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Wird das Pflegegeld dem Finanzamt gemeldet?

In der Regel nein: Das Pflegegeld selbst wird nicht automatisch von der Pflegekasse an das Finanzamt gemeldet. Gemeldet werden vielmehr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, damit sie steuerlich berücksichtigt werden können – Leistungsbezüge wie das Pflegegeld gehören nicht zu diesem Datenaustausch.

“Eine Erklärungspflicht entsteht nur in besonderen Konstellationen, etwa wenn Zahlungen an Pflegepersonen über das Pflegegeld hinausgehen oder keine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind”, wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erklärte.

Was das Pflegegeld rechtlich ist

Pflegegeld ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es erhält die pflegebedürftige Person, wenn sie die häusliche Pflege selbst organisiert, typischerweise durch Angehörige oder nahestehende Personen. Die Leistungshöhe ist nach Pflegegraden gestaffelt. Seit 1. Januar 2025 wurden die Beträge gesetzlich angehoben.

Meldungen zwischen Kassen und Finanzverwaltung: Was wirklich übertragen wird

Der automatisierte Datenaustausch zwischen Versicherern/Kassen und Finanzverwaltung dient dazu, bezahlte Beiträge (z. B. zu privater oder gesetzlicher Kranken-/Pflegeversicherung) zu übermitteln, damit diese als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

Die einschlägigen Vorgaben finden sich in § 93c AO und begleitenden BMF-Schreiben. Leistungszahlungen wie Pflegegeld sind hiervon nicht umfasst; sie werden üblicherweise nicht an die Finanzverwaltung gemeldet.

Steuerliche Einordnung: Wann Pflegegeld steuerfrei ist

Steuerlich ist zu unterscheiden, wer das Geld erhält:
Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld eine steuerfreie Sozialleistung. Die Steuerfreiheit von Leistungen der (gesetzlichen wie privaten) Pflegeversicherung ist im Einkommensteuergesetz verankert.

Erhält eine Pflegeperson (z. B. Angehörige) von der pflegebedürftigen Person Geld für Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung, sind diese Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, wenn es sich um Angehörige handelt oder die Pflege aus sittlicher Pflicht erfolgt. Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 36 EStG; sie verweist der Höhe nach ausdrücklich auf das Pflegegeld nach § 37.

Wann das Finanzamt doch eine Rolle spielt

Steuerpflicht kann entstehen, wenn Zahlungen über die Grenze des Pflegegeldes hinausgehen oder wenn eine Person pflegt, ohne Angehörige zu sein und ohne dass eine anerkennbare sittliche Pflicht vorliegt.

In diesen Fällen gelten die Zuflüsse als steuerpflichtige Einkünfte und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Maßgeblich ist, was wofür gezahlt wird und in welcher Höhe.

Pflegegeld und Pflege-Pauschbetrag: Kein Doppelvorteil

Pflegende können – unabhängig vom Pflegegeld – unter Voraussetzungen den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG geltend machen. Seit den Lohnsteuerrichtlinien 2025 beträgt er 600 € (Pflegegrad 2), 1.100 € (Pflegegrad 3) und 1.800 € (Pflegegrad 4/5).

Wer für die eigene Pflegeleistung Pflegegeld erhält bzw. weitergeleitet bekommt, kann den Pauschbetrag grundsätzlich nicht zusätzlich beanspruchen; Ausnahmen bestehen, wenn das erhaltene Geld nachweislich vollständig wieder für die Pflege der Person eingesetzt wurde.

Praxis: Was gehört in die Steuererklärung – und was nicht?

Solange die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, muss das Pflegegeld weder von der pflegebedürftigen Person noch von der begünstigten Pflegeperson angegeben werden; es gibt keine Progressionswirkung. Erklärungspflichtig werden Zahlungen erst, wenn sie nicht von § 3 Nr. 36 EStG erfasst sind (z. B. Überschüsse über das Pflegegeld oder fehlende sittliche Pflicht).

Wer professionelle Leistungen zukauft, sollte Belege aufbewahren, weil Erstattungen der Pflegeversicherung steuerliche Anrechnungseffekte haben können. Im Zweifel empfiehlt sich steuerlicher Rat.

Fazit

Nein, das Pflegegeld wird dem Finanzamt nicht automatisch gemeldet. Der reguläre Datenaustausch betrifft Beiträge, nicht Leistungsbezüge. Steuerlich ist Pflegegeld für die pflegebedürftige Person steuerfrei; bei Pflegepersonen greift die Steuerbefreiung bis zur Höhe des Pflegegeldes, wenn ein Angehörigenverhältnis oder eine sittliche Pflicht besteht.

Melde- bzw. Erklärungspflichten entstehen erst dann, wenn Zahlungen über die Pflegegeldhöhe hinausgehen oder die Befreiungstatbestände nicht erfüllt sind

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Rheinland-Pfalz: „Superdemokrat“ Schweitzer und der Skandal von Gauersheim

In aktuellen Umfragen liegt die AfD in Rheinland-Pfalz – rund fünf Monate vor den nächsten Landtagswahlen – mit 23 Prozent auf Platz 2 und damit deutlich vor der seit Jahrzehnten regierenden SPD; die CDU steht hier – noch – mit 27 Prozent auf Platz eins. Doch der zunehmende Aufwind für die AfD löst auch in diesem […]

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Bürgergeld: Schonfrist auf 3 Monate verkürzt – Gericht stoppte Jobcenter

Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2/ Bürgergeld haben zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten regelmäßig sechs Monate Zeit (SG Leipzig Az: S 10 AS 2625/13).

Das Sozialgericht Leipzig hatte mit Gerichtsbescheid festgestellt, dass die im SGB 2 den Leistungsempfängern eingeräumte sechsmonatige Frist zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten eine Regelübergangsfrist und die von einem Jobcenter vorgenommene regelmäßige Verkürzung auf drei Monate rechtswidrig ist.

Jobcenter verkürzt eigenmächtig die Schonfrist

Nach einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung wurden die Mietkosten eines Leistungsempfängers im Sinne des Jobcenters unangemessen hoch. Das Jobcenter vertrat daraufhin folgende Auffassung: Unangemessene Kosten der Mietwohnung sind nach Meinung des Jobcenters nur für drei Monate anzuerkennen.

Dem Kläger wurden daraufhin vom Jobcenter für 3 Monate die tatsächlichen Mietkosten gewährt und danach nur noch die angemessenen (abgesenkten) Mietkosten. Aus Sicht des Jobcenters seien unangemessene Kosten in der Regel nur für drei Monate (längstens jedoch sechs Monate) zu gewähren.

LSG Leipzig folgt der Einschätzung nicht

Dieser Rechtsauffassung folgte das Sozialgericht Leipzig nicht, denn unangemessene Mietkosten sind in der Regel für sechs Monate als Bedarf anzuerkennen. Das Sozialgericht Leipzig hielt die Absenkung deswegen für rechtswidrig und verurteilte das Jobcenter zur Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten auch für die letzten 3 Monate.

Gericht lässt Unangemessenheit offen

Offen gelassen hat das Gericht, ob die vom Hilfebedürftigen bewohnte Wohnung hinsichtlich ihrer Mietkosten wirklich unangemessen war. Nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II seien auch unangemessene Aufwendungen als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es dem Hilfeempfänger nicht möglich oder nicht zuzumuten sei, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken.

Die Regelübergangsfrist muss bei einem notwendigen Umzug als einzige Möglichkeit zur Kostensenkung ausgeschöpft werden, so die Leipziger Richter. Die sechsmonatige Frist sei genau diese Regelübergangsfrist, die ausgeschöpft werden müsse, wenn eine Kostensenkung nur durch einen Umzug zu verwirklichen ist.

Lesen Sie auch:

Kündigung der zu teuren Wohnung erst, wenn neue Wohnung gefunden ist

Es ist einem Leistungsempfänger nicht zumutbar, die bisherige Unterkunft zu kündigen, bevor er eine angemessene neue Unterkunft gefunden hat.
Besondere Umstände erlauben dabei ausnahmsweise eine Verkürzung der Regelhöchstfrist.

Die Verkürzung der Frist könne bei besonderen Umständen erforderlich sein, z.B. wenn die Grenzen angemessener Kosten bei Weitem überschritten und binnen der Regelfrist unverhältnismäßig hohe Kosten auflaufen würden.

Da dies hier nicht der Fall sei, müsse das Jobcenter zumindest für sechs Monate die tatsächlichen Mietkosten übernehmen.

