«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Sammlung von Newsfeeds
Nach Schulangriffen: Fackelmarsch in Mêrdîn
Nach den Schusswaffenangriffen an Schulen in Gurgum (tr. Maraş) und Riha (Urfa) mit neun Toten und zahlreichen Verletzten setzen sich die Proteste fort. In Mêrdîn (Mardin) sind am Abend zahlreiche Menschen zu einem Fackelmarsch zusammengekommen, um gegen die zunehmende Gewalt im Bildungsbereich zu demonstrieren. Zu der Aktion hatte die Plattform der regionalen Zweige der Gewerkschaftskonföderation KESK aufgerufen. Unter dem Motto „Nein zur Gewalt im Bildungswesen“ zogen mit Teilnehmenden mit Fackeln durch das Stadtzentrum. Beteiligt waren neben Gewerkschaften auch politische Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen und zahlreiche Einwohner:innen.
Während des Marsches wurden immer wieder Parolen wie „Es lebe der Widerstand der Arbeitenden“ und Rücktrittsforderungen gegen Bildungsminister Yusuf Tekin laut. Die Proteste knüpfen damit an die anhaltende Kritik nach den Angriffen der vergangenen Tage an. In einer anschließenden Erklärung wurde betont, dass die Gewalt an Schulen nicht isoliert betrachtet werden dürfe. „Das sind keine einzelnen Sicherheitsvorfälle, sondern direkte Folgen der sich vertiefenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise“, erklärte die Gewerkschafterin Gülbin Öner im Namen der Plattform.
Sie verwies auf zunehmende soziale Ungleichheit, Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit insbesondere unter jungen Menschen in der Türkei. Diese Entwicklungen führten zu einer wachsenden „gesellschaftlichen Zersetzung“ und spiegelten sich auch in der Gewalt an Bildungseinrichtungen wider. Zugleich kritisierte Öner die bisherigen Reaktionen der Behörden als unzureichend. Reine Sicherheitsmaßnahmen könnten das Problem nicht lösen.
„Die eigentliche Lösung liegt in einer demokratischen Gesellschaft, in der Vielfalt als Stärke gilt und alle Menschen beteiligt sind“, so die Aktivistin. Nur durch Gerechtigkeit, Mitbestimmung und verlässliche Zukunftsperspektiven lasse sich verhindern, dass Gewalt weiter zunimmt. Die Kundgebung endete mit erneuten Rücktrittsforderungen gegen den Bildungsminister. Auch in weiteren Städten und Bezirken der Provinz, darunter Qoser (Kızıltepe), Şemrex (Mazıdağı), Dêrika Çiyayê Mazî (Derık), Midyad und Kerboran (Dargeçit), fanden zeitgleich Proteste und sogenannte Lebenswachen statt.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/egitim-sen-fordert-erinnerungsort-nach-todlicher-schulattacke-51206 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gurgum-zahl-der-todesopfer-nach-schulmassaker-steigt-auf-neun-51182 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/schusse-an-berufsschule-in-sewreg-16-verletzte-51159
3. Kurdisches Filmfestival in Düsseldorf gestartet
In Düsseldorf hat am Freitagabend das 3. Kurdische Filmfestival begonnen. Über das gesamte Wochenende hinweg werden knapp 30 Filme gezeigt, die sich mit gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Themen aus Kurdistan und der kurdischen Diaspora auseinandersetzen.
Die Eröffnung fand im UFA-Palast statt. Am Samstag und Sonntag werden die Filmvorführungen sowohl im UFA Palast als auch im Metropol Kino fortgesetzt. Den Auftakt bildete der Film „Heval Brako“. Der Film von Numan Yiğit und Önder Çakar basiert auf den Aufzeichnungen des kurdischen Journalisten Nazım Daştan, der Ende 2024 bei einem gezielten Drohnenangriff des türkischen Staates in Rojava getötet wurde.
Das Festival steht in diesem Jahr unter dem Motto „Einheit und Widerstand“. Die Auswahl der Eröffnungs- und Abschlussfilme soll gezielt auf aktuelle Entwicklungen in Kurdistan aufmerksam machen und die Rolle von Kunst und Kino in Zeiten politischer Auseinandersetzungen hervorheben.
Zu den Gästen der Eröffnung gehörten unter anderem die stellvertretende Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags, Berivan Aymaz, der Bundestagsabgeordnete Max Lucks sowie die Landtagsabgeordnete Gönül Eğlence. Auch aus Kurdistan selbst gab es Beiträge: Der Regisseur Numan Yiğit von der Filmkommune Rojava richtete eine Videobotschaft an das Publikum.
Das Festival versteht sich nicht nur als kulturelle Veranstaltung, sondern auch als Raum für Austausch, Sichtbarkeit und kollektive Erinnerung. In einer Zeit anhaltender Konflikte in Kurdistan rücken die gezeigten Filme Erfahrungen von Widerstand, Verlust und Selbstbehauptung in den Mittelpunkt. Das Filmfestival endet am Sonntag mit einer Preisverleihung.
https://deutsch.anf-news.com/kultur/3-kurdische-filmfestival-dusseldorf-startet-51138 https://deutsch.anf-news.com/kultur/preisverleihung-des-2-kurdischen-filmfestivals-dusseldorf-46087 https://deutsch.anf-news.com/kultur/die-wahrheit-sichtbar-machen-filmkommune-rojava-ruft-zu-globaler-solidaritat-auf-50045
Hatimoğulları bei GPM: Öcalan muss als Hauptverhandlungspartner anerkannt werden
Während sich weltweit rechte Kräfte weiter formieren, kommen an diesem Wochenende in Barcelona mehr als 4.000 Vertreter:innen aus über 40 Ländern zur „Global Progressive Mobilisation“ (GPM) zusammen. Das Treffen versteht sich als Gegenpol zur internationalen Rechtsentwicklung und zur Politik der Make America Great Again-Bewegung. Auch die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, nimmt an dem Treffen teil. Sie nutzt die internationale Plattform, um die kurdische Frage und die politische Lage in der Türkei deutlich anzusprechen und konkrete Schritte einzufordern.
Nach der Arbeit der parlamentarischen Kommission zur kurdischen Frage müsse nun endlich gehandelt werden, sagte Hatimoğulları am Freitag am Rande der GPM im Gespräch mit der CHP-nahen Nachrichtenagentur ANKA. „Die Kommission hat ihren Bericht vorgelegt. Jetzt ist das Parlament gefragt, den Gesetzgebungsprozess einzuleiten“, so Hatimoğulları. Vor allem brauche es einen umfassenden rechtlichen Rahmen, der den Prozess, insbesondere im Hinblick auf eine Entwaffnung der PKK, konkret voranbringt.
