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DEM-Partei: Umsetzung der EGMR-Urteile wäre wichtiger Schritt für Demokratisierung

Die Ko-Vorsitzenden der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Tülay Hatimoğulları und Tuncer Bakırhan, haben den kurdischen Politiker Selahattin Demirtaş im Hochsicherheitsgefängnis von Edirne besucht. Im Anschluss an das Treffen mit dem früheren Ko-Vorsitzenden der HDP forderten sie die umgehende Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Freilassung aller in der sogenannten „Kobanê-Verfahren“ Inhaftierten.

Neben Demirtaş trafen die Parteivorsitzenden auch den früheren Oberbürgermeister von Amed (tr. Diyarbakır), Adnan Selçuk Mızraklı. Nach dem Gefängnisbesuch gaben sie eine gemeinsame Erklärung vor der Haftanstalt ab.

 


„EGMR-Urteile müssen endlich umgesetzt werden“

Hatimoğulları erklärte, sowohl Demirtaş als auch Mızraklı zeigten sich weiterhin hoffnungsvoll im Hinblick auf einen möglichen Friedensprozess. Sie erinnerte daran, dass die Festnahmen führender HDP-Politiker:innen im November 2016 ein „dunkles Kapitel“ in der türkischen Politik eingeleitet hätten. Trotz der Urteile des EGMR, die eine Freilassung forderten, seien Demirtaş und weitere Betroffene weiterhin in Haft.

„Es gibt keine rechtliche Grundlage für diese Inhaftierungen. Die Nichtumsetzung der EGMR-Urteile bedeutet, dass die Türkei internationales Recht missachtet“, sagte Hatimoğulları. „In einer Zeit, in der über Frieden und Demokratisierung gesprochen wird, wäre die Umsetzung dieser Entscheidungen einer der wichtigsten Schritte.“ Sie forderte die sofortige Freilassung von Selahattin Demirtaş, Figen Yüksekdağ und aller anderen Kobanê-Gefangenen: „Sie können den Friedensprozess nicht hinter Gefängnismauern unterstützen – ihre Stimmen werden draußen gebraucht.“

„Ein Friedensprozess braucht Vertrauen“

Auch Ko-Vorsitzender Tuncer Bakırhan bekräftigte die Forderung nach Freilassung der betroffenen Politiker:innen. Es sei widersprüchlich, über einen neuen politischen Prozess zu sprechen, während Menschen, deren Unschuld längst bestätigt sei, weiter inhaftiert blieben. „Wenn wir wirklich einen neuen Prozess des Friedens und der Demokratisierung beginnen wollen, dann dürfen diejenigen, die diesen Prozess mitgestalten könnten, nicht länger in Zellen sitzen“, sagte Bakırhan. „Ihre Plätze sind nicht die Gefängnisse, sondern die Gesellschaft.“ Er nannte die anhaltende Inhaftierung der Angeklagten im Kobanê-Verfahren „inakzeptabel“ und forderte Vertrauen bildende Schritte seitens der Regierung.

Besuch in Kandıra geplant

Nach der Erklärung vor dem Gefängnis in Edirne kündigten Hatimoğulları und Bakırhan an, anschließend die frühere HDP-Vorsitzende Figen Yüksekdağ im Gefängnis Kandıra zu besuchen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkei-legt-gegen-egmr-urteil-zu-demirtas-berufung-ein-48286 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/dem-partei-fordert-freilassung-aller-kobane-gefangenen-48214 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-gesprache-mit-Ocalan-waren-politisch-wichtiger-schritt-48282 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/urteilsbegrundung-im-kobane-prozess-lost-berufungsverfahren-aus-46833 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/imrali-delegation-besucht-figen-yuksekdag-44975

 

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Belgien: Ministerin will Diyanet-Einfluss prüfen lassen

Die N-VA-Politikerin und flämische Regionalministerin für Justiz, Arbeit und das Bildungswesen, Zuhal Demir, hat eine offizielle Untersuchung zur Einreise türkischer Imame nach Belgien gefordert. Hintergrund ist der Vorwurf, dass die Türkei über diplomatische Sonderregelungen gezielt religiöse Vertreter entsendet, die dem Umfeld von Präsident Recep Tayyip Erdoğan nahestehen. Demir richtet ihre Forderung an Außenminister Maxime Prévot (Les Engagés), wie sie am Sonntag bekanntgab.

„Diyanet-Imame umgehen Arbeitsgenehmigungen“

Nach Angaben der kurdischstämmigen Ministerin nutzt Ankara sogenannte grüne Dienstpässe, um Imame ohne Schengen-Visum und ohne belgische Arbeitserlaubnis in das Land zu entsenden. Diese Pässe erlauben einen visafreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen und ermöglichen religiösen Funktionären den Aufenthalt in Belgien ohne gesonderte Genehmigung – obwohl das Gesetz seit 2019 eigentlich strengere Vorgaben vorsieht.

„Diese Regelungen wurden nach 2019 bewusst verschärft, um die Einflussnahme ausländischer Staaten auf lokale Religionsgemeinschaften einzudämmen“, sagte Demir. Die türkische Religionsbehörde Diyanet umgehe diese Bestimmungen systematisch. Laut der Ministerin erfolgte die Entsendung direkt über Strukturen, die dem türkischen Präsidialamt unterstellt seien.

Großes Diyanet-Netzwerk in Belgien

Zuhal Demir verweist darauf, dass es in Belgien über 60 Diyanet-Moscheen gibt – allein 43 davon in der Region Flandern. Ein Großteil davon werde von religiösem Personal betreut, das von der Türkei geschickt werde. 2024 seien laut Ministerium 17 von 18 Anträgen auf Arbeitserlaubnis für Imame abgelehnt worden – unter anderem mit Verweis auf die fehlende Unabhängigkeit der Antragsteller.

Vergleiche mit Deutschland und Frankreich

Demir sieht Belgien nicht als Einzelfall. Auch andere EU-Staaten hätten mit ähnlichen Herausforderungen im Umgang mit Diyanet-Strukturen zu kämpfen. So hatte es in Deutschland 2017 Ermittlungen gegen 19 Imame des in Köln angesiedelten Dachverbands der türkischen Moscheegemeinden (Ditib) gegeben, die unter Verdacht standen, im Auftrag von Diyanet Anhänger:innen der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen ausgespäht zu haben.

