«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
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Widerlich: Antifa-Klingbeil verteidigt mit spanischen Judenhassern „unsere Demokratie™”
Nächster Riesenskandal um den als deutscher Finanzminister dilettierenden Zivilversager und SPD-Chef Lars Klingbeil: In Spanien traf er sich mit dem Hardcore-Sozialisten Pedro Sanchez, dem spanischen Ministerpräsidenten, der Israel boykottiert und das Hamas-Phantasiekonstrukt “Palästina” anerkennt, zwecks “Verteidigung der Demokratie“ auf der Konferenz “In Defence of Democracy”, und posierte stolz mit Antisemiten, Korruptionsclowns und unbelehrbaren ewiggestrigen Steinzeitsozialisten. Klingbeil war […]
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Rente: Frist für freiwillige Rentenbeiträge 2025 verpasst? Dieser Härtefall-Paragraf rettet
Die DRV hat nie darüber informiert, dass es diesen Weg gibt. Kein Brief, keine Erinnerung, kein Hinweis auf der Webseite, der Menschen mit unverschuldeter Versäumnis gezielt anspricht. Wer die Frist für freiwillige Rentenbeiträge 2025 verpasst hat und sich nicht selbst durch das Kleingedruckte des Rentenrechts kämpft, erfährt von der Härtefallregelung in aller Regel gar nicht.
Das Ergebnis: Tausende verlieren möglicherweise Beitragsjahre, die ihren Rentenanspruch begründen oder ihre spätere Rente schützen würden — und der Grund dafür ist oft nicht Gleichgültigkeit, sondern ein Krankenhausaufenthalt, eine falsche Behördenauskunft oder ein behördlicher Irrtum.
Dabei hält das Rentenrecht die Tür nach dem 31. März nicht vollständig zu. Die Härtefallregelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die nachträgliche Zulassung von Beitragszahlungen auch nach Ablauf der regulären Frist — für alle, die ohne eigenes Verschulden nicht zahlen konnten. Dieser Weg hat klare Hürden. Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wer sie kennt und seinen Fall sauber dokumentiert, hat eine reale Chance.
Drei Voraussetzungen — und warum die DRV so häufig ablehntDas Gesetz verlangt drei Dinge gleichzeitig.
Erstens muss ein besonderer Härtefall vorliegen — das Paradebeispiel ist der drohende Verlust einer Rentenanwartschaft.
Zweitens muss die versäumte Zahlung auf einem Hinderungsgrund beruhen, der den Versicherten kein Verschulden anlastet.
Drittens muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Wegfall dieses Hindernisses bei der DRV eingehen.
Alle drei Punkte werden streng geprüft — und jeder einzelne ist ein eigenständiger Ablehnungsgrund. In der Praxis scheitern die meisten Anträge am zweiten oder dritten Punkt: Entweder war das Hindernis kein rechtlich anerkanntes, oder die Dreimonatsfrist war bereits abgelaufen, als der Antrag eintraf.
Was dann folgt, ist ein Ablehnungsbescheid, gegen den zwar Widerspruch möglich ist, der aber selten erfolgreich angefochten wird — weil die Betroffenen die Abgrenzungen nicht kennen und ihren Fall nicht mit der nötigen Präzision begründen.
Drohender Anwartschaftsverlust — wann der Härtefall greiftDie DRV erkennt eine besondere Härte nicht bereits dann an, wenn man schlicht vergessen hat einzuzahlen. Der drohende Verlust einer Rentenanwartschaft ist das stärkste Argument. Wer kurz vor dem Erreichen der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren steht und durch die fehlenden Monate 2025 diese Schwelle nicht mehr erreicht, hat ein gewichtiges Argument.
Dasselbe gilt für Versicherte, die ihren Versicherungsschutz für den Fall einer Erwerbsminderung sichern müssen: Wer die versicherungsrechtliche Voraussetzung von drei Pflichtbeitragsjahren in den letzten fünf Jahren nur noch durch freiwillige Beiträge erfüllen kann, steht vor einem echten Anwartschaftsverlust.
Nicht ausreichend ist dagegen der Wunsch, die spätere Rente zu erhöhen. Das Bundessozialgericht hat 2023 klar gestellt: Bleibt die Rentenanwartschaft unter Berücksichtigung aller bisher gezahlten Beiträge erhalten, fehlt es an einem Härtefall — selbst wenn einige Beitragsjahre fehlen, um eine besonders vorteilhafte Rentenvariante zu erhalten (BSG, B 12 R 14/21 R, 6. Juni 2023).
Praktisch bedeutet das: Wer bereits mehr als fünf Beitragsjahre in der Rentenkasse hat und die Regelaltersrente in jedem Fall erhält, kann mit dem Anwartschaftsargument nicht punkten. Anders liegt es, wenn eine spezifische Rente — etwa die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit der 35-jährigen Wartezeit — ohne die fehlenden Monate nicht erreichbar ist.
Ohne Verschulden gehindert — welche Gründe die DRV akzeptiertDas Verschuldensmerkmal ist der härteste Filter. Das Bundessozialgericht orientiert sich am bürgerlich-rechtlichen Verschuldensmaßstab: Weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit darf vorgelegen haben. Wer die Frist vergessen hat, ist fahrlässig. Wer sie kannte, aber knapp bei Kasse war, hat ebenfalls kein schuldloses Hindernis (BSG, B 12 RA 8/00R, 19. Juni 2001).
Schwere Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt zwischen Januar und März 2026, der die Beschäftigung mit Finanzangelegenheiten nachweislich unmöglich machte. Entscheidend ist, dass die Erkrankung den gesamten Zeitraum abgedeckt und eine Bevollmächtigung einer anderen Person nicht möglich oder zumutbar war.
Falsche Auskunft einer amtlichen Stelle — wenn die gesetzliche Krankenkasse, das Versicherungsamt oder die DRV selbst dem Versicherten eine falsche Auskunft über die Zahlungsfrist gegeben hat, auf die dieser sich vernünftigerweise verlassen durfte. Das BSG hat diesen Fall ausdrücklich als schuldlos anerkannt. Wer hingegen gar keine Auskunft eingeholt hat, kann sich nicht auf falsche Beratung berufen.
Pflegebedürftigkeit oder Betreuung, wenn der Versicherte während der Zahlungsfrist unter gesetzlicher Betreuung stand und der Betreuer die Zahlung versäumt hat — wobei das Verschulden des Betreuers dem eigenen gleichsteht.
Nicht anerkannt werden: finanzielle Engpässe, einfaches Vergessen, Unkenntnis der Frist, Reisen, berufliche Überlastung oder der Umstand, dass die Versicherungslücke bewusst nicht geschlossen wurde, weil die Anwartschaft vorübergehend durch Pflichtbeiträge gesichert schien (BSG, B 12 RJ 1/01 R, 17. Mai 2001).
Die Dreimonatsfrist: Wann der Antrag gestellt werden mussSelbst wer ein anerkanntes Hindernis nachweisen kann, verliert seinen Anspruch, wenn er die Antragsfrist versäumt. Das Gesetz ist eindeutig: Der Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes gestellt werden.
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist durch § 197 Absatz 4 SGB VI ausdrücklich ausgeschlossen. Wer die Dreimonatsfrist selbst verpasst, hat keine zweite Chance — auch wenn das ursprüngliche Hindernis vollkommen unverschuldet war.
Die Frist beginnt nicht mit dem Ende der Zahlungsfrist am 31. März — sie beginnt in dem Moment, in dem das Hindernis aufhört. Wer bis zum 28. Februar 2026 im Krankenhaus lag und danach wieder handlungsfähig war, hat bis zum 28. Mai 2026 Zeit, den Antrag zu stellen.
Für Versicherte, die ihr Hindernis gerade erst überwunden haben, tickt die Uhr. Wer im Januar 2026 aus einer langen Behandlung entlassen wurde und seitdem handlungsfähig ist, muss den Antrag spätestens drei Monate nach Entlassung bei der DRV einreichen — unabhängig davon, ob die DRV die Zahlung dann genehmigt oder ablehnt.
Falsche Behördenauskunft, Krankenhausaufenthalt — zwei PraxisfälleClaudia M., 54 Jahre alt, freiberufliche Grafikdesignerin aus Hannover, erkundigte sich im Februar 2026 telefonisch bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob freiwillige Rentenbeiträge nach dem 31. März noch möglich seien. Die Mitarbeiterin teilte ihr mit, rückwirkende Zahlungen seien jederzeit möglich.
Claudia M. überwies erst Anfang April. Die DRV lehnte ab. Dieser Fall ist klassisch: Die falsche Auskunft einer amtlichen Stelle gehört zu den anerkannten Hinderungsgründen, wenn nachweisbar ist, dass der Versicherte sich vernünftigerweise darauf verlassen hat. Claudia M. muss die fehlerhafte Auskunft dokumentieren — Datum, Uhrzeit, Name der Auskunftsperson, Inhalt des Gesprächs.
Ein anderes, in seiner Eindeutigkeit noch stärkeres Beispiel: Rüdiger T., 61, Rentner im Vorruhestand aus Erfurt, lag von Mitte Januar bis Ende März 2026 aufgrund einer schweren Herzerkrankung im Krankenhaus. Er hatte keine Vollmacht erteilt und konnte seine Finanzangelegenheiten nachweislich nicht regeln.
Sein behandelnder Arzt bestätigt das schriftlich. Rüdiger T. hat drei Monate nach seiner Entlassung Zeit für den Härtefall-Antrag. Der drohende Verlust seiner EM-Rentenanwartschaft — er hat zuletzt nur noch sporadisch Pflichtbeiträge gezahlt — macht seinen Antrag vollständig.
Antrag stellen: Dokumente, Formulierung, zuständige StelleDer Antrag wird beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt — in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder dem zuständigen Regionalträger. Es gibt kein Formular. Der Antrag kann formlos eingehen, muss aber präzise sein.
Folgendes gehört hinein: Versicherungsnummer, Beitragsjahr 2025, Zeitraum und Art des Hindernisses mit konkreten Nachweisen, Darlegung der besonderen Härte mit Zahlen zur Rentenanwartschaft, und die ausdrückliche Bitte um Zulassung nach der gesetzlichen Härtefallregelung.
Die Beweislage unterscheidet sich je nach Hinderungsgrund deutlich. Wer einen Krankenhausaufenthalt geltend macht, braucht Entlassbericht, ärztliche Bescheinigung über fehlende Handlungsfähigkeit und eine klare zeitliche Eingrenzung.
Wessen Versäumnis auf falscher amtlicher Auskunft beruht, muss diese Auskunft nachweisen — durch schriftliche Bestätigung, Gesprächsprotokoll oder zumindest eine eidesstattliche Erklärung zu Datum, Inhalt und Stelle. Wer unter gesetzlicher Betreuung stand, legt Betreuungsurkunde, Pflegebescheid und den Nachweis vor, dass der Betreuer die Zahlung nicht rechtzeitig veranlasst hat.
Der Nachweis der drohenden Anwartschaftslücke sollte konkret sein: Wie viele Pflichtbeitragsmonate liegen in den letzten fünf Jahren vor, wie viele wären es nach Einrechnung der beantragten freiwilligen Monate? Ein Versicherungsverlauf aus dem DRV-Onlineportal schafft hier Klarheit.
Ablehnungsbescheid: Widerspruch und der sozialrechtliche HerstellungsanspruchEine Ablehnung durch die DRV ist nicht das letzte Wort. Gegen den ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Im Widerspruchsschreiben sollte das Verschuldensmerkmal ausführlicher begründet und durch neue Belege gestützt werden.
In Fällen falscher Behördenauskunft gibt es neben der gesetzlichen Härtefallregelung einen weiteren Anspruchsweg, den das Bundessozialgericht entwickelt hat: den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch. Dieser setzt voraus, dass ein Sozialleistungsträger seine Beratungspflicht verletzt hat und diese Pflichtverletzung kausal für die versäumte Beitragszahlung war.
Das BSG hat dabei präzisiert: Herstellungsanspruch und Härtefallregelung stehen nebeneinander, sind aber nicht deckungsgleich. Entscheidend ist, wessen Beratungsfehler vorlag. Ein Fehler der Krankenkasse begründet keinen Herstellungsanspruch gegenüber der DRV — die Klage richtete sich dann gegen den falschen Schuldner.
Im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht hilft der Herstellungsanspruch daher nur weiter, wenn ein DRV-eigener Beratungsfehler nachweisbar ist.
Wer nach Widerspruchsablehnung klagen möchte, hat sechs Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Zeit für die Klage beim Sozialgericht. Gerade wenn der Anwartschaftsverlust konkrete Auswirkungen hat — etwa den vollständigen Wegfall einer EM-Rente oder das Verfehlen der 35-jährigen Wartezeit — ist eine Klage mit anwaltlicher Unterstützung aussichtsreich.
Wer die Dreimonatsfrist für den Härtefall-Antrag selbst versäumt hat, dem hilft kein Rechtsbehelf mehr. Die Rentenversicherung wird den Antrag formell als unzulässig zurückweisen, das Sozialgericht bestätigt das. Die Jahre 2025 sind dann weg.
Häufige Fragen zur Nachzahlung nach verpasster FristKann ich den Härtefall-Antrag stellen, obwohl ich einfach vergessen habe zu zahlen?
Nein. Einfaches Vergessen gilt als Fahrlässigkeit — und damit als Verschulden. Die Härtefallregelung setzt voraus, dass ein äußeres Hindernis die Zahlung objektiv unmöglich oder unzumutbar gemacht hat, das nicht in der eigenen Sphäre des Versicherten liegt.
Wie hoch wären die Beiträge für 2025, wenn die DRV dem Antrag stattgibt?
Die DRV setzt nach Genehmigung eine angemessene Zahlungsfrist. Der Beitrag richtet sich nach dem geltenden Beitragssatz. Für 2025 liegt der Rahmen bei monatlich mindestens 112,16 Euro und höchstens 1.497,30 Euro — ein volles Jahr Mindestbeiträge kostet also 1.345,92 Euro und bringt rund 5,68 Euro mehr Rente pro Monat, ein Jahr Höchstbeiträge 17.967,60 Euro und rund 79,63 Euro mehr.
Gilt die Dreimonatsfrist auch, wenn das Hindernis schon vor dem 31. März weggefallen ist?
Ja. Wer zum Beispiel im Februar 2026 aus dem Krankenhaus entlassen wurde und danach handlungsfähig war, musste zunächst die reguläre Frist wahrnehmen — und nach deren Ablauf innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Hindernisses den Antrag stellen. Die Uhr läuft ab dem Moment, in dem das Hindernis wegfällt.
Was passiert, wenn der Antrag genehmigt wird, ich die Beiträge aber nicht fristgerecht zahle?
Die Zahlung wird nicht als wirksam anerkannt. Das Gesetz bestimmt, dass die Beitragszahlung binnen einer vom Rentenversicherungsträger gesetzten angemessenen Frist zu erfolgen hat. Wer diese verstreichen lässt, verliert das Recht zur Nachzahlung endgültig.
Zählen nachträglich genehmigte freiwillige Beiträge genauso wie regulär gezahlte?
Ja. Wirksam gezahlte freiwillige Beiträge — gleichgültig auf welchem Rechtsweg zugelassen — zählen für die Rentenberechnung und für Wartezeiten identisch wie reguläre freiwillige Beiträge. Sie erhöhen spätere Rentenansprüche und können Wartezeiten erfüllen helfen.
Deutsche Rentenversicherung Bund: Freiwillige Beiträge: Noch bis 31. März einzahlen und die Rente erhöhen (Februar 2026)
Gesetze im Internet: § 197 SGB VI – Wirksamkeit von Beiträgen
Bundessozialgericht: BSG, B 12 R 14/21 R, 6. Juni 2023
dejure.org: § 197 SGB VI mit Rechtsprechungsübersicht
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Schwerbehinderung: Geheimpapier enthüllt – Bund und Länder planen massiven Angriff auf Leistungen
Rund 300.000 Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung haben in Deutschland heute einen individuellen Rechtsanspruch darauf, in der Schule begleitet zu werden. Genau dieser Anspruch steht auf dem Kürzungstisch von Bund, Ländern und Kommunen – und das Erschreckende daran ist: Die Öffentlichkeit sollte davon nichts erfahren.
Ein 108-seitiges internes Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe, das dem Paritätischen Gesamtverband zugespielt wurde, enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Einsparpotenzial von mindestens 8,6 Milliarden Euro.
Weil knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar keine Kostenschätzung enthalten, ist das tatsächliche Volumen erheblich höher. Am 16. April 2026 hat der Paritätische das Dokument veröffentlicht und damit öffentlich gemacht, was im Verborgenen verhandelt wurde.
Der Titel des Papiers lautet „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen” – eine Formulierung, die jeden konkreten Inhalt verschleiert. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, benennt das direkt: Was dort verhandelt werde, sei ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe seien und über Jahrzehnte erkämpft wurden.
Dass die Debatte an den Betroffenen vorbei im Verborgenen geführt werde, sei gleichermaßen skandalös. Betroffen sind die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII – also genau jene Bereiche, die Kindern mit Behinderung den Schulbesuch ermöglichen, jungen Erwachsenen aus dem Jugendhilfesystem den Übergang ins Leben sichern und Menschen mit Behinderung das Recht geben, selbst zu entscheiden, wie und wo sie leben.
Schulbegleitung soll vollständig abgeschafft werden – Einsparziel 3 Milliarden EuroDer schwerwiegendste Einzelvorschlag zielt auf die Leistungen zur Teilhabe an Bildung – die gesetzliche Grundlage für die Schulbegleitung. Bund und Länder wollen diese Ansprüche vollständig streichen und Schulen dazu verpflichten, Unterstützung für Kinder mit Behinderung aus eigenen Mitteln zu leisten – ohne ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe. Das Einsparziel: drei Milliarden Euro bei Ländern und Kommunen.
Was das in der Praxis bedeutet, lässt sich an einem konkreten Fall greifbar machen. Sandra T., 42, aus Hannover, zahlt für ihre Tochter Lena, 9 Jahre alt, aktuell keinen Eigenanteil für die Schulbegleitung – die monatlichen Kosten von rund 1.600 bis 2.200 Euro für eine Vollzeitstelle trägt der Eingliederungshilfeträger.
Lena hat eine schwere Intelligenzminderung und braucht ihre vertraute Schulbegleiterin Jana, um in der Klasse zu bleiben. „Jana weiß, wann Lena kurz rausmuss, wann sie Pause braucht, wie sie reagiert, wenn etwas nicht klappt. Das kann man nicht durch jemanden ersetzen, der gleichzeitig drei Kinder im Blick haben soll.” Wenn die gesetzliche Grundlage für diesen Anspruch fällt, ist Lenas Beschulung in einer Regelklasse faktisch unmöglich.
