Sammlung von Newsfeeds

Rechte von Beschäftigten: Niemand soll durch einen Algorithmus gefeuert werden

netzpolitik.org - 12. November 2025 - 9:45

EU-Abgeordnete fordern neue Regeln für den Einsatz von Algorithmen am Arbeitsplatz. Beschäftigte sollen wissen, wann KI über sie entscheidet und wie das funktioniert. Bei besonders sensiblen Entscheidungen sollen Menschen immer das letzte Wort haben.

Steckt hinter den Entscheidungen meiner Chefs eigentlich ein Algorithmus? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Immo Wegmann

Die Abgeordneten des Ausschusses für Arbeit und Soziales im EU-Parlament fordern, dass finale Entscheidungen über Einstellungen, Kündigungen oder Vertragsverlängerungen, Gehaltsänderungen oder Disziplinarmaßnahmen immer von einem Menschen getroffen werden. Niemand soll durch einen Algorithmus gefeuert werden, sagte der Berichterstatter Andrzej Buła von der EVP. Er bezeichnete den Berichtsvorschlag des Ausschusses als „ausgewogen“, da er sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten zugutekomme. Arbeitgeber sollen weiterhin frei entscheiden können, welche Systeme sie nutzen. Arbeitnehmer:innen bekämen damit das Recht auf Datenschutz und Information.

Beschäftigte sollen sich etwa algorithmische Entscheidungen erklären lassen können. Außerdem sollen sie erfahren, wie entsprechende Systeme eingesetzt werden, welche Daten diese über sie sammeln und wie die menschliche Aufsicht garantiert wird, die es für alle Entscheidungen durch algorithmische Systeme geben soll. Der Ausschuss will zudem, dass Arbeitnehmer:innen zum Umgang mit diesen Systemen geschult werden.

Verbot von Verarbeitung mancher Daten

Darüber hinaus soll die Verarbeitung von gewissen Datenkategorien verboten werden. Dazu zählen psychische und emotionale Zustände, private Kommunikation und der Aufenthaltsort außerhalb der Arbeitszeit. Daten über gewerkschaftliches Engagement und kollektive Verhandlungen sollen ebenso tabu sein.

Der Antrag wurde im Ausschuss mit 41 Stimmen angenommen, bei 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen. Das EU-Parlament wird in seiner Sitzung Mitte Dezember über den Ausschussvorschlag abstimmen. Anschließend hat die EU-Kommission drei Monate Zeit zu reagieren: Sie kann das Parlament entweder über die geplanten nächsten Schritte informieren oder erklären, warum sie keine entsprechende Gesetzesinitiative einleitet.

Auf Nachfrage von netzpolitik.org erklärte Kommissionssprecher Thomas Regnier am Dienstag, dass der AI Act bereits Beschäftigte schütze. Beispielsweise sei dadurch verboten, dass Arbeitgeber Systeme zur Emotionserkennung einsetzen. Das gehört zu den verbotenen Anwendungen von KI, die bereits seit Inkrafttreten der Verordnung gelten.

AI Act reicht nicht aus

Im Oktober wurde zu dem Thema eine Studie veröffentlicht, die der Ausschuss in Auftrag gegeben hatte. Darin heißt es, dass der AI Act diese Art von Systemen als risikoreiche KI-Systeme einstuft, wenn sie am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Das zieht Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertungen nach sich. Jedoch gebe es Lücken. Etwa seien Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Verzerrungen in Algorithmen zu erkennen und zu mindern, die Arbeitnehmer:innen diskriminieren könnten.

Außerdem müssen laut der EU-Verordnung Betroffene zwar über automatisierte oder KI-gestützte Entscheidungen informiert werden. Es gibt jedoch keine Regelung, dass manche Entscheidungen ausschließlich von Menschen getroffen werden dürfen, so wie es die Abgeordneten fordern. Weiterhin stütze sich der AI Act in der Umsetzung auf Marktüberwachungsbehörden, nicht auf Behörden für den Schutz von Grundrechten. Auch schaffe der AI Act keine spezifischen Datenschutzrechte für den Arbeitsplatz.

Die Studie verweist zudem auf die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit von 2024, die ähnliche Aspekte behandelt. Sie gilt jedoch nur für Plattformbeschäftigte. Die Autor:innen kommen zu dem Schluss, dass die bestehenden Regelungen einen gewissen Basisschutz bieten, aber kein kohärentes Regelwerk spezifisch für den Arbeitsplatz beinhalten.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Externe Ticker

Etappensieg für die Informationsfreiheit: Wir kämpfen weiter für die Offenlegung öffentlicher Kapitalanlagen

FragDenStaat - 12. November 2025 - 9:36

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist auskunftspflichtig. Grundsätzlich ein wichtiger Schritt für die Transparenz öffentlicher Kapitalanlagen – doch das Gericht schränkt die Auslegung der Informationspflicht in seinem Urteil gefährlich ein. Darum ziehen wir gemeinsam mit Finanzwende in die nächste Instanz.

Die VBL verwaltet die betriebliche Altersvorsorge von mehr als fünf Millionen Angestellten des öffentlichen Diensts und ist damit Deutschlands größte Zusatzvorsorgekasse. Sie verfügt über ein Anlagekapital von ca. 65 Milliarden Euro. Auf ihrer Website erklärt sie, Nachhaltigkeit sei „Teil der treuhänderischen Verantwortung der VBL“, Investitionen in Unternehmen mit überwiegend kohlebasiertem Geschäftsmodell seien ausgeschlossen. 

Doch die Realität sieht anders aus: Eine parlamentarische Anfrage offenbarte, dass im Herbst 2021 rund 368 Millionen Euro in Kohleunternehmen investiert waren. Auch 2024 entfielen noch immer 2,17 Prozent des Investment-Portfolios auf Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie. Wegen dieser Diskrepanz zwischen Darstellung und Wirklichkeit wollten wir schon 2022 gemeinsam mit Finanzwende wissen, wo die VBL tatsächlich investiert. Weil die VBL uns den Informationszugang verweigerte, zogen wir vor Gericht – und erzielten einen Teilerfolg. Trotzdem gehen wir in die nächste Instanz.

Intransparenz und heiße Luft statt Verantwortung und Klimabewusstsein

 
Vor drei Jahren hakten wir per Informationsfreiheitsanfrage bei der VBL nach, in welche Branchen sie für die Rentenabsicherung investiert und wie sich das Investment-Portfolio der Pensionskasse zusammensetzt. Sie lehnte unsere Anfrage ab. Ihre Begründung: Die VBL sei nicht auskunftspflichtig, weil sie keine öffentlichen Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, sondern als privatrechtliche Versicherung privatrechtlich handelt. Außerdem begründete sie die Ablehnung mit einer gemeinsamen Beteiligung von Bund und Ländern, darum würden weder die bundes- noch landesrechtlichen Regelungen eindeutig greifen.

Wir hielten dagegen: Unabhängig davon, ob sie privatrechtlich handelt, ist die VBL eine Anstalt des öffentlichen Rechts und dementsprechend informationspflichtig. Und auch die Tatsache, dass mit Bund und Ländern mehrere staatliche Stellen beteiligt sind, darf nicht zu weniger Transparenz führen. Um die Informationspflicht der VBL grundsätzlich klären zu lassen, haben wir 2023 gemeinsam mit Finanzwende Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.

Verwaltungsgericht Karlsruhe: VBL ist auskunftspflichtig        

Mit seinem Urteil gab uns das VG Karlsruhe im Kern recht und machte klar: die VBL ist eine informationspflichtige Stelle. Es entschied, dass weder das privatrechtliche Handeln noch die angeblich unklare Zuordnung zu Bund- oder Landesebene Intransparenz rechtfertigen. Öffentliche Stellen sind auch dann informationspflichtig, wenn sie keine öffentlich-rechtlichen Handlungsformen nutzen und letztlich untersteht die VBL der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums. Laut EU-Recht müssen Umweltinformationsansprüche darüber hinaus wirksam in Anspruch genommen werden können, dies kann nicht durch eine unklare Zuordnung zu Bund oder Ländern ausgehebelt werden.

Das Gericht folgte uns auch darin, dass es sich bei den Portfolioangaben um Umweltinformationen handelt – und zu diesen muss die Öffentlichkeit nach dem Umweltinformationsgesetz Zugang haben. Denn die Anlagetätigkeit der VBL betrifft Umweltbestandteile, da die Pensionskasse Nachhaltigkeitskriterien in ihrer Anlagestrategie einbezieht. 

Teilerfolg mit bitterem Beigeschmack


Trotz dieser Feststellungen verpflichtete das Gericht die VBL nur zur unmittelbaren Herausgabe von Informationen, die bereits aufgrund von gesetzlichen Mitteilungspflichten veröffentlicht wurden. Als Akteur im Finanzdienstleistungssektor unterliegt die VBL EU-rechtlichen nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten, sie ist gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilungspflichtig und auch dem Bundesfinanzministerium. Für alle weiteren angefragten Informationen müsse die VBL erneut über den Antrag entscheiden. Damit spielte das Gericht die Entscheidung über den Informationszugang in unzulässiger Weise zurück an die VBL und kam damit seiner gesetzlichen Aufgabe nicht nach.
 
