«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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GEZ: Rundfunkbeitrag kann mehr als 3 Jahre rückwirkend verlangt werden
Ob verpasste Ummeldung nach dem Umzug, nie beantwortete Post vom Beitragsservice oder schlicht vergessen: Immer wieder erreichen Menschen rückwirkende Forderungen für den Rundfunkbeitrag.
Im Alltag ist dann entscheidend, wie weit solche Nachforderungen zurückreichen dürfen – und was sie für Betroffene praktisch bedeuten. Juristisch geht es um Verjährungsfristen, deren Beginn, Hemmung und – nach einem Bescheid – um sehr lange Vollstreckungszeiträume.
Die Grundregel: Drei Jahre regelmäßige VerjährungFür Rundfunkbeiträge gilt die regelmäßige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das schreibt § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ausdrücklich fest.
Damit richtet sich die zeitliche Grenze einer Nachforderung nach § 195 BGB, der eine Frist von drei Jahren vorsieht. Mit anderen Worten: Ohne Besonderheiten kann der Beitragsservice grundsätzlich Beiträge für die vergangenen drei Jahre festsetzen.
Wann die Uhr zu laufen beginntEntscheidend ist nicht nur die Länge, sondern auch der Start der Frist. Nach den Regeln der regelmäßigen Verjährung beginnt sie grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger – hier die zuständige Landesrundfunkanstalt – von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Verwaltungsgerichte wenden diese BGB-Grundsätze auch im Rundfunkbeitragsrecht an. Damit kann der konkrete Verjährungsbeginn je nach Fall variieren, etwa wenn die Kenntnis erst später vorlag.
Hemmung und Neubeginn: Warum es mehr als drei Jahre werden könnenSelbst wenn drei Jahre als Regel gelten, kann die Verjährung gehemmt oder neu begonnen werden. Ein zentraler Punkt ist der Festsetzungsbescheid: Er unterbricht die bloße Forderungsphase und sorgt dafür, dass die Verjährung der Festsetzung nicht weiterläuft, solange das Verfahren über den Bescheid andauert.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt klar, dass verwaltungsrechtliche Hemmungsregeln – wie sie etwa in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder stehen – im Beitragsrecht herangezogen werden können. Dadurch lassen sich auch Konstellationen erklären, in denen ältere Zeiträume noch wirksam festgesetzt werden.
Nach dem Bescheid: 30 Jahre für die VollstreckungIst ein Festsetzungsbescheid bestandskräftig, wird die Forderung „titulierbar“ und kann im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. Für die Vollstreckung solcher titulierten Ansprüche gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist.
Das folgt aus § 197 BGB und wird in der verwaltungsgerichtlichen Praxis für rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide bestätigt. Praktisch bedeutet das: Die eigentliche Nachforderung ist zwar an der Drei-Jahres-Grenze orientiert, doch ein wirksam erlassener und unanfechtbarer Bescheid kann sehr lange vollstreckt werden.
Festsetzungsbescheid, Säumniszuschlag und VollstreckungBleiben Beiträge aus, verschickt die zuständige Landesrundfunkanstalt bzw. der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid. Mit ihm wird zugleich ein Säumniszuschlag fällig – gesetzlich geregelt als ein Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens jedoch acht Euro.
Der Bescheid ist die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die zuständige Behörde oder den Gerichtsvollzieher. Wer den Bescheid erhält, sollte Fristen im Blick behalten, denn mit Eintritt der Bestandskraft verlängern sich – wie gezeigt – die rechtlichen Spielräume des Gläubigers erheblich.
Rückwirkende Befreiung und Ermäßigung: Entlastung bis zu drei JahreNicht jede rückwirkende Forderung muss voll durchschlagen. Wer in einem zurückliegenden Zeitraum die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt hat – zum Beispiel als Empfänger bestimmter Sozialleistungen –, kann diese Entlastung rückwirkend beantragen. Rückwirkend berücksichtigt der Beitragsservice maximal drei Jahre ab Antragstellung, sofern die Voraussetzungen damals bereits vorlagen und belegt werden. Das kann im Einzelfall zu Erstattungen führen.
Typische Alltagsszenarien – und ihre rechtliche ÜbersetzungHäufig entsteht Streit nach einem Umzug, wenn die Anmeldung versäumt wurde. Die Beitragspflicht knüpft nicht an ein Gerät, sondern an das Innehaben einer Wohnung an und beginnt mit dem ersten des Einzugsmonats.
Wer verspätet reagiert, muss regelmäßig damit rechnen, dass der Beitragsservice Beiträge für nicht verjährte Monate nachfordert und diese per Bescheid festsetzt. Je nachdem, wann die Anstalt die nötige Kenntnis erlangt hat und ob verfahrensrechtliche Hemmungen greifen, können auch weiter zurückliegende Monate noch erfasst werden.
Wer bereits einen Bescheid hat, muss überdies die 30-jährige Vollstreckungsfrist im Blick behalten.
Was Betroffene praktisch tun könnenSobald Post vom Beitragsservice kommt, lohnt ein strukturierter Blick: Stimmt der Zeitraum? Liegt bereits ein Festsetzungsbescheid vor und ist er innerhalb der Rechtsbehelfsfrist angreifbar?
Kommen Befreiung oder Ermäßigung – auch rückwirkend – in Betracht, und sind die Nachweise verfügbar? Bei Zahlungsrückständen sind zudem Zahlungsvereinbarungen möglich; sie sollten frühzeitig angegangen werden, um Vollstreckung zu vermeiden. Parallel ist es sinnvoll, den Säumniszuschlag nachzuvollziehen und die eigenen Fristen zu wahren.
Fazit: Drei Jahre – mit wichtigen HakenDie zentrale Leitlinie lautet: Rundfunkbeiträge können grundsätzlich drei Jahre rückwirkend festgesetzt werden. Diese Grenze ist allerdings kein starres Maximum, denn der Verjährungsbeginn hängt vom Kenntnisstand der Behörde ab, und Verfahrensschritte wie der Erlass eines Festsetzungsbescheids hemmen die Verjährung.
Liegt ein bestandskräftiger Bescheid vor, kann dessen Vollstreckung bis zu 30 Jahre betrieben werden. Wer Post erhält, sollte Fristen prüfen, mögliche Entlastungen ausschöpfen und frühzeitig reagieren – nicht zuletzt, um zusätzlichen Kosten und einer langen Vollstreckungsdauer vorzubeugen.
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Bürgergeld: Jobcenter muss Renovierung der Wohnung übernehmen
Wenn Sozialhilfe- oder Bürgergeldempfänger eine neue Wohnung finden, die den Mietobergrenzen entspricht, muss der Mieter oft eine Einzugsrenovierung übernehmen, da die Wohnung sonst nicht vermietet werden kann. Muss das Jobcenter die Renovierungskosten übernehmen? Der Kieler Anwalt für Sozialrecht Helge Hildebrandt weist auf ein entsprechendes Urteil hin, an das sich die Jobcenter halten müssen.
Häufig unrenovierte WohnungenDie Wohnsituation hat sich in den letzten Jahren verändert, insbesondere was den Zustand von Wohnungen innerhalb der Mietobergrenzen betrifft. Immer häufiger werden Wohnungen in unrenoviertem Zustand angeboten, was zu Unsicherheiten bei den Mietern führt. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann sich eine teure Renovierung nicht leisten.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten einer Einzugsrenovierung als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Jobcenter übernehmen zu lassen, unabhängig davon, ob die Renovierung im Mietvertrag vereinbart wurde, wie der Kieler Rechtsanwalt betont.
Lesen Sie auch:
– Bürgergeld: Renovierungskosten vom Jobcenter erstatten lassen
Die entscheidende Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist allerdings, dass die Renovierung notwendig ist, um die Bewohnbarkeit herzustellen, und “ortsüblich” ist. Die Erforderlichkeit orientiert sich dabei am Ausstattungsstandard im unteren Wohnungssegment, was einen einfachen Wand- und Fußbodenbelag einschließt.
“Ortsüblichkeit” der EinzugsrenovierungDie “Ortsüblichkeit” wird ebenfalls am unteren Wohnungssegment gemessen. Es muss festgestellt werden, ob es üblich ist, dass Wohnungen in unrenoviertem Zustand im räumlichen Vergleichsbereich übergeben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es an angemessenem Wohnraum innerhalb der Mietübergrenzen mangelt.
Hinweis an das JobcenterHildebrandt empfiehlt, das Jobcenter bei der Beantragung der Kostenzusage für die neue Wohnung auf den Renovierungsbedarf hinzuweisen. Dieser Hinweis ermöglicht es dem Jobcenter, die Gesamtkosten der Unterkunft einschließlich der Renovierungskosten zu beurteilen. Dieser Hinweis stützt sich auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) und des Sozialgerichts Schleswig.
So hat das BSG in seinem Urteil vom 16.12.2008 (B 4 AS 49/07 R) entschieden, dass im Rahmen des Antrages auf Zusicherung der Kosten der neuen Unterkunft eine Angabe zum Renovierungsbedarf verlangt werden kann. (BSG, Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 49/07 R , BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R; B 7b AS 18/06 R; Urteil vom 18.6.2008, B 14/7b AS 44/06 R, SG Schleswig, Urteil vom 09.05.2012, S 3 AS 393/08).
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Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht zieht formale Grenzen – GEZ
Das Bundesverfassungsgericht hat die jüngste Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag nicht zur Entscheidung angenommen. Damit scheiterte ein sächsischer Kläger endgültig mit dem Versuch, sich seiner Zahlungspflicht für die Jahre 2014 und 2015 zu entziehen.
Seine zentrale These, fehlende Staatsferne und mangelnde Transparenz in den Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) brächten das gesamte Finanzierungssystem zu Fall, fand zwar in Karlsruhe „nachvollziehbare“ Ansätze – doch die Richterinnen und Richter ließen sie aus formellen Gründen nicht mehr inhaltlich prüfen.
Der lange Weg des KlägersDer Beschwerdeführer verweigerte bereits 2014 die Zahlung, erhob Widerspruch und zog vor das Verwaltungsgericht Leipzig. Dort gab man ihm teilweise Recht: Der MDR‑Staatsvertrag von damals gewährleiste tatsächlich keine genügend staatsferne Besetzung von Rundfunk‑ und Verwaltungsrat.
Die Beiträge blieben dennoch fällig, weil weder die Gremienentscheidungen rückwirkend nichtig seien noch die Höhe des Beitrags im MDR‑Staatsvertrag, sondern im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt werde. Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht ließ keine Berufung zu. Erst danach wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht.
Transparenz als PrüfsteinKern seiner Beschwerde waren die verdeckten Programmbeschwerde‑Verfahren: Sitzungen der Ausschüsse seien nicht öffentlich, Tagesordnungen und Protokolle würden nicht bereitgestellt.
Unter diesen Umständen, so das Argument, könne die Öffentlichkeit nicht kontrollieren, ob der MDR Programmvielfalt wirklich sichere. Ohne Vielfalt fehle aber der individuelle Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige.