Praxistipp: Passende Urteile

1. SG Hildesheim Az: S 54 AS 149/10 (PKH)
Die Frist muss mindestens so lange laufen, bis die Betroffenen fristgemäß kündigen konnten.

2. SG Koblenz Az. S 16 AS 444/08
Ein Abweichen von dem Sechsmonatszeitraum nach unten ist begründungsbedürftig, in atypischen Fällen kann auch eine kürzere Frist festgelegt oder unter Umständen die Frist auch verlängert werden.

Expertentipp von Detlef Brock

Ab der Kostensenkungsaufforderung werden die bisherigen Mietkosten zeitlich befristet weiter übernommen, in der Regel bis zu sechs Monaten, wobei die sechs Monate nicht als starre Grenze zu verstehen sind (vgl. nur BSG, Urt. v. 19.02.2009 B 4 AS 30/08 R).

Die im Gesetz genannte Sechsmonatsfrist gilt demnach als Regel, von der im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Aus dem Gesetz lässt sich insbesondere nicht ableiten, dass die Leistungsberechtigten die
Sechsmonatsfrist immer ausschöpfen können, bevor eine Absenkung der Leistungen möglich ist.

Lassen sich mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Kostensenkung erkennbar schon früher realisieren, so kann der Grundsicherungsträger die Leistungen ohne weiteres Abwarten auf das angemessene Maß absenken, wenn davon kein Gebrauch gemacht wird.

Insbesondere dann, wenn ein Umzug zur Kostensenkung erforderlich ist, kann aber von einer im Einzelfall widerleglichen Vermutung ausgegangen werden, dass vor Ablauf dieser Frist noch keine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Die Schutzfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II von in der Regel längstens sechs Monaten beginnt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Erfordernisses von Kostensenkungsmaßnahmen.
Die Schutzfrist des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II ist grundsätzlich an keine bestimmte Wohnung gebunden.

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Israeli Forces Establish Checkpoint in Quneitra Countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Oktober 2025 - 16:00

Israeli forces set up a checkpoint at the entrance to the village of Ovania in the Quneitra countryside, a SANA reporter confirmed.

After establishing the checkpoint, Israeli forces halted passing vehicles and conducted searches. The checkpoint was dismantled about an hour later, with the forces returning to the Syrian occupied lands.

Israeli forces have been carrying out frequent incursions into Syrian territory, violating the 1974 Disengagement Agreement, international law, and UN resolutions. Syria continues to condemn these actions and urges the international community to take a stronger stance to prevent further violations.

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Die Würfel-Wüste

Weltweit wuchert die architektonische Verödung der Städte, sodass Körper, Geist und Seele der Menschen in den monokulturell-modernistischen Tetris-Bauten zu verkümmern drohen — die Suche nach Ursachen und Auswegen ist existenziell. Teil 1.
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Bundesagentur für Arbeit gehackt: Nur Zufall rettete zehntausende Bürgergeld-Bezieher

Viele zehntausende Benutzerkonten der Bundesagentur für Arbeit wurden gehackt und Kontodaten geändert, um Bürgergeld abzugreifen

Bereits im Frühjahr 2025 hatten Tatverdächtige über mehrere Monate versucht, ca. 20.000 Benutzerkonten bei der Bundesagentur für Arbeit zu hacken und konnten bei etlichen davon Bankverbindungen ändern, um Zahlungen von Bürgergeld abzugreifen.

Dabei wurden auch die Kontodaten eines gerade verstorbenen Kunden verändert, was der für diesen Fall zuständigen Mitarbeiterin eines Jobcenters in Nordrhein-Westfalen auffiel und die dies sofort meldete, da der Verstorbene diese Daten unmöglich selbst hätte ändern können.

Zufall rettete Bürgergeld-Bezieher

Ohne diesen Zufall und die sofortige Reaktion dieser Mitarbeiterin hätten möglicherweise tausende Bürgergeldempfänger monatelang keine Leistungen erhalten und es hätte ein zweistelliger Millionenschaden gedroht.

So jedoch konnte die Bundesagentur für Arbeit eine sofortige Überprüfung einleiten, Gegenmaßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen und den Schaden laut eigener Aussage auf ca. 1.000 Euro begrenzen.

Die von der Bundesagentur für Arbeit dazu erstattete Strafanzeige führte jetzt zur Ermittlung einer größeren Tätergruppe. Am 8. Oktober 2025 wurden bei 14 Durchsuchungen in Ludwigshafen, Mannheim, Berlin, Halle sowie in den Kreisen Segeberg und Rhein-Pfalz acht Tatverdächtigen zwischen 36 und 61 Jahren mit albanischer, kosovarischer, serbischer und deutscher Staatsangehörigkeit festgestellt.

Haftbefehle wurden erlassen

Gegen zwei Verdächtige wurden Haftbefehle wegen Drogenhandels erlassen, die anderen Verdächtigen befinden sich weiterhin auf freiem Fuß.
Alle Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs.

Wie dieser Fall zeigt, sollte man sich als Bürgergeldempfänger nicht darauf verlassen, dass die Leistung auf dem Konto landet, sondern dies jeden Monat aktiv prüfen und auch sofort tätig werden, wenn die Zahlung ausbleibt.

Wenn Bürgergeld-Zahlungen ausbleiben

Neben Systemfehlern und unberechtigten Zahlungseinstellungen kann auch ein Hackerangriff dazu führen, dass Zahlungen ausbleiben, und gerade dann ist schnelles Handeln erforderlich. Aktuell kommt hier noch eine weitere Ursache hinzu: Fehler im Empfängernamen.

Wie wir bereits berichteten, sind seit dem 09. Oktober 2025 Banken verpflichtet, bei Überweisungen IBAN und Empfängernamen abzugleichen. Stimmt der Empfängername nicht, darf die Überweisung nicht ausgeführt werden.

Ob die richtige Bankverbindung beim Jobcenter im System steht, bzw. ob diese kürzlich geändert wurde, ohne dass man dies veranlasst hat, kann man leicht auch mit einem Anruf beim Jobcenter prüfen.

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Schwerbehinderung: Menschen mit Schwerbehinderung droht die nächste Eigenanteils-Falle

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat ihre ersten Zwischenergebnisse vorgestellt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht von einem „wichtigen Schritt“ zu einer stabilen, verlässlichen Pflegeversicherung.

Doch eins ist klar: Am Teilleistungssystem der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird nicht gerüttelt. Genau das kritisiert der Paritätische Gesamtverband scharf – ohne grundlegenden Systemwechsel bleibe die Reform Stückwerk. Was bedeutet das konkret für schwerbehinderte Menschen, die auf verlässliche Pflegeleistungen angewiesen sind?

Was jetzt auf dem Tisch liegt

Die AG hält fest: Die SPV bleibt ein Umlage- und Teilleistungssystem. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen sollen „begrenzt bzw. gedämpft“ werden – wie genau, soll die Fach-AG Finanzierung bis Dezember 2025 vorlegen.

Gleichzeitig wird an weiteren Stellschrauben gedreht: Pflegegrade bleiben, das komplizierte Leistungsrecht soll vereinfacht werden, Beratungsleistungen neu aufgestellt, pflegerische Akutsituationen besser abgesichert. Für Pflegegrad 1 ist eine stärkere Präventionsorientierung geplant.

Länder drängen darauf, versicherungsfremde Leistungen künftig aus Steuermitteln zu zahlen. Der Pflegevorsorgefonds soll weiterentwickelt werden.

Auf dem Papier klingt vieles sinnvoll. In der Praxis entscheidet aber, ob die Reform spürbar bei den Menschen ankommt – insbesondere bei schwerbehinderten Pflegebedürftigen und ihren Familien, die heute zwischen steigenden Eigenanteilen, Bürokratie und fehlender Entlastung zerrieben werden.

Der zentrale Streitpunkt: Eigenanteile

Die Eigenanteile in der stationären und ambulanten Pflege sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Genau hier fordert der Paritätische klare Kante: verbindliche Deckelung, nicht nur ein „Dämpfen“. Solange die SPV nur Teilleistungen zahlt und Kostensteigerungen an die Betroffenen weiterreicht, bleibt Pflege ein Armutsrisiko – auch für Menschen mit Schwerbehinderung, die häufig lebenslang auf Unterstützung angewiesen sind und deren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt sind.

Komplexität abbauen – aber richtig

Seit der Umstellung auf Pflegegrade 2017 hat sich ein hochkomplexes Leistungsrecht entwickelt. Viele Betroffene verlieren im Formulardickicht die Orientierung.

