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Pflegegrad 1 ohne Pflegegeld: Trotzdem 131 Euro pro Monat

Lesedauer 3 Minuten

Pflegegrad 1 bedeutet: kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen. Mit smarten Bausteinen lässt sich dennoch spürbare Entlastung organisieren – allen voran mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat seit 01.01.2025. Wer die Regeln kennt, kombiniert zusätzlich Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, Wohnungsumbauten, digitale Pflege-Apps und bei Bedarf häusliche Krankenpflege der Krankenkasse.

Was mit Pflegegrad 1 tatsächlich drin ist

Der Entlastungsbetrag steht auch in Pflegegrad 1 zu. Er wird nach dem Erstattungsprinzip gezahlt: Rechnung einreichen, Geld zurückbekommen oder direkt über den Anbieter mit der Kasse abrechnen lassen. Unverbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Zusätzlich gibt es 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wohnumfeldverbesserungen werden pro Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst. Ein Hausnotruf wird in der Regel mit bis zu 25,50 Euro im Monat gefördert.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind mit bis zu 53 Euro monatlich inklusive Unterstützungsleistungen möglich. In ambulant betreuten Wohngruppen kommt der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro pro Monat hinzu. Bei vollstationärer Pflege gibt es in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich.

Wofür der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann

Zugelassen sind anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa haushaltsnahe Hilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen. Auch teilstationäre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege sowie Eigenanteile bei der Kurzzeitpflege können darüber laufen.

Besonderheit in Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag darf auch für notwendige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden – einschließlich körperbezogener Pflege –, sofern der Anbieter anerkannt ist. In den Pflegegraden 2 bis 5 ist das so nicht möglich.

Sinnvolle Kombinationsoptionen

Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich in der Praxis zwei bis drei Stunden einfache Pflege oder Haushalt pro Monat über einen ambulanten Dienst finanzieren, vorausgesetzt, der Anbieter ist landesrechtlich anerkannt. Auch teilstationäre Angebote wie Tages- oder Kurzzeitpflege werden bezahlbarer, weil der Entlastungsbetrag anteilig Hotel- und Investitionskosten abfedert – so sind planbare Entlastungsphasen für Angehörige möglich, obwohl Pflegegrad 1 keine eigenen Budgets hierfür hat.

Parallel laufen die 42 Euro für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und der Zuschuss für den Hausnotruf zusätzlich, ohne das 131-Euro-Budget anzutasten; Hygiene und Notfallkette bleiben damit gesichert. Einmalige Wohnumfeldverbesserungen senken den Pflegeaufwand dauerhaft, während kleinere, wiederkehrende Hilfen weiterhin flexibel aus dem Entlastungsbetrag organisiert werden.

Digitale Pflegeaufwendungen

Digitale Pflegeanwendungen stärken die Selbstständigkeit, etwa durch Sturzprävention oder Gedächtnistraining, und passen damit gut zu den Zielen in Pflegegrad 1. Bei akuten Erkrankungen oder zur Sicherung der Behandlung kann der Arzt unabhängig vom Pflegegrad häusliche Krankenpflege verordnen; sie läuft über die Krankenkasse und ergänzt den Entlastungsbetrag sinnvoll.

Was nicht geht – und was oft übersehen wird

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- oder teilstationäre Pflegebudgets. Umwidmungen wie die 40-Prozent-Regel greifen erst ab Pflegegrad 2.

Entscheidend sind anerkannte Anbieter, saubere Belege und die Frist zum 30. Juni des Folgejahres. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, kann den Wohngruppenzuschlag unabhängig von weiteren Leistungen in Pflegegrad 1 erhalten.

Wichtigste Beträge 2025 kurz erklärt

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat und ist flexibel einsetzbar, mit Übertrag bis zum 30.06. des Folgejahres. Für Verbrauchs-Hilfsmittel stehen zusätzlich 42 Euro monatlich zur Verfügung. Ein Hausnotruf wird in der Regel mit bis zu 25,50 Euro pro Monat bezuschusst.

Wohnumfeldverbesserungen werden pro Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro gefördert. Digitale Pflegeanwendungen sind mit bis zu 53 Euro monatlich inklusive Unterstützungsleistungen abrechenbar. In ambulant betreuten Wohngruppen gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat; bei Gründung ist eine Anschubfinanzierung von 2.613 Euro pro Person möglich. In der vollstationären Pflege erhalten Personen mit Pflegegrad 1 zudem einen Zuschuss von 131 Euro pro Monat.

Praxisbeispiel: Frau K.

Frau K., 81, Pflegegrad 1, lebt allein. Den Entlastungsbetrag von 131 € nutzt sie für eine anerkannte Alltagsbegleitung: einmal pro Woche leichte Haushaltshilfe und Einkaufen; der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, etwa 3–4 Stunden monatlich ohne Vorfinanzierung. Parallel laufen Hilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €) und ein bezuschusster Hausnotruf, sodass das 131-€-Budget frei bleibt.

Im Juni bündelt sie angesparte Reste für zwei Tage Tagespflege und deckt dort Hotel-/Investitionskosten. Ergebnis: spürbare Entlastung und planbare Pausen für die Angehörigen – ganz ohne Pflegegeld.

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The 13th edition of “TEKNOFEST “festival kicks off in Istanbul

SANA - Syrian Arab News Agency - 17. September 2025 - 15:44

Istanbul-SANA

With the participation of the Syrian Ministry of Economy and Industry, the 13th edition of the “TEKNOFEST “aerospace and technology festival kicked off at Istanbul’s Ataturk Airport, which includes competitions in the fields of aviation, space and technical industries.

Nisreen / Abdul

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Datenschutz und KI: Schluss mit der Zögerlichkeit!

netzpolitik.org - 17. September 2025 - 15:43

Die Folgen des KI-Hypes für den Datenschutz sind schwer absehbar. Im Fall von Metas KI-Training zögern Aufsichtsbehörden, das Oberlandesgericht Köln gab dem Konzern sogar – fürs Erste – grünes Licht. Jura-Professorin Paulina Jo Pesch zeigt Schwächen des Urteils auf und fordert eine entschiedenere Durchsetzung der Datenschutzvorgaben.

Abwärtsspirale: Das Treppenhaus im Oberlandesgericht Köln – CC-BY-SA 4.0 1971markus

Hinter weitverbreiteten KI-Anwendungen stehen generative Sprach- und Bildmodelle, die mit riesigen Datenmengen gefüttert werden, auch mit personenbezogenen Daten. Das Problem: Teile der Trainingsdaten, darunter personenbezogene, lassen sich aus vielen der Modelle extrahieren. Unter welchen Umständen sich ein Modell zu viel „merkt“ und wie sich das verhindern lässt, ist bislang wenig erforscht. Zugleich werden Extrahierungsmethoden immer besser. Anbieter*innen können bislang nicht verhindern, dass Modelle personenbezogene Trainingsdaten ausgeben. Auch Chatbots können personenbezogene Daten von anderen verraten.

Außerdem „halluzinieren“ die Modelle. Sie generieren also falsche Informationen, die nicht in den Trainingsdaten enthalten sind. Weil KI-Unternehmen diese nicht offenlegen, können Forscher*innen nicht zuverlässig messen, wann ein Modell Informationen erfindet und wann es unrichtige Trainingsdaten wiedergibt. Zuverlässige Methoden zur Vermeidung von Halluzinationen gibt es bisher nicht.

Werden personenbezogene Daten aus einem Modell extrahiert, kann für Betroffene gerade die Kombination aus „Erinnerung“ und „Halluzination“ gefährlich sein. Ein mit personenbezogenen Daten trainiertes Modell generiert unter Umständen Falschinformationen über sie. Gerade bei öffentlichen Modellen besteht das Risiko, dass Nutzer*innen diese Informationen unkritisch weiterverbreiten.

Meta fragt lieber nicht um Erlaubnis

Mit Llama (Large Language Model Meta AI) ist auch Meta an dem KI-Rennen beteiligt. Meta nutzt Llama für eigene KI-Funktionen wie Transkriptions- oder Suchfeatures auf Instagram, Facebook und WhatsApp sowie für Chatbots oder in KI-Brillen, die das Unternehmen anbietet. Außerdem stellt Meta seine Modelle anderen zur Nutzung bereit. So können etwa Forscher*innen die Modelle testen oder Unternehmen auf Basis von Llama KI-Dienstleistungen oder -Produkte anbieten.

Im Juni 2024 informierte Meta die Nutzer*innen von Instagram und Facebook über eine Aktualisierung seiner Datenschutzrichtlinie. Diese Aktualisierung ließ Metas Vorhaben erkennen, seine KI-Modelle mit Nutzer*innendaten zu trainieren. Die Nutzer*innen konnten dem zwar widersprechen, die Widerspruchsmöglichkeit war jedoch schwer auffindbar.

Nachdem Datenschutzorganisationen wie noyb Meta scharf kritisierten, veröffentlichte der Konzern noch gleichen Monat weitere Informationen zum geplanten Training. Demnach beabsichtigte der Konzern, nur noch öffentliche Daten für das Training zu verwenden. Kurz darauf verkündete Meta, die irische Datenschutzbehörde verzögere das Training in der EU. Im April 2025 verkündete der Konzern dann den baldigen Trainingsstart.

Was trainiert Meta eigentlich mit welchen Daten?

Inzwischen hat der Konzern damit begonnen, seine KI mit den Daten europäischer Nutzer*innen zu trainieren. Unklar ist weiterhin, welche Daten dafür genau genutzt werden. Meta stellt im Vergleich zu anderen KI-Unternehmen zwar mehr Informationen über das Training mit Social-Media-Daten bereit. Diese Informationen haben sich aber immer wieder verändert und lassen Fragen offen.