Warum Karlsruhe nicht eingestiegen istDie Richter stellten klar, dass eine substanzielle Debatte über Staatsferne und Transparenz möglich wäre – aber nicht mehr in diesem Verfahren. Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz hätte der Kläger seine Einwände schon im Berufungszulassungsantrag beim Oberverwaltungsgericht detailliert vortragen müssen.
Weil er das versäumte, fehlte die prozessuale Vorprägung; das Bundesverfassungsgericht darf keine Tatsacheninstanz ersetzen. Es ließ die Beschwerde daher als unzulässig liegen.
Offene Türen und unbeantwortete FragenBemerkenswert ist, dass Karlsruhe die Bedenken nicht für offensichtlich unbegründet erklärte. Vielmehr verweist es ausdrücklich darauf, dass die Frage, ob eine nicht staatsferne oder intransparente Gremienarbeit die Beitragspflicht entfallen lassen kann, „dahinstehen“ müsse, weil sie erst in den Fachgerichten geklärt werden solle.
Damit bleibt eine dogmatische Lücke offen: Könnte mangelnde Kontrolle künftig doch ein Einfallstor für Beitragsbefreiungen werden? Medienrechtler halten den Weg grundsätzlich für gangbar, wenn Betroffene das Verfahren sauber aufbauen.
Konsequenzen für BeitragszahlerPraktisch ändert die Entscheidung zunächst nichts: Der Rundfunkbeitrag bleibt verfassungsgemäß erhoben, die Summe von 18,36 Euro wird weiter eingezogen.
Auch an der Beitragsschuld pro Wohnung rüttelt Karlsruhe nicht – sie hat das Modell bereits 2018 und 2021 bestätigt, zuletzt sogar eine Blockade der Beitragserhöhung als Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit gewertet.
Reformdruck wächst dennochDer Fall zeigt, dass insbesondere die Transparenz der Aufsicht zunehmend zum Politikum wird. Die Länder bereiten derzeit ein Reformpaket vor, das neben Struktur‑ und Sparauflagen auch strengere Regeln für Veröffentlichungspflichten der Räte vorsieht.
Sollten künftige Gremien nicht nur plural, sondern auch öffentlich nachvollziehbar arbeiten, könnten sie viel juristischen Sprengstoff entschärfen – und zugleich Vertrauen in eine Institution zurückgewinnen, deren Legitimität sich letztlich am gelebten Abstand zur Politik bemisst.
AusblickDie jetzt gescheiterte Beschwerde ist kein Freibrief für die Rundfunkanstalten. Sie erinnert daran, dass Staatsferne nicht nur eine Satzungsvorgabe ist, sondern ein verfassungsrechtlicher Prüfmaßstab bleibt. Wer ihn ernst nimmt, kann mehr Transparenz wagen – wer ihn ignoriert, riskiert den nächsten, diesmal formell unangreifbaren Gang nach Karlsruhe.
Architektur des öffentlich‑rechtlichen RundfunksSeit 1949 schützt Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk als Garant einer von Staat und Markt unabhängigen, vielfältigen Meinungsbildung.
Zur Finanzierung wurde 2013 der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eingeführt, der derzeit monatlich 18,36 Euro beträgt.
Eine von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossene Beitragsstabilisierung bis 2027 hat die Summe vorerst eingefroren, nachdem eine geplante Erhöhung auf 18,94 Euro politisch gescheitert war.
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Reiche: Der Name ist nicht mehr Programm
Es gibt Bekenntnisse, die klingen wie Offenbarungen. CDU-Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat nun eine geliefert: Die Energiewende gelingt, weil Deutschland verarmt. Weniger Fabriken, weniger Autos, weniger Wärmepumpen, weniger Stromverbrauch. Der neue Wohlstandsindikator heißt: Mit zur Stromlücke! Wer nichts mehr produziert, spart am meisten. Das ist kein Witz, sondern Regierungspolitik. So stellt Reiche nun also den aktuellen […]
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Was bringt eine Schwerbehinderung bei der Steuererklärung?
Eine anerkannte Schwerbehinderung kann Ihre Einkommensteuer spürbar senken. Im Steuerrecht ist es dabei wichtig, zwischen dem sozialrechtlichen Status „schwerbehindert“ und den steuerlichen Vergünstigungen zu unterscheiden: Schwerbehindert im Sinne des § 2 SGB IX ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat; daneben gibt es weitere Nachteilsausgleiche, die an sogenannte Merkzeichen wie G, aG, H, Bl oder TBl anknüpfen.
Für die Steuer zählen sowohl der festgestellte GdB als auch vorhandene Merkzeichen.
Der Behinderten-Pauschbetrag als wichtigster SteuervorteilEin großer Vorteil ist der Behinderten-Pauschbetrag. Er ersetzt typische, behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal, ohne dass Sie Einzelbelege einreichen müssen. Anspruch besteht bereits ab GdB 20; die Höhe steigt stufenweise an und reicht von 384 Euro (GdB 20) bis 2.840 Euro (GdB 100) pro Jahr.
Für Blinde, Taubblinde und hilflose Menschen gilt ein erhöhter Pauschbetrag von 7.400 Euro, der den gestaffelten Pauschbetrag ersetzt. Das Wahlrecht, den Pauschbetrag statt einzelner Kosten zu nutzen, kann je Veranlagungsjahr nur einheitlich ausgeübt werden.
Tabelle: Alle Steuererleichterungen 2025 bei einer Schwerbehinderung Steuererleichterung bei Behinderung Kurzbeschreibung Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) Ab GdB 20; je nach GdB 384 € bis 2.840 € pro Jahr. Für hilflose Menschen (Merkzeichen H) sowie Blinde/Taubblinde 7.400 € p.a. Ersetzt typische laufende behinderungsbedingte Mehraufwendungen; Nachweis durch Feststellungsbescheid/Schwerbehindertenausweis. Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) Unentgeltliche Pflege in der Wohnung der pflegebedürftigen oder der pflegenden Person: 600 € (Pflegegrad 2), 1.100 € (PG 3), 1.800 € (PG 4/5 oder Hilflosigkeit) je Pflegeperson und Jahr; keine Pflegevergütung bezogen. Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (§ 33 Abs. 2a EStG) Pauschal für private, behinderungsbedingte Fahrten: 900 € p.a. bei GdB ≥ 80 oder GdB ≥ 70 + Merkzeichen G; 4.500 € p.a. bei Merkzeichen aG/Bl/TBl/H. Kein Einzelnachweis der Fahrten erforderlich. Arbeitsweg:
tatsächliche Kosten statt Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 2 EStG) Bei GdB ≥ 70 oder GdB ≥ 50 + Merkzeichen G: Wahlrecht, statt Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten anzusetzen; ohne Einzelnachweis anerkannt: 0,30 €/gefahrener km; einschließlich notwendiger Parkgebühren. Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) Besondere behinderungsbedingte Aufwendungen (z. B. Heilbehandlungen, Hilfsmittel, barrierefreier Umbau) abziehbar, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen; private behinderungsbedingte Fahrten sind durch die Pauschale abgegolten. Übertragung des Pauschbetrags bei Kindern Behinderten-Pauschbetrag und ggf. Fahrtkostenpauschale des Kindes können ganz/teilweise auf die Eltern übertragen werden, wenn Kindergeld/Kinderfreibetrag zusteht; steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben. Kinder mit Behinderung: Kindergeld/Kinderfreibetrag ohne Altersgrenze Zeitlich unbegrenzte Berücksichtigung möglich, wenn das Kind sich wegen der Behinderung nicht selbst unterhalten kann und die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. § 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen Zusätzlich möglich: 20 % der haushaltsnahen Dienstleistungen inkl. Pflege/Betreuung bis max. 4.000 € p.a.; Handwerkerleistungen 20 % bis max. 1.200 € (nur Arbeitskosten). Keine Doppelbegünstigung, wenn dieselben Kosten bereits als außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden. Pflege-Pauschbetrag für unentgeltlich Pflegende
Pflegen Sie eine Person unentgeltlich in Ihrer oder in deren Wohnung, können Sie zusätzlich einen Pflege-Pauschbetrag beanspruchen. Dieser beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 sowie 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5; auch bei „Hilflosigkeit“ steht der Betrag von 1.800 Euro zu. Maßgeblich ist der höchste im Kalenderjahr festgestellte Pflegegrad; der Betrag ist ein Jahresbetrag. Voraussetzung ist, dass keine Einnahmen für die Pflege bezogen werden.
Fahrtkosten: Pauschalen für Privatfahrten und Sonderregeln für den ArbeitswegFür private Fahrten aufgrund der Behinderung gibt es eine eigenständige behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Wer das Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H hat, kann jährlich 4.500 Euro geltend machen (entspricht 15.000 km à 0,30 Euro). Bei GdB 80 oder GdB 70 mit Merkzeichen G beträgt die Pauschale 900 Euro pro Jahr. Ein Einzelnachweis der Fahrten ist dafür nicht erforderlich.
Auch beim Arbeitsweg gelten Erleichterungen: Bei einem GdB von mindestens 70 oder bei GdB 50 mit erheblicher Gehbehinderung dürfen statt der Entfernungspauschale die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro je Kilometer angesetzt werden. Das kann insbesondere bei kurzen Entfernungen oder häufiger Pkw-Nutzung vorteilhaft sein.
Einzelkosten als außergewöhnliche Belastungen – und die Grenze der „zumutbaren Belastung“Neben Pauschalen können außergewöhnliche, behinderungsbedingte Aufwendungen – etwa Heilbehandlungen, Hilfsmittel oder Umbauten – als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.
Hier wirkt sich allerdings nur der Teil aus, der die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Wer den Behinderten-Pauschbetrag nutzt, kann die darin abgegoltenen typischen laufenden Mehraufwendungen nicht zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen; darüber hinausgehende, besondere Aufwendungen bleiben aber daneben möglich.
Nachweise und Eintragung in der SteuererklärungDer Behinderten-Pauschbetrag und die Fahrtkostenpauschale werden in der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen; dort finden sich auch die Zeilen für den Hinterbliebenen- und den Pflege-Pauschbetrag.
Wer die Pauschbeträge erstmals beantragt, muss den GdB bzw. das Merkzeichen nachweisen, etwa durch Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis; bei Pflege ist der Bescheid zum Pflegegrad maßgeblich. In späteren Jahren sind Nachweise nur bei Änderungen erforderlich.
Unterjähriger Vorteil über die Lohnsteuer und Übertragung beim KindDamit sich der Behinderten-Pauschbetrag schon während des Jahres im Nettogehalt auswirkt, kann er als Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingetragen werden; alternativ erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Steuererklärung.
Steht der Pauschbetrag einem Kind zu, für das Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht, kann er auf die Eltern übertragen werden; grundsätzlich je zur Hälfte, auf gemeinsamen Antrag auch abweichend, Voraussetzung ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes.