Zunächst muss klar sein, dass, soweit gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen, keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorliegen können. Es kann dagegen nicht darauf ankommen, ob die VBL diesen Mitteilungspflichten nachgekommen ist. Indem das VG Karlsruhe in der Entscheidung auch darauf abstellt, belohnt es potenziell die Missachtung gesetzlicher Mitteilungspflichten durch Behörden und öffentliche Stellen.

Besonders bedenklich ist, dass das Gericht sich dabei auf mögliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bezog, ohne konkret zu prüfen, ob diese tatsächlich vorliegen. Insbesondere, da die Informationen, die wir angefragt haben, aus den Jahren 2020 und 2021 stammen. Eine aktuelle Wettbewerbsrelevanz ist daher kaum nachvollziehbar. Schließlich hätte das Gericht, auch wenn es von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ausgeht, die gebotene Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und möglichem Geheimhaltungsinteresse selbst treffen müssen. Stattdessen müssten wir gegen eine erwartbare Ablehnung erneut vor Gericht ziehen. Das heißt: Der Informationszugang würde sich erneut um Jahre verzögern. Diese Entscheidung widerspricht der gängigen Rechtsprechung und setzt ein gefährliches Signal: Sie belohnt öffentliche Stellen, die ihren Pflichten im Rahmen der Informationsfreiheit nicht nachkommen, wenn sie behaupten, nicht informationspflichtig zu sein.

Ein gefährlicher Präzedenzfall: Wir bleiben dran 


Der Kern des Urteils – die Feststellung der Auskunftspflicht und die Einordnung der Portfolioangaben als Umweltinformationen – ist ein bedeutender Fortschritt. Doch die Einschränkungen des Gerichts schwächen die praktische Wirkung dieses Erfolgs erheblich. So bleibt der VBL eine Hintertüre, der Öffentlichkeit weiterhin ihren berechtigten Informationszugang zu verweigern. Außerdem birgt das Urteil die Gefahr, eine negative Präzedenzwirkung auf vergleichbare Fälle zu entfalten.
   
Deshalb ziehen wir gemeinsam mit Finanzwende vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Unser Ziel bleibt klar: Die Kapitalanlagen öffentlicher Einrichtungen müssen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wie ihre öffentliche Kapitalanlagen angelegt werden – erst recht bei einer öffentlichen Einrichtung.

 
Zur Anfrage
Zur Klage
Zum Urteil
Antrag auf Zulassung der Berufung
Zur Kampagne von Finanzwende zur VBL-Anlagepolitik

von ,

❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.

Kategorien: Externe Ticker

Bundessozialgericht entscheidet jetzt ob Bürgergeld-Regelsätze hoch genug sind

Lesedauer 2 Minuten

Voraussichtlich am 2. Dezember 2025 wird der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel über den Regelbedarf für Bürgergeld-Beziehende entscheiden. Es geht um die Frage: Waren die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 verfassungskonform?

Was wird verhandelt?

Kernfrage ist, ob die Ermittlung und Anpassung der Regelbedarfe 2022 den verfassungsrechtlichen Anforderungen (insb. Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums) genügte.

Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel mit Urteil vom 13.12.2023 – L 12 AS 1814/22 – (anhängig beim BSG – B 7 AS 30/24 R) entschieden, dass kein zusätzlicher Inflationsausgleich für das Jahr 2022 für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II besteht.

Mit der Einmalzahlung und der deutlichen Steigerung des Regelsatzes ab dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber die durch die Pandemie und die Inflation entstandenen zusätzlichen Kosten angemessen schnell berücksichtigt.

Zu berücksichtigen ist, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 einen neuen Anpassungsmechanismus gewählt hat, der die Lohn- und Preisentwicklung deutlich zeitnäher widerspiegelt.

Dies führte zum 01.01.2023 zu einer Erhöhung des Regelsatzes um 11,8 % (502 € monatlich für Alleinstehende) und zum 01.01.2024 zu einer weiteren Erhöhung um 12,2 % (563 € monatlich für Alleinstehende).

Damit hat der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums in einem zumutbaren Zeitraum ein inflationsgeschütztes Grundsicherungsniveau geschaffen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2023 – L 18 AS 279/23 – anhängig beim BSG – B 7 AS 20/24 R).

Anmerkung des Sozialrechtsexperten Detlef Brock

Der 7. Senat des BSG muss klären, ob die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 verfassungskonform waren.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Bundessozialgericht in Kassel am 2.12.2025 entscheiden wird. Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Erstaunlich ist, dass bereits nach so kurzer Zeit die Regelsatzklage zum Bürgergeld vor dem Bundessozialgericht verhandelt wird, meint der Sozialrechtsexperte Detlef Brock. Dieser Meinung schließen sich verschiedene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sozialrecht an.

Mögliche Entscheidungsszenarien, Anmerlung von Sebastian Bertram

Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit:
Keine Nachzahlungen für 2022; der neue Anpassungsmechanismus ab 2023 bleibt maßgeblich.

Teilweise Beanstandung:
Der Gesetzgeber müsste ggf. nachbessern (z. B. methodisch), denkbar mit Übergangsregelungen.

Beanstandung mit Rückwirkung:
Eher selten; könnte Nachzahlungsansprüche für Betroffene 2022 eröffnen – Details wären vom BSG und anschließend vom Gesetzgeber zu konkretisieren.-

Der Beitrag Bundessozialgericht entscheidet jetzt ob Bürgergeld-Regelsätze hoch genug sind erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Israeli forces intensify incursions into Quneitra countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 9:05

Israeli forces carried out early Wednesday new incursions into villages in southern Quneitra countryside.

According to SANA’s reporter in Quneitra, an Israeli force advanced on the road connecting the village of Abu Ghara and the town of Suwaisa, setting up a checkpoint and preventing passersby from crossing.

Yesterday, Israeli forces advanced into the villages of al-Samdaniyah and Al-Mushayrifa in Quneitra countryside.

Israel continues its violations of Syrian territory, breaching the 1974 Disengagement Agreement, international law, and relevant UN resolutions. Syria condemns these aggressions and calls on the international community to take urgent action to stop them.

Kategorien: Externe Ticker

Die „Klima-Krise“ des Jahres 1695

Ron Barmby

[Alle Hervorhebungen im Original]

Jahrhundertealte Thermometeraufzeichnungen zeigen, dass sich Mittelengland innerhalb von 40 Jahren um 2 °C erwärmt hat – doppelt so schnell wie die heutige Erwärmung.

Niemand würde Ihnen einen Vorwurf machen, wenn Sie glauben, dass wir zwischen 1980 und 2020 eine Erwärmung des Klimas erlebt haben, deren Geschwindigkeit in den letzten 2000 Jahren beispiellos ist. [Hervorhebung und Links hinzugefügt]

Diese weit verbreitete Behauptung basiert auf rekonstruierten (nicht mit Thermometern gemessenen) Temperaturen bis 1850 und beobachteten (mit Thermometern gemessenen) Temperaturen danach.

Die Technologie der versiegelten Thermometer ist jedoch etwa 200 Jahre älter als 1850, und wenn man diese Daten heranzieht, schmilzt die weit verbreitete Behauptung dahin.

Schauen Sie sich die folgende Grafik genau an: Es handelt sich um die längste Thermometeraufzeichnung der Welt, die bis ins Jahr 1659 zurückreicht. Die Daten wurden vom MET Office, dem nationalen Wetterdienst von UK zusammengestellt.

Mit Instrumentendaten aus dreieinhalb Jahrhunderten ist sie mehr als nur eine Wetteraufzeichnung; sie ist eine Aufzeichnung des Klimawandels in Mittelengland.

Die Temperaturmessungen wurden mit mehreren Thermometern von vielen verschiedenen Personen vorgenommen, die zu ihrer Zeit wahrscheinlich als Technikexperten galten und von denen keiner damit beauftragt war zu beweisen, dass der Mensch zur Erwärmung des Planeten beiträgt.

Man vergleiche die 40-jährigen Temperaturtrends (schwarze gestrichelte Linie) von 1695 bis 1735 mit denen von 1980 bis 2020.

Der Erwärmungstrend von 1695 bis 1735, 2 °C über vier Jahrzehnte, war doppelt so hoch wie der von 1980 bis 2020 mit 1 °C über vier Jahrzehnte.

Die frühere Erwärmungsphase war vorindustriell – eine Ära, deren Technologie dadurch gekennzeichnet war, dass Menschen in hölzernen Segelschiffen die Welt umrundeten. Raumschiffe, die den Planeten umkreisen, sowie Schwerindustrie und enorme Energieproduktion kennzeichnen die spätere Phase.

Die früheren Engländer überlebten von 1695 bis 1735 und erlebten eine doppelt so starke Erwärmung wie in den letzten 40 Jahren, und das mit viel weniger Technologie.

Hätte man König Georg II. gefragt, ob die Erwärmung in Mittelengland während seiner Regierungszeit um 2 °C in 40 Jahren eine existenzielle Bedrohung für sein Königreich darstellte, hätte er vielleicht geantwortet, dass es eine Zeit des Überflusses war, die zur englischen Vorherrschaft führte.

Georg II. vertrieb den „Bonny Prince Charles” aus Schottland, die Franzosen aus Nordamerika und die Spanier rund um den Globus, nur weil sie einem englischen Marinekapitän ein Ohr abgeschnitten hatten.

In Großbritannien gab es Anfang des 18. Jahrhunderts keine Hysterie wegen der Erwärmung um 2 °C, obwohl es viele kulturelle Ähnlichkeiten mit der heutigen Weltgemeinschaft gab.

