«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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„Kombiniert man die Worte ‚Scholz‘ und ‚Merz‘, wird daraus ‚Schmerz'“
Rente beziehen, ohne in Deutschland einzuzahlen
Um eine gesetzliche Rente zu bekommen, müssen Versicherte in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben und eine Wartezeit erfüllen. Das ist die Regel. Eine Ausnahme ist die “Fremdrentne”.
Diese gilt für bestimmte (nicht alle) Bürger, die in einem anderen Land lebten als Deutschland, deshalb nicht in die Deutsche Rentenkasse einzahlen konnten, aber trotzdem einen Rentenanspruch haben.
Für wen gilt die Fremdrente?Einen Anspruch auf Fremdrente haben Spätaussiedler und Vertriebene. Diese verbrachten einen Großteil ihres Leben im Ausland, bevor sie nach Deutschland einwanderten. Bei ihnen sollen die Beschäftigungszeiten im Herkunftsland einen Leitfaden geben, um ihren Anspruch auf Rente zu klären.
Gilt die Fremdrente nur im Alter?Die Fremdrente gilt für verschiedene gesetzliche Renten. Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Altersrente vorliegen, aber auch eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rente wegen Todes ist möglich. Die genaue Verfahrensweise regelt das Fremdrentengesetz.
Wer hat einen Anspruch?Die Voraussetzung für eine Fremdrente ist erst einmal, als Vertriebene oder Spätaussiedler anerkannt zu sein. Eine Fremdrente gilt also nicht für diese beiden Gruppen, nicht für alle Einanderer.
Vertriebene gelten als Deutsche. Sie müssen die Vertreibungsgebiete vor dem 31. Dezember 1992 verlassen haben. Bei Ihnen kann auch der Ehepartner als Vertriebener anerkannt werden, wenn er nicht als deutsch definiert ist.
Wer aus besagten Gebieten nach dem 31. Dezember 1992 nach Deutschland kam und als deutsch gilt, kann zwar ebenfalls Fremdrente beanspruchen, hat aber den Status eines Spätaussiedlers. Nichtdeutsche Ehepartner werden -anders als bei Vertriebenen- nicht als Spätaussiedler anerkannt und haben keinen Anspruch auf Fremdrente.
Woher kommen die Spätaussiedler und Vertriebenen?Meist handelt es sich bei Vertriebenen und Spätaussiedlern um Menschen, die zuvor in der UDSSR (Russland, Kasachstan), dem ehemaligen Ostblock (Polen, Ungarn, Rumänien / Siebenbürgen) oder dem damaligen Jugoslawien (Donauschwaben) lebten. Vertriebene kamen auch aus dem heutigen Tschechien (Sudetendeutsche).
Lesen Sie auch:
– Rente: Der neue Rentenausweis kann richtig Bares wert sein
Das Bundesverwaltungsamt in Friedland entscheidet über die Anerkennung als Vertriebene und Spätaussiedler. Den Antrag, um als Spätaussiedler anerkannt zu werden, müssen die Betroffenen selbst stellen.
Welche Rentenzeiten werden angerechnet?Für die Rente in Deutschland werden vergleichbare Tätigkeiten im Herkunftsland angerechnet. Dazu zählen Rentenbeiträge bei einer vergleichbaren Rentenversicherung, wenn diese dort noch existieren, außerdem Wehr- und Zivildienst, Dienstzeiten als Polizist, Soldat oder im Zoll.
Auch bestimmte Beschäftigungen im Herkunftsland ohne Rentenbeiträge werden anerkannt, zum Beispiel die Arbeit als Kolchosbauer in der UDSSR. Beitragsfreie Zeiten werden ähnlich angerechnet wie in Deutschland, also zum Beispiel im Mutterschutz, in der Kindererziehung, in der Schule, bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.
Generell gilt dabei: Haben die Betroffenen bereits eine Rente oder einer Rente vergleichbare Bezüge für bestimmte Zeiten bekommen, gelten diese in Deutschland nicht als Beitragszeiten.
Kindererziehung wird anerkanntWichtig zu wissen: Ist der Vater als Spätaussiedler anerkannt und hat mit der nicht anerkannten Mutter im Herkunftsland Kinder groß gezogen, dann können ihm die Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet werden. Dies müssen Betroffene jedoch binnen eines Jahres in Deutschland beantragen.
Sonderregeln für KasachstanLaut dem Gesetz in Kasachstan können sich dort Rentenberechtigte ihre Rentenbeiträge auch bei oder nach der Ausreise erstatten lassen. Da eine Fremdrente in Deutschland nur möglich ist ohne eine derartige Auszahlung, muss hierzulande eine aktuelle Bescheinigung des kasachischen Ansparfonds ENPF vorgelegt werden.
Nur wenn dieser keinen aktuellen Eintrag über Auszahlungen und Beitragserstattungen zur Rente enthält, können die entsprechenden Zeiten angerechnet werden. Auch eine spätere Überprüfung findet bisweilen statt, da die Auszahlung auch nach der Ausreise geleistet werden könnte.
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Turkish Justice and Development Party: Targeting security forces in Syrian Coast a terrorist attack
Ankara, SANA- Omer Celik, Deputy Chairman of the Turkish Justice and Development Party, has confirmed that the recent attack in the Syrian coast targeting security forces is a terrorist attack aimed at undermining Syria’s unity and stability.
