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Trump über den Klimawandel: «Der größte Schwindel aller Zeiten»

Transition News - 25. September 2025 - 17:52

US-Präsident Donald Trump hat bei seiner Rede auf der Generalvollversammlung der UN am 23. September 2025 gegen den «Klimawandel-Kult» geschossen. Die globale Erwärmung finde nicht statt, behauptete er. Früher habe man vor einer globalen Abkühlung gewarnt. Unverblümt sagte er:

«Dieser ‹Klimawandel», das ist meiner Meinung nach der größte Schwindel, der jemals der Welt aufgetischt wurde (…) All diese Vorhersagen, die von den Vereinten Nationen und vielen anderen gemacht wurden – oft aus schlechten Gründen – waren falsch. Sie wurden von dummen Leuten gemacht, die ihre Länder ein Vermögen gekostet und ihnen keinerlei Chance auf Erfolg gegeben haben. Wenn ihr euch nicht von diesem grünen Betrug löst, wird euer Land scheitern.»

Hier unten können Sie einen Ausschnitt seiner Ansprache hören (auf Englisch). Zum Abspielen auf das Bild klicken.

Kommentar Transition News:

Selbstverständlich wandelt sich das Klima, das hat es schon immer getan. Die entscheidende Frage ist aber, ob der Mensch maßgeblich zur leichten Erwärmung der letzten etwa 170 Jahre beigetragen hat.

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Schulden: Kontopfändung: Jetzt schnell das Richtige tun

Lesedauer 6 Minuten

Wer Schulden hat, muss mit einer Kontopfändung seitens der Gläubiger rechnen. Selbst wer keinen Lohn sondern Bürgergeld oder Sozialhilfe Leistungen bezieht, muss mit einer Pfändung des Kontos rechnen.

Wird das Konto gepfändet, sollten Schuldner schnell erste Schritte einleiten. Dieser Ratgeber gibt eine Übersicht zur rechtlichen Lage und welche Gegenwehr möglich ist.

Schnelles Handeln bei Kontopfändung notwendig!

Sie haben ein Girokonto bei der Bank/Sparkasse und Schulden. Die Bank erhält nun einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz „Pfüb”) eines Ihrer Gläubiger.

Sie wird dadurch verpflichtet, Guthaben auf Ihrem Konto bis zur Forderungshöhe an den Gläubiger zu überweisen.

Meistens informiert Sie Ihre Bank darüber sofort. Das ist sehr wichtig, da mit dem Eingang des „Pfüb” bei der Bank eine 14-tägige Schutzfrist beginnt. Innerhalb dieser Frist darf die Bank an den Gläubiger nicht auszahlen.

An Sie als Kontoinhaber erfolgt nur dann eine Auszahlung, wenn Sie den unten näher beschriebenen Pfändungsschutz beantragen. Wenn Sozialleistungen wie Hartz IV auf dem Konto eingehen, gelten Besonderheiten.

Sofortiges Handeln notwendig

Achtung: Sofortiges Handeln ist gefragt! Es gibt bei Kontopfändungen keinen automatischen Schutz Ihres unpfändbaren Einkommens!

Sie haben nur während der gesetzlich vorgegebenen Frist rechtliche Möglichkeiten, eine zumindest teilweise Auszahlung des Kontoguthabens zu erreichen.

Wenn Sie diese Frist versäumen, wird das Guthaben unwiderruflich an die Gläubiger abgeführt und Sie können nur noch für zukünftige Geldeingänge Pfändungsschutz beantragen.

Um zumindest die lebensnotwendigen Ausgaben bis zum nächsten Geldeingang bestreiten zu können, hilft dann nur noch der Gang zum JobCenter.

Achtung: Der „Pfüb” „wartet” auf Ihrem Konto, d.h. für jeden weiteren Geldeingang müssen Sie den entsprechenden Pfändungsschutz in Anspruch nehmen, wie auf den nächsten Seiten beschrieben.

Wichtiger Hinweis: Pfändungsschutz gibt es nur für Ihr Konto! Für das Konto eines Bekannten, das Sie mit nutzen, gibt es keinen Pfändungsschutz. Geld, das auf einem Sparbuch oder dem Konto eines Bekannten gepfändet wird, geht immer unwiderruflich an die Gläubiger.

Ausnahme: Sie nutzen ein Sparbuch wie ein Girokonto mit regelmäßigen Zahlungseingängen – dann sollten Sie versuchen, in derselben Weise, wie hier für das Girokonto beschrieben, Pfändungsschutz zu erhalten (Vgl. Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdnr. 2 zu § 850 k).

Tipp für Ehepaare: Falls nur bei einem der Ehepartner Zahlungsprobleme drohen, sollten getrennte Konten geführt werden. Bei einem gemeinsamen Konto kann es nämlich zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, sobald gegen einen der Eheleute eine Kontopfändung vorliegt.

Was ist Pfändungsschutz?

Um an Ihr Geld zu kommen, müssen Sie einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen. (Hinweis: Bei Sozialleistungen z.B. AlG II ist dies anders, vergleichen Sie hierzu auf S. 5 unter 3 b).

Zuständig ist die Stelle, die den „Pfüb” ausgestellt hat. Wenden Sie sich z.B. an das Amtsgericht (Rechtsantragsstelle), Finanzamt (Pfändungsstelle), Hauptzollamt oder die Krankenkasse.

Achtung: Für jeden „Pfüb” muss ein eigener Antrag auf Pfändungsschutz gestellt werden.

