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“Loyalty to Idleb” campaign kicks off to rebuild war-damaged province

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. September 2025 - 19:03

The “Loyalty to Idleb” campaign was launched Friday at the municipal stadium in Idleb City with wide official and public participation, SANA’s correspondent reported.

The initiative seeks to raise funds to support areas affected by years of conflict and to help restore critical infrastructure across the province.

MHD Ibrahim

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Wenn fünf Länder blau machen und der Bildschirm endlich schwarz bleibt

In Zukunft gibt’s wohl wieder Ost- und Westfernsehen – nur ohne GEZ! Prognosen sind eine heikle Sache – vor allem, wenn sie zu schön sind, um wahr zu sein. Ich habe mich dennoch an eine herangewagt. Eine kleine Projektion über die Zukunft der AfD in den fünf ostdeutschen Bundesländern. Und nein, dafür brauchte es keine […]

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DEM-Frauenrat betont Bedeutung rechtlicher Grundlagen für Friedensprozess

Der Frauenrat der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) hat bei einer Veranstaltung in Istanbul die Notwendigkeit eines rechtlich abgesicherten Rahmens für einen dauerhaften Friedensprozess betont. Bei dem Treffen mit verschiedenen Frauenorganisationen im Kulturverein Divriği im Stadtteil Beyoğlu diskutierten die Teilnehmerinnen über aktuelle Entwicklungen und Strategien im Rahmen der Kampagne „Frieden und Demokratische Gesellschaft“. Auch die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, nahm teil.

Im Zentrum der Diskussion standen die seit dem 1. Oktober laufenden Aktivitäten des Frauenrats. Ziel sei es, einen umfassenden Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen zu führen, um die Grundlagen für einen nachhaltigen Friedensprozess zu schaffen. Dabei wurde betont, dass Frieden nicht allein das Ende militärischer Auseinandersetzungen bedeute, sondern auch die Überwindung struktureller Ungleichheiten und geschlechtsspezifischer Gewalt voraussetze.

Tülay Hatimoğulları (Mitte)

Gewalt gegen Frauen als Teil staatlicher Politik

Mehrere Sprecherinnen verwiesen auf die anhaltenden Repressionsmaßnahmen in der Türkei, insbesondere in kurdischen Provinzen. Die dort praktizierten „Spezialkriegspraktiken“ trügen maßgeblich zur Zunahme von Gewalt gegen Frauen bei. Staatliche Gewalt und patriarchale Strukturen seien nicht voneinander zu trennen, sondern verstärkten sich gegenseitig, hieß es.

Die Teilnehmerinnen riefen dazu auf, die Kämpfe marginalisierter und unterdrückter Gruppen zusammenzuführen, um eine gerechte und friedliche Gesellschaft aufzubauen. Besonders hervorgehoben wurde, dass die weitere Entwicklung des Friedensprozesses auf eine „rechtliche und gesetzliche Grundlage“ gestellt werden müsse. Nur so könne eine nachhaltige, gesellschaftlich verankerte Friedensordnung entstehen.

Austausch über Strategien und Forderungen

Die Veranstaltung endete mit einer offenen Diskussionsrunde, in der Frauen ihre Einschätzungen, Vorschläge und Forderungen zum weiteren Verlauf des Prozesses einbrachten. Die Teilnehmerinnen kündigten an, sich weiterhin aktiv in den laufenden Kampagnen der DEM-Partei einzubringen und für einen feministischen, demokratischen und rechtlich fundierten Friedensprozess einzutreten.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/verein-zeit-der-frau-unterstutzt-betroffene-geschlechtsspezifischer-gewalt-48019 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/dem-partei-verlegt-kampagne-wir-fordern-frieden-weil-nach-amed-48076 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-berat-uber-friedensprozess-und-gesetzesplane-48072

 

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Neue Anklage gegen Selahattin Demirtaş

Gegen den kurdischen Politiker Selahattin Demirtaş ist ein weiteres Strafverfahren eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft in Êlih (tr. Batman) wirft dem ehemaligen Ko-Vorsitzenden der HDP vor, bei einer Rede im Jahr 2016 den türkischen Staat, seine Institutionen und Sicherheitskräfte „herabgewürdigt“ zu haben. Die Anklage stützt sich auf Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs.

Die fragliche Rede hielt Demirtaş im Rahmen einer Friedenskundgebung unter dem Titel „Gegen den Krieg – für den Frieden“ in der kurdischen Stadt Êlih (Batman). Die Staatsanwaltschaft wertet Passagen der Rede, in denen Demirtaş die damalige Regierungspolitik kritisierte und auf die türkische Militärbelagerung zwischen 2015 und 2016 in verschiedenen kurdischen Provinzen einging, als „diffamierend und beleidigend“.

Die Anklageschrift wurde von der 3. Strafkammer des Landgerichts Batman angenommen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren sowie ein politisches Betätigungsverbot nach Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuchs. Der Prozesstermin ist für den 9. Dezember angesetzt.

Zwölf Verfahren nach Artikel 301

Seit der Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität und anschließenden Verhaftung vor rund neun Jahren wurden insgesamt zwölf Verfahren nach Artikel 301 gegen Demirtaş eröffnet – fast alle im Zusammenhang mit öffentlichen Reden. Zehn dieser Verfahren wurden inzwischen vor dem Amtsgericht im südtürkischen Mersin gebündelt. Im Juli 2024 wurde Demirtaş in diesem Komplex zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt, das Verfahren läuft vor einem Berufungsgericht weiter. Weitere Prozesse wegen ähnlicher Vorwürfe sind derzeit in Amed (Diyarbakır) und erneut in Êlih anhängig.

Europäischer Gerichtshof sieht Menschenrechtsverletzung

Demirtaş sitzt seit November 2016 im Hochsicherheitsgefängnis in Edirne. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zwei Urteilen – 2020 und 2025 – festgestellt, dass seine Inhaftierung rechtswidrig sei. Das Gericht sah unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und freie Meinungsäußerung und forderte seine Freilassung. Die türkische Regierung hat den Forderungen bislang nicht entsprochen. Im Verfahren um die Proteste vom Oktober 2014 gegen die türkische Unterstützung für die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) beim Überfall auf die Stadt Kobanê in Rojava wurde Demirtaş 2024 zu 42 Jahren Gefängnis verurteilt.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/egmr-verurteilt-turkei-erneut-wegen-inhaftierung-von-selahattin-demirtas-46995 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kobane-verfahren-gericht-lehnt-freilassung-trotz-egmr-urteil-ab-47153 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/demirtas-wir-werden-in-freiheit-und-gleichheit-zusammenleben-46720

 

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„Budapest-Komplex“ – Fünf Jahre Haft für Antifaschistin Hanna S.

