«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Bürgergeld: Das Jobcenter darf Kindern, die zeitweise im Internat wohnen, nicht das Sozialgeld kürzen
Minderjährige Zwillinge, die zeitweise in einem Internat der Förderschule wohnen, haben Anspruch auf Sozialgeld in ungekürzter Höhe
Das Jobcenter darf minderjährigen Kindern, welche zeitweise im Internat wohnen, nicht das Sozialgeld kürzen, denn sie bilden mit ihren Eltern – keine temporäre Bedarfsgemeinschaft.
Eine abweichende Festlegung der Bedarfe gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist auch mangels entsprechender ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ausgeschlossen.
Das gibt das Landessozialgericht Sachsen mit 2 Hammer Urteilen bekannt.
Kurzbegründung und SachverhaltSie bilden mit ihren Eltern auch – keine temporäre Bedarfsgemeinschaft, denn mit dem Rechtsinstitut der temporären Bedarfsgemeinschaft soll ein zusätzlicher Bedarf gedeckt werden, weshalb dieses Rechtsinstitut nicht leistungseinschränkend angewandt werden kann.
Der personelle Bezugspunkt des Rechtsinstituts der temporären Bedarfsgemeinschaft, der Aufenthalt des Kindes bei einem Elternteil, fehlt für die Zeiten der Internatsunterbringung.
Minderjährige Kinder ( hier Zwillinge ), die zeitweise in einem Internat wohnen, werden wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes als Teil der elterlichen Personensorge für minderjährige Kinder dem Haushalt der Eltern zugerechnet.
LSG Sachsen bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur temporären Bedarfsgemeinschaft
Dabei betont das Sächsische Landessozialgericht ( LSG Sachsen), dass das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung das Institut der temporären Bedarfsgemeinschaft nicht angewandt hat, wenn sich ein Kind für bestimmte Zeiten in einem Internat aufgehalten hat.
Das Bundessozialgericht hat lediglich bei volljährigen Kindern geprüft, ob das Kind dem Haushalt der Eltern angehört. Anspruchs- oder bedarfsmindernd hat es in keinem Falle Leistungen anderer Sozialleistungsträger, die im Zusammenhang mit der internatsmäßigen Unterbringung der Kinder standen, berücksichtigt.
Die Zwillinge haben durchgehend dem Haushalt ihrer Mutter angehörtDem stehe auch – nicht entgegen, dass sie sich tageweise während des Besuchs der Fördererschule in internatsmäßiger Unterbringung befunden hätten. Denn das Internat habe lediglich der Ermöglichung des Schulbesuches gedient, nicht aber die Funktion des elterlichen Haushalts übernommen.
Eine nur temporäre Bedarfsgemeinschaft habe nicht vorgelegen, weil es nur einen Haushalt, nämlich den in der Familienwohnung gegeben habe.
Für eine Ausweitung des von der Rechtsprechung entwickelten Instituts der temporären Bedarfsgemeinschaft auch auf Fallkonstellationen mit einem nicht umgangsbedingten Aufenthaltswechsel eines Kindes bestehe kein Anlass.
Eine abweichende Festlegung der Bedarfe gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist mangels entsprechender ausdrücklicher gesetzliche Regelung ausgeschlossen, so ausdrücklich die Richter.
Rechtstipp mit anderer Auffassung:Bei minderjährigen Kindern, die im Internat untergebracht gewesen seien und sich nur zeitweise im Elternhaus aufhielten, sei bereits mehrfach das Vorliegen einer temporären Bedarfsgemeinschaft angenommen worden (z. B. Bay. LSG – L 7 BK 5/12 – oder SG Karlsruhe – Az. S 16 AS 1115/08).
Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock1. Diese Rechtsprechung ist eindeutig zu begrüßen, auch wenn sie schon zu Zeiten von Hartz IV sehr umstritten war. Aber das Landessozialgericht bestätigt meine schon zu Hartz IV vertretende Auffassung mit Hinweis auf das SG Chemnitz.
2. So urteilte ein Gericht schon zu Hartz IV Zeiten, dass auch während des Aufenthaltes in einem Heim der Sohn Mitglied der Bedarfsgemeinschaft seiner Mutter ist und – keine temporäre Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorliege ( so ausdrücklich SG Chemnitz, Urteil vom 27.02.2013 – S 14 AS 112/12 – ; ebenso bei Internatsunterbringung unter der Woche – SG Kiel, Urt. v.19.09.2013 – S 31 AS 1261/11; anderer Auffassung SG Potsdam, Urteil vom 18.04.2012, Az. S 35 AS 3511/09 ).
3. Grundvoraussetzung für eine Bedarfsgemeinschaft zwischen Eltern und Kind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist ein gemeinsamer Haushalt. Ein Haushalt stellt sich als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Vorsorge, Unterhalt) und immaterieller Art (Zuwendung, Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) dar (vgl nur BSG vom 14.3.2012 – B 14 AS 17/11 R -).
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Parlamentarisches Kontrollgremium: Mehr Daten für die Geheimdienste, weniger Debatte
Die Chefs der drei Bundes-Geheimdienste fordern im Bundestag mehr Befugnisse, mehr Daten und mehr Künstliche Intelligenz. Die öffentliche Anhörung des Kontrollgremiums war ein Resultat aus den Snowden-Enthüllungen. Trotzdem fehlte jede Debatte über Grundrechte und unabhängige Kontrolle der Geheimdienste.
Die Chefs der Geheimdienste bei der Anhörung im Bundestag. – Alle Rechte vorbehalten Deutscher BundestagWenn Deutschlands Geheimdienste öffentlich Rede und Antwort stehen müssen, ist das ein seltener Moment. Einmal im Jahr lädt das Parlamentarische Kontrollgremium – zuständig für die Aufsicht über Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) – zu einer öffentlichen Anhörung ein.
In diesem Jahr war das Interesse besonders groß: Zum ersten Mal befragte das neu zusammengesetzte, derzeit auf sechs Abgeordnete geschrumpfte Gremium die Dienste in einer öffentlichen Sitzung. Und für die zwei frisch ernannten Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, und des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, war die Anhörung ebenso eine Premiere.
Wunschliste der DiensteWer den Verlauf der Sitzung verfolgte, bemerkte schnell, dass sich die Mitglieder des Kontrollgremiums darauf beschränkten, Fragen zur Bedrohungslage zu stellen und sich nach den Wünschen der Präsident:innen für zukünftige Befugnisse zu erkundigen. Die Präsident:innen nutzten die Gelegenheit, um einen ganzen Katalog an Erweiterungsvorschlägen zu präsentieren, begründet mit der komplexen Bedrohungslage, der sich die Bundesrepublik derzeit zweifellos ausgesetzt sieht.
Eine echte Debatte blieb leider fast vollständig aus. Dabei wäre gerade dieser öffentliche Austausch zwischen gewählten Fachpolitiker:innen, die mit der alltäglichen Arbeitsweise der Dienste bestens vertraut sind, und den Geheimdienstpräsident:innen der richtige Ort dafür.
Mehr Daten, mehr KIDie Behördenvertreter:innen zeigten sich einig in ihrer Forderung nach mehr Befugnissen und Fähigkeiten. Ein Beispiel: Der bereits praktizierte Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz soll ausgeweitet werden. Die Erkenntnisse, die sich durch automatisierte Datenverarbeitung gewinnen lassen, sind dabei immer abhängig von der Datenbasis.
Der neue BND-Präsident Martin Jäger verlangte deshalb nach einem größeren Datenvorrat. Er wünschte sich, dass die Fristen, innerhalb derer der BND Überwachungsdaten wieder löschen muss, wenn sie nicht benötigt werden, verlängert werden. Das solle insbesondere auch für Daten gelten, die der BND von ausländischen Partnerbehörden erhält.
Grundrechte kein ThemaFür die Öffentlichkeit wäre eine Diskussion darüber, wie sich solche automatisierten Überwachungsvorgänge grundrechtssicher gestalten lassen, besonders interessant gewesen. Die Sicherheitsbehörden müssen ihre Arbeitsweise stetig weiterentwickeln, um ihrem Auftrag gerecht zu werden.
Werden aber neue Technologien eingesetzt, wirkt die Arbeit der Dienste auf neue Weise auf Grundrechte. Diese Auswirkungen im Blick zu haben und über notwendige Begrenzungen nachzudenken, ist Teil des Auftrags sowohl der Präsident:innen als auch der PKGr-Mitglieder. Ein Austausch darüber hätte deshalb seinen Platz in dieser Anhörung verdient.
Ebenso spannend wäre es gewesen zu erfahren, wie in den zuständigen Kontrollbehörden die notwendige Expertise aufgebaut werden kann. Denn damit unabhängige Kontrollorgane überhaupt überprüfen können, ob algorithmenbasierte Überwachungsmaßnahmen zweck- und verhältnismäßig sind, müssen sie über Know-how und Ressourcen verfügen, um die Eingriffe zu analysieren.
Ergebnisse statt ProzesseDer BND-Chef erklärte im Zuge der Anhörung auch, dass ihn Ergebnisse interessieren und nicht so sehr die Prozesse, die zu diesen Ergebnissen führen. Das klingt zupackend, wirft aber Fragen auf. Denn die Art und Weise, wie geheimdienstliche Arbeit organisiert ist, entscheidet darüber, ob sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegt.
Deshalb ist es so wichtig, wie die Prozesse und Regeln ausgestaltet sind, die das Parlament den Diensten vorgibt – besonders dann, wenn sie in Grundrechte der Menschen eingreifen, die sie eigentlich schützen sollen. Diese demokratisch festgelegten Regeln sichern nicht nur die Legitimität der Dienste, sondern beeinflussen auch, wie effektiv sie ihren Auftrag erfüllen können.
Vor diesem Hintergrund hätte man sich hier gewünscht, dass die Mitglieder des Kontrollgremiums solche Argumente aus gesetzgeberischer Perspektive in die Diskussion einbringen. Es ist genauso wichtig, der Öffentlichkeit das Selbstverständnis des Parlaments zu vermitteln wie sie für die bestehende Bedrohungslagen zu sensibilisieren.
Konstruktive Kritik notwendigSolche kritischen und konstruktiven Fragen, wie sie das parlamentarische Kontrollgremium in den nicht-öffentlichen Sitzungen den Sicherheitsbehörden im Rahmen des Möglichen sicherlich stellt, gehören – unter Wahrung des Geheimschutzes – dringend auch in die jährliche öffentliche Anhörung.
