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Saying You Listen To AI Music Is Like Saying You Have An AI Girlfriend

Caitlin Johnstone - 30. September 2026 - 4:24

Video reading by Tim Foley:

It pisses me off whenever I see someone claiming that “AI music” is about to make normal music obsolete.

There is no such thing as “AI music” or “AI art”. AI cannot make music. It cannot create the experience of an artist using skill and intention to transport something from inside them into an audience through vibrations in the air. It can only mimic the noises of that encounter.

It’s like someone going “There’s no need to converse with anyone anymore because they’ve invented a machine which makes noises that sound like human speech!” You’d want to tell them “Hey, that’s not the same thing mate. You’re talking about a completely different experience which in no way satisfies what people are looking for in a conversation.”

Proponents of generative AI will sometimes say things like “I played an AI song for my friend who hates AI, and he loved it!” like that proves something, the argument being that if you can’t tell the difference then there is no difference. But that’s the same as saying there would be no difference between getting catfished by a chatbot and truly finding the love of your life.

When you’re talking about human interaction, which is what art is at its very nature, it absolutely does matter if there’s someone on the other end of it. Of course it does. There is not a species on this planet that produces art or music without doing so to connect or communicate with other members of its species. “AI art” does not meet the same needs as real art, in the same way a chatbot that generates friendly words would not meet the same needs as a real friend.

Tech dudes do not understand the purpose of art or why people enjoy it https://t.co/MbEmjFGaNR

— Pander (@PanderShirts) September 29, 2026

Sure generative AI can produce a noise that sounds a lot like the noise made when a fiddler runs her bow across the strings. It can even produce an effect that looks like a video of a fiddler playing a fiddle at the same time. But there is no fiddler, and there is no fiddle, so it’s not fiddle music. It’s just something that SOUNDS like fiddle music.

The same is true of all music, and all art, and the entire range of ways human beings connect to each other. Merely looking and sounding like something is not the same as being that thing. They can generate a chatbot effect for you that looks and sounds like your dead husband, but it will never be your dead husband, and it would not be healthy for you to pretend it’s the same thing.

Generative AI fans frequently display their aversion to exploring the depths of their humanity in the way they’ll stand in public saying “Look, this machine can mimic the sounds of a musician, so normal music is obsolete!” It’s like, what? What do you think music is, exactly? Just noises with a beat you can dance to? I mean I guess that’s all it is for some people, but those people are having a very shallow experience of the thing that music is, and probably a very shallow experience of life in general.

An effect that simply goes through the motions of imitating art can only appeal to someone who has just been going through the motions of living their life. If you don’t understand the significance of the difference between real human connection and something that merely looks and sounds like it, then that means your whole life is about the appearances of things rather the things themselves. It doesn’t matter if your boyfriend really loves you, it just matters that he never leaves. It doesn’t matter if your wife really enjoys having sex with you, it only matters that she puts out and makes it fun for you. It doesn’t matter if your adult children enjoy spending time with you, it just matters that they turn up to family functions and show you the respect you feel you are owed.

People like this are missing out on so very, very much of the human experience, but they don’t know it because they’ve never explored anything outside their immediate comfort zone. They want custom-made music feeding them “infinite personalized tunes” that sounds like the songs they already know they like. They want custom-made podcasts of artificially generated voices feeding them political opinions they already agree with. They want a robotic spouse that caters to their every physical and egoic desire, and they’ll buy them up as soon as they become available.

Don’t be like them. Don’t live like that. Don’t life your life running from true human connection. Don’t be a coward hiding from your own inner dimensions. Dive into the depths of this crazy human adventure. Explore. Expand. Be vulnerable. Be brave. Otherwise you’re just killing time and waiting for death in the shallow end of the pool.

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My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you feel inspired. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley. No generative AI used in any works.

Feature image via Adobe Stock.

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Eisenhower and Washington Both Spoke Out Against War

“God help the Nation when it has a President who doesn’t know as much about the military as I do.” ~ President Dwight D. Eisenhower speaking to his White House Staff Secretary, Gen. Andrew Goodpaster These words are quoted in a book about Eisenhower’s foreign policy called Ike’s Bluff – President Eisenhower’s Secret Battle To […]
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The Mirage of Statecraft: America’s Blind Drift in West Asia

For decades, the architecture of West Asia has rested on a comforting fiction: that Pax Americana could indefinitely manage the region through the policy of offshore balancing, security guarantees to autocrats and the supreme might of the U.S. military. That order is gone. Not bruised, not bending, but wholly vaporized. Washington’s illusion that it could […]
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Habilitationsschrift bestätigt: Gerichte verbiegen in Sachen Maskenatteste den Rechtsstaat

Transition News - 30. September 2026 - 0:12

Während der «Corona-Zeit» stellten viele Ärzte Maskenbefreiungsatteste aus. Viele Patienten klagten über Atemnot, Asthma, Panikattacken oder starke psychische Belastung unter der Maske. Manche Atteste entstanden nach einem persönlichen Termin, andere nach einem ausführlichen Telefonat. Für die Betroffenen war das oft die einzige Möglichkeit, dem Zwang zu entkommen.

Für die Justiz wurde daraus ein Massenphänomen: Bis Ende 2024 waren bereits mehr als 1.000 Strafverfahren gegen Ärzte und Patienten rechtskräftig abgeschlossen. Es gab Geldstrafen bis 15.000 Euro, Berufsverbote und Bewährungsstrafen (siehe TN-Artikel «UNrechtssprechung der Gerichte in Sachen Masken(atteste) setzt sich fort!»). Einer der bekanntesten Fälle ist der des Hamburger Internisten Walter Weber, Mitgründer der «Ärzte für Aufklärung», der zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde (TN berichtete etwa hier).

Der Vorwurf lautete stets gleich: Ausstellung oder Gebrauch «unrichtiger Gesundheitszeugnisse» nach § 278 Strafgesetzbuch. Doch was bedeutet das eigentlich? Und warum kommen Gerichte so oft mit dem Argument, es habe keine persönliche Untersuchung stattgefunden?

Genau diese Fragen stellt der Strafrechtler Privatdozent Dr. Martin Heuser in einem detaillierten wissenschaftlichen Beitrag, der auf seinem Habilitationsvortrag vor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen beruht und kürzlich in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) publiziert wurde.

Heuser kommt zu einem brisanten Ergebnis: Die gängige Rechtsprechung dehnt den Gesetzestext unzulässig aus. Sie macht aus einer inhaltlich richtigen Aussage über den Gesundheitszustand eine «Lüge» – und verbiegt damit den Rechtsstaat. Dass selbst ein so akademisch-nüchterner Jurist wie Heuser das so klar benennt, verdeutlicht, wie gravierend das Problem ist.

§ 278 Abs. 1 StGB stellt dabei unter Strafe, wenn eine approbierte Medizinalperson (Arzt, Zahnarzt et cetera) ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt und damit im Rechtsverkehr täuschen will. Geschützt werden soll das Vertrauen in die Beweiskraft solcher Atteste. Es geht um die Wahrheit der Aussage zur Gesundheit: Ist jemand krank oder gesund? Arbeitsunfähig oder nicht? Kann er eine Maske tragen oder nicht?

Ein Gesundheitszeugnis ist laut Definition eine Erklärung zur physischen oder psychischen Verfassung einer Person. Es kann Einzelbefunde, Diagnosen oder daraus gezogene Schlussfolgerungen (etwa «arbeitsunfähig») enthalten. Entscheidend ist der Inhalt zum Gesundheitszustand.

Die Wendung der Gerichte: Fehlende Untersuchung = unrichtiges Attest

Insbesondere in der «Corona-Zeit» galt dann: Ein Attest ist auch dann «unrichtig», wenn der beschriebene Gesundheitszustand objektiv stimmt – aber der Arzt den Patienten zuvor nicht persönlich untersucht hat. Die Untersuchung werde stillschweigend mitbezeugt. Fehle sie, sei das Zeugnis «wertlos» und damit strafbar.

Das hat einen praktischen Vorteil für Staatsanwaltschaften und Gerichte: Sie müssen nicht mehr aufwendig beweisen, dass der Patient in Wahrheit gar keine Beschwerden hatte. Es reicht der Nachweis, dass kein persönlicher Termin stattfand. In den Maskenprozessen wurde daraus das zentrale Argument.

Heuser hält diese Auslegung jedoch für juristisch unhaltbar. Der Gesetzeswortlaut spricht klar vom «Zeugnis über den Gesundheitszustand». Die Frage, ob und wie dieser Zustand ermittelt wurde (persönliche Untersuchung, Telefonat, Videosprechstunde), ist davon nicht erfasst. Wer behauptet, ein inhaltlich richtiges Attest werde durch fehlende Untersuchung plötzlich unrichtig, vermengt zwei völlig verschiedene Dinge. Wahrheit wird gemäß Heuser so zur Lüge umgedeutet.

Das aber sei eine unzulässige Analogie – und seit dem Grundgesetz (Art. 103 Abs. 2 GG) streng verboten. Niemand darf wegen einer Handlung bestraft werden, die der Gesetzgeber so nicht unter Strafe gestellt hat.

Die dunkle Herkunft der Rechtsauffassung

Besonders brisant ist, woher diese Sichtweise stammt. Heuser rekonstruiert die Geschichte minutiös. Die entscheidende Weichenstellung erfolgte am 25. Juni 1940 durch ein Urteil des Reichsgerichts (RGSt. 74, 229). Damals, mitten in der NS-Zeit, war das Analogieverbot durch § 2 des Reichsstrafgesetzbuchs zugunsten des «gesunden Volksempfindens» außer Kraft gesetzt. Richter durften damit plötzlich Gesetze auch auf Fälle anwenden, die das Gesetz gar nicht ausdrücklich regelte. Begründung: man müsse sich am «gesunden Volksempfinden» orientieren. Das Gericht behandelte ein Attest, das ohne persönliche Untersuchung ausgestellt worden war, genauso wie ein Attest, das den Gesundheitszustand bewusst falsch darstellte. Beides sei «wertlos», argumentierte es.

Vor 1933 und in den Reformdiskussionen der Weimarer Republik und der frühen NS-Zeit hatte man den Tatbestand noch bewusst eng gehalten. Man wollte nur die Falschbezeugung des Gesundheitszustands selbst erfassen – nicht Aussagen über Untersuchungen oder deren Modalitäten. Mehrere Reformentwürfe zwischen 1922 und 1939 wollten den Tatbestand zwar erweitern, scheiterten aber. Das Reichsgericht griff 1940 die gescheiterte Erweiterung faktisch vorweg. Nach 1945 wurde diese Linie vom Bundesgerichtshof und den nachfolgenden Gerichten ungeprüft übernommen und bis heute fortgeführt.

Heuser spricht hier von einer «Äquivokation»: Dem Begriff des Gesundheitszeugnisses wird heimlich eine neue Bedeutung untergeschoben. Aus einem Zeugnis über den Gesundheitszustand wird ein allgemeines ärztliches Zeugnis über alles Mögliche – inklusive der Untersuchung selbst. Das hat der Gesetzgeber nie gewollt.

