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Bürgergeld: Aufrechnung eines Darlehens für Genossenschaftsanteile verfassungswidrig

Lesedauer 5 MinutenAufrechnung eines Darlehens für Genossenschaftsanteile war verfassungsrechtlich zu beanstanden

Eine Aufrechnung eines Darlehens ist dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn sehr hohe Rückzahlungspflichten aus Darlehen und/oder zeitlich unmittelbar nacheinander folgende Aufrechnungen länger als drei Jahre in Folge jeweils monatlich i.H.v. 10 ( noch zu Hartz IV – Jetzt sind es 5% ) Prozent mit dem Regelbedarf aufgerechnet werden.

Es besteht eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums bei Aufrechnung des Darlehens für die Zahlung von Genossenschaftsanteilen mit einer Dauer von 6,33 Jahren.

Das Gericht sagt: Die Aufrechnung von Genossenschaftsanteilen war auf 3 Jahre zu begrenzen.

So entschieden vom SG Hamburg, Urt. v. 02.12.2022 – S 39 AS 11/20 – rechtskräftig – Berufung beim LSG Hamburg wurde vom Jobcenter zurück genommen – Az. L 4 AS 77/23 D.

Begründung: Hinreichende Bestimmtheit des Aufrechnungsbescheides war nicht gegeben

Die Aufrechnungserklärung war schon inhaltlich nicht hinreichend bestimmt, § 33 Abs. 1 SGB X.

Es muss im Aufrechnungsbescheid klar und unzweideutig zu erkennen sein, mit welchem Darlehensrückzahlungsanspruch aufgerechnet wird und ab wann sowie in welcher Höhe die Aufrechnung greift.

Es muss hinreichend deutlich werden, dass die Aufrechnung nicht allein auf die im Zeitpunkt ihrer Erklärung bereits bewilligten laufenden Leistungen Bezug nimmt und so auf den laufenden Bewilligungszeitraum begrenzt ist, sondern eine hiervon abgelöste Aufrechnung im Sinne eines Grundlagenverwaltungsakts über den laufenden Bewilligungszeitraum hinaus regelt (BSG, Urteil vom 28. November 2018 – B 14 AS 31/17 R ).

Gericht bejaht entgegen dem Jobcenter eine Grundrechtsverletzung Aufrechnungslagen sind unter Kontrolle zu halten aus Verfassungsgründen.

Die Aufrechnung des Darlehens für die Zahlung von Genossenschaftsanteilen mit einer Dauer von 6,33 Jahren führt bei Leistungsbezieher zu einer Grundrechtsverletzung des Leistungsbeziehers und war deshalb auf 3 Jahre zu begrenzen.

Gerichte sind nicht an die Fachanweisungen der Jobcenter gebunden
Das Gericht war nicht an die Regelungen der Fachanweisung der Freien und Hansestadt Hamburg gebunden, gerade wenn diese eine Aufrechnung von Darlehen für Genossenschaftsanteile von bis zu fünf bzw. zehn Jahren vorsieht.

Fachanweisung der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit stand nicht im Einklang mit dem verfassungskonform auszulegenden einfachen Bundesrecht ( LSG Hamburg, Beschluss vom 27. Mai 2016 – L 4 AS 137/16 B ER – )

Die Verwaltung ist dazu verpflichtet, die Weisungen – sofern diese aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG gegenüber Leistungsempfängern angewendet werden – wegen der insoweit bestehenden Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) anzupassen.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock:

Als mich damals der Kläger mitteilte, dass die Berufung beim LSG Hamburg vom Jobcenter zurück genommen wurde, viel mir ein Stern vom Herzen. Der Kläger hatte eine schwere Zeit durch gemacht, so was hinterlässt Spuren!!!

Denn jahrelang wurde er Leistungsempfänger durch die Falsch – Ansicht des Jobcenters unter sein Existenzminimum gedrückt – eindeutig rechtswidrig sagt der Sozialrechtsexperte Detlef Brock
Das Jobcenter war in diesem Verfahren und 3 weiteren Klagen in die Berufung gegangen vor dem LSG Hamburg, am 16.11.2023 nahm das JobCenter die Klagen zurück auf Anraten des LSG Hamburg.

Folgendes teilte mir der Kläger damals mit:

Ich darf Ihnen heute über den endgültigen Ausgang der Verfahren um die überlange, nicht verfassungskonforme Aufrechnung von Darlehen für Genossenschaftsanteile berichten. Das JC hat hiergegen Beschwerde eingelegt.

Das Berufungsverfahren beim LSG Hamburg fand am 16.11.2023 statt. Der Senat war hier gegenüber dem JC sehr deutlich, woraufhin die Gegenseite die Berufung zurückgenommen hat. Damit sind die Urteile des SG vom 02.12.2022 rechtskräftig geworden. Das Geld ist gestern meinem Konto gutgeschrieben worden, mit einem relativ kleinen, offenen Restbetrag. Also „Ende gut, fast alles gut”, auch wenn das ganze so lange Jahre gedauert hat.

Hier noch ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:
„Der Senat weist darauf hin, dass der Einschätzung des Sozialgerichts beigetreten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Aufrechnungslagen unter Kontrolle zu halten aus Verfassungsgründen.
Dabei stehen grundsätzlich verschiedene Lösungsmöglichkeiten für den Beklagten zur Verfügung. Hier in der Rückschau dürfte lediglich die Rückzahlung der einbehaltenen Beträge sachgerecht sein können. […] Der Senat rät daher dringend zur Rücknahme der Berufung, zumal sich die Rechtslage nach Einführung des Bürgergeldes geändert hat.”
Az.: L 4 AS 75/23 D, S 39 AS 2085/19, L 4 AS 76/23 D, S 39 AS 3888/19, L 4 AS 77/23 D, S 39 AS 11/20, L 4 AS 78/23 D, S 39 AS 1716/21

Hinweis vom Sozialrechtsexperten

Die Höhe der Tilgung beträgt 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes (§ 42a Absatz 2 Satz 1).

Eine abweichende Aufrechnung ist unzulässig. Auch bei mehreren Darlehen ist die Tilgung durch Aufrechnung auf insgesamt 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

Soweit mehrere Rückzahlungsansprüche aus Darlehen mit Erstattungs- oder Ersatzansprüchen zusammentreffen (vergleiche § 43 Absatz 3), können die Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 42a Absatz 2 ebenfalls nur bis zur Höhe von insgesamt 5 Prozent des Regelbedarfs aufgerechnet werden.

Rechtstipp auch ergangen zu Hartz IV

SG Köln, Urt. v. 07.02.2023 – S 45 AS 3461/20 WA –

Verfassungsrechtliche Beanstandung des Gerichts bei zu langer Aufrechnung von Darlehen
Eine Aufrechnung eines Darlehens ist dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn sehr hohe Rückzahlungspflichten aus Darlehen und/oder zeitlich unmittelbar nacheinander folgende Aufrechnungen länger als drei Jahre in Folge jeweils monatlich i.H.v. 10 Prozent mit dem Regelbedarf aufgerechnet werden.

1. Ca 4 jährige Tilgung eines Mietkautionsdarlehen ist für den Leistungsempfänger unzumutbar, denn bei dieser Dauer der Rückzahlungsverpflichtung liegt eine nicht mehr nur vorübergehende Leistungskürzung vor.

2. Bei einem Zeitraum ab mehr als 3 Jahren ist entsprechend der Regelung des ( § 43 Abs. 4 S. 2 SGB II ) eine Kappungsgrenze entsprechend verfassungskonformer Auslegung zu setzen, 3 Jahre max. sind verfassungsgemäß ( vgl. dazu BSG, Urt. v. 28.11.2018 – B 14 AS 31/17 R ).

3. Das Jobcenter kann sich den noch nicht getilgten Beitrag des Mietkautionsdarlehens von der Hilfebedürftigen abtreten lassen.

Was gilt hier für Betroffenen?

Sollte eine Mietkaution bzw. Genossenschaftsanteile vom Jobcenter länger wie 3 Jahre aufgerechnet werden, ist Hilfe beim Rechtsanwalt zu suchen, denn das Jobcenter muss sich an die Regelung des § 43 Abs. 4 SGB II halten!

Dazu ein Rechtstipp: SG Potsdam, Urt. v. 14.06.2017 – S 49 AS 305/16 –

Durch die Aufrechnung nach § 42a SGB II ist das verfassungsrechtliche Existenzminimum nach Art. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) betroffen, so dass auch nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Aufrechnung der in dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) betonte Grundsatz zu beachten ist, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein muss (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 02. Januar 2014 – L 9 AS 1089/13 B –).

Daher ist im Einzelfall sicherzustellen, dass durch eine Aufrechnung nicht über einen längeren Zeitraum eine verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Bedarfsunterdeckung erfolgt, etwa weil außer Grundsicherungsleistungen kein weiteres einsetzbares Einkommen vorhanden ist. Dies gilt umso mehr, als es sich bei einem Mietkautionsdarlehen nicht um einen aus der Regelleistung anzusparenden Bedarf handelt.

Des weiten möchte ich darauf hinweisen, dass nur die Person, die im Mietvertrag steht, meistens die Eltern, 1. eine Mietkaution beantragen können und 2. im Darlehensvertrag nur die Personen stehen dürfen, welche auch im Mietvertrag stehen.

Auf jeden Fall dürfen Kinder nicht in Mit – Haftung gezogen werden, denn

Auf die Gewährung von Leistungen für eine Mietkaution findet das sog Kopfteilprinzip keine Anwendung. Leistungsberechtigt ist grundsätzlich nur derjenige, der nach dem Mietvertrag Schuldner der Mietsicherheit ist. Das Gleiche gilt für den Darlehensvertrag. Mehr dazu hier: https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bei-mietkaution-stromschulden-und-mietschulden-keine-mithaftung-der-kinder

Schlusswort

Solche Urteile sind zu begrüßen, leider zu selten,doch für die Betroffenen war das schrecklich, denn sie mussten an lebensnotwendigen Dingen sparen, um die Raten aufzubringen.

Ich kann aber auch sagen, dass die Jobcenter aus ihren Fehlern gelernt haben und in der Regel die Aufrechnung nicht länger wie 3 Jahre betrifft.

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Missbrauch von Marktmacht: US-Gericht verurteilt Google

netzpolitik.org - 6. August 2024 - 14:14

Nicht nur sei Google ein Monopolist, sondern habe seine Marktmacht auch missbraucht. Das hat ein US-Gericht in einem wegweisenden Verfahren entschieden. Zunehmend verkleinert sich der Handlungsspielraum großer Tech-Konzerne.

Google-Chef Sundar Pichai hat derzeit wenig zu lachen: Sein Unternehmen hat massiv das US-Kartellrecht verletzt, urteilte ein US-Bundesgericht. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / NurPhoto

In einem wegweisenden Urteil hat ein US-Bundesgericht den Suchmaschinen- und Werbeanbieter Google zu einem Monopolisten erklärt. Zudem habe das Unternehmen seine Marktmacht missbraucht, um die Monopolstellung illegal abzusichern, so der Richter in einem knapp 300 Seiten starken Urteil (PDF).

Der kartellrechtliche Fall ist der erste große der jüngeren Internet-Ära und gilt als ein großer Erfolg für die Administration von US-Präsident Joe Biden. Gemeinsam mit mehreren Bundesstaaten hatte das US-Justizministerium dem zu Alphabet gehörenden Unternehmen das vorgeworfen, was der Richter nun bestätigt hat: „Google ist ein Monopolist und hat wie ein solcher gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten. Es hat den Abschnitt 2 des Sherman Act verletzt“, heißt es in dem Urteil.

Missbrauch der Monopolstellung

Demnach gibt es Produktmärkte für allgemeine Online-Suche sowie für allgemeine Text-Werbung neben Suchergebnissen. In beiden Bereichen habe Google ein Monopol erlangt. Dies hatte der Marktführer stets abgestritten: Schließlich könnten Nutzer:innen einfach zu einer anderen Suchmaschine wechseln, der hohe Marktanteil von rund 90 Prozent sei schlicht auf die Beliebtheit des Dienstes zurückzuführen.