Es war ein Land der aufgeklärten wissenschaftlichen Denkweise. Isaac Newton hatte gerade seine Bewegungs- und Gravitationsgesetze veröffentlicht. Es war auch ein Zentrum bedeutender technischer Fortschritte.

• Im Jahr 1709 leitete Abraham Darby mit der Massenproduktion von Eisen unter Verwendung von Koks aus Kohle anstelle von Holz die industrielle Revolution ein.

• 1712 baute Thomas Newcomen die weltweit erste kommerzielle Dampfmaschine.

• Mit der Eröffnung der Bank of England im Jahr 1695 wurden die nationalen Finanzen komplexer.

• Und es war ein Land, das in scheinbar endlose irrationale Kriege verwickelt war, wie beispielsweise den Krieg um Jenkins‘ Ohr (1739–1742).

Auf der anderen Seite des Ärmelkanals, in Frankreich, waren es die ungewöhnlich niedrigen Temperaturen während der Kleinen Eiszeit vor 1695, die eine echte existenzielle Bedrohung darstellten. Die Regierungszeit Ludwigs XIV. (des Sonnenkönigs) wurde durch kalte und feuchte Wetterbedingungen beeinträchtigt, die 1687 einsetzten.

Hunger und Krankheiten forderten in den kältesten Jahren 1693 und 1694 das Leben von 10 Prozent seiner Untertanen. Die zufällige Erwärmung von 1695 bis 1735 beendete die verheerende Hungersnot.

Der Erwärmungstrend war nur ein natürlicher Klimazyklus, aber zum ersten Mal wurde er mit modernen Instrumenten aufgezeichnet, die von wissenschaftlich versierten Menschen entwickelt worden waren.

Dann, im Jahr 1736, kehrte die Kleine Eiszeit mit voller Wucht zurück: Ein plötzlicher Temperatursturz um 1 °C innerhalb von fünf Jahren, von dem sich Mittelengland erst 200 Jahre später vollständig erholen sollte.

Der Temperatursturz war so abrupt, dass ein Kriegsschiff in der Themse festfror und die Feindseligkeiten wegen eines abgetrennten Ohrs verzögert wurden. (Letztendlich plünderte das britische Kriegsschiff als Vergeltung für das fehlende Ohr von Kapitän Jenkins Gold im Wert von heute 80 Millionen Dollar aus einer spanischen Galeone.)

In Frankreich begann das Jahr 1740 mit 75 Frosttagen, was eine neue Ära schlechter Ernten und weit verbreiteter Hungersnöte einläutete, die Jahrzehnte andauern sollte. Missernten von frostempfindlichem Weizen trugen zur Französischen Revolution von 1789 bei.

Es gibt viele Spekulationen darüber, was den Temperaturrückgang in England und Frankreich im Jahr 1695 und die anschließende dramatische Erwärmung bis 1735 verursacht hat:

• War dies Teil eines globalen Trends, der durch Veränderungen der Sonnenaktivität verursacht wurde? Das Maunder-Minimum (eine längere Periode mit sehr geringer Sonnenfleckenaktivität) von 1645 bis 1715 korreliert in gewisser Weise mit den Temperaturveränderungen.

• Hat die heftige Eruption der Klasse 4 (sehr hohe Eruptionssäule) des Vulkans Helka in Island im Jahr 1693 das Sonnenlicht behindert und so mehrere Jahre lang zu einem regionalen Kälteeinbruch geführt?

• War es eine regionale Klimaveränderung, die durch die Nordatlantische Oszillation verursacht wurde? (Dies ist ein atmosphärisches Druckphänomen, das der El-Niño-Südoszillation im Südpazifik ähnelt.)

• War es alles zusammen?

Wir wissen es nicht, aber die vom Menschen verursachten Kohlendioxidemissionen (CO) können kein Faktor gewesen sein.

Die längste Thermometeraufzeichnung der Welt zeigt, dass die aktuelle Erwärmungsrate des 20. und 21. Jahrhunderts einen größeren und nicht vom Menschen verursachten Präzedenzfall aus der Zeit vor 300 Jahren hat. Dieser war für die Menschheit auch von enormem Nutzen.

Und dann wurde es wieder kalt, so kalt, dass „einem Messingaffen die Eier abfrieren“ (ein britischer Marineausdruck für extreme Kälte, der in dieser Zeit verwendet wurde).

Vielleicht wäre König Georg II. nicht überrascht, wenn sich die Erwärmung von 1695 im Jahr 1980 auch nur zur Hälfte wiederholen würde. Schließlich gibt es höhere Gewalt, und außerdem: Wer würde eine Zeit des Überflusses ablehnen?

Er wäre jedoch überrascht zu erfahren, dass die Nachfolger seines Königreichs behaupten, der Mensch habe die Erwärmung von 1980 verursacht. Was hat dann die Erwärmung von 1695 verursacht?

Ron Barmby ist ein professioneller Ingenieur mit einem Master-Abschluss. Seine vier Jahrzehnte lange Karriere in den Geowissenschaften führte ihn in über 40 Länder auf fünf Kontinenten. Dabei befasste er sich mit den meisten technischen Disziplinen, die auch in der Klimawissenschaft und der Netto-Null-Technologie zum Einsatz kommen, darunter klassische Physik, Thermodynamik, Geologie, Paläoklimatologie, Computermodellierung, Satellitenfernerkundung, Metallurgie, Wirtschaftswissenschaften und statistische Methodik. Sein erstes Buch, „Sunlight on Climate Change: A Heretic’s Guide to Global Climate Hysteria” (Sonnenlicht und Klimawandel: Ein Leitfaden für Ketzer zur globalen Klimahysterie), veranlasste weltweit renommierte Wissenschaftsexperten dazu, ihre Forschungsergebnisse zu teilen, was Ron dazu ermöglichte, „Sunset on Net Zero: A Heretic’s Guide to the Futile CO2 Target” (Sonnenuntergang für Netto-Null: Ein Leitfaden für Ketzer zum sinnlosen CO2-Ziel) zu verfassen.

This article was published on 3 November 2025 on climatechangedispatch.com.

Link: https://clintel.org/the-climate-crisis-of-1695/

Übersetzt von Christian Freuer

 

Der Beitrag Die „Klima-Krise“ des Jahres 1695 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Syria’s Foreign Minister visits London

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 8:56

Foreign Minister Asaad Hassan al-Shaibani is visiting the United Kingdom on Wednesday for talks with senior British officials on bilateral and regional issues, according to the Ministry’s Information Department.

Britain lifted sanctions on President Ahmad al-Sharaa last week, following a similar decision by the United Nations Security Council.

The visit comes just two days after President al-Sharaa’s trip to the White House, where he met with U.S. President Donald Trump. In mid-October, he also held talks with the Russian president at the Kremlin.

The Syrian government is intensifying efforts to re-engage with the international community after more than a decade of diplomatic isolation.

Kategorien: Externe Ticker

Von wegen Rentenabschläge: Bundessozialgericht streicht Abschlag aus gekürzter Rente

Lesedauer 3 Minuten

Wer vorzeitig in Rente geht, akzeptiert dauerhaft einen geringeren Zugangsfaktor – und damit eine niedrigere Rente. Zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) definieren seitdem die Linie, wann diese Abschläge später bei der Regelaltersrente verschwinden dürfen und wann nicht. 2017 stellte der 13. Senat klar: Sind die Leistungen der vorgezogenen Altersrente der Rentenkasse vollständig von einem Haftpflichtversicherer erstattet worden, darf die anschließende Regelaltersrente ohne Abschläge berechnet werden.

Der 5. Senat zog die Grenze: Nach einer Erwerbsminderungsrente mit Abschlag bleibt der geminderte Zugangsfaktor in der Regelaltersrente bestehen, wenn es keine vollständige Erstattung dieser Leistungen an den Rentenversicherungsträger gab. Damit ist die Rechtslage deutlich konturiert – und für Betroffene planbar.

Präzedenzfall: Abschläge verschwinden, wenn die Kasse wirtschaftlich schadlos ist

Dem Urteil vom 13. Dezember 2017 lag ein Verkehrsunfall zugrunde. Der Kläger hatte von März 2006 bis Mai 2010 eine vorzeitige Altersrente mit Abschlag bezogen. Bei Übergang in die Regelaltersrente rechnete die Rentenversicherung trotzdem mit dem abgesenkten Zugangsfaktor 0,847 weiter – obwohl der Haftpflichtversicherer die gesamten vorzeitig gezahlten Rentenbeträge an den Rentenversicherungsträger erstattet hatte.

Das BSG sah darin eine planwidrige Regelungslücke und wandte § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI analog an: Wenn die Rentenkasse die vorgezogenen Leistungen vollständig zurückerhält, gilt die vorzeitige Altersrente für den späteren Übergang so, als wäre sie wirtschaftlich nicht in Anspruch genommen worden. Folge: Der Zugangsfaktor der Regelaltersrente springt auf 1,0.

§ 77 SGB VI und der Zugangsfaktors

§ 77 SGB VI regelt, wie der Zugangsfaktor die Rentenhöhe beeinflusst. Grundsätzlich „perpetuiert“ das Gesetz den einmal festgelegten Zugangsfaktor für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer früheren Rente waren. Nur dort, wo eine Rente „nicht vorzeitig in Anspruch genommen“ wurde, steigt der Zugangsfaktor schrittweise an.

