«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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First Conference on Smart Dental Marketing Kicks Off at Damascus University
The first conference on smart dental marketing, drawing on Turkish experience, kicked off Wednesday at the conference hall of the Faculty of Dentistry, Damascus University.
Bringing together leading experts, the conference aims to present a forward-looking vision for dentistry, drawing on key international experiences, including Turkey’s, to improve the quality of services and to develop Syria’s health sector.
Selbstbestimmungsgesetz: Wie eine neue Verordnung zur Bedrohung für Betroffene wird
Das Bundesinnenministerium will frühere Vornamen und Geschlechtseinträge zeitlich unbegrenzt im Melderegister speichern. Fachverbände schlagen Alarm: Für Menschen, die ihre Daten ändern ließen, steige damit das Risiko, auch in Zukunft diskriminiert zu werden. Sie sehen das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes in Gefahr.
Menschen bei einer Kundgebung vor dem Bundestag zum Selbstbestimmungsgesetz. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bernd ElmenthalerEs ist das Jahr 2045 und Dennis meldet sich nach einem Umzug in der neuen Stadt an. Laut Personalausweis ist Dennis ein Mann. Die Person auf dem Amt sieht allerdings mit einem Blick in seine Meldedaten, dass Dennis früher anders hieß und auch einen anderen Geschlechtseintrag hatte. Sie sieht, dass er zwanzig Jahre zuvor seine Daten nach dem Selbstbestimmungsgesetz hat ändern lassen. Sie sieht: Dennis ist trans.
So würde es in Zukunft ablaufen, wenn eine Verordnung aus dem Bundesinnenministerium an diesem Freitag verabschiedet wird. Sie soll die praktische Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen regeln. Also: Wie und wo wird in amtlichen Registern festgehalten, dass eine Person ihren Vornamen und Geschlechtseintrag geändert hat?
Bislang gilt: Ein neuer Datensatz wird angelegt, der alte mit einem Sperrvermerk versehen. Laut den Plänen aus dem Haus von Alexander Dobrindt (CSU) soll sich das ändern. Der alte Vorname, das frühere Geschlecht, das Datum der Änderung – all das soll jetzt in eigenen Datenfeldern im aktuellen Datensatz gespeichert werden.
Noch dazu für immer, denn die Daten sollen außerdem bei jedem Umzug automatisch mit auf die Reise gehen. Sie könnten von unzähligen weiteren Behörden jederzeit automatisiert abgerufen werden. Die Folgen für die Betroffenen wären weitreichend.
Ministerium nennt es notwendig, Verbände nennen es absurdDas Bundesinnenministerium argumentiert, die Änderungen seien notwendig, um Menschen eindeutig identifizieren zu können. Außerdem würden die Informationen gebraucht, um das sogenannte Offenbarungsverbot einhalten zu können. Es soll Menschen vor unfreiwilligen Outings schützen, etwa am Arbeitsplatz oder im Sportverein.
Unter den Menschen, für deren Wohlergehen und Rechte das Selbstbestimmungsgesetz gedacht war, sorgen die Pläne hingegen für große Unruhe. Alle Verbände, die sich zum Entwurf geäußert haben, sind sich einig in ihrer Kritik. Das eigentliche Ziel des Gesetzes – ein Leben mit weniger Diskriminierung in der neuen Identität – wäre damit torpediert. Das sagt der Bundesverband Trans*, davor warnt auch die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit.
Die Argumente des Ministeriums nennen sie fadenscheinig. Seit den 1980er-Jahren kann man in Deutschland den eigenen Geschlechtseintrag ändern. Nie sei es dabei zu Schwierigkeiten bei der Identifikation gekommen.
Was als Befreiung gedacht war, könnte zur Datenspur fürs Leben werden„Aus unserer Sicht wäre die Einführung dieser Verordnung ein Bruch des Offenbarungsverbots“, sagt Gabriel_Nox Koenig vom Bundesverband Trans*. Dass die Daten laut der Begründung aus dem Innenministerium mitgeführt werden sollen, um das Offenbarungsverbot achten zu können, findet er unlogisch. „Personen können mich ja dann allein deswegen misgendern und mit meinem alten Namen ansprechen, weil diese dauerhaft in meinem Meldedaten sichtbar sind.“ Egal wie oft man dann innerhalb Deutschlands umziehe, diese Daten würden einen auf ewig verfolgen.
Auch der LSVD Verband Queere Vielfalt nennt die Begründung paradox. „Dadurch entsteht faktisch ein Mechanismus, der das ‚alte Geschlecht‘ dauerhaft mitführt, obwohl das SBGG gerade darauf abzielt, dass Menschen nach einer Änderung nicht mehr an ihren früheren Geschlechtseintrag gebunden sind.“
„Altes Ich zementiert“: Familienausschuss übt scharfe KritikTrotz der Kritik aus den Verbänden hat das Ministerium die Verordnung nahezu unverändert zur Abstimmung in den Bundesrat geschickt. Die Länderkammer muss zustimmen, weil die Umsetzung im Meldewesen Sache der Länder ist. Eine Abstimmung steht für diesen Freitag auf der Tagesordnung, Ausgang: ungewiss.
Zumindest der Familienausschuss hat jedoch bereits empfohlen, der Verordnung nicht zuzustimmen. Die Begründung deckt sich mit der vernichtenden Kritik aus den Verbänden. Um Menschen zu identifizieren und das Offenbarungsverbot einzuhalten, sei die Verordnung nicht erforderlich. „Vielmehr missachtet sie den besonderen Schutzbedarf der betroffenen Personengruppe und setzt sie einem erhöhten Diskriminierungsrisiko aus.“
Die Regelung zementiere faktisch ein „altes Ich“, das dauerhaft mitgeführt werden müsse. Personen blieben in zentralen amtlichen Registern „technisch und datenseitig mit ihrer früheren geschlechtlichen Identität verbunden“ – ohne dass dies ein konkreter Verwaltungszweck rechtfertige. Die Anerkennung der neuen Geschlechtsidentität werde dadurch dauerhaft erschwert, das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes konterkariert.
Kritisch sieht der Ausschuss auch, wie viele öffentlichen Stellen in Zukunft automatisiert Zugang zu den sensiblen Informationen haben werden. „In der Praxis bedeutet dies, dass Betroffene keinen Überblick mehr darüber haben, welche Stellen von der Änderung ihres Geschlechtseintrags Kenntnis erlangen.“
Dobrindt plant Zwangsouting per Verordnung
Wie leicht sensible Daten künftig zugänglich werdenWas dieser automatisierte Abruf in der Praxis bedeutet, dazu kann Rhandos Auskunft geben. Die Verwaltungsjuristin ist aktiv im Chaos Computer Club Hamburg und hat Einblick in das Handeln von Behörden. Wer bislang aus einer Behörde Zugriff auf Informationen wie den früheren Namen oder Geschlechtseintrag haben wollte, sagt sie, musste dafür beantragen, den Sperrvermerk zu umgehen. Solche Anfragen wurden von der Meldebehörde für jeden Einzelfall geprüft.
In Zukunft würde es hingegen ausreichen, das entsprechende Datenfeld „Geschlechtseintrag vor Änderung“ oder „Vornamen vor Änderung“ anzuklicken. Schon könne man sich diese Information anzeigen lassen – oder etwa eine Liste aller Personen in den Kommunen des eigenen Bundeslandes erstellen, bei denen dieses Feld befüllt ist.
„Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie leicht dieser Zugriff theoretisch ist“, sagt Rhandos. Behörden dürften auf alle Daten aus dem Melderegister zugreifen, wenn es „erforderlich ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben“. Das ließe sich weit auslegen. In der Suchmaske könnten alle im Datensatz für das Meldewesen vorhandenen Datenfelder einfach ausgewählt werden. Als Begründung müsse man nur einen beliebigen Text in ein Freitextfeld eingeben.
Zwar besteht eine Protokollierungspflicht, eine regelmäßige Kontrolle dieser Protokolle schreibt das Gesetz aber nicht vor. „Das ist ein Scheunentor“, sagt Rhandos, „Das ist die Büchse der Pandora, die hier geöffnet wird.“
Innenministerium ergänzt nur einen SatzAll diese Bedenken hatten Fachleute schon geäußert, nachdem der Entwurf Mitte Juli bekannt wurde. Im Bundesinnenministerium fanden sie damit kaum Gehör. Einen einzigen Satz hat man dort hinzugefügt, bevor der Entwurf an den Bundesrat ging. Im Teil, der den automatisierten Abruf der Daten zwischen Behörden regelt, steht nun: „Eine Suche zur Erstellung einer Ergebnisliste, die ausschließlich Personen anzeigt, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, ist ausgeschlossen.“
Diese „Klarstellung“ solle den Bedenken aus den Verbänden Rechnung tragen, heißt es auf Nachfrage, „insbesondere um die gezielte Suche in den Melderegistern durch Behörden oder öffentliche Stellen nach allen Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen nach den Vorschriften des SBGG, geändert haben, auszuschließen.“
Auf die Frage, wie das Verbot technisch umgesetzt werden soll, antwortet das Innenministerium nur ausweichend: Es bestehe bereits heute Erfahrung im Meldewesen im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Daten.