Dies allein ist noch nicht illegal, sehr wohl allerdings die Praktiken, mit denen Google diese Stellung erlangt und zementiert habe, wie aus dem Urteil hervorgeht. So hat Google milliardenschwere Verträge mit Browser-Herstellern wie Apple und Mozilla, Smartphone-Herstellern wie Samsung und Motorola und großen US-Netzbetreibern abgeschlossen, um sich dort zur Standard-Suchmaschine zu machen.

Im Jahr 2021 habe Google über 26 Milliarden US-Dollar an diese Partner ausgezahlt. Mit dieser Voreinstellung, an der nur wenige Nutzer:innen rütteln, kann Google seine Partner nur umso enger an sich binden: Bei Mozilla, Hersteller des quelloffenen Firefox-Browsers, macht der Betrag etwa 80 Prozent des jährlichen Budgets aus. Wiederholt habe Mozilla deutlich gemacht, heißt es in dem Urteil, dass es ohne diese Zahlungen nicht in der Lage wäre, so zu funktionieren wie heute.

Noch nicht festgelegt sind die rechtlichen Konsequenzen des Urteils, darüber entscheidet der Richter später. Sie könnten eine milliardenschwere Geldstrafe, Abspaltungen von Geschäftsbereichen oder Auswahlbildschirme umfassen, mit denen sich Nutzer:innen selbst aktiv für eine Suchmaschine entscheiden. Google hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

Unangefochtene Stellung macht bequem

Zu den für alle Beteiligten lukrativen Abhängigkeiten kommt die Datenmacht hinzu, mit der Google seine Konkurrenz immer weiter hinter sich lassen kann. Das führte schon die aus dem Jahr 2020 stammende Anklageschrift aus. Angebote wie Websuche und Werbung brauchen „komplexe Algorithmen, die ständig lernen, welche organischen Suchergebnisse und Anzeigen am besten zu den Suchanfragen passen“. Je mehr Daten Google von seinen Nutzer:innen sammeln kann, desto besser können die Suchergebnisse ausfallen.

Doch genau diese Qualität scheint in den vergangenen Jahren abgenommen zu haben. Diesen Eindruck hat nicht zuletzt eine Studie von Forscher:innen der Universität Leipzig und der Bauhaus-Universität Weimar bestätigt. Aufgrund seiner überragenden Marktposition könne Google sich dies leisten, unkte etwa Eva Galperin von der Digital-NGO Electronic Frontier Foundation (EFF): Während das Unternehmen jedes Jahr Milliarden an US-Dollar dafür ausgebe, sich zur voreingestellten Suchmaschine zu machen, seien die Suchergebnisse „zunehmend verfälscht, unsinnig und nutzlos“.

Das Urteil dürfte viele andere Kartellverfahren gegen Tech-Unternehmen beeinflussen, die derzeit in den USA anhängig sind. So hatte das US-Justizministerium etwa Apple verklagt, weil es seine Nutzer:innen mit unlauteren Methoden an seine Produkte binde. Die Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) wiederum zerrte Meta und Amazon vor Gericht. Beide sollen ihre Marktmacht missbraucht haben, um den Wettbewerb einzuschränken.

Spielraum wird auch in der EU enger

Auch in Europa reagieren Politik und Aufsichtsbehörden zunehmend auf die Probleme in digitalen Märkten. Seit im März das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) in der EU in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission bereits eine Reihe an Verfahren gegen übermächtige IT-Konzerne eingeleitet, darunter auch gegen Google. Auch das deutsche Bundeskartellamt nutzt seine relativ neuen Befugnisse, um schrittweise potenzielle Probleme zu untersuchen oder gleich abzustellen.

Davon bleibt auch Google nicht verschont: „Das Unternehmen ist auf nahezu allen Stufen der Wertschöpfungskette der nicht suchgebundenen Onlinewerbung vertreten und verfügt bei praktisch allen relevanten Dienstleistungen über eine außerordentlich starke Marktposition“, heißt es im aktuellen Jahresbericht der Marktwächter.

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We’re already in a regional war. Only a Gaza ceasefire can end it

As long as Palestinians were the primary casualties, Israel’s allies indulged its military hubris. Now they fear the bitter fruits of their mistake.

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HPG-Nachruf auf Xakurke-Gefallene

Die Volksverteidigungskräfte (HPG) haben den Tod von Sema Cuya Çewlîk, Bahoz Hewlêr und Fırat Harun bekannt gegeben. Die Guerillakämpfer:innen sind im April bei einem Angriff türkischer Besatzungstruppen in der Xakurke-Region in Südkurdistan ums Leben gekommen. Die HPG sprachen ihren Familien und dem kurdischen Volk ihr Beileid aus und erklärten, den Widerstand der Gefallenen fortzusetzen. Zu ihrer Identität machten die HPG folgende Angaben:

                           

Codename: Sema Cuya Çewlîk

Vor- und Nachname: Zilan Azak

Geburtsort: Çewlîg

Namen von Mutter und Vater: Gülten – Yüksel

Todeszeitpunkt und -ort: April 2024, Xakurke

 

 

Codename: Bahoz Hewlêr

Vor- und Nachname: Fawaz Oso

Geburtsort: Kobanê

Namen von Mutter und Vater: Edûle – Mahmud

Todeszeitpunkt und -ort: April 2024, Xakurke

 

 

Codename: Fırat Harun

Vor- und Nachname: Halef Karacan

Geburtsort: Riha

Namen von Mutter und Vater: Saliha – Mehmet

Todeszeitpunkt und -ort: April 2024, Xakurke

 

Sema Cuya Çewlîk

Sema Cuya Çewlîk wurde in Çewlîg (tr. Bingöl) in Nordkurdistan geboren. Sie wuchs in einem von der kurdischen Kultur geprägten und dem Befreiungskampf nahestehenden und Elternhaus auf; ihr Onkel Nurettin Azak hatte sich 1993 der PKK angeschlossen. Unter dem Eindruck dieser Tendenzen sowie der Realität des türkischen Unterdrückerstaates in Kurdistan wurde sie als Jugendliche politisiert. Sie beschäftige sich intensiv zwei zentralen Fragen: dem Staat, der in Kurdistan mit genozidärer Absicht handelt, sowie mit der Frage der Frau und den ihr von Gesellschaft und Staat zugeteilten Rolle. Sie verweigerte sich dem System Staat und der von Männern dominierten Mentalität. Ihre Suche nach einer Alternative führte sie zu einer intensiven Lektüre der Philosophie Abdullah Öcalans, deren zentrale Säule die Befreiung der Frau ist. Der Vordenker der PKK hat seit den Anfängen des kurdischen Freiheitskampfes darauf hingewiesen, dass die Befreiung der Gesellschaft ohne die Befreiung der Frau unmöglich ist.

Politisch aktiv wurde Sema Cuya Çewlîk bei der Revolutionären Jugend Kurdistans. Ein ausschlaggebender Punkt, sich der Bewegung anzuschließen, war die Situation ihres Vaters. Der Journalist Yüksel Azak war 2007 verhaftet worden. Seine journalistische Tätigkeit wurde ihm als „Terrorismus“ ausgelegt. Erst 2017 wurde er aus dem Gefängnis entlassen – um bald darauf wieder festgenommen zu werden. Zu dem Zeitpunkt hatte sich seine Tochter bereits der Guerilla angeschlossen.

 


Sema Cuya Çewlîk verließ 2015 die Universität in Bedlîs (Bitlis) und ging in die Berge; wenige Monate nach der Befreiung von Kobanê im Zuge des Überfalls der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) und dem Beginn des totalen Vernichtungsfeldzugs des türkischen Staates in Kurdistan infolge des einseitigen Abbruchs des Dialogprozesses mit Abdullah Öcalan. Sie schloss sich in Garzan der Guerilla an, wo sie auch ihre Grundausbildung erhielt und erste praktische Erfahrungen sammelte. Anschließend wechselte sie in die Medya-Verteidigungsgebiete, wo sie sich unter anderem moderne Guerillataktiken aneignete und sich auf den Gebrauch von schweren Waffen spezialisierte. Bevor sie nach Xakurke ging, war sie lange Jahre in Metîna, Zap und Avaşîn im Einsatz.

Bahoz Hewlêr

Bahoz Hewlêr wurde im westkurdischen Kobanê geboren. Seine Familie gehört dem Stamm der Kêtikî an, der als „traditionell widerständig“ bekannt ist. Bedingt durch ein politisches Umfeld und der Nähe zum Befreiungskampf war die PKK Bahoz Hewlêr bereits früh ein Begriff. Mit dem Älterwerden lernte er die kurdische Bewegung näher kennen und setzte sich mit ihren Ideen auseinander. Als der IS 2014 Teile des Irak und Syriens überrannte und auch Rojava ins Visier nahm, schloss er sich den dortigen YPG zur Verteidigung der Revolution an und wirkte an der „Schlacht um Kobanê“ mit.

 


Nach dem Sieg über den IS – die Dschihadisten waren im Januar 2015 aus der Stadt vertrieben worden – ging Bahoz Hewlêr zur PKK. „Er wollte den Kampf für sein Volk auf eine andere Stufe heben“, heißt es im Nachruf der HPG. Bei der Guerilla äußerte er zwar den Wunsch, in Bakur zu kämpfen. Aufgrund der kriegsbedingten Situation damals musste ihm dieser Wunsch abgeschlagen werden. Daraufhin konzentriere er sich speziell auf verschiedene Branchen im militärischen Bereich und eignete sich Expertenwissen im Umgang mit allerlei Kriegsgerät an. Dieses Wissen setzte er ab 2018 in verschiedenen Regionen der Medya-Verteidigungsgebiete in die Praxis um.

 


Mit der Verschärfung der türkischen Besatzungsoperationen in Südkurdistan wechselte Bahoz Hewlêr an die vordersten Fronten des Krieges. Er beteiligte sich an nahezu allen Guerillaoffensiven gegen die Invasion. Auch in Xakurke war er auf eigenen Wunsch hin im Einsatz.

Fırat Harun

Fırat Harun stammte aus dem für die kurdische Bewegung symbolisch bedeutsamen Curnê Reş (Hilvan). Geprägt durch die Erfahrung der Bevölkerung der Stadt in der Provinz Riha (Urfa) – eine Handvoll PKK'ler, die damals „Kurdistan-Revolutionäre“ genannt wurden, hatten Ende der 70er in Curnê Reş den Kampf gegen die Kollaboration aufgenommen und den Samen der Revolution gelegt – sowie der Sympathie seines familiären Umfelds für die kurdische Bewegung, empfand er schon früh eine Verbundenheit zur PKK.

In den politischen Aktivismus brachte Fırat Harun sich erst während seines Studiums an der Universität in der nordtürkischen Provinz Çankırı ein. Ausschlaggebend waren faschistische und rassistische Übergriffe auf kurdische Studierende sowie das Prinzip des Feindstrafrechts, das Kurdinnen und Kurden überall im Land immer wieder zu spüren bekommen. Sein Anschluss an die kurdische Jugendbewegung fiel mit den Angriffen in Rojava zusammen. Unter diesem Eindruck verließ er die Universität und schloss sich in Amed (Diyarbakir) der Guerilla an.

 


Fırat Haruns Plan nach seiner Ankunft in den Medya-Verteidigungsgebieten war es eigentlich, von dort aus nach Kobanê zu gehen und am Kampf gegen den IS teilzunehmen. Dieser Wunsch konnte ihm nicht erfüllt werden; am 30. Oktober 2014 traten die faschistische AKP/MHP-Regierung und die Kriegsinstitution namens Nationaler Sicherheitsrat in Ankara zusammen, um ihren „Çöktürme Planı“ gegen die kurdische Bevölkerung zu fassen. Mit der sinngemäßen Bedeutung „In die Knie zwingen“ steht der noch während des Dialogprozesses mit Abdullah Öcalan hervorgebrachte „Zersetzungsplan“ als Auftakt zu einem neuen Zyklus von Chaos und Massakern an Kurdinnen und Kurden, der die dunklen 1990er Jahre inzwischen um ein Vielfaches übertroffen hat.

