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Harald Schmidt: „Wahlen abschaffen oder Ergebnis vorher festlegen“

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 9. August 2024 - 12:13

Er hat mal wieder sein Talent bewiesen, politische Fragen unterhaltsam auf den Punkt zu bringen: In wenigen Worten entblößt der Satiriker und Entertainer Harald Schmidt die Doppelmoral des offiziellen „Kampfes für die Demokratie“. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Die „Wahrheit“ – oder was man selber hochtrabend als solche bezeichnet – geht nicht einfach ihren Weg durch die Welt, nur weil man sie ausspricht. Man muss wichtige Botschaften auch in einer Form anbieten, die eine weite Verbreitung findet und die zusätzlich Wege in die Hirne und Herzen der Menschen ebnet. Hilfreich ist außerdem eine prominente Persönlichkeit, die diese Aspekte zusammenbringen kann und die keine Scheu hat, auch „einfache Wahrheiten“ immer wieder in Erinnerung zu rufen – der Satiriker und Entertainer Harald Schmidt ist für mich so eine Person.

Solange gewählt wird, haben wir eine Demokratie“

Schmidt sagte bereits vor einigen Tagen bei einer Veranstaltung des Deutschlandfunks, dass der mögliche Erfolg von BSW und AfD ihm keine Sorgen machen würde. Die Aufregung über eine veränderte Parteienlandschaft in Ostdeutschland könne er absolut nicht nachvollziehen. Die Sorge, dass die Demokratie in Gefahr sei, weil AfD und BSW starke Ergebnisse erzielen könnten, teile er nicht. „Solange gewählt wird, haben wir eine Demokratie“, so Schmidt. Auch wenn die Ergebnisse von AfD und BSW stark ausfallen sollten. Schmidt wörtlich:

Das sind Ergebnisse von freien Wahlen, von freien, gleichen und geheimen Wahlen. Wenn ich das nicht will: Wahlen abschaffen oder Ergebnis vorher festlegen. Für beides gibt es Modelle, aber diese Aufgeregtheit… (…) Das verstehe ich nicht.“

Dann fügt er noch eine weitere „einfache Wahrheit“, ein weiteres wichtiges Argument an, das von der Bundesregierung und anderen Kämpfern für „die Demokratie“ stur missachtet wird: Wenn solche Wahlergebnisse unerwünscht seien, so Schmidt, dann müsse man eine „Politik machen, dass solche Wahlergebnisse nicht zustande kommen“.

Doch das Gegenteil ist festzustellen: Die politisch und medial Verantwortlichen verweigern es, eine hoch problematische Politik und die Kommunikation darüber zu hinterfragen – unter vielem anderen bezüglich Diplomatie, Soziale Ungleichheiten, Corona-Aufarbeitung oder Energieversorgung. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Vorstöße, um auch nicht-extremistische Regierungskritiker als Extremisten darzustellen, oder dafür, die AfD zu verbieten, anstatt sie endlich inhaltlich und mit einer guten Politik „zu stellen“: Können diese Praktiken (und viele andere, etwa bezüglich der Meinungsfreiheit) nicht eine viel größere Gefahr für die Demokratie darstellen als ein „falsches“ Wahlverhalten von Bürgern bei demokratischen Wahlen? Nochmal Schmidt:

Wahlergebnisse sind immer ein Zeichen dafür, dass wir eine tolle Demokratie haben. Nur viele sind mit den Wahlergebnissen nicht einverstanden.

Der „Kampf für die Demokratie“ und die Doppelstandards

Harald Schmidts Hinweise auf die Heuchelei in einem „Kampf für die Demokratie“, der auf manchen Ebenen eher ein Kampf gegen bestimmte Parteien ist, erinnern noch an weitere Doppelstandards, die hier nur kurz erwähnt werden sollen: Regierungskritiker hierzulande werden oft als rechtsextrem hingestellt, während bekennende Nazis aus der Ukraine toleriert werden. Die Praxis, Wahlergebnisse anzuzweifeln, wird bei Donald Trump dämonisiert, im Fall von Venezuela ist das aber in Ordnung (beide Wahlergebnisse sollen hier nicht bewertet werden). Und während hierzulande immer wieder ein Verbot der Oppositionspartei AfD gefordert wird, kritisiert man eine Verbotspraxis an anderen Orten:

Geht gar nicht sowas, größte Oppositionspartei verbieten.

Wer kommt nur auf solche Ideen?https://t.co/k2nsVal51M pic.twitter.com/htCySbTfWR

— henning rosenbusch (@rosenbusch_) August 9, 2024

Titelbild: Frank Gaertner / Shutterstock

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Neues Infoblatt von AZADÎ erschienen

In der 247. Ausgabe des AZADÎ-Infos informiert der Kölner Rechtshilfefonds umfassend über aktuelle Entwicklungen und die Repression gegen die kurdische Bewegung und Kurdistan-Solidarität in Deutschland sowie andere linke Strukturen. Auftakt des neuen Infoblattes ist eine Rückschau auf das jüngste Beispiel im fragwürdigen Vorgehen der Bundesbehörden in Sachen Freizügigkeitsrecht. Konkret geht es um die verhinderte Ausreise fünf Studierender in den Nordirak durch die Bundespolizei. Die fünfköpfige Gruppe wollte Ende Juli an einer Delegationsreise in den Nordirak unternehmen, um sich an den Gedenkveranstaltungen zum zehnten Jahrestag des Genozids in Şengal zu beteiligen. Am 3. August 2014 hatte die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) die Region überrannt und einen Genozid und Femizid an der dort ansässigen ezidischen Bevölkerung verübt. Die Bundesregierung hat diesen Völkermord, der bis zu 10.000 Menschenleben forderte, über 7.000 Frauen und Mädchen in die Sklaverei verschleppte und fast eine halbe Million Menschen aus ihrer Heimat vertrieb, als solchen anerkannt. Die Teilnahme fünf junger Studierender am Gedenken an dieses Verbrechen wurde dennoch verhindert – mit der Begründung, die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu wahren.

Ein Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden

AZADÎ e.V. ist ein Rechtshilfefonds, der Menschen nicht-deutscher Herkunft unterstützt, die in Deutschland im Zuge ihrer politischen Betätigung für das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes mit Strafverfolgung bedroht werden. Die praktische Arbeit von AZADÎ ist die finanzielle und politische Unterstützung kriminalisierter Kurdinnen und Kurden. Wofür AZADÎ Mitgliedsbeiträge, Spenden und regelmäßige Zuwendungen verwendet, kann auf der letzten Seite des Infodienstes nachgelesen werden. AZADÎ hat zudem die Namen und Postadressen der kurdischen 129a/b-Gefangenen in Deutschland veröffentlicht:

AYAS Kenan, Untersuchungshaftanstalt Hamburg, Holstenglacis 3, 20355 Hamburg (Kurmancî, Türkisch)
AYDIN Özgür, JVA Bremen, Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen (Zazakî, Türkisch)
ÇAKAS Mehmet, JVA Hannover, Schulenburger Landstr. 145, 30165 Hannover (Kurmancî, Zazakî, Türkisch)
ÇELIK, Ferit, JVA Koblenz, Simmerner Straße 14a, 56075 Koblenz (Kurmancî, Türkisch)
ÇIMEN Sabri, JVA Wittlich, Trierer Landstr. 64, 54516 Wittlich (Kurmancî, Türkisch, Englisch)
DORA Mazlum, JVA Stuttgart, Asperger Str. 60, 70439 Stuttgart (Kurmancî, Türkisch)
ENGIZEK Ali, JVA Düsseldorf, Oberhausener Str. 30, 40472 Ratingen (Kurmancî, Türkisch, etwas Deutsch)
KÖÇER Tahir, JVA Sehnde, Schnedebruch 8, 31319 Sehnde (Kurmancî, Türkisch, etwas Deutsch)
ÖCALAN Abdullah, JVA Heilbronn, Steinstr. 21, 74072 Heilbronn (Kurmancî, Türkisch, Französisch)
ÖZEL Ali, JVA Frankfurt a.M. I, Obere Kreuzäckerst. 6, 60435 Frankfurt am Main (Kurmancî, Türkisch, Arabisch)
SAKA Kadri, Untersuchungshaftanstalt Hamburg, Holstenglacis 3, 20355 Hamburg (Kurmancî, Türkisch)

Der Link zum neuen Infodienst von AZADÎ e.V. im PDF-Format: https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/AZADIinfodienst/info247.pdf

https://anfdeutsch.com/aktuelles/serdar-karakoc-wird-an-deutschland-ausgeliefert-43173 https://anfdeutsch.com/aktuelles/ezidische-verbande-kritisieren-reiseverbot-nach-Sengal-43093 https://anfdeutsch.com/aktuelles/Sengal-delegation-am-flughafen-munchen-aufgehalten-43089 https://anfdeutsch.com/aktuelles/prozess-gegen-kenan-ayaz-lehrstunde-der-geschichte-kurdistans-43136

 

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Folter in der Türkei und den besetzten Gebieten in Nordsyrien

Der heute 18-jährige Elî Welî hat ein Jahr und zwei Monate in Haft und unter Folter verbracht. Der junge Mann aus Dirbesiyê war beim Grenzübertritt in die Türkei festgenommen, schwer gefoltert und anschließend protürkischen Söldnern übergeben worden. Er berichtete gegenüber der Nachrichtenagentur ANHA über seine Tortur.

Elî Welî hatte sich von Dirbesiyê in Rojava am 22. Juni 2023 auf den Weg nach Europa gemacht. Er wollte nach Europa reisen und später seine an Autismus erkrankte Schwester zur Behandlung nachholen. Der Weg nach Europa sollte ihm bereits an der türkischen Grenze nach Nordkurdistan zum Verhängnis werden. Er wurde bei Qoser (tr. Kızıltepe) von türkischen Soldaten festgenommen und befand sich neun Monate in Erzingan (Erzincan) in Haft. Am 12. März 2024 sollte er freigelassen werden. Vor dem Gefängnistor wurde er von Vermummten entführt und protürkischen Söldnern im besetzten Girê Spî in Nordsyrien übergeben.

Einige Tage nach der Entführung riefen Personen, die Türkisch und Arabisch sprachen und sich als Mitglieder des türkischen Geheimdienstes (MIT) ausgaben, bei Welîs Familie an und versuchten sie zu erpressen. Die Familie sollte für den türkischen Staat spionieren. Ihr wurden Aufnahmen von der Folterung von Elî Welî geschickt. Welî befand sich vier Monate lang in der Gefangenschaft der Söldner. Schließlich wurde er am 4. Juli 2024 für ein Lösegeld von 9.800 USD freigelassen.

Von türkischen Soldaten gefoltert

Welî berichtete, dass er am Busbahnhof in Mêrdîn (Mardin) von türkischen Soldaten festgenommen worden war. Anschließend sei er von ihnen misshandelt und ins Gefängnis gebracht worden. Im ersten Monat sei er mehrfach von arabischsprechenden Personen bedroht worden: „Wir werden mit deiner Familie Kontakt aufnehmen. Sagen Sie uns, wie die Beziehungen zwischen den QSD (Demokratische Kräfte Syriens) und der Bevölkerung funktionieren. Ich sagte ihnen, dass ich nichts wüsste, aber sie drohten mir mit den Worten: ‚Dir wird etwas passieren.‘“

Sie zeigten mir das Foto meiner Schwester und stießen Drohungen aus“

Welî erzählte, dass die Personen noch mehrmals zu ihm gekommen seien. Einmal hätten sie ihm ein Foto seiner kranken Schwester gezeigt. Er erinnerte sich: „Sie wollten, dass ich mit meinem Vater spreche. Sie wollten, dass mein Vater mit ihnen kollaboriert. Sie riefen meinen Vater an und gaben mir das Telefon. Als ich meinen Vater auf Kurdisch begrüßte, nahmen sie mir das Telefon weg und sprachen selbst mit ihm. Sie setzten meinem Vater unter Druck, für sie als Spitzel tätig zu werden und drohten: ‚Wenn du nicht tust, was wir wollen, wird deinem Sohn etwas passieren. Wir können machen, was wir wollen. Wir wollen, dass du uns darüber informierst, was passiert, wir wollen, dass du für uns arbeitest.‘ Gleichzeitig haben sie mich geschlagen und gefoltert.“

