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GEZ-Klage: Rundfunkbeitrag muss nicht gezahlt werden, wenn Defizite nachgewiesen werden

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat eine Entscheidung gefällt, die die Debatte um den Rundfunkbeitrag neu justiert. Es hob das Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.

Kern der Aussage: Die Beitragspflicht bleibt im Grundsatz bestehen, ist verfassungsrechtlich aber nur so lange gerechtfertigt, wie das Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen längeren Zeitraum Vielfalt und Ausgewogenheit wahrt. Verfehlt das Programm diesen Funktionsauftrag „evident“ und „regelmäßig“, gerät die Beitragspflicht ins Wanken.

Der Fall: Von der Weigerung zur grundsätzlichen Klärung

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Klägerin aus Bayern, die den Rundfunkbeitrag für mehrere Monate nicht zahlen wollte. Ihr Vorwurf: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender sei nicht vielfältig genug und verfehle den gesetzlichen Auftrag; deshalb fehle es an dem individuellen Vorteil, der die Erhebung des Beitrags rechtfertige.

In den Vorinstanzen blieb sie erfolglos – erst das BVerwG gab ihrer Revision statt, weil der BayVGH die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verkannt habe.

Nun muss der BayVGH prüfen, ob es hinreichende Anhaltspunkte für substanzielle, strukturelle Defizite im Gesamtangebot gibt.

Was das Gericht präzisiert – und was nicht

Das BVerwG stellt ausdrücklich nicht den Rundfunkbeitrag als solchen infrage. Es knüpft die verfassungsrechtliche Rechtfertigung aber enger an den Funktionsauftrag der Anstalten. Dieser Auftrag dient der Sicherung von gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt sowie der Orientierung als Gegengewicht zum privaten Rundfunk. Einfachgesetzlich – namentlich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – ist kein individuelles Leistungsverweigerungsrecht angelegt.

Gleichwohl gilt: Fehlt es über einen längeren Zeitraum gravierend an Vielfalt und Ausgewogenheit im Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Anbieter, ist die Rechtfertigung der Beitragspflicht nicht mehr tragfähig.

Hohe Nachweishürden: Zeitraum, Maßstab, Methode

Der 6. Senat signalisiert erhebliche Hürden für erfolgreiche Klagen. Maßgeblich ist nicht die Bewertung einzelner Sendungen oder Ressorts, sondern die langfristige Betrachtung des Gesamtprogramms aus Fernsehen, Hörfunk und Telemedien.

Als zeitlicher Rahmen nennt die Fachöffentlichkeit und Berichterstattung nach der Urteilsverkündung eine Prüfspanne von mindestens zwei Jahren; aussagekräftige wissenschaftliche Gutachten könnten dabei eine zentrale Rolle spielen. Ein bloßes Sammeln einzelner Fehler reicht nicht. Gefordert ist vielmehr ein Nachweis „evidenter“ und „regelmäßiger“ Defizite, die ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität erkennen lassen.

Die Leipziger Richter knüpfen an die Linie des BVerfG an: Der individuelle Vorteil, der die Beitragspflicht trägt, liegt in der Möglichkeit, ein dem öffentlichen Auftrag entsprechendes Programm zu nutzen.

Der BayVGH habe dies nicht hinreichend berücksichtigt, als er allein auf die „Nutzungsmöglichkeit“ abstellte. Sollte der BayVGH nach erneuter Beweisaufnahme belastbare Anhaltspunkte für grobe und anhaltende Vielfaltsdefizite finden, wäre der Weg zu einer konkreten Normenkontrolle nach Karlsruhe eröffnet.

Konsequenzen für ARD, ZDF und Deutschlandradio

Für die Anstalten bedeutet das Urteil einen deutlichen Hinweis: Der Funktionsauftrag ist nicht nur eine programmatische Selbstverpflichtung, sondern justiziabler Referenzpunkt für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Beitrags.

Allerdings betont das BVerwG zugleich den weiten Gestaltungsspielraum der Sender, ihre grundrechtlich geschützte Programmfreiheit und die Schwierigkeit, Vielfalt als „Zielwert“ exakt zu messen. In der Praxis wird es daher darauf ankommen, wie methodisch solide und langfristig die Vielfalt im Gesamtangebot dokumentiert und überprüfbar gemacht wird.

Was jetzt geschieht: Zurück an den BayVGH – und möglicherweise weiter

Das Verfahren geht an den BayVGH zurück. Dort wird sich entscheiden, ob die Klägerseite substantiiert darlegen kann, dass über einen längeren Zeitraum gravierende, strukturelle Defizite bestehen. Gelingt dieser Nachweis, müsste der BayVGH die Beitragspflicht dem BVerfG vorlegen. Bereits in Leipzig ließ der Vorsitzende Richter allerdings durchblicken, dass er die Erfolgsaussichten der Klägerin nach bisherigem Vorbringen skeptisch sieht.

Einordnung: Warnschuss

Politisch wird das Urteil als Warnschuss an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelesen – und als Öffnung der Tür für gerichtliche Vielfalt-Prüfungen. Juristisch ist es eine Feinkalibrierung: Die Beitragspflicht bleibt die Regel, ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung ist jedoch konditioniert durch den Funktionsauftrag.

Wer künftig klagt, steht vor einem hohen Beweismaßstab, der eher systemische als punktuelle Mängel erfassen soll. In dieser Balance liegt die Sprengkraft des Urteils: Es stärkt die Rechenschaftsfähigkeit der Anstalten, ohne die Finanzierung leichtfertig zu destabilisieren.

Was Beitragszahlerinnen und Beitragszahler jetzt wissen sollten

Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich vorerst nichts am Zahlungsregime. Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin zu entrichten; das Urteil eröffnet keinen generellen Freifahrtschein zur Nichtzahlung.

Erst wenn ein Gericht auf Grundlage belastbarer Beweise grobe, wiederkehrende Verstöße gegen Vielfalt und Ausgewogenheit im Gesamtangebot über einen längeren Zeitraum feststellt – und das BVerfG die Normenkontrolle entsprechend bewertet –, könnte dies die Beitragspflicht in Frage stellen. Bis dahin bleibt die Beitragserhebung wirksam.

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The West’s Dehumanization Of Arabs Is Completely Unforgivable

Caitlin Johnstone - 17. Oktober 2025 - 14:43

Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):

In October 2024 a Lebanese writer named Lina Mounzer wrote, “ask any Arab what the most painful realization of the last year has been and it is this: that we have discovered the extent of our dehumanization to such a degree that it’s impossible to function in the world in the same way.”

I’ve thought about that line a lot over the last year.

I thought about it as Israel hammered Lebanon with at least 20 airstrikes during a supposed “ceasefire”.

I thought about it during the Gaza ceasefire negotiations when the western political/media class kept calling the Israelis held by Hamas “hostages” while calling the innocent Palestinians held captive by Israel “prisoners”.

I think about it as the IDF continues to murder Palestinian civilians every day during the Gaza “ceasefire” when they are deemed to be traveling into forbidden areas, because Palestinians are so dehumanized that Israel sees bullets as a perfectly legitimate means of directing civilian foot traffic.

I think about it as these daily ceasefire violations and acts of military slaughter barely make a blip in the western news media, while any time anything happens that makes western Jews feel anxious or upset it dominates headlines for days.

I thought about it while the western political/media class solemnly commemorated the second anniversary of the October 7 attack, even as the daily death toll from the Gaza holocaust ticked along with its victims unnamed and unacknowledged by those same institutions.

I thought about it when all of western politics and media stopped dead in its tracks and stood transfixed for days on the assassination of Charlie Kirk while ignoring the genocide he had spent the last two years of his life actively manufacturing consent for.

Day after day after day we see glaring, inexcusable discrepancies between the amount of attention that is given to the violent death of an Arab and the attention that is given to the violent death of an Israeli, a western Jew, or any westerner.

These last two years have been a time of unprecedented unmasking in all sorts of ways, but I think that’s the one that’s going to stick with me the most. The way western civilization came right out into the cold harsh light to admit, day after day after day, that they don’t truly view Arabs as human beings.

Ours is a profoundly sick society. 

One of the main arguments you’ll hear from rightists about why the west needs to support Israel is that Israel is helping to defend the west from the savage Muslim hoards — a sentiment that Israeli pundits and politicians have been all too happy to feed into of late. It’s revealing because it’s just coming right out and saying that slaughtering Muslims is a virtue in and of itself, so anyone who kills Muslims is an ally of the west.

But any time I come across this argument all I can think is, why would anyone want to defend the west if this is what the west has become? 

Even if we pretend these delusions that Arabs and Islam pose some kind of threat to western civilization are valid, why would it even matter? This civilization does not deserve to be saved. Not if we’re going to be living like this.