Zwischen 2013 und 2015 hatte es Gespräche zwischen der PKK und dem türkischen Staat gegeben, die das Ziel verfolgten, eine demokratische Lösung der kurdischen Frage zu erarbeiten. Am 24. Juli 2015 wurde die Phase des Dialogs zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Befreiungsbewegung mit der Bombardierung der Qendîl-Berge in Südkurdistan durch die türkische Luftwaffe offiziell für beendet erklärt. Mit dem einseitigen Abbruch des Friedensprozesses begann ein totaler Vernichtungskrieg gegen das kurdische Volk, der unzähligen Menschen das Leben kostete.

Fırat Harun blieb in Südkurdistan. Durch diverse Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme der Guerilla eignete er sich tiefgreifende Kenntnis der Kunst des Krieges an – Taktik, operative Kunst und Strategie – die er an seine Weggefährten und Genossinnen weitergab. Wie auch Sema Cuya Çewlîk und Bahoz Hewlêr war er in verschiedenen Regionen und Fronten der Medya-Verteidigungsgebiete im Einsatz. In Xakurke gehörte er zu jenen Kämpferinnen und Kämpfern, die das Tunnelnetz und weitere Infrastruktur der Guerilla angelegt und ausgebaut haben.

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„Türkei missachtet Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“

Im Juni 2024 haben sich hundert Personen des öffentlichen Lebens mit einem Offenen Brief an das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) gewandt. Sie fordern in ihrem dringlichen Appell die unverzügliche Entsendung einer Delegation auf die türkische Gefängnisinsel Imrali und eine unabhängige Überprüfung, Klärung und Änderung der extremen Haftsituation von Abdullah Öcalan und den anderen Gefangenen auf Imrali. Einer der Unterzeichner ist der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Dr. Rolf Gössner. Im Interview mit ANF erklärte er, dass das CPT auf den offenen Brief geantwortet habe, aber die „Antwort nicht aussagekräftig und insoweit unbefriedigend“ sei. Gerichtet an die bundesdeutsche und europäische Türkei- und Kurdenpolitik betont Gössner, dass es eines radikalen Wandels bedarf, zudem die Beendigung der „Terror-Stigmatisierung, Kriminalisierung, Verfolgung und Ausgrenzung von Kurden, ihren Organisationen und Medien in Europa und Deutschland“ gehört. „Die Bundesrepublik und auch die EU müssten also alles dafür unternehmen, einen Dialogprozess sowie eine friedliche, gerechte und demokratische Lösung der kurdischen Frage zu befördern, statt wie bisher zu behindern. Und dazu gehört: die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots und der Exekutiv-Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 129b StGB (Mitgliedschaft in Terroristi­scher Vereinigung im Ausland) sowie die Streichung der PKK aus der EU-Terrorliste.“

Herr Rolf Gössner, haben Sie eine Antwort des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) auf Ihren offenen Brief erhalten? 

Ja, eine Antwort ist eingegangen und zwar beim Solidaritätsnetzwerk Deutschland für die Kampagne „Freiheit für Öcalan - eine politische Lösung für die kurdische Frage“, das den Offenen Brief initiiert hatte. In dieser Antwort wird versichert, dass das Antifolter-Komitee des Europarats (CPT) die Situation von Herrn Öcalan und der anderen im Imrali-Gefängnis inhaftierten Personen verfolge und weiterhin beobachten werde. Der Experten-Ausschuss des CPT habe die Haftanstalt auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer bereits mehrfach besucht, zuletzt im September 2022. Die Situation der dort Inhaftierten sei weiterhin, so heißt es wörtlich, „fester Bestandteil des laufenden Dialogs des Ausschusses mit den türkischen Behörden“, zuletzt während des jüngsten Besuchs in der Türkei im Februar 2024. 

Wie beurteilen Sie diese Ausführungen des CPT?

Leider ist diese Antwort nicht aussagekräftig und insoweit unbefriedigend. Denn es werden darin keinerlei konkrete Schritte des CPT genannt, die eine nachhaltige Verbesserung der Haftsituation bewirken könnten. Außerdem hat sich ja seit dem letzten CPT-Besuch auf Imrali im September 2022, also seit fast zwei Jahren, an der Isolations-Haftsituation nichts zum Besseren verändert, eher im Gegenteil. Und auch der jüngste Besuch des CPT im Februar 2024 in der Türkei – jedoch nicht mehr im Gefängnis auf Imrali –, hat hieran offenbar nichts geändert. Das spricht leider nicht für effektives Einwirken des CPT auf die zuständigen türkischen Behörden und politisch Verantwortlichen.

In Ihrem Offenen Brief fordern Sie das CPT auf, die Insel Imrali unverzüglich erneut zu besuchen und darauf zu drängen, dass die Türkei ihren Verpflichtungen als Mitglied des Europarates in vollem Umfang nachkommt.

Tatsächlich ist es allerhöchste Zeit, dass das CPT mit allem ihm möglichen Nachdruck die menschenrechtswidrigen Isolations-Haftbedingungen anprangert, denen Abdullah Öcalan und seine Mitgefangenen auf der Gefängnisinsel Imrali schon so lange ausgeliefert sind. Als Mitgliedstaat des Europarates ist die Türkei an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf.

Doch gerade hier gibt es in der Türkei große Defizite und schwerwiegende Verstöße von Seiten der türkischen Regierung und Administration – systematische Menschenrechtsverstöße, die die Mitgliedschaft der Türkei im Europarat praktisch in Frage stellen müssten. So ist vielfach dokumentiert, dass türkische Staatsbehörden monate- und jahrelang gegen Gefangene unmenschliche Isolationshaft verhängen. Immer wieder werden, wie im Fall Öcalan sogar jahrelang, willkürlich und rechtswidrig Anwaltskontakte und Besuche von Familienangehörigen verweigert. Außerdem unterläuft und missachtet die Türkei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die sie jedoch beachten und umsetzen müsste. 

Sie erinnern in Ihrem Brief an die Grundprinzipien des CPT. Um was geht es dabei und wie weit kann das CPT gehen?

Wir wollten mit der Unterzeichnung unseres Appells daran erinnern, dass es zu den Pflichten des CPT gehört, Inhaftierte in Mitgliedsländern des Europarates vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu schützen; und dazu zählen ganz besonders Isolationshaftbedingungen wie im Fall Öcalan. Dem Experten-Ausschuss des CPT sind bei der Durchführung seiner Besuche von Haftanstalten weitgehende Untersuchungsbefugnisse eingeräumt: Er hat uneingeschränkten Zugang zu allen Gefängnissen und das Recht, sich darin frei zu bewegen. Bei ihren Inspektionen haben die Experten auch das Recht, vertraulich mit Inhaftierten und anderen Personen ihrer Wahl zu sprechen. In dringenden Fällen kann der Ausschuss, neben seinen regelmäßigen Staatenbesuchen, auch kurzfristig Ad-hoc-Besuche anmelden und durchführen.

Deshalb könnte das CPT so rasch wie möglich erneut eine Delegation nach Imrali schicken, um die Betroffenen direkt zu befragen, deren Haftbedingungen unabhängig zu untersuchen, ihren Gesundheitszustand zu beurteilen sowie für die Gewährleistung von Anwalts- und Familienkontakten zu sorgen. Doch leider gehen die Kompetenzen des CPT nicht sehr viel weiter bzw. nicht weit genug, um menschenrechtswidrige Zustände auch wirksam und nachhaltig abzustellen: Das CPT fertigt in aller Regel vertrauliche Berichte über seine Gefängnisbesuche und kritischen Befunde an, schickt sie an die betreffenden Mitgliedsstaaten und empfiehlt ihnen gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen. Eigene konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten gibt es nicht.

Trotz dieser recht eingeschränkten Einwirkungsmöglichkeiten stellt sich meines Erachtens die Frage, ob das CPT und auch der Europarat bislang genügend Druck auf die Türkei ausgeübt haben, um so wirksam wie möglich gegen Folter und andere Menschenrechtsverstöße auf Imrali und in anderen türkischen Gefängnissen vorzugehen. Tatsächlich ist es längst überfällig, dass die Türkei echte Konsequenzen für ihre Rechtsbrüche zu spüren bekommt. Und dazu könnten etwa auch gezielte Sanktionen gegen Verantwortliche des türkischen Isolationshaft-Systems gehören. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats drängte schon 2021 und 2023, allerdings in anderen Zusammenhängen, auf Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen die Türkei im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Im äußersten Fall könnte die Türkei sogar aus dem Europarat ausgeschlossen werden, so wie es Russland nach seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine 2022 passiert ist (das diesem Votum jedoch mit einem Austritt zuvorkam). Allerdings scheidet mit Ende der Mitgliedschaft im Europarat der betreffende Staat automatisch auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus, so dass ihn diese nicht mehr bindet.

Meine letzte Frage bezieht sich auf die Kriminalisierungspolitik und -praxis in Deutschland. Der jüngste Bericht von Amnesty International zeigt, dass auf dem gesamten Kontinent weit verbreitete repressive Gesetze, unnötige oder übermäßige staatliche Gewaltanwendung, willkürliche Verhaftungen und Verfolgungen, ungerechtfertigte oder diskriminierende Grundrechts-Einschränkungen und der zunehmende Einsatz von Überwachungstechnologien zu einem systematischen Rückschritt beim Recht auf Protest in Europa geführt haben. Seit 1993 erleben wir in der Bundesrepublik unverhältnismäßige Polizeieinsätze gegen friedliche Demonstrationen von Kurden aufgrund des PKK-Verbots …

Nun, bezogen auf die bundesdeutsche Kriminalisierungspolitik und -praxis gegen Kurdinnen und Kurden ist folgendes festzustellen: Tatsächlich hat sich die Bundesrepublik insoweit in die „Antiterror“-Strategie und Repressionspolitik der Türkei ziemlich einbinden lassen. Insbesondere das Verbot der kurdischen PKK von 1993, das in den letzten Jahren noch ausgeweitet worden ist, sowie die Führung der PKK in der EU-Terrorliste sind Instrumente, die keineswegs mehr in diese Zeit passen. Sie erschwert, ja torpediert eine friedliche und gerechte Lösung der kurdischen Frage.

Das Betätigungsverbot gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK in Deutschland hat hierzulande jedenfalls viel Unheil gestiftet. Trotz des Wandels, den die einst gewaltorientierte Kaderpartei PKK in Europa längst in Richtung einer friedlich-demokratischen Lösung des Konflikts vollzogen hat, besteht ihr Verbot hierzulande bis heute fort. Diese rigide Verbotspolitik hat Zigtausende politisch aktiver Kurden diskriminiert und kriminalisiert, hat sie unter Generalverdacht gestellt, zu potentiellen Gewalttätern und gefährlichen „Terroristen“ gestempelt und zu innenpolitischen Feinden und Sicherheitsrisiken erklärt und ausgegrenzt.

Durch das PKK-Betätigungsverbot werden elementare Grundrechte massiv beschränkt: so die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit und damit die freie politische Betätigung. Demonstrationsverbote und Razzien, Durchsuchungen von Privatwohnungen, Vereinen, Druckereien, Redaktionen und Verlagen, Beschlagnahmen und Inhaftierungen waren und sind immer wieder an der Tagesordnung, genauso wie geheimdienstliche Ausforschung und Infiltration durch Staats- und „Verfassungsschutz“. Auf Grundlage des PKK-Verbots werden schließlich auch Geld- und Freiheitsstrafen verhängt, Einbürgerungen abgelehnt, Staatsbürgerschaften aberkannt, Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert, Asylanerkennungen widerrufen oder Ausweisungen verfügt.

Was müsste Ihrer Auffassung nach passieren, um dies zu ändern?

