«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Sammlung von Newsfeeds
Hinweise auf Öffnung des Grenzübergangs Qamişlo-Nisêbîn
Am syrisch-türkischen Grenzübergang zwischen Qamişlo in Rojava und Nisêbîn (tr. Nusaybin) in Nordkurdistan sind erstmals seit längerer Zeit wieder Fahrzeuge im Einsatz beobachtet worden. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur ANHA fuhren am Dienstag Servicefahrzeuge in den Bereich des Übergangs ein – ein mögliches Zeichen für laufende Vorbereitungen zur Wiederöffnung.
Der Grenzübergang Qamişlo-Nisêbîn gehört zu den wichtigsten Verbindungen zwischen West- und Nordkurdistan. In den vergangenen Jahren war er jedoch wiederholt geschlossen worden. Seit 2016 hält der türkische Staat den Übergang vollständig für zivilen und kommerziellen Verkehr geschlossen.
Ob die aktuellen Aktivitäten tatsächlich auf eine baldige Öffnung hindeuten, ist bislang unklar. Offizielle Stellungnahmen liegen nicht vor. Die Bewegungen werden dennoch als Hinweis darauf gewertet, dass hinter den Kulissen an einer möglichen Wiederinbetriebnahme gearbeitet wird. Geplant war zuletzt auch ein Besuch des Gouverneurs von Hesekê, Nûreddîn Îsa Ehmed, am Grenzübergang. Diese Visite wurde jedoch verschoben, ohne dass Gründe genannt wurden.
Eine Wiederöffnung des Übergangs hätte erhebliche politische und wirtschaftliche Bedeutung für die Region. Der Grenzpunkt verbindet nicht nur zwei Städte, sondern gilt als zentrale Schnittstelle zwischen Rojava und Nordkurdistan.
Kleines Abbild des geteilten Kurdistans: Nisêbîn und Qamişlo
Qamişlo und Nisêbîn, früher eine einzige Region, sind ein kleines Abbild des geteilten Kurdistans. Hier wird die Realität von Binxet und Serxet besonders deutlich. Binxet, also „unter der Linie“, wird verwendet, um kurdische Gebiete auf syrischem Staatsgebiet nahe der türkischen Grenze zu bezeichnen. Die auf türkischem Staatsgebiet liegenden kurdischen Gebiete in unmittelbarer Nähe zur Grenze Syriens werden als Serxet bezeichnet, was „über der Linie“ bedeutet. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde Anfang der 1920er Jahre das französische Mandatsgebiet des heutigen Syrien vom Osmanischen Reich abgeteilt. Die Grenze zur heutigen Türkei verläuft in diesem Bereich entlang der Bahnlinie. Damit wurden Qamişlo und Nisêbîn getrennt.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/damaskus-rojava-integration-tritt-in-entscheidende-phase-51239 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/nisebin-mahnwache-an-der-grenze-zu-rojava-von-polizei-angegriffen-49855 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/turkische-grenzsoldaten-setzen-tranengas-gegen-zivilist-innen-in-qamislo-ein-51107 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ehmed-kurd-innen-mussen-neue-verfassung-syriens-mitgestalten-51243
Istanbuler DEM-Verband mobilisiert zum 1. Mai
Der Istanbuler Provinzverband der DEM-Partei hat gemeinsam mit linken Parteien, Gewerkschaften und Frauenorganisationen zur Teilnahme an den Demonstrationen zum 1. Mai aufgerufen. Unter dem Motto „Brot, Frieden und Gerechtigkeit“ soll der Tag der Arbeit in diesem Jahr ein deutliches politisches Zeichen gegen Krieg, Armut und zunehmende Repression setzen.
Bei einer Pressekonferenz in Istanbul betonten die Beteiligten, dass sich soziale und politische Krisen zunehmend verschärfen. Vertreter:innen der Partei des Sozialistischen Wiederaufbaus (SYKP) erklärten, dass insbesondere im Zusammenhang mit dem Friedens- und Demokratisierungsprozess für eine Lösung der kurdischen Frage konkrete Schritte notwendig seien. Gleichzeitig riefen weitere Organisationen zur breiten Beteiligung an den Protesten auf.
„Geist von Newroz“ am 1. Mai auf die Straßen tragen
Die Istanbuler DEM-Vorsitzende Arife Çınar verwies auf die wachsende Armut und soziale Unsicherheit. „Wir werden unsere Stimme gegen Prekarisierung erheben und für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“, sagte sie. Die Mobilisierung erfolge bereits seit Wochen in Stadtteilen, Parks und bei Treffen mit Arbeiter:innen. Zugleich knüpfte Çınar an die jüngsten Newroz-Feiern an und rief dazu auf, den „Geist von Newroz“ am 1. Mai auf die Straßen zu tragen.
Im Zentrum der Erklärungen stand die enge Verbindung zwischen Krieg und sozialer Krise. Seyfettin Gülenyüz von der Arbeitskommission der DEM-Partei betonte, dass insbesondere Werktätige unter den aktuellen Entwicklungen leiden. „Frieden ist für Arbeiter:innen und Beschäftigte so lebensnotwendig wie Brot und Wasser“, sagte er. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und sinkender Kaufkraft machte Gülenyüz deutlich, dass wirtschaftliche Probleme nicht isoliert betrachtet werden könnten. „Wir wissen, dass Brot und Frieden untrennbar miteinander verbunden sind. Weder Armut noch Krieg“, erklärte der Politiker.
„Weder imperialistische Angriffe noch unterdrückerische Systeme“
Zugleich verwiesen die Beteiligten auf die anhaltenden Konflikte in der Region. Mit Blick auf den Nahen Osten kritisierten sie sowohl Kriege als auch autoritäre Regime. Entscheidend sei die gemeinsame Perspektive der Bevölkerung. „Weder imperialistische Angriffe noch unterdrückerische Systeme werden gewinnen, sondern der gemeinsame Widerstand der Völker“, hieß es.
Neben sozialen Fragen wurden auch politische Forderungen hervorgehoben. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne, Rechte von Frauen und behinderten Beschäftigten sowie der Schutz von Natur und Lebensgrundlagen. Gleichzeitig wurde kritisiert, dass die kurdische Frage weiterhin ungelöst sei und notwendige politische Schritte ausblieben.
Zentrale Demonstration in Kadıköy
Die Veranstalter:innen betonten zudem die zunehmende Repression gegen Oppositionelle und kritisierten antidemokratische Maßnahmen der Regierung. Viele gesellschaftliche Gruppen seien von Druck und Einschränkungen betroffen. Zum Abschluss riefen die Organisatoren zu einer breiten Beteiligung an den Demonstrationen auf. In Istanbul sollen die zentralen Aktionen in Kadıköy stattfinden. Ziel sei es, die verschiedenen sozialen und politischen Kämpfe zusammenzuführen und ein gemeinsames Zeichen zu setzen. „Um Ausbeutung und Unterdrückung ein Ende zu setzen, werden wir am 1. Mai auf den Straßen sein“, erklärte das Bündnis.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-ruft-zu-1-mai-unter-motto-brot-frieden-gerechtigkeit-auf-51142 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gewerkschaften-kundigen-1-mai-programm-an-51063 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-fordert-Offnung-des-taksim-platzes-zum-1-mai-51081
Executive Order on the preparation and hosting of the Russia-ASEAN Summit in 2026
Vladimir Putin signed Executive Order On the Organising Committee for the Preparation and Hosting of the Russia-ASEAN Summit in the Russian Federation in 2026.
Mutter Erde, Vater Staat
Amnesty Report: „Bundesregierung bedient sich bewährter Instrumente autoritärer Politik“
Die Bundesregierung geht gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, streicht Gelder und lässt Akteure durch den Verfassungsschutz überprüfen. Diese und andere Freiheitseinschränkungen sowie den Ausbau der Überwachung in Deutschland kritisiert der weltweite Menschenrechtsbericht von Amnesty International.
Amnesty International kritisiert die Bundesregierung von Kanzler Merz deutlich für Einschränkungen der Menschenrechte in Deutschland. (Archivbild) – CC-BY-NC-SA 4.0 Steffen PrößdorfAmnesty hat heute seinen jährlichen Bericht zur weltweiten Menschenrechtslage 2025/26 (PDF) veröffentlicht. Darin beklagt die Organisation eine „tiefgreifende globale Menschenrechtskrise“. Maßgeblich verantwortlich dafür seien Regierungen weltweit, die zunehmend autoritär handeln und systematisch Menschenrechte und die internationale Rechtsordnung infrage stellen. Der Report gibt einen Überblick zur Menschenrechtssituation auf der ganzen Welt.
Auch in Deutschland sieht Amnesty zunehmend Defizite, in der deutschen Version des Berichts kritisiert die Menschenrechtsorganisation unter anderem, dass Staatsvertreter:innen mit stigmatisierenden Aussagen Angst vor Hassverbrechen schürten, dass die deutsche Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Palästina-Proteste vorgehe, dass rechtswidrig nach Afghanistan abgeschoben wurde und dass Deutschland das Erreichen der Klimaziele aufs Spiel setze.
Die Menschenrechtsorganisation beklagt zudem einen Anstieg rassistischer, antisemitischer und antimuslimischer Hassverbrechen sowie Hassverbrechen gegen Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und andere marginalisierte Gruppen. Die Zahlen hätten sich im Vergleich zu Vor-Pandemie-Zeiten verdoppelt.
