«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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NachDenkSeiten: „BlackRock-Drecksarbeiter Friedrich Merz“ – Werner Rügemer über US-Finanzmacht und deutsche Politik
Tropische Nächte machen die Hamburger ganz wirr im Kopf
Der jüngste „Hamburger Klimaentscheid“ wird der alten Hansestadt einen würdigen Platz neben den weltweit führenden Städten Schilda und Jerewan mit seiner berühmten Radiostation sichern.
Von Manfred Haferburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland und mit knapp zwei Millionen Einwohnern der zweitgrößte Stadtstaat der Bundesrepublik. Hamburg blickt auf eine traditionsreiche Geschichte als Hafenstadt zurück und sieht sich mit seinem großen Umschlaghafen als „Tor zur Welt“. Speicherstadt und Kontorhausviertel sind Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Die Stadt freut sich, mit der Reeperbahn die „sündigste Meile der Welt“ zu haben. Gleich um die Ecke liegen die womöglich noch sündigeren 100 Meter der Herbertstraße. Hamburg ist auch stolz auf seine „Elbphilharmonie“, die durch Verdoppelung ihrer Bauzeit und Verzehnfachung ihrer Baukosten schon vor ihrer Inbetriebnahme große Berühmtheit erlangte. Doch nun wird wohl der „Hamburger Klimaentscheid“ der alten Hansestadt einen würdigen Platz neben den weltweit führenden Städten Schilda und Jerewan mit seiner berühmten Radiostation sichern.
Der Hamburger Klimaentscheid, offiziell „Hamburger Zukunftsentscheid“, war ein Volksentscheid am 12. Oktober 2025, bei dem die Hamburger über eine Verschärfung des Klimaschutzgesetzes abstimmten. Die Volksentscheid-Initiative forderte: Klimaneutralität bis 2040 (statt bisher 2045), Verbindliche jährliche CO2-Minderungsziele und Sozialverträglichkeit aller Klimaschutzmaßnahmen. Der Klimaentscheid war initiiert von Fridays for Future Hamburg, NABU, ver.di und dem Mieterverein Hamburg und wurde unterstützt von über 160 Organisationen, darunter FC St. Pauli, Greenpeace und BUND. Über 106.000 gültige Unterschriften wurden für das Volksbegehren gesammelt.
Die Wahlbeteiligung entsprach rund 535.000 Abstimmenden von insgesamt etwa 1,32 Millionen Wahlberechtigten. 455.387 Stimmen wurden per Briefwahl abgegeben, und nur 80.261 Hamburger gingen am Wahltag in die Abstimmungsstellen.
Geschätzte 200 neue Beamtenstellen
Tja, liebe vergnügungssüchtige Hamburger, jetzt habt Ihr den grünen Salat. Weniger als jeder zweite Hamburger nahm überhaupt am Entscheid teil, der Rest ging lieber zum „Rendezvous der Träume. Surrealismus und deutsche Romantik“, einer Ausstellung in der Hamburger Kunsthalle. Oder zur Vernissage zeitgenössischer Kunst mit biologischen Anklängen: „VIELSCHICHTIG – Zellen · Gewebe · Struktur“. Manche gingen zur Comedy-Show mit dem Entertainer Mario Barth oder zum Benne Singer-Songwriter-Konzert mit emotionalen Texten, oder gar zum Bigband „Operation Grand Slam“, mit Jazz- und Swing-Klängen vom Feinsten, oder zum Chorkonzert „Music be the food of LOVE“ – Eintritt frei. Man konnte auch zu OLIVIAS WILDEN JUNGS – Party Special auf der großen Freiheit mit Strip-Show und Lounge für Frauen gehen – ideal für Junggesellinnenabschiede, zur Mamma Mia Party, dem ABBA-Feeling mit ausgelassener Tanzstimmung pilgern. Das klingt alles verlockend, man muss auch Prioritäten setzen können. So lag dann auch die Wahlbeteiligung bei eher mageren 40,6 Prozent.
Das Ergebnis überraschte selbst die Initiatoren: 53,2 Prozent Ja-Stimmen. Das notwendige Zustimmungsquorum von 20 Prozent wurde überschritten und das neue Gesetz – „Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort… unverzüglich“ in Kraft, hätte Günter Schabowski gesagt und einen Monat nach der Abstimmung gemeint. Die Folgen für die Freie und Hansestadt werden dem Anlass des Schabowski-Zitats durchaus vergleichbar sein. Denn das Ergebnis beinhaltet verheerende Ziele.
Ab sofort ist es per Gesetz in Hamburg erforderlich, den CO2-Ausstoß um 70 Prozent bis 2030 und um 98 Prozent bis 2040 zu senken. Es sind Jahresemissionsmengen und Sektorenziele einzuführen und jährliche Schätzbilanzen zur Kontrolle der Zielerreichung durchzuführen. Dazu werden geschätzte 200 neue Beamtenstellen benötigt.
Hamburg haarscharf in der Linkskurve
Hamburgs Geschicke werden von einem SPD-Oberbürgermeister namens Peter Tschentscher geführt, der in einer Koalition mit den Grünen die Geschicke der einst so stolzen Hansestadt lenkt. Die Wahlergebnisse der SPD haben sich zwar seit dem Jahr 2000 bis zur Wahl 2025 auf 22,7 Prozent halbiert, die CDU hat ein Drittel der Hamburger Wähler auf nunmehr 20,7 Prozent verloren. Die Grünen hingegen haben sich im selben Zeitraum auf 19,3 Prozent fast verdoppelt. Die Linke hat sich im selben Zeitraum von zwei auf 14,5 Prozent versiebenfacht. SPD-Linke, Grüne und Linke haben großen Einfluss in Hamburg, das einen ziemlichen Linkskurs eingeschlagen hat. Auch der Einfluss der überwiegend linken Medien ist nicht zu unterschätzen.
Hamburg gilt als einer der bedeutendsten Medienstandorte Deutschlands mit einer wirtschaftlich starken Medienlandschaft. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat seinen Hauptsitz in Hamburg und produziert u.a. die Tagesschau, Tagesthemen und das Hamburg Journal. Auch das ZDF und DeutschlandRadio betreiben Landesstudios in Hamburg. Spiegel, Zeit und TAZ-Nord sind in Hamburg zu Hause. Auch Luisa Neubauer, das deutsche Gesicht von „Fridays for future“, lebt in Hamburg. Sie engagiert sich stark für Klimaschutzprojekte und war eine zentrale Figur beim Hamburger „Zukunftsentscheid“ zur Klimaneutralität bis 2040. Auch die üblichen Verdächtigen wie BUND, NABU, ver.di, und die Hamburger Kunsthalle und Kulturszene machten an der Spitze mit. Lustigerweise trieben bei der Entscheidung der Mieterbund sowie der FC St. Pauli ebenfalls gegen die ureigensten Interessen ihrer Mitglieder ihr Unwesen.
Seit 2011 führt Hamburg den Titel „Umwelthauptstadt Europas“. Die Hamburger fürchten sich zunehmend vor dem Klimawandel, beklagen eine zunehmende Zahl von Sommertagen und tropischen Nächten und ihren Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit der Stadtbevölkerung. Auch haben sich die Hamburger einreden lassen, dass der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 um 1,5 Meter ansteigt. Das sind, wenn ich richtig rechne, ganze zwei Zentimeter pro Jahr und man müsste es eigentlich mit einem Zollstock nachmessen können. Da kann es schon mal vorkommen, dass man verschreckt das funkelnagelneue Großkraftwerk Moorburg abschaltet und vorsorglich in die Luft sprengt, eine Tragikomödie, die wir hier auf der Achse in dem Beitrag „Im Sumpf von Moorburg“ beschrieben haben.
