«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
„Kriegskanzler“ Merz zündelt weiter
“Putin testet längst Grenzen, sabotiert, spioniert, mordet, verunsichert. Russland will unsere freien Gesellschaften schleichend destabilisieren. Wir werden das nicht zulassen – nach außen nicht und nach innen nicht. Es gilt, unsere Resilienz und Verteidigungsfähigkeit zu stärken.” Diesen Tweet setzte Bundeskanzler Friedrich Merz heute vormittag ab, der Uhrzeit der Veröffentlichung nach offenbar genau während der Generaldebatte […]
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Ruslan Edelgeriyev took part in a meeting of the Russian Academy of Sciences Scientific Council on Forests
Presidential Aide, Special Presidential Representative on Climate Issues Ruslan Edelgeriyev took part in a meeting of the Russian Academy of Sciences Scientific Council on Forests, held in the format of a scientific debate on the future of Russia’s forest accounting.
Nima and PCR discuss the Middle East and Israel
Nima and PCR discuss the Middle East and Israel
Is The NY Times an Accessory to Murder?
The Democrat Judge Responsible for Iryna Zarutska’s Murder in Charlotte NC
The decision to release the black man who subsequently murdered Iryna Zarutska on a Charlotte, NC train reportedly came from magistrate Teresa Stokes, who was appointed in 2023 by Clerk of Superior Court Elisa Chinn-Gary. The latter describes herself as a “Racial Equity Organizer“ and “Diversity & Inclusion Consultant.“
Republican lawmakers have publicly demanded Judge Stokes’ removal, citing the January release of Brown. Stokes has since come under national scrutiny over her qualifications.
A magistrate in North Carolina is not required to have a law degree, and Judge Stokes is not a member of the State Bar. In fact, she built her resume not inside a courtroom but in working with community mental health services and recovery programs. She co-owns a sober sports bar.
Mecklenburg County’s courts have long faced complaints of political patronage and opaque appointments. Magistrates are not elected, rarely face public scrutiny, and are approved by the superior court judge for the district – in this case a woman named Carla Archie, herself celebrated for her work with the Urban League and other DEI causes. She was once head of the North Carolina Education Lottery’s supplier diversity program and co-chair of the diversity and inclusion committee in the legal department at Wells Fargo.
source: https://www.rt.com/news/624606-america-wont-be-the-same/
When the footage of the murder was released by the Charlotte Transit System and spread on social media, the whore American print, TV, and NPR media ignored it, because it did not fit their narrative of white people committing violence on oppressed black people. The refusal of the American whore media to report became a story. Four days after the murder Elon Musk pointed out that the New York Times had not reported the murder. Shamed into reporting the murder, the whore NYT “called it an ‘accelerant’ of arguments against Democratic policies and devoted most the article to framing the case as a right-wing narrative. The report also made reference to the fact that ‘in North Carolina….newspapers in the Jim Crow era often egregiously exaggerated stories about Black criminality.’ The lives and property of white Americans will remain unprotected as long as the Democrat Party and whore media are permitted to exist. Just to get the news Americans are dependent on Russian media. To read the report from which this is excerpted, go here: https://www.rt.com/news/624606-america-wont-be-the-same/ As President Trump says, The NY Times is the worst and most degenerate newspaper in the history of our country, a mouthpiece for the Radical Left Democrat Party. https://www.rt.com/news/624710-trump-files-lawsuit-nyt/ I would add that the hate-spewing NYT attack on white Americans by the NYT “1619 Project” is directly responsible for the rising gratuitous murders of white Americans by blacks. I regard the NYT as an accessory to murder and think the owners, editors, and staff should be indicted as fomenters of murder. Indeed, remembering the cheering from news rooms over Charlie Kirk’s assassination, I would include the entirety of the whore print, TV, and NPR media as accessories to murder.Starmer Declares Britain to Be a Tower of Babel
The Anti-English Starmer Government Defends Ukraine’s Border But Not England’s
Starmer says English people protesting anti-immigrant-invaders cannot use the British flag because it is the flag of “diversity.”
Health Secretary Robert F Kennedy Jr Brings Us These Desperately Needed Health Reforms and Big Pharma’s Whore Democrat Senators Demand Kennedy’s Removal as Secretary of Health and Human Services
Health Secretary Robert F Kennedy Jr Brings Us These Desperately Needed Health Reforms and Big Pharma’s Well Paid Whore Democrat Senators Demand Kennedy’s Removal as Secretary of Health and Human Services. This is called “democracy representing the people.” The whore Democrat senators represent Big Pharma and its profits.
https://lists.theepochtimes.com/archive/nskdGE6K3/usJwMxGAB/MMrV7jDnqk
The strategy report from the Trump administration’s Make America Health Again Commission was released yesterday, setting the stage for dozens of initiatives aimed at improving the health of American children.
NUTRITION IS A KEY FOCUS. The plan is to improve both the quality of food delivered to American tables and the eating choices of consumers.
Federal food guidelines that institutions such as hospitals and schools use for meal planning, as do many consumers, are being revised.
“These guidelines will prioritize whole, healthy, and nutritious foods such as whole fat, dairy, fruits, vegetables, and meats, and suggest limiting highly processed foods and those high in sugar,” Brooke Rollins, Secretary of the Department of Agriculture, said.
The Food and Drug Administration will continue limiting or prohibiting petroleum-based food dyes, especially in food delivered to schools.
Food producers have agreed to this initiative, according to Rollins, including Tyson Foods, PepsiCo, Smucker’s, General Mills, and Nestle.
RIGOROUS RESEARCH. Dr. Jay Bhattacharya, the director of the National Institutes of Health, said research would drive policy decisions. He said previous research hasn’t always been focused on the most urgent questions.
“Why are autism rates going up so quickly? “What’s the answer for Type 1 diabetes for kids? ” Dr. Bhattacharya asked.
New research will focus on water and air contaminants, exposure to microplastics and synthetics, vaccine injuries, and the therapeutic harms and benefits of current diagnostic and prescription trends.
NEW VACCINE SCHEDULE. The schedule is in development. The aim is to ensure that the country has the best childhood vaccine timeline.
The new framework will address vaccine injuries, modernize American vaccines with transparent scientific research, remove conflicts of interest and misaligned incentives, and ensure scientific and medical freedom.
ENDING INFLUENCE. Rooting out corporate influence is another major initiative. Conflicts of interest and what is sometimes called the “corporate capture” of a government agency by business interests will be a target.
Health-related federal agencies will be required to review their participation in projects funded by food or pharmaceutical companies.
Other initiatives will require public reporting of research grants and consulting payments to entities that might have a conflict of interest and create a public database of financial relationships and health industry payments to researchers.
IS IT ENOUGH? Critics say the plan doesn’t do enough to address pesticides.
“There isn’t a single recommendation in the report that would meaningfully reduce our exposure to dangerous pesticides,” Sarah Starman of Friends of the Earth said in a statement.
Zen Honeycutt, the founder of Moms Across America, said she was pleased that the report addressed a range of environmental factors, but added, “We are deeply disappointed that the committee allowed the chemical companies to influence the report.”
Honeycutt alleged that the omission of herbicides glyphosate and atrazine from the report was an attempt to appease pesticide producers.