Eine ausgewogene Debatte über neue Befugnisse macht die Arbeit der Sicherheitsbehörden besser. Sie ist zudem keineswegs Ausdruck von übermäßigem Misstrauen gegenüber diesen Behörden – sie ist Ausdruck intakter demokratischer Prozesse. Sie liegt nicht zuletzt im ureigenen Interesse dieser Behörden, weil sie deren Glaubwürdigkeit und Legitimation stärkt.
Dass Geheimdienste grundsätzlich Regeln brauchen, die von Volksvertreter:innen aufgestellt werden, darüber waren sich die Anwesenden bei der Anhörung einig. Ebenso galt das für die Notwendigkeit, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts bei der Ausgestaltung und Umsetzung zu respektieren.
Reform der Geheimdienst-GesetzeDiese Regeln wird die Bundesregierung nun, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, überarbeiten. Der Anspruch für diese Novelle muss sein, die zahlreichen bestehenden verfassungsrechtlichen Mängel zu beheben – und sicherzustellen, keine neuen unausgereiften oder gar verfassungswidrigen Regelungen zu schaffen.
Für die Reform sollten alle politischen Akteure den Mut haben, komplexe Fragen auch öffentlich anzusprechen. Ein offener und ehrlicher Austausch während des Gesetzgebungsprozesses unterstützt die Ziele der Novelle. Wer vielfältige Stimmen berücksichtigt, stärkt nicht nur die Qualität des Gesetzes, sondern auch die Legitimation der Dienste. Eine vielstimmige Debatte bietet zudem einen Schutz vor schlechten Entscheidungen.
Denn eines sollte man unbedingt vermeiden: Normen, die das Verfassungsgericht später aufhebt, würden den Geheimdiensten in ihrem Einsatz gegen die vielfältigen Bedrohungen einen Bärendienst erweisen.
Corbinian Ruckerbauer arbeitet als Senior Policy Researcher für den Berliner Think Tank interface. Im Programm Digitale Grundrechte, Überwachung und Demokratie beschäftigt er sich mit der rechtsstaatlichen Kontrolle von Geheimdiensten.
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Misstrauen gegenüber Zivilgesellschaft: Geheimdienst schnüffelt bei NGOs
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in den vergangenen Jahren 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen überpüft. In vielen Fällen könnte das zum Entzug von Fördermitteln geführt haben. Die Initiativen werden über die Prüfungen nicht informiert und können dazu keine Stellung nehmen.
Angebliche „Schattenstrukturen“ und ein herbeifabulierter „NGO-Komplex“ – zivilgesellschaftliche Organisationen werden seit einigen Jahren vermehrt von rechts angegriffen. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die wir veröffentlichen, zeigt: In ihrem Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft setzt die Bundesregierung auch den Inlandsgeheimdienst ein.
Demnach ließen Bundesministerien seit 2020 im sogenannten „Haber-Verfahren“ etwa 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen, die Fördermittel beim Bund beantragt hatten, vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen. Der RND hatte zunächst über die Anfrage berichtet.
Geheime AblehnungenBetroffene Vereine und Personen – etwa Antragsteller*innen beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – erfahren nichts von den Prüfungen. Sie haben daher auch keine Möglichkeit, zu Vorwürfen des Geheimdienstes Stellung zu nehmen. Was die Behörde an die Ministerien meldet, ist nicht bekannt. Ob die Überprüfungen seriös sind, kann daher nicht unabhängig beurteilt werden.
In vielen Fällen davon könnten Meldungen des Geheimdienstes dazu geführt haben, dass Organisationen keine Fördermittel erhalten haben. Damit entscheidet die Behörde de facto über Projektförderungen, ohne dies öffentlich zu begründen. Genauere Informationen dazu gibt die Bundesregierung allerdings nicht heraus.
Wie wir vor einigen Jahren enthüllt haben, führt die Bundesregierung bereits seit 2004 das „Haber-Verfahren“ durch. Eine gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren gibt es nicht. Das hatte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mehrfach als rechtswidrig kritisiert. Das Vorgehen der Bundesregierung ist laut einem zivilgesellschaftlichen Gutachten verfassungsrechtlich bedenklich.
Wie sich Betroffene wehren könnenUnsere Transparenzklage zu Details der Überprüfungen hatte das Berliner Verwaltungsgericht 2019 mit Verweis auf eine angebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit abgelehnt. Da das Familienministerium eine massenhafte Überprüfung von Demokratie-Projekten angekündigt hat, ist mehr Transparenz und Kontrolle notwendig.
Wir prüfen derzeit, welche Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen das Herumschnüffeln des Geheimdienstes zu wehren. Dies könnte unter Berufung auf das Verwaltungsverfahrens-, das Datenschutz- und das Bundesverfassungsschutzgesetz möglich sein.
Wenn ihr keine Fördermittel erhalten habt oder welche beantragen wollt und mehr Transparenz dazu durchsetzen wollt, meldet euch bei uns!
von Arne Semsrott
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DEM-Parteigebäude Ziel eines Steinangriffs
Das Gebäude des Bezirksverbands Toroslar der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) ist mit Steinen attackiert worden.
Der Angriff ereignete sich am späten Mittwochabend. Der Angreifer wurde nach dem Eingreifen von Anwohner:innenn gefasst, in Gewahrsam genommen und anschließend an die Provinzpolizei von Mersin überstellt. Es entstand ein Sachschaden am Gebäude.
Derlei Angriffe sind Teil der Realität antikurdischer und antidemokratischer Hetze in der Türkei, in deren Visier die DEM-Partei immer wieder gerät.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/inegol-angriff-auf-kreisverband-der-dem-partei-41263 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/riha-angriff-auf-gebaude-der-dem-partei-42108 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/ankara-angriff-auf-zentrale-der-dem-partei-44028
Mutmaßliche Attentäter durch QSD in Deir ez-Zor festgenommen
Wie das Pressezentrum der QSD bekannt gegeben hat, sind in Zusammenarbeit mit der Internationalen Anti-IS-Koalition zwei erfolgreiche Sicherheitsoperationen in der Region um Al-Busayrah im Osten der Provinz Deir ez-Zor durchgeführt worden. Hierbei sei den Einheiten die Festnahme von drei IS-Terroristen gelungen, die mutmaßlich an Anschlägen auf die Zivilbevölkerung und die Selbstverteidigungseinheiten beteiligt gewesen sind.
Festgenommene sollen für Anschläge in der Region verantwortlich sein
Die erste Operation wurde der Mitteilung zufolge unter Beteiligung von Einheiten der Internationalen Koalition in dem Dorf Al-Bariha durchgeführt. Sie führte zur Festnahme eines Terroristen, der laut QSD nachweislich an Angriffen auf Selbstverteidigungseinheiten und Zivilist:innen in der Region beteiligt war. Darüber hinaus seien eine Menge Waffen und Munition von dem festgenommenen Verdächtigen beschlagnahmt worden.
Weitere Einheiten der QSD führten unterdessen im Dorf Al-Sabha eine zweite Operation durch, bei der den Angaben zufolge eine weitere IS-Terrorzelle zerschlagen werden konnte. So sollen hierbei zwei Männer festgenommen worden sein, die für mehrere Terroranschläge sowohl gegen die Sicherheits- und Selbstverteidigungskräfte als auch gegen die lokale Zivilbevölkerung verantwortlich gemacht werden.
Die QSD betonen abschließend, dass sie an ihrem Engagement gegen die Überreste des selbsternannten Islamischen Staates festhalten werden, bis auch jegliche „finanziellen und ideologischen Quellen“ beseitigt seien, um „jegliche terroristische Aktivitäten zu verhindern, die die Sicherheit und Stabilität der Region bedrohen“.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/minenexplosion-verletzt-qsd-kampfer-bei-deir-ez-zor-48252 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/neun-is-soldner-in-deir-ez-zor-festgenommen-48200 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-is-anschlag-vereitelt-und-drei-terroristen-festgenommen-48191 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-nehmen-is-funktionar-in-ostsyrien-fest-und-vereiteln-anschlag-48171
Weiterhin offene Fragen im Todesfall von Rojin Kabaiş
Rojin Kabaiş studierte im ersten Jahr Kinderpädagogik an der Universität in Wan (tr. Van), als sie 2024 nach ihrem Verschwinden tot aufgefunden wurde. Die Ermittlungen im Fall der 21-Jährigen sorgen für umfassende Empörung, da bis heute weder Tatverdächtige noch Tatablauf bekannt sind, obwohl das Institut für Rechtsmedizin DNA-Spuren von zwei Männern an ihrem Körper festgestellt hat.
Das Gutachten über den DNA-Fund gab das Institut erst am 10. Oktober dieses Jahres heraus, nachdem die Anwaltskammern von Amed (Diyarbakır) und Wan mit einer Strafanzeigen gegen die Zurückhaltung vorgegangen waren. Da die Spuren an der Brust und im Vaginalbereich des Körpers gefunden wurden, bestehen die Jurist:innen darauf, den Fall nicht als Selbstmord, sondern als verdächtigen Todesfall zu betrachten und betonen die Möglichkeit einer sexuellen Nötigung. Sie forderten die Einleitung der notwendigen Ermittlungen und die Aufnahme von Zeugenaussagen.
Die Anwältin Helin Tapancı ist Mitglied des Vorstands des Frauenrechtszentrums der Anwaltskammer von Amed. Sie sprach mit ANF über die rechtliche Dimension des Falls und stellte fest, dass die „materielle Wahrheit“ noch immer nicht „ans Licht gekommen“ sei. Tapancı geht davon aus, dass ein Großteil der Beweise während der Ermittlungsphase manipuliert worden sei und dass die Überwachungskameras in der Gegend angeblich als „defekt“ bezeichnet und daher nicht untersucht worden seien.
Nachlässigkeit hat den Prozess behindert
Die Ermittlungen im Fall Rojin seien laut der Anwältin in vielerlei Hinsicht voller Mängel und Nachlässigkeiten. „Die Akte ist recht komplex, und leider konnten wir das gewünschte Ergebnis nicht erzielen. Von Zeit zu Zeit fahren wir nach Wan, um die notwendigen Besprechungen mit dem Staatsanwalt zu führen, und versuchen, so viel wie möglich beizutragen. Allerdings gab es gleich zu Beginn des Falles schwerwiegende Nachlässigkeiten“, erläuterte sie.
