisse erläutert.
Warum ein GdB von 50 nicht automatisch vor Sanktionen schütztEin GdB von 50 bedeutet, dass die Person nach dem Schwerbehindertenrecht als schwerbehindert gilt. Die Feststellung bewertet längerfristige Beeinträchtigungen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, nicht die Belastbarkeit für jede einzelne Tätigkeit und auch nicht automatisch die Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II.
Für die Zuordnung zum Jobcenter gilt weiterhin die Drei-Stunden-Grenze. Nach § 8 SGB II ist grundsätzlich erwerbsfähig, wer trotz Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
Eine Person kann deshalb einen GdB von 50 oder mehr haben und trotzdem im Bezug von Grundsicherungsgeld stehen. Umgekehrt kann auch ein Mensch ohne festgestellten GdB für eine bestimmte Arbeit gesundheitlich ungeeignet oder vorübergehend nicht in der Lage sein, einen Termin wahrzunehmen.
Mehr zu den Folgen der Schwerbehinderteneigenschaft erläutert der Beitrag GdB 50 und Schwerbehinderung seit Juli 2026. Für das Jobcenter sollte zusätzlich erkennbar sein, welche funktionellen Einschränkungen bestehen.
Welche Arbeiten gesundheitlich unzumutbar sein könnenNach § 10 SGB II ist eine konkrete Arbeit nicht zumutbar, wenn die leistungsberechtigte Person dazu körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Geprüft wird daher nicht nur die Diagnose, sondern das Verhältnis zwischen dem gesundheitlichen Leistungsvermögen und den tatsächlichen Anforderungen der Stelle.
Bei einer Erkrankung des Bewegungsapparats können langes Stehen, schweres Heben, häufiges Bücken oder Zwangshaltungen ausscheiden. Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen können starke körperliche Belastung, Hitze oder Schichtarbeit problematisch sein, während bei psychischen Erkrankungen etwa hoher Zeitdruck, ständige Konfliktsituationen oder eine reizintensive Umgebung unvertretbar sein können.
Auch Arbeitszeit und Arbeitsweg sind einzubeziehen, wenn gerade daraus eine Gesundheitsgefahr oder eine nicht bewältigbare Belastung entsteht. Eine größere Entfernung allein macht eine Stelle zwar nicht unzumutbar, eine ärztlich belegte Einschränkung der Geh-, Sitz-, Fahr- oder Orientierungsfähigkeit kann die Beurteilung aber verändern.
Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 10 SGB II verlangen eine Prüfung der konkreten Umstände. Ist die Beeinträchtigung nicht offensichtlich, sollen der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service oder geeignete ärztliche Gutachten zur Beurteilung herangezogen werden.
Welche Maßnahmen Schwerbehinderten zugemutet werden dürfenDie Regeln zur Zumutbarkeit gelten nicht nur für Arbeitsstellen. Sie erfassen auch Eingliederungsmaßnahmen, Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse.
Eine Maßnahme muss daher in Inhalt, zeitlichem Umfang, Lage des Unterrichtsortes und täglicher Belastung zum festgestellten Leistungsvermögen passen. Wer nur vier Stunden täglich belastbar ist, darf nicht ohne weitere Prüfung in eine achtstündige Präsenzmaßnahme mit langem Anfahrtsweg geschickt werden.
Bei Mobilitätseinschränkungen können ein barrierefreier Zugang, erreichbare Toiletten, geeignete Sitzmöglichkeiten, ausreichende Pausen oder eine digitale Teilnahme nötig sein. Bei psychischen Erkrankungen können kleinere Gruppen, verlässliche Tagesstrukturen oder eine stufenweise Teilnahme den Ausschlag geben.
Ist eine Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet, sollte sie nicht nur mündlich abgelehnt werden. Sinnvoll ist eine schriftliche Erklärung, die sich auf Ort, Dauer, Wege, Tätigkeiten und die daraus entstehende Belastung bezieht und vorhandene medizinische Nachweise ankündigt oder beifügt.
Für Jobcenter-Termine gelten andere RegelnDie Zumutbarkeitsprüfung des § 10 SGB II gilt nach den Weisungen der Bundesagentur nicht unmittelbar für Meldetermine. Ein Termin darf aber nur zu einem gesetzlich vorgesehenen Meldezweck verlangt werden, und das persönliche Erscheinen muss verhältnismäßig sowie im Einzelfall zumutbar sein.
