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Interior Ministry reviews Deir Ezzor challenges, stresses joint civil-security action

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 19:17

The Interior Minister Anas Khattab, accompanied by Hussein al-Salameh, head of the General Intelligence Service, presided over an expanded meeting Wednesday at the Deir ez-Zor Governorate headquarters.
The session gathered Governor Ghassan al-Sayyed Ahmad, the governorate’s executive staff, and several senior officials from the ministry.

In a statement on its official Telegram channel, the Interior Ministry said the meeting focused on key challenges facing local administration and the formulation of effective plans and strategies to consolidate stability in the province.

Minister Khattab stressed the importance of enhancing coordination between security and civil institutions to improve performance and raise efficiency in crisis management, thereby ensuring sustainable security and stability across the region.

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Vom N-Wort zum M-Wort: Provinz im Namen der Welt

„Ich bin selbst, per Definition des Wortes, ein Mohr“, schreibt Kacem El Ghazzali Anfang November in der “Neuen Zürcher Zeitung” (NZZ). Damit zerlegt ausgerechnet ein benannter „Betroffener“ das hiesige Taburitual: Das Sprechverbot macht aus „Mohr“ ein “M-Wort” und setzt es implizit dem “N-Wort”, dem vermaledeiten „Neger“, gleich. Genau diese Gleichsetzung aber verfehlt Geschichte, Praxis und […]

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Syria, Qatar to enhance bilateral cultural cooperation

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 18:57

As part of efforts to strengthen cultural ties between the Syrian Arab Republic and the State of Qatar, Minister of Culture, Mohammad Yassin Al-Saleh, held an official meeting in Doha with Sheikh Abdulrahman bin Hamad Al Thani, Minister of Culture of Qatar.


The meeting focused on exploring avenues for cultural cooperation and the exchange of expertise in the fields of arts and creativity, reflecting the deep fraternal relations between the two nations.


Both ministers reaffirmed their commitment to supporting joint cultural initiatives and enhancing collaboration between cultural institutions in Syria and Qatar, with the aim of promoting shared civilizational values and fostering cultural dialogue across the region.

The meeting comes within the framework of a visit by a delegation from the Syrian Ministry of Culture to the State of Qatar, responding to an official invitation from the Qatari Ministry of Culture, to participate in the activities of the “Freej Art and Design Festival,” which is considered as one of the most prominent creative platforms.

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Health Ministry, Damascus Industry Chamber discuss boosting pharmaceutical sector

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 18:30

Health Minister Musab al-Ali said in a meeting with Damascus Industry Chamber on Wednesday that developing pharmaceutical industries is a key pillar of the ministry’s plan, stressing the need to maintain pharmaceutical security —particularly for patients suffering from multiple sclerosis, cancers, and autoimmune diseases, who face shortages of specialized medications.

Al-Ali underlined the importance of bridging the gap between local needs and actual market supply, calling for faster registration of pharmaceutical products and the establishment of new factories specialized in medical devices and consumables.
He also urged a re-evaluation of existing plants to improve efficiency and quality standards.

While Mohammad Ayman al-Moulawi, head of the Damascus and Countryside Chamber of Industry affirmed the Chamber’s commitment to developing Syria’s pharmaceutical sector, noting that closer coordination between the ministry and manufacturers could streamline procedures, enhance competitiveness, and better serve national health objectives.

The meeting was attended by the Deputy Minister for Pharmaceutical Affairs, representatives of the Departments of Supply, Pharmaceutical Affairs, Laboratories and pharmaceutical Control, and several senior officials.
According to the ministry, the discussions come within ongoing national efforts to support the domestic pharmaceutical industry and reduce shortages in vital medicines, especially those used for chronic and immune-related illnesses.

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Die Gedanken sind frei: EIKE auf der Buchmesse „Seitenwechsel“ in Halle an der Saale

Am 8. und 9. November fand die alternative Buchmesse, organisiert vom BuchHaus Loschwitz, in Halle an der Saale statt. Halle besitzt neben Gießen und Lübeck das einzige private Messegelände in Deutschland. Die Resonanz war überraschend groß – in Messehalle 3 und den vier Seminarräumen drängten sich an zwei Tagen deutlich mehr als die erwarteten 5.000 Gäste.

Am Morgen des Samstags erreichten EIKE-Präsident Holger Thuß und zwei Mitstreiter um kurz vor 9 das Messegelände Halle am östlichen Rand der Stadt nahe einem örtlichen Groß-Einkaufszentrem. Gleich bei der Einfahrt waren rund 20 Polizei-Busse und zahlreiche Beamte zu sehen, die am Zaun gemeinsam mit dem Wachschutz dafür sorgten, daß nur akkreditierte Aussteller hereinkamen. Das war auch nötig, da sich einen Tag vorher und am Sonnabend trotz der frühen Stunde bereits einige Aktivisten der Antifa dort herumtrieben. Etwa ein Dutzend Aktivisten (Journalisten?) standen mit professionellen Kameras und üppigen Teleobjektiven am Zaun und knipsten jedes Nummernschild und jedes Gesicht.

Im Messegebäude füllte sich die Halle 3 nach Einlaß der Besucher ab 10 Uhr schnell. Besonders im Bereich der Bühne, neben dem sich der EIKE-Stand befand, drängten sich die Menschen und lauschten den Vorträgen von bekannten Publizisten wie Gerald Grosz, Roger Köppel, Cora Stephan, Susanne Dagen vom BuchHaus Loschwitz, Fürstin Gloria von Thurn und Taxis, Vera Lengsfeld, Alexander Wendt, Matthias Matussek, Uwe Steimle und Uwe Tellkamp.
Zum Thema Klima sprachen am Sonntag, 9. November,  Holger Thuß („25 Jahre „Die Biosphäre der heißen Tiefe“ über die abiotische Herkunft von Öl und Gas – Thomas Gold „) und Werner Huber (sein Buch „Klima-Wahrheit“) im Seminar-Raum 3.

Einen köstlich-satirischen Überblick über die beiden Messetage gab der Karikaturist Bernd Zeller („Beantwortungsbeauftragter der Messe“) mit seinen zwei Extra-Ausgaben „Das Organ – Halles führende Buchmessezeitung“.

sonnabend sonntag

Der EIKE-Stand war an beiden Messetagen bestens besucht – und unsere Bücher, vor allem Thomas Gold, wurden fleißig gekauft oder bestellt. Die drei vom Standpersonal hatten kaum Zeit, sich zwischendurch an der Essensausgabe zu proviantieren. Und als sie es dann nach langem Warten bis zum Tresen schafften, war das Essen völlig und das Bier fast ausverkauft – so viele Besucher hatte die Messe! Ein weiterer Grund nach Aussagen des internen Messefunks: Viele Mitarbeiter des privaten Caterers hatten aus Angst oder aus Ablehnung der „Rechten“ gestreikt – es war schlicht nicht genügend Personal anwesend.

Neben den Vorträgen spielte das gedruckte Buch auf der „Seitenwechsel“-Messe die Hauptrolle. Auf den staatlichen Buchmessen in Frankfurt und Leipzig war das in den vergangenen Jahren immer weniger der Fall.

Auch die sehr engagierte Veranstalterin Susanne Dagen vom BuchHaus Loschwitz in Dresden zog ein positives Fazit auf TwitterX:

https://eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2025/11/p845WhBxLF5siCEM.mp4

Am Abend, auf einer Veranstaltung von Roland Tichys Zeitung Tichys Einblick, sang Dagen zu Beginn das schöne Lied:

1. Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.

2. Ich denke, was ich will,
und was mich beglücket,
doch alles in der Still,
und wie es sich schicket.
Mein Wunsch und Begehren
kann niemand verwehren,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.

Fazit: Die Messe war ein großer Erfolg! Die offizielle Zahl von 6.000 Besuchern an zwei Tagen dürfte zu niedrig angesetzt sein. Viele Gespräche mit langjähringen Untzerstützern des EIKE-Institits und mehrere Interviews mit Präsident Holger Thuß durch wichtige Vertreter der alternativen Medien machen die Seitenwechsel-Konferenz auch für EIKE zu einer Zäsur in unserem Schaffen.

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Aserbaidschanische Studentin unter Folter aus Türkei abgeschoben

Nanaxanım (Nana) Babazade, eine aserbaidschanische Doktorandin an der Universität Istanbul, ist aufgrund ihrer politischen Identität und ihrer Sichtbarkeit in sozialen Kämpfen ins Visier der türkischen Behörden geraten. Wie ihr Anwalt Baran Çelik gegenüber ANF berichtet, ist sie, nachdem sie es ablehnte für die Polizei zu spitzeln, unter Folter abgeschoben worden.

Babazade war Çelik zufolge als Doktorandin an der Universität Istanbul tätig. Neben ihrer Aktivität im Jugendrat des Demokratischen Kongress der Völker (HDK) habe sie sich auch in veganen und feministischen Gruppen engagiert und sei hierdurch zu einer bekannten Persönlichkeit geworden. Als das Visum der jungen Frau aus Aserbaidschan kurz vor dem Ablauf stand, sei sie von der Einwanderungsbehörde vorgeladen worden.

Rechtsanwalt Çelik schilderte den weiteren Ablauf wie folgt: „Obwohl ihr mitgeteilt wurde, dass ihre Unterlagen unvollständig seien, bot ihr die Polizei dort an, als Agentin zu arbeiten, und forderte sie auf, ‚Informationen zu liefern und zu kooperieren‘. Nachdem sie das Angebot abgelehnt hatte, wurde sie im August unter einem Vorwand inhaftiert und in das Rückführungszentrum (GGM) überstellt. Im GGM wurde ihr erneut angeboten, als Agentin zu arbeiten, aber Nana lehnte auch dies ab. Am 23. August wurde beschlossen, sie abzuschieben und unter Verwaltungsaufsicht zu stellen.“

Fall Nana: Abweisung in 45 Tagen

Die dann folgende Abschiebungsentscheidung sei Çelik zufolge außerhalb des normalen Verfahrens schnell getroffen worden. „Wir haben sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Ausweisungsentscheidung aufzuheben. Während solche Fälle in der Regel etwa ein Jahr dauern, wurde Nanas Fall in nur 45 Tagen abgewiesen. Die Tatsache, dass die Gerichtsentscheidung so schnell erging und das Ausweisungsverfahren sofort eingeleitet wurde, stellt eindeutig einen Verstoß gegen das Gesetz dar.

Die Tatsache, dass dieser Fall vorgebracht wurde, während andere frühere Fälle noch anhängig waren, lässt den Verdacht auf ‚Einmischung‘ aufkommen. Es stellt sich eindeutig die Frage, ob im Fall von Nana ein Sonderverfahren angewendet wurde. Darüber hinaus ist es äußerst beunruhigend, dass die Ausweisungsentscheidung so schnell getroffen wurde, obwohl die Frist für die Einreichung einer zweiten Klage bezüglich der Beschränkungsanordnung (60 Tage) noch nicht abgelaufen war“, führte der Anwalt diesbezüglich aus.