Der Staat sollte Betroffene schützen, nicht ihre sensiblen Daten breiter teilenVerbände hatten gewarnt, dass mit der neuen Verordnung faktisch jene Personen im Register markiert werden, für die das Selbstbestimmungsgesetz eigentlich Diskriminierung abbauen soll.
Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen würden dadurch einem höheren Risiko von Diskriminierung ausgesetzt, zu einer Zeit, in der queer- und transfeindliche Straftaten zunehmen. „In dieser Lage ist der Staat verpflichtet, die Betroffenen zu schützen – nicht, ihre sensibelsten Daten breiter zu verteilen“, schreibt etwa der Bundesverband Trans*.
Auch Rhandos sieht als betroffene Person zwei Bedrohungsszenarien: Mitarbeitende bei Behörden könnten die Daten einzelner für rechtsextreme und transfeindliche Organisationen abfragen. Technisch wäre mit der Verordnung zudem vorbereitet, dass eine künftige autoritäre Regierung Menschen anhand der Daten aus dem Melderegister verfolgen könnte.
Betroffen wären alle, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmenWelche Behörden jeweils automatisierten Zugriff auf die Daten bekommen, das legen die einzelnen Bundesländer fest. Auch deswegen herrscht weiter große Verwirrung in der Frage, wer nun was zu sehen bekäme. Was sieht die Person beim Jobcenter, was der Sachbearbeiter auf dem Bürgeramt, was die Polizistin, bei der man eine Zeugenaussage macht?
Das BMI zeigt sich auf diese Fragen wortkarg: Ein Abruf der Daten sei nur dann zulässig, soweit sie der jeweiligen Stelle „zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt sein müssen“.
Verwirrung herrschte auch zur Frage, wer genau von den neuen Regeln betroffen wäre: Greifen sie erst mit dem Inkrafttreten der Verordnung ab November 2026 oder auch rückwirkend für all jene, die bereits vorher ihre Daten ändern lassen? Hier macht das Ministerium eine klare Aussage: Die neue Verordnung zeichne lediglich die Entscheidungen technisch nach, die mit der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes schon getroffen wurden. Die Regelung würde somit alle Menschen betreffen, die das Selbstbestimmungsgesetz seit seinem Inkrafttreten im November 2024 in Anspruch genommen haben – egal zu welchem Zeitpunkt.
Wer hingegen nach dem alten „Transsexuellengesetz“ seit 1981 seinen Vornamen und Geschlechtseintrag hat ändern lassen, für den gelten weiterhin die Auskunftssperren.
Chaos Computer Club Hamburg warnt vor “Kartei”Mit offenen und persönlichen Briefen an die Minister*innen im Rat versuchen Aktivist*innen und Organisationen die Änderungen noch abzuwenden. So fordert etwa der Chaos Computer Club Hamburg die dortige Landesregierung dazu auf, den Entwurf abzulehnen.
Eine Kartei von Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen hätten, stelle trans* Personen unter Generalverdacht, heißt es dort. Dass Informationen zu vorherigen Namen und Geschlechtseinträgen praktisch sämtlichen Mitarbeitenden aller Behörden mit Zugriff auf das Melderegister zugänglich würden, verstoße gegen jedes Verständnis von Datenschutz.
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Reagiert Russland auf Tomahawks für Kiew mit auf die USA gerichteten Oreschniks im Fernen Osten?
A ceasefire must not stall Israel’s growing isolation
Trump aims to restore Israel's legitimacy after two years of genocide. But as long as Jewish supremacy persists, so should sanctions and arms embargoes.
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Wann gibt es zwei Jahre Arbeitslosengeld?
Wenn in Deutschland von „zwei Jahren Arbeitslosengeld“ die Rede ist, geht es um Arbeitslosengeld I (ALG I) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), also um die Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterscheidet sich vom Bürgergeld nach dem SGB II, das eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung ist.
Für die maximale Bezugsdauer des ALG I gelten klare, gesetzlich festgelegte Stufen. Entscheidend sind Ihr Alter bei Entstehen des Anspruchs und wie viele Monate Sie in den letzten Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die gesetzlichen Grundlagen enthält § 147 SGB III.
Die Grundregel und die Stufen der BezugsdauerFür Versicherte unter 50 Jahren endet der Anspruch auf ALG I spätestens nach zwölf Monaten, sofern in den letzten Jahren genügend Versicherungszeiten zusammenkommen.
Mit zunehmendem Alter verlängert sich die mögliche Bezugsdauer in Stufen: Ab 50 Jahren bis zu 15 Monaten, ab 55 Jahren bis zu 18 Monaten. Die Stufen sind in § 147 Absatz 2 SGB III verbindlich geregelt und werden von BMAS und Bundesagentur für Arbeit entsprechend dargestellt.
Der Sonderfall: Zwei Jahre ALG IDie Höchstdauer von 24 Monaten gibt es nur, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Sie haben bei Entstehen des Anspruchs das 58. Lebensjahr vollendet und können in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 48 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen. Das ist die einzige Konstellation, in der ALG I volle zwei Jahre gezahlt werden kann.
Warum von „fünf Jahren“ die Rede ist – und wieso das wichtig istFür die Frage, wie lange Sie ALG I bekommen können, zählt die „um 30 Monate erweiterte Rahmenfrist“. Gemeint ist: Für die Bezugsdauer werden Versicherungszeiten innerhalb eines Fünf-Jahres-Fensters berücksichtigt. Das ist ausdrücklich in § 147 Absatz 1 SGB III geregelt und wird von der Bundesagentur für Arbeit so erläutert.
Für das bloße Entstehen des Anspruchs (die sogenannte Anwartschaftszeit) genügt hingegen, dass Sie innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig waren (§§ 142, 143 SGB III). Mit anderen Worten: Das 30-Monats-Fenster entscheidet, ob Sie überhaupt ALG I bekommen; das Fünf-Jahres-Fenster entscheidet, wie lange.
Kurz befristet beschäftigt? Verkürzte Anwartschaft ist möglich – aber keine „Abkürzung“ zu zwei JahrenWer überwiegend kurz befristet beschäftigt war, kann den Anspruch bereits mit sechs, acht oder zehn Monaten Versicherungszeit innerhalb der 30-Monats-Rahmenfrist erwerben („verkürzte Anwartschaft“). Die zugehörigen Bezugsdauern sind dann drei, vier oder fünf Monate – unabhängig vom Lebensalter.
Das hilft beim raschen Anspruchserwerb, führt aber nicht in Richtung eines Zwei-Jahres-Bezugs. Rechtsgrundlage ist § 147 Absatz 3 SGB III; BMAS und Bundesagentur stellen die Sonderschwellen so dar.
Sperrzeit, Ruhen und Abfindung: Was die Dauer tatsächlich kürzen kann – und was nichtWird eine Sperrzeit festgestellt, weil etwa die Arbeitsuchendmeldung verspätet war, eine zumutbare Stelle abgelehnt wurde oder ein Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund geschlossen wurde, ruht die Zahlung nicht nur vorübergehend:
Die gesamte Anspruchsdauer wird um die Dauer der Sperrzeit gemindert (§ 148 SGB III). Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung führt regelmäßig zu einer einwöchigen Sperrzeit; längere Sperrzeiten sind zum Beispiel bei „Arbeitsaufgabe“ möglich.
Davon zu unterscheiden ist das „Ruhen“ wegen Urlaubsabgeltung oder Abfindung (§§ 157, 158 SGB III). Hier verschiebt sich der Beginn der Zahlung oft um Wochen oder Monate nach hinten, die Gesamtdauer Ihres Anspruchs wird dadurch jedoch nicht gekürzt; eine Kürzung entsteht nur, wenn zusätzlich eine Sperrzeit festgesetzt wird.
Die Bundesagentur weist im Merkblatt zu Entlassungsentschädigungen ausdrücklich darauf hin, dass Ruhenszeiten den Anspruchszeitraum nach hinten verlagern, die Anspruchsdauer aber grundsätzlich unberührt bleibt.
Meldepflichten und Fristen: Wie Sie unnötige Kürzungen vermeidenWer von einer Kündigung erfährt oder weiß, dass ein befristeter Vertrag endet, muss sich spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag arbeitsuchend melden, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen.
Zusätzlich ist am ersten Tag der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit die Arbeitslosmeldung erforderlich. Werden diese Fristen versäumt, droht eine Sperrzeit, die die Anspruchsdauer spürbar reduziert. Die Vorgaben finden sich in den Merkblättern und fachlichen Hinweisen der Bundesagentur.
Weiterbildung und Umschulung: Zahlung während der Maßnahme – und eine kleine SchutzklauselALG I wird auch während einer geförderten beruflichen Weiterbildung gezahlt. Diese Zeiten gelten als „Erfüllung des Anspruchs“ und werden grundsätzlich auf die verbleibende Anspruchsdauer angerechnet.