Entführt und den Söldnern übergeben

Nach fünf Monaten im Gefängnis in Mêrdîn und vier Monaten Gefängnis in Erzingan wurde Welî verschleppt. Er berichtete: „Vor dem Gefängnis wurde ich von Vermummten mitgenommen. Sie sagten: ‚Wir werden dich in das Lager in Riha (Urfa) bringen.‘ Sie brachten mich dorthin. Nach zwei Stunden zwangen sie mich in ein Fahrzeug und brachten mich an die Grenze bei Girê Spî. Dort waren viele Soldaten. Es kamen zwei Fahrzeuge der Söldner. Sie machten Fotos von mir. Sie nahmen alle meine persönlichen Daten auf und schickten mich mit ihnen.“

Folter bei den protürktischen Söldnern

Ihm wurden die Augen verbunden und er wurde in ein Fahrzeug gesetzt, erzählte Welî weiter: „Die Art, wie sie sprachen, ließ darauf schließen, dass es Syrer waren. Ich war sehr verängstigt. Es waren auch wieder diejenigen da, die mich bedroht hatten. Nachdem sie mir die Augenbinde abgenommen hatten, bedrohten sie mich erneut. Sie sagten mir: Wir haben dich hierher an diesen abgelegenen Ort gebracht. Dein Anwalt weiß nicht, dass du hier bist. Du kannst hier nichts tun. Wenn du und deine Familie uns dieses Mal nicht helfen, werden wir dich foltern und töten.“

Sie haben mich gefoltert und das Ganze auf Video aufgezeichnet“

Welî berichtete von schweren Folterungen: „Sie fesselten mir die Hände auf den Rücken und gaben mir Elektroschocks. Sie sagten mir, dass sie mich an einen Ort bringen würden, an dem sie mir noch mehr Elektroschocks verpassen würden, wenn ich ihre Fragen nicht richtig beantwortete und dass mein Tod bereits angeordnet worden sei. Dann verbanden sie mir die Augen und brachten mich wieder zur Grenze bei Girê Spî. Dieselbe MIT-Gruppe kam wieder. Sie gingen mit einem Schlauch auf mich los und begannen, mich zu schlagen. Blut kam aus meinem Mund und meiner Nase. Jeder Teil meines Körpers schmerzte. Sie versetzten mir einen Schlag auf den Kopf und ich verlor das Bewusstsein. Sie machten Aufnahmen von mir und schickten sie an meine Familie. Sie sagten, dass sie mich innerhalb von drei Tagen umbringen würden, wenn mein Vater nicht mit ihnen zusammenarbeiten würde.“

41 Tage in Einzelhaft

Nach der Folter wurde er in eine Hafteinrichtung der Söldner gebracht, wo er 41 Tage lang in einer Einzelzelle festgehalten wurde. Seine Haut entzündete sich und er erkrankte aufgrund der Bedingungen in der Zelle. Aufgrund seines Gesundheitszustands wurde Welî in das Zentralgefängnis gebracht und dann in ein anderes Gefängnis in Serêkaniyê verlegt. Dort forderten Söldner von Elî Welîs Familie ein Lösegeld von 9.800 Dollar. Nachdem seine Familie das Lösegeld bezahlt hatte, wurde Elî Welî über Schmuggelwege bei Dirbêsiyê entlassen.

Diejenigen, die nach Europa wollen, sollen sich mein Schicksal anschauen“

Welî sprach eine Warnung an alle aus, die nach Europa gehen wollten: „Schaut mich an, was ich durchgemacht habe. Schaut meine Lage an. Der Weg nach Europa bringt nichts. Ich bin in mein Land zurückgekehrt und ich werde hierbleiben. Ich bedaure, dass ich von hier weggehen wollte.“

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zivilisten-aus-rojava-an-turkischer-grenze-misshandelt-42623 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/16-jahriger-nahe-qamislo-von-turkischen-soldaten-erschossen-42501 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/fluchtlinge-von-turkischen-grenzsoldaten-misshandelt-und-vergewaltigt-27717 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/fluchtlinge-aus-rojava-an-turkischer-grenze-misshandelt-27682 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/junge-manner-an-turkischer-grenze-beraubt-und-misshandelt-27482

 

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Cyberkriminalität: Vereinte Nationen beschließen Abkommen einstimmig

netzpolitik.org - 9. August 2024 - 11:58

Die Vereinten Nationen erlauben mit einem Abkommen zu Cyberkriminalität umfassende Überwachung bei der Verfolgung einer Vielzahl von Straftaten. Die Konvention ist eine Idee Russlands und ermöglicht auch repressives Vorgehen gegen politische Gegner und Journalist*innen.

Flaggen vor dem UN-Hauptquartier: Die UN-Konventionen gelten verpflichtend für alle Mitgliedsländer. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

Gestern haben die Vereinten Nationen ihr erstes Abkommen zu Cyberkriminalität einstimmig angenommen. Der völkerrechtliche Vertrag schafft einen Rechtsrahmen für Strafverfolgungsbehörden, auch für den Zugriff auf persönliche Informationen. Es geht darin unter anderem um Echtzeiterfassung von Telekommunikationsverkehrsdaten und das Abfangen von Kommunikationsinhalten.

Durch das Abkommen werden die UN-Mitgliedsstaaten verpflichtet, derartige Überwachungsmaßnahmen für ein sehr breites Spektrum von Straftaten zu ermöglichen. Eine richterliche Genehmigung der Maßnahmen ist hingegen nicht vorgeschrieben.

Das Abkommen enthält weitreichende Überwachungsbefugnisse mit unzureichenden Schutzmaßnahmen und verfehlt Mindeststandards bei den Menschenrechten und beim Datenschutz, so zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen. Mehr als zwanzig, darunter Privacy International, Access Now, das International Press Institute sowie European Digital Rights als Dachorganisation vieler europäischer NGOs hatten an die Delegierten der EU-Staaten und an die Europäische Kommission appelliert, die zahlreichen Mängel des Vertrages noch zu beheben.

Selbst der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte schrieb, dass viele der Bestimmungen internationalen Menschenrechtsstandards nicht gerecht werden. Zahlreiche IT-Sicherheitsforscher*innen bemängelten, dass auch sie durch das Abkommen kriminalisiert würden.

Laut Tanja Fachathaler, Policy Advisor beim österreichischen Verein epicenter.works, erlaubt das Abkommen Staaten, im Ausland gespeicherte Daten zu Personen anzufordern. Dabei muss das zugrundeliegende Vergehen nicht in beiden Staaten verboten sein. Wenn etwa Russland Oppositionelle oder Journalisten als Extremisten verfolge und ihnen absurde Straftaten vorwerfe, könne es sich künftig bei der Anforderung von Daten aus dem Ausland auf die UN-Konvention berufen.

Das Abkommen muss im Herbst noch der Generalversammlung vorgelegt werden, wo es vermutlich verabschiedet wird. Dann müssen noch die 193 UN-Mitgliedsstaaten die Konvention ratifizieren. Die letzte bislang veröffentlichte Version des Abkommens liegt hier.

Update, 9.8.2024, 16.40 Uhr: Link zur aktuellsten Version aktualisiert.

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Banken verweigern Bürgergeld-Empfängern oft ein Konto

Lesedauer 2 Minuten

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, hat es oft deutlich schwerer, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Wer dann noch einen Schufa-Eintrag und Schulden hat, hat oft kaum eine Chance, ein Konto zu bekommen.

Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt, um genau das zu verhindern. Dennoch kommt es im Alltag immer wieder vor, dass selbst Basiskonten mit Verweis auf die “Schalterhygiene” abgelehnt werden. Die Betroffenen sind jedoch nicht rechtlos.

Rechtliche Verpflichtung der Banken

In Deutschland hat jeder das Recht auf ein Konto. Die Banken sind verpflichtet, mindestens ein so genanntes Basiskonto einzurichten.

Das bedeutet: Keine Kündigung nach eigenen Geschäftsbedingungen und auch keine Ablehnung wegen Bürgergeld oder negativem Schufa-Score. Jeder und jede kann das Recht auf ein Basiskonto gegenüber der Bank geltend machen und durchsetzen.

Was ist der Unterschied von einem Girokonto und einem Basiskonto?

Mit dem Basiskonto können alle regulären Bankgeschäfte unternommen werden. Es kann Geld eingezahlt und auch abgehoben werden.

Automatische Abbuchungen, Überweisungen und Lastschriften sind ebenfalls möglich. Das Konto darf allerdings nicht überzogen werden. Zudem wird kein Dispo-Kredit eingeträumt.

Allerdings werden Gebühren verlangt, die aber nicht überteuert sein dürfen. Die Gebühren dürfen nicht höher sein, als das günstigste Konto bei der jeweiligen Bank.

Das Basiskonto kann auch als ein P-Konto geführt werden, dass einen bestimmten Betrag behält und vor Pfändungen dann geschützt ist. Das Basiskonto kann bei allen Banken und Sparkassen eingerichtet werden. Hier kann ein Formular zum Antrag auf ein Basiskonto heruntergeladen werden.

Das muss ein Basiskonto anbieten:
  • Bareinzahlungen und Barauszahlungen (vgl. § 38 Abs. 2 Nr. 1 ZKG),
  • Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften (§ 38 Abs. 2 Nr. 2a ZKG)
  • Ausführung von Überweisungen
  • Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (§ 38 Abs. 2 Nr. 2c ZKG),
  • Überweisungen einschließlich Daueraufträge (§ 38 Abs. 2 Nr. 2b ZKG
  • Gewährleistung von Barauszahlungen an Schaltern der Bank und – unabhängig von Geschäftszeiten – an Geldautomaten der Bank bzw. Automaten des Geschäftsnetztes der Bank (§ 38 Abs. 3 ZKG).
Dürfen Banken eine Geldkarte zum Abheben am Geldautomaten verweigern?

Insbesondere die letzten beiden Punkte sind sehr wichtig. Es wird klargestellt, dass die Banken die Geldkarte nicht verweigern dürfen. Das versuchen die Banken trotz gesetzlicher Regelung immer wieder.

Bei Verweigerung sollte dagegen vorgegangen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sind von der Verweigerung besonders betroffen, wenn das Basiskonto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Was passiert, wenn die Bank das Konto verweigert?

1) Weigert sich eine Bank oder Sparkasse, ein Basiskonto zu eröffnen, kann man sich an die Bankenaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin bietet dafür ein Formular an, das hier heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.

Die BaFin prüft den Antrag kostenlos. Dieser wird dann an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referat ZR 3, Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn geschickt. Ein Antragsformular bei Ablehnung kann hier heruntergeladen werden.

2. Es besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Schlichtungsstelle zu wenden. Diese ist speziell für die Klärung von Konflikten mit der Hausbank zuständig. Die Adresse muss von der Bank angegeben werden.

3. Wenn alles nichts hilft, kann man auch (mit Aussicht auf Erfolg) Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Dies sollte jedoch in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt geschehen.

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Rente: Keine Rückzahlung bei rückwirkender Rentengewährung

Lesedauer 3 Minuten

Die rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente bringt viele komplexe Fragen mit sich, insbesondere wenn während dieser Zeit bereits andere Leistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld bezogen wurden.

Auch für einen Betroffenen, Jahrgang 1964, stellte sich die Frage, wie diese Zahlungen steuerlich behandelt und rückabgewickelt werden.

Krankheitsverlauf und Reha-Antrag

Der Betroffene wurde über die Jahre zunehmend kränker und hoffte zunächst, nach einem halben Jahr Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten zu können. Doch seine Krankenkasse sah seine Erwerbsfähigkeit als stark gefährdet an und forderte ihn auf, einen Reha-Antrag zu stellen.

Was viele nicht wissen: Ein solcher Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden. So auch bei dem Betroffenen.

Nach der Reha keine Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt

Am 1. Juli 2021 stellte der Betroffene den Reha-Antrag und erhielt überraschend schnell einen Platz. Die Entlassungsberichte von Reha-Kliniken führten früher oft zu Streitigkeiten, da sie Patienten manchmal für arbeitsfähig erklärten, obwohl dies nicht der Fall war.

Beim Betroffenen jedoch wurde im vorläufigen Entlassungsbericht festgehalten, dass er weiterhin arbeitsunfähig sei. Einige Wochen später bestätigte der endgültige Reha-Bericht, dass er in seinem bisherigen Beruf nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten könne.

Da der Betroffene nach 1961 geboren ist, genießt er keinen Berufsschutz mehr. Es kam daher darauf an, ob er auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig sei. Diese Einschätzung fand sich ebenfalls im Reha-Bericht.

Laufende Zahlungen höher als die zu erwartende Rente

Obwohl der Betroffene nach Abschluss der Reha annahm, dass die Rentenversicherung nun zügig handeln würde, geschah erst einmal nichts. Während dieser Zeit erhielt er weiterhin Krankengeld, das deutlich höher war als die erwartete Rente.