Was „Schwerbehinderung“ über den Pauschbetrag hinaus bedeutetDer sozialrechtliche Status „schwerbehindert“ (GdB ≥ 50) ist häufig der Schlüssel zu höheren steuerlichen Vergünstigungen, vor allem über Merkzeichen, die die Höhe der Fahrtkostenpauschale bestimmen, und zu Erleichterungen beim Arbeitsweg. Steuerlich relevant bleiben jedoch auch niedrigere GdB-Stufen, weil der gestaffelte Behinderten-Pauschbetrag bereits bei GdB 20 beginnt und ohne weitere Voraussetzungen gewährt wird.
Fazit: Pauschalen gezielt nutzen, Besonderheiten ergänzenWer eine anerkannte Schwerbehinderung oder einen festgestellten GdB hat, kann die Steuerlast mithilfe von Pauschbeträgen deutlich reduzieren.
In vielen Fällen ist der pauschale Ansatz komfortabel und planbar; bei hohen, außergewöhnlichen Einzelkosten kann es sinnvoll sein, zusätzlich die Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen zu prüfen.
Entscheidend für den vollen Vorteil sind korrekte Nachweise, die richtige Eintragung in der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ – und, wenn gewünscht, eine unterjährige Entlastung über ELStAM.
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20 International Aid Agencies call for immediate halt to “Genocide” in Gaza
New York, SANA – More than 20 international relief agencies have issued Wednesday an urgent appeal to the United Nations and world leaders, calling for immediate intervention to halt Israel’s genocidal war in the Gaza Strip, ahead of the UN General Assembly next week.
In a statement issued by “Save the Children”, the agencies noted that Israel has carried out four out of five acts of genocide as defined by the 1948 Genocide Convention, warning of an unprecedented humanitarian catastrophe in the territory.
The statement also warned against the militarization of humanitarian aid, the continuation of the blockade, and ongoing attacks that endanger civilian lives. The agencies called on the international community to employ all political and legal means to stop the violence and end the occupation.
These demands come amid escalating Israeli attacks on Gaza City, widespread displacement, and home demolitions, in the context of Arab and international condemnation and warnings of an imminent humanitarian disaster.
Nawal/ Manar Salameh
Erwerbsminderungsrente: EM-Rentner dürfen 20.763 Euro pro Jahr ab 2026 dazuverdienen
Erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner können künftig deutlich entspannter hinzuverdienen. Ab dem Jahr 2026 greifen höhere, zudem dynamisierte Hinzuverdienstgrenzen.
Ziel der Neuregelungen ist klar: Erwerbsarbeit soll sich für Menschen mit voller oder teilweiser Erwerbsminderung stärker lohnen, ohne dass die laufende Rente vorschnell gekürzt wird.
Volle Erwerbsminderung: 20.763,75 Euro pro Jahr anrechnungsfreiFür Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt ab 2026 ein anrechnungsfreier Jahres-Hinzuverdienst von 20.763,75 Euro. Hergeleitet wird die Schwelle aus dem 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße und einem Faktor von 0,375.
Bei einer monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro ergibt sich: 14 × 3.955 Euro × 0,375 = 20.763,75 Euro. Bis zu diesem Bruttojahresverdienst bleibt die volle EM-Rente ungekürzt.
Wesentlich ist der Jahresbezug: Maßgeblich ist nicht, wie sich das Einkommen über die Monate verteilt, sondern was im Kalenderjahr insgesamt zufließt.
Eine „monatliche Hinzuverdienstgrenze“, die man aus dem Jahresbetrag ableiten könnte, gibt es nicht. Das eröffnet Flexibilität, etwa für projektförmige Tätigkeiten, saisonale Einsätze oder schwankende Arbeitszeiten.
Teilweise Erwerbsminderung: Mindestens 41.527,50 Euro anrechnungsfreiNoch großzügiger fällt die Mindestgrenze bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung aus. Hier liegt der anrechnungsfreie Jahres-Hinzuverdienst ab 2026 bei mindestens 41.527,50 Euro.
Die Berechnung folgt demselben Schema, jedoch mit dem Faktor 0,75: 14 × 3.955 Euro × 0,75 = 41.527,50 Euro. Dieser Betrag bezieht sich auf den Bruttojahresverdienst.
Für viele Betroffene, die trotz teilweiser Erwerbsminderung in nennenswertem Umfang erwerbstätig sind, ist das ein spürbarer Spielraum. Er honoriert die oft bestehende Restleistungsfähigkeit und erleichtert das Halten eines Arbeitsplatzes – ohne sofortige rentenrechtliche Abzüge.
Individuelle Grenzen können deutlich höher liegenÜber die Mindestschwellen hinaus sind im Einzelfall höhere Hinzuverdienstgrenzen möglich. Maßgeblich sind dann insbesondere die in den letzten Jahren vor Rentenbeginn erworbenen Entgeltpunkte. Bei einem im Beispiel angenommenen Durchschnitt von 1,5 Entgeltpunkten in den 15 Jahren vor Rentenbeginn kann sich die individuelle Grenze für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf rund 57.676 Euro erhöhen.
Das zeigt, wie stark die persönliche Versicherungsbiografie die zulässige Hinzuverdienstspanne beeinflussen kann.
Wer seine eigenen Entgeltpunkte und deren Wirkung auf die individuelle Grenze einschätzen möchte, sollte die Renteninformationen und Versicherungsverläufe zur Hand nehmen oder eine qualifizierte Beratung nutzen. Die gesetzlichen Mindestgrenzen bieten Orientierung – die konkret zulässige Grenze kann aber darüber liegen.
Jahresgrenzen statt Monatsgrenzen: Was das praktisch bedeutetDie Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a SGB VI sind Jahresgrenzen. Dieser Grundsatz ist für die Praxis entscheidend. Er bedeutet, dass eine Verteilung des Hinzuverdienstes über das Jahr frei gestaltet werden kann, solange der Jahresgesamtbetrag die zulässige Grenze nicht überschreitet. Ein „Monatsbudget“ existiert nicht.
Besonders relevant wird das beim Rentenbeginn unterjährig. Beginnt eine volle EM-Rente etwa am 1. Oktober 2025, kann der für 2025 geltende Jahres-Hinzuverdienst noch bis zum 31. Dezember 2025 vollständig ausgeschöpft werden.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt dann die neue, höhere Jahresgrenze. Ein gestaffelter Jahreswechsel mit zwei getrennten Jahreskontingenten ist die Folge. Für Betroffene empfiehlt sich daher eine vorausschauende Planung der Erwerbstätigkeit im vierten Quartal und zum Jahreswechsel.
Automatische Anpassung mit der LohnentwicklungDie Ausgestaltung als dynamische Grenze verleiht dem System Stabilität und Fairness. Steigt die Bezugsgröße zum 1. Januar, steigen die Hinzuverdienstgrenzen automatisch nach.
Es braucht keine gesonderten Anträge, Beschlüsse oder Mitteilungen, um in den Genuss der höheren Schwelle zu kommen. Das schützt den realen Wert der anrechnungsfreien Beträge und verhindert, dass sie durch allgemeine Einkommensentwicklungen entwertet werden.
Für die Praxis bedeutet das: Wer seine Erwerbstätigkeit im Rahmen der geltenden Regeln organisiert, kann davon ausgehen, dass sich der zulässige Spielraum regelmäßig nach oben bewegt – immer vorausgesetzt, die Bezugsgröße steigt tatsächlich.
Auswirkungen für Beschäftigte, Arbeitgeber und FamilienFür erwerbsgeminderte Beschäftigte schafft die Anhebung Planungssicherheit und erkennbar mehr Luft, um am Arbeitsleben teilzuhaben. Viele, die bislang mit Blick auf mögliche Rentenkürzungen zögerten, können künftig zusätzliche Stunden übernehmen, befristete Projekte annehmen oder saisonal eingespannt werden, ohne sofort gegen Grenzen zu stoßen. Das betrifft nicht nur die finanzielle Seite, sondern auch soziale Teilhabe, berufliche Perspektiven und Stabilität im Lebensalltag.
Was Betroffene beachten solltenTrotz aller Erleichterungen bleibt die korrekte Einordnung des Hinzuverdienstes entscheidend. Maßgeblich ist der Bruttojahresverdienst. Die Grenzen betreffen die Frage, ob und in welchem Umfang die Rente gekürzt würde – sie ersetzen keine steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Regeln, die für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis separat gelten.
Wer nahe an die Grenze heranreicht oder von schwankenden Einkommen betroffen ist, sollte seine Einkünfte sorgfältig dokumentieren und die Entwicklung über das Kalenderjahr im Blick behalten.
Für Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung lohnt sich zudem die Prüfung, ob die individuelle Grenze über der Mindestgrenze liegt. Die eigene Entgeltpunktzahl der maßgeblichen Jahre kann hier den Ausschlag geben.
Fazit: Mehr Spielraum, weniger KürzungsrisikoAb 2026 verbessern sich die Perspektiven für erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner spürbar. Für die volle EM-Rente bleibt ein Jahres-Hinzuverdienst von 20.763,75 Euro anrechnungsfrei; bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindestgrenze bei 41.527,50 Euro, mit der Möglichkeit deutlich höherer individueller Grenzen.
Weil die Werte an die Bezugsgröße gekoppelt sind, steigen sie automatisch mit – ein Plus an Verlässlichkeit und Gerechtigkeit.
Wer erwerbstätig bleiben kann und möchte, gewinnt damit mehr finanziellen und organisatorischen Spielraum, ohne die Sicherheit der Rente zu riskieren.
Der Beitrag Erwerbsminderungsrente: EM-Rentner dürfen 20.763 Euro pro Jahr ab 2026 dazuverdienen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
GCC welcomes Syria’s Roadmap for Resolving Sweida Crisis
Riyadh – SANA
Secretary-General of the Gulf Cooperation Council (GCC), Jasem Mohamed AlBudaiwi, welcomed Syria’s announcement of reaching a roadmap to resolve the crisis in Sweida Governorate.
In a statement issued Wednesday, Albudaiwi said the initiative would contribute to fulfilling the aspirations of the Syrian people for stability, development, and prosperity.
The announcement followed a trilateral meeting held yesterday in Damascus between Syria’s Minister of Foreign Affairs and Expatriates, Asaad Hassan al-Shaibani, his Jordanian counterpart, Ayman Safadi, and the U.S. Special Envoy to Syria,the meeting resulted in the adoption of a roadmap to resolve the crisis in Sweida Governorate and enhance stability in southern Syria.
Nisreen / Manar
Nehmen Waldbrände wirklich zu?
