«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Bürgergeld: Muss das Jobcenter eine Schufa-Auskunft zahlen?
Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg hat mit Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. L 4 AS 135/20) entschieden, dass Jobcenter die Kosten für eine SCHUFA-Auskunft, die im Zusammenhang mit der Anmietung einer neuen Wohnung verlangt wird, nicht als gesonderte Leistung zu übernehmen haben.
Solche Ausgaben sind aus dem Regelbedarf nach dem SGB II zu bestreiten. Zudem verwies das Gericht darauf, dass Betroffene ihr Auskunftsrecht gegenüber der SCHUFA nutzen können, die eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO unentgeltlich bereitstellt.
Was wurde verhandelt?Ausgangspunkt des Verfahrens war der Antrag einer Leistungsbezieherin auf Übernahme der Kosten für eine Bonitätsauskunft, die Vermieter im Zuge einer Wohnungsbewerbung regelmäßig verlangen.
Das Jobcenter lehnte ab mit der Begründung, die Ausgabe sei vom Regelbedarf umfasst; im Übrigen bestehe die Möglichkeit, eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen.
Die Klägerin verfolgte ihr Begehren weiter – ohne Erfolg. Die Entscheidung des LSG bestätigt damit die Ablehnungspraxis der Grundsicherungsträger in vergleichbaren Konstellationen.
Regelbedarf statt EinmalleistungNach dem SGB II sind laufende, typischerweise wiederkehrende und in der Lebensführung zu erwartende Ausgaben durch den Regelbedarf abgedeckt. Dazu zählen auch Kosten, die mit der Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben verbunden sind – einschließlich solcher Aufwendungen, die bei üblichen Vertragsabschlüssen oder Bewerbungsprozessen entstehen.
Vor diesem Hintergrund qualifizierte das LSG die Gebühren für eine Bonitätsauskunft nicht als gesonderten, unabweisbaren Mehrbedarf, sondern als vom Regelbedarf zu deckende Position. Die Entscheidung steht damit in der Linie landessozialgerichtlicher Rechtsprechung, die nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eine zusätzliche Kostenübernahme bejaht.
Bedeutung des Auskunftsrechts nach DSGVOBesonderes Gewicht legt das Urteil auf den Hinweis, dass Leistungsberechtigte ihr datenschutzrechtliches Auskunftsrecht nutzen können. Die SCHUFA stellt eine „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ kostenfrei zur Verfügung.
Diese enthält die über die betroffene Person gespeicherten Daten und ist ausdrücklich als unentgeltliche Auskunft angelegt; zusätzliche Kopien dürfen erst bei offenkundig exzessiven Anfragen bepreist werden.
In der Praxis wird die kostenlose Datenkopie häufig einmal jährlich abgerufen, was auch Verbraucherberatungen so empfehlen; rechtlich ist die starre Jahresgrenze jedoch nicht normiert, sondern ergibt sich aus Zumutbarkeits- und Missbrauchserwägungen der Verordnung.
Praxisfrage: Datenkopie oder kostenpflichtiger „BonitätsCheck“?Für die Wohnungssuche verlangen viele Vermietende eine kompakte, vorzeigbare Bescheinigung. Die SCHUFA bietet hierfür den kostenpflichtigen „BonitätsCheck“ an, während die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO inhaltlich umfangreich ist und sensible Informationen enthalten kann. Verbraucherschützer raten, die Datenkopie – falls sie ausnahmsweise vorgelegt wird – sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls nicht relevante oder besonders sensible Angaben zu schwärzen.
Dass Vermieter die kostenpflichtige Variante bevorzugen, begründet jedoch nach der Entscheidung des LSG keinen Anspruch auf Übernahme der Gebühr durch das Jobcenter. Die Kosten verbleiben im Verantwortungsbereich des Leistungsberechtigten.
Einordnung der Anmerkung von Detlef BrockIn seiner Anmerkung zum Urteil betont der Sozialrechtsexperte Detlef Brock drei Punkte: Die Kosten einer SCHUFA-Auskunft sind nicht vom Jobcenter zu übernehmen; sie gelten als regelbedarfsrelevant; und Leistungsbeziehende sind darauf zu verweisen, ihr Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft geltend zu machen.
Konsequenzen für LeistungsbeziehendeFür Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger bedeutet das Urteil, dass sie die Ausgaben für kostenpflichtige Bonitätsnachweise grundsätzlich aus dem Regelbedarf bestreiten müssen.
Wer eine Bonitätsauskunft benötigt, sollte zunächst die kostenfreie Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA anfordern und die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit prüfen. Kommt die Vorlage der Datenkopie in Betracht, empfiehlt sich eine sparsame Weitergabe nur der für den Mietprozess erforderlichen Informationen.
Die Entscheidung des LSG setzt damit einen klaren Maßstab und schafft Rechtssicherheit in einer häufigen Alltagsfrage der Wohnungssuche unter Leistungsbezug.
Bewertung und AusblickDas Urteil ist in seiner Signalwirkung deutlich: Die Grundsicherung dient nicht dazu, marktübliche Komfort- oder Zusatzprodukte zu finanzieren, solange eine sachlich gleichwertige, zumutbare und kostenfreie Alternative existiert.
Zugleich bleibt eine soziale Schieflage erkennbar, wenn Vermieter ausschließlich kostenpflichtige Zertifikate akzeptieren. Diese Marktpraxis – so zeigt die Debatte um die Auffindbarkeit und Akzeptanz der kostenlosen Datenkopie – ist nicht Gegenstand des SGB-II-Leistungsrechts, wirft aber verbraucher- und datenschutzrechtliche Fragen auf.
Ob sich hier künftig Standards zugunsten datensparsamer Nachweise etablieren, wird weniger durch die Sozialgerichtsbarkeit als durch Vermietungsbranche, Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber zu beantworten sein.
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Der Gazastreifen und seine 5.000-jährige blutige Geschichte
Rente: Diese Jahrgänge können noch vor 67 in die Rente gehen
Wer kann eigentlich noch vor dem 67. Lebensjahr in die Rente gehen? Welche Möglichkeiten bestehen, vorzeitig die Altersrente zu beziehen? In diesem Artikel erfahrt ihr, wer vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann. Denn diese Möglichkeit wird es bald nicht mehr geben.
Gesetzliche RegelungenDer Eintritt in die Altersrente ist gesetzlich geregelt. Es gibt Regelungen für zwei Gruppen von Rentenversicherten: für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte.
Altersrente nach 35 VersicherungsjahrenDie Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich an Rentenversicherte, die mindestens 35 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten nachweisen können.
Die Regelung sieht vor, dass alle zwischen 1949 und 1963 Geborenen vor Vollendung des 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen können.
Das bedeutet, dass Versicherte, die in diesem Zeitraum geboren sind und die Voraussetzungen erfüllen, früher in Rente gehen können.
Dr. Utz Anhalt: Diese Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen Was zählt zu den 35 Jahren Versicherungszeit?Für die Berechnung der 35 Jahre Versicherungszeit werden verschiedene Zeiten berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem:
- Beitragszeiten aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld
- Freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge für Minijobs
- Anrechnungszeiten, wie Schulausbildungszeiten
Wichtig: Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Beginns verbunden.
Altersrente nach 45 VersicherungsjahrenDie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch als „Rente mit 63“ bezeichnet, ermöglicht Versicherten mit einer Wartezeit von 45 Jahren einen früheren Renteneintritt.
Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 war es möglich, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gibt es angepasste Regelungen und ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
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Für die Berechnung der 45 Jahre Wartezeit werden folgende Zeiten einbezogen:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
Beiträge für Minijobs - Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienst
- Beiträge wegen des Bezugs von Sozialleistungen unter bestimmten Bedingungen
- Ersatzzeiten, z.B. für politische Verfolgung in der DDR
- Freiwillige Beiträge, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden
Wichtig ist, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur unter speziellen Voraussetzungen (wie Insolvenz des Arbeitgebers) mitzählen.
Praxisbeispiel 1 – „Rente mit 63“ (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) Eckdaten Beispiel Geburtsjahr 1961 Versicherungszeit 45 Jahre (z. B. Ausbildungsbeginn 1977 mit 16 Jahren, seither durchgehend pflicht- oder freiwillig versichert) Rentenart Altersrente für besonders langjährig Versicherte Frühester abschlagsfreier Rentenbeginn 64 Jahre + 6 Monate (also April 2026) Regelaltersgrenze 66 Jahre + 10 Monate Ergebnis Herr Müller kann 2 Jahre 4 Monate früher in Ruhestand gehen – ohneRentenabschläge.Die Altersgrenze für diese Rentenart steigt pro Jahrgang um zwei Monate; ab Geburtsjahr 1964 liegt sie einheitlich bei 65 Jahren.