Unzureichende Vorsichtsmaßnahmen und verschleppte Ermittlungen
Die damaligen Vorsichtsmaßnahmen sowohl der Polizei als auch der Wohnheimleitung und der Universitätsverwaltung hält Tapancı für unzureichend. Mit gravierenden Folgen: „Das Ergebnis ist, dass wir heute dort stehen, wo wir stehen. In diesem Fall gab es nur sehr geringe Fortschritte.
Es wurden Berichte von der forensischen Abteilung der Karadeniz Technical University (KATÜ) eingeholt und Aussagen aufgenommen, aber der Bericht der forensischen Medizinischen Einrichtung weist gravierende Mängel auf. Es gab eine erhebliche Verzögerung bei den Abstrichproben, die von Rojins Leiche genommen wurden, was sich negativ auf die Ermittlungen auswirkt.“
Insbesondere, dass das rechtsmedizinische Gutachten zunächst verschwieg, an welchen Körperstellen die DNA-Proben gesichert wurden, entspräche laut der Juristin nicht den Anforderungen.
Alle erforderlichen Aussagen müssen aufgenommen werden
Obwohl auch Staatsanwaltschaft, die Informationen wiederholt beantragt hatte, seien sie erst jetzt zur Verfügung gestellt worden. Nun müssten, so Tapancı, alle erforderlichen Aussagen in diesem neuen Licht erneut aufgenommen werden. „Es gab in diesem Prozess gravierende Mängel seitens der gerichtsmedizinischen Einrichtung.
Nach diesem Bericht müssen die Aussagen der Personen in der Umgebung einzeln aufgenommen werden. Es besteht der starke Verdacht auf sexuelle Nötigung. Eine detaillierte Untersuchung dieses Verdachts wird die Verdächtigen zu Tage fördern. Daher müssen sowohl die Zeugenaussagen als auch die Ermittlungen effektiv durchgeführt werden.“
Beweise nachlässig oder nicht gesichert
Tapancı kritisierte auch, dass die Polizei bei der Beweissicherung grob fahrlässig gehandelt habe: „Das Kopftuch, das auf Rojins Kopf gefunden wurde, war mit Wasser getränkt und wurde dann entfernt. Dadurch bestand die Gefahr, dass DNA-Spuren verloren gingen. Außerdem wurde das Kopftuch eine Zeit lang am Strand liegen gelassen und nicht ordnungsgemäß aufbewahrt.
Es wurde auch festgestellt, dass eine der Kameras am Tatort nicht funktionierte, aber darüber hinaus wurden keine Maßnahmen ergriffen. Wir wissen nicht, ob die Kamera später untersucht wurde oder nicht, wir haben keine Informationen darüber. Wären die Beweise ordnungsgemäß gesichert worden, hätten wir heute vielleicht schon Verdächtige und der Fall wäre viel weiter fortgeschritten.“
Sicherheitsversagen auf dem Campusgelände
Gegen das forensische Institut hat die Anwaltskammer Wan mittlerweile Strafanzeige gestellt. Die Vorwürfe: Beweisvereitelung und Amtsmissbrauch. „Der Grund dafür, dass dieser Fall nicht vorangekommen ist, sind die anfänglichen Fehler bei der Beweissicherung, die Nachlässigkeit und die mangelnde Sorgfalt der Gerichtsmedizin. Darüber hinaus ist die Tatsache, dass es keine Kameraaufnahmen aus dem Bereich gibt, nachdem Rojin die Grenze zu dieser Zone überquert hatte, ein schwerwiegendes Sicherheitsversagen. Dies zeigt die Schwäche der Verwaltung des Wohnheims und der Campus-Sicherheit“, resümierte die Anwältin.
Selbstmordtheorie nicht von Beweisen gestützt
Trotz der zahlreichen und gravierenden Mängel, die bisher die Aufklärung der Tat vereitelten, seien die gefundenen Spuren verwertbar. Ein sogenanntes „Kontaminationsrisiko“ konnte durch die Rechtsmedizin ausgeschlossen werden – die gefundenen DNA-Spuren sind nicht durch Ermittlungsbeamte verunreinigt. Nun gelte es, eine umfassende Untersuchung durchzuführen und alle Personen, die das Gelände zum fraglichen Zeitraum betreten oder verlassen haben, zu befragen, so Tapancı.
Weiter erklärte die Juristin: „Als Kommission halten wir die Möglichkeit eines Selbstmords für äußerst unwahrscheinlich. Es gibt keine Beweise in der Akte, die einen Selbstmord stützen. Die Treffen mit Rojins Familie und ihrem Umfeld sowie bestimmte Erkenntnisse aus der Akte, die wir aus Gründen der Vertraulichkeit nicht offenlegen können, schwächen diese Möglichkeit vollständig ab. Wir glauben, dass es sich um einen verdächtigen Todesfall handelt.“
Rojins Telefon noch immer nicht ausgewertet
Eine weitere scharfe Kritik übte die Rechtsanwältin Helin Tapancı ob der bisher versäumten Telefonauswertung. An die Öffentlichkeit, die Staatsanwaltschaft und die zuständigen Institutionen gewandt sagte sie: „Rojins Telefon wurde immer noch nicht ausgewertet. In einem Land, in dem der Staat jederzeit Zugriff auf die intimsten Daten hat, wenn er dies wünscht, ist es für uns schwer nachvollziehbar, warum der Zugriff auf ein Telefon im Fall des Todes einer Frau so schwierig ist.
Als Kommission fordern wir sowohl die Gerichtsmedizin als auch die zuständigen Institutionen zur Erfüllung ihrer Pflicht auf. Die trauernde Familie hat das Recht zu erfahren, warum ihre Tochter gestorben ist.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/amed-studierende-fordern-aufklarung-zum-tod-von-rojin-kabais-48378 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/fall-rojin-kabais-strafanzeige-gegen-gerichtsmedizin-und-proteste-in-wan-48368 https://deutsch.anf-news.com/frauen/widerspruche-im-fall-rojin-kabais-dem-abgeordnete-fordert-unabhangige-untersuchung-48364 https://deutsch.anf-news.com/frauen/fall-rojin-kabais-juristin-fordert-verfahren-wegen-sexualisierter-gewalt-48345
Die versteckte Medienmaschine
Die Tricks des Benjamin Netanjahu zur Verzögerung seines Strafprozesses wegen Korruption
Plenary session of Russian Energy Week International Forum
Vladimir Putin addressed the plenary session of the 8th Russian Energy Week International Forum.
Interior Minister Reviews Security Situation in the Governorates
Interior Minister Anas Khattab held a meeting with the heads of internal security in governorates, to review security issues, enhance security and police procedures to ensure highest degree of preparedness.
The Interior Ministry said in a statement on its Telegram channel, that Minister Khattab emphasized during the meeting the need to enhance the speed of response to any emergency, develop police procedures according to the highest standards, and enhance the level of coordination and field monitoring among internal security leaders to ensure the effective implementation of plans.
He also highlighted the importance of developing procedures to ensure the safety and security and protect national stability and confront potential challenges.
Gleiche Krankheit mit Unterbrechung und wieder Krankengeld
Wer länger krank ist, steht schnell vor einer juristischen Detailfrage: Was passiert mit dem Krankengeld, wenn dieselbe Erkrankung zwischendurch unterbrochen scheint – etwa durch eine Phase der Arbeitsfähigkeit, Entgeltfortzahlung oder den Bezug anderer Leistungen?
Die Antwort hängt an zentralen Begriffen wie „dieselbe Krankheit“, Blockfristen und der Sechs-Monats-Regel. Dieser Beitrag ordnet die Regeln verständlich ein und zeigt, worauf es in der Praxis ankommt.
Grundprinzip: 78 Wochen pro Erkrankung innerhalb von drei JahrenFür dieselbe Krankheit ist der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich auf höchstens 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums begrenzt. Diese Frist läuft ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit. Tritt während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Bezugsdauer nicht. Rechtsgrundlage ist § 48 SGB V.
In der Praxis wird oft von „72 Wochen Krankengeld“ gesprochen. Der Hintergrund: Die ersten sechs Wochen übernimmt regelmäßig der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung; diese Zeit wird auf die 78 Wochen angerechnet, sodass die Kasse typischerweise noch rund 72 Wochen Krankengeld auszahlt.
Blockfristen: Wie Unterbrechungen gezählt werdenDie Dreijahresbetrachtung erfolgt über sogenannte Blockfristen. Mit der erstmaligen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit beginnt eine Kette aufeinanderfolgender Drei-Jahres-Blöcke.
Alle Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit innerhalb der jeweiligen Blockfrist werden zusammengerechnet – auch wenn zwischenzeitlich gearbeitet wurde oder eine AU-Phase endet und später wieder beginnt. Eine bloße Unterbrechung „setzt die Uhr“ nicht automatisch zurück.
Wichtig ist zudem § 48 Abs. 3 SGB V: Zeiten, in denen der Krankengeldanspruch ruht oder das Krankengeld versagt wurde, werden wie Bezugszeiten mitgezählt.
Das betrifft insbesondere Phasen mit Entgeltfortzahlung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld – sie fallen unter die Ruhensregel des § 49 SGB V und „verbrauchen“ somit Tage innerhalb der 78-Wochen-Grenze.
„Dieselbe Krankheit“: Nicht der ICD-Code entscheidet, sondern das einheitliche KrankheitsgeschehenOb Unterbrechungen zusammenzurechnen sind, hängt daran, ob medizinisch-rechtlich weiterhin „dieselbe“ Krankheit vorliegt. Maßgeblich ist ein einheitliches Krankheitsgeschehen mit innerem Zusammenhang; reine Diagnoseschlüssel sind dafür nicht allein ausschlaggebend.
Das Bundessozialgericht und anerkannte Kommentare stellen auf den ursächlichen Zusammenhang ab, der auch mit Zwischenphasen ohne Beschwerden fortbestehen kann.
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert dies – wie erwähnt – die 78-Wochen-Grenze nicht. Kommt es später erneut allein wegen der früher hinzugetretenen Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit, werden die damaligen Zeiten als Vorerkrankungszeit angerechnet; die Kassen konkretisieren das mit Beispielen im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände.
