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Früher in Rente: So umgeht man teure Abschläge

Viele Beschäftigte stehen vor dem Ruhestand. Für sie lohnt sich eine genaue Planung. Seit 2023 gibt es mehr Flexibilität beim Übergang. Sie können früher in Rente gehen und weiterarbeiten. Die Rente bleibt dabei ungekürzt. Auch eine frei wählbare Teilrente ist möglich.

Altersrenten: Welche Optionen jetzt zählen

Die Regelaltersrente startet je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 67 Jahren. Diese Angabe ist verbindlich.

Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Ein vorgezogener Start mit 63 ist möglich. Dafür fallen dauerhaft Abschläge an. Pro Monat sind es 0,3 Prozent, maximal 14,4 Prozent.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert 45 Jahre. Der abschlagsfreie Beginn steigt je nach Jahrgang an. Für Jahrgang 1964 und jünger gilt: abschlagsfrei erst mit 65.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen braucht 35 Jahre und einen GdB von mindestens 50. Jahrgänge 1964 und später können mit 62 in Rente gehen. Dann fallen 10,8 Prozent Abschlag an. Ohne Abschlag ist die Rente ab 65 möglich.

Überblick der wichtigsten Altersgrenzen Rentenart Frühester Beginn / Abschläge – Abschlagsfrei Regelaltersrente – / – – 65–67, Jahrgang 1964: 67 Langjährig Versicherte (35 J.) 63 mit bis zu 14,4 % – Abschlagsfrei bei Erreichen der Regelaltersgrenze Besonders langjährig Versicherte (45 J.) Jahrgänge stufenweise – 65 (ab 1964) abschlagsfrei Schwerbehinderte (35 J., GdB ≥ 50) 62 mit 10,8 % – 65 ohne Abschlag

Quellenbasis: Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Grundlagen.

Teilrente: Prozente frei wählen

Sie müssen die Vollrente nicht auf einmal nehmen. Die Teilrente lässt sich frei zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente festlegen. So reduzieren Sie die Arbeitszeit und sichern dennoch Einkommen. Das Wahlrecht basiert auf § 42 SGB VI. Sie können den Anteil später anpassen.

Der Vorteil ist klar. Sie behalten einen Teil Ihres Gehalts. Gleichzeitig sammeln Sie weiter Entgeltpunkte. Das erhöht die spätere Rente. Das gilt auch, wenn Sie bereits vor der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen.

Hinzuverdienst: Grenzen seit 2023 abgeschafft

Früher kürzte ein Zuverdienst die vorgezogene Altersrente. Diese Grenze ist seit 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie dürfen neben einer vorgezogenen Altersrente beliebig viel verdienen. Das erleichtert den gleitenden Ausstieg. Die Regelung gilt für Neu- und Bestandsrentner.

Achtung: Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen. Dieser Artikel behandelt ausschließlich Altersrenten. Prüfen Sie im Zweifel die individuelle Rechtslage.

Arbeiten nach der Regelaltersgrenze: Rente weiter steigern

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Beschäftigte in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Sie können aber auf diese Freiheit verzichten. Dann zahlen Sie reguläre Beiträge und erhöhen die Rente jährlich. Das geht auch im Minijob. Eine kurze Erklärung beim Arbeitgeber reicht.

Für Arbeitgeber fällt ab Regelaltersgrenze auf jeden Fall ein Beitragsanteil an. Das sollten Beschäftigte bei Vertragsverhandlungen kennen.

Abschläge vermeiden oder ausgleichen

Wer früher geht, akzeptiert Abschläge. Bis zu 14,4 Prozent sind möglich. Sie können das mindern. Die Rentenversicherung erlaubt Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI. Ab 50 Jahren lassen sich Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Die DRV erstellt dafür eine verbindliche Auskunft.

Die Zahlung lohnt, wenn Sie dauerhaft im Ruhestand sind. Denn sie wirkt lebenslang. Holen Sie vorab eine Berechnung ein. Klären Sie auch die steuerliche Absetzbarkeit.

Demografie: Warum der Zeitpunkt günstig ist

Der Anteil älterer Erwerbstätiger steigt seit Jahren. 2024 war gut jeder vierte Erwerbstätige 55 plus. Zugleich nimmt die Erwerbstätigenquote in höheren Altersgruppen zu. Die 55- bis 64-Jährigen erreichten 2024 rund 75 Prozent. Auch die 65- bis 69-Jährigen arbeiten häufiger. Ihre Quote stieg von 14 Prozent (2014) auf 21 Prozent (2024). Diese Trends schaffen Spielräume für flexible Übergänge.

Praxis: So planen Sie den Übergang klug

Sichern Sie Ihren Anspruch. Stellen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Start. So ist die Zahlung pünktlich. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf vorher. Fehlende Zeiten kosten am Ende Geld.

Nutzen Sie das Teilrenten-Wahlrecht. Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit in Stufen. Oder arbeiten Sie weiter in größerem Umfang. Die Rente bleibt bei vorgezogenen Altersrenten ungekürzt. Planen Sie die Steuer mit ein.

Denken Sie an Ausgleichszahlungen. Lassen Sie sich eine DRV-Auskunft erstellen. Prüfen Sie danach Liquidität und Steuern. Treffen Sie die Entscheidung erst mit belastbaren Zahlen.

Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber. Vereinbaren Sie Stundenumfang und Befristung. Klären Sie Beiträge, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Ein kurzer Antrag reicht, um Beiträge zu leisten und die Rente zu erhöhen.

Beispiel: Teilrente plus Job

Sie starten mit 80 Prozent Teilrente. Parallel arbeiten Sie in Teilzeit. Die Rente bleibt voll in der gewählten Höhe. Ihr Lohn bringt zusätzliche Entgeltpunkte. Nach einem Jahr passt die DRV den Rentenbetrag an. So wächst die Rente Schritt für Schritt. Das Modell eignet sich besonders für Fachkräfte mit knappem Personalersatz.

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Syrian Economy Minister Explores Post-Sanctions Partnerships During U.S. Visit

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Oktober 2025 - 16:34

Syrian Minister of Economy and Industry Nidal Al-Shaar held talks with several international economic institutions in Washington to explore avenues for economic cooperation and rebuilding global partnerships in the post-sanctions era.

During a roundtable hosted by the Gulf International Forum, Al-Shaar presented an overview of Syria’s economic landscape and its potential for opening up to regional and global markets. He also discussed the future of economic relations with Gulf countries and Syria’s strategic geographic role in fostering regional stability and serving as a launchpad for development across the Middle East.

Minister al-Shaar also met with the Middle East Institute in Washington, where he engaged with leading U.S. economists, investment bankers, and corporate representatives. The discussions focused on sustainable economic development in Syria and the creation of a new economic model positioning the country as a vital link between East, West, and the United States.

The minister’s visit is part of broader government efforts to reestablish economic ties and partnerships with international actors following years of isolation under the previous regime.

The Gulf International Forum, based in Washington, is an independent institute dedicated to promoting peace, progress, security, and stability in the Gulf and Middle East regions.

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Bürgergeld-Härtefälle: Hier zahlt das Jobcenter wirklich

Atypische Lebenslage, besonderer Bedarf, klare Regeln: Wer Bürgergeld bezieht, kann zusätzlich zum Regelsatz einen Mehrbedarf bekommen, wenn ein unabweisbarer, besonderer Bedarf vorliegt.

Doch was gilt genau – und wo liegen die Grenzen? Wir ordnen die Rechtslage ein, korrigieren Mythen und zeigen, wie Betroffene ihren Anspruch durchsetzen.

Was zählt als „Härtefall“?

Ein Härtefall liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände einen Bedarf auslösen, der im Regelsatz nicht vorgesehen ist – und weder durch Einsparungen noch durch Dritte gedeckt werden kann.

Es geht also um atypische Situationen, nicht um Alltagswünsche. Wichtig: Der Bedarf muss erheblich vom Durchschnitt abweichen.

Rechtsgrundlage – und was seit jüngerer Zeit anders ist

Der maßgebliche Anker ist § 21 Abs. 6 SGB II. Danach wird ein Mehrbedarf anerkannt, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht. Auch einmalige Bedarfe sind erfasst – aber nur, wenn ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II ausnahmsweise unzumutbar ist oder der Art nach nicht greift.

Zudem gibt es seit neueren Gesetzesänderungen einen eigenen Mehrbedarf für Schulbücher und Arbeitshefte: § 21 Abs. 6a SGB II. Das gilt ausdrücklich auch für digitale Schulbücher/Arbeitshefte oder entgeltliche Ausleihe.

Typische anerkannte Fälle – und klare Abgrenzungen

Umgangskosten: Wer getrennt von seinem Kind lebt, kann für Fahrten und ggf. Übernachtungen zur Ausübung des Umgangsrechts einen Mehrbedarf geltend machen. Maßstab ist das günstigste zumutbare Verkehrsmittel; starre Bagatellgrenzen gibt es nicht.