The report says the Environmental Protection Agency will partner with food and agricultural stakeholders to ensure the public has confidence in the “robust review procedures” for pesticides.
—Lawrence Wilson
An Israeli strike in Qatar killed several members of Hamas on Tuesday, drawing criticism from that nation, surrounding Arab countries, and the White House. “The president views Qatar as a strong ally and friend of the United States, and feels very badly about the location of this attack,” White House press secretary Karoline Leavitt said.
Texas A&M University has removed two employees who approved gender ideology teaching materials for classroom use, following a student complaint. “We have been tasked with training the next generation of teachers and childcare professionals … not engaging in indoctrination,” Chancellor Glenn Hegar said in a statement.
DaCarlos Brown Jr., accused of murdering Ukrainian refugee Iryna Zarutska in North Carolina, will face federal charges and possibly the death penalty. “We will seek the maximum penalty for this unforgivable act of violence—he will never again see the light of day as a free man,” U.S. Attorney General Pam Bondi said in a statement. [ The blacks on the train stood aside and did nothing to help the stabbed young woman as she bled to death. This is the result of decades of white liberal scum indoctrinating black to hate white people. ]
A judge in Michigan has dismissed charges against 15 Republicans who were accused of fraud after they planned to certify Donald Trump as the winner of the 2020 election in that state. Ingram County District Court Judge Kristen D. Simmons said there was not sufficient evidence to prove the defendants intended to commit fraud.
Artificial Intelligence might be messing with users’ brains. Jacob Burg and Sam Dorman have the data in their latest report.
—Stacy Robinson
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Jews declare themselves the right to determine what flag can be displayed in a Brooklyn high school
Jews declare themselves the right to determine what flag can be displayed in a Brooklyn high school
If it were the Star of David there would be no controversy. So much for multiculturalism and brotherhood.
https://republicannation.com/brooklyn-schools-flag-stirs-outcry/
Rente 63 auch ohne 45 Beitragsjahre
Viele Versicherte gehen noch immer davon aus, dass die „Rente mit 63“ nur mit 45 Beitragsjahren funktioniert. Das war einmal – und gilt nur noch für ältere Jahrgänge.
Wer 1964 oder später geboren wurde, kann zwar weiterhin bereits ab 63 eine Altersrente beziehen, benötigt dafür aber nicht zwingend 45 Jahre. Entscheidend ist, welche Rentenart Sie wählen und wie früh Sie starten wollen. Richtig geplant, lassen sich teure Fehlentscheidungen vermeiden – und ein früher, finanziell tragfähiger Ruhestand bleibt realistisch.
Für die jüngeren Jahrgänge gilt zugleich: Eine abschlagsfreie „Rente mit 63“ gibt es nicht mehr; die frühere Ausnahmeregel für besonders langjährig Versicherte ist stufenweise angehoben worden und liegt für den Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.
Was „Rente mit 63“ heute tatsächlich bedeutetHinter dem Schlagwort verbergen sich zwei unterschiedliche Altersrenten mit je eigenen Spielregeln. Erstens die Altersrente für langjährig Versicherte: Sie setzt mindestens 35 Jahre Wartezeit voraus und kann ab 63 beantragt werden – stets mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat; bei vier Jahren Vorziehen (63 statt 67) sind das 14,4 Prozent.
Zweitens die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Mit anerkanntem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Jahren Wartezeit ist sie regulär ab 65 ohne Abschläge, vorzeitig – je nach Jahrgang – bereits ab 62 mit Abschlägen möglich.
Altersrente für langjährig Versicherte: Voraussetzungen, Beginn und AbschlägeWer die große Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte schon mit 63 starten. Maßgeblich ist der Jahrgang: Ab Geburtsjahr 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Jeder Monat vor diesem regulären Alter mindert die spätere Monatsrente dauerhaft um 0,3 Prozent; der maximale Abzug bei 48 Monaten Vorziehung beträgt damit 14,4 Prozent. Diese Minderung bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen – sie verschwindet also nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: früher starten mit AnerkennungIst bei Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 festgestellt und sind 35 Wartejahre erfüllt, eröffnet diese Rentenart einen früheren, teils deutlich entspannteren Einstieg.
Für Jahrgänge 1964 und jünger ist der abschlagsfreie Start mit 65 möglich; der frühestmögliche Beginn liegt bei 62 – dann mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat, also bis zu 10,8 Prozent bei drei Jahren Vorziehen.
Rechtsgrundlagen finden sich in § 37 SGB VI in Verbindung mit § 236a SGB VI sowie in den Auskünften der Deutschen Rentenversicherung.
Was für die 35-Jahre-Wartezeit zählt – und warum das wichtig istDie 35 Jahre setzen sich nicht nur aus klassischen Beschäftigungszeiten mit Pflichtbeiträgen zusammen. Anzurechnen sind auch Kindererziehungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege, Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie Anrechnungszeiten für Schule und Studium. Schul- und Hochschulzeiten gelten ab dem 17. Geburtstag und werden insgesamt bis maximal acht Jahre berücksichtigt.
Diese Zeiten erhöhen zwar nicht zwingend die Rentenhöhe, sie helfen aber beim Erreichen der 35-Jahre-Schwelle – und damit beim Zugang zur Rente ab 63.
Hinzuverdienst und Teilrente: mehr Freiheit seit 2023 – mit FallstrickenSeit dem 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten vollständig entfallen. Wer eine Altersvoll- oder Teilrente bezieht, darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.
Das erleichtert den gleitenden Übergang: Viele reduzieren zunächst die Arbeitszeit und kompensieren mit Rente und Lohn. Wichtig bleibt aber die Wahl zwischen Voll- und Teilrente, denn sie hat sozialrechtliche Folgen.
Ein zentraler Punkt ist das Krankengeld: Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, hat nach § 50 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei einer Teilrente (beispielsweise 99,99 Prozent) kann der Anspruch dagegen bestehen – vorausgesetzt, die Teilrente läuft bereits vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und die Beschäftigung ist krankenversicherungspflichtig; Minijobs genügen nicht.
Dieser Unterschied ist für weiterbeschäftigte Rentnerinnen und Rentner finanziell erheblich. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell von Ihrer Krankenkasse beraten und stellen Sie die Weichen rechtzeitig.
Abschläge planen und – wenn gewünscht – ausgleichenAbschläge sind lebenslang. Wer sie vermeiden oder reduzieren möchte, hat zwei Stellschrauben. Erstens: den Rentenbeginn verschieben. Zweitens: die gesetzlich vorgesehene Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI nutzen.
Ab 50 Jahren können Sie auf Basis einer besonderen Auskunft der Deutschen Rentenversicherung freiwillige Beiträge leisten, um künftige Abschläge ganz oder teilweise zu kompensieren.
Ob sich das steuerlich und finanziell lohnt, hängt von Ihrer Lebenserwartung, dem Steuersatz und der geplanten Erwerbstätigkeit ab. Holen Sie dafür eine Rentenauskunft und – idealerweise – eine neutrale Beratung ein.