Sie benötigen hierfür folgende Unterlagen:
– Ausweis,
– Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses,
– vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate (falls Kontoauszüge fehlen sollten, bitten Sie Ihre Bank um einen tagesaktuellen Umsatznachweis),
– Nachweis über alle Ihre Einkünfte (z.B. Lohnabrechnung, Bescheid über Arbeitslosengeld)
– Belege über etwaige Unterhaltsverpflichtungen,
– aktuelle Mietunterlagen (Mietvertrag mit letzter Mieterhöhung).

Achtung: Ein Pfändungsschutz wird nur auf Ihren Antrag gewährt und kann nur für wiederkehrende, von dritter Seite auf Ihr Konto überwiesene Einkünfte/Gehalt, gewährt werden. Dagegen kann für einmalig eingehende Geldzuwendungen, z.B. Geldgeschenke, Steuererstattungsansprüche oder auch Einzahlungen, die Sie selbst aus Ihrem – wenn auch unpfändbaren – Einkommen vornehmen, kein Pfändungsschutz eingreifen.

Wenn Sie also bspw. Arbeitslosengeld II auf das Konto einzahlen, um Ihre Miete zu überweisen, geht das Geld stattdessen an die Gläubiger, die das Konto gepfändet haben!

Beachte: Wenn Sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Schonfrist tätig werden, ist das bisherige Guthaben bereits an den Gläubiger ausgezahlt worden!

3) Was ist zu tun, wenn Geld auf dem Konto eingeht?

3a) Pfändung von Lohn/Gehalt auf Ihrem Girokonto

Beispiel: Auf dem Konto von “Herrn Müller” geht der gesamte Lohn ein. Beim nächsten Bankbesuch stellt er fest, dass er mit seiner Karte trotzdem kein Geld abheben kann. Auf Nachfrage wird er am Schalter über eine Kontopfändung informiert, alle Überweisungen wurden gestoppt, auch die Mietüberweisung!

Was ist zu tun?

“Herr Müller” fragt nach dem Gläubiger und lässt sich eine Kopie des „Pfüb” (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) geben.

Der „Pfüb” kommt vom Amtsgericht seines Wohnbezirkes. Die einmalige 14-tägige Schutzfrist hat begonnen, als die Bank den „Pfüb” erhielt. Wenn kein Pfändungsschutz beantragt wird, geht das Geld danach an die Gläubiger.

Wird auch vor dem nächsten Geldeingang kein Pfändungsschutz beantragt, geht dann diese zweite Zahlung von Gehalt sofort ohne Schutzfrist an die Gläubiger. Um dies zu vermeiden, muss für die Freigabe vor dem nächsten Lohneingang der Antrag gestellt sein.

“Herr Müller” geht daher sofort zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht und beantragt dort den Beschluss auf Freigabe des nicht pfändbaren Anteils seines Einkommens nach § 850 K Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) auch für alle zukünftigen Lohneingänge.

Dabei leistet ihm der Rechtspfleger beim Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) Hilfestellung.

Herr Müller geht mit dem auf seinen Antrag hin erlassenen Beschluss zu seiner Bank und erhält dort den unpfändbaren Anteil seines Lohnes ausgezahlt.

Eine Freigabe des Kontos mit Wirkung auch für zukünftige Lohneingänge ist allerdings leider nur dann möglich, wenn der Lohn jeden Monat genau gleich hoch ist.

Schwankt er dagegen von Monat zu Monat auch nur um wenige Euro, so muss jedes Mal vor Eingang des Lohnes ein neuer Antrag auf Freigabe gestellt werden.

Hinweis: Für den ersten Monat kann es passieren, dass Ihnen weniger, als der pfändungsfreie Anteil des Einkommens verbleibt.

Dabei gilt die Faustregel: Je mehr Zeit vergeht zwischen dem Eingang des Lohns auf dem Konto und der Stellung des Antrags auf Pfändungsschutz, um so weniger Geld wird an Sie freigegeben (nämlich nur der Anteil an der Zahlung, der rechnerisch auf den verbleibenden Zeitraum bis zur nächsten Zahlung entfällt)! Verlieren Sie daher keine Zeit, jeder Tag zählt!

Tipp: Holen Sie nach Möglichkeit immer sofort nach Eingang das Geld vom Konto ab. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie auch gleichzeitig mit einer Pfändung Ihres Lohnes beim Arbeitgeber rechnen. Wenn die Schutzfrist von 14 Tagen beginnt, gehen Sie wenn möglich schon am l. Tag zum Gericht.

Eingang von Sozialleistungen / Bürgergeld auf dem Girokonto

Das “Ehepaar Schulz” ist arbeitslos und erhält mit ihren beiden Kindern Arbeitslosengeld II, zusätzlich Kindergeld. Alle Leistungen werden auf das gemeinsame Konto überwiesen. Auch hier verweigert die Bank die Auszahlung, da eine Kontopfändung vorliegt.

Was ist zu tun?

Sozialleistungen sind nach § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) I nach Eingang des Geldes 7 Tage (also auch das ALG II) lang „geschützt”. Dies bedeutet: Innerhalb dieser Frist muss die Bank die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen.

In unserem Beispiel legt Frau Schulz der Bank die Bescheide der einzelnen Ämter innerhalb der 7-tägigen Schutzfrist vor und erhält die eingegangenen Gelder daraufhin sofort ausgezahlt.

