«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
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Kopftuchstreit in Europa: Wenn religiöser Druck auf Kinder ausgeübt wird
Die Debatte um Kopftücher an Schulen ist zurück – und sie wird schärfer geführt als je zuvor. Während in Österreich seit Anfang Jahr ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren gilt, ringt auch die Schweiz mit der Frage, ob religiöse Symbole im Klassenzimmer begrenzt werden sollen. Für den Journalisten und Arabisten Stefan Kaltenbrunner ist der Hintergrund klar: Es gehe nicht um Religionsfeindlichkeit, sondern um den Schutz von Kindern vor religiösem und sozialem Zwang. Das sagt Kaltenbrunner in einem Interview auf der Schweizer Tamedia-Plattform mit der Journalistin Bettina Weber.
Auch politisch wird die Frage inzwischen diskutiert. Laut dem oben genannten Artikel lehnt der Bundesrat, die Schweizer Landesregierung, derzeit ein landesweites Kopftuchverbot für Schülerinnen ab. Er argumentiert, dass ein generelles Verbot rechtlich schwierig wäre und Eingriffe in religiöse Kleidung möglichst zurückhaltend erfolgen sollten. Zudem liegt die Zuständigkeit für Schulregeln in der Schweiz weitgehend bei den Kantonen. Damit unterscheidet sich der Ansatz deutlich von Österreich, wo der Staat eine nationale Regelung beschlossen hat. In einigen Schweizer Kantonen gibt es Kopftuchverbote für Lehrerinnen, zum Beispiel in Bern.
Kaltenbrunner beschäftigt sich seit Jahren mit islamistischem Extremismus im deutschsprachigen Raum. Für sein Buch über islamistische Influencer analysierte er die Social-Media-Szene, die insbesondere auf Tiktok Millionen Jugendliche erreicht. Sein Befund fällt alarmierend aus: Prediger und sogenannte «Halal-Influencerinnen» würden ultrakonservative religiöse Regeln als modernen Lifestyle präsentieren – mit enormer Reichweite.
Das Kopftuch spiele dabei eine zentrale Rolle. Für viele dieser Onlineprediger sei es weit mehr als ein religiöses Kleidungsstück: Es fungiere als politisches Symbol der Abgrenzung von westlichen Gesellschaften. In Videos und Streams werde das Tragen des Kopftuchs als religiöse Pflicht dargestellt, während Frauen ohne Verschleierung häufig als unmoralisch diffamiert würden.
Besonders problematisch sei der Druck auf Minderjährige. Zahlreiche Mädchen berichteten Forschern und Journalisten, sie trügen das Kopftuch nicht aus eigener Überzeugung, sondern um Konflikte mit Familie, Brüdern oder Mitschülern zu vermeiden. Wer sich dagegen entscheide, müsse mit Beschimpfungen oder sozialer Ausgrenzung rechnen.
Vor diesem Hintergrund argumentieren Befürworter eines Verbots für Kinder, der Staat müsse eingreifen. Das Ziel sei nicht, erwachsenen Frauen Vorschriften zu machen, sondern Mädchen vor einer frühen religiösen Festlegung zu schützen. Kritiker sehen darin hingegen einen Eingriff in die Religionsfreiheit.
Parallel wächst der Einfluss islamistischer Influencer im Netz. Anders als frühere Prediger treten viele von ihnen bewusst modern auf: mit Turnschuhen, Baseballkappen und Luxusaccessoires. Gerade diese Inszenierung mache ihre Botschaften für Jugendliche attraktiv. Hinter der coolen Fassade verbirgt sich jedoch häufig ein streng konservatives Weltbild, das Gleichberechtigung, sexuelle Vielfalt oder demokratische Werte ablehnt.
Auch Frauen tragen zur Verbreitung dieser Ideologie bei. Sogenannte «Hijabistas» inszenieren in Hochglanzvideos das Bild der frommen, verschleierten Frau als moralisch überlegenes Gegenmodell zur westlichen Gesellschaft. Die Botschaft lautet: Wahre Würde finde die Frau nur in religiöser Unterordnung und strengen Verhaltensregeln.
Sicherheitsbehörden beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Sie warnen davor, dass soziale Medien eine Parallelöffentlichkeit schaffen, in der extremistische Narrative normalisiert werden. Jugendliche, die in Europa aufgewachsen sind, würden zunehmend mit der Botschaft konfrontiert, der Westen sei feindlich gegenüber Muslimen – und müsse deshalb kulturell bekämpft werden.
Der Streit um das Kopftuch ist deshalb längst mehr als eine Kleiderfrage. Für Kritiker steht er symbolisch für einen Konflikt zwischen liberaler Gesellschaft und religiösem Fundamentalismus. Ihre Forderung: Kinder müssten vor ideologischem Druck geschützt werden – gerade dort, wo Bildung eigentlich Freiheit und Selbstbestimmung ermöglichen sollte.
Kommentar von Transition NewsNach jedem großen Konflikt im und um den Nahen Osten schwappt auch eine Welle islamistischer Radikalisierung nach Europa. Das war bei 9/11 so, bei Syrien und nach dem 7. Oktober 2023 warnten Staatsschützer erneut davor. Vieles deutet nun darauf hin, dass wir gerade erst am Anfang einer neuen Welle stehen. Darüber muss endlich öffentlich debattiert werden; die Entwicklung darf auch bei uns in der Schweiz nicht verharmlost werden, auch wenn das Phänomen noch nicht die Ausmaße angenommen hat wie in Deutschland oder Teilen Österreichs.
Umso befremdlicher ist die Haltung der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz, die solche Entwicklungen regelmäßig verharmlost und ein Kopftuchverbot an Schulen mit dem Slogan «Selbstbestimmung statt antimuslimischem Rassismus» bekämpft. Dabei zeigt gerade die Debatte in Österreich, wo ein Verbot für Mädchen unter 14 Jahren eingeführt wurde, dass es nicht um Religionsfeindlichkeit geht, sondern um den Schutz von Kindern vor sozialem Druck und religiösem Zwang. Wer das Kopftuch bei Minderjährigen pauschal als Symbol der Freiheit verkauft, ignoriert die Realität vieler Mädchen – und verkennt, dass es für islamistische Prediger längst ein politisches Zeichen im Kulturkampf gegen liberale Gesellschaften geworden ist. Ein Kopftuchverbot für Minderjährige und für alle Erziehungsberufe ist in der Schweiz dringend.
Wenn der größte Fußballklub Österreichs den Muslimen einen «gesegneten Ramadan» wünscht, muss er sich nicht wundern, wenn die Reaktionen der Fans verheerend sind. Islamkritiker in Europa müssen wegen Morddrohungen unter Polizeischutz leben, jüdische Einrichtungen werden seit Jahren dauerhaft bewacht – Synagogen gehören zu den bestgeschützten religiösen Gebäuden des Kontinents und spätestens seit dem 7. Oktober 2023 (Hamas-Angriff auf Israel) wurden die Sicherheitsmaßnahmen nochmals massiv verstärkt- , aber Moscheen stehen nicht unter staatlicher Bewachung und sind doch unversehrt.
Der Mythos der militärischen «Enthauptung»
Dieser am 1. März 2025 veröffentlichte Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.
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Die jüngste Eskalation im Nahen Osten hat ein wiederkehrendes Konzept der westlichen Militärdoktrin wieder in den Mittelpunkt der strategischen Debatte gerückt: den sogenannten «Enthauptungsschlag». Die Idee ist scheinbar einfach und politisch verlockend – die Führung eines gegnerischen Staates zu eliminieren, um einen institutionellen Zusammenbruch, eine militärische Desorganisation und letztendlich einen Regimewechsel auszulösen. Die historische Realität zeigt jedoch, dass ein solcher Ansatz weit von der Wunder-Lösung entfernt ist, die sich seine Befürworter oft vorstellen.
Die Bombenangriffe der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran, die zum Tod von Ayatollah Ali Khamenei führten, wurden eindeutig nach dieser Logik konzipiert. Man ging offenbar davon aus, dass durch die Beseitigung der wichtigsten politischen und religiösen Autorität der Islamischen Republik das System entweder vollständig zusammenbrechen oder mit ausreichenden inneren Unruhen konfrontiert sein würde, um einen erzwungenen Übergang zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde angenommen, dass die Reaktion des Iran wie in früheren Konfrontationen begrenzt bleiben würde.
Diese Berechnung erwies sich als falsch. Anstelle einer Desintegration kam es zu einer internen Konsolidierung. Tausende Iraner gingen trotz der Bombardierungen im ganzen Land auf die Straße, um die Islamische Republik zu unterstützen und «Tod für Amerika» zu skandieren. Darüber hinaus gab es keine strategische Lähmung unter den iranischen Entscheidungsträgern, die umgehend mit Angriffen auf Ziele im gesamten Nahen Osten reagierten.
Diese Kluft zwischen Erwartung und Realität ist auf eine strukturelle Besonderheit des zeitgenössischen westlichen Militärdenkens zurückzuführen. Washington, das an schnelle Interventionen gegen fragile Staaten gewöhnt ist, hat eine Kultur der Kurzzeitkriegsführung etabliert, die durch überwältigende anfängliche Zerstörungskraft und anschließenden raschen Rückzug gekennzeichnet ist. Tel Aviv hat aufgrund seiner territorialen Dimensionen und demografischen Beschränkungen eine Doktrin entwickelt, die auf Präventivschlägen und der schnellen Neutralisierung der feindlichen Führung basiert. Dieses Modell versagt jedoch in der Regel, wenn es gegen Staaten mit nationalem Zusammenhalt, soliden institutionellen Rahmenbedingungen und Mobilisierungsfähigkeit angewendet wird.
Der Iran ist weder ein zusammengebrochener Staat noch eine fragmentierte Stammesstruktur. Mit mehr als 90 Millionen Einwohnern und einer seit 1979 konsolidierten politischen Ordnung hat das Land Mechanismen der Nachfolge und Redundanz innerhalb seiner Kommandostruktur aufgebaut. Das hohe Alter von Khamenei hatte die Frage des Übergangs bereits zu einer internen Angelegenheit gemacht. Der Versuch der «Enthauptung» traf also nicht den funktionalen Kern der iranischen Macht. Im Gegenteil, er stärkte das patriotische Gefühl und erweiterte die Unterstützung der Bevölkerung für die Regierung.
Die strategische Lehre ist klar: Komplexe politische Systeme hängen nicht ausschließlich von einer einzelnen Person ab. Wenn Institutionen tief verwurzelt sind und Befehlsketten verteilt sind, kann die Eliminierung einer symbolischen Figur eher zu Märtyrertum und Zusammenhalt als zum Zusammenbruch führen.
Dieses Verständnis hilft zu erklären, warum Russland in seinem Konflikt mit der Ukraine keine systematische Politik gezielter Attentate auf die politische Führung in Kiew verfolgt hat. Seit Beginn der militärischen Sonderoperation hat Moskau seine technische Fähigkeit unter Beweis gestellt, Kommandozentralen und kritische Infrastruktur anzugreifen. Dennoch hat es der physischen Eliminierung von Präsident Wolodymyr Selenskyj oder anderen zentralen Persönlichkeiten der ukrainischen Regierung keine Priorität eingeräumt.
Diese Entscheidung ist nicht auf Unfähigkeit zurückzuführen, sondern auf strategische Überlegungen. Erstens hätte die Beseitigung Selenskyjs das Gegenteil des beabsichtigten Effekts bewirken können, indem sie ihn zu einem internationalen Symbol gemacht und die westliche Unterstützung für Kiew weiter gefestigt hätte. Zweitens hängt die ukrainische Staatsstruktur – die durch intensive NATO-Hilfe gestützt wird – nicht ausschließlich von einem einzelnen Führer ab. Eine Neubesetzung könnte schnell erfolgen, ohne die Dynamik des Konflikts grundlegend zu verändern.
Darüber hinaus ist die russische Strategie durch einen langwierigen Zermürbungskrieg gekennzeichnet, der auf die schrittweise Schwächung der militärischen und logistischen Kapazitäten des Gegners abzielt. Dieses Modell steht in direktem Gegensatz zur Logik der Enthauptung. Moskau scheint zu verstehen, dass in Konflikten zwischen organisierten Staaten der Sieg selten durch einen einzigen spektakulären Schlag errungen wird, sondern vielmehr durch die systematische Aushöhlung der materiellen Bedingungen des Feindes.
Der Mythos der Enthauptung hält sich hartnäckig, weil er eine vereinfachte und politisch vermarktbare Erzählung bietet: Entferne den «Kopf» und der Körper fällt zu Boden. Die jüngsten Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Annahme die Widerstandsfähigkeit moderner Staaten außer Acht lässt. Führer können ersetzt werden, Institutionen hingegen bleiben, wenn sie erst einmal gefestigt sind, in der Regel bestehen.
Letztendlich sagt die Besessenheit von Enthauptungsschlägen mehr über die strategischen Grenzen derjenigen aus, die sie ausführen, als über die Verwundbarkeit derjenigen, die darunter leiden. Die jüngste Geschichte zeigt, dass Kriege zwischen Mächten oder strukturierten Staaten nicht durch dramatische Gesten entschieden werden, sondern durch langwierige Prozesse, in denen der interne Zusammenhalt und die industrielle Kapazität eine größere Rolle spielen als die Eliminierung einzelner Persönlichkeiten.
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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.
8.-März-Aktionen in Deutschland: „Zeit der Frauenrevolutionen ist gekommen“
Anlässlich des Internationalen Frauenkampftags haben in vielen Städten Deutschlands Demonstrationen, Kundgebungen und kulturelle Veranstaltungen stattgefunden, an denen sich kurdische Gruppen beteiligten. Frauenorganisationen und feministische Initiativen gingen unter anderem in Hamburg, Frankfurt am Main, Berlin, Heilbronn und Duisburg auf die Straße, um für Gleichberechtigung, Frieden und internationale Solidarität zu demonstrieren.
Hamburg: „Im Kampf verflochten, im Widerstand vereint, schaffen wir das freie Leben!“
In Hamburg haben rund 10.000 Menschen am 8. März an der Demonstration „Internationale feministische Kämpfe verbinden“ teilgenommen. Aufgerufen zu der Demonstration hatte das „Hamburg 8M Bündnis“. Zum Auftakt an den Landungsbrücken gab es eine Tanzperformance, es folgten diverse Redebeiträge, unter anderem von der Bürgerschaftsabgeordneten Marie Kleinert (Die Linke) sowie vom Landesfrauenrat, dem Migrantinnenbund, Zora und weiteren Gruppen. Eine Sprecherin des Frauenrats Rojbîn sagte zu Beginn der Auftaktkundgebung:
„Zum Frauenkampftag 2026 sagen wir: Im Kampf verflochten, im Widerstand vereint, schaffen wir das freie Leben! Im vergangenen Jahr wurden wir tagtäglich an die Notwendigkeit erinnert, unseren Kampf für wahre Freiheit und Selbstbestimmung gegen jegliche Formen patriarchaler Gewalt und kapitalistischer Ausbeutung weiter zu stärken. Feminizide haben nicht abgenommen, ebenso wenig wie Kriege. Im Gegenteil: Die Frauenrevolution von Rojava, einer Inspirationsquelle für Frauenbefreiungskämpfe weltweit, wurde von Dschihadisten mit westlicher Unterstützung angegriffen. Die Fortsetzung des Jin Jiyan Azadî-Aufstands zu Beginn des Jahres wurde brutal unterdrückt, Tausende, wenn nicht gar Zehntausende Protestierende wurden ermordet. Der Ausgang des aktuellen Angriffskriegs der USA und Israels gegen den Iran ist ungewiss. Unsere Solidarität gilt den demokratischen Kräften im Land, allen voran den Frauen, die sowohl gegen Krieg als auch gegen Diktatur für ein freies und selbstbestimmtes Leben kämpfen.
Verbrechen an Frauen sind niemals Einzeltaten, sondern beruhen auf einem ausgeklügelten System, in dem verschiedene Komponenten aus Staat, Kapital und patriarchalen Strukturen effizient zusammenwirken. Das haben uns die Epstein-Akten auf verstörende Weise vor Augen geführt. Unser Kampf gegen Misogynie und patriarchale Hegemonialherrschaft muss deshalb beim System ansetzen. Ebenso können wir das patriarchal-kapitalistische Bündnis von Gewalt und Ausbeutung nur brechen, indem wir unsere Kräfte bündeln. Nur gemeinsam können wir Veränderung schaffen. Nur geeint können wir das schöne, freie und vielfältige Leben, das wir uns erträumen, auch tatsächlich aufbauen.
Darum geht es in unseren Kämpfen: konkrete Antworten auf die Frage zu geben, wie wir leben wollen. Wir wollen nicht in Gewalt, Unterdrückung, Ausbeutung, Unsicherheit, Unrecht, Hoffnungslosigkeit, Schwäche, Abhängigkeit, Gefahr und Bedrohung leben. Wir wollen ein Leben in Frieden, Sicherheit, Selbstbestimmung, Stärke, Hoffnung und Gerechtigkeit. Wir wissen, dass wir für dieses Leben kämpfen müssen. Wir müssen uns bewusst sein, dass keine Errungenschaft garantiert ist und dass wir mit einer systematischen Angriffswelle gegen Frauenrechte konfrontiert sind. Die tagtägliche Entrechtung der Frauen in Afghanistan, der Tradwife-Trend in den USA und die Forderung nach der Auflösung der Frauenverteidigungseinheiten YPJ in Rojava sind Teil desselben Phänomens: Das Patriarchat holt zum Gegenschlag aus, um zu verhindern, dass das 21. Jahrhundert zur Epoche der Frauenrevolutionen und der Freiheit der Frauen wird. Doch genau das ist unser Versprechen und unser Anspruch. So sagen wir zum diesjährigen Frauenkampftag: Die Zeit der Frauenrevolutionen ist gekommen.“
8M Bündnis: „Wir wissen uns zu wehren!“
Die Demonstration führte mit lauter Musik und kämpferischen Durchsagen über den Fischmarkt bis zur S-Bahn-Station Holstenstraße. „Wir lassen uns nicht spalten, denn wir wissen, dass wir uns nur gemeinsam befreien können. Wie unzählige Frauen und LINTA* in aller Welt, sind auch wir laut, gegen Antifeminismus, Ausbeutung und den steigenden Rechtsruck. Wir wissen uns zu wehren! Deswegen sind wir am 8. März mit Hunderttausenden weltweit auf die Straße, um internationale feministische Kämpfe zu vereinen!“, hieß es in einer Erklärung der Veranstalterinnen.
„Wo Frauen frei sind, lebt die Revolution – Rojava bleibt – Jin Jiyan Azadî“
Auf Spruchbändern und Schildern wurden internationale Frauenkämpfe thematisiert, auf einem Transparent stand: „Wo Frauen frei sind, lebt die Revolution – Rojava bleibt – Jin Jiyan Azadî“. Viele Frauen trugen Fotos von gefallenen Freiheitskämpferinnen und erinnerten unter anderem an die 2013 in Paris ermordete kurdische Revolutionärin Sakine Cansız sowie an die irakische Frauenrechtlerin Yanar Mohammed, die am Montag in Bagdad erschossen wurde.
„Der 8. März ist eine offene Frontlinie“
„Der 8. März ist kein bloßes Datum, das wir jedes Jahr überfliegen, sondern eine offene Frontlinie gegen Systeme, die Unterdrückung erzeugen, Ausbeutung nähren und Kriege entfachen. Es ist zugleich der Tag, an dem der Wille der Frauen erneuert wird, diesem System zu widerstehen und ein Leben aufzubauen, das freier und gerechter ist“, sagte die PYD-Vertreterin Newroz Haj Hussein zum Ende der Demonstration, „Deshalb erinnern wir an diesem 8. März daran, dass der Kampf für die Frau nicht vom Kampf der gesamten Gesellschaft getrennt ist und dass der Weg zur Freiheit und zum Frieden durch die Parteinahme der Frau für das Leben führt. Hier verwirklicht sich unser Slogan: Frau - Leben - Freiheit! Jin Jiyan Azadî ist kein bloßer Spruch, sondern ein Lebensprojekt, ein Widerstand und eine Hoffnung auf eine bessere Welt.“
Zum Abschluss der Demonstration wurde ausgelassen getanzt.
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Feministische Demonstration in Frankfurt
In Frankfurt am Main versammelten sich auf Aufruf verschiedener feministischer und migrantischer Organisationen zahlreiche Menschen zu einer Kundgebung in der Kaiserstraße. An der Aktion beteiligten sich unter anderem Organisationen wie der Verband der Frauen aus Kurdistan in Deutschland (YJK-E), Young Struggle, Neue Frau, ADKH, Latinas Unidas, Zora, RoR, Aufbau Frankfurt, Kommunistische Frauen, FKO und die Feministische Vernetzung. In Redebeiträgen wurde betont, dass Frauen weltweit eine zentrale Rolle im Kampf gegen Krieg, Militarismus und patriarchale Herrschaft spielen. Zudem wurde eine Botschaft der TJK-E verlesen, in der die Bedeutung internationaler Solidarität und der Schutz der Errungenschaften der Frauenbewegung hervorgehoben wurden. Während der Demonstration trugen Teilnehmer:innen kurdische Fahnen und Banner und riefen Parolen wie „Jin, Jiyan, Azadî“ sowie „Bijî Berxwedana YPJ“.
