«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Rentenpanne: Millionenfach falsche Abzüge bei der Rente
Viele Rentnerinnen und Rentner haben sich in den vergangenen Wochen irritiert die Augen gerieben: Die Nettozahlung war spürbar niedriger, die Pflegeversicherungsbeiträge dagegen höher als gewohnt.
Auslöser ist eine Änderung, die die Bundesregierung zur Jahresmitte beschlossen hat — mit Rückwirkung auf den Jahresbeginn. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die neuen Sätze nicht nur in der laufenden Zahlung umgesetzt, sondern zugleich Nachholbeträge für die Monate Januar bis Juni eingezogen. Das führte bei Millionen von Rentnerinnen und Rentnern zu überraschend hohen Abzügen im Juli und teils auch im August.
Was genau sich geändert hatInhalt der Reform ist ein höherer Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung. Für Versicherte mit Kindern beträgt der allgemeine Beitrag nun 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, also insgesamt 4,2 Prozent.
Für Rentnerinnen und Rentner wird dieser Beitrag — wie bisher — direkt von der Bruttorente einbehalten und an die Pflegekasse abgeführt.
An einem einfachen Rechenbeispiel lässt sich die Größenordnung verdeutlichen: Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro ergibt der Satz von 3,6 Prozent eine laufende Belastung von 54 Euro, der Satz von 4,2 Prozent eine Belastung von 63 Euro.
Welche Differenz sich im Einzelfall ergibt, hängt davon ab, von welchem alten Satz man kam — die Nachzahlung für das erste Halbjahr summiert sich aus genau dieser Differenz, multipliziert mit der Zahl der rückwirkend betroffenen Monate.
Rückwirkung und Nachzahlung: warum der Juli so weh tatBesonders spürbar war die Umstellung, weil die DRV die rückwirkenden Beträge in kurzer Frist eingezogen hat.
Wer im Juli seine Rentenzahlung erhielt, fand darauf nicht nur den neuen, höheren Monatsbeitrag, sondern zusätzlich die Nachforderung für die Monate Januar bis Juni.
Je nach Rentenhöhe und Familienstand ergab das einen zusätzlichen zweistelligen Betrag pro Monat, der gebündelt vom Juli-Zufluss abging. In etlichen Fällen kam es darüber hinaus zu Rechen- und Zuordnungsfehlern, sodass Summen vom Konto abflossen, die mit den zuvor verschickten Informationsschreiben nicht übereinstimmten.
Fehler bei der Umstellung: was die Rentenversicherung einräumtDie DRV hat offen zugegeben, dass es in der kurzen Umstellungsphase zu Fehlern gekommen ist. Hintergrund sind die schiere Menge der Fälle — rund 22 Millionen laufende Renten — und die technische Aktualisierung der Berechnungsprogramme.
In der Folge wurden teilweise zu hohe Beiträge abgebucht oder alte und neue Sätze versehentlich gleichzeitig verrechnet. Für Betroffene bedeutete das: Abzüge, die über der rechtlich geschuldeten Höhe lagen. Auch wenn es im Einzelfall „nur“ um einige Euro geht, ist die Erwartung klar: Der Einzug muss korrekt sein, Differenzen sind zu erstatten.
Reaktionen und ZuständigkeitenIm Bundestag ist das Vorgehen nicht ohne Widerspruch geblieben. Abgeordnete haben per Kleiner Anfrage Auskunft verlangt, warum die höheren Pflegebeiträge rückwirkend erhoben wurden, welche Gesamtsumme zusätzlich eingezogen wurde und wie die Bundesregierung sicherstellt, dass Fehler zügig korrigiert werden.
Oppositionsstimmen fordern nun eine rasche, unkomplizierte Erstattung zu viel abgebuchter Beträge.
Das federführende Ressort verweist auf den gesetzlichen Auftrag: Gilt eine Änderung ab Januar, muss sie in der laufenden Zahlung umgesetzt und für das erste Halbjahr nacherhoben werden. Parallel arbeitet die Rentenversicherung an Korrekturen, wo es zu fehlerhaften Lastschriften kam.
Was Betroffene jetzt tun solltenWer eine Rentenzahlung für Juli oder August erhalten hat, sollte die Abzüge zur Pflegeversicherung mit der Zahlung im Juni vergleichen und prüfen, ob zusätzlich eine Nachforderung ausgewiesen wurde.
Stimmen die Beträge nicht mit der Mitteilung der DRV überein oder erscheint die Summe überhöht, empfiehlt sich die umgehende Kontaktaufnahme mit der Rentenversicherung. Sinnvoll ist es, Kontoauszüge, Rentenbezugsmitteilungen und ggf. den Nachweis über die Kinderzahl bereitzuhalten.
So lassen sich Unstimmigkeiten schneller klären. Auch wenn es „nur“ um wenige Euro geht: Es ist Ihr gutes Recht, eine korrekte Abrechnung zu verlangen.
Der Fall zeigt SchwächenDer Fall zeigt, wie komplex und fehleranfällig die Schnittstelle zwischen Gesetzgebung, IT-Umsetzung und Massenverwaltung ist. Das mindert die Akzeptanz notwendiger Reformen.
Behörden müssen Umstellungen so planen, dass Rechenfehler die Ausnahme bleiben, und sie brauchen Verfahren, die Erstattungen schnell auf den Weg bringen. Die Politik wiederum ist gut beraten, Rückwirkungen maßvoll zu gestalten und Übergänge so zu timen, dass Betroffene nicht durch gebündelte Nachforderungen überrumpelt werden.
Für Menschen in Rente zählt jeder Euro. Wer seine Abrechnungen aufmerksam prüft, Unstimmigkeiten meldet und auf Korrekturen besteht, stärkt nicht nur die eigenen Ansprüche, sondern auch die Funktionsfähigkeit des Systems. Fehler können passieren — sie müssen aber korrigiert werden.
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Neuer Verfassungschutzchef Selen: Ein Musterbeispiel der Integration – in den deutschen Linksstaat
Die Liste der Umfaller der Union ist um einen Punkt reicher: Wie in ausnahmslos allen anderen Politikfeldern auch, setzte sich die faktisch alleinregierende (laut aktuellen Umfragen bei 12,5 Prozent angelangte) Kleinpartei SPD nun auch bei der Besetzung des Chefs des Bundesamtes für Verfassungsschutzes durch – und oktroyierte der im politischen Stockholm-Syndrom gefangenen rückgratlosen Merz-Union auch […]
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Altersunterschied führte zu einer Kürzung der Witwenrente – Urteil
Ein großer Altersunterschied zwischen Ehepartnern kann dazu führen, dass die betriebliche Witwenrente schrumpft. Pensionsordnungen dürfen bei einem Altersunterschied von über 15 Jahren jedes Jahr darüber die Rente im fünf Prozent kürzen. So urteilte das Arbeitsgericht Köln (Az.: 7 Ca 6880/15).
Die Witwe ist 30 Jahre jünger als der EhemannDer Ehemann starb im Alter von 70 Jahren. Die Witwe war fast 30 Jahre jünger und nahm die betriebliche Witwenrente des Gatten in Anspruch. Dabei bekam sie eine Überraschung, denn der Arbeitgeber zahlte lediglich 30 Prozent der vollen Witwenrente aus.
Arbeitgeber kürzt Witwenrente um 70 ProzentEr bezog sich auf eine geltende Pensionsordnung. Dieser zufolge kürzte der Betrieb die Witwenrente bei einem Unterschied von mehr als 15 Jahren für jedes Jahr um fünf Prozent, und bei der Witwe waren das ganze 70 Prozent weniger Bezüge.
Benachteiligung wegen des AltersDie Witwe klagte vor dem Arbeitsgericht Köln und sah eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen ihres Alters. Das Arbeitsgericht entschied, dass zwar eine Benachteiligung wegen des Alters vorliege, doch diese sei ebenso sachlich begründet wie zulässig.
Der Grund liege darin, dass der Arbeitgeber die Betriebsrenten kalkullieren müsse, auch in Hinblick auf andere Arbeitnehmer und zukünftige Betriebsrentner.
Wie sieht es bei der gesetzlichen Witwenrente aus?Bei der gesetzlichen Witwenrente werden Hinterbliebene zwar nicht benachteiligt, wenn ein großer Altersunterschied zum verstorbenen Partner vorliegt. Es gibt aber eine andere Benachteiligung aufgrund des Alters, und das ist das Lebensalter der Hinterbliebenen, unabhängig vom Alter des verstorbenen Partners.
Wer jünger als 47 Jahre ist, keine Erwerbsminderung hat und auch keine Kinder großzieht, erhält nur eine kleine Witwenrente in Höhe von 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Kinderlose Hinterbliebene ohne Erwerbsminderung erhalten eine große Witwenrente in Höhe von 55 Prozent der Rente des Partners erst, wenn sie 47 Jahre oder älter sind.
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Rentenkürzung auch bei elf Jahren AltersunterschiedDas Bundesarbeitsgericht stellte später klar, dass bereits ein Altersabstand von elf Jahren ausreicht, um eine Kürzung der betrieblichen Witwenrente zu rechtfertigen. Die Voraussetzung sei lediglich, dass die Hinterbliebenenrente nicht völlig ausgeschlossen würde. (3 AZR 400/17)
Womit lässt sich die Kürzung rechtfertigen?Wenn eine Witwe / ein Witwer im gleichen Alter plus / minus einige Jahre ist wie der verstorbene Partner, dann deckt sich die Dauer des Rentenbeginns grob mit der Zeit, in der der Arbeitgeber auch dem Verstorbenen die Rente gezahlt hätte.
Je jünger die Hinterbliebene oder der Witwer ist, desto länger ist jedoch die Zeitspanne, in der der Arbeitgeber die Rente auszahlt, und dies kann bis zum Doppelten oder Dreifachen dessen liegen, was der Verstorbene an Jahren gehabt hätte.
Lebensabschnitt ohne Partner ist absehbarBei einem derart großen Altersunterschied sei von vorneherein klar, so das Bundesarbeitsgericht, dass der jüngere Partner einen Teil seines Lebens ohne den älteren Betriebsrenter verbringen müsste.
Die damit verbundenen finanziellen Risiken sollte der jüngere Partner selbst absichern, und es sei nicht Aufgabe des Arbeitgebers, dieses Risiko zu übernehmen.
Was lernen wir aus dem Urteil?Die betroffene Witwe traf die Rentenkürzung völlig unerwartet. Wenn ihre Ehepartner oder ihre Ehepartnerin ebenfalls in eine Betriebsrente einzahlt und Sie im Todesfall eine Witwenrente erwarten, sollten Sie bereits jetzt klären, wie die genauen Kondiitionen sind, damit Sie nicht negativ überrascht werden.
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Biometrische Gangerkennung: Zeige mir, wie du gehst, und ich sage dir, wer du bist
Biometrische Gangerkennung soll Menschen aus der Ferne identifizieren können, selbst wenn sie ihr Gesicht verhüllen. Unser Überblick zeigt, wie die Technologie funktioniert und wo sie bereits eingesetzt wird. Menschenrechtler*innen fordern ein Verbot.
