«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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«Nationale Impfwoche» in der Schweiz – Nebenwirkungen werden ignoriert
In der Schweiz startete am Montag die «Nationale Impfwoche». Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt, handelt es sich dabei um eine Initiative des Kollegiums für Hausarztmedizin (KHM) in Zusammenarbeit mit der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), dem Schweizerischen Apothekerverband (pharmaSuisse) und dem BAG.
Dem BAG zufolge kann man sich vom 10. bis zum 15. November in Arztpraxen und Apotheken gegen Grippe, COVID und RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) «niederschwellig» impfen lassen. Die «Nationale Impfwoche» finde zum ersten Mal statt. Sie löse den bisherigen «Nationalen Grippeimpftag» ab. In Ihrer Mitteilung verliert das BAG kein Wort über Nebenwirkungen.
Genau so lief es ab in Deutschland bei der «Langen Nacht des Impfens», die am 8. Oktober stattfand und von der Regierung fleißig beworben wurde. Auch da wurde kein Wort über Risiken verloren, obgleich selbst die US-Centers for Disease Control and Prevention (CDC) Impf-Risiken und -Nebenwirkungen zum Thema macht und sogar auch Daten des Bundesgesundheitsministeriums den «Corona-Impf-Wahnsinn» bestätigen (wir berichteten).
Was die Schweiz angeht, so äußert sich das BAG in seiner Mitteilung zur «Impfung gegen COVID-19» wie folgt:
«Das Coronavirus (SARS-CoV-2) kann noch immer schwere Krankheitsverläufe verursachen, selbst dann, wenn man bereits mehrmals mit COVID-19 infiziert war und eine gewisse Immunität aufgebaut hat. Mit zunehmendem Alter und in bestimmten Situationen nimmt diese Immunität gegen das Coronavirus jedoch rasch wieder ab.
Ein erhöhtes Risiko für Komplikationen bei einer erneuten COVID-19 Erkrankung haben Menschen ab 65 Jahren, Schwangere, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Trisomie 21. Deshalb wird für diese Personen eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 ab Oktober 2025 empfohlen.»
Festzustellen ist hier zuerst eine gängige Ungenauigkeit: Die Vermischung des angeblich neuen Virus SARS-CoV-2 und der angeblich neuen Krankheit «COVID-19». Denn selbst nach orthodoxem Narrativ wird man nicht mit «COVID-19» infiziert, sondern mit SARS-CoV-2.
Schwerwiegender ist jedoch das Verschweigen der Nebenwirkungen. Das betrifft auch Medien wie den Tages-Anzeiger und das öffentlich-rechtliche SRF, die über die Impfwoche berichteten. Impfungen seien «eine gute Idee», stellt die SRF-«Tagesschau» fest. Das BAG empfehle «Risikopatienten alle drei Impfungen». SRF weiter:
«Entgegen früheren Empfehlungen können diese auch gleichzeitig verabreicht werden und lohnen sich doppelt.»
Zahlreiche Studien belegen inzwischen nämlich schwerwiegende Nebenwirkungen der COVID-Injektionen, insbesondere Herzkrankheiten – auch mit tödlichem Verlauf (siehe zum Beispiel hier, hier und hier). Laut einer Analyse der McCullough-Stiftung sind die Gen-Präparate sogar für die weltweite Übersterblichkeit verantwortlich. Und immer mehr Experten fordern deren Rückruf (hier und hier).
Selbst die US-Food and Drug Administration (FDA) hatte die Hersteller Pfizer und Moderna im Mai dieses Jahres angewiesen, die Gebrauchsanweisungen ihrer COVID-«Impfstoffe» zu überarbeiten und detailliertere Warnhinweise zu den Risiken von Herzentzündungen aufzunehmen.
Der Grund dafür: Sicherheitsanalysen nach der Markteinführung haben ergeben, dass das Risiko einer Myokarditis (Herzmuskelentzündung) und einer Perikarditis (Herzbeutelentzündung) größer ist als bisher angenommen und dass diese Erkrankungen in einigen Fällen zu langfristigen Herzmuskelschäden führen können.
Zuvor wurde auf den Beipackzetteln vor allem bei jungen Männern vor Myokarditis und Perikarditis gewarnt. Der aktualisierten FDA-Richtlinie entsprechend wurden diese Warnhinweise auf alle Personen unter 65 Jahren ausgeweitet.
Das BAG erwähnt in seiner Mitteilung Herzprobleme lediglich im Zusammenhang mit der Grippe. So führe diese manchmal zu Herzmuskelentzündungen. In seinen «Empfehlung für die COVID-19-Impfung» stellt die Behörde fest:
«Myo-/Perikarditiden können durch eine SARS-CoV-2-Infektion verursacht werden, wurden aber auch als sehr seltene UIE [Unerwünschte Impferscheinungen] nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen beobachtet. Die Fälle von Myo-/Perikarditiden wurden vermehrt bei jungen Männern nach der zweiten Impfdosis der Grundimmunisierung beobachtet und die Inzidenz war nach Impfung mit Spikevax® gegenüber Comirnaty® erhöht. Die Fälle verliefen in der Regel mild und die Daten zeigen, dass das Risiko für eine Spitaleinweisung aufgrund einer Myokarditis nach mRNA-Impfung (über alle Impfdosen betrachtet) tiefer ist als nach einer SARS-CoV-2-Infektion.»
Der Tages-Anzeiger verweist auf eine Metaanalyse, laut der vor allem für Menschen ab 65 Jahren im Monat nach einer Grippeerkrankung das Risiko für Herzinfarkte um ein Vierfaches und für Schlaganfälle um ein Fünffaches steigt. Bei einer «COVID-Infektion» sei die Wahrscheinlichkeit, einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall zu erleiden, bis zu 14 Wochen nach der «Infektion» dreimal höher.
Studien zufolge können diese mRNA-Injektionen aber beispielsweise auch das Krebsrisiko erhöhen. Manche Wissenschaftler sprechen sogar von «Turbo-Krebs» (siehe zum Beispiel hier, hier, hier und hier).
Und was die Empfehlung des BAG für Schwangere betrifft: Wenn die Resultate einiger Studien berücksichtigt werden, sollten diese «Impfungen» gerade während der Schwangerschaft gemieden werden. Eine von Experten begutachtete US-Arbeit hat zum Beispiel dafür 37 Sicherheitssignale festgestellt, darunter: Fehlgeburt, fetale Fehlbildungen, Frühgeburt, Totgeburt und Tod des Neugeborenen.