Im ersten deutschen Strafprozess im Zusammenhang mit dem sogenannten „Budapest-Komplex“ ist am Freitag am Oberlandesgericht München ein Urteil gesprochen worden. Die Angeklagte Hanna S. wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach die Antifaschistin der gefährlichen Körperverletzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde hingegen fallengelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hanna S. stand wegen Attacken auf Rechtsradikale in Budapest vor Gericht. Ihr wurde vorgeworfen, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Antifaschist:innen in der ungarischen Hauptstadt gezielt Neonazis angegriffen zu haben. Damals kamen zum sogenannten „Tag der Ehre“ in Ungarn Rechtsextremist:innen aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein „Neonazi-Schaulaufen“ hatte ihr Verteidiger Yunus Ziyal die Veranstaltung zum Beginn des Prozesses genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“

Politisch motivierter Prozess?

Nach dem Urteil gab es scharfe Kritik von Prozessbeobachter:innen und Unterstützer:innen. Alina Häusler, Sprecherin des Solidaritätskreises München, bezeichnete das Verfahren als „klaren Einschüchterungsversuch gegen alle Antifaschist:innen und Engagierten gegen rechts“. Schon zu Beginn des Prozesses habe das Gericht laut Häusler deutlich gemacht, dass es eine Signalwirkung anstrebe: „Nun ist das Signal klar und deutlich: Wenige Indizien reichen aus, um antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren und Menschen auf Jahre der Freiheit zu
berauben.“

Häusler übte auch grundsätzliche Kritik an der juristischen Zusammenarbeit Deutschlands mit Ungarn in diesem Fall. Die Bundesrepublik sei bislang der einzige EU-Staat außerhalb Ungarns, der Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Vorfällen in Budapest aufgenommen habe. Frankreich und Italien hätten Auslieferungsersuchen aus Budapest wegen menschenrechtlicher Bedenken abgelehnt. In Deutschland hingegen komme es zu Verfahren und sogar Auslieferungen. „Deutsche Behörden machen sich zum willfährigen Vollstrecker der rechtsautoritären Politik Viktor Orbáns“, sagte Häusler.

Weitere Verfahren in Düsseldorf

Neben dem Verfahren in München sind weitere Prozesse gegen Beschuldigte aus dem „Budapest-Komplex“ geplant, in den mehrere Personen involviert sein sollen. Sieben von ihnen hatten sich im Januar an verschiedenen Orten den Behörden gestellt, gegen sechs von ihnen hat der Generalbundesanwalt Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben. Zu der jetzt in Deutschland verfolgten Gruppe zählt auch die non-binäre Person Maja T., die im vergangenen Jahr nach Ungarn ausgeliefert worden war.

Protest in Nürnberg angekündigt

Als Reaktion auf das Urteil gegen Hanna S. rufen antifaschistische Gruppen zu einer bundesweiten Demonstration am Samstag, 27. September, in Nürnberg auf. Unter dem Motto „Antifaschismus bleibt notwendig – und wir solidarisch“ soll die Demonstration um 12 Uhr im Veit-Stoß-Park beginnen. Die Veranstalter:innen wollen damit gegen die ihrer Ansicht nach politisch motivierte Strafverfolgung protestieren.

Foto: Perspektive OnlineCC BY-NC-SA 4.0

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/budapest-komplex-hanna-lass-dein-haar-herunter-43771 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/budapest-komplex-antifaschistin-hanna-aussert-sich-45424 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/budapest-komplex-prozessbeginn-gegen-antifaschistin-hanna-45363

 

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Comey’s Indictment Is Nothing Short of Political Retribution

In response to the indictment of former FBI Director James Comey, Ben Olinsky, senior vice president of Structural Reform and Governance at the Center for American Progress, shared the following comments:

The prosecution against Director Comey is nothing short of political retribution. President Donald Trump recently fired the U.S. attorney for the Eastern District of Virginia, his own appointee, after they made clear that prosecutors lack evidence to seek an indictment against former Director Comey. He then installed his own personal attorney, who has never prosecuted a case before, to the prosecutor’s office to carry out the president’s revenge tour.
President Trump’s government is operating more like a “banana republic” than a thriving democracy, and that should deeply alarm all Americans.
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Republicans Must Negotiate to Prevent Health Care Cost Spikes, Protect Funding Laws

The Trump Administration’s threat to illegally fire more workers if the President doesn’t get his way is blatant extortion: using working people and their families — as well as the important public services those workers provide — as pawns in a power play with no concern for who gets hurt.

Let’s be clear about what’s going on here: the Trump Administration has repeatedly shredded the last bipartisan funding bill — illegally canceling or freezing funding that Republicans and Democrats agreed to (e.g., for medical research, education, or mental health treatment), and keeping it from reaching the people and communities it’s meant to serve.

Republicans are claiming their short-term continuing resolution is business as usual, but nothing about this moment is normal. We’ve never seen a President unilaterally and unlawfully ignore bipartisan budget laws and then expect Congress to do nothing to stop him.

Meanwhile, the President and Republican congressional leaders are doing nothing to address a looming, massive health care cost spike for more than 20 million people. They have so far refused bipartisan negotiations to prevent families across the country already struggling to afford health care and other basics from taking this hit. Indeed, they have rejected bipartisan discussions on anything related to year-end spending bills, even as they need bipartisan support in the Senate to pass short- or long-term funding bills.

Congressional Republicans and the President need to come to the table with Democrats to reach a deal that prevents health care cost spikes for millions of people and ensures the Administration can’t unilaterally or illegally undo parts of bipartisan funding laws simply because the President dislikes them.

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Foreign Minister al-Shaibani meets Bahraini counterpart in NY

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. September 2025 - 18:33

Syrian Minister of Foreign Affairs and Expatriates, Assad Hassan al-Shaibani, held talks with his Bahraini counterpart, Dr. Abdullatif bin Rashid Al Zayani, on the sidelines of the 80th session of the UN General Assembly in New York.

MHD Ibrahim

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Foreign Minister participates in (OIC) meeting in New York

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. September 2025 - 18:20

Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad Hassan Al-Shaibani participated in the annual ministerial coordination meeting of foreign ministers of the Organization of Islamic Cooperation (OIC) member states on Friday.

The meeting held at the UN headquarters in New York on the sidelines of the 80th session of the United Nations General.

