«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Der Segen des Papstes für das Meereis der Arktis offenbart einen Fluch
Dieser Fluch offenbart sich, wenn man mit einem Fuß in der Stadt Gottes und mit dem anderen in der Stadt der Menschen steht.
Ich habe 1980 beim ersten Mal nicht für Ronald Reagan gestimmt. Frisch von der Universität kommend war ich ein „alter Demokrat“, und die Kombination aus Jimmy Carters Amt als Geistlicher und der gesamten Argumentation, die zum Thema Abtreibung vorgebracht wurde (und auch heute noch wird), hatte einen italienischen katholischen Jungen getäuscht. Und als Reagan gewählt wurde, dachte ich, er würde die Welt in die Luft jagen.
Aber wenn er die Welt in die Luft jagen würde, wollte ich zumindest verstehen, warum. Also begann ich, seine Positionspapiere zu lesen, und als ich das tat, war ich entsetzt darüber, wie sehr die Medien seine Weltanschauung verzerrten. Eins führte zum anderen, und ich begann, mich intensiv mit William F. Buckley zu beschäftigen, den ich ohnehin gerne in der Sendung „Firing Line“ gesehen hatte, obwohl ich so jung war, dass ich die Hälfte seiner Worte nicht verstand.
Später im Leben machten seine Argumente jedoch immer Sinn. Er war zutiefst spirituell und besuchte jeden Tag die lateinische Messe. Besonders interessant waren seine Ansichten über die Päpste (er verehrte Johannes Paul II.). Frei übersetzt meinte er, dass die Päpste in Schwierigkeiten gerieten, wenn sie mit einem Fuß in der Stadt der Menschen und mit dem anderen in der Stadt Gottes standen. Eine solche Haltung bedeutet den Verzicht auf spirituelle Autorität und macht einen zu einem Werkzeug der Menschen und der Welt, die sie aufzubauen versuchen.
Die letzten Päpste haben beschlossen, sich in weltliche Angelegenheiten einzumischen und versuchen, ihre „spirituelle” Autorität zu nutzen, wodurch diese jedoch an Bedeutung verliert. Es gibt kein besseres Beispiel dafür als den aktuellen Papst, der ein 20.000 Jahre altes Stück grönländischen Eises segnet.
Während er sich mit Menschen verbündet, die in der Frage, in der die katholische Kirche am stärksten ist – der Heiligkeit des ungeborenen Lebens –, weitgehend anderer Meinung sind als er, glaubt er, dass er sie dazu benutzt, um irgendwie einen Standpunkt zu vertreten, aber es ist genau umgekehrt. Er wird von Menschen benutzt, die Klima und Wetter als POLITISCHES INSTRUMENT, also als weltliche Agenda, einsetzen und damit den Fortschritt der Menschheit behindern.
Er steht also mit einem Bein in der Stadt der Menschen und zerstört damit seine spirituelle Autorität.
Die geologischen Temperaturaufzeichnungen widerlegen die Behauptungen dieser linken Gruppen, mit denen sich der Papst verbündet, und deshalb verliert er an spiritueller Glaubwürdigkeit.
Ich werde Sie nicht mit all den Gegenargumenten zur Position des Papstes langweilen, die sich auf die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen auf unserem Planeten und die Großzügigkeit der Christen weltweit stützen, zum Teil weil sie aufgrund der Fortschritte, die durch die Nutzung fossiler Brennstoffe erzielt wurden, Wohlstand genießen. Angesichts der Tatsache, dass der Mensch 100 Mal mehr CO₂ ausatmet als er einatmet, ist die logische Schlussfolgerung, dass der Mensch selbst, Gottes wertvollste Schöpfung, einen großen Teil des Problems ausmacht. Dies würde natürlich mit vielen Befürwortern der Agenda zum vom Menschen verursachten Klimawandel übereinstimmen, die eine Verringerung der Weltbevölkerung anstreben, wobei eine Methode die Begrenzung der Geburtenzahl ist. Die Gaia-Anhänger glauben, dass Menschen ein Makel für den Planeten sind, was wiederum in direktem Widerspruch zur Position der katholischen Kirche in dieser Frage steht.
Aber ich versuche herauszufinden, warum er sich den Agenden der Gores, Kerrys und anderen anschließt, die in dieser Frage unglaublich falsch lagen. Es ist fast unglaublich, wie schlecht ihre Vorhersagen zum arktischen Eis waren.
Das arktische Meereis lag 2020 über dem 10-Jahres-Durchschnitt und nimmt weiter zu. Es ist bei weitem nicht auf dem Rekordtief und sicherlich nicht verschwunden, wie diese Betrüger behaupten. Vielleicht wird sein Segen das Comeback beschleunigen (Sarkasmus), von dem er offenbar keine Ahnung hat, dass es bereits stattfindet. Jedes Mal, wenn die katholische Kirche sich in die Politik eingemischt hat, hat sie ihr spirituelles Mandat geschwächt, und dies ist ein weiterer Fall davon.
Es mag zwar fantasievoll sein, Klima und Wetter als spirituell zu betrachten – und ich tue dies tatsächlich, da es mir Lektionen über die Erhabenheit der Atmosphäre erteilt, die kein Mensch und keine Gruppe von Menschen kontrollieren kann –, aber er schließt sich Menschen an, denen dieser Aspekt völlig egal ist und die ihn als Mittel zur Kontrolle des Verhaltens der Menschheit einsetzen. Sie versuchen effektiv, eines der größten Geschenke Gottes, den freien Willen, einzuschränken oder zu beseitigen.
Sein Segen ist also in Wirklichkeit der Fluch, mit einem Fuß in der Stadt der Menschen zu stehen, was einen spirituellen Führer nur zerreißen kann. Wir sehen das in anderen Kirchen, auch in anderen weltlichen Angelegenheiten, aber in diesem Fall fällt der Segen des Eises in die Kategorie dessen, was im Laufe der Geschichte immer ein Fluch war. Man kann nicht mit einem Fuß in der Stadt der Menschen stehen, wenn die eigene Autorität von Gott kommt. Buckley wusste das, und dies ist ein klassischer Fall.
Link: https://www.cfact.org/2025/10/08/the-pope-blessing-arctic-sea-ice-reveals-a-curse/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Al-Mihbash: „Eine militärische Lösung ist keine Option mehr“
Abid Hamid al-Mihbash, der stellvertretende Vorsitzende des Demokratischen Syrienrats (MSD), bestätigte, dass die jüngsten Treffen zwischen den Sicherheits- und Militärkomitees der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und der Übergangsregierung in Damaskus „im Wesentlichen erfolgreich und fruchtbar“ gewesen seien, und betonte das Bekenntnis zu einem dezentralisierten Syrien.
Die Zukunftspartei Syriens hat am Mittwoch südlich der Stadt Raqqa eine Versammlung abgehalten, an der neben Vertreter:innen ziviler und militärischer Institutionen auch der Exekutivrat des Kantons Raqqa, Dutzende Einwohner:innen, Scheichs und Stammesführer teilgenommen haben.
„Eine militärische Lösung ist keine Option mehr“
Das Treffen begann mit einer Schweigeminute zu Ehren der Gefallenen. Anschließend gab Abid Hamid al-Mihbash einen Überblick über die Entwicklungen im politischen Prozess und die laufenden Verhandlungen zwischen der DAANES und der Übergangsregierung in Damaskus.
Al-Mihbash stellte klar, dass das Treffen mit der amerikanischen Delegation unter der Leitung des US-Sonderbeauftragten für Syrien, Thomas Barrack, positiv verlaufen sei und zur Bildung von zwei Sicherheits- und Militärkomitees geführt habe, welche Damaskus besucht und sich mit der Übergangsregierung getroffen hätten. Der Verhandlungsprozess gehe beidseitig in die richtige Richtung. Insbesondere sagte Al-Mihbash, dass eine militärische Lösung als Option nicht mehr in Betracht komme.
Faire Selbstvertretung in einem dezentralisierten Staat
„In Nord- und Ostsyrien haben wir qualifizierte Menschen, die in der Lage sind, das Land zu regieren und an der Regierungsführung mitzuwirken. Unsere Forderung gilt jedoch nicht Positionen oder Macht, sondern einer fairen Vertretung Nord- und Ostsyriens im Rahmen eines dezentralisierten Staates“, bekräftigte der MSD-Vertreter die politische Agenda der DAANES.
Er vertrat die Ansicht, dass der Sturz des Regimes von Baschar al-Assad den ersten Schritt in der syrischen Revolution darstellte, dass aber der Weg zum Aufbau eines „partizipativen demokratischen Syriens für alle seine Bestandteile“ noch lang sei. Er betonte, dass die Revolution „noch nicht vorbei ist und nicht enden wird, bis ihre Ziele vollständig erreicht sind“.