Rechenbeispiel: Jahrgang 1964, Rentenstart mit 63Angenommen, die voraussichtliche Bruttorente zum Regelalter beträgt 1 800 Euro im Monat. Wer vier Jahre früher, also 48 Monate vor der persönlichen Altersgrenze von 67, in Rente geht, trägt einen Abschlag von 14,4 Prozent.
14,4 Prozent von 1 800 Euro sind 259,20 Euro (1 800 × 0,144 = 259,20). Die Monatsrente sinkt damit dauerhaft auf 1 540,80 Euro.
Der Betrag wird lebenslang gezahlt – nur die jährlichen Rentenanpassungen verändern das Niveau. Gleichzeitig fließt die Rente aber vier Jahre früher. Ob sich das unter dem Strich rechnet, hängt von Ihrer Erwerbs- und Lebensplanung, vom Hinzuverdienst und der Steuerlast ab.
Praxisleitfaden: So gehen Sie vorPrüfen Sie zunächst Ihre Wartezeit in der aktuellen Rentenauskunft und klären Sie fehlende Zeiten – etwa Schul-, Studien-, Kindererziehungs-, Pflege- oder Krankheitszeiten – zeitnah nach.
Stellen Sie parallel fest, ob ein GdB 50 vorliegt oder erreichbar ist; die Feststellung muss rechtzeitig vor Rentenbeginn erfolgen, wenn Sie die Schwerbehindertenrente nutzen wollen.
Überlegen Sie, ob ein Teilrentenbezug zu Ihrer Erwerbsplanung passt und ob Sie damit sozialversicherungsrechtliche Vorteile – insbesondere beim Krankengeld – erhalten. Rechnen Sie schließlich verschiedene Starttermine durch, nutzen Sie den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der DRV und lassen Sie sich bei Bedarf eine besondere Auskunft zu möglichen Ausgleichszahlungen erstellen.
Stimmen Sie das Vorgehen mit Steuerberatung und – sofern Sie weiterarbeiten – mit der Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber ab.
Fazit: Mit System statt Mythen in den RuhestandDie Rente ab 63 ist auch ohne 45 Jahre Beiträge möglich – über die Altersrente für langjährig Versicherte oder, bei anerkannter Schwerbehinderung, über die spezielle Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Beide Wege sind mit dauerhaften Abschlägen verbunden, wenn der Start vor dem regulären Alter erfolgt. Wer seine rentenrechtlichen Zeiten prüft, die Rechtslage korrekt einordnet, den Hinzuverdienst klug nutzt und bei Bedarf Ausgleichszahlungen plant, kann den optimalen Zeitpunkt finden – und teure Irrtümer vermeiden.
Die Erkenntnis bleibt: Nicht die alte Chiffre „Rente mit 63“, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme Ihrer Zeiten, eine saubere Berechnung der Abschläge und eine frühzeitige Strategie entscheiden über einen entspannten Start in den Ruhestand.
Hinweis: Die genannten Altersgrenzen, Wartezeiten und Regelungen stammen aus den aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung (Stand 2025). Individuelle Abweichungen sind möglich; maßgeblich sind Ihre Rentenauskunft und die jeweils einschlägigen Bestimmungen im SGB VI sowie § 50 SGB V
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Rente: Gericht verweigerte Rentenpunkte – Wer jetzt besonders aufpassen muss
Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg stellt klar: Wer Krankengeld bezieht, das auf einem Arbeitsvertrag mit mehr als 30 Wochenstunden basiert, erhält für die Pflegezeit keine zusätzlichen Rentenpunkte. Auch dann nicht, wenn die Pflege zu Hause täglich und im erheblichen Umfang geleistet wird.
Diese Entscheidung betrifft primär Menschen, die beruflich stark eingebunden sind und gleichzeitig Angehörige pflegen – und nun durch Krankheit gezwungen sind, ihre Arbeit zeitweise zu unterbrechen. Viele gehen davon aus, dass die Pflege in dieser Phase automatisch rentenrechtlich anerkannt wird. Doch genau das ist nicht immer der Fall. Das Urteil zeigt auf, wie schnell hier eine Rentenschutzlücke entsteht – und was Pflegepersonen unternehmen können, um sich davor zu schützen.
Das Urteil in KürzeNicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die Krankengeld auf Grundlage eines Arbeitsentgelts für eine Beschäftigung im Umfang von mehr als 30 Stunden wöchentlich beziehen, sind nicht nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI als Pflegeperson versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
(Landessozialgericht BadenWürttemberg, Urteil vom 30.04.2025, Az.: L 5 R 3093/24)
Im zugrunde liegenden Fall pflegte ein Vater seinen Sohn mit Pflegegrad 2 in der häuslichen Umgebung. Die tägliche Pflegetätigkeit betrug nachweislich rund 28 Stunden pro Woche – ein erheblicher Einsatz, der normalerweise mit Rentenpunkten honoriert wird. Doch zur selben Zeit bezog der Vater Krankengeld, weil er krankheitsbedingt arbeitsunfähig war. Das Krankengeld wurde von der Krankenkasse auf Grundlage eines Arbeitsvertrags mit mehr als 30 Wochenstunden berechnet.
Und genau hier lag das Problem: Die Pflegekasse verweigerte die Meldung der Pflegezeit an die Rentenversicherung, mit der Begründung, die 30-Stunden-Grenze sei überschritten. Der Vater klagte – zunächst vor dem Sozialgericht, dann in der Berufung vor dem LSG – und verlor. Das Gericht bestätigte: Wer Krankengeld auf Basis einer regulären Tätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden bezieht, hat keinen Anspruch auf die zusätzlichen Rentenversicherungszeiten aus der Pflege.
Was bedeutet das Urteil konkret für pflegende Angehörige?Die Entscheidung mag auf den ersten Blick unverständlich wirken. Schließlich handelt es sich bei pflegenden Angehörigen um Menschen, die ihre Zeit, Kraft und Gesundheit für andere einsetzen – oft unter großen persönlichen Belastungen. Umso bitterer ist es, wenn dieser Einsatz im Rentenrecht keine Berücksichtigung findet.
Kernpunkt der Entscheidung ist die gesetzlich festgelegte 30-Stunden-Grenze. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist – und sei es nur auf dem Papier – hat laut § 3 Satz 3 SGB VI keinen Anspruch auf Rentenpunkte für Pflege. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet wird. Das heißt: Auch wenn Du durch Krankheit freigestellt bist und nicht zur Arbeit gehst, bleibt der Arbeitsvertrag mit seiner Wochenarbeitszeit entscheidend.
Das LSG argumentierte, dass Krankengeldbezieher bereits über die Krankenversicherung rentenversichert seien. Sie erhielten Pflichtbeiträge, berechnet auf Grundlage von 80 % des bisherigen Bruttogehalts. Damit seien sie grundsätzlich abgesichert – eine doppelte Rentenversicherungspflicht über die Pflegezeit sei daher nicht notwendig. Gleichzeitig will der Gesetzgeber mit der 30-Stunden-Regel sicherstellen, dass nur diejenigen zusätzlich abgesichert werden, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Pflege einschränken – und nicht aus anderen Gründen, etwa wegen Krankheit.
