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Amendments to cash export regulation

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. September 2026 - 17:10

The President signed Executive Order On Amendments to the Presidential Executive Order No. 193 of March 25, 2026, On Special Regulation for Exports of Russian Currency and Refined Gold Bullions from the Russian Federation.

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Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub: Das Gericht bestätigt eine fristlose Kündigung

Wer nach einem abgelehnten Urlaubsantrag ankündigt, sich stattdessen krankschreiben zu lassen, riskiert seinen Arbeitsplatz. Bereits die Drohung mit einer angeblichen Erkrankung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – selbst wenn der Betroffene später tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.

Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung eines Produktionshelfers, der nach der Ablehnung seines kurzfristigen Urlaubswunsches erklärt hatte: „Dann gehe ich jetzt zum Arzt.“ Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Beschäftigte zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung erwähnt und die spätere Krankschreibung lediglich als Ersatz für den verweigerten Urlaub eingesetzt (LAG Hamm, Urteil vom 14.08.2015, Az. 10 Sa 156/15).

Arbeitnehmer verlangte wenige Stunden vor Schichtbeginn Urlaub

Der Arbeitnehmer war seit September 2010 als Produktionshelferin Vollzeit beschäftigt. Zum Zeitpunkt des Konflikts war er verheiratet und zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.

Am 30. Juni 2014 sollte seine Spätschicht um 14 Uhr beginnen. Gegen 10.20 Uhr schickte er seinem direkten Vorgesetzten eine WhatsApp-Nachricht und bat kurzfristig um Urlaub für denselben Tag.

Der Vorgesetzte konnte den Urlaub nicht selbst bewilligen. Er forderte den Arbeitnehmer deshalb auf, direkt im Betrieb anzurufen oder persönlich dort vorzusprechen. Der Beschäftigte tat dies nicht.

Kurz vor Beginn der Schicht telefonierten beide erneut. Nachdem der Vorgesetzte den Urlaubswunsch endgültig abgelehnt hatte, erklärte der Arbeitnehmer: „Dann gehe ich jetzt zum Arzt.“

Etwa 30 Minuten später meldete er sich arbeitsunfähig.

Krankenschein wurde erst am nächsten Tag ausgestellt

Am folgenden Tag legte der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Ein Hausarzt hatte ihn rückwirkend vom 30. Juni bis zum 2. Juli 2014 krankgeschrieben.

Der Arbeitgeber wertete den Ablauf als Versuch, den verweigerten Urlaub durch eine Krankschreibung zu ersetzen. Er hörte den Betriebsrat an und kündigte das Arbeitsverhältnis am 14. Juli 2014 fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31. August 2014.

Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage. Er behauptete, bereits am Morgen unter einer Magen-Darm-Erkrankung gelitten zu haben. Er habe zunächst Urlaub beantragen wollen, weil er seinen Hausarzt nicht habe erreichen können und keinen Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen wollte.

Das Arbeitsgericht Dortmund wies seine Klage ab. Auch seine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm blieb ohne Erfolg.

Drohung mit Krankschreibung zerstört das Vertrauen

Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung kann bereits die Ankündigung einer künftig angeblich eintretenden Erkrankung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

Das gilt insbesondere dann, wenn ein Arbeitnehmer die Krankschreibung für den Fall ankündigt, dass der Arbeitgeber einen Urlaubswunsch oder ein anderes Verlangen ablehnt.

Die Pflichtverletzung liegt darin, dass der Beschäftigte signalisiert, notfalls das Entgeltfortzahlungsrecht missbrauchen zu wollen. Er stellt dem Arbeitgeber damit sinngemäß vor die Wahl: Entweder wird der Urlaub bewilligt, oder der Arbeitnehmer bleibt über eine Krankschreibung zu Hause.

Ein solches Verhalten verletzt die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitgeber nicht durch die Androhung einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit unter Druck setzen.

Eine ausdrückliche Drohung ist nicht erforderlich

Der Arbeitnehmer muss nicht wörtlich sagen: „Wenn ich keinen Urlaub bekomme, melde ich mich krank.“

Es reicht, wenn seine Äußerung aus Sicht eines verständigen Dritten nur so verstanden werden kann. Entscheidend sind der Zusammenhang, der zeitliche Ablauf und das vorherige Gespräch.

Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer zunächst mehrfach Urlaub verlangt. Erst nachdem dieser Wunsch endgültig abgelehnt worden war, kündigte er den Arztbesuch an und meldete sich kurz darauf krank.

Nach Auffassung des Gerichts stellte dieser enge zeitliche Zusammenhang eine klare Verbindung zwischen dem abgelehnten Urlaub und der Krankschreibung her.

Gericht glaubte dem Vorgesetzten

Der Arbeitnehmer behauptete, er habe seinem Vorgesetzten bereits am Morgen mitgeteilt, dass er sich gesundheitlich schlecht fühle. Der Vorgesetzte widersprach dieser Darstellung.

Das Landesarbeitsgericht hörte den Vorgesetzten als Zeugen an. Dieser erklärte, der Arbeitnehmer habe lediglich gesagt, er müsse dringend einige persönliche Dinge erledigen. Von gesundheitlichen Beschwerden sei zunächst nicht die Rede gewesen.

Das Gericht hielt diese Aussage für glaubhaft. Der Zeuge habe den Ablauf sachlich, widerspruchsfrei und nachvollziehbar geschildert.

Hinzu kam, dass der Arbeitnehmer seinen eigenen Vortrag während des Prozesses verändert hatte. Zunächst hatte er erklärt, die Arztpraxis sei am Nachmittag geschlossen gewesen. Später behauptete er, bereits am Vormittag erfolglos versucht zu haben, den Arzt zu erreichen.

Der Hausarzt bestätigte jedoch, dass die Praxis am Vormittag regulär geöffnet war.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlor ihren Beweiswert

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Arbeitgeber können eine Krankschreibung deshalb nicht allein aufgrund eines Verdachts zurückweisen.

Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung begründen. Gelingt dem Arbeitgeber dies, muss der Arbeitnehmer näher erklären, welche Beschwerden bestanden und weshalb er arbeitsunfähig war.

Im vorliegenden Fall sah das Gericht den Beweiswert des Krankenscheins als erschüttert an. Dafür sprachen die Ankündigung unmittelbar nach der Urlaubsablehnung, die rückwirkende Ausstellung und die widersprüchlichen Angaben des Arbeitnehmers.

Auch die Vernehmung des behandelnden Arztes half dem Beschäftigten nicht.

Arzt hatte keine objektiven Befunde erhoben

Der Hausarzt erklärte vor Gericht, der Arbeitnehmer habe ihm von Durchfall und Magenbeschwerden berichtet. Eine konkrete Erinnerung an eine körperliche Untersuchung hatte der Arzt jedoch nicht.

Er konnte nicht sicher sagen, ob er den Bauch des Patienten überhaupt abgetastet hatte. Objektive medizinische Befunde hatte er nicht dokumentiert. Die Krankschreibung beruhte im Wesentlichen auf den Angaben des Arbeitnehmers.

Der Arzt konnte daher nicht ausschließen, dass er über die Beschwerden getäuscht worden war.

Das Landesarbeitsgericht kam deshalb zu dem Ergebnis, dass eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen war. Es hielt eine vorgetäuschte Erkrankung sogar für hoch wahrscheinlich.

Tatsächlich kranke Beschäftigte dürfen zu Hause bleiben

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer nach einem abgelehnten Urlaubsantrag trotz einer echten Erkrankung zur Arbeit erscheinen müssen.

Wer objektiv arbeitsunfähig erkrankt ist, muss keine Arbeitsleistung erbringen. Er darf sich krankmelden und einen Arzt aufsuchen, auch wenn zuvor ein Urlaubswunsch abgelehnt wurde.

Entscheidend ist jedoch, ob die Erkrankung im Zeitpunkt der Äußerung bereits tatsächlich bestand. Hat der Beschäftigte konkrete Beschwerden und muss er davon ausgehen, arbeitsunfähig zu sein, kann der Hinweis auf einen notwendigen Arztbesuch anders zu bewerten sein.

Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber dann nicht im Unklaren lassen. Sie sollten ausdrücklich erklären, dass sie gesundheitliche Beschwerden haben und sich deshalb ärztlich untersuchen lassen müssen.

Krankheit darf kein Druckmittel sein

Selbst eine tatsächlich bestehende Erkrankung darf nicht als Druckmittel für die Bewilligung von Urlaub verwendet werden.

Ein Beschäftigter sollte daher niemals erklären, er werde sich krankmelden, falls der Arbeitgeber seine Wünsche nicht erfüllt. Eine solche Formulierung kann das Vertrauen dauerhaft beschädigen und zumindest eine Abmahnung auslösen.

Ist der Arbeitnehmer bereits krank, sollte er den Urlaub nicht weiter einfordern, sondern seine Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß melden. Dabei sollte er den Arbeitgeber sachlich über den voraussichtlichen Ausfall informieren.

Die Diagnose muss er grundsätzlich nicht offenlegen. Im späteren Kündigungsschutzprozess kann jedoch eine genauere Darlegung erforderlich werden, wenn konkrete Umstände den Beweiswert des Krankenscheins erschüttern.

Fristlose Kündigung war auch ohne Abmahnung wirksam

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer normalerweise zunächst abmahnen. Eine Abmahnung soll zeigen, dass ein bestimmtes Verhalten nicht akzeptiert wird und bei Wiederholung die Kündigung droht.

Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Das gilt, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber sein Verhalten keinesfalls hinnehmen wird.

Das Landesarbeitsgericht sah einen solchen Fall. Der Beschäftigte musste wissen, dass er keine Arbeitsunfähigkeit vortäuschen oder eine Krankschreibung als Ersatz für verweigerten Urlaub einsetzen durfte.

Nach Auffassung des Gerichts hatte er das Vertrauen in seine Redlichkeit und Loyalität so schwer beschädigt, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht einmal bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zugemutet werden konnte.

Vier Jahre ohne Beanstandungen retteten das Arbeitsverhältnis nicht

Bei jeder fristlosen Kündigung müssen die Gerichte die Interessen beider Seiten abwägen. Zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigte das Landesarbeitsgericht seine vierjährige Betriebszugehörigkeit, seine Unterhaltspflichten und den Umstand, dass es zuvor keine Beanstandungen gegeben hatte.

Diese Gesichtspunkte reichten jedoch nicht aus. Gerade bei einer Krankmeldung müsse sich der Arbeitgeber auf die Ehrlichkeit des Beschäftigten verlassen können. Die Möglichkeiten, eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit zu kontrollieren, seien begrenzt.

Schon ein einmaliges Vortäuschen einer Erkrankung könne deshalb eine Kündigung rechtfertigen.

Das Gericht berücksichtigte außerdem, dass der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten nach dem Vorfall eingeschüchtert hatte.

Bedrohung des Vorgesetzten verschärfte den Konflikt

Zwei Tage nach der Krankmeldung schickte der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten mehrere Nachrichten. Später kam es zu einem persönlichen Gespräch.

Nach der Aussage des Vorgesetzten erklärte der Arbeitnehmer, dieser werde „etwas erleben“. Zudem habe er auf dessen Ehefrau und Kinder verwiesen. Der Vorgesetzte fühlte sich bedroht und erstattete Strafanzeige.

Das Gericht hielt auch diese Aussage für glaubhaft. Es wertete das Verhalten jedenfalls als Versuch, den Vorgesetzten wegen seiner Meldung an den Arbeitgeber einzuschüchtern.

Diese Bedrohung war nicht der alleinige Kündigungsgrund. Sie verstärkte jedoch die bereits eingetretene Zerstörung des Vertrauensverhältnisses.

So sollten Beschäftigte bei kurzfristigem Urlaubsbedarf reagieren

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, kurzfristig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub zu nehmen. Urlaub muss beantragt und bewilligt werden.

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, darf der Arbeitnehmer nicht eigenmächtig zu Hause bleiben. Auch eine nachgeschobene Krankschreibung schützt nicht, wenn konkrete Umstände für ein vorgetäuschtes Leiden sprechen.

Tritt tatsächlich eine Erkrankung ein, sollten Beschäftigte diese unverzüglich melden und ärztlich feststellen lassen. Sie sollten nicht versuchen, die Krankmeldung mit dem zuvor abgelehnten Urlaubswunsch zu verknüpfen.

Bei einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, kann selbst gegen eine möglicherweise unwirksame Kündigung regelmäßig nicht mehr vorgehen.