Bundesregierung in der KritikJulia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, kritisierte die Appeasement-Politik der Merz-Regierung gegenüber Menschrechtsverletzungen. Die Bundesregierung schweige zu oft, wo es Gegenwehr brauche.
Weiter sagte sie zur Menschenrechtssituation in Deutschland: „Auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit steht unter Druck, vor allem durch das Vorgehen gegen Palästina-solidarische Proteste.“ Hier listet Amnesty gleich eine ganze Reihe von polizeilichen Übergriffen auf sowie Einschränkungen von Pro-Palästina-Demonstrationen wie jene, dass Parolen nur auf Deutsch und Englisch skandiert werden durften. Die Verletzung dieser Demonstrationsauflage führte zu einer gewaltsamen Auflösung der Versammlung durch die Polizei.
Im Hinblick auf den Umgang der Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen fand Duchrow deutliche Worte: „Die Bundesregierung bedient sich zudem bewährter Instrumente autoritärer Politik, um die kritische Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen: Zu diesen Schikanen gehören die Streichung der staatlichen Förderung von Demokratieprojekten, die Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz und parlamentarische Anfragen wie die 551 Fragen der CDU zur Arbeit von NGOs in Deutschland.“
Überwachung in der KritikAuch die ausufernde Überwachung ist Thema des Kapitels über Deutschland. Amnesty führt hierbei auf, dass das Bundesland Hessen im Jahr 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel ein biometrisches Gesichtserkennungssystem eingeführt hat. Die Überwachungskameras seien in der Lage, alle Passant:innen in Echtzeit zu erfassen, um Personen ausfindig zu machen, für die ein Gerichtsbeschluss vorlag.
Auch das geplante „Sicherheitspaket“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Amnesty auf dem Schirm. Neue Gesetzentwürfe auf Bundes- und teilweise auch auf Landesebene sähen vor, den Polizeibehörden weitreichende neue Befugnisse einzuräumen, um große Datenmengen automatisiert zu analysieren und alle öffentlich verfügbaren biometrischen Informationen aus dem Internet herauszuziehen, um gesuchte Personen zu identifizieren und zu orten.
Diese Projekte stehen in der Kritik. Nicht nur Amnesty International, sondern zivilgesellschaftliche Organisationen wie die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.
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Eine Billion Euro für 9 Prozent: Der große Selbstbetrug der “Energiewende”
In der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und großer Teile der Presse wird regelmäßig von „rund 50 Prozent erneuerbarer Energien“ gesprochen. Technisch korrekt bezieht sich diese Zahl jedoch ausschließlich auf den Stromverbrauch. Der unaufmerksame Zuhörer oder Leser versteht sie hingegen fast zwangsläufig als Anteil an der gesamten in Deutschland verbrauchten Energie – also an Strom, Wärme, […]
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Kündigung: Aufhebungsvertrag unterschrieben – drei Fallen lösen sofort aus
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verliert nicht nur seinen Job. Er löst gleichzeitig drei Dinge aus: zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld, eine sofortige Kürzung des Bürgergelds um mehr als 56 Euro monatlich – und im häufigsten Fall den Verlust erheblicher Abfindungsverhandlungsmasse, weil er zu früh nachgegeben hat.
Jede dieser drei Fallen tritt automatisch ein, sobald die Unterschrift gesetzt ist. Die meisten Arbeitnehmer wissen das nicht, wenn der Personalleiter den Vertrag über den Tisch schiebt.
Der Arbeitgeber macht Druck, nennt Fristen, spricht von Umstrukturierungen oder droht mit einer schlechteren Alternative. Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht sofort unterschreiben. Das Recht gibt Arbeitnehmern Bedenkzeit, und wer vorschnell unterschreibt, zahlt dafür oft mit Monaten ohne staatliche Unterstützung.
Zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld: Die ALG-Sperre nach AufhebungsvertragDie Bundesagentur für Arbeit sieht einen Aufhebungsvertrag wie eine Eigenkündigung. Wer aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, hat aus Sicht der Behörde seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Die Konsequenz ist eine Sperrzeit nach § 159 SGB III von zwölf Wochen – drei Monate, in denen kein Cent Arbeitslosengeld fließt.
Das ist erst der Anfang. Wer einen längeren ALG-Anspruch aufgebaut hat, verliert durch die Sperrzeit noch mehr. Ein Arbeitnehmer mit 24 Monaten Anspruchsdauer – das ist der Höchstsatz für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren nach mehr als vier Jahren Beschäftigung – verliert durch die Sperrzeit insgesamt 26 Wochen, also ein halbes Jahr seiner Leistungszeit.
Davon entfallen zwölf Wochen auf die Sperrzeit zu Beginn und weitere vierzehn Wochen durch die automatische Kürzung der Gesamtanspruchsdauer um ein Viertel.
Thomas W., 54, Schlosser aus Mannheim, hatte nach 18 Betriebsjahren einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, nachdem ihm der Personalleiter erklärt hatte, das Unternehmen werde „in jedem Fall umstrukturieren”. Er rechnete mit 24 Monaten ALG.
Tatsächlich erhielt er erst nach der zwölfwöchigen Sperrzeit Leistungen – und sein Gesamtanspruch war bereits um sechs Monate geschrumpft, weil sein ursprünglicher Anspruch 24 Monate betrug.
Die Sperrzeit läuft automatisch ab, sobald die Bundesagentur feststellt, dass kein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vorlag. Sie schreibt dem Betroffenen und wartet nicht auf eine Beschwerde. Wer Widerspruch einlegt, muss diesen aktiv begründen und belegen, dass ein wichtiger Grund vorlag – die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.
Bürgergeld als Notlösung: Warum auch das Jobcenter sofort kürztWer die zwölf Wochen ohne ALG nicht aus Ersparnissen überbrücken kann, muss Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Doch auch dort beginnt die Leistungszeit mit einem Abzug. Das Jobcenter erkennt die ALG-Sperre als automatische Pflichtverletzung. Das bedeutet: Im ersten Monat des Bürgergeldbezugs wird der Regelbedarf um zehn Prozent gemindert.
Bei einem Alleinstehenden, der 2026 einen Regelbedarf von 563 Euro hat, sind das 56,30 Euro weniger – im ersten Monat. Wer weitere Pflichtverletzungen begeht, muss mit 20 Prozent im zweiten und 30 Prozent im dritten Monat rechnen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben von der Kürzung unberührt, der Regelbedarf selbst wird jedoch vom ersten Tag an gemindert.
Das Jobcenter entscheidet in solchen Fällen oft zunächst vorläufig, weil es die endgültige Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die Sperrzeit abwarten muss. Praktisch heißt das: Wer Bürgergeld beantragt und die ALG-Sperre noch läuft, bekommt Leistungen – aber bereits mit dem Sanktionsabzug.
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, denn Bürgergeld wirkt nur auf den ersten des Antragsmonats zurück, nicht rückwirkend auf frühere Monate.
Für Paare in der Bedarfsgemeinschaft addieren sich die Abzüge. Beide Partner teilen sich den Status des versicherungswidrigen Verhaltens nicht – aber wenn der Antragsteller selbst die Pflichtverletzung begangen hat, wirkt die Kürzung auf seinen Anteil des Regelbedarfs. Das Ergebnis: Wer seine Familie mit Bürgergeld ernähren muss, weil er vorschnell unterschrieben hat, startet mit weniger Geld als jemand, der keine Pflichtverletzung begangen hat.
Abfindung und kein ALG: Wenn die Verkürzung der Kündigungsfrist noch mehr kostetEin weiterer Mechanismus, der häufig unterschätzt wird: das Ruhen des Arbeitslosengelds nach § 158 SGB III. Es tritt nicht wegen der Sperrzeit ein, sondern wegen der Abfindung – und zwar dann, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet, als die gesetzliche Kündigungsfrist es erlaubt hätte.
Konkret: Wer seit acht Jahren im Betrieb beschäftigt ist, hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Einigt er sich im Aufhebungsvertrag auf eine Beendigung schon nach einem Monat – was Arbeitgeber oft anstreben, um Personalkosten zu sparen – ruht der ALG-Anspruch für die eingesparten zwei Monate.
Die Abfindung gilt als Entlassungsentschädigung für diese verkürzte Zeit. Bis zu 60 Prozent der Abfindung werden bei der Berechnung des Ruhenszeitraums berücksichtigt. Wer also 18.000 Euro Abfindung erhält und ein Bruttogehalt von 4.000 Euro hatte, verliert durch das Ruhen noch einmal mehrere Wochen ALG – obendrauf zur Sperrzeit.
Das Ruhen schließt sich nahtlos an eine laufende Sperrzeit an – wer beides trifft, wartet unter Umständen fünf, sechs oder mehr Monate, bis das erste ALG kommt.
Die Bundesagentur hat ihre Fachlichen Weisungen zu § 158 SGB III und § 159 SGB III Anfang 2026 aktualisiert. Wer in dieser Zeit einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat oder noch unterzeichnen will, sollte nicht auf ältere Beratungsunterlagen vertrauen.
Dazu kommt der verdeckte Abfindungsverlust: Wer zu früh unterschreibt, gibt dem Arbeitgeber eine Verhandlungsposition ab. Arbeitgeber bieten in einer ersten Runde selten die maximale Abfindung an. Wer nicht wartet, nicht verhandelt und nicht prüft, ob die drohende Kündigung überhaupt rechtmäßig wäre, lässt Geld auf dem Tisch.