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Auf die Nebenwirkungen unseres Handelns kommt es an

Überlegungen zu ESG und Klima-Ethik

Edgar L. Gärtner

Psychologen wissen, dass man das Erwünschte nur selten erreicht, indem man versucht, es direkt anzusteuern. Oft landet man beim Gegenteil. Das gilt auch in Politik und Wirtschaft das heißt für die Ziele Frieden und Unternehmensgewinn bzw. persönlicher Erfolg. Es ist also wichtiger, sich auf Grundsätzliches statt auf quantitative Ziele zu konzentrieren. Menschliche Gesellschaften werden weniger durch Evidenzen und rationale Diskurse zusammengehalten als durch Missverständnisse. Wobei man zwischen produktiven und destruktiven Missverständnissen unterscheiden kann. Wie ich auf dieser Plattform bereits vor über drei Jahren dargelegt habe, wurde die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft durch die missverständliche Formel „Soziale Marktwirtschaft“ geprägt. Das ist ein Pleonasmus, weil der Markt nach dem Familienleben ohnehin den zweitwichtigsten Ort gesellschaftlicher Kontakte darstellt. Die Leerformel erwies sich dennoch über einige Jahrzehnte lang als tragfähig und friedensstiftend. Die zur gleichen Zeit von Sozialdemokraten und Gewerkschaftern geforderte „Soziale Gerechtigkeit“ wirkt hingegen polarisierend und ist aktuell in Form der „Klima-Gerechtigkeit“ destruktiv, wenn nicht selbstmörderisch.

In diesen Schlagworten schlägt sich das Ressentiment angeblich zu kurz gekommener gegen die (kapitalistische) Marktwirtschaft nieder. Das Gewinn- bzw. Profitmotiv, oft denunziert als Gier, hat heute schlechte Presse. Während bei echten, das heißt persönlich haftenden Mittelständlern der Zusammenhang zwischen dem Angebot von Dienstleitungen zur Befriedigung konkreter Bedürfnisse ihrer Kunden und dem Gewinnmotiv der Anbieter meist noch auf der Hand liegt, haben vor allem Großunternehmen oft Schwierigkeiten mit der Rechtfertigung ihrer Angebots- und Preispolitik. Deshalb wundert es nicht, dass die Manager der Konzerne in letzter Zeit gerne mit Organisationen zusammenarbeiten, die ihnen mithilfe zum Teil aufwändiger Systeme messbarer Indikatoren wie ESG (Environmental, Social, Governance), oder DEI (Diversity, Equity, Inclusion) und der Ausstellung kostenpflichtiger Zertifikate die ethische Ausrichtung und „Nachhaltigkeit“ ihrer Investitionen bescheinigen.

Investoren bekommen kalte Füße

Doch damit könnte bald Schluss sein. Wir haben an dieser Stelle ausführlich darüber berichtet, dass führende Investmentfonds und Großbanken sich aus dem Geschäft des virtuellen Klimaschutzes zurückziehen. Selbst die „New York Times“, die lange als eine Art Zentralorgan der internationalen Klima-Bewegung fungierte, hat inzwischen den Klima-Wahn für beendet erklärt. Ihnen dämmert die Erkenntnis, dass die Politik Milliarden-, wenn nicht Billionen-Investitionen veranlasst hat, denen kein messbarer Nutzen gegenübersteht – außer bei der Minderheit der Nutznießer angeblich wissenschaftlich begründeter staatlicher Auflagen. So fragen jetzt nicht nur gebeutelte Steuerzahler, sondern auch jene, die ihre Altersvorsorge politisch korrekten, d.h. nach ESG-Kriterien zertifizierten Investitionsfonds anvertraut haben, nach dem Sinn der ganzen Veranstaltung. Statt der klimapolitisch erwünschten Gleichschaltung des Wirtschaftslebens gilt nun in wachsendem Maße die Devise: „Rette sich wer kann!“

Es lässt sich zum Beispiel experimentell nicht klären, ob die Zunahme der Konzentration des atmosphärischen Spurengases Kohlenstoffdioxid (CO2), wie die ESG-Vorschriften behaupten, den Klimawandel hervorruft oder eine Folge des Klimawandels ist. Es lässt sich nicht beweisen, dass Erdöl und Erdgas begrenzte Ressourcen sind. Das führt zu Fragen wie: Gibt es überhaupt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen „fossilen“ und „erneuerbaren“ Rohstoffen? Kann die „Energiewende“, die wahrscheinlich Billionen kosten wird, überhaupt funktionieren?

Diese Fragen werden von einer aufgeregten, aber Ton angebenden Szene ausgeblendet, weil das Ziel „Klimaschutz“, was immer auch darunter zu verstehen sein mag, gar nicht die Verbesserung des natürlichen und /oder gesellschaftlichen Klimas ist, sondern die Befriedigung narzisstischer Bedürfnisse der grünen Aktivisten in Regierungen und so genannten Nicht-Regierungs-Organisationen.

Welchem Kompass können wir folgen?

Damit bin ich mitten im Thema dieses Aufsatzes: Wir Menschen haben zwar grundsätzlich die Möglichkeit, verschiedene Konsequenzen unserer Handlungen (einschließlich unseres eigenen Todes) vorauszusehen und aus kurz- und mittelfristiger Sicht zielgerichtet zu handeln. Wir gelten zwar als mit einem freien Willen begabte Abbilder Gottes, doch fehlt uns die Fähigkeit, komplexe Prozesse in Natur und Gesellschaft ganzheitlich zu begreifen und in die fernere Zukunft zu schauen. Diese Fähigkeit ist nach Überzeugung des führenden mittelalterlichen Philosophen Thomas von Aquin Gott vorbehalten. Selbst der „Aufklärer“ Emmanuel Kant ging davon aus, dass wir Menschen nur beobachtbare Trends um einige Jahre zu extrapolieren vermögen und jedenfalls kein Allwissen erlangen, sondern nur so genannten regulativen Ideen folgen und aus Beobachtungen von Datenmustern und Experimenten unter kontrollierten Randbedingungen relative bzw. provisorische Wahrheiten ableiten können.

Zu den regulativen Ideen gehören die Begriffe Freiheit und Wahrheit, die in der Lage sind, Leidenschaften und Kampfesmut zu fördern. Gläubige Christen sind überdies davon überzeugt, dass uns das Wort Gottes in der Bibel zumindest einen Zipfel der absoluten Wahrheit offenbaren kann, wofür allerdings eine oberflächliche Lektüre in der Regel nicht ausreicht. Wichtige naturwissenschaftliche Erkenntnisse wie etwa Einsteins Relativitätstheorien sollten m.E. auch von Skeptikern als Offenbarungen gewertet werden, weil sie nicht experimentell hergeleitet wurden. Ohne festen Glauben an geoffenbarte Empfehlungen und Wahrheiten wie den Dekalog von Moses ist es schwer, im Leben einen Kompass zu finden. Auch Nicht-Christen tun m.E. gut daran, sich an diese Einsicht zu halten. Denn wer diese verdrängt, verliert leicht den Zweck jedes privaten Unternehmens, Gewinn zu erwirtschaften, aus dem Blickfeld und landet beim Versuch, angemaßtes Wissen koste es, was es wolle mit gewaltsamen Methoden umzusetzen und sich dadurch zumindest in der Propaganda an Gottes Stelle zu setzen – auch wenn das Unternehmen dabei mittelfristig baden geht.