Unterbrechung durch Arbeit, Entgeltfortzahlung oder andere LeistungenViele Betroffene meinen, eine Phase der Arbeitsfähigkeit „pausiere“ den Zähler. Tatsächlich zählen in der Blockfrist alle AU-Zeiten wegen derselben Krankheit zusammen; ob dazwischen kurz gearbeitet wurde, ändert nichts an der Höchstdauer. Zeiten, in denen der Anspruch ruht – etwa Entgeltfortzahlung, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld – werden gesetzlich wie Krankengeldzeiten mitgerechnet. Das führt dazu, dass eine längere Krankheitsgeschichte auch ohne lückenlosen Krankengeldbezug die 78-Wochen-Grenze erreichen kann.
Unterbrechung durch Bescheinigungs-Lücken: Was gilt seit der eAU?Grundsätzlich muss die Arbeitsunfähigkeit für den jeweiligen Zeitraum ärztlich festgestellt sein. Seit 2021 übermitteln Vertragsärzte die AU elektronisch an die Krankenkassen (eAU).
Wichtige Entlastung: Nach aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darf die Krankenkasse den Anspruch nicht allein deshalb verneinen, weil die elektronische Meldung verspätet eingegangen ist oder die Übermittlung aus Gründen scheiterte, die nicht beim Versicherten liegen. Die Meldeobliegenheit der Versicherten ist hier weitgehend entfallen.
Neustart trotz gleicher Krankheit: Die Sechs-Monats-RegelEin neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit entsteht nach Erreichen der 78 Wochen erst wieder, wenn in der Zwischenzeit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. § 48 Abs. 2 SGB V verlangt, dass die versicherte Person bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit wieder mit Krankengeldanspruch versichert ist und mindestens sechs Monate lang wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig war, während sie in diesem Zeitraum erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.
Das Gesetz verlangt keine ausdrückliche „am-Stück“-Formulierung; in der Beratungspraxis wird nicht auf eine ununterbrochene Sechs-Monats-Kette bestanden, entscheidend ist die Erfüllung beider Merkmale im Umfang von insgesamt sechs Monaten.
Praxisbeispiel: Längere Rückenbeschwerden mit PausenEine Arbeitnehmerin ist wegen Bandscheibenbeschwerden sechs Wochen arbeitsunfähig und erhält Entgeltfortzahlung. Danach bezieht sie mehrere Monate Krankengeld. Sie wird wieder arbeitsfähig, arbeitet drei Monate und fällt dann wegen derselben Rückenproblematik erneut aus.
Obwohl eine Phase der Arbeitsfähigkeit dazwischenlag, läuft die ursprüngliche Blockfrist weiter. Die ersten sechs Wochen des ersten Ausfalls sind bereits auf die 78 Wochen angerechnet, die folgenden Krankengeldzeiträume addieren sich.
Ein echter „Neustart“ für dieselbe Krankheit wäre erst möglich, wenn nach Aussteuerung mindestens sechs Monate ohne AU wegen dieser Krankheit vergingen und in dieser Zeit Erwerbstätigkeit oder Arbeitsverfügbarkeit bestand.
Mehrere Diagnosen: Wenn eine andere Krankheit später allein Arbeitsunfähigkeit auslöstKommt zu einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Höchstdauer nicht. Löst die zweite Krankheit später allein die Arbeitsunfähigkeit aus, wird bei der Beurteilung der Vorerkrankungszeiten differenziert: Zeiten, in denen beide Krankheiten zusammen oder abwechselnd zur AU führten, können auf die jeweilige Blockfrist angerechnet werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben hierfür detaillierte Fallkonstellationen veröffentlicht, an denen sich die Kassen orientieren.
Fazit: Unterbrechungen ändern selten die Bezugsgrenze – entscheidend sind Blockfrist und StatusUnterbrechungen im Verlauf – ob durch Arbeit, Entgeltfortzahlung, andere Leistungen oder technische Meldeprobleme – ändern an der 78-Wochen-Grenze für dieselbe Krankheit in der aktuellen Blockfrist meist nichts. Zentrale Stellschrauben sind die Einordnung als „dieselbe Krankheit“, die Anrechnung ruhender Zeiten sowie – nach Aussteuerung – die strengen Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 SGB V für einen Neuanspruch.
Wer seinen Fall rechtssicher prüfen möchte, sollte Belege zu allen AU-Zeiten, Beschäftigungs- und Leistungsphasen sammeln und die konkrete Krankengeschichte gegenüber der Kasse sauber dokumentieren. Die gesetzlichen Leitplanken liefern § 48 und § 49 SGB V sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Grenzfällen lohnt eine individuelle Prüfung – etwa zur Frage, ob tatsächlich „dieselbe Krankheit“ vorliegt oder ob Zeiten korrekt angerechnet wurden.
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Gazas Clan-Architektur: Die einzige Alternative zum Wiedererstarken der Hamas
Die Ankündigung vom 13. Oktober 2025, die Hamas habe die amerikanische Genehmigung für Sicherheitsoperationen in Gaza erhalten, stellt einen katastrophalen strategischen Fehler dar und untergräbt das langfristige Ziel, die Terrororganisation aus der Regierung des Gazastreifens zu entfernen. Präsident Trumps Aussage, man hätte der Hamas „für einen bestimmten Zeitraum die Genehmigung erteilt“, gegen Chaos und Gesetzlosigkeit […]
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Magnitude 6.5 Earthquake Strikes Papua Province, Indonesia
An earthquake measuring 6.5 on the Richter scale struck Indonesia’s Papua province on Thursday with no immediate reports of damage.
The United States Geological Survey (USGS) reported the quake’s epicenter approximately 200 kilometers from Jayapura, at a depth of 35 kilometers. Meanwhile, Indonesia’s Meteorology, Climatology, and Geophysics Agency (BMKG) recorded the earthquake’s magnitude at 6.4.
The Pacific Tsunami Warning Center confirmed there is no threat of a tsunami following the quake.
BGH: Jacobs Krönung - Bei der Werbung mit einer Preisermäßigung muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage klar und verständlich angegeben werden
Krankengeld: MDK der Krankenkassen stoppt oftmals Weiterzahlung
Krankenkassen verweigern Betroffenen oft die Fortzahlung von Krankengeld, oft unter Berufung auf Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Doch wie rechtskonform ist ein solches Vorgehen? Welche Rechte haben Krankengeld-Berechtigte, und wie können sie sich wehren?
Darf die Krankenkasse das Krankengeld einfach einstellen?Grundsätzlich darf eine Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld nur einstellen, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht.
In einem aktuellem Fall wurde dies mit einem MDK-Gutachten begründet, das auf Aktenlage erstellt wurde – ohne vorherige Anhörung des Betroffenen oder Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Dies widerspricht jedoch geltendem Sozialrecht, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Laut dem hessischen Landessozialgericht ist es nämlich unzulässig, eine solche Entscheidung allein auf Basis einer Aktenlage zu treffen, ohne den Versicherten anzuhören.
Noch klarer wird diese Verpflichtung in einem Rundschreiben des Bundesversicherungsamts. Darin wird explizit festgehalten, dass Versicherte vor einer Entscheidung ausreichend Zeit bekommen müssen, um Stellung zu nehmen.
“Außerdem hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Krankenkasse die Zahlung nicht sofort einstellen darf”, mahnt der Experte.
Wie sollten Betroffene reagieren, wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt?Der erste Schritt in einer solchen Situation sollte der Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse. Dieser muss schriftlich erfolgen und sollte zumindest kurz begründen, warum die Entscheidung unzulässig erscheint. Es reicht in der Regel aus, auf das Fehlen einer Anhörung oder die fehlende Rücksprache mit dem behandelnden Arzt hinzuweisen.
Zusätzlich ist es wichtig, die eigene Arbeitsunfähigkeit weiterhin ärztlich dokumentieren zu lassen.
Der behandelnde Arzt sollte dem Versicherten eine ausführliche Stellungnahme ausstellen, die die medizinische Notwendigkeit einer fortgesetzten Arbeitsunfähigkeit belegt. “Dies ist insbesondere wichtig, um die Argumentation gegenüber der Krankenkasse zu untermauern”, so Anhalt.
Betroffene sollten außerdem darauf achten, dass sie ihre Rechte kennen. Eine Krankenkasse darf Versicherte nicht ohne Weiteres an andere Sozialleistungsträger wie die Arbeitsagentur verweisen, nur weil dies wirtschaftlich vorteilhafter für sie ist. Die Zahlung von Krankengeld ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, der nicht willkürlich verweigert werden darf.
Warum handeln Krankenkassen so?Die wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen spielen bei solchen Entscheidungen eine zentrale Rolle. Krankengeldzahlungen belasten die Kassen finanziell, besonders wenn ein Versicherter langfristig arbeitsunfähig bleibt.
In vielen Fällen versuchen Krankenkassen daher, Betroffene in andere Systeme wie die Erwerbsminderungsrente oder das Arbeitslosengeld zu drängen. Dies kann für den Versicherten jedoch erhebliche Nachteile bedeuten, da diese Leistungen oft mit niedrigeren Zahlungen verbunden sind oder den Weg zurück ins Erwerbsleben erschweren.
Das Verhalten der Krankenkassen mag aus betriebswirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar sein, ist jedoch rechtlich und ethisch fragwürdig. Versicherte haben das Recht, auf Grundlage klarer medizinischer Fakten behandelt zu werden, und nicht nach den finanziellen Interessen der Krankenkassen.
Medizinischen Dienst agiert im Sinne der KrankenkassenDer MDK erstellt im Auftrag der Krankenkassen Gutachten, die oft ausschlaggebend für die Entscheidung sind, ob Krankengeld weitergezahlt wird oder nicht.
Kritisch ist, dass “diese Gutachten häufig nach Aktenlage erstellt werden, ohne dass der MDK den Versicherten persönlich untersucht oder den behandelnden Arzt befragt”, so Anhalt. Dies führt dazu, dass die tatsächliche gesundheitliche Situation des Versicherten nicht immer korrekt eingeschätzt wird.
Im vorliegenden Fall hat der MDK offenbar eine “Spontanheilung” des Betroffenen angenommen – eine Einschätzung, die weder durch eine persönliche Untersuchung noch durch Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gestützt wurde. Solche Entscheidungen wirken auf Außenstehende oft willkürlich und untergraben das Vertrauen in die Neutralität des MDK.