Das ist besonders wichtig, wenn der Zweck auch telefonisch, per Video, schriftlich oder durch Übersendung eines Nachweises erreicht werden kann. In der Wissensdatenbank zu § 59 SGB II erklärt die Bundesagentur selbst, dass ein persönlicher Termin bei langwieriger Anreise unzumutbar sein kann, wenn die Unterlagen genauso gut per Post übermittelt werden können.
Kann eine Person wegen einer akuten Erkrankung nicht erscheinen, muss sie dem Jobcenter den Ausfall unverzüglich mitteilen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nach § 56 SGB II spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages vorzulegen, wobei das Jobcenter sie auch früher verlangen darf.
Arbeitsunfähigkeit und Wegeunfähigkeit sind nicht dasselbeEine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass eine Person ihre Arbeit krankheitsbedingt nicht ausüben kann. Sie beantwortet nicht in jedem Fall die gesonderte Frage, ob die Person für einen kurzen Meldetermin zum Jobcenter fahren, dort warten, ein Gespräch führen und anschließend zurückkehren kann.
Im Regelfall ist eine zeitnah vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein ernst zu nehmender Nachweis. Hat das Jobcenter jedoch konkrete Zweifel, etwa wegen wiederholter Krankmeldungen genau zu Meldeterminen, kann eine ergänzende ärztliche Aussage zur fehlenden Wege- oder Terminfähigkeit sinnvoll werden.
Eine solche Bescheinigung muss keine Diagnose nennen. Sie sollte funktionell erklären, dass die betroffene Person am konkreten Tag aus gesundheitlichen Gründen nicht anreisen, warten, am Gespräch teilnehmen oder den Rückweg bewältigen konnte.
Das Jobcenter darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ohne medizinische Klärung pauschal verwerfen. Der Beitrag Wenn das Jobcenter die Krankschreibung nicht anerkennt zeigt, warum zwischen Arbeitsunfähigkeit und Wegeunfähigkeit unterschieden werden muss.
Der Nachweis muss zur konkreten Einschränkung passenEin Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid nennt vor allem den GdB und mögliche Merkzeichen. Für die Vermittlung ist häufig hilfreicher, wenn ein Attest das positive und negative Leistungsbild beschreibt.
Darin kann beispielsweise stehen, wie lange jemand sitzen, stehen oder gehen kann, welches Gewicht noch getragen werden darf und ob Schichtarbeit, Zeitdruck oder Publikumsverkehr vermieden werden müssen. Ebenso wichtig können die tägliche Höchstbelastung, notwendige Pausen, Anfallsrisiken oder Einschränkungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sein.
Für einen versäumten Termin sollte der Nachweis den Tag und die konkrete Verhinderung erfassen. Für eine Arbeitsstelle oder Maßnahme sollte er dagegen die längerfristigen Belastungsgrenzen so genau beschreiben, dass das Jobcenter sie mit den Anforderungen des Angebots vergleichen kann.
Betroffene sollten Schreiben, Atteste, Nachrichten und Eingangsbestätigungen aufbewahren. Bei einer digitalen Übermittlung über das Jobcenter-Portal empfiehlt es sich, den Versandnachweis oder einen Screenshot zu sichern.
Was der Ärztliche Dienst prüft und was die Vermittlungsfachkraft erfahren darfWenn die gesundheitliche Leistungsfähigkeit ungeklärt ist, kann das Jobcenter den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit einschalten. Dieser beurteilt unter anderem das zeitliche Leistungsvermögen, geeignete Tätigkeiten, nötige Ausschlüsse und einen möglichen Rehabilitationsbedarf.
Diagnosen und ausführliche Befunde gehören grundsätzlich nicht in die Hände der Vermittlungsfachkraft. Sie können unmittelbar und geschützt an den Ärztlichen Dienst übermittelt werden, während das Jobcenter nur die sozialmedizinische Aussage zu Leistungsvermögen und Einsatzbedingungen erhält.
Eine Schweigepflichtentbindung ist freiwillig und kann inhaltlich, zeitlich oder auf bestimmte Arztpraxen begrenzt werden. Wer sie nicht erteilen möchte, kann vorhandene aussagekräftige Befunde selbst an den Ärztlichen Dienst senden; eine vollständige Verweigerung jeder nötigen Mitwirkung kann jedoch nach einem ordnungsgemäßen Verfahren zu einer Versagung oder Entziehung von Leistungen führen.
Weitere Hinweise zum Umgang mit Gesundheitsdaten enthält der Beitrag über die Schweigepflicht gegenüber dem Jobcenter. Die Sachbearbeitung darf medizinische Fachfragen nicht durch eine eigene Bewertung ersetzen.