FAQ zur Krankschreibung nach einem abgelehnten Urlaub Darf der Arbeitgeber wegen der Ankündigung einer Krankschreibung fristlos kündigen?

Ja. Kündigt ein Arbeitnehmer nach der Ablehnung seines Urlaubswunsches eine angebliche Erkrankung an, kann dies einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Entscheidend sind der genaue Wortlaut und die Umstände des Einzelfalls.

Schützt ein ärztlicher Krankenschein vor der Kündigung?

Nicht immer. Konkrete Umstände wie die vorherige Drohung, der enge zeitliche Zusammenhang und eine rückwirkende Bescheinigung können den Beweiswert erschüttern. Der Arbeitnehmer muss dann seine Erkrankung genauer darlegen.

Was gilt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich krank war?

Bei einer echten Arbeitsunfähigkeit darf der Beschäftigte der Arbeit fernbleiben. Er sollte die Krankheit jedoch nicht als Druckmittel einsetzen und möglichst klar mitteilen, dass konkrete gesundheitliche Beschwerden der Grund für den Arztbesuch und das Fernbleiben sind.

Quellen

Landesarbeitsgericht Hamm: Urteil vom 14. August 2015, Az. 10 Sa 156/15, openJur 2015, 19741.

Der Beitrag Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub: Das Gericht bestätigt eine fristlose Kündigung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Gegen Kündigung klagen: Diese Kosten bleiben auch bei einem Sieg

Sie wehren sich erfolgreich gegen eine Kündigung und erhalten trotzdem eine Rechnung vom Anwalt: Vor dem Arbeitsgericht ist das in erster Instanz so vorgesehen. Der Arbeitgeber muss Ihnen Ihre Anwaltskosten auch dann nicht erstatten, wenn er den Prozess verliert.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz kann diese Belastung auffangen. Ohne Versicherung stehen Ihnen aber ebenfalls Wege offen, Ihre Kündigung prüfen zu lassen.

Entscheidend ist, dass Sie die Finanzierung sofort klären und zugleich die Klagefrist sichern. Grundsätzlich bleiben nach Zugang einer schriftlichen Kündigung nur drei Wochen. Eine ausstehende Antwort der Versicherung verschafft Ihnen keine zusätzliche Zeit.

Warum auch ein gewonnener Prozess Geld kostet

§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz schließt in erstinstanzlichen Urteilsverfahren grundsätzlich die Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite aus. Das trifft auch Beschäftigte, deren Kündigung das Gericht für unwirksam erklärt.

Umgekehrt müssen Sie bei einer Niederlage grundsätzlich nicht auch noch den Anwalt des Arbeitgebers bezahlen.

Die Gerichtskosten folgen anderen Regeln. Endet der Streit durch Urteil, trägt sie grundsätzlich die unterlegene Partei; bei einem Teilerfolg kommt eine Aufteilung infrage.

Lassen Sie deshalb vor der Beauftragung klären, welche eigenen Kosten bei Urteil und Vergleich entstehen können.

Drei Wochen: Die Versicherung hält die Klagefrist nicht an

Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz muss die Klage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Weder Gespräche mit dem Arbeitgeber noch eine Deckungsanfrage bei der Versicherung ersetzen die Klage. Auch ein bloßer Widerspruch gegen die Kündigung genügt nicht.

Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich als von Anfang an wirksam. Wie teuer das werden kann, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag über eine Arbeitnehmerin, die nach versäumter Klagefrist mit ihrer Forderung über 8.000 Euro scheiterte.

Eine nachträgliche Zulassung bleibt engen Ausnahmefällen vorbehalten. Wer die Frist verpasst hat, sollte sofort prüfen lassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag „Nach Kündigung Frist verpasst: Trotzdem Anspruch auf eine Abfindung?“.

Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt

Eine vorhandene Rechtsschutzpolice reicht allein nicht aus. Ihr Vertrag muss arbeitsrechtliche Streitigkeiten als Arbeitnehmer abdecken. Prüfen Sie außerdem Selbstbeteiligung, Leistungsgrenzen und den Umfang der Deckungszusage.

Eine Zusage für eine erste Beratung bedeutet nicht automatisch, dass auch das gesamte Gerichtsverfahren versichert ist.

Melden Sie den Fall umgehend und reichen Sie Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und Angaben zum Zugang der Kündigung ein. Klären Sie mit der Kanzlei, wer die Deckungsanfrage übernimmt und welche Kosten bei Ihnen verbleiben.

Zusätzliche Honorarvereinbarungen sollten Sie vorab mit dem versicherten Leistungsumfang abgleichen.

Nach der Kündigung abschließen hilft meist nicht mehr

Eine neu abgeschlossene Versicherung übernimmt einen bereits entstandenen Streit normalerweise nicht. Zudem sehen viele Tarife Wartezeiten vor, häufig drei Monate. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und der Zeitpunkt des maßgeblichen Versicherungsfalls.

Wer die Kündigung bereits erhalten hat, sollte nicht darauf vertrauen, sie durch einen schnellen Vertrag nachträglich abzusichern.

Arbeitsrechtsschutz kann als Vorsorge sinnvoll sein. Für den schon laufenden Konflikt müssen Sie Versicherungsschutz, gewerkschaftliche Unterstützung oder staatliche Hilfe prüfen.

Ohne Versicherung: Welche Unterstützung infrage kommt Möglichkeit Voraussetzungen und Grenzen Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht muss mitversichert sein. Vertragsbedingungen, Wartezeit und Deckungszusage entscheiden; eine Selbstbeteiligung kann bleiben. Gewerkschaftlicher Rechtsschutz Mitglieder können nach den Regeln ihrer Gewerkschaft Beratung und Vertretung erhalten. Fragen Sie direkt nach den Voraussetzungen. Prozesskostenhilfe Das Gericht prüft Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, die Erfolgsaussichten und ob die Klage mutwillig erscheint. Ratenzahlungen sind möglich. Klage ohne Anwalt In erster Instanz können Sie selbst auftreten. Die Rechtsantragstelle hilft bei der Aufnahme der Klage, übernimmt aber keine Rechtsberatung. Prozesskostenhilfe: Auch Beschäftigte können einen Antrag stellen

Sie müssen nicht bereits Sozialleistungen beziehen, um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Nach § 114 Zivilprozessordnung kommt es darauf an, ob Sie die Prozesskosten aufbringen können. Hinzu kommen hinreichende Erfolgsaussichten; die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein.

Reichen Sie die geforderten Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Belastungen vollständig ein. Soll ein Anwalt Sie vertreten, ist auch dessen Beiordnung zu klären.

Prozesskostenhilfe bedeutet nicht zwingend, dass Sie dauerhaft nichts zahlen: Verbesserte wirtschaftliche Verhältnisse können später zu Zahlungspflichten führen.

Sie können die Klage auch ohne Anwalt einreichen

Vor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang. Sie können sich an die Rechtsantragstelle wenden und Ihre Klage dort aufnehmen lassen. Bringen Sie das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag und vorhandene Lohnabrechnungen mit. Notieren Sie möglichst genau, wann und wie Ihnen die Kündigung zuging.

Die Rechtsantragstelle ersetzt keine anwaltliche Prüfung der Erfolgsaussichten. Bei schwierigen Kündigungsgründen oder einem angebotenen Vergleich kann fachkundige Unterstützung deshalb viel ausmachen.

Welche Fragen dabei wichtig werden, erläutert das Gegen-Hartz-Interview zur Kündigungsschutzklage und zur Verhandlung einer Abfindung.

Die Klage sichert den Arbeitsplatz – eine Abfindung ist nicht garantiert

Mit der Kündigungsschutzklage lassen Sie feststellen, dass die Kündigung Ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Eine Abfindung folgt daraus nicht automatisch. Sie kann etwa in einem Vergleich vereinbart werden, mit dem beide Seiten den Streit beenden. Daneben bestehen besondere gesetzliche Anspruchsgrundlagen.

Die Verhandlungsposition hängt unter anderem davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Der Beitrag „Abfindung verhandeln – diesen Hebel fürchten die Arbeitgeber“ behandelt diesen Zusammenhang. Ergänzend erläutert Gegen-Hartz fünf anwaltliche Tipps zur Verhandlung einer höheren Abfindung.

Dass ein Klageverfahren den Arbeitsplatz schützen kann, zeigt der Fall eines Arbeitnehmers, dessen Kündigung trotz 75 Fehltagen in zwei Jahren rechtswidrig war.

Ob Ihre eigene Kündigung wirksam ist, muss anhand Ihrer konkreten Beschäftigung und der vorgebrachten Gründe geprüft werden.

Vergleich und Berufung verändern das Kostenrisiko

Ein gerichtlicher Vergleich kann die Gerichtsgebühren entfallen lassen. Anwaltliche Gebühren verschwinden dadurch jedoch nicht; für die Einigung können zusätzliche Gebühren entstehen.

Lassen Sie deshalb vor Ihrer Zustimmung berechnen, welche Kosten bei Ihnen verbleiben.

Geht der Streit in die nächste Instanz, verändert sich das Risiko: Vor dem Landesarbeitsgericht gilt der Ausschluss der Anwaltskostenerstattung aus der ersten Instanz nicht.

Wer unterliegt, muss grundsätzlich auch erstattungsfähige Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Klären Sie daher vor einer Berufung die Finanzierung erneut.

FAQ: Kündigungsschutzklage und Rechtsschutz Zahlt der Arbeitgeber meinen Anwalt, wenn ich gewinne?

In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich nicht. Dort trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang.

Darf ich auf die Antwort meiner Versicherung warten?

Nur soweit dadurch die Klagefrist nicht gefährdet wird. Die Deckungsanfrage verlängert die grundsätzlich dreiwöchige Frist nicht.

Kann ich ohne Rechtsschutzversicherung klagen?

Ja. Möglich sind eine selbst finanzierte Vertretung, gewerkschaftlicher Rechtsschutz oder bei erfüllten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe. In erster Instanz können Sie auch ohne Anwalt klagen.

Quellen

Gesetze im Internet: Arbeitsgerichtsgesetz, insbesondere §§ 11 und 12a
Gesetze im Internet: Kündigungsschutzgesetz, insbesondere §§ 4, 5 und 7
Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung, § 114 – Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
Niedersächsisches Landesjustizportal: Arbeitsgerichtsprozess
NRW-Justiz: Die Kosten des Urteilsverfahrens
Verbraucherzentrale: Rechtsschutzversicherung – überflüssig oder sinnvoll?

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Internationale Konferenz zu Frieden und demokratischer Integration beginnt in London

In London hat die internationale Konferenz „Frieden und demokratische Integration“ begonnen. Zwei Tage lang beraten kurdische Politiker:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft gemeinsam mit Abgeordneten, Wissenschaftler:innen und Fachleuten aus verschiedenen Ländern über die Voraussetzungen für eine dauerhafte politische Lösung der Kurdistanfrage.

Die vom Centre for Kurdish Affairs organisierte Konferenz findet in den Räumen der Institution of Mechanical Engineers in London statt. Zu den Teilnehmer:innen gehören unter anderem die Politikerinnen Gültan Kışanak und Serpil Kemalbay sowie Menschen, die über unmittelbare Erfahrungen mit Friedens- und Verhandlungsprozessen in verschiedenen Ländern verfügen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der mit dem Ende des bewaffneten Kampfes eingeleitete Prozess in eine dauerhafte, demokratische und inklusive politische Lösung überführt werden kann. Dabei werden Erfahrungen unter anderem aus Kolumbien, Südafrika, Nordirland, dem Baskenland, Katalonien und Südtirol diskutiert.

 


Frieden bedeutet mehr als das Ende der Gewalt

Zur Eröffnung erläuterte Nejla Ari vom Centre for Kurdish Affairs den Ansatz der Konferenz. Ziel sei es nicht, unterschiedliche politische Positionen anzugleichen, sondern einen Raum zu schaffen, in dem auch schwierige Fragen und bestehende Differenzen offen diskutiert werden können. Ari betonte, dass ein dauerhafter Frieden nicht allein durch das Ende der Gewalt entstehen könne. Notwendig seien glaubwürdige politische Institutionen, gesellschaftliche Beteiligung, rechtliche Garantien, demokratische Rechenschaftspflicht und gesellschaftliches Vertrauen. „Die zentrale Frage der Konferenz ist deshalb, wie der Übergang vom bewaffneten Konflikt in eine dauerhafte demokratische und inklusive politische Lösung gestaltet werden kann.“

Im Anschluss wurde eine Botschaft des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan an die Konferenz verlesen. Darin bezeichnet Öcalan den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft als eigentliches Ziel des gegenwärtigen Transformationsprozesses und hebt die Bedeutung rechtlicher Garantien und lokaler Demokratie für einen dauerhaften Frieden hervor (ANF berichtete). Der Journalist Mark Campbell erinnerte anschließend an die Geschichte der kurdischen Bewegung und der Solidaritätsarbeit in Großbritannien. Dabei ging er auch auf die internationale Solidarität mit der Revolution in Rojava und auf britische Internationalist:innen ein, die dort im Kampf an der Seite der Kurd:innen ums Leben kamen.