Gesundheitsbedingte Mehrbedarfe: Etwa spezielle Hygiene- oder Pflegeprodukte bei Hauterkrankungen, die nicht von Krankenkasse/anderem Träger übernommen werden und dauerhaft bzw. wiederkehrend anfallen. Hier prüft das Jobcenter streng die Vorrangigkeit anderer Leistungen.

Haushaltshilfen: Nur in eng begründeten Einzelfällen über § 21 Abs. 6 – regelmäßig sind Kranken‑/Pflegekasse oder die Eingliederungshilfe zuerst zuständig.

Nicht über § 21 Abs. 6:

  • Nachhilfe/Lernförderung läuft als Bildungs- und Teilhabeleistung (§ 28 SGB II) – nicht als Härtefall-Mehrbedarf.
  • Standard-Schulbedarf (Hefte, Stifte etc.) ist über BuT bzw. Pauschalen abgedeckt; Schulbücher/Arbeitshefte hingegen ausdrücklich als eigener Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6a.
Abgrenzung im Überblick Regelung Kurz erklärt § 21 Abs. 6 SGB II Härtefall-Mehrbedarf bei atypischen, unabweisbaren Bedarfen; auch einmalig möglich, wenn Darlehen unzumutbar oder artbedingt ausgeschlossen. Erforderlich: Erheblichkeit, keine Deckung durch Dritte, günstigste zumutbare Alternative. § 21 Abs. 6a SGB II Schulbücher/Arbeitshefte (inkl. digital, entgeltliche Ausleihe) als eigener Mehrbedarf. Kein „Allgemein-Schulmaterial“. § 28 SGB II (BuT) Lernförderung/Nachhilfe, Mehraufwand bei Teilnahme an Schulausflügen/Mehrtägigen Fahrten, Mittagessen, Schülerbeförderung etc. Nicht über § 21 Abs. 6. § 24 SGB II Darlehen für einmalige Bedarfe, soweit grundsätzlich möglich; Mehrbedarf nur, wenn Darlehen unzumutbar/unpassend. Wie hoch ist der Mehrbedarf?

Es gibt keine starre Pauschale. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen, angemessenen Kosten – gedeckelt durch das, was kostengünstig und zumutbar ist.

Bei Umgangskosten sind z. B. Sparpreise/ÖPNV vorrangig. Bei gesundheitlichen Bedarfen zählen ärztliche Nachweise, Apothekenbelege oder produktbezogene Notwendigkeitsbescheinigungen.

U25: Auszug nur mit Zusicherung – Härtefall entscheidend

Unter 25-Jährige brauchen vor Abschluss des Mietvertrags die Zusicherung des kommunalen Trägers, damit Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in der neuen Wohnung anerkannt werden.

Diese Zusicherung muss erteilt werden, wenn

schwerwiegende soziale Gründe ein Verbleib im Elternhaushalt unzumutbar machen (z. B. Gewalt, massiver Konflikt, untragbare Wohnverhältnisse), oder
der Umzug zur Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, oder
ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Wichtig: Wird ohne Zusicherung umgezogen, werden KdU regelmäßig nicht übernommen. Das ist eine Leistungsfolge, keine Sanktion. Sanktionen greifen nur bei Pflichtverletzungen – mit dem Umzug an sich hat das nichts zu tun.

So stellen Betroffene ihren Anspruch durch – in der Praxis
  1. Antrag/Anzeige: Den besonderen Bedarf schriftlich gegenüber dem Jobcenter geltend machen (kurze Begründung genügt; Mehrbedarf kann auch im Weiterbewilligungsantrag mit beantragt werden).
  2. Belege beifügen: Nachweise zur Notwendigkeit (ärztlich/therapeutisch, Schulbescheinigungen), Kostenbelege/Angebote, Reiseplan bei Umgangskosten, Vergleichsangebote für das günstigste zumutbare Mittel.
  3. Vorrangprüfung beachten: Krankenkasse, Pflegekasse, Eingliederungshilfe oder andere Leistungsträger zuerst – das Jobcenter springt nachrangig ein.
  4. Erheblichkeit darlegen: Kurz erläutern, warum der Bedarf deutlich über das Übliche hinausgeht und nicht aus dem Regelsatz bestritten werden kann.
  5. Bescheid prüfen & ggf. Widerspruch: Bei Ablehnung Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat). Kürzen Jobcenter pauschal oder ignorieren Belege, lohnt sich fachkundiger Rat.
Zusammenfassung

Härtefall-Mehrbedarfe sind kein Gnadenrecht, sondern ein klar geregelter Anspruch für außergewöhnliche Bedarfslagen. Wer sauber begründet, Belege sammelt und die richtige Rechtsgrundlage wählt (Härtefall-Mehrbedarf, Schulbuch-Mehrbedarf, BuT oder Darlehen), hat gute Chancen auf eine vollständige Kostenübernahme.

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Die Würfel-Wüste

Weltweit wuchert die architektonische Verödung der Städte, sodass Körper, Geist und Seele der Menschen in den monokulturell-modernistischen Tetris-Bauten zu verkümmern drohen — die Suche nach Ursachen und Auswegen ist existenziell. Teil 2.
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Biometrische Überwachung: „Körperdaten sind keine freie Verfügungsmasse“

netzpolitik.org - 15. Oktober 2025 - 15:56

Ein Abgleich biometrischer Daten mit Bildern aus dem Internet für Ermittlungsbehörden? Europa- und Verfassungsrecht würden das verbieten, sagen mehrere Bürgerrechtler:innen und Datenschützer auf einer Pressekonferenz in Berlin. Ein Gutachten aus technischer Sicht stützt ihre Einschätzung.

Sehen alle gleich aus oder haben sie eindeutige Merkmale? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com NIKOLAY GLEBOV, Bearbeitung: netzpolitik.org

Spätestens nachdem Journalist:innen mit einer Gesichtersuchmaschine fast das Ex-RAF-Mitglied Daniela Klette aufgespürt hatten, forderten Sicherheitspolitiker:innen und Polizeiangehörige: Auch die Ermittlungsbehörden sollen entsprechende Software nutzen dürfen. Ihr Ruf blieb nicht ungehört: Mit dem sogenannten Sicherheitspaket wollte die Ampel-Regierung im vergangenen Jahr dem Bundeskriminalamt erlauben, biometrische Daten wie Fotos im Internet zu nutzen, um damit Verdächtige oder Opfer schwerer Straftaten zu suchen. Damit kam sie im Bundesrat letztlich nicht durch, weil den Ländern einige der anderen Überwachungsbefugnisse im Paket nicht weit genug gingen.

Doch die amtierende schwarz-rote Regierung hat bereits eine Neuauflage des tiefgreifenden Befugnisbündels in Vorbereitung. Das stand heute auf der Tagesordnung für das Bundeskabinett, von der es dann aber wie schon zuvor wieder gestrichen wurde. Nichtsdestotrotz legten heute die Grundrechtsorganisationen AlgorithmWatch und Amnesty International, der Chaos Computer Club, die Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bei einer Pressekonferenz dar, warum der bislang bekannte und von netzpolitik.org veröffentlichte Entwurf in dieser Form verfassungs- und europarechtswidrig sei.

„Rechtswidrig, egal wer es betreibt“

„Biometrische Massenüberwachung ist rechtswidrig, egal wer sie betreibt“, sagte dabei Matthias Marx vom Chaos Computer Club. Der IT-Sicherheitsexperte erklärte eindringlich, dass keine Person sich biometrischer Überwachung entziehen könne. Biometrische Merkmale seien nun mal einmalig für eine Person und konstant. „Die Körperdaten von Menschen sind keine freie Verfügungsmasse, weder für Staat noch für kommerzielle Stalking-Dienstleister wie PimEyes oder Clearview“, so Marx. Die letzteren beiden sind die wohl bekanntesten kommerziellen Gesichtersuchmaschinen. Marx selbst wehrte sich bereits dagegen, dass etwa Clearview Daten zu seinem Gesicht gespeichert hatte.

Während bei den privaten Anbietern Konflikte mit der Datenschutzgrundverordnung offenkundig sind, stehen bei der polizeilichen Nutzung von biometrischen Daten aus Internetquellen andere Hindernisse im Weg. Allen voran die KI-Verordnung der EU. Sie verbietet es in Artikel 5, „Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen“ zu erstellen oder zu erweitern. Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von AlgorithmWatch, berichtete, dass immer wieder darauf verwiesen worden sei, die Suche könne auch ohne Datenbank funktionieren.

Dazu hat AlgorithmWatch ein Gutachten von dem Suchmaschinen-Experten Dirk Lewandowski anfertigten lassen, der Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ist. Lewandowski kommt darin zum Ergebnis, dass es technisch nicht umsetzbar sei, frei verfügbare Bilder aus dem Netz „für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank“ zu erstellen. Etwa weil Anfragen sehr lange dauern würden, wenn die notwendige Verarbeitung der Bilder immer erst ad hoc erfolge.