Frankreich lässt seit Januar 2024 keine entsandten Imame mehr zu. Das Gesetz ist Teil mehrerer Maßnahmen, die Präsident Emmanuel Macron im Februar 2020 auf den Weg gebracht hatte, um „islamistischen Separatismus“ zu bekämpfen. Damit soll unter anderem auch verhinderten werden, dass französische Moscheen aus dem Ausland finanziert werden.

Appell an Außenminister Maxime Prévot

Vor diesem Hintergrund fordert Demir nun eine formelle Untersuchung durch das belgische Außenministerium. Der zuständige Minister Maxime Prévot müsse klären lassen, ob und in welchem Ausmaß Ankara diplomatische Schlupflöcher zur gezielten Einflussnahme auf muslimische Gemeinden in Belgien nutzt. „Wir dürfen nicht zulassen, dass ausländische Mächte Einfluss auf unsere Gesellschaft ausüben“, so Demir.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/drohmail-flamische-regionalministerin-demir-erhalt-polizeischutz-22833 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/stadt-essen-lehnt-ditib-als-jugendhilfetrager-ab-34923 https://deutsch.anf-news.com/weltweit/frankreich-erdogantreuer-dschihadistenverein-aufgelost-22441 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/dava-erdogans-stellvertreter-in-deutschland-40942 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/graue-wolfe-greifen-kurden-in-lyon-an-vier-verletzte-37433

 

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Venedig-Kommission: Rechtsgutachten nur auf offiziellen Antrag

Im Zuge der wieder aufgeflammten Debatte über eine mögliche demokratische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei wird auch über verfassungs- und gesetzgeberische Reformen diskutiert. Dabei richtet sich der Blick zunehmend auf die Venedig-Kommission des Europarats – ein beratendes Expertengremium, das Staaten bei der Ausarbeitung verfassungskonformer und menschenrechtsbasierter Regelungen unterstützt.

Die Kommission stellte nun klar: Eine Stellungnahme zu Reformüberlegungen in der Türkei sei nur möglich, wenn eine formelle Anfrage durch eine dazu befugte Instanz erfolgt. Darauf wies Tatiana Baeva-Frachon vom Medienbüro des Europarats gegenüber ANF hin.

„Die Venedig-Kommission erarbeitet länderspezifische Gutachten ausschließlich auf offizielle Anfrage – sei es durch ein Mitgliedsland, ein Organ des Europarats wie das Ministerkomitee oder die Parlamentarische Versammlung, durch den Generalsekretär, die Europäische Union oder eine autorisierte internationale Organisation“, erklärte Baeva-Frachon.

Reformdebatten nach Europaratsbeschluss

Hintergrund der Diskussion ist ein Beschluss des Ministerkomitees des Europarats vom September, in dem die Türkei aufgefordert wurde, Reformen im Bereich des sogenannten „Rechts auf Hoffnung“ zu prüfen – also die menschenrechtskonforme Ausgestaltung von lebenslangen Freiheitsstrafen ohne Aussicht auf Entlassung. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Bedeutung parlamentarischer Initiativen wie der „Kommission für nationale Einheit, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ im türkischen Parlament verwiesen.

Die Venedig-Kommission könnte in diesem Kontext beratend tätig werden, allerdings nur dann, wenn von türkischer Seite – der Regierung, dem Justizministerium oder dem Parlamentspräsidium – ein formeller Antrag gestellt wird. Fachleute betonen, dass ein solcher Schritt die Glaubwürdigkeit und völkerrechtliche Verankerung möglicher Reformprozesse stärken würde.

Was ist die Venedig-Kommission?

Die Venedig-Kommission, offiziell „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“, wurde 1990 gegründet und ist dem Europarat angegliedert. Sie berät Mitgliedsstaaten bei der Ausarbeitung oder Reform von Verfassungen, Wahlgesetzen, Justizsystemen und anderen demokratie- und rechtsstaatlich relevanten Bereichen. Ziel ist die Einhaltung europäischer Standards – insbesondere im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die Arbeitsgrundlage der Kommission ist das Dokument CDL(2002)027-e, in dem festgelegt ist, unter welchen Voraussetzungen Mitgliedstaaten ein Gutachten anfordern können.

„Recht auf Hoffnung“ als Prüfstein

Menschenrechtsorganisationen und internationale Gremien fordern seit Jahren, dass die Türkei die EMRK-konforme Ausgestaltung von Haftbedingungen sicherstellt – insbesondere in Fällen lebenslanger Haft ohne realistische Möglichkeit auf Freilassung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte die Türkei in mehreren Urteilen wegen Verletzung des „Rechts auf Hoffnung“ gerügt.

Ein möglicher Beitrag der Venedig-Kommission wird daher als besonders bedeutsam eingeschätzt – nicht nur für die Menschenrechtssituation in der Türkei, sondern auch für die Vertrauensbildung im Rahmen eines möglichen politischen Öffnungsprozesses.

Foto © Europarat

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-recht-auf-hoffnung-muss-gesetzlich-verankert-werden-48421 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/weitere-frist-fur-turkei-bezuglich-recht-auf-hoffnung-48002 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-problem-ist-politisch-die-losung-ebenfalls-48354

 

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Nahit Eren übernimmt Vereinsführung bei Amedspor

Der Fußballverein Amedspor hat einen neuen Vorsitzenden: Der frühere Präsident der Rechtsanwaltskammer in Amed (tr. Diyarbakır), Nahit Eren, wurde auf der 9. ordentlichen Generalversammlung des Klubs einstimmig zum neuen Vereinschef gewählt. Die Veranstaltung fand am Sonnabend im ÇandAmed-Kongresszentrum statt und wurde neben den 305 Delegierten auch von Politiker:innen, Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie zahlreichen Fans besucht.