Praxisbeispiel 2 – Altersrente für schwerbehinderte Menschen Eckdaten Beispiel Geburtsjahr 1964 Grad der Behinderung ≥ 50 (GdB 50) Versicherungszeit 38 Jahre (Mindestanforderung: 35 Jahre) Frühester Rentenbeginn 62 Jahre (August 2026) Abschlag 10,8 % (36 Monate × 0,3 % pro Monat) Abschlagsfreie Grenze 65 Jahre Ergebnis Frau Schmidt geht 3 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente, akzeptiert aber dauerhaft einen Abschlag von 10,8 %.Für Schwerbehinderte der Jahrgänge 1964 ff. liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren; der vorgezogene Beginn ist bis zu drei Jahre früher mit entsprechenden Abschlägen möglich.
Wichtig: Diese Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung der Regelungen und der Berechnung von Abschlägen. Das tatsächliche Renteneintrittsalter und die Höhe der Rente können je nach individueller Situation, Anzahl der Versicherungsjahre und anderen Faktoren variieren.
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Rente bei Schwerbehinderung: Im November 2025 läuft gute Regel für Frührente aus
Im November 2025 endet eine Ära im deutschen Rentenrecht. Es ist der letzte Monat, in dem eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach der Übergangsvorschrift des § 236a SGB VI neu beginnen kann. Betroffen ist ausschließlich der Geburtsjahrgang 1963, genauer die Versicherten, die zwischen dem 2. Dezember und dem 31. Dezember 1963 geboren sind.
Der Monat Dezember 2025 wird rentenrechtlich gleichsam übersprungen: Für diesen Zeitraum sieht die gesetzliche Tabelle des § 236a SGB VI keinen erstmaligen vorzeitigen Rentenbeginn mehr vor.
Mit dem 1. Januar 2026 tritt ausschließlich das neue Recht in Kraft, geregelt in § 37 SGB VI. Für Versicherte bedeutet das eine spürbare Verschiebung der Altersgrenzen und eine klare Zäsur ohne weitere Übergangsregelung.
Was das alte Recht regelteDie Übergangsvorschrift des § 236a SGB VI ermöglichte schwerbehinderten Menschen einen besonders frühen Einstieg in die Altersrente. Der frühestmögliche Beginn lag bislang bei 61 Jahren und 10 Kalendermonaten.
Wer die Voraussetzungen erfüllte, konnte damit deutlich vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand wechseln, musste im Gegenzug jedoch mit finanziellen Abschlägen rechnen.
Der abschlagsfreie Rentenbeginn war auf 65 Jahre festgelegt. Mit dem Auslaufen der Vorschrift zum Jahresende 2025 wird dieses System für neue Rentenbeginne nicht mehr angewendet. Nur wer den Rentenbeginn noch im November 2025 erreicht und beantragt, kann letztmals nach altem Recht starten.
Neues Recht ab 2026: Höhere Altersgrenzen, klare LinienMit § 37 SGB VI gilt ab dem 1. Januar 2026 ein neues, einheitliches System für die Altersrente schwerbehinderter Menschen. Der frühestmögliche Rentenbeginn verschiebt sich auf mindestens 62 Jahre.
Der abschlagsfreie Rentenbeginn bleibt bei 65 Jahren und fällt damit künftig zeitlich mit dem erstmaligen Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI zusammen.
Inhaltlich unterscheiden sich beide Rentenarten jedoch deutlich, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Wartejahre voraus, während es bei der neuen Schwerbehindertenrente nach § 37 SGB VI bei 35 Jahren bleibt.
Ein Vertrauensschutz für Geburtsjahrgänge ab 1964 ist nicht vorgesehen. Wer die Schwelle in das neue Recht überschreitet, unterliegt vollständig dessen Voraussetzungen.
Warum der Dezember 2025 entfälltDie Regelungen des § 236a SGB VI sind tabellarisch nach Geburtsmonat und -tag ausgestaltet. Für den Geburtsjahrgang 1963 endet die Staffelung so, dass ein erstmaliger vorzeitiger Rentenbeginn nur noch im November 2025 möglich ist. Der Dezember eröffnet keine neue Startmöglichkeit; rechtstechnisch bleibt er als Eröffnungsmonat leer.
Erst mit dem 1. Januar 2026 greift das neue System, sodass die Betroffenen aus dem Dezemberjahrgang 1963 zwangsläufig in das Recht des § 37 SGB VI fallen.
Wer jetzt noch profitieren kannIn die letzte Startchance nach altem Recht fallen ausschließlich Versicherte des Geburtsjahrgangs 1963 mit Geburtstag zwischen dem 2. und dem 31. Dezember.
Für sie kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch im November 2025 beginnen, sofern alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Für später Geborene endet die Möglichkeit zum erstmaligen Rentenbeginn nach § 236a SGB VI endgültig. Ab 2026 gilt ausnahmslos das neue Recht mit den erhöhten Altersgrenzen.
Die Schwerbehinderteneigenschaft als Dreh- und AngelpunktUnverändert zentral bleibt der anerkannte Grad der Behinderung von mindestens 50. Diese Anerkennung ist Mindestvoraussetzung sowohl für die auslaufende Übergangsvorschrift als auch für das neue Recht.
Maßgeblich ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt des Rentenbeginns tatsächlich vorliegt. Ohne gültige Feststellung durch das Versorgungsamt beziehungsweise die zuständige Behörde ist ein Rentenbeginn unter den erleichterten Voraussetzungen nicht möglich.
Wer die Anerkennung bereits in der Tasche hat, sollte unnötige Veränderungen vermeiden, um den Status bis zum Rentenstart nicht zu gefährden.
Vorsicht beim Verschlimmerungs- oder ÜberprüfungsantragIn der Praxis stellen sich viele Betroffene die Frage, ob ein Verschlimmerungs- oder Überprüfungsantrag vor dem Rentenstart sinnvoll ist.
Für die Anwendbarkeit des alten oder neuen Rentenrechts spielt ein solcher Antrag keine Rolle. Er kann zudem zu einer erneuten Begutachtung und in der Folge auch zu einer Herabsetzung des anerkannten Grades der Behinderung führen. Zu beachten ist dabei die dreimonatige Schutzfrist des Schwerbehindertenrechts, die zwar eine gewisse Nachwirkung entfaltet, aber die grundsätzliche Unsicherheit eines neuen Verfahrens nicht eliminiert.
Wer bereits eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 oder mehr hat, sollte daher sorgfältig abwägen, ob ein erneuter Antrag wirklich notwendig ist.
Dr. Utz Anhalt: Rente mit Schwerbehinderung: Ab 2026 trifft es Millionen Schwerbehinderte knallhart Wartezeiten und BeitragsbiografienNeben der Schwerbehinderteneigenschaft rücken die rentenrechtlichen Zeiten in den Mittelpunkt. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren erforderlich. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit sowie anrechenbare Ersatz- und Anrechnungszeiten.
Gerade bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, etwa durch längere Krankheit, Pflege von Angehörigen oder Phasen der Arbeitslosigkeit, lohnt ein genauer Blick in das Versicherungskonto.
Wer bislang noch keine Kontenklärung durchgeführt hat, sollte die persönlichen Zeiten frühzeitig prüfen und fehlende Nachweise beibringen, damit der gewünschte Rentenbeginn nicht an formalen Lücken scheitert.
Früher Beginn heißt in der Regel geringere RenteDer vorzeitige Rentenbeginn bietet zeitliche Flexibilität, führt jedoch typischerweise zu dauerhaften Abschlägen. Diese Logik bleibt auch im neuen Recht erhalten. Der finanzielle Unterschied zwischen einem Start zum frühestmöglichen Zeitpunkt und einem späteren, abschlagsfreien Beginn kann spürbar sein.
Es empfiehlt sich, die individuellen Ansprüche mit einer Rentenauskunft durchzurechnen und mit der persönlichen Lebensplanung abzugleichen. Wer gesundheitlich stark belastet ist, bewertet den Zeitgewinn häufig höher als den finanziellen Verlust; andere priorisieren das lebenslange höhere Zahlniveau bei späterem Start.
Beide Entscheidungen sind legitim, sollten aber auf einer verlässlichen Datengrundlage beruhen.
Zeitplan und Handlungsempfehlung für BetroffeneFür den engen Adressatenkreis des letzten Altmonats im November 2025 kommt es jetzt auf saubere Vorbereitung an.
Entscheidend ist, dass der Rentenantrag rechtzeitig gestellt, die Schwerbehinderteneigenschaft nachgewiesen und das Versicherungskonto vollständig geklärt ist.
