«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Mütterrente 3: So viel mehr Rente soll es für 2 Kinder geben
Unter „Mütterrente“ versteht man keine eigene Rentenart, sondern die bessere rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten – ursprünglich vor allem für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Diese Zeiten werden in Entgeltpunkten bewertet und erhöhen die gesetzliche Rente dauerhaft.
Zum 1. Juli 2025 sind die Renten erneut gestiegen; dadurch verändert sich automatisch auch der Euro-Wert der anerkannten Erziehungsleistungen. Parallel wird politisch die sogenannte „Mütterrente III“ verhandelt, die eine vollständige Gleichstellung aller Eltern anstrebt.
Der aktuelle Rechtsstand 2025Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro je Entgeltpunkt – bundesweit einheitlich. Das entspricht einer Rentenanpassung um 3,74 Prozent. Damit bemisst sich jede rentensteigernde Zeit, also auch Kindererziehungszeiten, höher als zuvor.
Rechtlich gilt: Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, zählen 36 Monate Kindererziehungszeit, was typischerweise etwa 3,0 Entgeltpunkten entspricht.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 30 Monate (also rund 2,5 Entgeltpunkte) anerkannt – diese Ausweitung wurde in zwei Reformschritten („Mütterrente I“ 2014 und „Mütterrente II“ 2019) erreicht.
Grundlage sind insbesondere § 56 und § 249 SGB VI; die monatliche Bewertung der Erziehungszeit mit je 0,0833 Entgeltpunkten pro Monat ergibt sich aus § 70 SGB VI bzw. den Gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der DRV.
Wichtig: Die Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rente, wird also nicht separat ausgezahlt. Sie unterliegt deshalb denselben Regeln wie die übrige Rente, etwa bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder der möglichen Anrechnung in der Grundsicherung im Alter.
So wird die Höhe für zwei Kinder berechnetMaßgeblich ist die Summe der Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. 2025 ergeben sich für zwei Kinder folgende Orientierungswerte (jeweils brutto, also vor Abzug der eigenen Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung):
Eltern mit zwei vor 1992 geborenen Kindern erhalten aus der Mütterrente 5,0 Entgeltpunkte; bei 40,79 Euro pro Punkt sind das 203,95 Euro im Monat. Eltern mit zwei ab 1992 geborenen Kindern kommen auf 6,0 Entgeltpunkte und damit auf 244,74 Euro monatlich.
Liegt ein Kind vor 1992 und ein Kind ab 1992, ergeben sich 5,5 Entgeltpunkte – also 224,35 Euro. Diese Beträge erhöhen die jeweilige Rente dauerhaft.
Tabelle: So hoch sind die Ansprüche aus der Mütterrente 3 Ansprüche bei der Mütterrente – Stand: Rentenwert ab 2025 (40,79 € je Entgeltpunkt) Aspekt Anspruch / Betrag (brutto) Kindererziehungszeit pro Kind (Geburtsjahr vor 1992) 30 Monate = 2,5 Entgeltpunkte ≙ 101,98 € pro Monat Kindererziehungszeit pro Kind (Geburtsjahr ab 1992) 36 Monate = 3,0 Entgeltpunkte ≙ 122,37 € pro Monat Zwei Kinder – beide vor 1992 geboren 5,0 Entgeltpunkte ≙ 203,95 € pro Monat Zwei Kinder – ein Kind vor 1992, ein Kind ab 1992 5,5 Entgeltpunkte ≙ 224,35 € pro Monat Zwei Kinder – beide ab 1992 geboren 6,0 Entgeltpunkte ≙ 244,74 € pro Monat Rechtsnatur Bestandteil der gesetzlichen Rente (kein eigener Rententyp) Beantragung Kein separater „Mütterrenten“-Antrag; entscheidend ist die Kontenklärung und Zuordnung der Erziehungszeiten Auszahlung Mit der laufenden Rente; Beträge sind Bruttowerte, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung möglich Anrechnung Als Einkommen anrechenbar (z. B. in der Grundsicherung im Alter) Praxisfragen: Antrag, Nachweise, AnrechnungFür bestehende Ansprüche gilt: Kindererziehungszeiten sind im Versicherungskonto zu dokumentieren; sie werden wie Pflichtbeitragszeiten bewertet und später automatisch in die Rentenberechnung übernommen.
Ein gesonderter „Mütterrenten-Antrag“ ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht erforderlich – entscheidend ist, dass die Kindererziehungszeiten zugeordnet und gespeichert sind. Als Teil der gesetzlichen Rente kann die Mütterrente auf andere Leistungen (etwa Grundsicherung im Alter) angerechnet werden.
Wer noch keine Rente bezieht, sollte darauf achten, dass die Erziehungszeiten im Konto vermerkt sind; die Deutsche Rentenversicherung informiert dazu in ihrer Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“.
Was die Mütterrente III vorsieht – und was (noch) offen istPolitisch wird die Mütterrente III vorbereitet. Kern ist die Gleichstellung: Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig 36 Monate anerkannt werden – also 3,0 Entgeltpunkte pro Kind.
Nach dem Stand der offiziellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung liegt ein Gesetzentwurf vor; der Wert eines zusätzlichen halben Entgeltpunkts wird dort mit rund 20,40 Euro beziffert (bezogen auf den Rentenwert Juli 2025).
Die Bundesregierung zielt auf ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Da die technische Umsetzung hochkomplex ist, rechnet die DRV mit einer Auszahlung frühestens ab 2028; vorgesehen ist eine rückwirkende Zahlung für 2027.
Die Mehrkosten werden im Entwurf auf rund 5 Mrd. Euro jährlich geschätzt und steuerfinanziert. Das Verfahren war zum Redaktionsstand noch nicht abgeschlossen; rechtlich verbindlich sind erst die verabschiedeten und verkündeten Gesetzestexte.
Wer besonders profitiert – und welche Fallstricke bleibenFinanziell am stärksten profitieren Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern, deren anerkannte Erziehungszeiten bislang um ein halbes Jahr je Kind geringer ausfallen. Für zwei vor 1992 geborene Kinder würde die Mütterrente III den Mütterrenten-Zuschlag von heute 203,95 Euro auf das Niveau von Eltern jüngerer Jahrgänge (244,74 Euro) anheben – also plus 40,79 Euro im Monat bei den 2025er Werten.
Gleichzeitig bleibt richtig: Es handelt sich um Bruttowerte. In der Auszahlung wirken Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, außerdem kann die Rente – und damit auch die Mütterrente – als Einkommen in der Grundsicherung zu berücksichtigen sein. Wer seine Kontenklärung noch nicht abgeschlossen hat, sollte diese zeitnah angehen, damit eine mögliche Mütterrente III später automatisch zugeordnet werden kann.
FazitFür zwei Kinder ergeben sich 2025 aus der Mütterrente zwischen rund 204 Euro und 245 Euro pro Monat – abhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Die Mütterrente III würde diese Differenz perspektivisch beseitigen und die Bewertung der Erziehungsleistung vereinheitlichen.
Die Rentensteigerung zum 1. Juli 2025 sorgt bereits jetzt dafür, dass die anerkannten Entgeltpunkte höher im Portemonnaie ankommen. Rechtlich verbindlich ist die Mütterrente III aber erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens; bis dahin empfiehlt sich der Blick auf die offiziellen Informationsseiten von BMAS und Deutscher Rentenversicherung sowie eine saubere Klärung des eigenen Versicherungskontos.
Quellen (Auswahl):
BMAS und Bundesregierung zur Rentenanpassung 2025; Deutsche Rentenversicherung zu Kindererziehungszeiten, Mütterrente I/II und FAQ zur Mütterrente III; SGB VI-Normen und DRV-Anweisungen zur Bewertung in Entgeltpunkten.
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Schwerbehinderung: Psyche führte zum Grad der Behinderung 50
Um einen Grad der Behinderung zu bestimmen, müssen die zuständigen Mediziner die einzelnen Einschränkungen daraufhin untersuchen, ob diese sich gegenseitig verstärken oder nebeneinander stehen.
Einzelgrade der Behinderung lassen sich also nicht einfach addieren. Gerade, wenn Betroffene ebenso körperliche wie psychische Beeinträchtigungen haben, ist es anspruchsvoll, diese im Zusammenhang zu beurteilen.
Dies zeigt ein Fall, den das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied. Hier gab eine andere Bewertung einer psychosomatischen Störung den Ausschlag, den Gesamtgrad der Behinderung von 40 auf 50 zu heben, und damit ist die Betroffene anerkannt schwerbehindert. (L 13 SB 2/16)
Grad der Behinderung von 40Das zuständige Versorgungsamt hatte der Betroffenen einen Grad der Behinderung von 40 zuerkannt. Dies beruhte auf Einzelgraden der Behinderung für eine psychosomatische Erkrankung (GdB 30), Bauchfellverwachsungen (GdB 30) und einer Funktionsstörung der Wirbelsäule (GdB 10).
Betroffene fordert Grad der Behinderung von 60Die Betroffene hielt diesen Gesamtgrad der Behinderung für zu niedrig und klagte vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder), um einen GdB von 60 zu erlangen. Die Richter holten dazu ein Gutachten einer Allgemeinmedizinerin ein. Diese kam zu einem anderen Ergebnis als das Versorgungsamt.
Depressionen, Migräne und SchmerzstörungSie bewertete die Schäden an der Wirbelsäule ebenfalls mit einem Grad der Behinderung von zehn. Die durch die Bauchfellverwachsungen entstanden Beschwerden ergaben in ihren Augen ebenfalls einen Einzelgrad der Behinderung von 30.
Doch bei den psychischen, psychosomatischen und neurologischen Leiden schätzte sie den Zustand anderes ein. Sie erkannte rezidivierende mittelgradige depressive Episode, somatoforme Schmerzstörung, Migräne sowie Lese-/Rechtschreibschwäche. Diese Beschwerden bedeuteten, laut ihrem Gutachten einen Einzelgrad der Behinderung von 40 – nicht von 30.
Sozialgericht weist die Klage zurückDas Sozialgericht Frankfurt (Oder) akzeptierte das Gutachten nicht. Die Richter sagte, die psychischen Störungen seien nur mit einem Einzelgrad der Behinderung von 30 zu bewerten. Es verbiete sich, den Gesamtgrad der Behinderung höher als 40 zu setzen.
Erfolg vor dem LandessozialgerichtDie Frau legte Berufung vor dem Landessozialgericht ein, und hier hatte sie Erfolg. Die dortigen Richter hielten die Einschätzung der sachverständigen für überzeugend. Eine rezidivierede mittelgrade depressive Episode verbunden mit somatoformen Schmerzen sei grundsätzlich mit einem Einzelgrad der Behinderung von 30-40 zu bewerten.
