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On April 13, Vladimir Putin will hold talks with President of the Republic of Indonesia Prabowo Subianto

PRESIDENT OF RUSSIA - 12. April 2026 - 13:00

On April 13, Vladimir Putin will hold talks with President of the Republic of Indonesia Prabowo Subianto, who will be in Russia on a working visit.

The leaders will discuss the current state and future prospects of the strategic partnership between Russia and Indonesia, as well as a number of current international and regional issues.

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Neues Gesetz zur Zwangsenteignung von Wohneigentum trifft vor allem arme Rentner

Lesedauer 6 Minuten

Rechtsanwältin Patricia Lederer zeichnet ein drastisches Bild: Eigentümerinnen und Eigentümer könnten ihre Immobilie verlieren, wenn ein Haus verwittert wirkt, bauliche Mängel aufweist oder ein Grundstück einen ungepflegten Eindruck macht. Es besteht damit die Sorge, dass Städte und Gemeinden künftig deutlich leichter gegen sogenannte „Schrottimmobilien“ vorgehen und am Ende sogar eine Enteignung durchsetzen könnten.

Betroffenen hiervon wären vor allem arme Rentnerinnen und Rentner und Sozialeistungsbeziehende, die die Sanierungskosten nicht mehr tragen können-

Enteignung wegen eines schlecht instand gehaltenen Hauses?

Das Bundesbauministerium will Eigentümer nicht nur zu Sanierungen drängen, sondern ihnen bei Untätigkeit letztlich das Haus entziehen. Als mögliche Anhaltspunkte nennt die Anwältin eine verwitterte Fassade, Baumängel, Müll auf dem Grundstück oder Schädlingsbefall.

Dahinter steht die Vorstellung, dass ein Gebäude schon dann zum Fall für die Behörde werden kann, wenn es nicht mehr in das Stadtbild passt oder auf das Umfeld negativ wirkt.

Sanierungen kosten Geld, Schäden entstehen oft schleichend, und nicht jeder Eigentümer ist in der Lage, umfangreiche Arbeiten sofort umzusetzen. Ältere Selbstnutzer, Armutsbetroffene, arme Rentner, Erbengemeinschaften oder Eigentümer mit begrenzten finanziellen Mitteln könnten deshalb schnell in eine Situation geraten, in der sie sich staatlichem Druck ausgesetzt sehen.

Lederer stellt infrage, ob der Staat bestimmen darf, wann ein Haus instand gesetzt werden muss und ob die Behörde darüber entscheiden soll, was noch als sanierungsbedürftig und was bereits als untragbarer Zustand gilt.

Worum es im Gesetzentwurf geht

Nach den Ausführungen von Patricia Lederer geht es um einen Entwurf mit dem Titel „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“, der Anfang April 2026 veröffentlicht worden sein soll.

Der besonders umstrittene Punkt ist aus ihrer Sicht eine Regelung, nach der Gemeinden gegen sogenannte „Schrottimmobilien“ vorgehen und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Enteignung ermöglichen können.
An dieser Stelle setzt ihre juristische Kritik ein.

Wenn ein Gesetz so tief in Eigentumsrechte eingreifen kann, dann muss für Bürgerinnen und Bürger klar erkennbar sein, wann genau ein Gebäude unter diese Kategorie fällt. Genau diese Klarheit sieht Patricia Lederer nicht. Sie verweist darauf, dass die Formulierungen sehr offen gehalten seien und von Missständen oder Mängeln die Rede sei, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld hätten.

Das klingt zunächst nach einer typischen gesetzlichen Beschreibung, ist aber praktisch heikel. Je allgemeiner eine Norm formuliert ist, desto größer ist der Spielraum der Verwaltung. Genau diesen weiten Spielraum betrachtet Patricia Lederer als problematisch.

Aus ihrer Sicht bleibt unklar, welche Schäden konkret vorliegen müssen und wie schwer sie sein müssen, damit ein Haus tatsächlich als problematische Immobilie eingeordnet werden kann.

Was ist eine „Schrottimmobilie“?

Was ist aber überhaupt unter einer „Schrottimmobilie“ zu verstehen? Rechtsanwältin Lederer kritisiert, dass der Begriff im Gesetz nicht so präzise definiert sei, wie es bei einer derart schwerwiegenden Rechtsfolge notwendig wäre. Für Eigentümer sei damit nicht verlässlich vorhersehbar, wo genau die Schwelle verläuft.

Laut Lederer liefern weder der eigentliche Gesetzestext noch die dazugehörige Begründung eine klare, alltagstaugliche Grenze. Genannt würden etwa Müll, Ratten, Vandalismus oder sonstige Missstände. Hinzu kämen über Verweisungen auf andere Vorschriften Kriterien wie Alter, Witterungseinflüsse oder Auswirkungen auf das Straßenbild. Gerade solche Maßstäbe wirken aus ihrer Sicht besonders unscharf, weil sie viel Raum für Wertungen lassen.

Damit stellt die Anwältin die entscheidende Frage: Wann ist ein Haus einfach renovierungsbedürftig und wann soll es so problematisch sein, dass staatliche Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt sind? Wenn diese Grenze nicht klar gezogen ist, droht aus ihrer Sicht ein Zustand, in dem die Entscheidung maßgeblich von der Einschätzung der Behörde abhängt.

Gemeinden und der behördliche Spielraum

Besonders kritisch sieht Patricia Lederer die starke Stellung der Gemeinden. Nach ihrer Darstellung liegt die Entscheidung darüber, ob eine Immobilie als problematisch einzustufen ist, letztlich bei der Behörde. Dort werde bewertet, ob ein Missstand vorliegt und ob dieser so schwer wiegt, dass weitere Maßnahmen folgen.

Gerade dies hält sie für gefährlich. Denn wenn ein Gesetz mit offenen Begriffen arbeitet und gleichzeitig die Verwaltung den maßgeblichen Beurteilungsspielraum erhält, wächst das Risiko uneinheitlicher Entscheidungen. Was in der einen Kommune noch als sanierungsbedürftiges Altgebäude gilt, könnte in einer anderen schon als schwerer Missstand angesehen werden.

Lederer macht damit deutlich, dass ihre Kritik nicht nur auf die Möglichkeit der Enteignung zielt, sondern bereits auf die erste Stufe der behördlichen Bewertung. Denn wer die Definitionsmacht darüber besitzt, ob ein Gebäude problematisch ist, hat bereits erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot als erste Eingriffsstufe

Nach Lederer erfolgt eine Enteignung nicht sofort. Zunächst soll die Behörde ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot erlassen. Ein solcher Bescheid verpflichtet Eigentümer dazu, bauliche Maßnahmen vorzunehmen und den beanstandeten Zustand zu beseitigen.

Die Brisanz liegt dabei für sie weniger in der Existenz eines solchen Instruments als in seiner Einbettung. Denn das Gebot steht nach ihrer Schilderung nicht isoliert da, sondern bildet den Auftakt zu einer Eskalation, an deren Ende der Verlust des Eigentums stehen kann.

Damit verändert sich das Gewicht des gesamten Verfahrens. Was zunächst wie eine baurechtliche Anordnung aussieht, wird zu einer Vorstufe eines besonders intensiven Grundrechtseingriffs.

Hinzu kommt die Frage der Fristsetzung. Patricia Lederer kritisiert, dass das Gesetz keine klaren Zeitvorgaben enthalte, sondern lediglich von einer angemessenen Frist spreche. In der Praxis sei damit offen, was als angemessen gilt und wie sehr dabei die individuellen wirtschaftlichen Möglichkeiten des Eigentümers berücksichtigt werden.

Gerade dieser Punkt ist aus ihrer Sicht von erheblicher Bedeutung. Denn wer ein Haus besitzt, verfügt nicht automatisch über liquide Mittel für sofortige Sanierungen. Viele Eigentümer müssen Maßnahmen über längere Zeiträume planen, finanzieren oder in Etappen umsetzen. Wenn Behörden hier kurze oder strenge Fristen setzen könnten, entstünde ein erheblicher Druck.

Rechtsschutz nur eingeschränkt wirksam?

Ein besonders scharfer Teil der Kritik betrifft den Rechtsschutz. Patricia Lederer weist darauf hin, dass Widerspruch und Klage gegen das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach ihrer Darstellung keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Das bedeutet: Auch wenn sich Betroffene gegen den Bescheid wehren, kann die Behörde grundsätzlich zunächst weiter vollziehen.

Für Eigentümer ist das ein entscheidender Unterschied. Ein Rechtsmittel hat weit weniger Schutzwirkung, wenn es den Vollzug nicht automatisch stoppt. Patricia Lederer sieht darin eine spürbare Schwächung des Rechtsschutzes.

Zwar bleibe der Rechtsweg formal eröffnet, praktisch müsse aber zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz beantragt werden, um eine Vollziehung auszusetzen.

Damit verschiebt sich die Belastung auf die Betroffenen. Sie müssen nicht nur Widerspruch einlegen oder Klage erheben, sondern häufig auch schnell, rechtssicher und mit zusätzlichen Kosten gegen die sofortige Durchsetzung vorgehen. Patricia Lederer bewertet dies als rechtsstaatlich problematisch, weil die praktische Wirksamkeit des Rechtsschutzes aus ihrer Sicht spürbar sinkt.

Die mögliche letzte Konsequenz: Enteignung

Besonders alarmierend ist der Teil ihrer Ausführungen, in dem sie die spätere Folge beschreibt. Wenn das Gebot bestandskräftig wird oder der Rechtsschutz nicht greift, könne am Ende die Enteignung folgen. Für Patricia Lederer ist genau das der Punkt, an dem der Entwurf seine größte Schärfe entfaltet.

Enteignung ist im deutschen Recht kein gewöhnlicher Verwaltungsvorgang, sondern ein besonders schwerer Eingriff. Sie betrifft nicht nur die Nutzung einer Sache, sondern die Eigentumsposition selbst. Schon deshalb ist der Begriff politisch wie juristisch hochsensibel. Wenn eine gesetzliche Regelung diesen Weg eröffnet, müssen die Voraussetzungen nach allgemeinen rechtsstaatlichen Maßstäben besonders klar, eng und kontrollierbar sein.

Genau das bezweifelt Patricia Lederer. Aus ihrer Sicht entsteht ein Verfahren, bei dem offene Begriffe, ein weiter behördlicher Spielraum und ein erschwerter Sofortschutz zusammenwirken. Diese Kombination macht für sie die eigentliche Problematik des Entwurfs aus.

Neues Gesetz könnte verfassungswidrig sein

Patricia Lederer sagt, warum sie den Entwurf für verfassungswidrig hält. Im Vordergrund steht für sie zunächst das Eigentumsgrundrecht aus Artikel 14 des Grundgesetzes. Wenn eine gesetzliche Regelung bis zur Enteignung reichen kann, greift sie besonders tief in die Rechtsposition der Eigentümer ein. Daraus folgen aus ihrer Sicht besonders hohe Anforderungen an Klarheit, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz.

Hinzu kommt für sie die Rechtsweggarantie aus Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz. Patricia Lederer argumentiert, dass ein wirksamer Rechtsweg mehr bedeute als die bloße Möglichkeit, formal Widerspruch oder Klage einzulegen. Entscheidend sei, ob Betroffene tatsächlich davor geschützt werden, dass eine belastende Maßnahme schon vollzogen wird, bevor ein Gericht sie inhaltlich geprüft hat.

Außerdem verweist sie auf Artikel 13 Grundgesetz, also die Unverletzlichkeit der Wohnung. Soweit Behörden Wohnungen betreten dürfen, um Zustände festzustellen, sieht sie auch darin einen besonders sensiblen Eingriff. Solche Befugnisse seien nur unter strengen Voraussetzungen hinnehmbar und müssten präzise geregelt werden.

Verhältnismäßigkeit als Maßstäbe

Die Hauptlinie ihrer juristischen Argumentation läuft auf zwei verfassungsrechtliche Maßstäbe hinaus: Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit. Patricia Lederer hält den Entwurf schon deshalb für problematisch, weil nicht klar genug geregelt sei, welche konkreten Zustände eine Immobilie zur „Schrottimmobilie“ machen. Je schwerer die Rechtsfolge, desto genauer müsse der Gesetzgeber festlegen, wann der Staat eingreifen darf.

Gerade daran fehle es aus ihrer Sicht. Wenn Begriffe wie Missstand, nachteilige Auswirkung oder Wirkung auf das Umfeld ohne klare Schwellen verwendet werden, bleibe zu viel Raum für Einschätzungen. Bürger könnten dann nicht mehr verlässlich erkennen, wann ihre Immobilie in den Gefahrenbereich einer behördlichen Maßnahme gerät.

Auch die Verhältnismäßigkeit sieht Patricia Lederer nicht gewahrt. Zwar mag das Ziel, gegen verwahrloste Problemimmobilien vorzugehen, grundsätzlich legitim sein. Fraglich ist für sie jedoch, ob dafür ein Instrument erforderlich ist, das bis zur Enteignung reichen kann. Hinzu kommt die Frage der Angemessenheit. Nach ihrer Auffassung differenziert der Entwurf zu wenig zwischen verschiedenen Lebenslagen der Eigentümer.

Ein leerstehendes Spekulationsobjekt, das bewusst verfallen gelassen wird, ist rechtlich und tatsächlich etwas anderes als ein selbst genutztes Haus, dessen Sanierung wegen finanzieller Engpässe nur schrittweise möglich ist.

Gerade diese Unterschiede müssten aus ihrer Sicht stärker berücksichtigt werden. Andernfalls würden sehr unterschiedliche Fälle unter einen einheitlichen, zu groben gesetzlichen Zugriff gestellt.

Neues Gesetz beträfe vor allem Armutsbetroffene

Vor allem armutsbetroffene Eigentümerinnen und Eigentümer könnten von einer solchen Regelung besonders hart getroffen werden, weil bauliche Mängel an einer Immobilie sehr häufig nicht auf fehlenden Willen, sondern auf fehlende finanzielle Möglichkeiten zurückgehen.

Wer nur ein geringes Einkommen hat, von einer kleinen Rente lebt, Sozialleistungen bezieht oder nach einer Erbschaft plötzlich für ein sanierungsbedürftiges Haus verantwortlich ist, kann größere Reparaturen oft nicht kurzfristig finanzieren.

Gerade dann entstehen jene sichtbaren Zustände, die Behörden später womöglich als Verwahrlosung oder Missstand werten könnten. Das würde bedeuten, dass ausgerechnet Menschen mit wenig Geld einem erhöhten Risiko ausgesetzt wären, behördliche Auflagen zu erhalten, Fristen kaum einhalten zu können und sich zugleich teure juristische Gegenwehr nur schwer leisten zu können.

Eine solche Konstellation hätte deshalb auch eine soziale Schlagseite: Nicht Vermögen und Handlungsspielraum würden über den Erhalt des Eigentums entscheiden, sondern im Zweifel die Frage, wer sich Sanierung, Gutachten, anwaltliche Vertretung und gerichtlichen Rechtsschutz überhaupt leisten kann.

Quellen

Bundesbauministerium, Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, laut den Ausführungen von Patricia Lederer veröffentlicht am 2. April 2026.
Baugesetzbuch, insbesondere die angesprochenen Regelungen zu Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten, Missständen und Mängeln sowie Enteignungstatbeständen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 13, Artikel 14 und Artikel 19 Absatz 4.