Welche Konsequenzen hat ein Widerspruch?Der Widerspruch gegen einen Bescheid zur Einstellung des Krankengeldes hat in der Regel aufschiebende Wirkung.
Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Zahlung zunächst fortsetzen muss, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Dies gibt Betroffenen die notwendige Zeit, um medizinische Nachweise und juristische Unterstützung einzuholen.
Sollte die Krankenkasse den Widerspruch ablehnen, bleibt den Versicherten der Klageweg. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Klage in der Regel keine aufschiebende Wirkung mehr hat.
Betroffene müssen dann gegebenenfalls Leistungen bei der Arbeitsagentur beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dies unterstreicht die Bedeutung einer fundierten Argumentation im Widerspruchsverfahren.
Im beschriebenen Fall konnte ein Widerspruch helfen und dazu führen, dass das Krankengeld weitergezahlt werden musste. Ein frühzeitiger Widerspruch, eine gute medizinische Dokumentation und juristischer Beistand können helfen, den Anspruch auf Krankengeld durchzusetzen.
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Frieden als «erste Bürgerpflicht»
Sind Politiker gefährlicher als Militärs? Das scheint so zu sein, jedenfalls deutete darauf hin, was am Freitag im Kino «Babylon» in Berlin zu hören war. Da berichtete ein ehemaliger Admiral der Bundesmarine, dass die Militärs der Drohnen-Hysterie der Politiker nicht glauben, und ein ehemaliger UN-Diplomat, dass er bei Friedensmissionen auf mehr Verständnis bei den Militärs als den «Ideologen aus den Botschaften» stieß.
Ein EU-Parlamentarier schilderte, wie die Politiker der Europäischen Union (EU) zum Krieg hetzen, ohne zu wissen, was es bedeutet. Und ein Verleger schüttelte ebenso wie ein Journalist den Kopf ob der politischen Kriegstreiberei, bar aller Fakten. Das Publikum stimmte meist mehrheitlich dem zu, was von der Bühne kam – wo in dem Punkt Einigkeit herrschte, dass ohne Diplomatie kein Frieden zu erreichen ist.
Zu erleben war das bei einer Diskussionsveranstaltung des Berliner «Kulturkreises Pankow», der dazu in das traditionsreiche Kino im Zentrum der Hauptstadt eingeladen hatte. Gekommen waren mehr als 500 Menschen, die hören wollten, was der Vizeadmiral a.D. und ehemalige Inspekteur der Bundesmarine Kay-Achim Schönbach, der frühere hochrangige UN-Diplomat und heutige EU-Parlamentarier Michael von der Schulenburg, der ehemalige Titanic-Chefredakteur und heutige Die Partei-Vorsitzende Martin Sonneborn und der Verleger der Berliner Zeitung Holger Friedrich gemeinsam mit Moderator Florian Warweg, Redakteur beim Portal NachDenkSeiten, zum Thema «Krieg und Frieden» zu sagen und zu diskutieren hatten.
Es war ein launiger Abend mit interessanten Aussagen der Podiumsteilnehmer und neugierigen Fragen aus dem Publikum. Vielleicht hätte Moderator Warweg öfter konkrete Fragen an die illustre und sachkundige Runde stellen können, angesichts der Brisanz und Aktualität des Themas. Stattdessen begann er damit, dass die vier neben ihm Ministerposten in einer neugewählten Bundesregierung bekommen würden, und wollte wissen, was sie dann als Erstes tun würden.
Das wurde erwartungsgemäß zu deutlicher Kritik an der jetzigen Regierung aus Union und SPD unter Kanzler Friedrich Merz, aber auch an deren «Ampel»-Vorgänger genutzt. So berichtete Schönbach, der im Januar 2022 als Inspekteur der Bundesmarine Verständnis für die Politik Russlands und dessen Präsidenten Wladimir Putin geäußert hatte, dass danach vor allem die damalige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) seinen Rücktritt verlangt hatte. Das brachte ihm Beifall – übersehen wird dabei meist, dass Schönbach auch erklärt hatte, dass Russland als Partner gegen China gebraucht werde.
Berufssoldat für DiplomatieZwar sprach er sich mehrfach dafür aus, mit Diplomatie Kriege zu verhindern, und kritisierte die deutsche Regierung, dass sie mit Blick auf den Ukraine-Konflikt dazu nichts beitrage. Aber zugleich sprach er sich dafür aus, zur Verteidigung aufzurüsten, da es in der Welt immer gefährliche Feinde gebe, wozu er weiterhin China zählt, wie aus seinen Worten im «Babylon» deutlich wurde.
Widerspruch bekam der Ex-Admiral vor allem von Michael von der Schulenburg, der für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im EU-Parlament sitzt. Zuvor hatte er jahrzehntelang als hochrangiger UNO-Diplomat in zahlreichen Konflikt- und Kriegsgebieten versucht, Frieden zu stiften und zu sichern. Diese Erfahrungen und das eigene Erleben von Kriegen haben ihn zu einem engagierten Friedensbotschafter gemacht, der sich vehement dafür einsetzt, die UNO-Charta als Grundlage für eine friedensorientierte Weltordnung umzusetzen.
Umso mehr ist er erschrocken über die Kriegsbegeisterung, die er im EU-Parlament erlebt. Dort werde in Resolutionen mehrheitlich noch mehr Waffen für die Ukraine und massiveres Vorgehen gegen Russland gefordert. Diejenigen, die das beschließen, «haben keinen Sohn, keine Tochter und auch keine Familie, die dort im Krieg stirbt».
«Das ist, finde ich, eine fürchterliche Erfahrung für jemanden, der weiß, wie Kriege aussehen.»
Von der Schulenburg stellte klar, dass der Westen die Hauptschuld daran trägt, dass es nun seit mehr als dreieinhalb Jahren Krieg in der Ukraine gibt. Er erinnerte daran, dass die von 193 Mitgliedsstaaten ratifizierte UN-Charta alle verpflichtet, zu verhandeln, um Kriege zu verhindern. Dieser Pflicht seien die westlichen Staaten vor dem russischen Einmarsch im Februar 2022 nicht nachgekommen, während sie im Frühjahr 2022 eine Verhandlungslösung zwischen Moskau und Kiew auch noch torpedierten.
«Das heißt also, die Schuldfrage in der UNO-Charta ist eben nicht primär, wer zuerst die Gewalt angewendet hat, sondern wer nicht bereit war, über den Konflikt zu verhandeln.»
Das werde immer ignoriert, wenn Russland die alleinige Schuld an dem Krieg in der Ukraine gegeben werde. Das gelte auch für andere Kriege wie den Israels gegen die Palästinenser oder gegen den Iran. Der EU-Parlamentarier wiederholte sein Plädoyer für die friedenstiftende Rolle der UNO-Charta und von Verhandlungen noch mehrmals an dem Abend.
Interessen hinter den KonfliktenEx-Admiral Schönbach sagte dazu unter anderem, dass das alles auf dem Papier gut klinge, «aber die Realität ist anders». Er versuchte das auch mit dem Argument zu begründen, dass sich die meisten auch im Privatleben vor möglichen Angreifern schützen würden. Der Mensch sei nicht bereit für Frieden, sagte er und verwies auf die zahlreichen Konflikte und Krisen weltweit.
Von der Schulenburg erinnerte dazu daran, dass hinter den Konflikten oftmals Interessen stünden, die durchgesetzt werden sollen. Er betonte, dass die UNO-Charta angesichts der wachsenden Gefahr eines Atomkrieges umso wichtiger sei. An Schönbach gewandt sagte er:
«Was Sie sagen, dass wir uns für den Krieg vorbereiten sollten, um den Frieden zu haben, dann würde das in der letzten Konsequenz bedeuten, dass die Länder Atomwaffen haben müssen. Das wäre dann der einzige Schutz, denn wenn wir der Logik folgen, dass wir uns vorbereiten sollen auf einen Krieg, dann müssen wir eben kriegstüchtig sein, kriegstüchtiger als die anderen. Das wird eine Spirale sein, dass wir dann zum Schluss 50 Nuklearstaaten auf der Welt haben. Wir würden auf einem Pulverfass sitzen.»
Er erinnerte mit Blick auf den Ukraine-Krieg auch daran, dass Russland mehrfach im Vorfeld und auch danach versuchte, den Konflikt durch Verhandlungen zu lösen. Das habe andererseits Israel bei seinem Vorgehen im Nahen Osten nie getan.
EU als Verwaltungstrakt der NATOMartin Sonneborn, der frühere Chefredakteur des Satire-Magazins Titanic und heutige Vorsitzende der Partei Die Partei, sitzt seit elf Jahren im EU-Parlament. Er sei froh, dass seit mehr als einem Jahr fünf BSW-Abgeordnete direkt vor ihm und seiner Parteikollegin Sibylle Berg sitzen und sie nicht mehr allein seien angesichts der zum Teil wahnwitzigen EU-Politik.
Er sorgte im «Babylon» erwartungsgemäß mit oft lockeren und satirischen Aussagen für Lacher, zeigte aber auch, dass er die politischen Probleme ernst nimmt. Er kritisierte, dass er im EU-Parlament im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg das Wort «Diplomatie» nicht einmal vernahm. Stattdessen gebe es Aussagen aus der EU-Kommission und Resolutionen des Parlaments, die von Kriegsbegeisterung künden.
Sonneborn betonte, dass gegenwärtig die EU mit der NATO immer mehr verflochten wird. «Wir werden praktisch der Verwaltungstrakt der NATO werden», sagte er voraus. Die EU-Kommission wolle zukünftig halbjährlich kontrollieren, ob die Länder wie geplant aufgerüstet haben und ihre Infrastruktur «kriegstüchtig» machen.
«Wir stecken gerade extrem viel Geld rein und das passiert alles, ohne dass Medien das zur Kenntnis nehmen, ohne dass Ihnen das berichtet wird.»
Verleger Friedrich weigerte sich trotz der Bitte von Moderator Warweg, auf die Rolle der Medien und der Journalisten beim Thema «Krieg und Frieden» einzugehen. Er wollte auch nicht für seine eigene Zeitung sprechen, sondern nur seine persönliche Sicht wiedergeben, erklärte er. Dazu gehörte der Vorschlag, den Friedensnobelpreis an die Ostdeutschen zu vergeben, weil sie 1989 für einen friedlichen «Regimewechsel» gesorgt hätten.
