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Sieg über Zuckerbergs Zensurbüttel: Steinhöfels „Wall of Shame“ ist wieder online

Während der Erdrutschsieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl vergangene Woche endgültig bewiesen hat, dass nicht mehr die abgewirtschafteten Mainstream-Medien, sondern Twitter in vieler Hinsicht die vertrauenswürdigste Informationsquelle ist, setzt Facebooks seine altbekannte Zensur gegen nicht-regierungskonforme Beiträge unvermindert fort. Wie der bekannte Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel mitteilte, wurde seine 2016 gestartete Seite „Wall of Shame“, […]

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Zwei Festnahmen in Hezex

In der kurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) sind zwei Kurden bereits am Mittwoch ohne Angabe von Gründen in das Polizeipräsidium gebracht. Wie erst heute bekannt wurde, sind Harun E. und Zafer A. gestern bei Razzien im westlich von Şirnex gelegenen Landkreis Hezex (Idil) festgenommen worden. Da Beamten der sogenannten Anti-Terror-Zentrale die Ingewahrsamnahmen durchführten, werden politische Motive für den Vorgang vermutet. Kontakt zu einem Rechtsbeistand hatten die Männer bislang offenbar nicht.

Fast täglich Operationen und Festnahmen

In der Türkei finden nahezu täglich Festnahmeoperationen gegen die kurdisch-demokratische Opposition statt. Wer sich politisch, sozial oder zivilgesellschaftlich engagiert, weiß beim Einschlafen nie, ob am Morgen die Wohnungstür von der Polizei eingeschlagen wird. In der Regel sind es Aktive und Handelnde der HDP-Nachfolgerin DEM, die aus dem Weg geräumt werden sollen. Der drittgrößten Kraft im türkischen Parlament wird Verbundenheit mit der PKK vorgeworfen. Die Partei weist die Vorwürfe zurück und kritisiert das Vorgehen gegen ihre Mitglieder und Unterstützende als politisch motiviert.

Verhaftungen wegen Protesten gegen Zwangsverwaltung

Besonders viele Festnahmen fanden in den letzten Tagen in den kurdischen Städten Êlih (Batman), Mêrdîn (Mardin) und Xelfetî (Halfeti) statt. Grund dafür sind Proteste gegen die vom Innenministerium angeordneten Amtsenthebungen der gewählten DEM-Bürgermeister:innen wegen vermeintlicher Verbindungen zur PKK am 4. November und die Einsetzung von Zwangsverwaltern an ihrer Stelle. Allein in Êlih sind seit Beginn der Proteste mindestens 195 Personen festgenommen worden. 25 von ihnen wurden inzwischen verhaftet, gegen fünf Personen wurde Hausarrest angeordnet.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/fast-200-festnahmen-in-Elih-44258 https://anfdeutsch.com/aktuelles/ermittlungen-gegen-dem-vorsitzenden-tuncer-bakirhan-44185 https://anfdeutsch.com/kurdistan/proteste-gegen-wahlputsch-bisher-18-inhaftierungen-in-Elih-44212

 

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Wieder HRE-Vergeltung in Nordsyrien

Die Befreiungskräfte Efrîns (HRE) haben eigenen Angaben zufolge drei Söldner der türkischen Armee bei Vergeltungsangriffen in Nordsyrien getötet. Wie die Widerstandsgruppe am Donnerstag mitteilte, fanden die Aktionen am 9. und 10. November in der nördlich von Aleppo gelegenen Kleinstadt Marea (ku. Marê) sowie in Şera und Şêrawa bei Efrîn statt. Alle drei Angriffe seien von Snipern ausgeführt worden, so die HRE.

Di roja 10’ê Mijdarê de li Xeta Şêrewa di çalakiya sekvanî de 1 çeteyê dagirker hate kuştin . pic.twitter.com/mS2P4QMsgF

— Hêzên Rizgariya Efrînê (@HRE_official) November 14, 2024

Die HRE begründen die Aktionen mit ihrem „Recht auf Widerstand“ gegen fortgesetzte Angriffe gegen die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien durch die türkische Armee und ihre dschihadistischen Proxy-Truppen. In ihrer Mitteilung kündigte die Gruppe darüber hinaus weitere Vergeltungsschläge an: „Unser Widerstand gegen die Besatzung und ihren Terror gegen die Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien geht unvermindert weiter.“

Befreiungskräfte Efrîns

Die HRE wurden 2018 nach der Besetzung von Efrîn durch die Türkei gegründet. Die Widerstandsgruppe kämpft mit dem Ziel, alle von Ankara besetzten Gebiete in Syrien zu befreien und Vergeltung für die fortgesetzten Angriffe der Besatzer zu verüben. Im Frühjahr 2019 organisierten sich innerhalb der HRE aktive Frauen zur autonomen „Widerstandsgruppe Şehîd Avesta“. Die Formation ist nach der YPJ-Kämpferin Avesta Xabûr benannt, die am 27. Januar 2018 während dem Angriffskrieg gegen Efrîn sich selbst und einen türkischen Panzer in die Luft sprengte, um ein Massaker in einem Dorf bei Cindirês abzuwenden.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/hre-toten-drei-soldner-der-besatzungstruppen-44231

 

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Syria condemns the brutal crimes committed by the Zionist entity which leave dozens of martyrs- Foreign Ministry

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. November 2024 - 18:36

Damascus, SANA- Syria condemns the brutal crimes committed by the Zionist entity, which left dozens of martyrs and wounded tens of civilians, including women and children, and caused the complete destruction of the targeted residential buildings, and major material damage to vital facilities such as bridges and some international roads,” Foreign and Expatriates Ministry said in a statement Thursday.

The Ministry added that the Israeli entity’s continuation of its attacks on Syria today comes only two days after the joint Arab-Islamic summit in Riyadh issued a broad condemnation of its brutal and escalating aggression on Syrian territory, and its warning of the danger of this escalation that is ravaging the region and its regional and international repercussions.

“Syria affirms that the usurping entity’s continued disregard for international laws and regulations, and its indifference to all international demands to stop its aggression and violations, comes as a result of the Security Council’s failure to take a firm and real stance to deter it from its crimes, which also included attacks on international peacekeeping forces in Lebanon that hinder the work of the United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees,” the statement said.

Mazen Eyon

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COP 29: Das Billionen-Dollar-Festival

Cap Allon

Der UN-Klimagipfel ist kaum mehr als ein Theater der Selbstdarstellung, das unter dem Deckmantel des Klimaschutzes eine absurde und unrealistische Agenda für kolossale Wohlstandstransfers von den Industrieländern an die Entwicklungsländer vorantreibt.

Angesichts der Wahl Trumps und der auffälligen Abwesenheit wichtiger Führungspersönlichkeiten ist in diesem Jahr nicht einmal mehr der übliche Anschein eines Konsenses gegeben. Dennoch halten die Staats- und Regierungschefs weiterhin hohle Reden, in denen sie fordern, dass Billionen westlicher Gelder in ärmere Länder umgeleitet werden sollen.