Psychische Erkrankungen müssen auch ohne sichtbare Einschränkung beachtet werdenPsychische Erkrankungen führen häufig zu schwankender Belastbarkeit, Angst vor Behördenkontakten, Konzentrationsproblemen oder der Unfähigkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Solche Beeinträchtigungen sind von außen oft nicht erkennbar, können einen Termin, eine Gruppenmaßnahme oder eine konfliktbelastete Arbeit aber unzumutbar machen.
Seit Juli 2026 soll vor einer Minderung eine persönliche Anhörung stattfinden, wenn dem Jobcenter eine psychische Erkrankung bekannt ist oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine schriftliche Stellungnahme nicht bewältigt werden kann. Schon beim ersten Meldeversäumnis kann zudem eine ärztliche oder psychologische Untersuchung veranlasst werden, wenn Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorliegen, die der Verringerung der Hilfebedürftigkeit entgegensteht.
Das ist kein Freibrief für pauschale Untersuchungsanordnungen. Das Jobcenter muss den Anlass nachvollziehbar benennen, und die allgemeinen Grenzen der Mitwirkung nach § 65 SGB I gelten weiterhin.
Überblick: Was Jobcenter verlangen dürfen Situation Einordnung und sinnvoller Nachweis Einladung zum Meldetermin Grundsätzlich wahrzunehmen; bei akuter Erkrankung sofort absagen und die Arbeitsunfähigkeit fristgerecht belegen. Gesundheit verhindert auch Anreise und Gespräch Ergänzende ärztliche Aussage zur fehlenden Wege- oder Terminfähigkeit kann bei konkreten Zweifeln nötig sein. Angebot einer Arbeit Nur zumutbar, wenn Aufgaben, Arbeitszeit und Arbeitsweg zum körperlichen, geistigen und seelischen Leistungsvermögen passen. Zuweisung zu einer Maßnahme Inhalt, tägliche Dauer, Anfahrt, Barrierefreiheit und notwendige Pausen müssen mit den belegten Einschränkungen vereinbar sein. Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst Bei ungeklärtem Leistungsvermögen grundsätzlich möglich; medizinische Unterlagen gehen an den Ärztlichen Dienst, nicht an die Vermittlungsfachkraft. Angekündigte Leistungsminderung In der Anhörung den wichtigen Grund konkret schildern, Nachweise einreichen und eine persönliche Anhörung verlangen, wenn die schriftliche Äußerung krankheitsbedingt schwerfällt. So sollten Betroffene bei einer unpassenden Aufforderung reagierenEine gesundheitlich nicht passende Arbeit, Maßnahme oder Einladung sollte nicht kommentarlos ignoriert werden. Betroffene sollten dem Jobcenter unverzüglich schriftlich mitteilen, welche konkrete Anforderung sie nicht bewältigen können, und eine angepasste Lösung wie einen Ersatztermin, ein Telefonat, eine Videosprechstunde, kürzere Teilnahmezeiten oder eine barrierefreie Alternative vorschlagen.
Kommt eine Anhörung, gehören der Ablauf, die gesundheitliche Verhinderung und die bereits übermittelten Nachweise in die Antwort. Wurde der Ärztliche Dienst noch nicht eingeschaltet, kann die sozialmedizinische Prüfung ausdrücklich angeregt werden.
Gegen einen Minderungsbescheid kann in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Da der Widerspruch die Kürzung nicht immer sofort stoppt, kommt bei einer akuten Notlage zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nach § 86b SGG in Betracht.
Ob eine Aufforderung rechtmäßig und ein Nachweis ausreichend ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Bei drohendem Verlust von Regelbedarf oder Unterkunftskosten kann eine Sozialberatungsstelle, ein Sozialverband oder eine im Sozialrecht tätige Anwaltskanzlei die Unterlagen prüfen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisFrau M. hat einen GdB von 50 wegen einer Wirbelsäulenerkrankung und einer Angststörung. Das Jobcenter weist ihr eine sechswöchige Vollzeitmaßnahme zu, deren Räume nur über eine lange Treppe erreichbar sind und deren tägliche Anfahrt mit zwei Umstiegen rund 90 Minuten dauert.
Frau M. lehnt die Maßnahme nicht nur pauschal ab, sondern reicht eine ärztliche Bescheinigung ein. Darin steht, dass sie höchstens vier Stunden täglich belastbar ist, keine längeren Treppen bewältigen kann und Fahrten mit mehrfachen Umstiegen derzeit nur in Begleitung möglich sind.
