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‘The war is over, so why haven’t they come back?’: The search for Gaza’s missing

Over 11,000 Palestinians, mostly women and children, have disappeared since Oct. 7. Relatives don’t know if they’re dead or alive, under rubble or in prison.

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Greetings to the participants, organisers, and guests of the awards ceremony for the 6th Pride of the Nation Russian Public Prize

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. November 2025 - 16:00

Vladimir Putin sent his greetings to the participants, organisers and guests of the awards ceremony for the 6th Pride of the Nation Russian Public Prize presented for personal contribution to the ethnocultural development and strengthening of the unity of the peoples of Russia.

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Greetings to the 45th anniversary International Student Film Festival of the National State Gerasimov University of Cinematography

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. November 2025 - 16:00

Vladimir Putin sent his greetings to the participants, organisers and guests of the 45th anniversary International Student Film Festival of the National State Gerasimov University of Cinematography (VGIK).

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„China hat dem Westen den Chipkrieg erklärt“

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. November 2025 - 16:00
Der Chipkrieg, der zwischen China und der EU ausgebrochen ist, nachdem die Niederlande einen chinesischen Chipproduzenten faktisch enteignet haben, macht auch in Deutschland in Form von Alarmmeldungen der Automobilindustrie Schlagzeilen. Er ist nur die neueste Phase des Handelskrieges, den der Westen China erklärt hat. Das russische Fernsehen hat am Sonntag in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick darüber […]
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Rückzahlung von Krankengeld bei voller Erwerbsminderungsrente: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Lesedauer 7 Minuten

Wenn jemand längere Zeit krank ist, zahlt zunächst die Krankenkasse Krankengeld. Wird später eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, oft sogar rückwirkend, stellt sich regelmäßig eine belastende Frage: Muss das

Krankengeld zurückgezahlt werden?

Die kurze Antwort lautet: In der Regel nein. Trotzdem ist die Rechtslage manchmal komplex, und es gibt wichtige Ausnahmen, Fristen und finanzielle Folgen, die man kennen sollte.

Dabei geht es ausdrücklich um die Situation, in der eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, während zuvor Krankengeld bezogen wurde. Diese Konstellation ist sehr verbreitet, weil die Erwerbsminderungsrente häufig erst nach Monaten oder sogar Jahren entschieden wird.

Viele Betroffene leben in dieser Zeit vom Krankengeld. In etlichen Fällen wird die Rente dann rückwirkend bewilligt, also für einen Zeitraum in der Vergangenheit, der sich mit dem Krankengeld überschneidet.

Warum es überhaupt zu Überschneidungen kommt

Der Ablauf ist typischerweise so: Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld beträgt grob gesagt rund 70 Prozent des Brutto-Entgelts, höchstens aber 90 Prozent des Netto-Entgelts, gedeckelt durch gesetzliche Höchstbeträge. Das Krankengeld kann grundsätzlich bis zu 78 Wochen wegen derselben Erkrankung gezahlt werden.

Parallel läuft – häufig erst auf Anraten der Krankenkasse – ein Reha-Antrag oder ein Rentenantrag. Hintergrund ist die sogenannte „Reha vor Rente“-Logik des Sozialrechts: Erst soll geprüft werden, ob durch medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Wenn das nicht gelingt oder nicht mehr zu erwarten ist, kommt als letzter Schritt die Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM-Rente) ins Spiel.

Die volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn jemand krankheitsbedingt auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann. Diese Voraussetzung ist in § 43 SGB VI geregelt.

Das Problem: Bis die Deutsche Rentenversicherung (DRV) darüber entscheidet, vergeht oft viel Zeit. Wird die volle Erwerbsminderungsrente schließlich bewilligt, passiert das häufig rückwirkend für einen Zeitraum, in dem bereits Krankengeld gezahlt wurde. Genau an dieser Stelle beginnen die Erstattungs- und Rückzahlungsfragen.

Zahlt man persönlich Krankengeld zurück?

Die klare Kernbotschaft: In aller Regel muss die versicherte Person das Krankengeld nicht aus eigener Tasche an die Krankenkasse zurückzahlen, nur weil nun rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde.

Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn das Krankengeld höher war als die spätere Erwerbsminderungsrente. Diese Schutzwirkung ergibt sich aus § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit der speziellen Erstattungsregel des § 103 SGB X.

Sozialrechtlich gesprochen: Der Anspruch auf Krankengeld entfällt für Zeiträume, in denen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung geleistet wird.

Aber: Das bedeutet nicht, dass die Krankenkasse Geld direkt vom Versicherten zurückfordern darf. Sie darf sich das Geld stattdessen von der Rentenversicherung holen. Diese Konstruktion schützt den oder die Versicherte vor einer plötzlichen Rückforderungswelle.

Das Bundessozialgericht hat schon früh klargestellt, dass der Versicherte die sogenannte Differenz – häufig „Spitzbetrag“ genannt, also den Betrag, um den das ausgezahlte Krankengeld höher war als die später festgestellte Rente – grundsätzlich nicht an die Krankenkasse zurückzahlen muss.

Mit anderen Worten: Dass das Krankengeld vielleicht finanziell „zu hoch“ im Vergleich zur später anerkannten Erwerbsminderungsrente gewesen ist, führt normalerweise nicht zu einer persönlichen Rückzahlungsverpflichtung.