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PDK erkennt Wahl von Nizar Amêdî zum Präsidenten nicht an

Die Demokratische Partei Kurdistans (PDK) erkennt die Wahl von Nizar Amêdî zum irakischen Präsidenten nicht an. In einer schriftlichen Erklärung stellt die Partei sowohl die Legitimität des Ergebnisses als auch das Verfahren im Parlament infrage. Das irakische Parlament hatte Amêdî, den Kandidaten der Patriotischen Union Kurdistans (YNK), am Samstag in einer zweiten Abstimmungsrunde mit deutlicher Mehrheit zum Präsidenten gewählt.

Die PDK erklärte jedoch, Amêdî repräsentiere nicht die Mehrheit der Kurd:innen und werde daher von ihr nicht als legitimer Vertreter anerkannt. Zudem kündigte die Partei an, keine politischen Gespräche mit ihm zu führen. Als Begründung verwies die PDK auf angebliche Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Parlaments. Der Wahlprozess sei nicht regelkonform verlaufen, weshalb das Ergebnis aus ihrer Sicht nicht bindend sei.

Mit der Ablehnung verschärft sich der Konflikt zwischen den beiden großen kurdischen Parteien im Irak. Die Präsidentschaft, die traditionell von kurdischen Kräften besetzt wird, ist seit Jahren Gegenstand politischer Auseinandersetzungen zwischen PDK und YNK. Die aktuelle Entwicklung könnte sich auch auf die weitere Regierungsbildung im Irak auswirken, da das Präsidentenamt eine zentrale Rolle bei der Ernennung des Ministerpräsidenten spielt.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/irakisches-parlament-wahlt-ynk-politiker-nizar-amedi-zum-prasidenten-51118 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-gratuliert-nizar-amedi-zur-wahl-zum-irakischen-prasidenten-51121

 

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Bürgergeld: Zurückbehaltenes Arbeitsentgelt der Bank kein Einkommen – Jobcenter sagt doch

Lesedauer 2 Minuten

Eine Rückforderung des Jobcenters ist rechtswidrig, wenn die Bank den Arbeitslohn aufgrund eines vertraglich vereinbarten Zurückbehaltungsrecht zurückbehält (so zutreffend SG Reutlingen, Urteil vom 22.09.2020, S 10 AS 916/20 – rechtskräftig).

Denn Leistungen nach dem SGB II erhält, wer hilfebedürftig ist, wer also seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und eigenen oder sonstigen Mitteln (z.B. Arbeitseinkommen) sichern kann.

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld zu berücksichtigen. Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.

Vertraglich vereinbartes Zurückbehaltungsrecht

Danach hat der Kläger keinen Einkommenszufluss gehabt, denn seine Bank hat – aus vom Kläger nicht zu vertretenden Gründen – den Gehaltszugang zurückbehalten.

Somit konnte der Leistungsempfänger von aufstockendem Bürgergeld nicht auf das Geld zugreifen und ist damit auch hilfebedürftig im Sinne des SGB II gewesen.

Kurzbesprechung der Entscheidung

Der Kläger war im Leistungsbezug nach dem SGB 2 und nahm eine versicherungspflichtige Beschäftigung im März 2019 auf. Auch für April und Mai 2019 erhielt der Kläger zunächst Leistungen nach dem SGB II.

Das Jobcenter hob aber die Leistungen für April und Mai 2019 auf und forderte eine Rückerstattung

Begründet hat das Jobcenter seine Rückforderung damit, dass dem Kläger das Gehalt für März 2019 im April 2019 auf dem Konto gutgeschrieben worden und er somit ab April 2019 nicht mehr hilfebedürftig gewesen sei.

Kläger zieht vor das Sozialgericht Reutlingen

Begründet hat er seine Klage damit, dass seine Bank den Zahlungseingang seines Arbeitgebers im April 2019 bis zum 03. Mai 2019 auf Grund eines vertraglich vereinbarten Zurückbehaltungsrechts zurückgehalten habe und er dementsprechend nicht hierauf habe zugreifen können.

Das Gericht hat die Rückforderung für den Monat April aufgehoben – Jobcenter verkennt Gesetzeslage und Zuflussprinzip des SGB II

Denn nach gültiger Gesetzeslage gelte ( §§ 7 und 9 SGB 2 ), dass Leistungen nach dem SGB II erhalte wer hilfebedürftig sei, wer also seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und eigenen oder sonstigen Mitteln (z.B. Arbeitseinkommen) sichern könne.

Die 10. Kammer betont

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld zu berücksichtigen. Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.

Danach hat der Kläger im April 2019 keinen Einkommenszufluss gehabt, denn seine Bank hat – aus vom Kläger nicht zu vertretenden Gründen – den Gehaltszugang im April 2019 bis zum 03. Mai 2019 zurückbehalten.

Der Kläger hat somit – nicht auf das Geld zugreifen können – und sei damit auch für den Monat April 2019 hilfebedürftig im Sinne des SGB II gewesen.

Hinweis vom Experten für Bürgergeld Detlef Brock

Arbeitsentgelt, dass bei Zufluss bereits mit einer (wirksamen) Rückzahlungsverpflichtung belastet ist, ist auch kein anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld. ( vgl. dazu bei einem Darlehen – BSG – Rechtsprechung: Urteil vom 17. Juni 2010 – B 14 AS 46/09 R ).

Entgegen der Meinung des Jobcenters sind nur solche Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen im Sinne des § 11 Abs 1 SGB II anzusehen, die einen Zuwachs von Mitteln bedeuten, der dem grundsätzlich Leistungsberechtigten zur endgültigen Verwendung verbleibt.

Entscheidend für die Privilegierung von bestimmten Zuflüssen ist nach dieser Rechtsprechung, dass in dem Zeitpunkt, in dem die Einnahme als Einkommen berücksichtigt werden soll, der Zufluss bereits mit einer (wirksamen) Rückzahlungsverpflichtung belastet ist.

Wenn also zum Beispiel ein Aufstocker von Bürgergeld von seinem Arbeitgeber eine – Überzahlung – erhält, welche sogleich im Zuflussmonat mit einer Rückzahlungsverpflichtung versehen ist, denn mindert diese Überzahlung das Bürgergeld des Hilfebedürftigen nicht.

Diese Rechtsauffassung haben die Gerichte mehrfach bestätigt, sie gilt auch zum Beispiel bei Erhalt von Kindergeld von der Familienkasse, welches mit einer Rückzahlungsverpflichtung versehen war.

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Тelephone conversation with President of Belarus Alexander Lukashenko

PRESIDENT OF RUSSIA - 12. April 2026 - 11:05

In a phone call, Vladimir Putin and President of the Republic of Belarus Alexander Lukashenko exchanged heartfelt Easter greetings and expressed best wishes to the two fraternal nations

The leaders discussed a number of current matters pertaining to the bilateral cooperation in various areas, including trade and economy. They confirmed mutual willingness to strengthening the allied relations between Russia and Belarus further and to cooperating closely at various levels.

In addition, there was an exchange of views on several international issues.

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Pflegebedürftige Rentnerin wurde per Gericht aus Pflegeheim sofort zwangsgeräumt

Lesedauer 4 Minuten

Pflegebedürftige in einem Pflegeheim verbinden mit ihrem Zimmer weit mehr als nur einen Platz zum Schlafen. Es ist Rückzugsort, Alltag, Sicherheit und oft der letzte feste Lebensmittelpunkt. Umso einschneidender ist ein Fall, den das Landgericht Lübeck entschieden hat: Eine pflegebedürftige Rentnerin musste ihr Zimmer im Pflegeheim sofort räumen, und zwar ohne Räumungsfrist.

Auslöser waren über Jahre aufgelaufene Zahlungsrückstände in erheblicher Höhe. Die Entscheidung zeigt mal wieder, wie hart die rechtlichen und sozialen Folgen ausfallen können, wenn Heimkosten dauerhaft nicht beglichen werden.

Wenn das Pflegeheim nicht mehr bezahlt werden kann

Der Fall zeigt in aller Deutlichkeit, wie schnell sich Engpässe im Pflegealltag zuspitzen können. Nach den Schilderungen des Gerichts lagen die Rückstände der betroffenen Rentnerin bei mehr als 34.000 Euro.

Über einen längeren Zeitraum wurden die Heimkosten nicht vollständig gezahlt. Auf Mahnungen reagierte die Situation nicht mit einer tragfähigen Lösung. Am Ende kündigte das Pflegeheim den Vertrag und setzte den Anspruch auf Räumung gerichtlich durch.

Gerade in stationären Pflegeeinrichtungen ist diese Entwicklung besonders belastend. Anders als bei vielen anderen Vertragsverhältnissen geht es nicht um irgendeinen Wohnraum, sondern um den Ort, an dem ein pflegebedürftiger Mensch versorgt wird.

Wer dort lebt, ist oftmals gesundheitlich eingeschränkt, auf Hilfe angewiesen und nicht ohne Weiteres in der Lage, kurzfristig eine neue Unterbringung zu organisieren. Genau deshalb wirkt eine sofortige Räumung in einem Heim für viele Menschen zunächst kaum vorstellbar. Doch der vorliegende Fall zeigt, dass eine solche Konsequenz rechtlich möglich ist.

Warum das Gericht keine Räumungsfrist gewährte

Besonders schwer wiegt an diesem Verfahren, dass der Rentnerin keine zusätzliche Frist eingeräumt wurde.

Das Gericht kam offenbar zu dem Ergebnis, dass keine realistische Aussicht bestand, die aufgelaufenen Schulden noch zu begleichen. Hinzu kam, dass selbst die laufenden Kosten nicht gesichert waren. Damit fehlte aus Sicht des Gerichts die Grundlage für eine weitere Fortsetzung des Heimaufenthalts unter den bisherigen Bedingungen.

Eine Räumungsfrist soll in der Praxis häufig dazu dienen, eine geordnete Übergangslösung zu ermöglichen. Sie kann dem Betroffenen Zeit verschaffen, um Ersatzwohnraum oder eine andere Unterbringung zu finden.

Wenn Gerichte eine solche Frist verweigern, dann geschieht das in der Regel nicht leichtfertig, sondern weil sie keine gute Perspektive erkennen.

Genau darin liegt die besondere Brisanz dieses Falls. Er zeigt, dass nicht jede soziale oder gesundheitliche Härte automatisch zu einem längeren Verbleib in der Einrichtung führt.

Pflegebedürftigkeit schützt nicht automatisch vor Kündigung

Viele Menschen gehen davon aus, dass ein Pflegeheim wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit seiner Bewohner selbst bei Zahlungsproblemen nicht ohne Weiteres kündigen kann. Diese Annahme greift zu kurz. Zwar sind Pflegeeinrichtungen in einem sensiblen Bereich tätig, doch auch sie sind auf die Finanzierung ihrer Leistungen angewiesen.

Bleiben Entgelte über längere Zeit aus, kann dies zur Kündigung des Heimvertrages führen.

Die besondere Verantwortung von Betreuern

Im vorliegenden Fall spielte auch die gesetzliche Betreuung eine erhebliche Rolle. Die Rentnerin hatte einen Betreuer. Nach der Darstellung des Rentenberaters und Rechtsanwaltes Peter Knöppel hätte dieser dafür sorgen müssen, dass die Finanzierung des Heimaufenthalts abgesichert wird. Dazu hätte insbesondere gehört, rechtzeitig Sozialleistungen zu beantragen und auf eine Lösung hinzuwirken, bevor die Rückstände immer weiter ansteigen.

Viele meinen, dass mit der Bestellung eines Betreuers die wichtigsten Angelegenheiten automatisch zuverlässig geregelt seien.

Die Realität sieht aber anders aus. Ein Betreuer hat konkrete Pflichten, doch wenn diese zu spät oder nicht ausreichend wahrgenommen werden, kann das für den betreuten Menschen gravierende Folgen haben. Das macht die Situation besonders tragisch, weil die betroffene Person häufig gar nicht selbst in der Lage ist, Fehlentwicklungen zu erkennen oder gegenzusteuern.

Warum Fehler des Betreuers der Betroffenen zugerechnet werden können

Juristisch besonders einschneidend ist die Aussage, dass Versäumnisse des Betreuers der Rentnerin zugerechnet werden können. Der Verweis auf Paragraph 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches unterstreicht, dass das Verhalten von Personen, die für die Erfüllung vertraglicher Pflichten eingeschaltet sind, rechtlich nicht folgenlos bleibt.

Für Betroffene ist das eine bittere Erkenntnis. Denn sie tragen unter Umständen die Konsequenzen, obwohl sie selbst weder Anträge formuliert noch Zahlungsabläufe gesteuert haben.

Gerade im Pflegebereich ist das von erheblicher Tragweite. Viele Heimbewohner sind gesundheitlich so eingeschränkt, dass sie auf Dritte angewiesen sind. Wenn diese Dritten ihre Aufgaben nicht sorgfältig erfüllen, entsteht ein doppeltes Risiko.

Einerseits verschärft sich die finanzielle Lage. Andererseits kann sich die betroffene Person später nicht ohne Weiteres darauf berufen, für die Versäumnisse nicht verantwortlich zu sein. Das Urteil führt damit vor Augen, wie eng Sozialrecht, Betreuungsrecht und Vertragsrecht in solchen Fällen ineinandergreifen.

Ein Urteil mit Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus

Der Fall wirkt deshalb über das persönliche Schicksal der betroffenen Rentnerin hinaus. Er zeigt, wie verletzlich die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen werden kann, wenn finanzielle Probleme aufgeschoben werden.

Die Entscheidung aus Lübeck ist ein Hinweis darauf, dass Pflegebedürftigkeit keinen absoluten Schutz vor den Folgen dauerhafter Zahlungsrückstände bietet. Wer über längere Zeit nicht zahlt und keine tragfähige Perspektive für die Begleichung der Kosten vorweisen kann, riskiert am Ende nicht nur Mahnungen und Schulden, sondern auch den Verlust seines Heimplatzes.

Warum Mahnungen niemals unterschätzt werden dürfen

Besonders eindringlich macht der Fall deutlich, dass Mahnungen im Zusammenhang mit Heimkosten nicht als bloße Formalität verstanden werden dürfen. Sie sind ein ernstes Warnsignal. Wer sie ignoriert oder auf später verschiebt, riskiert eine Entwicklung, die irgendwann kaum noch aufzufangen ist.

In Pflegefällen kommt hinzu, dass die gesundheitliche Lage des Betroffenen jede Verzögerung gefährlicher macht. Anders als bei gewöhnlichen Miet- oder Vertragsstreitigkeiten geht es hier nicht nur um Geld, sondern um Versorgung, Stabilität und Schutz im Alltag.

Deshalb ist jede unbezahlte Rechnung in diesem Bereich mehr als ein offener Posten in der Buchhaltung. Sie kann zum Beginn eines Prozesses werden, an dessen Ende Kündigung, Gerichtsverfahren und Räumung stehen. Der Fall aus Lübeck macht diese Kette auf erschütternde Weise sichtbar.

Quellen

Landgericht Lübeck / vernetzter Rechtsprechungsnachweis bei dejure: Urteil vom 25.04.2024, Az. 5 O 197/23.

Der Beitrag Pflegebedürftige Rentnerin wurde per Gericht aus Pflegeheim sofort zwangsgeräumt erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Herfried Münklers „Warnung” vor der AfD: Der Osten als Problemfall

Wenn Herfried Münkler im Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” vor der AfD warnt und zugleich das „Demokratieverständnis“ der Ostdeutschen in Zweifel zieht, ist das mehr als ein Interview. Es ist ein exemplarisches Stück jener neuen Demokratiepädagogik, die in Deutschland immer dann auftritt, wenn Wahlen nicht mehr „passen“. Münkler greift dabei tief in die historische […]

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Gericht kippt Eilenteignung für Ölprojekt in Amed

Ein Verwaltungsgericht in Amed (tr. Diyarbakır) hat die Eilenteignung von landwirtschaftlichen Flächen für ein Ölprojekt für rechtswidrig erklärt. Das Urteil betrifft ein Grundstück im Landkreis Xana Axpar (Çınar) und wird von Jurist:innen als möglicher Präzedenzfall für zahlreiche ähnliche Verfahren gewertet.