Die Bereitschaft des Arbeitgebers, mehr zu zahlen, steigt deutlich, wenn der Arbeitnehmer signalisiert, dass er die Kündigung abwartet oder rechtliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Der einzige echte Ausweg: Drohende Kündigung dokumentierenEs gibt eine Konstellation, in der ein Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit auslöst: wenn dem Arbeitnehmer ohnehin eine rechtmäßige, betriebsbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt gedroht hätte.
Das Bundessozialgericht hat diese Ausnahme in mehreren Urteilen bestätigt, zuletzt im Urteil vom 12. Juli 2006 (Az. B 11a AL 47/05 R). Die Logik: Wer ohnedies gefeuert worden wäre, hat seine Arbeitslosigkeit nicht selbst herbeigeführt.
Die Voraussetzungen sind streng. Die Kündigung muss konkret, ernsthaft und objektiv rechtmäßig gewesen sein. Außerdem muss die Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag exakt eingehalten werden – wer früher ausscheidet als die Kündigung es erlaubt hätte, verliert auch den Schutz vor der Sperrzeit und riskiert zusätzlich das Ruhen wegen der Abfindung.
Und die Abfindung darf die Richtschnur von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr nicht deutlich überschreiten.
Das alles muss im Vertrag stehen – schwarz auf weiß. Ein typischer schützender Satz im Aufhebungsvertrag: „Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass er das Arbeitsverhältnis andernfalls aus betriebsbedingten Gründen zum [Datum] ordentlich gekündigt hätte.” Fehlt diese Dokumentation, verhängt die Bundesagentur fast automatisch die Sperre. Mündliche Zusagen des Arbeitgebers zählen nicht.
Wichtig: Auch personenbedingte Kündigungen – etwa wegen dauerhafter Krankheit – können als wichtiger Grund anerkannt werden, wenn die Kündigung zum selben Zeitpunkt und unter Einhaltung der Frist erfolgt wäre. Verhaltensbedingte Gründe hingegen helfen nicht weiter. Wenn im Vertrag steht, der Arbeitnehmer habe einen Fehler begangen oder eine Abmahnung erhalten, gilt das als Hinweis, dass er selbst Anlass für die Beendigung gegeben hat – was wiederum eine Sperrzeit begründet.
Was Betroffene jetzt tun müssenWer einen Aufhebungsvertrag erhalten hat und noch nicht unterschrieben hat: Unterschreiben Sie nicht sofort. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Aufhebungsvertrag am selben Tag zu unterschreiben, an dem er vorgelegt wird. Bitten Sie um mindestens zwei Wochen Bedenkzeit – ein seriöser Arbeitgeber wird das akzeptieren. In dieser Zeit können Sie prüfen, ob im Vertrag eine Klausel zur drohenden Kündigung steht und ob die Kündigungsfrist korrekt eingehalten wird. Fehlen diese Punkte, verhandeln Sie sie nach, bevor Sie unterschreiben. Ohne schriftliche Dokumentation der drohenden Kündigung ist die Sperrzeit nahezu sicher. Mit ihr – und bei Einhaltung der Frist und einer angemessenen Abfindung – besteht eine reale Chance, dass die Bundesagentur auf die Sperrzeit verzichtet.
Wer bereits unterschrieben hat und einen Sperrzeitbescheid erhalten hat, muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen – diese Frist ist nicht verlängerbar. Für den Widerspruch brauchen Sie alle Belege, die zeigen, dass eine betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte: interne E-Mails des Arbeitgebers, Betriebsratsprotokolle, Sozialplanunterlagen. Je konkreter die Dokumentation, desto höher die Erfolgsaussichten. Widersprüche gegen Sperrzeiten haben – wenn ein echter wichtiger Grund vorlag – vor den Sozialgerichten oft Erfolg.
Wenn die Sperrzeit läuft und die Ersparnisse nicht ausreichen, sollte der Bürgergeld-Antrag sofort gestellt werden – nicht am Ende des Monats. Der Antrag wirkt auf den ersten des Antragsmonats zurück, frühere Monate gehen verloren. Wer im April arbeitslos wird und den Antrag erst im Mai stellt, verliert den April-Anspruch vollständig.
Wer die Abfindung vor dem Monat der Bürgergeld-Antragstellung ausgezahlt bekommt, kann die Anrechnung als laufendes Einkommen vermeiden. Dann gilt die Abfindung als Vermögen, für das im ersten Jahr des Leistungsbezugs ein Schonvermögen von 15.000 Euro je Person der Bedarfsgemeinschaft gilt. Diese Konstruktion setzt sorgfältige zeitliche Abstimmung voraus, ist aber legal und lohnt sich bei größeren Abfindungen.
Häufige Fragen zum AufhebungsvertragLöst jeder Aufhebungsvertrag automatisch eine Sperrzeit aus?
Nicht automatisch, aber in der Praxis fast immer, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Bundesagentur für Arbeit behandelt den Aufhebungsvertrag wie eine Eigenkündigung. Nur wer eine konkret drohende, rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung schriftlich dokumentiert und die Kündigungsfrist einhält, kann die Sperrzeit vermeiden.
Muss ich während der Sperrzeit Bürgergeld beantragen?
Nur wenn Sie hilfebedürftig sind, also wenn Ihre Ersparnisse und sonstiges Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reichen. Den Antrag sollten Sie rechtzeitig stellen – er wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück. Für die Dauer der ersten Pflichtverletzung ist mit einer Bürgergeld-Kürzung von zehn Prozent des Regelbedarfs zu rechnen.
Was passiert mit der Abfindung, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Wenn die Abfindung im Monat des Bürgergeld-Bezugs oder im Folgemonat auf Ihrem Konto eingeht, gilt sie als anrechenbares Einkommen und mindert den Anspruch. Wenn die Abfindung hingegen bereits vor dem Monat der Antragstellung ausgezahlt wurde, gilt sie als Vermögen – mit deutlich höheren Freibeträgen.
Kann ich den Aufhebungsvertrag anfechten, wenn ich ihn unter Druck unterschrieben habe?
Ein Aufhebungsvertrag kann unter engen Voraussetzungen angefochten werden, etwa bei widerrechtlicher Drohung durch den Arbeitgeber. Das erfordert den Nachweis, dass die Drohung konkret und rechtswidrig war. Im Arbeitsrecht ist das eine hohe Hürde. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – die Frist für die Anfechtung beträgt nur wenige Wochen nach Kenntnis des Anfechtungsgrunds.
Wann beginnt das ALG nach der Sperrzeit?
Die zwölfwöchige Sperrzeit läuft kalendarisch ab dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Danach beginnt das ALG – sofern kein zusätzliches Ruhen nach § 158 SGB III eingetreten ist, weil die Kündigungsfrist unterschritten wurde. In diesem Fall schließt sich das Ruhen unmittelbar an die Sperrzeit an.
Quellen:
Gesetze im Internet: § 159 SGB III – Sperrzeit
Gesetze im Internet: § 158 SGB III – Ruhen bei Entlassungsentschädigung
Bundesagentur für Arbeit – Wissensdatenbank: § 31 SGB II – Pflichtverletzungen und Leistungsminderungen
Bundessozialgericht: Urteil vom 12.07.2006, Az. B 11a AL 47/05 R – Aufhebungsvertrag und Sperrzeit
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Was der Spiegel alles über die Einberufung des russischen Botschafters verschweigt
Bürgergeld: Jobcenter darf Geld auch ohne bestandskräftigen Bescheid zurückfordern
Das Jobcenter darf zu viel gezahlte Bürgergeld-Leistungen auch dann zurückverlangen, wenn der abschließende Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Das hat das Landessozialgericht Hessen mit Urteil zum Aktenzeichen L 9 AS 275/24 klargestellt und sich damit ausdrücklich gegen die Auffassung des Sozialgerichts Gießen gestellt.
Damit stärkt das Gericht die Position der Jobcenter in Fällen vorläufig bewilligter Leistungen. Für Leistungsbezieher ist die Entscheidung brisant, weil sie zeigt: Allein der Umstand, dass gegen einen endgültigen Bescheid noch Rechtsmittel möglich sind, schützt noch nicht vor einer Erstattungsforderung.
Landessozialgericht Hessen widerspricht dem Sozialgericht GießenIm Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das Jobcenter eine Erstattungsforderung schon dann festsetzen darf, wenn zwar eine abschließende Entscheidung über die vorläufig bewilligten Leistungen vorliegt, diese aber noch nicht bestandskräftig ist.
Das Sozialgericht Gießen hatte dies verneint. Der 9. Senat des Landessozialgerichts Hessen sieht das anders. Nach seiner Auffassung ist die Bestandskraft der endgültigen Entscheidung keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Erstattungsbescheid.
Zwar könne das Jobcenter ein Erstattungsverlangen erst geltend machen, wenn überhaupt eine abschließende Entscheidung ergangen sei. Dass diese Entscheidung bereits unanfechtbar geworden sein müsse, verlange das Gesetz aber nicht.
Überzahlungen müssen nach abschließender Entscheidung grundsätzlich erstattet werdenDas Gericht stützt sich zunächst auf § 41a Abs. 6 Satz 3 SGB II. Danach sind Überzahlungen zu erstatten, die auch nach der abschließenden Berechnung der Leistungen fortbestehen. Nach den Feststellungen des Senats lag eine solche Überzahlung vor.
