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Demonstration in Köln gestartet

Die Demonstration für die Freilassung von Abdullah Öcalan und eine Lösung der kurdischen Frage in Köln ist gestartet. Die Veranstaltung markiert einen wichtigen Meilenstein im Rahmen der internationalen Kampagne „Freiheit für Öcalan - Eine politische Lösung der kurdischen Frage“, an der sich zuletzt auch weltweit 69 Nobelpreisträger:innen beteiligten. Tausende Menschen aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland sind dafür nach Köln gekommen und ziehen von der Deutzer Werft durch die Stadt.

 


Organisiert wird die Demonstration von KON-MED (Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V.), dem größten kurdischen Dachverband in Deutschland. Zahlreiche Organisationen, Parteien und zivilgesellschaftliche Strukturen haben zu der Demonstration aufgerufen. Mit einem eindringlichen Appell fordern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Freilassung von Abdullah Öcalan und die Wiederaufnahme eines Dialogprozesses, um den jahrzehntelangen Konflikt in Kurdistan durch Friedensverhandlungen zu lösen.

In dem gemeinsamen Aufruf mit dem Titel „Für eine politische Lösung der kurdischen Frage – Für einen gerechten Frieden: Freiheit für Abdullah Öcalan jetzt!“ heißt es: „Die Isolation von Abdullah Öcalan, der seit fast 26 Jahren auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftiert ist, steht sinnbildlich für die politische und gesellschaftliche Unterdrückung in der Türkei. Ein Ende der Isolation und die Freilassung von Abdullah Öcalan sind entscheidend für den Beginn eines gerechten Friedensprozesses. Er bleibt die zentrale Figur für einen Dialog auf Augenhöhe.“

Das Solidaritätsnetzwerk Deutschland der Kampagne für die Freilassung Öcalans erklärte in einer Mitteilung zu der Demonstration: „Der jüngste Besuch des DEM-Abgeordneten Ömer Öcalan bei seinem Onkel auf Imrali sowie Signale aus der türkischen Regierung und von nationalistischen Parteien wecken Hoffnungen auf ein Ende der Isolation und der Gewaltpolitik. Gleichzeitig geht die Unterdrückung der Menschenrechte und der demokratischen Opposition in der Türkei weiter, während der Krieg in Kurdistan, insbesondere in Südkurdistan (Nordirak) und Rojava (Nordsyrien), unermessliches Leid verursacht.“

 


Die Veranstalter:innen rufen dazu auf, die Demonstration in Köln zu unterstützen und gemeinsam ein kraftvolles Zeichen für Frieden, Gerechtigkeit und Demokratie zu setzen. Es werden mehrere zehntausend Menschen erwartet. Bereits in den frühen Morgenstunden trafen die ersten Gruppen aus Deutschland und ganz Europa ein. Aus Frankreich, den Niederlanden, Belgien und der Schweiz reisen Teilnehmer:innen in zahlreichen Bussen an. Allein aus dem deutschen Bundesgebiet wurden laut Veranstalter:innen 140 Busse angemietet.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/erste-bilder-aus-koln-biji-serok-apo-44288 https://anfdeutsch.com/aktuelles/verlag-prasentiert-bucher-von-abdullah-Ocalan-in-koln-44287 https://anfdeutsch.com/aktuelles/Omer-Ocalan-ruft-zur-demonstration-in-koln-auf-44282

 

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Nachruf auf Soran Maprîs

Das Pressezentrum der Volksverteidigungskräfte (HPG) hat einen Nachruf auf den 2019 im Zap-Widerstand gefallenen Guerillakämpfer Soran Maprîs veröffentlicht. „Wir gedenken mit Respekt und Dankbarkeit unseres Weggefährten Soran. Er war ein tapferer Sohn unseres Volkes aus Rojhilatê Kurdistanê und ein wertvoller apoistischer Militanter“, erklären die HPG in dem Nachruf, in dem folgende Angaben zur Identität des Gefallenen gemacht werden:
 

Codename: Soran Maprîs
Vor- und Nachname: Şahîn Kohî
Geburtsort: Ciwanro
Namen von Mutter und Vater: Neşat – Cihanbexş
Todestag und -ort: 1. August 2019 / Zap


Soran Maprîs ist in Ciwanro (Dschavanrud) in Rojhilat (Ostkurdistan) zur Welt gekommen und gehörte dem alteingesessenen Stamm der Caf an. Er wuchs im Bewusstsein seiner kurdischen Identität und mit tief verwurzelter Liebe zu seinem auf vier Staaten aufgeteilten Land auf. Als Jugendlicher fühlte er sich zunehmend verantwortlich, für die Rechte seines Volkes einzutreten. Er war zwölf Jahre an Schulen des iranisches Regimes, der Unterricht erfolgte nicht in seiner Muttersprache. Neben der Schule arbeitete er für den Lebensunterhalt seiner Familie.

 


Auf die Freiheitsguerilla Kurdistans wurde Soran aufmerksam, als der Kämpfer Çalak 2007 bei einem Gefecht mit der iranischen Armee ums Leben kam. Er bekam Zugang zu Analysen von Abdullah Öcalan und erfuhr daraus, dass die PKK für die Freiheit Kurdistans kämpft und ein freies Leben aller Menschen anstrebt. 2012 lernte er apoistische Militante kennen und schloss sich begeistert ihren Aktivitäten an. Nachdem er sich zwei Jahre in der Jugendbewegung engagiert hatte, kam es zu dem IS-Überfall auf Kurdistan. Die islamistischen Banden verübten Massaker in Şengal, Rojava und Başûr, und nur die PKK-Bewegung stellte sich ihnen entgegen und verteidigte die Bevölkerung. Zwei Guerillakämpfer, die er kannte, kamen dabei ums Leben. Soran war tief betroffen und ging 2014 in die Berge, um ihren Kampf fortzusetzen. In den Medya-Verteidigungsgebieten wurde er zum Kämpfer ausgebildet. Wie er damals sagte, beeindruckte ihn bei der Guerilla vor allem die Erfahrung der gegenseitigen Unterstützung und des kollektiven Zusammenlebens. Niemand werde allein oder im Stich gelassen. Das war für ihn die Grundlage, auf der er sich ideologisch entwickelte und alle in der Praxis auftretenden Probleme bewältigte. Er kämpfte in verschiedenen Gebieten und kam nach einer militärischen Fachausbildung in die Zap-Region, wo er am 1. August 2019 bei einem feindlichen Angriff im Widerstandsgebiet Girê Karker ums Leben kam.

Die HPG würdigen Soran Maprîs als mutigen und aufrichtigen Militanten, der bis zuletzt für seine Überzeugungen kämpfte und damit ein unvergessliches Vermächtnis hinterließ. Sein Kampf gehe weiter, erklären die HPG in dem Nachruf und sprechen seiner Familie, der Bevölkerung von Ciwanro und dem gesamten kurdischen Volk ihr Beileid aus.


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Neuer Präsident, altes Spiel

Die von vielen begrüßte Wahl Donald Trumps wird die grundlegenden Konstruktionsfehler im Machtsystem der USA nicht beseitigen können.
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Hakenkreuz in der Kunst: Hausdurchsuchung wegen Verbreitung einer Karikatur

netzpolitik.org - 16. November 2024 - 13:44

Wer gesellschaftskritische Karikaturen im Netz teilt, auf denen Hakenkreuze zu sehen sind, gerät in den Fokus der Justiz. Das mussten fünf Follower:innen des Karikaturisten Guido Kühn erfahren, gegen die ermittelt wird – in einem Fall sogar per Hausdurchsuchung.

Unter der Originalkarikatur ist die Unterschrift: „Durchbruch im Sprachstreit: Umfragen ergeben Form des Gendersternchens, mit dem die Mehrheit der Deutschen einverstanden wäre.“
Achtung: Diese Karikatur zu teilen, kann Strafverfolgung nach sich ziehen.

Guido Kühn ist Professor für Mediendesign und Karikaturist. In sozialen Medien veröffentlicht er regelmäßig Karikaturen, die sich mit dem politischen Alltag in Deutschland beschäftigen. Darunter sind auch solche, die den Rechtsruck im Land kritisieren. Einige dieser Karikaturen enthalten Hakenkreuze.

Wegen einer dieser Karikaturen haben sich nun mehrere Menschen Strafanzeigen eingefangen. Sie haben eine Karikatur von Guido Kühn auf Facebook geteilt, die sich mit der Debatte um geschlechtergerechte Sprache beschäftigt. Sie zeigt das Wort „Deutsche*r“ in Frakturschrift, statt des Gendersterns ist ein Hakenkreuz gesetzt. Darunter steht: „Durchbruch im Sprachstreit: Umfragen ergeben Form des Gendersternchens, mit dem die Mehrheit der Deutschen einverstanden wäre.“

Laut des zuständigen Staatsanwaltschaften: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Keine Ermittlungen gegen den Künstler

Wie es zu den Anzeigen kam, lässt sich nur teilweise rekonstruieren. In einem Fall hatte eine Meldestelle für Hass und Hetze ein Posting mit der Karikatur an die Polizei weitergeleitet. Das berichtet die Betroffene gegenüber netzpolitik.org. Ein anderer Betroffener sagt, er wüsste nicht, wer die Anzeige veranlasst hat, er hatte keine Akteneinsicht genommen.

