«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Klimaschonende Knechtschaft
Bürgergeld 2026: Diese 3 Weiterbildungen sollen wirklich in Arbeit bringen
Die wirtschaftliche Erholung kommt – aber längst nicht überall an. Das zeigt die neue IAB-Prognose sehr deutlich: In vielen industriell geprägten Regionen bleibt der Arbeitsmarkt 2026 unter Spannung.
Während einige Städte zusätzliche Jobs schaffen, kämpfen andere Gegenden mit einer Mischung aus nachlassender Beschäftigung und steigender Arbeitslosigkeit. Genau dort entscheidet Weiterbildung über die persönliche Perspektive. .
Strukturwandel trifft Industrie – und damit ganze RegionenBesonders hart erwischt es Kreise, in denen das Verarbeitende Gewerbe dominiert: Autozulieferer, Maschinenbau, Metall, Chemie. Digitalisierung, Automatisierung und neue Wertschöpfungsketten verschieben Qualifikationsprofile – teils schneller, als Betriebe hinterherkommen.
Hinzu kommen Energiepreise, internationale Konkurrenz und Investitionszurückhaltung. Das Ergebnis: In den „Problemquadranten“ der IAB-Matrix (Arbeitslosigkeit rauf, Beschäftigung runter) wächst der Druck auf Arbeitsuchende ebenso wie auf Beschäftigte in gefährdeten Abteilungen.
Wer hier abwartet, verliert Zeit. Wer jetzt gezielt Kompetenzlücken schließt, verschafft sich echte Chancen – oft sogar beim aktuellen Arbeitgeber.
Weiterbildung als Hebel: Was jetzt wirklich trägtWeiterbildung ist kein Selbstzweck, sondern ein Sprungbrett in Engpassberufe und wachsende Tätigkeiten. Drei Felder stechen 2026 heraus:
1. Digitalisierung & Automatisierung (Industrie + Büro):
Gesucht werden Menschen, die Maschinen bedienen, Prozesse datengetrieben steuern und IT-Schnittstellen verstehen. Das muss kein Informatikstudium sein. Gefragt sind modulare Profile: „Industrie 4.0“-Grundlagen, SPS-Bedienung, einfache Programmierung, Datenanalyse für Produktion, ERP-Anwenderwissen, 3D-Druck-Basics, IT-Support.
Auch kaufmännische Teams digitalisieren: E-Rechnung, Prozessautomatisierung (RPA), Datenschutz, MS-Power-Plattform, KI-gestützte Recherche und Dokumentation. Gute Nachricht: Viele dieser Inhalte lassen sich in Teilqualifikationen oder zertifizierten Kompaktkursen abbilden.
2. Pflege, Gesundheit, Soziales:
Demografie schlägt Konjunktur. Pflegehelfer:innen, Pflegefachkräfte, Alltagsbegleiter:innen, medizinische Fachangestellte und therapeutische Assistenzrollen sind vielerorts knapp. Wer aus der Industrie kommt, bringt oft genau das mit, was Teams auf den Stationen und in der ambulanten Versorgung brauchen:
Zuverlässigkeit, Schichttauglichkeit, technisches Verständnis (z. B. für Hilfsmittel). Der Einstieg gelingt über niedrigschwellige Basiskurse (z. B. Pflegebasis-Qualifikationen) bis hin zur vollwertigen Umschulung mit Abschluss.
3. Logistik, Verkehr, Energie-nahes Handwerk:
Versandhandel, Ersatzteilnetzwerke, Batteriewertschöpfung, Wärmewende – hier entstehen Jobcluster. Staplerschein plus digitale Lagerverwaltung, Tourenplanung, Zoll-Basics, Gefahrgut, Telematik-Anwendungen oder der (Teil-)Erwerb von Fahrerlaubnisklassen sind realistische „Sofort-Hebel“.
Im Handwerk führen gezielte Module (Elektro-Grundschein, Gebäudetechnik, Dämmung, Photovoltaik-Montage) in Teams, die händeringend zupacken müssen.
Wo welche Qualifizierung Sinn ergibtDie folgenden Zuordnungen helfen beim ersten Sortieren – sie ersetzen nicht die individuelle Beratung, zeigen aber, wo der Markt besonders aufnahmefähig ist:
Regionstyp/Problem Passende Weiterbildung/Qualifizierung Industriestarke Bezirke mit Jobabbau („oben links“) Industrie 4.0-Bedienkompetenz, SPS-Grundlagen, Qualitätsprüfung, 3D-Druck-Basics, Instandhaltung light, Logistik-Upgrades (LVS, Scanner, Stapler), Transfer in energie-nahes Handwerk Stadtstaaten/urbane Zentren mit hoher Fluktuation IT-Support, Office-Automation, E-Rechnung, Datenschutz/DSGVO, Pflege-Basisqualifikation, medizinische Assistenz, Social Care Periphere Regionen mit kleinteiliger Struktur Allround-Logistik (Kommissionierung → Disposition), Fahrerlaubnisklassen/Module, Gebäude- und Energietechnik-Bausteine, mobile Pflege Dienstleistungsregionen mit gemischter Lage Kaufmännische Software (ERP/CRM), KI-gestützte Büroarbeit, Kundenservice-Spezialisierungen, Personalsachbearbeitung, Lohn/Buchhaltung (digital)Merke: Erst prüfen, dann wählen. Eine gute Weiterbildung fokussiert auf die Lücke zwischen vorhandenem Können und konkreten Vakanzen im Umkreis – nicht auf „nice to have“-Zettel im Lebenslauf.
Bildungsgutschein, Teilqualifikation & Co.: So kommt die Förderung anJobcenter und Arbeitsagentur können Weiterbildungen fördern – häufig inklusive Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie finanzieller Unterstützung während der Teilnahme.
Wichtig ist die Zulassung des Trägers und der Maßnahme (AZAV-Zertifizierung) und die Notwendigkeit für Integration oder Sicherung des Arbeitsplatzes. Wer Bürgergeld bezieht oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, hat grundsätzlich Chancen auf Förderung.
Teilqualifikationen (TQ):
Statt direkt eine komplette, mehrjährige Ausbildung nachzuholen, werden Berufsbilder in einzelne Bausteine zerlegt, die jeweils zertifiziert abschließen.
Beispiel: In der Metall- oder Elektrobranche lassen sich TQs kombinieren – wer mehrere Module erfolgreich absolviert, kann sich später zur Externenprüfung anmelden. Vorteil: schnellere Erfolge, bessere Vermittlungschancen schon nach dem ersten Baustein, flexible Anpassung an regionale Bedarfe.
Umschulung/Abschlussbezogene Weiterbildung:
Wer auf einen anerkannten Berufsabschluss zielt, profitiert von stabilen Einstiegschancen – insbesondere in Mangelberufen (Pflege, Elektro, Sanitär/Heizung/Klima, Kaufleute im E-Commerce, Fachinformatik-nah).
Hier gelten besondere Fördermöglichkeiten, inklusive geldlicher Anreize. Details variieren regional – sprechen Sie das gezielt in der Beratung an.
Kurzformel für den Antrag:- Arbeitsmarktcheck: Welche Jobs werden in Ihrem Umkreis nachweislich gesucht?
- Profilabgleich: Was können Sie bereits – welche Lücke verhindert aktuell die Einstellung?
- Kursauswahl: Zertifizierter Träger, eindeutiger Bezug zur Lücke, klarer Abschluss.
- Nachweise sammeln: Stellenanzeigen, Gesprächsnotizen mit Arbeitgebern, Kursangebot inkl. Kosten.
- Beratung & Antrag: Termin beim Jobcenter/Agentur, Förderziel klar begründen, Alternativen bereithalten.
Der Produktionsprofi macht sich digital fit:
Sie kommen aus Schichtarbeit, kennen Maschinen und Taktzeiten. Mit einer Kombination aus Qualitäts-Modul, Grundkurs SPS/Bedienoberflächen und Datenverständnis (OEE, einfache Auswertungen) werden Sie zum Bindeglied zwischen Anlage und Leitung. Das verschiebt Sie von austauschbaren Helfertätigkeiten Richtung Fachkraft light – häufig mit Zulagen.
Der Branchenwechsel in die Pflege:
Start über eine Pflegebasis-Qualifikation (mit Praxisanteilen), anschließend modulare Vertiefung oder Umschulung. Wer Verantwortung übernehmen will, plant die Externenprüfung ein. Gute Deutsch- und Dokumentationsskills sind hier echte Karrierebooster – entsprechende Kurse sind förderfähig.
Logistik als Beschleuniger:
Gabelstaplerschein plus Lagerverwaltungssystem, anschließend Zusatzmodule (Zoll, Gefahrgut, Telematik). Wer flexibel ist, ergänzt eine Fahrerlaubnisklasse oder wechselt in die Disposition. Die Wege sind kurz, die Nachfrage stabil, die Aufstiegspfade real.
Ein häufiger Stolperstein ist die Zertifizierung: Ohne AZAV-Zulassung der Maßnahme und des Trägers gibt es keine Förderung – deshalb immer vorab prüfen, ob alle Nachweise vorliegen. Ebenso wichtig ist die Passgenauigkeit der Inhalte. Eine Weiterbildung „irgendwas mit EDV“ überzeugt weder Jobcenter noch Arbeitgeber; zählen tun klar benannte Programme, Systeme und Prozesse, die direkt zum Zielberuf passen.
Damit der Antrag überhaupt Substanz hat, gehört ein belastbarer Arbeitsmarktbezug dazu: Sammeln Sie vor dem Beratungstermin fünf bis zehn aktuelle Stellenanzeigen, die exakt Ihr angestrebtes Profil abbilden – das zeigt Bedarf und begründet den Kurs.
Planen Sie außerdem die Rahmenbedingungen realistisch: Kinderbetreuung, Fahrzeiten und mögliche Schichtwechsel sollten von Anfang an mitgedacht werden, denn genau hier setzen viele Förderbausteine an und verhindern Abbrüche. Und versuchen Sie nicht, alles alleine zu stemmen:
Nutzen Sie die Beratung im Jobcenter, sprechen Sie mit den Betriebsakquisiteuren der Bildungsträger und knüpfen Sie Kontakte zu Arbeitgebern – diese Netzwerke erhöhen die Chance auf eine passgenaue, finanzierte Qualifizierung und eine anschließende Einstellung.
Warum sich der Blick auf die „oben-links“-Regionen doppelt lohntGerade dort, wo Beschäftigung sinkt und Arbeitslosigkeit steigt, ziehen Unternehmen in wachsenden Bereichen aktiv Quereinsteiger an – weil sie schlicht niemanden finden.
Wer mit einem klaren Kursprofil und einem förderfähigen Plan kommt, hat in Vorstellungsgesprächen plötzlich den „Unfair Advantage“: Lernnachweis + Praxisnähe + Förderkulisse. Das überzeugt Personalabteilungen deutlich mehr als unverbindliche Absichtserklärungen.