Erfahrungen aus internationalen Friedensprozessen

Das erste Panel der Konferenz steht unter dem Titel „Lehren aus Friedensprozessen und politischem Dialog“. Unter der Moderation von Mustafa Gündoğdu diskutieren unter anderem Mahmoud Patel, Radha D’Souza, Andrei Gómez-Suárez, Mariela Kohon und Vasileios Fouskas. Victoria Sandino, die als Mitglied der FARC-EP-Delegation an den Friedensverhandlungen in Kolumbien beteiligt war, nimmt mit einer Videobotschaft teil. Ausgehend von Erfahrungen insbesondere in Kolumbien, Südafrika und Zypern geht es um die Bedingungen, unter denen ein politischer Öffnungsprozess in dauerhaften Frieden überführt werden kann. Im Mittelpunkt stehen politische Entschlossenheit, Verhandlungen und deren Umsetzung, institutionelle Garantien sowie die gesellschaftliche Verankerung eines Friedensprozesses. Diskutiert wird zugleich, warum Friedensprozesse ins Stocken geraten oder scheitern können und unter welchen Bedingungen die Gefahr einer Rückkehr zum bewaffneten Konflikt besteht.

Selbstverwaltung und Machtteilung auf der Tagesordnung

Im weiteren Verlauf des ersten Konferenztages stehen Modelle politischer Machtteilung, verfassungsrechtliche Regelungen sowie Autonomie, Dezentralisierung und Selbstverwaltung auf dem Programm. Erfahrungen aus Nordirland, dem Baskenland, Katalonien und Südtirol sollen dabei auch mit Blick auf mögliche politische und institutionelle Lösungsansätze für die Kurdistanfrage diskutiert werden. Der zweite Konferenztag richtet den Blick stärker auf kurdische Perspektiven und den regionalen Kontext. Vertreter:innen aus verschiedenen Teilen Kurdistans und der Diaspora wollen über politische Beteiligung, Rechte und die Bedingungen für eine dauerhafte Friedenslösung beraten.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-jetzt-ist-es-an-der-zeit-durch-die-geoffnete-tur-weiterzugehen-52908 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52863 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52907

 

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Der Klima-Knackpunkt

Welche Erwärmungswirkung Kohlendioxid tatsächlich hat, bleibt die zentrale Frage der Klimapolitik — und sie ist weiterhin nicht eindeutig beantwortet.
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Weniger Wohngeld ab 2027? Wann die geplante Obergrenze greifen würde

Wohngeld kann nach der bisherigen Berechnungsformel in Ausnahmen höher ausfallen als die zu berücksichtigende Miete. Die Bundesregierung will solche Ergebnisse künftig ausschließen: Eine neue Obergrenze soll den Zuschuss für alle Haushalte begrenzen.

Geplant ist die Änderung zum 1. Januar 2027. Beschlossen ist sie noch nicht.

Maßgeblich soll die Rechengröße nach § 11 Wohngeldgesetz sein. Dazu gehört auch die Entlastung bei den Heizkosten.

Was die Bundesregierung ändern will

Der Regierungsentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes sieht einen neuen § 19 Absatz 4 vor. Danach darf das Wohngeld die zu berücksichtigende Miete oder Belastung nicht übersteigen.

Die Behörde würde den Wohngeldbetrag berechnen und die Grenze prüfen. Liegt das Ergebnis darüber, müsste sie es auf den maßgeblichen Betrag senken. Liegt es darunter, hätte dieser Deckel keine Auswirkung.

Andere geplante Eingriffe können sogar deutlich mehr Menschen treffen. Diese erläutert der Beitrag Wohngeld 2027: Drei geplante Änderungen treffen Haushalte gleichzeitig.

Bisher nennt das Gesetz die Grenze nur bei mehr als zwölf Personen

Der geltende § 19 WoGG enthält die Wohngeldformel für bis zu zwölf berücksichtigte Haushaltsmitglieder. Bei größeren Haushalten kommen für das 13. und jedes weitere berücksichtigte Mitglied jeweils 65 Euro hinzu. Für diese Regelung schreibt Absatz 3 bereits die Obergrenze vor.

Der Entwurf macht aus dieser Sonderregel für besonders große Haushalte heraus eine allgemeinen Vorschrift. Damit würde sie auch für Alleinstehende, Paare und Familien mit Kindern gelten.

Warum die Warmmiete nicht der richtige Vergleich ist

Ausgangspunkt bei Mietern ist die Bruttokaltmiete: die Kaltmiete plus kalter Betriebskosten. Die tatsächlichen Kosten für Heizung und Warmwasser gehören nicht dazu. Auch weitere Beträge, etwa für eine Garage, bleiben außen vor.

Die Behörde berücksichtigt die Miete grundsätzlich nur bis zum einschlägigen Höchstbetrag zuzüglich Klimakomponente. Welche Grenze gilt, hängt unter anderem von der Zahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder ab sowie der der örtlichen Mietenstufe ab.

Hinzu kommt nach § 11 Absatz 1 WoGG der pauschale Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten. Erst daraus entsteht die Rechengröße, auf die sich die Begründung des neuen Deckels bezieht. Die pauschale Heizkostenentlastung darf bei der Erklärung dieser Grenze deshalb nicht unterschlagen werden.

Warum sie keine Erstattung Ihrer Heizrechnung ist, erklärt auch der Beitrag Wohngeld und Heizkosten: Diese Unterstützungen sollen 2027 wegfallen.

Betrag Bedeutung für die geplante Deckelung Tatsächliche Warmmiete Sie ist nicht automatisch die Obergrenze. Tatsächliche Heiz- und Warmwasserkosten werden nicht unmittelbar übernommen. Bruttokaltmiete Sie bildet grundsätzlich den Ausgangspunkt, kann aber durch gesetzliche Abzüge und Höchstbeträge begrenzt werden. Klimakomponente Sie erhöht den maßgeblichen Miet-Höchstbetrag; sie wird nicht einfach als gesonderter Zuschuss ausgezahlt. Pauschale Heizkostenentlastung Sie gehört zur zu berücksichtigenden Miete nach § 11 WoGG und damit zur maßgeblichen Rechengröße. Errechnetes Wohngeld Nur soweit es die gesetzliche Vergleichsgröße überschreitet, würde die zusätzliche Deckelung eingreifen. Fiktives Beispiel: Joschka und Ellaha prüfen ihre Wohnkosten

Joschka, 43 Jahre, lebt in Bad Nauheim mit seiner Frau Ellaha, 41 Jahre, ihren Kindern Yasmin und Fereshta sowie seiner Mutter Sieglinde. Wir nehmen wir an, dass alle fünf Personen beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Die Familie zahlt monatlich 1.100 Euro Bruttokaltmiete und 200 Euro für Heizung und Warmwasser, insgesamt also 1.300 Euro Warmmiete. Unterstellen wir, dass die 1.100 Euro vollständig berücksichtigt werden.

Der Regierungsentwurf sieht für fünf Personen eine pauschale Heizkostenentlastung von insgesamt 127,40 Euro vor. Die maßgebliche Rechengröße würde dann 1.227,40 Euro betragen.

Joschka dürfte deshalb weder 1.300 Euro Warmmiete noch ausschließlich 1.100 Euro Bruttokaltmiete als neue Grenze ansetzen. Ob der Deckel eine Rolle spielt, könnte die Familie erst nach der Berechnung beurteilen.

Die neue Grenze ist keine Zusage zur vollständigen Mietübernahme

Eine Obergrenze beschreibt, welchen Betrag das Wohngeld höchstens erreichen darf. Sie bedeutet nicht, dass die Behörde Ihre anerkannten Wohnkosten in Gänze bezahlt. Der konkrete Zuschuss hängt weiterhin ab vom wohngeldrechtlichen Einkommen, der Haushaltsgröße und zusätzlichen Berechnungen.

Die Bundesregierung begründet die neue Grenze mit möglichen Ergebnissen der Formel, nicht mit Fehlverhalten der Betroffenen.

Was für laufende Wohngeldbescheide vorgesehen ist

Der Entwurf enthält eine Übergangsregel: Wurde Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt und reicht der Bewilligungszeitraum darüber hinaus, soll grundsätzlich der bereits bewilligte Betrag bis zum Ende dieses Zeitraums weiterlaufen.

Der Jahreswechsel würde daher nicht jeden bestehenden Bescheid ändern.

Muss die Behörde nach § 27 WoGG neu entscheiden, sieht der Entwurf für die Zeit ab Januar 2027 die Anwendung des neuen Rechts vor. Prüfen Sie deshalb das Ende Ihres Bewilligungszeitraums und ob sich Einkommen, Haushaltsgröße oder Wohnkosten geändert haben.

Welche Angaben Sie im Bescheid prüfen sollten

Vergleichen Sie die angesetzte Miete mit Ihrem Mietvertrag und den Nebenkosten. Kontrollieren Sie, ob die Behörde alle Haushaltsmitglieder erfasst und die richtige Mietenstufe zugrunde gelegt hat. Lassen Sie sich erklären, welche Beträge sie abgezogen hat und wie sie Klimakomponente und Heizkosten berücksichtigt.

Sollte ein künftiger Bescheid einen Deckel enthalten, muss sich nachvollziehen lassen, welches Formelergebnis die Behörde ermittelt und auf welche Vergleichsgröße sie es begrenzt hat.

Ein pauschaler Hinweis reicht nicht.

FAQ: Drei Fragen zur geplanten Wohngeldgrenze Gilt die neue Deckelung bereits?

Nein. Stand 29. September 2026 handelt es sich um einen Regierungsentwurf. Als Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027 vorgesehen.

Würde jeder Haushalt durch die Deckelung weniger erhalten?

Nein. Diese Regel würde nur eingreifen, wenn das berechnete Wohngeld die maßgebliche Miete oder Belastung überschreitet. Die Begründung nennt besondere Ausnahmefälle.

Ist die anerkannte Miete immer die Bruttokaltmiete?

Nein. Für die Rechengröße nach § 11 WoGG sind unter anderem Begrenzungen, die Klimakomponente und die pauschale Heizkostenentlastung zu beachten.

Quellen

Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Bundesrats-Drucksache 474/26 vom 14. August 2026, insbesondere Artikel 1 Nummer 11 und 25, Artikel 3 sowie Begründung zu § 19 Absatz 4.
Deutscher Bundestag: Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Ankündigung der ersten Lesung, 28. September 2026.
Gesetze im Internet: Wohngeldgesetz, insbesondere §§ 9, 11, 12 und 19, geltende Fassung.

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Grundsicherung: Zu wenig bezahlbare Wohnungen – Gericht beanstandet Leipzigs Mietgrenzen

Das Sozialgericht Leipzig beanstandet die städtischen Mietobergrenzen für eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft in den streitigen Zeiträumen von August 2025 bis Juli 2026. Die zugrunde liegenden Konzepte sind nach Auffassung des Gerichts insoweit nicht schlüssig.

Mit zwei Urteilen vom 9. Juli 2026 (Az. S 7 AS 1393/24 und S 7 AS 164/26) hat das Sozialgericht Leipzig das KdU-Konzept 2024 der Stadt Leipzig und das seit Dezember 2025 geltende KdU-Konzept beanstandet. Das teilt die Leipziger Anwaltskanzlei fsn-recht mit. Die Konzepte dienen dazu, die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) zu bestimmen.

Die Richtwerte, nach denen das Jobcenter Leipzig die Unterkunftskosten begrenzt, sind in den entschiedenen Fällen demnach nicht schlüssig ermittelt worden, so die Kanzlei. Im nachfolgend näher betrachteten Verfahren S 7 AS 164/26 ging es um eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft und die Zeiträume August 2025 bis Juli 2026.

Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit von Wohnraum

Die 7. Kammer stellte bei ihren Entscheidungen auf die konkreten Verhältnisse am Leipziger Wohnungsmarkt ab. Ausschlaggebend war, ob die städtischen Konzepte methodisch hinreichend absichern, dass zu den festgelegten Mietobergrenzen ausreichend Wohnraum verfügbar ist.