Kritischer Blick auf RusslandEr bezeichnete es unter anderem als «erste Bürgerpflicht», darüber nachzudenken, «wie wir mit anderen Ländern in Frieden leben.» Es gebe immer Interessenkonflikte und Wettbewerbe, so der Verleger. Er verwies auch auf den Sport:
«Aber wenn die andere Mannschaft uns besiegt, bringen wir sie hinterher nicht um. Also sollten wir auch in der internationalen Politik irgendwelche Regeln einführen, wo wir einen Disput miteinander ausfechten. Und das aber mit friedlichen Mitteln und einfach diese Gewaltanwendung ausschließen.»
In der Diskussion mit dem Publikum gab er unter anderem den Rat, sich andere Medien, auch ausländische, anstelle der etablierten deutschen Medien zu lesen, was unter anderem durch die automatischen Übersetzungstools in den Browsern problemlos möglich sei. Auf eine Frage nach der Rolle und Gefahr der «Künstlichen Intelligenz» widersprach der Verleger und Informatiker den hohen positiven und negativen Erwartungen dazu.
Das werde in den Medien «viel größer, komplizierter und gefährlicher dargestellt, als es die Realität jemals begründen könnte», so Friedrich. Er verwies als «Realitätscheck» auf den Zustand der Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Da könne auch keine «Super-KI» weiterhelfen.
Der Verleger machte auch deutlich, dass er Russland deutlich kritischer sieht als viele im Publikum und auch in der Gesprächsrunde auf der Bühne. Das Vorgehen der Russischen Föderation in der Ukraine bezeichnete er als «hart unakzeptabel». Und fügte hinzu:
«Und wenn die ganze Intelligenz der Russischen Föderation es nicht vermocht hat, bei allen legitimen Interessen eine andere Lösung als einen Angriffskrieg zu finden, dann hat sich deren politische Führung disqualifiziert.»
Das bedeute aber nicht, «dass das russische Volk oder der russische Staat unser Feind oder Gegner ist», ergänzte er. Ebenso habe die politische Führung des Westens «in gleichem Maße versagt», so Friedrich, dem «völlig egal» ist, «wer angefangen hat. Man prügelt sich nicht. Weder auf dem Schulhof noch in der Politik.»
Gute Erfahrungen mit MilitärsEr sagte das gegen Ende der Diskussion, nachdem ein junger Mann erklärt hatte, er vermisse bei aller Kritik am Westen auch Kritik an Russland. Das sei mit seiner Kriegsführung verantwortlich dafür, dass in der Ukraine auf beiden Seiten junge Menschen sterben. Zu Russland sei «kein kritisches Wort» zu hören gewesen, behauptete er.
Da hatte er anscheinend Einiges überhört, was von der Bühne kam. Von der Schulenburg erinnerte in seiner Antwort auf den jungen Mann an die von ihm zuvor dargestellte westliche Schuld, dass es zum russischen Einmarsch kam und dass dieser zum Krieg wurde, der bis heute andauert. Leider sagte er nicht dazu, dass es für die Ukraine und ihre Menschen das Beste wäre, wenn Kiew wie seine westlichen Unterstützer endlich alles für ein baldiges Kriegsende tun würden, indem sie echte Verhandlungsbereitschaft zeigen.
Der ehemalige UN-Diplomat hatte zuvor an den Ex-Admiral gewandt berichtet, dass er bei seinen Friedensmissionen für die UNO oft mit westlichen Militärs gesprochen habe. Es sei für ihn «viel einfacher» gewesen, «mit hohen Offizieren über Frieden zu reden als mit den Ideologen in den Botschaften».
Er habe erlebt, dass hohe Militärs viel verantwortungsvoller redeten und handelten, wenn es um die Fragen von Leben und Tod ging. Bei ihnen habe er eine «viel größere Verantwortung» gesehen «als bei diesen Zivilisten und Politikern, die da in Washington sitzen oder in Berlin sitzen und da über Kriege reden, über die sie überhaupt nichts verstehen».
Ex-Admiral Schönbach nahm das Kompliment gern entgegen. Während der Veranstaltung kokettierte er immer wieder damit, dass er im Gegensatz zu vielen im Publikum als Berufssoldat mehrfach betonte, wie wichtig das Militär sei.
Interessant war, was er zu Beginn auf eine entsprechende Frage von Moderator Warweg zur aktuellen Drohnen-Hysterie nicht nur in Deutschland sagte. Über die jährlich etwa mehr als 1500 Vorfälle mit privaten Drohnen würde nicht gesprochen, sagte er, wie er auch die angeblichen russischen Drohnen in Polen als «Fake» bezeichnete.
«Glauben Sie allen Ernstes, sie würden nur noch eine Sekunde warten, um uns das zu präsentieren? Wo sind die eigentlich alle, die ganzen Drohnen?»
In der Bundeswehr werde das realistisch als politisches Theater eingeschätzt. Aber die Militärs müssten «mitspielen», berichtete er aus Gesprächen mit aktiven Soldaten. Die Bundeswehr reagiere mit entsprechenden Alarm-Manövern, auch wenn sie wisse, dass keine Gefahr drohe.
Wille und Unwille zum FriedenSchönbach machte damit unbeabsichtigt die Gefahr deutlich: Das Militär gehorcht politischen Befehlen, selbst wenn diese falsch sind. Das ist der Weg in den Krieg. Immerhin wies der Ex-Admiral auf die Interessen im Hintergrund hin: Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat kürzlich mehr als 600 Flugabwehrpanzer «Skyranger» beim Rüstungskonzern Rheinmetall bestellt.
Dabei gehe es um neun Milliarden Euro, machte der Ex-Admiral klar und fügte hinzu: «Also da stecken mehr Interessen dahinter als nur, sagen wir mal, wir wollen wirklich Drohnen beobachten.» Zuvor hatte er von seinen eigenen Erfahrungen bei der Radar-Beobachtung des Luftraumes berichtet. Die meisten Drohnen-Meldungen der Geräte hätten sich dann als tatsächliche Enten herausgestellt.
All das, was im ausgebuchten Kinosaal zu hören war – der Wunsch nach Frieden und die Forderung nach Diplomatie zur Konfliktlösung, die widersprüchlichen Sichten auf manches Thema –, interessierte jene nicht, die vor Beginn vor dem «Babylon» demonstrierten. Mit den Fahnen der Ukraine, Georgiens, Deutschlands und anderen, aber selbst mit der NATO-Flagge protestierten sie lautstark gegen die vermeintliche «Russenpropaganda».
Absurdes Theater zwischen «Volksbühne» und «Babylon»
Die Gruppe mit den Fahnen interessierte sich nicht dafür, warum so viele zum Kino kamen. Wie auch die beiden Männer, die vor dem Kinoeingang ein Pappschild mit der Aussage «Kein Frieden mit Rechten und Antisemit*Innen» hochhielten. Zwei andere mit einem Transparent behaupteten gar, im «Babylon» seien «ruzzländische Spione» versammelt.
Es ließe sich vermuten, dass jene Menschen gar nicht wussten, um welche Veranstaltung es sich handelte, und dass sie daher eher fehlgeleitet waren. Aber Letzteres dürften sie auf jeden Fall sein, auch mit ihrer Verweigerung jeglichen Dialogs. Mit dieser Haltung machten sie einmal mehr klar, was sie im Unterschied zu den Veranstaltungsbesuchern am Freitag nicht wollen: Frieden.
Schwerbehinderung: So kannst Du deinen Grad der Behinderung von 30 auf 50 erhöhen
Wer seinen Grad der Behinderung von 30 auf 50 anheben möchte, zielt auf die Schwelle zur Schwerbehinderteneigenschaft. Ab einem GdB von 50 können ein Schwerbehindertenausweis beantragt und umfassende Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlage für Feststellung und Änderung des GdB ist § 152 SGB IX; die medizinische Bewertung richtet sich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Die VersMedV enthält die verbindlichen Begutachtungsgrundsätze und sieht vor, dass der GdB in Zehnerschritten die Teilhabebeeinträchtigung beschreibt – unabhängig von der Krankheitsursache.
Was der Sprung auf GdB 50 bedeutetDer Unterschied zwischen einem GdB von 30 und 50 ist juristisch bedeutsam: Mit 50 beginnt die Schwerbehinderteneigenschaft und damit die Möglichkeit, den Ausweis zu erhalten. Behörden und Landesämter erläutern, dass der Ausweis erst ab einem festgestellten GdB von mindestens 50 ausgestellt wird.
Widerspruch, Neufeststellung oder ÜberprüfungWelche Route sinnvoll ist, hängt von der Verfahrensgeschichte ab. Liegt ein noch junger Bescheid vor, mit dem man nicht einverstanden ist, kommt der fristgebundene Widerspruch in Betracht. In der Regel beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids; bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung kann sie sich verlängern.
Ist die Frist verstrichen oder hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, ist der richtige Weg der Antrag auf Neufeststellung (oft auch Änderungs- oder umgangssprachlich „Verschlimmerungsantrag“ genannt). Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann darüber hinaus ältere, rechtswidrige Bescheide angreifen.
Der Änderungs- bzw. Neufeststellungsantrag in der PraxisDer Antrag wird bei der für den Wohnort zuständigen Feststellungsbehörde (Versorgungsamt, Landesamt für Soziales oder eine gleichgestellte Stelle) gestellt; vielerorts ist das inzwischen online möglich. Für die Bearbeitung fallen in der Regel keine Gebühren an.
Entscheidend ist, neue oder verschlimmerte Gesundheitsstörungen konkret zu benennen und aktuelle medizinische Unterlagen beizufügen oder die Behörde zu ermächtigen, Befundberichte bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten einzuholen.
Ohne Schweigepflichtentbindung kann die Behörde medizinische Akten nicht beiziehen.
Wie bewertet wird: VersMedV, Diagnosen und der „Gesamt-GdB“Die Begutachtung folgt bundesweit einheitlich der VersMedV. Sie enthält für viele Krankheitsbilder Orientierungswerte und beschreibt, welche Funktionsbeeinträchtigungen welchen GdB rechtfertigen. Maßgeblich sind nicht Diagnoselisten, sondern die Auswirkungen im Alltag und auf die Teilhabe; am Ende wird ein Gesamt-GdB gebildet. Die Begutachtungsgrundsätze sind für die Behörden verbindlich.