Abschiebung setzt Babazade potenzieller Lebensgefahr aus

Die Ausweisung seiner Mandantin nach Aserbaidschan verstoße laut dem Juristen sowohl gegen das Gesetz als auch gegen die Menschenrechte. Babazade habe den Behörden gegenüber angegeben, im Fall einer Rückkehr nach Aserbaidschan von ihrer Familie bedroht zu werden und dass sie Folter oder einer Gefahr für ihr Leben ausgesetzt sein könnte.

„Trotz dieser ernsthaften Bedenken und der Verpflichtung der Staaten, bei der Prüfung der Option eines Drittlandes den Willen und die Sicherheit der Person zu berücksichtigen, wurde sie direkt nach Aserbaidschan abgeschoben. Auch diese Situation ist rechtswidrig“, kritisierte Çelik.

„Ihre Hände, Füße und Augen waren gefesselt, ihr Mund geknebelt“

Der Anwalt berichtete außerdem von Foltervorwürfen, die die junge Aserbaidschanerin gegen türkische Beamte erhoben habe: „Nach Angaben unserer Mandantin durfte sie ihre Schuhe nicht mitnehmen, ihre Hände, Füße und Augen wurden gefesselt, ihr Mund wurde mit einem Tuch geknebelt, um sie am Sprechen zu hindern, und dann wurde sie in ein Auto gesetzt und abgeschoben. Die Rechtfertigung für die Anwendung dieser Methode bei einer Studentin muss in Frage gestellt werden. Wir werden eine Beschwerde über diese unmenschliche Behandlung einreichen und diesen Prozess weiterverfolgen.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/jugenddelegation-aus-europa-in-abschiebegewahrsam-in-der-turkei-39405 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/fur-das-freie-leben-demokratischer-studierendenrat-gegrundet-31084 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/studentinnenwohnheim-in-istanbul-soll-geschlossen-werden-46745 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/jugendkonferenz-in-istanbul-ruft-zu-gemeinsamer-demokratischer-organisierung-auf-46696

 

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Sozialhilfe aus Deutschland im Ausland beziehen?

Lesedauer 3 Minuten

Wenn in Deutschland von „Sozialhilfe“ die Rede ist, meint das in aller Regel die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Dazu gehören insbesondere die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Beide Leistungsarten dienen der Existenzsicherung, sind steuerfinanziert und unterscheiden sich damit grundlegend von beitragsfinanzierten Versicherungsleistungen wie Renten.

Der Gesetzgeber knüpft die Gewährung von Sozialhilfe grundsätzlich an einen Aufenthalt in Deutschland. Das spiegelt sich im Territorialitätsprinzip des SGB XII wider.

Der Grundsatz: Keine Sozialhilfe bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Die zentrale Norm ist § 24 SGB XII. Sie regelt ausdrücklich, dass Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, keine Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Diese strikte Nicht-Exportierbarkeit ist der rechtliche Ausgangspunkt.

Die eng gefassten Ausnahmen – außergewöhnliche Notlage und Unmöglichkeit der Rückkehr

Vom Grundsatz kann nur in sehr engen Ausnahmefällen abgewichen werden. § 24 Absatz 1 SGB XII lässt Leistungen im Ausland zu, wenn eine außergewöhnliche Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich ist.

Als Gründe nennt das Gesetz ausschließlich die Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, eine längerfristige stationäre Betreuung oder schwere Pflegebedürftigkeit, oder eine Behinderung der Rückkehr durch hoheitliche Gewalt.

Selbst dann gilt der Vorrang des Aufenthaltsstaats: Leistungen werden nicht erbracht, wenn der Staat des aktuellen Aufenthalts oder Dritte leisten oder voraussichtlich leisten werden. Außerdem richtet sich Art und Maß der Hilfe ausdrücklich nach den Verhältnissen im Aufenthaltsland.

Zuständigkeit und Verfahren – Antrag über die Auslandsvertretung

Kommt ausnahmsweise eine Hilfe in Betracht, ist nicht das örtliche Sozialamt am früheren Wohnort zuständig, sondern der überörtliche Träger der Sozialhilfe am Geburtsort in Deutschland.

Die Praxis sieht vor, dass Anträge regelmäßig über die deutsche Auslandsvertretung gestellt und von dort an den zuständigen Träger weitergeleitet werden. Die Auslandsvertretungen wirken mit, entscheiden aber nicht selbst über die Leistung.

Vorübergehende Auslandsaufenthalte mit laufender Grundsicherung

Wer in Deutschland bereits Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht, darf sich vorübergehend im Ausland aufhalten, ohne den Anspruch sofort zu verlieren.

Gesetzlich festgelegt ist aber eine klare Grenze: Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen ununterbrochen, enden die Leistungen nach Ablauf der vierten Woche und ruhen bis zur nachgewiesenen Rückkehr. Für die Berechnung zählen nur volle Auslandstage; Reise- und Rückreisetag werden – je nach landesrechtlicher Auslegung – häufig nicht als volle Auslands­tage gewertet.

Was bei längeren Abwesenheiten gilt – das Territorialitätsprinzip in der Praxis
Dauert der Auslandsaufenthalt länger an oder wird der gewöhnliche Aufenthalt ins Ausland verlegt, folgt aus dem Territorialitätsprinzip, dass der deutsche Sozialhilfeträger den Lebensunterhalt im Ausland nicht sicherstellt. Das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt.

Sozialhilfe nach dem SGB XII ist keine ins Ausland transferierbare Leistung; ein Leistungsanspruch entsteht grundsätzlich erst wieder mit der Rückkehr nach Deutschland.

Einordnung im EU-Recht – keine „exportfähige“ Leistung

Auch das Unionsrecht stützt die Nicht-Exportierbarkeit. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt als „besondere beitragsunabhängige Geldleistung“ im Sinne von Artikel 70 der Verordnung (EG) 883/2004.

Solche Leistungen werden ausschließlich im Mitgliedstaat des gewöhnlichen Wohnsitzes gewährt und sind nicht exportierbar. Deutschland hat die Grundsicherung ausdrücklich in Anhang X der Verordnung gelistet. Wer seinen Wohnsitz in einen anderen EU-Staat verlegt, kann diese deutsche Leistung dort daher nicht mitnehmen.

Hilfe in Notlagen durch Auslandsvertretungen – kein Ersatz für Sozialhilfe

Wer im Ausland unverschuldet in Not gerät, kann sich an die deutsche Auslandsvertretung wenden. Konsularische Hilfe umfasst jedoch vor allem Dokumente zur Rückkehr, Unterstützung bei Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder – in engen Grenzen – Darlehen zur Rückreise. Eine fortlaufende Finanzierung des Lebensunterhalts im Ausland gehört nicht dazu und ersetzt keine Sozialhilfe.

Unterschiede zu anderen Leistungen – häufige Missverständnisse

Nicht zu verwechseln ist die Sozialhilfe mit beitragsfinanzierten Sozialversicherungsleistungen wie Renten, die grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt werden können.

Umgekehrt gilt: Sozialhilfe ist eine nachrangige, steuerfinanzierte Fürsorgeleistung und an den Aufenthalts- beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland gebunden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Hilfe zum Lebensunterhalt oder um Grundsicherung handelt.

Fazit

Deutsche Sozialhilfe „aus Deutschland heraus“ im Ausland zu beziehen, ist die seltene Ausnahme, nicht die Regel. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.

Nur bei außergewöhnlichen Notlagen und objektiv unmöglicher Rückkehr kann im Einzelfall eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Hilfe nach den Bedingungen des Aufenthaltslandes gewährt werden.

Für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt bei der laufenden Grundsicherung eine starre Vier-Wochen-Grenze; danach ruhen die Leistungen bis zur nachgewiesenen Rückkehr.

Wer im Ausland Hilfe braucht, sollte frühzeitig die zuständige Auslandsvertretung kontaktieren und parallel klären, welche Unterstützungsangebote im Aufenthaltsstaat existieren

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Digitale Souveränität: Neues Bündnis fordert mehr Engagement für offene Netzwerke

netzpolitik.org - 12. November 2025 - 17:36

In der kommenden Woche treffen sich in Berlin die Regierungschefs von Deutschland und Frankreich mit der EU-Kommission zu einem Souveränitätsgipfel. Ein neues Bündnis aus der Zivilgesellschaft stellt vier Forderungen auf, um mit offenen sozialen Netzwerken unabhängiger zu werden.

Das Bündnis erwartet sich von offenen Netzwerken wichtige Impulse für die Demokratie. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Alexander Grey

Das neue Bündnis „Offene Netzwerke und demokratische Öffentlichkeit. Dezentral, souverän und fürs Gemeinwohl!” hat heute auf einer Pressekonferenz seine Forderungen für offene Netzwerke vorgestellt. Das zivilgesellschaftliche Bündnis, dem unter anderem die Digitale Gesellschaft, Wikimedia Deutschland und die Mastodon gGmbH angehören, richtet sich mit seinen Forderungen an den „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“, der am 18. November in Berlin stattfindet.

Auf dem Gipfel wollen sich die deutsche Bundesregierung und die französische Staatsregierung gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten dafür einsetzen, „die digitale Souveränität Europas zu festigen“.

Es sei ein grundsätzliches Problem, dass derzeit nur einige wenige Tech-Konzerne darüber entscheiden, wie wir uns informieren, worüber wir diskutieren und damit auch, wie sich ein großer Teil der Öffentlichkeit konstituiere. „Das ist eine Gefahr für die Demokratie“, sagte Michael Kolain vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie. Es brauche echte Alternativen, nämlich digitale Plattformen, die dem Gemeinwohl statt Profitinteressen dienen.

Nicht nur Großprojekte und Künstliche Intelligenz

Auf der Pressekonferenz äußerten die Bündnisvertreter:innen die Sorge, dass der geplante Gipfel sich auf Großprojekte und sogenannte Künstliche Intelligenz fokussiere, während wirksame Maßnahmen schon mit deutlich weniger Ressourcen möglich wären.

Was es nicht brauche, seien europäische Nachbildungen der Plattformen durch große Industrieanbieter, die mit Milliarden an öffentlichen Steuergeldern finanziert werden. „Wer den europäischen Wirtschaftsstandort absichern möchte, sollte nachhaltige öffentliche Investitionen in digitale Infrastrukturen umsetzen, die von allen europäischen Bürger:innen genutzt werden können“, so Sandra Barthel, die für die Digitale Gesellschaft das Bündnis mit ins Leben gerufen hat.