Heilbronn: Demonstration durch die Innenstadt
Auch in Heilbronn fand eine Demonstration zum 8. März statt. Frauenorganisationen versammelten sich zunächst auf dem Kiliansplatz und zogen anschließend durch die Innenstadt. In Redebeiträgen wurde patriarchale Gewalt kritisiert und Solidarität mit Frauen weltweit gefordert. Zu Beginn der Kundgebung wurde zudem der kurdischen Frauen gedacht, die im Kampf für Freiheit ihr Leben verloren haben.
Berlin: „Frieden flechten – Patriarchat zerfetzen!“
In Berlin fanden mehrere Demonstrationen zum Frauenkampftag statt, eine davon trug das Motto „Frieden flechten – Patriarchat zerfetzen!“. Zu dem Protest mit anschließendem Kulturprogramm aufgerufen hatte ein Bündnis, dem unter anderem das Kurdische Frauenbüro für Frieden – Cênî e.V., die feministische Organisierung „Gemeinsam kämpfen“, Ararat Berlin, der Korea-Verband, der Ezidische Frauenrat und die Initiative „Wir wollen uns lebend – Stoppt Feminizide“angehören.
Während der Demonstration wurden immer wieder Parolen gegen patriarchale Gewalt, Feminizide und Militarismus gerufen. Redner:innen verwiesen zudem auf die Angriffe gegen die Frauenbewegung in verschiedenen Teilen der Welt und riefen dazu auf, die Errungenschaften der Frauenbewegung zu verteidigen. „Wir flechten Frieden, zwischen Communities, Generationen und Widerständen“, hieß es auch im Aufruf zur Demonstration. Im Anschluss fand am Rosa-Luxemburg-Platz ein Kulturprogramm mit Tanz- und Musikbeiträgen statt.
Duisburg: Solidarität mit den YPJ
In Duisburg organisierten feministische Gruppen und der Asya-Yüksel-Frauenrat eine Demonstration zum 8. März. Die Teilnehmer:innen versammelten sich zunächst am Dellplatz und zogen anschließend durch die Innenstadt. In Redebeiträgen wurde besonders die Rolle der kurdischen Frauen im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) hervorgehoben. Dabei wurde auf den Widerstand der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) verwiesen, der wesentlich zur Verteidigung von Rojava beigetragen haben. Die Demonstration endete mit Parolen, Tänzen und einer Solidaritätsaktion für Rojava.
Feministischer Nachtmarsch in Istanbul
In der westtürkischen Metropole Istanbul sind am Abend des Internationalen Frauenkampftags tausende Frauen und LGBTQI+-Personen zum 24. Feministischen Nachtmarsch zusammengekommen. Die Demonstration begann in der Sıraselviler-Straße im Stadtteil Beyoğlu. Viele Teilnehmende erschienen in violetter Kleidung, dem Symbol der feministischen Bewegung, und begleiteten den Marsch mit Pfeifen, Applaus und Trillerrufen. Ein großes Banner mit der Aufschrift „Unsere Befreiung liegt im Feminismus“ führte den Demonstrationszug an.
Während des Marsches wurden zahlreiche Parolen gerufen, darunter „Jin, Jiyan, Azadî“, „Wir geben unseren feministischen Kampf nicht auf“, „Frauenmorde sind politisch“ und „Du wirst niemals allein gehen“. Zudem trugen Beteiligte Plakate, die Solidarität mit der Frauenrevolution in Rojava ausdrückten und ein Ende von Krieg und Gewalt forderten.
Kritik an Kriegen und patriarchalen Strukturen
Nach dem Marsch versammelten sich die Demonstrant:innen zu einer Kundgebung in Cihangir. Dort wurde eine gemeinsame Erklärung auf Kurdisch, Türkisch und Arabisch verlesen. Darin kritisierten die Teilnehmer:innen Kriege und geopolitische Konflikte in der Region. Während in Iran Raketen einschlügen und Israel militärische Angriffe mit dem Argument der „Befreiung der Frauen“ rechtfertige, würden gleichzeitig palästinensische Frauen in Gefängnissen misshandelt, erklärten die Redner:innen. Auch in Syrien und anderen Teilen des Nahen Ostens seien Frauen weiterhin Gewalt und Repression ausgesetzt. Feminist:innen lehnten es ab, militärische Interventionen im Namen der Frauenrechte zu legitimieren.
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„Dieses System wird sich verändern“
In der Erklärung wurde außerdem die patriarchale Gewalt gegen Frauen kritisiert. Täter würden häufig straffrei bleiben, während grundlegende Rechte von Frauen, etwa Scheidung, Unterhaltsansprüche oder das Recht auf Abtreibung, immer wieder politisch infrage gestellt würden. „Dieses System wird sich verändern“, hieß es in der Erklärung. Frauen hätten in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Verbrechen gegen Frauen sichtbar gemacht und würden ihren Kampf weiterführen. „So wie wir die Verbrechen gegen Frauen aufgedeckt haben, werden wir auch eine neue Welt aufbauen“, erklärten die Demonstrant:innen. Grundlage dafür sei die feministische Solidarität.
„Unsere Befreiung liegt im Feminismus“
Zum Abschluss betonten die Teilnehmer:innen die Bedeutung feministischer Organisierung. Die Befreiung von Frauen sei nur durch gemeinsame Kämpfe und Solidarität möglich. „Unsere Befreiung liegt im Feminismus“, hieß es in der Erklärung. Frauen hätten durch feministische Kämpfe gelernt, dass ein Leben in Gleichheit, Gerechtigkeit und Frieden möglich sei. Der 24. Feministische Nachtmarsch endete schließlich mit Parolen und Applaus der Teilnehmerinnen.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/tausende-frauen-feiern-8-marz-in-amed-50625 https://deutsch.anf-news.com/frauen/8-marz-in-rojava-frauen-fordern-freilassung-von-gefangenen-50627 https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauen-demonstrieren-in-zahlreichen-stadten-fur-freiheit-und-gleichberechtigung-50626
Dieses Land ist nicht mehr zu retten: Zweidrittelmehrheit für Grün-Schwarz in Baden-Württemberg
Offenbar war der Leidensdruck noch immer nicht groß genug. Die Industriezerstörung, all die politisch gewollte gezielte Zersetzung der deutschen Automobilindustrie, die Schädigung des Mittelstandes durch Rekordsteuern und Bürokratie, die Verarmung und Ausplünderung der Bürger durch abnorme Energiepreise und ständig neue Verteuerungen, all die politische Unfähigkeit von innerer Sicherheit bis hin zu slapstickreifen Infrastrukturpannen (Stichwort Stuttgart21): Das […]
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Mehr Wohngeld bei Schwerbehinderung durch höheren Freibetrag
Menschen mit Schwerbehinderung können beim Wohngeld auch im Jahr 2026 von einem besonderen Freibetrag profitieren. Dabei geht es um 1.800 Euro pro Jahr, die bei der Einkommensberechnung unberücksichtigt bleiben können. Das kann dazu führen, dass überhaupt erst ein Anspruch auf Wohngeld entsteht oder dass die Leistung höher ausfällt als ohne diesen Abzug.
Der Freibetrag ist deshalb so wichtig, weil das Wohngeld stets vom anrechenbaren Gesamteinkommen eines Haushalts abhängt. Sinkt dieses rechnerisch durch einen gesetzlichen Freibetrag, verbessert sich die Ausgangslage im Antragsverfahren.
Gerade für Haushalte mit niedrigen Einkommen, hohen Wohnkosten und zusätzlicher Belastung durch gesundheitliche Einschränkungen kann das spürbare finanzielle Auswirkungen haben.
Wie der Freibetrag funktioniertDas Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, richtet sich vor allem nach drei Faktoren: nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, nach der zuschussfähigen Miete oder Belastung und nach dem Gesamteinkommen. An dieser Stelle kommt der Freibetrag für schwerbehinderte Menschen ins Spiel.
Nach dem Wohngeldgesetz werden 1.800 Euro jährlich für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied vom Einkommen abgezogen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gemeint ist also kein zusätzlicher Auszahlungsbetrag in bar, sondern ein Abzug bei der Berechnung. Der Staat behandelt einen Teil des Einkommens damit so, als wäre es für die Wohngeldprüfung nicht vorhanden.
Im Ergebnis fällt das maßgebliche Jahreseinkommen niedriger aus. Dadurch kann sich der Wohngeldanspruch verbessern. Für Betroffene ist das oft ein wichtiger Unterschied, weil schon vergleichsweise kleine Veränderungen beim anrechenbaren Einkommen darüber entscheiden können, ob ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
Wer den Freibetrag erhalten kannDer Freibetrag gilt nicht automatisch für jede anerkannte Behinderung. Maßgeblich sind die Vorgaben des Wohngeldgesetzes. Danach kommt der Betrag von 1.800 Euro für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder in Betracht, wenn ein Grad der Behinderung von 100 vorliegt.
Er gilt außerdem bei einem Grad der Behinderung von unter 100, wenn gleichzeitig Pflegebedürftigkeit im Sinne häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Blindheit beziehungsweise hochgradige Sehbehinderung vorliegt.
Damit ist die Regelung klar auf Fälle zugeschnitten, in denen neben der Behinderung eine besonders starke gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht. Für die Wohngeldstelle ist deshalb nicht nur der Grad der Behinderung wichtig, sondern gegebenenfalls auch ein Nachweis über Pflegebedürftigkeit oder über die anerkannte Sehbehinderung.
Tabelle: So wirkt sich der Freibetrag bei Schwerbehinderung auf das Wohngeld 2026 aus Ausgangslage Wirkung auf das Wohngeld Der Freibetrag wird nicht berücksichtigt Das anrechenbare Einkommen bleibt höher. Dadurch fällt das Wohngeld meist niedriger aus oder ein Anspruch entfällt. Der Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr wird berücksichtigt Das Jahreseinkommen sinkt rechnerisch um 1.800 Euro. Dadurch verbessert sich die Berechnungsgrundlage beim Wohngeld. Umgerechnet auf den Monat 1.800 Euro pro Jahr entsprechen 150 Euro pro Monat, die beim Einkommen nicht mitgerechnet werden. Haushalt liegt knapp über der Einkommensgrenze Der Freibetrag kann dazu führen, dass doch noch ein Wohngeldanspruch entsteht. Wohngeldanspruch besteht bereits Der Freibetrag kann die monatliche Wohngeldhöhe zusätzlich anheben. Mehrere begünstigte Personen im Haushalt Wenn die Voraussetzungen mehrfach erfüllt sind, kann sich der Effekt auf die Berechnung entsprechend verstärken. Warum die Regelung 2026 besonders wichtig bleibtAuch 2026 bleibt das Wohngeld für viele Haushalte ein wichtiges Instrument, um steigende Wohnkosten abzufedern. Der Freibetrag für schwerbehinderte Menschen hat dabei eine besondere soziale Funktion. Er trägt dem Umstand Rechnung, dass gesundheitliche Einschränkungen häufig mit zusätzlichen Ausgaben, geringerem finanziellen Spielraum und höherem Unterstützungsbedarf verbunden sind.
Zwar verändert der Freibetrag nicht die Miete selbst, aber er kann die rechnerische Belastung des Haushalts spürbar verringern. Vor allem dann, wenn das Einkommen knapp oberhalb der Anspruchsgrenze liegt, kann der Abzug den Ausschlag geben. Für viele Betroffene ist das deshalb kein technisches Detail, sondern ein entscheidender Punkt im gesamten Verfahren.
Beispiel aus der PraxisEine alleinstehende Frau lebt in einer Mietwohnung und verfügt über ein eher knappes Einkommen. Sie ist schwerbehindert und erfüllt die Voraussetzungen für den Wohngeld-Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr. Ohne diesen Freibetrag liegt ihr anrechenbares Einkommen bei der Wohngeldberechnung etwas höher. Dadurch fällt das Wohngeld niedriger aus.
Wird der Freibetrag berücksichtigt, reduziert sich das Jahreseinkommen rechnerisch um 1.800 Euro. Das entspricht monatlich 150 Euro weniger an anrechenbarem Einkommen.
Für die Wohngeldstelle sieht es damit so aus, als stünde der Antragstellerin jeden Monat weniger Einkommen zur Verfügung. In der Folge kann sich das Wohngeld erhöhen. Je nach Miethöhe, Haushaltsgröße und Einkommenssituation kann der Unterschied spürbar sein. In manchen Fällen führt der Freibetrag sogar dazu, dass überhaupt erst ein Anspruch auf Wohngeld entsteht.
Was Antragsteller beachten solltenWer Wohngeld beantragt, sollte den Freibetrag nicht übersehen. In der Praxis kommt es darauf an, dass die Schwerbehinderung und die weiteren Voraussetzungen vollständig nachgewiesen werden. Dafür sind in der Regel der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid sowie gegebenenfalls Unterlagen zur Pflegebedürftigkeit oder zur anerkannten Blindheit beziehungsweise hochgradigen Sehbehinderung erforderlich.
Wichtig ist außerdem, dass der Freibetrag personenbezogen berücksichtigt wird. Leben mehrere Personen im Haushalt, wird nicht pauschal der gesamte Haushalt begünstigt, sondern das jeweilige schwerbehinderte Haushaltsmitglied. Sind die Voraussetzungen bei mehr als einer Person erfüllt, kann sich das entsprechend mehrfach auswirken.
Gerade weil das Wohngeldrecht stark von Einzelheiten abhängt, lohnt sich ein genauer Blick in den Bescheid oder in die Berechnung. Denn der Freibetrag entfaltet seine Wirkung nur dann vollständig, wenn die Voraussetzungen korrekt erfasst wurden.
Der Unterschied zwischen Freibetrag und direkter LeistungIn der öffentlichen Darstellung entsteht häufig der Eindruck, schwerbehinderte Menschen bekämen beim Wohngeld einfach 1.800 Euro zusätzlich ausgezahlt. Das ist nicht der Fall. Der Betrag wird nicht als Zuschuss überwiesen, sondern als Einkommensfreibetrag berücksichtigt.
Das bedeutet: Die tatsächliche Entlastung hängt vom Einzelfall ab. Manche Haushalte erhalten durch den Freibetrag deutlich mehr Wohngeld, andere rutschen dadurch überhaupt erst in die Förderfähigkeit hinein. Wie hoch der finanzielle Vorteil konkret ausfällt, lässt sich daher nur anhand der gesamten Haushaltsdaten beurteilen.
Ein wichtiger Nachteilsausgleich im WohngeldrechtDer Freibetrag von 1.800 Euro bleibt 2026 ein wichtiger Bestandteil des Wohngeldrechts für schwerbehinderte Menschen. Er mindert nicht die Wohnkosten unmittelbar, verbessert aber die Einkommensseite der Berechnung und kann damit den Zugang zur Leistung erheblich erleichtern. Für viele Betroffene ist das ein wirksamer Nachteilsausgleich in einem Bereich, der angesichts hoher Mieten und knapper Haushaltsbudgets zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Wer zu den begünstigten Personengruppen gehört, sollte bei einem Wohngeldantrag daher genau prüfen, ob der Freibetrag angesetzt wurde. Gerade bei knappen Einkommen kann dieser Abzug den entscheidenden Unterschied machen.
QuellenWohngeldgesetz (WoGG), § 17 Freibeträge, Gesetze im Internet
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Wohngeld-Plus-Rechner, Hinweise zur Wohngeldberechnung 2026 und zum Freibetrag für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder
Der Beitrag Mehr Wohngeld bei Schwerbehinderung durch höheren Freibetrag erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Zum heutigen Weltfrauentag
Der Weltfrauentag ist für mich ein Realitätscheck, kein Folkloretermin. Er zeigt ziemlich schonungslos, wie es um Frauen in diesem Land wirklich steht – jenseits der wohlfeilen Sonntagsreden. Fangen wir mit einer Frage an, die früher jeder beantworten konnte und heute offenbar ideologisch vermint ist: Was ist eigentlich eine Frau? Für mich ist das keine komplizierte […]
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Richtungsentscheide an der Urne: «Bargeld» kommt in die Verfassung, SRG-Initiative scheitert – und die Steuerreform sorgt bereits für neuen Streit
Der Abstimmungssonntag bringt mehrere wichtige Weichenstellungen für die Schweiz. Das Stimmvolk sagt deutlich Ja zum direkten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Bargeld-Initiative, lehnt die Initiative selbst aber ab. Gleichzeitig scheitert die Halbierungsinitiative zur SRG-Medienabgabe klar. Und bei der Individualbesteuerung zeichnet sich eine knappe Annahme ab – mit potenziell weitreichenden Folgen für das Steuersystem (mit Informationen von Tamedia; unsere Vorschau mit weiteren Links auf den Abstimmungssonntag siehe hier). Während einige Entscheidungen politisch relativ klar sind, dürfte besonders die Steuerreform noch lange für Diskussionen sorgen.
Bargeld kommt in die Verfassung – aber moderat formuliertDie Stimmberechtigten unterstützen laut Hochrechnungen den direkten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Bargeld-Initiative mit rund 73 Prozent. Die Initiative selbst wird mit etwa 55 Prozent Nein-Stimmen relativ knapp abgelehnt.
Die Initiative der Freiheitlichen Bewegung Schweiz verlangte eine starke Garantie für Bargeld: Der Bund hätte sicherstellen müssen, dass Münzen und Banknoten jederzeit in ausreichender Menge verfügbar sind. Zudem sollte der Schweizer Franken ausdrücklich als einzige nationale Währung festgeschrieben werden.
Bundesrat und Parlament hielten das Anliegen grundsätzlich für legitim, lehnten die Initiative aber als zu weitgehend ab. Stattdessen schlugen sie eine moderate Ergänzung der Bundesverfassung vor. Neu wird dort festgehalten, dass der Franken die Währung der Schweiz ist und dass die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein muss. Die Gegner der Initiative argumentierten, diese Formulierung sei rechtlich klarer und lehne sich an bewährte Gesetzestexte an.
Den Befürwortern der Initiative zufolge verhindert die Formulierung nicht, dass Banken Bargeldautomaten abbauen oder Kontoguthaben nicht mehr in bar auszahlen. Auch hebe sie die rechtliche Unklarheit nicht auf, ob Geschäfte zur Annahme von Bargeld verpflichtet werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Volksinitiative von «Banknoten oder Münzen», der Gegenvorschlag hingegen nur von «Bargeld» spreche. Es sei nicht ausgeschlossen, dass eine staatliche Digitalwährung irgendwann in der Zukunft ebenfalls als verfassungsgemäßes Bargeld betrachtet werden könnte.
Mit der Annahme des Gegenvorschlags sind konkrete Änderungen im Alltag kaum zu erwarten. «Bargeld» ist neu verfassungsrechtlich abgesichert, doch neue regulatorische Instrumente – etwa Verpflichtungen für Banken, ein dichtes Netz an Bancomaten zu betreiben – entstehen daraus nicht automatisch.
Die Diskussion über Bargeld dürfte trotzdem weitergehen. Denn mit der zunehmenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs wird die Frage relevant bleiben, wie Münzen und Banknoten langfristig verfügbar bleiben.
SRG-Initiative scheitert – Gebühren sinken trotzdemKlar abgelehnt wird die sogenannte Halbierungsinitiative, die eine massive Senkung der Medienabgabe für Haushalte von 335 auf 200 Franken verlangte. Laut Hochrechnungen stimmen rund 62 Prozent dagegen.
Das Ergebnis hatte sich zuletzt abgezeichnet. Gegner der Vorlage – von Kultur- über Sportverbände bis zu Medienorganisationen – führten eine intensive Kampagne mit praktisch unbeschränkten Mitteln und warnten vor massiven Einschnitten beim Service public. Zusätzlich hat auf der Befürworterseite die Schweizerischen Volkspartei (SVP), die größte Partei der Schweiz, Kampagnengeld, Effort und Aufmerksamkeit weg von der Halbierungsinitiative zu einer anderen Kampagne verschoben.
Weniger Gebühren kommen dennochTrotz der Ablehnung wird die Medienabgabe in den kommenden Jahren sinken. Der für die Medien zuständige Bundesrat Albert Rösti (SVP/Bern) hatte bereits eine Reduktion beschlossen, um der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen:
- Ab nächstem Jahr zahlen Haushalte 312 Franken.
- Ab 2029 sinkt der Betrag auf 300 Franken.
Auch Unternehmen werden teilweise entlastet: Neu müssen Firmen erst ab einem Umsatz von 1.2 Millionen Franken Gebühren zahlen, statt wie bisher ab 500.000 Franken.
Die SRG muss trotzdem sparenBeim öffentlich-rechtlichen Medienhaus SRG beginnen dennoch schwierige Jahre. SRG-Generaldirektorin Susanne Wille hat angekündigt, das Budget bis 2029 um rund 270 Millionen Franken zu reduzieren – etwa 17 Prozent. Rund 900 Vollzeitstellen sollen wegfallen.
