Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Meeting with Prime Minister of Malaysia Anwar Ibrahim
Vladimir Putin held a meeting with Prime Minister of Malasia Anwar Ibrahim who arrived in Kazan for the Russia-ASEAN summit.
‘His only crime is that he is a Palestinian doctor’
Fourteen Gazan physicians remain in Israeli prisons without charge, where they say they have been singled out for particularly severe abuse.
The post ‘His only crime is that he is a Palestinian doctor’ appeared first on +972 Magazine.
Loew-Bericht über wahres Ausmaß der Grooming-Gang-Greueltaten: Es muss europaweit etwas passieren
Der von dem rechtskonservativen britischen Politiker Rupert Loew veröffentlichte Bericht über die barbarischen Umtriebe der sogenannten Grooming Gang” übertrifft die schlimmsten Befürchtungen. Bereits seit den 1950erJahren soll es mindestens 250.000 (!) Opfer dieser teils in der dritten Generation operierenden Banden gegeben haben. 87 bis 95 Prozent der Täter waren Muslime, meist Pakistaner – und die Behörden […]
<p>The post Loew-Bericht über wahres Ausmaß der Grooming-Gang-Greueltaten: Es muss europaweit etwas passieren first appeared on ANSAGE.</p>
Seit 46 Tagen Protest gegen Geothermieprojekt in Gimgim
Der Widerstand gegen das geplante Geothermiekraftwerk im Dorf Xwarik bei Gimgim (tr. Varto) in der nordkurdischen Provinz Mûş dauert an. Die von der Jugendversammlung der Ökologieplattform Gimgim initiierte Mahnwache gegen das Projekt des US-Unternehmens IGNIS H2 Energy ist am Mittwoch in ihren 46. Tag gegangen.
Auf dem Protestcamp erinnern Transparente daran, dass die betroffenen Flächen nicht nur Lebensgrundlage der Bevölkerung sind, sondern auch als Erbe früherer Generationen und Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen verstanden werden. Die zentrale Botschaft der Protestierenden lautet: „Wir wollen kein Geothermiekraftwerk.“
Widerstand gegen Bohrungen hält an
Die Mahnwache richtet sich gegen ein Geothermieprojekt, das nach Ansicht der Anwohner:innen erhebliche Auswirkungen auf Natur, Wasserressourcen und Landwirtschaft in der Region haben könnte. Bereits am 20. Mai hatten Dorfbewohner:innen und Aktivist:innen mit ihrem Widerstand verhindert, dass die geplanten Bohrarbeiten aufgenommen werden konnten. Die Protestierenden setzen ihre Mahnwache seitdem fort und kündigen an, den Widerstand gegen das Vorhaben aufrechtzuerhalten. „Wir glauben daran, dass wir diesen Kampf gewinnen werden“, erklärte der Aktivist Çayan Dursun von der Ökologieplattform Gimgim.
GÖÇ-DER warnt vor neuer Vertreibungspolitik
Am 46. Tag des Protests besuchten Vertreter:innen des Vereins für Migrationsbeobachtung und -forschung in Mesopotamien (GÖÇ-DER) aus Amed (Diyarbakır) das Camp, um ihre Solidarität zu bekunden. Die Ko-Vorsitzende von GÖÇ-DER, Medya Alkan, bezeichnete den Widerstand der Bevölkerung als bedeutend und zog eine Verbindung zwischen aktuellen Umweltprojekten und der Geschichte staatlicher Vertreibungspolitiken in Kurdistan.
„In den 1990er Jahren wurden Menschen durch die Zerstörung ihrer Dörfer vertrieben. Heute geschieht Entvölkerung durch ökologische Verwüstung“, sagte Alkan. Nach ihrer Einschätzung bedrohen groß angelegte Eingriffe in Natur und Lebensräume nicht nur die Umwelt, sondern auch die soziale Existenz der Menschen in der Region.
Kritik an Energieprojekten
Auch der Ko-Vorsitzende von GÖÇ-DER, Vecih Aydoğan, kritisierte die zunehmende Zahl von Energieprojekten wie Geothermie-, Wasserkraft- und Solaranlagen, die in ökologisch sensiblen Gebieten umgesetzt würden. Er betonte, dass die Kritik nicht gegen erneuerbare Energien als solche gerichtet sei. Problematisch sei vielmehr, dass entsprechende Projekte häufig in landwirtschaftlich genutzten Gebieten und Lebensräumen der Bevölkerung errichtet würden.
„Wenn Energieprojekte dort gebaut werden, wo Menschen leben und Landwirtschaft betreiben, wird ihr Recht auf Leben eingeschränkt. Wasserläufe werden umgeleitet und natürliche Lebensräume zerstört“, erklärte Aydoğan. Er forderte, Flüsse und Bäche nicht wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen und natürliche Wasserläufe zu schützen.
Mahnwache wird fortgesetzt
Zum Abschluss des Tages wurde die Mahnwache von Bewohner:innen des Dorfes Şorik übernommen. Die Protestierenden kündigten an, ihre Präsenz in Xwarik fortzusetzen und den Widerstand gegen das geplante Geothermiekraftwerk weiterzuführen. Nach Angaben der Ökologieplattform bleibt das Camp bestehen, solange die Gefahr von Bohrungen und der Umsetzung des Projekts anhält.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/von-dorf-zu-dorf-wie-die-bevolkerung-von-gimgim-den-widerstand-in-xwarik-tragt-51787 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/bohrtag-in-gimgim-bevolkerung-setzt-widerstand-gegen-geothermieprojekt-fort-51669 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/us-unternehmen-will-sich-in-verfahren-gegen-geothermieprojekt-einschalten-51494
Gedenken an Deniz Poyraz in Izmir
Mit einer Gedenkzeremonie auf dem Friedhof Kaynaklar im Bezirk Buca ist am Mittwoch an Deniz Poyraz erinnert worden. Die Kurdin war am 17. Juni 2021 bei einem bewaffneten Angriff auf die Provinzzentrale der HDP in Izmir ermordet worden. An der Gedenkveranstaltung zum fünften Jahrestag nahmen Angehörige, Friedensmütter sowie zahlreiche Vertreter:innen der DEM-Partei teil. Immer wieder wurden Parolen wie „Şehîd namirin“ („Die Gefallenen sind unsterblich“) gerufen.
Mutter von Deniz Poyraz fordert Frieden
Fehime Poyraz, die Mutter der Getöteten, verband ihre Rede mit einem Appell für Frieden und eine politische Lösung der kurdischen Frage. „Wir wollen, dass alle Gefangenen freikommen. Lasst uns einander umarmen und zusammenstehen“, sagte sie. Poyraz sprach sich für die Freilassung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan aus und forderte die türkische Regierung auf, konkrete Schritte für einen Friedensprozess einzuleiten.