30 Millionen jährlich fürs Fediverse

Eine Forderung des Bündnisses ist eine jährliche Förderung in Höhe von 30 Millionen Euro für das Fediverse. Unter dem Fediverse versteht man das Netzwerk aller sozialen Netzwerke, die mit dem technischen Protokoll ActivityPub miteinander kommunizieren können. Im Fediverse ist es möglich, unterschiedliche Plattformen zu betreiben, die ähnliche Funktionen haben wie Instagram, Twitter, YouTube, Facebook oder TikTok. Schon heute gibt es Millionen Accounts im Fediverse und eine aktive Community. Mit etwas Wissen und Technik können sich alle mit eigenen Instanzen am Fediverse beteiligen und selbstbestimmt mitmachen.

Für das Fediverse brauche es allerdings staatliche Subventionen. „Offene, dezentrale Netze für diese Gesellschaft können wir nur zusammen mit der Gesellschaft weiterentwickeln“, sagte Björn Staschen von Save Social – Networks For Democracy. Es gebe gute technische Grundlagen, um die vorhandenen Netze zu beleben und zu verbessern, so Staschen weiter. Zusätzlich brauche es einen politischen Rahmen und umfassende Investitionen.

Zu Beginn wolle sich das Bündnis auf die Förderung des Fediverse konzentrieren, weil dies – etwa im Gegensatz zu Bluesky – ein funktionierendes dezentrales Netzwerk sei, das von vielen unterschiedlichen Playern und Communities getragen wird.

Öffentliche Institutionen sollen offene Netzwerke nutzen

Eine weitere Forderung des Bündnisses trägt den Namen „+1-Prinzip“. Es zielt auf die Bundesregierung sowie öffentliche Institutionen ab, die öffentliche Mittel nutzen, um auf kommerziellen Plattformen zu kommunizieren. Sie sollen dazu verpflichtet werden, „mindestens eine freie, digital souveräne Alternative gleichwertig“ mitzudenken und aktiv zu bespielen, beschreibt Ralf Stockmann von Save Social das Anliegen.

Nutzer:innen, die auf dem Laufenden bleiben möchten, wären damit nicht gezwungen, Accounts bei kommerziellen Plattformen zu betreiben. Gleichzeitig würde das „+1-Prinzip“ dezentrale Netzwerke zusätzlich beleben und stärken.

Gemeinnützigkeit für offene Software

Um offene Netzwerke zu fördern, müsse freie und offene Software ohne Gewinnerzielungsabsicht gemeinnützig werden. Software werde häufig ehrenamtlich entwickelt und bilde heute zugleich die Grundlage digitaler Infrastruktur, die Staat, Wirtschaft und Gesellschaft tagtäglich nutzen. „Um dieses digitale Ehrenamt zu würdigen, Rechtssicherheit zu schaffen und die dauerhafte Pflege rechtlich wie finanziell abzusichern, braucht es endlich einen neuen Zweck der Gemeinnützigkeit“, sagt Sabine Grützmacher, ehemalige Abgeordnete der Grünen im Deutschen Bundestag.

Darüber hinaus fordert das Bündnis den Aufbau einer „pan-europäischen, multilingualen Medienplattformen“ im Rahmen der „Apply AI Strategy“ der EU-Kommission. Und hier schließt sich der Kreis: Denn diese Medienplattform müsse dem Bündnis zufolge, auf Grundlage offener Protokolle wie Mastodons ActivityPub errichtet werden. Außerdem sollten dabei zivilgesellschaftliche Akteure sowie bestehende Initiativen wie Display Europe einbezogen werden.

Dokumentation

 

Das Bündnis “Offene Netzwerke und demokratische Öffentlichkeit. Dezentral, souverän und fürs Gemeinwohl!” wird derzeit getragen von:

  • Digitale Gesellschaft e.V.
  • Save Social – Networks For Democracy
  • Zentrum für Digitalrechte und Demokratie
  • D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt
  • Mastodon gGmbH
  • Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e. V.
  • Cultural Broadcasting Archive – cba.media
  • DisplayEurope.eu
  • Newsmast Foundation
  • IFTAS – federated trust and safety
  • Verband Freier Rundfunk Österreich
  • Free Software Foundation Europe
  • Krytyka Polityczna
  • Fairkom
  • Wikimedia Deutschland
  • Wikimedia Österreich
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF)

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Gala concert of Kazakhstani performing artists as part of the Days of Kazakhstan Culture in Russia

PRESIDENT OF RUSSIA - 12. November 2025 - 17:30

Vladimir Putin and Kassym-Jomart Tokayev attended a gala concert of Kazakhstani performing artists at the Bolshoi Theatre, held as part of the Days of Kazakhstan Culture in Russia.

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Latakia security detains former militia commander over war crimes

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 17:29

The Interior Ministry said Wednesday on its Telegram channel that special units under the Internal Security Command in Latakia “had carried out a qualitative security operation based on precise monitoring and tracking,” which resulted in the capture of Shadi Adnan Agha, a former colonel and commander of the “Liwa al-Quds militia” Jerusalem Brigade during the era of the deposed regime.

According to the Ministry’s statement, initial investigations showed that Agha led several armed operations in different parts of the country, particularly in Aleppo Province, where he headed the operations room for the Nubl and al-Zahraa fronts.

The ministry said those operations caused civilian casualties as a result of systematic shelling carried out by forces under his command.

The criminal has been referred to the competent judicial authorities to complete investigations and face legal proceedings in accordance with Syrian law, the statement added.

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Pflegegeld-Reform 2026: Diese Beträge gelten jetzt

Lesedauer 3 Minuten

Das Pflegegeld steigt 2026 nicht. Die zum 1. Januar 2025 erhöhten Beträge gelten unverändert weiter. Sie erfahren hier die aktuellen Summen, was 2026 zusätzlich gilt und welche Reformen diskutiert werden. So planen Sie Leistungen verlässlich und vermeiden Lücken.

Aktuelle Beträge: So viel Pflegegeld gibt es 2026

Für häuslich Gepflegte bleibt die Staffel gleich. Pflegegrad 2 bringt 347 Euro pro Monat. Pflegegrad 3 bringt 599 Euro. Pflegegrad 4 bringt 800 Euro. Pflegegrad 5 bringt 990 Euro. Mit Pflegegrad 1 gibt es weiterhin kein Pflegegeld. Diese Sätze wurden 2025 angehoben und ändern sich 2026 nicht. Die Auszahlung erfolgt wie bisher direkt durch die Pflegekassen.

Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget: Was 2026 gilt

Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei 131 Euro pro Monat. Er gilt für alle Pflegegrade, also auch für Pflegegrad 1. Das Geld wird nicht automatisch überwiesen.

Sie reichen Rechnungen anerkannter Dienste ein und bekommen die Kosten erstattet. Nicht genutzte Beträge aus 2025 können Sie bis zum 30. Juni 2026 verbrauchen. Danach verfällt der Rest.

Seit Juli 2025 gibt es das Entlastungsbudget. Es bündelt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 2026 steht es erstmals für ein ganzes Kalenderjahr bereit. Maximal sind 3.539 Euro pro Jahr nutzbar.

Sie setzen es flexibel für beide Leistungsarten ein. Bereits verbrauchte Beträge werden im selben Jahr angerechnet. So planen Sie Vertretungspflege einfacher.

Pflegegrad 1: Prüfung, aber keine Entscheidung

In Berlin wird über den Pflegegrad 1 gestritten. Zur Debatte steht, die Stufe zu streichen, um Kassen kurzfristig zu entlasten. Betroffen wären Hunderttausende, die heute primär den Entlastungsbetrag nutzen.

Fachleute nennen ein mögliches Einsparvolumen im Milliardenbereich. Sozialverbände warnen vor einer Schieflage. Das Bundesressort betont: Es gibt derzeit keine verbindliche Entscheidung. Für 2026 bleibt der Status quo bestehen.

Familienpflegegeld: Lohnersatz für Angehörige in Arbeit

Parallel steht ein „Familienpflegegeld“ zur Diskussion. Idee: Wer wegen Pflege weniger arbeitet, bekommt einen befristeten Lohnersatz, ähnlich dem Elterngeld. Als Orientierung kursiert ein Satz von etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens, mit Mindest- und Höchstbeträgen.

Ein Starttermin ist offen. Ein Gesetzesentwurf fehlt. Für Ihre Planung heißt das: Rechnen Sie 2026 nicht damit, bis es konkrete Eckpunkte gibt.

Finanzlage der Pflegeversicherung: Druck bleibt hoch

Die soziale Pflegeversicherung startet mit einem Defizitdruck in das Jahr 2026. Politik und Kassen streiten über Gegenmittel: Darlehen, Steuerzuschüsse, Einsparungen oder Strukturreformen. Ziel der Bundesregierung bleibt, die Beiträge stabil zu halten.

Ob das ohne Kürzungen gelingt, ist ungeklärt. Für Leistungsbeziehende zählen daher eine saubere Antragstellung und die vollständige Nutzung der bestehenden Budgets.

Praxisbeispiel: So nutzt eine Tochter 2026 alle Töpfe

Frau K., 54, pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause. 2026 erhält ihr Vater weiter 599 Euro Pflegegeld monatlich. Zusätzlich setzt Frau K. den Entlastungsbetrag von 131 Euro ein, um stundenweise Betreuung zu finanzieren.

Im März plant sie eine Erholungspause. Sie beantragt Verhinderungspflege und nutzt dafür das Entlastungsbudget. Insgesamt stehen ihr 2026 bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen zur Verfügung.

Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus 2025 löst sie bis spätestens 30. Juni 2026 ein. So kombiniert sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Budget, ohne Eigenanteile zu verschenken.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Prüfen Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid. Beantragen Sie die jährliche Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, damit das Pflegegeld weiterläuft. Planen Sie Entlastung frühzeitig. Buchen Sie Angebote im Alltag und reichen Sie die Belege ein. Prüfen Sie das Entlastungsbudget für 2026 und reservieren Sie Vertretungszeiten.

Achten Sie auf die Frist zum 30. Juni 2026 für Restguthaben aus 2025. Lassen Sie sich im Pflegestützpunkt beraten. Dort klären Sie die Kombinationsleistung, wenn Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung mischen möchten.

Ausblick 2028: Nächste gesetzliche Dynamisierung

Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant. Die Erhöhung soll sich an der Kerninflation der Vorjahre orientieren und alle Leistungsarten betreffen.

Bis dahin bleiben die Pflegegeldsätze stabil. Reformideen wie Familienpflegegeld oder Änderungen am Pflegegrad 1 können das System verschieben. Maßgeblich ist aber erst das Gesetzgebungsverfahren. Halten Sie sich daher mit belastbaren Bescheiden und termingerechten Anträgen auf Kurs.

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Winterkampagne der Stiftung der Freien Frau in Syrien

Sultan Xusho ist Vorsitzende der Stiftung der Freien Frau in Syrien (WJAS) und ruft zur Unterstützung der Stiftungsarbeit auf. Viele der laufenden Projekte und geplante Vorhaben seien für eine geschlechtergerecht Zukunft Syriens und die Emanzipation der Frauen entscheidend und ihr Bestehen auch auf Spenden angewiesen.