Spannend auch: Gegen den Karikaturisten Kühn selbst sind bislang keine Ermittlungen bekannt, nur gegen Follower:innen, die seine Karikaturen geteilt haben. Das liegt laut Einschätzung von Jurist:innen daran, dass für den Künstler die Kunstfreiheit gilt. Wenn Follower:innen die Inhalte dann aber teilen, greift diese nicht mehr. Kühn sagt, ihm seien mindestens fünf Ermittlungen gegen Menschen bekannt, die strafrechtliche Folgen wegen seiner Karikaturen haben. Mit zwei Betroffenen hat netzpolitik.org gesprochen.



Hausdurchsuchung wegen Karikatur

Lorenz Müller* ist einer von ihnen. Er teilte das Bild auf Facebook, distanzierte sich im Text unter dem Bild vom Hakenkreuz. Gebracht hat ihm das nichts. Anfang Januar 2024 stehen zwei Beamte in Zivil mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Haustüre, nehmen die Wohnung in Augenschein und beschlagnahmen ein Tablet.

„Die Beamten wirkten eher so als sei ihnen die Durchsuchung peinlich“, sagt Müller. In seiner Wohnung sehen die Beamten linke Bücher und Plakate, schnell ist klar, dass hier kein Nazi am Werk ist. Sein Tablet bekommt er dennoch erst Monate später zurück, das Verfahren wird laut Müller gegen Zahlung von 300 Euro Strafe eingestellt.

„Verzweifelt, entsetzt und eingeschüchtert“

Auch Manja Schneider* bekam Post von der Polizei, wurde vorgeladen. Sie sagte den Termin ab, in der Hoffnung, dass sich die Sache schon von selbst erledige. Im Juli erhielt sie dann einen Strafbefehl: Eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 50 Euro, insgesamt 750 Euro. „Ich war verzweifelt, entsetzt und eingeschüchtert“, berichtet Schneider gegenüber netzpolitik.org.

Schneider hatte in ihrem Leben noch nie mit der Polizei und Gerichten zu tun. Sie will den Strafbefehl nicht anfechten, schreibt aber auf Anraten ihrer Anwältin ein persönliches Schreiben an den Richter, in dem sie sich erklärt. Das Gericht wertete das Schreiben zuerst als Einspruch, Ende November hätte Schneider dann vor Gericht erscheinen müssen. Dann wurde das Verfahren doch noch eingestellt, gegen eine Strafe von 600 Euro. Den Betrag will Schneider nun zahlen, damit nicht noch höhere Kosten entstehen.

Manja Schneider findet den Vorgang unangemessen. Sie engagiert sich gegen Rechtsradikalismus, sieht sich als überzeugte Antifaschistin. Deswegen gehe ihr so zu Herzen, dass ausgerechnet sie nun des „Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ schuldig sein soll.

Schneider ging nicht ins Verfahren, damit nicht noch höhere Kosten entstehen. Ein anderer, der es vor Gericht versuchte, wurde noch härter bestraft. Kühn berichtet von einem weiteren Fall, der am Donnerstag in Sachsen verhandelt wurde: Hier hatte ein Gericht einen Menschen zu einer Strafe von 1000 Euro verurteilt, weil er eine seiner Karikaturen geteilt hatte. Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltskosten.

Strafbar auch ohne positiven Bezug

Die Chancen für Menschen, die Karikaturen mit Hakenkreuz verbreiten, komplett straffrei auszugehen stehen offenbar schlecht. Das sagt auch Peer Stolle, Strafverteidiger und Vorsitzender des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV). Das Hakenkreuz sei als Mittel der Kritik nicht geschützt. Es sei grundsätzlich verboten, außer eine klare Ablehnung ist erkennbar, wie etwa bei einem durchgestrichenen Hakenkreuz oder dem Symbol, wo das Hakenkreuz in einen Mülleimer geworfen wird. „Für eine Strafbarkeit braucht es keinen positiven Bezug“, so Stolle weiter. Die Betroffenen könnten aber vor Gericht üblicherweise von einem geringeren Strafmaß ausgehen, wenn eine Haltung gegen den Faschismus erkennbar sei.

Die Hochschule Fulda hat ein bislang unveröffentlichtes Gutachten zu Kühns Genderstern-Karikatur erstellt. In diesem heißt es, dass Künstlerinnen und Künstler das Hakenkreuz immer wieder als Provokation, Mahnung oder ästhetisches Element eingesetzt hätten. Im Falle der Genderstern-Hakenkreuz-Karikatur setze Kühne „Konfliktfelder in Verbindung“ und rege die Betrachter:innen zum Ergründen der verbindenden Konfliktursachen an.

Das sorge im besten Fall zur Herausbildung einer Resilienz. Dies sei dem Künstler gelungen. Denn „selbst die Versuche dieses Werk qua Anzeige ins Deutungsgegenteil zu verkehren“ dürften hier als Beleg für das Zutreffen von Kühns Grundannahme „einer unter erheblichen Stress stehenden und sich nach Klarheit sehnenden Gesellschaft verstanden“ werden. Das Gutachten kommt zum Schluss: „Eine verherrlichende Darstellung von nationalsozialistischer Symbolik ist somit definitiv nicht gegeben.“

„Groteske Drohkulissen“

Guido Kühn selbst sieht die Verfahren als strategisch motiviert: Das Ziel sei „formal legitime Meinungen und Haltungen zu unterdrücken indem man Beklagte durch zum Teil bis ins Groteske laufende Drohkulissen, Hausdurchsuchungen und ähnliche Maßnahmen, vor allem aber finanziell und menschlich unter erheblichen Druck setzt“.

Verfahren würden nun ohne Verhandlung gegen Strafe eingestellt, also „urteilslos niedergeschlagen“, wie er es nennt, „da die wenigsten Betroffenen Zeit, Geld und Nerven für den Ritt durch die Instanzen haben.“ Im Gegenzug dazu hätten Meldestellen oder Staatsanwaltschaften keinerlei persönliches Risiko.

Kühn sagt, dass er Rückmeldungen von Menschen habe, die ihm schilderten, dass sie seine Arbeit zwar für wichtig halten, ihn bitten weiterzumachen. Gleichzeitig würden sie sich aufrichtig entschuldigen, dass sie seine Kunstwerke in Zukunft wegen des Prozessrisikos weder kommentieren noch liken oder teilen würden. Dies unterdrücke eine „zwingend notwendige öffentliche Debatte“, kritisiert der Künstler.

*Name geändert, echter Name der Redaktion bekannt

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Schwerbehinderung: Mehrere GdB von 20 führen nicht automatisch zu einem Gesamt-GdB von 50

Lesedauer 3 Minuten

Können mehrere Teil-GdB-Werte von jeweils 20 zu einer Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB von 50 führen? Hierzu hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil klargestellt, dass eine solche Kombination grundsätzlich nicht ausreicht, um einen Gesamt-GdB von 50 zu begründen.

Mehrere Teil-GdB von 20 sind keine ausreichende Grundlage für eine Schwerbehinderung

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg befasste sich in der Entscheidung (Az.: L 8 SB 211/13) mit der Frage, ob aus mehreren Teil-GdB-Werten von jeweils 20 ein Gesamt-GdB von 50 gebildet werden könne.

Das Gericht stellte klar, dass diese Vorgehensweise in der Regel nicht gerechtfertigt ist. Eine Wertigkeit, die die Schwelle zur Schwerbehinderung erreicht, wird bei einzelnen Funktionseinschränkungen dieser Art in der Regel nicht angenommen.

Der Verordnungsgeber stuft Behinderungen mit einem Teil-GdB von 20 als leichte Einschränkungen ein, die oftmals keine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung darstellen.

Daher ist es nicht angemessen, bei Vorliegen mehrerer solcher Behinderungen automatisch auf eine Schwerbehinderung zu schließen.

Fallbeispiel: Antrag auf Neufeststellung des GdB

Im zugrunde liegenden Fall beantragte der Kläger, geboren 1947, die Neufeststellung seines GdB aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands. Das zuständige Versorgungsamt hatte für verschiedene Erkrankungen einen Gesamt-GdB von 40 festgestellt.

In seinem Antrag forderte der Kläger eine Erhöhung des GdB aufgrund weiterer Beschwerden wie Kopfschmerzen, stark schwankendem Blutdruck und einer zunehmenden depressiven Symptomatik. Das Landratsamt folgte dem Antrag jedoch nicht, und der Gesamt-GdB wurde weiterhin mit 40 festgesetzt.

Gutachten und Beurteilungen durch Ärzte

Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Gutachten eingeholt, unter anderem von Fachärzten für Innere Medizin, Psychiatrie und HNO-Heilkunde. Die Ergebnisse dieser Gutachten waren jedoch nicht eindeutig zugunsten des Klägers.

Der behandelnde Kardiologe berichtete, dass die Belastbarkeit des Klägers lediglich leicht eingeschränkt sei. Auch die psychiatrische Beurteilung ergab lediglich eine leichte psychische Beeinträchtigung, welche mit einem Teil-GdB von 20 bewertet wurde.

Der HNO-Arzt schätzte den Grad der Schwerhörigkeit ebenfalls nicht als ausreichend für eine Höherbewertung ein.

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Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht

Nach der Ablehnung des Antrags legte der Kläger Widerspruch ein und argumentierte, dass insbesondere die Beeinträchtigungen durch seine Herz- und Wirbelsäulenerkrankungen sowie seine Schwerhörigkeit nicht angemessen bewertet worden seien.