Neben der Gebührenreduktion belasten sinkende Werbeeinnahmen und steigende Kosten das Unternehmen. Einsparungen sind unter anderem bei Verwaltung, IT und Organisation geplant. Doch auch Programmangebote könnten betroffen sein.
Parallel arbeitet der Bundesrat, die Schweizer Landesregierung, an einer neuen Konzession für die SRG. Medienminister Rösti stellte bereits in Aussicht, den Fokus stärker auf Information und Kultur zu legen – mit weniger Sport und Unterhaltung.
Individualbesteuerung: Historischer Entscheid – und neuer KonfliktEine folgenreiche Entscheidung des Tages betrifft das Steuersystem. Die Individualbesteuerung dürfte laut Hochrechnungen angenommen werden. Damit würde die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft: Verheiratete Paare würden künftig getrennt besteuert und müssten – wie Konkubinatspaare – jeweils eine eigene Steuererklärung einreichen.
Befürworter argumentieren, dass damit vor allem Zweitverdienerinnen – häufig Frauen – stärker zum Arbeiten motiviert werden. Studien gehen davon aus, dass langfristig zehntausende zusätzliche Vollzeitstellen entstehen könnten.
Doch der Streit beginnt sofortKaum zeichnet sich ein Ja ab, kündigt die Mitte-Partei bereits Widerstand an. Parteipräsident Philipp Matthias Bregy stellt klar, dass seine Partei an ihrer eigenen Initiative gegen die Heiratsstrafe festhalten will.
Die sogenannte Fairness-Initiative verfolgt einen anderen Ansatz: Ehepaare würden weiterhin gemeinsam besteuert, dürften aber steuerlich nicht schlechtergestellt sein als unverheiratete Paare.
Sollte auch diese Initiative später angenommen werden, könnte ein juristischer Konflikt entstehen. Nach Ansicht der Mitte wäre eine Individualbesteuerung dann sogar verfassungswidrig.
Lange Umsetzung und mögliche BürokratieSelbst ohne neuen Verfassungskonflikt wird die Steuerreform Jahre dauern. Denn die Individualbesteuerung betrifft nicht nur die Bundessteuer, sondern auch kantonale und kommunale Steuern.
Jeder Kanton müsste seine Steuergesetze und Tarife anpassen. Viele Kantonsregierungen warnen bereits vor einem großen administrativen Aufwand – beim Staat und beim Bürger.
Sollten beide Konzepte – Individualbesteuerung und Mitte-Initiative – parallel umgesetzt werden müssen, droht ein besonders komplexes System mit unterschiedlichen Regeln auf verschiedenen Staatsebenen.
Klare Abfuhr für den KlimafondsDie Klimafonds-Initiative ist an der Urne klar gescheitert. Rund 71 Prozent der Stimmberechtigten lehnten den Vorschlag ab, mit milliardenschweren Bundesmitteln den Klimaschutz zu beschleunigen. Das Resultat zeigt, dass ein großer Teil der Bevölkerung zusätzliche staatliche Ausgaben entweder gar nicht oder in dieser Größenordnung nicht mittragen will.
Der Entscheid bedeutet jedoch nicht, dass die Klimapolitik in der Schweiz von der Tagesordnung verschwindet. Der Fokus dürfte stärker auf regulative Massnahmen, technologische Innovation und marktwirtschaftliche Anreize rücken – statt auf ein grosses staatliches Förderprogramm.
Ein politischer StartschussDer Abstimmungssonntag bringt damit zwar klare Signale der Wählerinnen und Wähler. Doch die eigentliche politische Arbeit beginnt jetzt erst.
Beim Bargeld geht es um die praktische Sicherung der Versorgung. Bei der SRG um die zukünftige Rolle des Service public. Und bei der Steuerpolitik steht möglicherweise ein jahrelanger Umbau des Systems bevor – inklusive neuer politischer Konflikte.
Gleiche Krankheit mit Unterbrechung und dann wieder das Krankengeld?
Wer wegen einer längeren Erkrankung Krankengeld bezieht und danach wieder arbeitet, hofft häufig auf einen sauberen Neustart. Doch sobald dieselben Beschwerden zurückkehren, beginnt das Rechnen: Zählt das als neuer Fall oder läuft alles wie vor weiter und man kann wieder Krankengeld beziehen?
Genau dann entstehen die meisten Missverständnisse – und leider auch manche Lücke, wenn Fristen, ärztliche Feststellungen oder Blockfristen falsch eingeschätzt werden.
Damit klar wird, wann nach einer Unterbrechung wieder Krankengeld fließt, muss man drei Dinge auseinanderhalten: die zeitliche Höchstdauer beim Krankengeld, die Bewertung „dieselbe Krankheit“ und die getrennten Regeln zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Krankengeld ist nicht Lohnfortzahlung – und beides wird oft verwechseltIn den ersten Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt bei Beschäftigten in aller Regel der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Dieses Stadium nennt sich Entgeltfortzahlung. Erst danach kann Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse greifen – aber nur, wenn ein Anspruch besteht und die Arbeitsunfähigkeit sauber ärztlich festgestellt ist.
Genau diese Trennung ist wichtig, weil eine Unterbrechung – etwa einige Wochen Arbeit zwischen zwei Krankheitsphasen – bei der Entgeltfortzahlung anders wirken kann als beim Krankengeld. Für Betroffene sieht es nach außen oft gleich aus („ich war wieder da, dann wieder krank“), rechtlich wird aber getrennt gezählt und geprüft.
Die Blockfrist: Der Zeitrahmen, in dem dieselbe Krankheit „verbraucht“ wirdDas Krankengeld ist bei „derselben Krankheit“ gedeckelt: maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Dreijahreszeitraum wird in der Praxis als Blockfrist bezeichnet. Entscheidend ist dabei:
Die Blockfrist beginnt nicht neu, nur weil man zwischendurch wieder gearbeitet hat. Die Uhr läuft innerhalb des dreijährigen Rahmens weiter, und die bereits bezogenen Krankengeldzeiten werden angerechnet.
Das bedeutet: Wer innerhalb derselben Blockfrist erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wird, hat grundsätzlich nur noch den verbliebenen Rest bis zur Höchstdauer. Eine Unterbrechung kann das Gefühl eines Neubeginns erzeugen – die Blockfrist „vergisst“ sie aber nicht automatisch.
Was „Unterbrechung“ in der Praxis bedeuten kann – und warum das Ergebnis unterschiedlich ausfälltIm Alltag verbergen sich hinter dem Wort Unterbrechung sehr verschiedene Situationen.
Manchmal ist es eine echte Gesundung mit Rückkehr in den Job. Dann endet das Krankengeld schlicht, weil keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt. Kommt später dieselbe Krankheit wieder, stellt sich die Frage, ob noch Zeit im laufenden Blockfrist-Rahmen übrig ist oder ob bereits die Höchstdauer ausgeschöpft wurde.
Manchmal ist es nur eine organisatorische Unterbrechung, etwa eine Lücke in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dann kann Krankengeld nicht einfach „weiterlaufen“, selbst wenn man faktisch noch krank war. In solchen Fällen geht es weniger um „dieselbe Krankheit“ als um die formale Voraussetzung, dass die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich festgestellt wird.
Und manchmal ist die Unterbrechung eine Mischlage: Man arbeitet kurz, bricht wieder ein, bekommt eine andere Diagnose – und plötzlich steht im Raum, ob eine neue Erkrankung vorliegt oder nur ein neues Etikett für denselben Verlauf.
„Dieselbe Krankheit“: Nicht das Etikett entscheidet, sondern das KrankheitsgeschehenDer juristische Begriff „dieselbe Krankheit“ klingt simpel, ist aber in der Realität interpretierbar. Krankenkassen schauen nicht nur auf einen einzelnen Code oder eine Formulierung, sondern darauf, ob es um ein zusammenhängendes Krankheitsgeschehen geht.
Bei chronischen oder wiederkehrenden Leiden kann das bedeuten: Rückenschmerz ist nicht automatisch „neu“, wenn er nach zwei Monaten wiederkommt; eine Depression ist nicht automatisch „neu“, nur weil ein neuer Arzt einen anderen Schwerpunkt dokumentiert.
Umgekehrt kann eine neue Diagnose tatsächlich ein neuer Versicherungsfall sein, wenn sie medizinisch eigenständig ist und nicht bloß eine Folge oder Fortsetzung desselben Grundleidens.
Das sieht man typischerweise, wenn dazwischen eine echte Genesung lag und später ein klar abgrenzbares neues Krankheitsbild entsteht – oder wenn zwei Erkrankungen unabhängig nebeneinanderstehen.
Wichtig ist auch: Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Höchstdauer beim Krankengeld nicht. Wer ohnehin krankgeschrieben ist, bekommt dadurch nicht automatisch zusätzliche Wochen obendrauf.
Der „Neustart“ beim Krankengeld: Wann nach drei Jahren und nach längerer Pause wieder ein voller Anspruch entstehen kannEin neuer Anspruch wegen derselben Krankheit ist nicht ausgeschlossen – aber an Bedingungen geknüpft. Nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums kann ein neuer Anspruch entstehen, wenn man zwischendurch mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit wieder mit Krankengeldanspruch versichert ist.
Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass wirklich eine relevante Unterbrechung und eine erneute Anbindung an das System besteht, statt eines endlosen Durchlaufens derselben Krankheitskette.
In der Lebenswirklichkeit ist genau diese Passage der Punkt, an dem Menschen stolpern. Wer nach Aussteuerung länger krank bleibt, wer zwischenzeitlich in andere Leistungsbereiche rutscht oder wer formal nicht mehr „mit Anspruch auf Krankengeld“ abgesichert ist, erfüllt die Bedingungen nicht automatisch. Dann kann die Rückkehr derselben Krankheit trotz Zeitablauf dazu führen, dass kein neuer voller Krankengeldrahmen entsteht.
Arbeitgeber zahlt wieder sechs Wochen? Das ist ein eigener PrüfpfadParallel zum Krankengeld läuft die arbeitsrechtliche Frage: Muss der Arbeitgeber bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wieder bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten?
Hier kennt das Gesetz eigene Fristen.
Ein neuer Anspruch kann entstehen, wenn man vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate vergangen sind.
Das ist für Beschäftigte relevant, weil es darüber entscheidet, ob zunächst wieder Gehalt fließt oder ob man direkt in Krankengeld fällt.
Gerade bei kurzen Arbeitsphasen zwischen zwei Krankheitsabschnitten kommt es häufig zu der Konstellation, dass der Arbeitgeber nicht erneut zahlen muss und die Krankenkasse sofort wieder zuständig ist – allerdings nur, wenn der Krankengeldanspruch nicht bereits ausgeschöpft ist und die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden.
Die heikle Seite der „Unterbrechung“: Lücken in der Bescheinigung und die Frage der rechtzeitigen FeststellungViele Betroffene denken bei Unterbrechung an „gesund und wieder krank“. Krankenkassen denken oft zuerst an etwas anderes: an Lücken in der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Für den Fortbestand des Krankengeldes ist entscheidend, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ärztlich festgestellt wird; Samstage zählen dabei nicht als Werktage.
Das ist eine scheinbar kleine Formalie mit großer Wirkung: Schon ein Tag ohne rechtzeitige Folgebescheinigung kann dazu führen, dass der Anspruch nicht nahtlos weiterläuft, sondern zumindest ruht – und in konfliktträchtigen Fällen sogar vollständig verloren geht, wenn weitere Voraussetzungen wegfallen.
“Die Rechtsprechung hat zwar anerkannt, dass Versicherte nicht an Praxisabläufen scheitern sollen, wenn sie alles Zumutbare getan haben, um rechtzeitig eine Feststellung zu bekommen. Trotzdem bleibt das ein Risiko, weil im Streitfall nachweisbar sein muss, dass man rechtzeitig vorstellig werden wollte und nicht bloß „zu spät dran“ war. In der Praxis hilft es, Termine früh zu organisieren und im Zweifel noch vor Ablauf der Bescheinigung Kontakt zur Praxis aufzunehmen”, rät Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von “Gegen-Hartz”.
Ruhen statt Ende: Wenn Krankengeld vorübergehend nicht gezahlt wirdManchmal ist das Krankengeld nicht „weg“, sondern ruht. Das passiert insbesondere dann, wenn parallel beitragspflichtiges Arbeitsentgelt fließt – typischerweise während der Entgeltfortzahlung. Auch andere Ruhenstatbestände können eine Rolle spielen.
Das ist für Betroffene deshalb bedeutsam, weil ein Ruhen nicht automatisch bedeutet, dass die Blockfrist-Logik ausgelöscht wird oder dass spätere Zahlungen wieder bei null beginnen. Im Gegenteil: Häufig bleibt die zeitliche Systematik im Hintergrund bestehen, während nur die Auszahlung zeitweise stoppt.
Wenn das Krankengeld ausgeschöpft ist: Aussteuerung und die AnschlussfragenIst die Höchstdauer erreicht, spricht man umgangssprachlich von Aussteuerung. Dann endet die Krankengeldzahlung, obwohl die Krankheit andauern kann. Spätestens an dieser Stelle wird die Frage „gleiche Krankheit mit Unterbrechung“ existenziell, weil viele hoffen, über eine kurze Arbeitsphase wieder in einen neuen Anspruch zu kommen.
In der Übergangsphase kommt je nach Lage Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung in Betracht, bis über Reha oder Erwerbsminderungsrente entschieden ist.
Welche Route passt, hängt stark vom Gesundheitszustand, vom Arbeitsverhältnis und von sozialmedizinischen Einschätzungen ab. Wichtig ist: “Wer absehen kann, dass Krankengeld ausläuft, sollte frühzeitig die Anschlussoptionen klären, um keine Zahlungslücke zu riskieren”, so Anhalt.
Häufige Streitpunkte – und wie man sie sachlich angehtKonflikte entstehen oft an denselben Stellen: Die Krankenkasse ordnet eine erneute Arbeitsunfähigkeit der „gleichen Krankheit“ zu, Betroffene sehen eine neue Erkrankung. Oder die Betroffenen halten eine kurze Arbeitsphase für einen Neustart, die Kasse rechnet sie nur als Unterbrechung innerhalb derselben Blockfrist. Oder es gibt Ärger wegen einer vermeintlichen Lücke in der ärztlichen Feststellung.
In solchen Situationen lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Aktenlage. Krankenkassen können die bisher angerechneten Zeiten nachvollziehbar aufschlüsseln; Betroffene haben ein Interesse daran, diese Berechnung schriftlich zu bekommen und auf Plausibilität zu prüfen.
Wenn die Einordnung „dieselbe Krankheit“ problematisch erscheint, ist eine medizinisch schlüssige Abgrenzung wichtig, nicht ein bloßer Widerspruch aus dem Bauch heraus. Auch der Weg über ein Widerspruchsverfahren ist möglich, wenn Bescheide aus Sicht der Betroffenen falsch sind.
Fragen und AntwortenBeginnt nach einer Arbeitsphase ein neuer Krankengeldanspruch, wenn dieselbe Krankheit zurückkommt?
Antwort: Nicht automatisch. Wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt, wird in der Regel innerhalb der laufenden Blockfrist weitergerechnet. Dann gibt es keinen kompletten Neustart, sondern nur noch den verbleibenden Rest bis zur maximalen Krankengeldzeit. Ein neuer voller Anspruch kann erst unter bestimmten Voraussetzungen entstehen, etwa wenn ein neuer Dreijahreszeitraum beginnt und dazwischen eine ausreichend lange Phase ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit lag.
Was bedeutet „dieselbe Krankheit“ überhaupt – reicht ein anderer Diagnose-Text für einen neuen Fall?
Antwort: Ein anderer Wortlaut oder ein anderer Diagnosecode führt nicht zwingend zu einem neuen Fall. Krankenkassen und ggf. später auch Gerichte schauen darauf, ob medizinisch ein zusammenhängendes Krankheitsgeschehen vorliegt. Gerade bei chronischen oder wiederkehrenden Beschwerden kann eine erneute Krankschreibung trotz neuer Formulierung als Fortsetzung derselben Krankheit gewertet werden.
Zahlt der Arbeitgeber nach einer Unterbrechung wieder die sechs Wochen Entgeltfortzahlung?
Antwort: Das hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei derselben Krankheit entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht bei jeder Rückkehr in den Job.
Von großer Wichtigkeit sind insbesondere bestimmte Zeitabstände: War man lange genug nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig, kann die Entgeltfortzahlung wieder aufleben. Andernfalls kann es passieren, dass der Arbeitgeber nicht erneut zahlen muss und stattdessen (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) die Krankenkasse mit Krankengeld einsteigt.
Was passiert, wenn zwischen zwei Krankschreibungen eine Lücke entsteht, weil die Folgebescheinigung zu spät ausgestellt wurde?
Antwort: Dann kann es kritisch werden. Für Krankengeld ist wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich festgestellt wird. Bei einer zeitlichen Lücke kann die Krankenkasse die Zahlung unterbrechen oder den Anspruch für den Zeitraum ablehnen.
In der Praxis ist deshalb entscheidend, dass die Folgebescheinigung rechtzeitig erfolgt und die Termine so gelegt werden, dass kein „Loch“ zwischen dem Ende der Bescheinigung und der nächsten Feststellung entsteht.
Was, wenn die 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit ausgeschöpft sind und man später wieder krank wird?
Antwort: Ist die Höchstdauer ausgeschöpft, endet das Krankengeld trotz fortbestehender Erkrankung häufig mit der sogenannten Aussteuerung. Ein späterer erneuter Anspruch wegen derselben Krankheit entsteht nicht automatisch durch eine kurze Arbeitsphase.
Dann geht es darum, ob die Voraussetzungen für einen neuen Krankengeldrahmen erfüllt sind und welche Anschlussleistungen in Betracht kommen, etwa Arbeitslosengeld in besonderen Konstellationen oder Leistungen im Reha- und Rentenbereich – abhängig von der individuellen Situation.
Fazit: Unterbrechung ist nicht gleich NeubeginnEine Unterbrechung zwischen zwei Krankheitsphasen kann vieles sein: echte Genesung, kurze Stabilisierung, organisatorische Lücke oder bloß ein Wechsel der Diagnoseformulierung.
Für das Krankengeld ist entscheidend, ob es sich um dieselbe Krankheit innerhalb derselben Blockfrist handelt und ob die formalen Anforderungen an die ärztliche Feststellung eingehalten wurden. Ein Neubeginn entsteht nicht automatisch durch ein paar Wochen Arbeit, sondern folgt klaren gesetzlichen Bedingungen.
Wer die Logik der Blockfrist kennt, die Unterscheidung zwischen Krankengeld und Entgeltfortzahlung sauber zieht und die Bescheinigungen ohne Brüche organisiert, reduziert das Risiko unangenehmer Überraschungen erheblich – gerade dann, wenn eine Erkrankung in Wellen verläuft.
Quellen:
Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 48 „Dauer des Krankengeldes“.
Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 46 „Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld“.
Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 49 „Ruhen des Krankengeldes“.
Dr. Utz Anhalt im Interview.
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Rente bei Schwerbehinderung: Erst dann lohnt der Rentenbeginn
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die einen vorzeitigen Beginn der Rente unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.
Wann können Menschen mit einer Behinderung in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Wir zeigen, wann dies der Fall ist.
Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nichtEin weiterer Irrglaube ist, dass der Besitz eines Schwerbehindertenausweises ausreicht, um früher in Rente zu gehen. Tatsächlich müssen neben dem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) zusätzlich mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.
In diese Versicherungsjahre fließen nicht nur Arbeitszeiten, sondern, wie bereits aufgeführt, auch Zeiten der Kindererziehung, Krankheitsphasen, Pflegezeiten oder der Versorgungsausgleich ein.
Altersgrenzen und finanzielle AbschlägeDie Regelungen sehen verschiedene Altersgrenzen für den Rentenbeginn vor, die je nach Geburtsjahr der Person variieren:
- Für Jahrgänge ab 1964: Es ist möglich, ab 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in Rente zu gehen. Wer jedoch bereits ab 62 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen.
- Für Jahrgänge zwischen 1952 und 1963: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Entsprechend erhöht sich die Altersgrenze für eine vorgezogene Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.
Für jeden Monat, der vor der regulären Altersgrenze in Rente gegangen wird, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrags, bis zu einem Höchstwert von 10,8 Prozent. Diese Abschläge sind permanent und reduzieren die Rente für den Rest des Lebens.
Rententabelle: Rente bei einer Schwerbehinderung Jahrgang Alter (Jahr + Monate) Rentenbeginn zwischen (Monat/Jahr) 1958 64 01/2022–01/2023 1959 64 + 2 03/2023–03/2024 1960 64 + 4 05/2024–05/2025 1961 64 + 6 07/2025–07/2026 1962 64 + 8 09/2026–09/2027 1963 64 + 10 11/2027–11/2028 Ab 1964 65 Ab 1/2029; immer nach Vollendung des 65. Lebensjahres Tabelle: Vorzeitiger Rentenstart für schwerbehinderte MenschenBei einem früheren Beginn der Rente müssen auch schwerbehinderte Rentnerinnen und Rentner Abschläge in Kauf nehmen. In der nachfolgenden Tabelle sind diese Abschläge aufgelistet.