Der 13. Senat hat diese Ausnahmegedanken auf Fälle vollständiger Erstattung übertragen, weil die Versichertengemeinschaft finanziell nicht belastet bleibt. Genau an dieser ökonomischen Betrachtung hängt die Analogie.

Keine Erstattung – keine Abschlagsbefreiung nach EM-Rente

Am 19. Dezember 2024 entschied der 5. Senat einen anders gelagerten Fall. Die Klägerin hatte nach einem Unfall eine Erwerbsminderungsrente mit Zugangsfaktor 0,892 bezogen. Später verlangte sie eine abschlagsfreie Regelaltersrente mit Verweis auf 2017.

Der Haken: Der Haftpflichtversicherer erstattete dem Rentenversicherungsträger lediglich entgangene Beiträge, nicht aber die an die Klägerin gezahlten EM-Rentenbeträge. Das BSG verneinte deshalb eine analoge Anwendung und ließ den geminderten Zugangsfaktor fortwirken. Ohne vollständige Erstattung der Leistungsbeträge bleibt die frühere Rente als „in Anspruch genommen“ bestehen; die Abschläge gehen in die Regelaltersrente über.

Was die beiden Urteile zusammen bedeuten

Beide Entscheidungen folgen derselben Systematik, setzen aber an unterschiedlichen Tatsachen an. Maßgeblich ist nicht die Art der vorangegangenen Rente allein, sondern die wirtschaftliche Kompensation. Wurde die vorgezogene Altersrente im Regressweg voll erstattet, entfällt der Abschlag in der Regelaltersrente.

Fehlt diese vollständige Erstattung – wie in dem Fall der Erwerbsminderungsrente 2024 –, bleibt der verminderte Zugangsfaktor bestehen. Der rote Faden ist der Schutz der Versichertengemeinschaft vor Mehrbelastung und die konsequente Fortschreibung des Zugangsfaktors nur dann, wenn ein vorzeitiger Leistungsbezug tatsächlich „verbraucht“ worden ist.

Praktische Folgen für Versicherte und ihre Berater

Für Betroffene heißt das: Wer aufgrund eines fremdverschuldeten Schadensereignisses vorzeitig Rentenleistungen erhält, sollte die Frage des Rentenregresses früh klären. Nur wenn die vollständige Erstattung der vorzeitig gezahlten Rentenbeträge an den Rentenversicherungsträger gelingt, kann die spätere Regelaltersrente ohne Abschlag berechnet werden.

Eine Erstattung bloßer Beiträge reicht nicht. Entscheidend ist, ob die Rentenkasse am Ende wirtschaftlich so steht, als hätte sie nichts zahlen müssen. Andernfalls wird der reduzierte Zugangsfaktor aus der Vorleistung – ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente – in der Regelaltersrente fortgeschrieben.

Blick in die Begründung

Der 13. Senat hat 2017 die analoge Anwendung von § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI damit gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber die besondere Konstellation der vollständigen Dritt-Erstattung nicht ausdrücklich geregelt habe. Weil die Rentenkasse in dieser Sondersituation nicht belastet wird, fehle es an dem Grund, den abgesenkten Zugangsfaktor in die Zukunft fortzuschreiben.

Der 5. Senat betont 2024 spiegelbildlich, dass eine Analogie ausscheidet, wenn genau diese wirtschaftliche Gleichstellung fehlt. Selbst wenn Regresschritte unterblieben sind oder nur teilweise zum Erfolg führten, bleibt es dann bei der gesetzlichen „Perpetuierung“ des geminderten Zugangsfaktors.

Fazit: Richtungsweisend – mit klarer Grenze

Das BSG-Urteil von 2017 ist und bleibt richtungsweisend für Fälle voll erstatteter vorzeitiger Altersrenten: Die Regelaltersrente ist dann ohne Abschlag zu berechnen. Das Urteil vom 19. Dezember 2024 markiert zugleich die klare Grenze für Erwerbsminderungsrenten ohne vollständige Leistungserstattung: Der Abschlag wandert weiter. Beide Entscheidungen ergeben zusammen eine konsistente Linie, die die Balance zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Kollektivschutz hält – und Betroffenen wie Beratungspraxis eindeutige Anhaltspunkte für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen liefert.

Rechtliche Quellen: § 77 SGB VI (Zugangsfaktor) und die Urteilsbesprechungen/Entscheidungsdokumente zu BSG B 13 R 13/17 R sowie BSG B 5 R 9/23 R (19.12.2024).

Der Beitrag Von wegen Rentenabschläge: Bundessozialgericht streicht Abschlag aus gekürzter Rente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Unkündbar ist nicht immer gleich unkündbar – Wichtiges Urteil

Lesedauer 2 Minuten

Eine nach den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas eigentlich ordentlich unkündbare schwerbehinderte Mitarbeiterin hat keine absolute Beschäftigungsgarantie.

Falle der Arbeitsplatz aufgrund der unternehmerischen Entscheidung gänzlich weg, stelle dies ein wichtiger Grund für eine fristlose Änderungskündigung dar, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: 5 Sa 138/23).

Besonderer Kündigungsschutz

Geklagt hatte eine schwerbehinderte Frau, die seit November 1991 zuletzt als einzige Revisorin in einem Caritas-Unternehmen mit rund 4.500 Arbeitnehmerin beschäftigt war.

Für das Arbeitsverhältnis der Klägerin gelten die AVR. Danach ist – wie im Fall der Revisorin – nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren und Vollendung des 40. Lebensjahres eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Ausnahme: Der Mitarbeiter kann nicht weiterbeschäftigt werden.

Für die Klägerin galt nach einer Rahmenvereinbarung vom 7. Juli 2011 noch ein zusätzlicher besonderer Kündigungsschutz. Dieser stand Mitarbeitern zu, die zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ihres Arbeitgebers auf einen Teil ihres Gehalts verzichtet haben. Betriebsbedingte Kündigungen sind dann ausgeschlossen. Erfolgt dennoch solch eine Kündigung, müssen sämtliche Gehaltskürzungen nachgezahlt werden.

Stelle in anderem Bereich angeboten

Als das Unternehmen beschloss, die Stabsstelle Innenrevision zu schließen und künftig eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Prüfungen zu beauftragen, wurde der schwerbehinderten Klägerin eine Stelle im Bereich „Allgemeine Verwaltung“ bei unveränderter Vergütung angeboten.

Die Frau lehnte ab und klagte auf „vertragsgemäße Beschäftigung“. Zudem verlangte sie eine Entschädigung wegen einer erlittenen Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung. Das vorgeschriebene gesetzliche Präventionsverfahren sei nicht durchgeführt worden.

Nach Zustimmung von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung sowie des Integrationsamtes erhielt die Klägerin die fristlose Änderungskündigung. Ihr wurde ein gleichwertiger Arbeitsplatz in der Verwaltung bei gleichem Lohn angeboten.

Die Klägerin nahm dies unter Vorbehalt an und machte einen weiteren Entschädigungsanspruch geltend, weil der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung wiederum nicht das vorgeschriebene Präventionsverfahren durchgeführt hatte.

Danach muss der Arbeitgeber zusammen mit Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung mögliche Schwierigkeiten beseitigen, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen.

Zweifache Enschädigung abgelehnt

Das LAG erklärte die Änderungskündigung für wirksam und wies den Anspruch auf eine zweifache Enschädigung wegen einer erlittenen Diskriminierung aufgrund der Behinderung in Höhe von jeweils 14.762 Euro ab.

Die fristlose Änderungskündigung sei wegen eines „wichtigen Grundes“, dem gänzlichen Wegfall des Arbeitsplatzes, wirksam. Der Arbeitgeber habe das Recht, im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit Unternehmensteile zu schließen.

Keine absolute Beschäftigungsgarantie für „unkündbare“ Mitarbeiter

Für die Klägerin gelte zwar ein besonderer Kündigungsschutz. Eine absolute Beschäftigungsgarantie gebe es damit aber nicht. Ihr sei zudem eine gleichwertige Tätigkeit angeboten worden.

Die Kündigung sei auch nicht unwirksam, nur weil das Präventionsverfahren nicht durchgeführt wurde.

Nach dem Gesetz sollen danach mögliche „Schwierigkeiten“, die den Arbeitsplatz gefährden könnten, behoben werden. Hier sei das Arbeitsverhältnis aber „kündigungsreif“ gewesen.

Landesarbeitsgericht Mainz: Arbeitsplatzwegfall ist wichtiger Grund

„Eine Prävention, also eine Vorbeugung, kann es bei dieser Lage nicht mehr geben“, so das LAG. Hier habe der Arbeitgeber auch aufzeigen können, dass die Änderungskündigung nicht wegen der Schwerbehinderung, sondern wegen des Wegfalls des Arbeitsplatzes erfolgt sei. Ein Anspruch auf eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung aufgrund der Behinderung bestehe daher nicht. fle

Der Beitrag Schwerbehinderung: Unkündbar ist nicht immer gleich unkündbar – Wichtiges Urteil erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Minister al-Bashir discusses sustainable water development with provincial officials

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 8:36

Syrian Minister of Energy Mohammad al-Bashir discussed on Tuesday with directors of provincial water institutions the implementation of water investment plans, the sustainability of water resources, and the challenges facing the sector across Syria, with the aim of developing a roadmap for a swift response to citizens’ needs.

