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Commentary by Aide to the President of Russia Yury Ushakov following a telephone conversation between Vladimir Putin and President of the United States Donald Trump

PRESIDENT OF RUSSIA - 16. Oktober 2025 - 19:10

Aide to the President of Russia Yury Ushakov: Colleagues,

Today in the afternoon, Vladimir Putin had a telephone conversation, the eighth one, with US President Donald Trump.

The conversation lasted almost two and a half hours. Clearly, it was a rather substantive and at the same time very open and frank exchange.

Our President started out by congratulating Donald Trump on his successful efforts to normalise the situation in the Gaza Strip. The US President’s peace work has been duly appreciated in the Middle East, in the United States itself, and in most countries around the world.

Naturally, the Russian side outlined its principled position in favour of a comprehensive Middle East settlement on a generally recognised international legal basis that would ensure lasting peace for all the peoples in that region.

A special emphasis during the conversation was placed on the Ukraine crisis. Vladimir Putin provided a detailed assessment of the current situation, stressing Russia’s interest in achieving a peaceful resolution through political and diplomatic methods.

In particular, it was noted that during the special military operation, the Russian Armed Forces hold full strategic initiative along the entire line of contact. Under these circumstances, the Kiev regime resorts to terrorist methods, attacking civilian targets and energy infrastructure facilities, to which we are forced to respond accordingly.

Donald Trump repeatedly emphasised the imperative of establishing peace in Ukraine at the earliest opportunity. The notion that the Russian-Ukrainian conflict has proven the most intractable issue in all peacekeeping efforts of the US President was palpably evident throughout his remarks during the conversation. In this context, he naturally mentioned his successes in settling eight other regional conflicts.

It is noteworthy that one of the US President’s key arguments centred on the premise that the resolution of the conflict in Ukraine would open up tremendous – and he stressed this – tremendous prospects for the development of US-Russian economic cooperation.

Incidentally, both sides spoke of the profound mutual affinity between the peoples of the two countries, which was so vividly demonstrated during the Second World War. It was underscored that the current state of bilateral relations appears paradoxical against this backdrop.

The issue of potential supplies of long-range Tomahawk cruise missiles to Ukraine was also raised. Vladimir Putin reiterated his position that Tomahawks would not change the situation on the battlefield but would inflict substantial damage to relations between our countries, to say nothing of the prospects for a peaceful settlement.

In this context, it is worthy of note that the presidents discussed the possibility of holding another personal meeting. This is indeed a very significant development. It was agreed that representatives of both countries would immediately begin preparations for the summit, which could potentially be organised in Budapest, for instance.

On a separate note, it should be mentioned that our President highly praised personal efforts of the First Lady of the United States Melania Trump in reuniting Russian and Ukrainian children with their families and asked the US President to convey his very best wishes to his spouse.

Overall, I would say that the telephone contact between the presidents of Russia and the United States was quite useful, and the two leaders agreed to maintain contact.

Thank you for the attention.

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Unzureichende Richtlinien für Batterie-Speichersysteme zur Netzstützung

Von CFACT

Eine Arbeitsgruppe aus Massachusetts hat das Department of Environmental Protection (DEP) wegen potenziell katastrophaler Richtlinien für den Bau von Batterieanlagen im Netzmaßstab angeprangert. Die angewandten Richtlinien legen einen Standard fest, der nur für kleine Batterien gilt, wodurch einige Regeln für größere Batterien für Netzanschluss völlig falsch sind.

[Hinweis: Wiederaufladbare Batterien heißen korrekt Akkumulatoren, kurz Akkus. Umgangssprachlich haben sich jedoch auch dafür die Bezeichnung Batterien durchgesetzt.]

Hintergrund ist, dass Massachusetts im Rahmen des Energiegesetzes 2024 einen enormen Ausbau der Netzbatterien vorantreibt. In den nächsten zwei Jahren sollen im Bundesstaat Batterieprojekte mit einer Gesamtleistung von etwa 3.500 MW entstehen. Eine dieser Batterieanlagen in einem Standard-40-Fuß-Container hat die Außenmaße von etwa 12,19 m (Länge) x 2,44 m (Breite) x 2,59 m (Höhe)  – Sattelschleppergröße. Typischerweise ist darin eine Leistung von 1 MW. Daraus errechnen sich 3.500 riesige Batteriecontainer – netto -, es könnten aber auch deutlich mehr sein.

Das Energiegesetz verpflichtete das Energieministerium (DEP) dazu, Sicherheitsrichtlinien für diesen Ausbau herauszugeben, was es im August tat. Laurie Belsito, Policy Director der Massachusetts Fiscal Alliance, warf in einem Artikel im Boston Herald mit dem Titel „Belsito: Batterierichtlinien berücksichtigen nicht diese großen Anlagen  in Massachusetts“.

Siehe https://www.bostonherald.com/2025/10/03/battery-guidance-lacks-juice-to-deal-with-mass-projects/amp/ .

Die DEP-Richtlinien konzentrieren sich auf den Standard 855 der National Fire Protection Association (NFPA) – „Standard für die Installation stationärer Energiespeichersysteme“. Wie Belsito betont, gilt dieser Standard nur für kleine Batterien, nicht für die riesigen Batterien und Batteriekomplexe, die Massachusetts bald überschwemmen werden.
[Laurie Belsito ist Policy Director bei der Massachusetts Fiscal Alliance , ein Zusammenschluß von Unternehmern]

Belsito drückt es so aus:

Der NFPA-Standard 855 beschränkt sich auf Batterien mit einer Energiespeicherkapazität von 50 Kilowattstunden (kWh) oder weniger. Eine solche Batterie könnte beispielsweise als Notstromversorgung in einem Bürogebäude eingesetzt werden. Jede der im Energiegesetz des Staates aufgeführten Batterien dürfte jedoch eine Kapazität von 4.000 kWh (entspricht 4 MWh) oder mehr haben.

Riesenbatterien, die 80-mal größer sind als die Norm 855, werden von dieser Norm nicht ausreichend abgedeckt. Leider gibt es für Batterien dieser Größenordnung bisher keine nationalen Normen.

In mancher Hinsicht wäre die Anwendung von 855 katastrophal falsch. Beispielsweise besagt 855, dass bei mehreren Batterien ein Abstand von einem Meter eingehalten werden muss, damit im Brandfall die benachbarten Batterien nicht in Brand geraten. Dieser geringe Abstand würde im Falle der in Massachusetts vorgeschriebenen riesigen Batterien keinen Schutz bieten.

Das größte Risiko bei diesen riesigen Batterien besteht darin, dass eine einzige brennende Batterie den gesamten Komplex in Brand setzen kann. Das Department of Energy Resources (DOER) hat eine Ausschreibung für Energiegesetz-Batterien veröffentlicht, die vorsieht, dass Projekte mindestens 40 Batterien umfassen, möglicherweise bis zu 1.000. Die Gefahr einer Katastrophe ist unbestreitbar.“

Leider scheint NFPA 855 der richtige Standard für netzdienliche Anlagen zu sein, weshalb er häufig zitiert wird, nicht nur in Massachusetts, was ein potenziell tödlicher nationaler Fehler ist.

So hat die EPA beispielsweise kürzlich den Bericht „Batterie-Energiespeichersysteme: Wichtige Überlegungen zur sicheren Installation und Reaktion auf Zwischenfälle“ für netzdienliche Batterien veröffentlicht. Auch dieser Bericht enthält NFPA 855.

Die American Clean Power Association hat ein Informationsblatt mit dem Titel „NFPA 855: Verbesserung der Sicherheit von Energiespeichersystemen“ herausgegeben, in dem die 50-kWh-Begrenzung an keiner Stelle erwähnt wird. Schlimmer noch: Es enthält ein Foto einer netzgroßen Batterie im Hintergrund.

Die NFPA ist teilweise für diesen weit verbreiteten, potenziell katastrophalen Fehler verantwortlich. In Standard 855 fehlt die entscheidende 50-kWh-Begrenzung. In der neuesten Version von 855 konnte ich sie nur einmal finden, nämlich in Abschnitt 9.5.1.1, wobei Abschnitt 9 für elektrochemische Batterien, einschließlich Lithium-Ionen-Netzbatterien, gilt. Diese kleine Batteriebeschränkung sollte vorne rot markiert sein.

Die tiefere Frage ist, warum die NFPA keinen Standard für riesige Netzbatterien herausgegeben hat? Es gibt einen Boom beim Bau von Netzbatterien. Während die jüngste Gesetzgebung lukrative Subventionen für Wind- und Solarenergie rasch auslaufen lässt, blieben ähnliche Subventionen für Riesenbatterien unberührt.

Um tödliche Katastrophen zu vermeiden, sind klare Regeln für die sichere Konstruktion von Netzbatterieanlagen dringend erforderlich. Belsito hat diese dringende Notwendigkeit gegenüber Massachusetts deutlich gemacht. Auch die anderen Bundesstaaten und die Bundesregierung müssen davon erfahren.

https://wattsupwiththat.com/2025/10/12/deadly-grid-battery-fallacy-exposed-in-massachusetts/

 

Der Beitrag Unzureichende Richtlinien für Batterie-Speichersysteme zur Netzstützung erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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TJK-F ruft zur Teilnahme an der Demonstration in Köln auf

Die Kurdische Frauenbewegung in Frankreich (TJK-F) reagiert mit Plänen zum verstärkten Aufbau gesellschaftlicher Strukturen auf den von Abdullah Öcalan mit seinem „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ initiierten Prozess.

Im Kurdischen Kulturverein in Mantes-la-Jolie in der Region Île-de-France diskutierten Kurdinnen über ihre bestehenden Probleme und mögliche Lösungen. In der gemeinsamen Betrachtung kamen die Frauen zu dem Schluss, dass die beste Antwort auf diesen Prozess darin bestehe, die Bildungsaktivitäten zu verstärken, bestehende Organisationen zu stärken und auf die Straße zu gehen, um für die physische Freiheit von Abdullah Öcalan zu kämpfen.

Ganz in diesem Sinne riefen die Kurdinnen gemeinsam zur Teilnahme an der Demonstration für die Freiheit des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan auf, die für den 8. November in Köln geplant ist. Sie luden alle, insbesondere Frauen, ein, sich der Freiheitsdemonstration in Köln anzuschließen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/weitere-proteste-fur-eine-politische-losung-der-kurdischen-frage-48338 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/von-berlin-bis-sao-paulo-freiheit-fur-abdullah-Ocalan-aktionen-48331

 

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YPJ geben Tod von Delîla Dersîm bekannt

Das Generalkommando der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) haben den Tod der Kämpferin Delîla Dersîm (Nazan Ağırman) bekanntgegeben. Nach ihren Angaben kam Delîla am 11. Januar 2025 bei der Verteidigung des Tişrîn-Damms durch einen einen türkischen Drohnenangriff ums Leben. Die YPJ sprachen der Familie der Gefallenen und der kurdischen Bevölkerung ihr Mitgefühl aus.

Delîla Dersîm stammte nach YPJ-Angaben aus der nordkurdischen Provinz Mêrdîn (tr. Mardin) und wuchs in einer patriotischen kurdischen Familie auf. Später habe es sie in die kurdischen Berge und schließlich nach Rojava gezogen. Dort kämpfte Delîla unter anderem in Kobanê und Raqqa gegen den Terror des selbsternannten Islamischen Staates, heißt es in dem Schreiben.


Zu Beginn der Erklärung unterstreicht die YPJ, dass das kurdische Volk auf dem Weg der Revolution bereits unzählige Opfer erbracht habe und „viele seiner treuen und heldenhaften Söhne und Töchter“ verloren hat. Für die Frauenverteidigungseinheiten sei jede:r Gefallene ein Versprechen, den Kampf weiterzuführen. Über die Biografie der Gefallenen Delîla Dersîm schreiben sie: „Sie wurde zu einem Symbol des Widerstands in der Rojava-Revolution und ist bis heute ein Leuchtfeuer der Hoffnung für Frauen und die gesamte Menschheit.

Die Genossin Delîla, eine kurdische Frau aus einer patriotischen Familie in der Stadt Mêrdîn, wurde 1989 geboren. Die Familie Ağırman war bekannt für ihre patriotischen Werte und ihre kurdische Kultur. Ihre Familie wuchs inmitten der Existenz und Entfremdung des kurdischen Volkes auf und führte sie in die Sache der Freiheit ein. Es ist eine Familie, die seit dem Aufkommen der kurdischen Bewegung eine wichtige Rolle gespielt hat. Wie alle freiheitsliebenden Kurd:innen waren sie dem immensen Druck ihrer Feinde ausgesetzt, was dazu führte, dass die Familie zur Flucht gezwungen wurde.