Zusammenfassung2026 entscheidet Qualifizierung darüber, ob Transformation zur Abstiegsspirale oder zur Aufstiegschance wird. Wer in industriell geprägten Problemregionen lebt, sollte nicht auf den „großen Aufschwung“ warten, sondern jetzt die Weichen stellen: bedarfsgerechte, zertifizierte Weiterbildung mit klarem Jobziel – unterstützt durch Bildungsgutschein, Teilqualifikationen und praxistaugliche Module. So werden aus schlechten Trends persönliche Erfolgsgeschichten.
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Bundestagsdebatte: Was ist bei der Chatkontrolle unter „anlassbezogen“ zu verstehen?
Es steht zwar aktuell keine Abstimmung zur Chatkontrolle an, aber der Bundestag diskutierte heute dennoch über den EU-Plan zur Massenüberwachung von Chats. Die drei Vertreter der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD fanden in ihren Reden immerhin deutliche Worte gegen eine verpflichtende Chatkontrolle.
Die Chatkontrolle würde zur anlasslossen Massenüberwachung von Millionen Menschen führen. – Alle Rechte vorbehalten Auge: Pixabay/ cocoparisienne, Handy: IMAGO/ NurPhoto, Bearbeitung: netzpolitik.orgEs war keine Sternstunde des deutschen Parlaments: Obwohl die Chatkontrolle-Abstimmung im Rat der EU längst von der Tagesordnung genommen worden war, musste sich der Bundestag heute mit einem Antrag der AfD befassen. Die Partei beantragte darin (pdf), dass die Bundesregierung „bei der bevorstehenden Abstimmung“ über die Chatkontrolle „mit Nein“ stimmen solle. Doch die Abstimmung ist auf Dezember vertagt.
Durch die Tatsache, dass also gar keine Abstimmung akut bevorsteht, war der AfD der Spott der Redner aus dem anderen Parteien für den Antrag sicher. Konrad Körner von der CSU nannte ihn einen bloßen „Schaufensterantrag“. Es stehe nicht nur keine Abstimmung an, es gäbe ja nicht mal einen neuen Entwurf, über den man streiten könne.
Mit dem Begriff Chatkontrolle ist ein EU-Vorhaben gemeint, dass die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten verpflichten soll, in den Nachrichten der Nutzer nach Missbrauchsfotos und -videos (CSAM) zu scannen. Dagegen hat sich eine ganze Phalanx an Kritikern ausgesprochen.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages hatten sich letzte Woche auf Antrag von Grünen und Linken schon allesamt gegen den dänischen Vorschlag zur Chatkontrolle ausgesprochen. Genauer gesagt gegen eine „anlasslose Chatkontrolle“, wie die Regierungsparteien auch diesmal nicht müde wurden zu spezifizieren. Jeanne Dillschneider von den Grünen pochte in ihrem heutigen Statement daher auf eine inhaltliche Klärung. Man warte bisher „vergeblich“ auf eine klare Ablehnung durch das Bundesinnenministerium (BMI) und auch auf eine Klärung, was mit einer „anlassbezogenen“ Chatkontrolle technisch gemeint sein könnte.
Das wollte auch Sonja Lemke (Linke) wissen und wies darauf hin, dass die Bundesregierung in ihrem Formulierungen „jedesmal ein ‚anlasslos‘“ einfüge. Dabei bliebe bewußt offen, „was ein Anlass sein kann“ und ob technisch auch das Client-Side-Scanning abgelehnt werde.
Nur nicht „anlasslos“Die Aussagen der drei Vertreter der Regierungsparteien, die in der kurzen Debatte sprachen, brachten wenige neue Erkenntnisse, aber immerhin ein paar deutliche Worte. Zuletzt war von der dänischen Regierung eine verpflichtende Chatkontrolle und Client-Side-Scanning befürwortet worden.
Katja Strauss-Köster von der CDU betonte, dass erfreulich viele Dienste-Anbieter freiwillig Missbrauchsmaterial aufdecken und an die Behörden melden würden. Aber diese freiwilligen Maßnahmen laufen im April 2026 aus, daher drohe „eine gefährliche Lücke“, wenn man nun nicht handele. Sie wolle eine „solide rechtliche Grundlage“, um den „Status Quo“ zu sichern, also das dauerhafte freiwillige Scannen. Eine solche EU-Verordnung sei anzustreben.
Verpflichtende Maßnahme hingegen solle es „nur im Einzelfall“ geben, so Strauss-Köster. „Ohne konkreten Verdacht“ dürfe private Kommunikation „nicht eingesehen werden“. Sie sagte außerdem, dass „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zentral für unsere Sicherheit“ sei, daher dürfe sie „nicht geschwächt werden“.
Da gab es Applaus aus der CDU/CSU-Fraktion. Doch Strauss-Köster war noch nicht ganz fertig mit ihren Ausführungen: Denn „gleichzeitig dürfen wir verschlüsselte Kommunikation nicht völlig ausnehmen“, fuhr sie fort. Man müsse das „Dunkelfeld“ in den Blick nehmen können. Wie dieser Spagat technisch zu meistern wäre, ließ sie allerdings offen.
Der dänische Vorschlag sei eine Verbesserung gewesen. Es sei dennoch richtig, „dass die Bundesregierung dem nicht zugestimmt hat“. Sie sei für „starke Garantien für Datenschutz und Privatsphäre“, das hätte auch das europäische Parlament vorgegeben. Insgesamt war die kurze Rede Strauss-Kösters eher ein Plädoyer für das freiwillige Scannen.
Carolin Wagner von der SPD betonte, dass im deutschen Parlament Einigkeit bestanden habe: Eine „anlasslose Überwachung privater Inhalte“ sei bereits abgelehnt worden. Es solle auch „keinen Zwang zum Client-Side-Scanning und keinen Zwang in der Aufweichung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ geben.
Da war es wieder, das Wörtchen „anlasslos“. Dennoch positionierte sich Wagner am deutlichsten gegen die verschiedenen vorstellbaren technischen Optionen.
CSAM Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort CSAM (Child Sexual Abuse Material) über politische Vorhaben im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Unterstütze unsere Arbeit! Jetzt spendenKonrad Körner (CSU) war der dritte und letzte der Regierungsparteivertreter und betonte pflichtschuldig, man verteidige die Grundrechte und wolle „keine anlasslose Chatkontrolle“. Man setze sich hingegen für „anlassbezogene Maßnahmen“ ein. Dieser Begriff sei nicht in einer „aufgebauschten Debatte“ zu skandalisieren, schließlich wolle der Bürger, dass sowohl seine Chats als auch seine Kinder sicher seien. Es gehe dabei nämlich um „Ermittlungsbefugnisse“, wenn es einen „Anlass oder Verdacht“ gäbe, dass jemand solches strafbare Material verschicke.
Es gehe hier um „wichtige technische Details“, so Körner. Diese Details würden darüber entscheiden, ob „wir mit einem Gesetz eine Büchse der Pandora öffnen“ könnten. „Glauben Sie mir“, sagte der Abgeordnete, „auch wir haben da große Bedenken“. Denn mit Blick zur AfD sagte Körner: „Wenn Sie an der Macht wären, würde jede inkorrekte Äußerung in der Stammtischgruppe zum Hassverbrechen stilisiert, oder wenn die anderen reden, würde jeder depperte Genderstern noch zum Vaterlandsverrat.“
Das Niveau der Debatte hatte er damit wohl nicht erhöht, aber doch klargestellt, was die CDU/CSU-Fraktion unter „anlassbezogen“ versteht.
Der Schutz von KindernDie Abgeordneten betonten, dass nicht vergessen werden dürfe, dass es in der EU-Verordnung um den Schutz von Kindern gehe. Doch der Deutsche Kinderschutzbund und andere Kinderschützer stellten sich mehrfach und deutlich gegen die EU-Pläne einer Chatkontrolle.
Lemke von den Linken beklagte, dass immer wieder „sexuelle Gewalt an Kinder vorgeschoben“ werde. Es gäbe doch zahlreiche Maßnahmen, die man sofort dagegen ergreifen könne, etwa in den Ausstattungen von Jugendämtern, Schulen, Kitas und in der Jugendhilfe, bei Erziehern und Sozialarbeitern. „Keinem Kind ist durch Chatkontrolle geholfen“, betonte sie.
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Bürgergeld: 7.800-Euro-Forderung scheitert am Verdacht des Rechtsmissbrauchs – Urteil
Ein Geschäftsmodell, um Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen und damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, ist Rechtsmissbrauch. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 05.12.2023, 6 Sa 896/23).
Mann bewirbt sich als „Sekretärin“ und klagt wegen BenachteiligungDer Betroffene hat Abitur, eine Ausbildung als Industriekaufmann, ist derzeit offiziell erwerbslos und bezieht Bürgergeld. Er bewarb sich mehrfach auf Stellenausschreibungen als „Sekretärin“ bei diversen Unternehmen. Nach der Ablehnung der Bewerbung zog er dann wegen einer etwaigen Benachteiligung seines (männlichen) Geschlechts vor Gericht.
Stellenanzeige bei eBay Kleinanzeigen2021 schrieb ein Kfz-Händler in Schleswig-Holstein eine Stelle für eine „Sekretärin“ bei eBay Kleinanzeigen aus. Über die Chat-Funktion postete der Bürgergeld-Bezieher:
„Hallo,
ich habe gerade auf Ebay Kleinanzeigen ihre Stellenausschreibung gefunden, womit Sie eine Sekretärin suchen.
Ich suche derzeit eine neue Wohnung im Umkreis und habe Interesse an Ihrer Stelle. Ich habe Berufserfahrung im Büro und kenne mich mit Word und Excel und Gesetzen gut aus. Lieferscheine und Rechnungen kann ich auch schreiben und sonst typische Arbeiten einer Sekretärin, die sie fordern.
Ich bewerbe mich hiermit auf ihrer Stelle.
Suchen Sie nur ausschließlich eine Sekretärin, also eine Frau?
In ihrer Stellenanzeige haben Sie dies so angegeben. Ich habe eine kaufmännische abgeschlossene Ausbildung als Industriekaufmann.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Ich wäre ab sofort verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen, (…)”
Er erhielt eine Absage mit der Begründung, dass ausschließlich eine Frau gesucht werde. Der Betroffene forderte daraufhin vom Unternehmen Entschädigung in Höhe von 7.800,00 Euro aufgrund einer Benachteiligung seines Geschlechts mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht Elmshorn (4 Ca 592a/21). Das Unternehmen argumentierte, er habe sich nur auf die Stelle beworben, um eine Entschädigung einzustreichen.
In Schleswig-Holstein bekommt er EntschädigungDas Arbeitsgericht wies die Klage ab und begründete dies mit Mängeln in der Bewerbung. Er habe nicht einmal ein Mindestmaß an Informationen über seine Person und Qualifikation angegeben, die eine Prüfung ermöglicht hätten. Es handle sich nur um eine Kontaktaufnahme, nicht um eine Bewerbung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Doch im Berufungsverfahren bekam der Bürgergeld-Bezieher Recht. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sprach ihm eine Entschädigung von 7.800,00 Euro zu (2 Sa 21/22).