Abgesehen von all dem: Es gibt weiterhin keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass die mit «COVID» assoziierten Krankheiten durch SARS-CoV-2 verursacht werden. Und die «COVID»-Diagnose erfolgt auch heute noch ausschließlich aufgrund eines positiven Resultats eines mehr als fragwürdigen SARS-CoV-2-PCR-Tests. Denn für die angeblich neue Krankheit gibt es keine spezifischen Symptome.
Gaza Health Ministry reports new casualties amid ongoing Israeli aggression
The Palestinian Ministry of Health (MOH) in Gaza said on Wednesday that three bodies and four injured people were brought to hospitals in the past 24 hours.
The ministry said in its daily report that Gaza hospitals received three bodies retrieved from under rubble, while four new casualties were received due to Israeli attacks. Rescue teams remain unable to reach victims trapped under rubble and in the streets due to the relentless Israeli assault, the report added.
Since the ceasefire of October 11, 2025, the ministry has recorded 245 deaths and 627 injuries. Overall, the toll from Israel’s offensive since October 2023 has risen to 69,185 killed and 170,698 wounded, according to the MOH.
Syria’s Gastroenterology conference highlights new advances in diagnosis and treatment
The 36th Annual Scientific Conference of the Syrian Gastroenterology Society opened Wednesday at Damascus University, in cooperation with the Syrian Doctors’ Syndicate, with the participation of more than 150 physicians from inside and outside the country.
Society President Majed Sharbek said the conference serves as an annual scientific forum for exchanging expertise and enriching the professional knowledge of Syrian doctors. At the same time, Conference Chairman Dr. Mazen Battah noted that the event presents the latest developments in gastroenterology and strengthens cooperation among specialists to enhance healthcare quality.
The two-day program includes over 50 lectures on liver diseases, endoscopic innovations, inflammatory bowel disorders, pancreatic conditions, and endoscopic interventions for obesity, alongside a medical exhibition featuring the latest equipment and local pharmaceutical products.
U.S. Senate Foreign Relations Committee reaffirms support for Caesar Act repeal
Chairman of the Senate Foreign Relations Committee, Republican Senator Jim Risch, and committee member, Democratic Senator Jeanne Shaheen, have reaffirmed their support for repealing the Caesar Act, citing progress in U.S.-Syria relations.
In a statement on the committee’s official website, the senators welcomed Syrian President Ahmad al-Sharaa’s visit to Capitol Hill for talks on the future of U.S.-Syria relations.
They praised Syria’s emergence as a “constructive partner” and backed efforts to repeal the sanctions imposed by the previous regime. The statement highlighted bipartisan momentum in Congress to pass legislation that would fully revoke Caesar Act sanctions, noting that Syria’s current trajectory could inspire confidence among policymakers and investors.
The senators added that President al-Sharaa pledged cooperation in combating ISIS, which falls within U.S. interests, and said they would continue monitoring Syria’s efforts to dismantle chemical weapons and combat drug trafficking.
Earlier this month, Senator Risch reiterated on X (formerly Twitter) that he is working with fellow lawmakers and President Donald Trump to lift sanctions “so Syria can become a safe and prosperous partner for the United States.”
21st Russia-Kazakhstan Interregional Cooperation Forum
President of Russia Vladimir Putin and President of Kazakhstan Kassym-Jomart Tokayev took part, via videoconference, in the plenary session of the 21st Russia-Kazakhstan Interregional Cooperation Forum.
Sometimes The Media Ignoring A Major Story Becomes The Story—And Other Notes
Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):
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One of the craziest things happening right now is how there’s been report after report confirming that Jeffrey Epstein really was an Israeli intelligence operative, based on publicly available documents, and yet it’s had no measurable impact on mainstream media or politics.
Over the last month and a half, Drop Site News has published four reports about Epstein’s intelligence ties under the headlines “Jeffrey Epstein Helped Broker Israeli Security Agreement With Mongolia”, “Jeffrey Epstein and the Mossad: How The Sex-Trafficker Helped Israel Build a Backchannel to Russia Amid Syrian Civil War”, “Jeffrey Epstein Helped Israel Sell a Surveillance State to Côte d’Ivoire”, and the most recent report titled “Israeli Spy Stayed for Weeks at a Time With Jeffrey Epstein in Manhattan”.
In the latest article, Drop Site’s Ryan Grim and Murtaza Hussein write, “we’re left wondering why the rest of the media, which has demonstrated no lack of excitement when it comes to the saga of Jeffrey Epstein, has all of a sudden lost its reporting capacity, in the face of reams of publicly available newsworthy documents.”
“A question for editors reading this newsletter: What are you doing?”, Grim and Hussein write. “From a place of competition, we’re glad the media are sitting on their collective hands and we’re proud to have broken this series of stories, which give us a glimpse of a world that is often hidden from public view. But it’s also a topic that would benefit from the collective attention of our national media. Here’s hoping some will join in.”
Sometimes the biggest news story of the day is the fact that all mainstream news outlets are completely ignoring a major news story. It is interesting how often such instances involve the state of Israel.
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Speaking of Israel, the Knesset just passed the first reading of a bill that would impose the death penalty for “terrorism”. Those pushing the bill say that the death penalty would only apply to Palestinians and not to Jews, because “there’s no such thing as a Jewish terrorist.”
But remember, under the IHRA definition of antisemitism that western states and institutions are trying to shove down our throats with ever-increasing aggression, it is forbidden to say that Israel is a racist country.
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A lady on TikTok has made headlines with a social experiment where she calls up churches in the United States pretending to be a mother desperately seeking a can of formula for her hungry baby and documents which ones are helpful and which are not. The overwhelming majority of the places of worship she contacted have been unwilling to help a mother in need, including Joel Olsteen’s multimillion-dollar megachurch.
Which is interesting, because it invalidates pretty much every argument that gets made for American conservatism. The whole premise of a Christian nation guided by Christian principles with low taxes and no welfare because caring for the needful is the job of the church and charity services instead of the state gets blown out of the water when it’s shown that these institutions would turn away a mother with a starving baby.
When I posted about this on Twitter I got a deluge of conservatives telling me the church shouldn’t be expected to just give handouts to the needful, saying anyone who can’t feed their own baby should get a job and feed it themselves.
They don’t think poor people should get food from the government. They don’t think poor people should get food from the church. If poor people break the law to get food, they want them locked up for years. They really do think poor people should just stop being poor or die. It’s a completely depraved ideology.
Another savage blow to American conservatism in 2025 was the fact that one of the few places of worship to immediately offer to help the woman was a mosque in North Carolina, who not only agreed to help her immediately but asked her what specific type of baby formula she’d be needing.
It’s amazing that it took so long for someone to run these tests on American churches as a social media campaign. Fundamentalist Christian churches have been corralling Americans into support for political agendas which benefit capitalism, imperialism and Zionism for generations, and it’s always good when they get looked at with a critical eye.