Öcalan als Hauptverhandlungspartner bei Lösungsprozess
Zentral sei dabei auch die Rolle des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan. Dessen Position sei bis heute rechtlich nicht definiert. „Öcalan muss als zentraler politischer Akteur und Hauptverhandlungspartner anerkannt werden. Das ist eine grundlegende Voraussetzung für einen ernsthaften Prozess“, erklärte sie. Mit Blick auf die Entwicklungen im Nahen Osten betonte Hatimoğulları die Dringlichkeit einer politischen Lösung: In einer Situation, in der sich die Konflikte in der Region weiter ausweiten, sei eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage nicht nur notwendig, sondern eine der dringendsten Aufgaben überhaupt.
Co-Chair Tülay Hatimoğulları is in Barcelona for the #GlobalProgressiveMobilisation event. Today, she met with Diana Riba, Dep. Chair of the Republican Left of Catalonia; Muhammad Shtayyeh, former PM of Palestine; and Mustafa Hijri, Chair of the Kurdistan Democratic Party of Iran pic.twitter.com/XMojR1UZSN
— DEM Party English (@DemPartyEnglish) April 17, 2026Gleichzeitig kritisierte sie die anhaltende Repression in der Türkei und forderte konkrete Schritte, um Vertrauen in einen politischen Prozess zu schaffen. Dazu gehöre insbesondere die Rücknahme der staatlichen Zwangsverwaltungen in oppositionell regierten Kommunen sowie die Wiedereinsetzung der abgesetzten Bürgermeister:innen. Auch im Umgang mit Oppositionspolitiker:innen müsse sich etwas ändern. Verfahren gegen gewählte Vertreter:innen sollten, wenn überhaupt, ohne Inhaftierung geführt werden. Dies würde zur Entspannung beitragen und die Glaubwürdigkeit eines demokratischen Prozesses stärken.
Türkei muss EGMR-Entscheidunen umsetzen
Ein weiterer zentraler Punkt ist für Hatimoğulları die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie verwies unter anderem auf die Entscheidungen im Fall der früheren HDP-Vorsitzenden Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş sowie auf die Urteile zum Kulturmäzen Osman Kavala, dem Abgeordneten Can Atalay und weiteren politischen Gefangenen. „Die Umsetzung dieser Entscheidungen ist notwendig, um das Vertrauen der Gesellschaft zu stärken.“
Zugleich machte die DEM-Vorsitzende deutlich, dass die aktuelle Phase kein Zögern erlaube: Angesichts der Entwicklungen in der Region müsse der Prozess beschleunigt werden. nicht gebremst. Neben den politischen Fragen sprach Hatimoğulları auch den Fall der seit Jahren vermissten Gülistan Doku an. Die jüngsten Entwicklungen in den Ermittlungen, darunter die Wiederaufnahme des Verfahrens und das Auftauchen zuvor verschwundener Beweise, wertete sie als vorsichtigen Fortschritt. Entscheidend sei nun eine lückenlose Aufklärung. „Egal, wohin die Ermittlungen führen, müssen alle Verantwortlichen benannt und vor Gericht gestellt werden“, sagte sie.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-parlamentskommission-muss-rechtlichen-rahmen-fur-friedensprozess-schaffen-51198 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-warnt-vor-verengung-der-kurdistan-frage-und-fordert-demokratische-losung-50949 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-unser-fokus-liegt-auf-frieden-und-demokratie-51162
Eine Rente die keine ist: 82-Jähriger muss 37,5 Stunden in der Woche arbeiten
Mit 82 Jahren gehen viele Menschen davon aus, dass das Berufsleben längst hinter ihnen liegt. Im Fall des Briten Roger Cliffe-Thompson ist das anders, denn er arbeitet weiterhin 37,5 Stunden pro Woche, weil seine Einkünfte im Alter nicht ausreichen, um sich über Wasser zu halten.
Das Schicksal zeigt, wie hart die Folgen einer unzureichenden Vorbereitung auf die Rente sein kann. Statt Entlastung und Ruhe bestimmt bei ihm weiterhin der Arbeitsalltag das Leben.
Eine Rente, die keine istRoger Cliffe-Thompson lebt in Merseyside in England und kann sich einen klassischen Ruhestand nicht leisten. Seine Einkünfte setzen sich aus der staatlichen britischen Rente und einer kleinen steuerpflichtigen Lehrerpension zusammen, doch beides reicht offenbar nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken.
Deshalb arbeitet er seit Jahren weiter in einem Pflegeheim als Freizeitkoordinator. In seinem Alter ist das keine beiläufige Beschäftigung, sondern ein regelmäßiger Arbeitseinsatz mit beinahe vollem Wochenumfang.
Steigende Kosten verschärfen die LageBesonders deutlich wird die wirtschaftliche Belastung beim Blick auf seine laufenden Ausgaben. Laut dem Bericht klagt der 82-Jährige über immer weiter steigende Lebenshaltungskosten, höhere Versicherungskosten und anhaltend teure Lebensmittel.
Auch an anderer Stelle spart er bereits spürbar. Um Heizkosten zu senken, nutzt er nach eigenen Angaben unter anderem eine Heizdecke zum Schlafen.
Arbeit im hohen Alter als finanzielle NotwendigkeitDie Geschichte widerspricht der verbreiteten Vorstellung, dass Erwerbsarbeit im hohen Alter vor allem aus Freude an Aktivität oder sozialem Kontakt fortgeführt wird. Bei Roger Cliffe-Thompson scheint vielmehr die wirtschaftliche Not der entscheidende Hintergrund zu sein.
Er selbst beschreibt das Arbeiten als anstrengend. Zugleich macht er sich Sorgen darüber, wie lange seine Gesundheit die Belastung noch zulassen wird.
Wohnen wird zur zusätzlichen BelastungHinzu kommt eine Wohnsituation, die ihm nur wenig Spielraum lässt. Nach den Angaben im Bericht hat er ein Zinszahlungsdarlehen, das bis zu seinem 99. Lebensjahr läuft.
Ein Umzug in eine Seniorenwohnanlage erscheint für ihn offenbar ebenfalls kaum als echte Entlastung. Die dort anfallenden monatlichen Kosten würden seine finanziellen Möglichkeiten nach seiner Einschätzung weitgehend aufbrauchen.
Auch die Familie spielt finanziell eine RolleDer Bericht deutet zudem an, dass Roger Cliffe-Thompson nicht nur auf sich allein blickt. Zu seiner Familie gehören Sohn, Enkel und Urenkel, und auch dort ist das Geld knapp.