Genossin Delila lebte viele Jahre lang in Hingabe an die kurdische Heimat. Trotz ihrer Entfernung von ihr und ihrem Leben im Herzen des kapitalistischen Systems gab sie ihre Kultur und ihre Sprache nie auf. Ihre Träume waren immer mit ihrer Heimat verbunden. Im Jahr 2009 kehrte sie mit ihrer Schwester zurück, um ihren Traum zu verwirklichen und die Berge Kurdistans zu erreichen. Als sie ihre Heimat sah, beteiligte sie sich mit großer Begeisterung an allen Aktivitäten und Aufgaben und führte ihre Genossinnen und Genossen selbst in den schwierigsten Situationen an.“

Aus den Bergen Kurdistans nach Rojava

Das Wesen der Kämpferin wird in dem Nachruf als „rein und transparent“ beschrieben und ihre Führungskraft sowie ihr Mut hervorgehoben. Nach Jahren des Kampfes in den kurdischen Bergen habe sie sich entschlossen, ihren Weg in Rojava fortzusetzen. „In den schwierigsten Momenten widmete sie als junge Frau ihr Leben der Revolution und der Bekämpfung der Bedrohung durch den IS gegen Rojava und die gesamte Menschheit. Sie war eine Flamme des Widerstands gegen die Aggressoren“, heißt es wörtlich bei der YPJ.

Schließlich habe sich Delîla auch bei der Verteidigung des Tişrîn-Damms gegen die Angriffe der Türkei und ihrer dschihadistischen Proxymilizen eingebracht, die „zum Symbol für den vereinten Widerstand des revolutionären Volkes“ wurde. In diesem Kampf verlor Delîla Dersîm ihr Leben.

Die YPJ erklären abschließend: „Als Frauenverteidigungskräfte halten wir stolz das heldenhafte Erbe unseres Volkes hoch und schwören, unseren Kampf niemals aufzugeben, bis wir auf diesem guten und humanen Land den Sieg errungen haben. Wir werden unseren freiheitsliebenden Repräsentanten niemals im Stich lassen. Wir senden der Familie unserer Genossin und allen unterdrückten Völkern erneut unseren Gruß.“

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Erweiterte Sicherheitssitzung in Deir ez-Zor

Der Militärrat in Deir ez-Zor hat in Zusammenarbeit mit den Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) eine erweiterte Sitzung abgehalten, an der Stammesälteste und Intellektuelle aus Al-Busayrah, al-Shuhail und Dhiban teilgenommen haben. Ziel des Treffens ist laut YPJ-Bericht die Erörterung der Sicherheits- und Dienstleistungssituation gewesen sowie die Diskussion um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Selbstverteidigungskräften und den lokalen Gemeinschaften.

An dem Treffen nahmen unter anderen Zîlan Jasour aus der YPJ-Führung, Sipan Efrîn, Kommandeur der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Ayed Turki Al-Khabil, Kommandeur des Militärrats von Deir ez-Zor, und Majid al-Arak, Direktor des Büros für Beziehungen der internen Sicherheitskräfte in Deir ez-Zor.

Erörterung der aktuellen Situation

Sowohl die Führung des Militärrats von Deir ez-Zor als auch Sipan Efrîn analysierten zunächst die allgemeine Lage in der Region und die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Sicherheit. Sie betonten, wie wichtig es sei, die Sicherheit und Stabilität in der Region durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Selbstverteidigungskräften und der lokalen Bevölkerung zu gewährleisten. Außerdem hoben sie die zentrale Rolle der QSD und des Militärrats von Deir ez-Zor bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Beseitigung seiner Ursachen hervor, um die Sicherheit im östlichen Umland von Deir ez-Zor weiterhin zu garantieren.


Verbesserungen im zivilen Bereich

Im Rahmen der erweiterten Sitzung wurden auch Vorschläge von Stammesältesten, Intellektuellen und Anwohner:innen zur Verbesserung der Dienstleistungen und der institutionellen Entwicklung eingebracht. Gemeinsam wurden Mechanismen zur Verbesserung des Bildungssektors diskutiert, um eine bewusste Generation heranzubilden, die zur Entwicklung der Gemeinschaft beiträgt.

Die Teilnehmenden unterstrichen außerdem, dass die Stämme eine besondere Rolle bei der Förderung des zivilen nationalen Friedens und der Stärkung des sozialen Gefüges innehätten. Die starken Beziehungen zwischen den Selbstverteidigungskräften und der lokalen Bevölkerung stellten analog dazu einen Grundstein für anhaltende Sicherheit und Stabilität dar. Einhellig wurden Einheit und die gemeinsame Koordination als Schlüssel zu einer sichereren und stabileren Zukunft für die Bevölkerung der Region betrachtet.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mutmassliche-attentater-durch-qsd-in-deir-ez-zor-festgenommen-48406 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/operation-sicherheitsverstarkung-in-deir-ez-zor-beendet-38938 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-starten-operation-sicherheitsverstarkung-ostlich-des-euphrat-38787 https://deutsch.anf-news.com/frauen/efrin-widerstand-der-frauen-ist-ein-gesamtgesellschaftliches-projekt-48040

 

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Aleppo: Zwei Asayîş-Mitglieder schwer verletzt

Ein gemeinsamer Kontrollpunkt der Inneren Sicherheit von Nord- und Ostsyrien (Asayîş) und der Truppen der selbsternannten syrischen Übergangsregierung am Shihan-Kreisel in Aleppo ist am Donnerstagmorgen von einer Gruppe angegriffen worden, die ihrerseits ebenfalls der Übergangsregierung in Damaskus angehören soll. Bei dem Angriff in Eşrefiyê sind zwei Mitglieder der Asayîş schwer verletzt worden. Sie wurden zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht.

Die Asayîş in Aleppo verurteilten den bewaffneten Angriff der Söldner der Übergangsregierung auf den gemeinsamen Kontrollpunkt und erklärten: „Der Angriff führte dazu, dass zwei Mitglieder der internen Sicherheitskräfte schwer verletzt wurden. Sie wurden anschließend zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Ansonsten wurden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Ort zu sichern und eine Ausweitung der Auseinandersetzungen zu verhindern.“

Wiederholte Attacken gefährden die Sicherheit und Stabilität

Es wurde klargestellt: „Dieser Vorfall ist eine Fortsetzung einer Reihe wiederholter Verstöße durch bewaffnete Gruppen, die der Übergangsregierung angehören, und stellt einen klaren Verstoß gegen die Bemühungen um die Herstellung von Sicherheit und Stabilität in der Region dar.“

In ihrer Erklärung bekräftigten die Internen Sicherheitskräfte in Aleppo ihr uneingeschränktes Engagement für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und machten „die für diesen Angriff verantwortlichen Parteien für dessen Folgen rechtlich und moralisch voll verantwortlich“.

Titelbild: Symbolbild Asayîş Kontrollposten

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/syrien-blockade-auf-tabqa-salamiyya-strasse-halt-an-48373 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/treibstoffblockade-verscharft-stromkrise-in-Sexmeqsud-und-esrefiye-48351 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/asayis-in-aleppo-wirft-Ubergangsregierung-bruch-des-waffenstillstands-vor-48328

 

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Krankengeld trotz Lücke: Prognose zählt nicht, nur ärztliche Feststellung

Eine ärztliche Prognose über den weiteren Verlauf einer Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit entscheidet nicht über den Anspruch auf Krankengeld. Sie ist keine Bescheinigung über eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit. (S 19 KR 959/13)

Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit

Der Betroffene arbeitete zuletzt als Staplerfahrer. Er erkrankte arbeitsunfähig an Gastroenteritis und einem Wirbelsäulenleiden. Eine ärztliche Untersuchung zeigte Bandscheibenvorfälle. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis; bis zum Kündigungstag zahlte er das Arbeitsentgelt weiter.

Voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit

Ein behandelnder Arzt schrieb den Betroffenen voraussichtlich bis zum 30.06.2013 arbeitsunfähig. Dem lag eine Diagnose wegen akuter Gastroenteritis und Wirbelsäulensyndrom zugrunde. Der Erkrankte gab an, er habe sich am 20.06.2013 zur Behandlung zur Praxis des Arztes begeben. Diese sei jedoch außerplanmäßig geschlossen gewesen.

Am 01.07.2013 schrieb der Arzt die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bis zum 15.07.2013 fort. Eine weitere Folgebescheinigung verlängerte die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bis zum 18.08.2013. Zu einem letzten Besuch beim Hausarzt am 16.09.2013 erschien der Betroffene nicht mehr, weil er, seinen Worten zufolge, nicht wusste, wie er diesen finanzieren solle.

Grund dafür war eine Mitteilung der Krankenkasse, er sei nicht mehr versichert.

Krankenkasse will kein weiteres Krankengeld zahlen

Die Krankenkasse teilte dem Erkrankten mit, er habe keinen Anspruch auf Krankengeld. Der behandelnde Arzt habe nur bis zum 30.06.2013 Arbeitsunfähigkeit attestiert; erst am 01.07.2013 sei erneut eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt worden.

„Um die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten, hätte die Arbeitsunfähigkeit am 30.06.2013 ärztlich attestiert werden müssen.“ Die Krankenkasse wies darauf hin, dass mit dem Ende der Mitgliedschaft am 30.06.2013 auch Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen entfielen.

Widerspruch wegen fehlender Schuld

Der Betroffene legte Widerspruch ein und machte geltend, er habe nicht wissen können, dass die Arztpraxis am 20.06.2013 geschlossen gewesen sei, und er habe die Vertretung vor 18.00 Uhr nicht mehr erreichen können.

Weitere Arbeitsunfähigkeit

Eine Ärztin im Medizinischen Dienst der Krankenkasse begutachtete den Betroffenen am 09.07.2013. Sie stellte Arbeitsunfähigkeit fest mit den Diagnosen „sonstige Krankheiten der Wirbelsäule“ und „sonstige chronisch obstruktive Lungenkrankheit“.

Zudem hatte sie den Eindruck einer Alkoholkrankheit und hielt eine Prüfung für ein Berufsverbot als Staplerfahrer für nötig. Das Gutachten stützte damit die tatsächliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit.

Krankenkasse weist Widerspruch zurück

Die Krankenversicherung wies den Widerspruch zurück. Es habe am 01.07.2013 kein Versicherungsverhältnis mehr bestanden und damit auch kein Anspruch auf Krankengeld. Beim „Weiterbestehen von Arbeitsunfähigkeit“ hätte die Bescheinigung spätestens am Tag der prognostizierten Fortdauer erfolgen müssen.

Es geht vor Gericht

Der Erkrankte klagte vor dem zuständigen Sozialgericht. Dort wiederholte er, dass er nicht gewusst habe, dass die Hausarztpraxis geschlossen gewesen sei. Selbst wenn er zur Vertreterpraxis gekommen wäre, hätte die Vertretung ihn nur bis Sonntag krankschreiben können.

Anspruch auf Krankengeld besteht weiter

Die Richter entschieden, dass der Kläger weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld hatte. Dieser Anspruch sei wirksam entstanden und habe nicht geendet, obwohl die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am 01.07.2013 ausgestellt worden sei.

Es geht um tatsächliche Arbeitsunfähigkeit – nicht um Prognosen

Gesetzlich muss jemand arbeitsunfähig erkrankt sein und ein Arzt diese Arbeitsunfähigkeit feststellen, damit Krankengeld gezahlt wird. Der Betroffene war in der gesamten Zeit arbeitsunfähig erkrankt – wegen seines Wirbelsäulenleidens, einer Alkoholproblematik, der Entzündung im Magen-Darm-Trakt und weiterer gesundheitlicher Einschränkungen.

Das MDK-Gutachten vom 09.07.2013 zeigte sogar eine funktionelle Verschlechterung; die Einschränkungen bestanden nach Mitteilung des Sachverständigen bereits am 05.04.2013. Entscheidend ist die ärztliche Feststellung der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit; eine vorausschauende ärztliche Einschätzung („Prognose“) über die Dauer ist dafür keine Voraussetzung.

Fehlerhafte Mitteilung der Krankenkasse

Die Mitteilung der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft des Betroffenen am 30.06.2013 ende und er ab diesem Zeitpunkt keine Leistungen mehr erhalte, war nach Ansicht der Richter fehlerhaft.

Die Mitgliedschaft kann bei Krankengeldbezug fortbestehen; maßgeblich ist die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit mit ärztlicher Feststellung. Die falsche Information der Kasse habe dazu geführt, dass der Betroffene nach dem 16.09.2013 seinen Arzt nicht mehr aufgesucht habe.

Kein Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Für die Richter gab es keinen Zweifel daran, dass die Arbeitsunfähigkeit die gesamte Zeit über bestand. Die Erkrankungen hielten nicht nur an, sondern verstärkten sich teilweise. Wichtig: Die gesetzlich notwendige ärztliche Feststellung ist nicht mit einer bloßen Prognose gleichzusetzen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient regelmäßig als Nachweis der ärztlichen Feststellung – eine lückenlose Kette bloßer Prognosen ist hingegen nicht erforderlich.

Rechtliche Einordnung

Anspruch/Entstehung: Der Krankengeldanspruch entsteht am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (u. a. § 44, § 46 SGB V).
Mitgliedschaft: Bei Krankengeld kann die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fortbestehen (u. a. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Praxis heute (eAU): Die Übermittlung erfolgt inzwischen in der Regel elektronisch (eAU). Materiell bleibt es dabei: Entscheidend ist die ärztliche Feststellung der tatsächlichen AU; eine Prognose über die Dauer ist keine Anspruchsvoraussetzung.

