Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Die besten 10 Jahre in der Rente – mit 75 ist dann Schluss
Endlich Zeit für die lange Reise, für Wanderungen oder für die Enkel: Viele Menschen verbinden mit dem Rentenbeginn Wünsche, die während des Arbeitslebens warten mussten. Doch ausgerechnet dann fällt es manchen schwer, ihr Erspartes auch auszugeben.
Die Sorge, im hohen Alter ohne Geld dazustehen, ist verständlich. Wer deshalb jeden Wunsch auf später verschiebt, riskiert allerdings, dass das Geld noch da ist, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt.
Eine gute Ruhestandsplanung muss deshalb zwei Fragen beantworten: Wie bleibt das Leben dauerhaft bezahlbar, und welche Wünsche sollten nicht weitere zehn Jahre warten? Eine pauschale Aufforderung, das Vermögen möglichst schnell aufzubrauchen, wäre jedoch genauso falsch wie ein Sparplan ohne Platz für Lebensfreude.
Die ersten zehn Rentenjahre sind eine Chance, aber keine GarantieFür körperlich anspruchsvolle Vorhaben kann ein früher Zeitpunkt sinnvoll sein: Eine mehrwöchige Rundreise oder eine Bergwanderung lässt sich nicht beliebig aufschieben. Daraus folgt aber nicht, dass jeder Mensch genau zehn gute Rentenjahre vor sich hat.
Manche gehen bereits mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen in den Ruhestand, andere sind mit über 80 Jahren noch ausgesprochen aktiv.
Auch ein Leben mit Krankheit oder Behinderung kann erfüllend sein und Geld für Reisen, Hilfsmittel oder Unterstützung erfordern.
Warum die Rechnung mit genau neun Jahren zu kurz greiftEurostat weist für Deutschland im Datenjahr 2023 bei 65-jährigen Männern 8,4 weitere gesunde Lebensjahre aus, bei Frauen 9,0 Jahre. Diese Werte beziehen sich auf statistisch erwartete Jahre ohne entsprechende Einschränkungen.
Wer länger lebt als der Durchschnitt, braucht weiterhin eine bezahlbare Wohnung, Lebensmittel und möglicherweise zusätzliche Hilfe. Ein finanzieller Plan muss auch dann noch funktionieren.
100.000 Euro Erspartes: Derselbe Betrag, sehr unterschiedliche MöglichkeitenWie stark der Entnahmezeitraum das verfügbare Geld verändert, zeigt eine einfache Rechnung mit 100.000 Euro Vermögen. Zinsen, Anlageverluste, Steuern, Gebühren und Inflation bleiben zunächst unberücksichtigt, damit der Unterschied sichtbar wird.
Aufteilung des Vermögens Monatliche Entnahme in den ersten neun Jahren Entnahmen nach neun Jahren insgesamt Verbleibendes Vermögen nach neun Jahren 100.000 Euro gleichmäßig über 18 Jahre 462,96 Euro 50.000 Euro 50.000 Euro 100.000 Euro vollständig über neun Jahre 925,93 Euro 100.000 Euro 0 Euro 60.000 Euro über neun Jahre, 40.000 Euro Reserve 555,56 Euro 60.000 Euro 40.000 EuroDie Beträge sind gerundet; gerechnet wird mit gleichmäßigen Entnahmen ohne Erträge oder Kosten. Die Reserve in der dritten Variante wird während der ersten neun Jahre nicht angetastet.
Die zweite Variante verdoppelt das zusätzliche Monatsbudget, schafft aber keinen zusätzlichen Wohlstand. Sie zieht lediglich den gesamten Vermögensverbrauch vor und lässt anschließend keine Rücklage mehr übrig.
Auch die dritte Variante sollte ehrlich beschrieben werden: Gegenüber der gleichmäßigen Verteilung über 18 Jahre stehen zunächst rund 93 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Das kann einen spürbaren Unterschied machen, ist aber kein finanzielles Wunder.
Die Ausgabenstatistik beweist keinen festen Absturz nach dem RentenbeginnEine häufig zitierte Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft wurde 2021 veröffentlicht und verwendet Haushaltsdaten aus dem Jahr 2019.
Für Haushalte mit einer Haupteinkommensperson zwischen 65 und 79 Jahren nennt die Untersuchung Konsumausgaben von rund 2.400 Euro monatlich. Für Freizeit, Unterhaltung, Kultur sowie Gaststätten und Beherbergung waren es in dieser Altersgruppe rund 400 Euro, bei über 80-Jährigen rund 350 Euro.
Weniger Reisen bedeuten nicht automatisch weniger GeldbedarfIm späteren Ruhestand können Ausgaben für Urlaubsreisen oder das Auto sinken. Gleichzeitig können Unterstützung im Haushalt, Fahrdienste oder ein barrierearmer Umbau zusätzliche Kosten verursachen.
Besonders teuer kann eine notwendige Pflege werden, weil die Pflegeversicherung nicht sämtliche Kosten übernimmt. Welche Möglichkeiten bei einer Finanzierungslücke bestehen, erläutert der Beitrag Pflegeheim-Eigenanteil: Was tun, wenn die Rente nicht mehr reicht?
Eine Rücklage ist deshalb nicht einfach Geld, das später nutzlos auf dem Konto liegt. Sie kann darüber entscheiden, welche Unterstützung man sich leisten kann und wie viel Selbstständigkeit erhalten bleibt.
Erst die laufenden Kosten sichern, dann das Wunschbudget festlegenBevor Vermögen für zusätzliche Wünsche verplant wird, müssen die regelmäßig verfügbaren Einnahmen den notwendigen Ausgaben gegenübergestellt werden. Dabei zählen auch unregelmäßige Belastungen wie Reparaturen oder jährliche Versicherungsbeiträge, die auf den Monat umgerechnet werden sollten.
Deckt die Rente diese Ausgaben bereits nicht, dient ein Teil des Ersparten der laufenden Existenzsicherung. Dieses Geld steht nicht zugleich vollständig als Reisebudget zur Verfügung.
Entscheidend ist außerdem, ob eine genannte Rente ein Bruttobetrag oder tatsächlich verfügbares Einkommen ist. Der Beitrag 1.800 Euro Rente brutto: Was nach Steuern und Krankenkasse übrig bleibt erklärt diesen Unterschied anhand einer Beispielrechnung.
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil grundsätzlich 84 Prozent. Das ist kein Steuersatz von 84 Prozent; ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.
Zwei Geldtöpfe helfen nur, wenn auch die Zeit dazwischen finanziert istEine Aufteilung in ein Budget für frühere Wünsche und eine Reserve für spätere Bedürfnisse kann Orientierung geben. Die passende Verteilung ergibt sich jedoch aus den eigenen Ausgaben und Verpflichtungen, nicht aus einer allgemein gültigen Quote von 60 zu 40.
Im Beispiel wären die 60.000 Euro bei einem Start mit 65 Jahren ungefähr zum 74. Geburtstag verbraucht. Soll die Reserve erst ab 80 genutzt werden, müssen sechs Jahre ohne diese zusätzlichen Entnahmen überbrückt werden.
Das funktioniert nur, wenn die übrigen Einnahmen in dieser Zeit ausreichen oder weiteres Geld vorgesehen ist. Ebenso muss die Reserve früher verfügbar sein, wenn schon mit 72 eine größere Reparatur oder Unterstützung notwendig wird.
Inflation ist ein Planungsproblem, kein Freibrief zum AusgebenEine über Jahre unveränderte Auszahlung verliert bei steigenden Preisen an Kaufkraft. Bei einer nur beispielhaft angenommenen Inflation von zwei Prozent jährlich hätten 500 Euro in 18 Jahren eine Kaufkraft von ungefähr 350 heutigen Euro.
Deshalb darf ein Plan mit festen Eurobeträgen nicht so dargestellt werden, als bliebe der Lebensstandard automatisch gleich. Ausgaben, mögliche Erträge und Veränderungen der Renteneinnahmen müssen regelmäßig neu betrachtet werden.
Wer Vermögen am Kapitalmarkt anlegt, muss zusätzlich Wertschwankungen berücksichtigen. Hohe Entnahmen nach Kursverlusten können die spätere finanzielle Bewegungsfreiheit deutlich verringern.
Die Ersparnisse dürfen auch dem eigenen Leben dienenWer jahrzehntelang Geld zurückgelegt hat, muss sich einen bezahlbaren Wunsch im Ruhestand nicht als Verschwendung vorwerfen. Problematisch wird Sparsamkeit dann, wenn sie ohne konkrete Rechnung jede Ausgabe verhindert.
Genauso wenig sollte die Angst vor einer späteren Erkrankung zu hektischem Konsum führen. Sinnvoll ist ein überprüfbares Budget, das heutige Wünsche ermöglicht und künftige Verpflichtungen mitdenkt.
Für Menschen mit einer kleinen Rente und kaum Rücklagen bleibt diese Debatte allerdings häufig theoretisch. Wo schon Lebensmittel und Miete das Einkommen aufbrauchen, fehlt nicht der Mut zum Geldausgeben, sondern der finanzielle Spielraum.
Quellen: Destatis: Eurostat-Gesundheitsdaten für Deutschland, Datenjahr 2023; Eurostat: Definition gesunder Lebensjahre; Institut der deutschen Wirtschaft: Konsumpotenziale nach Altersgruppen, 2021, Datenbasis 2019; Deutsche Rentenversicherung: Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026; Verbraucherzentrale: Vermögensplanung im Rentenalter.
Der Beitrag Die besten 10 Jahre in der Rente – mit 75 ist dann Schluss erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Die Gretchenfrage der Opposition: Sag, wie hältst du es mit Israel?
Der Wahlerfolg der Linkspartei in Berlin und seine Begleiterscheinungen haben zumindest für kurze Zeit den Schleier von einem Tabuthema gerissen und zu der bitteren Erkenntnis geführt, dass im Deutschland des Jahres 2026 ein erhebliches Maß an antisemitischen Einstellungen existiert. Es ist etwa in weiten Teilen der Hauptstadt Berlin nur noch unter Lebensgefahr möglich, sich mit […]
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Meeting with Governors-Elect
Beugehaft für Unbeugsame
Mehr Abfindung, aber weniger Geld: Die teure Falle beim vorzeitigen Ausscheiden
40.000 Euro Abfindung (oder auch etwas weniger) wirken wie eine Menge Geld. Doch Steuern, ausbleibendes Arbeitslosengeld, eigene Krankenkassenbeiträge und Beratungskosten können davon einen erheblichen Teil aufzehren.
Besonders teuer wird es, wenn Sie für die Zahlung auf Gehalt verzichten, das Ihnen während der Kündigungsfrist noch zugestanden hätte.
Entscheidend ist nicht allein die vereinbarte Bruttosumme. Prüfen Sie vor Ihrer Unterschrift, wie viel Geld nach Steuern und Kosten bleibt, welche Ansprüche Sie aufgeben und wie lange Sie davon leben müssen.
Nicht jeder Abzug lässt sich vermeiden. Viele Nachteile lassen sich aber durch einen sorgfältig gestalteten Vertrag begrenzen.
Eine echte Abfindung ist kein nachgezahlter LohnEine echte Abfindung entschädigt Sie für den Verlust des Arbeitsplatzes und künftiger Verdienstmöglichkeiten. Sie zählt grundsätzlich nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.
Auf diese Entschädigung fallen deshalb keine gewöhnlichen Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Besonderheiten gelten bei der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber unter der Überschrift „Abfindung“ noch offene Gehälter, Überstunden oder andere bereits entstandene Vergütungsansprüche auszahlt. Solche Ansprüche verlieren ihren beitragspflichtigen Charakter nicht durch eine andere Bezeichnung.
Der Beitrag zur Abgrenzung zwischen Abfindung und Arbeitslohn erläutert diese Falle.
Lassen Sie im Vertrag daher getrennt ausweisen, welche Summe den Arbeitsplatzverlust ausgleicht und welche Beträge der Arbeitgeber ohnehin schuldet. Eine pauschale Erledigungsklausel kann sonst dazu führen, dass Sie auf offene Ansprüche verzichten.
Steuern: Die Bruttosumme gehört Ihnen nicht vollständigEine gewöhnliche Abfindung für den Arbeitsplatzverlust ist einkommensteuerpflichtig. Sie erhöht das Einkommen im Jahr der Auszahlung und kann dadurch die Steuerbelastung deutlich steigern. Ein pauschaler Abzug von 30 oder 40 Prozent lässt sich jedoch nicht seriös für jeden Fall ansetzen.
Entscheidend sind unter anderem Ihre übrigen Einkünfte, die Höhe der Abfindung und Ihre persönlichen steuerlichen Verhältnisse.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Belastung abmildern, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dabei wird die zusätzliche Steuer auf ein Fünftel der begünstigten Einkünfte berechnet und anschließend verfünffacht.
Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber diese Tarifermäßigung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Sie wirkt gegebenenfalls erst bei der Einkommensteuerveranlagung. Planen Sie deshalb nicht mit einer möglichen Steuererstattung, bevor diese feststeht und ausgezahlt wurde.
Dieser Fehler bei der Bewertung einer Abfindung kann Ihre Überbrückungsreserve erheblich verkleinern.
Auszahlung im Januar: Vorteil prüfen statt blind verschiebenEine Auszahlung im Folgejahr kann steuerlich günstiger sein, wenn Sie dann weniger andere steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Das funktioniert aber nicht automatisch. Beginnen Sie früh einen gut bezahlten neuen Job, kann der erhoffte Vorteil schrumpfen oder entfallen.