Die Absurdität der Maskenprozesse

Diese Konstruktion trifft in den Maskenverfahren auf eine besonders scharfe Realität. Ärzte wie Walter Weber wurden verurteilt, weil sie Atteste nach telefonischem Kontakt ausgestellt hatten. Dabei war Telemedizin längst erlaubt und wurde bei normalen Krankschreibungen millionenfach praktiziert – und wird es bis heute.

Genau hier wird die Doppelmoral greifbar. Sogar Bundeskanzler Friedrich Merz nannte die telefonische Krankschreibung «während der Corona-Zeit» ausdrücklich «begründet richtig». Zugleich forderte er deren Abschaffung, da sie seines Erachtens zu einem Übermaß an Krankschreibungen führe (TN berichtete). Dieselbe Form der Fernbehandlung, die bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen straffrei blieb und politisch verteidigt wurde, führte bei Maskenattesten zu Bewährungsstrafen. Das ist nicht nur inkonsistent – es ist willkürlich.

Diese «UNrechtssprechung» setzt sich bis heute fort. Gerichte verurteilen weiter Betroffene, selbst wenn bekannte Vorerkrankungen wie Asthma vorliegen und die Atteste inhaltlich plausibel sind. Oft fehlt es an soliden oder überhaupt an Ermittlungen zur tatsächlichen Unrichtigkeit des Gesundheitszustands. Stattdessen genügt der formale Vorwurf der fehlenden persönlichen Untersuchung. In einem Fall wurde eine 62-jährige Hamburgerin mit langjährigem Asthma verurteilt, obwohl das Gericht nicht nur von ihrer Erkrankung wusste, sondern auch davon, dass sie als Zwanzigjährige vergewaltigt worden war, in bestimmten Situationen Kreislaufprobleme gehabt hatte und in der Vergangenheit mehrfach kollabiert war und deshalb keine Maske hatte tragen können.

Was Heuser fordert

Heuser verlangt die Aufgabe dieser Praxis. Ein inhaltlich richtiges Gesundheitszeugnis kann laut Heuser nicht zugleich unrichtig sein, nur weil keine persönliche Untersuchung (im Sinne einer unmittelbaren Begegnung von Arzt und Patient) stattgefunden hat. Wer etwas anderes behauptet, überschreitet die Wortlautgrenze und verstößt gegen das Analogieverbot. Im Zeitalter der Telemedizin, der Videosprechstunden und der berufsrechtlich erlaubten Fernbehandlung wird diese veraltete und historisch belastete Rechtsprechung ohnehin immer absurder.

Der Gesetzgeber könnte den Tatbestand ändern, wenn er den Fall der fehlenden Untersuchung ausdrücklich unter Strafe stellen wollte. Das hat er nie getan. Solange das so ist, bleibt die gängige Rechtsprechung eine Verbiegung des Rechtsstaats – und die Maskenprozesse ein Lehrstück dafür, wie aus Wahrheit Lüge gemacht wird.

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COVID-Protokolle in US-Krankenhäusern: «Diese Art von Grausamkeit wird sich nicht wiederholen»

Transition News - 30. September 2026 - 0:10

Am Montag berichteten wir über ein Interview des republikanischen US-Senators Ron Johnson bezüglich einer von ihm organisierten bevorstehenden Gesprächsrunde über die Situation in US-Krankenhäusern während der «Pandemie». Johnson ist Vorsitzender des ständigen Unterausschusses für Untersuchungen des US-Senats.

The Defender informiert nun über die Diskussionsrunde mit dem Titel «COVID-19 Hospital Protocols: Real Stories from Real People» (COVID-19-Krankenhausprotokolle: Echte Geschichten von echten Menschen), bei der 21 Patienten, Angehörige, Ärzte und Pflegekräfte ihre Erfahrungen schilderten. Laut Johnson hat sein Büro 583 Erfahrungsberichte von Menschen aus 46 Bundesstaaten erhalten. Er erklärte:

«Heute biete ich diesen Geschichten eine Plattform, damit sich eine solche Grausamkeit nicht wiederholt.»

Brad Seiler berichtete von seinem verzweifelten Versuch, seine Frau Gail aus einem Krankenhaus zu holen, nachdem ihm das Personal mitgeteilt hatte, sie sei «nicht mehr zu retten». Als Brad schließlich ihre Entlassung erwirkte, durften sie das Krankenhaus nach seinen Angaben nicht durch den Haupteingang verlassen. Stattdessen wurde Gail über einen Lastenaufzug nach unten gebracht, der für den Transport von Leichen in die Leichenhalle genutzt wird, und durch Türen hinausbegleitet, die sonst von Bestattungsunternehmen genutzt werden. Eine Krankenschwester teilte ihm mit:

«Sie wird heute Nacht tot sein, oder bevor Sie überhaupt nach Hause kommen.»

Gail überlebte jedoch. Sie sei gesund und aktiv und «genießt das Leben mit unseren Enkeln und Kindern», so Seiler.

«Es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass sich so etwas nie wiederholt»

Stephanie Williamson aus New Jersey beschrieb, wie sie ihren Ehemann Dave nach einer Reihe von Entscheidungen verlor, die ohne informierte Einwilligung oder die Einbeziehung der Familie getroffen worden seien.

«Meine Kinder haben ihren Vater nie wiedergesehen. Daves Vater hat seinen Sohn nie wiedergesehen», sagte Williamson.

Sie berichtete, dass man sie unter Druck gesetzt habe, der Intubation ihres Mannes zuzustimmen:

«In der Nacht, als mein Mann intubiert wurde, wurde mir klar, dass ich genötigt worden war, seiner Beatmung zuzustimmen.»

Williamson wartete nach eigenene Angaben viereinhalb Jahre, um die Geschichte ihres Mannes zu erzählen. Sie ergänzte:

«Hier geht es um Menschlichkeit. Die Patientenversorgung darf nicht von finanziellen Vergütungen getrieben sein. Einem Arzt dürfen nicht die Hände gebunden werden, und kein Patient darf jemals allein gelassen werden. Es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass sich so etwas nie wiederholt.»

Donna Lowery, eine Krankenschwester aus Florida, erklärte, sie sei nach 31 Dienstjahren entlassen worden, weil sie sich für einen hospitalisierten Patienten eingesetzt und Ivermectin empfohlen habe. Lowery zufolge hat sich der Zustand des Patienten rasch verschlechtert, nachdem das Medikament abgesetzt worden war. Er sei in der Folge an ein Beatmungsgerät angeschlossen worden und verstorben. Lowery:

«Für mich gab es da einen Patienten. Es gab eine Familie, die Hilfe brauchte, und es gab eine Entscheidung. Ich habe mich entschieden zu helfen. Ich habe für diese Entscheidung bezahlt, aber ich würde sie wieder so treffen.»

«Ohne Hoffnung gibt es keine Heilung»

Dr. John Littell, ein Arzt aus Florida, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, weil er Ivermectin verschrieben hatte, erklärte, dass Ärzte die Pflicht hätten, sich für Patienten einzusetzen, die sich vom Gesundheitssystem im Stich gelassen fühlen. Er stellte klar:

«Unsere Motivation muss es sein, Fürsprecher für jene Patienten zu sein, die vom Gesundheitssystem im Stich gelassen werden. Ohne Hoffnung gibt es keine Heilung.»

Ralph Lorigo, ein Anwalt aus New York, beschrieb, wie er im Namen von Familien vor Gericht zog, um Zugang zu Ivermectin zu erstreiten. Vor der «Pandemie» habe er «an das geglaubt, was von unseren staatlichen Stellen vorgelegt wurde». Er ergänzte:

«Ich glaubte im Allgemeinen, dass medizinische Fachkräfte alles in ihrer Macht Stehende tun würden, um Menschen zu behandeln und Leben zu retten. Das hat sich 2021 alles geändert.»

Lorigo schilderte den Fall einer Frau, deren Zustand sich nach der Gabe von Ivermectin verbesserte, der aber weitere Dosen verweigert wurden. Er klagte, und ein Gericht wies das Krankenhaus an, das Medikament zu verabreichen.

«Sechs Tage später konnte die Dame das Krankenhaus verlassen. Sie ist heute am Leben», so Lorigo.

In einem anderen Fall gelang es einer Frau nicht, die Ärzte gerichtlich dazu zu zwingen, ihrem künstlich beatmeten Ehemann Ivermectin zu geben. Daraufhin verabreichte sie das Medikament heimlich selbst. Lorigo schilderte:

«Sie hat das Ivermectin selbst zermörsert. Sie brachte es ins Krankenhaus. Sie gab es selbst in die Sondennahrung. Das machte sie zwei Wochen lang. Das Krankenhaus hatte keine Ahnung. Ihr Mann hat überlebt. Diese Frau ist eine Heldin.»

Der Investigativjournalist Michael Capuzzo beschrieb Lorigos Fälle ebenfalls in einem Substack-Beitrag. Laut Capuzzo haben 212 Familien in 40 Bundesstaaten Lorigo beauftragt. 72 Fälle habe er gewonnen. Von den 72 Patienten, denen daraufhin Ivermectin verabreicht worden sei, hätten 69 überlebt. Die drei, die starben, hätten zu lange im künstlichen Koma gelegen, wodurch der Schaden zu groß gewesen sei. Demgegenüber seien alle 140 Patienten, in deren Fällen Lorigos Bemühungen von den Krankenhäusern abgewehrt wurden oder er es nicht rechtzeitig vor Gericht schaffte, gestorben.

«Das sind ziemlich eindrückliche Beweise», kommentierte Johnson.

«Hier geht es um medizinische Freiheit und das Recht auf einen Behandlungsversuch»

Lorigo zufolge geht das Thema über jedes spezifische Virus oder jede Behandlung hinaus:

«Unser Gesundheitssystem muss grundlegend verändert werden. Es geht hier nicht mehr um COVID oder Ivermectin. Es geht um medizinische Freiheit und das Recht auf einen Behandlungsversuch. Es geht um staatliche Unterdrückung und darum, wie große Riesen wie die Pharmaindustrie unser Schicksal bestimmen.»

Gemäß Johnson hat Angst während der «Pandemie» den Regierenden zu viel Kontrolle über die Krankenhausprotokolle verschafft. Er merkte an:

«Es gab Führungspersönlichkeiten, die die Angst vor dem Unbekannten nutzten, um ungebührliche Macht und Kontrolle über unsere Reaktion auf COVID zu erlangen.»

Wie The Defender mitteilt, war die Gesprächsrunde die erste von Johnsons Veranstaltungen, die sich ausschließlich dem widmete, was sich während der «Pandemie» in den Krankenhäusern abspielte. Sein Büro habe mitgeteilt, der Senator plane, weiterhin Erfahrungsberichte zu sammeln und auf seiner Website im US-Senat zu veröffentlichen. Er räumte ein:

«Es ist nicht leicht, diese Erfahrungsberichte zu lesen. Es sind herzzerreißende Geschichten.»