Abgesehen von Erpressung und Diebstahl hat dies alles nichts mit echten Lösungen für das Klima zu tun. Die wohlhabenderen Länder wollen ihre Emissionen senken, während die ärmeren Länder, die sich zu Recht auf ihr Wirtschaftswachstum konzentrieren, keinen wirklichen Anreiz haben, ihre Industrien durch den Verzicht auf fossile Brennstoffe zu verkrüppeln. Um die Illusion gemeinsamer Ziele zu erwecken, hat der Westen seit Jahren mit Geldversprechen gelockt. Im Jahr 2009 versprach die damalige Außenministerin Hillary Clinton 100 Milliarden Dollar jährlich bis 2020, wenn sich die Entwicklungsländer zu künftigen Kohlenstoffreduzierungen verpflichten würden. Es überrascht nicht, dass der größte Teil dieses Geldes nie ankam – Sie können sich denken, wohin es ging – und wenn doch, wurde es als „Entwicklungshilfe“ umdeklariert.

Doch selbst 2024, Jahrzehnte nach Beginn des Betrugs, nehmen die Forderungen weiter zu. Jetzt wollen die großen Entwicklungsländer Billionen. Allein Indien hat 100 Milliarden Dollar jährlich für seine Klimaziele gefordert, während Nationen wie China darauf bestehen, diese Beträge von Milliarden auf Billionen zu erhöhen. Ja, dieses Indien und dieses China (siehe unten) – Nationen mit den höchsten CO₂-Emissionen der Welt (und dem damit verbundenen wachsenden Wohlstand). Sie wollen ihren Kuchen, sie wollen ihn essen, und sie wollen, dass der Westen sowohl für die Party bezahlt als auch den Dreck wegräumt. Und was noch schlimmer ist: Unsere Marionettenführer beugen sich und lassen sich alles gefallen.

Das Eingeständnis des UN-Ökonomen Ottmar Edenhofer aus dem Jahr 2010 klingt wahrer denn je: „Man muss sich von der Illusion befreien, dass die internationale Klimapolitik Umweltpolitik ist… wir verteilen de facto den Weltreichtum durch die Klimapolitik um.“

Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, haben Klimaaktivisten und Entwicklungsländer diese Geldbeschaffung als „Entschädigung für Verluste und Schäden“ durch westliche Emissionen umgetauft. Dies ignoriert bequemerweise die Tatsachen: Seit 1990 sind die weltweiten Schäden durch Wetterereignisse als Prozentsatz des BIP tatsächlich zurückgegangen, und die Zahl der katastrophenbedingten Todesfälle ist drastisch gesunken. Doch das falsche Narrativ hält sich hartnäckig und treibt die Forderungen immer weiter in die Höhe. Ein im letzten Jahr eingerichteter „Fonds für Verluste und Schäden“ soll bis 2030 5,8 Billionen Dollar einbringen, wobei einige Befürworter von bis zu 238 Billionen Dollar bis 2050 ausgehen – eine schwindelerregende Rechnung von über 1000 Dollar pro westlichem Bürger und Jahr. Noch einmal: Das ist Diebstahl.

Die westlichen Steuerzahler lehnen dieses dreiste Vorhaben mit überwältigender Mehrheit ab, und das zu Recht. Wie Bjorn Lomborg betont, werden mit diesen Geldern weder Armut noch Hunger oder Krankheiten bekämpft, die alle zu einem Bruchteil der Kosten angegangen werden könnten. Stattdessen werden sie für zweifelhafte „Klima“-Projekte verwendet, die routinemäßig in Eitelkeitsprojekten und Offshore-Konten verschwinden, anstatt die Bedürftigen zu erreichen.

Nichts davon wird die globalen Emissionen verringern. Die Realität sieht so aus, dass die Entwicklungsländer, die für ihr Wirtschaftswachstum immer noch stark auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, noch jahrzehntelang die Hauptverursacher von Emissionen sein werden. Sie werden ihre Wirtschaft ausbauen und ihren Wohlstand steigern, während der Westen seine eigene Schlinge weiter zuzieht.

Die westlichen Staats- und Regierungschefs werden den Preis dafür zahlen, wenn nicht an der Wahlurne, dann durch zivile Unruhen.

Mit Blick auf UK hält sich Jeremy Clarkson nicht zurück:

Link: https://electroverse.substack.com/p/india-chills-heavy-snow-to-batter?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag COP 29: Das Billionen-Dollar-Festival erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Urteil: Frankreich muss herbizidtolerante Pflanzen überwachen

Informationsdienst Gentechnik - 14. November 2024 - 17:23

In seiner Entscheidung N° 451264 stellte der Staatsrat (französisch: Conseil d'État) fest, die Regierung müsse sicherstellen, dass bekannt ist, wo überall herbizidresistente Pflanzen angebaut werden. Das hatte das Gericht bereits in einem Urteil vom Februar 2020 gefordert, das in diesem Punkt von der Regierung bisher nicht umgesetzt wurde. Deshalb ordnete der Staatsrat auch an, dass die Regierung die damals angedrohten Strafzahlungen leisten müsse. Gegen die Regierung geklagt hatte der Kleinbauernverband Confédération paysanne zusammen mit acht weiteren Organisationen. Er feierte die Entscheidung als wichtigen Sieg im Kampf gegen versteckte Gentechnik. Es werde künftig nicht mehr möglich sein, herbizidresistente Pflanzen heimlich anzubauen. Der Verband forderte die Regierung auf, die Anordnung des Staatsrates unverzüglich umzusetzen.

Das Urteil des höchsten französischen Verwaltungsgerichts ist der vorläufige Schlusspunkt in einem seit 2015 andauernden Rechtsstreit. Darin geht es um Pflanzen, vor allem Sonnenblumen und Raps, die gegen bestimmte Herbizidwirkstoffe resistent sind. Dabei entstand diese Resistenz nicht, indem fremde Gene eingefügt wurden, wie bei den bekannten gentechnisch veränderten Mais-, Soja-, Raps- und Baumwollpflanzen. Die Pflanzen mutierten vielmehr zufällig bei der in der konventionellen Züchtung häufig angewandten klassischen Mutagenese. Dabei werden Pflanzen radioaktiver Strahlung oder aggressiven Chemikalien ausgesetzt, die das Erbgut verändern können. In Frankreich wurden mit dieser Technik vor allem herbizidresistente Sonnenblumen gezüchtet, die auch in großem Stil angebaut werden. Die französische Umweltbehörde Anses schätzte deren Anteil auf 20 bis 30 Prozent der Anbaufläche und warnte in einem Gutachten 2019 davor, die verwendeten Herbizide könnten das Grundwasser belasten und besprühte Unkräuter könnten ebenfalls gegen sie resistent werden. Auf der Basis dieses Gutachtens verpflichtete der Staatsrat die Regierung im Februar 2020 dazu, die Risiken dieser herbizidresistenten Pflanzen zu bewerten und dafür zu sorgen, dass das Saatgut entsprechender Sorten bis zu dem Acker zurückverfolgt werden kann, auf dem es gewachsen ist. Denn nur wenn die Flächen bekannt sind, lassen sich mögliche langfristige Auswirkungen, etwa auf die Grundwasserqualität, nachweisen. Weil die Regierung die Forderung der Richter bis heute nicht umgesetzt hatte, wurde sie nun erneut verurteilt.