Ordo amoris statt Größenwahn

Tiefere Ursache dieser Anmaßung ist die seit der „Aufklärung“ im 18. Jahrhundert fortschreitende Entchristlichung Europas und des gesamten „Westens“. Denn in der Scholastik des christlichen Mittelalters stand es außer Frage, dass Gott und nur Gott für das große Ganze zuständig ist, während die Menschen nur wenige Zusammenhänge durchschauen und in ihrem Handeln nur begrenzten Interessen nachgehen können. Das hat der Dominikaner Thomas von Aquin (gest. 1274) in seinem Hauptwerk „Summa theologiae“ auf den Punkt gebracht: „Das Gut der ganzen Welt ist nun aber das, was von Gott erfasst wird, der ja der Schöpfer und Lenker der Welt ist. Daher will er alles, was er will, im Blick auf das allen gemeinsame Gute, das sein Gutsein selbst ist; dieses ist nämlich das Gut der ganzen Welt. Die Erfassungsweise des Geschöpfes geht aber seiner Natur gemäß auf ein besonderes Gut – wie es seinem Wesen entspricht.

Hienieden „ganzheitliche“ Problemlösungen bzw. das absolut Gute anzustreben, galt deshalb zu Recht als blasphemisch. Wer so handelte, musste mit der Strafe Gottes (bzw. der Selbstbestrafung) rechnen, denn die meisten Menschen gingen nicht ohne Grund davon aus, dass jeder Versuch, Gott zu spielen, im Chaos enden würde. Die Menschen sollten sich stattdessen auf das Wohl ihrer Familie, ihrer Glaubensgenossen, ihrer Kommune und ihrer Nation, d.h. (in den Worten der Bibel) „die Nächsten“ konzentrieren. Die katholische Soziallehre spricht mit Hinweis auf Thomas von Aquin vom „ordo amoris“: die eigene Familie an erster Stelle, dann Angehörige meines Volkes bzw. der politischen Nation und die weltweiten Glaubensgenossen und ganz zuletzt die Menschheit. Allgemeine Menschenrechte gibt es in der Bibel nicht, dafür aber Pflichten, eben die 10 Gebote.

Wir wissen heute nicht zuletzt aus den Erfahrungen mit der von politisch-ideologischem Wunschdenken angestoßenen Umwandlung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in die Europäische Union (EU), dass die Nation bzw. der Nationalstaat die größte Gemeinschaft ist, mit der sich normale Individuen noch spontan identifizieren können. Probleme, die anscheinend zu groß sind für einzelne Nationalstaaten, können kein Argument für den Aufbau internationaler oder gar globaler Verwaltungsstrukturen in Form eines Weltstaates sein. Dieser wäre notwendigerweise totalitär. Mit der Wahrung der individuellen Freiheit und Eigenverantwortung vereinbar wäre nur die Anerkennung unlösbarer Probleme wie des Klimawandels oder auch der ungewollten Verbreitung potenziell gefährlicher Viren als „höhere Gewalt“, mit der die Menschen irgendwie leben lernen müssen.

Balanceakt zwischen Demut und Wissensanmaßung

Eine Ethik der Verantwortung anstelle einer repressiven Gesinnungsethik ist deshalb ein Balanceakt zwischen Demut und Wissensanmaßung. Das Neue Testament fordert von uns keine unbegrenzte Verantwortung, sondern ein konzentrisches System abgestufter Verantwortung. Nach dem Evangelisten Matthäus lauten Jesu Worte: „Ehre deinen Vater und deine Mutter. Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.“ (Mt 19,19) Von „Fernstenliebe“, wie sie der verstorbene Papst Franziskus oder Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber dem Strom illegaler Migranten aus muslimischen Ländern gefordert hat, ist nicht die Rede. Thomas von Aquin sprach die noch heute gültige Warnung aus: „Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit; Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit ist die Mutter der Auflösung.“

Die jüdisch-deutsche bzw. amerikanische Philosophin Hannah Arendt (1906-1975) hat in ihrem Meisterwerk „Vita activa“ (1958, 1960) betont, dass es uns Menschen nicht möglich ist, mit unseren Handlungen Ungerechtigkeit vollständig zu vermeiden. Versprechen und deren versuchte Einlösung auch unter widrigen Umständen schränken die Unvorhersagbarkeit gesellschaftlicher Entwicklungen ein. Als Heilmittel gegen die Unwiderrufbarkeit unbefriedigender Handlungsergebnisse fungiert die menschliche Fähigkeit zum Verzeihen. Dieses bezieht sich nur auf die handelnde Person, nicht auf die Sache. Die Kultur der Vergebung, zu der sich echte Christen im täglichen Vaterunser bekennen, verdrängt die kannibalistische Kultur der Rache, die in vorchristlichen Gesellschaften leicht die Oberhand gewinnt. Das ist einer der wichtigsten Beiträge der christlichen Kultur zum Gemeinwohl.

Mit den 10 Geboten des Moses, eigentlich Regeln, die im Futur und nicht im Imperativ formuliert sind (den einen Gott respektieren, nicht morden, nicht stehlen, nicht ehebrechen, nicht neiden), beginnt aus christlicher Sicht das Ende der kannibalistischen Vorgeschichte der Menschheit. Nach Ansicht des liberalen Wirtschaftsnobelpreisträgers Friedrich-August von Hayek handelt es sich dabei um „Regeln, die uns zwar nicht sagen, was in dieser Welt geschieht, aber sagen, dass uns wahrscheinlich nichts geschehen wird, wenn wir sie befolgen.“
Nur die freie Marktwirtschaft ist ohne Abstriche mit dem Dekalog vereinbar. Denn das Gebot „Du wirst/sollst nicht stehlen“ lässt nur freiwilligen Tausch zu beiderseitigem Vorteil zu. Allerdings käme eine totale Marktwirtschaft mit anderen Forderungen des Dekalogs in Konflikt. Das ist bei Geschäften mit Sklaverei, Prostitution, Leihmutterschaft und Kinderhandel zweifelsohne der Fall. Nicht nur die größenwahnsinnige Planwirtschaft, sondern auch das auf allgemeine Regeln – unter Abstraktion vom Inhalt des Tausches – verkürzte und zum Allheilmittel erklärte Wechselspiel von Angebot und Nachfrage kann zur totalitären Repression führen.