1 Jahr früher in Rente: 3,6 Prozent Abschlag Jahrgang Alter (Jahr + Monate) Rentenbeginn zwischen (Monat/Jahr) 1959 63 + 2 03/2022–03/2023 1960 63 + 4 05/2023–05/2024 1961 63 + 6 07/2024–07/2025 1962 63 + 8 09/2025–09/2026 1963 63 + 10 11/2026–11/2027 1964 64 01/2028–01/2029 2 Jahre früher Rente: 7,2 Prozent Abschlag Jahrgang Alter (Jahr + Monate) Rentenbeginn zwischen (Monat/Jahr) 1960 62 + 4 05/2022–05/2023 1961 62 + 6 07/2023–07/2024 1962 62 + 8 09/2024–09/2025 1963 62 + 10 11/2025–11/2026 1964 63 01/2027–01/2028 3 Jahre früher Rente: 10,8 Prozent Abschlag Jahrgang Alter (Jahr + Monate) Rentenbeginn zwischen (Monat/Jahr) 1961 61 + 6 07/2022–07/2023 1962 61 + 8 09/2023–09/2024 1963 61 + 10 11/2024–11/2025 1964 62 01/2026–01/2027 Zusätzliche Rentenoptionen und ErhöhungenNeben der regulären Altersrente für Schwerbehinderte gibt es weitere Rentenarten, die spezielle Bedingungen für einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge bieten. Zum Beispiel kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden, wenn sehr lange Versicherungszeiten vorliegen.
Rentenerhöhungen, die regelmäßig stattfinden, orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Diese Anpassungen helfen, die Kaufkraft der Renten zu erhalten. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zuschüsse und Unterstützungsmöglichkeiten, wie den Härtefallfonds, die finanzielle Unterstützung bieten können.
Flexi-Rente und NebenverdiensteDie Flexi-Rente ist ein relativ neues Konzept, das es Rentnern ermöglicht, weiterhin zu arbeiten und Einkommen zu erzielen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, solange bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Dies bietet besonders für Menschen, die trotz Schwerbehinderung weiterhin teilweise arbeitsfähig sind, eine flexible Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt aufzubessern.
Voraussetzungen für die Rente mit SchwerbehinderungDie Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist an spezifische Voraussetzungen gebunden.
Die wesentlichen Kriterien sind das Geburtsjahr der betreffenden Person und die Anzahl der Versicherungsjahre.
Für einen rentenberechtigten Schwerbehinderten ist generell eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Zu dieser Wartezeit zählen unter anderem:
- Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
- Freiwillig gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung
- Zeiten der Kindererziehung bis zu drei Jahre pro Kind
- Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflegezeiten
- Anrechnungszeiten, zum Beispiel aufgrund von Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit
- Berücksichtigungszeiten wie die Erziehung von Kindern unter zehn Jahren
Diese verschiedenen Zeiten zu sammeln und nachzuweisen, kann komplex sein, daher ist eine frühzeitige Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen unabhängigen Rentenberater empfehlenswert.
Was ist eine Schwerbehinderung?Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt.
Menschen mit diesem Status erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Vergünstigungen und Rechte gewährt.
Wichtig: Der Status der Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bestehen. Änderungen nach diesem Zeitpunkt haben keinen Einfluss mehr auf den bereits gewährten Rentenanspruch.
Vor der Rente immer beraten lassenDie Regelungen zur Rente mit Schwerbehinderung erkennen die besonderen Lebenssituationen an, denen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben gegenüberstehen.
Daher soll es Betroffenen ermöglicht werden, früher in Rente zu gehen. Zuvor sollte man sich jedoch von einem Sozialverband wie dem Paritätischem oder dem SOVD beraten lassen.
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Kältereport Nr. 10 / 2026
Eine Meldung vom 2. März 2026:
Türkei: Schneehöhe bis 2 m im NordenStarke Schneefälle haben die hochgelegenen Bezirke in der Provinz Ordu lahmgelegt, wo die Schneehöhe mehr als 2 Meter beträgt.
Die schlimmsten Auswirkungen werden aus den Bezirken Gürgentepe und Kabadüz gemeldet, wo anhaltende Schneefälle über Nacht geparkte Fahrzeuge verschüttet, Straßen blockiert und ländliche Gebiete von der Außenwelt abgeschnitten haben.
Autos, Dächer, Seitenstraßen und Nebenstraßen sind vollständig zugeschneit. An einigen Stellen reicht der Schnee bis zur Fensterhöhe.
Dazu gibt es dieses YouTube-Video:
Kommunale und Autobahn-Teams arbeiten rund um die Uhr mit schwerem Gerät, um die Hauptverkehrswege offen zu halten und abgeschnittene Dörfer wieder anzubinden. Trotz der laufenden Räumungsarbeiten machen Schneeverwehungen und wiederholte Schneefälle die Fortschritte schnell zunichte.
Die Behörden fordern die Einwohner auf, von unnötigen Fahrten abzusehen.
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Eine Meldung vom 3. März 2026:
Aserbaidschan: Starke SchneefälleIn Aserbaidschan hält der starke Schneefall an, wobei am Montag in Shahbuz mit 37 cm die höchste Schneedecke gemessen worden ist.
Auch in anderen hochgelegenen Regionen fallen erhebliche Schneemengen. In Kishchay (Shaki) wurden 33 cm gemessen, in Alibay (Zaqatala) 25 cm und in Khinalig und Griz 24 cm.
Dazu gibt es ebenfalls ein YouTube-Video.
Die allgemeine Wetterlage erstreckt sich über den Kaukasus hinaus. Auch Kasachstan und andere Teile Zentralasiens wurden in den letzten Wochen von wiederholten Wintersystemen heimgesucht, wodurch sich die regionale Schneedecke verdichtete.
Diese Ansammlung trägt zum Gesamtbild bei.
Die Schneemasse der nördlichen Hemisphäre liegt derzeit über dem Durchschnitt der Jahre 1982–2012.
Mit einer Gesamtmenge von fast 3.100 Gigatonnen liegt die Masse laut GlobSnow-Daten derzeit etwa 300 Gigatonnen über dem Normalwert.
Der späte Schneefall in Aserbaidschan, Kasachstan, Sibirien und Teilen Nordamerikas trägt dazu bei, dass die Schneemasse der Hemisphäre mit dem Herannahen des saisonalen Höhepunkts auf einem hohen Niveau bleibt.
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Meldungen vom 4. Februar 2026:
Nordhemisphäre: Kälte bleibt vorerst eingeschlossenWährend die 48 kontinentalen US-Bundesstaaten derzeit einen kurzen Vorgeschmack auf den Frühling genießen, herrscht im Norden weiterhin intensive arktische Kälte.
Das Landesinnere Alaskas ist von den härtesten Bedingungen betroffen.
In Fairbanks sank die Temperatur am Sonntag auf -45 °C – der kälteste Märztag seit 1956 (in Aufzeichnungen, die bis ins Jahr 1911 zurückreichen).
Auch der Osten Kanadas ist tief im Frost gefangen. Im Norden von Quebec wurden kürzlich in Wapus -37,7 °C gemessen, wobei in weiten Teilen der Provinz Temperaturen weit unter -30 °C herrschten: Parent fiel auf -34,8 °C, Normandin auf -34,5 °C und Chicoutimi auf -33,5 °C.
Derzeit bleibt diese Kältewelle auf die hohen Breitengrade beschränkt, während für die Vereinigten Staaten in den nächsten 7 bis 10 Tagen relativ milde Bedingungen vorhergesagt werden.
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China: Stärkster Schneefall des WintersNordchina erlebte gerade den stärksten Schneefall des Winters. Satellitenanalysen zeigen, dass sich die Schneedecke über mehr als 250.000 km² ausbreitet, was in etwa der Größe Großbritanniens entspricht.
Kontinentale Kaltluft bleibt in der gesamten Region bestehen.
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Meldungen vom 5. Februar 2026:
Norwegen: Kältester Februar seit 15 JahrenLaut dem Norwegischen Meteorologischen Institut hat Norwegen den kältesten Februar seit 2010 verzeichnet.
Die nationalen Temperaturen lagen im Februar durchschnittlich 3,1 °C unter dem Normalwert, während die gesamte Wintersaison 1,5 °C unter dem Durchschnitt lag.
Die Kälte war im Norden am stärksten. Karasjok in Finnmark verzeichnete einen Monatsdurchschnitt von -19,1 °C, etwa 5,2 °C unter dem Normalwert.
Im ganzen Land verzeichneten 17 Stationen den kältesten Februar seit Beginn der Aufzeichnungen, während zwei Stationen neue monatliche Tiefstwerte erreichten.
Der größte Teil Norwegens wurde als kalt oder sehr kalt eingestuft, mit vereinzelten „extrem kalten” Bedingungen in Nordland und Innlandet.
Die nationalen Niederschlagsmengen lagen etwa 50 % unter dem Durchschnitt, was diesen Februar zum 15.-trockensten Februar seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1901 machte.
Trotz der weit verbreiteten Kälte bestehen Forscher des Norwegischen Meteorologischen Instituts darauf, dass dies nicht im Widerspruch zur globalen Erwärmung steht.
Der norwegische Klimaforscher Hans Olav Hygen: „Wenn sich der Planet erwärmt, werden natürliche Phänomene und Schwankungen beeinflusst. Deshalb können wir manchmal eine Wetterlage beobachten, die ‚hängt‘, sowohl mit Kälte als auch mit langen Hitzeperioden im Sommer.“
Mit anderen Worten: Der kalte Winter in Norwegen ist ein Beweis für die Erwärmung.
Das wirft die Frage auf: Was würde das Gegenteil beweisen?
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Madeira: Schnee in höheren LagenIn den höheren Lagen von Madeira, einer portugiesischen Insel im Atlantik (etwa 1.000 km südwestlich des europäischen Festlands), ist Schnee gefallen, sodass die Behörden mehrere Zufahrtsstraßen zu den Bergen sperren mussten.
Die Regionalregierung bestätigte die Sperrung der Straßen nach Poiso, Pico do Areeiro, Meia Serra, Estanquinhos–Bica da Cana, Malhadinha–Paúl da Serra und Pico das Pedras–Achada do Teixeira.
Beamte gaben an, dass die Straßen bis zur Verbesserung der Bedingungen gesperrt bleiben werden. Für die Gipfel Madeiras gelten Schneefälle im März, die so stark sind, dass sie den Verkehr beeinträchtigen, als selten.
Auch auf dem iberischen Festland wurde Schnee in den Pyrenäen und der Sierra gemeldet.
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Alaska: Weiterer Schneefallrekord in JuneauDer Winter hält in Alaska weiter an.
Am 3. März wurden am internationalen Flughafen von Juneau laut dem National Weather Service 18,5 cm Schnee gemessen, womit der bisherige Tagesrekord von 17,8 cm aus dem Jahr 1971 gebrochen worden ist.
Dies folgt auf die 24,4 cm, die am 1. März gefallen sind und ebenfalls einen neuen Tagesrekord für Schneefall aufgestellt haben.
Der Sturm löste Lawinengefahr und Straßensperrungen in der gesamten Region aus, wobei die Schneepflüge Mühe hatten, Schritt zu halten.
Dieser jüngste Schneefall trägt zu einem rekordverdächtigen Winter 2025–26 in Teilen Alaskas bei.
Die Saison in Juneau begann sehr früh, wobei im Dezember 2025 am Flughafen ein neuer Allzeitrekord aufgestellt wurde: 202 cm. Anchorage verzeichnete dann einen rekordverdächtigen Januar mit 101 cm Schnee für den Monat. Im Landesinneren verzeichnete Fairbanks mit insgesamt 60,2 cm mehr als doppelt so viel Schnee wie im Dezember normalerweise.
Während Teile der USA mit einem „falschen Frühling“ liebäugeln, hat der Winter im Norden noch immer die Oberhand.
Auch im Norden Kanadas, einschließlich Nunavut, hält sich intensive arktische Luft.
Hier sank die Temperatur am Consul Lake am 4. März auf -44 °C. Am Baker Lake sank die Temperatur auf -41 °C und am Rea Point auf -44 °C. In Lupin wurden -42 °C gemessen, während Chesterfield Inlet -37 °C verzeichnete.
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Süd-Korea: Gangwon versinkt im SchneeNach einem ungewöhnlich trockenen Februar erlebt Südkorea im März starke Schneefälle.
Die Provinz Gangwon – insbesondere die Region Yeongdong – wurde von heftigen Schneefällen heimgesucht, als kalte Ostwinde Feuchtigkeit vom Ostmeer ins Landesinnere trieben. Als die Schneewolken das Taebaek-Gebirge erreichten, blieben sie dort hängen und brachten dort starken Schneefall.
Allein am Dienstag fielen in Taebaek 25,4 cm Schnee, weit mehr als die 15,8 cm, die im gesamten Februar gefallen waren. Bis zum 6. März wird weiterer Schneefall erwartet.
Der Schneefall dieser Woche folgt auf eine Schneedürre in der Region. Normalerweise fällt im Februar regelmäßig Schnee im Osten Südkoreas, da sibirische Kälte Ostwinde über das Ostmeer treibt. In diesem Jahr blieben diese Winde bislang weitgehend aus, so dass die Region trocken blieb.
Aus dem Koreanischen übersetzt via Google Translate. A. d. Übers.
Die Februar-Aufzeichnungen von Taebaek zeigen die Veränderung: 25 Schneetage im Jahr 2024, 13 im Jahr 2025 und nur 5 in diesem Jahr.
Die Kälte war da, nur die Feuchtigkeit fehlte – bis jetzt. Laut offiziellen Angaben ist der Schnee, der normalerweise im Februar allmählich fällt, Anfang März praktisch auf einmal angekommen.
Diese Wetterlage erstreckt sich über Korea hinaus.
Wie gestern berichtet, gab es in Nordchina in letzter Zeit heftige Schneefälle.
Auch Peking wird weiterhin von starken Schneefällen heimgesucht. Die Schneemengen vom Mittwoch, dem 4. März haben sich bis Donnerstag gehalten und werden voraussichtlich die stärksten Schneefälle des Winters in der Hauptstadt sein.
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Westliches Russland: Schneereichster Winter seit 50 JahrenDie Region Nischni Nowgorod im Westen Russlands, etwa 400 km östlich von Moskau gelegen, hat gerade den schneereichsten Winter seit mindestens einem halben Jahrhundert erlebt.
Laut dem Phänologen Michail Ljubow von der Staatlichen Universität Nischni Nowgorod (ein Wissenschaftler, der den zeitlichen Ablauf saisonaler Naturereignisse untersucht) liegen auf offenen Flächen wie Feldern und Wiesen derzeit 75 bis 80 cm Schnee.
In einigen Gebieten ist die Schneedecke sogar noch höher und erreicht 90 cm. Zum Vergleich: Normalerweise endet der Winter in dieser Region mit einer Schneedecke von etwa 40 cm. Mit anderen Worten: Die Schneehöhe in Teilen der Region ist derzeit etwa doppelt so hoch wie im langjährigen Durchschnitt.
Bemerkenswert ist auch die Beständigkeit dieser hohen Schneedecke. Die Schneemengen aus dem späten Winter sind in ländlichen Gebieten nach wie vor weit verbreitet, so dass große Teile Westrusslands auch Anfang März noch unter einer dicken Schneedecke liegen.
Für den gesamten Monat werden weitere Schneefälle erwartet.
Auch in Moskau selbst wird die Schneedecke voraussichtlich bis Anfang April bestehen bleiben, was die überdurchschnittliche Schneemenge in der nördlichen Hemisphäre in diesem Jahr bestätigt:
Aktualisiert, letzte Beobachtung 5. März 2026
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Meldungen vom 6. März 2026:
Dänemark: Kältester Winter seit 13 JahrenDänemark hat laut dem Dänischen Meteorologischen Institut den kältesten Winter seit 13 Jahren verzeichnet.
Der Durchschnitt für Dezember bis Februar lag bei 1,5 °C und damit etwa 0,5 °C unter dem Klimanormalwert für 1991–2020.
Das kältere Ergebnis kam trotz eines sehr milden Dezembers zustande. Der darauf folgende Januar und Februar waren deutlich kälter, was den Gesamtdurchschnitt nach unten drückte. Der Januar war der kälteste in Dänemark seit 16 Jahren, wobei die Durchschnittstemperatur eines jeden Tages knapp unter dem Gefrierpunkt lag.
Das Land verzeichnete den schneereichsten Winter seit 13 Jahren, wobei mehrere Schneefall-Ereignisse den Verkehr beeinträchtigten. Trotz der häufigen Schneefälle war die Saison tatsächlich sehr trocken: Es fielen nur 114,8 mm Niederschlag, etwa 40 % unter dem Winterdurchschnitt.
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USA: Frost verzögert die Kirschblüte in Washington D. C.Die berühmte Kirschblütenzeit in Washington, D.C. könnte dieses Jahr verspätet eintreten, nachdem monatelang ungewöhnlich kaltes Wetter das Wachstum der Bäume verlangsamt hat.
Jedes Frühjahr locken mehr als 3.000 Yoshino-Kirschbäume rund um das Tidal Basin Hunderttausende Besucher in die US-Hauptstadt.
Das jährliche National Cherry Blossom Festival, das vom 20. März bis zum 12. April stattfindet, markiert die Blüte der Bäume, die Japan den Vereinigten Staaten 1912 zum ersten Mal geschenkt hat.
Im Jahr 2026 lässt die Blüte jedoch auf sich warten.
Anhaltende Winterkälte hat die Bäume bis Anfang März weitgehend in Winterruhe gehalten und die Knospenentwicklung verlangsamt.
Die Blütezeit – definiert als der Zeitpunkt, an dem etwa 70 % der Blüten geöffnet sind – liegt normalerweise zwischen Ende März und Anfang April.
Derzeit wird für dieses Jahr eine späte Blütezeit erwartet.
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Japan: Aomori-Obstgärten im Schnee begrabenDer strenge Winter in Japan fordert weiterhin seinen Tribut: Nach wochenlangen starken Schneefällen in den nördlichen Regionen des Landes sind mindestens 46 Menschen ums Leben gekommen und mehr als 550 verletzt worden.
Am stärksten betroffen sind die Gebiete entlang der Küste des Japanischen Meeres, insbesondere die Präfekturen Aomori, Akita, Yamagata und Niigata.
In Hirosaki in der Präfektur Aomori erreichte die Schneemenge im Januar 148 cm und stellte damit einen Monatsrekord für die Stadt dar. In den umliegenden Gebieten lag die Schneehöhe bei über 5 m, wodurch Ackerland verschüttet, Straßen blockiert und landwirtschaftliche Gebäude zerstört worden sind.
Die Schäden für die japanische Apfelindustrie nehmen zu.
Aomori produziert etwa 60 % der Äpfel des Landes, und die Obstgärten in der gesamten Region leiden derzeit unter der Last des hohen Schnees. Äste sind unter der Last gebrochen, so dass die Bauern die beschädigten Bäume aus dem Schnee ausgraben müssen.
Wenn Äste unter der Schneelast brechen, kann dies zu Ernteausfällen in der folgenden Saison führen.
Während eines früheren schneereichen Winters beliefen sich die Schäden durch abgebrochene Äste allein auf über 20 Milliarden Yen an Obstgartenverlusten in ganz Aomori, wobei einige Landwirte Produktionsrückgänge von 10 Tonnen oder mehr meldeten.
…
Derzeit herrscht im Norden Japans einer der härtesten Winter seit Jahren – die Bauern graben ihre Obstgärten aus und hoffen, dass ihre Bäume lange genug überleben, um eine Ernte zu bringen. Und wie wir in Nordamerika sehen, ist es noch nicht vorbei…
Prognosen zeigen, dass sich am 7. und 8. März ein weiteres Tiefdruckgebiet über Nordjapan bildet und frische Kaltluft nach Süden zieht. Meteorologen warnen, dass es an der Ostküste von Hokkaido am Wochenende zu starken Schneefällen kommen dürfte und auch die Hokuriku-Ebene mit der Ankunft der kälteren Luft erneut von Schneefällen heimgesucht werden könnte:
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Hier kommt vom gleichen Tag noch eine Meldung, die zwar keinen aktuellen Zeitbezug hat, die aber unbedingt hierher gehört. Sie wird in den „Kurzmeldungen“ auch noch einmal auftauchen. A. d. Übers.
Japan macht für die Rekord-Schneefälle die „globale Erwärmung“ verantwortlich„Starke Schneefälle sind in den letzten Jahrzehnten seltener geworden, und es wird erwartet, dass sich dieser Trend auch im zukünftigen Klima fortsetzen wird.“
Das ist die offizielle Position des IPCC. In einer sich erwärmenden Welt soll Schnee seltener werden, fallen doch winterliche Niederschläge zunehmend als Regen. Als Japan jedoch im Januar 2026 von extremen Schneefällen heimgesucht worden war, geriet diese Erklärung in Vergessenheit.
Laut dem japanischen Institut für meteorologische Forschung und dem Wissenschaftsministerium hat die globale Erwärmung tatsächlich zu vermehrten Schneefällen geführt.