 

Das gesamte Verfahren hat noch einen anderen Aspekt, der inzwischen Rechtsgeschichte schrieb. Unternehmen wie die US-Firma Cibus versuchten ab 2008, solche Herbizidresistenzen mit neuen gentechnischen Verfahren wie der Oligonukleotid gerichteten Mutagenese (OgM) zu erzeugen. Die französische Regierung hatte in einer Gesetzesänderung beschlossen, solche Verfahren nicht als Gentechnik zu werten. Dagegen zogen die Confédération paysanne und ihre Verbündeten 2015 vor den Staatsrat. Dieser legte die aufgeworfenen Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, was zu dessen bekannter Entscheidung von 2018 führte, dass die neuen gentechnischen Verfahren unter das EU-Gentechnikrecht fallen. Auch eine spätere Klarstellung des EuGH zur Mutagenese bei Zellkulturen (C-688/21) geht auf dieses Verfahren zurück.

Durch klassische Mutagenese gezüchtete herbizidresistente Raps-, Sonnenblumen- und Zuckerrübensorten werden übrigens auch in Deutschland angebaut – ohne jede Information, auf welchen Äckern sie wachsen. Dazu zählen etwa die Clearfield-Produkte von BASF und Corteva oder resistente Zuckerrüben des Saatgutkonzerns KWS. Als der Clearfieldraps 2012 erstmals auf die Felder kam, gab es Diskussionen und negative Stellungnahmen der Pflanzenschutzämter, weil sie sich sorgten, dass Unkräuter resistent werden und benachbarte Kulturen durch Abdrift geschädigt werden könnten. Doch seither ist es in Deutschland zu dem Thema still geworden. [lf]

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Borrell proposes freezing EU’s political dialogue with “Israel over Gaza concerns”

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. November 2024 - 17:03

LONDON, SANA-The European Union’s foreign policy chief Josep Borrell proposed that the bloc put the political dialogue with Israel on a pause over “possible human rights violations in the Gaza Strip” in the Israeli military operation in the Palestinian enclave, Reuters reported, citing European diplomats and a letter.

The letter was sent on Wednesday to EU foreign ministers ahead of their meeting in Brussels scheduled for November 18. The upcoming meeting is the last Borrell will chair before ending his term on December 1 when the new European Commission will take office.

In his letter, Borrell expressed “serious concerns about possible breaches of international humanitarian law in Gaza” and said that, in his opinion, “thus far, these concerns have not been sufficiently addressed by Israel.

” The political dialogue is enshrined in an agreement on relations between the EU and the Jewish state, Reuters said. “In light of the above considerations, I will be tabling a proposal that the EU should invoke the human rights clause [of the bilateral agreement] to suspend the political dialogue with Israel,” Reuters quoted Borrell as saying.

International organizations have regularly accused “Israel” of violating international humanitarian law in its operation in the Gaza Strip.

Mazen Eyon

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Nachruf auf gefallene Guerillakämpfer

Das Pressezentrum der Volksverteidigungskräfte (HPG) hat einen Nachruf auf drei gefallene Guerillakämpfer veröffentlicht. Xemgîn Oremar, Xwînrêj Spêrtî und Rêber Dizê sind den Angaben zufolge am 14. November 2019 bei einem feindlichen Angriff in den Medya-Verteidigungsgebieten ums Leben gekommen.

In dem Nachruf erklären die HPG, der Gefallenen an ihrem fünften Todestag mit Respekt und Dankbarkeit zu gedenken: „Unsere Weggefährten Xemgîn, Xwînrêj und Rêber haben in einer Zeit massiver Vernichtungsangriffe in ganz Kurdistan ohne zu Zögern ihre Verantwortung und Aufgabe wahrgenommen und sich dem Kampf unseres Volkes um Existenz und Freiheit angeschlossen.“

Neue revolutionäre Generation in Kurdistan

Alle drei seien in einem von der PKK-Bewegung beeinflussten Umfeld aufgewachsen und durch den Kampf für Freiheit, Aufklärung und Identität in Kurdistan geprägt worden, so die HPG: „Sie lernten die feindliche Realität bereits als Kinder kennen. Als ihre Zeit gekommen war, schlossen sie sich dem Freiheitskampf an und erfüllten damit ihre Verantwortung gegenüber unserem Volk. Ihnen war bewusst, dass nur ein freies Leben sinnvoll ist und dass die Freiheitsphilosophie von Rêber Apo [Abdullah Öcalan] ein solches Leben möglich macht. In dieser Überzeugung widmeten sie sich vollständig dem Kampf. Sie sahen es als revolutionäre Verpflichtung, überall dort zu sein, wo das freie Leben unseres Volkes angegriffen wird. Unsere Genossen Xemgîn, Xwînrêj und Rêber haben bis zum letzten Atemzug gelebt und gekämpft für die Werte, an die sie glaubten. Damit stehen sie beispielhaft für die neue revolutionäre Generation, die in Kurdistan hervorgegangen ist.“

Die HPG sprachen den Familien der Gefallenen und dem Volk Kurdistans ihr Beileid aus und erklärten, dass der Kampf weitergeht. Zur Identität der gefallenen Kämpfer wurden folgende Angaben gemacht:
 

Codename: Xemgîn Oremar
Vor- und Nachname: Behçet Gürdal
Geburtsort: Colemêrg
Namen von Mutter und Vater: Sara – Şerif
Todestag und -ort: 14. November 2019 / Medya-Verteidigungsgebiete

 

Codename: Xwînrêj Spêrtî
Vor- und Nachname: Mehmet Bozkurt
Geburtsort: Şirnex
Namen von Mutter und Vater: Asiran – Hacî
Todestag und -ort: 14. November 2019 / Medya-Verteidigungsgebiete

 

Codename: Rêber Dizê
Vor- und Nachname: Adem Çiftçi
Geburtsort: Colemêrg
Namen von Mutter und Vater: Asya – Mehmet
Todestag und -ort: 14. November 2019 / Medya-Verteidigungsgebiete

 


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Identität von Opfern des Anschlags in Hesekê geklärt

Nach dem Anschlag vom Montag in der nordostsyrischen Metropole Hesekê ist die Identität der Getöteten geklärt. Es handelt sich um Hogir Amed, Serkêş Riha und Hemze Serêkaniyê, die den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) angehörten. Die QSD sehen die Türkei für das Attentat verantwortlich und verurteilten die Tötung ihrer Kämpfer als „heimtückischen Terrorakt“. Den Angehörigen der Gefallenen und der Bevölkerung in Kurdistan und Nordostsyrien sprach das Bündnis sein Mitgefühl aus.