Anadolu Agency quoted Celik as saying that the Justice and Development Party is closely monitoring the recent events in Tartous and Lattakia provinces, reiterating his country’s complete rejection of any attempts to destabilize Syria.
Latifa Moammar/Ruaa al-Jazaeri
Turkish Vice President: Former regime remnants won’t obstruct Syria’s historic transformation
Ankara, SANA- Turkish Vice President, Cevdet Yilmaz has affirmed that the remnants of the former regime in Syria, and any entity acting outside the law, will not be able to obstruct the historic transformation in the country.
Anadolu Agency quoted Yilmaz as saying in a statement on X platform: “The events that have taken place in Syria in recent days have saddened everyone,” stressing that “the parties seeking to incite conflict among the Syrian people based on ethnic and sectarian identities and undermine its stability will not succeed.”
The Turkish Vice President noted that “achieving stability and prosperity in Syria in an atmosphere of unity is not only a brotherly wish but also a requirement of Turkish national security,” and explained that “the stronger the Syrian government and its institutions become, the more Syria’s stability will be enhanced.”
Nisreen Othman / Ruaa al-Jazaeri
Weniger Rente im März: Rentenversicherung übernimmt die Hälfte der KV
Viele Rentnerinnen und Rentner mussten sich in diesem Frühjahr auf eine unangenehme Überraschung einstellen. Im März 2025 fiel die monatliche Rentenzahlung geringer aus als noch im Februar. Grund dafür ist der gestiegene Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen, der nun voll wirksam wurde.
Obwohl die Zusatzbeiträge häufig zum Jahresbeginn angepasst werden, merken Rentnerinnen und Rentner diese Anpassung erst zwei Monate später in ihrem Geldbeutel. Die Rechtsgrundlage dafür liegt in den entsprechenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB V und SGB VI), die vorsehen, dass die veränderten Beitragsabzüge mit zeitlicher Verzögerung berücksichtigt werden.
Die Erhöhung des Zusatzbeitrags führt unter anderem deshalb zu Ärger, weil Millionen Menschen auf eine konstante oder steigende Rente hoffen, um die steigenden Lebenshaltungskosten bewältigen zu können. Stattdessen sehen sie sich nun mit einer geringeren Nettozahlung konfrontiert, was vor allem für Rentnerinnen und Rentner mit ohnehin kleiner Rente eine Belastung darstellt.
Warum zahlen Rentnerinnen und Rentner nicht den vollen Krankenkassenbeitrag allein?
Wer in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert ist und eine gesetzliche Rente – sei es eine Altersrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente – erhält, trägt nicht die gesamten Krankenkassenbeiträge selbst.
Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des regulären Beitragssatzes von aktuell 14,6 Prozent. Rentnerinnen und Rentner müssen daher 7,3 Prozent ihrer Bruttorente für die Krankenversicherung aufbringen.
Anders als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihren Zusatzbeitrag ebenfalls allein tragen müssen, gilt für Rentenbeziehende eine faire Teilung auch des Zusatzbeitrags. Die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags übernimmt die Rentenversicherung, die andere Hälfte wird von der Rente abgezogen.
Wer zahlt der Pflegebeitrag?Eine Ausnahme ist die Pflegeversicherung, denn hier findet keine paritätische Finanzierung statt.
Wer Rente bezieht, zahlt den Pflegebeitrag vollständig selbst. Mit einem Nachweis über die Elterneigenschaft kann immerhin ein ermäßigter Beitragssatz in Anspruch genommen werden, wenn man ein eigenes Kind hat. Dieser Nachweis führt zu einer reduzierten Abgabe, entlastet aber nur geringfügig im Vergleich zum vollen Pflegebeitragssatz.
Beim Blick auf den Kontoauszug zeigt sich somit, dass neben den regulären Abzügen für die Krankenkasse (inklusive Zusatzbeitrag) nun auch ein erhöhter Pflegebeitrag die Netto-Rente drückt, wenn zusätzliche Anpassungen in der Pflegeversicherung vorgenommen werden.
Wie berechnet sich die Netto-Rente konkret?Grundlage für alle Abzüge ist die Bruttorente, die analog zum Bruttolohn bei Erwerbstätigen verstanden werden kann. Von dieser Bruttorente werden zunächst der hälftige Krankenversicherungsbeitrag (7,3 Prozent), die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und der volle Pflegebeitrag einbehalten.
Der sich daraus ergebende Betrag ist schließlich die Netto-Rente, die auf das Konto ausgezahlt wird.
Im März 2025 fiel vielen Rentnerinnen und Rentnern erstmals deutlich auf, dass die Netto-Rente sinkt. Vergleicht man den Auszahlbetrag von Februar 2025 mit jenem von März 2025, so zeigt sich oft eine merkliche Differenz. Für Menschen mit kleiner Rente kann dieser Betrag entscheidend sein, da die finanziellen Spielräume ohnehin knapp sind.
Welche Lösungsansätze werden derzeit diskutiert?Obwohl in der Politik seit Längerem über die steigenden Zusatzbeiträge diskutiert wird, scheint es bislang keinen klaren Plan zur dauerhaften Begrenzung der Krankenkassenkosten zu geben.