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I’ve got a new book out! Check it out here.
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Feature image from U.S. Virgin Islands, Department of Justice, Sexual Offender Registry via Wikimedia Commons (public domain).
33rd Motor Rifle Regiment awarded honorary Guards designation
The President signed Executive Order On Awarding an Honorary Designation to the 33rd Motor Rifle Regiment.
Bundesgerichtshof: Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA - Die Übermittlung zum Identitätsabgleich zur Betrugsprävention kann gerechtfertigt sein
Rente: Weniger Rentenanspruch durch Entgeltumwandlung
Der Bundestag berät derzeit das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II). Ziel ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – besonders auch in kleineren, nicht tarifgebundenen Unternehmen – spürbar zu erhöhen und Sozialpartnermodelle zu öffnen und zu vereinfachen.
Am 10. November 2025 fand hierzu eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Parallel verhandelt die Koalition das „Rentenpaket 2025“ zur Stabilisierung des Rentenniveaus.
Die Warnung der RentenversicherungIn ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zwar das Ziel stärkerer bAV-Verbreitung, kritisiert aber die finanzielle Konstruktion vieler Sozialpartnermodelle, die „zu einem wesentlichen Teil“ auf Entgeltumwandlung beruhe. Nach DRV-Zahlen nutzen bereits rund 20 % der Beschäftigten in der Privatwirtschaft Entgeltumwandlung.
Würde die beitragspflichtige Lohnsumme infolge erweiterter Opt-out-Modelle nur um 1 % sinken, fehlten der gesetzlichen Rentenversicherung rund 3 Mrd. € an Pflichtbeiträgen (Wertbasis 2025). Das dämpfe nicht nur individuelle Rentenanwartschaften, sondern verlangsamt auch den Anstieg des aktuellen Rentenwerts – mit Folgen für alle Versicherten und Rentner, auch jene ohne Entgeltumwandlung.
Außerdem fallen aus geringeren beitragspflichtigen Einkommen niedrigere Leistungen bei Kranken-, Arbeitslosen- und Übergangsgeld an. Die DRV rät daher davon ab, bAV-Wachstum „zu Lasten der Versichertengemeinschaft“ über mehr Entgeltumwandlung zu organisieren.
Was der Gesetzentwurf ändertDer Regierungsentwurf öffnet Sozialpartnermodelle breiter – auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber – und erleichtert Opt-out-Lösungen (automatische Entgeltumwandlung), sofern sich Arbeitgeber finanziell „besonders“ beteiligen.
Außerdem werden Abfindungsregeln für Kleinstanwartschaften flexibilisiert und die bAV-Förderung für Geringverdienende dynamisiert. Damit soll die zweite Alterssicherungssäule gestärkt und die Teilnahmequote erhöht werden.
Befürworter sehen Chancen – aber Detailkritik bleibtArbeitgeber- und Branchenverbände begrüßen BRSG II grundsätzlich als Schritt zu mehr Verbreitung und Effizienz der bAV, verweisen aber auf offenen Nachsteuerungsbedarf (u. a. bei Anschlussmöglichkeiten, Abfindungsgrenzen, Bürokratie).
Fachportale und Beratungshäuser heben die neuen Wege in § 24 BetrAVG-E hervor, die einen leichteren Anschluss an bestehende Modelle erlauben.
Entgeltumwandlung: Was Beschäftigte wissen solltenBei der Entgeltumwandlung wandeln Arbeitnehmer Teile ihres Bruttolohns in bAV-Beiträge um. Bis zu 4 % der jährlichen BBG in der Rentenversicherung sind sozialversicherungsfrei; bis zu 8 % sind steuerfrei (die zweite Hälfte nicht SV-frei). Für 2025 entspricht das 3.864 € jährlich (monatlich 322 €) SV-frei; weitere 3.864 € sind zusätzlich steuerfrei.
Das reduziert heute Nettoabgaben, senkt aber die beitragspflichtige Bemessungsgrundlage – mit spürbaren Effekten auf spätere Rentenpunkte und die Höhe anderer Lohnersatzleistungen.
Einordnung: Drei-Säulen-Logik, echte Trade-offsPolitisch soll BRSG II die Zweite Säule stärken, während das Rentenpaket 2025 die Erste Säule stabilisiert. Aus Versichertensicht bleibt es ein Abwägungsgeschäft: bAV per Entgeltumwandlung kann sich netto kurzfristig lohnen, kostet aber gesetzliche Rentenanwartschaften und kann soziale Sicherungen (z. B. Krankengeldhöhen) mindern.
Der konkrete Effekt hängt von Einkommen, Arbeitgeberzuschüssen, Förderberechtigung (z. B. § 100 EStG) und dem Produkt ab. Die DRV mahnt deshalb: bAV-Ausbau ja, aber nicht primär über SV-freie Entgeltumwandlung.
AusblickDer Ausschuss wertet die Anhörung aus; Änderungen am Entwurf sind möglich. Tritt BRSG II in überarbeiteter Form in Kraft, dürfte es ab 2026 wirken. Bis dahin bleibt entscheidend, wie Opt-out-Modelle, Arbeitgeberzuschüsse und Förderlogik austariert werden – damit bAV-Zuwächse nicht durch Lücken in der gesetzlichen Rente erkauft werden.
Quellenhinweise: Offizielle Gesetzes- und Anhörungsunterlagen, Stellungnahmen und Fachinformationen wurden für diesen Beitrag ausgewertet, u. a. DRV-Stellungnahme (Ausschussdrucksache 21(11)46), Bundestag/Ausschuss-Bericht, BMAS/BMF-Seiten sowie Fachzusammenfassungen zu BRSG II und Rechengrößen 2025.
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Order on a special decision concerning a transaction by Renaissance Capital – Financial Consultant LTD
The President signed an Order On a Special Decision Concerning the Execution of a Transaction by Renaissance Capital – Financial Consultant Limited Liability Company.
Gehorsam gegen Gewissen
Rente: 62 Jahre alt, 45 Jahre gearbeitet und trotzdem keine Rente
Vier Jahrzehnte und mehr im Berufsleben zu stehen, erscheint vielen gesetzlich Rentenversicherte als hinreichende Bedingung für einen wohlverdienten Ruhestand.
Doch wer 45 Versicherungsjahre angesammelt hat, muss – je nach Geburtsjahr – bis zu seinem 65. Geburtstag warten, um ohne Abschläge die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ zu beziehen.
Die Altersgrenze ist Teil einer im Jahr 2014 begonnenen Übergangsregel, die pro Jahrgang um zwei Monate ansteigt und 2025 mit dem Jahrgang 1964 bei einheitlich 65 Jahren ankommt.
