«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
RFK Jr. unter Druck: Er empfiehlt Impfung als «wirksamsten Weg, um Masern zu verhindern»
Mit dem Thema Masern scheint das Medizin-Establishment seinen Hebel gefunden zu haben, die Trump-Administration und vor allem Robert F. Kennedy Jr., den neuen Chef des US-Gesundheitswesens, ordentlich in Erklärungsnot zu bringen und unter Druck setzen zu können.
Als Ende Februar ein 6-jähriges Mädchen im Covenant Children's Hospital im texanischen Lubbock verstarb, beherrschte die Meldung, das Kind sei an Masern verstorben, die Mainstream-Schlagzeilen. Dieser Todesfall dürfte auch nicht unerheblich dazu beigetragen haben, dass Robert F. Kennedy Jr. seine Kritik an der Masern-Impfung öffentlich zurückgefahren hat, um nicht mainstreammedial mit der Anklage, er mache sich maßgeblich schuldig, wenn Menschen an Masern sterben (siehe hier und hier), «gesteinigt» zu werden.
Der Intensivmediziner Pierre Kory und Children's Health Defense analysierten den Unglücksfall zwar näher und kamen daraufhin zu dem Schluss, dass der Tod des Mädchens nicht aufgrund von Masern, sondern durch einen ärztlichen Behandlungsfehler sowie dadurch, dass ihr womöglich lebensrettende Atmungsbehandlungen versagt worden sind, eintrat. Doch vom Mainstream wurde dies einfach ignoriert (siehe hier).
Stattdessen sucht man weiter nach Gelegenheiten, auf die Masern-Paniktrommel zu schlagen. So berichtete CNN heute, es sei ein zweites Kind an Masern verstorben, was Kennedy Jr. offenbar so unter Druck setzte, dass er öffentlich verlautbaren ließ, der MMR-Impfstoff sei «der wirksamste Weg, um die Verbreitung von Masern zu verhindern».
Zero Hedge kommentiert dazu:
«Progressive/korporative Staatsmedien haben in letzter Zeit einen angeblichen verwaltungsinternen Konflikt über die offizielle Reaktion auf den ‹Masernausbruch› stark aufgemotzt, mit dem klaren Ziel, Kontroversen und Spaltungen innerhalb der MAGA/MAHA-Koalition zu schüren.»
Dabei nimmt Zero Hedge Bezug auf einen Artikel von Axios mit dem Titel: «Das Weiße Haus hat die Nase voll von RFK Jr.'s schleppendem Pressegeschäft», in dem es heißt:
«Das Weiße Haus ist so frustriert über den Mangel an klarer und schneller Kommunikation durch die Behörde von Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., dass es eine parallele Pressestelle eingerichtet hat, so fünf Top-Quellen der Trump-Administration gegenüber Axios.
Das Problem war im Februar aufgetaucht, nachdem es zwei Tage gedauert hatte, bis die Gesundheitsbehörde per Tweet bestätigte, dass ein Kind aus West-Texas die erste Person war, die im Rahmen des Masernausbruchs gestorben war (...).
Ein Beamter aus dem Weißen Haus, der an der Reaktion auf das Maserngeschehen beteilgt war, beschwerte sich sinngemäß: ‹Wo zur Hölle ist die Erklärung [zu dem Vorfall]?›»
Als Schuldige dafür, dass von Kennedys Behörde nichts gekommen sei, sei Stefanie Spear ausgemacht worden. Spear ist seit mehr als einem Jahrzehnt Beraterin von RFK Jr., wurde von ihm zur stellvertretenden Stabschefin ernannt und zu einer Art «Torwächterin» gemacht. Dazu meint Zero Hedge:
«Spear ist weithin geschmäht von den Establishment-Kobolden in der HHS-Bürokratie, die aus irgendeinem Grund noch nicht vor die Tür gesetzt worden sind. Dieser ganze Pseudo-Skandal ist das Ergebnis eines einzelnen Todesfalls, angeblich durch Masern, bei einem mennonitischen Kind in Texas.
Um das Ganze mal einzuordnen – etwas, das der von der Pharmaindustrie finanzierte Public Health™-Apparat nicht unternimmt: Laut CDC ‹werden im Jahr 2024 in den Vereinigten Staaten schätzungsweise 2.001.140 neue Krebsfälle diagnostiziert und 611.720 Menschen an der Krankheit sterben›.