Sie beantragt zugleich eine wohnortnahe, barrierefreie Teilzeitmaßnahme und erklärt ihre Teilnahmebereitschaft. Weil ihre Nachweise genau zu Dauer, Zugang und Anfahrt passen, muss das Jobcenter die Zuweisung neu prüfen; der Schwerbehindertenausweis allein hätte diese Prüfung noch nicht ermöglicht.
Der Beitrag Grad der Behinderung ab 50 schützt nicht vor Sanktionen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
GdB 100 und Pflegegrad 3: Eingliederungshilfe muss Miete mittragen
SG Lüneburg stärkt die Rechte behinderter Mieter mit Jobcenter-Bezug bei unangemessenen Mietkosten in einer besonderen Wohnform.
Was das Sozialgericht Lüneburg entschieden hatDer Eingliederungshilfeträger muss den Mietanteil tragen, der über die örtlichen Angemessenheitsgrenzen hinausgeht, bei einer Antragstellerin, der ein Grad der Behinderung von 100 sowie das Merkzeichen G und Pflegegrad 3 zuerkannt sind, welche aufgrund ihrer Behinderung auf eine bestimmte besondere Wohnform angewiesen ist.
Ist eine 33-jährige erwerbsfähige, gelernte technische Assistentin mit einer Behinderung auf eine bestimmte besondere Wohnform angewiesen, so hat der Eingliederungshilfeträger den Mietanteil zu tragen, der über die örtlichen Angemessenheitsgrenzen hinausgeht.
Dies gilt auch für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung.
Das gibt aktuell das Sozialgericht Lüneburg, Beschluss v. 24.06.2026 – S 30 AS 180/26 ER – bekannt.
Rechtsgrundlage: § 113 Abs. 5 SGB IX gilt auch für ErwerbsfähigeZur Übernahme von Mietkosten und Wohnungsbeschaffungskosten in einer besonderen Wohnform, die die Angemessenheitsgrenze übersteigen (§ 113 Abs. 5 SGB IX und §§ 113 Abs. 2, 77 Abs. 1 SGB IX).
Nach § 113 Abs. 5 SGB IX hat die Antragstellerin einen Anspruch auf Übernahme der Kosten oberhalb der örtlichen Angemessenheitsgrenze gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe.
Dass tatbestandlich in § 113 Abs. 5 SGB IX lediglich ein Überschreiten der Unterkunftskosten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII niedergelegt ist, ist unschädlich.
Denn insoweit kann der Personenkreis der erwerbsfähigen Menschen mit Behinderung nicht schlechter gestellt werden als der Personenkreis der erwerbsunfähigen Menschen.
Nach §§ 113 Abs. 2, 77 Abs. 1 SGB IX hat der Eingliederungshilfeträger Wohnungsbeschaffungskosten zu übernehmen – hier die Mietkaution.
Anmerkung vom VerfasserNach der gesetzlichen Regelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) muss der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten tragen, die in einer besonderen Wohnform über die ortsübliche Angemessenheitsgrenze für die Unterkunft hinausgehen, sofern diese Kosten behinderungs- oder strukturbedingt sind.
Seit 2020 sind die Kosten für den Lebensunterhalt (Grundleistungen für Unterkunft nach § 42a SGB XII) und die Fachleistungen der Eingliederungshilfe getrennt.
Die normalen Kosten der Unterkunft werden über den Träger der Grundsicherung/Sozialhilfe bis zur Höhe der durchschnittlichen Warmmiete eines Einpersonenhaushalts am Ort übernommen (§ 42a Abs. 5 SGB XII).
Liegen die notwendigen, unabweisbaren und durch die Wohnform bedingten Kosten über dieser Obergrenze, springt der Eingliederungshilfeträger ein und übernimmt die darüber hinausgehenden Beträge als Leistung der sozialen Teilhabe (§ 42a Abs. 6 S. 2 SGB XII in Verbindung mit § 113 Abs. 5 SGB IX).
Wichtiger HinweisKeine pauschale Ablehnung der Jobcenter/Sozialämter: Ein Sozial- oder Eingliederungshilfeträger darf die Übernahme nicht allein mit dem Argument ablehnen, die Miete oder das Wohnungsentgelt sei „generell zu teuer“ im Vergleich zu einem normalen Mietspiegel.
Nachweiserfordernis: Die Kosten müssen eng mit den strukturellen Besonderheiten der Wohnform oder dem Hilfebedarf verknüpft sein.
RechtstippUnangemessene, behinderungsbedingte Kosten der Unterkunft sind als Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe zu übernehmen.
Bedarfe für Kosten der Unterkunft können für behinderte Menschen auch zuschussweise durch Leistungen der Eingliederungshilfe (soziale Teilhabe) zu decken sein, soweit Kosten betroffen sind, die behinderungsbedingt über den abstrakt angemessenen Wohnkosten liegen (BSG, Urt. v. 04.04.2019 – B 8 SO 12/17 R –).