Hinweis: Nach Ablauf der 7-tägigen Frist haben Sie für laufende Sozialleistungen noch einmalig direkt nach Eingang des Pfüb´s weitere 7 Tage Zeit, zumindest den bereits beschriebenen Pfändungsschutz zu beantragen (siehe dazu 3a).

Allerdings kann sich dann der noch an Sie auszuzahlende Betrag in gleicher Weise anteilig auf den noch für den Zeitraum bis zum Eingang der nächsten Sozialleistung entfallenden Betrag reduzieren (vgl. 3a).

Tipp: Sprechen Sie in jedem Fall mit ihrer Bank, evtl. kann das Geld dennoch für Sie zurückgehalten werden. Falls die Bank sich weigern sollte, wenden Sie sich sofort an die Schuldnerberatungsstelle.

Sonderfall – wenn das Girokonto im Minus ist

Trifft ein „Pfüb” (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) auf ein überzogenes Konto, darf die Bank nicht an den Gläubiger überweisen. Denn nach herrschender Rechtsprechung darf nur ein Kontoguthaben, nicht aber ein Dispositionskredit, gepfändet werden.

Allerdings bedeutet das leider nicht, dass Sie als Kontoinhaber Ihr Geld auch in jedem Fall problemlos ausgezahlt bekommen: Vielmehr wird die Bank im Falle einer Pfändung oft den Dispositionskredit streichen und Geldein-gänge mit dem Minus des Kontos, das nun nicht mehr geduldet wird, verrechnen.

In diesem Fall kann es geschehen, dass auf diese Weise auch die Auszahlung eigent-lich unpfändbarer Geldeingänge verweigert wird.

Was ist zu tun?

Mittlerweile hat der BGH trotz guter Gegenargumente diese Praxis für rechtmäßig erklärt. Daher bestehen in diesem Fall mittlerweile nur noch sehr schlechte Aussichten, sich zur Wehr zu setzen. Sie sollten daher alle Geldeingänge auf dem gepfändeten Konto stoppen. Nehmen Sie Kontakt auf mit einer Schuldnerberatungsstelle.

Was ist zu tun, wenn die Bank das Konto kündigt?

Oft kündigen Banken bei Eingang einer Kontopfändung das Girokonto. Es besteht leider in aller Regel keine Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Allerdings sollten Sie Ihre Bank auf die freiwillige Selbstverpflichtung aller Banken hinweisen, wonach ein Konto erst dann gekündigt werden soll, wenn es durch Pfändungsmaßnahmen regelrecht blockiert ist (ZKA-Empfehlung: Girokonto für Jedermann).

Zudem haben die Banken mittlerweile sogenannte Ombudsverfahren eingerichtet. Vereinfacht gesprochen handelt es sich dabei um eine Beschwerdestelle.

Fragen Sie nach der Adresse des sogenannten Ombudsmannes und kündigen Sie an, dass Sie ihm Ihren Fall vorlegen werden. Reichen Sie eine Beschwerde ein und berichten Sie Ihrer Schuldnerberatungsstelle über das Ergebnis.

Sollte das Gespräch mit Ihrer Bank und der Hinweis auf das Ombudsverfahren nicht helfen, wenden Sie sich bitte an eine nächst gelegene Schuldnerberatungsstelle, die sich um eine angemessene Lösung für Sie bemühen wird.

Fristen beachten!

Handeln Sie sofort! Es gibt bei Kontopfändungen keinen automatischen Schutz Ihres unpfändbaren Einkommens! Mit jedem Tag, den Sie verstreichen lassen, droht der teilweise oder völlige Verlust des Einkommens!

Gebühren

Zum Teil berechnen Banken immer noch Gebühren für die Bearbeitung von Kontopfändungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dies jedoch unzulässig, da Banken Kontopfändungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bearbeiten müssen. Somit handelt es sich also nicht um eine Dienstleistung für den Kontoinhaber (Urteil Az: 11 ZR 219/98 sowie Urteil vom 19.10.99, Az: 11 ZR 8/99).

Wichtig zum Schluss

Hier soll nur ein kleiner Überblick über ein schwieriges Gebiet geben. Es gibt viele Ausnahmen, Besonderheiten und in manchen Bereichen auch keine einheitliche Rechtsprechung. Für ein gemeinsames Konto von Eheleuten ergeben sich beispielsweise Sonderprobleme, die hier nicht behandelt werden können.

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Microsoft revokes cloud services from Israel’s Unit 8200, following +972 exposé

The tech giant blocked access after we revealed the Israeli army had been using its servers to store millions of Palestinians' intercepted phone calls.

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Frauenversammlung in Ankara

Die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, die Sprecherin der Frauenversammlung, Halide Türkoğlu, und das Koordinationsmitglied Elif Bulut trafen in Ankara mit Vertreterinnen einer Vielzahl weiterer (Frauen-)Organisationen zusammen. Ziel der Versammlung war es, die Stimmen der Frauen und die Solidarität im Prozess des Aufbaus von Frieden und einer demokratischen Gesellschaft zu stärken.

An dem Treffen nahmen Frauen von SOLDEP, sozialistische Feministinnen der EHP, Frauen der EMEP, der Plattform „Wir werden Femizide stoppen“, der Vereinigung für Gender Studies, der Vereinigung der Frauenbewegung gegen Ableismus, der Frauenbefreiung, der Vereinigung Yeni Yaşam, der DISK-Frauenversammlung, der Revolutionären Föderation der 78er und viele andere Frauen teil.