Geklagt hatte die Umwelt- und Stadtrechtskommission der Anwaltskammer Amed gegen die Entscheidung, Teile eines rund 23.800 Quadratmeter großen Grundstücks für Erdölexploration zwangsweise zu enteignen. Die zuständige Behörde hatte argumentiert, das Projekt sei von öffentlichem Interesse und daher rechtlich zulässig.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. In seiner Begründung stellte es fest, dass für die betroffene Fläche weder die notwendigen Genehmigungen noch eine Umwidmung der landwirtschaftlichen Nutzung vorlagen. Ohne entsprechende Entscheidungen könne das Land nicht für industrielle Zwecke verwendet werden, und folglich auch nicht im Wege einer Eilenteignung entzogen werden.

Urteil mit möglicher Signalwirkung

Nach Einschätzung von Jurist:innen hat die Entscheidung über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Sie könne auch auf andere Fälle angewendet werden, in denen landwirtschaftliche Flächen für Energie- oder Infrastrukturprojekte in Anspruch genommen werden. Der Vorsitzende der Umweltkommission der Anwaltskammer, Ahmet Inan, sprach von einem „wegweisenden Urteil“. „Diese Entscheidung zeigt klar, dass Eilenteignungen nicht beliebig eingesetzt werden können“, sagte er.

Ahmet Inan 

Strukturelles Problem in der Region

Inan verwies zugleich auf das Ausmaß der Eingriffe in der Region. In den vergangenen drei Jahren seien allein in der Provinz Amed rund 50.000 Hektar bewässerte Agrarflächen durch Eilenteignungen für Öl- und Energieprojekte zur Verfügung gestellt worden. „Die Lebensgrundlagen der Bevölkerung werden systematisch entzogen“, sagte Inan. Landwirtschaftliche Flächen würden großflächig an Unternehmen übergeben, während die betroffenen Menschen unter Druck gerieten oder zur Abwanderung gezwungen würden.

Kritik an Praxis der Eilenteignung

Besonders kritisch bewertete Inan die Art und Weise, wie die Maßnahmen umgesetzt werden. Betroffene würden häufig vor vollendete Tatsachen gestellt: „Entschädigungszahlungen werden überwiesen, während Sicherheitskräfte den Zugriff auf das Land durchsetzen“, so der Jurist. „Dabei ist Eilenteignung laut Verfassung eine absolute Ausnahme und nur in außergewöhnlichen Situationen wie Krieg oder Katastrophen zulässig. Sie darf nicht als Instrument genutzt werden, um wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.“

Bedeutung für weitere Verfahren

Nach Einschätzung der Anwaltskammer könnte das Urteil Auswirkungen auf zahlreiche laufende und künftige Verfahren haben. Wäre eine solche Entscheidung früher ergangen, hätten viele Flächen nicht für industrielle Projekte freigegeben werden können, so Inan. „Dieses Urteil ist ein Präzedenzfall. Es zeigt, dass Land, Lebensgrundlagen und ökologische Ressourcen nicht rechtlos an Unternehmen übergeben werden dürfen.“

Die Entscheidung könnte damit zu einem wichtigen Bezugspunkt für juristische Auseinandersetzungen um Landnutzung, Umweltrechte und wirtschaftliche Großprojekte in Kurdistan werden.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Olprojekte-in-amed-greifen-in-dorfer-und-natur-ein-49042 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/militarische-abriegelung-bei-probebohrung-fur-minenprojekt-in-amed-48991 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/amed-klage-gegen-bebauung-von-notfall-sammelstelle-50937 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/widerstand-gegen-solarprojekt-in-amed-dorf-verteidigt-weideland-50592

 

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Irlands Treibstoffkrise eskaliert: Demonstranten blockieren Ölraffinerie und Treibstofflager

Transition News - 12. April 2026 - 10:50

Die Treibstoffkrise in Irland hat sich verschärft. Protestierende, die die Aussetzung der CO₂-Steuer fordern, blockieren den Zugang zu einer wichtigen Ölraffinerie und Treibstofflagern. Die Regierung hat das Militär eingesetzt.

Wie The Daily Sceptic berichtet, wird Reisenden zum und vom Flughafen Dublin empfohlen, mehr Zeit für ihre Reise einzuplanen, da die Proteste gegen die hohen Treibstoffpreise bereits mehrere Tage andauern.

Landwirte, Lkw-Fahrer und landwirtschaftliche Unternehmer begannen am ergangenen vDienstag mit einer Reihe von Demonstrationen. Aus langsam fahrenden Autobahnkonvois, die den Zugang zu einigen der verkehrsreichsten Straßen Dublins einschränkten, sind mittlerweile Blockaden von Treibstofflagern geworden.

Protestierende blockierten auch die Zufahrt zu einer großen Ölraffinerie in Whitegate (County Cork) sowie zu Treibstofflagern in Galway und Foynes (County Limerick). Dies schürte die Sorge vor Hamsterkäufen an Tankstellen.

Mehr als 100 Tankstellen sind inzwischen ohne Treibstoff. Laut dem irischen Fernsehsender RTE, der sich auf den Branchenverband Fuels for Ireland beruft, könnte sich diese Zahl noch verfünffachen, falls die Treibstoffversorgung weiterhin unterbrochen bleibt. Die irische Regierung hatte schon am Donnerstag das Militär eingesetzt, um Fahrzeuge von den blockierten Straßen zu entfernen.

Der irische Polizeichef Justin Kelly erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AP, er werde die Maßnahmen verstärken, da Demonstranten illegal wichtige Infrastruktur blockierten und die öffentliche Sicherheit gefährdeten. Grund dafür seien die möglichen Auswirkungen von Gasknappheit auf die Notfallversorgung von Rettungskräften und Feuerwehr. Kelly betonte:

«Das sind Blockaden. Sie sind keine legitime Form des Protests. Wir haben die Blockierer deutlich gewarnt, dass wir die Maßnahmen verstärken werden, aber sie ignorieren das und halten das Land weiterhin in Geiselhaft.»

Ger Hyland, Präsident des irischen Speditionsverbands, zeigte hingegen Verständnis für die Notlage der Demonstranten: «Sie sind hart arbeitende Geschäftsleute und versuchen, zu überleben und ihre Unternehmen am Laufen zu halten, genau wie wir alle hier bei diesen Verhandlungen.»

Die Demonstranten fordern eine Deckelung der Kraftstoffpreise. Regierungspolitiker und ein Verhandlungsführer gaben am Samstag bekannt, dass bei den Gesprächen zur Beilegung des Konflikts Fortschritte erzielt wurden.

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Bundessozialgericht kippt 30-Tage-Regel der Jobcenter: Mehr Rechte für Bürgergeld-Bezieher

Lesedauer 7 Minuten

Eine unscheinbare Rechenfrage mit spürbaren Folgen für den Alltag von Leistungsbeziehern hat das Bundessozialgericht beschäftigt und mit bemerkenswerter Klarheit beantwortet.

Es ging um die Frage, wie Jobcenter anteilige Mietkosten berechnen müssen, wenn sich innerhalb eines Monats etwas ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes, einen Zu- oder Wegzug, den Beginn des Leistungsbezugs oder den Wechsel der Wohnung.

Jahrelang wurde in vielen Fällen mit einem pauschalen 30-Tage-Monat gerechnet.

Das Gericht hat dieser Praxis nun eine deutliche Grenze gesetzt. Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung dürfen nicht schematisch 30 Tage angesetzt werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Kalendermonat eine taggenaue Berechnung verlangen.

Die Entscheidung ist für Bürgergeld-Bezieher deshalb bedeutsam, weil die Wohnkosten kein bloßer Nebenposten sind, sondern oft den größten Einzelbetrag innerhalb der Leistungen ausmachen.

Schon geringe Abweichungen in der Tagesberechnung können sich deshalb bemerkbar machen. Wer in einem 31-Tage-Monat nur einen Teilmonat berücksichtigt bekommt, verliert durch die pauschale 30-Tage-Methode schnell einige Euro. Für Menschen mit sehr knappem Budget ist das alles andere als belanglos.

Worum es in dem BSG-Verfahren tatsächlich ging

In der öffentlichen Berichterstattung ist das Urteil häufig verkürzt dargestellt worden. Tatsächlich handelte es sich um das Verfahren B 4 AS 4/23 R, das Bundessozialgericht hat am 14. Dezember 2023 entschieden. Anlass war der Fall einer Familie, die Leistungen nach dem SGB II bezog und deren Bedarf sich im Mai 2021 durch die Geburt eines Kindes änderte.

Für eben diesen Monat musste die Unterkunft nicht mehr nur auf zwei, sondern ab einem bestimmten Tag auf drei Personen verteilt werden. Genau an diesem Punkt stellte das Gericht klar, dass eine taggenaue Berechnung erfolgen muss, wenn sich der Anspruch innerhalb des Monats verändert.

Das Urteil ist deshalb mehr als eine Korrektur im Einzelfall. Es erläutert, wie § 41 SGB II zu verstehen ist, wenn Leistungen für Unterkunft und Heizung an tatsächliche Aufwendungen anknüpfen.

Der Anspruch besteht für jeden Kalendertag. Wird innerhalb des Monats eine differenzierte Berechnung erforderlich, muss mit den echten Kalendertagen des jeweiligen Monats gearbeitet werden. Für Mai heißt das eben: 31 Tage und nicht 30.

Warum die 30-Tage-Regel nicht einfach auf die Miete übertragen werden darf

Der juristische Hintergrund ist auf den ersten Blick technisch, in der Wirkung aber sehr praktisch. § 41 SGB II sieht vor, dass der Monat bei der Berechnung grundsätzlich mit 30 Tagen angesetzt wird. Diese Vorschrift dient vor allem dazu, pauschalierte Leistungen handhabbar und verwaltungsfest zu machen. Dazu gehört insbesondere der Regelbedarf.

Bei Unterkunftskosten liegt die Sache jedoch anders. Sie orientieren sich nicht an einer Pauschale, sondern an realen monatlichen Mietaufwendungen. Genau diesen Unterschied hat das Bundessozialgericht hervorgehoben.

Das Gericht führt aus, dass die pauschale 30-Tage-Regel dort nicht trägt, wo Bedarfe an tatsächliche Kosten anknüpfen und sich innerhalb des Monats ändern. Sonst würde allein die Veränderung im laufenden Monat zu einer künstlichen Kürzung des Gesamtanspruchs führen.

Anders gesagt: Die Verwaltungsvereinfachung darf nicht dazu führen, dass am Ende ein falscher Betrag herauskommt. Für die Kosten der Unterkunft ist daher im Teilmonat oder bei untermonatigen Veränderungen die tatsächliche Zahl der Kalendertage des jeweiligen Monats maßgeblich.

Welche Fallkonstellationen besonders häufig betroffen sind

Praktisch relevant wird das Urteil immer dann, wenn Unterkunftskosten nicht für einen vollständig unveränderten Monat zu berechnen sind. Das betrifft zunächst den klassischen Fall eines Umzugs.

Wer mitten im Monat eine Wohnung bezieht oder verlässt, hat für die Unterkunftskosten nur für einen Teil des Monats Anspruch in Bezug auf die jeweilige Wohnung. Wird dann mit 30 Tagen statt mit 31 oder 28 gerechnet, stimmt das Ergebnis nicht.

Ebenso bedeutsam ist das Urteil für Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft. Kommt ein Kind zur Welt, zieht ein Partner ein oder aus oder wechselt die Zahl der Personen, auf die die Unterkunftskosten aufzuteilen sind, muss ab dem jeweiligen Stichtag neu gerechnet werden.

Gerade hier zeigen sich die Unterschiede deutlich, weil nicht nur der Monatsbetrag, sondern auch die Verteilung auf die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betroffen ist.

Hinzu kommen Fälle des Leistungsbeginns oder Leistungsendes im laufenden Monat. Wer etwa erst ab einem bestimmten Tag leistungsberechtigt ist, erhält Unterkunftskosten nicht für einen vollen Monat, sondern nur anteilig.

Auch hier kann die pauschale 30-Tage-Methode zu Abweichungen führen, die sich zulasten oder zugunsten der Betroffenen auswirken. In Monaten mit 31 Tagen fällt die pauschale Berechnung häufig zu niedrig aus, in Monaten mit 28 Tagen kann sie dagegen rechnerisch zu hoch sein.

Wie groß die Unterschiede im Alltag ausfallen können

Die Beträge wirken auf den ersten Blick manchmal klein, doch ihre Bedeutung erschließt sich aus der Lebensrealität vieler Betroffener. Bei einer Monatsmiete von 900 Euro und einem Anspruch für sieben Tage in einem Januar mit 31 Tagen ergibt die taggenaue Rechnung einen anderen Wert als die schematische Berechnung mit 30 Tagen.

Das gleiche gilt bei einer Geburtskonstellation in einem Monat mit 31 Tagen oder bei einem untermonatigen Wechsel der Wohnung. Es geht also nicht um eine akademische Feinheit, sondern um die genaue Höhe eines gesetzlichen Anspruchs.

Gerade weil Bürgergeld-Bezieher meist keinen finanziellen Puffer haben, können schon zehn oder zwanzig Euro einen Unterschied machen. Für Menschen, die ohnehin jeden Monat präzise kalkulieren müssen, ist die exakte Berechnung der Unterkunftskosten keine Nebensache, sondern Teil der materiellen Existenzsicherung.

Das Urteil schafft keine automatische Nachzahlung

Wer nun annimmt, dass fehlerhafte Bescheide nach dem BSG-Urteil automatisch korrigiert werden, dürfte in vielen Fällen enttäuscht werden. In der Praxis müssen Betroffene häufig selbst aktiv werden, wenn sie eine Korrektur erreichen wollen.

Das ist ein wichtiger Punkt, denn ein höchstrichterliches Urteil führt nicht automatisch dazu, dass bestandskräftige Bescheide flächendeckend neu berechnet werden.

Bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden kommt der normale Rechtsbehelf in Betracht. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Ist diese Frist bereits verstrichen und der Bescheid damit bestandskräftig, bleibt im SGB II regelmäßig der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Verbindung mit § 40 SGB II. Gerade hier ist Sorgfalt wichtig, denn für Bürgergeld- und frühere Arbeitslosengeld-II-Leistungen gilt bei Nachzahlungen im Überprüfungsverfahren nicht die allgemeine Vierjahresregel, sondern grundsätzlich nur ein verkürzter Zeitraum von einem Jahr.

Diese Frist wird in der Berichterstattung häufig zu großzügig dargestellt. Wer sich darauf verlässt, noch mehrere Jahre rückwirkend ohne Weiteres Ansprüche durchsetzen zu können, riskiert einen Rechtsverlust. Deshalb sollten Betroffene ältere Bescheide nicht irgendwann, sondern möglichst umgehend prüfen lassen.

Was Betroffene bei der Prüfung ihrer Bescheide beachten sollten

Entscheidend ist zunächst der Blick auf den Zeitraum, für den Unterkunftskosten bewilligt wurden. Dann muss geprüft werden, ob innerhalb dieses Monats eine Änderung eingetreten ist, die eine taggenaue Berechnung erforderlich macht. Das kann der Einzug in eine Wohnung sein, der Auszug, die Geburt eines Kindes, eine Veränderung in der Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft oder der Beginn beziehungsweise das Ende des Leistungsanspruchs.