Im Widerspruchsverfahren wurde festgestellt, dass sich keine wesentliche Verschlimmerung des Gesundheitszustands nachweisen ließ, die eine Erhöhung des GdB rechtfertigen würde.

In der folgenden Klage vor dem Sozialgericht Heilbronn argumentierte der Kläger, dass die Bewertung der Herzkrankheit und der Bluthochdruckerkrankung mit einem Teil-GdB von 30 sowie die Teil-GdB von jeweils 20 für die anderen Beeinträchtigungen in der Summe einen Gesamt-GdB von 50 rechtfertigen müssten.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die Einschätzung des Gesamt-GdB von 40.

Gesetzliche Grundlagen zur Bildung des Gesamt-GdB

Die Bildung des Gesamt-GdB richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VG). Diese sehen vor, dass der Gesamt-GdB nicht einfach durch Addition der einzelnen Teil-GdB-Werte gebildet wird.

Vielmehr müssen die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen auf die Lebensführung insgesamt bewertet werden. Leichte Einschränkungen mit einem Teil-GdB von 20 führen nur in seltenen Ausnahmefällen zur Feststellung einer Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB von 50.

Ein Gesamt-GdB von 50 kann dann gebildet werden, wenn die einzelnen Beeinträchtigungen in ihrem Zusammenwirken eine erhebliche Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zur Folge haben. Bei mehreren leichten Einschränkungen, die jeweils mit einem Teil-GdB von 20 bewertet werden, ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall.

Auswirkungen des Urteils auf die Praxis der GdB-Feststellung

Das Urteil des Landessozialgerichts verdeutlicht, dass mehrere leichte Funktionseinschränkungen nicht automatisch zu einer Schwerbehinderung führen. Insbesondere bei Teil-GdB-Werten von 20 ist eine Prüfung erforderlich, ob die einzelnen Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit eine erhebliche Einschränkung darstellen.

In der Praxis bedeutet dies für Betroffene, dass sie bei der Beantragung einer Erhöhung des GdB nicht allein auf die Anzahl der einzelnen Beeinträchtigungen verweisen können.

Keine Bindungswirkung der Teil-GdB-Bewertungen

Eine weitere Feststellung im Urteil kam zu dem Schluss, dass den für die einzelnen Funktionseinschränkungen festgesetzten Teil-GdB-Werten keine Bindungswirkung zukommt.

Das bedeutet, dass die Bewertung der einzelnen Beeinträchtigungen im Verlauf des Verfahrens geändert werden kann, sofern neue medizinische Erkenntnisse vorliegen. Im vorliegenden Fall wurde der Teil-GdB für die Herz- und Bluthochdruckerkrankung im Verlauf des Verfahrens von 30 auf 20 herabgesetzt, was letztlich zur Bestätigung des Gesamt-GdB von 40 führte.

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Überlegungen zur Entwicklung des Bildungsniveaus in einem fiktiven Land

Ich möchte einige Gedanken mitteilen zu einem fiktiven Politiker in einem fiktiven Land, dessen unzulängliche Ergebnisse in einem fiktiven Bildungssystem und bei fiktiven Schülern sichtbar werden – ohne zu erläutern, wie man diese Ergebnisse verbessern könnte. Hinweis: Alle Zitate und Beispiele in diesem Text sind natürlich rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung eines hypothetischen […]

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Bürgergeld: Unternehmen nutzen Förderungen oft schamlos aus

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Nicht wenige Unternehmen nutzen die Förderungen, die vom Staat zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen angeboten werden, für Ihre Zwecke aus. Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit dem Teilhabechancengesetz.

Das Teilhabechancengesetz: Maßnahme zur Wiedereingliederung

Das Teilhabechancengesetz wurde eingeführt, um Menschen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind, wieder eine Perspektive im Arbeitsmarkt zu bieten. Arbeitgebern wird dabei ein erheblicher Teil der Lohnkosten übernommen – bis zu 100 Prozent – um so die Hemmschwelle für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen zu senken.

Die Realität zeigt, dass viele Arbeitgeber das Programm eher als Möglichkeit zur Kostenreduktion sehen, anstatt wirklich in die berufliche Entwicklung der geförderten Mitarbeiter zu investieren. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz trotz hoher Kosten oft nicht zu einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt führt.

Hohe Investitionen – Geringe Wirkung?

Das Teilhabechancengesetz ist ein kostspieliges Instrument zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. In den ersten fünf Jahren nach seiner Einführung wurden rund vier Milliarden Euro investiert, um etwa 150.000 Stellen zu schaffen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund zieht nach fünf Jahren eine ernüchternde Bilanz: Etwa 40 Prozent der geförderten Arbeitnehmer schaffen es, langfristig aus dem Sozialleistungsbezug herauszukommen und auch nach der Förderung im Arbeitsmarkt zu verbleiben.

Diese Zahl zeigt, dass das Programm zwar Potenzial hat, aber keineswegs den erhofften umfassenden Erfolg erzielt.

Einzelfälle, die das Scheitern des Programms zeigen

Ein typisches Beispiel für die Probleme des Programms zeigt sich bei Katrin W. Nach 16 Jahren Arbeitslosigkeit fand sie durch das Gesetz eine neue Anstellung als Nageldesignerin.

Doch die positiven Aussichten währten nicht lange. Ihr Arbeitgeber zahlte trotz der finanziellen Unterstützung des Jobcenters ihr Gehalt nicht regelmäßig, was dazu führte, dass Katrin ihre Anstellung einklagen musste.

Nachdem sie den Arbeitgeber gewechselt hatte, folgte am Ende der 100-prozentigen Förderung die fristlose Kündigung. Diese Vorfälle legen den Verdacht nahe, dass einige Unternehmen das Programm lediglich als kurzfristige finanzielle Unterstützung ausnutzen, ohne echtes Interesse an einer langfristigen Bindung der Mitarbeiter zu haben.

Missbrauch durch Unternehmen: Fördergelder als kurzfristige Gewinnquelle?

Unternehmen nutzen die Förderung, ohne ein ernsthaftes Interesse daran zu haben, die geförderten Mitarbeiter langfristig zu halten. Diese Praktik führt dazu, dass Arbeitnehmer nach dem Ende der Förderung häufig entlassen werden und sich erneut in einer prekären Lage wiederfinden.

Langzeitarbeitslose werden so eher als kostengünstige Arbeitskraft für den Förderzeitraum angesehen, anstatt dass echte Anstrengungen unternommen werden, um ihnen eine nachhaltige Perspektive zu bieten.

Kontrollmechanismen und deren Versagen

Stefan Würzbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund sagt, dass die überwiegende Zahl der Unternehmen die Maßnahme nicht missbraucht.

Die bestehenden Fälle sind ein Zeichen dafür, dass engmaschige Überprüfungen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Fördergelder auch wirklich im Sinne der Langzeitarbeitslosen verwendet werden.

Die Rolle der Betreuung: Erfolgsfaktor oder Feigenblatt?

Coaches sollen den Betroffenen helfen, im Arbeitsalltag Fuß zu fassen und die Herausforderungen am Arbeitsplatz zu bewältigen. Bea H. ist ein Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ansatzes. Nach langer Krankheit und fünf Jahren Arbeitslosigkeit erhielt sie über das Gesetz eine Anstellung bei einem Bauunternehmen.

Dank der Unterstützung durch ihre Coachin Jolanda Dedio gelang ihr die berufliche Integration, und sie erhielt nach der Förderzeit einen festen Arbeitsvertrag.

Grenzen der Betreuung: Warum sie oft nicht ausreicht

Die engmaschige Betreuung wird häufig als entscheidender Erfolgsfaktor dargestellt, doch reicht diese Begleitung oft nicht aus, um systematische Schwächen im Programm zu kompensieren.

Selbst eine gute Betreuung kann kaum verhindern, dass Unternehmen die finanziellen Anreize des Gesetzes ausnutzen, ohne ein echtes Interesse an einer langfristigen Anstellung zu haben. Es bleibt die Frage, ob die Mittel des Programms effizient eingesetzt werden oder ob sie vielmehr dazu dienen, kurzfristige Arbeitsplätze zu schaffen, die keine echte Perspektive bieten.

Fehlende Nachhaltigkeit: Warum das Programm scheitern könnte

Derzeit sind bundesweit über 36.000 Menschen durch das Teilhabechancengesetz beschäftigt. Das zeigt die Reichweite des Programms, jedoch nicht, ob diese Unterstützung langfristig Bestand hat.

Die Erfahrungen von Katrin W. und vielen anderen zeigen, dass das Gesetz oft nur kurzfristige Erfolge erzielt, ohne dass echte Arbeitsplatzsicherheit geschaffen wird. Das bedeutet für viele Betroffene, dass sie nach der Förderung wieder in die Arbeitslosigkeit zurückfallen. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt kann so nicht erreicht werden.

Notwendigkeit von strengen Kontrollen und Sanktionen

Corinna Geßinger vom Jobcenter Gelnhausen betont die Wichtigkeit des Programms und hofft auf eine Fortführung, doch gerade die drohenden Budgetkürzungen stellen ein großes Risiko dar. Das Programm kann nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn die geförderten Arbeitsplätze langfristig gesichert sind und die Arbeitgeber eine echte soziale Verantwortung übernehmen. Es braucht strengere Kontrollen, um sicherzustellen, dass die geschaffenen Stellen nicht nur kurzfristig angelegt sind, sondern echte Chancen bieten.