Aus Sicht von Spielkamp bestätigt das Gutachten damit die Bedenken von Menschenrechtsverteidiger:innen: „Die angestrebten biometrischen Erkennungsverfahren würden zwangsläufig gegen EU-Recht verstoßen, weil sie ohne den Einsatz von Datenbanken nicht umsetzbar sind. Diese Bundesregierung kann diese Tatsache nicht länger bestreiten und sollte ihre Gesichtserkennungspläne endgültig begraben.“

Nicht nur europarechtliche Probleme

Doch selbst wenn es dieses rechtliche Problem nicht gäbe, stünden den Biometrieplänen im Gesetzentwurf weitere im Wege. Die Juristin Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht auch verfassungsrechtlich hohe Hürden, denn das Vorhaben greife tief in die informationelle Selbstbestimmung von Menschen ein. „Es wären biometrische Daten von Milliarden von Menschen betroffen“, so Ruf. Am Ende ließe sich fast jede Person überall identifizieren, es ergäbe sich das Potenzial für Massenüberwachung. Aus Rufs Perspektive sei es „sehr wahrscheinlich“, dass ein derartiger biometrischer Abgleich vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würde.

Dem pflichtete auch Ulrich Kelber bei: „Immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht aufgrund von Klagen aus der Zivilgesellschaft überschießende Überwachungs- und Fahndungsgesetzgebung stoppen“, so der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte. „Das Bundesinnenministerium hat daraus nichts gelernt und will erneut gesetzliche Regelungen, die erkennbar gegen Vorgaben der Verfassung, des Datenschutzes und der KI-Regulierung verstoßen.“

Abschreckung und Diskriminierung

Lena Rohrbach von Amnesty International ging zusätzlich auf die gesellschaftlichen Folgen des geplanten Gesetzes ein. Es käme zu Abschreckungseffekten, sich im öffentlichen Raum zu bewegen. „Für die Bevölkerung ist gar nicht nachvollziehbar, welche Datenspuren korreliert werden und was verdächtig ist“, so die Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter. Das könne Personen davon abhalten, sich politisch zu engagieren und an Demonstrationen teilzunehmen. Und das wäre ein Problem, besonders heute: „Demokratie braucht eine aktive Zivilgesellschaft und keine eingeschüchterte“, so Rohrbach.

Überdies gebe es im Gesetzentwurf keinerlei Vorkehrungen, um Auswirkungen potenziell diskriminierender Technologien zu verhindern. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn bestimmte Personen häufiger falsch erkannt und eventuell damit vermehrt zu Unrecht verdächtigt werden.

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Madagascar: The Army Seizes Power and Suspends Institutions

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Oktober 2025 - 15:56

A military colonel in Madagascar has announced that the armed forces are taking control of the country after parliament voted to impeach President Andry Rajoelina.

According to the announcement, in front of presidential palace in the capital, Antananarivo, the leader of Madagascar’s elite CAPSAT military unit Colonel Michael Randrianirina said “We are taking power.”
Mr Rajoelina, whose government has faced weeks of youth protests over poverty, power outages and a lack of opportunity in the Indian Ocean Island country, has reportedly fled the country, fearing for his safety.
However, his office denounced the military’s actions as an “attempted coup d’etat” and an “illegal declaration” and insisted that Mr Rajoelina remained in charge.

Colonel Randrianirina said the military would form a council composed of officers from the military and gendarmerie (a military force with policing duties), and that a prime minister would be appointed to “quickly” form a civilian government.

Elected in 2023 for a second five-year term after a military coup that brought him back to power-an operation in which the elite army unit played a key role—Rajoelina faces escalating pressure after the popular movement that began on September 25 led to casualties among demonstrators.

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Bürgergeld: Umzug ist immer erforderlich wenn es um Menschenwürde geht

Erforderlich ist ein Umzug für Bezieher von Bürgergeld immer dann, wenn es um die Herstellung von menschenwürdigen Wohnverhältnissen geht, die eine Ausübung des Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG überhaupt erst ermöglichen, also zur Beseitigung unzumutbarer Wohnverhältnisse.

Aber allein der Umstand, dass die bisher bewohnte Wohnung Anlass zu einem Auszug gibt, genügt nicht, um die Erforderlichkeit eines Umzuges zu bejahen.

Denn die Verpflichtung des Jobcenters zur Übernahme von Mehrkosten setzt voraus, dass sich der Einzug gerade in die von den Hilfebedürftigen gewählte neue Wohnung als erforderlich und geeignet zur Abwendung von nicht mehr weiter hinzunehmenden Nachteilen der bisherigen Wohnung erweist und die Kosten der neuen Wohnung auch unter Ansehung eines nachvollziehbaren und plausiblen Veränderungswunsches als angemessen anzusehen sind (Sächsisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 – L 7 AS 245/20 B ER –).

Eine Kostensteigerung um fast das Doppelte oder 1000, 00 Euro monatlich bzw. eine Bruttokaltmiete von mehr als 2.000 Euro ist nicht mehr angemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB 2.

Nach aktueller Auffassung des Landessozialgerichts Berlin – Brandenburg sind bei einem Umzug des Grundsicherungsberechtigten in die neue Wohnung die Jobcenter zur Zusicherung der Aufwendungen für die neue Unterkunft nach § 22 Abs. 4 SGB 2 nur verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Dabei muss die Überschreitung der Höhe der bisherigen Kosten der Unterkunft in einem angemessenen Verhältnis zur Ursache des Umzugs in die neue Wohnung stehen ( vgl. BSG, B 14 AS 107/10 R ).

Die Übernahme von Mehrkosten durch das Jobcenter setzt voraus, dass sich der Einzug in die neue Wohnung als erforderlich und geeignet zur Abwendung von nicht mehr weiter hinzunehmenden Nachteilen der bisherigen Wohnung erweist und sich die Kosten der neuen Wohnung als angemessen darstellen.

Diese Voraussetzungen waren hier mit der neuen Wohnung aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit für die Vorwegnahme der Hauptsache gegeben.

Eine 6- köpfige Bürgergeld Familie möchte ein neues Haus beziehen,weil ein sogenannter Härtefall vorliege. Ein Kind der Bedarfsgemeinschaft leidet unter einer spastischen rechts betonten Tetraparese, Harninkontinenz, Einschlafstörungen und Minderwuchs. Ihr sind ein GdB von 100, die Merkzeichen aG, B und H sowie der Pflegegrad 3 zuerkannt. Sie ist unter anderem mit einem Rollstuhl mit E-fix-Nachrüstung, einem Gehtrainer, einem Stehständer, einem Therapiestuhl, Nachtlagerungsschienen und orthopädischen Schuhen versorgt. Zudem ist ein Pflegebett ärztlich verordnet worden.

Die in Aussicht genommene neue Unterkunft war zwar geeignet, erhebliche Nachteile der derzeit bewohnten Wohnung abzustellen. In Anbetracht der verbleibenden Einschränkungen erweisen sich die zukünftigen KdUH aber nicht als angemessen. Für das Haus ist eine Nettokaltmiete in Höhe von 1.900 Euro zzgl. einer Vorauszahlung in Höhe von 100 Euro auf sonstige Nebenkosten zu entrichten.

Der nach § 12 Abs. 1 WoGG für einen 6-Personenhaushalt in der für Berlin maßgebenden Mietstufe 4 (vgl. Anlage zu § 1 Abs. 3 Wohngeldverordnung) zu berücksichtigende Wert liegt bei 1.029 Euro und mit einem Sicherheitszuschlag von 10% bei 1.131,90 Euro. Auch dieser Wert stellt zwar nach Auffassung des Senats im Rahmen der Ermittlung der konkreten Angemessenheit der KdUH für eine den Bedürfnissen aller Antragsteller entsprechenden Wohnraums keine Grenze dar.

Kostensteigerung der Mietkosten um 100% ist nicht mehr angemessen im Sinne der Rechtsprechung des BSG

Die Überschreitung dieses Wertes um etwa das Doppelte bzw. ca. 1.000 Euro monatlich ist aber in Anbetracht der Tatsache, dass auch dieser Wohnraum nicht in jeder Hinsicht geeignet für die Antragsteller ist, nicht gerechtfertigt.

Gegen die Angemessenheit spricht auch, dass es sich um ein Einfamilienhaus mit einem Grundstück handelt. Üblicherweise sind Wohnungen in vergleichbarer Wohnlage günstiger zu mieten als freistehende Häuser. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, weshalb die Antragsteller das Haus (über Küche und Bad hinaus) möbliert mieten. Da das Anmieten von Möbeln nicht den Bedarf der Unterkunft deckt, ist die Miete hierfür nicht erforderlich und damit nicht angemessen.

Es ist auch nicht glaubhaft gemacht, dass kein anderer Wohnraum in der von den Antragstellern benötigten Größe oder Ausstattung – etwa in Form einer Wohnung und unmöbliert – zu günstigeren Preisen als einer Bruttokaltmiete von mehr als 2.000 Euro konkret verfügbar wäre.

Die hierzu auf Anfrage des Gerichts von den Antragstellern übermittelten Ausdrucke aus dem Chatverlauf bei dem Anbieter Immoscout lassen weder konkrete Mietangebote, noch die Gründe, aus denen es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, erkennen.

Daraus wird vielmehr nur ersichtlich, dass die Antragsteller sich vornehmlich für die Anmietung von Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften interessieren. Für die Frage, ob ggf. Wohnungen zu einem niedrigeren Preis verfügbar sind, geben sie ebensowenig her wie die pauschalen Behauptungen, sich bei anderen Wohnungsportalen umgeschaut zu haben.