„In der aktuellen politischen Lage geht es um die Existenz der Frauen. Wir wollen nicht, dass der radikale Islam und alte patriarchale Traditionen in Syrien regieren, da diese Frauen massiv unterdrücken. Seit über 10 Jahren leisten wir Aufbauarbeit, insbesondere im Bereich Frauenrechte“, berichtet Xusho über die momentane Situation.

Die Projekte der WJAS: vielfältig und zukunftsorientiert

Die Arbeiten der Frauenstiftung sind vielseitig und umfassen alle Lebensbereiche von Frauen: Erfolgreich wurden und werden Bildungs- und Ausbildungsstrukturen aufgebaut, eine Basisgesundheitsversorgung bereitgestellt, pädagogische Konzepte entwickelt, ein Waisenhaus gebaut und betrieben, Sprach- und Alphabetisierungskurse angeboten und Resozialisierungsarbeit mit Angehörigen inhaftierter IS-Täter durchgeführt. Für Binnenvertriebene und Erdbebenopfer wurden Nothilfen organisiert.

In allen Maßnahmen werden neue Wege beschritten und das Ziel einer Gesellschaft, in der Frauen frei leben können und in der ethnische und religiöse Minderheiten geschützt sind, im Blick behalten – sowohl in den Strukturen der Mitarbeiterinnen als auch in den vermittelten Inhalten. Geteilte Verantwortung und gemeinsames Arbeiten zielen auf die ökonomische Absicherung und Unabhängigkeit im Denken von Frauen ab. Traditionelle patriarchale Strukturen werden behutsam hinterfragt und ihnen wird eine Ethik der Gemeinschaftlichkeit entgegengesetzt.

Europakomitee startet Winterkampagne

WJAS zentrale Aufgabe ist es, Frauen zu stärken und sie zu ermutigen, für ihre Interessen einzutreten. Hierfür plant die Stiftung ihre Arbeiten auf das gesamte Land auszuweiten. In Damaskus wurde bereits ein Büro eröffnet.

Um diese wichtige Arbeit zu unterstützen, hat das WJAS-Europakomitee die Winterkampagne gestartet und als Unterstützung zwei Notizhefte erstellt, die sich auch prima als kleines Weihnachtsgeschenk eignen:

Das Motiv „Frauensolidarität“, von der kurdischen Künstlerin Aslı Filiz ist an die handgearbeiteten Kelim-Teppiche angelehnt. Die Körperhaltung „Hände auf den Hüften“ steht in Mesopotamien symbolisch für Weiblichkeit. Es bedeutet nicht nur Mutterschaft und Fruchtbarkeit, sondern auch viel Glück, Segen und Freude (A6, 52 Seiten, Recyclingpapier, unliniert).

Das von Lukman Ahmad gestaltete Bild ist inspiriert von dem kurdische Epos über die Liebesgeschichte von Cembeliyê Mirê Hekkarî und Binevşa Narin (quadratisches Heft (14,8 cm x 14,8 cm), 52 Seiten, Recyclingpapier, unliniert).

Anfragen für Flyer und Notizhefte können an info@wjas.org gerichtet werden. Es gibt eine Spendenempfehlung von 3-5 € pro Heft (zuzüglich Versand).

Eine Spende an die Stiftung unterstützt und stärkt die Frauen im Ringen um Freiheit und Gleichberechtigung in einer Region, die den gesellschaftlichen Aufbruch gewagt hat und die diese Solidarität dringend benötigt.

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Spenden bitte auf das Konto der

Kurdistanhilfe e. V.
IBAN DE40 2005 0550 1049 2227 04
BIC HASPADEHHXXX
Stichwort: WJAS25

(Spenden sind steuerlich absetzbar, bitte Adresse deutlich angeben)

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwischen-mangel-und-engagement-gesundheitsarbeiten-in-nordostsyrien-47341 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/thirtysix-fights-vol-4-unterstutzt-frauenklinik-in-rojava-46973 https://deutsch.anf-news.com/frauen/zehn-jahre-stiftung-der-freien-frau-in-syrien-43445

 

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Tagesflucht nach Österreich

Ein Stadtbild-Trip nach Wien in einem verspäteten Zug der Deutschen Bahn macht mal wieder deutlich: Deutschland ist dysfunktional, wahnsinnig und zum Weglaufen.
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Die deutsche Terrorverwertungs-GmbH

Taleb Jawad al-Abdulmohsen, aus einer schiitischen Familie in Saudi-Arabien stammend, reist 2006 nach Deutschland ein. Er lebt hier zehn Jahre mit Duldungsstatus, darf entgegen der geltenden Prüfungsordnung für Ärzte eine Facharztausbildung absolvieren und arbeitet anschließend als Psychotherapeut an Hochschulen, medizinischen Einrichtungen und im Maßregelvollzug. Dass er aufgrund fachlicher Defizite unter Kollegen als “Dr. Google” bekannt […]

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WEO shows oil and coal still set to peak, contrary to U.S.-pushed narrative, but urgent action needed to speed fossil fuel phase-out to keep 1.5ºC alive

Today, the International Energy Agency (IEA) released the 2025 edition of its flagship report, the World Energy Outlook (WEO), finding that oil and coal demand are still on track to peak by 2030 in its business-as-usual scenario (STEPS), driven by the unstoppable growth of renewable energy and electrification – but that this falls far short of what is needed for the 1.5ºC survival limit.

Crucially, the IEA clarifies that the Current Policies Scenario (CPS), an obsolete, fossil-fuel heavy scenario reintroduced under U.S. pressure, does not reflect ‘business-as-usual’. Instead, it implausibly assumes that existing policies and technology trends freeze or roll back, portraying a U.S. administration fantasy rather than the reality of today’s rapidly evolving energy market.

While the Trump administration and fossil fuel allies continue to promote this outdated vision, the WEO makes clear that the fastest, cheapest, and healthiest path forward is a rapid transition to renewable energy. The Net Zero Emissions (NZE) scenario, would deliver the most affordable energy and fastest path to full energy access, compared to a future of high energy prices, high death rates from air pollution, and unmitigated climate disaster under the CPS, which could be labeled a ‘Crude Pipedream Scenario.’

Crucially, both the CPS and the business-as-usual scenario see little relief from the current energy affordability crisis plaguing households and businesses while the NZE sees costs stabilize and decline by the mid-2030s.

In response, David Tong, Global Industry Campaign Manager at Oil Change International said:

“This year’s World Energy Outlook sets out a stark and simple choice: we can protect people and communities by safeguarding 1.5ºC, settle for a disastrous business-as-usual 2.5ºC, or choose to backslide into a nightmare future of much higher warming. Holding warming to 1.5ºC means no further delay, no new fossil fuels, and public planning and funding to guarantee a just energy transition. Yet the U.S. is trying to put this path – the only route to survival – beyond reach by reviving an outdated, fossil-fuelled scenario that assumes governments abandon their efforts and progress stalls.

“Crucially though, the IEA has also confirmed that no single country can stop the energy transition, with oil and coal demand to peak by 2030 in its business-as-usual scenario, and with gas to follow soon after. And, again, it has reconfirmed that there is no investment in new oil and gas fields for 1.5ºC.

“But this year’s report also shows Donald Trump’s dystopian future, bringing back the old, fossil-fuel intense, high pollution Current Policies Scenario, charting an unrealistic pathway where governments drag their energy policies backwards and rates of renewable energy adoption stall, leading to high energy prices and unmitigated climate disaster. At COP30, governments must reject this nightmare fantasy, uphold a just transition, and choose a fast, fair, and funded fossil fuel phase-out.”

Notes to Editors

  • The WEO shows climate safety is cheaper than continued fossil fuel dependence: The WEO makes clear the benefits of governments acting on their legal duty to uphold the 1.5°C survival limit by implementing the fast, fair, funded transition away from fossil fuels they agreed at COP28: The NZE scenario leads to the lowest household energy bills through greater efficiency and lower fuel costs, increases overall energy system resilience, delivers full energy access by 2030, and saves 2 million lives through reduced air pollution – before factoring in the avoided costs of climate damage from holding temperature rise as low as possible. In NZE, countries currently reliant on fossil fuel imports see these bills slashed by more than two-thirds by 2035.
  • A fossil fuel peak is nearing: A peak in fossil fuels is still expected under the baseline trajectory of STEPS, which sees a near-tripling of renewable capacity by 2035, even after accounting for U.S. policy backsliding. The IEA expects coal to decline before 2030, oil to peak around 2030, and gas to peak around 2035. A surge in gas supply led by the U.S. is what drives baseline gas demand projections somewhat higher, by depressing near-term prices. This is not inevitable and other governments and U.S. subnational leaders can and must speed a renewable roll-out instead to avoid fossil fuel-driven volatility. Contrary to industry claims, the IEA sees marginal prospects for gas to replace coal, meaning an influx of LNG in Asia will lead to higher gas demand and pollution and displace renewables.
  • But safeguarding 1.5°C means no new oil and gas fields or LNG expansion – and a fast phase-out: The IEA reconfirms that, as in past editions of the NZE, no new fields are needed. The IEA’s recent report on field decline rates further concluded some fields must close early. The IEA also confirms “many of the LNG projects currently under construction are no longer necessary.” Combined oil and gas demand falls by around 35% by 2035 and 55% by 2040 in this year’s NZE. While the IEA sees that continued investments in fossil fuel infrastructure in recent years have pushed the world to the brink of exceeding 1.5°C, a pathway that “mitigates the most severe risks from climate change remains feasible” – with “reducing emissions as far and fast as possible” the key way to minimize overshoot and avoid gambling on unproven carbon removal technologies.
  • The IEA rightly highlights that more finance is key to a fast and fair transition – but wrongly repeats myths on the role for private finance: The WEO shows much greater investment is needed in grids and storage, energy efficiency, and energy access in developing countries (excluding China) to enable a faster energy transition – but unfortunately repeats the widespread myth that private finance mobilization is the answer, despite typically being ill-suited to cover these technologies and countries. The evidence instead backs developing countries’ push for an increased focus on rich governments meeting their obligation to provide public finance (Article 9.1) at COP30 in Belem. OCI research shows that existing approaches to private finance mobilization deliver 4-7 times less private investment than promised; in this year’s WEO the IEA itself acknowledges that every public dollar of international public finance today mobilizes only USD 0.60 of private capital. Rich countries can mobilize over $6 trillion annually by ending fossil fuel subsidies, taxing polluters, and changing unfair global tax, trade, and debt rules.
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Dreißig Jahre des Scheiterns der COPs: die vernichtende Bewertung eines wirklichkeitsfernen Klimaprozesses

Samuel Furfari

[Alle Hervorhebungen im Original]

Science-Climate-Energy bat Samuel Furfari, die These seines neuesten Buches „The Truth About the COPs, 30 years of illusions” (Die Wahrheit über die COPs, 30 Jahre Illusionen) vorzustellen, eine rigorose und dokumentierte Analyse der aufeinanderfolgenden Misserfolge dieses Prozesses, die dessen Fortführung in Frage stellt. (Dieses Buch ist Professor Ernest Mund gewidmet, der regelmäßig Beiträge für Science-Climate-Energy verfasste, mehr dazu hier).