The meeting, held at the General Water Administration building in Harasta, was attended by Deputy Minister for Water Resources Affairs Osama Abu Zaid and Director General of the General Authority for Water Resources Ahmad Kawan.

In his remarks, Minister al-Bashir highlighted the achievements made since the liberation, which he said reflect a genuine national will to overcome obstacles and continue constructive work despite the severe impacts of the years of war and destruction. He reaffirmed the Ministry of Energy’s commitment to achieving sustainable water development that meets citizens’ needs and responds to current climatic and economic challenges.
Al-Bashir noted that Syria is facing harsh climatic conditions and increasing drought, in addition to the widespread phenomenon of unregulated well drilling, stressing the need to confront these practices to preserve both surface and groundwater resources. He underlined that ensuring the sustainability of water resources is central to national development and water security.

In a statement to journalists following the meeting, the Ministry’s Director of Government Communication Ahmad Suleiman said that the minister had conducted a series of field visits and consultations with directors of electricity and water resource institutions in several provinces. These meetings, he said, aimed to evaluate progress achieved since the liberation and to address obstacles hindering the improvement of services provided to citizens.

Suleiman added that these efforts fall within the minister’s directives to raise performance efficiency and overcome difficulties, in order to gradually enhance infrastructure—particularly in the water and electricity sectors—and ensure the continuity of drinking water supply alongside the sustainability of national water resources.

For his part, Ahmad Kawan, Director General of the General Authority for Water Resources, said that the meeting reviewed the 2026 investment plan and discussed the progress of ongoing and planned projects, especially rainwater harvesting initiatives in light of climate change and declining rainfall rates.

The discussions also addressed the new draft water law, emphasizing the importance of issuing updated legislation to regulate unlicensed drilling operations that contribute to groundwater depletion. Kawan noted that a technical and legal committee has been formed to prepare and update the water legislation in preparation for its submission to the Ministry of Energy’s central committee for approval, ensuring optimal and sustainable management of Syria’s water resources.

Kategorien: Externe Ticker

„Künstliche Intelligenz“: Ursula von der Leyen als Papagei der Tech-Bosse

netzpolitik.org - 12. November 2025 - 8:33

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen macht sich die Übertreibungen der Tech-Bosse über „Künstliche Intelligenz“ zu eigen. Dagegen protestieren nun Wissenschaftler: Die EU sollte eher ein Auge auf die Fehlentwicklungen bei der KI haben, statt den Tech-Bossen die Füße zu küssen. Ein Kommentar.

Ursula von der Leyen im Europäischen Parlament in Strasbourg im Oktober 2025. – CC-BY 4.0 European Parliament

Ursula von der Leyen steht blamiert da. Sie wollte aufspringen auf die KI-Welle, von der aber längst klar ist, dass viele damit verbundene Erwartungen übertrieben sind. Vor allem das Geraune um die alsbald kommende Künstliche Intelligenz, die uns intellektuell ebenbürtig oder uns gar in den Schatten stellen wird, verursacht bei Menschen Kopfschütteln, die sich wissenschaftlich mit dem Thema befassen.

Die EU-Kommissionspräsidentin hatte behauptet, KI werde sich schon nächstes Jahr dem menschlichen Denken und Verstehen annähern. Sie sagte das in einer Rede auf der EU-Haushaltskonferenz im Mai in Brüssel: „Als der aktuelle Haushalt ausgehandelt wurde, dachten wir, dass die KI erst um 2050 dem menschlichen Verstand nahekommt. Jetzt gehen wir davon aus, dass das bereits nächstes Jahr der Fall sein wird.“

Wissenschaftler, die zu Künstlicher Intelligenz forschen und lehren, widersprechen ihr jetzt öffentlich in einem Brief (pdf). Sie drängen von der Leyen, Abstand davon zu nehmen, dem KI-Hype hinterherzuhecheln und einer unmittelbar bevorstehenden Allgemeinen Künstlichen Intelligenz (Artificial General Intelligence, AGI) das Wort zu reden.

Sie fordern, dass die Kommission stattdessen die Behauptungen der Tech-Konzerne „sorgfältig prüfen“ und „unparteiisch und wissenschaftlich“ analysieren sollte. Potentiell sinnvolle KI würde nicht dadurch befördert, „dass unwissenschaftliche Marketingaussagen von US-Technologieunternehmen“ wiedergekäut würden.

Künstliche Intelligenz Wir schrieben schon über maschinelles Lernen, bevor es ein Hype wurde. Unterstütze unsere Arbeit! Jetzt spenden

Was die Forscher besonders erzürnte: Anlässlich der Rede fragte ein Wissenschaftler bei der Kommission nach Belegen (pdf), wie von der Leyen auf dieses schmale AGI-Brett gekommen wäre. Als Antwort erhielt er jedoch keinerlei wissenschaftliche Fakten. Stattdessen zog die Kommission ernsthaft ein paar Blog-Einträge oder Aussagen auf Konferenzen von Tech-Broligarchen wie Anthropic-Chef Dario Amodei oder OpenAI-Chef Sam Altman als angebliche Beweise aus dem Hut.

Desinformation aus der Spitzenpolitik

Es ist gut, wenn jemand Kompetentem mal der Kragen platzt und angesehene Wissenschaftler übertriebenen Quatsch als solchen benennen und auf Fehlentwicklungen hinweisen. Denn Desinformation sollte nicht auch noch aus der Spitzenpolitik kommen. Die Kommissionspräsidentin sollte nicht eine solch kühne Behauptung in den Raum stellen, die unbelegt ist.

Die noch immer anschwellende KI-Blase blubbert nun seit drei Jahren. Weder Anthropics Claude noch OpenAIs ChatGPT rentieren sich auch nur annähernd, im Gegenteil: Sie kosten die Ex-Start-ups Unmengen Geld. Und sie kosten uns alle Unmengen Strom und Wasser und Elektronik-Hardware, die bald zu Bergen von Elektronikschrott werden könnten, wenn das drastische Wachstum der KI-Großrechenzentren so weitergeht. Die notwendige Umstellung der Energieproduktion hin zu Erneuerbaren wird buchstäblich von KI aufgefressen.

„KI“-Platzhirsche bauen massiv aus

Wir sollten aufhören, Software zu anthropomorphisieren, ihnen also menschliche Fähigkeiten anzudichten. Wir müssen weg von dem Glauben an KI und dem Nachplappern von Versprechungen der Tech-Bosse. Es vernebelt nicht nur von der Leyen die Sinne, sondern auch uns, wenn wir informiert und sachlich einschätzen wollen, welche Fähigkeiten der Sprachmodelle wir wo sinnvoll einsetzen können und was schlicht Bullshit ist.

Wir müssen auch weg von einer allzu freundlichen Sichtweise auf die Tech-Konzerne. Denn sie sind eben keine Heilsbringer, denen nun auch noch mit einer Anti-DSGVO-Agenda entgegengearbeitet werden sollte. Sondern es gehört ihnen mit gesunder Skepsis begegnet sowie dem Willen, geltendes EU-Recht durchzusetzen statt rückzubauen.

Im Vergleich zu der Rede von der Leyens zur sogenannten „State of the Union“ noch im September ist eine Umkehr zu beobachten. Damals betonte die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede noch, dass sie „europäische Unabhängigkeit“ und die „Kontrolle über die Technologien […], die unsere Volkswirtschaften antreiben“, anstrebe. Sie wolle eine gute Regulierung der US-Konzerne, sagte die CDU-Politikerin. Explizit zur Digitalregulierung posaunte sie gar: „Wir setzen unsere eigenen Standards. Und unsere eigenen Regeln.“

Davon lässt ihre Anti-DSGVO-Agenda wenig übrig. Kein Wunder, wenn sie offenbar lieber den Übertreibungen und Halbwahrheiten der Tech-Bosse als der Wissenschaft zuhört.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Externe Ticker

20 Turkish soldiers killed in military cargo plane crash near Azerbaijan border

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 8:29

The Turkish Ministry of Defense announced Wednesday that 20 soldiers were killed when a military cargo plane crashed near the Azerbaijani-Georgian border on Tuesday.

According to a statement issued by the ministry and reported by Anadolu Agency, Turkish Defense Minister Yasar Guler expressed his condolences to the families of the fallen soldiers and to the entire Turkish nation.

The ministry said the aircraft, a C-130 military transport plane, was carrying 20 military personnel, including the flight crew, when it crashed while returning from Azerbaijan to Turkey, approximately five kilometers from the Georgian-Azerbaijani border.

The Ministry of Defense noted that the cause of the crash will be determined after a thorough technical examination of the wreckage by a Turkish team of experts dispatched to the site.

Kategorien: Externe Ticker

Syria, Saudi Arabia discuss boosting investment in telecommunications sector

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. November 2025 - 8:18

Syrian Minister of Communications and Information Technology Abdul Salam Haykal  and Director General of the Syrian Investment Agency Talal al-Hilali held talks Tuesday with a delegation from the Saudi Telecom Company (STC) to discuss expanding investment opportunities in Syria’s telecommunications sector.

The meeting, held at the Investment Authority headquarters in Damascus, focused on the agreement signed between the Ministry of Communications and STC, which aims to strengthen cooperation in digital infrastructure and attract new investment in the communications and technology fields.