Laut Harald Lesch droht die „Mega-Katastrophe“, auch bei uns in Deutschland. Denn Waldbrände würden immer mehr, immer schlimmer, immer heftiger, so das gängige Bild in deutschen Leitmedien. Und Tatsache: Spanien erlebte 2025 eine außergewöhnlich heftige Waldbrandsaison. Ist das wirklich der Klimawandel, der sich da zeigt, wie in vielen Medien behauptet?
von Marco Pino TronberendAuch andernorts kam es in den vergangenen Jahren zu starken Waldbränden. Doch ob Kalifornien, Australien oder bei uns in Europa – überall gilt: Die Schwankungen bei Waldbränden sind enorm, zwischen waldbrandschwachen und waldbrandstarken Jahren liegt ein Vielfaches. Diesen Umstand nutzen Leitmedien aus, das Prinzip dabei: Selektive Berichterstattung. Das Rekordjahr in Kalifornien wird zur Megastory im Spiegel, das rekordschwache Jahr hingegen ist nicht mal eine Randnotiz wert.
Mit diesen und anderen Methoden entsteht medial das Bild sich stetig verschlimmernder Zustände. Ein Blick auf Zahlen, Daten und Fakten hingegen führt zu ganz anderen Eindrücken, umso mehr, wenn dabei größere, also klimarelevante Zeiträume betrachtet werden. In dieser Folge nehmen wir das Thema Waldbrände genauer unter die Lupe – und werden sehen, wie viel am Ende von der klimabedingten „Mega-Katastrophe“ des Herrn Lesch übrig bleibt…
Marco Pino’s Adlerauge Folge 2: Nehmen Waldbrände wirklich zu?
unter diesem Link: https://youtu.be/RIoDP4VG9AI
Der Beitrag Nehmen Waldbrände wirklich zu? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
The Grayzone berichtet, dass Kirk vor seiner Ermordung Drohungen aus Israel bekommen hat
Rente: Versorgungsausgleich nach Scheidung – Fehler kosten hunderte Euro
Viele staunen erst beim Blick in den Rentenbescheid: Die Rente fällt niedriger aus als gedacht. Das passiert, wenn Daten im Verfahren gefehlt haben, wenn der Wortlaut des familiengerichtlichen Beschlusses (Tenor) anders umgesetzt wird als vorgesehen oder wenn spätere Gesetzesänderungen die Werte verschieben.
Seit 2024/2025 ist klarer geregelt, wie solche Fälle korrigiert werden können. Entscheidend ist, welches Vorgehen passt, ab wann es wirkt und in welchen Konstellationen sich der Aufwand wirklich lohnt.
Grundrenten-Entgeltpunkte und alte Entscheidungen: Was Gerichte derzeit sagenDie zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Grundrente gehören zur gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb werden sie grundsätzlich im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Ältere, bereits rechtskräftige Entscheidungen lassen sich aber nur öffnen, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abänderung erfüllt sind.
Dazu braucht es eine klar nachweisbare, spürbare Wertänderung – bloße Vermutungen oder pauschale Neubewertungen reichen nicht aus. Folge: Gerichte fordern konkrete Belege für Veränderungen innerhalb der gesetzlichen Systeme. Betriebs- oder Privatversorgungen, die schon extern geteilt wurden, werden deshalb nur noch selten komplett neu aufgerollt.
Abänderung: starkes Werkzeug mit hohen Hürden – und Wirkung erst ab AntragMit einer Abänderung kann man Veränderungen berücksichtigen, die nach der Ehezeit eingetreten sind. Das gelingt aber nur, wenn zwei Hürden gleichzeitig genommen werden: Erstens muss sich der Wert um mindestens fünf Prozent verändert haben, und zweitens muss zusätzlich ein gesetzlicher Mindestbetrag erreicht werden – in der Regel ein Prozent der Bezugsgröße (bei Kapitalwerten 120 Prozent der Bezugsgröße).
Sind beide Schwellen überschritten, darf das Gericht die alte Entscheidung für dieses konkrete Anrecht neu fassen. Wichtig für die Praxis: Die Abänderung wirkt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat nach Antragseingang. Frühestens gestellt werden kann der Antrag zwölf Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn. Wer später dran ist, verschenkt dauerhaft Geld.
Anpassung nach Todesfall: Kürzung kann enden – unter engen BedingungenStirbt die ausgleichsberechtigte Person, kann die laufende Kürzung der Rente der ausgleichspflichtigen Person beendet werden.
Das Gesetz zieht hier eine klare Grenze: Eine Anpassung kommt nur in Betracht, wenn aus dem übertragenen Anrecht höchstens 36 Monate Leistungen geflossen sind. Die Entlastung greift ab dem Folgemonat. Hinterbliebenenleistungen aus dem übertragenen Anrecht bleiben unberührt; es geht ausschließlich darum, die fortlaufende Kürzung der anderen Rente zu stoppen.
Wenn der Rentenbescheid nicht zum Gerichtsbeschluss passt: Fehler korrigieren, aber nicht beim FamiliengerichtOft liegt das Problem nicht im Beschluss, sondern in der Umsetzung. Weicht der Rentenbescheid vom Tenor ab, ist nicht das Familiengericht zuständig. Dann läuft die Korrektur über das Sozialverwaltungsverfahren. Auch ein bereits bestandskräftiger Bescheid lässt sich überprüfen, wenn er von Anfang an rechtswidrig war. Lässt sich der Fehler belegen, wird der Bescheid neu berechnet und korrigiert. Das ist rechtlich kein „zweiter Versorgungsausgleich“, sondern schlicht die Berichtigung eines Verwaltungsfehlers.
Wo Korrekturen heute realistische Chancen habenGute Aussichten bestehen dort, wo sich Werte innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung objektiv verschoben haben und das nachweisbar ist. Das kann zum Beispiel passieren durch gesetzliche Aufwertungen von Kindererziehungszeiten in älteren Beschlüssen oder – je nach Fallgruppe – durch Grundrenten-Entgeltpunkte, wenn die doppelte Schwelle tatsächlich überschritten wird.
Häufig führen auch Fehler bei der ersten Umsetzung im Rentenbescheid zu Korrekturen, sobald Widerspruch oder Überprüfung sauber begründet und fristgerecht auf den Weg gebracht werden.
Warum viele Anträge scheitern – und manche unerwartet Erfolg habenZahlreiche Abänderungsanträge scheitern an den gesetzlichen Hürden. Unterschiede in der „Dynamik“ allein – etwa wenn eine extern geteilte Betriebsrente anders steigt als die gesetzliche Rente – genügen nicht. Ohne belegbare Wertänderung und einen klar festgelegten Stichtag bleibt die Tür zu.
Umgekehrt können Fälle, die zunächst aussichtslos wirken, erfolgreich sein, wenn sich Rechenfehler nachweisen lassen oder wenn gesetzlich ausgelöste Sprünge den Ausgleichswert tatsächlich deutlich verändern. Die aktuelle Linie erhöht daher nicht automatisch die Erfolgsquote, sie grenzt nur genauer ein, in welchen Konstellationen Anträge durchgehen.
Was sich seit 2024 konkret verändert hat – und warum Timing alles istGrundrenten-Entgeltpunkte sind inzwischen eindeutig: Sie sind ausgleichsreif innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Für eine Abänderung zählen sie aber nur, wenn die doppelte Schwelle überschritten wird und die jeweiligen Übergangsvorschriften passen. Der Fokus der Abänderung liegt weiterhin auf den Regelsystemen der gesetzlichen Sicherung; extern geteilte Betriebs- oder Privatversorgungen werden nur noch selten komplett neu bewertet.
Immer wichtiger wird das Timing: Die Wirkung setzt ausschließlich für die Zukunft ein, und ein Abänderungsantrag ist frühestens ein Jahr vor dem erwarteten Rentenbeginn möglich. Wer diese Frist verpasst, lässt Monat für Monat Geld liegen.
Der Beitrag Rente: Versorgungsausgleich nach Scheidung – Fehler kosten hunderte Euro erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Israeli occupation Forces arrest 27 Palestinians in west Bank raids
Occupied Jerusalem – SANA
Israeli occupation forces arrested 27 Palestinians during raids across various areas of the West Bank early on Wednesday.
According to the Palestinian news agency Wafa, the forces conducted incursions in the cities of Qalqilya, Tulkarm, Nablus, and the town of Qabatiya south of Jenin. They raided Palestinian homes, and attacked residents with live fire and tear gas, in addition to detaining 27 individuals.
In a related development, Israeli forces carried out demolition operations targeting 40 Palestinian homes in the village of Al-Sir in the Negev region within the occupied Palestinian territories of 1948.
Tuhama al-Saidi / Manar Salameh
Bobby Vylan, britischer Punk-Rapper: «Ruhe in Pisse, Charlie Kirk, du absolutes Stück Scheiße!»
Charles James «Charlie» Kirk, US-amerikanischer politischer Aktivist, Podcaster und Autor sowie enger Verbündeter von Donald Trump, fiel Mittwoch vergangener Woche bei einer Diskussionsveranstaltung auf dem Campus der Utah Valley University in Orem einem Attentat zum Opfer (siehe dazu auch den TN-Kommentar «Ein Schuss ins freie Wort». Bob Vylan, ein britischer Punk-Rap-Künstler, verhöhnte den Ermordeten während eines Konzerts in Amsterdam am Samstag und widmete ihm ein Lied mit erschütternden Worten. Vylan:
«Ich möchte das nächste [Lied] einem absoluten Stück Scheiße von Mensch widmen. Die Pronomen: war/waren. Denn wenn du Scheiße redest, wirst du erschossen. Ruhe in Pisse, Charlie Kirk, du Stück Scheiße.»
Bobby Vylan vom britischen Punk-Rap-Duo Bob Vylan beschimpfte am Samstag bei einem Konzert in Amsterdam den ermordeten Aktivisten Charlie Kirk (zum Anschauen des Videos bitte auf das Foto klicken); Quelle: X-Account «Libs of TikTok»
Vylan schien mit seinem Auftritt den Mordanschlag auf Kirk, der nur 31 Jahre alt wurde und zwei Kinder und eine Ehefrau zurücklässt, regelrecht zu würdigen. «Monate zuvor hatte Kirk vor einer zunehmenden ‹Attentatskultur› in der Linken gewarnt», wie Rift TV dazu schreibt.
«Die Attentatskultur breitet sich in der Linken aus. 48 Prozent der Liberalen sagen, es wäre zumindest teilweise gerechtfertigt, Elon Musk zu ermorden. 55 Prozent sagten dasselbe über Donald Trump», schrieb er am 7. April 2025 und berief sich dabei auf eine Umfrage im Zusammenhang mit Luigi Mangiones mutmaßlicher Tötung des CEO von UnitedHealthcare, Brian Thompson.
Auch Vertreter der Systemmedien taten sich mit bedenklichen Äußerungen hervor. Der ehemalige MSNBC-Analyst Matthew Dowd bezeichnete Kirk als «eine der polarisierendsten, vor allem jüngeren Persönlichkeiten» und meinte:
«Ich denke immer wieder, dass hasserfüllte Gedanken zu hasserfüllten Worten führen, die dann zu hasserfüllten Taten führen … Ich glaube, das ist das Umfeld, in dem wir leben. Man kann nicht einfach mit diesen schrecklichen Gedanken aufhören und dann diese schrecklichen Worte sagen, ohne zu erwarten, dass schreckliche Taten geschehen. Und das ist das bedauerliche Umfeld, in dem wir leben.»