Da wollen wir mal den von den tropischen Sommernächten konfusen Hamburgern etwas in praktische Sprache übersetzen, wozu sie sich selbst da gerade gesetzlich verpflichtet haben, was also „unverzüglich – ab sofort“ gerichtlich einklagbar ist.
In Hamburg wird gerade die Aufklärung rückabgewickelt
Fangen wir mit der Zeitskala im Jahr 2030 an, was ja sehr überschaubar ist. In etwa vier Jahren muss! Hamburg jetzt seinen Kohlendioxid-Ausstoß um 70 Prozent verringern.
Wer erzeugt in Hamburg eigentlich wie viel CO2? Den Löwenanteil davon macht die Industrie (Raffinerien, Metallverarbeitung, Chemie) mit 30 Prozent aus. Dann folgen die privaten Haushalte (Heizung und Strom) 25 Prozent, dann Gewerbe (Handel, Dienstleistung, Büro, Gastronomie) mit 20 Prozent, dann der Verkehr (PKW, LKW, Hafenlogistik, Luftverkehr) 20 Prozent und zuletzt die Sonstigen (Abfall, Müllverbrennung, Kläranlagen und Tierhaltung) mit fünf Prozent.
Davon soll in vier (4) Jahren jeder Sektor 70 Prozent einsparen. Und der normale Hamburger Bürger ist ja mit fast allen Gebieten verquickt. Und in 15 Jahren soll alles CO2 verbannt sein. Per Gesetz, auch wenn das physikalisch unmöglich ist. In Hamburg werden gerade Gesetze gemacht, die den Naturgesetzen widersprechen. Viel Glück dabei.
Was bedeutet das für die Hamburger?
Was nun folgt, werden viele nicht glauben. Nicht glauben wollen. Es ist einfach zu verrückt. Aber die Ungläubigen sollten die Geschichte „Im Sumpf von Moorburg“ lesen. Das hat auch niemand für möglich gehalten. Und es ist doch geschehen.
Die Umsetzung der Ergebnisse des Hamburger Klimaentscheids bedeutet für den durchschnittlichen Hamburger Haushalt in den nächsten vier bis vierzehn Jahren: Abschaffung des PKW mit Verbrenner, Kauf eines Elektroautos, Umbau der Heizung auf Wärmepumpe oder Mieterhöhung um drei bis vier Euro pro Quadratmeter, das sind so 350 Euro pro Monat höhere Mietkosten für eine durchschnittliche Wohnung. Dazu kommt die Unbezahlbarkeit des Stroms, für viele Verlust des Arbeitsplatzes. Warum? Weil viele Arbeitsplätze verschwinden. Sie können dann aber Rikscha-Fahrer werden. Oder Lastenfahrradführer. Oder CO2-Kontrolleur.
Die Waren des täglichen Bedarfs werden unbezahlbar. Weil Brötchen dann mit teurem Strom oder noch teurerem Wasserstoff gebacken werden. Und Fleisch wegen des Schweinefurzes oder des Kuhrülpsers verboten ist. Modische Kleidung? Zu viel CO2! Urlaub? Fliegen geht nicht – CO2. Höchstens eine Wanderung ins renaturierte ehemalige Hafengebiet. Und krank sollten sie lieber nicht werden. Sie wissen schon – Arznei aus der Chemie? Nee, die ist weg. Dieselnotstrom im Krankenhaus bei Blackout? Diesel verboten, Wasserstoff knapp und zu teuer.
Im Industriebereich müssen die Raffinerien, die chemische Industrie und Metallurgie aus Hamburg verschwinden, denn Wasserstoff wird es nicht geben oder er ist mit Wirkungsgraden von 15 bis 18 Prozent nicht bezahlbar. Auch der Hamburger Hafen muss abgewickelt werden. Vielleicht wird es ja ein schöner Yachthafen für Ausländer? Oder ein schönes renaturiertes Moorgebiet?
Der gesamte Verkehrsbereich muss umgestellt werden – beim Lieferverkehr auf Lastenräder, im Personenverkehr auf Rikschas, beim Fernverkehr auf indische Bahn-Verhältnisse. Müll kann nicht mehr abgeholt und schon gar nicht verbrannt werden. Es wird aber auch kaum noch welcher entstehen, weil es nichts mehr zu kaufen gibt. Dosen- und Flaschenpfand wird obsolet, weil es keine Blechdosen und Plastikflaschen mehr gibt. Und damit entfallen auch solche genialen Ideen wie an Plastikflaschen unlösbar angebrachte Schraubdeckel.
Da bleiben keine grünen Wünsche unerfüllt. Und genau deshalb wird die Umsetzung dieses Irrsinns auch nicht zu Ende geführt, weil die Hamburger rebellieren werden, wenn sie erst mal merken, dass sie auf dem besten Wege sind, ihre Existenzen zu zerstören. Dann merken sie nämlich auch, dass Klimaschutz und sozialverträglich nicht zusammenpassen. Der Staat hat kein Geld, das er verteilen kann, es sei denn, er hat es jemandem weggenommen. Es bleibt ein ehernes Gesetz: „irgendwann geht den Sozis immer das Geld der anderen aus“. Das gilt auch in der Freien- und Hansestadt Hamburg.
Die Frage ist nur, was wurde bis zum Abbruch des Klimairrsinns alles schon nachhaltig zerstört. Man betrachte nur die Energiewende, bei der der Point of no return schon überschritten ist.
Was nützt es der Welt, wenn Hamburg Harakiri begeht?
Eine weitere ketzerische Frage stellt sich: Ist „menschgemachtes Kohlendioxid“ wirklich ein Treiber des Weltklimas, das sich seit Äonen auch ohne Menschen ständig ändert? Oder ist es wahr, was Trump sagt: Der menschgemachte Klimawandel ist nur ein Betrug, mit dem ein Geldumschaufelbagger Unsummen aus den Gärten kleiner Leute in die Schatzkammern einiger Oligarchen befördert? Stimmt es, dass es selbst in Europa mittels der „Erneuerbaren“ ein paar Millionäre zu Milliardären gebracht haben?
Selbst wenn die Theorie vom menschgemachten Klimawandel stimmen würde, nützt der Klimaschutz-Selbstmord der Stadt Hamburg in irgend einer Weise dem Weltklima? Kurze Antwort: nichts, rien, nothing, nada, nitschewo, کچھ نہیں, 什麼都沒有, कुछ नहीं, hakuna kitu…. Europa erzeugt heute sechs Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes. Deutschland ungefähr 1,6 Prozent. Hamburg etwa 0,0275 Prozent. Noch Fragen?
Dröhnende Stille im Saal. „Doch, es bringt etwas!“ Ein Ruf von Luisa, der Luisa von der „Fridays for Future“-Fraktion, schneidet durch die Stille. Sie läuft nach vorn und schnappt sich das Mikrofon vom Rednerpult. „Doch, es bringt uns etwas! Wir ziehen die CO2 Ziele um 10 Jahre vor. Das vermindert den Anstieg des Hamburger Meeresspiegels um 20 cm! Ist das nichts? Die ganze CO2 emittierende Welt muss ihre Deiche bis 2100 um 150 cm erhöhen, das kostet! Wir hier in Hamburg aber, müssen die Deiche nur um 130 cm erhöhen, weil wir ja die Klimaziele zehn Jahre früher erreicht haben. 20 cm weniger Meeresspiegelanstieg, als die anderen. Wenn die anderen sehen, dass der Meeresspiegel bei uns weniger ansteigt, dann werden sie begreifen, das Klimaschutz wirkt und sinnvoll ist. Wir sind dann ein Vorbild für die Welt“.