Wer erstattet wem? Der Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X

Auch wenn die versicherte Person selbst meist nichts zurückzahlen muss, passiert im Hintergrund sehr wohl eine finanzielle Verrechnung zwischen den Sozialleistungsträgern.

Sobald die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird, prüft die Krankenkasse, ob für denselben Zeitraum Krankengeld gezahlt wurde. Ist das der Fall, macht sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen sogenannten Erstattungsanspruch geltend. Rechtsgrundlage ist § 103 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

Vereinfacht gesagt läuft das so: Die Rentenversicherung hätte eigentlich für diesen Zeitraum zahlen müssen, hat das aber noch nicht getan, weil die Rente erst später bewilligt wurde. Stattdessen ist in dieser Zeit die Krankenkasse „in Vorleistung“ gegangen, indem sie Krankengeld gezahlt hat.

Deshalb kann die Krankenkasse verlangen, dass die Rentenversicherung aus der später bewilligten Rentennachzahlung den entsprechenden Betrag direkt an sie auszahlt. Genau dafür existiert der Erstattungsanspruch.

In der Praxis bedeutet das: Die Rentenversicherung zahlt die rückwirkende EM-Rente für die Überschneidungsmonate nicht an die betroffene Person aus.

Stattdessen überweist sie diese Summe – bis zur Höhe des gezahlten Krankengeldes – an die Krankenkasse. Die Krankenkasse bekommt also ihr Geld zurück. Die oder der Versicherte sieht diesen Anteil der Rentennachzahlung nie, weil er gar nicht erst ausgezahlt wird. Dieses Vorgehen ist in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung geregelt und seit vielen Jahren eingespielt.

Wichtig ist: Das ist kein „Zurückzahlen“ durch die betroffene Person, sondern eine Verrechnung zwischen den Behörden. Für die Versicherten wirkt es aber oft so, als ob man „keine Nachzahlung bekommt“, weil die erwartete hohe Rentennachzahlung plötzlich niedriger ausfällt oder sogar komplett aufgezehrt wird.

Was passiert mit der Rentennachzahlung?

Ein häufiger Erwartungsfehler ist, dass viele Betroffene mit einer hohen Rentennachzahlung rechnen, wenn die volle Erwerbsminderungsrente endlich bewilligt wird. In sehr vielen Fällen fällt diese Nachzahlung jedoch deutlich kleiner aus als gedacht oder sogar ganz weg.

Der Grund ist genau die eben beschriebene Erstattungskette: Die Deutsche Rentenversicherung rechnet als erstes mit der Krankenkasse ab. Die Rentennachzahlung wird also genutzt, um das bereits gezahlte Krankengeld auszugleichen. Erst wenn nach dieser Verrechnung noch etwas übrig bleibt, wird dieser Restbetrag an die versicherte Person ausgezahlt.

Das kann dazu führen, dass trotz erfolgreicher Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente kaum oder gar kein Geld „auf einen Schlag“ beim Versicherten ankommt. Diese Vorgehensweise basiert auf dem Prinzip, dass die Rentenleistung für denselben Zeitraum nicht doppelt an zwei verschiedene Stellen fließen soll.

Die Rechtsprechung spricht hier von einer „Erfüllungsfiktion“, weil die Rentenversicherung so tut, als hätte sie die Leistung bereits erbracht, indem sie sie an die Krankenkasse weiterleitet.

Aus Sicht der Betroffenen ist das bitter, denn man hat häufig mit dieser Nachzahlung gerechnet. Rein rechtlich ist das aber keine Rückforderung des Krankengeldes gegen die Person, sondern eine interne Abrechnung zwischen Sozialversicherungsträgern.

Muss ich jemals doch selbst etwas zurückzahlen?

Es gibt Konstellationen, in denen eine persönliche Rückforderung denkbar ist, sie sind aber selten. Sie betreffen vor allem Fälle, in denen trotz der bestehenden Rechtslage doch doppelt Geld beim Versicherten angekommen ist, also einmal Krankengeld und später zusätzlich die volle Rentennachzahlung für exakt denselben Zeitraum.

Der Normalfall ist, wie oben beschrieben, dass die Rentenversicherung gar nicht erst an die versicherte Person zahlt, sondern direkt an die Krankenkasse. Dadurch wird genau diese Doppelzahlung vermieden. Sollte es ausnahmsweise doch zu einer doppelten Auszahlung gekommen sein – etwa durch einen Bearbeitungsfehler oder eine zeitliche Überschneidung, die nicht rechtzeitig erkannt wurde –, kann die Krankenkasse unter Umständen verlangen, dass der überzahlte Betrag erstattet wird.

Dann stützt sie sich auf die allgemeinen Regeln zur Rückforderung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen. Solche Fälle sind aber nicht der Regelfall, sondern eher Ausnahme- oder Fehlerlagen, weil die Behörden normalerweise direkt miteinander verrechnen.

Für Betroffene bedeutet das: Solange alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde, droht keine Rückzahlungsforderung im Alltagssinn. Stattdessen wird lediglich die erwartete Rentennachzahlung niedriger ausfallen oder ganz entfallen.

Ab wann endet der Anspruch auf Krankengeld?

