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Afrikanische Union gründet Konkurrenz zu westlichen Rating-Giganten

Transition News - 9. Oktober 2026 - 0:00

Die Afrikanische Union (AU) hat einen wichtigen Beitrag für eine multipolare Weltordnung geleistet: Sie hat ihre erste Ratingagentur ins Leben gerufen. Vor dem Hintergrund langjähriger Vorwürfe, westliche Ratingagenturen würden den Kontinent voreingenommen behandeln, soll der Schritt dessen wirtschaftliche Souveränität stärken.

Die Africa Credit Rating Agency (AfCRA), die am Mittwoch in Port Louis, der Hauptstadt von Mauritius, vorgestellt wurde und dort ihren Hauptsitz haben wird, wird Regierungen, Finanzinstitute und Unternehmen bewerten. Die AU betont, dass die Agentur unabhängig arbeiten werde und Regierungen keine Anteile daran halten dürften.

Wie RT feststellt, folgt die Initiative auf jahrelange Beschwerden gegen Moody's, S&P Global und Fitch, die dominierenden westlichen Ratingagenturen, wegen ihrer Behandlung afrikanischer Kreditnehmer, insbesondere wegen Herabstufungen in Krisenzeiten. Kreditratings beeinflussen die Kreditkosten und die Bereitschaft von Investoren, Kredite zu vergeben.

Der Vorsitzende der AU-Kommission, Mahmoud Ali Youssouf, bezeichnete die AfCRA als «wichtige Säule» in Afrikas Bemühungen, eine stärkere und widerstandsfähigere Finanzarchitektur aufzubauen. Laut einer Erklärung der AU sagte er:

«Die Agentur wird afrikanischen und internationalen Investoren sowie Wirtschaftspartnern zuverlässige, unabhängige und fachlich fundierte Analysen der afrikanischen Volkswirtschaften und des Kreditrisikos liefern.»

Während der Eröffnungszeremonie argumentierte Denys Denya, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Afreximbank, dass westliche Bewertungen die Kreditkosten Afrikas in die Höhe treiben, da sie die wirtschaftlichen Realitäten des Kontinents nicht angemessen widerspiegeln. «Wenn Kreditgeber den Überblick verlieren, lassen sie sich den Nebel in Rechnung stellen», bemerkte er ironisch.

RT weist auf eine Studie des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2023 hin. Diese schätzte, dass weniger subjektive Ratings den afrikanischen Ländern Einsparungen von bis zu 74,5 Milliarden Dollar bringen könnten. Nach Angaben der Afrikanischen Union (AU) stieg der Schuldendienst des Kontinents von 61 Milliarden Dollar im Jahr 2010 auf 163 Milliarden Dollar im Jahr 2024.

Ghanas Finanzministerium habe Moody's nach einer Herabstufung im Februar 2022 «institutionalisierte Voreingenommenheit gegenüber afrikanischen Volkswirtschaften» vorgeworfen. Es habe erklärt, die Agentur, die Ghanas wachsende Liquiditäts- und Schuldenprobleme anführte, habe entscheidende Informationen ausgelassen und sich auf einen Analysten gestützt, der das Land nicht besucht habe. Und im vergangenen Jahr habe der kenianische Präsident William Ruto erklärt, globale Agenturen hätten «Afrika bewusst im Stich gelassen». Er habe fehlerhafte Modelle und veraltete Annahmen für überhöhte Kreditkosten verantwortlich gemacht.

Wie das russische Portal informiert, beendete die Afreximbank Anfang dieses Jahres ihre Zusammenarbeit mit Fitch und erklärte, die «Bonitätsbewertung der Agentur spiegele kein gutes Verständnis» mehr für die Gründungsvereinbarung, den Auftrag und das Mandat der Bank wider. Die Unternehmen hätten die Vorwürfe einer ungerechten Behandlung zurückgewiesen und erklärt, sie würden weltweit dieselben Methoden anwenden.

Auch mehrere Länder außerhalb Afrikas haben laut RT die Fairness globaler Kreditratings in Frage gestellt oder Alternativen gefordert. Im Jahr 2023 habe der russische Präsident Wladimir Putin die Gründung einer eurasischen Ratingagentur vorgeschlagen, die «absolut objektive» Bewertungen liefern soll. Und das indische Finanzministerium habe im Jahr 2021 eine systemische Voreingenommenheit bei Länderratings beanstandet, während das chinesische Finanzministerium im April 2025 eine Herabstufung durch Fitch als «voreingenommen» bezeichnet habe.

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Gurbetelli-Ersöz-Preise an Journalistinnen und Umweltaktivistinnen verliehen

Am 29. Todestag der kurdischen Journalistin und Guerillakommandantin Gurbetelli Ersöz sind in Amed (tr. Diyarbakır) die nach ihr benannten Frauenjournalismuspreise verliehen worden. Der Verband der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG) veranstaltete die Preisverleihung zum zweiten Mal. Neben Journalistinnen, die für ihre Berichterstattung ausgezeichnet wurden, erhielten auch Aktivistinnen aus dem ökologischen Widerstand in Nordkurdistan einen Ehrenpreis.

An der Veranstaltung im Kongresszentrum ÇandAmed nahmen Angehörige getöteter Journalist:innen, Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie zahlreiche weitere Gäste teil. Eine Ausstellung erinnerte an Gurbetelli Ersöz und weitere verstorbene Mitarbeiter:innen der freien Presse.

‚Wir werden Gurbetellis Erbe bewahren‘

Die MKG-Vorsitzende Roza Metina erinnerte in ihrer Eröffnungsrede an den Widerstand von Gurbetelli Ersöz gegen die Repression, der kurdische Journalist:innen seit Jahrzehnten ausgesetzt sind. Die Auszeichnung solle dazu beitragen, dieses journalistische Erbe lebendig zu halten. „Wir werden Gurbetellis Kampf, ihren Überzeugungen und ihrem Vermächtnis treu bleiben“, erklärte Metina. Auch digitale Sperren und Verbote könnten die freie Presse nicht zum Schweigen bringen.

In einer Botschaft erinnerte die Familie von Gurbetelli Ersöz an ihren Tod am 8. Oktober 1997. Der Jahrestag sei für sie mit Trauer, aber auch mit Stolz verbunden. „Gurbetelli ist nicht mehr nur ein Mitglied unserer Familie. Ihr Name lebt durch die Arbeit der Journalistinnen weiter, die nach der Wahrheit suchen“, hieß es in der Erklärung.

Die Politikerin und frühere Journalistin Gültan Kışanak, die mit Ersöz bei der Zeitung Özgür Gündem gearbeitet hatte, erinnerte an die schwierigen Bedingungen der kurdischen Presse in den 1990er Jahren. Trotz Angriffen auf Redaktionen, staatlicher Repression und ständiger Bedrohung hätten sie daran gearbeitet, Menschenrechtsverletzungen und die Realität des Krieges öffentlich zu machen.

Kışanak betonte, das Vermächtnis der gefallenen und ermordeten Medienschaffenden lebe in der Arbeit der nachfolgenden Generationen fort: „Sie leben in jeder Nachricht, jedem Foto und jedem Video weiter, das auf der Suche nach der Wahrheit entsteht.“

Auszeichnungen für Berichte, Videos und Fotografien

Den ersten Preis in der Kategorie kurdischsprachige Berichterstattung erhielt Perêz Remezan für ihre Reportage „Çîroka Aske Kerîm: Birîndarek zindî ya karesata Enfalê û hovîtiya li Nugre Selman“, die sich mit den Folgen des Anfal-Genozids in Südkurdistan und dem Gefängnis Nugra Salman befasst.

In der Kategorie türkischsprachige Berichterstattung wurde Elif Akgül für ihren bei Inside Turkey veröffentlichten Beitrag „Dokuz taksitle ölüm: Türkiye’de ruhsatsız silaha erişim“ über den Zugang zu illegalen Schusswaffen in der Türkei ausgezeichnet. Akgül widmete ihren Preis den inhaftierten Journalistinnen Nadiye Gürbüz, Tuğba Tekerek und Derya Okatan sowie allen Frauen, die trotz Repression an ihrer journalistischen Arbeit festhalten.

Den Sonderpreis der Jury in dieser Kategorie erhielten Gülistan Gülmüş und Derya Ren für ihren bei Jin News erschienenen Bericht „Serbest bırakılan Cumhurbaşkanı korumasından kadına tehdit“ über die Bedrohung einer Frau durch einen Personenschützer des türkischen Präsidenten.

Der erste Preis für Videoberichterstattung ging an Sewsen Eli und Meryem Reşo für ihre gemeinsame Arbeit „Heviya Vegere“ (Hoffnung auf Rückkehr). Da sich die beiden Journalistinnen in Rojava aufhalten, konnten sie ihre Auszeichnung nicht persönlich entgegennehmen. In einer Botschaft widmeten sie den Preis Abdullah Öcalan und vertriebenen Frauen.

In der Kategorie Fotografie wurde Nudem Mihemed von Jin News für ihre Aufnahme „Sönmeyen“ (Unvergänglich) ausgezeichnet, die bei einer Gedenkveranstaltung für Gefallene der kurdischen Freiheitsbewegung entstand. Den Sonderpreis der Jury erhielt Sema Gezici von Ajansa Welat für ihre Arbeit „Qêrîna Bêdeng“ (Der stille Schrei).

Ehrenpreis für den ökologischen Widerstand

Ein besonderer Akzent der Preisverleihung war der Ehrenpreis für den Widerstand gegen umweltzerstörende Energie- und Rohstoffprojekte in Gimgim (Varto) und Kanîreş (Karlıova). Ausgezeichnet wurden Menschen, die sich dort gegen Geothermie-, Bergbau- und Wasserkraftprojekte und für den Schutz ihrer Lebensräume einsetzen.

Stellvertretend für die Umweltbewegung nahmen Hanım Çetinkaya und Gönül Adıbelli den Preis entgegen. Gemeinsam mit weiteren Aktivist:innen betraten sie die Bühne mit einem Transparent, auf dem stand: „Rührt meine Luft, mein Wasser, meinen Boden und meinen Wald nicht an.“ Die Ausgezeichneten erklärten, sie kämpften seit fast zwei Jahren gegen die Projekte und würden ihren Widerstand fortsetzen.

Die Veranstaltung endete mit einem gemeinsamen Erinnerungsfoto der Preisträgerinnen und Teilnehmer:innen.

RAJIN: Wir werden den Kampf der freien Presse unbeirrt fortsetzenDie Koordination des Journalistinnenverbands RAJIN (Ragihandina Azad a Jinan) hat zum 29. Todestag von Gurbetelli Ersöz an die kurdische Journalistin und Revolutionärin erinnert. Ersöz war die erst...ANF News MKG schreibt zweiten Gurbetelli-Ersöz-Preis für Frauenjournalismus ausDer Verband der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG) hat den Bewerbungszeitraum für den zweiten Gurbetelli Ersöz Frauenjournalismus-Preis bekannt gegeben. Bewerbungen können vom 8. Juni bis zum 25. ...ANF News Tagebuch von Gurbetelli Ersöz erstmals auf Deutsch erschienenDas Tagebuch der kurdischen Journalistin und Revolutionärin Gurbetelli Ersöz ist erstmals in deutscher Sprache erschienen. Das Werk trägt den Titel „Gurbets Tagebuch – Ich habe mein Herz in die Ber...ANF News

 

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Trump Administration Seeks to Exempt Oil and Gas Exploration in the Western Arctic from Environmental Review and Public Comment

As part of the Trump administration’s ongoing push to illegally expand oil and gas drilling into long-protected Arctic public lands in Alaska, the Department of the Interior today announced a categorical exclusion that aims to exempt oil and gas exploration projects from individual review under the National Environmental Policy Act.

