«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Die Illusion des Westens über die übermächtige US-Luftwaffe
Arab League: Intensive contacts with US to stop Israeli attacks on Syria
New York, SANA- The Arab League’s permanent representative to the UN, Ambassador Majed Abdel Fattah, called on the international community to pressure the Israeli occupation to fully withdraw from Syrian territory and stop its military attacks on Syrian territory.
In a phone call with Cairo News Channel on Thursday evening, Abdel Fattah revealed that the Secretary-General of the Arab League, Ahmed Aboul Gheit is conducting intensive contacts with the administration of US President Donald Trump to work toward halting these Israeli attacks.
“The Arab League is considering submitting a draft resolution to the Security Council if Israel does not comply with international law and halt its ongoing aggression against Syrian sovereignty,” Abdel Fattah said.
Nisreen Othman / Fedaa
Bürgergeld: Jobcenter zahlt für Kühlschrank auch ohne Haushaltsgründung – Urteil
Ein Kühlschrank kann als Teil der Wohnungserstausstattung bezuschusst werden, wenn der zuvor genutzte – etwa vom Sperrmüll stammende – von Anfang an defekt war.
Definition der ErstausstattungDer Begriff der Erstausstattung ist gesetzlich nicht definiert. Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung sowie den gesetzgeberischen Motiven zählen zur Erstausstattung in erster Linie Gegenstände, über die der Hilfebedürftige bislang nicht verfügt hat und die daher erstmals angeschafft werden müssen (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.2013 – B 4 AS 79/12 R).
Darunter fallen insbesondere klassische Fälle der erstmaligen Haushaltsgründung. Erfasst werden jedoch auch Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, die nicht mehr vorhanden sind, sofern deren Verlust auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Diese Umstände müssen einen besonderen Bedarf begründen, der sich vom allgemeinen Erhaltungs- oder Ergänzungsbedarf, der aus der Regelleistung zu decken wäre, unterscheidet (vgl. BSG, Urteile vom 19.09.2008 – B 14 AS 64/07 R; vom 01.07.2009 – B 4 AS 77/08 R; und vom 06.08.2014 – B 4 AS 57/13 R).
Außergewöhnliche Umstände definiertSolche außergewöhnlichen Umstände müssen von außen einwirken und regelmäßig mit einer Veränderung der Wohnsituation oder der persönlichen bzw. familiären Verhältnisse mit Wohnbezug einhergehen. Ebenso können sie den plötzlichen Verlust oder die Unbrauchbarkeit von Wohnungsausstattung bewirken – unabhängig von üblichem Verschleiß oder Abnutzung.
Ein anerkannter außergewöhnlicher Umstand ist z. B. der Zuzug aus dem Ausland, sofern vorhandene Möbelstücke durch den Umzug beschädigt oder zerstört wurden (vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011 – B 4 AS 202/10 R). Auch familiäre Veränderungen, wie eine Trennung oder die Geburt eines Kindes, können eine Erstausstattung erforderlich machen.
Fallbeispiel: Anspruch auf Kühlschrank trotz vorherigen VerzichtsAus den genannten Grundsätzen ergibt sich im folgenden Fall ein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung zur Bewilligung eines Kühlschranks:
Die Antragstellerin gab an, in den vergangenen zwei Jahren ohne Kühlschrank gelebt zu haben. Zwar äußerte das Gericht gewisse Zweifel an dieser Darstellung. Jedoch wurde betont, dass der Zugang zu einem Kühlschrank für eine geordnete Lebensführung unerlässlich ist. Es könne der Antragstellerin nicht zugemutet werden, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens weiterhin ohne Kühlmöglichkeit auszukommen.
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Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes reichte die Antragstellerin eine eidesstattliche Versicherung ein, aus der hervorging, dass der gebrauchte Kühlschrank vom Sperrmüll von Anfang an nicht funktionsfähig war. Das Gericht wertete dies nicht als Ersatzbeschaffung, sondern als erstmalige Beschaffung – also als Erstausstattung (vgl. SG Bremen, Beschluss vom 06.12.2016 – S 6 AS 1654/16 ER).
Praxistipp: Erstausstattung auch nach späterer Entscheidung möglichEin Anspruch auf Erstausstattung besteht auch dann, wenn der Hilfebedürftige zunächst freiwillig auf eine Möblierung verzichtet hat und längere Zeit in einer unmöblierten Wohnung lebte. Die erstmalige Anschaffung begründet in einem solchen Fall dennoch einen Erstausstattungsanspruch (vgl. BSG, Urteil vom 20.08.2009 – B 14 AS 45/08 R).
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Sozialausweis: Dieser neue Pass bringt viele Vorteile bei Bürgergeld und Sozialhilfe
Der Sozialpass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen, im Bürgergeld oder Sozialhilfe Bezug, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und von zum Teil erheblichen Entlastungen zu profitieren. Mehr als 120 Städte und Gemeinden in Deutschland stellen diesen Pass aus, der Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen in den Bereichen Mobilität, Kultur, Bildung, Freizeit und Grundversorgung ermöglicht. Einige stellen wir euch hier vor.
Entlastungen für Menschen mit wenig GeldDie Sozialausweise sollen Menschen, die knapp bei Kasse sind, ermöglichen, Angebote wahrzunehmen, indem sie diese ermäßigt nutzen können.
So schreibt der Fachdienst Soziales in Ibbenbüren: „Mit der Herausgabe des Sozialausweises will die Stadt Ibbenbüren der schwierigen Lebenssituation von Menschen mit niedrigem Einkommen Rechnung tragen. Das Angebot soll zur finanziellen Entlastung der Betroffenen beitragen.“
Ausdrücklich dient dieser Ausweis „der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, indem er unterschiedliche Vergünstigungen ermöglicht. Und das sowohl im Freizeitbereich als auch bei kulturellen Angeboten.“
Die Sozialpass-VorteileDie konkreten Vorteile variieren je nach Stadt, aber folgende Bereiche sind typischerweise abgedeckt:
Bereich Konkret verfügbare Vorteile Mobilität – In Berlin: Sozialticket “Berlin-Ticket S” für 9,00 €/Monat statt 86 €.. Ab Mai 19 Euro. – In München: IsarCard S für 34 €/Monat statt 59 €. Kultur und Freizeit – In Dresden: Ermäßigter Eintritt in die Semperoper (bis zu 70 % Rabatt). – In Erfurt: Kostenloser Eintritt in die Stadtbibliothek und 50 % Rabatt auf Schwimmbad-Tickets. Bildung und Betreuung – In Hannover: 50 % Ermäßigung auf VHS-Kurse und Musikschulen. – In Erfurt: Kostenfreie Kita-Plätze für Sozialpass-Inhaber. Grundversorgung – Zugang zu Tafeln und Kleiderkammern in Städten wie Bielefeld, Tübingen und Moers. Sport und Vereine – In Hannover: Ermäßigungen auf Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen, z. B. 10–20 % Rabatt. Weitere Vorteile – In Chemnitz: Auch private Anbieter wie Kinos und Fitnessstudios gewähren Rabatte (bis zu 30 %).Zusätzliche Bereiche:
- Gesundheit und Wellness: Einige Städte bieten ermäßigten Zugang zu Schwimmbädern, Saunen und Fitnessstudios.