Der Kläger hatte nach Auffassung des Gerichts im streitigen Zeitraum vom 1. September 2017 bis 13. Dezember 2017 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Deshalb durfte das Jobcenter die zu viel gezahlten Leistungen zurückfordern.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung, die das Landessozialgericht klar herausarbeitet: Erforderlich ist eine abschließende Entscheidung des Jobcenters. Nicht erforderlich ist hingegen, dass diese abschließende Entscheidung bereits bestandskräftig ist.
Auch der zweite Erstattungsbescheid ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßigDas Gericht hielt auch den zweiten Erstattungsbescheid des Jobcenters für rechtmäßig. Als Rechtsgrundlage zog der Senat insoweit § 50 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II heran.
Danach sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten, soweit ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist. Diese Voraussetzungen sah das Landessozialgericht als erfüllt an.
Besonders relevant: Das Jobcenter hatte seinen Bescheid ursprünglich insgesamt auf § 41a Abs. 6 SGB II gestützt. Das hielt der Senat aber nicht für schädlich. Ein sogenanntes Auswechseln der Rechtsgrundlage sei zulässig, wenn dieselbe Rechtsfolge bestehen bleibe und beide Normen eine gebundene Entscheidung vorsehen. Genau das sei hier der Fall.
Falsche Rechtsgrundlage macht den Bescheid nicht automatisch unwirksamNach Auffassung des Gerichts ist der Erstattungsbescheid auch formell nicht zu beanstanden. Dass das Jobcenter nicht die richtige Ermächtigungsgrundlage genannt habe, sei für die Begründung des Bescheides unschädlich.
Damit macht das Urteil deutlich: Nicht jeder rechtliche Fehler in der Begründung führt automatisch zur Rechtswidrigkeit eines Bescheides. Entscheidend ist vielmehr, ob die getroffene Regelung im Ergebnis auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestützt werden kann.
Bestandskräftige Aufhebung spielte im Verfahren eine wichtige RolleDas Jobcenter hatte die vorläufig bewilligten Leistungen zuvor nach § 48 SGB X aufgehoben. Dieser Bescheid war mangels Widerspruchs bestandskräftig geworden. Deshalb musste das Landessozialgericht nicht mehr vertieft prüfen, ob der Umzug des Klägers tatsächlich eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellte.
Gerade dieser Punkt ist für Betroffene wichtig. Wird ein Aufhebungsbescheid nicht rechtzeitig angegriffen, kann das später erhebliche Folgen haben. Dann lassen sich spätere Erstattungsforderungen oft nicht mehr mit Erfolg damit abwehren, dass schon die ursprüngliche Aufhebung zweifelhaft gewesen sei.
Verjährung war hier noch kein ProblemAuch mit der Frage der Verjährung hat sich der Senat befasst. Er stellt klar, dass die Verjährung keine Frage der Rechtmäßigkeit des Erstattungsbescheides ist, sondern der Vollstreckbarkeit. Sie betrifft damit einen anderen Streitgegenstand.
Im konkreten Fall war eine Verjährung nach Auffassung des Gerichts noch nicht eingetreten. Denn die vierjährige Verjährungsfrist beginnt nach § 50 Abs. 4 Satz 1 SGB X erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Genau daran fehlte es hier noch.
Der Bescheid vom 9. Februar 2023 war nach den Feststellungen des Senats noch nicht unanfechtbar. Deshalb hatte die Verjährungsfrist noch nicht einmal begonnen zu laufen.
Was Bürgergeld-Bezieher aus dem Urteil lernen müssenDie Entscheidung ist für Leistungsbezieher unangenehm, aber lehrreich. Sie zeigt, dass eine Erstattungsforderung nicht schon deshalb rechtswidrig ist, weil über die endgültige Leistungsfestsetzung noch gestritten wird. Das Jobcenter darf also unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher die Rückzahlung verlangen.
Ebenso deutlich zeigt das Urteil aber auch, wie wichtig es ist, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sofort zu prüfen und fristgerecht anzugreifen. Wer einen Bescheid bestandskräftig werden lässt, verliert oft entscheidende Verteidigungsmöglichkeiten.
Hinweis: Auch gegen vorläufige Entscheidungen muss Rechtsschutz möglich seinVon Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2026 zum Aktenzeichen L 2 AS 799/25. Danach muss Bürgergeld-Beziehern auch gegen vorläufige Entscheidungen des Jobcenters grundsätzlich gerichtlicher Rechtsschutz offenstehen.
Das knüpft an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an, wonach bereits aus dem Justizgewährungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz folgt, dass Betroffene sich gegen vorläufige belastende Entscheidungen wehren können.
FazitDas Landessozialgericht Hessen verschärft mit seiner Entscheidung die Rechtslage für Bürgergeld-Bezieher in Erstattungsfällen. Eine Rückforderung scheitert nicht schon daran, dass der endgültige Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Maßgeblich ist vielmehr, dass überhaupt eine abschließende Entscheidung vorliegt.
Für Betroffene heißt das: Wer vorläufig bewilligte Leistungen erhält, sollte spätere Aufhebungs-, Abschluss- und Erstattungsbescheide sehr genau prüfen lassen. Denn selbst wenn noch nicht alles unanfechtbar ist, kann das Jobcenter bereits Geld zurückverlangen.
QuellenLandessozialgericht Hessen: Urteil, Az. L 9 AS 275/24
Bundessozialgericht: Urteil vom 29.04.2015, Az. B 14 AS 31/14 R
Bundessozialgericht: Urteil vom 17.12.2024, Az. B 7 AS 9/23 R
Bundessozialgericht: Urteil vom 16.07.2025, Az. B 7 AS 19/24 R
Bundessozialgericht: Urteil vom 04.03.2021, Az. B 11 AL 5/20 R
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 31.03.2026, Az. L 2 AS 799/25
Grundgesetz: Art. 19 Abs. 4 GG
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Pflichtarbeit beim Bürgergeld nur mit neuem Namen
Die Debatte um das Bürgergeld bekommt erneut eine schärfere Richtung. Diesmal kommt der Impuls aus Sachsen, wo die CDU-Fraktion im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 fordert, Bürgergeld-Empfänger für kommunale Aufgaben stärker heranzuziehen.
Schon die Formulierung zeigt, worum es geht: Nicht bessere Förderung, nicht passgenaue Qualifizierung, sondern die Nutzung eines vermeintlich verfügbaren Arbeitskräftepools in Zeiten knapper Kassen.
Auffällig ist dabei vor allem der Zusammenhang, in dem der Vorschlag auftaucht. Er steht nicht in einem Konzept zur Eingliederung in Arbeit, sondern in einem Papier über Sparzwänge, Ausgabendruck und die Entlastung von Kommunen.
Haushaltsdruck als eigentlicher HintergrundWer den Vorstoß liest, erkennt schnell, dass hier finanzpolitische Überlegungen im Vordergrund stehen. Der Beschluss spricht von strukturellen Defiziten, steigenden Belastungen und der Notwendigkeit, Standards zu senken und Aufgaben neu zu gewichten.
In diesem Umfeld erscheint die „Aktivierung“ von Bürgergeld-Empfängern nicht als Hilfe für Betroffene, sondern als Instrument zur Entlastung klammer Städte und Gemeinden.
Damit verschiebt sich auch das Verständnis von Grundsicherung. Wo bisher der Schutz vor existenzieller Not und die Unterstützung auf dem Weg zurück in Beschäftigung standen, tritt nun stärker die Erwartung hervor, dass Leistungsbezieher als Gegenleistung für den Bezug öffentlicher Mittel verfügbar sein sollen. Das ist mehr als eine sprachliche Nuance, denn es verändert das soziale Leitbild hinter dem Bürgergeld.
Pflichtarbeit bleibt Pflichtarbeit – auch ohne dieses WortDie Sprache ist in solchen Fällen oft auffällig vorsichtig. Begriffe wie „Pflichtarbeit“ werden vermieden, stattdessen ist von Aktivierung, Mitarbeit oder Potenzialnutzung die Rede.
Für die Betroffenen macht diese Wortwahl jedoch kaum einen Unterschied, wenn am Ende faktisch ein Arbeitsdruck entsteht, der an die Sicherung des Lebensunterhalts gekoppelt ist.
Gerade darin liegt die Brisanz des Vorstoßes. Sobald Menschen unter dem Druck existenzsichernder Leistungen in bestimmte Tätigkeiten gedrängt werden, geht es nicht mehr nur um Unterstützung, sondern um ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Das verändert die Logik der Grundsicherung in eine Richtung, die seit Jahren vorbereitet wird.
Kommunen suchen Entlastung – auf dem Rücken von LeistungsbeziehernDer Verdacht liegt nahe, dass Bürgergeld-Empfänger in diesem Modell vor allem als günstige Reserve für öffentliche Aufgaben gedacht sind. Wenn Kommunen unter Personalnot und Finanzproblemen leiden, wächst der politische Reiz, auf bereits vorhandene Transferempfänger zuzugreifen. Doch gerade dieser Ansatz ist sozialpolitisch heikel.
Denn das Bürgergeld ist kein Instrument zur billigen Personalbeschaffung. Wird es dennoch so genutzt, entsteht ein System, in dem öffentliche Aufgaben nicht mehr regulär organisiert, sondern auf Menschen in prekären Lebenslagen verlagert werden. Aus sozialer Sicherung wird dann schrittweise ein Arbeitsprogramm für den Mangelhaushalt.
Die rechtlichen Grenzen sind enger, als die politische Debatte vermuten lässtBesonders problematisch ist, dass kommunale Tätigkeiten rechtlich nicht einfach in solche Modelle überführt werden können. Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sind an klare Voraussetzungen gebunden. Sie müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und dürfen reguläre Beschäftigung nicht verdrängen.