Under the categorical exclusion, Interior is relying on old environmental studies from different projects in ecologically distinct areas to claim that new proposed activities would have “no significant impact on the environment.”

Categorical exclusions are typically used by federal agencies only for small projects like routine road or trail maintenance, restoration work, or minor facility upgrades – when no harm is expected to the environment. An exemption for large-scale industrial activities like exploratory drilling and seismic testing across a landscape as vast, varied, and changing as the Western Arctic is a radical departure for how categorical exclusions are typically used.

The 23-million-acre National Petroleum Reserve-Alaska in the Western Arctic is the largest tract of public land in the U.S. Its diverse habitats range from tundra and wetlands to mountain foothills, grassy uplands, riparian areas, and river deltas. Using older studies that analyzed impacts of oil exploration in a specific area of the Western Arctic to forecast impacts for future projects in ecologically different locations is extremely problematic and unsupported. It would also completely cut out the public from future permitting decisions.

“In issuing this categorical exclusion, this administration is seeking to fast track large scale oil drilling and seismic exploration without any further environmental analysis or public input,” said Earthjustice Attorney Janet Bering. “It is cutting the public out of this decision and future decisions. The administration finalized this new approach with zero public input. Combined with a similar proposal that rubber stamps new oil production, this is a one-two punch. It’s bad policy, and it is unlawful.”

Exploration projects, which include seismic surveys, exploratory drilling, and related infrastructure, are known to harm wildlife, including caribou and polar bears. Seismic surveys are conducted with thumper trucks weighing tens of thousands of pounds that repeatedly strike the ground with a large plate to send seismic waves into the earth to detect oil deposits. Transporting industrial equipment and camps for seismic workers across sensitive landscapes also comes with significant risk to the environment.

Last winter, a massive drilling rig nicknamed “the beast” toppled over, caught fire and spilled diesel while it was being transported on an ice road to a new exploration site.

Today’s action follows a similar proposed rule announced by the Trump administration last month to rubber stamp new drilling production projects in the Western Arctic. The public may comment on that proposed rule, but if itis finalized, the public would be cut out of the process. The production rule aims to require Interior to approve new projects as massive as Willow within a 60-day limit of the oil company submitting its application, without any additional environmental study or public process.

Background

The 23-million-acre Reserve in the Western Arctic is one of the most biologically, ecologically, and culturally significant tracts of public land in the United States. The region is home to iconic and imperiled wildlife species like polar bears and seals that depend on sea ice. It provides globally significant habitat for millions of migratory birds and for Alaska’s unique caribou herds.

The Naval Petroleum Reserves Production Act of 1976 recognized the importance of the Western Arctic for wildlife and migratory birds including animals protected under the Endangered Species Act, and for the cultural practices and food security of Indigenous communities. The act requires the BLM to assure adequate mitigation of harm from oil and gas activities, and “maximum protection” of the fragile tundra, birds, wildlife and other unique resources within the Reserve when it allows exploration or drilling in special areas. When Congress authorized leasing and oil extraction in 1980, it again directed the federal government to assure the protection of the Western Arctic’s ecological and cultural resources.

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Sierra Club Slams Trump Administration's Decision to Bypass Environmental Reviews for Arctic Oil Drilling

Today, the Trump administration invited fresh controversy when it announced it will abandon environmental reviews under the National Environmental Policy Act (NEPA) to allow oil and gas companies to run roughshod over pristine Arctic ecosystems to search for expensive, far flung oil.

The Bureau of Land Management granted the polluters a new categorical exclusion that will allow activities including seismic surveys, construction of ice roads and airstrips, and exploratory drilling to move forward without the environmental analysis typically required under NEPA. The decision comes as the Trump administration continues its push to expand oil and gas development across Alaska's public lands, threatening sensitive Arctic wildlife and the communities that depend on them.

In response, Mike Scott, National Oil and Gas Campaign Manager, released the following statement:

“The Trump administration is handing Big Oil another free pass to exploit America's public lands, this time by gutting environmental oversight in one of the most fragile ecosystems on the planet. Oil companies have already shown the risks they pose to the Western Arctic, and now this administration wants to make it even easier for them to drill without scrutiny.”

“This isn't about lowering energy costs or helping Alaskans. It's about doing the fossil fuel industry's bidding at the expense of wildlife, Alaska Native communities, and our public lands. The Trump administration is putting corporate profits ahead of people and the planet, and the Western Arctic will pay the price."

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Der Mann, die Spülmaschine und die letzte Gerechtigkeitslücke

Es gibt in Deutschland offenbar kein zwischenmenschliches Problem mehr, das nicht durch die Entdeckung einer neuen Gerechtigkeitslücke veredelt werden könnte. Nachdem wir erfahren haben, dass Frauen anders verdienen, schlafen, Fleisch essen und ihre Freizeit verbringen als Männer, ist nun die letzte Bastion patriarchaler Herrschaft gefallen: die Spülmaschine. Genauer gesagt: ihre öffentliche Wahrnehmung. Denn während Frauen […]

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Oil Change International Response to Kimberly Guilfoyle Allegations

In response to allegations that U.S. Ambassador to Greece Kimberly Guilfoyle abused her diplomatic position to advance private gas interests in the Balkans, Oil Change International’s Allie Rosenbluth said:

“Trump’s push to lock Europe into decades of U.S. gas dependence puts fossil fuel profits ahead of people’s energy bills, health, and safety [1]. Any use of diplomatic power to threaten elected governments or secure private gas deals would be an outrageous abuse of public office and must be investigated.”

Note to the editor:
[1] To read more about Europe’s increasing dependence on U.S. LNG imports: Pay, Baby, Pay: Trump’s AI and energy dominance agenda means costlier LNG for Europe.

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Merz-Regierung will Rentenoptimierung stoppen – auch hunderttausende Rentner betroffen

Wer im Ruhestand Angehörige pflegt, kann seine Rente bislang mit einem Verzicht von wenigen Cent dauerhaft erhöhen. Genau diese Möglichkeit will die Bundesregierung ab Januar 2027 für Altersrentner nach der Regelaltersgrenze streichen.

Für Betroffene würde die Pflegearbeit weitergehen, während der Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche endet. Allerdings ist die Änderung noch nicht geltendes Recht, und auch die Schlagzeile von mehr als 100.000 Betroffenen braucht eine genauere Einordnung.

Mehr als 100.000 Betroffene? Was die Zahlen tatsächlich sagen

Nach einer Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen 2025 rund 178.400 Menschen eine Altersteilrente. Rund 101.200 von ihnen hatten ihre persönliche Regelaltersgrenze bereits erreicht.

Wie viele davon die Teilrente wegen einer Pflegetätigkeit nutzen, erfasst die Rentenversicherung jedoch nicht. Sie vermutet in dieser Gruppe einen hohen Anteil an Pflegepersonen, kann aber keine genaue Zahl nennen. Damit stehen mehr als 100.000 ältere Teilrentner im Blickfeld der Reform.

Wenige Cent weniger Rente ermöglichen zusätzliche Rentenpunkte

Nach bisherigem Recht zahlt die Pflegekasse für pflegende Bezieher einer Altersvollrente grundsätzlich nur bis zum Ende des Monats Rentenbeiträge, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen. Wer stattdessen eine Teilrente bezieht, kann bei erfüllten Pflegevoraussetzungen darüber hinaus Beiträge erhalten.

Dafür genügt eine Teilrente von 99,99 Prozent: Bei 1.500 Euro monatlicher Bruttorente beträgt der Verzicht gerade einmal 15 Cent. Die Pflegekasse kann im Gegenzug Beiträge überweisen, aus denen zusätzliche Rentenansprüche entstehen.

Der häufig als „Rententrick“ bezeichnete Weg ist rechtlich zulässig und wird von der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich erläutert. Wer ihn nutzt, hält sich an die geltenden Regeln.

Was die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 ändern will

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Nach dem von der Bundesregierung veröffentlichten Verfahrensstand müssen die vorgeschlagenen Änderungen noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Der Kabinettsentwurf sieht Änderungen an § 44 SGB XI und § 3 SGB VI vor. Bei Bezug einer Altersrente sollen Pflegebeiträge nach Ablauf des Monats entfallen, in dem die persönliche Regelaltersgrenze erreicht wird – unabhängig davon, ob eine Vollrente oder eine Teilrente bezogen wird.

Die Änderung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine niedrigere Teilrente würde den Ausschluss ebenfalls nicht verhindern.

Welche Pflegepersonen die geplante Grenze trifft Situation der Pflegeperson Bisherige Regelung Nach dem Entwurf ab 2027 Altersrente vor der Regelaltersgrenze Pflegebeiträge bei erfüllten Voraussetzungen möglich Weiterhin möglich, bis zum Ende des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze Altersvollrente nach der Regelaltersgrenze Keine weiteren Pflegebeiträge Keine Änderung Altersteilrente nach der Regelaltersgrenze Weitere Pflegebeiträge möglich Weitere Pflegebeiträge sollen entfallen Pflegeperson ohne Bezug einer Altersrente Pflegebeiträge bei erfüllten Voraussetzungen möglich Kein Ausschluss allein durch diese neue Regelung

Die Teilrente selbst soll bestehen bleiben. Über die schon im früheren Entwurf vorgesehene Begrenzung der Pflegebeiträge für Teilrentner hatte gegen-hartz.de bereits berichtet.

Pflege allein reicht für zusätzliche Rentenansprüche nicht aus

Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besitzen. Außerdem muss die Pflege nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung stattfinden und wenigstens zehn Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage.

Die Pflegeperson darf daneben regelmäßig nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Weshalb schon eine geringe Überschreitung Folgen haben kann, erklärt unser Beitrag zur 30-Stunden-Grenze bei Rentenbeiträgen für Pflegepersonen.

Wie viel zusätzliche Rente auf dem Spiel steht

Das Bundesgesundheitsministerium nennt seit Juli 2026 einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von rund 7,34 bis 38,85 Euro für ein volles Pflegejahr. Die Höhe hängt insbesondere vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder ambulante Sachleistungen bezogen werden.

Es handelt sich um zusätzliche Bruttorente, die später monatlich gezahlt wird, und nicht um eine einmalige Prämie. Bei mehreren Pflegepersonen kann sich der individuelle Anspruch durch die Aufteilung der Pflege verringern.

Gerade bei einer kleinen Rente kann ein über mehrere Jahre aufgebauter Zuschlag spürbar helfen. Die geplante Streichung betrifft deshalb mehr als eine Rechenmöglichkeit auf dem Papier.

Bereits erworbene Rentenpunkte bleiben erhalten

Die geplante Änderung streicht keine rechtmäßig erworbenen Rentenpunkte aus früheren Pflegezeiten. Sie würde den weiteren Aufbau entsprechender Ansprüche für die betroffenen Altersrentner beenden.

Deshalb können Pflegebeiträge aus 2026 auch noch zu einer höheren Rente ab Juli 2027 führen. Bei pflegenden Rentnern nach der Regelaltersgrenze werden zusätzliche Beiträge grundsätzlich zum 1. Juli des Folgejahres berücksichtigt.