[Hervorhebung im Original]
Zwischen dem 21. und 31. Januar strömte eine besonders intensive und lang anhaltende arktische Kaltluftfront über das Japanische Meer und verursachte entlang der Küste starke Schneefälle. Die Auswirkungen waren unmittelbar und schwerwiegend.
Wie oben bereits erwähnt, wurden die Verkehrssysteme rund um Sapporo durch den hohen Schnee lahmgelegt. In Aomori wurden Rekordwerte gemessen. Im Norden von Honshu und an der Küste des Japanischen Meeres wurden Gemeinden unter außergewöhnlich hohen Schneemengen begraben.
Sogar die japanischen Selbstverteidigungskräfte wurden zur Unterstützung der Katastrophenhilfe eingesetzt.
Anstatt jedoch auf den offensichtlichen Auslöser hinzuweisen – einen anhaltenden Zustrom von Polarluft – führten die Forscher des Meteorologischen Instituts „Klimamodellsimulationen” durch, in denen sie das heutige Klima mit einer hypothetischen Welt ohne menschliche Erwärmung verglichen.
Aus dieser Modellierung schlossen sie, dass die globale Erwärmung die Schneefälle im Norden Japans während des Sturms um etwa 7 % erhöht hat:
Modellsimulationen, mit denen Japans Schneesturm Ende Januar 2026 auf die globale Erwärmung zurückgeführt wurde. Oben: Rekonstruierte vs. beobachtete Niederschlagsmengen vom 21. Januar bis 1. Februar 2026. Unten: Modellierte Differenz zwischen einem modernen Klima und einer hypothetischen Welt ohne Erwärmung.
Tatsächlich – die Behauptung lautet, dass einer der beeindruckendsten Schneefälle seit Jahren teilweise durch die globale Erwärmung verursacht wurde. Das Argument ist bekannt: Wärmere Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen, wodurch Stürme stärkere Schneefälle verursachen können (wenn die Temperaturen niedrig bleiben!).
Also… Die globale Erwärmung reduziert den Schnee. Außer wenn sie den Schnee erhöht. Unter diesen Voraussetzungen scheint jedes mögliche Ergebnis dieselbe Schlussfolgerung zu bestätigen.
„Eine Theorie, die alles erklärt, erklärt nichts.” – Karl Popper
Wird fortgesetzt mit Kältereport Nr. 11 / 2026
Redaktionsschluss für diesen Report: 6. März 2026
Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Kältereport Nr. 10 / 2026 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
8. März in Rojava: Frauen fordern Freilassung von Gefangenen
Anlässlich des Internationalen Frauenkampftags sind in auch in den Gebieten der nordostsyrischen Selbstverwaltung tausende Frauen zu Demonstrationen und Kundgebungen zusammengekommen. Bei größeren Veranstaltungen, die in Kobanê, Qamişlo, Hesekê und Dêrik stattgefunden haben, forderten sie unter anderem die Freilassung von Gefangenen aus den Reihen der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) sowie den Schutz der Errungenschaften der Frauenrevolution von Rojava. Im Zuge der Januar-Offensive der syrischen Übergangsregierung gegen die Selbstverwaltung waren hunderte Kämpfer:innen und Zivilist:innen von Damaszener Truppen und Milizen entführt worden. Mindestens 1.070 von ihnen befinden sich nach wie vor in syrischen Gefängnissen.
Kundgebung in Kobanê
In Kobanê versammelten sich Frauen aus der Stadt und den umliegenden Regionen zu einem Demonstrationszug. Unter dem Motto „Frauen schützen die Revolution von Rojava“ zogen die Teilnehmerinnen durch die Stadt und riefen Parolen wie „Jin, Jiyan, Azadî“ sowie „Es lebe der Widerstand der Frauenverteidigungseinheiten“. Die Demonstration mündete anschließend in eine Kundgebung, bei der zunächst eine Botschaft des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zum 8. März verlesen wurde.
Die Aktivistin Rûken Ehmed erklärte anschließend in einer Rede, der 8. März sei ein Tag des Widerstands gegen Unterdrückung und Ungerechtigkeit. „Unser heutiges Zusammenkommen verdanken wir den Opfern der Gefallenen“, sagte sie. Zugleich forderte sie die Freilassung aller Verschleppten. Auch Vertreterinnen der Angehörigen der Gefangenen verlangten ihre sofortige Freilassung. Die Kundgebung endete mit Theateraufführungen, Gedichten und revolutionären Liedern.
Proteste in Dêrik
Auch in Dêrik organisierten Frauen eine Kundgebung. Zu der Aktion hatte die kurdische Frauenbewegung Kongra Star aufgerufen. Die Teilnehmerinnen versammelten sich im Jugendzentrum der Stadt. Dort erklärte die Ko-Vorsitzende der Partei der Demokratischen Union (PYD), Perwin Yûsif, Frauen hätten während der Revolution von Rojava in vielen Bereichen entscheidende Errungenschaften erkämpft. Diese müssten nun geschützt werden. „Wir begehen den 8. März in einer sensiblen Phase für Syrien und die gesamte Region“, sagte sie. Zugleich forderte sie die Übergangsregierung auf, die gefangenen Kämpfer:innen und Zivilist:innen freizulassen.
Gruß aus Köln nach Qamişlo
In Qamişlo organisierte Kongra Star eine Kundgebung in einer Sporthalle nahe dem Stadion. Ursprünglich war dort eine größere Feier geplant gewesen, doch angesichts der jüngsten Angriffe auf die Region wurde die Veranstaltung in eine Protestaktion umgewandelt. Neben der Botschaft von Abdullah Öcalan zum 8. März wurde auch eine Solidaritätserklärung aus Deutschland verlesen. Darin übermittelte Thomas Mildenberger, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Köln-Dellbrück, im Namen der Kölner SPD-Delegation seine Grüße an die Frauen in Rojava. In der Botschaft würdigte er den Widerstand und die Rolle der Frauen in Nordostsyrien:
„Mit großem Respekt blicke ich auf Ihren Mut, Ihre Entschlossenheit und Ihre Stärke. Unter schwierigsten Bedingungen haben Sie nicht nur Ihre Heimat verteidigt, sondern auch für Freiheit, Gleichberechtigung und Würde gekämpft. Ihr Einsatz gegen Terror und Unterdrückung war zugleich ein Kampf für die Rechte der Frauen und für eine gerechtere Gesellschaft. Ihr Engagement zeigt der Welt, dass Frauen nicht nur Opfer von Konflikten sind, sondern auch starke Gestalterinnen von Frieden, Demokratie und sozialer Gerechtigkeit.
Am heutigen Tag denken wir auch an die Frauen in Rojava und in Syrien, die wegen ihres Einsatzes für Freiheit und Gerechtigkeit festgenommen wurden oder verschwunden sind. Wir hoffen, dass alle zu Unrecht festgehaltenen Frauen bald ihre Freiheit wiedererlangen und sicher zu ihren Familien zurückkehren können. Ich wünsche Ihnen Kraft, Sicherheit und internationale Solidarität auf Ihrem weiteren Weg.“
Kundgebung in Hesekê
Auch in Hesekê gingen Frauen zum 8. März auf die Straße. Hunderte Teilnehmerinnen versammelten sich im städtischen Stadion und machten in einer Kundgebung auf das Schicksal der Gefangenen und Verschleppten aufmerksam. Die Frauen trugen Bilder von vermissten Angehörigen und Banner mit Forderungen nach ihrer Freilassung. In Redebeiträgen wurde betont, dass die Freilassung der Gefangenen Teil der Vereinbarungen zwischen den QSD und der Übergangsregierung sei und umgesetzt werden müsse. Mehrere Rednerinnen erklärten, der Kampf für Frauenrechte, Demokratie und Frieden werde fortgesetzt, bis die Gefangenen freigelassen und die Errungenschaften der Frauenbewegung gesichert seien.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-zum-8-marz-wir-sind-entschlossen-unsere-errungenschaften-zu-verteidigen-50619 https://deutsch.anf-news.com/frauen/das-wirklich-freie-leben-der-gesellschaft-hangt-von-der-konstruktiven-rolle-der-frau-ab-50622 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-empfangt-angehorige-von-gefangenen-und-vermissten-50616Frauen demonstrieren in zahlreichen Städten für Freiheit und Gleichberechtigung
Anlässlich des Internationalen Frauenkampftags sind in zahlreichen Städten der Türkei und Kurdistans Frauen zu Demonstrationen und Kundgebungen zusammengekommen. Bei Aktionen in verschiedenen Provinzen forderten sie Gleichberechtigung, ein Ende von Gewalt gegen Frauen sowie Frieden und soziale Gerechtigkeit.
Demonstration in Istanbul
In Istanbul zogen Frauen im Stadtteil Kadıköy vom Boğa-Denkmal zum Hafenplatz. Während des Marsches riefen sie immer wieder Parolen wie „Jin, Jiyan, Azadî“. Bei der anschließenden Kundgebung, organisiert von der Frauenplattform 8. März, sprachen Vertreterinnen verschiedener Frauenorganisationen sowie Frauen aus Arbeitskämpfen. Auch Angehörige von Arbeiterinnen, die im vergangenen Jahr bei einem Brand in einem Parfümabfülllager in Kocaeli ums Leben gekommen waren, Beschäftigte aus dem Arbeitskampf beim Fischkonservenunternehmen Dardanel sowie Mitglieder der Initiative der Friedensmütter richteten Solidaritätsbotschaften an die Versammlung.
In einer gemeinsamen Erklärung wurde betont, dass Frauen weiterhin für ein gleichberechtigtes und freies Leben kämpfen müssten. Demnach wurden 2025 in der Türkei etwa 300 Frauen Opfer eines Feminizids, fast genauso viele Frauen starben unter verdächtigen Umständen. Kritisiert wurden zudem der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention sowie unzureichende Schutzmechanismen gegen Gewalt an Frauen. Die Rednerinnen verwiesen außerdem auf die Kriege im Nahen Osten. Frauen erklärten ihre Solidarität mit den Protesten und dem Widerstand von Frauen in Iran und riefen zugleich zu Frieden in Regionen wie Palästina und Rojava auf.
Aktionen in vielen Städten
Auch in zahlreichen weiteren Städten fanden Demonstrationen und Kundgebungen statt. In Semsûr (tr. Adıyaman) organisierte die Frauenplattform der Stadt einen Marsch vom Koşu-Park zum Newroz-Platz. Teilnehmerinnen trugen Banner mit Forderungen nach Gleichberechtigung, Freiheit und der konsequenten Umsetzung des Gesetzes 6284 zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen. Rednerinnen betonten, dass Frauen durch Organisation und Solidarität gegen Unterdrückung und Gewalt kämpfen müssten.
In Agirî (Ağrı) zogen Frauen vom Gebäude der ehemaligen Volksbibliothek zum Şakiro-Platz. Die Ko-Bürgermeisterin der Stadt, Hazal Aras (DEM), erklärte, Frauen spielten eine zentrale Rolle im Kampf für Frieden und Leben. In Reşqelas (Iğdır) versammelten sich Frauen vor dem Gebäude der DEM-Partei. Rednerinnen betonten, dass der Kampf der Frauen zugleich ein Kampf für die Befreiung der Gesellschaft sei. In Qers (Kars) fand eine Veranstaltung im Gebäude der DEM-Partei statt. Die Ko-Vorsitzende der Provinzorganisation, Arzu Savaş Derman, hob die Bedeutung von Solidarität und Organisation unter Frauen hervor.
In Mûş versammelten sich Frauen zunächst in der Nähe eines Gesundheitszentrums und zogen anschließend in einem Demonstrationszug durch das Viertel Yeşilyurt. Dabei riefen sie Parolen wie „Jin, Jiyan, Azadî“ und „Bijî Tekoşîna Jinan“. Die Abgeordnete Sümeyye Boz erklärte, Frauen spielten eine zentrale Rolle in Friedensprozessen.
Auch in Trabzon am Schwarzen Meer gingen Frauen auf die Straße. Im Bezirk Of fand erstmals eine Demonstration zum Internationalen Frauentag statt. Die Teilnehmerinnen versammelten sich vor dem Rathaus und zogen anschließend durch das Stadtzentrum. Dabei riefen sie Parolen wie „Lasst die Waffen schweigen, damit keine Kinder sterben“, „Nein zu Gewalt gegen Frauen“ und „Wir haben keine Angst, wir werden uns nicht beugen“.
Forderungen nach Gerechtigkeit und Frieden
Weitere Aktionen fanden unter anderem in Dersim (Tunceli), Çewlîg (Bingöl), Êlih (Batman), Xarpêt (Elazığ) und Colemêrg (Hakkari) statt. Bei den Veranstaltungen erinnerten Rednerinnen an Opfer von Frauenmorden und forderten eine konsequentere Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen. Gleichzeitig wurde die Bedeutung von Frauenorganisationen im Kampf für Demokratie, Frieden und soziale Gerechtigkeit hervorgehoben. Viele der Aktionen endeten mit gemeinsamen Tänzen und Parolen wie „Jin, Jiyan, Azadî“.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/das-wirklich-freie-leben-der-gesellschaft-hangt-von-der-konstruktiven-rolle-der-frau-ab-50622 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tausende-frauen-feiern-8-marz-in-amed-50625 https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauenguerilla-begeht-8-marz-in-den-medya-verteidigungsgebieten-50624
Neue Grundsicherung: Verkürzte Bewilligungen beim Bürgergeld sind rechtswidrig
Mit den zum 1. Juli 2026 vorgesehenen Änderungen im SGB II wächst bei vielen Leistungsberechtigten die Sorge, dass Jobcenter laufende Bewilligungszeiträume vorzeitig verkürzen könnten, um die neuen und teilweise strengeren Regelungen schneller anzuwenden. Diese Befürchtung ist nicht bloß theoretischer Natur. In der sozialrechtlichen Beratung wird bereits darauf hingewiesen, dass einzelne Behörden versucht sein könnten, Bewilligungsabschnitte auf Ende Juni 2026 zuzuschneiden.
Für Betroffene hätte das erhebliche Folgen, weil sich die rechtliche Beurteilung ihres Anspruchs dann früher als gesetzlich vorgesehen nach neuem Recht richten würde.
Gerade deshalb lohnt ein genauer Blick auf die geltende Rechtslage. Sie ist an diesem Punkt deutlich klarer, als es manche Verwaltungspraxis vermuten lässt. Das SGB II kennt für Bewilligungszeiträume feste gesetzliche Leitplanken. Diese dürfen nicht aus bloßer Zweckmäßigkeit verschoben werden. Ebenso wenig darf eine Behörde einen laufenden Bewilligungsabschnitt verkürzen, nur weil sich das materielle Recht zu einem späteren Zeitpunkt ändert.
Vertrauensschutz gilt bis zum Ende des laufenden BewilligungszeitraumsIm Sozialrecht gilt bei Gesetzesänderungen der Grundsatz, dass laufende Bewilligungszeiträume nicht ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage nachträglich an neues Recht angepasst werden. Dahinter steht der Gedanke des Vertrauensschutzes. Wer für einen bestimmten Zeitraum Leistungen bewilligt bekommen hat, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass für diesen Zeitraum die bisherige Rechtslage maßgeblich bleibt. Neues Recht greift regelmäßig erst ab dem nächsten Bewilligungsabschnitt.
Genau diese Linie findet sich auch in der Übergangsregelung des neuen § 65a SGB II. Dort ist vorgesehen, dass für Bewilligungszeiträume, die vor dem Inkrafttreten begonnen haben, bestimmte bisherige Vorschriften weiter anzuwenden sind. Der Gesetzgeber erkennt damit selbst an, dass ein Wechsel des Rechtsrahmens nicht mitten in einem bereits begonnenen Abschnitt erfolgen soll. Diese Übergangstechnik ist kein bloßes Detail des Gesetzgebungsverfahrens, sondern Ausdruck eines allgemeinen rechtsstaatlichen Gedankens: Ein einmal eröffneter Leistungszeitraum soll nicht nachträglich entwertet werden.
Das ist für die Praxis besonders bedeutsam. Wenn ein Jobcenter einen Bescheid etwa im Frühjahr 2026 erlässt und dabei den Zeitraum ohne gesetzliche Grundlage nur bis Ende Juni 2026 festsetzt, obwohl eigentlich ein längerer Zeitraum vorgesehen wäre, wird der Schutzmechanismus faktisch umgangen. Die Behörde würde dann nicht offen neues Recht rückwirkend anwenden, sondern den Bewilligungsabschnitt so gestalten, dass das neue Recht sofort anschließen kann. Genau gegen eine solche Konstruktion richtet sich die Kritik.
Der gesetzliche Regelfall sind zwölf MonateDie Ausgangsnorm ist § 41 Absatz 3 Satz 1 SGB II. Danach sind Leistungen im Regelfall für zwölf Monate zu bewilligen. Diese Formulierung ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern die vom Gesetz vorgegebene Standarddauer. Der Gesetzgeber wollte damit die Leistungsgewährung vereinfachen und Betroffenen für einen längeren Zeitraum Planungssicherheit geben.
Wer Leistungen nach dem SGB II erhält, muss deshalb nicht hinnehmen, dass der Bewilligungszeitraum nach Belieben verkürzt wird. Ein sechsmonatiger Zeitraum ist nicht die freie Alternative zum Zwölfmonatszeitraum, sondern eine gesetzlich eng begrenzte Ausnahme. Maßgeblich ist also nicht, was eine Behörde aus verwaltungspraktischen Gründen für zweckmäßig hält, sondern allein, ob eine im Gesetz ausdrücklich genannte Ausnahme vorliegt.
Gerade in Zeiten größerer Reformen ist dieser Punkt wichtig. Verwaltungsträger stehen unter Umstellungsdruck, interne IT-Systeme müssen angepasst werden, neue Weisungen treten in Kraft, und die Behörden wollen häufig alle Fälle zu einem bestimmten Stichtag in das neue System überführen. Solche organisatorischen Interessen ändern jedoch nichts daran, dass Bewilligungszeiträume durch Gesetz bestimmt sind und nicht durch die Kalenderlogik einer Reformumstellung.
Wann das Gesetz eine Verkürzung tatsächlich erlaubtDas SGB II lässt eine regelmäßige Verkürzung auf sechs Monate nur in bestimmten Konstellationen zu. § 41 Absatz 3 Satz 2 nennt hierfür vor allem zwei Fallgruppen. Die erste betrifft die vorläufige Entscheidung. Die zweite betrifft Fälle unangemessener Kosten der Unterkunft und Heizung. In solchen Situationen soll die Behörde früher erneut prüfen können, ob sich die tatsächlichen Verhältnisse verändert haben oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Außerhalb dieser ausdrücklich geregelten Fälle fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage für eine kürzere Bewilligung. Das bedeutet: Weder die bevorstehende Reform noch ein allgemeiner Verweis auf Verwaltungsvereinfachung noch der Wunsch, ab dem 1. Juli 2026 unmittelbar nach neuem Recht zu entscheiden, eröffnen eine zusätzliche Möglichkeit zur Verkürzung. Das Gesetz zählt die zulässigen Ausnahmen auf. Eine Behörde darf diesen Katalog nicht eigenständig erweitern.
Für die rechtliche Bewertung kommt es daher immer auf die konkrete Begründung im Bescheid an. Enthält der Bescheid lediglich einen verkürzten Zeitraum, ohne dass eine vorläufige Entscheidung vorliegt oder Unterkunftskosten als unangemessen behandelt werden, spricht sehr viel für die Rechtswidrigkeit der Verkürzung. Dasselbe gilt, wenn zwar Schlagworte verwendet werden, die tatsächlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelungen aber nicht nachvollziehbar dargelegt werden.
Besonderheit bei FiktionsbescheinigungenEine weitere gesetzliche Sonderregelung enthält § 74 Absatz 1 Satz 3 SGB II. Danach ist der Bewilligungszeitraum bei bestimmten Ausländerinnen und Ausländern mit Fiktionsbescheinigung auf längstens sechs Monate zu begrenzen. Hier handelt es sich ebenfalls um eine ausdrücklich normierte Ausnahme. Sie zeigt zugleich, wie genau der Gesetzgeber die Fälle beschreibt, in denen der übliche Zwölfmonatszeitraum gerade nicht gelten soll.
Diese Regelung bestätigt die Systematik des Gesetzes. Dort, wo der Gesetzgeber eine kürzere Dauer will, schreibt er sie ausdrücklich hinein. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass außerhalb dieser benannten Konstellationen kein Raum für eine frei gestaltete Verkürzung bleibt. Auch aus diesem Grund überzeugt die Auffassung nicht, ein Jobcenter dürfe vorsorglich auf Ende Juni 2026 befristen, um die Reform „sauber“ umzusetzen. Für eine solche Praxis fehlt im Gesetz eine tragfähige Grundlage.
Warum eine Verkürzung auf Ende Juni 2026 besonders problematisch wäreEine auf den 30. Juni 2026 zugeschnittene Bewilligung hätte nicht nur formale, sondern ganz praktische Auswirkungen. Sie würde sicherstellen, dass die betroffene Person bereits ab dem 1. Juli 2026 einen neuen Antrag stellen oder eine Weiterbewilligung erhalten müsste, die dann vollständig nach neuem Recht geprüft würde. Damit würde der Vertrauensschutz eines bereits laufenden Leistungsabschnitts ins Leere laufen.