Ein weiterer Gedanke der Richter: Wer trotz Krankengeld zusätzlich Rentenpunkte über die Pflegezeit bekommen würde, wäre gegenüber anderen Pflegepersonen, die nur teilweise berufstätig sind, übermäßig privilegiert. Auch das sollte vermieden werden.
Lesen Sie auch:
- Rente früher beantragen: So verringern sie die Rentenlücke 2025
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Die 30-Stunden-Grenze ist keine juristische Willkür, sondern politisch gewollt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand, der mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, nicht zusätzlich rentenrechtlich über die Pflege gefördert werden muss.
Diese Regel soll klare Verhältnisse schaffen und verhindern, dass eine berufliche Vollzeittätigkeit plus Pflege zu einer doppelten Rentenförderung führt.
In der Praxis führt diese Regelung jedoch zu Grauzonen und Härtefällen. Etwa dann, wenn jemand durch Krankheit nicht mehr arbeitet, aber formal weiter in einem Arbeitsverhältnis mit über 30 Stunden steckt. Genau das war hier der Fall.
Der Kläger arbeitete tatsächlich nicht – er pflegte. Doch da sein Krankengeld auf einem Vertrag mit über 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit basierte, wurde seine Pflegetätigkeit nicht rentenrechtlich anerkannt.
Dass er selbst argumentierte, seine effektive Krankengeldberechnung hätte eher 28 Wochenstunden entsprochen, überzeugte das Gericht nicht. Maßgeblich sei allein die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit – nicht das faktisch gezahlte Krankengeld.
Wie kannst Du als Pflegeperson Rentenlücken vermeiden?Auch wenn das Urteil enttäuschend ist, bietet es eine wichtige Orientierung: Pflegepersonen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Pflegezeiten tatsächlich zu Rentenansprüchen führen – und was sie unternehmen können, wenn das nicht der Fall ist.
Wer plant, Angehörige zu pflegen und gleichzeitig beruflich aktiv bleibt, sollte überlegen, die vertragliche Arbeitszeit auf 30 Stunden oder weniger zu reduzieren.
Dies ist besonders wichtig, wenn absehbar ist, dass es zu einer Arbeitsunfähigkeit (z. B. durch eigene Erkrankung) kommen kann. Denn im Krankheitsfall zählt der letzte offizielle Arbeitsvertrag – auch dann, wenn faktisch nicht gearbeitet wird.
Ebenso kann es sinnvoll sein, sich bei der Deutschen Rentenversicherung über freiwillige Beiträge zu informieren. Wer keine rentenrechtliche Anerkennung der Pflegezeit bekommt, kann durch gezielte Einzahlungen Versorgungslücken schließen.
Nicht zuletzt empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder Rentenberater. Viele gesetzliche Krankenkassen und Pflegekassen bieten ebenfalls kostenfreie Beratungen an – allerdings oft nur auf Nachfrage.
Was ist mit Bürgergeld und Pflege?Viele Bürgergeld Beziehende übernehmen Pflegeaufgaben für Angehörige. In diesen Fällen kann das Jobcenter die Pflegezeit an die Rentenversicherung melden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist auch hier: Die Grenze von 30 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
Wenn Du etwa einen Minijob hast und gleichzeitig regelmäßig einen Angehörigen pflegst, hast Du gute Chancen, dass die Pflegezeit angerechnet wird. Das gilt insbesondere dann, wenn Du mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegst und ein anerkannter Pflegegrad (ab Stufe 2) vorliegt.
Wichtig: Achte darauf, dass die Pflegekasse oder das Jobcenter die Zeiten korrekt melden. Lass Dir die Meldung schriftlich bestätigen und prüfe regelmäßig Dein Rentenkonto.
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Syrian Conference for Persons with Disabilities kicks off
Damascus-SANA
Syria launched on Wednesday its First Conference for Persons with Disabilities in partnership with the United Nations Development Programme (UNDP) and local organizations.
The event, held in Damascus in participation of Ministry of Social Affairs and Labor, Ministry of Emergency Management and Disaster Response and local civil society organizations aims to produce key recommendations to support persons with disabilities and promote their integration into the labor market.
Nisreen / Abdul
Schwerbehinderung: Anspruch auf Kosten für ein Rollstuhlfahrrad
Kosten für ein Rollstuhlfahrrad (Tandemfahrrad, bei dem der Fahrende hinten sitzt und vorn ein Rollstuhl arretiert werden kann) als soziale Teilhabeleistung
Mit wegweisendem Urteil stärkt der 8. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts die Rechte Behinderter bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Eine Schwerbehinderte, die an einer infantilen Zerebralparese mit spastischer Tetraparese und dyskinetischer Bewegungsstörung, einer ausgeprägten Sprechstörung leidet, der ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 und die Merkzeichen „G“, „aG“ und „H“ zuerkannt worden waren und die in einer eigenen Wohnung lebt, hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten für ein Rollstuhlfahrrad (Tandemfahrrad, bei dem der Fahrende hinten sitzt und vorn ein Rollstuhl arretiert werden kann).
Das gibt aktuell das Sächsische Landessozialgericht Urteil vom 14. November 2024 (L 8 SO 50/22 – nicht veröffentlicht) bekannt.
Soziale Teilhabeleistung zur Eingliederung in die GesellschaftEin Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Hilfsmittel in Form eines Rollstuhlfahrrades als soziale Teilhabeleistung zur Eingliederung in die Gesellschaft kann bestehen, wenn es erforderlich ist, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen.
Dies ist der Fall, wenn das Rollstuhlfahrrad nicht nur als reines Transportmittel zur Erweiterung des Bewegungsradius genutzt wird, sondern durch dessen Nutzung gerade die soziale Interaktion mit Familienmitgliedern, Assistenten oder Freunden auf gemeinsamen Wegstrecken sowohl zur Erledigung alltäglicher Aufgaben als auch auf gemeinsamen Ausflügen gesteigert wird.
Einkäufe mit dem Rollstuhl waren nicht – nicht bewältigen – Rollstuhlfahrrad für gemeinsame Ausflüge mit FreundenDie schwerbehinderte Klägerin hatte geltend gemacht, Einkäufe mit dem Rollstuhl nicht bewältigen zu können und das Rollstuhlfahrrad zudem für gemeinsame Ausflüge mit Freunden zu benötigen. Das Sozialgericht hatte der Klage stattgegeben. Der 8. Senat hat die hiergegen gerichtete Berufung der Behörde zurückgewiesen.
Anmerkung vom VerfasserIn diesem Zusammenhang möchte ich auf folgende Entscheidung hinweisen:
Kosten für ein Erwachsenendreirad können als Leistung zur sozialen Teilhabe von der Behörde zu übernehmen sein, denn ein Erwachsenendreirad deckt nicht allein die Mobilität ab, sondern kann auch der eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung im Rahmen des Teilhabeziels Soziale Teilhabe dienen ( SG Lüneburg, Urt. v. 10.06.2025 – S 38 SO 96/23 – )
PraxistippBehinderten Menschen sollen nicht in die Rolle eines Bittstellers gedrängt werden, die UN-BRK Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft ) ist als Auslegungshilfe im nationalen Recht heranzuziehen (BVerfG vom 30. Januar 2020 – 2 BvR 1005/18 – ).