Für laufende Fälle ist bisher kein besonderer Schutz vorgesehen

Im Kabinettsentwurf ist für bereits pflegende Altersteilrentner keine besondere Fortgeltung der bisherigen Beitragszahlung vorgesehen. Wird die Regelung unverändert beschlossen, wären daher auch Menschen betroffen, die das Modell schon länger nutzen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte in ihrer Stellungnahme vom 10. Juni 2026 angeregt, einen Bestandsschutz für laufende Pflegetätigkeiten zu prüfen. Zugleich hielt sie die Begrenzung grundsätzlich für nachvollziehbar, weil Pflege im Rentenalter üblicherweise keine Einschränkung der Erwerbsarbeit mehr verursache.

Die Regierung verspricht Unterstützung und streicht einen Vorteil

Zur Vorstellung des Kabinettsentwurfs erklärte Gesundheitsminister Carsten Linnemann: „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen“. Das Gesundheitsministerium betont zudem, die Pflegeversicherung werde Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin in vollem Umfang übernehmen.

Diese Zusage beschreibt jedoch nicht vollständig, wer künftig überhaupt noch Beiträge erhalten soll. Die vorgesehene Altersgrenze würde eine Gruppe aus der weiteren Beitragszahlung herausnehmen.

Der Gesetzentwurf begründet das damit, dass Pflegebeiträge vor allem Nachteile aus einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit ausgleichen sollen. Bei Altersrentnern jenseits der Regelaltersgrenze sei die Erwerbsbiografie in der Regel abgeschlossen.

Das erklärt die versicherungsrechtliche Begründung, beantwortet aber nicht die politische Frage nach der Anerkennung ihrer Pflegearbeit. Wer einen Angehörigen versorgt, übernimmt auch mit 68 oder 73 Jahren eine anspruchsvolle Aufgabe, die durch einen Geburtstag nicht weniger anstrengend wird.

Was pflegende Rentner jetzt prüfen sollten

Bis zu einer wirksamen Gesetzesänderung gelten die bisherigen Regeln weiter. Wer pflegt und eine Altersvollrente bezieht, kann deshalb mit der Rentenversicherung und der Pflegekasse klären, ob eine Teilrente noch zusätzliche Ansprüche ermöglicht.

Vor einer Umstellung sollten mögliche Auswirkungen auf eine Betriebsrente geprüft werden. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag zu den Nutzungsmöglichkeiten einer Teilrente.

Wer bereits eine Teilrente nutzt, sollte die Beitragsmeldungen der Pflegekasse und die Rentenneuberechnung prüfen. Falls die Pflegebeiträge später tatsächlich entfallen, kann eine Rückkehr zur Vollrente sinnvoll sein, sofern keine anderen Gründe für die Teilrente sprechen.

Beispiel aus der Praxis: 15 Cent Verzicht für zusätzliche Rente

Ein Beispiel: Die 68-jährige Helga hat einen Anspruch auf 1.500 Euro Bruttorente und pflegt ihren Ehemann mit Pflegegrad 5 allein zu Hause. Sie erfüllt die zeitlichen Voraussetzungen, ist nicht erwerbstätig und ihr Mann bezieht ausschließlich Pflegegeld.

Mit einer Teilrente von 99,99 Prozent verzichtet Helga auf 15 Cent monatlich. Ein vollständiges Pflegejahr unter diesen Bedingungen bringt nach den Berechnungswerten von 2026 rund 38,85 Euro zusätzliche monatliche Bruttorente; spätere Rentenanpassungen können diesen Betrag verändern.

Wird die geplante Regelung unverändert Gesetz, könnte Helga ab Januar 2027 durch diese Pflege keine weiteren Rentenpunkte erwerben. Ihre bis dahin rechtmäßig aufgebauten Ansprüche blieben erhalten.

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Streit um EM-Rente: Erst das dritte Gutachten bringt Klarheit

Schwere Clusterkopfschmerzen und Depressionen: Ein Versicherter erhält nach einem jahrelangen Rechtsstreit rückwirkend die volle Erwerbsminderungsrente. Der VdK Sachsen unterstützte ihn im Verfahren.

Entscheidend war die Verbindung aus eingeschränktem Leistungsvermögen und fehlender Aussicht auf einen passenden Teilzeitarbeitsplatz.

Rentenversicherung lehnte den Antrag zunächst ab

Christian Boden beantragte im Februar 2020 die Rente. Seine Schmerzattacken beeinträchtigten unter anderem seine Sprache und seine Aufmerksamkeit. Die Rentenversicherung hielt ihn dennoch für mindestens sechs Stunden täglich einsatzfähig und lehnte auch den Widerspruch ab.

Im anschließenden Gerichtsverfahren verneinte zunächst ein Gutachten die Erwerbsminderung. Der VdK und die behandelnden Ärzte widersprachen. Auch ein zweites Gutachten griffen sie fachlich an.

Erst das dritte Fachgutachten bestätigte eine teilweise Erwerbsminderung.

Volle Rente rückwirkend ab Januar 2023

Laut VdK zahlt die Rentenversicherung wegen des fehlenden geeigneten Arbeitsplatzes die volle Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Januar 2023. Die Bewilligung reicht bis Ende 2026; einen Weitergewährungsantrag hat der Versicherte bereits gestellt.

Zur Quellenlage: Der VdK veröffentlichte den Bericht am 6. Oktober 2026. Er nennt weder Gerichtsort noch Aktenzeichen oder Entscheidungsdatum. in überprüfbarer Urteilsvolltext ist nicht veröffentlicht.

Warum teilweise Erwerbsminderung zur vollen Rente führen kann

Für die medizinische Beurteilung unterscheidet das Rentenrecht drei Stufen: Wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Bei mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden liegt teilweise Erwerbsminderung vor.

Wer mindestens sechs Stunden schafft, ist grundsätzlich nicht erwerbsgemindert. Die Einschränkung muss auf nicht absehbare Zeit bestehen.

Bei teilweiser Erwerbsminderung kann dennoch die volle Rente zustehen: Sind Sie arbeitslos, weil kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist, kommt eine sogenannte Arbeitsmarktrente infrage. Eine medizinisch festgestellte Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden ist dafür nicht erforderlich.

Arbeitslosigkeit ohne entsprechende gesundheitliche Einschränkung begründet diesen Anspruch jedoch nicht.

Die Diagnose allein entscheidet nicht

Aus einer Kopfschmerzdiagnose folgt kein automatischer Rentenanspruch. Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung Ihre Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschränkt.

Dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, reicht für eine Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI nicht aus.

Zusätzlich müssen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Regelfall brauchen Sie fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Was Sie für die Begutachtung festhalten sollten

Bereiten Sie möglichst konkrete Angaben zu Ihren Einschränkungen vor: Wann treten Attacken auf, wie lange dauern sie und welche Tätigkeiten müssen Sie abbrechen? Dokumentieren Sie auch die Zeit danach, etwa wenn Sie sich erst erholen müssen.

Ein Schmerztagebuch kann helfen, diese Angaben geordnet mit Ihren behandelnden Ärzten zu besprechen.

Bitten Sie Ihre Ärzte, neben der Diagnose die Folgen für Ihre Belastbarkeit zu beschreiben. Dazu gehören zum Beispiel Einschränkungen der Konzentration, notwendige Arbeitsunterbrechungen und relevante Begleiterkrankungen.

Halten Sie ein Gutachten für unzutreffend, benennen Sie konkrete ausgelassene Befunde oder Widersprüche und besprechen Sie diese mit Ihrer rechtlichen Vertretung.

FAQ: Erwerbsminderungsrente bei Kopfschmerzen Reicht eine Krankschreibung für die Rente?

Nein. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung prüfen unterschiedliche Voraussetzungen. Für die Rente zählt grundsätzlich Ihre längerfristige Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Erhalten alle Menschen mit Clusterkopfschmerzen eine Erwerbsminderungsrente?

Nein. Maßgeblich sind die individuellen gesundheitlichen Einschränkungen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Muss ich trotz voller Erwerbsminderungsrente eine Verlängerung beantragen?

Bei einer befristeten Bewilligung müssen Sie sich rechtzeitig um die Weitergewährung kümmern. Prüfen Sie das Enddatum im Rentenbescheid und reichen Sie aktuelle medizinische Unterlagen ein.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten – Voraussetzungen und fehlender Teilzeitarbeitsplatz
Sozialverband VdK Deutschland: VdK setzt Erwerbsminderung wegen Clusterkopfschmerzen durch, Bericht vom 6. Oktober 2026

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Pistorius gefährdet selbst die Wehrfähigkeit Deutschlands

Boris Pistorius will gegen eine Atommacht mit deutscher “Wehrfähigkeit“ anmarschieren. Doch auf dem historischen Bebelplatz in Berlin, direkt neben der Staatsoper, schwächte er am 6. Oktober im Dämmerlicht mit seiner Faschismus-Rhetorik nebst vulgären Ergüssen seine eigenen Soldaten. Er könne, bekundete er unter anderem, “ gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte” – ein […]

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Meeting with President of Iran Masoud Pezeshkian

PRESIDENT OF RUSSIA - 8. Oktober 2026 - 19:00

During a bilateral meeting in Turkmenbashi, Vladimir Putin and President of Iran Masoud Pezeshkian discussed current issues of Russian-Iranian interaction and the situation in the region.

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Und Euch soll man Daten anvertrauen?

Transition News - 8. Oktober 2026 - 18:11

Und Euch soll man künftig noch mehr unserer persönlichen Daten anvertrauen? Digitale ID, elektronisches Patientendossier und immer neue digitale Verwaltungsprojekte – klingt alles wunderbar modern. Nur gibt es da ein kleines Detail: Die Schweizer Behörden und ihre Dienstleister bekommen den Schutz sensibler Daten offenbar nicht zuverlässig in den Griff.

Nun hat es einen externen Softwarelieferanten des Bundes getroffen. Dabei könnten auch vertrauliche Daten der Pensionskasse des Bundes Publica abgeflossen sein – darunter Informationen, aus denen sich Rückschlüsse auf die Vorsorge von Politikern und hohen Staatsbeamten ziehen lassen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt.

Natürlich wird nun geprüft, welche Daten genau betroffen sind. Natürlich wurden Maßnahmen getroffen. Und natürlich soll man sich keine Sorgen machen. Das kennen wir inzwischen. Nur: Es ist längst kein Einzelfall mehr. Von Ruag über Fedpol bis zu Xplain und weiteren Bereichen der Bundesverwaltung gab es wiederholt gravierende Cybervorfälle. Trotzdem wird gleichzeitig die Digitalisierung des Staates mit immer größerem Tempo vorangetrieben – und damit auch die Menge an Daten, die zentral oder über externe Dienstleister verarbeitet wird.

Da darf man schon einmal die ketzerische Frage stellen: Warum sollen Bürger dem Staat immer mehr intime Informationen anvertrauen, wenn der Staat selbst nicht zeigen kann, dass er in der Lage ist, diese Informationen zu schützen?

Vielleicht wäre es an der Zeit, statt ständig neue digitale Gro´projekte anzupreisen, erst einmal die Hausaufgaben zu machen. Sicherheitskonzepte überprüfen, Schnittstellen absichern, Dienstleister kontrollieren und dafür sorgen, dass sensible Daten nicht beim nächsten Angriff abfließen. Macht diese Hausaufgaben. Dann können wir gerne wieder über die digitale ID und das elektronische Patientendossier reden.