Dan Rudy, der an der Gesprächsrunde teilnahm, ist Gründer von Hope House Orlando. Dabei handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die Menschen unterstützt, die durch «COVID» oder die Injektionen dagegen geschädigt wurden. Gegenüber The Defender erklärte er:

«Was ich mir vom heutigen Tag erhoffe, sind Wahrheit, Rechenschaft und Gerechtigkeit für diejenigen, die nicht mehr hier sind, sowie Heilung für die zurückgebliebenen Familien. Ihre Stimmen, ihre Geschichten und ihre Angehörigen dürfen niemals vergessen werden.»

Der nächste Schritt könnte laut dem Portal über persönliche Berichte hinausgehen und die dahinterstehenden Unterlagen betreffen. TrialSite News forderte den Kongress auf, sich die COVID-19-Krankenhausprotokolle und deren Überarbeitungen zu beschaffen, zusammen mit den Unterlagen der Familien und den Aussagen von Klinikpersonal, das die Protokolle infragestellte, sowie von Krankenhausleitungen und Bundesgesundheitsbehörden. TrialSite News verlangt:

«Amerika schuldet seinen Verstorbenen etwas Dauerhafteres als sich widersprechende Pandemie-Narrative. Es schuldet ihnen die Akten.»

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Neutralität bleibt auf der Tagesordnung

Transition News - 30. September 2026 - 0:08

Als Gremium, das sich nicht nur für die Einhaltung des Neutralitätsrechts, sondern auch für die Weiterentwicklung einer friedensgerichteten Neutralitätspolitik einsetzt, erachtet der Neutralitätsrat die Ablehnung der Neutralitätsinitiative mit 70,15 Prozent Nein-Stimmen als verpasste Chance.

Während andere neutrale Staaten wie Österreich, Irland und Malta ihre Neutralität ausdrücklich auf Verfassungsebene geregelt haben, verzichtet die Schweiz vorerst auf eine entsprechende Präzisierung. Nach Auffassung des Neutralitätsrats hätte die Annahme der Initiative der Schweiz die Möglichkeit eröffnet, im entstehenden multipolaren Zeitalter eine international wahrnehmbare Vorreiterrolle in Fragen der Neutralität einzunehmen und wichtige Akzente in der weltweiten Diskussion über Frieden, Blockfreiheit und Vermittlung zu setzen.

Volksentscheide sind ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Der Neutralitätsrat würdigt deshalb, dass das direktdemokratische Verfahren der Schweiz unserem Land einmal mehr eine intensive öffentliche Debatte über eine zentrale Frage seiner Aussen- und Sicherheitspolitik ermöglicht hat.

Mit Zuversicht stellt der Rat zudem fest, dass nach seiner Wahrnehmung auch auf der Nein-Seite die Neutralität als solche nicht grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Zur Diskussion stand vielmehr, wie dieses für die Schweiz wichtige Prinzip auszulegen und unter den veränderten internationalen Bedingungen konkret anzuwenden ist. Das Ringen um den Inhalt unserer Neutralität – und um die daraus erwachsende Sicherheits- und Friedenspolitik – wird deshalb weitergehen.

Der Neutralitätsrat dankt allen Stimmberechtigten, die sich an dieser Debatte und an der Abstimmung beteiligt und damit zur demokratischen Meinungs- und Entscheidungsbildung unseres Landes beigetragen haben.

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Moskaus Reaktion auf das Ergebnis der Schweizer Neutralitätsinitiative

Transition News - 30. September 2026 - 0:06

Seitdem die Schweiz die EU- und US-Sanktionen gegen Russlands nach dessen Invasion der Ukraine übernommen hat, betrachtet der Kreml die Eidgenossenschaft als «unfreundliches Land». Russland hoffte somit, dass die Schweizer Neutralitätsinitiative angenommen wird, denn in dem Fall hätten die Sanktionen aufgehoben werden müssen, da dafür kein Mandat der UNO vorliegt. Zudem hätte eine Annahme die Zusammenarbeit mit Militärbündnissen eingeschränkt, es sei denn, die Schweiz stünde vor einem direkten oder unmittelbaren Angriff.

Die Vorlage erlitt jedoch eine krachende Niederlage. Die Schweiz habe damit gezeigt, dass sie «kein neutraler Staat mehr ist», kommentierte Michail Uljanow, der Ständige Vertreter Russlands bei den internationalen Organisationen in Wien, das Ergebnis.

Wie RT berichtet, schrieb Uljanow nach der Abstimmung in einem Beitrag auf X, das Resultat habe «einfach bewiesen, dass die Schweiz nicht stark genug ist, um wirklich neutral zu sein, und dass Neutralität Wunschdenken ist, aber kein Grundsatz dieses Landes».

Das russische Portal weist auf die Argumentation der Befürworter der Initiative hin, wonach sich Bern insbesondere seit der Eskalation des Ukraine-Konflikts «gefährlich nahe» an die EU und die NATO angenähert habe, was die Unabhängigkeit der Schweiz und ihre Glaubwürdigkeit als Vermittlerin untergrabe.

Laut Nau.chmeldeten russische Medien das Resultat überwiegend sachlich.

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Litauen und weitere NATO-Staaten planen Blockade von Kaliningrad

Transition News - 30. September 2026 - 0:03

Die baltischen Staaten provozieren weiterhin die Russische Föderation und tragen zu einer gefährlichen Eskalation der Spannungen in Europa bei. Jüngsten Berichten zufolge planen Litauen und andere Nationen in der baltischen Region angeblich eine Blockade der russischen Exklave Kaliningrad – ein Schritt, der angesichts der hohen strategischen Brisanz der Frage mit Sicherheit eine Reaktion Moskaus mit voller Härte nach sich ziehen würde.

Neuere Untersuchungen deuteten darauf hin, dass Litauen plant, die russische Region Kaliningrad zu blockieren und zu isolieren, indem der Zugang zu ihren Grenzen auf dem Land- und Seeweg abgeschnitten wird. Im maritimen Bereich erhält das Land Berichten zufolge Unterstützung von anderen Mitgliedern der sogenannten «Baltisch-Nordischen Acht» – einem informellen internationalen Forum, dem Estland, Lettland, Litauen, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden angehören. Während das offizielle Ziel der Gruppe darin besteht, Kooperationsprojekte in den baltischen und nordischen Regionen zu etablieren, haben diese Länder ihre Dialogkanäle in der Praxis genutzt, um die regionale Sicherheit zu destabilisieren und Moskau zu provozieren.

Das aktuelle Szenario stellt sich wie folgt dar: Einerseits drängt Litauen die EU-Länder zur Zusammenarbeit bei einem gemeinsamen Plan zur Schließung der Zugangswege nach Kaliningrad. Litauische Amtsträger haben in dieser Angelegenheit kürzlich kontroverse Aussagen gemacht. So erklärte Premierminister Mindaugas Sinkevičius in einem Interview, sein Land werde «sich nicht ergeben (...) [sondern] zurückschlagen und sich beteiligen», sollte es zu einem Konflikt mit Russland kommen. Bemerkenswert ist auch, dass das litauische Parlament einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots des Besitzes von Nuklearwaffen vorangebracht hat – ein Schritt, der es dem Land ermöglichen würde, an einem potenziellen europäischen Nuclear-Sharing-Programm teilzunehmen, was eine direkte Bedrohung für Russland darstellen würde.

An anderer Front planen die Länder der Baltisch-Nordischen Acht weitergehende Maßnahmen – nicht bloß die Isolierung Kaliningrads, sondern die Blockade des russischen Zugangs zum Ozean über die Ostsee. Dies würde es diesen Ländern beispielsweise erlauben, in der Region operierende russische Schiffe abzufangen, um sie am Erreichen des Ozeans zu hindern, was den internationalen Handel Russlands beeinträchtigen würde. In der Praxis ergänzt dieser Plan die Initiativen zur Kaliningrad-Blockade und weitet die antirussischen Bestrebungen auf den gesamten maritimen Raum der Region aus.

Diese Vorschläge sind nicht neu. Tatsächlich gehören die Sicherheit der Exklave Kaliningrad und die Freiheit der Seeschifffahrt in der Ostsee seit Langem zu den Hauptanliegen Moskaus. Mit der NATO-Osterweiterung sah sich die Region Kaliningrad von feindseligen Ländern umzingelt, was sowohl Russland als auch seinen benachbarten Verbündeten Belarus veranlasste, sich angemessen auf potenzielle Notfälle vorzubereiten. Nun jedoch wird das europäische Umfeld zunehmend feindseliger, geprägt von präzedenzlosen, schweren Spannungen. Ständige europäische Provokationen schaffen eine Atmosphäre der Instabilität, die die Lage vor Ort unberechenbar macht und reale Konfliktrisiken birgt.

Vorerst scheint sich das baltisch-nordische Konzept noch in der Planungsphase zu befinden. Europäische Länder könnten jedoch bald damit beginnen, dieses Projekt aktiv umzusetzen, indem sie versuchen, die Zugangswege nach Kaliningrad zu blockieren. Die EU scheint daran interessiert zu sein, Russlands strategische Geduld in dieser Hinsicht auf die Probe zu stellen, und zieht dabei eine Parallele zur Situation in der Ukraine, wo Russland Konsequenzen und Verletzungen eigener roter Linien stets hinzog, um eine Eskalation der Gewalt zu vermeiden. Die Europäer scheinen zu glauben, dass Russland ihnen gegenüber dieselbe Geduld an den Tag legen wird wie gegenüber den Ukrainern, doch diese strategische Kalkulation ist fehlerhaft.

In der Ukraine agiert Russland mit großer strategischer Geduld, weil Moskau den Konflikt als Bürgerkrieg betrachtet und vorsichtig vorgeht, um zivile Opfer zu vermeiden, da Russen und Ukrainer brüderliche Völker sind. Was Europa betrifft, würde Russlands strategisches Kalkül jedoch anders aussehen. Die Priorität läge nicht darin, Zivilisten zu schonen, sondern darin, den Feind unter Einsatz aller verfügbaren Verteidigungsmittel rasch zu neutralisieren – ungeachtet möglicher Kollateralschäden oder humanitärer Kosten.

Russland hat seine Nukleardoktrin bereits überarbeitet, um einen atomaren Gegenschlag auch gegen Nichtnuklearstaaten zu legitimieren, wenn diese mit Atommächten zusammenarbeiten. Mit anderen Worten: Ein Schlag gegen Europa wäre nach russischer Doktrin abgedeckt, da die in der EU ansässigen Atommächte aus Moskauer Sicht eine existenzielle Bedrohung darstellen. Sollten europäische Länder folglich Maßnahmen ergreifen, die auf eine Blockade und Isolierung der Region Kaliningrad abzielen, würde Russland mit ziemlicher Sicherheit reagieren, indem es sein extremstes Arsenal einsetzt.