Unser Gang hat einen Wierdererkennungswert. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61, Bearbeitung: netzpolitik.orgUnser Gang ist besonders. Wir unterscheiden uns zum Beispiel darin, wie wir unsere Füße aufsetzen, unsere Arme beim Gehen schlenkern lassen oder wie lange unsere Schritte dauern. Solche Merkmale sind individuell und potenziell auch verräterisch, denn sie werden wie beiläufig bei der Videoüberwachung mit aufgezeichnet. Und anders als bei der biometrischen Gesichtserkennung kann man nicht einfach eine Maske aufsetzen, um den eigenen Gang zu verschleiern.
Wenn man Menschen auch von Weitem anhand ihrer Körpermerkmale erkennt, nennt man das biometrische Fernidentifizierung. In der öffentlichen Debatte darüber geht es meist um Gesichtserkennung. Dabei gibt es noch weitere Möglichkeiten, Menschen biometrisch zu erkennen. Eine solche Methode ist die biometrische Gangerkennung.
Verboten ist der Einsatz der Technologie in der EU nicht, im Gegenteil. Dort, wo die KI-Verordnung (AI Act) den Staaten Spielraum für biometrische Gesichtserkennung lässt, können Behörden auch andere biometrische Technologien einsetzen – auch wenn darüber selten diskutiert wird.
Dieser Artikel erklärt, was Gangerkennung bereits kann, und wo sie schon angewandt wird. Die Organisationen Amnesty International und AlgorithmWatch warnen vor der Technologie – die beispielsweise die Polizei bereits auf dem Schirm hat. Und im Auftrag der Europäischen Union erkunden Forscher*innen in Österreich ihren Einsatz an der EU-Grenze.
- Wie funktioniert Gangerkennung?
- Wie korrekt ist Gangerkennung?
- Deutschland: Polizei bildet sich zu Gangerkennung weiter
- Deutschland: Erkennung gehender Personen im Supermarkt
- EU: Forschung an Gangerkennung für die Grenze
- China und Russland: Gangerkennung über 50 Meter Entfernung
- Grundrechte in Gefahr: Menschenrechtler*innen fordern Verbot
Auch Menschen können andere Personen anhand ihres Gang identifizieren. Unter anderem in Großbritannien werden dafür Sachverständige vor Gerichte geladen, um etwa die Identität eines Tatverdächtigen festzumachen. Einer Studie über diese forensische Gangerkennung aus dem Jahr 2018 zufolge würden solche Gang-Expert*innen allerdings noch wenig mit Software arbeiten.
Inzwischen gibt es zunehmend technisch gestützte Methoden für Gangerkennung, die gemeinhin als „KI“ bezeichnet werden. Einer der Menschen, der dazu forscht, ist Simon Hanisch. „Gangerkennung funktioniert mittlerweile sehr gut mithilfe von Deep Learning und Objekterkennung“, erklärt der Forscher, der am Karlsruher Institut für Technologie zur Anonymisierung biometrischer Daten arbeitet.
Im Gespräch mit netzpolitik.org beschreibt er eine Art, wie Gangerkennung per Software heutzutage funktionieren kann: Zuerst zerlegt die Software das Video einer laufenden Person in einzelne Frames, also Momentaufnahmen. So lassen sich etwa die Phasen eines Schritts nachvollziehen, die Bewegungen von Armen und Beinen. Danach stellt die Software die Umrisse der Person frei. Sie sieht dann so ähnlich aus wie ein Ampelmännchen. Schließlich legt die Software die Umrisse aus mehreren Frames in Graustufen übereinander. Das sieht dann aus wie ein Ampelmännchen mit vielen Armen und Beinen.
Auf diese Weise sollen möglichst einzigartige Profile entstehen, anhand derer sich Menschen voneinander unterscheiden lassen – und wiedererkennen.
Wie korrekt ist Gangerkennung?Zu Gangerkennung sind in den vergangenen Jahren viele Studien erschienen. Sie beschreiben mehrere Verfahren, die verschieden genau sind. Manche Forschende verweisen auf äußere Faktoren, die Einfluss auf unseren Gang haben und deshalb die Wiedererkennung erschweren würden. Zum Beispiel könnten Schuhe, die Beschaffenheit des Bodens oder Taschen das Gangprofil verändern.
So stellten auch die Autor*innen der oben erwähnten Studie zur forensischen Gangerkennung fest: Der Beweiswert eines menschlichen Gang-Gutachtens vor Gericht sei relativ niedrig. Das war jedoch im Jahr 2018. Mittlerweile sind die technischen Mittel ausgereift genug, um Personen auch trotz sich ändernder Bedingungen zu identifizieren, wie Simon Hanisch erklärt. Die Software könnte auch Veränderungen des Gangs einbeziehen.
Eine KI ist jedoch nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert wurde. „Für das Training benötigt man viele Daten“, sagt Hanisch, „die entsprechenden Datensätze gibt es aber heute schon“. Um nur eine einzelne Person anhand ihres Gangs über mehrere Überwachungskameras hinweg zu verfolgen, brauche es nicht sehr viele Daten, so der Forscher. Zur Identifikation würden bereits einige Beispiele genügen, die zeigen, wie diese Person geht.
Anders sehe es aus, wenn eine beliebige Person in einem Video eindeutig identifiziert werden soll, erklärt Hanisch. Dafür „wäre eine große Datenbank erforderlich, in der Gangbeispiele aller Personen vorhanden sind – analog zu einer Datenbank mit Gesichtsbildern oder Fingerabdrücken.“ Im Moment gibt es allerdings keine Anzeichen dafür, dass in Deutschland größere Datenbanken mit biometrischen Gangprofilen existieren.
Eine wichtige Komponente könne auch die Zeitspanne sein. Wie verändert sich der Gang eines Menschen über Jahrzehnte? Es gibt „noch nicht genug Forschung, um sagen zu können, wie gut die Gangerkennung über die Zeit funktioniert“, sagt Hanisch. „Wahrscheinlich wird es einen großen Einfluss haben; allerdings sind mir keine Studien bekannt, die das wirklich gut untersucht haben.“
Für eine realistische Anwendung von Gangerkennung brauche es noch mehr Forschung. „Meiner allgemeinen Vermutung nach würde die Gangerkennung in einem realistischen Setting außerhalb des Labors wahrscheinlich eher mäßig gut funktionieren.“
Trotzdem warnt Hanisch vor der Technologie: „Man sollte nicht vergessen, dass sich biometrische Merkmale kombinieren lassen, um bessere Ergebnisse zu erzielen, beispielsweise Gangerkennung mit Gesichtserkennung.“ Das Potenzial für staatliche Überwachung sieht Hanisch durchaus. Besonders sei es für Behörden vorteilhaft, Gangerkennung einzusetzen, weil „man seinen Gang nur schwer verstecken kann“.
Deutschland: Polizei bildet sich zu Gangerkennung weiterWir haben bei deutschen Polizeibehörden nachgefragt, ob sie biometrische Gangerkennung einsetzen oder sich zumindest damit beschäftigen. Die Landeskriminalämter (LKAs) aus 16 Bundesländern sowie das Bundeskriminalamt (BKA) haben den Einsatz computergestützter biometrischer Gangerkennung verneint.
Laut der Pressestelle des LKA Hessen „fehlt es an einer Datenbank, gegen die ein solches System Daten abgleichen könnte“. Gangerkennung hätten die Beamt*innen in Hessen allerdings auf dem Schirm. „Denkbar wären 1:1 Vergleiche, beispielsweise den Gang einer unbekannten Person mit dem Gang einer bekannten Person abzugleichen“, schreibt die Pressestelle. Dies könne „als Sachbeweis in einem laufenden Ermittlungsverfahren herangezogen werden“.
Das LKA Berlin hat sich ebenso mit Gangerkennung beschäftigt, allerdings nicht computerbasiert. Stattdessen würden Gutachten des kriminaltechnischen Instituts (KTI) des LKA Berlin „nach der Methode der beobachtenden Gangbildanalyse erstellt, wie sie auch in der Medizin und der Sportwissenschaft angewandt wird“. Auch das LKA Rheinland-Pfalz wende sich für solche Gutachten an das LKA Berlin.
Das LKA Saarland hat sich nach eigenen Angaben bereits mit biometrischer Gangerkennung beschäftigt, und zwar im Rahmen einer Fortbildung durch das BKA. Das BKA wiederum teilt mit, die angesprochene Fortbildung sei eine Online-Vortragsreihe der Deutschen Hochschule der Polizei gewesen. Dort habe man Vertreter*innen der Polizeien von Bund und Ländern über aktuelle Entwicklungen in der Kriminaltechnik informiert.
Deutschland: Erkennung gehender Personen im SupermarktGangerkennung findet wohl auch Verwendung in der freien Wirtschaft. Bereits 2024 berichtete netzpolitik.org von einem Rewe-Supermarkt in Berlin, der seine Besucher*innen mit hunderten Überwachungskameras durch den Laden verfolgt, die mitgenommenen Waren erkennt und dann an der Kasse abrechnet. Dabei arbeitet Rewe mit der israelischen Firma Trigo zusammen, die es sich zur Mission gemacht hat, den Einzelhandel mit sogenannter KI zu optimieren.
Im Rewe-Supermarkt soll es allerdings keine Gesichtserkennung geben, wie Rewe und Trigo betonten. Stattdessen würden Kameras die schematische Darstellung des Knochenbaus der Besucher*innen erfassen, um sie voneinander zu unterscheiden. Auch das kann eine Form biometrischer Gangerkennung sein, wie sie etwa in einer Studie der TU München beschrieben wird. Demnach könne Gangerkennung per Skelettmodell sogar besser funktionieren als über die Silhouette. Die Strichmännchen mit Knotenpunkten an den Gelenken aus der Münchner Studie ähneln optisch dem Pressematerial von Trigo.
Screenshot aus der Studie der TU München: Gangerkennung per Silhouette und per Skelett. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Technical University of MunichAuf Anfrage von netzpolitik.org verneint Trigo allerdings den Einsatz von Gangerkennung: „Unser System unterscheidet zwischen Käufer*innen mittels computerbasiertem Sehen (‚computer vision‘)“, schreibt die Pressestelle. „Aus wettbewerbstechnischen Gründen können wir nicht tiefer auf technologische Details eingehen, aber wir nutzen keine Gangerkennung oder biometrische Identifikation.“
Ohne die technologischen Details, die Trigo vorenthält, lässt sich die Technologie nicht abschließend bewerten. Bereits 2024 hatten wir den Biometrie-Experten Jan Krissler (alias starbug) um eine Einschätzung gebeten. Er sagte mit Blick auf Trigo: „Körpermerkmale erfassen ist der Inbegriff von Biometrie – und das passiert hier.“
Die Technologie, deren Details das Unternehmen geheimhalten will, wird nach Angaben von Trigo schon in mehreren europäischen Länder eingesetzt. Wo genau? Auch hierzu verweigert die Pressestelle eine Antwort, wieder mit Verweis auf Wettbewerber*innen.
EU: Forschung an Gangerkennung für die GrenzeDie EU erforscht den Einsatz von Gangerkennung an der Grenze, Projektname: PopEye. Das Projekt läuft von Oktober 2024 bis September 2027. Auf der Projektwebsite gibt es beim Klick auf „Ergebnisse“ noch nichts zu sehen. In der dazugehörigen Beschreibung heißt es auf Englisch: „Das von der EU geförderte Projekt PopEye zielt darauf ab, die Sicherheit an den EU-Grenzen durch den Einsatz fortschrittlicher biometrischer Technologien zur Identitätsüberprüfung in Bewegung zu erhöhen“. Eine dieser Technologien ist Gangerkennung.