Spricht’s und klebt sich zwecks Unterstreichung der Bedeutung ihrer Aussage mit Sekundenkleber am schönen hölzernen Rednerpult fest, das noch aus der Vor-Klimazeit stammt. Doch im Hintergrund taucht schon der Hausmeister mit der Laubsäge auf, um Luisa schonend vom Rednerpult zu lösen. Alles wird gut. Auch in Hamburg.
Manfred Haferburg wurde 1948 im ostdeutschen Querfurt geboren. Er studierte an der TU Dresden Kernenergetik. Im KUUUK-Verlag veröffentlichte er seinen auf Tatsachen beruhenden Roman „Wohn-Haft“ mit einem Vorwort von Wolf Biermann.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier
Der Beitrag Tropische Nächte machen die Hamburger ganz wirr im Kopf erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Çira Fokus: Politikerin Gabi Fechtner über Internationalismus
Die heutige Studiogästin in der von Yilmaz Pêşkevin Kaba moderierten Sendung Çira Fokus ist die Politikerin Gabi Fechtner von der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD). Im Mittelpunkt der Sendung steht ein ausführliches Gespräch über die gesellschaftliche und politische Lage in der Bundesrepublik Deutschland.
Fechtner wird hierbei die aktuellen Verhältnisse analysieren, bewerten und einordnen. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf internationaler Solidarität im Verständnis von Internationalismus liegen, wobei insbesondere auf die Situation in Kurdistan eingegangen wird.
Parteipolitisches und internationalistisches Engagement
Auf dem zehnten MLPD-Parteitag im November 2016 wurde Gabi Fechtner einstimmig zur Parteivorsitzenden gewählt. Sie trat ihr Amt am 1. April 2017 offiziell an. Bei der Bundestagswahl 2021 war sie Spitzenkandidatin der Landesliste der MLPD in Nordrhein-Westfalen und kandidierte zudem direkt im Wahlkreis Essen II.
Gemeinsam mit weiteren Internationalist:innen leitete Gabi Fechtner im Sommer 2015 eine Solidaritätsbrigade der International Coordination of Revolutionary Parties and Organizations (ICOR) in Kobanê (Rojava, Nord- und Ostsyrien). Ziel der Brigade war der Aufbau eines Gesundheitszentrums in einer Stadt, die zuvor in der Schlacht um Kobanê durch die Angriffe der Terrormiliz des selbsternannten Islamischen Staats (IS) weitgehend zerstört worden war.
Die Sendung Çira Fokus am 16. Oktober 2025 beginnt um 20 Uhr und kann live über den Stream https://linktr.ee/ciratv, alternativ: https://myflixtv.com/ verfolgt werden, nachträglich auch über den YouTube-Kanal von Çira TV, über die Eingabe Çira Fokus. Die Sendungsübersicht ist erreichbar über: Playlist - ÇIRA FOKUS.
Wer selbst Interesse an einer Teilnahme an einer Sendung bei Çira Fokus hat und unter anderem eigene Initiativen, Kampagnen, Organisationen, Projekte, etc. vorstellen möchte, kann unter der E-Mail-Adresse peskevin@gmail.com Kontakt mit der Redaktion aufnehmen.
Titelbild © Anneke Dunkhase
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/netzwerk-Ezidischer-politiker-innen-bei-Cira-fokus-48199 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cira-fokus-kandidatinnen-der-nrw-kommunalwahlen-im-studio-47805 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Cira-report-der-9-oktober-aus-ezidischer-und-kurdischer-sicht-48305
„Anscheinend glauben die EU-Beamten an die Mantras zum Klimawandel“
ACSAD, Arab Water Council Sign Agreement on Water Resources Management
The Arab Center for the Studies of Arid Zones and Dry Lands (ACSAD) and the Arab Water Council have signed a scientific and technical cooperation agreement aimed at strengthening partnerships in water management and sustainable development across Arab countries.
The agreement, signed by ACSAD Director Nasr Al-Din Al-Obaid and Council Chairman Mahmoud Abu Zeid, focuses on unifying Arab efforts to address water security challenges, promote the exchange of expertise and applied research, and implement joint training programs to strengthen regional capacity in water management, sustainable agriculture, and climate adaptation.
In a joint statement, both parties described the agreement as a step toward greater Arab integration in water management and the development of sustainable policies to support food and water security.
Guterres Calls for Comprehensive Reforming the UN System to Meet Global Challenges
United Nations Secretary-General Antonio Guterres has called for urgent and comprehensive reforms across the UN system, emphasizing the need to enhance the organization’s effectiveness, streamline coordination, and align its operations with today’s global challenges.
Speaking before the General Assembly, Guterres outlined a vision for a more integrated and results-driven UN. “My vision for the system is clear: entities working together as one to deliver better performance-overcoming fragmentation, eliminating duplication, improving funding models, and maximizing collaboration,” he said, according to the United Nations News Center.
Guterres highlighted the need to improve coordination among the UN’s three core pillars: peace and security, sustainable development, and human rights.
As part of these reforms, the Secretary-General announced the establishment of a dedicated “UN80 Executive Team” to push forward specific reform proposals. These will be either submitted to relevant intergovernmental bodies or implemented directly when within the Secretary-General’s mandate.
The reform effort is being guided by three major workstreams: Modernizing operational methods and boosting efficiency across the UN Secretariat and agencies, including through unified digital management platforms.
Strengthening the mandate cycle to enhance coherence and accountability throughout the system. And aligning structures and programs with strategic priorities to improve outcomes and responsiveness.
Annalena Baerbock, President of the UN General Assembly, described the reforms outlined in Guterres’s report as “more than just a cost-cutting exercise,” adding that the “UN80 initiative” is about “efficiency, flexibility, and the ability to leverage the latest technologies.”
She also acknowledged the UN’s fragile financial state, reminding Member States that they bear a collective responsibility: “This is about the people the United Nations is meant to serve.”
Non-Aligned Movement Renews support for a Just Solution to Palestinian Issue
The Non-Aligned Movement (NAM) has renewed its commitment to finding a just and peaceful solution to the Palestinian issue.
The Ugandan President Yoweri Museveni said a in a speech at the 19th meeting of the foreign ministers of the movement’s member states, held in the capital, Kampala: “The (NAM), under Uganda’s presidency, has consistently supported the Palestinian cause in the international arena, affirming the movement’s commitment to finding a just and peaceful solution.”
Riyad Mansour, the Permanent Representative of Palestine to the United Nations extended the Palestinian people’s and leadership deep appreciation to (NAM) for its continued support for Palestine and its people in various international forums.
He praised the efforts of the (NAM) and all parties in successfully achieving a ceasefire in Gaza, allowing the entry of humanitarian aid in the required volume, and preparing for reconstruction in the Strip.
Mansour pointed out that these achievements coincide with international efforts to implement the New York Declaration and its annex regarding the two-state solution after the end of the occupation and the independence and sovereignty of the State of Palestine on the June 4, 1967, borders, with East Jerusalem as its capital.
The Non-Aligned Movement Ministerial Meeting kicked off on October 13 to 16 with the participation of political leaders and diplomatic representatives of member states.
Erdogan Reiterates Turky’s Continued Support for Syria
Turkish President Recep Tayyip Erdogan reaffirmed on Wednesday his country’s support for Syria in various fields to help the country consolidating its stability.
Erdogan was quoted by Anadolu Agency as saying at a press conference following a Cabinet meeting in Ankara: “Turkey has never deviated from its position for 13 and a half years, and has not left the oppressed Syrians at the mercy of oppressors and terrorist organizations.”