„Wir wollen Frieden in dieser Welt. Auch vom türkischen Staat verlangen wir Frieden. Er soll die Hand zum Frieden ausstrecken und endlich Schritte unternehmen. Das ist unser Recht als kurdisches Volk“, erklärte Fehime Poyraz. „Wie lange soll dieses Blutvergießen noch andauern? Dieses Blut muss endlich aufhören zu fließen.“
DEM-Partei fordert weitere Aufklärung
Der DEM-Abgeordnete Ibrahim Akın erklärte, der juristische Prozess gegen den Täter habe zwar mit einer Verurteilung geendet, viele Fragen seien jedoch weiterhin ungeklärt. „Für uns ist dieser Fall noch nicht abgeschlossen“, sagte Akın. Er verwies auf die seit Jahren erhobene Forderung nach einer umfassenden Untersuchung möglicher Hintergründe und Unterstützungsstrukturen des Anschlags. Nach Einschätzung der Partei habe der Täter nicht isoliert gehandelt. „Wir wissen, dass es Kräfte gab, die ihm geholfen, ihn organisiert und angeleitet haben“, erklärte Akın. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass das eigentliche Ziel des Angriffs die Provinzzentrale der HDP gewesen sei und deutlich mehr Menschen hätten getötet werden können.
„Wir werden Deniz Poyraz nicht vergessen“
Akın betonte, Deniz Poyraz sei für die Partei weiterhin präsent. „Fünf Jahre sind vergangen, aber es fühlt sich an, als wäre es gestern gewesen. Ihr Platz in unserem Parteigebäude steht noch immer dort. Deniz Poyraz lebt in unseren Erinnerungen weiter“, sagte er. Abschließend bekräftigte der Politiker, dass die DEM-Partei die Forderung nach einer vollständigen Aufklärung des Anschlags weiterverfolgen werde. „Wir haben Deniz Poyraz nicht vergessen. Wir werden sie nicht vergessen und wir werden nicht zulassen, dass sie vergessen wird“, erklärte Akın.
Straflosigkeit für politische Hintermänner
Deniz Poyraz (38) war am 17. Juni 2021 von Onur Gencer, einem Rechtsextremen mit Verbindungen zu ultranationalistischen Kreisen innerhalb des Staatsapparats, in der HDP-Zentrale in Izmir mit mehreren Schüssen ermordet worden. Die Parteizentrale war zum Tatzeitpunkt rund um die Uhr polizeilich überwacht. An jenem Tag sollte in dem Gebäude eine Vorstandssitzung mit etwa vierzig Personen stattfinden, die kurzfristig verschoben worden war. Die HDP sprach daher von einem Massaker, das dort hätte stattfinden sollen. Gencer selbst äußerte in seiner Vernehmung, das Attentat mit dem Ziel ausgeführt zu haben, „auf alles und jeden zu schießen, der sich mir nähern würde“. 2022 wurde Gencer in einem umstrittenen Verfahren zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch die Forderung nach einer umfassenden Aufklärung des politischen Hintergrunds blieb unbeantwortet.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gedenken-an-deniz-poyraz-46722 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/tausende-menschen-nehmen-abschied-von-deniz-poyraz-26834 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/entscheidung-im-verfahren-gegen-morder-von-deniz-poyraz-gefallen-35626
Fall Hopkins: Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an
Soziale Netzwerke: Warum W Social mehr kalter Kaffee als heißer Scheiß ist
Mit W Social ist ein soziales Netzwerk gestartet, bei dem man sich nur nach Passkontrolle anmelden kann. Das ist keine gute Idee. Überhaupt spricht einiges dagegen, sich bei dem schwedischen Startup einen Account zuzulegen. Ein Kommentar.
Viel Sendungsbewusstsein, wenig dahinter. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Marsha LevinaMit großem Brimborium startet heute das soziale Netzwerk W Social, das sich selbst seit Monaten großspurig als europäische Alternative zu Twitter darstellt. W Social will besser sein, weil man die Daten in Europa hostet. Außerdem muss man dort für einen Account über 18 Jahre alt sein und mit seinem Personalausweis nachweisen, dass man eine Person ist. So sollen Bots, Spam, Desinformation und Manipulation ausgeschlossen werden, das Versprechen des Anbieters.
Mal abgesehen davon, dass mit diesem Konzept Identifizierungspflichten und Alterskontrollen im Netz Vorschub geleistet wird, ist vollkommen unklar, warum wir ausgerechnet einem profitorientierten schwedischen Start-Up glauben sollen, es besser zu machen als die etablierten Twitter-Alternativen Mastodon, Bluesky oder auch Eurosky.
Geldgeber von W Social sind laut Medienberichten ein schwedisches Medieunternehmen, mit an Bord sind Leute von Spotify und Ericsson, die Geschäftsführerin war früher bei Ebay. W Social kündigt jetzt schon die Einführung für Werbung und Micropayments für Medienartikel hinter Bezahlschranke an.
Im Gegensatz dazu gibt es mit dem Fediverse, zu dem auch Mastodon gehört, seit Jahren unzählige unkommerzielle Alternativen und Projekte. Technisch ähnlicher zu W Social ist Eurosky, das Projekt der nicht-kommerziellen Modal-Stiftung aus den Niederlanden. Es hat vor einigen Tagen auch eine von Bluesky unabhängige App veröffentlicht.
Technisch baut W Social wie Bluesky und Eurosky auf dem AT-Protokoll auf. Das ist ein offenes, föderiertes Protokoll für soziale Anwendungen und Netzwerke. Es ermöglicht eine Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen sowie die Möglichkeit, Benutzerkonten umzuziehen.
W Social profitiert davon, dass schon Millionen Nutzer:innen bei Bluesky dabei sind, mit denen die W‑Social-Nutzer:innen interagieren können. Das ist der große Vorteil föderierter Protokolle. Es ist also schon etwas los, wenn das Projekt startet. Im Gegensatz zu etablierten Gegenspielern Mastodon, Bluesky und Eurosky, die Open Source sind, setzt W Social aber auf geschlossenen Code. Auch das führt nicht gerade zu mehr Glaubwürdigkeit.
Was an dem ganzen Trubel aber wirklich verwundert: Die Europäische Kommission, Ursula von der Leyen, die Europäische Zentralbank und deren Präsidentin Christine Lagarde haben gerade ihren Bluesky-Account nicht irgendwann zu Eurosky umgezogen, sondern zu W Social. Das und vieles mehr hat die Aktivistin Elena Rossini herausgefunden.
Bei soviel Vorschusslorbeeren würde mich ja interessieren, welche Kontakte das schwedische Startup hat spielen lassen, um die sonst in Sachen soziale Netzwerke eher schwerfällige EU-Kommission zu sich zu locken. Geht es der Kommission darum, Identifizierungspflichten zu stärken oder Anwendungsfälle für das EUDI-Wallet zu schaffen? Oder kennt man sich einfach gut und kommerziell ist der Kommission immer lieber als unkommerziell? Oder irgendwas mit digitaler Souveränität, weil das ja immer gut kommt? Es bleibt unklar.
Bekannt ist auf jeden Fall auch, dass W Social auch Rechtsradikalen, sofern sie denn ihren Pass vorzeigen, Raum geben will. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sei willkommen, ließ die CEO von W Social den Schweizer „Blick“ wissen. Und Blocklisten wie bei Bluesky werde es nicht geben. Na dann, wohl bekomms!
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Reception in honour of Russia-ASEAN Summit participants
The official welcoming ceremony and a state reception on behalf of the President of the Russian Federation were held at the Galiasgar Kamal Tatar State Academic Theatre in honour of the heads of delegations participating in the Russia-ASEAN Summit.
Maßstäbe für die Klima-Agenda setzen
Wie die Klimaschutz-Agenda die Welt der ISO-Normen erobert hat.