Dowd wurde wegen dieser Äußerungen antlassen.
Insbesondere auch die Medien in Deutschland wären hier hervorzuheben, wie die Weltwoche in dem Beitrag «Die Welt staunt über Deutschland: Wie dort Medien und Prominente mit dem Mord an Charlie Kirk umgehen, löst Fassungslosigkeit aus» schreibt. Die Weltwoche:
«Beim ZDF verbreitete USA-Korrespondent Elmar Thevessen gar die falsche Behauptung, Kirk habe Steinigungen von Homosexuellen gefordert.
Im Netz folgten Spott und Zynismus: ein Sprecher der Linkspartei postete ein ‹Oh no! Anyway›-Meme, Satiriker Sebastian Hotz (‹El Hotzo›) ein Bild des TV-Schimpansen Charly mit der Aufschrift ‹Rest in Peace›.»
Selbst ernste Töne seien mit Vorbehalten versehen worden, so die Weltwoche weiter und zitiert ZDF-Moderatorin Dunja Hayali. Die hatte am vergangenen Donnerstag Abend, also einen Tag nach der Ermordung Kirks, im Heute Journal gesagt:
«Dass es nun Gruppen gibt, die seinen Tod feiern, ist durch nichts zu rechtfertigen – auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen. Offensichtlich hat der radikal religiöse Verschwörungsanhänger aber auch genau damit einen Nerv getroffen.»
Dazu schreibt Marcus Klöckner in einem Beitrag für Manova:
«Zum Vorschein kommt ein ‹Journalismus›, der durch die Macht der Klassifizierung, der Abwertung, der Entwertung lebt. Er zeigt nicht, was ist. Er sagt auch nicht, was ist. Er transportiert eine moralgeschwängerte Grundhaltung, aus der heraus eine Wirklichkeit entstehen soll, die so ist, wie die Welt im Kopf seiner Vertreter.
Der Schluss von A auf B auf C, den der Zuschauer wohl ziehen soll, ist in den Worten Hayalis angelegt. Wer menschenfeindliche Aussagen tätigt, kann nur menschenfeindlich sein. Wer menschenfeindlich ist, kann nur ein Menschenfeind sein. Und wer Menschenfeindlichkeit anprangert, der steht – selbstredend – auf der richtigen Seite. Et voilà, hier haben wir das ‹journalistische› Schmierenstück – das Gute, gegen das Böse, Journalismus als Inszenierung.»
Klöckner hebt auch auf das so kleine, aber bedeutende «Aber» ab. Zwar sage Hayali, das Verbrechen an Kirk sei durch nichts zu rechtfertigen, womit sie sich zunächst ihre Hände in Unschuld wasche. Aber ... «Dieses ‹Aber› – es schwingt durch den ganzen Schwall an Zuschreibungen, die dem Heute Journal zur Einordnung des Menschen Charlie Kirk dienen. Was auch immer ein ‹radikal-religiöser Verschwörungsanhänger› sein soll: Es bleibt im Nebulösen», wie Klöckner zu bedenken gibt.
Die Zuschauer würden dafür erfahren, dass sich Kirk für das Recht auf Schusswaffenbesitz und «gegen Abtreibungen» eingesetzt habe – und fragt dazu:
«Ist es also in der Wahrnehmung der scheinbar so moralisch Gerechten „menschenfeindlich“, sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen?
Ob menschenfeindlich, Menschenfeindlichkeit oder Menschenfeind: Diese Begriffe sind zu Kampfbegriffen geworden, ähnlich dem Begriff ‹Verschwörungstheorie›. Ideologisch aufgeladen, dienen sie als Diskurswaffe. Im seriösen Journalismus haben sie nichts zu suchen.»
Jener Journalismus, der sich ihrer bediene, falle immer wieder dadurch auf, dass er im Gewandt des absoluten Wahrheitsanspruchs antritt – für Nuancen, Schattierungen, Abweichungen und Perspektivierungen ist kein Platz mehr. Es geht nicht mehr darum, zu beschreiben, zu benennen – es geht um einen «Journalismus», der zum Richter und Henker in Personalunion wird.
Es sei genau dieser Geist, der in seiner schamlosen, rücksichtslosen und eiskalten Pervertierung der Verhältnisse den Keil zwischen die Menschen und in die Mitte der Gesellschaft treibt. Die Perversion wird deutlich, wenn klar wird, dass über furchtbare Ereignisse, die tatsächlich menschenfeindlich sind, hinweggesehen wird, als handelte es sich dabei um eine Belanglosigkeit, die niemanden zu interessieren hat. Klöckner:
«Die Menschenfängerei in der Ukraine? Menschen, die gegen ihren Willen unter massiver Gewalt von der Straße aufgegriffen und an die Front geschickt werden, damit sie andere töten oder sich selbst töten lassen? Ungeimpfte, die wie Dreck, wie Abschaum behandelt wurden? Die kein Restaurant mehr besuchen durften und die als ‹gefährliche Sozialschädlinge› beschimpft wurden?
Wo war und ist da das Heute Journal mit seinem Detektor, der bei Menschenfeindlichkeit anschlägt?»
So sei ein «Milieu der Gerechten» entstanden, bei dem die Selbstimmunisierung gegen ideologische «Irritationen» von außen nur als «sagenhaft» beschrieben werden könne. Wie sich mit zweierlei Maß messen lässt, darin würden sich die Vertreter der einzigen wahren Wahrheit gut verstehen. «Den Splitter im Auge des Bruders sehen, aber den Balken im eigenen verkennen», so Klöckner.
Das von Klöckner Ausgeführte – dass sich «Journalisten» wie Hayali im Gewandt des absoluten Wahrheitsanspruchs kleiden und sich gegen «Irritationen» von außen immun geben – spiegelt sich auch in der Aktion von Campact wieder:
Quelle: Campact
Klöckner schließt mit folgenden Worten:
«Was auch immer die Hintergründe des Attentates auf Kirk sind: Hauptnachrichtensendungen, die einem konservativen Christen, der seine Standpunkte vertrat, einen Tag nach seiner Ermordung Menschenfeindlichkeit hinterherwerfen, tragen mit zu jenen Zustände bei, die sie auf verquerem Wege kritisieren.»
Vylan versuchte derweil, den Schaden zu begrenzen:
Quelle: X-Account von Collin Rugg
Bobby Vylan, britischer Punk-Rapper: «Ruhe in Pisse, Charlie Kirk, du absolutes Stück Scheiße!»
Charles James «Charlie» Kirk, US-amerikanischer politischer Aktivist, Podcaster und Autor sowie enger Verbündeter von Donald Trump, fiel Mittwoch vergangener Woche bei einer Diskussionsveranstaltung auf dem Campus der Utah Valley University in Orem einem Attentat zum Opfer (siehe dazu auch den TN-Kommentar «Ein Schuss ins freie Wort». Bob Vylan, ein britischer Punk-Rap-Künstler, verhöhnte den Ermordeten während eines Konzerts in Amsterdam am Samstag und widmete ihm ein Lied mit erschütternden Worten. Vylan:
«Ich möchte das nächste [Lied] einem absoluten Stück Scheiße von Mensch widmen. Die Pronomen: war/waren. Denn wenn du Scheiße redest, wirst du erschossen. Ruhe in Pisse, Charlie Kirk, du Stück Scheiße.»
Bobby Vylan vom britischen Punk-Rap-Duo Bob Vylan beschimpfte am Samstag bei einem Konzert in Amsterdam den ermordeten Aktivisten Charlie Kirk (zum Anschauen des Videos bitte auf das Foto klicken); Quelle: X-Account «Libs of TikTok»
Vylan schien mit seinem Auftritt den Mordanschlag auf Kirk, der nur 31 Jahre alt wurde und zwei Kinder und eine Ehefrau zurücklässt, regelrecht zu würdigen. «Monate zuvor hatte Kirk vor einer zunehmenden ‹Attentatskultur› in der Linken gewarnt», wie Rift TV dazu schreibt.
«Die Attentatskultur breitet sich in der Linken aus. 48 Prozent der Liberalen sagen, es wäre zumindest teilweise gerechtfertigt, Elon Musk zu ermorden. 55 Prozent sagten dasselbe über Donald Trump», schrieb er am 7. April 2025 und berief sich dabei auf eine Umfrage im Zusammenhang mit Luigi Mangiones mutmaßlicher Tötung des CEO von UnitedHealthcare, Brian Thompson.
Auch Vertreter der Systemmedien taten sich mit bedenklichen Äußerungen hervor. Der ehemalige MSNBC-Analyst Matthew Dowd bezeichnete Kirk als «eine der polarisierendsten, vor allem jüngeren Persönlichkeiten» und meinte:
«Ich denke immer wieder, dass hasserfüllte Gedanken zu hasserfüllten Worten führen, die dann zu hasserfüllten Taten führen … Ich glaube, das ist das Umfeld, in dem wir leben. Man kann nicht einfach mit diesen schrecklichen Gedanken aufhören und dann diese schrecklichen Worte sagen, ohne zu erwarten, dass schreckliche Taten geschehen. Und das ist das bedauerliche Umfeld, in dem wir leben.»
Dowd wurde wegen dieser Äußerungen antlassen.
Insbesondere auch die Medien in Deutschland wären hier hervorzuheben, wie die Weltwoche in dem Beitrag «Die Welt staunt über Deutschland: Wie dort Medien und Prominente mit dem Mord an Charlie Kirk umgehen, löst Fassungslosigkeit aus» schreibt. Die Weltwoche:
«Beim ZDF verbreitete USA-Korrespondent Elmar Thevessen gar die falsche Behauptung, Kirk habe Steinigungen von Homosexuellen gefordert.
Im Netz folgten Spott und Zynismus: ein Sprecher der Linkspartei postete ein ‹Oh no! Anyway›-Meme, Satiriker Sebastian Hotz (‹El Hotzo›) ein Bild des TV-Schimpansen Charly mit der Aufschrift ‹Rest in Peace›.»
Selbst ernste Töne seien mit Vorbehalten versehen worden, so die Weltwoche weiter und zitiert ZDF-Moderatorin Dunja Hayali. Die hatte am vergangenen Donnerstag Abend, also einen Tag nach der Ermordung Kirks, im Heute Journal gesagt:
«Dass es nun Gruppen gibt, die seinen Tod feiern, ist durch nichts zu rechtfertigen – auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen. Offensichtlich hat der radikal religiöse Verschwörungsanhänger aber auch genau damit einen Nerv getroffen.»
Dazu schreibt Marcus Klöckner in einem Beitrag für Manova:
«Zum Vorschein kommt ein ‹Journalismus›, der durch die Macht der Klassifizierung, der Abwertung, der Entwertung lebt. Er zeigt nicht, was ist. Er sagt auch nicht, was ist. Er transportiert eine moralgeschwängerte Grundhaltung, aus der heraus eine Wirklichkeit entstehen soll, die so ist, wie die Welt im Kopf seiner Vertreter.