Sozialrechtlich wäre das eine Umgehung der Übergangsregelung durch die Gestaltung des Bescheides. Zwar würde die Behörde formal keinen laufenden Abschnitt nachträglich ändern. Materiell würde sie aber denselben Effekt erzeugen, indem sie den Abschnitt von Anfang an künstlich verkürzt. Gerade solche Umgehungskonstruktionen sind rechtsstaatlich heikel, weil sie die Schutzfunktion der gesetzlichen Übergangsvorschriften entwerten würden.
Hinzu kommt, dass Bewilligungszeiträume für Leistungsberechtigte eine erhebliche Bedeutung für die Lebensplanung haben. Sie betreffen nicht nur die Höhe der Leistungen, sondern auch die Sicherheit, für welchen Zeitraum Unterkunft, Lebensunterhalt und weitere Bedarfe abgesichert sind. Eine sachlich nicht begründete Verkürzung führt deshalb nicht bloß zu einer formalen Abweichung vom Gesetz, sondern zu einer spürbaren Verschlechterung der Rechtsposition.
Der beispielhafte Bescheid aus Mettmann und seine SignalwirkungDer im Videoskript angesprochene Bewilligungsbescheid des Jobcenters Kreis Mettmann wird als Beispiel dafür herangezogen, wie eine rechtswidrige Verkürzung in der Praxis aussehen kann. Solche Fälle sind deshalb aufschlussreich, weil sie deutlich machen, dass Rechtsfragen des Bewilligungszeitraums nicht nur akademische Probleme sind. Sie entscheiden darüber, ob altes oder neues Recht angewandt wird und ob Leistungsberechtigte den ihnen zustehenden Schutz tatsächlich behalten.
Ein einzelner Bescheid beweist zwar noch keine flächendeckende Verwaltungspraxis. Er zeigt aber, dass die Gefahr real ist. In der Sozialberatung ist seit langem bekannt, dass Rechtsänderungen in Massenverfahren nicht selten zu verkürzten, standardisierten oder schematischen Bescheiden führen. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Grenzen frühzeitig zu benennen.
Für Betroffene und Beratungsstellen bedeutet das, Bewilligungszeiträume künftig besonders genau zu prüfen. Entscheidend ist nicht nur die bewilligte Leistungshöhe, sondern auch der Zeitraum, für den bewilligt wurde, und die Frage, ob die Dauer im Bescheid tragfähig begründet ist.
Welche rechtlichen Schritte Betroffene ergreifen könnenIst ein Bescheid noch nicht bestandskräftig, kommt der Widerspruch in Betracht. Dann sollte ausdrücklich gerügt werden, dass die Verkürzung des Bewilligungszeitraums gegen § 41 Absatz 3 SGB II verstößt und keine gesetzliche Ausnahme ersichtlich ist. Die Argumentation kann zusätzlich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes und auf die Übergangsvorschrift des § 65a SGB II gestützt werden. Maßgeblich bleibt dabei immer der konkrete Sachverhalt, also insbesondere die Frage, ob die Behörde sich überhaupt auf einen der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle berufen kann.
Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, ist die Angelegenheit nicht zwangsläufig erledigt. Dann kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X das richtige Mittel sein. Diese Vorschrift ermöglicht die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts, wenn das Recht unrichtig angewandt wurde oder von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen wurde. Im sozialrechtlichen Alltag ist dieser Antrag das klassische Instrument, um bestandskräftige Bescheide nochmals überprüfen zu lassen.
Gerade bei rechtswidrig verkürzten Bewilligungszeiträumen liegt die Argumentation nahe, dass die Behörde das SGB II fehlerhaft angewandt hat. Wer also wegen Bestandskraft keinen Widerspruch mehr erheben kann, sollte prüfen lassen, ob ein Antrag nach § 44 SGB X Erfolg verspricht. Inhaltlich läuft die Begründung im Wesentlichen auf dasselbe hinaus: Der gesetzliche Regelfall beträgt zwölf Monate, Ausnahmen sind abschließend geregelt, und eine Verkürzung allein wegen des Stichtags 1. Juli 2026 ist vom Gesetz nicht gedeckt.
Einen Musterwiderspruch haben wir hier erstellt. Diesen könnt ihr euch kostenfrei und zur freien Verwendung herunterladen.
Warum die genaue Fallkonstellation trotzdem entscheidend bleibtSo eindeutig die gesetzliche Grundstruktur ist, so wichtig bleibt die Prüfung des Einzelfalls. Nicht jede sechsmonatige Bewilligung ist automatisch rechtswidrig. Liegt eine vorläufige Leistungsentscheidung vor, bestehen unangemessene Kosten der Unterkunft oder greift die Sonderregelung für Personen mit Fiktionsbescheinigung, kann eine kürzere Dauer rechtmäßig sein. Ebenso kann die Begründung eines Bescheides Umstände enthalten, die juristisch genauer bewertet werden müssen.
Deshalb sollte die rechtliche Prüfung nie allein an der Zahl der Monate hängen. Entscheidend ist, ob die Verkürzung auf eine tragfähige gesetzliche Grundlage gestützt wird und ob diese Grundlage im konkreten Sachverhalt tatsächlich einschlägig ist. Erst wenn das nicht der Fall ist, verdichtet sich die Annahme der Rechtswidrigkeit.
Für die Beratungspraxis bedeutet das eine doppelte Aufgabe. Einerseits muss deutlich gemacht werden, dass Jobcenter keine freie Hand haben, Bewilligungsabschnitte wegen der Reform zu verkürzen. Andererseits muss jeder Bescheid sorgfältig anhand seiner individuellen Begründung geprüft werden. Nur so lässt sich sauber zwischen rechtmäßiger Ausnahme und unzulässiger Verkürzung unterscheiden.
Ein kurzes PraxisbeispielEine alleinstehende Leistungsberechtigte erhält im Februar 2026 einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Statt eines Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten werden die Leistungen nur bis zum 30. Juni 2026 bewilligt.
Im Bescheid vom Jobcenter wird weder eine vorläufige Entscheidung genannt noch ein Fall unangemessener Kosten der Unterkunft. Auch eine besondere Regelung wie bei einer Fiktionsbescheinigung greift nicht. In so einer Konstellation spricht viel dafür, dass die Verkürzung rechtswidrig ist, weil § 41 Abs. 3 SGB II grundsätzlich einen zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum vorsieht und Ausnahmen gesetzlich begrenzt sind. Für bereits laufende Bewilligungszeiträume sieht der Entwurf zu § 65a SGB II zudem eine Übergangsregelung vor.
FazitDie Rechtslage spricht deutlich dagegen, laufende oder neu beginnende Bewilligungszeiträume ohne gesetzliche Grundlage auf Ende Juni 2026 zu verkürzen, nur um die zum 1. Juli 2026 vorgesehenen SGB-II-Änderungen sofort anwenden zu können. Der gesetzliche Regelfall ist der zwölfmonatige Bewilligungszeitraum. Verkürzungen sind nur in den ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Die Übergangsvorschrift des § 65a SGB II unterstreicht zusätzlich, dass bereits begonnene Bewilligungszeiträume nicht ohne Weiteres dem neuen Recht unterstellt werden sollen.
Sollten Jobcenter dennoch versuchen, über verkürzte Bescheide Fakten zu schaffen, ist rechtlicher Widerspruch angezeigt. Solange ein Bescheid noch angreifbar ist, sollte die Verkürzung mit Widerspruch beanstandet werden. Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, kommt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Für Leistungsberechtigte geht es dabei nicht um eine bloß technische Frage der Verwaltungsorganisation, sondern um Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und die gesetzmäßige Anwendung des Sozialrechts.
Quellen§ 41 SGB II zur Regeldauer des Bewilligungszeitraums und zu den gesetzlich geregelten Ausnahmen.
§ 74 SGB II zur Begrenzung des Bewilligungszeitraums auf längstens sechs Monate bei Personen mit Fiktionsbescheinigung.
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Bürgergeld: Diese Fragen dürfen die Jobcenter nicht stellen – sie tun es trotzdem
Die Jobcenter fragen immer wieder nach Daten, die sie überhaupt nicht verlangen dürfen. Welche das sind, beantwortet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Welche Daten dürfen Jobcenter verlangen?Natürlich müssen die Jobcenter für den Bürgergeld-Antrag persönliche Daten abfragen. Das Sozialgesetzbuch (SGB) legt genau fest, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck solche Daten erhoben werden dürfen. Im Fall der Jobcenter und des Bürgergelds umfassen diese Aufgaben insbesondere:
- Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Beratung der Leistungsberechtigten
Doch welche Daten dürfen tatsächlich verlangt werden? Diese Frage stellt sich vor allem, wenn Jobcenter Angaben fordern, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Der Fall Warendorf: Was war passiert?Im Kreis Warendorf hat ein Leistungsberechtigter Beschwerde eingelegt, weil das Jobcenter im Rahmen eines Onlineantrags die Telefonnummer und E-Mail-Adresse als Pflichtangaben verlangte.
Dies weckte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Praxis. Der Betroffene argumentierte, dass diese Angaben für die Bearbeitung seines Antrags und die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters nicht notwendig seien.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen überprüfte diesen Fall und stellte klar, dass der Postweg für die Kommunikation zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern ausreiche. Das bedeutete, dass die verpflichtende Erhebung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen unzulässig ist. Diese Daten dürfen nur auf freiwilliger Basis erfragt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten nun?Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenerhebung durch Jobcenter sind im Sozialgesetzbuch verankert.
Das SGB II beschreibt klar, welche Aufgaben das Jobcenter erfüllt und welche Daten zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind. Entscheidend ist, dass alle erhobenen Daten zweckgebunden und verhältnismäßig sein müssen.
Gemäß Datenschutzbestimmungen dürfen Daten nur erhoben werden, wenn sie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind.
Das bedeutet, dass die Erhebung zusätzlicher Daten, die über die Basisinformationen hinausgehen, rechtlich nicht gerechtfertigt ist, wenn sie nicht zwingend benötigt werden. Der Fall Warendorf hat gezeigt, dass die Pflichtangabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse nicht als notwendig erachtet wurde.
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Der Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Instanz, die sicherstellt, dass Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Im Fall des Jobcenters im Kreis Warendorf sprach der Datenschutzbeauftragte eine klare Empfehlung aus: Die Verpflichtung zur Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse sei rechtswidrig, und die Onlineformulare des Jobcenters mussten entsprechend angepasst werden.
Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar und zeigt, dass Leistungsberechtigte ein Recht darauf haben, nur die notwendigsten Informationen anzugeben. Sie betont außerdem die Bedeutung des Schutzes persönlicher Datenim Verwaltungsprozess.
Was können Leistungsberechtigte tun, wenn Rechte verletzt werden?Es ist entscheidend zu wissen, wie man sich als Leistungsberechtigter wehren kann, wenn man der Meinung ist, dass das Jobcenter unrechtmäßig handelt. Der Fall in Warendorf zeigt, dass die Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten der richtige Schritt war. Leistungsberechtigte sollten Folgendes beachten:
- Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der geforderten Daten: Informieren Sie sich, welche Angaben wirklich notwendig sind und ob diese über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
- Wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten: Sollte das Jobcenter unberechtigte Pflichtangaben verlangen, ist es ratsam, den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes einzuschalten.
- Dokumentieren Sie den Vorgang: Halten Sie alle relevanten Informationen und Kommunikationen mit dem Jobcenter schriftlich fest, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
Für Jobcenter bedeutet dieser Fall, dass sie ihre internen Prozesse überprüfen müssen. Die Verpflichtung zur Angabe von persönlichen Kontaktdaten darf nur in Ausnahmefällen erfolgen und nur dann, wenn eine klare gesetzliche Grundlage vorliegt. Jobcenter-Mitarbeiter müssen sich darüber im Klaren sein, dass Leistungsberechtigte Rechte haben, die respektiert werden müssen.
Für Leistungsberechtigte bedeutet dies, dass sie sich auf ihre Rechte berufen können. Sie sollten wissen, dass sie nicht gezwungen werden dürfen, mehr persönliche Informationen preiszugeben, als zur Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters notwendig ist.
Datenschutz und Bürgerrechte gelten auch für Bürgergeld-BezieherDer Fall im Kreis Warendorf ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen und diese durchzusetzen. Leistungsberechtigte haben das Recht, sich gegen unzulässige Forderungen zu wehren. Der Erfolg der Beschwerde zeigt, dass es sich lohnt, aufmerksam zu sein und Maßnahmen zu ergreifen, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Der Datenschutzbeauftragte steht als unabhängiger Schützer der Bürgerrechte zur Verfügung und sorgt dafür, dass Gesetze eingehalten werden.
Dieser Fall verdeutlicht: Bürgerrechte und Datenschutz gelten auch für Bürgergeld-Bezieher.
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Viele Schulden werden trotz Privatinsolvenz dennoch nicht erlassen
Die Privatinsolvenz soll redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern einen echten Neuanfang ermöglichen. Mit der „Restschuldbefreiung“ werden nach Abschluss des Verfahrens sämtliche vor Verfahrenseröffnung bestehenden Forderungen gegenüber den Insolvenzgläubigern rechtlich nicht mehr durchsetzbar.
Rechtlich bleiben sie zwar als sogenannte unvollkommene Verbindlichkeiten bestehen, doch können Gläubiger daraus keine Zwangsvollstreckung mehr betreiben. Das gilt grundsätzlich sogar für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Reichweite dieses Grundsatzes ist in § 301 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Gleichzeitig kennt das Gesetz eng begrenzte Ausnahmen. Sie sind in § 302 InsO abschließend aufgeführt und betreffen Konstellationen, in denen der Gesetzgeber die Entschuldung aus Gründen der Gerechtigkeit oder des Sanktionszwecks beschränkt.
Vorsätzliche unerlaubte HandlungNicht erfasst von der Restschuldbefreiung sind Forderungen, die auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen. Gemeint sind etwa Schadensersatzansprüche, wenn der Schuldner den Schaden absichtlich herbeigeführt hat.
Eine hohe Hürde besteht darin, dass der Gläubiger diesen besonderen Rechtsgrund während des Verfahrens ausdrücklich und mit Tatsachenangaben anmelden muss; unterbleibt diese qualifizierte Anmeldung, fällt die Forderung in die Restschuldbefreiung.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass ein fehlender Hinweis auf den Deliktscharakter bis spätestens zum Schlusstermin nicht mehr nachholbar ist.
Unterhaltsrückstände bei vorsätzlicher PflichtverletzungRückstände aus gesetzlichem Unterhalt bleiben bestehen, wenn der Schuldner seine Unterhaltspflicht vorsätzlich pflichtwidrig nicht erfüllt hat.
Damit will das Gesetz schutzbedürftige Angehörige vor bewusster Pflichtverletzung bewahren. Auch hier gilt: Der Unterhaltsgläubiger muss den entsprechenden Rechtsgrund so anmelden, dass der Schuldner erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird.
Steuerschulden aus SteuerstraftatenSteuerforderungen sind im Regelfall restschuldbefreiungsfähig. Sie werden jedoch nicht erlassen, wenn der Schuldner im Zusammenhang mit diesen Steuern rechtskräftig wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 Abgabenordnung verurteilt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umfasst die Ausnahme regelmäßig auch steuerliche Nebenleistungen wie Zinsen.
Geldstrafen und gleichgestellte SanktionenGeldstrafen sind dem Sanktionscharakter nach nicht entschuldbar. § 302 InsO nimmt deshalb Geldstrafen sowie die in § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO gleichgestellten Zahlungsverpflichtungen von der Restschuldbefreiung aus.
Praktisch geht es um straf- und ordnungsrechtliche Zahlungen mit Buß- oder Strafcharakter, die gerade nicht durch Insolvenz neutralisiert werden sollen.
Zinslose Darlehen zur Deckung der VerfahrenskostenEbenfalls unberührt bleiben Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die ausschließlich dazu gewährt wurden, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Wer solche Kosten über einen Vorschusskredit finanziert, kann sich nach dem Gesetz ihrer Rückzahlung trotz Restschuldbefreiung nicht entziehen.
Weichenstellung: Richtig anmelden, sonst erlassenOb eine Forderung tatsächlich „durchrutscht“, entscheidet oft die formale Seite. Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, aus vorsätzlich vorenthaltenem Unterhalt oder aus Steuerstraftaten bleiben nur dann bestehen, wenn der Gläubiger sie unter Angabe dieses besonderen Rechtsgrundes anmeldet und die behaupteten Tatsachen benennt.
Die Pflicht zur qualifizierten Anmeldung ergibt sich aus § 174 Abs. 2 InsO; wird sie versäumt, greift die Restschuldbefreiung trotz Deliktshintergrund.
Was die Restschuldbefreiung ebenfalls nicht löst: Zeitpunkt und SicherheitenDie Restschuldbefreiung wirkt nur gegenüber Insolvenzgläubigern, deren Forderungen bereits vor der Verfahrenseröffnung entstanden sind. Neuverbindlichkeiten und Masseverbindlichkeiten, also Schulden, die während oder nach der Eröffnung entstehen, werden durch die Entschuldung nicht erfasst und bleiben voll durchsetzbar.
Unabhängig davon gilt: Dingliche Sicherheiten von Gläubigern, etwa Hypotheken oder Sicherungseigentum, bestehen an den belasteten Gegenständen fort; die Restschuldbefreiung betrifft nur die persönliche Haftung des Schuldners. Die grundlegende Abgrenzung ergibt sich aus dem Wirkungsregime des § 301 InsO.
Praxisrelevante FolgewirkungenFür all jene Forderungen, die von der Restschuldbefreiung umfasst sind, entfällt die Zwangsdurchsetzbarkeit dauerhaft; es handelt sich juristisch um Naturalobligationen.
Freiwillige Zahlungen sind zwar möglich, aber weder einklag- noch vollstreckbar, und auch eine spätere Aufrechnung ist grundsätzlich versperrt. Das schafft endgültige Entlastung – mit den genannten, eng begrenzten Ausnahmen.
FazitDie Privatinsolvenz eröffnet einen breiten Entschuldungsweg, doch nicht jede Verbindlichkeit verschwindet. Vorsätzlich verursachte Schäden, bewusst vorenthaltener Unterhalt und Steuerschulden nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerstraftaten bleiben – ebenso wie Geldstrafen und bestimmte verfahrensbezogene Darlehen. Wichtig ist zudem, dass Gläubiger diese Ausnahmetatbestände im Verfahren korrekt kennzeichnen.
Wer eine Privatinsolvenz erwägt oder betroffen ist, sollte diese Stellschrauben kennen, denn sie bestimmen, welche Schulden am Ende tatsächlich fortbestehen.
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Rente: Rentner sparen über 900 Euro bei der Autoversicherung
Viele Rentner rechnen nicht damit, dass ausgerechnet die Versicherung des eigenen Autos im höheren Alter spürbar teurer werden kann. Schließlich haben zahlreiche ältere Autofahrer jahrzehntelang unfallfrei gefahren, verfügen über eine sehr gute Schadenfreiheitsklasse und gelten aus ihrer eigenen Sicht als besonders umsichtig.
Doch die Tarifkalkulation der Versicherer folgt nicht nur der persönlichen Fahrpraxis, sondern vor allem statistischen Risikomodellen. Das führt dazu, dass viele Menschen im Ruhestand plötzlich deutlich höhere Beiträge zahlen müssen, obwohl sich an ihrem Fahrzeug, ihrer Fahrleistung oder ihrem Verhalten im Straßenverkehr kaum etwas verändert hat.
Warum die Kfz-Versicherung im Alter teurer wirdFür viele Betroffene wirkt die Entwicklung zunächst widersprüchlich. Wer jahrzehntelang sicher gefahren ist, erwartet eigentlich, im Alter von seiner Erfahrung zu profitieren. In der Praxis orientieren sich Versicherer jedoch nicht allein an der individuellen Schadenhistorie, sondern auch an den statistischen Risiken bestimmter Altersgruppen. Genau hier beginnt das Problem für ältere Fahrer.
Nach Berechnungen und Modellrechnungen von Vergleichsportalen wie Verivox steigen die Beiträge ab etwa 65 Jahren merklich an. Während ein 55-jähriger Fahrer mit identischem Auto und gleicher Schadenfreiheitsklasse noch einen vergleichsweise günstigen Beitrag zahlen kann, fällt die Prämie bei älteren Versicherten oft deutlich höher aus.
Mit 75 Jahren kann der Versicherungsbeitrag bereits um rund 69 Prozent über dem Niveau eines 55-Jährigen liegen. Im sehr hohen Alter kann die Belastung sogar noch drastischer ausfallen. Für 85-jährige Fahrer sind laut Modellrechnungen Erhöhungen von bis zu 172 Prozent möglich.
Der Hintergrund ist die Schadenstatistik. Versicherer gehen davon aus, dass mit zunehmendem Alter bestimmte Risiken wieder steigen. Dazu zählen eine nachlassende Reaktionsgeschwindigkeit, gesundheitliche Einschränkungen, Probleme mit dem Sehvermögen oder eine insgesamt geringere Belastbarkeit in kritischen Verkehrssituationen. Selbst wenn viele Seniorinnen und Senioren sehr umsichtig fahren, fließen diese statistischen Annahmen in die Tarifstruktur ein. Für den einzelnen Versicherten kann das bedeuten, dass eine jahrzehntelang günstige Police plötzlich zu einem erheblichen Kostenfaktor wird.