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Five dead in Israeli bombardment Southern Gaza

SANA - Syrian Arab News Agency - 16. November 2024 - 11:31

Occupied Jerusalem, SANA- Five Palestinians were martyred and others injured Saturday morning in Israeli warplanes shelling of Rafah city, southern Gaza Strip.

“three young men were killed, and others were injured in the bombardment by an occupation drone against a group of Palestinians in the al-Geneina area, east of Rafah,” WAFA Agency reported adding that the occupation warplanes targeted the Khirbat al-Adas area in the north, killing two Palestinians.

The occupation has continued its aggression on Gaza Strip, by land, sea and air, since October 7, 2023, which resulted in the martyrdom of 43,764 Palestinians, the majority of them are women and children, and the injury of 103,490 others.

Fedaa al-Rahai

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Lebanese Resistance strikes Ramim barracks with missile barrage

SANA - Syrian Arab News Agency - 16. November 2024 - 11:04

Beirut, SANA-Lebanese National Resistance launched a missile attack on the 769th General Division of the Israeli Occupation Army Infantry Brigade, Ramim base, northern Lebanon.

“In support of the resistance in Palestine and Lebanon, our fighters targeted the headquarters of the infantry battalion of the 769th Eastern Brigade in the Ramim barracks at 11:15 pm yesterday with a rocket salvo, and they also targeted it with a rocket salvo at 12:15 pm on Friday-Saturday night.” The resistance said in two statements on Saturday morning.

Yesterday, the Lebanese National Resistance announced that it had carried out 31 operations targeting and confronting the Israeli enemy’s attempts to advance on the Lebanese-Palestinian border, as well as its drones and warplanes.

Fedaa al-Rahai

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Kriegsversehrter Gefangener in Einzelzelle verlegt

Der kurdische Gefangene Şaban Kaygusuz ist in der Vollzugsanstalt Typ T Nr. 2 in Kayseri-Bünyan in eine Einzelzelle verlegt worden. Das teilte der ehemalige Guerillakämpfer, der nur noch ein Bein und eine Hand hat, Familienmitgliedern bei einem Besuch mit. Nach Angaben seiner Angehörigen berichtete Kaygusuz: „Vor Kurzem sind zwei Abteilungen im Gefängnis zusammengelegt worden. In der alten Abteilung war die Treppe nicht sehr steil und ich konnte kriechend hinauf und hinunter kommen. Die Treppen in der neuen Abteilung sind jedoch so steil, dass ich sie alleine nicht bewältigen kann. Ich will meine Freunde nicht ständig um Hilfe bitten müssen und bin mehrfach gestürzt, wenn ich abends herunterzukommen versuchte. Darüber habe ich auch mit dem Vollzugspersonal gesprochen.“

Kaygusuz hat eine Verlegung nach Dîlok (tr. Antep) beantragt, weil dort seine Familie wohnt. Der Antrag sei ohne Begründung abgelehnt worden, stattdessen sei er in eine Einzelzelle gebracht worden. Seine Mutter Zeynep Kaygusuz sagte: „Wenn meinem Sohn etwas zustößt, sind die Gefängnisleitung und das Justizministerium dafür verantwortlich. Er muss nach Dîlok verlegt werden, das Gefängnis hier hat geeignetere Bedingungen.“

Şaban Kaygusuz ist im August 2018 bei einer Militäroperation der türkischen Armee in Sêrt (Siirt) schwer verletzt gefangen genommen worden, zwei seiner Mitkämpfer starben. Aufgrund seiner Kriegsverletzung hat er einen anerkannten Grad der Behinderung von neunzig Prozent.

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/ehemaliger-guerillakampfer-wir-sind-in-lebensgefahr-30511

 

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„Die PKK ist ein Novum in der kurdischen Geschichte“

Roza Serhed und Rahşan Baran, Kämpferinnen der Verbände freier Frauen (YJA Star), haben sich gegenüber ANF zur Gründung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) am 27. November 1978 im Dorf Fis in der Provinz Amed (tr. Diyarbakir) geäußert.

 


Die Guerillakämpferin Roza Serhed sagte, der 27. November sei ein bedeutender Tag für das kurdische Volk: „Es ist wichtig, sich an diesen Moment zu erinnern, an die Zeit, in der die Gründung der PKK beschlossen wurde. Das Datum muss mit goldenen Buchstaben in die Geschichtsbücher geschrieben werden. Man kann es nicht mit wenigen Sätzen beschreiben, aber für das kurdische Volk war es historischer Moment. Der 27. November steht für die Perspektive der PKK auf die Geschichte Kurdistans und die Frauengeschichte. Heute ist es auch ein bedeutender Tag für die Völker der Welt. Es war ein Novum in der kurdischen Geschichte. Rêber Apo [Abdullah Öcalan] zeigte dem kurdischen Volk seine Realität. Die PKK-Bewegung hat sowohl für unser Volk als auch für die Menschen weltweit etwas Neues hervorgebracht. Sie hat Entwicklungen für die Werte der Menschheit angestoßen und seit Jahrhunderten versteckte Wahrheiten aufgedeckt, über Frauen, die Völker, den Nahen und Mittleren Osten und die Welt. Rêber Apo hat einen unermesslichen Reichtum erschaffen. Die PKK wurde nach dem Mord an Haki Karer als eine Bewegung der Rache und der Kameradschaftlichkeit gegründet. Die ganze Welt weiß, dass die Partei eine Bewegung der Vergeltung für das kurdische Volk und seine Gefallenen ist. Früher war das kurdische Volk unbekannt, die Welt kannte nicht einmal seinen Namen. Heute wissen alle von diesem Volk und seinem Kampf. Ich gratuliere allen Menschen zu diesem Tag.“

 


Rahşan Baran erinnerte in ihrem Statement einleitend an die Guerillakämpfer:innen Asya Ali und Rojger Hêlîn, die am 23. Oktober eine Fedai-Aktion gegen einen Rüstungskonzern in Ankara durchgeführt haben: „Ich gedenke ihrer mit großem Respekt. Die PKK hat nicht nur für das kurdische Volk große Errungenschaften erkämpft. Sie hat auch erheblichen Einfluss auf die Frauen und Völker der Welt genommen. Diese Wirkung sollten nicht nur die Menschen weltweit sehen, auch wir selbst müssen sie erkennen. Das gilt insbesondere für die Bevölkerung Südkurdistans. Sie sollte begreifen, was die PKK erkämpft hat, und sich gegen die aktuell laufende Besatzungsoperation erheben. Der türkische Staat wird unserem Volk nichts geben. Die Ausweitung der Besatzung bedeutet Vernichtung und Massaker. Als Frauen, die in den Bergen Widerstand leisten, kämpfen wir gegen eine schmutzige Mentalität. Das sind wir unserem Volk schuldig.“

https://anfdeutsch.com/hintergrund/sozdar-avesta-die-zeit-der-guerilla-ist-nicht-vorbei-42389 https://anfdeutsch.com/hintergrund/den-mann-toten-41958 https://anfdeutsch.com/hintergrund/wie-sakine-cansiz-die-grundung-der-pkk-erlebte-35097

 

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WHO condemns Israeli attack on Lebanese Civil Defense Center in Baalbek

SANA - Syrian Arab News Agency - 16. November 2024 - 10:44

Geneva, SANA- Director-General of the World Health Organization (WHO) , Tedros Adhanom Ghebreyesus, condemned the Israeli attack on the Civil Defense Center in Lebanon, which led to the martyrdom of 13 paramedics, including the head of the center.

“We condemn the attack on the Lebanese Civil Defense Center in the village of Douris in the Baalbek region,” Ghebreyesus said in a post today on his X platform page, stressing the need to stop Israeli attacks on health facilities.

Death toll from the Israeli onslaught on Lebanon has surged to 3,445 dead and 14,599 wounded, while number of paramedic victims since the beginning of the Israeli aggression has reached 208 killed and 311 injured, The Emergency Operations Center of the Ministry of Public Health in Lebanon said.

The Israeli enemy and its warplanes continue to escalate their air attacks on Lebanese cities and towns since September 23.

Fedaa al-Rahai

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Bereicherung im Schwabenland: Abartige Gewaltexzesse in Asylunterkünften

Brutale Zustände in Asylunterkünften herrschen nicht nur in Problemunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen in Ballungsräumen, sondern überall in Deutschland – auch in der schwäbischen Provinz. Zum Beispiel in Reutlingen: Am 6. November befanden sich zwei Afghanen in einem Zimmer der dortigen Unterkunft, wo sie zusammen tranken und kifften. Irgendwann öffnete der eine, ein 29-Jähriger, ein Fenster und […]

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Sozialhilfe: Mietzahlung bei Schwerbehinderung auch ohne die Miete

Lesedauer 2 Minuten

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab einem schwerhinderten Sozialhilfe-Bezieher Recht, dass ihm die Unterkunftskosten zu zahlen seien, obwohl er keine Miete gezahlt hatte.

Die Kosten der Unterkunft sind zu zahlen

Die Behörde war zuvor in Berufung gegangen, nachdem das Sozialgericht sie dazu verurteilt hatte, bei der “einen monatlichen Bedarf für Kosten der Unterkunft in Höhe von 205,07 € (…) anzuerkennen und dem Kläger entsprechend höhere Sozialhilfe nachzuzahlen.” (Az: L 9 SO 519/21)

Wie ist der Tatbestand?