Die laufenden Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung sind ein Hinweis auf anhaltende Diskussionen darüber, wie Gesundheitssystem und Pflege langfristig finanzierbar bleiben. Konkrete Strategien, die an die Öffentlichkeit gelangt wären, liegen bisher jedoch nicht vor.
Viele Menschen hoffen, dass die Politik angesichts der zunehmenden Belastung der Kranken- und Pflegeversicherung nach sozialverträglichen Wegen sucht, um den Beitragssatz zu stabilisieren.
Inwieweit das gelingen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass steigende Gesundheits- und Pflegeausgaben durch den demografischen Wandel und den medizinischen Fortschritt das Thema in den kommenden Jahren eher verschärfen werden.
Wie wirkt sich die Rentenerhöhung im Juli 2025 aus?Traditionell wird zum 1. Juli eines Jahres eine Rentenanpassung vorgenommen. Mit dem derzeit in Aussicht gestellten Satz von 3,74 Prozent könnten die meisten Rentnerinnen und Rentner ab Mitte des Jahres mit einer leichten Steigerung ihrer Bruttorente rechnen.
Ob diese tatsächliche Entlastung über die gestiegenen Beiträge hinausgeht, ist allerdings ungewiss.
Wer zum Beispiel zusätzlich einen erhöhten Pflegebeitrag bezahlen muss oder eine Krankenkasse mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitrag gewählt hat, könnte unter dem Strich trotz der nominalen Rentenerhöhung nur wenig Verbesserung spüren.
Auch im kommenden Jahr bleibt also die Frage, wie stark sich die Beiträge weiterentwickeln werden und ob diese mögliche Rentensteigerung im Ergebnis sogar ganz aufgezehrt wird.
Welche Perspektiven haben Rentnerinnen und Rentner angesichts steigender Kosten?Angesichts stetig wachsender Gesundheitsausgaben und der Tatsache, dass die Kranken- und Pflegeversicherung bereits jetzt stark unter Druck stehen, ist es für viele Rentnerinnen und Rentner ratsam, Entwicklungen genau zu beobachten.
Wer auf eine gesetzliche Rente angewiesen ist, muss unter Umständen jeden zusätzlichen Euro fest verplanen, gerade wenn man keine private Vorsorge getroffen hat oder andere Einkünfte bezieht.
Die aktuelle Situation verdeutlicht, dass steigende Zusatzbeiträge und Pflegekosten kein temporäres Phänomen sind, sondern mit Blick auf den demografischen Wandel eher zunehmen können.
Für politisch Verantwortliche ist es eine große Herausforderung, das System langfristig so zu reformieren, dass die Lasten fair verteilt werden und insbesondere sozial Schwächere nicht überproportional belastet werden.
Welche Schlussfolgerungen lassen sich ziehen?Die Beitragsanhebungen in der Kranken- und Pflegeversicherung sind ein drängendes Problem, das auch in Zukunft für viele Rentnerinnen und Rentner zu spüren sein wird.
Wer den Kontoauszug für März 2025 mit dem vorherigen Monat vergleicht, stellt bereits jetzt fest, wie hoch die Abzüge allein durch eine Veränderung des Zusatzbeitrags sein können. Zugleich werden Pflegebeiträge, die von der Rentenversicherung nicht mitgetragen werden, zunehmend zu einem weiteren Kostenfaktor.
Die Politik ist gefordert, Konzepte zu entwickeln, die die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung für kommende Generationen sicherstellen und zugleich die aktuelle Rentnergeneration entlasten.
Ob mit einer neuen Bundesregierung schnell Lösungen gefunden werden, bleibt derzeit unklar. Klar ist jedoch, dass eine fortdauernde Anhebung der Beiträge die Netto-Renten weiter schmälern wird und damit die finanzielle Situation vieler Menschen im Ruhestand nachhaltig beeinflusst.
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Selbstverwaltung verurteilt Gewaltexzesse in Westsyrien
Die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat die Massaker an der alawitischen Bevölkerung in Latakia und anderen Küstenregionen des Landes scharf verurteilt und ein umgehendes Ende der Gewalt gefordert. In einer Erklärung warnte die Autonomieverwaltung vor einer Rückkehr „in eine dunkle Zeit, welche die Syrerinnen und Syrer nicht noch einmal erleben wollen“.
Die Bevölkerung Syriens hege nach dem Zusammenbruch des Baath-Regimes Hoffnungen auf Frieden und Stabilität. „Doch die pogromartigen Exzesse gegen die alawitische Gemeinschaft zeigen deutlich, dass die autoritäre Unterdrückermentalität weiterhin Bestand hat“, erklärte die DAANES. Eine Fortsetzung dieser Gewaltakte stelle eine ernsthafte Bedrohung für eine friedliche und tolerante Zukunft Syriens dar.