Früher, als ich dafür zuständig war sicherzustellen, dass meine Kollegen alle relevanten Unternehmensstandards vollständig einhielten, war mein Leben von einem ständigen, zermürbenden Kampf geprägt, andere davon zu überzeugen, die Liebe zum Detail genauso ernst zu nehmen wie ich. Oft genug führte dies zu verärgerten Vorwürfen der Pedanterie, aber manchmal kam es wirklich auf die Details an. Nehmen wir zum Beispiel die Zeit, als ich entdeckte, dass mein Chef es für akzeptabel hielt, dass der Gang zur Feuertreppe durch vierzig Kartons mit leicht entflammbaren Archivunterlagen versperrt war. In meiner Rolle als Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragter erkannte ich schnell das Risiko, das dieses kleine Detail darstellte. Verständlicherweise war ich daher bestrebt sicherzustellen, dass es in der neuesten Risikobewertung für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz enthalten war, die ich meinem obersten Chef vorlegte. Als er den Bericht jedoch entgegennahm, schien er wenig beeindruckt. „Vielen Dank“, antwortete er in einem Ton, der jeglicher Aufrichtigkeit entbehrte, „denn jetzt, wo Sie das zu Papier gebracht haben, muss ich etwas dagegen unternehmen!“ Endlich Erfolg, dachte ich – aber nur so lange, bis ich feststellte, dass es für einen Geschäftsführer tatsächlich viel einfacher ist, seinen Arbeitsschutzbeauftragten zu entlassen, als vierzig Kartons mit archivierten Unterlagen zu entfernen.
Ich habe Ihnen das nicht erzählt, um Ihr Mitgefühl zu gewinnen (obwohl ich mich nicht beschweren würde, wenn es mir entgegengebracht würde). Ich habe es vielmehr getan, um einen wichtigen Punkt anzusprechen, bevor ich darauf eingehe, wie die Sorge um den Klimawandel die Welt der Unternehmensstandards erfasst hat. Das Problem ist, dass solche Standards und die ihnen zugrunde liegenden Sensibilitäten bestenfalls einen schwachen Einfluss auf die Gedanken und Handlungen eines durchschnittlichen, selbstgemachten Industriekapitäns haben. Aber das wird den bürokratischen Moloch dennoch nicht aufhalten.
Nehmen wir zum Beispiel die ISO 14001, den „Goldstandard“ für Umweltmanagementsysteme in Unternehmen. Es waren nicht das plötzliche Interesse meines Chefs an Nachhaltigkeit und das Umweltbewusstsein des Unternehmens, die dazu führten, dass mein Unternehmen die ISO 14001-Zertifizierung erhielt. Vielmehr war es meine eigene Erkenntnis, dass unser Hauptkunde, die britische Regierung vorhatte, eine Anforderung einzuführen, wonach jeder Lieferant oder Subunternehmer aus der Privatwirtschaft über eine solche Zertifizierung verfügen musste, wenn er sich um künftige Regierungsaufträge bewerben wollte. Der „Alpha-Gorilla“ musste keinen einzigen kostbaren Moment seiner Zeit opfern, um dieses Problem anzugehen, denn man konnte sich darauf verlassen, dass ich es erkannte und mich darum kümmerte, so dass er sich wichtigeren Problemen widmen konnte, wie zum Beispiel der Frage, wie man das einmal etablierte Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 umgehen könnte. Und solche Dinge haben die Angewohnheit, nach unten durchzusickern. Die Regierung bestand darauf, dass unsere eigenen Unterauftragsvereinbarungen die gleichen vertraglichen Anforderungen enthalten sollten, und so konnte das Elend, ein Corporate-Governance-Gedöns aufzubauen, das eigentlich niemand will, bis ganz nach unten in die Lieferkette weitergegeben werden.
Wie dem auch sei, mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass das Leben für den durchschnittlichen, verantwortungslosen Manager, noch schwieriger geworden ist, der es vorzieht, die kleinen Details der Umsetzung staatlicher Vorgaben zum Umweltmanagement und zur Eindämmung des Klimawandels seinen Untergebenen zu überlassen. Und das alles nur wegen der Aktivitäten eines relativ unbekannten Beamten aus Rotherham.
Neulich habe ich mich gefragt, wer wohl der berühmteste Nigel Croft der Welt ist (ja, seit ich im Ruhestand bin, habe ich wirklich unglaublich viel Zeit). Also habe ich nachgeschlagen und herausgefunden, dass Nigel Howard Croft ehemaliger Vorsitzender der Gemeinsamen Technischen Koordinierungsgruppe der ISO für Managementsystemnormen ist. Während seiner Amtszeit leitete er die Umsetzung der ISO-Londoner Erklärung zum Klimaschutz. Insbesondere war Nigel maßgeblich an der Einführung des ISO-Leitfadens 84:2020 beteiligt, einem Leitfaden, der für diejenigen verfasst wurde, die mit der Ausarbeitung von ISO-Normen betraut sind. Es stellt sich heraus, dass Personen, die solche Normen verfassen, bestimmte Erwartungen erfüllen müssen, darunter auch die Gewährleistung, dass der Klimawandel angemessen berücksichtigt wird. Mit den Worten der Londoner Erklärung:
Der ISO-Leitfaden 84 unterstützt Normungsgremien dabei, Klimabelange in jeder Phase zu berücksichtigen – von der Planung über die Ausarbeitung bis hin zur Aktualisierung. Er bietet Instrumente zur Bewertung von Klimaauswirkungen und stellt sicher, dass Normen zur Emissionsminderung und zur Stärkung der Klimaresilienz beitragen. Durch die Förderung von Ressourceneffizienz, kohlenstoffarmen Lösungen und langfristiger Klimaanpassung unterstützt der Leitfaden 84 die Entwicklung von Normen, die ein nachhaltiges und klimaresilientes Wachstum vorantreiben.
Ich lasse euch das jetzt erst einmal einen Moment auf euch wirken.
Okay, die Zeit ist um. Das bedeutet, dass nicht nur die Umweltnormen, sondern jede ISO-Norm zu einem potenziellen Instrument wird, um Organisationen dazu zu zwingen, sich dem riesigen Projekt des Klimaschutzes anzuschließen. Um es mit den Worten von Guide 84 zu sagen:
Dieses Dokument richtet sich an Entwickler von ISO-Normen und anderen Dokumenten und soll dazu anregen, Bestimmungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen, Risiken und Chancen des Klimawandels in Normen aufzunehmen. Es verfolgt folgende Ziele:
— Normungsgremien in die Lage zu versetzen, zu entscheiden, ob die betreffende Norm Aspekte, Probleme, Auswirkungen, Risiken und/oder Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel berücksichtigen sollte;
— den Normungsgremien einen systematischen Ansatz an die Hand zu geben, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Klimawandels auf kohärente und einheitliche Weise zu berücksichtigen – sowohl bei neuen als auch bei überarbeiteten Normen – und zwar in einer Weise, die dem Ziel und dem Anwendungsbereich der zu erarbeitenden Norm entspricht;
— soweit praktikabel, die Kohärenz und Kompatibilität zwischen Normen zu fördern, die sich direkt oder indirekt mit dem Klimawandel befassen, sowie deren breitere Anwendung zur Unterstützung der Nachhaltigkeit.