                           

Codename: Hogir Amed

Vor- und Nachname: Mehmet Can

Geburtsort: Amed (Diyarbakır)

Todestag und -ort: 11. November 2024 / Hesekê

 

 

Codename: Serkêş Riha

Vor- und Nachname: Mustafa Kaytan

Geburtsort: Riha (Urfa)

Todestag und -ort: 11. November 2024 / Hesekê

 

 

Codename: Hemze Serêkaniyê

Vor- und Nachname: Muhammad Saleh Al-Muhammad

Geburtsort: Serêkaniyê (Ras al-Ain)

Todestag und -ort: 11. November 2024 / Hesekê

 

Der Anschlag in Hesekê richtete sich offenbar gezielt gegen Hogir Amed, Serkêş Riha und Hemze Serêkaniyê. Sie waren am Montagabend im östlich vom Stadtkern gelegenen Viertel Salihiye (as-Salalije) unterwegs, als ihr mit einem Logo des Verbands der Kriegsversehrten der QSD gekennzeichnetes Fahrzeug mitten im Straßenverkehr explodierte. Nach Angaben von Militär- und Sicherheitsbehörden wurde die Detonation durch einen ferngesteuerten Sprengsatz ausgelöst, der zuvor an dem Wagen angebracht wurde.

Hogir Amed, Serkêş Riha und Hemze Serêkaniyê waren Kriegsversehrte. Sie hatten sich teilweise über Jahre am Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), aber auch gegen die türkische Besatzung in Nord- und Ostsyrien beteiligt. Hogir Amed und Serkêş Riha stammten beide aus Nordkurdistan und leisteten unter anderem Widerstand gegen den türkischen Angriffskrieg 2018 in Efrîn. Hemze Serêkaniyê wurde in Serêkaniyê (Ras al-Ain) geboren, das rund eineinhalb Jahre nach dem Efrîn-Krieg Ziel einer Invasion wurde und seitdem ebenfalls von der Türkei besetzt ist.

Die QSD würdigen ihre Kämpfer als „große Revolutionäre“, die ihr Leben der Freiheit ihres Volkes widmeten. Außerdem kündigten sie Vergeltung an. „Wir werden Rache nehmen für den Mord an unseren Freunden und den Weg, den sie gingen, fortsetzen, um unserer Bevölkerung ein sicheres und freies Leben zu ermöglichen“, betonte das Bündnis.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/heseke-drei-kampfer-der-qsd-gefallen-44241

 

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Der Super-Faschismus

Lisa Marie Binder hat in ihrem jüngsten Buch eine Beschreibung der neuen Normalität vorgelegt.
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Witwenrente: Das ist jetzt neu bei der Hinterbliebenenrente

Lesedauer 3 Minuten

Bei der Rente für Menschen, deren Lebenspartner gestorben ist, hat sich einiges geändert. Was gilt ab jetzt im Einzelnen für die Witwen- oder Witwerrente? Wir geben eine Übersicht.

Wer kann eine Witwenrente beziehen?

Sie sind berechtigt, eine Witwen- oder Witwerrente in Anspruch zu nehmen, wenn Sie bis zum Tod ihres Partners mit diesem verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden.

Wie lange müssen Sie verheiratet sein?

Um eine Witwenrente beanspruchen zu können, müssen Sie mit dem oder Verstorbenen zumindest ein Jahr verheiratet gewesen sein.

Es gibt dabei eine Ausnahme: Starb ihr Partner / ihre Partnerin bei einem Unfall, dann haben Sie auch bei einer kürzeren Zeit als Ehepaar einen Anspruch auf Witwenrente.

Welche weiteren Bedingungen gibt es?

Ihr verstorbener Partner / Partnerin muss zumindest fünf Jahre versichert gewesen sein. Dies gilt nicht, wenn der oder die Verstorbene selbst bereits Rente bezog oder bei einem Unfall starb.

Was hat sich geändert?

Ab sofort liegt der Freibetrag für den Hinzuverdienst bei der gesetzlichen Witwenrente höher als zuvor, nämlich bei 992,64 Euro. Vorher waren es in Westdeutschland 950,93 Euro und in Ostdeutschland 937,73 Euro.

Berechnungsbeispiele für die Witwenrente

Um die neue Berechnung der Witwen- oder Witwerrente zu veranschaulichen, gehen wir von zwei hypothetischen Beispielen aus, die unterschiedliche Lebenssituationen und Fälle darstellen:

Beispiel 1: Anspruch auf volle Witwenrente ohne Anrechnung von Einkommen

Angenommen, eine Person, die Witwenrente beantragt, hat kein eigenes Einkommen. Der verstorbene Ehepartner war zum Zeitpunkt des Todes bereits in Rente und hatte eine monatliche Rente von 2.000 Euro.

  • Witwenrente (60% der Rente des Verstorbenen): 60% von 2.000 Euro = 1.200 Euro monatlich.
  • Hinzuverdienstgrenze: Da die Person kein eigenes Einkommen hat, wird nichts von der Witwenrente abgezogen.
  • Ergebnis: Die Person erhält die volle Witwenrente von 1.200 Euro monatlich.
Beispiel 2: Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente

Angenommen, eine andere Person, die Witwenrente beantragt, hat ein eigenes monatliches Einkommen von 1.500 Euro aus Erwerbstätigkeit. Der verstorbene Ehepartner hatte eine Rente von 2.000 Euro.

  • Witwenrente (60% der Rente des Verstorbenen): 60% von 2.000 Euro = 1.200 Euro monatlich.
  • Freibetrag für Hinzuverdienst: 992,64 Euro.
  • Einkommen über Freibetrag: 1.500 Euro – 992,64 Euro = 507,36 Euro.
  • Anrechnung (40% von 507,36 Euro): 40% von 507,36 Euro = 202,94 Euro.
  • Ergebnis: Die anrechenbare Witwenrente beträgt 1.200 Euro – 202,94 Euro = 997,06 Euro monatlich.

Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens des Hinterbliebenen und des Rentenbetrags des verstorbenen Partners. Der neue Freibetrag für den Hinzuverdienst ermöglicht es, einen Teil des Einkommens ohne Anrechnung auf die Witwenrente zu behalten.

Anrechnung des Einkommens auf die Rente

Bei der Witwenrente (und bei anderen gesetzlichen Renten) werden zusätzliche Einkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet – ausgenommen ist der Freibetrag, den sie voll behalten, und der nicht von der Rente abgezogen wird.

Das Sterbevierteljahr

Bei der Witwenrente gibt es eine Sonderregel, das Sterbevierteljahr. In den drei Monaten nach dem Tod des Partners / der Partnerin wird ihr Einkommen nicht auf die Rente angerechnet.

Diese Schonfrist erklärt sich daraus, dass der oder die Hinterbliebene sich in der akuten Trauerphase überhaupt erst an die neue Situation gewöhnen muss.

Was gilt als Einkommen?

Einkommen, das über dem Freibetrag auf die Rente angerechnet wird, ist folgendes: Die Einnahmen aus Erwerbstätigkeit; ein Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld; Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen; Gewinne aus Verkäufen; Einnahmen aus Miete, Pacht und Pensionen sowie Elterngeld.

Renten gelten als Einkommen

Auch Renten werden als Einkommen angerechnet. Dazu zählen gesetzliche Renten, ebenso wie Renten aus privaten Renten-, Lebens- oder Unfallversicherungen.