Hat eine Weiterbildung mindestens sechs Monate gedauert und verbleiben danach weniger als drei Monate Restanspruch, greift einmalig eine gesetzliche Auffüllung auf drei Monate (§ 148 Absatz 1 Nr. 7, Absatz 3 SGB III). Das verlängert nicht auf zwei Jahre, schützt aber vor einem abrupten Auslaufen unmittelbar nach langen Qualifizierungen.
Restanspruch mitnehmen: Wie frühere Zeiten eine Rolle spielenBeginnt innerhalb von fünf Jahren nach dem letzten Anspruch ein neuer Anspruch auf ALG I, wird eine noch vorhandene Restdauer auf den neuen Anspruch aufgeschlagen – allerdings nur bis zur altersbezogenen Höchstdauer. So können Versicherte bereits erworbene Ansprüche sinnvoll „mitnehmen“, ohne die gesetzlichen Obergrenzen zu sprengen (§ 147 Absatz 4 SGB III).
Praxis: Wann die Zwei-Jahres-Marke tatsächlich erreicht wirdErreicht wird die maximale Bezugsdauer typischerweise von langjährig Beschäftigten, die kurz vor dem Ruhestandsalter stehen. Wer beispielsweise mit 59 Jahren arbeitslos wird und in den letzten fünf Jahren vier volle Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, erfüllt regelmäßig die Voraussetzungen für 24 Monate ALG I.
Wer mit 52 Jahren arbeitslos wird und drei Jahre Versicherungszeiten in den letzten fünf Jahren gesammelt hat, liegt in der 18-Monats-Stufe. Eine 49-jährige Person mit zwei Jahren Versicherungszeiten kommt auf zwölf Monate. Maßgeblich sind stets die gesetzliche Stufung in § 147 SGB III und die von BMAS/Bundesagentur veröffentlichten Tabellen.
FazitZwei Jahre Arbeitslosengeld I sind möglich, aber nur in einer klar umschriebenen Konstellation: ab dem vollendeten 58. Lebensjahr und mit mindestens 48 Monaten Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren. Wer jünger ist, fällt in niedrigere Stufen.
Für den Anspruchsbeginn zählt die 30-Monats-Rahmenfrist, für die Bezugsdauer das Fünf-Jahres-Fenster. Sperrzeiten verkürzen die Anspruchsdauer, Ruhenszeiten verschieben den Beginn der Zahlung.
Wer Fristen einhält und seine Versicherungszeiten im Blick hat, kann die individuelle Bezugsdauer zuverlässig planen.
Rechtsstand: 15. Oktober 2025. Zentrale Quellen: § 147/§ 148 SGB III
Der Beitrag Wann gibt es zwei Jahre Arbeitslosengeld? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Kurzbeiträge zu neuen Forschungs-Ergebnissen aus Klima und Energie – Ausgabe 37 / 2025
Paul Homewood, NOT A LOT OF PEOPLE KNOW THAT
Im UK Met. Office scheint die rechte Hand nicht zu wissen, was die linke tut!
Inschrift:Matt Ridley
@mattwridley
Ein kurzer Thread über das britische @metoffice. Im Sommer antworteten sie auf einen Artikel, den ich geschrieben hatte und in dem ich ihre Übertreibung des warmen Wetters kritisierte. Ihre Antwort enthielt wesentliche Ungenauigkeiten über ihre eigene Arbeit.
Sie behaupteten, ich hätte mich geirrt, als ich sagte, sie hätten ihre völlig unrealistischen Prognosen für das britische Klima im Jahr 2070 auf dem extremen und unplausiblen Szenario namens RCP8.5 basiert.
Doch auf ihrer eigenen Website heißt es:
„Wir stützen diese Änderungen auf das RCP8.5-Szenario mit hohen Emissionen.“ Siehe unten
Inschrift: Wie stark könnte sich das Klima in Großbritannien ändern?
Im Vergleich zu unserem Klima im Jahr 1990 prognostizieren wir bis 2070:
Die Winter sind zwischen 1 und 4,5 °C wärmer
Die Winter sind bis zu 30 % feuchter
Die Sommer sind zwischen 1 und 6 °C wärmer
Die Sommer sind je nach Region bis zu 60 % trockener
Heiße Sommertage sind zwischen 4 und 7 °C wärmer
Wir stützen diese Veränderungen auf das RCP8.5-Szenario mit hohen Emissionen, in dem die Welt weiterhin hohe Emissionen verursacht.
Diese Veränderungen würden viele Auswirkungen auf die reale Welt haben, die sich auf unser Leben auswirken werden
—————————
Meldung vom 8. Oktober 2025:
Startup soll nachts Sonnenlicht zur Erde reflektierenDas kalifornische Unternehmen Reflect Orbital möchte die Nacht zum Tag machen.
Das Unternehmen hat bei der FCC die Genehmigung für Satelliten beantragt, die nach Einbruch der Dunkelheit Sonnenlicht auf Solarparks strahlen, damit die Solarzellen rund um die Uhr in Betrieb bleiben können.
Der Start einer Demo-Version ist für 2026 geplant, bis 2030 sollen 4.000 Spiegelsatelliten im Einsatz sein. Das von Sequoia Capital und dem Tech-Milliardär Baiju Bhatt finanzierte Projekt zielt darauf ab, die „Sonneneinstrahlungszeit zu verlängern”, indem es den Planeten mit reflektiertem Licht überflutet.
Astronomen bezeichnen den Plan als „ruinös”. Selbst ein einziger Satellit, so Anthony Tyson, Wissenschaftler am Rubin Observatory, würde so hell wie der Vollmond leuchten – und damit Teleskope blenden. Künstliches Licht in der Nacht verwirrt außerdem Insekten, Vögel, Fledermäuse, Frösche – sogar Menschen.
Nichts davon macht Sinn.
Die gleiche Umweltbewegung, die sich dafür einsetzt, den Himmel bei Tag zu verdunkeln, plant nun, das Sonnenlicht bei Nacht zurückzuwerfen.
Warum ist Logik immer das erste Opfer der Ideologie?
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Meldungen vom 9. Oktober 2025:
Stratosphärischer Polarwirbel hat Schwierigkeiten, sich zu bildenDie zonalen mittleren Winde bei 10 hPa und 60° N – das wichtigste Maß für die Stärke des Polarwirbels – zeigen eine nur zögernde Entwicklung der Oktober-Westwinde, d. h. der Wirbel hat Schwierigkeiten, sich zu bilden:
Das ist für Anfang Oktober ungewöhnlich.
Normalerweise verstärkt sich der Polarjet, wenn es über der Arktis dunkel wird, aber dieses Jahr bleibt die Stratosphäre schwach und unorganisiert.
Ein derart schleppender Start macht sie anfälliger für Störungen von unten, was das Risiko von wellenbedingten Störungen im weiteren Verlauf der Saison erhöht.
Wenn sich die Westwinde im Oktober nicht erholen, könnte diese Konstellation im Laufe des Winters zu Blockaden in hohen Breitengraden, plötzlichen stratosphärischen Erwärmungen und starken Kälteeinbrüchen in den mittleren Breitengraden führen.
Anmerkungen des Übersetzers hierzu: Sollte sich die in dieser Meldung beschriebene Tendenz fortsetzen, dürften die am Ende der Meldung beschriebenen Konsequenzen wohl eintreten.
Warum denke ich, dass diese Entwicklung im kommenden Winter wahrscheinlicher ist als sonst? Um das zu begründen, müssen wir auf die andere Seite unseres Globus’ blicken, die Antarktis.
Der Winter über dem Südpolargebiet ist generell deutlich kälter als der arktische Winter. Das bedeutet, dass im Mittel auch der antarktische stratosphärische Polarwirbel stärker ausgeprägt ist als sein nördliches Gegenstück. Er ist damit noch weniger anfällig für Störungen desselben. Dennoch wurde in mehreren Kältereports im Juli und August auf eine solche Störung über der Antarktis hingewiesen; es war sogar zu einem „Minor Warming“ also eine starke Verformung dieses Wirbels gekommen. Die Konsequenzen war ein recht kalter Winter in Australien, vor allem aber eine verheerende Kältewelle in Südamerika, die offenbar einen Großteil der brasilianischen Kaffee-Ernte vernichtet hatte.
Ein solcher Vorgang ist über der Antarktis viel seltener als über der winterlichen Arktis. Man kann daraus schließen, dass die gesamt-atmosphärischen Bedingungen weltweit derartige Vorgänge begünstigen. Jedenfalls ist wohl als Fazit der Rückschluss gestattet:
Wenn ein solcher Vorgang über der Antarktis erst einmal stattfindet (viel seltener als über der Arktis), dann ist die statistische Wahrscheinlichkeit einer in obiger Meldung aufgezeigten Entwicklung über der Arktis deutlich höher als in früheren Jahren.
Jeder kann sich selbst ausmalen, was das für unsere energiepolitische Lage bedeuten würde!
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Globale Erholung des MeereisesDie Meereisausdehnung an beiden Polen liegt nun nahe den Durchschnittswerten von 1981–2010.