Arbeitsgericht Berlin sieht RechtsmissbrauchNach dergleichen Methode ging der arbeitslose Industriekaufmann immer wieder vor. Hierzu kam es auch vor dem Arbeitsgericht Berlin. Er hatte sich bei einem Umzugsunternehmen in Berlin auf eine Stelle als „Sekretärin“ beworben und anschließend Entschädigung wegen Benachteiligung als Mann verlangt. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab (42 Ca 10434/21). Zwar lägen grundsätzlich Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vor.
Das Entschädigungsverlangen des Klägers sei aber rechtsmissbräuchlich. So lagen allein vor dem Arbeitsgericht Berlin binnen 15 Monaten elf Klagen aufgrund der Benachteiligung wegen des Geschlechts vor. Die dagegen gerichtete Berufung blieb vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos (3 Sa 898/22).
Jedes Mal habe er sich auf ausgeschriebene Stellen als Sekretärin beworben und danach Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht. Dies spreche für ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen.
„Er habe insbesondere in seiner E-Mail vom 29.08.2021 ausdrücklich gefragt, ob ausschließlich eine Frau gesucht werde und gleichzeitig festgestellt, dass das Unternehmen dies so angegeben habe. Dies sei unnötig gewesen und habe lediglich darauf hinweisen sollen, dass es sich bei dem Kläger gerade um einen Mann handele.
Entsprechend habe er die E-Mail auch mit ‚Herr …‘ unterzeichnet. Dabei sei insbesondere auch zu berücksichtigen, dass Fragen zu Stellenanzeigen im Rahmen eines Anschreibens äußerst unüblich seien.“
Bewerbungen absichtlich auf niedrigem Niveau gehaltenDas Arbeitsgericht Berlin sagte, es sei überzeugt, dass der Kläger sich nur über Entschädigungen eine Einnahmequelle verschaffen wollte und an der jeweiligen Stelle kein Interesse gehabt hätte.
Dieses Geschäftsmodell zeige sich auch darin, dass er nach verlorenen Entschädigungsprozessen gezielt darauf geachtet habe, Rechtsmissbrauchsmerkmale in den Bewerbungen anzupassen und zugleich die Bewerbung auf konstant niedrigem Niveau zu halten – um die Stelle auf keinen Fall zu bekommen.
Gerichte in Nordrhein-Westfalen urteilen ähnlich wie in BerlinAuch in Nordrhein-Westfalen kam der Betroffene mit seinem Anspruch auf Entschädigung nach dem gleichen Muster nicht durch. Das Arbeitsgericht Hagen erkannte Rechtsmissbrauch (2 Ca 1421/21), und das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Berufung zurück (9 Sa 538/22).
Das Landesarbeitsgericht Hamm musste außerdem in einem weiteren Verfahren entscheiden, in dem der Betroffene mit seiner Methode 5.400,00 Euro Entschädigung beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen durchgesetzt hatte (2 Ca 547/22). Auf die Berufung der Arbeitgeberin scheiterte der Betroffene vor dem LAG Hamm (18 Sa 888/22).
Systematisch geplanter RechtsmissbrauchDas Landesarbeitsgericht Hamm erklärte ausführlich, warum es sich um Rechtsmissbrauch handelt. Die objektiven Umstände zeigten, dass kein echtes Interesse an der Stelle bestanden habe: Entfernung zum Arbeitsplatz, Unvereinbarkeit von Vollzeitstelle und Vollzeitstudium, Art und Weise der Bewerbung sowie die Entwicklung des Geschäftsmodells.
Das umfassende Zitieren der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Rechtsmissbrauch durch den Prozessbevollmächtigten des Klägers zeige vollumfängliche Kenntnisse der einzelnen Rechtsmissbrauchsmerkmale und damit eine systematische Vorbereitung. Sein Bewerbungsverhalten diente folglich allein dazu, Entschädigungszahlungen zu erlangen. Der Kläger verfolgte die Absicht, sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen.
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Rente 2026: Weniger Entgeltpunkte – so schrumpfen die Rentenansprüche 2026
Wer 2026 weiterarbeitet, sammelt für das gleiche Gehalt etwas weniger Rentenansprüche. Grund sind neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: Steigt das maßgebliche Durchschnittsentgelt, sinken pro Jahr die Entgeltpunkte – und damit langfristig die Rentenhöhe.
Rechengrößen 2026: Was konkret beschlossen istDas Bundesarbeitsministerium hat am 9. September 2025 den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 vorgelegt; das Bundeskabinett fasste am 8. Oktober 2025 den Beschluss. Damit werden die jährlichen Orientierungswerte – etwa Beitragsbemessungsgrenzen und das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung – entsprechend der Lohnentwicklung fortgeschrieben. Ermessen besteht dabei nicht.
Für die Rente entscheidend ist das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026: Es liegt bei 51.944 Euro (2025: 50.493 Euro). Dieses Maß bestimmt, wie viele Entgeltpunkte Sie aus Ihrem Jahreseinkommen erwerben. Je höher das Durchschnittsentgelt, desto mehr Einkommen braucht es für einen vollen Punkt.
Weitere Eckwerte 2026 (Auszug): Größe 2025 2026 Vorläufiges Durchschnittsentgelt GRV (jährlich) 50.493€ 51.944€ BBG allgemeine Rentenversicherung (monatlich/jährlich) 8.050 € / 96.600 € 8.450 € / 101.400 € BBG knappschaftliche RV (monatlich/jährlich) 9.950 € / 119.400 € 10.400 € / 124.800 € BBG gesetzliche Krankenversicherung (monatlich) 5.512,50€ 5.812,50€ Jahresarbeitsentgeltgrenze (GKV-Pflichtgrenze, monatlich) 6.150€ 6.450€(Quelle der Werte: BMAS, Bundesregierung, DRV.)
So wirken die neuen Werte auf Ihre EntgeltpunkteEntgeltpunkte (EP) berechnen sich aus Ihrem Jahresbrutto geteilt durch das maßgebliche Durchschnittsentgelt. Beispiel mit konstant 45.000 Euro Jahreslohn:
- 2025: 45.000 € ÷ 50.493 € = 0,891 EP
- 2026: 45.000 € ÷ 51.944 € = 0,866 EP
Die Differenz beträgt 0,025 EP pro Jahr. Ein Entgeltpunkt ist seit 1. Juli 2025 40,79 Euro brutto im Monat wert. Damit „fehlen“ aus diesem einen Arbeitsjahr rechnerisch rund 1 Euro Monatsrente – auf heutiger Wertbasis.
Über 30 oder 40 Erwerbsjahre summiert sich das spürbar. Wichtig: Die Rentenwerte ändern sich jährlich, das Beispiel zeigt den Mechanismus vereinfacht.
Gilt das auch für alle, die 2026 in Rente gehen?Wer 2026 in den Ruhestand wechselt, nimmt alle bisher gesammelten Entgeltpunkte mit. Betroffen ist nur der Teil, der 2026 noch erarbeitet wird. Wer 2026 nicht mehr einzahlt, spürt den Effekt kaum; wer weiterarbeitet, sammelt für dieses Jahr etwas weniger Punkte.
Maßgeblich bleibt außerdem der aktuelle Rentenwert, der jeweils zum 1. Juli angepasst wird. 2025 stieg er auf 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Wie der Wert 2026 ausfällt, entscheidet sich erst im Frühjahr 2026.
Warum gleiche Arbeit weniger Punkte bringtDie Kopplung an die Lohnentwicklung sorgt für den Effekt: Steigt das Durchschnittsentgelt, dann sinken die Entgeltpunkte aus einem gleichbleibenden Gehalt. Das System vergleicht Ihr Einkommen immer mit dem gesamtdeutschen Durchschnitt.
Läuft der Arbeitsmarkt gut und die Löhne steigen, „rutschen“ Verdienste, die nicht mithalten, relativ nach unten – mit Folgen für die Punkte. Das ist gesetzlich so vorgesehen und wird jährlich per Verordnung nachvollzogen.
Wer spürt die Veränderungen am stärksten?Menschen mit mittleren Einkommen merken den Rückgang pro Arbeitsjahr am ehesten. Wer knapp über Mindest- oder unterhalb der Bemessungsgrenze verdient, hat wenig Spielraum, zusätzliche Punkte zu schaffen.
Gutverdiener zahlen 2026 wegen höherer Grenzen etwas mehr Beiträge, erwerben aber – relativ zu ihrem hohen Einkommen – ebenfalls weniger Punkte, wenn ihr Lohn nicht im gleichen Maß wächst. Für die Rentenkasse bedeutet das langfristig geringere Ansprüche aus gleichbleibenden Löhnen.
Beispiel: Monatsrente pro BeitragsjahrZur groben Einordnung (vereinfachte Rechnung auf Basis des Rentenwerts ab 1. Juli 2025):
- 2025: 0,891 EP × 40,79 € ≈ 36,34 € Monatsrente je Beitragsjahr
- 2026: 0,866 EP × 40,79 € ≈ 35,35 € Monatsrente je Beitragsjahr
Die Differenz liegt bei rund 0,99 € im Monat pro Beitragsjahr. Über Jahrzehnte entsteht so ein dauerhafter Abstand. (Individuelle Faktoren wie Kinderzeiten, Teilzeit, Zu-/Abschläge bleiben unberücksichtigt.)
Häufige Missverständnisse – kurz erklärt„Die Verordnung senkt die Renten.“
Nein. Die Verordnung ändert Rechengrößen. Ihre laufende Rente steigt oder fällt dadurch nicht. Anpassungen der Rentenhöhe regelt die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli. 2025 stiegen die Renten um 3,74 %.
„Ost und West haben unterschiedliche Werte.“
Seit 2025 gelten einheitliche Rentenwerte. Unterschiede bei Rechengrößen bestehen nicht mehr.
„Ein Rentenpunkt bleibt immer gleich viel wert.“
Der aktuelle Rentenwert verändert sich jährlich. Der Gegenwert eines Punktes ist nicht fix, sondern wird per Rentenanpassung neu festgelegt.
Prüfen Sie jährlich Ihre Renteninformation: Kontrollieren Sie die Zahl der Entgeltpunkte und die Hochrechnung. Weicht Ihr Einkommen vom Branchentrend ab, sollten Sie finanzielle Reserven einplanen; Orientierung bietet die DRV-Renteninformation. Stärken Sie zusätzlich Ihre betriebliche oder private Vorsorge.
Prüfen Sie Möglichkeiten der Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschüsse und flexible Zusatzsparpläne. Wer 50 plus ist, kann mit Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI mögliche Abschläge mindern – lassen Sie sich dazu beraten; eine individuelle Beratung übernehmen die Deutsche Rentenversicherung oder unabhängige Rentenberater.
Schließen Sie nach Möglichkeit Zeiten: Freiwillige Beiträge oder Nachzahlungen für Schul- und Ausbildungsphasen können Lücken verkleinern.
Behalten Sie außerdem Ihre Einkommensentwicklung im Blick. Wer Gehaltssteigerungen verhandelt, kann den Effekt steigender Durchschnittslöhne besser ausgleichen.