Die angekündigte Vereinfachung und die Prüfung sektorenunabhängiger Budgets können hier helfen – vorausgesetzt, Leistungen werden gebündelt, Zugänge niedrigschwellig gestaltet und die pflegerische Begleitung verbindlich gestärkt. Andernfalls droht nur ein neues Label für alte Probleme.

Akute Lücken schließen

Besonders brisant sind pflegerische Akutfälle: Wenn etwa die Hauptpflegeperson unerwartet ausfällt, bricht die Versorgung oft über Nacht zusammen. Für schwerbehinderte Menschen, die auf verlässliche Assistenz angewiesen sind, kann das existenzgefährdend sein.

Die AG will hier konkrete Vorschläge erarbeiten – entscheidend wird, ob am Ende sofort verfügbare Notfallleistungen mit klaren Ansprüchen und finanzierter Vertretungspflege stehen.

Begutachtung und Prävention

Auch das Begutachtungsinstrument soll evaluiert, Schwellenwerte überprüft werden. Für viele Schwerbehinderte ist das mehr als Technik: Schon kleine Verschiebungen entscheiden über Pflegegrad, Leistungshöhe und Zuzahlungen.

Bei Pflegegrad 1 sollen Leistungen stärker auf Prävention zielen – sinnvoll, wenn das nicht zur Leistungskürzung bei konkretem Bedarf führt, sondern Reha, Wohnraumanpassung und Hilfsmittel aus einem Guss fördert.

Was heißt das konkret für schwerbehinderte Menschen?

TABELLE

Konstruktiv, aber klar: Es braucht mehr als „Weiter so“

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer betont „starke Schultern sollen mehr tragen“ und die Stärkung der ambulanten Pflege. NRW-Minister Karl-Josef Laumann fordert, das Leistungsversprechen ehrlich zu überprüfen. Das geht in die richtige Richtung.

Doch ohne verbindliche Zusagen zur Entlastung der Pflegebedürftigen bleibt es bei wohlklingenden Absichtserklärungen.

Für schwerbehinderte Menschen ist die Lage eindeutig: Sie brauchen verlässliche Leistungen, planbare Eigenanteile und Unterstützung, die nicht am Sektor scheitert – also dort greift, wo Bedarf entsteht, egal ob zu Hause, im Krankenhaus oder in der Kurzzeitpflege.

Unser Fazit

Der „Zukunftspakt Pflege“ liefert ein realistisches Lagebild und benennt Problemzonen. Aber solange der Systemwechsel ausbleibt, bleibt die Reform auf halber Strecke stehen. Bis Dezember 2025 liegt es an Bund und Ländern, aus Prüfaufträgen justiziable Ansprüche zu machen.

Für schwerbehinderte Menschen zählen am Ende nicht Überschriften, sondern gedeckelte Eigenanteile, schnelle Hilfe im Notfall und weniger Bürokratie. Alles andere wäre eine vertane Chance – und das können wir uns bei der Pflege schlicht nicht mehr leisten.

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Syria and Lebanon Close to Judicial Agreement on 2,300 Prisoners in Lebanon – Officials

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Oktober 2025 - 15:32

Syria and Lebanon are close to reaching a judicial agreement concerning Syrian detainees in Lebanon, fugitives from Syrian justice, and Lebanese nationals in Syria, officials from both countries announced on Tuesday.

At a joint press conference in Beirut with Lebanese Justice Minister Adel Nassar and Deputy Prime Minister Tarek Mitri, Syrian Justice Minister Mazhar al-Wais stated that the two countries’ positions were “closely aligned,” and the discussions were proceeding within the correct legal framework.

Al-Wais clarified that the talks focused on judicial cooperation related to Syrian detainees in Lebanon, fugitives from Syrian justice, and Lebanese nationals in Syria. Special teams have been formed to investigate and pursue justice, he added.

Lebanese Justice Minister Nassar confirmed that “significant progress” has been made in drafting the legal text of the agreement. However, he emphasized that the agreement would not cover individuals involved in serious crimes such as murder or rape, whether committed against civilians or Lebanese military personnel.

Nassar said he had “constructive and positive” talks with the Syrian officials over the issues, underscoring both countries’ commitment to respecting the legal frameworks of the agreement, ensuring the sovereignty of Lebanon and Syria, and their shared desire for cooperation.

Meanwhile, Lebanese Deputy Prime Minister Tarek Mitri reaffirmed Lebanon’s political will to resolve the issue of detained Syrians in Lebanon. He added that minister al-Wais would visit Roumieh Prison today, as part of Syria’s right to meet its detained or convicted citizens abroad.

Mitri also revealed that around 2,300 Syrians are currently detained or serving sentences in Lebanon. Future meetings on this issue will take place alternately between Beirut and Damascus.

He further emphasized that Lebanese-Syrian relations extend beyond the judicial cooperation agreement on detainees, with ongoing discussions on border issues, refugees, and other matters.

A delegation from the Syrian Ministry of Justice, led by Minister al-Wais, arrived in Beirut on Tuesday to explore ways to support joint efforts in alleviating the plight of Syrian detainees in Lebanon and ensuring justice to protect their dignity and rights.

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Schwerbehinderung: Das sind die 3 wichtigsten Vorteile bei einem Merkzeichen G im Behindertenausweis

Das Merkzeichen “G” ist ein Nachteilsausgleich für Menschen mit Gehbehinderungen, der monatlich über 95 Euro zusätzlich zur Grundsicherung einbringen kann.

Hier wollen wir einmal die Vorteile des Merkzeichens “G” erklären. Für viele Menschen mit einer Schwerbehinderung ist das Merkzeichen G eine gute Alternative zum schwerer zu erlangenden Merkzeichen “aG”.

Merkzeichen “aG” ist schwer zu erreichen

Christian Schultz vom Sozialverband Schleswig-Holstein informiert über das Merkzeichen “G” und dessen drei Hauptvorteile.

Viele Menschen mit Gehbehinderung streben das Merkzeichen “aG” an, das außergewöhnliche Gehbehinderung bedeutet und das Parken auf Behindertenparkplätzen ermöglicht.

Da das Merkzeichen “aG” jedoch nur bei sehr schweren gesundheitlichen Einschränkungen gewährt wird, ist es schwierig zu erhalten. Das Merkzeichen “G” bietet eine praktikable Alternative mit mehreren wertvollen Vorteilen.

Vorteile des Merkzeichens “G”

Obwohl das Merkzeichen “G” nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, ermöglicht es in einigen Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein, das Parken in bestimmten Bereichen, in denen andere Fahrzeuge nicht parken dürfen.

Dies wird durch den gelben Parkausweis ermöglicht, der unter bestimmten Voraussetzungen zusammen mit dem Merkzeichen “G” ausgestellt wird.

Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr

Menschen, die häufig öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können mit dem Merkzeichen “G” eine Wertmarke erwerben. Diese kostet jährlich ca. 90 Euro und berechtigt zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland. Dies ist ein erheblicher finanzieller Vorteil für Menschen, die auf Busse und Bahnen angewiesen sind.

Zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung für die Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs nach § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2016 – L 10 SB 54/15)

Zur Gewährung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung für den öffentlichen Nahverkehr für schwerbehinderte Personen die Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten und damit Sozialhilfebeziehern im Rahmen des § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX gleichgestellt werden.

Leitsatz Rechtsanwalt Michael Loewy: Schwerbehinderte Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind und Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten und von deren für die Pflege und den eigenen Lebensunterhalt einzusetzenden Einkommen der Barbetrag nach § 27 b Abs. 2 SGB XII freigehalten wird, besitzen einen Anspruch auf Erteilung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung gem. § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX.

Dieser Personenkreis ist als Bezieher von Hilfe zur Pflege materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfempfängern gleichgestellt.

Mehrbedarf bei bei Merkzeichen G

Voll erwerbsgeminderte schwerbehinderte Menschen im Sinne des Sechsten Buchs (SGB VI) haben Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des Regelbedarfs, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G eingetragen ist und kein anderweitiger Mehrbedarf besteht. Das sind dann etwa 95 EUR mehr im Monat.

Mehrbedarf bei nicht erwerbsfähigen oder erwerbsgeminderten Personen mit Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Sozialgeld in Form des Bürgergelds beziehen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelbedarfs, sofern sie Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 112 SGB IX erhalten. Auch nach Beendigung der Maßnahme kann während einer Übergangszeit ein Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Erwerbsfähige schwerbehinderte Leistungsberechtigte

Erwerbsfähige schwerbehinderte Leistungsberechtigte können einen Mehrbedarf von 35 Prozent des Regelbedarfs geltend machen, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen erhalten.