In den Latakia, Tartus, Hama und Homs verüben Truppen der islamistischen HTS-Regierung seit Donnerstag Massaker an der religiösen Minderheit der Alawit:innen. Die Zahl der getöteten Zivilist:innen ist bis Montagfrüh nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) bereits auf mindestens 973 gestiegen. Unter den Opfern befinden sich auch viele Frauen, Kinder und alte Menschen. Zugleich wurden auch mindestens 230 Angehörige der selbsternannten Übergangsregierung sowie rund 250 Assad-Loyalisten und alawitische Aufständische getötet.
Unabhängige Untersuchungskommissionen gefordert
Die Selbstverwaltung fordert daher eine konsequente Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Einrichtung unabhängiger Untersuchungskommissionen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Zudem appelliert die DAANES an alle nationalen Kräfte und das syrische Volk, gemeinsam an einem nationalen Dialog zu arbeiten, um die Grundlage für ein vereintes und gerechtes Syrien zu schaffen. Nur durch einen solchen Dialog könne verhindert werden, „dass jene, die Zerstörung und Tod über das Land bringen wollen“, weiterhin Einfluss haben.
Foto: Protest gegen antialawitische Pogrome durch die HTS-Regierung im drusischen Suweida © ANHA
https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/Uber-900-alawit-innen-bei-massakern-getotet-45536 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/abdi-fordert-rechenschaft-fur-blutvergiessen-in-latakia-45537 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/Uber-700-tote-bei-massakern-in-syrien-45530
Bürgergeld: Jobcenter unternehmen wieder verstärkt Hausbesuche
In letzter Zeit unternehmen die Jobcenter wieder verstärkt Hausbesuche bei Bürgergeld-Leistungsbeziehern. Das Behörde will dann zum Beispiel prüfen, ob Angaben im Antrag korrekt sind, eine mögliche Einstehgemeinschaft bzw. Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder ob die Antragsteller tatsächlich an der gemeldeten Adresse wohnen.
Für die Betroffenen kann ein unangemeldetes Klingeln an der Haustür jedoch einschüchternd wirken, zumal solche Besuche nicht immer angekündigt werden. Dabei ist es nicht selten, dass Jobcenter-Mitarbeiter in Zweierteams auftreten oder sogar externe Dienstleister geschickt werden.
Muss man den Jobcenter-Außendienst ins Haus lassen?Grundsätzlich gilt, dass niemand verpflichtet ist, die Außendienstmitarbeitenden in die eigene Wohnung zu lassen. Dennoch können die Leistungen vorläufig eingestellt werden, wenn wichtige Informationen nicht geklärt werden können und man eine andere Form der Mitwirkung verweigert.
An dieser Stelle ist also Umsicht gefragt: Einerseits haben Leistungsberechtigte das Recht, ihre Privatsphäre zu schützen, andererseits muss man sich bewusst sein, dass eine vollständige Verweigerung mitunter Folgen für den Leistungsanspruch haben kann. Es ist deshalb sinnvoll, vorab über Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen.
Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist das Jobcenter berechtigt, Ermittlungen nach § 20 SGB X durchzuführen, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Wohnsituation anders ist als im Bürgergeldantrag angegeben.
Welche Rechte und Pflichten gelten beim Hausbesuch?Vor Beginn eines Hausbesuchs sollten die Mitarbeitenden sich ausweisen und den Grund für die Überprüfung nennen. Sie müssen zudem darauf hinweisen, dass man sie nicht in die Wohnung lassen muss, aber auch über mögliche Konsequenzen informieren.
Während des Hausbesuchs selbst ist keine routinemäßige Durchsuchung von Schränken oder Schubladen zulässig. Die Außendienstmitarbeitenden dürfen nur in Bereiche schauen, in die die oder der Leistungsberechtigte ausdrücklich einwilligt. Ebenso haben Bürgergeld-Beziehende das Recht, das Prüfprotokoll einzusehen und eine Kopie davon zu erhalten.
Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, die einmal erteilte Einwilligung zum Betreten der Wohnung zu widerrufen. Sollten Betroffene das Gefühl haben, dass die Kontrolle nicht ordnungsgemäß abläuft, hilft es, auf die einschlägigen Fachanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu verweisen.
Wie bereitet man sich am besten auf einen unangekündigten Besuch vor?Manche Menschen möchten – aus reinem Selbstschutz – der Kontrolle mit kühlem Kopf begegnen. Viele Betroffene empfinden die Situation als psychisch belastend und befürchten, dass sich ein harmloser Besuch schnell zu einem konflikthaften Ereignis ausweiten könnte.
Besonders, da der Außendienst laut interner Schulungen nicht selten auf „stressige Lagen“ vorbereitet wird, was den Druck auch auf die besuchte Person erhöhen kann. Wer sich gut vorbereitet, behält eher die Ruhe und kann auf Fragen sachlich reagieren.
Es kann hilfreich sein, wichtige Unterlagen griffbereit zu haben. Dazu gehören die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, die die Rahmenbedingungen für Hausbesuche klar regeln.
Bei spontaner Unsicherheit lassen sich einzelne Punkte direkt nachschlagen. Auch ein selbst verfasstes Protokoll kann dabei helfen, die Situation transparent festzuhalten. Datum, Uhrzeit, Namen der Außendienstmitarbeitenden oder der Hinweis, ob und wie sie sich ausgewiesen haben, sind wichtige Details. Ebenso kann notiert werden, ob und wann sie über die eigenen Rechte aufgeklärt haben.