If we’ve become so detached from our own humanity that we can’t even see innocent children as fully human just because they live somewhere else and have a different religion, then we are the monsters. We are the villains. We are everything the craziest Zionist pretends the Arabs are.

These last two years have shown us that western civilization doesn’t need protection, it needs redemption. It needs to save its soul.

__________________

The best way to make sure you see everything I write is to get on my free mailing list. My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you want to. Click here for links for my social media, books, merch, and audio/video versions of each article. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley.

Bitcoin donations: 1Ac7PCQXoQoLA9Sh8fhAgiU3PHA2EX5Zm2

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Meeting with permanent members of the Security Council

PRESIDENT OF RUSSIA - 17. Oktober 2025 - 14:35

Vladimir Putin held, via videoconference, a briefing session with permanent members of the Security Council.

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The Trump-Putin Meeting in Hungary Is the Last Chance for Peace

The Trump-Putin Meeting in Hungary Is the Last Chance for Peace

Paul Craig Roberts

Gilbert Doctorow and I share the belief that unless Putin responds more firmly than he has been inclined to do to the West’s provocations, war is inevitable.

Hungary, led by the only intelligent leader in Europe, has arranged a meeting in Budapest between Trump and Putin.  I suspect that this is the last chance to avoid war.  Its success turns on whether Trump can abandon his bully role, understand that the solution requires a NATO pullback from Russia’s borders and a mutual security agreement between Russia and the West, and declare in a press conference that Washington’s support (incitement really) of Ukraine is at an end.

For Putin, I suspect the meeting in Hungary is Putin’s last test of Trump.  If Trump fails the test, chances are high that delivery of Tomahawks to Ukraine will result in a Russian declaration of war against Ukraine and quick destruction by conventional means of Ukraine’s ability to continue the conflict.  Putin will have reversed his strategy of non-response to provocations and put the West on notice, something he should have done years ago.  The likelihood is the Russian Foreign Ministry’s effort to dismiss the Tomahawk threat as terrorism rather than an act of war will fail.

Unless Trump comes to his senses, a brutal demonstration of Russian force is all that can stop the momentum toward a real war.  

https://www.youtube.com/live/6pUbyemlm6s 

https://www.paulcraigroberts.org/2025/10/16/russia-no-longer-acknowledges-acts-of-war/ 

https://www.paulcraigroberts.org/2025/10/16/reality-like-facts-is-no-longer-applicable-to-western-decision-making/ 

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Democrats Are Openly Committing Insurrection

Democrats Are Openly Committing Insurrection

Why are they not arrested?

Paul Craig Roberts

Do you remember when protesters gathered in Washington to protest the stolen 2020 presidential election?  The few, who were at the Capitol rather than at the Washington Monument where Trump was speaking, were labeled “insurrectionists” by Democrat liars and whore media.  They were arrested on entirely false charges, prosecuted by a totally corrupt Biden regime on completely false charges, and sentenced to prison, after first bankrupting them with legal expenses and loss of jobs, and destroying families.

These people, who were purposely ruined by evil Democrats and whore media, consisted of patriotic Americans and war veterans and some 250 corrupt FBI agents embedded in the protesters for the purpose of trying to incite violence.  One of the protesters exercising her First Amendment right, Ashli Babbitt, a US Air Force veteran, was murdered by a black cop. The utterly corrupt Biden “Justice” department refused to pursue charges against the murderer, perhaps because he was following Democrat orders to “provoke violence.”

Just think about it.  America has a FBI whose agents are totally comfortable ruining their fellow citizens.  This is what we get when Sodom and Gomorrah Tower of Babel Democrats seize power.  Make no mistake, they will be back.  

The American “Justice System” is so broken that nothing could be done to help the falsely charged until Donald Trump won his third US presidential election.  He promptly pardoned them.  I don’t know if those pardoned received compensation for their legal expenses, lost wages, and ruined families.  If not, then Trump’s pardon was merely a half-way measure.

Today five years later, we are witnessing the Democrat mayors and governors in open insurrection against the federal government’s attempts to deport illegals, immigrant-invaders that the Democrats intentionally imported into America by refusing to defend US borders.  Democrat mayors and governors have encouraged violence against federal officials and passed state and local laws to prevent the enforcement of federal law. See for example: https://www.zerohedge.com/political/la-county-declares-state-emergency-over-ice-raids-will-pay-rent-provide-legal-aid   The excrement that Democrats put in federal district court judicial robes issues injunctions against the deportation efforts.

The Democrat judges, mayors, governors and city councils are openly in insurrection.  The evidence comes out of their own mouths and is in their own actions.

Why are these Democrat Insurrectionists not indicted?

Why isn’t Trump at home dealing with America’s problems instead of abroad dealing with Israel’s?

Why is President Trump evading the real issue?  It is the Democrats who are in insurrection, not the illegal aliens.  Trump should be sending in federal Marshalls with arrest warrants.

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On The Red pill Diaries PCR and Rasheed Discuss How Likely War Is With Russia

On The Red pill Diaries PCR and Rasheed Discuss How Likely War Is With Russia

https://www.youtube.com/live/_lHZ649Mls4 

 

Gilbert Doctorow agrees with me

NATO-Russia War May Now Be Unavoidable

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Anti-American Liberal-left Excrement Go On and On about Slavery in America 160 years ago but are Silent About Slavery Today in Black Africa

Anti-American Liberal-left Excrement Go On and On about Slavery in America 160 years ago but are Silent About Slavery Today in Black Africa

So are Black Studies departments in universities whose only function is to teach black Americans to hate white Americans.

https://www.dw.com/en/african-governments-slow-to-end-modern-day-slavery/video-74330779 

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National-Once-Only-Technical-System: Bundestag macht Weg frei für „Datenautobahn“

netzpolitik.org - 17. Oktober 2025 - 14:10

Künftig sollen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen Daten der öffentlichen Verwaltungen leichter elektronisch austauschen können. Einem Staatsvertrag, der dem den Weg ebnen soll, stimmte der Bundestag gestern mehrheitlich zu. Kritik gab es vor allem von der Linksfraktion, die Datenabfluss und Datenmissbrauch befürchtet.

Markus Reichel verspricht mittels NOOTS schnelle Erfolge bei der Verwaltungsdigitalisierung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/photothek

Um Verwaltungsleistungen zu beantragen, müssen Bürger*innen den Behörden Nachweise vorlegen – etwa den Reisepass oder die Kopie eines Mietvertrags. Die Daten halten Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen in eigenen Registern vor.

Diese Register bestehen derzeit getrennt voneinander und sind im Laufe der vergangenen Jahrzehnte deutlich angewachsen. Denn das Grundgesetz sieht weder eine Mischverwaltung noch einen registerübergreifenden Datenaustausch unter den Behörden vor. Das soll der Staatsvertrag zum National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) nun ändern. Dem Staatsvertrag stimmte der Bundestag gestern mit großer Mehrheit zu.

Einmal für alle

NOOTS ist Teil des übergeordneten Vorhabens von Bund und Ländern, die Registerlandschaft in Deutschland zu modernisieren. Das Ziel ist, den Datenaustausch zwischen Behörden zu erleichtern. Dazu gibt es mehrere Einzelprojekte, etwa ein Identifikationsmanagement für das einheitliche Personenkennzeichen oder ein Datenschutzcockpit. Auf die gemeinsame Infrastruktur für den Datenaustausch hatten sich der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschef*innen der Länder bereits im vergangenen Dezember geeinigt.

Konkret sollen öffentliche Stellen elektronische Nachweise aus verschiedenen Registern künftig rechtssicher abrufen können. Im Namen von NOOTS steckt das sogenannte Once-Only-Prinzip. Die Idee dahinter: Bürger*innen und Unternehmen geben ihre Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung weiter. Anschließend tauschen Behörden benötigte Daten untereinander aus, ohne Bürger*innen und Unternehmen – deren grundsätzliches Einverständnis vorausgesetzt – dafür erneut um Erlaubnis bitten zu müssen.

Laut Staatsvertrag soll das Once-Only-Prinzip zunächst für Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt werden. Damit wäre es dann Teil der Leistungsverwaltung; die weitere Implementierung und Nutzung soll der IT-Planungsrat steuern.

Warnung vor Missbrauch

Markus Reichel (CDU) pries das Vorhaben in der gestrigen Debatte als „Datenautobahn“, die die digitale Verwaltung schneller und effizienter machen werde. Er versprach, dass der Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen künftig „automatisiert, schnell, kostengünstig und bürokratiearm“ erfolgen könne, weil nicht mehr „die Bürger wandern, sondern die Daten“.