Grundsätzlich bedarf es eines radikalen Wandels der bundesdeutschen und europäischen Türkei- und Kurdenpolitik. Und dazu gehört: endlich die Terror-Stigmatisierung, Kriminalisierung, Verfolgung und Ausgrenzung von Kurden, ihren Organisationen und Medien in Europa und Deutschland zu beenden. Außerdem müssen die Völkerrechtsverbrechen des Nato- und Europarats-Mitglieds Türkei, die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und die ungelöste kurdische Frage als zentrale Probleme und Herausforderungen unverzüglich und mit Nachdruck auf die Agenda des Europarats und der EU gesetzt werden. Denn: Die kurdische Frage, überhaupt die Minderheitenfrage, ist weniger denn je ein Terrorproblem, sondern eine politisch-menschenrechtliche Herausforderung der Türkei mit weitreichenden Auswirkungen auf Europa und die Bundesrepublik.

Die Bundesrepublik und auch die EU müssten also alles dafür unternehmen, einen Dialogprozess sowie eine friedliche, gerechte und demokratische Lösung der kurdischen Frage zu befördern, statt wie bisher zu behindern. Und dazu gehört: die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots und der Exekutiv-Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 129b StGB (Mitgliedschaft in Terroristi­scher Vereinigung im Ausland) sowie die Streichung der PKK aus der EU-Terrorliste. Dar­über hinaus gehört dazu auch ein baldiges Ende der nunmehr 25-jährigen Inhaftierung von Abdullah Öcalan unter unmenschlichen Bedingungen. Als wichtigster und legitimer kurdischer Repräsen­tant muss er, wie kürzlich auch die österreichische Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek forderte, an einer politischen Lösung der kurdischen Frage beteiligt werden.

Dr. Rolf Gössner ist Jurist, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschen­rechte (Berlin) und Mitherausgeber des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ (Fischer-TB). Als Anwalt (1980-2021), internationaler Prozessbeobachter, Teilnehmer an Menschenrechtsdelegationen (auch in die Türkei) und Referent beschäftigt er sich bereits seit den 1990er Jahren mit der kurdischen Frage, der Menschenrechtslage in der Türkei und einer verhängnisvollen deutsch-türkischen „Sicherheitskooperation“. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher zum Themenbereich Demokratie, Innere Sicherheit und Bürgerrechte. Gössner wurde mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ).

https://anfdeutsch.com/aktuelles/offener-brief-an-das-cpt-fur-abdullah-Ocalan-42415 https://anfdeutsch.com/aktuelles/elfriede-jelinek-Ocalan-muss-am-losungsplan-fur-kurdistan-mitarbeiten-43046 https://anfdeutsch.com/aktuelles/nobelpreistrager-innen-fordern-freiheit-fur-abdullah-Ocalan-43033 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/cpt-widerspricht-eigenen-erklarungen-und-egmr-entscheidungen-42999 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/cpt-isolation-auf-imrali-inakzeptabel-42988

 

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Reiz der Begrenzung

Die grenzenlosen Möglichkeiten unserer Zeit bedeuten für viele eine Überforderung. Sie kann jedoch überwunden werden, wenn Menschen herausfinden, wohin sie auf dem Optionen-Ozean segeln möchten.
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Bürgergeld: Geldgeschenk für Führerscheinerwerb ist kein Einkommen

Lesedauer 3 MinutenJobcenter: Geldgeschenk der Mutter zum Führerscheinerwerb ist eine zweckbestimmte Einnahme und kein Einkommen

1. Auf privatrechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen können zweckbestimmt sein, wenn ihnen eine bestimmte Zweckrichtung beigemessen wird.

2. Es muss aber objektiv erkennbar sein, dass die Leistung für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll (BSG, Urteil vom 3. März 2009 – B 4 AS 47/08 R – ).

3. Die Zuwendung der Mutter in Höhe von 3400,00 € für den Führerscheinerwerb stellt für ihre hilfebedürftige Tochter kein anrechenbares Einkommen dar.

Begründung des Gerichts

Die Alleinerziehende und ihr Sohn bezogen beide ALG 2. Die Tochter bekam von ihrer Mutter ein Geldgeschenk i.H.v. 3.400,00 EUR .

Geldgeschenk war für den Führerscheinerwerb des Sohnes gedacht

Das Jobcenter rechnete den Geldbetrag beim ALG II der Mutter an.

Gegen die Zweckbestimmung spreche der Umstand, dass das Geld an die Antragstellerin überwiesen wurde, so das Jobcenter

Die Antragstellerin stellte klar, dass ihre Mutter ihr das Geld auf ihr Konto überwiesen habe, um den Sohn zu überraschen.

Die Vorinstanz lehnte den Antrag der Mutter ab, auch Prozesskostenhilfe wurde nicht gewährt.

Die Mutter kämpfte weiter und bekam Recht vom Landessozialgericht

Sie bekam Prozesskostenhilfe, denn sie war hilfebedürftig

Geldgeschenk eine zweckbestimmte Einnahme?

Es ist nicht fernliegend, dass die Schenkung die Lage der Antragstellerin nicht so günstig beeinflusst hat, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt gewesen wären.

Das Geldgeschenk der Mutter war nur zu einem Zweck: Führerscheinerwerb

Es war nicht der Wille ihrer Mutter, das Geldgeschenk für denselben Zweck einzusetzen, für den das ALG II bestimmt ist

Die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilhabe am kulturellen Leben.

Der Erwerb eines LKW-Führerscheins fällt demnach nicht unter die Regelleistungen

Das LSG Sachsen war hier sehr zuversichtlich, dass das Geldgeschenk der Mutter für ihre Tochter zur Finanzierung des Führerscheinerwerbs gedacht war und daher kein anrechenbares Einkommen darstelle, denn es war zweckbestimmt.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

Zweckbestimmt ist eine Leistung dann, wenn ihr eine bestimmte Zweckrichtung innewohnt, die für den Fall der Anrechnung als Einkommen nach dem SGB II vereitelt würde.

In der Rechtsprechung wird vertreten, dass nicht erforderlich ist, die Leistungen nur zu dem bestimmten Zweck verwenden zu dürfen.

Es soll vielmehr genügen, dass die Leistung nur unter einer bestimmten Erwartung gegeben wird und der Empfänger sie für den bestimmten Zweck erhalten soll, ohne jedoch zur zweckbestimmten Mittelverwendung gezwungen werden zu können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2009 – L 5 AS 221/09 -).

Dieser Beschluss des LSG Sachsen erging zu Hartz IV Zeiten, hat aber seine Gültigkeit nicht verloren.

Hinweis:

Beim heutigem Bürgergeld wäre das Geldgeschenk der Mutter an die Tochter zur Finanzierung des Führerscheins kein anrechenbares Einkommen, weil das Geldgeschenk nicht zu einer Verbesserung der finanziellen Lage des Leistungsempfängerin geführt hat – 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II ( vgl. dazu BSG, Urt. v. 17.07.2024 – B 7 AS 10/23 R – ).

Beim Bürgergeld ist die Freistellung von Einnahmen von der Berücksichtigung ist in § 11a SGB II geregelt. Ergänzt wird die gesetzliche Aufzählung durch § 1 Bürgergeld-V.

Was wäre wenn ( also mal angenommen heißt das auf deutsch )

Einen Leistungsempfänger im Sinne des SGB II, in eine Ausbildung zu vermitteln, wie zum Bsp. den Sohn hier von der Mutter, denn wäre es auch kein Einkommen, denn das Jobcenter müsste denn wahrscheinlich die Kosten für den Führerscheinerwerb aus dem Vermittlungsbudget erbringen – § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III ( SG Mainz, Urt. v. 14.03.2017 – S 14 AS 1063/15 – ).

Wann ist ein Geldgeschenk – Zuwendung nicht zweckbestimmt – mithin also anrechenbares Einkommen

Beispiel Zur Schenkung eines Pkw während des SGB II-Leistungsbezugs

Ein von Familienangehörigen während des SGB II-Leistungsbezugs geschenkter Sachwert (hier: Pkw im Wert von 22.000 EUR) ist Einkommen iSv § 11 Abs 1 SGB II.

Ist für diese Zuwendung kein besonderer Verwendungszweck vereinbart, sondern wird sie (auch) für die allgemeine Lebensführung des SGB II-Beziehers verwandt, handelt es sich nicht um eine zweckbestimmte Einnahme iSv § 11 Abs 3 Nr 1a SGB II aF.

Die Zuwendung ist als einmalige Einnahme gemäß § 11 Abs 3 SGB II zu berücksichtigen ( LSG Sachsen L 4 AS 83/14 – rechtskräftig –

Wann liegt eine grobe Unbilligkeit im Sinne des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II – nicht vor – wäre also anrechenbares Einkommen?

Beispiel:

Zur Schenkung von 5000, 00 € in Bar für die Beschaffung eines KFZ während des SGB II-Leistungsbezugs

Eine grobe Unbilligkeit im Sinne des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II liegt nicht vor in einem Fall, in dem die Mutter eines SGB-II-Leistungsbeziehers ihrem 61-jährigen Sohn, ohne hierzu rechtlich oder sittlich verpflichtet zu sein, einen Betrag in Höhe von 5000 € in bar für die Beschaffung eines Kfz zuwendet ( LSG Mecklenburg – Vorpommern L 8 AS 9/13 B ER )

Detlef Brock ist Redakteur bei Gegen-Hartz.de und beim Sozialverein Tacheles e.V. Bekannt ist er aus dem Sozialticker und später aus dem Forum von Tacheles unter dem Namen “Willi2”. Er erstellt einmal wöchentlich den Rechtsticker bei Tacheles. Sein Wissen zum Sozialrecht hat er sich autodidaktisch seit nunmehr 17 Jahren angeeignet.

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The Road to War

The Road to War

Paul Craig Roberts

It is OK for Israel and Washington to escalate the situation, but not for Iran or Russia. Here is the way it works. Israel assassinates a Muslin leader on Iranian territory, and then the media goes into action calling on Iran not to escalate the situation. Iran doesn’t, and from Iran not “escalating the situation” another leader is assassinated. Iran is again called on not to escalate the situation.

The reason we are headed to war is that Russia, Iran, and China are provoked time and again, and their response is to wait, and wait, and wait some more while Washington and Israel get prepared, thus reducing the effectiveness of any action taken by Russia, Iran, and China.

Iran has now waited so long before responding to Israel’s assassinations that Israel has had time to prepare an underground bunker for Netanyahu and his war party. Iran had a chance to catch them in the open and blew it. Now Iran says it wants to punish Israel but avoid all-out war. No meaningful action will be forthcoming from Iran.

Putin waited eight years from 2014 to 2022 before he accepted the obvious fact that he had to act in Donbas. If he had acted in 2014 there would have been no war.

Like Russia and Iran China issues endless “warnings.” But as the warnings never are backed by action, no one pays any attention to the warnings.

Russia, Iran, and China are right not to want war. But they have failed to understand that it is not their choice and that they are bringing on war by failing to stand up to Washington and Israel.

https://sputnikglobe.com/20240804/iran-refuses-to-temper-response-to-assassination-of-hamas-political-leader–report-1119638583.html

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Georgia Headed for a Color Revolution or a Civil War

Georgia Headed for a Color Revolution or a Civil War

The country’s dilemma is the result of the government’s toleration of Western-funded NGOs allowed to operate in the country.

https://www.globalresearch.ca/us-sanctions-georgia-refusal-anti-russian-hostilities/5864461

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On August 7, Vladimir Putin will hold a meeting with Government members

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. August 2024 - 13:00

The discussion will focus on developing the processing industry.

Minister of Industry and Trade Anton Alikhanov and Acting Governor of the Samara Region, Chairman of the State Council Commission on Industry Vyacheslav Fedorishchev will deliver reports.

The meeting participants will also discuss a number of current issues.

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Correctiv-Märchen zum “steigenden Meeresspiegel”: Was sind schon Beweisfotos gegen gekaufte Studien?