Der Paritätische ist in seiner Bewertung eindeutig: Die Streichung dieser Leistungsgrundlage führt zu struktureller Benachteiligung, sie bedeutet keine Kostensenkung, sondern mittel- und langfristig Mehrkosten – und sie verstößt gegen das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf inklusive, hochwertige Bildung.
Eine Einschätzung, die nicht aus dem Nichts kommt: Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Deutschland erst 2023 aufgefordert, die inklusive Bildung auszubauen, nicht zurückzudrehen.
Pooling als Sparmodell: Mehrere behinderte Kinder teilen sich eine BegleitpersonFür den Fall, dass die Komplettstreichung politisch nicht durchsetzbar sein sollte, enthält das Arbeitspapier eine Rückfalloption: die drastische Ausweitung des sogenannten Poolings. Das Modell ist nicht neu – § 112 Abs. 4 SGB IX erlaubt heute schon, dass sich mehrere Kinder eine Begleitperson teilen.
Aber die Bedingung ist eindeutig: Pooling ist nur zulässig, wenn es für das jeweilige Kind zumutbar ist und der individuelle Bedarf gedeckt bleibt. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az. B 8 SO 12/22 R) klargestellt, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten auch beim Pooling zu beachten ist.
Das Arbeitspapier will genau diese Schutzmechanismen beseitigen: Pooling soll nicht mehr vom individuellen Bedarf abhängen, sondern zum Regelfall werden – unabhängig davon, ob das für das betroffene Kind zumutbar ist.
Ein Kind mit Autismus, das eine vertraute Bezugsperson braucht, um überhaupt am Unterricht teilnehmen zu können, würde dann gezwungen, sich eine Begleitperson mit mehreren anderen Kindern zu teilen. Der Zusammenhang zwischen individueller Beziehung und Lernfähigkeit findet im Arbeitspapier keine Erwähnung.
Wunsch- und Wahlrecht soll fallen: Rückkehr zur FremdbestimmungEiner der zentralen Grundsätze des Eingliederungshilferechts ist das Wunsch- und Wahlrecht: Menschen mit Behinderung dürfen mitentscheiden, wer sie unterstützt, in welcher Form und mit welchem Anbieter. Dieses Recht ist kein Luxus, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Eingliederungshilfe tatsächlich selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht und nicht bloß Verwaltung von Behinderung bedeutet.
Das Arbeitspapier enthält mehrere Vorschläge, die das Wahlrecht beschränken: Pauschale Geldleistungen sollen ausgeweitet, Einrichtungsbudgets durchgesetzt werden – pauschalierte Mittel, die an Einrichtungen fließen, die dann entscheiden, wie Unterstützung verteilt wird.
Für Betroffene würde das bedeuten: nicht mehr selbst wählen, wer einem bei der täglichen Körperpflege hilft, wer einen beim Wohnen begleitet, wer einem im Alltag zur Seite steht. Die Kontrolle darüber geht an die Einrichtung über.
Dieser Systemwechsel ist eine Rückkehr zu Verhältnissen, die das Bundesteilhabegesetz (BTHG) von 2016 nach jahrelangem Kampf von Betroffenen und Verbänden bewusst überwunden hat. Das BTHG verlagerte die Logik der Eingliederungshilfe vom fürsorglichen Verwalten zum personenzentrierten Leistungsrecht. Das Arbeitspapier dreht dieses Rad zurück – unter dem Deckmantel von Effizienz.
Alleinerziehende und Jugendhilfekinder: Was weitere Kürzungsvorschläge bedeutenNeben der Eingliederungshilfe enthält das Papier schwerwiegende Vorschläge zur Kinder- und Jugendhilfe. Die Nachbetreuung junger Erwachsener, die das Jugendhilfesystem verlassen, soll abgeschafft werden.
Gemeint sind junge Menschen, die aus Heimerziehung oder betreuten Wohnformen kommen und beim Übergang ins eigenständige Leben weiter begleitet werden. Ohne diese Anschlussleistungen stehen viele von ihnen mit 18 ohne jede Unterstützung da – in einer Phase, in der sie das am wenigsten verkraften können.
Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, der greift, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, soll drastisch zusammengestrichen werden. Die Kürzungsvorschläge im Papier setzen an mehreren Stellen dieses Sicherungsnetzes an.
Hinzu kommen Vorschläge zur Anhebung von Eigenanteilen bei Fahrtkosten und zur Absenkung von Einkommens- und Vermögensfreigrenzen in der Eingliederungshilfe. Das würde bedeuten: Mehr Betroffene müssten künftig eigenes Einkommen oder Vermögen für Leistungen einsetzen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben.
Verbände gegen Geheimrunde: Petition, Protest – und die entscheidende Frage der nächsten WochenDie Bundesvereinigung Lebenshilfe hat unter dem Slogan „Teilhabe ist Menschenrecht” eine Kampagne gestartet und eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht – mit dem Ziel, bis zum 25. Mai 2026 mindestens 30.000 Unterschriften zu sammeln.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, formuliert es ohne Umschweife: „Ohne diese Leistung können Menschen mit Behinderung nicht teilhaben.” Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung hatten bereits im Februar 2026 vor einer ausufernden Spardiskussion gewarnt, gemeinsam mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste.
Neu ist jetzt die Konkretheit des vorliegenden Papiers – und der Umstand, dass es bis zur Veröffentlichung durch den Paritätischen der Öffentlichkeit systematisch verborgen blieb.
Die Vorschläge im Papier sind noch keine Gesetze. Es handelt sich um ein Arbeitsdokument einer Arbeitsgruppe, keinen Referentenentwurf und keinen Kabinettsbeschluss. Aber das Bundesteilhabegesetz, das 2016 nach jahrelangem Druck von Betroffenen nachgebessert wurde, hat gezeigt: Die frühe Phase, in der Pläne noch nicht politisch abgesichert sind, ist die einzige Phase, in der Gegendruck noch etwas bewegt. Wer wartet, bis ein Referentenentwurf auf dem Tisch liegt, wartet zu lang.
Was Betroffene und Eltern jetzt tun könnenBestehende Bewilligungen für Schulbegleitung, Assistenz oder andere Eingliederungshilfeleistungen sind bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Eine Gesetzesänderung würde erst bei neuen Bewilligungen und Fortschreibungen des Gesamtplans greifen – aber der Moment der Fortschreibung ist genau dann riskant, wenn das neue Recht bereits gilt.
Bedarfe jetzt vollständig dokumentieren, Gutachten und Stellungnahmen von Fachärzten und Pädagogen aufbewahren, Gesamtpläne auf Vollständigkeit prüfen. Wer heute schon einen Pooling-Bescheid erhält, den er für unzumutbar hält, kann innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegen – das geltende Recht steht eindeutig auf der Seite des Individuums.
Kostenlose Beratung für alle diese Schritte bieten die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB), die flächendeckend in Deutschland tätig sind und bei Anträgen, Widersprüchen und Gesamtplan-Fortschreibungen unterstützen.
Was dieses Papier letztlich zeigt, ist nicht nur ein Kürzungsplan. Es zeigt, dass Bund, Länder und Kommunen bereit sind, über die Lebensgrundlagen von Hunderttausenden Menschen mit Behinderung zu verhandeln – ohne diese Menschen zu fragen. Dass der Paritätische das Dokument öffentlich gemacht hat, ist deshalb mehr als eine politische Aktion. Es ist die Erinnerung daran, dass Transparenz keine Gefälligkeit ist, sondern ein Recht.
Häufige Fragen zum internen Arbeitspapier zur Eingliederungshilfe 2026Ist das Arbeitspapier bereits ein beschlossenes Gesetz?
Nein. Es ist ein internes Arbeitsdokument einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe. Kein einziger Vorschlag ist bisher als Gesetzentwurf eingebracht worden.
Wer sitzt in dieser Arbeitsgruppe – und warum waren Betroffene ausgeschlossen?
Vertreter des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände waren nicht beteiligt. Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt Beteiligung Betroffener an gesetzgeberischen Prozessen aber ausdrücklich vor.
Was würde die Streichung der Schulbegleitungs-Rechtsgrundlage konkret bedeuten?
Kinder hätten keinen einklagbaren Anspruch mehr. Sie wären darauf angewiesen, was die Schule aus eigenen Mitteln freiwillig leistet – was für viele Familien de facto der Ausschluss aus Regelschulen bedeutet.
Kann man gegen Pooling-Bescheide vorgehen?
Ja. Nach geltendem Recht ist Pooling nur zulässig, wenn es für das konkrete Kind zumutbar ist. Wer einen unzumutbaren Pooling-Bescheid erhält, sollte innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegen und sich bei der EUTB beraten lassen.
Wie viele Menschen sind von der Eingliederungshilfe insgesamt abhängig?
Laut den im Arbeitspapier genannten Daten erhalten rund 300.000 körperlich und geistig behinderte Kinder Leistungen der Eingliederungshilfe zur schulischen Teilhabe. Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe liegt deutlich höher.
Paritätischer Gesamtverband: Drohender Kahlschlag im Sozialen – Arbeitspapier und Bewertung (16.04.2026)
reha-recht.de: Paritätischer Gesamtverband warnt vor umfassenden Kürzungsplänen bei Teilhabeleistungen
Bundessozialgericht: BSG, B 8 SO 12/22 R, Urteil vom 17.05.2023
Bundesvereinigung Lebenshilfe: Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht” (2026)
Gesetze im Internet: SGB IX (Stand Januar 2026)
Der Beitrag Schwerbehinderung: Geheimpapier enthüllt – Bund und Länder planen massiven Angriff auf Leistungen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Nein, BBC, Katastrophenschäden lassen sich nicht mit dem Klimawandel in Verbindung bringen
Anthony Watts
Die Darstellung von Modellberechnungen in Billionenhöhe als feststehende wirtschaftliche Tatsache ist schlechter Journalismus, und die BBC sollte sich schämen, solch leicht widerlegbaren Unsinn als Tatsache zu präsentieren. Das ist hier die wahre Katastrophe.
In der jüngsten Veröffentlichung „The US is now paying more than any other country for climate change damage, study suggests“ (Die USA zahlen laut einer Studie mittlerweile mehr als jedes andere Land für Klimaschäden) in der Rubrik „Science Focus“ der British Broadcasting Corporation (BBC) wird behauptet, dass die Vereinigten Staaten „mittlerweile mehr als jedes andere Land für Klimaschäden zahlen“, und beruft sich dabei auf eine Studie, welche die Verluste der USA seit 1990 auf 16,2 Billionen Dollar schätzt. Dies ist eine erfundene Lüge. Jahrzehntelange, von Fachkollegen begutachtete Forschung zu Katastrophenschäden zeigt keinen nachweisbaren langfristigen Trend bei normalisierten wetterbedingten Schäden, die auf einen vom Menschen verursachten Klimawandel zurückzuführen sind, und die BBC verwechselt fälschlicherweise Wetter mit Klima.
Die BBC stützte ihren Bericht auf eine Studie von Forschern der Stanford University, die schreiben: „Der Klimawandel verursacht weltweit messbare Schäden.“ Sie räumen ein, dass keine Forschungsergebnisse Verluste und Schäden durch Extremwetterereignisse mit dem Klimawandel in Verbindung bringen; eine Wissenslücke, die sie zu schließen versuchen, indem sie politisch motivierte, fehlerhafte Schätzungen der sozialen Kosten von Kohlenstoff auf ökonometrische Modelle anwenden, welche in Simulationen die Kohlendioxidemissionen mit der gesamtwirtschaftlichen Leistung verknüpfen und dabei untersuchen, wie hoch die Wirtschaftsleistung gewesen wäre, wenn sich die Erde nicht leicht erwärmt hätte.
Die aus dem Modell abgeleiteten BIP-Schätzungen der Studie stellen nicht dokumentierte oder beobachtete Schäden dar, wie der BBC-Bericht suggeriert. Es besteht ein entscheidender Unterschied zwischen ökonometrischer Modellierung und realen Schadensdaten.
Dr. Roger Pielke Jr. untersuchte in seiner umfassenden Übersicht „Climate Change and Disaster Losses“ aus dem Jahr 2023 die begutachtete Literatur zur Normalisierung und stellte überwiegend fest, dass der Anstieg der gemeldeten Katastrophenschäden durch erhöhte Gefährdung, Wohlstand und Entwicklung erklärt wird – nicht durch den Klimawandel.
Das ist keine Randthese, sondern reflektiert die vorherrschende Schlussfolgerung in der bestehenden wissenschaftlichen Literatur.
NormalisierungWie Pielke im Abstract seiner Arbeit aus dem Jahr 2020 erläutert, muss man klimatische Veränderungen von gesellschaftlichen Veränderungen unterscheiden, um Katastrophenschäden zu verstehen. Wenn die Schäden unter Berücksichtigung von Inflation, Bevölkerungswachstum und ausgebauter Infrastruktur „normalisiert“ werden, verschwinden die Aufwärtstrends weitgehend. Seine Übersicht untersuchte 54 zwischen 1998 und 2020 veröffentlichte Normalisierungsstudien und fand „kaum Belege für die Behauptung, dass irgendein Teil des auf Klimaskalen dokumentierten Gesamtanstiegs der globalen wirtschaftlichen Schäden auf vom Menschen verursachte Klimaveränderungen zurückzuführen ist“.
Ebenfalls in seiner Veröffentlichung fasst Pielke die Schlussfolgerung des Fünften Sachstandsberichts (AR5) des IPCC zusammen, wonach „die Entwicklung der Schäden nicht eindeutig auf den anthropogenen Klimawandel zurückgeführt werden kann“. Allein diese Aussage steht in direktem Widerspruch zur Darstellung der BBC.
Die von Pielke in seiner Übersicht von 2023 veröffentlichten visuellen Tabellen, insbesondere die zusammenfassende Normalisierungstabelle (siehe unten) zeigen, dass bei Hurrikanen, Überschwemmungen, außertropischen Stürmen, Tornados und Waldbränden die Mehrheit der begutachteten Studien keine Trends bei den normalisierten Verlusten feststellt und diese nicht auf Treibhausgasemissionen zurückführt.
Mehr EigentumswerteTatsächlich identifiziert Pielke in seiner bis 2023 aktualisierten Studie weltweit 62 relevante Normalisierungsstudien, von denen 61 keine Aussagen zur Ursachenzuordnung treffen. Die Normalisierung ist unerlässlich, weil die wirtschaftlichen Verluste zunehmen, je wohlhabender Gesellschaften werden. Ein Hurrikan, der heute Florida erreicht, trifft weitaus mehr Sachwerte als einer, der die gleiche Küste im Jahr 1950 oder früher heimgesucht hätte. Das bedeutet nicht, dass der Sturm stärker ist. Es bedeutet, dass der Schaden größer ist, weil mehr Menschen die Küstengebiete besiedelt haben und dort im Vergleich zu früheren Jahrzehnten mehr Immobilien-Infrastruktur vorhanden ist. Floridas Bevölkerung betrug 1950 knapp über 2,7 Millionen, überstieg jedoch bis 2024 die 23-Millionen-Marke. Die Zahl der Häuser in Florida ist von rund 600.000 im Jahr 1950 auf heute über 10 Millionen gestiegen, was zu einer viel höheren Dichte an Vermögenswerten in hochrisikobehafteten Küstengebieten geführt hat.
In einem Substack-Beitrag aus dem Jahr 2022 zeigte Pielke, wie sehr sich Miami Beach in knapp 100 Jahren verändert hat und wie viel mehr Infrastruktur heute vorhanden ist:
Pielke veröffentlichte 2024 einen zweiten begutachteten Artikel in der Fachzeitschrift „Nature“ und fügte die nachstehende Grafik bei:
Dieser Abwärtstrend ist eine unumstößliche wissenschaftliche Tatsache, die der Position der BBC widerspricht.
Die Behauptung des BBC-Artikels bezüglich der Billionen-Dollar-Verluste stützt sich auf kontrafaktische BIP-Modellierungen und nicht auf normalisierte Daten zu Katastrophenschäden. Dabei werden Zusammenhänge zwischen Temperatur und BIP extrapoliert und anschließend die finanzielle Haftung auf die einzelnen Länder verteilt. Dieser Ansatz geht davon aus, dass Temperaturabweichungen die Wirtschaftsleistung direkt und messbar beeinträchtigen, wobei sich dieser Effekt über Jahrzehnte hinweg verstärkt. Er isoliert nicht die tatsächlichen Katastrophenschäden, sondern modelliert hypothetische Wirtschaftswelten.
VerschwindenIm Gegensatz dazu untersuchen Normalisierungsstudien reale Daten zu Katastrophenschäden, die um das gesellschaftliche Wachstum bereinigt wurden. Wenn man dies tut, verschwinden langfristige Trends weitgehend.
Pielke stellt ausdrücklich klar, dass das Fehlen von Nachweisen oder Zuordnungen bei Katastrophenschäden den Klimawandel nicht leugnet. Es reflektiert lediglich, was die empirische Literatur zeigt. Es gibt in den normalisierten Katastrophenschäden kein statistisch robustes Signal, das auf Treibhausgasemissionen zurückgeführt werden könnte.
Dies steht in vollem Einklang mit dem Sechsten Sachstandsbericht (AR6) des IPCC, der weiterhin große Unsicherheiten bei der Verknüpfung von aggregierten wirtschaftlichen Verlusten mit dem anthropogenen Klimawandel einräumt.
Die beobachteten normalisierten Katastrophenschäden stützen nicht die Behauptung, dass die Vereinigten Staaten aufgrund des Klimawandels in einzigartiger Weise „mehr als jedes andere Land zahlen“. Der Anstieg der wirtschaftlichen Verluste im Laufe der Zeit lässt sich überwiegend durch das Wachstum des Wohlstands und der Gefährdung erklären.
Betrachtet man die begutachteten Normalisierungsstudien in ihrer Gesamtheit, wird das Muster deutlich. Es gibt keinen nachweisbaren, auf Treibhausgasemissionen zurückzuführenden Aufwärtstrend bzgl. Katastrophenschäden.
Tatsächlich ist das BIP der USA in der jüngsten Phase der leichten globalen Erwärmung erheblich gestiegen. Das Gegenteil müsste der Fall sein, wenn der Klimawandel wirtschaftliche Verluste in Höhe von mehreren Billionen Dollar verursachen würde. Tatsächlich kann die Studie kein einziges extremes Wetterereignis explizit mit menschlichen Emissionen oder den entstandenen Verlusten in Verbindung bringen. Die Verluste sind alle in Computersimulationen enthalten und finden in der realen Welt keine Bestätigung.
Modellberechnungen in Billionenhöhe als gesicherte wirtschaftliche Tatsache zu präsentieren, ist schlechter Journalismus, und die BBC sollte sich schämen, solch leicht widerlegbaren Unsinn als Tatsache zu präsentieren. Das ist die wahre Katastrophe in diesem Fall.
This article was published first on climaterealism.com on 10 April 2026.