Sinnvoll ist es, die eigene Anspruchslage mit einer aktuellen Rentenauskunft zu prüfen und offene Fragen frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Beratungsstelle zu besprechen.
Wer zu knapp am Stichtag liegt, sollte keine Experimente mit Überprüfungsanträgen riskieren, die den bestehenden GdB in Bewegung bringen könnten.
Einheitlichkeit und Konsequenz im neuen SystemMit dem Wechsel zu § 37 SGB VI wird die Altersrente schwerbehinderter Menschen auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Die Anhebung des frühestmöglichen Rentenalters auf 62 Jahre und die Beibehaltung des abschlagsfreien Beginns mit 65 Jahren schaffen klare Linien.
Gleichzeitig rückt der Unterschied zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte stärker ins Bewusstsein: Beide Rentenarten starten abschlagsfrei mit 65, verfolgen aber unterschiedliche sozialpolitische Ziele und verlangen unterschiedlich lange Versicherungsbiografien. Für Versicherte ergibt sich daraus ein verlässlicher, aber strenger Rahmen, der individuelle Planung verlangt.
Fazit: Eine Ära endet, die Weichen sind neu gestelltDer November 2025 markiert den Schlusspunkt des alten Rechts für schwerbehinderte Menschen. Nur der Geburtsjahrgang 1963 kann letztmals nach § 236a SGB VI in Altersrente gehen; der Dezember 2025 bleibt ohne Startmöglichkeit, weil mit dem Jahreswechsel das neue Recht des § 37 SGB VI greift. Ab 2026 beginnt die neue Zeitrechnung mit höheren Altersgrenzen, unverändertem Erfordernis der Schwerbehinderteneigenschaft und klaren Stichtagen.
Wer betroffen ist, sollte die Voraussetzungen – insbesondere den GdB ab 50 und die Wartezeit von 35 Jahren – rechtzeitig sichern und den gewünschten Startmonat zielgenau ansteuern. Damit wird die einmalige Chance des November 2025 genutzt, bevor das Rentensystem für schwerbehinderte Menschen endgültig auf das neue, dauerhafte Regelwerk umstellt.
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Schwerbehinderung: Recht auf mehr Geschwindigkeit vom Gericht zugesprochen
Die Technik verbessert sich rapide, und das gilt nicht nur für Laptops oder E-Autos, sondern auch für E-Rollstühle oder Hörgeräte. Doch immer wieder weigern sich Krankenkassen, Menschen mit Schwerbehinderung auf dem Stand der Zeit zu unterstützen.
Gute Argumente vor dem SozialgerichtBetroffene haben in unseren Augen gute Chancen, vor den Sozialgerichten ihren Anspruch auf Hilfsmittel durchzusetzen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen. In diesem beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie argumentieren können.
Bessere Akkus und längere FahrtenE-Autos können heute 400 Kilometer weit fahren, bevor sie aufgeladen werden müssen. Herkömmliche Elektro-Rollstühle schaffen gerade einmal rund 20 Kilometer pro Tag. Vielen Menschen mit Behinderung reicht das zwar normalerweise aus.
Doch wer viel mit seinem E-Rollstuhl unterwegs ist, bekommt Probleme, und Extratouren sind nicht möglich. Wer einmal mehr unterwegs ist als gewöhnlich, läuft Gefahr, irgendwo in der Stadt oder auf dem flachen Land stehen zu bleiben.
Kleine Fehler fesseln an die WohnungWer zudem nach der Tagestour den Stecker des Akkus nicht richtig in die Steckdose steckt, einen Stromausfall hat oder ein defekte Steckdose, der muss bei einer derart geringen Ladekapazität dafür bezahlen, indem er die Wohnung nicht verlassen kann.
Heute muss das nicht mehr seinIn der Vergangenheit, als es keine bessere Technik gab, mussten wir diese Tatsache schulterzuckend hinnehmen. Doch heute gibt es bessere Akkus und eine weit höhere Ladekapazität, und Sie haben als Mensch, der auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen ist, ein Recht darauf, diese nutzen zu können.
Geschwindigkeit und TeilhabeViele E-Rollis dümpeln mit sechs Stundenkilometern vor sich hin, der Geschwindigkeit eines Fußgängers. Es gibt jedoch Modelle, die zehn oder sogar 15 Kilometer pro Stunde erreichen (letztere dürfen Sie erst ab dem Alter von 15 Jahren nutzen).
In der Vergangenheit ließ sich argumentieren, dass ein Mensch, der mit sechs Kilometer im Elektrorollstuhl fährt keinen Nachteil hat gegenüber einem Fußgänger, der ebenfalls sechs Kilometer in der Stunde schafft.
Heute stehen aber in größeren Städten überall E-Scooter. Menschen ohne Schwerbehinderung können diese nutzen, um ihre Fußwege zu entlasten, oder um schneller von A nach B zu kommen.
Diese E-Scooter schaffen rund 20 Kilometer pro Stunde. Hier im Vergleich mit dem E-Rollstuhl nur sechs Kilometer zu schaffen stellt in unseren Augen eine Benachteiligung dar. Die Chancen sind deshalb gut, den Anspruch auf einen schnelleren Elektrorollstuhl vor Gericht durchzusetzen.
Teilhabe muss auf dem Stand der Zeit seinMenschen mit Behinderung oder davon bedrohte Personen haben Anspruch auf Leistungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Diese Teilhabe wiederum richtet sich nach dem, was in der jeweiligen Gesellschaft möglich ist.
Hilfsmittel der sozialen Teilhabe bekommen Sie dann, wenn bei Ihnen eine Behinderung besteht und nicht nur droht.
Die meisten Hilfsmittel zahlt die KrankenkasseDie Mehrzahl der Hilfsmittel, die ausgefallene oder defekte Körperfunktionen ausgleichen, verbessern oder ersetzen, wie etwa Rollstühle und Hörgeräte, bezahlt die Krankenkasse.
Zur gleichberechtigten Teilhabe gehört dabei auch, diese Hilfsmittel auf dem Stand der heutigen technischen Möglichkeiten zu beziehen. Das ist kein „Luxus“, sondern eine Selbstverständlichkeit, und wenn die Krankenkasse Ihnen dies verweigern will, dann sollten Sie vor Gericht gehen und Ihr Recht durchsetzen.
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Oliver Pocher hat die Doppelbödigkeit satt – und redet Klartext auf YouTube
Man mag von Oliver Pocher, seiner Comedian-Begabung und seinem Niveau halten, was man will – doch immerhin hat er hat keine Scheu, das auszusprechen, was Millionen denken, aber nicht mehr zu sagen wagen. In einem Gespräch mit dem Youtube-Kanal „ungeskriptet“ (Gastgeber; Ben Berndt, 500.000 Abonnenten) zog er frank und frei vom Leder und hielt der […]
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Rente für Jahrgang 1966: Wer jetzt nicht aufpasst, verliert
Wer 1966 geboren wurde, hat Gesellschaft: Es ist der Jahrgang der Farbfernseh-Premiere in Deutschland und der Beatles-Hymne „Yellow Submarine“.
Heute, fast sechs Jahrzehnte später, stellt sich für viele aus diesem Jahrgang die zentrale Frage: Wann kann ich den Berufsalltag hinter mir lassen und welche Route in die Rente passt zu meinem Leben, meiner Gesundheit und meinen Finanzen?
Die Hauptstraße: Regelaltersrente mit 67Für den Jahrgang 1966 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer also 1966 geboren ist, erreicht – abhängig vom Geburtstag – im Jahr 2033 die reguläre Altersgrenze. Der Zugang ist bewusst niedrigschwellig: Benötigt werden mindestens fünf Jahre an rentenrechtlichen Zeiten.
Dazu zählen typischerweise versicherungspflichtige Beschäftigung, aber auch Zeiten der Kindererziehung oder andere anerkannte Zeiten. Für viele ist diese Standardroute die verlässlichste, weil sie ohne Abschläge beim Rentenbetrag auskommt.
Der Sonderweg: Altersrente für schwerbehinderte MenschenWer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist und mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat eine frühere, abschlagsfreie Option.
In diesem Fall ist der Zugang bereits mit 65 möglich. Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aufhören muss, kann ab 62 Jahren in Rente gehen, dann allerdings lebenslang mit Abschlägen.
Die Faustregel ist eindeutig: Drei Jahre früher bedeuten 10,8 Prozent weniger monatliche Rente – jeden Monat, dauerhaft. Das klingt moderat, ist in der Summe aber erheblich, weil der reduzierte Betrag über die gesamte Rentenbezugszeit gilt.