Es gibt Ausnahmen

Bei Witwenrenten wie Erwerbs- und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen immer berücksichtigt. Bei den anderen Einkünften wie Miete, Pacht oder Zinsen gibt es aber Ausnahmen, die mit den Jahren der Partnerschaft und dem Alters zu tun haben.

Sie werden nicht angerechnet, wenn erstens der Tod vor 2002 erfolgte; wenn zweitens der Partner später als 2001 starb, sie aber bereits vor 2002 verheiratet waren und mindestens einer von ihnen vor 1962 zur Welt kam.

Wann gibt es keine Witwenrente?

Auch wenn ein Recht auf Witwenrente besteht, gehen viele Betroffene leer aus, weil sie zu viel verdienen. Auch bei Anspruch auf eine Witwenrente kann das Erwerbseinkommen, das auf die Rente angerechnet wird, so hoch sein, dass nichts von der Rente bleibt.

Der Anspruch bleibt allerdings bestehen. Wenn die Betroffenen später weniger verdienen, können sie die Witwenrente einfordern.

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Donald Trump, Künstliche Intelligenz und Zukunft der Meinungsfreiheit

In wenigen Wochen wird Donald Trump als neuer US-Präsident vereidigt werden. War es noch ein Kritikpunkt seiner ersten Präsidentschaft, dass er eher in den Tag hineinregierte, statt eine klare Linie zu verfolgen, so tritt er nun deutlich organisierter auf. Sehr viel schneller als beim ersten Mal stellt er sein Kabinett zusammen und auch viele wichtige […]

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President al-Assad receives Larijani, talks deal with Israeli occupation ongoing aggression on Palestine and Lebanon

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. November 2024 - 16:27

Damascus, SANA- President Bashar al-Assad on Thursday received Senior Advisor to the Supreme Leader of the Islamic Revolution in Iran Ali Larijani, with talks dealing with the latest developments in the region, particularly the Israeli ongoing aggression on Palestine and Lebanon and the need to stop this aggression.

The talks also tackled bilateral relations between the two countries and means of enhancing them in the interests of both peoples and countries of the region.

President al-Assad emphasized adherence to the Palestinian historic rights and support for the struggle of the Lebanese and Palestinian people with all means, and stop the massacres and put an end to mass genocide crimes.

Larijani, also member of Expediency Discernment Council, stressed his country’s standing by Syria and its willingness to provide all forms of support for it, hailing Syria’s pivotal role in the region and aspiration to boost this role in the service of regional states and its people.

Mazen Eyon

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Nach Ampel-Aus: EU-Gesetze in der Warteschlange

netzpolitik.org - 14. November 2024 - 16:00

Auf EU-Ebene hatte die Ampelregierung zahlreiche Gesetze mitverhandelt. Bei der Umsetzung in Deutschland sieht die Erfolgsbilanz jedoch bislang mager aus. Viele umfangreiche Pakete liegen vorerst auf Eis und werden zur Aufgabe für die nächste Bundesregierung.

Die Bilanz der Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) fällt durchwachsen aus: Viele von ihr mitverhandelte EU-Gesetze wird erst noch die Folgeregierung in deutsches Recht umsetzen müssen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Achille Abboud

Das vorzeitige Aus der Ampelkoalition trifft nicht nur heimische Gesetzesinitiativen. Auch für viele EU-Gesetze muss deutsches Recht angepasst werden – und das oft innerhalb bestimmter Fristen, sonst drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Dieses Jahr hat sich besonders viel aufgestaut: Vor der EU-Wahl wurden in Brüssel noch außerordentlich viele Verordnungen und Richtlinien beschlossen. Dabei hatte die scheidende Bundesregierung noch lange nicht alles aus den Vorjahren umgesetzt.

Vieles davon hängt jetzt in der Schwebe. Einige Umsetzungsentwürfe liegen schon im Bundestag, bei anderen führen die Ministerien etwa Verbändeanhörungen von Gesetzen im Entwurfstadium durch. Bei manchen hat die Arbeit noch gar nicht begonnen.

Stattfinden soll die Bundestagswahl Ende Februar 2025. Wie schnell und in welcher Form sich danach eine Folgeregierung zusammenraufen wird, bleibt vorerst offen. Fest steht jedenfalls, dass auf sie ein Haufen Arbeit zukommt, gleich vom ersten Tag an.

AI Act

Ende 2023 hat die EU nach langer Arbeit erstmals ein Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz verabschiedet. Seit August diesen Jahres ist das Gesetz in Kraft, das etwa Social Scoring in der EU komplett verbietet und die biometrische Identifikation aus der Ferne hingegen unter Auflagen erlaubt. In Gänze wirksam werden die meisten Regelungen aus dem Gesetz im August 2026 – einige Abschnitte jedoch schon früher.

Wer soll also künftig die Aufsicht über den Einsatz von Gesichtserkennung und andere hochriskante KI-Systeme führen? Wer wird den Markt und die Einhaltung der Regeln überwachen und dient als Anlaufstelle für Anbieter? Soll es eine zentrale Aufsicht geben oder sollen die Aufgaben föderal aufgeteilt sein, wie das heute schon bei den Datenschutzbehörden der Fall ist? Das und viele weitere Fragen müssen die Mitgliedstaaten in eigenen Gesetzen festschreiben.

Geplant war ursprünglich, dass der Referentenentwurf für die Umsetzung des AI Act im ersten Quartal 2025 fertig wird. Damit wäre die Ampel ohnehin schon spät dran gewesen, denn die ersten Verbote des Acts greifen schon ab Februar des nächsten Jahres. Anfang August 2025 müssen die Mitgliedstaaten ihre Aufsichtsbehörden benennen und an die Kommission melden. Selbst bei zügiger Regierungsbildung dürfte es kaum möglich sein, dass das deutsche Umsetzungsgesetz dann schon verabschiedet und in Kraft ist. Das heißt: Ab dem Herbst 2025 gelten einige Regeln des AI Acts, aber in Deutschland kann sie niemand umsetzen.

NIS-2

Deutschland hat die Frist bei der NIS2-Richtlinie der EU bereits verpasst: Diese Netz- und Informationssysteme-Richtlinie aus dem Jahr 2022 hätte spätestens am 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestags Anfang November 2024 hatte allerdings Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf offengelegt, so dass eine Überarbeitung des Entwurfs des NIS-2-Umsetzungsgesetzes nötig wäre.

Die darin geplanten neuen IT-Sicherheitsanforderungen und Pflichten zur Risikosenkung, die durch das Gesetz knapp 30.000 Unternehmen hätten umsetzen müssen, dürften jetzt noch weiter verzögert werden. Die verpflichtenden technischen und organisatorischen Maßnahmen und die neuen Meldepflichten zur behördlichen Unterrichtung im IT-Krisenfall werden nun auf die lange Bank geschoben.