- Veranstaltungen und Events: Reduzierte Eintrittspreise für Stadtfeste, Messen und Konzerte.
- Banken und Finanzen: Manche Banken bieten spezielle Konditionen, z. B. reduzierte Kontoführungsgebühren.
- Mobilität: Sozialtickets sparen bis zu 700 € pro Jahr im Vergleich zu regulären Monatskarten.
- Kultur und Freizeit: Ermäßigungen von bis zu 50–80 % bei städtischen Einrichtungen.
- Sport und Bildung: Einsparungen von bis zu 100 € pro Kurs oder Vereinsmitgliedschaft.
- Gesamtersparnis: Durchschnittlich sparen Sozialpass-Inhaber 1.200–2.400 € jährlich.
Der Sozialpass wird in zahlreichen Städten und Gemeinden in Deutschland angeboten.
Einige Beispiele für teilnehmende Städte und ihre spezifischen Angebote:
Stadt Vorteile Berlin Sozialticket für den ÖPNV (27,50 €/Monat), ermäßigter Eintritt in über 30 Museen und Theater. Dresden Reduzierte Eintrittspreise für die Frauenkirche, Museen und städtische Schwimmbäder. Erfurt Kostenlose Kita-Plätze und vergünstigte Schwimmbad-Eintritte (50 % Rabatt). Köln 20 % Rabatt auf städtische Veranstaltungen, günstige Bibliotheksmitgliedschaft. München IsarCard S für Senioren und Sozialpass-Inhaber, bis zu 50 % Ermäßigung bei VHS-Kursen. Hannover Der Aktivpass bietet bis zu 50 % Rabatt auf Kultur- und Sportveranstaltungen. Wer hat Anspruch auf den Sozialpass?Die Kriterien sind lokal unterschiedlich, decken aber typischerweise folgende Personengruppen ab:
- Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV).
Rentner mit geringem Einkommen, deren monatliche Rente unter 1.200 € liegt. - Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
- Alleinerziehende oder Familien mit geringem Einkommen.
- Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Beispiel Erfurt:
Anspruch auf den Sozialpass haben Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher.
Niedrigeinkommen: Für Alleinstehende mit einem Netto-Einkommen unter 1.200 €/Monat.
Die Beantragung erfolgt in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Einige Städte ermöglichen auch die digitale Beantragung.
Schritte zur Beantragung:
- Formloser Antrag: Schreiben Sie einen kurzen Antrag oder füllen Sie das entsprechende Formular aus.
- Nachweise: Fügen Sie Bescheide über Bürgergeld, Grundsicherung oder andere Einkommensnachweise bei.
- Bearbeitungszeit: Die Ausstellung dauert meist 2–4 Wochen.
Wichtig: In einigen Städten, wie Hannover, wird der Sozialpass automatisch ausgestellt, sobald Sie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen.
Unterschiede zwischen Sozialpass und FamilienpassEinige Städte bieten neben dem Sozialpass auch einen Familienpass an. Während der Sozialpass hauptsächlich für Einzelpersonen mit geringem Einkommen vorgesehen ist, richtet sich der Familienpass an Familien und bietet spezifische Vergünstigungen für Familienaktivitäten.
Beispiel: Der Familienpass kann Ermäßigungen für Familienausflüge, Freizeitparks oder familienorientierte Veranstaltungen bieten.
Hinweis: Die Angebote und Voraussetzungen für den Familienpass variieren je nach Stadt oder Gemeinde. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der lokalen Verwaltung über die spezifischen Bedingungen zu informieren.
Weitere Hinweise- Kombination mit anderen Ermäßigungen: In einigen Fällen können die Vorteile des Sozialpasses mit anderen Rabatten kombiniert werden, z. B. mit Seniorenvergünstigungen.
- Gültigkeit: Der Sozialpass ist in der Regel nur in der ausstellenden Stadt oder Gemeinde gültig. Einige Regionen ermöglichen jedoch Rabatte über die Stadtgrenzen hinaus.
- Digitale Lösungen: Einige Städte arbeiten an digitalen Versionen des Sozialpasses, um den Zugang zu Vergünstigungen zu erleichtern.
Das ist in den jeweiligen Städten unterschiedlich. In vielen Städten gibt es Vergünstigungen für den öffentlichen Nahverkehr (Busse und Straßenbahnen). Beispiele für Städte mit solchen Angeboten:
- Aschaffenburg
- Bensheim
- Berlin
- Bonn
- Dresden
- Greifswald
- Handewitt
- Heidelberg
- Ingelheim am Rhein
- Jena
- Kaiserslautern
- Köln
- Konstanz
- Landkreis Harz
- Luckenwalde
- Mainz
- München
- Nürnberg
- Pforzheim
- Rottenburg am Neckar
- Singen (Hohentwiel)
- Stuttgart
- Tübingen
- Villingen-Schwenningen
Seltener berechtigt der Sozialausweis zum Nutzen der Tafel und Kleiderkammer, so in:
- Bielefeld
- Castrop-Rauxel
- Freiberg
- Frankfurt an der Oder
- Gera
- Greifswald
- Hilden
- Moers
- Stuttgart
- Tübingen
- Zeitz
Oft enthalten sind Ermäßigungen für Museen, Theater, Zoos, Bibliotheken, Schwimmbäder oder kostenpflichtige Stadtparks. In einigen Städten wie Erfurt haben Sie sogar einen Anspruch auf unentgeltliche Plätze in städtischen Kindergärten und Schul-Horten oder in Hannover auf ermäßigten Mitgliederbeitrag in Sportvereinen.
Der Sozialpass ist nicht nur ein Instrument der finanziellen Entlastung, sondern auch ein Werkzeug zur Förderung der sozialen Teilhabe. Mit ihm können Menschen, die es schwer haben, kulturelle, sportliche und soziale Angebote nutzen und so am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung und nutzen Sie die zahlreichen Vorteile!
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Syrian-French talks to support recovery and economic empowerment efforts in Syria
Damascus, SANA- Minister of Social Affairs and Labor, Hind Kabawat discussed on Thursday with French Special Envoy for Syria Jean-François Guillaume areas of cooperation and exchange of expertise to support community recovery and economic empowerment efforts in Syria.
During the meeting held at the ministry, the two sides discussed ways to strengthen the support of Syrian community and various mechanisms for strengthening the labor sector and create new opportunities that will contribute to improving the country’s economic and social situation.
Nisreen Othman / Fedaa
Turkey: Israel’s aggression against Syria is a flagrant violation of its sovereignty and a threat to regional stability
New York, SANA-Turkey’s Deputy Permanent Representative to the United Nations, Asli Guven, stressed that the ongoing Israeli attacks on Syrian territory constitute a violation of its sovereignty and threaten regional stability.