Die selbsternannten „Faktenchecker“ von „Correctiv“ sind nach dem endgültigen Zusammenbruch ihrer Lügengeschichte über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ von Potsdam und der Forderung eines ihrer Mitglieder, Ostdeutschland abzuspalten, weil es dort zu viele AfD- und BSW-Wähler gebe, zwar nur noch in den Negativschlagzeilen; das hält sie jedoch nicht davon ab, der Kernaufgabe, für die sie von […]

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Zu wenig Rente? Mit der Grundsicherung können Rentner aufstocken

Lesedauer 2 Minuten

Das Bürgergeld ist für Arbeitsuchende gedacht. Wer jetzt also unter das Existenzminimum fällt und die Altersgrenze für die Rente erreicht, kann dieses nicht mehr beanspruchen. Arme Rentner/innen haben hingegen die Möglichkeit, eine Grundsicherung im Alter zu beantragen. Dies fällt nicht unter das Sozialgesetzbuch II, sondern unter das Sozialgesetzbuch XII.

Grundsicherung gegen Altersarmut

Wer die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug erreicht, der oder die hat einen Anspruch auf Sozialleistungen, und zwar dann, wenn die erhaltene Rente nicht reicht, um das auch beim Bürgergeld veranschlagte Existenzminimum zu sichern.

Bei Rentner/innen wird diese Altersarmut bemessen nach einem monatlichen Budget von weniger als 1.148 Euro. Die Grundsicherung im Alter soll diese Altersarmut verhindern. Eine solche Grundsicherung gilt für alle von Armut Betroffenen, die laut § 41 Abs 2 SGB XII die Altersgrenze erreicht haben. 2023 liegt diese bei 65 Jahren und 8 Monaten.

Vorsicht bei vorzeitigem Ruhestand

Dieser Anspruch auf Grundsicherung entfällt, wenn Sie vorzeitig in Ruhestand gehen oder ihre Hilfsbedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor der Rente vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Lesen Sie auch:
Rente: Anspruch auf eine günstigere Krankenversicherung der Rentner

Wieviel Unterstützung können Sie erwarten?

En gros gelten bei der Grundsicherung im Alter ähnliche Maßstäbe wie beim Bürgergeld. Wieviel finanzielle Unterstützung die Betroffenen erhalten richtet sich erstens nach dem verfügbaren Einkommen und zweitens nach dem festgestellten Bedarf.

Es wird also ausgerechnet, und der Bedarf orientiert sich an den für die Sozialhilfe gültigen Regelsätzen sowie den Miet- und Heizkosten. Auf diesen Bedarf wird die Rente angerechnet, und die entstehende Differenz wird als Grundsicherung im Alter ausbezahlt.

Wie beim Bürgergeld soll das Existenzminimum gesichert sein und -ebenfalls wie beim Bürgergeld- müssen die Mietkosten als angemessen gelten, um voll bezahlt zu werden.

Die Grundsicherung muss beantragt werden

Grundsicherung im Alter erfolgt nicht automatisch, sondern es besteht laut § 44 SGB XII eine Antragserfordernis. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie gerade so über die Runden kommen, oder krank und uralt auf der Straße leben.

Betroffene müssen also die geforderten Formulare ausfüllen, die nötigen Anlagen einreichen und die Unterlagen abgeben. Sonst gibt es kein Geld, auch wenn ein Anspruch besteht. Diesen Antrag geben Sie beim jeweiligen Sozialamt ab oder bei der Deutschen Rentenversicherung – die DRV leitet ihn an die zuständige Behörde weiter.

Wann müssen Sie den Antrag abgeben?

Grundsicherung beginnt am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag eingereicht wurde – nicht rückwirkend. Bei einem bewilligten Antrag werden Leistungen ein Jahr lang ausbezahlt. Danach stellen Sie einen weiteren Antrag.

Keine Grundsicherung für Rentner im Ausland

Der folgende Punkt kann sehr wichtig sein. Wer als Rentner/in mit geringen Mittel denkt, den Winter am Mittelmeer zu verbringen, wo die Lebenshaltungskosten geringer sind, um so sinnvoller die Grundsicherung zu nutzen, hat falsch gedacht. Denn wer sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhält, der oder die hat keinerlei Anspruch mehr auf Grundsicherung, und die Auszahlung wird gestoppt.

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Pamphlet unterstellt BSW einen „nationalen Sozialismus“

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 6. August 2024 - 12:17

Ehemalige DDR-Bürgerrechtler haben in einem infamen Offenen Brief an die „demokratischen Parteien“ appelliert, keine Koalition mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) einzugehen. Der Brief ist inhaltlich und stilistisch unmöglich – er sagt dadurch mehr über die aktuelle Debattenkultur aus als über das BSW. Derweil kündigt das BSW eine konsequente Aufarbeitung der Corona-Politik an – notfalls auch mit Stimmen der AfD. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Norbert Häring hat kürzlich in diesem Artikel anlässlich eines diffamierenden „Faktenchecks“ der ARD zum BSW festgestellt:

Mit der Kampfschrift signalisiert die ARD allen Journalisten des Senders und darüber hinaus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Das Themenfeld Russland-Ukraine-Nato und die Haltung des BSW dazu haben höchste Priorität. Ab jetzt gilt: auf sie mit Gebrüll.

Als eine weitere Ausprägung dieses angekündigten „Gebrülls“ auf anderer Ebene kann man wohl diesen aktuellen Vorgang bewerten: Die Tagesschau berichtet in diesem Artikel darüber, dass ehemalige DDR-Bürgerrechtler vor einer Regierungsbeteiligung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) „warnen“ würden. Es herrsche eine „große Beunruhigung“, dass das BSW mitregieren könnte, vor allem wegen der außenpolitischen Positionen des BSW, sagte die ehemalige Chefin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Marianne Birthler. Diese Sorge sei auch Tenor eines Offenen Briefes, der laut Birthler von Sachsen ausging und von ihr unterstützt wird. Auch der frühere Bürgerrechtler und letzte DDR-Außenminister, Markus Meckel (SPD), bestätigte, dass er das Schreiben mitträgt.

„Nationaler Sozialismus“

In dem auf der Plattform X veröffentlichten Text werden vor allem Aussagen von BSW-Mitgliedern zum Krieg in der Ukraine als „falsch“ dargestellt, Wagenknecht wird direkt der Lüge bezichtigt. Der Brief ende in einem Appell an die „demokratischen Parteien“ und vor allem die CDU, sich genau zu überlegen, ob sie nach den Landtagswahlen eine Koalition mit dem BSW eingehen oder sich tolerieren lassen wollten. Zudem sollten sich die Parteien klarer vom „nationalen Sozialismus“ des BSW distanzieren, heißt es in dem Offenen Brief weiter. Dahinter stehen nach Angaben der Initiatoren 58 Personen. Wagenknecht reagierte folgendermaßen:

„Der Brief ist wohl kaum im Sinne der DDR-Bürgerrechtsbewegung, von der sich viele unter den Slogans ‘Frieden schaffen ohne Waffen’ und ‘Schwerter zu Pflugscharen’ für Frieden, Diplomatie und ein Ende des Wettrüstens einsetzten. (…) Das Bemühen um eine diplomatische Beendigung des Ukraine-Krieges als russische Propaganda zu diffamieren, ist auch eine Beleidigung für Millionen Ostdeutsche, die zu Recht Angst vor einem großen europäischen Krieg haben.“

Außerdem: Was daran „demokratisch“ sein soll, eine neue Partei (und damit deren Wähler) pauschal zu ignorieren, müssten die Autoren noch klären. Dazu, dass die Forderungen des Offenen Briefes den politischen Realitäten und den wahrscheinlich entstehenden Mehrheiten in den betreffenden Bundesländern in keiner Weise gerecht werden, hat sich in den „Hinweisen das Tages“ bereits André Tautenhahn geäußert. Nicht behandelt werden soll in diesem Text die Frage, ob das BSW überhaupt jetzt schon in Regierungen eintreten sollte oder nicht.*

Die mutmaßlich gewollte Nähe des in dem Brief gewählten Ausdrucks „nationaler Sozialismus“ zum „Nationalsozialismus“ zeigt das Niveau der Autoren, die auch vor der Nutzung von harten (und politisch total abwegigen) Kampfbegriffen nicht zurückschrecken: Inhaltlich und politisch nicht ernst zu nehmen, geht es in dem Brief meiner Meinung nach ausschließlich um billige Diffamierung und kurzfristige Punktgewinne im Meinungskampf.

Wagenknecht ergänzte zu dem Brief noch: Hier solle offenbar eine neue Partei, die vielen Menschen aus dem Herzen spreche, wenige Wochen vor entscheidenden Wahlen diskreditiert werden. „Dass sich aktuell viele Ostdeutsche bei politischen Debatten wieder an die Enge der DDR-Zeit erinnert fühlen, müsste eigentlich frühere Bürgerrechtler auf den Plan rufen.“ Doch hätten die Briefeschreiber offenkundig den Kontakt zur Bevölkerung weitgehend verloren.

Der Brief wird außer in der Tagesschau erwartungsgemäß auch breit und unkritisch in vielen weiteren Medien zitiert, etwa in der Zeit, oder im Spiegel oder im Deutschlandfunk.

Im September werden in Thüringen, Sachsen und Brandenburg neue Landtage gewählt. In Umfragen erreicht das BSW in den drei Ländern teils Werte von 15 bis 20 Prozent. Die CDU in den drei Ländern hat eine etwaige Zusammenarbeit mit der neuen Partei nicht ausgeschlossen.

Wagenknecht hatte vergangene Woche gesagt, das BSW werde sich nur an einer Landesregierung beteiligen, „die auch bundespolitisch klar Position für Diplomatie und gegen Kriegsvorbereitung bezieht“ – diese sehr gute Äußerung hatte teils wütende Reaktionen hervorgerufen, über die wir im Artikel „BSW ist ein ‚Kreml-Ableger‘ – Wie Wagenknechts Koalitions-Aussage einschlägt“ berichtet hatten.

BSW: Corona-Aufarbeitung – auch mit Stimmen der AfD

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet im Artikel „Wie radikal ist die Wagenknecht-Partei bei der Corona-Aufarbeitung?“, dass das BSW nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen sowie nach der Bundestagswahl 2025 parlamentarische Untersuchungsausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik einrichten wolle. Und das wird durch die Überschrift in die Nähe der „Radikalität“ gerückt? BSW-Gesundheitsexperte Friedrich Pürner sagte dem Medium:

Es muss auf jeden Fall einen Untersuchungsausschuss im Bundestag geben. Nur ein Untersuchungsausschuss kann Zeugen vorladen und Akteneinsicht ohne Hürden erhalten. Ein Untersuchungsausschuss kann Beweis erheben und hat auch Zwangsbefugnisse.

Das BSW werde nach den Landtagswahlen im Osten und auch im nächsten Bundestag Anträge einbringen, Untersuchungsausschüsse einzurichten, sagte Pürner. Für diese guten und wichtigen Vorstöße würde er auch eine Unterstützung durch die AfD nicht ausschließen:

Wir hoffen, dass möglichst viele aus anderen Fraktionen, und dazu gehört auch die AfD, diesem Anliegen zustimmen.

Die Aufarbeitung sei „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ und müsse „über Parteigrenzen hinweg angepackt“ werden. Dazu gehöre auch die AfD. „Für Brandmauern und Kontaktschuld ist kein Platz. Beides ist absolut kontraproduktiv für eine Aufarbeitung und wird auch dem Wunsch der Bevölkerung nicht gerecht“, sagte Pürner dem RND. Außer der AfD, die beispielsweise in Brandenburg und Hessen Untersuchungsausschüsse durchgesetzt hat, befürwortet laut RND keine Partei dieses Instrument.

Der 57-jährige Pürner leitete bis 2020 ein bayerisches Gesundheitsamt, protestierte gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung von Markus Söder (CSU) und verlor seinen Posten. Für das BSW zog er im Juni ins EU-Parlament ein. Er leitet in der Partei den Expertenrat zur Corona-Aufarbeitung. Das BSW will in solchen Räten mit Expertise von außen bis 2025 ein Parteiprogramm erarbeiten.