Anthony WattsAnthony Watts is a senior fellow for environment and climate at The Heartland Institute. Watts has been in the weather business both in front of, and behind the camera as an on-air television meteorologist since 1978, and currently does daily radio forecasts. He has created weather graphics presentation systems for television, specialized weather instrumentation, as well as co-authored peer-reviewed papers on climate issues. He operates the most viewed website in the world on climate, the award-winning website wattsupwiththat.com.
Link: https://clintel.org/no-bbc-disaster-losses-cant-be-tied-to-climate-change/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Nein, BBC, Katastrophenschäden lassen sich nicht mit dem Klimawandel in Verbindung bringen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
„Correctiv“-Lügengeschichte zu Potsdam: Entwurf eines Entschuldigungs-Musterschreibens für deutsche Medien
Die von der linksextremen NGO “Correctiv” initiierte Kampagne zum Potsdamer Geheimplan hat sich nun auch in den zentralen Punkten der Berichterstattung als unwahr erwiesen. Damit steht fest, dass die Medien – der Mainstream wie auch vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk – als Teil dieser Großmanipulation die Bürger massiv getäuscht haben. Wenn sie noch einen Funken […]
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DBP: „Zeit des Aufbaus, nicht des Wartens“
Nach einer Sitzung ihres Leitungsgremiums hat die Partei der Demokratischen Regionen (DBP) eine umfangreiche Abschlusserklärung veröffentlicht. Unter dem Titel „Zeit des Aufbaus – nicht des Wartens“ beschreibt die DBP die gegenwärtige politische Situation in Kurdistan als historischen Wendepunkt und formuliert eine klare strategische Ausrichtung für die kommende Phase. „Die Zeit ist nicht die Zeit, darauf zu warten, dass sich der Status quo von selbst auflöst“, heißt es gleich zu Beginn. Vielmehr gehe es darum, „mit organisierter Volkskraft ein neues Leben und eine demokratische Zukunft bewusst, geplant und entschlossen aufzubauen“.
Globale Krise und Krieg als Systemfrage
Die DBP ordnet die aktuellen Entwicklungen in Kurdistan und darüber hinaus in den Kontext einer sich vertiefenden Krise der kapitalistischen Moderne ein. Diese Krise habe eine Phase verstärkter Interventionen globaler Mächte im Nahen Osten hervorgebracht. Insbesondere der Angriffskrieg der USA und Israels gegen Iran habe eine neue Eskalationsstufe markiert. Trotz einer gegenwärtigen Waffenruhe befinde sich die Region in einem langfristigen Umbruch. Dabei handele es sich nicht mehr um klassische zwischenstaatliche Konflikte, sondern um einen vielschichtigen „Systemkrieg“, der darauf abziele, die demokratischen Errungenschaften der Gesellschaften zu beseitigen.
Angriffe auf Bildung und Gesellschaft
Die Erklärung betont, dass sich dieser Krieg nicht nur auf militärische Felder beschränkt. Auch zentrale gesellschaftliche Bereiche wie Bildung gerieten zunehmend ins Visier. Die jüngsten Angriffe auf Schulen seien daher nicht isoliert zu betrachten. Die DBP spricht von einer Entwicklung, in der der Bildungsbereich „unsicher gemacht und ideologisch unter Kontrolle gebracht“ werde. Die Militarisierung und Reaktionarisierung des Bildungssystems zielten darauf ab, freies und kritisches Denken zurückzudrängen.
Ökologische Zerstörung als Ausdruck von Herrschaft
Ein weiterer Schwerpunkt ist die ökologische Krise. Die DBP beschreibt den Umgang mit Natur nicht als bloße wirtschaftliche Entscheidung, sondern als Ausdruck einer Herrschaftslogik, die auf Ausbeutung basiert. Wälder, Wasserquellen und Lebensräume würden im Interesse der Kapitalakkumulation systematisch zerstört. „Die ökologische Krise ist ein untrennbarer Bestandteil der multiplen Krise dieses Systems“, heißt es. Der Widerstand gegen die Kommodifizierung der Natur wird dabei ausdrücklich als grundlegender Bestandteil des Aufbaus einer demokratischen Gesellschaft definiert.
Kurdische Einheit als historische Notwendigkeit
In dieser Situation misst die Partei der kurdischen politischen Haltung eine besondere Bedeutung bei. Die Entwicklung einer kurdischen Einheitsperspektive, insbesondere in Rojhilat (Ostkurdistan) wird als strategischer Schritt beschrieben, der über eine reine Verteidigung hinausgeht und eine konstruktive politische Perspektive eröffnet. Diese Einheit sei nicht länger eine taktische Option, sondern eine historische Notwendigkeit innerhalb eines „Existenz- und Nicht-Existenz-Verhältnisses“. Zugleich verweist die DBP auf die Bedeutung der politischen Linie des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, der seit 1999 in Geiselhaft des türkischen Staates ist. Seine Konzeption des „Dritten Weges“ wird als Ansatz hervorgehoben, der eine demokratische Alternative nicht nur für die Kurd:innen, sondern für alle Völker der Region darstellt.
Kritik an der Politik des türkischen Staates
Die Erklärung übt im weiteren Verlauf deutliche Kritik an der Haltung des türkischen Staates zur kurdischen Frage. Diese entferne sich zunehmend selbst von minimalen demokratischen und rechtlichen Standards und vertiefe die Perspektivlosigkeit. Die Isolation von Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali wird dabei als politisches Instrument beschrieben: „Sie ist keine individuelle Maßnahme, sondern ein systematischer Eingriff in das Recht der Gesellschaften auf Frieden.“ Vor diesem Hintergrund fordert die DBP sowohl die physische Freiheit Öcalans als auch die rechtliche Anerkennung seiner Rolle als zentraler Verhandlungspartner.
Selbstkritik und organisatorische Neuausrichtung
Neben der politischen Analyse enthält die Erklärung auch eine selbstkritische Bewertung der eigenen Strukturen. Organisatorische Blockaden, ideologische Unklarheiten und Koordinationsprobleme hätten die Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Als zentrale Aufgabe für die kommende Phase definiert die Partei daher den Ausbau von Organisierung, ideologischer Klarheit und strategischem Aufbau. „Wiederaufbau ist unsere grundlegendste Aufgabe“, wird besonders betont.
„Zeit des Aufbaus“
Die DBP verbindet die politische Analyse auch mit der sozialen Realität. Die zunehmende Armut und wirtschaftliche Krise in der Türkei werden als direkte Folge der Kriegspolitik eingeordnet. Besonders Jugendliche seien von Perspektivlosigkeit betroffen und gezielt durch Drogenpolitik, Bandenstrukturen und Militarisierung beeinflusst. Dem setzt die Partei den Aufbau kollektiver Lebensformen, solidarischer Produktionsweisen und gemeinschaftlicher Strukturen entgegen.
Die Frauenbewegung wird als treibende Kraft der kommenden Phase hervorgehoben. Ihre Rolle gehe über politische Repräsentation hinaus und umfasse die aktive Gestaltung einer demokratischen, kommunalen Gesellschaft. Frauen seien sowohl Trägerinnen als auch Organisatorinnen von gesellschaftlicher Transformation.
Am Ende fasst die DBP ihre Perspektive in programmatischen Sätzen zusammen: „Die Zeit ist nicht die Zeit des Wartens, sondern die Zeit des Aufbaus. Nicht die Zeit der Passivität, sondern die Zeit der organisierten Bewegung. Die Zeit ist die Zeit, ein neues Leben zu schaffen.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/dbp-frauenrat-beschliesst-workshops-zur-veranderung-von-mannlichkeitsbildern-51222 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/dem-konferenz-zu-partizipativer-kommunalpolitik-in-wan-51236 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-bei-gpm-Ocalan-muss-als-hauptverhandlungspartner-anerkannt-werden-51214 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-startet-prozess-fur-konferenz-zu-kommunaler-selbstverwaltung-51177
Kindergeld: Diese fünf Elterngruppen bekommen 2027 kein automatisches Kindergeld
Das Kindergeld soll ab 2027 automatisch fließen – und genau diese Formulierung ist das Problem. Nicht “wird fließen”. Soll. Für einen großen Teil der Eltern wird das automatische System schlicht nicht anspringen, weil technische oder rechtliche Bedingungen fehlen, die in der Jubelmeldung zur Kabinettsvorlage kaum Platz bekommen haben.
Das Kabinett hat am 18. März 2026 den Gesetzentwurf beschlossen, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas stehen dahinter. Der praktische Mehrwert für Familien ist real – aber er verteilt sich ungleich. Wer nicht weiß, welche Voraussetzungen heute schon erfüllt sein müssen, läuft 2027 direkt in die Wartezeit, die die Reform eigentlich beenden sollte.
Das Bundeszentralamt für Steuern bekommt von den Standesämtern die Geburtsmeldung. Es vergibt die Steuer-ID für das Kind und gibt die Information an die Familienkasse weiter. Dann prüft die Familienkasse, ob alle Voraussetzungen für eine automatische Auszahlung vorliegen. Wenn ja, startet die Zahlung ohne weiteres Zutun der Eltern.
Wenn nein, kommt weiterhin das Begrüßungsschreiben mit QR-Code, und die Eltern müssen selbst tätig werden. Die Reform löst nicht das Antragserfordernis ab. Sie macht es für Standardfälle überflüssig. Für alle anderen ändert sich weniger als versprochen.
Kindergeld ohne Antrag ab 2027: Was der Kabinettsbeschluss wirklich bedeutetDas Kindergeld gilt nach deutschem Recht als Steuervergütung, nicht als Sozialleistung im herkömmlichen Sinn. Eltern, die im Inland wohnen und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben Anspruch auf 259 Euro monatlich pro Kind (Stand 2026). Ausgezahlt wird das Geld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Bisher funktioniert das so: Geburt, Standesamt, dann Antrag bei der Familienkasse – digital über ELSTER oder schriftlich mit Formular.
In der Praxis haben viele frischgebackene Eltern diesen Schritt herausgezögert, vergessen oder einfach unterschätzt. Das Ergebnis waren Wartezeiten von teils zwölf Wochen bis zur ersten Auszahlung und in Einzelfällen der endgültige Verlust rückwirkender Ansprüche.
Genau das soll die Reform beenden. Der Beschluss vom 18. März 2026 sieht vor, dass die Familienkasse von Amts wegen tätig wird, sobald die Geburt registriert ist und alle notwendigen Daten vorliegen. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus, das Gesetz soll aber zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der praktische Start erfolgt in zwei Stufen – und dieser Stufenplan ist der Schlüssel zum Verständnis, wer wirklich profitiert und wer nicht.
Stufe 1 ab März 2027: Wer sofort profitiert – und wer noch warten mussDie erste Stufe startet nach aktuellem Stand im März 2027 und gilt für eine klar definierte Gruppe: Eltern, die bereits für mindestens ein älteres Kind Kindergeld erhalten. Kommt ein weiteres Kind zur Welt, erkennt die Familienkasse aus ihren Daten, dass bereits eine aktive Kindergeldzahlung läuft. Das Neugeborene wird ergänzt, das Geld geht an dieselbe Person, die auch bisher das Kindergeld erhält. Kein Antrag, kein Formular, keine Wartezeit.
Für diese Gruppe ist die Entlastung real. Wer ein zweites, drittes oder viertes Kind bekommt, muss sich ab Frühjahr 2027 nicht mehr um die Kindergeld-Bürokratie kümmern. Die Familienkasse kennt den Haushalt, kennt die Bankverbindung, kennt die bisherige berechtigte Person. Das Neugeborene kommt hinzu, die Zahlung erhöht sich – ohne weiteres Zutun.
Wer nicht in dieser Gruppe ist – also Eltern, die ihr erstes Kind bekommen – muss bis zur zweiten Stufe warten. Und diese zweite Stufe ist an Bedingungen geknüpft, die im öffentlichen Diskurs zur Kabinettsvorlage weitgehend untergegangen sind.
Stufe 2 ab November 2027: Erstes Kind – aber nur bei drei erfüllten BedingungenAb voraussichtlich November 2027 soll auch das erste Kind automatisch Kindergeld auslösen. Aber die Voraussetzungen sind kumulativ: Mindestens ein Elternteil muss gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnen. Mindestens ein Elternteil muss in Deutschland arbeiten oder steuerlich erfasste Einkünfte erzielen. Und die entscheidende technische Bedingung: Bei der Finanzverwaltung muss eine IBAN eines Elternteils hinterlegt sein.
Fehlt eine dieser drei Bedingungen, läuft kein Automat. Die Familienkasse schickt das Begrüßungsschreiben mit QR-Code – und die Eltern sind wieder in der Situation, selbst zu handeln. Das ist nicht nichts: Der vorausgefüllte Antrag über den QR-Code ist deutlich einfacher als das alte Papierformular. Aber antragslos im eigentlichen Sinn ist es nicht.
Lea M., 31, und ihr Partner Tobias K., 34, leben in Bielefeld. Tobias ist festangestellt, Lea arbeitet als freie Illustratorin und gibt ihre Steuererklärung seit Jahren schriftlich per Post ab. Ihre IBAN ist bei der Finanzverwaltung nicht gespeichert. Als ihre Tochter Emma im November 2027 zur Welt kommt, landet kein automatisches Kindergeld. Stattdessen kommt das Begrüßungsschreiben der Familienkasse. Im Trubel der ersten Wochen geht das Schreiben unter.
Der Antrag landet erst Ende Januar 2028 bei der Familienkasse. November und Dezember – 518 Euro – kommen noch als Nachzahlung, weil die Sechs-Monats-Frist des § 66 Abs. 3 EStG noch läuft. Wer noch länger wartet, verliert diese Monate endgültig – je später der Antrag, desto mehr fällt weg, ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Die IBAN-Falle: Welche Eltern trotz Reform selbst handeln müssenDas Nadelöhr der gesamten Reform ist die Bankverbindung. Die Familienkasse kann nur automatisch auszahlen, wenn sie weiß, wohin das Geld soll. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sammelt IBANs – aber nur von denjenigen, die sie aktiv hinterlegt haben. Das geht über das Steuerportal ELSTER, über die App IBAN+ oder über die eigene Bank, die die Bankverbindung direkt an das BZSt melden kann.
Wer regelmäßig eine Einkommensteuererklärung über ELSTER abgibt, hat seine IBAN dort meist bereits gespeichert. Für alle anderen ist die Bankverbindung im BZSt-System nicht automatisch vorhanden. Betroffen sind vor allem: Selbstständige und Freiberufler, die ihre Steuererklärung schriftlich abgeben. Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuererklärung machen, weil sie keine Pflicht dazu haben.
Eltern, die neu nach Deutschland eingereist sind und noch keine Steuerhistorie aufgebaut haben. Und Eltern in Bedarfsgemeinschaften, deren Einkommenssituation eine andere Behördenlogik verfolgt als das Einkommensteuerrecht.
Alle diese Gruppen müssen aktiv tätig werden, bevor das Kind geboren ist. Tun sie es nicht, profitieren sie von der Reform nicht – und bekommen das Begrüßungsschreiben, dessen QR-Code Smartphone, Internetzugang und ausreichende Kenntnisse voraussetzt. Die Reform löst vor allem das Problem derjenigen, die ohnehin am wenigsten Hilfe brauchen.
Fünf Fallgruppen, die das automatische System nicht erfasstGetrennte Eltern und Sorgerechtsstreitigkeiten. Das Kindergeld geht an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet. Diese Frage lässt sich nicht aus dem Melderegister ablesen. Wechselt ein Kind nach einer Trennung den Haushalt, oder ist strittig, wer der vorrangig Berechtigte ist, kann die Familienkasse das nicht automatisch klären. Diese Fälle landen weiterhin im klassischen Antragsverfahren – mit Nachweispflicht und Einzelfallprüfung.
Eltern mit Auslandsbezug. Wer im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, fällt aus der zweiten Stufe des automatischen Verfahrens heraus. Auch Eltern, die neu nach Deutschland zugezogen sind und noch keine vollständige Steuerhistorie haben, sind nicht automatisch im System erfasst. Das BZSt braucht eine hinterlegte IBAN und muss die Inlandsbindung der Familie verifizieren können – beides fehlt in diesen Konstellationen oft.
Bürgergeld-Familien mit erstem Kind. Eltern, die beim Bezug von Bürgergeld ihr erstes Kind bekommen, sind ausdrücklich von der zweiten Stufe des automatischen Verfahrens ausgenommen. Die Begründung: Bei Bürgergeld-Bezug spielen Anrechnungsregeln und Bedarfsgemeinschaftslogik eine Rolle, die das System nicht ohne Einzelfallprüfung abwickeln kann. Diese Eltern erhalten weiterhin das Begrüßungsschreiben. Dabei wäre schnelles Kindergeld gerade hier besonders wichtig: Das Jobcenter rechnet es als Einkommen an – aber erst ab dem Moment, in dem es fließt.
Selbstständige ohne ELSTER-Konto. Viele Selbstständige mit einfacher Einkommenssituation geben ihre Steuererklärung noch schriftlich ab oder nutzen Steuerberater ohne eigenen ELSTER-Zugang. Ihre IBAN liegt dem BZSt nicht vor. Das Finanzministerium plant einen vereinfachten Nachmeldeweg für diese Fälle – konkret ausgearbeitet war er beim Kabinettsbeschluss noch nicht.
Volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium. Das automatische System betrifft nur die Erstbewilligung bei Neugeborenen. Wer Kindergeld für ein volljähriges Kind in Ausbildung oder Studium beantragt oder weiterlaufen lässt, muss weiterhin Nachweise erbringen. Das Prinzip “antragslos” greift hier nicht – und wer die Nachweispflicht nach dem 18. Geburtstag vernachlässigt, riskiert eine Einstellung der Zahlung.
Was Eltern jetzt konkret tun müssen – damit das Geld 2027 wirklich automatisch fließtWer ab November 2027 sicher im automatischen System für das erste Kind landen will, muss heute bereits vorsorgen. Der wichtigste Schritt: die IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. Das geht über ELSTER, für das ein persönliches Benutzerkonto nötig ist, oder über die App IBAN+. Alternativ kann die eigene Bank angewiesen werden, die Bankverbindung direkt an das BZSt zu melden – die meisten Banken bieten diesen Service an oder bauen ihn 2026 aus.
Wer bereits Kindergeld für ein älteres Kind bezieht, muss nichts tun. Die Familienkasse kennt Haushalt und Konto, das weitere Kind wird ab März 2027 automatisch erfasst. Aber auch hier gilt: Änderungen im Haushalt – Trennung, Umzug des Kindes, Wechsel der berechtigten Person – müssen der Familienkasse weiterhin aktiv gemeldet werden.
Das automatische System ändert nichts an den Mitwirkungspflichten nach der Erstbewilligung. Wer schweigt, wenn sich die Verhältnisse ändern, riskiert Rückforderungen, die Jahre später aus dem Bescheid fallen.