Als einzige Fraktion stimmte Die Linke gegen den Gesetzentwurf. Bereits bei der ersten Lesung Ende Juni hatte deren Digitalpolitikerin Sonja Lemke davor gewarnt, dass das System in die Eingriffsverwaltung ausgeweitet werden könnte. Außerdem befürchtet sie Datenabfluss und Datenmissbrauch. Es drohe ein Szenario, bei dem auch Sicherheitsbehörden Daten zusammenführen, so Lemke.

Der Begriff Eingriffsverwaltung ist ein Gegenbegriff zur Leistungsverwaltung. Bei letzterer geht es darum, dass Ämter etwa auf einen Antrag hin Elterngeld bewilligen oder eine Geburtsurkunde ausstellen. Die Leistungsverwaltung gewährt den Bürger*innen also vor allem Vorteile oder Unterstützung. Die Eingriffsverwaltung beschränkt hingegen autoritativ die Rechte von Bürger*innen, indem sie ihnen Vorgaben macht oder Sanktionen auferlegt und damit tendenziell stärker in ihre Grundrechte eingreift.

Das Anliegen der Registermodernisierung sei zwar grundsätzlich legitim, sagte Lemke, der Schutzbedarf personenbezogener Daten stehe jedoch nicht im Vordergrund. Vielmehr werde die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen eingesetzt. „Was passiert, wenn der Zugang zu Verwaltungsdaten in die falschen Hände kommt, sehen wir gerade auf der anderen Seite des Atlantiks“, so Lemke, „und wir wissen das auch aus unserer Geschichte.“

So geht’s weiter

Der Staatsvertrag gibt den rechtlichen Rahmen für das NOOTS vor. Etliche Fragen etwa zur technischen Umsetzung oder zur IT-Sicherheit der Infrastruktur sind bislang noch ungeklärt.

Für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS zeichnet sich das Bundesverwaltungsamt (BVA) verantwortlich. Die Kosten tragen Bund und Länder gemeinsam; sie nutzen dafür die Haushaltsmittel der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Ab 2027 soll die FITKO 53,4 Prozent der Kosten tragen, der Bund übernimmt 46,6 Prozent. Laut Bundesregierung entstehe beim BVA ein „dauerhafter finanzieller und stellenmäßiger Mehrbedarf in Höhe von 2,8 Millionen Euro“.

Bis Ende 2025 soll der IT-Planungsrat einen Prototyp für NOOTS entwickeln und vorstellen, so Reichel. Er betonte gestern zudem, dass die EUDI-Wallet hier „als europäische Brücken- und Ergänzungstechnologie“ eine zentrale Rolle einnehmen werde.

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Die Legende der Leistungsfähigkeit westlicher Luftabwehrsysteme

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 17. Oktober 2025 - 14:02
Anfang Oktober wurde gemeldet, dass die aus dem Westen an Kiew gelieferten Luftabwehrsysteme nur noch 6 Prozent der russischen Raketen abfangen können. Das gilt auch für die im Westen so hochgelobten Patriotsysteme, von denen jedes über eine Milliarde Dollar kostet. Die Systeme sind übrigens schon seit 1984 im Dienst, was trotz aller Modernisierungsmaßnahmen bedeutet, dass […]
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GGC fordert Einbindung von Medienschaffenden in Parlamentskommission

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über eine politische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei hat die Gesellschaft der Journalisten in Südostanatolien (GGC) eine stärkere Einbindung der Medien gefordert. In der am Freitag veröffentlichten Abschlusserklärung eines Panels in Amed (tr. Diyarbakır) rief der Verband das türkische Parlament dazu auf, auch die Stimmen von Medienschaffenden in die Arbeit der eigens eingerichteten „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ einzubeziehen.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Die Rolle von Medien und Presse in Friedensprozessen“ hatte bereits am vergangenen Wochenende stattgefunden. Diskutiert wurden dort unter anderem die Bedeutung journalistischer Sprache in konfliktsensiblen Zeiten, die Rolle lokaler Medien sowie der Beitrag der Presse zur gesellschaftlichen Versöhnung.

„Stimme der Wahrheit und des Gewissens“

„Die Medien sollten in Friedensprozessen Stimme der Wahrheit und des Gewissens sein“, heißt es in der Erklärung. Journalist:innen müssten sich von Hass- und Gewaltrede distanzieren und stattdessen eine Sprache des Friedens pflegen. Die GGC fordert zudem bessere Schutzmechanismen für Medienschaffende sowie eine gezielte Förderung lokaler Medienstrukturen.

Um gezielt gegen Desinformation in digitalen Räumen vorzugehen, sollten gemeinsame ethische Standards formuliert werden. Darüber hinaus schlägt der Verband Fortbildungen im Bereich Friedensjournalismus vor. Medienhäuser seien aufgerufen, eine empathische und verantwortungsvolle Berichterstattung zu fördern, die zur kollektiven Aufarbeitung und gesellschaftlichen Verständigung beiträgt.

Friedensinitiative und Kommission im Parlament

Die Forderungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem in der Türkei erneut über eine politische Lösung der kurdischen Frage diskutiert wird. Ausgelöst wurden die Gespräche durch einen Friedensappell des inhaftierten PKK-Begründers Abdullah Öcalan. In der Folge setzte das Parlament eine Kommission ein, die Vorschläge zur Lösung der jahrzehntelangen Auseinandersetzung erarbeiten soll.

Appell an Medienhäuser: Verantwortung für sozialen Frieden

In der Erklärung der GGC wird die gesellschaftliche Verantwortung der Medien besonders betont: „Wir verorten den Journalismus nicht auf Seiten einzelner Akteure, sondern auf der Seite der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit.“ Eine von Friedensethik geprägte Medienlandschaft sei eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine dauerhafte gesellschaftliche Verständigung. Der Verband ruft daher alle Medienorganisationen auf, ohne Abstriche bei professionellen Standards einen aktiven Beitrag zum sozialen Frieden und zum Aufbau eines demokratischen Gemeinwesens zu leisten. Die GGC selbst wolle ihre Aktivitäten als zivilgesellschaftliche Initiative sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene fortsetzen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/jugendorganisationen-legen-kommission-losungsvorschlage-vor-48409 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/karaca-kurdische-rechte-mussen-gesetzlich-verankert-werden-48386 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-vorsitzender-bakirhan-fordert-parlament-zu-friedensoffensive-auf-48376

 

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DEM-Partei: Solidarische Ökonomie statt Krieg und Ausgrenzung

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober hat die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) zu einer grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Neuausrichtung aufgerufen. In einer gemeinsamen Erklärung warnten die Sprecher:innen der Arbeits- und Wirtschaftskommission der Partei, Sevtap Akdağ Karahalı und Saruhan Oluç, vor wachsender sozialer Ausgrenzung und der Zunahme struktureller Armut in der Türkei.

Die DEM sehe den Aktionstag nicht nur als Anlass zur Sensibilisierung, sondern als Aufruf zu einem rechtbasierten Widerstand gegen soziale Ungleichheit. „Armut ist keine unausweichliche Realität, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen“, heißt es in der Erklärung.

Die Partei kritisiert insbesondere die Auswirkungen der aktuellen Wirtschafts- und Sozialpolitik, die zu steigender Inflation, Arbeitslosigkeit und einer wachsenden Zahl auf Hilfe angewiesener Menschen geführt habe. Die Regierung sehe Armut nicht als Problem, das beseitigt werden müsse, sondern als Zustand, der verwaltet werde – etwa durch Sozialhilfen, die jedoch kaum zur strukturellen Verbesserung beitrügen.

Kritik an Kriegs- und Klientelwirtschaft

Die DEM wirft der türkischen Regierung vor, öffentliche Mittel nicht zugunsten der Bedürftigen, sondern zugunsten von Kapitalinteressen, Kriegsausgaben und parteinahen Netzwerken zu verwenden. In der Erklärung heißt es: „Armut bedeutet nicht nur Mangel an Einkommen oder Ressourcen. Sie bedeutet auch sozialen Ausschluss, Diskriminierung und das Fehlen von Mitbestimmungsmöglichkeiten.“

Statt einer „Rendite- und Kriegspolitik“ brauche es eine solidarische Ökonomie, die soziale Teilhabe und ökologische Nachhaltigkeit fördere. Ohne die Sichtbarmachung Frauenarbeit, die Absicherung junger Menschen und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen könne Armut nicht wirksam bekämpft werden.