During the discussions, al-Hilali gave a presentation on Syria’s investment law, outlining the main incentives and facilities available to Arab and foreign investors, particularly in the technology and telecommunications sectors. He said the legal framework provides guarantees and exemptions designed to encourage long-term partnerships and promote knowledge transfer and innovation.

Earlier in the day, al-Hilali also met with a Saudi investment delegation representing “Bloom Invest”, a real estate development company, to explore prospects for joint investment projects in Syria and expand cooperation between Syrian and Saudi business sectors.

Kategorien: Externe Ticker

Salih Muslim: Ankara signalisiert Zustimmung zum 10.-März-Abkommen für Syrien

Der kurdische Politiker Salih Muslim wertet das Treffen zwischen dem US-Präsidenten Donald Trump und dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa, als „positiven Schritt für die gesamte Region“. In einem Interview mit der kurdischen Zeitung Xwebûn erklärte Muslim, das Treffen habe neue Dynamik in die Gespräche über die Zukunft Syriens gebracht – auch mit Blick auf die Rolle der Türkei.

Besonders bemerkenswert sei die Teilnahme des türkischen Außenministers Hakan Fidan an den Gesprächen gewesen. Muslim sieht darin ein mögliches Umdenken Ankaras: „Die Tatsache, dass die Türkei an diesem Treffen beteiligt war, zeigt, dass sie nun offenbar bereit ist, das Abkommen vom 10. März zu akzeptieren“, sagte Muslim. Ankara habe das Abkommen bislang abgelehnt, weil es nicht an dessen Ausarbeitung beteiligt war. Nun deute alles darauf hin, dass sich das geändert habe.

„10.-März-Abkommen für ganz Syrien relevant“

Das sogenannte 10.-März-Abkommen enthält acht zentrale Punkte, die unter anderem auf eine politische Lösung des syrischen Konflikts, die Integration der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) in staatliche Strukturen sowie die Sicherung der Mitbestimmung aller Bevölkerungsgruppen abzielen. Muslim, der Mitglied des Exekutivrats der Partei der demokratischen Einheit (PYD) ist, betonte, das Abkommen betreffe „nicht nur Nord- und Ostsyrien, sondern ganz Syrien“ und könne helfen, auch ungelöste Fragen wie den kurdischen Status zu klären.

Laut Muslim soll das Abkommen in den kommenden Wochen in einer groß angelegten Konferenz in Damaskus weiter konkretisiert werden. Neben syrischen Akteur:innen würden auch Vertreter:innen der USA und der internationalen Anti-IS-Koalition erwartet. Im Zentrum der Verhandlungen steht Muslim zufolge aber weiterhin die Frage nach der Bekämpfung von Terrorgruppen wie dem IS, aber auch der politische Status Nord- und Ostsyriens.

Integration nur mit demokratischer Grundlage möglich

Muslim begrüßte zudem die jüngsten Signale aus Washington zur Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien. „Die Aufhebung der Maßnahmen gegen al-Scharaa und dessen Umfeld wird deren Handlungsfähigkeit stärken“, sagte Muslim. Gleiches gelte für Gremien in der Autonomieregion, etwa den Demokratischen Syrienrat (MSD). Doch auch wirtschaftliche Sanktionen müssten überdacht werden: „Am meisten leidet darunter die Bevölkerung.“

Mit Blick auf die Zukunft Syriens forderte Muslim einen klaren demokratischen Rahmen für jede Form der politischen Integration. „Es gibt derzeit Versuche zur Integration, aber auch gleichzeitig zu erneuter Assimilation. Wir wollen in einen demokratischen syrischen Staat eingebunden werden – nicht unter Zwang, sondern auf Augenhöhe.“

Die Regierung in Damaskus müsse ihrerseits demokratische Prinzipien anerkennen, um eine echte Einbindung der Regionen im Norden und Osten zu ermöglichen. „Wenn die Strategie der Kontrolle und Unterdrückung weitergeführt wird, kann keine Integration gelingen“, so Muslim. Er sprach sich dafür aus, dass die QSD als eigenständige Kraft Teil staatlicher Strukturen werden soll, aber unter Wahrung ihrer bisherigen Organisationsform.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kommandantin-zu-gesprachen-mit-damaskus-integration-heisst-nicht-unterwerfung-48453 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-spricht-mit-us-sondergesandtem-uber-integration-der-qsd-und-syrien-prozess-48793 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/syrien-tritt-us-gefuhrter-anti-is-koalition-bei-48780 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/10-marz-abkommen-einigung-in-vier-zentralen-punkten-46524 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/hemo-qsd-integration-nur-mit-anerkennung-aller-gruppen-48433

 

Kategorien: Externe Ticker

Öcalans Konzept: Demokratie durch Kommune, Integration durch Verhandlung

Ein Gemeinwesen, das sich im Prozess der demokratischen Integration gegenseitig erkennt und im Sinne einer verhandelnden Demokratie versteht, dass ein Zusammenleben nur durch gemeinsames Sprechen und gemeinsames Entscheiden möglich ist, kann dieses Ziel nur erreichen, wenn es sich in seinen jeweiligen Lebensbereichen eigenständig organisiert. Dieser Organisationsprozess trägt den Namen Kommune.

Der von Abdullah Öcalan als „Sozialismus der demokratischen Nation“ beschriebene Ansatz der neuen Epoche sieht die verhandelnde Demokratie als einen der zentralen Wege dorthin. Zusammen mit der demokratischen Integration und dem Prinzip der Kommune bildet sie einen integralen Bestandteil eines kohärenten gesellschaftspolitischen Konzepts.

Sozialismus ist stets Ausdruck einer sich erneuernden, an einem besseren Gemeinwesen orientierten Suche. Ein Sozialismusverständnis, das sich nicht weiterentwickelt, sondern dogmatisch mit dem Verweis „Dies ist die Definition“ stehen bleibt, kann nicht bestehen. Die Geschichte hat auf schmerzhafte Weise gezeigt, was aus einem solchen Verständnis resultiert.

Der Sozialismus ist im Kern der Versuch, eine sich wandelnde, dynamische Gesellschaft zu schaffen. In dem Maß, in dem die bestehenden Herrschaftsverhältnisse sich selbst erneuern, müssen auch emanzipatorische Bewegungen zur ständigen Erneuerung fähig sein.

Die Aussage aus dem ersten Manifest und programmatischen Leitdokument der kurdischen Freiheitsbewegung, Die Rolle der Kurdistan-Revolution, wonach „die Rolle der Gewalt in der Revolution Kurdistans im Verhältnis zur Tiefe der konterrevolutionären Bedrohung zu bemessen ist“, beschreibt nicht nur militärische Notwendigkeiten, sondern auch die strukturelle Dimension des Kampfes.

In diesem Sinne wird deutlich, dass die Praxis und Intensität des Widerstands in der neuen Phase des Kampfes maßgeblich durch die Haltung des Staates bestimmt wird. Kein Nationalstaat akzeptiert freiwillig eine demokratische Lösung oder eine gerechte Lebensordnung.

Stattdessen agiert er stets aus der Logik der Machterhaltung heraus, mit dem Ziel, das eigene System gegen Veränderungen abzusichern. Deshalb hängt die Verwirklichung demokratischer Integrationsprozesse und deren nachhaltige Entwicklung direkt vom Umfang und der Kontinuität des gesellschaftlichen Widerstands ab.

Verhandelnde Demokratie und demokratische Integration

In Abdullah Öcalans ideologischer Konzeption ist die demokratische Integration nicht nur ein politisches Prinzip, sondern zugleich eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Entstehung von Kommunen, die als Keimzellen der Gesellschaft verstanden werden. Sowohl die verhandelnde Demokratie als auch die demokratische Integration sind dabei zentrale Elemente, die die Kommunalisierung aller gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen und zur Herausbildung eigenständiger, kontextbezogener Organisationsformen führen sollen.

Öcalan spricht hierbei keineswegs lediglich von der Rückkehr der Guerilla oder der Wiedereingliederung der Kader der kurdischen Freiheitsbewegung in ein „normales Leben“. Vielmehr geht es darum, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Gesellschaft aus dem Würgegriff des Nationalstaats befreien kann. Dies wiederum erfordert den Aufbau eines gemeinsamen, demokratisch organisierten Lebensraums für alle in der Türkei und Kurdistan lebenden Völker – auf der Grundlage demokratischer Integration und verhandelnder Demokratie.

Öcalans Verständnis von Kommunen zielt genau auf diese Form gemeinschaftlichen Lebens.

Verhandelnde Demokratie ist ein System, in dem Rede, Entscheidung und Verantwortung bei allen Teilen der Gesellschaft liegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass gesellschaftliche Probleme und Vorschläge in kollektiven Foren diskutiert, verhandelt und entschieden werden. Dieser deliberative Prozess stellt eine der tragenden Säulen der kommunalen Organisierung dar.

Innerhalb der kurdischen Freiheitsbewegung sind Kommunen unabhängige, selbstbestimmte Strukturen, die sich nicht an bestehende staatliche Institutionen anbinden, sondern im Gegenteil in der Lage sein sollen, diese zu übertreffen oder zu ersetzen. Die Unabhängigkeit der Kommune stärkt das Vertrauen der Menschen in ihre Teilhabe und ihre Möglichkeit, sich frei zu äußern und aktiv am Gemeinwesen zu beteiligen. In einem solchen Raum, in dem etwa faschistische Ideologien explizit ausgeschlossen sind, bildet eine korrekt verstandene und gelebte demokratische Integration den notwendigen ersten Schritt zum Aufbau eines kollektiven Bewusstseins.