Cyber Resilience Act

Eng mit der NIS2-Richtlinie hängt die erst im Oktober endgültig beschlossene Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act, CRA) zusammen. Diese regelt erstmals europaweit die Sicherheit von direkt oder indirekt vernetzten Produkten. Vor allem beim sogenannten „Internet der Dinge“ gab es bislang kaum Software- und Sicherheitsupdates. Einmal verkaufte „intelligente“ Toaster oder ähnliche Produkte blieben bislang oft auf der Software-Version stecken, mit der sie ausgeliefert wurden. Das soll sich künftig ändern.

Von einigen Ausnahmen abgesehen, etwa für bestimmte Open-Source-Produkte, treffen die weitreichenden Maßnahmen praktisch alle Hersteller von IT-Produkten. Anzunehmenderweise wird das die gesamte Branche gehörig aufwirbeln, entsprechend sieht der CRA eine enge Begleitung durch Behörden vor, viele davon auf nationaler Ebene.

So wird – vermutlich – das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eigene Leitlinien entwerfen, einen Helpdesk einrichten, Konformitätserklärungen überprüfen und regulatorische Sandboxen für die Überprüfung von Produkten mit digitalen Elementen in die Welt setzen müssen, um nur einige Punkte zu nennen. Zeit dafür sollte aber ausreichend vorhanden sein, die Verordnung sieht großzügige Übergangsfristen bis Ende 2027 vor.

Pro­dukt­haf­tungs­richt­linie

Schon im Vorjahr hat sich die EU auf eine Überarbeitung der seit fast 40 Jahren existierenden Produkthaftungsrichtlinie geeinigt. Sie erweitert dabei die Haftung auf Software und digitale Produkte, verlagert die Beweislast teilweise zum Hersteller und verlangt umfassende Dokumentation und Cybersicherheit.

Die neuen IT-Gesetze sind miteinander verschränkt: Erfüllt etwa eine Software das von der NIS2-Richtlinie vorgegebene Sicherheitsniveau nicht, haftet die Herstellerfirma für Schäden bei Kund:innen. Rechtlich zur Verantwortung werden auch Unternehmen gezogen, wenn sie die Vorgaben der CRA-Verordnung ignorieren und fehlerhafte oder gar keine Sicherheitsupdates liefern.

Dieser Paradigmenwechsel macht eine umfassende und komplexe Änderung deutschen Rechts notwendig, die allerdings noch gänzlich aussteht. Endgültig angenommen hat der EU-Rat das Gesetz im vergangenen Oktober, nun bleiben zwei Jahre für die Umsetzung.

E-Evidence

Äußerst knapp wird es bei der Umsetzung von E-Evidence. Dabei geht es um ein EU-Gesetzesbündel aus dem Vorjahr, das die grenzüberschreitende Abfrage digitaler Beweismittel erleichtern soll. Über ein Jahr lang hatte das Justizministerium Zeit, einen Referentenentwurf vorzulegen. Seit Ende Oktober befindet sich der inzwischen in der Länder- und Verbändeanhörung, sie läuft bis Anfang Dezember.

Viel Spielraum für Änderungen gibt es bei der Verordnung – und der begleitenden Richtlinie – zwar nicht, bis August 2026 muss allerdings ein sicheres Kommunikationssystem aufgebaut werden. Darüber sollen zum einen Polizei- und Justizbehörden elektronische Beweismittel austauschen beziehungsweise abrufen, zum anderen auch die privaten Online-Dienste angeschlossen sein.

Selbst in ruhigen politischen Zeiten wäre dies ein beachtlicher Kraftakt. Immerhin muss das „e-CODEX“ genannte Projekt aber nicht bei Null beginnen, die dafür zuständige und in Nordrhein-Westfalen sitzende E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa hat bereits ihre Arbeit aufgenommen.

Data Governance Act

Im Data Governance Act der EU (DGA) geht es darum, wie Daten gemeinsam genutzt und geteilt werden können, etwa durch Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Es geht um die Daten von öffentlichen Stellen und freiwillige Datenspenden. In Kraft getreten ist der DGA im September 2023. Die jeweiligen Mitgliedstaaten müssten längst geklärt haben, welche nationale Behörde für die Durchsetzung der Regeln zuständig sein soll. Doch neben Deutschland haben das auch viele weitere verschleppt. Derzeit laufen daher mehrere Vertragsverletzungsverfahren.

Zumindest gibt es mittlerweile einen Entwurf für die deutsche Umsetzung im Daten-Governance-Gesetz (DGG), den just am Mittwoch der Digitalausschuss im Bundestag mit Fachleuten diskutierte. Hauptzuständig für die Durchsetzung soll laut dem Entwurf die Bundesnetzagentur sein, die schon beim DSA eingesetzt wurde, ebenso wie das Statistische Bundesamt. Änderungen fordert jedoch nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat ein.

Data Act

Während der Data Governance Act sich vor allem um freiwilliges Teilen von Daten dreht, geht es im Data Act um die Voraussetzungen, auf Daten zuzugreifen und sie zu nutzen – auch bei nicht-personenbezogenen. Er soll eine faire Datenökonomie schaffen, sowohl für Verbraucher:innen, Firmen und die Allgemeinheit, trotz großer Zweifel, dass er sein Ziel erreichen wird. Beschlossen wurde die Verordnung im Januar 2024, die Umsetzungsfrist beträgt 20 Monate. Selbst bei zügigen Koalitionsverhandlungen dürfte es einer neuen Regierung schwer fallen, ein entsprechendes Umsetzungsgesetz bis September 2024 zu verabschieden.

Auch hier braucht es eine Aufsicht, auch hier ist die Bundesnetzagentur prädestiniert. Eine explizite Rechtsgrundlage aber lässt auf sich warten. Im September 2024 hat die Unionsfraktion versucht, Druck zu machen und im Bundestag einen Antrag gestellt. Praktisch hatte sie der Ampel vorgeworfen, sie käme bei den Digitalgesetzen der EU nicht hinterher. Abgeordnete der Regierungsfraktionen machten klar, dass auch sie sich auf einen Entwurf aus der Bundesregierung freuen würden – offensichtlich vergeblich.

Politische Online-Werbung

Seit März 2024 hat die EU erstmalig explizite Regeln für Wahlwerbung im Netz, um Wahlkämpfe vor Manipulation à la Cambrige Analytica zu schützen. Unter anderem werden Online-Plattformen und Parteien zu mehr Transparenz über die Finanzierung und das Targeting politischer Online-Anzeigen verpflichtet. Wie aus Bundestagskreisen zu hören ist, hat das Digitalministerium einen Entwurf für die Umsetzung der Vorgaben erstellt. Der ist allerdings noch nicht mit anderen Ressorts abgestimmt oder gar ins Parlament eingebracht worden. Dass der Gesetzesvorschlag noch vor der Auflösung des Bundestages verabschiedet wird, gilt deshalb als ausgeschlossen, selbst eine Verabschiedung 2025 ist unwahrscheinlich.