Nach Beendigung der genannten Maßnahmen besteht während einer Übergangszeit ebenfalls Anspruch auf diesen Mehrbedarf. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in § 49 SGB IX, ausgenommen die Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5, sowie in § 112 SGB IX.

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Basis für die Gewährung des Mehrbedarfs ist in § 21 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) festgelegt. Diese Regelungen stellen sicher, dass die besonderen Bedarfe schwerbehinderter Menschen angemessen berücksichtigt werden und tragen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität bei.

Fazit

Das Merkzeichen “G” ist eine gute Alternative für Menschen mit Gehbehinderung, insbesondere wenn das Merkzeichen “aG” nicht erreicht werden kann.

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Rente: Neue Rentenwerte 2026 beschlossen: 603-Euro-Grenze kommt

Die Politik dreht an den Stellschrauben der Sozialversicherung – und viele fragen sich: Spüren Menschen im Ruhestand davon überhaupt etwas im Portemonnaie? Die neuen Rechengrößen für 2026 sind beschlossen.

Für Beschäftigte mit hohem Einkommen wird’s teurer, weil die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für Bestandsrentner gilt dagegen: Nicht jede Zahl ist relevant, aber einige Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen – primär beim Zuverdienst.

Außerdem liefert der aktuelle Rentenwert einen wichtigen Orientierungspunkt für die eigene Rente im Jahr 2026.

Was wurde entschieden – in Klartext

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Sie passt Grenz- und Bezugswerte an die Lohnentwicklung des Jahres 2024 an. Ergebnis: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr).

In der Kranken- und Pflegeversicherung klettern die Grenzen ebenfalls. Für die allermeisten Rentnerinnen und Rentner ist das nur mittelbar interessant – direkte Abzüge an der laufenden Altersrente ändern sich dadurch nicht.

Das ist jetzt für Rentner sofort relevant

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Wer neben der Altersrente etwas dazuverdienen will, kann damit künftig bis zu 603 Euro im Monat erzielen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.

Das ist hauptsächlich deshalb wichtig, weil seit der Flexi-Rente die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten entfallen – der Minijob bleibt aber als lohnende „Nebenbei“-Option ein praktischer Anker. Hintergrund: Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (2026: 13,90 Euro).

Was bedeutet das in der Praxis?

Bleibt der Minijob „rentenkassenpflichtig“, erwerben auch Rentnerinnen und Rentner kleine zusätzliche Rentenpunkte – das lohnt sich vor allem, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist oder wenn einzelne Monate zur Schließung von Lücken fehlen.

Auf Antrag ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob möglich; dann steigt zwar der Nettoverdienst leicht, zusätzliche Rentenansprüche entfallen aber. Wer gesundheitlich kann und mag, sollte durchrechnen: Ein paar Euro weniger heute können morgen spürbar Rente bringen – besonders bei längerer Laufzeit des Minijobs.

Achtung Übergangsbereich (Midijob):

Der sogenannte Übergangsbereich (früher: Gleitzone) beginnt 2026 oberhalb von 603 Euro und reicht bis 2.000 Euro. Dort zahlen Beschäftigte reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, sammeln aber vollwertige Rentenansprüche. Für Rentnerinnen und Rentner mit größerem Teilzeitjob kann das finanziell attraktiver sein, als viele denken.

Aktueller Rentenwert als Kompass – nicht als Versprechen

Seit 1. Juli 2025 liegt der aktuelle Rentenwert bei 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Daraus lassen sich laufende Renten 2025/26 rechnerisch ableiten – die nächste Anpassung erfolgt regulär zum 1. Juli 2026. Wie hoch sie ausfällt, steht erst im Frühjahr 2026 fest.

Wichtig ist: Der jetzt geltende Rentenwert erklärt, warum die eigene Rente 2025 gestiegen ist und liefert einen realistischen Ausgangswert für die Planung 2026.

Freiwillige Beiträge: Für wen 2026 noch sinnvoll?

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung liegt 2026 bei 112,16 Euro im Monat. Das kann sich lohnen, wenn bis zur (Regel-)Altersgrenze noch Versicherungsmonate fehlen, zum Beispiel für die Wartezeit oder um Abschläge zu mindern.

Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, sollte genauer hinsehen: Freiwillige Beiträge sind dann meist nur in Sonderfällen ratsam, etwa bei Konstellationen mit Hinterbliebenenschutz. Eine Beratung (DRV, Versichertenälteste, unabhängige Sozialberatung) hilft, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Die wichtigsten Rentner-Werte 2026 auf einen Blick Wert / Größe Gültig ab / Betrag Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung) 603 € pro Monat (ab 01.01.2026) Übergangsbereich (Midijob) 603,01 € bis 2.000 € monatlich (2026) Aktueller Rentenwert 40,79 € pro Entgeltpunkt (seit 01.07.2025) Mindestbeitrag RV (freiwillig) 112,16 € monatlich (2026) Beitragsbemessungsgrenze RV (allg.) 8.450 € mtl. (2026) Bezugsgröße 3.955 € mtl. (2026)

Hinweis: Die jährliche Rentenanpassung erfolgt unabhängig von der Minijob-Grenze zum 1. Juli. Für konkrete Prognosen 2026 ist der Rentenwert 40,79 € lediglich der Startpunkt, nicht der Endstand.

Was sich 2026 nicht ändert – und was leicht überhöht wirkt

Die aufmerksamkeitsstarken Zahlen zu Beitragsbemessungsgrenzen betreffen in erster Linie aktuell Erwerbstätige mit höherem Einkommen. Bestandsrentner haben dadurch keine zusätzlichen Abzüge.

Positiv ist: Wer kurz vor Rentenbeginn noch arbeitet und über den bisherigen Grenzen verdient, zahlt 2026 zwar etwas mehr Beiträge, erwirbt dafür aber auch höhere Rentenansprüche. Für Menschen, die bereits eine Rente beziehen, bleibt das eher Fußnote – wichtiger sind Zuverdienst, Rentenwert und individuelle Lücken.

So leiten Sie aus den neuen Werten konkrete Handlungen ab

Zuverdienst prüfen: Wer fit ist und Freude am Job hat, kann 2026 bis 603 Euro monatlich vergleichsweise unkompliziert hinzuverdienen. Mit RV-Pflicht im Minijob gibt’s dafür kleine Rentenpunkte – und die summieren sich, wenn der Nebenjob länger läuft. Befreiung lohnt nur, wenn jeder Euro Netto zählt und zusätzliche Rentenpunkte keine Rolle spielen.

Renteninformation ernst nehmen: Auf Ihrer jährlichen Renteninformation lässt sich mit dem Rentenwert 40,79 € schnell überschlagen, was ein zusätzlicher Entgeltpunkt wert ist. Die Anpassung zum 1. Juli 2026 kommt obendrauf – wie hoch, entscheidet sich erst im kommenden Jahr.

Freiwillige Beiträge gezielt einsetzen: Der Mindestbeitrag 112,16 € ist ein Werkzeug – nicht mehr, nicht weniger. Wer kurz vor der Regelaltersgrenze steht und Wartezeiten erfüllen muss, kann damit wertvolle Monate sichern. Für bereits regulär Altersrentner ist die Kosten-Nutzen-Rechnung meist kritisch; hier lohnt unabhängiger Rat.

Typische Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

Brutto ist nicht Netto: Im Minijob mit Rentenversicherungspflicht sinkt der Nettoverdienst zwar leicht, dafür wächst der eigene Rentenanspruch. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, erhöht zwar das Monatsnetto, verzichtet jedoch auf zusätzliche Rentenpunkte.

Ein „Midijob“ klingt kompliziert, ist es aber nicht. Im Übergangsbereich tragen Arbeitgeber einen höheren Beitragsanteil, Beschäftigte zahlen weniger, die Rentenansprüche bleiben trotzdem voll. Gerade Teilzeit-Jobs zwischen 603 und 2.000 Euro fallen dadurch oft attraktiver aus, als viele denken.

Vorsicht vor voreiligen Prognosen. Niemand kann heute seriös sagen, wie hoch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 ausfallen wird. Planen Sie deshalb mit dem aktuell geltenden Rentenwert – und aktualisieren Sie Ihre Rechnung im Sommer.

2026 bringt keine Revolution – aber handfeste Spielräume

Für Rentnerinnen und Rentner ist 2026 kein Jahr der großen Umbrüche. Zuverdienst wird planbarer (603-Euro-Grenze), der Rentenwert 40,79 € bleibt bis zur Sommeranpassung die verlässliche Rechengröße, und freiwillige Beiträge bleiben ein Nischeninstrument für gezielte Lücken.