“Israel continues to attack Syria’s territory, violating its sovereignty and threatening entire regional stability, and has directly weakened Syrian efforts to combat the terrorist organization ISIS and joint efforts to combat terrorism.”Turkey’s Anadolul Agency quoted Guven as saying in a speech during the UN Security Council session on Israeli attacks on Syria held on Thursday.
Guven articulated that the steps taken by the Syrian administration demonstrated its will to implement a Syrian-owned and led political transition process, in line with the expectations of its people, and called for the “full protection of Syria’s sovereignty, territorial integrity and unity”, noting Turkey’s willingness to cooperate with it in this vital mission.
Fedaa
Schwerbehinderung: Kündigungsschutz gilt auch vor der offiziellen Anerkennung
Sie können Schutz und Ansprüche wegen Schwerbehinderung sogar einfordern, wenn Sie noch keine Feststellung der Behinderung beantragt haben, diese also noch nicht offiziell festgestellt ist. Das geht allerdings nur, wenn Außenstehende diese offenkundig erkennen können. So entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 191/21).
Halbseitige Lähmung nach SchlaganfallGeklagt hatte ein Hausmeister aus Sachsen-Anhalt. Dieser war in einem Leiharbeitsunternehmen tätig gewesen und hatte in einer Grundschule gearbeitet. Die Stadt als Träger / Arbeitgeber kündigte seinen „Vertrag über eine Personalgestellung“.
Er klagte und begründete dies damit, dass er wegen einer Behinderung diskriminiert worden sei. Deshalb verlangte er Schadensersatz. Er gab an, er habe zum Zeitpunkt der Kündigung nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt auf einer Intensivstation gelegen.
Bruch des KündigungsschutzesDie Leiharbeitsfirma habe davon gewusst und sei deshalb verpflichtet gewesen, vor einer Kündigung eine Zustimmung vom zuständigen Integrationsamt einholen zu müssen. Da dies nicht erfolgt sei, liege ein Rechtsbruch gegen den besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung vor. Deshalb habe er wegen Diskriminierung einen Anspruch auf Schadensersatz.
Keine Kenntnis gehabtDer Arbeitgeber gab an, zum Zeitpunkt der Kenntnis keine Kenntnis von einer Schwerbehinderung des Klägers gehabt zu haben und auch nicht von Tatsachen, die eine solche offenkundig erscheinen ließen. Deshalb müsse er keine Zustimmung des Integrationsamts einholen. Vielmehr sei die Kündigung allein aufgrund des mit der Stadt bestehenden Vertrags erfolgt.
Bei Schwerbehinderung muss das Integrationsamt zustimmenDas Bundesarbeitsgericht bestätigte in der Ablehnung einer Revision, dass ein Indiz für eine Diskriminierung vorliegt, wenn ein schwerbehinderter Mensch gekündigt wird, ohne dass das Integrationsamt zustimmt. Diese Rechtslage ist laut Paragraf 168 des Sozialgesetzbuches IX eindeutig.
Besonders in diesem Fall ist dabei, dass – laut den Richtern – dieser besondere Rechtsschutz bereits dann bestehen kann, wenn bisher die Schwerbehinderteneigenschaft weder beantragt noch festgestellt wurde.
Schwerbehinderung muss offenkundig und dauerhaft seinAnsprüche würden dann gelten, wenn die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber offenkundig sei. Und diese bekannte Schwerbehinderung müsse auch offenkundig dauerhaft sein.
Der Hausmeister bekam allerdings beim Bundesarbeitsgericht keinen Anspruch zugesprochen. Zwar sei die halbseitige Lähmung offenkundig als Schwerbehinderung zu erkennen gewesen. Kurz nach dem Schlaganfall sei es aber noch offen geblieben, ob diese dauerhaft sein würde.
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Schwerbehinderte Arbeitnehmer und gleichgestellte Beschäftigte haben als Nachteilsausgleich einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen laut dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch schriftlich die Zustimmung des Integrationsamts einholen, bevor sie die Betroffenen kündigen.
Der Arbeitgeber muss den Grund für die Kündigung erläuternDie Arbeitgeber müssen diesen besonderen Kündigungsschutz immer beachten – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Im Antrag beim Integrationsamt müssen sie den Grund für die Kündigung darlegen und besonders die Verbindung zwischen Kündigung und Behinderung aufzeigen.
Ohne Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung ist diese unwirksam. Eine nachträgliche Zustimmung ist nicht möglich. Das Integrationsamt hört sowohl die Beschäftigten an, wie den Personal- oder Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung (falls vorhanden).
Kündigung möglichst vermeidenUm eine Kündigung zu vermeiden, sucht das Integrationsamt nach Möglichkeiten, eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel das Umsetzen auf einen anderen Arbeitsplatz, die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln, eine Arbeitsassistenz oder eine finanzielle Hilfe für den Arbeitgeber.
FazitNachteilsausgleiche, die sich aus einer Schwerbehinderung ergeben, gelten unter Umständen auch dann, wenn das Versorgungsamt die Schwerbehinderteneigenschaft (noch) nicht festgestellt hat.
Dazu muss die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber erstens offenkundig sein, und zweitens ebenso offenkundig dauerhaft. Nur wenn beides gegeben ist, gelten die Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen.
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UK: We are ready to work to support a comprehensive and prosperous future for Syrian people
New York, SANA- UK welcomed the formation of the new Syrian government, affirming its full readiness to work with Syria to support a comprehensive, stable, and prosperous future for the Syrian people.
UK Deputy Political Coordinator Jess Jambert-Gray said in a statement at the UN Security Council at a session convened by Algeria and Somalia regarding the Israeli attacks on Syria that “Syria has made further positive progress in its political transition, and we welcome the announcement of formation of the new Syrian government and stand ready to work with the Syrian government to support an inclusive, stable, and prosperous future for the Syrian people.”
According to the British Foreign, Commonwealth and Development Office website, Gray considered the repeated Israeli attacks on Syrian territory to threaten to destabilize not only Syria, but the entire region.
She expressed Britain’s concern about these attacks, which are in no one’s interest, and stressed the need for “Israel” to adhere to international law and the 1974 Disengagement Agreement, respect the territorial integrity of Syria and avoid the worrying escalation whose repercussions would be suffered by the Syrian people.
Gray noted her country’s aspirations to achieve several steps in Syria, including the protection of human rights and unrestricted access to humanitarian aid.
She considered the formation of the new Syrian government an important milestone in the political transition process, and that the essence of this comprehensive representation must be transferred to all state institutions.
Gray reiterated Britain’s pledge to provide $207 million in essential humanitarian aid to Syria, stressing the need to focus at the present time on supporting Syrians to rebuild their country after 14 years of suffering under the tyranny of the defunct regime.