Ablauf, Dauer und was bei Funkstille hilftNach Antragseingang holt die Behörde in der Regel Befundberichte ein; in Einzelfällen kann auch eine eigene ärztliche Untersuchung veranlasst werden. Bleibt eine Entscheidung lange aus, eröffnet § 88 SGG die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage: Nach sechs Monaten ohne Bescheid bzw. nach drei Monaten ohne Widerspruchsbescheid kann die gerichtliche Bescheidung eingefordert werden.
Rechtsmittel: Vom Bescheid bis vor GerichtFällt der Bescheid niedriger aus als erhofft, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Lehnt auch die Widerspruchsbehörde ab, steht die sozialgerichtliche Klage offen. Die Klagefrist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.
Gleichstellung als Brücke im ArbeitslebenWer „nur“ einen GdB von 30 oder 40 hat, kann sich bei der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, wenn ohne die Gleichstellung der Arbeitsplatz gefährdet ist oder eine Einstellung scheitert. Die Gleichstellung bringt viele arbeitsrechtliche Schutzrechte mit sich, ersetzt jedoch nicht alle Nachteilsausgleiche, die erst mit GdB 50 gelten. Sie ist oft eine sinnvolle flankierende Maßnahme, während die Erhöhung des GdB betrieben wird.
Nach der Erhöhung: Ausweis und NachteilsausgleicheWird der GdB mit 50 oder höher festgestellt, kann der Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Er dient im Alltag als Nachweis für Nachteilsausgleiche, die sich je nach Bundesland und Merkzeichen unterscheiden.
Einige Länder weisen darauf hin, dass die Steuerverwaltung künftig automatisiert informiert wird: In Berlin etwa ist ab 1. Januar 2026 die elektronische Übermittlung des GdB an das Finanzamt vorgesehen.
Typische Stolpersteine – und wie man sie vermeidetIn vielen Verfahren scheitert die GdB-Erhöhung nicht am materiellen Anspruch, sondern an der Beweisführung. Wer nur Diagnosen aufzählt, ohne die konkreten funktionellen Einschränkungen nachvollziehbar zu belegen, macht es den Gutachterinnen und Gutachtern schwer.
Hilfreich sind aktuelle, aussagekräftige Befunde, die die Einschränkungen bei Gehen, Heben, Konzentration, Belastbarkeit oder sozialer Teilhabe greifbar machen. Zu beachten ist außerdem, dass im Neufeststellungsverfahren der gesamte Gesundheitszustand erneut bewertet werden kann; selten führt das auch zu niedrigeren Werten, wenn frühere Annahmen nicht mehr belegt sind.
Praxisfall: Vom GdB 30 zum GdB 50 in NiedersachsenHerr K., 52 Jahre alt, Maschinenführer aus Hannover, hat seit 2022 einen festgestellten Grad der Behinderung von 30. Grundlage waren damals chronische Rückenbeschwerden nach einem Bandscheibenvorfall sowie eine leichte depressive Episode.
Mit dem GdB 30 war er arbeitsrechtlich nicht als schwerbehindert anerkannt, nutzte aber bereits innerbetriebliche Entlastungen. 2024 verschlechterte sich seine Situation deutlich: Nach einer zweiten Operation traten anhaltende radikuläre Schmerzen, Taubheitsgefühle im rechten Bein und eine spürbar reduzierte Belastbarkeit auf.
Parallel wurde ein insulinpflichtiger Diabetes diagnostiziert; die depressive Symptomatik verstärkte sich trotz Therapie.
Der erste Versuch – und warum er scheitertIm September 2024 stellte Herr K. beim zuständigen Landesamt einen Antrag auf Neufeststellung. Er fügte den Operationsbericht und zwei aktuelle MRT-Befunde bei. Im Alltag konnte er jedoch nur noch etwa 300 bis 500 Meter am Stück gehen, schwer heben war kaum möglich, langes Stehen provozierte Schmerzen, die Konzentration ließ im Schichtbetrieb rasch nach.
Diese funktionellen Einschränkungen standen in den eingereichten Unterlagen kaum greifbar. Die Behörde holte einen knappen Hausarztbericht ein und ließ es dabei bewenden.
Im Dezember 2024 erhielt Herr K. einen Bescheid, der den bisherigen GdB 30 bestätigte. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass „keine wesentliche Änderung“ erkennbar sei.
Widerspruch mit neuer StrategieHerr K. legte fristgerecht Widerspruch ein. Er verließ sich diesmal nicht allein auf Diagnosetitel, sondern dokumentierte die konkreten Auswirkungen im Alltag und im Beruf.
Ein Schmerztherapiezentrum erstellte ein ausführliches funktionelles Leistungsprofil: Gehen nur unter Schmerzen möglich, maximale Gehstrecke ohne Pause unter 400 Metern, Heben und Tragen über fünf Kilogramm nicht durchführbar, sitzende Tätigkeiten nur in kurzen Intervallen von 20 bis 30 Minuten, häufige Lagewechsel erforderlich.
Ein neurologischer Befund bestätigte Sensibilitätsstörungen und eine Schwäche in der Fußhebung. Die Psychotherapeutin bescheinigte eine mittelgradige Depression mit deutlichen Einschränkungen der Belastbarkeit, Schlafstörungen und erhöhter Fehleranfälligkeit.
Der Diabetologe dokumentierte schwankende Werte trotz leitliniengerechter Behandlung mit mehreren Unterzuckerungen im Frühdienst.
Unterstützung im Arbeitsleben: Gleichstellung als BrückeParallel beantragte Herr K. bei der Bundesagentur für Arbeit die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Der Arbeitgeber legte dar, dass der Arbeitsplatz im stehenden Maschinenbetrieb ohne dauerhafte Anpassungen gefährdet sei.
Bereits im November 2024 wurde die Gleichstellung bewilligt. Damit gewann Herr K. Kündigungsschutz und bessere Chancen auf betriebliche Anpassungsmaßnahmen, während das Widerspruchsverfahren weiterlief.
Die medizinische NeubewertungIm Februar 2025 forderte die Widerspruchsbehörde ergänzend eine versorgungsärztliche Stellungnahme an. Auf Grundlage der Versorgungsmedizinischen Grundsätze wurden die einzelnen Beeinträchtigungen nicht nur diagnosen-, sondern funktionsbezogen eingeordnet.
Für die Wirbelsäulenproblematik mit neurologischer Ausfallerscheinung wurden die höheren Orientierungswerte herangezogen, die depressive Störung wurde als mittelgradig mit anhaltenden Leistungs- und Teilhabeeinschränkungen bewertet, der Diabetes als behandlungsintensiv mit relevanten Alltagsrisiken eingestuft.
In der Gesamtschau ergab sich kein reines „Addieren“ einzelner Werte, sondern eine wertende Bildung des Gesamt-GdB: Die wechselnden Schmerzspitzen, die nachgewiesene Gehstreckenbegrenzung, die kognitive Ermüdung und die metabolischen Schwankungen verstärkten sich wechselseitig. Die versorgungsärztliche Stellungnahme schlug deshalb einen Gesamt-GdB von 50 vor.
Der Erfolgsbescheid und seine FolgenIm März 2025 half die Behörde dem Widerspruch ab und stellte rückwirkend zum Antragsmonat September 2024 einen GdB von 50 fest. Ein zusätzliches Merkzeichen wurde in diesem Fall nicht vergeben, weil die Voraussetzungen dafür nicht hinreichend belegt waren.
Herr K. beantragte umgehend den Schwerbehindertenausweis. Im Betrieb konnten nun formell fünf zusätzliche Urlaubstage gewährt und der besondere Kündigungsschutz umgesetzt werden.
Mit der Schwerbehinderteneigenschaft wurde außerdem der steuerliche Pauschbetrag relevant; der Personalbereich passte die Lohnsteuermerkmale nach Vorlage des Ausweises entsprechend an. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt und dem Integrationsfachdienst wurden konkrete Maßnahmen vereinbart: ein höhenverstellbarer Arbeitsplatz mit Sit-Stand-Dynamik, Taktwechsel im Schichtplan, ein Lastenhandling unter fünf Kilogramm sowie regelmäßige Kurzpausen.
Was den Ausschlag gabNicht die Menge der Unterlagen, sondern ihre Aussagekraft war entscheidend. Der erste Antrag blieb im Diagnoseraster stecken. Im Widerspruch überzeugten schließlich die präzisen Beschreibungen der Alltags- und Berufsfolgen, die konsistente Befundlage aus mehreren Fachrichtungen und ein Arbeitsplatzprofil, das die praktische Relevanz der Einschränkungen belegte.
Die systematische Übertragung dieser Funktionsdaten in die Logik der versorgungsmedizinischen Bewertung ermöglichte die schlüssige Gesamtwürdigung. Die früh beantragte Gleichstellung hielt die Erwerbsbiografie stabil, bis der höhere GdB rechtskräftig war.
Lehren für BetroffeneWer eine Erhöhung von 30 auf 50 anstrebt, sollte die eigene Gesundheitslage nicht nur als Liste von Diagnosen verstehen, sondern als Summe konkreter Funktionsverluste. Alltag, Beruf und Therapieaufwand müssen greifbar werden, idealerweise durch strukturierte ärztliche Stellungnahmen, objektivierbare Tests und eine klare Beschreibung des Arbeitsplatzes.
Kommt es zunächst zur Ablehnung, kann ein gut begründeter Widerspruch die Tür öffnen. Die Gleichstellung kann parallel helfen, akute Risiken im Job während des laufenden Verfahrens abzufedern.
FazitDer Weg vom GdB 30 zum GdB 50 ist kein Formularakt, sondern ein rechtlich und medizinisch geprägtes Verfahren. Wer die richtige Strategie wählt, Fristen wahrt, die VersMedV-Logik versteht und seine Beeinträchtigungen gut dokumentiert, verbessert seine Chancen spürbar.
Wo der Schutz im Job akut benötigt wird, kann die Gleichstellung die Lücke bis zur Schwerbehinderteneigenschaft schließen. Bei ausbleibender Entscheidung stehen mit Widerspruch, Klage und notfalls Untätigkeitsklage durchsetzungsstarke Instrumente bereit.