Die Grenzagentur Frontex listet PopEye als eines von mehreren Forschungsprojekten auf der eigenen Website auf. Bereits 2022 hatte Frontex Gangerkennung in einer Studie über biometrische Technologien beschrieben. Demnach benötige Gangerkennung „keine Kooperation der betreffenden Person und kann aus mittlerer Entfernung zum Subjekt funktionieren“. In der Studie schätzt Frontex: Bis biometrische Gangerkennung im Alltag ankommt, würden noch mindestens zehn Jahre vergehen.
Frontex ist auch an illegalen Pushbacks beteiligt. Das heißt, Beamt*innen verhindern, dass schutzsuchende Menschen an der EU-Grenze Hilfe bekommen. Auf Anfrage von netzpolitik.org will sich Frontex nicht zu PopEye äußern und verweist auf das AIT, das Austrian Institute of Technology. Das Institut aus Österreich koordiniert das Projekt im Auftrag der EU.
Das AIT wiederum erklärt auf Anfrage, selbst nicht im Bereich Gangerkennung zu arbeiten. Allerdings sei Gangerkennung eines von mehreren biometrischen Verfahren, die im Rahmen von PopEye erforscht würden. In dem Projekt würden biometrische Methoden entwickelt, die auch dann funktionieren, wenn sich eine Person bewegt und etwas entfernt ist. Kurzum: Man will Menschen identifizieren können, auch wenn sie gerade nicht aktiv ihr Gesicht vor eine Kamera halten oder ihren Finger auf einen Sensor legen. Das könne etwa die Wartezeit von Reisenden verkürzen, so das AIT.
Weiter erklärt das AIT, man wolle die Technologie verstehen, ihre Einschränkungen und Risiken. Ohne, dass wir ausdrücklich danach gefragt hätten, betont das AIT mehrfach, nichts Verbotenes zu tun. „Wir verpflichten uns, alle geltenden Vorschriften einzuhalten und die Werte der EU sowie die Grundrechte zu fördern und zu wahren.“ Sollte das nicht selbstverständlich sein?
Die gemeinnützige Organisation AlgorithmWatch kritisiert Gangerkennung an der Grenze, gerade mit Blick auf einen möglichen Einsatz bei Geflüchteten. „Wie so häufig wird also die Entwicklung digitaler Überwachungstools an Menschen auf der Flucht getestet, die sich kaum dagegen wehren können“, schreibt Referentin Pia Sombetzki auf Anfrage.
China und Russland: Gangerkennung über 50 Meter EntfernungDie chinesische Regierung treibt Forschung zu Gangerkennung voran. Einer der größeren Datensätze mit Gangprofilen ist Gait3D, der auf Videodaten aus einem Supermarkt basiert. Das im Jahr 2022 veröffentliche Projekt hat China mit staatlichen Mitteln gefördert.
Nach Berichten der Agentur AP News soll China bereits 2018 Überwachung per Gangerkennung eingeführt haben, und zwar durch Polizeibehörden in Beijing und Shanghai. Die Technologie komme von der chinesischen Überwachungsfirma Watrix. Nach Angaben des CEOs gegenüber AP News könne das System Personen aus bis zu 50 Metern Entfernung identifizieren. Das System lasse sich angeblich nicht täuschen, etwa durch Humpeln.
In einer Spiegel-Reportage aus dem Jahr 2019 erklärte eine Pressesprecherin von Watrix, das System würde weitere Informationen nutzen, um Menschen zu identifizieren, etwa Körpergröße und Statur. Angeblich erkenne die Software Menschen in einer Sekunde. „Zwei Schritte reichen.“ Auch in Gruppen von bis zu 100 Leuten könne die Software Menschen erkennen, deren Gangprofil dem System bekannt sei. Es ist üblich, dass Überwachungsfirmen die Fähigkeiten ihrer Produkte überhöhen. Auf unsere Fragen hat Watrix nicht reagiert.
Auch das russische Regime soll biometrische Gangerkennung einsetzen. Im Jahr 2020 berichtete das russische Exilmedium Meduza von entsprechenden Plänen für das Folgejahr. Die Technologie sollte demnach Teil der staatlichen Kameraüberwachung in Moskau werden. Im Jahr 2021 schreib das staatliche Propaganda-Medium Rossiyskaya Gazeta von einem solchen Überwachungssystem im Auftrag des Innenministeriums. Angeblich könne die Gangerkennung eine Person aus einer Entfernung von bis zu 50 Metern identifizieren. Es fehlt allerdings eine unabhängige Prüfung, um festzustellen, viel davon Einschüchterung ist und wie viel korrekt.
Grundrechte in Gefahr: Menschenrechtler*innen fordern VerbotMenschenrechtsorganisationen betrachten Gangerkennung schon länger kritisch. Privacy International warnte bereits 2021 vor den Gefahren von Gangerkennung bei Protesten. Auch Amnesty International beschäftigt sich damit. Gangerkennung funktioniere aus der Ferne und bleibe dadurch unbemerkt, schreibt Lena Rohrbach auf Anfrage von netzpolitik.org. Sie ist Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International in Deutschland.
Behörden könnten Gangerkennung etwa ergänzend zu Gesichtserkennung einsetzen, um Menschen auch auf Distanz zu identifizieren. „Überwachung durch Gangerkennung ist ein tiefgreifender Eingriff in Menschenrechte und geht mit umfassenden Risiken einher“, warnt Rohrbach. „Jede Form biometrischer Fernidentifizierung ist potenziell geeignet, zur Repression genutzt zu werden und die freie und unbeobachtete Bewegung im öffentlichen Raum vollständig zu beenden.“
Amnesty International setze sich deshalb für ein umfassendes Verbot biometrischer Fernidentifizierung zur Überwachung des öffentlichen Raums ein – inklusive Gangerkennung. Die EU hat die Gelegenheit verpasst, ein solches Verbot im Rahmen der KI-Verordnung zu beschließen.
In Deutschland befasst sich die Organisation AlgorithmWatch mit den Auswirkungen sogenannter KI auf Menschenrechte. Auf Anfrage vergleicht Referentin Pia Sombetzki Gangerkennung mit Gesichtserkennung. „Die Anonymität im öffentlichen Raum wird effektiv aufgehoben, und Menschen dürften es sich tendenziell eher zweimal überlegen, an welcher Versammlung sie noch teilnehmen“, schreibt sie. Neben Demonstrierenden könnten zum Beispiel auch Obdachlose oder Suchtkranke beobachtet werden.
Das Problem betreffe grundsätzlich alle, die sich in der Öffentlichkeit frei bewegen wollten. Rufe nach mehr KI in der Polizeiarbeit könnten in eine Sackgasse führen, warnt Sombetzki. „Denn je mehr die Freiheitsrechte auch hierzulande eingeschränkt werden, desto weniger bleibt von der demokratischen Gesellschaft übrig, die es eigentlich zu schützen gilt.“
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NachDenkSeiten: „Diese Friedensbewegung verdient den Namen nicht“ – Welche dann? Die „NATO-Friedensbewegung“ mit Bomben und Raketen?
Krankengeld: Neue Krankheit startet neue Blockfrist
Das Bundessozialgericht hat eine Trennlinie für die Dauer des Krankengeldes gezogen (Az.: B 1 KR 15/10 R): Endet eine Arbeitsunfähigkeit und tritt anschließend eine andere, eigenständige Erkrankung auf, beginnt mit dieser Zweiterkrankung eine neue Blockfrist.
Diese Blockfrist umfasst – gerechnet ab Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit – maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Der Entscheidung kommt in der Praxis weiterhin hohes Gewicht zu, weil Krankenkassen die Aussteuerung von Versicherten nicht selten auf frühere Krankheitszeiträume stützen und dabei die rechtlich relevante Zäsur zwischen erster und zweiter Erkrankung übersehen.
Der Fall: Herzkrankheit, später Handverletzung – und die Frage nach dem „Neustart“Die Klägerin war zunächst wegen einer Herzkranzgefäßerkrankung arbeitsunfähig und hatte Krankengeld erhalten. Nach einer Phase der Arbeitsfähigkeit verletzte sie sich an der Hand, wurde erneut arbeitsunfähig und erhielt wiederum Leistungen.
Im Zuge von Reha- und Klinikaufenthalten kam es später erneut zu kardialen Beschwerden und zu einer Operation. Die Krankenkasse beendete kurz darauf die Krankengeldzahlung mit der Begründung, der Anspruch sei bereits „aufgebraucht“, weil die 78-Wochen-Grenze aus der früheren, herzbedingten Blockfrist erreicht sei.
Die Gerichte gaben der Versicherten recht: Maßgeblich war die Handverletzung als neue, eigenständige Erkrankung nach einer arbeitsfähigen Phase; mit ihr hatte eine neue Dreijahresfrist begonnen, die nicht auf die frühere Herz-Blockfrist angerechnet werden durfte.
Rechtlicher Kern: „dieselbe Krankheit“ versus „hinzugetretene Krankheit“§ 48 Absatz 1 SGB V begrenzt das Krankengeld wegen derselben Krankheit auf längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren; wird während laufender Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzutreten, verlängert das die Leistungsdauer nicht. Das Bundessozialgericht präzisiert diese Zweiteilung: Tritt eine neue Erkrankung erst nach Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit auf, handelt es sich nicht um ein Hinzutreten, sondern um einen eigenständigen Entstehungstatbestand mit eigener Blockfrist.
Entscheidend ist damit die zeitliche Linie zwischen Ende der ersten und Beginn der zweiten Arbeitsunfähigkeit.
Ein Hinzutreten liegt demgegenüber nur vor, wenn zwei Diagnosen mindestens an einem Tag innerhalb derselben laufenden Arbeitsunfähigkeit nebeneinander bestehen; die zweite Diagnose „dockt“ dann an die bereits laufende Blockfrist an und verlängert sie nicht.
Praktische Relevanz: Zählweise, Ruhenszeiträume und die Systementscheidung des GesetzesDie 78 Wochen entsprechen 546 Kalendertagen; für die Berechnung ist wichtig, dass Ruhenszeiträume wie Entgeltfortzahlung oder Übergangsgeld grundsätzlich wie Krankengeldtage mitzählen. Der rechtliche Hintergrund dieser Begrenzung liegt im Sozialrecht:
Das Krankengeld soll typischerweise vorübergehende Erwerbsausfälle infolge behandelbarer Erkrankungen absichern, während bei dauerhafter Erwerbsminderung die Rentenversicherung greift.
Umso wichtiger ist die korrekte Einordnung, ob im Einzelfall eine neue Blockfrist ausgelöst wurde oder ob die Leistungsdauer innerhalb einer bereits laufenden Blockfrist verbraucht wird.
Warum das Urteil bis heute trägtDie Entscheidung des Bundessozialgerichts ist keine historische Fußnote, sondern bildet noch immer die Referenz für die tägliche Verwaltungspraxis.
Fachliche Rundschreiben der Kassen und neuere landessozialgerichtliche Entscheidungen orientieren sich an derselben Linie: Eine eigenständige Zweiterkrankung nach arbeitsfähiger Phase setzt den Zähler neu, ein bloßes Hinzutreten während bestehender Arbeitsunfähigkeit nicht.