Zur Mietpreisentwicklung von 2022 bis 2025 hatte die Stadt selbst festgestellt: „Zusammengefasst steht der Leipziger Wohnungsmarkt deutlich unter Druck. Die Unterschiede zwischen bestehenden Mietverhältnissen und neu angebotenen Wohnungen nehmen zu, während das verfügbare Angebot zurückgeht – mit unterschiedlichen Auswirkungen je nach Haushaltsgröße und Einkommen.“

Das Sozialgericht bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27. November 2025 – B 4 AS 28/24 R). Danach kann bei einem methodisch schlüssigen Konzept grundsätzlich vermutet werden, dass ausreichend angemessener Wohnraum verfügbar ist. Eine zusätzliche, gesonderte Verfügbarkeitsprüfung ist daher nicht in jedem Fall erforderlich. Entscheidend ist, ob die gewählte Methode diese Vermutung trägt. BSG, Rn. 18–24

In Leipzig ist der Wohnungsmarkt unstreitig stark angespannt. Das hat im Verfahren auch das Jobcenter eingeräumt. Die Stadt habe gleichwohl nur geprüft, ob innerhalb ihrer Grenzwerte überhaupt Wohnungen angeboten werden – nicht aber, wie viele dringend suchende Haushalte diesem Angebot gegenüberstehen. Nach Auffassung der Kammer war damit nicht hinreichend abgesichert, dass zum ermittelten Richtwert ausreichend angemessener Wohnraum verfügbar ist.

„Die Stadt hat nie überprüft, ob die wenigen Angebote innerhalb ihrer Grenzwerte auch nur annähernd für alle reichen, die dringend suchen – ein ausreichendes Angebot gibt es in Leipzig seit Langem nicht mehr. Ich vertrete seit Jahren Haushalte, die trotz intensiver Suche zu den Richtwerten schlicht keine Wohnung finden und die Differenz aus dem Existenzminimum abzweigen müssen“, erklärt Rechtsanwältin Kristina Sosa Noreña, die beide Verfahren geführt hat.

Was das für betroffene Leistungsempfänger bedeutet

Ist ein Konzept unschlüssig und lässt sich auch durch Nachbesserungen oder andere geeignete Erkenntnisquellen kein rechtlich tragfähiger Angemessenheitswert bestimmen, werden die tatsächlichen Unterkunftskosten grundsätzlich bis zu den maßgeblichen Höchstbeträgen nach § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von zehn Prozent berücksichtigt. Diesen Maßstab legt auch die Leipziger Kammer zugrunde. SG Leipzig, veröffentlichte Urteilsauszüge

Gemeint ist dabei die Bruttokaltmiete, also die Nettokaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten. Heizkosten sind grundsätzlich gesondert auf ihre Angemessenheit zu prüfen. BSG, Rn. 12–13

Nach Einschätzung von Rechtsanwältin Kristina Sosa Noreña können sich daraus höhere berücksichtigungsfähige Unterkunftskosten als nach den bisherigen Leipziger Richtwerten ergeben. Die Entscheidungen betreffen jedoch die jeweiligen Streitfälle; eine automatische Erhöhung für sämtliche Leipziger Leistungsberechtigten folgt daraus nicht.

Quelle zur Berichterstattung und zu den Zitaten: Leipziger Zeitung: Sozialgericht Leipzig beanstandet städtische Obergrenzen für Unterkunftskosten

Anmerkung des Verfassers

Die 7. Kammer des Sozialgerichts Leipzig hat im Verfahren S 7 AS 164/26 mit Urteil vom 9. Juli 2026 festgestellt, dass für eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft in Leipzig in folgenden Zeiträumen kein schlüssiges behördliches Konzept vorliegt:

  • August bis November 2025: KdU-Konzept 2024;
  • Dezember 2025 bis Juli 2026: KdU-Konzept 2025.

Diese Feststellung ist von einer allgemeinen Aussage über sämtliche Haushaltsgrößen oder spätere Zeiträume zu unterscheiden.

Ausreichend verfügbarer Wohnraum muss methodisch abgesichert sein

Im Rahmen der abstrakten Angemessenheit – also bei der Ermittlung einer allgemeinen Mietobergrenze für die jeweilige Haushaltsgröße – muss das behördliche Konzept die Verfügbarkeit ausreichenden Wohnraums berücksichtigen.

Nach den Feststellungen der Kammer besteht in Leipzig zumindest seit Januar 2024 für 1-Personen-Haushalte im unteren Marktsegment ein Wohnraummangel. Die reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB wertet das Gericht ebenfalls als Indiz hierfür.

Da das Jobcenter die ausreichende Verfügbarkeit von Wohnraum nach Auffassung der Kammer nicht auf andere Weise nachgewiesen hatte, wären zumindest näherungsweise Ermittlungen auf der Nachfrageseite erforderlich gewesen.

Ein qualifizierter Mietspiegel genügt nicht in jedem Fall

Die Verwendung eines qualifizierten Mietspiegels allein gewährleistet noch nicht, dass die daraus abgeleiteten Mietobergrenzen angemessen sind. Entscheidend bleibt die methodische Tragfähigkeit des gesamten Konzepts.

Das BSG verweist darauf, dass der Rückgriff auf einen qualifizierten Mietspiegel ohne weitere Ermittlung der Nachfrageseite unter bestimmten methodischen Voraussetzungen nicht beanstandet wurde, soweit in der Vergangenheit kein Wohnraummangel bestand. Diesem Gesichtspunkt misst die Leipziger Kammer angesichts des angespannten örtlichen Wohnungsmarkts besondere Bedeutung bei. BSG, Rn. 20

Aus Sicht des Verfassers überzeugt es, die Entwicklung des Wohnungsmarkts ausdrücklich zu berücksichtigen. Insbesondere in zuzugsstarken Großstädten bieten Mietspiegeldaten mit dem sechsjährigen Betrachtungszeitraum des § 558 Abs. 2 BGB für sich genommen keine ausreichende Gewähr dafür, dass bei Inkrafttreten des KdU-Konzepts noch genügend Wohnraum zu den ermittelten Werten verfügbar ist.

Berücksichtigung der Klimakomponente bleibt offen

Offengelassen hat die Kammer, ob bei der Anwendung der Wohngeldtabelle auch die Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG zu berücksichtigen ist. Diese könnte den maßgeblichen Höchstbetrag zusätzlich erhöhen. Für ihre Berücksichtigung hat sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ausgesprochen (Beschluss vom 17. Januar 2024 – L 32 AS 1179/23 B ER). SG Leipzig, veröffentlichte Urteilsauszüge

Der Beitrag Grundsicherung: Zu wenig bezahlbare Wohnungen – Gericht beanstandet Leipzigs Mietgrenzen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Elbit Systems Deutschland expandiert

Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - 29. September 2026 - 16:16
—————————————————————————————————————————————————————————————————————— Die neue IMI-Studie „Elbit Systems Deutschland expandiert. Mehr Standorte, mehr Zusammenarbeit, mehr Protest“ von Jacqueline Andres kann wie immer gratis von unserer Internetseite heruntergeladen werden. Damit wir in der Lage sind, unser Material gratis zur Verfügung zu stellen, sind (…)

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EM-Rente: Rente zu spät gemeldet – Rentnerin muss 4.621 Euro zurückzahlen

Ein bewilligter Rentenantrag und eine hohe Nachzahlung bedeuten noch keine finanzielle Sicherheit. Das zeigt der Fall einer Frau, die ihre Unfallrente erst nach rund elf Monaten der Deutschen Rentenversicherung mitteilte und anschließend 4.621,52 Euro zurückzahlen sollte.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Rückforderung mit Urteil vom 18. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen L 8 R 2676/24. Für Versicherte enthält der Fall eine deutliche Warnung: Auch während eines laufenden Rentenverfahrens müssen leistungsrelevante Änderungen gemeldet werden.

Die Unfallrente kam vor dem Rentenbescheid

Nach einem Wegeunfall im Juli 2018 beantragte die Frau im Februar 2020 eine Erwerbsminderungsrente. Im Dezember 2020 bewilligte ihr die Unfallkasse rückwirkend ab dem 20. März 2020 eine vorläufige Verletztenrente von monatlich 879,27 Euro.

Die Rentenversicherung bewilligte erst im November 2021 eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit einem monatlichen Zahlbetrag von 749,39 Euro. Hinzu kam eine Nachzahlung von 16.366,51 Euro, bei deren Berechnung die Unfallrente nicht berücksichtigt worden war.

Am 25. November 2021 übersandte die Frau den Unfallrentenbescheid per E-Mail an die Rentenversicherung. Diese berechnete die Leistung neu und verlangte für den Zeitraum vom 20. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 insgesamt 4.621,52 Euro zurück.

Warum zwei Renten nicht immer vollständig ausgezahlt werden

Eine gesetzliche Unfallrente und eine Erwerbsminderungsrente können gleichzeitig bestehen, werden aber nicht zwangsläufig beide ungekürzt ausgezahlt. Nach § 93 SGB VI wird die gesetzliche Rente vermindert, soweit die zu berücksichtigenden Rentenbeträge zusammen einen individuellen Grenzbetrag überschreiten.

Dabei bleibt ein Teil der Verletztenrente außer Ansatz. Der Grenzbetrag richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresarbeitsverdienst, den die Unfallversicherung ihrer Berechnung zugrunde legt, und dem jeweiligen Rentenartfaktor.

Die Unfallrente wird deshalb nicht einfach Euro für Euro von der EM-Rente abgezogen. Außerdem enthält das Gesetz Ausnahmen, weshalb die Berechnung immer anhand des konkreten Versicherungsverlaufs geprüft werden muss.

Auch bei einer Altersrente kann diese Vorschrift die Auszahlung begrenzen, wie Gegen-Hartz im Beitrag „Diese Rente kann Altersrente kürzen – vorheriges Einkommen entscheidet“ erläutert.

Den Unfall angeben reicht nicht aus

Die Klägerin wandte ein, dass die Rentenversicherung bereits von einem Verfahren bei der Unfallkasse gewusst habe. Das Gericht unterschied jedoch zwischen der Kenntnis eines laufenden Verfahrens und der Kenntnis einer tatsächlich bewilligten Verletztenrente.

Diese Unterscheidung ist für Betroffene entscheidend: Ein Hinweis auf den Arbeitsunfall sagt noch nichts darüber aus, ob eine Unfallrente gezahlt wird, wann sie beginnt und wie hoch sie ausfällt. Gerade diese Angaben werden für die Rentenberechnung benötigt.

Die Mitteilungspflicht beginnt zudem nicht erst mit der ersten Rentenzahlung. § 60 SGB I verpflichtet bereits Antragsteller, erhebliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Fehlende Täuschungsabsicht schützt nicht automatisch

Wer nichts absichtlich verschweigen wollte, ist damit nicht automatisch vor einer Rückforderung geschützt. Nach § 45 SGB X kann schutzwürdiges Vertrauen auch dann entfallen, wenn ein Bescheid auf grob fahrlässig unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht.

Grobe Fahrlässigkeit verlangt allerdings mehr als ein beliebiges Versehen. Zu prüfen ist, ob die erforderliche Sorgfalt besonders schwer verletzt wurde, wobei auch die persönlichen Fähigkeiten und das Verständnis der betroffenen Person zu berücksichtigen sind.

Das Gericht ließ den Einwand der Klägerin im vorliegenden Fall nicht durchgreifen. Die spätere Übersendung des Unfallrentenbescheids beseitigte die zuvor entstandene Überzahlung nicht.

Warum auch ein bewilligter Bescheid korrigiert werden kann

Die Unfallrente war bereits bewilligt, als die Rentenversicherung über die EM-Rente entschied. Der Rentenbescheid war deshalb hinsichtlich der Auszahlung von Anfang an fehlerhaft; seine teilweise Rücknahme richtete sich nach § 45 SGB X.

Das unterscheidet den Fall von einer erst später eintretenden Änderung, für die grundsätzlich § 48 SGB X einschlägig sein kann. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Erlass des ursprünglichen Bescheids.

Eine bereits erfolgte Überweisung ist daher keine Garantie, dass das Geld dauerhaft behalten werden darf. Auch der Verbrauch einer Nachzahlung schützt nicht in jedem Fall, insbesondere wenn ein gesetzlicher Ausschluss des Vertrauensschutzes vorliegt.

Was Betroffene bei einer Rückforderung prüfen sollten

Eine Rückforderung sollte weder ignoriert noch allein wegen dieses Urteils ungeprüft akzeptiert werden. Entscheidend sind die konkrete Rentenberechnung, der Zeitpunkt der eigenen Mitteilungen und die Voraussetzungen für die rückwirkende Korrektur.