Sowohl nach dem Recht der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII als auch nach dem Recht der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel aus Teil 2 des SGB IX (Soziale Teilhabe) kann ein Leistungsberechtigter dem Grunde nach einen Anspruch auf Übernahme von Kosten der Unterkunft (SGB XII) bzw. auf Leistungen für Wohnraum (SGB IX) haben.
Bei der Sozialhilfe als unangemessen hoch geltende Kosten der Unterkunft, die einen behinderungsbedingten Ursprung haben, können nach dem Recht der Eingliederungshilfe als Leistungen für Wohnraum zur Sozialen Teilhabe in Betracht kommen. So entschieden vom SG Dresden, Urt. v. 14.05.2024 – S 21 SO 162/22 –.
QuellenSozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 24.06.2026 – S 30 AS 180/26 ER
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2019 – B 8 SO 12/17 R
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 14.05.2024 – S 21 SO 162/22
Der Beitrag GdB 100 und Pflegegrad 3: Eingliederungshilfe muss Miete mittragen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Adiabatische Erreichbarkeit und Treibhauseffekt
Vorgänge in der Atmosphäre sind thermodynamische Vorgänge. In der Öffentlichkeit wird behauptet, dass menschliche Aktivität eine wesentliche Temperaturerhöhung in der Atmosphäre global gesehen bewirkt. Ursache sollen ein „Treibhauseffekt“, verursacht durch „Treibhausgase“ und „Rückstrahlung“ sein. Im Folgenden wird untersucht, ob diese Erscheinungen mit den Grundsätzen der Thermodynamik vereinbar sind. Es werden hier keine Berechnungen vorgenommen, sondern die thermodynamischen Prozesse dargestellt. Somit entfällt die Diskussion globaler Größen wie z.B. die nichtexistierende globale Temperatur, auf der die gesamte Treibhauslehre aufgebaut ist.
Fundament der ThermodynamikDie Physiker Elliot Lieb und Jakob Yngvason veröffentlichten 1999 die Theorie der adiabatischen Erreichbarkeit. Demnach bilden Gleichgewichtszustand und adiabatische Erreichbarkeit die Basis der Thermodynamik, auf denen die Entropie fußt. Aus der Entropie werden wiederum die Begriffe Temperatur, Wärme, Irreversibilität und Reversibilität abgeleitet. Gleichgewichtszustand und adiabatische Erreichbarkeit sind demnach nicht reduzierbare Grundbegriffe der Thermodynamik.
Grundlagen Adiabatische Erreichbarkeit (Definition)Die adiabatische Erreichbarkeit ist eine Ordnungsrelation ) zwischen den Gleichgewichtszuständen X, Y, Z eines thermodynamischen Systems (mathematische Formulierung) [1]. Es existiert noch eine physikalische Definition, die z.B. bei Wikipedia nachgelesen werden kann.
TemperaturgradientDer Atmosphärische Temperaturgradient beschreibt die vertikale Temperaturänderung in der Erdatmosphäre. In der Troposphäre nimmt die Temperatur im Mittel um ca. 0,65 °C pro 100 m ab. Die Größe ist abhängig vom Feuchtegehalt der Luft. Es genügt aber hier zu wissen, dass ein Temperaturgradient existiert, abgesehen von inversen Wetterlagen.
Hauptsätze der ThermodynamikVon den vier Hauptsätzen (0 bis 3) sind hier nur 1. und 2. Hauptsatz von Interesse. Diese dürften den Lesern bekannt sein.
Natürliche KonvektionDiese entsteht durch Temperaturunterschiede im Fluid. Da sich Fluide bei Erwärmung ausdehnen und sich dadurch ihre Dichte verringert, steigen sie nach oben (Auftrieb), während kühlere, dichtere Teile nachfließen.
Innere EnergieDie innere Energie ist die gesamte für thermodynamische Umwandlungsprozesse zur Verfügung stehende Energie eines physikalischen Systems, das sich in Ruhe und im thermodynamischen Gleichgewicht befindet.