Auch Arbeitslosengeld ist relevant: Es ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber gegebenenfalls den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte.
Lassen Sie deshalb zwei vollständige Jahresberechnungen vergleichen. Vereinbaren Sie einen späteren Auszahlungstermin rechtzeitig und verbindlich mit dem Arbeitgeber.
Berücksichtigen Sie außerdem, dass eine spätere Zahlung Ihre Liquidität belastet und Sie länger das Ausfallrisiko des Arbeitgebers tragen.
Eine Aufteilung auf mehrere Kalenderjahre kann wiederum die Voraussetzungen der Fünftelregelung gefährden. Welche Überlegungen für eine Abfindungsauszahlung noch 2026 oder erst 2027 sprechen, hängt deshalb vom gesamten Zahlungsplan ab.
Krankenversicherung: Freiwillig versichert heißt nicht automatisch beitragspflichtige AbfindungBei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Ausscheiden kann die Abfindung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung relevant werden. Eine einmalige echte Abfindung bleibt bei eingehaltenem ordentlichem Kündigungstermin grundsätzlich beitragsfrei.
Bei vorzeitigem Ausscheiden kann dagegen ein Arbeitsentgeltanteil berücksichtigt werden. Monatliche Abfindungszahlungen unterliegen eigenen Regeln. Lassen Sie anhand des Vertragsentwurfs klären, welcher Betrag für welchen Zeitraum angesetzt würde und welcher Versicherungsschutz danach besteht.
Bei privat Versicherten erhöht die Abfindung als solche nicht die Prämie; nach dem Beschäftigungsende kann jedoch der Arbeitgeberzuschuss wegfallen. Solche Folgekosten gehören in die Rechnung über den tatsächlichen Wert einer Abfindung.
Arbeitslosengeld: Sperrzeit und Ruhenszeit getrennt prüfenEin Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen, wenn Sie ohne wichtigen Grund an der Beendigung Ihrer Beschäftigung mitwirken und dadurch arbeitslos werden. Bei einer Arbeitsaufgabe beträgt sie grundsätzlich zwölf Wochen; gesetzliche Verkürzungen sind möglich. Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.
Zusätzlich verkürzt sich die Anspruchsdauer. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt die Minderung mindestens ein Viertel der maßgeblichen Anspruchsdauer. Bei ursprünglich zwölf Monaten Anspruch können damit drei Monate verloren gehen.
Die fehlende Auszahlung während der Sperrzeit und die Anspruchsminderung dürfen Sie in Ihrer Verlustrechnung allerdings nicht einfach als zwei voneinander unabhängige Geldverluste addieren.
Die Folgen der zwölfwöchigen Sperrzeit reichen dennoch deutlich über einen bloß verschobenen Zahlungstermin hinaus.
Ein wichtiger Grund kann eine Sperrzeit verhindern, etwa bei einer konkret drohenden Arbeitgeberkündigung unter den maßgeblichen Voraussetzungen.
Davon zu unterscheiden ist das Ruhen nach § 158 SGB III: Endet das Arbeitsverhältnis gegen eine Entlassungsentschädigung vor Ablauf der maßgeblichen Arbeitgeberkündigungsfrist, kann sich der Beginn der ALG-I-Zahlung verschieben.
Die Berechnung berücksichtigt unter anderem Kündigungsfrist, Abfindung, Alter und Betriebszugehörigkeit. Das Ruhen dauert nicht in jedem Fall bis zum regulären Kündigungstermin und ist gesetzlich begrenzt.
Das Ruhen nach § 158 verkürzt die Anspruchsdauer grundsätzlich nicht. Eine zusätzliche Sperrzeit kann dies aber tun. Genau deshalb müssen Sie Sperrzeit und Ruhenszeit bei einer Abfindung getrennt prüfen lassen.
Während einer Ruhenszeit kann die eigene Krankenversicherung teuer werdenBei einer reinen Sperrzeit besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Krankenversicherungspflicht über die Arbeitsagentur auch ohne ALG-I-Auszahlung. Ruht der Anspruch dagegen wegen einer Entlassungsentschädigung nach § 158 SGB III, entsteht daraus grundsätzlich kein solcher Versicherungsschutz.
Sie müssen dann prüfen lassen, ob Familienversicherung, ein nachgehender Leistungsanspruch oder eine freiwillige Versicherung greift. Auch eine Abfindung kann den Zugang zur Familienversicherung beeinflussen.
Kalkulieren Sie daher nicht ungeprüft mit einer kostenlosen Absicherung über den Ehepartner.
Fiktives Beispiel: Saskia aus Trier entdeckt den teuren UnterschiedSaskia ist 38 Jahre alt und lebt in Trier. Sie verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Ihr Arbeitgeber bietet ihr in diesem fiktiven Beispiel 40.000 Euro Abfindung bei einer Beendigung zum 31. Dezember 2026 an. Alternativ stellt er 46.000 Euro in Aussicht, wenn sie schon zum 30. September ausscheidet.
Für das Beispiel wird angenommen, dass die ordentliche Kündigungsfrist erst zum 31. Dezember endet.
Die zweite Variante erscheint zunächst um 6.000 Euro besser. Saskia würde dafür jedoch drei Monatsgehälter von zusammen 12.000 Euro brutto aufgeben. Bei einer Weiterbeschäftigung bis Jahresende erhielte sie 40.000 Euro Abfindung plus 12.000 Euro Gehalt.
Beim frühen Ausscheiden wären es lediglich 46.000 Euro. Schon vor Steuern liegt die vermeintlich bessere Variante damit um 6.000 Euro niedriger.
Hinzu kommen mögliche Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld und eigene Krankenversicherungsbeiträge. Eine Sperrzeit muss Saskia unabhängig davon prüfen lassen. Die Beträge lassen sich nicht pauschal zusammenrechnen, weil Gehalt und Abfindung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden.
Saskia lässt deshalb den Kündigungstermin beibehalten und prüft eine bezahlte Freistellung bis Jahresende. Zusätzlich lässt sie berechnen, ob eine verbindlich vereinbarte Abfindungszahlung im Januar 2027 günstiger wäre.
Ob sich der Arbeitgeber darauf einlässt, bleibt Verhandlungssache.
Anwalts- und Gerichtskosten vorab klärenVor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn sie gewinnt. § 12a ArbGG schließt den gewöhnlichen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite aus. Lassen Sie sich deshalb vor der Beauftragung erklären, welche Gebühren bei Beratung, Klage und Vergleich voraussichtlich entstehen.
Eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder gewerkschaftlicher Rechtsschutz kann helfen. Prüfen Sie Deckung, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang. Bei geringen finanziellen Mitteln kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.
Gerichtskosten können bei einem vollständigen gerichtlichen Vergleich entfallen; eigene Anwaltsgebühren bleiben grundsätzlich bestehen.
Beruflich veranlasste Rechtsberatungskosten können steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das Finanzamt erstattet aber nicht die gesamte Rechnung, sondern berücksichtigt den zulässigen Abzug bei der Steuerberechnung.
Prüfen Sie außerdem, ob neben der Abfindung noch weitere Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen.
Rente und Altersvorsorge: Steuerersparnis hat ihren PreisAus einer echten, nicht rentenversicherungspflichtigen Abfindung entstehen keine zusätzlichen Rentenpunkte. Wer nach dem Ausscheiden längere Zeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder beitragspflichtigen Leistungsbezug bleibt, sollte mögliche Lücken prüfen.
Die Abfindung muss dann gegebenenfalls auch diese Zeit finanziell überbrücken.
Eine Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich begünstigt sein. Das Geld steht anschließend aber nicht mehr frei zur Verfügung. Spätere Leistungen können Steuern und je nach Versicherungsstatus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auslösen.
Vergleichen Sie deshalb auch Vertragskosten und spätere Belastungen.
Beteiligt sich ein Arbeitgeber an einer begünstigten Ausgleichszahlung, sind nach den gesetzlichen Regeln 50 Prozent seiner Beteiligung steuerfrei – nicht automatisch die gesamte Zahlung. Eigene Beiträge können innerhalb der geltenden Grenzen als Sonderausgaben wirken.
Diese Punkte sollten vor der Unterschrift feststehen Möglicher Kostenblock So begrenzen Sie den Nachteil Einkommensteuer und verzögerte Erstattung Jahresvergleich berechnen lassen, Fünftelregelung prüfen und zunächst mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag planen. Verlust noch zustehender Gehälter Abfindung und Gehalt bis zum regulären Kündigungstermin gemeinsam vergleichen. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld Beendigungsgrund und wichtigen Grund vor Unterzeichnung prüfen und belegen. Ruhenszeit und eigene Krankenversicherung Arbeitgeberkündigungsfrist einhalten und Versicherungsschutz schriftlich klären. Anwalts- und Verfahrenskosten Kostenschätzung, Rechtsschutz und mögliche Unterstützung frühzeitig prüfen. Gebundenes Geld in Vorsorgeverträgen Steuervorteil, spätere Abgaben, Vertragskosten und benötigte Liquidität zusammen bewerten.Zusätzliche steuerlich abziehbare Ausgaben können die Belastung senken, wenn sie tatsächlich anfallen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine sinnvolle berufliche Weiterbildung kann dazugehören.
Welche weiteren Voraussetzungen gelten, erläutert der Ratgeber zu Abfindung und Arbeitslosengeld I.
FAQ: Versteckte Kosten einer Abfindung Wie viel bleibt von meiner Abfindung netto übrig?Das hängt von Ihrer gesamten steuerlichen Situation und möglichen Folgekosten ab. Eine feste Nettoquote wäre irreführend. Lassen Sie neben der Steuer auch verlorenes Gehalt, Versicherungsbeiträge und mögliche ALG-I-Ausfälle berechnen.
Verhindert die eingehaltene Kündigungsfrist jede ALG-I-Sperrzeit?Nein. Sie ist für das Ruhen wegen einer Entlassungsentschädigung wichtig. Ob zusätzlich eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe eintritt, hängt unter anderem davon ab, ob für Ihre Mitwirkung ein wichtiger Grund vorlag.
Ist die Auszahlung im Januar immer günstiger?Nein. Sie kann helfen, wenn das übrige Einkommen im Folgejahr niedriger ist. Neuer Arbeitslohn, andere Einkünfte, Progressionsvorbehalt und die Voraussetzungen der Fünftelregelung können das Ergebnis verändern.
QuellenAOK: Versicherungsschutz bei Abfindung
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 12a ArbGG – Kostentragungspflicht
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen, insbesondere Nummern 28 und 63
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 158 SGB III – Ruhen bei Entlassungsentschädigung
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 159 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit
Deutsche Rentenversicherung: Arbeitgeberfinanzierte Ausgleichszahlungen
Finanztip: Abfindung versteuern – Wie Sie die Fünftelregelung nutzen
Der Beitrag Mehr Abfindung, aber weniger Geld: Die teure Falle beim vorzeitigen Ausscheiden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Why did Putin wait 4.5 years to do what is necessary?
PCR and Nima Continue their discussion of the failure of leaders to confront real issues
The Demise of the American Nation.
Es ist eine Syndemie! (*Wortschöpfung, s.u.) Der Klimawandel veranlasst Kinder dazu, ungesundes Essen zu essen.
Von Jo Nova
„Heul, heul … Du widerlicher Kerl. Weil du einen Benziner fährst, gibt es irgendwo Kinder, die sich von Instantnudeln ernähren. Hättest du dir nur ein Elektroauto gekauft, könnten die Kinder vielleicht wieder Salat essen.“
Zumindest soll man das denken. Die Beweiskette ist so verwickelt, dass vier Experten nötig waren, um dies zu verfassen:
Die Klimakrise beeinträchtigt die Ernährung von Kindern.
Waldbrände, Überschwemmungen und andere extreme Wetterereignisse sind nicht mehr die einzigen Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben von Kindern weltweit. Zunehmend wirkt er sich auch auf ihre Ernährung aus. Dürren verringern die landwirtschaftliche Produktion, Überschwemmungen unterbrechen Straßen und Lieferketten, und steigende Preise schränken den Zugang von Familien zu Obst, Gemüse und anderen frischen Lebensmitteln ein.
In diesem Szenario gewinnen billigere, länger haltbare Produkte mit niedrigem Nährwert an Bedeutung, wodurch das Risiko zweier Zustände steigt, die auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen mögen: Fettleibigkeit und Unterernährung im Kindesalter.
Tatsächlich trägt der Klimawandel (wer sonst?) zu Unterernährung bei Kindern bei. Länder, die weniger fossile Brennstoffe verbrauchen, sind in der Regel ärmer, und arme Menschen können sich keinen Rotlachs aus Alaska leisten.
Selbst in wohlhabenden Ländern wie Australien verschärft sich die Krise der Lebenshaltungskosten, je mehr wir versuchen, mit Windkraft die Jetstreams zu beeinflussen. Eltern haben nicht das nötige Kleingeld, um globale Stürme aufzuhalten und ihren Kindern Brokkoli zu geben.