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Corporations Benefiting From Enforcement Rollback Funnelled $200M+ to Trump-Aligned SuperPAC

Corporations that have benefited from the Trump administration’s cancellation of federal enforcement actions have given $210.5 million in contributions and pledges to MAGA Inc., and other Trump-aligned Super PACs, according to a new investigation by Public Citizen.

The finding comes as Public Citizen’s new analysis documents the Trump administration’s cancellation of 212 federal enforcement actions involving 205 corporations, including 80 investigations, 67 dismissed enforcement lawsuits and 54 canceled accountability measures involving alleged corporate misconduct.

Among the largest contributors, including corporations, executives, and investors are as follows:

  • Elon Musk, whose companies Tesla and SpaceX benefited from at least eight canceled enforcement actions, pledged to spend $100 million to help elect Republicans in the 2026 midterms, largely through America PAC which he controls, and gave $5 million to MAGA Inc.. Both Tesla and SpaceX benefited from four canceled actions each.
  • Crypto.com, which profited from the Securities and Exchange Commissions’ (SEC) cancellation of an investigation into allegations that the crypto platform traded unregistered securities, gave $35 million to MAGA Inc., and another $2 million to Keep America Great, both Trump-aligned Super PACs.
  • Gemini, similarly profited from a dropped SEC investigation into allegations of trading unregistered securities, gave $20 million to MAGA Inc. Its co-founders, Tyler and Cameron Winklevoss, personally gave an additional $10 million each to MAGA Inc.
  • Andreessen Horowitz, along with co-founders Marc Andreessen and Ben Horowitz, gave $12 million to MAGA Inc.. Nine corporations that benefit from canceled actions are a part of the firm’s investment portfolio.

“Corporations and ultra-wealthy executives with enormous financial interests before the federal government are pouring extraordinary sums into the president’s political operation,” said Robert Weissman, Public Citizen co-president. “Once the check is cashed, the administration is pulling back enforcement actions meant to punish corporate misconduct. It’s a great deal for the corporate wrongdoers – at the expense of their victims and the American people.”

“The potential is limitless when companies and the wealthy people behind them can give millions of dollars to Trump-aligned political groups,” said Rick Claypool, a research director for Public Citizen and author of the report. “The scale of these contributions raises fundamental questions about what corporations are expecting when they invest heavily in a political operation, especially when it involves the President of the United States.”

Public Citizen’s Corporate Enforcement Tracker is an online resource for watchdogging the Trump administration’s cancellation of federal enforcement actions brought against corporations prior to President Trump’s second term.

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Reaction to the outcome of the pre-COP summit

In response to the outcome of the pre-COP summit in Fiji, Oxfam Climate Policy Lead Nafkote Dabi said:

“These talks were an underwhelming precursor to the summit in Türkiye next month. The absence of leaders from the richest and most polluting countries sends a dangerous signal that the global commitment to tackling the climate crisis is wavering.

“While rich governments fail to take responsibility for climate action, the world faces an onslaught of climate disasters. Devastating heatwaves in Europe claimed thousands of lives this summer, while a lethal combination of El Niño and existing climate breakdown leaves millions of people facing hunger across the Horn of Africa and Latin America.

Leaders cannot spend another COP sidestepping their climate commitments. At COP31, rich governments must increase their climate finance commitments and hold the richest polluters accountable.”

Oxfam Australia’s Policy and Advocacy Lead Josie Lee said:

“For Australian leaders to leave the pre-COP talks without a single substantial funding pledge, merely repackaging previously committed funding, is irresponsible, and falls short of the bold leadership it promised. Australia spends ten times more on fossil fuels subsidies than it does supporting its neighbors to act on climate change.

“We cannot claim to be a responsible regional partner while continuing to prioritize support for coal oil and gas over adequate climate finance. Oxfam Australia is calling on the Government to demonstrate real solidarity with its Pacific neighbors, by putting money on the table and taking responsibility for our share of the climate crisis.”

Executive Director of Oxfam in the Pacific Eunice Wotene said:

“Our hope for hosting pre-COP in the Pacific was that leaders of historically polluting countries would see for themselves the losses and damages with which we are grappling and take decisive action. We urge leaders to take these observations onward to COP31 to ensure the richest countries, corporations and individuals are held accountable for their disproportionate role in the climate crisis.”

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Erwerbsminderungsrente: Drei-Stunden-Grenze soll jetzt bald nicht mehr gelten

EM-Rente: Diese neuen Regeln könnten den Zugang deutlich erleichtern

Die Erwerbsminderungsrente könnte an zwei wichtigen Stellen verändert werden. Die Alterssicherungskommission schlägt einen längeren Arbeitsversuch und eine Überarbeitung des Begriffs der Erwerbsminderung vor.

Daneben soll eine neue Rentenart gesundheitlich belasteten Menschen in rentennahen Jahrgängen einen früheren Ausstieg ermöglichen. Dieser besondere Zugang wäre keine klassische Erwerbsminderungsrente, ergänzt die Reformvorschläge aber an einer bisher problematischen Stelle.

Kommission will die Erwerbsminderungsrente neu ausrichten

Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben. In der Empfehlung 10 des Abschlussberichts verbindet sie Änderungen an der EM-Rente mit Prävention, Rehabilitation und einem zusätzlichen Rentenzugang für ältere Beschäftigte.

Betroffen wären damit unterschiedliche Gruppen. Dazu gehören Menschen mit laufender EM-Rente, Versicherte mit einem Leistungsvermögen von etwa drei Stunden und gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand.

So wird die Erwerbsfähigkeit bisher beurteilt

Nach geltendem Recht zählt grundsätzlich nicht, ob jemand seinen bisherigen Beruf noch schafft. Geprüft wird, wie lange die versicherte Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch irgendeine Tätigkeit ausüben kann.

Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Bei einem Leistungsvermögen von mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht, während ab sechs Stunden grundsätzlich keine Erwerbsminderung aufgrund der Arbeitszeit vorliegt.

Ausnahmen sind möglich, wenn schwere spezifische oder mehrere ungewöhnliche Einschränkungen hinzukommen oder eine Tätigkeit nicht unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeübt werden kann. Auch der besondere Berufsschutz für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, bleibt zu beachten.

Außerdem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Im Regelfall sind eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erforderlich, wie die Deutsche Rentenversicherung zur EM-Rente erläutert.

Heute Vorschlag der Kommission Arbeitserprobung dauert in der Regel sechs Monate Erprobungszeitraum soll auf ein Jahr steigen Für die meisten Versicherten zählt die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Eine zusätzliche Rentenart soll rentennahe Beschäftigte schützen, die ihr langjährig ausgeübtes Berufsfeld gesundheitlich nicht mehr schaffen Bei drei bis unter sechs Stunden kann bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt eine volle Arbeitsmarktrente gezahlt werden Die Vermittlungschancen von Menschen mit nur drei Stunden täglichem Leistungsvermögen sollen stärker berücksichtigt werden Berufliche Neuorientierung und Reha werden vor einer Rente geprüft Bei der neuen Regelung für rentennahe Jahrgänge soll auf verpflichtende Neu- und Anpassungsqualifizierungen verzichtet werden Arbeitsversuch soll künftig zwölf Monate dauern

Seit Januar 2024 können Bezieher einer Erwerbsminderungsrente erproben, ob sie wieder länger arbeiten können. Bei einer vollen EM-Rente beginnt die Arbeitserprobung, wenn mindestens drei Stunden täglich gearbeitet wird, bei einer teilweisen EM-Rente ab mindestens sechs Stunden.

Der Versuch dauert derzeit in der Regel sechs Monate. Den genauen Zeitraum legt die Rentenversicherung verbindlich fest; die Kommission will ihn künftig auf ein Jahr verlängern.

Während des festgelegten Erprobungszeitraums fällt der Rentenanspruch nicht allein wegen der höheren Arbeitszeit weg. Scheitert der Versuch, muss die in diesem Zeitraum gezahlte Rente nach den heutigen Regeln nicht zurückgezahlt werden; gelingt er dauerhaft, prüft die Rentenversicherung den Anspruch für die Zukunft.

Ein förmlicher Antrag ist nicht erforderlich, die Tätigkeit muss der Rentenversicherung aber rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Hinzuverdienstregeln gelten weiter, weshalb Einkommen die Rentenzahlung mindern kann; Einzelheiten nennt die Rentenversicherung zur Arbeitserprobung.

Zusätzliche Rentenart soll ältere Beschäftigte schützen

Besonders weitreichend ist der geplante Sonderzugang für rentennahe Jahrgänge. Wer nach einer individuellen Gesundheitsprüfung seinen letzten langjährig ausgeübten Tätigkeitsbereich nicht mehr ausüben kann, soll eine eigenständige Möglichkeit zum Rentenbeginn erhalten.

Nach dem Vorschlag wäre ein Rentenbeginn zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze ohne Abschlag möglich. Weitere drei Jahre früher soll der Zugang mit Abschlägen geöffnet werden, sofern mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen.

Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren würde das einen abschlagsfreien Beginn mit 65 Jahren und einen vorzeitigen Beginn frühestens mit 62 Jahren bedeuten.

Nach heutigem Recht reicht es für nach dem 1. Januar 1961 Geborene im Allgemeinen nicht aus, nur im bisherigen Beruf gesundheitlich eingeschränkt zu sein. Kann die betroffene Person noch mindestens sechs Stunden täglich eine andere Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten, besteht normalerweise kein Anspruch auf EM-Rente.

Die vorgeschlagene Rentenart würde diesen Grundsatz für einen begrenzten Personenkreis durchbrechen. Sie wäre dennoch keine erleichterte EM-Rente, sondern ein eigener Rentenzugang mit Gesundheitsprüfung und Altersgrenzen.

Auf eine verpflichtende berufliche Neu- oder Anpassungsqualifizierung soll in dieser Gruppe verzichtet werden. Wer sich näher mit der bisherigen Rechtslage befassen möchte, findet dazu den internen Beitrag Zu krank zum Arbeiten, aber zu jung für die Rente.

Was sich an der Drei-Stunden-Grenze ändern könnte

Die Kommission empfiehlt außerdem, den Begriff der Erwerbsminderung zu überarbeiten. Dabei sollen die Vermittlungschancen von Personen berücksichtigt werden, die nur drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind.

Dieser Satz ist für Betroffene wichtig, bleibt aber rechtlich unbestimmt. Der Bericht sagt weder, ob die Zeitgrenzen verändert werden sollen, noch wie ein Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen künftig nachgewiesen wird.

Schon heute kann jemand mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden eine volle EM-Rente erhalten, wenn kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist. Diese sogenannte Arbeitsmarktrente verbindet die medizinische Einschränkung mit der tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeit.

Die Empfehlung könnte diese Betrachtung klarer im Gesetz verankern oder erweitern. Sie bedeutet nach dem derzeitigen Stand aber weder automatisch eine volle EM-Rente für alle Menschen mit einem Leistungsvermögen von drei Stunden noch die Abschaffung der Arbeitsmarktrente.

Wichtige Voraussetzungen würden vorerst bestehen bleiben

Die Kommission schlägt nicht vor, jede gesundheitliche Einschränkung unmittelbar mit einer Rente abzusichern. Der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ soll vielmehr gestärkt werden.