Das betrifft insbesondere den Umgang mit sensiblen Daten. Bei Llama handelt es sich um ein multimodales Sprachmodell, das neben Texten auch Bilder, Videos und Tondateien verarbeitet. Der für das Training genutzte Social-Media-Content umfasst damit etwa auch Fotos der Nutzer*innen. Metas Datenschutzinformationen verweisen auf öffentliche Inhalte wie Beiträge, Kommentare und Audiospuren.

Inzwischen heißt es in den Datenschutzinformationen, dass auch Daten von Drittpartner*innen und KI-Interaktionen für die KI-Entwicklung genutzt würden. Als Beispiele für KI-Interaktionen nennt Meta Nachrichten, die Nutzer*innen oder andere Personen von der KI erhalten, mit ihr teilen oder an diese senden.

Diese Angaben schließen private Sprachnachrichten und Transkriptionen nicht aus. Metas Umschreibung passt auch auf Chatverläufe mit Chatbots. Solche Chatverläufe können besonders sensible Daten enthalten, wenn etwa Chatbots für intime Gespräche zu mentaler Gesundheit oder parasoziale romantische Beziehungen genutzt werden.

Verbraucherzentrale scheitert vor Gericht

Um den Beginn des Trainings zu verhindern, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Mai 2025 einen Eilantrag beim Oberlandesgericht (OLG) Köln gestellt. Sie argumentierte insbesondere, dass Meta das Training nicht auf eine wirksame Rechtsgrundlage stützen könne, ist mit dem Eilantrag jedoch gescheitert. Das Urteil und Einblicke in die mündliche Verhandlung in Köln offenbaren erhebliche Mängel.

Meta hatte sich entschieden, keine Einwilligungen einzuholen, sondern beruft sich auf ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Daten für KI-Training. Die Verbraucherzentrale hält das für unzureichend, doch das Gericht folgt Metas Argumentation in seinem Urteil. Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können berechtigte Interessen die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigen, solange die Interessen Betroffener nicht schwerer wiegen. Dabei müssen diese der Datenverarbeitung aber widersprechen können.

Die Verbraucherzentrale NRW hat darauf hingewiesen, dass nicht alle Betroffenen widersprechen können. Facebook- und Instagram-Beiträge enthalten zuhauf personenbezogene Daten von Nicht-Nutzer*innen. Die Widerspruchsfunktion steht aber nur Nutzer*innen offen. Das Gericht ignoriert diesen Einwand. Zudem behauptet es ohne Begründung und trotz gegenteiliger Hinweise, Meta erfülle die Anforderungen der DSGVO an den Schutz von Minderjährigen.

Das Gericht halluziniert niedrige Risiken herbei

Berechtigte Interessen geben außerdem keine Rechtsgrundlage für Verarbeitungen her, die für Betroffene zu riskant sind. Das OLG Köln behauptet, die Risiken für Nutzer*innen seien gering. Dabei legt das Urteil nahe, dass die Richter*innen nicht verstanden haben, was Meta trainiert. Das Wort „Llama“ taucht im gesamten Urteil nicht auf. Auch beschreibt das Gericht keine Anwendungsszenarien.

Auf diese kommt es aber entscheidend an. Ein Transkriptionsfeature gibt wahrscheinlich keine extrahierbaren Daten aus. Aus Llama selbst werden jedoch sicher Daten extrahiert. Forscher*innen wenden Extrahierungsmethoden auf alle bekannten Modelle an. Je nachdem, welche Arten von Daten wie gut extrahierbar sind, könnte es dabei versehentlich auch zu Datenlecks kommen.

Gerichte prüfen in Eilverfahren die Rechtslage nur „kursorisch“, also nicht im Detail. Das OLG Köln reiht dabei aber mit großem Selbstbewusstsein Behauptungen aneinander, die aus Sicht der Datenschutzforschung haltlos sind. Selbst wenn Metas Training transparent genug wäre, fehlt es an tragfähigen Forschungsergebnissen für die Einschätzung des Gerichts.

Ein grober Fehler des Urteils betrifft besondere Kategorien personenbezogener Daten. Das sind sensible Daten, die die DSGVO besonders schützt, zum Beispiel Daten über Race, religiöse Anschauungen oder sexuelle Orientierungen. Social-Media-Daten enthalten viele solcher Daten. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nicht auf Basis berechtigter Interessen verarbeitet werden, sondern nur unter strengeren Voraussetzungen, in vielen Fällen nur aufgrund von Einwilligungen. Das OLG Köln stört sich daran nicht.

Stattdessen behauptet das Gericht, dass die Anwendung der besonderen Schutzanforderungen nicht geboten sei. Das Urteil stellt hier wieder auf ein nicht weiter begründetes geringes Risiko ab. Dabei kommt es gerade im Bereich des maschinellen Lernens leicht zu unbemerkten Modellbias, also zu systematischen Fehleinschätzungen, die zum Beispiel zu rassistischer Diskriminierung führen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten bergen dabei potenziell besonders hohe Risiken.

Bedenkliche Informationslage

Bedenklich ist zudem die Informationslage, auf die sich das Gericht stützt. In diesem Fall sind das vor allem die Angaben von Meta selbst. Das ist in einem Eilverfahren an sich nicht zu beanstanden – weil es schnell gehen muss, gelten geringere Beweisanforderungen. Gerichte arbeiten daher mit eidesstattlichen Versicherungen, formellen Erklärungen der Parteien. Um Falschangaben vorzubeugen, sind falsche eidesstattliche Versicherungen nach dem Strafgesetzbuch strafbar.

Das Urteil stellt entscheidend auf eidesstattliche Versicherungen von Metas Produktmanager für generative KI ab. Zwei in der mündlichen Verhandlung in Köln anwesende Personen berichten allerdings, dass die Versicherungen nie formgerecht abgegeben worden sind. (Die Autorin hat von zwei in der Verhandlung in Köln anwesenden Personen Informationen zum Ablauf der mündlichen Verhandlung und dabei getroffenen Aussagen des Gerichts erhalten. Eine der Personen ist seitens der klagenden Verbraucherzentrale am Verfahren beteiligt, die andere Person hat den Prozess beobachtet, ohne daran beteiligt zu sein.)

Eidesstattliche Versicherungen müssen mündlich oder im Original mit händischer Unterschrift abgegeben werden. Selbst wenn die Erklärungen von Meta formgerecht wären, hätte sich das OLG Köln besser nicht darauf verlassen. Es gibt zwar keine Anzeichen dafür, dass diese Falschangaben enthalten. Durch das deutsche Strafgesetzbuch wäre deren Richtigkeit aber nicht abgesichert: Falls der in Kalifornien ansässige Manager nicht einreisen will, hätten Falschangaben keine strafrechtlichen Folgen für ihn.

Zudem legt das Urteil nahe, dass Metas Erklärungen inhaltlich dünn sind. Sie bestätigen etwa das Funktionieren der Widerspruchsfunktion. Eine Pressemitteilung der für Meta zuständigen irischen Datenschutzbehörde (Data Protection Commission, DPC) zeigt jedoch, dass die Behörde Meta zur Nachbesserung der Widerspruchsfunktion aufgefordert hat. Es bleibt somit zweifelhaft, ob Widersprüche in der Vergangenheit einfach genug möglich waren und funktioniert haben.

Datenschutzbehörden lassen Meta erst mal machen

Auch die Pressemitteilung der irischen Datenschutzbehörde und der Umgang des Gerichts damit verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die für ihre Nachsicht gegenüber Datenkonzernen bekannte Behörde hat die Pressemitteilung am Vorabend der mündlichen Verhandlung in Köln veröffentlicht. Sollte die Behörde sich etwa mit Meta abgestimmt und so das Verfahren beeinflusst haben?

Das OLG Köln hat nach Berichten Anwesender schon in der mündlichen Verhandlung signalisiert, der Rechtsauffassung der irischen Behörde wahrscheinlich folgen zu müssen, warum auch immer das Gericht sich an deren Einschätzung auch nur lose gebunden fühlt. Das ist nicht nur im Hinblick auf die Gewaltenteilung bedenklich. Die Pressemitteilung enthält auch keinerlei Rechtsauffassung zur Frage nach der Datenschutzkonformität, der das Gericht folgen könnte. Sie enthält schlicht gar keine rechtliche Einschätzung. Es heißt lediglich, Meta habe in Absprache mit der Behörde Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes ergriffen und verfolge die Umsetzung weiter.

Aus der Pressemitteilung wird ersichtlich, dass die irische Behörde Meta nur beraten hat. Das war dem OLG Köln auch von Metas Hauptaufsichtsbehörde in Deutschland, dem Hamburger Datenschutzbeauftragten, bekannt. Im Urteil heißt es ausdrücklich, die Behörde habe Meta das Training „bislang“ nicht untersagt und beobachte derzeit die Folgen der Trainings.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte im Juli 2024 die Datenschutzauswirkungen des Trainings generativer Sprachmodelle noch unterschätzt. Nach Berichten aus der mündlichen Verhandlung hat er angesichts seiner Einblicke in Metas Training diese Auffassung zurückgenommen, erhebliche Datenschutzbedenken geäußert und zunächst sogar ein eigenes Verfahren gegen Meta angekündigt. Außerdem berichtete er, dass die irische Behörde plane, ein Verletzungsverfahren im Oktober einzuleiten. Das spricht dafür, dass europäische Datenschutzbehörden von Verstößen wissen, Meta aber zunächst gewähren lassen.

Wider den KI-Hype

Die Bedeutung des Kölner Verfahrens weist über Meta und über Deutschland hinaus. Das Urteil und die Vorgänge im Prozess legen nahe, dass europäische Gerichte und Aufsichtsbehörden bei KI dem Ansatz „Abwarten und Teetrinken“ folgen. Es lässt sich nur spekulieren, welche Rollen hier der Druck des KI-Hypes, Innovationspläne der EU oder auch blanke Naivität spielen.