Der Schluss von A auf B auf C, den der Zuschauer wohl ziehen soll, ist in den Worten Hayalis angelegt. Wer menschenfeindliche Aussagen tätigt, kann nur menschenfeindlich sein. Wer menschenfeindlich ist, kann nur ein Menschenfeind sein. Und wer Menschenfeindlichkeit anprangert, der steht – selbstredend – auf der richtigen Seite. Et voilà, hier haben wir das ‹journalistische› Schmierenstück – das Gute, gegen das Böse, Journalismus als Inszenierung.»
Klöckner hebt auch auf das so kleine, aber bedeutende «Aber» ab. Zwar sage Hayali, das Verbrechen an Kirk sei durch nichts zu rechtfertigen, womit sie sich zunächst ihre Hände in Unschuld wasche. Aber ... «Dieses ‹Aber› – es schwingt durch den ganzen Schwall an Zuschreibungen, die dem heute journal zur Einordnung des Menschen Charlie Kirk dienen. Was auch immer ein ‹radikal-religiöser Verschwörungsanhänger› sein soll: Es bleibt im Nebulösen», wie Klöckner zu bedenken gibt.
Die Zuschauer würden dafür erfahren, dass sich Kirk für das Recht auf Schusswaffenbesitz und «gegen Abtreibungen» eingesetzt habe – und fragt dazu:
«Ist es also in der Wahrnehmung der scheinbar so moralisch Gerechten „menschenfeindlich“, sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen?
Ob menschenfeindlich, Menschenfeindlichkeit oder Menschenfeind: Diese Begriffe sind zu Kampfbegriffen geworden, ähnlich dem Begriff ‹Verschwörungstheorie›. Ideologisch aufgeladen, dienen sie als Diskurswaffe. Im seriösen Journalismus haben sie nichts zu suchen.»
Jener Journalismus, der sich ihrer bediene, falle immer wieder dadurch auf, dass er im Gewandt des absoluten Wahrheitsanspruchs antritt – für Nuancen, Schattierungen, Abweichungen und Perspektivierungen ist kein Platz mehr. Es geht nicht mehr darum, zu beschreiben, zu benennen – es geht um einen «Journalismus», der zum Richter und Henker in Personalunion wird.
Es sei genau dieser Geist, der in seiner schamlosen, rücksichtslosen und eiskalten Pervertierung der Verhältnisse den Keil zwischen die Menschen und in die Mitte der Gesellschaft treibt. Die Perversion wird deutlich, wenn klar wird, dass über furchtbare Ereignisse, die tatsächlich menschenfeindlich sind, hinweggesehen wird, als handelte es sich dabei um eine Belanglosigkeit, die niemanden zu interessieren hat. Klöckner:
«Die Menschenfängerei in der Ukraine? Menschen, die gegen ihren Willen unter massiver Gewalt von der Straße aufgegriffen und an die Front geschickt werden, damit sie andere töten oder sich selbst töten lassen? Ungeimpfte, die wie Dreck, wie Abschaum behandelt wurden? Die kein Restaurant mehr besuchen durften und die als ‹gefährliche Sozialschädlinge› beschimpft wurden?
Wo war und ist da das Heute Journal mit seinem Detektor, der bei Menschenfeindlichkeit anschlägt?»
So sei ein «Milieu der Gerechten» entstanden, bei dem die Selbstimmunisierung gegen ideologische «Irritationen» von außen nur als «sagenhaft» beschrieben werden könne. Wie sich mit zweierlei Maß messen lässt, darin würden sich die Vertreter der einzigen wahren Wahrheit gut verstehen. «Den Splitter im Auge des Bruders sehen, aber den Balken im eigenen verkennen», so Klöckner.
Das von Klöckner Ausgeführte – dass sich «Journalisten» wie Hayali im Gewandt des absoluten Wahrheitsanspruchs kleiden und sich gegen «Irritationen» von außen immun geben – spiegelt sich auch in der Aktion von Campact wieder:
Quelle: Campact
Klöckner schließt mit folgenden Worten:
«Was auch immer die Hintergründe des Attentates auf Kirk sind: Hauptnachrichtensendungen, die einem konservativen Christen, der seine Standpunkte vertrat, einen Tag nach seiner Ermordung Menschenfeindlichkeit hinterherwerfen, tragen mit zu jenen Zustände bei, die sie auf verquerem Wege kritisieren.»
Vylan versuchte derweil, den Schaden zu begrenzen:
Quelle: X-Account von Collin Rugg
Bürgergeld: Bei emotionalen Instabilitäten muss das Jobcenter höhere Miete zahlen
Das Gericht spricht einer alleinerziehenden Mutter und ihrer Tochter trotz unangemessener Kosten der Unterkunft eine Verlängerung des Übergangszeitraums um sechs Monate zu, da ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.
In einer wegweisenden Einzelfallentscheidung hat das Gericht bekannt gegeben, dass das Jobcenter die tatsächlichen Mietkosten übernehmen muss, wenn für eine Alleinerziehende und ihre Tochter ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.
Grundsätzlich werden unangemessene Unterkunftskosten vom Grundsicherungsträger nach § 22 Abs. 1 S. 7 SGB II sechs Monate lang gewährt. Ist dem Leistungsberechtigten aus gesundheitlichen Gründen ein Wohnungswechsel unzumutbar, so verlängert sich dieser Zeitraum angemessen. Das Jobcenter trägt die Beweislast dafür, dass ausreichend Wohnraum bis zur Angemessenheitsgrenze zur Verfügung steht.
Verlängerung des Übergangszeitraums aus gesundheitlichen Gründen wegen Unzumutbarkeit des UmzugsDie Sechs-Monatsfrist ist kein starrer Zeitraum; vielmehr sind Abweichungen nach oben und nach unten zulässig, wie schon dem Wortlaut der Norm zu entnehmen ist (vgl BSG, Urteil vom 16. April 2013 – B 14 AS 28/12 R – ).
Die gesundheitlichen Beschwerden der Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus Mutter und Tochter rechtfertigen – ausnahmsweise die weitere Übernahme selbst unangemessener Mietkosten durch die Behörde nach § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II, weil den Klägerinnen ein Wohnungswechsel nicht zumutbar war.
Unzumutbarkeit eines Umzuges aus gesundheitlichen GründenDer vorliegende Fall rechtfertigt die Annahme eines seltenen Ausnahmefalles der Unzumutbarkeit eines Umzuges aus gesundheitlichen Gründen unter Berücksichtigung der hierzu in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansichten. An die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit sind strenge Anforderungen zu stellen ( BSG Rechtsprechung )
Was für die Bestimmung der abstrakten Angemessenheit der Unterkunftskosten gilt, gilt auch für die Zumutbarkeit eines Umzuges bei unangemessen hohen Unterkunftskosten
Denn Gewährleistet wird nicht der Verbleib in einer konkreten Unterkunft bzw dem unmittelbaren Wohnumfeld, vielmehr soll sozialer Entwurzelung oder einer Entwertung als elementar qualifizierter Kontakte und Lebensgewohnheiten vorgebeugt werden. Ein Umzug innerhalb des örtlichen Vergleichsraums – hier des Landes Berlin – ermöglicht grundsätzlich wegen der für die Vergleichsraumbildung vorausgesetzten Vernetzung, soziale Bindungen auch nach Umzügen aufrecht zu erhalten (vgl BSG 20. August 2009 – B 14 AS 41/08 R – ).
Ein Wechsel in Wohnquartiere, die in einer in angemessener Zeit überwindbaren Entfernung gelegen sind, ist regelmäßig nicht unzumutbar; Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie sie Erwerbstätigen oder Schülern zugemutet werden, sind hinzunehmen (vgl BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 30/06 R – ).
Einschränkungen der Obliegenheit zur Senkung unangemessener Mietkosten im Sinne subjektiver Unzumutbarkeit bedürfen besonderer BegründungWenn sich ein Hilfebedürftiger zum Beispiel darauf beruft, sich zum Beispiel örtlich nicht verändern oder seine Wohnung nicht aufgeben zu können, müssen hierfür besondere Gründe vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen können. Hierfür kommen insbesondere grundrechtsrelevante Sachverhalte oder Härtefälle in Betracht.
Dazu gehört etwa die Rücksichtnahme auf das soziale und schulische Umfeld minderjähriger schulpflichtiger Kinder, die möglichst nicht durch einen Wohnungswechsel zu einem Schulwechsel gezwungen werden sollten; ebenso kann auf Alleinerziehende Rücksicht genommen werden, die zur Betreuung ihrer Kinder auf eine besondere Infrastruktur angewiesen sind, die bei einem Wohnungswechsel in entferntere Ortsteile möglicherweise verloren ginge und im neuen Wohnumfeld nicht ersetzt werden könnte.
Ähnliches kann für kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen bzw. für die sie betreuenden Familienangehörigen gelten, die zur Sicherstellung der Teilhabe behinderter Menschen ebenfalls auf eine besondere wohnungsnahe Infrastruktur angewiesen sind.
Bei beiden Klägern lag nach Überzeugung des Senats eine subjektive Unzumutbarkeit des Umzuges vorGestützt hat das Gericht seine Auffassung auf erstellte gerichtliche Sachverständigengutachten, einer ambulanten Untersuchung sowie einschlägiger Vorbefunde der behandelnden Ärzte.
Der Mutter war es zwar (nur) zumutbar, aufgrund der von ihm festgestellten Leiden (Depression; Ich-strukturelle Defizite) in eine andere Wohnung im näheren, vertrauten und „fußläufig“ erreichbaren Umfeld und im weiteren Umkreis im selben Stadtbezirk, nicht aber in einen anderen Bezirk B, umzuziehen.
Aber nach Einschätzung des behandelnden Kinder- und Jugendpsychiaters war der Tochter ein Umzug aufgrund einer emotionalen Instabilität gänzlich unzumutbar.
FazitZur Überzeugung des Gerichts ist von einer subjektiven Unzumutbarkeit der Kostensenkung für beide Klägerinnen auszugehen und waren in dieser Zeit die tatsächlichen KdUH als Bedarf (jeweils kopfanteilig) zu berücksichtigen.
Anmerkung Sozialrechtsexperte von Tacheles e. V.In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob sich aus Einzelfallumständen ein abweichender Leistungsanspruch ergibt.