Da es sich um eine Verordnung handelt, werden die meisten Regeln ab Oktober 2025 unmittelbar Wirkung entfalten, auch ohne ein deutsches Umsetzungsgesetz. Dieses ist dennoch nötig, um zum Beispiel Klarheit über die Zuständigkeiten für Aufsicht und Durchsetzung der Regeln zu schaffen. Es könnte also mehrere Monate eine Situation drohen, in der die Regeln zwar schon gelten, aber nicht rechtssicher durchgesetzt werden können. Einfluss auf den Bundestagswahlkampf wird dies jedoch nicht haben. Die Übergangsfrist von eineinhalb Jahren plus 20 Tagen führt dazu, dass der Anwendungszeitpunkt selbst hinter der regulären Bundestagswahl im September 2025 gelegen hätte.

Gigabit Infrastructure Act

Beschlossen hat die EU den Gigabit Infrastructure Act im Frühjahr, vollständig in Kraft tritt das Gesetz im November 2025. Obwohl die Verordnung unmittelbar gilt, müssen dennoch stellenweise das deutsche Telekommunikationsgesetz und womöglich auch Landesgesetze angepasst werden. Vorrangig zielt das Gesetz auf den Abbau von Bürokratie und sieht etwa beschleunigte Genehmigungsverfahren oder die Mitnutzung physischer Infrastukturen vor.

Einiges davon hätte bereits das lange verhandelte Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-Nabeg) erledigen sollen, das ist aber offenbar auf den letzten Metern im Bundestag gescheitert: Die FDP-Bundestagsfraktion hat dem weitgehend fertigen Gesetz gestern die Zustimmung entzogen. Die Debatte über den beschleunigten Ausbau digitaler Infrastruktur wird also erneut beginnen müssen, wenn auch nicht von Null.

Digital Services Act

Gesetzlich praktisch vollständig unter Dach und Fach ist der Digital Services Act (DSA), selbst wenn sich die deutsche Umsetzung der Verordnung lange verzögert hat. Und dennoch gibt es eine Menge offener Baustellen: Solange es keinen vom Bundestag beschlossenen Haushalt für das Jahr 2025 gibt, kann die als Digital Services Coordinator (DSC) fungierende Bundesnetzagentur nicht allen notwendigen Personalbedarf finanzieren.

99 Planstellen sind beim DSC für die Durchsetzung des DSA vorgesehen. Im Haushalt für das Jahr 2024 waren jedoch nur 15 Stellen angebracht, inzwischen sollen sich 20 Mitarbeitende beim DSC um das umfassende Gesetz – oder notgedrungen nur um Teile davon – kümmern. Nicht gesichert ist zudem die Finanzierung von 33 Stellen, die eigentlich vom bisher für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zuständigen Bundesamt für Justiz zum DSC wandern sollten.

Ungeklärt ist weiterhin die Leitung der neu geschaffenen Behörde: Im DSA ist ausdrücklich eine unabhängige Rolle des DSC festgeschrieben, interimsmäßig füllt sie seit dem Frühjahr der Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller aus – und ist damit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) untergeordnet. Ebenfalls in der Luft hängt der mit nur 300.000 Euro ohnehin nur äußerst knapp bemessene Forschungsetat.

Richtlinie für Plattformarbeit

Bereits auf EU-Ebene war die Richtlinie für Plattformarbeit hart umkämpft, blockiert hatte unter anderem die FDP. Im Frühjahr haben die EU-Länder dann doch zugestimmt und das Gesetz im Oktober final abgesegnet. Das Gesetz soll die Rechte von Plattformarbeitenden stärken und Plattformbetreiber zu mehr Transparenz zwingen. Als Richtlinie gibt sie den EU-Mitgliedstaaten jedoch viel Spielraum bei der Umsetzung. Dafür haben sie bis zum Oktober 2026 Zeit.

Entsprechend wird es entscheidend von der Zusammensetzung der künftigen Bundesregierung abhängen, wie gut der Schutz von Arbeitnehmer:innen in der sogenannten Gig-Economy ausfallen wird. Im zuständigen, SPD-geführten Arbeitsministerium fand im Oktober als erster Schritt ein Stakeholder-Treffen statt, um Perspektiven aufzunehmen. In ebenjenem Ministerium liegt sogar schon seit 2020 ein Eckpunktepapier zur Besserung von Plattformarbeit herum, spruchfest ist aber offensichtlich noch lange nichts.

Verordnung zu Vermietungen über Online-Plattformen

Seit Mai ist die Verordnung zur Datensammlung bei Kurzzeitmieten in Kraft, für nationale Anpassungen haben die EU-Länder bis Mai 2026 Zeit. Das Gesetz soll Unternehmen wie Airbnb zu mehr Transparenz gegenüber lokalen Behörden verpflichten. Dies würde es den Behörden erleichtern, einen Überblick zu behalten, um passende Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum zu ergreifen.

Damit das klappt, müssen die jeweiligen EU-Länder eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur aufbauen. Darüber sollen Daten zu Kurzzeitvermietungen erhoben und ausgetauscht sowie die Rechtmäßigkeit der Vermietungsangebote geprüft werden. Mitsprache werden die davon betroffenen Regionen und Kommunen einfordern, was erfahrungsgemäß auf einen längeren Entstehungsprozess schließen lässt. Als mögliche Aufsicht ist einmal mehr die Bundesnetzagentur in der Debatte. Alles in allem dürfte es knapp werden: „Angesichts des Aufbaus der nötigen digitalen Infrastruktur erscheint dies sportlich“, schrieb das zuständige Wirtschaftsministerium bereits im Mai

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Meeting of the Time of Heroes Public Council

PRESIDENT OF RUSSIA - 14. November 2024 - 16:00

The Public Council of the Time of Heroes programme held its meeting. The programme is being implemented on the President’s instruction by the Higher School of Public Administration under the Presidential Academy. At the meeting, the launch of the enrolment campaign for the second master’s degree round was announced and the results of the second module for the first round, which concluded on November 5, were summed up.

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Jenseits des Glaubens

Zeitgemäße Spiritualität orientiert sich an ethischem Handeln oder an unmittelbaren Erfahrungen der Verbundenheit — nicht hilfreich ist das Wiederkäuen von autoritär vermittelten Inhalten.
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Bürgergeld: Jobcenter forderte zu Schulden auf – Gericht kassierte Aufforderung

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter dürfen Menschen, die Bürgergeld beziehen, nicht auffordern, Disposchulden anzuhäufen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Erstattungen, die Kontoschulden ausgleichen, dürfen zusätzlich nicht als Einkommen berechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht.(Az. B4 AS 9/20 R)

Jobcenter rechnet Disposchulden als Einkommen an

Der Leistungsbezieher war alleinerziehender Vater und erhielt im Jahr 2016 eine Steuererstattung in Höhe von insgesamt 2.382,92 Euro. Die Behörde betrachtete diese einmalige Zahlung als verfügbares Einkommen, verteilte sie auf sechs Monate und zog ihm daher monatlich 397,15 Euro von seinen Leistungen ab.

Leistungsbezieher hatte bereits einen Dispokredit

Dieses Vorgehen des Jobcenters hatte einen Haken. Der alleinerziehende Vater hatte bereits einen Dispokredit. Die Steuergutschrift linderte die finanziellen Probleme zwar, doch trotz der 2.382,92 Euro blieb das Konto im Minus – bei – 356,92 Euro.