Demokratische Einheit Syriens
Das frühere Regime habe „tiefe Wunden in der Erinnerung der Syrer:innen hinterlassen und massive Zerstörungen verursacht, deren Wiederaufbau Jahre kontinuierlicher Arbeit erfordern wird“, kritisierte Mihbash. Demgegenüber müsse der Zugang zur Regierungsführung und Verwaltung heute über die Wahlurne erfolgen. Der Politiker stellte klar: „Die Legitimität geht vom Volk aus, das seine Vertreter:innen im Parlament, in der Regierung und sogar im Präsidialamt wählt.“
Er erklärte, dass die DAANES große Opfer gebracht habe und an ihrer Vision festhalte, „einen demokratischen, pluralistischen, dezentralisierten Staat und eine einzige nationale Armee, die alle Syrer:innen vertritt“, aufzubauen.
Verhalten der Nachbarstaates besorgniserregend
Al-Mihbash äußerte sich besorgt über den wachsenden Einfluss der Türkei nach dem Sturz des Regimes sowie über die Ausweitung der israelischen Besatzung auf neue Gebiete und bezeichnete dies als „Bedrohung für die Einheit Syriens und die Unabhängigkeit seiner nationalen Entscheidungen“.
Er wies darauf hin, dass „auf jede Verhandlungsrunde zwischen der Delegation Nord- und Ostsyriens und der Übergangsregierung ein Besuch von Damaskus in Ankara oder umgekehrt folgt“, was darauf hindeute, dass die Türkei in diesem Zusammenhang Druck auf Damaskus ausübt.
Verbesserung durch internationale Begleitung
In diesem Zusammenhang bestätigte Al-Mihbash, dass die DANNES sowohl die Vereinigten Staaten wie auch Frankreich gebeten habe, als Garanten in den Verhandlungen zu fungieren, was auch tatsächlich geschehen sei und zu einem verbesserten Verlauf der Gespräche beigetragen habe.
Zu den konkreten Ergebnissen der Verhandlungen gehörte laut Al-Mihbash beispielsweise die Durchführung von Grund- und Sekundarabschlussprüfungen in Nord- und Ostsyrien, was die Belastung für Schüler:innen und ihre Familien erheblich verringert hat.
Al-Mihbash bekräftigte, dass das Projekt der DAANES nicht auf eine Teilung abziele, sondern auf die Verwirklichung von Demokratie und Gerechtigkeit in ganz Syrien, und sagte: „Unser Ziel ist nicht nur Nord- und Ostsyrien, sondern eine Demokratie, die das gesamte Land umfasst, ohne jemanden auszuschließen.“
Vor diesem Hintergrund warnte er auch vor der Gefahr, die von den Ereignissen in der Stadt Suweida und den Küstengebieten ausgehe, bekräftigte die Unterstützung für die Forderungen der Bevölkerung von Suweida „innerhalb des nationalen Rahmens“ und betonte, dass „alle Syrer:innen Mitwirkende bei der Erreichung des Erfolgs sind“.
Al-Mihbash schloss seine Ausführungen mit der Betonung, dass „das syrische Volk über die Zukunft Syriens entscheidet, nicht diejenigen, die eine Region befreien oder eine andere kontrollieren“, und forderte die arabischen Stämme auf, ein Faktor der Stabilität und Einheit zu sein und sich weder an konfessionellen noch an ethnischen Konflikten zu beteiligen.
Bilder © ANHA Agency
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-delegation-schliesst-gesprache-mit-Ubergangsregierung-in-damaskus-ab-48367 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nordostsyrische-delegation-zu-sicherheits-und-militarfragen-in-damaskus-48357 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/annaherung-zwischen-selbstverwaltung-und-Ubergangsregierung-bei-treffen-in-damaskus-48283
Wan: „Unsere Sprache ist unsere rote Linie“
In Wan (tr. Van) findet derzeit ein zweitägiger Strategieworkshop zur Zukunft der kurdischen Sprache statt, den die Plattform Demokratischer Institutionen (DEKUP) in Kooperation mit mehreren kurdischen Sprach- und Kulturorganisationen organisiert hat. Unter dem Motto „Her dem Kurdî, her der Kurdî“ („Immer Kurdisch, überall Kurdisch“) diskutieren Vertreter:innen unterschiedlichster gesellschaftlicher Bereiche konkrete Strategien und politische Leitlinien für die Stärkung der kurdischen Sprache.
Dilbihar: „Die kurdische Sprache ist unsere rote Linie“
In der Eröffnungsrede widmete Heval Dilbihar, Mitglied des Vorbereitungskomitees des Workshops, die Zusammenkunft Abdullah Öcalan und den Gefallenen der kurdischen Freiheitsbewegung. Er zitierte Öcalan mit den Worten „Sprache ist für eine Nation so wichtig wie Wasser und Brot“ und betonte, dass die Muttersprache für den sozialen Fortschritt von grundlegender Bedeutung sei.
In diesem Zusammenhang müsse der kurdischen Sprache endlich ein offizieller Status zuerkannt werden, so Dilbihar: „Wir wissen, dass es weder Frieden noch Ruhe geben wird, solange die kurdische Sprache nicht anerkannt ist und Kurdisch nicht als Muttersprache unterrichtet wird. Deshalb ist die kurdische Sprache unsere rote Linie.“
Es brauche dauerhafte Strategien und Mechanismus, um die kurdische Sprache zu etablieren und die Situation aufzulösen, dass sie zum Gegenstand von Kritik werde.
Heval Dilbihar (DEKUP)
Schwerpunkte der erste beiden Panels
Der Schwerpunkt des ersten Panels lag auf der Verbindung zwischen dem Kampf für die kurdische Sprache und dem Paradigma der Freiheitsbewegung und der demokratischen Nation, während sich die Vorträge des zweiten Panels thematisch auf die Verbindung mit den lokalen Verwaltungen und der Selbstverwaltung sowie diesbezügliche Leitlinien konzentrierte.
Colemergî: „Wenn du deine Sprache nicht wertschätzt, wirst du verschwinden“
In der ersten Sitzung sagte der Autor İhsan Colemergî: „Der Kampf um die Vorherrschaft und Unterwerfung von Völkern beginnt mit Kultur und Sprache. Wenn du nicht schreibst, wirst du verschwinden, und dein Volk wird mit dir verschwinden. Als vor 400.000 Jahren das Land der Sumerer erobert wurde, waren ihre Sprache und Kultur besonders betroffen.“
Anders als deominierende regionale Mächte, beanspruchten die Kurd:innen ihre Sprache nicht ausreichend, stellte der Autor fest. Fehlende Wertschätzung der eigenen Sprache gegenüber führe jedoch zum Verschwinden der Identität.
„Erinnern wir uns an die Worte von Ehmedê Xanî. Als er gefragt wurde, warum er Mem û Zîn auf Kurdisch geschrieben habe, antwortete er: ‚Wenn das kurdische Volk nicht in seiner eigenen Sprache schreibt, kann es sich mit seiner Sprache keinen Platz unter den Völkern der Welt sichern.‘ Aus diesem Grund müssen wir unsere Sprache verteidigen“, schloss Colemergî.
Zeydan: „Das kurdische Volk wird seine Sprache und Kultur weiterhin schützen“
Abdullah Zeydan ist der gewählte Ko-Bürgermeister der Großstadtgemeinde Wan, er wurde seines Amtes enthoben und durch einen Treuhänder ersetzt. In seinem Beitrag legte er dar, dass das krudische Volk im laufe der Geschichte bereits einen hohen Preis für den Schutz seiner Sprache gezahlt habe, betonte aber: „Solange das kurdische Volk existiert, wird es seine Sprache und Kultur weiterhin schützen. Wir haben viele Probleme, aber dieses Treffen ist sehr wertvoll. Jede Anstrengung erfordert eine Strategie und Kampfgeist.“
Der Politiker zeigte sich überzeugt, dass die während des Workshops gewonnenen Erkenntnisse, den „Weg für die Planung der Zukunft des Kurdischen ebnen“ können. Hierfür müsste Selbstkritik geübt und konsequent Änderungen vorangetrieben werden. „Lokale Verwaltungen und selbstverwaltete Strukturen müssen in dieser Hinsicht mehr Verantwortung übernehmen“, konkretisierte Zeydan.
Auch den aktuellen Prozess in der Türkei betrachtete er für den Kampf für die kurdische Sprache als integralen Bestandteil: „Insbesondere der von Herrn Abdullah Öcalan initiierte Prozess spielt in diesem Kampf eine sehr wichtige Rolle. Wir müssen eine demokratische, ethische und politische Gesellschaft aufbauen. Die Grundlage dafür liegt in der Priorisierung der Sprachforschung. Wir müssen gemeinsam voranschreiten und unsere kollektive Weisheit nutzen.“
Turhallı: „Wir schöpfen Kraft aus unserer Sprache“
Auch Cemile Turhallı, Ko-Sprecherin der Sprach-, Kultur- und Kunstkommission der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) zeigte sich im zweiten Teil und entschlossen hoffnungsvoll: „Der Staat und die Machthaber wollen, dass wir uns durch ihre Politik für unsere Sprache schämen. Warum sollten wir?