Wer die Stellschrauben klug nutzt, holt aus kleinen Beträgen spürbar mehr heraus – ganz ohne Bürokratiedschungel.

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Historische Änderung bei der Witwenrente: Diese Rentner sind vom neuen Recht betroffen

Zum 1. Januar 2002 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Hinterbliebenenrenten“ in Kraft – ein Titel, der vielen Betroffenen bis heute zynisch erscheint.

Denn faktisch bedeutete die Reform einen fundamentalen Kurswechsel: Hinterbliebene sollten schneller wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, und der Staat wollte seine Ausgaben langfristig dämpfen.

Für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner begann damit eine neue Zeitrechnung – mit spürbaren Kürzungen, strengeren Anspruchsvoraussetzungen und einer komplizierteren Einkommensanrechnung.

Hintergrund: Warum der Gesetzgeber 2002 handelte

Deutschland war zu Beginn des Jahrtausends von einer alternden Bevölkerung und steigenden Rentenausgaben geprägt. Gleichzeitig veränderten sich Familienmodelle, Erwerbsbiografien wurden brüchiger, die Erwerbsquote von Frauen stieg.

Die damalige Große Koalition setzte deshalb auf ein Hinterbliebenenrecht, das stärker auf eigenständige Existenzsicherung als auf dauerhafte Versorgung setzte. In der Praxis jedoch traf die Reform vor allem jene, die im Todesfall eines Partners ohnehin in einer seelischen und oft auch wirtschaftlichen Ausnahmesituation stehen.

Wer vom neuen Recht betroffen ist

Das 2002er-Recht gilt für zwei große Gruppen: Erstens für alle Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden.

Zweitens für Paare, die zwar vorher heirateten, bei denen aber beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Wer in eine dieser Kategorien fällt, erhält seine Witwen- oder Witwerrente ausschließlich nach neuem Recht – ohne Wahlmöglichkeit, ohne Rückfallklausel.

Mindestdauer der Ehe und die Versorgungsehe

Eine der folgenreichsten Neuerungen war die verbindliche Mindestehedauer von zwölf Monaten. Verstirbt ein Partner früher, wird die Leistung als sogenannte „Versorgungsehe“ grundsätzlich ausgeschlossen.

Nur ein unerwarteter Todesfall – etwa ein Unfall, ein Herzinfarkt oder ein Arbeitsunfall – kann den Anspruch retten. Vor 2002 reichte bereits eine standesamtliche Trauung, und selbst eine zehntägige Ehe sicherte die Hinterbliebenenrente.

Gekürzte große Witwenrente und der Kinderzuschlag

Die große Witwenrente, traditionell die wichtigste Absicherung, wurde von 60 Prozent auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen abgesenkt.

Formal brachte der Gesetzgeber einen Kinderzuschlag ins Spiel: Für Kinder in den ersten drei Lebensjahren gibt es seitdem einen Zuschlag in Höhe des doppelten aktuellen Rentenwerts, für jedes weitere Kind das einfache Äquivalent.

Doch wer keine Kinder (mehr) erzieht, erhält schlicht fünf Prozent weniger Rente – eine Kürzung, die sich über Jahrzehnte summiert.

Lesen Sie auch:

– Witwenrente: Anspruch, Berechnung und Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente

Kleine Witwenrente: Von einer Dauerrente zur Übergangsleistung

Auch die kleine Witwenrente wurde tiefgreifend geändert. Statt eines lebenslangen Anspruchs gibt es sie im neuen System höchstens 24 Kalendermonate.

Danach setzt eine oft lange Wartezeit ein, bis die Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt sind. Zwischen beiden Stufen können Jahre liegen – Jahre, in denen Betroffene Einkommenslücken allein schließen müssen.

Die neue Systematik der Einkommensanrechnung

In der alten Welt wurden nur Erwerbs- und Ersatzeinkommen (zum Beispiel Arbeitslohn, Krankengeld, eigene Renten) geprüft.

Seit 2002 wird nahezu jedes Einkommen erfasst. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, private und betriebliche Renten, sogar Auszahlungen aus Lebens- und Unfallversicherungen fließen in die Berechnung ein.

Die Folge: Immer mehr Hinterbliebenenrenten werden teilweise gekürzt. Inzwischen trifft das fast jede zweite Leistung – genauer 46 Prozent.

Freibeträge bei der Witwenrente: Anpassungen 2024 und 2025

Zentral für die Einkommensanrechnung ist der Freibetrag. Er steigt jährlich mit der Rentenanpassung.

Zum 1. Juli 2024 kletterte er von 992,64 Euro auf 1.038,05 Euro im Monat, für jedes waisenberechtigte Kind um zusätzliche 220,19 Euro.

Ab 1. Juli 2025 wird er erneut auf 1.076,86 Euro angehoben; je Kind kommen dann 228,42 Euro hinzu. Überschreitet das Nettoeinkommen diese Schwelle, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen.

Rentensplitting als Alternative – Chancen und Risiken

Ehegatten, die unter das neue Recht fallen, können anstelle einer Hinterbliebenenrente das Rentensplitting wählen.

Dabei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das Modell hat Vorteile – keine spätere Einkommensanrechnung, keine Kürzung bei Wiederheirat – birgt jedoch das Risiko, dass bei stark unterschiedlichem Einkommen des Paares die Summe der Teilrenten niedriger ausfallen kann als eine klassische Witwenrente.

Eine verbindliche Entscheidung ist nur einmal möglich und bedarf sorgfältiger Beratung, weil sie jede spätere Hinterbliebenenrente endgültig ausschließt.

Kritische Bilanz: Gewinn oder Verlust für Hinterbliebene?

Rückblickend hat die Reform ihre erklärten Ziele teilweise erreicht: Die Zahl der unbefristeten Leistungen ist gesunken, die Bundesmittel für Hinterbliebenenrenten wachsen langsamer.

Für Betroffene jedoch bedeutet das System „massive Rentenverluste“. Die Mindestehedauer, der niedrigere Prozentsatz, die befristete kleine Rente und die ausgeweitete Einkommensanrechnung treffen besonders Haushalte mit geringem Vermögen. Gleichzeitig steigen die Freibeträge nicht in dem Tempo, in dem Mieten, Energie- und Pflegekosten zulegen.

Wohin steuert die Hinterbliebenenrente?

In der Rentenkommission der Bundesregierung wird bereits über weitere Anpassungen diskutiert.

Medienberichte warnen, dass zum Jahresende 2025 eine erneute Verschärfung der Anrechnungsvorschriften drohen könnte, was Millionen Hinterbliebene spürbar treffen würde.

Ob es dazu kommt, hängt von der Haushaltslage und dem politischen Willen ab, das Spannungsfeld zwischen fiskalischer Verantwortung und sozialer Absicherung neu auszutarieren.

Klar ist: Wer sich heute auf eine Witwenrente verlässt, sollte – mehr denn je – eigene Vorsorge treffen und im Zweifel frühzeitig fachkundigen Rat einholen. Denn das Hinterbliebenenrecht bleibt ein bewegliches Ziel – und jede Reform schreibt seine Geschichte neu.

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Amed: Studierende fordern Aufklärung zum Tod von Rojin Kabaiş

In der nordkurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) haben Studierende der Dicle-Universität gemeinsam mit politischen Parteien und Angehörigen gegen die ausbleibende Aufklärung im Fall der 2024 unter ungeklärten Umständen verstorbenen Rojin Kabaiş protestiert. Die 21-jährige Kindheitspädagogik-Studentin war im vergangenen Jahr nach ihrem Verschwinden in der Provinz Wan (Van) tot aufgefunden worden. Obwohl das Institut für Rechtsmedizin DNA-Spuren von zwei Männern an ihrem Körper festgestellt hat, sind bis heute weder Tatverdächtige noch Tatablauf bekannt.

„Kein Selbstmord, sondern Femizid“

Organisiert wurde der Protestmarsch auf dem Universitätsgelände von der Frauenorganisation Xeta Jinê, Unterstützung gab es von den Jugendräten der Parteien DEM und DBP. Die Demonstrierenden forderten Aufklärung, Gerechtigkeit und ein Ende der Straffreiheit bei geschlechtsspezifischer Gewalt.