Pürner wünscht sich eine Aufarbeitung in drei „Säulen“: eine wissenschaftliche, eine politische und eine gesellschaftliche. Der BSW-Politiker fordert etwa einen „Tag der Versöhnung“, an dem einmal im Jahr „an die Maßnahmen erinnert wird, die die Gesellschaft krank gemacht haben“. Den Skeptikern solle bestätigt werden: „Ihr hattet mit vielem recht.“ Aber auch den „Ängstlichen“ solle „ihre Angst vor Krankheit und Tod durch eine unbekannte Krankheit anerkannt“ werden. Weniger versöhnlich äußert sich Pürner gegenüber den politisch Verantwortlichen:

Es war eine Lüge, die ‚Pandemie der Ungeimpften‘ auszurufen. Und es war eine Täuschung und eine Hetze, die Menschen gegeneinander aufgebracht hat. Besonders Lauterbach und Söder haben hier keine gute Figur abgegeben.“

Er erwarte „eine Entschuldigung und eine Verantwortungsübernahme der Entscheidungsträger auf allen Ebenen – und hoffentlich von dem einen und anderen die Einsicht, dass er oder sie nicht mehr für ein politisches Amt geeignet ist und zurücktreten muss“.

*Ergänzung 6.8.2024, 12:30: Dieser Satz wurde hinzugefügt.

Titelbild: Juergen Nowak / Shutterstock

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Schwerbehinderung: Behörden müssen über Sozialleistungen aufklären – Urteil

Lesedauer 2 Minuten

Sozialrecht ist ein Labyrinth. Mal ist die eine Behörde zuständig, dann wieder eine andere. Allzu oft beziehen Betroffene zu niedrige Leistungen, weil sie nicht wissen, dass ihnen höhere zustehen. Müssen die Behörden Betroffene darauf hinweisen, auf welche Leistungen sie Anspruch haben? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs klärt auf (III ZR 466/16)

Kein eigenes Einkommen dafür Grundsicherung

Der Kläger hat einen Grad der Behinderung von 100 und kann seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen bestreiten. Seine Mutter fungiert als Betreuerin und erstritt erfolgreich Leistungen der Grundsicherung für den Leistungsberechtigen.

Volles Recht auf Erwerbsminderung

Da der Betroffene weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt er als voll erwerbsgemindert. Außerdem hat er die für eine Erwerbsminderungsrente nötigen Versicherungszeiten erfüllt, durch eine Förderschule für geistig behinderte Menschen, berufsbildende Maßnahmen und eine Tätigkeit in einer beschützenden Werkstatt. Mit diesen erfüllten Anforderungen hat er das Recht auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Zu späte Aufklärung über Rentenanspruch

Auf den möglichen Rentenanspruch wies eine Sachbearbeiterin des zuständigen Landratsamtes erst im Jahr 2011 hin. Sie sagte, der Betroffene solle sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Betroffener fordert entgangene Rente ein

Der Betroffene bestand darauf, dass ihm durch den erst spät erfolgten Hinweis des Landratsamtes zehntausende von Euro an Rente entgangen seien. Er forderte von der Behörde 50.322,61 EUR plus Zinsen. Dieses wäre die Differenz zwischen Grundsicherung und Erwerbsrente für die entsprechende Zeit.

Er argumentierte, das Landratsamt sei verpflichtet gewesen, ihn beim Stellen des Antrags auf Grundsicherung auf die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente hinzuweisen.

Anspruch auf Beratungspflicht über die Rente

Das Landgericht gab ihm recht, das Oberlandesgericht sah in der Berufung hingegen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Es ging bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser stimmte dem Kläger grundsätzlich zu.

Es sei bereits beim Antrag auf Grundsicherung ein Hinweis auf eine mögliche Erwerbsunfähigkeitsrente nötig gewesen, ebenso eine Beratung durch die Rentenkasse.

System der Sozialleistungen funktioniert nur mit Beratung

Denn das System der Sozialleistungen werde immer komplizierter, und könnte nur mit umfassender Beratung funktionieren. Ein Wissen darüber könne eine Behörde nicht voraussetzen.

Es reiche also nicht aus, lediglich auf Fragen und Anträge des Betroffenen zu reagieren, sondern die Behörde müsse von sich aus auf mögliche Nachteile seines Anliegens hinweisen.

Es reicht nicht, nur über den eigenen Bereich zu beraten

Das Sozialrecht sei gerade deswegen so kompliziert, weil sich die verschiedenen Sicherheiten verknüpfen. Demzufolge beschränkte sich die Beratungspflicht nicht auf Normen des betreffenden Leistungsträgers.

Kurz gesagt: Der Landkreis hätte nicht nur bei der Grundsicherung eine Beratungspflicht, sondern auch beim Rentenrecht. Er hätte aufklären müssen über eine notwendige Beratung durch die Rentenversicherung.

Es gibt ein Recht auf Schadensersatz bei zu später Beratung

Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht, aber lediglich, damit dieses die Höhe des Schadensersatzes bestimmte. Der Grundsatz ist klar. Es besteht eine Beratungspflicht, und das Recht auf Schadensersatz, wenn diese Beratung zu spät erfolgt.

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Ökozid: 20 Millionen Bäume in Efrîn von Besatzern gefällt

Der türkische Staat hält die Efrîn-Region in Rojava seit dem 18. März 2018 besetzt. Nicht nur die große Mehrheit der kurdischen Bevölkerung wurde im Zuge des Angriffskrieges vertrieben. Auch die Umwelt wurde von den Besatzungstruppen und ihren Söldnern einem massiven Raubbau unterzogen. Einem Bericht der Nachrichtenagentur ANHA zufolge wurden bisher mehr als 21 Millionen Bäume in der vormals fruchtbaren Region gefällt. Bei rund 500.000 handele es sich um Olivenbäume.

Das Holz und die geernteten Oliven füllten die Taschen der dschihadistischen Söldnergruppen. Bis heute besteht eine der Haupteinnahmequellen des türkischen Besatzungsregimes in Efrîn im Raub der Olivenernte. Das „gelbe Gold“ vom Berg der Kurdinnen und Kurden, wie die Region auch heißt, wird direkt von der Türkei auf den Weltmarkt gebracht.

Auch wurden große Waldgebiete von den Eindringlingen niedergebrannt, um dem Widerstand gegen die Besatzung keinen Rückzugsort zu bieten. Zuletzt wurden alleine in Efrîn/Raco 2.550 Bäume niedergebrannt. Die brutale Ausbeutung und Vernichtung von Ökonomie und Ökologie in der Region zeigt erneut den kolonialen Status, den das Regime Kurdistan einräumt. Die besetzten Gebiete werden auf allen Ebenen geplündert, aktiv ethnisch umgestaltet und die Menschen als rechtloses Freiwild für Lösegelderpressungen betrachtet.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/die-liebe-der-menschen-aus-efrin-zu-baumen-und-pflanzen-40228 https://anfdeutsch.com/Oekologie/nord-und-ostsyrien-es-findet-ein-Okozid-statt-42094 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/geraubte-oliven-aus-efrin-auf-dem-weltmarkt-27588 https://anfdeutsch.com/aktuelles/bundesregierung-verschliesst-augen-vor-olivenraub-in-efrin-23414 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/protest-gegen-sechs-jahre-besatzungsregime-in-efrin-41445

 

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„Es geht um die Zerstörung der kurdischen Kultur“

In der Türkei sind in den letzten Wochen Dutzende Menschen festgenommen, misshandelt und verhaftet worden, weil sie zu kurdischer Musik, die als „Terrorpropaganda“ ausgelegt wird, getanzt haben. Das Übermalen kurdischer Verkehrshinweise auf Anordnung des Regimes zeigt, dass es nicht bereit ist, auch nur den geringsten Hinweis auf die kurdische Identität zu dulden. Doğan Şenses, Vorstandsmitglied des Kunst-, Kultur- und Sprachvereins ANKA-DER, spricht von einer Vernichtungspolitik „gegenüber allem, was das kurdische Volk ausmacht“.

Vernichtung ist in DNA der monistischen Republik eingeschrieben“

Şenses sagte im Gespräch mit ANF, das Selbstverständnis der AKP sei absolut monistisch. „Die ersten Jahre ihrer Herrschaft verbreitete sie Diskurse in denen sie behauptete, dass sie alle Probleme in der Türkei, einschließlich der kurdischen Frage, lösen würde. In der gegenwärtigen Phase zeigen die Verhaftungen und Festnahmen aufgrund von kurdischen Tänzen und das Übermalen von durch Stadtverwaltungen auf Straßen aufgebrachten kurdischen Verkehrshinweisen, dass die AKP in Wirklichkeit die Fortsetzung des monistischen Selbstverständnisses der Republik ist.“ Es gehe dem AKP/MHP-Regime um die Vernichtung der kurdischen Kultur, so Şenses. „Wo immer es einen Kurden gibt, wo immer es kurdische Werte gibt, sollen diese entweder vernichtet oder assimiliert werden. Dieses Verständnis ist die Gründungs-DNA der monistischen Republik.“

Doğan Şenses

Die Haltung hat sich seit den 1990ern nicht verändert“

Şenses vergleicht die Situation mit den 1990er Jahren, in denen Tausende Kurdinnen und Kurden von Todesschwadronen des Regimes ermordet wurden. Die Zeiten hätten sich geändert, aber die Mentalität und die Organe der Unterdrückung seien gleich geblieben. „Vor den 2000er Jahren wurden Operationen wegen kurdischer Musikkassetten durchgeführt. Deshalb wurden die Kassetten an den unwahrscheinlichsten Orten versteckt. In fast jedem kurdischen Dorf gibt es viele Geschichten darüber. Heute ist die anti-kurdische Politik der AKP/MHP-Regierung nicht anders. Mehr noch, es ist eine Politik, die darauf abzielt, den Govend, die Sprache, die Lieder, kurzum alle Werte der Kurden zu zerstören, die sich über Jahrtausende entwickelt haben. Ansonsten haben die Kurden kein Verbrechen begangen. Die Verteidigung der grundlegenden menschlichen Werte eines Volkes kann niemals als Verbrechen angesehen werden.“

Wir werden für unsere Sprache und Tänze eintreten“

„Es ist kein Verbrechen, Govend zu tanzen, Kurdisch zu musizieren oder auf den eigenen Städten, Straßen, Alleen und Geschäften kurdische Aufschriften anzubringen“, betonte Şenses. „Es bedarf keiner Verfassung oder eines Gesetzes, um zu beweisen, dass dies kein Verbrechen ist. Dies sind die grundlegendsten menschlichen Werte“, sagte Şenses und rief dazu auf, das kurdische Volk müsse gegen dieses System der Verleugnung seine eigene Kultur schützen. „Es geht darum, unsere Sprache zu sprechen und lebendig zu halten, wo immer wir sind. Gleichzeitig müssen wir den Status unserer Sprache selbst verteidigen, indem wir sie überall in unsere Institutionen tragen und dabei keine Erwartungen an das bestehende Regime haben. Nur dann kann es einen wirklichen Kampf gegen diese Politik der Vernichtung geben.“

Şenses erklärte, dass der Verein ANKA-DER entschlossen ist, seinen Kampf um die Kultur weiter zu verstärken und schloss mit den Worten: „Bei dieser Gelegenheit möchte ich unseren Aufruf an unser Volk richten: So wie es seine eigenen Werte durch große Anstrengungen bis heute geschützt hat, sollte es für seine Institutionen eintreten und diese Institutionen ausbauen und damit diese Politik der Zerstörung vereiteln.“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/wer-govend-tanzt-wird-verhaftet-43059 https://anfdeutsch.com/aktuelles/istanbul-politiker-malen-kurdische-verkehrshinweise-43096

 

https://anfdeutsch.com/aktuelles/keskin-ruckkehr-der-90er-jahre-43100 https://anfdeutsch.com/aktuelles/dem-sprecherin-wirft-regierung-antikurdischen-rassismus-vor-43081 https://anfdeutsch.com/kultur/pkk-ruft-zum-freiheitstanz-auf-43137

 

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Pfändungsfreibetrag steigt ab 1. Juli – Pfändungsfreibetrag-Tabelle 2024/2025

Lesedauer 12 Minuten

Wer verschuldet ist, muss sich das Existenzminimum sichern können. Deshalb hat der Gesetzgeber Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Bis zu dieser Grenze ist das Einkommen für Gläubiger tabu.