Die Krankenkasse informierte ihn drei Monate vor Ablauf seines Krankengeldanspruchs, dass er sich arbeitslos melden müsse. Anschließend bezog er Arbeitslosengeld, das zwar niedriger als das Krankengeld, aber immer noch höher als die zu erwartende Rente war.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde bewilligt

Der Betroffene stellte schließlich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Bearbeitung zog sich jedoch in die Länge, und es kamen immer wieder Nachfragen bezüglich seines Hinzuverdienstes.

Nach einer Reihe von Verzögerungen und Kommunikationsproblemen erhielt der Betroffene endlich den Rentenbescheid. Dieser bestätigte, dass ihm rückwirkend ab dem 1. Juli 2021 eine monatliche Rente von 1.400 EUR netto zustand.

Abwicklung und steuerliche Behandlung der Nachzahlung

Die Rente wurde rückwirkend bewilligt, wodurch eine Nachzahlung für 14 Monate zustande kam.

Da der Betroffene während der ersten zehn Monate Krankengeld in Höhe von 1.800 EUR monatlich erhalten hatte, wurde der entsprechende Anteil der Nachzahlung an die Krankenkasse überwiesen.

Ähnlich wurde auch das Arbeitslosengeld verrechnet. Somit blieben dem Betroffenen am Ende nur die Differenzbeträge von 400 bzw. 200 EUR pro Monat.

Die Nachzahlung unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass diese Beträge den Steuersatz für das gesamte Einkommen erhöhen.

Der Betroffene musste in seiner Steuererklärung die rückwirkende Rente ab dem 1. Juli 2021 angeben, wie es der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Nachzahlungen nicht als außerordentliche Einkünfte im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung nach § 34 EStG behandelt werden, wie das Finanzgericht Münster entschieden hat.

Besteuerung der Renteneinkünfte

Renten unterliegen generell der Besteuerung. Da der Betroffene 2021 Rentner wurde, beträgt der steuerpflichtige Anteil seiner Rente 81 %.

Dieser Prozentsatz bleibt während des gesamten Rentenbezugs gleich. Bei einer Bruttorente von 1.800 EUR pro Monat, also 21.600 EUR im Jahr, werden 17.496 EUR steuerpflichtig. Dank der Grundfreibeträge und Abzüge fällt die Steuerlast jedoch relativ gering aus.

Fazit

Der Fall des Betroffenen zeigt, wie komplex die rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente sein kann.

Besonders die steuerliche Behandlung und die Verrechnung mit bereits erhaltenen Sozialleistungen können Menschen, die nicht mit der Materie vertraut sind, überfordern. Dennoch ist der richtige Umgang mit dem Thema, wie in diesem Fall viel wert, da eine Nachzahlung und mögliche finanzielle Probleme des Betroffenen vermieden wurden.

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Meeting with permanent members of the Security Council

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. August 2024 - 11:20

Vladimir Putin held a briefing session with permanent members of the Security Council.

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Bürgergeld: Jobcenter muss Tiefgaragenstellplatz zahlen

Lesedauer 3 MinutenBürgergeld: Kosten für einen Tiefgaragenplatz sind vom Jobcenter zu übernehmen bei Bestandteil des Mietverhältnisses

Aufwendungen für einen Stellplatz oder eine Garage sind als Kosten für die Unterkunft und Heizung vom Jobcenter anzuerkennen, wenn Wohnung und Stellplatz Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind und die Gesamtmiete angemessen ist (BSG, Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 39/20 R).

So entschieden vom LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 24.11.2023 – L 12 AS 2126/23 –

Begründung:

Monatliche Tiefgaragenmiete von 45 € berücksichtigte das Jobcenter nicht.

Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Kosten für einen Tiefgaragenplatz war der Bescheid des Jobcenters rechtswidrig.

Kosten für einen Tiefgaragenstellplatz – Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses – angemessene Unterkunftskosten

Aufwendungen für einen Stellplatz oder eine Garage sind als Bedarf für die Unterkunft und Heizung anzuerkennen, wenn Wohnung und Stellplatz Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind und die Gesamtmiete angemessen ist.

Eine Obliegenheit zur Kostensenkung, z.B. durch Untervermietung der Tiefgarage, besteht unter diesen Voraussetzungen nicht, so ausdrücklich das Bundessozialgericht.

Wohnung ohne Tiefgarage war nicht an mietbar

Denn die Wohnung konnte vom Leistungsempfänger nicht ohne Tiefgarage angemietet werden.

Entscheidend für die fehlende Abtrennbarkeit ist im Sinne eines „Alles-oder-nichts“, ob es den Leistungsberechtigten möglich ist, ihren Wohnraumbedarf mietvertraglich zu decken, ohne zugleich zur Zahlung der Miete für einen Stellplatz verpflichtet zu sein

Nach Auffassung des Gerichts fehlt es bereits an einer Abtrennbarkeit, weil die Wohnung ohne den Tiefgaragenstellplatz nicht anmietbar ist und der Stellplatz auch nicht separat gekündigt werden kann.

Die Vereinbarung über den Tiefgaragenstellplatz ist nicht separat geschlossen worden

Denn der Mietvertrag sieht den Tiefgaragenstellplatz als zwingenden Bestandteil des Mietverhältnisses vor.

Keine Pflicht zur Untervermietung – Gesamtmiete muss angemessen sein

Der Mietpreis hält sich bei fehlender Abtrennbarkeit der Garagenmiete insgesamt innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort, so das Gericht.

Untervermietung des Tiefgaragenstellplatzes stellt keine weitere Voraussetzung für die Anerkennung der Tiefgaragenmiete als Bedarf für die Unterkunft dar

Ein Bemühen der Leistungsbezieher um Senkung der Unterkunftskosten im Hinblick auf die Tiefgaragenmiete, insbesondere durch eine (mietvertraglich ausgeschlossen) Untervermietung des Tiefgaragenstellplatzes stellt keine weitere Voraussetzung für die Anerkennung der Tiefgaragenmiete als Bedarf für die Unterkunft dar.

Denn für eine hierauf gestützte teilweise Ablehnung von Leistungen fehlt es an einer Rechtsgrundlage; insbesondere ist § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II nicht einschlägig, da Voraussetzung hierfür die Überschreitung der Angemessenheitsgrenze ist, so ausdrücklich das BSG, dieser Rechtsauffassung folgt das Gericht.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind nicht aufgrund des allgemeinen Nachranggrundsatzes zur Untervermietung eines PKW-Stellplatzes verpflichtet, wenn Wohnung und Stellplatz Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind und die Gesamtmiete angemessen ist.

§ 2 Abs 1 Satz 1 SGB II, wonach erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen (“Grundsatz des Forderns”), ist ebenfalls keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Übernahme der Kosten für den Stellplatz abzulehnen.

§ 22 SGB II ermöglicht – keinen Spielraum für die Nichtberücksichtigung von Unterkunftsbedarfen, wenn die Aufwendungen für die Unterkunft insgesamt angemessen sind ( BSG, Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 39/20 R -,Rz. 22 ).

Hinweis:

Betroffene sollten sich auf diese neuere Rechtsprechung des BSG zur Kostenübernahme von Kosten für Stellplatz/Garage als Kosten der Unterkunft unbedingt berufen.

Die Voraussetzungen des BSG müssen natürlich erfüllt sein, ansonsten keine Übernahme durch das JC.

Voraussetzungen zur Übernahme von Kosten Stellplatz/Garage als KdUH

1. Wohnung muss ohne Garage nicht an mietbar sein

2. Die Vereinbarung über den Tiefgaragenstellplatz darf nicht separat geschlossen worden sein, sie muss mietvertraglich geregelt sein

3. Keine Pflicht zur Untervermietung – Gesamtmiete muss angemessen sein

4. Die Wohnung darf ohne die Garage/Stellplatz nicht an mietbar sein – sie muss Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses sein

Wann muss das Jobcenter die Kosten für eine Garage nicht übernehmen?

Zum Bsp. dann, wenn die Garage separat angemietet wurde ( vgl. dazu LSG BW, Urteil v. 26.04.2024 – L 12 AS 1990/22 – .

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US occupation-backed QSD attack in northeast of the country leaves nine injured

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. August 2024 - 11:19

Deir Ezzor, SANA- Nine citizens from the same family, including children and women, were injured in an attack by the US-backed QSD militias, targeting their house with a shell in al-Bulil town in the eastern countryside of Deir Ezzor Province .

The hospital received on Friday morning nine citizens who were injured by shrapnel from a rocket shell, which led to wounds of varying severity, as well as three of them were in critical condition and were admitted to the surgical operations department , while the necessary first aid was provided to the rest of the injured, SANA reporter quoted Director of the General Authority of al-Assad Hospital in Deir Ezzor, Dr. al-Muthanna al-Youssef as saying in a statement.

The US occupation-backed QSD militia deployed in the rural areas of Deir Ezzor implement its agenda of abuse and assault on the people to force them to engage in their separatist plans and involve their sons to fight within their ranks.

Nisreen Othman / Fedaa al-Rahai

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Schulden: Diese Drohungen von Inkasso-Unternehmen sind immer rechtswidrig

Lesedauer 2 Minuten

Inkassounternehmen versuchen häufig, eine Drohkulisse aufzubauen, um Schuldner zur Zahlung offener Forderungen zu bewegen.

Einige dieser Methoden sind jedoch rechtlich fragwürdig oder sogar illegal. Das Landgericht Osnabrück stoppte ein Inkassobüro, das rechtswidrige Drohungen in einem Mahnschreiben verschickte.

Der konkrete Fall

In diesem Fall kaufte ein Kunde Möbel und stornierte die Bestellung, weil sich die Lieferung zu sehr verzögerte. Das Unternehmen und der Kunde konnten sich nicht einigen.

Daraufhin schaltete der Lieferant ein Inkassobüro ein. In einem Schreiben drohten die Inkassobüros dem Verbraucher mit „Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit“.

Das Landgericht Osnabrück schob diesem Geschäftsgebaren einen Riegel vor. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Inkassounternehmen verklagt.

Inkasso-Unternehmen drohen mit schwerwiegenden Folgen bei Nichtzahlung

Inkassounternehmen versuchen oft mit allen Mitteln, an die Forderungen zu kommen. Es werden Drohbriefe verfasst, um möglichst viel Druck auszuüben.

Auch vor Hausbesuchen wird nicht zurückgeschreckt. Häufig wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht. Dieser hätte für den Schuldner schwerwiegende Folgen. Kredite oder die Wohnungssuche würden faktisch unmöglich gemacht.

Schufa-Androhung nicht immer zulässig

Allerdings ist eine Meldung an die Schufa nach geltendem Datenschutzrecht nicht unter allen Umständen möglich.

Wer nämlich eine unberechtigte Forderung zurückweist, darf nach einem aktuellen und bereits rechtskräftigen Urteil keinen Eintrag bei der Schufa erhalten.

“Das Landgericht Osnabrück hat dem Inkasso Unternehmen nun untersagt, mit „Auswirkungen auf Ihre Bonität“ zu drohen und klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen haben, auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet werden dürfen, berichtet die Verbraucherzentrale.

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück trägt das Aktenzeichen: 18 O 400/19 (rechtskräftig).

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Vertragspartner der Schufa?

Das Unternehmen schrieb in der Kopfzeile des Anschreibens an den Kunden zudem, dass sie „Vertragspartner der Schufa“ seien. 500 Euro sollte der Kunde für das Möbelstück bezahlen. Von dem Kaufvertrag war der Kunde allerdings aufgrund einer verspäteten Lieferung zurückgetreten.

Das Anschreiben schloss mit den Worten: „Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um weitere Kosten (Gerichts- Anwalts- und Vollstreckungskosten) und Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.“

Hinweis des Inkasso-Unternehmens unlauter

Ein solcher Hinweis sei allerdings “unlauter”, urteilte das Landgericht Osnabrück. Das Landgericht verbot dem Inkassodienst auf diese Weise die Zahlung des Betrages zu fordern.

Der vermeintliche Schuldner müsse nämlich dann befürchten, dass bei Ausbleiben einer Zahlung eine Meldung an die Schufa mit erwähnten Folgen drohe.

“An der vormals vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmten Rechtslage habe sich nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 nichts geändert” so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.

Fazit: Wer einer Rechnung ausdrücklich widersprochen hat, darf keinen Eintrag bei der Schufa erhalten. Daran müssen sich auch alle Inkassounternehmen halten.