Damit wird sichtbar, dass finanzielle Unsicherheit im Alter oft nicht nur den eigenen Alltag betrifft. Häufig kommen familiäre Verpflichtungen oder das Bedürfnis hinzu, Angehörige trotz begrenzter Mittel zu unterstützen.
Der Fall zeigt ein breiteres ProblemDer Einzelfall aus England steht für eine Entwicklung, die auch anderswo aufmerksam beobachtet wird.
Wenn Menschen im sehr hohen Alter weiterarbeiten müssen, weil ihre Alterseinkünfte nicht genügen, wirft das Fragen nach Löhnen, Vorsorge, Wohnkosten und sozialer Absicherung auf.
Besonders eindrücklich ist dabei, dass ein langes Berufsleben nicht automatisch zu einem sorgenfreien Alter führt. Wer zu wenig vorsorgt oder nur geringe Rentenansprüche aufbaut, bleibt unter Umständen auch im hohen Alter finanziell unter Druck.
Was sich aus dem Fall lernen lässtDie Geschichte von Roger Cliffe-Thompson wirkt deshalb wie eine späte Mahnung. Vorsorge für das Alter ist kein Thema, das sich beliebig verschieben lässt, weil spätere Korrekturen oft nur begrenzt möglich sind.
Gleichzeitig zeigt der Fall, dass persönliche Vorsorge allein nicht jede Schwierigkeit auffängt. Wenn Wohnen, Energie und Alltag spürbar teurer werden, geraten selbst ältere Menschen mit Renteneinkünften und Zusatzpensionen schnell in eine prekäre Lage.
Welche Ursachen hinter einer unzureichenden Rente stehen könnenNicht immer liegt eine knappe Rente allein daran, dass jemand sich nicht gekümmert hat. Niedrige Löhne, Teilzeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit, familiäre Verpflichtungen oder längere Auszeiten können dazu führen, dass über Jahre hinweg nur wenig eingezahlt wurde. Wer ohnehin wenig verdient, hat oft auch kaum die Möglichkeit, privat Geld zurückzulegen.
Trotzdem bleibt die Vorsorge ein Thema, das viele zu spät ernst nehmen. Gerade in jüngeren Jahren erscheint der Ruhestand weit entfernt, während aktuelle Ausgaben dringlicher wirken. Diese Verschiebung hat später oft einen hohen Preis, weil verlorene Jahre beim Sparen kaum aufzuholen sind.
Die Geschichte des 82-Jährigen berührt, weil sie die Verletzlichkeit im Alter offenlegt. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verbindet damit meist die Erwartung, später davon leben zu können. Wenn das nicht gelingt, steht nicht nur die persönliche Finanzplanung zur Debatte, sondern auch die Frage, wie sicher Alter in Deutschland tatsächlich ist.
Deshalb sollte der Fall nicht als bloße Ausnahme abgetan werden. Er zeigt in aller Deutlichkeit, wie schnell fehlende Vorsorge, ungünstige Erwerbsbiografien und steigende Kosten zu einer schwierigen Lage führen können. Für viele Menschen ist das ein ernster Hinweis, sich früher und nüchterner mit der eigenen Absicherung zu beschäftigen.
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KW 16: Die Woche, in der wir fassungslos über Handydurchsuchungen waren
Die 16. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 130.557 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz ŚmigielskiLiebe Leser:innen,
meine Kollegin Chris hat in dieser Woche die Geschichte eines Mannes aufgeschrieben, der abgeschoben werden soll und dessen Handy deswegen durchsucht wurde. Der Text über Idris hat mich ganz schön mitgenommen.
Von der Handydurchsuchung mitbekommen hat er erst mal nichts. Denn während sein Gerät bei der Durchleuchtung war, saß er in Haft.
Dass Ausländerbehörden auf Smartphones nach Hinweisen auf Identität und Herkunft einer Person suchen, ist nicht neu. Die Kritik an der invasiven Maßnahme auch nicht.
Die Geschichte von Idris hat mir aber die himmelschreiende Sinnlosigkeit dieses Kontrollmechanismus klar gemacht: Es ist unstrittig, wer Idris ist. Es ist auch klar, wo er herkommt. Aber als er vor mehr als vierzig Jahren nach Deutschland geflohen ist, gab es das Eritrea in seinen heutigen Grenzen noch nicht, in das er abgeschoben werden soll. Eritrea will ihn nicht haben. Was daran eine Handydurchsuchung ändert? Das kann wohl niemand erklären.
Also stecken Ämter eine Menge Energie in all das, was sie eben dürfen, wenn sie jemanden loswerden wollen. Egal, wie lange er schon da ist. Egal, ob es da nicht ganz andere Probleme gibt. Das ist sinnlos und diese Sinnlosigkeit macht mich fassungslos.
Idris‘ Geschichte ist sicherlich keine leichte. Und er ist vielleicht kein Vorzeige-Nachbar, denn er hat ein Suchtproblem und mehrfach geklaut, um sich das zu finanzieren. Aber ich frage mich: Die Behörden betreiben einen sehr großen Aufwand, um Idris loszuwerden. Warum helfen sie ihm stattdessen nicht mit dem gleichen Engagement?
Idris würde gern einen Entzug in einer Suchthilfeeinrichtung machen, aber er sitzt im Knast. Deutschland will Idris aus dem Land haben, kann ihn aber nicht abschieben. Am Ende hat keiner etwas erreicht. Wer kann das wollen?
„Was ist das für eine Verarscherei?“, hat Idris zu Chris gesagt. Und besser als er könnte ich das auch nicht zusammenfassen.