Auch das seit Anfang 2026 vorgesehene Fallmanagement der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsbezogene Gesundheitscheck ab 45 Jahren sollen begleitet und weiterentwickelt werden. Erst wenn gesundheitliche Stabilisierung, Rehabilitation oder ein Verbleib im Arbeitsleben nicht gelingen, rückt eine Rente in den Vordergrund.

Für den neuen Zugang rentennaher Jahrgänge bleiben zudem viele Fragen offen. Der Gesetzgeber müsste unter anderem festlegen, wer als rentennah gilt, wie lange ein Berufsfeld ausgeübt worden sein muss und welche gesundheitlichen Einschränkungen ausreichen.

Die neuen Regeln gelten noch nicht

Die Bundesregierung hat angekündigt, die 33 Empfehlungen der Kommission in einem Gesetzespaket umzusetzen. Nach ihrer Mitteilung vom 2. Juli 2026 soll die Rentenreform bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden.

Am 19. Juli 2026 sind die beschriebenen Änderungen jedoch noch nicht in Kraft. Versicherte können sich deshalb in einem laufenden Rentenverfahren nicht unmittelbar auf den einjährigen Arbeitsversuch, den neuen Zugang für ältere Beschäftigte oder eine geänderte Drei-Stunden-Regel berufen.

Wer jetzt erkrankt ist oder einen ablehnenden Bescheid erhalten hat, sollte bestehende Antrags- und Widerspruchsmöglichkeiten nutzen und nicht auf die Reform warten. Welche Regelungen am Ende beschlossen werden und wann sie starten, ergibt sich erst aus dem Gesetzgebungsverfahren.

Beispiel aus der Praxis

Der 64-jährige Thomas hat 38 Jahre mit anrechenbaren Versicherungszeiten zurückgelegt und lange als Anlagenmechaniker gearbeitet. Wegen einer schweren Wirbelsäulenerkrankung kann er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben, für leichte Arbeiten werden ihm jedoch mehr als sechs Stunden tägliches Leistungsvermögen bescheinigt.

Nach heutigem Recht erhält Thomas deshalb grundsätzlich keine EM-Rente. Würde der Kommissionsvorschlag unverändert Gesetz und läge seine Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, könnte er nach einer individuellen Gesundheitsprüfung ab 65 Jahren über die neue Rentenart abschlagsfrei ausscheiden.

Ob Thomas tatsächlich darunter fällt, hinge von den späteren Definitionen für den langjährig ausgeübten Tätigkeitsbereich, die gesundheitliche Einschränkung und die rentennahen Jahrgänge ab. Einen Anspruch kann er aus der Empfehlung noch nicht ableiten.

FAQ Ist der einjährige Arbeitsversuch bereits beschlossen?

Nein. Derzeit dauert die Arbeitserprobung in der Regel sechs Monate; die Verlängerung auf zwölf Monate ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission.

Behält man während des Arbeitsversuchs immer die volle Rentenzahlung?

Der Rentenanspruch fällt nicht allein wegen der höheren Arbeitszeit weg. Einkommen kann die Auszahlung aber nach den geltenden Hinzuverdienstregeln mindern.

Bekommen ältere Beschäftigte künftig automatisch eine EM-Rente?

Nein. Vorgesehen ist eine zusätzliche Rentenart für bestimmte rentennahe Versicherte und keine automatische Bewilligung einer EM-Rente.

Reicht Berufsunfähigkeit nach geltendem Recht für eine EM-Rente aus?

Für die meisten nach dem 1. Januar 1961 Geborenen reicht das nicht. Geprüft wird grundsätzlich, ob noch andere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens sechs Stunden täglich möglich sind.

Führt ein Leistungsvermögen von genau drei Stunden automatisch zur vollen EM-Rente?

Nein. Nach heutigem Recht liegt bei mindestens drei und weniger als sechs Stunden zunächst eine teilweise Erwerbsminderung vor; eine volle Arbeitsmarktrente kann hinzukommen, wenn kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist.

Wann könnten die neuen Regeln gelten?

Ein Startdatum steht noch nicht fest. Die Bundesregierung strebt eine Verabschiedung des Rentenpakets bis Ende 2026 an, doch Inkrafttreten, Übergangsregeln und Einzelheiten müssen erst gesetzlich geregelt werden.

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Der Kampf beginnt! Energiegiganten liefern sich mit Bürokraten einen erbitterten Streit um die Kosten für die Stromverbundleitungen.

Von Jo Nova

Der Gesetzentwurf zur Vernetzung erneuerbarer Energien ist da

Die goldenen Zeiten der Energiewende hin zu sauberer, grüner und günstiger Energie sind vorbei. Die Stromrechnungen der Australier sind wieder gestiegen, und niemand glaubt, dass sie jemals wieder sinken werden. Nun spaltet sich das grüne Team darüber, wer welchen Teil der Rechnung tragen muss.

Australiens größter Stromerzeuger und -händler AGL fordert, dass die Betreiber der Stromleitungen die Kosten tragen, falls sich ihre großen Übertragungsleitungen als deutlich teurer und weniger effizient als ursprünglich geplant erweisen. AGL muss die Gebühren für die Verbindungsleitungen, deren Bau ein Bürokrat beschlossen hat, von den Kunden einziehen – und die sind damit alles andere als zufrieden.

[AGL wurde 1837 als Australian Gas Light gegründet. 2006 nahm die Nachfolgerfirma den heutigen Namen AGL Energy an. Das Produkt der ersten Stunde war Stadtgas (Kohlegas, in Deutschland meist Leuchtgas genannt). Dieses Gas wurde in einer eigenen Produktionsstätte am Millers Point (Darling Harbour) durch das Erhitzen von Steinkohle hergestellt, die per Schiff angeliefert wurde. Die Idee in weltweit allen Städten – die Gaswerke bauten – war, die Straßenbeleuchtung zu verbessern. ]

Nehmen wir zum Beispiel den Fall von Humelink – wo die Kosten innerhalb von nur fünf Jahren um 276 Prozent auf 4,9 Milliarden Dollar stiegen, die geltend gemachten Investitionsvorteile aber von 491 Millionen Dollar auf sage und schreibe nur noch 39 Millionen Dollar sanken.

AGL will aber nicht nur, dass die Netzbetreiber einen größeren Teil der Verluste tragen, sondern auch, dass die Bürokraten überprüft werden (schließlich haben sie all diese Ausgaben genehmigt, die letztendlich von der Öffentlichkeit bezahlt werden müssen).   Offenbar strebt AGL eine „strenge Regulierung der aufgeblähten Betreiber “ an. Anders gesagt: Wir haben zu viel Bürokratie, die Bürokraten machen Fehler, und deshalb brauchen wir mehr Kontrolle über die Regulierungsbehörden. Verstanden?

AGL Energy fordert Strafzahlungen aufgrund zunehmender Netzkonflikte.

 — Von Perry Williams, The Australian

Australiens größter Stromerzeuger, AGL Energy, hat gefordert, dass die Betreiber von Strommasten und -leitungen mit Umsatzeinbußen belegt werden, falls die Vorteile ihrer teuren Netzversprechen nicht eintreten.

Die Forderung von AGL spiegelt die wachsende Besorgnis über massive Kostenüberschreitungen bei einer Reihe von riesigen Übertragungsprojekten wider, die für die Einspeisung erneuerbarer Energien in das Stromnetz erforderlich sind.

AGL hat einen deutlichen Appell für ein strenges regulatorisches Vorgehen gegen aufgeblähte Betreiber ausgesprochen.

Laut AGL sollte die australische Energieregulierungsbehörde die künftigen regulierten Einnahmen der Netzbetreiber kürzen, wenn diese die versprochenen Vorteile für das Energiesystem nicht erbringen. AGL deutet an, dass diese Änderung sie zu einer besseren „Prognosedisziplin“ verpflichten würde.

Dies ist der erste Teil des Gesetzentwurfs für die Revolution der erneuerbaren Energien, die wir nicht gebraucht hätten.

Noch vor wenigen Jahren beinhaltete die glorreiche Vision für Australien den Bau von 28.000 Kilometern Hochspannungsmasten. Wir haben bisher nur einen Bruchteil davon gebaut (weniger als tausend Kilometer), aber die Kosten bereiten uns schon jetzt Sorgen.

Die geplanten, milliardenschweren neuen Stromverbundleitungen sind für das Netz, das das Land fünfzig Jahre lang nutzte, nahezu überflüssig. Es handelt sich daher fast ausschließlich um „Projekte für erneuerbare Energien“, die jedoch nie so bezeichnet werden, um die enorme Höhe der Subventionen nicht preiszugeben.

Das eigentliche Problem ist, dass ein ganzer Schwarm von Regierungsbehörden wie aus dem Nichts ins Leben gerufen und mit der absurden Aufgabe betraut wurde, Wolken und Regen mithilfe unserer Kraftwerke zu steuern – und das mit unbegrenzten finanziellen Mitteln und praktisch ohne jegliche Verantwortung, falls am Ende alles zu Schrott verkommt. Was kann da schon schiefgehen?

Die Betreiberfirmen für Strommasten und -leitungen berechneten die Vorteile des Ausbaus des Netzes und prognostizierten, dass ihnen das Geld nur so zufliegen würde. Die Bürokraten glaubten ihnen. Das Kernproblem ist jedoch, dass diejenigen, die über den Standort der Stromleitungen entscheiden, nicht diejenigen sind, die die Kosten tragen.

AGL möchte also ein paar Leute mit „Wettbewerbserfahrung“ einstellen?

AGL, unter der Leitung von Geschäftsführer Damien Nicks und mit Mike Cannon-Brookes als größtem Aktionär, kritisierte auch die Zusammensetzung des Vorstands der australischen Energieregulierungsbehörde unter dem Vorsitz von Clare Savage.

Die Behörde wünscht sich, dass mindestens zwei AER-Direktoren über umfangreiche Wettbewerbserfahrung verfügen, damit die Regulierungsbehörde legitime Monopolfunktionen von Dienstleistungen unterscheiden kann, die im Wettbewerb erbracht werden sollten.

Milliarden von Dollar werden für Übertragungsprojekte, Zonen für erneuerbare Energien, Batterien und neue Erzeugungskapazitäten bereitgestellt, während Inflation, Arbeitskräftemangel und Lieferkettenprobleme die Baukosten in die Höhe getrieben haben.

Es gibt keinen freien Markt und niemand ist verantwortlich – es wäre ein Wunder, wenn es funktionieren würde.

Zu allem Übel wurden den Energiegiganten marktverzerrende Vergünstigungen angeboten, und sie setzten alles auf eine unrealistische Illusion. Der Minister schwang derweil einen Zauberstab und befahl, die Stürme zu beenden, setzte aber Ja-Sager ein, um die Behörden nach seinen Vorstellungen zu führen. Als dann etwas schiefging, behauptete er, er habe „auf die Experten gehört“ (dieselben, die er selbst eingestellt hatte), und die Schuld liege nun bei den Liberalen oder den Russen und Iranern. So schiebt jeder die Schuld auf jeden. Und Millionen Australier zahlen die Zeche, denn es handelt sich um ein staatliches Monopol, und wie alle kommunistischen Unternehmen scheitert es.

In Australien gibt es keinen freien Strommarkt. Gäbe es Wettbewerb, könnten wir Strom von den günstigsten Anbietern beziehen. Stattdessen kann jeder Australier nur Ökostrom kaufen, und dieser ist nur in teuren Varianten erhältlich.