Anschließend sollte der Monatsbetrag der berücksichtigten Unterkunftskosten in ein Tagesentgelt umgerechnet werden, und zwar anhand der tatsächlichen Zahl der Kalendertage des betreffenden Monats.

Erst danach wird mit den relevanten Anspruchstagen multipliziert. Wenn sich während des Monats zusätzlich die Zahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ändert, muss der errechnete Teilbetrag im nächsten Schritt entsprechend aufgeteilt werden. Genau so ist das Bundessozialgericht im entschiedenen Fall vorgegangen.

Wer seine Unterlagen prüft, sollte nicht nur den Bewilligungsbescheid selbst heranziehen, sondern auch Änderungsbescheide, Widerspruchsbescheide, Mietvertrag, Nachweise über die Miethöhe sowie Unterlagen zu Geburten, Einzügen oder Auszügen. In vielen Fällen ergibt sich der Fehler erst aus dem Zusammenspiel mehrerer Bescheide.

Wie ein Überprüfungsantrag in der Sache begründet werden kann

Inhaltlich kommt es darauf an, den Fehler so konkret wie möglich zu benennen. Es reicht nicht, pauschal eine Neuberechnung zu verlangen. Sinnvoll ist es, auf die untermonatige Änderung hinzuweisen, den betroffenen Monat zu nennen, die tatsächliche Zahl der Kalendertage anzugeben und darzulegen, welcher Betrag sich bei taggenauer Berechnung ergibt. Außerdem sollte auf das Urteil des Bundessozialgerichts, Aktenzeichen B 4 AS 4/23 R, Bezug genommen werden.

Hilfreich ist es auch, den rechtlichen Unterschied zwischen pauschalierten Leistungen und den tatsächlichen Unterkunftskosten knapp zu benennen. Das Gericht hat gerade daraus abgeleitet, dass die schematische 30-Tage-Methode bei realen Mietaufwendungen nicht ohne Weiteres übertragen werden darf. Wer das sauber darstellt, erhöht die Chancen, dass das Jobcenter den Punkt überhaupt richtig einordnet.

Was bei einer Ablehnung zu beachten ist

Lehnt das Jobcenter eine Korrektur ab, ist der Rechtsweg nicht beendet. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann wiederum Widerspruch eingelegt werden, sofern ein solcher überhaupt vorgesehen und die Frist noch offen ist. Im sozialrechtlichen Verfahren gilt grundsätzlich eine Monatsfrist. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Für Betroffene ist wichtig, dass sozialrechtliche Verfahren zwar formal wirken, aber nicht zwingend an hochkomplizierten Anträgen scheitern müssen. Maßgeblich ist, den beanstandeten Fehler erkennbar zu machen und die einschlägigen Unterlagen beizufügen. Beratungsstellen, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht können hier helfen, insbesondere wenn mehrere Änderungsbescheide im Spiel sind oder das Jobcenter mit einer pauschalen Standardbegründung antwortet.

Was das Urteil rechtspolitisch bedeutet

Das Sozialrecht arbeitet an vielen Stellen mit Pauschalen, Vereinfachungen und standardisierten Rechenwegen.

Das ist angesichts der Masse der Fälle nachvollziehbar. Doch gerade existenzsichernde Leistungen wie das Bürgergeld müssen am Ende materiell richtig berechnet werden. Sobald die Vereinfachung vom Gesetz oder von der Rechtsprechung nicht mehr gedeckt ist, darf sie nicht weiter zulasten der Betroffenen eingesetzt werden.

Das Urteil erinnert daran, dass auch im stark digitalisierten Sozialstaat der einzelne Bescheid rechtlich überprüfbar bleiben muss. Softwarelogik und Verwaltungspraxis sind kein Ersatz für das Gesetz. Dort, wo eine taggenaue Berechnung notwendig ist, muss sie vorgenommen werden, auch wenn sie aufwendiger ist als ein pauschaler Rechenschritt.

Warum sich eine genaue Prüfung jetzt lohnt

Für viele Betroffene dürfte die Entscheidung vor allem eine praktische Frage auslösen: Lohnt sich der Aufwand? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab, aber die Prüfung ist jedenfalls sinnvoll, wenn Bescheide Monate mit 31 Tagen betreffen oder wenn sich innerhalb eines Monats die Personenzahl, die Wohnung oder der Leistungsstatus verändert hat. In solchen Konstellationen ist das Fehlerrisiko besonders hoch.

Hinzu kommt, dass das Urteil eine klare Begründung liefert, auf die sich Leistungsbezieher stützen können. Das verschiebt die Diskussion weg von bloßen Gerechtigkeitsüberlegungen hin zu einer konkret benennbaren Rechtsfrage.

Nicht jede Nachforderung wird hoch ausfallen. Aber dort, wo das Existenzminimum auf Euro und Cent genau berechnet wird, ist auch eine Korrektur im kleineren Umfang rechtlich keineswegs belanglos.

Fazit

Das Bundessozialgericht hat die pauschale Anwendung der 30-Tage-Regel auf Unterkunftskosten nicht generell als zulässige Verwaltungsroutine bestätigt, sondern für untermonatige Änderungen eine taggenaue Berechnung anhand der tatsächlichen Kalendertage verlangt.

Für Bürgergeld-Bezieher bedeutet das bessere Chancen, fehlerhafte Mietberechnungen anzufechten. Zugleich zeigt die Entscheidung, dass Ansprüche nicht automatisch nachgezahlt werden und Fristen im Überprüfungsverfahren ernst genommen werden müssen.

Wer Bescheide mit untermonatigen Änderungen erhalten hat, sollte sie deshalb sorgfältig prüfen. Besonders wichtig ist dabei, sich nicht auf die oft verbreitete Annahme einer langen pauschalen Rückwirkung zu verlassen. Im SGB II zählt häufig rasches Handeln. Das Urteil eröffnet Möglichkeiten, ersetzt aber nicht die eigene Initiative.

Quellen

Maßgeblich für die Darstellung des Urteils, des Sachverhalts der Familie, der taggenauen Berechnung sowie für die rechtliche Begründung ist die Entscheidung des Bundessozialgerichts, Az. B 4 AS 4/23 R. Das Gericht erläutert dort ausdrücklich, dass bei Änderungen innerhalb des Monats eine taggenaue Berechnung der Unterkunftskosten anhand der tatsächlichen Kalendertage vorzunehmen ist. Für die gesetzliche Ausgangslage, wonach der Anspruch auf Leistungen für jeden Kalendertag besteht und der Monat nach § 41 SGB II grundsätzlich mit 30 Tagen berechnet wird, ist die veröffentlichte Fassung des § 41 SGB II herangezogen worden.

Für die Einordnung des Überprüfungsantrags und die wichtige Einschränkung, dass im SGB II bei Nachzahlungen im Überprüfungsverfahren regelmäßig ein Zeitraum von einem Jahr an die Stelle der allgemeinen Vierjahresfrist tritt, sind § 40 SGB II und § 44 SGB X in den veröffentlichten Gesetzesfassungen maßgeblich.

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Kündigung: Ärztliches Attest kann Sperre beim Arbeitslosengeld verhindern

Lesedauer 4 Minuten

Grundsätzlich droht eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld immer dann, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses selbst herbeiführen.

Das betrifft nicht nur die klassische Eigenkündigung, sondern auch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Aus Sicht der Arbeitsagentur stellt sich dann die Frage, ob die Arbeitslosigkeit vermeidbar gewesen wäre.
Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen.

Eine Sperrzeit muss aber nicht verhängt werden, wenn für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wichtiger Grund vorlag. Gesundheitliche Gründe gehören zu den anerkannten Fallkonstellationen, sofern sie nachvollziehbar dargelegt werden können.

Entscheidend ist also nicht allein, dass jemand krank ist, sondern dass die Fortsetzung des konkreten Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlicher Sicht nicht mehr zumutbar war.

Hier setzt die Kündigung auf ärztlichen Rat an. Sie bedeutet nicht, dass der Arzt kündigt oder eine Kündigung anordnet. Gemeint ist vielmehr, dass ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Stellungnahme dokumentiert, dass aus medizinischer Sicht die Aufgabe des Arbeitsplatzes empfohlen wurde. Diese Einschätzung kann für die spätere Prüfung durch die Arbeitsagentur von erheblicher Bedeutung sein.

Was unter einer Kündigung auf ärztlichen Rat zu verstehen ist

Der Begriff beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Patient sein Arbeitsverhältnis selbst beendet, dies jedoch auf Grundlage einer vorherigen ärztlichen Empfehlung geschieht.

Die medizinische Begründung lautet in solchen Fällen, dass die Fortsetzung der Beschäftigung die Gesundheit gefährdet oder eine bestehende Erkrankung verschlimmert.

Wichtig ist dabei die zeitliche Reihenfolge. Der ärztliche Rat muss vor der Kündigung erteilt worden sein. Es reicht nicht aus, wenn der Patient bereits gekündigt hat und erst im Nachhinein ein Attest einholt, das die Entscheidung nachträglich stützen soll.

Aus Sicht der Arbeitsagentur ist gerade dieser Punkt bedeutsam, weil geprüft wird, ob ein nachvollziehbarer und im Vorfeld bestehender Grund für die Eigeninitiative vorlag.

Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das, dass sie ihre Empfehlung nicht nur aussprechen, sondern auch in der Patientenakte festhalten sollten. Die Dokumentation kann später relevant werden, wenn die Frage aufkommt, ob die Kündigung tatsächlich auf medizinischer Beratung beruhte.

Die medizinische Einschätzung braucht eine nachvollziehbare Grundlage

Ein ärztliches Attest ersetzt keine sozialrechtliche Prüfung, es kann diese aber entscheidend beeinflussen. Deshalb kommt es darauf an, dass die gesundheitliche Belastung plausibel dargestellt wird. Es muss erkennbar sein, dass die Beschwerden in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen und dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus ärztlicher Sicht angezeigt war.

Eine besonders lange Arbeitsunfähigkeit ist dafür nicht zwingend erforderlich. Gleichwohl kann eine längere Krankheitsphase ein Hinweis darauf sein, wie stark die Belastung bereits fortgeschritten ist.

Maßgeblich ist letztlich, dass die gesundheitliche Situation des Patienten sorgfältig bewertet wurde und der Rat zur Aufgabe des Arbeitsplatzes medizinisch begründet erscheint.

Warum die Arbeitsagentur frühzeitig einbezogen werden sollte

So wichtig eine ärztliche Empfehlung auch ist: Über den Verzicht auf eine Sperrzeit entscheidet am Ende nicht die Arztpraxis, sondern die Arbeitsagentur. Deshalb sollten Betroffene vor einer Kündigung unbedingt Kontakt mit ihrer zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen und den Sachverhalt mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen.

Dieser Hinweis ist besonders wichtig, weil viele davon ausgehen, ein Attest genüge automatisch. Das ist nicht der Fall. Die Arbeitsagentur prüft jeden Einzelfall eigenständig und entscheidet nach den vorliegenden Umständen. Die ärztliche Einschätzung ist dabei ein starkes Argument, aber keine verbindliche Vorfestlegung.

Das Formular der Arbeitsagentur und die ärztliche Stellungnahme

Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen spielt häufig ein spezieller Fragebogen der Arbeitsagentur eine Rolle. In diesem Formular schildert der Betroffene die Arbeitssituation, beschreibt die Belastungen am Arbeitsplatz und legt dar, ob zuvor versucht wurde, das Problem mit dem Arbeitgeber zu lösen.

Im ärztlichen Teil des Formulars wird die medizinische Einschätzung festgehalten. Dort kann erklärt werden, dass aus gesundheitlichen Gründen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geraten wird.

Damit erhält die Arbeitsagentur eine gute Grundlage für ihre Entscheidung.
Zwingend vorgeschrieben ist dieses konkrete Formular nach dem dargestellten Inhalt jedoch nicht. Auch ein ärztliches Attest kann ausreichen, sofern die Empfehlung zur Aufgabe des Arbeitsplatzes plausibel und nachvollziehbar begründet wird.

Für die Praxis bedeutet das: Nicht die äußere Form entscheidet allein, sondern die inhaltliche Schlüssigkeit der medizinischen Stellungnahme.

Gründliche Vorbereitung kann Folgen abmildern

Gerade weil die Entscheidung über eine Sperrzeit erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann, kommt der Vorbereitung große Bedeutung zu. Wer aus einer gesundheitlich belastenden Arbeitssituation heraus kündigen möchte, sollte den Schritt nicht übereilt gehen.

Notwendig sind eine saubere ärztliche Dokumentation, ein frühzeitiges Gespräch mit der Arbeitsagentur und eine realistische Darstellung der Belastungssituation.

Praxisbeispiel: Wenn der Arbeitsplatz die Gesundheit gefährdet

Eine 46-jährige Sachbearbeiterin stellt sich wiederholt in ihrer Hausarztpraxis vor. Seit mehreren Monaten klagt sie über Schlafstörungen, Magenbeschwerden, innere Unruhe und starke Erschöpfung. Im Gespräch berichtet sie, dass sie an ihrem Arbeitsplatz zunehmend unter Druck steht.

Ihr Vorgesetzter kritisiert sie regelmäßig vor Kollegen, Aufgaben werden kurzfristig und in kaum zu bewältigendem Umfang übertragen. Die Patientin hat bereits versucht, das Gespräch im Betrieb zu suchen, sieht jedoch keine Verbesserung.

Der Hausarzt erkennt, dass sich die berufliche Situation deutlich auf den Gesundheitszustand der Patientin auswirkt.

Nach Einschätzung rät er ihr aus medizinischer Sicht, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn keine andere zumutbare Lösung erreichbar ist. Dieser Rat wird in der Patientenakte dokumentiert und zusätzlich in einem ärztlichen Attest festgehalten.

Vor der Kündigung nimmt die Patientin Kontakt zur Arbeitsagentur auf und schildert dort ihre Lage. Sie legt später das Attest sowie die erforderlichen Unterlagen vor. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die Eigenkündigung aus wichtigem gesundheitlichem Grund erfolgt ist und deshalb keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt wird.

Ein wenig bekannter, aber wichtiger Weg für besonders belastete Beschäftigte

Die Kündigung auf ärztlichen Rat ist kein Instrument für alltägliche Konflikte im Beruf, sondern für Situationen, in denen Arbeit nachweislich krank macht und andere Lösungen nicht ausreichen. Sie bewegt sich an der Schnittstelle von Medizin, Arbeitsleben und Sozialrecht. Genau deshalb ist sie vielen Betroffenen kaum bekannt, obwohl sie in schweren Belastungslagen eine reale Option sein kann.

Für Betroffene ist wichtig, nicht vorschnell zu handeln, sondern den Schritt gemeinsam mit Arztpraxis und Arbeitsagentur sorgfältig vorzubereiten.

Wo dieser Weg umsichtig beschritten wird, kann er dazu beitragen, Menschen aus einer gesundheitsschädlichen Arbeitssituation herauszuführen, ohne sie zusätzlich in existenzielle Unsicherheit zu stürzen. Genau darin liegt seine besondere praktische Bedeutung.

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Degitalisierung: Das ruhmreiche Zaunweißen

netzpolitik.org - 12. April 2026 - 9:20

KI-Unternehmen kreieren Mythen um sich und ihre Produkte. So entziehen sie sich der Verantwortung für Probleme, die sie selbst geschaffen haben. Und wir lassen es ihnen durchgehen. Mark Twain wäre das wohl nicht passiert.