Während des Treffens, bei dem auch über den aktuellen Stand des Prozesses berichtet wurde, stellten die Vertreterinnen der Frauenversammlung ihre Arbeit mit Frauen aus verschiedenen Gruppen im Rahmen von Abdullah Öcalans Aufruf zu Frieden und einer demokratischen Gesellschaftvor. Sie betonten die Bedeutung des Friedensprozesses für Frauen.

Dabei wurde die Notwendigkeit betont, Frieden zu sozialisieren, und die Bedeutung des Kampfes hervorgehoben. Zudem wurde an die historische Rolle der Frauen im Kampf für Frieden, Abrüstung, Beendigung von Konflikten und gegen Militarismus erinnert. Es wurde betont, dass Friedensprozesse unter Beteiligung von Frauen durchgeführt werden müssen und dass ein Frieden, der Frauen ignoriert, weder echt noch dauerhaft sein kann.

Die Teilnehmerinnen wiesen darauf hin, dass die Lösung des Problems soziologische, soziale, politische, wirtschaftliche und geschlechtsspezifische Dimensionen hat und dass ein dauerhafter Frieden all diese Aspekte umfassen muss. Es wurde festgestellt, dass ein Frieden, der nicht alle diese Dimensionen berücksichtigt, weder dauerhaft noch stabil sein kann.

Die Versammlung endete mit einer Frage-und-Antwort-Runde, in der die Frauen ihre Ansichten, Vorschläge und Einschätzungen zum Prozess austauschten.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/qers-frauen-diskutieren-rolle-im-aufbau-einer-demokratischen-gesellschaft-47294 https://deutsch.anf-news.com/frauen/turkoglu-frauenbefreiung-und-gemeinsame-perspektiven-47115 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-frauen-demokratischen-frauenkonfoderalismus-von-unten-aufbauen-46450

 

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Kurdische Journalistin in Belgien festgenommen

Heval Arslan, eine kurdische Journalistin und Moderatorin von Medya Haber TV, ist Medienberichten zufolge festgenommen worden, nachdem sie am Abend des 22. September zur Polizeistation der belgischen Stadt Ninove vorgeladen worden war. Die Festnahme soll ohne richterlichen Beschluss erfolgt sein. Zudem sollen alle ihre Habseligkeiten beschlagnahmt worden sein. Nach einer Leibesvisitation sei sie selbst in eine Zelle verbracht worden. Die Berichte besagen insbesondere, dass der Journalistin auf der Polizeiwache mit einer Kettenabschiebung nach Frankreich und schließlich in die Türkei gedroht worden sei.

Heval Arslan, die seit 2003 für kurdische Medien wie Roj TV, Med Nûçe und Medya Haber TV tätig ist, war zuletzt Moderatorin der Hauptnachrichtensendung von Medya Haber TV.

Wird Ausländerrecht zur politischen Repression missbraucht?

In Frankreich aufgewachsen, absolvierte Arslan ein Journalismusstudium. Obwohl sie seit vielen Jahren als Journalistin tätig ist, verwehrte Frankreich ihr die Staatsbürgerinnenschaft. Gleichzeitig weigerte sich das türkische Konsulat, ihren Reisepass zu verlängern. Infolgedessen wurde Arslan das Recht auf Freizügigkeit und die Ausübung ihres Berufs entzogen, sodass sie gezwungen war, in Belgien Asyl zu beantragen.

Kettenabschiebung in die Türkei droht

Arslan wird derzeit im Abschiebezentrum in Brügge festgehalten. Sie ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der in Belgien ansässigen kurdischen Exil-Journalistinnen-Vereinigung RO-JIN. In einer Erklärung betonte RO-JIN, dass im Falle einer Auslieferung von Heval Arslan an Frankreich ihr Recht auf Asyl ungewiss sei und die Gefahr bestehe, dass sie an die Türkei ausgeliefert werde.

„Die ungerechte Behandlung der kurdischen Presse durch Frankreich ist bekannt. Die Auslieferung von Heval Arslan an Frankreich birgt die Gefahr, dass sie in den türkischen Staat abgeschoben wird. Wir haben daher ernsthafte Bedenken. Als kurdischer Journalistinnenverband RO-JIN fordern wir ein Ende dieser Ungerechtigkeit und die Freilassung von Heval Arslan“, heißt es in der Erklärung.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/kurdischer-journalist-serkan-demirel-schildert-abschiebevorgang-in-deutschland-47407 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/kurdischer-journalist-in-den-niederlanden-festgenommen-42340 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/de-standaard-razzia-bei-kurdischen-sendern-auf-franzosisches-ersuchen-41915 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/lese-tipp-aktuelle-iz3w-ausgabe-zu-kritischem-journalismus-44726

 

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Den engen Gürtel enger schnallen

Politiker und Ökonomen wiederholen gebetsmühlenartig, der Sozialstaat sei nicht mehr finanzierbar, doch Wiederholungen machen eine Lüge nicht wahr.
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Global Atomic Forum

PRESIDENT OF RUSSIA - 25. September 2025 - 16:50

Vladimir Putin addressed the Global Atomic Forum taking place at the Atom Museum at VDNKh, Moscow.