Pro-Kopf- Verbrauch fossiler Energieträger im Vergleich zum BIP pro Kopf 2025. OWID
Im Original zu finden: Deutschland ist der Punkt links neben Austria
PS: Was diese Grafik aussagen soll, ist mit schleierhaft. Kuwait, Oman an der Spitze?! – der Übersetzer
Wenn diese Forschung etwas beweist, dann die Macht staatlich finanzierter Wissenschaft, das Offensichtliche zu übersehen:
Genau diese Zusammenhänge möchte das interaktive Panel zur globalen Syndemie bei Kindern unter fünf Jahren verdeutlichen. Das Dashboard ist Teil des Projekts „ Globale Syndemie: Die Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels auf die Gesundheit und Ernährung von Kindern unter fünf Jahren, die vom brasilianischen Gesundheitssystem (SUS) versorgt werden“ . Es präsentiert Daten auf brasilianischer Gemeindeebene zu Ernährungsfragen und Treibhausgasemissionen.
Bemerkenswerterweise bemühen sie sich tatsächlich, Ernährungsfragen und Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene zu erfassen.
Auch staatlich finanzierte „Wissenschaftler“ können so absurde Wörter wie „Syndemie“ erfinden:
*) Der Begriff „Syndemie“ beschreibt das gleichzeitige Auftreten von zwei oder mehr Epidemien, die sich gegenseitig beeinflussen, ihre Auswirkungen verstärken und gemeinsame soziale Ursachen haben. Im Falle der globalen Syndemie treten Adipositas, Mangelernährung und Klimawandel gemeinsam auf und werden durch ähnliche strukturelle Faktoren bedingt. Dazu gehören soziale Ungleichheit, eingeschränkter Zugang zu gesunden Lebensmitteln und ineffiziente Lebensmittelproduktionssysteme.
Wenn der Klimawandel mittlerweile eine „Epidemie“ darstellt und durch „ähnliche strukturelle Faktoren“ wie Fettleibigkeit verursacht wird, dann stehen wir wirklich vor großen Problemen. Tragen Cheeseburger zu einem Anstieg des globalen CO₂-Gehalts bei?
Mitten im Text verstecken sie stillschweigend ihren Ausweg: „Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Emissionen einer Gemeinde die direkte Ursache der beobachteten Ernährungsprobleme sind.“ Obwohl sie die beiden Aspekte in der Überschrift miteinander verknüpfen, meinen sie es also nicht wirklich ernst.
Dieser Artikel in The Conversion* ist nichts weiter als „Wissenschaft als PR-Aktion“. Der Blob bekommt, was er bezahlt.
Vielleicht hofften sie, dass alle nur die Überschrift lesen würden.
Die Gruppe „The Conversion“ hat Skeptiker vor einigen Jahren ausgeschlossen. Ich werde sie wieder „The Conversation“ nennen, wenn sie Skeptikern wieder das Wort erteilen.
Der Beitrag Es ist eine Syndemie! (*Wortschöpfung, s.u.) Der Klimawandel veranlasst Kinder dazu, ungesundes Essen zu essen. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Semir Aslanyürek: Kino und Kunst müssen auf der Seite des Friedens stehen
Mit dem Aufruf des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025 begann in der Türkei ein neuer politischer Prozess. Während die Debatte inzwischen ihr zweites Jahr erreicht hat, wird auch die Rolle von Kunst und Kultur neu diskutiert. Der Regisseur Semir Aslanyürek sprach mit ANF über die Verantwortung des Kinos, den Einfluss staatlicher Politik auf Filmschaffende und darüber, warum Kunst immer auf der Seite des Friedens stehen müsse.
Aslanyürek, der an der Staatlichen Filmhochschule WGIK in Moskau studierte, beschreibt seine Ausbildung nicht als ideologische Prägung, sondern als Schule der künstlerischen Disziplin und der Suche nach Wahrheit. „Die Filmhochschule in Moskau hat mir keine Ideologie vermittelt. Sie hat mir Methodik, Disziplin, philosophische Tiefe, Liebe zum Menschen und zur Natur sowie das Bewusstsein gegeben, mein Leben lang nach Wahrheit zu suchen.“
Kunst und Politik stehen einander entgegen
Den häufig verwendeten Begriff des „politischen Kinos“ betrachtet Aslanyürek kritisch. Kunst und Politik folgten grundsätzlich unterschiedlichen Prinzipien. Politik trenne Menschen nach Religion, Sprache, Herkunft oder Ideologie und schüre Konflikte. Kunst dagegen verbinde Menschen und stelle die Wirklichkeit unverstellt dar. Deshalb könne Kunst weder Krieg noch Gewalt legitimieren. „Kunst legt die nackte Wahrheit offen und weist Krieg und Massaker entschieden zurück.“
Auch Filme, die politische Themen behandelten, seien deshalb nicht automatisch „politisches Kino“. Seine eigenen Filme Şellale und Eve Giden Yol verstehe er nicht als politische Werke, sondern als Kritik an einer Politik, die Menschen gegeneinander aufbringe und selbst Familien entzwei reiße.
Kritik an Film- und Fernsehproduktionen
In der türkischen Film- und Fernsehbranche würden dagegen bis heute zahlreiche Produktionen entstehen, die Gewalt verherrlichten und gesellschaftliche Spaltungen vertieften, sagt Aslanyürek. Produktionen, die staatliche Narrative stützten oder Gewalt heroisierten, erhielten breite Aufmerksamkeit, während Filme, die sich gegen Krieg, Unterdrückung oder autoritäre Politik stellten, häufig zensiert oder von der Öffentlichkeit ferngehalten würden. Dadurch sei das Kino vielerorts weniger zu einem Ort der Kunst als zu einem Instrument politischer Propaganda geworden. Zwar gebe es unabhängige Filmschaffende, diese blieben jedoch Ausnahmen.
Die Darstellung der Kurdistanfrage im Kino
Mit Blick auf den jahrzehntelangen Krieg erklärt Aslanyürek: „Das türkische Mainstream-Kino hat diese fünfzigjährige Tragödie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – lange Zeit lediglich als Propagandamaterial der herrschenden Politik behandelt. Produktionen, die den Konflikt und den Menschen in oberflächliche Schablonen zwängten, Gewalt legitimierten und den ,Anderen‘ karikierten, dienten nicht der Kunst, sondern einer Politik der gesellschaftlichen Spaltung.“ Daneben habe es jedoch unabhängige Regisseur:innen gegeben, die den Krieg nicht verherrlichten, sondern dessen menschliche Folgen in den Mittelpunkt stellten. Insgesamt habe das Kino die gesellschaftliche Aufarbeitung dieses Konflikts jedoch nur zögerlich geleistet, weil das Überschreiten der Grenzen des offiziellen Narrativs lange Zeit Mut verlangt habe.
Kunst muss Menschenwürde und Frieden verteidigen
Für Aslanyürek besteht die Aufgabe von Kunst darin, kompromisslos auf der Seite von Menschenrechten, Gleichheit, Freiheit und Frieden zu stehen. „Die einzige Haltung der Kunst besteht darin, das Recht des Menschen auf Leben und seine Würde zu verteidigen.“ Gleichzeitig warnt er davor, die Möglichkeiten des Kinos zu überschätzen. Kunst könne Kriege nicht allein beenden. Sie könne jedoch eine Sprache des Friedens schaffen und den Menschen einen Spiegel vorhalten. Ob sie bereit seien, hineinzusehen, bleibe ihre eigene Entscheidung.
Warnung vor Gegnern des Friedensprozesses
Auch zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft äußert sich Aslanyürek. Er sieht darin eine historische Chance, warnt jedoch vor Kräften, die den Prozess bewusst scheitern lassen wollten. Nach seiner Auffassung gebe es weit über die innenpolitischen Konflikte hinaus internationale Machtinteressen, denen ein dauerhafter Frieden in der Türkei nicht nütze. Deshalb könne bereits ein kleiner Funke ausreichen, um neue Spannungen zu entfachen. Als Voraussetzung für einen nachhaltigen Frieden nennt er auch größere Freiräume für Kunst und Kultur. „Wenn kulturelle Ausdrucksformen nicht länger behindert werden, können Menschen einander nicht mehr als Feinde, sondern als Teil einer gemeinsamen Geschichte und eines gemeinsamen Leids begegnen.“
Der Frieden gehört den Lehmhäusern
Zum Abschluss beschreibt Aslanyürek Frieden als soziale Frage. Nicht die politischen Entscheidungsträger zahlten den Preis von Kriegen, sondern die Kinder armer Familien, Mütter und Hinterbliebene. Deshalb hätten gerade jene Menschen, die in einfachen Lehm- und unverputzten Häusern lebten, den größten Anspruch auf Frieden. „Der Schmerz kennt keine Sprache und keine Grenzen. Die Aufgabe der Kunst besteht darin, die politischen Parolen von diesen Häusern zu entfernen und die menschliche Tragödie sichtbar zu machen.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52484 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/fragt-die-kurd-innen-52808 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/derya-aydin-trotz-all-dieser-verluste-halten-die-menschen-am-frieden-fest-52696 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/Sebnem-korur-fincanci-der-verlauf-des-prozesses-hangt-von-den-bedingungen-auf-imrali-ab-52782
Al-Sadr erklärt Auflösung seiner bewaffneten Formationen
Der schiitische Geistliche Moktada al-Sadr hat die Auflösung mehrerer ihm nahestehender bewaffneter Formationen bekannt gegeben. Nach seinen Angaben wird die Friedensbrigaden (Saraya al-Salam) aufgelöst, während die frühere Mahdi-Armee künftig als zivile Organisation unter dem Namen „Ansar al-Imam al-Mahdi-Stiftung“ weitergeführt werden soll. Auch die Brigade des „Verheißenen Tages“ (Liwa al-Yaum al-Mawud) werde aufgelöst.
In seiner Erklärung betonte Sadr die Souveränität und Unabhängigkeit Iraks. „Die Waffen müssen sich in den Händen des Staates befinden“, erklärte er und sprach sich für ein staatliches Gewaltmonopol aus. Die Ankündigung erfolgte am Tag des Abschlusses des Abzugs der US-geführten internationalen Koalition aus Irak.
Die Regierung in Bagdad hatte bewaffnete Gruppierungen zuvor aufgefordert, ihre Waffen unter staatliche Kontrolle zu stellen und den 30. September als Beginn dieses Prozesses bezeichnet. Bereits im Mai hatten die Friedensbrigaden angekündigt, ihre bewaffneten Strukturen aufzulösen und sich staatlicher Kontrolle zu unterstellen. Im Juni wurde in Samarra eine Zeremonie zur Übergabe von Waffen abgehalten.
Nicht alle bewaffneten Gruppierungen in Irak unterstützen diesen Kurs. Organisationen wie Kataib Hisbollah und Harakat al-Nudschaba lehnen eine Entwaffnung bislang ab und bezeichnen ihre Waffen weiterhin als „Waffen des Widerstands“.
Sadr bezeichnete den Abzug der US-Truppen zudem als „Ende der Besatzung“. Zugleich forderte er von den Vereinigten Staaten Entschädigungen für die Folgen ihrer militärischen Interventionen und warnte vor weiterer ausländischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten Iraks.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/us-gefuhrte-koalition-beendet-militarmission-im-irak-52918
Anwält:innen fordern Freilassung und Behandlung von Ahmet Polad
Die Anwält:innen des in der Türkei inhaftierten Journalisten Ahmet Polad haben seine umgehende Freilassung und eine umfassende medizinische Behandlung gefordert. Bei einer Pressekonferenz in der Istanbuler Geschäftsstelle des Menschenrechtsvereins IHD berichteten sie über zahlreiche Verletzungen und gesundheitliche Beschwerden, unter denen Polad nach seiner monatelangen Haft in Syrien weiterhin leidet.
Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, war im Januar gemeinsam mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann während der Berichterstattung in Raqqa verschleppt worden. Michelmann kam im Juni frei und befindet sich wieder in Deutschland. Polad wurde am 9. September nach fast acht Monaten Gefangenschaft an die Türkei überstellt und dort in Untersuchungshaft genommen. Inzwischen befindet er sich im Marmara-Gefängnis bei Istanbul.
An der Pressekonferenz nahmen neben Polads Familie und seinen Anwält:innen Özlem Gümüştaş und Vedat Çağırtekin auch Vertreter:innen von Journalistenorganisationen teil.
Kugel und Schrapnellteile im Körper
Gümüştaş schilderte erhebliche gesundheitliche Folgen der Gefangenschaft. Polad habe eine Schussverletzung an der linken Hüfte, wobei sich die Kugel weiterhin im Körper befinde. Unterhalb des rechten Knies sowie in der rechten Hand und im Arm befänden sich Schrapnellteile. Hinzu kämen starke Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen sowie Beschwerden an Nieren und Darm und Schwierigkeiten beim Atmen. Nach Angaben der Anwältin leidet Polad außerdem weiterhin an einer in syrischer Haft aufgetretenen Krätzeerkrankung. Entzündungen, Hautreizungen und starker Juckreiz erschwerten ihm das Sitzen, Liegen und Schlafen.
Bei seiner Ankunft in der Türkei habe Polad nur noch rund 50 Kilogramm gewogen und angegeben, in syrischer Haft etwa zwölf Kilogramm verloren zu haben. Gümüştaş führte einen Teil der Beschwerden auf die Misshandlungen zurück, von denen Polad aus seiner Gefangenschaft in Syrien berichtet hat. Er sei dort wiederholt gegen den Kopf geschlagen, getreten und zu Boden gedrückt worden. „Unser Mandant, der Journalist Ahmet Polad, muss unverzüglich freigelassen und in einem voll ausgestatteten Krankenhaus behandelt werden“, forderte Gümüştaş. Journalisten-, Rechts- und Menschenrechtsorganisationen rief sie dazu auf, den weiteren Verlauf des Falls zu verfolgen.