In diesem Fall sei ein Einzelgrad von 40 gerechtfertigt. Denn die sozialen Anpassungsschwierigkeiten seien zwar noch nicht mittelgradig ausgeprägt, was allein einen Grad der Behinderung von 50-70 rechtfertige. Sie näherten sich diesem aber teilweise an.
Die psychischen Leiden zeigten deutliche berufliche Auswirkungen, erläuterten die Richter. So sei die Betroffene dauernd unfähig, ihre beamtenrechtlichen Dienstpflichten zu erfüllen. Dies liege an einer mangelnden psychischen Belastbarkeit und erhöhter Ängstlichkeit.
Die Richter erkennen Schwerbehinderung anDie Richter entscheiden, der Einzelgrad der Behinderung für das psychische Leiden sei auf einen Zehnergrad heraufzusetzen. In Anbetracht der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen ergebe sich ein Gesamtgrad von 50.
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Rente: Zuschuss und Hilfen für Rentner für Heizkosten 2025
Die Energiepreise haben viele Rentnerinnen und Rentner mit kleinen und mittleren Einkommen hart getroffen. Seit 2023 haben Bund und Länder deshalb zusätzliche Entlastungen auf den Weg gebracht, die auch Rentner zugutekommen.
Neben pauschalen Zuschüssen zur Entlastung von Heiz- und Nebenkosten gibt es Regelungen zur Übernahme unangemessener Nachzahlungen sowie eine Vielzahl an Beratungs- und Förderangeboten.
Wer Eigentum besitzt, kann 2025 zudem von besonders hohen Zuschüssen für effiziente Heizungen profitieren. Der folgende Überblick erklärt systematisch, welche Unterstützung in Frage kommt, wie die Leistungen zusammenspielen und worauf es beim Antrag ankommt.
Tabelle: Zuschüsse und Hilfen für Heizkosten für Rentner 2025 Hilfen für Rentnerinnen und Rentner rund um Heiz- und Energiekosten (Stand: 2025) Leistung / Programm Inhalt & Anspruch Heizkostenzuschuss im Wohngeld Pauschaler Zuschuss zusätzlich zum Wohngeld; Höhe abhängig von der Haushaltsgröße; Entlastung der laufenden Heizabschläge. Sozialhilfe / Grundsicherung Übernahme der „angemessenen“ Heizkosten möglich; Orientierung an Ort, Wohnungsgröße und Angemessenheitsgrenzen. Sonderprogramme 2025 der Länder Zusätzliche Hilfsfonds speziell für Seniorinnen und Senioren; Antragstellung in der Regel über Stadt/Gemeinde, oft mit Unterstützung durch die AWO. Übernahme hoher Nachzahlungen Bei bestehendem oder entstehendem Anspruch auf Grundsicherung kann das Sozialamt hohe Heizkosten-Nachforderungen im Einzelfall übernehmen. Strom- und Gassparberatung Kostenlose Beratungen der Verbraucherzentralen, häufig vor Ort; Analyse des Verbrauchs und konkrete Spartipps zur dauerhaften Senkung der Kosten. KfW-Förderung für Heizungen Zuschüsse bis zu 70 % für effiziente Heizsysteme und Begleitmaßnahmen; besonders attraktiv für Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse. Maximaler Zuschuss je Maßnahme Bis zu 21.000 Euro pro Maßnahme im Rahmen der KfW-Programme, abhängig von Vorhaben und Förderkonditionen. Einkommensbonus Zusätzliche Zuschüsse für geringverdienende Seniorenhaushalte; erhöht die Förderquote über die Basisförderung hinaus. Kombination von Förderungen Bund, Länder und Kommunen können Mittel kombinieren; Beratungsstellen unterstützen bei Auswahl, Reihenfolge und Antragstellung. Praktischer Einstieg Erst Anspruch auf Wohngeld/Grundsicherung prüfen, dann bei Bedarf Sonderprogramme nutzen und bei Eigentum KfW-Förderung für Heizungssanierung in Betracht ziehen. Heizkosten im Mietverhältnis: Wohngeld, Sozialhilfe und GrundsicherungFür viele Rentnerinnen und Rentner ist das Wohngeld der erste Zugang zu staatlicher Entlastung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält neben dem regulären Wohngeld einen pauschalen Heizkostenzuschuss, dessen Höhe sich an der Haushaltsgröße orientiert. Dieser Zuschuss mindert die laufende finanzielle Belastung, ohne dass einzelne Abrechnungspositionen im Detail geprüft werden müssen.
Für Menschen mit sehr niedrigen Alterseinkünften kommt ergänzend oder alternativ die Grundsicherung im Alter in Betracht. In diesem Leistungsbereich gilt der Grundsatz, dass „angemessene“ Heizkosten vollständig übernommen werden können.
Entscheidend ist die ortsübliche Angemessenheit; sie richtet sich unter anderem nach der Wohnungsgröße, dem energetischen Zustand des Gebäudes und den örtlichen Vergleichswerten.
Auch Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt können in ähnlicher Weise entlastet werden. Damit ist sichergestellt, dass gerade bei kleinen Renten die Wärmeversorgung nicht an überhöhten Vorauszahlungen oder schwankenden Energiepreisen scheitert.
Sonderprogramme 2025 der Länder und KommunenNeben den bundesweiten Leistungen haben mehrere Länder für 2025 zusätzliche Hilfsfonds aufgelegt, die Seniorinnen und Senioren gezielt adressieren. Die konkrete Ausgestaltung variiert regional, der Zugang erfolgt häufig über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
In vielen Fällen sind Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in die Antragswege eingebunden und unterstützen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Wer unsicher ist, welches Programm zum persönlichen Profil passt, sollte daher zunächst bei der Kommune oder einer lokalen Beratungsstelle nachfragen. Wichtig ist, Anträge zeitnah zu stellen, da Landesmittel oftmals befristet und kontingentiert sind.
Hohe Nachzahlungen: Wann das Sozialamt einspringtBesonders belastend sind unerwartet hohe Nachforderungen aus der Jahresabrechnung. Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt solche Nachzahlungen übernimmt, sofern sie angemessen sind und nicht auf dauerhaft unwirtschaftlichem Verbrauch beruhen.
Maßgeblich ist eine Einzelfallprüfung, die die Höhe der Nachforderung, die Entwicklung der Abschläge und gegebenenfalls bereits eingeleitete Sparmaßnahmen berücksichtigt.
Wer noch keinen laufenden Anspruch hat, ihn aber angesichts der Nachzahlung erfüllen könnte, sollte nicht zögern, einen Antrag auf Grundsicherung zu prüfen. Entscheidend ist, dass Bescheide, Abrechnungen und Zahlungsfristen vollständig und geordnet vorgelegt werden.
Kosten senken durch Beratung: Angebote der VerbraucherzentralenDie wirksamste Entlastung ist die, die dauerhaft wirkt. Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Strom- und Gassparberatungen an, häufig direkt vor Ort. Dort werden individuelle Verbrauchsprofile analysiert, Thermostat- und Warmwassereinstellungen überprüft und einfache Maßnahmen aufgezeigt, die ohne Komfortverlust den Energiebedarf senken.
Gerade in älteren Haushalten lassen sich durch richtiges Lüften, moderate Temperaturabsenkungen und die Optimierung von Heizkörperventilen spürbare Einsparungen erzielen. Wer Mietende ist, profitiert doppelt: durch geringere Nachzahlungen und ein besseres Verständnis für künftige Abschlagsanpassungen.
Eigentum und Heizungstausch: Bis zu 70 Prozent Zuschuss im Jahr 2025Für Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer eröffnet 2025 die Kombination aus Bundes- und Landesmitteln besonders attraktive Förderkonditionen. Zentral ist die KfW-Förderung für effiziente Heizungen und begleitende Maßnahmen. Je nach Vorhaben sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, in der Spitze bis zu 21.000 Euro pro Maßnahme.
Besonders lohnend sind der Einbau von Wärmepumpen, der Anschluss an ein Fernwärmenetz sowie Effizienzgewinne durch Dämmung oder den Austausch veralteter Geräte.
Für Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen greift zusätzlich ein Einkommensbonus, der die prozentuale Förderquote weiter anheben kann. In der Praxis werden Bundes-, Landes- und teilweise kommunale Zuschüsse miteinander kombiniert. Dadurch wird der Eigenanteil deutlich reduziert, ohne dass auf Qualität oder Zukunftsfähigkeit der Technik verzichtet werden muss.
So gelingt die Kombination der Hilfen in der PraxisDie Förderlandschaft wirkt auf den ersten Blick komplex, doch die Logik ist klar: Laufende Wohnkosten werden über Wohngeldzuschüsse oder die Übernahme angemessener Heizkosten gedämpft, akute Notlagen bei Nachzahlungen lassen sich durch Leistungen des Sozialamts abfedern, und strukturelle Verbesserungen am Gebäude werden über Investitionszuschüsse finanziert.
Wer Eigentum besitzt, sollte frühzeitig prüfen, welche Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander aufbauen, etwa die Dämmung der Gebäudehülle, der Tausch der Heizung und die Optimierung der Wärmeverteilung.
Eine fachkundige Fördermittelberatung hilft, die Reihenfolge so zu wählen, dass die maximale Zuschussquote erreicht wird und keine späteren Maßnahmen behindert werden. Für Mietende ist die enge Abstimmung mit der Vermieterseite wichtig, wenn Modernisierungen geplant sind; parallel sichern Zuschüsse und Grundsicherung die laufende Bewohnbarkeit.
Antragstellung, Nachweise und FristenErfolgreiche Anträge stehen und fallen mit vollständigen Unterlagen. Für Zuschüsse im Mietverhältnis werden in der Regel aktuelle Rentenbescheide, Nachweise über Nebenkosten und Heizkosten, der Mietvertrag sowie Kontoauszüge benötigt. Bei hohen Nachzahlungen sind die vollständige Jahresabrechnung, bisherige Abschlagspläne und etwaige Mahnungen vorzulegen.
Für Investitionsförderungen durch die KfW ist eine fachliche Begleitung üblich; Kostenvoranschläge, technische Datenblätter und vor allem rechtzeitige Antragstellung vor Auftragsvergabe sind hier standardmäßig erforderlich. Wer Landesprogramme in Anspruch nehmen möchte, achtet auf die oft kurzen Antragsfenster und die Vorgaben zur Kombination mit Bundesmitteln. Ein früher Beratungstermin verhindert, dass Fristen verstreichen oder Maßnahmen vorzeitig begonnen werden.