Weshalb langjährige Fahrpraxis nicht automatisch vor hohen Beiträgen schütztViele Senioren verfügen über eine ausgezeichnete Schadenfreiheitsklasse. Sie haben über Jahrzehnte keinen selbst verschuldeten Unfall gemeldet und damit eigentlich die besten Voraussetzungen für günstige Versicherungsbeiträge geschaffen. Dennoch zeigt sich in vielen Fällen, dass dieser Vorteil durch das Lebensalter teilweise wieder aufgezehrt wird.
Der Grund liegt darin, dass die Schadenfreiheitsklasse nur ein Faktor unter vielen ist. Alter, jährliche Fahrleistung, Fahrzeugtyp, Regionalklasse, Typklasse, Abstellort und der Kreis der berechtigten Fahrer spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Wer also trotz bester Schadenfreiheitsklasse in eine statistisch teurere Altersgruppe fällt, kann mit steigenden Kosten konfrontiert werden. Für ältere Versicherte ist das oft besonders frustrierend, weil sie die Preissteigerung nicht als Folge eigenen Fehlverhaltens erleben, sondern als pauschale Belastung aufgrund ihres Alters.
Diese Entwicklung zeigt, dass Versicherungsverträge im Ruhestand nicht einfach weiterlaufen sollten, ohne regelmäßig überprüft zu werden. Denn was vor einigen Jahren noch ein günstiger Tarif war, kann inzwischen deutlich über dem Marktniveau liegen.
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse als möglicher AuswegEine besonders interessante Sparmöglichkeit besteht darin, die Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie zu übertragen. Dabei geben ältere Versicherungsnehmer ihre schadenfreien Jahre an ein Kind oder Enkelkind weiter. Das Fahrzeug kann dann über diese Person versichert werden, während der Rentner weiterhin als Fahrer eingetragen bleibt. Je nach Konstellation lässt sich dadurch ein deutlich niedrigerer Beitrag erreichen.
Der Hintergrund ist einfach: Wenn nicht mehr der ältere Fahrer selbst als Versicherungsnehmer im Mittelpunkt der Tarifkalkulation steht, sondern ein jüngerer Angehöriger mit entsprechend nutzbarer Schadenfreiheitsklasse, kann die Versicherung günstiger werden. In Modellrechnungen ergeben sich dadurch teils erhebliche Unterschiede.
Bei einem 75-jährigen Fahrer kann die Ersparnis bereits bei rund 163 Euro pro Jahr liegen. Im Alter von 85 Jahren steigt das Einsparpotenzial stark an. Dann können laut Modellberechnungen rund 808 Euro jährlich eingespart werden. Wird zusätzlich das Fahrzeug selbst vollständig auf das Kind übertragen und entsprechend neu zugelassen, kann der Spareffekt sogar noch größer werden. In einzelnen Rechenbeispielen sind Ersparnisse von bis zu 917 Euro pro Jahr möglich.
Für viele Rentner klingt das zunächst nach einer überraschend einfachen Lösung. Tatsächlich kann diese Strategie sehr wirksam sein, sie ist aber nicht für jeden Fall automatisch sinnvoll. Denn die Übertragung hat Folgen, die gut durchdacht werden sollten.
Ein Beispiel aus der PraxisEin 85-jähriger Rentner fährt seit vielen Jahren unfallfrei, merkt aber plötzlich, dass seine Kfz-Versicherung deutlich teurer geworden ist. Da seine Rente nur wenig Spielraum lässt, sucht er nach einer Möglichkeit, die laufenden Kosten zu senken.
Gemeinsam mit seiner Tochter entscheidet er sich dafür, das Auto über sie zu versichern, während er weiterhin als Fahrer eingetragen bleibt. Allein durch diese Mitversicherung innerhalb der Familie kann er laut Modellrechnung rund 808 Euro im Jahr sparen. Wird das Fahrzeug zusätzlich vollständig auf die Tochter zugelassen, steigt die mögliche Ersparnis sogar auf bis zu 917 Euro jährlich.
Was bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse beachtet werden mussDie Schadenfreiheitsklasse lässt sich nicht unbegrenzt und beliebig übertragen. Die übernehmende Person kann nur so viele schadenfreie Jahre angerechnet bekommen, wie sie selbst seit dem Erwerb des Führerscheins theoretisch hätte erfahren können. Wer also den Führerschein erst seit zehn Jahren besitzt, kann auch nur höchstens zehn schadenfreie Jahre übernehmen, selbst wenn die Eltern eine deutlich höhere Einstufung erreicht haben.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der häufig unterschätzt wird: Eine einmal übertragene Schadenfreiheitsklasse ist in der Regel endgültig weg. Wer seine schadenfreien Jahre auf ein Kind oder Enkelkind überträgt, kann sie später meist nicht wieder zurückholen. Deshalb ist die Entscheidung nicht bloß eine kurzfristige Sparmaßnahme, sondern ein Schritt mit langfristigen Folgen. Genau deshalb sollte vorab sorgfältig geprüft werden, ob sich die Lösung tatsächlich lohnt.
Für jüngere Senioren kann die Übertragung sogar nachteilig sein. Wer mit Anfang oder Mitte 60 noch selbst von einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse profitiert, fährt möglicherweise mit einem eigenen Vertrag weiterhin besser. Erst im höheren Alter, wenn der altersbedingte Zuschlag deutlich steigt, kippt das Verhältnis zugunsten einer familieninternen Übertragung. Aus diesem Grund gilt die Strategie vor allem für ältere Rentner als interessant, häufig erst ab etwa 75 Jahren.
So viel können Rentner bei der KFZ-Versicherung sparen Situation Mögliche jährliche Ersparnis durch Mitversicherung innerhalb der Familie 75-jähriger Rentner, Fahrzeug bleibt bei familiärer Lösung versichert, Senior bleibt als Fahrer eingetragen rund 163 Euro pro Jahr 85-jähriger Rentner, Fahrzeug wird über ein Kind oder Enkel versichert, Senior bleibt als Fahrer eingetragen rund 808 Euro pro Jahr 85-jähriger Rentner, zusätzlich vollständige Ummeldung und Zulassung des Fahrzeugs auf das Kind bis zu 917 Euro pro JahrHinweis: Die Werte beruhen auf Modellrechnungen. Wie hoch die tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt unter anderem vom Versicherer, vom Fahrzeug, von der Schadenfreiheitsklasse und von der konkreten Vertragsgestaltung ab.
Wann ein Versicherungswechsel ebenfalls sinnvoll sein kannNicht immer muss es sofort die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sein. Oft lohnt sich zunächst ein gründlicher Tarifvergleich. Der Versicherungsmarkt ist stark in Bewegung, und die Kalkulationsmodelle der Anbieter unterscheiden sich teils erheblich. Während ein Versicherer ältere Fahrer besonders stark belastet, kann ein anderer Anbieter deutlich moderatere Prämien anbieten. Schon deshalb sollten Rentner ihre bestehende Police nicht als unveränderlich ansehen.
Ein Vergleich kann zeigen, ob die eigene Versicherung im Marktumfeld noch konkurrenzfähig ist oder ob andere Tarife bessere Konditionen bieten. Auch die Wahl zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko sollte regelmäßig geprüft werden. Bei älteren Fahrzeugen kann eine Vollkaskoversicherung wirtschaftlich nicht immer sinnvoll sein. In anderen Fällen lässt sich durch eine angepasste Selbstbeteiligung oder eine realistische jährliche Fahrleistung zusätzlich sparen. Gerade im Ruhestand sinkt die Kilometerzahl bei vielen Menschen, was sich ebenfalls auf die Tarifhöhe auswirken kann.
Zudem sollte darauf geachtet werden, wer im Vertrag als Fahrer eingetragen ist. Ein enger Fahrerkreis kann den Beitrag senken. Ebenso können Garage, Abstellort und bestimmte Werkstattbindungen preisliche Auswirkungen haben. Auch wenn diese Maßnahmen für sich genommen oft keine Ersparnis im dreistelligen Bereich bringen, summieren sich mehrere Anpassungen schnell zu einem spürbaren Betrag.
Warum das Thema für viele Familien wichtiger wirdDie steigenden Kosten im Alter betreffen längst nicht mehr nur Einzelfälle. Viele Familien erleben, dass Eltern oder Großeltern mit festen Renteneinkünften immer stärker auf wirtschaftliche Lösungen angewiesen sind. In diesem Zusammenhang gewinnt die Frage, wie das Auto bezahlbar bleibt, erheblich an Bedeutung. Gerade wenn das Fahrzeug für Arzttermine, Einkäufe oder familiäre Unterstützung benötigt wird, ist ein kompletter Verzicht oft keine realistische Option.
Deshalb rückt die Familie zunehmend auch bei Versicherungsfragen in den Blick. Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse oder die Anmeldung des Fahrzeugs über Kinder kann eine Möglichkeit sein, die Mobilität im Alter zu sichern, ohne das Budget übermäßig zu belasten. Allerdings verlangt das gegenseitiges Vertrauen und eine klare Absprache. Schließlich geht es nicht nur um eine formale Versicherungsfrage, sondern auch um Verantwortung, Eigentumsverhältnisse und mögliche spätere Folgen.
Mobilität im Ruhestand darf nicht zur Kostenfalle werdenDas Auto steht für viele Menschen im Ruhestand für Freiheit, Flexibilität und Selbstständigkeit. Gerade deshalb ist es problematisch, wenn steigende Versicherungsbeiträge diese Unabhängigkeit gefährden. Wer den eigenen Vertrag über Jahre nicht prüft, läuft Gefahr, deutlich mehr zu zahlen als nötig. Besonders ab dem höheren Seniorenalter können die Zuschläge so stark ausfallen, dass ein Handlungsbedarf entsteht.
Die gute Nachricht ist, dass Rentner der Entwicklung nicht schutzlos ausgeliefert sind. Ein sorgfältiger Tarifvergleich, eine realistische Neubewertung des Versicherungsschutzes und gegebenenfalls die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie können erhebliche Einsparungen ermöglichen. In einzelnen Fällen sind sogar mehr als 900 Euro pro Jahr realistisch. Damit wird aus einer scheinbar unvermeidbaren Mehrbelastung ein Bereich, in dem sich mit etwas Planung spürbar Geld sparen lässt.
Entscheidend ist jedoch, jede Maßnahme gründlich zu prüfen. Gerade die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sollte nie vorschnell erfolgen, weil sie meist nicht rückgängig zu machen ist. Wer die eigene Situation nüchtern analysiert und verschiedene Varianten durchrechnet, kann im Ruhestand oft viel Geld sparen, ohne auf die gewohnte Mobilität verzichten zu müssen.
FazitFür Rentner wird die Kfz-Versicherung im höheren Alter häufig deutlich teurer, obwohl viele von ihnen jahrzehntelang unfallfrei gefahren sind. Ursache sind statistische Risikomodelle der Versicherer, die ältere Fahrer mit steigenden Beiträgen belasten. Besonders im Ruhestand kann das schnell zu einem echten finanziellen Problem werden, weil die Rente meist nur begrenzten Spielraum lässt.
Umso wichtiger ist es, bestehende Verträge regelmäßig zu überprüfen und mögliche Alternativen ernsthaft in Betracht zu ziehen. Vor allem die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf Kinder oder Enkel kann in bestimmten Konstellationen eine sehr wirksame Sparstrategie sein. Wo sie sinnvoll ist, lassen sich mehrere hundert Euro im Jahr einsparen, in einzelnen Fällen sogar über 900 Euro. Dennoch gilt: Eine gute Entscheidung entsteht nicht durch Eile, sondern durch sorgfältige Prüfung der langfristigen Folgen.
QuellenVerivox, Vergleichsportal, Modellrechnungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw der unteren Mittelklasse bei 10.000 Kilometern Fahrleistung pro Jahr ab dem 65. Lebensjahr.
Der Beitrag Rente: Rentner sparen über 900 Euro bei der Autoversicherung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
6 Posten die den Pfändungsfreibetrag 2026 auf dem P-Konto erhöhen
Das P-Konto soll verhindern, dass bei einer Pfändung das gesamte Guthaben blockiert wird. Es schafft damit einen Mindestschutz für den Lebensunterhalt. Dieser Schutz greift aber nicht in jeder Konstellation in ausreichender Höhe automatisch.
Gerade bei Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen, Nachzahlungen oder einmaligen geschützten Leistungen ist oft mehr möglich als nur der pauschale Grundbetrag. Wer das nicht weiß oder zu spät reagiert, verliert im schlimmsten Fall Zugriff auf Geld, das eigentlich hätte geschützt werden können.
Wie hoch ist der automatische Freibetrag auf dem P-Konto im Jahr 2026?Im Jahr 2026 gilt zunächst der Freibetrag, der zum 1. Juli 2025 angehoben wurde. Auf dem P-Konto sind damit derzeit automatisch 1.560 Euro pro Kalendermonat geschützt. Dieser Betrag gilt jedenfalls bis zum 30. Juni 2026.
Für viele Kontoinhaber ist das die erste Schutzstufe: Liegt das verfügbare Guthaben innerhalb dieses Rahmens, darf die Bank den Betrag trotz Pfändung nicht an Gläubiger auskehren.
In der Praxis entsteht jedoch oft ein Missverständnis. Der automatische Schutz ist nur die Ausgangsbasis. Er bedeutet nicht, dass jede persönliche Lebenslage mit 1.560 Euro ausreichend berücksichtigt ist.
Wer etwa Kinder versorgt, Unterhalt zahlt oder bestimmte Sozialleistungen erhält, kann einen höheren pfändungsfreien Betrag beanspruchen. Genau hier setzt die Erhöhung des Freibetrags an.
Wann sich der Pfändungsfreibetrag 2026 erhöhen lässtEine Erhöhung des Freibetrags kommt immer dann in Betracht, wenn neben dem Grundbetrag weitere gesetzlich geschützte Beträge berücksichtigt werden müssen. Das betrifft vor allem Personen, die gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind.
Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag derzeit um 585,23 Euro. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person kommen jeweils weitere 326,04 Euro hinzu.
Das ist jedoch nicht die einzige Fallgruppe. Auch Kindergeld und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder können den verfügbaren Schutzrahmen erweitern. Hinzu kommen bestimmte Sozialleistungen, einmalige Sozialleistungen, Nachzahlungen sowie Leistungen, die zum Ausgleich eines gesundheitlich bedingten Mehraufwands gezahlt werden.
Das Gesetz sieht hierfür verschiedene Erhöhungsbeträge vor, die nicht automatisch ohne Nachweis auf dem Konto erscheinen.
In der Alltagswirklichkeit heißt das: Wer Kinder hat, Unterhalt leistet oder auf bestimmte Sozialleistungen angewiesen ist, sollte nicht davon ausgehen, dass die Bank alles von selbst korrekt einordnet.
Der höhere Freibetrag muss häufig durch eine Bescheinigung oder durch eine gerichtliche beziehungsweise behördliche Entscheidung abgesichert werden.
Tabelle: Diese Posten erhöhen den Pfändungsfreibetrag Was erhöht den Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto? Erläuterung Gesetzliche Unterhaltspflichten Wer einer oder mehreren Personen gesetzlich Unterhalt gewährt, kann einen höheren Freibetrag erhalten. Der Schutz auf dem P-Konto steigt dann über den automatischen Grundfreibetrag hinaus. Kindergeld Geht Kindergeld auf dem P-Konto ein, kann dieser Betrag zusätzlich geschützt werden. In der Praxis wird dafür meist eine P-Konto-Bescheinigung benötigt. Sozialleistungen für weitere Personen im Haushalt Bestimmte Sozialleistungen, die für weitere Personen im Haushalt gezahlt werden, können den pfändungsfreien Betrag erhöhen. Auch hier ist in der Regel ein entsprechender Nachweis erforderlich. Bestimmte weitere Sozialleistungen Einige weitere geschützte Sozialleistungen können ebenfalls zu einem höheren Freibetrag führen, wenn sie auf dem Konto eingehen und gegenüber der Bank korrekt bescheinigt werden. Individuell festgesetzte höhere Freibeträge In besonderen Fällen kann das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle einen höheren individuellen Freibetrag festsetzen, wenn der pauschale Schutz trotz Bescheinigung nicht ausreicht. Eine wirksame P-Konto-Bescheinigung Die Bescheinigung ist zwar kein eigener Erhöhungsgrund, aber oft die Voraussetzung dafür, dass Unterhalt, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen überhaupt als erhöhter Freibetrag berücksichtigt werden. Die wichtigste Stellschraube: die P-Konto-BescheinigungDer schnellste und in vielen Fällen effektivste Weg zu einem höheren Freibetrag ist die P-Konto-Bescheinigung. Sie dient gegenüber der Bank als Nachweis, dass neben dem allgemeinen Grundschutz zusätzliche pfändungsfreie Beträge zu berücksichtigen sind. Sobald die Bescheinigung vorliegt und anerkannt wird, muss das Kreditinstitut den erweiterten Freibetrag beachten.
Für Betroffene ist das oft die entscheidende Hürde. Nicht selten wird zu spät erkannt, dass die bloße Existenz von Kindern oder Unterhaltspflichten noch nicht genügt. Die Bank darf sich im Pfändungsfall an formalen Nachweisen orientieren. Erst mit einer wirksamen Bescheinigung wird aus dem möglichen Schutz ein tatsächlich nutzbarer Freibetrag.
Wichtig ist außerdem, dass die Bescheinigung nicht nur für klassische Unterhaltssituationen Bedeutung hat. Auch wenn Kindergeld auf dem Konto eingeht oder bestimmte Sozialleistungen den Kontostand erhöhen, kann sie dafür sorgen, dass diese Beträge nicht in die Pfändung geraten. Damit wird aus dem P-Konto nicht nur ein Basisschutz, sondern ein Instrument, das die konkrete Lebenslage deutlich besser abbildet.
Wer eine Bescheinigung ausstellen darfNicht jede Stelle ist verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, aber mehrere Institutionen kommen dafür in Betracht. Sozialleistungsträger, Familienkassen und sonstige leistungsgewährende Stellen müssen Leistungsbeziehern auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen.
Daneben können anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Arbeitgeber, Rechtsanwälte und Steuerberater entsprechende Bescheinigungen ausstellen.
Für Betroffene ist das deshalb bedeutsam, weil der Weg zur Erhöhung des Freibetrags nicht immer über das Gericht führen muss. In vielen Fällen reicht ein zügiger Nachweis durch eine dafür vorgesehene Stelle. Gerade bei Familienkassen und Sozialleistungsträgern kann das besonders naheliegend sein, wenn Kindergeld oder Sozialleistungen eine Rolle spielen.
Allerdings zeigt die Praxis auch, dass nicht jede Bescheinigung vollständig ist. Manchmal wird nur ein Teil der berücksichtigungsfähigen Beträge erfasst. Dann bleibt der Pfändungsschutz unter dem Niveau, das eigentlich erreichbar wäre. Wer Zweifel hat, sollte deshalb genau prüfen, ob sämtliche Unterhaltspflichten und geschützten Zahlungseingänge in der Bescheinigung enthalten sind.
Ab wann die Bank den höheren Freibetrag beachten mussSobald die Bescheinigung der Bank vorliegt, muss sie den nachgewiesenen Schutz nicht irgendwann unbestimmt in der Zukunft, sondern zeitnah berücksichtigen. Nach der gesetzlichen Regelung ist die Bescheinigung ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag zu beachten. Das ist für die Praxis außerordentlich wichtig, weil im Pfändungsfall oft jeder Tag zählt.
Wer also eine Erhöhung des Freibetrags erreichen will, sollte Unterlagen nicht liegen lassen. Zwischen Geldeingang, Kontosperre und drohender Abführung an den Gläubiger vergehen häufig nur kurze Zeiträume. Je früher der Nachweis bei der Bank ist, desto größer ist die Chance, dass das geschützte Guthaben tatsächlich verfügbar bleibt.
Wenn keine Bescheinigung zu bekommen istNicht immer funktioniert der Weg über Arbeitgeber, Familienkasse oder Schuldnerberatung reibungslos. Manche Stellen stellen keine Bescheinigung aus, andere erfassen nur einzelne Erhöhungsbeträge, wieder andere sind kurzfristig nicht erreichbar.
Für solche Fälle sieht das Gesetz eine ersatzweise Lösung vor. Dann können das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle den pfändungsfreien Betrag beziehungsweise die Erhöhungsbeträge festsetzen oder bescheinigen.
Das ist vor allem dann bedeutsam, wenn Betroffene trotz bestehender Ansprüche praktisch nicht an den erweiterten Schutz gelangen. Der Gesetzgeber wollte gerade vermeiden, dass der Pfändungsschutz an formalen Hürden scheitert.
Wer nachweisbar vergeblich versucht hat, auf anderem Weg eine Bescheinigung zu erhalten, kann sich daher an die zuständige gerichtliche oder behördliche Stelle wenden.