Wir schöpfen Kraft aus unserer Sprache. Sprache ist das Erbe eines Volkes. Während die Angriffe des Staates einerseits weitergehen, entsteht andererseits ein großer Widerstand dagegen. Wir werden unsere Sprache weiterhin am Leben erhalten und sie durch unsere Politik und Strategien leben.“
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kurdische-organisationen-beraten-in-wan-uber-sprachpolitik-und-strategien-48379 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/neuer-verein-in-wan-dadsaz-will-kurdische-rechtssprache-starken-45892 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/demonstration-in-istanbul-fur-bildung-auf-kurdisch-47856
Greetings to the 16th White Cane International Charity Festival
Vladimir Putin sent greetings to the participants, organisers and guests of the 16th White Cane International Charity Festival.
Der faule Frieden von Gaza
Marco Rima hat in schwierigen Zeiten Trost in seinem Glauben gefunden. Seine ablehnende Haltung gegenüber den staatlichen Corona-Massnahmen hatte ihm viel Kritik eingebracht.
Früher in Rente: So umgeht man teure Abschläge
Viele Beschäftigte stehen vor dem Ruhestand. Für sie lohnt sich eine genaue Planung. Seit 2023 gibt es mehr Flexibilität beim Übergang. Sie können früher in Rente gehen und weiterarbeiten. Die Rente bleibt dabei ungekürzt. Auch eine frei wählbare Teilrente ist möglich.
Altersrenten: Welche Optionen jetzt zählenDie Regelaltersrente startet je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 67 Jahren. Diese Angabe ist verbindlich.
Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Ein vorgezogener Start mit 63 ist möglich. Dafür fallen dauerhaft Abschläge an. Pro Monat sind es 0,3 Prozent, maximal 14,4 Prozent.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert 45 Jahre. Der abschlagsfreie Beginn steigt je nach Jahrgang an. Für Jahrgang 1964 und jünger gilt: abschlagsfrei erst mit 65.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen braucht 35 Jahre und einen GdB von mindestens 50. Jahrgänge 1964 und später können mit 62 in Rente gehen. Dann fallen 10,8 Prozent Abschlag an. Ohne Abschlag ist die Rente ab 65 möglich.
Überblick der wichtigsten Altersgrenzen Rentenart Frühester Beginn / Abschläge – Abschlagsfrei Regelaltersrente – / – – 65–67, Jahrgang 1964: 67 Langjährig Versicherte (35 J.) 63 mit bis zu 14,4 % – Abschlagsfrei bei Erreichen der Regelaltersgrenze Besonders langjährig Versicherte (45 J.) Jahrgänge stufenweise – 65 (ab 1964) abschlagsfrei Schwerbehinderte (35 J., GdB ≥ 50) 62 mit 10,8 % – 65 ohne AbschlagQuellenbasis: Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Grundlagen.
Teilrente: Prozente frei wählenSie müssen die Vollrente nicht auf einmal nehmen. Die Teilrente lässt sich frei zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente festlegen. So reduzieren Sie die Arbeitszeit und sichern dennoch Einkommen. Das Wahlrecht basiert auf § 42 SGB VI. Sie können den Anteil später anpassen.
Der Vorteil ist klar. Sie behalten einen Teil Ihres Gehalts. Gleichzeitig sammeln Sie weiter Entgeltpunkte. Das erhöht die spätere Rente. Das gilt auch, wenn Sie bereits vor der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen.
Hinzuverdienst: Grenzen seit 2023 abgeschafftFrüher kürzte ein Zuverdienst die vorgezogene Altersrente. Diese Grenze ist seit 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie dürfen neben einer vorgezogenen Altersrente beliebig viel verdienen. Das erleichtert den gleitenden Ausstieg. Die Regelung gilt für Neu- und Bestandsrentner.
Achtung: Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen. Dieser Artikel behandelt ausschließlich Altersrenten. Prüfen Sie im Zweifel die individuelle Rechtslage.
Arbeiten nach der Regelaltersgrenze: Rente weiter steigernNach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Beschäftigte in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Sie können aber auf diese Freiheit verzichten. Dann zahlen Sie reguläre Beiträge und erhöhen die Rente jährlich. Das geht auch im Minijob. Eine kurze Erklärung beim Arbeitgeber reicht.
Für Arbeitgeber fällt ab Regelaltersgrenze auf jeden Fall ein Beitragsanteil an. Das sollten Beschäftigte bei Vertragsverhandlungen kennen.
Abschläge vermeiden oder ausgleichenWer früher geht, akzeptiert Abschläge. Bis zu 14,4 Prozent sind möglich. Sie können das mindern. Die Rentenversicherung erlaubt Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI. Ab 50 Jahren lassen sich Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Die DRV erstellt dafür eine verbindliche Auskunft.
Die Zahlung lohnt, wenn Sie dauerhaft im Ruhestand sind. Denn sie wirkt lebenslang. Holen Sie vorab eine Berechnung ein. Klären Sie auch die steuerliche Absetzbarkeit.
Demografie: Warum der Zeitpunkt günstig istDer Anteil älterer Erwerbstätiger steigt seit Jahren. 2024 war gut jeder vierte Erwerbstätige 55 plus. Zugleich nimmt die Erwerbstätigenquote in höheren Altersgruppen zu. Die 55- bis 64-Jährigen erreichten 2024 rund 75 Prozent. Auch die 65- bis 69-Jährigen arbeiten häufiger. Ihre Quote stieg von 14 Prozent (2014) auf 21 Prozent (2024). Diese Trends schaffen Spielräume für flexible Übergänge.
Praxis: So planen Sie den Übergang klugSichern Sie Ihren Anspruch. Stellen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Start. So ist die Zahlung pünktlich. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf vorher. Fehlende Zeiten kosten am Ende Geld.
Nutzen Sie das Teilrenten-Wahlrecht. Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit in Stufen. Oder arbeiten Sie weiter in größerem Umfang. Die Rente bleibt bei vorgezogenen Altersrenten ungekürzt. Planen Sie die Steuer mit ein.
Denken Sie an Ausgleichszahlungen. Lassen Sie sich eine DRV-Auskunft erstellen. Prüfen Sie danach Liquidität und Steuern. Treffen Sie die Entscheidung erst mit belastbaren Zahlen.
Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber. Vereinbaren Sie Stundenumfang und Befristung. Klären Sie Beiträge, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Ein kurzer Antrag reicht, um Beiträge zu leisten und die Rente zu erhöhen.
Beispiel: Teilrente plus JobSie starten mit 80 Prozent Teilrente. Parallel arbeiten Sie in Teilzeit. Die Rente bleibt voll in der gewählten Höhe. Ihr Lohn bringt zusätzliche Entgeltpunkte. Nach einem Jahr passt die DRV den Rentenbetrag an. So wächst die Rente Schritt für Schritt. Das Modell eignet sich besonders für Fachkräfte mit knappem Personalersatz.
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Syrian Economy Minister Explores Post-Sanctions Partnerships During U.S. Visit
Syrian Minister of Economy and Industry Nidal Al-Shaar held talks with several international economic institutions in Washington to explore avenues for economic cooperation and rebuilding global partnerships in the post-sanctions era.
During a roundtable hosted by the Gulf International Forum, Al-Shaar presented an overview of Syria’s economic landscape and its potential for opening up to regional and global markets. He also discussed the future of economic relations with Gulf countries and Syria’s strategic geographic role in fostering regional stability and serving as a launchpad for development across the Middle East.
Minister al-Shaar also met with the Middle East Institute in Washington, where he engaged with leading U.S. economists, investment bankers, and corporate representatives. The discussions focused on sustainable economic development in Syria and the creation of a new economic model positioning the country as a vital link between East, West, and the United States.
The minister’s visit is part of broader government efforts to reestablish economic ties and partnerships with international actors following years of isolation under the previous regime.
The Gulf International Forum, based in Washington, is an independent institute dedicated to promoting peace, progress, security, and stability in the Gulf and Middle East regions.
Bürgergeld-Härtefälle: Hier zahlt das Jobcenter wirklich
Atypische Lebenslage, besonderer Bedarf, klare Regeln: Wer Bürgergeld bezieht, kann zusätzlich zum Regelsatz einen Mehrbedarf bekommen, wenn ein unabweisbarer, besonderer Bedarf vorliegt.
Doch was gilt genau – und wo liegen die Grenzen? Wir ordnen die Rechtslage ein, korrigieren Mythen und zeigen, wie Betroffene ihren Anspruch durchsetzen.
Was zählt als „Härtefall“?Ein Härtefall liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände einen Bedarf auslösen, der im Regelsatz nicht vorgesehen ist – und weder durch Einsparungen noch durch Dritte gedeckt werden kann.
Es geht also um atypische Situationen, nicht um Alltagswünsche. Wichtig: Der Bedarf muss erheblich vom Durchschnitt abweichen.
Rechtsgrundlage – und was seit jüngerer Zeit anders istDer maßgebliche Anker ist § 21 Abs. 6 SGB II. Danach wird ein Mehrbedarf anerkannt, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht. Auch einmalige Bedarfe sind erfasst – aber nur, wenn ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II ausnahmsweise unzumutbar ist oder der Art nach nicht greift.
Zudem gibt es seit neueren Gesetzesänderungen einen eigenen Mehrbedarf für Schulbücher und Arbeitshefte: § 21 Abs. 6a SGB II. Das gilt ausdrücklich auch für digitale Schulbücher/Arbeitshefte oder entgeltliche Ausleihe.