Nach Art 19 UN-BRK ermöglichen die Vertragsstaaten behinderten Menschen eine unabhängige Lebensführung.
Auch in diesem Licht betrachtet sind die personenzentrierten Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX an der Besonderheit des Einzelfalls zu messen und nach Abs. 2 ist Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen, soweit diese angemessen sind.
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«Die Toxizität von Weizen geht weit über seinen Glutengehalt hinaus»
Glutenfreie Lebensmittel gewinnen weiter an Popularität. So haben laut einer Umfrage von IfD Allensbach in Deutschland im Jahr 2023 rund 2,14 Millionen Personen ab 14 Jahren glutenfreie Lebensmittel gekauft – was einen erneuten Anstieg im Vergleich zu den Jahren davor bedeutet. Und Mordor Intelligence prognostizierte, dass der Markt für glutenfreie Lebensmittel und Getränke in Deutschland bis 2029 jährlich um 9,5 Prozent wachsen werde.
Zu steigender Popularität dürften auch Superstars wie die Tennisikone Novak Đoković beitragen, der vergangenes Jahr «glutenfrei zum Tennisolymp» aufstieg. So hat der mittlerweile 38-jährige Serbe, der nach eigenem Bekunden mit seinem Sieg 2024 in Paris den größten Erfolg seiner Karriere besiegelte, seine schier nicht enden wollende sportliche Fitness offenkundig auch dem Verzicht auf das Klebereiweiß zu verdanken (siehe TN-Artikel).
Andere Spitzensportler wie der Fußballer Julian Brandt vom BVB oder der Basketballer Luka Dončić, NBA-Star bei den Dallas Mavericks, setzen ebenfalls auf einen Verzicht des Klebereiweißes. Lady Gaga, Sängerin und Megastar, ernährt sich sogar seit 2012 glutenfrei, und Gwyneth Paltrow, eine der bekanntesten Hollywood-Schauspielerinnen, ähnlich lange.
Hinter diesen Entscheidungen stehen handfeste gesundheitliche Gründe. 2022 berichteten wir über Rüdiger Dahlke, ganzheitlicher Mediziner, Autor und Begründer des «Peacefood». Die «Friedensernährung» basiert auf der Idee, dass eine rein pflanzliche Kost mit biologischen Lebensmitteln nicht nur den Körper heilt, sondern auch die Seele stärkt, indem sie Leid von Tieren vermeidet und negative Effekte von tierischen Produkten wie Fleisch und Milch eliminiert.
Teil seines Konzeptes ist auch die Glutenfreiheit. So erklärte Dahlke, dass er Gluten – ein Protein, das hauptsächlich in bestimmten Getreidesorten wie Weizen, Gerste oder auch Malz vorkommt – zwar vertrage, aber immer gemerkt habe, dass er sich nach dem Verzehr von glutenhaltigen Nahrungsmitteln schlecht fühlte. In seinem Buch «Das Lebensenergie-Kochbuch. Vegan und glutenfrei» beschreibt er, dass sich nach dem Verzehr von Gluten ein spinnennetzartiges Gefühl über sein Denken spannt. Dahlke beschreibt dieses Gefühl als «brain fog» – Hirnnebel.
Ins gleiche Horn, nur mit noch mehr Vehemenz, bläst Sayer Ji in seinem Substack-Artikel «Jenseits des glutenfreien Trends: Die unveränderte Wahrheit über die universelle Toxizität von Weizen». Bereits vor 17 Jahren habe er auf die «dunkle Seite des Weizens» aufmerksam gemacht, so der Gründer von Greenmedinfo:
«Damals galt die Vorstellung, Weizen könne für alle und nicht nur für Zöliakiekranke schädlich sein, als ketzerisch. Heute, mit mehr als 17.000 Studien zu Gluten in der medizinischen Literatur und zunehmenden Beweisen für die allgemeine Toxizität von Weizen, scheint diese ‹radikale› These zunehmend evidenzbasiert und auf praktischen, direkten Erfahrungen zu fußen. Hunderte Millionen Menschen führen inzwischen ein glutenfreies Leben.»
Doch die Geschichte gehe weit über Gluten hinaus. Ji weiter:
«Meine Forschungen und die vieler anderer haben ergeben, dass Weizen zahlreiche schädliche Verbindungen enthält – von opioidähnlichen Exorphinen bis hin zum besonders heimtückischen Weizenkeimagglutinin WGA, einem Lektin, das so klein und robust ist, dass es praktisch jedes Körpergewebe durchdringen kann. WGA allein wird mit über 20 verschiedenen Krankheiten und Nebenwirkungen in Verbindung gebracht, von Schilddrüsenkrebs bis hin zu Insulinresistenz.
Während ‹glutenfrei› zu einer Schlagzeile geworden ist, mehren sich die Beweise dafür, dass Weizen grundsätzlich unvereinbar mit der menschlichen Gesundheit sein könnte.»
Die Widerstände, die zu überwinden sind, um der Menschheit klarzumachen, wie schädlich glutenhaltiges Weizen ist oder zumindest sein kann, könnten derweil kaum größer sein. «Weizen hat sogar etwas erreicht, was kein anderes Nahrungsmittel erreicht hat: Er erlangte in zahlreichen Religionen einen heiligen Status», wie Ju zu bedenken gibt:
«Im Christentum wird Weizenbrot buchstäblich zum Leib Christi. Im Judentum dreht sich das Pessachfest um Weizen-Matze. Im Islam wurde die Zakat (die obligatorische Almosensteuer) traditionell in Weizen entrichtet. Diese religiöse Verankerung war kein Zufall – weizenbasierte Agrargesellschaften brauchten eine ideologische Rechtfertigung für das Leid, das die Landwirtschaft verursachte.
Indem sie Weizen heiligten, verwandelten die Religionen einen biologischen Kolonialisten in ein göttliches Geschenk. Weizen abzulehnen wurde nicht nur unsozial, sondern auch frevelhaft.»
Auch sei die Geschichte des Weizens die Geschichte der Zivilisation selbst. Vor etwa 10.000 bis 12.000 Jahren hätten sich die Menschen während der Neolithischen Revolution vom Jäger und Sammler zum Bauern gewandelt – und domestizierten Weizen und andere Getreidesorten. Ji:
«In gewisser Weise war Weizen der Katalysator der Zivilisation: Sein Anbau förderte Bevölkerungswachstum, dauerhafte Siedlungen und den Aufbau von Imperien. Doch Weizen ermöglichte noch etwas anderes, noch nie Dagewesenes – eine Form sozialer Kontrolle, die bis dahin unmöglich war.
Anders als erlegtes Wild oder gesammelte Nahrungsmittel konnte Weizen von Eliten gelagert und kontrolliert werden, wodurch künstliche Knappheit entstand. Er konnte in vorhersehbaren Abständen (zur Erntezeit) besteuert, als Währung verwendet werden, um die Bevölkerung an eine zentrale Macht zu binden, und als Strafe einbehalten oder als Belohnung gewährt werden.»