Der Beitrag Krankengeld: Neue Krankheit startet neue Blockfrist erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Krankengeld nach dem Krankengeld – Muss man dafür 6 Monate gesund bleiben?
Bis zu eineinhalb Jahre lang kann man Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Doch wie verhält es sich mit einem erneuten Anspruch auf Krankengeld? Muss man dafür wirklich sechs Monate am Stück gesund sein?
Was sind die Grundlagen für den Bezug von Krankengeld?In Deutschland beträgt der maximale Anspruch auf Krankengeld 78 Wochen. Diese Regelung gilt innerhalb einer sogenannten Blockfrist von drei Jahren.
Doch in der Realität erhalten die meisten Menschen nur 72 Wochen lang Krankengeld. Das liegt daran, dass die ersten sechs Wochen einer Krankheit der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet ist, bevor die Krankenkasse einspringt.
Nach dem Ende der Krankengeldzahlung sind weitere Sozialleistungen möglich, zum Beispiel von der Arbeitsagentur oder der Deutschen Rentenversicherung in Form einer Erwerbsminderungsrente.
Bei Erreichen eines bestimmten Alters besteht auch die Möglichkeit, in die Altersrente überzugehen.
Kann ich zweimal Krankengeld für die gleiche Krankheit erhalten?Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, erneut Krankengeld für die gleiche Erkrankung zu erhalten. Es gibt dabei zwei verschiedene Szenarien:
- Eine völlig neue Erkrankung tritt auf: Wenn nach einer abgeschlossenen Krankengeldphase eine neue, nicht verwandte Krankheit diagnostiziert wird, besteht ein neuer Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld. Ein Beispiel wäre, wenn jemand nach einer überstandenen Depression an Krebs erkrankt.
- Die alte Krankheit kehrt zurück: Hier sind die Hürden höher. Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die dreijährige Blockfrist abgelaufen ist und zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zunächst muss die Blockfrist von drei Jahren, die mit der ersten Krankschreibung beginnt, abgelaufen sein.
Darüber hinaus fordert das Gesetz, dass Sie vor einem erneuten Krankengeldbezug mindestens sechs Monate lang nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren und in dieser Zeit entweder gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Muss ich sechs Monate am Stück gesund sein?Eine häufige Frage lautet, ob diese sechs Monate am Stück absolviert werden müssen oder ob sie sich über einen längeren Zeitraum verteilen können.
Das Gesetz spricht hier von “in der Zwischenzeit sechs Monate”, ohne eine durchgehende Periode zu verlangen.
Es ist daher ausreichend, wenn sich diese sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit insgesamt über einen längeren Zeitraum hinweg zusammensetzen.
Welche Rolle spielt die Erwerbstätigkeit in diesen sechs Monaten?Neben der Tatsache, dass keine Krankmeldung für die ursprüngliche Erkrankung vorliegen darf, müssen Sie in diesen sechs Monaten auch erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben. Das bedeutet, entweder arbeiten oder Arbeitslosengeld beziehen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich beim Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Ende des Krankengeldes oft um eine besondere Form handelt: die Nahtlosigkeitsregelung.
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Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?Die Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur Sie als so krank einstuft, dass Sie in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich nicht arbeiten können.
In dieser Phase beziehen Sie zwar Arbeitslosengeld, stehen aber nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, weshalb diese Zeit nicht auf die sechs Monate ohne Krankmeldung angerechnet wird.
Krankengeld auch für die selbe ErkrankungEs ist also möglich, zweimal Krankengeld zu erhalten, auch für dieselbe Krankheit.
Wichtig dabei ist, dass die dreijährige Blockfrist abgelaufen ist und dass zwischen den Krankheitsphasen mindestens sechs Monate liegen, in denen Sie nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben waren und erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Ob diese sechs Monate am Stück oder verteilt liegen, ist dabei unerheblich. Jedoch zählt die Zeit, in der Sie aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beziehen, nicht zu diesen sechs Monaten.
Praxisbeispiel: Krankengeld nach dem KrankengeldHerr Meier ist seit einem Jahr wegen einer schweren Rückenverletzung arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Nach 78 Wochen endet sein Anspruch auf Krankengeld, und er wird von der Krankenkasse „ausgesteuert“. Er weiß jedoch, dass unter bestimmten Bedingungen ein erneuter Anspruch auf Krankengeld entstehen kann.
Voraussetzungen für erneuten Krankengeldbezug- Es muss eine neue Krankheit vorliegen, die nicht ursächlich mit der vorherigen Erkrankung zusammenhängt, oder
- Es muss ein neuer Dreijahreszeitraum begonnen haben.
Wie Herr Meier wieder Krankengeld bezieht:
- Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch erste Erkrankung: Nach 78 Wochen beendet der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit für die Rückenverletzung. Herr Meier versucht, wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen.
- Neue Erkrankung innerhalb kurzer Zeit: Zwei Monate nach seiner Rückkehr in den Job erleidet Herr Meier einen schweren Bandscheibenvorfall, der ihn erneut arbeitsunfähig macht. Da die neue Erkrankung nicht mit der vorherigen Rückenverletzung identisch ist, prüft die Krankenkasse seinen Anspruch auf Krankengeld.
- Erneuter Anspruch auf Krankengeld: Nach der ärztlichen Feststellung der neuen Arbeitsunfähigkeit stellt die Krankenkasse fest, dass Herr Meier einen erneuten Anspruch auf Krankengeld hat, da die neue Krankheit nicht ursächlich mit der ersten Erkrankung zusammenhängt.
- Prüfung der Dreijahresfrist: Wäre der Bandscheibenvorfall eine Folge der ersten Erkrankung gewesen, hätte Herr Meier nur dann einen neuen Anspruch gehabt, wenn der Dreijahreszeitraum seit Beginn der ersten Krankengeldzahlung abgelaufen wäre. In seinem Fall ist dies nicht nötig, da es sich um eine unabhängige Erkrankung handelt.
Herr Meier konnte erneut Krankengeld beziehen, da er an einer neuen Erkrankung litt, die nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner ersten Erkrankung stand. Wäre die Erkrankung dieselbe gewesen, hätte er warten müssen, bis ein neuer Dreijahreszeitraum beginnt. Daher ist es wichtig, bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit auf die Unterscheidung der Diagnosen und die Fristen zu achten.
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Qatar Condemns Israel’s Ground Offensive in Gaza
Doha – SANA
The State of Qatar has strongly condemned the large-scale ground offensive launched by Israeli forces in Gaza, describing it as a continuation of genocidal acts against the Palestinian people and a flagrant violation of international law.
In a statement issued Wednesday, the Qatari Ministry of Foreign Affairs warned that Israel’s actions are part of a systematic strategy aimed at undermining prospects for peace in the region.
The ministry cited the brutal campaign in Gaza, along with Israel’s settlement expansion, colonial policies, and racial discrimination rooted in aggression and betrayal, as threats to regional and international peace and security. It called for decisive international solidarity to compel Israel to comply with international legitimacy.
The statement reaffirmed Qatar’s unwavering support for the Palestinian cause and the resilience of the Palestinian people, grounded in international resolutions that guarantee the establishment of an independent Palestinian state based on the 1967 borders, with East Jerusalem as its capital.
Tuhama al-Saidi /Manar Salameh
Meeting of the Commission for Screening Candidates for Federal Judges and Terminating Their Powers
The Presidential Commission for Screening Candidates for Federal Judges and Terminating Their Powers held its meeting.
Der Drohnenvorfall über Polen wurde zum Vorwand für massive Truppenverlegungen der NATO
Knaller-Urteil: Grob fahrlässiges Herbeiführen einer Bürgergeld Überzahlung schließt Erlass nicht aus
Auch bei einer durch den Bürgergeldbezieher grob fahrlässig herbeigeführten Rückforderung des ALG II wegen eines die Freibeträge überschreitenden Vermögens kommt ein Erlass der Forderung nach § 44 SGB II bei atypischen Härtefällen in Betracht (BSG, Urteil B 14 AS 15/17 R).
Mit wegweisendem Urteil gibt das LSG Sachsen Az. L 7 AS 942/19 bekannt, dass kein Rechtsgrundsatz existiert, wonach grob fahrlässiges Herbeiführen der Überzahlung den Erlass der Forderung des Jobcenters (§ 44 SGB 2) ausschließt.
Grob fahrlässigen Verschweigen von freibetragsüberschreitendem Vermögen – Verbot des fiktiven VermögensverbrauchsDer 7. Senat des LSG Sachsen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Rechtsprechung des BSG vom 25.04.2018 unter dem Az.: B 14 AS 15/17 R zu berücksichtigen ist, wonach in den Konstellationen des grob fahrlässigen Verschweigens von freibetragsüberschreitendem Vermögen, welches wegen des Verbots des fiktiven Verbrauchs zu einem erheblichen, das einzusetzende tatsächlich vorhandene Vermögen überschreitenden Rückforderungsbetrag führt, zur Vermeidung atypischer Härtefälle von Gesetzes wegen die vorgesehene besondere Ausgleichsfunktion des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Forderungserlass nach § 44 SGB II zu berücksichtigen ist.
Das Gericht betonteDas Gericht betont dabei, dass dieser besondere Hinweis des Bundessozialgerichts wäre überflüssig gewesen, käme ein Erlass in Konstellationen der grob fahrlässig herbeigeführten Rückforderung von vornherein nicht in Betracht.
Diese beiden Punkte sind vom Jobcenter in den angegriffenen Bescheiden nicht hinreichend in die originäre verwaltungsbehördliche Ermessensentscheidung eingestellt worden.
Vor diesem Hintergrund wären auf die Berufung des Klägers die angefochtenen Bescheide aufzuheben und das Jobcenter zur Neubescheidung zu verpflichten.
Dies könnte aber zur Folge haben, dass weitere gerichtliche, die Erlassangelegenheit in die Länge ziehende Streitigkeiten vorprogrammiert sein könnten.
FazitHier haben sich der Kläger und das Jobcenter auf einen Vergleich geeinigt.
Auch bei durch den Bürgergeld Bezieher grob fahrlässig herbeigeführter Rückforderung des ALG 2 wegen freibetragsüberschreitendem Vermögen- kommt ein Erlass der Forderung nach § 44 SGB 2 – bei atypischen Härtefällen in Betracht ( BSG, Urt. 25.04.2018 – B 14 AS 15/17 R – ).
Diese Entscheidung wurde erstritten vom RA Dr. Jens-Torsten Lehmann.
Anmerkung vom Bürgergeld Experten§ 44 SGB II verpflichtet das Jobcenter zu einer Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen, bei der die persönlichen und wirtschaftlichen Belange des Schuldners mit dem grundsätzlich gegebenen öffentlichen Interesse an der Einziehung von Forderungen der Leistungsträger abzuwägen sind.
Der unbestimmte Rechtsbegriff der “Unbilligkeit” ragt in den Ermessensbereich hinein und ist im Rahmen einer einheitlichen Ermessensentscheidung zu würdigen ( vgl. dazu LSG München, Urteil v. 14.05.2024 – L 16 AS 536/21 – ).
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Erstattungsanspruch des Jobcenters 4143 Euro rechtswidrig beim Verzicht auf Bürgergeld
Die Erstattungsforderung (§ 34 SGB 2 – Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten) des Jobcenters ist rechtswidrig, wenn die Hilfebedürftige mit der zu erwartenden Urlaubsabgeltung private Verbindlichkeiten getilgt hatte.