Sobald die volle Erwerbsminderungsrente beginnt, ruht der Anspruch auf Krankengeld für denselben Zeitraum. Juristisch gilt der Krankengeldanspruch dann für diese Zeit nicht mehr. Praktisch zahlt die Krankenkasse ab Rentenbeginn kein Krankengeld mehr. Das gilt selbst dann, wenn die Krankenkasse bis dahin gezahlt hat und der Rentenbescheid erst später kommt.

Wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird – zum Beispiel ab dem 1. März, der Bescheid aber erst im Oktober ergeht –, dann wird so getan, als hätte von März an ein Rentenanspruch bestanden.

Für März bis Oktober hätte es also eigentlich gar kein Krankengeld mehr geben dürfen. Die Krankenkasse hat in diesem Zeitraum aber trotzdem gezahlt, weil die Rente ja noch nicht feststand.

Genau deshalb fordert sie jetzt Erstattung von der DRV. Für die versicherte Person endet der Krankengeldanspruch rückwirkend, aber ohne eigene Rückzahlungsverpflichtung.

Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen dem Ende des Anspruchs und der Pflicht zur Rückgabe. Der Anspruch endet rückwirkend, aber die Pflicht zur Rückgabe trifft nicht automatisch die versicherte Person, sondern wird über den Erstattungsanspruch zwischen den Kassen gelöst.

Was bedeutet das für laufende Beiträge zur Rentenversicherung?

Während des Bezugs von Krankengeld zahlt die Krankenkasse Rentenversicherungsbeiträge für die versicherte Person. Das dient dazu, Lücken im Versicherungsleben zu vermeiden, weil Krankengeld als sogenanntes Entgeltersatzleistung behandelt wird. Diese Beiträge wirken sich grundsätzlich rentensteigernd aus.

Kommt es nun rückwirkend zu einer vollen Erwerbsminderungsrente, wird der Zeitraum des Krankengeldbezugs möglicherweise anders bewertet. Hintergrund: Wenn die Krankenkasse sich das Krankengeld von der Rentenversicherung erstatten lässt, kann das in Einzelfällen dazu führen, dass die damals gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung neu geprüft oder korrigiert werden.

In der Praxis interessiert Betroffene dann vor allem, ob ihnen dadurch später Rentenansprüche verloren gehen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar, dass die versicherte Person durch diese Korrekturen nicht entrechtet werden soll. Die Zeiten bleiben in der Regel als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt, weil sowohl Krankengeldbezug als auch die Zeit einer vollen Erwerbsminderungsrente an sich rentenrechtlich relevant sind.

Allerdings kann die konkrete Bewertung einzelner Monate, insbesondere bei mehrfachen Zuständigkeiten (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Rentenversicherung), kompliziert werden. Wer einen Rentenbescheid erhält, sollte deshalb die beigefügte Anlage mit dem Versicherungsverlauf sorgfältig prüfen. Wenn bestimmte Monate plötzlich anders bewertet werden als erwartet, kann sich daraus ein Widerspruchs- oder Klärungsbedarf ergeben.

Was passiert, wenn die Erwerbsminderungsrente niedriger ist als das Krankengeld?

Eine häufige Sorge lautet: „Ich habe vom Krankengeld gelebt. Jetzt bekomme ich rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente, die aber viel niedriger ist. Muss ich die Differenz zahlen?“ Die Antwort ist: Grundsätzlich nein.

Der sogenannte Spitzbetrag, also der Unterschied zwischen dem höheren Krankengeld und der niedrigeren Rente wegen voller Erwerbsminderung, muss nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von der versicherten Person nicht zurückgezahlt werden.

Die Krankenkasse kann nur bis zur Höhe der später festgestellten Rente Erstattung verlangen, nicht darüber hinaus. Das schützt Versicherte davor, plötzlich mit Schulden konfrontiert zu werden, nur weil die Rente niedriger ausfällt als die Lohnersatzleistung Krankengeld.

In der Praxis heißt das: Wer etwa 1.500 Euro Krankengeld pro Monat bekommen hat, und später stellt sich heraus, dass die volle Erwerbsminderungsrente für denselben Zeitraum eigentlich nur 1.000 Euro pro Monat betragen hätte, muss die Differenz von 500 Euro nicht an die Krankenkasse zurückgeben. Für viele Betroffene ist genau diese Information die wichtigste Entwarnung.

Zeitpunkt des Rentenantrags wichtig

Ein Detail, das oft unterschätzt wird, ist der Zeitpunkt, ab dem die Rente tatsächlich beginnen soll. Die Erwerbsminderungsrente beginnt rechtlich frühestens mit dem Monat, der auf den Rentenantrag folgt, wenn alle Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung erfüllt sind. Sie kann aber auch dadurch „rückdatiert“ werden, dass ein Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, wenn feststeht, dass die Erwerbsfähigkeit dauerhaft aufgehoben ist. Das nennt man die sogenannte Rentenantragsfiktion.

Das kann dazu führen, dass der Rentenbeginn deutlich früher liegt, als man selbst erwartet hätte. Je früher der Beginn festgelegt wird, desto länger ist der Zeitraum, der sich mit dem gezahlten Krankengeld überschneidet.

Und je länger diese Überschneidung ist, desto größer ist der Erstattungsbetrag, den sich die Krankenkasse bei der Rentenversicherung holt. Für den oder die Betroffene bedeutet das wiederum, dass die eigene Rentennachzahlung entsprechend kleiner ausfallen kann.