Angesichts der COP30 in Belém in Brasilien vom 10. bis 21. November 2025, zu der fast 70.000 Teilnehmer erwartet werden, wird es wichtiger denn je, die tatsächliche Wirksamkeit dieser Klimakonferenzen kritisch zu bewerten. Diese neue Ausgabe verkörpert durch ihren organisatorischen Aufwand die wachsende Kluft zwischen dem diplomatischen Prozess und der globalen Energie-Realität. Die Ergebnisse von drei Jahrzehnten Klimaverhandlungen sind eindeutig: Trotz zahlreicher feierlicher Erklärungen und ehrgeiziger Verpflichtungen sind die globalen CO₂-Emissionen seit dem Erdgipfel, der den Dekarbonisierungsprozess einleitete, um 65 % gestiegen.

Das Scheitern: das Kyoto-Protokoll und dessen Illusionen 

COP ist die Abkürzung für „Conference of the Parties” (Konferenz der Vertragsparteien), das jährliche Treffen der Staaten, die das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Rio, 1992) ratifiziert haben, um sich zur Reduzierung ihrer CO₂-Emissionen zu verpflichten. Die erste Konferenz fand 1995 in Berlin unter dem Vorsitz von Angela Merkel statt, der damaligen Umweltministerin in der Regierung von Helmut Kohl. 1994 übernahm ich die Verantwortung für das Thema Klima in der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission, wodurch ich diese jährlichen Konferenzen bereits vor der ersten COP verfolgen konnte. Auch nach meinem Ausscheiden aus dieser Position verfolgte ich diese Konferenzen aus persönlichem Interesse weiter, wodurch ich auch ohne direkte Beteiligung einen tiefen Einblick in den Prozess gewinnen konnte.

Das Kyoto-Protokoll (1997) sollte den Beginn eines verbindlichen globalen Klima-Managements markieren. Mit dem Ziel, die Emissionen der Industrieländer bis 2010-2012 um 5,2 % zu reduzieren, läutete es das Zeitalter der quantifizierten Verpflichtungen ein. Die Realität zerstörte jedoch schnell alle Hoffnungen: Die Clinton-Gore-Regierung der Vereinigten Staaten, damals der größte Emittent weltweit, weigerte sich, das Abkommen zu ratifizieren, obwohl sie daran mitverhandelt hatte, während Kanada 2011 aus dem Abkommen austrat. Noch wichtiger war, dass die Flexibilitätsmechanismen eher eine virtuelle Übertragung von Emissionen als eine tatsächliche Reduzierung ermöglichten. Zwischen 1990 und 2010 stiegen die globalen Emissionen um 32 %, was die strukturellen Ineffizienzen eines Systems deutlich machte, das Schwellenländer von allen Beschränkungen ausnimmt.

Die Betonung, dass dieses Ziel in den Jahren „2010–2012” erreicht werden müsse – eine Forderung der Ökologen –, ist kein Detail: Diese Frist sollte den Diskurs der permanenten Dringlichkeit befeuern. Die Ziele wurden 2012 nicht erreicht, geschweige denn 2010; aber dieser Prozess sorgt auch dafür, dass die öffentliche Debatte ständig unter Druck steht.

Es sei darauf hingewiesen, dass an der COP3 keine Staats- und Regierungschefs, sondern nur Umweltminister teilnahmen, weshalb es leicht war, sich auf utopische Ziele zu einigen.

Das Kopenhagen-Debakel: Die Spaltung zwischen Nord und Süd offenbaren

Die COP15 in Kopenhagen im Dezember 2009 sollte einen entscheidenden Wendepunkt in der internationalen Klimapolitik markieren, indem sie einen Nachfolgevertrag zum Kyoto-Protokoll schuf, das als stillschweigender Misserfolg galt. Obwohl diese Konferenz lang erwartet worden war, endete sie mit einem grandiosen Scheitern, da keine rechtlich bindende Vereinbarung erzielt werden konnte. Dieser Gipfel offenbarte eine tiefe und anhaltende Kluft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung der Klimaverantwortung.

Im Gegensatz zu Kyoto waren bei der COP15 zahlreiche Staats- und Regierungschefs anwesend, die die Verhandlungen leiteten, um zu verhindern, dass „grüne” Minister ihre Länder zu übermäßig restriktiven Verpflichtungen überredeten, die angesichts der wirtschaftlichen Interessen als unrealistisch angesehen wurden. Als die dramatischen wirtschaftlichen Folgen der Dekarbonisierung deutlich wurden, machten viele Staaten einen Rückzieher. Es gab keine verbindlichen oder auch nur indikativen Ziele auf globaler Ebene mehr.

Schwellenländer, insbesondere China und Indien, haben jede nennenswerte Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung im Namen des Klimaschutzes kategorisch abgelehnt. Sie beriefen sich auf das Grundprinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ und bekräftigten ihr Recht auf wirtschaftliche Entwicklung ohne unangemessene Einschränkungen angesichts der unverhältnismäßig hohen historischen Emissionen der Industrieländer. Diese Positionen waren ausschlaggebend für die Ablehnung eines verbindlichen Vertrags und stießen auf der internationalen Bühne auf starken Widerstand.

Die Konferenz endete in einem Klima der Verwirrung und diplomatischer Spannungen, was die Unfähigkeit der UN-Gremien verdeutlichte, divergierende nationale Interessen und die Verwaltung globaler öffentlicher Güter in Einklang zu bringen.

Das Scheitern von Kopenhagen markierte einen wichtigen Wendepunkt in der internationalen Klimapolitik und zeigte, dass der UN-Konsens die tatsächlichen strategischen Interessenkonflikte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern nicht länger verschleiern konnte. Unter dem Druck von Aktivisten und Medien gerieten die Staats- und Regierungschefs (Barack Obama, José Manuel Barroso, Nicolas Sarkozy, Angela Merkel, Xi Jinping) in die Zwickmühle. Sie wurden unter Druck gesetzt, Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die ihrer nationalen Wirtschaft geschadet hätten, aber sie gaben nicht nach und zogen es vor zu scheitern. Seitdem nehmen einige kurz an der Eröffnung der COPs teil, um „im Bilde zu sein“, und verlassen dann schnell die Debatten, um jegliche Verantwortung für das Ausbleiben konkreter Entscheidungen zu vermeiden. Sobald sie fotografiert wurden, achten sie nun darauf, nicht an den Verhandlungen teilzunehmen.

Uneinigkeit in Paris: Die Einführung der Beschwörungskraft

Das Pariser Abkommen der COP21 (2015) wurde mit großem Pomp und Zeremoniell als historischer diplomatischer Erfolg präsentiert, ist aber in Wirklichkeit ein Triumph der französischen Diplomatie. Seit Monaten bemüht sich die französische Diplomatie, möglichst viele Länder davon zu überzeugen, dieses internationale Abkommen zu akzeptieren. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Protokoll wie Kyoto handelt, da es in vielen Ländern den Ratifizierungsprozess nicht durchlaufen hätte. Gerade diese Berücksichtigung des Völkerrechts zeigt die Leere dessen, was als französischer Erfolg präsentiert wird.

Laurent Fabius behauptete mit Tränen in den Augen, es sei ein historisches Ereignis gewesen… Aber schauen wir uns die Fakten zehn Jahre später an: Es ist vor allem ein monumentaler Misserfolg. Es war notwendig zu versuchen, das Präsidentenmandat von François Hollande zu retten, aber es ist klar, dass diese COP den Trend nicht umkehren konnte. Hollande hatte nicht einmal den Mut, erneut zu kandidieren. Das Pariser Abkommen hat weder ihm noch den anderen geholfen – außer der EU und den Aktivisten vorzugaukeln, sie hätten den Lauf der Welt umgekehrt.

In meinem Buch habe ich das dieser COP gewidmete Kapitel auch „Die Pariser Uneinigkeit” genannt, weil es bedeutungslos ist. Es enthält nichts weiter als bürokratische Verpflichtungen, die nur den konkreten Effekt haben, unnötige Verwaltungsarbeit zu verursachen – was ironischerweise unnötigerweise zusätzliches CO₂ erzeugt. Eine schöne ökologische Farce, denn der Verbrauch fossiler Brennstoffe weltweit ist weiter gestiegen. Ihr Anteil bleibt mit fast 87 % des globalen Energiemix‘ überwältigend. Nichts in diesem Abkommen ändert wirklich etwas an den Energieentscheidungen der Staaten; fossile Brennstoffe sind nach wie vor beliebt, machen sie doch in zehn Jahren 77 % des Nachfragewachstums aus, d. h. die Kluft zwischen ihnen und den erneuerbaren Energien wird immer größer (siehe auch den Artikel „Energie hinzufügen, nicht umsteigen: Fossile Brennstoffe bleiben die Grundlage des Fortschritts“ vom 18. Juli 2025 in Science-Climate-Energy).

Paradoxerweise blieb die Kernenergie – die einzige CO₂-freie Energiequelle, die reichlich und kontrollierbar Strom liefern kann – bis zur COP 28 in den internationalen Klimaverhandlungen marginalisiert. Die Entwicklung fortschrittlicher Kerntechnologien, darunter kleine modulare Reaktoren, wäre jedoch eine glaubwürdige Lösung für das doppelte Erfordernis der wirtschaftlichen Entwicklung und der Reduzierung der CO₂-Emissionen für diejenigen, die noch daran glauben. Das Beharren darauf, diese Option aus dem globalen Energiemix auszuschließen, ist ein großer strategischer Fehler, wenn nicht sogar ein historischer.

Der geopolitische Wendepunkt: Die Revolte der Entwicklungsländer 

Die geopolitische Landschaft hat sich seit der Uneinigkeit in Paris erheblich verändert und markiert einen endgültigen Bruch mit dem Paradigma der Dekarbonisierung. Die Eröffnung der COP29 im Jahr 2024 in Baku durch den aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Aliyev, der bekräftigte, dass „fossile Energie ein Geschenk Gottes ist“, symbolisierte diesen Kurswechsel. Diese Erklärung spiegelt eine tiefere Realität wider: Afrikanische und asiatische Länder lehnen nun offen jede Einschränkung ihrer Entwicklung im Namen der Bekämpfung des Klimawandels ab. Wie der Energiebedarf des afrikanischen Kontinents zeigt, auf dem 180 Millionen Menschen in Städten mit mehr als fünf Millionen Einwohnern leben, kann die Elektrifizierung keinesfalls auf intermittierende erneuerbare Energien gesetzt werden. Die Nachfrage nach reichlich vorhandener und billiger Energie wird zur obersten Priorität und drängt die Dekarbonisierung in den Hintergrund.