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Wohlstandsverlust durch Migration in Deutschland

Am 15. September 2025 sagte Thorsten Frei (CDU) in der 46. Minute der ARD-Sendung “Hart aber fair”: “Wenn wir 100.000 Menschen weniger im Bürgergeld-Bezug haben, dann sorgt das für eine Entlastung in der Staatskasse von 2-3 Milliarden Euro.” Diese Aussage zeigt die enorme finanzielle Belastung durch nicht arbeitende Migranten: In Deutschland leben etwa 25 Millionen […]

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Minister al-Shaibani meets Argentine FM in New York

SANA - Syrian Arab News Agency - 25. September 2025 - 16:26

Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad Hassan Al-Shaibani met Thursday with Foreign Minister of Argentine Gerardo Werthein on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York.

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Minister Kabawat: Saudi-Qatari economic support contributes to stability in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 25. September 2025 - 16:19

Damascus – SANA

Minister of Social Affairs and Labor, Hind Kabawat, expressed Thursday gratitude to the State of Qatar and the Kingdom of Saudi Arabia for jointly providing $89 million financial support to assist public sector employees in Syria.

Kabawat hailed Syria’s participation in the General Assembly meetings as a historic moment following 14 years of hardship.

She added: “We see our flag under which a million martyrs fell… Today, we are present as a free government that loves the people, is from the people, and is for the people. This is a historic participation” thanking all those who stood with the Syrians.

On Wednesday, Saudi Arabia and Qatar announced the joint financial support totaling $89 million to help sustain public sector workers.

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‘The only path forward is compromise,’ union leader says

American Federation of Government Employees National President Everett Kelley today issued the following statement:

“While politicians are playing games, real Americans’ jobs, paychecks, and access to vital services are being threatened by a looming government shutdown. Now, White House OMB Director Russell Vought has announced his intention to pursue another DOGE-like round of illegal mass firings in the event of a shutdown, adding to the chaos.

“The truth is simple: Republicans cannot fund the government without Democratic votes. That means the only path forward is compromise. The president and congressional leaders must sit down and negotiate in good faith to keep the lights on for the American people. Nothing less is acceptable.

“Federal employees are not bargaining chips. They are veterans, caregivers, law enforcement officers, and neighbors who serve their country and fellow Americans every day. They deserve stability and respect, not pink slips and political games."

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Beraubte Kinderkörper

Die Welt braucht Organe und findet sie bei denen, die sich am wenigsten wehren können. Teil 5 von 8 der Reihe „Gestohlene Kindheit“.
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Firefighter martyred battling Lattakia wildfires

SANA - Syrian Arab News Agency - 25. September 2025 - 15:50

The Ministry of Emergency and Disaster Management announced Thursday that a firefighter was martyred while battling wildfires in the Lattakia countryside.

The ministry identified the martyr as Ali Salhab of the Lattakia Fire Brigade, he died from severe burns sustained while fighting the wildfires on Monday.

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President al-Sharaa meets King Felipe VI of Spain in NY

SANA - Syrian Arab News Agency - 25. September 2025 - 15:47

Syrian President Ahmad al-Sharaa met Thursday with King Felipe VI of Spain on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York.

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President al-Sharaa meets Prime Minister of Netherland in New York

SANA - Syrian Arab News Agency - 25. September 2025 - 15:34

Syrian President Ahmad al-Sharaa met Thursday with Netherlands Prime Minister, Dick Schoof on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York.

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Erwerbsminderungsrente: Weitreichende Änderungen bei der EM-Rente ab 2026

Lesedauer 3 Minuten

Für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bringt das Jahr 2026 spürbare Anpassungen – vor allem beim erlaubten Hinzuverdienst und bei der sogenannten Zurechnungszeit, die die Rentenhöhe mitbestimmt.

Zudem greifen Regelungen, die Ende 2025 in Kraft treten, dauerhaft in den Rentenbestand ein. Die wichtigsten Punkte im Überblick und mit rechtlicher Einordnung.

Höherer Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung

Seit der Reform der Hinzuverdienstregeln gilt bei EM-Renten eine kalenderjährliche Grenze; maßgeblich ist also die Jahressumme, nicht einzelne Monate. Die Berechnungslogik steht direkt im Gesetz: Für eine volle EM-Rente liegt die anrechnungsfreie Grenze bei drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße.

Bei einer teilweisen EM-Rente gilt mindestens sechs Achtel dieser 14-fachen Bezugsgröße; zusätzlich kann es – abhängig vom früheren Einkommen – eine individuell höhere Grenze geben. Rechtsgrundlage ist § 96a SGB VI.

Für 2026 rechnet der Bund die maßgeblichen Sozialversicherungsgrößen neu fest. Nach dem vorgelegten Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 beträgt die Bezugsgröße 3.955 Euro monatlich bzw. 47.460 Euro jährlich.

Daraus ergibt sich rechnerisch eine anrechnungsfreie Jahressumme von 20.763,75 Euro bei voller EM-Rente (3/8 von 55.370 Euro) und ein Mindest-Hinzuverdienst von 41.527,50 Euro bei teilweiser EM-Rente (6/8 von 55.370 Euro).

Die Verordnung befindet sich regulär im Kabinetts- und Bundesratsverfahren; die Bezugsgröße ist jedoch die verbindliche Rechengrundlage, auf die § 96a SGB VI verweist.

Praktisch heißt das: Wer eine volle EM-Rente erhält, kann 2026 – gleichmäßig oder ungleichmäßig über das Jahr verteilt – in dieser Größenordnung hinzuverdienen, ohne dass die Rente allein deshalb vermindert wird.