Die Versammlung, die im Gedenken an die unter verdächtigen Umständen gestorbene Studentin Rojin Kabaiş abgehalten wurde, begann mit einer Schweigeminute. In seiner Eröffnungsrede betonte Metin Kılavuz, der die Sitzungsleitung übernahm, die historische Bedeutung der Stadt Amed und die besondere emotionale Bindung der Bevölkerung an den Verein: „Amedspor ist nicht nur ein Verein dieser Stadt – er ist ein Symbol für die ganze Region.“

Bisheriger Präsident: „Wir haben das Banner mit Würde getragen“

Der bisherige Vereinspräsident Burç Baysal erklärte, der Gang zur Neuwahl sei auch durch rechtliche Umstände innerhalb der Vereinsführung notwendig geworden. Man habe stets im Einklang mit den Werten und der Identität des Volkes gehandelt. „Ich bin überzeugt, dass unsere Nachfolger diesen Weg entschlossen fortsetzen werden“, so Baysal.

Eren: „Amedspor ist eine große Familie“

Nach der Wahl bedankte sich Nahit Eren für das Vertrauen der Delegierten. Amedspor sei weit mehr als ein Sportverein: „Wir sind eine große Familie mit tiefem Geschichtsbewusstsein und einem starken Zugehörigkeitsgefühl“, sagte er in seiner Antrittsrede. „Unser Verein hat allen Widrigkeiten mit Zusammenhalt und Solidarität getrotzt.

Nahit Eren har viel vor mit dem Zweitligisten Amedspor, der in der TFF 1. Lig spielt

Eren betonte, dass er gemeinsam mit seinem Team auf transparente und lösungsorientierte Weise arbeiten wolle: „Niemand sollte daran zweifeln, dass wir konstruktive Kritik immer ernst nehmen – gleichzeitig werden wir uns gegen Diffamierung, Respektlosigkeit und eine Kultur des Hasses entschieden wehren.“

„Gegen Repression und Diskriminierung werden wir uns zur Wehr setzen“

In seiner Rede erinnerte Eren auch an die Diskriminierung, die Amedspor in der Vergangenheit immer wieder erfahren hat. Besonders in Auswärtsspielen und durch willkürliche Verbandsstrafen ist der Verein mit Ungleichbehandlung konfrontiert worden. „Wir betrachten diskriminierende Maßnahmen, sexistische Parolen und Strafen nicht nur als Makel, sondern als Angriff auf unsere Werte“, so Eren. Amedspor werde sich weder seine Sprache noch seine kulturellen Symbole verbieten lassen: „Wir werden uns gegen jede Form von Repression zur Wehr setzen – schweigen werden wir nicht.“

Sechs-Punkte-Programm für die Zukunft

Eren stellte in seiner Rede ein Sechs-Punkte-Programm für die kommende Amtszeit vor. Im Fokus stehen:

▪ Die Identität des Vereins und die Rolle der Fans

▪ Sportliche Vision und nachhaltige Entwicklung

▪ Institutionalisierung und Kooperation mit Kommunen

▪ Stärkung der Jugendarbeit und des Nachwuchses

▪ Ausbau des Frauenfußballs und anderer Sportarten

▪ Dialog mit der lokalen Bevölkerung und der Gesellschaft in der Türkei

Zum Abschluss sagte Eren: „Mit der Kraft aus der Geschichte und Kultur unserer Stadt werden wir gemeinsam Erfolg haben. Auch jene, die heute nicht unter uns sein konnten, sollen wissen: Wir werden gewinnen. Unser Weg ist klar.“ Nach den Schlussworten endete die Versammlung mit Glückwünschen und Beifall.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/strafe-fur-amedspor-anwaltskammern-sehen-angriff-auf-kurdische-sprache-48144 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/geldstrafe-gegen-amedspor-wegen-kurdischem-slogan-48129 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/nach-angriffen-auf-amedspor-amed-halt-zusammen-36555 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/organisierter-lynchangriff-auf-fussballverein-amedspor-36550 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/rassismus-ein-altbekanntes-phanomen-im-turkischen-fussball-48394

 

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Krankengeld: Urlaub während der Krankschreibung – das ist erlaubt

Wer länger krankgeschrieben ist und Krankengeld erhält, hat oft nur einen Wunsch: raus aus dem Alltag, Kraft tanken. Doch darf man während des Krankengeldbezugs verreisen – und wenn ja, wohin, wie lange, mit welchen Auflagen? Der rechtliche Rahmen ist klarer, als viele denken. Gleichzeitig drohen empfindliche Folgen, wenn Regeln missachtet werden.

Grundsatz: Urlaub trotz Krankengeld ist möglich – aber nicht grenzenlos

Während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit ist Erholung nicht verboten. Entscheidend ist, dass die Reise den Heilungsverlauf nicht behindert und die formalen Spielregeln eingehalten werden. Innerhalb Deutschlands ist keine ausdrückliche Genehmigung der Kasse vorgeschrieben. Wer jedoch ins Ausland möchte, braucht in aller Regel ein Okay der Krankenkasse – sonst kann der Anspruch ruhen und Zahlungen stoppen.

Das folgt aus § 16 SGB V: Ohne Zustimmung ruht Krankengeld während eines Auslandsaufenthalts; mit Zustimmung kann es weiterlaufen. Das Bundessozialgericht hat zudem betont, dass Kassen Reisen innerhalb der EU nicht pauschal untersagen dürfen, wenn keine Missbrauchs- oder Gesundheitsrisiken bestehen.

Inland, EU, Drittstaaten: So unterscheiden sich die Anforderungen Wohin? Brauche ich eine Genehmigung? Inland (Deutschland) Nein, aber: erreichbar bleiben (Post, Telefon), lückenlose AU-Folgebescheinigungen sichern, medizinische Termine wahrnehmen. EU/EWR/Schweiz Ja, Zustimmung der Krankenkasse. Diese ist zu erteilen, wenn die Reise medizinisch unbedenklich ist und kein Missbrauchsverdacht besteht. Drittstaaten (außerhalb EU/EWR/CH) Regel: Zustimmung notwendig, sonst Ruhen. In der Praxis strenger geprüft (Erreichbarkeit/Behandlung), Zustimmung seltener – aber möglich. Der Weg zur Genehmigung: So klappt’s mit der Kasse

Wer während des Krankengeldbezugs verreisen möchte, sollte frühzeitig einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und dabei den geplanten Zeitraum, das Reiseziel sowie erreichbare Kontaktmöglichkeiten benennen. Hilfreich: Viele Kassen bieten dafür kurze Online-Formulare oder Hotlines an.