Gerade diese Hürden werden in Forderungen häufig unterschätzt oder bewusst ausgeblendet. Viele Aufgaben in Städten und Gemeinden sind keine freiwilligen Zusatzarbeiten, sondern laufende Verpflichtungen oder regelmäßig anfallende Arbeiten.
Wer dort Bürgergeld-Empfänger systematisch einsetzen will, bewegt sich schnell in einem Bereich, in dem die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt sind.
Zwischen Eingliederung und Verdrängung regulärer ArbeitEigentlich sollen Arbeitsgelegenheiten Menschen unterstützen, deren Weg in den ersten Arbeitsmarkt erschwert ist. Sie sind als nachrangiges Mittel gedacht, wenn andere Formen der Förderung nicht greifen. Ihr Zweck liegt darin, Beschäftigungsfähigkeit zu stabilisieren und an Arbeit heranzuführen, nicht aber darin, kommunale Haushalte zu schonen.
Genau an diesem Punkt verschiebt sich mit dem sächsischen Vorstoß der Schwerpunkt. Nicht mehr der einzelne Mensch mit seinen Voraussetzungen und Hindernissen steht im Vordergrund, sondern der Bedarf der Kommune. Damit wird eine Grenze überschritten, weil aus individueller Unterstützung ein Modell öffentlicher Verwertung wird.
Ein pauschales Misstrauen prägt die DebatteHinter Forderungen nach Arbeitspflichten steckt oft ein bestimmtes Bild vom Bürgergeld-Bezug. Es unterstellt, dass vielen Betroffenen vor allem der Druck fehle und sie erst unter Zwang wieder „nützlich“ würden. Diese Sichtweise blendet die Lebensrealität vieler Menschen aus, die auf Leistungen angewiesen sind.
Langzeitarbeitslosigkeit hat in vielen Fällen komplexe Ursachen. Gesundheitliche Probleme, psychische Belastungen, fehlende Kinderbetreuung, geringe Qualifikation oder instabile Wohnverhältnisse lassen sich nicht durch einen kommunalen Arbeitseinsatz beseitigen. Wer dennoch so argumentiert, vereinfacht soziale Probleme zu einem moralischen Vorwurf.
Warum der Ansatz sogar kontraproduktiv sein kannEin solcher Kurs kann die Lage vieler Betroffener sogar verschärfen. Wer bereits mit Krankheit, familiären Verpflichtungen oder schwierigen Wohnverhältnissen kämpft, erlebt zusätzlichen Druck nicht als Hilfe, sondern als weitere Belastung.
Hinzu kommt die Gefahr, dass Sanktionen, Stigmatisierung und bürokratische Konflikte den Weg in reguläre Beschäftigung eher erschweren als erleichtern.
Auch arbeitsmarktpolitisch überzeugt das Modell nicht. Wer Menschen in schlecht bezahlte oder symbolisch vergütete Tätigkeiten drängt, verbessert nicht automatisch deren langfristige Chancen. Häufig werden dadurch andere Schritte verdrängt, etwa Weiterbildung, Qualifizierung oder eine intensivere soziale Begleitung.
Der Vorstoß aus Sachsen ist kein EinzelfallDie Diskussion steht nicht isoliert im Raum. Seit mehreren Jahren taucht in der CDU immer wieder die Forderung auf, Leistungsbezieher früher und verbindlicher zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen.
Frühere Aussagen von Parteivertretern, Debatten in ostdeutschen Ländern und einzelne kommunale Vorstöße zeigen, dass sich hier eine politische Linie abzeichnet.
Dabei fällt auf, dass solche Forderungen besonders dann lauter werden, wenn Haushaltsprobleme wachsen und das Bürgergeld politisch unter Druck steht. Die Debatte wird dann weniger von der Frage bestimmt, wie Menschen aus schwierigen Lebenslagen herausfinden, sondern stärker davon, wie sich öffentliche Lasten verteilen lassen. Das schafft ein Klima, in dem Bedürftigkeit schnell als mangelnde Gegenleistung gelesen wird.
Was diese Entwicklung für den Sozialstaat bedeutetDie eigentliche Tragweite dieses Kurses liegt deshalb tiefer als in der Frage einzelner Maßnahmen. Es geht um die schleichende Umdeutung der Grundsicherung. Wer Hilfe nur noch dann als legitim erscheinen lässt, wenn sie mit öffentlicher Verfügbarkeit verbunden wird, verändert das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern.
Aus einem sozialen Anspruch wird dann zunehmend ein Bewährungsmodell. Bedürftige müssen sich nicht nur gegenüber Jobcentern erklären, sondern auch gegenüber einer Öffentlichkeit, die sie als ungenutzte Ressource betrachtet. Das beschädigt nicht nur die Würde der Betroffenen, sondern auch die Idee des Sozialstaats selbst.
Worauf es stattdessen ankämeEine ernsthafte Arbeitsmarktpolitik würde nicht bei Symbolen und Druckmitteln ansetzen. Sie würde danach fragen, welche Hindernisse Menschen tatsächlich daran hindern, reguläre Arbeit aufzunehmen. Dazu gehören verlässliche Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Weiterbildung, individuelle Beratung und realistische Integrationswege.
Kommunen brauchen ohne Zweifel Unterstützung. Doch diese Unterstützung darf nicht dadurch organisiert werden, dass Leistungsbezieher zu einer billigen Ersatzlösung für strukturelle Finanzprobleme gemacht werden. Wer öffentliche Aufgaben dauerhaft sichern will, muss sie regulär finanzieren und personell ordentlich ausstatten.
Einordnung der Debatte im Überblick Aspekt Einordnung Politischer Anlass Der Vorstoß entsteht im Zusammenhang mit Sparzwängen und der Entlastung kommunaler Haushalte. Offizielle Sprache Es ist von „Aktivierung“ und „Mitarbeit“ die Rede, obwohl die Wirkung in Richtung verpflichtender Arbeit weist. Rechtliche Lage Arbeitsgelegenheiten sind nur unter engen Bedingungen zulässig und dürfen reguläre Beschäftigung nicht verdrängen. Sozialpolitisches Problem Grundsicherung wird von einem Schutzsystem gegen Not schrittweise zu einem Modell mit Gegenleistungslogik umgedeutet. Folgen für Betroffene Es drohen zusätzlicher Druck, Stigmatisierung und eine Verschiebung weg von individueller Förderung.Der Beitrag Pflichtarbeit beim Bürgergeld nur mit neuem Namen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Kuba bestätigt Gespräche mit den USA und fordert Ende der Energieblockade
Interesse an der Wahrheit über das Klima? Dann sollte man das Gegenteil glauben, wenn die Medien behaupten, etwas sei falsch.
This article was originally published at The Empowerment Alliance and is re-published here with permission.
Laut Gallup hat das Vertrauen der Amerikaner in die Medien einen neuen Tiefpunkt erreicht. Umfragen zeigen, dass nur 28 % der Befragten „großes“ oder „ziemliches“ Vertrauen darin haben, dass Zeitungen, Fernsehen und Radio Nachrichten „vollständig, genau und fair“ berichten.
Das renommierte Meinungsforschungsinstitut Gallup stellte fest: „Als Gallup in den 1970er Jahren begann, das Vertrauen in die Nachrichtenmedien zu messen, äußerten zwischen 68 % und 72 % der Amerikaner Vertrauen in die Berichterstattung. Bei der nächsten Erhebung im Jahr 1997 war das Vertrauen der Öffentlichkeit jedoch auf 53 % gesunken. Das Vertrauen in die Medien blieb knapp über 50 %, bis es 2004 auf 44 % sank, und es ist seitdem nicht mehr auf ein Niveau gestiegen, das von einer Mehrheit geteilt wird.“
Mit anderen Worten: Bereits 2004 – lange bevor Donald Trump als ernstzunehmender Präsidentschaftskandidat auftauchte und sich über „Fake News“ beschwerte – äußerte weniger als die Hälfte aller Amerikaner Vertrauen in die Medien. Der Versuch, Trump für die geringe Wertschätzung der Amerikaner gegenüber Journalisten verantwortlich zu machen, ist fehlgeleitet. Den offensichtlichen Grund für die weit verbreitete Skepsis hinsichtlich der Genauigkeit und Fairness der Medien liefern die Nachrichtenagenturen und ihre Reporter tagtäglich.
Nirgendwo neigen die Medien mehr dazu, von Wahrheit und Genauigkeit abzuweichen, als bei der Klimaberichterstattung. Die Mainstream-Medien sind größtenteils fest als überzeugte Anhänger der „Kirche der Klimatologie“ verankert.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Ein typisches Beispiel: Vor einigen Tagen war Lee Zeldin, Leiter der Umweltschutzbehörde der Trump-Regierung, einer der Hauptredner auf einer vom Heartland Institute organisierten Konferenz. Laut der New York Times sei dies ein Beweis dafür, dass „Klimaleugner in Trumps Washington ein triumphales Comeback erleben, nachdem sie sich jahrelang vom wissenschaftlichen und politischen Establishment an den Rand gedrängt gefühlt hatten“.