Bei Überschreitungen reduziert sich die Rente nach der gesetzlichen Formel anteilig; bei teilweiser EM-Rente sind über der Mindestgrenze häufig höhere individuelle Grenzen möglich, weil sie sich an den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung orientieren.

Längere Zurechnungszeit sorgt für leicht höhere Neurenten

Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Zeit, die so bewertet wird, als hätte die betroffene Person weitergearbeitet. Sie erhöht damit regelmäßig die Rentenhöhe. Gesetzlich wird der Endpunkt dieser Zeit bis 2031 schrittweise an die Regelaltersgrenze herangeführt.

Für EM-Renten mit Rentenbeginn 2026 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 3 Monaten – ein Monat mehr als bei Rentenbeginn 2025. Das ist in § 253a SGB VI tabellarisch festgelegt und gilt gleichermaßen für Renten wegen Todes.

Der Zuschlag für Bestandsrentner wird in die Rente integriert

Wer zwischen 2001 und 2018 erstmals eine EM-Rente bezogen hat, erhält seit Juli 2024 einen gesetzlichen Zuschlag. Diese Übergangsleistung lief bis November 2025 separat und wird ab Dezember 2025 als Bestandteil der regulären Monatsrente weitergeführt.

Wichtig für den Übergang: Ist die Rente im Dezember 2025 inklusive Zuschlag höher als im November 2025, wird die Differenz für 17 Monate nachgezahlt. Ab 2026 ist der Zuschlag somit vollständig in der laufenden Rentenzahlung „verbaut“; ein eigener Überweisungsposten entfällt.

Übergang in die Altersrente: Automatismus bleibt erhalten

Erwerbsminderungsrenten laufen längstens bis zur jeweils geltenden Regelaltersgrenze. Mit deren Erreichen wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt; ein separater Rentenantrag ist dafür nicht erforderlich.

Der Gesetzgeber stellt dabei sicher, dass der Leistungsumfang der anschließenden Altersrente nicht unter das Niveau der vorherigen EM-Rente sinkt. Für Betroffene, die 2026 die Regelaltersgrenze erreichen, ändert sich an diesem Automatismus nichts.

Stabiler Beitragssatz, Fortführung der Haltelinie

Für das Umfeld der gesetzlichen Rentenversicherung – und damit mittelbar auch für EM-Renten – ist relevant, dass die Bundesregierung 2025 Eckpunkte zur Stabilisierung beschlossen hat. Der Beitragssatz soll 2026 bei 18,6 Prozent bleiben, während die Haltelinie beim Rentenniveau auf 48 Prozent bis 2031 verlängert werden soll.

Das ändert die individuellen EM-Ansprüche nicht unmittelbar, liefert aber den finanzpolitischen Rahmen, in dem die oben beschriebenen Leistungsregeln wirken.

Was Betroffene jetzt konkret beachten sollten

Wer 2026 mit einer EM-Rente neu startet oder bereits eine bezieht, sollte die Jahreslogik beim Hinzuverdienst im Blick behalten und Beschäftigungen möglichst so planen, dass die maßgebliche Grenze nicht überschritten wird.

Für teilweise Erwerbsgeminderte lohnt sich ein Blick in den Rentenbescheid, weil dort häufig eine individuelle, höhere Hinzuverdienstgrenze ausgewiesen ist.

Neurentnerinnen und -rentner profitieren bei Rentenbeginn 2026 zudem von der längeren Zurechnungszeit, die sich in vielen Fällen – wenn auch moderat – rentensteigernd auswirkt.

Wer den EM-Zuschlag seit 2024 erhält, hat ihn ab Dezember 2025 dauerhaft in der Rente integriert und muss nichts weiter veranlassen; eventuelle Nachzahlungen erfolgen automatisch.

Quellen: Gesetzestexte und amtliche Informationen, u. a. § 96a SGB VI zur Hinzuverdienstgrenze und Berechnungsformel; Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 mit der Bezugsgröße 2026; § 253a SGB VI zur Zurechnungszeit; Deutsche Rentenversicherung zu Zuschlag und Integration ab Dezember 2025; Bundesregierung-FAQ zum automatischen Übergang in die Altersrente.

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Unfallversicherung: Kaffeeholen im Sozialraum unfallversichert – Urteil

Lesedauer 2 Minuten

rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ausnahmsweise beim Kaffeeholen im Sozialraum eines Betriebes unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz stehen. Dies gilt etwa dann, wenn eine Beschäftigte wegen eines nass gewischten Bodens im Sozialraum stürzt und sich damit eine „besondere betriebliche Gefahr“ verwirklicht hat, urteilte am Mittwoch, 24. September 2025, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B2 U 11/23 R).

Grundsätzlich sei aber der beabsichtigte Verzehr von Genussmitteln wie Kaffee eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und damit nicht unfallversichert.

Was wurde verhandelt?

Geklagt hatte eine bei einem Finanzamt in Osthessen beschäftigte Verwaltungsangestellte. Wie jeden Tag wollte die Frau auch am 25. Februar 2021 sich eine halbe Stunde vor Feierabend noch am Getränkeautomaten im Sozialraum der Behörde einen Kaffee holen. Beim Betreten des Raums war der Boden feucht gewischt und nass. Ein Schild wies auch auf die erhöhte Unfallgefahr hin. Dennoch rutschte die Frau aus. Infolge ihres Sturzes erlitt sie einen Bruch des dritten Lendenwirbelkörpers.