Weshalb kann ein Beistand von Vorteil sein?Ratsam ist, beim Hausbesuch nicht allein zu sein. Das Sozialgesetzbuch gesteht Leistungsberechtigten zu, eine Vertrauensperson oder einen sogenannten Beistand hinzuzuziehen. Das kann eine seriös wirkende Freundin sein, die im Zweifelsfall Ruhe bewahrt und sachlich vermittelt, oder auch jemand, dessen reine Präsenz abschreckend wirkt.
Entscheidend ist, dass eine zweite Person anwesend ist, um das Geschehen zu bezeugen und gegebenenfalls Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Wer unangekündigten Besuch an der Tür hat und momentan keine Begleitperson organisieren kann, darf auch auf das Recht verweisen, den Termin zu verschieben, um eine geeignete Person hinzuzuziehen. Dies kann für mehr Sicherheit sorgen und verhindert, dass man sich von einer plötzlichen Kontrolle überrumpeln lässt.
Welche kreativen Ideen existieren, um die Kontrolle zu gestalten?Einige Leistungsberechtigte möchten nicht nur vorbereitet sein, sondern dem Außendienst bewusst eigene Regeln aufzeigen. So gibt es etwa den Vorschlag, eine „Hausbesichtigungskooperationsvereinbarung“ parat zu haben.
Darin wird schriftlich festgehalten, dass man Besucherinnen und Besuchern bestimmte Auflagen macht, beispielsweise die Erlaubnis zur Videoaufnahme oder das Gebot, die Schuhe auszuziehen. Ob die Mitarbeitenden eine solche Vereinbarung unterschreiben, steht auf einem anderen Blatt, doch das Signal ist klar: Auch wenn sich jemand kontrollieren lassen muss, hat sie oder er das Recht, den Rahmen dieser Begegnung aktiv mitzugestalten.
Manche Menschen setzen zusätzlich auf eine besondere Atmosphäre, die den Besuchenden deutlich macht, dass dieser Kontrollvorgang nicht erwünscht ist. Dabei können Rauchen, deutliche Hinweise auf Privatsphäre oder andere irritierende Elemente ins Spiel kommen.
Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn der Hausbesuch dazu dient, eine vermeintliche Einstehgemeinschaft nachzuweisen. Wer etwa Gegenstände in der Wohnung platziert, die eine Beziehung zu einer zweiten Person beweisen könnten, muss sich darüber im Klaren sein, dass dies bei der Prüfung negativ ausgelegt werden kann.
Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Besuch?Nicht jeder Hausbesuch verläuft so, wie es die rechtlichen Vorgaben vorsehen. Falls Zweifel bestehen, ob alles rechtens war, kann eine Anfrage gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Klarheit sorgen.
Dabei lässt sich nachvollziehen, ob das Jobcenter alle vorherigen Möglichkeiten zur Sachverhaltsklärung ausgeschöpft und ordnungsgemäß dokumentiert hat, bevor Mitarbeitende in die Wohnung geschickt wurden. In Fällen, in denen tatsächlich Verstöße passieren, ist eine Beschwerde bei der jeweiligen Fach- oder Dienstaufsicht der Bundesagentur für Arbeit oder beim Datenschutzbeauftragten möglich.
Unter Umständen lässt sich auch die Öffentlichkeit informieren, wenn eine Behörde beispielsweise Hausbesuche routinemäßig und ohne konkreten Anlass durchführt.
In den fachlichen Weisungen ist festgehalten, dass Hausbesuche nicht ohne stichhaltige Indizien beziehungsweise zuvor ausgeschöpfte Ermittlungswege erfolgen dürfen. Wer sich dennoch mit unbegründeten Vor-Ort-Kontrollen konfrontiert sieht, kann dies publik machen.
Zwar ist eine Strafanzeige wegen möglicher Delikte wie Hausfriedensbruch oder Nötigung eher ein drastischer Schritt, doch auch hier haben manche Betroffene schon den Weg zur Staatsanwaltschaft gewählt, um ihren Unmut deutlich zu machen. Bislang stellte die Staatsanwaltschaft solche Verfahren immer ein.
Wie bleibt man besonnen und gelassen?Das Wichtigste bei einem Hausbesuch ist, Ruhe zu bewahren. Sich im Vorfeld zu informieren und die eigenen Rechte zu kennen, schafft Sicherheit. Ein respektvolles Auftreten gegenüber dem Außendienst kann Eskalationen verhindern. Zugleich sollte man deutlich machen, dass man nicht rechtlos ist und nur zulässt, was einem zusteht. Je strukturierter und gefasster man reagiert, desto eher gelingt eine reibungslose Klärung aller Fragen.
Wer sich besonders unwohl fühlt, sollte rechtzeitig Vorkehrungen treffen, ein befreundetes Augenpaar dabei haben und darauf achten, dass wichtige Dokumente oder Wertgegenstände nicht ungesichert herumliegen. Am Ende gilt: Ein Hausbesuch muss keine dramatische Auseinandersetzung sein, doch er verlangt Umsicht und vor allem das Bewusstsein für die eigenen Rechte und Pflichten.
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Meeting with Perm Territory Governor Dmitry Makhonin
The discussion focused on the socioeconomic situation in the region with an emphasis on education, healthcare, housing construction, and industrial production.