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Amnesty International Urges Release of Abducted Syrian Volunteer Hamza Al-Amareen

SANA - Syrian Arab News Agency - 16. Oktober 2025 - 18:46

Amnesty International has called for the urgent release of Hamza Al-Amareen, a Syrian Civil Defense volunteer who was kidnapped in mid-July while carrying out a humanitarian mission in Sweida province. The organization holds armed groups operating outlaw accountable for his disappearance.

“Hamza Al-Ammarin was sent on July 16 by the Syrian Civil Defense Center to the city of Sweida in response to a call from the United Nations, following the outbreak of clashes in the province,” the organization said in a statement on Thursday, adding that evening, he contacted his family to reassure them he was safe. The next morning, an unknown individual answered his phone, briefly confirmed Hamza was fine, then hung up. No further contact has been made since.

According to family testimonies, Hamza was driving a marked Civil Defense vehicle and escorting evacuated civilians when an armed group intercepted them near Al-Omran roundabout. The civilians were released, but Hamza and the vehicle were taken. His whereabouts remain unknown since July 17.

Hamza had previously taken part in numerous humanitarian operations across Syria, including rescue efforts after the 2023 earthquake and firefighting missions. His last assignment before the abduction was helping extinguish wildfires in Lattakia.

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So lange musst Du arbeiten damit Du wieder Krankengeld bekommst

Wenn nach insgesamt 78 Wochen Lohnersatz der Krankenkasse das Krankengeld endet, spricht man von der Aussteuerung. Viele Betroffene fragen sich dann, ob – und vor allem wann – sie nochmals Anspruch auf diese Leistung haben.

Die Antwort zeigt sich im Sozialgesetzbuchs V (SGB V): Entscheidend sind die sogenannte Blockfrist von drei Jahren und ein sechsmonatiger Zeitraum, in dem man wieder arbeitsfähig und versicherungspflichtig beschäftigt war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

78 Wochen innerhalb einer starren Blockfrist

Krankengeld beginnt in der Regel nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung und wird dann längstens 72 Wochen innerhalb eines rollierenden Drei‑Jahres‑Fensters gezahlt, der Blockfrist.

Die Frist startet mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Krankheit; für jede neue Erkrankung beginnt eine eigene Frist. Dadurch können mehrere Blockfristen parallel laufen, sie verlängern sich jedoch nicht, wenn während einer bestehenden Krankschreibung weitere Diagnosen hinzukommen.

Was „Aussteuerung“ praktisch bedeutet

Ist das Limit von 78 Wochen innerhalb der Blockfrist ausgeschöpft, ruht der Anspruch – nicht nur bis zum nächsten Arzttermin, sondern bis er nach den gesetzlichen Vorgaben neu entstehen kann. Wer weiterhin arbeitsunfähig ist, rutscht häufig in das Arbeitslosengeld I nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente.

Erst wenn man wieder arbeitsfähig wird oder eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, kann der Weg zum Krankengeld erneut offenstehen.

Zwei Wege zurück zum Krankengeld

Ein neuer Anspruch entsteht sofort, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit auf einer völlig anderen Diagnose beruht. Stellt der Arzt jedoch dieselbe Krankheit fest, gelten strengere Bedingungen: Die ursprüngliche Blockfrist muss abgelaufen sein und zusätzlich greift die „Sechs‑Monats‑Regel“ des § 48 Abs. 2 SGB V.

Die Sechs‑Monats‑Regel

Paragraf 48 Absatz 2 verlangt, dass zwischen dem Ende der vorherigen Krankheitsepoche und der neuen Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt, in dem der Betroffene nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben war und in dieser Zeit entweder erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

“Es reicht also nicht, lediglich gesund zu sein; es muss auch wieder eine beitragspflichtige Beschäftigung oder eine aktive Arbeitslosen‑Meldung bestehen”, rät der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Muss man sechs Monate am Stück arbeiten?

Nein. Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung fordern einen lückenlosen Halbjahresblock. Entscheidend ist einzig die Summe von sechs Kalendermonaten ohne Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung, in denen zugleich ein Versicherungspflichtverhältnis mit Krankengeldanspruch bestand.

Dies kann sich aus mehreren kürzeren Beschäftigungsphasen zusammensetzen, solange Unterbrechungen nicht durch eine neue Krankschreibung wegen der alten Diagnose überlagert werden.

Welche Beschäftigungsformen zählen?

Gewertet werden alle sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, auch Teilzeit‑ und Minijob‑Arbeit, sofern der Tarif der Krankenkasse einen Krankengeldanspruch umfasst.

Gleichgestellt ist die Meldung bei der Arbeitsagentur außerhalb der Nahtlosigkeitsregelung, da man dort als „vermittelbar“ gilt. Zeiten in Reha‑Einrichtungen, in denen Übergangsgeld gezahlt wird, verlängern die Wartefrist nicht; sie werden wie Krankengeld‑Tage in die Blockfrist eingerechnet.

Sonderfall Selbstständige und freiwillig Versicherte

Freiwillig Versicherte und Selbstständige können den Krankengeldanspruch nur nutzen, wenn sie einen entsprechenden Wahltarif abgeschlossen haben. Für sie zählt eine Phase von sechs Monaten tatsächlicher Beitragspflicht mit Krankengeldanspruch; reine Ruhezeiten in freiwilligen Tarifen ohne Krankengeld reichen nicht aus.

In jedem Fall muss die erneute Erkrankung nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums eintreten.

Aktuelle Neuerungen 2025 beim Krankengeld

Seit 1. Januar 2025 liegt der maximale Tagessatz des Krankengeldes bei 128,63 Euro.

Die Anhebung knüpft an die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze und wirkt sich auf alle laufenden sowie neuen Ansprüche aus, ohne jedoch die Blockfrist‑Logik zu verändern.

Parallel dazu erfolgt der gesamte AU‑Nachweis inzwischen elektronisch, sodass Fehlzeiten lückenlos dokumentiert bleiben – auch das kann bei der Sechs‑Monats‑Frist eine Rolle spielen.

Wieder Krankengeld nach dem Krankengeld ist machbar

Wieder Krankengeld zu erhalten ist machbar, aber nur unter klaren Bedingungen. Wer nach Aussteuerung mindestens sechs Monate ohne Krankschreibung wegen derselben Diagnose arbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und dabei versicherungspflichtig bleibt, hat mit Beginn der nächsten Dreijahres‑Blockfrist erneut Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung und bis zu 72 Wochen Krankengeld.

Wichtig sind eine lückenlose Dokumentation, das bewusste Vermeiden krankheitsbedingter Unterbrechungen in der Wartezeit und eine rechtzeitige Rückkehr in ein beitragspflichtiges Beschäftigungs‑ oder Vermittlungsverhältnis.

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„John Candy: I Like Me“ – Ein tiefer Blick in die Seele eines Giganten | Fleschs Lieblingsdokus (7)

Die Dokumentation “John Candy: I Like Me” unter der Regie von Colin Hanks, die am 10. Oktober 2025 auf Amazon Prime gestartet ist, ist ein absoluter Muss für alle, die das Kino der 1980er- und frühen 1990er-Jahre lieben. Mit einer Mischung aus nie zuvor gesehenem Archivmaterial, herzerwärmenden Anekdoten und ehrlichen Reflexionen zeichnet der Film ein […]

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Schwerbehinderung: Trotz GdB 100 & Rollstuhl – Gericht kippt Merkzeichen „H“

GdB 100, mehrere Merkzeichen, Rollstuhlnutzung – und trotzdem kein „H“ für Hilflosigkeit. Mit diesem Befund hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 12 SB 440/24, Entscheidung vom 9. Mai 2025) die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen.

Das Urteil ist ein Weckruf: Wer „H“ will, muss die tägliche, erhebliche Hilfe bei Grundverrichtungen belegen – bloße Rollstuhlnutzung oder ein Pflegegrad 3 reichen nicht.

Worum ging es?

Die 1974 geborene Klägerin hatte bereits GdB 100 sowie die Merkzeichen G, B und aG. Sie begehrte zusätzlich das Merkzeichen „H“. Ärztliche Unterlagen bescheinigten u. a. chronische Schmerzen, Funktionseinschränkungen, zeitweise stationäre Aufenthalte – und die Nutzung eines Rollstuhls, auch in der Wohnung.

Dennoch verneinten bereits das Sozialgericht und zuvor ein anderer LSG-Senat die Hilflosigkeit im Rechtssinn. Begründung: Zu wenig objektivierbare, täglich wiederkehrende Hilfebedarfe bei Grundverrichtungen; die Klägerin sei in vielen Bereichen weitgehend selbstständig.

Der rechtliche Maßstab – verständlich erklärt

„Hilflos“ ist, wer dauerhaft und täglich für eine Reihe (regelmäßig mindestens drei) häufig und regelmäßig wiederkehrender Verrichtungen Hilfe braucht – und zwar in erheblichem Umfang. Gemeint sind Grundverrichtungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation/Antrieb, nicht aber Hausarbeit.

Auch Anleitung/Überwachung zählt, wenn sie ständig bereitstehen muss. Als Regelbeispiele gilt „H“ u. a. bei Blindheit oder Querschnittslähmung sowie bei anderen Behinderungen, die dauernd und ständig – auch in der Wohnung – einen Rollstuhl erfordern. Diese Beispiele greifen aber nur, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Wichtig: Der Pflegegrad ist kein Automatismus. Pflegegrad 3 signalisiert zwar erhebliche Einschränkungen, lässt für „H“ aber oft noch nicht auf den nötigen umfangreichen täglichen Hilfebedarf schließen. Starke Indizwirkung besteht eher ab Pflegegrad 4/5.

Warum scheiterte die Klägerin?

Das Gericht stellte – gestützt auf Sachverständigengutachten und eigene Angaben der Klägerin – eine deutliche Diskrepanz fest: subjektiv sehr hohe Einschränkungen, objektiv aber ein beachtliches psychosoziales Funktionsniveau.

Transfers (Rollstuhl Sitz/Untersuchungsliege), An- und Auskleiden, Essen/Trinken sowie eigenständige Alltagsorganisation seien weitgehend möglich. Selbst eine tägliche Schwimmbadnutzung, Vereinsaktivität und eigenständiger Behördenkontakt wurden dokumentiert. Damit fehlte es an der für „H“ erforderlichen Häufigkeit und Erheblichkeit der Hilfeleistungen.

Was zählt – und was nicht? Zählt für „H“ Zählt nicht / reicht nicht Tägliche Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Toilette, Nahrungsaufnahme, Transfers, Wohnungsverlassen Hauswirtschaft (Putzen, Kochen, Einkaufen) Mehrere Grundverrichtungen jeden Tag und in erheblichem Umfang (i. d. R. deutlich über bloß “knapp 1 Stunde”) Gelegentliche oder tagesformabhängigeUnterstützung Ständige Anleitung/Überwachung (z. B. bei Sturz-, Orientierungs-, Antriebsproblemen) Allgemeine Schmerzangaben ohne objektive Funktionsbefunde Dauernde Rollstuhlpflicht auch in der Wohnung – medizinisch klar belegt Rollstuhlnutzung ohne Nachweis der dauernden Notwendigkeit Konsistente Befunde, Berichte, Pflegedokumentationen Pflegegrad 3 allein oder unkritische Übernahme bloßer Selbstauskünfte Was bedeutet das Urteil für Betroffene?

Das LSG sendet eine klare Botschaft: Hilflosigkeit ist ein Funktions-, kein Etikettenbegriff. Entscheidend ist der Alltag, nicht die Diagnoseliste. Wer „H“ beantragt oder im Widerspruch durchsetzen möchte, sollte gezielt den täglichen Hilfebedarf bei Grundverrichtungen dokumentieren – konkret, regelmäßig, nachvollziehbar.

So stärken Sie Ihren Antrag – ohne Umwege:

Führen Sie konsequent Tagesprotokolle: Halten Sie fest, wer Ihnen wobei hilft, wie oft und wie lange die Unterstützung nötig ist und aus welchem Grund – etwa wegen Sturzgefahr, fehlender Feinmotorik oder Antriebslosigkeit.

Sorgen Sie außerdem für ärztliche Funktionsberichte statt bloßer Diagnosen: Entscheidend ist, was ohne Hilfe nicht gelingt, zum Beispiel Transfers, An- und Auskleiden, Intimhygiene oder die Essensaufnahme – jeweils einzeln und konkret beschrieben. Prüfen Sie pflegefachliche Einschätzungen kritisch: Wurden Fremdangaben plausibilisiert und passen die Bewertungen zu den dokumentierten Abläufen im Alltag?

Achten Sie strikt auf Konsistenz: Ihre Angaben gegenüber Medizinischem Dienst, behandelnden Ärzten, Pflegekasse, Versorgungsamt und Gericht sollten deckungsgleich sein; Widersprüche kosten Glaubwürdigkeit. Und berufen Sie sich auf Regelbeispiele nur dann, wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen – etwa eine dauernde Rollstuhlpflicht, die auch in der Wohnung besteht.