Praktisch kann es daher sinnvoll sein, frühzeitig zu klären, welcher Zeitpunkt als Beginn der vollen Erwerbsminderung angenommen wird, und welche Unterlagen die Rentenversicherung hierfür verwendet.

Wer eine Reha macht oder medizinische Befundberichte einreicht, sollte wissen, dass diese Unterlagen später Einfluss auf den angenommenen Rentenbeginn haben können, und damit indirekt auch auf die finanzielle Verrechnung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung.

Fazit: Keine Panik vor einer persönlichen Rückforderung – aber rechnen Sie mit einer kleineren Rentennachzahlung

Zusammengefasst gilt Folgendes: Wenn jemand Krankengeld bezieht und später rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommt, muss diese Person das bereits gezahlte Krankengeld normalerweise nicht aus eigener Tasche an die Krankenkasse zurückzahlen. Der finanzielle Ausgleich läuft stattdessen über einen Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X direkt zwischen der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung. Die Krankenkasse holt sich also ihr Geld von der Rentenversicherung, nicht vom Versicherten.

Der Haken ist ein anderer: Die große Rentennachzahlung, auf die viele gehofft haben, kommt oft nicht oder nur in deutlich reduzierter Höhe an, weil sie mit dem vorher gezahlten Krankengeld verrechnet wird.

Auch wenn das emotional enttäuschend ist, verhindert diese Konstruktion immerhin, dass Menschen plötzlich Schulden bei der Krankenkasse haben. Und selbst wenn das Krankengeld höher war als die spätere volle Erwerbsminderungsrente, muss die betroffene Person die Differenz im Normalfall nicht erstatten.

Wichtig bleibt trotzdem, jeden Rentenbescheid und jede Aufstellung zur Verrechnung aufmerksam zu lesen. Denn auch wenn man selbst nichts „zurückzahlt“, entscheidet die Art der Verrechnung darüber, wie viel Geld man am Ende tatsächlich ausgezahlt bekommt – und ab wann.

Der Beitrag Rückzahlung von Krankengeld bei voller Erwerbsminderungsrente: Was Betroffene jetzt wissen müssen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Jordan’s Hikma Pharmaceuticals donates $1.1 million worth of medical aid to Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. November 2025 - 15:17

Jordan’s Hikma Pharmaceuticals PLC (Hikma) has donated $1.1 million worth of medical supplies to Syria, as part of the Jordan Hashemite Charity Organization’s humanitarian initiative.

The company said in a statement issued by the Jordan News Agency (Petra) that “the medical convoy includes a wide range of essential medicines, such as anti-infectives, pain relievers, and other treatments covering various therapeutic areas, for both oral and hospital use.”

“This contribution reflects Hikma’s ongoing commitment to its social and humanitarian responsibilities, as well as its vision of delivering ‘better health, within reach, every day,'” the statement added.

The Jordan Hashemite Charity Organization announced the dispatch of a new aid convoy to Syria, reaffirming Jordan’s continuous efforts to support the country and its people.

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Syria, Saudi Arabia discuss tourism investment opportunities

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. November 2025 - 15:08

Syrian Minister of Tourism Mazen al-Salhani met with Saudi Minister of Investment Khalid Bin Abdulaziz Al-Falih on Monday to discuss enhancing tourism cooperation between the two countries.


On Saturday, minister al-Salhani visited Riyadh to participate in the 26th General Assembly of the World Tourism Organization, where he met with his Jordanian and Saudi counterparts on the sidelines of the event.


At the meeting held in Riyadh, the ministers explored investment opportunities in Syria, particularly in the tourism sector, and the reactivation of suspended projects.

These meetings are part of the Ministry’s ongoing efforts to advance the Syrian tourism sector and restore the country’s place on the regional and international tourism map.

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Generalrat in Aleppo verurteilt Enteignungen und Repression in Efrîn

Der Generalrat der kurdischen Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo hat schwere Vorwürfe gegen die Türkei und mit ihr verbündete Milizen im nordwestsyrischen Efrîn (Afrin) erhoben. In einer öffentlichen Erklärung beklagte das Gremium am Montag systematische Enteignungen, Angriffe auf Zivilpersonen sowie eine gezielte Veränderung der demografischen und kulturellen Struktur der Region.

Die Erklärung wurde am Zeytûn-Platz im Stadtteil Eşrefiyê verlesen – auf Kurdisch von Dunya Bekir, stellvertretende Ko-Vorsitzende des Rates, und auf Arabisch von Ratsmitglied Mistefa Mihemed. Anwesend waren Vertriebene aus Efrîn, Vertreter:innen politischer Parteien sowie Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Zielgerichtete Enteignungen unter dem Deckmantel der Verwaltung

Konkret wirft der Generalrat einer sogenannten „Wirtschaftskommission“, die unter der Kontrolle pro-türkischer Dschihadistenmilizen operiert, vor, Olivenhaine unter dem Vorwand unvollständiger Besitzdokumente zu beschlagnahmen. „Was als Verwaltung getarnt ist, ist in Wirklichkeit wirtschaftliche, kulturelle und soziale Enteignung “, hieß es in der Erklärung. Efrîn sei nicht nur wirtschaftlich vom Olivenanbau abhängig, sondern auch kulturell und identitätsstiftend mit der Landwirtschaft verbunden. Der systematische Raub der Olivenernte erschwere die Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerung und treibe weitere Menschen in die Flucht.