Öcalans Ideologie zeichnet sich dadurch aus, dass alle Begriffe, Analysen und Vorschläge miteinander verwoben sind und sich gegenseitig ergänzen. Wer die Geschichte der kurdischen Freiheitsbewegung kennt und Öcalans Werk von Beginn an verfolgt hat, weiß um diese innere Kohärenz.

In seinem als programmatische Leitlinie verstandenen Manifest für eine neue Phase hat Öcalan frühere Überlegungen systematisiert, seine Begriffe präzisiert und sie in ein konsistentes theoretisches Gerüst überführt. Sein Sozialismusverständnis geht dabei weit über klassische Konzepte hinaus und stellt eine originäre Alternative dar.

Die Geschichte der kurdischen Freiheitsbewegung belegt nicht nur die Beharrlichkeit in der Verwirklichung sozialistischer Ideale, sondern auch die Überzeugung, dass Sozialismus keine bloße Utopie ist. In diesem Licht sind sowohl das Manifest für Frieden und eine demokratische Gesellschaft als auch Öcalans spätere Äußerungen als Wegweiser zu verstehen – für ein neues sozialistisches Verständnis im 21. Jahrhundert und für die Bedingungen seines Erfolgs.

Ein demokratischer Integrationsprozess kann nur dann entstehen und auf einem stabilen Fundament voranschreiten, wenn zuvor die Grundlagen verhandelnder Demokratie gelegt wurden. Da der Staat stets aus Eigeninteresse agiert, besteht eine zentrale Herausforderung darin, einen echten Dialogprozess zu etablieren. Der Weg, demokratische Integration in der Gesellschaft zu verankern, beginnt damit, alle gesellschaftlichen Gruppen in die Diskussion einzubeziehen, ihre Perspektiven zu hören und gemeinsam eine kollektive Forderung gegenüber dem Staat zu formulieren. Genau dies ist die Essenz verhandelnder Demokratie.

Um bestehende Unsicherheiten in der Bevölkerung zu überwinden, bedarf es einer vermittelnden Politik, die Öcalans Philosophie, Zielsetzungen und Denkweise verständlich macht und zur kollektiven Grundlage eines emanzipatorischen Prozesses macht.

Während der Staat mit all seinen Mitteln versucht, die Gesellschaft in seine eigene Richtung zu lenken und eine Integration nach seinen Vorstellungen zu erzwingen, entsteht eine ernsthafte Gefahr, wenn dem nicht eine starke, alternative Organisierung entgegengesetzt wird. Öcalans Bestreben, alle gesellschaftlichen Schichten aktiv in diesen Prozess einzubeziehen, ist als Versuch zu verstehen, genau diesen Gefahren vorzubeugen.

Gerade an diesem Punkt muss eine verhandelnde Demokratie aufgebaut werden: Die Gesellschaft muss angehört, über den Prozess informiert und für die Bedeutung der demokratischen Integration sensibilisiert werden. Ziel ist, dass alle gesellschaftlichen Gruppen in einer neuen Phase, die durch gesetzlich verankerte Schritte eingeleitet wird, eigene Errungenschaften gegenüber dem staatlichen Druck behaupten können.

Die Umsetzung verhandelnder Demokratie basiert auf der aktiven Teilnahme der gesamten Gesellschaft und sollte daher über zivilgesellschaftliche Organisationen, politische Parteien und Vereine organisiert werden. Wenn sich alle Teile der Gesellschaft beteiligen, ihre Ansichten offen äußern, ihre Sorgen artikulieren und gemeinsam Lösungen entwickeln, entsteht damit der nächste Schritt innerhalb von Öcalans ideologischer Systematik – und zugleich die Grundlage für eine wahrhafte kommunale Organisierung.

Demokratische Integration und das Verhältnis zur Kommune

Die Verbindungslinien zwischen demokratischer Integration und kommunaler Organisierung lassen sich durch die Lektüre jener Schriften nachvollziehen, die unter den Bedingungen der Isolation auf der Gefängnisinsel Imrali veröffentlicht wurden.

Abdullah Öcalan definiert das Sozialismusverständnis des neuen Zeitalters im Kern als kommunale Organisierung. Den Weg zu dieser praktischen Form des Sozialismus sieht er im Zusammenwirken zweier zentraler Prinzipien: der verhandelnden Demokratie und der demokratischen Integration. Diese Begriffe sind nicht voneinander zu trennen – sie ergänzen und verstärken einander. Dass Öcalan die demokratische Integration als ersten Schritt hin zur demokratischen Nation versteht, ergibt sich folgerichtig aus diesem Zusammenhang.

Im Prozess der demokratischen Integration – dem ersten Schritt hin zu einem Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen – geht es zunächst darum, dass unterschiedliche Identitäten und Weltanschauungen lernen, miteinander zu leben. Diese erste Stufe der Koexistenz bildet die Grundlage dafür, im Rahmen einer verhandelnden Demokratie die zweite Stufe zu erreichen: das bewusste Eingehen aufeinander und das gemeinschaftliche Handeln.

In einem weiteren Schritt geht es darum, dass sich jene Gesellschaften, die sich gegenseitig anerkennen und bereit sind, zusammenzuleben, zusammenschließen, um einen gemeinsamen Lebensraum zu gestalten und kollektiv zu organisieren. Dies kann nur durch die aktive Anwendung verhandelnder Demokratie gelingen.

Das daraus hervorgehende System ist jenes der Kommune. Eine Gesellschaft, die im Zuge demokratischer Integration gegenseitiges Erkennen erfährt und durch verhandelnde Demokratie versteht, dass Zusammenleben auf Kommunikation und Mitentscheidung beruht, muss diesen Anspruch über eigenständige Selbstorganisierung in die Realität überführen. Diese Organisationsform heißt Kommune. Denn allein das Wort „Kommune“ zu verwenden, macht aus einer Struktur noch keine Kommune – entscheidend ist ein fundiertes politisches Bewusstsein und eine klare ideologische Ausrichtung.

Dies ist auch der Weg, den Öcalan vorschlägt: Ein System, das auf einer klaren Begriffsbestimmung und einem kohärenten theoretischen Rahmen basiert, wird letztlich auch erfolgreich sein.

Kommunen entstehen nicht durch bloßen Wunsch oder Anweisung, sondern auf der Grundlage konkreter Bedingungen und durch die Zustimmung der Gesellschaft. Der Weg zur Kommunalisierung muss daher über eine klare Definition und über eine strukturierte Organisierung führen. Dabei kommt es in besonderem Maße auf eine präzise ideologische Linie und eine eindeutige politische Verortung an.

Jede Phase des kommunalen Aufbaus trägt zugleich zur demokratischen Integration bei. Beginnend bei Hauskommunen muss in allen Ebenen der kommunalen Struktur das Prinzip der Gemeinsamkeit und der Aufbau eines kollektiven Lebens verwirklicht werden. Darüber hinaus bedarf es verbindlicher, stabiler Regeln, die diese gemeinschaftliche Lebensform dauerhaft absichern.

Ausschlussmechanismen – seien sie auf Einzelne oder ganze Gruppen bezogen – widersprechen dem kommunalen Verständnis der kurdischen Freiheitsbewegung fundamental. Eine Kommune muss alle Teile der Gesellschaft einbeziehen und Beziehungen zu allen gesellschaftlichen Gruppen aufbauen.

Dies bedeutet, dass unterschiedliche Gruppen sich auf eine gemeinsame Basis einigen und dass die Gesellschaft als Ganzes repräsentiert wird. Das Finden eines gemeinsamen Nenners wird dabei selbst zum Prozess der Integration: Nicht durch die Dominanz einer Gruppe, sondern durch kollektive Einigung werden die Grundlagen eines gemeinsamen Lebens geschaffen.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/demokratische-integration-als-antwort-auf-die-frage-wie-leben-48778 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/was-bedeutet-demokratische-integration-48766 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/demokratische-integration-als-neues-gesellschaftsmodell-48749

 

Kategorien: Externe Ticker

Welchen Preis Orban für die Aufhebung der US-Sanktionen gezahlt hat

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 12. November 2025 - 8:00
In der russischen Nachrichtenagentur TASS ist ein Artikel erschienen, der im Detail aufzeigt, was der ungarischen Ministerpräsident Viktor Orban bei seinem Besuch bei US-Präsident Donald Trump erreicht hat und welche Gegenleistungen er bringen musste. Da deutsche Medien darüber kaum berichtet haben, habe ich den TASS-Artikel übersetzt. Beginn der Übersetzung: Orbans Verteidigung: Welchen Preis Ungarn für […]
Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Mehrbedarf trotz Eingliederungshilfe auch ohne Einzelnachweis

Lesedauer 2 Minuten

Sie können einen Mehrbedarf wegen Behinderung auch dann ohne Einzelnachweis geltend machen, wenn Ihr Kind mit Schwerbehinderung Eingliederungshilfe und teilstationär untergebracht ist. Wir stellen Ihnen die Regelungen zum Mehrbedarf wegen Behinderung vor und erklären, wann dieser auch bei Eingliederungshilfe gilt.

Was ist ein Mehrbedarf wegen Behinderung?