Die unterschiedlichen Rententypen und ihre VoraussetzungenHinter der nüchternen Zahl von 45 Jahren verbergen sich mehrere Rentenarten mit eigenen Regeln. Entscheidend sind die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (mindestens 45 Versicherungsjahre) und die „Altersrente für langjährig Versicherte“ (mindestens 35 Versicherungsjahre).
Während erstere ab 2025 nur noch abschlagsfrei ab 65 Jahren startet, erlaubt letztere weiterhin einen früheren Ausstieg, allerdings nur mit dauerhaften Abschlägen. Für Versicherte der Jahrgänge ab 1964, die „nur“ 35 Versicherungsjahre vorweisen, bleibt das reguläre Rentenalter unverändert bei 67 Jahren.
Lesen Sie auch:
– Stille Rentenkürzung im Juli: Ungerechte Pauschalkürzung der Rente
Was früher Aussteigen kostetWer keine Schwerbehinderung nachweist und dennoch vor 65 in Rente gehen möchte, greift zwangsläufig zur Altersrente für langjährig Versicherte. Jeder vorgezogene Monat schlägt mit einem lebenslangen Abschlag von 0,3 Prozent zu Buche.
Maximal möglich sind vier Jahre vor dem jeweiligen Regelalter – das entspricht 48 Monaten und damit 14,4 Prozent weniger Rente. Diese Kürzung bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze dauerhaft bestehen.
Jahrgang 1964: Ein Rechenbeispiel ohne SchwerbehinderungEin Versicherter, der 1964 geboren wurde, erfüllt seine 45 Beitragsjahre bereits mit 62. Dennoch kann er die abschlagsfreie Rente erst ab 65 beanspruchen.
Möchte er bereits mit 63 in Ruhestand gehen, bleibt nur die Altersrente für langjährig Versicherte – in seinem Fall wären das 48 Monate vor der Regelaltersgrenze, also 14,4 Prozent weniger Monatsrente. Eine Entscheidung, die gut bedacht sein will, denn der Abzug wirkt sich auch auf Hinterbliebenenrenten aus.
Schwerbehinderung: Türöffner mit milderen KonsequenzenFür Versicherte mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten bessere Bedingungen. Sie dürfen die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ grundsätzlich zwei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze in Anspruch nehmen und damit 35 Versicherungsjahre genügen.
Bei Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren; ein Rentenbeginn mit 63 bringt deshalb nur 24 vorgezogene Monate mit sich, was 7,2 Prozent Abschlag entspricht. Frühestmöglich, das heißt ab 62, wären es 10,8 Prozent.
Zwischen Frühverrentung und NachhaltigkeitObwohl die Abschläge empfindlich sind, entscheiden sich immer mehr Versicherte für einen vorzeitigen Ausstieg. 2024 nutzten laut jüngsten Zahlen fast 270 000 Menschen die Möglichkeit, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen – ein neuer Rekord.
Insgesamt traten rund 937 000 Versicherte neu in den Ruhestand ein; gut 28 Prozent nahmen Abschläge in Kauf. Fachleute sehen darin ein wachsendes Risiko für die Finanzierbarkeit der Rentenkasse, deren Beitragssatz bis 2038 auf mehr als 21 Prozent steigen könnte.
Strategien zur SchadensbegrenzungAngesichts dieser Fakten bleibt eine sorgfältige Planung unverzichtbar. Wer den Rentenbeginn vorziehen möchte, sollte prüfen, ob Teilzeitmodelle oder die Flexirente die finanziellen Einbußen abfedern können.
Zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge gewinnt an Gewicht, ebenso eine genaue Analyse der persönlichen Renteninformation, um Überraschungen bei der Höhe möglicher Abschläge zu vermeiden.
Fazit45 Versicherungsjahre sind in Deutschland nach wie vor eine beeindruckende Lebensleistung – sie garantieren aber nicht automatisch den sofortigen Ruhestand.
Ob man mit oder ohne Schwerbehinderung früher aussteigen will, entscheidet sich letztlich an Altersgrenzen, Abschlagsregeln und der eigenen finanziellen Belastbarkeit.
Ein genauer Blick auf die individuelle Renteninformation, auf Beratungsangebote etwa von Sozialverbänden wie dem SoVD sowie auf politische Reformen ist daher unverzichtbar, um den Weg in den Ruhestand möglichst planvoll und abgesichert zu gestalten.
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Metri praises syria’s firefighting aid offer as sign of lebanon-Syria solidarity
Lebanese Deputy Prime Minister Tarek Mitri on Wednesday expressed gratitude to the Syrian government for offering assistance to help extinguish wildfires across Lebanon, describing the gesture as a reflection of the spirit of solidarity between the two neighboring countries.
The Lebanese National News Agency quoted Mitri as saying in a post on X: “Thanks to the Syrian officials who contacted us and offered the Ministry of Emergency Management’s help in extinguishing the fires. This kind initiative reflects the spirit of solidarity that characterizes the relationship between Syria and Lebanon.”
According to Lebanon’s Civil Defense Directorate, firefighting teams have been battling blazes in several areas since November 10. The fires, it said, were fueled by Israeli airstrikes that targeted parts of Nabatieh and Baalbek governorates, as well as by dry weather conditions that contributed to the spread of flames.
President al-Sharaa: We seek a balanced partnership with Washington – Interview
President Ahmed al-Sharaa stated on Wednesday that his visit to the United States, including meetings with President Donald Trump and members of Congress, aims to build a strong partnership between Damascus and Washington. He noted that discussions focused on lifting sanctions on Syria and have yielded positive results.
In an interview with The Washington Post, President al-Sharaa emphasized that Israel’s attacks on Syria stem not from security concerns, but from expansionist ambitions. He stressed that the south is Syrian territory and that a security agreement with Israel cannot be reached before it withdraws from territories it occupied on December 8.
“The most important goal of this visit is to begin rebuilding the relationship between Syria and the United States, which it wasn’t a very good relationship,” President al-Sharaa said. “We sought common interests and found many shared priorities to build upon, including security and economic interests.”
He added, “Syria’s stability will impact the entire region. Stability is closely tied to the economy and development” that is why lifting sanctions is so important. “These discussions have been ongoing for months, and I believe that we reached good results. But we are still waiting for the final decision.”
Austin Tice and Coordination with the United States
When asked about American journalist Austin Tice, who disappeared in Syria in August 2012, President al-Sharaa said that during the war waged by the former regime, approximately 250,000 Syrians went missing. “This number also includes individuals with other nationalities, including Austin Tice,” he noted.