Dem Antrag sollte eine ärztliche Einschätzung beigefügt werden – ein knappes Attest reicht in der Regel aus („Reise medizinisch vertretbar; Reha-Effekt möglich; Behandlung kann fortgeführt werden.“). Wichtig ist außerdem, die laufende Behandlung sicherzustellen: Notwendige Therapien und Arzttermine dürfen nicht ausfallen; bei längerer Abwesenheit ist eine Versorgung am Urlaubsort zu organisieren.

Schließlich muss die Erreichbarkeit gewährleistet sein – etwa durch Nachsendeauftrag oder Briefkastenservice – damit auf Schreiben der Kasse kurzfristig reagiert und Termine des Medizinischen Dienstes zuverlässig wahrgenommen werden können.

Melde- und Mitwirkungspflichten: Diese Punkte sind entscheidend

Für den sicheren Bezug von Krankengeld ist eine lückenlose Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung unerlässlich: Folge-AUs müssen rechtzeitig vorliegen, andernfalls endet der Anspruch. Auch die elektronische Übermittlung (eAU) befreit nicht davon, Fristen exakt einzuhalten.

Teilen Sie der Krankenkasse stets aktuelle Adress- und Kontaktdaten mit – inklusive Reiseadresse, Handy- und E-Mail-Kontakt sowie, falls vorhanden, der behandelnden Praxis am Urlaubsort –, damit Einladungen des Medizinischen Dienstes zuverlässig zugestellt werden und Sie erreichbar sind.

Änderungen der Reise wie Verlängerungen, Zielwechsel oder medizinische Zwischenfälle sind unverzüglich zu melden. Bewahren Sie außerdem Belege sorgfältig auf, etwa Atteste, Terminbestätigungen und Quittungen über notwendige Behandlungen am Urlaubsort.

Risiken bei Verstößen: Wenn Krankengeld ruht, endet – oder zurückgefordert wird

Wer ohne Zustimmung ins Ausland fährt oder Mitwirkungspflichten verletzt, riskiert viel:

  • Ruhen/Einstellung der Zahlung ab Beginn der ungenehmigten Auslandsabwesenheit.
  • Rückforderung bereits gezahlter Beträge bei rechtswidrigem Bezug (z. B. fehlende Zustimmung, fehlende AU-Fortschreibung).
  • Versagung/Entziehung weiterer Leistungen bei fehlender Mitwirkung (z. B. Nichtwahrnehmen MD-Termin).
  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit: Unpassende Reiseaktivitäten (Riskosport bei Rückenleiden, Partyurlaub bei Burn-out) können zu Nachfragen, MD-
  • Begutachtungen und Leistungskürzungen führen. Kassen dürfen Reisen nicht pauschal verbieten, dürfen aber prüfen und bei konkreten Anhaltspunkten eingreifen.
Was Kassen prüfen – und was Betroffene entkräften können

Krankenkassen wägen den Gesundheitsschutz und die Überprüfbarkeit der AU gegen das Erholungsinteresse ab. Maßgeblich sind:

  • Medizinische Vertretbarkeit (Attest),
  • Fortführung der Behandlung,
  • Erreichbarkeit/Terminsicherung,
  • Missbrauchsverdacht (z. B. „Arbeitsersatzurlaub“).

Gerade bei EU-Reisen hat das BSG die Rechte von Versicherten gestärkt: Liegen keine Zweifel an der AU und kein Missbrauchsverdacht vor, ist die Zustimmung zu erteilen. Das ist ein deutliches Signal gegen pauschale Verbote – allerdings kein Freifahrtschein.

Fazit

Urlaub während des Krankengeldbezugs ist möglich – und kann sogar zur Genesung beitragen. Wer jedoch unbedacht ins Ausland reist oder formale Pflichttritte ignoriert, riskiert Zahlungsstopp und Rückforderungen.

Mit ärztlichem Okay, rechtzeitiger Kassen-Zustimmung (insbesondere in der EU) und guter Erreichbarkeit steht einer Erholungsreise meist nichts im Weg. Die Devise lautet: Transparenz statt Risiko.

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Chopin zum unzeitigen Gedächtnis

Wie die Welt sein wird am Jüngsten Tag, weiß ja niemand. Dass alles einigermaßen plötzlich zu Ende geht, ist aber ausgemacht: Chopin hat das entsprechend auskomponiert. Ex nihilo, aus dem Nichts, das einst die Schöpfung entbarg, kommt unerwartet und radikal rückwärtsgewandt das Chaos wieder zum Vorschein. Es bricht herein, ohne die Sicherheitssysteme vorher um Erlaubnis […]

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Schwerbehinderung: Massenhaft falsche GdB-Bescheide – Wichtiges Urteil – Gericht mahnt Versorgungsämter

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) entscheidet darüber, welche Nachteilsausgleiche bei einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung gewährt werden. Sie entscheidet aber nicht nur über steuerliche Vorteile und Nachteilsausgleiche, sondern auch über den Zugang zu bestimmten Rentenleistungen und anderen sozialen Vergünstigungen.

Daher ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden den GdB korrekt und sorgfältig ermitteln. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe deckt erhebliche Mängel in diesem Verfahren auf und mahnt die Versorgungsämter zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten an.

Wie kam es zu dem Verfahren vor dem Sozialgericht Karlsruhe?

Ein Antragsteller beantragte die Anerkennung eines höheren GdB. Die zuständige Versorgungsverwaltung setzte diesen jedoch lediglich auf 30 fest. Der Antragsteller war mit dieser Einschätzung nicht einverstanden und legte Widerspruch ein.

Er argumentierte, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen weitreichender seien und eine höhere Einstufung gerechtfertigt wäre. Doch die Behörde blieb bei ihrer Entscheidung und lehnte den Widerspruch ab, ohne eine weitere medizinische Untersuchung anzuordnen. Daraufhin klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Karlsruhe.

Welche Mängel stellte das Sozialgericht Karlsruhe fest?