1. Insbesondere grundrechtsrelevante Sachverhalte oder Härtefälle können es als unzumutbar erscheinen lassen, das nähere Umfeld oder gar die aktuell genutzte Wohnung zu verlassen. 1. Maßgebend sein können hier die Rücksichtnahme auf das soziale und schulische Umfeld von minderjährigen schulpflichtigen Kindern, die Rücksichtnahme auf eine besondere Infrastruktur bei Alleinerziehenden (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 22.08.2012 – B 14 AS 13/12 R ; BSG, Urteil vom 19.02.2009 – B 4 AS 30/08 R – )
2. die Ermöglichung des Verbleibs eines betreuenden Familienangehörigen im Umfeld von Pflegebedürftigen (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 15.06.2016 – B 4 AS 36/15 R -; BSG, Urteil vom 19.02.2009 – B 4 AS 30/08 R – )
3. behinderungsbedingte Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 06.10.2022 – B 8 SO 7/21 R -),
4. der besondere Ausstattungsbedarf der Wohnung eines Allergikers (vgl. dazu beispielsweise: LSG Niedersachsen/Bremen, Beschluss vom 11.08.2005 – L 7 AS 164/05 ER – ), sonstige gesundheitliche Gründe, die eine besondere Infrastruktur oder ein spezielles soziales Umfeld erfordern (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 15.06.2016 – B 4 AS 36/15 R – ).
Praxistipp zum SGB XII – Unzumutbarkeit eines Umzuges insbesondere aus gesundheitlichen GründenBei älteren, kranken Menschen erkennt das Bundessozialgericht an, dass sie typisierend immobiler als der Durchschnitt der Bevölkerung sind, weil mit zunehmendem Alter die Anpassungsfähigkeit weiter abnimmt und die Anfälligkeit für Erkrankungen zunimmt und dass wegen des erfahrungsgemäß veränderten Aktionsradius die Wohnung und Wohnumgebung für das körperliche und psychische Wohl des alten Menschen immer mehr an Bedeutung gewinnen ( BSG, Urteil vom 23. März 2010 – B 8 SO 24/08 R –).
Leben alte Menschen in einer etwas zu teuren, vom Sozialamt bezahlten Wohnung, können sie nicht generell zum Umzug aufgefordert werden ist die Hauptaussage des Urteils des Bundessozialgerichts.
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Bürgergeld: Jobcenter verschärft Vorgaben – Coaching wird zur Pflicht
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachlichen Weisungen zu den Förderinstrumenten nach § 16e und § 16i SGB II überarbeitet. Das beschäftigungsbegleitende Coaching, wird als “integraler und grundsätzlich verpflichtender Bestandteil der Förderung” festgeschrieben – sowohl bei der Eingliederung von Bürgergeld-Beziehern nach § 16e als auch bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i.
Die neuen Weisungen sind in der Fassung „Stand: 05.08.2025“ veröffentlicht; eine begleitende BA-Weisung vom 20. August 2025 setzt die Änderungen mit Verweis auf Ergebnisse der IAB-Evaluation in Kraft.
Was sich ändert – und warumAuslöser ist die mehrjährige Evaluation der Förderleistungen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Deren Fazit: Die Instrumente erreichen ihre Zielgruppen und wirken – zugleich besteht Nachsteuerungsbedarf beim Förderelement Coaching, bei der Ansprache unterrepräsentierter Gruppen und beim Übergangsmanagement aus dem geförderten in ein ungefördertes Arbeitsverhältnis. Die BA greift diese Punkte nun auf und verankert sie in den Weisungen.
Coaching als Pflicht: Ohne Teilnahme keine FörderungDie Verschärfung lautet in beiden Instrumenten gleichlautend: Die Teilnahme an einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ist grundsätzlich verpflichtend. Wer die Teilnahme von vornherein ablehnt, soll nicht gefördert werden. Diese Aussage steht nun unmissverständlich in den aktualisierten Textfassungen zu § 16e und § 16i.
Zuweisung ohne Rechtsfolgenbelehrung – was das für Betroffene bedeutetWichtig für Leistungsberechtigte: Die Zuweisung in die Coaching-Maßnahme erfolgt weiterhin ohne Rechtsfolgenbelehrung. Die „grundsätzliche Teilnahme“ wird im Kooperationsplan festgehalten, die konkreten Coaching-Modalitäten legt das Jobcenter separat fest.
Wer die Betreuung nicht aufnimmt oder abbricht, wird nicht automatisch sanktioniert; das Jobcenter muss zunächst beraten, Rahmenbedingungen anpassen und auf Fortsetzung hinwirken. Parallel bleibt es aber dabei, dass die Weigerung, das geförderte Arbeitsverhältnis aufzunehmen oder fortzuführen, als Pflichtverletzung geprüft werden kann.
Diese Differenzierung schafft Rechtssicherheit: Das Arbeitsverhältnis ist mit RFB abzusichern, die Coaching-Zuweisung selbst nicht – gleichwohl ist Coaching faktische Fördervoraussetzung.
Inhalt, Umfang und Qualität: Professionalisierung der Coach-RolleDie Weisungen beschreiben Aufgaben und Anforderungsprofil der Coaches deutlich ausführlicher. Coaching soll Probleme am Arbeitsplatz frühzeitig adressieren, arbeitsplatzbezogene Anforderungen übersetzen, bei Behördengängen unterstützen und gezielt Anschlussperspektiven in ungeförderter Beschäftigung aufbauen.
Verbindliche Erstgespräche zwischen Coach, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn der Maßnahme sind vorgesehen. Zugleich grenzt die BA die Rolle ab: Fachliche Einarbeitung bleibt Aufgabe des Betriebs; das Coaching fokussiert auf Stabilisierung, Problemlösung, Qualifizierungsschritte und Übergänge.
Organisation: Kein AVGS-Coaching mehr, Arbeitgeber-Coaching ausgeschlossenNeu ist auch die klare Abgrenzung bei der Durchführung. Coaching darf nicht über AVGS-Maßnahmen nach § 45 SGB III oder eingekaufte Standardmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III erbracht werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Betreuung durch den eigenen Arbeitgeber, es sei denn, dieser verfügt über eine rechtlich und organisatorisch getrennte Einheit, die eine unabhängige Begleitung gewährleistet.
Möglich ist die Umsetzung durch eigenes Personal des Jobcenters oder durch beauftragte Dritte; sogar die Beauftragung eines anderen Jobcenters ist eröffnet.
Kosten und Unterstützung: Maßnahmekosten, Fahrt- und KinderbetreuungMit der Pflicht zur Teilnahme verknüpft die BA klare Aussagen zur Finanzierung. Förderfähig sind die Kosten der Maßnahmeinhalte sowie teilnehmerbezogene Ausgaben wie notwendige Fahrkosten und zusätzliche Kinderbetreuungskosten, etwa wenn Termine außerhalb der Arbeitszeiten liegen.
Schärferer Fokus auf unterrepräsentierte GruppenDie BA verlangt, bei Planung und Besetzung geförderter Stellen spezifische Personengruppen gezielt zu berücksichtigen: Alleinerziehende, Mütter in Paar-Bedarfsgemeinschaften, Frauen nach längerer Familienphase, Leistungsberechtigte ohne Berufsabschluss, mit Migrationshintergrund oder geringen Deutschkenntnissen.
Übergänge statt Sackgasse: Absolventenmanagement und ArbeitgeberkontaktNeu betont wird das „Absolventenmanagement“: Jobcenter sollen rechtzeitig vor Auslaufen der Förderung Anschlussperspektiven entwickeln, den Arbeitgeber früh einbinden und Wechsel in ungeförderte Beschäftigung aktiv vorbereiten. Coaching ist damit nicht nur „Problemfeuerwehr“, sondern Brücke aus geförderter in reguläre Arbeit.
Konsequenzen für Betroffene und BetriebeFür Leistungsberechtigte gilt: Wer eine Förderung nach § 16e oder § 16i anstrebt, muss das Coaching akzeptieren und aktiv nutzen. Verabredete Termine sind verbindlich, Hürden sind früh zu benennen, damit das Jobcenter Lösungen (z. B. Kinderbetreuung, Fahrkosten) finanzieren kann. Für Arbeitgeber heißt das: Geförderte Beschäftigung kommt mit einem professionellen Begleitprozess.
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EFA-Präsidentin: Öcalans Initiative ist ein Beispiel für die Welt
Die Präsidentin der Europäischen Freien Allianz (EFA), Lorena Lopez de Lacalle, hält die Umsetzung des „Rechts auf Hoffnung“ und die Freiheit von Abdullah Öcalan für entscheidend für einen Verhandlungsprozess mit der Türkei, welcher überdies auf Augenhöhe geführt werden müsse.
Die EFA, die im Europäischen Parlament tätig ist und 41 politische Parteien aus 19 Ländern zusammenbringt, wird von Lorena Lopez de Lacalle geleitet. Sie hat mit ANF über den von Abdullah Öcalan initiierten Prozess und die Frage des „Rechts auf Hoffnung“ gesprochen.
„Abdullah Öcalan und die Haltung der PKK zum Frieden sind sehr bedeutsam“
Als Vorsitzende einer Allianz, die das Recht der Völker auf Selbstbestimmung und Gestaltung ihrer eigenen Zukunft verteidigt, unterstrich Lopez de Lacalle die Bedeutung des Prozesses, den Abdullah Öcalan und die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) eingeleitet haben: „Angesichts der Gewalt, die die Welt derzeit erlebt, halten wir es für äußerst wichtig und wertvoll, als Allianz auf Frieden zu bestehen.
Die Entscheidung der PKK und Öcalans, die Gewalt zu beenden und gemeinsam mit allen Völkern der Türkei eine demokratische und friedliche Lösung anzustreben, ist für uns eine sehr gute Nachricht. Natürlich haben wir auch Bedenken. Nach Öcalans Aufruf reagierte Erdoğan zunächst positiv. Leider bereitet uns der mangelnde Fortschritt im Laufe der Zeit Sorge.“
„Unsere Bedenken richten sich gegen Erdoğan und seine Regierung“
Sie fuhr damit fort, dass die Einrichtung einer parlamentarischen Kommission wichtig sei und dass sie deren Arbeit unterstütze, merkte jedoch an: „In einem solchen Prozess verstärken der Druck und die Angriffe auf Oppositionsparteien unsere Bedenken. Unsere Bedenken richten sich gegen Erdoğan und seine Regierung, denn wir wissen sehr gut, dass nicht nur die Kurd:innen Frieden in diesem Land wollen, sondern auch ein großer Teil der türkischen Bevölkerung.“
„Wir müssen Friedensbemühungen unterstützen“
Die Initiativen und Ideen von Abdullah Öcalan betrachtet Lopez de Lacalle eigenen Angaben zufolge nicht nur als Lichtblick für die Türkei, sondern für die ganze Welt: „Natürlich sind Öcalans Initiativen und Positionen für den Nahen Osten von grundlegender Bedeutung, aber sie haben auch große Auswirkungen auf Europa. Diese Werte sind für die ganze Welt notwendig. Durch seine Haltung hat Öcalan gezeigt, dass es in dieser Welt Führungspersonen gibt, die Frieden wollen und auf ihn bestehen, selbst in einem so schwierigen Kontext.