Das Eis in der Antarktis hat sich gegenüber dem Tiefstand des letzten Jahres deutlich erholt:
Die Eisbedeckung in der Arktis liegt jetzt im normalen Bereich…
…und zeigt seit 2007 keinen Abwärtstrend mehr – laut Daten des NSIDC also seit fast zwei Jahrzehnten Stabilität:
Aber „Stabilität” sorgt weder für Schlagzeilen noch für Forschungsgelder. Also hält die Illusion einer Krise weiter an.
Vorerst zumindest!
Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Kurzbeiträge zu neuen Forschungs-Ergebnissen aus Klima und Energie – Ausgabe 37 / 2025 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Krankmeldung nach Kündigung – Wenn der Chef die AU anzweifelt und doch Abfindung zahlen muss
Wenn ein Arbeitnehmer sich bei einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist krankschreiben lässt, dann kann die Lohnfortzahlung ausbleiben. Zumindest ist der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in dieser Situation geschwächt. Der Arbeitgeber muss aber seine ernsthaften Zweifel auch konkret begründen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus. So urteilte das Bundesarbeitsgericht. (5 AZR 335 / 22)
Gekündigt und krankgeschriebenWenn ein Arbeitnehmer nach einer ausgesprochenen Kündigung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht, dann führt das immer wieder zum Konflikt mit dem Arbeitgeber, und dieser wird oft erst vor Gericht entschieden.
Arbeitgeber vermuten schnell, dass die Krankmeldung nur eine Reaktion auf die Kündigung darstellt und stellen in Frage, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist. Dabei kommt der ärztlichen Krankschreibung jedoch ein hoher Beweiswert zu. Die willkürliche Unterstellung, der Arbeitnehmer „mache blau“, weil sein Arbeitsverhältnis sowieso endet, reicht längst nicht aus, um eine Lohnfortzahlung zu verweigern.
Es geht bis zum BundesarbeitsgerichtEin solcher Fall ging durch alle Instanzen des Arbeitsgerichts, bis das Bundesarbeitsgericht die endgültige Entscheidung traf. Der Betroffene war bereits vom 02. bis 06. 05. 2022 krank geschrieben gewesen, Am 03.05.2022 erhielt er seine Kündigung zum 30.05.2022. Er reichte weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein – zuerst bis zum 20.05.2022, und dann bis zum 31.05. 2022. Ab dem 01.06.2022 nahm er dann eine neue Beschäftigung auf.
Arbeitgeber verweigert EntgeltfortzahlungDer Arbeitgeber verweigerte jetzt die Lohnfortzahlung, weil er die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht anerkannte. Der Arbeitnehmer argumentierte dagegen, er sei bereits vor dem Erhalt der Kündigung arbeitsunfähig gewesen.
Wie entschied das BundesarbeitsgerichtDas Landesarbeitsgericht hielt die Lohnfortzahlung für angemessen, da es den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit auch nach dem 06.05.2022 nicht für erschüttert hielt. Doch das Bundesarbeitsgericht revidierte das Urteil, und das Landesarbeitsgericht muss jetzt noch einmal neu entscheiden.
Der entscheidende Unterschied war, dass das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber insofern Recht gab, dass der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwischen dem 07. bis zum 31.05.2022 erschüttert gewesen sei – also für die Folgebescheinigungen nach Erhalt der Kündigung.
Grundsätzlich geklärtDas Bundesarbeitsgericht klärte grundsätzlich, wann der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert ist und wann nicht. Das bloße Infragestellen einer ordentlichen Diagnose ändert demnach nichts am Beweiswert und ebensowenig die Behauptung eines Arbeitgebers, der Arbeitnehmer könne trotz Krankmeldung weiterarbeiten.
Konkrete Umstände müssen Zweifel begründenKonkrete Umstände, die ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen, erschüttern den Beweiswert jedoch.
Dass der Betroffene die Folgebescheinigungen nach Erhalt der Kündigung einreichte, diese bis zum Tag der Kündigung galten und er direkt danach einen neuen Job begann, sind solche konkreten Umstände. So sah es das Bundesarbeitsgericht.
Nicht zu beanstanden sei, laut dem Bundesarbeitsgericht, die erste Krankschreibung, Diese sei bereits erteilt worden, bevor das Arbeitsverhältnis gekündigt worden war. Der Betroffene hätte zudem noch nichts von der Kündigung gewusst. Es gibt also keinen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Krankschreibung.
Zeitliche ÜbereinstimmungDies galt, so die Richter, aber nicht für die Folgescheinigungen. Denn diese stimmten zeitlich mit der Kündigungsfrist überein. Außerdem hätten sie auch exakt an dem Zeitpunkt geendet, als der Betroffene eine neue Beschäftigung aufgenommen hätte.
Es gilt die volle BeweislastDie Erschütterung der Beweislast bedeutet allerdings nicht per se, dass der Arbeitgeber keine Entgeltzahlung leisten muss. Jedoch muss in diesem Fall der Arbeitnehmer die Beweise erbringen, dass tatsächlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bestand. Sonst entfällt sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Solche Beweise könnten zum Beispiel Zeugenaussagen sein oder auch eine Anhörung und erneute Bestätigung des behandelnden Arztes. Die Bescheinigung allein reicht dann aber nicht mehr aus.
Was bedeutet das Urteil?Als Urteil des Bundesarbeitsgerichtes können die Ausführungen der beteiligten Richter als Leitfaden dienen, wenn Sie in eine ähnliche Situation geraten.
Wenn Sie gekündigt werden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum Ende der Kündigungsfrist einreichen, können Sie davon ausgehen, dass der Arbeitgeber Ihnen das Entgelt nicht fortzahlt.
In einem solchen Fall sollten Sie sich nicht auf die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein verlassen. Sie sollten dann darauf achten, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit lupenrein bestätigt wird, am besten durch einen zusätzlichen ärztlichen Befund oder auch durch Aussagen Dritter, die Ihren Gesundheitszustand bezeugen.
Zudem ist es eine schlechte Idee, unmittelbar nach Ende der Krankschreibung wie der Kündigung eine neue Arbeitsstelle anzutreten. Denn das erschüttert den Beweiswert zusätzlich.
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Israeli Forces Conduct New Incursions in Quneitra Countryside
Israeli forces conducted incursions and raids in Eastern al-Samadaniyah and Ofaniya, in the Quneitra countryside, a SANA reporter said.
According to the reporter, an Israeli force consisting of eight military vehicles, a heavy bulldozer, and two tanks advanced from near Tal Krum Jaba toward Eastern al-Samadaniyah before withdrawing hours later toward the destroyed city of Quneitra.
The reporter added that another force entered Ofaniya village, raided and searched two houses, and then withdrew from the area.
Israeli forces continue their attacks against Syrian territory in violation of the 1974 Disengagement Agreement, international law, and United Nations resolutions. Syria condemns these repeated assaults and calls on the international community to take firm action to end them.
Hat Boris Johnson für eine Million Pfund Rüstungslobby-Bakschisch den Frieden verkauft?
Im März 2022 saßen in Istanbul ukrainische und russische Unterhändler an einem Tisch. Es ging um nichts Geringeres als einen möglichen Waffenstillstand im Ukraine-Konflikt, dem ersten inneneuropäischen Krieg seit Jahrzehnten. Vermittler aus der Türkei, Israel und Großbritannien bemühten sich um Kompromisse, die die Kampfhandlungen möglichst rasch beenden könnten. Es sah alles recht vielversprechend aus. Doch […]
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Autonomie in Zeiten des Umbruchs
Das syrische Konfliktfeld hat in den vergangenen zwei Jahren deutlich gemacht, mit welchen Mitteln regionale Machtverhältnisse neu geordnet werden. Der Aufstieg von Abu Mohammad al-Dschaulani, dem Anführer von „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS), zu einer führenden Figur einer Übergangsregierung Anfang des Jahres und seine zunehmende internationale Sichtbarkeit markieren einen symbolischen Höhepunkt dieses Wandels. Dschaulanis Präsenz dient dabei nicht nur der Suche nach innerer Legitimität, sondern ist zugleich Teil eines von externen Akteuren unterstützten Wiederaufbauprojekts – finanziert und gefördert durch wirtschaftliche und diplomatische Anreize. In diesem Kontext ermöglichen insbesondere die umfangreichen Investitionszusagen aus Saudi-Arabien und den Golfstaaten eine kurzfristige ökonomische Stärkung der zentralen Autorität.
Verhandlungen unter asymmetrischen Bedingungen
Diese Entwicklungen stellen die Dezentralisierungsansätze der kurdischen geführten Selbstverwaltung vor eine doppelte Bewährungsprobe. Zum einen gefährden der zentralistische Kurs klassischer Nationalstaaten und die Suche nach externer Legitimität die politische Existenz autonomer Verwaltungen. Ein Beispiel hierfür sind die Gespräche zwischen der Übergangsregierung Syriens und der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES), in denen es um mögliche Integrationsvereinbarungen geht – parallel zu regionalen Forderungen der Türkei. Zwar sind kurdische Vertreter:innen in diese Prozesse eingebunden, doch herrschen dabei ungleiche Machtverhältnisse: Die Verhandlungen leiden unter asymmetrischen Bedingungen, schwachen Sicherheitsgarantien und der Gefahr, dass lokale Rechte an politische Bedingungen geknüpft werden.