Das bedeutet natürlich nicht, dass alle ISO-Normen zwingend eine Klausel enthalten müssen, die sich mit dem Klimawandel befasst, aber es bedeutet, dass die Verfasser dieser Normen ernsthaft darüber nachdenken sollten. Wie Sie gerade gelesen haben, sollte diese Leitlinie zudem nicht nur für noch zu erarbeitende Normen gelten, sondern auch für bereits bestehende.
Ich beschloss, dies auf die Probe zu stellen, indem ich einen alten Bekannten von mir heranzog: ISO 9001. Zu meiner Zeit ging es dabei nur um Qualitätsmanagement und hatte nichts mit dem Klimawandel zu tun. Doch Folgendes stand in einer Änderung aus dem Jahr 2024:
Abschnitt 4.1
Am Ende des Unterabschnitts ist folgender Satz hinzuzufügen:
Die Organisation hat festzustellen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist.
Abschnitt 4.2
Am Ende des Unterabschnitts ist folgende Anmerkung hinzuzufügen:
ANMERKUNG: Relevante interessierte Kreise können Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben.
ISO 9001 hat also nicht nur auf die Forderung des Leitfadens 84 reagiert, sich für den Klimaschutz einzusetzen, sondern hat diese Verpflichtung auch an die Zertifikate-Inhaber weitergegeben.
Da die ISO 9001-Zertifizierung weit verbreitet ist, dürfte es nicht allzu viele Organisationen geben, die davon ausgeschlossen bleiben. Aber ISO 9001 ist auch recht allgemein gehalten, und es stimmt tatsächlich, dass relevante Interessengruppen Qualitätsanforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben können. Doch wie sieht es mit anderen ISO-Normen aus? Cybersicherheit ist beispielsweise eher ein Nischenthema. Sicherlich kann ISO 27001 – die Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme – unmöglich eine Anforderung enthalten, die den Klimawandel abdeckt, oder?
Falsch! Auch hier gibt es wieder eine eigene Änderung der ISO 27001 für 2024, die genau die gleichen Klauseln vorschreibt. Und was ist mit Gesundheit und Sicherheit? Die entsprechende Norm ist die ISO 45001 – und ratet mal, was passiert. Ich könnte noch weitermachen.
Der ISO-Leitfaden 84:2020 scheint also tatsächlich das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Ich bin mir sicher, dass Nigel ein wirklich netter Kerl und ein echter Profi ist. Es ist nur so, dass er auch der Bürokrat unter den Bürokraten war; was leider bedeutet, dass er, als er vom Klimawandel-Virus befallen worden war, zu einem Superspreader wurde.
Das erinnert mich daran, wie die britische „Education and Training Foundation“ (ETF) die übergreifenden Berufsstandards für den Weiterbildungssektor „aktualisiert“ hat und von Pädagogen verlangt, nachhaltige Praktiken vorzuleben und die für ihr Fachgebiet relevanten Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Und glauben Sie mir, sie erwarten tatsächlich, dass jedes Fachgebiet die perfekte Gelegenheit bietet, die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Mathematik, Zahnmedizin, Geschichte, Medienwissenschaften – wählen Sie ein beliebiges Fach, und Sie haben sofortigen Zugang zu Ressourcen, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Fachgebiet in die perfekte Plattform für die Förderung der Klimaschutz-Agenda zu verwandeln.
Mir scheint also, dass der Drang, sich über die Auswirkungen des Klimawandels Sorgen zu machen, mittlerweile so fest institutionalisiert ist, dass es kaum noch ein Fachgebiet gibt, das nicht für diesen Zweck vereinnahmt werden kann. Das beginnt bereits im Bildungssystem und setzt sich am Arbeitsplatz fort. Und damit alle auf dem gleichen Stand sind, gibt es stets Standards und Richtlinien, die sicherstellen, dass die eigenen Bedenken der offiziellen Lesart entsprechen.
Ich bin einfach so froh, dass ich mittlerweile viel zu alt bin, um mich mit all dem aus erster Hand auseinandersetzen zu müssen. Ich bin glücklich im Ruhestand, und es vergeht kein Tag, an dem ich nicht mit dem exquisiten Vergnügen aufwache zu wissen, dass ich nicht zur Arbeit gehen muss und dass mein Tag stattdessen mit nichts anderem als müßiger Neugier und der Suche nach anderen einflussreichen Nigels gefüllt sein kann.
Link: https://cliscep.com/2026/06/12/setting-the-standard-for-climate-concern/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Maßstäbe für die Klima-Agenda setzen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Halluzinierter Hass
Ukraine, Russland und die Rolle der USA spalten den Gipfel. Erstmals endet ein G7-Treffen ohne gemeinsames Schlussdokument.
Der G7-Gipfel im französischen Évian-les-Bains hat die tiefen Risse innerhalb der westlichen Staatengruppe offengelegt. Erstmals verzichteten die sieben führenden Industrienationen auf ein gemeinsames Schlusscommuniqué – ein deutliches Zeichen dafür, wie weit die Positionen inzwischen auseinanderliegen. Statt eines gemeinsamen Dokuments wurden mehrere Einzelerklärungen veröffentlicht.
Im Zentrum der Spannungen stand der Ukrainekrieg. Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien, Kanada und Japan drängten auf eine gemeinsame Erklärung zur weiteren militärischen Unterstützung Kiews und auf zusätzliche Sanktionen gegen Russland. US-Präsident Donald Trump verweigerte jedoch seine Zustimmung zu einer verschärften Kriegsrhetorik und setzte stattdessen eigene Akzente.
Vor den Medien bezeichnete Trump den Ausschluss Russlands aus der damaligen G8 als historischen Fehler. Wäre Moskau weiterhin Teil der Runde gewesen, «hätte es diesen Krieg vielleicht nie gegeben», erklärte er. Zudem machte er deutlich, dass der Krieg in der Ukraine aus Sicht der USA keine vorrangige nationale Aufgabe sei. Das Land habe mit einem Konflikt, der «tausende Meilen entfernt» stattfinde, wenig zu tun.
Auch das Verhältnis zwischen Trump und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj blieb kühl. Während die europäischen Regierungschefs Selenskyj demonstrativ ihre Unterstützung zeigten, vermied Trump öffentlich jede besondere Nähe.
Die europäischen G7-Mitglieder bekannten sich zwar zu weiteren Sanktionen gegen Russland und zu zusätzlicher Militärhilfe für die Ukraine. Der Gipfel machte jedoch deutlich, dass der Westen in seiner zentralen sicherheitspolitischen Frage keine gemeinsame Strategie mehr verfolgt. Die G7 erscheint damit zunehmend als Bündnis mit divergierenden Interessen – und entsprechend begrenzter Handlungsfähigkeit.
Schwerbehinderter ohne Arm (52) kämpft 4 Jahre für EM-Rente – Rentenversicherung konnte keinen Job nennen
Wer durch einen Arbeitsunfall einen Arm verliert und danach jahrelang trotzdem berufstätig bleibt, geht davon aus, dass die Rentenversicherung ihn nicht im Stich lässt, wenn der Körper irgendwann nicht mehr mitmacht.
Das Gegenteil passierte einem Mann aus Niedersachsen: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) lehnte seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ab, obwohl er nur noch einen Arm hat und wegen schwerer Wirbelsäulenbeschwerden leichte Arbeiten nicht mehr vollschichtig ausüben kann. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen kippte die Ablehnung und verpflichtete die DRV zur Rentenzahlung (L 2 R 147/19).