Der einzige Weg, einen Konflikt zu vermeiden, besteht darin, jegliche irrationalen Pläne zur Blockade russischer Regionen ein für alle Mal aufzugeben. Kaliningrad ist keine umstrittene Region, sondern Teil des international anerkannten russischen Staatsgebiets. Es gibt keinerlei Legitimität für die Ausarbeitung eines Plans zur Blockade der Zugangswege zu dieser Region. Solche Handlungen sind nach dem Völkerrecht und den grundlegendsten Prinzipien der Staatlichkeit absolut verwerflich.

Wenn Europa das schlimmste Szenario vermeiden und sich selbst bewahren will, besteht der beste Weg darin, jegliche Pläne für Provokationen in der Ostseeregion unverzüglich aufzugeben.

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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.

Dieser Beitrag ist zuerst auf Infobrics erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.

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Demonstration für kurdischsprachige Bildung in Zirgan

In der Gemeinde Zirgan (Abu Rasen) bei Serêkaniyê (Ras al-Ain) haben zahlreiche Menschen für das Recht auf kurdischsprachige Bildung demonstriert. Zu der Aktion hatte die Jugendorganisation der Partei der Demokratischen Einheit (PYD) aufgerufen. Die Teilnehmer:innen protestierten gegen den Beschluss des syrischen Bildungsministeriums zur Einschränkung des Kurdischunterrichts.

Der Demonstrationszug begann vor der PYD-Vertretung und führte zum zentralen Platz der Gemeinde. Auf Transparenten standen Parolen wie „Unsere Sprache ist unsere Identität“, „Ich werde Kurdisch sprechen, lesen und schreiben“ und „Wir haben auf Kurdisch begonnen und werden auf Kurdisch weitermachen“.

Nach einer Schweigeminute verlasen die PYD-Mitglieder Dilyar Ebdî und Îhlam Derwîş eine Erklärung auf Kurdisch und Arabisch. Darin erinnerten sie an die jahrzehntelange Verleugnungs- und Assimilationspolitik gegenüber der kurdischen Bevölkerung und die Unterdrückung ihrer Sprache und Identität. „Die kurdische Sprache ist die kulturelle, historische und gesellschaftliche Identität des kurdischen Volkes“, hieß es.

Die Teilnehmer:innen forderten, Kurdisch als Unterrichtssprache von der Grundschule bis zur Universität zu erhalten und seinen Status in einer künftigen syrischen Verfassung abzusichern. Auch die sprachlichen und kulturellen Rechte der kurdischen Bevölkerung müssten verfassungsrechtlich geschützt werden. Zum Abschluss wurde dazu aufgerufen, die Proteste für kurdischsprachige Bildung fortzusetzen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kurdischunterricht-ist-ein-grundlegendes-recht-52914 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-in-qamislo-und-girke-lege-fur-muttersprachlichen-unterricht-52856 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachige-bildung-in-rojava-gehen-weiter-52841

 

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PJAK: Politischer Status der Kurd:innen ist Voraussetzung für demokratische Zukunft Irans

Die Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) hat ihre Vorstellungen für die künftige politische Ordnung Irans dargelegt. Sprecher Rivar Abdanan fordert einen verfassungsrechtlich anerkannten politischen Status und demokratische Selbstverwaltung für die Kurd:innen sowie eine pluralistische und dezentrale Ordnung des Landes.

Abdanan veröffentlichte die Positionen in einer sieben Punkte umfassenden Erklärung. Anlass sind nach seinen Angaben Versuche bestimmter Medien, ein falsches Bild von den politischen Positionen und Beziehungen der PJAK zu vermitteln. „Die Anerkennung des politischen Status der Kurd:innen und die Ausarbeitung einer Verfassung auf Grundlage der demokratischen Selbstverwaltung der kurdischen Gesellschaft sind grundlegende Voraussetzungen für die demokratische und dezentrale politische Zukunft Irans“, erklärte Abdanan.

Neuordnung des politischen Systems

Die PJAK spricht sich für die Überwindung der Islamischen Republik und den Aufbau einer pluralistischen, demokratischen und dezentralen Republik aus. In einer solchen Ordnung müssten neben den Rechten der Kurd:innen auch diejenigen der persischen, lurischen, aserbaidschanischen, belutschischen, turkmenischen, arabischen und weiteren Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden. Als Grundlage nennt Abdanan das Modell einer „demokratischen Nation“, in der unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ihre Identitäten und politischen Rechte bewahren und zugleich eine gemeinsame demokratische Ordnung bilden. Auf dieser Grundlage könnten nach Auffassung der PJAK die Konflikte des vergangenen Jahrhunderts überwunden werden.

Zusammenarbeit an Anerkennung kurdischer Rechte gebunden

Die PJAK beansprucht das Recht, entsprechend den Interessen der kurdischen Gesellschaft diplomatische Beziehungen zu Staaten, Organisationen und anderen politischen Akteuren aufzunehmen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. „Mit keiner politischen Kraft, die die freie Identität, die Rechte und den politischen Status der kurdischen Gesellschaft nicht anerkennt, werden wir Beziehungen unterhalten“, erklärte Abdanan. Eine Zusammenarbeit sei erst möglich, wenn entsprechende Akteure ihre bisherigen Positionen und politischen Konzepte grundlegend änderten. Zugleich erklärte der Sprecher, die PJAK werde sich wie bisher weder „machtorientierten“ noch stellvertretend für andere Akteure handelnden Kräften unterordnen.

Recht auf legitime Selbstverteidigung

Im letzten Punkt ging Abdanan auf die bewaffneten Kräfte der PJAK ein. Diese handelten unabhängig von anderen Organisationen oder Strukturen und auf Grundlage des Prinzips der legitimen Selbstverteidigung. „Die Guerillakräfte der PJAK werden jeden Angriff auf die PJAK, das kurdische Volk und die kurdische Gesellschaft im Rahmen der legitimen Selbstverteidigung beantworten“, erklärte Abdanan.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-51384 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51055 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-50931

 

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Als die Bratwurst noch demokratisch war

Die Hüpfburg ist politisch geworden. Das jedenfalls könnte man glauben, wenn man den bemerkenswerten Artikel von Daniel Delhaes und Dietmar Neuerer im “Handelsblatt” liest. Darin wird nach den jüngsten Wahlerfolgen der AfD nach einem Begriff für etwas gesucht, das offenbar neu und erklärungsbedürftig erscheint: Menschen treffen sich auf einem Marktplatz, essen Bratwurst, trinken Bier, hören […]

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Mazlum Abdi: Kurdischunterricht ist ein grundlegendes Recht

Der Berater des syrischen Präsidialamts Mazlum Abdi hat sich in einer Videobotschaft zur Zukunft des kurdischsprachigen Bildungssystems in Rojava geäußert. Er stellte sich hinter die Proteste gegen den Beschluss des syrischen Bildungsministeriums und rief Familien zugleich dazu auf, ihre Kinder im laufenden Schuljahr weiterhin auf kurdischsprachige Schulen zu schicken.

„Die kurdische Sprache ist unsere Identität. Sie zu schützen und weiterzuentwickeln, war immer eines der grundlegenden Ziele unseres Kampfes“, erklärte Abdi in der über die Nachrichtenagentur ANHA verbreiteten Botschaft. „Das Lernen und die Bildung in der Muttersprache sind ein natürliches Recht aller Völker. Auch für das kurdische Volk ist Bildung auf Kurdisch ein grundlegendes und natürliches Recht.“

„Ein historischer Schritt in der Geschichte Rojavas“

Abdi erinnerte an den Aufbau des kurdischsprachigen Bildungssystems seit Beginn der Rojava-Revolution. „Obwohl wir uns unter Kriegsbedingungen befanden, wurde in den vergangenen 14 Jahren große Arbeit für das Lehren und Lernen auf Kurdisch geleistet und ein Bildungssystem aufgebaut.“ Dieses System habe zwar „Defizite und Schwächen“, sei jedoch etwas grundlegend Neues gewesen: „Es war ein historischer Schritt in der Geschichte Rojavas.“ Abdi dankte den Familien, die ihre Kinder trotz Krieg und schwieriger Bedingungen auf kurdischsprachige Schulen geschickt haben, sowie den Lehrer:innen und Beschäftigten, die in den vergangenen Jahren am Aufbau des Bildungssystems beteiligt waren.

 


Seit dem Sturz des Baath-Regimes liefen Bemühungen, Kurdisch als offiziellen Bestandteil des syrischen Bildungssystems anzuerkennen. Dazu seien zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt worden. Der daraufhin gefasste Beschluss des Bildungsministeriums reicht nach Ansicht vieler Schüler:innen und Familien jedoch nicht aus. „Unser Volk und unsere Schüler:innen haben diese Entscheidung nicht als ausreichend angesehen. Sie haben demonstriert, ihre Haltung deutlich gemacht und dafür gekämpft. Wir betrachten das als ein Recht unserer Schüler:innen und stehen in diesem Prozess an ihrer Seite.“

„Die Kinder werden keine Nachteile erfahren“

Mit Blick auf das bereits begonnene Schuljahr sprach sich Abdi zugleich dafür aus, den kurdischsprachigen Schulbetrieb fortzuführen. Für die gegenwärtige Übergangsphase seien Vorkehrungen getroffen worden, damit die Schüler:innen nicht benachteiligt würden. „Die Kinder werden keine Nachteile erfahren. Einerseits werden sie Arabisch lernen, andererseits ihre Ausbildung auf Kurdisch fortsetzen.“ An die Familien und Schüler:innen richtete Abdi einen ausdrücklichen Appell: „Wir erwarten von den Familien und unseren Schüler:innen, dass sie ihre Kinder auf Schulen schicken, in denen Kurdisch die Grundlage bildet.“

Damit könne das laufende Schuljahr erfolgreich abgeschlossen und zugleich weiter um die vollständige Anerkennung der sprachlichen Rechte gerungen werden. „So können wir im kommenden Jahr bei den Rechten für die kurdische Sprache ein höheres Niveau erreichen. Das wird eine grundlegende Basis dafür schaffen, dass wir alle unsere Rechte in Bezug auf die kurdische Sprache vollständig erhalten.“ Für die neunte Klasse und das Abitur soll der Unterricht in diesem Jahr weiterhin nach dem Bildungssystem der Selbstverwaltung stattfinden. Abdi rief die betreffenden Schüler:innen dazu auf, ihre Ausbildung nach dem bisherigen kurdischsprachigen System fortzusetzen, um ihre weitere Bildungsperspektive abzusichern.