Zum anderen steht die kurdische Selbstverwaltung vor der Herausforderung, internationale Anerkennung unter Bedingungen zu erhalten, die stark von geopolitischen Interessen geprägt sind. Aussagen aus dem US-amerikanischen politischen Umfeld zeigen, wie eng solche Unterstützung mit strategischem Bedarf verknüpft ist. Weil diese Legitimation nicht auf völkerrechtlichen Normen, sondern auf Machtkalkül basiert, wird es für die kurdische Seite zunehmend schwieriger, ihre Autonomieansprüche auf internationaler Ebene glaubwürdig zu vertreten.
Während Abdullah Öcalans Appelle für Frieden und eine demokratische Gesellschaft einen Strategiewechsel innerhalb der PKK andeuten, klafft zwischen diesen Forderungen und der Realität auf dem Boden eine erhebliche Lücke. Der türkische Staat hält weiterhin an einem zentralistischen Sicherheitsverständnis und an der Konstruktion eines einheitlichen Nationalstaats fest. Aus dieser Perspektive werden lokale Selbstverwaltungsmodelle als Sicherheitsrisiko wahrgenommen – was dazu führt, dass kurdische Bewegungen sowohl politisch als auch militärisch zunehmend an den Rand gedrängt werden.
Zur Einordnung dieser Dynamiken sind drei strukturelle Grundtatsachen entscheidend:
Erstens wird die Machtkonsolidierung von Nationalstaaten nicht nur durch militärische und bürokratische Mittel vorangetrieben, sondern zunehmend über politische Ökonomie.
Zweitens mag externe Legitimität kurzfristig für Stabilität sorgen, doch ohne eine langfristige gesellschaftliche Verständigung bleibt diese Stabilität fragil.
Drittens besteht kein automatischer Zusammenhang zwischen einer Stärkung des Nationalstaats und demokratischem Rückschritt – allerdings erhöhen zentralistische Politiken den Druck auf Minderheitenrechte und lokale Autonomie erheblich.
In einem Satz zusammengefasst: Dezentralisierte Modelle liefern vor Ort Argumente für Legitimität und Effizienz – doch die materielle und diplomatische Unterstützung, die Nationalstaaten von internationalen Akteuren erhalten, droht diese Argumente zu entwerten.
Mehrere Szenarien erscheinen denkbar:
Erstens: Der Zentralstaat bindet die autonomen Akteure im Zuge des Wiederaufbaus mit begrenzten Rechten in seine Strukturen ein. Dieses Modell könnte kurzfristig Stabilität schaffen, bliebe jedoch in seiner Fähigkeit, gesellschaftliche Zustimmung zu erzeugen, eingeschränkt.
Zweitens: Ein zentralistisch geprägtes Staatsnarrativ schwächt lokale Institutionen zugunsten einer einheitlichen Identitätspolitik. Dies könnte Spannungen verschärfen, Fluchtbewegungen auslösen und letztlich zu einer Intensivierung von Assimilationsstrategien führen.
Drittens: Eine begrenzte Autonomie bleibt bestehen – allerdings abhängig von den Interessen externer Investoren und regionaler Akteure. Das würde auf eine hybride Ordnung hinauslaufen, die stark von wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bestimmt ist.
In jedem Fall bedarf es einer genaueren empirischen Beobachtung der aktuellen Entwicklungen. Wer erhält welche Aufträge? Wer profitiert vom Wiederaufbau? Auf welche rechtlichen Grundlagen stützen sich Sicherheitskooperationen – und welche konkreten materiellen Auswirkungen haben sie auf lokale Gemeinschaften? Diese Fragen sollten systematisch untersucht werden.
Zugleich ist es wichtig, bei der Bewertung internationaler Anerkennung nicht nur offizielle Stellungnahmen zu betrachten, sondern auch diplomatische Kontakte, Investitionszusagen und propagandistische Narrative parallel zu analysieren.
Im aktuellen Umbruch gewinnt die Rolle der Kurd:innen an strategischer wie gesellschaftlicher Bedeutung – als geopolitischer Faktor ebenso wie als Träger kollektiver Erinnerung.
Die zentralistische Neustrukturierung nationalstaatlicher Ordnung und die Suche nach externer Legitimität setzen die kurdischen Selbstverwaltungen zunehmend unter Druck. Doch ihre Bedeutung erschöpft sich nicht in politischen Forderungen nach Rechten oder Anerkennung. Vielmehr zeigen diese lokalen Selbstverwaltungsmodelle – gestützt auf eine theoretische wie praktische Grundlage – inmitten multipler Krisen ihre Handlungsfähigkeit und ihre Relevanz als tragfähige institutionelle Alternative.
*Sinan Cûdî ist Journalist und lebt und arbeitet in Rojava. Der hier veröffentlichte Artikel erschien im Original als Forumsbeitrag in der Zeitung „Yeni Yaşam“ auf Türkisch.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-dialog-mit-damaskus-und-turkei-dauert-an-48352 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-delegation-schliesst-gesprache-mit-Ubergangsregierung-in-damaskus-ab-48367 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-bekraftigen-anspruch-als-nationale-verteidigungskraft-48322
Hezro: Wenn die Rebstöcke verbrennen
Im Kreis Hezro in der nordkurdischen Provinz Amed (tr. Diyarbakır) hat der Klimawandel den traditionellen Weinbau schwer getroffen. Wie Bewohner:innen des Dorfes Qubikê (Bağyurdu) berichten, führte ein extrem trockener Sommer und Wassermangel in diesem Jahr zu massiven Hitzeschäden bei Rebstöcken und Trauben. Statt Ernteüberschuss und Vorratsproduktion blieb vielen nur noch ein Bruchteil der gewohnten Ausbeute.
„Ein Großteil der Trauben ist direkt an den Reben verbrannt“, sagte der Landwirt Alihan Kuşlu. Er sprach von einer besorgniserregenden Entwicklung: „Es gab viele Trauben, aber die Hitze hat sie zerstört. So etwas erleben wir in den letzten Jahren immer öfter.“
Herbstarbeit mit großer Mühe, aber wenig Ertrag
Wie in jedem Jahr begaben sich auch diesen Oktober zahlreiche Familien aus Qubikê in ihre Weinberge, um Trauben für die Wintermonate zu verarbeiten. Traditionell werden daraus Traubensirup, Fruchtleder und Tschurtschchela hergestellt. Die Vorbereitungen – von der Lese über das Einkochen bis zum Trocknen – dauern mehrere Tage und werden größtenteils in Handarbeit erledigt.
„Wir machen alles selbst, vom Pflücken bis zum Kochen“, sagt Mürvet Yıldeniz, eine der Frauen, die an der Verarbeitung beteiligt sind. Der gesamte Prozess sei zwar anstrengend, aber Teil einer über Generationen weitergegebenen Tradition. „Früher stellten wir auch Çekçek, eine schnittfeste Süßigkeit aus Traubensaft und Nüssen, her. Aber wegen der geringen Ausbeute geht das nicht mehr.“
Trotz der harten Arbeit sei der Ertrag in diesem Jahr deutlich geringer ausgefallen. Viele Früchte konnten wegen der Dürre nicht verwendet werden. „Wir arbeiten viel, aber es lohnt sich kaum. Wir konsumieren, was wir selbst herstellen – kaufen tun wir fast nichts“, so Yıldeniz.
Dürre verschärft Existenzsorgen
Die Folgen des Klimawandels, aber auch falscher staatlicher Umweltpolitik, treffen laut den Dorfbewohner:innen nicht nur Trauben, sondern auch andere landwirtschaftliche Produkte wie Pistazien und Gemüse. Die steigenden Temperaturen, ausbleibender Regen und damit verbundene Ernteausfälle verstärken die wirtschaftlichen Sorgen in ländlichen Gebieten zusätzlich zur allgemeinen Wirtschaftskrise.
„Früher verbrachten wir auch unsere Freizeit in den Weinbergen. Heute ist vieles nur noch Routine – aber ohne Freude. Der Geschmack, die Menge, alles ist anders“, sagt Alihan Kuşlu. Für die kommenden Jahre befürchten viele weitere Einbußen. „Wenn es so weitergeht, wird es noch schlimmer. Es braucht dringend Lösungen.“
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https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/agraringenieur-landwirtschaft-in-kurdistan-wird-systematisch-zuruckgedrangt-48241 https://deutsch.anf-news.com/frauen/geothermieprojekt-in-Cewlig-bedroht-traditionelle-lebensweisen-47650 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/energieprojekte-setzen-natur-in-wan-unter-druck-48115 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/kiesabbau-von-umstrittenem-unternehmer-bedroht-zilan-fluss-48233
On October 16, Vladimir Putin will attend the plenary session of the 8th Russian Energy Week International Forum
The central theme of this year's edition of the forum is 'Building the Energy of the Future Together.' The participants will include statesmen, energy executives, experts, and researchers. The official programme of REW 2025 includes over 60 events.
Jordan Reaffirms Support for the Stability of Syria and Lebanon
Jordan’s Crown Prince Al-Hussein bin Abdullah II reaffirmed his country’s support for Syria and Lebanon in preserving their stability, sovereignty, and territorial integrity.