Anmerkung vom Bürgergeld Experten Detlef Brock

1. Eindeutig eine Einzelfallentscheidung, die zu Ungunsten der Familie ausgefallen ist.

2. Bei derartiger Kostensteigerung sind die Erfolgschancen vor Gericht als Null anzusehen.

3. Wann eine Kostensteigerung der neuen Miete angemessen im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist, kann man schlecht beziffern, jedenfalls nach der Rechtsprechung der obersten Gerichte ist dies bei Steigerungen um mehr als 40% nicht mehr gegeben.

Aber man kann diese Argumentation nicht verallgemeinern, es zählt immer der Einzelfall.

Allerdings dürfte es im Rahmen der Abschaffung des Bürgergeldes bzw. Umwandlung in „ Neue Grundsicherung“ schwieriger werden, solche Kostensteigerungen bei den neuen Mietkosten gerichtlich durch zusetzen, denn die Karenzzeit bei den Mietkosten wird wegfallen, unangemessene KdUH werden denn nur noch für 6 Monate übernommen, wobei diese Regel keine ( starre Frist ) nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist.

Auch bei der neuen Grundsicherung nach dem SGB 2 muss und wird der Einzelfall zählen, so dass Ausnahmen wie etwa Krankheit und Behinderung, Alleinerziehende mit schulpflichtigen Kindern, kurzer Leistungsbezug nach dem SGB 2, Leistungsempfänger kurz vor Renteneintritt und weitere Ausnahmen dazu führen werden, dass die 6 Monate um einen angemessenen Zeitraum zu erweitern sind – Alles Andere wäre eindeutig verfassungswidrig und würde die Rechte des Menschen verletzen!

4. Das BSG prüft im Wege eines Ursache-Wirkung-Vergleichs auch anhand der entstehenden Mehrkosten, ob die Erforderlichkeit im Einzelfall vorliegt. Es werden nur Veränderungen privilegiert, die sich innerhalb des Marktsegments realisieren lassen, auf das der Leistungsberechtigte nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu verweisen ist, und die Überschreitung der Höhe der bisherigen KdU muss in einem angemessenen Verhältnis zur Ursache des Umzugs in die neue Wohnung stehen; dh der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität lässt auch unterhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine – geringfügige Kostensteigerung – zu.

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Bürgergeld-Bezieher zwang Jobcenter in die Knie und erreichte so Telefon- und Internetkosten

Das Sozialgericht Dortmund hat in einem Vergleich entschieden, dass die Kosten für die Umstellung von Telefon und Internet im Rahmen von Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II anzuerkennen sind. Dieser Fall zeigt deutlich, dass es sich für Bürgergeld-Bezieher lohnen kann, gegen ablehnende Bescheide von Jobcentern vorzugehen.

Jobcenter lehnt Kosten für Umstellung von Telefon und Internet ab

Im Verfahren AZ: S 56 AS 2129/23 hatte ein Kläger die Erstattung von 59,95 Euro für die Umstellung von Telefon- und Internetanschluss beantragt.

Diese Kosten seien im Zusammenhang mit einem durch das Jobcenter genehmigten Umzug entstanden, und der Kläger argumentierte, dass sie gemäß § 22 Abs. 6 SGB II als Umzugskosten zu erstatten seien.

Jobcenter stimmt Vergleich zu und will grundsätzliches Urteil vermeiden

Zunächst lehnte das Jobcenter Bochum die Erstattung der Kosten ab. Nachdem das Sozialgericht Dortmund jedoch seine Rechtsauffassung darlegte, lenkte das Jobcenter ein und stimmte einem Vergleich zu, wie die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. aus Wuppertal berichtet.

Der Kläger erhielt dadurch die beantragte Summe von 59,95 Euro für die Umstellung von Telefon und Internet erstattet.

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Bürgergeld: Jobcenter dürfen Mitwirkungspflicht bei Gutachten nicht überspannen

Bedeutung des Vergleichs

Der Vergleich zeigt, dass es sich für Leistungsberechtigte lohnen kann, gegen ablehnende Entscheidungen der Jobcenter vorzugehen. Das Jobcenter Bochum wollte jedoch durch den Vergleich ein Urteil vermeiden, das den Anspruch auf Erstattung solcher Kosten in der Zukunft verbindlich festgelegt hätte.

Dann nämlich hätten sich andere Bürgergeld-Beziehende auf das Urteil beziehen können und ebenfalls die Kostenerstattung für Telefon und Internet verlangen können.

Erfolgreiche Rechtsdurchsetzung

Dieser Fall verdeutlicht, dass die Anerkennung von Umzugskosten im Rahmen des SGB II auch Kosten für die Umstellung von Telekommunikationsdiensten umfassen kann.

Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, dass es sich lohnt, rechtliche Schritte gegen ablehnende Bescheide der Jobcenter zu prüfen und durchzuführen.

Der Sozialrechtsexperte und Berater Harald Thomé von Tacheles e.V. hat die Kopie des Vergleichs hier veröffentlicht.

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Rente durch die Hintertür gekürzt? – Die Rentenreform trifft die Falschen

Die Ampel ist Geschichte, die neue Koalition regiert – und im Koalitionsvertrag ist keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze vereinbart. Fakt ist aber auch: Die Regelaltersgrenze steigt bereits heute stufenweise auf 67 Jahre, endgültig für alle ab Jahrgang 1964 – also bis 2031. Trotzdem flammt die Debatte wieder auf.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf längeres Arbeiten und lässt entsprechende Vorschläge prüfen. Regierungsberaterinnen und -berater gehen noch weiter: Sie wollen das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln – mit Szenarien, in denen bis 2060 ein Renteneintritt mit 73 denkbar wäre.

Was die Ökonomen fordern – und was das bedeuten würde

Die Ökonominnen und Ökonomen um Veronika Grimm, Justus Haucap, Stefan Kolev und Volker Wieland argumentieren, Deutschland stehe wirtschaftlich unter Druck: geringe Produktivitätszuwächse, Demografie, hohe Sozialausgaben.

Ihre Antwort: länger arbeiten, Frühverrentungswege begrenzen, das Rentenalter dynamisch an die Lebenserwartung knüpfen. CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn sekundiert: Bis 2030/31 steige das Regelalter auf 67 – danach werde es weiter schrittweise Anpassungen geben müssen.

Die Idee klingt auf dem Papier „neutral“: Wenn wir älter werden, arbeiten wir länger. Doch neutral ist das nur, wenn alle gleiche Chancen haben, alt zu werden – und das stimmt in Deutschland schlicht nicht.

Harter Alltag, kürzeres Leben: Die vergessene Seite der Statistik

Gewerkschaften und Sozialverbände warnen: Eine pauschale Erhöhung benachteiligt genau jene, die ohnehin am kürzesten leben – Beschäftigte mit harten, körperlich belastenden Erwerbsbiografien.

Die Daten sind eindeutig: Laut DIW-Analyse (2021) beträgt die durchschnittliche Restlebenserwartung mit 65 bei Beamten rund 21,5 Jahre, bei Arbeitern hingegen nur 15,9 Jahre.

Das ist eine Differenz von gut fünf Jahren – bei Männern sogar noch ausgeprägter. Wer sein Leben lang malocht und lückenlos Beiträge zahlt, hat statistisch deutlich weniger Rentenjahre.

Auch die Sterblichkeitszahlen zeigen, wie schief das Bild ist: In Deutschland war jeder Sechste bis Fünfte der Verstorbenen jünger als 67. Wer das Regelalter gar nicht erlebt, profitiert nie von der eigenen Einzahlung. Wird die Latte höher gelegt, wächst diese stille Ungerechtigkeit.

„Rentenkürzung durch die Hintertür“ – trifft das zu?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt eine weitere Anhebung des Rentenalters eine „Rentenkürzung durch die Hintertür“. Das ist hart formuliert, aber im Ergebnis nachvollziehbar:

Hebt man das Regelalter pauschal an, sinken faktisch die ausgezahlten Rentenjahre – vor allem für jene mit geringerer Lebenserwartung. Sozial fair wäre eine Reform nur, wenn sie Ungleiches ungleich behandelt.

Der blinde Fleck der Berater: Heterogene Lebenserwartung

Wer die Regelaltersgrenze linear an die Lebenserwartung koppeln will, muss die Unterschiede bei der Lebenserwartung mitdenken. Sonst entsteht eine Mogelpackung: Die statistischen „Durchschnittsjahre“ verteilen sich nicht gleichmäßig über Klassen, Berufe und Einkommen. Körperlich belastete Tätigkeiten, Schichtarbeit, prekäre Jobs – genau dort ist die Lebenserwartung niedriger.

Eine faire Kopplung müsste folgerichtig differenzieren, etwa über abschlagsfreie Wege für besonders belastete Erwerbsbiografien, großzügigere Zurechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente oder berufsspezifische Übergänge. Alles andere verschiebt Lasten von oben nach unten.