Ab jetzt im Blindflug: Zugriff auf US-Satelliten für Ukraine gesperrt
Die umfassende Feindaufklärung per Satellit gehört heutzutage zu den wichtigsten Instrumenten der modernen Kriegsführung. Auf dieses Mittel muss die Ukraine ab sofort verzichten. Wie von Donald Trump angekündigt, hat die US-Regierung zum Wochenende MAXAR, den Betreiber der militärischen Satelliten, angewiesen, der Ukraine keine entsprechenden Aufnahmen mehr zu liefern. Schon einige Tagen zuvor war ebenso die Übermittlung von Erkenntnissen […]
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Ein halb ironischer Kommentar im russischen Fernsehen über Macron und seine „Frau“
Bürgergeld: Jobcenter forschen bei privaten Ebay-Verkäufen aktiv nach
Wer aktiv bei Ebay verkauft, muss damit rechnen, dass das Jobcenter genauer hinschaut und sogar Nachforschungen anstellt. Erste Anhaltspunkte finden die Behörden meist in den Kontoauszügen. Leistungsberechtigte geraten schnell in den Verdacht, gewerbsmäßig auf Plattformen wie Ebay zu handeln. Was müssen Betroffene beachten?
Die Jobcenter beginnen, private Ebay-Verkäufe von Bürgergeld-Beziehern genauer unter die Lupe zu nehmen. Ein erster Anhaltspunkt für die Jobcenter sind die Überweisungen auf den Kontoauszügen.
Denn diese müssen bei einem Erst- oder Folgeantrag auf Bürgergeld vorgelegt werden. Häufig werden Leistungsbezieher verdächtigt, gewerbsmäßig bei Ebay zu verkaufen.
Aber: Solange die Verkäufe nicht “gewerbsmäßig” betrieben werden, muss man auch nichts befürchten. Wir zeigen, auf was Leistungsbezieher achten müssen.
Anrechnung von Ebay-Verkäufen, wenn aus dem Verkauf ein Gewinn erzielt wirdErzielen Leistungsempfänger beim Verkauf über die Internetplattform Ebay einen Gewinn, wird dieser als Einkommenszufluss gewertet und auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das erklärte der Sprecher der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit.
Dürfen Dinge wie Kleidung oder Hausrat bei Ebay gekauft werden? “Grundsätzlich kann ein Hilfebedürftiger von seinem Bürgergeld alles kaufen. Der Regelsatz enthält zwar Auflistungen z.B. von Gebrauchsgegenständen oder Lebensmitteln, eine grundsätzliche Zweckbindung sieht der Gesetzgeber jedoch nicht vor.
Lesen Sie auch:
– Bürgergeld: Was muss das Jobcenter für Telefon und Internet beim Umzug zahlen?
– Jobcenter veröffentlichten sensible Daten von Bürgergeld-Beziehern im Internet
Beim Verkauf von Wertgegenständen wie Kleidung oder anderen Waren ist die Situation etwas differenzierter. Alles, was ein Leistungsempfänger während des Bezugs von Sozialgeld oder Bürgergeld besitzt, gilt als „Vermögen“.
Wird etwas aus dem vorhandenen Vermögen veräußert, handelt es sich grundsätzlich um eine so genannte Vermögensumschichtung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, da die verkauften Gegenstände bereits im Besitz des Bürgergeld-Empfängers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Gleiches gilt, wenn Gegenstände während des Bezugs von Bürgergeld gekauft und verkauft werden.
Verkauf bei Ebay mit GewinnWenn das Jobcenter dem Verkäufer einen Gewinn nachweisen kann, gilt der Verkauf als anrechenbares Einkommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein gebrauchter Gegenstand mit Wertzuwachs verkauft wird. Dies dürfte jedoch nur bei Wertgegenständen der Fall sein.
Beispiel:
Herr Peters kauft sich während des Leistungsbezugs eine Briefmarkensammlung. Die Sammlung hat 200 Euro gekostet.
Ein Jahr später verkauft Herr Peters die Sammlung für 500 Euro, da sie an Wert gewonnen hat. Aus dem Verkauf ergibt sich ein Gewinn von 300 Euro.
Der Gewinn gilt als Einkommenszufluss und muss dem Jobcenter entsprechend gemeldet werden. Das Jobcenter mindert die Leistungen (abzüglich des Grundfreibetrages).
Vorsicht bei ständigem HandelWer über das Internet dauerhaft und über das normale Maß hinaus Handel treibt, wird als gewerblich eingestuft. Eine solche Tätigkeit muss nicht nur dem Jobcenter, sondern auch dem Finanzamt und dem Gewerbeamt gemeldet werden. Die Einnahmen aus der Tätigkeit werden auf die laufende Leistung angerechnet.
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Bürgergeld: Keine Absetzung von Schulgeld beim Bafög
Das Schulgeld bei der Berufsfachschule zur Ausbildung zur Pharmazeutisch-Technischem Assistentin ist – keine mit der Erzielung von BAföG-Leistungen verbundene Aufwendung, weil es nicht durch die Einkommenserzielung bedingt ist.