Und zugleich gegenüber dem JobCenter einen Verzicht auf Bürgergeld anzeigt hatte, ein sozialwidriges Verhalten i. S. d. Rechtsprechung des BSG liegt dann eben nicht vor so ausdrücklich das Gericht mit ausführlicher Begründung.
Eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB 2 muss die vom Jobcenter geforderten 4143 € nicht zurück zahlen, so aktuell ein Urteil aus Sachsen – Anhalt, denn der Erstattungsanspruch des Jobcenters war rechtswidrig, so der zuständige Rechtsanwalt.
Ein Leistungsverzicht für einen Monat aufgrund der zu erwartenden Urlaubsabgeltung ( einmalige Einnahme ) stelle kein sozialwidriges Verhalten dar , so aber das JobCenter.
Denn ein erklärter Leistungsverzicht eines Leistungsbeziehers, um die Anrechnung einer bevorstehenden Urlaubsabgeltung auf den ALG 2 Bezug zu verhindern, kann einen Erstattungsanspruch nach § 34 SGB II des JobCenters nicht begründen, wenn damit private Verbindlichkeiten wie Insolvenzschulden und Krankenversicherungsbeiträge getilgt wurden.
SGB II: Tilgung privater Schulden eines Leistungsbeziehers stellt kein sozialwidriges Verhalten dar im Sinne der Rechtsprechung des BundessozialgerichtsDes weiteren begründen die Tilgung privater Verbindlichkeiten in Absprache mit dem Innsolvenzverwalter und die Begleichung fälliger – durch den Leistungsvezicht entstandener – Krankenversicherunsbeiträge kein sozialwidriges Verhalten im Sinne des § 34 SGB II ( Rechtsprechung Bundessozialgericht ).
Ein für einen Anspruch nach § 34 SGB II erforderlicher eigener Verschuldensbeitrag des damaligen Ehemannes war nicht gegeben, da dieser selbst nicht über die zugeflossene Einnahme verfügen durfte bzw. tatsächlich darüber verfügt hat.
Hinsichtlich des Fehlens der Sozialwidrigkeit ist auch auf folgende Entscheidung hin zuweisen SG Magdeburg, Urteil vom 27. Januar 2021 – S 16 AS 1814/17 –
Dort hatte die Kammer das bereits für eine Sanktionierung nach § 31 Abs. 2 SGB II erforderliche Verschulden, an das geringere Anforderungen zu stellen sind als an den Verschuldensmaßstab § 34 SGB 2 bei der Klägerin nicht feststellen können.
FazitAllein der Umstand, dass der Hilfebedürftigen dabei bewusst gewesen sein dürfte, dass sie durch die Schuldentilgung womöglich früher wieder ihren Lebensunterhalt durch SGB II-Leistungen bestreiten muss und sie dieses in Kauf genommen hat, reicht aber allerdings nicht aus, um ein -sozialwidriges Verhalten – im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts begründen zu können.
Praxistipp zum SGB 2:SG Magdeburg, Urteil vom 27. Januar 2021 – S 16 AS 1814/17 –
Jobcenter: Bürgergeld-Sanktion rechtswidrig, wenn mit der Urlaubsabgeltung Schulden getilgt wurden
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Turkey welcomes roadmap to solve crisis in Sweida province
Ankara, SANA-Turkey has welcomed Wednesday Syria’s announcement of a roadmap to resolve the crisis in Sweida province.
Turkish Foreign Ministry said in a statement published by the Anadolu Agency: “We welcome the roadmap announced with the aim of preserving calm, establishing stability, and preventing a recurrence of clashes in Sweida province southern Syria.”
The ministry affirmed that Turkey will continue to support efforts aimed at ensuring that all components of the Syrian people live in peace, security, and stability, based on the principles of respect for territorial integrity, unity, and sovereignty.
Nawal/Manar Salameh
Turkey: Israeli offensive on Gaza marks a new “bloody phase” of Genocidal Crimes
Ankara – SANA
Head of Communications at the Turkish Presidency, Burhanettin Duran, condemned the expansion of Israel’s military offensive in the Gaza Strip, describing it as a bloody phase of genocide and crimes against humanity that blatantly disregards the fundamental principles of international law.
On Turkish social media platform NSosyal, Duran said : “Israel’s attacks, which have claimed the lives of thousands of Palestinians and displaced hundreds of thousands more, have pushed the humanitarian catastrophe in Gaza to an unbearable level.”
He called on the international community and the UN Security Council to take immediate action to secure a ceasefire and hold the Israeli occupation accountable for its crimes against the Palestinian people. Duran reaffirmed Turkey’s support for all initiatives aimed at prosecuting those responsible for the aggression and advancing the establishment of an independent Palestinian state with East Jerusalem as its capital.
Tuhama al-Saidi/ Manar Salameh
UNICEF: Gaza children pushed from one “hellscape” to another due to bombardment
New York, SANA – The United Nations Children’s Fund (UNICEF) has warned that nearly half a million children in the Gaza Strip—who have endured violence and psychological trauma for more than 700 days of ongoing Israeli aggression—are being forced to flee “from one hell to another.”
According to the UN News Center, UNICEF spokesperson Tess Ingram, speaking from southern Gaza, said: “The mass forced displacement of families poses a deadly threat to the most vulnerable, as intensified Israeli bombardment continues.” She explained that “Palestinian families are pushing their hungry children southward, from one hell to another.”
The UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) reported that in recent days nearly 70,000 new displacements toward the south were recorded, with some 150,000 people displaced over the past month.
Ingram described the destinations of the displaced as “a sea of makeshift tents and human despair, where available services fall far short of meeting the needs of hundreds of thousands of residents.”
She also warned of the worsening malnutrition crisis among children in Gaza, noting that around 26,000 children currently require treatment for severe acute malnutrition, including more than 10,000 in Gaza City alone, where famine was officially declared late last month.
She added: “Families in Gaza have no real choice. Many now realize there is no safe place left to go.”
Nawal/ Manar Salameh
Der Matthäus-Effekt, Monokulturen und die natürliche Auslese schlechter Wissenschaft
John Ridgway
Jeder Politiker, der vor der Herausforderung steht, die Öffentlichkeit vor einer natürlichen Bedrohung wie einer Pandemie oder dem Klimawandel zu schützen, wird gerne betonen, wie sehr er sich „an die Wissenschaft hält“ – womit er meint, dass er sich von der vorherrschenden wissenschaftlichen Meinung des Tages leiten lässt. Wir würden uns wünschen, dass dies der Fall ist, weil wir der wissenschaftlichen Methode als einem selektiven Prozess vertrauen, der sicherstellt, dass schlechte Wissenschaft nicht lange überleben kann. Das ist keine Realität, die ich hier ignorieren möchte, aber ich möchte sie auf jeden Fall in den richtigen Kontext stellen. Das Problem ist, dass die wissenschaftliche Methode nicht das einzige Auswahlkriterium ist, und wenn man alle anderen berücksichtigt, ergibt sich ein viel undurchsichtigeres Bild – sicherlich keines, das klar genug ist, um ein vorherrschendes Narrativ auf einen erkenntnistheoretischen Sockel zu stellen.
Rückkopplung ist allesVon allen Auswahlkriterien, die innerhalb einer wissenschaftlichen Gemeinschaft gelten, ist das vielleicht grundlegendste nicht die Begutachtung wissenschaftlicher Arbeiten durch Fachkollegen, sondern eines, das sich wie folgt zusammenfassen lässt:
„Denn wer hat, dem wird gegeben, und er wird im Überfluss haben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch genommen, was er hat.“ (Matthäus 25:29, RSV).
Dies ist der sogenannte Matthäus-Effekt [1], auch bekannt als „kumulativer Vorteil“. Es handelt sich um eine positive Rückkopplung, die dazu dient, Ruhm und Einfluss in die Hände einiger weniger Auserwählter zu legen. Dies gilt im Allgemeinen für das Leben, aber auch speziell für die Wissenschaft. Beispielsweise werden Arbeiten, die bereits eine beträchtliche Anzahl von Zitaten erhalten haben, tendenziell noch öfter zitiert werden, schon allein deshalb, weil eine derzeit große Anzahl von Zitaten die Wahrscheinlichkeit weiterer Verweise erhöht, die sich aus einer zufälligen Auswahl aus bestehenden Zitierlisten ergeben. Dieses bibliometrische Phänomen, bei dem Erfolg weiteren Erfolg nach sich zieht, wurde erstmals vom Physiker Derek de Solla Price untersucht, der dessen im Wesentlichen stochastische Eigenschaften hervorhob:
„Es zeigt sich, dass ein solches stochastisches Gesetz durch die Beta-Funktion bestimmt wird, die nur einen freien Parameter enthält, und dies wird durch eine schiefe oder hyperbolische Verteilung approximiert, wie sie in der Bibliometrie und verschiedenen sozialwissenschaftlichen Phänomenen weit verbreitet ist.“ [2]
In der Praxis wird die Auswahl jedoch alles andere als zufällig sein, da Faktoren wie Einfluss und Prestige ebenfalls die Wahrscheinlichkeit bestimmen, mit der die Arbeit einer Person zitiert wird. So oder so, der bekanntere Wissenschaftler wird noch erfolgreicher werden.