Politische Einordnung: Reformdruck bleibtDie Verordnung zeigt ein strukturelles Dilemma: Die Rentenversicherung misst Ansprüche relativ zum Durchschnittslohn. Wer nicht im Takt der Löhne steigt, sammelt weniger Punkte. Das ist systemlogisch – und politisch umstritten, weil es Kaufkraftverluste schwerer abfedert.
Parallel steigen Beitragsgrenzen in RV und GKV 2026 spürbar. Die Debatte über langfristige Stabilisierung – von Zuschüssen bis Kapitalstock – wird daher an Fahrt gewinnen.
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„Dynamo“ und „Beutel“
Das Kulturgutklischee “Dresden” besteht auf den ersten Blick aus Elbtal, Barock und Eierschecke. Eine weitere regionale Spezialität bildet Dynamo Dresden. Als Kind wird man ja misstrauisch, wenn es ringsum sehr laut wird. Also wurde ich erstmal kein Fan von Dynamo. Genau genommen war ich nie ein Fan von irgendetwas oder irgendwem. Ornella Muti mal ausgenommen. […]
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Pflegegeld 2026: Nullrunde bei Pflegegrad 3 – Diese Rechte hat man trotzdem
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zu Hause versorgt werden, müssen 2026 mit unveränderten Leistungen rechnen. Weder das Pflegegeld noch die ambulanten Sachleistungen steigen zum Jahreswechsel.
Für Sie heißt das: Beträge bleiben stabil, Gestaltungsspielraum bleibt – vor allem über die Kombinationsleistung und ergänzende Budgets.
Pflegegeld 2026: Betrag bleibt bei 599 EuroDas Pflegegeld wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben. 2026 folgt keine weitere Erhöhung. Bei Pflegegrad 3 bleiben 599 Euro pro Monat bestehen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege gesichert ist – etwa durch Angehörige. Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI. Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt im Voraus.
Pflegesachleistungen 2026: 1.497 Euro für den PflegedienstWer einen ambulanten Pflegedienst einbindet, nutzt die Sachleistungen. Auch hier gilt die Nullrunde: Das Monatsbudget für Pflegegrad 3 bleibt 1.497 Euro. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Eigenanteile fallen nur an, wenn das Budget überschritten wird.
Warum keine Erhöhung? Blick ins GesetzDie Pflegereform (PUEG) regelt zwei Anpassungen: 2024 und 2025. Die nächste automatische Dynamisierung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Dazwischen gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Steigerung – also auch nicht in 2026. Maßstab 2028 ist die Kerninflation der drei Vorjahre, begrenzt durch die Lohnentwicklung.
Kombinationsleistung 2026: Pflegegeld und Sachleistung klug mischenViele Familien kombinieren Angehörigenpflege mit dem Pflegedienst. Dann greift § 38 SGB XI: Das Pflegegeld wird prozentgenau in dem Verhältnis gekürzt, in dem Sachleistungen im Monat verbraucht werden. An die gewählte Quote sind Sie sechs Monate gebunden.
Bei deutlicher Veränderung der Pflegesituation ist eine frühere Anpassung möglich. Tipp: Stimmen Sie die Quote auf den tatsächlichen Bedarf ab und prüfen Sie sie zum Bindungszeitpunkt neu.
Schnellübersicht Kombinationsleistung 2026 (Pflegegrad 3)
Pflegeverhältnis (Angehörige : Pflegedienst) Pflegegeld Sachleistung Gesamtsumme 100 : 0 599€ 0€ 599€ 70 : 30 418,30€ 449,10€ 867,40€ 50 : 50 299,50€ 748,50€ 1.048,00€ 30 : 70 179,70€ 1.047,90€ 1.227,60€ 0 : 100 0€ 1.497€ 1.497€Die Werte basieren auf den unveränderten Höchstbeträgen 2026. Sie können jeden Prozentwert wählen; die Kasse rechnet tag- und eurogenau.
Auszahlung: Warum Kombi-Zahlungen oft später kommenReines Pflegegeld überweist die Pflegekasse zu Monatsbeginn im Voraus. Bei Kombinationsleistungen erfolgt die Zahlung später, weil der Pflegedienst zuerst abrechnet und die Kasse danach den Pflegegeldanteil ermittelt. Planen Sie diese Verzögerung ein, damit es in der Haushaltskasse nicht klemmt.
Pflicht-Beratung sichern: Sonst droht KürzungWer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig Beratungsbesuche abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich. Versäumte Termine können zu Kürzungen oder Aussetzungen des Pflegegelds führen. Vereinbaren Sie die Beratung frühzeitig.
Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro bleiben bestehenDer Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt seit 2025 131 Euro monatlich und bleibt 2026 unverändert. Das Geld ist zweckgebunden, etwa für anerkannte Alltagsunterstützung oder zur anteiligen Finanzierung von Tages-/Nachtpflege. Achten Sie auf landesrechtlich anerkannte Anbieter, damit die Kasse erstattet.
Neues Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 2026 weiter nutzbarSeit Juli 2025 gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (vormals getrennte Töpfe). 3.539 Euro pro Jahr können flexibel eingesetzt werden – je nach Bedarf für Ersatz- oder Kurzzeitpflege. Diese Systematik gilt 2026 fort. Klären Sie mit der Kasse, wie Restbeträge aus dem Vorjahr angerechnet werden.
So holen Sie 2026 mehr heraus – drei konkrete Schritte- Bedarf ehrlich bilanzieren. Wer übernimmt was, wie oft und wie verlässlich? Planen Sie Dienste dort ein, wo Entlastung am meisten wirkt.
- Kombiquote berechnen. Nutzen Sie die Prozent-Formel: Pflegegeld-Anspruch = 100 % – (Sachleistungs-Verbrauch ÷ Budget) × 100. Halten Sie die Quote sechs Monate durch und justieren Sie dann.
- Zusatzbudgets verplanen. Entlastungsbetrag monatlich nutzen, Jahresbetrag für Verhinderung/Kurzzeitpflege rechtzeitig buchen. So verhindern Sie, dass Geld verfällt.
Nach aktueller Rechtslage steigen Geld- und Sachleistungen wieder zum 1. Januar 2028 – automatisch und preisgebunden. Für 2026 ist keine Erhöhung vorgesehen. Wer Pflege zu Hause organisiert, sollte daher 2026 vor allem Spielräume im System ausschöpfen: Kombinationsleistung passgenau wählen, Beratung einhalten und Zusatzbudgets konsequent nutzen.
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Heizkosten zu hoch: So bekommt man Unterstützung – auch ohne laufende Sozialleistungen
Explodierende Nachzahlungen oder steigende Abschläge bringen selbst Berufstätige schnell in Schieflage. Wichtig zu wissen: Auch wer sonst keine Sozialleistungen bezieht, kann für den Fälligkeitsmonat der Heizkosten Unterstützung erhalten.
Entscheidend sind Zeitpunkt, Zuständigkeit und die „Angemessenheit“ der Kosten.
Der Kern in einem SatzWer im Fälligkeitsmonat einer Heizkosten-Nachzahlung oder bei stark erhöhten Abschlägen hilfebedürftig wird, kann aufstockende Leistungen (Bürgergeld/KdU) oder Sozialhilfe/Grundsicherung erhalten – ab Antragstellung und nur für angemessene Kosten.
Wo stelle ich den Antrag?Erwerbsfähig (i. d. R. 15–67 Jahre): Zuständig ist das Jobcenter (Bürgergeld, „Kosten der Unterkunft und Heizung“ – KdU).
Nicht erwerbsfähig / Rentner / dauerhaft erwerbsgemindert: Zuständig ist das Sozialamt (Grundsicherung/Sozialhilfe).
Ein formloser Antrag reicht zunächst („Hiermit beantrage ich Leistungen zur Übernahme meiner Heizkosten/Nachzahlung, fällig am …“). Wichtig: Der Antrag muss spätestens im Fälligkeitsmonat beim richtigen Träger eingehen, sonst bleibt die Nachzahlung häufig unberücksichtigt. Unterlagen können Sie nachreichen.
Was wird überhaupt übernommen?Die Ämter übernehmen Heizkosten, nicht aber Haushaltsstrom. Heizstrom (z. B. Nachtspeicher, Wärmepumpe) zählt als Heizkosten. Auch bei selbstbewohntem Eigentum sind angemessene Heizmittel (Öl, Pellets), Wartung oder Schornsteinfeger berücksichtigungsfähig.
Maßstab sind kommunale Richtwerte zur Angemessenheit; bei Extremverbräuchen wird geprüft.
Überblick: Was zählt – was nicht? Wird übernommen Wird nicht übernommen Angemessene Heizkosten (Gas, Fernwärme, Öl, Pellets, Heizstrom) Haushaltsstrom (im Regelsatz enthalten) Nachzahlungen und angemessene Abschläge (aktualisiert nach Abrechnung) Überhöhte, unangemessene Verbräuche ohne nachvollziehbaren Grund Beschaffung von Brennstoffen (Öl/Pellets) bei Eigentum/Mietobjekt Luxus- oder Komfortmehrverbrauch Notwendige Nebenkosten (z. B. Schornsteinfeger, Wartung) Kosten außerhalb des Fälligkeits- oder Antragszeitraums Zuschuss, Darlehen – was bekomme ich?Laufende Heizkosten und Nachzahlungen werden – soweit angemessen – in der Regel als Zuschuss innerhalb der Kosten der Unterkunft ab dem Zeitpunkt der Antragstellung übernommen.
Bei Energieschulden aufgrund einer drohenden oder bereits vollzogenen Strom- bzw. Gassperre erfolgt die Hilfe hingegen normalerweise als Darlehen, wenn ein unabweisbarer Bedarf vorliegt; ein Zuschuss kommt nur in begründeten Härtefällen in Betracht.
Das gewährte Darlehen wird anschließend mit den laufenden Leistungen verrechnet.
Einkommen, Haushaltsgröße, Vermögen: So rechnen die ÄmterOb Hilfebedarf vorliegt, richtet sich nicht nur nach Ihrer Einkommenshöhe. Relevante Faktoren sind:
- Haushaltsgröße und Anerkennung der Miete/Heizkosten,
- Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, Schwangerschaft, Behinderung),
- einzusetzendes Vermögen (Schonvermögen/Freibeträge beachten).
Faustregel: Selbst mit „normalem“ Arbeitseinkommen oder einer durchschnittlichen Rente kann bei hoher Nachzahlung und passenden Richtwerten ein Anspruch bestehen – zumindest für den Fälligkeitsmonat.
Wohngeld oder Kinderzuschlag – und jetzt eine hohe Nachzahlung?Auch Haushalte mit Wohngeld oder Kinderzuschlag können durch eine heftige Heizkostenforderung temporär hilfebedürftig werden. Dann ist für den Fälligkeitsmonat ein Übergang ins SGB II (Jobcenter) oder SGB XII (Sozialamt) möglich. Gleichzeitiger Doppelbezug (Wohngeld + Bürgergeld) ist ausgeschlossen – stimmen Sie sich mit der Wohngeldstelle ab.
Praktisch wichtig: Abschläge anpassen lassenNach einer Nachzahlung erhöht der Versorger oft die monatlichen Abschläge. Diese höheren Abschläge können als laufender Bedarf anerkannt werden, wenn sie angemessen sind. Reichen Sie die neue Abschlagsmitteilung ein.