Diese Veränderung war bereits auf der COP in Glasgow zu spüren, wo der niederländische Sozialist Frans Timmermans, damals erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, den unberechenbaren Umweltschützer Boris Johnson – obwohl dieser sich als Konservativer präsentierte – davon überzeugte, Kohle zu verbieten. Nun sind beide aus dem Rennen, und der Kohleverbrauch steigt stetig. Nach Glasgow wurden wir mit COPs in den Ölförderländern (Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten) konfrontiert, die den Schwerpunkt der Konferenz wieder auf die Sicherheit der Energieversorgung verlagerten. Schlimmer noch, in Dubai fand am Rande der COP eine Konferenz zur Wiederbelebung der Kernenergie statt: Die Klimaaktivisten mussten den Becher bis zum Grund leeren. Es sei daran erinnert, dass der belgische Premierminister Alexandre De Croo fotografiert wurde, aber das Abkommen über diese Wiederbelebung der Kernenergie nicht unterzeichnen konnte, weil seine Regierung unter der Fuchtel der Grünen stand. Wenn man sich seine Karriere ansieht, kann man sich schließlich fragen, ob dieser Ökologe wirklich aus Überzeugung oder aus simpler Heuchelei fotografiert werden wollte.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Entwicklungsländer erst nach den COP-Konferenzen in Ölförderländern begannen, sich zunächst zaghaft und dann in Baku mutiger gegen die Dekarbonisierung auszusprechen. Lange Zeit ließen sie glauben, dass sie an einer Dekarbonisierung interessiert seien, indem sie sich für neue Finanzmittel aus den OECD-Ländern einsetzten. Sie wurden dabei von Klimaaktivisten ermutigt, die einen „Technologietransfer” forderten, also die Bereitstellung von Technologien – als ob Technologie kein kommerzieller Wert wäre, der privaten Unternehmen gehört und einfach kostenlos an weniger begünstigte Länder weitergegeben werden könnte. Erst als sie erkannten, dass das Geld nicht so fließen würde, wie sie es sich erhofft hatten, und dass Technologie gekauft werden musste, wagten sie es, die Umweltschützer nicht mehr zu unterstützen.

Wie kann man übersehen, dass dieser gesamte COP-Prozess nichts anderes als ideologische Manipulation, politischer Opportunismus und Gier war?

Die Dringlichkeit des Widerstands gegen das Klima-Dogma

Die jüngsten COPs haben gezeigt, dass die eigentliche Priorität der Bevölkerung in Entwicklungsländern – insbesondere in China und Indien – nicht die Reduzierung der CO₂-Emissionen ist, sondern der effektive und schnelle Zugang zu wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung (dank des massiven Einsatzes von Kohle – der Energiequelle, die pro gelieferter Energieeinheit am meisten CO₂ produziert. Narendra Modi ist es gelungen, über eine Milliarde Inder mit Strom zu versorgen). Nur eine groß angelegte Elektrifizierung wird einen industriellen Aufschwung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine strukturelle Verringerung der Armut ermöglichen. Und genau das fordern die afrikanischen Staats- und Regierungschefs.

Daher muss die Energiepolitik auf Lösungen basieren, die Zuverlässigkeit, angemessene Kosten und Energiedichte bieten – Anforderungen, die derzeit nur konventionelle Energieformen, fossile und nukleare, in dem Umfang erfüllen, den diese Länder benötigen. Die Förderung der Dekarbonisierung durch die ausschließliche Konzentration auf intermittierende erneuerbare Energiequellen bedeutet, diese Länder zu einer chronischen Energieunterversorgung zu verdammen. Und das akzeptieren sie nicht mehr, so dass die COPs niemals ein Erfolg werden können.

Diese Tatsache wurde gerade von Bill Gates ausdrücklich anerkannt, der nun argumentiert, dass die Dekarbonisierung keine Priorität haben kann, da keine unmittelbar bevorstehende Klimakatastrophe wissenschaftlich nachgewiesen wurde, wie viele Wissenschaftler weiterhin behaupten, darunter auch bei Science-Climate-Energy und bei Clintel. Diese Position, die seit langem von vielen Wissenschaftlern, Ökonomen und kritischen Denkern vertreten wird, wurde von einer Presse, die sich zu sehr den Thesen der Umweltschützer verschrieben hat, systematisch marginalisiert, indem ihr eine Plattform und eine kontroverse Debatte verwehrt wurden.

Es ist klar, dass die Beseitigung der Armut einen massiven Stromverbrauch erfordert, was den Bau Hunderter konventioneller Kraftwerke mit sich bringt: Kohle-, Gas-, Wasser- und Kernkraftwerke. Diese Realität zu leugnen bedeutet, Illusionen auf Kosten des Schicksals der schwächsten Bevölkerungsgruppen aufrechtzuerhalten. Die Aktivisten haben den Kampf gegen den Klimawandel bereits verloren, bei allem Respekt gegenüber der Europäischen Kommission, welche an einer wirtschaftlich selbstmörderischen Dekarbonisierungspolitik festhält, die von den tatsächlichen Herausforderungen der Entwicklung losgelöst ist.

Es sei darauf hingewiesen, dass es weder die Äußerungen von Donald Trump noch die von Bill Gates waren, die der Utopie der COPs ein Ende gesetzt haben, sondern vielmehr die dreißig Jahre anhaltender Misserfolge, die von den Medien und der Europäischen Kommission vertuscht wurden. Sie tragen eine schwere Verantwortung.

In meinem Buch zitiere ich viele Ereignisse, welche die Unangemessenheit dieser Treffen verdeutlichen: einen Umweltminister, der wegen unüberlegter Entscheidungen von seinem Premierminister streng zurechtgewiesen wurde; die Organisation einer Konferenz in Warschau zur Förderung der Kohle während der COP; Ministerwechsel bei Treffen aufgrund ihrer Ineffizienz; oder die grotesken Diskussionen über die Größe von Kühlschränken, als der US-Botschafter bei der COP2 erklärte: „Sie werden nicht über die Größe unserer Kühlschränke entscheiden.“ Dies spiegelt direkt den berühmten Satz des Atmosphärenwissenschaftlers Richard Lindzen wider: „Wenn man den Kohlenstoff kontrolliert, kontrolliert man das Leben.“ Dies, so sagt er, sei der ultimative Traum von Bürokraten: vorzugeben, das Leben zu kontrollieren.

Eine fundamentale Umgestaltung internationaler Prioritäten

Die Schlussfolgerung ist klar: Der COP-Prozess hat sein grundlegendes Ziel verfehlt, die weltweiten Emissionen zu reduzieren. Sein Fortbestehen ist nun das Ergebnis einer nutzlosen institutionellen Routine. Die beträchtlichen Summen, die für diese Konferenzen ausgegeben werden – jede COP kostet rund 100 Millionen Euro –, könnten unendlich viel besser für die Finanzierung konkreter Energie-Entwicklungsprojekte in den Ländern des Südens verwendet werden. Die Dringlichkeit liegt nicht in der Organisation neuer großer Klima-Veranstaltungen, sondern in der Anerkennung des Rechts auf Entwicklung und der Bereitstellung der für deren Verwirklichung notwendigen Energieressourcen.

Rückkehr nach Brasilien nach Rio 1992

Dreißig Jahre nach der ersten COP in Berlin ist die Bilanz verheerend: Die weltweiten CO₂-Emissionen sind seit den in Rio de Janeiro eingegangenen Verpflichtungen um fast 65 % gestiegen, was das klare Scheitern eines Prozesses verdeutlicht, der von Aktivisten und Politikern angeführt wurde, die nach Popularität strebten und konkrete Maßnahmen zugunsten steriler Beschwörungsformeln opferten. Am Vorabend der COP30 in Belém, zu der rund 70.000 Teilnehmer erwartet werden, deutet alles darauf hin, dass erneut eine Chance verpasst werden wird.

Der Kontrast ist auffällig: Der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva, der die COP30 eröffnet hat, hat gerade die Ölförderung im brasilianischen Teil des „Äquatorialrandes” genehmigt, diesem neuen Eldorado, das sich von Guyana über Surinam und Französisch-Guayana bis zum Nordosten Brasiliens in der Nähe des Amazonas erstreckt. Dieses riesige Becken, das derzeit in voller Entwicklung ist, verkörpert den brutalen Konflikt zwischen wirtschaftlichen Zwängen und internationaler Klima-Rhetorik.

Wenn Brasilien Stefan Zweigs Versprechen einlösen will, „das Land der Zukunft zu sein und die Welt zu ernähren”, muss es sich zwangsläufig auf eine reichliche Energieproduktion stützen – und damit auf einen erhöhten Verbrauch fossiler Brennstoffe. Diese Ausrichtung steht in völligem Widerspruch zu den erklärten Zielen der COP, die das Land organisiert. Leider führt der COP-Prozess, wie dieses Buch zeigt, allzu oft zu wiederkehrender Heuchelei.

Darüber hinaus tragen Journalisten eine große Verantwortung: Sie haben ihre kritische Aufgabe verfehlt, indem sie die immense Farce dieser Konferenzen nicht angeprangert haben und somit dazu beitragen, die Illusion der Dekarbonisierung aufrechtzuerhalten, während die zugrunde liegende Dynamik unverändert bleibt.

Es ist an der Zeit, mit den Illusionen zum Klimawandel Schluss zu machen und anzuerkennen, dass die globale Priorität auf der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Zugang zu Energie für alle liegen muss. Wie die sich wandelnden Positionen der Schwellenländer zeigen, gehört die Zukunft nicht der ideologischen Dekarbonisierung, sondern dem Energie-Pragmatismus, der allein die legitimen Bestrebungen der Menschen nach Wohlstand, Lebensqualität und Wohlergehen erfüllen kann. Es ist an der Zeit, einen Prozess der Vereinten Nationen aufzugeben, der sich als ineffektiv erwiesen hat, und die internationalen Bemühungen auf die wirklichen Prioritäten zu verlagern: die Bekämpfung der Armut und die wirtschaftliche Entwicklung für alle durch den Zugang zu reichlich vorhandener und billiger Energie.

Sollen wir warten, bis die COP99 scheitert?

Dies ist eine Übersetzung des Artikels „Trente ans d’échecs des COP : le bilan accablant d’un processus climatique déconnecté des réalités“ (Dreißig Jahre Misserfolge der COP: die niederschmetternde Bilanz eines von der Realität losgelösten Klimaprozesses), veröffentlicht am 7. November 2025 in „Science, climat et énergie“.

Samuel Furfari ist Ingenieur und promovierter Wissenschaftler der Universität Brüssel. Er ist Professor für Energie-Geopolitik und Politik. 36 Jahre lang war er leitender Beamter in der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission. Er ist Autor zahlreicher Bücher.