Nisreen Othman / Fedaa
Migration im neuen Koalitionsvertrag: Ein blinder Fleck mit fatalen Folgen
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD liegt nun vor. Betrachtet man zunächst die Gliederung dieses Vertrages, insbesondere im Hinblick auf das Thema Migration, das Horst Seehofer einst als die “Mutter aller Probleme” bezeichnete, so drängt sich der Eindruck auf, dass sich die SPD in diesem Bereich weitgehend, wenn nicht sogar vollständig, durchgesetzt hat. Wenn Migration […]
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Arab Group and African countries in Security Council condemn Israeli attacks on Syria
New York, SANA-The Arab Group and three African countries, members of the Security Council, condemned the repeated Israeli attacks on Syrian territory, called for their cessation and the need to comply with international laws.
Libya’s UN Representative, Taher El-Sunni, issued a statement on Thursday during a Security Council session on behalf of the Arab Group, expressing the Arab states’ condemnation of the repeated military escalation by the Israeli occupation forces against Syria, a flagrant violation of international law and the UN Charter, and a threat to the security and safety of the entire region.
Al-Sunni articulated that these attacks are not only a violation of Syria’s sovereignty and a threat to its territorial integrity but also a flagrant disregard for the relevant Security Council resolutions, including resolutions 242, 338 and 497, calling for an end to the Israeli occupation of the Syrian Golan, a flagrant breach of the 1974 Disengagement Agreement and a clear violation of the mandate of the United Nations forces operating in the region.
For his part, Algeria’s permanent representative to the United Nations, Amar Benjamaa, expressed in a statement on behalf of the African member states of the Security Council (Algeria, Sierra Leone, Somalia and Guyana), , the concern of these countries over the Israeli military escalation against Syria, which comes at a critical stage in its history, and their strong condemnation of the air strikes and military operations that violate international law, including the United Nations Charter.
The Algerian delegate pointed out that the Israeli escalation and statements regarding the continued presence of Israeli forces in Syria indefinitely contribute to destabilization and threaten regional peace and security.
He called for an immediate halt to attacks against Syrian infrastructure and the need for full respect for the 1974 Disengagement Agreement, including provisions related to the separation zone.
The Algerian official, on behalf of the African countries, called for an end to the Israeli aggression and a full withdrawal of the occupation forces from Syrian territory, stressing that the Golan Heights was occupied Syrian territory as affirmed in Security Council Resolution 497.
Nisreen Othman / Fedaa
Rente: Von der Rentenkürzung 2025 sind hunderttausende Rentner direkt betroffen
Viele Rentnerinnen und Rentner berichten seit Januar 2025 über unerwartete und teilweise erhebliche Kürzungen ihrer monatlichen Renten. Bereits kurz nach Jahresbeginn sind zahlreiche Anfragen bei Rentenberatern und Rechtsanwälten eingegangen.
Dabei steht hauptsächlich eine Frage im Vordergrund: Warum ist die Rente im Vergleich zum Dezember 2024 gesunken?
Konkreter Fall: 206 Euro weniger RenteEin besonders drastisches Beispiel stammt von einer Rentnerin, die am 17. Dezember 2024 einen neuen Rentenbescheid erhielt.
Nur wenige Tage später bemerkte sie, dass ihre Monatsrente ab Januar 2025 um 206,30 Euro brutto gekürzt wurde. Damit verschwand ein großer Teil ihres Einkommens – und das unmittelbar nach der Rentenerhöhung vom 1. Juli 2024, die nunmehr komplett verpufft.
Kürzung durch gestrichenen GrundrentenzuschlagDer Kern des Problems liegt im Grundrentenzuschlag, der ursprünglich vielen Langzeitversicherten als Anerkennung ihrer Lebensleistung gewährt wurde. Im aktuellen Bescheid der Rentenversicherung fehlte jedoch genau dieser Zuschlag, was in dem genannten Fall zu einem Verlust von über 200 Euro führte.
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Einkommen des Ehegatten als entscheidender FaktorLaut Paragraf 97a SGB VI wird das zu versteuernde Einkommen bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags berücksichtigt. Diese Anrechnung beschränkt sich nicht nur auf das eigene Einkommen der Rentenbezieher, sondern schließt auch das Ehegatteneinkommen ein.
Sobald dieses eine bestimmte Grenze überschreitet, kann der Grundrentenzuschlag vollständig oder teilweise entfallen.
Dieser Umstand führt zu erheblichem Unverständnis, da viele Betroffene das gemeinsame Einkommen nicht im Zusammenhang mit einer individuellen Rente sehen. Sie argumentieren, dass die Grundrente für persönliche Lebensleistung und Beitragsjahre bestimmt sei – unabhängig von der Einkommenssituation des Ehepartners.
Rechtslage in Prüfung: Bundessozialgericht eingeschaltetOb die Einbeziehung des Einkommens des Ehegatten in die Berechnung des Grundrentenzuschlags rechtmäßig ist, prüft derzeit das Bundessozialgericht (BSG). Das entsprechende Revisionsverfahren läuft unter dem Aktenzeichen B 5 R 924/r.
Hierbei wird geklärt, ob die aktuelle Regelung, die das Ehegatteneinkommen bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags berücksichtigt, mit dem Zweck des Gesetzes vereinbar ist.
Ursprünglich sollte der Zuschlag Menschen unterstützen, die lange Jahre in die Rentenversicherung eingezahlthaben, jedoch aufgrund von Kindererziehung oder geringem Verdienst nur niedrige Rentenansprüche erworben haben.
Kritik an der AnrechnungspraxisLebensleistung vs. Ehegatteneinkommen: Viele Betroffene fühlen sich benachteiligt, weil ihre individuelle Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung entwertet werden.
Verheiratete vs. unverheiratete Rentner: Wer unverheiratet ist, muss keine Einkommensanrechnung eines Partners fürchten. Ehepaare sehen sich hingegen mit Kürzungen konfrontiert, sobald das Einkommen des Ehegatten über einer festgelegten Grenze liegt.
Vorgehen bei Erhalt eines gekürzten RentenbescheidsWer von einer Kürzung des Grundrentenzuschlags betroffen ist, kann Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Wichtig ist dabei Folgendes zu beachten:
- Begründung: Verweisen Sie darauf, dass Sie die Anrechnung des Ehegatteneinkommens für rechtswidrig halten.
- Aktenzeichen nennen: Nehmen Sie Bezug auf das anhängige BSG-Verfahren (B 5 R 924/r).
- Ruhen des Verfahrens beantragen: Bitten Sie um das Ruhen Ihres Widerspruchsverfahrens, bis das Bundessozialgericht über die Rechtmäßigkeit der Anrechnung entschieden hat.
Das Urteil des Bundessozialgerichts wird über den weiteren Umgang mit dem Grundrentenzuschlag entscheiden. Sollte das Gericht die aktuelle Praxis kippen, könnten viele Rentnerinnen und Rentner rückwirkend ihren vollen Grundrentenzuschlag beanspruchen. Bis dahin bleibt die Lage jedoch ungewiss, und Betroffene sollten die gesetzten Fristen für den Widerspruch keinesfalls versäumen.