DRV lehnte ab — mit einem Argument, das das Gericht nicht akzeptierteDer Kläger, geboren 1972, verlor seinen linken Arm nach einem Arbeitsunfall im Jahr 2002. Es blieb ein Stumpf von rund 15 Zentimetern, zu kurz für eine Prothese, zu wenig für irgendeine unterstützende Funktion.
Trotzdem arbeitete er danach weiter: als Sicherungsaufsicht bei Bahnbauarbeiten, eine Stelle, die ihm ein Berufshelfer der Rentenversicherung selbst vermittelt hatte.
Im Juli 2015 wurde er dauerhaft arbeitsunfähig, wegen schwerer Rückenerkrankungen.
Längeres Stehen und Gehen war ihm nicht mehr zumutbar, er brauchte regelmäßige Wechsel in eine sitzende Haltung. Im September 2015 beantragte er die EM-Rente. Die DRV lehnte ab: Er könne noch sechs Stunden täglich körperlich leichte Tätigkeiten verrichten — damit sei er nicht voll erwerbsgemindert.
Auf dem Papier klingt das nach geltender Rechtslage. § 43 Abs. 3 SGB VI sagt: Wer unter üblichen Bedingungen noch mindestens sechs Stunden täglich tätig sein kann, gilt nicht als erwerbsgemindert. Aber diese Regel hat eine entscheidende Ausnahme, und genau die verschwieg die DRV.
Was „schwere spezifische Leistungsbehinderung” bedeutet und warum sie alles ändertWer einen Arm verloren hat, kann theoretisch noch Stunden am Tag arbeiten. Aber welche Arbeit gibt es dafür auf dem echten Arbeitsmarkt — und kann er sie wettbewerbsfähig ausüben?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Frage beantwortet. In Fällen mit einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung reicht es nicht mehr aus, pauschal auf den Arbeitsmarkt zu verweisen.
Die Rentenversicherung muss dann einen konkreten Verweisungsberuf benennen (eine tatsächlich existierende Berufsbezeichnung mit nachweisbarem Arbeitsmarkt). Sie muss nachweisen, dass der Versicherte ihn vollwertig und wettbewerbsfähig ausüben könnte: nicht irgendwie, sondern im normalen Arbeitstempo unter üblichen Bedingungen.
Das BSG hat das in mehreren Entscheidungen klargestellt, zuletzt im Urteil (B 5 R 68/11 R). Einarmigkeit zählt ausdrücklich zu diesen Fällen.
Die DRV hätte also zuerst beweisen müssen, dass ein solcher Beruf existiert. Was sie vorschlug, überstand die Prüfung nicht.
Museumsaufsicht, Telefonist, Parkraumüberwachung – Kein ChanceDie DRV nannte im Verfahren drei Berufe: Museumsaufsicht, Telefonist und Mitarbeiter in der Parkraumüberwachung. Das LSG prüfte jeden einzeln, und holte für die Museumsaufsicht schriftliche Auskünfte von fünf großen Museen in Norddeutschland ein.
Das Ergebnis: Vier der fünf Museen teilten mit, dass Aufsichtskräfte beide Arme brauchen, zum Beispiel für Feuerlöscher, schwere Brandschutztüren, Erste Hilfe und Evakuierungsstühle im Notfall. Das fünfte Museum sah vereinzelt eine Ausnahme als denkbar, aber nur wenn genügend leistungsfähige Kollegen zum Einspringen vorhanden sind. Damit handelte es sich nicht um einen regulären Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Beim Telefonisten verwies die DRV auf ein berufskundliches Gutachten aus dem Jahr 2004. Das LSG hielt dem entgegen: Telefonisten arbeiten heute routinemäßig am Computer, pflegen Datenbanken und erledigen Korrespondenz.
Tastaturarbeit im normalen Tempo setzt zwei Hände voraus. Das Gutachten von 2004 bildete den heutigen Arbeitsmarkt nicht mehr ab.
Und die Parkraumüberwachung? Auch dort: Datenerfassung mit Handgerät im Gehen, beides setzt Haltungskonstanz und zwei Hände voraus, und beides schied beim Kläger aus.
Die DRV räumte selbst ein, keinen geeigneten Beruf nennen zu könnenIn der mündlichen Verhandlung gab die DRV zu Protokoll, dass es aus ihrer Sicht „außerordentlich schwierig” sei, einen einarmigen Versicherten noch auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das LSG hielt ausdrücklich fest: Diese Aussage spricht nicht gegen das Rentenbegehren, sondern dafür.
Die DRV hatte über Jahre hinweg abgelehnt, ohne einen einzigen Beruf benennen zu können, den der Mann wettbewerbsfähig ausüben könnte. Die Beweislast liegt bei der DRV, und nicht beim Betroffenen. Wer eine schwere spezifische Behinderung hat, muss nicht beweisen, dass kein Beruf mehr für ihn existiert. Die DRV muss beweisen, dass ein solcher Beruf noch existiert und der Versicherte ihn tatsächlich ausüben kann.
Hinzu kommt: Der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente” nach § 9 SGB VI verpflichtet die DRV, auch aktiv nach Teilhabewegen zu suchen, im Fall dieses Mannes hatte sie das nie getan.
Was Betroffene mit körperlicher Behinderung konkret tun solltenWer durch eine Amputation, den dauerhaften Verlust einer Gliedmaße oder eine vergleichbare körperliche Behinderung ganze Tätigkeitsfelder nicht mehr besetzen kann, fällt wahrscheinlich in die Kategorie der schweren spezifischen Leistungsbehinderung.
Bei einem Ablehnungsbescheid lohnt es sich, gezielt nachzufragen: Welchen konkreten Beruf hat die DRV benannt, und kann sie nachweisen, dass er auf dem heutigen Arbeitsmarkt noch in ausreichender Zahl vorhanden ist?
Wer Widerspruch einlegen will, hat einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Ablehnungsbescheids. Diese Frist ist hart. Den Widerspruch schriftlich einreichen, idealerweise per Einschreiben. Eine Begründung kann nachgereicht werden, die Frist läuft aber sofort. Das Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei, wer klagt und verliert, zahlt keine Gerichtsgebühren.
Wer unsicher ist, ob sein Fall eine schwere spezifische Leistungsbehinderung begründet, sollte Gutachten und Ablehnungsbescheid vom Sozialverband VdK oder SoVD prüfen lassen, beide bieten kostenlose Beratung für Mitglieder an und kennen die Gutachtenpraxis der DRV.
QuellenLSG Niedersachsen-Bremen: Urteil Az. L 2 R 147/19, Bundessozialgericht: Urteil, Az. B 5 R 68/11 R, Deutsche Rentenversicherung: § 9 SGB VI — Grundsatz Rehabilitation vor Rente
Der Beitrag Schwerbehinderter ohne Arm (52) kämpft 4 Jahre für EM-Rente – Rentenversicherung konnte keinen Job nennen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
15 articles a day: The extent of the Israeli army’s media interference
In 2025, the military censor banned or redacted over 5,000 news reports, with suppression peaking during Israel’s war with Iran.
The post 15 articles a day: The extent of the Israeli army’s media interference appeared first on +972 Magazine.