Weiße Zäune sind fast wie weiße Westen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Randy Fath

Es war einmal ein Junge, der hatte etwas ausgefressen, und als Strafe dafür wies ihm seine Tante eine besonders harte Strafe zu: Samstags, wenn die anderen Jungs im Fluss schwimmen durften, sollte er den riesigen Zaun vor dem Haus seiner Tante Polly streichen. Er hat eben missmutig mit der Arbeit begonnen, als sein Kumpel Ben vorbeikommt. Der verspottet ihn wegen der mühseligen Arbeit. Doch unser Junge ist schlau: „Das macht doch keine Mühe, das ist der reine Spaß! Wann kann man schon mal ganz allein solch einen großen Zaun streichen?!“

Da staunt Ben – denn Spaß will jeder haben. Statt Plackerei die reine Freude? Ben bettelt geradezu, mitmachen zu dürfen. Er zahlt sogar dafür. Einen saftigen Apfel. Und er streicht wie ein Verrückter, während unser Held im Schatten liegt. Nach und nach kommen noch mehr Willige, und sie alle geben einiges dafür, den Zaun Tante Pollys streichen zu dürfen. Abends ist unser Freund reich – seine Taschen sind voller kleiner Schätze.

Dieser Einstieg für die heutige Degitalisierung ist ein abgewandeltes Zitat eines Essays von Wolf Lotter aus einer Brand Eins von 2007 mit dem Titel Elementarteilchen [€]. Damals ging es um die Beschreibung der Funktionsweise des Web 2.0. User würden mehr oder weniger freiwillig sogar dafür bezahlen, die Arbeit anderer Leute machen zu dürfen.

Lotter greift einen Vorgang auf, den Mark Twain „Das ruhmreiche Zaunweißen“ nannte, ein lehrreiches Stück aus seinem Romanepos „Tom Sawyer“. Das war 1876. Heute ist 2026, und diesen Prozess, an dem sich im Wesentlichen nichts geändert hat, nennt man Künstliche Intelligenz.

Im Zeitalter der sogenannten Künstlichen Intelligenz ist das aber alles viel besser, oder? Agentische KI macht ja jetzt die Arbeit und wir können die Füße hochlegen, oder? Natürlich nicht. Die Genese heutiger Systeme künstlicher Intelligenz ist leider wieder nur eine andere Art des ruhmreichen Zaunweißens. Immer wieder. In dieser Episode geht es mehr oder weniger um die Schaffung eines Mythos – oder um den Mythos um Anthropics Mythos aus Anlass aktueller Ereignisse.

Militär und Maven

Die Ereignisse, bei denen Menschen freudig und freiwillig die eigentliche Arbeit anderer machen, beginnen im Kontext Anthropic im Januar 2026 mit einem Streit zwischen Anthropic und dem amerikanischen Verteidigungsministerium. Dem vorausgegangen war eine vertragliche Vereinbarung von Googles Gemini für eine neue militärische KI-Plattform mit dem Titel GenAI.mil im Dezember 2025. Im Januar kam es dann zum Bruch von Anthropic und dem Pentagon, wegen der Weigerung Anthropics, seine Technologien für autonome Waffen oder Massenüberwachung freizugeben. Anthropics Technologien wurden dann zum Lieferkettenrisiko seitens des Pentagons erklärt und OpenAI sprang in die Bresche als neuer Technologielieferant.

Das erste ruhmreiche Zaunstreichen im Sinne Anthropics begann dann in der Folge dieser Ereignisse. Abos von OpenAIs ChatGPT wurden massenhaft gekündigt – Hashtag Cancel ChatGPT – und die Öffentlichkeit und Medien schwangen gleich freudig die Pinsel am Zaun mit. Man müsse jetzt gleich Abos bei OpenAI kündigen, forderte etwa der Guardian. Viele ehemalige OpenAI-Kund*innen wanderten ab zu Anthropic.

Das ist am Ende aber leider nur scheinheiliges Zaunstreichen für ein weiteres Big-Tech-Unternehmen, das nur auf eine andere Art problematisch ist. Kriegsführung ist inzwischen an vielen Fronten von KI-Technologie durchzogen, sei es in Gaza, in der Ukraine oder jetzt im Iran. Die Markierung und Auswahl von militärischen Zielen hat sich durch KI stark beschleunigt, es werden mehr Ziele schneller angegriffen und die Kollateralschäden in der Zivilbevölkerung nehmen damit eher zu.

Anthropic für Verantwortungsbewusstsein zu feiern beim Aufzeigen von Grenzen für die militärische Nutzung ist also etwas arg einfältig. Die militärische Initiative des Pentagons namens Maven, die KI mehr und mehr in militärische Operationen einbinden wird, basiert zwar im Kern auf Software von Palantir – Palantir hat aber Schwierigkeiten, Technologie von Anthropic nach dem Disput mit dem Pentagon wieder aus Maven zu entfernen. Weil Anthropics Claude eben schon sehr lange tief mit militärischen Anwendungsfällen verwoben ist und aktiv genutzt wird, etwa wohl auch bei der US-Militäroperation zur Festnahme des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro.

Kein amerikanisches Big-Tech-Unternehmen kann also wegen seines Pazifismus gefeiert werden. Sie sind alle ähnlich tief in den Bereich des Militärs oder der Geheimdienste verstrickt, behaupten nur mehr oder weniger lautstark, zu den Guten zu gehören. Öffentlichkeit und Medien haben Anthropic aber aktiv geholfen, den eigenen Zaun weiß zu streichen beziehungsweise sich eine weiße Weste nach außen hin zu geben.

Mythos und Marketing

Inmitten dieser Melange aus Hype und verzerrter Außendarstellung kommt nun ein Mythos um ein neues KI-Modell namens Mythos. Das ist im Wesentlichen erst einmal im Kern ein neues Large-Language-Modell, wie so häufig, besser in diversen synthetischen Benchmarks. Aber besonders viel besser in der Fähigkeit, Sicherheitslücken in Software zu finden. Oder um es mit den Worten von Anthropic zu sagen: „strikingly capable at computer security tasks“.

Das Bemerkenswerte ist jetzt, ohne auf die eigentlichen Fähigkeiten eingehen zu müssen, der Hype um diese Ankündigung. IT-Security ist normalerweise ein Feld, in dem es eine konstante Bedrohungslage mit diversen Sicherheitsrisiken gibt, die im täglichen Arbeiten so negativ aufstoßen können. Datenleaks, DDoS-Angriffe, Zero-Day-Exploits, kann alles täglich passieren.

Daher ist es oftmals sinnvoll, nicht in Alarmismus zu verfallen, weil das Bedrohungen nicht weniger bedrohlich macht, sondern eher den Blick auf das Wesentliche verstellt und passende Gegenhandlungen wegen Hektik und Anspannung verlangsamt. Die Kommunikation um Mythos wird aber selbst zu einer Art Mythos erhoben. Da ist dieses mythische neue Sprachmodell, das ab morgen alle Computersysteme unsicher macht – überspitzt gesagt, aber nicht weit entfernt von der medialen Darstellung.

Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, ließ sich zu einem Endorsement unter öffentlicher Nennung eines noch nicht neutral geprüftem Produkts eines kommerziellen, ausländischen Herstellers hinreißen, das für eine ansonsten eher um Neutralität bemühte Bundesbehörde doch eher selten ist: Das BSI nehme die Ankündigungen von Anthropic sehr ernst und erwarte „Umwälzungen im Umgang mit Sicherheitslücken und in der Schwachstellenlandschaft insgesamt“. Selbst wenn es so ist, tut das Feld der Informationssicherheit auch hier gut daran, nicht wieder den Zaun für andere zu weißen.

Die Kommunikation um die Security-Fähigkeiten von Mythos ist eher Doomsday-Marketing [€] und führt vor allem bei vielen für die IT-Sicherheit Verantwortlichen zum Kampf gegen FUD – Fear, Uncertainty und Doubt sowie eben Untergangsszenarien. Eigentlich gibt es schon länger entsprechend fähige KI-Modelle, die Lücken wie die von Mythos bisher wohl finden können, eventuell nur mit einem etwas spezifischeren Kontext und einem engeren Scope der automatisierten Analyse.

Und nicht jede der von Anthropic präsentierten Lücken ist gleich ein Riesenproblem, wie etwa Red Hat für den Linux-Kernel erklären muss. Die reißerische und mythische Kommunikation von Anthropic selbst blockiert also erst einmal Kapazitäten bei IT-Security-Expert*innen, die wesentlich besser im Absichern von Software und Prozessen zur Absicherung gebraucht werden können. Aber viele Medien pinseln lieber weiter am Zaun mit.

Gesetzt den Fall, der Hype um Mythos ist, sagen wir mal, auch nur zu einem Zehntel berechtigt, dann ist doch die Frage angebracht, wie wir mit der Situation umgehen sollten, damit kein globales IT-Sicherheitsdesaster droht. Auch hier geht vieles leider in Richtung Zaunweißen, weniger in eine faire Kooperation zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Dieser Aspekt ist weniger in Technologie begründet, sondern eher in der soziologischen Wirkung von KI auf IT-Security und Programmierung.

Glasswing und Hollowing

Als besonders – aus Eigensicht – verantwortungsbewusstes KI-Unternehmen geht Anthropic mit Mythos ja sorgsam um. Mythos wird aus Sicherheitsgründen erst einmal nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Mit Project Glasswing wolle man Unternehmen und wichtigen Open-Source-Maintainern dabei helfen, durch geregelten Zugang auf Mythos-Systeme durch automatisierte Analysen auf Lücken prüfen und diese somit besser absichern zu können. Auffällig ist bei der Auswahl der Unternehmen ein gewisser Hang zu „America First“, da es sich hauptsächlich um Unternehmen mit Hauptsitz in den USA handelt wie Apple, Google, Nvidia, Broadcom und Microsoft. Indirekt findet hier durch eine Vorauswahl eines Privatunternehmens und der Regierung in den USA ja auch eine gewisse geopolitische Vorentscheidung statt. Sichere Software gibt es in Zukunft auch „America First“?

Wenn Erkenntnisse aus Glasswing auf eine Open-Source-Community treffen, ist aber nicht unbedingt mit Freudenschreien zu rechnen. Der gesamte KI-Hype in der Softwareentwicklung hat vielen Open-Source-Maintainern eher offensiv in die Fresse geschlagen, um das deutlich zu sagen.

Da ist zum Beispiel ein Stellenabbau von 75 Prozent bei dem Start-up hinter dem CSS-Framework Tailwind, auch wegen immer mehr Sprachmodellen, die bisher auskömmliche Zusatzangebote wie Servicedienstleistungen oder Premium-Abos zu Tailwind immer uninteressanter machen. Bug-Bounty-Programme, die kleine finanzielle Belohnungen für gemeldete Sicherheitslücken zahlen, müssen schließen wegen zu viel AI Slop, also schlechten oder sinnfreien Beiträgen. Beispiele dafür sind etwa das Schließen des Internet Bug Bounty oder des Bug-Bounty-Programms hinter curl, dort als Versuch, das „Terror Reporting“ einzudämmen. Dazu musste das größte Code-Repository der Welt, GitHub, jüngst eingestehen, dass die KI-Welle eine Art „Eternal September“ eingeläutet habe, also einer Menge neuer, aber eher ungeeigneter Beiträge auf der Plattform – nicht zuletzt durch die durch GitHub selbst bereitgestellten KI-Assistenten wie GitHub Copilot.

Dazu werden Open-Source-Lizenzen, im Open-Source-Bereich eine oftmals fast schon unantastbare Vereinbarung von Nutzungsbedingungen, aktiv durch sogenannte „Clean Room“-Neuentwicklungen wie bei chardet unterwandert.

Programmier*innen hingegen beginnen im Job durch wachsenden KI-Einsatz immer mehr auszubrennen, wie sich etwa auf Plattformen wie Reddit zunehmend kundtut. Im Arbeitsmarkt, etwa in der Schweiz, deutet sich bei Software-Entwickler*innen eine steigende Arbeitslosigkeit in bestimmten Altersgruppen an. Programmieren als Job durchläuft eine Phase des Hollowing-out – speziell wegen KI.

Genau in diese schwierige Phase, insbesondere für Open-Source-Maintainer, kommt nun also ein gehyptes Modell, das Hunderte neue Sicherheitslücken androht, die unbedingt ganz schnell gepatcht werden müssen. Sicherheit von Open-Source-Projekten ist schon immer eine undankbare Aufgabe, wie auch die in Project Glasswing eingebundene Linux Foundation schreibt. Soll nun dafür irgendwer dankbar sein, wenn eine Technologie erst die Grundlagen der etablierten Zusammenarbeit angreift und dann auch noch eine Flut von neuer Arbeit beschert?

Das ist in etwa so, als würde Tante Pollys Zaun von Tausenden Freiwilligen überrannt werden, die wild durcheinander versuchen, den Zaun zu weißen. Mit der Entspannung und dem Spaß wäre es dann auch für Tom Sawyer vorbei.

Mögliche Verbesserungen durch von KI generierte Patches sind eher schwierig an Open-Source-Maintainer heranzutragen, solange KI-Unternehmen nicht glaubwürdig mit der Open-Source-Community und deren Werten und Zielen übereinkommen. Bisher ist das gehörig gescheitert.

Dennoch stellt sich Anthropic selbst als besonders verantwortungsbewusstes Unternehmen dar, in etwa so, wie OpenAI das schon seit Jahren immer wieder tut.

Milliarden und Verantwortung

OpenAI hat immer wieder in seiner Geschichte die PR-Strategie verfolgt, wie Anthropic es jetzt tut, und auf die Gefahren seiner neuen Produkte selbst hingewiesen – allerdings oft, um selbst einen Mythos um seine Produkte zu erzeugen.

Bei OpenAI war das beim Modell zum Klonen von Stimmen namens Voice Engine schon 2024 der Fall. Zu gefährlich, um es auf den Markt zu bringen, so die Eigenaussage.

Auch 2019 wurde der Release von GPT-2 von OpenAI mit einer „zu gefährlich“-PR-Strategie begleitet. Bemerkenswert ist dabei aus heutiger Zeit weniger das Kommunikationsmuster, sondern das, was im Juni 2019 im Repräsentantenhaus in einem Ausschuss anlässlich der Gefahr von Fake Media und KI von OpenAI-Vertretern zu den Akten gegeben wurde. Auch damals gab es bereits „staged releases“ in Form von kleineren Modellen, denen dann schrittweise größere Modelle folgten. Die Herangehensweise von Anthropic bei Mythos ist also nicht neu.

Interessant ist aber das damalige Eingeständnis, dass es schwer werden dürfte, KI-Technologie kontrollieren zu können.

In Bezug auf Stimm-Klon-Software etwa stellte OpenAI fest:

Viele der Kontrollmöglichkeiten sind weniger technischer Natur, im Gegensatz zu den Systemen, die die Technologie umgeben. (Eine Möglichkeit, sich zum Beispiel gegen Menschen zu schützen, die bei Telemarketing-Betrug KI-synthetisierte Stimmen einsetzen, besteht darin, es Kriminellen einfach schwerer zu machen, Telefonnummern zu fälschen.)

Stimmsynthesierungssoftware können wir natürlich voll funktionsfähig entwickeln, wir können sie jedoch nicht kontrollieren. Aber vielleicht löst mein Problem ja die Telefongesellschaft? – Wie sehr kann man sich aus der Verantwortung stehlen wollen?

Eigentlich sind aus Sicht von KI-Unternehmen die Kontrollmöglichkeiten somit gar nicht innerhalb der Technologie möglich, die sie mit viel Aufwand erschaffen, also vor allem mit viel, viel Geld. Das ist alles nicht möglich trotz in der Genese von KI bereitwillig ignorierten Problemen, die einer Art von Kontrolle unterliegen hätten können, wie etwa digitalem Kolonialismus, immensem Ressourcen- und Energieverbrauch, hoher Machtkonzentration, ungehemmter Datenkonsum, Wegbereitung des Faschismus, Plagiarismus und Desinformation. Alles Probleme, die bei der Schaffung von KI-Technologie ja bislang schweigend akzeptiert oder sogar erst geschaffen wurden. Alles nicht kontrollierbar? Falls aber mal jemand auf nur eines oder zwei dieser Probleme hinweist, wie etwa die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Falle der britischen Regierung, ist das dann alles zu teuer.