Der Matthäus-Effekt hat auch Einfluss auf die Chancen, dass ein Artikel überhaupt veröffentlicht wird. Wenn ein Herausgeber oder Gutachter mit der Qualität der bisherigen Veröffentlichungen eines Autors vertraut ist, fällt es ihm leichter, den latenten Wert eines eingereichten Artikels zu beurteilen, was die Chancen des Autors erhöht, seine Publikationsliste zu erweitern. Ein weniger bekannter Autor hat diesen Vorteil nicht. Dies führt zu einer positiven Rückkopplung, die zu einer Monokultur führen kann, welche auf den Arbeiten einer relativ kleinen Anzahl dominanter Autoren basiert. Auch hier kann der Matthäus-Effekt rein statistischer Natur sein und erfordert keine besonderen Vorurteile oder Voreingenommenheit. Die Wissenschaftsphilosophen Remco Heesen und Jan-Willem Romeijn, die diesen Effekt untersucht haben, drücken es so aus:
Dieser Artikel befasst sich mit Vorurteilen, die nicht auf den Vorurteilen von Herausgebern oder Gutachtern beruhen, sondern vielmehr auf den statistischen Merkmalen der redaktionellen Entscheidungsfindung… Selbst wenn es Herausgebern gelingt, ihre Entscheidungsprozesse von unbewussten Vorurteilen zu befreien, bleiben ihnen dennoch Vorurteile rein statistischer Natur. Die statistischen Vorurteile tragen zur bereits bestehenden Tendenz hin zu einer Monokultur in der Wissenschaft bei: einem rein statistischen Matthäus-Effekt. [3]
Es gibt tatsächlich eine Reihe von Möglichkeiten, wie sich Monokulturen entwickeln können, wobei jede davon mit dem Matthäus-Effekt einhergeht. Ein Beispiel dafür ist die Rückkopplung, bei der Finanzierung zu Erfolg führt, was wiederum zu mehr Finanzierung führt. Auch die Forschungsinteressen eines hochrangigen Fakultätsmitglieds beeinflussen die Einstellungspolitik und verstärken damit das Interesse der Fakultät an diesen Forschungsbereichen [4]. Nehmen wir zum Beispiel die wissenschaftliche Monokultur, die sich innerhalb der Grundlagenphysik schnell entwickelt hat. Der Physiker Lee Smolin erklärte dies bereits 2006:
„Die aggressive Förderung der Stringtheorie hat dazu geführt, dass sie zum wichtigsten Ansatzpunkt für die Erforschung der großen Fragen der Physik geworden ist. Fast alle Teilchenphysiker mit einer Festanstellung am renommierten Institute for Advanced Study, einschließlich seines Direktors, sind Stringtheoretiker; die einzige Ausnahme ist eine Person, die vor Jahrzehnten eingestellt worden ist.“ [5]
Diese Dominanz ist nicht das Ergebnis der wissenschaftlichen Methode, da das entscheidende Element auffällig fehlt, mit welchem Theorien experimentell überprüft werden. Es handelt sich nicht um eine Theorie, die ihre Konkurrenten verdrängt hat, indem sie sich als besser überprüfbar erwiesen hat oder eine bessere experimentelle Verifizierbarkeit aufweist. Ihre anfängliche Anziehungskraft beruhte auf einigen frühen und recht spektakulären theoretischen Erfolgen, aber seitdem ist die Stringtheorie in einer Reihe von obskuren und völlig unüberprüfbaren mathematischen Vermutungen versunken, die nicht einmal als Theorie im üblichen Sinne gelten können. Im Gegenteil, die letztendliche Dominanz der Stringtheorie scheint das Ergebnis positiver Rückkopplungen zu sein, bei denen akademischer Erfolg weitaus wichtiger wurde als wissenschaftliche Leistungen. Lee Smolin schreibt dazu:
„Auch wenn die Stringtheorie auf wissenschaftlicher Seite zu kämpfen hat, hat sie innerhalb der akademischen Welt triumphiert.“
Der Aufstieg der Stringtheorie zur Dominanz ist ein klassisches Beispiel dafür, was der Matthäus-Effekt bewirken kann, wenn die wissenschaftliche Methode kompromittiert wird. Als solches ist sie eine warnende Geschichte für jeden wissenschaftlichen Bereich, in dem Theoriebildung und Modellierung letztendlich die Möglichkeiten der experimentellen Bestätigung übersteigen.
Ein weiteres Problem von Monokulturen besteht darin, dass sie zu einer potenziell unzuverlässigen Darstellung führen können, die als gesellschaftlicher Leuchtturm für normatives Denken fungiert. Je stärker diese Darstellung wird und je mehr sich gesellschaftliche Einstellungen verfestigen, desto größer wird auch die Macht, innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft ein höheres Maß an Übereinstimmung zu erzwingen. Der Konsens wird zu einer sich selbst verstärkenden sozialen Dynamik, im Guten wie im Schlechten. Dies ist ein Beispiel für eine Klasse von Phänomenen, die von den Organisationswissenschaftlern Jörg Sydow und Georg Schreyögg untersucht worden sind:
„In den meisten Fällen sind Organisationen und auch organisationsübergreifende Netzwerke, Märkte oder Bereiche durch eine Dynamik gekennzeichnet, die weitgehend außerhalb der Kontrolle der Akteure zu liegen scheint… Unter dieser meist verborgenen und sich herausbildenden Dynamik scheinen sich selbst verstärkende Prozesse von besonderer Bedeutung zu sein; sie entfalten ihre eigene Dynamik und verwandeln einen möglicherweise positiven Kreislauf in einen negativen (Masuch, 1985).“ [6]
Natürlich muss niemand, der in eine solche Dynamik geraten ist, von einer Täuschung ausgehen. Allerdings sind Politik und Manipulation der Menschheit nicht fremd, sodass Voreingenommenheit und Betrug weiterhin optionale Extras bleiben. Insbesondere muss man befürchten, dass das Wachstum der KI die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung problematischer Monokulturen erhöht. David Comerford, Professor für Wirtschaft und Verhaltenswissenschaften an der Universität Stirling, betont:
„Noch vor wenigen Jahren dauerte es Monate, um eine einzige wissenschaftliche Arbeit zu verfassen. Heute kann eine einzelne Person mithilfe von KI innerhalb weniger Stunden mehrere wissenschaftliche Arbeiten erstellen, die gültig erscheinen.“ [7]
Da es sich beim Matthäus-Effekt um ein Zahlenspiel handelt, muss alles, was wissenschaftliche Arbeiten im industriellen Maßstab generieren kann, Anlass zur Sorge geben. Und es gibt Hinweise darauf, dass solche Artikel zunehmend von Ghostwritern im Auftrag von Unternehmen verfasst werden – sogenanntes „Resmearch“. David Comerford erklärt:
„Während die überwiegende Mehrheit der Forscher motiviert ist, die Wahrheit aufzudecken und ihre Ergebnisse gründlich zu überprüfen, geht es bei Resmearch nicht um die Wahrheit – es geht nur darum zu überzeugen.“
Und das noch bevor man die Möglichkeit in Betracht zieht, dass Einzelpersonen KI nutzen könnten, um ihre Produktivität zu steigern und so den Matthäus-Effekt zu ihren Gunsten auszunutzen. So oder so hat KI die Kosten für die Erstellung solcher Arbeiten auf praktisch null reduziert und damit den Druck auf die wissenschaftliche Methode erhöht, dem Entstehen potenziell unzuverlässiger Monokulturen entgegenzuwirken.
Die natürliche Auslese schlechter WissenschaftMonokulturen sind zwar zu vermeiden, aber sie basieren in der Regel nicht auf schlechter Wissenschaft. Tatsächlich gibt es in der Wissenschaft immer eine leitende Hand, die dies verhindern soll. Die Arbeit wird routinemäßig von Fachkollegen auf ihre Qualität und ihren Wert hin bewertet, und eine solche Überprüfung sollte der guten Wissenschaft zugute kommen. Nur scheinen die Beweise darauf hinzudeuten, dass schlechte Wissenschaft trotz dieser Überprüfung immer noch gedeihen kann. Es gibt noch eine weitere Auswahlinstanz, die jedoch keineswegs als korrigierende Kraft wirkt, schlechte Arbeiten herausfiltert und sowohl rein statistische als auch durch Voreingenommenheit bedingte positive Rückmeldungen entfernt, sondern vielmehr schlechte Wissenschaft fördern kann. Die Erklärung für diesen problematischen Effekt wurde von Paul E. Smaldino und Richard McElreath geliefert. Die Einleitung ihrer Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Situation:
„Ein schlechtes Forschungsdesign und eine mangelhafte Datenanalyse begünstigen falsch-positive Ergebnisse. Trotz ständiger Forderungen nach Verbesserungen werden solche mangelhaften Methoden weiterhin angewendet, was darauf hindeutet, dass sie nicht nur auf Missverständnissen beruhen. Die Beibehaltung mangelhafter Methoden ist zum Teil auf Anreize zurückzuführen, die diese begünstigen und zu einer natürlichen Selektion schlechter Wissenschaft führen. Diese Dynamik erfordert keine bewusste Strategie – kein absichtliches Betrügen oder Faulenzen – seitens der Wissenschaftler, sondern lediglich, dass Veröffentlichungen ein wesentlicher Faktor für den beruflichen Aufstieg sind.“ [8]
Das hier angesprochene mangelhafte Forschungsdesign und die unzureichenden Datenanalysen beziehen sich auf den Missbrauch von p-Werten und Variationen zum Thema Datenmanipulation, die in den Verhaltenswissenschaften seit vielen Jahren weit verbreitet sind. Das Problem entsteht dadurch, dass Veröffentlichungen die wichtigste Form der Belohnung darstellen, für Veröffentlichungen jedoch positive Ergebnisse erforderlich sind, was wiederum Verfahren fördert, die zu falsch positiven Ergebnissen führen. Richard Horton, Herausgeber von The Lancet, weist auf die Notwendigkeit geeigneter Anreize hin:
„Ein Teil des Problems besteht darin, dass niemand einen Anreiz hat, richtig zu liegen. Stattdessen werden Wissenschaftler dazu angeregt, produktiv und innovativ zu sein.“ [9]
Smaldino und McElreath betonen, dass keine Strategie erforderlich ist:
„In diesem Artikel wird argumentiert, dass einige der stärksten Anreize in der heutigen Wissenschaft schlechte Forschungsmethoden und den Missbrauch statistischer Verfahren aktiv fördern, belohnen und verbreiten. Wir bezeichnen diesen Prozess als natürliche Selektion schlechter Wissenschaft, um darauf hinzuweisen, dass er weder bewusste Strategien noch Betrug seitens der Forscher erfordert. Stattdessen entsteht er aus der positiven Auswahl von Methoden und Gewohnheiten, die zu Veröffentlichungen führen.“
Sie weisen weiterhin auf die offensichtliche Tatsache hin, dass „Methoden, die mit größerem Erfolg in der akademischen Laufbahn verbunden sind, sich bei sonst gleichen Bedingungen tendenziell verbreiten“. Man möchte gerne glauben, dass sich nur die guten Verfahren verbreiten, aber das ist eindeutig nicht der Fall. Es verbreiten sich diejenigen, die am stärksten mit beruflichem Erfolg verbunden sind, und dazu gehört leider eine Reihe von Kriterien, die nur teilweise mit der Qualität der Arbeit korrelieren. In diesem Fall gilt: Je geringer die statistische Aussagekraft der Daten, desto größer die Chancen auf eine Veröffentlichung – und eine Veröffentlichung scheint jeder zu wollen.
Glücklicherweise ist dies kein Problem, bei dem die wissenschaftliche Methode tatenlos zusieht. Replikation und Reproduzierbarkeit sind ihre Eckpfeiler, und infolgedessen hat sich das Fehlverhalten in der berüchtigten „Reproduzierbarkeitskrise“ innerhalb der Wissenschaft manifestiert. Die Meinungen darüber, wie ernst das Problem ist, gehen auseinander; einige behaupten, die Krise sei existenziell, während andere das Problem für etwas übertrieben halten. Niemand behauptet jedoch, dass das Problem leicht zu beheben sei, was nicht verwunderlich ist, da es seine Wurzeln in den Belohnungsstrukturen hat, welche die akademische Welt stützen [10].
Wohin führt uns das nun?Die sozialen Strukturen und Belohnungsmechanismen innerhalb der Wissenschaft sind so beschaffen, dass sowohl gute als auch schlechte Wissenschaft von einer natürlichen Selektion profitieren kann, und für Laien kann es sehr schwierig sein zu erkennen, in welche Richtung die Selektion bei der Schaffung eines vorherrschenden Narrativs gewirkt hat. Die Stärke des Konsens‘ zu kennen ist bei weitem nicht so wichtig wie das Verständnis der zugrunde liegenden Prozesse, und es wäre naiv anzunehmen, dass diese ausschließlich von der wissenschaftlichen Methode bestimmt werden. Hinzu kommen statistische Effekte, die die akademische Welt für die Entstehung potenziell schädlicher Monokulturen prädisponieren, was einen weiteren Grund darstellt, der Versuchung zu widerstehen, die vorherrschende Darstellung automatisch zu akzeptieren.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass dies keine anti-wissenschaftliche Haltung ist. Gerade weil soziale Dynamik Ideen unabhängig von ihrer epistemologischen Gültigkeit festigen kann, ist die wissenschaftliche Methode so wichtig. Dennoch sollte eine reife Wertschätzung der Bedeutung des wissenschaftlichen Ansatzes das Verständnis mit sich bringen, dass die wissenschaftliche Methode nicht hoffen kann, die Launen und Zufälligkeiten der Konsensbildung hundertprozentig zu beseitigen. Insbesondere kann sie nicht hoffen, die Auswirkungen des statistischen Matthäus-Effektes und dessen Neigung zur Schaffung von Monokulturen vollständig zu vermeiden. Eine reife Wertschätzung der Bedeutung des wissenschaftlichen Ansatzes sollte daher auch das Verständnis beinhalten, dass es wirklich nicht notwendig ist, sich auf die Idee eines wissenschaftlichen Vorwands zu berufen. Es gibt keine Verschwörung, sondern nur Wissenschaftler, die ihre Arbeit tun.