Neue 50-Regel: Diese Kosten teilen sich demnächst Mieter und Vermieter
Auf Mieterinnen, Mieter und Eigentümer kommt eine neue Kostenaufteilung beim Heizen zu. Die Bundesregierung hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, mit dem das bisherige Heizungsgesetz umgebaut werden soll. Ein besonders beachteter Punkt ist die geplante 50/50-Regel für bestimmte Kosten bei neu eingebauten Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen.
Die Regel soll verhindern, dass Mieter allein für Folgekosten aufkommen müssen, die aus der Entscheidung des Eigentümers für eine fossile Heizung entstehen. Betroffen sind nicht die gesamten Heizkosten, sondern bestimmte Preisbestandteile. Dazu gehören vor allem CO₂-Kosten, Gasnetzentgelte und später auch Mehrkosten für biogene Brennstoffe.
Worum es bei der neuen 50/50-Regel gehtNach dem Gesetzentwurf sollen Vermieter künftig stärker an laufenden Zusatzkosten beteiligt werden, wenn sie nach Inkrafttreten der Neuregelung eine neue fossile Heizung einbauen.
Ab dem 1. Januar 2028 sollen Mieter und Vermieter bei solchen Anlagen jeweils die Hälfte der anfallenden CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte tragen.
Ab dem 1. Januar 2029 soll die Teilung zusätzlich für bestimmte Preisbestandteile biogener Brennstoffe gelten.
Damit wird ein bisheriger Streitpunkt im Mietrecht aufgegriffen. Mieter zahlen zwar die Heizkosten über die Betriebskostenabrechnung, entscheiden aber in der Regel nicht darüber, welche Heizung im Gebäude eingebaut wird. Genau an dieser Stelle setzt die geplante Regelung an.
Der Gesetzgeber will damit einen Ausgleich schaffen: Eigentümer behalten mehr Freiheit bei der Wahl der Heiztechnik, sollen aber bei kostenträchtigen Entscheidungen nicht alle finanziellen Folgen auf die Bewohner abwälzen können.
Für Vermieter bedeutet das, dass eine neue Gas- oder Ölheizung künftig nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch bei den späteren Nebenkosten genauer kalkuliert werden muss.
Welche Kosten künftig geteilt werden sollenDie 50/50-Regel betrifft nach aktuellem Stand drei Bereiche. Erstens geht es um CO₂-Kosten, die beim Heizen mit fossilen Brennstoffen entstehen.
Zweitens sollen Gasnetzentgelte einbezogen werden, die über den Gaspreis auf die Nutzer umgelegt werden.
Drittens kommen ab 2029 bestimmte Mehrkosten hinzu, wenn Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen mit vorgeschriebenen Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden
Kostenart Geplante Aufteilung CO₂-Kosten bei neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen Ab 1. Januar 2028 je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter Gasnetzentgelte bei neu eingebauten Gasheizungen Ab 1. Januar 2028 je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter Preisbestandteile für biogene Brennstoffe in den Stufen 1 bis 3 der Biotreppe Ab 1. Januar 2029 je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter Übliche Verbrauchskosten für Wärme Weiterhin grundsätzlich nach Verbrauch und Heizkostenverordnung Warum die Regelung politisch so umstritten istDie Reform steht im Zusammenhang mit der geplanten Abkehr von starren Vorgaben beim Heizungstausch. Die Bundesregierung will die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen streichen und Eigentümern wieder mehr Auswahl lassen. Gas- und Ölheizungen sollen weiterhin zulässig sein, müssen aber ab 2029 nach und nach höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Diese sogenannte Biotreppe sieht steigende Anteile vor: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Für Mieter kann das teuer werden, weil Biomethan, Bioheizöl oder Wasserstoff derzeit als kostspieliger gelten als herkömmliche fossile Brennstoffe. Der Deutsche Mieterbund begrüßt deshalb die geplante hälftige Aufteilung, warnt aber vor Lücken bei höheren Beimischungsanteilen.
Aus Sicht vieler Mieter ist die Regel ein Schutz vor steigenden Nebenkosten. Aus Sicht vieler Eigentümer erhöht sie dagegen den wirtschaftlichen Druck, weil zusätzliche laufende Kosten nicht mehr vollständig weitergegeben werden können. Damit verändert sich die Rechnung beim Heizungstausch erheblich.
Was sich für Mieter ändertFür Mieter kann die neue Regelung eine Entlastung bringen, wenn in ihrem Gebäude künftig eine neue fossile Heizung eingebaut wird. Sie müssten dann bestimmte Zusatzkosten nicht mehr allein tragen. Das gilt besonders bei steigenden CO₂-Preisen und höheren Gasnetzentgelten.
Allerdings ist die Entlastung nicht in jedem Fall garantiert. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass eine pauschale Halbteilung in sehr schlecht sanierten Gebäuden auch Nachteile für einzelne Haushalte bringen kann. Dort kann das bisherige Stufenmodell bei CO₂-Kosten für Mieter günstiger sein, weil Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes einen höheren Anteil tragen.
Für Mieter wird deshalb die Betriebskostenabrechnung noch wichtiger. Sie sollten prüfen, ob die betroffene Heizung tatsächlich unter die neue Regel fällt, welche Kostenpositionen angesetzt wurden und ob die hälftige Aufteilung korrekt berechnet ist.
Was Vermieter beachten müssenFür Vermieter wird die Wahl der Heiztechnik stärker zur langfristigen Kostenfrage. Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss künftig damit rechnen, dauerhaft an bestimmten Preisrisiken beteiligt zu werden. Das betrifft besonders Gebäude, in denen die Gasnetzkosten steigen oder biogene Brennstoffe teuer bleiben.
Gleichzeitig bleibt der Einbau klimafreundlicher Heizungen wirtschaftlich attraktiver, wenn dadurch CO₂-Kosten, Gasnetzentgelte oder Beimischungskosten wegfallen. Wärmepumpen, Hybridlösungen oder Pelletheizungen werden deshalb nicht nur nach Anschaffungspreis, sondern auch nach späteren Betriebskosten bewertet werden müssen.
Für Eigentümer von Mietshäusern bedeutet das mehr Beratungsbedarf. Vor einem Heizungstausch sollten Investitionskosten, Fördermittel, spätere Betriebskosten und die mögliche Umlage auf die Miete gemeinsam betrachtet werden. Eine günstige Anschaffung kann sich sonst über Jahre als teure Entscheidung erweisen.
Warum die Betriebskostenabrechnung komplizierter werden kannDie neue Aufteilung klingt einfach, dürfte in der Praxis aber genaue Nachweise erfordern. Vermieter müssen in der Abrechnung transparent machen, welche Kosten unter die 50/50-Regel fallen und welche weiterhin nach den üblichen Vorgaben verteilt werden. Für Mieter muss nachvollziehbar sein, ob CO₂-Kosten, Netzentgelte oder biogene Preisanteile getrennt ausgewiesen wurden.
Besonders bei gemischten Versorgungssystemen kann das schwierig werden. Wenn ein Gebäude etwa eine Hybridheizung nutzt oder mehrere Energieträger einsetzt, muss klar sein, welche Kosten welcher Anlage zugeordnet werden. Auch Abrechnungsdienstleister werden ihre Verfahren anpassen müssen.