Das Gericht bemängelte in seinem Urteil vom 14. April 2020 (Aktenzeichen: S 12 SB 3113/19) die mangelnde Sachaufklärung durch die Behörde. Es stellte fest, dass die Entscheidung allein auf Basis von Befundberichten und Akten getroffen wurde, ohne dass eine notwendige medizinische Begutachtung veranlasst worden war. Dies sei rechtswidrig, da bei unklarer oder unzureichender Aktenlage eine umfassende Untersuchung erforderlich sei. Besonders kritisch wurden folgende Punkte gesehen:

1. Die Versorgungsverwaltung führte keine eigenständige sozialmedizinische Untersuchung durch.

2. Die Gesamtbeeinträchtigung des Antragstellers wurde nicht ausreichend berücksichtigt.

3. Notwendige Beweismittel wurden nicht eingeholt.

Das Sozialgericht verurteilte die Beklagte zu einer erneuten Prüfung unter Einbeziehung einer medizinischen Begutachtung. Die Urteilsbegründung war deutlich: Die Behörde dürfe sich nicht auf die Gerichte verlassen, um ihre gesetzliche Sachaufklärungspflicht nachträglich zu erfüllen.

Ist fehlerhafte GdB-Bewertung ein strukturelles Problem?

Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zur Praxis der Versorgungsverwaltungen auf. Insbesondere in Baden-Württemberg scheint es systematische Ermittlungsdefizite zu geben. Das Sozialgericht Karlsruhe kritisierte die Behördenpraxis, GdB-Feststellungen rein auf Basis von Aktenlagen vorzunehmen. Dies sei eine fehleranfällige Vorgehensweise, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Tatsächlich gibt es immer wieder gerichtliche Entscheidungen, die diese Verwaltungspraxis beanstanden und eine genauere Prüfung fordern.

Was bedeutet das Urteil für Betroffene?

Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe sendet eine klare Botschaft: Die GdB-Feststellung muss sorgfältig erfolgen und darf nicht auf unzureichender Prüfung basieren. Wer sich durch eine fehlerhafte Entscheidung benachteiligt fühlt, sollte Widerspruch einlegen und notfalls den Klageweg beschreiten.

In vielen Fällen haben Antragsteller gute Chancen auf eine höhere Einstufung, wenn die Behörde ihre Ermittlungspflichten nicht erfüllt hat. Dieses Urteil könnte daher weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Versorgungsverwaltungen haben und dazu beitragen, dass GdB-Feststellungen künftig fairer und genauer erfolgen.

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Schwerbehinderung: LSG NRW kippt alte Praxis – Sozialamt muss 11.530 Euro zahlen

Ein Rollstuhlfahrrad fördert die soziale Teilhabe, indem es Menschen im Rollstuhl und ihren Begleitern gemeinsame Mobilität und Ausflüge ermöglicht. Das stärkt das Gemeinschaftsgefühl und verbessert die Lebensqualität. Durch die Kombination von Rollstuhl und Fahrrad können Betroffene selbstständig oder gemeinsam Ausflüge unternehmen, an sozialen Aktivitäten teilnehmen und so leichter in das gesellschaftliche Leben integriert werden.

Kein Ausschluss familiärer Aktivitäten von der Eingliederungshilfe

LSG NRW 15.05.2025: Anspruch trotz familiärer Nutzung bestätigt
Ein schwerstbehinderter Mensch mit Pflegegrad 5, der bei seinen Eltern lebt, hat Anspruch auf ein Rollstuhlfahrrad mit E-Antrieb im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – insbesondere zur Intensivierung familiärer Kontakte (LSG NRW, Urteil vom 15.05.2025 – L 9 SO 177/24).

Nutzen ein Schwerstbehinderter und seine Eltern das Rollstuhlfahrrad nicht nur, um bestimmte Ziele zu erreichen, sondern auch wegen des Radfahrens und des damit verbundenen Naturerlebnisses an sich, ist dieses Bedürfnis vom Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe anzuerkennen.

Sozialamt muss zahlen: 11.530 € für Rollstuhlfahrrad (Opair) mit E-Antrieb

Mit einem wirklich „Hammer“-Urteil stellt der 9. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, Urt. v. 15.05.2025 – L 9 SO 177/24) klar: Ein Schwerstbehinderter mit Pflegegrad 5 hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein selbst beschafftes Rollstuhlfahrrad mit E-Antrieb (Opair) durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 113 Abs. 2 Nr. 8, 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).

Rechtsgrundlage: §§ 113 Abs. 2 Nr. 8, 84 Abs. 1 S. 1 SGB IX – Hilfsmittel der sozialen Teilhabe

Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Hilfsmittel, die erforderlich sind, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen. Der Anspruch gegen die Behörde auf Zahlung von 11.530 € für die Anschaffung des Rollstuhlfahrrads ist als sozialer Teilhabeanspruch nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 8, 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX begründet.

Behinderungsausgleich in der Praxis: Mobilität, Freizeit- und Besuchsfahrten

Das Rollstuhlfahrrad soll die fehlende Fähigkeit des Klägers kompensieren, aus eigener Kraft mobil zu sein – insbesondere Fahrrad zu fahren – und damit zum Behinderungsausgleich beitragen. Teilhabeziele wie Einkaufs-, Freizeit- und Besuchsfahrten fallen unter die soziale Teilhabe im Sinne des § 113 Abs. 1 SGB IX.

BSG 12.12.2023: Freizeitgestaltung als Teilhabeleistung anerkannt
Dazu gehören Leistungen zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung, sowohl gemeinschaftliche als auch individuelle Aktivitäten – sozial, sportlich, kulturell, kreativ, bildend oder rekreativ (BSG, Urteil vom 12.12.2023 – B 8 SO 9/22 R).

Einkaufsfahrten & Verwandtenbesuche: Wann sie zur sozialen Teilhabe gehören

Dies gilt etwa dann, wenn auf andere Weise ein Erleben üblicher gesellschaftlicher Kontakte außerhalb der Familie und das Erlernen entsprechender Umgangsformen nicht hinreichend möglich ist und die Fahrten gerade deshalb unternommen werden (BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 8 SO 18/12 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2024 – L 12 SO 189/23).

Die notwendigen Kosten für das Rollstuhlfahrrad sind behinderungsbedingt, denn ohne die Behinderung wäre der Kläger zur Vervollständigung seiner Mobilität im dargestellten Sinne nicht auf ein Rollstuhlfahrrad angewiesen.