Link: https://clintel.org/thirty-years-of-cop-failures-the-damning-assessment-of-a-climate-process-disconnected-from-reality/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Dreißig Jahre des Scheiterns der COPs: die vernichtende Bewertung eines wirklichkeitsfernen Klimaprozesses erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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World Energy Outlook Underscores Inevitable Clean Energy Growth, Urgency of Rapid Fossil Fuel Phaseout

The International Energy Agency (IEA) released its annual World Energy Outlook today detailing trends in and scenarios for energy demand, supply, and what that means for emissions and economic development. The report highlights how renewable energy is expanding at record levels around the world due to often being the cheapest form of energy available. It also makes clear that energy pathways compatible with climate goals do not require new coal mines, oil and gas fields, or large new fossil fuel infrastructure.

Below is a statement from Dr. Rachel Cleetus, senior policy director for the Climate and Energy program at the Union of Concerned Scientists. She is currently attending the U.N. climate talks in Belém, Brazil until November 23.

"The IEA’s latest report underscores the daunting challenge ahead for rapidly decarbonizing the world’s economy but also highlights the opportunity for tremendous wins for consumers’ pocketbooks, public health and addressing energy poverty that pathway provides.

“With the world on the brink of overshooting 1.5 degrees Celsius, it’s crucial to prioritize renewable energy, energy efficiency and a climate-resilient energy system. A fast fair phaseout of fossil fuels—coal, oil and gas—is also essential, yet nations continue to recklessly expand these polluting sources of energy at odds with climate goals. All too many political leaders are beholden to entrenched fossil fuel interests who are profiting off perpetuating a fossil fuel-based economy.

“Contrary to the IEA’s framing, cooperation and collaboration among countries will be key to accelerating the manufacture and deployment of clean energy technologies globally. At COP30, we need world leaders to live up to the commitments they made in Dubai to advance a clean energy transition within this critical decade. Richer nations must also provide finance to lower-income countries to enable this transition.

“The choice for decision-makers should be clear: either they invest in a fast, fair transition to clean energy that brings overwhelming benefits, or they will force people to face the rapidly escalating harms and costs of unchecked climate change.”

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Schwerbehinderung ermöglicht Wechsel von der PKV in die GKV

Lesedauer 3 Minuten

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland ohnehin an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Eine anerkannte Schwerbehinderung – rechtlich in der Regel ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 – eröffnet zwar ein besonderes Beitrittsrecht, ersetzt aber nicht die übrigen Rahmenbedingungen des Sozialgesetzbuches.

Entscheidend ist aber, welche Eintrittstatbestände der Versicherungspflicht oder -berechtigung Sie konkret erfüllen – und in welcher Frist Sie handeln.

Das Sonder-Beitrittsrecht für Schwerbehinderte

Kern der „Schwerbehinderten-Tür“ in die GKV ist § 9 SGB V: Schwerbehinderte Menschen dürfen der GKV als freiwillige Mitglieder beitreten, wenn sie selbst, ein Elternteil, der Ehe- oder Lebenspartner innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren.

Wer diese Vorversicherungszeit wegen der Behinderung nicht erfüllen konnte, wird von dieser Hürde ausgenommen.

Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Behinderung – also nach dem Bescheid nach § 151 SGB IX – gegenüber der gewählten Krankenkasse angezeigt werden. Wichtig: Satzungsrechtlich dürfen Krankenkassen Altersgrenzen für dieses Beitrittsrecht vorsehen.

Realitätscheck: Altersgrenzen der Kassen und Praxisprobleme

In der Praxis scheitern Anträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V häufig an satzungsmäßigen Altersgrenzen. Viele Kassen setzen diese Grenze – Stand derzeit – etwa bei 45 Jahren an.

Das ist rechtlich zulässig, weil § 9 SGB V den Kassen diese Öffnungsklausel ausdrücklich erlaubt. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und rechtzeitig beitritt, hat aber grundsätzlich einen Anspruch; bei Ablehnung gelten Widerspruch und notfalls die Klage vor dem Sozialgericht.

Nicht jede „Gleichstellung“ genügt

Anerkannt schwerbehindert ist, wer einen GdB von mindestens 50 hat; eine bloße Gleichstellung (meist ab GdB 30) eröffnet das Sonder-Beitrittsrecht nicht. Maßgeblich ist die formale Feststellung der Schwerbehinderung; die Frist zum Beitritt beginnt mit diesem Feststellungsakt.

Das Schwerbehinderten-Beitrittsrecht ist nicht der einzige Weg. Oft führt der „normale“ Eintritt der Versicherungspflicht in die GKV ans Ziel – etwa bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder beim Bezug von Arbeitslosengeld I. In beiden Fällen entsteht GKV-Pflichtmitgliedschaft kraft Gesetzes.

Behinderten Menschen eröffnet zudem eine Tätigkeit in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen automatisch GKV-Schutz. Achtung beim Bürgergeld: Wer zuletzt privat krankenversichert war, wird durch Bürgergeldbezug regelmäßig nicht versicherungspflichtig in der GKV.

Die 55-Jahre-Schranke: Warum sie so oft den Rückweg verbaut

Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres erstmals wieder versicherungspflichtig würde, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei – und damit üblicherweise in der PKV.

Diese „55er-Regel“ greift, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Versicherungspflicht keine GKV-Mitgliedschaft bestand und in mindestens der Hälfte dieses Zeitraums Versicherungsfreiheit, Befreiung oder Nicht-Versicherungspflicht vorlag. Damit will der Gesetzgeber gezielten Systemwechseln im Alter vorbeugen.

Familienversicherung: Sonderfall bei Kindern mit Behinderung und bei Ehegatten

Für Kinder gilt: Besteht eine Behinderung schon während einer Familienversicherung in den Altersgrenzen, kann die beitragsfreie Familienversicherung ohne Alterslimit fortdauern. Das kann auch dann eine Rückkehrbrücke sein, wenn früher familienversicherte, inzwischen privat versicherte Erwachsene erneut dem Tatbestand der Familienversicherung unterfallen.

Für Ehegatten gilt die Familienversicherung – unabhängig von einer Behinderung – bei geringem Gesamteinkommen und fehlender hauptberuflicher Selbstständigkeit.

Freiwillige Mitgliedschaft und Beitragshöhe: „Gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“

Wer als Schwerbehinderter per § 9 SGB V freiwillig beitritt, zahlt Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Maßgeblich sind nicht nur Erwerbseinkünfte, sondern grundsätzlich alle regelmäßigen Einnahmen; Details regeln § 240 SGB V und die einheitlichen Grundsätze des GKV-Spitzenverbands. Das kann – je nach Einkommensmix – zu höheren Beiträgen führen als in einer Pflichtversicherung.

Rentenbezug und KVdR: Ein eigener Zugang

Wer die Vorversicherungszeiten der Krankenversicherung der Rentner erfüllt, wird mit Rentenbeginn pflichtversichert. Das ist ein eigenständiger Zugangstatbestand, der von der Schwerbehinderung unabhängig ist – in der Praxis aber oft zusammenfällt, wenn etwa eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

Formales Vorgehen: Von der Antragstellung bis zur PKV-Kündigung

Der erste Schritt ist die saubere Dokumentation: Feststellungsbescheid der Schwerbehinderung, Nachweise über Vorversicherungszeiten bei GKV-Kassen von Ihnen, dem Elternteil oder Ehe-/Lebenspartner sowie ein knapper, fristwahrender Beitrittsantrag an die gewünschte Krankenkasse.

Wird stattdessen über einen Pflicht-Tatbestand gewechselt (z. B. neue Beschäftigung unter JAEG oder ALG I), entsteht Mitgliedschaft kraft Gesetzes; in der Folge greift das Sonderkündigungsrecht in der PKV.

Die private Vollversicherung kann bei Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht binnen drei Monaten – rückwirkend auf den Eintritt der Pflicht – gekündigt werden; der Nachweis der Pflicht ist dem Versicherer fristgerecht vorzulegen.

Typische Stolpersteine – und wie man ihnen begegnet

In der Beratungspraxis zeigen sich drei neuralgische Punkte: Erstens wird die Drei-Monats-Frist nach Feststellung der Schwerbehinderung oft übersehen.

Zweitens scheitert der Beitritt an satzungsbedingten Altersgrenzen, die man erst im Kleingedruckten bemerkt.

Drittens wird die Beitragslogik der freiwilligen Mitgliedschaft unterschätzt. Wer eine Ablehnung erhält, sollte die Begründung prüfen, fristgerecht Widerspruch einlegen und – falls nötig – sozialgerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Seriöse Verbraucherquellen warnen zudem vor Scheinlösungen und zweifelhaften Agenturmodellen.

Ein Fazit in zwei Sätzen

Eine anerkannte Schwerbehinderung kann den Weg aus der PKV in die GKV erheblich erleichtern – vor allem über das besondere Beitrittsrecht des § 9 SGB V –, ist aber kein „Freifahrtschein“. Wer Fristen einhält, die passende Eintrittsbasis wählt und die Beitragsfolgen realistisch kalkuliert, maximiert die Erfolgschancen und vermeidet teure Umwege.

Quellenhinweise: Gesetzesgrundlagen zu § 5, § 6, § 9 und § 10 SGB V sowie § 151 SGB IX; Hinweise zur Praxis, Fristen und Altersgrenzen

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Keine Anrechnung der Rente auf die Witwenrente – Wegweisendes Urteil

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Eine Witwe, die seit 1992 eine Hinterbliebenenrente bezog und ab Oktober 1993 zusätzlich Altersrente erhielt, sollte Jahrzehnte später knapp 19.600 Euro zurückzahlen.

Die Deutsche Rentenversicherung berief sich darauf, die Altersrente hätte rückwirkend auf die Witwenrente angerechnet werden müssen. Das Sozialgericht Stuttgart gab der Klägerin im Dezember 2022 Recht; das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte diese Entscheidung mit Urteil (Az.: L 11 R 103/23).

Die Rückforderung scheiterte, weil der Versicherte keine grob fahrlässige Pflichtverletzung begangen hatte und die gesetzlichen Grenzen für nachträgliche Aufhebungen erreicht waren.

Der lange Weg von der Bewilligung zur Rückforderung

Die Rentnerin hatte bereits bei Antragstellung auf Altersrente auf den laufenden Bezug der Witwenrente hingewiesen. Beide Leistungen liefen über denselben Träger und wurden auf dasselbe Konto überwiesen. Über Jahre erhielt sie Rentenanpassungsmitteilungen, die die Zahlungen zusammenführten.

Für die Klägerin ergab sich daraus der nachvollziehbare Eindruck, dass die Berechnungen korrekt seien. Erst 2021 bemerkte die Rentenversicherung, dass die Altersrente teilweise auf die Witwenrente hätte angerechnet werden müssen, und verlangte die Erstattung. Die Gerichte sahen hierin jedoch keinen Grund, die jahrzehntelang bestandskräftige Leistungsgewährung zu revidieren.

Bestandskraft, Mitteilungspflichten und die Zehn-Jahres-Grenze

Wichtig hierfür sind §§ 45 und 48 SGB X. § 45. Diese betreffen die Rücknahme rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakte – hier: eine zu hohe Witwenrente von Anfang an. § 48 regelt die Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung bei späteren Änderungen – hier: der Hinzutritt der Altersrente. In beiden Konstellationen schützt das Gesetz Vertrauen und setzt enge Schranken für Rücknahmen.