Prüfpunkt Darauf kommt es an Zusammentreffen der Renten Für welche Zeiträume bestanden beide Ansprüche gleichzeitig? Berechnung Wurden Grenzbetrag, anrechnungsfreie Beträge und mögliche Ausnahmen berücksichtigt? Mitteilung Wann erhielt die Rentenversicherung welche Informationen, und lässt sich der Zugang belegen? Vertrauensschutz Welche konkreten Tatsachen sollen eine grobe Fahrlässigkeit begründen? Widerspruch Welche Frist nennt die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids?

Bei einer Bekanntgabe im Inland beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat. Wer die Forderung überprüfen lassen möchte, sollte deshalb frühzeitig eine Sozialberatungsstelle, einen Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzlei einschalten.

Wie hoch solche Forderungen ausfallen können, zeigt auch der von Gegen-Hartz geschilderte Fall eines Rentners mit einer Rückforderung von rund 84.000 Euro. Umso wichtiger ist es, Bescheide anderer Leistungsträger zeitnah weiterzugeben und einen Nachweis darüber aufzubewahren.

Sechs Fragen und Antworten zur Unfallrente und EM-Rente Darf ich Unfallrente und Erwerbsminderungsrente gleichzeitig beziehen?

Ja, beide Ansprüche können nebeneinander bestehen. Allerdings kann die gesetzliche Unfallrente dazu führen, dass die Erwerbsminderungsrente nur teilweise ausgezahlt wird.

Wird die gesamte Unfallrente abgezogen?

Nein, die Berechnung erfolgt nach § 93 SGB VI unter Berücksichtigung anrechnungsfreier Beträge und eines individuellen Grenzbetrags. Eine pauschale vollständige Anrechnung wäre deshalb falsch.

Muss ich die Unfallrente schon während des Antragsverfahrens melden?

Ja, erhebliche Änderungen müssen auch während eines laufenden Rentenantrags unverzüglich mitgeteilt werden. Auf die Bewilligung der EM-Rente zu warten, kann zu spät sein.

Reicht es, wenn die Rentenversicherung meinen Unfall kennt?

Nein, die Information über einen Unfall ersetzt nicht die Mitteilung über eine später bewilligte Unfallrente. Auch deren Beginn und Höhe müssen der Rentenversicherung bekannt sein.

Kann die Rentenversicherung ohne nachgewiesenen Betrug Geld zurückfordern?

Ja, eine Rückforderung setzt nicht zwingend eine absichtliche Täuschung voraus. Auch grobe Fahrlässigkeit kann den Vertrauensschutz ausschließen, muss aber anhand der individuellen Umstände geprüft werden.

Wie lange habe ich für einen Widerspruch Zeit?

Bei einer Bekanntgabe in Deutschland gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat. Betroffene sollten die Rechtsbehelfsbelehrung ihres Bescheids beachten und die Frist nicht durch längeres Abwarten verstreichen lassen.

Der Beitrag EM-Rente: Rente zu spät gemeldet – Rentnerin muss 4.621 Euro zurückzahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Instructions following the meeting of the Council for Science and Education

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. September 2026 - 16:00

Vladimir Putin approved a list of instructions following the meeting of the Council for Science and Education held on August 11, 2026.

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Digitale Molche

Sollte sich künstliche Intelligenz irgendwann gegen ihren Erfinder wenden, könnte der Mensch unterlegen sein.
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Meeting with Milorad Dodik and Savo Minić

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. September 2026 - 15:15

Vladimir Putin held a meeting in the Kremlin with President of the Alliance of Independent Social Democrats Milorad Dodik and Prime Minister of Republika Srpska Savo Minić, who are in Moscow on a working visit.

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Nun holt sich der Klimawandel auch die deutsche Nordseeküste

Bitte den Anhang vom 24. September 2026 um 17.00 Uhr MESZ am Ende des Beitrags beachten! A. v. Admin.

Helmut Kuntz

Der Klimagipfel naht und damit wie jedes Jahr auch die apokalyptischen Darstellungen zum Klimawandel. Zu jenen, welche dabei vor nichts zurückschrecken, zählt der Meteorologe Dominik Jung.
In einem Artikel [1] durfte er seine klimahysterischen Darstellungen wieder hemmungslos einem der typischen, zum Thema vollkommen ahnungslosen, Journalisten erzählen.

Extremwetter der nächsten Jahrzehnte: „Es wird dramatisch“

Vor Kurzem hat der Autor in einer kleinen Übersicht über den am wahren Planeten gemessenen, absolut unspektakulärem Klimazustand berichtet [2].
Und nun widerlegt der Meteorologe Dominik Jung, eine Fachperson des Klimawandels diese Darstellung:
KI: Er arbeitet als Wetter- und Klimaexperte für zahlreiche große deutsche Zeitungen, Internetportale (wie FOCUS online oder das Netzwerk von IPPEN.MEDIA) sowie für verschiedene TV- und Radiosender …,
diese Darstellung mittels seiner gesicherten Fakten.

Das kratzt natürlich am „Image“ des Autors als klimakritisch eingestellter Laie, der lediglich die„wahren“ Angaben solcher Fachpersonen mit den Messdaten vergleicht und dabei verblüffend oft zu anderen, meistens bei Weitem nicht so apokalyptischen, Ergebnissen kommt und führt zum Zwang immer neuer Vergleiche. Anbei deshalb wieder ein solcher.

Deutschlands Küsten stehen vor dem Kollaps

Dominik Jung [1]: Deutschlands Küsten stehen vor dem Kollaps: Steigt das Meer wie befürchtet, könnten ganze Stadtteile verschwinden. Was in den nächsten Jahrzehnten auf uns zurollt, macht sprachlos … Stürme und ihre Auswirkungen werden zukünftig immer heftiger werden.
… Es ist ein Satz, der einem den Atem stocken lässt:
Teile Hamburgs könnten in einigen Jahrzehnten im Meer versinken. Was klingt wie das Drehbuch eines Katastrophenfilms, ist längst Gegenstand nüchterner wissenschaftlicher Berechnungen.

Was da auf deutschlands Nordseeküste zukommt, sind wirklich grauenvolle Szenarien. Um solche zu verhindern, ist selbstverständlich jeder Bürger bereit, noch viel mehr Luftsteuer zu bezahlen und auf jede klimaschädliche Handlung zu verzichten, auch wenn das für Deutschland und vielleicht auch einen selbst – sofern man nicht verbeamtet oder mindestens im öffetlichen Dienst ist – eventuell den Ruin bedeutet.
Nicht zu vergessen auch dafür zu sorgen, dass wenigstens der unermüdliche Klimawarner, Hr. D. Jung, weiterhin sein fürstliches Auskommen behält um weiter mahnen zu können.
Dominik Jung [1]: „Wir unterschätzen, wie schnell sich die Lage an unseren Küsten zuspitzt“, warnt der renommierte Diplom-Meteorologe und Klimaexperte Dominik Jung gegenüber Meteored Deutschland. Die Zahlen geben ihm recht – und sie sind erschreckender, als viele denken.
… Zwanzig Zentimeter in hundert Jahren – und jetzt wird es schneller
… Und hier wird es richtig unheimlich. Denn der Anstieg endet nicht im Jahr 2100 – er läuft danach einfach weiter. Langfristig, so warnen Forscher, könnte die Nordsee bei einer Erwärmung von drei Grad um fast sechs Meter ansteigen. Sechs Meter!

Auf einem Portal kann man nachsehen, was das für die deutsche Nordseeküste bedeuten kann:

Bild 1 Sea Level Map der HafenCity Universität Hamburg

Wie schnell steigt der Nordseepegel?

Dominik Jung [1]: In den letzten 100 Jahren stieg der Meeresspiegel an der Nordsee um rund 20 Zentimeter. Bis 2100 könnten 30 bis 120 Zentimeter dazukommen

Wie kommt Herr Jung zu diesen Zahlen?

Es ist schwierig und aufwendig, sich aus verschiedenen Publikationen die Herkunft der Werte (die nirgendwo vollständig angegeben sind, bei HCU findet sich zum Beispiel nur eine einzige Angabe von 1,4 m) herauszufieseln.
KI hilft da und man braucht diese nur noch nachzuprüfen, was erheblich einfacher ist, als sie zu suchen:
KI: Die aus der Arbeit hervorgegangene interaktive „Sea Level Map“ der HafenCity Universität Hamburg () basiert auf drei verschiedenen Klimaszenarien des IPCC für das Jahr 2100:
… Für die deutsche Nordseeküste (Deutsche Bucht) und Hamburg ergeben sich grob folgende zugrundeliegende Pegelerhöhungen bis zum Jahr 2100:
– Szenario 1 (Niedriges Szenario / „Nachhaltig“):
Pegelerhöhung: ca. 0,30 bis 0,60 Meter.
Kontext: Entspricht einer strikten Einhaltung der Klimaziele (Szenarien ähnlich RCP2.6 / SSP1-2.6) mit einer schnellen Reduktion weltweiter Emissionen.
– Szenario 2 (Mittleres Szenario / „Moderat“):
Pegelerhöhung: ca. 0,60 bis 0,80 Meter.
Kontext: Ein „Business-as-usual“-Mittelweg mit verzögerten Klimaschutzmaßnahmen (ähnlich RCP4.5 / SSP2-4.5).
-Szenario 3 (Hohes Szenario / „Ungebremst“):
Pegelerhöhung: ca. 0,80 bis über 1,10 Meter.
Kontext: Bei weiterhin sehr hohen Treibhausgasemissionen (ähnlich RCP8.5 / SSP5-8.5) und beschleunigtem Abschmelzen der Eisschilde.

Mit diesen Angaben lässt sich schon einmal eine Grafik erstellen. Referenzpegel ist der von Cuxhaven.

Bild 2 Langzeitverlauf Messpegel Cuxhaven, vom Autor ergänzt und um die Pegelprojektionen bis 2100 erweitert.

Was sagt dieses Bild?

Man sieht wieder, dass die „gesicherten“ Zukunftsprojektionen zum großen Teil unrealistische (rein simulierte) Anstiege beschreiben.

Dazu sagt Herr D. Jung weiter [1]: Zwanzig Zentimeter in hundert Jahren – und jetzt wird es schneller
Es ist in Alarmistenkreisen extrem beliebt – da sonst keine alarmistische Zukunftsprojektionen erzielbar sind -, aus kurzen Anstiegen eine steile, oft „sich beschleunigende“, endlose Weiterführung abzuleiten. So selbstverständlich auch beim Nordseepegel.

An der roten Mittelwertlinie von Bild 2 sieht man es deutlich.
Obwohl die Maximalpegelwerte seit ca. 1975 nicht mehr stiegen, steigt der Mittelwert seitdem (etwas) verstärkt an. Im Trendkanal kam das schon öfter vor. Man kann das aber auch ignorieren und daraus einen parabelartigen Anstieg bis zum Jahr 2100 und weiter in die Zukunft dichten und simulieren. Muss man dann eben daran glauben, es zumindest für die Gläubigen der Klimakirche publizieren.

Selbstverständlich weiß Herr Jung schon heute „er läuft danach einfach weiter“ und kommt dann auf 6 m Pegelanstieg. Den kann es geben, aber es würde weit über Tausend Jahre dauern.
Den Autor erinnert solches an eine Aussage des Klimapapstes, Prof. Schellnhuber, dass die nächste Eiszeit „so sicher wie das Amen in der Kirche“ ausfällt.
Sollte diese Vorhersage wirklich eintreffen, kann man die hohe CO2-Emission garnicht genug loben. Denn die nächste Eiszeit ist überfällig (deshalb wurde deren Beginn um 1975 vorhergesagt) und mit den Folgen einer Eiszeit ist bestimmt nicht zu spassen.