Das Jobcenter bewertete die Gutschrift also als Einkommen, obwohl der Mann nach wie vor kein Guthaben auf dem Konto hatte. Die Überweisung des Finanzamtes tilgte nur den Dispokredit. Diesen lässt die zuständige Bank sich mit 12,55 Prozent Zinsen bezahlen.

Zurück in den Dispokredit

Der Alleinerziehende fühlte sich durch das Jobcenter erneut in den Dispo gedrängt, obwohl die Steuererstattung sein Konto gerade erst ins Plus gebracht hatte.

Er akzeptierte nicht, dass das Jobcenter einen negativen Kontostand als Einkommen berechnete und legte Widerspruch ein. Die Behörde wies seinen Widerspruch ab und bestand darauf, dass die Berechnungen korrekt seien.

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Das Bundessozialgericht urteilt gegen das Jobcenter

Der Fall ging durch alle drei Instanzen der Sozialgerichte. Das Bundessozialgericht stimmte dem Alleinerziehenden letztlich zu.

Es wies die Auffassung des Jobcenters zurück, dass der Betroffene seinen Dispokredit nutzen könne. Ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter dürfe nicht darauf verwiesen werden, auf einen Dispositionskredit zurückzugreifen.

Dies gelte erstens, weil ein Dispokredit mit hohen Zinsen kein „verfügbares Mittel“ sei, um den Lebensunterhalt zu sichern. Besonders gelte dies, wenn der Betroffene zuvor eingegangene Einnahmen genutzt habe, um seine Schulden zu begleichen.

Steuererstattung ist nur bei vorhandenem Guthaben als  Einkommen zu rechnen

Das Jobcenter hätte zwar im Grundsatz das Recht, eine Steuererstattung als Einkommen anzurechnen. Dies gelte aber nur dann, wenn die Rückzahlung als “verfügbares Mittel” zur Verfügung stünde.

Eine Steuererstattung, die gleich nach der Überweisung automatisch den Dispokredit ausgleiche, decke nicht den Bedarf einer Familie. Das Jobcenter dürfe eine Rückzahlung in diesem Fall weder als Einkommen noch als “verfügbares Mittel” bewerten. Der Leistungsempfänger sei nicht verpflichtet, neue Schulden zu machen, um seinen Bedarf zu decken.

Fazit

Wir bei Gegen Hartz begrüßen dieses Urteil. Schulden sind für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, ein enormes Problem. Menschen, die per gesetzlicher Definition am Existenzminimum leben, haben kaum Möglichkeiten, bestehende Schulden zurückzuzahlen.

Fallen nun Zinsen an, wie bei einem Dispokredit, besteht die Gefahr, dass Leistungsbezieher in eine Schuldenfalle geraten, aus der sie nur schwer wieder herausfinden. Es fehlt ihnen an finanziellen Mitteln, um die Schulden abzubauen, und durch die anfallenden Zinsen wächst der Schuldenberg stetig weiter.

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P-Konto: Ansparen trotz Überschreiten des Grundfreibetrages

Lesedauer 2 Minuten

Wer über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verfügt, ist vor dem unberechtigten Zugriff seiner Gläubiger geschützt. Zumindest bis zum Grundfreibetrag von 1.500 Euro pro Kalendermonat zuzüglich eventueller weiterer Freibeträge.

Doch was passiert, wenn dieser Freibetrag auf dem P-Konto überschritten wird? Dürfen Schuldner, die ein Pfändungsschutzkonto führen, auch Guthaben ansparen?

Gläubiger haben nicht sofort Zugriff auf das Guthaben

Grundsätzlich steht jedem Schuldner seit dem 1. Juli 2024 ein Grundfreibetrag von 1.500 Euro pro Kalendermonat zu. Hinzu kommen weitere Freibeträge, z.B. wenn Unterhaltspflichten bestehen. Ist mehr Geld auf dem Konto als die Freibeträge vorsehen, bedeutet das nicht automatisch, dass Gläubiger sofort darauf zugreifen können.

Ist zu viel Geld auf dem P-Konto, wird das Geld auf ein separates Auszahlungskonto überwiesen. Dort ist das Geld zunächst vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Allerdings haben die Schuldner zunächst keinen Zugriff auf das Auszahlungskonto.

Guthaben wird zunächst auf ein Auskehrungskonto übertragen

Im Folgemonat wird das Guthaben auf dem Auszahlungskonto als Einkommen wieder auf das P-Konto überwiesen. Übersteigt das Einkommen dann wieder den Freibetrag, behält die Bank die Differenz über das Auszahlungskonto ein.

Sinkt das Einkommen nicht, ist der Freibetrag überschritten. Dann ist tatsächlich zu viel Geld auf dem P-Konto. Dieser Überschuss wird dann an die Gläubiger ausgezahlt.

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Grundfreibetrag überschritten ohne Kontopfändung

Manchmal kann es auch sein, dass zu viel Geld auf dem P-Konto ist, aber keine konkrete Pfändung vorliegt. Dann ist es einfach: Das Geld kann in voller Höhe verwendet werden. Das kommt nicht selten vor: Viele Bankkunden richten ein P-Konto vorsorglich ein, um sich auf mögliche Pfändungen vorzubereiten und das Konto entsprechend abzusichern.

Das Grundfreibetrag wird nicht komplett ausgegeben

Nicht selten ist auch folgendes: Der Schuldner braucht nicht das gesamte Guthaben bis zum Grundfreibetrag auf. Auch dann entsteht die Situation, dass zu viel Geld auf dem Konto ist. Dann wird das Geld auf den Folgemonat übertragen.

Dort steht es dann zum Anfang des Monats zur Verfügung. Allerdings nur bis einschließlich des dritten Monats als sog. Ansparbetrag. Im vierten Monat unterliegt es dann nicht mehr dem Pfändungsschutz!

Bessere Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto

Nach einer Gesetzesänderung ist es nun möglich, das Guthaben von drei Monaten auf den nächsten Monat zu übertragen. Bis zum 1. Dezember 2021 war es nur möglich, den angesparten Betrag von einem Monat auf den nächsten zu übertragen”.

Damit ist es nun möglich, Geld für größere Anschaffungen wie z.B. eine Waschmaschine anzusparen.

Gesetzlich geregelt ist dies seit dem 1. Dezember 2021 in § 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Bis zu dieser Gesetzesänderung war es nur möglich, den angesparten Betrag auf den Folgemonat zu übertragen.

Besser immer alles abheben

Es wird jedoch empfohlen, das Geld nicht auf dem P-Konto anzusparen, sondern sofort abzuheben, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen aufgrund von Fehlern der Banken und Sparkassen gekommen ist.

Wird der Freibetrag regelmäßig durch Einkommen überschritten, geht der Überschuss spätestens nach zwei Monaten an die Gläubiger.

Wie kann der Grundfreibetrag erhöht werden?

Um den Grundfreibetrag dauerhaft zu erhöhen, müssen ein paar Vorraussetzungen gegeben sein, die wir hier erläutern. Dort ist auch beschrieben, wie der Freibetrag auf dem P-Konto dauerhaft erhöht werden kann.

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