Deshalb müssen wir als Politiker:innen, Intellektuelle und als Angehörige aller verschiedenen Bereiche der Gesellschaft die Friedensbemühungen in der Türkei unterstützen. Es ist sehr wichtig, dass die Kurd:innen diesen Prozess als einen Prozess der ‚demokratischen Gesellschaft und des Friedens‘ bezeichnen. Im Kern wird niemand ausgeschlossen; alle sollen Teil des Prozesses sein. In diesem Sinne können wir diesen Prozesses nur befürworten, in dem alle dieselben und gleichwertigen Rechte haben müssen.“
Das „Recht auf Hoffnung“ muss umgesetzt werden
Lopez de Lacalle wies auf die Bedeutung der Freiheit von Abdullah Öcalan für den Erfolg des Prozesses hin und betonte, dass die Türkei die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einhalten und das „Recht auf Hoffnung“ umsetzen muss: „Wir unterstützen die Forderung nach dem ‚Recht auf Hoffnung‘ für Öcalan und fordern dessen sofortige Umsetzung. Der türkische Staat muss seinen Verpflichtungen nachkommen und die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarates zum Recht auf Hoffnung umsetzen.
Es muss klar festgelegt und durchgesetzt werden, denn es bedeutet das Recht aller Menschen, mit Würde behandelt zu werden. Hier geht es um die Menschenwürde. Ein Repräsentant, der seit 26 Jahren fast ununterbrochen in Isolationshaft sitzt, verbüßt keine Strafe mehr; dies ist eine Situation, die gegen das Völkerrecht verstößt.“
„Er hat die Macht und die Autorität, Frieden zu schaffen“
Die Umsetzung dieses Menschenrechts und die Freiheit Öcalans hält Lopes de Lacalle als entscheidenden Faktor für einen Verhandlungsprozess mit der Türkei, der Augenhöhe erfordere. Öcalan habe eine herausragende Rolle und in dieser habe er wiederholt seinen Willen für Frieden und für ein Ende der Waffengewalt gezeigt – nicht zuletzt durch die Waffenverbrennung im Juli. Die Politikerin ist überzeugt, Öcalan habe „die Macht und die Autorität, Frieden zu schaffen. Daher müssen Erdoğan und seine Regierung die Friedensfähigkeit Öcalans anerkennen“.
„Die kurdische Bevölkerung ist nicht der Feind der Türkei“
Lopez de Lacalle betonte außerdem, dass echte Demokratie die Anerkennung der Rechte aller im Land lebenden Minderheiten erfordert: „Der Staat darf Vielfalt nicht als Feind betrachten. Die kurdische Bevölkerung in der Türkei ist nicht der Feind der Türkei. Die einzige Forderung der Kurd:innen ist, dass ihre Sprache, ihre Traditionen, ihre Lebensweise und ihr Recht auf Demokratie respektiert werden. Die Türkei muss diese Realität anerkennen und diese grundlegenden Forderungen akzeptieren.“
„Der Europarat und seine Institutionen müssen Druck ausüben“
Abschließend betonte Lopez de Lacalle, dass die Institutionen des Europarates konkrete Schritte unternehmen müssten, um die Umsetzung des „Rechts auf Hoffnung“ und den Erfolg des Prozesses in der Türkei sicherzustellen: „Der Europarat und die EU-Länder müssen davon überzeugt sein, dass die Zeit für den Frieden in der Türkei gekommen ist, und das Thema auf dieser Grundlage angehen. Damit diese von Öcalan gebotene Chance zum Erfolg führt, muss der Prozess unterstützt werden. Es muss diplomatischer Druck auf die Türkei ausgeübt werden, um Öcalans Freiheit zu sichern. Wenn der türkische Staat auf Gesetzlosigkeit besteht, muss auch die Aussetzung der diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen in Betracht gezogen werden.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/britische-gewerkschaften-fordern-europarat-zum-handeln-im-fall-Ocalan-auf-47985 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kon-med-fordert-deutsche-unterstutzung-fur-friedensprozess-in-der-turkei-47965 https://deutsch.anf-news.com/frauen/offener-brief-an-europarat-frauen-fordern-umsetzung-von-egmr-urteil-zu-Ocalan-47951 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/zweiter-protesttag-in-strassburg-freiheit-fur-Ocalan-gedenken-an-jina-amini-47977
Besta: Paramilitärs fällen Bäume und drohen mit Waffen
Trotz zahlreicher Proteste, administrativer und juristischer Schritte sowie einer Vielzahl von Petitionen wird das Fällen von Bäumen in Besta, Gabar, Cûdî und den umliegenden Dörfern in Şirnex (tr. Şırnak) systematisch fortgesetzt. Das Land der Dorfbevölkerungen wird unter der Aufsicht von Soldaten und mit Genehmigung der Provinzverwaltung abgeholzt wird, ohne dass die Eigentümer:innen darüber informiert werden. Gleichzeitig werden diejenigen, die reagieren oder versuchen, die Abholzung zu stoppen, von den staatlich eingesetzten, paramilitärischen Dorfwächtern bedroht.
Infolge der mit Genehmigung des Gouverneurs begonnenen und seit Jahren andauernden Abholzungsmaßnahmen sind rund 14 Prozent der Waldfläche von Şirnex verloren gegangen, während die Dorfwächter, die dieses Holz roden und verkaufen, reich geworden sind.
Die Entwaldung ist auf Satellitenbildern deutlich zu erkennen, und die Paramilitärs fällen weiterhin sowohl junge als auch alte Bäume. Nun haben sie sogar begonnen, sich auf die Obstgärten der Dorfbevölkerung zu verlegen: In Besta haben sie angefangen Obstgärten in Dörfern zu fällen, die vor etwa 30 Jahren evakuiert und niedergebrannt wurden. Die Dorfbewohner:innen, die aufgrund von Verboten nur ein- oder zweimal im Jahr Walnüsse in den Gärten pflanzen oder ernten, reagierten auf die ohne ihr Wissen durchgeführten Fällungen.
Abdulmenaf Bayık gehört zu denjenigen, die sich gegen die Fällung der Gärten wehren, und berichtete: „Als wir versuchten, sie aufzuhalten, bedrohten sie uns mit ihren Waffen.“
„Sie betraten meinen Obstgarten ohne Vorwarnung und fällten Bäume“
Bayık erzählte, dass die Abholzung, die seit fast zwei Jahren in Besta stattfindet, nun auch seinen Garten und sein Waldstück erreicht habe. Die von seinem Großvater geerbten Grundstücke würden von Dorfwächtern geplündert werden, die behaupteten es handele sich um ihr Land. Die Abholzungen halten laut Bayık unvermindert und dauerhaft an.
Er fügte hinzu: „Das betrifft nicht nur unser Land, sie haben das mit dem Land vieler Dorfbewohner:innen in der Gegend gemacht. Unser Dorf und unsere Ländereien liegen in Besta. Als wir von der Abholzung erfuhren, machten wir uns auf den Weg in das Gebiet. Während uns der Zutritt zu der Sperrzone ständig verboten wird, können sowohl diejenigen, die die Bäume fällen, wie auch die Wachen es sehr leicht betreten. Sie haben ohne unsere Erlaubnis begonnen, die Bäume in unserem Obstgarten zu fällen. Jahrelang haben wir, so schwierig es auch war, versucht, zu diesem Obstgarten zu gehen und dort zu produzieren. Jetzt versuchen sie, uns sogar das noch wegzunehmen.“
„Sie haben uns mit Waffen bedroht“
Bayık beschrieb, wie sie zusammen mit anderen Dorfbewohner:innen auf Dorfwächter trafen, die Bäume mit einem Traktor transportierten, und berichtete von dem folgenden Wortwechsel: „Als wir ankamen, hatten sie bereits mit dem Fällen begonnen. Als wir sie fragten, sagten sie: ‚Der Gouverneur hat die Erlaubnis erteilt‘; aber als wir zum Büro des Gouverneurs gingen und dort nachfragten, sagten sie: ‚Ich habe damit nichts zu tun.‘ Als wir ihnen sagten, sie sollten mit dem Fällen aufhören und dass dies unser Land sei, antworteten sie: ‚Das geht uns nichts an, wir fällen die Bäume, verschwindet von hier.‘
Wir gingen nicht weg und redeten weiter. Als wir gegen die Situation protestierten, legten die Wachleute direkt ihre Hände auf ihre Waffen, bedrohten uns damit und sagten: ‚Verschwindet von hier.‘ Sie ließen uns nicht einmal über unser eigenes Land sprechen. Sie fällen unsere Bäume, verkaufen sie und stecken das Geld in die eigene Tasche. Das ist weder menschlich noch gewissenhaft.“
„Diese Gesetzlosigkeit muss ein Ende haben“
Bayık betonte, dass die anhaltenden Abholzungen in der Region der Dorfbevölkerung und Viehbesitzer:innen großen Schaden zufügen, und versicherte, dass er seinen Obstgarten weiterhin verteidigen und sich Gehör verschaffen werde: „Jeden Tag fahren Lastwagen mit gefällten Bäumen vor meinem Haus vorbei. Hier finden die Dorfbewohner:innen nicht einmal Wasser oder einen einzigen Baum, doch jeden Tag werden Tonnen von Bäumen gefällt. Es schmerzt uns, das mit anzusehen. Die Präfektur erleichtert und ebnet durch die Erteilung von Verboten den Weg für diese Abholzung. Diese Maßnahmen bringen uns keinen Nutzen. Diese Gesetzlosigkeit und Ungerechtigkeit muss ein Ende haben. Wenn sie so weitermachen, werden sie keinen einzigen Baum übrig lassen.“
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/tja-wir-werden-die-natur-weiterhin-verteidigen-47896 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/protestcamp-in-besta-diese-erde-gehort-uns-47883 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/mahnwache-gegen-Okozid-wir-bleiben-bis-der-kahlschlag-endet-47882
Israeli Occupation Forces arrest 4 Civilians in Quneitra Countryside
Quneitra – SANA
Israeli occupation forces arrested four civilians on Wednesday during raids on several villages in the Quneitra countryside.
According to SANA’s correspondent in Quneitra, the Israeli forces carried out a pre-dawn incursion into the villages of Ofania, Khan Arnabeh, and Jubata al-Khashab accompanied by heavy drone surveillance. Several homes were stormed, resulting in the arrest of four individuals.
The Israeli occupation continues its attacks on Syrian territory, in violation of the 1974 Disengagement Agreement, international law, and United Nations resolutions.
The Syrian government strongly condemns these acts and calls on the international community to take a firm stance to halt the ongoing aggression.
Tuhama al-Saidi / Manar Salameh
Barrack underscores importance of Roadmap to resolve Sweida crisis for Syria’s future
Washington, SANA-US Special Envoy to Syria, Thomas Barrack, underscored the importance of the Sweida crisis resolution Roadmap in building a future for Syria that ensures equality for all Syrians.
Barrack said in a post on X platform: “Reconciliation begins with a single step. In Sweida, this map charts not just a process of healing, but a path future generation of Syrians can walk as they build a nation of equal rights and shared obligations for all”.
The roadmap, being implemented in cooperation between Syria, Jordan, and the United States, has received widespread Arab and international support.
Nawal/ Manar Salameh