Die Unfallkasse Hessen lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall ab. Das Kaffeeholen stelle eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar, die nicht unter dem Unfallversicherungsschutz stehe.

Nach ständiger Rechtsprechung sei ein Sturz in einer Kantine auch nicht unfallversichert. Dies müsse dann für den Sozialraum ebenfalls gelten, sobald deren Tür durchschritten werde.

Das Hessische Landessozialgericht (LSG) gab der Klägerin recht. So diene die Nahrungsaufnahme der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit.

BSG: Ausrutschen auf gewischtem Boden als betriebliche Gefahr

Das BSG gab der Klägerin jedoch aus anderen Gründen recht. Die Verwaltungsangestellte habe einen versicherten Arbeitsunfall erlitten. Grundsätzlich stehe der Konsum von Genussmitteln jedoch nicht unter Versicherungsschutz. Denn es handele sich hierbei um einen eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Es gebe jedoch auch Ausnahmen.

Wolle ein Arbeitnehmer mit dem Kaffeekonsum etwa seine Schläfrigkeit überwinden und damit die Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten, könne ausnahmsweise auch der Konsum des Genussmittels unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Der Kaffeekonsum sei dann der Arbeit zuzurechnen. Dieser betriebliche Zusammenhang des Genussmittelkonsums habe das LSG aber nicht festgestellt.

Allerdings habe sich mit dem Sturz auf nassem Boden eine „besondere Betriebsgefahr“ verwirklicht, so dass ein Arbeitsunfall vorliege. Der Arbeitgeber habe die Getränkeversorgung in dem Sozialraum verortet, wo Beschäftigte sich auch untereinander austauschen können. Damit gehöre der Sozialraum generell zur Versicherungssphäre des Arbeitgebers. fle

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Minister al-Shaibani meets Poland’s Sikorski in New York

SANA - Syrian Arab News Agency - 25. September 2025 - 15:24

Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad Hassan Al-Shaibani met Thursday with Radosław Sikorski, Minister of Foreign Affairs of Poland.

The meeting took place at the United Nations Headquarters in New York, on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly.

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Änderungen beim Krankengeld: Neue Rechengrößen ab 2026 und weitere Anpassungen

Lesedauer 3 Minuten

ie Bundesregierung hat am 6. August 2025 den Entwurf des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ beschlossen.

Darin stecken zwei für das Krankengeld zentrale Anpassungen ab 2026: Die verlängerte Bezugsdauer beim Kinderkrankengeld wird für das Kalenderjahr 2026 fortgeschrieben, und für bestimmte Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland wird die Berechnung des Krankengelds auf eine Bruttolohnbasis umgestellt, um Doppelbelastungen zu vermeiden.

Der Entwurf wurde am 11. September 2025 in erster Lesung im Bundestag beraten; vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026.

Kinderkrankengeld: Die erhöhte Anspruchsdauer bleibt 2026 erhalten

Eltern konnten in den Jahren 2024 und 2025 pro Kind je Elternteil bis zu 15 Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 30) Kinderkrankengeld beziehen; bei mehreren Kindern galten Obergrenzen von 35 beziehungsweise 70 Tagen.

Diese pandemiebedingt angehobenen Werte werden nach Regierungsentwurf explizit auch für das Jahr 2026 gelten.

Wichtig: Damit fällt die zuvor drohende Rückkehr auf die niedrigeren Regelsätze (10 bzw. 20 Tage; Gesamtdeckel 25/50) aus.

Für Familien bedeutet das planbare Entlastung auch im kommenden Jahr. Die Zahlenbasis stammt aus der aktuellen BMG-FAQ, die gesetzliche Verlängerung für 2026 ist im Gesetzentwurf festgehalten.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Berechnungsschutz gegen Steuer-Doppelbelastung

Neu ist eine Klarstellung für Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland, deren Krankengeld nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann: In diesen Fällen wird Krankengeld – ebenso Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, analog auch Verletztengeld – auf Basis des Bruttolohns berechnet.

Ziel ist, eine übermäßige Belastung und damit verbundene Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu vermeiden. Die neue Berechnungslogik gilt ausdrücklich für die betroffenen Konstellationen ab 2026.

Krankengeld Höchstbeträge: Neue Rechengrößen ab 2026

Unabhängig von inhaltlichen Gesetzesänderungen steigen 2026 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt nach dem BMAS-Referentenentwurf bei 69.750 Euro pro Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro pro Monat; die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 Euro.

Da Krankengeld auf 70 Prozent des regelmäßigen Brutto bis höchstens 90 Prozent des Netto gedeckelt ist und zugleich die Beitragsbemessungsgrenze als Kappungsgrenze wirkt, erhöht sich damit rechnerisch auch der maximal erreichbare Krankengeldbetrag.

Die exakten Tageshöchstwerte legt die Selbstverwaltung jährlich fest; im Jahr 2025 lag der kalendertägliche Höchstbetrag bei 128,63 Euro. Für 2026 ist – entsprechend der höheren Bemessungswerte – ein Anstieg zu erwarten.

Was gleich bleibt: Anspruch, Berechnung und Dauer des Krankengeldes

An den Grundsätzen ändert das Jahr 2026 nichts. Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld grundsätzlich ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, nachdem zuvor der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leistet.

Die Höhe beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts (soweit beitragspflichtig), jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts; von der Leistung werden die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten.