In einer Erklärung erklärte die Studentin Berivan Iğın im Namen der Teilnehmenden: „Von Anfang an war klar: Rojins Tod war kein Suizid, sondern ein Mord. Seit Monaten versucht man, den Fall unter der Oberfläche zu halten. Doch die im forensischen Gutachten gefundenen DNA-Spuren beweisen das Gegenteil – und dennoch bleibt alles im Dunkeln.“

Iğın warf den Behörden eine systematische Vertuschung vor und forderten die Offenlegung der Wahrheit. „Frauenmorde sind politisch. Jede Straffreiheit, jedes Schweigen öffnet dem nächsten Gewaltverbrechen Tür und Tor.“ Mit Blick auf die forensischen Funde fragte Iğın: „Warum wird der Tod nicht aufgeklärt? Wer wird geschützt – und warum?“ Sie bezeichnete das Verbrechen als „Angriff auf alle Frauen“ und kündigte weiteren Widerstand an, sollte der Fall weiterhin ohne Konsequenzen bleiben.

Mutter Aygül Kabaiş: „Rojin hat sich nicht das Leben genommen“

Auch Aygül Kabaiş, die Mutter der gestorbenen Studentin Rojin, sprach bei der Kundgebung und appellierte eindringlich an die Behörden: „Sie sollen endlich die Täter benennen. Sie wissen, was geschehen ist – warum sagen sie es uns nicht? Wir sagen, es war kein Selbstmord – aber sie behaupten das Gegenteil. Wir akzeptieren das nicht – niemand in der Türkei sollte das akzeptieren.“

Die Mutter forderte ein Ende der staatlichen Ignoranz gegenüber Gewalt gegen Frauen: „Keine Mutter soll mehr um ihre Tochter weinen. Warum wurde Rojin ermordet?“

Verletzter Student bei Zwischenfall

Während der Demonstration wurde der Student Baver Aytekin von einem Auto erfasst, da es keine polizeiliche Absicherung der Versammlung gab. Erst rund 30 Minuten nach dem Unfall trafen Rettungskräfte ein. Der Student wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach Angaben von Angehörigen besteht keine Lebensgefahr.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/widerspruche-im-fall-rojin-kabais-dem-abgeordnete-fordert-unabhangige-untersuchung-48364 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/fall-rojin-kabais-strafanzeige-gegen-gerichtsmedizin-und-proteste-in-wan-48368 https://deutsch.anf-news.com/frauen/rojin-kabais-dna-funde-erharten-verdacht-auf-sexualisierte-gewalt-48336

 

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Gedenken an „Azadiya Welat“-Mitarbeiter Kadri Bağdu in Adana

Elf Jahre nach der Ermordung des kurdischen Journalisten Kadri Bağdu ist in Adana seiner gedacht worden. Der Mitarbeiter der kurdischen Tageszeitung Azadiya Welat war am 14. Oktober 2014 in der südtürkischen Provinz Adana während der Zeitungsverteilung auf seinem Fahrrad von Söldnern der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) erschossen worden. Bis heute sind die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen worden.

Am Küçükoba-Friedhof versammelten sich dutzende Menschen am Dienstag, um an Bağdu zu erinnern – darunter Familienangehörige, Medienschaffende sowie Handelnde aus Politik und Zivilgesellschaft. Der Grabbesuch begann mit einer Schweigeminute für Bağdu und alle anderen Journalist:innen, die bei der Ausübung ihrer Arbeit ums Leben gekommen sind.

Im Anschluss kritisierte Selman Çiçek, Ko-Vorsitzender des Journalistenvereins DGF, dass der Mord an Bağdu bis heute nicht aufgeklärt ist. Die Straflosigkeit solcher Verbrechen schaffe Raum für neue Angriffe, so Çiçek mit Verweis auf den kürzlich in Istanbul verstorbenen Journalisten Hakan Tosun, der brutal überfallen wurde. „Wenn das Dunkel hinter dem Mord an Bağdu damals aufgeklärt worden wäre, müsste Hakan Tosun heute vielleicht nicht tot sein“, sagte Çiçek. „Die Regierung schweigt zu Morden an Journalist:innen, schützt die Täter und versteckt sie hinter polizeilichen Akten. Aber Wahrheit lässt sich nicht auf Dauer verbergen.“

„Die Wahrheit wird ans Licht kommen“

Çiçek betonte, dass die freie Presse nicht nachlassen werde, bis die Verantwortlichen für Bağdus Todvon der Justiz benannt und verurteilt sind. „Die Wahrheit wird früher oder später ans Licht kommen. Wir werden den wahren Tätern nicht von den Fersen weichen.“

Auch Şemse Bağdu, die Ehefrau des ermordeten Journalisten, sprach bei der Gedenkfeier. Sie bedankte sich bei allen, die der Familie in den vergangenen Jahren beigestanden haben: „Wir werden den Kampf unserer Gefallenen bis zum letzten Atemzug weiterführen. Der Kampf von Musa Anter und seinen Weggefährten ist auch unser Kampf.“

„Freie Presse ist unter Beschuss“

Die Aktivistin Suphiye Bayav vom Rat der Friedensmütter sowie der DEM-Lokalpolitiker Seyfettin Aydemir erinnerten daran, dass Journalist:innen der kurdischen Medienlandschaft systematisch ins Visier genommen werden: „Die Wahrheitssuche der freien Presse macht sie zur Zielscheibe des Staates“, sagte Aydemir. Auch Kadri Bağdu sei gezielt ins Visier genommen worden, weil er für ein kritisches Medium arbeitete.

Nach der Verlesung eines Gebets legten die Teilnehmenden Blumen auf Bağdus Grab.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/elf-jahre-nach-mord-an-kadri-bagdu-anwalt-fordert-neuaufnahme-der-ermittlungen-48360

 

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DEM-Vorsitzender Bakırhan fordert Parlament zu Friedensoffensive auf

In einer eindringlichen Rede vor seiner Fraktion im türkischen Parlament hat der Ko-Vorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Tuncer Bakırhan, weitreichende politische Reformen, eine neue Phase des Friedensprozesses und eine demokratische Verfassung gefordert. Das neue Parlamentsjahr müsse als „Jahr der Lösung“ in die Geschichte eingehen, so Bakırhan. „Dieses Parlament ist nicht irgendein Parlament. Es trägt nicht nur die Verantwortung für ein weiteres Jahr, sondern für ein Jahrhundert. Es ist so wichtig wie die erste Nationalversammlung.“

Bakırhan begann seine Rede mit dem Gedenken an den 2014 ermordeten kurdischen Journalisten Kadri Bağdu, verwies auf den kürzlich verstorbenen Journalisten Hakan Tosun, der nach einem brutalen Angriff in Istanbul ins Koma gefallen war, und thematisierte den Fall der vor einem Jahr unter verdächtigen Umständen in Wan (tr. Van) tot aufgefundenen Studentin Rojbin Kabaiş. „Diese Fälle zeigen, wie tief die Straflosigkeit in diesem Land verwurzelt ist. Wir werden Gerechtigkeit einfordern – nicht nur für die Angehörigen, sondern für eine ganze Gesellschaft“, sagte Bakırhan.

Das Recht auf Hoffnung

Im Zentrum seiner Rede stand die Bewertung der Arbeit der im Parlament eingerichteten „Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“, die sich mit Vorschlägen für eine politische Lösung der kurdischen Frage beschäftigt. „Erstmals seit Langem wird im Parlament nicht nur über Sicherheit, sondern über Lösungen gesprochen“, sagte Bakırhan.

Er lobte die in der Kommission gehörten Beiträge ehemaliger Parlamentspräsidenten, Wissenschaftler:innen und zivilgesellschaftlicher Akteur:innen, die das „Recht auf Hoffnung“ – die Möglichkeit auf eine Haftüberprüfung lebenslänglich Inhaftierter – sowie die Notwendigkeit von Gleichheit und Perspektiven für ein friedliches Zusammenleben betont hätten.

Gespräche mit Abdullah Öcalan gefordert

Besonders klar sprach sich Bakırhan für die Einbeziehung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan in einen politischen Lösungsprozess aus. Der seit 1999 inhaftierte PKK-Gründer habe in der Vergangenheit mehrfach zur Deeskalation beigetragen: „Wann immer Herr Öcalan sprechen konnte, wurde in diesem Land über Frieden geredet. Wann immer seine Stimme verstummte, herrschte Eskalation“, so Bakırhan. Er forderte, dass die Kommission des Parlaments Öcalan anhören solle – nicht aus ideologischer Nähe, sondern aus politischer Vernunft: „Wenn wir über die Lösung eines 100 Jahre alten Problems sprechen, dürfen wir nicht ängstlich sein. Wer vor Gesprächen zurückschreckt, blockiert die Lösung.“

„Demokratie heißt nicht Tabus, sondern Dialog“

Bakırhan wandte sich gegen Denkverbote und politische Ausgrenzung: „Wir sollten nicht sagen: Mit dem darf man nicht sprechen, dorthin darf man nicht gehen. Wenn das Parlament eine Lösung für ein Jahrhundertproblem sucht, darf es keine Tabus geben. Demokratien leben von Gesprächen, nicht von Verboten.“ Das Volk erwarte, dass das Parlament „Heilung bringt, nicht neue Wunden schafft“.