Der Kläger hat eine Trisomie 21 sowie einen Pflegegrad von 4 und einen Grad der Behinderung von 100. Er lebt in einem Einfamilienhaus mit seinen Eltern in 2,5 Zimmern.

Der Betroffene beantragte bei der Beklagten Grundsicherung nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Er ist seit seiner Geburt voll erwerbsgemindert und verfügt weder über Einkommen noch Vermögen.

Die Behörde (der Beklagte) bewilligte Grundsicherung von März bis Dezember 2020 monatlich 614,29 Euro (Regelsatz 432 Euro, Mehrbedarf 73,44 Euro, Unterkunftskosten 108,85 Euro).

Streitpunkt sind die Unterkunftskosten

Die Unterkunft berechnete die Behörde nach den angemessenen Kosten für einen Zweipersonenhaushalt (506,35 Euro) und einem Dreipersonenhaushalt (615,20 Euro). Dagegen legte der Betroffene Widerspruch ein und verlangte, Unterkunftskosten in Höhe des Mietvertrags zu bekommen.

Mietvertrag ohne Mietzahlung

Der Mietvertrag ist zwar formal mit den Eltern geschlossen, aber der Betroffene zahlte die Miete nicht. Die zuständige Städteregion wies den Widerspruch zurück: “Der Kläger sei nicht zu Mietzahlungen verpflichtet, da der Mietvertrag nie vollzogen worden und lediglich abgeschlossen worden sei, um Sozialhilfe zu erlangen. Die Unterkunftskosten seien daher auf der Grundlage des § 42a Abs. 3 SGB XII zu bewilligen, daraus folge ein Anspruch iHv monatlich 108,85 Euro.”

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Klage wegen Übernahme der Mietkosten

Der Betroffene zog jetzt vor das Sozialgericht und machte einen Anspruch auf Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten entsprechend dem Mietvertrag. Das Sozialgericht wies ihn darauf hin, dass er nur ein Drittel der angemessenen Kosten für einen Dreipersonenhaushalt monatlich 615,20 Euro (205,07 Euro) beanspruchen könnte.

Der Beklagte wurde verurteilt 205.07 Euro statt 108,85 Euro Mietkosten nachzuzahlen. Die Behörde sei wegen des Mietvertrages zur Tragung von Unterkunfts- und Heizkosten verpflichtet.

Das Berufungsverfahren bestätigt das Urteil

Der Beklagte legte Berufung ein, mit der Begründung, der Kläger habe die Vergangenheit nicht gezahlt, und die Mietforderung sei nicht ernst zu nehmen.

Das Landesgericht bestätigte jedoch das Urteil des Sozialgerichtes. Ein pauschalierter Anspruch schließe höhere Unterkunftskosten nicht aus, wenn wirksame vertragliche Vereinbarungen nachweisbar seien. Der Kläger hätte Miete zahlen wollen, verfügte dann aber nicht über die Mittel. Es handle sich nicht um ein Scheingeschäft.

Beteiligung an Unterhaltskosten ist üblich

Das Gericht schrieb: “Es ist auch bei (…) nichtbehinderten Kindern durchaus üblich, eine Beteiligung an den Unterkunftskosten zu fordern (…). Es ist kein Grund ersichtlich, Eltern von behinderten Kindern diese Möglichkeit nicht zu geben.”

Ein Mietvertrag reicht aus

Es sei ausreichend, “dass die leistungsberechtigte Person mit dem Vermieter der Wohnung oder einem anderen Mieter einen gesonderten Mietvertrag (…) abgeschlossen hat (BT-Drs. 18/9984, S. 94). Das ist hier der Fall.”

Auch Eltern können Vermieter sein

Dass die Vermieter die Eltern sind, stünde den Unterkunftskosten nicht entgegen: “Nur diese Möglichkeit wirkt einer (…) Diskriminierung (…) entgegen. Wäre der Kläger nicht aufgrund seiner Behinderung erwerbsgemindert, könnte er bei Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beanspruchen.”

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Sozialhilfe: Anspruch auf zusätzliche Schuhe durch das Sozialamt

Lesedauer 4 Minuten

Für Sicherheitsschuhe eines Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen muss die Sozialhilfe aufkommen, und nicht die Rentenversicherung. Das gilt auch, wenn der Betroffene eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht. So urteilte das Sozialgericht Karlsruhe. (S 5 SO 3426/18)

Rente und Sozialhilfe

Der Versicherte bezieht seit 2009 eine Rente wegen Erwerbsminderung. Zwischen März 2014 und Februar 2019 bezog er zudem Leistungen der Eingleiderungshilfe durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe.

Arbeitsschuhe auf ärztliche Verordnung

Sein behandelnder Arzt verordnete ihm für seine Beschäftigung in einer Reha-Werkstatt orthopädische Arbeitsschuhe. Diese sollten den Erwerbstätigen entlasten, denn er leidet an einer beideseitigen Tarsusarthrose.

Die Schuhe kosteten laut Voranschlag insgesamt 1.861,05 Euro. Die Werkstatt beantragte beim Träger der Sozialhilfe die Kostenübernahme. Der Arbeitgeber begründete dies mit einer Tätigkeit im Getränkehandel, denn dort benötigte der Beschäftigte Sicherheitsschuhe, und dies müssten orthopädisch sein.

Von der Sozialhilfe zur Rentenkasse

Der Sozialhilfeträger hätte schon einmal zwei Jahre zuvor Sicherheitsschuhe für den Betroffenen bewilligt, dieser brauche jetzt neue, und ansonsten sei sein Arbeitsplatz gefährdet. Der Sozialhilfeträger leitete den Antrag an die Rentenversicherung weiter und räumte ein, dass hier nicht die Sozialhilfe zuständig sei.

“Rentenkasse zahlt nicht nach Eingliederung“

Die Rentenversicherung bewilligte die Zahlung der Sicherheitsschuhe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dann forderte sie vom Sozialhilfeträger Erstattung in Höhe von 1.771,05 Euro.

Sie begründete die Forderung damit, dass nach der Eingliederung in den Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen der Rententräger nicht verantwortlich sei.

“Für den Arbeitsbereich ist die Sozialhilfe verantwortlich“

Zuständig sei vielmehr der Träger, der die Kosten für den Arbeitsbereich selbst trage, und das sei die Sozialhilfe. Da dieser verpflichtet sei, die kompletten Leistungen zu übernehmen, müsse er auch die Arbeitsschuhe bezahlen.

Argumente drehen sich im Kreis

Der Sozialhilfeträger lehnte eine Erstattung ab und verwies erneut darauf, nicht zuständig zu sein.

Denn da der Beschäftigte eine volle Rente wegen Erwerbsminderung beziehe, müsse die Rentenkasse zahlen. Die Argumente drehten sich also im Kreis, und die Rentenversicherung klagte gegen den Träger der Soziallhilfe, um die 1.771,05 Euro zu erhalten.

“Anspruch gegenüber der Rentenversicherung“?

Der Sozialhilfeträger beantragte, die Klage abzuweisen und begründete dies damit, dass Sozialhilfe eine nachrangige Leistung sei, die nur dann in Frage käme, wenn kein anderer Träger zur Leistung verpflichtet sei.

Doch hier habe ein Anspruch gegenüber der Rentenversicherung bestanden. Denn die orthopädischen Schuhe dienten ausschließlich der beruflichen Rehabilitation (und nicht der medizinischen).

Es handle sich also um Leistungen zur Teilhabe an der Arbeit, und für diese sei die Rentenkasse zuständig, oder auch die Agentur für Arbeit – nicht aber die Sozialhilfe. Als Empfänger einer Erwerbsminderungsrente habe die Rentenversicherung (laut Paragraf 16 SGB VI sowie Paragraf 49 SGB IX) die Schuhe bezahlen müssen.

Rentenkasse muss nicht zahlen

Das Sozialgericht Karlsruhe teilte den Standpunkt der Rentenversicherung und verpflichte den Sozialhilfeträger, die 1.771,05 Euro zu erstatten. In der Begründung ging es darum, ob es sich bei der Leistung für den Beschäftigten um Teilhabe am Arbeitsmarkt handelte oder nicht.

Wer zuständig ist, muss zahlen

Das Gericht verwies auf den Paragrafen 14, Abs 1 des Sozialgesetzbuches IX. Demnach muss der zuständige Rehabilitationsträger die Leistung eines nicht zuständigen Trägers erstatten, wenn dieser die Zahlung übernommen hat.

Erst zahlen und später erstatten lassen

Dass ein anderer Träger erst einmal zahlt, soll eine rasche Entscheidung ermöglichen. Zum Beispiel bestand bei den Sicherheitsschuhe ein klarer Anspruch des Beschäftigten, und es ist dem Betroffenen nicht zuzumuten, so lange zu warten, bis die möglichen Träger ihre Zuständigkeit geklärt haben.

Das Sozialgericht machte aber zugleich klar, dass diese Regelung nicht dazu dient, dass ein Träger Lasten auf einen anderen verschiebt. Deswegen hat die Behörde, die zahlt, einen speziellen Anspruch auf Erstattung.

Das Gericht hatte beim Träger der Sozialhilfe einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Schuhe gestellt. Die Behörde hatte den Antrag dann an die Rentenversicherung weitergeleitet.

Die Rentenversicherung musste jetzt rasch über den Antrag entscheiden und konnte ihn nicht wieder zurückschicken. Trotzdem hatte der Beschäftigte einen Anspruch gegenüber dem Träger der Sozialhilfe und nicht gegenüber der Rentenkasse.