He added that Turkish people have “successfully passed the test of brotherhood and neighborliness in this regard.”
Regarding the ceasefire in Gaza, Erdogan reiterated his welcome for the agreement, noting that Turkey has also stood with justice and the rights of Palestinian people and their just cause.
Ex-Bundessozialgerichtsrichter: Totalsanktionen im Bürgergeld seien verfassungskonform
Die Diskussion um härtere Sanktionen im Bürgergeld erhält neue Dynamik. Der frühere Sozialrichter Rainer Schlegel, ehemals am Bundessozialgericht tätig, kommt in einem im Auftrag der arbeitgeberfinanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellten Gutachten zu dem Schluss, dass vollständige Bürgergeld-Leistungskürzungen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Grundgesetz vereinbar sein können.
Diese Einschätzung stützt die Linie der Bundesregierung, die im Rahmen einer „Neuen Grundsicherung“ verschärfte Sanktionsinstrumente vorsieht, und stellt sich zugleich in Spannung zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das den Sanktionsrahmen damals eng begrenzte.
Menschenwürde, Existenzminimum und SozialstaatIm Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen zwei verfassungsrechtliche Grundpfeiler: die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz sowie das Sozialstaatsprinzip.
Aus beiden Prinzipien leitet sich das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ab. Sanktionen in der Grundsicherung bewegen sich seit jeher in diesem Spannungsfeld: Sie sollen Mitwirkungspflichten durchsetzen und Fehlanreize vermeiden, dürfen dabei aber weder das physische noch das soziokulturelle Existenzminimum dauerhaft unterschreiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 betonte, dass Kürzungen nur verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und mit Rücksicht auf Härtefälle zulässig sind. Vor diesem Hintergrund ist die Frage, ob Totalsanktionen – also das vollständige Streichen von Leistungen – überhaupt verfassungskonform gestaltet werden können, der neuralgische Punkt der aktuellen Debatte.
Aussage des Gutachtens: „Können“ statt „Müssen“Schlegels Gutachten setzt genau hier an. Es arbeitet mit einem konditionalen Befund: Totalsanktionen könnten verfassungsgemäß sein. Entscheidend seien die konkrete Ausgestaltung, strenge Voraussetzungen und ein enges Raster von Verfahrensgarantien. Hervorgehoben wird die Konstellation alleinstehender Leistungsberechtigter, bei denen – so die These – eine vollständige Leistungskürzung in Extremfällen in Betracht kommen könne.
Das „Können“ ist dabei nicht bloße semantische Nuance, sondern die juristische Schlüsselformel: Verfassungskonformität hängt danach nicht von der politischen Willensbekundung, sondern von der praktischen Ausgestaltung des Sanktionsregimes ab, etwa von klaren Zumutbarkeitsregeln, einer individualisierten Prüfung, effektiven Rechtsbehelfen, Härtefallklauseln und der Sicherung existenzieller Bedarfe in außergewöhnlichen Situationen.
Aus der Praxis: Würde und WirklichkeitDeutliche Kritik kommt aus der Beratungspraxis. Der Bürgergeld-Experte Detlef Brock vom Portal „gegen-hartz“ lehnt Totalsanktionen entschieden ab. Sein Einwand zielt auf die menschenrechtliche und sozialpolitische Dimension: Vollständige Leistungskürzungen untergraben die Würde des Menschen, deren Unantastbarkeit nicht relativiert werden dürfe.
Jenseits der normativen Ebene verweist der Einwand auf absehbare soziale Folgewirkungen: Notlagen, Überschuldung, gesundheitliche Belastungen und Obdachlosigkeit sind im Sanktionskontext keine abstrakten Risiken, sondern reale Gefahren, die sich mit der Tiefe und Dauer einer Kürzung erfahrungsgemäß verschärfen.
Und das Bundesverfassungsgericht?Letztlich muss das Bundesverfassungsgericht erneut zum Schiedsrichter werden müssen. Es wird zu klären haben, ob und in welcher Ausgestaltung vollständige Leistungskürzungen mit Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip und dem Recht auf ein Existenzminimum vereinbar sind.
Der Beitrag Ex-Bundessozialgerichtsrichter: Totalsanktionen im Bürgergeld seien verfassungskonform erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
25 Nominees Announced for Golden Boy 2025 Award
The Italian newspaper (Tuttosport) announced on Wednesday the final shortlist for the 2025 Golden Boy Award, presented annually to the best under-21 football player in Europe since 2003.
The final list included 25 young talents representing top European clubs, as follows :
-Pau Cubarsí (Barcelona),
-Désiré Doué (PSG)
-Dean Huijsen (Real Madrid)
-Kenan Yildiz (Juventus)
-Myles Lewis-Skelly (Arsenal)
-Warren Zaïre-Emery (PSG)
-Arda Güler (Real Madrid)
-Franco Mastantuono (Real Madrid)
-Ethan Nwaneri (Arsenal)
-Jorrel Hato (Chelsea)
-Geovani Kenda (Sporting)
-Estevão (Chelsea)
-Leny Yoro (Manchester United)
-Senny Mayulu (PSG)
-Nico O’Reilly (Manchester City)
-Eliesse Ben Seghir (Bayer)
-Viktor Froholdt (Porto)
-Lucas Bergvall (Tottenham)
-Archie Gray (Tottenham)
-Mamadou Sarr (Strasbourg)
-Jobe Bellingham (Borussia Dortmund)
-Francesco Pio Esposito (Inter)
-Rodrigo Mora (Porto)
-Giovanni Leoni (Liverpool)
-Aleksandar Stankovic (Brugge).
The Golden Boy Award is one of the most prestigious individual honors for young players in European football.
Syria Calls for Regional Cooperation on Sustainable Agriculture Amid Climate Change
Agriculture Minister Amjad Badr on Wednesday called for greater adoption of global best practices in sustainable agriculture to confront the growing threat of climate change, stressing the need for smarter water use and improved food production systems across the Arab region.
Speaking at the third joint ministerial meeting of Arab Ministers of Agriculture and Water, held as part of the 8th Cairo Water Week, Minister Badr noted that the diversity of natural resources across the Arab region provides a strong incentive to adopt integrated strategies for optimal investment.
He urged countries to build on their unique strengths to achieve Arab agricultural and food integration, with the goal of producing a surplus that can enhance the region’s role in global trade and competitiveness.
Badr underlined the need to strengthen research collaboration and knowledge-sharing among countries in areas such as irrigation management, modern farming systems, and innovative solutions to environmental and climate-related challenges. These efforts, he said, are essential to achieving water and food security.
The minister also highlighted the importance of raising awareness about the goals of sustainable agricultural development, especially in light of challenges posed by climate change.
He called for the expanded use of advanced technologies in agricultural production and stressed the role of the private sector in increasing investment and fostering stronger cooperation between agriculture and water-related institutions to ensure effective management of natural resources.
Badr praised the contributions of Arab and international organizations-particularly the Arab Organization for Agricultural Development and the Arab Center for the Studies of Arid Zones and Dry Lands (ACSAD)-for their field and research efforts in advancing water and resource use efficiency and achieving meaningful results.
The 8th edition of Cairo Water Week continues through Thursday, October 16, bringing together public and private sector leaders, scientists, and policymakers to foster cooperation in agriculture, water, and irrigation.
The event also serves as a platform for building partnerships with UN agencies, the European Union, civil society organizations, and government institutions.
Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag: Auf juristischem Weg ist dem ÖRR-Zwangssystem wohl nicht beizukommen
Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zum Rundfunkbeitrag mutet auf den ersten Blick zwar so an, als hätte sei es spektakulärerweise geeignet, den öffentlich-rechtlichen Moloch ins Wanken zu bringen; in der Praxis wird es jedoch im Gegenteil eher darauf hinauslaufen, dass das finstere Zwangsgebühren-Propagandaimperium unangetastet bleibt. Die Klägerin, eine bayrische Gebührenzahlerin, hatte sich der Zahlung […]
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Nach Rentenurteil: Ansonsten legaler Steuertrick kostet Witwenrente
Wie stark Steuerrecht und Sozialrecht auseinanderlaufen können, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Eine Schaustellerin muss mehr als 12.600 Euro ihrer Witwenrente erstatten, weil steuerliche Verlustvorträge bei der sozialrechtlichen Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleiben.
Für Betroffene ist das weitreichend: Was in der Einkommensteuer sinnvoll ist, kann bei der Rente zum Bumerang werden. Das BSG hat diese Trennlinie am 22. Februar 2024 klar gezogen (Az. B 5 R 3/23 R).
Der Fall: Gewinne, die „steuerlich verschwinden“, sozialrechtlich aber zählenDie Klägerin, Jahrgang 1952, bezieht seit 1992 eine Hinterbliebenenrente. Zwischen 2007 und 2016 erwirtschaftete sie aus ihrem Gewerbe Gewinne, die das Finanzamt mit Verlustvorträgen aus Vorjahren vollständig verrechnete. Sozialrechtlich änderte das nichts: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnete die Gewinne als Einkommen an, ohne die steuerlichen Verlustvorträge gegenzurechnen, und verlangte über 12.600 Euro zurück.
Der Rechtsweg führte über das Sozialgericht Potsdam und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bis zum BSG – erfolglos für die Witwe. Das höchste Sozialgericht bestätigte, dass die Rückforderung rechtmäßig ist, weil nur das tatsächlich verfügbare Einkommen zählt, nicht dessen steuerliche Gestaltung.
BSG: Maßgeblich ist die reale wirtschaftliche LageDie Kasseler Richter machten deutlich: Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des anzurechnenden Arbeitseinkommens für die Witwenrente außen vor. Hinterbliebenenversorgung soll den aktuellen Lebensunterhalt sichern; Verlustvorträge bilden aber Vergangenes ab und verzerren die Gegenwart.
Deshalb dürfen sie die sozialrechtliche Einkommensanrechnung nicht mindern. Damit betont das BSG die Schutzfunktion des Sozialrechts und schließt ein „Steuerschlupfloch“ für die Rentenberechnung aus.
Der Rechtsrahmen: Wie die Einkommensanrechnung funktioniertRechtsgrundlage der Anrechnung ist § 97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV. Danach wird Einkommen – dazu zählen insbesondere Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzleistungen und Vermögenseinkünfte – auf Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten angerechnet. Entscheidend ist das für denselben Zeitraum tatsächlich erzielte monatliche Einkommen. Steuerliche Größen wie Verlustvorträge gehören nicht zum sozialrechtlichen Einkommensbegriff.
Wichtig ist der Freibetrag: Anrechenbar ist nur der Teil des bereinigten Einkommens, der den Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts und erhöht sich je waisenrentenberechtigtem Kind um das 5,6-fache des Rentenwerts. Vom übersteigenden Betrag werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das schützt Erwerbstätigkeit und verhindert, dass schon geringe Zuverdienste die Rente vollständig aufzehren.
Zur Einordnung: Von Juli 2025 bis Juni 2026 liegt der allgemeine Freibetrag – wegen des Rentenwerts von 40,79 Euro – bei 1.076,86 Euro im Monat; je waisenrentenberechtigtem Kind kommen 228,42 Euro hinzu. Erst das, was darüber liegt, reduziert die Witwen- oder Witwerrente zu 40 Prozent.
Steuerlich richtig, rentenrechtlich riskant: Warum der Verlustvortrag hier nicht hilftSteuerrechtlich glättet der Verlustvortrag die Steuerlast über mehrere Jahre: Frühere Verluste werden mit späteren Gewinnen verrechnet, sodass Einkommensteuer sinkt oder entfällt. Das BSG stellt jedoch klar, dass die Rentenversicherung die gegenwärtige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet. Gewinne, die im Betrachtungszeitraum tatsächlich geflossen sind, gelten als Einkommen – auch wenn sie im Steuerbescheid „untergehen“.
Eine Übernahme der steuerlichen Verlustlogik ins Sozialrecht würde die Zielsetzung der Hinterbliebenenrente verfehlen und zu ungerechtfertigten Zahlungen führen, so das Gericht.
Folgen für SelbstständigeBesonders betroffen sind Selbstständige mit schwankenden Ergebnissen. Wer Gewinne erzielt, muss damit rechnen, dass diese trotz früherer Verluste sozialrechtlich voll als Einkommen zählen. Das kann Nachforderungen oder Rückforderungen nach sich ziehen, wenn die DRV erst im Nachhinein von den Gewinnen erfährt.
Für die Praxis heißt das: Einkünfte zeitnah und vollständig mitteilen, Liquiditätsreserven für mögliche Erstattungen einplanen und bei der steuerlichen Verlustnutzung immer die sozialrechtliche Perspektive mitdenken. Das gilt auch für Konstellationen mit mehreren Einkunftsarten, denn § 18a SGB IV sieht eine Zusammenrechnung vor.
Einordnung im System: Zweck der HinterbliebenenversorgungHinterbliebenenrenten ersetzen den Unterhalt, der durch den Tod des Versicherten wegfällt. Das Anrechnungsmodell mit Freibetrag und 40-Prozent-Quote soll zwei Ziele ausbalancieren: die Sicherung des Lebensunterhalts und die Anerkennung eigener Erwerbstätigkeit.
Dies erklärt, warum sich die Berechnung am aktuellen Rentenwert orientiert und jährlich mit der Rentenanpassung fortgeschrieben wird – und warum rein steuerliche Korrekturgrößen wie Verlustvorträge außen vor bleiben.
Rentenerhöhung 2026 und was sie für die Anrechnung bedeutetZum 1. Juli 2025 sind die Renten um 3,74 Prozent gestiegen; der aktuelle Rentenwert beträgt seitdem 40,79 Euro. Offizielle Zahlen für die Anpassung 2026 liegen im Oktober 2025 noch nicht vor; sie werden erfahrungsgemäß erst im Frühjahr veröffentlicht.
In Medien und Modellrechnungen kursieren derzeit Prognosen im Korridor um rund 3,3 Prozent. Maßgeblich sind Lohnentwicklung und gesetzliche Formel; Abweichungen sind üblich. Für Hinterbliebene ist dabei vor allem relevant: Steigt der Rentenwert, steigt automatisch auch der Freibetrag, der die Einkommensanrechnung abfedert.
Parallel arbeitet die Politik an strukturellen Fragen. Das sogenannte „Rentenpaket 2025“ der Bundesregierung sieht unter anderem eine Verstetigung des Rentenniveaus bei 48 Prozent vor; Details und Finanzierung sind politisch umstritten. Diese Debatte berührt das hier behandelte BSG-Thema nicht unmittelbar, zeigt aber, dass Rentenrecht und Lohnentwicklung – und damit auch die Freibeträge – in Bewegung bleiben.
Fazit: Saubere Trennung – und klare KonsequenzenDas BSG hat die Trennlinie zwischen Steuerrecht und Sozialrecht unmissverständlich markiert: Für die Witwenrente zählt, was im Betrachtungszeitraum tatsächlich als Einkommen zur Verfügung steht. Steuerliche Verlustvorträge mindern diesen Wert nicht. Für Hinterbliebene – besonders für Selbstständige – ist das ein deutlicher Hinweis, steuerliche Optimierung und sozialrechtliche Anrechnung nicht zu verwechseln.