Das Römische Reich habe dieses System biologischer Staatskunst perfektioniert. Das Reich sei aus gutem Grund «Weizenreich» genannt – und seine Expansion buchstäblich durch Getreide befeuert worden. Wie Ji weiter berichtet, habe Rom jährlich unglaubliche 400.000 Tonnen Weizen importiert, hauptsächlich aus Ägypten und Nordafrika. Der gesamte kaiserliche Militär- und Verwaltungsapparat habe im Wesentlichen dazu gedient, diese Getreideversorgungslinien zu sichern. Ji:
«Wenn diese Linien versagten, zerfielen Imperien. Die Eroberung Nordafrikas durch die Vandalen im Jahr 429 n. Chr., die Roms Weizenversorgung abschnitt, löste wohl den endgültigen Zusammenbruch des Weströmischen Reiches aus.»
Römische Soldaten seien mit Weizenrationen bezahlt worden, und Militärfestungen hätten gleichzeitig als Kornspeicher mit einem Jahresvorrat an Getreide gedient. Kaiser hätten die städtischen Massen mit kostenlosen Weizenverteilungen im Rahmen der Cura Annonae (Getreidespenden) besänftigt. «Dies war keine Wohltätigkeit, sondern kalkulierte Kontrolle», wie Ji betont. «Das ursprüngliche Brot in ‹Brot und Spiele› – panem et circenses – enthüllt die zynische Wahrheit: Weizen war ein ebenso mächtiges Instrument der Verhaltenskontrolle wie jede Armee.»
Die Landschaft meines Lebens
Schwerbehinderung: Abschlagsfrei in Rente ab GdB 50: Dann ist das möglich
Wer als schwerbehindert gilt, kann eine spezielle Altersrente beziehen: die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“. Dafür müssen zwei Hürden genommen werden: Zum Rentenbeginn muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen, und es braucht eine Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Rente kann – je nach Jahrgang – früher beginnen als die reguläre Altersrente, und sie kann je nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenzen sogar ohne Abschläge fließen. Maßgeblich ist § 236a SGB VI; die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erläutert die Voraussetzungen und Altersgrenzen ausführlich.
Die Altersgrenzen im Überblick – und was „abschlagsfrei“ heißtDie Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug dieser Rente wird seit einigen Jahren stufenweise angehoben. Für Versicherte der Jahrgänge 1964 und jünger gilt: abschlagsfrei mit 65 Jahren; mit Abschlägen ist der Start bereits ab 62 möglich.
Für die Jahrgänge 1952 bis 1963 steigt die Grenze zum abschlagsfreien Bezug schrittweise von 63 auf 65 Jahre; die Grenze für den frühestmöglichen Start mit Abschlägen steigt parallel von 60 auf 62 Jahre.
Pro Monat, den man vor der maßgeblichen Altersgrenze in Rente geht, beträgt der dauerhafte Abschlag 0,3 Prozent – maximal 10,8 Prozent bei 36 Monaten.
Ein Beispiel macht es konkretDie DRV nennt etwa den Jahrgang 1962: Wer 2025 seinen 63. Geburtstag feiert, erreicht die persönliche Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug erst mit 64 Jahren und 10 Monaten. Ein Beginn bis zu drei Jahre früher ist möglich, dann aber mit den genannten Abschlägen.
Tabelle: Wer kann mit Schwerbehinderung GdB 50 in Rente gehen? Geburtsjahrgang Abschlagsfreie Rente (Altersgrenze) 1952 und früher 63 Jahre 1953 63 Jahre + 7 Monate 1954 63 Jahre + 8 Monate 1955 63 Jahre + 9 Monate 1956 63 Jahre + 10 Monate 1957 63 Jahre + 11 Monate 1958 64 Jahre 1959 64 Jahre + 2 Monate 1960 64 Jahre + 4 Monate 1961 64 Jahre + 6 Monate 1962 64 Jahre + 8 Monate 1963 64 Jahre + 10 Monate 1964 und jünger 65 Jahre Was zur Wartezeit zählt – und was nichtFür die Wartezeit von 35 Jahren werden nicht nur klassische Pflichtbeiträge aus Beschäftigung berücksichtigt. Angerechnet werden beispielsweise freiwillige Beiträge, Zeiten der Kindererziehung, Phasen der häuslichen Pflege sowie bestimmte Anrechnungs- und Ersatzzeiten (etwa Zeiten von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ausbildung/Studium).
Entscheidend ist die Summe rentenrechtlich maßgeblicher Monate, wie sie im Versicherungskonto ausgewiesen ist. Ein höherer GdB als 50 erhöht die Rentenhöhe im Übrigen nicht; der Nachteilsausgleich besteht hier in der Möglichkeit des früheren Rentenbeginns.
Wichtiges Timing: Schwerbehinderung muss zum Rentenstart vorliegenDie Schwerbehinderteneigenschaft muss zum Rentenbeginn bestehen; ob sie später wegfällt, spielt für den laufenden Anspruch keine Rolle. Wer „nur“ gleichgestellt ist (GdB 30/40 mit Gleichstellung), erfüllt die Voraussetzung nicht; gefordert ist ein festgestellter GdB von mindestens 50.
Alternative Wege zur Abschlagsfreiheit – 45 BeitragsjahreNeben der Schwerbehindertenrente gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre). Je nach Jahrgang kann sie ebenfalls abschlagsfrei früher liegen als die reguläre Altersrente.
Für jüngere Jahrgänge (ab 1964) fällt die abschlagsfreie Altersgrenze hier wie bei der Schwerbehindertenrente auf 65 Jahre; für ältere Kohorten gelten noch stufenweise niedrigere Altersgrenzen. Die DRV nimmt bei Antragstellung eine „Günstigerprüfung“ vor und zahlt die für Sie vorteilhaftere Altersrente.
Abschläge mindern – oder ausgleichenWer die Rente bis zu drei Jahre vorzieht, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Diese lassen sich – zumindest teilweise – durch zusätzliche Beiträge im Vorfeld ausgleichen; die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 187a SGB VI, den die DRV in ihren Fachhinweisen erläutert. Ob sich das lohnt, ist eine Rechenfrage des Einzelfalls.
Hinzuverdienst und AntragspraxisSeit 1. Januar 2023 gilt: Bei Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr; ein Nebenverdienst kürzt die Rente nicht. Den Antrag sollten Sie rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen, nachdem Sie Ihr Versicherungskonto geklärt haben. Die DRV bietet dafür Online-Dienste und Beratung.
Fazit: Der Fahrplan zur abschlagsfreien SchwerbehindertenrenteAbschlagsfrei geht es mit GdB 50 grundsätzlich dann, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und Ihre persönliche Altersgrenze erreicht haben. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese Grenze bei 65 Jahren; bei älteren Jahrgängen gelten Übergangsstufen.
Wer früher starten möchte, kann das – mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. Entscheidend ist eine rechtzeitig festgestellte Schwerbehinderung zum Rentenbeginn und ein sauber geklärtes Versicherungskonto. Für die konkrete Datumsberechnung lohnt der Blick in die persönliche Rentenauskunft oder eine individuelle Beratung bei der DRV.
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Israel Is Committing Genocide. This Is A Fact, Not An Opinion.
Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):
A UN inquiry has found that Israel is committing genocide in Gaza, and that Israeli authorities have “intended to kill as many Palestinians as possible” in the enclave.