Forderung nach Ermittlungen
Rechtsanwalt Vedat Çağırtekin berichtete, Polads Gesundheitszustand habe sich bereits während seiner Überstellung in die Türkei erheblich verschlechtert. In der Nacht zum 10. September sei er während des Gewahrsams bei der Istanbuler Antiterroreinheit in ein Krankenhaus gebracht und dort akut behandelt worden. Eine umfassende Behandlung sei jedoch weiterhin erforderlich. Auch der Kontakt zu Familie und Rechtsbeiständen sei Polad nach seiner Überstellung zunächst für längere Zeit verwehrt worden.
Çağırtekin forderte eine wirksame Untersuchung der Vorgänge. Zeug:innen müssten gehört, Beweise gesichert und die Verantwortlichen für die Misshandlungen ermittelt werden. Gümüştaş kündigte zudem an, Polads Verteidiger:innen in der Türkei und in Deutschland würden wegen der Rechtsverletzungen während seiner Gefangenschaft in Syrien und nach seiner Überstellung weitere rechtliche Schritte einleiten.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-52800 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52698 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52026
Putins Liebeswerben
Einbruchschutz in der Wohnung: Vermieter muss Pflicht einhalten
Ein zusätzliches Schloss, ein Querriegel oder eine Sicherung am Fenster können Mietern gerade in der dunkleren Jahreszeit ein besseres Gefühl geben. Wer dafür Türen, Rahmen oder Mauerwerk verändern muss, ist allerdings auf die Erlaubnis des Vermieters angewiesen.
Diese Zustimmung ist keine reine Gefälligkeit: Mieter können bauliche Verbesserungen zum Einbruchschutz grundsätzlich verlangen. Ein pauschales „An meiner Wohnung wird nichts verändert“ reicht deshalb nicht aus, um einen berechtigten Antrag abzulehnen.
Das Gesetz stärkt Mieter, die ihre Wohnung schützen wollenNach § 554 Absatz 1 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zum Einbruchschutz erlaubt. Der Anspruch entfällt, wenn ihm die konkrete Veränderung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.
Ein bereits geschehener Einbruch ist dafür keine Voraussetzung. Der Schutz darf vorbeugend verbessert werden, bevor jemand versucht, die Wohnungstür oder ein Fenster aufzubrechen.
Auch der Mietvertrag kann diesen Anspruch nicht wirksam ausschließen. § 554 Absatz 2 BGB erklärt Vereinbarungen für unwirksam, die zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Regelung abweichen.
Welche zusätzlichen Sicherungen erfasst sein könnenIn Betracht kommen beispielsweise fest montierte Zusatzschlösser, Querriegel und nachgerüstete Fenstersicherungen. Auch der Austausch einer Tür gegen eine einbruchhemmende Ausführung kann unter die Vorschrift fallen, muss aber wegen des größeren Eingriffs gesondert geprüft werden.
Die Maßnahme muss geeignet sein, einen unbefugten Zutritt zu verhindern oder zu erschweren. Eine beliebige Veränderung lässt sich nicht allein dadurch durchsetzen, dass der Mieter sie als Sicherheitsmaßnahme bezeichnet.
Geplante Maßnahme Worauf Mieter achten sollten Querriegel mit Befestigung an Tür und Rahmen oder Mauerwerk Vorher Erlaubnis einholen und die Befestigung genau beschreiben; der Eingriff kann vom Anspruch nach § 554 BGB erfasst sein. Zusätzliche, verschraubte Fenstersicherungen Bohrungen und Auswirkungen auf die Fensterkonstruktion klären; die konkrete Ausführung muss zumutbar sein. Austausch der Wohnungseingangstür Erlaubnis und gegebenenfalls weitere erforderliche Zustimmungen klären; Brandschutz und Gebäudeeigenschaften beachten. Reparatur eines defekten vorhandenen Schlosses Den Mangel beim Vermieter melden; hier geht es zunächst um die Erhaltung der Wohnung und nicht um eine freiwillige Aufrüstung. Wann der Vermieter widersprechen darfDer Anspruch bedeutet nicht, dass jede gewünschte Sicherung in jeder Ausführung erlaubt werden muss. Bei der Abwägung können etwa erhebliche Schäden an der Bausubstanz, eine Beeinträchtigung anderer Bewohner oder Verstöße gegen Brandschutzvorgaben gegen das Vorhaben sprechen.
Die Prüfung muss sich auf die tatsächlich geplanten Arbeiten beziehen. Dass ein Zusatzschloss Bohrungen erfordert, kann allein kein überzeugender Ablehnungsgrund sein, denn das Gesetz erlaubt ausdrücklich einen Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Besonders sorgfältig müssen Änderungen an gemeinsam genutzten Haustüren geplant werden. Warum Einbruchschutz und sichere Fluchtwege zusammen betrachtet werden müssen, erläutert auch unser Beitrag zur Frage, ob Mieter die Haustür nachts abschließen müssen.
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können zusätzlich Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sein. Die Erlaubnis des Vermieters ersetzt eine notwendige Gestattung für Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum nicht automatisch.
Erst die Zustimmung, dann der EinbauEin Anspruch auf Erlaubnis ist keine Erlaubnis zur eigenmächtigen Montage. Wer ohne Zustimmung baulich eingreift, riskiert Streit über die Entfernung der Sicherung und die Beseitigung entstandener Schäden.
Der Antrag sollte deshalb möglichst konkret sein: Welches Produkt soll an welcher Stelle angebracht werden, welche Bohrungen sind erforderlich und wer übernimmt die Montage? Ein Angebot des Fachbetriebs mit Fotos oder einer Einbauskizze macht das Vorhaben leichter prüfbar.
Mieter sollten die Anfrage und die erteilte Erlaubnis schriftlich festhalten. Eine ausbleibende Antwort ersetzt die Zustimmung grundsätzlich nicht.
Lehnt der Vermieter ab, sollten Mieter eine konkrete Begründung verlangen und diese beim Mieterverein oder anwaltlich prüfen lassen. Ein bestehender Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Die Erlaubnis bedeutet nicht, dass der Vermieter bezahlt§ 554 BGB verschafft Mietern grundsätzlich die Möglichkeit, selbst für besseren Einbruchschutz zu sorgen. Die Kosten für Anschaffung und Einbau tragen sie regelmäßig selbst, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
Anders liegt die Sache, wenn vorhandene Türen, Fenster oder Schlösser mangelhaft sind und die Wohnung dadurch nicht mehr dem geschuldeten Zustand entspricht. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
Ein defektes Schloss darf deshalb nicht einfach zum privaten Aufrüstungswunsch des Mieters umgedeutet werden. Umgekehrt verpflichtet ein funktionierendes älteres Schloss den Vermieter nicht allein deshalb zum Austausch, weil inzwischen bessere Sicherungstechnik erhältlich ist.
Rückbau und zusätzliche Sicherheit vorher klärenDie Zustimmung zum Einbau bedeutet nicht automatisch, dass die Sicherung beim Auszug bleiben darf. Grundsätzlich müssen Mieter selbst vorgenommene bauliche Veränderungen bei Vertragsende zurückbauen, soweit keine abweichende Vereinbarung oder besondere Ausnahme greift.
Deshalb sollte bereits vor der Montage feststehen, ob der Vermieter die Sicherung später übernimmt und ob dafür eine Zahlung vorgesehen ist. Fotos vom ursprünglichen Zustand helfen, spätere Auseinandersetzungen über Beschädigungen zu vermeiden.
§ 554 BGB erlaubt außerdem die Vereinbarung einer besonderen Sicherheitsleistung, etwa zur Absicherung möglicher Rückbaukosten. Eine solche Zusatzkaution fällt nicht automatisch bei jedem Zusatzschloss an; ihre Vereinbarung und die damit abgesicherten Risiken sollten genau geprüft werden.
Für eine Geldsicherheit gelten über den Verweis auf § 551 Absatz 3 BGB insbesondere die Regeln zur getrennten Anlage und zu den Erträgen. Ungeklärte Forderungen nach dem Auszug können auch die Rückzahlung der Mietkaution zum Streitpunkt machen.
Eine Sicherung muss zur vorhandenen Tür passenDie Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt aufeinander abgestimmte mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen. Zusatzprodukte können ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn die vorhandene Konstruktion geeignet ist und die Montage fachgerecht erfolgt.
Vor der Anschaffung lohnt sich deshalb eine Beratung bei einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Ein passendes Sicherungskonzept hilft zugleich dabei, dem Vermieter den Nutzen und die Ausführung der geplanten Arbeiten nachvollziehbar zu erklären.
Sechs Fragen und Antworten zum Einbruchschutz in Mietwohnungen Muss der Vermieter ein zusätzliches Türschloss erlauben?Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erlaubnis, wenn der Einbau als bauliche Veränderung dem Einbruchschutz dient. Entscheidend bleibt, ob die konkrete Maßnahme dem Vermieter unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters zugemutet werden kann.
Muss zuvor in die Wohnung eingebrochen worden sein?Nein, § 554 BGB verlangt keinen bereits eingetretenen Einbruch. Mieter können auch vorbeugend eine Erlaubnis für geeignete bauliche Sicherungen verlangen.
Darf ich nach einer unbegründeten Ablehnung einfach einbauen?Nein, auch ein berechtigter Anspruch ersetzt die erforderliche Zustimmung nicht von selbst. Mieter sollten die Erlaubnis durchsetzen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Wer bezahlt den zusätzlichen Einbruchschutz?Regelmäßig bezahlt der Mieter die selbst veranlasste Verbesserung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beseitigung vorhandener Mängel richtet sich dagegen nach den Erhaltungspflichten des Vermieters und den Umständen des Einzelfalls.
Kann der Mietvertrag den Anspruch ausschließen?Nein, eine zum Nachteil des Mieters von § 554 BGB abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Das bedeutet allerdings nicht, dass Mieter ohne vorherige Abstimmung bauliche Veränderungen vornehmen dürfen.
Muss die Sicherung beim Auszug wieder entfernt werden?Grundsätzlich müssen Mieter mit einem Rückbau rechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde und keine besondere Ausnahme vorliegt. Eine schriftliche Vereinbarung über den Verbleib der Sicherung schafft vor dem Einbau Klarheit.
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Gentechnik-Pflanzen: Wie werden neue Regeln umgesetzt?
Die NGT-Verordnung (EU) 2026/1388 gibt der EU-Kommission und den EU-Ländern bis Sommer 2028 Zeit zu regeln, wie die neuen Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden sollen. Für diese sogenannte Implementierungsphase hat die Kommission im Juli einen Plan vorgelegt. Wichtige Punkte in dieser Liste sind zwei Gesetzesvorhaben: Das erste soll regeln, welche Informationen ein Unternehmen vorlegen muss, um nachzuweisen, dass die von ihm hergestellte Pflanze eine NGT-Pflanze ist. Festgelegt werden darin ferner die Details für das Verfahren, mit dem die Behörden prüfen, ob es sich um eine Pflanze der NGT-Kategorie 1 handelt. Diese Pflanzen müssen – ähnlich konventionell gezüchteten – nicht mehr speziell auf Risiken untersucht und für den Verbraucher gekennzeichnet werden, wenn sie nachweisbar die Bedingungen im Anhang I der NGT-Verordnung erfüllen.
Diese sogenannten Äquivalenz- oder Gleichwertigkeitskriterien erlauben pro Pflanze bis zu 20 gentechnische Veränderungen an jeweils maximal 20 verschiedenen Stellen. Auch dürfen keinerlei Reste von artfremdem Erbgut nachweisbar sein. Die EU-Kommission kann diese Umsetzungsregeln alleine erlassen, ohne dass EU-Parlament oder Rat der EU-Länder zustimmen. Man spricht daher von einem delegierten Rechtsakt. Rat und Parlament können sie jedoch stoppen, wenn sie binnen zwei Monaten nach Erlass widersprechen.
Das zweite Vorhaben soll regeln, wie eine NGT-Pflanze der Kategorie 2 anzumelden ist und welche Unterlagen für das Zulassungsverfahren notwendig sind, das Kategorie 2-Pflanzen durchlaufen müssen. Dazu zählt eine fallspezifische Risikobewertung, für die dieser Rechtsakt die Anforderungen auflisten soll. Bei dieser Verordnung handelt es sich um einen sogenannten Durchführungsrechtsakt. Sie wird von der EU-Kommission erarbeitet, es muss aber ein Ausschuss zustimmen, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind.
Für beide Rechtsakte hat die EU-Kommission von 31. August bis 28. September die Öffentlichkeit in zwei parallelen Sondierungsverfahren konsultiert. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen konnten mitteilen, was sie von den anstehenden Verordnungen erwarten und wie sie die angesprochenen Sachverhalte regeln würden. Auf den beiden Konsultationsseiten gingen jeweils 301 Rückmeldungen ein, die bei grober Durchsicht deckungsgleich erscheinen. Sie stammen von gentechnikkritischen Organisationen ebenso wie von Züchtungsunternehmen, Pflanzenerzeugern und Lobbyorganisationen, die NGT positiv gegenüberstehen.