Nichts deutet darauf hin, dass die Times-Reporterin, die den Artikel verfasste, einen wissenschaftlichen Abschluss besitzt, obwohl sie bereits über Erfahrung in der Klimaberichterstattung verfügt. Und dennoch hat sie es sich in ihrem Artikel mindestens dreimal zur Aufgabe gemacht, verschiedene Aussagen, mit denen sie offenbar nicht einverstanden war, als „falsch“ zu bezeichnen. In der Reihenfolge:
1. „Der Klimawandel ist eine von ‚linken Politikern‘ inszenierte Lüge. Fossile Brennstoffe sind die umweltfreundlichsten Energiequellen. Mehr Kohlendioxid in der Atmosphäre ist harmlos. Dies waren einige der falschen Behauptungen, die am Mittwoch auf einer Konferenz von Gruppen vorgebracht wurden, die den überwältigenden wissenschaftlichen Konsens zum Klimawandel ablehnen.“
2. „Zu den weiteren Sponsoren gehörte die CO2 Coalition, eine gemeinnützige Organisation, die fälschlicherweise behauptet, dass das zur Erderwärmung beitragende Kohlendioxid für den Menschen von Vorteil sei.“
3. „Die Konferenz sollte am Donnerstag mit einem Vortrag von John Clauser fortgesetzt werden, einem Nobelpreisträger für Physik, der fälschlicherweise behauptet hat, dass Wolken einen netto kühlenden Effekt auf den Planeten haben.“
Der Bericht enthielt diese in den Mainstream-Medien übliche Behauptung zum Klimawandel: „Eine große Mehrheit der Wissenschaftler ist sich einig, dass der Klimawandel real ist und durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Öl, Gas und Kohle verursacht wird.“ Eine umfassende Liste dieser Wissenschaftler wurde nicht vorgelegt.
Die Times war natürlich Vorreiter bei der Praxis der Mainstream-Medien, Äußerungen von Donald Trump oder Personen aus seinem Umfeld in ihren Berichten als „Lügen“ oder „falsch“ zu bezeichnen, ohne es für nötig zu halten, eine externe Quelle anzugeben. Mit anderen Worten: Die Reporter sind voll und ganz befugt, sich als Gott aufzuspielen, die Wahrheit unmissverständlich festzulegen und ihr göttliches Wissen mit ihren Lesern zu teilen. Die schiere Arroganz, die dahintersteckt, ist verblüffend.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Die Behauptung, Clauser habe „fälschlicherweise behauptet, dass Wolken einen netto kühlenden Effekt auf den Planeten haben“, ist besonders dreist. Es ist allgemein anerkannt, dass Wolken tatsächlich einen netto kühlenden Effekt auf den Planeten haben. Tatsächlich veröffentlichte keine geringere Autorität als eben diese New York Times erst letztes Jahr einen Artikel, in dem klargestellt wurde, dass Wolken zur Kühlung der Erde beitragen.
Der Artikel mit der Überschrift [übersetzt] „Wir nehmen Wolken als selbstverständlich hin“ stellte fest, dass zwar manche Wolken zur Abkühlung und andere zur Erwärmung des Planeten beitragen, die Schlussfolgerung jedoch eindeutig war: „Die Mischung der Wolkentypen über unserem Planeten sorgt dafür, dass sie insgesamt eine kühlende Wirkung haben, da der Schatten der tiefhängenden Wolken den Erwärmungseffekt der hochhängenden Wolken überwiegt.“
Mit anderen Worten: Dr. Clauser hatte absolut Recht – mit der Art von Feuchtigkeit, die am ehesten von einer Nimbostratus- oder Cumulonimbus-Wolke stammt, obwohl auch andere Wolken Regen erzeugen können (falls die New York Times dies überprüfen sollte).
Andere Punkte, welche die Reporter der Times als „falsch“ bezeichnet haben, sind in Wirklichkeit lediglich umstrittene Meinungen; viele glauben tatsächlich, dass der Klimawandel ein von linken Politikern inszenierter Schwindel ist. Und es steht außer Frage, dass Kohlendioxid für den Menschen in vielerlei Hinsicht von Vorteil und zudem für das Pflanzenleben unverzichtbar ist. Das sind keineswegs falsche Behauptungen.
Fazit: Die New York Times berichtete fälschlicherweise, dass die Konferenz des Heartland Institute zahlreiche Unwahrheiten enthielt. Aber das ist ja eigentlich keine Neuigkeit, oder?
Gary Abernathy is a longtime newspaper editor, reporter and columnist. He was a contributing columnist for the Washington Post from 2017-2023 and a frequent guest analyst across numerous media platforms. He is a contributing opinion columnist for The Empowerment Alliance, which advocates for realistic approaches to energy consumption and environmental conservation.
This article was originally published by RealClearEnergy and made available via RealClearWire.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Bakırhan: Gülistan Doku ist eine unbeantwortete Frage dieses Landes
Der Ko-Vorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Tuncer Bakırhan, hat in seiner wöchentlichen Fraktionsrede im Parlament die politische Lage in der Türkei scharf kritisiert und dabei eine Reihe gesellschaftlicher Krisen angesprochen. Zu Beginn ging Bakırhan auf die Flutkatastrophe in Sêrt (tr. Siirt) ein und sprach den Betroffenen sein Mitgefühl aus. Zugleich forderte er die zuständigen Stellen auf, die Schäden schnell zu erfassen und zu beheben.
Anschließend wandte sich der kurdische Politiker der Situation von Bergarbeitern zu, die in Ankara gegen ausstehende Löhne protestieren. Die Festnahme von mehr als 100 Arbeitern bezeichnete er als inakzeptabel. „Diese Arbeiter kämpfen seit Monaten dafür, ihren Lohn zu bekommen“, sagte Bakırhan und forderte ihre umgehende Freilassung sowie die Auszahlung ihrer Ansprüche.
Tödliche Angriffe an Schulen
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Rede waren die tödlichen Angriffe an Schulen vergangene Woche in den Provinzen Riha (Urfa) und Gurgum (Maraş). Bakırhan betonte, er spreche nicht nur als Politiker, sondern auch als Vater. „Ich bin einer von Millionen Eltern, die ihre Kinder morgens zur Schule schicken und abends auf ihre Rückkehr warten“, sagte er. Die Ereignisse seien Ausdruck einer tiefen gesellschaftlichen Krise, die aus Isolation, Perspektivlosigkeit und wachsender Verzweiflung resultiere.
Im Anschluss kritisierte Bakırhan die Bildungspolitik der Regierung. Das Bildungssystem sei zunehmend zu einem Instrument ideologischer Einflussnahme geworden. „Wir wollen eine qualitativ hochwertige öffentliche Bildung; nicht ideologisch, sondern kostenlos und in der Muttersprache“, erklärte er. Auch die zunehmende Bewaffnung in der Gesellschaft griff der DEM-Vorsitzende auf. Schätzungen zufolge gebe es zwischen zehn und 30 Millionen nicht registrierte Waffen im Land.
„Krisen werden nicht gelöst, sondern verwaltet“
„Wir wissen nicht einmal, wie viele Menschen bewaffnet sind“, sagte Bakırhan und verwies auf steigende Zahlen von Gewaltverbrechen, auch unter Jugendlichen. Die Verantwortung für diese Entwicklung sieht der Politiker klar bei der Regierung. „Seit Jahren werden Krisen und Probleme nicht gelöst, sondern verwaltet.“ Während in anderen Ländern nach Katastrophen politische Konsequenzen gezogen würden, bleibe dies in der Türkei aus. Bakırhan forderte insbesondere Bildungsminister Yusuf Tekin zum Rücktritt auf.
Gülistan Doku
Einen zentralen Teil seiner Rede widmete Bakırhan der Situation von Frauen und ungeklärten Gewaltverbrechen. „Eines der schwersten Probleme ist die Zunahme von Feminiziden, verdächtigen Todesfällen und verschwundenen Frauen“, sagte er. Dabei stellte er den Fall der seit Jahren vermissten Studentin Gülistan Doku in den Mittelpunkt. „Gülistan ist keine Person, sondern eine Frage“, erklärte Bakırhan. „Seit sechs Jahren wird diese Frage dem Gewissen dieses Landes gestellt und bleibt dennoch unbeantwortet.“ Die Wiederaufnahme der Ermittlungen sei dem anhaltenden Druck der Familie, von Frauenorganisationen und der Öffentlichkeit zu verdanken.
Viele andere Fälle: Rojin Kabaiş, Nadira Kadirova, Rabia Naz
Der Fall zeige grundlegende Defizite im Justizsystem. Bakırhan sprach von möglichen Verbindungen zwischen Behörden, Politik und Sicherheitsapparat, die aufgeklärt werden müssten. Zugleich verwies er auf weitere Fälle wie Rojin Kabaiş, Nadira Kadirova oder Rabia Naz und forderte umfassende Aufklärung. In diesem Zusammenhang warnte der DEM-Vorsitzende davor, dass sich in der Türkei Strukturen verfestigten, die an bekannte Skandale staatlicher Verflechtungen erinnerten. Es gehe nicht nur um einzelne Fälle, sondern um die grundsätzliche Frage von Rechtsstaatlichkeit und Verantwortung.