Solidarität statt Almosen

Die DEM verstehe Armut ausdrücklich nicht als Almosenfrage, sondern als Frage von Würde und Rechten. „Eine echte Armutsbekämpfung beginnt mit der Abkehr von wirtschaftspolitischen Entscheidungen, die systematisch Ungleichheit und Ausbeutung fördern“, so die Partei. Ziel müsse ein demokratisches Gemeinwesen sein, das sich auf die Rechte aller Menschen – insbesondere der arbeitenden und benachteiligten Bevölkerung – stütze. Die Erklärung endet mit einem Appell zur kollektiven Veränderung: „Lasst uns für die Würde der Arbeit, der Natur und der Völker gemeinsam kämpfen – und gemeinsam verändern.“

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/gewerkschaftsstudie-armut-in-der-turkei-auf-rekordhoch-48264 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocak-unser-sternmarsch-ist-auch-ein-pladoyer-fur-demokratie-und-frieden-48385 https://deutsch.anf-news.com/frauen/saisonarbeiterinnen-in-amed-kampfen-ums-Uberleben-46976

 

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Polizei blockiert Gewerkschaftsprotest vor dem Parlament

Mitglieder der Konföderation der Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten (KESK), die sich für die Wiedereinstellung per Notstandsdekret (KHK) Entlassener einsetzen, sind am Freitag in Ankara von der Polizei an einer geplanten Protestaktion vor dem türkischen Parlament gehindert worden. Die Gewerkschafter:innen hatten zuvor einen mehrtägigen Sternmarsch von der kurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) in die türkische Hauptstadt organisiert.

Der am Montag gestartete Sternmarsch hatte zum Ziel, auf die anhaltende Situation von tausenden nach dem Putschversuch 2016 per Notstandsdekret aus dem Staatsdienst entlassenen Beschäftigten aufmerksam zu machen und ihre Rückkehr in den öffentlichen Dienst zu fordern.

Nach ihrer Ankunft in Ankara versammelten sich die Gewerkschaftsmitglieder zunächst vor dem Sitz der Bildungsgewerkschaft Eğitim Sen, um von dort in Richtung Parlament weiterzuziehen. Die Polizei umstellte die Gruppe jedoch und verhinderte den geplanten Marsch.

Blockade und Protest gegen polizeiliches Vorgehen

Auch Journalist:innen wurden an der Berichterstattung gehindert, woraufhin es zu scharfer Kritik kam. Der Ko-Vorsitzende von KESK, Ahmet Karagöz, der selbst in der Blockade festgehalten wurde, erklärte: „Wir protestieren gegen diese Gewalt. Es ist nicht hinnehmbar, dass friedlicher Protest unterdrückt und die Pressearbeit behindert wird.“

Die beiden DEM-Abgeordneten Zeki Irmez und Yılmaz Hun begaben sich aus dem Parlament heraus zum Ort der Blockade, um ihre Solidarität mit den Demonstrierenden zu bekunden. Nach Verhandlungen zwischen KESK und der Polizei wurde die Abriegelung schließlich aufgehoben. Im Anschluss setzten die Gewerkschafter:innen ihren Marsch fort, um sich mit anderen Protestgruppen aus verschiedenen Städten zu vereinen.

Demonstrierende an Bergarbeiter-Denkmal gestoppt

Eine weitere Gruppe von KESK-Mitgliedern, die aus anderen Landesteilen angereist war, wurde am Bergarbeiter-Denkmal nahe dem Çankaya-Zugang zum Parlament gestoppt. Die Gruppe entrollte ein Banner mit der Aufschrift „Die KHK-Unterdrückung wird durch Widerstand gebrochen“ und kündigte an, den Protest fortzusetzen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocak-unser-sternmarsch-ist-auch-ein-pladoyer-fur-demokratie-und-frieden-48385 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kesk-marsch-fur-rucknahme-der-entlassungen-von-staatsbediensteten-48362 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-gewerkschafter-bei-protest-gegen-khk-entlassungen-45991

 

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Zweites Wasserforum Mesopotamien in Amed gestartet

In Amed (tr. Diyarbakır) hat am Freitag das Zweite Wasserforum Mesopotamien (MWF) begonnen. Ziel der dreitägigen Veranstaltung ist es, auf die zunehmende ökologische Zerstörung in den Ländern Mesopotamiens aufmerksam zu machen, den Schutz von Wasserressourcen zu stärken und das Recht auf Wasser als öffentliches Gut zu verteidigen.

Breites Netzwerk hinter Konferenz

Das Forum wurde von einem breiten Netzwerk initiiert; zu ihnen gehören unter anderem die Ökologiebewegung Mesopotamien, die von der DEM-Partei geführte Stadtverwaltung Ameds, Umweltvereine aus Nordkurdistan, die örtliche Koordination der Türkischen Ingenieur- und Architektenkammer (TMMOB), die Stiftung „Rettet den Tigris“, die NGO Humat Dijlah aus dem Irak, Al Masalla aus Südkurdistan sowie die Nextep-Organisation aus Rojava. Zahlreiche Wissenschaftler:innen, Aktivist:innen, Journalist:innen und Vertreter:innen politischer Parteien nehmen an der Konferenz im Kongresszentrum ÇandAmed teil.

Fatih Şahin vom Organisationskomitee

Fokus auf Euphrat, Tigris und Wan-See

In der Eröffnungsrede erklärte Fatih Şahin vom Vorbereitungskomitee, dass das Forum sich inhaltlich vor allem auf die ökologischen Schäden an den Flüssen Tigris und Euphrat sowie am Wan-See konzentrieren werde. Ein zentrales Anliegen sei die Bewusstseinsbildung für ökologische Gerechtigkeit und die Verteidigung des Wassers als Lebensgrundlage – jenseits politischer oder wirtschaftlicher Interessen.

Bürgermeister: „Wasser wird als Waffe benutzt“

Der Ko-Bürgermeister von Amed, Doğan Hatun, warnte in seiner Rede vor der Instrumentalisierung von Wasser als politisches Druckmittel. Bereits beim ersten Forum vor sechs Jahren sei der Leitsatz „Wasser ist keine Waffe“ geprägt worden, sagte Hatun. Doch die Lage habe sich seither weiter verschärft: „Sie haben in den letzten Jahren massiv in Natur und Wasser eingegriffen und noch immer wird Wasser als Machtinstrument eingesetzt“, so Hatun. Er erinnerte an die historische Bedeutung der Region: „Mesopotamien ist der Ursprung der Zivilisation. Heute hat Wasser wieder eine zentrale Rolle übernommen – als Grundlage für Gerechtigkeit und Frieden.“

DBP: Kapitalistische Ausbeutung gefährdet Wasserzugang

Die Ko-Vorsitzende der Partei DBP, Çiğdem Kılıçgün Uçar, kritisierte die zunehmende Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit. Der Zugang zu Wasser dürfe nicht den Interessen profitorientierter Akteure überlassen werden. „Unsere wichtigste Aufgabe ist es, unsere Wasserquellen vor der kapitalistischen Ausbeutung zu schützen“, sagte Uçar. Nur durch gemeinsamen Widerstand und Solidarität könne der ökologische Raubbau gestoppt werden. Das Forum sei deshalb nicht nur fachlich, sondern auch politisch von großer Bedeutung.

Çiğdem Kılıçgün Uçar

Wasser ist Grundlage allen Lebens

Derya Akyol von der Ökologiebewegung Mesopotamien betonte die Rolle des Wassers für das gesamte Ökosystem: „Wasser ist nicht nur für den Menschen essenziell, sondern für alles Leben. Ein gesunder ökologischer Kreislauf ist ohne funktionierende Wasserquellen nicht möglich.“ Sie rief dazu auf, Wasser künftig stärker als kollektives Gut zu begreifen und Schutzmaßnahmen auf lokaler wie internationaler Ebene zu koordinieren.

Weitere Diskussionen

Das Forum, das bis Sonntag dauert, setzt sich in mehreren thematischen Panels fort. Die zweite Sitzung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In den kommenden Tagen werden konkrete Vorschläge und Forderungen für eine nachhaltige Wasserpolitik erwartet.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/zweites-wasserforum-mesopotamien-im-herbst-in-amed-46675 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/irak-erlebt-schwerste-wasserkrise-seit-80-jahren-46446 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/alarmierender-okologischer-notstand-am-wansee-45948

 

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Den Keim finden

Im ersten Satz liegt die Kraft des Ganzen.
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Bürgergeld: Kühlschrank kaputt, Konto leer: Das muss das Jobcenter zahlen

Immer mehr Haushalte im Bürgergeld geraten in Zahlungsverzug. Fast jeder Fünfte meldet Rückstände bei Energie oder Miete. Gleichzeitig können über 80 Prozent unerwartete Ausgaben – etwa für einen kaputten Kühlschrank – nicht aus eigener Kraft stemmen. Und wenn Möbel verschleißen, steht schnell die Frage im Raum: Wer zahlt die Ersetzung?

Rückstände bei Energie und Miete: Erst handeln, dann verhandeln

Rückstände bei Miete oder Energie sind existenzgefährdend. Der erste Schritt ist immer: Kontakt aufnehmen – mit der Vermieterin bzw. dem Energieversorger, bevor Kündigung oder Sperrandrohung wirksam werden. Ziel ist ein bezahlbarer Ratenplan. Parallel sichern Sie sich staatliche Hilfen, damit es nicht erneut kippt.