Die Champions League: Besonders langjährig Versicherte mit 45 JahrenWer 45 Versicherungsjahre zusammenbringt, kann – ebenfalls ohne Abschläge – bereits mit 65 Jahren in den Ruhestand. Gezählt werden in der Regel klassische Beschäftigungsjahre, Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit.
In den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn gelten für Arbeitslosenzeiten jedoch Einschränkungen. Wer also mit 65 ohne Abschläge gehen möchte, sollte darauf achten, dass Arbeitslosigkeit ab 63 nicht automatisch voll angerechnet wird.
Eine Ausnahme besteht bei betriebsbedingten Schicksalen wie einer Insolvenz. Praktisch relevant ist zudem, dass während des Bezugs von Arbeitslosengeld noch Rentenpunkte gesammelt werden können, etwa durch einen versicherungspflichtigen Minijob mit eigenen Beiträgen oder durch die Pflege von Angehörigen.
Der flexible, aber teurere Weg: Langjährig Versicherte mit 35 JahrenAuch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früherer Renteneintritt möglich. Der Zugang kann bereits mit 63 Jahren erfolgen, allerdings mit dauerhaften Abschlägen bis zur Regelaltersgrenze. Pro Monat des Vorziehens reduziert sich der Rentenanspruch um 0,3 Prozent.
Wer also vier Jahre früher geht, akzeptiert 14,4 Prozent weniger monatliche Rente. Für manche überwiegt der Gewinn an Freizeit und Gesundheit. Andere entscheiden sich angesichts der Einbußen für einen späteren Start, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
Wichtig ist, dass es keine temporäre Kürzung ist, sondern eine lebenslange.
Gleitpfad statt harter Schnitt: Die Teilrente
Die Teilrente ist kein eigener Rententyp, sondern ein Instrument, das alle Altersrenten ergänzt. Der Mechanismus ist einfach: Statt die volle Rente zu beziehen, lässt man sich einen Teil auszahlen – zwischen einem Zehntel und nahezu dem vollen Betrag – und arbeitet parallel weiter.
Seit 2023 gibt es bei der Kombination aus Arbeit und Rente keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer eine Teilrente wählt und weiter in einem versicherungspflichtigen Job arbeitet, bleibt außerdem teilweise im sozialen Sicherungssystem eingebunden.
Das kann im Krankheitsfall den Anspruch auf Krankengeld sichern und in bestimmten Konstellationen auch den Bezug von Arbeitslosengeld ermöglichen, wenn die Beschäftigung endet.
Ein weiterer Pluspunkt: Laufende Beiträge aus der Beschäftigung erhöhen ab Erreichen der Regelaltersgrenze die spätere Rente, die Teilrente wird also gewissermaßen „veredelt“. So entsteht ein sanfter, planbarer Übergang vom Vollzeitjob in den Ruhestand.
Tabelle: Wie und wann kann man mit Jahrgang 1966 in Rente gehen Möglichkeit Jahrgang 1968: Alter, Voraussetzungen, Hinweise Regelaltersrente (Standard) Ab 67 Jahren (2035) abschlagsfrei; Voraussetzung: Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (60 Monate). Besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) Ab 65 Jahren (2033) abschlagsfrei bei 45 anrechenbaren Versicherungsjahren; u. a. zählen Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege. Zeiten von Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden grundsätzlich nicht angerechnet (Ausnahme: Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers). Langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) Vorzeitig ab 63 Jahren (2031) möglich mit lebenslangem Abschlag von 0,3 % je Monat (max. 14,4 % bei 48 Monaten); abschlagsfrei erst mit 67. Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50, 35 Versicherungsjahre) Ab 65 Jahren (2033) abschlagsfrei; frühestens ab 62 Jahren (2030) mit Abschlägen (0,3 % je Monat, bis zu 10,8 % bei 36 Monaten). Teilrente (flexibler Übergang) Ab frühestmöglichem Altersrentenbeginn wählbar (i. d. R. ab 63; bei Schwerbehinderung ab 62); frei zwischen 10 % und 99,99 % der Vollrente. Seit 1. 1. 2023 unbegrenzter Hinzuverdienst möglich; Beiträge aus Beschäftigung erhöhen die spätere Rente. Was wirklich zählt: Zeiten, Punkte, SpielregelnEntscheidend für jede Route sind die anrechenbaren Versicherungsjahre. Neben klassischen Beschäftigungszeiten fließen häufig Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten ein. Bestimmte Phasen der Arbeitslosigkeit sind relevant, wobei ausgerechnet die letzten beiden Jahre vor dem geplanten Rentenstart besondere Tücken bergen.
Wer rechtzeitig plant, kann Lücken schließen und Zeiten gezielt so gestalten, dass die gewünschte Rentenart erreichbar wird. Minijobs mit freiwilliger Aufstockung, Pflege von Angehörigen oder zeitlich passende Beschäftigungen können wertvolle Monate liefern, wenn es auf den Endspurt ankommt.
Rechnen statt hoffen: Folgen früher Entscheidungen in Euro denkenDie Entscheidung, früher zu gehen, ist nicht nur eine Frage des Gefühls, sondern auch der Zahlen. Abschläge wirken lebenslang. Ein gedankliches Beispiel verdeutlicht die Dimension: Bei einer erwarteten Bruttorente von 2.000 Euro bedeuten 10,8 Prozent Abschlag eine Minderung um 216 Euro monatlich – auf Dauer.
Bei 14,4 Prozent wären es 288 Euro weniger. Der Gegenwert ist Zeit, Freiheit und oft auch Gesundheit. Ob diese Balance für die eigene Lebenslage stimmig ist, lässt sich nur mit Blick auf Ersparnisse, laufende Verpflichtungen und die persönliche Belastbarkeit beantworten.
Typische Stolpersteine kurz erklärtDie wohl häufigste Überraschung betrifft die Anrechnung von Arbeitslosigkeit kurz vor dem Rentenstart. Wer plant, mit 65 über die 45-Jahre-Schiene ohne Abschläge zu gehen, sollte Zwischenphasen ab 63 besonders sorgfältig betrachten, um unangenehme Lücken zu vermeiden.
Ebenfalls wichtig ist der Unterschied zwischen einem kompletten Ausstieg mit Vollrente und dem Verbleib im System über eine Teilrente. Mit Vollrente endet in der Regel der Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, bei Teilrente und fortbestehender Versicherungspflicht kann es diese Absicherung noch geben. Wer unsicher ist, baut mit der Teilrente häufig eine zusätzliche Sicherheitsbrücke.
Orientierung für den Jahrgang 1966Zusammengefasst eröffnet sich für diesen Jahrgang eine klare Landkarte: Die reguläre, abschlagsfreie Route führt mit 67 in den Ruhestand und verlangt lediglich fünf Jahre an anrechenbaren Zeiten. Gesundheitliche Einschränkungen können den Abschlags-freies-Einstieg bereits mit 65 ermöglichen, wenn 35 Jahre zusammenkommen; ab 62 ist ein frühere Start mit dauerhaften Abschlägen möglich.
Wer 45 Jahre erreicht, erhält den abschlagsfreien Eintritt mit 65. Mit 35 Jahren ist ein Start ab 63 drin, allerdings mit pro Monat spürbaren Kürzungen bis zur Regelaltersgrenze. Die Teilrente schließlich bietet einen flexiblen Übergang, erlaubt seit 2023 unbegrenztes Hinzuverdienen und kann die spätere Rente durch weitere Beiträge sogar erhöhen.
Fazit: Mit Plan statt BauchgefühlJahrgang 1966 hat mehrere Türen in die Rente – von der robusten Standardroute über den gesundheitlichen Sonderweg bis zur Königsdisziplin der 45 Jahre und der gleitenden Teilrente. Jede Route hat ihren Preis, sei es in Form früherer Abschläge oder späterer Arbeitsmonate.
Wer rechtzeitig die eigene Rentenauskunft prüft, Szenarien durchrechnet und bei Bedarf den Schwerbehindertenstatus klärt, verschafft sich Wahlfreiheit. Rente ist kein Glücksspiel, sondern eine strategische Lebensentscheidung. Mit guter Vorbereitung wird aus dem Ende des Arbeitslebens ein geplanter Beginn eines neuen, selbstbestimmten Abschnitts.