Die Zahlung von Schulgeld ist keine notwendig mit der Einkommenserzielung verbundene Ausgabe, wenn eine grundsätzliche Möglichkeit zur Ausbildung ohne Schulgeld besteht, hier bejahend (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.02.2025 – Revision zum BSG zugelassen).
Eine über die steuerrechtliche hinausgehende Berücksichtigung von berufsbezogenen Aufwendungen kann angebracht sein, wenn dies durch das Ziel des SGB II, den Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben einzugliedern, geboten ist.
Denn die geforderte kausale Verknüpfung begrenzt insoweit die Absetzungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Zielkonflikt Setzen von Einkommensanreizen in der Grundsicherung und Begrenzung auf die notwendige Leistungsgewährung aus staatlichen Mitteln (vgl. mit ähnlicher Argumentation LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Oktober 2023 – L 4 AS 1723/20 – Revision zugelassen).
Das Ausbildungsförderungsrecht kennt aber – keinen erhöhten Leistungssatz, wenn die Ausbildung in privaten Einrichtungen höhere Kosten verursacht
Es fehlt daher in solchen Fällen regelmäßig an einem kausalen Zusammenhang zwischen dem erhöhten Kostenaufwand und dem Erzielen von Einkommen in Form der Leistungen nach dem BAföG.
Die Ausbildung zur PTA ist – grundsätzlich – ohne die Zahlung von Schuldgeld auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich, so die Richter des LSG Mecklenburg- Vorpommern.
Fazit1. Die Zahlung von Schulgeld ist keine notwendig mit der Einkommenserzielung verbundene Ausgabe, wenn eine grundsätzliche Möglichkeit zur Ausbildung ohne Schulgeld besteht.
2. Das Bundessozialgericht wird nun klären müssen, wie die Bereinigung von anrechenbaren Bafög-Leistungen von Schulgeld nach § 11a Abs. 2 SGB II vorzunehmen ist.
Persönliche AnmerkungDie Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen, denn eine höchstrichterliche Entscheidung zur Bereinigung von anrechenbaren Bafög-Leistungen von Schulgeld nach § 11a Abs. 2 SGB II ist nach der Neuordnung von Ausbildungsförderung und Grundsicherungsbezug/ Bürgergeld nicht ergangen und ist auch in der aktuellen Gesetzesfassung relevant.
Praxistipp1. Nach § 11b Abs. 2 Satz 5 SGB II sind von Leistungen nach dem BAföG für die Absetzbeträge nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II mindestens 100,- Euro abzusetzen. Der Wortlaut der Vorschrift lässt also – die Absetzung höherer Beträge zu.
In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: „Höhere Beträge sind auf Nachweis absetzbar“ (BT-Drs. 18/8041 S. 36 zu Doppelbuchstabe dd).
BürgergeldtippLSG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2019 – L 4 AS 155/19 B ER –
Vom BAFöG ist das Schulgeld als notwendige Ausgabe abzusetzen, wenn es keine vernünftige kostenfreie Alternative zur gewählten Ausbildung gibt.
Gut zu Wissen bei Bezug von Grundsicherungsleistungen/ Bürgergeld mit anrechenbarem Einkommen
Semesterbeiträge sind als mit der Erzielung des BAföG verbundene notwendige Ausgaben nach §§ 11a, 11b SGB II zu berücksichtigen.
Die Aufwendung kann den pauschalierten Grundfreibetrag auf die konkrete Aufwendungshöhe erhöhen.
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Globalbridge: Analyse | USAID – die Allzweckwaffe der USA zur weltweiten Einflussnahme
NachDenkSeiten: Paris ist keine Reise wert. Ein Zwischenruf.
Falscher Anschein der Energiewende: Viele Zahlen, wenig Wahrheiten
Während sie viele Hindernisse aufzählen, die der Abkehr von fossilen Brennstoffen zugunsten „grüner“ Energie im Wege stehen, übergehen drei Autoren in der Zeitschrift Foreign Affairs eine wichtige Wahrheit: Die einst angepriesene, jetzt aber zum Scheitern verurteilte „Energiewende“ war und ist unnötig und unerwünscht.
Stattdessen suggeriert der Titel des Artikels „The Troubled Energy Transition: How to Find a Pragmatic Path Forward“ (Wie man einen pragmatischen Weg nach vorne findet), dass (1) die so genannte Energiewende legitim ist und (2) dass sie trotzdem irgendwie stattfinden sollte. Beides ist falsch.
Bei den Verfassern handelt es sich um angesehene Männer: Daniel Yergin, ein mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichneter Energiehistoriker; Peter Orszag, Vorsitzender und CEO von Lazard; und Atul Arya, Chef-Energiestratege bei S&P Global. In ihrem 5000 Wörter umfassenden Beitrag werden die Themen ausführlich erörtert, aber die Sprache ist nicht sehr direkt und geht am Kern vieler Fragen vorbei.
So vergleichen die Autoren beispielsweise den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu „grüner“ Energie mit der Ersetzung von Holz durch Kohle, die im 18. Jahrhundert begann und in den 1900er Jahren ihren Höhepunkt erreichte, sowie mit der Ablösung der Kohle durch Öl in den 1960er Jahren. Sie stellen fest, dass die ersetzten Energiequellen bis weit in die Übergangszeit hinein genutzt wurden, ebenso wie die fossilen Brennstoffe auch während der Einführung der heutigen Alternativen weiter genutzt wurden – und sogar noch an Menge zunahmen.