„Wir fordern keine Privilegien – nur Demokratie“

Der DEM-Vorsitzende nutzte die Gelegenheit, um die häufig gestellte Frage zu beantworten, was die DEM-Partei eigentlich wolle. Seine Antwort: „Unsere Forderungen richten sich nicht an eine Region, nicht an eine Ethnie, sondern an alle Menschen in der Türkei.“ Er nannte unter anderem verfassungsmäßige Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger, das Recht auf Bildung in der Muttersprache, ein Ende der politischen Entmündigung oppositionsgeführter Kommunen durch Zwangsverwalter, Rechtsstaatlichkeit statt Willkür, Presse- und Versammlungsfreiheit, Gesetzesreformen im Straf- und Antiterrorrecht, Amnestien für kranke und politische Gefangene, Rückkehrrecht für politisch verfolgte Exilierte und ein Übergangsgesetz, das Gerechtigkeit und Aufarbeitung ermöglicht. Diese Forderungen seien „nicht radikal, sondern minimal demokratisch – und in vielen anderen Ländern längst Realität“, so Bakırhan.

„Wir sind der dritte Weg“

Bakırhan grenzte sich bewusst von Regierung und der restlichen Opposition ab. Während man ihm in Friedenszeiten Nähe zur Regierung unterstelle, werde er im Wahlkampf als Unterstützer anderer Oppositionsparteien diffamiert: „Wir sind weder das eine noch das andere. Wir stehen auf der Seite der Armen, der Unterdrückten, derer, die ihre Stimme nicht erheben können. Wir sind die Stimme des dritten Weges – zwischen Polarisierung, Opportunismus und altem System.“

Die DEM verfolge eine zweigleisige Strategie: Verhandlungsbereitschaft bei Friedensprozessen, Widerstand gegen Unrecht im öffentlichen Raum. „Beides ist legitim. Beides ist notwendig. Beides ist demokratisch.“

Syrien: Kritik an Übergangsregierung – Lob für QSD

Deutlich äußerte sich Bakırhan auch zur Lage in Syrien. Er kritisierte die sogenannte syrische Übergangsregierung für ihren Alleingang bei der Verkündung einer neuen Verfassung und eines Kabinetts ohne Beteiligung von Kurd:innen, Alawit:innen, Drus:innen oder Christ:innen. „Wenn man mit sich selbst eine Verfassung schreibt, mit sich selbst ein Kabinett bildet und sich von 6.000 ausgewählten Delegierten bestätigen lässt – ist das dann noch Demokratie? Ist das der 10.-März-Konsens, den alle unterschrieben haben?“

Demgegenüber lobte er das konstruktive Verhalten der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und die jüngsten Gespräche der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) mit der Regierung in Damaskus: „Jetzt ist Damaskus am Zug. Die QSD haben den politischen Willen zur Lösung bewiesen. Mazlum Abdis jüngste Erklärung ist ein Signal an alle: Wir wollen Frieden. Wir wollen Verhandlungen.“

Türkei soll direkte Gespräche aufnehmen

Bakırhan forderte die türkische Regierung auf, ebenfalls direkte politische Gespräche mit der Autonomieverwaltung in Nordostsyrien aufzunehmen. Die Öffnung des Grenzübergangs in Nisêbîn (tr. Nusaybin), das gegenüber Qamişlo liegt, könne dabei ein starkes Signal sein – auch an die Bevölkerung der Türkei. Zugleich rief er regionale und internationale Akteure dazu auf, konstruktive Rollen in einem möglichen Verhandlungsprozess zwischen Damaskus und Raqqa zu übernehmen.

„Frieden ist möglich – und das Volk ist bereit“

Am Ende seiner Rede sprach Bakırhan der Bevölkerung Mut zu. Entgegen aller Behauptungen sei eine demokratische Lösung möglich – in der Türkei, in Syrien, in Palästina und darüber hinaus: „Man hat uns immer erzählt, es sei unmöglich. Aber wir wissen: Es ist möglich. Frieden ist möglich. Gerechtigkeit ist möglich. Gleichheit ist möglich. Und: Die Menschen sind bereit. Die Straße ist bereit. Die Hoffnung ist bereit.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/temelli-parlament-soll-dialog-mit-Ocalan-aufnehmen-48359 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/bakirhan-parlament-muss-friedensgesetze-auf-den-weg-bringen-48148 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-dialog-mit-damaskus-und-turkei-dauert-an-48352 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/parlamentskommission-hort-frauen-und-jugendverbande-zur-friedensfrage-an-48356 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-problem-ist-politisch-die-losung-ebenfalls-48354

 

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EGMR: Untersuchungshaft gegen Aysel Tuğluk war politisch motiviert

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Untersuchungshaft der kurdischen Politikerin Aysel Tuğluk als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewertet und eine politische Motivation der Inhaftierung festgestellt.

In dem am Dienstag veröffentlichten Urteil (71757/17) sieht das Straßburger Gericht Verletzungen von gleich vier Artikeln der EMRK – darunter Artikel 18, der nur in besonders schwerwiegenden Fällen Anwendung findet. Die Türkei wurde zu einer Entschädigungszahlung von 17.500 Euro verurteilt.

Tuğluk war von 2016 bis 2017 rund 15 Monate in Untersuchungshaft, später wurde sie zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Organisation verurteilt. Die EGMR-Entscheidung betrifft ausschließlich die Phase der Untersuchungshaft.

Unzureichende Beweise, politische Absicht

Die Richter:innen stellten fest, dass die Inhaftierung nicht auf ausreichenden Beweisen beruhte. Die türkischen Behörden hätten weder den Tatverdacht hinreichend belegt noch die Fortdauer der Untersuchungshaft überzeugend begründet. Damit liege ein Verstoß gegen Artikel 5 Absätze 1 und 3 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) vor.

Weiter stellte das Gericht fest, dass Tuğluks Reden und Aktivitäten als Ko-Vorsitzende des Graswurzelbündnisses „Demokratischer Gesellschaftskongress“ (KCD) unter die Meinungsfreiheit (Artikel 10 EMRK) fallen. Ihre Inhaftierung allein aufgrund politischer Äußerungen verstoße daher gegen die Konvention.

EGMR rügt Verstoß gegen Artikel 18

Besonders schwer wiegt die Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 18 EMRK, wonach Einschränkungen von Grundrechten nicht zu anderen als den vorgesehenen Zwecken erfolgen dürfen. Der Gerichtshof urteilte, Tuğluks Inhaftierung sei nicht allein aus strafrechtlichen Gründen, sondern gezielt zur Unterdrückung politischer Opposition erfolgt. Zwar habe zum Zeitpunkt ihrer Inhaftierung ein Ausnahmezustand in der Türkei geherrscht, doch könne dieser die festgestellten Menschenrechtsverletzungen nicht rechtfertigen, betonten die Richter:innen.

In Haft an Demenz erkrankt

Die Rechtsanwältin Aysel Tuğluk, geboren 1965 in Xarpêt (tr. Elazığ), ist eine prominente kurdische Politikerin, ehemalige HDP-Abgeordnete und bekannte Stimme im Einsatz für Frauenrechte und eine politische Lösung der kurdischen Frage. 2018 wurde sie zu zehn Jahren Haft verurteilt – wegen ihrer Rolle als Ko-Vorsitzende des KCD, den türkische Behörden als mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verbunden einstufen. Inzwischen ist die im Gefängnis an Demenz erkrankte Tuğluk aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuß.

Die EGMR-Entscheidung gilt als eine der schwerwiegendsten Urteile gegen die Türkei in den vergangenen Jahren. Artikel 18-Verstöße sind in der Rechtsprechung des Straßburger Gerichts selten und markieren Fälle, in denen die Justiz instrumentalisiert wurde, um politische Gegner:innen zu verfolgen.