He continued, “Upon our arrival in Damascus, we were able to release an American citizen from prison and immediately handed him over to U.S. authorities. We also established a committee for the missing, focusing on Americans who disappeared in Syria, and we coordinate closely with U.S. authorities.”
President al-Sharaa recalled meeting families of the missing, including Tice’s mother. “She is a remarkable woman. She also met my mother, who had a similar experience. I disappeared for seven years, and everyone thought I was dead except my mother. She had unwavering confidence that I would return one day.”
Transitional Phase and State Reconstruction
Regarding Syria’s current situation, President al-Sharaa explained that the country has just emerged from a brutal war and had previously lived under a harsh dictatorship that ruled for 60 years. He described Syria as undergoing a transitional phase, with conditions, laws, and circumstances differing from those of stable countries.
He said, “For example, after the U.S. Civil War, did things settle within a year? No—it took many years to rebuild. We are now in the process of reconstructing the state, restoring law and order, and rebuilding governance. That does not mean there are no challenges, but it is a necessary phase.”
President al-Sharaa also noted that some groups pursue their own interests and seek autonomy, sometimes using sect or creed as justification. “They talk about an existential threat for their denomination or faith” he said, but “In Syria, we have been living in coexistence with different groups, different religious groups, for 1,400 years. We’re still existing, and we still have that diversity.”
War Against ISIS
On fight against ISIS, President al-Sharaa said, “We fought ISIS for ten years without coordination with any western power or other countries. Today, Syria is capable of taking full responsibility for its security.” He warned that dividing Syria or allowing military forces outside government control would create an environment in which ISIS could thrive.
Agreement with the SDF
Regarding the Syrian Democratic Forces (SDF), President al-Sharaa suggested that the optimal solution is for U.S. forces in Syria to supervise the integration of SDF personnel into the central government’s security forces. “Protecting Syrian territory should remain the responsibility of the state,” he said.
Israeli Attacks and Negotiations
On the ongoing Israeli attacks and violations of Syrian territory, President al-Sharaa said, “Syria went to war with Israel 50 years ago. In 1974, a disengagement agreement was signed. Since the fall of the Assad regime, Israel has violated this agreement, expelled the UN peacekeeping mission, occupied new territories, and carried out more than 1,000 airstrikes since December 8, targeting the presidential palace and the Ministry of Defense. We have not responded to these attacks because our priority is rebuilding Syria.”
He emphasized, “Israel’s actions are driven by expansionist ambitions, not security concerns. Israel claims it fears threats from Iranian militias and Hezbollah, but it was Syria that expelled those forces.”
President al-Sharaa also stated that Syria is engaged in negotiations with Israel and has made significant progress toward a security agreement. “However, for a final agreement, Israel must withdraw from the territories it occupied on December 8,” he said.
“The United States supports us in these negotiations, and many international parties back our position. President Trump also supports our view and is pushing for a swift resolution,” he added.
The South is Syrian Territory
When asked whether Syria would agree to “demilitarize the area south of Damascus,” President al-Sharaa responded, “This is Syrian land, and Syria must have the freedom to manage its territories. Israel occupied the Syrian Golan under the pretext of self-protection and now imposes conditions in southern Syria to protect the Golan. In a few years, it may seek to control central Syria to protect the south, potentially expanding its influence as far as Munich.”
Relations with Russia
On Syria’s relationship with Russia, President al-Sharaa said, “We fought against Russia for ten years, and it was a tough conflict—they claimed to have attempted to assassinate me several times. We need Russia as a permanent member of the UN Security Council, both for its vote on certain matters and for strategic reasons. We do not want to push Russia toward alternative approaches regarding Syria.”
He added that the issue of Bashar Assad remains sensitive for Russia and the relationship with Moscow is still in its early stages. “Syria will preserve its right to demand Assad’s trial,” he emphasized.
Deutsche Rentenversicherung: Totgesagte leben länger
Wenn Politiker von Reformen reden, sollte man den Geldbeutel in Sicherheit bringen. Das gilt aber auch für die Meinungsmacher der Bezahlmedien, die insbesondere der jungen Generation den Floh ins Ohr setzt, für sie sei einmal nichts mehr zu holen, weil die jetzigen Rentner hemmungslos die Rentenkasse “plündern“ würden. Der Schwerpunkt der Altersvorsorge müsse daher künftig […]
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Anhörung zum MAD-Gesetz: „Eine Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“
Dass es ein neues MAD-Gesetz geben soll, begrüßten Sachverständige im Bundestag. Doch selbst wenn der Entwurf für eine neue Rechtsgrundlage des Militärgeheimdiensts auf Gegenliebe stößt, kritisierten die Fachleute, dass die Geheimdienstbefugnisse nicht abschließend definiert werden sollen.
Ein Anlass für mehr MAD-Befugnisse sind die Pläne für eine Stationierung der Bundeswehr in Litauen, hier noch bei einer Übung. – Alle Rechte vorbehalten ©Bundeswehr/Marco DorowWas soll der Militärische Abschirmdienst künftig dürfen und warum können die Feldjäger der Bundeswehr nicht rechtssicher eine Straße sperren? Die Themenbreite bei einer Sachverständigenanhörung im Verteidigungsausschuss des Bundestags war groß, es ging um den Entwurf eines Gesetzes „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“. Der enthält sowohl Änderungen bei der Sicherheitsüberprüfung von Soldat:innen als auch ein komplett neues MAD-Gesetz – die Grundlage der militärgeheimdienstlichen Arbeit in Deutschland.
Sechs Fachleute – vom Generalleutnant außer Dienst bis zum Verfassungsrechtler – waren sich einig, dass eine Reform der Gesetzesgrundlagen für den MAD überfällig ist. Auch weil die Neuregelung Klarheit schafft. Denn bislang liest sich das MAD-Gesetz kompliziert.
Es verweist großflächig auf das Verfassungsschutzgesetz und so klingen die rechtlichen Grundlagen an vielen Stellen so: „Die §§ 8a und 8b des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der schwerwiegenden Gefahren für die in § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Schutzgüter schwerwiegende Gefahren für die in § 1 Absatz 1 genannten Schutzgüter und an die Stelle des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat das Bundesministerium der Verteidigung treten.“
Das ist weder gut verständlich noch geht es auf besondere Umstände für einen Militärgeheimdienst ein.
Ein Fortschritt zum Ist-ZustandUnd so war das Echo der Fachleute recht positiv. Der Professor für Öffentliches Recht Matthias Bäcker, der bereits mehrfach gegen Polizei- und Geheimdienstgesetze vors Bundesverfassungsgericht gezogen war, nannte den Entwurf einen großen „Fortschritt im Vergleich zum aktuellen Gesetz“.