Viele zahlen bei Schufa-Drohung auch unberechtigte Forderungen

Die Androhung einer Schufa-Meldung führt häufig dazu, dass (vermeintliche) Schuldner auch unrechtmäßige Forderungen begleichen. Deshalb sind solche und ähnliche Drohungen bei vielen Inkassobüros so beliebt. Auch Telefonanbieter und Kreditinstitute haben in der Vergangenheit immer wieder mit Schufa-Einträgen gedroht.

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Wachstumsinitiative der Bundesregierung: Lektüre zum Fremdschämen

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 9. August 2024 - 11:11

Allen Beschwörungen zur baldigen „Erholung“ der deutschen Wirtschaft zum Trotz wird in einer Publikation aus dem Hause Habecks eingeräumt, dass „die aktuellen Konjunktur- und Stimmungsindikatoren überwiegend schwach ausgefallen sind“. Vor diesem Hintergrund ist die schon im Titel angekündigte „Wachstumsinitiative der Bundesregierung“ zu begrüßen. Ob die dazu in dem Papier vorgestellten „angebotspolitischen Schritte“ die Wirtschaftsschwäche Deutschlands zu überwinden erlauben, lässt sich allerdings bezweifeln. Von Paul Steinhardt.

So viel ist klar: Ohne eine Beantwortung der Frage, was die Rezession Deutschlands erklärt, lassen sich keine zielführenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen formulieren. Und klar ist auch, dass die deutsche Wirtschaft nur dann wieder wachsen kann, wenn deutsche Unternehmen mehr Güter verkaufen können. Deutsche Güter nun können von heimischen Konsumenten, dem Ausland und dem Staat gekauft werden. In diesem Zusammenhang wird in der Publikation des Bundeswirtschaftsministeriums konstatiert, dass die „Ausfuhren für Waren und Dienstleistungen“, insbesondere ins außereuropäische Ausland, sich „spürbar verringert haben“ und der „Einzelhandel Umsatzeinbußen zu verzeichnen“ hat.

Vor diesem Hintergrund fragt man sich, wie neoliberale Steckenpferde wie die steuerlich begünstigte „Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte“, „Prämien“ zum „Aufschieben des Renteneintritts“ und „im Sinne des Förderns und Forderns die Pflichtverletzungen von Mitwirkungspflichten durch Bürgergeldbeziehende verschärft zu sanktionieren“ in der Lage sein sollen, die Unterauslastung gegebener Produktionskapazitäten zu überwinden. Anders gesagt, die „angebotspolitischen Schritte“ adressieren nicht das Problem der mangelnden Nachfrage nach Gütern Made in Germany.

Es gilt also zu fragen, warum die Nachfrage nach deutschen Gütern sich verringert hat. Die Antwort liegt auf der Hand. Die „wertegeleitete“ deutsche Außenpolitik, die sich im Kampf gegen die Feinde der Demokratie unter Anleitung der USA vermehrt des Instruments der „Wirtschaftssanktionen“ bedient, ist mit dem exportorientierten Wirtschaftsmodell Deutschlands nicht verträglich. Denn dieses ist von ausreichend zahlungskräftigen ausländischen Absatzmärkten und ausreichend günstigen Importen von Rohstoffen und Energieträgern aus dem Ausland abhängig.

Die gefeierte Befreiung von der Abhängigkeit von russischen Energieträgern ist also ein Problem für das deutsche exportorientierte Wirtschaftsmodell, weil sie zu erhöhten Energiekosten führt, die die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft verschlechtert. Und mit „Wirtschaftssanktionen“, die es deutschen Unternehmen erschweren, Güter ins „feindliche“ Ausland zu verkaufen, schneidet man sich ganz offensichtlich ins eigene Fleisch. Wenn dann noch der große Freund Deutschlands „America“ wieder „great“ machen möchte und dazu vor protektionistischen Maßnahmen nicht zurückschreckt, dann stellt sich die Frage nach der Zukunftsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsmodells.

Anders gesagt, in Zeiten der Deglobalisierung sind alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die auf einen Erhalt des deutschen Wirtschaftsmodells zielen, zum Scheitern verurteilt. Eine „Wachstumsinitiative“, die diesen Namen verdient, muss sich deshalb auf eine Stärkung der deutschen Binnenwirtschaft richten. Nicht ausreichend ist es, auf eine „Belebung des privaten Konsums angesichts steigender Löhne und rückläufiger Inflationsraten“ – also auf höhere Reallöhne – zu hoffen. Es gilt zu erkennen, dass die auffällig schwache Reallohnentwicklung in Deutschland ein institutionell verfestigtes Merkmal des exportorientierten deutschen Wirtschaftsmodells ist. Daher ist es unabdingbar, dass der deutsche Staat zusätzliche Ausgaben für die Reparatur der verrotteten deutschen Infrastruktur und für die Verbesserung des mangelhaften Bildungswesens sowie der inadäquaten Altenpflege tätigt – nicht zuletzt auch, um damit höhere Löhne im öffentlichen Dienstleistungssektor bezahlen zu können.

Zusätzliche staatliche Ausgaben will man aber lieber für „Strompreiskompensationen“ für Unternehmen tätigen, die in erster Linie den energieintensiven und stark exportorientierten Wirtschaftssektoren zugutekommen werden. Wie aber sollen diese und viele andere Unternehmenssubventionen finanziert werden? Mit einer Erhöhung des Steueraufkommens jedenfalls nicht. Ganz im Gegenteil spricht man sich für „günstigere Abschreibungsbedingungen“ aus, die das Unternehmenssteueraufkommen reduzieren werden.

Zur Schließung von Finanzierungslücken setzt man auf das Prinzip Hoffnung. Es gelte, die „Diskussionen bezüglich einer Modernisierung der Finanzverfassung zu konkretisieren“. Wenig konkret wird man aber bei der Frage, wie man sich eine solche „Modernisierung“ – aka Reform der Schuldenbremsen – vorzustellen hat und vor allem, wo konkret sich die dafür notwendigen politischen Mehrheiten auf der nationalen, aber vor allem auf der europäischen Ebene finden lassen sollen.

Bis dahin soll ein „leistungsfähigerer Finanzmarkt“ der deutschen Wirtschaft auf die Sprünge helfen – womit unterstellt wird, es mangele ihr an „Kapital“. An Kapitalmangel leidet zweifelsohne die Finanzierung der genannten Kollektivgüter. Dieses Problem aber lässt sich nicht mit einer „ehrgeizigen Agenda zur Vollendung der Kapitalmarktunion“ lösen, sondern erfordert vom Gesetzgeber, im Rahmen der geltenden Finanzverfassung entsprechende Abgaben und Steuern zu erhöhen.

Nur noch zum Lachen ist, wenn man (ernsthaft?) vorschlägt, der Wirtschaft mit einem „Bürokratieabbau“ auf die Beine helfen zu wollen und dazu den „Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Möglichkeit einräumen will, konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau einzureichen“. Nicht mehr zum Lachen ist, dass der wirtschaftliche Sachverstand im für unsere Wirtschaft zuständigen Ministerium offensichtlich noch nicht einmal ausreicht, um die Veröffentlichung eines inhaltlich so peinlichen Papiers zu verhindern.

Titelbild: penofoto/shutterstock.com

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Digitale Selbstverteidigung: So schützt man Daten vor Staaten, Konzernen und Kriminellen

netzpolitik.org - 9. August 2024 - 11:00

Festplatteninhalt, Standort, Kommunikation – alles, was ein Mensch an Informationen produziert oder speichert, kann anderen in die Hände fallen. Wir zeigen in einer Artikelserie, wie sich unerwünschte Zugriffe verhindern lassen.

Datenschutz: Do it yourself! – Public Domain Midjourney

Daten sind der Rohstoff des Überwachungskapitalismus. Daten bringen Geld und Macht. Gleichzeitig gibt es wohl über jede Person Informationen, die sich in den falschen Händen nachteilig für sie auswirken können. Oder die sie einfach nicht mit allen teilen will.

Es geht nicht darum, ob man etwas zu verbergen hat. Das Recht auf Privatsphäre ist grundlegend für die Entwicklung von Persönlichkeit und auch für die Demokratie. Menschen sind anders unter Beobachtung. Konformer. Privatsphäre erlaubt Abweichung. Eine Welt ohne kann nur eine totalitäre sein.

Wer trotzdem noch meint, dass Datenschutz nicht wichtig ist, kann ja mal in einem Gedankenexperiment gesammelte Chats in einen Reddit-Post kopieren, Kontoauszüge in die Nachbars-Briefkästen werfen und Flyer mit Accounts und Passwörtern in der Innenstadt verteilen. Keine schöne Vorstellung?

Dann: Hallo, herzlich willkommen in der Gruppe von Menschen, denen es mindestens ein bisschen wichtig ist, wer was über sie weiß. Hier ist ein Leitfaden zur digitalen Selbstverteidigung.

Datenschutz und Datensicherheit

Es geht bei digitaler Selbstverteidigung sowohl um Datenschutz als auch um Datensicherheit, oft auch um eine Mischung aus beiden. Scharf sind die Begriffe nicht zu trennen, grob kann man sagen: Datensicherheit basiert auf Maßnahmen, die Daten im je persönlichen Besitz vor unbefugtem Zugriff und Verlust sichern – egal ob Tagebuch oder Musiksammlung. Beispiel: Festplatte verschlüsseln oder Backups machen.

Datenschutz hingegen sorgt dafür, dass personenbezogene Daten entweder nicht erhoben oder zumindest nicht unkontrolliert verbreitet werden. Er schützt also eigentlich nicht Daten, sondern vielmehr Menschen. Beispiel: Werbe-ID ausschalten oder Social-Media-Abstinenz.

Wir haben nach Lösungen gesucht, die selbst Staatstrojanern und physischem Zugriff mit Forensiksoftware widerstehen können. Die man braucht, wenn ein mächtiger Gegner jede Menge Ressourcen auf das Ziel setzt, an die Daten zu kommen. Die Recherche hat Tipps ergeben, mit denen sich Spitzenpolitiker*innen und Whistleblower*innen vor Angriffen auf ihre Daten schützen könnten, oder Aktivisti im Fokus staatlicher Behörden und Journalist*innen, die mit solchen zu tun haben.

Die meisten Tipps sind aber auch für Menschen mit einem eher alltäglichen Bedrohungsmodell geeignet. Welche Maßnahme jeweils zum Einsatz kommen sollte, ist immer eine persönliche Abwägung zwischen Aufwand und Risiko.

Eine Frage der Bequemlichkeit

Toni, Aktivist*in bei CryptoParty, einem Bildungsprojekt zu sicherem Umgang mit digitalen Werkzeugen, sagt: „Die meisten Menschen wollen nicht, dass ihr Haus abbrennt. Und während manche dafür vielleicht sogar auf offene Flammen wie Kerzen verzichten, können sich die wenigsten ein Leben ohne Herd und Elektrogeräte vorstellen. Ein Rohbau ist relativ brandsicher, aber halt unbequem zum Wohnen. Die Frage ist: Wie wichtig ist mir welche Bequemlichkeit und wie weit will ich gehen für die Sicherheit?“ Für eine begründete Antwort braucht es zunächst ein Threat-Modell, das die Bedrohung beschreibt: Welche Daten gilt es vor wem zu schützen?

Es gibt fünf Arten von Datenhungrigen: staatliche Akteure wie Ausländerbehörden und Polizeien; Firmen, darunter Werbetreibende und Datenhändler; kriminelle Organisationen wie Ransomware-Banden oder Phishing-Agenturen; soziale Gruppen, zum Beispiel religiöse oder rechtsradikale; und Privatpersonen, darunter kontrollierende Familienmitglieder und stalkende Ex-Partner*innen. Wer von wessen Datenhunger betroffen ist, können nur die Betroffenen einschätzen.

Je nachdem, vor wem man sich schützt, unterscheiden sich die Rahmenbedingungen: Während ein Familienmitglied häufig physischen Zugriff auf ein Gerät hat, bleibt das Geheimdiensten auf der anderen Seite des Ozeans meist verwehrt, dafür haben die mehr Geld und Ressourcen. Und während gewöhnliche Phishing-Angriffe auf unsere Unbedarftheit setzen und möglichst viele Leute ungezielt behelligen, nutzen Angreifende mit einem konkreten Ziel ganz andere Methoden – etwa ihr Wissen über unsere Gewohnheiten und Schwächen.