Ernüchterte Grüße
anna
Degitalisierung: Das ruhmreiche ZaunweißenKI-Unternehmen kreieren Mythen um sich und ihre Produkte. So entziehen sie sich der Verantwortung für Probleme, die sie selbst geschaffen haben. Und wir lassen es ihnen durchgehen. Mark Twain wäre das wohl nicht passiert. Von Bianca Kastl –
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Die Pläne, im Internet mit Biometrie nach jedweder Person zu suchen, verstoßen laut AlgorithmWatch gegen Europarecht und die Verfassung. Sie seien so unverhältnismäßig, dass man sie nicht verbessern, sondern nur zurückziehen könne. Von Markus Reuter –
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Soziale Netzwerke und ihre auf Überwachung und Personalisierung basierenden Geschäftsmodelle schaffen Anreize, die letztlich die Demokratie gefährden. Für die EU ist es höchste Zeit, dem etwas entgegenzusetzen, fordert eine umfassende Studie der Forschungsabteilung der EU-Kommission. Von Tomas Rudl –
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Mit einer Handy-App für iOS und Android sollen Menschen in der EU künftig ihr Alter gegenüber Plattformen nachweisen. Doch der Nutzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fraglich. Nutzende sollen zudem ihr Gesicht scannen lassen. Von Sebastian Meineck –
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Der legendäre Urheberrechtsfall „Metall auf Metall“ geht in die letzte Runde. Der Europäische Gerichtshof hat gerade nach weitläufiger Auffassung das Recht auf Remix und Sampling gestärkt. Jetzt muss noch der Bundesgerichtshof final entscheiden. Von Denis Glismann –
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Hinter dem Erfolg von Künstlicher Intelligenz und Sozialen Medien stecken ausgebeutete Arbeiter:innen. Bei einem Fachgespräch im Deutschen Bundestag wurde heute diskutiert, wie ihre Lage verbessert werden kann. Die Botschaft der Sachverständigen war klar: Deutschland muss mehr Verantwortung übernehmen. Von Ingo Dachwitz –
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Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat. Von Chris Köver –
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Wenn die jährliche Statistik zur Kriminalität veröffentlicht wird, folgen oft rassistische Hetze und Rufe nach Strafrechtsverschärfungen. Dabei sagt die Statistik weniger darüber aus, wie die Sicherheitslage im Land wirklich ist, als viele vermuten. Von Markus Reuter –
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Neigt sich die „unendliche Geschichte“ des Sampling-Streits zu „Metall auf Metall“ dem Ende zu? Der europäische Gerichtshof hat der Auseinandersetzung ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Wir geben eine kurze Einschätzung zum Urteil, seiner Bedeutung für den Fall und für Sampling als Remix-Praxis allgemein. Von Leonhard Dobusch, Konstantin Hondros –
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Der französische Präsident Emmanuel Macron schwört die EU auf Alterskontrollen ein. Dafür liegt er unter anderem Kommissionspräsidentin von der Leyen und Bundeskanzler Merz in den Ohren. Mit steigendem Tempo steuert die EU auf eine Ausweispflicht im Netz zu. Von Sebastian Meineck –
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Der Bau von Rechenzentren boomt, in Deutschland und weltweit. Dadurch werden Strom und Wasser knapp, sagen Aktivist*innen und organisieren lokale Proteste. Auf der Konferenz „Cables of Resistance“ trafen sie sich zur Vernetzung. Von Timur Vorkul, Ingo Dachwitz –
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Die Justizministerin hat das lange erwartete Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt vorgelegt. Betroffene sollen mutmaßliche Täter*innen leichter verklagen können. Für sexualisierte Deepfakes drohen bis zu zwei Jahre Haft. Im Entwurf steckt aber auch die Neuauflage der Speicherung von IP-Adressen. Von Chris Köver –
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Zur „ersten Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ in Berlin kamen 750 Menschen zusammen. Bei „Cables of Resistance“ ging es um Protest, Betriebsräte und Widerstand gegen Rechenzentren. Die vielleicht radikalste Antwort der Aktivist:innen auf die Macht der Tech-Konzerne: Verweigerung. Von Ingo Dachwitz –
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Günthers Hetze bei Lanz folgen Taten: „Nius“ gerät zunehmend ins Visier der Antifa
Die Saat des schleswig-holsteinischen CDU-Ministerpräsidenten Daniel Günther geht auf: Seine im Januar bei Markus Lanz im ZDF geäußerten Tiraden gegen freie Medien im Allgemeinen und „Nius“ im Besonderen“ (von denen er im Nachhinein absurderweise behauptete, sie als “Privatperson” getätigt zu haben, obwohl er sich während der Sendung als in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident geladener Gast […]
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Konferenz gegen Big Tech: Raus aus der Ohnmacht
Zur „ersten Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ in Berlin kamen 750 Menschen zusammen. Bei „Cables of Resistance“ ging es um Protest, Betriebsräte und Widerstand gegen Rechenzentren. Die vielleicht radikalste Antwort der Aktivist:innen auf die Macht der Tech-Konzerne: Verweigerung.
Eine Ausstellung über den Protest gegen das Tesla-Werk in Grünheide – CC-BY-SA 4.0 Joschi WolfWas tun gegen Big Tech? Am vergangenen Wochenende kamen in Berlin deutsche und internationale Aktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Forscher:innen und Künstler:innen zur Konferenz „Cables of Resistance“ zusammen, um über die Frage zu beraten, die derzeit so viele beschäftigt. Ihre Antwort: radikale Verweigerung, Protest und Widerstand.
Ins Leben gerufen wurde die „erste Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ von den Gruppen Berlin vs. Amazon, Tesla den Hahn abdrehen und die Berlin Tech Workers Coalition. Mit ihrem tech- und kapitalismuskritischen Ansatz haben sie offenbar einen Nerv getroffen: Die Tickets waren schnell ausverkauft, mehr als 750 Menschen kamen nach Angaben der Veranstalter:innen in das Tagungshaus am Franz-Mehring-Platz.
Das überwiegend durch Einreichungen aus der Community bestückte Programm war geprägt durch kritische Analyse des Status Quo, internationale Vernetzung und Austausch über politische Strategien. In insgesamt neun Themen-Tracks ging es um Fragen von Stadtpolitik, Nachhaltigkeit, Militarisierung oder Arbeitskämpfe.
„Die Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation“Die Ausgangslage beschreiben viele derzeit als düster. Angesichts der Übermacht der großen Tech-Konzerne kann man schon mal leicht verzweifeln. Ihre wirtschaftliche und politische Dominanz ist konkurrenzlos. Allein die fünf wertvollsten unter ihnen – Nvidia, Apple, Google, Microsoft und Amazon – strichen im letzten Jahr fast 500 Milliarden US-Dollar Gewinn ein. Ihr gemeinsamer Marktwert beträgt derzeit mehr als 18 Billionen US-Dollar – astronomische Zahlen.
Für die Veranstalter:innen steht fest: „Digitale Technologien sind die derzeitige Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation und Zerstörung.“ Und: „Das digitale Kapital steht hinter dem Faschismus und ist sein bereitwilliger Handlanger.“ So heißt es im Entwurf für ein Manifest, das die Organisator:innen zu Beginn der Konferenz zur Debatte stellten und das sie im Nachgang weiterentwickeln wollen.
In den Diskussionsrunden war zwar hier und da Skepsis angesichts der vor Superlativen und historischen Referenzen strotzenden Wortwahl zu hören. Doch dass die Tech-Konzerne tief in die großen Krisen unserer Zeit verwickelt sind, das ist hier Konsens. Sie treiben den Klimawandel voran und lassen in kolonialer Manier Arbeitskräfte und Rohstoffe im Globalen Süden ausbeuten. Sie profitieren von Überwachung und Militarisierung. Mit ihren Lobby-Armeen nehmen sie Einfluss auf die Politik, mit ihren Milliarden gestalten sie unsere Städte um. Sie hofieren Donald Trump und normalisieren seine Politik.