Kritik an Scheinregierung

Neben wirtschaftlichen Aspekten wurde auch auf die Zerstörung des kulturellen Erbes und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur hingewiesen. „Es geht nicht nur um zerstörte Gebäude, sondern um das bewusste Auslöschen von Geschichte und um die Auslöschung der kollektiven Erinnerung der Menschen in Efrîn“, sagte ein Vertreter des Rates. Deutliche Kritik äußerte er auch an der syrischen Übergangsregierung, die mit dem türkisch-dschihadistischen Besatzungsregime in den ehemals selbstverwalteten Gebieten kooperiert. Statt die Bevölkerung zu schützen, trage sie zur Verbreitung von Angst bei, hieß es. „Diese Verwaltung schafft keine Sicherheit, sie institutionalisiert Unterdrückung“, so die Erklärung.

Appell an die internationale Gemeinschaft

Der Generalrat rief die internationale Gemeinschaft und Menschenrechtsorganisationen dazu auf, sich für den Schutz der Zivilbevölkerung einzusetzen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen. „Die legitimen Rechte der Menschen in Efrîn müssen gewahrt und ihre Sicherheit garantiert werden. Die Täter dieser Verbrechen dürfen nicht straflos bleiben.“

Efrîn einst sicherste Region ganz Syriens

Der ehemals selbstverwaltete Kanton Efrîn ist seit März 2018 von der Türkei besetzt. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs zwei Monate zuvor stehen in der einst sichersten Region ganz Syriens Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen auf der Tagesordnung. Die Türkei praktiziert neben einer klassischen Kolonialpolitik auch eine Politik der ethnischen Säuberungen, durch die bereits Hunderttausende Menschen aus ihren angestammten Siedlungsgebieten vertrieben wurden. Die demografische Veränderung zugunsten der Türkei und ihres islamistischen Invasionskorps, Verbrechen wie Entführungen, Folter, Erpressung und Morde sowie militärische Gewalt geschehen mit faktischer Billigung durch Damaskus und die internationale Staatengemeinschaft.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zivilist-in-efrin-von-islamisten-getotet-48758 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/elf-kurden-in-nordsyrien-von-pro-turkischen-milizen-entfuhrt-48757 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/olivenernte-im-besetzten-efrin-gestohlen-48588 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ngo-warnt-vor-gezielten-entfuhrungen-kurdischer-zivilist-innen-in-syrien-48048

 

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De-Banking von Regierungskritikern: Eine Chronologie gekündigter Bankkonten

Oppositionellen Journalisten, Politikern und Privatpersonen werden in den letzten Jahren zunehmend und ohne Angabe von Gründen Bankkonten gekündigt. Laute Kritik an diesem Vorgehen gibt es weder von Journalistenverbänden noch von etablierten Medien oder Politikern. Multipolar hat das weithin totgeschwiegene Phänomen für den deutschsprachigen Raum erstmals chronologisch aufgearbeitet – und wird diesen Beitrag regelmäßig aktualisieren. (Letztes Update: 10.11.2025)
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Menschenrechte: Das Grundrecht auf digitale Integrität und sein Erfolg in der Schweiz

netzpolitik.org - 10. November 2025 - 14:18

In immer mehr Kantonen in der Schweiz wird ein neues Grundrecht auf digitale Integrität verankert. In Zürich wird darüber am 30. November abgestimmt. Bislang verfängt das Konzept, welches das Persönlichkeitsrecht um das Digitale erweitern will, allerdings nur in der Schweiz.

Die Befürworter:innen des Grundrechtes haben sich ein Logo mit einem digitalen Herz gegeben. – digitale-integritaet.ch

Das Konzept der digitalen Integrität setzt sich in der Schweiz immer mehr durch. Zu diesem Schluss kommt ein Artikel von Adrienne Fichter in der Republik. Doch um was geht es dabei eigentlich?

Das in der Westschweiz zuerst auftauchende neue Grundrecht breitet sich zunehmend auf kantonaler Ebene in der Schweiz aus und findet dort Eingang in Verfassungen. Laut Republik haben Genf und Neuenburg das Recht auf digitale Integrität bereits in ihre Kantons­verfassungen aufgenommen, im Kanton Jura habe das Parlament Ja dazu gesagt. In der Waadt, in Basel sowie Luzern hätten Kantons­rätinnen Vorstöße eingereicht.

Am 30. November wird in Zürich über eine Volksinitiative zum Thema abgestimmt. Weltweit sei das neue Grundrecht aber noch einzigartig und nur in der Schweiz anzutreffen, so der Bericht weiter. Getragen würde es von unterschiedlichen politischen Strömungen und Parteien, ein heterogenes Netzwerk stehe hinter dem Grundrecht. Die Piratenpartei der Schweiz und ihr ehemaliger Präsident Alexis Roussel arbeiten jedoch seit Langem am neuen Grundrecht, die Partei hat eine eigene Infoseite zum Thema.