Leider gibt es (noch) keine Krebsimpfstoffe, die man anpreisen könnte. Also bleibt der Fokus auf einer nicht ernsthaften, nicht lebensbedrohlichen, banalen Virusinfektion, die laut BMC Infectious Diseases 99,9 Prozent der Kinder in den Industrieländern überleben.»
The Defender berichtet unterdessen, dass eine 4-Jährige, die nach einer Maserninfektion kürzlich ebenfalls ins Covenant Children's Hospital eingeliefert worden sei, 36 Stunden nach einer Budesonid-Behandlung nach Hause entlassen worden sei. «Budesonid ist eine der Behandlungen, die der Sekretär des Gesundheitsministeriums, Robert F. Kennedy Jr., während des Masernausbruchs in Texas gefördert hat, wie The Hill berichtet», so The Defender. Budesonid ist ein synthetisches Glukokortikoid, das entzündungshemmend wirkt. Es wird zur Behandlung von Asthma, allergischem Schnupfen, chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen und anderen Erkrankungen eingesetzt.
Dass die Impfung nicht als der beste Schutz gegen Masern erachtete werden kann, darauf machte kürzlich der World Council for Health aufmerksam. Denn die Datenlage zeige unmissverständlich, dass die Masernimpfung nicht wirksam und auch nicht sicher ist.
Im November vergangenen Jahres hatte Kennedy in einem vom Tucker Carlson Network ausgestrahlten Video noch selbst konstatiert: «Keiner der verabreichten Impfstoffe hat je eine echte Placebostudie durchlaufen.» Das sei ein unhaltbarer Zustand, so der Neffe des ermordeten US-Präsidenten John F. Kennedy. Denn das bedeute, dass niemand wisse, wie die Risikoprofile dieser Produkte seien. Folglich «kann niemand sagen, ob das Produkt mehr Probleme abwendet als es verursacht.» (Transition News berichtete)
Indivisible Founders on the Impact of Nationwide 'Hands Off' Protests
Following nationwide “Hands Off!” protests this weekend that saw 1,300 rallies take place across all fifty states, the District of Columbia, and around the world, Indivisible, a lead organizer of the mobilization, released the following reflections:
Indivisible’s co-executive director Leah Greenberg shared the following statement:
“When we look back on the fight against the American fascist movement, people will talk about this as an inflection point. This was the first mass public demonstration of resistance to this administration, and it demonstrated the eye-popping strength and reach. The goal of these mobilizations was to bust through the myth that opposition was impossible or irrelevant in this new era. Thousands of people, like the Indivisible leaders around the country, have already been organizing this year, and this weekend, thousands more got organized too. Millionsof people made new connections, started new group chats, found new friends, signed up for new mailing lists, and asked ‘what’s next?’”
Indivisible’s co-executive director Ezra Levin shared the following statement:
“Fascists want people to fear them. Fear is contagious and they want it to spread. But courage is contagious too. The only solution to creeping authoritarianism is organized, courageous people power. And we saw an historic level of it across every state and many countries on Saturday.
Elon Musk is clinging to this galaxy-brained idea that the millions of people who rallied this weekend were paid protesters. This isn’t some ‘opp.’ This is literally what democracy looks like. Indivisible and our partners across the ecosystem provided the infrastructure and support to make this possible, from online maps to de-escalation trainings. But it’s ordinary people who put those 1,300 events on the map, and turned them into a history-making day of action. Musk and Trump may be trying to intimidate us, but it’s not coming from a place of strength. It’s coming from a place of weakness, because they know their agenda is unpopular and unsustainable.
“We hope our Democratic leaders were watching, too. For too long, Democrats like Chuck Schumer have denied we’re in a crisis and have embraced the James Carville ‘roll over and play dead” strategy.’ Those days should be over. The people are demanding Democrats find their spines, stand up straight, and fight back. Smart Democratic electeds will read the room, adapt, and lead. Cory Booker said that he heard from his own constituents that they want to see him fight back. We need more Bookers and fewer Schumers. And the people, their constituents, are demanding it”
“Indivisible has been organizing for the better part of a decade, and we’re not stopping. The fight just continues. The next congressional recess is on April 11th. Musk and Trump are up against forces they cannot intimidate into submission.”
'Hands Off!' Proves Americans Are Fed Up with the Trump Administration's Chaotic Attacks
Over the weekend, millions of people across 1,300 events protested against Donald Trump, his administration and the richest man in the world, Elon Musk, to keep their hands off life-saving government programs, consumer and health agencies and the constitutional rights of millions of Americans.