Gespräche über Universitäten dauern an

Auch der künftige Status der Universität Rojava in Qamişlo und der Universität Kobanê ist noch nicht abschließend geklärt. „Die Gespräche und Verhandlungen über die offizielle Anerkennung dieser Hochschulen dauern weiterhin an“, erklärte Abdi. Eine endgültige Entscheidung gebe es bislang nicht. „Wir hoffen jedoch, dass eine angemessene Entscheidung im Interesse unserer Studierenden an beiden Universitäten getroffen wird.“ Für das neue Studienjahr rief Abdi Studierende, die ihre bisherige Ausbildung auf Kurdisch abgeschlossen haben, dazu auf, ihre Studienwünsche für die beiden Universitäten nach dem vom Hochschulministerium veröffentlichten Verfahren einzureichen. Abschließend gratulierte Abdi Schüler:innen, Studierenden und Beschäftigten zum neuen Bildungsjahr und wünschte ihnen Erfolg.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-in-qamislo-und-girke-lege-fur-muttersprachlichen-unterricht-52856 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kurdische-sprachinstitutionen-recht-auf-muttersprachliche-bildung-sichern-52848 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachige-bildung-in-rojava-gehen-weiter-52841

 

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Weniger Rente ab 2027: So viel bringen 5.000 Euro brutto nach 45 Jahren

5.000 Euro brutto im Monat sind ein ordentliches Gehalt, aber keine Garantie für eine entsprechend hohe gesetzliche Rente. Nach den geplanten Rechengrößen für 2027 würde dieses Einkommen weniger Rentenpunkte bringen als nach den Werten für 2026.

In einer vereinfachten Hochrechnung über 45 Jahre stehen dadurch rund 2.148 Euro statt 2.210 Euro monatliche Bruttorente gegenüber. Diese Differenz von rund 62 Euro ist allerdings keine angekündigte Kürzung bestehender Renten, sondern das Ergebnis eines Modellvergleichs.

Warum dasselbe Gehalt weniger Rentenpunkte bringen kann

Für die gesetzliche Rente zählt nicht allein, wie viel jemand verdient, sondern auch das Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt. Wer genau diesen Vergleichswert erreicht, erwirbt für ein volles Beitragsjahr einen Entgeltpunkt.

Steigt das Durchschnittsentgelt, während das eigene Gehalt unverändert bleibt, entstehen rechnerisch weniger neue Rentenpunkte. Ein gleichbleibender Betrag auf der Gehaltsabrechnung bedeutet deshalb nicht, dass auch der jährliche Aufbau der Rentenansprüche gleich bleibt.

Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, für 2027 sieht der Referentenentwurf 53.452 Euro vor. Bei einem Jahresverdienst von 60.000 Euro sinkt die rechnerische Ausbeute dadurch von rund 1,1551 auf 1,1225 Entgeltpunkte.

Die Werte für 2027 sind noch nicht endgültig beschlossen

Die Berechnung beruht auf dem vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Nach dem veröffentlichten Verfahrensstand sind noch der Beschluss der Bundesregierung und die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Außerdem handelt es sich ausdrücklich um ein vorläufiges Durchschnittsentgelt. Für die tatsächliche Rentenberechnung hängt die Verwendung vorläufiger oder endgültiger Durchschnittsentgelte auch vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Was 5.000 Euro brutto im 45-Jahres-Modell ergeben

Für den Vergleich werden 60.000 Euro Jahresverdienst einmal durch den vorläufigen Durchschnittswert für 2026 und einmal durch den geplanten Wert für 2027 geteilt. Anschließend wird das jeweilige Ergebnis auf 45 gleich bewertete Beitragsjahre hochgerechnet.

Beide Varianten verwenden denselben aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro, der seit Juli 2026 gilt. Unterstellt wird eine Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge.

Rechengröße Modell mit Werten 2026 Modell mit geplanten Werten 2027 Monatliches Bruttogehalt 5.000 Euro 5.000 Euro Jährlicher beitragspflichtiger Verdienst 60.000 Euro 60.000 Euro Vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro 53.452 Euro Entgeltpunkte für ein Beitragsjahr rund 1,1551 rund 1,1225 Entgeltpunkte im 45-Jahres-Modell rund 51,9791 rund 50,5126 Monatliche Bruttorente bei 42,52 Euro Rentenwert 2.210,15 Euro 2.147,80 Euro Unterschied der monatlichen Bruttorente 62,35 Euro

Die Ergebnisse wurden mit ungerundeten Zwischenwerten berechnet und anschließend gerundet. Es handelt sich um einen Vergleich bei unveränderten Bedingungen, nicht um eine persönliche Rentenprognose.

Warum niemand wegen dieser Rechnung pauschal 62 Euro verliert

Die 45-Jahres-Rechnung tut rechnerisch so, als würde ein gesamtes Erwerbsleben jeweils nach den Bedingungen eines einzigen Jahres bewertet. Tatsächlich werden die Verdienste der einzelnen Kalenderjahre den jeweils dafür geltenden Durchschnittsentgelten gegenübergestellt.

Bereits erworbene Entgeltpunkte werden wegen des höheren Durchschnittsentgelts für 2027 nicht nachträglich zusammengestrichen. Wer 2027 in Rente geht, muss deshalb nicht allein aufgrund dieser Änderung mit 62,35 Euro weniger Monatsrente rechnen.

Für nur ein Beitragsjahr beträgt der Unterschied zwischen den beiden Modellvarianten rund 0,0326 Entgeltpunkte. Beim verwendeten Rentenwert entspricht das etwa 1,39 Euro monatlicher Bruttorente.

Das letzte Gehalt sagt wenig über die gesamte Rente aus

Wer kurz vor dem Ruhestand 5.000 Euro brutto verdient, kann daraus seine spätere Rente nicht zuverlässig ableiten. Frühere Gehälter, Teilzeitphasen und Unterbrechungen können zu einem ganz anderen Ergebnis führen als das vereinfachte Modell.

Auch die Zahl von 45 Jahren allein legt die Rentenhöhe nicht fest. Versicherungsdauer und Höhe der erworbenen Ansprüche beantworten unterschiedliche Fragen.

Für eine persönliche Einschätzung sind deshalb die Renteninformation und der Versicherungsverlauf aussagekräftiger als eine pauschale Gehaltstabelle. Wie fehlende Angaben auffallen und geklärt werden können, erläutert der Beitrag Rente beantragt und plötzlich fehlt etwas: Diese Lücken müssen geklärt sein.

Rund 145 Euro mehr Gehalt würden den Unterschied ausgleichen

Um nach dem geplanten Durchschnittsentgelt für 2027 genauso viele Rentenpunkte zu erwerben wie bei 5.000 Euro Monatsbrutto nach den Werten für 2026, müsste das Gehalt rechnerisch auf rund 5.145,16 Euro steigen. Das entspricht einem Plus von etwa 145 Euro beziehungsweise 2,9 Prozent.

Diese eigene Vergleichsrechnung zeigt, worauf es ankommt: Bleibt der individuelle Verdienst hinter der Entwicklung des Vergleichswerts zurück, fällt auch der jährliche Erwerb neuer Rentenpunkte zurück. Eine Gehaltserhöhung kann diesen Effekt ausgleichen.

Bei sehr hohen Einkommen begrenzt allerdings die Beitragsbemessungsgrenze den weiteren Aufbau der gesetzlichen Rente. Mehr dazu erklärt der Beitrag Rente 2027: Maximal 1,9868 Entgeltpunkte für ein Arbeitsjahr.

Weniger neue Punkte bedeuten nicht automatisch eine sinkende Rente

Die Zahl der Entgeltpunkte und ihr Wert in Euro sind zwei unterschiedliche Bestandteile der Rentenberechnung. Steigt der aktuelle Rentenwert durch eine Rentenanpassung, werden vorhandene Punkte höher bewertet.

Der Modellvergleich hält diesen Wert bewusst bei 42,52 Euro fest, um ausschließlich den Unterschied beim Durchschnittsentgelt zu zeigen. Eine konkrete Rentenhöhe nach einer späteren Rentenanpassung lässt sich daraus nicht ablesen.

Von der Bruttorente gehen noch Abzüge ab

Die rund 2.148 Euro aus der Modellrechnung sind kein zugesagter Auszahlungsbetrag. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer verringern das verfügbare Geld.

Wie hoch die Nettorente ausfällt, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus und den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab. Wer seinen Ruhestand plant, sollte deshalb nicht die Bruttorente mit dem bisherigen Nettogehalt vergleichen.

Sechs Fragen und Antworten Wird meine laufende Rente ab 2027 wegen des höheren Durchschnittsentgelts gekürzt?

Nein, daraus folgt keine Kürzung bereits erworbener Rentenpunkte. Der Vergleich betrifft die Frage, wie viele neue Punkte ein unveränderter Verdienst nach unterschiedlichen Jahreswerten bringt.

Erhalte ich mit 5.000 Euro brutto nach 45 Jahren genau 2.147,80 Euro Rente?

Nein, dieser Betrag entsteht nur unter den beschriebenen Modellannahmen. Ihre tatsächliche Rente richtet sich nach Ihrem gesamten Versicherungsverlauf und den bei Rentenbeginn geltenden Berechnungsfaktoren.

Was bedeuten die rund 62 Euro Unterschied?

Sie ergeben sich, wenn man den rechnerischen Unterschied eines Beitragsjahres auf 45 Jahre überträgt. Für ein einzelnes Jahr liegt die Differenz beim verwendeten Rentenwert bei rund 1,39 Euro monatlicher Bruttorente.

Sind die Rechengrößen für 2027 bereits endgültig?

Der hier verwendete Wert von 53.452 Euro stammt aus dem Referentenentwurf. Nach dem veröffentlichten Stand stehen die erforderlichen Beschlüsse noch aus.

Welche Gehaltserhöhung würde die geringere Punkteausbeute ausgleichen?

Im Vergleich der beiden vorläufigen Durchschnittsentgelte wären rund 2,9 Prozent erforderlich. Aus 5.000 Euro Monatsbrutto müssten dafür etwa 5.145,16 Euro werden.

Wo finde ich eine verlässlichere Einschätzung meiner eigenen Rente?

Die Renteninformation weist bereits erworbene Ansprüche und eine Hochrechnung der späteren Altersrente aus. Ergänzend sollte der Versicherungsverlauf auf fehlende oder fehlerhafte Angaben geprüft werden.

Praxisbeispiel: Gleiches Gehalt, etwas weniger neue Rentenpunkte

Die fiktive Arbeitnehmerin Sabine verdient 2026 monatlich 5.000 Euro brutto und erhält 2027 keine Gehaltserhöhung. Bei ganzjähriger Beschäftigung ergeben sich nach den verglichenen vorläufigen Werten für 2026 rund 1,1551 und für 2027 rund 1,1225 Rentenpunkte.

Ihr Rentenkonto wächst also in beiden Jahren, im zweiten Jahr jedoch etwas langsamer. Beim heutigen Rentenwert bringt das zweite Beitragsjahr rechnerisch rund 1,39 Euro weniger spätere Monatsrente als das erste – ihre bisher angesammelten Punkte bleiben davon unberührt.

Der Beitrag Weniger Rente ab 2027: So viel bringen 5.000 Euro brutto nach 45 Jahren erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Familienversicherung 2027: Dann endet die kostenlose Krankenkasse über den Ehepartner

Wer über den Ehepartner kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse ist, muss sein eigenes Einkommen im Blick behalten. Für 2027 könnte die allgemeine Einkommensgrenze von 565 auf 590 Euro monatlich steigen.

Überschreiten Sie die Grenze regelmäßig, kann die beitragsfreie Familienversicherung enden. Eigene Beiträge und sogar Nachzahlungen sind die Folge.