Markus Löffelmann, Professor für Sicherheitsrechte an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, resümierte, der Entwurf schaffe „Praktikabilität“ für den MAD und sei „fast vorbildlich“.
Kritik gab es von mehreren der Sachverständigen jedoch am unvollständigen Katalog der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die dem MAD erlaubt sein sollen. In Paragraf 8 des Gesetzentwurfs finden sich 15 Punkte wie „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ oder „Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet“. Braucht der MAD weitere Befugnisse, die ähnlich eingriffsintensiv wie die bereits gelisteten sind, soll das künftig über eine Dienstvorschrift geregelt werden können – die bei Geheimdiensten in der Regel geheim bleibt.
Eine „Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“, kritisierte in der Anhörung etwa Christian Sieh vom deutschen Bundeswehrverband. Bäcker wies darauf hin, dass sich in einigen Landesverfassungsschutzgesetzen abschließende Befugniskataloge finden. Gerade wegen der Heimlichkeit der Maßnahmen sei es geboten, die Befugnisse „rechtlich in abstrakt genereller Weise abschließend auszuführen“. Werden Befugnisse konkretisiert, dann sollte dies nicht mittels einer geheimgehaltenen Dienstvorschrift erfolgen, sondern im Zweifel in einer öffentlich einsehbaren Verordnung.
Auch Informationen aus öffentlichen Quellen können sensibel seinZu weit gingen einigen ebenso die Regelungen aus Paragraf 4, wonach der MAD „personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen automatisiert erheben“ können soll. Laut Löffelmann bestehe da noch „viel Diskussionsbedarf“. Ihm gehen die Befugnisse zu weit, da auch Datenerhebungen aus öffentlichen Quellen einen Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellen würden.
Bäcker gab ebenfalls zu Bedenken, dass die Regel der „großen Sensibilität der Daten nicht Rechnung“ trage. Gerade weil Personen etwa in Sozialen Medien viel über sich preisgeben. „Da können sie die Person nackt machen“, so Bäcker. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Nachrichtendienst das mal tut. Aber der muss an strenge Regeln gebunden werden.“ In seiner Stellungnahme führt Bäcker aus, die Regelung verfehle „die verfassungsrechtlichen Anforderungen“.
Seiner Auffassung nach brauche es einen „qualifizierten nachrichtendienstlichen Verdacht“, um die Ausforschung einer Person zu rechtfertigen – selbst wenn sie mit öffentlich zugänglichen Informationen geschehe. Er empfiehlt, die sogenannten Open-Source-Intelligence-Maßnahmen differenzierter zu regeln.
Das neue MAD-Gesetz hat eine große BedeutungDie Neuregelung des MAD-Gesetzes dürfte sich auf weit mehr Bereiche auswirken als den Militärgeheimdienst selbst. Denn sie ist der Auftakt für eine etwa durch Verfassungsgerichtsurteile notwendig gewordene Reform auch anderer Geheimdienstgesetze. Die will Schwarz-Rot bald angehen.
Dass die Bundesregierung nicht alle Gesetze für die drei Bundesgeheimdienste MAD, BND und Verfassungsschutz parallel erarbeitet, kritisierte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, gegenüber netzpolitik.org: Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“
Es kann also entweder passieren, dass das MAD-Gesetz im Zuge der allgemeinen Geheimdienstreform nach der Verabschiedung erneut überarbeitet wird. Oder aber dass Mechanismen, die nun im MAD-Gesetz landen, als Blaupause für weitere Reformen gelten.
Was dürfen die Feldjäger:innen?Trotz der dadurch fundamentalen Bedeutung der Reform konzentrierten sich große Teile der Anhörung jedoch auf andere Aspekte des „Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“. Das enthält nämlich zusätzlich Regelungen für eine veränderte Sicherheitsüberprüfung von Soldat:innen. Bewerber:innen für die Bundeswehr sollen demnach zunächst nur noch einer Verfassungstreueprüfung unterzogen werden. Kritik gab es daran, dass der Bundestag aktuell an anderer Stelle über Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes debattiert und beide Änderungen nicht gemeinsam betrachtet würden.
Sehr viel Aufmerksamkeit in der Verteidigungsausschusssitzung bekamen ebenfalls die Feldjäger:innen. Besonders Oberstabsfeldwebel Ronny Schlenzig beklagte, dass auch mit dem neuen Gesetz die Militärpolizei der Bundeswehr keine Verkehrsregelungsbefugnisse bekommen sollen. Außerdem dürften sie künftig weiterhin keine Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen durchführen, wenn jemand vor der Kaserne eine Drohne lenkt. Diese Aufgaben der örtlichen Polizei zu überlassen sei für ihn keine praktikable Option, Probleme mit Aufgabenvermischung gebe es laut Schlenzig nicht.
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Schwerbehinderung: Weniger zahlen fürs Telefonieren – so geht das
Die Telekom bietet für Menschen mit einer Schwerbehinderung einen Sozialtarif an, mit dem Sie günstiger telefonieren können. Wir klären Sie auf, ob Sie darauf einen Anspruch haben, was Sie beachten müssen, und ob sich diese Ermäßigung überhaupt für Sie lohnt.
Wann haben Sie Anspruch auf den Sozialtarif?Der Sozialtarif bei der Telekom kommt für Sie in Frage, wenn Sie von der Rundfunkpflicht befreit sind, derzeit eine Ausbildung absolvieren oder BAföG beziehen oder eine anerkannte Schwerbehinderung haben.
Bieten auch andere Telefonanbieter einen Sozialtarif?Nein, die Telekom ist in Deutschland der einzige Anbieter, der einen Sozialtarif im Programm hat. Dieser Service ist freiwillig, Anbieter von Telekommunikation sind nicht gesetzlich zu solchen Vergünstigungen verpflichtet.
Was müssen Sie für den Sozialtarif nachweisen?Für den Sozialtarif müssen Sie die Unterlagen vorlegen, die Ihre jeweilige Berechtigung nachweisen, also BAföG-Bezug, Befreiung von der Rundfunkgebühr oder Schwerbehinderung.
Zweierlei TarifeDie Telekom unterscheidet zwei verschiedene Sozialtarife. Für den Sozialtarif 1 benötigen Sie: Einen aktuellen Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung, oder einen Schwerbehindertenausweis mit Angabe des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens RF, oder den entsprechenden Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, oder
einen gültigen BAföG-Bescheid.
Beim Sozialtarif 2 der Telekom müssen Sie noch weniger zahlen. Dieser gilt bei einer Schwerbehinderung von mindestens einem Grad 90 sowie dem Merkzeichen BI (blind) oder GI (gehörlos), nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.