Eltern, die ihr erstes Kind 2026 oder Anfang 2027 bekommen, fallen noch unter das bisherige Verfahren. Antrag stellen, möglichst zeitnah nach der Geburt. Die Frist aus § 66 Abs. 3 EStG lässt keine Gemächlichkeit zu: Wer mehr als sechs Monate nach der Geburt noch keinen Antrag gestellt hat, verliert die ersten Monate endgültig.
Für getrennte Eltern oder Paare mit unklaren Sorgerechtslagen ist der individuelle Antrag der einzig sichere Weg. Wer hier auf den Automaten wartet, wartet am falschen Schalter – die Familienkasse wird bei Zweifeln an der Obhut auf Nachweise bestehen, unabhängig davon, ob das Gesetz formell in Kraft ist.
Häufig gestellte Fragen zum antragslosen KindergeldAb wann gilt das antragslose Kindergeld genau?
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die automatische Auszahlung startet in zwei Stufen: voraussichtlich im März 2027 für Familien mit bereits laufendem Kindergeld und einem weiteren Kind, im November 2027 für Familien mit einem ersten Kind – sofern IBAN, Inlandswohnsitz und Inlandsbeschäftigung nachgewiesen sind.
Was passiert, wenn meine IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern nicht gespeichert ist?
Dann läuft kein automatischer Prozess. Die Familienkasse schickt das Begrüßungsschreiben mit einem vorausgefüllten Antrag per QR-Code. Die IBAN kann jetzt schon über ELSTER oder die App IBAN+ hinterlegt werden – das sollte nicht bis zur Geburt aufgeschoben werden.
Ich bekomme Anfang 2027 ein Kind. Was passiert, wenn ich den Antrag vergesse oder zu spät stelle?
Das antragslose System greift für Geburten Anfang 2027 noch nicht vollständig. Wer im ersten Halbjahr 2027 ein Kind bekommt, muss selbst handeln. Wird der Antrag mehr als sechs Monate nach der Geburt gestellt, gehen die Monate davor endgültig verloren. Bei einem Kind, das im Januar 2027 zur Welt kommt und einem Antrag im Oktober 2027, wären das 1.554 Euro, die die Familienkasse nicht nachzahlt.
Müssen Eltern nach der automatischen Auszahlung noch irgendetwas tun?
Ja. Die antragslose Auszahlung betrifft nur die Erstbewilligung. Alle Änderungen danach – Umzug, Trennung, Ausbildung oder Studium des Kindes nach dem 18. Geburtstag – müssen der Familienkasse weiterhin gemeldet werden. Wer das versäumt, riskiert Rückforderungen.
Profitieren auch Eltern, die Bürgergeld beziehen?
Nur eingeschränkt. Wer bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhält und ein weiteres Kind bekommt, fällt unter Stufe 1 – unabhängig vom Bürgergeld-Bezug. Wer hingegen Bürgergeld bezieht und sein erstes Kind bekommt, ist von der automatischen zweiten Stufe ausgenommen. Diese Eltern erhalten weiterhin das Begrüßungsschreiben und müssen selbst tätig werden.
Quellen
Bundesfinanzministerium: Kabinett beschließt Gesetzentwurf für antragsloses Kindergeld, 18.03.2026
Bundesfinanzministerium: Erleichterung für Familien: Kindergeld soll ohne Antrag ausgezahlt werden
BMAS: Kindergeld soll ab 2027 antragslos ausgezahlt werden, 18.03.2026
SPD-Bundestagsfraktion: Antragsloses Kindergeld entlastet Familien, 18.03.2026
BMBFSFJ: Kindergeld – Bundesministerium für Familie
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Rente: Diese Erben verlieren Rentenansprüche durch einen einzigen Formfehler nach dem Tod
Die Mutter ist begraben, die Vollmacht liegt bereit, und die Tochter weiß, dass ihr der Rentenversicherungsträger Geld schuldet. Also geht Claudia F., 51, aus Köln zum Sozialgericht – im Namen der Mutter, mit der Vollmacht in der Hand. Das Sozialgericht Köln weist die Klage ab. Das Landessozialgericht NRW bestätigt am 6. März 2026: Die Berufung ist unzulässig.
Nicht weil die Forderung sachlich falsch wäre, sondern weil die Mutter seit Monaten tot ist – und Tote vor Gericht nicht existieren. Claudia verliert nicht den Prozess. Sie scheitert daran, ihn überhaupt zu beginnen. (LSG NRW, Az. L 4 R 901/25, 06.03.2026)
Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er zeigt ein Muster, das Hinterbliebene immer wieder in die Falle treibt: Der Irrglaube, eine Vollmacht über den Tod hinaus genüge, um im Namen des Verstorbenen vor Gericht zu ziehen. Im Zivilrecht gilt das in Teilen, im Sozialgerichtsverfahren nicht. Wer das nicht weiß, verliert – selbst wenn der Anspruch der Sache nach berechtigt wäre.
Was das Gericht entschied – und warum es zwingend warDie Mutter der Klägerin war bereits vor dem 27. Mai 2025 gestorben, als die Tochter beim Sozialgericht Köln eine Klage einreichte. Ihr Ziel: Rentenzahlungen für Zeiträume nach dem Tod der Mutter durchzusetzen. Das Gericht wies die Klage ab. Am 12. Dezember 2025 legte die Tochter Widerspruch ein – den das Landessozialgericht NRW rechtlich als Berufung wertete und ebenfalls verwarf.
Die Begründung ist juristisch eindeutig: Nach § 70 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist im Gerichtsverfahren nur beteiligtenfähig, wer auch rechtsfähig ist. Die Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Eine verstorbene Person besitzt folglich keine Beteiligtenfähigkeit mehr. Kein Rechtsmittel, das in ihrem Namen eingelegt wird, kann zulässig sein.
Das Gericht stellte klar: Eine Vollmacht ändert daran nichts. Die Tochter hatte sich als Prozessvertreterin bezeichnet und die Interessen der Mutter vertreten wollen. Das Landessozialgericht ließ dieses Konstrukt nicht gelten. Wer jemanden bevollmächtigt, erteilt damit die Erlaubnis, in eigenem Namen für ihn zu handeln.
Doch wer nicht mehr existiert, kann keine Rechte mehr haben, die übertragen werden könnten. Die Vollmacht setzt eine handlungsfähige Rechtspersönlichkeit voraus – und genau die endet mit dem Tod.
Hinzu kommt ein zweites Problem, das in diesem Fall womöglich noch grundsätzlicher ist: Rentenzahlungen für Zeiträume nach dem Tod sind schlicht nicht möglich. Laut § 102 Abs. 5 SGB VI endet der Anspruch auf Rente mit dem Ende des Kalendermonats, in dem der Versicherte gestorben ist.
Was danach läuft, gilt von Gesetzes wegen als zu Unrecht erbracht und muss zurückerstattet werden. Die Tochter versuchte also nicht nur im Namen einer Toten zu klagen – sie forderte Geld, das rechtlich gar nicht fällig werden konnte.
Der weit verbreitete Irrtum über Vollmachten nach dem TodClaudia F., 51, aus Köln, machte nach dem Tod ihrer Mutter dasselbe, was viele Angehörige tun: Sie suchte die Vollmacht heraus, die ihrer Mutter ausgestellt hatte, und versuchte damit die laufenden Angelegenheiten zu regeln. Banken kennen das, Versicherungen kennen das, und manche akzeptieren Vollmachten über den Tod hinaus sogar im außergerichtlichen Verkehr. Das Sozialgericht ist kein Äquivalent dazu.
Im außergerichtlichen Behördenverkehr gilt anderes: Widersprüche gegen Rentenbescheide können unter Umständen von Bevollmächtigten eingereicht werden, wenn das Verfahren bereits zu Lebzeiten des Berechtigten begonnen hatte. Genau hier liegt der entscheidende Trennschnitt, den viele Angehörige nicht kennen: Es kommt darauf an, ob ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren bereits zu Lebzeiten eingeleitet wurde oder erst nach dem Tod beginnt.
Wer nach dem Tod eines Angehörigen einen völlig neuen Prozess starten will – also ein Verfahren, das es zu Lebzeiten nicht gab –, kann das nur in eigenem Namen tun, nicht im Namen des Verstorbenen. Das ist der Kern des Kölner Falles, und es ist der Punkt, an dem Claudia F. scheiterte.
Welche Rentenansprüche wirklich auf Angehörige übergehenDas Rentenrecht kennt zwei Wege, auf denen Ansprüche eines verstorbenen Rentenbeziehers auf Angehörige übergehen können. Beide sind an konkrete Voraussetzungen geknüpft – und beide verlangen, dass die Angehörigen in eigenem Namen handeln, nicht im Namen des Verstorbenen.
Der erste Weg heißt Sonderrechtsnachfolge und ist in § 56 SGB I geregelt. Er gilt für fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen – also für Rente, die dem Verstorbenen bereits zustand, aber noch nicht ausgezahlt war.
Diese Ansprüche gehen nicht automatisch in den Nachlass über, sondern folgen einer eigenen Rangordnung: Zuerst kommt der Ehegatte oder Lebenspartner, dann die Kinder, dann die Eltern, dann der Haushaltsführer. Wer auf dieser Liste steht, bekommt den Anspruch als eigenen Anspruch – nicht als Erbe, sondern kraft Gesetzes.
Entscheidende Bedingung: Der Angehörige muss zum Zeitpunkt des Todes entweder im gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen gelebt haben oder von ihm wesentlich unterhalten worden sein. Wer getrennt lebte und keinen wesentlichen Unterhalt bezog, hat keinen Anspruch aus der Sonderrechtsnachfolge – selbst wenn er an erster Stelle in der Rangfolge stünde. Der Nachweis des gemeinsamen Haushalts erfolgt durch eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts.
Der zweite Weg ist die Vererbung nach allgemeinem Erbrecht. Sie greift, wenn keine Sonderrechtsnachfolge stattfindet – weil kein Sonderrechtsnachfolger vorhanden ist oder alle Berechtigten darauf verzichtet haben. In diesem Fall fallen die fälligen Geldansprüche in den Nachlass und gehen nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Erben über.
Wer hier mehrere Miterben sind, können sie den Anspruch nur gemeinschaftlich geltend machen – der Rentenversicherungsträger darf nicht an einzelne Erben leisten, sondern nur an alle gemeinsam.
Wann Rentenansprüche mit dem Tod des Beziehers vollständig erlöschenEs gibt eine Bestimmung im Sozialrecht, die viele Angehörige nicht kennen – und die im schlimmsten Fall dazu führt, dass Rentenansprüche des Verstorbenen vollständig verloren gehen, ohne dass irgendjemand dafür verantwortlich ist außer einer versäumten Frist.
§ 59 Satz 2 SGB I legt fest: Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen mit dem Tod des Berechtigten, wenn sie zu diesem Zeitpunkt weder festgestellt waren noch ein Verwaltungsverfahren darüber anhängig war. Das bedeutet: Hatte der Verstorbene einen Anspruch auf Rentenanpassung, Nachzahlung oder Neufestsetzung, der noch nicht beschieden war und über den noch kein Widerspruch oder Antrag lief – dann ist dieser Anspruch mit dem Tod weg. Nicht auf Erben übergegangen. Weg.
Die einzige Ausnahme ist ein bereits laufendes Verwaltungsverfahren. Wer als Rentner einen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid eingelegt hatte, dessen Verfahren können die Erben oder Sonderrechtsnachfolger fortsetzen. Sie treten dabei verfahrensrechtlich in die Stellung des Verstorbenen ein – als eigene Anspruchsteller, nicht als dessen Vertreter.
Ein Sonderrechtsnachfolger besitzt dieselbe Dispositionsbefugnis wie der Verstorbene selbst: Er kann den Widerspruch zurücknehmen, erweitern, Klage erheben. Alles im eigenen Namen.
Was er nicht kann: Ein Verfahren neu starten, das zu Lebzeiten nie eingeleitet wurde. Genau das versuchte die Tochter in Köln.
Bereits ausgezahlte Rente nach dem Tod: Was die DRV zurückfordertWer nach dem Tod eines Rentenbeziehers Geld auf dem Konto findet, das für Monate nach dem Tod überwiesen wurde, sollte es nicht behalten. Der Rentenanspruch endet mit dem letzten Tag des Sterbemonats.
Was danach überwiesen wird, gilt als zu Unrecht erbracht – die Bank ist zur Rücküberweisung verpflichtet, soweit das Geld noch vorhanden ist. Haben Angehörige es bereits abgehoben, kann die DRV direkt bei ihnen zurückfordern (BSG, Az. B 5 R 25/21 R, 26.07.2023). Die Rente für den vollen Sterbemonat selbst darf behalten werden.
Wer keinen Erbschein vorlegen muss – und wer ihn brauchtWer als Erbe oder Sonderrechtsnachfolger Rentenansprüche gegenüber der DRV geltend macht, fragt sich früh, ob dafür ein Erbschein nötig ist. Die Antwort hängt von der Höhe des Betrags und den Beweismitteln ab.
Wer einen Erbschein ausschließlich für Sozialleistungen benötigt, muss ihn nicht auf eigene Kosten beantragen – die DRV trägt die Ausstellungsgebühren.
Bei Beträgen bis etwa 500 Euro kann die DRV auf die Vorlage eines Erbscheins verzichten, wenn die Erbberechtigung durch andere Beweismittel nachweisbar ist. Ein eigenhändiges Testament des Verstorbenen zusammen mit der Niederschrift über die Testamentseröffnung reicht in der Regel aus. Bei höheren Beträgen oder unklaren Erbverhältnissen ist ein förmlicher Erbschein erforderlich.
Für die Sonderrechtsnachfolge ist kein Erbschein nötig – weil es kein Erbrecht ist. Hier genügt der Nachweis der Voraussetzungen: gemeinsamer Haushalt (Meldebestätigung) oder wesentlicher Unterhalt (Kontoauszüge, Überweisungsbelege). Der Anspruch entsteht kraft Gesetzes mit dem Tod des Berechtigten.
Was Angehörige jetzt konkret tun müssen – und welche Fehler sie zerstörenDrei Fragen entscheiden, ob nach dem Tod eines Rentenbeziehers noch etwas zu holen ist. Erste Frage: Gab es zu Lebzeiten ein offenes Verfahren? Zweite Frage: Liegt Sonderrechtsnachfolge vor – mit gemeinsamem Haushalt oder wesentlichem Unterhalt – oder bin ich nur Erbe?
War ein Verfahren anhängig – Widerspruch, Antrag, Klage –, können Sonderrechtsnachfolger oder Erben es fortsetzen. Sie müssen gegenüber der DRV oder dem Gericht offenlegen, dass der Berechtigte verstorben ist, und sich als Rechtsnachfolger ausweisen. Das Verfahren läuft dann unter eigenem Namen weiter. War kein Verfahren anhängig, prüfen Angehörige, ob der Anspruch bereits festgestellt war – also ob ein Bescheid vorlag, der Zahlung angeordnet hatte, die aber noch nicht geleistet wurde.
In diesem Fall stellen sie bei der DRV einen Auszahlungsantrag im eigenen Namen mit Nachweis über Tod, Verwandtschaft und – bei Sonderrechtsnachfolge – gemeinsamen Haushalt oder Unterhalt. War hingegen kein Verfahren anhängig und kein Bescheid ergangen, ist es in aller Regel zu spät.
Das wichtigste Gebot lautet: immer im eigenen Namen handeln. Nicht „als Vertreterin meiner Mutter”, nicht „in Vollmacht von Frau X”, sondern als Erbin oder Sonderrechtsnachfolgerin nach dem Sozialgesetzbuch. Claudia F. hat den entgegengesetzten Weg gewählt – und war damit schon an der Eingangstür des Gerichts erledigt.
Der zweithäufigste Fehler ist das Warten. Angehörige, die erst den Erbschein beantragen, den Nachlass regeln und alle Akten sortieren wollen, bevor sie handeln, riskieren, dass offene Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch erlöschen. Die DRV sollte unmittelbar nach dem Tod informiert werden, wenn ein offener Widerspruch oder Antrag bestand. Wer das versäumt, riskiert, dass das Verfahren eingestellt wird.
Ein dritter Fehler betrifft die Haushaltsvoraussetzung der Sonderrechtsnachfolge. Kinder, die nicht mehr im Haushalt des Verstorbenen lebten, können die Sonderrechtsnachfolge nicht beanspruchen – selbst wenn sie an erster Stelle in der Rangfolge stehen würden. Sie müssen über die allgemeine Erbfolge gehen, was den Nachweis der Erbenstellung verlangt.
FAQKann ich als Kind meiner verstorbenen Mutter einfach deren laufenden Rentenbescheid anfechten?
Nein. Sie können das Verfahren fortsetzen, wenn Ihre Mutter zu Lebzeiten bereits Widerspruch eingelegt hatte und dieses Verfahren noch offen war. Dabei müssen Sie sich als Sonderrechtsnachfolger (§ 56 SGB I) oder Erbe ausweisen und das Verfahren im eigenen Namen fortführen. Ein völlig neues Verfahren anzustrengen – über Ansprüche, die zu Lebzeiten nie geltend gemacht wurden – ist nach § 59 SGB I in aller Regel nicht mehr möglich.
Meine Mutter hatte eine Vollmacht auf mich ausgestellt. Kann ich damit vor dem Sozialgericht auftreten?
Nein. Eine Vollmacht setzt eine lebende, rechtsfähige Auftraggeberin voraus. Mit dem Tod Ihrer Mutter endet deren Rechtsfähigkeit. Das Sozialgericht erkennt Ihnen auf dieser Grundlage keine Beteiligtenfähigkeit zu. Sie können nur dann klagen, wenn Sie eigene Ansprüche als Sonderrechtsnachfolger oder Erbe geltend machen – und das ausschließlich im eigenen Namen.
Muss ich für die Rückforderung von Rentenansprüchen meiner Mutter einen Erbschein vorlegen?
Das hängt vom Betrag ab. Bei Forderungen bis etwa 500 Euro reicht der DRV oft ein eigenhändiges Testament mit Testamentseröffnung. Bei höheren Beträgen ist ein Erbschein erforderlich. Für die Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I ist kein Erbschein nötig – dort reicht der Nachweis des gemeinsamen Haushalts durch eine Meldebestätigung. Wird der Erbschein ausschließlich für Sozialleistungen benötigt, trägt die DRV die Kosten.
Was passiert, wenn mehrere Geschwister gemeinsam erben?
Mehrere Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Die DRV darf dann nicht an einzelne Erben auszahlen, sondern nur gemeinschaftlich an alle. Ein einzelner Miterbe kann die Zahlung an sich nur verlangen, wenn die übrigen Miterben ihn ausdrücklich dazu bevollmächtigt haben. Klagen müssen grundsätzlich von allen Erben gemeinsam oder durch einen Bevollmächtigten erhoben werden.