„Grundsätzlich ist es so, dass ein Gerät als abgesichert gilt, wenn ein Angriff so teuer ist, dass er vom Angreifer nicht mehr durchgeführt wird“, sagt Alexander Paul von resist.berlin. Die Gruppe berät Menschen, vor allem Aktivist*innen, zu sicherem Umgang mit datenverarbeitenden Systemen.

Quellen und Themen

Neben Alexander Paul und Toni haben für diese Artikelserie über Digitale Selbstverteidigung auch Aaron Wey, ebenfalls CryptoParty-Aktivist, Janik Besendorf vom Digital Security Lab der Reporter ohne Grenzen sowie Joachim Wagner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Wissen beigesteuert. Zudem sind Surveillance Self-Defense, Security in a Box, Data Detox Kit, Digital First Aid, No Trace Project, The Holistic Security Manual, Mike Kuketz und mobilsicher.de ergiebige Quellen zum Thema.

Digitale Selbstverteidigung lässt sich in sechs Bereiche unterteilen. Wir veröffentlichen etwa wöchentlich je einen Text zu einem Thema.

  • Geräte abhärten – wie man physische Zugriffe auf Datenspeicher vereitelt
  • Sichere Kommunikation – so verschlüsselt man seine Unterhaltungen
  • Sichere Passwörter – und wann der Fingerabdruck zum Entsperren ausreichend ist
  • Funkdisziplin – wie man sich datensparsam durchs Internet bewegt
  • Sicherheitsproblem Mensch – wie man Phishing und Scamming umgeht. Und wer schuld ist, wenn der Datenschutz versagt
  • Freie Software – wie man sich von den Techkonzernen unabhängig macht
Ein bunter Strauß Verteidigungsmaßnahmen

Ein paar Tipps zur DIY-Datenverteidigung gibt es hier schon vorab: Moderne Telefone können heimliche Videoüberwachung mit Laufzeitmessung, Infrarotoptik oder Magnetometer aufspüren, es gibt zahlreiche Apps, die die Techniken dazu verwenden. Wie man Bluetooth-Tracker findet, hat die Electronic Frontier Foundation aufgeschrieben. Alufolie hilft übrigens tatsächlich – zumindest gegen heimliches Auslesen von RFID- und NFC-Chips wie denen im Personalausweis oder der Bankkarte.

Die Adresse eines jeden in Deutschland ansässigen Menschen bekommt jeder, der Namen und Geburtsdatum kennt, recht leicht vom Einwohnermeldeamt. Eine Sperre dessen ist nur zeitlich befristet und gut begründet möglich. Aber man kann sich zumindest gegen Adressabfragen durch Parteien, Adressbuchverlage, Presse und Rundfunk, Religionsgesellschaften und Bundeswehr wehren. Dazu gibt es bei der Verbraucherzentrale ein Widerspruchsformular. Wie man herausfindet, was Firmen und Behörden über einen wissen, zeigen wir hier.

Anonyme Zahlungen sind nur mit Bargeld möglich, im elektronische Geldverkehr ist die SEPA-Überweisung immerhin datensparsamer als Paypal oder Kreditkarten.

Und wer gerne vermeiden möchte, dass jeder Arztbesuch, jede Krankheit und jedes Medikament digital vermerkt werden, sollte überlegen, ob sie oder er nicht der elektronischen Patientenakte widersprechen möchte, die 2025 für alle eingeführt wird. Wer die Vorteile der medizinischen Informationszusammenfassung wahrnehmen möchte, aber nicht allem zustimmen will: Einen Ratgeber, wie man die Informationen aus der elektronischen Patientenakte differenziert verteilen kann, hat die Aidshilfe geschrieben.

Beratung

Für Jedermensch: Cryptopartys
Für Aktivist*innen: resist.berlin, Signal: resistberlin.01, montags 16-20 Uhr und 1. Samstag des Monats 14-18 Uhr, Mahalle, Waldemarstr. 110, Berlin Kreuzberg
Für Journalist*innen: Digital Security Lab der Reporter ohne Grenzen
Bei Sicherheitsvorfällen: Cyber-Sicherheitsnetzwerk

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Rente, Behinderung oder Reha: Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Lesedauer 3 Minuten

Viele Menschen wissen nicht, dass sie in bestimmten Situationen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Eine Haushaltshilfe übernimmt Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen oder Kinderbetreuung und kann als ergänzende Leistung zu einer Kur, Rehamaßnahme oder einem Krankenhausaufenthalt.

Ein Anspruch kann entstehen, wenn währenddessen kein Haushaltsmitglied den Haushalt weiterführen kann.

Zuständig sind verschiedene Kostenträger wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder Unfallversicherungsträger.

Voraussetzungen sind u.a., dass ein hilfebedürftiges Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung im Haushalt lebt.

Darüber hinaus gibt es auch in anderen Situationen Anspruch auf Haushaltshilfe, z.B. bei krankheitsbedingter Unfähigkeit, den Haushalt zu führen.

Wer zahlt eine Haushaltshilfe?

Die Finanzierung der Haushaltshilfe kann von verschiedenen Institutionen übernommen werden:

  • Krankenkassen: Diese tragen die Kosten während einer von ihnen finanzierten Kur, Reha oder eines Krankenhausaufenthalts sowie bei Krankheit oder während Schwangerschaft und Entbindung.
  • Unfallversicherungsträger: Zuständig während medizinischer oder beruflicher Reha aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit.
  • Rentenversicherungsträger: Übernehmen die Kosten während medizinischer oder beruflicher Reha als Rentenversicherungsleistung.
  • Agentur für Arbeit: Finanziert Haushaltshilfe als ergänzende Leistung zur beruflichen Reha.
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte, landwirtschaftliche Krankenkassen und die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft: Zuständig während medizinischer Reha, Präventionsmaßnahmen oder einer ärztlich verordneten Schonungszeit. Hier wird auch Betriebshilfe zur Weiterführung des Landwirtschaftsbetriebs angeboten.
  • Träger der sozialen Entschädigung und Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Übernehmen Kosten in Ausnahmefällen als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
  • Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe: Zuständig für Haushaltshilfe in spezifischen Fällen, detaillierte Informationen unter „Ergänzende Leistungen zur Reha“.
Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Haushaltshilfe

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Für einen Rechtsanspruch auf Haushaltshilfe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die versicherte Person kann den Haushalt nicht weiterführen.
  2. Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen, z.B. wegen Berufstätigkeit, Alter, Gesundheitszustand oder Überforderung.

Zusätzlich muss eine der folgenden Situationen vorliegen:

  • Krankenhaus/Reha/Kur/Häusliche Krankenpflege und hilfebedürftiges Kind: Ein hilfebedürftiges Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung lebt im Haushalt, und die versicherte Person kann den Haushalt aufgrund von Krankenhausaufenthalt, Kur oder häuslicher Krankenpflege nicht weiterführen.
  • Krankheit und hilfebedürftiges Kind: Ein hilfebedürftiges Kind lebt im Haushalt und die versicherte Person kann wegen schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen.
  • Krankheit ohne hilfebedürftiges Kind: Die versicherte Person kann wegen schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen, ohne dass ein hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt. In diesem Fall wird die Haushaltshilfe höchstens für 4 Wochen gewährt.
  • Schwangerschaft oder Entbindung: Die versicherte Person kann wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen. Der Anspruch besteht so lange, wie es medizinisch notwendig ist.
Praxistipps
  • Ein Wechsel der Krankenkasse kann von Vorteil sein, wenn andere Krankenkassen günstigere Regelungen zur Haushaltshilfe bieten.
  • Bei Ablehnung eines Antrags kann Widerspruch eingelegt oder sogar geklagt werden.
  • Unterstützung bei der Antragstellung kann durch Sozialdienste im Krankenhaus erfolgen.
Wann übernehmen diese Kostenträger die Haushaltshilfe?

Diese Kostenträger übernehmen die Kosten für Haushaltshilfe als ergänzende Leistungen zur Reha, wenn die versicherte Person den Haushalt wegen medizinischer oder beruflicher Rehabilitation nicht weiterführen kann und ein Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung im Haushalt lebt.

Welche speziellen Regelungen gelten in der Landwirtschaft?

Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es spezifische Regelungen. Wenn die Person, die normalerweise den Haushalt führt, den landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen muss, wird Haushaltshilfe geleistet. Betriebshilfe wird bereitgestellt, wenn der Betriebsinhaber ausfällt und keine anderen Familienangehörigen oder Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.

Ambulante Familienpflege als Alternative zur Haushaltshilfe

Die ambulante Familienpflege wird von den Jugendhilfeträgern zur Betreuung und Versorgung von Kindern bis zum 14. Geburtstag im elterlichen Haushalt in Notsituationen angeboten. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse den Antrag auf Haushaltshilfe abgelehnt hat oder nicht den vollständigen Bedarf deckt.

Was gehört zur Haushaltshilfe: Leistungsumfang?

Die meisten Kostenträger erbringen Haushaltshilfe als Sachleistung, indem sie eine Haushaltskraft einer Vertragsorganisation bezahlen. Kann keine Haushaltshilfe gestellt werden, werden die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe erstattet.

Muss eine Zuzahlung geleistet werden?

Wenn die Krankenkasse die Haushaltshilfe finanziert, beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.

Wer hilft weiter?

Antragsformulare und Beratung erhalten Sie bei den zuständigen Kostenträgern. Sie bieten individuelle Auskünfte und Unterstützung bei der Antragstellung.

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Seid nett zu Messerbesitzern!

Wenn von irgendeinem Bundesministerium der Ruf nach hartem Durchgreifen gegen Gewaltkriminalität und “konsequenter Abschiebung” von straffällig gewordenen Asylbewerbern erschallt, weiß der erfahrene Bürger: Es sind bald irgendwo Wahlen! Nach außen hin muss der Schein erweckt werden, die Ampelkoalition – oder eine beliebige Landesregierung – wisse um die Probleme im Land und arbeite hart daran, diese […]

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Das bleibt von 2.000 Euro Rente nach Abzügen übrig

Lesedauer 3 Minuten

Brutto ist nicht gleich Netto – das gilt nicht nur für Gehalt und Lohn, sondern auch für die Rente. Wer eine Rente von 2000 EUR brutto bezieht, muss damit rechnen, dass dieser Betrag nach Abzügen erheblich geringer ausfällt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Abzüge auf Rentner zukommen und wie viel letztlich von den 2000 EUR übrig bleibt.

Welche Abzüge gibt es bei der Rente?

Grundsätzlich werden Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung sowie eventuell Steuern von der Bruttorente abgezogen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht jeder Rentner Steuern auf seine Rente zahlen muss. Ob dies der Fall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter das Jahr des Renteneintritts, persönliche Freibeträge und weitere steuermindernde Ausgaben. Diese Faktoren können von Person zu Person stark variieren, weshalb eine pauschale Aussage schwierig ist.

Wie hoch sind die Abzüge für die Krankenversicherung?

Ein wesentlicher Teil der Abzüge betrifft die Kranken und Pflegeversicherung. Rentner zahlen 7,3 Prozent ihres Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung, was der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent entspricht. Zusätzlich kommt ein individueller Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert und ebenfalls zur Hälfte vom Rentner getragen wird – in der Regel etwa 1 Prozent.

Was wird durch die Pflegeversicherung abgezogen?

Die Pflegeversicherung ist ein weiterer bedeutender Kostenfaktor. Rentner tragen die Beiträge zur Pflegeversicherung vollständig selbst. Aktuell betragen diese 3,4 Prozent für Eltern und 4 Prozent für Kinderlose. Insgesamt werden also etwa 12 Prozent der Bruttorente für die Kranken und Pflegeversicherung abgezogen. Bei einer Rente von 2000 EUR entspricht dies einem monatlichen Abzug von etwa 240 EUR.

Die Rechnung zeigt, dass die Gesamthöhe der Beiträge bei der Rente erheblich sind und nicht unterschätzt werden dürfen.

Steuerlast auf die Rente: Wie viel muss gezahlt werden?

Die steuerliche Belastung einer Rente ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Je später der Renteneintritt, desto höher der zu versteuernde Anteil der Rente. Für Rentner, die beispielsweise 2025 in Rente gehen, sind 83,5 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig. Bei Renteneintritten ab 2058 wird die gesamte Rente versteuert.

Ab 2024 müssen Neurentner 83 Prozent ihrer Jahresrente versteuern. Bei einer Jahresrente von 24.000 EUR wären dies 19.920 EUR, während die restlichen 4.080 EUR steuerfrei bleiben. Dieser steuerfreie Anteil ändert sich für die betroffene Person nicht mehr und bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs bestehen.