Der Beitrag Rente für Jahrgang 1966: Wer jetzt nicht aufpasst, verliert erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Herr Ebel und die „Grüne Falle“ – eine Antwort
EIKE lebt von und mit seinen Lesern, und auch den Kommentaren zu unseren Artikeln. Wie das so ist, gibt es darunter auch Leser, die als Kommentatoren auftreten, und das immer und immer wieder, bei denen man merkt, dass sie nicht an der Klärung des Sachverhaltes interessiert sind, sondern als Überbau eine bestimmte Ideologie haben, die sie antreibt, alles zu verteidigen, was dieser Ideologie nützt, und alles zu verwerfen, mit manchmal richtigen, oft halb wahren, besser halb-falschen, oder ganz falschen Argumenten. Um eine solchen Fall handelt es sich hier. Der Verfasser – Dr. Heinz Hug, der sich sein berufslebenlang mit Spektralanalyse beschäftigt hat, traf hier auf den Physiker Jochen Ebel. Schauen wir was Herr Dr. Hug zu sagen hat.
von Heinz HugVorbemerkung: Mein Kommentar soll auch für Nichtnaturwissenschaftler nachvollziehbar sein. Deshalb benutze ich, so weit wie möglich, Alltagsbegriffe und verzichte auf jeglichen mathematischen Schnickschnack. Noch eins: Für einen Umweltschutz mit Maß und Ziel lasse ich mich in Stücke reißen, wer aber heute nach mehr „Klimaschutz“ verlangt, verlangt nach Planwirtschaft, Bevormundung, Zwangsauflagen, Verbote und letztendlich nach Knechtschaft!
Herr Ebel als Kommentar zur Rezension meines Buches, “Die grüne Falle“, schrieben Sie: „Soll man jemanden ernst nehmen, der statt der (spätestens 1906) bekannten Strahlungstransportgleichung (die auch Emission enthält) nur die Transmission (Absorption) berücksichtigt und von Transmission 10↑-2080 faselt?“
- Ich fasele nicht von einer Transmission von 10^-2080 sondern habe eine Transmission von 10^-208 gemessen und zwar für das „Zentrum“ der 15 Mikrometerbande des CO2 (Q-Zweig):
2 Das von Ihnen als Gefasel beschriebene, stimmt auch mit den Aussagen des IPCC überein, der bereits vor Jahren hervorhob, dass die besagte CO2-Bande in der Mitte (Q-Zweig) vollkommen intransparent sei. Dies entspricht der von mir gemessenen Transmission von 10^-208, wobei es wurscht ist, ob es 10^-150 oder 10^-300 oder gar 10^-2080 sind. Da kommt nichts durch! Könnte man das „Zentrum“ der besagten CO2-Bande vom Weltall aus mit einem menschlichen „Infrarot-Auge“ betrachten, dann wäre es zappenduster! Das nennt man spektroskopisch „gesättigt“. Halt, nicht so schnell mit „ja, aber“. Auf die „Ränder“ des Spektrums gehe ich weiter unten noch ein (s. Punkt 6).
3. Jedenfalls hat sogar der 2021 verstorbene Nobelpreisträger Paul Crutzen den „Sättigungseffekt“ hervorgehoben. Er ließ vor Jahren von einem Doktoranden insbesondere die 15 Mikrometerbande des CO2-Spektrums messen. Das Ergebnis beschreibt er in einem Lehrbuch: „Es gibt bereits so viel CO2 in der Atmosphäre, dass in vielen Spektralbereichen die Aufnahme durch CO2 fast vollständig ist, und zusätzliches CO2 spielt keine große Rolle mehr.“ (T. E. Graedel, Paul J. Crutzen, Chemie der Atmosphäre, Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg, Berlin, Oxford, 1993, S. 160). Da haben Sie wieder meine 10^-208. Klimatheologen wischen das mit dem Argument beiseite, Crutzen sei kein Klimawissenschaftler gewesen und habe zur Treibhausgasforschung nichts Wesentliches beigetragen.
4. Herr Ebel, Sie monieren, ich ginge nicht auf den Strahlungstransport ein. Den bestreite ich prinzipiell nicht! Die einschlägigen Gleichungen sind vollkommen korrekt. Hierzu sind aber ein paar kritische Anmerkungen angebracht:
Ich habe bereits vor über 20 Jahren das Buch „Radiative Transfer in the Atmosphere and Oceans“ von Knut Stamnes et. al. gelesen, in welchem der Strahlungstransport ausgiebig beschrieben wird. Natürlich kenne ich auch die einschlägigen Veröffentlichungen von Karl Schwarzschild: „Über das Gleichgewicht der Sonnenatmosphäre“ von 1906. Auch Veröffentlichungen von Veerabhadran Ramanathan, Manabe und Wetherald sind mir nicht unbekannt. Gehen Sie also davon aus, dass mir der Taschenspielertrick des Strahlungstransports bekannt ist, mit dem man entscheidende andere energetischen Prozesse in der Atmosphäre unter den Teppich kehrt.
Die Strahlungstransportgleichung als Fundamente der Klimamodellierung beruht auf der Bilanz der atmosphärischen Wärmestrahlungssenke (Absorption gemäß Lambert-Beer-Bouguer) mit der Wärmestrahlungsquelle (Planck‘sche Strahlungsgleichung). Anschaulich und stark vereinfacht gilt:
„örtliche Strahldichte“ in bestimmter Höhe = „Strahlungssenke (Absorption)“ – „Quellstrahlung“Weshalb eigentlich Taschenspielertrick? Nun, beim klimatheologischen Missbrauch der Strahlungstransportgleichung tut man so, als sei in der Atmosphäre alles Strahlung und immer nur Strahlung, so als ob ein Strahlungsenergieerhaltungssatz existiere. Das ist Unfug!
Wie kommt eigentlich die Temperatur in einer bestimmten Höhe über der Erdoberfläche zustande, damit man sie in die Strahlungstransportgleichung einsetzen kann? Hierfür ist ganz entscheidend die Konvektion (Strömung) und untergeordnet die Diffusion verantwortlich. Prof. Gerlich von der TU Braunschweig hat das schon vor Jahren kritisiert. Demnach setzt eine ehrliche Bilanzierung des Strahlungstransports die Kopplung hydrodynamischer Flussgleichungen (atmosphärische Strömung) mit der Planck’schen Strahlungsgleichung voraus. Und genau das kann wegen des chaotischen Verhaltens des Fluids namens Atmosphäre nicht gelingen.
Um es noch einmal verständlich, didaktisch reduziert zu sagen: Will man die Temperatur in einer bestimmten Höhe berechnen, muss man die dort vorhandene Strahldichte (in W·sr^-1·m^-2) kennen. Will man aber umgekehrt die Strahldichte (Quellstrahlung) berechnen, muss man zur Anwendung des Planck’schen Strahlungsgesetzes die dort herrschende Temperatur (in K oder °C) kennen. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz!
Tatsächlich ist die ganze computergestützte Klimamodellierung nichts als Rechnerei. Rechnerei mit Algorithmen, bei denen von vornherein feststeht, was als Ergebnis herauskommt. Anfangs hat man sogar noch größere Flusskorrekturen verwendet, damit bei der Modellierung nicht vollkommener, der Realität widersprechender Unsinn resultiert.
Übrigens setzt die Anwendung der Planck‘sche Strahlungsgleichung in der Strahlungstransportgleichung den vorhandenen atmosphärischen Temperaturgradienten voraus. Dieser beruht aber auf Messwerten und nicht auf der Computerrechnerei mit der Strahlungstransportgleichung! Anschaulich stellt man es sich so vor, wie im Bild 1 gezeigt:
Bild 1: Hypothetische Verschiebung des Temperaturprofils bei steigenden TreibhausgaskonzentrationenUnter Einfluss von Treibhausgasen soll sich das natürliche atmosphärische Temperaturprofil unter Einwirkung von Treibhausgasen verschieben. Die Stratosphäre kühlt sich ab, während es erdbodennah (Troposphäre) zur Erwärmung kommt. Dies beruht darauf, dass in dichten Luftschichten die strahlungslose Deaktivierung angeregter CO2-Moleküle zur Erwärmung beiträgt (s. Bild 3):
Da in dünner Atmosphäre die Stoßdeaktivierung keine Rolle spielt, emittiert das CO2 seine Energie direkt in Richtung Weltraum (Strahlungskühlung). Dies ließ sich bisher nicht eineindeutig durch Messung belegen. – obwohl auch hierzu Veröffentlichung existieren. Abgesehen davon, müsste man, durch Messwerte gesichert, einen Ausgangswert festlegen können, sollte die Hypothese gemäß Bild 1 einen Bezug zur Realität haben. Stellt sich Frage, mit welchen Satelliten hat man um 1850 die Stratosphärentemperatur gemessen, wenn sich der Planet seit dieser Zeit, anthropogen bedingt, um 1,6 °C aufgeheizt hat? Näheres zur Strahlungstransportgleichung, den Hanel-Spektren usw. (s. pdf-Datei):
https://eike-klima-energie.eu/2021/03/08/treibhauseffekt-oder-nur-bodennahe-gasstrahlung/
5. Herr Ebel, Sie schrieben: „Die Emissionen sind lediglich von der Temperatur des strahlenden Körpers abhängig, diese Strahlung als Rückstrahlung zu bezeichnen ist also ein Witz. Zwar bedeutet die Emission von Strahlung einen Energieverlust – wenn aber die Temperatur im Mittel konstant bleibt, wird dieser Energieverlust durch Konvektion und Absorption kompensiert.“
Hier liegen Sie richtig, Herr Ebel, die Konvektion spielt eine entscheidende Rolle und auch bedeutet die Emission ein Energieverlust. Sie wissen aber auch, dass bis in eine Höhe von ca. 60 km das lokale thermodynamische Strahlungsgleichgewicht (LTE) angenommen werden kann. Hier spielen Stoßprozesse erster und zweiter Art eine Rolle und nicht die Konvektion oder gar die Absorption.