Israel has responded to the UN report by calling it Hamas and antisemitic, because that’s all they’ve got. The Israeli Foreign Ministry released a statement claiming the report was authored by “individuals serving as Hamas proxies, notorious for their openly antisemitic positions.”
Blah, blah, blah. The report is Hamas and antisemitic. All human rights organizations are Hamas and antisemitic. There’s a giant global antisemitic Hamas conspiracy dedicated to making it appear as though Israel is committing genocide, just to make Jewish people feel sad.
I can't stop thinking about 1 sentence in today's UN report regarding Israel's genocide in Gaza.
"Israeli security forces shot at & killed civilians, including children who were holding makeshift white flags. Some children, including toddlers, were shot in the head by snipers.”
At this point the only people who still deny that Israel is committing genocide are those who want to make sure nobody does anything to stop Israel from committing genocide.
The list of humanitarian institutions who accuse Israel of genocide now includes:
2. The International Association of Genocide Scholars
3. B’Tselem (an Israeli organization)
4. Physicians for Human Rights-Israel (another Israeli organization)
7. The European Center for Constitutional and Human Rights
9. The International Federation for Human Rights
10. The Lemkin Institute for Genocide Prevention
The list of humanitarian institutions who say Israel is NOT committing genocide in Gaza includes:
1. Nobody
2. No one
3. Zero
4. Nothing
5. Nada
6. Zilch
7. Sweet damn all
8. A complete absence
9. Diddly squat
10. Bupkis
Israel is committing genocide in Gaza — UN
“The Commission concludes that Israeli authorities and security forces have had and continue to have the genocidal intent to destroy, in whole or in part, the Palestinians in the Gaza Strip.”
– UN Human Rights Council. pic.twitter.com/QTTwGDi66c
It is not okay to treat the fact that Israel is committing genocide like it’s a matter of opinion. Every relevant human rights institution on earth says it’s a genocide. Zero equivalent institutions say it’s not. This is a settled matter.
People who deny that it’s a genocide deserve to be taken exactly as seriously as flat earthers. They’re just an extremely evil and destructive version of the thing flat earthers are.
You don’t see news articles about NASA with journalists adding “an agency which many believe is a government hoax designed to trick us into accepting ball earth theory” to their reporting. If a guest mentions Antarctica on the BBC, the news anchor doesn’t interrupt them to say “and we should say here that flat earth theorists deny the existence of that continent, maintaining that it is actually a wall of ice holding the oceans in place.”
You also don’t see reporting which treats accepted science about space and our planet like it’s an opinion held by some. You never see “which many scientists claim exists” when a report discusses outer space, or mentions of the horizon mitigated with words like “which some hold is due to the curvature of the earth rather than laws of perspective and light refraction”. They’re just treated as established facts, and those who disagree with the established facts are not taken seriously.
The genocide in Gaza should be no different. As the old adage goes, if one side says it’s raining and the other says it isn’t, your job isn’t to quote both sides, your job is to look out the window.
The window’s right there, western media. And it’s pouring genocide.
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Ausschuss: Zweitniedrigste Übersterblichkeit in Sachsen trotz geringer Corona-Impfquote
Frauenbegegnungsraum „Tîjda“ in Kiel eröffnet
Eine Gruppe von zehn Initiatorinnen hat in Kiel in der Kurdischen Kulturschule 14 Monate lang die Einrichtung eines internationalen Frauenraums geleitet. Alle nötigen Renovierungs- und handwerklichen Arbeiten sind ausschließlich von Frauen geleistet worden, ein Prinzip der Geschlechterautonomie, das sie von Anfang an praktizieren. Ermöglicht wurde das Projekt insbesondere durch das ehrenamtliche Engagement der Kielerinnnen, finanziell hat die Stadt Kiel die Arbeiten gefördert.
Geschlechterautonomie als Schritt auf dem Weg zu Gleichberechtigung
In einer patriarchalen Welt, so sind die Initiatorinnen überzeugt, werden Frauen in allen Lebensbereichen unterdrückt und zwar unabhängig des Kulturkreises, in dem sie leben. Um dem etwas entgegenzustellen, haben die Frauen den internationalen Frauenraum „Tîjda“ geschaffen, in dem Austausch, Entwicklung und Stärkung stattfinden sollen. Er ist nach der Hamburgerin Kelly Freygang benannt, die im April dieses Jahres bei einem türkischen Angriff in Südkurdistan ihr Leben verlor.
Angetrieben werden die Kielerinnen auch von der Atmosphäre, die Frauen schafften, wenn sie unter sich sind. Gehör und Schutz zu finden, sei für Frauen in der deutschen Mehrheitsgesellschaft nicht alltäglich. Das Miteinander in dem internationalen Begegnungsraum wird diesem Zustand andere Möglichkeiten gegenüberstellen, hoffen die Frauen. Bereits während der Renovierungsarbeiten sei diese besondere, zugewandte Stimmung deutlich zu spüren gewesen und allen Beteiligten gezeigt, dass der Wille ausreicht, um alles schaffen zu können, wobei auch zwei professionelle Handwerkerinnen das Projekt tatkräftig unterstützt haben. Nett gemeinte Hilfsangebote von Männern hingegen empfanden die Aktiven eher als übergriffige Bekundungen des Nicht-Zutrauens.
Ein internationaler Frauenraum in der Kurdischen Kulturschule
Vor allem durch die Revolution in Rojava hätten kurdische Männer ein ausgeprägteres Bewusstsein dafür, dass auch sie von Geschlechtergleichberechtigung profitieren, sind die Kielerinnen überzeugt. Dementsprechend hätten sie für die Einrichtung eines Frauenraumes in der Kurdischen Kulturschule (Hermann-Weigmann-Straße 20), im Gebäude der kurdischen Gemeinde Kiel, Zustimmung gewinnen können.
Frauen von überall her sollen in dem Frauenraum „Tîjda“ künftig einen Ort finden, an dem sie neue Konzepte und Ideen entwickeln und umsetzen können. Mit festen Öffnungszeiten soll es eine vielfältige Bandbreite von Aktivitäten geben: Yoga, gemeinsames Kochen und Essen, Lesungen und Filmabende, sowie ein offener Treff und Ort zum Teerinken. Obwohl sich bisher aufgrund des spezifischen Ortes mehr kurdische und deutsche Frauen beteiligen, sind bereits jetzt auch Afghaninnen und Afrikanerinnen aus verschiedenen Ländern mit dabei.
Tîjda Zagros
Benannt haben die Frauen aus Kiel ihren Raum nach Tîjda Zagros (Kelly Freygang), die für sie gelebte internationale Solidarität und grenzübergreifende Verbundenheit von Menschen und Völkern verkörpere.