Besonders bedeutsam ist die Zehn-Jahres-Frist des § 45 Abs. 3 SGB X, nach deren Ablauf eine Rücknahme grundsätzlich ausscheidet, es sei denn, es liegen Gründe wie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder der Anspruch ist weggefallen und der Betroffene wusste dies oder hätte es grob fahrlässig wissen müssen. Das LSG fand keinen dieser Ausnahmetatbestände erfüllt.

Keine grobe Fahrlässigkeit: Warum die Klägerin schutzwürdig blieb

Das Gericht würdigte die Umstände aus Sicht einer rechtsunkundigen Versicherten. Die Bewilligungs- und Anpassungsschreiben waren nicht hinreichend klar, um zwingend die Pflicht zu einer gesonderten Mitteilung an das „Witwenrenten-Dezernat“ zu erkennen.

Dass beide Renten aus einer Hand kamen, dieselbe Kontoverbindung genutzt wurde und die jährlichen Anpassungen miteinander kommuniziert wurden, durfte die Klägerin als Indiz für eine behördlich richtige Verrechnung verstehen. Unter diesen Bedingungen konnte das Gericht grobe Fahrlässigkeit verneinen.

Ausdrücklich stellte die Entscheidung klar: Wer beim Altersrentenantrag den Bezug der Witwenrente gegenüber demselben Träger offenlegt, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er die Information nicht zusätzlich an eine andere interne Stelle meldet.

Geringe rechnerische Auswirkung als weiteres Indiz

Die Altersrente führte im konkreten Fall nur zu geringfügigen monatlichen Kürzungen im Bereich weniger Dutzend Euro. Beträge in dieser Größenordnung mussten einer durchschnittlichen Versicherten nicht zwingend als Fehler auffallen. Für die Annahme grober Fahrlässigkeit fehlte damit auch aus wirtschaftlicher Sicht ein belastbares Fundament.

Die Rolle der Mitteilungspflicht – und ihre Grenzen

Versicherte sind verpflichtet, änderungsrelevante Tatsachen mitzuteilen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Behörde theoretisch ohnehin Kenntnis erlangen könnte. Gleichwohl ist zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit zu unterscheiden.

Das LSG betonte, dass unklare Belehrungen, die scheinbare behördliche „Gesamtabwicklung“ beider Renten und die langjährige widerspruchsfreie Zahlung das Vertrauen der Klägerin stützten.

In dieser Konstellation blieb ihr Verhalten unterhalb der Schwelle grober Sorgfaltspflichtverletzungen, die ein rückwirkendes Eingreifen nach Ablauf langer Zeiträume rechtfertigen würden.

Was das Urteil für Rentnerinnen und Rentner bedeutet

Die Entscheidung stärkt den Vertrauensschutz bei langjährig gezahlten Leistungen und konkretisiert, wann Rückforderungen trotz Anrechnungsvorschriften unterbleiben müssen. Wer einen zweiten Rentenbezug aufnimmt und dies im Rahmen des Antragsverfahrens gegenüber demselben Träger offenlegt, darf grundsätzlich erwarten, dass die Verrechnung korrekt erfolgt.

Kommt es später zu Beanstandungen, sind Rücknahmen nach vielen Jahren nur in den gesetzlich eng definierten Ausnahmefällen möglich.

Zugleich bleibt richtig: Änderungen mitteilungsbedürftiger Umstände sollten weiterhin zeitnah angezeigt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Blick über den Einzelfall: Wo die Grenze verläuft

Die Linie der Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte streng prüfen, ob Mitteilungspflichten verletzt wurden und ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In anderen Verfahren ist eine Rückforderung bestätigt worden, wenn Versicherte den Hinzutritt eigener Renten oder Einkommen verschwiegen oder Hinweise eindeutig waren.

Das unterstreicht: Schutzwürdiges Vertrauen entsteht aus transparentem Verhalten der Versicherten und klaren, verständlichen Belehrungen der Verwaltung – und nicht automatisch aus bloßem Zeitablauf.

Beispiel aus dem Alltag

Wer – wie im häufigen Musterfall – zuerst eine Witwenrente bezieht und später eine Altersrente erhält, kann die wesentlichen Informationen bereits im Altersrentenantrag geben und sollte die bisherige Rente dort offen nennen. Gehen anschließend beide Leistungen auf demselben Konto ein und bestätigen jährliche Bescheide das Zusammenspiel, dürfen Laien grundsätzlich auf die Richtigkeit der behördlichen Berechnung vertrauen.

Kommt nach vielen Jahren ein Rückforderungsbescheid, wird entscheidend sein, ob die Behörde nachvollziehbar darlegt, warum ausnahmsweise doch grobe Fahrlässigkeit vorlag oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand greift. Ohne solche Anhaltspunkte überwiegt regelmäßig der Vertrauensschutz.

Fazit: Vertrauensschutz vor Jahrzehnte späterer Korrektur

Das Urteil des LSG Baden-Württemberg setzt ein deutliches Zeichen zugunsten der Bestandskraft und gegen pauschale Rückforderungen nach Jahrzehnten. Keine grobe Fahrlässigkeit, unklare Belehrungen, behördliche Gesamtkommunikation und nur geringe Anrechnungsbeträge sprachen für die Rentnerin. Damit blieb die Rückforderung über 19.600 Euro ohne Erfolg.

Für Versicherte heißt das: Sorgfältig informieren, Angaben im Antragsverfahren dokumentieren – und im Zweifel nachfragen. Für die Verwaltung heißt es: Belehrungen klar fassen, interne Prozesse verlässlich verzahnen und die engen gesetzlichen Voraussetzungen für Rücknahmen beachten.

Quellenhinweise: LSG Baden-Württemberg, Urteil – L 11 R 103/23; Bestimmungen der §§ 45, 48 SGB X.

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IHD fordert Ende von Zwangsmaßnahmen und Rekrutierungstaktiken

Die Menschenrechtsvereinigung (IHD) in Wan (tr. Van) hat in ihrem Bericht für das Jahr 2025 Fälle von „Zwangsverhören, Einschüchterung und Zwangsrekrutierung“ veröffentlicht. Sie kritisiert insbesondere die, auch in diesem die Menschenrechte betreffenden juristischen Bereich vorherrschende, Politik der Straflosigkeit.

Rechtsanwalt Kemal Tibelek, Mitglied der Rechtskommission der IHD in Wan, sagte, dass in den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 neun Personen bei der Vereinigung wegen „Rekrutierung, Druck und Drohungen“ vorstellig geworden seien. Er erklärte: „Wie bereits in früheren Berichten festgestellt, sind solche Praktiken seit der Ausrufung des Ausnahmezustands nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 zur staatlichen Politik geworden.

Diese Handlungen stellen nach dem türkischen Strafgesetzbuch mehrere Straftaten dar, darunter Drohung, Beleidigung, Folter, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch. Aus den Anträgen sowie aus Medienberichten geht hervor, dass die Menschenrechtsverletzungen in diesem Bereich zugenommen haben, dass Beschwerden nicht wirksam untersucht werden und dass die Täter ungestraft bleiben. Die allgemeine Politik der Straflosigkeit in der Türkei ist auch in solchen Fällen der vorherrschende Ansatz.“

Angst um Sicherheit

Strafanzeigen endeten oft ohne ausreichende Ermittlungen oder Untersuchungen mit einer Entscheidung zur Nichtverfolgung, weiß Tibelek zu berichten und fügte hinzu: „Die bei der IHD eingereichten Anträge und die in den Medien berichteten Fälle spiegeln nur einen kleinen Teil solcher Vorfälle wider. Viele Menschen können nicht einmal mit ihren Familien über ihre Erfahrungen sprechen und verheimlichen sie in der Überzeugung, dass dies ihre Sicherheit gewährleistet.

Strafanzeigen, die bei den Staatsanwaltschaften eingereicht werden, führen oft zu Entscheidungen ohne Strafverfolgung mit der Begründung, dass die Täter nicht identifiziert werden können, ohne dass ernsthafte Ermittlungen oder Untersuchungen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der betroffenen Personen zu gewährleisten. Aus diesen Gründen gibt es Menschen, die aus Angst um ihre Sicherheit davon absehen, Rechtsmittel einzulegen, und gezwungen sind, die Türkei zu verlassen, um in einem anderen Land zu leben.“

Ermittlungsbehörden bleiben untätig

Tibelek erklärte, dass alle bei der Vereinigung eingereichten Beschwerden dem Innenministerium, der Kommission zur Überwachung der Strafverfolgung und der Menschenrechtsuntersuchungskommission der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) gemeldet werden. Bisher seien jedoch keine wirksamen Ermittlungen durchgeführt worden. Im Zeitraum von 2022-2024 seien nach Angaben der Dokumentationsstelle der IHD insgesamt 87 Anträge im Zusammenhang mit Zwangsrekrutierungen und Entführungen bei der IHD-Zentrale und ihren Zweigstellen eingereicht worden.

Vorgehen ähnelt sich in den meisten Fällen

Das Vorgehen der Personen, die sich als Polizeibeamte ausgeben, sei in vielen Fällen ähnlich, beschrieb Tibelek. Sie versuchten sich ihren Opfern unter dem Vorwand „ein Gespräch zu führen, Tee zu trinken oder Freunde zu werden“, zu nähern. Dann unterbreiteten sie ihnen finanzielle Anreize und wenn sie dann auf Widerstand stoßen, würden die Opfer „mit Schaden für ihre Familien, ihren Arbeitsplatz, ihre Gesundheit und ihr Privatleben bedroht oder mit der Möglichkeit einer Inhaftierung oder Verhaftung eingeschüchtert“.

Doch die Zwangspraktiken gingen noch weiter, skizzierte der Rechtsanwalt: „In Haftanstalten werden die Inhaftierten vor dem offiziellen Verhör in bestimmten Abständen und ohne Anwesenheit ihrer Anwälte in Verhörräume gebracht und gezwungen, informelle Aussagen zu machen. Den Inhaftierten wird mit Verhaftung gedroht oder ihnen wird gesagt, dass sie, selbst wenn sie freigelassen werden, ständig verfolgt werden und niemals in Ruhe gelassen werden. Manchmal führen diese willkürlichen Praktiken zu Entführungen, Folter und Misshandlungen. Die Betroffenen werden von ihnen unbekannten Personen in Autos gezwungen, ihnen werden die Augen verbunden, sie werden tagelang geschlagen und dann in abgelegenen Gebieten freigelassen.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/ihd-zahl-der-suizidfalle-in-merdin-alarmierend-hoch-48788 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ihd-chronische-missstande-in-turkischen-gefangnissen-48655 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/haft-bis-zum-tod-alltag-einer-kurdischen-familie-44339

 

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