Beispiel aus der PraxisEine alleinstehende Rentnerin mit kleiner Rente und steigenden Heizabschlägen profitiert unmittelbar vom pauschalen Heizkostenzuschuss im Rahmen des Wohngelds. Ergibt die Jahresabrechnung eine unzumutbare Nachforderung, kann bei bestehendem oder neu entstehendem Anspruch die Grundsicherung die Last abnehmen.
Ein Ehepaar im eigenen Einfamilienhaus denkt über den Heizungstausch nach und lässt zunächst die Förderfähigkeit prüfen.
Mit KfW-Zuschuss, Einkommensbonus und ergänzenden Landesmitteln reduziert sich der Eigenanteil spürbar, sodass der Schritt zur Wärmepumpe oder zum Fernwärmeanschluss wirtschaftlich wird. In beiden Fällen sichert eine begleitende Energieberatung den nachhaltigen Erfolg.
Häufige Stolpersteine und wie man sie vermeidetViele Ablehnungen beruhen nicht auf fehlender Bedürftigkeit, sondern auf unvollständigen Angaben oder vorschnellen Auftragsvergaben ohne vorherigen Förderantrag. Auch Missverständnisse über die „Angemessenheit“ von Heizkosten führen zu Unsicherheit.
Ratsam ist, vor einem Heizungstausch oder größeren Modernisierungsvorhaben immer die Förderberatung einzuschalten und alle Anträge zu stellen, bevor Aufträge verbindlich erteilt werden.
Bei Mietenden lohnt sich ein offenes Gespräch mit der Vermieterseite über Abschlagsanpassungen, sobald absehbar ist, dass die Jahresabrechnung aus dem Ruder läuft. Wer frühzeitig reagiert, verhindert Mahnkosten und nutzt Spielräume für Ratenzahlungen oder Zwischenlösungen.
Entlastung jetzt nutzen, Zukunft mitdenkenDie verfügbaren Hilfen greifen an drei Stellen: Sie federn laufende Kosten ab, sie entschärfen Nachzahlungen und sie fördern Investitionen, die den Energieverbrauch dauerhaft senken.
Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen bedeutet das spürbare Entlastung im Alltag und eine Perspektive auf stabile Heizkosten in der Zukunft.
Wer seine Situation prüft, Beratungsangebote wahrnimmt und Anträge sorgfältig vorbereitet, kann 2025 sowohl bei den Sozialleistungen als auch bei der Heizungssanierung die bestmöglichen Zuschüsse erzielen. Bei Unsicherheiten lohnt der direkte Weg zur Stadtverwaltung, zur AWO oder zur Verbraucherzentrale, um die passende Unterstützung zügig auf den Weg zu bringen.
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Wie der Westen die Hungerhilfe in Waffenlieferungen für die Ukraine umwidmet
Öcalan: „Recht auf Hoffnung“ muss gesetzlich verankert werden
Der seit 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierte kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan hat beim jüngsten Treffen mit seinen Anwält:innen die Bedeutung des sogenannten „Rechts auf Hoffnung“ betont. In einer Mitteilung der Istanbuler Kanzlei Asrin, die Öcalan juristisch vertritt, heißt es, der 76-Jährige sehe die gesetzliche Umsetzung dieses Prinzips als eine Aufgabe des Staates – mit weitreichender Bedeutung über den Einzelfall hinaus.
Das Gespräch mit Öcalan und den weiteren Gefangenen auf Imrali hatte am vergangenen Montag (13. Oktober) stattgefunden. Die Mitteilung wurde am Freitag von Asrin veröffentlicht.
Recht auf Hoffnung als juristische und politische Forderung
Öcalan verwies im Gespräch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das lebenslang Inhaftierten ein „Recht auf Hoffnung“ zuspricht – also die realistische Möglichkeit, irgendwann wieder freizukommen. Der Europarat hatte die Türkei zuletzt im September erneut aufgefordert, diese Vorgabe in nationales Recht umzusetzen.
Öcalan erklärte dazu wörtlich: „Das Prinzip Hoffnung ist ein Schritt, den der Staat gehen muss. Er muss dieses Gepäck ablegen – es betrifft Tausende Menschen. Aus juristischer, politischer und ethischer Sicht ist das notwendig.“
Demokratisches Recht für alle Identitäten
Im Zusammenhang mit seinem Aufruf vom 27. Februar für „Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ betonte Öcalan die Notwendigkeit, allen gesellschaftlichen Gruppen – ob ethnischer, religiöser oder konfessioneller Herkunft – das Recht auf freie Selbstäußerung und Lebensgestaltung zu garantieren. Insbesondere forderte er, dass die kurdische Identität endlich vollständig in das Rechtssystem der Türkei integriert werden müsse.
„Wirklicher Frieden kann nur entstehen, wenn auch die Kurd:innen rechtlich anerkannt und einbezogen sind“, so Öcalan. Bislang sei das kurdische Volk vom geltenden Recht weitgehend ausgeschlossen worden. Nun aber müsse ein „Recht auf demokratische Integration“ geschaffen und gesetzlich verankert werden.
Dabei verband Öcalan die juristische Ausgrenzung mit seiner persönlichen Gefangenschaft und dem allgemeinen Freiheitsbegriff. „Ein Leben ist nur dann sinnvoll, wenn es frei gelebt werden kann. Ich habe es schon früher gesagt: ‚Oh Leben, entweder werde ich dich in Freiheit leben oder ich werde dich als nie gelebt betrachten.‘ Das ist mein Lebensmotto, mein Leitsatz.“
Kritik an patriarchalen Strukturen, Unterstützung für Jineolojî
Öcalan bekräftigte seine Einschätzung, dass die Wurzel vieler gesellschaftlicher und politischer Konflikte in der strukturellen Ungleichheit zwischen Frauen und Männern liege. Eine Überwindung dieser Ungleichheit sei nur durch eine sozialistische Perspektive und eine emanzipatorische Lebenspraxis möglich, betonte er.
Der kurdische Vordenker erklärte darüber hinaus, die Arbeiten zur Jineolojî – die Wissenschaft der Frau – mit großem Interesse zu verfolgen und ihnen hohe Bedeutung beizumessen. Auch richtete Öcalan besondere Grüße an alle Frauen sowie an inhaftierte weibliche Gefangene.
Appell zur Beteiligung am Friedensprozess
Zum Abschluss rief Öcalan alle, die sich mit seinen Gedanken auseinandersetzen wollen, dazu auf, sich aktiv an der aktuellen Phase des Friedens- und Demokratisierungsprozesses zu beteiligen. „Freiheit entsteht durch praktische Arbeit – und durch die Vertiefung dieses Prozesses“, sagte Öcalan laut Mitteilung.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/temelli-parlament-soll-dialog-mit-Ocalan-aufnehmen-48359 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-neuer-gesellschaftsvertrag-ist-notig-46340 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/ein-neuer-mensch-muss-entstehen-48339 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-problem-ist-politisch-die-losung-ebenfalls-48354
Istanbul: ESP-Vorsitzende Aktaş zu langer Haftstrafe verurteilt
Ein Gericht in Istanbul hat die Ko-Vorsitzende der Sozialistischen Partei der Unterdrückten (ESP), Hatice Deniz Aktaş, sowie drei Mitangeklagte zu insgesamt über 69 Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung wurde am Donnerstag von der 14. Kammer für schwere Straftaten verkündet. Die Anklage lautete auf Mitgliedschaft in einer „terroristischen Organisation“.
Neben Aktaş wurden die Journalistin Ebru Yiğit sowie die Aktivist:innen Mert Unay und Nurcan Gülbudak verurteilt. Yiğit ist Reporterin der linken Nachrichtenagentur ETHA. Nach Einschätzung von Beobachter:innen und Menschenrechtsgruppen handelt es sich um ein politisch motiviertes Verfahren.
Hohe Strafen, sofortige Inhaftierung
Hatice Deniz Aktaş und Ebru Yiğit erhielten jeweils 17 Jahre und einen Monat Freiheitsstrafe. Mert Unay wurde zu 20 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete die sofortige Inhaftierung aller drei an. Gegen Nurcan Gülbudak, die zu 14 Jahren und sieben Monaten verurteilt wurde, wurde das Urteil zunächst zurückgestellt. Sie bleibt vorläufig auf freiem Fuß.
Hatice Deniz Aktaş (l.) und Ebru Yiğit
Die Verurteilungen stützen sich auf eine Razzia im August 2022, bei der in einer Wohnung im Istanbuler Stadtteil Gazi angeblich Waffen, Munition und Propagandamaterial der MLKP sichergestellt worden sein sollen – einer in der Türkei verbotenen marxistisch-leninistischen Organisation. Die Angeklagten, die im Verlauf des Verfahrens bereits mehrere Monate in U-Haft saßen, bestreiten alle Vorwürfe und sprechen von konstruierten und manipulierten Beweismitteln.
Kritik an Beweislage und Verfahren
Laut Verteidigung fußen die Urteile im Wesentlichen auf den Aussagen eines anonymisierten Kronzeugen, der sich durch Kooperation mit den Behörden Strafminderung erhoffe. Belastbare Beweise für eine tatsächliche Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation gebe es nicht. Die Durchsuchung in der als „Unterschlupf einer Terrorzelle“ diffamierten Wohnung in Gazi sei anders als von der Polizei vorgegeben nicht gefilmt worden.
In ihrer Abschlussrede vor Gericht wies Hatice Deniz Aktaş die Vorwürfe zurück und betonte, sie habe ihr Leben lang für soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Bildung gekämpft – als Lehrerin, Gewerkschafterin und politische Aktivistin. Ihr Engagement für die Rechte von Frauen, Arbeiterkindern und Kurd:innen habe sie mehrfach zur Zielscheibe staatlicher Repression gemacht, so die 42-Jährige.
Politische Reaktionen und Protest
Die Urteilsverkündung wurde von Vertreter:innen mehrerer linker Parteien und Organisationen begleitet. In einer Erklärung sprach der Frauenrat der DEM-Partei von einem „politischen Urteil“, das Teil einer „systematischen Repression gegen Oppositionelle, Frauen und Freiheitsbewegungen“ sei. Die Partei forderte die sofortige Freilassung der Verurteilten.
Auch die ESP selbst bezeichnete das Urteil als „politisch motiviert“ und sprach von einem „konstruierten Komplott“ gegen die Parteiführung. Die Vorwürfe seien haltlos, die Beweise fingiert. Man werde sich jedoch durch Einschüchterung nicht vom politischen Kurs abbringen lassen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/esp-mitglieder-unter-terrorverdacht-verhaftet-33655 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/esp-warnt-vor-politisch-motivierter-repressionskampagne-47587 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkei-16-festnahmen-bei-operation-gegen-esp-47910
Türkei will Militäreinsatz in Syrien und Irak bis 2028 verlängern
Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat dem Parlament einen Antrag auf Verlängerung des Mandats für grenzüberschreitende Militäreinsätze in Syrien und im Irak vorgelegt. Der Vorschlag sieht eine Ausweitung der Einsatzbefugnis um drei Jahre vor – bis Ende Oktober 2028. Der Antrag fällt in eine Zeit, in der in der Türkei ein Prozess zur Lösung der kurdischen Frage läuft.