Wer Gewinne erzielt, sollte frühzeitig prüfen, wie sich diese auf die Rente auswirken, ob Freibeträge ausgeschöpft sind und ob Rücklagen für mögliche Rückforderungen nötig werden. So lässt sich verhindern, dass ein legitimes Steuersparmodell in der Rentenversicherung zur teuren Überraschung gerät.
Hinweis: Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen (§ 97 SGB VI i. V. m. § 18a SGB IV) und die aktuelle Rechtsprechung des BSG.
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UN Welcomes President al-Sharaa’s Visit to Moscow as an Important Step
The Spokesman for the United Nations Secretary-General, Stéphane Dujarric, welcomed the visit of President Ahmad al-Sharaa to Russia, as an important step toward strengthening Syria’s international relations.
Dujarric was quoted by Russia Today TV as saying: “President al-Sharaa’s presence in Moscow is important. It is important for Syria to consolidate its relations not only with its neighboring countries, but with all nations.”
President al-Sharaa met with his Russian counterpart Vladimir Putin on Wednesday at the Kremlin Palace in Moscow. Discussions during the meeting focused on bilateral relations between the two countries and ways to enhance strategic cooperation in various fields.
Medical Team Converts Kidney Blood Type in Pioneering Transplant
Researchers have converted a blood type A kidney to a blood type O kidney and successfully transplanted it, they reported in Nature Biomedical Engineering, an advance that could reduce wait times for new organs and save lives.
“Traditional methods for overcoming blood-type incompatibility require days of intensive treatment to suppress the recipient’s immune system, while the new approach employs special enzymes to change the organ rather than the patient”. According to the journal.
In a first-in-human experiment, an enzyme-converted kidney was transplanted into a brain-dead recipient. For two days, the kidney functioned without signs of the rapid immune reaction that can destroy an incompatible organ within minutes. By the third day, the researchers saw a mild reaction, but the damage was far less severe than in a typical blood-type mismatch, and there were signs that the body was beginning to tolerate the organ, the journal added.
“This is the first time we’ve seen this play out in a human model,” said Dr. Stephen Withers of the University of British Columbia, who co-led the enzyme development. “It gives us invaluable insight into how to improve long-term outcomes.”
He noted that the research team is seeking regulatory approval to conduct large-scale clinical trials, with the goal of integrating the technique into future medical practice.
Rente: Bundesregierung beschließt Aktivrente – Welche Rentner besonders profitieren und wer leer ausgeht
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für eine neue Aktivrente beschlossen. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr im Bundestag beraten und verabschiedet werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Mit der Aktivrente verfolgt die Regierung ein doppeltes Ziel: Zum einen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen konkreten finanziellen Anreiz erhalten, weiter im Beruf zu bleiben.
Zum anderen soll die Aktivrente dazu beitragen, den absehbaren Arbeitskräftemangel in vielen Branchen zu mildern. Der Ansatz setzt ausdrücklich auf Erwerbsarbeit im Rentenalter und kombiniert steuerliche Entlastung mit beibehaltener sozialer Absicherung.
Kern des Entwurfs ist eine monatliche Steuerfreistellung von 2.000 Euro auf Arbeitslohn und Gehalt für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Der darüber hinausgehende Teil des Verdienstes bleibt ganz normal einkommensteuerpflichtig.
Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur Absicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bestehen. Für die Rentenversicherung gilt eine Besonderheit: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber führen weiterhin ihren Beitragsanteil ab, während Aktivrentnerinnen und Aktivrentner selbst keine Pflichtbeiträge zahlen müssen. Sie können auf freiwilliger Basis einzahlen, um zusätzliche Ansprüche zu erwerben. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Anspruchsberechtigte und AusschlüsseDie Aktivrente ist gezielt auf eine bestimmte Gruppe zugeschnitten. Profitieren können ausschließlich Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Ausgeschlossen sind Beamtinnen und Beamte sowie Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige. Gleiches gilt für Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft. Rentnerinnen und Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente sind zunächst nicht einbezogen; sie können die Aktivrente erst nutzen, sobald sie ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben.
Die eng gefasste Zielgruppe soll sicherstellen, dass der steuerliche Impuls dort ankommt, wo zusätzliche Arbeitsstunden am wahrscheinlichsten mobilisiert werden können: in regulären, beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Nettoeffekte und SozialabgabenFür die Praxis bedeutet die Steuerfreistellung, dass bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.000 Euro keine Einkommensteuer anfällt. Überschreitungen dieser Schwelle werden wie gewohnt versteuert. Unberührt von der Steuerregelung ist die Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die sich weiterhin am Bruttoarbeitsentgelt orientiert. Dadurch bleibt die soziale Absicherung gewährleistet.
Die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entfallen auf Arbeitnehmerseite, können aber freiwillig geleistet werden; der Arbeitgeberanteil wird in jedem Fall fällig. In Summe entsteht so ein spürbarer Nettoeffekt, insbesondere bei Verdiensten oberhalb eines Minijobs, der bereits heute einkommensteuerfrei ist. Wer beispielsweise regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze verdient, profitiert vom steuerfreien Grundbetrag, während die bekannten Abzüge aus der Kranken- und Pflegeversicherung planbar bleiben.
Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Altersrente und dem RentenaufschubDie Aktivrente ist ausdrücklich unabhängig davon konzipiert, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder der Rentenbeginn aufgeschoben wurde. Wer den Rentenbezug hinauszögert, erhält weiterhin die schon heute geltende jährliche Rentensteigerung von sechs Prozent für den Aufschub.
Zusätzlich können freiwillige Beiträge, die während der Aktivrente entrichtet werden, die künftige Rentenhöhe weiter erhöhen. Damit kombiniert der Entwurf zwei Anreizrichtungen: kurzfristig mehr Netto aus Erwerbsarbeit und langfristig höhere Rentenansprüche bei freiwilliger Einzahlung oder Aufschub.
Keine Anrechnung auf die Rente, kein ProgressionsvorbehaltEin zentrales Detail ist die fehlende Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Altersrente. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das schafft Planungssicherheit für Beschäftigte im Rentenalter: Der Bezug der Altersrente bleibt ungekürzt, unabhängig davon, wie viel hinzuverdient wird.
Ebenfalls wichtig ist der Verzicht auf den Progressionsvorbehalt. Die steuerfreie Aktivrente erhöht somit nicht mittelbar den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte. Diese Konstruktion stärkt die Transparenz und verhindert, dass der Steuervorteil an anderer Stelle wieder aufgezehrt wird.
Fiskalische AuswirkungenWirtschaftsforschungsinstitute erwarten aufgrund der Steuerfreistellung jährliche Mindereinnahmen für den Staat zwischen 800 Millionen Euro und 1,4 Milliarden Euro.
Diese Größenordnung zeigt den Spagat, den der Entwurf lösen will: Der Staat verzichtet auf Einnahmen, um zusätzliche Erwerbstätigkeit älterer Menschen anzureizen und damit Produktivitäts- und Wertschöpfungspotenziale zu heben.
Ob die fiskalischen Effekte durch höhere Beschäftigung, zusätzliche Sozialbeiträge und indirekte Steuern teilweise kompensiert werden, wird maßgeblich davon abhängen, wie stark die Aktivrente tatsächlich Arbeitsangebot und Arbeitsstunden im Rentenalter erhöht.
Wer konkret profitiertBesonders profitieren jene, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem regulären Beschäftigungsverhältnis weiterarbeiten und über ein Einkommen verfügen, das die Schwelle eines Minijobs übersteigt. Für sie wirkt der steuerfreie Betrag von 2.000 Euro monatlich als direkter Nettohebel. Personen in Minijobs bleiben hingegen unverändert steuerfrei, sodass der Zusatznutzen der Aktivrente dort geringer ins Gewicht fällt.