Bibel und Marktwirtschaft

Überdies erscheint es mir als sehr bedenklich, wenn Marktmechanismen funktionalisiert werden sollen, um bestimmte politische und/oder moralische Ziele anzusteuern. Westeuropa und Nordamerika sind nicht primär durch die Verkündigung und Durchsetzung frommer Bekenntnisse und moralischer Grundsätze (vorübergehend?) zu den dynamischsten und wohlhabendsten Regionen der Welt geworden, obwohl die sicher auch eine Rolle spielten, sondern infolge des Schutzes des Privateigentums sowie der individuellen Freiheit und Verantwortung. Beides fußt nicht ausschließlich auf dem Dekalog, sondern auch auf der klassischen griechischen Philosophie und dem römischen Recht. Es war die enge Verbindung dieser drei geistigen Strömungen, die die Kultur der Renaissance, die Philosophie der Freiheit, den Aufschwung der wissenschaftlichen Forschung und die industrielle Revolution ermöglicht hat. (Der Aufschwung von Naturwissenschaft und Technik im Mittelalter wurde übrigens dadurch begünstigt, dass nicht weltliche Mächte mit ihren beschränkten konkurrierenden Interessen, sondern die Kirche dafür zuständig war. Das wollen viele heute nicht wahrhaben.)

Fazit: Ohne die Bibel wären Europa und der ganze Westen nicht geworden, was sie sind, bis vor kurzem also die wirtschaftlich und kulturell erfolgreichste Region der Welt. Dass unsere Stärke zu einem beträchtlichen Teil aus dem Geist der Bibel kommt, müssen sich die Europäer heute allerdings von einem Inder erklären lassen. Ich meine damit „Das Buch der Mitte“ von Vishal Magalwadi. Wichtig ist dabei, dass in Europa und Nordamerika nur selten eine direkte Politik für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand gemacht wurde. Beides waren Nebenwirkungen einer Politik, die im Einklang mit dem Dekalog Eigentum und wirtschaftliche Freiheit begünstigte. Deshalb warne ich immer vor einer Politik, die Ziele wie Wohlstand oder „soziale Gerechtigkeit“ proklamiert. Beide können nur Nebenprodukte der Marktwirtschaft sein. In Europa und Nordamerika hat bis vor kurzem im Widerspruch zum in der US-Verfassung erwähnten „Pursuit of Happiness“ (Streben nach Glück) nie das Lustprinzip gegolten. Dieses galt nicht, wie die US-Verfassung vielleicht nahelegen könnte, als allgemeines Menschenrecht. Wäre Glück das primäre Ziel unseres Handelns, könnte man auch Drogen nehmen. Für Christen gelten stattdessen die Worte Jesu: „Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach.“ (Mt 16,24). Das oberste Ziel jedes Einzelnen sollte die Rettung seiner Seele sein. Ganz nebenbei entsteht dadurch auch materieller Wohlstand.

 

Der Beitrag Auf die Nebenwirkungen unseres Handelns kommt es an erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Neues aus dem Fernsehrat (113): Hass und Zusammenhalt

netzpolitik.org - 26. September 2025 - 17:57

Erik Tuchtfeld ist der neue Vertreter des Internets im ZDF-Fernsehrat. In seiner ersten Sitzung ging es gleich um die großen Themen: Pressefreiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Diese Mainzelmännchen sind in die Jahre gekommen. Der Bedarf für Öffentlich-Rechtliche ist es nicht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Manngold

Die letzte Sitzung des ZDF-Fernsehrats fand am Ende einer Woche statt, die für das ZDF besonders herausfordernd war: Dunja Hayali wurde für die Anmoderation eines Beitrags zur Ermordung Charlie Kirks tagelang mit Beleidigungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen überzogen. Der ehemalige US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, forderte aufgrund der journalistischen Einordnung Charlie Kirks durch Elmar Theveßen den Entzug seines US-Visums. Und die US-Regierung hat angekündigt, dass Visa für Journalist:innen zukünftig nur noch 240 Tage gelten sollen – üblich sind bisher fünf Jahre.

Es ist deshalb ein sehr wichtiges Zeichen, dass der Fernsehrat – mit all seiner politischen und gesellschaftlichen Vielfalt – die Angriffe auf Dunja Hayali und Elmar Theveßen in der Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig verurteilt hat. In der gemeinsamen Erklärung betonte er außerdem, dass Pressefreiheit „für die Demokratie ein unverhandelbares Gut“ ist. Auch zu den kürzeren Visa-Laufzeiten äußerte sich der Rat deutlich. Er schloss sich dem Appell einer Reihe deutscher Intendanten (von ARD und ZDF bis zu ProSiebenSat.1) an: Die Bundesregierung soll sich auf diplomatischem Weg gegen die geplanten Änderungen aussprechen.

Es war für mich eine ereignisreiche erste Sitzung. Denn ab jetzt darf ich – entsandt vom Chaos Computer Club, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, eco – Verband der Internetwirtschaft und medianet berlinbrandenburg – den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Ich trete damit die Nachfolge von Leonhard Dobusch (Juli 2016 bis Juni 2022, danach noch bis Mai 2025 im ZDF-Verwaltungsrat) und Laura Kristine Krause (Juli 2022 bis Juli 2025) an, die in der Vergangenheit auch diese Kolumne verantwortet haben.

Anonymität als Schutz für marginalisierte Gruppen

Mich beschäftigen ganz besonders der Hass und die Gewaltandrohungen, die Dunja Hayali in den großen sozialen Online-Plattformen entgegenschlagen. Gleichzeitig ist die breite Solidarität von weiten Teilen der Bevölkerung, der Politik und von Kolleg:innen ein Zeichen der Hoffnung.

Wir setzen uns bei D64 seit langem dafür ein, dass der digitale öffentliche Raum, in dem für unsere Demokratie zentrale Debatten ausgetragen werden, sicherer gestaltet werden muss. Zur Verbesserung der Strafverfolgung im Internet, auch der Anzeigemöglichkeiten für Betroffene, haben wir schon vor Jahren das Konzept der Login-Falle entwickelt. Das wurde sogar in den Koalitionsvertrag der früheren Ampel-Regierung aufgenommen, dann aber mangels politischem Willen nie umgesetzt.

Stattdessen werden immer wieder Forderungen nach autoritären Maßnahmen laut – sei es die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen oder Identifizierungspflichten für soziale Netzwerke. Dabei profitieren von der grundsätzlichen Möglichkeit der Anonymität im Internet ganz besonders Personen aus marginalisierten Gruppen, die sonst Hass und Repressalien befürchten müssen.

Auch eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2016 fand keine Belege dafür, dass Anonymität im Internet zu mehr Hass führt – im Gegenteil. Als besonders aggressiv stellten sich in der Datenanalyse Nutzerkonten heraus, die unter ihrem bürgerlichen Namen agieren.

Demokratische Alternativen für digitale öffentliche Räume

Was wir stattdessen brauchen, sind Alternativen zu den Big-Tech-Plattformen „gütiger Diktatoren“ des Silicon Valleys, die gemeinsam mit der Trump-Regierung derzeit eine Regierungsform aufbauen, die unter anderem vom Philosophen Rainer Mühlhoff als „neuer Faschismus“ bezeichnet wird. Diese Alternativen sollten der Konzentration von Macht durch einen dezentralen Aufbau strukturell entgegenwirken, staatsfern organisiert sowie gemeinwohlorientiert sein und die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden.