Ein weiterer Punkt ist der Zeitpunkt des Heizungseinbaus. Die geplante Regel betrifft nach den bisherigen Angaben neu eingebaute fossile Heizungen. Für ältere Anlagen können daher andere Vorgaben gelten, was in Mehrfamilienhäusern zu Rückfragen führen dürfte.
Wie weit das Gesetz bereits istDer Entwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen und soll im parlamentarischen Verfahren weiter beraten werden. Damit steht die Richtung fest, endgültige Details können sich aber noch ändern. Gerade bei der Abrechnung, bei Übergangsfragen und bei den biogenen Brennstoffen sind präzise Formulierungen entscheidend.
Mieter und Vermieter sollten die Entwicklung deshalb aufmerksam verfolgen. Wer in den kommenden Jahren einen Heizungstausch plant oder von einer Modernisierung betroffen ist, sollte nicht nur auf die Anschaffungskosten schauen. Entscheidend wird sein, wie sich die laufenden Kosten über die gesamte Nutzungsdauer verteilen.
Fazit: Mehr Kostenteilung, aber auch neue FragenDie geplante 50/50-Regel verschiebt die Verantwortung bei fossilen Heizungen. Mieter sollen nicht mehr allein für Preissteigerungen zahlen, die aus einer Entscheidung des Vermieters für Gas, Öl oder Flüssiggas folgen. Vermieter erhalten weiterhin mehr Freiheit bei der Technik, müssen aber einen Teil der späteren Kosten selbst tragen.
Ob die Regel im Alltag tatsächlich zu faireren Nebenkosten führt, hängt von der genauen gesetzlichen Ausgestaltung ab. Wichtig werden transparente Abrechnungen, klare Nachweispflichten und verständliche Übergangsregeln sein. Erst dann zeigt sich, ob die Reform die Belastung wirklich ausgewogener verteilt.
Beispiel aus der PraxisEin Vermieter lässt im Jahr 2028 in einem Mehrfamilienhaus eine neue Gasheizung einbauen. In der späteren Abrechnung fallen 600 Euro CO₂-Kosten und 400 Euro Gasnetzentgelte an, die unter die neue Regel fallen. Nach der geplanten 50/50-Aufteilung würden Mieter und Vermieter zusammen jeweils 500 Euro tragen.
Die übrigen Heizkosten, etwa für den tatsächlichen Gasverbrauch, würden weiterhin nach den normalen Abrechnungsregeln verteilt. Ab 2029 könnten zusätzliche Kosten entstehen, wenn die Heizung vorgeschriebene Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzt. Auch diese Mehrkosten sollen in den ersten Stufen hälftig aufgeteilt werden.
Fragen und Antworten zur neuen 50/50-Regel Was bedeutet die neue 50/50-Regel für Mieter und Vermieter?Die neue 50/50-Regel bedeutet, dass bestimmte Zusatzkosten bei neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen künftig nicht mehr allein von Mietern getragen werden sollen.
Mieter und Vermieter sollen sich diese Kosten jeweils zur Hälfte teilen. Betroffen sind vor allem CO₂-Kosten, Gasnetzentgelte und später bestimmte Mehrkosten für biogene Brennstoffe.
Welche Kosten sollen künftig geteilt werden?Geteilt werden sollen nach der geplanten Regelung insbesondere CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte bei neu eingebauten fossilen Heizungen. Ab 2029 sollen außerdem bestimmte Preisbestandteile für biogene Brennstoffe hinzukommen. Die normalen Heizkosten für den tatsächlichen Verbrauch werden dagegen weiterhin grundsätzlich nach den üblichen Abrechnungsregeln verteilt.
Gilt die 50/50-Regel für alle Heizungen?Nein, die Regel soll nach aktuellem Stand vor allem für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten. Für ältere Heizungen können andere Vorgaben maßgeblich sein. Deshalb ist der Zeitpunkt des Heizungseinbaus für die spätere Betriebskostenabrechnung besonders wichtig.
Warum sollen Vermieter künftig einen Teil der Kosten übernehmen?Der Hintergrund ist, dass Mieter meist keinen Einfluss darauf haben, welche Heizung in einem Gebäude eingebaut wird. Entscheidet sich ein Vermieter für eine neue fossile Heizung, können dadurch später höhere Zusatzkosten entstehen. Die 50/50-Regel soll verhindern, dass diese finanziellen Folgen vollständig auf die Mieter abgewälzt werden.
Was sollten Mieter bei der Heizkostenabrechnung prüfen?Mieter sollten prüfen, ob die betroffene Heizung tatsächlich unter die neue Regel fällt und ob die Kosten korrekt aufgeteilt wurden. Wichtig ist, dass CO₂-Kosten, Gasnetzentgelte und mögliche Mehrkosten für biogene Brennstoffe nachvollziehbar ausgewiesen werden. Bei Unklarheiten kann es sinnvoll sein, die Abrechnung fachlich prüfen zu lassen.
Der Beitrag Neue 50-Regel: Diese Kosten teilen sich demnächst Mieter und Vermieter erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
BSG-GEZ-Urteil: Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Rente und beim Wohngeld
Wer im Alter nur eine kleine Rente und ergänzend Wohngeld erhält, darf bei der Befreiung von Rundfunkgebühren nicht schlechter behandelt werden als Empfänger von Grundsicherungsleistungen.
Mit dieser Aussage hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat. Sie betrifft Menschen, deren Einkommen zwar knapp über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt, die aber dennoch kaum finanziellen Spielraum haben.
Im entschiedenen Fall ging es um einen Rentner, dessen Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld nach Abzug der Wohnkosten nur geringfügig über dem lagen, was Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zur Verfügung steht.
Trotzdem wurde sein Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren abgelehnt.
Der Grund: Er bezog keine der Sozialleistungen, die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ausdrücklich als Voraussetzung für eine Befreiung genannt waren.
Worum es in dem Verfahren gingDas Bundesverfassungsgericht hatte zu prüfen, ob diese unterschiedliche Behandlung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar ist.
Die Karlsruher Richter kamen zu dem Ergebnis, dass hier eine verfassungsrechtlich nicht tragfähige Ungleichbehandlung vorliegt. Denn der Betroffene verfügte wirtschaftlich über kaum mehr Mittel als Menschen, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II von den Gebühren befreit werden.
Die Entscheidung macht deutlich, dass nicht allein die formale Einordnung in ein bestimmtes Leistungssystem entscheidend sein darf. Vielmehr muss auch betrachtet werden, wie die tatsächliche wirtschaftliche Lage aussieht. Wer nur wenige Euro oberhalb des Existenzminimums lebt, wird durch laufende Rundfunkgebühren spürbar belastet.
Warum das Gericht eine Ungleichbehandlung sahNach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts war der Beschwerdeführer gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II benachteiligt. Diese konnten auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit werden, während der Rentner trotz nahezu gleicher finanzieller Lage zahlen sollte.
Dadurch musste er auf jenen Teil seines Einkommens zurückgreifen, der im Ergebnis seinem notwendigen Lebensunterhalt entsprach.
Gerade darin sah das Gericht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Wenn zwei Personengruppen wirtschaftlich in vergleichbarer Enge leben, darf der Staat sie nicht ohne überzeugenden Grund unterschiedlich behandeln.
Die Richter stellten klar, dass es auf die reale Belastung ankommt und nicht nur auf den Bezug einer ausdrücklich genannten Sozialleistung.