Steuererleichterungen und Freibeträge: Welche Möglichkeiten gibt es?

Rentner können ihre Steuerlast durch verschiedene Freibeträge und Sonderausgaben reduzieren. Der wichtigste Freibetrag ist der Grundfreibetrag, der derzeit 11.604 EUR beträgt. Wer mit seiner Rente und weiteren Einkommen unter diesem Betrag bleibt, muss keine Steuern zahlen. Zudem können Sonderausgaben wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Zahnersatz oder Brillen steuerlich geltend gemacht werden.

Auch ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) kann steuerliche Entlastungen bringen. Ein GdB von 20 gewährt bereits einen zusätzlichen Freibetrag von 384 EUR pro Jahr. Je nach Schwere der Behinderung kann dieser Freibetrag auf bis zu 11.900 EUR ansteigen. Der Antrag auf diesen Freibetrag muss bei dem zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.

Beispielrechnung: Was bleibt netto von 2000 EUR Rente?

Nehmen wir eine Person, die 2024 in Rente geht und eine monatliche Bruttorente von 2000 EUR erhält. Von dieser Bruttorente werden etwa 240 EUR für die Kranken und Pflegeversicherung sowie rund 95 EUR für Steuern abgezogen. Dadurch verbleibt ein Nettobetrag von ungefähr 1.665 EUR pro Monat.

Zusammenfassung der Beispielrechnung
  • Bruttorente: 2.000 EUR
  • Abzüge für Kranken und Pflegeversicherung: ca. 240 EUR
  • Steuerabzug: ca. 95 EUR
  • Netto verbleibend: ca. 1.665 EUR

Wichtig: Diese Werte sind beispielhaft und können je nach individueller Situation abweichen.

Abzüge und Steuern auf die Rente: Worauf sollte ich mich für die Zukunft einstellen?

Die finanzielle Belastung von Rentnern wird voraussichtlich in den kommenden Jahren durch höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und den steigenden Steueranteil weiter steigen. Dabei kann etwas passieren, was man eigentlich nicht für möglich hält. Rentenerhöhungen, die Rentner eigentlich entlasten sollen, könnten sich negativ auf die Steuerlast und somit auf den Nettobetrag auswirken. Die unsichere wirtschaftliche Lage, mit einer schwankenden oder steigenden Inflation, kann die Kaufkraft der Renten zusätzlich verringern.

Für Bezieher privater Rentenversicherungen gelten abhängig von den Vertragsbedingungen andere Regelungen. Auch bei Betriebsrenten, Mieteinnahmen und zusätzlichen Einkünften müssen Rentner die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen. Der Solidaritätszuschlag ist für die meisten Rentner jedoch kein Thema, da er nur von Gutverdienern gezahlt werden muss, die 2024 mehr als 18.130 EUR Einkommensteuer zahlen.

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Nach 30 Jahren Haft dreimal Entlassung verweigert

Politische Gefangene in der Türkei sollen gebrochen werden. Ihnen wird auch nach dem Ende ihrer Haftzeit die Entlassung verweigert. Das betrifft insbesondere die Gefangenen, die seit über 30 Jahren in Haft sind. Einer von ihnen ist Ramazan Karataş, dessen Freilassung nun zum dritten Mal verweigert wurde. Ihm wird erneut vorgeworfen, er habe sich nicht von der „Terrororganisation“ gelöst und bereue nicht. Deswegen wurde seine Haft um weitere sechs Monate verlängert. Karataş war 1993 rechtswidrig inhaftiert und in einem Verfahren, das jeder Rechtsstaatlichkeit spottete, von einem der Staatssicherheitsgerichte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach einer langen Gefängnisodyssee befindet sich Karataş seit zweieinhalb Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Ereğli in Konya.

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/keine-entlassung-nach-30-jahren-haft-42506 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/die-politischen-gefangenen-sollen-reue-bekunden-42498 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/politischer-gefangener-soll-zu-reuebekundung-gezwungen-werden-42265 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/haftentlassung-von-zeki-kayar-um-sechs-jahre-verschoben-42032

 

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Massaker von Regimetruppen in Deir ez-Zor

Die Angriffe des Assad-Regimes auf die selbstverwalteten Regionen in Deir ez-Zor gehen weiter. Regimetruppen haben gemeinsam mit den baathistischen Söldnern von Difa al-Watani ein Massaker verübt, als sie in der Nacht zum Freitag gegen 2.30 Uhr das Feuer auf die östlich von Deir ez-Zor gelegenen Ortschaften al-Dahla und Jadida Begara mit Haubitzen eröffneten.

Nach ersten Berichten wurden in Jadida Begara neun Personen und in al-Dahla vier Personen getötet. Unter den Getöteten befinden sich Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren. Außerdem wurden viele Menschen schwer verletzt, darunter auch ein vier Monate altes Baby und ein eineinhalbjähriges Kleinkind.

Zuletzt waren bei einem Angriff des Regimes am Mittwoch zwei Zivilisten getötet worden. Die QSD konnten den Angriff aber zurückschlagen.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/msd-regimeangriffe-verstarken-is-bedrohung-43180 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ostsyrien-regimetruppen-greifen-deir-ez-zor-an-43169 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/abdi-ob-dialog-oder-widerstand-wir-sind-bereit-43006 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ilham-ehmed-weder-ankara-noch-damaskus-haben-interesse-an-demokratie-42829

 

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NPG: Guerilla reibt ganze Militäreinheit auf

In der westlichen Zap-Region findet seit dem 3. Juli ein neuer Versuch der Invasion und Besetzung der südkurdischen Gebiete statt. Die Guerilla leistet erfolgreich Widerstand. Der Krieg konzentriert sich insbesondere am Girê Bahar und Sergelê, wo die Kämpfer:innen der Volksverteidigungskräfte (HPG) und der Verbände freier Frauen (YJA Star) die türkischen Invasionstruppen mit immer neuen Aktionen unter Druck setzen. Angesichts dieses Widerstands hat nun die Kommandantur des Volksverteidigungszentrums (NPG) eine Erklärung abgegeben, in dem die Führung der Guerilla den Kämpfer:innen und Kommandant:innen in diesen Gebieten gratuliert.

In der Erklärung heißt es: „Am 3. Juli wurde ein neuer Invasionsangriff auf die Widerstandsgebiete Girê Bahar und Sergelê gestartet. Während des vergangenen Monats wurden die Angriffe der Invasionsarmee aus der Luft und vom Boden aus in einem bezeichnenden Ausmaß erwidert und es fanden wichtige Aktionen statt. Neben der Zerstörung von Kränen und gepanzerten Fahrzeugen, der gezielten Vernichtung von Truppentransporten und Militärfahrzeugen auf den Straßen, wurden am 10. Juli und am 16. Juli zwei türkische Sikorsky-Hubschrauber durch den Einsatz kreativer Taktiken abgeschossen. Diese Aktionen zeigten die Kapazitäten der professionalisierten Kriegsführung in Kleinsteinheiten und versetzten der türkischen Besatzungsarmee schwere Schläge.

Am Abend des 6. August beobachtete eine Guerillaeinheit am Girê Bahar eine feindliche Einheit, kontrollierte das Feld und versetzte dieser einen vernichtenden Schlag durch einen zwischen verschiedenen Guerillaeinheiten koordinierten Hinterhalt. Bei dieser Aktion wurden 14 Angreifer, darunter der ranghöchste Kommandeur der feindlichen Einheit, getötet. Fünf der Besatzer wurden schwer verwundet und die Einheit wurde komplett aufgerieben. Diese erfolgreiche Aktion hat einmal mehr gezeigt, dass die moderne Guerillataktik und die professionalisierte Kriegsführung sehr effektiv sind, wenn sie auf der richtigen Grundlage umgesetzt werden. Die Tatsache, dass diese erfolgreiche Aktion zu Ehren des 40. Jahrestages des von unserem großen Kommandanten und Genossen Egîd angeführten Aufbruchs vom 15. August durchgeführt wurde, machte diese Aktion noch bedeutungsvoller.

Wir beglückwünschen alle Teams und Einheiten, die an den Aktionen des letzten Kriegsmonats, dem Abschuss von zwei Hubschraubern und der Durchführung der letzten Aktion beteiligt waren. Angesichts des bevorstehenden 15. August, dem Tag der Auferstehung, sind wir davon überzeugt, dass ihr mit dem Opfergeist und der Siegesentschlossenheit von Menschen wie Egîd noch größere Erfolge erringen werdet. Wir grüßen alle Genossinnen und Genossen mit den aufrichtigsten revolutionären Gefühlen.“

https://anfdeutsch.com/kurdistan/juli-bilanz-der-hpg-43135 https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerilla-greift-polizeiwagen-in-gever-an-drei-tote-43184 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-turkei-errichtet-stutzpunkt-auf-jahrhundertealtem-friedhof-43172 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-sieben-besatzer-getotet-43127

 

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Bastian Barucker: „Das RKI ist in seiner derzeitigen weisungsgebundenen Form als Behörde nicht mehr tragbar“

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 9. August 2024 - 10:00

„Das Robert Koch-Institut hat sich in den Jahren der Pandemiepolitik immer mehr in den Wahn von Politik und Medien hineinziehen lassen“ – das sagt Bastian Barucker im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Autor war an der Veröffentlichung der geleakten, ungeschwärzten „Corona-Protokolle“ des Robert Koch-Instituts (RKI) beteiligt (hier das Video zur Pressekonferenz). Im Interview zeigt Barucker detailliert auf, wie weitreichend die Protokolle sind. „In den Protokollen“, so Barucker, „ist gut zu erkennen, wie dünn die Faktenlage für die Corona-Maßnahmen war.“ Deutlich wird der massive politische Einfluss auf das RKI. Barucker kritisiert insbesondere auch die Maßnahmenpolitik, die gegen die Kinder gerichtet war. Barucker spricht von einem „begründeten Verdacht“, dass das RKI von der Unwissenschaftlichkeit dieser Maßnahmen wusste. Von Marcus Klöckner.

Marcus Klöckner: Herr Barucker, Sie waren involviert in die Veröffentlichungen der ungeschwärzten Protokolle des Robert Koch-Instituts in Sachen Corona. Nun sind fast zwei Wochen vergangen. Seitdem durchforsten viele Interessierte die Protokolle, jeden Tag kommen neue Ungeheuerlichkeiten ans Licht. Bevor wir ins Detail gehen: Was bedeuten die bisher gewonnenen Erkenntnisse für das RKI? Ist das RKI als Behörde überhaupt noch tragbar?

Bastian Barucker: Das Robert Koch-Institut hat sich in den Jahren der Pandemiepolitik immer mehr in den Wahn von Politik und Medien hineinziehen lassen. Anfänglich ist ein Beharren auf Evidenz und Irritationen mit der evidenzbefreiten Corona-Politik zu erkennen. Ab einem bestimmten Punkt aber scheint sich das RKI an Anordnungen durch die Politik zu gewöhnen und entfernt sich immer weiter von wissenschaftlich belegbaren Einschätzungen.

An welcher Stelle hätten denn die RKI-Verantwortlichen spätestens sagen müssen: „So nicht!“?

Spätestens bei dem Wissen, dass die Politik fälschlicherweise von einer Pandemie der Ungeimpften spricht, oder schon bei den zweiten Schulschließungen. Da wäre es angebracht gewesen, der Politik die Stirn zu bieten und sich vehement, auch gegen die Anweisungen des Präsidenten Lothar Wieler, für wissenschaftliches Arbeiten einzusetzen. Im April 2020 scheint dafür im RKI auch ein Bewusstsein vorhanden zu sein: Umsetzung BMG Anweisungen: Wichtig ist, dass das RKI die Anordnungen des BMG regelmäßig als solche ausweist, um sichtbar zu machen, wenn es sich um politische Entscheidungen und nicht um wissenschaftlich begründete Entscheidungen handelt.“

Die Stelle, die Sie zitieren, ist wirklich bemerkenswert. Hier wird sehr deutlich: Beim RKI wusste man, was es bedeutet, wenn die Politik eingreift, das heißt: wenn Politik die Wissenschaftlichkeit verdrängt – wofür das RKI ja eigentlich stehen sollte. Noch mal zur Ausgangsfrage: Ist das RKI überhaupt noch tragbar?