Beim Kinderkrankengeld gelten weiterhin die speziellen Regeln (Regel: 90 Prozent des Netto). Die maximale Bezugsdauer ist auf 78 Wochen innerhalb einer Dreijahresfrist für dieselbe Erkrankung begrenzt; die Zeit der Entgeltfortzahlung wird dabei angerechnet.

Was bedeutet das für den Alltag von Krankengeld-Beziehern?

Für Eltern schafft die Fortschreibung der erhöhten Kinderkrankentage bis Ende 2026 Verlässlichkeit – insbesondere in Betreuungssituationen, in denen kurzfristige Ausfälle organisiert werden müssen. Unternehmen sollten weiterhin mit entsprechenden Freistellungen rechnen und interne Prozesse zur eAU sowie zur Bescheinigung von Kinderkrankentagen aktuell halten.

Für international mobile Beschäftigte beseitigt die Bruttolohn-Berechnung in Doppelbesteuerungsfällen eine Ungerechtigkeit, die bislang zu spürbaren Nachteilen führen konnte. Und für alle Versicherten an der Beitragsbemessungsgrenze steigt der theoretische Krankengeld-Höchstbetrag mit den neuen Rechengrößen – ohne dass dies etwas an den bekannten Prozentformeln und Obergrenzen ändert.

Rechtsstand und Quellenlage: Kabinettsentwurf vom 06.08.2025; 1. Lesung Bundestag am 11.09.2025. Die beschriebenen Anpassungen sind im Gesetzentwurf dokumentiert; die Rechengrößen 2026 beruhen auf dem veröffentlichten BMAS-Entwurf. Für Detailfragen zu individuellen Ansprüchen bleibt der Blick in die §§ 45, 47, 48 SGB V und die späteren amtlichen Bekanntmachungen der Sozialversicherung maßgeblich.

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Krankengeld: Immer noch Krank nach der Aussteuerung – Das kannst Du jetzt tun

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Die Krankenkasse zahlt bis zu eineinhalb Jahre Krankengeld. Danach gelten Sie als “ausgesteuert”. Sie erhalten also kein weiteres Krankengeld mehr – auch nicht, wenn Sie krank sind. Wie geht es weiter, wenn keine Nahtlosigkeitsregelung greift?

Arbeitsagentur und Krankheit

Nach dem Auslaufen des Krankengeldes bekommen Menschen, die nicht wieder arbeiten, in der Regel Geld von der Arbeitsagentur.

Was passiert, wenn Sie wieder krank werden, während Sie diese Leistungen bekommen? Hier müssen Sie einiges beachten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Neue Krankheit oder alte Krankheit?

Wenn Sie neu erkranken, dann haben Sie bei der Agentur für Arbeit weniger Probleme, genauer gesagt dann, wenn die neue Erkrankung in keinem Zusammenhang mit der alten steht.

Ist dies der Fall, dann haben Sie sogar die Möglichkeit, wieder Krankengeld zu beziehen.

Arbeitslos und arbeitsunfähig?

Schwieriger wird es, wenn Sie wegen der Erkrankung arbeitsunfähig werden. Da der Bezug von Arbeitslosengeld bedeutet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, also erwerbsfähig zu sein, wird die Agentur Sie mittelfristig dazu drängen, eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu beantragen.

Arbeitslosengeld wird dann aber nur gezahlt, wenn die Nahtlosigkeitsregelung greift.

Die alte Krankheit flammt wieder auf?

Was passiert aber, wenn Sie die Aussteuerung hinter sich haben, Arbeitslosengeld beziehen, die alte Krankheit wieder aufflammt und Sie nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung fallen?

Nicht dauerhaft krankschreiben und kein Krankengeld?

Jetzt haben Sie ein Problem. Sie sind krank, dürfen sich aber erstens nicht dauerhaft krankschreiben lassen, weil Sie sonst kein Arbeitslosengeld mehr bekommen – und damit auch keine Krankenversicherung.

Sie erhalten zweitend auch kein Krankengeld, da nach der Aussteuerung für die alte Krankheit eine dreijährige Blockfrist gilt.

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Bis zu sechs Wochen arbeitsunfähig

Beim Arbeitslosengeld können Sie sich bis zu sechs Wochen krankschreiben lassen, ohne dass es verfällt.

Das gilt dann, wenn Versicherte erst während des Bezugs des Arbeitslosengeldes krank geschrieben wurden.

Falls Ihre Gesundheit es zulässt, können Sie sich für die Zeiten arbeitsunfähig schreiben, in denen Sie im Krankenhaus sind und so an der Sechs-Wochenfrist vorbei schlittern.

Das ist aber keine Lösung auf Dauer und wird spätestens dann problematisch, wenn Sie zwischenzeitlich arbeitsfähig gemeldet sind und die Agentur Sie in eine Maßnahme oder auf eine Stelle vermittelt, die Sie nicht leisten können. Sie sollten sich in diesem Fall unbedingt eine Wohlfahrtsorganisation informieren und sich sozialrechtlich beraten lassen.

Liegt eine Familienversicherung vor?

Wenn Ihr Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, haben Sie die Möglichkeit, sich über eine Familienversicherung abzusichern. Dann bleibt zumindest die Krankenkasse verhalten, auch wenn das Arbeitslosengeld verfällt.

Freiwillige Versicherung oder Bürgergeld

Haben Sie keinen Partner, über den eine Familienversicherung möglich ist, dann müssen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Oder -wenn dies finanziell nicht möglich ist können Sie Bürgergeld beantragen.

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