Heraus zum 1. Mai
Bakırhan betonte zudem, dass politische und gesellschaftliche Entwicklungen nicht voneinander getrennt betrachtet werden könnten. „Ohne Demokratisierung kann es keine Normalisierung geben“, sagte er. Die aktuellen Zustände seien Ausdruck einer tiefergehenden politischen Krise. Zum Abschluss rief er zur Teilnahme an den bevorstehenden Demonstrationen zum 1. Mai auf. Nach den Mobilisierungen am 8. März und den Newroz-Feiern gehe es nun darum, soziale Rechte und Forderungen gemeinsam auf die Straße zu tragen. „Die größte Angst der Mächtigen ist die gemeinsame Bewegung der Benachteiligten“, sagte Bakırhan.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocyigit-wirft-regierung-verzogerung-im-friedensprozess-vor-51246 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/anwaltin-rechtsverletzungen-in-gefangnissen-spiegeln-politisches-klima-wider-51259 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/gunes-ein-umfassender-krieg-gegen-die-natur-51230
110 Bergarbeiter in Ankara festgenommen
In der türkischen Hauptstadt Ankara sind 110 Bergarbeiter festgenommen worden, die gegen ausstehende Löhne und Abfindungen protestierten. Das teilte die Gewerkschaft Bağımsız Maden İş (Unabhängige Bergarbeitergewerkschaft) mit.
Die Arbeiter waren bei dem Unternehmen Doruk beschäftigt, das zum AKP-nahen Konzern Yıldızlar SSS Holding gehört. Nach Angaben der Gewerkschaft hatten insgesamt 113 Beschäftigte vor rund neun Tagen einen Protestmarsch aus der westtürkischen Stadt Eskişehir begonnen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen.
Ein Arbeiter im Krankenhaus
Nach ihrer Ankunft in Ankara setzten die Bergarbeiter ihren Protest vor dem Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen fort. Dort organisierten sie eine Sitzblockade und traten in einen Hungerstreik, um die Auszahlung ihrer ausstehenden Ansprüche zu erzwingen. Am Morgen griff die Polizei ein und nahm 110 der Demonstrierenden fest. Die Gewerkschaft berichtete zudem, dass ein Arbeiter infolge der Umstände ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Nach Darstellung von Gewerkschaftsvertreter:innen wurde den Protestierenden der Zugang zu grundlegenden Hilfsmitteln wie Decken und Medikamenten verwehrt. „Ein Kollege begann während der Festnahme stark zu zittern und musste ins Krankenhaus gebracht werden“, erklärte die Gewerkschaft. „Der Hunger, den sie uns aufzwingen, reicht offenbar nicht, jetzt werden wir auch noch misshandelt.“
Arbeitskämpfe werden mit Polizeieinsätzen beantwortet
Der Vorgang macht erneut auf die Situation von Arbeiter:innen aufmerksam, die in der Türkei trotz geleisteter Arbeit auf ausstehende Löhne und Entschädigungen warten. Gewerkschaften kritisieren seit Langem, dass Arbeitskämpfe zunehmend mit Polizeieinsätzen beantwortet werden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gewerkschaftsvorsitzender-mehmet-turkmen-in-dilok-verhaftet-50728 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gewerkschaften-kundigen-1-mai-programm-an-51063 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bericht-lokale-demokratie-in-der-turkei-faktisch-ausser-kraft-gesetzt-50974
Das Ende des Rechtsstaats
Menschenrechtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen halten sich zu Fall Dogru bedeckt
Meeting with municipal officials
Vladimir Putin held a meeting with municipal officials.
Nach 6 Monaten darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Schwerbehinderung fragen dürfen. Nach Ablauf von sechs Monaten Beschäftigung ist eine solche Frage zulässig, weil dann der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen eingreift. Das Urteil hat vor allem für Kündigungen praktische Folgen, weil Arbeitgeber vor einer Entscheidung wissen müssen, welche rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind.
Die Entscheidung betrifft einen Bereich, in dem Arbeitsrecht, Kündigungsschutz und Datenschutz aufeinandertreffen. Das Gericht macht deutlich, dass die Frage nicht schon deshalb unzulässig ist, weil sie sensible persönliche Informationen betrifft. Vielmehr kommt es darauf an, ob sie in einem rechtlich nachvollziehbaren Zusammenhang gestellt wird.
Worum es in dem Fall gingGeklagt hatte ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 60. Er war seit dem 1. November 2007 in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt, das bis zum 31. Oktober 2009 laufen sollte.
Im Zuge eines Insolvenzverfahrens wurde Anfang Januar 2009 ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
Während des Eröffnungsverfahrens ließ der Insolvenzverwalter die Personaldaten der Beschäftigten überprüfen und ergänzen. In diesem Zusammenhang fragte er auch danach, ob eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen vorliege. Der Kläger verneinte diese Frage, obwohl bei ihm tatsächlich eine Schwerbehinderung bestand.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sprach der Insolvenzverwalter am 26. Mai 2009 die Kündigung zum 30. Juni 2009 aus. Erst mit seiner Klage vom 9. Juni 2009 teilte der Arbeitnehmer dann mit, dass er schwerbehindert sei. Er hielt die Kündigung deshalb für unwirksam, weil die Zustimmung des Integrationsamts nicht eingeholt worden war.
Unterschiedliche Bewertungen der VorinstanzenDas Arbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer zunächst recht. Aus seiner Sicht war die Kündigung unwirksam, weil der besondere Schutz für schwerbehinderte Beschäftigte ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts nicht beachtet worden war. Damit stellte das Gericht auf den objektiv bestehenden Status der Schwerbehinderung ab.
Das Landesarbeitsgericht kam dagegen zu einem anderen Ergebnis. Es sah es als problematisch an, dass der Kläger die Frage des Arbeitgebers zuvor falsch beantwortet hatte. Nach dieser Sichtweise durfte sich der Arbeitnehmer später im Prozess nicht auf einen Schutz berufen, den er zuvor selbst verschwiegen hatte.
Warum das Bundesarbeitsgericht die Frage für zulässig hieltDas Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der zweiten Instanz. Nach Auffassung des Gerichts darf der Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis nach sechs Monaten Beschäftigung nach einer Schwerbehinderung fragen. Das gilt besonders dann, wenn eine Kündigung vorbereitet wird und geprüft werden muss, welche Schutzvorschriften zu beachten sind.
Hintergrund ist, dass Arbeitgeber bei Kündigungen rechtliche Pflichten erfüllen müssen. Dazu gehört zum einen die Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz, bei der eine Schwerbehinderung berücksichtigt werden muss. Zum anderen darf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts erfolgen.
Ohne eine zutreffende Information kann der Arbeitgeber diese Vorgaben kaum verlässlich einhalten. Das Gericht sieht die Frage deshalb als zulässig an, weil sie dazu dient, rechtmäßiges Handeln überhaupt erst zu ermöglichen. Sie ist nach dieser Begründung kein unzulässiger Eingriff ohne sachlichen Anlass.
Datenschutz steht der Frage nicht entgegenBesonders interessant ist, dass das Bundesarbeitsgericht auch datenschutzrechtliche Einwände nicht durchgreifen ließ. Informationen über eine Behinderung gehören zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten. Trotzdem ist ihre Verarbeitung nicht in jedem Fall ausgeschlossen.
Das Gericht stellte darauf ab, dass die Frage einem legitimen Zweck dient. Der Arbeitgeber soll in die Lage versetzt werden, seine gesetzlichen Pflichten im Kündigungsfall einzuhalten. Wird die Information dafür benötigt, ist die Frage nach Auffassung des Gerichts rechtlich zulässig.
Folgen einer falschen Antwort des ArbeitnehmersFür Arbeitnehmer ist an der Entscheidung vor allem ein Punkt bedeutsam. Wer eine zulässige Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitswidrig verneint, kann sich später im Kündigungsschutzprozess unter Umständen nicht mehr auf diesen Status berufen. Das Gericht stützt dies auf den Gedanken des widersprüchlichen Verhaltens.
Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zunächst eine rechtlich relevante Tatsache verschweigt und sich später genau auf diese Tatsache beruft. Nach der Entscheidung verliert die Schwerbehinderung als solche nicht ihren rechtlichen Bestand. Der Betroffene ist aber daran gehindert, aus dem zuvor verschwiegenen Umstand prozessual einen Vorteil zu ziehen.
Was das Urteil für die Praxis bedeutetFür Arbeitgeber schafft das Urteil mehr Sicherheit bei der Vorbereitung von Kündigungen. Sie dürfen im laufenden Arbeitsverhältnis nach Ablauf von sechs Monaten nach einer Schwerbehinderung fragen, wenn dies im Zusammenhang mit kündigungsrechtlichen Pflichten steht. Das ist besonders in Umstrukturierungen, Insolvenzverfahren oder bei Personalabbau von Bedeutung.
Für Beschäftigte zeigt die Entscheidung, dass falsche Angaben erhebliche Folgen haben können. Wer eine rechtlich zulässige Frage bewusst falsch beantwortet, setzt sich dem Risiko aus, einen sonst bestehenden Sonderkündigungsschutz im Prozess nicht durchsetzen zu können. Gerade bei sensiblen Statusfragen ist deshalb eine wahrheitsgemäße Antwort ratsam.
Zugleich bedeutet das Urteil nicht, dass Arbeitgeber jederzeit und ohne Anlass nach einer Behinderung fragen dürfen. Entscheidend bleibt der konkrete rechtliche Zusammenhang. Das Bundesarbeitsgericht hat die Zulässigkeit ausdrücklich mit den Pflichten des Arbeitgebers bei einer beabsichtigten Kündigung begründet.
Einordnung der EntscheidungDie Entscheidung fügt sich in eine Linie ein, nach der im Arbeitsrecht nicht nur der objektive Sachverhalt zählt, sondern auch das Verhalten der Beteiligten. Wer auf eine zulässige Frage unzutreffend antwortet, kann sich später nicht ohne Weiteres auf den verschwiegenen Umstand berufen. Das gilt hier in einem besonders sensiblen Bereich, weil der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen sehr weit reicht.