Was gilt, wenn meine Mutter zu Lebzeiten nie einen Rentenbescheid angefochten hatte – gibt es dann gar keinen Spielraum?
Nur sehr eingeschränkt. War ein Anspruch bereits durch Bescheid festgestellt und die Zahlung stand aus, ist er Teil der Erbmasse und kann von Erben oder Sonderrechtsnachfolgern eingefordert werden. War hingegen kein Verfahren anhängig und kein Bescheid ergangen, ist der Anspruch mit dem Tod erloschen. Ausnahme: Wenn ein Verwaltungsverfahren begonnen, aber noch nicht abgeschlossen war – z.B. ein Antrag auf Neuberechnung, über den noch nicht entschieden wurde. In diesem Fall können Erben das Verfahren fortsetzen.
LSG Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 06.03.2026, Az. L 4 R 901/25
Bundessozialgericht: Urteil vom 26.07.2023, Az. B 5 R 25/21 R (§ 118 SGB VI)
Deutsche Rentenversicherung Bund – rvRecht: GRA zu § 56 SGB I (Sonderrechtsnachfolge)
Deutsche Rentenversicherung Bund – rvRecht: GRA zu § 58 SGB I (Vererbung)
Gesetze im Internet – § 56 SGB I: Sonderrechtsnachfolge
Gesetze im Internet – § 102 SGB VI: Ende des Rentenanspruchs
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DEM-Konferenz zu partizipativer Kommunalpolitik in Wan
Nach der Frauenkonferenz am Vortag hat die DEM-Partei ihre Konferenzreihe zu demokratischen Kommunalverwaltungen in Wan (tr. Van) fortgesetzt. Im Zentrum der Beratungen stehen die Rolle der Gemeinden sowie Ansätze partizipativer und demokratischer Kommunalpolitik. Im Kulturzentrum Bêrîvan im Stadtteil Rêya Armûşê (Ipekyolu) kamen Ko-Bürgermeister:innen sowie Mitglieder der Provinzräte zusammen. Die Veranstaltung ist Teil eines länger angelegten Prozesses unter dem Motto „Mit demokratischen Kommunalverwaltungen zur kommunalen Gesellschaft“.
Fokus auf Beteiligung und kommunale Praxis
In den Diskussionen ging es um bisherige Erfahrungen in der kommunalen Arbeit sowie um Perspektiven für eine stärkere Beteiligung der Bevölkerung. Dilgeş Aslan aus dem Stadtrat von Rêya Armûşê verwies in ihrer Eröffnungsrede auf den Zusammenhang mit dem von Abdullah Öcalan angestoßenen Prozess für „Frieden und eine demokratische Gesellschaft“. Die Konferenz diene auch dazu, die Arbeit der vergangenen zwei Jahre kritisch auszuwerten und gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterzuentwickeln.
„Keine Zeit für Resignation“
Der stellvertretende Ko-Vorsitzende der Kommission für kommunale Angelegenheiten der DEM-Partei, Mehmet Rüştü Tiryaki, stellte die Rolle der Kommunen in den Mittelpunkt. „Ihr seid diejenigen, die täglich mit der Bevölkerung in Kontakt stehen“, sagte Tiryaki und betonte die zentrale Bedeutung lokaler Verwaltungen für die politische Arbeit. Zugleich verwies er auf die Erfahrungen der kurdischen Kommunalpolitik: „Zwischen 1999 und 2016 haben wir gezeigt, dass Kommunen anders organisiert werden können; nicht als Machtinstrumente, sondern als Orte gesellschaftlicher Teilhabe.“
Rückblick auf kommunale Projekte
Tiryaki hob zahlreiche Beispiele hervor, die in dieser Zeit umgesetzt wurden. Dazu zählen der Ausbau öffentlicher Dienstleistungen, Maßnahmen zur ökologischen Stadtentwicklung sowie die Stärkung der Frauenrepräsentation durch das System der genderparitätischen Doppelspitze. Auch soziale Projekte wie günstiger oder kostenloser öffentlicher Nahverkehr sowie Initiativen zur Versorgung mit Grundnahrungsmitteln wurden als Beispiele genannt.
Kritik an staatlicher Zwangsverwaltung
Ein zentraler Punkt der Diskussion war die staatliche Praxis der Einsetzung von Zwangsverwaltern. Tiryaki erklärte, dass viele der in den Kommunen erarbeiteten Strukturen systematisch zerstört worden seien: „Die von uns aufgebauten Strukturen wurden gezielt demontiert. Gemeinderäte wurden blockiert, Fachpersonal entlassen oder ersetzt.“ Tausende Beschäftigte seien im Zuge staatlicher Maßnahmen aus ihren Positionen entfernt worden.
Konferenz wird fortgesetzt
Die Beratungen wurden nach dem öffentlichen Teil unter Ausschluss der Presse fortgesetzt. Ziel der Konferenzreihe ist es, Strategien für eine demokratische und partizipative Kommunalpolitik weiterzuentwickeln.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/wan-frauenkonferenz-stellt-lokale-selbstverwaltung-in-den-mittelpunkt-51227 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-startet-prozess-fur-konferenz-zu-kommunaler-selbstverwaltung-51177 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bericht-lokale-demokratie-in-der-turkei-faktisch-ausser-kraft-gesetzt-50974 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunen-als-antwort-auf-repression-und-verwaltungshoheit-48703
Gemlik: TJA fordert Freiheit für Öcalan und rechtliche Garantien für Friedensprozess
Nach ihrer landesweiten Mobilisierung hat die kurdische Frauenbewegung Tevgera Jinên Azad (TJA) in der westtürkischen Hafenstadt Gemlik eine Demonstration für die Freiheit von Abdullah Öcalan organisiert. Die Wahl des Ortes ist dabei symbolisch: Von Gemlik aus verkehren Schiffe zur Gefängnisinsel Imrali, auf der Öcalan seit seiner völkerrechtswidrigen Verschleppung 1999 festgehalten wird.
Unter dem Motto „Zeit der Frauen – Zeit der Freiheit und der Begegnung mit einem freien Repräsentanten“ beteiligten sich Frauen aus zahlreichen Städten in Nordkurdistan und der Türkei an der Aktion. Während des Marsches wurden Parolen wie „Jin, jiyan, azadî“ und „Bê Serok jiyan nabe“ gerufen.
Forderung nach politischem Status und Freiheit
Im Anschluss an die Demonstration wurde eine gemeinsame Erklärung verlesen. Darin fordert die Bewegung die Anerkennung des politischen Status von Abdullah Öcalan, seine physische Freiheit sowie die Schaffung von Bedingungen für Verhandlungen. Die Erklärung wurde im Namen der TJA von der Politikerin und Aktivistin Ayla Akat Ata vorgetragen.
„Der Friedensprozess braucht rechtliche Garantien“
In der Erklärung knüpft die Frauenbewegung an ihre im Oktober 2025 gestartete Mobilisierung an. Damals hatte sie unter dem Motto „Mit Hoffnung zur Freiheit“ einen Marsch von Amed nach Ankara organisiert. Diese Initiative werde nun in Gemlik fortgeführt und weiter gestärkt. Die Bewegung betont, dass die Forderung nach einer demokratischen Lösung der kurdischen Frage und nach Frieden untrennbar mit der Freiheit Öcalans verbunden sei.
„Der Prozess hat ein historisches Stadium erreicht“, heißt es in der Erklärung. Die Perspektive eines „Friedens und einer demokratischen Gesellschaft“, wie sie von Öcalan in seinem Aufruf vom 27. Februar 2025 formuliert worden war, biete eine konkrete Grundlage für eine Lösung. Diese Initiative habe eine neue Phase eingeleitet und breite Unterstützung in der Gesellschaft gefunden.
Zugleich wird kritisiert, dass notwendige rechtliche und politische Schritte bislang nicht umgesetzt wurden. Die Verzögerung demokratischer Reformen habe zu Misstrauen geführt. Dennoch habe sich die Hoffnung auf Frieden in der Gesellschaft gehalten, wie Massenmobilisierungen an Anlässen wie dem Frauenkampftag am 8. März, dem kurdischen Neujahrsfest Newroz und dem 4. April, dem Geburtstag des kurdischen Vordenkers, gezeigt hätten.
Kämpferische Stimmung bei der Fahrt von Istanbul nach Gemlik
„Zweite Phase muss eingeleitet werden“
Die Frauenbewegung fordert, dass der Prozess nun in eine zweite Phase übergeht. Voraussetzung dafür seien echte Verhandlungsbedingungen. „Verhandlungen können nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten unter gleichen, freien und sicheren Bedingungen daran teilnehmen können“, heißt es. In diesem Zusammenhang wird betont, dass Abdullah Öcalan als zentraler Akteur und Hauptverhandlungspartner anerkannt werden müsse. Ohne freie Arbeits- und Kommunikationsbedingungen sei ein Fortschritt nicht möglich.
Frauen als treibende Kraft des Prozesses
Die Erklärung hebt die Rolle von Frauen im Friedensprozess besonders hervor. Frauen, insbesondere kurdische Frauen, seien diejenigen, die die Auswirkungen von Krieg am stärksten tragen und zugleich eine zentrale Rolle beim Aufbau von Frieden spielen. Die Bewegung versteht ihre Mobilisierung als Teil eines umfassenden politischen Anspruchs: „Die Freiheit Abdullah Öcalans ist eine grundlegende Voraussetzung für einen erfolgreichen Friedensprozess.“
Klare Forderungen an Politik und Parlament
Abschließend formuliert die TJA konkrete Forderungen: eine Anerkennung des politischen Status von Abdullah Öcalan, die Herstellung seiner physischen Freiheit, die Schaffung von Verhandlungsbedingungen sowie die rechtliche Absicherung eines Friedensprozesses. Zugleich wird das türkische Parlament aufgefordert, notwendige gesetzliche Schritte umzusetzen, um eine demokratische Lösung und rechtliche Garantien zu schaffen. Die Bewegung kündigt an, ihren Kampf fortzusetzen: „Wir werden unsere Auseinandersetzung in allen Bereichen weiterführen, bis Freiheit erreicht und ein gleichberechtigtes, demokratisches Leben aufgebaut ist.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-bekraftigt-aufruf-zur-demonstration-in-gemlik-51188 https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauen-aus-wan-brechen-zum-gemlik-marsch-auf-51209 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-ruft-zu-gemlik-marsch-auf-weg-zum-frieden-fuhrt-ube-imrali-51066 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-stellt-aktionsplan-zum-4-april-vor-50954
Gülistan Doku: Hinweise auf organisiertes Vertuschungssystem verdichten sich
Mehr als sechs Jahre nach dem Verschwinden der kurdischen Studentin Gülistan Doku kommt Bewegung in die Ermittlungen. Neue Beweise und Aussagen zeichnen ein immer dichteres Bild möglicher gezielter Beweismanipulation und werfen grundlegende Fragen zur Rolle staatlicher Akteure auf. Gülistan Doku, Kindheitspädagogik-Studentin im zweiten Jahr an der Munzur-Universität in Dersim (tr. Tunceli), wird seit dem 5. Januar 2020 vermisst. Lange Zeit blieb der Fall ohne greifbare Fortschritte. Nun wurden im Zuge neuer Ermittlungen zahlreiche Personen festgenommen.
Am vergangenen Montag wurden landesweit 13 Personen in Gewahrsam genommen, darunter auch Mustafa Türkay Sonel, der Sohn des damaligen Gouverneurs Tuncay Sonel und Hauptverdächtige in dem Fall, dem die vorsätzliche Tötung Dokus zur Last gelegt wird. Wenige Tage später, am 17. April, wurden auch Tuncay Sonel selbst sowie der ehemalige Chefarzt des staatlichen Krankenhauses in Dersim, Çağdaş Özdemir, festgenommen.
Zehn Personen in Untersuchungshaft, auch der Hauptverdächtige
Insgesamt wurden bislang zehn Personen in Untersuchungshaft genommen: der ehemalige Polizist Gökhan Ertok, der frühere Mitarbeiter der Provinzverwaltung Erdoğan Elaldı, Dokus Russlandstämmiger Ex-Freund Zainal Abakarov, dessen Mutter Cemile Yücer sowie sein Stiefvater Engin Yücer (ehemaliger Polizeikommissar in Dersim), Celal Altaş und Nurşen Arıkan – Eltern des flüchtigen Umut Altaş, der mit einem Tipp an die Anwaltskammer die neuen Ermittlungen ins Rollen brachte –, Ferhat Güven; eine Person aus dem Umfeld des Ex-Gouverneurs Sonel, dessen früherer Personenschützer Şükrü Eroğlu sowie Mustafa Türkay Sonel. Drei weitere Personen – Süleyman Önalan, Savaş Gültürk und Uğurcan Açıkgöz – wurden unter Auflagen freigelassen.
Mustafa Türkay Sonel beim Abtransport ins Gefängnis. Die vor dem Gericht versammelte Menschenmenge rief währenddessen immer wieder „Mörder“ © MA
Zugriff auf SIM-Karte und soziale Medien
Im Zentrum der Ermittlungen steht unter anderem die Nutzung von Gülistan Dokus SIM-Karte nach ihrem Verschwinden. Ermittlungen ergaben, dass die Karte in ein anderes Gerät eingesetzt wurde, das im Flugmodus über ein WLAN-Netzwerk betrieben wurde. Über IP-Adresse und IMEI-Nummer konnte dieses Gerät identifiziert werden. Dabei stellte sich heraus, dass das Telefon 13 Tage nach Dokus Verschwinden von dem später aus dem Polizeidienst entlassenen Gökhan Ertok genutzt wurde. Laut Ermittlungen griff Ertok auf Social-Media-Accounts von Gülistan Doku zu und löschte dort mehrere Kontakte aus ihrer Freundesliste.
Verbindungen zu Tuncay Sonel und Geldflüsse
Weitere Ermittlungen zu Kommunikations- und Bankdaten ergaben, dass Gökhan Ertok in Kontakt mit dem damaligen Gouverneur Tuncay Sonel sowie dessen damaligem Personenschützer Şükrü Eroğlu stand. Zudem wurden mehrere Geldtransfers zwischen den Beteiligten festgestellt. In seiner ersten Aussage gab Ertok an, auf Anweisung Sonels gehandelt zu haben und Zugriff auf den Account von Gülistan Doku genommen zu haben. Er beantragte im Rahmen des türkischen Reuegesetztes eine Strafmilderung und wurde unter anderem wegen Beweisvernichtung und Begünstigung verhaftet.
Funkzellenanalyse und letzte Spur
Ein zentrales Beweismittel ist ein Gutachten zur sogenannten verengten Funkzellenanalyse. Demnach befanden sich mehrere Verdächtige zur gleichen Zeit wie Gülistan Doku in der Umgebung des Sarı-Saltuk-Viadukts. Das Telefon von Gülistan Doku verlor am 5. Januar 2020 gegen 13.23 Uhr in diesem Bereich das Signal. Auch die Telefone von Erdoğan Elaldı, Mustafa Türkay Sonel und Şükrü Eroğlu wiesen in den relevanten Zeiträumen übereinstimmende Standortdaten auf. Zudem wurde festgestellt, dass sich die Handys von Mustafa Türkay Sonel, Şükrü Eroğlu und Umut Altaş am selben Abend gemeinsam im Bereich der Brücke bewegten und anschließend in Richtung Stadtzentrum zurückkehrten.
Gülistan Doku (Privataufnahme)
Auffälligkeiten bei Kameraaufnahmen
Auch die Auswertung von insgesamt mehr als 300 Stunden Kameramaterial brachte auffällige Ergebnisse zutage. Demnach wich ein Kameraoperator an entscheidenden Zeitpunkten von den üblichen Abläufen ab. So wurden Fahrzeuge gezielt verfolgt, anschließend jedoch wieder aus dem Fokus genommen. In einem Fall richtete die Kamera plötzlich auf eine leere Fläche, bevor sie kurze Zeit später wieder in den Normalmodus zurückkehrte. Zudem fehlen an mehreren Stellen relevante Aufnahmen. So wurden etwa aus einem Café, in dem sich Gülistan Doku zuletzt aufgehalten hatte, nur 30 Minuten Material gesichert, während andere Kameraperspektiven vollständig fehlen.
Fehlende und manipulierte Aufzeichnungen
Weitere Unregelmäßigkeiten betreffen fehlende oder nicht übermittelte Beweise. So wurden der Staatsanwaltschaft nicht die angeforderten Zeiträume von Kameraaufnahmen übermittelt. Stattdessen wurden Aufnahmen aus späteren Zeitfenstern weitergeleitet. Auch Aufnahmen aus dem Umfeld der damaligen Wohnung von Zainal Abakarov und Engin Yücer fehlen für den entscheidenden Zeitraum vollständig – obwohl fast jede Gegend in Dersim mit Überwachungskameras und Richtmikrofonen 24 Stunden am Tag observiert wird.
Gelöschte Krankenhausdaten
Besonders brisant ist der Umgang mit Krankenhausdaten. Laut Ermittlungen wurde Gülistan Doku am 31. Dezember 2019 im staatlichen Krankenhaus registriert. In den offiziellen Krankenhausdaten fehlt jedoch genau dieser Eintrag, während Daten aus anderen Tagen vorhanden sind. Ermittler:innen und auch ein Fachgutachten gehen davon aus, dass es sich nicht um ein technisches Problem, sondern um eine gezielte Löschung handelt.
Aygül und Nizamettin Kabaiş, Eltern der 2024 in Wan mutmaßlich ermordeten Studentin Rojin Kabaiş, unterstützten die Mahnache der Familie Doku vor dem Justizpalast in Dersim © MA
Festnahme des ehemaligen Gouverneurs
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurde Tuncay Sonel am Freitag festgenommen. Gegen ihn wird wegen möglicher Beteiligung an der Manipulation von Beweismitteln ermittelt. Zuvor war er vom Innenministerium suspendiert worden. Sonel war unter falscher Identität in einem Hotel in der südlich von Dersim gelegenen Provinz Xarpêt (Elazığ) untergekommen, bevor er festgenommen wurde. Heute teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die Dauer seines Gewahrsams verlängert worden ist. Auch der ehemalige Chefarzt Çağdaş Özdemir, dem vorgeworfen wird, an der Löschung von Krankenhausdaten beteiligt gewesen zu sein, befindet sich nach wie vor in Polizeihaft.
Widersprüche und neue Einordnung
Frühere Aussagen des damaligen Innenministers Süleyman Soylu, wonach alle Ermittlungen ergebnislos geblieben seien, stehen im Widerspruch zu den aktuellen Erkenntnissen. Erstmals wird Gülistan Doku in offiziellen Dokumenten als Mordopfer geführt. Zudem sind neue Aussagen aufgetaucht, die auf ein Gewaltverbrechen hindeuten. Demnach soll die damals 21-Jährige von Mustafa Türkay Sonel vergewaltigt und später erschossen worden sein.