Dabei macht die DSGVO nicht nur klare Vorgaben an KI-Unternehmen, sondern bietet diesen auch ausreichende Möglichkeiten, sich an die Vorgaben zu halten. Demnach müssen KI-Unternehmen die Datenschutzkonformität ihrer Vorhaben begründet nachweisen. Sie dürfen ihre Modelle trainieren und testen – allerdings nur zu reinen Forschungszwecken und ohne die KI in der Praxis einzusetzen – und damit blind auf die Menschheit loszulassen. Gerichte und Aufsichtsbehörden sollten diese Vorgaben durchsetzen, anstatt sich dem KI-Hype zu beugen.

Prof. Dr. Paulina Jo Pesch ist Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht sowie das Recht der Digitalisierung, des Datenschutzes und der Künstlichen Intelligenz am Institut für Recht und Technik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sie koordiniert das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderte interdisziplinäre Forschungsprojekt SMARD-GOV, das Datenschutzaspekte großer Sprachmodelle erforscht.

Eine englischsprachige Langfassung der Analyse des Verfahrens sowie eines weiteren Verfahrens beim OLG Schleswig-Holstein ist im CR-online blog erschienen.

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Kategorien: Externe Ticker

118 neue Gaskraftwerke bis 2035 nötig: Bundesnetzagentur alarmiert über fehlende Kapazitäten

Um Deutschlands Stromversorgung auch in Zukunft sicherzustellen, sind viele neue steuerbare Kraftwerke nötig. Das steht im neuen Bericht zur Versorgungssicherheit der Bundesnetzagentur. Der Bedarf ist gewaltig und vermutlich dennoch nicht ausreichend.

von Maurice Forgeng

Um Deutschlands Stromversorgung auch in Zukunft sicherzustellen, sind viele neue steuerbare Kraftwerke nötig. Das steht im neuen Bericht zur Versorgungssicherheit der Bundesnetzagentur. Der Bedarf ist gewaltig und vermutlich dennoch nicht ausreichend.

Laut Bundesnetzagentur sollen Gaskraftwerke in Deutschland künftig die Versorgungssicherheit garantieren.

In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur veröffentlichte Anfang September den Bericht zur Versorgungssicherheit.
  • Die binnen zehn Jahren erforderlichen bis zu 35,5 Gigawatt Reservekapazität entsprechen einem neuen Gaskraftwerk pro Monat.
  • Ein Solarverband kritisiert, dass Potenziale von Batterieparks nicht ausreichend erwähnt wurden, und fordert die Überarbeitung des Berichts.
  • Der aktuelle Systemstabilitätsbericht der Übertragungsnetzbetreiber zeigt seinerseits, wie viele Aspekte im Stromnetz „nicht ausgereift“ sind.
  • Erneut wird ein Kapazitätsmechanismus genannt, der bereits mit einer neuen Stromsteuer in Verbindung gebracht wurde.
Wie stabil ist das deutsche Stromnetz im Rahmen der Energiewende?

Dieser Frage hat sich die Bundesnetzagentur mit dem Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität gewidmet. Im Juni 2025 erschien dazu auch der Systemstabilitätsbericht der deutschen Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50 Hertz, Ampiron und TransnetBW.

Riesige neue Kraftwerkskapazitäten benötigt

Das am 3. September 2025 erschienene Monitoring der Bundesnetzagenturanalysiert die Entwicklung im Stromsystem bis zum Jahr 2035. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, teilte zusammenfassend dazu mit:

„Die Stromversorgung ist auch in Zukunft sicher, wenn zusätzliche steuerbare Kapazitäten errichtet werden.“

Damit teilte der Bundesnetzagentur-Chef klar mit, dass das deutsche Stromsystem dringend mehr grundlastfähige Kraftwerke benötigt. Diese müssen auch dann Strom liefern können, wenn die Windkraft und Photovoltaik aufgrund schlechter Wetterbedingungen zu wenig Strom bereitstellen. Da die aktuelle Regierung am Atomausstieg festhält und die Kohlekraftwerke ebenfalls bis spätestens 2038 vom Netz gehen sollen, bleibt nur die Verstromung von Erdgas.

Konkret müssen laut der Energiebehörde bis 2035 zusätzliche Reservekraftwerke mit bis zu 22,4 Gigawatt (GW) elektrischer Leistung entstanden sein, sofern das Zielszenario eintritt. In diesem werde Deutschland künftig alle energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Ziele erreichen.

Ausbauziele der installierten Leistung von hauptsächlich Wind- und Photovoltaikanlagen in Deutschland (interpoliert).

Foto: Bundesnetzagentur

Neben dem starken Ausbau von Wind und Solar beinhalten diese „hohe Flexibilitätspotentiale bei neuen Verbrauchern“ ebenso wie Wärmepumpen, Stromspeicher, Elektroautos oder Elektrolyseure. Die Bundesnetzagentur nennt zudem die Installation geeigneter Messsysteme. Für E-Autos ist in diesem Rahmen angedacht, dass sie ihren Strom dem Netz in Mangelzeiten teilweise zur Verfügung stellen. Auch die Industrie solle ihren Stromverbrauch flexibel anpassen, ihn also bei Strommangel herunterfahren.

Falls die Zubauziele verfehlt werden und die Flexibilität zu gering ausfällt, hat die Bundesnetzagentur zusätzlich das Szenario „verzögerte Energiewende“ errechnet. Dabei wären steuerbare Kapazitäten von bis zu 35,5 GW nötig. Da ein einfaches Gasturbinenkraftwerk im Schnitt rund 300 Megawatt (MW) an Leistung bringen kann, wären dafür 118 Gaskraftwerke nötig. Selbst beim Zielszenario wären noch 75 solcher Kraftwerke nötig.

Beachtenswert ist zudem, dass die Ausbauziele in Deutschland im Jahr 2035 mehr als 500 GW an installierter Leistung durch „erneuerbare“ Energien vorsehen. Trotz der erheblichen Überkapazität der Erneuerbaren fordert die Energiebehörde damit, dass neue Grundlastkraftwerke ein Drittel bis über die Hälfte des jetzigen Strombedarfs decken können müssen.

Bereits berücksichtigt hat die Energiebehörde in ihrer Rechnung geplante Stilllegungen bestehender Kraftwerke. Würde keines der bestehenden Kraftwerke stillgelegt werden, wären im Zielszenario noch 42 und bei der „verzögerten Energiewende“ 85 der genannten Gaskraftwerke nötig.

Zugleich gibt die Behörde für das Jahr 2035 einen Jahresstromverbrauch von 941 Terawattstunden an, also fast das Doppelte wie aktuell.

Ereignet sich dann eine Dunkelfraute, also das Fehlen von Wind und Sonnen, wie vom 11. bis 14. Dezember 2024 wäre laut der Simulation des Portals „Energy Charts“die Zusatzstromerzeugung bei Weitem nicht ausreichend. Auch bei Erreichen der Ausbauziele wären in diesem Fall bis über 116 GW steuerbare Kapazität nötig.

 

Simulierte Stromerzeugung für Deutschland mit den geplanten Windkraft- und Solarwerten und der von der Behörde geschätzte Jahresstromverbrauch von 941 Terawattstunden. Als Relevanz dienen die Wind- und Solarwerte von Kalenderwoche 50 aus dem Jahr 2024.

Foto: Bildschirmfoto/energy-charts.info/Fraunhofer ISE

Verzögerte Energiewende wahrscheinlicher?

Wahrscheinlicher dürfte jedoch das Eintreten des Szenarios „verzögerte Energiewende“ sein. Wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bereits angekündigt hat, will sie Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen künftig mehr zur Verantwortung ziehen, indem sie sich beispielsweise an den Netzausbaukosten beteiligen sollen. Das könnte die Attraktivität dieser „erneuerbaren“ Kraftwerke spürbar reduzieren und den bisweilen gut laufenden Ausbau abbremsen.

Zudem soll in Kürze das Ergebnis der Prüfung der deutschen Energiewende folgen. Wie Reiche bereits andeutete, müsse sich der Zubau der „Erneuerbaren“ am Netz orientieren und nicht umgekehrt. Das lässt vermuten, dass die Regierung den Fokus bald weniger auf den Zubau der Erneuerbaren und mehr auf den Netzausbau legt, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Die Versorgungssicherheit ist im Zielszenario laut Bundesnetzagentur nur dann gewährleistet, wenn etwa der Netzausbau wie geplant verwirklicht wird. Wie der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr festgestellt hat, liegt dieser rund sieben Jahre im Rückstand.

Umsetzung der Reserve fragwürdig

Diese neue Kraftwerkskapazität müsste innerhalb der kommenden zehn Jahre betriebsbereit sein. Gemessen an der reinen Bauzeit wäre dies ein mehr als realistischer Rahmen. Der Bau des Gaskraftwerks Leipheim mit 300 MW hat knapp 24 Monate beansprucht. Allerdings müssen im Vorfeld Kraftwerksstandorte festgelegt und genehmigt werden, was zusätzlich Zeit benötigt.

Um bis 2035 besagte 118 Gaskraftwerke zur Verfügung zu haben, müsste jeden Monat ein solches Kraftwerk fertiggestellt werden. Um eine mehrtägige Dunkelflaute zu überbrücken, sind 387 Gaskraftwerke nötig und es müssten – parallel zum Ausbau der Erneuerbaren – mindestens drei Gaskraftwerke pro Monat entstehen.

Dass eine politische Ankündigung nicht zu einer schnellen Umsetzung führt, zeigte bereits die Forderung des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne). Bereits vor zwei Jahren sprach er davon, umgehend 8,8 GW an neuen Kraftwerken, möglichst wasserstofffähige Gaskraftwerke, auszuschreiben. Dem folgte bis heute kein Realisierungsansatz. Die aktuelle Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) spricht von Ausschreibungen von „mindestens 20 Gigawatt Gaskraftwerken“.

Ausgangsbestand der steuerbaren Kraftwerke und Speicher in Deutschland am 01.02.2024.