Das Grundproblem bislang jeglicher Technologie auf Basis von KI ist es immer wieder gewesen, die Technologie und die damit verbundenen Macher*innen selbst als unschuldig zu sehen. CEOs von KI-Unternehmen wie Sam Altman von OpenAI oder Dario Amodei von Anthropic tragen die Verantwortung für Multi-Milliarden-Unternehmen, scheren sich aber einen feuchten Kehricht um die Wirkung ihrer Technologien. Sie externalisieren ihre Probleme, internalisieren aber den Gewinn.

Jegliches Commitment zu „Sicherheit“ und „Verantwortung“ ist nicht mehr als ein PR-Stunt, bei dem viele Externe auch noch fleißig den Pinsel schwingen, um den Zaun zu weißen. Für Unternehmen, denen lange Jahre lang schon viel zu viel durchgehen gelassen wurde. Das ist bei Mythos nicht viel anders als bei all den vermeintlich guten, aber letztlich schädlichen „KI-Innovationen“ der Jahre zuvor.

Denn letztlich geht es KI-Unternehmen oft nur um ihr oftmals fragiles Ego. Wir sollten daher alle damit aufhören, ihnen auch noch freudig den Zaun zu weißen.

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„Zweifel am Verstand“, ein Urteil über Deutschland

Dr. Lutz Niemann

Als die Regierung Schröder / Fischer im Jahre 2000 die Energiewende mit dem Ausstieg aus der Kernenergie den Umstieg auf Sonne und Wind einleitete, schrieben die beiden Professoren Heinz Maier-Leibnitz und Elisabeth Noelle-Neumann ein Büchlein mit dem Titel „Zweifel am Verstand“. In den weiteren Jahren gab es weitere ähnliche Bezeichnungen für Deutschlands Verhalten – Schwachsinn, Deppenvolk, Hirnabschaltung, Blödland. Meine Sammlung enthält inzwischen ca. 20 verschiedene Bezeichnungen. Daraus ist besonders zu erwähnen „sind Bekloppte“ von Sigmar Gabriel. Das zeigt: natürlich wissen auch Politiker, daß Deutschlands Ausstieg aus seiner sicheren Stromversorgung wirtschaftlicher Selbstmord bedeutet. Warum machen sie es dennoch? – das bleibt ein Geheimnis.

In 2011 sprang auch die CDU/CSU unter der Leitung von Frau Merkel auf diesen Zug auf und wollte ebenfalls die Kernenergie weghaben. Die gesamte CDU/CSU folgte dem Beschluß der Chefin. Dabei ist 2011 in Fukushima nichts besonders Schlimmes passiert. Es wurden einige Außenmauern des Kernkraftwerkes durch Wasserstoffexplosionen zerlegt, aber alle Reaktoren blieben heil und nur wegen der Kernschmelzen musste Druck abgelassen und so wurde Radioaktivität freigesetzt.

Nun aber will Deutschland seine Energieversorgung auf hoch explosiven Wasserstoff umstellen, der in Fukushima das Kernkraftwerk zerlegte. Wo bleibt da der Verstand?

Und wie gefährlich ist die Strahlung von einem Kernkraftwerk?

Es gibt Grenzwerte, und solch ein Grenzwert wird von den Menschen als Grenze zwischen gefährlich und harmlos gesehen. In Kernkraftwerken gibt es einen Grenzwert für die zusätzliche Strahlendosis von einem Milli-Sievert über das Jahr verteilt.

Da nur wenige Fachleute etwas damit anfangen können, ist ein für alle Menschen verständlicher Vergleich nützlich. Dazu nehmen wir Alkohol, das kennt jeder. Die tödliche Dosis ist eine oder zwei Flaschen Hochprozentiges, wenn diese tödliche Dosis innerhalb von kürzester Zeit hinuntergekippt wird. Aber es ist harmlos, wenn diese tödliche Dosis über das Jahr gleichmäßig verteilt wird.

Übertragen wir das auf Strahlung: Bei Radioaktivität bedeutet der Grenzwert von einem Milli-Sievert/Jahr weniger als einem Tausendstel der tödlichen Dosis über das Jahr verteilt. Das kann keine Gefahr sein, das ist harmlos — nur verstehen die Menschen die Zusammenhänge nicht. Der Grenzwert von einem Milli-Sievert/Jahr bei Radioaktivität gaukelt eine nicht vorhandene Gefahr vor.

Um eine nicht vorhandene Gefahr zu vermeiden, steigt Deutschland sogar aus seiner Stromversorgung aus, will offenbar zurück ins Mittelalter. Wo bleibt da der Verstand?

Die Grenzwerte, zu deren Einhalt in Kernkraftwerken riesige Geldbeträge ausgegeben werden müssen, werden im Flugverkehr vom fliegenden Personal durch die Höhenstrahlung jedes Jahr um das Doppelte bis Zehnfache überschritten. Es ist daher ein Paradigmenwechsel im Strahlenschutz erforderlich, so schrieb es Prof. Klaus Becker in der Fachzeitschrift StrahlenschutzPRAXIS.

Aber die Fachzeitschrift StrahlenschutzPRAXIS wird nur von den Fachleuten gelesen. Und bei Strahlung werden die Grenzwerte von Politikern festgelegt, die vom Thema „Radioaktivität und Gesundheit“ keine Ahnung haben

Ein anderes in Deutschland verschwiegenes Thema

Dazu vergleichen wir wieder mit Alkohol, denn Alkohol ist giftig, kanzerogen, teratogen, brennbar, kann mit Luft explosive Gemische bilden — Alkohol hat viele schädliche Eigenschaften. Aber Alkohol hat bei kleiner Dosis auch nützliche Eigenschaften, und das genießen die Menschen.

Auch Strahlung von Radioaktivität ist in geringer Dosis und bei geringer Dosisleistung gut für die Gesundheit von Lebewesen, weil die Strahlung das Immunsystem anregt. Das äußert sich in besserer Gesundheit, Lebensdauerverlängerung, weniger Krebs, weniger genetische Defekte. Eine zusätzliche Strahlendosis, wie sie in Kernkraftwerken laut Gesetz vermieden werden muß, kann niemals schädlich sein, wie auch das zitierte Glas Schnaps bei Verteilung über ein ganzes Jahr niemals schädlich sein kann. Die positive Wirkung einer kleinen Strahlendosis ist sicher nachgewiesen und in der Strahlenschutz-Fachwelt bekannt. Nur in Deutschland wird darüber nicht geredet. Die arbeitenden Menschen in Deutschlands Kernkraftwerken glauben an die hypothetischen Strahlengefahren, die vom unwissenden Gesetzgeber vorgegaukelt werden, denn in ihrer Ausbildung haben sie von der Strahlengefahr lernen müssen. Man muß englisch sprachige Literatur zur Hand nehmen [1] bis [4] mit weit über1000 dort zitierten Originalarbeiten, um etwas von den positiven Strahlenwirkungen zu erfahren. Ein deutsches Lehrbuch ist diesbezüglich ein Leerbuch [5].

Die Strahlendosis von 1 mSv bedeutet, daß jede Zelle vom Körper eines Menschen von einer Strahlenspur getroffen wird, was als ein Training des Immunsystems der Zelle bedeutet. 1 mSv/Jahr bedeutet also für jede Zelle ein Training pro Jahr, und das kann keinen Effekt haben wie vom Sport bekannt ist (siehe hier). T.D. Luckey, M. Doss, W. Allison, C.L. Sanders geben Empfehlungen für optimale Dosis zum Erreichen einer optimalen biopositiven Wirkung im Bereich von 60mSv/Jahr bis 3000mSv/Jahr, natürlich gleichmäßig über die Zeit verteilt.

Hoch droben in der Internationalen Raumstation ist der Strahlenpegel rund 1000-fach höher als unten auf der Erde. Bei Astromauten, die sehr lang Zeit in der Raumstation verbracht haben, soll ein positiver Effekt an den Telomeren festgestellt worden sein.

Mit dem Co-60-Ereignis von Taiwan gibt es durch einen glücklichen Zufall einen Menschenversuch mit 10 000 Personen über bis zu 20 Jahre mit sicherem Nachweis der nützlichen Strahlenwirkung.

Im Februar 2015 haben die Professoren Carol S. Marcus, Mark L. Miller und Mohan Doss an die Genehmigungsbehörde NRC (Nuclear Regulatory Commission) der USA eine Petition gerichtet mit der Bitte zur Korrektur der heute geltenden Prinzipien beim Umgang mit Strahlung. Die Petition hatte mit den dazu abgegebenen ca. 650 Kommentaren ein gewaltiges Echo in der Fachwelt der USA. Die NRC hatte die Existenz der biopositiven Wirkung von Strahlung anerkannt, jedoch als nicht zuständiges Gremium die Petition zurückgewiesen und die ICRP als zuständig benannt.

Es ist an der Zeit, nicht nur den Bau von Kernkraftwerken durch unsinnigen Strahlenschutz zu behindern, sondern auch die Ämter für Strahlenschutz abzuschaffen und das freiwerdende Personal zum Segen der Menschheit mit der Erforschung der biopositiven Wirkung der Strahlung zu beauftragen. Die Fachwelt und die Politik sind weltweit gefordert.

Die Realitätsverweigerung in Deutschland

Um den lebensnotwendigen Strom zur Verfügung zu haben, sind Kraftwerke erforderlich. Das sollte einzusehen sein. Zuerst wurden die Kernkraftwerke abgeschaltet und sogleich danach rückgebaut, obwohl diese keine Gefahr bedeuten — es war das Werk von Frau Merkel. Dann kamen als nächstes die Kohlekraftwerke an die Reihe mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, obwohl es keinen Einfluß von CO2 auf die Physik der Atmosphäre gibt — auch das war das Werk von Frau Merkel. Alles soll in Deutschland durch Wind und Sonne ersetzt werden. Aber wenn es dunkel wird und wir Licht einschalten wollen, kann es keinen Solarstrom geben, das sollte einzusehen sein. Wenn dann auch der Wind Flaute hat, gibt es gar keinen Strom mehr, das nennt man Dunkelflaute. Dann sind wieder konventionelle Kraftwerke zur Versorgung notwendig, die aber längst zerstört sind oder deren Ende bereits per Gesetz festgelegt worden ist.

Diese Realität wird in Deutschland nicht zur Kenntnis genommen, fehlt es am Verstand?

Einige sehr persönliche Worte

Als Rentner hatte ich mich für die Kernenergie engagiert. Daher wurde ich von der örtlichen CSU angesprochen und mir der Eintritt in die Partei nahegelegt. Das habe ich gemacht, ich war etwa fünf Jahre CSU-Mitglied, ich bin aber nach der fatalen von Frau Merkel initiierten Entscheidung im März 2011 sofort wieder ausgetreten. Dem damaligen Generalsekretär Alexander Dobrinth der CSU habe ich meine Gründe in einem Brief erklärt. In einem Antwortbrief vom August 2011 schrieb Alexander Dobrinth, daß man „die Kernenergie als Brücke ins Zeitalter der erneuerbaren Energien betrachtet“. Versteht Herr Dobrinth die Situation bei einer Dunkelflaute nicht, fehlt es an Verstand?

In meinem Text habe ich meine Sätze zum „Zweifel an Verstand“ ganz bewusst als Frage formuliert. Nun bin ich der Meinung, daß nicht fehlender Verstand die Ursache für die falschen Entscheidungen zur Energieversorgung Deutschlands ist, sondern daß es das mit der Wahl an die Spitze eines 80-Millionen-Volkes verbundene gestiegene Selbstbewusstsein ist, daß zu einer Selbstüberschätzung der Führungspersönlichkeiten in der Politik geführt hat, immer alles richtig zu machen. Ferner fehlt das physikalische Verständnis zu Arbeit und Leistung im Bereich der Energieversorgung bei Strom, Wärme, Verkehr. In der Politik sind geschicktes demagogisches Reden notwendig, um Begeisterung beim Wähler zu erreichen — das ist das wichtigste Erfolgsrezept für politischen Aufstieg.

Die wirtschaftlichen Folgen für Deutschland

Durch die Vorrangeinspeisung des Flatterstromes von Wind und Sonne ab dem Jahr 2000 wurde der billige Strom der Kernkraftwerke von 2,4 ct/kWh ersetzt durch Strom von rund 50 ct/kWh. Das führte zu stetig steigenden Strompreisen. Wo in der Industrie der Strom zur Wärmeerzeugung gebraucht wird ist der Stromverbrauch sehr hoch und die höheren Strompreise machen diese Industrien konkurrenzunfähig. Insbesondere ist das in der Metallurgie der Fall. Es wurden in der Folge Fertigungen ins Ausland mit niedrigeren Stromkosten verlegt. Das dauerte einige Jahre, erst ab 2018 sank der Stromverbrauch in Deutschland deutlich. In 2025 war der Stromverbrauch in Deutschland von zuvor über 600 TWh um rund ein Drittel auf etwa 430 TWh gesunken. Das führte nicht sogleich zu merklich höherer Arbeitslosigkeit, inzwischen aber häufen sich die Meldungen über Massenentlassungen.

Das Industrieland Deutschland vergrault seine Industrie, wo bleibt das der Verstand?

Dazu einige Zahlen:

  • Die abgeschalteten Kernkraftwerke haben einen Neubauwert von 250 Mrd. EURO
  • Bei 10ct/kWh und der Hälfte unseres Stroms aus Wind und Sonne werden dafür pro Jahr mehr als 20 Mrd. EURO fällig, von Anbeginn bis heute liegen die Kosten der Energiewende bei weit über 500 Mrd. EURO
  • Die Kohlekraftwerke werden nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz abgeschaltet, Hamburg-Moosburg lief nur 5 ½ Jahre und kostete 3 Mrd. EURO, und es geht weiter damit.

Deutschland steigt aus seiner Stromerzeugung aus, Kernkraft ist schon weg, auch die Kohle soll verschwinden. Wegen Klimaschutz soll nur noch Erdgas verwendet werden. Das billige Erdgas aus Russland gibt es nicht mehr, die Pipeline durch die Ostsee wurde zerstört — wie das vollbracht werden konnte ist ein mit Schweigen belegtes Thema in Deutschland.

Die politischen Folgen für Deutschland

Die absolut schädliche Energiewende von Deutschland in Richtung zurück ins Mittelalter wurde 2011 mit dem Kernenergieausstieg durch die CDU/CSU endgültig zementiert, denn ALLE Parteien wollten das nunmehr. Daher gründete sich bald eine neue Partei, die als Kennzeichen gegen die von Frau Merkel betonte Alternativlosigkeit das Wort „Alternative“ im Namen trägt — die AfD. Beim politischen Streit wird der erste und hauptsächlichste Grund für diese Parteineugründung, nämlich der Ausstieg aus der gesicherten Stromversorgung unterschlagen. Es sei dem interessierten Bürger empfohlen, die Bundestagsdebatten unter www.bundestag.de selber zu verfolgen, sich also selber ein Urteil zu bilden anstatt der Propaganda der Meinungsmacher zu folgen.