Statt mehr Bürokratie wünsche ich mir weniger. Die Australier sollten selbst entscheiden können, welchen Stromgenerator sie nutzen und wie stark sie den Klimawandel beeinflussen wollen (was auch „Null“ sein könnte). Das nennt man freien Markt.

Ich finde auch, dass die Regierung die immer neuen, millionenschweren Behörden wieder in ihre Schranken weisen sollte. Man sollte sie dem Energieministerium unterstellen, den zuständigen Minister damit beauftragen, und wenn die Australier damit nicht einverstanden sind, kann er ja abgewählt werden. Wenigstens gäbe es dann eine gewisse Verantwortlichkeit.

Quelle: AEMO, korrigierte, aktuelle Quelle des Projekts siehe hier: https://vniwproject.com.au/

Und nun sagt AGL im Grunde: Nachdem all diese Experten die Projekte vor ihrer Realisierung bewertet haben, sollten wir im Nachhinein besser noch einige Experten hinzuziehen, um herauszufinden, ob die von ihnen vorhergesagten Vorteile tatsächlich eingetreten sind.

https://joannenova.com.au/2026/10/let-the-bunfight-begin-energy-giants-battle-the-bureaucrats-in-the-interconnector-cost-blame-wars/

 

Gefunden: Es gibt eine australische deutsche Kooperation

https://australien.ahk.de/de/mitgliedschaft/mitgliederverzeichnis/agl-energy-limited

https://australien.ahk.de/de/germany-trade-invest

 

Der Beitrag Der Kampf beginnt! Energiegiganten liefern sich mit Bürokraten einen erbitterten Streit um die Kosten für die Stromverbundleitungen. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Bürgergeld: Diese Schulden bleiben trotz geändertem Jobcenter-Bescheid bestehen

Eine Erstattung der Krankenkasse kann mit einer offenen Darlehensschuld beim Jobcenter verbunden sein. Das betrifft einen besonderen Fall: Das Jobcenter hat zunächst den Lebensunterhalt und die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung als Darlehen übernommen.

Später wird der Lebensunterhalt rückwirkend als Zuschuss bewilligt. Das Beitragsdarlehen bleibt nach der von der Bundesagentur für Arbeit beschriebenen Verwaltungspraxis jedoch bestehen.

Für Betroffene ist deshalb entscheidend, die Erstattung mit der offenen Forderung abzugleichen. Sonst ist das Geld bereits ausgegeben, während das Jobcenter weiterhin Rückzahlung verlangt.

Zwei Zahlungen, zwei unterschiedliche Folgen

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt den Ablauf in ihrer Wissensdatenbank zum SGB II, Beitrag 260014, veröffentlicht am 1. Juli 2026. Bleiben erwartete Einnahmen aus und besteht ein entsprechender Leistungsanspruch, wird aus einer darlehensweisen Bewilligung rückwirkend ein Zuschuss.

Der Darlehensbescheid wird dafür nach § 44 Absatz 1 SGB X zurückgenommen, allerdings nur für den Lebensunterhalt. Die darlehensweise gewährte Unterstützung für die freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist davon ausgenommen. Dieses Beitragsdarlehen bleibt bestehen.

Zugleich wird die betroffene Person im beschriebenen Fall rückwirkend in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Dadurch entsteht bei der Krankenkasse ein Guthaben aus den bereits gezahlten freiwilligen Beiträgen. Die Krankenkasse muss dieses an die versicherte Person auszahlen.

Die Wissensdatenbank enthält fachliche Hinweise für die Jobcenter. Sie ist keine gesetzliche Regelung. Der Artikel beschreibt deshalb die dort erläuterte Verwaltungspraxis und kein neues Gerichtsurteil.

Die Erstattung und die Darlehensschuld müssen zusammen betrachtet werden. Aus der Umwandlung des Lebensunterhalts in einen Zuschuss folgt nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen des Jobcenters entfallen.

Der Ausgangspunkt: Einnahmen wurden erwartet, kamen aber nicht

Nach § 24 Absatz 4 SGB II können Leistungen zunächst als Darlehen gewährt werden, wenn im betreffenden Monat voraussichtlich Einnahmen anfallen. Die Hilfe überbrückt dann die Zeit bis zum erwarteten Zahlungseingang.

Das kann auch den Versicherungsschutz beeinflussen. Wer Leistungen ausschließlich als Darlehen erhält, wird dadurch nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V nicht pflichtversichert. Im beschriebenen Fall versichert sich die Person deshalb freiwillig. Auch die Unterstützung für die Beiträge übernimmt das Jobcenter nach § 26 SGB II auf Darlehensbasis.

Der Ablauf betrifft eine bestimmte Konstellation. Er lässt sich nicht pauschal auf privat Versicherte übertragen oder auf Personen, die schon aus einem anderen Grund pflichtversichert waren.

Beispiel: 600 Euro Erstattung und 600 Euro Restschuld

Eine eigene Modellrechnung zeigt, weshalb das Guthaben nicht automatisch zusätzliches Haushaltsgeld ist.

Angenommen, das Jobcenter hat insgesamt 600 Euro für freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Darlehen übernommen. Nach der rückwirkenden Umstellung erstattet die Krankenkasse genau diesen Betrag. Bisher wurde nichts getilgt.

Eigene Modellrechnung zur Erstattung und Darlehenstilgung Vorgang Betrag Ursprüngliches Darlehen für Versicherungsbeiträge 600 Euro Erstattung durch die Krankenkasse 600 Euro Weiterhin offene Darlehensschuld vor der Tilgung 600 Euro Restschuld nach vollständiger Rückzahlung der Erstattung 0 Euro

Wird die Erstattung vollständig zur Tilgung verwendet, ist das Beitragsdarlehen in diesem Beispiel erledigt. Wird das Geld anderweitig ausgegeben, bleibt die Rückzahlungspflicht bestehen.

Die 600 Euro sind frei gewählt. In der tatsächlichen Abrechnung müssen bereits geleistete Rückzahlungen und mögliche Unterschiede zwischen Guthaben und Darlehenssaldo berücksichtigt werden.

Erstattung direkt an das Jobcenter überweisen lassen

Die Bundesagentur nennt eine Möglichkeit, die Abwicklung zu vereinfachen: Mit einer Abtretungserklärung kann die Krankenkasse das betreffende Guthaben direkt an das Jobcenter zahlen. Ohne eine solche Abtretung sieht der beschriebene Ablauf die Auszahlung an die versicherte Person vor.

Vor einer solchen Erklärung sollten Betroffene klären, welcher Erstattungsanspruch abgetreten wird und welche Darlehensforderung damit getilgt werden soll. Stimmen Zeitraum und Beträge überein? Hat das Jobcenter schon Raten einbehalten? Bleibt nach der Zahlung noch eine Restschuld?

Sinnvoll ist eine schriftliche Abrechnung nach Eingang der Erstattung. Daraus sollte hervorgehen, wie die Zahlung verbucht wurde und ob weitere Einbehalte noch berechtigt sind.

Rückzahlung über den Regelbedarf: Grundsätzlich fünf Prozent

Solange Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen werden, sieht § 42a SGB II grundsätzlich eine monatliche Tilgung durch Aufrechnung vor. Sie beträgt fünf Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Das Jobcenter muss die Aufrechnung schriftlich durch einen Bescheid erklären.

Dabei gelten gesetzliche Einschränkungen. Eine solche Tilgung ist insbesondere nicht vorgesehen, soweit die laufenden Leistungen selbst als Darlehen erbracht werden. Sie kommt auch nicht hinzu, soweit bereits nach § 43 SGB II mit mehr als 20 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs aufgerechnet wird. Weitere gesetzliche Aufrechnungsgrenzen sind ebenfalls zu beachten.

Ein Blick auf die Abrechnung lohnt sich daher besonders, wenn bereits andere Beträge einbehalten werden. Häufige Fehler bei der Anwendung von § 42a erläutert der Beitrag „Bürgergeld: Mietkaution als Darlehen – Viele Jobcenter rechnen falsch ab“. Er betrifft zwar eine andere Darlehensart, behandelt aber ebenfalls die Tilgung über laufende Leistungen.

Nach dem Leistungsbezug wird die Restschuld fällig

Endet der Leistungsbezug, wird der noch nicht getilgte Darlehensbetrag nach § 42a Absatz 4 SGB II grundsätzlich sofort fällig. Gleichzeitig soll über die Rückzahlung eine Vereinbarung getroffen werden, die die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person berücksichtigt.

Wer den offenen Betrag nicht auf einmal zahlen kann, sollte deshalb Einnahmen, notwendige Ausgaben und bestehende Verpflichtungen nachvollziehbar darlegen und eine tragfähige Zahlungsvereinbarung ansprechen.

Zur Bedeutung dieser Einzelfallprüfung passt der Beitrag „Grundsicherung: Jobcenter müssen bei Rückforderungen immer individuell entscheiden“.

Checkliste für Bescheid und Krankenkassen-Erstattung

Für einen Abgleich werden der ursprüngliche Darlehensbescheid, der Änderungsbescheid und die Abrechnung der Krankenkasse benötigt. Diese Punkte sollten zusammenpassen:

  • Bewilligungszeitraum: Für welche Monate wurde der Lebensunterhalt nachträglich als Zuschuss gewährt?
  • Beitragsdarlehen: Welche Versicherungsbeiträge verlangt das Jobcenter weiterhin zurück?
  • Erstattung: Für welche Monate und in welcher Höhe zahlt die Krankenkasse Geld zurück?
  • Bisherige Tilgung: Welche Beträge wurden bereits vom Jobcenter einbehalten oder selbst überwiesen?
  • Zahlungsweg: Geht das Guthaben an die versicherte Person oder aufgrund einer Abtretung an das Jobcenter?
  • Restforderung: Wurde die Erstattung vollständig auf das richtige Darlehen angerechnet?

Bei Abweichungen sollte eine nachvollziehbare Aufstellung angefordert werden. Entscheidend ist nicht allein die Nachricht, dass aus dem Darlehen ein Zuschuss geworden ist. Erst die getrennte Abrechnung von Lebensunterhalt, Versicherungsbeiträgen und bisherigen Rückzahlungen zeigt, ob tatsächlich noch Schulden offen sind.

Häufige Irrtümer

„Wenn aus dem Darlehen ein Zuschuss wird, sind alle Schulden weg.“ Das trifft auf den beschriebenen Fall nicht zu. Die Rücknahme der Darlehensbewilligung betrifft nach der Wissensdatenbank den Lebensunterhalt. Das Beitragsdarlehen bleibt bestehen.

„Das Guthaben der Krankenkasse ist zusätzliches Geld für mich.“ Die Krankenkasse zahlt das Guthaben zwar grundsätzlich an die versicherte Person aus. Die Darlehensforderung des Jobcenters besteht aber fort.

„Nach Ende des Leistungsbezugs gibt es keine Möglichkeit zur Ratenzahlung.“ Der Restbetrag ist dann zwar grundsätzlich sofort fällig. Über die Rückzahlung soll das Jobcenter jedoch eine Vereinbarung treffen, die die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Abtretung und Rückzahlung sorgfältig auseinanderhalten

Die Abtretung ist in der beschriebenen Verwaltungspraxis eine Möglichkeit, den Zahlungsweg zu vereinfachen. Eine Pflicht, diese Erklärung zu unterschreiben, ergibt sich aus dem Hinweis der Bundesagentur nicht. Wer keine Abtretung erklärt und die Erstattung selbst erhält, muss die offene Darlehensforderung dennoch berücksichtigen.