Foto:, Bundesnetzagentur

Systemstabilitätsbericht zeigt massive Sicherheitslücken

Mit dem Systemstabilitätsbericht 2025 wollten die deutschen Übertragungsnetzbetreiber den aktuellen Stand der einzelnen Stabilitätsaspekte unserer Stromnetze darstellen. Das soll die eingangs gestellte Frage ebenso beantworten.

Entwicklungsstand der Bedarfsermittlung der einzelnen Stabilitätsaspekte.

Foto: Bundesnetzagentur, Systemstabilitätsbericht 2025

Die beiden Aspekte Frequenz- und Spannungsstabilität schneiden bei der Untersuchung noch am besten ab. Die Netzfrequenz liegt im europäischen Verbundnetz bei 50 Hertz. Diesen Wert müssen die Netzbetreiber möglichst konstant halten. Dazu muss die Stromerzeugung jederzeit genauso groß sein wie der Stromverbrauch. Die Spannungsstabilität beschreibt das Aufrechterhalten der Netzspannung.

Sowohl Frequenz- als auch Spannungsstabilität können die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln und den Systembedarf definieren. Ebenso können sie bei Abweichungen Gegenmaßnahmen entwickeln, um diese stabil zu halten. Allerdings ist bei beiden Aspekten der Systembedarf noch nicht gedeckt. Sprich, TenneT und Co. können im Netz nicht die benötigten Strommengen halten, um das Netz stabil zu halten.

Das liegt unter anderem an der zunehmend fehlenden Momentanreserve, also mechanisch rotierende Schwungmassen von Turbinen in Großkraftwerken. Sie stabilisieren das Netz, da sie Spannungs- und Frequenzstörungen kompensieren können. Photovoltaik- und Windkraftanlagen können dies nicht. Sie speisen elektronisch über Wechselrichter ihren Strom in die Netze ein und sind vielmehr auf ein stabiles Netz angewiesen. Je mehr Wechselrichter und je weniger Momentanreserve, desto instabiler die Netze. Das führte im April letztlich zum Stromausfall auf der iberischen Halbinsel.

Noch „nicht ausgereift“

Deutlich kritischer sieht es bei der sogenannten „Transienten Stabilität“ aus, also wie sich das Netz bei Schwankungen verhält. Hier ist noch kein Bereich ausgereift. Die Methodik zur Ermittlung befindet sich noch „in Entwicklung“, die übrigen Bereiche sind noch „nicht ausgereift“. Auch hier spricht der Bericht von den rotierenden Massen:

„Die Analyse zeigt eine Verbesserung der Systemstabilität bei Erhöhung der Momentanereserve, wohingegen eine Reduktion der Momentanereserve zu einer Verschlechterung führt.“

Die Bilanz der allgemeinen „Netzstärke“ gleicht der „Transienten Stabilität“. So steht im Systemstabilitätsbericht: „Netzfolgende Stromrichter [Wechselrichter von Wind und Solar] tragen unter konservativen Annahmen hingegen nicht zur Netzstärke bei.“ Das bedeutet: Je mehr einspeisende Wechselrichter am Netz sind, umso instabiler wird das System.

Der letzte Aspekt, die „Harmonische Stabilität“, schneidet von allen Aspekten am schlechtesten ab. Hier ist jeder Bereich bisher „nicht ausgereift“. Die „Harmonische Stabilität“ beschreibt, wie gut es Wechselrichtern gelingt, „keine unzulässigen Schwingungen auszubilden“. Wechselrichter erzeugen solche Schwingungen. Das bedeutet, wenn ein Wechselrichter eine Oberschwingung aussendet, darf ein andere diese nicht auffangen und verstärken. Ein Netz mit viel Momentanreserve kann Oberschwingungen gut abfangen.

In Spanien haben diese Schwingungen zu einer erhöhten Netzspannungen geführt, was wiederum den Blackout auslöste.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt, dass der neue Bericht zur Versorgungssicherheit den Ausbau der „Erneuerbaren“ betont. Gleichzeitig kritisiert der Verband die mangelnde Erwähnung der Potenziale von Batteriespeichern für die Versorgungssicherheit.

Zwar schrieb die Bundesnetzagentur unter anderem: „Speicher werden eine immer wichtigere Funktion einnehmen. Schon heute können sich besonders Batteriespeicher im Strommarkt refinanzieren, wie die aktuelle Ausbaudynamik beweist. In bestimmten Marktsituationen können Speicher den Bedarf an zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten reduzieren.

Dennoch forderte BSW-Solar die Überarbeitung des Berichts. Laut dem Verband habe die Bundesnetzagentur die Potenziale von Batteriegroßspeichern unzureichend abgebildet. Damit sei eine zentrale Realität der Energiewende ausgeblendet.

Dazu erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: „Während Netzbetreiber bereits heute Zusagen für viele Gigawatt[stunden] an Speicherkapazitäten erteilt haben und bundesweit Anschlussanfragen in dreistelliger Gigawatt-Höhe vorliegen, bleibt der Bericht bei den Zahlen von gestern stehen und geht sogar realitätsfern von einem Rückbau stationärer Batteriespeicher aus.“ Körnig warf der Energiebehörde eine systematische Unterschlagung der Großspeicher vor.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Batteriespeicher selbst keinen Strom erzeugen können. Sie speichern diesen nur zwischen. Daher können sie Kraftwerke nicht ersetzen.

Aktuell liegt die installierte Kapazität aller deutschen Batteriespeicher bei 20,7 Gigawattstunden (GWh), die der netzdienlichen Großspeicher bei nur knapp 3 GWh. Es besteht ein akuter Anschlussstau, sodass viele, die einen Batteriepark errichten wollen, teilweise zehn Jahre und länger warten müssen. Das liegt wiederum an der mangelnden Netzinfrastruktur.

Kommt ein Kapazitätsmechanismus?

Im Bericht der Bundesnetzagentur sagte Müller: „Unser Monitoring unterstreicht die Bedeutung der von der Bundesregierung geplanten Kraftwerksstrategie. Die weiteren notwendigen Kapazitäten sollten über einen Kapazitätsmechanismus bereitgestellt werden. Außerdem ist es wichtig, dass immer mehr Stromverbraucher flexibel auf Strompreise reagieren.“

Das bedeutet: Um den zusätzlichen Bedarf an neuen Kraftwerkskapazitäten zu finanzieren, ist ein sogenannter Kapazitätsmechanismus nötig. Dies soll laut dem Bericht eine technologieneutrale Finanzierungsmethode sein.

Dazu kursierte Anfang August das Gerücht einer neuen Stromsteuer. Das Wirtschaftsministerium hat dies allerdings nicht bestätigt. Stattdessen gebe es bei den „Möglichkeiten der Finanzierung“ noch „keine Festlegungen“. Auch der aktuelle Bericht zur Versorgungssicherheit bestätigt, dass der Kapazitätsmechanismus „zurzeit von der Bundesregierung erarbeitet“ wird.

Bis ausreichend Reservekraftwerke errichtet sind, bleibt die Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz ein Fragezeichen. Verzögerungen beim Ausbau der „Erneuerbaren“ würden laut der Energiebehörde die Versorgungssicherheit beeinflussen. Je mehr Strom aus Erneuerbaren erzeugt wird, desto wichtiger aber auch und rentabler werden Speicher und Nachfrageflexibilitäten.

Das Monitoring bestätigt, dass die zu transportierenden Energiemengen in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, bedarf es eines weiteren raschen Netzausbaus. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Redispatchmaßnahmen in den kommenden Jahren notwendig bleiben. Diese haben in den vergangenen Jahren immer wieder neue Rekordwerte erreicht. Auch für 2025 wird ein neuer erwartet.

Der Beitrag erschien zuerst bei EPOCH Times hier

 

Laut Bundesnetzagentur sollen Gaskraftwerke in Deutschland künftig die Versorgungssicherheit garantieren.

Foto: Ruediger Fessel/iStock, Canva, Collage: Epoch Times

Maurice Forgeng

13. September 2025

Lesedauer: 14 Min.

In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur veröffentlichte Anfang September den Bericht zur Versorgungssicherheit.
  • Die binnen zehn Jahren erforderlichen bis zu 35,5 Gigawatt Reservekapazität entsprechen einem neuen Gaskraftwerk pro Monat.
  • Ein Solarverband kritisiert, dass Potenziale von Batterieparks nicht ausreichend erwähnt wurden, und fordert die Überarbeitung des Berichts.
  • Der aktuelle Systemstabilitätsbericht der Übertragungsnetzbetreiber zeigt seinerseits, wie viele Aspekte im Stromnetz „nicht ausgereift“ sind.
  • Erneut wird ein Kapazitätsmechanismus genannt, der bereits mit einer neuen Stromsteuer in Verbindung gebracht wurde.

 

Wie stabil ist das deutsche Stromnetz im Rahmen der Energiewende?

Dieser Frage hat sich die Bundesnetzagentur mit dem Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität gewidmet. Im Juni 2025 erschien dazu auch der Systemstabilitätsbericht der deutschen Übertragungsnetzbetreiber TenneT, 50 Hertz, Ampiron und TransnetBW.

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Stromversorgung „sehr zuverlässig“? – Mr. Blackout: „Instabilstes Netz seit 50 Jahren“

Riesige neue Kraftwerkskapazitäten benötigt

Das am 3. September 2025 erschienene Monitoring der Bundesnetzagenturanalysiert die Entwicklung im Stromsystem bis zum Jahr 2035. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, teilte zusammenfassend dazu mit:

„Die Stromversorgung ist auch in Zukunft sicher, wenn zusätzliche steuerbare Kapazitäten errichtet werden.“

Damit teilte der Bundesnetzagentur-Chef klar mit, dass das deutsche Stromsystem dringend mehr grundlastfähige Kraftwerke benötigt. Diese müssen auch dann Strom liefern können, wenn die Windkraft und Photovoltaik aufgrund schlechter Wetterbedingungen zu wenig Strom bereitstellen. Da die aktuelle Regierung am Atomausstieg festhält und die Kohlekraftwerke ebenfalls bis spätestens 2038 vom Netz gehen sollen, bleibt nur die Verstromung von Erdgas.