Das RKI ist in seiner derzeitigen weisungsgebundenen Form und vor allem ohne eine konsequente Aufarbeitung der eigenen Rolle als Behörde nicht mehr tragbar. Es bräuchte eine wirklich unabhängige Gesundheitsbehörde, ähnlich dem schwedischen Modell. Es gab übrigens laut Protokoll im Oktober 2020 einen Austausch mit Schweden bzgl. des Pandemiemanagements. Das RKI ist jedoch auf Anfrage nicht bereit, nähere Informationen oder ein Protokoll dieses Austauschs zu veröffentlichen.

Also auch hier mauert das RKI? Was meinen Sie: Warum ist das RKI nicht bereit, diese Informationen zu veröffentlichen?

Das weiß ich nicht und mag auch nicht darüber spekulieren. Es ist jedoch sehr relevant, da Schweden sozusagen als Placebo-Gruppe diente und sich der schwedische Weg mit Blick auf Gesamtsterblichkeit und Lebenserwartungsveränderungen in den Corona-Jahren als der richtige herausstellte. Ich habe aber eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt, um alle zu dem Austausch dazugehörigen Dokumente zu erhalten. Dazu noch ein kleines Zitat aus den Protokollen zum Umgang mit solchen IFG-Anfragen: „Rechtsreferat verschafft sich Überblick bei großen IFG Anfragen, eher ablehnen bis verklagen werden.“

Noch mal zu den Protokollen. Sie haben es ja schon freigelegt. Aus den Protokollen wird ein politischer Einfluss sichtbar. Der Öffentlichkeit aber wurde vermittelt: „Follow the science“. Das heißt: Laut Aussagen von Politikern sei das RKI im Hinblick auf die Pandemiemaßnahmen der Wissenschaft gefolgt. Wie sieht die Realität aus?

Es macht sehr stark den Anschein, dass sich das RKI Stück für Stück von der Evidenz verabschiedet hat, um den vielfältigen Anweisungen und Anordnungen des BMG nachzukommen. In den Protokollen ist vor allem anfänglich gut zu erkennen, wie dünn die Faktenlage für die Corona-Maßnahmen war und wie experimentell und ungewöhnlich der Umgang mit diesem Atemwegserreger ist.

Karl Lauterbach behauptete im März 2024, „das RKI hat unabhängig von politischer Weisung gearbeitet“, und [hat] damit glatt gelogen. Kein Wunder, dass er die Protokolle ungern in der Öffentlichkeit sieht, weil diese seine Lüge offensichtlich machen.

Lassen Sie uns etwas näher an die Protokolle heranzoomen.

Nehmen wir beispielhaft das massenhafte Testen, welches wiederum die Fallzahlen erschuf, auf die sich dann Medien und Politik bezogen haben. Im April 2020 heißt es in den Protokollen zu einem Papier des Gesundheitsministeriums mit dem Titel testen, testen, testen: „Papier kommt von Jens Spahn, Arbeitsebene wurde vorab nicht stark eingebunden“. Im Mai 2020 heißt es dann: „Testen, testen, testen“ ist im Grunde eine implizite Strategieergänzung, die von Politik vorgegeben wurde. Insgesamt heikel, da die Politik Vorgaben gemacht hat, mit denen in manchen Punkten nicht ganz übereingestimmt wird.“

Ebenfalls im Mai 2020: „Während zu Beginn der Epidemie die Testung asymptomatischer Personen nicht empfohlen wurde, so sollen nach Ankündigung von BM Spahn und Anweisung aus dem BMG vom 17.04.2020 auch asymptomatische Kontaktpersonen getestet werden.“

Im Zusatzmaterial des RKI befindet sich eine Dokumentation zur Umsetzung der Teststrategie, in der explizit keine Empfehlung für die massenhafte Testung von gesunden Personen zu finden ist. Sogar die Bundesländer sprachen sich im Juli 2020 gegen diese Strategie aus. Bereits Anfang April bemerkt man im RKI: Eine Zunahme der Testungen kann einen künstlichen Anstieg erzeugen, ohne dass sich der epidemiologische Verlauf ändert.“

Doch die Politik drängte auf dieses Testen – sicherlich auch, um weiterhin Inzidenzen als Grundlage für Maßnahmenverschärfungen nutzen zu können. In den Protokollen liest man Anfang April 2020 dazu: „Die Inzidenz-Grenzwerte sind willkürliche politische Werte.“

Was Sie hier anführen, ist von elementarer Bedeutung. Wie wurde das „Pandemiegeschehen“ für die breite Bevölkerung sichtbar gemacht? Durch Tests. Durch die Tests konnte das RKI „Inzidenzwerte“ herleiten. Diese Inzidenzen sind, so „berichteten“ Medien immer wieder, „gestiegen“ oder „gefallen“. Haben Medien von steigenden Inzidenzen berichtet, war die „Gefahr“ – so die Implikation – „groß“, sich anzustecken. Sind die Inzidenzen „gefallen“, hat sich die „Gefahr“ „verkleinert“. Weite Teile der Medien und letztlich der Öffentlichkeit haben auf die Inzidenzwerte geschaut, die, wie gesagt, wiederum vom RKI kamen. Es schien so, als seien die Inzidenzwerte ein verlässlicher Faktor, auf die sich sowohl die Maßnahmenpolitik als auch die Bürger zur Einschätzung des eigenen Risikos verlässlich stützen könnten. Dass dem aber nicht so war, dass diese Zahlen hochproblematisch waren, war durchaus vielen, die nachdachten und nachbohrten, früh klar. Im März 2021 hatte ich in Sachen Inzidenzen recherchiert und die Ergebnisse in dem Artikel „Inzidenzen: Schattenfechten im Lockdown“ veröffentlicht. Doch die Kritik von außen nutzte gar nichts. Es schien, als seien die Inzidenzen in Beton gegossen. Nun schildern Sie, was hinter den Kulissen gelaufen ist: Testwillkür und folglich Inzidenzwillkür. Aber auf diese Willkür wurden die schwersten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Republik gebaut. Was empfinden Sie, wenn Sie sich all das vor Augen führen?

Nun, mir ist diese Teststrategie seit März 2020 bekannt. Paul Schreyer vom Magazin Multipolar hatte offengelegt, dass die angeordnete Hochskalierung der Risiko-Einschätzung mit einer Verdreifachung der Testanzahl einherging, um so von einem dynamischen Infektionsgeschehen sprechen zu können. Faktisch war jedoch nichts passiert. Dieser Vorgang war so leicht zu durchschauen, dass es mich eher verblüffte, dass nicht jeder, der Division beherrscht, einen Lachanfall bekam oder sich für dumm verkauft fühlte. Ich kann heute nur feststellen, dass die erzeugte Schockwirkung so gut funktioniert hat, dass die Mehrheit der Gesellschaft ihre Fähigkeit zu kritischem Denken in Quarantäne versetzt hat. Das war sicherlich ein Ziel der Angsterzeugung.

Erklärt sich für Sie nun auch, warum das RKI die Protokolle nicht freiwillig rausgegeben hat?

Es ist meiner Meinung nach völlig nachvollziehbar, dass der amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach kein Interesse daran hat, dass die Öffentlichkeit darüber informiert ist, wie sehr die Pandemiepolitik fernab von wissenschaftlicher Evidenz und grundlegenden Public-Health-Prinzipien entfernt war. Das durch die Eindämmungsmaßnahmen entstandene Leid ist so unfassbar groß und die damit einhergehende Mitverantwortung an einem historischen Irrsinn, der Millionen von Menschen etliche Lebensjahre gekostet hat, ohne solide eine epidemiologische Wirksamkeit beweisen zu können, so weitreichend, dass es nicht auszumalen ist, was geschehen würde, wenn die Öffentlichkeit über all dies in Kenntnis gesetzt wird. In den Protokollen gibt es dazu vor seinem Amtsantritt eine fast schon amüsante Notiz im Mai 2020: „Die Äußerung von Hr. Lauterbach zur Evidenzlage und zur politischen Umsetzung der Infos aus der Wissenschaft sollten genau betrachtet werden. Das RKI sollte klarstellen: was ist die wissenschaftl. Evidenz und was die politische Auslegung der Fakten, die das RKI umsetzt.

Als das Online-Magazin Multipolar zunächst die freigeklagten, aber geschwärzten Protokolle veröffentlicht hat, gab es einige große Medien, die sehr rasch sagten: Es gibt keinen Skandal. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass Medien sich so positioniert haben?

Meine Annahme ist, dass es sich dabei um eine Schutzbehauptung handelt, um, wie geschildert, die offensichtliche Mitverantwortung an dem entstandenen Schaden zu leugnen. Ohne ein fast vollständiges Medienversagen während des Corona-Geschehens wäre die Akzeptanz gegenüber den Maßnahmen, die wiederum in der Cosmo-Studie der Diplompsychologin Cornelia Betsch permanent gemessen wurde, niemals möglich gewesen. Betsch war außerdem an der Bewerbung von Corona-Impfungen für Kinder beteiligt, bevor es dafür eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission gab.

Bereits im März begann man damit, über „die Gefühlslage in der Bevölkerung Daten zu erheben“. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung meldete jedoch in den RKI-Sitzungen Bedenken an, weil der „Ansatz sehr auf China fokussiert war“. Die ehemalige Ethikratsvorsitzende Alena Buyx hat es im Münchener Presseclub ganz gut beschrieben, als sie fast schon drohend anmerkte, dass eine echte Aufarbeitung auch alle Medienschaffenden betreffen würde. Damit hat sie meiner Ansicht nach recht, und so sitzen sie irgendwie gemeinsam in einem Boot und brauchen einander, um eine echte Aufarbeitung zu verhindern.

Um beim angeführten Thema der Teststrategie zu bleiben, muss man sich mal vor Augen halten, dass fast die gesamte Medienlandschaft nicht in der Lage war, dem Bürger zu erläutern, dass ein Corona-Fall kein Infizierter ist, sondern ein positives Testergebnis ist und dass die totalen Fallzahlen, die jeden Tag auf farbigen Dashboards präsentiert wurden, keinerlei epidemiologische Aussagekraft hatten, da weder angegeben wurde, wie viel getestet wurde, noch wo und wer. Die Anwendung einer einfachen Grundrechenart hätte das gesamte Konstrukt steigender Inzidenzen zu Fall gebracht.

An dieser Stelle wird es sehr interessant. Ihre Formulierung, wonach die „Anwendung einer einfachen Grundrechenart“ ausgereicht hätte, um aufzuzeigen, wie fragil die als unumstößlich präsentierten Inzidenzen sind, wirft eine Frage auf. Wie konnte eine ganze Medienlandschaft, bestehend aus Journalisten, von denen die meisten über Abitur oder gar ein abgeschlossenes Studium verfügen, an einer einfachen Grundrechenart scheitern? Auch wenn es bisweilen heißt, es gäbe Defizite in der Gesellschaft, was Mathematik angeht: Das kann doch nicht sein, dass Journalisten die Fragilität der Inzidenzen nicht erkannt haben? Haben Sie eine Erklärung?

Doch, das kann sein, und es zeigt, wie autoritätsgläubig und konformistisch unsere Gesellschaft ist und wie selten wirklich kritisches und eigenständiges Denken ist, wenn ein Konsens in der Wissenschaft suggeriert wird. Das wird einem erfolgreich in den Indoktrinationsanstalten der Bildungslandschaft abtrainiert, auch den Journalisten.

Die meisten Medienschaffenden werden sich dieser immensen Qualitätsdefizite bewusst sein und auch um die damit zusammenhängende Mitverantwortung für das verursachte Leid wissen. Daher haben auch sie kein Interesse daran, darüber zu berichten, dass die Ansichten, die von ihnen selbst als wissenschaftsfeindlich oder Corona-Leugnung geframed wurden, sich in den Ergebnisprotokollen des Robert Koch-Instituts wiederfinden. Sehr erhellend ist diesbezüglich der Text „Über die Psychologie des Verschwörungsleugners“.

Der Rahmen dieses Interviews würde gesprengt werden, wenn wir über alles Wichtige sprechen würden, was allein bisher aus den Protokollen freigelegt werden konnte. Aber lassen Sie uns bitte noch die ein oder andere brisante Stelle beispielhaft heraussuchen. Worüber sollte die Gesellschaft Bescheid wissen? Was steht in den Protokollen?

Es sollte unbedingt darüber gesprochen werden, dass im RKI seit Februar 2020 starke Hinweise dafür vorlagen, dass Kinder durch SARS-Cov2 weder gefährdet noch signifikante Pandemietreiber waren und nun der begründete Verdacht im Raum steht, dass alle Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen wissenschaftlich unbegründet und wahrscheinlich kindeswohlgefährdend waren. In den Leitmedien ist über diesen Übergriff auf das kindliche Wohl, der von Pädagogen, Verbänden, Fachgesellschaften und Eltern mitzuverantworten ist, fast nichts zu lesen. Die vorrangige Achtung des Kindeswohls ist jedoch ein geltendes Bundesgesetz.