Gerade in angespannten finanziellen Lagen ist das ein wichtiger Ausweg. Denn ein nicht erfasster Freibetrag ist wirtschaftlich oft genauso problematisch wie gar kein Pfändungsschutz. Miete, Abschläge und alltägliche Lebenshaltungskosten richten sich schließlich nicht nach formalen Verzögerungen.
Kurz & knapp: So erhöhst Du den Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto Wie lässt sich der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto 2026 erhöhen? Was ist dabei zu beachten? Unterhaltspflichten berücksichtigen lassen Wer gesetzlich unterhaltspflichtig ist, kann einen höheren Freibetrag bekommen. Seit dem 1. Juli 2025 erhöht sich der Schutz für die erste unterhaltsberechtigte Person um 585,23 Euro und für die zweite bis fünfte Person um jeweils 326,04 Euro. Diese Werte gelten auch im Jahr 2026 jedenfalls bis zum 30. Juni 2026 weiter. Kindergeld auf dem P-Konto schützen lassen Geht Kindergeld auf dem P-Konto ein, kann dadurch der pfändungsfreie Betrag steigen. Damit die Bank das korrekt berücksichtigt, ist in der Regel eine Bescheinigung nötig, aus der der Bezug des Kindergeldes hervorgeht. Sozialleistungen nachweisen Bestimmte Sozialleistungen können zu einem höheren geschützten Betrag führen. Dazu zählen je nach Fall etwa Bürgergeld, Sozialhilfe, gesetzliche Rente oder andere geschützte Leistungen. Die auszahlende Stelle kann hierfür eine Bescheinigung ausstellen. Eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen Die wichtigste praktische Voraussetzung für einen höheren Freibetrag ist meist eine wirksame P-Konto-Bescheinigung. Erst wenn sie der Bank vorliegt, muss das Kreditinstitut die zusätzlichen Freibeträge berücksichtigen. Bescheinigung von der Familienkasse, dem Jobcenter oder einer anderen Leistungsstelle holen Leistungsgewährende Stellen sind verpflichtet, auf Antrag eine Bescheinigung über die von ihnen gezahlten geschützten Leistungen auszustellen. Das ist oft der schnellste Weg, wenn Kindergeld oder Sozialleistungen auf dem Konto eingehen. Bescheinigung über eine Schuldnerberatungsstelle erhalten Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen können Bescheinigungen für das P-Konto ausstellen. Das ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Erhöhungsgründe zusammenkommen und eine Gesamtbescheinigung benötigt wird. Bescheinigung durch den Arbeitgeber nutzen Auch der Arbeitgeber darf eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, etwa wenn Unterhaltspflichten nachgewiesen werden müssen. Verpflichtet ist er dazu allerdings nicht. Bescheinigung durch Rechtsanwalt oder Steuerberater einholen Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen ebenfalls Bescheinigungen ausstellen. Dieser Weg ist meist kostenpflichtig, kann aber hilfreich sein, wenn andere Stellen kurzfristig nicht erreichbar sind. Ersatzweise eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts oder der Vollstreckungsstelle beantragen Wenn eine Bescheinigung auf anderem Weg nicht oder nicht vollständig zu bekommen ist, kann das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle den höheren Freibetrag festsetzen. Das ist besonders wichtig, wenn sonst geschützte Beträge verloren gehen würden. Alte gerichtliche Beschlüsse oder Bescheide anpassen lassen Wurde der Freibetrag früher bereits individuell durch Gericht oder Behörde festgesetzt, erfolgt die Anpassung an die höheren Werte nicht automatisch. Dann muss ausdrücklich eine Änderung beantragt werden, damit 2026 die aktuellen Freibeträge gelten. Besondere geschützte Einmalzahlungen gesondert freigeben lassen Bestimmte Sonderzahlungen, etwa pfändungsfreies Weihnachtsgeld, werden auf dem P-Konto nicht immer automatisch zusätzlich geschützt. In solchen Fällen ist meist ein gesonderter Antrag beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle nötig. Unterlagen frühzeitig einreichen Die Bank muss einen höheren Freibetrag erst berücksichtigen, wenn ihr die Bescheinigung oder Entscheidung vorliegt. Deshalb sollten Nachweise über Unterhalt, Kindergeld und Sozialleistungen möglichst früh eingereicht werden, damit geschütztes Guthaben nicht an Gläubiger abgeführt wird. Besondere Vorsicht bei alten gerichtlichen Beschlüssen und behördlichen EntscheidungenEin besonders wichtiger Punkt wird häufig übersehen: Die allgemeine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen wirkt nicht in jeder Fallgestaltung automatisch weiter. Wenn der unpfändbare Betrag bereits durch einen gerichtlichen Beschluss oder durch eine Entscheidung der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers individuell festgesetzt wurde, muss dieser Wert meist aktiv angepasst werden.
Das ist im Jahr 2026 besonders relevant, weil viele Schuldner davon ausgehen, die Erhöhung auf 1.560 Euro und die gestiegenen Zusatzbeträge würden ohne weiteres Zutun in jedem laufenden Verfahren ankommen.
Genau das ist bei älteren individuellen Festsetzungen nicht immer der Fall. Bleibt ein alter Beschluss unverändert, orientieren sich Banken oder Arbeitgeber weiter an dem bisherigen Betrag. Zu viel abgeführte Beträge lassen sich dann unter Umständen nicht mehr zurückholen.
Wer also schon vor der jüngsten Erhöhung eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung zum P-Konto oder zur Pfändungsfreigrenze erhalten hat, sollte prüfen, ob diese noch die aktuellen Werte enthält. Ist das nicht der Fall, muss die Anpassung ausdrücklich beantragt werden.
Welche Zahlungseingänge oft zusätzlichen Schutz verdienenIn der öffentlichen Wahrnehmung wird das P-Konto häufig auf den monatlichen Regelfall reduziert. Tatsächlich gibt es aber immer wieder Zahlungseingänge, die gesondert betrachtet werden müssen. Dazu gehören etwa Kindergeld, Nachzahlungen von Sozialleistungen oder andere gesetzlich besonders geschützte Leistungen. Solche Beträge können den Freibetrag erweitern, wenn sie korrekt nachgewiesen werden.
Hinzu kommen besondere Fälle wie Weihnachtsgeld. Gerade hier zeigt sich, dass der automatische P-Konto-Schutz nicht jede Konstellation vollständig abdeckt. Bestimmte unpfändbare Sonderzahlungen müssen gesondert freigegeben werden.
Wer bei einer Kontopfändung Weihnachtsgeld erhält, sollte deshalb nicht darauf vertrauen, dass die Bank den Schutz ohne weiteres von selbst umsetzt.
Der entscheidende Gedanke lautet: Nicht jeder geschützte Geldeingang erscheint automatisch als erhöhter Freibetrag auf dem Konto. Oft braucht es eine Bescheinigung, manchmal einen Antrag bei Gericht oder bei der Vollstreckungsstelle. Nur dann lässt sich verhindern, dass auch eigentlich unpfändbare Beträge im Zugriff der Gläubiger landen.
Was Betroffene im Alltag besonders beachten solltenWer den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen will, sollte seine Kontobewegungen und seine Unterlagen sehr genau im Blick behalten. Es genügt nicht, nur die Höhe des Kontostands anzusehen. Entscheidend ist auch, aus welchen Quellen das Geld stammt und ob dafür schon ein wirksamer Nachweis bei der Bank hinterlegt ist.
Ebenso wichtig ist das Timing. Das P-Konto arbeitet kalendermonatsbezogen. Dadurch kann es erhebliche Unterschiede machen, ob Geld am Monatsanfang oder am Monatsende eingeht und ob Nachweise bereits vorliegen.
In angespannten Situationen empfiehlt es sich deshalb, Unterhaltsnachweise, Bescheide über Sozialleistungen und Nachweise über Kindergeld sofort bereitzuhalten und nicht erst dann zu suchen, wenn der Zugriff auf das Konto bereits eingeschränkt ist.
Praktisch bedeutsam ist auch die Kommunikation mit der Bank. Kreditinstitute müssen die gesetzlichen Freibeträge beachten, dennoch entstehen in der Praxis immer wieder Fehler, Missverständnisse oder Verzögerungen. Wer merkt, dass die Erhöhung trotz vorgelegter Unterlagen nicht umgesetzt wurde, sollte dies umgehend schriftlich beanstanden. Bei fehlerhaften Auskehrungen an Gläubiger zählt oft jeder Tag.
Warum 2026 viele Betroffene noch einmal aktiv werden solltenDas Jahr 2026 ist für viele Schuldner kein gewöhnliches Übergangsjahr. Die seit 1. Juli 2025 geltenden höheren Freigrenzen wirken zwar grundsätzlich fort, aber nicht jeder Fall profitiert automatisch davon.
Besonders Personen mit älteren Bescheinigungen, früheren gerichtlichen Festsetzungen oder veränderten Familienverhältnissen sollten jetzt prüfen, ob ihr tatsächlicher Schutzrahmen noch stimmt.
Wer inzwischen ein Kind versorgt, mehr Unterhalt leisten muss oder andere geschützte Leistungen erhält als zum Zeitpunkt der ersten Kontopfändung, hat oft einen höheren Anspruch als bislang auf dem Konto berücksichtigt wird. Viele verlieren Monat für Monat Geld, nicht weil der Schutz fehlt, sondern weil er nie vollständig geltend gemacht wurde.
Gerade deshalb sollte das Thema nicht als bloße Formalie behandelt werden. Für Betroffene geht es um Liquidität im Alltag, um die Vermeidung neuer Rückstände und nicht selten auch um die Stabilisierung der gesamten wirtschaftlichen Situation. Ein korrekt erhöhter Freibetrag kann verhindern, dass aus einer Pfändung eine dauerhafte Verschärfung der Notlage wird.
Fazit: Mehr Schutz ist 2026 oft möglich, aber nicht immer automatischDer Pfändungsschutz auf dem P-Konto endet im Jahr 2026 nicht beim automatischen Grundbetrag von 1.560 Euro. In vielen Fällen ist deutlich mehr möglich. Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen, Nachzahlungen und besondere geschützte Einnahmen können dazu führen, dass der pfändungsfreie Betrag spürbar steigt. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Ansprüche sauber nachgewiesen und gegenüber der Bank oder der zuständigen Stelle rechtzeitig geltend gemacht werden.
Wer sich allein auf den Basisschutz verlässt, verschenkt unter Umständen finanzielle Mittel, das ihm rechtlich zusteht. Der sicherste Weg zu einem höheren Freibetrag führt meist über eine passende P-Konto-Bescheinigung. Wenn diese nicht zu bekommen ist oder nicht ausreicht, kommen Gericht oder Vollstreckungsstelle ins Spiel. Gerade bei älteren Entscheidungen ist eine Überprüfung im Jahr 2026 dringend anzuraten.
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Wohngeld und Bürgergeld: Warum doppelt beantragen alles sperren kann
Wer parallel Wohngeld und Bürgergeld (oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) beantragt, will oft nur eines: schnell die Leistung, die am Ende am besten passt. Und dann passiert genau das, was niemand einplant: Wohngeld kommt nicht.
Bürgergeld ist noch nicht entschieden. Die Miete ist trotzdem fällig. Schon an dieser Stelle zeigt sich die eingebaute Bremse, die viele erst merken, wenn das Konto leer ist: Schon der Antrag auf existenzsichernde Leistungen kann das Wohngeld im laufenden Verfahren sperren – noch bevor überhaupt entschieden ist, wer am Ende zahlen muss.
Und wer aus guten Gründen lieber Wohngeld will, obwohl es niedriger ist, muss einen Schritt gehen, der sich erst einmal widersinnig anfühlt: Verzicht.
Beides sind keine „Beratertricks“, sondern zwei Seiten derselben Schnittstelle im Wohngeldrecht. Die Folge ist typisch deutsch: rechtlich möglich, praktisch riskant – vor allem wegen Bearbeitungszeiten.
Doppelt beantragen: erlaubt – aber mit SperrwirkungViele stellen parallel Anträge, weil sie sich nicht sicher sind, welche Leistung zuständig ist. Etwa weil eine Rente knapp über dem Existenzminimum liegt, weil Einkommen schwankt oder weil ein Haushalt mit mehreren Personen kompliziert gerechnet werden muss. Der Gedanke ist naheliegend: „Ich beantrage beides, dann entscheiden die Behörden, was passt.“
Das Problem: Im Wohngeldgesetz ist geregelt, dass Haushaltsmitglieder, die dem Grunde nach Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beanspruchen, vom Wohngeld ausgeschlossen sind – und zwar in vielen Fällen bereits während des laufenden Verwaltungsverfahrens.
Praktisch heißt das: Mit dem Antrag auf SGB II/SGB XII kann Wohngeld zunächst „unter Vorbehalt“ gesperrt werden, bis geklärt ist, ob Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vollständig vermeiden oder beseitigen würde.
Der Effekt ist für Betroffene brutal, weil er nicht „sanft“ wirkt. Parallel beantragen bedeutet nicht: parallel Geld. Es bedeutet oft: ein Verfahren blockiert das andere, bis die Zuständigkeit rechnerisch sauber feststeht.
Wer doppelt beantragt, darf sich nicht darauf verlassen, dass „irgendwas schon läuft“. Genau das passiert in vielen Fällen nicht.
Mythos: „Dann muss das Jobcenter nicht mehr bearbeiten“An dieser Stelle beginnt der Ärger, den viele aus der Praxis kennen: Manche Jobcenter verweisen auf „vorrangiges Wohngeld“ – und tun so, als sei damit alles erledigt. Genau hier ist die Realität komplizierter:
Wenn Wohngeld erst prüfen soll, ob es den Bedarf vollständig deckt, braucht die Wohngeldstelle in vielen Konstellationen überhaupt erst eine belastbare Berechnung des Bedarfs nach SGB II/SGB XII. Die Wohngeldstelle kann nämlich nicht einfach „ins Blaue hinein“ entscheiden, ob Wohngeld die Hilfebedürftigkeit beseitigt.
Deshalb gilt: Auch wenn Wohngeld beantragt ist, müssen Jobcenter oder Sozialamt den Antrag auf existenzsichernde Leistungen grundsätzlich bearbeiten und berechnen. Die Verfahren sind verkoppelt. Und genau dafür gibt es in der Praxis ein zentrales Werkzeug: die Rechenmitteilung. Der nachrangige Träger kann der Wohngeldstelle mitteilen, wie hoch der Hilfebedarf rechnerisch wäre.
Erst dann kann die Wohngeldstelle seriös prüfen, ob Wohngeld den Bedarf wirklich vollständig „erschlägt“ – oder ob existenzsichernde Leistungen doch zuständig bleiben.
Praktisch heißt das: Du darfst dich nicht mit einem mündlichen „Wohngeld ist vorrangig“ abspeisen lassen. Du brauchst eine schriftliche Entscheidung – und du brauchst, dass gerechnet wird. „Wohngeld ist beantragt“ ist kein Freifahrtschein für Nichtbearbeitung. Ohne Berechnung bleibt die Sperre hängen – und Betroffene hängen mit.
Realität: Zwei Behörden, zwei Takte – und dazwischen die FinanzierungslückeIn der Theorie verhindert dieses System Doppelleistungen. In der Praxis produziert es häufig eine Übergangsphase, in der nichts zuverlässig fließt: Wohngeld ist gesperrt, weil ein Leistungsantrag läuft. Der Leistungsantrag wird verzögert, weil auf Wohngeld verwiesen wird. Und währenddessen laufen Miete, Strom und Lebenshaltung weiter.
Das ist der Punkt, an dem aus „rechtlich sauber“ ein existenzielles Problem wird. Denn die Sperrwirkung trifft nicht nur Menschen, die „taktieren“, sondern gerade diejenigen, die schlicht versuchen, eine unsichere Lage abzusichern.
Wenn du merkst, dass eine Lücke droht, gehört ein Satz in dein Schreiben:
Du beantragst eine sofortige Überbrückung, weil sonst Wohnung und Existenz gefährdet sind. Das ist keine Rhetorik, sondern der Kern der Bedarfsdeckung.
Und wenn du telefonisch weggeschickt wirst: Verlange die Aussage schriftlich. Ohne Papier gibt es später keine saubere Monatszuordnung und keine verlässliche Rückwirkung.
Wer parallel beantragt, muss immer mitdenken, wie der Zeitraum bis zur Entscheidung finanziert wird. Sonst wird aus dem Antrag ein Liquiditätsrisiko.
Warum jemand Wohngeld will, obwohl es niedriger istWarum sollte jemand freiwillig Wohngeld bevorzugen, wenn Bürgergeld oder Grundsicherung höher wäre?
Dafür gibt es Konstellationen, die im Alltag selten sind, aber für Betroffene entscheidend. Ein Beispiel ist ein längerer Aufenthalt im Ausland oder eine Lebenslage, in der der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wackelt.
Bei existenzsichernden Leistungen kann das schneller zum Problem werden, während Wohngeld – je nach Einzelfall – überhaupt erst die planbarere Schiene sein kann. Wer dann sagt: „Ich will lieber Wohngeld, auch wenn es weniger ist – dafür passt es zu meiner Situation“, versucht nicht, das System auszutricksen. Er versucht, Stabilität herzustellen.
Nur: Solange existenzsichernde Leistungen tatsächlich (weiter) erbracht werden oder dem Grunde nach beansprucht werden, bleibt der Wohngeld-Ausschluss in vielen Fällen bestehen – besonders dann, wenn das rechnerische Wohngeld nicht ausreichen würde, um die existenzsichernde Leistung vollständig zu ersetzen bzw. zu erstatten. Genau dann „klebt“ der Ausschluss am Fall.
„Wohngeld beantragen und hoffen“ funktioniert hier nicht. Der Ausschluss bleibt, solange die andere Leistung weiterläuft.
Der Schlüssel heißt Verzicht – und der ist nichts für den BlindflugWer in so einer Konstellation bewusst auf Wohngeld umschalten will, kommt an einem Schritt nicht vorbei: Verzicht auf die existenzsichernde Leistung für die Zukunft. Rechtlich ist das über § 46 SGB I möglich, und das Wohngeldrecht kennt dafür eine spezielle Brücke:
Wenn Haushaltsmitglieder wirksam auf die Leistung verzichten, kann der Ausschluss wegfallen, sodass Wohngeld überhaupt wieder in Betracht kommt.
Wichtig ist dabei die praktische Konsequenz, die viele unterschätzen: Der Verzicht muss so gesetzt werden, dass er ab dem Monat wirkt, ab dem Wohngeld beantragt bzw. laufen soll. Sonst entsteht wieder eine Lücke oder ein Zuständigkeitschaos.
Das ist der Punkt, an dem du nicht „mutig“ sein solltest, sondern nüchtern: Verzicht ohne Plan für die Zwischenzeit ist kein Wechsel, sondern ein Risiko.
Und noch wichtiger: Verzicht klingt nach „Entscheidungsfreiheit“, ist in der Realität aber ein Risiko wegen Bearbeitungszeiten. Wer verzichtet, bevor Wohngeld bewilligt ist, muss die Übergangszeit überbrücken können – sonst wird aus dem Plan ein Absturz.
Verzicht kann ein legitimer Weg sein, aber nur, wenn klar ist, wie die Zeit bis zur Wohngeldentscheidung finanziert wird.
Der gemeinsame Nenner: Das System ist logisch – aber nicht lebensnahBeide Themen laufen auf dieselbe Wahrheit hinaus: Das Recht will Doppelleistungen verhindern und Zuständigkeiten sauber trennen. Deshalb sperrt § 8 WoGG Wohngeld bereits im laufenden Verfahren. Deshalb braucht es Rechenmitteilungen und Bearbeitungspflichten. Und deshalb funktioniert die bewusste Entscheidung „Wohngeld statt Existenzsicherung“ nur über Verzicht.
Für Betroffene zählt aber nicht die Systemlogik, sondern die Frage: Wer zahlt diesen Monat? Genau da liegt die Sollbruchstelle: Die Regeln sind juristisch konsistent, aber sie erzeugen in der Praxis Übergänge, in denen Menschen ohne sichere Zahlung dastehen, obwohl es um Existenzsicherung geht.
Wer solche Schritte plant – parallel beantragen oder bewusst wechseln – sollte nicht nur die Rechtslage, sondern vor allem die Übergangsfinanzierung im Blick haben.
Quellen- SJ+3_2026 (Fachbeitrag zum Verhältnis SGB II/SGB XII und Wohngeld, u. a. parallele Anträge, Sperrwirkung, Bearbeitungspflichten/Rechenmitteilung, Verzicht-Konstellation): SJ+3_2026.pdf (S. 17–19)
- § 8 WoGG (Wohngeld-Ausschluss bei Transferleistungen / im Verwaltungsverfahren): https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__8.html
- § 7 WoGG (Ausnahme, wenn Wohngeld Hilfebedürftigkeit vermeidet/beseitigt): https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__7.html
- § 46 SGB I (Verzicht auf Sozialleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html
- § 5 Abs. 3 SGB II (Antragstellung durch den Träger nach Aufforderung – relevant für vorrangige Leistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__5.html
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