Konkret müssen laut der Energiebehörde bis 2035 zusätzliche Reservekraftwerke mit bis zu 22,4 Gigawatt (GW) elektrischer Leistung entstanden sein, sofern das Zielszenario eintritt. In diesem werde Deutschland künftig alle energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Ziele erreichen.

Ausbauziele der installierten Leistung von hauptsächlich Wind- und Photovoltaikanlagen in Deutschland (interpoliert).

Foto: FfE, Bundesnetzagentur

Neben dem starken Ausbau von Wind und Solar beinhalten diese „hohe Flexibilitätspotentiale bei neuen Verbrauchern“ ebenso wie Wärmepumpen, Stromspeicher, Elektroautos oder Elektrolyseure. Die Bundesnetzagentur nennt zudem die Installation geeigneter Messsysteme. Für E-Autos ist in diesem Rahmen angedacht, dass sie ihren Strom dem Netz in Mangelzeiten teilweise zur Verfügung stellen. Auch die Industrie solle ihren Stromverbrauch flexibel anpassen, ihn also bei Strommangel herunterfahren.

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118 neue Gaskraftwerke – trotz 500 GW „Erneuerbare“

Falls die Zubauziele verfehlt werden und die Flexibilität zu gering ausfällt, hat die Bundesnetzagentur zusätzlich das Szenario „verzögerte Energiewende“ errechnet. Dabei wären steuerbare Kapazitäten von bis zu 35,5 GW nötig. Da ein einfaches Gasturbinenkraftwerk im Schnitt rund 300 Megawatt (MW) an Leistung bringen kann, wären dafür 118 Gaskraftwerke nötig. Selbst beim Zielszenario wären noch 75 solcher Kraftwerke nötig.

Beachtenswert ist zudem, dass die Ausbauziele in Deutschland im Jahr 2035 mehr als 500 GW an installierter Leistung durch „erneuerbare“ Energien vorsehen. Trotz der erheblichen Überkapazität der Erneuerbaren fordert die Energiebehörde damit, dass neue Grundlastkraftwerke ein Drittel bis über die Hälfte des jetzigen Strombedarfs decken können müssen.

Bereits berücksichtigt hat die Energiebehörde in ihrer Rechnung geplante Stilllegungen bestehender Kraftwerke. Würde keines der bestehenden Kraftwerke stillgelegt werden, wären im Zielszenario noch 42 und bei der „verzögerten Energiewende“ 85 der genannten Gaskraftwerke nötig.

Zugleich gibt die Behörde für das Jahr 2035 einen Jahresstromverbrauch von 941 Terawattstunden an, also fast das Doppelte wie aktuell.

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Ereignet sich dann eine Dunkelfraute, also das Fehlen von Wind und Sonnen, wie vom 11. bis 14. Dezember 2024 wäre laut der Simulation des Portals „Energy Charts“die Zusatzstromerzeugung bei Weitem nicht ausreichend. Auch bei Erreichen der Ausbauziele wären in diesem Fall bis über 116 GW steuerbare Kapazität nötig.

 

Simulierte Stromerzeugung für Deutschland mit den geplanten Windkraft- und Solarwerten und der von der Behörde geschätzte Jahresstromverbrauch von 941 Terawattstunden. Als Relevanz dienen die Wind- und Solarwerte von Kalenderwoche 50 aus dem Jahr 2024.

Foto: Bildschirmfoto/energy-charts.info/Fraunhofer ISE

Verzögerte Energiewende wahrscheinlicher?

Wahrscheinlicher dürfte jedoch das Eintreten des Szenarios „verzögerte Energiewende“ sein. Wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bereits angekündigt hat, will sie Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen künftig mehr zur Verantwortung ziehen, indem sie sich beispielsweise an den Netzausbaukosten beteiligen sollen. Das könnte die Attraktivität dieser „erneuerbaren“ Kraftwerke spürbar reduzieren und den bisweilen gut laufenden Ausbau abbremsen.

Zudem soll in Kürze das Ergebnis der Prüfung der deutschen Energiewende folgen. Wie Reiche bereits andeutete, müsse sich der Zubau der „Erneuerbaren“ am Netz orientieren und nicht umgekehrt. Das lässt vermuten, dass die Regierung den Fokus bald weniger auf den Zubau der Erneuerbaren und mehr auf den Netzausbau legt, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Die Versorgungssicherheit ist im Zielszenario laut Bundesnetzagentur nur dann gewährleistet, wenn etwa der Netzausbau wie geplant verwirklicht wird. Wie der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr festgestellt hat, liegt dieser rund sieben Jahre im Rückstand.

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Umsetzung der Reserve fragwürdig

Diese neue Kraftwerkskapazität müsste innerhalb der kommenden zehn Jahre betriebsbereit sein. Gemessen an der reinen Bauzeit wäre dies ein mehr als realistischer Rahmen. Der Bau des Gaskraftwerks Leipheim mit 300 MW hat knapp 24 Monate beansprucht. Allerdings müssen im Vorfeld Kraftwerksstandorte festgelegt und genehmigt werden, was zusätzlich Zeit benötigt.

Um bis 2035 besagte 118 Gaskraftwerke zur Verfügung zu haben, müsste jeden Monat ein solches Kraftwerk fertiggestellt werden. Um eine mehrtägige Dunkelflaute zu überbrücken, sind 387 Gaskraftwerke nötig und es müssten – parallel zum Ausbau der Erneuerbaren – mindestens drei Gaskraftwerke pro Monat entstehen.

Dass eine politische Ankündigung nicht zu einer schnellen Umsetzung führt, zeigte bereits die Forderung des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne). Bereits vor zwei Jahren sprach er davon, umgehend 8,8 GW an neuen Kraftwerken, möglichst wasserstofffähige Gaskraftwerke, auszuschreiben. Dem folgte bis heute kein Realisierungsansatz. Die aktuelle Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) spricht von Ausschreibungen von „mindestens 20 Gigawatt Gaskraftwerken“.

Ausgangsbestand der steuerbaren Kraftwerke und Speicher in Deutschland am 01.02.2024.

Foto: FfE, Bundesnetzagentur

Systemstabilitätsbericht zeigt massive Sicherheitslücken

Mit dem Systemstabilitätsbericht 2025 wollten die deutschen Übertragungsnetzbetreiber den aktuellen Stand der einzelnen Stabilitätsaspekte unserer Stromnetze darstellen. Das soll die eingangs gestellte Frage ebenso beantworten.

Entwicklungsstand der Bedarfsermittlung der einzelnen Stabilitätsaspekte.

Foto: Bundesnetzagentur, Systemstabilitätsbericht 2025

Die beiden Aspekte Frequenz- und Spannungsstabilität schneiden bei der Untersuchung noch am besten ab. Die Netzfrequenz liegt im europäischen Verbundnetz bei 50 Hertz. Diesen Wert müssen die Netzbetreiber möglichst konstant halten. Dazu muss die Stromerzeugung jederzeit genauso groß sein wie der Stromverbrauch. Die Spannungsstabilität beschreibt das Aufrechterhalten der Netzspannung.

Sowohl Frequenz- als auch Spannungsstabilität können die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln und den Systembedarf definieren. Ebenso können sie bei Abweichungen Gegenmaßnahmen entwickeln, um diese stabil zu halten. Allerdings ist bei beiden Aspekten der Systembedarf noch nicht gedeckt. Sprich, TenneT und Co. können im Netz nicht die benötigten Strommengen halten, um das Netz stabil zu halten.

Das liegt unter anderem an der zunehmend fehlenden Momentanreserve, also mechanisch rotierende Schwungmassen von Turbinen in Großkraftwerken. Sie stabilisieren das Netz, da sie Spannungs- und Frequenzstörungen kompensieren können. Photovoltaik- und Windkraftanlagen können dies nicht. Sie speisen elektronisch über Wechselrichter ihren Strom in die Netze ein und sind vielmehr auf ein stabiles Netz angewiesen. Je mehr Wechselrichter und je weniger Momentanreserve, desto instabiler die Netze. Das führte im April letztlich zum Stromausfall auf der iberischen Halbinsel.

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Noch „nicht ausgereift“

Deutlich kritischer sieht es bei der sogenannten „Transienten Stabilität“ aus, also wie sich das Netz bei Schwankungen verhält. Hier ist noch kein Bereich ausgereift. Die Methodik zur Ermittlung befindet sich noch „in Entwicklung“, die übrigen Bereiche sind noch „nicht ausgereift“. Auch hier spricht der Bericht von den rotierenden Massen:

„Die Analyse zeigt eine Verbesserung der Systemstabilität bei Erhöhung der Momentanereserve, wohingegen eine Reduktion der Momentanereserve zu einer Verschlechterung führt.“

Die Bilanz der allgemeinen „Netzstärke“ gleicht der „Transienten Stabilität“. So steht im Systemstabilitätsbericht: „Netzfolgende Stromrichter [Wechselrichter von Wind und Solar] tragen unter konservativen Annahmen hingegen nicht zur Netzstärke bei.“ Das bedeutet: Je mehr einspeisende Wechselrichter am Netz sind, umso instabiler wird das System.

Der letzte Aspekt, die „Harmonische Stabilität“, schneidet von allen Aspekten am schlechtesten ab. Hier ist jeder Bereich bisher „nicht ausgereift“. Die „Harmonische Stabilität“ beschreibt, wie gut es Wechselrichtern gelingt, „keine unzulässigen Schwingungen auszubilden“. Wechselrichter erzeugen solche Schwingungen. Das bedeutet, wenn ein Wechselrichter eine Oberschwingung aussendet, darf ein andere diese nicht auffangen und verstärken. Ein Netz mit viel Momentanreserve kann Oberschwingungen gut abfangen.