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Terrorist Attack on Worker’s Bus in Deir Ezzor, Kills Four, Wounds Nine
Four oil facility guards were killed and nine others injured on Thursday when a Ministry of Energy transport bus was targeted by an explosive device on the road between Deir Ezzor and Al-Mayadeen.
According to the Ministry of Energy’s statement, the attack targeted a bus carrying guards and workers at the oil facilities in the region.
The ministry affirmed that this “terrorist act is part of desperate attempts to disrupt efforts to rehabilitate infrastructure in the energy sector.”
The ministry expressed its condolences to the families of the victims and wished a speedy recovery for the injured.
Bürgergeld: Wie und wann stelle ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Jobcenter?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich nicht gegen eine Entscheidung, sondern gegen das Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Jobcenters – etwa wegen unhöflicher Behandlung, fehlender Erreichbarkeit oder wiederholter Terminprobleme.
Sie zielt auf dienstrechtliche oder organisatorische Konsequenzen und auf Verbesserungen im Ablauf, nicht auf die Änderung eines Bescheids. Von der Fachaufsichtsbeschwerde (Überprüfung einer fachlichen Entscheidung) und vom förmlichen Widerspruch (Rechtsbehelf gegen einen Bescheid) ist sie strikt zu trennen.
Diese Abgrenzung ist wichtig, weil nur der Widerspruch eine Entscheidung rechtlich überprüft und – je nach Rechtslage – aufschiebende Wirkung entfalten kann. Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden sind dagegen formlos und fristfrei, aber ohne Rechtsbehelfswirkung.
Der richtige Weg im Jobcenter: Leitung und KundenreaktionsmanagementAdressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist in der Praxis die Geschäftsführung des örtlichen Jobcenters. Viele Jobcenter unterhalten dafür ein Kundenreaktionsmanagement (KRM) als zentrale Beschwerdestelle, das Rückmeldungen entgegennimmt und den Vorgang an die Leitung weiterleitet.
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt das KRM als eigenständige Anlaufstelle; zahlreiche Jobcenter verweisen ausdrücklich auf dieses Verfahren.
Wichtig: Eine Eingabe beim KRM ersetzt keinen Widerspruch.
Wer beaufsichtigt wen? Unterschiedliche Zuständigkeiten je Jobcenter-TypJobcenter sind entweder gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommune (gE) oder zugelassene kommunale Träger (Optionskommunen, zkT). In gemeinsamen Einrichtungen teilen sich BA und Kommune die Aufgaben und Aufsicht; in Optionskommunen liegt die Verantwortung bei der Kommune, die ihrerseits der Landesaufsicht untersteht.
Für die konkrete Beschwerde bleibt die erste Anlaufstelle die Leitung des jeweiligen Jobcenters; eine Eskalation kann – je nach Struktur – in Richtung Regionaldirektion der BA bzw. kommunaler Aufsicht führen.
Wann eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll istSinnvoll ist sie bei Problemen mit dem dienstlichen Auftreten: abwertende Kommunikation, unangemessene Tonlage, nicht nachvollziehbare Terminabsagen, mangelnde Barrierefreiheit im Umgang oder diskriminierende Behandlung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt hierfür sogar Muster und Hinweise bereit, betont aber ebenfalls die Trennung zu förmlichen Rechtsbehelfen gegen Bescheide.
Wann sie nicht ausreicht: Der Widerspruch gegen BescheideGeht es um einen Bescheid – etwa die Höhe des Bürgergeldes, Sanktionen oder Aufhebungen –, ist der Widerspruch der richtige Weg. Im Sozialrecht beträgt die Frist in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe; ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie, gelten verlängerte Fristen. Die Monatsfrist ist strikt, daher sollten Betroffene parallel zum Beschwerdeweg immer prüfen, ob ein Widerspruch erforderlich ist.
Form und Inhalt: So verfassen Sie eine wirksame BeschwerdeRechtlich ist die Dienstaufsichtsbeschwerde formlos – sie kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Damit sie zügig bearbeitet werden kann, empfiehlt sich ein strukturiertes Schreiben an die Geschäftsführung bzw. das KRM des Jobcenters.
Darin sollten Datum, Ort und beteiligte Personen genannt, der Sachverhalt nüchtern und chronologisch dargestellt und ein konkretes Ziel benannt werden, etwa ein klärendes Gespräch oder eine Entschuldigung. Es schadet nicht, eine angemessene Frist für eine Rückmeldung zu nennen und Kopien relevanter Unterlagen beizufügen.
Begleitung zum Termin: Beistand nach § 13 SGB XWer ein Gespräch im Jobcenter führen muss, darf eine Vertrauensperson als Beistand mitnehmen. Das Sozialverfahrensrecht regelt ausdrücklich, dass das Vorgetragene des Beistands als von der betroffenen Person geäußert gilt, solange diese nicht widerspricht. Das kann in belastenden Situationen deeskalieren und hilft, Inhalte später korrekt zu rekonstruieren.
Ablauf nach Eingang: Was das Jobcenter mit Ihrer Beschwerde machtÜblicherweise prüft die Leitung den Vorgang, hört die betroffene Stelle an und veranlasst – wenn erforderlich – organisatorische oder personalrechtliche Maßnahmen. Viele Jobcenter dokumentieren Beschwerden zentral im KRM und geben eine Rückmeldung. Man sollte sich jedoch bewusst sein: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung und ändert keine Bescheide.
Wer eine Verwaltungsentscheidung anfechten will, muss fristgerecht Widerspruch einlegen; über Widersprüche ist in der Regel binnen drei Monaten zu entscheiden, sonst kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeidenEin häufiger Fehler ist, eine Beschwerde an die Stelle eines Widerspruchs zu setzen und dadurch Fristen zu versäumen. Ebenfalls kontraproduktiv sind pauschale Vorwürfe ohne belastbare Darstellung des Geschehens.
Besser ist eine sachliche, gut belegte Schilderung, die klar macht, welches Ergebnis Sie erwarten. Wer unsicher ist, kann parallel Beratung in Anspruch nehmen und – falls eine Entscheidung betroffen ist – den Widerspruch fristwahrend kurz begründen und später vertiefen.
Ein Beispiel aus der PraxisHerr M. aus Hannover hat am 2. September um 10:30 Uhr einen Termin im Jobcenter. Seine Sachbearbeiterin spricht ihn in scharfem Ton an, unterstellt Versäumnisse und verweigert ihm die Mitnahme eines Beistands, obwohl dieser vor dem Raum wartet.
Herr M. beendet das Gespräch, notiert unmittelbar danach Datum, Uhrzeit, Raum, Namen der Beteiligten und die Kernaussagen. Zu Hause fasst er den Ablauf neutral und chronologisch zusammen.
Am nächsten Tag sendet er eine Dienstaufsichtsbeschwerde per E-Mail an das Kundenreaktionsmanagement der Geschäftsstelle. Im Betreff benennt er den Anlass und das Datum.
Im Text schildert er sachlich den Verlauf, fügt die Einladung zum Termin und seine Gesprächsnotizen als Anlagen bei, nennt den Beistand als Zeugen und bittet um Prüfung sowie eine Rückmeldung bis zu einem konkreten Datum. Als Ziel formuliert er einen respektvollen Umgang und die Zusicherung, künftig einen Beistand mitnehmen zu können.
Zwei Tage später erhält er einen Sanktionsbescheid wegen angeblicher „fehlender Mitwirkung“.
Weil es dabei um eine Entscheidung geht, legt er separat und fristgerecht Widerspruch ein. Nach zehn Tagen meldet sich die Teamleitung, entschuldigt sich für den Ablauf und bestätigt, dass intern nachgeschult wurde.
In der Akte wird vermerkt, dass Herr M. Beistand mitführen darf. Über den Widerspruch entscheidet die Fachabteilung unabhängig von der Beschwerde.
Beispiel, wie ein Beschwerdebrief klingen kann„Sehr geehrte Damen und Herren, am [Datum] hatte ich um [Uhrzeit] einen Termin bei [Name/Team]. Während des Gesprächs kam es aus meiner Sicht zu folgendem Vorfall: [präzise, chronologisch, ohne Bewertungen]. Ich empfinde dies als unangemessen und nicht dienstleistungsorientiert. Ich bitte um Prüfung des Vorgangs und um eine Rückmeldung bis [Datum], wie künftig ein respektvoller Umgang sichergestellt wird. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Kontakt]. Mit freundlichen Grüßen, [Name], BG-/Kundennummer: [Nummer].“
Besonderheiten in OptionskommunenIn Optionen-Kommunen ist die Kommune Trägerin des Jobcenters. Beschwerden laufen auch hier zunächst an die Geschäftsführung des Jobcenters; eine weitere Aufsicht liegt jedoch bei kommunalen bzw. Landesstellen. Informationen zur Organisationsstruktur der Jobcenter liefert das Bundesarbeitsministerium; daraus ergeben sich die möglichen Eskalationswege jenseits der örtlichen Ebene.
Fazit: Beschwerde und Rechtsbehelf bewusst trennenDie Dienstaufsichtsbeschwerde ist das Mittel der Wahl, wenn es um das dienstliche Verhalten geht – niedrigschwellig, formlos und geeignet, Abläufe zu verbessern. Wer eine Entscheidung ändern will, braucht den Widerspruch innerhalb der Frist. Im Zweifel können beide Wege parallel gegangen werden: höflich, klar und mit Blick auf das konkrete Ziel
Der Beitrag Bürgergeld: Wie und wann stelle ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Jobcenter? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
National Arabic Music Orchestra Celebrates Sung Poetry at Damascus Opera House
The National Arabic Music Orchestra captivated a full house at the Damascus Opera House last night with a special concert titled “Sung Poems”, celebrating the rich tradition of Arabic poetry set to music.
The hour-and-a-half performance blended classical poetry with elegant melodies, brought to life by a new generation of Syrian vocalists. The concert honored masterpieces made famous by legendary Arabic musicians, opening with “Atifa,” composed by Maestro Adnan Fathallah.
In a statement to SANA, Fathallah described the event as the culmination of a musical vision that marries authenticity with modernity, reviving the tradition of sung Arabic poetry-an enduring symbol of Syrian and Arab cultural identity.
“The enthusiastic turnout reflects the deep passion Syrians have for artistic and cultural celebrations,” Fathallah added.
The ceremony was attended by Deputy Ministers of Culture Luna Rajab and Ahmed Al-Sawaf, alongside artists and fans of classical Arabic music from various generations.