Einordnung

Die Revision wurde nicht zugelassen – das unterstreicht die Signalwirkung: GdB 100 und Rollstuhl sind keine Eintrittskarte für „H“. Wer wirklich täglich und erheblich Hilfe braucht, kann „H“ erreichen – aber nur mit harter, alltagsnaher Beweisführung.

Für Beratungsstellen, Betroffene und Angehörige ist dieses Urteil daher weniger eine Hürde als eine präzise Landkarte, wie Anträge künftig erfolgreich aufgebaut werden sollten.

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Schwerbehinderung: Höhere Pauschbeträge 2025 bei Behinderung bereits ab GdB 20 – mit Tabelle

Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen werden als Freibeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Alle Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 haben, erhalten ihn.

Wie hoch ist der Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Er beginnt beim GdB 20 mit 384 Euro pro Jahr, liegt beim GdB 30 bei 620 Euro, beim GdB 40 bei 860 Euro, beim GdB 50 bei 1.140 Euro, beim GdB 60 bei 1.440 Euro und beim GdB 70 bei 1.780 Euro.

Dann steigt er beim GdB 80 auf 2.120 Euro, beim GdB 90 auf 2.460 Euro und endet schließlich beim GdB 100 bei 2.840 Euro.

Unabhängig vom Grad der Behinderung gibt es bei den Merkzeichen H, Bl und Tbl einen Pauschbetrag von 7.400 Euro.

Tabelle Pauschbeträge

Diese Pauschbeträge bei Schwerbehinderung galten bis 2020:

  • GdB 25-30: 310 Euro
  • GdB 35-40: 430 Euro
  • GdB 45-50: 570 Euro
  • GdB 55-60: 720 Euro
  • GdB 65-70: 890 Euro
  • GdB 75-80: 1.060 Euro
  • GdB 85-90: 1.230 Euro
  • GdB 95-100: 1.420 Euro
  • Merkzeichen H oder Bl: 3.700 Euro
  • Pflegegrad 4 oder 5: 3.700 Euro
Pauschbeträge 2025 bei einer Schwerbehinderung als Tabelle

Seit 2021 gelten höhere Pauschalbeträge, die wir in dieser Tabelle zeigen:

Grad der Behinderung Betrag 20 384 Euro 30 620 Euro 40 860 Euro 50 1.140 Euro 60 1.440 Euro 70 1.780 Euro 80 2.120 Euro 90 2.460 Euro 100 2.840 Euro Menschen, die „hilflos“ oder blind oder taubblind sind (Merkzeichen H, Bl, TBl im Schwerbehindertenausweis) 7.400 Euro Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 7.400 Euro Gibt es immer den ganzen Pauschbetrag?

Der jeweilige Pauschbetrag wird immer in voller Höhe ausgezahlt, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen während des gesamten Jahres gegeben waren. Im Zweifel wird “aufgerundet”, das heißt: Verringert oder erhöht sich der Grad der Behinderung innerhalb des Jahres, gilt immer der höchste GdB.

Wie viel Steuern werden erstattet?

Wie viel Steuern den Betroffenen erstattet werden, die ihre Behinderung beim Finanzamt nachweisen, hängt vom Steuersatz und Einkommen ab. Wer weniger verdient, spart durch den Pauschbetrag weniger Steuern als jemand, der besser verdient. Wer überhaupt keine Einkommenssteuer zahlt, der hat auch nichts vom Pauschbetrag.

Warum gibt es den Pauschbetrag?

Der Pauschbetrag soll Mehrkosten ausgleichen, die die Betroffenen durch ihre Behinderung haben. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe beim Kochen, Einkaufen und Putzen, der Aufwand für Pflege, oder das Geld, das für Waschen ausgegeben wird.

Es müssen keine Belege gebracht werden

Pauschbetrag kommt von Pauschale. Eine Pauschale ist ein festgesetzter Geldbetrag, mit dem eine Leistung ohne eine spezifische Angabe abgegolten wird. Deshalb verlangt das Finanzamt keine Belege dafür, welche Ausgaben die Betroffenen tatsächlich hatten.

Für die Betroffenen kann das bedeuten, dass sie für die Aufwendungen, die der Pauschbetrag abedecken soll, in Wirklichkeit mehr ausgeben – oder aber weniger.

Gibt es Alternativen?

Betroffene können den Pauschbetrag angeben, müssen es aber nicht. Stattdessen können sie auch ihre realen Kosten in der Einkommnenssteuer anführen.

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Das läuft in der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen. Im Unterschied zum Pauschbetrag müssen hier Belege geliefert werden, um die Kosten nachzuweisen. Diese außergewöhnliche Belastung wird nur bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer abgezogen.

Wann ist es sinnvoll, die Kosten einzeln aufzuführen?

Betroffene sollten die Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen einzeln und mit Belegen aufführen, wenn diese in ihrer Summe den Pauschbetrag überschreiten.

Liegen die tatsächlichen Kosten aber unter dem Pauschbetrag, dann ist dieser die bessere Option. Auch wenn sie dem Pauschbetrag entsprechen, erspart es Arbeit, die festgesetzte Summe in Anspruch zu nehmen als jeden Posten einzeln aufzuführen.

Wo wird der Pauschbetrag eingefordert?

In der jährlichen Erklärung zur Einkommnenssteuer können Betroffene den Pauschbetrag in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge” geltend machen. Sie müssen ihren Grad der Behinderung angeben, falls vorhanden Merkzeichen im Ausweis, und die Gültigkeit des Nachweises.

Was erkennt das Finanzamt als Nachweis an?

Das Finanzamt akzeptiert als Nachweis den Schwerbehindertenausweis und den Feststellungsbescheid des Grades der Behinderung (in der Regel durch das zuständige Versorgungsamt).

Lohnsteuerermäßigung statt Einkommnenssteuer

Lohnabhängig Beschäftigte müssen den Pauschbetrag nicht notwendig in der Einkommenssteuererklärung angeben. Sie können vielmehr beim Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung beantragen und ihre Behinderung als Abzugsmerkmal eintragen. Der Pauschbetrag geht dann bei der Lohnabrechnung direkt von der Lohnsteuer ab, die Betroffenen bekommen dann direkt jeden Monat einen höheren Nettolohn.

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Rente: GKV Zusatzbeitrag könnte auf 2,9 % steigen – oder sogar um 50%?

Sie sollen künftig deutlich mehr zuzahlen – für Medikamente, Klinikaufenthalte und Therapien. Gesundheitsministerin Nina Warken denkt offen über eine pauschale Erhöhung aller GKV-Zuzahlungen um 50 % nach.

Zeitgleich rechnet der GKV-Schätzerkreis für 2026 mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Beides trifft Rentnerinnen, Rentner und Haushalte mit wenig Geld besonders hart.

Zuzahlungen: Was konkret auf Versicherte zukäme

Die heute geltenden Sätze stehen seit 2004. Versicherte zahlen 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Packung bzw. je Verordnung; im Krankenhaus 10 € je Tag (maximal 28 Tage im Jahr). Diese Regeln sind im SGB V verankert.

Warken lässt nun prüfen, alle Zuzahlungen um 50 % anzuheben. Bei verschreibungspflichtigen Arzneien entspräche das 15 % des Preises, mindestens 7,50 € und höchstens 15 € pro Packung. Im Krankenhaus stiege die Pauschale auf 15 € am Tag. Ein Beschluss steht noch aus.

Zuzahlungen betreffen nicht nur Medikamente und Klinik. Eigenanteile fallen auch bei Heilmitteln (z. B. Physiotherapie), Hilfsmitteln (z. B. Gehhilfen, Hörgeräte) sowie Fahrkosten zu notwendigen Behandlungen an – jeweils mit eigenen, gesetzlich geregelten Obergrenzen.

Für Zahnersatz gilt das System der Festzuschüsse: Die Kasse trägt einen festen Anteil, der Rest bleibt als Eigenanteil. Härtefallregelungen können diesen Eigenanteil senken, wenn das Einkommen niedrig ist. Steigen die Zuzahlungen pauschal, verteuern sich diese Bereiche spürbar.

Leistung Heute Im Gespräch Medikamente (Rx) 10 % · min. 5 € · max. 10 € 15 % · min. 7,50 € · max. 15 € Krankenhaus 10 €/Tag (max. 28 Tage/Jahr) 15 €/Tag (max. 28 Tage/Jahr) Finanzlage: Zusatzbeitrag 2026 soll auf 2,9 % steigen

Der GKV-Schätzerkreis hat die Zahlen für 2026 vorgelegt. Ergebnis: Rechnerisch braucht es +0,4 Punkte beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag – auf 2,9 %. Beim Ausgabenpfad 2026 gab es kein Einvernehmen: BMG/BAS erwarten 369,0 Mrd. €, der GKV-Spitzenverband 369,5 Mrd. €.

Die Festsetzung des Durchschnittswerts erfolgt durch das Ministerium bis 1. November 2025 per Bekanntmachung. Jede Kasse legt ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag weiterhin selbst fest.

Wichtig: Der rechnerische Durchschnitt sagt nichts über Ihre persönliche Kasse. Viele Krankenkassen liegen über dem Durchschnitt, um Rücklagen wieder aufzufüllen.

Bereits heute erheben die Kassen im Mittel rund 2,94 %. Für Versicherte kann es sich daher lohnen, die Beitragssätze zu vergleichen und bei Bedarf zu wechseln.

Politischer Rahmen: Sparpaket – aber reicht das?

Das Bundeskabinett hat ein Sparpaket beschlossen, das die Klinikvergütungen dämpft und Verwaltung sowie Innovationsfonds kürzt. Ziel sind Einsparungen von bis zu 1,8 Mrd. € und stabilere Beiträge 2026. Aus den Ländern kommt Kritik, Kliniken warnen vor Zusatzdruck. Ob die Effekte ausreichen, bleibt offen.

Union und SPD haben zugleich angekündigt, die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung 2026 stabil zu halten. Höhere Zuzahlungen würden dieses Ziel flankieren. Der politische Spagat bleibt: Entlastung bei den Beitragssätzen versus höhere Eigenanteile der Patientinnen und Patienten.

Streitpunkt „versicherungsfremde Leistungen“: Kassen klagen

Die Kassen fordern seit Jahren, versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuern zu finanzieren. Gemeint sind Ausgaben, die nicht die Solidargemeinschaft der Beitragszahlenden tragen sollte, etwa Leistungen für staatliche Aufgaben oder gesamtgesellschaftliche Anliegen.

Besonders die Gesundheitskosten von Bürgergeld-Beziehenden seien unterdeckt. Der GKV-Spitzenverband hat daher eine Klage über rund 10 Mrd. € jährlich gegen den Bund auf den Weg gebracht. Ziel ist eine verlässliche Finanzierung über den Bundeshaushalt.

Rentnerinnen und Rentner: Was die Erhöhung bedeuten würde

Viele Ruheständler leben von festen Einkommen. Steigen Zuzahlungen und Zusatzbeiträge gleichzeitig, wächst der finanzielle Druck. Beispiel Medikament: Kostet eine Packung 60 €, zahlen Sie heute 6 €; bei 50 % Aufschlag lägen 9 € an.

Bei längeren Klinikaufenthalten summieren sich 15 € pro Tag rasch. Wer bereits knapp wirtschaftet, spürt das sofort. (Die geplanten Werte sind noch nicht beschlossen.)

Für Rentnerinnen und Rentner gilt zudem: In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) teilen sich Rentenversicherung und Versicherter den allgemeinen Beitragssatz; den Zusatzbeitrag tragen Rentner allein. Die Pflegeversicherung zahlen Rentner ebenfalls allein.

Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags wirkt daher unmittelbar auf die Nettorente. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt werden. Der Wechsel senkt oft die laufende Belastung.

Rechtliche Schutzmechanismen: Ihre Belastungsgrenze

Zuzahlungen enden an der Belastungsgrenze. Sie beträgt 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts, für schwerwiegend chronisch Kranke 1 %. Erreichen Sie die Grenze, kann die Kasse für den Rest des Jahres befreien. Wichtig: Quittungen sammeln, Nachweise geordnet einreichen, ggf. eine Vorausbefreiung beantragen.

Rechenbeispiel: Eine Rentnerin mit 1.200 € Bruttorente im Monat hat 14.400 € im Jahr. 2 % davon sind 288 €. Als chronisch Kranke läge die Grenze bei 144 €. Erstattungen gibt es nicht automatisch – Sie müssen aktiv werden.

So gehen Sie vor:
Beantragen Sie bei Ihrer Kasse eine Belastungsgrenzen-Befreiung. Legen Sie Einkommensnachweise und die gesammelten Quittungen vor (Apotheke, Praxis, Klinik). Fragen Sie nach der Möglichkeit einer Vorauszahlung bis zur Belastungsgrenze.

Dann stellt die Kasse unmittelbar eine Befreiungskarte für den Rest des Jahres aus. Das verhindert Nachzahlungen und entlastet Ihr Budget sofort.