In Spanien haben diese Schwingungen zu einer erhöhten Netzspannungen geführt, was wiederum den Blackout auslöste.

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Solarwirtschaft kritisiert Speicherlücke im Bericht

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt, dass der neue Bericht zur Versorgungssicherheit den Ausbau der „Erneuerbaren“ betont. Gleichzeitig kritisiert der Verband die mangelnde Erwähnung der Potenziale von Batteriespeichern für die Versorgungssicherheit.

Zwar schrieb die Bundesnetzagentur unter anderem: „Speicher werden eine immer wichtigere Funktion einnehmen. Schon heute können sich besonders Batteriespeicher im Strommarkt refinanzieren, wie die aktuelle Ausbaudynamik beweist. In bestimmten Marktsituationen können Speicher den Bedarf an zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten reduzieren.“

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Dennoch forderte BSW-Solar die Überarbeitung des Berichts. Laut dem Verband habe die Bundesnetzagentur die Potenziale von Batteriegroßspeichern unzureichend abgebildet. Damit sei eine zentrale Realität der Energiewende ausgeblendet.

Dazu erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft: „Während Netzbetreiber bereits heute Zusagen für viele Gigawatt[stunden] an Speicherkapazitäten erteilt haben und bundesweit Anschlussanfragen in dreistelliger Gigawatt-Höhe vorliegen, bleibt der Bericht bei den Zahlen von gestern stehen und geht sogar realitätsfern von einem Rückbau stationärer Batteriespeicher aus.“ Körnig warf der Energiebehörde eine systematische Unterschlagung der Großspeicher vor.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Batteriespeicher selbst keinen Strom erzeugen können. Sie speichern diesen nur zwischen. Daher können sie Kraftwerke nicht ersetzen.

Aktuell liegt die installierte Kapazität aller deutschen Batteriespeicher bei 20,7 Gigawattstunden (GWh), die der netzdienlichen Großspeicher bei nur knapp 3 GWh. Es besteht ein akuter Anschlussstau, sodass viele, die einen Batteriepark errichten wollen, teilweise zehn Jahre und länger warten müssen. Das liegt wiederum an der mangelnden Netzinfrastruktur.

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Kommt ein Kapazitätsmechanismus?

Im Bericht der Bundesnetzagentur sagte Müller: „Unser Monitoring unterstreicht die Bedeutung der von der Bundesregierung geplanten Kraftwerksstrategie. Die weiteren notwendigen Kapazitäten sollten über einen Kapazitätsmechanismus bereitgestellt werden. Außerdem ist es wichtig, dass immer mehr Stromverbraucher flexibel auf Strompreise reagieren.“

Das bedeutet: Um den zusätzlichen Bedarf an neuen Kraftwerkskapazitäten zu finanzieren, ist ein sogenannter Kapazitätsmechanismus nötig. Dies soll laut dem Bericht eine technologieneutrale Finanzierungsmethode sein.

Dazu kursierte Anfang August das Gerücht einer neuen Stromsteuer. Das Wirtschaftsministerium hat dies allerdings nicht bestätigt. Stattdessen gebe es bei den „Möglichkeiten der Finanzierung“ noch „keine Festlegungen“. Auch der aktuelle Bericht zur Versorgungssicherheit bestätigt, dass der Kapazitätsmechanismus „zurzeit von der Bundesregierung erarbeitet“ wird.

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Bis ausreichend Reservekraftwerke errichtet sind, bleibt die Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz ein Fragezeichen. Verzögerungen beim Ausbau der „Erneuerbaren“ würden laut der Energiebehörde die Versorgungssicherheit beeinflussen. Je mehr Strom aus Erneuerbaren erzeugt wird, desto wichtiger aber auch und rentabler werden Speicher und Nachfrageflexibilitäten.

Das Monitoring bestätigt, dass die zu transportierenden Energiemengen in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, bedarf es eines weiteren raschen Netzausbaus. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Redispatchmaßnahmen in den kommenden Jahren notwendig bleiben. Diese haben in den vergangenen Jahren immer wieder neue Rekordwerte erreicht. Auch für 2025 wird ein neuer erwartet.

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Maurice Forgeng

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Abdullah Öcalan: Prozess hat Phase rechtlicher Lösungen erreicht

Die Istanbuler Anwaltskanzlei Asrin vertritt Abdullah Öcalan und seine Mitgefangenen in Imrali, Ömer Hayri Konar, Hamili Yıldırım, Ergin Atabey und Mahmut Yamalak. Nach sechs Jahren konnte am 15. September erstmals wieder ein anwaltliches Treffen mit ihren Mandanten stattfinden. In einer heute veröffentlichten Erklärung der Kanzlei wird die Bedeutung des Anwaltsbesuchs im Rahmen des aktuellen Prozesses hervorgehoben. Auch Abdullah Öcalan habe diese Einschätzung geteilt und die Schaffung eines demokratischen rechtlichen Rahmens als eine „Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit und eines der grundlegenden Ziele des Prozesses“ benannt.

Rechtlicher Rahmen als ein Ziel des Prozesses

Die Kanzlei führt eingangs auf, ihren Mandanten „umfassende Informationen über ihren rechtlichen Status und die anhängigen Anträge vor nationalen und internationalen Justizbehörden bereitgestellt“ zu haben. Im Rahmen des Gesprächs habe sich jedoch auch die Möglichkeit ergeben, die Ansichten und Vorschläge Abdullah Öcalans anzuhören, der diesem Treffen im Rahmen des aktuellen Prozesses eine besondere Bedeutung beigemessen habe. „In seiner Einschätzung betonte er, dass die Schaffung eines demokratischen rechtlichen Rahmens eine Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit und eines der grundlegenden Ziele des Prozesses sei“, heißt es dazu in der Erklärung.

„Das Tor zum Recht öffnet sich“

Folgend legt die Anwaltskanzlei Öcalans Analyse bezüglich der rechtlichen Situation dar. Im Laufe eines Jahrhunderts seien die Kurd:innen von Gesetzen und Rechten ausgeschlossen gewesen, was sie nun zu überwinden versuchten. Dies spiegele sich in dem Prozess wider, der die „Phase rechtlicher Lösungen“ erreicht habe. Öcalan wird in der Erklärung wie folgt wiedergegeben:

„Er bekräftigte sein Beharren auf einem Zusammenleben im Rahmen einer demokratischen Nation und seine Unterstützung für das Projekt einer demokratischen Republik. In diesem Zusammenhang wies er auch darauf hin, dass die kurdische Frage viele politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Dimensionen habe und in dieser Phase rechtliche Lösungen einschließlich Übergangsgesetze erfordere. Er äußerte seinen Wunsch und seine Hoffnung, dass der Zeitpunkt des Besuchs des Rechtsbeistands in dieser Phase, die als Übergangsphase bezeichnet werden kann, als Zeichen dafür gesehen wird, dass sich das Tor zum Recht öffnet.“

Das Recht auf Hoffnung

Ausgehend von diesen Positionen verweist die Anwaltskanzlei darauf, dass die Umsetzung des „Rechts auf Hoffnung“ in der Türkei aktuell auf der Agenda des Ministerkomitees des Europarats stehe. Öcalan gegenüber müsse eine Haltung eingenommen werden, die seiner Rolle und seinem Status angemessen ist. Dementsprechend würden „positive Schritte in dieser Hinsicht einen grundlegenden Schritt beim Aufbau eines demokratischen Rechtssystems darstellen“.

Herzliche Grüße an alle politischen Gefangenen

Abschließend heißt es in der Erklärung: „Herr Öcalan hat uns gebeten, allen, die sich nach ihm erkundigen, die an den von ihnen angestrebten Friedensprozess und eine demokratische Gesellschaft glauben und die sich für diese Sache einsetzen und dafür kämpfen, insbesondere den politischen Gefangenen hinter Gittern, seine herzlichsten Grüße zu übermitteln.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-demokratische-gesellschaft-frieden-und-integration-zentrale-begriffe-des-prozesses-47717 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/karayilan-frieden-beginnt-mit-der-freiheit-abdullah-Ocalans-47927 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/proteste-fur-umsetzung-des-egmr-urteils-zum-recht-auf-hoffnung-47946 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/efa-prasidentin-Ocalans-initiative-ist-ein-beispiel-fur-die-welt-47988

 

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Istanbuler CHP-Bezirksbürgermeister festgenommen

Die Kommunalverwaltung des CHP geführten Istanbuler Stadtteils Bayrampaşa ist am Wochenende im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Korruptionsvorwürfen durchsucht worden. Gegen den Bürgermeister Hasan Mutlu und weitere Personen sind Haftbefehle erlassen worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Kommunalverwaltung Bayrampaşa wegen Korruption, Erpressung, Bestechung und Manipulation von Ausschreibungen ein. Im Rahmen der Ermittlungen wurden am 13. September 46 Personen festgenommen.

39 Personen, darunter der CHP-Bürgermeister von Bayrampaşa, Hasan Mutlu, wurden mit einem Haftantrag dem Gericht überstellt, für sechs weitere sei ein Antrag auf gerichtliche Kontrolle gestellt worden. Insgesamt 20 Personen, darunter Hasan Mutlu, befinden sich weiterhin in Gewahrsam. Sechzehn wurden unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen, während die Vernehmung von neun anderen noch andauert.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gericht-vertagt-verfahren-gegen-chp-vorstand-47963 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-und-chp-bekraftigen-gemeinsame-haltung-gegen-zwangsverwaltung-47908 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kurkcu-das-regime-will-die-chp-nicht-verbieten-sondern-spalten-47881 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/polizeigewalt-gegen-chp-anhanger-innen-in-istanbul-47861

 

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Executive Order on celebrating Catherine the Great’s 300th birth anniversary in 2029

PRESIDENT OF RUSSIA - 17. September 2025 - 15:00

The President signed Executive Order On Celebrating Catherine the Great’s 300th Birth Anniversary in 2029.