Allerdings muss man schon froh sein, dass diese Nordsee-Pegelprojektionen nicht mehr die Dmensionen erreicht, wie sie vom PIK Potsdam für den globalen Meerespegel propagiert wurden:

Bild 3 Pegel-Anstiegstabelle aus einer Studie unter Mitwirkung des PIK Potsdam [3]

Bild 4 Globale Pegelprojektionen zum Jahr 2100. Aus [3]

Weiteres dazu auch im Artikel: EIKE, März 23, 2023: Wie man Amsterdam retten könnte

Pegelveränderungen in der historischen Vergangenheit

Es ist bekannt, dass in historischen Zeiten an den Rändern der Nordsee gewaltige Veränderungen geschahen.
KI: Küstenarchäologen und Geologen verzeichnen gegen Ende der Römerzeit und im frühen Frühmittelalter (ca. 300 bis 700 n. Chr.) tatsächlich Anzeichen für erhebliche Wasserstandsschwankungen in Britannien.
Neuere geologische und archäologische Studien stützen die These, dass es in dieser Übergangsphase zu einem raschen regionalen Pegelanstieg von lokal bis zu 4 Metern kam
.
… In der Erdgeschichte gab es immer wieder Phasen, in denen das Meer periodisch anstieg, ohne dass dies direkt mit einer globalen Schmelze aller Eisschilde zu tun hatte. Eine solche Phase ist als Rottnest-Transgression bekannt (ca. 350 bis 950 n. Chr.). Archäologische Funde in England zeigen eindrucksvolle Belege dafür

Nun noch zum Bild 1 mit seinen tiefrot eingefärbten Überflutungsflächen

Im Begleittext dazu steht „ … besonders aber zwischen der Annahme … und eines Deichbruchs.“

Gezeigt ist also ein Szenarion im Jahr 2100, wenn die Pegel (simuliert) höher sind und dann auch noch alle Flutschutzmaßnahmen auf einmal zusammenbrechen. Darauf muss man erst einmal kommen.

Aber vielleicht ist das auch die reale Vorschau, was passiert, wenn Deutschland durch seinen Zwang und exorbitanten Kosten der CO2-Nullemissionsgesetze nicht mehr nur kaputte Straßen, Brücken, eigentlich alle Infrastruktur, sondern auch noch marode Deiche hat.

Denn Ähnliches geschah schon einmal in der Nordsee-Klimageschichte:
KI: Im Mittelalter gab es an der deutschen Nordseeküste keinen drastischen Anstieg des globalen oder absoluten Meeresspiegels, wie man ihn heute vermuten würde. Während der Mittelalterlichen Warmzeit (ca. 950 bis 1250) stieg der Meeresspiegel im Durchschnitt nur um wenige Dezimeter (schätzungsweise 10 bis maximal 30 Zentimeter).
Dass dennoch riesige Landstriche (wie die historischen Uthlande) dauerhaft im Meer verswanden, lag an einer verhängnisvollen Kombination aus natürlichen Faktoren und menschlichen Eingriffen:
1. Verstärkte Sturmfluten durch Klimaveränderung
Die leichte Erwärmung im Mittelalter führte zu einer spürbaren Zunahme von schweren Westwindstürmen. Das ohnehin leicht erhöhte Ausgangsniveau des Meeres reichte aus, um bei orkanartigen Stürmen katastrophale Sturmfluten (sogenannte „Mandränken“ = Menschenertränken) zu erzeugen. Allen voran die Zweite Marcellusflut 1362 (Grote Mandränke), die weite Teile der nordfriesischen Küste zerriss und die reiche Handelsstadt Rungholt vernichtete

2. Menschgemachte Landsenkung (Sackung)
Der Hauptgrund für das dauerhafte Verschwinden des Landes war die Besiedlung selbst. Ab dem 11. und 12. Jahrhundert begannen die Menschen, die Marschen systematisch einzudeichen und zu entwässern
– Durch die Entwässerung trockneten die riesigen Moor- und Torfschichten im Hinterland aus.

– Der organische Boden zersetzte sich und sackte teilweise um zwei bis drei Meter ab.
– Zudem bauten die Bewohner intensiv Torf zur Salzgewinnung ab, was den Boden noch weiter unter das Meeresniveau drückte.
Als die Deiche den schweren Sturmfluten des 14. Jahrhunderts schließlich nicht mehr standhielten, brachen sie. Das tiefergelegte Land wurde geflutet und konnte wegen seiner niedrigen Lage nie wieder trockengelegt werden – es entstand das heutige Wattenmeer mit seinen Halligen.

Und so darf Herr Jung seine Botschaft weiter verkünden

Dominik Jung [1]: Hitze, Dürre, Starkregen – das Extremwetter der Zukunft
… Aber das Wasser von der See ist nur die eine Seite. Am anderen Ende der Skala warten Hitze und Dürre. Die Sommer 2026 haben uns eindrucksvoll vorgeführt, wohin die Reise geht: Hitzewellen, die den Kreislauf belasten, ausgetrocknete Böden, Waldbrandgefahr bis in Regionen, die das früher kaum kannten.

Nun wurde erst kürzlich eine Studie, welche zunehmende Dürren prognostizierte, wegen eklatanter Fehler zurückgezogen (Nature zieht viel beachtete Studie zum Thema „Zunehmende Dürre“ zurück – EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie) und die Arktis schmizt auch nicht so wirklich, vielleicht auch garnicht (Die 12-Billionen-Tonnen-Eis-Panik ist eine Rekonstruktion, keine direkte Messung – EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie).

Es ist also nicht ganz unberechtigt, auch an Herrn Jungs Vorhersagen mehr als stark zu zweifeln. Aber es geht weiter:
[1] Und dann, im krassen Gegensatz, der Starkregen. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit – pro Grad Erwärmung rund sieben Prozent mehr. Das bedeutet: Wenn es regnet, dann heftiger. Die Katastrophe im Ahrtal ist vielen noch schmerzhaft im Gedächtnis. Solche Ereignisse werden wir häufiger erleben, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Doch, Herr D. Jung. Bei solchen Unwahrheiten wie Sie es verkünden (Gegendarstellungen: Vom 14. bis 20. September war die Woche der Klimaanpassung… – EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie), ist der Faden durchgebissen.

Anhang:

Woher hat Herr Jung seine (daueralarmistischen) Quellen?

Fündig wird man beim jährlich stattfindendem Extremwetterkongress.

Dort treffen sich Personen und Vertreter von Instituten, welche genau wissen, dss nur ausreichender und beständiger Klimaalarm ihre Pfründe sichert, auf die sie angewiesen sind.

Bild 5 Quelle: Extremwetterkongress Sept. 2026

Unser erkennbar an Klimahysterie erkrankter Umweltminister, der sich nahtlos in die lange Riege immer unfähigerer Umweltminister einreiht, darf bei einer solchen Veranstaltung natürlich nicht fehlen:

Bild 6 Quelle: Extremwetterkongress Sept. 2026

Ihn interessieren keine Klimafakten:
C. Schneider: Extremereignisse als neue Normalität: Der von extremen Hitzewellen, ausgetrockneten Flussbetten und Waldbränden geprägte Sommer 2026 sei ein massiver Weckruf. Schneider betonte, dass solche klimatischen Extreme in Zukunft eher die Regel als die Ausnahme sein werden.

Denn seine einzige Aufgabe sieht er darin, dass Deutschland möglichst bedingungs- und bedenkenlos alle ihr von externen Institutionen und NGOs „auferlegten“ Klimapflichten erfüllt.
Die Idee, solche auch einmal zu hinterfragen, gar unsinnige auch einmal zu kündigen (wie es Trump macht), ist ihm als reinster Apparatschik vollkommen fremd.

Quellen

[1] Meteored, Johannes Habermehl, 22. Sept. 2026: Sinkt Hamburg ab? Klimaexperte warnt vor dem Extremwetter der nächsten Jahrzehnte: „Es wird dramatisch“
[2] EIKE, Sep. 19, 2026: Vom 14. bis 20. September war die Woche der Klimaanpassung
[3] EIKE, Sep. 22, 2021: Annalena lässt den Meerespegel schnell mal um 7 m steigen – und zwei schauen nur wie bekloppt dabei zu

Der Beitrag Nun holt sich der Klimawandel auch die deutsche Nordseeküste erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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So verraten linke Frauen den Feminismus

In der gesamten westlichen Welt zeigt sich immer und immer wieder, dass es gerade junge Frauen sind, die linke Parteien wählen und damit eine Agenda, die ihnen selbst am meisten schadet. Auch der „Spiegel“ arbeitet sich in seiner aktuellen Titelgeschichte „Rechte Männer, linke Frauen – der neue Geschlechterkampf“ wieder einmal an dem Thema ab. Ausgerechnet […]

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Berliner Delegation besucht Partnerstadt Dêrik

Eine Delegation des Städtepartnerschaftsvereins Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik ist zu einem mehrtägigen Besuch in Rojava eingetroffen. Bis zum 8. Oktober will sie in Dêrik gemeinsame Projekte besuchen, Fördergelder an Partnerorganisationen übergeben und Gespräche über die weitere Zusammenarbeit führen. Auf dem Programm stehen außerdem Besuche in Qamişlo und Amûdê.

Friedrichshain-Kreuzberg und Dêrik verbindet die einzige offizielle Städtepartnerschaft zwischen einer deutschen Kommune und einer Stadt in Syrien. Aus der Partnerschaft sind in den vergangenen Jahren mehrere konkrete Projekte in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung und Trinkwasserversorgung hervorgegangen.

„Unsere Städtepartnerschaft zeigt, was kommunale Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg konkret leisten kann: medizinische Versorgung für Frauen und Kinder, renovierte Schulen und eine verlässliche Trinkwasserversorgung“, erklärte Vorstandsmitglied Janosch Tries. Gerade in Zeiten des politischen Umbruchs seien beständige kommunale Beziehungen wichtig. Sie ermöglichten einen direkten Austausch und eine Unterstützung, die sich am Bedarf vor Ort orientiere.

Gesundheitsversorgung in rund 40 Dörfern

Zu den Stationen der Delegation gehört die Mobile Klinik, die der Städtepartnerschaftsverein 2020 gemeinsam mit der Stiftung der Freien Frau in Syrien aufgebaut hat. Das Projekt bietet Frauen und Kindern in rund 40 Dörfern im Umland von Dêrik medizinische Versorgung. Besucht werden außerdem vier Schulen, die 2025 mit Unterstützung des Kinderhilfswerks Global Care renoviert wurden. Dort sind Gespräche mit Schüler:innen, Lehrkräften und Schulleitungen vorgesehen.

Ein weiteres gemeinsames Projekt ist der mit Solarenergie betriebene Brunnen im Stadtviertel Şehîd Xebat. Er versorgt nach Angaben des Vereins rund 5.000 Menschen mit Trinkwasser. Die Delegation will den beteiligten Organisationen Fördergelder für die Fortsetzung ihrer Arbeit übergeben und sich zugleich darüber informieren, welche Unterstützung künftig benötigt wird.

Politischer Umbruch prägt den Alltag

Der Besuch findet in einer politisch angespannten Phase statt. Seit dem Integrationsabkommen zwischen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und der Übergangsregierung in Damaskus wird über die künftige politische und administrative Ordnung Syriens und den Status Rojavas verhandelt. Damit verbunden ist in der kurdischen Bevölkerung die Sorge um die politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Errungenschaften der vergangenen Jahre.

Diese Auseinandersetzungen sind auch in Dêrik unmittelbar spürbar. Schüler:innen, Bildungskräfte und Familien protestieren gegen die Einschränkung des Kurdischunterrichts auf drei Wochenstunden. Zugleich haben stark gestiegene Treibstoffpreise und die sich verschlechternden Lebensbedingungen in der Region weitere Proteste ausgelöst. Der Städtepartnerschaftsverein will die Reise deshalb auch nutzen, um sich über die aktuelle Lage zu informieren, bestehende Kontakte zu stärken und mit seinen Partner:innen über die Fortsetzung der gemeinsamen Projekte zu beraten.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/delegation-aus-berlin-in-daanes-unterstutzung-fur-partnerstadt-derik-46493 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-44275 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-43220

 

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Explosion unterbricht Gasversorgung von Kraftwerken in Syrien

Eine Explosion an einer Erdgaspipeline im Osten Syriens hat die Gasversorgung von Kraftwerken unterbrochen. Die Behörden der syrischen Übergangsregierung gehen von einem Sabotageakt aus. Der Vorfall ereignete sich am Montagabend an der Leitung zwischen al-Schula und Deir ez-Zor.

Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur SANA explodierte ein Absperrventil der Pipeline. Dabei brach ein Feuer aus, woraufhin die Gaslieferungen aus der Anlage al-Dschabsa an die Kraftwerke eingestellt wurden. Einsatzkräfte begannen mit Löscharbeiten und Reparaturen, um die Versorgung wiederherzustellen. Angaben zu möglichen Verantwortlichen liegen bislang nicht vor.

Die Explosion ereignete sich vor dem Hintergrund wachsender Probleme bei der Energieversorgung. Zuletzt hatten steigende Treibstoffpreise Proteste ausgelöst. Die Übergangsregierung führt die Preisentwicklung unter anderem auf die Folgen des US-Krieges gegen Iran für die regionalen Energiemärkte zurück.