Die vielleicht mächtigste Waffe der Tech-Konzerne: Sie bestimmen, wie die Zukunft aussehen soll – nicht nur technisch, sondern auch diskursiv. Dass mehr Innovation, mehr Technologie und allen voran mehr KI immer besser seien, sagen längst nicht mehr nur sie. Auch viele Politiker:innen wiederholen das Mantra vom vermeintlichen digitalen Fortschritt unhinterfragt. Big Tech hat nicht nur das Internet gekapert, sondern auch unsere Vorstellung davon, wie digitale Zukünfte überhaupt aussehen könnten.
Von Arbeitskämpfen bis Perma-Computing„Big Tech wird unseren Planeten mittel- bis langfristig zerstören“, so fasst Mitorganisatorin Aline Blankertz in einem Pressegespräch die Lage zusammen. Die Konferenz wolle deshalb Menschen zusammenbringen, „die für eine solidarische, selbstbestimmte, klimagerechte Zukunft kämpfen.“
Konkret ging es zum Beispiel um Arbeitskämpfe und die Rolle, die Angestellte von Tech-Konzernen spielen können, um diese zu verändern. Wie kann man solidarisch mit outgesourceten Datenarbeiter:innen hinter KI und Sozialen Medien sein? Wie können Kurierfahrer:innen Betriebsräte und faire Arbeitsbedingungen erkämpfen? Wie können sich Angestellte gegen die Beteiligung ihrer Arbeitgeber an militärischen Produkten wie dem Projekt Nimbus organisieren, mit dem Amazon und Google das israelische Militär und damit auch den Völkermord in Gaza unterstützen?
An anderer Stelle ging es um die globale Ausbeutung durch Tech-Konzerne und die sozial-ökologischen Kosten des KI-Hypes, um autoritäre und antifeministische Netzwerke. Es ging darum, wie man Protest gegen Palantir und Tesla organisiert, aber auch um Alternativen wie Perma-Computing mit Biomasse oder um Plattform-Kollektive im Besitz lateinamerikanischer Tech-Arbeiter:innen.
Rechenzentren als Symbole des KI-HypesEin zentrales, immer wiederkehrendes Thema waren Rechenzentren. Als physische Repräsentation der digitalen Welt und als Symbol für den KI-Hype sind sie in vielen Regionen der Welt bereits zum Kristallisationspunkt des Widerstands gegen Big Tech geworden. Der Protest gegen Rechenzentren dürfte bald auch in Deutschland stärker werden, denn sie nehmen viel Fläche ein, verbrauchen riesige Menge Strom und Wasser und werden gerne in ärmeren und marginalisierten Nachbarschaften gebaut, die dann unter der Lärm- und Umweltbelastung leiden.
In den vielen Vorträgen und Panel-Gesprächen zu dem Thema ging es um Aufklärung, Ansatzpunkte für Veränderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen wie dem Energieeffizienzgesetz, Aktionen des zivilen Ungehorsams und lokale Proteste, die die Ansiedlung von Rechenzentren verhindern.
Worum es nicht ging: Anschläge, Sabotage oder andere Formen eines vermeintlichen Ökoterrorismus.
Dass man das überhaupt klarstellen muss, liegt daran, dass das rechte Krawallmedium Nius die Konferenz offenbar zum Feind auserkoren hat, weil der Quantenphysiker Guido Arnold an einem Panel teilnahm. Im Januar hatten Nius und Spiegel Arnold und sein radikal Tech-kritisches Kollektiv „Capulcu“ mit dünner Begründung als Vordenker der „Vulkangruppe“ dargestellt. Der Vorwurf stützt sich vor allem darauf, dass die Vulkangruppe, die sich unter anderem zum Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang des Jahres bekannte, ähnliche Begriffe nutzt, etwa den von Arnold geprägten Ausdruck des „technologischen Angriffs“.
Auch im Manifest der Konferenz findet sich der Begriff. Nius schickte einen Reporter, der Teilnehmende vor dem Gebäude abpasste und fragte, warum sie an einer Konferenz teilnehmen würden, die mit durchtrennten Kabeln werbe. Die ausbleibenden Antworten der genervten Besucher:innen schnitt Nius zu einem fünfeinhalbminütigen Video zusammen.
Nicht zum ersten Mal griff die Springer-Zeitung Welt die Vorlage von Rechtsaußen auf und titelte: „Wie linke Tech-Gegner in Berlin einen Angriff planen“. Eine Presseakkreditierung hatte Welt nach Angaben der Veranstalter:innen nicht beantragt.
Kann man Big Tech auf den eigenen Plattformen schlagen?Dabei gibt es durchaus Dinge, die man an der Konferenz kritisieren kann, ohne sich komplett lächerlich zu machen.
Zum Beispiel, dass kein einziger der neun Themenstränge Probleme der demokratischen Öffentlichkeit und von Sozialen Medien zum Thema machte. Die Frage, wie eine tech-kritische Bewegung, die von der Konferenz ausgehen soll, die narrative Hegemonie von Big Tech auf den Plattformen eben dieser Konzerne brechen soll, hätte man hier gut diskutieren können. Auch konkrete Alternativen wie das Fediverse mit seinen Stärken und Schwächen hätten gut auf die Konferenz gepasst. Einige Teilnehmende nahmen die Sache dann einfach selbst in die Hand und hingen Zettel aus, auf denen sie zumindest Mastodon-Handles austauschten.
Zudem waren die einzelnen Sessions teilweise so kurz, dass die ausgegebene Losung „Das ist keine Infoveranstaltung, sondern eine Kampfansage“, sich auf unfreiwillige Art und Weise bestätigte. Ein bisschen mehr Information wäre manchmal schon gut gewesen. Ebenso ein bisschen mehr Raum für Diskussionen über Widersprüchlichkeiten, die es notwendigerweise gibt, wenn unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen.
Keine Zeit für ZukunftDoch wichtiger waren an diesem Wochenende Vernetzung, Inspiration und Motivation. „Wir werden Big Tech nicht weganalysieren“, gab Journalistin Nina Scholz bei ihrem Auftaktvortrag die Richtung vor. Es sollte ums Handeln gehen: Raus aus der Ohnmacht, rein in die Bewegung.