During a meeting with British Minister of State for Foreign and Commonwealth Affairs Yvette Cooper in London, Prince Al-Hussein welcomed the United Kingdom’s decision to recognize the State of Palestine. He emphasized the need for concrete steps toward achieving a just and comprehensive peace based on the two-state solution.
The Crown Prince also stressed the necessity of ensuring the implementation of the Gaza ceasefire agreement and enhancing the humanitarian response to alleviate the suffering of its residents.
The Gaza ceasefire agreement came into effect on October 10, following more than two years of Israeli aggression, which resulted in the deaths of over 67,000 Palestinians and the injury of approximately 170,000 others, the majority of whom were women and children.
Weltwoche: Trumps Triumph in Scharm el-Scheich – ein Friedensgipfel ohne Frieden
Rente: Aus dem Rentenzuschlag wird eine Zahlung
Seit Monaten kursieren Spekulationen über „weniger Rente“ ab Dezember 2025. Auslöser ist das Ende des bislang separat ausgewiesenen Rentenzuschlags, der seit Juli 2024 als zusätzliche Monatszahlung überwiesen wird.
Die Erwartungshaltung ist entsprechend aufgeladen: Steht ein realer Verlust bevor oder handelt es sich vor allem um eine Umstellung in der Darstellung und Berechnung?
Der Status quo bis November 2025Bis einschließlich 30. November 2025 wird der Rentenzuschlag als eigener Posten ausgezahlt. Anspruchsberechtigte sehen in ihrem Kontoauszug neben der regulären Rentenzahlung eine zusätzliche „Zuschlags“-Position.
Die Höhe dieser Zusatzleistung kann — je nach individueller Konstellation — bis zu 7,5 Prozent der monatlichen Nettorente ausmachen. Dieses Verfahren ist befristet; die gesonderte Ausweisung endet mit dem November 2025.
Der Wechsel ab 1. Dezember 2025Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat, sondern als Bestandteil der Monatsrente berechnet und ausgezahlt. Entscheidender Unterschied: Die Berechnung erfolgt dann auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte und knüpft an die Bruttorente an, die am 30. November 2025 maßgeblich war.
Aus der Zusatzleistung als „Beilage“ wird damit ein integrierter Bestandteil der Rentenformel. Praktisch bedeutet das: Auf dem Kontoauszug erscheint künftig nur noch ein Monatsrentenbetrag, der bereits den bislang extra ausgewiesenen Zuschlag enthält — abzüglich der üblichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Persönliche Entgeltpunkte: Warum das für viele ein Vorteil istDie Umstellung auf die persönlichen Entgeltpunkte ist mehr als ein technisches Detail. Entgeltpunkte bilden das Lebenseinkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab und sind die Währung, mit der Rentenansprüche berechnet werden.
Wenn der Zuschlag künftig über Entgeltpunkte abgebildet wird, entfällt auf diesen Teil ein vorzeitiger Rentenabschlag. Das ist ein messbarer Vorteil, denn der Zuschlag „altert“ damit wie ein regulärer Rentenbestandteil und wird nicht durch individuelle Abschläge gemindert.
Diese Logik erinnert an die sogenannte Mütterrente, die als eigenständiger, abschlagsfreier Entgeltpunkte-Zuwachs organisiert ist.
Nachzahlungen sind möglich — aber meist kleinDie Neuberechnung kann im Einzelfall dazu führen, dass der künftige integrierte Zuschlag höher ausfällt als die seit dem 1. Juli 2024 gezahlte Extra-Leistung. In diesen Fällen sind Nachzahlungen für maximal 17 Monate denkbar. Wer hier auf eine große Einmalzahlung spekuliert, sollte allerdings realistisch bleiben: Es handelt sich typischerweise um kleine Eurobeträge, die die Haushaltskasse nicht entscheidend verändern. Die Nachzahlung ist ein Korrektiv, kein „Bonus“.
Keine Rückforderung, wenn der neue Zuschlag niedriger istWird der neu berechnete Zuschlag niedriger ausfallen als die bisherige Extrazahlung, müssen Betroffene die Differenz der vergangenen Monate nicht zurückzahlen.
Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass bei einer für die Versicherten ungünstigeren Neuberechnung keine Nachforderungen für die 17 Monate entstehen. Diese Klarstellung nimmt eine der größten Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner.
Wenn der Zuschlag ganz entfälltEs ist möglich, dass bei einigen Versicherten nach der Umstellung gar kein Zuschlag mehr ausgewiesen wird. Gründe können fehlende Anspruchsvoraussetzungen oder individuelle Besonderheiten sein. Eine pauschale Aussage, wer künftig leer ausgeht, ist seriös nicht möglich.
Verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung mit dem jeweiligen Bescheid. Bleibt ein Bescheid aus oder weicht die Zahlung von der Erwartung ab, führt kein Weg an einer Nachfrage bei der Rentenversicherung vorbei.
Netto ist entscheidend: Beiträge und AnrechnungenMit der Integration des Zuschlags in die Monatsrente wird der Betrag — wie jeder reguläre Rententeil — zunächst brutto ermittelt und anschließend um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gemindert. Auch die Anrechnungsregeln bleiben relevant: Der integrierte Zuschlag gilt als Einkommen und kann bei Hinterbliebenenrenten berücksichtigt werden.
Ob es im Einzelfall zu einer Kürzung einer Witwen- oder Witwerrente kommt, hängt von den individuellen Freibeträgen und der gesamten Einkommenssituation ab und lässt sich nur im Bescheid klären.
Gleiches gilt für die Grundsicherung im Alter und die Grundrente: Beide Systeme betrachten den integrierten Zuschlag als anrechenbares Einkommen, wodurch Unterstützungsleistungen sinken können.
Aus zwei Zahlungen wird eineEine praktische Veränderung werden alle Betroffenen spüren: Die bisherige doppelte Gutschrift — reguläre Rente plus Zuschlag — entfällt. Ab Dezember 2025 kommt nur noch ein Monatsbetrag.
Das ist kein Signal für eine Streichung, sondern eine Neuregelung. Wer seine Zahlung mit den Vormonaten vergleicht, sollte deshalb brutto und netto sorgfältig gegenüberstellen und nicht allein auf die Zahl der Buchungen achten.
„Weniger Rente“? Warum die Überschrift trügt — und worauf es wirklich ankommtDie Schlagzeile „Weniger Rente ab Dezember 2025“ greift zu kurz. Richtig ist: Die Form der Auszahlung ändert sich.
Richtig ist auch: Je nach individueller Biografie, Entgeltpunkten und Beitragszeiten kann der integrierte Zuschlag leicht höher, gleich oder niedriger ausfallen als die bisherige Extrazahlung. Daraus folgt aber kein genereller Trend nach unten. Entscheidend sind die Zahlen im eigenen Bescheid — und die Vergleichsrechnung zwischen November und Dezember 2025.
Was Betroffene jetzt konkret tun solltenWer bislang einen Rentenzuschlag erhält, sollte die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung genau prüfen, insbesondere den Übergangsmonat. Wichtig ist der Vergleich der Bruttorente am 30. November 2025 mit der ab Dezember 2025 ausgewiesenen Monatsrente sowie der Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Falls der erwartete Zuschlag fehlt oder die Summe unerwartet abweicht, empfiehlt sich eine proaktive Nachfrage bei der Rentenversicherung. Nur dort liegen die maßgeblichen Berechnungsdaten und die individuelle Begründung der Entscheidung vor.
Transparenz statt AlarmismusDer angekündigte Wechsel ist für viele schwierig zu verstehen, aber kein Anlass für Panik. Für viele bringt die Neuberechnung sogar Vorteile — etwa den Wegfall von Abschlägen auf den Zuschlag. Nachzahlungen sind möglich, bleiben jedoch in der Regel moderat.
Rückforderungen wegen niedriger ausfallender Zuschläge sind für die Übergangszeit ausgeschlossen. Kritisch ist und bleibt die Anrechnung auf andere Leistungen, etwa bei Hinterbliebenenrenten oder der Grundsicherung. Wer hiervon betroffen sein könnte, sollte die Bescheide sorgfältig lesen und die eigene Situation prüfen lassen.
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Handelsblatt: Rheinmetall: Joint Venture mit Polens größtem Rüstungskonzern
Diese Dokumente nicht wegwerfen – es droht weniger Rente
Das Rentenkonto jeder Versicherten basiert zwar auf Meldungen der Arbeitgeber und der Sozialversicherung, doch längst nicht jede Phase des Erwerbslebens wird automatisch erfasst.
Vor allem Schul‑ und Studienzeiten, Kindererziehungsjahre, Krankengeldphasen oder Arbeitslosigkeit gelangen häufig nur dann ins System, wenn Betroffene sie belegen. Bleiben Lücken unentdeckt, fehlen Entgeltpunkte – und die monatliche Rente fällt dauerhaft niedriger aus.