Das Grundrecht auf digitale Integrität setzt sich, wie hier in der Volksinitiative in Zürich beschrieben, aus folgenden Rechten zusammen:

  • Ein Recht auf Vergessenwerden
  • Ein Recht auf ein Offline-Leben
  • Ein Recht auf Informationssicherheit
  • Ein Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden
  • Ein Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden
  • Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen

Das Grundrecht bildet demnach einen Gegenpol zu einer Welt, in der Daten das neue Öl seien und Datenschutz immer weiter durch entgrenzte Datennutzung unter Druck gerät. Dabei ist das neue Grundrecht auf digitale Unversehrtheit eine Erweiterung und Teil des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, die durch die immer bedeutendere Rolle des Digitalen als Teil des Persönlichkeitsrechtes nötig werde. Gegner:innen des Konzepts argumentieren, dass die körperliche Unversehrtheit die digitale Integrität schon abdecke.

Ein wichtiger Teil der digitalen Unversehrtheit ist die informationelle Selbstbestimmung, die in Deutschland bereits als eigenes Grundrecht formuliert wurde. Ebenso gibt es in Deutschland das so genannte IT-Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das auch zur Digitalen Integrität gezählt werden kann. Ein längeres Video, welches das neue Grundrecht erklärt, hat die Digitale Gesellschaft Schweiz veröffentlicht.

„Maßstäbe für Behörden setzen“

Bislang wurde das neue Grundrecht in der Schweiz auf regionaler und kantonaler Ebene eingeführt. Gegner:innen des neuen Grundrechtes argumentieren beispielsweise in Zürich, dass solche Dinge auf Bundesebene geregelt werden müssten und dass die Bürger:innen sonst falsche Erwartungen an das Recht hätten. Monica Amgwerd, die sich für die Volksinitiative einsetzt, widerspricht gegenüber Republik diesem Argument. Sie sieht den Staat als Vorbild. „Das Recht auf digitale Integrität soll Maßstäbe für Behörden setzen und indirekt auch auf den privaten Sektor ausstrahlen“, so Amgwerd gegenüber dem Medium. Dennoch gehöre das Thema auch auf die bundesweite Ebene.

Noch steht die Schweiz mit dem neuen Grundrecht recht alleine da. In Deutschland hatte die Piratenpartei im Jahr 2021 das Grundrecht in ihrem Wahlprogramm eingefordert, im französischen Straßburg hat es die digitale Integrität in einen Beschluss des Stadtrates geschafft.

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Trump sollte auch aus diesem UN-Kompensationsprogramm für Flugreisen aussteigen

Von CFACT, 06.11.2025, Craig Rucker

Die Trump-Regierung sollte die USA unverzüglich aus dem lächerlichen UN-Programm zur CO2-Kompensation für Fluggesellschaften mit dem Namen „CORSIA“ zurückziehen.

Die Uhr tickt!

Obwohl CFACT zur COP 30 nach Brasilien reist, der größten und unverschämtesten UN-Klimakonferenz des Jahres, fordern wir die Trump-Regierung auf, die Arbeit zu Ende zu bringen und Amerika von jedem nutzlosen Umverteilungsprogramm zu befreien, das im Namen des Klimas geschaffen wurde.

Die Menschen werden gezwungen, bei jedem internationalen Flug mehr Geld für den „Ausgleich“ der Emissionen Ihrer Fluggesellschaft zu bezahlen. Dies trägt absolut nichts Sinnvolles zur Senkung der Erdtemperatur bei [Sie wissen, nach dem Hitzeknall in diesem verregneten Sommer – der Übersetzer] Es füllt lediglich die Taschen derer, die sich daran bereichern wollen.

Nach der 39. Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in Montreal im Jahr 2016 drängte Präsident Obama die Vereinigten Staaten zum Beitritt zum CO2-Kompensations- und Reduzierungsprogramm der Vereinten Nationen für die internationale Luftfahrt (CORSIA).

CORSIA zielt darauf ab, die CO₂-Emissionen internationaler Flüge zu reduzieren, indem Fluggesellschaften verpflichtet werden, ihre Emissionen oberhalb einer bestimmten Schwelle durch den Kauf zugelassener CO₂-Zertifikate auszugleichen. Die Vereinigten Staaten nehmen derzeit bis 2026 an der „freiwilligen“ Phase des CORSIA-Programms teil. Ab 2027 wird das Programm „verpflichtend“.

CORSIA kostet Sie bei jedem internationalen Flug Geld. Erfahrungsgemäß werden die Kosten dieser sinnlosen CO₂-Kompensationsmaßnahme in der Luftfahrt immer weiter steigen, wenn man nicht gegensteuert. Fluggesellschaften sehen sich sogar mit einem  Mangel an CO₂-Kompensationsguthaben konfrontiert, was die Flugpreise weiter in die Höhe treiben wird.

China zahlt erwartungsgemäß nicht, obwohl es im Jahr 2024 etwa 59,3 Millionen Passagiere beförderte.

Wir können davon ausgehen, dass die Fluggesellschaften unterschiedliche Meinungen zum Austritt aus CORSIA haben werden.

Viele Branchenkenner sahen die Verpflichtung der Fluggesellschaften zum Kauf von CO₂-Zertifikaten als das kleinere Übel an, angesichts potenziell weitaus kostspieligerer Alternativen. CORSIA schützte die Fluggesellschaften vor direkten Regulierungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens. Kritiker von CORSIA, sowohl aus dem linken als auch aus dem rechten Spektrum, sind sich ausnahmsweise einig darin, dass das Programm als Deckmantel für „Greenwashing“ von Unternehmen dient.