Noch haben die Parteien im deutschen Bundestag eine Mehrheit, die sowohl den Ausstieg aus der Stromversorgung unseres Landes wie auch die Klimaideologie verfolgen. Aber es kommen Wahlen. Um die steigenden Stromkosten und die steigenden Heizkosten zu verheimlichen, wurde eine

  • Strompreisbremse (siehe) und
  • Erdgas-Wärme-Preisbremse

erfunden: Der über der jeweiligen Preisbremse liegende Geldbetrag für Strom und Gas muß nicht mehr vom Bürger bezahlt werden, sondern er wird vom Bund bezahlt. Der Bund ist kein Dukatenesel, er holt sich das Geld vom Bürger über Steuern oder „Sondervermögen“. Die Preisbremsen werden in den Medien nicht thematisiert, der Bürger findet darüber manchmal etwas in den Rechnungen der Stromanbieter und Heizgaslieferanten. Zur Selbstinformation ist unter www.bundestag.de die Suchfunktion zu benutzen. Für jede der beiden Preisbremsen sind jedes Jahr Beträge im 2-stelligen Milliardenbereich fällig — das ist ein weiterer Grund für die Abwanderung der Industrie.

Was gibt es Positives zu berichten?

Jedermann braucht Arbeit, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Im Handwerk bei den Herstellern von Fenstern geht es voran und wird der Deindustrialisierung unseres Landes entgegengearbeitet. Es wird in Berliner Regierungskreisen in neue breitere Fenster investiert, damit das Geld gleichzeitig mit beiden Händen hinausgeworfen werden kann. So beschrieb Zippert in DIE WELT kürzlich den Fortschritt in Deutschland.

[1] „Radiation and Health“ by Thormod Henriksen and Biophysics group at UiO, frei im Internet

[2] W. Allison, „Nuclear is for Life, A Cultural Revolution“, ISBN 978-0-9562756-4-6, Nov. 2015

[3] „Underexposed – What if Radiation is Actually GOOD for You?“ By Ed Hiserodt, 2005

[4] Ch. Sanders „Radiation Hormesis and the Linear-No-Threshold Assumption“ Springer-Verlag 2010

[5] Jürgen Kiefer, „Strahlen und Gesundheit“, WILEY-VCH Verlag, 2012

Der Beitrag „Zweifel am Verstand“, ein Urteil über Deutschland erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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US-Iran-Gespräche ergebnislos abgebrochen: Knallt es jetzt richtig?

Gegen 3 Uhr Ortszeit ging vergangene Nacht im pakistanischen Islamabad die dritte Verhandlungsrunde im Poker zwischen den USA und dem Iran ergebnislos zu Ende. J.D. Vance hat den Iranern zuvor mehrfach gedroht, den Ernst der Lage anzuerkennen und nicht mit der US-Delegation “zu spielen”.  Schließlich musste der US-Vizepräsident das Scheitern der Verhandlungen eingestehen. Die Iraner […]

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Tuncel: „Dritter Weg“ ist Perspektive für Freiheit und Frieden

Die Politikerin  und TJA-Aktivistin Sebahat Tuncel sieht im „Dritten Weg“ die zentrale Perspektive für eine Lösung der kurdischen Frage und für einen breiteren Friedensprozess im Nahen Osten. Bei einer Veranstaltung in Ankara betonte sie, dass weder staatliche Machtpolitik noch externe Interventionen zu einer nachhaltigen Lösung führen könnten.

Die Diskussion fand auf Einladung der Frauenorganisation der Sozialistischen Partei (SOLDEP) statt und widmete sich dem aktuellen Stand des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Tuncel unterstrich dabei die besondere Rolle von Frauen in politischen Auseinandersetzungen.

Frieden geht über die kurdische Frage hinaus

Tuncel kritisierte, dass Frieden häufig auf Verhandlungen zwischen Staat und kurdischer Bewegung reduziert werde. „Es gibt die Tendenz, Frieden nur als Frage zwischen dem Staat und den Kurd:innen zu sehen und sich selbst außerhalb dieses Prozesses zu stellen. Das ist ein ernstes Problem“, sagte sie. Stattdessen müsse Frieden umfassender verstanden werden. „Nicht nur im Kontext der kurdischen Frage, auch das kapitalistische System und die männlich dominierte Ordnung führen Krieg gegen Frauen und Gesellschaft. Dagegen braucht es eine eigene Friedens- und Freiheitsbewegung.“

„Dritter Weg“ als Alternative

Im Zentrum ihrer Ausführungen stand das Konzept des „Dritten Weges“, das auf den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zurückgeht. Tuncel beschrieb es als Alternative sowohl zur bestehenden staatlichen Ordnung als auch zu internationalen Eingriffen. „Der Dritte Weg bedeutet weder das Festhalten am Status quo noch die Unterordnung unter imperialistische Interventionen“, erklärte sie. Ziel sei ein demokratisches System im Nahen Osten, in dem unterschiedliche Identitäten und Glaubensgemeinschaften gleichberechtigt zusammenleben können. „Ein solcher Weg, der auf Solidarität und Selbstorganisation der Völker basiert, wird uns zur Freiheit führen“, sagte Tuncel.

Kritik an Entwicklungen im Nahen Osten

Mit Blick auf die aktuelle Lage betonte Tuncel, dass sich der Nahe Osten in einer anhaltenden Konfliktphase befinde. Die politischen Veränderungen in Syrien hätten keine grundlegende Lösung gebracht. „Die Machtübernahme neuer Kräfte hat die Probleme nicht gelöst. Der Krieg und die Angriffe gehen in veränderter Form weiter“, sagte sie. Die fehlende demokratische Ordnung verschärfe die Unsicherheit für die Bevölkerung.

Frauen als politische Akteurinnen

Einen besonderen Schwerpunkt legte Tuncel auf die Rolle von Frauen. Diese dürften nicht auf symbolische Tage wie den 8. März reduziert werden, sondern müssten in allen gesellschaftlichen Bereichen präsent sein. „Frauen schaffen das Leben und sind in allen Bereichen präsent. Deshalb müssen wir auch in der Politik, im Nahen Osten und in der Gesellschaft aktiv sein“, erklärte sie. Der Kampf für Frieden sei für Frauen keine Option, sondern eine Notwendigkeit. „Wir müssen unsere Wut organisieren und den Raum für das patriarchale und kapitalistische System verengen“, sagte Tuncel.

Kurdische Frage und strukturelle Probleme

Mit Blick auf die Türkei kritisierte Tuncel die historische Nichtanerkennung der kurdischen Identität. Diese sei tief in staatlichen Strukturen verankert und wirke bis in die Gegenwart fort. „Die Verfassung hat die Existenz der Kurd:innen lange negiert und diesen Zustand abgesichert“, sagte sie. Ohne Anerkennung könne es weder Freiheit noch eine nachhaltige Lösung geben.

Organisierung als Schlüssel

Abschließend betonte Tuncel, dass Frieden nicht von selbst entstehen werde. Entscheidend sei eine organisierte gesellschaftliche Bewegung. „Gegen Kriegspolitik müssen wir den Frieden aufbauen. Das erfordert Organisation, Sichtbarkeit und einen gemeinsamen Kampf“, sagte sie. Die Veranstaltung endete mit einer Diskussion über die Rolle von Frauen im weiteren Friedensprozess.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/zwischen-diskurs-und-realitat-zur-politischen-konstruktion-der-losung-in-der-turkei-51094 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-demokratie-und-frieden-werden-erkampft-51113 https://deutsch.anf-news.com/frauen/sebahat-tuncel-der-frauenkampf-braucht-eine-neue-perspektive-48942 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/internationale-kampagne-fordert-recht-auf-hoffnung-fur-abdullah-Ocalan-51103

 

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DEM-Partei gratuliert Nizar Amêdî zur Wahl zum irakischen Präsidenten

Die DEM-Partei hat dem neu gewählten irakischen Präsidenten Nizar Amêdî zu seinem Amtsantritt gratuliert. In einer schriftlichen Erklärung wünschte die Partei ihm Erfolg und verband dies mit politischen Erwartungen an die kommende Amtszeit.

In der auf Kurdisch und Türkisch veröffentlichten Mitteilung heißt es, das Wahlergebnis solle „für die Völker des Irak von Nutzen sein“ und zur Stärkung von Frieden, Stabilität und einer demokratischen Zukunft beitragen.

Zugleich betonte die Partei die Bedeutung der gesellschaftlichen Vielfalt im Irak. „Die multiethnische, multireligiöse und multikulturelle Struktur des Irak muss auf der Grundlage von gleichberechtigter Staatsbürgerschaft, Dialog und Verständigung gestärkt werden“, heißt es in der Erklärung.

Dies sei nicht nur für die innere Entwicklung des Landes entscheidend, sondern habe auch Auswirkungen auf die Stabilität in der gesamten Region. Abschließend äußerte die DEM-Partei die Erwartung, dass die neue politische Phase dazu beitragen werde, ein gemeinsames Zusammenleben zu festigen und die Interessen der Bevölkerung stärker in den Mittelpunkt zu stellen. 

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/irakisches-parlament-wahlt-ynk-politiker-nizar-amedi-zum-prasidenten-51118

 

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PYD-Vorsitzende: Demokratische Lösung in Syrien wird verhindert

Die Ko-Vorsitzende der Partei der Demokratischen Einheit (PYD), Perwîn Yûsif, hat internationalen Akteuren vorgeworfen, eine demokratische Lösung in Syrien zu blockieren und den politischen Prozess an den Menschen im Land vorbei zu gestalten. „Das Recht der Völker, ihre Zukunft selbst zu bestimmen, ist in Syrien weitgehend außer Kraft gesetzt worden“, erklärte Yûsif bei einer Veranstaltung in Essen. Entscheidungen über die Zukunft des Landes würden zunehmend außerhalb Syriens getroffen.

Die Veranstaltung wurde vom PYD-Landesrat Nordrhein-Westfalen organisiert und fand im Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrum statt. Zahlreiche Vertreter:innen kurdischer Organisationen sowie Mitglieder der Diaspora nahmen daran teil.

Kritik am politischen Kurs in Syrien

Yûsif stellte die aktuellen Entwicklungen in Syrien in einen größeren regionalen Zusammenhang und sprach von einer „äußerst kritischen Phase“ für den Nahen Osten. Die jüngsten politischen Veränderungen hätten direkte Auswirkungen auf die Zukunft der kurdischen Bevölkerung. Mit Blick auf die neue politische Ordnung nach dem Ende des Baath-Regimes erklärte sie, dass der Prozess nicht auf einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung basiere. Demokratische Kräfte seien geschwächt worden.

„Unsere Bemühungen für ein System, in dem alle Identitäten und Glaubensgemeinschaften gleichberechtigt vertreten sind, sind erheblich zurückgedrängt worden“, sagte Yûsif. „Stattdessen gewinnen Kräfte an Einfluss, die einer pluralistischen und demokratischen Lösung entgegenstehen.“

Internationale Rolle und Machtverschiebungen

Besonders deutlich kritisierte Yûsif die Rolle internationaler Akteure. Diese hätten maßgeblich dazu beigetragen, dass Kräfte an die Macht gelangt seien, die zuvor selbst isoliert waren. „Wir erleben, dass im Zuge internationaler Entscheidungen Strukturen gestärkt werden, die einer demokratischen Entwicklung im Weg stehen“, erklärte sie mit Blick auf die in Damaskus herrschenden Islamisten. Dies erschwere eine politische Lösung, die von den Menschen in Syrien selbst getragen werde.

Rojava als politischer Bezugspunkt

Yûsif betonte zugleich die Bedeutung der Entwicklungen in Rojava. Ziel der dortigen politischen Bewegung sei es, ein demokratisches System aufzubauen, in dem unterschiedliche Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt zusammenleben können. „Wir kämpfen für eine Ordnung, in der alle Menschen mit ihrer Identität frei leben können“, sagte sie. Die bisherigen Errungenschaften seien unter großen Opfern erreicht worden und müssten verteidigt werden.

Rolle der Diaspora

Abschließend hob Yûsif die Bedeutung der kurdischen Diaspora hervor. Die politische Mobilisierung in Europa spiele eine wichtige Rolle, um auf die Entwicklungen in der Region aufmerksam zu machen. „Unsere Gesellschaft im Ausland trägt dazu bei, die Verbindung zur Heimat aufrechtzuerhalten und den politischen Kampf weiterzuführen“, erklärte sie. Die Veranstaltung endete mit einer Diskussion über die aktuellen Entwicklungen und die Perspektiven für eine politische Lösung in Syrien.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurd-innen-in-der-schweiz-diskutieren-aufbau-demokratischer-gesellschaft-51033 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/merz-treibt-abschiebepolitik-nach-syrien-voran-50943 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nach-protesten-damaskus-streicht-arabische-einstufung-von-kurd-innen-51086

 

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Doppelbesteuerung der Rente: Welche Rentner betroffen sein können

Lesedauer 8 MinutenDroht Rentnern erneut eine doppelte Besteuerung? Warum Betroffene ihre Steuerbescheide jetzt besonders sorgfältig prüfen sollten

Viele Rentnerinnen und Rentner haben über Jahrzehnte hinweg Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt – oft in der Erwartung, dass die spätere  Rente vor allem eines sein soll: eine verlässliche Absicherung nach dem Berufsleben.

Umso größer ist die Verunsicherung, wenn sich der Eindruck aufdrängt, dass auf bereits versteuertes Einkommen im Alter noch einmal Steuern erhoben werden.

Genau an diesem Punkt entfacht sich der Streit um die sogenannte Doppelbesteuerung der Rente. Sie beschäftigt seit Jahren Gerichte, Finanzverwaltung, Steuerberater und Millionen Versicherte.

Neue Brisanz erhält das Thema durch eine Änderung, die für viele Steuerpflichtige erhebliche praktische Folgen haben kann. Denn in neuen Steuerbescheiden fehlt inzwischen ein Hinweis, der Betroffenen bislang zumindest ein Stück rechtlicher Absicherung bot.

Wer den Verdacht hat, dass seine Altersrente steuerlich falsch behandelt wird, muss nun deutlich aufmerksamer sein und gegebenenfalls selbst tätig werden. Andernfalls könnte ein möglicher Anspruch unbemerkt verloren gehen.

Warum der Streit um die Doppelbesteuerung überhaupt entstanden ist

Der Streit um die Besteuerung von Renten ist eng mit dem Umbau des deutschen Alterssicherungssystems verbunden. Über viele Jahrzehnte wurden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in weiten Teilen aus bereits versteuertem Einkommen geleistet.

Gleichzeitig war die spätere Rente nur mit einem begrenzten Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieses Modell wurde im Zuge einer grundlegenden Neuordnung verändert.

Seit 2005 gilt schrittweise der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet vereinfacht: Beiträge zur Altersvorsorge werden während des Erwerbslebens steuerlich stärker entlastet, dafür wird die spätere Rente im Ruhestand zunehmend besteuert.

Aus Sicht des Gesetzgebers sollte dieses System langfristig für mehr steuerliche Ordnung sorgen. In der Übergangsphase entsteht jedoch ein Problem. Denn nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern gehen Entlastung in der Einzahlungsphase und Belastung in der Auszahlungsphase sauber auf.

Genau hier beginnt das Problem mit der Doppelbesteuerung. Gemeint ist damit, dass Teile der Rentenbeiträge zunächst aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden und später die daraus resultierende Rente nochmals besteuert wird.

Würde dies tatsächlich in verfassungswidriger Weise geschehen, wäre dasselbe Geld steuerlich doppelt belastet. Das ist der Punkt, an dem sich die rechtliche Auseinandersetzung entzündet.