Verwaltungsvereinfachung reicht nicht ausOft wird in solchen Fällen argumentiert, dass pauschale Regeln aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nötig seien. Ein System, das an den Bezug bestimmter Sozialleistungen anknüpft, lässt sich leichter handhaben als eine Einzelfallprüfung. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Überlegung zwar nicht grundsätzlich verworfen, ihr im konkreten Fall aber keine ausreichende Rechtfertigungskraft zugebilligt.
Die Richter betonten, dass die Belastung für den Betroffenen intensiv und wiederkehrend war. Zwar erschien die Gebühr für sich genommen nicht sehr hoch, im Verhältnis zu den verfügbaren Mitteln fiel sie jedoch deutlich ins Gewicht. Wer nur knapp über den Regelsätzen liegt, spürt jede regelmäßige Zahlung viel stärker als Haushalte mit größerem Einkommen.
Härtefallregelung als verfassungskonforme LösungBemerkenswert ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht den Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst für verfassungswidrig erklärte. Stattdessen verwies es auf die bestehende Härtefallregelung in § 6 Abs. 3 RGebStV.
Diese Vorschrift könne so ausgelegt und angewendet werden, dass auch Menschen mit sehr geringen Einkünften erfasst werden, selbst wenn sie keine der ausdrücklich genannten Sozialleistungen beziehen.
Damit hat das Gericht den Fachgerichten und Behörden einen deutlichen Hinweis gegeben. Sie dürfen Härtefälle nicht zu eng auslegen, wenn andernfalls eine sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligung entsteht. Die Vorschrift muss so angewendet werden, dass vergleichbare wirtschaftliche Situationen auch vergleichbar behandelt werden.
Welche Folgen das für Rentner und andere Betroffene hatDie Entscheidung ist besonders für ältere Menschen mit kleiner Rente von Bedeutung. Viele von ihnen erhalten keine Grundsicherung, weil ihr Einkommen knapp über den Schwellen liegt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie finanziell ausreichend abgesichert wären.
Auch andere Betroffene mit niedrigen Einkünften können sich auf die verfassungsrechtlichen Überlegungen stützen, wenn ihre Lage der eines Sozialleistungsempfängers nahezu entspricht.
Entscheidend ist, ob nach Abzug notwendiger Kosten nur ein Betrag verbleibt, der sich in der Nähe des sozialrechtlich anerkannten Existenzminimums bewegt. In solchen Konstellationen darf die Rundfunkgebührenpflicht nicht schematisch durchgesetzt werden.
Die EntscheidungDas Urteil zeigt, dass Gleichbehandlung im Sozial- und Abgabenrecht nicht an Formalien hängen bleiben darf.
Wer keine Sozialleistung bezieht, ist nicht automatisch leistungsfähiger als jemand, der eine solche Leistung erhält. Gerade an den Rändern des Existenzminimums können kleine rechnerische Unterschiede große praktische Folgen haben.
Für die Rechtsprechung bedeutet das, dass Härtefallklauseln mit Blick auf das Grundgesetz ausgelegt werden müssen. Behörden und Gerichte haben sorgfältig zu prüfen, ob eine Person trotz fehlenden Leistungsbezugs in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Notlage lebt. Wo dies der Fall ist, kann eine Befreiung geboten sein.
Was Betroffene bei einem Antrag beachten solltenFür Betroffene ergibt sich daraus ein wichtiger Hinweis: Es kann sich lohnen, einen Antrag nicht nur mit fehlender Leistungsfähigkeit, sondern ausdrücklich mit einem besonderen Härtefall zu begründen.
Dabei sollte nachvollziehbar dargelegt werden, welche Einkünfte zur Verfügung stehen, welche Wohnkosten anfallen und wie gering der verbleibende Betrag im Vergleich zu sozialrechtlichen Regelsätzen ist. Je genauer die wirtschaftliche Lage dargestellt wird, desto besser lässt sich die Vergleichbarkeit mit befreiten Personengruppen aufzeigen.
Wer eine Ablehnung erhält, muss sie nicht ungeprüft hinnehmen. Die Entscheidung aus Karlsruhe zeigt, dass die Gerichte eine starre Anwendung der Vorschriften nicht akzeptieren, wenn sie zu offenkundig unfairen Ergebnissen führt. Gerade bei knappen Renten kann die verfassungsrechtliche Argumentation erhebliches Gewicht haben.
Vergleich der Situation Personengruppe Behandlung bei den Rundfunkgebühren nach der Entscheidung Empfänger von Arbeitslosengeld II oder vergleichbaren Sozialleistungen Eine Befreiung war bereits gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, sofern ein Antrag gestellt wurde. Rentner mit kleiner Rente und Wohngeld knapp oberhalb der Regelsätze Eine Befreiung darf nicht allein deshalb versagt werden, weil keine ausdrücklich genannte Sozialleistung bezogen wird; ein besonderer Härtefall kommt in Betracht. Personen mit geringem Einkommen in ähnlicher wirtschaftlicher Lage Auch sie können sich auf den Gleichheitssatz berufen, wenn die laufende Gebühr ihr Existenzminimum spürbar belastet. Beispiel aus der PraxisEine Rentnerin erhält monatlich 860 Euro Altersrente und zusätzlich 180 Euro Wohngeld. Nach Abzug ihrer Miete und der festen Lebenshaltungskosten bleibt ihr nur ein Betrag, der kaum über dem liegt, was einem Grundsicherungsempfänger zur Verfügung steht.
Muss sie dennoch den Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl ein Leistungsbezieher in fast identischer Lage befreit wäre, kann sie sich auf einen besonderen Härtefall und auf die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Gleichbehandlung berufen.
QuelleBundesverfassungsgericht AZ: 1 BvR 665/10
Der Beitrag BSG-GEZ-Urteil: Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Rente und beim Wohngeld erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Meeting with Sultan of Brunei Darussalam Hassanal Bolkiah
Vladimir Putin held a meeting with Sultan of Brunei Darussalam Hassanal Bolkiah on the sidelines of the Russia-ASEAN summit.
Der Fall Nmecha: Nicht das Bekenntnis stört, sondern sein Inhalt
Der jüngste Kommentar des Tübinger Theologen Simon Linder auf dem Portal “katholisch.de” über Felix Nmecha ist aufschlussreich, gerade weil er sich so betont sachlich gibt. Der Titel lautet: „Fußballerische Prominenz ersetzt keine theologische Kompetenz“. Ausgangspunkt ist die allgemeine These des Mainzer Klerikers Oliver Wintzek, theologische Kompetenz sei in kirchlicher Verkündigung „kein nice to have“, sondern […]
<p>The post Der Fall Nmecha: Nicht das Bekenntnis stört, sondern sein Inhalt first appeared on ANSAGE.</p>
Seminar meeting on the implementation of the state national policy strategy in the Northwestern Federal District
Deputy Chief of Staff of the Presidential Executive Office Magomedsalam Magomedov and Presidential Plenipotentiary Envoy to the Northwestern Federal District Igor Rudenya held an annual district seminar meeting in Pskov On the Practices and Tasks of the Executive Authorities of the Northwestern Federal District’s Constituent Entities in Implementing the State National Policy Strategy of the Russian Federation.
Meeting with President of the Republic of the Philippines Ferdinand Marcos
Vladimir Putin held a meeting with President of the Republic of the Philippines Ferdinand Marcos.