Kassenwechsel: Fristen und Sonderkündigung

Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats, in dem der neue Satz wirksam wird, bei der bisherigen Kasse eingehen. Der Wechsel zur neuen Kasse erfolgt in der Regel zum übernächsten Monat.

Unabhängig davon gilt die allgemeine Bindungsfrist: Wer zu einer Kasse wechselt, bleibt in der Regel zwölf Monate gebunden – außer es greift wieder ein Sonderkündigungsrecht. Achten Sie darauf, dass die neue Kasse Leistungsschwerpunkte anbietet, die Sie wirklich benötigen (z. B. Disease-Management-Programme, Präventionskurse, Bonusmodelle).

Einordnung: Mehr Eigenanteile statt höherer Beitragssatz?

Die Regierung will Beitragssätze 2026 stabilisieren. Höhere Zuzahlungen würden dieses Ziel flankieren, verschieben die Last aber direkt zu den Patientinnen und Patienten. Aus Sicht vieler Kassen löst das die strukturellen Probleme nicht.

Entscheidend wird sein, ob zu kurzfristigen Sparschritten verlässliche Strukturreformen kommen – etwa bei Klinikfinanzierung, Arzneimittelsteuerung und versicherungsfremden Leistungen. Bis zur endgültigen Entscheidung gilt:

Belastungsgrenzen nutzen, Angebote vergleichen, Fristen beachten. So vermeiden Sie unnötige Mehrkosten – selbst wenn Zuzahlungen und Zusatzbeiträge steigen.

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Bürgergeld: Jobcenter stoppt Bürgergeld trotz sehr kurzer Frist

Das Jobcenter kann Leistungen wegen fehlender Mitwirkung auch dann versagen, wenn die Frist, um die geforderten Unterlagen einzureichen, nur zwei Wochen beträgt. Darüber hinaus richtet sich die von der Behörde gesetzte Frist am Einzelfall aus und nicht nach einem festen Schema. So entschied das Sozialgericht Augsburg zugunsten eines Jobcenters. (S 2 AS 308/23).

Jobcenter fordert Unterlagen, um Antrag zu prüfen

Eine Frau beantragte Bürgergeld für sich und ihr minderjähriges Kind beim zuständigen Jobcenter. Die Behörde forderte sie daraufhin schriftlich zur Mitwirkung auf und schickte ihr eine Liste mit Unterlagen, die sie vorlegen müsste.

Behörde erinnert an Mitwirkung

Das Schreiben enthielt die Mitteilung: „Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB I). Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.“

Laut Gericht hatte sie die Unterlagen bis zur Verhandlung nicht eingereicht. Sie sagte einen Vorsprachetermin telefonisch ab und hatte danach keinen Kontakt mit dem Jobcenter, um diese Angelegenheit zu klären.

Jobcenter versagt Leistungen

Das Jobcenter versagte ihr die beantragten Leistungen und begründete dies damit, dass es nicht im Machtbereich der Behörde liege, Antragsvordrucke vollständig und richtig auszufüllen, zu unterschreiben oder Nachweise zu Bedarfen oder Einnahmen von Dritten einzuholen, um die Einkommens- und Vermögenssituation einzuschätzen.

Ohne Unterlagen keine Prüfung

Das Jobcenter könne den Antrag ohne die geforderten Unterlagen nicht prüfen, und es seien keine Gründe ersichtlich, warum sie die Unterlagen nicht eingereicht habe. Im Ermessen der Behörde könnten ihr die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagt werden. Dies sei jetzt der Fall, bis die vollständigen Unterlagen eingereicht seien.

Betroffene sagt, sie habe die Unterlagen eingesandt

Die Betroffene teilte dem Jobcenter daraufhin telefonisch mit, dass sie die angeforderten Unterlagen bereits per Post zugeschickt habe. Das Jobcenter antwortete schriftlich, die Unterlagen seien bisher nicht eingegangen und teilte der Frau mit, sie solle diese einreichen, um die Versagung zu prüfen. Die Unterlagen gingen weiterhin nicht ein.

Neuer Antrag, fehlende Unterlagen

Die Frau stellte einen neuen Antrag. Dieser enthielt lediglich drei der geforderten Unterlagen. Die Betroffene erklärte, da sie diese Formulare bereits geschickt habe, brauche sie diese noch einmal. Das Jobcenter übersandte daraufhin noch einmal sämtliche Formulare und eine Liste der geforderten Unterlagen. Die Frau legte diese wieder nicht vor.

Klage wegen kurzer Frist

Die Betroffene erhob Klage vor dem Sozialgericht Augsburg. Sie begründete diesen damit, dass der Versagungsbescheid mehrfach rechtswidrig sei. Erstens sei die einmalige Aufforderung zur Mitwirkung innerhalb von zwei Wochen keine angemessene Frist.

Betroffene sieht keine wirksame Aufforderung zur Mitwirkung

Da also keine wirksame Aufforderung zur Mitwirkung bestanden habe, sei auch der Versagungsbescheid nichtig. Zweitens habe das Jobcenter das Ermessen nicht zutreffend ausgeübt. Auch deshalb sei der Bescheid rechtswidrig.

Betroffene hält Belehrung für unzureichend

Zudem habe der Bescheid keine Belehrung über die Möglichkeit der Versagung enthalten. Eine Rechtsfolgenbelehrung müsse auf den konkreten Fall zugeschnitten sein. Auch dies hätte gefehlt.

Viele Unterlagen seien nicht vorhanden gewesen, und sie hätte diese erst anderweitig beschaffen und übersenden müssen. Dies sei in der gesetzten Frist nicht möglich gewesen, und diese sei nicht ausreichend gewesen.

Richter halten Frist für ausreichend

Das Sozialgericht Augsburg wies die Klage als unbegründet ab. Es gebe kein Schema für eine ausreichende Frist, um Unterlagen einzusenden. Die geforderten Unterlagen hätten bei der Betroffenen zu Hause sein müssen. Auch bei einer Vielfalt von Unterlagen hätten diese also innerhalb der zwei Wochen übersandt werden können.

Zudem sei es ohne Weiteres möglich, eine Fristverlängerung zu bekommen. Sie habe jedoch bis zum genannten Termin nicht reagiert.

Eine nochmalige Abmahnung sei im Gesetz nicht vorgesehen.

Richter sehen sich durch Klägerin selbst bestätigt

Außerdem habe die Klägerin behauptet, sie hätte die Unterlagen bereits vollständig per Post an das Jobcenter geschickt. Die Behörde habe dies als nicht zutreffend erklärt, doch aus dieser Aussage sei ersichtlich, dass es der Klägerin sehr wohl möglich gewesen sei, die Unterlagen zusammenzustellen.

Rechtsfolgenbelehrung ist einfach verständlich

Die Rechtsfolgenbelehrung sei einfach verständlich und ausreichend gewesen, um der Betroffenen konkret zu vermitteln, dass sie bei mangelnder Vorlage der Unterlagen keine Leistungen erhalten werde.

Was bedeutet dieses Urteil für Betroffene?

Dieses Urteil zeigt gleich mehrere Punkte auf, die Sie bei einem Antrag auf Bürgergeld beachten müssen. Wenn Sie geforderte Unterlagen in einer gesetzten Frist nicht zusammenstellen können, dann müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. Eine Frist zu verlängern sei in aller Regel möglich. Verstreicht eine Frist jedoch ohne Reaktion, dann haben Sie schlechte Karten.

Dies gilt auch dann, wenn Sie eine Frist für nicht ausreichend halten. Auf die Dauer einer vom Jobcenter gesetzten Frist gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch, den Sie für Ihren Einzelfall einfordern könnten.

Hier widersprach sich die Betroffene. Einerseits behauptete sie, sie hätte die Unterlagen eingeschickt, und andererseits begründete sie das Fehlen von Unterlagen mit der kurzen Frist. Gesetzt den Fall, dass sie wirklich die Dokumente per Post geschickt hatte, dann wäre es ein Fehler, dies ohne Beleg zu tun.

Unterlagen sollten Sie dem Jobcenter grundsätzlich mit Nachweis schicken, also per Einschreiben mit Unterschrift oder zumindest per Einwurf. Das bestätigt dann zumindest die Sendung.

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Empörungsrituale der Elektro-Apostel

Die Klima-Apologeten erleben, wie ihre Hegemonie unter der Realität zerbröselt. Deshalb wird das geringste Abweichlertum mit allen Mitteln bekämpft. Selbst das Lavieren von Friedrich Merz beim Verbrennerverbot wird zum Dammbruch erklärt.

Von Michael W. Alberts

Der Eiertanz der Berliner Koalition um das Verbrennerverbot ist schon eine peinliche Vorstellung, und nicht nur wegen der Gründe, die Dirk Maxeiner aufgezeigt hat. Man sieht ein, dass man den EU-Zwang nicht bestehen lassen kann, traut sich aber nicht wirklich, ihn abzuräumen. Man feilscht kleinkariert um Details, versteckt sich hinter rhetorischen Formeln, um irgendwann (als könnte man das Thema nicht innerhalb eines halben Tages abhandeln) einen faulen, halbherzigen Kompromiss als hart errungene Lösung zu verkaufen (deren Durchsetzung in der EU ungewiss ist).

Selbst Markus Söder (Regent über Audi in Ingolstadt, BMW in Dingolfing und München), der allen Anlass hat,  angesichts der kommenden Bayern-Wahl, das Ruder umzulegen, beteuert markig, wie sehr er nach wie vor zur Elektromobilität stehe, selbst nachdem ihm vermutlich bekannt ist, dass der Marktanteil der Stromer bei den Neuzulassungen immer noch nur bei einem Fünftel liegt (hierzu dieser kürzliche Beitrag).

Man sollte meinen, selbst abgesehen vom dramatischen Niedergang der Industrie, die Konsumenten und ihr Votum seien nur schwer misszuverstehen mit ihrer klaren Ansage „Danke für die Option, aber im Wesentlichen Nein Danke“. Die Politik bräuchte eigentlich nur hierauf zu verweisen und ihre Volksnähe herauszustellen: „Wir haben verstanden“, könnten sie sagen zu Verbrauchern, Arbeitnehmern, Steuerzahlern. Aber der größte Teil der Berliner Blase glaubt natürlich, schlauer zu sein als das dumme Volk, die ehemalige Volkspartei SPD allemal.

Empörungsrituale der Elektro-Apostel

Gerade angesichts der Mutlosigkeit der Regierung, die in Treue fest zur Elektromobilität steht und nur lächerliche Zugeständnisse zu machen bereit ist, erstaunt umso mehr, wie die grünen Tugendwächter der Energie- und Mobilitätswende sich im Internet auslassen: als sei die Bundesregierung ganz und gar verrückt geworden, als lasse sie alle Vernunft fahren. Die Argumentationsmuster sind kennzeichnend für ein Weltbild und ein Politikverständnis, die einer tatsächlichen Demokratie mit freiheitlicher, aufgeklärt bürgerlicher Orientierung unwürdig sind – heimisch in den Köpfen ausgerechnet derjenigen, die „unsere Demokratie“ für sich gepachtet haben, ausgrenzend besitzergreifend.

„Die Zukunft ist elektrisch“, so wird vollmundig festgestellt (und zwar flächendeckend, als hätte jemand die Parole ausgegeben). Die Schlichtheit der Ansage, als Weltformel zur Beschreibung einer hoch komplexen technischen Zivilisation und ihrer möglichen Entwicklung, ist ohnehin atemberaubend. Aber das grüne Energiewende-Idyll beruht in der Tat darauf, dass alles nur noch elektrisch betrieben wird, und zwar mit „erneuerbaren“ Energien – nebenbei bemerkt eine absurde Orwell’sche Prägung: Die Sonne ist nicht erneuerbar, sie ist ein nicht mal besonders großer Stern, wo durch Kernfusion ungeheure Energien freigesetzt werden, aber irgendwann ist das Material erschöpft und der Stern verglimmt. Zugegeben, das sprengt menschliche Zeithorizonte, aber trotzdem ist da nichts „erneuerbar“. Auch ein Windrad ist nicht erneuerbar, man muss es schon verschrotten (weit früher als ein „fossiles“ Kraftwerk) und ein ganz neues bauen. Die Vokabel macht null Sinn.

Die Schlichtheit der Parole ist auf demselben astronomischen Niveau wie die der Energiewende-Politik, die ein simples, primitives Patentrezept über alles stülpt – und was nicht passt, wird passend gemacht. Sie ist auch ebenso verlogen, denn die elektrische Zukunft verweigert sich der Orientierung am tatsächlichen Bedarf, der Nachfrage, was nicht progressiv ist sondern rückschrittlich, und sie hebt sich gleichzeitig selbst auf durch die Negation, die darin liegt, dass die Elektrizität, die doch die Zukunft wesenhaft definieren soll, zur exklusiven und unbezahlbaren Ware wird. Würde man postulieren „Die Zukunft gehört den Akademikern“, sollte man keine Bildungspolitik erwarten, die Universitäten abschafft und unerreichbar macht.