EntropieEs ist zwischen dem idealisierten meteorologischen Modell und der realen Thermodynamik zu unterscheiden. Dieses Modell geht von reversiblen Vorgängen aus, bei denen keine Entropie erzeugt wird,
In der realen Atmosphäre, in der Konvektion vorliegt, ist der Vorgang immer irreversibel.Turbulenz, Mischung mit der Umgebung, Reibung, Diffusion und bei feuchter Konvektion Kondensation, Verdunstung und Niederschlagsbildung erzeugen Entropie
Gleichgewichtszustände Zustand XBetrachtet werden zwei Gleichgewichtszustände. Ein Zustand X und ein Zustand Y. Der Zustand X soll eine Masse Luft am Boden bzw. in Bodennähe sein. Der Zustand ist gekennzeichnet durch folgende Variablen:
Volumen V0,
innere Energie U0,
Potenzielle Energie P0 = 0,
Kinetische Energie E0 = 0,
Entropie S0,
Temperatur T0 und
Druck p0.
Diese Masse beginnt sich aufgrund zugeführter Sonnenenergie (Erhöhung der inneren Energie) aufwärtszubewegen. Grund ist die Verminderung der Dichte durch die Erwärmung.
Zustand YDieser Zustand stellt den Gleichgewichtszustand in einer gewissen Höhe der Atmosphäre dar. Er ist dann erreicht, wenn die innere Energie der aufsteigenden Luftmasse soweit in potenzielle Energie umgewandelt ist, dass ein weiteres Aufsteigen nicht mehr möglich ist. Diese Höhe kann sich irgendwo in der Atmosphäre oder am Rand der Troposphäre befinden. Für diesen Zustand gilt dann
Volumen V1 > V0,
innere Energie U1 < U0,
Potenzielle Energie P1 > P0,
Kinetische Energie E1 = E0 = 0,
Entropie S1 > S0,
Temperatur T1 < T0 ,
Druck p1 < p0.
Es gilt demnach , was bedeutet, dass der Zustand Y vom Zustand X aus erreichbar ist. Das Wissen um die Erreichbarkeit resultiert aus der experimentellen Untersuchung der Atmosphäre. Die physikalischen Größen, die hier von Bedeutung sind, wurden mehrfach gemessen.
Der thermodynamische ProzessDie aufsteigende Luftmasse durchläuft einen thermodynamischen Prozess (Zustandsänderung), wobei sich die Größen (Prozessgrößen) so lange ändern, bis der neue Gleichgewichtszustand erreicht ist. Im Einzelnen bedeutet es, dass die innere Energie abnimmt, potenzielle Energie und Entropie zunehmen. Die Zunahme der Entropie ist bedingt durch die Irreversibilität des Vorgangs. Dieser ist deshalb irreversibel, weil während des Aufsteigens der Luft Arbeit verrichtet wird, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, wie bereits oben beschrieben.
DiskussionEs wurde gezeigt, dass mittels Betrachtungen zur adiabatischen Erreichbarkeit der Wärmetransport gemäß des Zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik immer dem Temperaturgradienten folgt. Abgesehen von inversen Wetterlagen erfolgt immer ein Wärmetransport Richtung Ende der Troposphäre, also in ca.10 km Höhe. Erst dort ist die innere Energie in Potenzielle Energie durch Abstrahlung der letzten verbliebenen Wärme umgewandelt. Es erhebt sich die nun Frage, wie ein Treibhauseffekt zustande kommen soll, da ein stetiger Temperaturgradient vorliegt.
Das Gleiche gilt für die sogenannte Rückstrahlung durch CO2 (Trenberth-Diagramm); die nach dem Zweiten Hauptsatze und der Gültigkeit des Temperaturgradienten natürlich nicht möglich ist. Sollte es diese geben, müsste die innere Energie der aufsteigenden Luftmasse irgendwo in der Atmosphäre durch irgendwelche Vorgänge erhöht werden.
Was ist nun die Wirkung der „Treibhausgase“? Gase werden durch infrarote Strahlung zum Schwingen angeregt und geben diese Energie natürlich an ihre Umgebung ab. Dadurch erhöht sich die Temperatur der Luft und beeinflusst den Temperaturgradient. Das hat wiederum Einfluss auf die Aufstiegsgeschwindigkeit der sich nach oben bewegenden Luftmasse. Es ist ein Dämpfungseffekt, der mit „Treibhaus“ und „Rückstrahlung“ nichts zu tun hat.