Wie hoch liegt die Pfändungsfreigrenze ab dem 1. Juli 2024

Die Höhe des pfändbaren Einkommens berechnet sich nach dem Gesamteinkommen. Wer ab dem 1. Juli 2024 monatlich bis zu 1 499,99 Euro verdient, dem darf nichts von seinem Einkommen gepfändet werden.

Danach geht es ab Juli in Zehnerschritten aufwärts: Von 1 500,00 bis 1 509,99 Euro sind 5,78 Euro pro Monat pfändbar, bei 1570,00 bis 1579,99 Euro schon 54,78 Euro. Bei 1640,00 Euro bis 1 649,99 Euro Gehalt werden 103,78 Euro eingezogen.

Ab 1. Juli 2024 gelten Pfändungsfreigrenzen bei einer unterhaltspflichtigen Person von 2.059,99 Euro, bei zwei unterhaltspflichtigen Personen von 2.369,99 Euro.

Ab 2060,00 Euro werden zusätzlich zu dem pfändbaren Einkommen auch beim Schuldner selbst auch Schulden eingezogen, wenn es unterhaltspflichtige Personen gibt.

Bei 2060,00 Euro bis 2069,99 Euro sind das schon 397,78 Euro, die pro Monat abgezogen werden können bei einem Einzelschuldner – oder 3,41 Euro, wenn für einen Menschen Unterhalt gezahlt wird.

Bei 2 370,00 bis 2 379,99 endet der pfändungsfreie Betrag, wenn es zwei unterhaltspflichtige Personen gibt. Dem Schuldner allein würden jetzt 614,78 Euro pro Monat abgezogen, bei einer unterhaltspflichtigen Person wären es 158,41 Euro und bei zwei unterhaltspflichtigen Personen 1,62 Euro.

Bei drei Unterhaltspersonen liegt die Freigrenze bei 2 679,99 Euro, bei vier bei 2 999,99 Euro und bei fünf bei 3 309,99 Euro.

Pfändungstabelle ab 1. Juli 2024

Anhand unserer Pfändungstabelle ab 1. Juli 2024 können Sie sehen, wie hoch ihr Freibetrag ist:

Pfändungstabelle ab 1.7.2024 Nettoeinkommen Pfändungsfreibetrag in Euro
(nach unterhaltspflichtigen Personen) bis 1.499,99 nicht pfändbar 0 1 2 3 4 5 0,00 bis 1.499,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 bis 1.509,99 5,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.510,00 bis 1.519,99 12,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.520,00 bis 1.529,99 19,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.530,00 bis 1.539,99 26,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.540,00 bis 1.549,99 33,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.550,00 bis 1.559,99 40,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.560,00 bis 1.569,99 47,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.570,00 bis 1.579,99 54,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.580,00 bis 1.589,99 61,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.590,00 bis 1.599,99 68,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.600,00 bis 1.609,99 75,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.610,00 bis 1.619,99 82,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.620,00 bis 1.629,99 89,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.630,00 bis 1.639,99 96,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.640,00 bis 1.649,99 103,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.650,00 bis 1.659,99 110,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.660,00 bis 1.669,99 117,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.670,00 bis 1.679,99 124,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.680,00 bis 1.689,99 131,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.690,00 bis 1.699,99 138,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.700,00 bis 1.709,99 145,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.710,00 bis 1.719,99 152,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.720,00 bis 1.729,99 159,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.730,00 bis 1.739,99 166,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.740,00 bis 1.749,99 173,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.750,00 bis 1.759,99 180,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.760,00 bis 1.769,99 187,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.770,00 bis 1.779,99 194,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.780,00 bis 1.789,99 201,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.790,00 bis 1.799,99 208,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.800,00 bis 1.809,99 215,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.810,00 bis 1.819,99 222,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.820,00 bis 1.829,99 229,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.830,00 bis 1.839,99 236,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.840,00 bis 1.849,99 243,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.850,00 bis 1.859,99 250,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.860,00 bis 1.869,99 257,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.870,00 bis 1.879,99 264,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.880,00 bis 1.889,99 271,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.890,00 bis 1.899,99 278,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.900,00 bis 1.909,99 285,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.910,00 bis 1.919,99 292,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.920,00 bis 1.929,99 299,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.930,00 bis 1.939,99 306,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.940,00 bis 1.949,99 313,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.950,00 bis 1.959,99 320,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.960,00 bis 1.969,99 327,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.970,00 bis 1.979,99 334,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.980,00 bis 1.989,99 341,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.990,00 bis 1.999,99 348,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 bis 2.009,99 355,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.010,00 bis 2.019,99 362,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.020,00 bis 2.029,99 369,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.030,00 bis 2.039,99 376,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.040,00 bis 2.049,99 383,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.050,00 bis 2.059,99 390,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.060,00 bis 2.069,99 397,78 3,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.070,00 bis 2.079,99 404,78 8,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.080,00 bis 2.089,99 411,78 13,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.090,00 bis 2.099,99 418,78 18,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.100,00 bis 2.109,99 425,78 23,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.110,00 bis 2.119,99 432,78 28,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.120,00 bis 2.129,99 439,78 33,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.130,00 bis 2.139,99 446,78 38,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.140,00 bis 2.149,99 453,78 43,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.150,00 bis 2.159,99 460,78 48,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.160,00 bis 2.169,99 467,78 53,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.170,00 bis 2.179,99 474,78 58,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.180,00 bis 2.189,99 481,78 63,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.190,00 bis 2.199,99 488,78 68,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.200,00 bis 2.209,99 495,78 73,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.210,00 bis 2.219,99 502,78 78,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.220,00 bis 2.229,99 509,78 83,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.230,00 bis 2.239,99 516,78 88,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.240,00 bis 2.249,99 523,78 93,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.250,00 bis 2.259,99 530,78 98,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.260,00 bis 2.269,99 537,78 103,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.270,00 bis 2.279,99 544,78 108,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.280,00 bis 2.289,99 551,78 113,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.290,00 bis 2.299,99 558,78 118,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.300,00 bis 2.309,99 565,78 123,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.310,00 bis 2.319,99 572,78 128,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.320,00 bis 2.329,99 579,78 133,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.330,00 bis 2.339,99 586,78 138,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.340,00 bis 2.349,99 593,78 143,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.350,00 bis 2.359,99 600,78 148,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.360,00 bis 2.369,99 607,78 153,68 0,00 0,00 0,00 0,00 2.370,00 bis 2.379,99 614,78 158,68 1,83 0,00 0,00 0,00 2.380,00 bis 2.389,99 621,78 163,68 5,83 0,00 0,00 0,00 2.390,00 bis 2.399,99 628,78 168,68 9,83 0,00 0,00 0,00 2.400,00 bis 2.409,99 635,78 173,68 13,83 0,00 0,00 0,00 2.410,00 bis 2.419,99 642,78 178,68 17,83 0,00 0,00 0,00 2.420,00 bis 2.429,99 649,78 183,68 21,83 0,00 0,00 0,00 2.430,00 bis 2.439,99 656,78 188,68 25,83 0,00 0,00 0,00 2.440,00 bis 2.449,99 663,78 193,68 29,83 0,00 0,00 0,00 2.450,00 bis 2.459,99 670,78 198,68 33,83 0,00 0,00 0,00 2.460,00 bis 2.469,99 677,78 203,68 37,83 0,00 0,00 0,00 2.470,00 bis 2.479,99 684,78 208,68 41,83 0,00 0,00 0,00 2.480,00 bis 2.489,99 691,78 213,68 45,83 0,00 0,00 0,00 2.490,00 bis 2.499,99 698,78 218,68 49,83 0,00 0,00 0,00 2.500,00 bis 2.509,99 705,78 223,68 53,83 0,00 0,00 0,00 2.510,00 bis 2.519,99 712,78 228,68 57,83 0,00 0,00 0,00 2.520,00 bis 2.529,99 719,78 233,68 61,83 0,00 0,00 0,00 2.530,00 bis 2.539,99 726,78 238,68 65,83 0,00 0,00 0,00 2.540,00 bis 2.549,99 733,78 243,68 69,83 0,00 0,00 0,00 2.550,00 bis 2.559,99 740,78 248,68 73,83 0,00 0,00 0,00 2.560,00 bis 2.569,99 747,78 253,68 77,83 0,00 0,00 0,00 2.570,00 bis 2.579,99 754,78 258,68 81,83 0,00 0,00 0,00 2.580,00 bis 2.589,99 761,78 263,68 85,83 0,00 0,00 0,00 2.590,00 bis 2.599,99 768,78 268,68 89,83 0,00 0,00 0,00 2.600,00 bis 2.609,99 775,78 273,68 93,83 0,00 0,00 0,00 2.610,00 bis 2.619,99 782,78 278,68 97,83 0,00 0,00 0,00 2.620,00 bis 2.629,99 789,78 283,68 101,83 0,00 0,00 0,00 2.630,00 bis 2.639,99 796,78 288,68 105,83 0,00 0,00 0,00 2.640,00 bis 2.649,99 803,78 293,68 109,83 0,00 0,00 0,00 2.650,00 bis 2.659,99 810,78 298,68 113,83 0,00 0,00 0,00 2.660,00 bis 2.669,99 817,78 303,68 117,83 0,00 0,00 0,00 2.670,00 bis 2.679,99 824,78 308,68 121,83 0,00 0,00 0,00 2.680,00 bis 2.689,99 831,78 313,68 125,83 0,54 0,00 0,00 2.690,00 bis 2.699,99 838,78 318,68 129,83 3,54 0,00 0,00 2.700,00 bis 2.709,99 845,78 323,68 133,83 6,54 0,00 0,00 2.710,00 bis 2.719,99 852,78 328,68 137,83 9,54 0,00 0,00 2.720,00 bis 2.729,99 859,78 333,68 141,83 12,54 0,00 0,00 2.730,00 bis 2.739,99 866,78 338,68 145,83 15,54 0,00 0,00 2.740,00 bis 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8,62 3.400,00 bis 3.409,99 1335,78 673,68 413,83 216,54 81,80 9,62 3.410,00 bis 3.419,99 1342,78 678,68 417,83 219,54 83,80 10,62 3.420,00 bis 3.429,99 1349,78 683,68 421,83 222,54 85,80 11,62 3.430,00 bis 3.439,99 1356,78 688,68 425,83 225,54 87,80 12,62 3.440,00 bis 3.449,99 1363,78 693,68 429,83 228,54 89,80 13,62 3.450,00 bis 3.459,99 1370,78 698,68 433,83 231,54 91,80 14,62 3.460,00 bis 3.469,99 1377,78 703,68 437,83 234,54 93,80 15,62 3.470,00 bis 3.479,99 1384,78 708,68 441,83 237,54 95,80 16,62 3.480,00 bis 3.489,99 1391,78 713,68 445,83 240,54 97,80 17,62 3.490,00 bis 3.499,99 1398,78 718,68 449,83 243,54 99,80 18,62 3.500,00 bis 3.509,99 1405,78 723,68 453,83 246,54 101,80 19,62 3.510,00 bis 3.519,99 1412,78 728,68 457,83 249,54 103,80 20,62 3.520,00 bis 3.529,99 1419,78 733,68 461,83 252,54 105,80 21,62 3.530,00 bis 3.539,99 1426,78 738,68 465,83 255,54 107,80 22,62 3.540,00 bis 3.549,99 1433,78 743,68 469,83 258,54 109,80 23,62 3.550,00 bis 3.559,99 1440,78 748,68 473,83 261,54 111,80 24,62 3.560,00 bis 3.569,99 1447,78 753,68 477,83 264,54 113,80 25,62 3.570,00 bis 3.579,99 1454,78 758,68 481,83 267,54 115,80 26,62 3.580,00 bis 3.589,99 1461,78 763,68 485,83 270,54 117,80 27,62 3.590,00 bis 3.599,99 1468,78 768,68 489,83 273,54 119,80 28,62 3.600,00 bis 3.609,99 1475,78 773,68 493,83 276,54 121,80 29,62 3.610,00 bis 3.619,99 1482,78 778,68 497,83 279,54 123,80 30,62 3.620,00 bis 3.629,99 1489,78 783,68 501,83 282,54 125,80 31,62 3.630,00 bis 3.639,99 1496,78 788,68 505,83 285,54 127,80 32,62 3.640,00 bis 3.649,99 1503,78 793,68 509,83 288,54 129,80 33,62 3.650,00 bis 3.659,99 1510,78 798,68 513,83 291,54 131,80 34,62 3.660,00 bis 3.669,99 1517,78 803,68 517,83 294,54 133,80 35,62 3.670,00 bis 3.679,99 1524,78 808,68 521,83 297,54 135,80 36,62 3.680,00 bis 3.689,99 1531,78 813,68 525,83 300,54 137,80 37,62 3.690,00 bis 3.699,99 1538,78 818,68 529,83 303,54 139,80 38,62 3.700,00 bis 3.709,99 1545,78 823,68 533,83 306,54 141,80 39,62 3.710,00 bis 3.719,99 1552,78 828,68 537,83 309,54 143,80 40,62 3.720,00 bis 3.729,99 1559,78 833,68 541,83 312,54 145,80 41,62 3.730,00 bis 3.739,99 1566,78 838,68 545,83 315,54 147,80 42,62 3.740,00 bis 3.749,99 1573,78 843,68 549,83 318,54 149,80 43,62 3.750,00 bis 3.759,99 1580,78 848,68 553,83 321,54 151,80 44,62 3.760,00 bis 3.769,99 1587,78 853,68 557,83 324,54 153,80 45,62 3.770,00 bis 3.779,99 1594,78 858,68 561,83 327,54 155,80 46,62 3.780,00 bis 3.789,99 1601,78 863,68 565,83 330,54 157,80 47,62 3.790,00 bis 3.799,99 1608,78 868,68 569,83 333,54 159,80 48,62 3.800,00 bis 3.809,99 1615,78 873,68 573,83 336,54 161,80 49,62 3.810,00 bis 3.819,99 1622,78 878,68 577,83 339,54 163,80 50,62 3.820,00 bis 3.829,99 1629,78 883,68 581,83 342,54 165,80 51,62 3.830,00 bis 3.839,99 1636,78 888,68 585,83 345,54 167,80 52,62 3.840,00 bis 3.849,99 1643,78 893,68 589,83 348,54 169,80 53,62 3.850,00 bis 3.859,99 1650,78 898,68 593,83 351,54 171,80 54,62 3.860,00 bis 3.869,99 1657,78 903,68 597,83 354,54 173,80 55,62 3.870,00 bis 3.879,99 1664,78 908,68 601,83 357,54 175,80 56,62 3.880,00 bis 3.889,99 1671,78 913,68 605,83 360,54 177,80 57,62 3.890,00 bis 3.899,99 1678,78 918,68 609,83 363,54 179,80 58,62 3.900,00 bis 3.909,99 1685,78 923,68 613,83 366,54 181,80 59,62 3.910,00 bis 3.919,99 1692,78 928,68 617,83 369,54 183,80 60,62 3.920,00 bis 3.929,99 1699,78 933,68 621,83 372,54 185,80 61,62 3.930,00 bis 3.939,99 1706,78 938,68 625,83 375,54 187,80 62,62 3.940,00 bis 3.949,99 1713,78 943,68 629,83 378,54 189,80 63,62 3.950,00 bis 3.959,99 1720,78 948,68 633,83 381,54 191,80 64,62 3.960,00 bis 3.969,99 1727,78 953,68 637,83 384,54 193,80 65,62 3.970,00 bis 3.979,99 1734,78 958,68 641,83 387,54 195,80 66,62 3.980,00 bis 3.989,99 1741,78 963,68 645,83 390,54 197,80 67,62 3.990,00 bis 3.999,99 1748,78 968,68 649,83 393,54 199,80 68,62 4.000,00 bis 4.009,99 1755,78 973,68 653,83 396,54 201,80 69,62 4.010,00 bis 4.019,99 1762,78 978,68 657,83 399,54 203,80 70,62 4.020,00 bis 4.029,99 1769,78 983,68 661,83 402,54 205,80 71,62 4.030,00 bis 4.039,99 1776,78 988,68 665,83 405,54 207,80 72,62 4.040,00 bis 4.049,99 1783,78 993,68 669,83 408,54 209,80 73,62 4.050,00 bis 4.059,99 1790,78 998,68 673,83 411,54 211,80 74,62 4.060,00 bis 4.069,99 1797,78 1003,68 677,83 414,54 213,80 75,62 4.070,00 bis 4.079,99 1804,78 1008,68 681,83 417,54 215,80 76,62 4.080,00 bis 4.089,99 1811,78 1013,68 685,83 420,54 217,80 77,62 4.090,00 bis 4.099,99 1818,78 1018,68 689,83 423,54 219,80 78,62 4.100,00 bis 4.109,99 1825,78 1023,68 693,83 426,54 221,80 79,62 4.110,00 bis 4.119,99 1832,78 1028,68 697,83 429,54 223,80 80,62 4.120,00 bis 4.129,99 1839,78 1033,68 701,83 432,54 225,80 81,62 4.130,00 bis 4.139,99 1846,78 1038,68 705,83 435,54 227,80 82,62 4.140,00 bis 4.149,99 1853,78 1043,68 709,83 438,54 229,80 83,62 4.150,00 bis 4.159,99 1860,78 1048,68 713,83 441,54 231,80 84,62 4.160,00 bis 4.169,99 1867,78 1053,68 717,83 444,54 233,80 85,62 4.170,00 bis 4.179,99 1874,78 1058,68 721,83 447,54 235,80 86,62 4.180,00 bis 4.189,99 1881,78 1063,68 725,83 450,54 237,80 87,62 4.190,00 bis 4.199,99 1888,78 1068,68 729,83 453,54 239,80 88,62 4.200,00 bis 4.209,99 1895,78 1073,68 733,83 456,54 241,80 89,62 4.210,00 bis 4.219,99 1902,78 1078,68 737,83 459,54 243,80 90,62 4.220,00 bis 4.229,99 1909,78 1083,68 741,83 462,54 245,80 91,62 4.230,00 bis 4.239,99 1916,78 1088,68 745,83 465,54 247,80 92,62 4.240,00 bis 4.249,99 1923,78 1093,68 749,83 468,54 249,80 93,62 4.250,00 bis 4.259,99 1930,78 1098,68 753,83 471,54 251,80 94,62 4.260,00 bis 4.269,99 1937,78 1103,68 757,83 474,54 253,80 95,62 4.270,00 bis 4.279,99 1944,78 1108,68 761,83 477,54 255,80 96,62 4.280,00 bis 4.289,99 1951,78 1113,68 765,83 480,54 257,80 97,62 4.290,00 bis 4.299,99 1958,78 1118,68 769,83 483,54 259,80 98,62 4.300,00 bis 4.309,99 1965,78 1123,68 773,83 486,54 261,80 99,62 4.310,00 bis 4.319,99 1972,78 1128,68 777,83 489,54 263,80 100,62 4.320,00 bis 4.329,99 1979,78 1133,68 781,83 492,54 265,80 101,62 4.330,00 bis 4.339,99 1986,78 1138,68 785,83 495,54 267,80 102,62 4.340,00 bis 4.349,99 1993,78 1143,68 789,83 498,54 269,80 103,62 4.350,00 bis 4.359,99 2000,78 1148,68 793,83 501,54 271,80 104,62 4.360,00 bis 4.369,99 2007,78 1153,68 797,83 504,54 273,80 105,62 4.370,00 bis 4.379,99 2014,78 1158,68 801,83 507,54 275,80 106,62 4.380,00 bis 4.389,99 2021,78 1163,68 805,83 510,54 277,80 107,62 4.390,00 bis 4.399,99 2028,78 1168,68 809,83 513,54 279,80 108,62 4.400,00 bis 4.409,99 2035,78 1173,68 813,83 516,54 281,80 109,62 4.410,00 bis 4.119,99 2042,78 1178,68 817,83 519,54 283,80 110,62 4.420,00 bis 4.429,99 2049,78 1183,68 821,83 522,54 285,80 111,62 4.430,00 bis 4.439,99 2056,78 1188,68 825,83 525,54 287,80 112,62 4.440,00 bis 4.449,99 2063,78 1193,68 829,83 528,54 289,80 113,62 4.450,00 bis 4.459,99 2070,78 1198,68 833,83 531,54 291,80 114,62 4.460,00 bis 4.469,99 2077,78 1203,68 837,83 534,54 293,80 115,62 4.470,00 bis 4.479,99 2084,78 1208,68 841,83 537,54 295,80 116,62 4.480,00 bis 4.489,99 2091,78 1213,68 845,83 540,54 297,80 117,62 4.490,00 bis 4.499,99 2098,78 1218,68 849,83 543,54 299,80 118,62 4.500,00 bis 4.509,99 2105,78 1223,68 853,83 546,54 301,80 119,62 4.510,00 bis 4.519,99 2112,78 1228,68 857,83 549,54 303,80 120,62 4.520,00 bis 4.529,99 2119,78 1233,68 861,83 552,54 305,80 121,62 4.530,00 bis 4.539,99 2126,78 1238,68 865,83 555,54 307,80 122,62 4.540,00 bis 4.549,99 2133,78 1243,68 869,83 558,54 309,80 123,62 4.550,00 bis 4.559,99 2140,78 1248,68 873,83 561,54 311,80 124,62 4.560,00 bis 4.569,99 2147,78 1253,68 877,83 564,54 313,80 125,62 4.570,00 bis 4.573,10 2154,78 1258,68 881,83 567,54 315,80 126,62 4.573,10 und mehr voll pfändbar