Rechtslage heute: Was gilt, was ändert sich?

Zur Einordnung: Die Regelaltersgrenze steigt bereits seit Jahren und erreicht 2031 die 67. Vorzeitige Renten sind möglich – mit Abschlägen. Für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) gibt es die Rente ohne Abschläge früher.

Der politische Streit dreht sich jetzt darum, ob nach 2031 erneut erhöht, ob die „Rente mit 63“ weiter beschnitten oder ganz gestrichen wird – und ob die Kopplung an die Lebenserwartung kommt. All das hätte massive Verteilungswirkungen.

Was wäre eine gerechte Alternative?

Wer das System stabilisieren will, ohne die soziale Schieflage zu verschärfen, hat Optionen – ohne pauschale Erhöhung des Regelalters:

Erstens: Erwerbstätigenversicherung. Alle zahlen ein – Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbstständige, Abgeordnete. Breitere Basis, stabilere Finanzierung. Länder wie Österreich zeigen, dass ein breites Umlagesystem starke Renten ohne spätere Eintrittsalter ermöglicht.

Zweitens: Gute Arbeit statt späte Arbeit. Wer wirklich länger arbeiten kann, braucht gesundheitsgerechte Arbeitsplätze, Weiterbildung und flächendeckende Prävention – nicht nur Appelle. Jede vermiedene Erwerbsminderung spart Beiträge und Leid.

Drittens: Zuwanderung, Produktivität, Tarifbindung. Mehr qualifizierte Zuwanderung, höhere Erwerbsbeteiligung, bessere Tarifbindung und Investitionen in Produktivität entlasten die Rentenkasse nachhaltig – ohne die Rechnung allein älteren Beschäftigten zu präsentieren.

Viertens: Zielgenaue Differenzierung. Statt „one size fits all“ braucht es klare Erleichterungen für schwere Berufe, eine realistische Bewertung von Schicht- und Akkordarbeit sowie verlässliche Wege in die Erwerbsminderungsrente, die nicht mit Hürden überzogen sind.

Reform ja – aber ehrlich und fair

Die nüchterne Wahrheit lautet: Ja, die Demografie fordert ihren Preis. Aber eine pauschale Anhebung des Rentenalters ist keine naturgesetzliche Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung – mit klaren Gewinnern und Verlierern.

Wer wirklich an der Lebenserwartung ansetzen will, muss deren Ungleichheit ernst nehmen. Alles andere ist ökonomisch kurzsichtig und sozial ungerecht. Die gerechte Reform beginnt nicht bei „mehr Lebensjahren für alle“, sondern bei mehr Rentenjahre für diejenigen, die sie heute am wenigsten haben.

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Die Riester-Rente soll sich grundlegend ändern – Reform angekündigt

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigt an, noch 2025 die Reform der privaten Altersvorsorge in die Wege zu leiten. Noch vor Neujahr soll sein Ministerium einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf vorlegen.

Zustimmung vom Gesamtverband der Versicherer

Der Gesamtverband der Versicherer begrüßt dieses Vorhaben, denn es brauche ein Riester-Reform, die mehr Vertrauen, Attraktivität und Gerechtigkeit in der privaten Altersvorsorge bringen. Dies sei möglich, wenn die Bundesregierung Kapitalmärkte, Flexibilität und lebenslange Sicherheit in einem neuen System verbinden.

Eine neue geförderte Altersvorsorge müsse ebenso verständlich sein wie gute Renditechancen bieten, sie müsse einfach funktionieren und fair für alle Anbieter gestaltet werden. Sie müsse auch in Zukunft Sicherheit für das ganze Leben bieten.

Minister sagt, Riester-Rente habe nicht so funktioniert wie gedacht

Klingbeil zufolge sei die vor zwei Jahrzehnten eingeführte Riester-Rente zwar gut gemeint gewesen, habe aber nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt habe. Der Minister sagt, man müsse sich im Bereich der privaten Rente mehr trauen.

Riester-Rente bricht ein

Die Riester-Rente zieht immer weniger Bürger an. Es gibt zwar über 16 Millionen Verträge, doch kündigten allein 2025 bis August fast 220.000 Kunden ihre Verträge.

Das sind deutlich mehr als im Vergleichsraum des Vorjahres, und bereits damals steig die Zahl der Kündigungen. 2025 beendeten insgesamt 266.000 Bürger ihre Verträge.

Insgesamt kündigten rund fünf Millionen Kunden ihre Verträge, und das sind 25 Prozent der vormals 20 Millionen.

Was plant das Finanzministerium?

Ein konkretes Programm zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge stellt der Finanzminister allerdings nicht vor. Vor wenigen Wochen deutete er an, möglicherweise den Gesetzesentwurf für ein sogenanntes Altersvorsorgedepot als Vorlage zu nutzen.

Den hatte in der letzten Bundesregierung die FDP eingebracht, doch wegen des Endes der Ampel-Koalition setzte niemand die Idee um.

Zugleich sagte er jedoch,” vielleicht hätten wir (die Bundesregierung) aber auch die Kraft, noch viel mehr zu machen”. Es bleibt also vage, was für eine Reform Ende des Jahres auf dem Tisch liegt, falls das Finanzministerium liefert.

Niedrige Rendite und hohe Kosten

Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Die damalige Regierung aus SPD und Grünen führte sie seinerzeit ein, um die gesetzliche Rente zu ergänzen, deren Niveau deutlich am Sinken war.

Freiwillige Altersvorsorge der Bürger sollte attraktiv werden, indem der Staat eine ordentliche Zulage zahlte und Vergünstigungen bei der Steuer anbot. Besonders hoch waren die Zulagen für Geringverdiener und Familien mit Kindern.

Die Riester-Rente hat aber bereits seit Jahren den Ruf, dass die Renditen viel zu niedrig sind, und die Kosten zu hoch. Die Regeln gelten als unübersichtlich und undurchsichtig.

Mickrige Auszahlung

Die nackten Zahlen des Finanzministerium zeigen, dass Einzahlungen in die Riester-Rente kaum ausreichen, gesetzliche Rentenlücken zu füllen und Altersarmut zu verhindern. So erhielten 2024 1,165 Millionen Menschen Leistungen aus der Riester-Rente. Diese lagen im Durchschnitt bei 1.636,13 Euro pro Jahr. Pro Monat sind dies lediglich 136,00 Euro.

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…und den Irrsinn im Gesicht: Linke Halluzinationen

Wir haben ein Problem: Menschen wie Gespenster, verwirrt und wahrlich glückstaumelnd zuversichtlich – denn die Erlösung von allem Übel dünkt sie scheinbar zum Greifen nah, und das seit Ewigkeiten wieder und wieder, ein irrwitziger Sturmlauf gegen die Realität! “Denn wenn wir schreiten Seit‘ an Seit‘”, oder auch: „Komm‘, Genosse, reih‘ dich ein, wir wollen freie […]

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Rassismus – ein altbekanntes Phänomen im türkischen Fußball

Rassismus in der Türkei beschränkt sich nicht nur auf die politische Arena, sondern ist ein wachsendes Problem, das in allen Bereichen des Lebens sichtbar ist. In der Welt des Fußballs ist er auf dem gesamten Spielfeld zu spüren.

Heute richten sich rassistische Äußerungen und Einstellungen am deutlichsten gegen kurdische Fußballmannschaften. Rassismus gegen kurdische Stadtmannschaften, insbesondere gegen Amedspor, wird von Fans, Vereinsverantwortlichen, Spielern und Kommentatoren offen zur Schau gestellt.

Rassismus seit der osmanischen Ära

Rassismus im türkischen Fußball reicht bis in die letzten Jahre des Osmanischen Reiches zurück. Es gab sogar Fußballvereine, die direkt vom „Komitee für Einheit und Fortschritt" [Ittihad ve Terraki, türkische nationalistische Organisation, die zwischen 1889 und 1926 aktiv war und 1915 den Völkermord an den Armenier:innen organisierte, Anm. d. Red.] gegründet wurden. Im Einklang mit der turanistischen Ideologie [Der Turanismus ist eine pseudohistorische Ideologie, die einen gemeinsamen Ursprung der Turkvölker, Finno-Ugrier:innen, Mongol:innen und mandschu-tungusischen Völker annimmt. Anm. d. Red.] wurde der Verein Altınordu auf Initiative von Talat Pascha, dem Hauptarchitekten des Völkermords an den ArmenierInnen, gegründet.

In Ankara wurde der Sportverein Ateş-Güneş gegründet, um die Sonnensprachen-Theorie zu fördern [Die Sonnensprachtheorie ist ein pseudowissenschaftliches sprachpsychologisches Konstrukt, dem zufolge der „Urmensch“ der „türkischen Rasse“ angehörte. Aus dessen Urlauten soll sich das Prototürkische als Ursprung aller Sprachen entwickelt haben. Anm. d. Red.]. In den 1950er Jahren wurden Minister und Abgeordnete der regierenden Demokratischen Partei zu Präsidenten verschiedener Vereine ernannt.