6. Nun zum IPCC, der selbst zugibt, dass die 15 Mikrometerbande im weitesten Bereich gesättigt ist, so dass zusätzliches CO2 keine nennenswerte Erhöhung des Treibhausgaseffekts bewirkt. Nur an den Rändern dieser Bande (P- und R-Zweig) wirkt sich weiterer atmosphärischer CO2-Eintrag aus.
Richtig! Nimmt man die von IPCC vertretenen spektroskopischen Messwerte, dann erhöht sich der Treibhauseffekt des CO2 bei 100 % mehr (CO2 Verdoppelung!) um schwachbrüstige 1,2 % (Bild 6 in folgendem Link) https://eike-klima-energie.eu/2012/08/20/der-anthropogene-treibhauseffekt-eine-spektroskopische-geringfuegigkeit/
Rechnet man damit, ergibt sich eine Temperaturerhöhung um gerade einmal 0,7 °C und nicht mehr! Das nennen ich eine Petitesse, die nicht rechtfertigt unter politischer Anweisung das Fenster sperrangelweit aufzureißen und das Geld mit vollen Händen rauszuschmeißen – für überteuerte Elektroautos und Wärmepumpen, die mit zunehmend unbezahlbarerer elektrischer Energie betrieben werden, nebst kostspieliger Verpackung unserer Häuser mit einer Isolierhülle, die jeder Thermosflasche zur Ehre gereicht.
7. Da selbst dem IPCC besagte 1,2 % (s. o. Punkt 6) zu mickrig sind, hat man statt des Kaninchens die Wasserdampfverstärkung aus dem Zylinder gezogen (vgl. Clausius-Clapeyronsche Gleichung). Die 1,2% zusätzliche Rückstrahlung sollen die Ozeane erwärmen, wodurch der Atmosphäre mehr Wasserdampf zugeführt wird. Da Wasserdampf ein starkes Treibhausgas sei, soll eine Temperaturerhöhung nicht um 0,7 °C, sondern um mindestens 1,5 ° oder 2 °C bzw. 3 °C erfolgen. Wer bietet mehr? Wie sich zeigen lässt, ist der hypothetische Wasserdampfverstärkungsmechanismus eine klimatheologische Luftnummer (s. Bild 8 im folgenden Link) https://eike-klima-energie.eu/2012/08/20/der-anthropogene-treibhauseffekt-eine-spektroskopische-geringfuegigkeit/
8. Nicht zuletzt deshalb liegen die Klimamodellierer vollkommen falsch, wie die Bilder 2 und 3 belegen.
Bild 2: Klimamodellierung versus Realität (Quelle: Roy Spencer, CENTERFORENERGY, CLIMATE, AND ENVIRONMENT, No. 3809 | January 24, 2024) Bild 3: Klimamodellierung versus Realität (Quelle: Studie von McKitrick und Chroisty (2018)Der blaue Balken in Bild 2 entspricht der gemessenen Temperaturerhöhung von 1973 bis 2023 in den „Midwestern“ der USA; die roten Balken präsentieren Klimamodellierungen basierend auf der Strahlungstransportgleichung nebst Wasserdampfverstärkungsmechanismus. Auch im Bild 3 liegen die Klimamodellierung weit außerhalb der Realität. Sowohl Bild 2 als auch Bild 3 sollten eigentlich zu sofortigen Stilllegung der milliardenschweren Treibhausgaspanik-Industrie führen. Tatsächlich gibt es nicht einen einzigen experimentellen, naturwissenschaftlich abgesicherten Beweis für das Narrativ, Treibhausgase steuern das Klima. Alles ist gerechnet und immer nur gerechnet und sonst nichts. Dies trifft auch für die 2021 verliehenen Nobelpreise an Klaus Hasselmann, Syukuro Manabe und Giogio Parisi zu (s. Die Grüne Falle, S. 20 ff). Übrigens ist der Nobelpreis kein Garant, dass die damit ausgezeichnete Forschung für alle Zeiten richtig ist. So bekam Egas Moniz 1949 den Nobelpreis verliehen für seine Arbeiten auf dem Gebiet der Lobotomie, was sich später als großer Irrtum herausstellte. Arrhenius erhielt 1903 den Nobelpreis für seine Dissoziationstheorie. Demnach dissoziieren Säuren in wässriger Lösung in Protonen und Säurerest. Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft ist dies falsch. Die Wahrscheinlichkeit ein freies Proton in wässriger Lösung zu finden beträgt ca. 10-120. Heute spricht man von einen Hydroniumion (H3O^+). Es gibt auch noch weiterführende Theorien.
9. Herr Ebel, „Die grüne Falle“ umfasst 444 Seiten. Davon befassen sich nur 64 Seiten mit der politisch missbrauchten Klimaforschung. Die restlichen Seiten greifen sämtliche Ökohorrorszenarien auf, mit denen seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts die landläufige Ökopanik geschürt wird. Vom Acrylamid über Arzneimittelrückstände im Trinkwasser, der BSE-Hysterie, Dioxin, Gift allgemein, Krebs durch Alltagschemikalien, Pflanzenschutzmittel-spuren im Obst und Salat usw. bis zum Waldsterben. Allein das Literaturverzeichnis geht über 33 Seiten mit 971 Literaturangaben. Und Sie wollen das alles mit einer dürftigen Bemerkung vom Tisch fegen. Tatsächlich ist „Die grüne Falle“ eine aktualisierte Wiederauflage der „Angsttrompeter“
https://www.amazon.de/Die-Angsttrompeter-Fr%C3%BChst%C3%BCcksei-Pestizide-trotzdem/dp/377668013X
Daneben habe ich wichtige Teile meines Buchs „Der täglichen Ökohorrors“ eingefügt, die in den „Angsttrompetern“ zu kurz gekommen sind.
https://www.amazon.de/t%C3%A4gliche-%C3%96kohorror-werden-wir-manipuliert/dp/3784473547
10. Noch eins muss gesagt werden: Klima – „Mittelwertwetter“ im Zeitraum von 30 Jahren – gehorcht dem Chaosprinzip. Es ist aber prinzipiell nicht möglich mit Hilfe mathematischer Methoden – hier Klimamodellen – eine „fixes Ergebnis“ (hier Klima in 50 Jahren = „Attraktor“ in 50 Jahren) aus chaotischen Schwankungen vorher zu berechnen. Denn die Chaostheorie basiert auf dem Prinzip „nichtlinearer Gleichungen“, bei denen infolge Rückkopplung aus kleinsten Veränderungen des Ausgangszustandes vollkommen unvorhersehbare Ergebnisse resultieren. Deshalb können Klimamodelle allein aufgrund der Chaostheorie niemals funktionieren.
Das Chaos verhält sich nicht-ergodisch (vgl. Ludwig Boltzmann, statistische Physik). Dies kennt man z. B. aus dem Wetterbericht im Fernsehen. Je weiter man in die Zukunft geht, desto größer wird die Schwankungsbreite der Temperatur an einem bestimmten Ort. In der „Grünen Falle“ beschreibe ich es für Nichtnaturwissenschaftler näher – eben plausibel (S. 287 ff).
11.