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Doppelt besteuert: So schützen Sie Ihre Rente vor dem Finanzamt
Eine Doppelbesteuerung ist in Deutschland zwar verboten, bei der Rente kann dies aber vorkommen. Die Besteuerung der Rente wurde nämlich von einer vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt.
Zuvor wurde die Einkommenssteuer paritätisch jeweils auf die Einzahlungen in die Rentenkasse und die Rentenbeiträge erhoben. Dies wird verändert, bis nur noch die Renten selbst besteuert werden. In der langen, schrittweisen Übergangsphase kann es zu einer doppelten Besteuerung kommen.
Wann dies der Fall ist, welche Steuern Sie als Rentner zahlen müssen, wie Sie eine Doppelbesteuerung erkennen, und was Sie unternehmen müssen, um beim Finanzamt Ihre Ansprüche durchzusetzen, das erklären wir in diesem Beitrag
Welche Steuern zahlen Sie als Rentner?Rente gilt als Einkommen, und deshalb zahlen Sie Einkommenssteuer, wenn Ihr Einkommen jährlich mehr als 12.096,00 Euro beträgt, bei Paaren mehr als 24.192,00 Euro. Liegen Sie über diesem Betrag, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, unter dem Freibetrag können Sie das tun, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Wie viel Einkommenssteuer müssen Sie auf die Rente zahlen?Durch die Verschiebung der Versteuerung von den Renteneinzahlungen auf die Rente selbst erhöht sich die Höhe des steuerpflichtigen Anteils Ihrer Rente je nach Geburtsjahrgang. 2005 betrug der steuerpflichtige Anteil noch 50 Prozent, seitdem erhöhte er sich bis 2019 um zwei Prozentpunkte pro Jahr, 2020 um einen Prozentpunkt und seit 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt jährlich. Zu 100 Prozent müssen dann die Neurentner ab 2058 ihre Rente versteuern.
Wie kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen?Eine Doppelbesteuerung entsteht, wenn Ihre Einzahlungen in der Rentenkasse nicht vollständig berücksichtigt wurden und Sie zugleich den jeweiligen Steuersatz Ihres Jahrgangs von der Rente leisten müssen. Das führt dann zu einer Doppelbesteuerung, wenn Ihr steuerfreier Rentenanteil niedriger ist als die Rentenbeiträge, die Sie aus Ihrem versteuerten Erwerbseinkommen zahlten.
Wie erkennen Sie eine Doppelbesteuerung?Eine Doppelbesteuerung zu erkennen, ist aufwendig. Dazu müssen Sie erst einmal wissen, wie hoch der steuerfreie Anteil Ihrer Rente ist. Dann benötigen Sie alle Rentenbeiträge und Steuerbescheide. Besonders geht es um die Beiträge, die Sie vor 2005 als Arbeitnehmer leisteten.
Sie müssen jetzt Ihre jährliche Bruttorente mit dem steuerfreien Anteil und der statistischen Lebenserwartung verrechnen. Wenn das Ergebnis unter den von Ihnen eingezahlten Beiträgen ist, dann liegt vermutlich eine Doppelbesteuerung vor.
Bei Rentenbeiträgen als Erwerbstätiger vor 2005 müssen Sie alle Sozialversicherungsbeiträge und deren Steuer ermitteln. Die Prozente der Rentenversicherung bei den Sozialbeiträgen ist der Anteil, der steuerfrei bleibt.
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Nein, das tut es nicht. Das Finanzamt wird nur auf Ihren Antrag aktiv, und für diesen müssen Sie selbst (oder Ihr Steuerberater) die Rechnung mit dem Verdacht einer Doppelbesteuerung präsentieren.
Was gehört in den AntragSie müssen alle notwendigen Dokumente zusammenstellen, also alle Belege für eingezahlte Rentenbeiträge und die Besteuerung Ihrer Rente. Dann reichen Sie formlos einen Antrag auf Überprüfung einer möglichen Doppelbesteuerung beim Finanzamt ein, zusammen mit den Unterlagen.
Wenn das Finanzamt den Antrag ablehnt, obwohl Sie davon ausgehen, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt, dann können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch erheben.
Ein konkretes Beispiel
Rentenbeiträge Jährliche Bruttorente Steuerfreier Anteil Statistische Lebenserwartung ab der Rente 150.000,00 € 22.000,00 € 24 % 17,94 Jahre24 Prozent der jährlichen Bruttorente von 22.000,00 Euro sind 5.280,00 Euro, diese haben Sie jährlich steuerfrei. Bei einer Lebenserwartung von 17,94 Jahren sind es also insgesamt 94.723,00 Euro, auf die keine Steuern erhoben werden. Da Sie 150.000,00 Euro eingezahlt haben, wurden Sie doppelt besteuert.
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Protest in Berlin: „Für einen gerechten Frieden in Kurdistan“
Unter dem Motto „Für einen gerechten Frieden in Kurdistan – Türkische Angriffskriege stoppen!“ versammelten sich Kurd:innen und ihre Unterstützer:innen am Brandenburger Tor in Berlin. Gemeinsam zogen sie zum Bundeskanzleramt, um auf die Bedeutung von Abdullah Öcalans Freilassung für eine politische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei hinzuweisen und die besondere Verantwortung der Bundesregierung in diesem Prozess zu betonen.
Zu der Demonstration gestern hatte die Freie Kurdische Gemeinde Berlin e.V. – auch Nav-Bel mobilisiert. Zu den Teilnehmenden zählten unter anderem die kurdischen Exil-Politiker:innen Faysal Sarıyıldız und Sibel Yiğitalp sowie Ferhat Koçak, Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke. Vor dem Bundeskanzleramt hielt Koçak eine Rede, anschließend wurden die zentralen Forderungen der Demonstration vorgestellt.
In der verlesenen Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass Abdullah Öcalan seit über 26 Jahren im Inselgefängnis Imrali festgehalten wird – die meiste Zeit unter den Bedingungen vollständiger Isolation und damit ohne Kontakt zur Außenwelt, ohne Zugang zu seinen Anwält:innen oder seiner Familie. Diese Isolationshaft wurde als unmenschlich und als gezielte politische Repression bezeichnet: „Diese Isolation ist Ausdruck der Angst vor seinen Ideen, vor seiner Vision einer gerechten, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Öcalan ist kein gewöhnlicher Gefangener – er ist ein Vordenker für ein demokratisches Modell jenseits von Nationalismus, Patriarchat und Unterdrückung.“
Besonders hervorgehoben wurde Öcalans Aufruf vom 27. Februar, in dem er aus der Haft heraus erneut konkrete Wege zu einer friedlichen Lösung der kurdischen Frage aufzeigte und den Weg zu Frieden frei machte. Dieser Appell richte sich nicht nur an Kurd:innen, sondern sei ein Angebot an alle Völker der Region – und ein deutliches Bekenntnis zu Frieden und Demokratie.