“Der Anspruch ist gerechtfertigt”

Das Gericht ist überzeugt, dass der Beschäftigte diese Schuhe braucht. Zu seiner Tätigkeit im Lager eines Getränkehandels gehöre der Umgang mit Paletten, und die Schuhe schützten vor Glasscherben. Mit seiner Arthrose sei auch gerechtfertigt, dass es sich um orthopädische Schuhe handle. Hier liege eine Behinderung vor, und die Schuhe seien wegen der Behinderung erforderlich, was auch der Träger der Sozialhilfe nicht bezweifle.

Warum ist die Sozialhilfe verantwortlich

Das Gericht sah die Sozialhilfe in der Pflicht, nicht die Rentenversicherung. Denn die Sicherheitsschuhe seien keine Leistung zur Tailhabe am Arbeitsleben, für die die Rentenkasse die Verantwortung trage.

Solche Leistungen müsse die Rentenversicherung aber nur übernehmen, “um die Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (§ 33 Abs. 1 SGB IX a.F.).”

Rentenversicherungen würden Maßnahmen zur Teilhabe nur in der Berufsausbildung der Werkstätten für behinderte Menschen finanzieren, nicht aber im Arbeitsbereich selbst.

Werkstätte für behinderte Menschen sind nicht der allgemeine Arbeitsmarkt

Erwerbsfähigkeit bezöge sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, und nicht auf den geschützten Arbeitsmarkt einer Werkstatt für behinderte Menschen. Bei dem Beschäftigten sei es nicht um Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gegangen, denn seit 2009 sei er als Rentner voll erwerbsgemindert. Seitdem sei er auch in der Werkstatt tätig. Es sei nicht zu erwarten, dass er wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden könnte.

Erwerbsminderung hat nichts mit Arthrose zu tun

Um eine Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sei es offensichtlich nicht gegangen. Dies zeige sich auch daran, dass die Erwerbsminderung psychisch begründet war, und mit der Arthrose und den folgenden orthopädischen Hilfsmitteln nichts zu tun hatte.

Als Leistung kam deshalb nur die Sozialhilfe in Frage, und deren Träger muss die Zahlung erstatten.

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Russian air defenses destroy 34 Ukrainian drones

SANA - Syrian Arab News Agency - 16. November 2024 - 10:19

Moscow, SANA- Russian air defenses destroyed 34 Ukrainian drones over several Russian regions last night.

“This morning the air defense systems on duty destroyed 20 unmanned areal vehicles in Kursk region and 11 unmanned aerial vehicles in neighboring Bryansk, and one drone was shot down over the territories of the Republic of Crimea and Belgorod and Kaluga regions.”The Russian Defense Ministry said in a statement on Saturday.

Yesterday evening, the Russian Defense Ministry announced the interception and destruction of 15 Ukrainian drones over Kursk and four others over Bryansk.

Fedaa al-Rahai

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Trump als Kipppunkt gegen den Globalismus?

Transition News - 16. November 2024 - 10:05

Auch in Italien, Frankreich, den Niederlanden, Schweden, Deutschland und Österreich gab es in den letzten Jahren wiederholt Wahlerfolge von Rechtspopulisten, die sich gegen Aspekte der globalistischen Agenda stellten. Sie wurden teilweise wieder aus der Regierung gekickt wie Matteo Salvini oder H.C. Strache, teilweise domestiziert wie Giorgia Meloni und teilweise von der Macht ferngehalten wie Herbert Kickl oder die AfD.

Trump und die USA sind andere Kaliber. Das Gewicht der USA ist groß genug, dass eine dortige Regierung dem Druck internationaler Netzwerke und anderer Staaten weniger hilflos ausgeliefert ist. Und Trump und seine Mitstreiter haben bereits die Erfahrung einer Amtszeit, in der sie durch die Machteliten weitgehend behindert wurden. Sie könnten daraus gelernt haben.

Mit Trump könnte die Quantität des rechtspopulistischen Widerstandes in Qualität umschlagen. Die nächsten Jahre können tatächlich zu einem Paradigmenwechsel in der westlichen Politik führen. Allerdings ist das von mehreren Faktoren abhängig und weder sicher noch einfach.

Logisches Wahlergebnis

Nur Abonnenten des betreuten Denkens, die immer noch den Mainstream-Medien trauen, konnten vom Wahlergebnis in den USA überrascht sein. Der US-Wahlkampf war wie stets flach, teilweise skurril und manchmal vulgär. Aber Trump und sein engstes Team strotzten vor Entschlossenheit und Siegeswillen, sie waren getragen von Massenveranstaltungen und Zustimmung aus der Bevölkerung. Trumps mutiger Auftritt nach dem Schussattentat, mit blutendem Ohr und erhobener Faust vor der US-Fahne war im Moment ikonisch.

Trump verfügte mit 400 Millionen Dollar für den Wahlkampf über deutlich geringere Mittel als Kamala Harris, die die Unterstützung der Mehrheit des Großkapitals, aber kaum begeisterte Mobilisierung aufweisen konnte, mit einer Milliarde. Dennoch wurde die Auseinandersetzung nicht durch Show entschieden, sondern inhaltlich. Ähnlich wie in Europa stand eine klare Mehrheit der Bevölkerung in mehreren Fragen gegen die Politik der Globalisten, dort exekutiert durch die Biden-Harris-Administration.

In dem vergangenen vier Jahren sind 12 Millionen Menschen in die USA eingewandert, große Teile davon illegal – mit den entsprechenden sozialen und sicherheitspolitischen Folgen. Kamala Harris war dafür direkt verantwortlich. Die herrschende Klimareligion hat auch in den USA die Energiepreise und generell die Inflation in die Höhe getrieben. Und Biden/Harris haben die woke Agenda, besonders in den Fragen von (Trans-)Gender und «Race», immer weiter eskaliert und die Staatsapparate mit ihren Ideologen durchsetzt. (1)

Von all dem hatten große Teile der US-Amerikaner genug. Dazu kam noch der Ukraine-Krieg, der von Biden/Harris forciert worden war. Er bedeutete nicht nur die Gefahr eines Nuklearkrieges, sondern auch den Abfluss von 100 Milliarden Dollar, die der maroden US-Infrastruktur fehlen. Und bei allen vier Kernfragen (Migration, Inflation, Wokeness, Krieg) hatte die Trump-Kampagne Gegenpositionen formuliert.

Trump war überdies glaubwürdig, weil unter seiner «America-first»-Politik die US-Wirtschaft gut gelaufen war und er als einiziger US-Präsident seit langem keinen neuen Krieg begonnen hatte. Dass er die Unterstützung der meisten Wähler haben würde, war erwartbar.

Die Frage war eher, ob beziehungsweise in welchem Ausmaß Wahlbetrug stattfinden würde, ob der tiefe Staat der Globalisten einen Trump-Sieg noch abbiegen würde. Immerhin lagen sämtliche Präsidentschaftskandidaten der Demokratischen Partei stets bei etwa gleich vielen Stimmen absolut, Barak Obama 2008 bei 66 Millionen, Obama 2012 bei 69, Hillary Clinton 2016 bei 66, Harris 2024 bei 67. Nur der gute alte Joe Biden erzielte 2020 stolze 81 Millionen - 11 bis 15 Millionen Stimmen wurden bei dieser umstrittenen Wahl also irgendwie aufgetrieben.

Diesmal war entweder der Vorsprung von Trump dermaßen groß, dass mit Wahlbetrug nichts mehr zu machen war, oder die Aufmerksamkeit für diese Angelegenheit war zu stark. Dabei könnte auch eine Rolle gespielt haben, dass Trump diesmal, anders als 2020, von einer relevanten Minderheit des Großkapitals unterstützt wurde, die möglicherweise auch gewissen Einfluss auf Apparate des Staates hat. (2)

Wahrscheinliche Änderungen

Die riesige Mehrheit der US-Arbeiterklasse hat Trump gewählt – und auch ein stark angewachsener Teil der US-Bürger mit Latino-Abstammung, die die hohen Erwerbsquoten aus der ersten Amtszeit noch in Erinnerung haben und die mit der unkontrollierten Massenzuwanderung der letzten Jahre oft keineswegs glücklich waren. Sie alle erwarten von Trump, dass er seine Versprechen einlöst – und er wird auch liefern, zumindest in einigen Bereichen.

Der erste davon ist die Migrationsfrage. Die Ansagen sind hier mehr als klar. Ob wirklich, wie teilweise im Gespräch, 11 Millionen Menschen remigriert werden, kann bezweifelt werden. Aber eine relevante Anzahl wird sicherlich außer Landes geschafft werden, allen voran kriminell gewordene Einwanderer. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die berühmte Mauer zu Mexiko weitergebaut wird.

Trump ist auch bereits dabei, das entsprechende Führungspersonal für diesen Kurs zusammenzustellen. Tom Homan, früher und zukünftig zuständig für Grenzsicherung und Abschiebungen, und Kristi Noem, Gouverneurin von South Dakota und designierte Ministerin für Heimatschutz und Einwanderung, gelten als Hardliner in der Frage. Sollten die USA eine großangelegte Politik der Remigration umsetzen, würde es auch für das EU-Establishment immer schwerer, die Massenzuwanderung als «alternativlos» hinzustellen.