Ob noch Schulden bestehen, lässt sich anhand der Bescheide, der Krankenkassenabrechnung und der bisherigen Tilgungen prüfen. Der Änderungsbescheid sollte erkennen lassen, welche Leistungen jetzt als Zuschuss gelten und welcher Darlehensteil bestehen bleibt. Eine aktuelle Forderungsaufstellung des Jobcenters kann zusätzlich Klarheit schaffen.

Während des Leistungsbezugs erfolgt die Tilgung grundsätzlich über die gesetzlich vorgesehene Aufrechnung unter Beachtung ihrer Grenzen. Nach dessen Ende wird eine verbleibende Forderung grundsätzlich fällig; die Rückzahlungsvereinbarung soll die persönliche finanzielle Lage berücksichtigen. Diese Regeln sind von der Frage zu unterscheiden, ob und in welcher Höhe die Krankenkasse Beiträge erstattet.

Für privat Krankenversicherte lässt sich der Ablauf nicht einfach übernehmen. Er betrifft die rückwirkende Umstellung einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung auf eine Pflichtversicherung im Zusammenhang mit der geänderten Leistungsbewilligung.

Erstattung und Restschuld gemeinsam prüfen

Wer rückwirkend einen Zuschuss statt eines Darlehens erhält, sollte nicht davon ausgehen, dass damit alle Forderungen erledigt sind. Im beschriebenen Fall erstattet die Krankenkasse freiwillige Beiträge, während das Beitragsdarlehen beim Jobcenter bestehen bleibt.

Wer Bescheide und Erstattung gegenüberstellt, kann das Geld gezielt zur Tilgung nutzen oder eine Abtretung prüfen. Eine abschließende Abrechnung zeigt, ob die Forderung vollständig beglichen ist oder noch ein Restbetrag offen bleibt.

Rechtsstand geprüft am: 8. Oktober 2026. Eigene Modellrechnung.

Quellen

Der Beitrag Bürgergeld: Diese Schulden bleiben trotz geändertem Jobcenter-Bescheid bestehen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegegrad soll strenger werden: Eine wichtige Ausnahme ist geplant

Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen ab 2027 höhere Punktgrenzen gelten. Wer bereits nach bisherigem Recht eingestuft wurde, soll seinen Pflegegrad aber nicht allein wegen der strengeren Regeln verlieren. Diesen Bestandsschutz sieht der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vor. Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen.

Für Pflegebedürftige und Angehörige ist die Unterscheidung wichtig: Strengere Voraussetzungen für eine neue Einstufung bedeuten nicht automatisch, dass bestehende Pflegegrade herabgesetzt werden.

Die geplanten Punktgrenzen im Vergleich

Bei der Begutachtung wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen eingeschränkt sind. Aus mehreren Lebensbereichen entsteht eine gewichtete Gesamtpunktzahl. Diese entscheidet grundsätzlich über den Pflegegrad.

Die folgende Tabelle zeigt die regulären Punktbereiche nach geltendem Recht und nach dem Kabinettsentwurf:

Pflegegrade: Bisherige und geplante Punktgrenzen Pflegegrad Bisherige Gesamtpunkte Geplante Gesamtpunkte ab 2027 1 12,5 bis unter 27 15 bis unter 30 2 27 bis unter 47,5 30 bis unter 50 3 47,5 bis unter 70 50 bis unter 70 4 70 bis unter 90 Unverändert 5 90 bis 100 Unverändert

Die geplanten Grenzen sind noch kein geltendes Recht. Für Kinder bis 18 Monate gelten besondere Einstufungsregeln. Auch die Zuordnung zu Pflegegrad 5 kann bei besonderen Bedarfskonstellationen von der regulären Punktgrenze abweichen.

Bestehende Pflegegrade sollen geschützt werden

Der geplante § 142b SGB XI schützt Einstufungen nach dem bis Ende 2026 geltenden Recht. Auch bei einer späteren Begutachtung soll eine Herabstufung allein aufgrund der neuen Punktgrenzen oder Bewertungssystematik ausgeschlossen sein.

Die Begründung erläutert dafür einen Vergleich mit dem bisherigen Recht: Würde der bestehende Pflegegrad danach weiterhin erreicht, soll er erhalten bleiben.

Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Erstantrag und einer bereits anerkannten Einstufung. Einen ergänzenden Überblick bietet der Beitrag „Pflegegrad ab 2027: Neuer Schutz soll Herabstufung des Pflegegrades verhindern“.

Der Schutz gilt nicht für jede spätere Veränderung

Verbessert sich die Selbstständigkeit so weit, dass der bisherige Pflegegrad auch nach den alten Regeln nicht mehr gerechtfertigt wäre, bleibt eine Herabstufung möglich. Der Entwurf schützt vor Nachteilen durch die Gesetzesänderung, nicht vor den Folgen einer tatsächlich verbesserten Pflegesituation.

Für Betroffene lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Begründung einer späteren Entscheidung. Entscheidend wäre, ob die Pflegekasse eine Veränderung des Hilfebedarfs feststellt oder lediglich andere Bewertungsregeln anwendet.

Bei Anträgen soll das Datum der Antragstellung zählen

Nach der vorgesehenen Übergangsregelung richtet sich die Prüfung nach dem Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei Wiederholungsbegutachtungen soll dagegen der Begutachtungstag maßgeblich sein – ergänzt durch den beschriebenen Bestandsschutz.

Wer Unterstützung benötigt, sollte deshalb den tatsächlichen Hilfebedarf klären und einen notwendigen Antrag nicht unnötig aufschieben. Eine frühe Antragstellung ersetzt allerdings weder die Begutachtung noch die erforderlichen Voraussetzungen.

Praktische Hinweise dazu enthält auch der Beitrag „Noch vor der Pflegereform 2027 den Pflegegrad überprüfen lassen“.

Pflegegrad und Pflegeleistungen sind nicht dasselbe

Ein geschützter Pflegegrad bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche bisherigen Leistungen unverändert weiterlaufen. Die Reform sieht neben Änderungen an der Einstufung auch eine Neuordnung von Leistungen vor.

Das Gesundheitsministerium beschreibt beispielsweise eine Bündelung bisheriger Ansprüche in neue Budgets. Bei Pflegegrad 1 sollen Leistungen stärker auf Prävention und Begleitung ausgerichtet werden. Die Frage nach dem Pflegegrad muss deshalb getrennt von der Frage betrachtet werden, welche Unterstützung künftig bezahlt wird.

Für Haushalte sind damit zwei Prüfungen wichtig: Bleibt die Einstufung erhalten? Und welche Geld- oder Sachleistungen stehen mit dieser Einstufung zur Verfügung?

Für die Begutachtung zählt der Alltag

Die Einstufung hängt nicht allein von einer Diagnose ab. Das geltende Begutachtungssystem berücksichtigt unter anderem Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltags.

Die Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. Besonders stark fließt die Selbstversorgung ein, etwa der Unterstützungsbedarf beim Waschen, Anziehen oder Essen.

Für die Vorbereitung helfen konkrete Aufzeichnungen:

  • Welche Tätigkeiten gelingen nicht mehr selbstständig?
  • Wie häufig ist Unterstützung nötig?
  • Reicht eine Erinnerung oder Anleitung, oder muss jemand unmittelbar helfen?
  • Welche Schwierigkeiten treten nachts auf?
  • Schwankt der Hilfebedarf zwischen guten und schlechten Tagen?

Vorhandene Pflegebescheide, frühere Gutachten und aktuelle medizinische Unterlagen sollten ebenfalls griffbereit sein. Sie erleichtern es, Veränderungen nachvollziehbar darzustellen.

Noch ist die Reform nicht verbindlich

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten neuer Vorschriften gelten die bestehenden Regeln.

Wer bereits einen Pflegegrad hat, muss deshalb nicht wegen der angekündigten Reform vorsorglich einen neuen Antrag stellen. Bei einem veränderten Hilfebedarf ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Sie kann klären, ob eine Überprüfung der Einstufung angezeigt ist und welche Unterstützung bereits heute genutzt werden kann.

Stand: 8. Oktober 2026. Grundlage sind § 15 SGB XI und der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026, insbesondere die geplante Übergangsregelung in § 142b SGB XI. Die Reformangaben stehen unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Quellen

Der Beitrag Pflegegrad soll strenger werden: Eine wichtige Ausnahme ist geplant erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Ken Paxton Caught Planning Cuts To Social Security Benefits in Leaked Audio

Social Security Works Executive Director Alex Lawson had the following response to the news that Texas Senate candidate Ken Paxton discussed cuts to Social Security in private conversations in Washington, as revealed in leaked audio published by the Texas Tribune:

“It's disgusting that Ken Paxton is laughing while planning to cut Social Security benefits for everyone in this country, including the nearly 5 million Texans who rely on Social Security and the 1.3 million Texans who Social Security keeps out of poverty.

“This is a sick man who thinks it’s a joke to push over a million Texans into poverty by stealing their hard-earned benefits. This is a man who should not be allowed anywhere near the levers of power, since clearly he thinks working people are a joke to be laughed at with the billionaire donors he works for.”

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Schuldenfalle wegen Pflege: Witwe muss 50.000 Euro Pflegekosten an das Sozialamt zurückgeben

Eine Witwe soll rund 50.000 Euro an das Sozialamt zahlen, weil die Behörde zuvor Pflegeheimkosten ihres verstorbenen Ehemanns übernommen hatte.

Der von der “Neuen Osnabrücker Zeitung” geschilderte Fall macht auf ein Risiko aufmerksam, das viele Familien erst erkennen, wenn der Nachlass bereits geregelt wird.

Eine bewilligte Hilfe zur Pflege ist zwar kein gewöhnliches Darlehen. Nach dem Tod kann der Sozialhilfeträger aber unter den Voraussetzungen des § 102 SGB XII Kostenersatz von den Erben verlangen.

Nach Ableben des Ehemannes fordert das Sozialamt rund 50.000 Euro zurück

Im konkreten Fall geht es um Annegret Schäfer, deren Ehemann vor seinem Tod in einem Pflegeheim lebte. Weil seine eigenen Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung offenbar nicht ausreichten, übernahm das Sozialamt einen Teil der ungedeckten Heimkosten. Nach dem Tod ihres Mannes wurde die Witwe mit einer Forderung von rund 50.000 Euro konfrontiert.

Für Schäfer bedeutet das, dass die finanzielle Auseinandersetzung mit den Pflegekosten nicht mit dem Tod ihres Mannes beendet war. Das Sozialamt verlangt Kostenersatz für zuvor gewährte Hilfe zur Pflege und greift dafür auf den Nachlass des Verstorbenen zurück.

Ob die Witwe die knapp 50.000 Euro tatsächlich in voller Höhe zahlen muss, hängt jedoch unter anderem vom Wert des Nachlasses, der Berechnung der Behörde und möglichen gesetzlichen Ausnahmen oder Härtegründen ab.

Warum aus Pflegekosten eine Forderung gegen Erben werden kann

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung und übernimmt die Heimrechnung nicht vollständig. Neben dem pflegebedingten Eigenanteil bleiben insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Reichen Pflegekassenleistung, Rente und einsetzbares Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.