Notwendig i.S.v. § 4 SGB IX: Individuelle Bedürfnisse und angemessene Wünsche

Die Versorgung des Klägers mit dem Rollstuhlfahrrad ist notwendig im Sinne von § 4 Abs. 1 SGB IX. In welchem Maß und durch welche Aktivitäten ein Mensch mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft teilnimmt, hängt von seinen individuellen Bedürfnissen ab – unter Berücksichtigung seiner angemessenen Wünsche (§ 104 Abs. 2 SGB IX) und der Umstände des Einzelfalls (BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 8 SO 18/12 R).

Maßstab des BSG: Bedürfnisse eines nicht behinderten Erwachsenen

Maßstab für berechtigte, also angemessene und den Gesetzeszwecken entsprechende Wünsche (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) bzw. für unverhältnismäßige Mehrkosten (§ 104 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) sind die Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen (BSG, Urteil vom 19.05.2022 – B 8 SO 13/20 R).

Der Kläger bzw. seine Eltern haben sich für das Radfahren entschieden, um auf diese Weise an der Gesellschaft teilzuhaben. Dieser Wunsch ist angemessen, denn er entspricht einem weitverbreiteten Bedürfnis. Nach der Rechtsprechung des BSG hat das Bewusstsein für die Bedeutung ausreichender Bewegung für die allgemeine Gesundheit erheblich zugenommen, ist verbreitet anerkannt und findet – auch jenseits explizit sportlicher Betätigung – entsprechenden Ausdruck (BSG, Urteil vom 18.04.2024 – B 3 KR 13/22 R).

Angesichts der weiten Verbreitung des Fahrradfahrens geht der Wunsch des Klägers nicht über die Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen hinaus.

Radfahren statt Auto: Warum der Pkw keine vergleichbare Leistung ist

Der Kläger kann nicht darauf verwiesen werden, Fahrten mit dem Pkw der Eltern und gegebenenfalls ergänzend mit dem Rollstuhl zurückzulegen. Der Transport mit dem Auto ist keine vergleichbare Leistung im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX.

Der Kläger und seine Eltern nutzen das Rollstuhlfahrrad nicht nur, um bestimmte Ziele zu erreichen; es geht ihnen auch um das Radfahren selbst und das damit verbundene Naturerlebnis. Dieses Bedürfnis ist anzuerkennen.

Neue Rechtsauffassung des 9. Senats: Bedeutung für die Eingliederungshilfe
Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock
  1. Dieses „Hammer“-Urteil ist wirklich zu begrüßen, denn der 9. Senat gibt endlich seine veraltete Rechtsauffassung auf, wonach galt: Keine Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bei Intensivierung familiärer Kontakte (LSG NRW, Az. L 9 SO 303/13).
  2. Kein Ausschluss familiärer Aktivitäten von der Eingliederungshilfe – in diesem Sinne auch LSG NRW, Az. L 12 SO 189/23 – und ganz aktuell BSG, Urteil vom 27.02.2025 – B 8 SO 10/23 R.
    Einordnung von Detlef Brock: Signalwirkung und Hilfe für Betroffene
  3. Es ist mir als Sozialrechtler, aber auch als Mensch, ein Anliegen, solche Hammer-Entscheidungen bekannt zu machen – um Behinderten und Kranken, aber auch Vereinen und anderen sozialen Einrichtungen zu helfen.

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Bürgergeld: Hartes Signal vom Gericht – Kein Bürgergeld bei Verlustgeschäft

Klarstellung des LSG Nordrhein-Westfalen: Ein Antragsteller hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn er seine Hilfebedürftigkeit nicht mit aller Wahrscheinlichkeit nachweist (§ 9 SGB II). Gleiches gilt, wenn das auf den Hilfebedarf anzurechnende Einkommen nach § 9 Abs. 1, § 11 SGB II gerichtlich nicht feststellbar ist.

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht feststellbar – Pflicht zu getrennten Einkommensnachweisen bei mehreren selbstständigen Tätigkeiten

Der Antragsteller hätte seine Betriebsausgaben den jeweiligen Betriebseinnahmen aus seinen drei Tätigkeiten – Flugticketverkauf, Schreibbüro und Hausverwaltung – eindeutig zuordnen müssen. Das ist erforderlich, weil es im SGB II keine Saldierung von Einnahmen und Verlusten aus mehreren selbstständigen Tätigkeiten gibt (kein horizontaler Verlustausgleich).

So wird dem Nachranggrundsatz der Einkommensanrechnung Rechnung getragen.

Einkommen soll vorrangig den Lebensunterhalt sichern. Es gilt zu verhindern, dass mit öffentlichen Mitteln eine Einkommensart mit überwiegenden Verlusten aufrechterhalten wird; eine unwirtschaftliche Tätigkeit ist zu beenden.

Wird eine verlustreiche Tätigkeit trotzdem fortgeführt, soll sie nicht mittelbar über den Abzug der Verluste von den Einnahmen einer anderen Einkommensart finanziert werden.

Die Beendigung einer verlustbringenden Tätigkeit wird auch dann erwartet, wenn innerhalb derselben Einkommensart mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2016 – B 4 AS 17/15 R).

Sowohl das Jobcenter als auch im gerichtlichen Verfahren wurde der Kläger mehrfach aufgefordert, getrennte EKS für seine selbstständigen Tätigkeiten (Schreibbüro, Flugticketverkauf, Immobilienverwaltung) vorzulegen. Dieser Aufforderung ist der Kläger nicht nachgekommen. Eine Ermittlung des anrechenbaren Einkommens ist dem Senat daher nicht möglich.

Hinweis des Gerichts: Mitwirkungspflichten bei der Beantragung von Bürgergeld

Nur der Kläger ist in der Lage, die erforderlichen Angaben zu machen. Weigert sich der Antragsteller im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, geht dies zu seinen Lasten, wenn seine Bedürftigkeit – und damit seine Leistungsberechtigung – nicht festgestellt werden kann.

Ist nicht feststellbar, dass oder in welcher Höhe der Bedarf durch Einkommen gedeckt ist, bleiben die Angaben zum Einkommen unvollständig. Hat der Antragsteller damit nicht in erforderlicher Weise an der Sachverhaltsaufklärung mitgewirkt, sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II wegen nicht nachgewiesener Hilfebedürftigkeit nicht zu bewilligen.