Der Krieg in Syrien zwischen 2011 und 2024 hat die Öl-, Gas- und Stromproduktion des Landes erheblich beeinträchtigt. Vor dem Krieg wurden täglich rund 30 Millionen Kubikmeter Erdgas für die Stromerzeugung bereitgestellt. Gegenwärtig liegt die gesamte Gasproduktion den vorliegenden Angaben zufolge bei etwa 8,5 Millionen Kubikmetern am Tag.

Der tägliche Bedarf Syriens wird dagegen auf 22 bis 25 Millionen Kubikmeter beziffert. Damit kann die heimische Produktion derzeit nur einen Teil des Bedarfs decken. Die Übergangsregierung will die Energieinfrastruktur ausbauen und zusätzliche Produktionskapazitäten erschließen. Im Juni schloss sie dazu eine Vereinbarung mit dem US-Energiekonzern ConocoPhillips über die Entwicklung des syrischen Erdgassektors.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-gegen-steigende-treibstoffpreise-in-syrien-52719 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/elf-tote-bei-explosion-in-munitionslager-in-deir-ez-zor-52787 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/maf-dad-sieht-anhaltspunkte-fur-kriegsverbrechen-in-nord-und-ostsyrien-52906

 

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Soldat bestätigt vor Gericht: Diyar Koç hat keine Flagge heruntergeholt

Im Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Diyar Koç hat ein als Zeuge geladener Soldat bestätigt, dass Koç bei den Protesten an der Grenze zu Rojava keine türkische Flagge heruntergeholt hat. Mit genau diesem Vorwurf war der 25-Jährige nach seiner Festnahme am 20. Januar öffentlich zur Zielscheibe gemacht worden. Bereits bei seiner Inhaftierung spielte die angeblich heruntergeholte Flagge jedoch keine Rolle in den Haftgründen.

Die Aussage fiel am Dienstag in der zweiten Verhandlung vor dem 2. Schwurgericht in Mêrdîn (tr. Mardin). Koç und sein Anwalt Rıdvan Kurt wurden per Videokonferenzsystem aus Colemêrg (Hakkari) zugeschaltet. Koç bekräftigte seine bisherigen Aussagen. Anschließend wurde der Soldat M.B. als Zeuge gehört.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur Mezopotamya gehörte er zu den Sicherheitskräften, die Koç bei seiner Festnahme misshandelten. Vor Gericht erklärte M.B., dass Koç die türkische Flagge nicht vom Mast genommen habe. Die Kammer ordnete die Fortsetzung der gegen Koç verhängten Meldeauflagen an und vertagte den Prozess auf den 22. Dezember.

Nach Solidaritätsprotest schwer misshandelt

Koç war am 20. Januar bei Protesten in Nisêbîn (Nusaybin) gegen die Offensive gegen Rojava festgenommen worden. Bei einer Demonstration an der Grenze zu Qamişlo gingen türkische Militärs und Polizisten massiv gegen die Teilnehmer:innen vor. Videoaufnahmen dokumentierten, wie Koç geschlagen, getreten, beleidigt und erniedrigt wurde. Er erlitt eine Hirnblutung und mehrere Knochenbrüche.

Noch während Koç schwer verletzt in Gewahrsam war, wurde in türkischen Medien und digitalen Netzwerken behauptet, er habe eine türkische Flagge heruntergeholt. Der Vorwurf fand jedoch keinen Eingang in die Gründe für seine Untersuchungshaft. Koç wurde am 23. Januar wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“, „Terrorpropaganda“ und des „Verstoßes gegen die Grenzsicherheit“ inhaftiert.

Aufgrund seiner schweren Verletzungen wurde Koç nach mehreren Gefängnisverlegungen zur Behandlung nach Ankara gebracht. Beim Prozessauftakt am 9. Juni wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben und seine Freilassung unter Auflagen angeordnet. Mit der Aussage des Soldaten ist der Vorwurf, Koç habe die Flagge heruntergeholt, nun auch im laufenden Verfahren ausdrücklich zurückgewiesen worden.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-49859 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-50122 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/turkische-soldaten-schiessen-auf-demonstrierende-in-qamislo-49832

 

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Kein Refrain, den jeder kennt

Das Protestlied als politische Ausdrucksform existiert zwar noch, aber es wird nicht mehr kulturell zelebriert. Vielleicht ist unsere Empörungsgesellschaft zu schnell für die Bob Dylans dieser Welt geworden.
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Grundsicherung für EU-Bürger: Bulgare bekommt Bürgergeld trotz Arbeitsunfähigkeit

Wer nach einem schweren Unfall seinen bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, verliert als EU-Bürger nicht automatisch den Zugang zur Grundsicherung.

Ein Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt, dass bereits ein vorheriger zweijähriger Aufenthalt zusammen mit weiteren Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht begründen kann.

Das kann einen Leistungsausschluss beim Jobcenter verhindern, selbst wenn nicht feststeht, dass die betroffene Person auf dem gesamten Arbeitsmarkt dauerhaft arbeitsunfähig ist. Einen allgemeinen Grundsicherungsanspruch nach zwei Jahren Aufenthalt hat das Gericht jedoch nicht geschaffen.

Nach dem Verlust seines Arms verweigerte das Jobcenter die Leistungen

Der Fall betrifft einen bulgarischen Arbeitnehmer, der zuletzt als Maler und zuvor bei Bau- und Abbrucharbeiten beschäftigt war.

Nach einem schweren privaten Unfall verlor er seinen rechten Oberarm und konnte diese Tätigkeiten ohne entsprechende Hilfsmittel nicht mehr ausüben.

Als er später erneut existenzsichernde Leistungen beantragte, lehnte der Grundsicherungsträger ab und verwies auf ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg verpflichtete ihn dagegen mit Beschluss vom 30. Juli 2026, Aktenzeichen L 9 AS 2184/26 ER-B, zur vorläufigen Zahlung des Regelbedarfs.

Daueraufenthaltsrecht verhindert den Leistungsausschluss

Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 SGB II können ausländische Staatsangehörige unter anderem ausgeschlossen sein, wenn sie kein Aufenthaltsrecht besitzen oder ihr Aufenthaltsrecht ausschließlich auf der Arbeitsuche beruht. Ein bestehendes Daueraufenthaltsrecht ist dagegen ein eigenständiger Aufenthaltsgrund, der diesen Ausschluss verhindert.

Die Aussage „Sie arbeiten nicht mehr“ beantwortet deshalb noch nicht die Frage, ob Leistungen zustehen.

Das Jobcenter muss prüfen, welche Aufenthaltsrechte tatsächlich bestehen und ob die übrigen Voraussetzungen für die Grundsicherung erfüllt sind.

Dass auch andere Aufenthaltsgründe einen Ausschluss überwinden können, zeigt ein weiterer Beitrag über den Leistungsanspruch von EU-Bürgern aufgrund einer besonderen familiären Konstellation. Dort geht es allerdings um einen anderen rechtlichen Zugang als im jetzt entschiedenen Fall.

Der bisherige Beruf zählt – nicht zwingend der gesamte Arbeitsmarkt

Die entscheidende Vorschrift ist § 4a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b FreizügG/EU, die ihrem Wortlaut nach eine Aufgabe der Erwerbstätigkeit infolge voller Erwerbsminderung voraussetzt. Diesen Begriff legt das LSG im Einklang mit dem europäischen Freizügigkeitsrecht aus.

Danach kann eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit in der zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit ausreichen. Betroffene müssen für diesen aufenthaltsrechtlichen Zugang also nicht zwingend nachweisen, dass ihnen jede denkbare Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verschlossen ist.

Das ist für Menschen mit körperlich belastenden Berufen eine erhebliche Unterscheidung: Eine gesundheitliche Einschränkung kann die bisherige Arbeit unmöglich machen, obwohl andere Tätigkeiten noch infrage kommen. Die Begriffe der Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf und der Erwerbsfähigkeit für andere Arbeiten dürfen hier nicht gleichgesetzt werden.

Zwei Jahre Aufenthalt reichen nur zusammen mit weiteren Voraussetzungen

Die Vorschrift ermöglicht ein Daueraufenthaltsrecht vor Ablauf der sonst grundsätzlich erforderlichen fünf Jahre. Dafür muss die Erwerbstätigkeit wegen der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit aufgegeben worden sein und zuvor ein mindestens zweijähriger ständiger Aufenthalt in Deutschland vorgelegen haben.

Nach dem LSG muss dieser vorherige Aufenthalt zudem rechtmäßig gewesen sein. Wer lediglich seit zwei Jahren in Deutschland lebt und anschließend erkrankt, erfüllt damit noch nicht automatisch die Voraussetzungen.

Auch sind zwei Jahre Aufenthalt nicht gleichbedeutend mit zwei Jahren lückenloser Beschäftigung. Zeiten zwischen Arbeitsverhältnissen müssen jedoch hinsichtlich des tatsächlichen Aufenthalts und des jeweils bestehenden Aufenthaltsrechts geprüft werden.

Voraussetzung oder Frage Worauf es ankommt Vorherige Erwerbstätigkeit Die betroffene Person muss eine Erwerbstätigkeit ausgeübt und diese wegen der gesundheitlichen Einschränkung aufgegeben haben. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit Nach der Auslegung des LSG kann die dauerhafte Unfähigkeit genügen, die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit fortzusetzen. Vorheriger Aufenthalt Für die hier behandelte Variante müssen mindestens zwei Jahre ständiger und rechtmäßiger Aufenthalt vorgelegen haben. Anspruch auf Grundsicherung Das Daueraufenthaltsrecht beseitigt den beschriebenen ausländerrechtlichen Ausschluss; die übrigen Leistungsvoraussetzungen bleiben zu prüfen. Eine Krankschreibung allein beantwortet die entscheidende Frage nicht

Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und dauerhafte Unfähigkeit zur bisherigen Tätigkeit sind unterschiedliche Sachverhalte. Eine Bescheinigung für einen begrenzten Zeitraum sagt für sich genommen noch nicht, ob die Rückkehr in diesen Beruf auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist.

Für die Beratungspraxis folgt daraus: Medizinische Unterlagen sollten die gesundheitlichen Einschränkungen möglichst mit den tatsächlichen Anforderungen der früheren Arbeit verbinden. Hilfreich ist eine nachvollziehbare ärztliche Einschätzung dazu, welche Aufgaben dauerhaft nicht mehr möglich sind und wie die weitere Entwicklung beurteilt wird.

Meldelücken bedeuten nicht automatisch, dass jemand ausgereist ist

Der zweite wichtige Teil des Beschlusses betrifft den Nachweis des Aufenthalts. Das LSG berücksichtigt dabei nicht nur Melderegisterdaten, sondern auch Beschäftigungen in Deutschland, regelmäßige Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen sowie Arzt-, Behörden- und Bankschreiben mit deutschen Anschriften.

Eine Anmeldung belegt nicht automatisch, dass jemand anschließend durchgehend an diesem Ort gelebt hat. Umgekehrt lässt eine Lücke im Melderegister für sich genommen noch nicht den Schluss zu, dass der Aufenthalt in Deutschland beendet wurde.

Auch eine glaubhafte eidesstattliche Versicherung kann im Eilverfahren helfen, wenn sie widerspruchsfrei ist und sich auf nachvollziehbare eigene Wahrnehmungen stützt. Wer als Zeuge Angaben macht, sollte deshalb konkret beschreiben, wann und unter welchen Umständen Kontakt bestand.

Für Betroffene ergibt sich daraus ein praktischer Ansatz: Aufenthaltszeiten lassen sich häufig durch mehrere zusammenpassende Unterlagen belegen, auch wenn ein einzelnes Dokument fehlt. Zur gesonderten Frage des gewöhnlichen Aufenthalts erläutert Gegen-Hartz, warum beim Leistungsanspruch von EU-Bürgern auch eine Prognose zum Aufenthalt erforderlich sein kann.

Ungeklärte Erwerbsfähigkeit rechtfertigt nicht jede Zahlungsverweigerung

Für die Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II kommt es grundsätzlich darauf an, ob jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Das ist eine andere Prüfung als die Frage, ob die bisherige Tätigkeit dauerhaft unmöglich geworden ist.

Im entschiedenen Fall ließ das LSG die allgemeine Erwerbsfähigkeit offen und verwies auf die vorläufige Leistungspflicht nach § 44a SGB II. Der Grundsicherungsträger musste zunächst leisten und gegebenenfalls das gesetzlich vorgesehene Klärungsverfahren durchführen.