Vielversprechende Ansätze wie das Fediverse mit seinem bekanntesten Vertreter Mastodon gibt es bereits. Damit sich solche Alternativen durchsetzen können, braucht es aber noch deutlich mehr – ideelle wie finanzielle – Unterstützung durch relevante Akteure, die hohe gesellschaftliche Akzeptanz besitzen. Akteure wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Das sehen nicht nur Forschende beispielsweise mit den „Digital Open Public Spaces“ in der Digital-Public-Value-Studie und Aktivist:innen so, sondern breite Teile der Bevölkerung.

Dazu ist die „Zusammenhaltsstudie“ interessant, die ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnerinstitutionen durchgeführt und am vergangenen Mittwoch in Frankfurt vorgestellt haben. Laut der Erhebung äußern 83 Prozent der Befragten die Erwartung, dass öffentlich-rechtliche Medien dazu beitragen sollen, dass unterschiedliche Gruppen unserer Gesellschaft ins Gespräch kommen. 73 Prozent finden, dass öffentlich-rechtliche Medien im Dialog mit Nutzenden treten sollen.

Vorbei sind also die Zeiten, in denen der öffentliche-rechtliche Rundfunk sich auf seine Rolle als „Sender“ beschränken kann. Menschen erwarten vielmehr, dass er Interaktion von Menschen untereinander und mit den Medien selbst ermöglicht.

Welche Erwartungen haben Menschen an öffentlich-rechtliche Medien? - Alle Rechte vorbehalten Zusammenhaltsstudie Mit großem Vertrauen kommt große Verantwortung

Die besondere Verantwortung der Öffentlich-Rechtlichen ergibt sich auch aus mangelhaftem Vertrauen in andere Institutionen. So nehmen lediglich ein knappes Drittel der befragten Personen einen positiven Beitrag von kommerziellen Social-Media-Plattformen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wahr.

Besonders bitter ist die Umfrage für zwei traditionelle Massenorganisationen: Von allen genannten Einrichtungen ist der Beitrag von Parteien und Kirchen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt laut der Umfrage am geringsten. Der Beitrag der Öffentlich-Rechtlichen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wird dagegen nach Sportvereinen, der Wissenschaft und dem Bundesverfassungsgericht als am höchsten eingeschätzt.

Wer leistet einen Beitrag zum Zusammenhalt? - Alle Rechte vorbehalten Zusammenhaltsstudie

Das ZDF hat sich bereits auf den Weg gemacht, den digitalen Diskurs zu fördern: Der Public Spaces Incubator ist das zentrale Projekt, um sich gemeinsam mit internationalen Partnern vom reinen Sender zu einer Plattform des konstruktiven Austauschs zu entwickeln, ganz ohne Überwachungskapitalismus, Engagement-Farming und süchtig-machenden Algorithmen.

Diesen Sommer gab es im Rahmen der Frauen-Fußball-Europameisterschaft einen ersten Testlauf der ZDFspaces, ab Oktober ist die Ausweitung auf weitere Formate geplant. Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen die Dringlichkeit, dass dieser Weg engagiert von den öffentlich-rechtlichen Medien weiterverfolgt wird. Er ist unsere beste Chance für eine demokratische Diskussionskultur im Netz.

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So hoch ist das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld – Tabelle

Lesedauer 4 Minuten

Wer wegen derselben Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält zunächst Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Spätestens nach 78 Wochen – das entspricht einem Jahr und sechs Monaten ab Beginn der Erkrankung einschließlich der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers – endet dieser Anspruch.

Mit der sogenannten „Aussteuerung“ ist die Krankenkasse aus der Leistungspflicht heraus; zuständig wird nun die Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft, ob Arbeitslosengeld I (ALG I) gezahlt werden kann und ob dafür die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III greift, wenn die Erwerbsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft gemindert ist.

Tabelle: Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld Was Wie (inkl. Rechtsgrundlage) Zuständigkeit nach Ende des Krankengeldes Nach der 78-wöchigen Krankengeld­dauer prüft die Bundesagentur für Arbeit den Anspruch auf ALG I; greift bei eingeschränkter Erwerbs­fähigkeit die Nahtlosigkeits­regelung (§ 145 SGB III). Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung Empfehlenswert ist die Meldung spätestens drei Monate vor Aussteuerung, um Unterbrechungen zu vermeiden; eine spätere Meldung mindert die Höhe des ALG I nicht, kann aber die erste Zahlung verzögern. Anwartschaftszeit Anspruch besteht bei mindestens zwölf Monaten Pflicht­versicherung in den letzten 30 Monaten (verkürzt auf sechs Monate für Kurz­zeit­beschäftigte) nach §§ 142 f. SGB III. Bemessungsentgelt & Leistungssatz Grundlage ist das durchschnittliche beitrags­pflichtige Bruttoarbeitsentgelt vor der Erkrankung; Leistung beträgt 60 % des Netto­betrags, 67 % bei Kind (§ 151 SGB III). Verlängerter Bemessungszeitraum Liegen im letzten Jahr weniger als 150 Tage mit Arbeits­entgelt, wird der Bemessungszeitraum auf bis zu 24 Monate erweitert (§ 150 Abs. 3 SGB III); Krankengeld­zeiten bleiben außen vor. Nahtlosigkeitsregelung ALG I wird auch ohne aktuelle Arbeitsfähigkeit gezahlt, solange über eine mögliche Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden ist (§ 145 SGB III). Anspruchsdauer ALG I Je nach Alter und Beitrags­zeiten sechs bis 24 Monate; 24 Monate nur ab 58 Jahren + 48 Monate Beiträge in den letzten fünf Jahren (§ 147 SGB III). Kranken- & Pflegeversicherung Während des ALG-I-Bezugs bleibt die gesetzliche Versicherung bestehen, Beiträge zahlt die Agentur; für PKV-Versicherte gibt es einen Zuschuss bis zum Höchst­beitrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Übergang nach Auslaufen ALG I Nach Ende des Anspruchs ist Bürgergeld zu beantragen; ein automatischer Übergang erfolgt nicht (§ 7 ff. SGB II). Welche Fristen sollten Betroffene unbedingt einhalten?

Rechtlich existiert keine starre Frist, doch Fachleute raten, sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes arbeitsuchend zu melden.

Dieser zeitliche Puffer ermöglicht der Agentur, Unterlagen anzufordern, den Versicherungsverlauf zu prüfen und gegebenenfalls die Nahtlosigkeitsregelung festzustellen, ohne dass es zu einer Zahlungsunterbrechung kommt. Melden sich Betroffene zu spät, riskieren sie zwar kein geringeres ALG I, wohl aber eine „verspätete“ erste Zahlung.

Wird das Arbeitslosengeld niedriger, wenn zuvor nur Krankengeld floss?