Die 590 Euro ergeben sich aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 21. September 2026. Anders liegt es bei Minijobs: Hier steht die Grenze von 633 Euro für 2027 bereits fest. Stand dieses Beitrags ist der 29. September 2026.

Warum die allgemeine Grenze auf 590 Euro steigen könnte

§ 10 SGB V erlaubt ein monatliches Gesamteinkommen bis zu einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße. Der BMAS-Entwurf sieht für 2027 eine Bezugsgröße von 4.130 Euro vor. Geteilt durch sieben ergeben sich genau 590 Euro.

Die Bundesregierung muss die Verordnung noch beschließen; anschließend braucht sie die Zustimmung des Bundesrats.

Gegenüber den 565 Euro im Jahr 2026 wären das 25 Euro mehr Spielraum pro Monat. Die geplante Erhöhung könnte Menschen mit etwas höheren Einkünften die kostenlose Mitversicherung ermöglichen.

590 Euro oder 633 Euro: Welche Grenze gilt?

Wer einen geringfügig entlohnten Minijob ausübt, darf nach der gesetzlichen Sonderregelung ein regelmäßiges Gesamteinkommen bis zur Minijobgrenze haben. Diese steigt zum Januar 2027 von 603 auf 633 Euro.

Einkommenssituation Grenze und Folge für 2027 Kein Minijob, etwa ausschließlich Einkünfte aus Vermietung Geplant sind höchstens 590 Euro regelmäßiges Gesamteinkommen monatlich. Der endgültige Beschluss steht noch aus. Geringfügig entlohnter Minijob Bis zu 633 Euro regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen sind zulässig, wenn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Minijob und zusätzliche anrechenbare Einkünfte Die Einkünfte werden zusammengerechnet. 633 Euro sind keine zusätzliche Freigrenze nur für den Lohn. Regelmäßiges Gesamteinkommen oberhalb der maßgeblichen Grenze Die beitragsfreie Familienversicherung scheidet grundsätzlich aus. Die weitere Versicherung muss geklärt werden. Fiktives Beispiel: Fabian aus Heilbronn

Fabian ist 51 Jahre alt, lebt in Heilbronn und ist über seine gesetzlich versicherte Ehefrau Regina, 48, familienversichert. Er arbeitet 2027 in einem Minijob und verdient regelmäßig 620 Euro monatlich. Weitere anrechenbare Einkünfte hat er zunächst nicht.

Weil für ihn die Minijobregelung mit 633 Euro gilt, steht dieser Verdienst der Familienversicherung nicht entgegen.

Später kommen monatlich 40 Euro anrechenbare Einkünfte aus Vermietung hinzu. Für das Beispiel sind dabei die abzugsfähigen Kosten bereits berücksichtigt. Fabians regelmäßiges Gesamteinkommen steigt auf 660 Euro und liegt damit über 633 Euro.

Dass sein Arbeitslohn weiterhin unter der Minijobgrenze bleibt, rettet nicht die Familienversicherung. Er muss die Änderung seiner Krankenkasse melden und die weitere Absicherung klären.

Entscheidend ist das Gesamteinkommen, nicht der Kontoauszug

Zum Gesamteinkommen können neben Arbeitslohn auch Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge und Renten gehören. Maßgeblich sind die gesetzlichen Berechnungsregeln. Bei einer selbstständigen Tätigkeit zählt grundsätzlich der Gewinn, nicht der Umsatz.

Bei Kapitalerträgen kann der Sparer-Pauschbetrag die anrechenbaren Einkünfte mindern.

Die Krankenkasse prüft das regelmäßig zu erwartende Einkommen. Ein vereinbartes jährliches Weihnachtsgeld kann deshalb anteilig mitzählen. Umgekehrt bedeutet nicht jede einzelne Überweisung automatisch ein schädliches Überschreiten.

Kindergeld, Wohngeld und unregelmäßige Geschenke von Angehörigen zählen grundsätzlich nicht zum Gesamteinkommen. Lassen Sie ungewöhnliche Zahlungen vorab einordnen.

Wenig Einkommen allein reicht nicht aus

Hauptberufliche Selbstständigkeit oder eine eigene Pflichtversicherung können die Familienversicherung ausschließen. Unverheiratete Partner können sich nicht gegenseitig kostenlos mitversichern.

Warum selbst eine kleine Rente nicht automatisch den Weg in die Familienversicherung eröffnet, erläutert der Beitrag „Nur 50 Euro Rente: Trotzdem keine kostenfreie Familienversicherung“.

Wann eigene Beiträge und Nachzahlungen drohen

Endet die Familienversicherung, setzt sich der Schutz grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft fort, sofern keine andere Absicherung oder gesetzliche Ausnahme greift. Daraus können eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entstehen.

Bei einer freiwilligen Versicherung wird nicht lediglich der Betrag oberhalb der Einkommensgrenze verbeitragt.

Erfährt die Krankenkasse erst später von einer maßgeblichen Einkommensänderung, kann Sie rückwirkende Beiträge fordern. Wie problematisch unvollständige Angaben werden können, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag „Familienversicherung: Einkünfte gegenüber der Krankenkasse nicht verschweigen“ zum BSG-Urteil vom 18. Oktober 2022, Aktenzeichen B 12 KR 2/21 R.

Melden Sie einen neuen Job, zusätzliche Einkünfte und relevante Steuerbescheide zeitnah. Bitten Sie Ihre Krankenkasse bei Grenzfällen um eine schriftliche Prüfung: Welche Einkünfte zählt sie an, welche Grenze gilt und ab welchem Zeitpunkt verändert sich Ihr Versicherungsstatus?

FAQ: Familienversicherung 2027 Sind genau 590 Euro schon zu viel?

Nein. Wird die geplante Grenze beschlossen, sind genau 590 Euro regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen noch zulässig. Alle weiteren Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Gelten die 633 Euro auch ohne Minijob?

Nein. Die höhere Grenze setzt eine entsprechende geringfügig entlohnte Beschäftigung voraus. Ohne diese gilt grundsätzlich die allgemeine Grenze.

Kann ich die 590 Euro bereits 2026 nutzen?

Nein. Für 2026 gelten allgemein 565 Euro und bei einem entsprechenden Minijob 603 Euro. Die geplante allgemeine Erhöhung betrifft erst 2027.

Quellen

BARMER: Familienversicherung: Voraussetzungen und Einkommensprüfung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, Referentenentwurf vom 21. September 2026
Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Mindestlohn – Minijobgrenze 2027
Gesetze im Internet: § 16 SGB IV – Gesamteinkommen; § 10 SGB V – Familienversicherung; § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
Verband der Ersatzkassen: Familienversicherung – Gesamteinkommen und Einkommensgrenzen

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New FCC and FTC Complaint Demands Broadcasters Cease Airing Trump’s Illegal Taxpayer-Funded Ads

Following the appearance of a second television ad boosting the image of President Donald Trump and paid for by government funds, Public Citizen filed a complaint with the FCC, FTC, individual broadcasters urging media companies to immediately stop airing the ad.

Public Citizen also filed a second complaint with the U.S. Government Accountability Office (GAO) and the U.S. Office of Special Counsel (OSC) alleging that the new ad violates laws prohibiting the use of government resources for propaganda, the Hatch Act, and other related laws. The ads, which are airing in two media markets containing key districts in the upcoming midterm elections, include a disclaimer: “Paid for by the U.S. government.” Public Citizen previously submitted a complaint to GAO and OSC after the first Trump-promoting government-funded ad appeared on air last week.

“That the Trump administration not only failed to acknowledge and investigate last week’s illegal ad, but instead doubled down and released a second piece of taxpayer funded political propaganda during the mass-viewing moment of Sunday football is appalling and alarming,” said Lisa Gilbert, co-president of Public Citizen. “These illegal ads should immediately be pulled from the air, and the White House’s many apparent violations of the law should be investigated.”

“This administration’s repeated and flagrant violations of the law, including the Hatch Act, are an affront to taxpayers and our democracy,” said Craig Holman, Ph.D., a government ethics expert with Public Citizen. “The FCC and other oversight agencies are charged with ensuring this type of abuse of taxpayer funds does not happen. But that system only works if they take action.”

The letter to broadcasters notes that they should refrain from airing advertisements that they know are otherwise illegal under the law, and that broadcasters must maintain a public file on any political ads they air. Failing to uphold this duty can result in broadcast license revocation.

The FCC/FTC complaint is available to read here, and the second OSC and GAO complaint can be found here.

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Senate Expected to Vote on Israel Human Rights Abuse Report

On Tuesday, the U.S. Senate is expected to vote on a resolution (S.Res.852) that would force the government to issue an official report on Israel's human rights abuses in the West Bank. The resolution—led by Sen. Chris Van Hollen, D-MD, and co-sponsored by 24 senators—would require the State Department to issue a report detailing the killings committed by Israeli forces and settlers in the West Bank, abuses of Palestinian children and other gross human rights violations by Israel. If the resolution is adopted, the government would have 30 days to issue the report. If that fails to happen, certain covered security assistance programs for Israel would be halted until the report is submitted. Demand Progress is leading a campaign in support of the resolution and has also led campaigns that have driven more than 1.5 million contacts to Congress this year opposing military action in the Middle East and military aid to Israel.

The following is a statement from Demand Progress Senior Policy Advisor Cavan Kharrazian:

“We know that Americans have been killed by Israeli forces and settlers and that Palestinian children face detention and abuse in Israeli military custody. U.S. taxpayers deserve answers about what happened and what our government is doing to prevent its military aid from fueling human rights violations and ethnic cleansing in the West Bank. Demanding transparency and enforcing U.S. laws governing military aid should be the bare minimum for any senator. This resolution is a long-overdue first step. Every senator should support it, then follow through by supporting resolutions to block any new arms sales to Israel.”

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Demokraten klagen wegen gekündigter Pachtverträge für Offshore-Windparks. 

Daily Caller News Foundation, Paris Apodaca, Energiereporterin

Von den Demokraten regierte Bundesstaaten haben am Dienstag die Trump-Regierung wegen gekündigter Pachtverträge für Offshore-Windparks verklagt – doch ein neuer Bericht warnt davor, dass der Rechtsstreit ein umfassenderes Problem verdeutlicht: die Frage, ob sich Unternehmen auch nach einem Regierungswechsel noch auf Bundesgenehmigungen verlassen können.

Das Joseph Rainey Center for Public Policy veröffentlichte am Montag seinen Bericht „When Permits Aren’t Permanent“ und argumentiert, dass sich die Genehmigungsdebatte auf die Genehmigung von Infrastrukturprojekten konzentriert habe, während weniger darauf geachtet wurde, ob diese Genehmigungen auch nach Investitionen in Milliardenhöhe noch Bestand haben.

„Kritiker der Offshore-Windpark-Aufkäufe sollten eine alternative Lösung anbieten. Kapital in Projekten zu binden, die mit Baustopps und Genehmigungsverzögerungen konfrontiert sind, schadet den Steuerzahlern, Mautzahlern und Rentnern, deren Pensionen und 401(k)-Pläne diese Projekte finanzieren“, sagte Sarah Hunt, Präsidentin und CEO des Joseph Rainey Center – die Autorin des Berichts – gegenüber der Daily Caller News Foundation.