In dem Text des Präsidialantrags wird als Begründung angeführt, dass in den an die Türkei angrenzenden Regionen Syriens und des Iraks weiterhin eine „anhaltende Terrorbedrohung“ bestehe und „keine dauerhafte Stabilität“ erreicht worden sei. Die Lage stelle ein „Risiko und eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der Türkei“ dar, heißt es in dem Dokument.
Bezug auf PKK, YPG und PYD
Besonders hervorgehoben wird im Antrag die Präsenz der kurdischen Arbeiterpartei PKK in der Kurdistan-Region des Irak (KRI), deren Bestrebungen als „ethnisch motivierter Separatismus“ dargestellt werden, der „regionale Stabilität und die Sicherheit der Türkei direkt bedrohe“. Die türkische Regierung betont zugleich ihr Interesse an der „territorialen Integrität und Stabilität Iraks“.
Mit Blick auf Syrien richtet sich die „Kritik“ gegen die kurdische Partei PYD und die Volksverteidigungseinheiten (YPG), die das Rückgrat der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) bilden. Ihnen wird vorgeworfen, sich der Integration in die syrische Übergangsregierung in Damaskus zu verweigern und damit den Friedensprozess im Land zu behindern. Die Gruppen verfolgten eine „separatistische Agenda“, die einer politischen Stabilisierung entgegenstehe.
„Legitimation“ über UN-Resolutionen
Zur rechtlichen Untermauerung des Einsatzes verweist der Antrag auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Darunter insbesondere auf die Resolution 2170, die alle Mitgliedstaaten dazu aufruft, „angemessene Maßnahmen im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und ähnliche Organisationen zu ergreifen“. Auch die territoriale Integrität von Syrien und Irak werde durch UN-Beschlüsse gestützt. Ergänzend wird auf internationale Zusammenarbeit zur Räumung von Minen, zur Rückführung von Geflüchteten und zur Vernichtung chemischer Waffen in Syrien hingewiesen, die Ankara weiterhin unterstützen wolle.
Mandatsverlängerung bis Ende 2028
Das Mandat für den Auslandseinsatz der türkischen Streitkräfte in Syrien und im Irak besteht seit dem 2. Oktober 2014. Zuletzt war es im Oktober 2023 um zwei Jahre verlängert worden. Mit der nun vorgeschlagenen Verlängerung soll das Mandat vom 30. Oktober 2025 an um weitere drei Jahre ausgedehnt werden. Wird der Antrag vom Parlament genehmigt, könnten türkische Truppen bis Ende 2028 in den genannten Regionen aktiv bleiben.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-grundsatzeinigung-mit-damaskus-uber-militarintegration-48418 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/salih-muslim-ziel-ist-uns-zur-aufgabe-unseres-systems-zu-zwingen-48285 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kalkan-regierung-hat-vernichtungspolitik-nicht-aufgegeben-48405
Abdi: Grundsatzeinigung mit Damaskus über Militärintegration
Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) und die syrische Übergangsregierung in Damaskus haben sich nach Angaben von QSD-Generalkommandant Mazlum Abdi prinzipiell auf eine gemeinsame Integrationsmechanismus verständigt. Demnach sollen die Verbände des multiethnischen Bündnisses künftig als geschlossene militärische Einheit unter dem Dach des syrischen Verteidigungsministeriums agieren.
Gegenüber der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) erklärte Abdi, dass die Einigung nach monatelangen politischen Blockaden zustande gekommen sei und eine „bedeutende politische und militärische Wegmarke“ darstelle.
Integration in den Staatsapparat
Kernpunkt der Verständigung ist laut Abdi die Einbindung der QSD nicht auf individueller Ebene, sondern als kollektive Formation in die regulären Streitkräfte Syriens. Eine gemeinsame Kommission unter Beteiligung des syrischen Verteidigungsministers und ranghoher Militärvertreter sei bereits eingerichtet worden. Diese solle die rechtlichen, administrativen und operativen Rahmenbedingungen der Integration definieren.
„Unsere Kämpfer:innen und Sicherheitskräfte – Zehntausende an der Zahl – werden nicht als Einzelpersonen, sondern in neu zu strukturierenden Einheiten entsprechend den Vorgaben des Verteidigungsministeriums in die nationale Armee aufgenommen“, sagte Abdi. Zudem sei vorgesehen, dass erfahrene QSD-Kommandierende künftig leitende Positionen innerhalb der Armee und im Ministerium übernehmen.
Kampf gegen IS als Legitimation
Abdi verwies auf die langjährige Rolle der QSD im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Die dabei gesammelte Erfahrung könne einen wesentlichen Beitrag zur Reform und Stärkung der syrischen Armee leisten.
Das im März mit Damaskus ausgehandelte Abkommen sei zudem ein möglicher Wendepunkt im Syrienkonflikt, der seit über 14 Jahren andauert. „Seine Umsetzung kann die landesweite Stabilität entscheidend stärken“, so Abdi. In diesem Zusammenhang äußerte er sich besorgt über konfessionell motivierte Spannungen in den vergangenen Monaten in Regionen wie Latakia und Suweida, die auch im Nordosten Syriens auf Unruhe gestoßen seien. Ohne ein System der Gleichberechtigung für alle Bevölkerungsgruppen könne es künftig erneut zu solchen Vorfällen kommen.
Ziel: Dezentralisiertes Regierungssystem
Der QSD-Kommandant betonte, dass das Ziel der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) weiterhin ein „vereintes, aber dezentral regiertes Syrien“ sei. Die Machtverteilung zwischen zentralstaatlichen Institutionen und lokalen Strukturen solle gerechter gestaltet werden. „Das ist kein Separatismus, sondern ein Modell gerechter Verwaltung“, sagte Abdi.
Im Rahmen der Vereinbarung sollen sämtliche zivilen, wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Institutionen in Nord- und Ostsyrien künftig an die zentralstaatlichen Strukturen angebunden werden.
Türkische Reaktionen
Auf die Frage nach einer möglichen Reaktion der Türkei auf die Annäherung zwischen Damaskus und den QSD erklärte Abdi: „Wenn sich die Syrer:innen untereinander einigen, gibt es keinen legitimen Grund mehr für eine Einmischung von außen.“ Er beobachte, dass Ankara zuletzt eine gewisse Flexibilität in dieser Frage gezeigt habe.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-dialog-mit-damaskus-und-turkei-dauert-an-48352 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/wir-sind-syrer-innen-wir-wollen-unsere-probleme-selbst-losen-47416 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-delegation-schliesst-gesprache-mit-Ubergangsregierung-in-damaskus-ab-48367 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/asayis-in-aleppo-wirft-Ubergangsregierung-bruch-des-waffenstillstands-vor-48328
Telephone conversation with Prime Minister of Hungary Viktor Orban
Vladimir Putin had a telephone conversation with Prime Minister of Hungary Viktor Orban at the initiative of the Hungarian side.
Das Ende einer Bildungsnation
Der „IQB-Bildungstrend 2024“ der Berliner Humboldt-Universität hat erneut bestätigt, dass die Bildungsnation Deutschland endgültig am Ende ist und deutsche Schüler auch in den Naturwissenschaften völlig den Anschluss verloren haben. Im vergangenen Jahr verfehlten in Mathematik knapp neun Prozent aller Neuntklässler den Mindeststandard für einen Hauptschulabschluss und rund 34 Prozent den für die Mittlere Reife. 24 […]
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Kündigung: Wie bleibt eine Abfindung steuerfrei?
Die kurze Antwort gleich vorweg: Eine „steuerfreie“ Abfindung gibt es nach heutiger Rechtslage grundsätzlich nicht mehr. Gesetzliche Steuerbefreiungen, die es früher teilweise gab, sind seit 2006 abgeschafft.
Abfindungen wegen Verlusts des Arbeitsplatzes gelten heute als steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. als außerordentliche Einkünfte und unterliegen der Einkommensteuer. Nur echte Schadensersatzleistungen für nicht steuerbare Schäden – etwa immaterielle Beeinträchtigungen – sind steuerfrei; typische Abfindungen gehören jedoch nicht dazu.
Was das Gesetz vorsieht: die Tarifermäßigung (Fünftelregelung)Statt einer Steuerfreiheit kennt das Einkommensteuergesetz die sogenannte Tarifermäßigung nach § 34 EStG („Fünftelregelung“). Sie soll die Progressionssprünge abmildern, die entstehen, wenn eine große Einmalzahlung in ein einziges Jahr fällt.
Vereinfacht wird die Abfindung rechnerisch in fünf Teile „geteilt“, auf dieser Basis der persönliche Steuersatz ermittelt und die Steuer danach wieder hochgerechnet.
Das führt – je nach übrigen Einkünften – zu einer spürbaren Entlastung, ersetzt aber keine Steuerfreiheit. Voraussetzung ist, dass es sich um eine echte Entschädigung handelt und die Zahlung „zusammengeballt“ in einem Veranlagungsjahr zufließt; Teilleistungen sind nur in engen Grenzen unschädlich. Diese Grundsätze sind durch Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung gefestigt.
Wichtig seit 2025: Die Anwendung verlagert sich vom Lohnzettel in die SteuererklärungBis Ende 2024 konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung häufig schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Die Tarifermäßigung wird grundsätzlich erst im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt gewährt.
Arbeitgeber ziehen bei Auszahlung der Abfindung regulär Lohnsteuer ab; die Erstattung des Steuervorteils folgt dann über Ihre Steuererklärung. Inhaltlich bleibt die Fünftelregelung bestehen, der Prozess ändert sich. Das bedeutet oft nur einen Liquiditätsnachteil im Auszahlungsjahr, aber keinen materiellen Verlust des Anspruchs.