Problem Sofortmaßnahme Mietrückstand / Kündigungsdrohung Schriftlich einen Ratenplan vorschlagen (realistisch und schriftlich bestätigen lassen). Parallel beim Jobcenter Schuldenübernahme als Darlehen beantragen, um Wohnungslosigkeit abzuwenden. Stromsperre angedroht Beim Versorger Entsperr-/Ratenvereinbarung verhandeln. Gleichzeitig beim Jobcenter Darlehen zur Abwendung einer akuten Notlage beantragen und Direktzahlung an den Versorger anregen. Hohe Abschläge heizen die Schulden an Abschlagsprüfung verlangen (Jahresabrechnung, Zählerstände). Beim Jobcenter angemessene Heizkosten geltend machen; bei Haushaltsstrom: Darlehen im Sperrfall möglich.

Wichtig: Kaltmiete und angemessene Heizkosten sind grundsätzlich vom Jobcenter zu übernehmen. Bei Mietschulden kommt eine Darlehensübernahme in Betracht, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht. Haushaltsstrom wird nicht als Unterkunftskosten gezahlt – im Sperrfall ist aber ein Darlehen möglich, um die Grundversorgung zu sichern.

Immer gleichzeitig prüfen: Wohngeld- oder Bürgergeld-Anspruch, Aktualisierung der KdU (Kosten der Unterkunft), Abschlagskorrektur beim Versorger.

Muster: Ratenplan-Vorschlag an Vermieterin/Energieversorger

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer vorübergehenden Notlage ist mir die vollständige Zahlung derzeit nicht möglich.

Ich schlage folgenden Ratenplan vor: XX,XX € monatlich, jeweils zum [Datum], beginnend ab [Datum].
Parallel habe ich beim Jobcenter Leistungen zur Schuldenübernahme/Darlehen beantragt und eine Direktüberweisung an Sie angeregt.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung und darum, Vollstreckungsmaßnahmen/Sperren bis zur Entscheidung des Jobcenters auszusetzen.
Mit freundlichen Grüßen

Muster: Antrag an das Jobcenter (Darlehen + Direktüberweisung)

Betreff: Antrag auf Darlehen zur Schuldenübernahme sowie Direktzahlung an den Energieversorger/Vermieter

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Abwendung von Wohnungslosigkeit/Stromsperre beantrage ich ein Darlehen für folgende Rückstände: [Betrag, Gläubiger, Vertrags-/Kundennummer].

Ich rege an, die Auszahlung zweckgebunden direkt an den Gläubiger vorzunehmen. Die Rückzahlung kann über monatliche Aufrechnung in zulässiger Höhe erfolgen.

Beigefügt: Mahnung/Sperrandrohung, Ratenvorschlag, Kontoauszüge, Mietvertrag/Abrechnung.
Mit freundlichen Grüßen

Unerwartete Ausgaben abfedern: Wenn der Kühlschrank streikt

Ein kaputter Kühlschrank, eine defekte Waschmaschine oder eine notwendige Reparatur – viele Haushalte können solche Notfälle nicht aus Rücklagen bezahlen. Das SGB II kennt dafür zwei Wege: Darlehen bei unabweisbarem Bedarf und Zuschüsse für Erstausstattung, wenn tatsächlich (wieder) eine Erstausstattung vorliegt.

Bedarf Was ist drin Unabweisbarer einmaliger Bedarf (Darlehen) Für akute, unaufschiebbare Anschaffungen wie Kühlschrank, Herd, Waschmaschine. Das Jobcenter gewährt ein Darlehen, Rückzahlung durch Aufrechnung in vertretbarer Höhe. Erstausstattung (Zuschuss) Wenn keine Grundausstattung vorhanden ist (z. B. nach Wohnungsbrand, Trennung, Wohnungslosigkeit, erstmaliger Bezug). Zuschuss, keine Rückzahlung.

Nachweise, die überzeugen:
Stets beifügen: Defektnachweis (Foto, Reparaturkalkulation), Kostenvoranschlag/Link zu einem einfachen, gebrauchten oder günstigen Gerät, Eilbedürftigkeit dokumentieren (z. B. verderbliche Lebensmittel, Kinder im Haushalt). Bei Haushaltsgeräten gilt: Funktionsfähigkeit vor Komfort – No-Frost und XXL sind Luxus, Basismodell ist angemessen.

Muster: Kurz-Antrag „unabweisbarer Bedarf – Kühlschrank“

Betreff: Antrag auf Darlehen für unabweisbaren Bedarf – Kühlschrank

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Kühlschrank ist am [Datum] ausgefallen (siehe Foto/Bestätigung). Eine Reparatur ist unwirtschaftlich (Kostenvoranschlag anbei). Zur Sicherstellung einer haushaltsüblichen Ernährung beantrage ich ein Darlehen für ein einfaches, gebrauchtes/neues Basismodell zum Preis von XX,XX €.

Ich bitte um Eilentscheidung und Direktzahlung an den Händler bzw. um Auszahlung gegen Vorlage der Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen

Möbel defekt – Ersatz oder Erstausstattung?

Viele Betroffene können abgenutzte Möbel nicht ersetzen. Grundsatz: Laufender Verschleiß ist im Regelbedarf enthalten. Ausnahmen: Wenn keine Grundausstattung vorhanden ist (z. B. nach Einzug, Trennung, Brand) oder eine akute Notlage entsteht, kann das Jobcenter helfen – als Erstausstattung (Zuschuss) oder Darlehen.

Situation Realistische Chance Erstbezug/Neugründung (eigene Wohnung, nach Trennung/Flucht) Erstausstattung als Zuschuss: Bett, Matratze, Tisch, Stühle, Schrank, grundlegende Küchenmöbel/geräte – angemessen, oft auch gebraucht. Totalschaden einzelner Möbel (z. B. Bett bricht, keine Ersatzmöglichkeit) Darlehen möglich, wenn unabweisbar (z. B. kein Schlafplatz). Nachweis: Foto, kurze Begründung, warum keine zumutbare Übergangslösung besteht. Normale Abnutzung(Schönheitsreparatur, Deko, Komfort) Regelbedarf – das Jobcenter zahlt nicht. Spartipps, Secondhand, Sozialkaufhaus.

Secondhand-Zumutbarkeit: Sozialkaufhäuser, Kleinanzeigen oder kommunale Töpfe sind zumutbar, solange funktionsfähig, sauber, angemessen. Sie dürfen aber kein Risiko darstellen (Schimmel, Bruchstellen). Bei Betten/Matratzen und Kinderzimmermöbeln erkennen viele Jobcenter Neukauf an, wenn Secondhand unzumutbar oder nicht verfügbar ist. Dokumentieren Sie die Marktlage (Screenshots/Preise).

Muster: Antrag „Erstausstattung – Grundmöbel“

Betreff: Antrag auf Erstausstattung der Wohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach [Einzug/Trennung/Brand am …] verfüge ich nicht über eine grundlegende Wohnungsausstattung. Ich beantrage Erstausstattung für folgende Basismöbel: Bett/Matratze, Schrank, Tisch, zwei Stühle, Küchenzeile/Spüle.

Angebote aus Sozialkaufhäusern/gebraucht sind geprüft; wo verfügbar, werde ich diese nutzen. Bitte bewilligen Sie pauschal/gegen Nachweis.
Mit freundlichen Grüßen

So bringen Sie Ordnung in die Unterlagen: Die Nachweis-Checkliste Nachweis Warum wichtig Mahnung/Sperrandrohung/Kündigung Belegt die Eilbedürftigkeit und die Gefahr(Wohnungsverlust/Stromsperre). Ratenplan-Vorschlag / Antwort des Gläubigers Zeigt Ihre Mitwirkung und kann die Entscheidung beschleunigen. Verträge/Abrechnungen/Zählerstände Grundlage für Angemessenheit und Abschlagskorrektur. Fotos/Kostenvoranschläge (Geräte/Möbel) Belegt Defekt und angemessene Kosten. Kontoauszüge (relevante Monate) Dokumentiert Bedarfslage und Zahlungsfluss. Direktüberweisung: Wenn das Geld gar nicht erst „verpuffen“ soll

Gerade bei Energie- und Mietschulden lohnt es sich, die Direktzahlung an die Vermieterin oder den Versorger anzuregen. Das schützt vor Fehlleitungen und stärkt das Vertrauen der Gläubiger. Formulieren Sie im Antrag klar: „zweckgebundene Auszahlung direkt an …“.

Bitten Sie den Gläubiger parallel, Vollstreckung/Sperre auszusetzen, bis das Jobcenter entscheidet.