Die monatliche Lücke kann sich über mehrere Jahre zu einer fünfstelligen Summe addieren. Ein Überblick darüber, wann das Sozialamt ungedeckte Pflegekosten übernimmt, zeigt zugleich, weshalb Einkommen und Vermögen schon während des Heimaufenthalts geprüft werden. Mit dem Tod endet diese Prüfung nicht zwingend, denn anschließend kann ein Erbenregress folgen.

§ 102 SGB XII erlaubt den Rückgriff auf den Nachlass

Die Rechtsgrundlage ist § 102 SGB XII. Danach können Erben zum Ersatz rechtmäßig erbrachter Sozialhilfekosten verpflichtet sein, wenn die Aufwendungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall entstanden sind. Erfasst werden etwa Leistungen der Hilfe zur Pflege, nicht jedoch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII.

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27. Februar 2019, Az. B 8 SO 15/17 R, außerdem klargestellt, dass nur rechtmäßig gewährte Sozialhilfe ersetzt werden darf. Das Amt muss daher offenlegen können, für welche Leistungsart, welchen Zeitraum und in welcher Höhe es Geld aufgewendet hat. Eine bloße Gesamtsumme ohne nachvollziehbare Berechnung sollte nicht ungeprüft bleiben.

Die Kostenschwelle liegt 2026 bei 3.378 Euro

Die Ersatzpflicht erfasst nur Kosten, die das Dreifache des Grundbetrags nach § 85 Absatz 1 SGB XII übersteigen. Dieser Grundbetrag entspricht dem Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1. Da der Regelbedarf für Alleinstehende nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 2026 weiterhin 563 Euro beträgt, ergibt sich eine Schwelle von 3.378 Euro.

Diese Zahl darf nicht mit dem allgemeinen Schonbetrag von 10.000 Euro verwechselt werden, der bei der Vermögensprüfung während des Sozialhilfebezugs Bedeutung hat. Für den Kostenersatz nach einem Todesfall gelten eigene Bestimmungen. Auch deshalb kann eine Berechnung fehlerhaft sein, obwohl die Behörde zuvor korrekt über die Hilfe zur Pflege entschieden hatte.

Die Haftung ist auf den Wert des Nachlasses begrenzt

Der Erbe haftet nach § 102 Absatz 2 SGB XII mit dem Wert des Nachlasses, der beim Erbfall vorhanden war. Das bereits vorher vorhandene Privatvermögen der Witwe erhöht diese Obergrenze nicht automatisch.

Bestand das Eigenheim beiden Ehepartnern je zur Hälfte, gehört grundsätzlich nur der geerbte Anteil des Verstorbenen zum Nachlass.

Für die Wertermittlung reicht es nicht, allein Guthaben und Immobilien anzusetzen. Bestehende Darlehen, offene Rechnungen des Verstorbenen und angemessene Bestattungskosten können den Netto-Nachlass mindern. Wie sich Nachlassschulden auf den Erbenregress auswirken, sollte anhand von Belegen zum Todestag nachvollzogen werden.

Die Begrenzung auf den Nachlasswert verhindert allerdings nicht jedes Liquiditätsproblem. Besteht das Erbe überwiegend aus einem Immobilienanteil und kaum aus Bankguthaben, kann eine berechtigte Forderung dennoch eine Beleihung oder Veräußerung auslösen. Die Frage, ob dies im Einzelfall unzumutbar wäre, gehört zur Härtefallprüfung.

Diese Punkte müssen bei einer Forderung geprüft werden Prüfpunkt Was er für Erben bedeutet Leistungsart Hilfe zur Pflege kann erfasst sein; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist nach § 102 Absatz 5 SGB XII ausgenommen. Zeitraum Berücksichtigt werden nur Sozialhilfekosten aus den zehn Jahren vor dem Erbfall. Kostenschwelle 2026 besteht die Ersatzpflicht nur für Aufwendungen oberhalb von 3.378 Euro. Nachlasswert Die Haftung darf den Netto-Wert des beim Tod vorhandenen Nachlasses nicht übersteigen. Pflege durch Angehörige Für Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte kann ein zusätzlicher Schutz bis zu einem Nachlasswert von 15.340 Euro greifen, wenn sie bis zum Tod in häuslicher Gemeinschaft lebten und gepflegt haben. Besondere Härte Außergewöhnlich schwere Folgen können den Kostenersatz ausschließen; die gesamte persönliche und wirtschaftliche Lage ist zu würdigen. Frist des Amts Der Kostenersatzanspruch erlischt grundsätzlich drei Jahre nach dem Tod der leistungsberechtigten Person. Ein zu Lebzeiten geschütztes Haus ist nach dem Tod nicht automatisch sicher

Während des Leistungsbezugs kann ein angemessenes, selbst bewohntes Haus geschützt sein, wenn der Ehepartner dort weiterlebt. Daraus folgt jedoch kein dauerhafter Schutz für den später geerbten Eigentumsanteil. Das Bundessozialgericht lehnt ein automatisch fortwirkendes Schonvermögen nach dem Tod ab.

Das Sozialamt darf den Immobilienwert deshalb in die Berechnung des Nachlasses aufnehmen. Ob Verkauf, Teilverkauf oder Beleihung tatsächlich verlangt werden können, hängt dennoch von den Gegebenheiten ab. Größe und Wert des Grundstücks, bestehende Belastungen, die Wohnsituation der Witwe sowie realistische Finanzierungswege müssen einbezogen werden.

Eine besondere Härte kann die Forderung stoppen

§ 102 Absatz 3 Nummer 3 SGB XII verbietet die Geltendmachung, wenn die Inanspruchnahme wegen der Besonderheiten des Einzelfalls eine besondere Härte bedeuten würde. Dafür genügt nicht jede finanzielle Belastung, weil der Kostenersatz Erben regelmäßig trifft. Erforderlich sind Umstände, die den Fall deutlich vom üblichen Erbfall abheben.

Für eine Witwe können hohes Alter, Erkrankung, Behinderung, eigene Pflegebedürftigkeit, eine lange Bindung an den Wohnort oder die Gefahr späterer Sozialhilfebedürftigkeit sprechen.

Auch eine kaum beleihbare, angemessene Wohnung und das Fehlen weiterer Mittel können Bedeutung haben. Einen solchen Fall erläutert der Beitrag „Sozialhilfe-Kostenersatz nach Erbfall: Besondere Härte stoppt Forderung“.

Ein Härtefall entsteht aber nicht allein durch den Wunsch, im bisherigen Haus wohnen zu bleiben. Die Behörde und im Streitfall das Gericht betrachten die Gesamtsituation sowie mögliche Alternativen. Eine Stundung, Ratenzahlung oder Absicherung der Forderung kann einen sofortigen Verkauf vermeiden, ohne dass der Anspruch vollständig entfällt.

Was Betroffene nach dem Schreiben des Sozialamts tun sollten

Zunächst ist zu unterscheiden, ob das Amt nur Angaben zum Nachlass verlangt, eine Anhörung versendet oder bereits einen Kostenersatzbescheid erlassen hat. Bei einem Bescheid beträgt die Widerspruchsfrist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe.

Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, kann eine längere Frist gelten.

Erben sollten eine vollständige Aufstellung der gezahlten Leistungen, die Berechnung der Kostenschwelle und die Wertermittlung des Nachlasses anfordern. Benötigt werden häufig Kontoauszüge zum Todestag, Grundbuchauszüge, Darlehensstände, Rechnungen, Bestattungskosten und Nachweise über weitere Nachlassverbindlichkeiten.

Bei einer Immobilie sollte geprüft werden, ob das Amt tatsächlich nur den geerbten Anteil und einen realistischen Verkehrswert angesetzt hat.

Härtegründe müssen konkret belegt werden. Ärztliche Unterlagen, Pflegegradbescheide, Einkommensnachweise, Angaben zur Wohnfläche und Finanzierungsauskünfte können zeigen, weshalb weder Zahlung noch Beleihung möglich sind.

Wegen der möglichen Höhe der Forderung ist Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozialrecht, eine Sozialberatungsstelle oder einen Sozialverband häufig sinnvoll.

Eine Erbausschlagung ist nur nach schneller Gesamtprüfung sinnvoll

Wer eine wirtschaftlich belastete Erbschaft nicht annehmen will, kann sie grundsätzlich ausschlagen. Die Frist beträgt im Regelfall sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Erbenstellung. Eine Ausschlagung betrifft jedoch den gesamten Nachlass und nicht nur die Forderung des Sozialamts.

Bei Ehepartnern können dadurch Guthaben, der Anteil am Familienhaus und weitere Rechte verloren gehen. Zudem rückt meist die nächste Person in der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge nach. Vor einer Ausschlagung müssen daher Nachlasswerte, Verbindlichkeiten, testamentarische Folgen und der mögliche Kostenersatz gemeinsam betrachtet werden.

Fragen und Antworten zu Pflegekosten und Erbenhaftung Muss eine Witwe immer die Pflegeheimkosten ihres verstorbenen Mannes erstatten?

Nein. Eine Ersatzpflicht setzt unter anderem voraus, dass die Witwe Erbin geworden ist, rechtmäßig gewährte und erfasste Sozialhilfe vorliegt und ein ausreichender Nachlass vorhanden ist. Ausnahmen und eine besondere Härte können die Forderung zusätzlich begrenzen oder ausschließen.

Kann das Sozialamt auf das gesamte eigene Vermögen der Erbin zugreifen?

Die Höhe der Haftung ist auf den Wert des beim Erbfall vorhandenen Nachlasses begrenzt. Das bereits vorher vorhandene Vermögen erhöht diesen Höchstbetrag grundsätzlich nicht. Bei einem geerbten Immobilienanteil kann die Beschaffung des Geldes trotzdem das sonstige Budget der Erbin belasten.

Bleibt ein selbst bewohntes Familienhaus nach dem Tod geschützt?

Nicht automatisch. Der Schutz als angemessenes Hausgrundstück während des Sozialhilfebezugs setzt sich zugunsten der Erben nicht ohne Weiteres fort. Eine besondere Härte kann den Zugriff jedoch im Einzelfall verhindern.

Gilt die 100.000-Euro-Grenze auch für Erben?

Nein. Die Grenze betrifft den Übergang von Unterhaltsansprüchen gegen Kinder und nicht den Kostenersatz aus einem erhaltenen Nachlass. Ein Kind kann deshalb trotz eines Jahreseinkommens unter 100.000 Euro als Erbe nach § 102 SGB XII betroffen sein.

Welche Zeitgrenzen muss das Sozialamt beachten?

Erfasst werden nur Sozialhilfekosten, die in den zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet wurden. Der Anspruch auf Kostenersatz erlischt grundsätzlich drei Jahre nach dem Tod. Beide Zeitgrenzen sollten getrennt anhand des Leistungszeitraums und des Todesdatums geprüft werden.

Was ist nach einem Kostenersatzbescheid zuerst zu tun?

Die Rechtsbehelfsbelehrung und die Widerspruchsfrist sollten sofort geprüft werden. Danach sind Leistungsaufstellung, Nachlassberechnung und Immobilienbewertung anzufordern sowie Nachlassschulden und Härtegründe zu dokumentieren. Bei einer hohen Forderung sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, bevor gezahlt oder eine Immobilie verwertet wird.

Der Beitrag Schuldenfalle wegen Pflege: Witwe muss 50.000 Euro Pflegekosten an das Sozialamt zurückgeben erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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