Religiöse Anbetung des Klimas

Aber selbst wenn man die Ansage im aktuellen Kontext nur auf die Antriebsstränge von Autos bezieht: Sie kommt ja nicht als politische Forderung daher. Sie wird vielmehr dargeboten als prophetische Enthüllung. Da haben welche erkannt, wo die Reise hingeht, und zwar aus beinahe schicksalhafter historischer Notwendigkeit. Der dialektische Weltgeist will, dass wir mit Batterie-Autos fahren. Diese Art des Denkens ist nicht wirklich überraschend, denn die ganze grüne Weltanschauung fußt immer schon, ideologisch wie Aktivisten-soziologisch, auf dem Marxismus.

Das grüne Establishment ist die Avantgarde, die auf wissenschaftlicher Grundlage erkannt hat, welche Revolution jetzt notwendig und unvermeidlich ist. Das große Ziel ist die Klimaneutralität, dazu bedarf es der Energiewende mit Öko-Strom als Allheilmittel, und daraus folgt die Mobilitätswende bei der Kfz-Technik. Das Vorhaben als revolutionäre, komplette Umwälzung der gesamten Zivilisation zu begreifen, ist keine unfaire Zuschreibung von außen, von Seiten der störrischen „Klimawandelleugner“, sondern Selbstverständnis der Aktivisten, und der offizielle Kampfbegriff ist „Transformation“. So heißt das, wenn eine Technokratie die Revolution mit bürokratischer Borniertheit umsetzt.

Es ist durchaus kein Widerspruch zum marxistischen Denken, bei den Akteuren eine regelrecht religiöse Inbrunst wahrzunehmen, einen missionarischen Eifer, denn das „Klima“ ist offensichtlich eine Ersatzreligion, mit kultischen Elementen, Geboten, Sündern, auch rituellen Opfern, Selbstkasteiung, Hohepriestern und bezopften Prophetinnen aus Schweden.

Die klimaneutrale Zukunft ist natürlich eine Utopie und als solche niemals erreichbar, so wie eine klassenlose, einschränkungslos gerechte Gesellschaft. Der Marxist wie der Klimaprophet ziehen daraus aber nicht den Schluss, es sei vergeblich, sondern fordern umso größere Hingabe. Kompromisslertum und Halbherzigkeit können nicht geduldet werden. Deshalb wird das ängstliche Lavieren der Merz-Truppen schon als kompletter Verrat in der Luft zerrissen, als gehe es an die Grundfesten. Das tut es für die Klima-Vorkämpfer auch; wie in jedem religiös aufgeladenen Kult ist nichts weniger als das Maximum akzeptabel.

Das Unvermeidliche braucht doch den Zwang

Die nächste Parallele liegt darin, dass die kommunistische Avantgarde (akademisch sozialisierte Bürgerkinder) zwar vorgibt, für die breite Masse der unterdrückten Arbeiter zu kämpfen, von diesen aber leider nicht allzu freiwillig als Anführer akzeptiert wird. Ebenso scheint der normale Autofahrer in Deutschland es bisher nicht so richtig zu verstehen, die Weltrettung durch Batterie-Autos – und nur einer von fünf Käufern folgt der Avantgarde bei seiner Auswahl. Die anderen vier haben leider noch das falsche Bewusstsein und müssen daher an die Leine genommen werden.

Zwischen der behaupteten Unvermeidlichkeit der „elektrischen Zukunft“ und dem Käuferverhalten klafft ein Abgrund. Die Avantgarde muss letztlich die breiten Massen zu ihrem Glück zwingen, das ist nun mal ihre geschichtliche Aufgabe. Und sofern der Zwang sich noch ein wenig schämt, ein solcher zu sein, wird nun lamentiert, die Verwässerung des Verbrenner-Verbots werde die Verbraucher „verunsichern“: Die Bundesregierung riskiert selbst mit ihrem zögerlichen Herumfummeln schon die nötige Klarheit und Eindeutigkeit in der Kommunikation mit dem gemeinen Bürger.

Solange formal noch Freiwilligkeit besteht, darf aber doch zumindest kein Zweifel aufkommen daran, was die einzig richtige Lösung darstellt. Auch (und gerade) wenn es keinen Impfzwang gibt, muss der Verweigerer zumindest eindeutig als Volksfeind angeprangert werden. Immer das gleiche Muster. Undenkbar, dass der Autokäufer abhängig von seinen persönlichen Bedürfnissen selbst entscheidet, was die beste Technik ist. Optionen sind nur verwirrend und daher von Übel. Freiheit? Nur die Freiheit der Einsicht in die Notwendigkeit. Oder, in Merkel-Deutsch: Alternativlosigkeit ist Trumpf. Sie hat ihren Marx eben gelernt und verinnerlicht.

Eine gewisse Ironie liegt darin, dass die Firma SAP offenbar beschlossen hat, nur noch BEV als Dienstwagen für die sicher hoch qualifizierten Beschäftigten zu erlauben. Selbst kluge Software-Experten würden sonst womöglich die falsche Entscheidung treffen. Man sieht, die Avantgarde ist ein ziemlich exklusiver Zirkel nur für Ausgewählte. Ganz normale Bürger, die ihr Geld als Facharbeiter oder Dachdecker verdient haben, dürfen dann natürlich erst recht nicht die freie Wahl überlassen bekommen, und solange doch, darf die Politik keinen Zweifel bestehen lassen, dass alles außerhalb von BEV-Technik übel ist: vorgestrig und verstaubt.

Von der Avantgarde-Überzeugung, dass nur BEV den Weg in die Zukunft weisen, lassen sich weitere erstaunliche „Einsichten“ ableiten. Denn wenn die Zukunft elektrisch ist, dann lassen sich eben auch nur mit BEV Gewinne erzielen – so ergibt sich das zwingend im grünen Bauchgefühl. Alles, was nicht BEV ist, gefährdet im Umkehrschluss den Bestand der Hersteller und der Arbeitsplätze. Das wird von prominenten Experten-Darstellern allen Ernstes so behauptet.

Nur das unbeirrte Festhalten am Verbrenner-Verbot verspricht in dieser Logik den ökonomischen Erfolg, denn wie gesagt: „Zukunft!“ – auch wenn die konkreten Erfahrungen der deutschen und anderer europäischer Hersteller offensichtlich das Gegenteil belegen. Gewinneinbrüche und Absatzprobleme werden einfach ignoriert – oder dreist wegerklärt. Dass bei VW jeder fünfte Neuwagen ein BEV ist, beweist angeblich die Großartigkeit des Konzepts und die Richtigkeit des eingeschlagenen Kurses. Die verbleibenden 80 Prozent sind unbeachtlich. Mit gleicher Logik müsste man eigentlich schlussfolgern, dass ein Viertel AfD-Wähler die Zukunft Deutschlands vorwegnehmen.

Das Narrativ – nur närrisch-naives Wunschdenken

Empirisch unverkennbare Realitäten der Gesellschaft und Wirtschaft spielen für Marxisten und Öko-Maoisten keine Rolle. Alles muss dem „Plan“ folgen, und wenn es nicht funktioniert, dann waren es feindliche Elemente, Abweichler und Klassenfeinde. Wenn von VW bis Mercedes keine Gewinne mehr erzielt werden, obwohl doch die Zukunft elektrisch ist und die Konzernlenker der Utopie beflissen auf den Leim gegangen sind, dann nur, weil der Weg noch nicht energisch genug gegangen wurde. Wenn die Blutegel die Krankheit noch nicht geheilt haben, dann müssen mehr Blutegel her. Noch ist Windkraft unzuverlässig, aber zehnmal so viel funktioniert!

Eine phantasievolle Variante des Arguments ist, dass die deutschen Hersteller nicht rechtzeitig auf den BEV-Zug aufgesprungen und deshalb technologisch noch nicht so weit seien. Dabei ist weder an Elektromotoren noch an Batterien viel technologisch aufregend Neuartiges. Diejenigen, die sich ein BEV zulegen, sind auch offensichtlich nicht der Meinung, nur die technologisch so fortgeschrittenen Chinesen wüssten so ein Ding richtig zu bauen. In Wahrheit beherrschen die hiesigen Traditionshersteller auch den BEV-Markt erdrückend: Zumindest die realen Autofahrer scheinen insoweit zu glauben, dass Audi und BMW durchaus attraktive Batterie-Autos drauf haben, aber aus Sicht der Avantgarde mag auch das auf falsches Bewusstsein deuten.

Dass die Kundschaft weit überwiegend beim Verbrenner bleibt, war für die Energiewende-Experten-Elite schon ärgerlich, wie immer, wenn das Volk nicht richtig spurt, aber noch erträglich, solange das Establishment die Reihen fest geschlossen hielt. Aber nun schert der Merkel-Ersatzkanzler doch tatsächlich aus, sogar mit markigen Worten. Da ist zwar wie immer weit weniger dahinter, als es erst klingt, aber postmoderne Marxisten glauben, durch ihre klugen Worte die Welt neu zu definieren und durch Kontrolle des Sagbaren die Verhältnisse zu bestimmen – insoweit ist man schon bei den Vokabeln hellhörig und alarmiert.

Die sichtliche Nervosität, wenn nicht gar Panik auf Seiten der BEV-Apostel, der Avantgarde der „elektrischen Zukunft“, beruht nicht darauf, dass man in seinem naiv-utopistischen Weltbild inhaltlich erschüttert würde. Die vorgetragenen „Sach“-Argumente sind im Grunde nur Platzhalter für etwas ganz anderes, eben die skizzierte ideologische Grundhaltung, den Machtanspruch darin, Pädagogik für vermeintlich niederes Volk und politische Sophisterei, um rhetorisch die Debatte zu kontrollieren und zu gewinnen.

Die Apologeten wissen durchaus, dass sie der Allgemeinheit nur vortragen, was man heute ein „Narrativ“ nennt. Es ist auch kaum vorstellbar, dass sie sich nicht bewusst wären, dass Deutschland und Europa so oder so nicht das Weltklima retten werden, ob nun mit Solarmodulen oder Batterie-Autos. Ihr echtes Problem ist vielmehr: Sie müssen nun erkennen, dass ihre Hegemonie unter dem Druck der Realität zerbröselt, ihre Deutungshoheit darüber, was gut und richtig sei. Sie waren gewohnt, als Klasse der „Experten“ und Meinungsführer die Berliner Politik vollständig zu kontrollieren. Selbst das lächerliche Lavieren von Merz und Söder ist für sie ein Dammbruch. Was erlauben die sich eigentlich?

Der Energiewende-Rigorismus als revolutionärer Impuls

Es ist aber noch viel schlimmer. Wenn selbst ein grüner Ministerpräsident Kretschmann in Stuttgart so viel sagt wie „Klima schön und gut, aber uns bricht hier die Industrie weg“, dann legt er damit die Axt an das Fundament der grünen Herrschaft, denn in der Klimareligion gibt es keinen weiteren Gott neben dem CO2, das in der Negation angebetet wird. In dem Moment, wo das Klima nur noch eines von vielen politischen Zielen darstellt, wo es sich pragmatisch kompromissbereit mit konkurrierenden Notwendigkeiten arrangieren muss, ist es erledigt.

Der Krieg um das Verbrenner-Verbot ist ein Stellvertreter-Krieg. Wer die reine Lehre vom BEV infrage stellt, und sei es nur zögerlich, dem ist auch sonst bei der Energiewende und der notwendigen „Transformation“ der Gesellschaft nicht zu trauen. Die Debattenbeiträge und Motive der jetzt so aufgeregt-aufgescheuchten Meinungsführer und Gesinnungswächter sind nicht verstehbar ohne Beachtung ihrer religiös-fanatisch aufgeladenen, extremistischen Haltung. Die Klimareligion verhält sich nicht anders als die neuere linke Bewegung des „woken“ Bewusstseins. Das Verrückte wird abrupt zur Normalität erklärt („new normal“!) und das Normale als praktisch Nazi. Wer die deutsche Fahne gut findet, wird wohl auch heimlich Hitler verehren. Wer „Zwangsgebühren“ sagt, ist rechtsextrem.

Der grünlinke Eifer ist eben bei allen Themen im Kern revolutionär, auch wenn er an der Oberfläche etablierte bürgerliche Verhaltensmuster an den Tag legt. So wie führende Politiker dieser Republik nichts dabei finden, der „Antifa“ und ähnlichen Horden moralische und finanzielle Unterstützung zu gewähren. Klimawahn und Energiewende sind insoweit nur Teil der Agenda einer fanatischen Bewegung, die außerhalb von Maximalzielen und Extremismus nicht existieren kann. Könnte sie es, würden sich die Protagonisten anders verhalten, nämlich tatsächlich tolerant und gesprächsoffen. Mäßigung und Kompromiss sind dem Revolutionären aber wesensfremd.