Letztere drängen vor allem darauf, dass die zu regelnden Prozeduren möglichst einfach und schnell sind. Die Formulare und Kosten sollen EU-weit gleich sein und ungeklärte Details zugunsten von NGT-Pflanzen ausgelegt werden. So wünscht sich etwa der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP): „Konventionelle Züchtung (z.B. Kreuzung) mit verifizierten NGT1-Pflanzen muss uneingeschränkt möglich sein, ohne dass der NGT-Status entsprechender Nachkommen erneut verifiziert werden muss.“ In der Praxis könnten so binnen weniger Generationen Pflanzen mit zahlreichen eingekreuzten NGT-Eigenschaften entstehen, die weiterhin wie konventionelle Sorten behandelt würden. Auch sollten Sammelanträge möglich sein „für Pflanzen mit unterschiedlichen genetischen Variationen, die aus einem NGT-Ansatz stammen“. Eine standardmäßige Analyse des gesamten Genoms (Genomsequenzierung) einer NGT-Pflanze lehnt der BDP ab, ebenso wie zahlreiche andere NGT-Befürworter. Expert:innen des Bundesamtes für Naturschutz hingegen haben in einem vorab veröffentlichten Fachaufsatz deutlich gemacht, dass eine umfassende Genomsequenzierung der NGT-Pflanze und ihrer Elternlinien unverzichtbar sei. Nur damit lasse sich überprüfen, ob die NGT-Pflanze tatsächlich alle Gleichwertigkeitskriterien einhält.
NGT-kritische Organisationen lehnen die NGT-Verordnung als Ganzes ab und tun sich deshalb schwer, Ratschläge für Detailregelungen zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) macht daher klar, dass aus ihrer Sicht die Kriterien für NGT-1 Pflanzen im Anhang I der Verordnung die wissenschaftlichen Standards nicht erfüllen. „Sie sind weder geeignet, die Gleichwertigkeit zu prüfen noch eine Aussage zu den Risiken der Pflanzen treffen zu können“, heißt es in der AbL-Stellungnahme. Angesichts der von der AbL am 21. September eingereichten Klage gegen die NGT-Verordnung (siehe Nachrichten links) fordert sie „die gesetzgebenden Organe der Europäischen Union auf, das hiesige Konsultationsverfahren bis zur Entscheidung der angerufenen Gerichte auszusetzen“.
Das gentechnikkritische Institut Testbiotech hingegen wählte einen anderen Weg. Die Münchner Experten weisen die EU-Kommission darauf hin, dass es ihre Aufgabe sei, die Gleichwertigkeitskriterien an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Seit dem ersten Verordnungsvorschlag vom Sommer 2023 hätten Forschende mit Hilfe Künstlicher Intelligenz immer tiefer ins Erbgut von Pflanzen eingegriffen. Diese Eingriffe würden zwar formal die Kriterien des Anhangs I erfüllen, seien jedoch mit herkömmlicher Züchtung nicht möglich. Deshalb schlägt Testbiotech vor, solche Eingriffe für NGT1-Pflanzen auszuschließen und nennt das sogenannte Hypermorphing als Beispiel. Dabei werden Genaktivitäten gezielt gesteigert, so dass Pflanzen etwa deutlich mehr Eiweiße produzieren oder früher blühen. Zusätzlich empfiehlt Testbiotech, mit einem Plausibilitätstest zu klären, ob eine NGT-Veränderung überhaupt mit herkömmlicher Züchtung erreicht werden könnte.
Das Thema Patentierung hat der Europäische Verband für ökologische Pflanzenzüchtung in seiner Stellungnahme aufgegriffen. Er fordert, die Antragsteller sollten erklären, „dass keine biologischen Materialien wie natürlich vorkommende Genvarianten beansprucht werden und dass ihre Patente die konventionelle Züchtungstätigkeit und das Inverkehrbringen der jeweiligen herkömmlich gezüchteten Sorten (oder im Falle der ökologischen/biologischen Züchtung) nicht beeinträchtigen“. Außerdem brauche es Nachweismethoden für alle registrierten NGT-Pflanzen und Schutzabstände für die ökologische Züchtung. Bei insektenbestäubten Kulturen schlägt der Verband zehn Kilometer Abstand zu NGT-Äckern vor, bei windbestäubten Kulturen müsste es noch mehr sein. Anders sei eine Koexistenz nicht möglich.
Mit den gesammelten Ergebnissen wird sich die EU-Kommission zurückziehen und zusammen mit Expert:innen der Mitgliedstaaten für beide Rechtsakte Entwürfe erarbeiten. Diese werden dann noch einmal für vier Wochen zur Konsultation auf die Kommissionswebseite gestellt. Geplant ist dies für den delegierten Rechtsakt im zweiten Quartal 2027; der Durchführungsrechtsakt soll dann im dritten Quartal folgen. Beide sollen laut der Implementierungsstrategie der Kommission im ersten Quartal 2028 verabschiedet werden. [lf]
Careless People: Acht Dinge, die ich aus dem Enthüllungsbuch über Facebook gelernt habe
Sarah Wynn-Williams spielte bei Metas Aufstieg zur globalen Supermacht eine wichtige Rolle. Jahre später warnt sie in ihrem Buch vor den verantwortungslosen Menschen an der Spitze des Konzerns. Es ist eine lesenswerte Abrechnung mit Profitgier, Sexismus und Politiker:innen, die sich Mark Zuckerberg an den Hals werfen.
Mark Zuckerberg bei einer Keynote im Jahr 2018, bevor der Konzern sich nach einem Skandal in Meta umbenannte. – CC-BY 2.0: Anthony QuintanoDie Geschichte von Meta ist voller Skandale und Enthüllungen, doch so unterhaltsam wie von Sarah Wynn-Williams wurde das Innenleben des Milliardenkonzerns wohl noch nie beschrieben. Dabei ist jede Geschichte, die die ehemalige Public-Policy-Direktorin in ihrem 2025 unter dem Titel „Careless People“ erschienen Buch erzählt, eine Warnung. Eine Warnung vor Menschen, die innerhalb kurzer Zeit unglaubliche Macht über Öffentlichkeit und Demokratie erlangt haben und die doch nichts anderes interessiert als ihr persönlicher Profit.
Sarah Wynn-Williams gehörte selbst für sechs Jahre zu diesen Leuten. Von 2011, als sie sich selbst eine Stelle bei dem noch jungen Unternehmen schuf, bis zu ihrer Entlassung 2017 machte sie dort eine erstaunliche Karriere. Ihre zuvor im diplomatischen Dienst für ihr Heimatland Neuseeland erworbenen Fähigkeiten nutzte sie unermüdlich, um Facebooks Kontakte zur globalen Politik zu verbessern. Das alles mit dem Ziel, wie sie selbst schreibt, das demokratische Potenzial eines globalen Sozialen Netzwerks zu realisieren und für eine globale Regulierung des digitalen Raums zu sorgen.
Sarah Wynn-Williams – Alle Rechte vorbehalten: Tom Trevatt / Flatiron BooksIhre Zeit bei Facebook schildert Wynn-Williams als sehr persönlichen Erfahrungsbericht, immer wieder zitiert sie aber auch aus internen Chat-Nachrichten, E‑Mails und Dokumenten. Wir haben acht Erkenntnisse aus dem Buch zusammengefasst, das im Juni bei Kiepenheuer & Witsch unter dem Titel „Mein Traumjob bei Facebook und wie ich alle meine Ideale verlor“ erstmalig in deutscher Übersetzung erschien.
Meta selbst weist Wynn-Williams Schilderungen zurück. Gegenüber dem Rolling Stone bezeichnete das Unternehmen das Buch als „eine Mischung aus veralteten und bereits berichteten Behauptungen über das Unternehmen und falschen Anschuldigungen gegen unsere Führungskräfte“. Das Unternehmen betont außerdem, dass die Direktorin „wegen schlechter Leistung und toxischen Verhaltens gefeuert wurde“.
Meta hat eine einstweilige Verfügung gegen Wynn-Williams erwirkt, die ihr untersagt, Werbung für das Buch zu machen. Dagegen geht die Ex-Angestellte mittlerweile selbst juristisch vor.
Übersicht- Um Regulierung zu verhindern soll Facebook Politiker:innen umgarnt haben
- Mark Zuckerberg kann offenbar schlecht verlieren
- Für Wachstum um jeden Preis soll Facebook Zensur in China geplant haben
- Schon lange vor der Jugendschutz-Debatte habe Facebook junge Menschen gefährdet
- Facebook soll Deals mit irischem Premierminister geschmiedet haben
- Die Arbeitsatmosphäre bei Facebook soll toxisch und frauenfeindlich sein
- Facebook soll seine Plattformen für politische Zwecke instrumentalisiert haben
- Die Risiken vor dem Völkermord in Myanmar seien Verantwortlichen egal gewesen
Sarah Wynn-Williams beschreibt eine Strategie, die Joel Kaplan im Jahr 2014 ausgeheckt haben soll, ihr damals neuer Vorgesetzter im Bereich politische Beziehungen. Um den Konzern vor Regulierung zu schützen, müsse man nur Politiker:innen dazu bringen, möglichst viele Werbeanzeigen auf Facebook zu schalten, damit sie abhängig von der Plattform werden. „Wenn Facebook die Gans ist, die goldene Eier legt, wird niemand hingehen und die Gans schlachten“, heißt es in der manchmal etwas holprigen deutschen Übersetzung.
Joel Kaplan ist Mitglied der republikanischen Partei, vor seiner Zeit bei Facebook war er unter anderem in der Administration von George W. Bush Junior tätig. Sein Vorschlag sei bald auch von Facebook-Chefin Sheryl Sandberg aufgegriffen und zur offiziellen Strategie gemacht worden. In der Folge habe Facebook massiv in den Vertrieb seiner Werbedienste bei Politiker:innen investiert. Im US-Präsidentschaftswahlkampf entsandte der Konzern zahlreiche Mitarbeiter:innen direkt in die Wahlkampfteams aus beiden Parteien.
Immer wieder schildert Wynn-Williams, wie gut die Strategie aufgegangen sei. Während Regierungschefs zu Beginn ihrer Arbeit als Facebook-Diplomatin oft keinerlei Interesse an Gesprächen mit Mark Zuckerberg gezeigt hätten (und er auch nicht an Gesprächen mit ihnen), hätten sich Politiker:innen ab Mitte der 2010er Jahre geradezu um ein Selfie mit dem Tech-Boss gerissen. Und alle hätten sie wissen wollen, wie Facebook ihnen helfen kann, Wahlen zu gewinnen.
2. Mark Zuckerberg kann offenbar schlecht verlierenDass Konzernchefs ungerne verlieren ist zunächst wenig überraschend, aber es hat trotzdem eine Wucht, wie Wynn-Williams Spielrunden mit Mark Zuckerberg beschreibt. Der habe nämlich ein Faible für Brettspiele wie Die Siedler von Catan, weshalb offenbar öfter mal gespielt wurde auf den zahlreichen Reisen zu Treffen mit Politiker:innen, die Wynn-Williams mit Zuckerberg und seiner Entourage in Privatjets und Luxus-Ressorts verbracht hat. Dabei seien die Spielrunden allerdings ziemlich langweilig gewesen, weil die anderen ihren Boss hätten gewinnen lassen. Wynn-Williams selbst habe dieses Spiel irgendwann nicht mehr mitspielen wollen, sondern habe Zuckerberg besiegt und auch die offensichtliche Schiebung angesprochen. Das habe Zuckerberg gar nicht gut gefunden.
Ähnliche Einblicke liefert eine weitere Episode. Wer erinnert sich noch an die Zeit, als der Milliardär mutmaßlich mit einer Präsidentschaftskandidatur geliebäugelt und öffentlichkeitswirksam zahlreiche politisch wichtige Bundesstaaten besucht hat? Wynn-Williams zufolge sei das wohl eine Trotz-Reaktion auf ein Treffen mit dem scheidenden US-Präsidenten Barack Obama 2016 gewesen. Kurz zuvor war Donald Trump gewählt worden, der Autorin zufolge auch dank der umfangreichen Hilfe, die Trumps Team von Facebook bei der zielgerichteten Wahlwerbung erhielt. Das sah offenbar auch der von Zuckerberg bewunderte Obama so. Er soll das Gespräch genutzt haben, um dem Tech-Boss den Kopf zu waschen und ihn an seine Verantwortung bei Themen wie Desinformation und Hassrede zu erinnern. Zuckerberg sei außer sich gewesen und habe dann offensichtlich beweisen wollen, dass er ohnehin der bessere – oder zumindest mächtigere – Politiker sein kann.
Dass er schlecht im Nachgeben sei, habe sich auch bei Zuckerbergs unternehmerischen Entscheidungen gezeigt. Etwa dann, als er gegen Widerstände lange Zeit am Namen „internet.org“ für ein Projekt festhielt, mit dem Facebook neue Nutzer:innen im Globalen Süden gewinnen wollte. Hierbei bot Facebook in einigen lateinamerikanischen, asiatischen und afrikanischen Ländern in Zusammenarbeit mit Mobilfunkanbietern eine kostenlose Nutzung einiger Online-Dienste an. Dagegen regte sich in vielen Ländern massiver Widerstand, weil das Projekt die Netzneutralität untergraben hat und eine extrem limitierte Version des Netzes als „das Internet“ vermarktet hat. Immerhin: Zuckerberg habe ihr gegenüber irgendwann eingeräumt, dass es falsch gewesen sei, so lange an dem irreführenden Namen festzuhalten, schreibt Wynn-Williams.
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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.