Für Beamtinnen und Beamte sowie für Selbstständige ergeben sich aus dem Entwurf zunächst keine Vorteile, solange ihre Einkünfte nicht unter die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fallen.
Ob sich dies im parlamentarischen Verfahren ändert, hängt nicht zuletzt von der Bewertung der rechtlichen Bedenken und vom politischen Willen zur breiteren Ausgestaltung ab.
Arbeitsmarktpolitische BedeutungDie Aktivrente adressiert einen strukturellen Trend: eine alternde Bevölkerung bei gleichzeitig hoher Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften. Indem der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet wird, könnten Unternehmen Erfahrungswissen länger halten und Engpässe überbrücken.
Gleichzeitig setzt der Entwurf Anreize, die mit der Lebensrealität vieler Älterer korrespondieren, die häufig in Teilzeit oder flexibel weiterarbeiten möchten. Entscheidend wird sein, ob betriebliche Praxis, Tarifverträge und Personalpolitik die neuen Optionen tatsächlich aufgreifen und attraktive, altersgerechte Arbeitsbedingungen schaffen.
Die steuerliche Entlastung ist dabei ein Baustein, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit guter Arbeit, passender Arbeitszeiten und gesundheitsförderlicher Arbeitsplätze.
Rechtliche Fragen und GleichbehandlungsgrundsatzDer Entwurf wirft rechtliche Fragen auf, insbesondere mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Steuerfreistellung soll ausschließlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten, während Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige von der Regelung ausgenommen sind.
Kritiker sehen darin eine potenziell ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Sollte diese Kritik verfangen, wären Nachsteuerungen denkbar, etwa durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs oder durch alternative, statusübergreifende Fördermechanismen. Bis zur Verabschiedung ist daher mit intensiven fachlichen Debatten über verfassungs- und steuerrechtliche Implikationen zu rechnen.
Offene Punkte im GesetzgebungsverfahrenMit der Kabinettsentscheidung ist der politische Kurs gesetzt, die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch bis zur Verabschiedung offen. Im parlamentarischen Verfahren könnten Definitionen präzisiert, Schwellenwerte angepasst oder der Kreis der Anspruchsberechtigten nachgeschärft werden.
Ebenso ist denkbar, dass flankierende Evaluationsklauseln eingeführt werden, um die Wirkung der Aktivrente auf Beschäftigung, Staatsfinanzen und die soziale Sicherung systematisch zu messen und bei Bedarf nachzusteuern. Die Debatte über Gleichbehandlung, fiskalische Tragfähigkeit und arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit wird für die endgültige Fassung des Gesetzes maßgeblich sein.
FazitDer Gesetzentwurf zur Aktivrente ist ein gewichtiger Schritt hin zu mehr Erwerbsbeteiligung im Rentenalter. Die Kombination aus steuerlicher Entlastung, beibehaltener sozialer Absicherung und der Möglichkeit freiwilliger Rentenbeiträge zielt auf planbare, attraktive Rahmenbedingungen für Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze.
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Rente: Der neue Rentenausweis ist so Bares wert
Der neue Rentenausweis im Scheckkartenformat bringt viele Vorteile für Rentnerinnen und Rentner. Er ermöglicht ihnen ermäßigte Preise bei kulturellen Veranstaltungen wie Theater- und Kinobesuchen sowie im öffentlichen Nahverkehr.
Darüber hinaus erkennen immer mehr Geschäfte und Restaurants die Bedeutung der älteren Generation und bieten spezielle Rabatte an. Der Rentenausweis dient dabei als einfacher und verlässlicher Nachweis des Rentnerstatus. In diesem Artikel stellen wir einige der Vorteile vor.
Dr. Utz Anhalt: Der neue Rentenausweis: Warum er “Bares” wert ist Der neue RentenausweisDer neue Rentenausweis im Scheckkarten-Format wird gemeinsam mit dem Begrüßungsschreiben an neue Rentnerinnen und Rentner verschickt. Verantwortlich für diesen Service ist der Renten Service der Deutschen Post AG, der auch die Auszahlung der Renten übernimmt.
Der neue Rentenausweis ersetzt den bisherigen Papierausweis, der aus dem Rentenbescheid ausgeschnitten werden musste.
Neben der praktischen Scheckkartenform beinhaltet der Rentenausweis wichtige Informationen wie den Namen, das Geburtsdatum und die Rentenversicherungsnummer des Inhabers. Diese Daten ermöglichen die persönliche und eindeutige Zuordnung des Ausweises.
Ermäßigungen im öffentlichen NahverkehrRentner, die sich ausweisen, bekommen in vielen Orten Deutschland reduzierte Tickets im öffentlichen Nahverkehr. Manchmal sind die Monats- oder Jahreskarten günstiger, in anderen Städten fahren Rentner an speziellen Wochentagen mit ermäßigtem Preis.
Wichtig: Diese Regeln unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und von Verkehrsunternehmen zu Verkehrsunternehmen. Fragen Sie deshalb bei sich vor Ort nach, ob hier Vergünstigungen für Sie möglich sind und fragen Sie auch am jeweiligen Ort, wenn Sie anderswo unterwegs sind.
Die Münchner MVG zum Beispiel stellt für Rentner eine IsarCard65 zur Verfügung. Diese bringt 10,00 Euro bis über 100,00 Euro weniger Kosten – je nach Tarif.
Die Deutsche BahnDie Deutsche Bahn bietet eine Senioren BahnCard an, die allerdings nicht an den Rentenausweis, sondern an das Alter geknüpft ist. Wenn Sie die 65 erreicht haben, dann können Sie die BahnCard 25 in der zweiten Klasse für 38,90 Euro nutzen – statt für 59,90. Das galt zumindest 2023.
Kunst und KulturDiverse Museeen, Festsivals, Kulturveranstaltungen, Konzerte, Theater und Opern haben spezielle Vergünstigungen für Menschen, die ihren Rentenausweis zeigen. Das kann bei Opernaufführungen und Sonderausstellungen in Museen eine deutliche Erleichterung bringen.
Manche kulturelle Institutionen bieten sogar freie Tage für Rentner an oder erlassen diesen bei bestimmten Veranstaltungen den Eintritt ganz.
Parks und GärtenAuch manche Parks, botanische oder zoologische Gärten haben einen Extrapreis für Rentner mit Rentenausweis oder sogar kostenlosen Eintritt.
Prozente in Handel und GastronomieManche Shops haben für Rentner mit Rentenausweis besondere Rabatte auf spezielle Produkte oder einen bestimmten Service. Das unterscheidet sich von Geschäft zu Geschäft. Nachfragen lohnt sich.
Rentnerausweis in der Europäischen UnionDer deutsche Rentenausweis wird in den anderen EU-Ländern meist anerkannt. Auch hier gibt es häufig Ermäßigungen in den genannten Bereichen wie öffentlichem Nahverkehr, Kulturveranstaltungen oder auch beim Sport.
Vergessen Sie also Ihren Rentenausweis im Urlaub nicht. Da viele Menschen auf Reisen weit mehr öffentliche Verehrsmittel benutzen als im Alltag zuhause und in viel mehr Museen, botanische Gärten oder Theater gehen als daheim, bleibt mehr Geld in der Reisekasse.
Banken und FinanzenAuch bei Banken sollten Sie unbedingt nachfragen. Viele Banken haben Spezialangebote für Rentner, die sich ausweisen können und nehmen zum Beispiel weniger Gebühren für das Führen eines Girokontos.