In der Erklärung wurde auch auf das demokratische Gesellschaftsmodell in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien hingewiesen, das unter widrigsten Bedingungen aufgebaut wurde. Dieses Modell zeige in der Praxis, dass eine Gesellschaft auf Basis demokratischer Selbstverwaltung, Geschlechtergerechtigkeit und friedlichem Zusammenleben der ethnischen Gruppen möglich sei: „In Nord- und Ostsyrien zeigt sich die Ernsthaftigkeit der kurdischen Bewegung und die Kraft von Abdullah Öcalans Ideen.“
Es wurde betont, dass der Friedensprozess nicht nur durch militärische Angriffe, sondern auch durch die Fortführung der Isolation Öcalans blockiert werde: „Öcalan braucht Bedingungen freier politischer Arbeit. Er muss aktiv an einer Lösung mitwirken können. Ohne seine Stimme kann es weder Gerechtigkeit noch Frieden geben.“
Die kurdische Freiheitsbewegung zeige trotz Repressionen, Kriminalisierung und einseitiger Waffenstillstände kontinuierlich ihren Willen zum Dialog, zur Verständigung und zu einem würdevollen Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen. Die Bundesregierung wurde dabei besonders in die Pflicht genommen:
„Deutschland hat eine besondere Verantwortung für den Friedensprozess. Diese ergibt sich nicht nur daraus, dass hier Millionen Kurd:innen leben, sondern auch aus der Tatsache, dass eine politische Lösung der kurdischen Frage zur Entspannung der gesamten Region beitragen würde.“
Die Erklärung schloss mit konkreten Forderungen:
▪ Sofortige Freilassung von Abdullah Öcalan – als ersten Schritt zu einem echten Dialogprozess.
▪ Internationale Unterstützung und politischer Druck – insbesondere durch die deutsche Bundesregierung.
▪ Ein Ende der Kriminalisierung kurdischer Aktivist:innen in Deutschland.
Zum Abschluss der Kundgebung riefen die Teilnehmer:innen lautstark: „Bîjî Serok Apo!“ und „Freiheit für Öcalan!“
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Können deutsche Firmen ihre verlorenen Marktanteile in Russland zurückerobern, falls die Sanktionen fallen?
Gulf Of Willful Ignorance
Because our current regime remains laser-focused on the vital issues of these dark and baleful times, the House just had a hearing on a bill by inimitable Klan Mom MTG to retool the Gulf of Mexico into a glorious new Gulf of America. Irked Democrats took to trolling with some creative alternative names, but MapQuest and the Internet are way ahead of them. Like, Gulf of Covfefe, Gulf of Putin's Bitch, Gulf of Wu-Tang, Gulf of End Times ahead of them.
On Day One of his new presidency and revenge tour, the orange guy revealed his Very Serious Priorities by signing a Very Serious executive order to rename the Gulf of Mexico the Gulf of America, because. Despite MAGA's lackadaisical approach to properly using other names - COVID, Native, undocumented, preferred pronouns - they were so pissed when the AP wire service, read by over 4 billion people in 100 countries, declined to update its widely used Stylebook with the new name that the regime banned its journalists from White House briefings. This week, a Trump-appointed judge effectively overturned the ban, ruling officials must restore press access "untainted by an impermissible viewpoint-based exclusion" to the AP - see First Amendment - noting, "If there is a benign explanation for the government's (ban), it has not been presented here." But the injunction is preliminary, and Trump is so obsessed he's already said he'll appeal the decision.
Meanwhile, Equally Serious MAGA Rep. Marjorie Tacky Greene, who's griped about other countries and even uppity Americans refusing to use the shiny, pointless, jingoistic new name, wrote a shiny, pointless, jingoistic new bill to show them all. The Gulf of America Act swaps out names and "directs federal agencies to update their documents and maps to incorporate the new name." Wednesday, the House Natural Resources Committee held a hearing for majority House Republicans to ratify it. But Dems, irked by the calamitous state of the union and the resulting, inane things they've had to spend their time on, weren't that into it. Instead, they forced votes on multiple amendments by launching a barrage of new names: Gulf of Ignorance, Gulf of Helene, Gulf of American Should Rejoin The Paris Accord. Rep. Jared Huffman went further - "Let's skate to where the puck is going" - by seeking to rename the whole damn planet "Donald Trump." His move failed; MTG's bill passed, 24-17.
Still, resistance has lingered. As companies, colleges, fat cats and yes Dems bend to kiss the ring and obey in advance, MapQuest has stood firm. "MapQuest is NOT renaming the Gulf of Mexico," they posted. "Our maps are like Grandma's Thanksgiving recipes - once they're printed, they're not changing." Then they did one better. "Because you TOTALLY asked for this, and MapQuest has NOTHING better to do, we've granted you exclusive access to a place very dear to our heart," they wrote. Then they set up a site, gulfof.mapquest.com, to change the name of the Gulf of Mexico to whatever you want, and told people to go for it: "Name your own gulf: Gulf of anything." And, gleefully, exuberantly, people did. They created the Gulf of Chevron, BP, Exxon Mobil and Shell. The Gulf of Fragile Masculinity. The Gulf of Antifa, Gulf of Lower Canada, Gulf of Fucktrump, Gulf of Where America's Dignity Died, Gulf of Hamberders, "but I prefer cheeseberders."
Some get furiously wordy: The Gulf of LimpDick Wannabe Alpha-Males Who Need Viagra to Overcome Their Adderall Addictions and the Gulf of a string of insults that move from inbred and heartless to snake-licking, four-flushing, worm-headed. Some are succinct: Gulf of Despair, Gulf of Dumbfuckistan, Gulf of Gulf, Gulf of Cuba: "Let's give it to the other guy." Many are brilliant: Gulf of Four Seasons Total Landscaping, Gulf of America Is Fucked, Gulf of the Dude Abides, Gulf of the Dread Is No Longer Existential, Gulf of Infrastructure Week Again, Gulf of Most of Us Didn't Vote For Him, Gulf of Eggs Which Broke Democracy, Gulf of I Could Do This All Day. Also, raging: Gulf of Very Insecure Tiny-Handed Fascists, Gulf of Incalculable Horrors, Gulf of Vacuum Between Trump's Ears, Gulf of Dumbest Timelines.
And they go on. After a long legal roller-coaster, hundreds of climate workers at NOAA just got re-fired; critics say their exit means the loss of "decades of expertise and institutional knowledge." But at least we'll still have the Gulf of What Fresh Hell Is This.
Berliner Zeitung: Jeffrey Sachs: „Baerbock war im Grunde Kriegsministerin, keine Diplomatin“
Barrierefreiheit: Zu hohe Hürden bei staatlichen Digitalangeboten
Ein aktueller Bericht zeigt, dass die digitalen Angebote der Behörden weiterhin nur unzureichend barrierefrei sind. Mitunter sind die Hindernisse sogar noch größer geworden. Die Ministerien sehen das anders – und legen die Latte dabei äußerst niedrig an.