Die wohlbestallten „Experten“ und Klima-Apologeten, die sich jetzt so empört und belehrend aus ihren Wohlfühlblasen melden, weil die reine BEV-Lehre infrage gestellt wird, haben aus dieser Perspektive ganz recht, sich so aus dem Fenster zu lehnen. Es ist erstaunlich genug, dass Alt-Maoist Kretschmann sich so wahrhaft vernünftig-pragmatisch äußert. Selbst wenn sein Motiv mit den kommenden Landtagswahlen zu tun haben sollte – das ist in einer Demokratie ja Sinn der Sache. Oder es ist abgeklärte Altersklugheit – jedenfalls scheint er zu erkennen, dass fanatische Energie- und Mobilitätswende den Fortbestand Deutschlands im Kern bedrohen. Und das ist ein Paradigmenwechsel.

Der Anfang vom Ende der Klima-Verabsolutierung

Die grünen Klimafanatiker haben bisher immer suggeriert, die Energiewende werde automatisch und wie durch Zauberhand alles zum Guten wenden, denn „Wind und Sonne schicken keine Rechnung“, und als Vorreiter werden wir mit unserem Öko-Know-how Profit machen ohne Ende. Die Hardcore-Avantgarde sieht gar nicht ein, an diesem Narrativ etwas zu ändern. Sie behauptet einfach weiterhin, das sei der Weltgeist, auch wenn 90 Prozent der Welt sich gegenteilig verhalten. Das wollen wir doch mal sehen.

Das neue Narrativ aus Berlin, vom Kanzler-Verein, lautet: wir müssen weitermachen beim Klima, aber zugleich brauchen wir wieder Wachstum und Wohlstand, und so, wie wir es bisher versucht haben, scheint es nicht zu funktionieren. Das ist nicht nur eine Kritik an den Grünen oder an wem auch immer, der die bisherige Politik praktisch betrieben hat, sondern damit ist auch der grün behauptete Automatismus weg, wonach Klimaschutz wie von selbst Wohlstand produziert, regelrecht damit identisch sei.

Das ist schon mal ein Schlag ins Kontor. Nicht weil die Erkenntnis so sagenhaft originell wäre, sondern weil sie offiziell deutsche Politik wird. Aber man ist eben in den politisch maßgeblichen Kreisen, personifiziert durch mehr als einen Ministerpräsidenten, schon weiter, noch viel kontra-revolutionärer: Wenn es hart auf hart kommt, hat der Wohlstand Vorrang vor dem Klima. Klima wird zum „nice to have“ Artikel, abhängig davon, ob man es sich leisten kann.

Nichts anderes als das bedeutet das Lavieren beim Verbrenner-Verbot mit der ganzen politischen Begleit-Folklore, einschließlich Nebelkerzen und Phantomlösungen. Es ist in der Sache zu wenig, es ist absurd, es ist nervtötend. Aber es bedeutet trotzdem, dass das Klima keinen exklusiven, unantastbaren Alleinstellungs-Anspruch mehr hat. Wozu Berlin sich durchringen kann, ist nur eine kleinliche Fummelei – und doch genau der Dammbruch, der nötig war. Die Avantgarde des Klimawahns zetert zu Recht, denn für sie ist es der Anfang vom verdienten Ende.

Der Paradigmenwechsel ist offiziell auf der Tagesordnung. Klima sticht nicht mehr automatisch alles andere wie der Kreuzbube beim Skat. Und die grüne Expertenblase mit ihrem satt subventionierten Umfeld hat nicht mehr die Definitionsgewalt, nicht mal innerhalb des Berliner Establishments. Es kommt was ins Rutschen.

 

Michael W. Alberts hat langjährige Erfahrung in der Politikberatung und in politischer Kommunikation und sich für Achgut schon häufig mit Fragen der Klima-, Energie- und Verkehrspolitik auseinandergesetzt.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 

Der Beitrag Empörungsrituale der Elektro-Apostel erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Jugendorganisationen legen Kommission Lösungsvorschläge vor

Im Rahmen des „Prozesses für Frieden und demokratische Gesellschaft“ nimmt die Kommission für „Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ Empfehlungen von Berufsverbänden, Opfergruppen und aus der Zivilgesellschaft entgegen.

Für ihre Sitzung am Mittwoch sind auch Vertreter:innen des Jugendorganisationsforums GOFOR (ein Zusammenschluss von 57 Jugendorganisationen), der Nationalen Jugendstiftung und der Anatolische Jugendverband eingeladen worden.

Lösungsvorschläge trotz Vertrauensdefizit

Die Jugendlichen brachten ihre Perspektiven zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte ein und unterbreiteten der Kommission konkrete Vorschläge, darunter die Einführung von Schulbildung zu Frieden und Multikulturalismus, die Gewährleistung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das verbindliche Angebot psychosozialer Versorgung sowie die Einführung eines Zivildienstes als Alternative zur Wehrpflicht.

GOFOR-Mitglied Hasan Oğuzhan Aytaç erläuterte eingangs jedoch, dass junge Menschen weder dem Prozess noch der Kommission vertrauten:

„Das Vertrauensverhältnis zwischen jungen Menschen und der politischen Führung ist leider zerbrochen. Während des ersten Friedensprozesses wurden genau diejenigen, die um ihren Beitrag gebeten worden waren, später wegen dieser Beiträge strafrechtlich verfolgt. Heute werden wir dieses Treffen leider ohne ein Gefühl der Sicherheit beenden.“

Druck untergräbt Vertrauen

Obwohl aufgrund des ungelösten Problems junge Menschen ihr Leben verlören, säßen am Verhandlungstisch oder in der Kommission keine jungen Vertreter:innen, merkte Aytaç kritisch an. Die Zahl junger Abgeordneter im Prlament sei verschwindend gering, in der Kommission säße keine:r von ihnen.

„Wie sollen junge Menschen an diesem Prozess beteiligt werden? Damit junge Menschen zu Friedensstifter:innen werden können, müssen sie in diesen Prozess einbezogen werden und mit Gleichaltrigen darüber diskutieren können. Das bedeutet zum Beispiel, dass junge Menschen an der Universität über Frieden diskutieren können müssen. Dort muss über Frieden gesprochen werden; der Weg zum Frieden muss unter den Studierenden beschritten werden.

Aber was geschieht heute an den Universitäten? Die Repression nimmt zu. Seit Jahren werden die Universitäten unter dem Vorwand von ‚Terror‘ und ‚Sicherheit‘ belagert. Nach 2015, als die Rektorwahlen abgeschafft und Treuhänder zu Rektoren ernannt wurden, wurden alle Mittel eingesetzt, um die Universitätsbewegung zu unterdrücken. Wenn sich drei Studierende zusammenschließen, droht ihnen eine Disziplinaruntersuchung“, stellt der Jugendlich ernüchtert fest.

Forderung nach gleichberechtigter Staatsbürgerschaft

Aytaç betonte, dass eine gleichberechtigte Staatsbürgerschaft unerlässlich ist und benannte in diesem Zusammenhang den Artikel 58 der türkischen Verfassung zum „Schutz der Jugend“ als „größtes Hindernis“ für die altersbedingte Gleichberechtigung.

Es verlangte offen die Einführung muttersprachlichen Schulunterrichts sowie Zugangs zu allen öffentlichen Dienstleistungen, um der systematischen Diskriminierung kurdischer Jugendlicher effektiv etwas entgegenzusetzen.

Öffentliche Institutionen müssen Diskriminierung bekämpfen

„Die Bekämpfung von Diskriminierung in allen Bereichen des Lebens muss zu einer vorrangigen Aufgabe der öffentlichen Institutionen werden. Junge Menschen, die vom politischen Leben ausgeschlossen sind, werden aufgrund des Mangels an wirksamen Maßnahmen zur Drogenbekämpfung auch aus dem sozialen Leben verdrängt“, führte Aytaç weiter aus und plädierte für die gesellschaftspolitische Betrachtung dieses Problems.

Auch müsse das Budget im Bereich der Drogenbekämpfung dringend erhöht werden. Aktuell betrage es lediglich 0.02 Prozent des Gesamtbudgets des Ministeriums für Jugend und Sport.

Der Blick auf internationale Beispiele

Aytaç verwies auch auf die Ansätze zur Konfliktlösung in Irland und Kolumbien und stellte fest, dass junge Menschen dort Räte gegründet haben, ihre friedensorientierten Projekte unterstützt wurden, Jugendfriedensgesetze erlassen wurden und junge Menschen zu Subjekten des Prozesses gemacht wurden.

Forderungen von GOFOR für den Prozess

Das Jugendforum GOFOR hat bezüglich des Prozess und einer demokratischen Lösung eine Liste an Forderungen aufgestellt.

  • Es muss ein Nationaler Jugendrat nach universellen Standards eingerichtet werden, um die aktive Beteiligung von Jugendlichen und Jugendorganisationen an dem Prozess sicherzustellen und den Zugang zu öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen. Dieser Rat muss zivilgesellschaftlich sein, von Jugendorganisationen gegründet und vom Staat anerkannt werden.

  • Junge Frauen müssen aktiv in den Prozess einbezogen werden, und es müssen zusätzliche Mechanismen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass sie zu Friedensakteurinnen werden. Es müssen öffentliche Mittel für Jugendorganisationen bereitgestellt werden, damit diese Projekte zum Thema Frieden und Bekämpfung von Diskriminierung durchführen können, um den Friedensprozess zu sozialisieren.

  • Artikel 58 der Verfassung muss überarbeitet werden, damit junge Menschen nicht nur als schutzbedürftige Gruppe angesehen werden, sondern ihnen eine aktive und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert wird.

  • Im Parlament (TBMM) muss ein Jugendberichterstattermechanismus eingerichtet werden, um die Auswirkungen gesetzgeberischer Entscheidungen auf junge Menschen zu bewerten. Das Gesetz Nr. 2911 muss im Einklang mit Artikel 34 der Verfassung neu gefasst werden, um Hindernisse für das Recht auf Versammlung und Demonstration zu beseitigen. Anklagen gegen junge Menschen, die für die Ausübung ihrer Meinungs- und Organisationsfreiheit bestraft werden, müssen fallen gelassen werden.

  • Das Anti-Terror-Gesetz Nr. 3713 muss geändert werden, damit friedliche Beiträge oder Aktivitäten junger Menschen in sozialen Medien nicht länger als „Propaganda“ behandelt werden. Alle gewaltfreien Formen der Meinungsäußerung müssen von der Kriminalisierung ausgenommen werden. Die Artikel unter „Verbrechen gegen die öffentliche Ordnung“ im türkischen Strafgesetzbuch müssen überarbeitet werden, um die Meinungsfreiheit junger Menschen zu gewährleisten.

  • Die im Rahmen des Gesetzes Nr. 7418, bekannt als Desinformationsgesetz, eingeführten Vorschriften müssen aufgehoben werden, um die Meinungs- und Pressefreiheit zu gewährleisten. Das Hochschulgesetz Nr. 2547 muss geändert werden, um die Autonomie der Universitäten zu gewährleisten, und Hindernisse für die Gründung von Studierendenclubs und -vereinigungen müssen beseitigt werden. Die Rektorwahlen an den Universitäten müssen wieder eingeführt werden, und die Studierendenvertretungen müssen unabhängig sein.

  • Der Unterricht in der Muttersprache muss auf allen Bildungsebenen gewährleistet sein. Der nationale Bildungslehrplan muss überarbeitet werden, um Kurse zu sozialem Frieden, Koexistenz und Multikulturalismus aufzunehmen.

  • Die Ernennung von staatlichen Treuhändern für Gemeinden muss unverzüglich beendet werden. Das Gemeindegesetz Nr. 5393 muss geändert werden, um die Einrichtung von Jugendräten in Gemeinden verbindlich vorzuschreiben und so die lokale Dimension des Friedensprozesses zu gestalten. Es müssen Beschäftigungsmaßnahmen für Tausende junger Menschen entwickelt werden, die aufgrund der Arbeitslosigkeit während des Konflikts als Zeitsoldaten zur Armee gegangen sind. Ihr Recht auf Bildung muss geschützt und psychosoziale Unterstützung muss gewährleistet werden.

  • Für junge Menschen, die ihre Waffen niederlegen, müssen Reintegrations- und Rehabilitationsprogramme durchgeführt werden. Das Recht auf Bildung, die Rückkehr zur Schule, berufliche Bildung und Unterstützung bei der Arbeitssuche müssen wesentliche Bestandteile dieses Prozesses sein. Für junge Menschen, die aus verschiedenen Gründen, darunter Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten, ihre Ausbildung nicht abschließen konnten, muss eine umfassende Amnestie für Studierende eingeführt werden.

  • Es muss ein umfassender psychosozialer Interventionsplan für junge Menschen erstellt werden, die in Konfliktgebieten aufgewachsen sind, die ihre Waffen niedergelegt haben, junge Soldaten, die in Armeen gedient haben, junge politische Aktivist:innen, die aus dem Gefängnis entlassen wurden, und diejenigen, die aufgrund von Zwangsumsiedlungen oder dem Verlust von Angehörigen im Konflikt ein Trauma erlitten haben.

  • Das Gesetz Nr. 7179 über die Wehrpflicht muss überarbeitet und ein alternativer Zivildienst eingeführt werden. Junge Menschen müssen ohne ideologische oder bedingte Hindernisse Zugang zu Zivildienstoptionen haben. Es muss eine auf junge Menschen ausgerichtete Wahrheitskommission eingerichtet werden, um Menschenrechtsverletzungen, denen junge Menschen ausgesetzt waren, zu dokumentieren und die Geschichten derjenigen aufzuzeichnen, die ihr Leben verloren haben.