[Ein 401(k) ist ein vom Arbeitgeber gesponsertes Rentenvorsorgekonto in den USA, das es Arbeitnehmern ermöglicht, einen Teil ihres Gehalts vor oder nach Steuern in Investmentfonds anzulegen. Der Name leitet sich direkt aus dem entsprechenden Abschnitt (Section 401(k)) des US-amerikanischen Steuergesetzbuches (Internal Revenue Code) ab.]

Der Streit um Offshore-Windparks verdeutlicht ein Problem, das im Bericht als „Hintertürproblem“ des Genehmigungsverfahrens beschrieben wird. Selbst nachdem Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen, Pachtverträge und Lizenzen des Bundes erhalten haben, können Projekte vor Fertigstellung mit Baustopps oder Änderungen der Bundespolitik konfrontiert werden.

„Unabhängig davon, was man von einer bestimmten Technologie oder Regierung hält, ist der Präzedenzfall nun sowohl technologie- als auch regierungsneutral: Die Genehmigung einer Regierung kann von der nächsten rückgängig gemacht werden“.

Laut Angaben des Generalstaatsanwalts von Massachusetts führte die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James die Klagen von Connecticut, Delaware, Maine, Massachusetts, New Jersey, Rhode Island und Vermont an, mit denen Vereinbarungen zwischen Invenergy – Nordamerikas größtem privaten und unabhängigen Stromerzeuger – und Bluepoint Wind angefochten wurden.

Sarah Hunt argumentierte, dass es besser sei, Investoren die Möglichkeit zu geben, ihr Kapital zurückzuerhalten und es in andere amerikanische Energieprojekte umzuleiten, als Geld in Projekten festzustecken, die möglicherweise nicht mehr realisiert werden.

„Die Übernahmen an sich sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass die Regierung eine Genehmigung entziehen kann, nachdem die Investoren das Geld ausgegeben haben“, erklärte sie gegenüber dem DCNF. „Ohne dauerhafte Genehmigung verkürzt eine schnellere Genehmigung lediglich die Zeitspanne zwischen Genehmigung und Widerruf“.

Das US-Innenministerium hat mehrere Abkommen ausgehandelt, die es Offshore-Windparkbetreibern ermöglichen, Bundeslizenzen aufzugeben und einen Teil oder die gesamten Lizenzgebühren zurückzuerhalten, während sie gleichzeitig gleichwertige Investitionen in andere inländische Energieprojekte umleiten.

„Nur der Kongress kann eine Genehmigung dauerhaft machen“, heißt es weiter im Bericht des Joseph-Rainey-Center. „Der untenstehende Rahmen basiert auf sechs gesetzlichen Säulen mit dem Ziel, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen: Eine gültig erteilte Bundesgenehmigung für Infrastrukturprojekte soll wie eine dingliche Verpflichtung funktionieren, die nur aus wichtigem Grund, durch ein festgelegtes Verfahren oder zu einem angemessenen öffentlichen Preis widerrufen werden kann.“

Post von NEW YORK James @NewYorkStateAG
(und Antworten darauf – zu schön um es Ihnen vorzuenthalten)

Offizieller Twitter-Account des Büros der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James. Folgen Sie uns auf Bluesky: newyorkstateag.bsky.social .

Es ist Klimawoche, und wir werden niemals aufhören, für unseren Planeten zu kämpfen. Deshalb klagen mein Büro und @GovKathyHochul gegen die Trump- Regierung , um sie daran zu hindern, wichtige Offshore-Windprojekte in New York illegal zu stoppen, um Projekte für fossile Brennstoffe zu finanzieren.

Spewbaca @spewbaca

Natürlich nicht. Der Klimawandel ist ein unerschöpflicher Geldtopf, der ausschließlich von Steuerzahlern gespeist wird. Politiker und selbstgerechte „Kreuzritter“ werden kostenloses Geld niemals ablehnen.

Anthony Mascia @AnthonyMascia21

Ist das also Ihr Job? Sie verklagen Trump jeden Tag und verlieren, anstatt Kriminelle einzusperren und echte Verbrechen zu verfolgen. So eine nutzlose Amtsauffassung … Ich kann es kaum erwarten, bis Sie weg sind … [Post etwas entschärft]

The other strange1 @TheOtherStrang1

„Wir kämpfen für unseren Planeten.“ Niemand greift „unseren Planeten“ an. Was soll der Quatsch?

Im Rahmen einer solchen Vereinbarung stimmte Invenergy der freiwilligen Kündigung von vier Offshore-Windparkverträgen in der New York Bight, vor der kalifornischen Zentralküste und im Golf von Maine zu. Das Unternehmen erklärte sich bereit, 765 Millionen US-Dollar in Gaskraftwerke in Indiana, Wisconsin, Iowa, Kansas und Missouri sowie in Geothermieprojekte im Westen der USA umzuleiten.

Der Bericht argumentiert, dass die durch den Streit um Offshore-Windkraft offengelegte Unsicherheit sich auch auf andere Bereiche als die Windenergie erstrecken könnte, wenn Unternehmen anfangen zu bezweifeln, ob die Genehmigungen der Bundesregierung einen Regierungswechsel überstehen werden.

„Eine künftige Regierung, die beschließt, dass Offshore-Bohrungen nicht mehr zu ihrer Klimaagenda passen, könnte die gleiche Strategie verfolgen, mit Konsequenzen, die weit über die Energieunternehmen hinausgehen und auch Häfen, Hersteller, Dienstleistungs-unternehmen und Arbeitnehmer betreffen, deren Lebensgrundlage von diesen Projekten abhängt“, sagte Guy Caruso, ehemaliger Leiter der US-Energieinformationsbehörde, gegenüber dem DCNF.

Der Kongress müsse klären, ob die Genehmigungen für Energieprojekte auf Bundesebene zwischen verschiedenen Regierungen geändert werden können, argumentierte Caruso und warnte davor, dass dieser Präzedenzfall auch Auswirkungen auf andere Branchen als die Offshore-Windenergie haben könnte.

„Die Unsicherheit entstand durch das überstürzte Vorgehen beim Bau von Offshore-Windparks, ohne von Anfang an die erforderlichen Genehmigungen einzuholen“, erklärte Craig Rucker, Präsident der marktwirtschaftlich orientierten Umweltorganisation Committee for a Constructive Tomorrow (CFACT), gegenüber dem DCNF.

Projektentwickler hätten die Genehmigungen der Bundesbehörden trotz ungeklärter Umwelt- und Sicherheitsfragen als endgültig betrachtet, argumentierte Rucker. Er verwies auf das Offshore-Windparkprojekt Coastal Virginia, das zu den Projekten gehörte, die von den Baustoppmaßnahmen des US-Innenministeriums im Dezember 2025 betroffen waren.

„Nachdem eine mangelhafte, sogenannte ‚Genehmigung‘ zu Recht zurückgezogen wurde, um eine gründlichere Prüfung durchzuführen, kann ein Baustopp extrem kostspielig sein“, so Rucker.

Melanie Collette, leitende Politikanalystin bei CFACT, erklärte gegenüber dem DCNF:

„Unsicherheit bei der Genehmigung erschwert die Finanzierung, verkompliziert die Bauzeitpläne und kann die Kosten in die Höhe treiben…Das gilt für alle großen Infrastrukturprojekte.“

Ein hypothetisches Infrastrukturprojekt im Wert von 5 Milliarden US-Dollar, das bei einem Fertigstellungsgrad zwischen 80 und 87 Prozent gestoppt wird, könnte laut einer Analyse des Rainey Centers jährliche Finanzierungskosten von rund 320 Millionen US-Dollar verursachen. Diese Berechnung berücksichtigt weder Produktionsausfälle noch Ansprüche im Zusammenhang mit der Demobilisierung oder andere potenzielle Kosten, die mit dem Baustopp verbunden sind.

„Milliardenschwere Investitionen sollten niemals dazu führen, dass ein Projekt nicht kritisch hinterfragt wird“, sagte Collette.

Der Bericht erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem demokratisch regierte Bundesstaaten zwei Klagen gegen Vereinbarungen des US-Innenministeriums eingereicht haben . Diese Vereinbarungen erlauben es Offshore-Windparkbetreibern, Bundespachtverträge aufzugeben und einen Teil oder die gesamten Pachtzahlungen zurückzuerhalten, nachdem sie gleichwertige Beträge in andere US-Energieprojekte investiert haben.

 

https://dailycaller.com/2026/09/22/democrats-offshore-wind-permitting-joseph-rainey-center-sarah-hunt-guy-caruso/

 

Der Beitrag Demokraten klagen wegen gekündigter Pachtverträge für Offshore-Windparks.  erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Unfall bei der Pflege: Diese Absicherung gilt auch für Angehörige

Wer Angehörige zu Hause pflegt und dabei stürzt, kann Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Doch der Schutz begleitet Sie nicht bei jedem gemeinsamen Ausflug. Während die notwendige Begleitung zur Therapie versichert sein kann, fällt ein Spaziergang zur Erholung regelmäßig heraus.

Nach einem Pflegeunfall sollten Sie außerdem schnell handeln: Die DGUV nennt für die Anzeige eine Frist von drei Tagen.

Wer als private Pflegeperson versichert ist

Der beitragsfreie Schutz erfasst Angehörige, Freunde und Nachbarn, die einen Menschen ab Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen. Die Pflege muss wenigstens zehn Stunden wöchentlich umfassen und sich regelmäßig auf mindestens zwei Tage verteilen. Dabei können Pflegezeiten für mehrere Pflegebedürftige zusammenkommen.

Eine finanzielle Anerkennung schließt den Schutz nicht aus. Wer dagegen als Beschäftigter pflegt, fällt unter andere Versicherungsregeln.

Wie Sie Ihre Tätigkeit gegenüber der Pflegekasse angeben, erläutert der Beitrag zur Erfassung als Pflegeperson und zur sozialen Absicherung. Der gesetzliche Unfallschutz entsteht kraft Gesetzes.

Warum der Zweck des Weges entscheidet

Versichert sind die pflegerischen Hilfen und die Unterstützung im Haushalt: zum Beispiel Körperpflege, Unterstützung beim Essen und Hilfen bei krankheitsbedingten Anforderungen. Auch der direkte Hin- und Rückweg zum Pflegehaushalt kann geschützt sein, wenn Sie getrennt wohnen.

Außerhalb der Wohnung ist der Pflegebezug entscheidend. Die DGUV nennt die Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen sowie Wege zu Banken oder Behörden für die Haushaltsführung.

Ein Freizeitspaziergang oder der Besuch einer Kulturveranstaltung fällt nach den DGUV-Hinweisen nicht unter den Schutz. Dass Bewegung guttut oder Gesellschaft die Einsamkeit lindert, reicht nicht aus. Wer einen pflegerischen Zusammenhang geltend macht, muss die Hilfe und den Anlass des Weges schildern.