Welche Unterlagen sollten Versicherte ein Leben lang griffbereit halten?Wer auf Nummer sicher gehen will, bewahrt Arbeits‑ und Ausbildungsverträge ebenso sorgfältig wie sämtliche Lohnabrechnungen, die jährlichen Sozialversicherungsnachweise der Arbeitgeber, Bescheide über Krankengeld oder Arbeitslosengeld, Zeugnisse der Schule oder Hochschule sowie Geburts‑ und Erziehungsbescheinigungen der Kinder auf.
Diese Papiere lassen sich im Zweifel digitalisieren, doch das Original darf erst entsorgt werden, wenn die Rentenversicherung die Zeiten schriftlich bestätigt hat.
Wie erkennt man Lücken im eigenen Versicherungsverlauf?Bereits ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr eine Renteninformation, sofern mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen.
Wer früher Klarheit braucht, kann jederzeit online im Versichertenportal den persönlichen Verlauf abrufen oder schriftlich anfordern. Ein prüfender Blick lohnt sich insbesondere nach Job‑ oder Branchenwechseln, längeren Auszeiten und Berufsphasen im Ausland – denn genau dort treten Ungenauigkeiten häufig zutage.
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Was leistet die Kontenklärung – und wann sollte man sie beantragen?Sobald Unstimmigkeiten auffallen, bietet die gesetzliche Kontenklärung einen strukturierten Abgleich aller Daten.
Dabei werden Nachweise gesammelt, fehlende Zeiten nachgetragen und Zweifelsfälle erläutert. Dies empfiehlt sich spätestens drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn, damit noch genügend Zeit bleibt, Belege aufzutreiben oder Ersatzbestätigungen anzufordern.
Für Rehabilitations‑ oder Erwerbsminderungsanträge ist eine lückenlose Kontenführung ohnehin Pflicht.
Tabelle: Diese Unterlagen sind wichtig für die Rente Benötigtes Dokument Rentenrechtliche Bedeutung – weshalb aufbewahren? Arbeitsverträge aller Beschäftigungsverhältnisse Belegen Beginn, Ende und Art jeder Tätigkeit; sichern die Anrechnung aller Beschäftigungszeiten und eventueller Sonderregelungen (z. B. Teilzeit, Minijob, Werkvertrag). Sämtliche Gehalts‑ und Lohnabrechnungen Dienen als Nachweis der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und damit der Entgeltpunkte, falls Meldungen der Arbeitgeber unvollständig oder fehlerhaft sind. Sozialversicherungsnachweise der Arbeitgeber Bestätigen offiziell gemeldete Beitragszeiten; ermöglichen Korrekturen, wenn Daten nicht im elektronischen Rentenkonto erscheinen. Bescheinigungen über Krankengeldbezug Dokumentieren beitragsfreie Ersatzzeiten, in denen Krankenkassen Beiträge übernehmen; verhindern Lücken bei längeren Erkrankungen. Bescheide über Arbeitslosengeld (ALG I / ALG II) Weisen beitragsgeminderte oder beitragsfreie Zeiten der Arbeitslosigkeit nach, die als Anrechnungs‐ bzw. Ersatzzeiten Entgeltpunkte sichern. Zeugnisse von Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten Belegen Schul‑, Fachschul‑ und Hochschulzeiten sowie betriebliche Ausbildungen, die bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten gelten können. Nachweise über Kindererziehungszeiten (Geburtsurkunden, Elterngeld‑ bzw. Mutterschaftsgeldbescheide) Sichern den Zuschlag von bis zu drei Entgeltpunkten pro Kind für Erziehungszeiten in den ersten Jahren nach der Geburt. Unterlagen zu Pflegezeiten von Angehörigen Belegen beitragsfreie Zeiten, in denen eine häusliche Pflege übernommen wurde; können Entgeltpunkte für Pflegepersonen bringen. Wehr‑ oder Zivildienstbescheinigungen Zählen als Pflichtbeitragszeiten und verhindern Versorgungslücken für Jahrgänge mit Grundwehr‑ oder Ersatzdienst. Bescheide über Rehabilitations‑ oder Übergangsgeld Stellen sicher, dass Zeiten medizinischer oder beruflicher Rehabilitation als beitragsfreie Ersatzzeiten berücksichtigt werden. Wie lassen sich verloren geglaubte Unterlagen wieder beschaffen?Geht ein Gehaltsnachweis oder Ausbildungsvertrag im Laufe der Jahrzehnte verloren, lohnt sich der Griff zum Telefon. Ehemalige Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen zu ersetzen; Krankenkassen archivieren Meldungen zur Sozialversicherung, und Ausbildungsstätten verfügen oft über Kopien der Zeugnisse.
Selbst wenn Firmen nicht mehr existieren, können Handels‑, Kammer‑ oder Archivunterlagen weiterhelfen. Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, findet in den regionalen Beratungsstellen der Rentenversicherung kompetente Lotsen.
Welche Unterstützung bietet die Deutsche Rentenversicherung konkret?
Über die bundesweit kostenlose Hotline 0800 1000 4800 vermitteln Fachleute Termine zur persönlichen Beratung, nennen Formularnummern wie den Antrag V0100 für die Kontenklärung und erläutern, wer welche Bescheinigung ausstellen darf.
Ergänzend steht die Broschüre „Kontenklärung: Fragen und Antworten“ als PDF zum Download bereit und führt Schritt für Schritt durch den Prozess.
Was passiert, wenn vor Rentenbeginn doch noch Zeiten fehlen?Stellt sich kurz vor dem Antragsdatum heraus, dass bestimmte Monate oder Jahre nicht belegt sind, bleibt nur der Weg über Ersatzunterlagen.
Zu den zulässigen Nachweisen zählen etwa Steuer‑ und Beitragsbescheide, Mitgliedslisten von Berufsverbänden oder eidesstattliche Erklärungen von Kollegen. Reichen auch diese Belege nicht aus, wird die Zeit von der Rentenversicherung als „Lücke“ gewertet – und es fehlen die dazugehörigen Entgeltpunkte endgültig. Entsprechend sinkt die laufende Monatsrente.
Welche Fristen sollten Versicherte jetzt im Blick behalten?Mit jeder Renteninformation wächst der Druck, das Konto aktuell zu halten. Wer die Kontenklärung in den Fünfzigern abschließt, vermeidet hektische Sammelaktionen in den letzten Monaten vor dem Ruhestand.
Außerdem gelten für Korrekturen bestimmte Verjährungsfristen: Meldungen der Arbeitgeber dürfen nur vier Jahre rückwirkend angepasst werden, sofern kein Vorsatz vorliegt. Frühzeitiges Handeln schützt daher vor bösen Überraschungen.
Fazit: Aakribische Dokumentenpflege zahlt sich langfristig ausOb historische Rentenanpassung oder gleichbleibender Beitragssatz – entscheidend ist, dass jede Versicherte ihr eigenes Rentenkonto so vollständig wie möglich hält.
Wer Nachweise konsequent archiviert, den Versicherungsverlauf regelmäßig prüft und frühzeitig die Kontenklärung nutzt, sichert sich jeden erworbenen Entgeltpunkt. Im Ruhestand kann das den Unterschied zwischen finanzieller Enge und einem Plus von mehreren Hundert Euro im Jahr ausmachen.
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Volcano Erupts Again in Indonesia; Highest Alert Declared
Indonesia’s National Volcanology Agency has announced that Mount Lewotobi Laki-Laki, located on Flores Island in eastern Indonesia, has erupted multiple times since Tuesday evening, prompting the declaration of the highest alert level.
In a statement on Wednesday, the agency said: “Mount Lewotobi Laki-Laki, a 1,584-meter-high peak, recorded its most powerful eruption this morning, sending volcanic materials 10 kilometers above its crater. The lava rose to a height of nine kilometers above the summit during its first eruption on Tuesday evening.”
The Geological Agency has raised the volcanic alert level to 4, the highest of Indonesia’s four-tiered alert system.
Muhammad Wafid, head of the Geology Agency, advised residents and tourists to stay at least six kilometers away from the crater and to remain cautious of mudflows or volcanic debris. He also warned that “ashfall could disrupt aircraft operations and flight paths.”
Authorities have suspended operations at Maumere Airport, located 60 kilometers from the volcano and serving domestic flights.
“The Syrian Narrative”, a Forum to Document National Memory
The National Library in Damascus hosted on Tuesday the “Syrian Narrative” Forum, organized by the Ministry of Culture with the participation of a distinguished group of political, cultural, and media figures.
The three-day forum aims to document Syria’s national memory and ensure its transmission to future generations. It features panel discussions on the spark of the Syrian revolution, the rise from the ashes, the historical roots and legacy of the former regime, the geopolitical situation, displacement, detainees and the disappeared, and the victory and deterrence of aggression.
Among the participants is Presidential Media Advisor Ahmad Zaidan, who emphasized that documenting the “Syrian Narrative” is a national and humanitarian duty to protect the collective memory from distortion or oblivion.
Minister of Culture Mohammad Yassin al-Saleh, said that the forum marks the first step in a comprehensive national project to document Syrian memory. He uncovered the start of working on a comprehensive documentary book that will be released soon. The book will serve as a reference for future generations and as a resource for visiting cultural delegations.