Nein laut Sozialrecht. Das Krankengeld zählt ausdrücklich nicht als Bemessungsentgelt für ALG I. Grundlage ist vielmehr das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das in der Vergangenheit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.

Stehen im unmittelbaren Zwölfmonatszeitraum vor Beginn der Arbeitslosigkeit weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt, wird der Bemessungszeitraum auf bis zu 24 Monate ausgedehnt (§ 150 Abs. 3 SGB III). Somit kann die Agentur auf Monate zurückgreifen, in denen regulärer Lohn bezogen wurde.

Wie funktioniert der verlängerte Bemessungszeitraum in der Praxis?

Ein Beispiel: Maler- und Lackierermeister Harry ist seit April 2023 wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben und erhält nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld.

Im Herbst 2024, nach 78 Wochen, wird er ausgesteuert. Im letzten Jahr hat Harry keinen Cent Lohn erhalten. Weil die 150-Tage-Grenze unterschritten ist, zieht die Agentur die davor liegenden Monate heran, also das Kalenderjahr 2022. Sein damaliges Durchschnittsnetto bildet das Bemessungsentgelt; davon erhält Harry 60 Prozent ALG I beziehungsweise 67 Prozent, falls Kinder mit im Haushalt leben (§ 151 SGB III).

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– Krankengeld erhöht sich so auch – Wichtig zu wissen

Bedeutet die Nahtlosigkeitsregelung, dass auch nicht arbeitsfähige Personen ALG I bekommen?

Ja. Normalerweise ist ALG I an die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt geknüpft, mindestens 15 Stunden pro Woche.

Die Nahtlosigkeitsregelung durchbricht dieses Prinzip, wenn ärztliche Unterlagen eine voraussichtliche Erwerbsminderung belegen, der Rentenversicherungsträger aber noch nicht entschieden hat. Betroffene erhalten trotz fehlender Arbeitsfähigkeit ALG I, bis geklärt ist, ob eine Erwerbsminderungsrente zusteht oder die Genesung wieder Erwerbsfähigkeit erwarten lässt.

Entstehen durch die Aussteuerung Versorgungslücken bei der Krankenversicherung?

Während des ALG-I-Bezugs bleibt man gesetzlich kranken- und pflege­versichert; die Beiträge trägt die Arbeitsagentur.

Wer allerdings beim Auslaufen des Krankengeldes weder ALG I noch Bürgergeld erhält – etwa wegen fehlender Anwartschaftszeiten – muss sich freiwillig versichern. In solchen Übergangsphasen lohnt es sich, frühzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen.

SGB-III-Reformen von 2024 für Ausgesteuerte

Zum 1. Januar 2024 wurden mehrere Paragraphen des SGB III redaktionell angepasst, unter anderem zur digitalen Antragstellung. An den Kernvorschriften zur Bemessung des ALG I (§§ 150 bis 152) und zur Nahtlosigkeit (§ 145) änderte sich jedoch nichts, sodass die dargestellten Regeln unverändert gelten.

Was geschieht, wenn die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes endet?

Die Dauer von ALG I hängt von Alter und Versicherungszeiten ab und liegt zwischen sechs und 24 Monaten. Läuft der Anspruch aus und besteht weiterhin Erwerbsunfähigkeit, folgt regelmäßig Bürgergeld nach dem SGB II, sofern keine Rentenleistung bewilligt ist.

Spätestens dann prüft die Agentur erneut, ob ein Rentenantrag zu stellen ist oder Reha-Maßnahmen Aussicht auf berufliche Wiedereingliederung bieten.

Fazit: Droht wirklich kein Nachteil?

Wer nach langer Krankheit ausgesteuert wird, hat keinen geringeren ALG-I-Anspruch als Beschäftigte, die direkt aus einem Job arbeitslos werden. Entscheidend ist, rechtzeitig Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen, den Versicherungsverlauf bereitzuhalten und ärztliche Atteste über die aktuelle Leistungsfähigkeit vorzulegen.

Das deutsche Sozialrecht sichert so einen lückenlosen Übergang von der Krankengeld- in die Arbeitslosen- oder Rentenleistung – ohne Abstriche beim Lebensstandard in der heiklen Phase zwischen Krankheit und möglicher Rückkehr ins Erwerbsleben.

Der Beitrag So hoch ist das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld – Tabelle erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Härte auf Platz eins

Boris Pistorius darf sich mit dem Titel „beliebtester Politiker Deutschlands“ schmücken — nicht weil seine Politik besonders viele Menschen überzeugt, sondern weil er als Person symbolisiert, wonach eine verängstigte Gesellschaft dürstet.
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Netanyahu at UNGA: “An agreement can be reached that respects Syria’s sovereignty”

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. September 2025 - 16:57

Israel Prime Minister Benjamin Netanyahu told the UN General Assembly on Friday that peace between Israel and Syria is now within reach, announcing that serious negotiations have begun with Syria’s new government.

“What once seemed unimaginable is now possible,” Netanyahu said. “I believe an agreement can be reached that respects Syria’s sovereignty while protecting Israeli security and minorities in the region,” he added.

Last Monday, President Ahmad al-Sharaa said at the Concordia Summit in New York that talks are underway on a security arrangement based on the 1974 disengagement agreement.

At the same event, President al-Sharaa contrasted Syria’s position with that of countries that have normalized ties with Israel.

“There is a big difference between Syria and the countries that signed normalization agreements. Israel is still occupying (Syrian) land, while the countries that joined the Abraham Accord had no occupied territory,”

The 1974 Disengagement Agreement between Syria and Israel ended active fighting after the October War and established a UN-monitored buffer zone near the occupied Golan Heights.

Since the liberation of Syria on December 8, 2024, the Israeli military has advanced and taken control of the buffer zone, launching over 1,000 airstrikes on civilian and military targets and conducting more than 400 incursions into Syrian areas near the Israeli border.

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Foreign Minister meets Slovenian FM in New York

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. September 2025 - 16:56

Foreign Minister Assad Hassan al-Shaibani, met Friday with Slovenia’ Minister of Foreign and European Affairs, Tanja Fajon, on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York.

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Foreign Minister Al-Shaibani meets his Dutch counterpart in NY

SANA - Syrian Arab News Agency - 26. September 2025 - 16:54

Foreign Minister, Asaad Hassan al-Shaibani, met with Dutch Migration and Foreign Affairs minister David van Weel on Friday, on the sidelines of the current session of the United Nations General Assembly in New York.