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3. Für Wachstum um jeden Preis soll Facebook Zensur in China geplant habenEines wird in dem Buch mehr als deutlich: Für das Unternehmen, das inzwischen Meta heißt, gab es ein strategisches Ziel: Wachstum – und zwar um jeden Preis. Denn steigende Nutzer:innenzahlen übersetzen sich in der Regel in steigende Aktienkurse und mehr Vertrauen von Investor:innen. Wynn-Williams’ Arbeit als Politik-Direktorin habe deshalb zu einem guten Teil daraus bestanden, auf Regierungen von Ländern einzuwirken, in denen Facebook verboten oder eingeschränkt war.
Unternehmensgründer Mark Zuckerberg sei dabei besonders auf China fixiert gewesen, so die Autorin, damals noch vor Indien das Land mit den meisten Einwohner:innen. Das Kalkül: Wenn Facebook den chinesischen Markt mit seinen mehr als einer Milliarde Internet-Nutzer:innen als Erstes erobere, sei es unschlagbar. Im Unternehmen arbeiteten Wynn-Williams zufolge deshalb kontinuierlich Teams daran, Facebook, Instagram und Co. nach China zu bringen, und das anscheinend auch unter Umgehung gesetzlicher Vorgaben.
In China wird das Internet von der Kommunistischen Partei umfassend zensiert, und Facebook machte der Regierung in Peking offenbar weitgehende Versprechen, dass man dabei helfen könne und auch Daten von chinesischen Nutzer:innen herausgeben wolle. Mark Zuckerberg, der sich gerne als Verteidiger der Meinungsfreiheit darstellt, betrieb laut Wynn-Williams enormen persönlichen Aufwand, um ins direkte Gespräch mit Präsident Xi Jinping zu gelangen. Angeblich fragte er den Autokraten 2016 sogar, ob dieser den Namen seines ersten Kindes aussuchen wolle, was Xi abgelehnt haben soll.
Wynn-Williams zufolge habe Facebook bei seinen Bestrebungen auch gezielt die US-amerikanische Öffentlichkeit und Politik belogen. Tatsächlich habe man sich sogar auf den Umgang mit Anhörungen oder kritischer Presseberichterstattung vorbereitet. Facebooks wichtigste Verteidigungslinie sei es demzufolge gewesen, dass es in China unter den gleichen Bedingungen operiere, wie alle anderen dort erlaubten Social-Media-Unternehmen. Die angeblichen Bemühungen waren bis heute jedoch nicht von Erfolg gekrönt, Meta spielt in China weiterhin keine Rolle.
4. Schon lange vor der Jugendschutz-Debatte habe Facebook junge Menschen gefährdetMeta muss sich derzeit immer wieder in der Öffentlichkeit und vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, seine Dienste würden junge Menschen gezielt abhängig machen und gefährden. Wynn-Williams beschreibt, wie in ihrer Zeit bei Facebook sehr aktiv daran gearbeitet worden sei, junge Menschen auf die Plattform zu ziehen und dort zu halten. Und sie erinnert an einen Skandal aus dem Jahr 2017: Damals berichtete die Zeitung The Australian, dass der Konzern einer Großbank versprochen habe, sie könne mit Werbung auf Facebook gezielt emotional verletzliche Teenager:innen in Australien und Neuseeland ansprechen.
Journalist:innen konnten interne Unterlagen einsehen, denen zufolge Facebook versuche, Jugendliche zu finden, die sich „nervös“, „gestresst“, „überfordert“, „ängstlich“, „dumm“, „nutzlos“ oder „wie Versager“ fühlen. So könne es Werbetreibenden ermöglicht werden, junge Menschen in genau diesen Momenten anzusprechen. Der Konzern spielte die Enthüllung damals herunter, indem er betonte, es sei vor allem das Fehlverhalten einer internen Marktforscherin gewesen, die entlassen wurde. Die Botschaft des Konzerns: Man stelle Werbekunden keine Werkzeuge für die Emotionsanalyse zur Verfügung.
Ich habe damals selbst über den Skandal berichtet und mich mit der Erklärung mehr oder weniger abspeisen lassen. Wynn-Williams zufolge war sie jedoch glatt gelogen: Facebook habe demnach zahlreichen Werbekunden dabei geholfen, das Verhalten von Teenagern zu analysieren und ihren emotionalen Zustand für das Werbe-Targeting zu nutzen. So habe Facebook der Autorin zufolge für einen Kosmetik-Konzern untersucht, wann Mädchen im Alter zwischen dreizehn und siebzehn Selfies von sich löschen, „um ihnen genau in diesem Moment ein Schönheitsprodukt anbieten zu können“.
5. Facebook soll Deals mit irischem Premierminister geschmiedet habenVon den vielen im Buch beschriebenen haarsträubenden Geschichten über Politiker, die sich Facebook an den Hals geworfen haben sollen, ist diese wohl die krasseste: Wynn-Williams schildert eine Szene am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos 2015, als sich Sheryl Sandberg mit dem damaligen irischen Premierminister Enda Kenny getroffen habe. Kenny sei schon früh ein Freund des Konzerns gewesen, weil er Arbeitsplätze in Irland geschaffen hat. Die EU hätte allerdings gerade Maßnahmen gegen eine als „Double Irish“ bekannte Steuervermeidungstaktik ergriffen, so die Autorin, weshalb Facebook erstmalig selbst im konzernfreundlichen Irland relevante Steuerzahlungen drohten.
Kenny habe Sandberg versprochen, er arbeite bereits an einer Idee, wie sich die Steuerzahlungen trotzdem reduzieren ließen, allerdings müsse Facebook auch etwas für ihn tun. Damals verhandelte die EU nämlich gerade über die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), und er habe erreichen wollen, dass die irische Aufsichtsbehörde DPC die Zuständigkeit für große Tech-Konzerne erhalte. Da die DPC allerdings nicht den besten Ruf hatte, wünschte er sich der Autorin zufolge, dass man gemeinsam ihre „Glaubwürdigkeit erhöhe“. Sein Vorschlag: Die Behörde solle eine Prüfung der AGB von Facebook vornehmen und einige Änderungen verlangen, die Facebook dann auch umsetzt. Sandberg habe ohne großes Zögern zugestimmt.
Enda Kenny hat diese Schilderungen zurückgewiesen. Die irische Datenschutzbehörde ist bis heute für Meta zuständig, weil laut DSGVO die Zuständigkeit bei den Staaten liegt, in denen Unternehmen ihren Hauptsitz haben.
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6. Die Arbeitsatmosphäre bei Facebook soll toxisch und frauenfeindlich seinWynn-Williams beschreibt die Arbeitsatmosphäre bei Facebook immer wieder als männerdominiert, extrem leistungsorientiert und sogar misogyn. So berichtet sie von zahlreichen mutmaßlichen Grenzverletzungen durch ihren Vorgesetzten Joel Kaplan. Dieser habe ihr etwa vor versammelter Mannschaft anzügliche Komplimente gemacht, sich bei Videokonferenzen auf dem Bett geräkelt, ihr anzügliche Witze geschickt und sie etwa auf unangenehme Weise zu Details zum Stillen sowie zu Unterleibsblutungen nach der Geburt ihres Kindes ausgefragt. Als sie nach dieser Geburt, bei der sie fast gestorben sei, im Job länger ausgefallen ist, habe er ihr eine schlechte Leistungsbewertung verpassen wollen. Meta weist gegenüber Medien wie dem Rolling Stone darauf hin, dass eine interne Untersuchung ergeben habe, dass Wynn-Williams „irreführende und unbegründete Anschuldigungen wegen Belästigung erhoben“ habe.
Auch Facebooks langjährige Operativ-Chefin Sheryl Sandberg kommt in dem Buch schlecht weg. Sie wird von manchen bis heute als feministische Ikone gefeiert, ihr 2013 erschienenes Buch „Lean In“ ist ein Manifest für einen marktkonformen Feminismus, dessen Kernrezept aus extremer Leistungsbereitschaft für die eigene Karriere besteht. Während Sandberg zahlreiche Facebook-Kolleg:innen dazu gezwungen habe, in ihrer Arbeitszeit Promo-Tätigkeiten für das Buch und ihre Lean-In-Stiftung zu übernehmen, habe sie Wynn-Williams empfohlen, sich die Kinder im Job so wenig wie möglich anmerken zu lassen.
Die Neuseeländerin ist der Ansage offenbar lange gefolgt. Nach eigenen Angaben habe sie etwa hochschwanger weite Reisen für Facebook unternommen und noch aus dem Kreißsaal ein Briefing für Sheryl Sandbergs Davos-Auftritt fertiggeschrieben. Als sie sich weigerte, auf einem langen Flug mit Sandberg in einem Bett zu schlafen, habe diese sie in der Folge mit Ignoranz bestraft.
7. Facebook soll seine Plattformen für politische Zwecke instrumentalisiert habenMark Zuckerberg und Co. haben lange Zeit behauptet, Facebook sei lediglich eine neutrale Plattform. Wynn-Williams schildert diverse Situationen, die vom Gegenteil zeugen und in denen man die Plattform für eigene Ziele instrumentalisiert habe. Das beginnt ganz harmlos bei einer Kampagne zur Förderung von Organspenden, die Sheryl Sandberg einem befreundeten Arzt zuliebe habe durchdrücken wollen.
Heftiger ging es wohl im oben schon angesprochenen Ringen um die globale Einführung von internet.org zu, das später in „Facebook Free Basics“ umbenannt wurde. Als sich 2015 der anfangs positive Wind drehte und sich allen voran in Indien und Brasilien Widerstand regte, habe Zuckerberg sein Team laut Wynn-Williams zu drastischen Maßnahmen aufgerufen. Sie schreibt: „Er will, dass wir eine Liste von Widersachern erstellen, seien es nun Unternehmen, Individuen, Organisationen oder Regierungen. Er will wissen, wie wir die Plattform und die uns zur Verfügung stehenden Mittel gegen diese Widersacher einsetzen können.“ Und weiter: „Er möchte, dass wir Methoden erfinden, wie wir die Plattform und die darin enthaltenen Algorithmen nutzen können, um diese Leute unter Druck zu setzen, einschließlich der Politiker, die gegen uns sind.“ In dem Meeting habe er sich nicht nur auf seinen liebsten römischen Kaiser Augustus berufen, sondern auch die Guerilla-Taktiken des Taxi-Konzerns Uber als Vorbild genannt, der unter anderem Streiks und Proteste angezettelt hat, um Regulierung zu verhindern.
Die Lektüre des Buchs legt nahe, dass jemand mit einem offenbar so fragilen Ego wie Mark Zuckerberg die gleichen Mittel möglicherweise auch zum Erreichen eigener Ziele einsetzt. Mit Blick auf Lehren aus der Trump-Wahl 2016 und die Kränkung durch Barack Obamas Kritik hält Wynn-Williams fest: „Ich glaube, Mark hat, während er über seine Zukunft nachdachte (…) folgendes Fazit gezogen: Wenn Trump das kann, kann ich es erst recht.“ Schließlich kenne Zuckerberg nicht nur Trumps Tricks, sondern sei auch im Besitz des Werkzeugs, das ihm bei der Wahl geholfen habe. „Und er hat etwas, das niemandem sonst zur Verfügung steht: Er hat die Macht, den Algorithmus ganz allein zu kontrollieren, ohne jede Transparenz oder Kontrolle von außen.“
Diese Macht hätten Zuckerberg und Sheryl Sandberg dem Buch zufolge auch genutzt, um die Reichweite und Engagement-Rate ihrer eigenen Accounts „zu optimieren“.
8. Die Risiken vor dem Völkermord in Myanmar seien Verantwortlichen egal gewesenÜber Metas Verwicklung in den Genozid an den Rohingya in Myanmar wurde an verschiedenen Stellen bereits viel geschrieben. Unter anderem hat ein Report des Menschenrechtsrats der UN 2018 festgestellt: Facebooks fehlende Moderation habe substanziell zur Gewalt an der muslimischen Minderheit beigetragen. Der Konzern habe demnach unter anderem nicht genug Moderator:innen mit entsprechenden Sprachkenntnissen beschäftigt, um seine eigenen Regeln durchzusetzen und den Hass einzudämmen, der von der Militär-Junta befeuert wurde.
Wynn-Williams habe zur Zulassung von Facebook in Myanmar durch Verhandlungen mit eben jener Junta selbst beigetragen, was sie später offensichtlich bereute. Ihr Fazit zur Verantwortung von Facebook: „Schuld daran war nicht irgendeine weitreichende Vision oder Böswilligkeiten gegenüber den Muslimen. Und ebenso wenig lag es an Geldmangel. Ich denke, es war einfach nur so, dass es Joel, Elliot [Shrage, Facebooks PR-Chef bis 2018], Sheryl und Mark scheißegal war. (…) Keine einzige Person aus der obersten Führungsetage (…) hat lange genug über dieses Problem nachgedacht, um die Art von System zu installieren, wie wir es gebraucht hätten. Weder in Myanmar noch irgendwo sonst.“
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Ab Pflegegrad 1: Zuschuss bis zu 4.180 Euro für pflegegerechten Umbau
Wenn der Einstieg in die Badewanne zur Gefahr wird oder die Wohnungstür für den Rollstuhl zu schmal ist, kann die Pflegekasse einen Umbau bezuschussen. Bis zu 4.180 Euro sind je Maßnahme möglich – und zwar bereits ab Pflegegrad 1.
Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Menschen zusammen, kann die Förderung für ihr gemeinsames Wohnumfeld auf bis zu 16.720 Euro steigen. Allerdings bekommt nicht jeder Bewohner automatisch den Höchstbetrag, und nicht jede einzelne Handwerkerrechnung eröffnet einen neuen Zuschuss.