Tabelle: Wie Steuern sparen bei einer Abfindung? Steuern sparen bei Abfindung Steuerhebel So setzen Sie es um / Wirkung Fünftelregelung (§ 34 EStG) Abfindung als außerordentliche Einkünfte behandeln und in einem Jahr „zusammengeballt“ zufließen lassen; mindert die Progressionswirkung und senkt die Einkommensteuer spürbar. Auszahlungszeitpunkt steuern Abfindung in ein Jahr mit möglichst niedrigen übrigen Einkünften legen (z. B. nach Beschäftigungsende oder Jahreswechsel); verbessert die Entlastung durch die Fünftelregelung. Zusammenballung sichern Keine oder nur unschädliche Teilzahlungen vereinbaren; die Hauptzahlung sollte in einem Veranlagungsjahr zufließen, damit die Tarifermäßigung greift. Lohnersatzleistungen vermeiden Arbeitslosengeld und andere Leistungen unter Progressionsvorbehalt möglichst nicht im selben Kalenderjahr beziehen; verhindert eine Erhöhung des Steuersatzes auf die Abfindung. Basisrente (Rürup) nutzen Im Auszahlungsjahr freiwillig in die Basisrente einzahlen; Beiträge sind bis zu den Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbar und senken die steuerliche Bemessungsgrundlage. Ausgleichsbeträge zur Deutschen Rentenversicherung Freiwillige Einzahlungen zum Ausgleich künftiger Rentenabschläge leisten; gelten als Altersvorsorgeaufwendungen und sind steuerlich absetzbar. Abzugsfähige Ausgaben bündeln Planbare Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (z. B. größere Spenden, notwendige Krankheitskosten, Unterhalt) möglichst in das Abfindungsjahr legen, um das zu versteuernde Einkommen zu drücken. Kirchensteuer-Teilerlass beantragen Nach bestandskräftigem Steuerbescheid Erlass für den Teil der Kirchensteuer auf außerordentliche Einkünfte beantragen; häufig wird ein prozentualer Nachlass gewährt. Steuerklassen- und Veranlagungswahl prüfen Bei Ehe/Lebenspartnerschaft den Splittingtarif und eine günstige Steuerklassenkombination für das Abfindungsjahr prüfen; kann den Durchschnittsteuersatz senken. Sonstige Einmalzahlungen steuern Prämien, Bonus- oder Tantiemezahlungen möglichst in ein anderes Jahr verschieben, um die Progression im Abfindungsjahr nicht zusätzlich zu erhöhen. Krankenversicherung im Blick behalten Bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft vorab mit der Kasse klären, ob und in welchem Umfang Beiträge auf die Abfindung anfallen; unnötige Beitragsbelastungen vermeiden. Frühzeitige Vertragsgestaltung Gestaltungspunkte (Zuflusszeitpunkt, Höhe, Nebenleistungen) rechtzeitig im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag regeln; nachträgliche Änderungen sind steuerlich oft problematisch. Die heikle Hürde „Zusammenballung“ – wann der Steuerrabatt greift und wann nichtDer Kernpunkt für die Tarifermäßigung ist die sogenannte Zusammenballung der Einkünfte: Die Abfindung muss dazu führen, dass Sie im Zuflussjahr insgesamt mehr erhalten, als Sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis Jahresende bezogen hätten.
Wird die Abfindung über mehrere Jahre verteilt oder entspricht sie nur dem entgangenen Restgehalt, kann die Zusammenballung fehlen – die Folge wäre die reguläre Besteuerung ohne Fünftelvorteil. Der Bundesfinanzhof hat diese Linie wiederholt bestätigt; das Bundesfinanzministerium präzisiert sie in seinen Anwendungsschreiben.
Geringfügige Nebenleistungen vor oder nach der Hauptzahlung können unschädlich sein, starre Prozentgrenzen gibt es jedoch nicht – maßgeblich bleibt stets der Einzelfall.
Sozialabgaben: meistens kein Thema – mit einer markanten AusnahmeKlassische Abfindungen sind grundsätzlich nicht beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, weil sie keine Vergütung für geleistete Arbeit sind.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es allerdings eine wichtige Differenzierung: Pflichtversicherte zahlen in der Regel keine Beiträge auf Abfindungen; freiwillig gesetzlich Versicherte können hingegen – je nach Konstellation – mit Beiträgen belastet werden, da Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Abfindung als beitragspflichtige Einnahme werten. Hier variieren Details und Berechnungsmethoden; eine frühzeitige Klärung mit der eigenen Kasse ist ratsam.
Progressionsvorbehalt und Arbeitslosengeld: der oft unterschätzte EffektArbeitslosengeld I ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht damit den Steuersatz, der auf Ihr übriges – einschließlich der begünstigt besteuerten Abfindung – anzuwenden ist. Wer die Abfindung in ein Jahr mit Lohnersatzleistungen legt, kann den Vorteil der Fünftelregelung dadurch teilweise wieder einbüßen. Dieser Mechanismus erklärt, warum ähnliche Abfindungssummen in der Praxis zu sehr unterschiedlichen Steuern führen.
Steuern aktiv senken statt „steuerfrei“: mit Timing und VorsorgeWeil echte Steuerfreiheit kaum möglich ist, wird die Frage zur Gestaltungsaufgabe: Wie lässt sich die steuerliche Belastung seriös und rechtssicher minimieren?
Ein Hebel ist das Timing. Fällt die Abfindung in ein Jahr mit besonders niedrigen übrigen Einkünften – etwa nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne neue Anstellung im selben Jahr – erhöht sich die Wirkung der Fünftelregelung. Umgekehrt schwächt ein hohes Parallelgehalt, aber auch Lohnersatz unter Progressionsvorbehalt, die Entlastung. Die Wahl des Auszahlungszeitpunkts im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag ist deshalb nicht bloß Formalie, sondern oft der wichtigste Gestaltungsfaktor.
Daneben bieten sich legale, planbare Abzüge an. Klassisch ist die Nutzung der vollständig abzugsfähigen Beiträge zur sogenannten Basis- oder Rürup-Rente.
Die Höchstbeträge sind 2025 angehoben; Einzahlungen bis zu rund 29.344 Euro für Alleinstehende bzw. 58.688 Euro bei Zusammenveranlagung mindern das zu versteuernde Einkommen – und damit auch die Steuerlast auf die Abfindung. Wer ohnehin eine Versorgungslücke schließen möchte, verbindet damit Steuerentlastung und Altersvorsorge.
Sehr wirksam kann auch eine Sonderzahlung an die Deutsche Rentenversicherung sein, um Rentenabschläge bei vorgezogener Rente auszugleichen. Solche Ausgleichsbeträge gelten als Altersvorsorgeaufwendungen und sind – im Rahmen der geltenden Höchstbeträge – als Sonderausgaben abzugsfähig.
Beteiligt sich der Arbeitgeber an solchen Beiträgen, sind nach derzeitigem Recht 50 Prozent des Arbeitgeberanteils sogar steuer- und sozialversicherungsfrei.
Kirchensteuer nicht vergessen – oft ist ein Teilerlass möglichAuf Abfindungen fällt grundsätzlich auch Kirchensteuer an. Viele evangelische Landeskirchen und katholische (Erz-)Bistümer gewähren auf Antrag einen Teilerlass – häufig bis zu 50 Prozent – bezogen auf den Teil der Kirchensteuer, der auf die außerordentlichen Einkünfte entfällt.
Der Antrag wird regelmäßig erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellt und richtet sich an die jeweilige Kirchensteuerstelle. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Praxis ist aber verbreitet und in offiziellen Informationsangeboten beschrieben.
Wann Zahlungen wirklich steuerfrei sein können – die seltenen AusnahmefälleSteuerfrei sind nicht „Abfindungen“, sondern Zahlungen, die keinen steuerbaren Einkünften zuzuordnen sind, etwa reiner Schadensersatz für immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) oder für Einbußen außerhalb der Erwerbssphäre.
In arbeitsrechtlichen Vergleichen sind solche Beträge ausdrücklich zu qualifizieren und plausibel zu begründen; sie dürfen nicht bloß der Umdeklaration eines Entgelts dienen. In der Praxis betreffen derartige Steuerbefreiungen seltene Sonderkonstellationen – die typische Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes bleibt davon unberührt.
Fazit: „Steuerfrei“ ist die Ausnahme – die richtige Gestaltung zahlt sich trotzdem ausWer nach „steuerfreier Abfindung“ sucht, wird zwangsläufig enttäuscht. Das heutige System setzt auf Milderung, nicht auf Befreiung. Der Schlüssel liegt daher in der Planung: ein sauberer Nachweis des Entschädigungscharakters, die Zusammenballung im richtigen Jahr, der bewusste Umgang mit Lohnersatzleistungen, gezielte Sonderausgaben für Altersvorsorge und – wo einschlägig – ein Antrag auf Teilerlass der Kirchensteuer. So lässt sich aus der unvermeidlich steuerpflichtigen Abfindung das Maximum an Netto herausholen – rechtssicher, transparent und ohne riskante Konstruktionen.
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KI-Suchmaschinen: Chatbots fressen Klicks und Quellen auf
Die Suche im Netz verschiebt sich zunehmend in Richtung Chatbots. Dabei könnte sich drastisch ändern, wie wir an Informationen gelangen – und wie viel am Ende von der Angebotsvielfalt im Netz übrig bleibt. Eine Studie hat das neue Phänomen nun untersucht.
KI-Anbieter knabbern an jenen, die ihnen Inhalte liefern. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / DepositphotosDer gegenwärtige Trend, Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend in Online-Suchmaschinen einzubauen, dürfte weitreichende Folgen für die Informationsvielfalt im Internet haben. Unabhängig von der Qualität automatisiert generierter KI-Antworten droht, dass sich viele Nutzer:innen mit ihnen zufrieden geben und nicht mehr auf die eigentlichen Quellen klicken – sofern sie diese überhaupt zu Gesicht bekommen. Der wegbrechende Traffic könnte wiederum das bestehende Geschäftsmodell vieler Medien gefährden, die sich bislang über Werbung auf ihren Online-Auftritten finanzieren.
Das sind die Kernaussagen eines aktuellen Gutachtens des Informationswissenschaftlers Dirk Lewandowski von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), erstellt im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Näher untersucht hat der Wissenschaftler die Angebote von Google und Bing, die inzwischen KI-Suchergebnisse prominent einblenden, sowie die KI-Chatbots ChatGPT und Perplexity. Die Datenerhebung fand im Mai 2025 statt und stellt eine „Momentaufnahme in einem sich schnell entwickelnden Feld“ dar, betont Lewandowski.
Einbrechende Klick-ZahlenDass sich die Informationslandschaft im Netz drastisch verändern dürfte, hatte sich bereits abgezeichnet, seit generative KI vor rund drei Jahren im großen Stil im Massenmarkt ausgerollt wurde. Seitdem verzeichnen viele Verlage teils erhebliche Einbrüche in den Klickzahlen und warnen vor dem „Ende des Internets, wie wir es kennen“, titelte etwa ein Kommentar auf heise online. Erste Studien zu diesen Effekten bestätigen den Eindruck: Dem US-amerikanischen Pew Research Center zufolge würden Nutzer:innen nur etwa halb so oft auf die Links zu den dazu gehörigen Suchergebnissen klicken, wenn ihnen KI-Zusammenfassungen angezeigt würden. Der bisherige Deal, Inhalte gegen Reichweite zu tauschen, wackelt beträchtlich.