Häufige Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

Achten Sie darauf, nur Raten zu vereinbaren, die Sie dauerhaft tragen können – ein überzogener Plan kippt schnell und verschärft die Lage. Beantragen Sie bei Geräten und Möbeln konsequent Basismodelle; teure Extras werden häufig abgelehnt oder gekürzt.

Begründen Sie im Antrag klar die Eilbedürftigkeit, also warum es sofort nötig ist – etwa wegen einer drohenden Sperre, Kündigung oder weil ohne Kühlschrank keine angemessene Ernährung möglich ist. Zeigen Sie, dass Sie Alternativen geprüft haben: Secondhand-Angebote, Sozialkaufhaus oder günstige Modelle belegen Ihre Sparsamkeit und stärken den Antrag.

Und vor allem: Suchen Sie aktiv das Gespräch mit Vermieter*innen oder Versorgern – offene Kommunikation schafft Zeit, verhindert Sperren und erleichtert tragfähige Lösungen.

Schritt-für-Schritt: Heute anfangen Schritt Was Sie jetzt konkret tun 1 Unterlagen sammeln (Mahnung, Verträge, Fotos, Kostenvoranschläge, Kontoauszüge). 2 Ratenplan an Vermieter/Versorger schreiben und um Sperren-Stopp bitten. 3 Antrag beim Jobcenter einreichen: Darlehen/Erstausstattung, Direktzahlung anregen. 4 Abschläge prüfen lassen und KdU aktualisieren (Angemessenheit, Heizkosten). 5 Schuldnerberatung kontaktieren (kommunal/Caritas/Diakonie) – Hilfe bei Verhandlungen und Budgetplan. Wohnung sichern, Alltag stabilisieren

Mit einem realistischen Ratenplan, einer Direktüberweisung an Gläubiger und zielgenauen Jobcenter-Leistungen lassen sich Miet- und Energieschulden häufig entschärfen. Für Notanschaffungen gibt es Darlehen, bei echter Erstausstattung sogar Zuschüsse.

Entscheidend ist, schnell zu handeln, die Eilbedürftigkeit sauber zu belegen und angemessene Lösungen zu beantragen. So bleibt das Dach über dem Kopf – und der Alltag wird wieder planbar.

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Sozialhilfe: Sozialamt zahlt keine Klimaanlage für Pflegeheimbewohnerin

Eine Schwerbehinderte im Pflegeheim lebende Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Beschaffung einer Klimaanlage nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen.

Das gibt aktuell das Sozialgericht Mannheim mit Urteil vom 5. November 2024 – S 8 SO 2182/23 –,rechtskräftig – nicht veröffentlicht – bekannt.

Es handelt sich nicht um eine Erstausstattung

Den Antrag auf Förderung der Anschaffung einer Klimaanlage lehnte der zuständige Sozialhilfeträger ab. Es gebe zwar einen sozialhilferechtlichen Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, eine Klimaanlage sei jedoch kein Einrichtungsgegenstand oder ein Haushaltsgerät.

Klage vor dem Sozialgericht blieb erfolglos

Die 8. Kammer des Sozialgerichts Mannheim hat einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für die Anschaffung einer Klimaanlage abgelehnt.

Eine Klimaanlage sei kein wohnraumbezogener Gegenstand, der eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermögliche.

Soweit die Pflegeheimbewohnerin geltend gemacht habe, dass als Teil der Kosten der Unterkunft auch die Heizkosten übernommen würden und deshalb auch die Anschaffungskosten einer Klimaanlage übernahmefähig seien, hat sich die 8. Kammer des Sozialgerichts Mannheim dieser Argumentation nicht anschließen können.

Vermieter muss Heizung bereitstellen

Denn sozialhilferechtlich bestehe nur ein Anspruch auf Leistungen für die Heizkosten und im Rahmen eines Mietverhältnisses obliege es dem
Vermieter, die Wohnung mit einer Heizung auszustatten.

Fazit

1. Kosten einer Klimaanlage bezahlt das Sozialamt nicht für eine Pflegeheimbewohnerin.

2. Es handelt sich dabei nicht um eine Erstausstattung der Wohnung.

3. Für die Bereitstellung einer Heizung/ Klimanlage ist der Vermieter in die Pflicht zu nehmen.

Rechtstipp

LSG BW, Urt. v. 08.04.2024 – L 2 SO 264/24 – BSG, Beschluss vom 20.August 2024 , Az: B 8 SO 20/24 BH – Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Instandhaltungskosten zum Nachteil des Sozialamts ist sittenwidrig

Ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger mit lebenslangem Wohnrecht in einer Dachgeschosswohnung bei seiner Schwester hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Klimaanlage als Kosten der Unterkunft, wenn der Vertrag mit seiner Schwester über die Instandhaltungskosten nur abgeschlossen wurde, die Kosten für die Instandhaltung der Wohnung mittelbar durch den Kläger auf die Sozialbehörde abzuwälzen. Der Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig nach § 138 Abs. 1 BGB.

Des weiteren wäre die Kostenübernahme der Heiz- und Klimaanlage nicht angemessen im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII . Denn das Klimagerät diene ausschließlich der Verbesserung des Standards der Wohnung. Nach den regionalen Gegebenheiten gehöre eine Klimaanlage nicht zu den grundlegenden Bedürfnissen eines einfachen Wohnstandards.

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Wie lange bekommt man das Pflegegeld?

Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung gezahlt, wenn Pflegebedürftige zuhause gepflegt werden – meist von Angehörigen. Die kurze Antwort lautet: Man erhält Pflegegeld so lange, wie eine häusliche Pflege tatsächlich gesichert ist, ein Pflegegrad (2 bis 5) besteht und keine gesetzlichen Ruhens- oder Kürzungsgründe greifen.

Ab wann beginnt die Zahlung – und wie lange läuft sie grundsätzlich?

Der Anspruch entsteht, sobald die Pflegekasse Leistungen bewilligt; gezahlt wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung. Für den ersten, nicht vollen Monat wird das Pflegegeld zeitanteilig auf Basis eines fiktiven 30-Tage-Monats berechnet.

In der Praxis heißt das: Wer etwa am 20. eines Monats erstmals Anspruch hat, erhält für diesen Monat ein anteiliges Pflegegeld.

Voraussetzung für den fortlaufenden Bezug ist, dass die häusliche Pflege „in geeigneter Weise“ sichergestellt ist und ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Für 2025 gelten folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €.

Pflicht-Beratung: Warum verpasste Termine Geld kosten können

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss regelmäßig Beratungsbesuche abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Werden diese Einsätze nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld „angemessen“ kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Damit ist die Beratung faktisch eine Voraussetzung für den dauerhaften Bezug.

Krankenhaus, Reha, häusliche Krankenpflege: Die 28-Tage-Regel

Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer stationären Reha oder bei häuslicher Krankenpflege mit Leistungen, die den ambulanten Pflegesachleistungen entsprechen, wird Pflegegeld maximal 28 aufeinanderfolgende Tage weitergezahlt.

Ab dem 29. Tag ruht der Anspruch – er lebt mit der Rückkehr in die häusliche Pflege wieder auf. Für die Fristberechnung zählt der Aufnahmetag mit, der Entlasstag nicht.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Weiterzahlung in halber Höhe

Wer vorübergehend Kurzzeitpflege nutzt oder eine Ersatzpflegeperson die häusliche Pflege übernimmt (Verhinderungspflege), erhält das bisherige Pflegegeld in halber Höhe weiter.

Das gilt bei Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr und bei Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Nach dem Ende der Maßnahme fließt das Pflegegeld wieder in voller Höhe.

Tages- und Nachtpflege: Keine Anrechnung auf das Pflegegeld

Teilstationäre Leistungen – also Tages- oder Nachtpflege – mindern das Pflegegeld nicht. Sie können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und/oder (anteiligem) Pflegegeld genutzt werden, ohne dass diese Ansprüche gekürzt werden. Das stärkt die Kombination aus Angehörigenpflege und professioneller Entlastung.

Kombinationsleistung: Wenn Pflegedienst und Angehörige zusammenarbeiten

Wird die ambulante Pflegesachleistung nur teilweise ausgeschöpft, besteht daneben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Dieses wird exakt um den prozentualen Anteil gekürzt, in dem Sachleistungen genutzt wurden; die gewählte Aufteilung ist jeweils für sechs Monate verbindlich. Beispiel: Wer 30 % der Sachleistungen nutzt, erhält 70 % des Pflegegelds.

Aufenthalt im Ausland: Sechs-Wochen-Regel und EU-Sonderfall

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt wird Pflegegeld bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt, wenn die Pflege sichergestellt ist. Bei Aufenthalten innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz greift eine Sonderregel: Der Anspruch auf (anteiliges) Pflegegeld ruht dort nicht – relevant insbesondere bei längeren Auslandsaufenthalten. Vor Reiseantritt empfiehlt sich die Abstimmung mit der Pflegekasse.