Anmerkungen:[1] Der Begriff wurde erstmals im Zusammenhang mit der Wissenschaftssoziologie von Robert K. Merton und Harriet Anne Zuckerman geprägt. Siehe Merton R.K. 1968 “The Matthew effect in science”, Science, New Series, Vol 159, No. 3810, pp. 56-63. https://repo.library.stonybrook.edu/xmlui/bitstream/handle/11401/8044/mertonscience1968.pdf?sequence=1&isAllowed=y.
[2] de Solla Price, Derek J. 1976, “A general theory of bibliometric and other cumulative advantage processes”, J. Amer. Soc. Inform. Sci., 27 (5): 292–306, https://doi.org/10.1002/asi.4630270505.
[3] Heesen R., Romeijn JW. 2019 “Epistemic Diversity and Editor Decisions: A Statistical Matthew Effect”, Philosophers’ Imprint, Vol. 19, No. 39, pp. 1-20. http://hdl.handle.net/2027/spo.3521354.0019.039.
[4] Tatsächlich hat der Respekt vor älteren Fakultätsmitgliedern einen großen Anteil daran, wenn es darum geht, einen Konsens zu erzielen. Siehe Perret C. and Powers S. T. 2022, “An investigation of the role of leadership in consensus decision-making”, Journal of Theoretical Biology, Vol 543, 111094, https://doi.org/10.1016/j.jtbi.2022.111094.
[5] Smolin L. 2006 “The Trouble With Physics”, page xx, ISBN 978-0-141-01835-5.
[6] Sydow, J., Schreyögg, G. 2013 “Self-Reinforcing Processes in Organizations, Networks, and Fields — An Introduction”. In: Sydow, J., Schreyögg, G. (eds) Self-Reinforcing Processes in and among Organizations. Palgrave Macmillan, London. https://doi.org/10.1057/9780230392830_1.
[7] Comerford D. 2025 “We risk a deluge of AI-written ‘science’ pushing corporate interests – here’s what to do about it”. The Conversation. https://theconversation.com/we-risk-a-deluge-of-ai-written-science-pushing-corporate-interests-heres-what-to-do-about-it-264606.
[8] Smaldino P.E., McElreath R. 2016 “The natural selection of bad science”, R. Soc. Open Sci., 3: 160384, http://doi.org/10.1098/rsos.160384.
[9] Horton R. 2015 “Offline: What is medicine’s 5 sigma?”, The Lancet, Volume 385, Issue 9976 p1380. https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(15)60696-1/fulltext.
[10] Leyser O., Kingsley D., Grange J. 2017, “Opinion: The science ‘reproducibility crisis’ – and what can be done about it”. University of Cambridge – Research News. https://www.cam.ac.uk/research/news/opinion-the-science-reproducibility-crisis-and-what-can-be-done-about-it.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Der Matthäus-Effekt, Monokulturen und die natürliche Auslese schlechter Wissenschaft erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Dezentralisierung als Syriens Regierungsmodell der Zukunft
Nach dem Zusammenbruch des Regimes von Baschar al-Assad ist das künftige Regierungssystem Syriens zu einem der am meisten diskutierten Themen sowohl im Inland als auch international geworden. Im Mittelpunkt dieser Debatte steht die Frage, ob Syrien seine zentralistische Struktur beibehalten oder sich zu einem dezentralisierten System auf der Grundlage lokaler Selbstverwaltung entwickeln wird.
Während die Behörden der Übergangsregierung in Damaskus eher zur Beibehaltung der zentralistischen Herrschaft neigen, plädieren viele einflussreiche lokale Akteur:innen vor Ort dafür, den verschiedenen Regionen des Landes mehr Autonomie zu gewähren. Angesichts der ethnischen, religiösen und konfessionellen Vielfalt Syriens erscheint die Dezentralisierung nicht nur als machbar, sondern auch als strategische Notwendigkeit für den Aufbau von Frieden und die Schaffung eines nachhaltigen Regierungssystems.
Von der Zentralisierung zur Dezentralisierung: ein historischer Hintergrund
Hafez al-Assad, der 1971 an die Macht kam, und später im Jahr 2020 sein Sohn Baschar, etablierten ein stark zentralisiertes System in Syrien. Die Verfassung von 1973 übertrug dem Präsidenten weitreichende Befugnisse; Gouverneure wurden von oben ernannt, und lokale Räte fungierten nur als symbolische Gremien, die zentrale Entscheidungen umsetzten. Keine Region außerhalb von Damaskus verfügte über politische, administrative oder finanzielle Autonomie.
Während der Herrschaft von Baschar al-Assad wurde wenig unternommen, um die lokale Regierungsführung zu stärken. Dies spielte eine bedeutende Rolle bei den Volksaufständen, die 2011 ausbrachen. Die Bürger:innen hatten auf lokaler Ebene keine Vertretung und keine Entscheidungsbefugnis. In Verbindung mit systemischer Korruption und ungleicher Entwicklung führte dies zu weit verbreiteter Unzufriedenheit.
Schein-Reformen
Als Reaktion auf den Aufstand versuchte Assad, die Legitimität des Regimes zu bewahren, indem er 2012 eine neue Verfassung verabschiedete und das Gesetz Nr. 107 erließ, das nominell eine lokale Dezentralisierung vorsah. In der Praxis blieben diese Reformen jedoch symbolisch, da die Zentralgewalt in Damaskus weiterhin alle lokalen Regierungsaktivitäten kontrollierte.
Dezentralisierung ist nicht nur eine moderne politische Notwendigkeit, sondern steht auch im Einklang mit dem historischen Erbe Syriens.
Die Verfassung des Arabischen Königreichs Syrien, das 1920 gegründet wurde, sah ein dezentrales System vor, das das Land durch autonome Regionen regierte und Minderheitenvertretungen sowie lokale Autonomien ermöglichte. In ähnlicher Weise wurden während des französischen Mandats einige föderale Elemente eingeführt, die jedoch schnell durch Zentralisierung ersetzt wurden.
Nach 2011, als die Zentralgewalt in vielen Bereichen schwächer wurde, entstanden lokale Räte, zivilgesellschaftliche Strukturen und autonome Verwaltungen. Die Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens unter kurdischer Führung wurde zum fortschrittlichsten Experiment dieser Art. Im Gegensatz dazu verdeutlichte die Dominanz der islamistischen „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) im Nordwesten die Grenzen lokaler Verwaltungen, wobei die HTS ironischerweise zu einem der stärksten Verfechter der Zentralisierung wurde.
Die kurdische Forderung nach Dezentralisierung
Die Kurd:innen, die etwa 15 % der Bevölkerung Syriens ausmachen, wurden historisch ausgegrenzt und gehören zu den stärksten Befürwortenden der Dezentralisierung. Seit 2014 hat die Autonome Verwaltung in fast einem Drittel Syriens ein mehrsprachiges, multiethnisches Regierungsmodell eingeführt. Ihr Ko-Vorsitz-System gewährleistet die Vertretung aller Geschlechter und Ethnien, während ihre dreisprachige Bildungspolitik zur Wahrung der kulturellen Vielfalt beiträgt.
Im April 2025 kamen verschiedene kurdische politische Gruppen zusammen, um eine gemeinsame Vision für ein Syrien nach Assad auf der Grundlage der Dezentralisierung zu verkünden. Sie argumentieren, dass dieses Modell nicht nur für kurdische Regionen, sondern für das gesamte Land gelten sollte.
Die Ausbreitung der Forderungen nach Dezentralisierung
Nicht nur Kurd:innen, sondern auch andere ethnische und konfessionelle Gruppen fordern lautstark eine Dezentralisierung. Drus:innen, Alawit:innen und Christ:innen, getrieben von Gefühlen der Unsicherheit, Ausgrenzung und Sorge über die zentrale Herrschaft, streben nach größerer lokaler Autonomie. Diese Bedenken stehen in direktem Zusammenhang mit der Befürchtung, dass die Übergangsregierung in Damaskus zunehmend von Islamisten beeinflusst wird.
Darüber hinaus gehört auch die sunnitisch-arabische Mehrheit zu denjenigen, die am stärksten von der Zentralisierung betroffen sind und unter Marginalisierung, Armut und Vernachlässigung der Infrastruktur leiden. Somit liegt die Dezentralisierung nicht nur im Interesse der Minderheiten, sondern würde auch der Mehrheit der Bevölkerung zugutekommen.
Ängste und Realitäten: Gefahr einer Spaltung?
Einige Teile der syrischen Gesellschaft befürchten, dass die Dezentralisierung zur Teilung des Landes führen könnte. Solche Befürchtungen spiegeln jedoch oft jahrelange Propaganda der Zentralregierung und Ängste vor dem Verlust von Autorität wider. In Wirklichkeit könnte eine sorgfältig geplante Dezentralisierung die nationale Einheit eher stärken als schwächen.
In einem solchen Modell würden zentrale hoheitliche Aufgaben wie Außenpolitik, Verteidigung und Finanzen bei der Zentralregierung verbleiben, während die Zuständigkeiten für Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und lokale Wirtschaft an die lokalen Behörden übertragen würden. Dies würde den nationalen Zusammenhalt bewahren und gleichzeitig eine Regierungsführung schaffen, die besser auf lokale Bedürfnisse eingeht.
Internationale Gemeinschaft sollte Dezentralisierung unterstützen
Die laufenden Gespräche zwischen Damaskus, der Autonomen Verwaltung und anderen lokalen Akteur:innen könnten die Grundlage für ein integrativeres Regierungssystem schaffen, das für das gesamte Land gilt. Dies würde eine Überprüfung der derzeitigen Verwaltungsgliederung, eine gerechte Verteilung der Ressourcen, die Anerkennung kultureller Rechte und die Institutionalisierung der Vertretung erfordern.
Die internationale Gemeinschaft sollte Syriens Übergang zur Dezentralisierung unterstützen. Durch technische und finanzielle Hilfe kann sie zur Stärkung der lokalen Regierungsstrukturen beitragen und gleichzeitig den Verfassungsreformprozess unterstützen. Dezentralisierung ist nicht nur eine Antwort auf die kurdische Frage, sondern eine Notwendigkeit für die Stabilität, Repräsentation und Widerstandsfähigkeit des gesamten Landes.
Nach 14 Jahren Konflikt und Zerstörung ist es an der Zeit, dass Syrien ernsthaft über Regierungsmodelle nachdenkt, die über die Zentralisierung hinausgehen. Dabei handelt es sich nicht nur um einen Regimewechsel, sondern um die Schaffung eines neuen und inklusiven Systems für die Region, das den Realitäten vor Ort am besten gerecht wird.