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Die Krux der Perspektive
Ist die Durchsetzung des Digital Services Act ein Erfolg? Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich davon ab, worauf man schaut und wen man fragt. Aspekte gibt es im Dickicht der Plattformen viele: von Jugendschutz bis Forschungsdatenzugang.
Undurchdringliches Dickicht oder lichter Wald? Eine Frage der Perspektive – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Pedar JadekDer DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.
Eigentlich sollte die Sitzung im Juli die letzte für die bisherige Besetzung des DSC-Beirats gewesen sein. Denn es stand eine Neubesetzung an, für die der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung im Bundestag zuständig ist. Doch die verzögert sich voraussichtlich auf den 16. Oktober. Dann steht das Thema auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Wahlvorschläge der Fraktionen sind bislang unbekannt, es bleibt also spannend.
Das alles führt dazu, dass ich ein weiteres Mal Einblicke aus der sechsten Beiratssitzung teilen kann. Sie hat wie wenig andere Sitzungen die Potenziale des DSC-Beirats gezeigt, aber auch die Krux der Durchsetzung des Digital Services Act (DSA).
Seltene TransparenzDer wohl interessanteste Tagungspunkt der Sitzung war ein ausführlicher Austausch mit Prabhat Argawal. Argawal ist zuständiger Abteilungsleiter in der DG Connect, also der Generaldirektion der EU, die für die Durchsetzung des DSA gegenüber den allergrößten Plattformen verantwortlich ist. Der Austausch mit Argawal fand öffentlich statt und bot auch Menschen und Organisationen außerhalb des Beirats seltene Einblicke in den Brüsseler Maschinenraum.
Diese Offenheit war nicht immer selbstverständlich, ist inzwischen aber insbesondere dank des Engagements der zivilgesellschaftlichen Mitglieder so etwas wie eine etablierte Praxis. Man kann nur hoffen, dass der Beirat auch in seiner neuen Konstellation an dieser Praxis festhalten wird – gerade in Zeiten abnehmender Transparenz wie beim Digitalausschuss, der mittlerweile noch weniger öffentlich tagt als früher.
Prabhat Argawal gab ein Update zur internen Organisation seiner Abteilung, die zur Durchsetzung des DSA einige Referate dazugewonnen hat – unter anderem ein Referat, das sich ausschließlich auf Online-Marktplätze fokussiert. Ebenfalls noch recht jung ist ein eigenes Referat, das sich mit dem Schutz von Minderjährigen im Kontext des DSA auseinandersetzt.
Im Dickicht des JugendschutzesZur Erinnerung: Der DSA regelt Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Artikel 28. Dieser Artikel enthält, gelinde gesagt, einige Spannungen: So dürfen Diensteanbieter Minderjährigen keine personalisierte Werbung ausspielen. Sie sollen aber auch keine zusätzlichen Daten erheben, um herauszufinden, welche ihrer Nutzenden denn nun minderjährig sind. Verwirrendes Kernstück des Artikels ist die Verpflichtung, dass Diensteanbieter “geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen” ergreifen sollen, um für ein “hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen” auf ihren Diensten zu sorgen.
Wer sich fragt, was das genau heißen soll, kann seit Juli die Leitlinien zu Artikel 28 konsultieren, in der die EU-Kommission ihre Vorstellungen einer gelungenen Umsetzung aufschreibt. Dazu gehören eine ganze Reihe sinnvoller Vorschläge, darunter: bessere Defaulteinstellungen, um die Privatsphäre zu schützen; das Abstellen von Designfeatures wie nie endenden Feeds, die süchtigmachende Effekte haben können; Maßnahmen, um Minderjährige von Lootboxen fernzuhalten.
Prabhat Argawal hat die Umsetzung genau jener Leitlinien als bisher enttäuschend eingestuft. Die Kommission prüfe noch, welche Änderungen Plattformen vorgenommen hätten, aber „in der Realität“ scheinen die Leitlinien bislang nicht angekommen zu sein.
Das mag auch mit der ungelösten Frage von Altersüberprüfungen zu tun haben. Inmitten lauter werdender Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Teenager sollte den Leitlinien eigentlich eine wichtige Rolle dabei zukommen, zu beantworten, wie sich Europa denn nun die Zukunft des Internets vorstellt.
Die Leitlinien zeichnen ein dementsprechend deutliches Bild: Altersüberprüfungen werden als Voraussetzung für erfolgreichen Kinder- und Jugendschutz gesehen und als geeignet und verhältnismäßig eingestuft. Das wirft Fragen auf: Altersbestimmungstechnologien können grundsätzlich umgangen werden, meist reicht dafür ein simples VPN. Ob sie also wirklich geeignete Instrumente sind, kann dahingestellt werden.
Schwerer wiegt aber ein Blick auf die Verhältnismäßigkeit ihres Einsatzes. Alle bekannten Altersbestimmungstechnologien basieren entweder auf öffentlichen Dokumenten wie Personalausweisen oder e-IDs oder der Verarbeitung anderer Daten der Nutzenden. Etwa indem ihr Nutzungsverhalten analysiert oder ihre biometrischen Daten verarbeitet werden, um ihr Alter zu schätzen. Beide Varianten bringen signifikante Datenschutzrisiken mit sich. Dazu kommt, dass nicht alle Menschen Zugang zu Ausweisdokumenten haben (eine nennenswerte Gruppe wären Kinder und Jugendliche unter 16). Sie könnten so massenhaft Zugang zu Informationen und Inhalten verlieren.
Studien zeigen zudem, dass KI-basierte Systeme, die das Alter von Nutzenden schätzen sollen, regelmäßig höhere Fehlerraten für Frauen und Menschen mit dunkleren Hauttönen haben.
Unbeachtet dieser negativen Implikationen von Altersbestimmungstechnologien stellen sie aber einen zentralen Aspekt der Leitlinien dar. Dazu kommt, dass die Leitlinien Mitgliedstaaten dazu ermächtigen, selber zu entscheiden, ob sie Zugangsverbote für bestimmte Dienste und Alterskohorten festlegen möchten. Mit Blick auf jüngste Äußerungen dänischer, französischer oder griechischer Regierungschef:innen, die sich ausnahmslos für Social-Media-Zugangsbeschränkungen für unter 15- beziehungsweise 16-Jährige einsetzen, scheint es also nur eine Frage der Zeit, bis Social-Media-Verbote zumindest in einigen EU-Ländern Alltag werden.
Je nach Sichtweise gibt es also noch jede Menge unbeantwortete Fragen dazu, was Plattformen genau tun sollen, um Kinder und Jugendliche auf ihren Diensten zu schützen.
Wirkt der DSA?Trotz der Enttäuschungen beim Kinder- und Jugendschutz hebt Prabhat Agarwal aber die Wirksamkeit des DSA hervor. Er berichtet, dass die Plattformen bereits viel geändert, manche ihre Systeme sogar “komplett neu aufgestellt” haben, auch wenn es von außen nicht immer sichtbar sei. Die Zusammenarbeit mit der Kommission laufe gut: Von hunderten versandten Auskunftsersuchen habe bis jetzt kein Anbieter die Antwortfrist versäumt. Es ist erfreulich zu hören, dass Kommission und Plattformen einen Modus Operandi gefunden haben. Knapp drei Jahre nach seinem Inkrafttreten scheint die Frage, ob die Durchsetzung des DSA funktioniert, aber immer mehr zu einer Frage der Perspektive zu werden.
Eine aktuelle Studie von Das NETTZ kommt zu dem Schluss, dass die Meldewege auf großen Onlineplattformen selten genutzt werden – Nutzer:innen möchten zwar problematische Inhalte melden, fühlen sich aber von unbekannten rechtlichen Kategorien, mangelndem Feedback und komplexen Verfahren abgeschreckt: Jede vierte DSA-Meldung werde demnach abgebrochen.
In Amsterdam urteilte ein Gericht kürzlich, dass Meta gegen den DSA verstößt: Der Konzern hat die Auflage, chronologische Feeds anzubieten, die nicht auf Profiling basieren, nicht richtig umgesetzt. Das sind nur zwei Beispiele für absolute DSA-Grundlagen, bei denen es auch nach drei Jahren selbst bei den größten Plattformen noch hapert. Das ist insofern erstaunlich, als dass die Kommission eine ganze Abteilung und ein Budget von über 50 Millionen Euro zur Beaufsichtigung von sehr großen Online-Plattformen zur Verfügung hat. Auf den Abschluss eines Verfahrens durch die Kommission wartet man währenddessen nach wie vor.
Auch der Forschungsdatenzugang existiert aktuell nur in der Theorie. Er ist ein Kernstück des DSA und soll es unabhängigen Forschenden ermöglichen, systemische Risiken mit Plattformdaten zu erforschen.
All diese Themen sind sehr komplex: Es ist kein Leichtes, den DSA mit Leben zu füllen. Doch angesichts der immer stärker werdenden Kritik an europäischen Ansätzen der Plattformregulierung müssen Aufsichtsbehörden entweder schlagkräftiger auftreten – oder an der Kommunikation ihrer Erfolge arbeiten.
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