Fazit:

1. Das SGB II lässt bei der Berechnung des für die Leistungsgewährung maßgeblichen Einkommens aus mehreren selbstständigen Tätigkeiten oder Gewerbebetrieben keinen horizontalen Verlustausgleich zu (BSG vom 17.02.2016 – B 4 AS 17/15 R).
2. Die objektive Beweislast für das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit liegt beim Antragsteller (vgl. etwa BSG vom 29.11.2022 – B 4 AS 64/21 R).

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100.000 Amazonas-Bäume gefällt, um Straße für COP30-Klimakonferenz zu bauen

Chris Morrison, THE DAILY SCEPTIC

Denken Sie einmal an Justin Rowlatt von der BBC, der gerade über seine bevorstehende Reise in die brasilianische Stadt Belém nachdenkt, um dort über die COP30 zu berichten. Die Rettung der Welt und ihrer Umwelt ist sein Metier. Wie wird er also mit der Aussicht umgehen, auf einer neuen vierspurigen Autobahn durch den dichten Amazonas-Regenwald zu fahren, die ihm und 70.000 anderen politischen Aktivisten den Weg zu ihren Luxushotels erleichtern soll? Basierend auf der Anzahl der Bäume pro Hektar wurden schätzungsweise 100.000 ausgewachsene Exemplare gefällt und abgeholzt, um die 13 km lange Avenida Liberdade zu bauen, was zu unermesslichen Störungen der lokalen Tierwelt geführt hat. Glücklicherweise ist noch nicht alles verloren. Wenn er möchte, kann der Chefaktivist der BBC die jüngsten Ergebnisse berücksichtigen, die in Nature Plants veröffentlicht wurden und besagen, dass der erhöhte Kohlendioxidgehalt in der Atmosphäre zu einem erheblichen Wachstum des verbleibenden Amazonaswaldes geführt hat, wobei ausgewachsene Bäume um mehr als 6 % pro Jahrzehnt wachsen. Vielleicht könnte er damit beginnen, in der BBC für die enormen Vorteile von CO₂ zu werben, das zu Recht als Gas des Lebens bekannt ist. Er könnte eine Kampagne starten, um sein angeschlagenes COP-Gewissen zu beruhigen, etwa unter dem Motto: „Vorwärts mit Kohlendioxid, nicht mit Kettensägen.“

Es versteht sich von selbst, dass die dickeren Bäume des Amazonas‘ in den Mainstream-Medien wenig Beachtung finden. Mit Hilfe umfangreicher, vom Green Blob finanzierter Maßnahmen wird dafür gesorgt, dass solche unbequemen Informationen über die globale „Begrünung” nicht in die Zeitungen gelangen. Kaum erwähnt wird das erstaunliche, durch CO₂ angetriebene Wachstum der globalen Vegetation, das in den letzten 40 Jahren auf dem gesamten Planeten zu beobachten war. Zuwächse von rund 15 % sind keine Seltenheit, einige Wüsten beginnen zu schrumpfen und die weltweite Hungersnot wurde durch höhere Ernteerträge gemildert. SciLine steht in Verbindung mit der American Association for the Advancement of Science, dem Herausgeber von Science, und hat kürzlich vorgeschlagen, dass Autoren die „Begrünungs”-Geschichte vermeiden sollten, indem sie darauf hinweisen, dass „in vielen Fällen CO₂ Unkraut gegenüber Nutzpflanzen unverhältnismäßig begünstigt und damit mehr Probleme für die Landwirtschaft verursacht”.

Im Jahr 2022 verfasste Rowlatt eine alarmistische Serie für BBC Radio 4 und World Service mit dem Titel „The Climate Tipping Points” (Die Klimawendepunkte), in der er den möglichen „Zusammenbruch des Amazonas-Regenwaldes” als eine der größten irreversiblen Veränderungen hervorhob, die durch die globale Erwärmung ausgelöst werden. Noch nicht, wie es scheint, denn während Rowlatt diese Propaganda auf der Grundlage von Computermodellen verbreitete, fanden Wissenschaftler, die vor Ort ihre kürzlich veröffentlichte Studie vorbereiteten, „aggressive Veränderungen“ in der Biomasse des tropischen Regenwaldes. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Vorhersagen der Klimamodelle angesichts der tatsächlichen wissenschaftlichen Daten erneut versagen. Richard Lindzen, emeritierter Professor am MIT, sagte über das evidenzarme Klimadogma: „Die Erzählung ist eine quasi-religiöse Bewegung, die auf einem absurden wissenschaftlichen Narrativ basiert.”

Das Forscherteam stellte fest, dass die Bäume in den über 30 Jahren gesammelten Daten zu amazonischen Pflanzen aus 188 ausgewachsenen Waldparzellen im Laufe der Zeit erheblich größer geworden waren. Die Grundfläche, also die Größe des Baumstamms in Bodennähe, nahm pro Jahrzehnt um 3,3 % zu. Bäume kämpfen in unmittelbarer Nähe um Licht und Platz, wobei Höhe und Größe einen offensichtlichen Vorteil darstellen. Während die größeren Bäume um mehr als 6 % pro Jahrzehnt zulegten, gediehen auch die kleineren Pflanzen, was laut den Wissenschaftlern darauf hindeutet, dass die negativen klimatischen Einflüsse der letzten Zeit durch die positiven Auswirkungen erhöhter Ressourcen wie CO₂-Düngung „mehr als ausgeglichen” wurden. Tatsächlich können die kleineren Bäume, die unter schwierigeren Lichtverhältnissen wachsen, das zusätzliche CO₂ nutzen, um leichter Photosynthese zu betreiben und länger zu überleben.