Pflegeheim: Kein Pflegegeld bei vollstationärer Dauerpflege

Wer dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebt, erhält kein Pflegegeld; hier übernimmt die Pflegeversicherung stattdessen pauschale Leistungsbeträge für die pflegebedingten Aufwendungen nach § 43 SGB XI. Das Pflegegeld ist eine Leistung der häuslichen Pflege und wird während vollstationärer Versorgung nicht gezahlt.

Ende der Zahlung: Was bei einem Todesfall gilt

Stirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Todesfall eingetreten ist. Überzahlungen für Folgemonate muss die Kasse korrigieren.

Fazit: So lange, wie häusliche Pflege besteht – mit klaren Grenzen

Pflegegeld ist zeitlich nicht „befristet“, sondern knüpft an die tatsächliche häusliche Pflege, den bestehenden Pflegegrad und die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Es beginnt mit dem Monat der Antragstellung (anfangs ggf. anteilig), ruht ab Tag 29 eines durchgehenden Krankenhaus-/Reha- oder entsprechenden Behandlungspflege-Zeitraums, wird bei Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in halber Höhe fortgezahlt und bleibt bei Tages-/Nachtpflege ungekürzt.

Im Ausland gilt grundsätzlich die Sechs-Wochen-Grenze, innerhalb der EU/EWR/CH bestehen erweiterte Ansprüche. Endpunkt ist regelmäßig das Monatsende des Todes. Wer die verpflichtenden Beratungen verpasst, riskiert Kürzungen – wer die Regeln kennt, sichert den dauerhaften Bezug.

Hinweis auf aktuelle Beträge (Stand: 17. Oktober 2025): Das Pflegegeld wurde zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben und beträgt nun 347/599/800/990 € (Pflegegrade 2–5).

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Pflegegeld kann ruhen, teilweise oder sogar ganz eingestellt werden

Pflegegeld ist für viele Menschen eine wichtige Unterstützung, um die häusliche Pflege zu organisieren. Dennoch gibt es Situationen, in denen diese Leistung gekürzt, zeitweise ausgesetzt oder vollständig eingestellt werden kann.

Im Folgenden erklärt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt, wie sich bestimmte Ereignisse oder Verhaltensweisen auf das Pflegegeld auswirken können. Dabei stehen vor allem gesetzliche Vorgaben und praktische Erfahrungen im Mittelpunkt.

Verpflichtende Beratungseinsatz für den Erhalt des Pflegegeldes

In Deutschland müssen Betroffene, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Beratungseinsatz abrufen. Dieser Besuch findet dort statt, wo die pflegebedürftige Person lebt, und soll sicherstellen, dass die Pflegequalität gewährleistet ist und der Unterstützungsbedarf aktuell bleibt.

Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Einsatz alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erfolgen. Wird er nicht rechtzeitig durchgeführt, drohen zunächst Kürzungen um die Hälfte, begleitet von einer schriftlichen Erinnerung der Kasse.

Erfolgt der Besuch dann immer noch nicht, wird die Leistung komplett eingestellt und erst wieder aufgenommen, wenn der Beratungseinsatz nachträglich stattfindet.

Wie wirkt es sich aus, wenn die häusliche Pflege nicht sichergestellt ist?

Das Pflegegeld ist dafür vorgesehen, dass pflegebedürftige Menschen ihren Alltag zu Hause mithilfe privater oder selbst organisierter Pflegepersonen meistern können. Ist jedoch offensichtlich, dass diese Pflege nicht oder nicht ausreichend erbracht wird, kann die Pflegekasse einschreiten.

Dann kann zum Beispiel eine sogenannte „Sachleistungspflicht“ angeordnet werden. Das bedeutet, dass kein Geld mehr ausgezahlt wird, sondern die Leistungen über einen Pflegedienst oder andere professionelle Anbieter erfolgen müssen.

Wer sich weigert, kann damit rechnen, dass die Kasse die Geldleistung bis auf Weiteres einstellt, weil die Voraussetzung – die Sicherstellung häuslicher Pflege – nicht erfüllt ist.

Was geschieht, wenn der Pflegegrad aberkannt oder heruntergestuft wird?

Eine weitere Ursache für eine Kürzung oder vollständige Einstellung des Pflegegeldes kann die Änderung des Pflegegrades sein. Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verbessert, sodass sie weniger Hilfe benötigt, kann der Medizinische Dienst bei einer Nachbegutachtung eine Herabstufung empfehlen.

In seltenen Fällen wird der Pflegegrad sogar komplett aberkannt, zum Beispiel wenn die ursprüngliche Einschränkung nicht mehr besteht. In all diesen Situationen erhalten Betroffene anschließend nur noch den Betrag, der dem neuen Pflegegrad entspricht. Wird der Pflegegrad gänzlich gestrichen, entfällt entsprechend jede Zahlung.

Welche Besonderheiten gelten bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten?
Wer für einige Zeit im Krankenhaus liegt oder in einer Reha-Maßnahme ist, behält zunächst sein Pflegegeld – allerdings nur für maximal vier Wochen. Ab dem 29. Tag des stationären Aufenthalts ruht die Geldleistung.

Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass während dieser Zeit eine andere Versorgung stattfindet, die bereits über Krankenkasse oder Pflegekasse finanziert wird.

Sobald die pflegebedürftige Person nach Hause zurückkehrt, läuft die Zahlung ab diesem Zeitpunkt wieder normal weiter. Eine rückwirkende Auszahlung für die Phase nach den ersten vier Wochen gibt es jedoch nicht.

Lesen Sie auch:

– Pflege 2025: Mehr Pflegegeld und höhere Entlastungsbeträge

Inwiefern spielen Kurzzeitpflege und tageweise Verhinderungspflege eine Rolle?

Eine zeitlich befristete, stationäre Versorgung, die als Kurzzeitpflege bezeichnet wird, kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Währenddessen wird das Pflegegeld für diese Dauer zur Hälfte weitergezahlt, wobei der erste und der letzte Tag voll angerechnet werden.

Ein ähnliches Prinzip gilt bei der tageweisen Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit, und diese Abwesenheit länger als acht Stunden pro Tag andauert.

In diesem Fall wird das Pflegegeld ebenfalls für maximal sechs Wochen pro Jahr halbiert. Für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre mit den Pflegegraden 4 und 5 gelten verlängerte Zeiträume.

Warum ist die Mitwirkungspflicht für Versicherte so entscheidend?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass pflegebedürftige Menschen die notwendigen Schritte zur Feststellung oder Überprüfung ihres Pflegegrades aktiv unterstützen müssen.

Man spricht hier von der „Mitwirkungspflicht“. Dazu gehört beispielsweise, den Termin des Medizinischen Dienstes wahrzunehmen, Einladungen zur Nachbegutachtung zu folgen und erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Wer sich beharrlich weigert oder wiederholt Termine unentschuldigt versäumt, kann den Anspruch auf Pflegegeld verlieren. Die Kasse informiert dabei in der Regel zunächst schriftlich und räumt eine Frist ein, bevor die Leistung tatsächlich eingestellt wird.

Wie verhält es sich mit dem Pflegegeld im Todesfall?

Kommt es zum Trauerfall, endet das Pflegegeld nicht sofort. Gesetzlich geregelt ist, dass die Zahlung bis zum Ende des Monats fortläuft, in dem die pflegebedürftige Person verstirbt.

Dies kann in Einzelfällen zu Rückforderungen führen, wenn das Geld bereits im Voraus ausgezahlt wurde. Viele Angehörige erleben solche administrativen Vorgänge in ihrer Trauer als belastend, jedoch ist dies die übliche Vorgehensweise.

Eine Rückerstattung bis zum Monatsende ist normalerweise nicht notwendig, da die Regel klar festlegt, dass Pflegegeld bis zum Monatsende gezahlt wird.

Wie werden Auslandsaufenthalte außerhalb der EU berücksichtigt?

Pflegegeld wird prinzipiell nur für Personen gezahlt, die in Deutschland oder in bestimmten europäischen Ländern wohnen. Wer sich hingegen in einem Staat außerhalb der Europäischen Union aufhält, kann nur bis zu sechs Wochen im Jahr auf die Weiterzahlung setzen.

Ab der siebten Woche setzt das Pflegegeld automatisch aus. Nach der Rückkehr muss mit der Kasse geklärt werden, ob ein Nachweis über den Reisezeitraum vorliegt. Üblicherweise werden Flugtickets oder Einreisestempel im Pass als Beleg anerkannt. Dieser Schritt ist notwendig, damit die Zahlung wieder aufgenommen werden kann.