Foto © Suwayda 24
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Welche Zuschüsse gibt es für den Umbau eines Badezimmers bei Schwerbehinderung?
Ein barrierearmes Bad ist für viele Menschen mit Schwerbehinderung wichtig, um zu Hause sicher und selbstständig leben zu können. Sozialrechtlich greifen dafür verschiedene Töpfe – je nach Ursache der Behinderung, Pflegegrad, Wohnsituation und Bundesland.
Ganz wichtig ist: Leistungen müssen in der Regel vor dem Baubeginn beantragt werden und die Zuständigkeiten sind klar zuordnen.
Pflegekasse: Der Zuschuss bei vorhandenem PflegegradFür anerkannte Pflegebedürftige (Pflegegrad 1–5) gewährt die Pflegekasse Zuschüsse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“. Dazu zählt ausdrücklich der pflegegerechte Badumbau – etwa zur Errichtung einer bodengleichen Dusche oder zur Umgestaltung von WC und Waschtisch.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 16.720 Euro steigen. Wird die Pflegesituation später deutlich verändert, ist ein erneuter Zuschuss möglich.
Die Pflegekasse muss Anträge grundsätzlich binnen drei Wochen, mit Gutachten binnen fünf Wochen, entscheiden; wird diese Frist ohne Begründung überschritten, gilt der Antrag als genehmigt. Diese Regelungen gelten seit 1. Januar 2025 mit der angepassten Zuschusshöhe.
Tabelle: Welche Förderungen sind möglich? Förderweg Wichtigste Bedingungen / Leistungsumfang Pflegekasse (SGB XI: „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“) Bei Pflegegrad 1–5; Zuschuss bis zu 4.180 € je Maßnahme, im gemeinsamen Haushalt kumulierbar bis 16.720 €; Antrag und Genehmigung vor Baubeginn; typischerweise für bodengleiche Dusche, Anpassung von WC/Waschtisch, Türverbreiterung. Gesetzliche Unfallversicherung (BG/Unfallkasse) Wenn Behinderung Folge eines Arbeits-/Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ist; Wohnungshilfe übernimmt erforderliche Umbaukosten häufig vollständig, unabhängig vom Einkommen; wiederholte Anpassungen möglich, wenn sich der Bedarf ändert. Eingliederungshilfe / Sozialamt (SGB IX/SGB XII) Behinderungsbedingte Wohnraumanpassung, wenn kein vorrangiger Träger zuständig ist oder Zuschüsse nicht ausreichen; individuelle Bedarfsermittlung; Einkommens-/Vermögensprüfung; kann Badumbau ganz oder teilweise fördern. Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V – Hilfsmittel) Hilfsmittel statt Baumaßnahmen: z. B. fest montierte Duschsitze, Halte-/Stützgriffe, Badewannenlifter; ärztliche Verordnung und Listung im Hilfsmittelverzeichnis erforderlich; keine Finanzierung von baulichen Eingriffen. KfW „Altersgerecht Umbauen“ – Kredit 159 Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit für barrierereduzierende Umbauten (auch ohne Pflegegrad); geeignet zur Finanzierung des Badumbaus; der frühere Zuschuss 455-B ist derzeit nicht verfügbar. Landes- und Kommunalprogramme Je nach Bundesland/Kommune Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Barriereabbau; Bedingungen und Höhen variieren; häufig über Wohnraumförderstellen oder Förderbanken (z. B. NRW.BANK, Bayern, Niedersachsen) zu beantragen. Steuerliche Entlastung (§ 35a EStG / § 33 EStG) 20 % der Arbeitskosten für Handwerker im Haushalt, max. 1.200 € p. a. (nicht bei steuerfreien Zuschüssen für denselben Aufwand); zusätzlich ggf. außergewöhnliche Belastungen bei medizinischer Notwendigkeit des Umbaus (Nachweise erforderlich). Gesetzliche Unfallversicherung: Volle Kosten, wenn die Ursache ein Arbeits- oder Wegeunfall istIst die Behinderung Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) zuständig.
Sie erbringt sogenannte Wohnungshilfe und kann erforderliche Umbaumaßnahmen – einschließlich Badumbau – in aller Regel in voller Höhe finanzieren, einkommensunabhängig und auch wiederholt, wenn sich der Bedarf ändert. Die Details sind in den Richtlinien der Unfallversicherung und bei den Berufsgenossenschaften beschrieben.
Eingliederungshilfe und Sozialhilfe: Wenn kein Pflegegrad (oder ergänzend)Liegt keiner Pflegegrad vor oder reicht der Pflegekassenzuschuss nicht, kommt – abhängig von Ziel und Notwendigkeit der Maßnahme – die Eingliederungshilfe nach SGB IX in Betracht.
Sie soll eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen und kann behinderungsbedingte Wohnraumanpassungen fördern.
In der Praxis entscheiden die örtlich zuständigen Träger nach individuellem Bedarf und Einkommens-/Vermögensregeln des SGB IX. Informationsblätter der Kommunen und Rechtsprechung bestätigen diese Zuständigkeit für behinderungsbedingte Umbauten.
Krankenkasse: Hilfsmittel ja, bauliche Eingriffe eher neinDie gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Hilfsmittel wie fest montierte Duschsitze, Halte- und Stützgriffe oder Badewannenlifter, sofern diese im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind und verordnet wurden.
Das sind keine Baumaßnahmen im engeren Sinne, reduzieren aber häufig den Umfang eines Umbaus oder überbrücken die Zeit bis zur Baulösung. Für die Hilfsmittelversorgung ist die Listung im Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands maßgeblich.
KfW-Förderung: Kredit aktiv, Zuschuss 2025 ausgesetztBundesweit gültig ist die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. Aktiv ist 2025 der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu vergünstigten Konditionen – geeignet zur Finanzierung eines Badumbaus, auch ohne Pflegegrad.
Der frühere Investitionszuschuss 455-B ist derzeit nicht beantragbar; die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass aktuell keine Anträge angenommen werden. Verbraucherseiten und KfW-Hinweise führen dies u. a. auf die Haushaltslage 2025 zurück. Bereits bewilligte Anträge aus 2024 werden jedoch regulär ausgezahlt.
Länder- und Kommunalprogramme: Zusätzliche Darlehen und ZuschüsseErgänzend gibt es Landesprogramme und kommunale Förderungen, die Barriereabbau und Modernisierung unterstützen – häufig als zinsgünstige Darlehen mit Tilgungsnachlässen, teils mit Zusatzförderungen bei nachgewiesener Barrierefreiheit.
Beispiele sind Programme der NRW.BANK zur Modernisierung mit Barriereabbau sowie Förderangebote des Freistaats Bayern für behindertengerechte Anpassungen.
In Niedersachsen wird alters- und behindertengerechtes Wohnen im Rahmen der Wohnraumförderung unterstützt; Anlaufstellen wie die Region Hannover – Wohnberatung informieren zu lokalen Möglichkeiten und begleiten bei Anträgen. Die konkrete Ausgestaltung variiert, daher lohnt der Blick auf die Seiten der Landesförderbanken und Kommunen.
Rechte in Mietwohnungen: Zustimmungspflicht des Vermieters, Rückbau klärenMieterinnen und Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen.
Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn die Maßnahme unter Abwägung der Interessen unzumutbar ist. Vor Umsetzung sind Art und Umfang der Arbeiten genau zu beschreiben und eine Schriftform zu wählen. Häufig bleibt der Rückbau bei Auszug Sache der Mieter, sofern nichts anderes vereinbart wurde; Rückbaukosten werden regelmäßig nicht gefördert. Wer umbaut, sollte Einverständnis, Kostenübernahme und Rückbaufrage vertraglich fixieren.
Steuervorteile: Handwerkerbonus und außergewöhnliche BelastungenUnabhängig von Fördermitteln lässt sich die Steuerlast mindern. Für Handwerkerleistungen im Haushalt reduziert § 35a EStG die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr – allerdings nicht, wenn für dieselbe Maßnahme steuerfreie öffentliche Zuschüsse genutzt werden.
Darüber hinaus können behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG anerkannt werden, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist und der erzielte Gegenwert hinter der Zwangsläufigkeit zurücktritt; das hat die Rechtsprechung wiederholt klargestellt.
Antrag und Ablauf: So gehen Sie vorIn der Praxis hat es sich bewährt, zuerst die Zuständigkeit zu klären: Pflegekasse bei Pflegegrad, Unfallversicherung bei Arbeitsunfall, sonst ggf. Eingliederungshilfe/Sozialamt.
Ein Pflege- oder Wohnberatungstermin hilft, die Notwendigkeit fachlich zu begründen und ein Umbaukonzept zu erarbeiten. Für den Pflegekassenzuschuss empfiehlt sich ein aussagekräftiger Antrag mit medizinischer Begründung, Kostenvoranschlag und Beschreibung der Funktionalität (z. B. sturzsichere, bodengleiche Dusche, ausreichende Bewegungsflächen, unterfahrbarer Waschtisch).
Die Entscheidung fällt binnen der gesetzlichen Fristen, bei Bedarf unter Einschaltung des MD-Gutachtens. Parallel kann – falls gewünscht – die Finanzierungslücke über den KfW-Kredit 159 geschlossen werden; Landesprogramme werden meist über Bewilligungsstellen vor Ort beantragt. Vor Baubeginn sollten zudem Mieterinnen und Mieter die Zustimmung des Vermieters schriftlich einholen.
Was gilt konkret im Bad?Förderfähige Badmaßnahmen orientieren sich am individuellen Bedarf: Im Mittelpunkt stehen rutschhemmende, schwellenfreie Duschbereiche, ausreichende Bewegungsflächen, sichere Greif- und Stützpunkte, anfahr- und unterfahrbare Sanitärobjekte sowie ergonomische Armaturen.
Die einschlägigen Planungsgrundlagen der DIN 18040-2 geben technische Anhaltspunkte, etwa zu Bewegungsflächen vor WC, Waschtisch und in der Dusche; sie sind kein Leistungsversprechen der Kostenträger, helfen aber bei Planung und Begründung.
Praxisnahe HinweiseErstens: Kumulieren ist begrenzt möglich. Pflegekassenzuschuss und KfW-Kredit können sich sinnvoll ergänzen; eine Doppelförderung desselben Aufwands durch mehrere Rehabilitationsträger ist hingegen regelmäßig ausgeschlossen.
Zweitens: Anträge stets vor Beginn stellen, Fristen beachten und Entscheidungen dokumentieren.
Drittens: Hilfsmittel der Krankenkasse können kurzfristig Sicherheit schaffen und den Umfang baulicher Eingriffe reduzieren.
Viertens: Regionale Beratung – etwa die Wohnberatung der Region Hannover – kennt lokale Programme, hilft bei der Antragstellung und bei der Abstimmung mit Vermietern.
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Grand Mufti al-Rifai, Saudi Ambassador in Damascus discuss Issues of Common Interest
Damascus – SANA
The Grand Mufti of the Republic, Sheikh Osama al-Rifai held talks with the Ambassador of the Kingdom of Saudi Arabia to Damascus, Faisal bin Saud al-Mujfel, addressing a range of issues of mutual interest.
The two sides discussed a number of issues of common concern. They underlined the importance of strengthening bilateral relations and coordinating efforts, while affirming the deep historical ties that ties the Syrian and Saudi peoples.
Tuhama / manar