„Urteil im Namen der Gerechtigkeit“

Die kurdische Politikerin Meral Danış Beştaş, Abgeordnete der DEM-Partei im türkischen Parlament, sprach von einem „Urteil im Namen der Gerechtigkeit“ – nicht nur für Tuğluk, sondern für „alle, die wegen ihrer Meinung oder Identität verfolgt wurden“. Zugleich erinnere das Urteil an „die verlorenen Jahre, die zerstörte Gesundheit“ Tuğluks „und das Ausmaß der staatlichen Willkür“.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/gericht-weist-klage-gegen-aysel-tugluk-ab-39924 https://deutsch.anf-news.com/frauen/aysel-tugluk-ist-endlich-frei-34653 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/aysel-tugluk-zivilrechtliche-organisationen-verlangen-un-eingreifen-30413

 

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Meeting of the Council for Interethnic Relations Presidium

PRESIDENT OF RUSSIA - 14. Oktober 2025 - 15:00

Deputy Chief of Staff of the Presidential Executive Office Magomedsalam Magomedov chaired a meeting of the Presidium of the Presidential Council for Interethnic Relations.

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Die Banalität des Guten

Im Gespräch mit Elisa Gratias erklärt der Autor und Künstler Björn Gschwendtner, welche systemischen Hürden dem Weltfrieden im Weg stehen und was einzelne Menschen tun können.
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Syria Secures Second Win Over Myanmar and Qualifies for the Asian Cup

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. Oktober 2025 - 14:52

The Syrian national football team triumphed once again over Myanmar, securing a 3-0 victory in their fourth match of the Asian Cup qualifiers.

With this win, Syria advanced to the top of Group E with 12 points, officially qualifying for the Asian Cup finals

The goals came from standout striker Pablo Sabbagh, who scored twice, and Mohammad Al-Salkhadi, who added a third.

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Bürgergeld: Neue Grundsicherung – 2027 drohen nun Zwangs­umzüge

Kanzler Merz will bundesweite Pauschalen einführen – das bedeutet die Reform für Bürgergeld-Beziehende.

Was steckt hinter dem Vorstoß des Kanzlers?

Bundeskanzler Friedrich Merz hat im ARD-Sommerinterview Mitte Juli signalisiert, die von Jobcentern übernommenen Wohnkosten stärker zu begrenzen. Genannt wurden hohe Erstattungen in Ballungsräumen und der Prüfauftrag, bundesweite Pauschalen sowie kleinere förderfähige Wohnflächen vorzubereiten.

Politisch ist das aktuell ein Entwurfs- und Verhandlungsprozess: Ein Gesetzentwurf für den Herbst 2025 ist angekündigt; ein frühestmöglicher Start wäre der 1. Januar 2027 – vorbehaltlich Kabinettsbeschluss, Bundestag/Bundesrat und möglicher Änderungen im Verfahren.

Geplante Neuregelung: Pauschale Obergrenzen – aktuell Entwurfslage, keine geltende Rechtslage

Nach derzeitigem Stand werden die heutigen, kommunal festgelegten Angemessenheitswerte nicht ersetzt, sondern sollen durch bundesweit einheitliche Pauschalen ersetzt werden – das ist der politische Planungsstand, noch keine beschlossene Regel. Die Pauschalen sollen sich an Durchschnittswerten orientieren, in teuren Regionen wären Regionalaufschläge denkbar.

Parallel ist eine Reform der Karenzzeit im Bürgergeld vorgesehen (siehe unten). Der konkrete Zuschnitt (Höhe der Pauschalen, Zuschläge, Übergangsfristen, Härtefälle) wird erst mit dem Entwurf sichtbar und kann sich im parlamentarischen Verfahren ändern.

So läuft es bislang beim Bürgergeld

Derzeit übernehmen Jobcenter die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Angemessenheit definiert jede Kommune in einem eigenen „schlüssigen Konzept“. In den ersten zwölf Monaten gilt eine Karenzzeit: Größe und Miethöhe werden nicht geprüft, solange die Wohnung nicht offensichtlich überdimensioniert ist.

Typische Richtwerte:
  • Wohnungsgröße: 45–50 m² für Alleinstehende, plus 15 m² je weitere Person
  • Mietobergrenze: regional unterschiedlich; in Berlin zum Beispiel 449 € kalt für eine Einzelperson (Stand 1. 1. 2025)

Seit 2015 stiegen die Nettokaltmieten bundesweit um durchschnittlich 18 Prozent, in Großstädten sogar um mehr als 30 Prozent. Besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen spüren die Belastung, weil die Mietkostenquote dort bereits über 40 Prozent liegt. Ohne Anpassung der Regeln würde der Anteil der Wohnkosten im Bürgergeld-Budget weiter wachsen.

Warum Merz die Kosten bremsen will

Die Bundesagentur für Arbeit zahlte 2023 erstmals über 20 Milliarden Euro für Unterkunft und Heizung von Bürgergeld-Haushalten. Das entspricht rund einem Drittel aller Bürgergeld-Ausgaben und belastet den Bundeshaushalt zunehmend. Hinzu kommt, dass die Zahl der Leistungshaushalte 2024 um weitere 2,1 Prozent zunahm.

Die Regierung sieht deshalb Sparpotenzial bei den Wohnkosten und versucht zugleich, finanziellen Druck auf angespannten Wohnungsmärkten abzubauen.

Kleinere Wohnflächen – noch offen, aber absehbar

In den CDU-Entwürfen ist von einer „Reduktion der geförderten Wohnflächen innerhalb sozialverträglicher Grenzen“ die Rede. Konkrete Quadratmeterzahlen fehlen. Beobachter rechnen damit, dass sich die neuen Richtwerte an den bisherigen Mindeststandards für sozialen Wohnungsbau orientieren (40 m² für Singles, 12 m² je weitere Person). Offizielle Angaben dazu liegen noch nicht vor; dieser Punkt ist daher ungeklärt.

Kritik von SPD, Sozialverbänden und dem CDU-Sozialflügel

Die SPD wirft Merz vor, „Wohnungslosigkeit statt Lösungen“ zu produzieren. Auch der CDU-Arbeitnehmerflügel (CDA) warnt vor Verdrängung aus Innenstädten und plädiert für differenzierte Regionalpauschalen.

Der Deutsche Mieterbund hält Kürzungen bei Bedürftigen für den falschen Hebel und fordert mehr sozialen Wohnungsbau, um die Kostenbremse an der Wurzel anzusetzen. Sozialverbände befürchten zudem, dass Pauschalen den tatsächlichen Mietanstieg ignorieren und so verdeckte Armut fördern.

Was droht Leistungsbeziehenden?
  • Höherer Eigenanteil: Übersteigt die tatsächliche Miete die Pauschale, müssen Betroffene die Differenz aus dem Regelsatz zahlen.
  • Zwangsumzüge: Wer die Kosten nicht tragen kann, muss innerhalb kurzer Frist eine günstigere Wohnung finden – schwierig in engen Märkten.
  • Sanktionen bei Verweigerung: Laut CDU-Konzept sollen strengere Mitwirkungspflichten gelten, bis hin zur Kürzung aller Leistungen bei wiederholter Arbeitsverweigerung.
Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
  1. Mietvertrag prüfen: Liegt Ihre Warmmiete bereits unter den geplanten Pauschalen, besteht kaum Handlungsbedarf.
  2. Wohnkostenbescheinigung sichern: Lassen Sie sich aktuelle Angemessenheitswerte vom Jobcenter schriftlich bestätigen.
  3. Härtefallantrag vorbereiten: Bei Gesundheit, Pflegebedürftigkeit oder fehlendem barrierefreiem Wohnraum können Jobcenter Ausnahmen zulassen.
  4. Rechtsmittel einlegen: Prüfen Sie Kürzungen binnen eines Monats mittels Widerspruch; Sozialgerichte können Pauschalen kassieren, wenn sie unverhältnismäßig sind.
  5. Frühzeitig beraten lassen: Sozialberatungsstellen, Mietervereine und gegen-hartz.de bieten kostenlose Erstberatung.
Ausblick

Die Bundesregierung will den entsprechenden Gesetzentwurf noch im Herbst 2025 vorlegen. Nach derzeitigem Zeitplan könnte die Neue Grundsicherung mit pauschalen Wohnkosten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Entwurf wird zunächst im Kabinett beraten, anschließend folgt die parlamentarische Lesung im Bundestag.

Parallel erarbeitet der Bundesrat eine Stellungnahme. Erfahrungsgemäß entstehen dort Änderungen bei besonders umstrittenen Punkten, etwa der Karenzzeit oder den Regionalaufschlägen. Bis zur finalen Abstimmung lohnt es sich, lokale Initiativen zu beobachten, Stellungnahmen abzugeben und die eigenen Wohnkosten im Blick zu behalten.

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