Selbst Kinder wurden dem Impfdruck ausgesetzt.

Deshalb muss über den immensen politischen Einfluss gesprochen werden, der gegen jegliche Evidenz und Sorgfaltspflicht die Impfkampagne vorantrieb. Zwei Aussagen aus den Protokollen, die die Impfung von Kindern betreffen, sind prägnante Beispiele für einen immer noch schwer zu fassenden Wahnsinn, der im krassen Gegensatz zu einer medizinisch begründeten individuellen Impfentscheidung steht: „Pädiatrische Fachverbände stehen der Impfung von Kindern zurückhaltend gegenüber; Politik bereitet bereits Impfaktionen vor, damit die entsprechenden Jahrgänge zum Ferienende geimpft sind.“(Mai 2021) „Zurzeit ist auch eine Booster-Impfung von Kindern aus ministerieller Seite angedacht, obwohl dazu keine Empfehlung und teils keine Zulassung besteht.“ (Dezember 2021)

Ein markanter Satz aus den Protokollen fasst den irrsinnigen und medizinisch nicht zu erklärenden Impfwahn der Politik zusammen: „Politischer Entschluss ist schon längst gefasst, oberste Priorität so viele Leute so schnell wie möglich impfen.”

Sie haben bei der Pressekonferenz gesagt, dass für Sie insbesondere das Thema Kindeswohl eine Rolle spielt. Warum ist das so? Und: Was hat das mit den Protokollen zu tun?

Nun, Kinder und Jugendliche befinden sich in Lebensphasen, in denen sie stark geprägt werden und die Welt begreifen. Je nach Alter haben sie eine Gesellschaft kennengelernt, in der Nähe Gefahr bedeutet und in der ihnen die Verantwortung für die Gesundheit der Gesellschaft aufgezwungen wurde. Außerdem wurden sie unter Masken gezwängt und ohne jeglichen Grund getestet. Sie haben also eine Welt erlebt, in der Angst vorherrscht und sie eine potenzielle Gefahr darstellen.

Es gab doch auch dieses Panikpapier …

… ja, das Panikpapier des Innenministeriums schlug vor, Kindern bei Nichteinhaltung der Hygieneregeln die Schuld am Tod ihrer Eltern zu suggerieren. In den Protokollen ist deutlich zu erkennen, dass es für all das keine medizinische Begründung gab.

Wir haben schon über Test- und Inzidenzwillkür gesprochen. Und nun auch Willkür gegenüber den Kindern?

Die völlig willkürlich anmutenden Schulschließungen sind ein anschauliches Beispiel dafür. Was mir dabei aber so wichtig ist, ist, dass die Kinder diesen Übergriff aus ihrem Wunsch nach Zugehörigkeit und Kooperation mitgemacht haben und sich somit auch an absurde Verhaltensweisen gewöhnt haben und diese beim nächsten Ausruf eines Gesundheitsnotstands wieder abrufen werden.

Was heißt das?

So entsteht eine neue Normalität, in der immer mehr in Vergessenheit gerät, dass Kinder nicht dafür Sorge zu tragen haben, dass ältere Menschen vor Atemwegserkrankungen geschützt sind. Die Erwachsenen tragen die Verantwortung für ihre Gesundheit und sollten sich eigentlich schützend vor Kinder und Jugendliche stellen, wenn Autoritäten Kindern Angst machen oder ihnen die Luft zum Atmen nehmen wollen. Bis heute hat sich keiner der Verantwortlichen ernsthaft bei den Kindern entschuldigt und ihnen vor allem gesagt, dass all diese Maßnahmen wahrscheinlich nicht notwendig gewesen wären und dass das von Anfang an vorauszusehen war. Die Kinder haben jedoch ein Recht darauf, das zu wissen. Sie haben auch ein Recht darauf, zu erfahren, wer dafür verantwortlich ist.

Das ist auch deshalb so wichtig, weil in verschiedenen Pandemieplanspielen, an denen unter anderem auch die stellvertretende Präsidentin des RKI Johanna Hanefeld teilnahm, bereits die Rede von einem Virus ist, der insbesondere Kinder betrifft. Auch Christian Drosten sprach bereits davon.

Was ist weiter bemerkenswert in Sachen Protokolle und Kindeswohl?

Das Wort Kindeswohl kommt sowohl in den Protokollen als auch im gesamten Zusatzmaterial genau zwei Mal vor. Es gibt Hinweise darauf, dass im RKI ein Bewusstsein darüber herrschte, wie schwerwiegend die Maßnahmen für Kinder sind.

Sie sind eigentlich kein Journalist. Dennoch leisten Sie in Sachen Corona-Aufarbeitung journalistisch-publizistische Arbeit. Etwas fällt rund um die Veröffentlichungen der „Corona-Protokolle“ auf: Ein kleines Alternativmedium geht mit journalistischem Interesse den langen – und kostspieligen – Klageweg. Das Magazin landet einen journalistischen Coup, veröffentlicht die Protokolle. Ihre Mitstreiterin Aya Velazques, die in den Beruf des Journalisten quereingestiegen ist, bekommt schließlich die ungeschwärzten Protokolle zugespielt. Der Arzt Christian Haffner klagt die Protokolle des Expertenrats frei. Ist das nicht bemerkenswert? Wo ist eigentlich der milliardenschwere öffentlich-rechtliche Rundfunk? Was leistet er in Sachen Aufarbeitung? Wo sind die großen sogenannten Qualitätsmedien? Es gab eine Zeit, da wären derartige journalistische Coups von Spiegel und Co. gelandet worden. Wie erklären Sie sich das?

Einspruch. Ich veröffentliche seit April 2020 eigene Artikel und Übersetzungen, habe Dutzende Interviews geführt und schreibe regelmäßig für die Berliner Zeitung. Ich bin also ein Journalist.

Zu ihrer Frage: Es könnte sich wie folgt verhalten: Kritik an den Maßnahmen wurde von Politik, öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Leitmedien als wissenschaftsfeindlich geframed und mit brachialer verbaler Macht aus dem Debattenraum entfernt. Die Pandemiepolitik wurde, durch Angst getrieben und aufgrund der Angst, selbst zu den vermeintlichen Coronaleugnern zu gehören, von den Medien fast ohne jegliche substanzielle Kritik oder investigative Recherche unterstützt. Diese enorme Einseitigkeit würde nun noch deutlicher werden, wenn Redaktionen die Ansichten der ehemals diffamierten Maßnahmenkritiker anhand der RKI-Protokolle als valide Positionen anerkennen müssten.

Sie wären dann nicht nur der eigenen Sorgfalts- und Recherchepflicht nicht nachgekommen, sondern hätten auch noch aktiv dafür gesorgt, dass kritische Stimmen nicht zu Wort kommen oder sogar Angst davor hatten, sich zu äußern. Das jedoch wäre im Prinzip nahezu ein vollständiges journalistisches Versagen, und das über mehrere Jahre. Sie stecken also in einer Sackgasse, die sie sich selbst erschaffen haben, und der drohende Gesichtsverlust ist wahrscheinlich so groß, dass es kein Zurück mehr gibt. Daher gibt es auch kein Interesse an einer wirklich tiefgründigen Aufarbeitung, wie die wenig inhaltliche Berichterstattung über die RKI-Protokolle zeigt.

Was müssten Journalisten und Medien in Anbetracht der Protokolle tun?

Ihren Job! Ich sage ungern anderen Menschen, was sie zu tun haben. Das gibt es in unserer Gesellschaft bereits ausreichend. In meinem Statement bei der Pressekonferenz zu den Enthüllungen der RKI-Protokolle habe ich gesagt, dass das Nicht-Berichten über die brisanten Inhalte der Protokolle bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Eindämmungsmaßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen – nach der politisch gesteuerten, kinderfeindlichen Pandemiepolitik – ein weiterer Verrat an genau diesen jungen Menschen wäre. Doch wie es scheint, verweigern vor allem die reichweitenstarken Medienhäuser weiterhin, die Rolle der Kinder unter die Lupe zu nehmen. Im Prinzip bräuchte es nur ein paar mehr Journalisten, die bereit sind, ihre Karriere für die Wahrheit aufs Spiel zu setzen. Das ist jedoch aufgrund der prekären Arbeitsverhältnisse eine echte Hürde.

Wie stellen Sie sich persönlich eine Aufarbeitung der Coronapolitik vor?

Es gibt mehrere Ebenen, die es zu integrieren gilt.

Welche?

Auf der einen Seite ist die gesamte Bevölkerung absichtlich in eine Schockstarre versetzt worden und – egal ob Maßnahmenkritiker oder Befürworter – haben alle Beteiligten tiefgreifende bis hin zu traumatischen Erfahrungen gemacht, die weiterhin psycho-emotional aktiv sind. Es braucht daher Formate, in denen diese Erlebnisse erzählt und gehört werden, bestenfalls in Erfahrungsräumen, in denen auch sehr gegensätzliche Ansichten wertschätzend Anerkennung bekommen. Das würde auch nachhaltig für mehr Zusammenhalt und Dialogbereitschaft sorgen.

Und die anderen Ebenen?

Dann gilt es natürlich, eine juristische Aufarbeitung anzustreben, da vor allem durch die neuen RKI-Protokolle genügend Indizien vorliegen, die begründete Anfangsverdachte für mögliche Ermittlungen von Staatsanwaltschaften darstellen. Ein Paradebeispiel wäre die aufgrund der sogenannten „Pandemie der Ungeimpften“ Ausgrenzung von Millionen von Menschen. In den Protokollen liest man dazu: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt, Gesamtbevölkerung trägt bei. … Sagt Minister bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann eher nicht korrigiert werden.“

Woran denken Sie noch?

Eine weitere wichtige Ebene ist die Rolle der Verhaltensökonomie und der Sozialwissenschaften, die mittels Nudging-Techniken dafür gesorgt haben, Menschen zu sogenannten „Zielverhalten“ zu bewegen, ohne die Bevölkerung über diese Manipulation in Kenntnis zu setzen. Dass die Pandemiepolitik wenig mit Gesundheitsschutz zu tun hat, ist spätestens seit Mai 2020 offenkundig, und dass die Maßnahmen politisch angeordnet waren, auch.

Der springende Punkt ist also …?

Wie die Regierung es geschafft hat, eine breite Zustimmung und Akzeptanz der Maßnahmen zu erzielen, obwohl diese im krassen Gegensatz zum Kenntnisstand der Medizin standen. Durch Anreize wie die Bratwurst nach der Impfung oder durch Angsterzeugung durch die medizinisch sinnlose Maskenpflicht und viele andere kleine „Anreize“ oder Stupser gelang es, das Verhalten der Menschen zu beeinflussen. Diese Strategie des „wirksamen Regierens“, für die es seit 2015 ein eigenes Referat im Bundeskanzleramt gibt, ist ein Kernelement der Pandemiepolitik und sollte eigentlich breit und vor allem öffentlich diskutiert werden, da es eigentlich einen Bruch mit der Idee eines aufgeklärten und mündigen Bürgers darstellt, der informierte (Wahl)Entscheidungen trifft. Die Anwendung dieser Soft-Power-Techniken und vor allem die permanente Angsterzeugung werden aber von den meisten Bürgern gar nicht als Regierungswerkzeuge erkannt und bleiben daher unter dem Radar der Aufmerksamkeit, obwohl sie zur Steuerung der Gesellschaft erheblich beitragen. Da diese Techniken verfeinert und ausgeweitet werden, ist anzunehmen, dass sie bei kommenden Krisen ebenfalls zum Einsatz kommen. Daher wäre umfängliche Transparenz darüber wünschenswert.

Titelbild: Bastian Barucker Portrait © Jan Pyko / RKI: Mo Photography Berlin/shutterstock.com

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US-British conduct new aggression on Yemen’s al-Hodeidah

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. August 2024 - 9:47

Sanaa, SANA- Air aggression of United States and United Kingdom carried out a new attack on the Yemeni province of Hodeidah on Friday dawn.

United States and the United Kingdom aggression have targeted Ras Issa area in the province with three airstrikes, without receiving information about casualties, The Yemeni al-Masirah channel reported.

Yesterday, the American-British aggression warplane waged two raids on al-Jabanah area west of Hodeidah.

Fedaa al-Rahai

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