Typische anerkannte Fälle – und klare AbgrenzungenUmgangskosten: Wer getrennt von seinem Kind lebt, kann für Fahrten und ggf. Übernachtungen zur Ausübung des Umgangsrechts einen Mehrbedarf geltend machen. Maßstab ist das günstigste zumutbare Verkehrsmittel; starre Bagatellgrenzen gibt es nicht.
Gesundheitsbedingte Mehrbedarfe: Etwa spezielle Hygiene- oder Pflegeprodukte bei Hauterkrankungen, die nicht von Krankenkasse/anderem Träger übernommen werden und dauerhaft bzw. wiederkehrend anfallen. Hier prüft das Jobcenter streng die Vorrangigkeit anderer Leistungen.
Haushaltshilfen: Nur in eng begründeten Einzelfällen über § 21 Abs. 6 – regelmäßig sind Kranken‑/Pflegekasse oder die Eingliederungshilfe zuerst zuständig.
Nicht über § 21 Abs. 6:
- Nachhilfe/Lernförderung läuft als Bildungs- und Teilhabeleistung (§ 28 SGB II) – nicht als Härtefall-Mehrbedarf.
- Standard-Schulbedarf (Hefte, Stifte etc.) ist über BuT bzw. Pauschalen abgedeckt; Schulbücher/Arbeitshefte hingegen ausdrücklich als eigener Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6a.
Es gibt keine starre Pauschale. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen, angemessenen Kosten – gedeckelt durch das, was kostengünstig und zumutbar ist.
Bei Umgangskosten sind z. B. Sparpreise/ÖPNV vorrangig. Bei gesundheitlichen Bedarfen zählen ärztliche Nachweise, Apothekenbelege oder produktbezogene Notwendigkeitsbescheinigungen.
U25: Auszug nur mit Zusicherung – Härtefall entscheidendUnter 25-Jährige brauchen vor Abschluss des Mietvertrags die Zusicherung des kommunalen Trägers, damit Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in der neuen Wohnung anerkannt werden.
Diese Zusicherung muss erteilt werden, wennschwerwiegende soziale Gründe ein Verbleib im Elternhaushalt unzumutbar machen (z. B. Gewalt, massiver Konflikt, untragbare Wohnverhältnisse), oder
der Umzug zur Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, oder
ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Wichtig: Wird ohne Zusicherung umgezogen, werden KdU regelmäßig nicht übernommen. Das ist eine Leistungsfolge, keine Sanktion. Sanktionen greifen nur bei Pflichtverletzungen – mit dem Umzug an sich hat das nichts zu tun.
So stellen Betroffene ihren Anspruch durch – in der Praxis- Antrag/Anzeige: Den besonderen Bedarf schriftlich gegenüber dem Jobcenter geltend machen (kurze Begründung genügt; Mehrbedarf kann auch im Weiterbewilligungsantrag mit beantragt werden).
- Belege beifügen: Nachweise zur Notwendigkeit (ärztlich/therapeutisch, Schulbescheinigungen), Kostenbelege/Angebote, Reiseplan bei Umgangskosten, Vergleichsangebote für das günstigste zumutbare Mittel.
- Vorrangprüfung beachten: Krankenkasse, Pflegekasse, Eingliederungshilfe oder andere Leistungsträger zuerst – das Jobcenter springt nachrangig ein.
- Erheblichkeit darlegen: Kurz erläutern, warum der Bedarf deutlich über das Übliche hinausgeht und nicht aus dem Regelsatz bestritten werden kann.
- Bescheid prüfen & ggf. Widerspruch: Bei Ablehnung Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat). Kürzen Jobcenter pauschal oder ignorieren Belege, lohnt sich fachkundiger Rat.
Härtefall-Mehrbedarfe sind kein Gnadenrecht, sondern ein klar geregelter Anspruch für außergewöhnliche Bedarfslagen. Wer sauber begründet, Belege sammelt und die richtige Rechtsgrundlage wählt (Härtefall-Mehrbedarf, Schulbuch-Mehrbedarf, BuT oder Darlehen), hat gute Chancen auf eine vollständige Kostenübernahme.
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Die Würfel-Wüste
Biometrische Überwachung: „Körperdaten sind keine freie Verfügungsmasse“
Ein Abgleich biometrischer Daten mit Bildern aus dem Internet für Ermittlungsbehörden? Europa- und Verfassungsrecht würden das verbieten, sagen mehrere Bürgerrechtler:innen und Datenschützer auf einer Pressekonferenz in Berlin. Ein Gutachten aus technischer Sicht stützt ihre Einschätzung.
Sehen alle gleich aus oder haben sie eindeutige Merkmale? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com NIKOLAY GLEBOV, Bearbeitung: netzpolitik.orgSpätestens nachdem Journalist:innen mit einer Gesichtersuchmaschine fast das Ex-RAF-Mitglied Daniela Klette aufgespürt hatten, forderten Sicherheitspolitiker:innen und Polizeiangehörige: Auch die Ermittlungsbehörden sollen entsprechende Software nutzen dürfen. Ihr Ruf blieb nicht ungehört: Mit dem sogenannten Sicherheitspaket wollte die Ampel-Regierung im vergangenen Jahr dem Bundeskriminalamt erlauben, biometrische Daten wie Fotos im Internet zu nutzen, um damit Verdächtige oder Opfer schwerer Straftaten zu suchen. Damit kam sie im Bundesrat letztlich nicht durch, weil den Ländern einige der anderen Überwachungsbefugnisse im Paket nicht weit genug gingen.
Doch die amtierende schwarz-rote Regierung hat bereits eine Neuauflage des tiefgreifenden Befugnisbündels in Vorbereitung. Das stand heute auf der Tagesordnung für das Bundeskabinett, von der es dann aber wie schon zuvor wieder gestrichen wurde. Nichtsdestotrotz legten heute die Grundrechtsorganisationen AlgorithmWatch und Amnesty International, der Chaos Computer Club, die Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bei einer Pressekonferenz dar, warum der bislang bekannte und von netzpolitik.org veröffentlichte Entwurf in dieser Form verfassungs- und europarechtswidrig sei.
„Rechtswidrig, egal wer es betreibt“„Biometrische Massenüberwachung ist rechtswidrig, egal wer sie betreibt“, sagte dabei Matthias Marx vom Chaos Computer Club. Der IT-Sicherheitsexperte erklärte eindringlich, dass keine Person sich biometrischer Überwachung entziehen könne. Biometrische Merkmale seien nun mal einmalig für eine Person und konstant. „Die Körperdaten von Menschen sind keine freie Verfügungsmasse, weder für Staat noch für kommerzielle Stalking-Dienstleister wie PimEyes oder Clearview“, so Marx. Die letzteren beiden sind die wohl bekanntesten kommerziellen Gesichtersuchmaschinen. Marx selbst wehrte sich bereits dagegen, dass etwa Clearview Daten zu seinem Gesicht gespeichert hatte.
Während bei den privaten Anbietern Konflikte mit der Datenschutzgrundverordnung offenkundig sind, stehen bei der polizeilichen Nutzung von biometrischen Daten aus Internetquellen andere Hindernisse im Weg. Allen voran die KI-Verordnung der EU. Sie verbietet es in Artikel 5, „Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen“ zu erstellen oder zu erweitern. Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von AlgorithmWatch, berichtete, dass immer wieder darauf verwiesen worden sei, die Suche könne auch ohne Datenbank funktionieren.
Dazu hat AlgorithmWatch ein Gutachten von dem Suchmaschinen-Experten Dirk Lewandowski anfertigten lassen, der Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ist. Lewandowski kommt darin zum Ergebnis, dass es technisch nicht umsetzbar sei, frei verfügbare Bilder aus dem Netz „für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank“ zu erstellen. Etwa weil Anfragen sehr lange dauern würden, wenn die notwendige Verarbeitung der Bilder immer erst ad hoc erfolge.
Aus Sicht von Spielkamp bestätigt das Gutachten damit die Bedenken von Menschenrechtsverteidiger:innen: „Die angestrebten biometrischen Erkennungsverfahren würden zwangsläufig gegen EU-Recht verstoßen, weil sie ohne den Einsatz von Datenbanken nicht umsetzbar sind. Diese Bundesregierung kann diese Tatsache nicht länger bestreiten und sollte ihre Gesichtserkennungspläne endgültig begraben.“
Nicht nur europarechtliche ProblemeDoch selbst wenn es dieses rechtliche Problem nicht gäbe, stünden den Biometrieplänen im Gesetzentwurf weitere im Wege. Die Juristin Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht auch verfassungsrechtlich hohe Hürden, denn das Vorhaben greife tief in die informationelle Selbstbestimmung von Menschen ein. „Es wären biometrische Daten von Milliarden von Menschen betroffen“, so Ruf. Am Ende ließe sich fast jede Person überall identifizieren, es ergäbe sich das Potenzial für Massenüberwachung. Aus Rufs Perspektive sei es „sehr wahrscheinlich“, dass ein derartiger biometrischer Abgleich vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würde.