Diese Unterlagen helfen (erst Antrag, dann nachreichen)Für den Start genügt ein formloser Antrag. Im Anschluss fordert die Behörde in der Regel Unterlagen nach, etwa den Mietvertrag (ggf. mit aktuellem Nachtrag), die Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung oder Brennstoffrechnung mit Fälligkeitsdatum, die neue Abschlagsmitteilung sowie Zahlungsbelege oder eine Sperrandrohung.
Hinzukommen Einkommensnachweise (Lohn, Arbeitslosengeld, Rente) und Kontoauszüge – üblicherweise der letzten drei bis sechs Monate – sowie gegebenenfalls Nachweise zum Vermögen und bei selbstbewohntem Eigentum Objektunterlagen wie Wartungs- oder Schornsteinfegerrechnungen.
Wahren Sie die Frist, geben Sie den Antrag rechtzeitig ab und reichen Sie weitere Unterlagen auf Aufforderung nach – so vermeiden Sie Leistungslücken.
ZusammenfassungWer rechtzeitig handelt, hat gute Chancen, nicht auf einer überhöhten Heizkostenrechnung sitzen zu bleiben. Stellen Sie im Fälligkeitsmonat einen formlosen Antrag, legen Sie die Abrechnung vor und weisen Sie nach, dass die Kosten angemessen sind.
Ob Arbeitnehmer:in, Rentner:in oder Eigentümer:in – die Heizkostenhilfe greift, wenn der Bedarf im Monat der Fälligkeit entsteht.
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Schwerbehinderung: Mehrere Merkzeichen – das sind die wichtigsten Kombinationen
Viele Betroffene haben nicht nur ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, sondern mehrere. Genau hier liegen oft ungenutzte Chancen – aber auch Missverständnisse. Denn: Merkzeichen wirken wie Bausteine.
Manche Vorteile addieren sich, andere setzen ein bestimmtes Merkzeichen zwingend voraus, wieder andere bringen alleine gar nichts, verbessern aber die Wirkung der übrigen Bausteine.
Grundprinzip: Bausteine statt “alles oder nichts”Jedes Merkzeichen steht für konkrete Nachteilsausgleiche. Sie greifen in unterschiedlichen Bereichen – Mobilität (ÖPNV, Parken), Steuern, Begleitung/Assistenz, Kommunikation oder Rundfunkbeitrag.
Mehrere Merkzeichen bedeuten nicht automatisch doppelte Leistungen, aber zugeschnittene Pakete, die sich in der Praxis stark unterscheiden. Wichtig: B ist kein “eigenes” Leistungsmerkmal, sondern öffnet Begleitrechte zusätzlich zu anderen Ansprüchen.
RF betrifft ausschließlich den Rundfunkbeitrag. H, Bl, Gl und TBl haben Sonderregeln, die andere Kosten (z. B. Wertmarke im Nahverkehr) beeinflussen.
Vier typische Kombinationen im Alltag1) G + B – Mobil, aber mit notwendiger Begleitung
Praxisbild: Deutliche Einschränkung der Gehfähigkeit, Treppen/Wege nur langsam und unter Schmerzen; im ÖPNV ist eine Begleitperson notwendig (z. B. wegen Gleichgewichts- oder Orientierungsproblemen).
Was sich addiert:
Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke (für G möglich).
Begleitperson fährt kostenlos mit, sobald “B” eingetragen ist.
Steuerlich: Grad der Behinderung (GdB) → Behinderten-Pauschbetrag; zusätzlich Fahrtkosten (z. B. außergewöhnliche Belastungen) sind besser begründbar.
Grenzen:
Parken: “G” allein vermittelt keine Behindertenparkplätze (blau). Parkerleichterungen (orange) sind regional möglich, aber an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Fernverkehr: Freifahrtregel gilt dort nicht wie im Nahverkehr; die Begleitperson kann je nach Regelung zwar kostenfrei mitfahren, die/der Ausweisinhaber:in braucht ein eigenes Ticket.
2) aG + B – außergewöhnlich gehbehindert mit Begleitung
Praxisbild: Sehr stark eingeschränkte Gehfähigkeit, Wegstrecken sind nur kürzest und mit erheblicher Hilfe machbar.
Was sich addiert:
Blauer EU-Parkausweis und damit Behindertenparkplätze, längeres Halten/Parken im Ausnahmefall, kürzere Wege zum Ziel.
Begleitperson fährt im ÖPNV kostenlos mit; die/der Betroffene nutzt mit Wertmarke die Freifahrt im Nahverkehr.
Steuerliche Entlastung durch Behinderten-Pauschbetrag, teils Kfz-bezogene Vorteile (z. B. Kfz-Steuerermäßigung) bei entsprechender Zweckbindung.
Grenzen:
B verschafft keine zusätzlichen Parkrechte – die kommen über aG.
Auch hier gilt: Fernverkehr ≠ Nahverkehr. Rechte sind zu trennen und korrekt zu beantragen/buchen.
3) H + RF – hilflos und beim Rundfunkbeitrag begünstigt
Praxisbild: Hilflosigkeit im Sinne des Steuerrechts/Versorgungsrechts, d. h. regelmäßige Hilfe in allen Lebensbereichen. Zusätzlich ist RF (Rundfunk) eingetragen.
Was sich addiert:
RF wirkt exklusiv im Rundfunkbeitrag (Ermäßigung/Befreiung gemäß Regelwerk).
H bringt weitreichende steuerliche Vorteile (u. a. erhöhter Behinderten-Pauschbetrag bzw. Pflege-Pauschbetrag in bestimmten Konstellationen).
ÖPNV: Bei H ist die Wertmarke kostenfrei; damit Freifahrt im Nahverkehr ohne Zusatzkosten.
Grenzen:
RF hat keine Wirkung auf Mobilität oder Steuern; es “zieht” nur beim Rundfunkbeitrag.
H allein ersetzt keine Begleitberechtigung – dafür braucht es ggf. B.
4) Bl + B – blind und mit Begleitperson unterwegs
Praxisbild: Blindheit mit erheblichem Orientierungsbedarf; die Unterstützung einer Begleitung ist regelmäßig erforderlich.
Was sich addiert:
Kostenlose Wertmarke (bei Bl), damit Freifahrt im Nahverkehr; Begleitperson fährt unentgeltlich mit.
Steuern: Höchst-Pauschbetrag für Blinde; weitere Hilfsmittel- und Fahrtkosten sind gut belegbar.
Kommunikation & Teilhabe: Anspruch auf Assistenz/Leistungen zur Mobilität kann leichter begründet werden.
Grenzen:
B erweitert nicht automatisch die Parkrechte. Blindheit allein vermittelt keine aG.
Bei Fernreisen gelten eigene Regeln der Verkehrsunternehmen – vorher klären.
- Mobilität (Nahverkehr): G, aG, H, Bl, Gl, TBl berechtigen grundsätzlich zur Freifahrt mit Wertmarke – bei H/Bl/Gl/TBl ist die Wertmarke kostenlos, bei G/aG meist kostenpflichtig. B schaltet die kostenlose Mitnahme einer notwendigen Begleitperson frei.
- Parken: aG ist der Schlüssel zum blauen EU-Parkausweis und damit zu Behindertenparkplätzen. G kann – in besonderen Fällen und abhängig von Landeserlassen – Parkerleichterungen (orange) ermöglichen, jedoch nicht die ausgewiesenen Behindertenparkplätze. B spielt beim Parken keine Rolle.
- Steuern: Entscheidend ist der GdB und bestimmte Merkzeichen (z. B. H, Bl). Mehrere Merkzeichen erhöhen nicht automatisch den Pauschbetrag – der richtet sich nach Art der Behinderung und gesetzlichen Schwellen. Allerdings lassen sich zusätzliche tatsächliche Aufwendungen (Fahrten, Pflege, Hilfsmittel) leichter begründen.
- Rundfunkbeitrag: Nur RF triggert die ermäßigte/entlastete Beitragspflicht. Andere Merkzeichen wirken hier nicht, können aber die RF-Erteilung sachlich stützen.
In Arztberichten sollten nicht bloße Diagnoselisten mit ICD-Codes im Vordergrund stehen, sondern die tatsächlichen Funktions- und Teilhabe-Einschränkungen: Wie weit sind Wegstrecken realistisch möglich, wie gelingt das Treppensteigen, wie steht es um Orientierung und Kommunikation?
Diese funktionale Beschreibung lässt sich durch kurze Alltagsbelege stützen. Dokumentieren Sie daher Probleme im ÖPNV, die Notwendigkeit einer Begleitung, Sturzereignisse oder die Nutzung von Hilfsmitteln – etwa mit einem einfachen Fahrtenbuch oder einem Pflegeprotokoll.
Wird ein beantragtes Merkzeichen wie „B“ abgelehnt, obwohl Sie im Nahverkehr ohne Begleitung faktisch nicht sicher unterwegs sind, handeln Sie frühzeitig: Legen Sie Widerspruch ein und reichen Sie zielgenaue Nachweise nach, zum Beispiel aktuelle Therapieberichte, standardisierte Funktionstests oder dokumentierte Schul- bzw. Arbeitswegunfälle.
Achten Sie außerdem darauf, Anträge klug zu strukturieren: Stellen Sie gezielt Erweiterungsanträge – etwa von einem bestehenden „G“ auf zusätzlich „B“ – statt den gesamten Fall neu aufzurollen.
Das spart Zeit, fokussiert die Prüfung auf den konkreten Mehrbedarf und senkt das Risiko unnötiger Herabsetzungen an anderer Stelle.
Häufige Irrtümer – kurz korrigiert- “Mit B fahre ich kostenlos.” – Falsch. B macht die Begleitperson kostenlos; Ihre Freifahrt hängt von anderen Merkzeichen plus Wertmarke ab.
- “G reicht für Behindertenparkplätze.” – Falsch. Dafür ist aG maßgeblich (blauer Parkausweis).
- “RF bringt auch Steuervorteile.” – Falsch. RF wirkt nur beim Rundfunkbeitrag.
- “Blind = automatisch aG.” – Nein. Bl und aG sind verschiedene Tatbestände.
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Schwerbehinderung: Diese neuen Vorteile gibt es bei GdB 40 im Jahr 2025
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 wurde früher oft als „Zwischenstufe ohne Extras“ belächelt. 2025 hat sich das Bild geändert: Höhere Ausgleichsabgaben zwingen Arbeitgeber zum Umdenken, das Gleichstellungsverfahren wurde vereinfacht und die Politik treibt einen digitalen Behindertenausweis voran.
Wer seinen Bescheid klug nutzt, erhält stärkeren Kündigungsschutz, spart Steuern und profitiert von neuen Förderprogrammen.
Warum ein GdB 40 2025 wichtiger ist denn jeUnternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitenden müssen jeden unbesetzten Pflichtplatz finanziell ausgleichen. Seit 1. Januar 2025 zahlen sie bis zu 815 Euro pro Monat – gut 13 Prozent mehr als 2024. Eine gleichgestellte Person mit GdB 40 zählt voll auf die Quote.