In den Bereichen Klima und Energie ist ebenfalls ein Kurswechsel zu erwarten. Trump und sein Umfeld lehnen die Klimaideologie (3) von WEF, UNO, EU und US-Demokraten ab. Gut möglich, dass die USA unter Trump erneut aus dem Pariser Klimaabkommen aussteigen. Dieser Schritt wäre mehr Gesteinsbrocken als Sand im Getriebe der globalistischen Klima-Agenda.

Der dritte Bereich, in dem die Trump-Regierung sicherlich liefern wird, ist die Abkehr vom woken liberalen Kulturkrieg bei Gender und Race. Die Demokraten hatten die Bevölkerung in den letzten Jahren mit dieser Ideologie schikaniert und dabei insbesondere «Black Lives Matter», eine von Großkapital und Staat geförderte «Bewegung», als Rammbock benutzt. (4) Damit wird nun Schluss sein. Eine Gegenoffensive ist zu erwarten. Insbesondere einflussreiche Personen wie Elon Musk und J.D. Vance dürften dabei aus tiefer Überzeugung handeln.

Schwierige Felder

Weniger klar wird die Entwicklung im Gesundheitsbereich sein. Zwar ist die erwähnte Kristi Noem eine bekannte Gegnerin der Corona-Repressalien; sie hatte in South Dakota die Durchführung sowohl von Lockdowns als auch einer Maskenpflicht erfolgreich verweigert. Ron de Santis, der einflussreiche republikanische Gouverneur von Florida, hatte von den mRNA-Injektionen abgeraten und Firmen und Institutionen untersagt, von Beschäftigten diese «Impfung» zu verlangen.

Außerdem hatte der bekannte Impfkritiker Robert F. Kennedy vor einigen Monaten berichtet, dass Trump selbst zuletzt gegenüber dem Corona-Narrativ des Mainstreams skeptisch geworden sei. Allerdings hatte Trump anfänglich ja die Politik der WHO mehr oder weniger mitgetragen und auch den berüchtigten, mit Big Pharma verquickten Gesundheitsberater Anthony Fauci im Amt belassen. Dass Trump es tatsächlich gewagt hat, Kennedy als Gesundheitsminister anzukündigen, ist ein bedeutender und mutiger Schritt.

Angeblich übten die großen Pharmakonzerne bereits massiven Druck auf republikanische Senatoren aus, dass es bei Kennedy für ihre Wahlkämpfe keine Spenden mehr geben würde. Zwar geht der Großteil der sehr bedeutenden politischen Spenden von Big Pharma ohnehin an Politiker der Demokraten, aber auch für Republikaner wäre der Wegfall bedrohlich.

Natürlich könnten Trump und die MAGA-Bewegung die Senatoren anprangern, die sich in dieser Frage dem Druck beugen. Das dürfte eine erste massive Kraftprobe werden und es wird sich zeigen, ob Trump Wort hält und ob Kennedy den Mut und die Kraft hat, seine Positionen bezüglich Impfungen, Medikamentenmissbrauch, Ernährung und der Big Pharma insgesamt konsequent durchzuziehen.

Offen ist, wie es in der Ukraine und der Konfrontation mit Russland weitergehen wird. Trump hat wiederholt eine rasche Beendigung des Krieges versprochen, die wohl mit Zugeständnissen an Russland einhergehen müsste. Sowohl der designierte Sicherheitsberater Michael Waltz als auch der designierte Außenminister Marco Rubio sind für ein Umdenken in der Ukrainepolitik und eine baldige Verhandlungslösung eingetreten. Vance nahm mehrmals gegen die Militärhilfe für das Regime in Kiew Stellung und Musk teilte kürzlich auf X eine Einschätzung des Analysten Jeffrey Sachs, der ganz offen sagt, dass die USA und die NATO den russischen Einmarsch provoziert hätten.

Allerdings war der designierte Verteidigungsminister Pete Hegseth bislang ein Unterstützer der Waffenlieferungen an die Ukraine. Überhaupt könnte sich das Pentagon, das in den letzten Jahren wohl eine völlige Eskalation des Krieges durch die Biden-Administration verhindert hat, nun gegen eine «Kapitulation» gegenüber Russland stellen. Und insgesamt könnte der mächtige militärisch-industrielle Komplex der USA einen Frieden mit Russland zu verhindern versuchen.

Dazu kommt, dass Russland angesichts der bisherigen Opfer und des aktuellen Kriegsverlaufes einen Deal nicht mehr so billig geben wird wie im Frühjahr 2022. Es wird mindestens den Verzicht auf die Krim, auf die vier weitgehend eroberten Regionen und auf einen NATO-Beitritt verlangen. Deshalb wird für Trump, Vance, Rubio und Musk eine Lösung dieses Konfliktes nicht einfach.

Die weitere Entwicklung im Nahen Osten wird auch wesentlich davon abhängen, ob ein Ausgleich mit Russland gelingt. Rubio, Hegseth und Trump selbst sind klarere Unterstützer Israels, als es die Biden-Regierung war. Trump wird sicherlich versuchen, den Abraham-Accord, also die Annäherung zwischen Israel und der Vereinigten Arabisch Emiraten, auf Saudi-Arabien und andere Länder auszudehnen. Die Hamas mit Katar und dem Iran im Hintergrund versuchte genau das zu verhindern. Ein US-Deal mit Russland bezüglich der Ukraine könnte dazu beitragen, dass Russland und China den Iran stärker an die Leine nehmen.

Knackpunkt Tiefer Staat

Entscheidend für einen Erfolg des Trumpismus wird sein, ob es gelingt, den Tiefen Staat aufzubrechen. Dabei geht es um all die Netzwerke aus Konzernen, Wall Street, globalistischen Politikern, staatlichen Behörden, Silicon Valley, Medien, Geheimdiensten, transnationalen Institutionen, Oligarchen-Stiftungen und ihren «NGOs». (5)

Der Mainstream denunziert Trumps angekündigte Angriffe auf diese Netzwerke beziehungsweise die Auswechslung von Personal als «undemokratisch». Das ist ebenso heuchlerisch wie durchsichtig. Das Establishment hat diese Strukturen jahrzehntelang mit seinen woken globalistischen Handlangern besetzt und will das erhalten. Wenn die neue US-Regierung die Behörden von diesen Leuten befreit, handelt es sich vielmehr um ein Element der Demokratisierung – nämlich eine zumindest partielle Ausrichtung der staatlichen Strukturen am Mehrheitswillen der Bevölkerung.

Die Frage wird sein, ob Trump, Vance und ihre Unterstützer den Mut und die Kraft haben werden, um diesen Kampf konsequent durchzuziehen. Erste Ankündigungen sind vielversprechend. Musk soll eine Struktur leiten, um die Behörden effizienter zu machen. Insbesondere sollen sie wohl von den woken Politkommissaren in den Ministerien erlöst werden.

Aufgeblähte Apparate, mit Millionen Beschäftigten, könnten zurechtgestutzt, unproduktive ideologisierte Stellen gestrichen werden. Auch die Verlagerung von Behörden weg von dem globalistisch-woken Wasserkopf Washington D.C. scheint diskutiert zu werden. Und angekündigt wurde auch bereits, dass große Teile der politisch-ideologischen Förderungen für irgendwelche NGOs eingestampft werden.

Trump & Co. könnten auch aus der Amtszeit 2016-20 gelernt haben, als diverse Vorhaben von Behörden und auch von traditionellen Republikanern aus dem Washingtoner Politikbetrieb unterlaufen und torpediert wurden. Dementsprechend scheint Trump diesmal auf anderes Personal zu setzen, nämlich auf politisch gefestigte «Outsider», die nicht mit der Blase in der Hauptstadt verwoben sind. Bereits im Wahlkampf traten mit Vance, Musk, Kennedy und Tulsi Gabbard, die nun Geheimdienst-Chefin werden soll, solche Personen in den Vordergrund.

Das gilt auch für die von den Liberalen gehasste Kristi Neom oder den erfahrenen Soldaten und Harvard-Absolventen Pete Hegseth, der aber nicht aus dem Pentagon kommt und dessen Designierung als Verteidigungsminister deshalb das Establishment schockiert. Und das ist definitiv auch für den Rechtsanwalt und designierten Justizminister Matt Gaetz zutreffend, der als MAGA-Hardliner gilt. Der aus der Arbeiterklasse von Ohio stammende Vance selbst äußerte sich bereits bei seiner Nominierung im Juli kritisch über die Wallstreet und den Rentenkapitalismus, den er in Gegensatz zur realen produzierenden Wirtschaft setzte.

Die globalistischen Eliten und der Tiefe Staat werden sich mit Zähnen und Klauen gegen die Herausforderung durch den Trumpismus wehren. Sie werden es mit Drohungen, Einschüchterungen, Bestechungsversuchen versuchen. Sie werden über Big Pharma, Big Tech und andere Konzerne ökonomischen Druck aufbauen und die weitgehend von ihren Leuten durchsetzte Justiz in ihrem Sinne nutzen. Woke Seilschaften im Beamtenapparat in Washington werden versuchen, die Regierungspolitik zu verweigern und zu sabotieren. Vielleicht werden sie auch auf Gewalt setzen, etwa auf die Mobilisierung der Black-Lives-Matter-Plünderer oder auf neuerliche Anschläge gegen Trump oder Vance.