Pflegegrad 1 reicht aus – auch ohne PflegegeldBei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige. Trotzdem sieht § 28a SGB XI ausdrücklich Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds vor.
Betroffene müssen deshalb nicht auf Pflegegrad 2 warten, bevor sie Unterstützung für einen notwendigen Umbau beantragen. Der mögliche Höchstzuschuss ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.
Die Pflege muss leichter werden, nicht nur die Wohnung schönerNach § 40 Absatz 4 SGB XI muss die Veränderung die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Es genügt, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist.
Eine bodengleiche Dusche kann beispielsweise förderfähig sein, wenn der hohe Wannenrand nicht mehr sicher überwunden werden kann. Wer dagegen lediglich ein älteres, weiterhin geeignetes Badezimmer modernisieren möchte, kann daraus keinen Zuschuss ableiten.
Entscheidend ist die konkrete Einschränkung im Alltag und was der geplante Umbau daran verbessert. Die Pflegekasse prüft außerdem, ob die Arbeiten notwendig und wirtschaftlich sind und ob vorrangig ein anderer Leistungsträger zuständig ist.
Welche Umbauten die Pflegekasse unterstützen kannNach den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums kommen beispielsweise Türverbreiterungen, fest eingebaute Rampen, Treppenlifte und ein pflegegerechter Badumbau infrage. Auch individuell angepasste Möbel und bestimmte fest installierte technische Hilfen können bezuschusst werden.
Damit ist die Förderung nicht auf das Badezimmer beschränkt. Sie kann ebenso helfen, den Zugang zur Wohnung oder die Nutzung anderer Räume wieder zu ermöglichen.
4.180 Euro sind ein Höchstbetrag, keine PauschaleDie Pflegekasse zahlt höchstens die tatsächlich anerkannten Kosten bis zur jeweiligen Fördergrenze. Kostet eine vollständig anerkannte Maßnahme 2.900 Euro, werden daraus keine 4.180 Euro zur freien Verfügung.
Liegt die Rechnung über dem bewilligten Zuschuss, bleibt eine Finanzierungslücke, die anderweitig gedeckt werden muss. Gerade bei einem umfangreichen Badumbau sollte deshalb vor der Beauftragung feststehen, wer den verbleibenden Betrag bezahlt.
Mehrere Pflegebedürftige können die Förderung zusammenlegenLeben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung und dient der Umbau ihrem gemeinsamen Wohnumfeld, sind bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person möglich. Das kann auch ein zusammenlebendes Ehepaar betreffen und ist nicht ausschließlich Pflege-Wohngemeinschaften vorbehalten.
Anspruchsberechtigte Personen in der gemeinsamen Wohnung Möglicher Gesamtzuschuss je gemeinsamer Maßnahme Eine Person Bis zu 4.180 Euro Zwei Personen Bis zu 8.360 Euro Drei Personen Bis zu 12.540 Euro Vier Personen Bis zu 16.720 Euro Mehr als vier Personen Zusammen weiterhin höchstens 16.720 EuroDie tatsächliche Förderung bleibt auch hier durch die anerkannten Kosten begrenzt. Ein Angehöriger ohne Pflegegrad erhöht den Zuschuss nicht allein dadurch, dass er ebenfalls in der Wohnung lebt.
Die häufigste Falle: Mehrere Arbeiten sind oft nur eine Maßnahme„Je Maßnahme“ bedeutet nicht „je Raum“ oder „je Rechnung“. Müssen wegen derselben bestehenden Pflegesituation gleichzeitig die Dusche umgebaut, Türen verbreitert und Schwellen entfernt werden, zählt das grundsätzlich als eine Gesamtmaßnahme.
Getrennte Handwerkeraufträge oder eine zeitlich gestreckte Umsetzung schaffen für diesen bereits vorhandenen Bedarf keinen mehrfachen Höchstzuschuss. Auch zum Jahreswechsel stehen nicht automatisch erneut 4.180 Euro bereit.
Deshalb sollten Betroffene den gesamten erkennbaren Anpassungsbedarf vorab mit der Pflegeberatung durchgehen. Wer nur das Badezimmer betrachtet, kann später feststellen, dass für ebenfalls schon notwendige Arbeiten derselbe Förderrahmen gilt.
Wann ein weiterer Zuschuss möglich istEin bereits geförderter Umbau schließt spätere Unterstützung nicht dauerhaft aus. Verändert sich die Pflegesituation und werden dadurch zusätzliche Anpassungen notwendig, kann die Pflegekasse eine neue Maßnahme bezuschussen.
Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand nach einer Verschlechterung erstmals auf einen Rollstuhl angewiesen ist und deshalb bislang ausreichend breite Türen angepasst werden müssen. Eine Höherstufung des Pflegegrades allein löst dagegen keine neue Zahlung aus: Es muss ein neu entstandener Anpassungsbedarf vorliegen.
Wie eine erneute Förderung infrage kommt, erläutert auch der Beitrag Pflegekasse: Bis zu 16.720 Euro für den Umbau – Zuschuss erneut möglich.
Vor dem Umbau beantragen und die Bewilligung abwartenDer Antrag gehört zur Pflegekasse, die bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angegliedert ist. Er sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden; das Bundesportal zur Antragstellung empfiehlt ausdrücklich, zunächst den Bescheid abzuwarten.
Zum Antrag gehört ein Kostenvoranschlag, ergänzt um eine verständliche Beschreibung der bestehenden Schwierigkeiten und der geplanten Verbesserung. Fotos oder Skizzen können den Bedarf verdeutlichen und Rückfragen erleichtern.
Eine Begründung wie „Das Bad muss erneuert werden“ sagt wenig über den Pflegebedarf aus. Aussagekräftiger ist, dass der Wannenrand nicht mehr sicher überwunden werden kann und eine bodengleiche Dusche die Körperpflege wieder ermöglicht.
Wer bereits umgebaut hat, sollte eine nachträgliche Prüfung nicht vorschnell aufgeben. Die AOK Niedersachsen weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass rückwirkende Anträge im Einzelfall geprüft werden können; eine sichere Finanzierung sollte darauf jedoch nicht aufgebaut werden.
In der Mietwohnung braucht es zusätzlich die ErlaubnisEine Zusage der Pflegekasse ersetzt nicht die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen. Mieter sollten deshalb vor Beginn der Arbeiten schriftlich klären, was eingebaut werden darf und welche Vereinbarung für einen späteren Rückbau gilt.
Nach § 554 BGB können Mieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn die Veränderung dem Vermieter auch nach Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.
Auch ein notwendiger Umzug kann förderfähig seinManchmal lässt sich eine ungeeignete Wohnung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anpassen. Dann kann auch ein Umzug in eine geeignete Wohnung als Verbesserung des Wohnumfelds bezuschusst werden, sofern er die entsprechenden Pflegeziele erfüllt.
Ein Wohnungswechsel allein genügt dafür nicht. Weitere Hinweise bietet der Beitrag über Zuschüsse der Pflegekasse für Umzüge ab Pflegegrad 1.
Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort seinLehnt die Pflegekasse den Antrag ab, sollten Betroffene die Begründung darauf prüfen, ob ihre tatsächlichen Einschränkungen und der Nutzen des Umbaus ausreichend berücksichtigt wurden. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich; die Rechtsbehelfsbelehrung nennt die Einzelheiten.
Eine Stellungnahme der Pflegeberatung oder ergänzende Unterlagen können helfen, den Bedarf nachvollziehbar zu machen. Gerade bei Pflegegrad 1 darf die Prüfung nicht schon mit dem Hinweis enden, die Beeinträchtigungen seien noch vergleichsweise gering.
Beispiel aus der Praxis: Neue Dusche trotz Pflegegrad 1Die 79-jährige Frau Neumann hat Pflegegrad 1 und kann den hohen Rand ihrer Badewanne nicht mehr sicher überwinden. Für den Ersatz durch eine geeignete Dusche erhält sie einen Kostenvoranschlag über 5.600 Euro und beantragt vor dem Umbau den Zuschuss.
Erkennt die Pflegekasse die Maßnahme vollständig an und bewilligt 4.180 Euro, verbleiben 1.420 Euro zur eigenen beziehungsweise anderweitigen Finanzierung. Frau Neumann muss dafür nicht erst Pflegegrad 2 erreichen.
Häufige Fragen zum Zuschuss für den pflegegerechten Umbau Kann ich die 4.180 Euro wirklich schon mit Pflegegrad 1 beantragen?Ja, die Förderung ist bei Pflegegrad 1 bis 5 möglich. Voraussetzung ist, dass der geplante Umbau die gesetzlichen Anforderungen erfüllt; allein der Pflegegrad führt noch nicht zur Auszahlung.
Bekomme ich den Zuschuss jedes Jahr neu?Nein, es handelt sich nicht um ein jährliches Budget. Eine erneute Förderung kommt in Betracht, wenn eine veränderte Pflegesituation weitere notwendige Anpassungen auslöst.
Gibt es für Bad, Treppenlift und Türen jeweils 4.180 Euro?Nicht automatisch: Sind die Arbeiten wegen derselben bestehenden Pflegesituation gleichzeitig erforderlich, gelten sie grundsätzlich zusammen als eine Maßnahme. Dafür steht einer einzelnen anspruchsberechtigten Person insgesamt höchstens ein Zuschuss von 4.180 Euro zur Verfügung.
Können zwei pflegebedürftige Ehepartner zusammen 8.360 Euro bekommen?Ja, wenn beide anspruchsberechtigt sind, in einer gemeinsamen Wohnung leben und der Umbau ihr gemeinsames Wohnumfeld verbessert. Die Förderung darf die anerkannten tatsächlichen Kosten nicht überschreiten.
Was passiert, wenn der Umbau mehr kostet als der Zuschuss?Die Differenz muss selbst getragen oder anderweitig finanziert werden. Deshalb sollten Betroffene vor der Beauftragung die Gesamtkosten und die bewilligte Förderung gegenüberstellen.
Darf die Pflegekasse einen Antrag allein wegen Pflegegrad 1 ablehnen?Nein, Pflegegrad 1 ist ausdrücklich in die Förderung einbezogen. Die Kasse darf aber prüfen, ob der konkrete Umbau erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Beitrag Ab Pflegegrad 1: Zuschuss bis zu 4.180 Euro für pflegegerechten Umbau erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
GdB 60: Schwerbehindertenausweis reicht bei der Krankenkasse nicht
Die Schwerbehinderung ist anerkannt, der Ausweis liegt vor – und trotzdem verlangt die Krankenkasse weitere Nachweise. Wer mit einem GdB von 60 weniger für Medikamente, Therapien und Krankenhausaufenthalte zuzahlen will, erlebt schnell: Die Anerkennung der Behinderung ersetzt nicht die Prüfung der Zuzahlungsgrenze.
Dabei kann es um mehrere Hundert Euro im Jahr gehen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Zahl im Ausweis, sondern der Zusammenhang zwischen Behinderung, Erkrankung und dauerhafter Behandlung.
Ein Prozent statt zwei: Was die Entlastung tatsächlich bedeutetGesetzlich Versicherte müssen nach § 62 SGB V grundsätzlich nur bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen aufkommen. Bei einer anerkannten schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sinkt diese Belastungsgrenze auf ein Prozent.
Das halbiert nicht automatisch jede Rechnung aus der Apotheke. Die Regel begrenzt die Summe der anrechenbaren Zuzahlungen im Kalenderjahr; ist die persönliche Grenze erreicht, kann die Krankenkasse die Befreiung für den Rest des Jahres ausstellen.
GdB 60 und Dauerbehandlung müssen zusammenpassenNach der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss dieselbe Krankheit wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt worden sein. Hinzukommen muss mindestens eines der dort genannten weiteren Merkmale.
Ein GdB von mindestens 60 ist eines dieser Merkmale, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Die dauerhaft behandelte Erkrankung muss den festgestellten GdB zumindest mitbegründen. Ein GdB wegen völlig anderer gesundheitlicher Einschränkungen genügt für diesen Nachweisweg nicht.
Die Krankheit muss dabei nicht allein einen GdB von 60 verursachen. Auch bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann die Voraussetzung erfüllt sein, wenn die dauerhaft behandelte Erkrankung zur Feststellung des GdB von mindestens 60 beigetragen hat.
Warum die Krankenkasse den Bescheid sehen willDer Schwerbehindertenausweis weist den GdB nach, erklärt aber nicht, welche Erkrankungen ihm zugrunde liegen. Deshalb verlangt die Richtlinie für diesen Nachweisweg eine Kopie des bestandskräftigen amtlichen Feststellungsbescheids, in dessen Begründung die dauerhaft behandelte Krankheit aufgeführt ist.
Zusätzlich wird die Dauerbehandlung ärztlich bescheinigt. Die Krankenkasse prüft damit andere Voraussetzungen als die Behörde, die zuvor den GdB festgestellt hat.
Auch ohne GdB 60 kann die niedrigere Grenze geltenDie Ein-Prozent-Grenze ist kein Sonderrabatt ausschließlich für Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Als weiteres Merkmal neben der Dauerbehandlung kommt beispielsweise auch Pflegegrad 3, 4 oder 5 infrage.
Ebenso kann eine kontinuierliche medizinische Versorgung ausreichen, wenn ohne sie nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine verkürzte Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. Diese Alternative erläutert auch das Bundesgesundheitsministerium zur Chronikerregelung.