In diesem Sinne hätten es gerne auch noch mehr Programmpunkte zu konkreten Alternativen und positiven Zukunftsentwürfen sein dürfen. Lediglich eine Stunde stand für den Themenblock „Zukunft“ und Ideen wie die Vergesellschaftung von Plattformen, Digital Degrowth oder Hardwareproduktion außerhalb kapitalistischer Verwertungslogik zur Verfügung. Auch davon hätte es gerne noch mehr sein dürfen.
Aber womöglich ist das einfach der Moment, an dem wir gerade stehen: Für Zukunft ist hoffentlich später Zeit, jetzt geht es darum, das Schlimmste zu verhindern. Sich dem Hype zu verweigern, das Fortschrittsversprechen zu hinterfragen, bestimmte Entwicklungen auch ganz abzulehnen und Widerstand zu organisieren – das ist vielleicht nicht die visionärste Antwort auf Big Tech. Aber es könnte genau die Antwort sein, die es jetzt braucht.
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Bürgergeld: Bei Rauswurf aus der Elternwohnung bedarf es keiner Zusicherung des Jobcenters
Unter 25-Jährige erhalten Bürgergeld für eine eigene Wohnung nur, wenn das Jobcenter der Unterkunft vor Vertragsabschluss zugestimmt hat. Grundlage ist § 22 Abs. 5 SGB II. Ohne Zusicherung werden die Mietkosten nicht übernommen.
Die Zustimmung ist grundsätzlich vor Vertragsabschluss einzuholen. Wird sie zu Unrecht verweigert, kann der Anspruch auf Übernahme der Mietkosten gerichtlich durchgesetzt werden, § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II.
Mit wegweisender Entscheidung gab das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (AZ. L 25 AS 2137/16 B ER) bekannt, dass bei einer durch den Rauswurf des Hilfebedürftigen aus der elterlichen Wohnung dokumentierten ernstlichen Weigerung der Eltern zur materiellen oder immateriellen Unterstützung ihres Kindes von dem Erfordernis der Zusicherung gemäß § 22 Abs 5 S 3 SGB 2 im Regelfall abzusehen ist.
Diese Entscheidung gilt auch heute beim Bürgergeld und wird auch bei der Neuen Grundsicherung nach dem SGB 2 gelten.
Der Senat stützt hier seine Entscheidung auf die vom Bundessozialgericht ergangene Rechtsprechung zur Vorgängerregelung des § 22 Abs. 2a SGB IIDas Bundessozialgericht (BSG) hat zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 22 Abs. 2a SGB II ausgeführt, dass ein Konflikt zwischen den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft, der in der (ernstlichen) Weigerung einer materiellen und/oder immateriellen Unterstützung der Eltern für ihre erwachsenen Kinder münde, (volljährige) Kinder und Eltern zur grundsicherungsrechtlich folgenlosen Auflösung des gemeinsamen Haushalts berechtige.
Nur eine entsprechend enge Auslegung des § 22 Abs. 2a SGB II wahre die von Verfassungs wegen zu schützenden Belange der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (Urteil vom 14. März 2012 – B 14 AS 17/11 R – )
Antragsteller hat durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass er von seinen Eltern „rausgeworfen“ worden zu sein, eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt sei ihm nicht möglich, weil seine Eltern ihn nicht zurücklassen würden. Sein Bruder hat diesen Vortrag bestätigt und eidesstattlich versichert, dass sich insbesondere die Mutter des Antragstellers vehement weigere, den Antragsteller wieder aufzunehmen.
Somit dokumentiert hier der Rauswurf des Antragstellers aus der elterlichen Wohnung die ernstliche Weigerung einer materiellen und/oder immateriellen Unterstützung der Eltern für den Antragsteller und waren Antragsteller und Eltern im Sinne der Rechtsprechung des BSG zur grundsicherungsrechtlich folgenlosen Auflösung des gemeinsamen Haushalts berechtigt.
Die konkrete Begründung für dieses Ergebnis kann hier nach Auffassung der Richter dahinstehenDenn entweder ist § 22 Abs. 5 SGB II hier schon deshalb unanwendbar, weil dieser nur dann greift, wenn durch den Auszug eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern aufgelöst wird, was hier nicht der Fall ist, weil letztlich schon kein Auszug des Antragstellers im Wortsinne in Rede steht und weil mit dem Rauswurf aus der elterlichen Wohnung bereits keine Bedarfsgemeinschaft mehr bestanden hat.
Oder man nimmt an, hier liege ein Fall des § 22 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1, Satz 3 SGB II vorWonach in dem Fall, in dem der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, vom Erfordernis der Zusicherung vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II abgesehen werden kann, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen.
Dies war dem Antragsteller grundsätzlich möglich, aber Sinn und Zweck des Zusicherungserfordernisses gebieten hier indes eine andere Betrachtungsweise.
Denn Regelungsgegenstand der Zusicherung nach § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II ist nicht, in welchem Umfang für die neue Wohnung Kosten übernommen werden. Inhalt der Zusicherung ist vielmehr, dass überhaupt Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt werden.
Dieser Umstand gebietet es im Regelfall, entsprechend § 22 Abs. 5 Satz 3 SGB II vom Zusicherungserfordernis in den Fällen abzusehen, in denen wie hier eine Zusicherung vor dem Auszug aus der elterlichen Wohnung nicht mehr eingeholt werden konnte.
Anmerkung vom Experten für SozialrechtOffen gelassen hat das Gericht, ob § 22 Abs. 5 SGB II demnach nur bei einem erstmaligen Auszug anwendbar ist und ein solcher im vorliegenden Fall, in dem der Antragsteller zwischen dem Verlassen der elterlichen Wohnung und dem Einzug in die eigene Wohnung übergangsweise bei seinem Cousin untergekommen war.
Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass im Laufe der Jahre von den Gerichten entschieden wurde, dass Junge Erwachsene unter 25 Jahren eine Zusicherung vom Jobcenter nur dann benötigen, wenn sie zum ersten Mal aus dem Elternhaus ausziehen.
Das regelt § 22 Abs. 5 SGB II eindeutig. Bei einem weiteren Umzug, etwa in eine andere Wohnung oder in eine andere Stadt, ist keine erneute Zusicherung mehr erforderlich – auch dann nicht, wenn die Person unter 25 Jahre alt ist.
Keine neue Prüfung bei Folgeumzügen unter 25Der Gesetzgeber will mit der Regelung in § 22 Abs. 5 SGB II verhindern, dass junge Menschen vorschnell aus dem Elternhaus ausziehen und dadurch unnötige Kosten entstehen. Doch wenn bereits eine eigene Wohnung bezogen wurde, gilt ein Folgeumzug nicht mehr als „Erstauszug“.
Das bedeutet: Ein 23-jähriger Leistungsbezieher muss keine neue Zusicherung einholen, wenn er beispielsweise aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen möchte ( LSG Baden-Württemberg zum Az. L 1 AS 4236/16 ER-B ).