Ein Fall mit weitreichenden Fragen
Die Vielzahl an gelöschten Daten, fehlenden Aufnahmen und personellen Verflechtungen wirft grundlegende Fragen auf. Im Zentrum steht dabei nicht mehr nur das Verschwinden von Gülistan Doku, sondern auch die Frage, in welchem Ausmaß Ermittlungen über Jahre hinweg beeinflusst oder behindert wurden. Die Untersuchungen dauern an.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauen-in-dersim-die-tater-werden-zur-rechenschaft-gezogen-51211 https://deutsch.anf-news.com/frauen/sechs-jahre-nach-verschwinden-von-gulistan-doku-familie-wirft-behorden-vertuschung-vor-49555 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gulistan-doku-anwalt-erwartet-weitere-festnahmewellen-51163 https://deutsch.anf-news.com/frauen/wende-nach-sechs-jahren-festnahmen-im-fall-gulistan-doku-51153
Historiker schockiert: War das Römische Reich etwa gar keine Vorzeige-Demokratie?
Eine Welle der Entrüstung schwappt durch die Kultusministerien. Was Generationen von Lateinlehrern unter dem Deckmantel der „Humanistischen Bildung“ verschwiegen haben, kam nun durch eine investigative Studie ans Licht: Das Römische Reich erfüllte offenbar nicht die modernen Standards der EU-Wahlrechtsordnung. Wissenschaftler der Stiftung für postfaktische Antike fanden Ungeheuerliches heraus: Frauen, Sklaven und Nicht-Römer waren im Senat […]
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Bürgergeld: Jobcenter scheitert mit Sechs-Monats-Bescheid vor Gericht
Ein Jobcenter darf Bürgergeld nicht einfach nur deshalb vorläufig und für bloß sechs Monate bewilligen, weil irgendwo kleinere Zahlungen auftauchen. Genau das hat das Sozialgericht Karlsruhe einem Jobcenter nun deutlich ins Stammbuch geschrieben. Denn wenn es sich bei den Zuflüssen gar nicht um anrechenbares Einkommen handelt, fehlt schon die Grundlage für eine vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II.
Im konkreten Fall ging es um einen Bürgergeld-Bezieher, der als ehrenamtlicher Richter tätig war. Er erhielt dafür Fahrtkosten- und Aufwendungsersatz. Das Jobcenter behandelte diese Zahlungen als unsicheren Faktor und bewilligte die Leistungen deshalb nur vorläufig mit einem auf sechs Monate verkürzten Bewilligungszeitraum. Dagegen klagte der Betroffene erfolgreich. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied mit Gerichtsbescheid vom 31.10.2025, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war.
SG Karlsruhe: Reiner Aufwendungsersatz ist kein anrechenbares EinkommenDie entscheidende rechtliche Frage war, ob die Zahlungen aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter überhaupt als Einkommen im Bürgergeld-Bezug berücksichtigt werden durften. Das Sozialgericht Karlsruhe hat dies für den hier vorliegenden reinen Fahrtkosten- und Aufwendungsersatz verneint. Nach der Entscheidung handelt es sich dabei um zweckbestimmte Einnahmen, die nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II von der Einkommensanrechnung ausgenommen sein können.
Damit war der zentrale Punkt des Jobcenters erledigt. Denn wenn schon kein anrechenbares Einkommen vorliegt, gibt es auch keine Ungewissheit, die eine vorläufige Leistungsbewilligung rechtfertigen könnte. Genau darauf stützt sich § 41a SGB II aber. Die Vorschrift greift nur dann, wenn Anspruch oder Anspruchshöhe noch nicht abschließend feststehen.
Warum das Jobcenter den Bewilligungszeitraum nicht verkürzen durfteIm SGB II ist die vorläufige Entscheidung ein Ausnahmeinstrument. Sie erlaubt dem Jobcenter nicht, vorsorglich jeden Fall mit irgendeinem Geldzufluss auf sechs Monate zu drücken. Vielmehr setzt § 41a SGB II eine echte Unsicherheit über den Leistungsanspruch voraus. Nur dann kann vorläufig entschieden werden; in diesen Fällen ist dann auch für sechs Monate zu bewilligen. Fehlt es an dieser Unsicherheit, bleibt es bei der regulären endgültigen Entscheidung.
Genau das war hier der Fall. Die Zahlungen des Klägers dienten nach den Feststellungen des Gerichts gerade nicht der Sicherung des Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich konkreter Aufwendungen im Ehrenamt. Das Jobcenter durfte den Kläger deshalb nicht in die schwächere Rechtsposition eines vorläufigen Bescheids drängen.
Gericht zieht klare Grenze zwischen Aufwendungsersatz und VerdienstausfallBesonders wichtig ist die Abgrenzung, die in der Praxis oft übersehen wird: Nicht jede Entschädigung im Zusammenhang mit einem Ehrenamt ist automatisch geschützt. Ehrenamtliche Richter können unterschiedliche Leistungen erhalten, etwa Fahrtkostenersatz, Ersatz sonstiger Aufwendungen oder auch Verdienstausfall.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat gerade den reinen Fahrtkosten- und Aufwendungsersatz privilegiert, nicht aber pauschal jede denkbare Entschädigungszahlung.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte der Kläger im Jahr 2025 für zwei Verhandlungstage 129,00 Euro und 142,68 Euro sowie für eine Fortbildungsveranstaltung 93,70 Euro erhalten. Da er keiner Erwerbstätigkeit nachging, lag nach Auffassung des Gerichts schon begrifflich kein Verdienstausfall vor. Die Zahlungen waren deshalb als bloßer Ersatz von Aufwand einzuordnen.
Das Urteil ist für viele Ehrenamtliche im Bürgergeld-Bezug wichtigDie Entscheidung ist über den Einzelfall hinaus relevant. Sie macht deutlich, dass Jobcenter genauer hinschauen müssen, wofür eine Zahlung geleistet wird. Geldzufluss ist nicht automatisch Einkommen im leistungsrechtlichen Sinn. Wird nur ein konkreter Aufwand ersetzt, kann eine Privilegierung nach § 11a Abs. 3 SGB II vorliegen. Dann fällt auch die oft reflexartig angenommene Grundlage für eine vorläufige Bewilligung weg.
Gerade für Bürgergeld-Bezieher, die sich ehrenamtlich engagieren, ist das ein wichtiges Signal. Denn andernfalls könnte jede kleinere Erstattung von Fahrt- oder Nebenkosten dazu führen, dass Jobcenter Leistungen vorsorglich nur verkürzt und vorläufig bewilligen. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe in dieser Konstellation gestoppt.
Anders kann es bei Verdienstausfall aussehenDer Fall zeigt aber auch die Grenze der Entscheidung. Anders kann es aussehen, wenn gerade nicht bloßer Aufwand ersetzt wird, sondern ein echter Verdienstausfall kompensiert wird. Dann geht es nicht mehr nur um zweckgebundenen Auslagenersatz, sondern um eine Zahlung mit Bezug zur Sicherung des Lebensunterhalts. Genau deshalb ist die Unterscheidung in der Praxis so wichtig.
Darauf weist auch der von Detlef Brock genannte Vergleich mit Schöffen hin. Eine Verdienstausfallentschädigung kann rechtlich anders zu bewerten sein als reiner Fahrtkosten- und Aufwendungsersatz. Entscheidend ist also immer die konkrete Art der Zahlung und nicht allein der Umstand, dass Geld aus einem Ehrenamt zufließt.
FazitDas Sozialgericht Karlsruhe hat das Jobcenter zu Recht zurückgepfiffen. Reiner Fahrtkosten- und Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Richter ist beim Bürgergeld nicht ohne Weiteres anrechenbar. Fehlt damit ein berücksichtigungsfähiger Einkommenszufluss, darf das Jobcenter die Leistungen auch nicht über § 41a SGB II nur vorläufig und auf sechs Monate verkürzt bewilligen. Die Entscheidung stärkt damit Bürgergeld-Bezieher, die sich ehrenamtlich engagieren und für ihre Tätigkeit lediglich ihre Auslagen ersetzt bekommen.
QuellenTacheles: Rechtsprechungsticker KW 10/2026
Gesetze im Internet: § 41a SGB II
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Schwerbehinderung: Entlastungsbetrag läuft ab – Wer bis 30. Juni keine Haushaltshilfe bucht, verliert 1.572 Euro
Am 30. Juni 2026 verfällt das gesamte Restguthaben aus dem Entlastungsbetrag 2025 — für Tausende Pflegefamilien sind das bis zu 1.572 Euro, die einfach verschwinden. Kein Bescheid kündigt das an. Keine Pflegekasse schreibt eine Erinnerung. Die Frist läuft, ob man von ihr weiß oder nicht.
Sechs Monate später, am 31. Dezember 2026, greift eine zweite Uhr: Wer in 2025 Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege genutzt, aber Belege noch nicht bei der Pflegekasse eingereicht hat, verliert diesen Erstattungsanspruch — bis zu 3.539 Euro, endgültig, ohne Ausnahme.
Das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) hat die frühere vierjährige Verjährungsfrist zum 1. Januar 2026 ersetzt durch eine harte Ausschlussfrist: laufendes Jahr und das unmittelbar vorangegangene — das war es.
Beide Fristen betreffen dieselben Familien. Beide laufen still. Dass Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget seit der Pflegereform 2025 parallel existieren, unterschiedliche Fristen haben und unterschiedlichen Antragslogiken folgen — das erklärt kein Standardschreiben der Pflegekasse.
Was seit dem 1. Juli 2025 gilt: Das neue Entlastungsbudget nach § 42a SGB XIBis Ende Juni 2025 gab es für pflegende Angehörige zwei getrennte Geldtöpfe: die Verhinderungspflege mit bis zu 1.685 Euro im Jahr und die Kurzzeitpflege mit bis zu 1.854 Euro. Wer das eine Budget nicht ausschöpfte, konnte unter bestimmten Bedingungen Teile davon auf das andere übertragen — aber nur begrenzt, nur kompliziert, nur auf dem Papier verstehbar.
Seit dem 1. Juli 2025 ist das Geschichte. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat beide Budgets in einem gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI zusammengeführt: 3.539 Euro pro Kalenderjahr, flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzbar, ab Pflegegrad 2. Wer die 3.539 Euro vollständig für Verhinderungspflege braucht, kann das jetzt. Wer nur Kurzzeitpflege benötigt, ebenso. Die alten Umwidmungsregeln mit ihren komplizierten Übertragungsquoten entfallen.
Gleichzeitig wurde die sechsmonatige Vorpflegezeit abgeschafft. Seit Juli 2025 reicht die bloße Feststellung des Pflegegrades — Verhinderungspflege kann direkt beantragt werden. Die maximale Nutzungsdauer erhöhte sich von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr.
Was aber bleibt: Das Budget ist streng auf das Kalenderjahr begrenzt. Es verfällt am 31. Dezember. Es gibt keine Übertragung ins Folgejahr, keine Ansparregelung, keinen Restbetrag, den man mitnimmt. Das ist der strukturelle Unterschied zum Entlastungsbetrag — und genau hier liegen die Fallen für 2025.
Frist 30. Juni 2026: Bis zu 1.572 Euro Entlastungsbetrag verfallen unwiderruflichDer Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine separate Leistung. Er beträgt seit Januar 2025 einheitlich 131 Euro im Monat — für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1, also auch für Menschen mit nur leichter Pflegebedürftigkeit, die kein Pflegegeld erhalten. Gerechnet auf das Jahr ergibt das 1.572 Euro.
Dieser Betrag ist zweckgebunden: Er dient der Finanzierung haushaltsnaher Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangeboten bei anerkannten Pflegeunterstützungsdiensten. Er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern erst dann, wenn Rechnungen eines anerkannten Dienstleisters bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Der entscheidende Unterschied zum Entlastungsbudget: Das Guthaben aus dem Vorjahr verfällt nicht am 31. Dezember, sondern erst am 30. Juni des Folgejahres. Wer also 2025 seinen Entlastungsbetrag nicht oder nur teilweise genutzt hat, kann bis zum 30. Juni 2026 noch Leistungen in Anspruch nehmen und die Rechnungen einreichen. Ab dem 1. Juli 2026 ist das Guthaben aus 2025 weg — ohne Ausnahme, ohne Kulanzregel.
Konkret: Wer 2025 gar nichts beantragt hat, kann jetzt noch Leistungen für bis zu 1.572 Euro organisieren — stundenweise Betreuung zuhause, Haushaltshilfe, Alltagsassistenz — und die Kosten rückwirkend geltend machen, solange die Leistung bis 30. Juni 2026 erbracht und abgerechnet wird. Gleichzeitig läuft der 2026er Entlastungsbetrag bereits: weitere 131 Euro pro Monat, nutzbar bis 30. Juni 2027.
Renate K., 71 Jahre, pflegt ihren Mann seit zwei Jahren mit Pflegegrad 3 in ihrer Wohnung in Hagen. Die Haushaltshilfe vom Pflegedienst schien ihr zu teuer, also hat sie nie einen Antrag gestellt. Im März 2026 erfährt sie beim Pflegestützpunkt, dass ihr aus 2025 noch 1.572 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen — und dass sie bis Ende Juni noch Leistungen organisieren und abrechnen kann.
Sie ruft an, bucht zweimal wöchentlich eine Haushaltshilfe für drei Monate, die Pflegekasse erstattet die Rechnung vollständig aus dem Restguthaben 2025. Wäre sie vier Wochen später informiert worden, wäre das Geld weg gewesen.
Was nahe Angehörige bei der Verhinderungspflege beachten müssenDas Entlastungsbudget (3.539 Euro) kann nicht nur für professionelle Pflegedienste eingesetzt werden. Auch nahe Angehörige, die die Vertretungspflege übernehmen — etwa wenn die hauptpflegende Person erkrankt oder in den Urlaub fährt — können aus diesem Budget vergütet werden. Allerdings gilt hier seit Juli 2025 eine besondere Deckelung.
Wenn die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen ersten oder zweiten Grades oder einer Person erbracht wird, die im selben Haushalt lebt, erstattet die Pflegekasse maximal das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes — für einen Zeitraum von bis zu 56 Tagen im Jahr.
Das ergibt folgende Höchstbeträge pro Jahr: bei Pflegegrad 2 maximal 694 Euro, bei Pflegegrad 3 maximal 1.198 Euro, bei Pflegegrad 4 maximal 1.600 Euro und bei Pflegegrad 5 maximal 1.980 Euro. Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall können die Erstattung bis zur Budgethöhe erhöhen.
Für nicht verwandte Ersatzpflegepersonen — Nachbarn, Freunde, Bekannte ohne Haushaltszugehörigkeit — gilt diese Deckelung nicht. Hier kann der volle Jahresbetrag von 3.539 Euro ausgeschöpft werden.
Während tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für die entsprechenden Tage um 50 Prozent gekürzt. Bei stundenweiser Inanspruchnahme bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten. Diese Unterscheidung ist für Familien, die regelmäßig stundenweise Entlastung organisieren, erheblich: Wer stundenweise plant, verliert kein Pflegegeld.
Frist 31. Dezember 2026: Das BEEP-Gesetz schafft eine Ausschlussfrist für 2025er BelegeDie zweite Uhr läuft leiser, trifft aber schärfer. Wer im Jahr 2025 Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege tatsächlich genutzt hat, aber die Belege noch nicht bei der Pflegekasse eingereicht hat, läuft gegen eine neue gesetzliche Ausschlussfrist — und verliert bis zu 3.539 Euro.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), am 6. November 2025 vom Bundestag verabschiedet und seit dem 1. Januar 2026 in Kraft, hat die Abrechnungsfristen für Verhinderungspflege fundamental verändert.
Bis Ende 2025 galt: Leistungen konnten bis zu vier Jahre rückwirkend abgerechnet werden, entsprechend der allgemeinen sozialrechtlichen Verjährungsregel. Ab 2026 gilt eine schärfere Ausschlussfrist: Verhinderungspflege kann nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden.
Konkret für 2025: Wer vergangenes Jahr Ersatzpflegepersonen organisiert, Kurzzeitpflege genutzt oder einen Pflegedienst eingesetzt und die Rechnung noch nicht eingereicht hat, muss das bis zum 31. Dezember 2026 nachholen. Wer diese Frist versäumt, verliert den Erstattungsanspruch endgültig — kein Widerspruch, keine Ausnahme, keine Kulanzregelung.
Die schärfste Konsequenz trifft Familien, die Belege für 2022, 2023 oder 2024 noch nicht eingereicht hatten und auf die vierjährige Verjährungsfrist vertraut hatten. Diese Ansprüche sind seit dem 1. Januar 2026 unwiderruflich erloschen — keine Übergangsregelung, keine Bestandsschutzklausel.
Pflegekasse anrufen, Budgets abfragen: So stoppen Sie den FristenverlaufPflegekassen sind auf Anfrage verpflichtet, Auskunft über das verbrauchte und noch verfügbare Budget zu erteilen. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um folgende Informationen zu erhalten: Wie viel des Entlastungsbetrags 2025 wurde bislang abgerufen? Wie viel des Entlastungsbudgets 2025 wurde verbraucht? Welche Rechnungen wurden bereits anerkannt und erstattet?
Wer diese Zahlen kennt, kann handeln. Wer sie nicht kennt, verschenkt Geld mit Ablaufdatum.
Die Prüfung umfasst drei Ebenen. Erstens den Entlastungsbetrag 2025: Wie viel Restguthaben steht noch bis 30. Juni 2026 zur Verfügung? Zweitens das Entlastungsbudget 2025: Wurden Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegeleistungen genutzt, aber Belege noch nicht eingereicht?
Diese müssen bis 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse vorliegen. Drittens: Wurden nahe Angehörige als Pflegepersonen eingesetzt? Dann prüfen, ob der Verwandtschaftsnachweis beim Antrag beigefügt war — sonst droht Rückforderung.
Eine schriftliche Anfrage per Einschreiben ist einem Telefonanruf vorzuziehen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von fünf Wochen zu antworten. Wer die Antwort schriftlich hat, kann später belegen, dass er rechtzeitig gehandelt hat.
Die häufigsten Fehler — und was sie kostenDer teuerste Fehler ist Nichtstun. Pflegefamilien, die keine Leistungen abgerufen haben, weil der Aufwand zu hoch erschien oder weil sie nicht wussten, dass Ansprüche bestehen, verlieren jedes Jahr erhebliche Summen.
Der zweithäufigste Fehler: Belege sammeln und „später” einreichen. Das war bis Ende 2025 möglich, ist es seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr. Wer Rechnungen aus 2023 oder 2024 noch zu Hause hat, wird diese von keiner Pflegekasse mehr erstattet bekommen.
Dazu kommt die Verwechslung von Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget. Beide Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen völlig unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Fristen und Verwendungszwecken. Der Entlastungsbetrag gilt ab Pflegegrad 1 und deckt haushaltsnahe Dienste. Das Entlastungsbudget gilt ab Pflegegrad 2 und ist ausschließlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bestimmt. Wer das eine mit dem anderen verwechselt, stellt den falschen Antrag und erhält eine Ablehnung.