Dem pflichtete auch Ulrich Kelber bei: „Immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht aufgrund von Klagen aus der Zivilgesellschaft überschießende Überwachungs- und Fahndungsgesetzgebung stoppen“, so der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte. „Das Bundesinnenministerium hat daraus nichts gelernt und will erneut gesetzliche Regelungen, die erkennbar gegen Vorgaben der Verfassung, des Datenschutzes und der KI-Regulierung verstoßen.“
Abschreckung und DiskriminierungLena Rohrbach von Amnesty International ging zusätzlich auf die gesellschaftlichen Folgen des geplanten Gesetzes ein. Es käme zu Abschreckungseffekten, sich im öffentlichen Raum zu bewegen. „Für die Bevölkerung ist gar nicht nachvollziehbar, welche Datenspuren korreliert werden und was verdächtig ist“, so die Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter. Das könne Personen davon abhalten, sich politisch zu engagieren und an Demonstrationen teilzunehmen. Und das wäre ein Problem, besonders heute: „Demokratie braucht eine aktive Zivilgesellschaft und keine eingeschüchterte“, so Rohrbach.
Überdies gebe es im Gesetzentwurf keinerlei Vorkehrungen, um Auswirkungen potenziell diskriminierender Technologien zu verhindern. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn bestimmte Personen häufiger falsch erkannt und eventuell damit vermehrt zu Unrecht verdächtigt werden.
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Madagascar: The Army Seizes Power and Suspends Institutions
A military colonel in Madagascar has announced that the armed forces are taking control of the country after parliament voted to impeach President Andry Rajoelina.
According to the announcement, in front of presidential palace in the capital, Antananarivo, the leader of Madagascar’s elite CAPSAT military unit Colonel Michael Randrianirina said “We are taking power.”
Mr Rajoelina, whose government has faced weeks of youth protests over poverty, power outages and a lack of opportunity in the Indian Ocean Island country, has reportedly fled the country, fearing for his safety.
However, his office denounced the military’s actions as an “attempted coup d’etat” and an “illegal declaration” and insisted that Mr Rajoelina remained in charge.
Colonel Randrianirina said the military would form a council composed of officers from the military and gendarmerie (a military force with policing duties), and that a prime minister would be appointed to “quickly” form a civilian government.
Elected in 2023 for a second five-year term after a military coup that brought him back to power-an operation in which the elite army unit played a key role—Rajoelina faces escalating pressure after the popular movement that began on September 25 led to casualties among demonstrators.
Bürgergeld: Umzug ist immer erforderlich wenn es um Menschenwürde geht
Erforderlich ist ein Umzug für Bezieher von Bürgergeld immer dann, wenn es um die Herstellung von menschenwürdigen Wohnverhältnissen geht, die eine Ausübung des Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG überhaupt erst ermöglichen, also zur Beseitigung unzumutbarer Wohnverhältnisse.
Aber allein der Umstand, dass die bisher bewohnte Wohnung Anlass zu einem Auszug gibt, genügt nicht, um die Erforderlichkeit eines Umzuges zu bejahen.
Denn die Verpflichtung des Jobcenters zur Übernahme von Mehrkosten setzt voraus, dass sich der Einzug gerade in die von den Hilfebedürftigen gewählte neue Wohnung als erforderlich und geeignet zur Abwendung von nicht mehr weiter hinzunehmenden Nachteilen der bisherigen Wohnung erweist und die Kosten der neuen Wohnung auch unter Ansehung eines nachvollziehbaren und plausiblen Veränderungswunsches als angemessen anzusehen sind (Sächsisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 – L 7 AS 245/20 B ER –).
Eine Kostensteigerung um fast das Doppelte oder 1000, 00 Euro monatlich bzw. eine Bruttokaltmiete von mehr als 2.000 Euro ist nicht mehr angemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB 2.
Nach aktueller Auffassung des Landessozialgerichts Berlin – Brandenburg sind bei einem Umzug des Grundsicherungsberechtigten in die neue Wohnung die Jobcenter zur Zusicherung der Aufwendungen für die neue Unterkunft nach § 22 Abs. 4 SGB 2 nur verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Dabei muss die Überschreitung der Höhe der bisherigen Kosten der Unterkunft in einem angemessenen Verhältnis zur Ursache des Umzugs in die neue Wohnung stehen ( vgl. BSG, B 14 AS 107/10 R ).
Die Übernahme von Mehrkosten durch das Jobcenter setzt voraus, dass sich der Einzug in die neue Wohnung als erforderlich und geeignet zur Abwendung von nicht mehr weiter hinzunehmenden Nachteilen der bisherigen Wohnung erweist und sich die Kosten der neuen Wohnung als angemessen darstellen.
Diese Voraussetzungen waren hier mit der neuen Wohnung aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit für die Vorwegnahme der Hauptsache gegeben.
Eine 6- köpfige Bürgergeld Familie möchte ein neues Haus beziehen,weil ein sogenannter Härtefall vorliege. Ein Kind der Bedarfsgemeinschaft leidet unter einer spastischen rechts betonten Tetraparese, Harninkontinenz, Einschlafstörungen und Minderwuchs. Ihr sind ein GdB von 100, die Merkzeichen aG, B und H sowie der Pflegegrad 3 zuerkannt. Sie ist unter anderem mit einem Rollstuhl mit E-fix-Nachrüstung, einem Gehtrainer, einem Stehständer, einem Therapiestuhl, Nachtlagerungsschienen und orthopädischen Schuhen versorgt. Zudem ist ein Pflegebett ärztlich verordnet worden.
Die in Aussicht genommene neue Unterkunft war zwar geeignet, erhebliche Nachteile der derzeit bewohnten Wohnung abzustellen. In Anbetracht der verbleibenden Einschränkungen erweisen sich die zukünftigen KdUH aber nicht als angemessen. Für das Haus ist eine Nettokaltmiete in Höhe von 1.900 Euro zzgl. einer Vorauszahlung in Höhe von 100 Euro auf sonstige Nebenkosten zu entrichten.
Der nach § 12 Abs. 1 WoGG für einen 6-Personenhaushalt in der für Berlin maßgebenden Mietstufe 4 (vgl. Anlage zu § 1 Abs. 3 Wohngeldverordnung) zu berücksichtigende Wert liegt bei 1.029 Euro und mit einem Sicherheitszuschlag von 10% bei 1.131,90 Euro. Auch dieser Wert stellt zwar nach Auffassung des Senats im Rahmen der Ermittlung der konkreten Angemessenheit der KdUH für eine den Bedürfnissen aller Antragsteller entsprechenden Wohnraums keine Grenze dar.
Kostensteigerung der Mietkosten um 100% ist nicht mehr angemessen im Sinne der Rechtsprechung des BSGDie Überschreitung dieses Wertes um etwa das Doppelte bzw. ca. 1.000 Euro monatlich ist aber in Anbetracht der Tatsache, dass auch dieser Wohnraum nicht in jeder Hinsicht geeignet für die Antragsteller ist, nicht gerechtfertigt.
Gegen die Angemessenheit spricht auch, dass es sich um ein Einfamilienhaus mit einem Grundstück handelt. Üblicherweise sind Wohnungen in vergleichbarer Wohnlage günstiger zu mieten als freistehende Häuser. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, weshalb die Antragsteller das Haus (über Küche und Bad hinaus) möbliert mieten. Da das Anmieten von Möbeln nicht den Bedarf der Unterkunft deckt, ist die Miete hierfür nicht erforderlich und damit nicht angemessen.
Es ist auch nicht glaubhaft gemacht, dass kein anderer Wohnraum in der von den Antragstellern benötigten Größe oder Ausstattung – etwa in Form einer Wohnung und unmöbliert – zu günstigeren Preisen als einer Bruttokaltmiete von mehr als 2.000 Euro konkret verfügbar wäre.
Die hierzu auf Anfrage des Gerichts von den Antragstellern übermittelten Ausdrucke aus dem Chatverlauf bei dem Anbieter Immoscout lassen weder konkrete Mietangebote, noch die Gründe, aus denen es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, erkennen.
Daraus wird vielmehr nur ersichtlich, dass die Antragsteller sich vornehmlich für die Anmietung von Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften interessieren. Für die Frage, ob ggf. Wohnungen zu einem niedrigeren Preis verfügbar sind, geben sie ebensowenig her wie die pauschalen Behauptungen, sich bei anderen Wohnungsportalen umgeschaut zu haben.
Anmerkung vom Bürgergeld Experten Detlef Brock1. Eindeutig eine Einzelfallentscheidung, die zu Ungunsten der Familie ausgefallen ist.
2. Bei derartiger Kostensteigerung sind die Erfolgschancen vor Gericht als Null anzusehen.
3. Wann eine Kostensteigerung der neuen Miete angemessen im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist, kann man schlecht beziffern, jedenfalls nach der Rechtsprechung der obersten Gerichte ist dies bei Steigerungen um mehr als 40% nicht mehr gegeben.
Aber man kann diese Argumentation nicht verallgemeinern, es zählt immer der Einzelfall.
Allerdings dürfte es im Rahmen der Abschaffung des Bürgergeldes bzw. Umwandlung in „ Neue Grundsicherung“ schwieriger werden, solche Kostensteigerungen bei den neuen Mietkosten gerichtlich durch zusetzen, denn die Karenzzeit bei den Mietkosten wird wegfallen, unangemessene KdUH werden denn nur noch für 6 Monate übernommen, wobei diese Regel keine ( starre Frist ) nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist.