Präsident Trump leitete kurz nach seinem Amtsantritt den Austritt der Vereinigten Staaten aus dem Pariser Klimaabkommen ein. Dies, zusammen mit der zunehmenden Erkenntnis, dass Kompensationsmaßnahmen kein wirksames Mittel zur Reduzierung von CO₂-Emissionen darstellen, macht den Ausstieg aus CORSIA leicht nachvollziehbar.

Idealerweise hätte Präsident Trump den Austritt aus CORSIA in seine Exekutivverordnung vom 20. Januar 2025 „ Amerika first bei internationalen Umweltabkommen “ CORSIA mit aufgenommen. Der Verkehrsminister hätte dann die UN darüber informiert, dass die USA CORSIA vor dem 30. Juni 2025 verlassen.

Außenminister Sean Duffy sollte die UN darüber informieren, dass die USA jetzt aus CORSIA aussteigen, bevor die im Jahr 2027 beginnende „obligatorische“ Kompensationsphase des Programms startet.

Man könnte argumentieren, dass die USA ihre Chance zum Austritt verpasst haben; CORSIA enthält jedoch keinen internationalen Durchsetzungsmechanismus. Sollten die amerikanischen Fluggesellschaften die Meldung ihrer Emissionen und den Kauf von Emissionszertifikaten im Rahmen des Abkommens einstellen, wären wir faktisch ausgeschieden.

Das UN-Programm zur CO2-Kompensation und CO2-Reduzierung im internationalen Luftverkehr ist ein kostspieliges, verschwenderisches und ineffektives Ablassprogramm, das nur ein UN-Bürokrat oder ein Klimaprofiteur gutheißen könnte.

CFACT bittet Präsident Trump, Minister Duffy und alle zuständigen Beamten anzuweisen, die Vereinigten Staaten ohne weitere Verzögerung aus diesem UN-Programm zur CO2-Kompensation für Fluggesellschaften zurückzuziehen.

Lesen Sie die CORSIA-Offset-Resolution der Vereinten Nationen
auf CFACT.org.

https://wattsupwiththat.com/2025/11/06/cop-30-get-u-s-out-of-this-air-travel-un-offset-scheme/

 

Der Beitrag Trump sollte auch aus diesem UN-Kompensationsprogramm für Flugreisen aussteigen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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The Economist Says It Is Racist for White People to Have Babies

The Economist Says It Is Racist for White People to Have Babies

That is also what Danish state TV tells Danes in a series of ads

https://thepostmillennial.com/the-economist-suggests-wanting-to-have-more-babies-is-racist?utm_source=deployer&utm_medium=email&utm_content=&utm_campaign=newsletter&utm_term=28796 

Insouciant white ethnicities probably don’t realize that these are not silly statements but blatant announcements of the plot against them.

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Is Putin Favorite Elvira Nabiullina a CIA Agent Wrecking the Russian Economy and Doing Far More Damage than Washington’s Sanctions ?

Is Putin Favorite Elvira Nabiullina a CIA Agent Wrecking the Russian Economy and Doing Far More Damage than Washington’s Sanctions ?

https://johnhelmer.net/russians-are-crying-over-the-spilled-milk/ 

It does seem to be the case.

It is extraordinary that Putin tolerates a central bank director who is so throughly incompetent that she does not understand that interest rates are a cost of production and that the higher the cost the less the production.  Someone should give the foolish woman a lesson in supply-side economics.  The way to lower inflation is to lower costs.

Nabiullina is the best anti-Russian weapon the West has.

“The impact of the high central bank key rate on costs and margins was acknowledged to be squeezing earnings, dividends, retained profits and investments.  “Average profitability rate across all industry sectors has neared the level jeopardising further investments.”  . . .  A lowered rate to 16% “is not enough to revive the economy. Real loans from entrepreneurs at this rate will be at 19-20% per annum, which significantly exceeds the profitability of most businesses,  Such a rate will only reduce the interest payments paid on the obligations assumed. No more than that.”

 

 

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Unprecedented Failure of Russian Leadership

Unprecedented Failure of Russian Leadership

Why has Putin maximized Russian casualties, provocations and humiliations of Russia, and disregard of Russian red lines by keeping a war going for 4 years that should have been won in one week?

The mindless restrictions Putin has imposed on the Russian military are inexplicable in the context of war.  Why have the Russian General Staff and the Russian people tolerated them?

Rumblings are starting to appear.  Here is one reported by John Helmer:

A source in a position to know says the restrictions on the electric war have been political, not military, and for the time being Putin appears to have lifted them.