Diese Vorschrift soll verhindern, dass Betroffene bei einem Streit über ihre Erwerbsfähigkeit zwischen den zuständigen Leistungsträgern ohne Absicherung bleiben. Sie bedeutet allerdings keine Befreiung von den übrigen Anspruchsvoraussetzungen, etwa der Hilfebedürftigkeit.

Was das Gericht tatsächlich zugesprochen hat

Der Mann erhielt vorläufig den Regelbedarf eines Alleinstehenden von 563 Euro monatlich für den Zeitraum vom 12. Februar bis zum 11. August 2026. Unterkunftskosten sprach das Gericht im Eilverfahren nicht zu, weil der Verlust seines Platzes in der Notunterkunft auch bei ausbleibenden Gebührenzahlungen nicht drohte.

Die endgültige Prüfung blieb dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Der Beschluss ist damit ein wichtiges Argument in vergleichbaren Fällen, aber keine pauschale Leistungszusage für alle erkrankten EU-Bürger.

Was Betroffene gegen eine Ablehnung unternehmen können

Lehnt das Jobcenter wegen eines angeblich ausschließlich der Arbeitsuche dienenden Aufenthaltsrechts ab, sollte ein mögliches Daueraufenthaltsrecht ausdrücklich vorgetragen und mit Unterlagen belegt werden.

Dazu gehören insbesondere Nachweise zur früheren Tätigkeit, zum gesundheitlich bedingten Ausscheiden und zum vorherigen Aufenthalt.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber zum Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid.

Fehlt das Geld für den notwendigen Lebensunterhalt, kommt zusätzlich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht in Betracht. Dabei müssen sowohl der geltend gemachte Anspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden.

Quellen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2026 – L 9 AS 2184/26 ER-B, Tacheles-Rechtsprechungsticker KW 39/2026, § 4a FreizügG/EU sowie § 7 SGB II und § 44a SGB II.

Der Beitrag Grundsicherung für EU-Bürger: Bulgare bekommt Bürgergeld trotz Arbeitsunfähigkeit erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Mieter: Die versteckten Mietaufschläge muss man nicht akzeptieren

Die Wohnung kostet 700 Euro kalt – doch mit Verwaltungspauschale, Möbelzuschlag und zusätzlichen Servicekosten wird daraus schnell eine deutlich höhere Monatsbelastung. Nicht jede Forderung wird rechtmäßig, nur weil sie im Mietvertrag steht oder seit Jahren bezahlt wird.

Allerdings ist auch nicht jeder Zuschlag verboten: Entscheidend sind die vereinbarte Leistung, die Vertragsgestaltung und die gesetzlichen Grenzen. Wer Geld zurückholen will, muss deshalb unterscheiden, ob es um eine unzulässige Nebenkostenposition oder eine überhöhte Miete geht.

Verwaltungskosten: Die Arbeit des Vermieters ist keine Nebenkostenposition

Hausverwaltung, Buchhaltung und die Erstellung der Betriebskostenabrechnung verursachen Aufwand, gehören bei Wohnraummiete aber nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. § 1 Absatz 2 der Betriebskostenverordnung schließt Verwaltungskosten ausdrücklich aus.

Auch eine zusätzliche monatliche „Verwaltungskostenpauschale“ ist nicht automatisch wirksam. Der Bundesgerichtshof beanstandete eine entsprechende Klausel in einem Formularmietvertrag mit Urteil vom 19. Dezember 2018, Aktenzeichen VIII ZR 254/17.

Die Grenze ist jedoch wichtig: Vermieter dürfen Verwaltungskosten in die Grundmiete einkalkulieren und deren Zusammensetzung offenlegen. Ein eindeutig als Grundmietbestandteil vereinbarter Betrag ist anders zu beurteilen als eine gesonderte Verwaltungskostenumlage; für die Miethöhenprüfung zählt dann die gesamte Grundmiete.

Reparaturen werden auch unter anderem Namen nicht zu Betriebskosten

Eine defekte Haustür, ein kaputtes Rohr oder eine reparierte Heizungsanlage dürfen nicht einfach über die jährliche Betriebskostenabrechnung finanziert werden. Instandhaltung und Instandsetzung sind nach der Betriebskostenverordnung keine Betriebskosten.

Besonders genau sollten Mieter hinschauen, wenn Rechnungen nur „Hausmeisterservice“ oder „Gebäudebetreuung“ ausweisen. Erledigt der Dienstleister neben umlagefähigen Arbeiten auch Reparaturen oder Verwaltungsaufgaben, müssen diese Anteile herausgerechnet werden.

Eine wirksame Kleinreparaturklausel kann unter engen Voraussetzungen eine gesonderte Kostenbeteiligung begründen. Sie erlaubt aber nicht, beliebige Reparaturen als laufende Nebenkosten abzurechnen.

Kabelanschluss: Die alte Pflichtzahlung ist vorbei

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die früher über das sogenannte Nebenkostenprivileg umgelegten laufenden Kabel-TV-Grundgebühren nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung verlangt werden. Ein alter Sammelvertrag des Vermieters setzt diese Grenze nicht außer Kraft.

Davon zu unterscheiden sind bestimmte weiterhin umlagefähige Betriebskosten einer Gemeinschaftsanlage und ein gesetzlich geregeltes Glasfaserbereitstellungsentgelt. Auch ein gesondert abgeschlossener Fernsehvertrag kann Zahlungspflichten auslösen.

Die Bezeichnung „Kabel“ allein reicht deshalb noch nicht für die Beurteilung einer Rechnung. Weitere Einzelheiten erklärt der Beitrag zu Kosten, die Vermieter nicht einfach über die Nebenkosten abrechnen dürfen.

Möbelzuschlag: Ein Sofa setzt die Mietpreisbremse nicht außer Kraft

Eine möblierte Wohnung darf teurer sein als eine vergleichbare unmöblierte Wohnung. Die Möblierung allein befreit Vermieter jedoch nicht von der Mietpreisbremse, wenn diese am betreffenden Ort gilt und keine gesetzliche Ausnahme greift.

Ein beliebig hoher Aufpreis lässt sich deshalb nicht allein mit Bett, Tisch und Schrank rechtfertigen. Für die Prüfung sind die Ausstattung, ihr Alter und ihr Wert sowie die zulässige Miete für die Wohnung von Bedeutung.

Die Berliner Verwaltung nennt in ihren unverbindlichen Leitlinien als örtliches Berechnungsmodell monatlich zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel bei Überlassung. Das ist keine bundesweit geltende gesetzliche Pauschale; über streitige Zuschläge entscheiden letztlich die Gerichte.

Wer einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse prüfen will, kann nach § 556g BGB Auskunft über die dafür erforderlichen, nicht allgemein zugänglichen Tatsachen verlangen. Wie solche Zuschläge sozialrechtlich behandelt werden, erläutert der Beitrag zum Möblierungszuschlag beim Wohngeld.

Untermiete: Eine Erlaubnis ist kein Freibrief für Aufschläge

Wer nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnung entwickelt, kann unter den Voraussetzungen des § 553 BGB eine Erlaubnis verlangen. Daraus entsteht für den Vermieter kein automatischer Anspruch auf einen beliebigen Untermietzuschlag.

Eine angemessene Erhöhung darf zur Bedingung werden, wenn dem Vermieter die Überlassung sonst nicht zuzumuten wäre. Eine pauschale Forderung nach mehr Geld muss sich an dieser Voraussetzung messen lassen und lässt sich nicht allein mit dem Wort „Untermiete“ begründen.

Diese Unterschiede entscheiden über die Zahlungspflicht Forderung Rechtliche Einordnung bei Wohnraummiete Verwaltungskosten in der Betriebskostenabrechnung Nicht umlagefähig; ein klar vereinbarter Bestandteil der Grundmiete ist davon zu unterscheiden. Reparaturen innerhalb der Hausmeisterkosten Der Reparaturanteil muss aus den Betriebskosten herausgerechnet werden. Laufende Kabel-TV-Grundgebühren Seit Juli 2024 keine Umlage über das frühere Nebenkostenprivileg. Möblierungszuschlag Grundsätzlich möglich, aber kein Freibrief zur Umgehung der Mietpreisbremse. Untermietzuschlag Kein Automatismus; die Voraussetzungen des § 553 Absatz 2 BGB müssen vorliegen. Geld zurückfordern: Die richtige Beanstandung zählt

Bei einer auffälligen Betriebskostenabrechnung sollten Mieter die konkrete Position beanstanden und Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Einwendungen müssen dem Vermieter grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden.

Diese Einwendungsfrist bedeutet nicht, dass eine berechtigte Nachzahlung erst nach zwölf Monaten fällig wird. Hinweise dazu enthält der Beitrag Nebenkostenabrechnung prüfen und Fristen einhalten.

Bei der Mietpreisbremse ist dagegen eine Rüge nach § 556g BGB erforderlich, um überzahlte Miete zurückzuverlangen. Bei seit dem 1. April 2020 begründeten Mietverhältnissen kann eine innerhalb von 30 Monaten und während des laufenden Mietverhältnisses zugegangene Rüge grundsätzlich auch eine Rückforderung ab Mietbeginn ermöglichen.

Geht die Rüge später oder erst nach dem Ende des Mietverhältnisses zu, beschränkt das Gesetz die Rückforderung auf nach Zugang der Rüge fällig gewordene Mieten. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt auch von Ausnahmen und den Verjährungsregeln ab.

Die gesamte Monatsmiete eigenmächtig zu kürzen, ist deshalb keine gute Antwort auf eine verdächtige Zusatzposition. Bei ungeklärter Rechtslage kann eine ausdrücklich unter Rückforderungsvorbehalt geleistete Zahlung mit anschließender Prüfung durch Mieterverein oder Fachanwalt helfen, Zahlungsrückstände zu vermeiden.

Beispiel aus der Praxis: 300 Euro zu viel in einer Abrechnung

Rentnerin Martina entdeckt in ihrer Betriebskostenabrechnung für 2025 einen auf sie entfallenden Verwaltungskostenanteil von 180 Euro und weitere 120 Euro für die Reparatur der Haustür. Beide Beträge wurden zusätzlich zur vereinbarten Grundmiete als Betriebskosten angesetzt.

Sie beanstandet die Positionen rechtzeitig und verlangt die Rechnungen. Bestätigen die Belege diese Zuordnung, muss die Abrechnung um 300 Euro zu ihren Gunsten korrigiert werden; hat sie bereits gezahlt, kann daraus ein Erstattungsanspruch entstehen.

Sechs Fragen und Antworten zu versteckten Mietaufschlägen Muss ich jeden Zuschlag zahlen, den ich unterschrieben habe?

Nein, zwingende gesetzliche Grenzen gelten auch bei einem unterschriebenen Mietvertrag. Ob eine konkrete Klausel unwirksam ist, hängt von ihrem Inhalt und ihrer Einordnung ab.

Sind Verwaltungspauschalen immer verboten?

Als gesondert umgelegte Betriebskosten sind Verwaltungskosten bei Wohnraummiete unzulässig. Ein eindeutig vereinbarter Bestandteil der Grundmiete kann dagegen zulässig sein und zählt dann bei der Prüfung der Miethöhe mit.

Darf der Vermieter für Möbel zusätzlich Geld verlangen?

Grundsätzlich ja, doch ein Möbelzuschlag ist nicht grenzenlos zulässig. Eine bestehende Mietpreisbremse wird durch die Möblierung allein nicht ausgeschaltet.

Muss ich Reparaturen des Hausmeisters bezahlen?

Reparaturkosten gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung, auch wenn der Hausmeister die Arbeiten erledigt. Laufende, vertraglich umgelegte Hausmeisterleistungen sind davon zu unterscheiden.

Wie lange kann ich einer Nebenkostenabrechnung widersprechen?

Grundsätzlich müssen Einwendungen spätestens zwölf Monate nach Zugang beim Vermieter sein. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.

Bekomme ich überzahlte Miete automatisch zurück?

Nein, eine Rückforderung muss geltend gemacht und rechtlich begründet werden. Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse gelten besondere Anforderungen an die Rüge und den Zeitraum der Erstattung.

Rechtsgrundlagen und Quellen: § 1 BetrKV, § 2 BetrKV, § 553 BGB, § 556 BGB, § 556g BGB, BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018, VIII ZR 254/17, sowie Berliner Leitlinien für Möblierungszuschläge.

Der Beitrag Mieter: Die versteckten Mietaufschläge muss man nicht akzeptieren erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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