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Filmkritik: „Highest 2 Lowest“ – Ein Absturz in die Mittelmäßigkeit

Der Titel Highest 2 Lowest verspricht Höhenflüge, liefert aber leider einen Crash in die Tiefen der Unlogik. Was wirklich schade ist. Schließlich waren meine Erwartungen hochgeschraubt, Denzel Washington gehört zu meinen Lieblingsschauspielern, auch, weil er in einer Zeit populär geworden ist, in der schwarze Schauspieler nicht ihrer Hautfarbe, sondern ihres Könnens wegen besetzt wurden. Spike […]

<p>The post Filmkritik: „Highest 2 Lowest“ – Ein Absturz in die Mittelmäßigkeit first appeared on ANSAGE.</p>

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Meeting with elected heads of regions

PRESIDENT OF RUSSIA - 26. September 2025 - 16:15

The President held a videoconference meeting with the heads of 21 regions of the Russian Federation who were elected during the single voting day on September 14, 2025.

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Frauengruppen rufen zu Demonstration für Aufklärung im Fall Rojin Kabaiş auf

In der kurdischen Großstadt Wan (tr. Van) haben mehrere Frauenorganisationen zur Teilnahme an einer Demonstration am 27. September mobilisiert. Mit dem Protest soll eine unabhängige Aufklärung im Fall Rojin Kabaiş gefordert werden. Die junge Frau war vor rund einem Jahr unter bislang ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Die Umstände ihres Todes sorgen in der Region seit Monaten für Kritik und Proteste.

Die Demonstration wird von der „Koordination gegen Gewalt“ organisiert, einem Zusammenschluss von 13 Frauenorganisationen, dem unter anderem die Bewegung Freier Frauen (TJA) und der Frauenverein Star angehören. Die Aktion findet im Rahmen der Kampagne „Wir organisieren uns, um zu leben und Leben zu schützen“ statt. Start ist am 27. September um 18 Uhr in Wan.

Zur Mobilisierung für den Protest verteilten Aktivistinnen am Freitag Flugblätter in der Innenstadt. Begleitet wurden sie unter anderem von der Ko-Vorsitzenden des Provinzverbands der DEM-Parte, Gülşen Kurt, der Parlamentsabgeordneten Gülderen Varlı, der abgesetzten Ko-Bürgermeisterin Neslihan Şedal sowie Vertreterinnen der Friedensmütter und des Stadtparlaments.

Während der Verteilaktion riefen die Teilnehmerinnen Parolen wie „Rojin Kabaiş ist unser Aufschrei“ und „Gerechtigkeit für Rojin – Gerechtigkeit für alle“. Die beteiligten Organisationen kündigten in Gespräche mit Interessierten an, den Druck auf Behörden aufrechtzuerhalten, bis die Todesumstände vollständig aufgeklärt seien. Die Aktion endete mit Beifall und weiteren Parolen.

Rätselhafter Todesfall ohne Aufklärung

Der Fall Rojin Kabaiş steht für viele Frauen in der Region exemplarisch für strukturelle Gewalt und staatliches Schweigen. Die junge Frau studierte Kinderpädagogik an der Universität in Wan. Am 27. September vergangenen Jahres verließ sie das staatliche Studentinnenwohnheim auf dem Universitätscampus – danach galt sie zunächst als vermisst. Erst 18 Tage später, am 15. Oktober, wurde ihre Leiche am Ufer des Wan-Sees nahe des Dorfs Molla Kasım gefunden. Obwohl Staatsanwaltschaft und Polizei seither ermitteln, sind die genauen Umstände ihres Todes bis heute ungeklärt. Angehörige von Rojin Kabaiş gehen davon aus, dass sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/ein-jahr-nach-dem-tod-von-rojin-kabais-frauen-in-wan-fordern-aufklarung-48088 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/vater-von-rojin-kabais-stellt-antrag-bei-justizministerium-48032 https://deutsch.anf-news.com/frauen/elf-monate-nach-tod-von-studentin-rojin-kabais-familie-klagt-uber-vertuschung-47628

 

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Aktivist:innen besetzen Bagger im Tagebau Hambach

Aktivist:innen der Gruppe „Pirat*innen“ haben einen Kohlebagger im Tagebau Hambach besetzt. Die Aktion, die über soziale Medien live gestreamt wurde, richtet sich gegen die geplante Rodung von Waldflächen durch den Energiekonzern RWE. An der Stelle des gerodeten Waldes soll ein Yachthafen entstehen.

Die Beteiligten hissten Banner mit Aufschriften wie „Kohlebagger entern, Kapitalismus kentern“ und „Shut Down Capitalism. Save the planet. Install Anarchism“. In einer Stellungnahme kritisieren sie das Projekt als Beispiel für eine aus ihrer Sicht verfehlte Prioritätensetzung in der Klimakrise. „Am Thema Wasser zeigt sich, dass immer noch die Profitinteressen von RWE über den Bedürfnissen von Menschen und Natur stehen“, erklärte ein:e Aktivist:in mit dem Namen „Jessie“.

Solidarität mit der Waldbesetzung „Sündi bleibt“

Die geplante Flutung des Tagebaus und der Bau eines Yachthafens würden überlebenswichtiges Wasser verknappen, während die Region bereits unter zunehmender Trockenheit leide. Auch chemische Risiken werden betont: Durch chemische Reaktionen könne das Wasser im geplanten Restsee versauern – selbst RWE wolle sich den Folgen offenbar nicht stellen, so die Gruppe.

Fotos der Aktion © Pirat*innen/Disrupt Now

Die Aktion versteht sich auch als Zeichen der Solidarität mit der Waldbesetzung „Sündi bleibt“, die derzeit den Sündenwald schützt – ein Gebiet, das nach Einschätzung der Aktivist:innen eine zentrale Rolle für die lokale Frischwasserversorgung spielt. Dort wird in den kommenden Wochen eine Räumung erwartet. RWE plant, unter dem Gebiet Kies abzubauen und damit künstlich eine Insel aufzuschütten.

Orientierung an tatsächlichen Bedürfnissen statt Zerstörung

„Es sagt viel über unser Wirtschaftssystem aus, dass es profitabel ist, Wälder zu roden und Dörfer einzureißen, um giftige Seen zu füllen, Yachthäfen und Luxusapartments zu bauen, und Inseln aufzuschütten“, heißt es in der Mitteilung. Stattdessen brauche es eine Orientierung an tatsächlichen Bedürfnissen: bezahlbarer Wohnraum, intakte Ökosysteme und den sofortigen Kohleausstieg. „Dieses Projekt darf nicht passieren, darum blockieren wir die Zerstörung hier und heute mit unseren Körpern.“

Eine polizeiliche Räumung wird nach Angaben der Aktivist:innen jederzeit erwartet. Die Polizei Düren ist vor Ort. „Wir warten nun auf spezialisierte Höhenretter, um mit den Aktivisten in Kontakt treten zu können und irgendwie zu einer Lagebereinigung zu kommen“, sagte ein Sprecher. Auch ein Hubschrauber sei im Einsatz.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/kohlebagger-im-tagebau-hambach-besetzt-35903 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/zehn-jahre-hambi-der-widerstand-geht-weiter-31668 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/raumung-des-hambacher-forst-beschaftigt-ovg-31598

 

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