Diese Pfändungstabelle 2024 ist vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 gültig.

Sind die Freibeträge nur Fürsorge?

Die Freibeträge sind keine reine Wohltat. Damit wird auch gefördert, dass ein Schuldner weiter arbeitet. Wenn nämlich das gesamte Erwerbseinkommen gepfändet würde, gebe es keinen finanziellen Grund, erwerbstätig zu sein.

Auch über dem Freibetrag wird nur teilweise gepfändet

Auch über dem Grundfreibetrag werden drei Zehntel des Nettogehalts nicht gepfändet (Paragraf 850 c Abs 3 ZPO). Für die erste unterhaltspflichtige Person sind zusätzlich zwei Zehntel unpfändbar, für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel. Bei fünf Unterhaltspflichtigen darf also insgesamt nur noch ein Zehntel des Nettoeinkommens oberhalb des Grundfreibetrags gepfändet werden.

Der Pfändungsüberschuss

Bei Werktätigen, die verschuldet sind, kann sich der Gläubiger an den Arbeitgeber wenden und das Einkommen direkt pfänden lassen. Mit einem Pfändungsbeschluss, den der Arbeitgeber einhalten muss, wird dann der gepfändete Teil des Lohns direkt an den Gläubiger überwiesen, und der Schuldner erhält nur noch den Pfändungsfreibetrag.

Was sind die rechtlichen Einschränkungen?

Pfändungsschutz bei Erwerbseinkommen ruht auf drei Säulen. Die erste ist der Grundfreibetrag laut Paragraf 850 Abs 1 ZPO. Die zweite ist der erhöhte Freibetrag, wenn das Einkommen den Unterhalt weitere Menschen finanziert laut Paragraf 850c Abs 2 ZPO.

Drittens regeln die Vollstreckungsbestimmungen, was eingezogen wird, wenn der Verdienst höher ist als die Freibeträge.

Was ist pfändbar?

Pfändbar sind Nettoeinkommen. Darunter fallen Lohn, Gehalt, Altersrente, Arbeitslosengeld und Bürgergeld. Vor der Berechnung des pfändbaren Betrags abgezogen werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Was ist nicht pfändbar?

Nicht pfändbar vom Einkommen sind spezielle Zulagen des Arbeitgebers wie betriebliche oder tarifliche Zusatzversorgungen, Urlaubsgeld, Vergütungen für Mehrarbeit oder vermögenswirksame Leistungen.

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