Ein Mehrbedarf ist ein zusätzlicher Anspruch auf Leistungen über den normalen Regelsatz hinaus. Diesen können Sie geltend machen, wenn besondere Lebensumstände oder gesundheitliche Einschränkungen einen höheren Lebensunterhalt notwendig machen.

Reicht eine Schwerbehinderung aus, um Mehrbedarf zu erhalten?

Ein Grad der Behinderung allein berechtigt nicht zu einem Mehrbedarf. Entscheidend sind vielmehr bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sowie der Lebenssituation wie Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedarf.

Schließt Eingliederungshilfe Mehrbedarf aus?

Nicht generell, denn die Eingliederungshilfe sichert laut dem Sozialgesetzbuch IX die Teilhabe. Sie ist jedoch nicht vorgesehen, um den allgemeinen Lebensunterhalt zu sichern.

Eingliederungshilfe schließt also Mehrbedarf nicht aus, und wenn Sie wegen Ihrer Behinderung zusätzliche Kosten zum Beispiel für Ernährung, Hygiene oder Mobilität haben, dann kann das einen Anspruch auf einen Mehrbedarf bedeuten.

Ein konkretes Beispiel: Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G

Nehmen wir an, Sie sind anerkannt schwerbehindert mit Merkzeichen G für eine erhebliche Gehbehinderung. Sie erhalten Eingliederungshilfe für betreutes Wohnen und beziehen Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (Leistungen der Sozialhilfe).

Trotz der Eingliederungshilfe haben Sie in diesem Fall einen Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des Regelsatzes (Paragraf 30 Absatz 1 Sozialgesetzbuch XII), den das Sozialamt Ihnen auszahlen muss.

Wie bekommen Sie den Mehrbedarf?

Den Mehrbedarf müssen Sie gesondert beantragen – er wird nicht automatisch berücksichtigt. Zuständig ist das Jobcenter (bei Bürgergeld) oder das Sozialamt (bei Grundsicherung) Nötige Nachweise im Antrag sind Ihr Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen, ärztliche Atteste, sowie ein Bescheid über Eingliederungshilfe – falls Sie diese erhalten.

Mehrbedarf für Kinder mit Schwerbehinderung

Ein weiterer behinderungsbedingter Mehrbedarf bei Kindern kann bestehen, wenn diese wegen Ihrer Behinderung nicht in der Klage sind, sich selbst zu erhalten. Trotz einer teilstationären Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen hat die Mutter in diesem Fall Anspruch auf Kindergeld.

Familienkasse fordert Einzelnachweis

Die Mutter hatte Kindergeld für ihren volljährigen Sohn beantragt. Dieser leidet an schwerer Epilepsie, hat einen Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen G, B (ständige Begleitung), RF (Befreiung / Ermäßigung von Rundfunkbeitrag) und H (Hilflosigkeit).

Der Sohn lebt in einer eigenen Wohnung, wo seine Eltern ihn betreuen. Er arbeitet teilstationär in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Er bekommt Eingliederungshilfe, außerdem als Arbeitsentgelt 152,28 Euro monatlich und zudem eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 557,35 Euro.

Die Familienkasse lehnte den Antrag ab und begründete dies damit, dass ein Einzelnachweis für Mehrbedarf erforderlich sei. Denn die bei teilstationärer Unterbringung würden die Werkstattkosten den Mehrbedarf bereits decken. Die Richter beim Bundesfinanzhof hatten hingegen eine andere Auffassung.

Richter sagen: Beim Merkzeichen H für Hilflosigkeit ist kein Einzelnachweis nötig

So sei beim Merkzeichen H, also bei Menschen, die anerkannt hilflos sind, ein solcher Mehrbedarf regelmäßig anzunehmen, urteilten die Richter am Bundesfinanzhof (III R 53/10). Auch bei fehlendem Einzelnachweis ließe sich ein solcher Mehrbedarf beim Merkzeichen H schätzen.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Mehrbedarf trotz Eingliederungshilfe auch ohne Einzelnachweis erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Rente: Auslandszeiten in der Rente – LSG verschärft Anforderungen an Nachweise

Lesedauer 2 Minuten

Ausländische Versicherungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für die deutsche Rente berücksichtigt werden – etwa nach EU-Recht, aufgrund von Sozialversicherungsabkommen oder nach dem Fremdrentengesetz (FRG) für Vertriebene und Spätaussiedler. Im vorliegenden Fall war das Fremdrentengesetz maßgeblich.

Bei Bescheinigungen aus dem Herkunftsland reicht jedoch eine bloße Bestätigung „erworbener Versicherungszeiten“ nicht aus, wenn sie nicht lückenlos erkennen lässt, für welche Zeiträume tatsächlich Beiträge gezahlt wurden. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 9 R 5008/11).

Der Betroffene ist deutscher Staatsbürger und Vertriebener aus Ungarn. Er beantragte bei Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente in Deutschland und legte hierfür Unterlagen aus der Schweiz und aus Ungarn vor.

Darunter befanden sich mehrere Zeiträume aus Ungarn (1958–1961, 1961, 1961–1964, 1965–1982), die er als Pflichtbeitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz vollständig berücksichtigt wissen wollte.

Rente um ein Sechstel gekürzt

Die Rentenversicherung erkannte diese Zeiten zwar im Grundsatz als überwiegend glaubhaft an, kürzte die hieraus ermittelten Entgeltpunkte jedoch um ein Sechstel nach § 22 Abs. 3 FRG.

Rentenversicherung sieht keine lückenlosen Nachweise

Der Betroffene legte daraufhin Arbeitsbücher, Ausbildungsnachweise und ungarische Bescheide vor. Die Rentenversicherung blieb bei der Auffassung, dass diese Unterlagen keine lückenlosen Nachweise über beitragspflichtige Beschäftigungszeiten und die tatsächliche Beitragszahlung erbringen. Der Fall ging deshalb vor das Sozialgericht Mannheim.

Die Klage scheitert in zwei Instanzen

Das Sozialgericht wies die Klage ab. Auch die Berufung vor dem Landessozialgericht blieb ohne Erfolg. Die Richter stellten klar, dass die ungarischen Dokumente lediglich Beginn und Ende von Beschäftigungen auswiesen, jedoch keine verlässlichen Angaben zu Unterbrechungen, Umfang der Tätigkeit oder zur Höhe und Kontinuität der gezahlten Beiträge enthielten.

Für eine ungekürzte Bewertung als voll nachgewiesene Beitragszeiten wären aber konkrete und durchgehende Nachweise erforderlich gewesen.

Unterschiedliche Regelungen

Die nationalen Systeme seien nicht ohne Weiteres vergleichbar. Nach ungarischem Recht gelten bestimmte Dienst- oder Beschäftigungszeiten nicht automatisch als Beitragszeiten im Sinne des deutschen Rentenrechts.

Deshalb belegen „erworbene Versicherungszeiten“ im Herkunftsstaat nicht zwingend, dass für den gesamten Zeitraum lückenlos Beiträge im Sinne des Fremdrentengesetzes entrichtet wurden.

Kürzung ist sachgerecht

Die Kürzung stützt sich auf die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 3 FRG, nach der für lediglich glaubhaft gemachte, aber nicht lückenlos nachgewiesene Beitrags- oder Beschäftigungszeiten die ermittelten Entgeltpunkte pauschal um ein Sechstel reduziert werden.

Diese pauschale Kürzung trägt dem Umstand Rechnung, dass ohne Vollbeweis typischerweise auch beitragsfreie Phasen innerhalb der angegebenen Zeiträume liegen können.

Der Betroffene hätte für eine ungekürzte Bewertung einen Vollbeweis für durchgehende beitragspflichtige Zeiten vorlegen müssen.

Einstimmige Entscheidung

Die Richterinnen und Richter am Landessozialgericht folgten dieser Linie einhellig und wiesen die Berufung einstimmig zurück.

§ 22 FRG regelt die Ermittlung von Entgeltpunkten für anrechenbare Zeiten nach dem Fremdrentengesetz. Er bestimmt, wie Beschäftigungs-, Beitrags-, Ausbildungs- und bestimmte weitere Zeiten bewertet werden, die aufgrund des FRG in die deutsche Rentenversicherung einbezogen werden.

Für glaubhaft gemachte, aber nicht vollständig nachgewiesene Beitrags- oder Beschäftigungszeiten sieht § 22 Abs. 3 FRG eine Kürzung der ermittelten Entgeltpunkte um ein Sechstel vor.

Zudem werden die nach § 22 Abs. 1 und 3 maßgeblichen Entgeltpunkte nach § 22 Abs. 4 FRG mit dem Faktor 0,6 vervielfältigt, was zu einer weiteren Absenkung der Fremdrentenanteile führt.

Im entschiedenen Fall griff die Rentenversicherung daher zu Recht auf diese Kürzungsregelung zurück, weil die vorgelegten Unterlagen die erforderlichen lückenlosen Nachweise nicht erbrachten.

Der Beitrag Rente: Auslandszeiten in der Rente – LSG verschärft Anforderungen an Nachweise erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

BBC News Has a Long Record of Disinformation. But This Time It Chose the Wrong Target, by Jonathan Cook

The BBC’s now in a death loop: it grows ever more craven to the billionaires, shifting the political centre of gravity further rightwards, even as the billionaire-owned media claim it’s too ‘leftwing’ The BBC is in turmoil, its director-general and head of news forced to resign after a memo leaked to the Daily Telegraph highlighted...
Kategorien: Externe Ticker