Perspektiven

Das globalistische Establishment ist mächtig und keineswegs besiegt. Der Großteil der Auseinandersetzung steht noch bevor. Dennoch sind die Chancen für die MAGA-Bewegung deutlich größer als vor acht Jahren. Man hat gelernt, man ist erfahren und vorbereitet, man hat einen Plan. Der Wahlsieg ist überwältigend, man kontrolliert beide Kammern des Kongresses, die Mehrheit der Obersten Richter ist konservativ. Außerdem steht diesmal, anders als 2016, eine Minderheit des Großkapitals auf Trumps Seite, eben Musk oder Peter Thiel oder Miriam Adelson.

Das ist Fluch und Segen zugleich. Thiel etwa ist selbst in zweifelhaften Netzwerken wie den Bilderbergern aktiv. Die designierte UN-Botschafterin Elise Stefanik kommt aus dem Milieu der Neocon (6), einem Netzwerk antirussischer Falken, das damit zwar keine dominante Rolle hat wie in der Biden-Regierung, aber doch wieder einen Fuß in der Tür der neuen Regierung hat. Musk ist über seine Firma Neuralink mit dem Transhumanismus verbunden. Gleichzeitig erhöht das Gewicht dieser Personen die Aussichten, dass der Trumpismus zumindest teilweise erfolgreich ist.

Bei der Einschätzung der weiteren Entwicklung sind weder Idealisierungen noch puristischer Snobismus angebracht, sondern Nüchternheit. Der Trumpismus stellt die Verfügungsmacht der Oligarchen über ihre Konzerne, die den Globalismus hervorgebrachtt haben, nicht in Frage. Er steht für eine andere kapitalistische Politik, nämlich für eine isolationistische oder protektionistische, die es in der Geschichte der USA immer wieder (etwa nach dem 1. Weltkrieg) gegeben hat. Er ist mit entsprechenden Kapitalgruppen verbunden. Trump hat 2020 bei der vermeintlichen «Pandemie» mitgespielt und es ist nicht auszuschließen, dass er das bei einer neuerlichen wieder tun würde.

Es gibt aber eben kaum politische Erscheinungen, die rein und perfekt sind. Auch wenn die MAGA-Bewegung, die sich zu großen Teilen auf die US-Arbeiterklasse stützt, nicht alle ihre Ziele durchbringt, kann es ihr gelingen, das zunehmend totalitäre politisch-ideologische Regime des Globalismus substanziell aufzubrechen. Auch wenn die Trump-Regierung in der Gesundheitspolitik halbherzig sein und bei einem Ausgleich mit Russland keinen schnellen Erfolg erzielen sollte, könnte bezüglich Migration, Wokeness und der Klimareligion ein Paradigmenwechsel stattfinden.

Dieser könnte auch internationale Auswirkungen haben, jedenfalls auf die EU. Trumps Freunde in der EU wie Viktor Orban werden Auftrieb bekommen, die bisherige EU-Politik in den genannten Fragen wird noch mehr unter Druck geraten. Musk, der ohne offiziellen Posten in der Trump-Regierung mehr Freiheiten haben wird, wird hier wohl den Ton vorgeben. Er hat ja schon vor einiger Zeit die deutsche Migrationspolitik scharf kritisiert, kürzlich Olaf Scholz und Robert Habeck als Narren bezeichnet und zuletzt bezüglich Italien gemeint, dass sich in der Migrationspolitik ungewählte Autokraten in der Justiz über den demokratischen Willen der Bevölkerung hinwegsetzen. Das könnte nur ein Vorgeschmack sein.

Eine erste Nagelprobe für die Entschlossenheit Trumps im Umgang mit dem Tiefen Staat wird nach seiner Angelobung stattfinden: Wird er es wagen, seine wegen des Sturms aufs Kapitol im Januar 2021 verurteilten Anhänger, die er als «Geiseln» des politischen Gegners bezeichnet hatte, tatsächlich zu begnadigen. Ein Knackpunkt in der Auseinandersetzung mit dem Tiefen Staat wird aber auch die ökonomische Entwicklung sein. Läuft die Wirtschaft unter Trump auch diesmal wieder so gut (und weitere Industrieverlagerungen aus Deutschland sind wahrscheinlich), wird er Rückenwind aus der Bevölkerung haben und Kraft für den politischen Kampf.

Quellen und Anmerkungen:

(1) Erinnert sei dabei an Joe Bidens berüchtigtes «Gleichstellungsdekret», beschlossen im Februar 2023 und umgesetzt ab September 2023. Mit dieser präsidialen Durchführungsverordnung wurde der woke Kulturkrieg der globalistischen herrschenden Klasse auf eine neue Stufe gehoben. Offizielles Ziel dieser Anordnung am US-Parlament vorbei war es, dass alle politischen Maßnahmen und Praktiken des Staates und all seiner Organe mit den Grundsätzen der «Vielfalt, Gleichstellung und Integration» in Einklang gebracht werden. Das britische Magazin spiked schreibt in dem Artikel «Joe Biden's racial totalitarism»: «Bidens Verordnung ist unglaublich umfassend und transformativ. Sie schafft eine neue Armee von Bürokraten, die jede Regierungsbehörde infiltrieren und ideologische Konformität erzwingen soll.»

(2) Siehe dazu: https://transition-news.org/kamala-harris-donald-trump-und-das-us-grosskapital

(3) Siehe dazu: https://www.manova.news/artikel/die-klima-eiferer

(4) Siehe dazu: https://hintergrund-verlag.de/spaetkapitalistische-systementwicklung/magis-zuspitzung-in-den-usa-black-lives-matter-donald-trump-und-die-globalisten/

(5) Zur Begriff und Bedeutung von "Tiefer Staat" siehe: https://www.manova.news/artikel/die-buttel

(6) Zu den Neocons siehe: https://www.manova.news/artikel/eine-perverse-koalition-2

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Rente mit Jahrgang 1965 – mit oder ohne Abschläge

Lesedauer 2 Minuten

Wann können Sie mit dem Jahrgang 1965 in Rente gehen? Das kommt darauf an, wie lange Sie in der Rentenkasse versichert sind, ob Sie Abschläge in Kauf nehmen, oder ob Sie eine Schwerbehinderung aufweisen.

Wir klären, wann für ihr Geburtsjahr der reguläre Renteneintritt einsetzt, was Sie beachten müssen, und wann Sie früher in Rente gehen können.

Das Regelalter ist 67 Jahre

Das Alter für den regulären Renteneintritt beträgt bei ihrem Jahrgang 67 Jahre. Wenn Sie mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung gezählt werden, dann haben Sie Anspruch auf eine reguläre Altersrente und können mit 67 Jahren in den Ruhestand treten, aber nicht früher.

Die Wartezeit

Manche wissen es nicht und erleben eine unangenehme Überraschung. Die gesetzliche Altersrente gibt es nur nach einer Wartezeit bei der Rentenkasse.

Sie müssen also erst einmal mehrere Jahre in der Rentenkasse sozialversichert gewesen sein, bevor Sie überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Diese Zeit nennt sich Wartezeit. Darunter fallen erst einmal alle Pflichtversicherungszeiten, in denen Sie monatlich Beiträge an die Rentenversicherung abführten.

Angerechnete Zeiten

Allerdings, und zum Glück für Teilzeitbeschäftigte, Eltern, die Kinder erzogen oder Menschen, die Angehörige pflegen, rechnet die Rentenversicherung auch Zeiten an, in denen keine Beiträge gezahlt werden konnten, und ebenso freiwillige Beiträge.

Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Ausbildung und Studium, Wehr- und Ersatzdienst rechnet die Rentenkasse an, ebenso Arbeitslosigkeit (Bürgergeld und andere Sozialleistungen nicht).

Die Bedingungen sind bei den jeweiligen Rentenformen unterschiedlich, und bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte am härtesten. Hier zählt das Studium nicht als Wartezeit, und Arbeitslosigkeit in den zwei Jahren vor der Frührente nur bei Insolvenz und Schließung des Betriebs.

Die Rente für langjährig Versicherte

Eine frühere Rente ist für langjährig Versicherte möglich. Wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse angerechnet bekommen, dann haben Sie Anspruch auf diese Rentenform.

Hier können Sie bis zu vier Jahre früher in Rente gehen, müssen dafür aber Abschläge zahlen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat und bleiben den Rest des Lebens als Minus erhalten. Maximal umfassen die Abschläge 14,4 Prozent ihrer Rentenbezüge.

Sie können also mit Abschlägen mit 63 Jahren in Rente gehen.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte

Keine Abschläge müssen Sie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte leisten und können trotzdem zwei Jahre vorzeitig in Ruhestand treten.

Die Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 45 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen müssen und davon zumindest 18 Jahre pflichtversichert waren.

Mit dieser Rente können Sie mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen.

Lesen Sie auch:

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Diese Rentenform ist am flexibelsten, denn sie verbindet die vorzeitige Rente ohne Abschläge und die Frührente mit Abschlägen.

Sie müssen als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse erbringen. Die Voraussetzung ist außerdem, dass zum Rentenbeginn eine Schwerbehinderung vorliegt.

Dies kann auch rückwirkend festgestellt werden, und auch dann muss Ihnen diese Rente möglich sein. Endet eine Schwerbehinderung jedoch vor dem anvisierten Rentenbeginn, dann verlieren Sie den Anspruch.

Die Vorteile bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind, dass Sie erstens zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen können, und zweitens weitere drei Jahre mit Abschlägen.

Sie können also ohne Abschläge das Erwerbsleben mit 65 Jahren beenden – und mit Abschlägen sogar mit 62 Jahren.

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