Dabei starten die KI-Firmen von unterschiedlichen Ausgangspunkten. Alphabet und Microsoft, denen Google respektive Bing gehören, integrieren ihren KI-Ansatz in ihre etablierten Suchmaschinen und blenden die Ergebnisse von Anfragen dort ein. Chatbots wie ChatGPT setzen hingegen auf Konversationen mit ihren Nutzer:innen. KI-generierte Antworten stehen entsprechend im Mittelpunkt ihrer Produkte. Diese Richtung schlagen nun offenbar auch traditionelle Suchmaschinen ein. Zuletzt hat etwa Google damit begonnen, Nachfragen und Unterhaltungen mit den Suchergebnissen zu erlauben. Einfließen konnte dies in das aktuelle Gutachten allerdings nicht mehr.
Mehr Chats, weniger QuellenbesucheEin stärkerer Fokus auf chatbasierte Systeme dürfte die „Bedeutung der Quellen noch weiter einschränken“, heißt es in der Studie. Quellen dienten dann nur noch der vertiefenden Beschäftigung mit einem Thema, während sich viele Nutzer:innen mit den KI-Antworten zufriedengeben und allenfalls beim Bot weiter nachfragen.
Zugleich würden KI-basierte Systeme jedoch die sogenannte „Task Frontier“ erweitern. Hier fallen die Suche nach Informationen und deren anschließende Nutzung nahtlos zusammen. Solche Systeme könnten die Bearbeitung komplexer Aufgaben übernehmen, die sich mit bisherigen Suchsystemen nicht bearbeiten ließen, versprechen zumindest die KI-Anbieter. Wer braucht da noch Quellen?
Insgesamt verändere sich damit die Rolle von Suchmaschinen, die sich zunehmend von ihrer bisherigen Vermittlungsrolle verabschieden und „eigenständige Informationsobjekte“ erstellen würden. Daraus dürften sich medienrechtliche Fragen nach einem passenden Regulierungsansatz ergeben, was „juristisch zu betrachten und zu beantworten sein“ werde, schreibt Lewandowski.
Im Fluß ist auch die Frage, unter welchen Bedingungen und aus welchen Informationen diese Wissenshäppchen erstellt werden. Anfangs haben die KI-Firmen erst einmal ohne Rücksicht auf Urheberrecht oder Privatsphäre alles aus dem Netz abgezogen, was nicht niet- und nagelfest war, um damit ihre Systeme zu trainieren. Klagen folgten prompt. Zwar ist bis heute nicht endgültig geklärt, ob und in welchem Ausmaß sie dabei tatsächlich Recht gebrochen haben – aber neben außergerichtlichen Einigungen musste etwas Tragfähiges her.
Lizenzmodelle im AufwindIn den vergangenen Jahren haben viele Verlage, aber auch Online-Dienste wie Reddit Verträge mit KI-Anbietern geschlossen. Gegen Bezahlung liefern sie mal mehr, mal weniger qualitativ hochwertiges Traningsmaterial. In Deutschland hat der Springer Verlag, der unter anderem die Bild, Welt und Politico herausgibt, eine Vorreiterrolle eingenommen. Seit Ende 2023 soll die Partnerschaft mit OpenAI „das Nutzungserlebnis mit ChatGPT um aktuelle und verlässliche Inhalte zu einer Vielzahl von Themen bereichern“, bewirbt der Verlag die Zusammenarbeit.
So ist es derzeit oft um die Inhaltevielfalt bei weiterführenden Links bei ChatGPT bestellt. - Alle Rechte vorbehalten MedienanstaltenDas schlägt sich entsprechend auf der inhaltlichen Ebene nieder, wie das KI-Gutachten am Rande illustriert. Bisweilen blendet ChatGPT unterhalb der Antworten weiterführende Links ein, wenn es um besonders „aktualitätsrelevante Inhalte“ geht. Erwartungsgemäß handelt es sich im deutschsprachigen Raum sehr häufig um Angebote des Axel-Springer-Verlags. Die Folge: Interessierte Nutzer:innen können sich dann vor allem bei Bild oder Welt weiter darüber informieren, wie die Merz-Regierung etwa mit Themen wie Migration umgeht.
Generell bestehe bei solchen Lizenzvereinbarungen die Gefahr, schreibt Lewandowski, dass Suchsysteme nur die Inhalte eines oder weniger Anbieter in einem Themenfeld für die Generierung ihrer KI-Antworten verwenden. Letztlich könnte sich auch das negativ auf die Angebotsvielfalt im Netz auswirken und den Trend der abnehmenden Zugriffszahlen und rückläufigen Werbeeinnahmen verstärken.
Dabei sei es fraglich, ob neue Geschäftsmodelle wie die Lizenzierung der Inhalte an KI-Anbieter die geringeren Einnahmen durch den Traffic-Einbruch ausgleichen könnten. „Sofern dies nicht gelingt, wird die Menge und/oder Qualität der produzierten Inhalte zurückgehen“, heißt es im Gutachten.
Untergejubelte InformationenIm Datenbestand der KI-Firmen zunehmen dürfte hingegen der Anteil von Inhalte-Lieferanten, die nicht auf eine direkte Refinanzierung ihrer Inhalte angewiesen sind. Das können Nichtregierungsorganisationen, Verbände und ohnehin alle sein, die die öffentliche Meinung beeinflussen wollen. Gerne auch verdeckt: PR-Agenturen, Unternehmen, Lobby-Firmen, Parteien und Staaten wie Russland, die groß angelegte Desinformationsnetzwerke mit massenhaft produzierten Inhalten betreiben.
In jedem Fall sei mehr Forschung notwendig, betont das Gutachten mehrfach, etwa im Hinblick auf das Nutzerverhalten und die langfristigen Traffic-Auswirkungen von KI-Antworten auf die Refinanzierung von Online-Inhalten. Zumindest ein rechtliches Folgegutachten befinde sich bereits in der Vergabephase, sagte Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, gegenüber Tagesspiegel Background (€).
Dieses Folgegutachten solle untersuchen, welche Rolle Intermediäre bei der Vielfaltssicherung spielen müssen; insbesondere stellten sich Fragen rund um Transparenz und Haftung. Außerdem habe der Digital Services Coordinator um eine Stellungnahme gebeten; also jene Stelle, die in Deutschland die Umsetzung des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) überwacht. Das Thema könnte bei der EU-Kommission landen.
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Totwasser-Effekt trifft vor allem Arbeitnehmer ab 50
Der Begriff „Totwasser-Effekt“ stammt aus der Seefahrt: Hinter dem Heck eines Schiffes bilden sich unsichtbare Strömungen und Wellenüberlagerungen, die den Vortrieb massiv bremsen. Die Segel stehen voll, doch das Schiff kommt kaum voran.
Übertragen auf das Arbeitsleben beschreibt der Totwasser-Effekt das Gefühl, scheinbar alles richtig zu machen, ohne dass sich die eigene Lage verbessert. Für Beschäftigte über 50, die in restrukturierten Organisationen unter Druck geraten, ist dieses Phänomen besonders belastend.
Ein Leser, 58 Jahre alt, schildert in einem Schreiben, er sei täglich „Bossing“ — also Mobbing durch Vorgesetzte — und Angriffen im Zuge eines Stellenabbaus ausgesetzt. Ein Jobwechsel sei für ihn nicht realistisch. Sein Frage: Gibt es Strategien, die gerade älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, wenn Kündigung oder Wechsel keine Option sind?
Wenn Kündigung keine Option istIn vielen Ratgebern lautet die Überschrift: „Gehen, wenn es nicht mehr passt“. Für Menschen ab Mitte fünfzig ist das oft zu kurz gegriffen. Finanzielle Verpflichtungen, regionale Bindungen, Gesundheitsfragen oder ein Arbeitsmarkt, der Bewerbungen älterer Kandidatinnen und Kandidaten häufiger skeptisch betrachtet, schränken die Beweglichkeit ein.
Wer den Arbeitsplatz nicht aufgeben kann oder will, braucht einen Blick nach innen und nach außen: nach innen, um die eigene Position zu stabilisieren; nach außen, um das System, in dem die Bremskräfte wirken, genauer zu verstehen.
Warum der Totwasser-Effekt Ältere besonders trifftStrukturelle Veränderungen — digitale Transformation, Kostensenkungsprogramme, Reorganisationen — erzeugen Druck auf eingespielte Strukturen.
Ältere Mitarbeitende verkörpern Erfahrungswissen, Routinen und oft höhere Vergütungsniveaus. In Phasen des Stellenabbaus werden sie nicht selten implizit zum Ziel: weniger durch offene Rechtsverstöße als durch subtile Entwertung, Ausgrenzung und Überforderung.
Gleichzeitig schrecken viele davor zurück, Konflikte zu eskalieren; sie leisten weiter viel, ohne dass diese Leistung Anerkennung findet. Genau hier entsteht das „Totwasser“: eine Mischung aus organisationeller Trägheit, strategischem Druck von oben und persönlicher Erschöpfung.
Wer treibt den Druck — und mit welchem Ziel?Bevor Maßnahmen greifen, braucht es eine nüchterne Bestandsaufnahme. Entscheidend ist, die Fronten zu unterscheiden: Geht die Strategie, ältere Stellen „herauszudrücken“, primär von der Personalabteilung aus, während die direkte Führung eher indifferent ist?
Oder reicht der Impuls von oben bis in die Linie, sodass Vorgesetzte den Druck aktiv weitergeben? In ersterem Fall kann es helfen, die tägliche Zusammenarbeit mit Kolleginnen, Kollegen und unmittelbarer Führung professionell zu stabilisieren und das Personalressort kommunikativ zu „umrunden“.
Im zweiten Fall verlangt die Situation eine robustere Antwort: dokumentierte Vorfälle, professionelles Konfliktmanagement und gegebenenfalls die Einbindung des Betriebsrats sowie externer Beratung.
Rechte und Rückhalt: Kündigungsschutz klug nutzenÄltere Beschäftigte verfügen — nicht selten aufgrund langer Betriebszugehörigkeit — über einen im Ergebnis stärkeren Kündigungsschutz. Das heißt nicht, dass man sich alles leisten sollte, wohl aber, dass Spielräume bestehen: für klare Grenzen, für die Forderung nach fairer Behandlung und für das Einfordern definierter Prozesse.