Blüte der Feindseligkeit

In den 1990er Jahren, als der Freiheitskampf Kurdistans an Stärke gewann, blühte die Feindseligkeit gegenüber Kurd:innen im türkischen Fußball auf. Rassistische Gruppen und mafiöse Strukturen dominierten fast die gesamte Fußballszene in der Türkei. In den 2000er Jahren wurde die weiße Strickmütze, die der Rechtsextremist und Mörder des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink, Ogün Samast, trug, zu einem Symbol für Rassisten.

Der Kapitän von Trabzonspor erschien mit einer weißen Strickmütze zum Training, und Fans einiger Vereine begannen, mit denselben Mützen zu den Spielen zu kommen. Die jüngste Bestrafung wegen eines kurdischen Schriftzugs auf dem Trikot von Amedspor und die Tatsache, dass dies sogar verteidigt wurde, zeigen deutlich, dass diese rassistische Mentalität auch heute noch fest verankert ist.

„Weg mit den Kurden“-Durchsagen

Rassistische Parolen gegen Kurd:innen im türkischen Fußball sind älter als die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Der 1968 gegründete Verein Diyarbakırspor aus Amed (tr. Diyarbakır) war schon immer antikurdischen Hassreden ausgesetzt. Während des ersten Auswärtsspiels der Mannschaft in Kırıkkale wurden über die Stadionlautsprecher Durchsagen mit dem Inhalt „Weg mit den Kurden“ gemacht. Nach dem Aufstieg in die erste Liga wurde die Mannschaft bei Spielen in Istanbul häufig mit Sprechchören wie „Diyarbakirroo“, einer abwertenden Verspottung, beleidigt.

Politische Hetze durch Sport

Nach dem faschistischen Militärputsch vom 12. September wurden Fußballmannschaften aus kurdischen Städten mit der kurdischen Freiheitsbewegung gleichgesetzt. Der einst gegen Kurd:innen gerichtete Slogan „Weg mit den Kurden“ wurde nach 1980 durch „Weg mit der PKK“ ersetzt. Die rassistischen Einstellungen der Fußballfans in der Türkei gegenüber kurdischen Mannschaften, die vom türkischen Staat beharrlich gefördert wurden, hörten nie auf. Ziel des staatlichen Handeln war es, den Rassismus zu kontrollieren und in die erste Liga zu bringen und so die kurdische Freiheitsbewegung zu schwächen.

Ende der 1990er Jahre gehörte Polizeichef Ali Gaffar Okan zu den Staatsbeamten, die sich für Diyarbakırspor interessierten. Er erklärte offen, sein Ziel sei es, „durch Fußball eine Beziehung zwischen den Kurden und dem Staat aufzubauen und die Stimmen für die die Partei der Demokratie des Volkes (HADEP) auf unter 10 Prozent zu senken“.

Sogar der Name „Amed“ wurde blockiert

Eine wichtige Entwicklung für Kurd:innen wurde der Fußsballbverein Amedspor. Er wurde am 28. Oktober 2014 gegründet, aber sein Name wurde von der Türkischen Fußballföderation (TFF) erst im August 2015 genehmigt. Ein Jahr lang weigerte sich die TFF, den Namen des Teams zu genehmigen, allein wegen des Wortes Amed.

Amedspor war bei jedem Auswärtsspiel rassistischen Angriffen ausgesetzt. Diese Angriffe kamen nicht nur von gegnerischen Fans, sondern auch von rivalisierenden Spielern auf dem Spielfeld. Gegenspieler machten nach jedem Tor beharrlich den Militärgruß. Kommentatoren der Sender, die Amedspor-Spiele übertrugen, vermieden es, „Amedspor“ zu sagen, und bezeichneten die Mannschaft stattdessen als „sie“ oder änderten ihren Namen in „Amed Sportif“. Die Trikotfarben des Teams wurden zur Zielscheibe, und es kam zu Angriffen auf Geschäfte, die Amedspor-Fanartikel verkauften.

Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Verbindung zwischen Amedspor und der kurdischen Bevölkerung zu einer Widerstandsfront gegen all diese Angriffe. Nach jedem Sieg sangen die Spieler und Fans von Amedspor gemeinsam das Lied „Diren Diyarbakır“ (Diyarbakır widerstehe). Schließlich wurde das Lied zur inoffiziellen Hymne des Teams.

Einige Beispiele rassistischer Übergriffe im türkischen Fußball

1999 – Mehmet Ali Yılmaz, damals Präsident von Trabzonspor, äußerte sich rassistisch gegenüber dem schwarzen Spieler Kevin Campbell.

2002 – Fenerbahçe-Fans riefen israelischen Spielern ihrer Mannschaft „Hitler, wir verstehen dich besser“ zu.

2007 – Während des Spiels zwischen Afyonspor und Bozüyükspor skandierten Fans beider Mannschaften „Wir sind alle Ogün, wir sind alle Türken“ und bezogen sich damit auf Ogün Samast, den Mörder des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink.

2007 – Der Kapitän von Trabzonspor erschien zum Training mit derselben weißen Strickmütze, die auch der Mörder von Hrant Dink getragen hatte.

2007 – Beim Spiel zwischen Konyaspor und Denizlispor trugen einige Fans von Konyaspor dieselben weißen Mützen wie der Mörder von Hrant Dink.

Januar 2007 – Während eines Spiels in Malatya zwischen Malatyaspor und Elazığspor zeigten Fans von Elazığspor ein Transparent mit der Aufschrift „Wir sind weder Armenier noch aus Malatya, wir sind aus Elazığ“ und skandierten „Armenisches Malatya“.

2008 – Fans von Trabzonspor protestierten gegen den Präsidenten des Zentralen Schiedsrichterausschusses, Oğuz Sarvan, mit dem Sprechchor „Völkermord für Oğuz, den Armenier in Trabzon“.

2008 – Trainer Samet Aybaba äußerte sich rassistisch über den ägyptischen Spieler Abdel Sattar Sabry (El Saka), und Fatih Terim benutzte rassistische Sprache gegenüber dem bosnischen Spieler Saffet Sürgün.

2009 – Vor dem Spiel zwischen Diyarbakirspor und Bursaspor begrüßten Bursaspor-Fans die Mannschaft von Diyarbakirspor mit Transparenten mit der Aufschrift „Wie glücklich ist der, der sagt, ich bin Türke“.

2010 – Beim Spiel zwischen Beşiktaş und Bursaspor riefen Bursaspor-Fans dem Beşiktaş-Anhänger Alen Markaryan „Armenische Hunde unterstützen Beşiktaş“ zu.

2010 – Trabzonspor-Fans konfrontierten Mitglieder der Partei Freiheit und Solidarität (ÖDP) bei einer Protestkundgebung für Hrant Dink auf dem Taksim-Platz in Istanbul und skandierten „Ogün Samast, olé“ und „Yasin, der Bombenleger“, womit sie diejenigen lobten, die an rassistischen Gewalttaten beteiligt waren.

2011 – Beşiktaş-Fans beleidigten den Galatasaray-Spieler Emmanuel Eboué, indem sie ihn als „Affen“ bezeichneten.

2013 – Fenerbahçe-Fans schwenkten Bananen und riefen schwarzen Spielern „Affe“ zu. Später hielten sie eine Pressekonferenz ab und sagten: „Wir haben niemanden beleidigt, wir haben auch schwarze Freunde.“

2016 – Amedspor-Fans wurden vor Gericht gestellt, weil sie ein Transparent mit der Aufschrift „Lasst die Kinder nicht sterben, lasst sie zu den Spielen kommen“ gezeigt hatten.

2016–2020 – Amedspor-Fans wurde die Teilnahme an mindestens 70 Auswärtsspielen untersagt.

2015 – Vor dem Spiel Türkei gegen Island in Konya nach dem Massaker von Ankara wurde die Schweigeminute für die Opfer von türkischen Fans ausgebuht, die pfiffen und „Wie glücklich ist der, der sagt, ich bin Türke“ skandierten.

Januar 2016 – Nach einem Tor gegen Amedspor salutierte der Başakşehir-Spieler Semih Şentürk vor den Amedspor-Fans und bezeichnete dies später als „Kriegsgeste“.

Januar 2016 – Die Polizei durchsuchte das Vereinsgebäude von Amedspor und beschlagnahmte Computer.

Februar 2016 – Deniz Naki erhielt nach folgendem Social-Media-Beitrag nach einem Spiel gegen Bursaspor eine Sperre für 12 Spiele: „Als Amedspor haben wir unseren Kopf nicht gesenkt und werden dies auch niemals tun ... Wir widmen diesen Sieg denen, die seit über 50 Tagen in unserem Land unter Unterdrückung getötet und verletzt wurden.“

2014 – Deniz Naki wurde während seiner Zeit bei Gençlerbirliği angegriffen, nachdem er mit den Worten „Bist du der kurdisch-alevitische Spieler?“ provoziert worden war. Später wurde er vom türkischen Fußballverband aus dem türkischen Fußball ausgeschlossen, nachdem er die türkische Offensive gegen Efrîn (Afrîn) kritisiert hatte. Er wurde öffentlich angegriffen und erhielt Morddrohungen.