Gilt das Pflegegeld auch bei Untersuchungshaft oder einer Freiheitsstrafe?
Ein Sonderfall, der in der Praxis vergleichsweise selten ist, betrifft Personen, die in Untersuchungshaft sitzen oder eine Haftstrafe verbüßen.

Während dieser Zeit ruht das Pflegegeld, da sich die betroffene Person nicht in der eigenen Häuslichkeit aufhält und die Versorgung vom Justizvollzug organisiert wird.

Die Begründung des Gesetzgebers lautet, dass diejenigen, die nicht selbstbestimmt in ihrer Wohnung bleiben können, keinen Anspruch auf die häusliche Geldleistung haben. Ein Wiederaufleben der Zahlung setzt demnach voraus, dass die Person ihre Haft beendet und erneut in einer privaten Wohnsituation gepflegt wird.

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Schwerbehinderung: Wichtige Änderung beim Pauschbetrag ab 2026

Zum 1. Januar 2026 greift für Menschen mit Behinderung eine wichtige Verfahrensänderung im Steuerrecht: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag wird grundsätzlich elektronisch zwischen den Behörden übermittelt. Inhaltlich bleibt beim Pauschbetrag alles beim Alten – neu ist die Form, in der der Anspruch gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen wird. Der folgende Beitrag ordnet die Umstellung ein, erklärt die Auswirkungen im Alltag und zeigt, wie sich Betroffene optimal vorbereiten.

Dr. Utz Anhalt: Wichtige Änderung beim Pauschbetrag ab 2026 Nachweis wandert automatisiert zum Finanzamt

Bislang reichte es aus, den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid in Papierform beim Finanzamt vorzulegen. Diese Möglichkeit entfällt.

Ab dem 1. Januar 2026 übermitteln die zuständigen Versorgungsämter Feststellungs- und Änderungsbescheide elektronisch an die Finanzverwaltung. Eine eigenständige Vorlage von Papierdokumenten ist dann nicht mehr vorgesehen.

Ziel ist eine weitgehend automatisierte Abwicklung zwischen den beteiligten Behörden – ein Schritt, der Betroffenen Wege erspart und die Verfahren vereinheitlichen soll.

Wichtig ist der sogenannte Bestandsschutz: Bereits ausgestellte Papierdokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum dort genannten Ablaufdatum und werden weiterhin akzeptiert.

Erst bei einer Neubewertung des Grades der Behinderung oder bei erstmaliger Feststellung nach dem 1. Januar 2026 greift die elektronische Übermittlung verbindlich.

Inhalt unverändert: Anspruch und Regeln bleiben gleich

Die Umstellung betrifft das Verfahren, nicht den materiellen Anspruch. Die bekannten Regeln zum Behinderten-Pauschbetrag gelten fort. Maßgeblich ist weiterhin der Grad der Behinderung (GdB).

Der Pauschbetrag beginnt ab einem GdB von 20 und steigt stufenweise bis zu einem GdB von 100. In der niedrigsten Stufe (GdB 20) beträgt der Pauschbetrag 384 Euro im Jahr, in der höchsten Stufe (GdB 100) 2.840 Euro jährlich. Zwischenwerte erhöhen sich entsprechend graduell mit der Einstufung.

Daneben existiert der Sonderpauschbetrag für drei besonders schutzwürdige Gruppen: Wer als hilflos gilt oder blind oder taub ist, kann unabhängig vom GdB einen jährlichen Betrag von 7.400 Euro geltend machen. An diesen Eckpunkten ändert die Digitalisierung nichts.

Jahresprinzip: Der höhere GdB gilt rückwirkend für das ganze Jahr

Von Bedeutung ist das sogenannte Jahresprinzip. Ändert sich der GdB im Laufe eines Kalenderjahres, wirkt sich das nicht monatsgenau aus. Für das gesamte Jahr gilt der jeweils höhere festgestellte Grad der Behinderung, auch dann, wenn es im Jahresverlauf zu einer Herabstufung kommt.

In der Praxis bedeutet das, dass Betroffene den für sie günstigeren Jahresbetrag erhalten, ohne dass eine anteilige Aufteilung vorgenommen wird.

Vorbereitung ist alles: Steuer-ID beim Versorgungsamt hinterlegen

Die elektronische Übermittlung kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Stammdaten stimmen. Besonders wichtig ist die steuerliche Identifikationsnummer. Betroffene sollten ihre Steuer-ID beim zuständigen Versorgungsamt hinterlegen und künftig jedem Antrag auf Feststellung oder Änderung des GdB beifügen. Das erleichtert die eindeutige Zuordnung der Daten beim Finanzamt und beugt Verzögerungen vor.

In der Übergangsphase ist zu erwarten, dass Behörden vorübergehend noch ergänzende Papierbestätigungen anfordern. Das ändert nichts am Zielbild: Je früher die persönlichen Daten für den elektronischen Austausch vollständig vorliegen, desto friktionsärmer verläuft die Umstellung.

Typische Stolpersteine: Wenn die Technik hakt, liegt nicht immer ein inhaltlicher Fehler vor

Bei Systemumstellungen kommt es erfahrungsgemäß zu Übertragungs- oder Zuordnungsfehlern. Nicht jede Unstimmigkeit hat inhaltliche Gründe wie eine falsche Einschätzung des GdB.

Bleiben Ansprüche in der Steuerberechnung unberücksichtigt, sollte zunächst geprüft werden, ob die elektronische Meldung vollständig, richtig adressiert und korrekt verarbeitet wurde. In solchen Fällen ist eine zeitnahe Rückmeldung an die zuständige Behörde sinnvoll, damit Datensätze geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Eine saubere Dokumentation der eigenen Unterlagen – auch in digitaler Form – hilft, Sachverhalte zügig zu klären.

Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten: Was sich finanziell lohnt

Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine Vereinfachung: Er berücksichtigt typische Mehraufwendungen ohne Einzelnachweise. Wer jedoch nachweislich höhere tatsächliche Kosten hatte, kann anstelle des Pauschbetrags die realen Aufwendungen ansetzen. Das ist arbeitsintensiver, weil Belege akribisch gesammelt und summiert werden müssen, kann sich aber lohnen, wenn die Summe die Höhe des jeweiligen Pauschbetrags übersteigt.

Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, ist der Pauschbetrag die eindeutig bessere Wahl. Sind sie gleich hoch, bringt der Einzelansatz keinen Vorteil, sondern lediglich mehr Aufwand. Die Entscheidung sollte daher nüchtern anhand der eigenen Belege über das Kalenderjahr getroffen werden.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Wer bereits im Besitz gültiger Papiernachweise ist, muss zunächst nichts an den Dokumenten ändern. Sinnvoll ist es jedoch, frühzeitig die steuerliche Identifikationsnummer beim Versorgungsamt zu hinterlegen und bei künftigen Anträgen stets mit einzureichen.

Parallel empfiehlt es sich, die eigenen Unterlagen geordnet digital vorzuhalten, um im Falle technischer Rückfragen schnell reagieren zu können. Wer häufig außergewöhnliche Belastungen über dem Pauschbetrag hat, sollte zudem ein einfaches Belegmanagement etablieren, um den alternativen Ansatz tatsächlicher Kosten ohne großen Mehraufwand nutzen zu können.

Mehr Automatisierung, gleiche Rechte – und ein Blick aufs Detail

Die Umstellung auf elektronische Nachweise ab dem 1. Januar 2026 modernisiert das Verfahren rund um den Behinderten-Pauschbetrag. Für Betroffene entfällt die Pflicht, Papierbescheide zum Finanzamt zu tragen.

Die materiellen Rechte bleiben jedoch vollständig erhalten: Höhe und Voraussetzungen des Pauschbetrags ändern sich nicht, Sonderregelungen für Hilflose, Blinde und Taube gelten fort. Wer seine Steuer-ID beim Versorgungsamt hinterlegt, profitiert am meisten von der Automatisierung.

Und wenn es hakt, lohnt ein prüfender Blick auf den Datenfluss, bevor inhaltliche Auseinandersetzungen geführt werden. Finanziell gilt unverändert: Der Pauschbetrag ist bequem und verlässlich – wer höhere tatsächliche Kosten nachweisen kann, sollte rechnen, ob sich der Mehraufwand lohnt.

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EU-Führer in Panik: Gelingt Trump nach dem Gaza-Coup nun auch der Durchbruch im Ukrainekrieg?

Die Panik bei den linken Kriegstreibern, Eurokraten und transatlantischen Scharfmachereien wächst zunehmend, dass Donald Trump sie nun binnen kürzester Zeit ein weiteres Mal in ihrer geostrategischen Irrelevanz entlarven könnte: Wenige Tage, nachdem es ausschließlich und einzig auf seinen Druck hin gelungen ist, endlich die Freilassung der verbliebenen 20 lebenden israelischen Geiseln aus der Gefangenschaft der […]

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