Eine Frage der Gerechtigkeit

Die Nationale Jugendstiftung und die Anatolische Jugendvereinigung hielten ebenfalls eine gemeinsame Präsentation. Sie erklärten, dass die kurdische Frage seit der osmanischen Ära auf der Tagesordnung stehe und mit dem nach der Gründung der Republik entwickelten Staatsbürgerschaftsmodell an Sichtbarkeit gewonnen habe.

In der gemeinsamen Präsentation hieß es weiter: „Infolge der Fortsetzung falscher Politik haben die jüngsten Entwicklungen wie das Massaker von Uludere (Roboskî), die Ereignisse vom 6. bis 8. Oktober und die Grabenkämpfe die sozialen Wunden vertieft. Das Problem, mit dem wir heute konfrontiert sind, ist nicht nur ein ‚Sicherheitsproblem‘, sondern eine vielschichtige Frage der Gerechtigkeit mit historischer Erinnerung, soziologischen Wurzeln und religiösen und kulturellen Dimensionen.

Nach dem Sykes-Picot-Abkommen (1916) führte die Aufteilung der kurdischen Gebiete zwischen der Türkei, dem Irak, dem Iran und Syrien dazu, dass das Problem über die nationalen Grenzen hinausging. Heute leben Millionen von Kurd:innen nicht nur in diesen vier Ländern, sondern auch in den Turk-Republiken, Europa und den Vereinigten Staaten.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/parlamentskommission-hort-frauen-und-jugendverbande-zur-friedensfrage-an-48356 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/istanbul-jugend-diskutiert-perspektiven-fur-demokratische-gesellschaft-47475 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/protest-in-Sirnex-gegen-geheimdienstanwerbung-an-schulen-47740 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/der-turkische-staat-will-die-kopfe-junger-menschen-besetzen-38698 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-jugend-mit-fussball-gegen-den-spezialkrieg-41843

 

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Der unbezahlbare Sozialstaat

Die Massenarmut in Deutschland geht den Betreuern des Kapitalstandorts auf die Nerven. Die Leitmedien können das nachvollziehen.
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Anhörung zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO im deutschen Bundestag

Transition News - 16. Oktober 2025 - 16:54

Deutsche Politiker haben auf nationaler und europäischer Ebene in den letzten Jahren unter Beweis gestellt, dass sie die dubiose Weltgesundheitsorganisation (WHO), die auch von privaten Geldgebern und der Pharmaindustrie finanziert wird, bedingungslos unterstützen. Dies zeigt sich einmal mehr bei den umstrittenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die im deutschen Bundestag noch im nationalen Umsetzungsverfahren stecken.

Allgemein wird behauptet, die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV seien wichtig, um bei einer neuerlichen Gesundheitsnotlage schnell und angemessen reagieren und Menschenleben retten zu können. Kritiker warnen dagegen, dass sie der WHO eine enorme Machtposition verschaffen und uns der «Willkür» ausliefern werden. Die IGV seien ein «Einfallstor für fremde Interessen».

Am 13. Oktober fand im deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf (21/1508) statt, mit dem die Bundesregierung die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an die IGV schaffen will. Und während WHO-affine Sachverständige die IGV lobten und darauf beharrten, dass die Einzelstaaten dadurch nicht in ihrer Souveränität eingeschränkt werden, lieferten kritische Experten handfeste Argumente dafür, dass das ein Märchen ist.

Epoch Times hatte als einziges Medium ein Kamerateam vor Ort. Wie das Portal berichtet, war kein kein einziger Fraktionsvertreter zu einer Stellungnahme bereit, mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten Christina Baum. Diese erklärte, dass ihre Fraktion die IGV kritisch sehe. Denn sollten sie verabschiedet werden, könnte sich die WHO bei einer neuen «Pandemie» zum Beispiel als «eine Art Wahrheitsministerium» profilieren – und bestimmen, «was wahr und was falsch ist».

Schon aus der Corona-Zeit wisse man aber, dass «sehr seriöse Wissenschaftler, die Kritik geübt» hätten, nicht nur ausgeschlossen, sondern auch «diffamiert, ausgegrenzt, sogar verächtlich gemacht wurden». Das habe den ganzen Diskurs nur «auf eine Linie gebracht». Die daraus resultierende «Expertise» der WHO habe dann schließlich zu den Corona-Maßnahmen geführt.

«Die WHO ist nicht unabhängig», betonte Baum, sie sei zu «über 70 Prozent von Spenden finanziert». Dahinter stünden «große Konzerne, die natürlich ihre eigenen Interessen haben und dementsprechend auch die WHO beeinflussen».

Ihrer Einschätzung nach gehe es bei den IGV darum, im Sinne der juristischen Bindung noch mehr Macht an die WHO zu vergeben. Ansonsten «hätte man der Änderungen ja gar nicht bedurft», sagte Baum, die auch auf die psychischen Schäden bei Kindern, die materiellen Schäden bei Unternehmen und die «schweren Schäden» durch die mRNA-Covid-«Impfungen» hinwies. Die Menschen seien global «zu Versuchskaninchen» gemacht worden.

Die Juristin Beate Sibylle Pfeil, die auf Vorschlag der AfD-Fraktion eingeladen war, warnte davor, dass die WHO unter «fundamentalen Strukturfehlern» leide. Dazu gehörten die «eklatante Spendenabhängigkeit» der WHO, zumal ein Großteil ihres Haushalts von zweckgebundenen Spendengeldern abhänge. Die Verträge dazu müssten noch nicht einmal offengelegt werden, sodass Profitinteressen über Gesundheitsinteressen gestellt werden könnten: «Hier haben wir ein Einfallstor für potenzielle Fremdinteressen.»

Pfeil bestätigte den Standpunkt des Bundesgesundheitsministerium, nach dem die WHO über die IGV zwar nicht direkt in nationale Gesundheitspolitik eingreifen dürfe, aber de facto sei es so, dass das IGV-Gesetz den «Umsetzungsdruck» erhöhen könne. Und zwar durch die Machtquelle der «Expertise». Diese genieße noch immer großes Vertrauen, obwohl die WHO damit während der Corona-Jahre durchaus Schäden angerichtet habe.

Ein «verstärktes Potenzial für Fremdsteuerung» sieht Pfeil auch im per IGV verbrieften Recht der WHO, Informationen auf Social-Media-Plattformen verbieten zu können, die nicht mit der WHO-Linie übereinstimmen. Sogar Expertenmeinungen könnten auf diese Weise unterdrückt werden. Für Pfeil ist das ein «eklatanter Eingriff in die Meinungsfreiheit» und in die «Wissenschaftsfreiheit». Letztendlich könne das zu einem «Dauerspannungsverhältnis zum Grundgesetz» führen.

Die Juristin sieht auch eine Gefahr von «Willkür». Denn dem WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus würden durch die IGV «überbordende Machtbefugnisse» übertragen. Dabei sei zu bedenken, dass Ghebreyesus durch Immunität geschützt und somit persönlich nicht rechenschaftspflichtig sei. Immerhin genüge laut IGV ja bereits ein «hohes Risiko», um eine «pandemische Notlage» von internationaler Tragweite ausrufen zu können.

Dem Begriff «hohes Risiko» mangele es aber «an Bestimmtheit», weswegen «dieser Tatbestand sofort zerlegt werden müsste», so Pfeil. Die Juristin erinnerte in diesem Rahmen daran, dass «Dr. Tedros» schon einmal eigenmächtig gehandelt habe, als er anlässlich der Affenpocken einen Notstand ausgerufen habe, und zwar gegen den Rat seiner Expertenkollegen aus der WHO.

Auch der Schweizer Jurist Philipp Kruse war bei der Anhörung im Bundestag anwesend. Er nutzte die Gelegenheit, auf Fehler der Corona-Jahre hinzuweisen. So habe die WHO während der «Pandemie» zum Beispiel einen «Test ohne Aussagekraft zur Kausalität einer Erkrankung» angeordnet, während man umgekehrt «durchaus sichere Behandlungsalternativen» zurückgewiesen habe – seiner Meinung nach «zu unrecht».

Der Umstand, dass die WHO die «Herdenimmunität» nur noch über den Weg der «Impfung», nicht aber über eine Neuinfektion für erreichbar deklariert habe, erscheint Kruse ebenfalls fragwürdig. Onedrein habe eine Expertengruppe der WHO den Impfstoffherstellern auch noch empfohlen, auf Kontroll- oder Placebogruppen zu verzichten, obwohl damit gegen den Goldstandard für die Produktionssicherheit verstoßen worden sei.

Überhaupt sei ein starker Einfluss der Pharmaindustrie auf die WHO festzustellen, besonders durch die Gates-Stiftung und die Impfallianz Gavi, deren «Ziel und Zweckbestimmung in der Förderung des Absatzes von Impfstoffen» liege.

Kruse gab auch zu bedenken, dass es bei der WHO bis heute «keine Anstrengungen» gebe, «den zahlreichen Hinweisen auf eine menschengemachte Ursache des [COVID-19-]Erregers auf den Grund zu gehen». Deshalb müssten alle Kritikpunkte geprüft werden, bevor man ein solches Gesetzgebungsvorhaben verabschiede und der WHO damit noch weitreichendere Kompetenzen einräume.

Till Bärnighausen, Direktor des Instituts für Global Health des Universitätsklinikums Heidelberg, der auf Vorschlag der Unionsfraktion aussagte, lobte dagegen das IGV-Umsetzungsvorhaben im Gespräch mit Epoch Times, vor allem wegen der «deutlichen Verstärkung der Informationsflüsse, der Transparenz». Die Macht der WHO liege in der «Macht der Expertise», um «die beste Evidenz schnell zu eruieren und dann auszudrücken und weiterzugeben».

Seiner Meinung nach würden die IGV im Falle einer künftigen «Pandemie» «sehr wahrscheinlich Menschenleben retten». Eine Gefahr in der Unabhängigkeit der WHO durch Geldgeber wie die Gates-Stiftung oder Pharmakonzerne sieht Bärnighausen nicht. Eine Meinung die viele andere Mainstream-Wissenschaftler, die von der deutschen Regierung eingeladen wurden, teilen.

Beate Pfeil war nach der Sitzung im deutschen Bundestag entsetzt. Gegenüber Transition News erklärte sie:

«Die Anhörung ist noch schockierender verlaufen als erwartet. Eine derartig oberflächliche und schwache Argumentation hätte ich selbst von den Sachverständigen der politisch mächtigen ‹Gegenseite› nicht erwartet.»

Als Bärninghausen erklärt habe, er sei stolz darauf, dass auf deutschem Boden ein «Covid-Impfstoff» mit nahezu keinen Nebenwirkungen entwickelt worden sei, habe sie sich zurückhalten müssen.

Eine verständliche Reaktion angesichts der überwältigenden Fakten, die den mRNA-«Impfstoff» des deutschen Unternehmens BioNTech, der mithilfe von Pfizer weltweit vermarktet wurde, mit unzähligen Todesfällen und Schäden sowie aggressiven Krebsarten in Verbindung bringen (wir berichteten zum Beispiel hier, hier, hier und hier).

Dennoch sei sie zufrieden, so Pfeil, denn ihre Argumentation habe offensichtlich die Gemüter der Anwesenden bewegt, das sei angesichts der schwierigen Ausgangslage das optimal Mögliche gewesen. Jedenfalls hätten die anderen Sachverständigen versucht, ihre Aussagen zu entkräften, was aber im Ergebnis nicht gelungen sei, da sie und ihr Mitstreiter Philipp Kruse die besseren Argumente vorgetragen hätten.

Was Pfeil bei dieser Anhörung besonders erschütterte, ist der Umstand, wie «entsetzlich oberflächlich im deutschen Bundestag mit Themen umgegangen wird, die unser Leben und unsere Gesundheit und letztlich so viele menschliche Schicksale unmittelbar betreffen können». Das Verhalten der Mainstream-Experten sei unfassbar unverantwortlich, betonte die Juristin. Mit «einem Fingerstreich würden sie letztlich über Menschenleben mitentscheiden».

Hier die schriftlich eingereichte Stellungnahme von Pfeil. Auf der Website des deutschen Bundestags finden Sie auch alle weiteren Vorträge, die in schriftlicher Form eingereicht wurden.

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18 Millionen Leistungsdeppen – und der Rest sind Leistungsempfänger…

Deutschland zählt 84 Millionen Einwohner. Davon leben 27 Millionen von Rente oder Pensionen. 8 Millionen beziehen Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Asyl- oder Aufstockerleistungen. 5 Millionen sind im öffentlichen Dienst. Damit hängt die Hälfte der Bevölkerung direkt oder indirekt am Staat oder lebt von Transfer- oder Übertragungseinkommen, nicht von Leistungseinkommen. Bleiben rund 42 Millionen Erwerbstätige. Doch auch sie erwirtschaften nicht alle reale Werte. Viele organisieren, […]

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