HR-Abteilungen erkennen den monetären Vorteil sofort: Ein einziger Beschäftigter kann dem Betrieb über 9.000 Euro pro Jahr ersparen. Für Bewerberinnen und Bewerber bedeutet das eine deutlich verbesserte Verhandlungsposition.
Steuerbonus bleibt: 860 Euro Pauschbetrag clever einsetzenDer verdoppelte Behindertenpauschbetrag von 2021 gilt weiter. Mit GdB 40 reduziert das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen pauschal um 860 Euro. Lassen Sie den Freibetrag per Lohnsteuerermäßigung eintragen; dann steigt das Netto schon im Folgemonat.
Verdienen Sie weniger als etwa 1.000 Euro brutto im Monat, prüfen Sie, ob Einzelnachweise – zum Beispiel Fahrtkosten zu Fachärztinnen oder erhöhte Medikamentenausgaben – steuerlich günstiger wären.
Gleichstellung: Ihr direkter Weg zum vollen KündigungsschutzGefährdet die Behinderung Ihre Stelle oder erschwert sie die Jobsuche, stellt die Agentur für Arbeit auf Antrag die Gleichstellung fest. Eine konkrete Kündigungsandrohung ist nicht mehr nötig; eine realistische Gefahr reicht.
Nach der Bewilligung gelten dieselben Schutzrechte wie bei einer Schwerbehinderung: Der Betrieb benötigt vor jeder Kündigung das Okay des Integrationsamts, und die Schwerbehindertenvertretung muss gehört werden. Gleichzeitig öffnen sich Förderprogramme für Arbeitsassistenz, technische Hilfen und Weiterbildungen.
Ausgleichsabgabe steigt: So wird Ihr Handicap zum Plus im BewerbungsgesprächPersonalabteilungen rechnen scharf. Eine gleichgestellte Fachkraft spart fünfstellige Summen an Abgaben – ein Argument, das Sie im Anschreiben selbstbewusst ausspielen sollten. Ein passender Satz lautet: „Ich bin gleichgestellt nach § 151 SGB IX und erfülle damit die gesetzliche Beschäftigungspflicht.“ Damit verbinden Sie fachliche Kompetenz mit handfestem betriebswirtschaftlichem Nutzen.
Fördertöpfe und Services 2025Integrationsämter, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und regionale Reha-Dienste verfügen 2025 über größere Budgets. Finanziert werden Arbeitsplatzanpassungen wie höhenverstellbare Tische oder Spezialsoftware, bis zu 40 Stunden Arbeitsassistenz im Monat, Mobilitätshilfen etwa für einen barrierefreien Firmenparkplatz, sowie Umschulungen und Teilqualifikationen, wenn der bisherige Beruf nicht mehr passt. Viele Anträge laufen mittlerweile digital; Bearbeitungszeiten verkürzen sich spürbar.
Digitalisierung: Der Behindertenausweis wandert aufs SmartphoneBund und Länder entwickeln einen Wallet-basierten Nachweis, der Schwerbehindertenausweis und Rentenbescheide bis 2028 ersetzt. Auch Bescheide unterhalb eines GdB von 50 sollen aufgenommen werden. Ein QR-Code genügt dann, um Behörden oder Verkehrsunternehmen den Status zu zeigen. Kopien, Passfotos und Porto entfallen. Erste Pilotregionen starten 2026. Halten Sie Ihre Dokumente digital bereit, denn die Ersteintragung erfolgt per Scan.
Neufeststellung oder Widerspruch: Den richtigen Hebel wählenVerschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, können Sie einen Neufeststellungsantrag stellen. Sammeln Sie aktuelle Befunde, damit das Versorgungsamt die höhere Gesamtbeeinträchtigung nachvollziehen kann. Achtung: Das Amt darf den GdB auch senken, wenn es eine Verbesserung erkennt.
Liegt lediglich ein offensichtlicher Rechen- oder Bewertungsfehler vor, ist der kostenlose Widerspruch der schnellere Weg. Er muss binnen eines Monats eingelegt werden; danach steht Ihnen der Klageweg vor dem Sozialgericht offen – ebenfalls kostenfrei.
Praxisbeispiel: Wie Lisa ihren Arbeitsplatz retteteLisa, 42, arbeitet als Marketingmanagerin. Nach einer Wirbelsäulenerkrankung erhielt sie 2024 einen GdB von 40. Anfang 2025 beantragte sie mit Unterstützung des Betriebsrats die Gleichstellung. Parallel stellte der Arbeitgeber über das Integrationsamt einen Förderantrag: 5.000 Euro für ein elektrisch höhenverstellbares Pult und eine Spracherkennungssoftware.
Die Bewilligung kam innerhalb von acht Wochen. Das Unternehmen sparte im ersten Jahr 9.780 Euro Ausgleichsabgabe; Lisa behielt ihren Job und konnte die Arbeitszeit dank der neuen Technik sogar erhöhen.
Checkliste: In fünf Schritten zum maximalen VorteilPrüfen Sie zunächst, ob der Bescheid korrekt ist. Stellen Sie dann die Gleichstellung, sobald Ihr Arbeitsplatz gefährdet scheint. Tragen Sie den Pauschbetrag als Lohnsteuerermäßigung ein, um monatlich mehr Netto zu erhalten. Beantragen Sie parallel Fördermittel bei EAA und Integrationsamt und speichern Sie sämtliche Unterlagen digital für den künftigen Wallet-Ausweis.
Ausblick und FazitDer GdB 40 von heute ist kein „halber Vorteil“ mehr. Steigende Quotenabgaben, digitale Verfahren und ein schlankeres Gleichstellungsrecht machen den Status 2025 ökonomisch attraktiv.
Beschäftigte verschaffen Betrieben handfeste Kostenvorteile und erhalten dafür besseren Kündigungsschutz, mehr Flexibilität und einen dauerhaften Steuerbonus. Wer jetzt handelt, sichert sich Rechte und Fördergelder, bevor Fristen verstreichen oder Budgets ausgeschöpft sind.
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Social Media ab 16: EU-Abgeordnete fordern strengere Regeln für Jugendschutz
Der Ausschuss für Verbraucherschutz im EU-Parlament fordert Nachbesserung beim Jugendschutz im Netz. So soll die EU süchtig machende Designs für Minderjährige generell verbieten und soziale Medien erst ab 16 Jahren erlauben. Bei schweren Verstößen sollten zudem Plattform-Manager persönlich haften.
Unfähig, das Handy aus der Hand zu legen? Online-Plattformen nutzen Tricks, um genau diesen Effekt zu erzielen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Marc Clinton LabianoOnline-Plattformen tun nicht genug, um Minderjährige vor Risiken im Netz zu schützen, finden die Abgeordneten aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im EU-Parlament. Am gestrigen Donnerstag haben sie auf 26 Seiten Forderungen nach Verschärfungen und teils neuen Maßnahmen vorgelegt. Die Themen reichen von Videospielen über süchtig machende Designs und KI bis zum Umgang von Plattformen mit minderjährigen Influencern.
Eine der brisantesten Forderungen in dem Papier ist ein EU-weites einheitliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke, Video-Plattformen und sogenannter “AI Companions” (KI-Begleiter). Mit Zustimmung der Eltern könnte die Altersgrenze demnach auf 13 Jahre sinken.
Australien hat sich auf eine solche Altersgrenze bereits geeinigt, die Umsetzung ist für Dezember geplant. Umsetzbar ist eine solche Grenze in der Regel nur durch strenge Alterskontrollen. Dafür haben sich etwa die Digitalminister der EU-Staaten kürzlich ausgesprochen. Unter anderem EDRi, der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte, lehnt diesen Ansatz allerdings ab.
Hohe Hürden für AlterskontrollenBereits heute ist die Nutzung von Instagram und TikTok erst ab 13 Jahren erlaubt, doch es gibt derzeit keine strengen Kontrollen des Mindestalters. Für eine feste und pauschale Altersschranke müsste wohl ein neues Gesetz geschaffen werden, denn das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sieht Altersbegrenzungen nur als eine von mehreren Maßnahmen vor, die Dienste ergreifen können, um Risiken für Nutzende zu minimieren. Im Rahmen der DSA-Umsetzung diskutiert die EU-Kommission gerade, in welchen Fällen welche Form von Alterskontrollen angemessen sind.
Die Parlamentarier sprechen sich in ihrem Papier dafür aus, Alterskontrollen möglichst einfach, sicher und „datenschutzfreundlich“ zu gestalten. Sie sind der Ansicht, dass etwa die geplante digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) diese Ziele erfüllen könnte. Ausdrücklich befürworten sie die derzeit laufende Entwicklung einer App zur Altersüberprüfung im Auftrag der EU-Kommission, deren Funktion später in der EUDI-Wallet aufgehen soll. Sie empfehlen, dafür sogenannte “Zero-Knowledge-Proof”-Protokolle zu nutzen. Online-Dienste sollen dadurch nur eine Ja/Nein-Antwort erhalten, also erfahren, ob eine Person alt genug ist, ohne sie identifizieren zu können.
Wie auch andere Befürworter solcher Maßnahmen blendet der Ausschuss aus, dass sich Alterskontrollen leicht umgehen lassen und zahlreiche neue Probleme schaffen, etwa mit Blick auf Teilhabe und Overblocking. Die Abgeordneten fordern zumindest, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Alterskontrollen „gründlich auf ihre Auswirkungen auf die Grundrechte geprüft werden, um die Verankerung von Überwachungspraktiken zu vermeiden“. Zudem sollten Regelungen nur dann geschaffen werden, „wenn sie unbedingt notwendig und verhältnismäßig sind“.
Weitreichende Verbote zum Schutz von MinderjährigenWeiter betont der Ausschuss in seinem Papier, dass Alterskontrollen kein Wundermittel („silver bullet“) seien. Sie entbinden demnach Plattformen nicht von der Verantwortung, ihre Produkte von Beginn an sicher zu gestalten („safe by design“). Die Abgeordneten fordern deshalb, dass Designelemente mit dem „größten Suchtpotenzial“ für Minderjährige gänzlich abgestellt werden sollen. Dazu gehören Empfehlungsalgorithmen, die basierend auf dem Verhalten der Nutzenden weitere Inhalte vorschlagen – und damit eine immense Sogwirkung entfalten.
Ebenso soll das „Profiling“ von Minderjährigen verboten werden, also die Erstellung von Profilen der Nutzenden mithilfe ihrer Daten, die sich ebenfalls für die Empfehlung von Inhalten und für Werbung nutzen lassen. In Online-Spielen, auf die Minderjährige Zugriff haben, sollen „Glücksspiel-Mechanismen“ wie Lootboxen verboten werden. Das sind virtuelle Produkte, deren Inhalt man erst nach dem Öffnen sieht.
Teils lassen sich solche Missstände bereits auf Grundlage des DSA bearbeiten, allerdings lediglich von Fall zu Fall, je nach Risiko eines betroffenen Dienstes. Die Forderungen des Ausschusses nach grundsätzlichen Verboten gehen darüber hinaus. Ein Gelegenheitsfenster für derart strengere Gesetze wäre der geplante Digital Fairness Act der Europäischen Union, den der Ausschuss in seinem Papier mehrfach erwähnt. Aktuell läuft noch eine öffentliche Konsultation zu dem Vorhaben, das für das letzte Quartal 2026 geplant ist.