Die Hamburgerin war 2017 als Internationalistin zur kurdischen Freiheitsbewegung gestoßen und schloss sich der Frauenguerilla YJA Star an, in der sie als Mitglied einer Spezialeinheit aktiv war. Ein türkischer Drohnenangriff tötete die Revolutionärin am 29. April 2025 in den freien Bergen Kurdistans.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kiel-gemeinschaft-der-frauen-jenseits-von-grenzen-39695 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-kulturwochen-ausstellungseroffnung-fruhling-der-frauen-39528 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/fussballturnier-im-gedenken-an-kelly-freygang-47272 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/wurdevolles-gedenken-an-tijda-zagros-46875
Youth Plaintiffs Begin Historic Live Testimony in Federal Constitutional Climate Case, Lighthiser v. Trump
On Tuesday morning, September 16, 22 young Americans began presenting live testimony in Lighthiser v. Trump, a landmark lawsuit challenging federal actions that threaten their fundamental rights to life. The hearing — taking place Sept. 16 and 17 in the U.S. District Court for the District of Montana — is the first time in U.S. history that a federal court is hearing in-person testimony in a constitutional climate case led by young people.
Lead attorney Julia Olson framed the case’s fundamental question: “Does the United States Constitution guard against executive abuses of power that deprive children and youth of their fundamental rights to life and liberty?” Olson explained that the challenged executive orders promote pollution by advancing fossil fuels at the expense of clean, renewable energy and scientific integrity.
“These orders not only compel the federal government to block the renewable energy revolution underway worldwide, but they also target climate scientists and health experts as enemies because scientific data and warnings burden the fossil fuel agenda,” Olson told the court. She emphasized that the evidence will show “more immediate harm to these young plaintiffs’ physical and mental health, increased risk of life-threatening injuries, and more carbon pollution that will outlive them.”
Day One Witnesses: Youth and Experts Speak Out
The court heard powerful testimony from youth plaintiffs and expert witnesses, illustrating how the executive orders have already intensified the harms they face.
Plaintiff Joseph Lee, 19, Fullerton, California, spoke about how his lifelong asthma is worsened by air pollution and wildfire smoke. He described how smoke and heat force him indoors, limiting outdoor activities that support his mental health. Joseph recounted a severe heat-related incident that led to his hospitalization and said, “I’m now terrified to go outdoors on hot days.” He also explained how cuts to climate research programs forced him to change his major from Environmental Policy to Economics to protect his future career opportunities.
Plaintiff Jorja .M., 17, Livingston, Montana, testified about worsening wildfires forcing her family to prepare for evacuation and harming her health and animals through smoke and heat exposure. When asked about what it will be like for the high frequency of wildfires to continue she stated, “I’d have to watch my Montana burn.” She shared how flooding damaged her family’s veterinary clinic, causing financial hardship. Jorja helped secure funding for electric school buses to reduce pollution near her school but the funding has never been delivered due to federal policy changes.
Plaintiff Avery McRae, 20, Eugene, Oregon, described how worsening wildfires in Oregon and multiple hurricane evacuations while attending college in Florida have deeply affected her physical safety and mental health. She spoke openly about the anxiety these climate disasters have caused her. When asked whether she envisions being a parent in the future, Avery expressed a profound sense of uncertainty: “I don’t even know what my life will look like, so I don’t see myself bringing more life into this world that’s so uncertain.” As an Environmental Studies major, Avery emphasized the critical importance of government climate data to her education and future career, saying, “I have a hard time picturing what my career looks like if I don’t have access to government documents related to the climate.”
Plaintiff Jeff K., 11, Upland, California / Helena, Montana, shared how his family moved to California to escape Montana’s smoky summers and be closer to relatives. An active kid who loves soccer, football, hockey, hiking, and fishing, Jeff told the court about his lung condition called pulmonary sequestration, which makes him vulnerable to infections. He has to avoid outdoor activities when air quality is poor due to wildfire smoke, which causes symptoms like stuffy and bloody noses and sore throat. Jeff described the hospitalization of his younger brother Nate K., who has weak lungs and is vulnerable to poor air quality.
Dr. Steven Running, Nobel Peace Prize-winning climate scientist and distinguished earth systems expert, testified about how the plaintiffs’ injuries are consistent with climate change. He explained the critical role of climate data and the dangers of dismantling scientific research. He explained how tools like the Keeling Curve and satellites tracking CO2 emissions are essential for understanding and addressing climate change. Dr. Running warned that closing key observatories and cutting funding for climate satellites will severely limit this vital information and directly harm the Plaintiffs. He emphasized the overwhelming scientific consensus that fossil fuel emissions drive climate change and that every additional ton of CO₂ worsens the crisis and harms the plaintiffs and criticized recent federal reports dismissing this science as “not serious” and condemned efforts to suppress peer-reviewed climate data. He concluded, “Every additional ton of CO₂ matters to the whole world and definitely matters to these plaintiffs.”
John Podesta, former Senior Advisor to the President for International Climate Policy (2024) and Clean Energy Innovation, testified on the executive order process and the unprecedented scale of the challenged orders. Drawing on decades of experience across three administrations, Mr. Podesta explained how the direct and predictable effects of these orders are the dismantling of federal climate research and regulatory efforts, leading to the unleashing of fossil fuels. He criticized how the Administration is replacing the commitment to constitutional principles with allegiance to the president, stating bluntly, “This is a loyalty oath to the president, not a loyalty oath to the Constitution.” Podesta highlighted the direct and predictable harms these actions impose on plaintiffs. Although Podesta was a defendant in Juliana v. United States—a case brought by the same attorneys and some of the same plaintiffs—he explained his current testimony supports this case because it focuses on specific executive actions that directly threaten the plaintiffs’ health and future. He concluded, “These kids are being harmed by [these executive actions]. This court can do something about that.”
Mark Jacobson, Ph.D., Professor of Civil and Environmental Engineering at Stanford University, testified about the health and climate harms caused by fossil fuel pollution and the reliability of renewable energy. He explained that renewable energy can meet all U.S. energy needs without relying on fossil fuels or China for production. Dr. Jacobson emphasized that the challenged executive orders undermine the nation’s energy security. Promoting fossil fuels will also increase air pollution-related illnesses and deaths, directly harming the plaintiffs. In response to defendants’ claims that the resulting increases in emissions would be “globally insignificant,” Dr. Jacobson firmly stated, “It doesn’t matter if it’s small globally because local CO₂ emissions kill people locally.” He also disputed assertions that renewables are unreliable, calling such arguments scientifically unfounded.
Support Outside the Courthouse
Supporters of the plaintiffs gathered outside the courthouse this morning for a peaceful rally, cheering on the youth plaintiffs as they walked into court. Rallies will continue tomorrow, Sept. 17, from 7:15–8:15 a.m., with the hearing resuming at 8:30 a.m.
Libya welcomes Sweida Crisis Roadmap, calls for Stability in Syria
Tripoli – SANA – Libya welcomed the adoption of a roadmap to resolve the crisis in Sweida province on Wednesday, highlighting that the agreement represents a step toward promoting national reconciliation, supporting Syria’s sovereignty and territorial integrity, and contributing to security, stability, and sustainable development in the region.
The Libyan News Agency (LANA) quoted the Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation of the Libyan Government of National Unity as saying: “This agreement represents an important step that contributes to achieving national reconciliation and strengthening civil peace in Syria.” The statement reiterated Libya’s firm support for the sovereignty and territorial integrity of the Syrian Arab Republic.
The Ministry also emphasized regional and international efforts to achieve security and peace in a way that meets the aspirations of the Syrian people for stability and sustainable development, within the framework of law and state institutions.
Nisreen / Manar