Wie beantragen Sie den Sozialtarif?Sie reichen den Antrag auf den Sozialtarif bei der Telekom online ein. Um ihn zu verlängern, reichen die gültigen Nachweise, die Sie ebenfalls online einschicken können.
Vorteile des SozialtarifsDie Grundgebühr sinkt zwar nicht beim Sozialtarif der Telekom. Ermäßigungen bekommen Sie aber bei den Anrufen zur nationalen Vorwahl 032 und bei Verbindungen ins ausländische Festnetz. Die Vergünstigungen betragen momentan 6,94 Euro netto beim Sozialtarif 1 und 8,72 netto beim Sozialtarif 2.
Wie lange gilt der Sozialtarif?Der Sozialtarif gilt grundsätzlich drei Jahre, außer für diejenigen, die BAföG empfangen. In diesem Fall müssen Sie den Sozialtarif jedes Jahr neu beantragen.
Lohnt sich der Sozialtarif?Sie sollten auf jeden Fall die Angebote der Telekom mit anderen Dienstleistern vergleichen. Trotz des Sozialtarifs können andere Anbieter günstiger sein. Vor allem, wenn Sie viel telefonieren, kommen Sie wahrscheinlich besser weg, wenn Sie bei einem anderen Dienst eine Flatrate buchen oder möglicherweise auch bei der Telekom selbst.
Wie berechnen Sie das günstigste Angebot?Um die Kosten zu berechnen, die auf Sie zukommen, berechnen Sie die Grundgebühr und den Minutenpreis der Telekom.
Davon ziehen Sie die Summe ab, die Ihnen wegen des Sozialtarifs zusteht, also 6,94 Euro bei Sozialtarif 1 und 8,72 Euro bei Sozialtarif 2. Das Ergebnis können Sie den entsprechenden Kosten für monatliche Flatrates vergleichen. Liegen diese niedriger, dann sollten Sie die Flatrate vorziehen.
Worauf müssen Sie achten?Wenn die Bedingungen für den Sozialtarif entfallen, weil Sie nicht mehr schwerbehindert sind, nicht mehr vom Rundfunkbeitrag befreit und auch kein BAföG mehr bekommen, dann müssen Sie dies der Telekom umgehend mitteilen.
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Wichtige Änderungen bei der Rente für Schwerbehinderte ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 greift für neue Rentenzugänge mit Schwerbehindertenausweis (GdB mindestens 50) ein einheitliches Altersmodell: Jahrgänge ab 1964 erreichen die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit 65 Jahren.
Eine vorgezogene Inanspruchnahme ist weiterhin möglich, jedoch frühestens mit 62 Jahren und mit dauerhaften Abschlägen. Damit endet für diese Jahrgänge die bisherige Übergangs- bzw. Vertrauensschutzregelung; maßgeblich ist nun die allgemeine Norm des § 37 SGB VI, während § 236a SGB VI nur noch für ältere Jahrgänge (bis 1963) gilt.
Wann kann man mit einer Schwerbehinderung in Rente gehen?Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und das Gesetz selbst definieren die Voraussetzungen eindeutig: Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht bei Vollendung des 65. Lebensjahres, bei anerkannter Schwerbehinderung zum Rentenbeginn und nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist „nach Vollendung des 62. Lebensjahres“ möglich. Für vor 1964 Geborene galten und gelten gestaffelte Altersgrenzen aus dem Übergangsrecht (§ 236a SGB VI); für 1964 + gilt ausschließlich § 37 SGB VI.
Was genau 2026 praktisch bedeutetMit dem Jahr 2026 erreicht erstmals ein kompletter Geburtsjahrgang (1964) die neue frühe Altersgrenze von 62 Jahren. Betroffene können dann – bei erfüllter Wartezeit – vorzeitig in Rente gehen, müssen aber mit dauerhaft bis zu 10,8 Prozent Abschlag rechnen (0,3 Prozent je vorgezogenem Monat, maximal 36 Monate). Abschlagsfrei wird es für diesen Jahrgang erst 2029 im Alter von 65 Jahren.
Anerkennung der Schwerbehinderung: Zeitpunkt entscheidetWichtig ist nicht nur der Grad der Behinderung, sondern der Zeitpunkt: Die Schwerbehinderteneigenschaft (mindestens GdB 50) muss zum Rentenbeginn vorliegen. Wird der GdB später herabgesetzt, bleibt der einmal bewilligte Anspruch bestehen.
Die DRV weist diesen Grundsatz ausdrücklich aus; er sorgt für Planungssicherheit – gerade rund um Antrags- und Widerspruchsfristen in der Feststellung nach SGB IX.
Hinzuverdienst: Auch bei vorgezogener Rente unbegrenztEin zentraler Punkt für 2026 – besonders für alle, die vorzeitig gehen: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sind bereits seit 1. Januar 2023 vollständig weggefallen.
Wer also die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (auch vorzeitig) bezieht, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das ist durch DRV-Leitfäden und Pressemitteilungen bestätigt.
Abschläge ausgleichen: Sonderzahlungen bleiben möglichWer früher gehen möchte, kann die daraus entstehenden Abschläge ganz oder teilweise durch Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI kompensieren. Ab dem 50. Lebensjahr ist eine entsprechende DRV-Auskunft und darauf basierend die Einzahlung möglich. Die DRV stellt dafür u. a. das Formular V0210 bereit und erläutert Voraussetzungen und Grenzen.
Anforderungen ab 2026Unabhängig vom Stichtag 2026 bleiben die Voraussetzungen erhalten: anerkannte Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) zum Rentenstart sowie 35 Jahre Wartezeit, die sich aus Beitrags-, Kindererziehungs-, Pflege- und weiteren rentenrechtlichen Zeiten zusammensetzen können. Diese Standards bestätigt die DRV auf ihren Informationsseiten.