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Erziehung ist Gewalt

Ein Kind, das von Erwachsenen als unerzogen empfunden wird, ist oft nur der Spiegel des eigenen Schmerzes.
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Israeli occupation uses booby-trapped armored vehicles to destroy Gaza neighborhoods

SANA - Syrian Arab News Agency - 17. September 2025 - 14:49

Occupied Jerusalem-SANA

The Euro-Med Human Rights Monitor accused Israeli occupation army of intensifying use of booby-trapped armored vehicles loaded with tons of explosives to destroy residential neighborhoods in Gaza City, as part of an unprecedented escalation of genocide against the Palestinians.

The Observatory documented the detonation of 10 booby-trapped vehicles on Wednesday in the Tal al-Hawa neighborhood, south of the city, in addition to other explosions in various areas.

The Observatory warned that the ongoing Israeli attacks are leading to widespread destruction of Gaza’s infrastructure, transforming the city into a “ruined city”, calling on the international community to take immediate action to put an end to these crimes.

Nisreen / Abdul

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Telephone conversation with Prime Minister of India Narendra Modi

PRESIDENT OF RUSSIA - 17. September 2025 - 14:45

During the phone call, Vladimir Putin offered his best wishes to Narendra Modi on his 75th birthday, wishing him good health, prosperity and further success in his service to the nation. The President of Russia emphasised that under Narendra Modi's leadership, India is pursuing an independent, sovereign policy while demonstrating impressive economic results.

Vladimir Putin stressed that throughout the course of recent history, the relations between India and Russia have remained friendly and enjoyed nation-wide support in both countries. He also expressed satisfaction with the current progress of the special and privileged strategic partnership between Russia and India, which also enjoys Narendra Modi's considerable personal contribution.

The two leaders discussed the preparations for the Russian President's upcoming visit to India, which is planned for December this year, and addressed a range of international issues, including the situation surrounding Ukraine.

In addition, the President of Russia sent Narendra Modi a message of greetings.

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Meeting with Government members

PRESIDENT OF RUSSIA - 17. September 2025 - 14:40

The President held a videoconference meeting with Government members.

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„Kriegskanzler“ Merz zündelt weiter

“Putin testet längst Grenzen, sabotiert, spioniert, mordet, verunsichert. Russland will unsere freien Gesellschaften schleichend destabilisieren. Wir werden das nicht zulassen – nach außen nicht und nach innen nicht. Es gilt, unsere Resilienz und Verteidigungsfähigkeit zu stärken.” Diesen Tweet setzte Bundeskanzler Friedrich Merz heute vormittag ab, der Uhrzeit der Veröffentlichung nach offenbar genau während der Generaldebatte […]

<p>The post „Kriegskanzler“ Merz zündelt weiter first appeared on ANSAGE.</p>

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Ruslan Edelgeriyev took part in a meeting of the Russian Academy of Sciences Scientific Council on Forests

PRESIDENT OF RUSSIA - 17. September 2025 - 14:30

Presidential Aide, Special Presidential Representative on Climate Issues Ruslan Edelgeriyev took part in a meeting of the Russian Academy of Sciences Scientific Council on Forests, held in the format of a scientific debate on the future of Russia’s forest accounting.

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Is The NY Times an Accessory to Murder?

The Democrat Judge Responsible for Iryna Zarutska’s Murder in Charlotte NC

The decision to release the black man who subsequently murdered Iryna Zarutska on a Charlotte, NC train  reportedly came from magistrate Teresa Stokes, who was appointed in 2023 by Clerk of Superior Court Elisa Chinn-Gary. The latter describes herself as a “Racial Equity Organizer“ and “Diversity & Inclusion Consultant.“ 

Republican lawmakers have publicly demanded Judge Stokes’ removal, citing the January release of Brown. Stokes has since come under national scrutiny over her qualifications.

A magistrate in North Carolina is not required to have a law degree, and Judge Stokes is not a member of the State Bar. In fact, she built her resume not inside a courtroom but in working with community mental health services and recovery programs. She co-owns a sober sports bar.

Mecklenburg County’s courts have long faced complaints of political patronage and opaque appointments. Magistrates are not elected, rarely face public scrutiny, and are approved by the superior court judge for the district – in this case a woman named Carla Archie, herself celebrated for her work with the Urban League and other DEI causes. She was once head of the North Carolina Education Lottery’s supplier diversity program and co-chair of the diversity and inclusion committee in the legal department at Wells Fargo.

source:   https://www.rt.com/news/624606-america-wont-be-the-same/ 

When the footage of the murder was released by the Charlotte Transit System and spread on social media, the whore American print, TV, and NPR media ignored it, because it did not fit their narrative of white people committing violence on oppressed black people.  The refusal of the American whore media to report became a story. Four days after the murder Elon Musk pointed out that the New York Times had not reported the murder. Shamed into reporting the murder, the whore NYT “called it an ‘accelerant’ of arguments against Democratic policies and devoted most the article to framing the case as a right-wing narrative. The report also made reference to the fact that ‘in North Carolina….newspapers in the Jim Crow era often egregiously exaggerated stories about Black criminality.’ The lives  and property of white Americans will remain unprotected as long as the Democrat Party and whore media are permitted to exist. Just to get the news Americans are dependent on Russian media.  To read the report from which this is excerpted, go here:   https://www.rt.com/news/624606-america-wont-be-the-same/  As President Trump says, The NY Times is the worst and most degenerate newspaper in the history of our country, a mouthpiece for the Radical Left Democrat Party.   https://www.rt.com/news/624710-trump-files-lawsuit-nyt/ I would add that the hate-spewing NYT attack on white Americans by the NYT “1619 Project” is directly responsible for the rising gratuitous murders of white Americans by blacks.  I regard the NYT as an accessory to murder and think the owners, editors, and staff should be indicted as fomenters of murder.  Indeed, remembering the cheering from news rooms over Charlie Kirk’s assassination, I would include the entirety of the whore print, TV, and NPR media as accessories to murder.
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Starmer Declares Britain to Be a Tower of Babel

The Anti-English Starmer Government Defends Ukraine’s Border But Not England’s

Starmer says English people protesting anti-immigrant-invaders cannot use the British flag because it is the flag of “diversity.”

https://www.rt.com/news/624706-uk-jets-to-protect-poland/ 

https://www.rt.com/news/624658-uk-flag-protesters-starmer/ 

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Health Secretary Robert F Kennedy Jr Brings Us These Desperately Needed Health Reforms and Big Pharma’s Whore Democrat Senators Demand Kennedy’s Removal as Secretary of Health and Human Services

Health Secretary Robert F Kennedy Jr Brings Us These Desperately Needed Health Reforms and Big Pharma’s Well Paid Whore Democrat Senators Demand Kennedy’s Removal as Secretary of Health and Human Services.  This is called “democracy representing the people.”  The whore Democrat senators represent Big Pharma and its profits.

https://lists.theepochtimes.com/archive/nskdGE6K3/usJwMxGAB/MMrV7jDnqk 

The strategy report from the Trump administration’s Make America Health Again Commission was released yesterday, setting the stage for dozens of initiatives aimed at improving the health of American children.

NUTRITION IS A KEY FOCUS. The plan is to improve both the quality of food delivered to American tables and the eating choices of consumers.

Federal food guidelines that institutions such as hospitals and schools use for meal planning, as do many consumers, are being revised.

“These guidelines will prioritize whole, healthy, and nutritious foods such as whole fat, dairy, fruits, vegetables, and meats, and suggest limiting highly processed foods and those high in sugar,” Brooke Rollins, Secretary of the Department of Agriculture, said.

The Food and Drug Administration will continue limiting or prohibiting petroleum-based food dyes, especially in food delivered to schools.

Food producers have agreed to this initiative, according to Rollins, including Tyson Foods, PepsiCo, Smucker’s, General Mills, and Nestle.

RIGOROUS RESEARCH. Dr. Jay Bhattacharya, the director of the National Institutes of Health, said research would drive policy decisions. He said previous research hasn’t always been focused on the most urgent questions.

“Why are autism rates going up so quickly? “What’s the answer for Type 1 diabetes for kids? ” Dr. Bhattacharya asked.

New research will focus on water and air contaminants, exposure to microplastics and synthetics, vaccine injuries, and the therapeutic harms and benefits of current diagnostic and prescription trends.

NEW VACCINE SCHEDULE. The schedule is in development. The aim is to ensure that the country has the best childhood vaccine timeline.

The new framework will address vaccine injuries, modernize American vaccines with transparent scientific research, remove conflicts of interest and misaligned incentives, and ensure scientific and medical freedom.

ENDING INFLUENCE. Rooting out corporate influence is another major initiative. Conflicts of interest and what is sometimes called the “corporate capture” of a government agency by business interests will be a target.

Health-related federal agencies will be required to review their participation in projects funded by food or pharmaceutical companies.

Other initiatives will require public reporting of research grants and consulting payments to entities that might have a conflict of interest and create a public database of financial relationships and health industry payments to researchers.

IS IT ENOUGH? Critics say the plan doesn’t do enough to address pesticides.

“There isn’t a single recommendation in the report that would meaningfully reduce our exposure to dangerous pesticides,” Sarah Starman of Friends of the Earth said in a statement.

Zen Honeycutt, the founder of Moms Across America, said she was pleased that the report addressed a range of environmental factors, but added, “We are deeply disappointed that the committee allowed the chemical companies to influence the report.”

Honeycutt alleged that the omission of herbicides glyphosate and atrazine from the report was an attempt to appease pesticide producers.

The report says the Environmental Protection Agency will partner with food and agricultural stakeholders to ensure the public has confidence in the “robust review procedures” for pesticides.

—Lawrence Wilson

An Israeli strike in Qatar killed several members of Hamas on Tuesday, drawing criticism from that nation, surrounding Arab countries, and the White House. “The president views Qatar as a strong ally and friend of the United States, and feels very badly about the location of this attack,” White House press secretary Karoline Leavitt said.