Eine vertrauliche Erstberatung im Arbeitsrecht kann Orientierung geben, ebenso das Gespräch mit dem Betriebsrat.
Wichtig bleibt die saubere Dokumentation: Was ist wann passiert, wer war anwesend, welche Folgen hatte es? Solche Notizen sind kein Eskalationsinstrument, sondern eine Lebensversicherung für den Fall, dass aus unterschwelligen Nadelstichen ein justiziabler Konflikt wird.
Gesprächsführung: Fakten statt EtikettenWorte wie „Mobbing“ haben eine starke Sogwirkung: Sie definieren Rollen — Täter hier, Opfer dort — und verhärten Positionen, bevor über Inhalte gesprochen wurde. Wirksamer ist häufig die sachliche Beschreibung beobachtbarer Vorgänge.
Wer seinem Vorgesetzten in einer ruhigen, ungestörten Situation schildert, was konkret geschehen ist, und nach Gründen fragt, öffnet eine Tür: Entweder wird ein Missverständnis sichtbar, das sich klären lässt, oder es zeigt sich eine Absicht, die man anschließend adressieren kann.
Der Ton entscheidet dabei mit: keine Anklage, keine Ironie, kein „Du-immer“, sondern prüfbare Tatsachen und das ehrliche Interesse an einer Erklärung.
Auftreten und „Würde des Alters“Unterschätzt wird oft die Wirkung des professionellen Auftritts. Mit den Jahren wächst nicht nur Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit, Ruhe auszustrahlen, Pausen auszuhalten und in kritischen Momenten nicht reflexhaft zu reagieren.
Dieses Kapital lässt sich pflegen. Wer an Stimme, Körperhaltung und Präsenz arbeitet — etwa durch Rhetorik- oder Schauspieltraining an der Volkshochschule —, gewinnt Souveränität zurück.
Das ist kein Kosmetikthema, sondern gelebte Deeskalation: Wer sich selbst besser führt, lenkt Gespräche anders, setzt Prioritäten klarer und kann sich Angriffen entziehen, ohne passiv zu werden.
Externe Perspektiven: Beratung und AustauschNiemand muss das alleine tragen. Es gibt unabhängige Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und professionelle Coaches mit Erfahrung in Bossing- und Mobbingfällen. Externe Begleiter sehen, was Betroffenen in der täglichen Belastung oft entgeht: wiederkehrende Muster, ungeschickte Selbstsabotagen, aber auch Stärken, die man strategisch einsetzen kann. Der Austausch mit Menschen in ähnlichen Situationen schafft Resonanz — und oft die eine Idee, die intern die Wende bringt.
Wenn sich nichts bewegt: Die „innere Emigration“ als NotstrategieManchmal führen Gespräche, Einbindung und Auftreten nicht zu greifbaren Veränderungen. Dann kann eine bewusste Neujustierung helfen: die Entscheidung, die Arbeit professionell, zuverlässig und korrekt zu erledigen — und die Erwartungen an Anerkennung, Nähe und Zugehörigkeit im Betrieb zurückzufahren.
Wer Leistung von Anerkennungsbedürfnis entkoppelt, entzieht den Attacken Energie. Das ist kein Rückzug ins Schmollen, sondern eine Verschiebung der Lebensschwerpunkte. Der Arbeitsplatz bleibt Einkommensquelle und Verpflichtung, das Zentrum der eigenen Selbstwirksamkeit liegt jedoch anderswo.
Das Leben jenseits des Büros: Hobbys, Lernen, GemeinschaftGerade in der Lebensmitte lohnt es, neue Quellen für Bestätigung und Sinn aufzubauen. Ein altes Interesse zu vertiefen oder etwas völlig Neues zu lernen, wirkt überraschend stark: Musikinstrument, Gartenprojekt, Ehrenamt, Brettspielverein, Sprachen, Handwerk — entscheidend ist die Regelmäßigkeit und das Erleben von Fortschritt. Gemeinschaft entsteht, wo Menschen wiederkehrend etwas miteinander tun.
Wer sich zwei feste Termine pro Woche schafft, verschiebt den inneren Schwerpunkt. Der Chef bleibt dann der Chef, aber er bestimmt nicht mehr das eigene Selbstbild.
Körper pflegen, Energie zurückholenBelastende Arbeitssituationen sind körperlich spürbar: Schlaf, Muskulatur, Kreislauf — alles leidet, wenn Stress chronisch wird. Es hilft, medizinische Vorsorge ernst zu nehmen und Bewegung als Ritual zu etablieren.
Es muss kein Marathon sein. Regelmäßiges Gehen, moderates Kraft- oder Mobilitätstraining und einfache Atem- oder Entspannungsübungen stabilisieren den Alltag.
Wer den Tag mit einem kurzen, festen Bewegungsbaustein beginnt oder beendet, gewinnt Autonomie zurück. Ernährung gehört dazu: weniger Zucker, weniger Salz, bewusste Portionen und ausreichend Flüssigkeit sind keine Diätparolen, sondern praktische Stressmedizin.
Partnerschaft und Zuhause: Der geschützte RaumKonflikte am Arbeitsplatz tragen weit in den Feierabend hinein. Doch das Zuhause ist kein Verlängerungsarm des Büros. Es ist hilfreich, die Grenze bewusst zu ziehen und dem privaten Umfeld nicht die immer gleiche Klage zuzumuten.
Nähe entsteht nicht durch Berichte über die Widrigkeiten des Tages, sondern durch kleine, aufmerksame Gesten und gemeinsame Rituale. Wer Beziehung pflegt, stärkt den Rückhalt, auf dem berufliche Resilienz ruht. Und wer merkt, dass private Konflikte den beruflichen Stress verstärken, sollte auch dort hinschauen — notfalls mit professioneller Unterstützung.
Vorbereitung auf den Übergang: Rente als Projekt, nicht als AbsturzViele Menschen geraten beim Übergang in die Rente in ein Loch, weil das soziale Gefüge und die Tagesstruktur abrupt wegbrechen.
Wer heute schon erlebt, dass die Arbeit nicht mehr Quelle von Anerkennung ist, hat einen unerwarteten Vorteil: Er oder sie kann den Übergang proaktiv gestalten.
Das bedeutet, Netzwerke außerhalb des Jobs auszubauen, Lernwege zu definieren, gesundheitsfördernde Gewohnheiten zu verankern und finanziell zu planen. Aus einem drohenden Verlust an Bedeutung wird so ein schrittweiser Gewinn an Freiheit.
Und dennoch: Der Sprung bleibt eine OptionSelbst wenn die Prämisse lautet, dass Kündigung nicht möglich ist, lohnt ein gedankliches „Was wäre, wenn?“. Manchmal verändert sich die Risikobewertung, wenn Außenoptionen konkreter werden: ein aktualisierter Lebenslauf, drei ernsthafte Bewerbungen, ein Gespräch mit einem Headhunter, der Blick in kleinere, aber gut geführte Unternehmen.
Es gibt Menschen, die den sicheren Hafen verlassen haben und rückblickend sagen, es sei die beste Entscheidung ihres Berufslebens gewesen. Dieser Gedanke muss nicht sofort in Handlung münden, aber er relativiert die Macht des Status quo.
Fazit: Kurs halten, Kräfte bündeln, Horizonte öffnenDer Totwasser-Effekt ist kein individuelles Versagen, sondern ein Zusammenspiel aus Organisationslogik, Machtasymmetrien und persönlicher Erschöpfung. Ältere Beschäftigte sind davon häufig besonders betroffen, weil sie in Transformationsprozessen zur Projektionsfläche werden.
Die Antwort darauf liegt in kluger Analyse, souveräner Kommunikation, der bewussten Pflege von Haltung und Auftritt, in professionellem Rückhalt durch Recht und Beratung — und in der Verlagerung der Lebensschwerpunkte dorthin, wo Bestätigung, Gemeinschaft und Gesundheit wachsen. Wer so vorgeht, gewinnt nicht immer sofort Fahrt. Aber das Schiff beginnt wieder, dem eigenen Kurs zu folgen.
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Workshop in Wan fordert gesellschaftliche Mobilisierung für das Kurdische
Mit einem eindringlichen Aufruf zur gesamtgesellschaftlichen Mobilisierung für die Anerkennung und Förderung der kurdischen Sprache ist in der nordkurdischen Großstadt Wan (tr. Van) am Abend ein zweitägiger Strategieworkshop zu Ende gegangen. Organisiert von kurdischen Sprachinstitutionen und unterstützt von der Plattform Demokratischer Institutionen (DEKUP), befasste sich die Veranstaltung mit politischen und praktischen Strategien zur Stärkung des Kurdischen im öffentlichen und privaten Leben.
In der gemeinsam verabschiedeten Abschlusserklärung wird die Notwendigkeit betont, dem Kurdischen offiziellen Status zu verleihen und dessen Gebrauch in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen zu sichern. Dabei wurde auch der von Abdullah Öcalan eingeleitete „Friedens- und Demokratisierungsprozess“ als historischer Rahmen für den Kampf um Sprachfreiheit gewürdigt.
Strategiepapier: Kurdisch als gesellschaftliche Grundlage
„Sprache ist für ein Volk wichtiger als Brot und Wasser“ – mit diesem Zitat des inhaftierten kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan begann die Vorstellung des Ergebnispapiers in den kurdischen Dialekten Kurmancî und Kirmanckî.
In dem Papier wird Kurdisch nicht nur als Kulturgut, sondern als zentrales Element von Identität, politischem Ausdruck und gesellschaftlicher Organisation verstanden. Die Forderungen umfassen unter anderem:
▪ Die Erarbeitung und Umsetzung eigenständiger Sprachstrategien in allen kurdischen Institutionen, Organisationen und politischen Bewegungen.
▪ Die Verankerung des Kurdischen im öffentlichen Raum – insbesondere in Bildung, Justiz, Verwaltung, Medien, Kultur, Gesundheit und Religion.
▪ Ein besonderer Fokus auf Programme für Kinder und Jugendliche, um der fortschreitenden sprachlichen Assimilation entgegenzuwirken.
▪ Eine stärkere Rolle der Frauen in der Sprachpflege, mit dem Aufbau von lokalen Gremien und Initiativen in Dörfern und Städten.
▪ Die Entwicklung umfassender Bildungsangebote in kurdischer Sprache – inklusive Lehrplänen, Materialien und Schulmodellen.
▪ Der Ausbau kurdischer Medien- und Publikationsarbeit, um Sprache und Öffentlichkeit systematisch zu verknüpfen.
▪ Initiativen zur Förderung der kurdischen Sprache im juristischen Bereich und in der internationalen Diplomatie.