- Immer wieder hält man mir entgegen, ich verbreitete Verschwörungs-theorien. Ganz im Gegenteil. Alles ist sauber belegt. Auch die erstaunliche und vergessenen Tatsache, dass der US-Präsident Richard Nixon 1969 offiziell mit Hilfe der NATO die grüne Politik ins Leben rief (s. u). Greenpeace und „Die Grünen“ sind nicht Initiatoren der Ökobewegung. Nein, es war Richard Nixon! Die Grünen sind sehr viel später auf den Ökomusikdampfer aufgesprungen, wie der 68er-Insider Christian Schmidt belegt. Nach seiner Schilderung hat Daniel Cohn-Bendit um 1970 Joschka Fischer auf die Möglichkeit hingewiesen mit Hilfe der aufkommenden grünen Bewegung, politische Macht zu erlangen (wird mit genauer Lit.-Angabe von mir zitiert). Dies nach vergeblichen Versuchen, die Arbeiter von Opel und der Hoechst AG für den Sozialismus zu begeistern
- 12. Zum Abschluss hier die offizielle Veröffentlichung der NATO von 1972, mit der Richard Nixon die Ökohysterie angefacht hat:
Und auch das steht in der NATO-Veröffentlichung von 1972:
Nach 1972 folgten Konferenzen, die u. a. von Nixons Beauftragten Daniel Patrick Moynihan initiiert wurden. Moynihan war übrigens Nixons Botschafter bei der UNO, die heute mit dem IPCC hervorragende Klima-Gehirnwäsche betreibt.
Den weiteren Verlauf findet man in den NATO-Briefen z. B. von 1969 und 1970. Es handelt sich um offizielle NATO-Schriftstücke und nicht um Papiere ähnlich deren der „Weisen von Zion“. Nichts ist Verschwörung alles lief und läuft selbstorganisiert. Macht alles platt wie eine Dampfwalze, die einmal in Fahrt gebracht wurde. Alle machen mit beim Ökogeschäft: die Industrie, die Politik, die Medien, die Schulen und selbst die Kindergärten. In letzteren bekommen schon die Kleinsten eine rot-grün Indoktrination vom Feinsten serviert.
Fleisch essen schadet den Klima, weshalb es im Kindergarten oft nur noch „Veggi“ auf den Teller kommt. Das ist ein gängiges Narrativ, weil methangashaltige Blähungen der Kühe den Treibhauseffekt anheizen. Besonders gefährlich sind die 10,3 Millionen deutschen Rinder (2025), während die 300 Millionen Kühe in Indien ihre Blähungen klimaneutral ablassen.
Hier nochmals als pdf mit der richtigen Hochstellung der Potenzen Hug - Herr Ebel
Der Beitrag Herr Ebel und die „Grüne Falle“ – eine Antwort erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Demokratischer Konföderalismus statt globaler Kapitalismus
Der kurdische Philosoph Abdullah Öcalan wird seit 26 Jahren unter strengen Isolationsbedingungen im Gefängnis auf der Insel Imrali festgehalten. Dennoch hat er in der Türkei und Nordkurdistan den Prozess für „Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ vorangetrieben, der auf internationaler Ebene zunehmend Unterstützung und Resonanz findet.
Öffentliche Bekundungen und Statements aus verschiedenen sozialen Bereichen und internationalen Kreisen begrüßen die Schritte der kurdischen Freiheitsbewegung in Richtung Dialog und Lösung. In diesem Prozess werden starke Forderungen an den türkischen Staat gestellt, konkrete Schritte auf politischer und rechtlicher Ebene zu unternehmen, um den Frieden dauerhaft und sinnvoll zu gestalten. Es wird betont, dass für den Erfolg des Prozesses die Verhandlungsbedingungen Öcalans erfüllt und seine Freiheit gesichert werden müssen.
Dieser Prozess hat auch dazu geführt, dass das von Öcalan und der kurdischen Freiheitsbewegung seit Jahren vertretene demokratische, ökologische und feministische Paradigma breitere Anerkennung und Sichtbarkeit erlangt hat. Diese Ideen, die sich um die Perspektive des Friedens und einer demokratischen Gesellschaft ranken, werden nicht nur für das kurdische Volk, sondern auch für alle Völker des Nahen Ostens und der Welt als vielversprechende Alternative angesehen. Dieses Paradigma, das zunehmend diskutiert wird, entwickelt sich zu einer neuen Alternative zu den aktuellen Krisen.
ANF hat mit Prof. Sandro Mezzadra, Politikwissenschaftler an der Universität Bologna, über die Bedeutung des von Öcalan initiierten Prozesses und die theoretische und politische Bedeutung der Ideen, für die der Freiheitskampf eintritt, gesprochen. Prof. Mezzadra wies darauf hin, dass der Prozess auf globaler Ebene von großer Bedeutung ist, und erklärte, dass diese Initiative als ergänzender Schritt zu dem von Öcalan entwickelten Paradigma gegen den Nationalismus angesehen werden könne.
Zunächst möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie sich trotz Ihres vollen Terminkalenders Zeit für uns genommen haben. Ich möchte mit dem laufenden Friedensprozess zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Freiheitsbewegung beginnen. Wie beurteilen Sie diesen Prozess?
Erst einmal vielen Dank für die Einladung. Ich denke, der Friedensprozess in der Türkei ist ein wirklich wichtiger Moment, sowohl in der Geschichte der Türkei als auch unter Berücksichtigung der regionalen Dimension, das heißt der Ereignisse in Syrien, im Irak und im gesamten Nahen Osten. Was die interne Dimension des Friedensprozesses angeht, so halte ich ihn aus Sicht der kurdischen Politik für eine große Errungenschaft, eine Art Erfüllung der Kritik am Nationalismus, die vor einigen Jahren begann, insbesondere in den Gedanken und Schriften von Abdullah Öcalan.
Heute erleben wir in vielen Teilen der Welt einen neuen Anstieg des Nationalismus, und deshalb halte ich den Friedensprozess und die kurdische postnationale Politik für so wichtig. Und ich wiederhole, dies gilt natürlich für die Türkei, aber auch für die Region und, ich würde sagen, weltweit.
Wie ist die Haltung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, der sich für Frieden und Verhandlungen einsetzt und an dieser Haltung festhält, in einer Zeit zu bewerten, in der weltweit, insbesondere im Nahen Osten, die Rüstung und die Kriegsrhetorik zunehmen?
Nun, genau aus den Gründen, die Sie gerade genannt haben, erleben wir eine Art globale Kriegskonjunktur, die über die verheerenden Kriege vor Ort, einschließlich des Völkermords in Gaza, hinausgeht.
Und wir sind in vielen Teilen der Welt mit einer Art Militarisierung der Politik konfrontiert. Gerade in einer solchen Konstellation ist es sehr wichtig, über Frieden zu sprechen. Über Frieden zu sprechen und die Bedeutung von Frieden zu definieren.
Frieden ist nicht nur die Abwesenheit von Krieg, sondern auch eine Art politisches Projekt, um soziale Beziehungen und soziale Kooperationen so zu organisieren, dass sie nicht mit Krieg und Militarisierung vereinbar sind. Aus dieser Sicht halte ich den Friedensprozess heute in der Türkei, in der Region und darüber hinaus für wirklich wichtig.
Sie haben darauf hingewiesen, dass dieser Prozess in der Türkei auf regionaler und sogar globaler Ebene von Bedeutung ist. Wenn Sie nun die Erfahrungen mit der Entwicklung von Konflikten in der Welt in Richtung Frieden und Lösung betrachten, wie positionieren Sie dann diesen Prozess zur demokratischen Lösung der kurdischen Frage?
Es ist natürlich nicht einfach, diesen Friedensprozess mit anderen Fällen zu vergleichen, die wichtige Bezugspunkte bleiben.
Aber ich denke, dass der Friedensprozess, der von der kurdischen Politik in der Türkei ins Leben gerufen wurde, eine Besonderheit aufweist. Und diese Besonderheit hat mit der ganz spezifischen Konstellation zu tun, die wir derzeit auf internationaler Ebene erleben. Der Friedensprozess findet mit all den Schwierigkeiten statt, die wir kennen, in einem Land, das versucht, eine wichtige Rolle in der aktuellen Krise des internationalen Systems und insbesondere des Nahen Ostens zu spielen.
Die Türkei ist ein wichtiger Akteur in den Verhandlungen über den Waffenstillstand in Gaza. Das wissen wir. Man sieht also sofort diese Verbindung zwischen der internen Dimension und der Region.
Die Türkei könnte eine progressive Rolle in der Region einnehmen
Ich denke, dass der Friedensprozess gewissermaßen auf eine neue soziale und politische Verfassung der Türkei hinwirkt, die es dem Land ermöglichen würde, über den Nationalismus hinaus eine positive, progressive Rolle in der Region zu spielen.
Der Nationalismus ist in der Türkei sehr stark. Aber ich denke, dass der Friedensprozess eine Art Alternative zum Nationalismus darstellt, als eine Art Versuch, den Nationalismus innerhalb der Türkei, aber auch in der regionalen Dimension zu kritisieren, die, ich wiederhole, sehr, sehr wichtig ist. Denken Sie zum Beispiel an Syrien, das natürlich ein Beispiel dafür ist. Aber denken Sie auch an die Rolle der Türkei, ich wiederhole, in den Verhandlungen über Gaza.