Wer keinen GdB 60 hat oder den erforderlichen Zusammenhang mit dem GdB nicht nachweisen kann, sollte deshalb die anderen Voraussetzungen prüfen lassen. Aus dem fehlenden Schwerbehindertenausweis lässt sich kein pauschaler Ausschluss ableiten.
So viel kann die Ein-Prozent-Grenze ausmachenDie folgende Tabelle zeigt die jährlichen Höchstbeträge anhand einer bereits ermittelten Berechnungsgrundlage. Freibeträge für berücksichtigte Angehörige sind dabei gegebenenfalls schon abgezogen.
Jährliche Berechnungsgrundlage Belastungsgrenze bei 2 Prozent Belastungsgrenze bei 1 Prozent Höchstmögliche zusätzliche Entlastung 18.000 Euro 360 Euro 180 Euro 180 Euro 24.000 Euro 480 Euro 240 Euro 240 Euro 36.000 Euro 720 Euro 360 Euro 360 EuroDie Ersparnis entsteht nur, soweit tatsächlich anrechenbare Zuzahlungen oberhalb der niedrigeren Grenze anfallen. Wer bei einer Ein-Prozent-Grenze von 240 Euro lediglich 100 Euro zugezahlt hat, bekommt deshalb keine pauschale Auszahlung.
Bei Familien und Grundsicherung gelten BesonderheitenBei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften im gemeinsamen Haushalt werden grundsätzlich die berücksichtigungsfähigen Einnahmen und Zuzahlungen zusammen betrachtet. Gesetzliche Freibeträge für Angehörige und Kinder können die Berechnungsgrundlage senken.
Für Menschen, die ganzjährig bestimmte existenzsichernde Leistungen beziehen, gelten besondere Berechnungsregeln. Bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ergeben sich 2026 regelmäßig 135,12 Euro beziehungsweise 67,56 Euro bei Anwendung der Ein-Prozent-Grenze.
Diese Beträge sind keine zusätzliche Leistung, sondern die jährliche Obergrenze der anrechenbaren Zuzahlungen. Weitere Hintergründe zur Antragstellung erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über Zuzahlungen, die Rentner trotz möglicher Befreiung weiter leisten.
Mit diesen Nachweisen lässt sich die Befreiung beantragenFür die ärztliche Bestätigung wird üblicherweise das Formular „Muster 55“ verwendet, das in der behandelnden Praxis erhältlich ist. Hinzu kommen Einkommensnachweise und Belege über bereits geleistete gesetzliche Zuzahlungen sowie gegebenenfalls der GdB-Bescheid.
Quittungen sollten den Namen der versicherten Person, die Leistung, den Betrag, das Datum und den Leistungserbringer erkennen lassen. Eine persönliche Sammelaufstellung der Apotheke kann das Zusammentragen der Nachweise erleichtern.
Die Krankenkasse entscheidet über die Anerkennung und die Befreiung. Einen Überblick bietet auch der Gegen-Hartz-Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung bei Schwerbehinderung 2026.
Nicht jede Gesundheitsausgabe zählt mitAngerechnet werden gesetzliche Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung, beispielsweise für verordnete Arzneimittel, Physiotherapie, Hilfsmittel oder Krankenhausbehandlungen. Privat bezahlte Gesundheitsleistungen werden dadurch nicht automatisch erstattungsfähig.
Eigenanteile zum Zahnersatz, individuelle Gesundheitsleistungen und Arzneimittelmehrkosten oberhalb des Festbetrags gehören beispielsweise nicht zu den anrechenbaren gesetzlichen Zuzahlungen. Auch eine bestehende Befreiung beseitigt solche zusätzlichen Kosten nicht.
Die Befreiung endet zum JahreswechselEine Zuzahlungsbefreiung gilt für das jeweilige Kalenderjahr und muss für das Folgejahr erneut beantragt werden. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis macht daraus keine unbefristete Befreiung.
Die Krankenkasse kann allerdings auf einen erneuten jährlichen Nachweis der Dauerbehandlung verzichten, wenn die erforderlichen Feststellungen bereits vorliegen und nichts für einen Wegfall der chronischen Erkrankung spricht. Versicherte sollten deshalb klären, welche Unterlagen ihre Kasse tatsächlich erneut benötigt.
Zu viel gezahltes Geld lässt sich zurückholenWurde die persönliche Belastungsgrenze überschritten, können Versicherte die Erstattung des übersteigenden Betrags beantragen. Eine Prüfung ist grundsätzlich auch für frühere Kalenderjahre möglich, sofern die damaligen Voraussetzungen und Zahlungen nachgewiesen werden.
Nach § 45 SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen regelmäßig vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Alte Quittungen können deshalb noch Geld wert sein.
Eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort seinLehnt die Krankenkasse die niedrigere Belastungsgrenze ab, sollten Betroffene die Begründung genau prüfen: Fehlt ein Nachweis, ist der Zusammenhang mit dem GdB ungeklärt oder wurde eine andere Voraussetzung übersehen? Gegen einen ablehnenden Bescheid ist nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich.
Dass der Ausweis allein nicht genügt, bedeutet also nicht, dass der Anspruch fehlt. Die Entlastung darf nicht daran scheitern, dass Versicherte den Unterschied zwischen Schwerbehindertenstatus und Chronikerregelung erst mühsam selbst herausfinden müssen.
Sechs Fragen und Antworten zu GdB 60 und Krankenkasse Reicht GdB 60 für eine vollständige Zuzahlungsbefreiung?Nein, der GdB allein genügt nicht. Auch bei anerkannter Chronikerregelung sind grundsätzlich zunächst Zuzahlungen bis zur persönlichen Ein-Prozent-Grenze zu leisten.
Muss eine einzige Erkrankung den GdB 60 verursachen?Nein, die dauerhaft behandelte Erkrankung muss den festgestellten GdB von mindestens 60 zumindest mitbegründen. Sie muss ihn nicht allein verursachen.
Welches Formular bestätigt die chronische Erkrankung?Üblicherweise wird dafür die ärztliche Bescheinigung „Muster 55“ verwendet. Sie ist in der behandelnden Praxis erhältlich.
Ist die Ein-Prozent-Grenze auch ohne Schwerbehindertenausweis möglich?Ja, etwa wenn neben der erforderlichen Dauerbehandlung eine kontinuierliche medizinische Versorgung zur Vermeidung schwerwiegender Folgen notwendig ist. Auch Pflegegrad 3, 4 oder 5 kommt als weiteres Merkmal infrage.
Werden privat gekaufte Medikamente mitgerechnet?Der bloße Kauf eines Medikaments begründet keine anrechenbare Zuzahlung. Berücksichtigt werden gesetzliche Zuzahlungen zu Kassenleistungen, nicht sämtliche selbst getragenen Gesundheitsausgaben.
Kann die Krankenkasse bereits gezahlte Beträge erstatten?Ja, nachgewiesene gesetzliche Zuzahlungen oberhalb der zutreffenden Jahresgrenze können erstattet werden. Dafür müssen die Voraussetzungen für das betreffende Kalenderjahr vorliegen.
Der Beitrag GdB 60: Schwerbehindertenausweis reicht bei der Krankenkasse nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Willkommenskultur made in Germany: Darum sind wir Deutschen so beliebt!
BRDigung: Es war ein Musterbeispiel deutscher Gastfreundschaft. Familie Müller – Vater Thomas, Mutter Sabine, die Teenager Tim und Klara sowie Oma Martha und Opa Erwin – lebte in einem geräumigen, sonnendurchfluteten Einfamilienhaus mit großem Garten. Zusammenhalt wurde großgeschrieben: Man half sich, hütete die Kinder, mähte den Rasen und backte sonntags gemeinsam Pflaumenkuchen. Als der afghanische […]
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Bogos Yalim: Demokratisierung setzt die Aufarbeitung der Vergangenheit voraus
Der armenische Mediziner Dr. Bogos Yalim betrachtet den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft aus der Perspektive der historischen Erfahrungen der armenischen Bevölkerung. Die Erinnerung an den Genozid von 1915 habe ein tiefes Misstrauen gegenüber staatlichen Reform- und Öffnungsprozessen hinterlassen. Dies stehe jedoch nicht im Widerspruch zur Unterstützung der Rechte und Freiheiten der Kurd:innen. Yalim lebt seit vielen Jahren in Belgien und engagiert sich dort in der armenischen Gemeinschaft. Im Gespräch mit ANF betonte er, dass die Entscheidung über den gegenwärtigen Prozess bei der kurdischen Bewegung selbst liege.
„Wenn das kurdische Volk dort bestimmte Rechte erlangt, freut uns das“, sagte Yalim. Die armenische Vorsicht gegenüber dem Prozess richte sich nicht gegen die kurdischen Forderungen. „Was wir sehen, ist unsere eigene Geschichte, das, was wir erlebt haben.“
„Die kurdische Bewegung kennt ihre eigene Realität besser“
Yalim warnte deshalb auch davor, der kurdischen Bewegung von außen vorzuschreiben, welche Haltung sie gegenüber dem Prozess einnehmen müsse. „Die kurdische Bewegung kennt ihre eigene Realität besser als wir. Wie ist ihre heutige Lage, wie sind die Kräfteverhältnisse, wie stark ist sie selbst, wie muss sie sich verhalten? Das sind ihre eigenen Angelegenheiten. Deshalb sind sie diejenigen, die darüber entscheiden werden.“
Seine eigene Zurückhaltung begründet Yalim mit der armenischen Geschichte. Auch im späten Osmanischen Reich seien Verfassungsreformen, Freiheit und gesellschaftliche Veränderungen diskutiert worden. Armenische politische Kräfte hätten Hoffnungen auf einen grundlegenden Wandel gesetzt. Wenige Jahre später folgte der Genozid von 1915.
„Unsere Sicht auf den türkischen Staat ist, dass er auf einem Genozid errichtet wurde“, sagte Yalim. „Solange dieser Staat sich seiner eigenen Realität nicht stellt, fällt es uns sehr schwer zu glauben, dass er Fortschritte machen kann.“
„Sonst bleibt alles kosmetisch“
Eine Demokratisierung könne sich deshalb nicht auf einzelne Gesetze oder administrative Reformen beschränken. Entscheidend sei, ob der Staat unterschiedliche Bevölkerungsgruppen mit ihren eigenen Identitäten und gesellschaftlichen Realitäten anerkenne. „Solange der türkische Staat seine eigene Struktur nicht verändert und andere Menschen nicht mit ihrer eigenen Identität und ihrer eigenen Realität anerkennt, bleibt alles, was er tut, kosmetisch.“
Yalim sieht darin auch einen Maßstab für die Bewertung des gegenwärtigen Friedensprozesses. Entscheidend sei nicht allein politische Repräsentation, sondern welche konkreten Rechte daraus hervorgingen. „Was haben wir erreicht? Wie frei ist die kurdische Sprache geworden? Welchen Platz hat Kurdisch im Bildungssystem erhalten? Das sind sehr wichtige Fragen.“ Gerade aus armenischer Erfahrung seien Sprache und Bildung keine nebensächlichen kulturellen Fragen. Werde eine Sprache aus Bildung und gesellschaftlichem Leben verdrängt, vertiefe sich über Generationen die Assimilation.
Sprachverlust als armenische Erfahrung
Yalim verwies auf die Entwicklung der armenischen Diaspora nach dem Genozid von 1915. Mit jeder Generation sei es schwieriger geworden, die armenische Sprache weiterzugeben. Armenische Gemeinschaften hätten deshalb Schulen gegründet und eigene kulturelle Strukturen geschaffen. Eine besondere Bedeutung für den Erhalt des Westarmenischen hätten die armenischen Gemeinschaften in Syrien und im Libanon gehabt. Durch Krieg und erneute Migration seien jedoch auch diese Strukturen geschwächt worden.
In Europa zeigten sich die Folgen inzwischen sehr konkret. Es sei schwierig geworden, Lehrkräfte zu finden, die Kinder auf Westarmenisch unterrichten könnten. Teilweise müsse deshalb auf Ostarmenisch ausgewichen werden. Für Yalim liegt darin eine Erfahrung, die auch für die Auseinandersetzung um die kurdische Sprache von Bedeutung ist: Der Verlust einer Muttersprache betrifft nicht allein die Kommunikation, sondern die Weitergabe gesellschaftlicher und kultureller Identität.
„Wir sind alle Menschen, aber die einen von uns sind Kurden, die anderen Türken und wieder andere Armenier. Wir sind Teil einer Kultur, wir haben unsere Sprache, unsere Zivilisation. Das alles ist ein Reichtum der Menschheit. Deshalb müssen wir es bewahren.“
„Man muss sehr, sehr vorsichtig sein“
Yalim verbindet seine Unterstützung für kurdische Rechte deshalb mit einer zurückhaltenden Bewertung des weiteren Verlaufs. Nach mehr als vier Jahrzehnten des Kampfes und den damit verbundenen Opfern müsse sich zeigen, welchen konkreten gesellschaftlichen Veränderungen die politischen Öffnungen entsprechen.
Dabei betonte er erneut, dass diese Entscheidung nicht von außen getroffen werden könne. „Ich kenne die Realität dort nicht und kann darüber nicht urteilen. Was ich aber sage, ist: Man muss vorsichtig sein. Man muss sehr, sehr vorsichtig sein. Die kurdische Bewegung hat sich auf etwas sehr Schwieriges eingelassen.“
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