Literatur[1] André Thess: „Das Entropie Prinzip“
2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH
Rosenheimer Straße 143 81671 München
Der Beitrag Adiabatische Erreichbarkeit und Treibhauseffekt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
The White House Fool Sold Out to Israel and Destroyed His Own Political Movement
Tiryaki: Demokratie beginnt in den Kommunen
Für die DEM-Partei beginnt Demokratie auf kommunaler Ebene. Nach den Worten des für Kommunalpolitik zuständigen Ko-Vorsitzenden Mehmet Rüştü Tiryaki sollen Städte und Gemeinden künftig gemeinsam mit der Bevölkerung verwaltet, wirtschaftlich weiterentwickelt und demokratisch organisiert werden. Starke Kommunen seien nicht nur Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie, sondern auch ein zentraler Baustein des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. „Je stärker die kommunale Demokratie ist, desto stärker ist auch die Demokratie eines Landes“, sagt Tiryaki. Umgekehrt seien der zunehmende Ausbau staatlicher Aufsicht und die Einschränkung kommunaler Kompetenzen Ausdruck einer demokratischen Rückentwicklung.
Partizipative Haushalte sollen ausgeweitet werden
Nach Angaben Tiryakis baut die DEM-Partei ihre Beteiligungsmodelle in den von ihr verwalteten Kommunen weiter aus. Nachdem das Modell des partizipativen Haushalts zunächst in Gimgim (tr. Varto) und in Ameds Stadtbezirk Rezan (Bağlar) eingeführt wurde, wird es in diesem Jahr bereits in sechs Kommunen umgesetzt. Langfristig solle das Verfahren auf alle von der Partei verwalteten Städte und Gemeinden ausgeweitet werden. Die Haushaltsplanung werde dabei gemeinsam mit der Bevölkerung entwickelt. In Nachbarschaftsversammlungen würden Prioritäten und Ausgaben diskutiert und festgelegt.
Kommunen gemeinsam mit der Bevölkerung gestalten
Tiryaki verweist auf die inzwischen 27-jährige Erfahrung der politischen Bewegung der DEM-Partei beziehungsweise ihrer Vorgängerinnen in der Kommunalpolitik. Seit 1999 seien zahlreiche Modelle entwickelt worden, darunter mehrsprachige kommunale Angebote, das Ko-Vorsitz-System und eine gleichberechtigte Repräsentation von Frauen und Männern. Auch im Bildungs- und Kulturbereich seien neue Wege beschritten worden. Dazu gehörten Kindertagesstätten mit muttersprachlichen Bildungsangeboten sowie die Entwicklung der Kommunen zu Kultur- und Kunstzentren. Tiryaki betont: „Wir wollen die Kommunen gemeinsam mit der Bevölkerung verwalten, gemeinsam produzieren und gemeinsam über die Verteilung des Erwirtschafteten entscheiden.“ Die Kommunen sollten zu Zentren demokratischer Selbstverwaltung werden. In diesem Zusammenhang werde auch über den Ausbau von Genossenschaften sowie über neue Formen kommunaler Entscheidungsstrukturen diskutiert.
Kommunale Selbstverwaltung als Teil einer demokratischen Lösung
Für Tiryaki geht die Bedeutung kommunaler Selbstverwaltung weit über klassische Verwaltungsaufgaben hinaus. Moderne Kommunen seien heute ebenso für soziale Dienste, Kultur, Sprache und gesellschaftliche Teilhabe verantwortlich wie für die kommunale Infrastruktur. Zugleich kritisierte er die zunehmende Zentralisierung der vergangenen Jahre. Zahlreiche gesetzliche Änderungen hätten die Kompetenzen der Kommunen eingeschränkt und Entscheidungsbefugnisse auf die Zentralregierung übertragen.
Den Kommunen kommt auch in den Überlegungen des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zur Lösung der Kurdistan-Frage und zur Demokratisierung der Türkei eine Schlüsselrolle zu. „Wenn es gelingt, die Frage der kommunalen Selbstverwaltung in Kurdistan zu lösen, die Befugnisse der Kommunen auszuweiten, die Vorbehalte gegenüber internationalen Übereinkommen aufzuheben, die staatliche Aufsicht zu begrenzen und Kommunen zu schaffen, die über ihre eigenen Haushalte und Entscheidungen verfügen, dann leisten wir zugleich einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der kurdischen Frage und zur Demokratisierung der Türkei.“ Die Demokratisierung der Kommunen, die Abschaffung staatlicher Bevormundung und der Ausbau demokratischer Selbstverwaltungsstrukturen gehörten deshalb zu den wichtigsten Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden.