“I have a tough time believing that the General Staff did not have the intelligence, let alone the weapons accuracy and survivability necessary to prosecute the electric war from the start,” the source comments. “First, as the vast majority of the Ukrainian electrical grid, especially the 750kV backbone, was, and still is, more than fifty years old, Soviet-era equipment. Information on the Ukrainian electrical generation, transmission, and distribution network was, and still is, widely available in open source. There is no way that the electrical or civil engineers employed by the General Staff could not know what to target and what firepower was necessary. In terms of weapons, the Russian forces had then, as they do now, stocks of cruise, ballistic, and other air-dropped weapons, not to mention sabotage capabilities, to destroy the critical Ukrainian electrical nodes. There are approximately 35 major Ukrainian substations — so again, the available information for targeting is open source.  Looking at the data provided in these sources, the General Staff have had more than enough ordnance to take them all out. They didn’t. Moving forward from this line of thinking, I am curious to know why Ukrainian electrical laydowns [storage areas] and service vehicles have not been targeted. Are we to assume these could not be seen? This defies  rudimentary understanding of enemy logistic and repair capabilities. Quite obviously, the delay to date in achieving the complete collapse of the Ukrainian grid was and is the product of political decision-making, not any lack of capability on the Russian military’s part.”

Here is a Russian comment on a recent Gilbert Doctorow podcast;

Russia is tired of the war, that is the Truth! Tired of such a lingering and sticky Strange Military Operation, when strategic military aviation sleeps on airfields or bombs firing ranges. Yes, of course, Russia is tired of Putin’s strange inadequacy (or treachery!??) in this…. Strange Military Operation. Even the actions in Syria were more decisive and effective…. Russia is tired of the small-minded Belousovs, Nabibulins, Gerasimovs, Shoigunutsy, Lavrovs and a number of other weak-willed supporters of its commander-in-chief, whom they will renounce and sell at the first opportunity (the price is the issue) Russia is tired not of the War, the War for itself – but of the strange and slow-moving and some kind of waiting “war.’‘ 

What explains Putin’s strange reluctance to win the conflict and get it over with before it spins out of control?  It seems that Putin intends to keep the conflict going until the West can widen it into a major conflict that could doom us all.

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Palantir in Baden-Württemberg: Polizei soll mit deinen Daten Software trainieren dürfen

netzpolitik.org - 10. November 2025 - 12:31

Eine Änderung des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg soll der Landespolizei erlauben, Software mit personenbezogenen Daten zu trainieren und zu testen. Sie könnte damit auch Klarnamen oder Gesichtsfotos unschuldiger und unverdächtiger Personen in Systeme wie von Palantir einspeisen.

Polizist*innen stehen in Baden-Württembergs Hauptstadt Stuttgart, während dort der Petitionsausschuss zum umstrittenen Gesetzentwurf tagt.

Am Mittwoch will die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg einen heftig umstrittenen Gesetzentwurf verabschieden. Er erlaubt dem Bundesland den Einsatz der Palantir-Software zur Datenanalyse, die das Land für mehr als 25 Millionen Euro bereits eingekauft hat.

Im Windschatten dieses Ansinnens bringt der Gesetzentwurf eine weitere bedeutende Verschlechterung des Datenschutzes im Land mit sich: Laut Paragraf 57a soll die Polizei von Baden-Württemberg künftig personenbezogene Daten zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von informationstechnischen Systemen einsetzen dürfen. Dabei ist unerheblich, ob sich die betroffenen Menschen zuvor verdächtig gemacht haben. Die entsprechende Datenverarbeitung ist nicht an ein Ermittlungsverfahren gebunden, sondern allein zur Verbesserung und Implementierung von Überwachungssoftware gedacht.

Bürger*innen werden demnach künftig Daten liefern, mit denen beispielsweise das privatwirtschaftliche Unternehmen Palantir, gegründet vom rechten Anti-Demokraten Peter Thiel, seine Produkte verbessern kann. Wenn also in Kürze die ersten Tests der Palantir-Software in Baden-Württemberg beginnen, könnten diese direkt mit realen personenbezogenen Daten vorgenommen werden, die millionenfach in Polizeidatenbanken lagern.

Auch der Test und das Training von beispielsweise automatisierter Verhaltens- oder Gesichtserkennung ist damit möglich. Ausgenommen sind nur Daten, die im Rahmen einer Wohnraumüberwachung erhoben wurden.

Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden

Sobald „unveränderte Daten benötigt werden oder eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist“, dürfen beispielsweise auch Klarnamen und andere eindeutig identifizierende Informationen wie Gesichtsfotos dabei genutzt werden. Die Daten dürfen auch an Dritte weitergegeben werden.

Tobias Keber, der Landesdatenschutzbeauftragte, fordert in einer Stellungnahme, zumindest in jedem Fall zu prüfen, ob eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung tatsächlich unverhältnismäßig ist. Nach dem Entwurf, der Mittwoch zur Abstimmung gestellt wird, ist dies nicht zwingend vorausgesetzt, sobald „unveränderte Daten benötigt werden“. Außerdem solle, so Keber, seine Behörde jeweils frühzeitig eingebunden werden.

Es ist gut möglich, dass diese Rechtsgrundlage zum Testen und Trainieren mit personenbezogenen Daten eine Reaktion auf den bayerischen Umgang mit Palantir-Software ist. Dort hatten die Behörden die Datenanalyse mit Echtdaten tatsächlicher Menschen ohne Rechtsgrundlage getestet, woraufhin der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte forderte, den Test zu beenden. Laut der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages muss ein derartiger Testbetrieb den gleichen – hohen – Anforderungen genügen wie der tatsächliche Einsatz.

Wer zusehen möchte, wie die grün-schwarze Landesregierung diesen massiven Grundrechtseingriff durchs Parlament bringt, kann dies Mittwoch ab 13.30 Uhr auf der Website des Landtags tun.

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