Zudem wurde betont, dass Migration für Kurd:innen nicht nur räumliche Entwurzelung bedeute, sondern häufig auch den Verlust sprachlicher und sozialer Bindungen zur Folge habe. Die Rückkehr in die Herkunftsgebiete solle künftig auch mit einer bewussten sprachlichen Selbstermächtigung verbunden sein.
Abschlusserklärung als Selbstkritik und Aufbruch
Der Workshop versteht sich auch als selbstkritischer Reflexionsprozess. Die Teilnehmenden forderten dazu auf, „die bisherigen Defizite im Kampf um das Kurdische als eigene Versäumnisse zu begreifen“ und künftig noch entschlossener aufzutreten. Zum Abschluss wurde die Erklärung mit den Worten beendet: „Wir rufen alle Menschen auf, den Kampf für das Kurdische mit Geist, Glauben, Denken und Tatkraft in allen Bereichen des Lebens zu verstärken. Es lebe die kurdische Sprache.“
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Çewlîg ohne ausreichende Vorbereitung auf mögliches Erdbeben
Die nordkurdische Provinz Çewlîg (tr. Bingöl), die an der Schnittstelle zweier aktiver Verwerfungslinien liegt, ist nach Einschätzung der Ingenieurskammer für Bauwesen nicht ausreichend auf ein mögliches Erdbeben mittlerer oder größerer Stärke vorbereitet. Wie Ayetullah Keskin, Provinzvertreter der Kammer in Çewlîg, gegenüber ANF erklärte, fehle es sowohl an technischer Vorsorge als auch an institutioneller Koordination.
Fehlende Maßnahmen trotz hoher Gefährdung
Çewlîg gilt als Erdbebengebiet ersten Grades. Dennoch sind in der Provinzhauptstadt weiterhin zahlreiche stark beschädigte Gebäude aus früheren Beben erhalten, ohne dass bisher konkrete Maßnahmen zur Erneuerung oder zum Abriss erfolgt sind. Die nach dem verheerenden Doppelbeben am 6. Februar 2023 – bei dem offiziellen Angaben nach über 50.000 Menschen ums Leben kamen – durchgeführten Schadenserhebungen ergaben für Çewlîg 4.825 Wohngebäude mit mittlerem oder schwerem Schaden. Lediglich rund 1.000 davon wurden seither im Rahmen des Programms „Erneuerung vor Ort“ instandgesetzt. Für den Großteil der betroffenen Objekte stehen konkrete Schritte jedoch weiter aus.
Ayetullah Keskin
Unzureichende Kontrolle
„Ein bedeutender Teil des Baubestands stammt aus älteren Zeiten und wurde ohne moderne Ingenieurleistungen errichtet“, so Keskin. In einzelnen Vierteln gebe es zwar Gebäude, die nach aktuellen Standards geplant wurden, in anderen Bereichen bleibe die bauliche Erneuerung jedoch deutlich zurück.
Zudem kritisierte Keskin, dass viele von der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft TOKI errichteten Wohnungen wegen hoher Preise für die Bevölkerung unerschwinglich seien. Einige zuletzt im Viertel Kültür durchgeführten Versteigerungen hätten die soziale Durchmischung zusätzlich erschwert. „Wenn sich die Menschen keine sicheren Wohnungen leisten können, fühlen sie sich auch nicht sicher – weder physisch noch psychologisch“, sagte Keskin.
Institutionelle Schwächen und fehlende Koordination
Neben baulichen Defiziten bemängelte Keskin auch strukturelle Mängel im Katastrophenschutz. Zwar gebe es punktuell Aufklärungsarbeit und Übungen durch die Katastrophenschutzbehörde AFAD, den Türkischen Roten Halbmond und zivilgesellschaftliche Gruppen, diese seien jedoch nicht nachhaltig. Ein koordiniertes Notfallkonzept für Logistik, Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Verkehr existiere bislang nicht. Die Zusammenarbeit zwischen kommunalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und der Universität bezeichnete Keskin als „unzureichend“. Für eine effektive Vorsorge sei jedoch eine klare und wissenschaftsbasierte Strategie erforderlich.
Natürliche Risiken durch Eingriffe in die Umwelt
Ein weiteres Risiko sieht Keskin in den zunehmenden Eingriffen in die Umwelt. Der Ausbau von Wasserkraft- und Solarkraftprojekten, intensiver Bergbau sowie massive Abholzungen würden die Bodenstabilität in der Region negativ beeinflussen. Dadurch steige auch das Risiko für Sekundärkatastrophen wie Erdrutsche oder Bodensetzungen nach einem Erdbeben. Umweltverträglichkeitsprüfungen würden vielfach nur pro forma durchgeführt. Keskin forderte eine strengere Kontrolle dieser Verfahren und die stärkere Einbindung der lokalen Bevölkerung in Entscheidungsprozesse.
„Noch ist es nicht zu spät“
Trotz aller Kritik bleibt Keskin optimistisch: „Es gibt viel zu tun, aber es ist noch nicht zu spät. Wenn wir jetzt entschlossen, transparent und wissenschaftlich fundiert handeln, lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.“ Eine nachhaltige Erdbebenvorsorge müsse über den bloßen Neubau hinausgehen – insbesondere durch die Aufklärung und Einbindung der Bevölkerung.
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Bürgergeld: Typische Jobcenter-Falle – Dieses Attest kennt wirklich niemand
Ein Termin beim Jobcenter ist für Bürgergeld‑Empfangende Pflicht. Wer ihn versäumt, muss mit Leistungskürzungen rechnen, darf sich aber auf einen „wichtigen Grund“ berufen. In der Praxis genügt dafür in aller Regel die Vorlage der bekannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt.
Einige Jobcenter verlangen jedoch ein zweites Dokument: die sogenannte Wegeunfähigkeits‑ oder Bettlägerigkeitsbescheinigung, mit der Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich bestätigen sollen, dass der Weg zur Behörde unzumutbar war.
Die zusätzliche Hürde ist von Anfang an umstritten, weil eine solche Bescheinigung im kassenärztlichen System gar nicht vorgesehen ist und Patientinnen sich die Bestätigung oft privat bezahlen müssten.
Streit mit dem Jobcenter um Attest eskalierteEine Bürgergeld‑Bezieherin meldete sich krank und reichte fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Dennoch strich ihr das Jobcenter zehn Prozent des Regelsatzes.
Die Behörde argumentierte, sie habe den Termin nur dann entschuldigt, wenn zusätzlich die Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werde. Der Bescheid stützte sich auf die Standard‑Sanktionsvorschrift des § 32 SGB II, die ein Nichterscheinen zu Meldeterminen ahndet.
Dr. Utz Anhalt: Dieses Attest, dass die Jobcenter verlangen, kennt niemand Welche Position vertrat das Sozialgericht Hildesheim?Die 38. Kammer stellte klar, dass eine Bettlägerigkeitsbescheinigung in der hier verwendeten Form nicht verlangt werden darf.
Die Rechtsfolgenbelehrung in der Einladung sei irreführend, weil sie suggeriere, nur mit diesem speziellen Attest lasse sich Krankheit belegen. Damit werde ein unzulässiger Eindruck erweckt, der Leistungsberechtigte könne sein Recht auf Entschuldigung nur durch ein einziges, schwer erhältliches Beweismittel wahren.
Darum durfte das Jobcenter nicht einfach auf § 32 SGB II zurückgreifenDie Richterinnen ordneten den Termin inhaltlich als Start einer Maßnahme ein; deshalb wäre § 31 SGB II maßgeblich gewesen. Diese Vorschrift erlaubt Sanktionen nur bei einer konkreten Pflichtverletzung und verlangt eine besonders deutliche Belehrung über die Folgen. Eine solche Belehrung fehlte – bereits deshalb war die Kürzung rechtswidrig.
Rechtsprechung des BundessozialgerichtsDas oberste Sozialgericht hatte 2010 entschieden, dass eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht automatisch die Wegeunfähigkeit belegt. Im Einzelfall darf deshalb ein spezielles Attest gefordert werden, wenn begründete Zweifel am Gesundheitszustand bestehen oder mehrfache Versäumnisse vorliegen.
Das Urteil aus Kassel wird von Jobcentern häufig als Freibrief verstanden. Das Gericht in Hildesheim erinnert nun daran, dass die Zusatzanforderung nicht pauschal, sondern nur ausnahmsweise erhoben werden darf – und dass die Betroffenen zuvor klar darauf hingewiesen werden müssen.
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Was bedeutet die Hildesheimer Entscheidung bundesweit?Urteile eines Sozialgerichts binden zunächst nur die Beteiligten, sie entfalten aber faktische Signalwirkung. Die Kammer betont nämlich zwei Grundsätze: Erstens genügt eine normale Krankschreibung in aller Regel.
Zweitens darf eine Behörde Leistungsberechtigte nicht durch missverständliche Belehrungen davon abhalten, sich auf Krankheit zu berufen. Damit zieht das Gericht eine Linie gegen standardisierte Zusatz‑Atteste, die vielerorts in Einladungsschreiben auftauchen.
Wie können Betroffene ihre Rechte durchsetzen?Erkrankte Bürgergeld‑Berechtigte sollten weiterhin umgehend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Verlangt das Jobcenter darüber hinaus eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, können sie schriftlich auf das Urteil verweisen und um Kostenübernahme für ein weiteres Attest bitten.
Kommt es dennoch zu einer Leistungskürzung, ist binnen eines Monats Widerspruch möglich; wird dieser abgelehnt, steht der Klageweg zum Sozialgericht offen.
Welche praktischen Folgen hat das Urteil für die Jobcenter?Die Arbeitsverwaltung muss Einladungen sorgfältiger formulieren. Pauschale Passagen, die die Bettlägerigkeitsbescheinigung als zwingend darstellen, dürften künftig kaum Bestand haben.
Zugleich bleibt das Recht bestehen, in begründeten Einzelfällen weitergehende Nachweise einzufordern – allerdings erst nach Dokumentation konkreter Zweifel und mit klarer Kostenregelung.
Für die Jobcenter sollte in Zukunft feststehen: Wer irreführende Formulare verwendet oder auf falscher Rechtsgrundlage sanktioniert, verliert vor Gericht und trägt die Prozesskosten.
Bleiben offene Fragen?Ob höhere Instanzen die Linie des Sozialgerichts bestätigen, ist noch nicht endgültig geklärt. Ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu pauschalen Wegeunfähigkeitsforderungen steht aus.
Bis dahin sorgt das Hildesheimer Urteil für mehr Rechtssicherheit: Krankheit ist ein schutzwürdiger Grund, und eine Krankschreibung darf nicht in ein Beweisparadox verwandelt werden. (Az: S 38 AS 1417/17)
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