2017 – Der türkische Twitter-Star Hakan Hepcan bezeichnete den Galatasaray-Spieler Bafétimbi Gomis als „Affen“.

Dezember 2020 – Während eines Spiels benutzte der vierte Schiedsrichter rassistische Ausdrücke gegen den Ko-Trainer von Başakşehir, Pierre Webó.

Dezember 2020 – Der Sportkommentator Emre Bol benutzte in einer Live-Fernsehsendung rassistische Ausdrücke gegen den Galatasaray-Spieler Mbaye Diagne.

2023 – Amedspor wurde während seines Auswärtsspiels gegen Bursaspor mit Transparenten mit den Aufschriften „White Toros“ und „Yeşil, Counter-Guerrilla“ (in Anspielung auf türkische Todesschwadronen des tiefen Staates) empfangen. Es wurden rassistische Sprechchöre angestimmt und Angriffe verübt. Als Bursaspor einen Elfmeter zugesprochen bekam, erklärte der Verein: „Diese Strafe gilt nicht uns, sondern allen patriotischen Fans.“

2024 – Während eines Fußballspiels zwischen der Getronagan Armenian High School und der Istanbul Technical University (ITU) skandierte die Menge „Flüchtlinge raus“.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/strafe-fur-amedspor-anwaltskammern-sehen-angriff-auf-kurdische-sprache-48144 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkische-fussballfans-wegen-yesil-masken-festgenommen-43448 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kon-med-graue-wolfe-und-fair-play-im-fussball-42635 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/defend-kurdistan-kein-torjubel-fur-kriegstreiber-42557

 

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Alles psychosomatisch

„Gender Health Gap“ ist ein junges Wort für einen alten Missstand: die Benachteiligung von Frauen in der Medizin.
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Brazilian Sugar Shipment Arrives at Tartous Port to Bolster Syrian Market

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Oktober 2025 - 14:55

A cargo vessel carrying 32,800 metric tons of raw sugar from Brazil docked at Tartous Port on Wednesday, as part of Syria’s ongoing efforts to stabilize domestic food supplies and support the local market through maritime imports.

Speaking to SANA, Mazen Alloush, Director of Public Relations at the General Authority for Land and Sea Ports, said the shipment is part of a broader strategy to revitalize economic activity via seaports and ensure a steady flow of essential commodities. The unloading process is expected to take between six and eight days.

On October 6th, two additional vessels arrived at the port carrying a combined 70,000 tons of wheat for the Syrian Grain Establishment, underscoring the government’s push to secure strategic food reserves amid ongoing supply challenges.

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Syria participates in the (AITRS) Board of Trustees meeting in Muscat

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Oktober 2025 - 14:29

The Syrian Planning and Statistics Authority, led by Anas Salim, took part in the 50th session of the Board of Trustees of the Arab Institute for Training and Statistical Research (AITRS), hosted by the National Center for Statistics and Information in Oman.

The event brought together senior Arab statistical officials and representatives from regional and international organizations.

Salim also attended the 43rd session of the Permanent High Technical Committee for Statistics under the Arab League, where participants explored ways to strengthen coordination and exchange expertise among Arab countries to enhance statistical systems and support sustainable development goals.

He expressed his appreciation to Oman and the Arab delegations that prioritized cooperation with Syria in the statistical field, with special thanks to Saudi Arabia, Bahrain, Jordan, Sudan, Iraq, Libya, Egypt, Qatar, and Oman.

The Arab Institute serves as a regional hub for training and research to build statistical capacity, while the Permanent Committee acts as the Arab League’s coordinating body for advancing Arab statistical integration.

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Selbstbestimmungsgesetz: Vom Versprechen zur Gefahr

netzpolitik.org - 15. Oktober 2025 - 14:26

Die Pläne des Bundesinnenministerium verletzen den Kern dessen, wofür das Selbstbestimmungsgesetz steht: Schutz, Würde und ein Leben ohne ständige Angst vor Outings. Sie verwandeln den Fortschritt in eine existenzielle Bedrohung. Ein Kommentar.

Platt machen, was andere geschaffen haben: Das Bundesinnenministerium beim Selbstbestimmungsgesetz.

Alles in Ordnung, es gibt nichts zu sehen, nur ein normaler Verwaltungsakt. So klingt es, wenn das Bundesinnenministerium über seine Pläne spricht, die früheren Vornamen und Geschlechtseinträge von Personen dauerhaft im Melderegister zu speichern. Doch damit verschleiert das Haus von Alexander Dobrindt, welche Zerstörungskraft in diesem Vorhaben steckt. Würde diese Verordnung am Freitag vom Bundesrat beschlossen, wäre das nicht die Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes – es wäre seine Demontage.

Als das Gesetz im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, hatte es ein klares Ziel: Das Leben für Menschen, die trans, intergeschlechtlich oder nichtbinär sind, sich also weder ausschließlich als weiblich oder männlich verstehen, sollte einfacher und sicherer werden. Diskriminierung, Blicke, Anfeindungen sollten ihnen, wo möglich, erspart bleiben. Unfreiwillige Outings sollten der Vergangenheit angehören. Mit der Bankkarte an der Supermarktkasse. Mit dem Personalausweis am Flughafen. Das alte Ich, das für viele nie passte, sollte zur Vergangenheit werden. Das neue Ich, das richtige, sollte gelten.

Die Pläne aus dem Innenministerium höhlen dieses Ziel aus und verkehren es ins Gegenteil. Die alten Daten würden dauerhaft in den Meldedaten gespeichert bleiben und mit jedem Umzug weitergereicht. Unzählige Behörden könnten sie mit wenigen Klicks abrufen.

Betroffenen hängt das Ministerium so ein Schild um den Hals, sichtbar für jede Behörde. Und dieses Schild signalisiert: Diese Person entspricht nicht der Geschlechternorm.

Mutlosigkeit mit Ansage

Schon während der Beratungen zum Selbstbestimmungsgesetz zeigte sich die Ampelregierung mutlos. Der damalige Justizminister Marco Buschmann ist eingeknickt, ließ sich von einer radikalen Splittergruppe treiben, die in trans Menschen eine Bedrohung sieht. Dabei ist es genau umgekehrt. Trans Menschen werden bedroht. Sie sind einem ungleich höheren Risiko von Beleidigung, Angriffen und Gewalt ausgesetzt – besonders, wenn sie nicht weiß sind.

Die Transfeindlichkeit hat dennoch Einzug ins Gesetz gehalten, mit allerlei Klauseln, die dieses gesellschaftliche Misstrauen und den politischen Gegenwind abbilden, geht es nun um den Besuch im Fitnessstudio oder den Wehrdienst.

Das ist ärgerlich. Und trotzdem war es ein Meilenstein, dass dieses Gesetz endlich kam und für so viele ein selbstbestimmteres Leben mit der eigenen Identität ermöglichte.

Zwangsouting bei jedem Behördenkontakt

Wenn das Bundesinnenministerium diese neue Freiheit jetzt mit einer Meldeverordnung wieder zunichtemacht, wären all die Hoffnungen verfrüht gewesen. Statt einer Befreiung würde das Selbstbestimmungsgesetz für Betroffene vor allem neue Probleme schaffen, Unsicherheit säen und sie neuen Gefahren aussetzen.

Zum einen bliebe die Frage, ob die Person, mit der man es in Behördendeutschland gerade zu tun hat, den “Deadname”, den alten Geschlechtseintrag, kennt. Beim Bafög-Antrag, auf dem Arbeitsamt oder einfach, weil man ein geklautes Fahrrad anzeigen will. In all diesen Szenarien käme es immer wieder zu Zwangsoutings und damit auch zur Möglichkeit, immer wieder falsch angesprochen oder angefeindet zu werden. Auch 20, 30, 40 Jahre später noch.

Zum anderen ist da die berechtigte Angst, dass die neu geschaffene technische Infrastruktur – automatisierter Abruf von früheren Geschlechtseinträgen für unzählige Behörden – nur allzu gerne von jenen genutzt werden wird, die trans Menschen in Zukunft oder heute schon als Feinde sehen.

Trump macht es gerade vor

Wer kann verhindern, dass unter so vielen Behördenmitarbeitenden nicht die eine oder andere sitzt, die Listen erstellen wollte von all den Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben. Oder dass eine künftige Regierung die Möglichkeiten, die hier geschaffen werden, nutzt, um Personen zu verfolgen. Welche beängstigenden Formen das annehmen kann, sieht man derzeit in den USA, wo Donald Trumps Regierung kaum eine Möglichkeit auslässt, um trans Menschen zu schikanieren.

Dass das Bundesinnenministerium meint, dieser Sorge mit einem einzelnen Satz Rechnung tragen zu können, der nun formaljuristisch verbietet, was technisch mit wenigen Mausklicks möglich sein wird, zeugt nur von weiterer Gleichgültigkeit.

Die geplante Verordnung verletzt den Kern dessen, wofür das Selbstbestimmungsgesetz steht: Schutz, Würde und ein Leben ohne ständige Angst vor Outings. Es zeugt von einer beispiellosen Ignoranz für die Lebensrealität von trans Menschen. Wer das Innenministerium auf diese Weise agieren lässt, verwandelt den Fortschritt in eine existenzielle Bedrohung.