Texas A&M University has removed two employees who approved gender ideology teaching materials for classroom use, following a student complaint. “We have been tasked with training the next generation of teachers and childcare professionals … not engaging in indoctrination,” Chancellor Glenn Hegar said in a statement.

DaCarlos Brown Jr., accused of murdering Ukrainian refugee Iryna Zarutska in North Carolina, will face federal charges and possibly the death penalty. “We will seek the maximum penalty for this unforgivable act of violence—he will never again see the light of day as a free man,” U.S. Attorney General Pam Bondi said in a statement.  [ The blacks on the train stood aside and did nothing to help the stabbed young woman as she bled to death.  This is the result of decades of white liberal scum indoctrinating black to hate white people. ]

A judge in Michigan has dismissed charges against 15 Republicans who were accused of fraud after they planned to certify Donald Trump as the winner of the 2020 election in that state. Ingram County District Court Judge Kristen D. Simmons said there was not sufficient evidence to prove the defendants intended to commit fraud.

Artificial Intelligence might be messing with users’ brains. Jacob Burg and Sam Dorman have the data in their latest report.

—Stacy Robinson

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Jews declare themselves the right to determine what flag can be displayed in a Brooklyn high school

Jews declare themselves the right to determine what flag can be displayed in a Brooklyn high school

If it were the Star of David there would be no controversy.  So much for multiculturalism and brotherhood.

https://republicannation.com/brooklyn-schools-flag-stirs-outcry/ 

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Rente 63 auch ohne 45 Beitragsjahre

Lesedauer 4 Minuten

Viele Versicherte gehen noch immer davon aus, dass die „Rente mit 63“ nur mit 45 Beitragsjahren funktioniert. Das war einmal – und gilt nur noch für ältere Jahrgänge.

Wer 1964 oder später geboren wurde, kann zwar weiterhin bereits ab 63 eine Altersrente beziehen, benötigt dafür aber nicht zwingend 45 Jahre. Entscheidend ist, welche Rentenart Sie wählen und wie früh Sie starten wollen. Richtig geplant, lassen sich teure Fehlentscheidungen vermeiden – und ein früher, finanziell tragfähiger Ruhestand bleibt realistisch.

Für die jüngeren Jahrgänge gilt zugleich: Eine abschlagsfreie „Rente mit 63“ gibt es nicht mehr; die frühere Ausnahmeregel für besonders langjährig Versicherte ist stufenweise angehoben worden und liegt für den Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.

Was „Rente mit 63“ heute tatsächlich bedeutet

Hinter dem Schlagwort verbergen sich zwei unterschiedliche Altersrenten mit je eigenen Spielregeln. Erstens die Altersrente für langjährig Versicherte: Sie setzt mindestens 35 Jahre Wartezeit voraus und kann ab 63 beantragt werden – stets mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat; bei vier Jahren Vorziehen (63 statt 67) sind das 14,4 Prozent.

Zweitens die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Mit anerkanntem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Jahren Wartezeit ist sie regulär ab 65 ohne Abschläge, vorzeitig – je nach Jahrgang – bereits ab 62 mit Abschlägen möglich.

Altersrente für langjährig Versicherte: Voraussetzungen, Beginn und Abschläge

Wer die große Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte schon mit 63 starten. Maßgeblich ist der Jahrgang: Ab Geburtsjahr 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Jeder Monat vor diesem regulären Alter mindert die spätere Monatsrente dauerhaft um 0,3 Prozent; der maximale Abzug bei 48 Monaten Vorziehung beträgt damit 14,4 Prozent. Diese Minderung bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen – sie verschwindet also nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: früher starten mit Anerkennung

Ist bei Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 festgestellt und sind 35 Wartejahre erfüllt, eröffnet diese Rentenart einen früheren, teils deutlich entspannteren Einstieg.

Für Jahrgänge 1964 und jünger ist der abschlagsfreie Start mit 65 möglich; der frühestmögliche Beginn liegt bei 62 – dann mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat, also bis zu 10,8 Prozent bei drei Jahren Vorziehen.

Rechtsgrundlagen finden sich in § 37 SGB VI in Verbindung mit § 236a SGB VI sowie in den Auskünften der Deutschen Rentenversicherung.

Was für die 35-Jahre-Wartezeit zählt – und warum das wichtig ist

Die 35 Jahre setzen sich nicht nur aus klassischen Beschäftigungszeiten mit Pflichtbeiträgen zusammen. Anzurechnen sind auch Kindererziehungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege, Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie Anrechnungszeiten für Schule und Studium. Schul- und Hochschulzeiten gelten ab dem 17. Geburtstag und werden insgesamt bis maximal acht Jahre berücksichtigt.

Diese Zeiten erhöhen zwar nicht zwingend die Rentenhöhe, sie helfen aber beim Erreichen der 35-Jahre-Schwelle – und damit beim Zugang zur Rente ab 63.

Hinzuverdienst und Teilrente: mehr Freiheit seit 2023 – mit Fallstricken

Seit dem 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten vollständig entfallen. Wer eine Altersvoll- oder Teilrente bezieht, darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.

Das erleichtert den gleitenden Übergang: Viele reduzieren zunächst die Arbeitszeit und kompensieren mit Rente und Lohn. Wichtig bleibt aber die Wahl zwischen Voll- und Teilrente, denn sie hat sozialrechtliche Folgen.

Ein zentraler Punkt ist das Krankengeld: Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, hat nach § 50 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei einer Teilrente (beispielsweise 99,99 Prozent) kann der Anspruch dagegen bestehen – vorausgesetzt, die Teilrente läuft bereits vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und die Beschäftigung ist krankenversicherungspflichtig; Minijobs genügen nicht.

Dieser Unterschied ist für weiterbeschäftigte Rentnerinnen und Rentner finanziell erheblich. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell von Ihrer Krankenkasse beraten und stellen Sie die Weichen rechtzeitig.

Abschläge planen und – wenn gewünscht – ausgleichen

Abschläge sind lebenslang. Wer sie vermeiden oder reduzieren möchte, hat zwei Stellschrauben. Erstens: den Rentenbeginn verschieben. Zweitens: die gesetzlich vorgesehene Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI nutzen.

Ab 50 Jahren können Sie auf Basis einer besonderen Auskunft der Deutschen Rentenversicherung freiwillige Beiträge leisten, um künftige Abschläge ganz oder teilweise zu kompensieren.

Ob sich das steuerlich und finanziell lohnt, hängt von Ihrer Lebenserwartung, dem Steuersatz und der geplanten Erwerbstätigkeit ab. Holen Sie dafür eine Rentenauskunft und – idealerweise – eine neutrale Beratung ein.

Rechenbeispiel: Jahrgang 1964, Rentenstart mit 63

Angenommen, die voraussichtliche Bruttorente zum Regelalter beträgt 1 800 Euro im Monat. Wer vier Jahre früher, also 48 Monate vor der persönlichen Altersgrenze von 67, in Rente geht, trägt einen Abschlag von 14,4 Prozent.

14,4 Prozent von 1 800 Euro sind 259,20 Euro (1 800 × 0,144 = 259,20). Die Monatsrente sinkt damit dauerhaft auf 1 540,80 Euro.

Der Betrag wird lebenslang gezahlt – nur die jährlichen Rentenanpassungen verändern das Niveau. Gleichzeitig fließt die Rente aber vier Jahre früher. Ob sich das unter dem Strich rechnet, hängt von Ihrer Erwerbs- und Lebensplanung, vom Hinzuverdienst und der Steuerlast ab.

Praxisleitfaden: So gehen Sie vor

Prüfen Sie zunächst Ihre Wartezeit in der aktuellen Rentenauskunft und klären Sie fehlende Zeiten – etwa Schul-, Studien-, Kindererziehungs-, Pflege- oder Krankheitszeiten – zeitnah nach.

Stellen Sie parallel fest, ob ein GdB 50 vorliegt oder erreichbar ist; die Feststellung muss rechtzeitig vor Rentenbeginn erfolgen, wenn Sie die Schwerbehindertenrente nutzen wollen.

Überlegen Sie, ob ein Teilrentenbezug zu Ihrer Erwerbsplanung passt und ob Sie damit sozialversicherungsrechtliche Vorteile – insbesondere beim Krankengeld – erhalten. Rechnen Sie schließlich verschiedene Starttermine durch, nutzen Sie den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der DRV und lassen Sie sich bei Bedarf eine besondere Auskunft zu möglichen Ausgleichszahlungen erstellen.

Stimmen Sie das Vorgehen mit Steuerberatung und – sofern Sie weiterarbeiten – mit der Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber ab.

Fazit: Mit System statt Mythen in den Ruhestand

Die Rente ab 63 ist auch ohne 45 Jahre Beiträge möglich – über die Altersrente für langjährig Versicherte oder, bei anerkannter Schwerbehinderung, über die spezielle Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Beide Wege sind mit dauerhaften Abschlägen verbunden, wenn der Start vor dem regulären Alter erfolgt. Wer seine rentenrechtlichen Zeiten prüft, die Rechtslage korrekt einordnet, den Hinzuverdienst klug nutzt und bei Bedarf Ausgleichszahlungen plant, kann den optimalen Zeitpunkt finden – und teure Irrtümer vermeiden.

Die Erkenntnis bleibt: Nicht die alte Chiffre „Rente mit 63“, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme Ihrer Zeiten, eine saubere Berechnung der Abschläge und eine frühzeitige Strategie entscheiden über einen entspannten Start in den Ruhestand.

Hinweis: Die genannten Altersgrenzen, Wartezeiten und Regelungen stammen aus den aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung (Stand 2025). Individuelle Abweichungen sind möglich; maßgeblich sind Ihre Rentenauskunft und die jeweils einschlägigen Bestimmungen im SGB VI sowie § 50 SGB V

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