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Warum deutsche Medien die russischen Warnungen verschweigen
Jobcenter muss bei Überschreiten der Miete um 16 Euro die Betriebskostennachzahlung nicht zahlen
Die Nichtübernahme eines sehr kleinen Betrages der Miete führt dazu, dass das Jobcenter eine kalte Betriebskostennachzahlung in Höhe von 388 Euro nicht als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB 2 übernehmen muss.
Wohnen Bezieher von Bürgergeld von Anfang an in einer zu teuren Wohnung, da heißt, bezahlt das Jobcenter von Anfang an nur die ” angemessenen Mietkosten” muss das Jobcenter keine Betriebskostennachzahlung übernehmen.
Es besteht ebenso kein Anspruch auf Änderung des Bewilligungsbescheids aus § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II in Form der einmaligen Übernahme unangemessener Kosten der Unterkunft in Verbindung mit einem Kostensenkungsverfahren.
Denn auch bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ist die Betriebskostennachzahlung von 388,39 € unangemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II (konkrete Angemessenheitsprüfung).
Das Jobcenter musste auch kein Kostensenkungsverfahren durchführenDie Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II setzt voraus, dass die Kosten der Unterkunft zuvor als angemessen anerkannt worden waren. Denn nur dann bedarf es einer Aufklärung und Warnung darüber, dass die nunmehr höheren Kosten die Angemessenheitsgrenze überschreiten.
Die Begrenzung der Unterkunftskosten auf das angemessene Maß unter Mitteilung der maximalen Angemessenheitsgrenze bei Wohneinzug durch das Jobcenter genügt zur Erfüllung der Aufklärungs- und Warnfunktion.
Einer zusätzlichen Kostensenkungsaufforderung durch das Jobcenter bedurfte es in dieser Konstellation gerade nicht!
Eine Übernahme von Betriebskostennachzahlungen ist nach § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II nur für den Fall vorgesehen
Dass die Kosten der Unterkunft zuvor angemessen waren und dieser Rahmen aufgrund der Betriebskostennachzahlung erstmalig überschritten wird.
Denn nur in diesem Fall hatte der Leistungsberechtigte zuvor keine Möglichkeit, die kalten Nebenkosten – etwa durch Umzug – zu senken.
Hinweis VerfasserTraurige Entscheidung für die Mutter mit Kind, doch entspricht der Gesetzeslage, welche sich in Zukunft auch nicht verbessern wird!
Darum man beachte: Hält das Jobcenter den Umzug für erforderlich, übersteigt die neue Miete aber die angemessene Miete vom Jobcenter auch nur um ein paar wenige Euro, übernimmt das Jobcenter keine Betriebskostennachzahlungen nach § 22 Abs. 1 SGB 2.
Werden die neuen Mietkosten vom Jobcenter nur auf die „ angemessenen Mietkosten „ anerkannt, und kommt es zu einer Nebenkostennachzalung, muss das Jobcenter kein Kostensenkungsverfahren betreiben.
FazitWer in Kenntnis seiner unangemessenen Miete von Anfang an in einer zu teureren Unterkunft lebt, bekommt vom Jobcenter keine Betriebskostennachzahlungen erstattet, weil die angemessene Miete bereits überschritten wurde.
Die Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II setzt voraus, dass die Kosten der Unterkunft zuvor als angemessen anerkannt worden waren.
Denn nur dann bedarf es durch den Grundsicherungsträger einer Aufklärung und Warnung darüber, dass die nunmehr höheren Kosten die Angemessenheitsgrenze überschreiten.
Vorliegend war der Klägerin jedoch von Anfang bekannt, dass ihre tatsächlichen Unterkunftskosten für das Jahr 2021 die vom Jobcenter angesetzte Angemessenheitsgrenze überschreiten. Dies war bereits vor der Betriebskostennachzahlung der Fall.
Denn das Jobcenter hatte der Klägerin gerade nicht eine Deckung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft bewilligt, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lediglich ein Betrag von 454,35 EUR als angemessen angesehen werde.
Die Begrenzung der Unterkunftskosten auf das angemessene Maß unter Mitteilung der maximalen Angemessenheitsgrenze genügt zur Erfüllung der Aufklärungs- und Warnfunktion.
Einer zusätzlichen Kostensenkungsaufforderung bedurfte es in dieser Konstellation nicht.
Denn es wäre der Klägerin möglich gewesen, durch Umzug eine Senkung ihrer Kosten auf das angemessene Maß herbeizuführen.
Hätte sich dann eine erstmalige Überschreitung der Angemessenheitswerte durch eine Betriebskostennachzahlung ergeben, wäre das Jobcenter nach § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II verpflichtet gewesen, diese einmalig zu übernehmen und die Klägerin durch Kostensenkungsaufforderung zu einer Reduzierung der Kosten aufzufordern.
Da der Klägerin jedoch die Unangemessenheit der Kosten der Unterkunft von Anfang an – und insbesondere auch für den streitigen Zeitraum des Jahres 2021 – durch Mitteilung des Jobcenters bekannt war, war der Aufklärungs- und Warnfunktion bereits Genüge getan.
Quelle: SG Detmold, Urteil vom 25.02.2025 – S 16 AS 693/22 –
ExpertentippIn so einem Fall ist es immer ratsam, die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter gerichtlich überprüfen zu lassen.
Das Jobcenter muss nämlich über ein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verfügen.
Wirtschaftlichkeit und Menschlichkeit hinterfragt
Ist es wirklich sinnvoll aber auch wirtschaftlich, dass bei einer so geringfügigen Überschreitung der Mietobergrenze ein Umzug stattfinden muss?
Würde ein Nicht- Leistungsempfänger bei einem Betrag von 16 Euro auch umziehen?
Die Rechtsprechung ist sich dazu nicht eins. So kann ein Umzug wegen 11, 20 Euro für Leistungsempfänger nach dem SGB 2, SGB 12 oder Asylempfänger unzumutbar sein, denn nach Ansicht des Sozialgerichts Hildesheim ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des Umzuges, ein solcher der Familie nicht zumutbar gewesen.
Bürgergeld und Sozialhilfe: Umzug wegen 11,20 Euro unzumutbar
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Magyar greift Staatsmedien an: Umbau statt Rundfunkbetrieb
Nur wenige Tage nach der Parlamentswahl in Ungarn sorgt der designierte Ministerpräsident Péter Magyar für Aufsehen: Der staatliche Rundfunksender MTVA soll vorerst den Betrieb einstellen. Die Maßnahme, so Magyar, sei notwendig, um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Medienlandschaft wiederherzustellen.