Plattform-Manager sollen persönlich haftenDer Ausschuss fordert die EU-Kommission weiter dazu auf, den DSA und die KI-Verordnung (AI Act) konsequent durchzusetzen. Die Kommission solle es demnach in Erwägung ziehen, bei ernsten und dauerhaften Regelverstößen Führungskräfte eines Konzerns persönlich haften zu lassen. Ähnlich handhabt es der britische Online Safety Act.
Die Abgeordneten wollen zudem, dass Plattformen aufhören, minderjährige Influencer („Kidfluencer“) zu unterstützen. Ihre Inhalte sollen demnach nicht mehr monetarisiert werden, und Kinder sollten auch keine anderen finanziellen oder materiellen Anreize von Plattformen erhalten. Nicht davon berührt wären wohl Werbe-Deals mit Privatunternehmen, eine der größten Einnahmequellen von Influencern. Oftmals werden Kidfluencer von ihren Eltern begleitet und gemanagt; das Publikum wiederum ist oftmals selbst minderjährig.
Die Entschließung der Vorschläge hat der Ausschuss mit breiter Mehrheit (32 von 46 Stimmen) angenommen. Es gab fünf Stimmen dagegen und neun Enthaltungen. Ende November sollen dann das Plenum über den Vorschlag abstimmen. Die Diskussion der Vorschläge aus der Sitzung vom 24. September 2025 kann man sich hier als Video ansehen.
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Parlamentspräsident Kurtulmuş in Amed: „Gemeinsam Frieden schaffen“
Im Rahmen einer Reise nach Amed (tr. Diyarbakır) hat der türkische Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş die Bemühungen um eine politische Lösung der kurdischen Frage bekräftigt. Begleitet von Mitgliedern der „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ nahm er am Freitag an der Eröffnung des akademischen Jahres an der Dicle-Universität teil und kündigte weitere Gespräche mit lokalen Akteur:innen an.
Bei seiner Rede vor Studierenden sprach sich Kurtulmuş für ein Ende des jahrzehntelangen Konflikts und für eine demokratisch legitimierte Friedensordnung aus. „Wir haben diesmal die Chance, es zu schaffen“, sagte er. „Geschwisterlichkeit, Gerechtigkeit und Demokratie müssen das Fundament einer neuen gemeinsamen Zukunft bilden.“
Kritik an Israel, Plädoyer für regionale Solidarität
Eingangs seiner Rede verurteilte Kurtulmuş den jüngsten israelischen Luftangriff auf den Süden des Libanon scharf. Israel zeige einmal mehr, dass es keinen Frieden im Nahen Osten wolle, so der AKP-Politiker. „Diese Angriffe sind inakzeptabel. Wir stehen an der Seite des libanesischen Volkes.“ Es sei an der Zeit, dass sich die Völker der Region zusammenschlössen, um eine gemeinsame Identität und Zukunft zu gestalten.
Kritik an Kurtulmuş
Militärisches Kapitel schließen
Mit Blick auf den in der Türkei laufenden „Prozess für Frieden und demokratische Gesellschaft“ erklärte Kurtulmuş, das Ziel sei ein Land, in dem nicht mehr über Waffen, sondern über Freiheit, Demokratie und Zusammenleben gesprochen werde. „Wir wollen die Türkei ins neue Jahrhundert führen – mit innerem Frieden und nationaler Einheit.“ Er verwies auf die jahrzehntelangen Kosten des Konflikts: „In den letzten 50 Jahren wurden zehntausende Menschen getötet, über zwei Billionen Dollar flossen in militärische Maßnahmen. Es ist an der Zeit, dass dieses Kapitel geschlossen wird.“
„Ein Modell für die Welt“
Der Parlamentspräsident zeigte sich überzeugt, dass die Türkei eine Friedenslösung entwickeln könne, die auch international Anerkennung finde. Die Arbeit der Kommission sei ein Ausdruck demokratischer Reife: Mehr als 130 zivilgesellschaftliche Organisationen seien seit Einrichtung des Gremiums im Sommer angehört worden – mit einer klaren Botschaft: „Wir wollen, dass unsere Kinder in Frieden leben, nicht mit Waffen. Wir werden Zeugen sein, wie in diesen Bergen und Städten nicht mehr der Lärm von Bomben, sondern die Lieder der Freundschaft erklingen.“
„Sprache kein Grund für Ausgrenzung“
Auffallend war auch Kurtulmuş’ Bezug auf die kulturelle Vielfalt im Land: „Die Muttersprache ist so rein wie Muttermilch“, sagte er. Sprache sei kein Grund für Ausgrenzung, sondern Ausdruck kultureller Pluralität. „Niemand darf für das Sprechen seiner Sprache zur Rechenschaft gezogen werden.“ Die Aussage des Vorsitzenden der Kommission steht im Kontrast zu einem scharf kritisierten Vorfall im Parlament, wo Kurtulmuş die Rede einer Aktivistin der kurdischen Friedensmütter auf Kurdisch unterbrochen hatte.
Im weiteren Verlauf betonte er, dass Geschwisterlichkeit allein nicht ausreiche: „Sie muss durch Gerechtigkeit und Demokratie ergänzt werden.“ Echte Repräsentation und Rechenschaftspflicht seien für eine stabile Demokratie unerlässlich. Die Zukunft des Landes hänge davon ab, „ob wir gemeinsam handeln – oder ob externe Akteure über unser Schicksal entscheiden“.
Kritik aus der Bevölkerung: „Wir wollen konkrete Schritte“
Nach dem Besuch der Dicle-Universität verrichtete Kurtulmuş in der Großen Moschee von Amed das Freitagsgebet. Im Anschluss sah sich der Parlamentspräsident mit kritischen Stimmen aus der Bevölkerung konfrontiert. Mehrere Bürger:innen forderten konkrete Fortschritte im sogenannten Prozess für Frieden und demokratische Gesellschaft.
Abgesperrter Moschee-Vorplatz in Amed
Begleitet von einem massiven Sicherheitsaufgebot und strengen Einlasskontrollen war Kurtulmuş mit weiteren Mitgliedern der Kommission in die Moschee eingezogen. Nach dem Gebet äußerten sich einige Anwesende enttäuscht über das Ausbleiben greifbarer Schritte im Friedensprozess. „Wir wollen Frieden, aber nicht nur Worte – sondern echte Veränderungen“, sagte ein Anwesender. Einzelne forderten zudem die Freilassung des seit 2016 inhaftierten kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş. „Solange Demirtaş nicht frei ist, glauben wir weder Ihnen noch diesem Prozess“, rief ein Mann lautstark.
Kurtulmuş reagierte auf die Kritik nicht und setzte seinen Besuchsplan fort. Im Anschluss traf er den Gouverneur Murat Zorluoğlu und besuchte später das Rathaus, wo er mit den Ko-Bürgermeistern der Stadt, Serra Bucak und Doğan Hatun (DEM), zusammenkam.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-vorsitzender-bakirhan-fordert-parlament-zu-friedensoffensive-auf-48376 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/jugendorganisationen-legen-kommission-losungsvorschlage-vor-48409 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/temelli-parlament-soll-dialog-mit-Ocalan-aufnehmen-48359 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/karaca-kurdische-rechte-mussen-gesetzlich-verankert-werden-48386 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/ggc-fordert-einbindung-von-medienschaffenden-in-parlamentskommission-48425
Nihat Asut aus U-Haft in Hamburg entlassen
Der Haftbefehl gegen Nihat Asut ist vom 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts ausgesetzt worden. Der Kurde befand sich seit seiner Festnahme im vergangenen März in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg und wurde am Freitagvormittag entlassen. Seine Familie und einige Freund:innen erwarteten ihn vor der Haftanstalt.
Die Aussetzung des Haftbefehls erfolgte unter strikten Auflagen, der am 10. September eröffnete Prozess wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wird fortgesetzt. So muss sich Asut bis auf weiteres zweimal wöchentlich bei der Polizei an seinem Wohnsitz in der Nähe von Hannover melden, darf Deutschland nicht verlassen und sich in keiner Weise für die PKK/KCK betätigen. Darunter fällt auch die Anweisung, sich nicht an Demonstrationen, Veranstaltungen oder Spendensammlungen zu beteiligen.
Der nächste Verhandlungstag gegen Nihat Asut und einen weiteren Kurden aus Lübeck findet am 5. November um 9:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Hamburg (Sievekingsplatz 3) statt. Die Urteilsverkündung wird für Dezember erwartet.
Weitere Prozesstage: 5., 6., 17., 19., 27. und 28. November sowie 2. und 3. Dezember.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/pkk-prozess-in-hamburg-entscheidung-zur-haftprufung-verschoben-48401 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/pkk-prozess-nihat-asut-weiterhin-in-untersuchungshaft-48303 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bei-terroristen-unterm-sofa-48028 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/prozess-gegen-kurdische-aktivisten-in-hamburg-fortgesetzt-47997
KESK-Mitglieder starten Sitzstreik am Bergarbeiter-Denkmal
Entlassene Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben am Freitag in Ankara mit einem Sitzstreik gegen die anhaltenden Auswirkungen der Massenentlassungen per Notstandsdekret (KHK) protestiert. Der Protest ist Teil eines von der Konföderation der Gewerkschaften der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (KESK) organisierten Sternmarsches von Amed (tr. Diyarbakır) nach Ankara. Am vierten Tag des Protests versammelten sich die Teilnehmenden vor dem Bergarbeiter-Denkmal in der türkischen Hauptstadt. Ein Versuch, die Erklärung vor dem Parlament abzugeben, war zuvor von der Polizei unterbunden worden.
KESK: Neun Jahre Ungewissheit für Tausende
Unter Sprechchören wie „Es lebe der Widerstand der Arbeiter:innen“ und „Teuerung, Repression, Folter – das ist die AKP“ forderte die Gewerkschaft die Rückkehr der seit 2016 entlassenen Beschäftigten in den Staatsdienst.
Ahmet Karagöz, Ko-Vorsitzender von KESK, erinnerte daran, dass im Zuge des Ausnahmezustands nach dem Putschversuch 2016 rund 125.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst ohne gerichtliche Verfahren entlassen wurden. „Bis heute weiß ein Großteil von ihnen nicht einmal, warum sie entlassen wurden. Wir werden kämpfen, bis auch der letzte Kollege an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt“, sagte Karagöz.
„Repression gegen gewerkschaftliches Engagement“
Ayfer Koçak, ebenfalls Ko-Vorsitzende des Gewerkschaftsbunds, betonte, dass die am Montag begonnene Protestaktion Ausdruck eines bereits seit neun Jahren andauernden Widerstands sei. Die Entlassungen seien weder gerechtfertigt noch transparent gewesen. „Noch nicht einmal in Zeiten erfolgreicher Militärputsche wurden so viele Beschäftigte entlassen“, sagte Koçak. Als vermeintliche Gründe für die Entlassungen seien gewerkschaftliche Aktivitäten, Forderungen nach Frieden, der Einsatz gegen Gewalt an Frauen oder für muttersprachlichen Unterricht angeführt worden.