Auch bei der neuen Grundsicherung nach dem SGB 2 muss und wird der Einzelfall zählen, so dass Ausnahmen wie etwa Krankheit und Behinderung, Alleinerziehende mit schulpflichtigen Kindern, kurzer Leistungsbezug nach dem SGB 2, Leistungsempfänger kurz vor Renteneintritt und weitere Ausnahmen dazu führen werden, dass die 6 Monate um einen angemessenen Zeitraum zu erweitern sind – Alles Andere wäre eindeutig verfassungswidrig und würde die Rechte des Menschen verletzen!
4. Das BSG prüft im Wege eines Ursache-Wirkung-Vergleichs auch anhand der entstehenden Mehrkosten, ob die Erforderlichkeit im Einzelfall vorliegt. Es werden nur Veränderungen privilegiert, die sich innerhalb des Marktsegments realisieren lassen, auf das der Leistungsberechtigte nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu verweisen ist, und die Überschreitung der Höhe der bisherigen KdU muss in einem angemessenen Verhältnis zur Ursache des Umzugs in die neue Wohnung stehen; dh der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität lässt auch unterhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine – geringfügige Kostensteigerung – zu.
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Bürgergeld-Bezieher zwang Jobcenter in die Knie und erreichte so Telefon- und Internetkosten
Das Sozialgericht Dortmund hat in einem Vergleich entschieden, dass die Kosten für die Umstellung von Telefon und Internet im Rahmen von Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II anzuerkennen sind. Dieser Fall zeigt deutlich, dass es sich für Bürgergeld-Bezieher lohnen kann, gegen ablehnende Bescheide von Jobcentern vorzugehen.
Jobcenter lehnt Kosten für Umstellung von Telefon und Internet abIm Verfahren AZ: S 56 AS 2129/23 hatte ein Kläger die Erstattung von 59,95 Euro für die Umstellung von Telefon- und Internetanschluss beantragt.
Diese Kosten seien im Zusammenhang mit einem durch das Jobcenter genehmigten Umzug entstanden, und der Kläger argumentierte, dass sie gemäß § 22 Abs. 6 SGB II als Umzugskosten zu erstatten seien.
Jobcenter stimmt Vergleich zu und will grundsätzliches Urteil vermeidenZunächst lehnte das Jobcenter Bochum die Erstattung der Kosten ab. Nachdem das Sozialgericht Dortmund jedoch seine Rechtsauffassung darlegte, lenkte das Jobcenter ein und stimmte einem Vergleich zu, wie die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. aus Wuppertal berichtet.
Der Kläger erhielt dadurch die beantragte Summe von 59,95 Euro für die Umstellung von Telefon und Internet erstattet.
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– Bürgergeld: Jobcenter dürfen Mitwirkungspflicht bei Gutachten nicht überspannen
Der Vergleich zeigt, dass es sich für Leistungsberechtigte lohnen kann, gegen ablehnende Entscheidungen der Jobcenter vorzugehen. Das Jobcenter Bochum wollte jedoch durch den Vergleich ein Urteil vermeiden, das den Anspruch auf Erstattung solcher Kosten in der Zukunft verbindlich festgelegt hätte.
Dann nämlich hätten sich andere Bürgergeld-Beziehende auf das Urteil beziehen können und ebenfalls die Kostenerstattung für Telefon und Internet verlangen können.
Erfolgreiche RechtsdurchsetzungDieser Fall verdeutlicht, dass die Anerkennung von Umzugskosten im Rahmen des SGB II auch Kosten für die Umstellung von Telekommunikationsdiensten umfassen kann.
Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, dass es sich lohnt, rechtliche Schritte gegen ablehnende Bescheide der Jobcenter zu prüfen und durchzuführen.
Der Sozialrechtsexperte und Berater Harald Thomé von Tacheles e.V. hat die Kopie des Vergleichs hier veröffentlicht.
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Rente durch die Hintertür gekürzt? – Die Rentenreform trifft die Falschen
Die Ampel ist Geschichte, die neue Koalition regiert – und im Koalitionsvertrag ist keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze vereinbart. Fakt ist aber auch: Die Regelaltersgrenze steigt bereits heute stufenweise auf 67 Jahre, endgültig für alle ab Jahrgang 1964 – also bis 2031. Trotzdem flammt die Debatte wieder auf.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf längeres Arbeiten und lässt entsprechende Vorschläge prüfen. Regierungsberaterinnen und -berater gehen noch weiter: Sie wollen das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln – mit Szenarien, in denen bis 2060 ein Renteneintritt mit 73 denkbar wäre.
Was die Ökonomen fordern – und was das bedeuten würdeDie Ökonominnen und Ökonomen um Veronika Grimm, Justus Haucap, Stefan Kolev und Volker Wieland argumentieren, Deutschland stehe wirtschaftlich unter Druck: geringe Produktivitätszuwächse, Demografie, hohe Sozialausgaben.
Ihre Antwort: länger arbeiten, Frühverrentungswege begrenzen, das Rentenalter dynamisch an die Lebenserwartung knüpfen. CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn sekundiert: Bis 2030/31 steige das Regelalter auf 67 – danach werde es weiter schrittweise Anpassungen geben müssen.
Die Idee klingt auf dem Papier „neutral“: Wenn wir älter werden, arbeiten wir länger. Doch neutral ist das nur, wenn alle gleiche Chancen haben, alt zu werden – und das stimmt in Deutschland schlicht nicht.
Harter Alltag, kürzeres Leben: Die vergessene Seite der StatistikGewerkschaften und Sozialverbände warnen: Eine pauschale Erhöhung benachteiligt genau jene, die ohnehin am kürzesten leben – Beschäftigte mit harten, körperlich belastenden Erwerbsbiografien.
Die Daten sind eindeutig: Laut DIW-Analyse (2021) beträgt die durchschnittliche Restlebenserwartung mit 65 bei Beamten rund 21,5 Jahre, bei Arbeitern hingegen nur 15,9 Jahre.
Das ist eine Differenz von gut fünf Jahren – bei Männern sogar noch ausgeprägter. Wer sein Leben lang malocht und lückenlos Beiträge zahlt, hat statistisch deutlich weniger Rentenjahre.
Auch die Sterblichkeitszahlen zeigen, wie schief das Bild ist: In Deutschland war jeder Sechste bis Fünfte der Verstorbenen jünger als 67. Wer das Regelalter gar nicht erlebt, profitiert nie von der eigenen Einzahlung. Wird die Latte höher gelegt, wächst diese stille Ungerechtigkeit.
„Rentenkürzung durch die Hintertür“ – trifft das zu?Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt eine weitere Anhebung des Rentenalters eine „Rentenkürzung durch die Hintertür“. Das ist hart formuliert, aber im Ergebnis nachvollziehbar:
Hebt man das Regelalter pauschal an, sinken faktisch die ausgezahlten Rentenjahre – vor allem für jene mit geringerer Lebenserwartung. Sozial fair wäre eine Reform nur, wenn sie Ungleiches ungleich behandelt.
Der blinde Fleck der Berater: Heterogene LebenserwartungWer die Regelaltersgrenze linear an die Lebenserwartung koppeln will, muss die Unterschiede bei der Lebenserwartung mitdenken. Sonst entsteht eine Mogelpackung: Die statistischen „Durchschnittsjahre“ verteilen sich nicht gleichmäßig über Klassen, Berufe und Einkommen. Körperlich belastete Tätigkeiten, Schichtarbeit, prekäre Jobs – genau dort ist die Lebenserwartung niedriger.
Eine faire Kopplung müsste folgerichtig differenzieren, etwa über abschlagsfreie Wege für besonders belastete Erwerbsbiografien, großzügigere Zurechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente oder berufsspezifische Übergänge. Alles andere verschiebt Lasten von oben nach unten.
Rechtslage heute: Was gilt, was ändert sich?Zur Einordnung: Die Regelaltersgrenze steigt bereits seit Jahren und erreicht 2031 die 67. Vorzeitige Renten sind möglich – mit Abschlägen. Für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) gibt es die Rente ohne Abschläge früher.
Der politische Streit dreht sich jetzt darum, ob nach 2031 erneut erhöht, ob die „Rente mit 63“ weiter beschnitten oder ganz gestrichen wird – und ob die Kopplung an die Lebenserwartung kommt. All das hätte massive Verteilungswirkungen.
Was wäre eine gerechte Alternative?Wer das System stabilisieren will, ohne die soziale Schieflage zu verschärfen, hat Optionen – ohne pauschale Erhöhung des Regelalters:
Erstens: Erwerbstätigenversicherung. Alle zahlen ein – Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbstständige, Abgeordnete. Breitere Basis, stabilere Finanzierung. Länder wie Österreich zeigen, dass ein breites Umlagesystem starke Renten ohne spätere Eintrittsalter ermöglicht.
Zweitens: Gute Arbeit statt späte Arbeit. Wer wirklich länger arbeiten kann, braucht gesundheitsgerechte Arbeitsplätze, Weiterbildung und flächendeckende Prävention – nicht nur Appelle. Jede vermiedene Erwerbsminderung spart Beiträge und Leid.