Das Urteil betont zugleich, dass der Schutz schwerbehinderter Beschäftigter nicht gegen rechtstreues Verhalten des Arbeitgebers ausgespielt werden soll. Arbeitgeber sollen Schutzvorgaben beachten können, müssen dafür aber auch wissen dürfen, ob sie einschlägig sind. In dieser Abwägung gibt das Bundesarbeitsgericht der Rechtsklarheit im Kündigungskontext deutliches Gewicht.
Überblick: Was aus dem Urteil folgt Frage Antwort Darf der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis nach einer Schwerbehinderung fragen? Ja, nach sechs Monaten Beschäftigung kann die Frage zulässig sein, vor allem im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Kündigung. Warum ist die Frage erlaubt? Weil der Arbeitgeber nur so prüfen kann, ob Sozialauswahl und Zustimmung des Integrationsamts zu beachten sind. Steht der Datenschutz einer solchen Frage entgegen? Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht, wenn die Angabe zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt wird. Was passiert bei einer falschen Antwort des Arbeitnehmers? Der Arbeitnehmer kann daran gehindert sein, sich später im Kündigungsschutzprozess auf die verschwiegene Schwerbehinderung zu berufen. Gilt die Frage immer und ohne Anlass? Nein, sie braucht einen sachlichen rechtlichen Zusammenhang und ist nicht grenzenlos zulässig. Beispiel aus der PraxisEin mittelständisches Unternehmen plant wegen eines Auftragsrückgangs betriebsbedingte Kündigungen. Vor der Auswahl der betroffenen Beschäftigten fragt die Personalabteilung nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung in einem Personalbogen ab, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Ein Arbeitnehmer verneint dies, obwohl bei ihm ein anerkannter Grad der Behinderung von 50 besteht, und beruft sich erst nach Zugang der Kündigung im Prozess auf den fehlenden Bescheid des Integrationsamts.
Nach der Linie des Bundesarbeitsgerichts hätte dieser Arbeitnehmer schlechte Karten. Weil die Frage im Zusammenhang mit der Kündigungsvorbereitung zulässig war und er sie falsch beantwortet hat, kann es ihm verwehrt sein, sich später auf den Sonderkündigungsschutz zu stützen. Für Arbeitgeber und Beschäftigte zeigt der Fall, wie wichtig korrekte Angaben in einer solchen Situation sind.
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Russland will Öllieferungen Kasachstans nach Deutschland über die «Druzhba»-Pipeline stoppen
Russland will ab dem 1. Mai den Transit von kasachischem Öl nach Deutschland über die Druschba-Pipeline einstellen. Dies jedenfalls teilten drei Branchenquellen gegenüber Reuters mit. Die Quellen, die sich unter der Bedingung der Anonymität äußerten, erklärten, der angepasste Zeitplan für die Ölexporte sei an Kasachstan und Deutschland übermittelt worden.
Wie die Presseagentur feststellt, hätten sich die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen Russlands zu Deutschland aufgrund des Konflikts in der Ukraine, in dem Berlin Kiew unterstützt, verschlechtert. Letzte Woche hätten deutsche Firmen die Gründung neuer Joint Ventures mit ukrainischen Drohnenherstellern angekündigt. Unter anderem sollen Drohnen hergestellt werden, die eine Reichweite von bis zu 1.500 Kilometern haben und somit Ziele tief im russischen Hinterland erreichen können (TN berichtete).
Das russische Energieministerium habe nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme reagiert, so Reuters. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow habe gegenüber Reportern bei einer täglichen Telefonkonferenz gesagt, ihm sei nichts von einem Vorhaben bekannt, den Transit von Öl einzustellen, man würde die Sache jedoch überprüfen.
Das Portal erinnert daran, dass Deutschland 2022 die lokalen Einheiten von Rosneft, Russlands größtem Ölproduzenten, unter Treuhandverwaltung gestellt und damit die jahrzehntelangen energiepolitischen Beziehungen Berlins zu Russland grundlegend umgekippt habe.
Kasachstans Ölexporte nach Deutschland über die russische Druschba-Pipeline hätten sich im Jahr 2025 auf insgesamt 2,146 Millionen Tonnen belaufen, was etwa 43.000 Barrel pro Tag entspreche – ein Anstieg von 44 Prozent gegenüber 2024.
Kasachstan liefere Öl nach Deutschland über den nördlichen Zweig der Druschba-Pipeline, der durch Polen verläuft. Die Lieferungen seien wiederholt durch ukrainische Drohnenangriffe auf die Pipeline in Russland unterbrochen worden.
Die deutsche PCK-Raffinerie – eine der größten des Landes – in der nordöstlichen Stadt Schwedt wird Reuters zufolge teilweise mit kasachischem Rohöl versorgt, das über die Pipeline transportiert wird, nachdem die russischen Öllieferungen nach der russischen Invasion in die Ukraine im Jahr 2022 eingestellt worden waren.
Biden Official: Biden Was Preparing To Bomb Iran If Re-Elected
Former senior Biden advisor Amos Hochstein said during an interview on Sunday that the Biden administration had been preparing to bomb Iran if they had won re-election in 2024.
Hochstein was asked by Face the Nation’s Margaret Brennan, “In July 2024 Secretary Blinken claimed Iran was one or two weeks away from having enough fissile material breakout capacity to eventually make a weapon if Iran had decided to do so. There were indirect negotiations that the Biden administration did, but it went nowhere. So when President Trump argues that he did what no other president would, is it just simply that the bill was coming due and it fell on his watch?”
“I do think there’s a certain element to that, and that’s why I was supportive of President Trump joining in in June to take the strikes that we had thought internally in the Biden administration, we may have to take if there was a second term,” Hochstein replied. “We thought that the spring, summer of 2025 was probably, we may have to be there in the same place. And we did, we did war games. We did some practice runs on what it would look like to look into it, because that may have had to happen under our watch as well.”
Hochstein, for the record, is an Israel-born IDF veteran who reportedly played a major role in the Biden administration encouraging Israel’s horrific bombardment of Lebanon in September 2024. And his narrative that an attack on Iranian nuclear facilities “may have had to happen” under a theoretical second Biden term is false.
In March of last year, US intelligence chief Tulsi Gabbard testified before Congress that the intelligence community “continues to assess that Iran is not building a nuclear weapon and supreme leader Khomeini [sic] has not authorized the nuclear weapons program that he suspended in 2003,” contradicting both the claims of President Trump and of Antony Blinken the year before.
But even if you accept that Iran was a nuclear risk, there was nothing stopping the Biden administration from simply restarting the nuclear deal that the Obama administration secured with Tehran in 2015. The JCPOA was working fine while it was in place; anyone who says otherwise is a lying warmonger. Trump and his handlers torched the JCPOA in 2018 because it was the primary obstacle preventing them from getting to war with Iran, and the Biden administration refused to reverse this move because they wanted war too.
Democratic partisans have been pointing to Trump's war for weeks to chide Hasan Piker and anyone else they blame (read: everyone but themselves) for losing in 2024. But it turns out the Biden admin was planning to attack Iran if they won a 2nd term. https://t.co/UE9C6EiQN3
— Branko Marcetic (@BMarchetich) April 20, 2026The Democrats were beating the drums of war for Iran well ahead of the 2024 election. Here’s an excerpt from the official 2024 Democratic Party platform explicitly attacking Trump for not going to war with Iran in his first term:
“All of this stands in sharp contrast to Trump’s fecklessness and weakness in the face of Iranian aggression during his presidency. In 2018, when Iranian-backed militias repeatedly attacked the U.S. consulate in Basra, Iraq Trump’s only response was to close our diplomatic facility. In June 2019, when Iran shot down a U.S. surveillance aircraft operating in international airspace above the Straits of Hormuz, Trump responded by tweet and then abruptly called off any actual retaliation, causing confusion and concern among his own national security team. In September 2019, when Iranian-backed groups threatened global energy markets by attacking Saudi oil infrastructure, Trump failed to respond against Iran or its proxies. In January 2020, when Iran, for the first and only time in its history, directly launched ballistic missiles against U.S. troops in western Iraq, Trump mocked the resulting Traumatic Brain Injuries suffered by dozens of American servicemembers as mere ‘headaches’ — and again, took no action.”
Kamala Harris, who controversially replaced the dementia-addled Biden as the Democratic candidate late in the race, labeled Iran the number one enemy of the United States. In their 2024 debate, Harris repeatedly slammed Trump for being too soft on America’s enemies and announced that she “will always give Israel the ability to defend itself, in particular as it relates to Iran and any threat that Iran and its proxies pose to Israel.”
I’ve seen a lot of people trying to argue that Trump’s depravity in Iran proves everyone should support Democrats, but it’s clear the Democratic Party is just the more polite-looking face on the same evil power structure.
The war with Iran was always planned. Analysts like Brian Berletic and Richard Medhurst have been laying out solid arguments that this American war is more about attacking the economic and energy interests of Russia and China in a last-ditch effort to retain planetary hegemony than it is about assisting Israel. This places the United States on a dangerous trajectory toward increasingly hostile escalations between nuclear-armed powers.
These moves were planned years in advance, and would have been rolled out regardless of what impotent meat puppet happened to be wheeled into office in January 2025.
You don’t get to vote out an empire. Whether or not the US will continue working to dominate the planet will never be on the ballot. We will continue seeing reckless US wars of immense human consequence until the empire falls, or until the American people bring the revolutionary change to their country that the world so desperately needs.
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