In einem Artikel auf WUWT äußerte sich Anthony Watts klar zu den wichtigen Ergebnissen der Studie. Es handele sich um „ganz normale Pflanzenbiologie“, sagte er und fügte hinzu: „Die CO₂-Düngung ist nicht länger eine Theorie, die nur im Labor getestet wird. Diese Studie bestätigt sie auf kontinentaler Ebene: Der Amazonas-Regenwald gedeiht in einer Welt mit mehr CO₂ und leidet nicht darunter.“

Es ist wahrscheinlich, dass der Guardian ein Team zusammenstellen wird, das die Avenida Liberdade Highway of Shame entlangfährt, um an der zunehmend irrelevanten COP Net Zero-Veranstaltung teilzunehmen. Die Zeitung berichtete kürzlich, dass die großen Amazonasbäume klimaresistenter seien „als bisher angenommen“, was beweist, dass das „Reverse Ferret“ in der Medienwelt nach wie vor lebendig ist. „Bisher angenommen“ gilt natürlich nur für diejenigen, die nichts von den paläontologischen Aufzeichnungen wissen, die Hunderte von Millionen von Jahren zurückreichen. Vielleicht war es eine Premiere für Popular Mechanics, die uns ihren Artikel „Amazonas-Bäume werden seltsamerweise jedes Jahrzehnt größer, was jeder Logik widerspricht“ präsentierte. Vielleicht ist es am besten, den Tagesjob hier nicht aufzugeben. Schließlich, und vielleicht um noch irgendetwas aus dieser wichtigen Veröffentlichung herauszuholen, verwies NBC News auf die Ansicht eines Wissenschaftlers, dass das Dickerwerden der Bäume „in gewisser Weise“ eine positive Nachricht sei. „Aber es bedeutet auch, dass der Wald jetzt anfälliger für den Verlust dieser Bäume ist.“ Dann wurde die offensichtliche Feststellung getroffen, dass jeder Vorteil größerer Baumgrößen „durch Abholzung und Holzeinschlag leicht zunichte gemacht werden kann“.

Etwas, worüber all die tugendhaften Delegierten der COP30 vielleicht etwas wissen.

Chris Morrison is the Daily Sceptic’s Environment Editor. Follow him on X.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/18/100000-amazon-trees-chopped-down-to-build-road-for-cop30-climate-conference/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Akademisches Seminar in Argentinien zu Öcalans „Soziologie der Freiheit“

In der argentinischen Universitätsstadt Tandil hat eine akademische Veranstaltung zur Philosophie des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zahlreiche Interessierte angezogen. Im Mittelpunkt stand das Werk „Soziologie der Freiheit“, Band III der fünfbändigen Verteidigungsschrift „Manifest der demokratischen Zivilisation“.

Organisiert wurde das Seminar von der Politikwissenschaftlerin Prof. Luciana Bidauri an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Nationalen Universität des Zentrums der Provinz Buenos Aires (UNCPBA). Die Veranstaltung vereinte Studierende, Lehrende, Wissenschaftler:innen sowie politische Aktivist:innen aus der Region.

Nach der Eröffnungsrede des Dekans befasste sich die Tagung in mehreren Beiträgen mit der Geschichte des kurdischen Volkes, der Entwicklung der kurdischen Befreiungsbewegung sowie mit Öcalans Leben und seinem Paradigma einer demokratischen Gesellschaft. Besondere Aufmerksamkeit galt seinem vom 27. Februar zur Schaffung einer demokratischen Gesellschaft und eines nachhaltigen Friedens.

In der anschließenden Diskussion wurden auch die sozialen Kämpfe indigener und linker Bewegungen in Abya Yala aus der Perspektive von Öcalans Gesellschaftsparadigma reflektiert. Mehrere Teilnehmende äußerten ihre Unterstützung für die internationale Kampagne zur Freilassung Abdullah Öcalans. Seine Ideen seien, so der Tenor, „eine Quelle der Hoffnung und des politischen Bewusstseins“.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/akademie-fur-sozialwissenschaften-in-eindhoven-eroffnet-47109 https://deutsch.anf-news.com/kultur/erste-graphic-novel-uber-abdullah-Ocalan-41300 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-einzige-chance-fur-Ocalans-freilassung-ware-eine-revolution-22745 https://deutsch.anf-news.com/kultur/Oecalans-soziologie-der-freiheit-erschienen-18643

 

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Father’s Day greetings

PRESIDENT OF RUSSIA - 19. Oktober 2025 - 10:15

The President congratulated Russians on Father’s Day. The holiday is celebrated in Russia on the third Sunday of October.

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Alles zum maximalen Schaden Deutschlands: China und ausländische Interessengruppen als Financiers der Klimapropaganda

Zu den globalen Hauptprofiteuren der grünen Selbstzerstörung Europas und insbesondere Deutschlands gehört bekanntlich auch und vor allem China. Fast alles, was im Zuge der “Energie”- und “Mobilitätswende” an Technik, Spezialprodukten und Bauteilen benötigt wird, wird fast ausschließlich von der “gelben Werkbank” importiert. Während im Zuge des geplanten Verbrennerverbots Millionen Arbeitsplätze gekillt werden, deutsche Patente, Erfindungen […]

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Die Kriegshysterie übertönen - die leisen Stimmen sichtbar machen

Transition News - 19. Oktober 2025 - 8:57

Am 16. Oktober 25 meldete der Deutschlandfunk «USA schickt neue Drohung an Russland». Wenn Russland den Ukraine-Krieg nicht schnell beende, «würden die USA und ihre Verbündeten Moskau zur Rechenschaft ziehen», so der Sender.

Das sind die Pläne der Eliten. Die einfache Bevölkerung will eine diplomatische Lösung, um diesen Krieg zu beenden. Und auf diese muss der Fokus der Aufmerksamkeit gelegt werden.

«Aachener für eine menschliche Zukunft», eine Friedensinitiative, sorgte dafür, dass man in der Stadt Aachen auf acht grossen Plakatflächen, die von Spenden finanziert worden waren, folgendes lesen konnte: «Frieden in Europa ist nur mit Russland möglich und nicht gegen Russland.» Die «Aachener für eine menschliche Zukunft» haben sich mit der Friedensinitiative «Querdenken 241 Aachen», der «Arbeitsgemeinschaft Gewerkschafter/innen Aachen» und der «Freien Linke Aachen» zum «Bündnis für Diplomatie statt Waffen und Sanktionen» zusammengeschlossen. Diese Haltung entspricht inhaltlich der schweizerischen Neutralitätsinitiaitive.

Auch in Österreich werden die Friedensstimmen deutlicher hör- und sichtbar. Am Samstag fand in Wien und bundesweit eine Großdemonstration «Für Frieden, für Neutralität, für ein souveränes Österreich» statt, da die aktuelle Politik der EU «nicht den Interessen der Menschen» entspreche.

Diese Stimmen - es gibt sie weltweit - müssen sichtbar gemacht, weiterverbreitet und gestärkt werden um den schönen Satz «Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin» Wirklichkeit werden zu lassen.

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