Welche Tätigkeiten grundsätzlich geschützt sind Grundsätzlich versichert Nicht automatisch oder regelmäßig nicht versichert Erforderliche Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen im Rahmen der häuslichen Pflege. Ein bloßer Besuch ohne entsprechende Pflegetätigkeit. Notwendige Begleitung zu einer ärztlichen Behandlung oder Therapie. Ein gemeinsamer Spaziergang als reine Freizeitbeschäftigung. Hausarbeit und dazugehörige Bank- oder Behördenwege für die pflegebedürftige Person. Eigene private Erledigungen ohne Zusammenhang mit deren Versorgung. Direkter Weg zum getrennten Pflegehaushalt und zurück. Ein eigenständiger Freizeitausflug, etwa zu einer Kulturveranstaltung.

Die Tabelle setzt voraus, dass die Bedingungen für den Versicherungsschutz erfüllt sind. Über den konkreten Unfall entscheidet die Unfallversicherung.

Fiktives Beispiel: Patrick aus Tübingen

Patrick, 46 Jahre, aus Tübingen pflegt seine Mutter Yvonne nach einem Schlaganfall. Sie hat Pflegegrad 3, lebt in ihrer eigenen Wohnung und benötigt Hilfe beim Anziehen, Duschen und bei Wegen zur Behandlung. Patrick übernimmt unentgeltlich zwölf Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf vier Tage.

Auf dem notwendigen Weg zur Physiotherapie stürzt Patrick, während er seine Mutter unterstützt, und bricht sich das Handgelenk. Diese Konstellation spricht für einen versicherten Pflegeunfall.

Für die Prüfung hält er fest, wohin beide unterwegs waren, warum seine Mutter Begleitung benötigte und wie der Sturz geschah.

Anders wäre es bei einem Sonntagsausflug, bei dem beide ausschließlich zum Vergnügen durch einen Park spazieren. Der Pflegegrad seiner Mutter würde Patrick dann keinen Unfallschutz verschaffen.

Drei Tage: Was die Anzeigefrist bedeutet

Die DGUV fordert, Pflegeunfälle binnen drei Tagen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Kann die pflegebedürftige Person das nicht selbst erledigen, können Angehörige oder die Pflegeperson die Meldung übernehmen.

Zuständig ist der Träger der Unfallversicherung am Ort des Pflegehaushalts.

Die gesetzliche Anzeigepflicht nach § 193 SGB VII greift bei Unfällen bei Tod oder einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Die Anzeige ist binnen drei Tagen nach Kenntnis zu erstatten.

Für die Praxis sollten Sie einen Pflegeunfall umgehend melden und die Einzelheiten mit der Unfallkasse klären. Halten Sie Zeitpunkt, Ort, Tätigkeit, Verletzung und mögliche Zeugen fest und bewahren Sie eine Kopie der Anzeige auf.

Die Drei-Tage-Frist ist keine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf sämtliche Leistungen automatisch verloren gehen. Haben Sie die Meldung versäumt, holen Sie sie unverzüglich nach und erklären Sie die Verzögerung.

Beim Arzt den Pflegeunfall ausdrücklich nennen

Sagen Sie bereits bei der ersten Behandlung, dass Sie sich bei der häuslichen Pflege verletzt haben und die betreute Person als pflegebedürftig anerkannt ist. Beschreiben Sie die konkrete Tätigkeit.

Bei einem versicherten Pflegeunfall rechnen Arztpraxis und Krankenhaus  mit dem Unfallversicherungsträger ab. Es geht dann um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese können neben der Behandlung auch Rehabilitation, Verletztengeld oder eine Verletztenrente umfassen.

Fallen Sie wegen der Verletzung selbst für die Pflege aus, benötigt die betreute Person möglicherweise Ersatz. Welche Unterstützung dafür infrage kommt, zeigt der Überblick zu Pflegegeldern, Zuschüssen und Verhinderungspflege 2026.

Häufige Fragen zum Pflegeunfall Sind auch Freunde und Nachbarn geschützt?

Ja, wenn sie die Voraussetzungen der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege erfüllen. Eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich.

Ist jeder Spaziergang mit einem Pflegebedürftigen versichert?

Nein. Reine Freizeitspaziergänge fallen regelmäßig heraus. Maßgeblich ist der unmittelbare Zusammenhang der konkreten Tätigkeit mit versicherter Pflege oder Haushaltsführung.

Ist nach drei Tagen alles verloren?

Nein. Melden Sie den Unfall trotzdem sofort nach. Aus einer verspäteten Anzeige folgt nicht automatisch, dass kein versicherter Unfall vorliegt.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium: Soziale Absicherung für Pflegepersonen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Häusliche Pflegepersonen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Informationsblatt: Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen.
Gesetze im Internet: § 193 SGB VII – Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls.
Unfallkasse Nord: Versicherung für private Pflegepersonen.

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Wüst in Ankara: Einmal Döner mit alles

Seit gestern befindet sich der nordrhein-westfälische CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst auf einem dreitägigen Besuch in die Türkei. Anlass dafür ist der 65. Jahrestag des Abkommens über die Anwerbung türkischer Gastarbeiter. Und natürlich nutze Wüst diese Gelegenheit, um wieder einmal das auch längst in der Brandmauer-CDU angekommene linke Märchen zu erzählen, Gastarbeiter hätten Deutschland wiederaufgebaut. „Ohne diese […]

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Informationsfreiheit in Brandenburg: Die Verhöhnung von Transparenz

netzpolitik.org - 29. September 2026 - 17:15

Brandenburgs Innenminister will die Informationsfreiheit noch weiter beschneiden als bisher bekannt. Wie er das begründet, verspottet demokratische Grundprinzipien. Ein Kommentar.

Wenn man Informationsfreiheit beschneidet, verwelkt sie. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Carl Tronders

Brandenburg war ein Vorreiterbundesland bei der Informationsfreiheit. Dass Menschen das Recht auf Akteneinsicht und Zugang zu Informationen von Land und Kommunen haben, hat dort Verfassungsrang. Es steht unter Artikel 21, dem „Recht auf politische Mitgestaltung“. Es war das erste deutsche Bundesland, das ein eigenes Gesetz dafür schuf: das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) von 1998.

Doch Brandenburgs Pioniergeist bei staatlicher Transparenz ist vergangen. Schon im Juli kündigte das dortige Innenministerium an, an einer Einschränkung der Informationsfreiheit zu arbeiten. Es folgte dem Trend aus anderen Bundesländern und dem Bund und begründete es mit dem Schutz Kritischer Infrastruktur.

Ganz so, als könne man Kraftwerke und Hochspannungsleitungen unsichtbar für Saboteur:innen machen, wenn man den Aktendeckel nur fest genug zudrückt. Ganz so, als wären Extremist:innen darauf angewiesen, dass ihnen eine Verwaltungsbeamtin Informationen aus dem Aktenarchiv kramt, auf die sie dann trotz mehrmaliger Erinnerung monatelang warten dürfen. Ganz so, als könnten gerade hochprofessionalisierte Akteure die Infos nicht leichter zusammenhacken oder sich anderweitig informieren. Und so, als würde uns die Geheimhaltung eines Leitungsverlaufs davor schützen, dass ein Trafo wegen eines technischen Defekts in Flammen aufgeht.

Keine Fragen mehr an die Polizei

Aber das ist offenbar nicht genug. Ausgerechnet auf einer Tagung für Informationsfreiheit am Montag machte Jan Redmann (CDU), der nach dem Scheitern der Regierungskoalition aus SPD und BSW ins Innenministerium aufrückte, klar, dass das noch nicht das Ende ist. Anfragen nach dem AIG an die Polizei sollen in Zukunft einfach nicht mehr möglich sein.

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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

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Das heißt: Der Innenminister will die Institution des Staates, die das Gewaltmonopol ausübt, der öffentlichen Kontrolle entziehen. Die Begründung ist eine Verhöhnung aller, die dieses Auskunftsrecht nutzen: „Bereits jetzt würden zudem 90 Prozent der Anfragen zur Polizei abgelehnt, weil es um sensible Informationen gehe“, heißt es bei rbb24. Doch da muss die Polizei eine Ablehnung formulieren. „Angesichts dessen sei es sinnvoller, wenn auf Grundlage des Informationszugangsgesetzes überhaupt keine Fragen mehr zur Polizei gestellt werden dürften“, zitiert das Medium den Innenminister. Bürokratieabbau und Demokratieabbau: Hand in Hand.

Was Redmann zwar nicht sagt, was aber ankommt: Ihr habt doch sowieso keine Chance, relevante Informationen zu bekommen. Und wir haben keine Lust mehr, uns dafür Rechtfertigungen auszudenken. Dann können wir das Transparenztheater auch lassen. Dann erfährt eben niemand mehr, wie viele Kinder auf dem Schulweg verunglücken oder wie oft Menschen in Bestensee von Hunden gebissen werden. Dann nervt auch keiner damit, dass man sich um die Schulwege kümmern müsste, wenn die Zahlen steigen. Denn dann sehen wir nur noch die Zahlen, die gerade in Erzählungen derer passen, die damit ihre politischen Vorhaben rechtfertigen wollen.

Kein Vertrauen, nirgends

„Wir wollen verhindern, dass Rückschlüsse auf Methoden der Polizei getroffen werden können“, sagt Redmann und raunt, auch bei vermeintlich harmlosen Anfragen können sich am Ende Puzzleteile so zusammensetzen, dass es „gefährlich“ wird.

Das ist Unfug. Wer eine Gesellschaft als so fragil ansieht, dass Informationen über Hundebisse in einer 10.000-Seelen-Stadt gefährlich werden können, zeigt, dass er weder den Menschen in seinem Bundesland noch seiner Polizei vertraut. Und er bereitet den Nährboden für Desinformation, wenn Behörden sich abschotten und noch weniger Transparenz als sowieso schon gewährleisten.

Denn wenn die Informationen fehlen, hört das Informationsbedürfnis der Bürger:innen nicht auf. Es kann dann wie eine leere Vase gefüllt werden von jenen, die vorgeben, die „Fakten“ zu haben. Und Antworten für diejenigen, deren Fragen ungehört verhallen.

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„Demokratie erfordert Rechenschaftspflicht. Rechenschaftspflicht erfordert Transparenz“, schrieb der damalige US-Präsident Barack Obama in einem Memorandum an die Führungsebene der US-Behörden. Das gilt in den USA ebenso wie hier.

Das sollte doch gerade Redmann wissen, der sich mit seinem transparenten Umgang rechtfertigte, als er mitten im Wahlkampf betrunken mit einem E‑Roller erwischt wurde. Und dessen CDU-Landesgeneralsekretär meinte, sein Umgang sei „transparent, konsequent und zeigt, dass Jan Redmann Anstand hat“ – daher könne er Spitzenkandidat der Partei bleiben. Gerade er sollte anerkennen, dass Transparenz etwas Gutes sein kann, auch wenn es manchmal vielleicht schwerfällt. Selbst und gerade wenn es darum geht, aus Fehlern zu lernen.

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