Die Protestierenden sehen die KHK-Entlassungen daher als Ausgangspunkt eines größeren autoritären Umbaus. Koçak verwies auf die nachfolgenden Zwangsverwaltungen in oppositionell regierten Kommunen, die Schließung unabhängiger Medien sowie Einschnitte bei Rentenansprüchen und dem Recht auf Versammlungsfreiheit.
Forderung nach demokratischer Rückkehr
„Frieden in einer Gesellschaft kann nur durch freiwilliges Zusammenleben der Menschen und demokratische Strukturen entstehen“, sagte Koçak. Der Protest richte sich nicht nur gegen arbeitsrechtliche Ungerechtigkeiten, sondern sei auch Ausdruck eines umfassenderen Wunsches nach Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Betroffene fordern Rehabilitierung
Auch Betroffene kamen zu Wort. So berichtete Abdulrezak Yıldız, ein 2016 aus der Stadtverwaltung im kurdischen Şirnex (Şırnak) entlassener Angestellter: „Seit neun Jahren sind wir unterwegs. Wir haben dem Volk gedient – unsere Entlassung war willkürlich und rechtswidrig.“ Die Protestierenden kündigten an, ihre Sitzaktion am Bergarbeiter-Denkmal bis mindestens 17 Uhr fortzusetzen. Bis dahin werde auch eine Abordnung von KESK mit der Spitze der DEM-Partei im Parlament sprechen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/polizei-blockiert-gewerkschaftsprotest-vor-dem-parlament-48423 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocak-unser-sternmarsch-ist-auch-ein-pladoyer-fur-demokratie-und-frieden-48385 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kesk-marsch-fur-rucknahme-der-entlassungen-von-staatsbediensteten-48362
Die Polypandemie
Lost in Europe: Wer hat Angst vor der Wahrheit über das Nordstream-Attentat?
Früher war alles besser
Krankengeld: Unklare Richtlinien sind der Krankenkasse zuzurechnen
Entsteht bei einer ärztlichen Krankschreibung (AU) eine Lücke, dann muss die Krankenkasse in bestimmten Situation trotzdem Krankengeld weiterzahlen. Das gilt dann, wenn Versicherte alles Zumutbare getan haben, um die Ansprüche zu wahren und der Grund für die Lücke nicht bei Ihnen liegt. So entschied das Sozialgericht Stuttgart zugunsten einer Versicherten, die den Arzt persönlich aufgesucht und eine Krankmeldung verlangt hatte. (S 18 KR 1246/18).
Die Frau bezog Krankengeld und war arbeitsunfähig erkrankt mit Frist bis zum 19. Juni 2017. An diesem Tag suchte sie ihre Hausärztin auf, um sich weiter krankschreiben zu lassen. Doch sie erhielt diese nicht umgehend.
Hausärztin schreibt rückwirkende Arbeitsunfähigkeit ausWegen Problemen der Arbeitsorganisation in der Praxis untersuchte die Ärztin sie nicht direkt, sondern gab ihr einen Termin für den 22. Juni 2017. Dann bescheinigte die Ärztin eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeit.
Krankenkasse will nicht zahlenDie Krankenkasse weigerte sich jetzt, über den 20. Juni 2017 hinaus Krankengeld zu zahlen. Sie argumentierte, die Betroffene habe sich zwar am 19. Juni in der Praxis vorgestellt, es habe aber keine Untersuchung gegeben.
Krankenkasse will nicht für Fehler der Ärztin gerade stehenEine rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit akzeptierte die Krankenkasse nicht. Wenn die Ärztin die Betroffene falsch unterrichtet habe, dass eine Bescheinigung auch rückwirkend möglich sei, dann ließe sich das nicht der Krankenkasse als Leistungsträger zuschreiben.
Sozialgericht sieht das andersDie Betroffene klagte vor dem Sozialgericht Stuttgart und die dortigen Richter entschieden zugunsten der Versicherten. Diese haben alles ihr Zumutbare getan, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu wahren. Dies hätte eine Fehlentscheidung der Vetragsärztin verhindert.
Fehler kommt durch unklare FormulierungDiese Fehlentscheidung liege wiederum an einer Unklarheit in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, die sich missverstehen ließe. Diese erlaube im Paragrafen 5-Abs. 3 AU-RL eine rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen als maßgeblichen Mitakteuren im Gemeinsamen Bundesausschuss zuzurechnen.
Dort steht: „Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein.”
Ärztehopping ist nicht zumutbarEs sei der Versicherten darüber hinaus nicht zumutbar gewesen, ein „Ärztehopping“ zu betreiben oder darauf zu bestehen, am 19. Juni 2017 doch noch von ihrer Hausärztin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt zu bekommen.
Missverständnisse seien allein der Krankenkasse zuzurechnen.
Die Richter bestätigten den Anspruch der Versicherten auf Krankengeld über den 19. Juni 2017 hinaus. Der Fehler sei durch eine missverständliche Formulierung in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entstanden, und zwar aufseiten der Ärzte. Dies sei allein den Krankenkassen zuzurechnen und nicht den Versicherten.
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Diese Krankengeld-Falle führt zu Lücken im Krankengeld-Bezug
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, hat die Regeln für kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundlegend verändert.
Was bislang mit einem handschriftlich ausgefüllten gelben Schein begann, läuft heute über verschlüsselte Leitungen der Telematikinfrastruktur. Der digitale Fortschritt bringt Tempo und Transparenz – aber auch Tücken, die im Extremfall bares Geld kosten können.
Wer Krankengeld bezieht, muss die Spielregeln exakt kennen, denn schon ein vermeintlich harmloser Kalendertag ohne gültige Bescheinigung kann den Anspruch mindern.
Vom Papierformular zur Echtzeit-MeldungSeit Januar 2023 sind Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber flächendeckend an die eAU angeschlossen.
Die behandelnde Praxis übermittelt die Bescheinigung einmal täglich elektronisch an die Krankenkasse, diese stellt sie dem Arbeitgeber zum Abruf bereit; ein zusätzliches Papier-Exemplar für Patientinnen und Patienten bleibt möglich, ist aber nicht mehr zwingend erforderlich.
Die Umstellung soll Verwaltungsaufwand senken und Fehlübermittlungen verhindern, verlangt von allen Beteiligten jedoch deutlich mehr Aufmerksamkeit als früher.
Obergrenze von einem MonatÄrztinnen und Ärzte dürfen eine Arbeitsunfähigkeit im Regelfall höchstens für einen Monat am Stück attestieren. Länger reichende Zeiträume lassen die Vorgaben des Praxisverwaltungssystems nicht zu.
Die AU-Richtlinie empfiehlt sogar, die voraussichtliche Dauer zunächst auf zwei Wochen zu begrenzen, es sei denn, der Verlauf erfordert eine längere Prognose.
Damit rückt der Folgetermin in dichterer Taktung näher, und Versicherte müssen konsequent darauf achten, dass die nächste Bescheinigung rechtzeitig erstellt wird.
Lückenlose Bescheinigung wichtig beim KrankengeldFür das Krankengeld gilt das Prinzip der nahtlosen Krankschreibung. Bis zum Ende der sechsten Woche übernimmt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung; danach springt die Krankenkasse ein.
Bleibt zwischen zwei Bescheinigungen eine zeitliche Lücke, ruht der Anspruch – auch rückwirkend. Selbst kurze Unterbrechungen können sich spürbar auf das Haushaltsbudget auswirken, denn Krankengeld entspricht nur etwa 70 Prozent des Bruttolohns und ist nach oben gedeckelt.
Gesetzlicher Rahmen: § 46 SGB VEin kleines Schlupfloch lässt der Gesetzgeber jedoch: Stellt die Ärztin oder der Arzt die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf des vorherigen Attests aus, gilt der Anspruch als ununterbrochen.
Samstage zählen dabei ausdrücklich nicht als Werktage. Fällt das Ende der Krankschreibung also auf einen Freitag, genügt der Besuch in der Praxis am darauffolgenden Montag, um die Zahlungslinie nicht abreißen zu lassen. Wer allerdings bis Dienstag wartet oder eine Lücke über einen Feiertag hinweg entstehen lässt, riskiert einen Kürzungsbescheid.
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– Krankengeld kannst Du so verlängern
Wenn Praxen das neue System noch nicht verinnerlicht habenIn der Praxis verläuft die Umstellung keineswegs reibungslos. Noch immer berichten Patientinnen und Patienten, dass Terminvorschläge ihrer Hausarztpraxis die Frist sprengen würden.
Viele Praxisteams handeln aus alter Gewohnheit: Ein Folgetermin nach zwei oder drei Tagen erschien früher unproblematisch, weil die Krankenkasse die Lücke rückwirkend schloss. Im digitalen Zeitalter ist das nicht mehr möglich; die Software akzeptiert kein rückdatiertes Ende einer Folgebescheinigung.
Wer Krankengeld bezieht, sollte deshalb einen persönlichen Kalender führen. Spätestens bei Ausstellung eines Attests gehört der Endtermin markiert.
Falls die Praxis am letzten Bescheinigungstag keinen persönlichen Termin anbieten kann, lohnt es, auf telefonische Ausstellung oder – soweit medizinisch vertretbar – eine Videosprechstunde zu drängen.
Die eAU darf nach aktueller Rechtslage nach telefonischer Anamnese bis zu fünf Tagen, per Video bis zu sieben Tagen ausgestellt werden; danach ist eine Präsenzuntersuchung zwingend.
Auch hier entscheidet jede Praxis im Einzelfall, doch häufig genügt der Hinweis auf die drohende Krankengeldlücke, um eine pragmatische Lösung zu finden.
Dokumentation schützt vor StreitObwohl die Übermittlung digital erfolgt, sollten Versicherte den Ausdruck der eAU aufbewahren. Kommt es doch einmal zu Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse – etwa weil eine Bescheinigung verlorengegangen ist oder der Abruf beim Arbeitgeber hakte – dient das Papier als unmittelbarer Nachweis der ärztlichen Feststellung. Gerade bei längeren Krankheitsverläufen können mehrere hundert Euro auf dem Spiel stehen, wenn einzelne Tage nicht anerkannt werden.
Folgen unterschätzter ZwischentageZwei vergessene Kalendertage am Übergang von Entgeltfortzahlung zu Krankengeld können schnell Beträge von 60 bis 100 Euro netto ausmachen, abhängig von Gehalt und Steuerklasse. Bei längeren Unterbrechungen summiert sich der Verlust entsprechend. Wer ohnehin mit einem reduzierten Nettoeinkommen kalkulieren muss, spürt die Einbuße unmittelbar.
FazitWer Krankengeld bezieht, sollte die Enddaten seiner Bescheinigungen im Blick behalten, rechtzeitig Termine vereinbaren und im Zweifel auf telefonische oder digitale Lösungen bestehen. So lassen sich ärgerliche Versorgungslücken und finanzielle Verluste zuverlässig vermeiden.
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