Abdullah Öcalan kritisiert den Nationalstaat als repressive Struktur und schlägt Demokratischen Konföderalismus vor, ein Modell der Selbstorganisation, das auf direkter Demokratie basiert. Auch Sie analysieren in Ihren akademischen und theoretischen Arbeiten die Souveränität als ein Konzept, das über Grenzen hinweg fragmentiert ist und einen Wandel durchläuft. Glauben Sie, dass der von der kurdischen Bewegung vertretene Demokratische Konföderalismus eine Alternative zum von Ihnen kritisierten globalen Kapitalismus oder zu den Nationalstaaten sein könnte?
Nun, die kurze Antwort lautet ja. Aber ich denke, dass einige Einschränkungen notwendig sind. Ich teile die Kritik an nationalen Grenzen, die ein wesentlicher Bestandteil des Projekts des Demokratischen Konföderalismus ist. Ich denke, wir müssen sagen, dass der Demokratische Konföderalismus einige allgemeine Prinzipien umreißt, angefangen bei Selbstverwaltung, Feminismus und Ökologie, und dass dies allgemeine Prinzipien sind, die zusammen genommen eine Alternative zum Kapitalismus andeuten.
Der Demokratische Konföderalismus lädt zur Lösungssuche ein
Der Punkt ist jedoch, dass die Umsetzung dieser Prinzipien in die Praxis in unterschiedlichen Kontexten notwendigerweise unterschiedlich ist. Daher halte ich es für wichtig, sich vor Augen zu halten, dass der Demokratische Konföderalismus weit über Rojava und sogar die kurdische Welt hinaus einen enormen Einfluss ausgeübt hat.
Dieser Einfluss lädt uns jedoch dazu ein, uns an der Suche nach kreativen Lösungen zu beteiligen, die ich zuvor als Umsetzung der allgemeinen Prinzipien bezeichnet habe, die viele Bewegungen weltweit mit dem Demokratischen Konföderalismus teilen.
Abdullah Öcalan definiert die kapitalistische Moderne als ganzheitliches System und schlägt als Alternative dazu die demokratische Moderne vor. Auch Sie untersuchen die Logik des Kapitalismus anhand seiner Funktionsweise (Logistik, Daten, Kontrolle der Mobilität). Welche sozialen oder politischen Praktiken können Ihrer Meinung nach die Hegemonie des funktionierenden Kapitalismus wirklich brechen?
Zunächst einmal müssen wir unsere Aufmerksamkeit auf die Kämpfe richten. Ohne Kämpfe ist es sehr schwer, sich eine Alternative zum globalen Kapitalismus vorzustellen. Wir müssen also untersuchen, wie Kämpfe genau an dem Punkt entstehen, an dem der globale Kapitalismus seine Akkumulationskreisläufe neu organisiert.
Allgemeine alternative Visionen schmieden und indigenisieren
Und ich denke, dass es hier einen sehr allgemeinen Punkt zu beachten gilt, nämlich dass die Alternative zum globalen Kapitalismus, wie Sie sagen, eine internationalistische Alternative sein muss. Das bedeutet, dass die Art von Resonanzen, die ich zuvor im Zusammenhang mit dem Demokratischen Konföderalismus erwähnt habe, für die Schaffung einer Alternative von entscheidender Bedeutung sind.
Wir müssen diese Art von Resonanzen, diese Art von Kommunikation, wenn Sie so wollen, intensivieren, was, wie ich bereits sagte, auch eine Übersetzung ist, um eine Art allgemeine alternative Vision zu schmieden, die dann wiederum indigenisiert, wenn Sie so wollen, in einen ganz bestimmten Kontext übersetzt werden muss.
„Die weltweiten Reisen des Demokratischen Konföderalismus waren sehr wichtig“
Ich denke, das ist heute eine sehr wichtige Aufgabe für uns. Und vielleicht müssen wir auch über die Sprache des Internationalismus hinausgehen, denn die Sprache des Internationalismus basiert natürlich auf der Nation. Vielleicht müssen wir also auch neue Wörter, neue Konzepte erfinden.
Aber es ist sehr, sehr wichtig, auf transnationaler, transkontinentaler Ebene an der Definition einer alternativen Vision zu arbeiten. Und ich wiederhole, ich meine, die weltweiten Reisen des Demokratischen Konföderalismus waren in dieser Hinsicht sehr wichtig.
Die Volksaufstände, die wir heute vor allem in Europa, aber auch an vielen anderen Orten beobachten können, zeigen deutlich, dass repräsentative oder liberale Demokratien in vielen Ländern nicht mehr funktionieren. Wie lässt sich diese Krise der liberalen Demokratien erklären? Haben die Menschen keine Alternative?
Die Krise der liberalen Demokratie ist nichts Neues.
Sie hat eine Geschichte. Und um die Frage allgemein zu beantworten, würde ich sagen, dass die Veränderungen des Kapitalismus in den letzten Jahrzehnten ein sehr wichtiger Faktor sind, wenn wir die Krise der liberalen Demokratie erklären wollen. Sie wissen, was man gewöhnlich als neoliberale Hegemonie bezeichnet, die seit den späten 70er, frühen 80er Jahren Gestalt angenommen hat und in gewisser Weise den traditionellen, sogar den institutionellen Rahmen der liberalen Demokratie untergraben hat.
Das Ende der neoliberalen Hegemonie vollzieht sich nicht wie gewünscht
Und heute stehen wir vor einer Radikalisierung dieser Krise, in einem Moment, in dem die neoliberale Hegemonie selbst am Ende ihres historischen Weges angelangt ist. Und dieses Ende der neoliberalen Hegemonie, das ebenfalls einer Qualifizierung bedarf, ist etwas, von dem soziale Bewegungen und linke Intellektuelle seit Jahrzehnten träumen. Aber es vollzieht sich in Formen, die sich sehr von denen unterscheiden, die wir uns gewünscht haben.
Diese Formen stehen in Verbindung mit einem neuen Autoritarismus, der an verschiedenen Orten unterschiedliche Formen annimmt, aber in gewisser Weise eine Art verbindendes Element darstellt.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, mit Abdullah Öcalan direkt über die Transformationen des Kapitalismus oder den Aufbau von Alternativen zu sprechen, welche Frage würden Sie ihm stellen oder welches Thema würden Sie mit ihm besprechen wollen?
Nun, ich denke, die Fragen, die ich zu Beginn unseres Gesprächs angesprochen habe, die die politische Relevanz der Kritik am Nationalismus an der Schnittstelle zwischen der internen türkischen Dimension und der regionalen Dimension deutlich gemacht haben. Ich würde mich sehr gerne mit ihm darüber unterhalten.
Und ich hoffe wirklich, dass dies bald möglich sein wird.
Wer ist Sandro Mezzadra?
Der italienische Denker Sandro Mezzadra, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Bologna, beschäftigt sich intensiv mit Migration, Grenzen, Globalisierung und den aktuellen Veränderungen des Kapitalismus. In seinen Werken Border as Method und The Politics of Operations analysiert er die Funktionsweise des Kapitalismus anhand von Logistik, Daten und Mobilität.
Prof. Mezzadra, der mit seinen theoretischen Arbeiten weltweite Bekanntheit erlangt hat, betrachtet Grenzen nicht nur als geografische Linien, sondern als methodisches Instrument zum Verständnis von Arbeit und Freiheitskämpfen. Darüber hinaus leistet er als Vertreter der Traditionen des „Operaismus“ und „Post-Operaismus“ einen intellektuellen Beitrag zu zeitgenössischen sozialen Bewegungen und alternativen Formen der Politik.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/saeed-demokratischer-konfoderalismus-statt-nationalstaat-47906 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/renato-franzitta-Ocalans-paradigma-ist-gegenmodell-zur-globalen-ordnung-46959 https://deutsch.anf-news.com/frauen/wir-haben-nach-losungswegen-fur-eine-neue-zeit-gesucht-46500 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-konzept-des-nationalstaates-funktioniert-in-syrien-nicht-44806
Schweden: Kirche, Religion, Nicht-Religiöse 1973-2024
In Schweden sind die Unterschiede zwischen den formalen Zugehörigkeiten (60 Prozent sind Mitglied einer Religionsgemeinschaft) und den persönlichen Orientierungen (76 Prozent verstehen sich als Nicht-Religiöse/Atheisten) benennbar. Kirchenmitgliedschaft als kulturelles Traditionsmerkmal, dass sich im Laufe der vergangenen 50 Jahre halbiert hat und sich kontinuierlich verringert.
Greetings on 20th anniversary of RT TV channel
In a conversation with presenter Salam Mosafir, Vladimir Putin extended greetings to RT staff on the 20th anniversary of the network.