Welche Rentner von einer Doppelbesteuerung betroffen sein können Gruppe Warum ein Risiko bestehen kann Neue Rentnerjahrgänge Mit späterem Rentenbeginn steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente. Dadurch kann die Gefahr wachsen, dass frühere Beitragszahlungen und heutige Besteuerung ungünstig aufeinandertreffen. Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung Wer über Jahre freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat diese häufig in erheblichem Umfang aus bereits versteuertem Einkommen geleistet. Das kann die Prüfung besonders relevant machen. Rentner mit hohen Eigenbeiträgen Je mehr aus eigener Tasche in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, desto wichtiger ist die Frage, ob diese Beiträge steuerlich bereits belastet waren. Übergangsjahrgänge seit der Reform ab 2005 Diese Jahrgänge fallen in die Phase des Systemwechsels. Genau in diesem Übergang kann es zu Überschneidungen zwischen früher versteuerten Beiträgen und stärker besteuerten Renten kommen. Rentner mit langer Beitragsbiografie vor 2005 Wer viele Jahre vor der Reform eingezahlt hat, konnte oft noch nicht in gleichem Maß von steuerlichen Entlastungen bei den Beiträgen profitieren wie spätere Generationen. Personen mit zusätzlichem steuerpflichtigem Einkommen im Alter Weitere Einkünfte können dazu führen, dass die steuerliche Belastung insgesamt steigt und die Rentenbesteuerung stärker ins Gewicht fällt. Rentner, die bereits mehrere Steuerbescheide erhalten haben Auch ältere Bescheide können relevant sein, wenn darin eine ungünstige Besteuerung der Rente fortgeschrieben wurde und Fristen noch geprüft werden müssen. Was die Rechtsprechung bislang gesagt hat

Die Diskussion wurde in den vergangenen Jahren wesentlich durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofs geprägt. In zwei vielbeachteten Verfahren scheiterten die Kläger zwar mit ihren konkreten Klagen.

Das Gericht kam in diesen Einzelfällen zu dem Ergebnis, dass noch keine unzulässige Doppelbesteuerung vorlag. Für die Finanzverwaltung war dies ein wichtiges Signal, denn es sprach gegen die Annahme, dass das derzeitige System automatisch und in jedem Fall verfassungswidrig sei.

Damit war die Frage jedoch keineswegs grundsätzlich erledigt. Denn die Richter machten zugleich deutlich, dass insbesondere für spätere Rentnerjahrgänge sehr wohl Risiken bestehen können.

Gerade die Übergangsregelungen zwischen altem und neuem Besteuerungssystem bergen nach dieser Sichtweise die Gefahr, dass es in einzelnen Konstellationen zu unzulässigen Mehrbelastungen kommt. Die Rechtsprechung hat das Problem also nicht vom Tisch gewischt, sondern vielmehr in eine differenzierte Richtung gelenkt: Nicht jeder Fall ist betroffen, aber einige Fälle könnten es sein.

Für Betroffene bedeutet das vor allem eines: Pauschale Aussagen helfen wenig. Ob tatsächlich eine unzulässige Doppelbesteuerung vorliegt, hängt von den individuellen Verhältnissen ab. Entscheidend sind unter anderem die Höhe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge, der Beginn der Rente, die steuerfreie Rentenkomponente sowie die voraussichtliche Rentenbezugsdauer.

Die Änderung seit März 2025 und ihre praktische Tragweite

Besonders ist deshalb die Entwicklung, die seit dem 10. März 2025 neue Steuerbescheide betrifft. Dort fehlt nach den Angaben im Ausgangsskript der sogenannte Vorläufigkeitsvermerk wegen der Frage der Doppelbesteuerung.

Ein Vorläufigkeitsvermerk bedeutet vereinfacht, dass ein Bescheid in einem bestimmten Punkt offenbleibt, weil eine Rechtsfrage noch nicht endgültig geklärt ist.

Solange ein solcher Vorbehalt besteht, können spätere Änderungen unter Umständen auch ohne aktives Zutun des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Fällt dieser Vermerk weg, verändert sich die Lage deutlich. Dann gilt die betreffende Frage aus Sicht der Verwaltung als entschieden, und der Bescheid wird insoweit nicht mehr automatisch offengehalten.

Genau das erhöht den Handlungsdruck. Wer heute einen Steuerbescheid erhält und mögliche Fehler bei der Rentenbesteuerung vermutet, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass sich diese Frage später von selbst klärt.

Warum neue Rentner besonders aufmerksam sein müssen

Vor allem Menschen, die erst seit kurzer Zeit Rente beziehen, sollten die steuerliche Behandlung ihrer Altersbezüge sehr genau prüfen. Gerade bei neueren Rentenjahrgängen nimmt der steuerpflichtige Anteil der Rente spürbar zu. Je später der Renteneintritt, desto größer ist in vielen Fällen der Teil der Rente, der der Besteuerung unterliegt.

Damit wächst auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich frühere Beitragsleistungen und heutige Steuerlast in problematischer Weise überschneiden.

Hinzu kommt, dass die steuerliche Lage im Rentenalter oft komplexer ist, als viele Betroffene annehmen. Nicht wenige gehen davon aus, dass auf die gesetzliche Rente nur in Ausnahmefällen Einkommensteuer anfällt. Tatsächlich hängt dies von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Rentenhöhe, weiteren Einkünften, dem Familienstand und den geltenden Freibeträgen. Die Folge ist eine Mischung aus Unsicherheit und falscher Sicherheit. Gerade diese Konstellation ist riskant, weil Fehler häufig erst spät auffallen.

Probleme mit der Doppelbesteuerung können entstehen, wenn Betroffene hohe Eigenbeiträge geleistet haben oder in besonderer Weise in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Dazu zählen laut dem Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt etwa freiwillig Versicherte. Bei ihnen kann die steuerliche Berechnung besonders anspruchsvoll sein, weil die Abgrenzung zwischen bereits besteuerten und steuerlich entlasteten Beitragsanteilen nicht immer einfach ist.

Warum die Berechnung so kompliziert ist

Die Frage, ob tatsächlich eine Doppelbesteuerung vorliegt, lässt sich nicht mit einem schnellen Blick auf den Steuerbescheid beantworten. Sie erfordert vielmehr eine genaue Berechnung.

Dabei geht es im Ergebnis darum, die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Rentenbeiträge mit dem Teil der späteren Rentenzahlungen zu vergleichen, der steuerfrei bleibt. Übersteigt die versteuerte Beitragsleistung den steuerfrei zufließenden Rentenanteil, kann eine unzulässige Doppelbesteuerung im Raum stehen.

In der Praxis ist diese Berechnung allerdings ausgesprochen schwierig. Es reicht nicht, lediglich die jährliche Steuerzahlung oder den Rentenfreibetrag zu betrachten. Maßgeblich sind vielmehr zahlreiche Einzeldaten aus unterschiedlichen Jahren.

Dazu gehören Beitragsverläufe, steuerliche Abzugsmöglichkeiten in der Ansparphase, der individuelle Rentenbeginn sowie die auf Dauer festgeschriebene steuerfreie Rentenkomponente. Auch statistische Annahmen zur Lebenserwartung können in die Bewertung einfließen.

Gerade deshalb ist die Vorstellung irreführend, jeder Rentner könne mit wenigen Rechenschritten zuverlässig feststellen, ob er betroffen ist. Die Materie ist hochgradig technisch. Wer nur grob überschlägt, läuft Gefahr, zu falschen Schlüssen zu kommen.

Das gilt sowohl in die eine als auch in die andere Richtung: Manche vermuten eine Doppelbesteuerung, obwohl sie rechnerisch nicht vorliegt. Andere übersehen eine mögliche Mehrbelastung, weil die Zusammenhänge auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

Der Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks verschiebt die Verantwortung

Mit dem Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks verlagert sich die Verantwortung stärker auf die einzelnen Steuerpflichtigen. Das ist der eigentliche Wendepunkt.. Während bislang zumindest die Möglichkeit bestand, dass Bescheide in diesem Punkt später noch angepasst werden, müssen Betroffene nun eigenständig reagieren, wenn sie ihre Rechte wahren wollen.

Das bedeutet vor allem, dass Steuerbescheide nach ihrem Eingang zeitnah geprüft werden sollten. Dabei geht es nicht nur um formale Angaben, sondern auch um die Frage, ob die Besteuerung der gesetzlichen Rente im individuellen Fall möglicherweise zu hoch ausfällt.

Wer Zweifel hat, sollte diese nicht auf die lange Bank schieben. Denn das Steuerrecht ist von Fristen geprägt, und versäumte Rechtsbehelfe lassen sich später oft nicht ohne Weiteres nachholen.

Besonders ist in diesem Zusammenhang der Einspruch gegen den Steuerbescheid. Er ist das Instrument, mit dem Steuerpflichtige eine Überprüfung durch das Finanzamt verlangen können. Bleibt ein Einspruch aus, tritt in aller Regel Bestandskraft ein.

Der Bescheid gilt dann als verbindlich, selbst wenn sich später herausstellen sollte, dass die Besteuerung im konkreten Fall angreifbar gewesen wäre.

Was alte Bescheide für Betroffene bedeuten können

Nicht nur neue Steuerbescheide spielen eine Rolle. Auch ältere Bescheide können nach den Ausführungen im Skript relevant sein. Dort wird auf eine Frist bis März 2027 hingewiesen. Für viele Betroffene kann das ein wichtiger Zeitraum sein, um frühere Veranlagungen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls steuerrechtlich bewerten zu lassen.

Gerade bei Rentnerinnen und Rentnern, die schon seit einigen Jahren steuerlich erfasst werden, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg Renteneinkünfte versteuert hat, sollte prüfen lassen, ob sich aus früheren Bescheiden Anhaltspunkte für eine problematische Belastung ergeben.

Das gilt besonders dann, wenn über Jahre hinweg hohe Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden und die Rentenbesteuerung im Alter deutlich angestiegen ist.

Allerdings darf man sich auch hier keine einfachen Automatismen vorstellen. Ob und in welchem Umfang ältere Bescheide noch geändert werden können, hängt stets von den steuerrechtlichen Einzelheiten ab. Maßgeblich sind Bestandskraft, Verfahrensstand und mögliche Korrekturvorschriften. Wer zu lange wartet, riskiert, dass selbst sachlich berechtigte Einwendungen an formalen Hürden scheitern.

Ein kleiner Betrag kann rechtlich trotzdem brisant sein

Besonders aufschlussreich ist ein geschilderte Praxisfall, wonach bei einem Rentner zwar eine Doppelbesteuerung festgestellt worden sei, aber lediglich in Höhe von 100 Euro. Nach Darstellung des Beispiels lehnte das Finanzamt eine Erstattung mit dem Hinweis auf die geringe Höhe ab. Auch wenn ein solcher Fall auf den ersten Blick nach einer Bagatelle klingt, zeigt er sehr deutlich, worum es in der Sache geht.

Zum einen wird daran sichtbar, dass eine Doppelbesteuerung nicht nur theoretisch diskutiert wird, sondern in einzelnen Konstellationen tatsächlich auftreten kann. Zum anderen macht das Beispiel deutlich, dass nicht jeder rechnerisch feststellbare Nachteil automatisch zu einer spürbaren finanziellen Korrektur führt.

Die Differenz kann im Einzelfall gering ausfallen, obwohl der rechtliche Einwand dem Grunde nach nachvollziehbar ist.

Für Betroffene bedeutet das zweierlei. Einerseits sollte das Thema nicht vorschnell als bloßes Schreckgespenst abgetan werden. Andererseits ist ebenso wenig jede abstrakte Möglichkeit einer Doppelbesteuerung gleichbedeutend mit einer hohen Rückzahlung. Wer Klarheit will, braucht eine genaue und individuelle Prüfung.

Steuerlicher Entlastung heute und Belastung morgen

Das System der nachgelagerten Besteuerung beruht auf dem Gedanken, dass die steuerliche Belastung vom Erwerbsleben in den Ruhestand verlagert wird. In der Theorie kann das sinnvoll erscheinen, weil Beiträge zur Altersvorsorge in der aktiven Lebensphase steuerlich begünstigt werden und die Besteuerung später an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit im Alter anknüpfen soll.
In der Praxis ist dieser Übergang jedoch nicht frei von Spannungen.

Wer in früheren Jahrzehnten eingezahlt hat, profitierte oft noch nicht in vollem Umfang von steuerlichen Entlastungen bei den Beiträgen. Zugleich werden die Renten heute und in Zukunft deutlich stärker besteuert als nach früherem Recht. Aus dieser Verschiebung erklärt sich das Problem, das insbesondere Übergangsjahrgänge trifft.

Sie tragen gewissermaßen noch Merkmale beider Systeme in sich und können dadurch steuerlich benachteiligt werden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Aus dem geschilderten Sachverhalt ergibt sich vor allem eine praktische Konsequenz: Rentnerinnen und Rentner sollten ihre Steuerbescheide nicht nur abheften, sondern inhaltlich ernst nehmen.

Wer seit dem 10. März 2025 einen neuen Bescheid erhalten hat, sollte besonders genau darauf achten, dass ein automatischer Schutz in der Frage der Doppelbesteuerung offenbar nicht mehr vorhanden ist. Damit steigt die Bedeutung eigener Prüfung und fristgerechter Reaktion.

Wer unsicher ist, ob die Besteuerung der eigenen Rente korrekt berechnet wurde, sollte fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Das kann durch einen Steuerberater, einen auf Renten- und Steuerfragen spezialisierten Rechtsanwalt oder andere entsprechend qualifizierte Stellen geschehen.

Der Grund dafür liegt nicht nur in der komplizierten Materie, sondern auch in der Notwendigkeit, Fristen einzuhalten und Einwände rechtlich sauber zu formulieren.

Es geht dabei nicht um pauschale Alarmstimmung, sondern um sorgfältige Vorsorge. Viele Rentner werden am Ende nicht von einer unzulässigen Doppelbesteuerung betroffen sein.

Andere könnten jedoch durchaus Nachteile erleiden, wenn sie einen Bescheid ungeprüft akzeptieren. Gerade weil die Fallgestaltung so individuell ist, lässt sich die Frage nur im konkreten Einzelfall verlässlich beantworten.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein Rentner geht 2025 in den Ruhestand und erhält erstmals einen Steuerbescheid für seine gesetzliche Rente. Während seines Arbeitslebens hat er viele Jahre Beiträge zur Rentenversicherung aus Einkommen gezahlt, das bereits versteuert war. Nun stellt sich heraus, dass ein großer Teil seiner Rente steuerpflichtig ist.

Nach einer genauen Prüfung zeigt sich, dass ein Teil der bereits versteuerten Beiträge bei der späteren Rentenbesteuerung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Der Betroffene legt deshalb fristgerecht Einspruch gegen seinen Steuerbescheid ein, damit die Berechnung überprüft wird. Das Beispiel zeigt, dass eine mögliche Doppelbesteuerung nicht automatisch erkannt wird und Betroffene selbst aktiv werden müssen.

Warum das Thema Millionen Menschen betrifft

Die Diskussion um Doppelbesteuerung ist keineswegs auf eine kleine Gruppe von Spezialfällen beschränkt. Sie betrifft eine sehr große Zahl von Menschen, weil die gesetzliche Rente nach wie vor die wichtigste Einkommensquelle im Alter für breite Teile der Bevölkerung darstellt.

Zugleich steigt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder deren Rentenbezüge steuerlich relevant werden.

Auch künftige Rentner können betroffen sein, insbesondere jene, die sich noch in der Übergangsphase zwischen alter und neuer Besteuerung befinden oder in den vergangenen Jahrzehnten Beiträge unter anderen steuerlichen Rahmenbedingungen gezahlt haben.

Der Beitrag Doppelbesteuerung der Rente: Welche Rentner betroffen sein können erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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