In dem Artikel kommt jedoch die Energiedichte zu kurz, d. h. die Frage, wie viel Arbeit aus einer Einheit einer Energiequelle gewonnen werden kann. Bei früheren Umstellungen waren die nachfolgenden Energieträger in weitaus geringeren Mengen erforderlich als die zu ersetzenden Formen, um die gleiche Menge an Arbeit zu verrichten – Kohle besser als Holz, Öl besser als Kohle sowie Uran, das alles in den Schatten stellt.
Was den vermeintlichen Übergang von heute betrifft, so heißt es in dem Artikel lediglich, dass „verbesserte Funktionalität und niedrigere Kosten … noch nicht in einem Großteil des gesamten Energiesystems vorhanden sind.“
Das bedeutet, dass Wind, Sonne, grüner Wasserstoff usw. völlig unbrauchbar sind, um große Bevölkerungsgruppen mit zuverlässiger, erschwinglicher Energie zu versorgen, und dass Physik und Chemie keine glaubwürdigen Beweise für ihre Fähigkeit liefern, diese Rolle jemals auszufüllen. Wind- und Solarkraftwerke zum Beispiel benötigen ein Vielfaches an Land und Material, um die gleiche Menge an Strom zu erzeugen wie Kohle- und Kernkraftwerke. Das ist der Grund, warum die grüne Energie selbst mit massiven Subventionen scheitert.
Über die Schwierigkeit, grüne Träume zu finanzieren, schreiben die Autoren: „Ein Teil des Problems sind die schieren Kosten: viele Billionen Dollar, mit großer Ungewissheit darüber, wer sie bezahlen soll.“ Es fehlt an Anreizen für private Investitionen, staatlich auferlegte Kohlenstoffsteuern sind problematisch, und die Bevölkerung weder der reichen noch der armen Länder kann es sich leisten, dafür zu bezahlen.
Nicht erwähnt wird, dass frühere Umstellungen von Erfindern, Investoren, Ingenieuren, Mechanikern und Handwerkern vorangetrieben wurden, die neue Brennstoffe einsetzten, um mit neuen Maschinen und Verfahren effizienter zu arbeiten. Die neuen Energiequellen wurden organisch entwickelt, sie folgten den Gesetzen der Natur und der Wirtschaft und nicht den Diktaten der von der Regierung geförderten verblendeten Machtbesessenen.
Die dummdreiste „Klima“-Politik der nationalen Regierungen hat die Dinge durcheinander gebracht. Energie ist in Ländern wie Deutschland und Kalifornien teurer und weniger verfügbar geworden, was zu einer vorhersehbaren wirtschaftlichen Zerstörung geführt hat. Das ist eine Wahrheit, die laut gesagt werden muss, immer und immer wieder von mehr klugen Leuten.
Der grundlegendste Fehler der Autoren ist ihre Behauptung, dass die Abkehr von fossilen Brennstoffen, um „Netto-Null-Emissionen“ zu erreichen, eine lohnende Aufgabe sei, für die nur „ein pragmatischer Weg nach vorn“ gefunden werden müsse. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Berge von geologischen und historischen Beweisen und moderne Forschungen der Atmosphärenphysik zeigen das:
– Der Anstieg des atmosphärischen Kohlendioxids seit der industriellen Revolution hat das Gas auf ein für das Pflanzenwachstum optimales Niveau gebracht. Die Pflanzenproduktion hat sich verbessert, und die globalen Ökosysteme sind grüner geworden. Wir sollten mehr CO₂ in die Luft blasen, nicht weniger.
– Die heutige Erwärmung ist weder ungewöhnlich noch beispiellos. Vor 1000 Jahren bauten die Wikinger auf Grönland Getreide an, und vor 2000 Jahren züchteten die Römer in Nordengland Zitrusfrüchte. Heute ist es an beiden Orten zu kalt, um beides zu tun.
– Die Angstmacherei über den „Treibhauseffekt“ basiert auf Übertreibungen des Erwärmungspotenzials von CO₂ und anderen Gasen sowie auf fehlerhaften Computermodellen, die durch reale Daten wiederholt widerlegt wurden. Aufgrund des Phänomens der abnehmenden Erträge würde selbst eine Verdoppelung der CO₂-Konzentration gegenüber dem heutigen Stand nur zu einer bescheidenen, positiven Erwärmung führen.
Wir werden nicht erraten, warum so renommierte Autoren diese wohlbekannten Fakten übersehen, während sie die falsche Prämisse eines jahrzehntelangen Desasters in der öffentlichen Politik aufrechterhalten. Aber es gibt keinen „pragmatischen Weg nach vorn“ für eine Schein-Energiewende, und die Autoren sollten es eigentlich besser wissen.
This commentary was first published at American Thinker on March 3, 2025.
Link: https://cornwallalliance.org/false-pretense-of-energy-transition-long-on-facts-short-on-truth/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Falscher Anschein der Energiewende: Viele Zahlen, wenig Wahrheiten erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.