Internationaler Austausch
Nach Angaben Tiryakis beschränkt sich die kommunalpolitische Arbeit der DEM-Partei nicht auf die Türkei. Die Partei stehe im Austausch mit Kommunen und Fachleuten in zahlreichen Ländern – von China und Japan über Katalonien bis nach Afrika und Nordeuropa. Ziel sei es, internationale Erfahrungen kennenzulernen und zugleich die eigenen kommunalpolitischen Ansätze vorzustellen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/amed-wahlt-drei-burgerprojekte-fur-partizipativen-haushalt-aus-48523 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/partizipativer-haushalt-in-rezan-bevolkerung-bestimmt-investitionen-fur-2026-47639 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/demokratischer-kommunalismus-im-schatten-der-zwangsverwaltung-49127 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/dem-konferenz-zu-partizipativer-kommunalpolitik-in-wan-51236
Celal Fırat: Alevit:innen wollen eine Türkei, in der die Rechte aller geschützt sind
Mit dem Rahmengesetz beginnt eine neue Phase im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Welche Erwartungen die alevitische Gemeinschaft mit diesem Prozess verbindet, erläuterte der DEM-Abgeordnete und Dede Celal Fırat im Gespräch mit unserer Agentur. Für ihn kann Frieden nur Bestand haben, wenn er von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gleichberechtigter Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen getragen wird.
Frieden ist für Alevit:innen eine historische Erfahrung
Für Alevit:innen habe Frieden eine besondere Bedeutung, erklärt Fırat. Die Gemeinschaft habe über Jahrhunderte Diskriminierung, Verfolgung und Massaker erlebt. Deshalb werde jede ernsthafte Initiative für eine friedliche Lösung begrüßt. Dass die Waffen schweigen, Mütter ihre Kinder nicht mehr verlieren und junge Menschen eine Zukunft statt Krieg erleben, sei ein gemeinsamer Wunsch. Frieden bedeute jedoch weit mehr als das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen.
„Wahrer Frieden bedeutet, dass das Recht gestärkt wird, die Demokratie vertieft wird und jeder Mensch sich als gleichberechtigter Teil dieses Landes fühlen kann. Wenn dieser Prozess nicht nur zur Lösung eines Konflikts beiträgt, sondern eine neue Ära der Rechte, der Gerechtigkeit und der Gleichberechtigung einleitet, werden wir alle davon profitieren.“
Celal Fırat
Mit Blick auf das alevitische Glaubensverständnis verweist Fırat auf den Grundsatz „Auch wenn dir Unrecht widerfährt, füge niemandem Unrecht zu“. Frieden bedeute, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen, in der niemand verliere und alle frei leben könnten.
Vertrauen entsteht durch Transparenz
Nach den Worten Fırats begegnen viele Alevit:innen dem laufenden Prozess mit Hoffnung, aber auch mit Vorsicht. Diese Zurückhaltung sei keine Ablehnung des Friedens, sondern Ausdruck historischer Erfahrungen. „Alevit:innen haben im Laufe der Geschichte immer wieder erlebt, dass gegebene Versprechen nicht eingehalten wurden. Deshalb erwarten wir, dass dieser Prozess nicht hinter verschlossenen Türen, sondern auf Grundlage parlamentarischer Entscheidungen, rechtsstaatlicher Prinzipien, transparenter Verfahren und gesellschaftlicher Beteiligung geführt wird.“
Frieden könne nur dauerhaft sein, wenn niemand das Gefühl habe, bei der Suche nach einer Lösung ausgeschlossen zu werden. „Wir stellen uns nicht gegen die Rechte anderer. Im Gegenteil: Wir wollen eine Türkei, in der die Rechte aller garantiert sind. Wenn sich eine Gemeinschaft ausgeschlossen fühlt, wird es schwer, einen dauerhaften Frieden aufzubauen.“
Frieden und gleiche Rechte gehören zusammen
Nach Auffassung Fırats wird die alevitische Gemeinschaft den Friedensprozess auch künftig unterstützen und zugleich an ihren eigenen demokratischen Forderungen festhalten. Dazu gehörten die rechtliche Anerkennung der Cemevi, die uneingeschränkte Glaubensfreiheit und die Gleichstellung der Alevit:innen. Diese Forderungen stünden jedoch nicht im Gegensatz zum Friedensprozess, sondern seien Teil eines demokratischen und gleichberechtigten Zusammenlebens. „Wir wünschen uns ein Land, in dem keine Mutter mehr ihr Kind zu Grabe tragen muss und kein Kind wegen seiner Identität oder seines Glaubens in Angst aufwächst. Wahrer Frieden ist erreicht, wenn sich alle Menschen gleichberechtigt, sicher und in Würde fühlen können.“
Zum Abschluss bekräftigt Fırat, dass die alevitische Gemeinschaft auch künftig an der Seite des Friedens, der Demokratie und der Menschenwürde stehen werde. Orientierung gebe dabei bis heute der Aufruf des alevitischen Gelehrten Hacı Bektaş Veli: „Lasst uns eins sein, groß sein und lebendig bleiben.“
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