Digitale Angebote sind nicht für alle Menschen gleich erreichbar. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Ikon ImagesDie digitalen staatlichen Angebote wurden in den vergangenen drei Jahren kaum barrierefreier. Das ist das Ergebnis des aktuellen Berichts der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund). Alle drei Jahre erstellt die Überwachungsstelle einen Barrierefreiheits-Bericht. Der aktuelle ist im März erschienen und stellt den Websites und mobilen Anwendungen deutscher öffentlicher Stellen ein Armutszeugnis aus.
Unterm Strich ist die Barrierefreiheit bei Webseiten der öffentlichen Hand in den vergangenen drei Jahren nur geringfügig gestiegen, oft blieb sie auf gleichem Niveau. Bei mobilen Anwendungen haben die Barrieren bei der Navigation sogar zugenommen. In der Kulturpass-App des Bundes gibt es beispielsweise keinerlei Übersetzungen in leichte oder Gebärdensprache.
Auf Bundesverwaltungsebene werden zwar im Vergleich zu 2021 mehr Anforderungen erfüllt. Die Zunahme beträgt hier aber nicht einmal ein Prozent. Auf regionaler und lokaler Ebene hat die Barrierefreiheit hingegen im selben Vergleichszeitraum um rund 1,3 beziehungsweise 7 Prozent abgenommen.
Nur die Hälfte der öffentlichen Stellen setzt gesetzliche Vorgaben umBarrierefreiheit sieht vor, dass etwas für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich ist. Seit spätestens 2021 müssen die digitalen Angebote des Staates barrierefrei sein. Das bedeutet konkret, dass es Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache geben muss. Das steht in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 umsetzen sollen.
Die BITV 2.0 schreibt staatlichen Stellen vor, mindestens eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Die Erklärung muss die Bereiche benennen, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind und nachvollziehbare Gründe dafür nennen. Die Erklärung sollte dabei gegebenenfalls auf barrierefrei gestaltete Alternativen hinweisen. Außerdem muss sie eine barrierefreie Kontaktmöglichkeit und einen Hinweis auf ein mögliches Schlichtungsverfahren bei Beschwerden enthalten.
Laut des Berichts der Überwachungsstelle beinhalteten nur rund 48 Prozent der Webauftritte öffentlicher Stellen eine solche Erklärung zur Barrierefreiheit. Die Anforderungen aus der entsprechenden EU-Richtlinie erfüllten gerade einmal rund 13 Prozent.
Niedrige Standards für BarrierefreiheitWir haben einige Bundesministerien gefragt, wie sie die Umsetzung der Barrierefreiheit bei ihren digitalen Angeboten bewerten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) schrieb uns: „Grundsätzlich wird die Umsetzung der Barrierefreiheit in Bezug auf die Website als gut angesehen.“ Das Bundesverteidigungsministerium antwortete: „Die derzeit aktiven Internetauftritte der Bundeswehr und des BMVg erfüllen großteils die Vorgaben zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0“. Laut Bundesverkehrsministerium wurde dessen Webauftritt „durchgehend barrierefrei gestaltet“. Und das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung schrieb, seine Webseite erfülle „bereits in weiten Teilen die geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit.“
Allerdings sind die Standards, nach denen die Ministerien ihre Angebote bewerten, eher niedrig. Die Internetnormierungsinstitution World Wide Web Consortium hat Kriterien für eine barrierefreie Webseite veröffentlicht: die Web Content Accessibility Guidelines. Darin wird zwischen den drei Konformitätsstufen A (niedrig), AA (mittel) und AAA (hoch) unterschieden. In Deutschland ist AA der gesetzliche Standard.
Allerdings halten die Ministerien oftmals nicht einmal diesen ein. Der Bericht der BFIT-Bund bescheinigt nicht einmal fünf Prozent der digitalen Angebote, die Anforderungen der Konformitätsstufe AA einzuhalten.
Mangelndes WissenLaut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die wie die BFIT-Bund bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist, ist oft fehlendes Wissen der Grund dafür. „Häufig fehlt das Know-how zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bei den Dienstleistern“, sagt eine Sprecherin der Stelle auf Anfrage von netzpolitik.org. „Und teilweise fehlt es auch bei den öffentlichen Stellen, einerseits bei denen, die Aufträge vergeben, andererseits auch in den IT-Abteilungen.“
Die Ministerien wollen das Informationsdefizit nach eigenen Angaben ausgleichen, allerdings auf unterschiedliche Weise. So will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft alle Beschäftigten verpflichtend schulen, die mit der Erstellung von barrierefreien Dokumenten befasst sind, wie es uns auf Anfrage mitteilt. Die Mitarbeitenden anderer Ministerien können hingegen freiwillig an Schulungen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung teilnehmen.
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Streit um Ausweisungen: Wenn eine Beamtin Nein sagt
Die Berliner Innenverwaltung will vier Personen ausweisen, die an der Besetzung einer Universität im Kontext von Palästina-Protesten beteiligt waren. Doch die Ausländerbehörde weigerte sich zunächst, einer entsprechenden Weisung Folge zu leisten. Wir veröffentlichen die internen E-Mails.
Die deutsche Beamtenschaft ist nicht gerade dafür bekannt, sich Weisungen von Vorgesetzten zu widersetzen. Doch es gibt Ausnahmen: In Berlin stritten sich die Senatsverwaltung für Inneres und das Landesamt für Einwanderung (LEA) um Ausweisungen. Die zuständige Abteilungsleiterin im Landesamt weigerte sich zunächst, die Vorgaben der Innenverwaltung umzusetzen; sie „remonstrierte“. Das zeigen interne E-Mails, die wir veröffentlichen.
Kern des Streits ist das Vorgehen der SPD-geführten Innenverwaltung gegen vier Personen, die an der gewaltsamen Besetzung an der Freien Universität Berlin im Kontext von Palästina-Protesten im vergangenen Oktober beteiligt gewesen sein sollen. Der Besetzungsversuch war von der Polizei gewaltsam geräumt worden. Gegen die Teilnehmer*innen laufen derzeit offenbar Ermittlungen wegen verschiedener Delikte. Da allerdings niemand von ihnen bisher wegen einer Straftat verurteilt wurde, weigerte sich eine Beamtin des Landesamts zunächst, die Ausweisung der Personen vorzubereiten. Zunächst hatte The Intercept darüber berichtet.
Ungewöhnliches VorgehenE-Mails zwischen der Senatsinnenverwaltung und der zuständigen Abteilungsleiterin im LEA zeigen den Konflikt. An einem Freitagabend kurz vor 22 Uhr bat die Senatsinnenverwaltung darum, unverzüglich drei EU-Bürger*innen und einer US-Bürger*in die rechtliche Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland zu entziehen – aufgrund entsprechender „Vorgaben der Hausleitung“. Am darauffolgenden Montag antwortete die für „Kriminalitätsbekämpfung und Rückführungen“ zuständige Abteilungsleiterin des LEA, sie könne dieser Weisung „aus Rechtsgründen“ nicht nachkommen. Auch ihren eigenen Behördenleiter Engelhard Mazanke hatte sie dabei cc gesetzt.