Drei Schritte gegen den Fristenverlust – Belegeinreichung, Budgetabfrage, DienstleisterbuchungDer erste Schritt ist der Anruf bei der Pflegekasse. Wer die Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen zur Hand hat, kann klären, welche Budgets in welcher Höhe noch verfügbar sind. Pflegekassen sind auf telefonische Auskunft eingestellt — Nachfragen kostet nichts, Nichtnachfragen kann tausende Euro kosten.
Der zweite Schritt ist die Belegprüfung. Wer 2025 Pflegeleistungen genutzt hat, sollte prüfen, welche Rechnungen bereits bei der Pflegekasse eingereicht wurden und welche noch ausstehen. Offene Belege für 2025 müssen bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Bei nahen Angehörigen als Pflegepersonen: Verwandtschaftsnachweis und Dokumentation der erbrachten Pflegezeiten bereithalten.
Der dritte Schritt betrifft diejenigen, die ihren Entlastungsbetrag 2025 noch gar nicht eingesetzt haben. Bis 30. Juni 2026 können Leistungen mit anerkannten Pflegediensten und Betreuungsanbietern organisiert und abgerechnet werden.
Pflegestützpunkte und Sozialverbände wie VdK und SoVD können auf Anfrage mitteilen, welche Anbieter in der Region für den Entlastungsbetrag anerkannt sind. Die Leistung muss bis 30. Juni erbracht sein — nicht nur beantragt.
Wer diese drei Schritte nicht bis Ende Juni erledigt, verschenkt Geld. Der Gesetzgeber hat keine Erinnerungsschreiben, keine Aufforderungen, keine Hinweispflichten der Pflegekassen vorgesehen. Die Frist läuft — unabhängig davon, ob die Betroffenen von ihr wissen.
Häufige Fragen zum Entlastungsbudget und zur 30.-Juni-FristKann ich das Entlastungsbudget (3.539 Euro) noch für 2025 nutzen, wenn ich bisher gar keine Verhinderungspflege beantragt habe?
Nein. Das Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI ist auf das Kalenderjahr begrenzt und verfällt am 31. Dezember. Wer 2025 keine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat, kann 2026 keinen neuen 2025er Anspruch mehr begründen. Was 2026 noch möglich ist: Rechnungen für 2025 tatsächlich erbrachte Leistungen bis 31. Dezember 2026 einzureichen.
Gilt die 30.-Juni-Frist auch für den monatlichen Entlastungsbetrag (131 Euro), den ich auf Dienste wie Haushaltshilfe anwende?
Ja, genau hier gilt die 30.-Juni-Frist. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden. Nicht genutztes Guthaben aus 2025 verfällt am 30. Juni 2026. Die Leistung muss bis zu diesem Datum erbracht und die Rechnung eingereicht sein.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für die entsprechenden Tage um 50 Prozent gekürzt. Bei stundenweiser Inanspruchnahme bleibt das Pflegegeld vollständig erhalten. Wer also regelmäßig stundenweise Entlastung organisiert, verliert keinen Cent Pflegegeld.
Muss ich das Entlastungsbudget vorab beantragen oder reicht eine nachträgliche Abrechnung?
Eine Vorabgenehmigung ist nicht zwingend erforderlich. Verhinderungspflege kann auch nachträglich abgerechnet werden, wenn die Belege vorliegen. Allerdings empfehlen Pflegeberater, vor der ersten Inanspruchnahme zumindest telefonisch die Pflegekasse zu informieren und sich die Antragsunterlagen zusenden zu lassen, um spätere Rückfragen zu vermeiden.
Gibt es eine Möglichkeit, den Verlust durch eine versäumte Frist nachträglich zu korrigieren?
Nein. Sowohl für die 30.-Juni-Frist beim Entlastungsbetrag als auch für die Ausschlussfrist nach BEEP gilt: Nach Ablauf erlischt der Anspruch endgültig. Es gibt keinen Widerspruch, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, keine Ausnahmeregelung für persönliche Notlagen. Einzige Ausnahme: Ein laufender Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid, der innerhalb eines Monats nach Zustellung eingelegt wurde, kann den Anspruch noch retten — aber nur, wenn der Bescheid vor Fristablauf ergangen ist.
Bundesministerium der Justiz: § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag (gesetze-im-internet.de)
Bundesministerium der Justiz: § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (gesetze-im-internet.de)
Bundesministerium der Justiz: § 39 SGB XI – Verhinderungspflege (gesetze-im-internet.de)
Bundesgesundheitsministerium: Verhinderungspflege – Informationen zur Pflegereform 2025
Vdek (Verband der Ersatzkassen): Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Sozialversicherung-kompetent.de: Verhinderungspflege – Leistungsrecht ab 2025 (inkl. Pflegegeldbeträge)
Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), BGBl. I Nr. 371, 29.12.2025
Pflegewegweiser NRW: BEEP 2026 – Neue Abrechnungsfristen für Verhinderungspflege
Der Beitrag Schwerbehinderung: Entlastungsbetrag läuft ab – Wer bis 30. Juni keine Haushaltshilfe bucht, verliert 1.572 Euro erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Energie im Untergrund – Niederlande und Deutschland
Dieser Beitrag über die Rohstoffe im Boden von Holland, hat mich angeregt, auch kurz etwas zu den Rohstoffen im Boden von Deutschland zu recherchieren. Siehe Ergänzung – der Übersetzer
Rob, klimaatgek.nl, 27.03.2026
Heute Morgen wurde ich in der Bäckerei mit der aktuellen Energieknappheit in unserem Land konfrontiert: Mein Lieblingsbrot war 25 Cent teurer geworden. Mein Energieversorger nannte mir einen Gaspreis von 1,40 Euro für heute, inklusive aller Steuern und Abgaben. Der Grundpreis für Gas pro Kubikmeter liegt heute ohne Mehrwertsteuer deutlich über 50 Cent; Steuern (Energiesteuer 73 Cent) plus Mehrwertsteuer (fast 11 Cent) kosteten mich daher heute 84 Cent pro Kubikmeter Gas.
Es ist bekannt, dass das Groninger Gasfeld, einst eines der größten Gasfelder der Welt, von Politikern stillgelegt wurde. Von den ursprünglichen Reserven von 2.800–2.900 Milliarden m³ Gas befinden sich noch etwa 450–550 Milliarden m³ im Boden. Darüber hinaus lagern noch etwa 90–100 Milliarden m³ Gas in zahlreichen kleineren Gasfeldern an Land, vorwiegend unter der Nordsee.
Abb. 1 Quelle: NLOG
Abbildung 1 ist eine Übersichtskarte des niederländischen geologischen Portals (NLOG). Über den Link unterhalb der Abbildung gelangen Sie zur interaktiven Karte. Wählen Sie dort „Felder“ aus.
Abb. 2 Quelle: NLOG
Abbildung 2 zeigt die detaillierte Gasfeldkarte der nordöstlichen Niederlande. Das riesige Groninger Feld ist hellgrau mit einem hellgrünen Rand dargestellt. Darüber hinaus ist das gesamte Gebiet mit kleineren Gasfeldern übersät, die fast alle in Produktion sind. Das Gasfeld Eleveld südlich von Assen ist mit einem roten X markiert; dort ereignete sich am 14. März ein leichtes Erdbeben. Das Erdgasfeld war zwar bereits einige Monate zuvor stillgelegt worden (hellgrün), doch können Erdbeben auch nach der Stilllegung noch geraume Zeit auftreten.
Auffällig sind auch die zahlreichen Gasfelder im Osten von Ameland. Südlich von Zoutkamp und Roden befinden sich zudem zwei unterirdische Gasspeicher (blau). Ein dritter Speicher liegt in der Nähe von Alkmaar in Nordholland. Es handelt sich dabei um erschöpfte Gasfelder, die im Sommer mit importiertem Erdgas aufgefüllt werden.
Abb. 3
Unser Erdgas entstand bei der Inkohlung tiefer liegender Kohleflöze, die sich im Untergrund fast der gesamten Niederlande befinden. Der schematische Querschnitt in Abbildung 3 zeigt, dass die Kohleflöze aus dem Karbon (vor 300 Millionen Jahren) in Südlimburg nahe der Oberfläche liegen und nach Norden hin immer tiefer reichen. Unter Groningen befinden sie sich in einer Tiefe von etwa 5 km.
Erdgas entsteht durch die Verkohlung von Gestein aufgrund steigenden Drucks und steigender Temperatur und entweicht normalerweise an der Erdoberfläche in die Atmosphäre. Es kann nur dann eingeschlossen werden, wenn sich darüber eine undurchlässige Gesteinsschicht (Salz) befindet. Dies ist unter Groningen in etwa 3 km Tiefe in einer Sandsteinformation namens Rotliegendes der Fall. Das Profil zeigt auch deutlich, warum in den südlichen Niederlanden kein Erdgas vorkommt. Es wird nun auch verständlich, warum man in der Nordsee tiefer bohren muss, um an Erdgas zu gelangen.
Abb. 4 Quelle: NLOG
Der detaillierte Querschnitt des Groninger Untergrunds (Abbildung 4) zeigt, dass die Salzablagerung (Alter ca. 260 Millionen Jahre) in ihrer Mächtigkeit stark variiert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich (Gesteins-)Salz unter Druck verformt. Dabei bilden sich Salzsäulen, die teilweise über 1 km hoch sind und das darüber liegende Gestein verdrängen. Durch den Druck von unten entstehen in den darüber liegenden Gesteinen Brüche (die dünnen schwarzen Linien).
Wir benötigen (bezahlbares) Erdgas, um unseren Lebensstandard zu halten. Mit ausschließlich „fossilen“ Energiequellen wie Windkraft und Solaranlagen ist dies völlig unmöglich. Schon allein deshalb, weil jedes aus Wind und Sonne erzeugte Kilowatt eine hundertprozentige Reserve benötigt, wenn die Sonne nicht scheint (was die Hälfte des Jahres der Fall ist) oder der Wind nicht ausreicht (was häufig vorkommt). Hinzu kommt, dass Wind- und Solarenergie sehr teuer sind! Ohne Subventionen werden keine weiteren Windparks in der Nordsee gebaut, und erst recht nicht, wenn die Regierung (sprich: der Steuerzahler) keine Kabelverbindungen zum Festland garantiert.
Abb. 5 Quelle: Lomborg
Die Grafik in Abbildung 5 zeigt deutlich: Je höher der Anteil von Solar- und Windenergie an der Stromerzeugung ist, desto höher ist der Strompreis. Billiger Strom aus Solar- und Windenergie existiert nicht. Und mit „sauberer Produktion“ hat er wenig zu tun. Wie vielfach nachgewiesen wurde, belastet er die Umwelt massiv. Zudem gefährdet ein hoher Anteil von Solar- und Windenergie die Stabilität des Stromnetzes, wie wir kürzlich in Spanien gesehen haben. Kurz gesagt: Wind- und Solarenergie als Stromerzeuger sind extrem teuer, umweltschädlich und unerschwinglich.
Das erklärte Ziel der Energiewende in der EU ist, dass bis zum Jahr 2050 keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden. Alles soll elektrifiziert werden. Diese Daten von Statistics Netherlands zeigen jedoch, dass dies völlig unrealistisch ist:
Die Energiemenge, die in den Niederlanden primär für den Verbrauch zur Verfügung steht Gesamtprimär-energieversorgung PJ Anteil Gesamte Energieträger 2.629,6 100 % Kohle und Kohleprodukte 172,3 6,5 % Erdölböden – und -produkte, fossile 1.042,5 39,6 % Erdgas 941,4 35,8 % Erneuerbare Energie 409,7 15,6 % Strom -15,2 -0,6% Wärme % Wasserstoff 0,7 0,0% Sonstige Energieträger insgesamt 78,3 3,0 %Abb. 6 Quelle: CBS [Ein Petajoule sind 1015 Joule (1 Million Milliarden) oder 278 Gigawattstunden.]
Abbildung 6 stellt das Energieangebot die im Land im Jahr 2024 zur Verfügung stehende Energiemenge für Umwandlung oder Verbrauch dar. Importe, Exporte und Bunkerungen sind, wie aus der ursprünglichen Tabelle des Zentralen Statistikamtes (CBS) hervorgeht, bereits in den Bruttozahlen berücksichtigt. Das geringfügig negative Angebot unter „Strom“ bezieht sich auf die Strombilanz zwischen Exporten und Importen im Jahr 2024. Die Kategorie „Sonstige Energieträger gesamt“ umfasst hauptsächlich die Stromerzeugung unseres einzigen Kernkraftwerks in Borssele.
Die unteren Zeilen der Tabelle zeigen, wo wir nach so vielen Jahren des Übergangs in den Niederlanden gelandet sind: 82 % fossile Energien und 15,6 % erneuerbare Energien ; die Elektrifizierung scheint langsam zum Stillstand zu kommen.
Abb. 7 Quelle: Blomborg
Auf globaler Ebene ist der Anteil von Solar- und Windenergie am gesamten Energiepaket sogar noch geringer als in den Niederlanden, wie Abbildung 7 zeigt.
Die aktuelle Energiekrise zwingt uns, den Tatsachen ins Auge zu sehen: Ohne bezahlbare Energie wird der Motor des Wohlstands unweigerlich zum Erliegen kommen . Fast die ganze Welt ist sich dessen bewusst, mit Ausnahme der EU, Australiens und einiger weniger anderer Länder. In Europa sind die ersten Folgen dieser aussichtslosen Energiewende bereits sichtbar: die Deindustrialisierung. Industrien wandern in Gebiete mit günstiger Energie ab, zunächst in Billiglohnländer innerhalb der EU und später in Länder außerhalb der EU. Die Folge: Zehntausende verlorene Arbeitsplätze und zunehmende Armut.
Die Niederlande können sich retten, indem sie nicht länger an dem von der EU aufgezwungenen, sinnlosen Elektrifizierungswettlauf teilnehmen. Wir müssen eine ausreichende und bezahlbare Energieversorgung in allen Formen sicherstellen. Meiner Ansicht nach bedeutet das die Reaktivierung des Groninger Erdgasfelds, selbstverständlich verbunden mit einer angemessenen Entschädigung für die Anwohner, die durch den Bergbau geschädigt wurden. Und besondere Aufmerksamkeit bedarf es der wenigen hundert kleineren Erdgasfelder. Nicht zu vergessen ist auch der zügige Bau weiterer Kernkraftwerke sowie der Weiterbetrieb unserer hochmodernen Kohlekraftwerke.
Und schließlich: Unter fast den gesamten Niederlanden lagern gigantische Kohlevorkommen im Untergrund. Die geologische Gesamtmenge wird auf rund 1 Billion Tonnen geschätzt! Ein Teil davon wird technisch schwer zu fördern sein, doch es schlummert ein enormes Energiepotenzial, das darauf wartet, entdeckt zu werden. Ein Teil davon lässt sich möglicherweise kostengünstig erschließen, beispielsweise durch Untertagevergasung oder andere moderne Verfahren. Aber auch die traditionelle Methode, der Schachtbau, ist natürlich möglich. In Flandern wird ernsthaft geprüft, ob einige kürzlich stillgelegte Bergwerke durch neue Schächte wiedereröffnet werden könnten. In den Niederlanden ist der Schachtbau in Südlimburg sowie am Peelhorst und im Meinweg-Gebiet denkbar. Warum also nicht?
https://klimaatgek.nl/wordpress/2026/03/27/energie-in-de-nederlandse-ondergrond/
Ergänzung
ROHSTOFFLAND DEUTSCHLANDDeutschland verfügt über bedeutende Ressourcen an. Energierohstoffen wie Braun- und Steinkohle sowie an nichtenergetischen Rohstoffen
https://v-r-b.de/wp-content/uploads/2016/09/VRB-ImageBroschuere_A4_20160919_WEB.pdf
Erdgas, Erdöl, Kohle und UranWelche Rohstoffe hat Deutschland?
Um seinen Energiebedarf zu decken, ist Deutschland aktuell auf Öl und Gas aus dem Ausland angewiesen. Doch welche Bodenschätze lagern eigentlich noch in Deutschland? Und zu welchem Preis könnte man die Rohstoffe abbauen?
11.11.2022
Braunkohlevorkommen:Die bekannten und wirtschaftlich förderbaren Braunkohlevorkommen in Deutschland könnten theoretisch noch für etwa 200 Jahre reichen.
Deutsche Steinkohle zählt nicht zur Reserve Auch aus Steinkohle wird in Deutschland noch Strom produziert – doch die Kohle dafür wird inzwischen vollständig importiert. 2018 wurden die letzten deutschen Steinkohle-Bergwerke stillgelegt. Der Abbau in Deutschland konnte wirtschaftlich schon lange nicht mehr mit den Weltmarktpreisen konkurrieren, denn die deutsche Steinkohle liegt in über 1.000 Metern Tiefe. Hierzulande gelten außerdem hohe Sozial-, Sicherheits- und Arbeitsstandards. Deshalb ist es billiger, sie per Schiff um die halbe Welt zu schicken, als sie von der Zeche nebenan zu holen. Die deutsche Steinkohle zählt daher nicht mehr zur Reserve. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe schätzt, dass noch 83.000 Millionen Tonnen Steinkohle in Deutschland im Boden liegen. Mit so viel Steinkohle ließen sich theoretisch 680.000 Terawattstunden Strom erzeugen. Das würde den aktuellen Strombedarf für über 1.000 Jahre abdecken.Der Beitrag Energie im Untergrund – Niederlande und Deutschland erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Rente: Diese Jahrgänge arbeiten länger und bekommen statistisch weniger Rente
Die Bundesregierung hat es schwarz auf weiß zugegeben: Zwischen 2012 und 2030 steigt die Regelaltersgrenze doppelt so schnell wie die Lebenserwartung der Menschen, die sie treffen soll. Das steht in der offiziellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken, die Anfang April 2026 veröffentlicht wurde.
Gleichzeitig begründet Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ihre Forderung nach einer weiteren Anhebung des Rentenalters damit, dass die Menschen länger lebten und deshalb länger arbeiten müssten. Beides geht nicht zusammen — das sagen die eigenen Regierungsdaten.
Das Rentenalter steigt. Die Lebenserwartung der 65-Jährigen stagniert. Wer heute 65 ist, hat statistisch noch 19,4 Lebensjahre vor sich — exakt so viele wie vor zehn Jahren. Die Regelaltersgrenze hingegen wurde seit 2012 bereits um mehr als ein Jahr angehoben und bewegt sich weiter in Richtung 67. Der tatsächliche Renteneintritt hat sich im gleichen Zeitraum um gut 1,3 Jahre nach hinten verschoben.
Das bedeutet: Die Zeit, die Versicherte im Ruhestand verbringen können, ist statistisch nicht gewachsen — obwohl sie immer länger auf die Rente warten müssen.