VolkshochschulenVolkshochschulen und andere außerschulische Bildungsträger bieten Kurse, Seminare und andere- Veranstaltungen für Rentner oft zu einem niedrigerem Preis an. Wer im Alter gerne noch dazulernt, muss dafür weniger tief in die Tasche greifen als in jüngeren Jahren.
Gesundheit und WellnessGerade für alte Menschen ist es wichtig, etwas für die Gesundheit zu tun, zu schwimmen oder in die Sauna zu gehen. Schwimmbäder und Saunen bieten oft Rabatte für Rentner an. Dabei geht es nicht immer um den Rentenpass.
Die Freizeiteinrichtungen der Center Parcs bieten zum Beispiel Ermäßigung an für Menschen, die älter sind als 55 Jahre.
Vergünstigungen in HotelsViele Hotels haben Vergünstigungen für Senioren. Es lohnt sich nachzufragen, da diese Rabatte gewöhnlich nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Best Western Hotels allerdings geben in allen ihren Häusern einen Rabatt von 15 Prozent für alle Gäste ab 55 Jahren.
Der Rentenausweis kommt automatisch
Ab 2020 muss ein Rentenausweis nicht mehr beantragt werden. Mit dem Beginn der Rente erhalten die Betroffenen ihn vom Renten Service der Deutschen Post AG. Wer noch nicht den neuen Rentenausweis hat, wendet sich an die Deutsche Rentenversicherung.
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Damascus International Dental Conference and Exhibition Kicks Off
The Damascus International Dental Conference and Exhibition has begun at the Visual Arts Theater in the Faculty of Fine Arts, Damascus. The event is held under the patronage of the General Secretariat of the Presidency of the Syrian Arab Republic.
The conference brings together a number of expatriate Syrian doctors, along with medical professionals from various Arab and international countries. The conference is accompanied by a specialized medical exhibition and scientific workshops held at the Reda Said Conference Hall at the University of Damascus.
PKK-Prozess in Hamburg: Entscheidung zur Haftprüfung verschoben
Am Oberlandesgericht in Hamburg (OLG) ist am Mittwoch der fünfte Verhandlungstag im Prozess wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft gegen den kurdischen Aktivisten aus Kiel, Nihat Asut, und einen Genossen aus Lübeck zu Ende gegangen. Den Vormittag über verlas der Vorsitzende Richter Sakuth zwei Schriftstücke zur Lebensgeschichte der beiden Angeklagten sowie die von der Verteidigung geforderten Neu-Übersetzungen der PKW-Überwachungen.
Nach der Mittagspause fand eine mündliche Haftprüfung bezüglich Nihat statt, die Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden Tagen schriftlich bekannt gegeben. Auch an diesem Prozesstag war der Zuschauer:innenraum im OLG wieder restlos mit solidarischen Menschen gefüllt.
Flucht, Folter und Kampf für Gerechtigkeit
Beim zweiten vormittags verlesenen Schriftstück handelte es sich um einen Zeitungsartikel aus der Özgür Politika aus dem Jahr 2019, in dem der Lübecker Genosse porträtiert wird. Aufgewachsen in einer kleinen Stadt in Nordkurdistan musste er schon früh die Ermordung enger Familienmitglieder durch den türkischen Staat verkraften. Auch der Genosse selbst wurde politisch verfolgt und nach erlittener Folter für zehn Jahre ins Gefängnis gesperrt.
Mitte der 2000er Jahre flüchtete er nach Europa, wurde dort für ein halbes Jahr in der Slowakei inhaftiert und kam anschließend nach Deutschland. Hier betätigte er sich weiter aktiv, bemühte sich um die Organisierung der hiesigen kurdischen Jugend und beteiligte sich an den Protesten und Hungerstreiks für die Freilassung von Abdullah Öcalan.
Aus dem Artikel blieb ein Zitat besonders eindringlich zurück: „Ich glaube es gibt keine kurdische Familie, die in diesem Kampf keinen hohen Preis gezahlt hat.“ Da die aufgewühlten Erinnerungen den Angeklagten und das Publikum sichtlich bewegten – denn für viele der Anwesenden waren die Lebensgeschichten mit ihren erschütternden Details zuvor nicht in Gänze bekannt, wurde die Verhandlung kurz unterbrochen.
„Lammfleisch ist immer noch lecker“ - Neue Übersetzung der PKW-Überwachung
Scheinbar unbeeindruckt vom zuvor Gehörten, verlas der Vorsitzende Richter anschließend die neu übersetzten Protokolle der PKW-Überwachungen. Bei den bereits am zweiten Verhandlungstag behandelten Protokollen hatte die Verteidigung der Angeklagten richtigerweise kritisiert, dass die Kompetenz der Dolmetschenden nicht bekannt sei, die Übersetzungen teilweise lückenhaft und in den Zusammenfassungen der Gespräche bereits inhaltliche Interpretationen enthalten seien.
So wurden knapp 20 Abhörprotokolle, neu und nachweislich gedolmetscht, verlesen. Einige Stellen wichen dabei durchaus von den Schriftstücken des zweiten Verhandlungstages ab, inhaltlich hat sich mit Blick auf den Prozess allerdings nicht viel geändert. Abfolgen à la „Person A: Wie? Person B: Was? Person A: Unverständlich. Person B: Unverständlich. Person A: Ja.“ oder mäßig interessante Aussagen rund um das Wetter oder den Geschmack von Lammfleisch in den kurdischen Hochebenen dominierten die nächsten eineinhalb Stunden vor der Mittagspause. Kurz vor 12 Uhr wurde der Verhandlungstag für die Öffentlichkeit dann für beendet erklärt.
Noch keine Entscheidung bei der Haftprüfung
Wichtigster Punkt der heutigen Verhandlung war aber die Haftprüfung von Nihat, über die nach der Mittagspause hinter verschlossener Tür verhandelt wurde. Nihat sitzt mittlerweile seit über sieben Monaten in Untersuchungshaft, obwohl mehrfach verdeutlicht wurde, dass im Prinzip keinerlei Fluchtgründe bestehen. Trotz Alter, Familie und Einlassung bei der letzten Verhandlung ließ es sich Oberstaatsanwalt Scharkau nicht nehmen, die Aufrechterhaltung der Haft von Nihat zu fordern.
Das Gericht verschob eine endgültige Entscheidung über die Freilassung, welche aber in den kommenden Tag schriftlich mitgeteilt werden soll. Währenddessen warteten Familienangehörige und Freund:innen vor dem Gerichtsgebäude vergeblich auf die Bekanntgabe einer „positiven“ Entscheidung des Gerichts und mussten schließlich ohne die „beste Nachricht der Woche – nämlich die Freilassung Nihats aus der U-Haft“ abreisen, wie eine Prozessbeobachter:in schilderte. Nihats Lieblingsessen war bereits vorbereitet…
Weiterhin solidarische Protestbegleitung
Damit die „beste Nachricht“ bald wahr wird: Es gilt weiterhin die Angeklagten zu unterstützen, politischen Druck aufrecht zu erhalten und auch während der Prozesstage Solidarität vor Ort zu zeigen. Der kommende Verhandlungstag findet am 5. November um 9 Uhr im Oberlandesgericht in Hamburg (Sievekingsplatz 3) statt.
Weitere Prozesstage: 5.11.| 6.11.| 17.11.| 19.11.| 27.11.| 28.11.| 2.12.| 3.12.
Die Gerichtsverhandlungen beginnen um 9 Uhr – plant genügend Zeit für die aufwändigen Sicherheitskontrollen ein, wenn ihr den Prozess im Gerichtssaal begleiten möchtet.
Aktuelle Infos: freenihat.noblogs.org
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