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America Needs a Political Party that Represents Americans

America Needs a Political Party that Represents Americans

Paul Craig Roberts

In the 20th century, the difference between Republicans and Democrats was between a party that wants citizens rewarded on merit and a party that wants citizens rewarded based on needs.  It was Democrats who gave the needy property rights, sometimes called entitlements, via taxation, rent control, and other redistributive methods in the incomes of taxpayers.

The needy and their needs expanded rapidly, necessitating further violations of Constitutionally protected property rights.  Today an American making $300,000 annually pays one-third of his income in federal income taxes on top of which are added state income taxes, sales and excise taxes, taxes on services such as electricity and telephone, and property taxes to pay for the education of other peoples’ children.  Today a middle class American, the few who still remain, faces a larger claim on his income than Feudal lords had on the labor of serfs.  Until the Reagan tax rate reduction, rich Americans had a smaller claim to the products of their labor than 19th century slaves on a cotton plantation.  On many occasions I have pointed out in an April 15 column that Americans think of themselves as free, but in fact have no more claim to their labor than Feudal serfs and 19th century slaves.  As the historical definition of a free person is a person who owns his own labor, free people no longer exist in any country with an income tax.

The consequence of coercively redistributing property rights to the needy is that every “free democratic” Western society is a “welfare” society, a curious term as Western societies are not very well.  Indeed, the rights of the needy now include the rights of illegal aliens to enter a Western society and be maintained at the expense of the taxpaying citizens.  Oregon, for example, spends more of taxpayers’ money providing free health care to immigrant-invaders  who are not citizens than it spends on the state police force.  Immigrant-invaders have acquired the de facto right to rape ethnic British and Swedish girls and to have charges against them for rape dismissed as race-based hate crimes.  Currently, in the US Democrat mayors and governors are in active insurrection against the government of the United States by blocking the deportation of illegals, but the policy of not distinguishing between citizens and illegal aliens is now so entrenched that the Democrats are not arrested for insurrection.

There is no prospect of America or any Western country having a political party committed to resurrecting a free people as historically defined.  At any given time our property rights are restricted to what has not yet been assigned to others. Our residual rights to our own labor will continue to diminish until the needy’s needs exceed in amount the incomes of the productive.

When I say Americans need a political party that serves them, I mean only in a limited sense.  Let’s begin by asking who Democrats and Republicans serve.  Both parties serve the donors of their political campaign funds.  The US Supreme Court has given permission to organized lobbies to purchase the US government via campaign contributions.  There are a large number of these lobbies:  Big Pharma, the military/security complex, and so forth.  It is not unusual for the lobbies to purchase members of both parties.  Once in office, “our” elected representatives serve Big Pharma, the military/security complex and the rest. Nothing can be done about this until the Supreme Court ruling is overturned and money is taken out of politics.

So far I have been dealing with material interests.  There are other kinds of interests, such as philosophical interests.  For example, the differing views Thomas Jefferson and Alexander Hamilton had of government and its role. There are ideological/religious interests.  

Today the Democrat Party, once a party that represented the working class against the Republican Party that represented  business, has become an ideological party whose agenda is a Sodom and Gomorrah Tower of Babel.   The Democrats have been convinced by critical race theory and aversive racism that white ethnicities are racist against people of color and historically have subjected them to exploitation and abuse.  The New York Time’s 1619 Project exemplifies the belief that America was founded on racism, not on freedom.  

To make amends to people who never were slaves at the expense of people who never owned slaves, for the last 60 years white Americans, especially heterosexual males, in violation of the 14th Amendment’s equal protection of law, have been subjected to discrimination in university admissions, employment, and promotion.  This blatant violation of the US Constitution is termed euphemistically “Affirmative Action,” a federal policy created not by legislation, but by one man, a Jew named Alfred Blumrosen at the EEOC.  That is all it took to override the US Constitution’s requirement of equal protection and the 1964 Civil Rights Act’s prohibition of racial quotas.

The illegal racial privileges created by Blumrosen expanded into the DEI ideology that characterizes a merit-based system and merit-based education as racist.  One consequence has been that the STEM-based special high schools, whose graduates were better prepared in math and science than university graduates, had to reduce their standards in order to enroll unqualified candidates.  In other words, the Democrats destroyed the schools in the name of DEI. 

This was done because DEI–Diversity, Equity, Inclusion–imposes the “truth” that all differences in performance are due to “white privilege.”  In other words, there is no such thing as merit.  Merit is simply a nice word, a disguise, for “white privilege.”

Recently the Secretary of War told an assembly of 800 generals and admirals that the DEI days in the military were over.  We will see.  The decline of the US military began when weak men submitted to feminists and allowed women combat roles.  I sometimes wonder if other than for Alabama and white non-city areas of Texas America has any men capable of being real soldiers. America certainly has no Democrat men capable of serving a country whose traditional values they are fiercely aligned against even to the point that they attack federal agents deporting illegal aliens.

To arrive at the nitty-gritty, the purpose of the Democrat’s Tower of Babel policy is to displace whites in America with peoples of color. The remedy to white racism is simply to turn white ethnic Americans into a minority that can be punished for their racism.

The purpose of the Democrats’s Sodom and Gomorrah policy is to legalize all forms of sexual perversion on the grounds that all sexual preferences are equal. The only remaining sexual perversion is pedophilia, and it, also, is being normalized.  Pedophile is no longer a politically correct term.  It has been replaced by “minor-directed person.”  Democrat school boards are grooming pre-puberty children for sexual intercourse.  Parents who protest are evicted from school board meetings. AI porn websites present voluptuous female bodies with children’s faces. It was many years ago when the news was of 12 year old girls giving boys oral sex on school buses.  Today mothers  have their 12 year old daughters on the pill.  As sexual morality has been displaced by Sodom and Gomorrah, the case against pedophilia has crumbled.

Consider Epstein.  My opinion is that he was running a Mossad honey-trap operation to ensnare American policy-makers to the service of Israel. The version that protects Israel is that he was trafficking for money underaged girls to the American elite.  Actually, the official version is the worst, because if true it indicates the American elite are already into pedophilia. The nation will follow.

So, can we expect better or worse from Republicans?

Other than the organized material interests, who do Republicans represent?

The obvious answer is Israel.

The US has been allied with Israel since the origin of the Cold War in the mid-20th century.  The US and Soviet Union were competing for influence in the Middle East, the home of oil.  President John F. Kennedy got Washington at odds with Israel when he attempted, prior to his assassination, to stop Israel’s development of nuclear weapons.  President Nixon had a poor view, some say a correct view, of the Jewish state, but Nixon was removed by the CIA’s Watergate Scandal.  By the opening of the 21st century the Zionist neoconservatives who controlled the foreign policy of the George W. Bush regime and most high level appointments in the government with vice president Cheney as their ally, decided to orchestrate the “new Pearl Harbor” event that their plan to overthrow 7 countries in the way of Greater Israel (from the Nile to the Euphrates) in five years required in order to enlist American lives and money in Middle Eastern wars for Israel.

9/11 succeeded for the Zionists despite the obvious blatant improbability of the official narrative.  The obviously wrong explanation of what happened was overlooked by an American population that believes every claim that there is an enemy out there plotting to get them.

The Zionist neoconservatives in the top echelons of the George W. Bush regime succeed in using their attack on the World Trade Center and Pentagon to take the American people to war against Afghanistan, Iraq, Libya, Syria, Sudan, Somolia, and later to fund Israel’s genocide of the Palestinians and Trump’s attack on Iran, with another American attack on Iran for Israel on its way.

President Donald Trump is so deeply in the pocket of Israel that he does not see any difference between America’s interest and Israel’s interest. As far as Trump is concerned, America and Israel are the same country.

The evidence is overwhelming.  Here, for example is Caitlin Johnstone, yesterday, “Trump Keeps Admitting That He Is Bought And Owned By The World’s Richest Israeli.”  https://caitlinjohnstone.com.au/2025/10/14/trump-keeps-admitting-that-he-is-bought-and-owned-by-the-worlds-richest-israeli/ 

Actually, it is worst than Caitlin reports.  Trump is Netanyahu’s puppet ruler of the United States.  

Trump, of course is trapped by the thorough brainwashing and indoctrination of his conservative and evangelical supporters.  American conservatives have been Israel supporters since the Cold War began.  Evangelicals have been taught that the worship of God is the worship of Israel.  Lately, reports have emerged of the money Israel pays to evangelical churches for their support.

So what can Trump do?

If Trump were to act against Israel, seeing their chances the Democrats would bring impeachment charges and the Republicans would support the impeachment.

My conclusion? Although Americans deserve a government that represents them, there is no possibility of such a government. The war on whiteness is the Democrats’ policy, and the war for Israel is the Republicans’ policy.

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England’s Muslim Home Secretary Admits that Britain Has Lost Control of Its Border

England’s Muslim Home Secretary Admits that Britain Has Lost Control of Its Border

So did America under Obama and Biden.

https://www.rt.com/news/626469-britain-lost-control-borders/ 

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