In Interviews und über soziale Medien zeichnete der frisch gebackene Regierungschef ein drastisches Bild. Die vergangenen Jahre hätten aus seiner Sicht ein Mediensystem hervorgebracht, das eher einer «Propagandamaschine» gleiche als einem unabhängigen Informationsangebot. Besonders scharf fiel sein Vergleich mit autoritären Systemen aus – eine Wortwahl, die politisch wie medial für Diskussionen sorgt.
Magyar kündigte an, Nachrichtensendungen der staatlichen Medien auszusetzen, bis «unparteiische und objektive Bedingungen» gewährleistet seien. Parallel dazu sollen staatliche Subventionen für den Rundfunk gestrichen werden. Dies sei ein zentraler Schritt, um politische Einflussnahme zu beenden und echte Pressefreiheit zu ermöglichen, argumentiert der Premier.
Unterstützung für seine Darstellung sieht Magyar nach eigenen Angaben auch innerhalb der Redaktionen. Mitarbeiter hätten von politischem Druck und Einschüchterung berichtet. Der Wahlsieg seiner TISZA-Partei werde intern teils als Befreiung wahrgenommen.
Kritik ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Vertreter des Senders widersprachen Vorwürfen, gezielt Falschinformationen verbreitet oder persönliche Angriffe geführt zu haben. Die Auseinandersetzung verdeutlicht die tiefe Polarisierung im ungarischen Mediensystem.
Internationale Beobachter ziehen Parallelen zu Polen: Laut Euronews erinnert das Vorgehen an Maßnahmen der Regierung von Donald Tusk, die nach ihrem Amtsantritt 2023 ebenfalls tiefgreifende Eingriffe in den staatlichen Rundfunk vorgenommen hatte.
Ob Magyars Kurs tatsächlich zu mehr Medienfreiheit führt oder neue Konflikte entfacht, bleibt offen. Klar ist jedoch: Der Umbau der ungarischen Medienlandschaft hat gerade erst begonnen – und dürfte das politische Klima des Landes nachhaltig prägen.
Die ungarische Medienlandschaft wurde in den letzten Jahren in der Tat sehr stark von der lange regierenden Fidesz-Partei geprägt. Den privaten Medien, die in den letzten Jahren ins Orbit der Fidesz geraten sind, kann Magyar wohl vorläufig nicht viel anhaben. Das bräuchte eine langfristige Strategie, wie sie der bisherige Ministerpräsident in 16 Jahren Regierungszeit verfolgt hat.
Bei der Radio- und Fernsehgesellschaft ist es anders. Wie in anderen Ländern auch, kann sie durch die Regierung direkt und indirekt beeinflusst werden. Es gilt zu bedenken, dass zwar die ungarischen Medien Fidesz-dominiert waren, dass aber TISZA mit einem gewaltigen finanziellen Aufwand eine Kampagne in den sozialen Medien gefahren ist und diese ziemlich offen von Brüssel unterstützt wurde.
Die Vorwürfe, wonach eine russische Kampagne für Fidesz laufen würde, lösten sich noch vor den Wahlen im Nichts auf. Eingriffe in die Staatsmedien, wie sie Magyar plant, sind nicht ohne Präjudiz. Zu denken ist nicht nur an den jüngsten Regierungswechsel in Polen, sondern auch an folgende Begebenheit.
Am Dienstag, 11. Juni 2013, saß ich in Athen und hörte, dass die staatliche Radio- und Fernsehgesellschaft (ERT) noch am gleichen Tag geschlossen werden sollte. Aus, fertig, Schluss. Die Journalisten saßen da wie begossene Pudel, machten die letzte Nachrichtensendung und dann schaltete ihnen die Regierung kurz nach 23 Uhr die Sendeantenne aus.
ERT war in Griechenland eine Institution und eine heilige Kuh. Regierungen aller Couleur versuchten, die Journalisten gefügig zu machen. Sie benutzten die ERT, um ihrer Klientel Jobs zu verschaffen und das Resultat war wie bei allen Staatsbetrieben: Eine aufgeblähte, ineffiziente Organisation. Es handelte sich um drei Fernsehsender und viele Radiostationen.
In einigen peripheren Gegenden war ERT das einzige Programm, das zu empfangen war. Das Satellitenprogramm ERT World konnten wir sogar in der Schweiz schauen. Offenbar waren viele ERT-Angestellte grotesk überbezahlt, und oft war es so, dass sie in ihrer Berichterstattung die Regierungspartei gegenüber der Opposition krass bevorzugten.
Ein Sturm der Entrüstung erhob sich. Sofort wurde ein Generalstreik organisiert und die ERT-Journalisten spielten mit der Regierung Katz und Maus, indem sie ein Internetprogramm lancierten. Dies wurde jeden Tag professioneller. Während die Moderatoren am ersten Tag noch in Jeans auftraten, war nach einigen Tagen alles wie vorher.
Die Regierung hatte die terrestrische Versorgung über die Sendestationen abgeklemmt, aber die Studios waren noch benutzbar. So schlugen die ERT-Journalisten die publizistische Schlacht in eigener Sache per Internet. ERT war noch mehrere Monate im Internet und teilweise auch über das Radio zu empfangen.
Ministerpräsident Samaras versuchte nicht, die Wogen zu glätten, sondern schüttete Öl ins Feuer. Mit grimmiger Miene verkündete er, diese Staatsbetriebe seien ein Jurassic Parc und hätten die Entwicklung seit dem Fall des Eisernen Vorhangs verpasst. Es habe viele Versuche gegeben, ERT zu reformieren, die aber alle in Streiks und Obstruktion erstickt worden seien. Also habe es nur die Möglichkeit gegeben, ERT den Stecker zu ziehen.
Sowohl der Entscheid als auch die Begründung trafen die Öffentlichkeit unvorbereitet. Deshalb war die Empörung groß. Offenbar war die Sache auch in der Koalition nicht abgesprochen. Die Koalitionspartner rangen um Worte, um ihre Verlegenheit zu überdecken.
Die Regierung kündigte dann an, mit einer reformierten und abgespeckten ERT im Spätsommer an den Start zu gehen. Der Plan sah vor, dass sich alle Angestellten neu bewerben und gemäß ihrer Befähigung angestellt werden. Kommt es endlich so weit, dass eine Staatsfirma meritokratisch geführt wird? Oder wird alles wie gehabt per Parteibuch entschieden?
Nicht gut wäre, wenn Magyar die staatliche Sendeanstalt schließen, dafür aber private Blödelsender unterstützen würde, wie Samaras das getan hat. Man sollte ihm auf die Finger schauen.