Drittens: Zuwanderung, Produktivität, Tarifbindung. Mehr qualifizierte Zuwanderung, höhere Erwerbsbeteiligung, bessere Tarifbindung und Investitionen in Produktivität entlasten die Rentenkasse nachhaltig – ohne die Rechnung allein älteren Beschäftigten zu präsentieren.
Viertens: Zielgenaue Differenzierung. Statt „one size fits all“ braucht es klare Erleichterungen für schwere Berufe, eine realistische Bewertung von Schicht- und Akkordarbeit sowie verlässliche Wege in die Erwerbsminderungsrente, die nicht mit Hürden überzogen sind.
Reform ja – aber ehrlich und fairDie nüchterne Wahrheit lautet: Ja, die Demografie fordert ihren Preis. Aber eine pauschale Anhebung des Rentenalters ist keine naturgesetzliche Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung – mit klaren Gewinnern und Verlierern.
Wer wirklich an der Lebenserwartung ansetzen will, muss deren Ungleichheit ernst nehmen. Alles andere ist ökonomisch kurzsichtig und sozial ungerecht. Die gerechte Reform beginnt nicht bei „mehr Lebensjahren für alle“, sondern bei mehr Rentenjahre für diejenigen, die sie heute am wenigsten haben.
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taz: Streit um Wehrpflicht per Losverfahren: Schwarz-roter Dilettantenstadl
Die Riester-Rente soll sich grundlegend ändern – Reform angekündigt
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigt an, noch 2025 die Reform der privaten Altersvorsorge in die Wege zu leiten. Noch vor Neujahr soll sein Ministerium einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf vorlegen.
Zustimmung vom Gesamtverband der VersichererDer Gesamtverband der Versicherer begrüßt dieses Vorhaben, denn es brauche ein Riester-Reform, die mehr Vertrauen, Attraktivität und Gerechtigkeit in der privaten Altersvorsorge bringen. Dies sei möglich, wenn die Bundesregierung Kapitalmärkte, Flexibilität und lebenslange Sicherheit in einem neuen System verbinden.
Eine neue geförderte Altersvorsorge müsse ebenso verständlich sein wie gute Renditechancen bieten, sie müsse einfach funktionieren und fair für alle Anbieter gestaltet werden. Sie müsse auch in Zukunft Sicherheit für das ganze Leben bieten.
Minister sagt, Riester-Rente habe nicht so funktioniert wie gedachtKlingbeil zufolge sei die vor zwei Jahrzehnten eingeführte Riester-Rente zwar gut gemeint gewesen, habe aber nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt habe. Der Minister sagt, man müsse sich im Bereich der privaten Rente mehr trauen.
Riester-Rente bricht einDie Riester-Rente zieht immer weniger Bürger an. Es gibt zwar über 16 Millionen Verträge, doch kündigten allein 2025 bis August fast 220.000 Kunden ihre Verträge.
Das sind deutlich mehr als im Vergleichsraum des Vorjahres, und bereits damals steig die Zahl der Kündigungen. 2025 beendeten insgesamt 266.000 Bürger ihre Verträge.
Insgesamt kündigten rund fünf Millionen Kunden ihre Verträge, und das sind 25 Prozent der vormals 20 Millionen.
Was plant das Finanzministerium?Ein konkretes Programm zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge stellt der Finanzminister allerdings nicht vor. Vor wenigen Wochen deutete er an, möglicherweise den Gesetzesentwurf für ein sogenanntes Altersvorsorgedepot als Vorlage zu nutzen.
Den hatte in der letzten Bundesregierung die FDP eingebracht, doch wegen des Endes der Ampel-Koalition setzte niemand die Idee um.
Zugleich sagte er jedoch,” vielleicht hätten wir (die Bundesregierung) aber auch die Kraft, noch viel mehr zu machen”. Es bleibt also vage, was für eine Reform Ende des Jahres auf dem Tisch liegt, falls das Finanzministerium liefert.
Niedrige Rendite und hohe KostenDie Riester-Rente gibt es seit 2002. Die damalige Regierung aus SPD und Grünen führte sie seinerzeit ein, um die gesetzliche Rente zu ergänzen, deren Niveau deutlich am Sinken war.
Freiwillige Altersvorsorge der Bürger sollte attraktiv werden, indem der Staat eine ordentliche Zulage zahlte und Vergünstigungen bei der Steuer anbot. Besonders hoch waren die Zulagen für Geringverdiener und Familien mit Kindern.
Die Riester-Rente hat aber bereits seit Jahren den Ruf, dass die Renditen viel zu niedrig sind, und die Kosten zu hoch. Die Regeln gelten als unübersichtlich und undurchsichtig.
Mickrige AuszahlungDie nackten Zahlen des Finanzministerium zeigen, dass Einzahlungen in die Riester-Rente kaum ausreichen, gesetzliche Rentenlücken zu füllen und Altersarmut zu verhindern. So erhielten 2024 1,165 Millionen Menschen Leistungen aus der Riester-Rente. Diese lagen im Durchschnitt bei 1.636,13 Euro pro Jahr. Pro Monat sind dies lediglich 136,00 Euro.
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…und den Irrsinn im Gesicht: Linke Halluzinationen
Wir haben ein Problem: Menschen wie Gespenster, verwirrt und wahrlich glückstaumelnd zuversichtlich – denn die Erlösung von allem Übel dünkt sie scheinbar zum Greifen nah, und das seit Ewigkeiten wieder und wieder, ein irrwitziger Sturmlauf gegen die Realität! “Denn wenn wir schreiten Seit‘ an Seit‘”, oder auch: „Komm‘, Genosse, reih‘ dich ein, wir wollen freie […]
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Rassismus – ein altbekanntes Phänomen im türkischen Fußball
Rassismus in der Türkei beschränkt sich nicht nur auf die politische Arena, sondern ist ein wachsendes Problem, das in allen Bereichen des Lebens sichtbar ist. In der Welt des Fußballs ist er auf dem gesamten Spielfeld zu spüren.
Heute richten sich rassistische Äußerungen und Einstellungen am deutlichsten gegen kurdische Fußballmannschaften. Rassismus gegen kurdische Stadtmannschaften, insbesondere gegen Amedspor, wird von Fans, Vereinsverantwortlichen, Spielern und Kommentatoren offen zur Schau gestellt.
Rassismus seit der osmanischen Ära
Rassismus im türkischen Fußball reicht bis in die letzten Jahre des Osmanischen Reiches zurück. Es gab sogar Fußballvereine, die direkt vom „Komitee für Einheit und Fortschritt" [Ittihad ve Terraki, türkische nationalistische Organisation, die zwischen 1889 und 1926 aktiv war und 1915 den Völkermord an den Armenier:innen organisierte, Anm. d. Red.] gegründet wurden. Im Einklang mit der turanistischen Ideologie [Der Turanismus ist eine pseudohistorische Ideologie, die einen gemeinsamen Ursprung der Turkvölker, Finno-Ugrier:innen, Mongol:innen und mandschu-tungusischen Völker annimmt. Anm. d. Red.] wurde der Verein Altınordu auf Initiative von Talat Pascha, dem Hauptarchitekten des Völkermords an den ArmenierInnen, gegründet.
In Ankara wurde der Sportverein Ateş-Güneş gegründet, um die Sonnensprachen-Theorie zu fördern [Die Sonnensprachtheorie ist ein pseudowissenschaftliches sprachpsychologisches Konstrukt, dem zufolge der „Urmensch“ der „türkischen Rasse“ angehörte. Aus dessen Urlauten soll sich das Prototürkische als Ursprung aller Sprachen entwickelt haben. Anm. d. Red.]. In den 1950er Jahren wurden Minister und Abgeordnete der regierenden Demokratischen Partei zu Präsidenten verschiedener Vereine ernannt.
Blüte der Feindseligkeit
In den 1990er Jahren, als der Freiheitskampf Kurdistans an Stärke gewann, blühte die Feindseligkeit gegenüber Kurd:innen im türkischen Fußball auf. Rassistische Gruppen und mafiöse Strukturen dominierten fast die gesamte Fußballszene in der Türkei. In den 2000er Jahren wurde die weiße Strickmütze, die der Rechtsextremist und Mörder des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink, Ogün Samast, trug, zu einem Symbol für Rassisten.
Der Kapitän von Trabzonspor erschien mit einer weißen Strickmütze zum Training, und Fans einiger Vereine begannen, mit denselben Mützen zu den Spielen zu kommen. Die jüngste Bestrafung wegen eines kurdischen Schriftzugs auf dem Trikot von Amedspor und die Tatsache, dass dies sogar verteidigt wurde, zeigen deutlich, dass diese rassistische Mentalität auch heute noch fest verankert ist.