Was die Bundesregierung selbst einräumtDie Kleine Anfrage (Drucksache 21/4646) stammt von Linken-Abgeordneter Sarah Vollath. Sie wollte wissen, wie sich Lebenserwartung und Regelaltersgrenze seit 2012 zueinander verhalten haben. Die Antwort, die die Bundesregierung der Deutschen Presse-Agentur vorlegte, ist eindeutig: Die Regelaltersgrenze steige zwischen 2012 und 2030 „ungefähr doppelt so schnell” wie die Lebenserwartung 65-Jähriger.
In konkreten Zahlen: Das Rentenalter wächst um zwei volle Jahre (von 65 auf 67), während die BReg für den gleichen Zeitraum nur ein zusätzliches Jahr für Männer und acht zusätzliche Monate für Frauen projiziert. Vollath kommentiert das trocken: „Das stimmt einfach nicht” — gemeint ist das Argument der Ministerin.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hatte im vergangenen September, gestützt auf ein Papier ihres Beraterkreises, erklärt, man müsse „angesichts einer höheren Lebenserwartung länger arbeiten”. Die eigenen Regierungsdaten zeichnen ein anderes Bild.
Die Lebenserwartung 65-Jähriger lag im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 bei 19,4 zusätzlichen Lebensjahren — nach mehreren Covid-bedingten Ausschlägen auf exakt demselben Niveau wie ein Jahrzehnt zuvor. Destatis weist für 2024 eine Lebenserwartung bei Geburt von 78,9 Jahren für Männer und 83,5 Jahren für Frauen aus; der Anstieg hat sich gegenüber dem Vorpandemie-Trend deutlich verlangsamt.
Die Schere: 2 Jahre Rentenalter, 1 Jahr LebenserwartungDie mathematische Logik ist simpel, ihre soziale Konsequenz ist es nicht. Wer 2012 mit 65 in Rente gehen durfte, konnte statistisch mit 19 bis 20 Jahren Ruhestand rechnen. Wer 2031 mit 67 in Rente geht, hat statistisch kaum mehr Zeit im Ruhestand — bezahlt dafür aber mit zwei zusätzlichen Erwerbsjahren. Das ist keine Prognose, sondern die Schlussfolgerung aus den BReg-eigenen Zahlen.
Hinzu kommt die Verschiebung des tatsächlichen Rentenstarts. Die Bundesregierung räumt ein, dass sich der faktische Renteneintritt in den vergangenen zehn Jahren im Durchschnitt um gut 1,3 Jahre nach hinten verschoben hat — teils durch die Anhebung der Altersgrenzen selbst, teils durch ökonomischen Druck.
Wer früher geht, zahlt dafür mit dauerhaften Abschlägen: 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn, was bei drei Jahren Frühverrentung 10,8 Prozent lebenslangen Abzug bedeutet.
Klaus B., 59, Bauarbeiter aus Bitterfeld, rechnet seit Monaten durch, ob er bis 67 durchhalten kann. Sein Rücken macht seit dem 52. Lebensjahr Probleme, zweimal war er länger krank geschrieben. Seine Rentenauskunft zeigt eine Monatsrente von 1.480 Euro bei Renteneintritt mit 67. Geht er mit 63, schrumpft sie auf 1.322 Euro — dauerhaft, für den Rest seines Lebens.
Vier Jahre früher raus, lebenslang knapp 160 Euro weniger im Monat. Bei einem statistischen Rentenstart mit 67 und einer Lebenserwartung bis 83 verlöre Klaus so über 31.100 Euro — Abschläge über 16 Jahre gerechnet.
Regionale Unterschiede: Wer länger lebt, profitiert — wer kürzer lebt, zahlt doppeltDie Bundesregierung hat in ihrer Antwort auch die regionalen Unterschiede bei der Lebenserwartung offengelegt — und damit eine der schärfsten Schwachstellen einer pauschalen Altersgrenze sichtbar gemacht. 65-jährige Männer in Baden-Württemberg hatten 2024 statistisch noch 18,6 Jahre vor sich; in Sachsen-Anhalt waren es nur 16,6 Jahre.
Zwei Jahre Unterschied — obwohl beide Männer dieselbe Regelaltersgrenze erfüllen müssen. Bei Frauen liegt die Spanne zwischen 21,5 Jahren in Baden-Württemberg und 20,2 Jahren im Saarland.
Diese Zahlen bedeuten: Ein Hochbauarbeiter aus Halle, der körperlich belastende Arbeit geleistet hat, womöglich in einem Betrieb mit Asbest oder Schwingungen, hat statistisch deutlich weniger Rentenjahre als ein Steuerberater aus Freiburg. Beide zahlen ab 2031 bis 67.
Die pauschale Grenze behandelt sehr unterschiedliche Lebensrealitäten gleich — und das ist nach Auffassung der Linken-Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek keine zufällige Unschärfe, sondern eine strukturelle Schieflage: „Niedriges Einkommen und niedriger Bildungsstand sowie schlechte Arbeitsbedingungen und Wohnsituation beeinflussen die Gesundheit und damit auch die Lebenserwartungen erheblich.”
Die DRV-Forschung auf Basis von Entgeltpunktdaten zeigt, dass die Lebenserwartungslücke zwischen Männern im höchsten und niedrigsten Einkommensquintil im Zeitraum 1997–2016 um rund ein Jahr und neun Monate gewachsen ist — nicht geschrumpft. Wer wenig verdient hat, profitiert weniger von den durchschnittlichen Lebenserwartungsgewinnen. Eine allgemeine Erhöhung der Regelaltersgrenze, die auf dem Durchschnitt basiert, trifft diese Gruppe deshalb überproportional.
Was Reiche plant — und warum das die Betroffenen doppelt treffen würdeWirtschaftsministerin Reiche will das Renteneintrittsalter nach 2031 automatisch an die steigende Lebenserwartung koppeln — nach dem Vorbild Dänemarks. Das Modell klingt technisch neutral: Lebt man länger, arbeitet man länger; ein fester Anteil der gewonnenen Lebenszeit fließt in Rentenjahre, der Rest in Erwerbsarbeit. In Dänemark wird dieses Verhältnis auf zwei Drittel Rente zu einem Drittel Arbeit festgesetzt.
Das Problem: Das Modell setzt voraus, dass alle von steigender Lebenserwartung profitieren. Die BReg-Daten zeigen, dass das nicht stimmt — weder regional noch sozioökonomisch. Wer in einem körperlich belastenden Beruf arbeitet, wer in einer strukturschwachen Region lebt, wer ein niedrigeres Einkommen hat, wird durch eine pauschal steigende Altersgrenze systematisch benachteiligt. Reichinnek fasst das so: Die durchschnittliche Lebenserwartung verschleiert bestehende Ungleichheiten, statt sie abzubilden.
Ob Reiche ihre Pläne gegen die Koalitionspartner und die Alterssicherungskommission durchsetzen kann, ist offen. Die Kommission soll bis Ende Juni 2026 erste Empfehlungen vorlegen, die umfassende Rentenreform ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant. Ob eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung in diesem Paket landet, hat die Bundesregierung bislang offengelassen.
Abschläge bei Frühverrentung: Die stille KürzungsmaschineUnabhängig davon, ob das Rentenalter über 67 steigt, wirkt die bestehende Abschlagsregel bereits heute als Kürzungsinstrument für alle, die nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten. Die gesetzliche Grundlage ist § 77 SGB VI: Für jeden Monat, um den man früher in Rente geht, sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Wer drei Jahre früher geht — was für viele Menschen in körperlich belastenden Berufen das realistische Szenario ist — verliert 10,8 Prozent seiner Rentenansprüche, lebenslang.
Bei einer Eckrente von 1.500 Euro macht das 162 Euro monatlich aus. Im Laufe eines statistischen Rentenlebens von 19 Jahren summiert sich das auf über 36.900 Euro. Die Schere aus steigendem Rentenalter und stagnierender Lebenserwartung hat damit einen direkten, quantifizierbaren Effekt: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht bis 67 durchhält, zahlt doppelt — weniger Zeit im Ruhestand und dauerhaft weniger Geld.
Für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren gibt es eine Ausnahme: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Aber auch diese Grenze wird schrittweise angehoben. Wer in Zeiten des Bürgergeld- oder Arbeitslosen-Leistungsbezugs Lücken in seinem Versicherungsleben hat, kommt möglicherweise nicht auf 45 Jahre — und fällt damit auf die allgemeine Regel mit Abschlägen zurück.
Die Alterssicherungskommission: Bis Juni 2026 entscheidet sich die RichtungDie von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission soll bis spätestens Ende Juni 2026 ihre Empfehlungen vorlegen. Danach ist eine umfassende Rentenreform im zweiten Halbjahr 2026 geplant. Die Kommission hat mehrere Optionen auf dem Tisch: Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung, Kopplung an die Beitragsjahre (Lebensarbeitszeit), flexible Übergänge mit Teilrente und Weiterbeschäftigung, Ausweitung der Erwerbsminderungsrente für körperlich belastete Berufe.
Für Versicherte bedeutet das: Die nächsten Monate sind politisch entscheidend. Wer Rentenanträge plant, wer überlegt, ob er Beitragslücken schließen soll, oder wer prüfen möchte, ob eine Erwerbsminderungsrente für ihn in Frage kommt, sollte sich jetzt beraten lassen — nicht erst, wenn das Reformgesetz steht. Denn die Übergangsregelungen, die für jeden Jahrgang gelten, werden bereits mit dem heutigen Recht berechnet.
Rentenauskunft, Erwerbsminderung, Widerspruch: Was Sie jetzt prüfen solltenWer sich frühzeitig orientieren will, hat mehrere Hebel.
Erstens: Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Rentenberatungen an — persönlich in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie telefonisch. Eine individuelle Rentenauskunft gibt Auskunft über den voraussichtlichen Rentenbetrag bei verschiedenen Eintrittszeitpunkten, inklusive der Abschlagsberechnung. Diese Auskunft kann online im Rentenportal der DRV beantragt werden.
Zweitens: Wer aufgrund von Krankheit oder körperlicher Belastung nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann, sollte prüfen, ob eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt. Voraussetzung ist unter anderem, dass man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat.
Die Antragstellung läuft über die DRV; bei Ablehnung ist Widerspruch möglich und sinnvoll — Ablehnungsquoten bei Erstanträgen sind erfahrungsgemäß hoch.
Drittens: Wer Beitragslücken hat — etwa aus Zeiten von Bürgergeld, Arbeitslosigkeit oder Pflegetätigkeit — kann prüfen, ob freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung sinnvoll sind. Das lohnt sich vor allem dann, wenn dadurch die Schwelle von 45 Beitragsjahren erreichbar wird. Die DRV kann hier individuell beraten.
Viertens: Wer glaubt, von einer fehlerhaften Rentenberechnung betroffen zu sein, oder wer Bescheide erhalten hat, die ihm unverständlich erscheinen, sollte innerhalb der Widerspruchsfrist handeln. Diese beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Sozialverbände wie VdK und SoVD bieten Beratung und Unterstützung bei Widerspruchsverfahren an.
Das Argument, die Menschen lebten länger und müssten deshalb länger arbeiten, hält den eigenen Regierungsdaten nicht stand. Das ändert nichts an der geltenden Gesetzeslage — und es ändert nichts daran, dass im zweiten Halbjahr 2026 genau auf dieser Datenbasis möglicherweise weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Wer bis dahin keine eigene Rentenauskunft eingeholt hat, verhandelt im Blindflug.
FAQ: Häufige Fragen zu Rentenalter und LebenserwartungGilt die Regelaltersgrenze von 67 für alle Jahrgänge gleich?
Nein. Die schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre wurde 2012 begonnen und läuft bis 2031. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst ab 2031. Für Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 gelten Übergangsregelungen mit gestaffelten Altersgrenzen. Die genaue Grenze für den eigenen Jahrgang steht im DRV-Portal unter „Meine Altersgrenze”.
Was passiert, wenn das Rentenalter nach 2031 weiter steigt?
Noch ist nichts beschlossen. Die Alterssicherungskommission soll bis Ende Juni 2026 Empfehlungen vorlegen, danach plant die Bundesregierung eine Reform. Eine automatische Kopplung an die Lebenserwartung — nach dänischem Vorbild — ist eine diskutierte Option, aber kein geltendes Recht. Beschlossene Änderungen würden mit langen Übergangsfristen kommen, die jüngere Jahrgänge stärker treffen als ältere.
Kann ich als körperlich belasteter Arbeitnehmer früher in Rente gehen ohne Abzüge?
Nur über zwei Wege: die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) erlaubt Rente mit 65 ohne Abschläge; oder die Erwerbsminderungsrente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Für beide Wege lohnt eine persönliche Beratung bei der DRV, da die Voraussetzungen komplex sind.
Zählen Zeiten im Bürgergeld oder Arbeitslosengeld für die 45 Beitragsjahre?
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I zählen als Beitragszeiten. Zeiten des Bürgergeld-Bezugs (SGB II) werden seit 2011 nur noch als Anrechnungszeiten gewertet — sie verlängern den Bewertungszeitraum für den 3/5-Test bei der Erwerbsminderungsrente, zählen aber nicht zu den 45 Jahren für die Rente für besonders langjährig Versicherte. Das ist ein entscheidender Unterschied, der in der Praxis viele Menschen überrascht.
Was bedeutet die Aktivrente, die seit Januar 2026 gilt?
Die Aktivrente erlaubt es, nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen, wenn man in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bleibt. Sie richtet sich vor allem an Menschen, die freiwillig über die Altersgrenze hinaus arbeiten wollen. Wer durch Krankheit oder körperliche Belastung nicht bis zur Grenze kommt, profitiert von dieser Regelung nicht.
Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage der Linken, Drucksache 21/4646, 12.03.2026
Bundesregierung: Aktivrente: Fragen und Antworten
Deutsche Rentenversicherung: Rentenauskunft und Beratungsangebote
gesetze-im-internet.de: § 35 SGB VI – Regelaltersrente
gesetze-im-internet.de: § 77 SGB VI – Zugangsfaktor
gesetze-im-internet.de: § 235 SGB VI – Anhebung der Altersgrenzen
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Die Banalität der Blöden
Hannah Arendt hat Hochkonjunktur. Oder, anders gesagt: Hannah Arendt ist so zeitlos wie Chucks, Lederjacken, American Spirit und Cocoweng. Entblödeten sich unlängst degenerierte Spanier, die das Töten von Juden als unfassbare Witzigkeit darstellten (Ansage! berichtete), sind es nun mal wieder Deutsche, die die Banalität des Bösen mit Leben füllten – wobei hier “die Banalität der […]
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The American Flag is a Deception. Americans live under the Star of David.
The War Powers Resolution Is Not What You’ve Been Told
Verschleppte Journalist:innen werden wohl in Aleppo-Gefängnis festgehalten
Im Fall der im Januar verschleppten Journalist:innen Eva Maria Michelmann und Ahmed Polad (bürgerlich Mehmet Nizam Aslan) verdichten sich die Hinweise auf ihren Aufenthaltsort. Nach neuen Zeugenaussagen sollen beide im Gefängnis von Aleppo festgehalten werden. Zuerst berichtete die Istanbuler Nachrichtenagentur ETHA.
Die beiden Journalist:innen waren am 18. Januar in Raqqa im Zuge der Offensive der syrischen Übergangsregierung gegen die kurdische Selbstverwaltung verschleppt worden. Seitdem fehlte jede Spur von ihnen. Bis heute verweigert die islamistische Führung in Damaskus jede Auskunft über den Verbleib der beiden. Nun berichten mehrere Zeug:innen übereinstimmend, dass sich Michelmann und Polad in einem Gefängnis der Übergangsregierung in Aleppo befinden.
QSD-Kämpfer mit Polad in gemeinsamer Zelle
Besonders konkret ist die Aussage eines Kämpfers der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), der im Rahmen eines Gefangenenaustauschs freigekommen ist. Er berichtet, selbst über mehrere Monate im sogenannten „Allgemeinen Sicherheitszentrum“ in Aleppo festgehalten worden zu sein. Eine Videoaussage dieses Zeugen wurde dem Anwalt der Familie Michelmann, Roland Meister, übermittelt. Der Anwalt will die Aufnahme den deutschen Behörden übergeben.
8. März in Frankfurt: Wo ist Eva? © ETHA
Der Zeuge schildert, dass er am 17. Januar in Dair Hafir in Gefangenschaft geraten und anschließend nach Aleppo gebracht worden sei. Dort seien mehrere hundert Geiseln untergebracht gewesen, getrennt nach Männern und Frauen. Nach Angaben des Zeugen befand sich auch Ahmed Polad in diesem Gefängnis. Der Zeuge kannte ihn bereits zuvor als Journalisten.
Journalist in Raqqa verletzt
Polad sei zunächst längere Zeit in Einzelhaft gehalten worden. Etwa eine Woche bis zehn Tage vor dem Gefangenenaustausch am 11. April sei er zeitweise in die Gemeinschaftszelle gebracht worden. „Ich bin mir hundertprozentig sicher, weil wir zusammen waren“, berichtet der Zeuge dem ETHA-Bericht zufolge. „Er kam, blieb einige Tage bei uns und wurde dann wieder weggebracht.“
Nach seinen Angaben wurde Polad bei den Angriffen in Raqqa verletzt – an der Hand und im Bauch. Er sei jedoch im Krankenhaus behandelt worden und befinde sich aktuell in stabilem Zustand.
Hinweise auf Eva Maria Michelmann
Die Zeugenaussage liefert auch Hinweise auf den Verbleib von Eva Maria Michelmann. Der Zeuge selbst habe sie nicht direkt gesehen, jedoch habe Ahmed Polad berichtet, dass seine Kölner Kollegin ebenfalls in dasselbe Gefängnis gebracht worden sei. Diese Angaben werden durch weitere ehemalige Gefangene gestützt. Mehrere Zeug:innen berichten unabhängig voneinander, von einer „deutschen Journalistin“ im Gefängnis gehört zu haben. Nach Aussagen von weiblichen Geiseln, die kürzlich freigekommen sind, sollen sich noch rund 40 Frauen in dem Gefängnis in Aleppo befinden, darunter eben auch Michelmann.
Berichte über Misshandlungen
Der QSD-Zeuge berichtet zudem von schweren Misshandlungen während der Haft. Gefangene seien geschlagen, beleidigt und teils gezielt ausgehungert worden. Viele Insassen hätten Verletzungen infolge von Folter erlitten. Die Zustände im Gefängnis beschreibt er als systematisch gewaltsam. Die neuen Erkenntnisse erhöhen den Druck auf die syrische Übergangsregierung, sich zum Verbleib der Journalist:innen zu äußern. Bislang gibt es keine offizielle Bestätigung oder Stellungnahme zu ihrer Gefangenschaft.
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