Tabelle: Alle relevanten Änderungen ab 2026 Änderung ab 2026 Konkrete Auswirkung Abschlagsfreie Altersgrenze vereinheitlicht Jahrgänge ab 1964: abschlagsfrei erst mit 65 Jahren in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Vorzeitige Inanspruchnahme Frühestens ab 62 Jahren; bei vorgezogener Rente dauerhaft verminderte Leistung. Ende der Vertrauensschutz-/Übergangsregeln Für ab 1964 Geborene entfällt der Vertrauensschutz nach § 236a SGB VI; maßgeblich ist § 37 SGB VI. Höhe der Abschläge 0,3 % je Monat Vorziehung, maximal 10,8 % bei 36 Monaten. Hinzuverdienst Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei vorgezogenen Altersrenten; unbegrenzt hinzuverdienen möglich. Voraussetzungen GdB ≥ 50 zum Rentenbeginn und 35 Jahre Wartezeit bleiben Pflicht. Bestand des Anspruchs Fällt der GdB nach Rentenbeginn weg, bleibt der Rentenanspruch bestehen. Ausgleichszahlungen Ab 50 Jahren können Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI Abschläge ausgleichen; DRV-Formular V0210. Beispiel Jahrgang 1964 Frühester Rentenstart 2026 mit 62 Jahren (mit Abschlägen); abschlagsfrei ab 2029 mit 65 Jahren. Für wen sich frühes Gehen noch lohnt – und wann Warten besser istDer Wegfall des Vertrauensschutzes verschiebt die Eindeutigkeit zugunsten eines klaren, aber strengeren Systems: Wer gesundheitlich nicht bis 65 durchhalten kann oder will, behält die Option auf den früheren Ruhestand – nun allerdings mit vollen Abschlägen. Diese können, je nach Erwerbsbiografie, durch Sonderzahlungen teilweise oder ganz kompensiert werden.
Umgekehrt eröffnet der unbegrenzte Hinzuverdienst die Möglichkeit, den Übergang gleitend zu gestalten und Teilrenten mit Arbeit zu kombinieren, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen.
Bei knapper Wartezeit oder schwankendem GdB empfiehlt sich eine rechtzeitige Absprache mit der DRV und – falls nötig – eine Prüfung der Anrechnungszeiten bzw. des Anerkennungsstatus vor dem gewünschten Rentenmonat.
FazitAb 2026 gilt: abschlagsfrei erst mit 65, vorzeitig ab 62 mit Abschlägen – und kein Vertrauensschutz mehr für 1964 +. Wer betroffen ist, sollte die eigene Versicherungsbiografie prüfen, den Zeitpunkt der Schwerbehinderten-Feststellung im Blick behalten, Hinzuverdienst- und Teilrentenoptionen abwägen und gegebenenfalls Ausgleichszahlungen kalkulieren. So wird aus der formalen Neuregelung ein planbarer Übergang in den Ruhestand.
Quellen: Gesetzestexte (§ 37, § 236a, § 187a SGB VI) und Informationsangebote der Deutschen Rentenversicherung, ergänzt um Verbands- und Pressedarstellungen zu den konkreten Änderungen ab 2026.
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Russia-Kazakhstan talks
On the second day of Kassym-Jomart Tokayev’s state visit to Russia, Vladimir Putin held talks with the President of Kazakhstan at the Kremlin.
KCDK-E: Die Stimme aus Köln muss in ganz Europa widerhallen
Der Kongress der demokratischen Gemeinschaften Kurdistans in Europa (KCDK-E) dankt den zahlreichen Teilnehmenden der Demonstration „Freiheit für Abdullah Öcalan – Politische Lösung der kurdischen Frage“ am 8. November in Köln in einer schriftlichen Erklärung. Der Protestmarsch, der am 8. November in Köln mit tausenden Teilnehmenden stattgefunden hat, habe erneut die organisierte Stärke, Entschlossenheit und Einheit der Menschen um Abdullah Öcalan gezeigt, betont der KCDK-E.
„Zehntausende sind bereit für den Frieden“
Abdullah Öcalan führe den jahrzehntelangen Kampf des kurdischen Volkes gegen die „Politik der Vernichtung und Verleugnung“ an, weshalb es am 8. November die Forderung nach dessen sofortiger Freilassung auf die Straße getragen habe, beginnt die Erklärung.
„Unser Volk und unsere Freund:innen strömten aus ganz Europa herbei, füllten die Straßen und erschütterten erneut die berühmte Kölner Brücke mit ihren Gesängen. Die Begeisterung und Entschlossenheit waren immens. Als Antwort auf Abdullah Öcalans Aufruf vom Februar erklärten Zehntausende ihre Bereitschaft für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“, so der Wortlaut.
Proteste auf der ganzen Welt
Der kurdische Verband bezeichnet die Demonstration als „historisch“, sie habe die „organisierte Kraft“ der kurdischen Diaspora in Europa gezeigt und sei eine „Willenserklärung, das Ergebnis der engagierten Bemühungen all unserer Versammlungen, Institutionen, der Führung der Frauen und des Mobilisierungsgeistes der Jugend in ganz Europa“ gewesen.
Weiter heißt es in der Erklärung, dass zwischen dem 1. und dem 8. November außerdem in Australien, Kanada, Großbritannien, Skandinavien, Österreich, Marseille und vielen anderen Zentren ebenfalls Protestmärsche stattgefunden hätten.
„Unsere Leute haben, wo auch immer sie waren, organisiert gehandelt, Versammlungen abgehalten, Materialien verteilt, Häuser und Geschäfte besucht und alle dazu mobilisiert, sich den Demonstrationen anzuschließen. Wir begrüßen die Standhaftigkeit, Mobilisierung, Anstrengung und Entschlossenheit unserer Leute, sich um Abdullah Öcalan zu vereinen“, wird wiederholt in der Erklärung betont.
Nationale Einheit
Die vielzähligen Versammlungen seien dem KCDK-E zufolge auch ein Ausdruck nationaler Einheit gewesen. „Menschen aus allen vier Teilen Kurdistans (Bakur, Başûr, Rojhilat und Rojava), Glaubensgemeinschaften, Frauen und Jugendliche“ hätten sich in diesem Sinne zusammengeschlossen und ihren jeweiligen Perspektiven Ausdruck verliehen.
Diese Errungenschaften wolle der kurdische Diasporaverband nun in eine dauerhafte Form umwandeln, um noch stärker für „die Freiheit von Abdullah Öcalan und die Anerkennung des Status des kurdischen Volkes“ zu mobilisieren.
„Bis zur Freiheit wird es keine Ruhe geben“
Der Erklärung des Europaverbunds endet mit folgendem Aufruf:
„Als KCDK-E gratulieren wir allen unseren Institutionen, Versammlungsmitgliedern, Frauen, Jugendlichen und Menschen, die diesen Prozess durch ihre Bemühungen aufgebaut haben, und wir rufen alle dazu auf, den Kampf mit derselben Entschlossenheit fortzusetzen.
Wir sind gemeinsam gegangen, und gemeinsam werden wir Erfolg haben. Es wird keine Ruhe geben, bis die Freiheit für Abdullah Öcalan und der Status für Kurdistan erreicht sind!“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/tausende-bekraftigen-forderung-nach-frieden-und-freiheit-48746 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-kurd-innen-sollen-ohne-abstriche-zu-vorreiter-innen-eines-freien-lebens-werden-48745 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/tausende-demonstrieren-in-koln-fur-freilassung-von-abdullah-Ocalan-48743