„Weg mit den Kurden“-Durchsagen
Rassistische Parolen gegen Kurd:innen im türkischen Fußball sind älter als die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Der 1968 gegründete Verein Diyarbakırspor aus Amed (tr. Diyarbakır) war schon immer antikurdischen Hassreden ausgesetzt. Während des ersten Auswärtsspiels der Mannschaft in Kırıkkale wurden über die Stadionlautsprecher Durchsagen mit dem Inhalt „Weg mit den Kurden“ gemacht. Nach dem Aufstieg in die erste Liga wurde die Mannschaft bei Spielen in Istanbul häufig mit Sprechchören wie „Diyarbakirroo“, einer abwertenden Verspottung, beleidigt.
Politische Hetze durch Sport
Nach dem faschistischen Militärputsch vom 12. September wurden Fußballmannschaften aus kurdischen Städten mit der kurdischen Freiheitsbewegung gleichgesetzt. Der einst gegen Kurd:innen gerichtete Slogan „Weg mit den Kurden“ wurde nach 1980 durch „Weg mit der PKK“ ersetzt. Die rassistischen Einstellungen der Fußballfans in der Türkei gegenüber kurdischen Mannschaften, die vom türkischen Staat beharrlich gefördert wurden, hörten nie auf. Ziel des staatlichen Handeln war es, den Rassismus zu kontrollieren und in die erste Liga zu bringen und so die kurdische Freiheitsbewegung zu schwächen.
Ende der 1990er Jahre gehörte Polizeichef Ali Gaffar Okan zu den Staatsbeamten, die sich für Diyarbakırspor interessierten. Er erklärte offen, sein Ziel sei es, „durch Fußball eine Beziehung zwischen den Kurden und dem Staat aufzubauen und die Stimmen für die die Partei der Demokratie des Volkes (HADEP) auf unter 10 Prozent zu senken“.
Sogar der Name „Amed“ wurde blockiert
Eine wichtige Entwicklung für Kurd:innen wurde der Fußsballbverein Amedspor. Er wurde am 28. Oktober 2014 gegründet, aber sein Name wurde von der Türkischen Fußballföderation (TFF) erst im August 2015 genehmigt. Ein Jahr lang weigerte sich die TFF, den Namen des Teams zu genehmigen, allein wegen des Wortes Amed.
Amedspor war bei jedem Auswärtsspiel rassistischen Angriffen ausgesetzt. Diese Angriffe kamen nicht nur von gegnerischen Fans, sondern auch von rivalisierenden Spielern auf dem Spielfeld. Gegenspieler machten nach jedem Tor beharrlich den Militärgruß. Kommentatoren der Sender, die Amedspor-Spiele übertrugen, vermieden es, „Amedspor“ zu sagen, und bezeichneten die Mannschaft stattdessen als „sie“ oder änderten ihren Namen in „Amed Sportif“. Die Trikotfarben des Teams wurden zur Zielscheibe, und es kam zu Angriffen auf Geschäfte, die Amedspor-Fanartikel verkauften.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Verbindung zwischen Amedspor und der kurdischen Bevölkerung zu einer Widerstandsfront gegen all diese Angriffe. Nach jedem Sieg sangen die Spieler und Fans von Amedspor gemeinsam das Lied „Diren Diyarbakır“ (Diyarbakır widerstehe). Schließlich wurde das Lied zur inoffiziellen Hymne des Teams.
Einige Beispiele rassistischer Übergriffe im türkischen Fußball
1999 – Mehmet Ali Yılmaz, damals Präsident von Trabzonspor, äußerte sich rassistisch gegenüber dem schwarzen Spieler Kevin Campbell.
2002 – Fenerbahçe-Fans riefen israelischen Spielern ihrer Mannschaft „Hitler, wir verstehen dich besser“ zu.
2007 – Während des Spiels zwischen Afyonspor und Bozüyükspor skandierten Fans beider Mannschaften „Wir sind alle Ogün, wir sind alle Türken“ und bezogen sich damit auf Ogün Samast, den Mörder des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink.
2007 – Der Kapitän von Trabzonspor erschien zum Training mit derselben weißen Strickmütze, die auch der Mörder von Hrant Dink getragen hatte.
2007 – Beim Spiel zwischen Konyaspor und Denizlispor trugen einige Fans von Konyaspor dieselben weißen Mützen wie der Mörder von Hrant Dink.
Januar 2007 – Während eines Spiels in Malatya zwischen Malatyaspor und Elazığspor zeigten Fans von Elazığspor ein Transparent mit der Aufschrift „Wir sind weder Armenier noch aus Malatya, wir sind aus Elazığ“ und skandierten „Armenisches Malatya“.
2008 – Fans von Trabzonspor protestierten gegen den Präsidenten des Zentralen Schiedsrichterausschusses, Oğuz Sarvan, mit dem Sprechchor „Völkermord für Oğuz, den Armenier in Trabzon“.
2008 – Trainer Samet Aybaba äußerte sich rassistisch über den ägyptischen Spieler Abdel Sattar Sabry (El Saka), und Fatih Terim benutzte rassistische Sprache gegenüber dem bosnischen Spieler Saffet Sürgün.
2009 – Vor dem Spiel zwischen Diyarbakirspor und Bursaspor begrüßten Bursaspor-Fans die Mannschaft von Diyarbakirspor mit Transparenten mit der Aufschrift „Wie glücklich ist der, der sagt, ich bin Türke“.
2010 – Beim Spiel zwischen Beşiktaş und Bursaspor riefen Bursaspor-Fans dem Beşiktaş-Anhänger Alen Markaryan „Armenische Hunde unterstützen Beşiktaş“ zu.
2010 – Trabzonspor-Fans konfrontierten Mitglieder der Partei Freiheit und Solidarität (ÖDP) bei einer Protestkundgebung für Hrant Dink auf dem Taksim-Platz in Istanbul und skandierten „Ogün Samast, olé“ und „Yasin, der Bombenleger“, womit sie diejenigen lobten, die an rassistischen Gewalttaten beteiligt waren.
2011 – Beşiktaş-Fans beleidigten den Galatasaray-Spieler Emmanuel Eboué, indem sie ihn als „Affen“ bezeichneten.
2013 – Fenerbahçe-Fans schwenkten Bananen und riefen schwarzen Spielern „Affe“ zu. Später hielten sie eine Pressekonferenz ab und sagten: „Wir haben niemanden beleidigt, wir haben auch schwarze Freunde.“
2016 – Amedspor-Fans wurden vor Gericht gestellt, weil sie ein Transparent mit der Aufschrift „Lasst die Kinder nicht sterben, lasst sie zu den Spielen kommen“ gezeigt hatten.
2016–2020 – Amedspor-Fans wurde die Teilnahme an mindestens 70 Auswärtsspielen untersagt.
2015 – Vor dem Spiel Türkei gegen Island in Konya nach dem Massaker von Ankara wurde die Schweigeminute für die Opfer von türkischen Fans ausgebuht, die pfiffen und „Wie glücklich ist der, der sagt, ich bin Türke“ skandierten.
Januar 2016 – Nach einem Tor gegen Amedspor salutierte der Başakşehir-Spieler Semih Şentürk vor den Amedspor-Fans und bezeichnete dies später als „Kriegsgeste“.
Januar 2016 – Die Polizei durchsuchte das Vereinsgebäude von Amedspor und beschlagnahmte Computer.
Februar 2016 – Deniz Naki erhielt nach folgendem Social-Media-Beitrag nach einem Spiel gegen Bursaspor eine Sperre für 12 Spiele: „Als Amedspor haben wir unseren Kopf nicht gesenkt und werden dies auch niemals tun ... Wir widmen diesen Sieg denen, die seit über 50 Tagen in unserem Land unter Unterdrückung getötet und verletzt wurden.“
2014 – Deniz Naki wurde während seiner Zeit bei Gençlerbirliği angegriffen, nachdem er mit den Worten „Bist du der kurdisch-alevitische Spieler?“ provoziert worden war. Später wurde er vom türkischen Fußballverband aus dem türkischen Fußball ausgeschlossen, nachdem er die türkische Offensive gegen Efrîn (Afrîn) kritisiert hatte. Er wurde öffentlich angegriffen und erhielt Morddrohungen.
2017 – Der türkische Twitter-Star Hakan Hepcan bezeichnete den Galatasaray-Spieler Bafétimbi Gomis als „Affen“.
Dezember 2020 – Während eines Spiels benutzte der vierte Schiedsrichter rassistische Ausdrücke gegen den Ko-Trainer von Başakşehir, Pierre Webó.
Dezember 2020 – Der Sportkommentator Emre Bol benutzte in einer Live-Fernsehsendung rassistische Ausdrücke gegen den Galatasaray-Spieler Mbaye Diagne.
2023 – Amedspor wurde während seines Auswärtsspiels gegen Bursaspor mit Transparenten mit den Aufschriften „White Toros“ und „Yeşil, Counter-Guerrilla“ (in Anspielung auf türkische Todesschwadronen des tiefen Staates) empfangen. Es wurden rassistische Sprechchöre angestimmt und Angriffe verübt. Als Bursaspor einen Elfmeter zugesprochen bekam, erklärte der Verein: „Diese Strafe gilt nicht uns, sondern allen patriotischen Fans.“
2024 – Während eines Fußballspiels zwischen der Getronagan Armenian High School und der Istanbul Technical University (ITU) skandierte die Menge „Flüchtlinge raus“.
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