Nach dem Remonstrationsrecht sind Beamt*innen dazu berechtigt und verpflichtet, Weisungen zu widersprechen, die sie als möglicherweise rechtswidrig einschätzen. Das war hier der Fall: Die Beamtin ging davon aus, dass man den drei EU-Bürger*innen nicht die Freizügigkeit entziehen könne. Dafür muss nachgewiesen werden, dass vom Verhalten der Personen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Laut Beamtin fehlte es bisher aber an rechtskräftigen Verurteilungen, die dies belegen. Gewöhnlich warten Behörden daher erst ab, ob es zu derartigen Verurteilungen kommt.
Innenverwaltung setzt sich durchDie Innenverwaltung hielt ihre Weisung jedoch aufrecht. Daraufhin gab das Landesamt nach und bereitete die Ausweisungen vor. Laut Tagesspiegel haben die vier Personen Eilanträge gegen ihre Ausweisungen gestellt. Damit liegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen nun beim Verwaltungsgericht Berlin.
Die Remonstration der Beamtin in der Ausländerbehörde war im vorliegenden Fall zwar in der Sache nicht erfolgreich. Sie zeigt jedoch, wie umstritten das Vorgehen des Berliner Senats auch in der Verwaltung ist. Je nach Ausgang der Gerichtsverfahren könnten weitere Remonstrationen folgen.
von Arne Semsrott
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Weitere Strafanzeigen gegen Fauci und andere führende Covid-Beamte
Arizona und Pennsylvania haben sich in die Liste der US-Bundesstaaten eingereiht, die den ehemaligen Covid-Berater des Weißen Hauses, Dr. Anthony Fauci, und andere führende Vertreter des Bundesgesundheitswesens des mutmaßlichen Mordes, der Körperverletzung, des Missbrauchs und des medizinischen Terrorismus im Zusammenhang mit der Politik der Covid-Ära beschuldigen.
Wie der Epidemiologe Nicolas Hulscher berichtet, hat die Vires Law Group am 8. April 2025 in Zusammenarbeit mit der Former Feds Group Freedom Foundation bei den Generalstaatsanwälten von Arizona und Pennsylvania förmliche Anträge auf Strafverfolgung gegen diese Personen eingereicht.
Die Staatsanwälte dieser Bundesstaaten sind somit aufgefordert, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten. Die Anträge stützen sich auf detailliertes Beweismaterial – einschließlich der Geschichten von über 80 Opfern und Familien – und behaupten, dass Maßnahmen wie tödliche Krankenhausprotokolle, die Verweigerung lebensrettender Behandlungen und systematischer medizinischer Zwang zu weit verbreiteten Verletzungen und Todesfällen geführt haben.
Ähnliche Anträge wurden im Namen von Bürgern bereits in Florida, Louisiana, Texas, Missouri und Oklahoma eingereicht, was eine koordinierte landesweite Anstrengung darstellt, Gerechtigkeit durch staatliche und lokale Behörden zu erlangen.
Personen, die in den Strafanträgen genannt werden:
- Dr. Anthony Fauci – Ehemaliger Direktor, NIAID
- Dr. Cliff Lane – Stellvertretender Direktor, NIAID
- Dr. Francis Collins – Ehemaliger Direktor, NIH
- Dr. Deborah Birx – Ehemalige Covid-Reaktionskoordinatorin des Weißen Hauses
- Dr. Rochelle Walensky – Ehemalige Direktorin, CDC
- Dr. Stephen Hahn – Ehemaliger Kommissar, FDA
- Dr. Janet Woodcock – Stellvertretende Hauptkommissarin, FDA (nur Arizona)
- Dr. Peter Hotez – Dekan, Nationale Schule für Tropenmedizin, Baylor College of Medicine (nur Arizona)
- Dr. Robert Redfield – Ehemaliger Direktor, CDC
- Dr. Peter Daszak – Präsident, EcoHealth Alliance
- Dr. Ralph Baric – Professor, Universität von North Carolina
- Dr. Rick Bright – Ehemaliger Direktor, BARDA
- Verwaltungsangestellte und Anbieter von Gesundheitsleistungen in verschiedenen Krankenhaussystemen und Pflegeeinrichtungen in Arizona und Pennsylvania
Kombinierte Liste mutmaßlicher Verbrechen in beiden Bundesstaaten:
- Mord
- Unfreiwillige Tötung
- Fahrlässige Tötung
- Körperverletzung / Schwere Körperverletzung / Einfache Körperverletzung
- Rücksichtslose Gefährdung einer anderen Person
- Missbrauch von schutzbedürftigen Erwachsenen / Emotionaler Missbrauch
- Vernachlässigung und Misshandlung einer pflegebedürftigen Person
- Entführung
- Menschenhandel zur Erzwingung von Arbeit oder Dienstleistungen
- Kriminelle Nötigung, um die Freiheit einer anderen Person einzuschränken
- Betreiben einer korrupten Organisation
- Verstöße gegen staatliche Anti-Racketeering-Gesetze
- Terrorismus
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts sind laut Hulscher bereits zwei strafrechtliche Ermittlungen auf Bezirksebene in anderen Bundesstaaten im Gange. Die beteiligten Anwaltsteams und die Opfer machen geltend, dass die Rechenschaftspflicht angesichts der fehlenden Maßnahmen auf Bundesebene durch staatliche oder lokale Strafverfolgung erfolgen müsse.
«Diese Anträge stellen eine bedeutende nationale Anstrengung dar, um im Namen von Familien, die Angehörige verloren haben und denen während der Pandemie eine angemessene Versorgung verweigert wurde, Gerechtigkeit zu erlangen», so Hulscher.
Kommentar Transition News:
Ob die Strafanzeige gegen Fauci Erfolg haben wird, ist allerdings unklar. Denn Joe Biden hat in einer seiner letzten Amtshandlungen vor seinem Abtritt als Präsident der USA etliche Staatsbedienstete, einige Familienmitglieder – und auch Fauci vorsorglich begnadigt (wir berichteten).
Präsident Donald Trump behauptete jedoch hinterher, dass einige dieser Begnadigungen, die eigentlich als unanfechtbar gelten, ungültig seien, weil Biden sie mit einem «Autopen» unterzeichnet habe, einem mechanischen Gerät, das einen Roboterarm mit einem Stift verwendet. Trump argumentierte deshalb, Biden habe die Begnadigungen «nicht unterzeichnet» und «nichts davon gewusst», sie seien ungültig und hätten keine Kraft oder Wirkung. Von Faktencheckern wird das allerdings angezweifelt.