Public Citizen Co-President Robert Weissman sparked cheers and excitement from a crowd of roughly 100,000 people during his speech at the D.C. Hands Off! event. Weissman says he feels angry, hopeful and inspired to stop the destruction by the Trump Administration and salvage what remains to keep Americans safe, healthy and thriving.
“The mass mobilization this weekend brought millions into the streets and will change the trajectory of Trump’s second term, overcoming fear and isolation among the public, defeating the notion of Trump’s inevitability, strengthening Democratic opposition and inspiring an ever larger movement to oppose Trump’s authoritarianism, corruption and handouts to billionaires and corporations,” said Weissman.
Oklahoma Faith Leaders, Education Advocates, and Parents Urge Supreme Court to Block Nation's First Religious Public Charter School
A group of Oklahoma faith leaders, public education advocates, and public-school parents – who are among the plaintiffs in a lawsuit to stop Oklahoma’s creation of the nation’s first religious public charter school – today urged the U.S. Supreme Court to protect religious freedom and public education by affirming that charter schools are public schools that must be secular and open to all students.
In an amicus brief filed today in Oklahoma Statewide Charter School Board v. Drummond, the group explained that the Oklahoma Supreme Court correctly ruled last year that Oklahoma’s charter schools are public schools and, as governmental entities, must abide by the U.S. Constitution’s protections for religious freedom and church-state separation. Therefore, the proposed St. Isidore of Seville Catholic Virtual School, which intends to indoctrinate students in one religion, cannot operate as a public charter school.
The amici, which include OKPLAC (the Oklahoma Parent Legislative Advocacy Coalition) and eight Oklahoman taxpayers, are plaintiffs in OKPLAC v. Oklahoma Statewide Charter School Board, a separate lawsuit in Oklahoma state court challenging the charter school board’s approval of St. Isidore’s application to become a public school. That case is on hold while the case before the U.S. Supreme Court is being resolved. The plaintiffs in OKPLAC are represented by Americans United for Separation of Church and State, the American Civil Liberties Union, Education Law Center, and Freedom From Religion Foundation, with support from Oklahoma-based counsel Odom & Sparks PLLC and J. Douglas Mann.
The organizations issued the following statement:
“The law is clear: Charter schools are public schools and must be secular and open to all students. The Oklahoma Supreme Court correctly found that the state’s approval of a religious public charter school was unlawful and unconstitutional. We urge the U.S. Supreme Court to affirm that ruling and safeguard public education, church-state separation, and religious freedom for all.
“Oklahoma taxpayers, including our clients, should not be forced to fund a religious public school that plans to indoctrinate students into one religion and discriminate against students and staff. Converting public schools into Sunday schools would be a dangerous sea change for our democracy.”
In addition to OKPLAC, today’s amicus brief was filed on behalf of Melissa Abdo, Krystal Bonsall, Brenda Lené, Michele Medley, Dr. Bruce Prescott, the Rev. Dr. Mitch Randall, the Rev. Dr. Lori Walke and Erika Wright.
The team of attorneys that represents the amici is led by Alex J. Luchenitser of Americans United and includes Luke Anderson of Americans United; Daniel Mach and Heather L. Weaver of the ACLU; Robert Kim, Jessica Levin and Wendy Lecker of Education Law Center; Patrick Elliott of FFRF; Benjamin H. Odom, John H. Sparks, Michael W. Ridgeway, and Lisa M. Mason of Odom & Sparks; and J. Douglas Mann.
Impeach Trump Again Campaign Launches Crowdfunded Billboard on Road to Mar-a-Lago
Impeach Trump Again, a nonpartisan campaign led by Free Speech For People, launched an “Impeach Trump” billboard campaign on the road to Mar-A-Lago today, urging Congress to begin an impeachment investigation now.
“The Constitution has a remedy for a corrupt, lawless president: impeachment,” says John Bonifaz, President of Free Speech For People. “Donald Trump has already committed multiple abuses of power since assuming the Oval Office again, and he must be held accountable.”
The billboard is located on I-98 in Palm Beach, Florida, on the road to President Trump’s country club.
Impeach Trump Again, a nonpartisan campaign led by Free Speech For People, has collected over 330,000 petition signatures in support of an impeachment investigation of President Trump. Rep. Al Green recently announced that he plans to bring articles of impeachment against the president.
Since Inauguration Day, the campaign has documented multiple abuses of power President Trump has already committed, including: defying court orders and unconstitutionally usurping judicial authority; planning the forced removal of Palestinians from Gaza; abusing his power to seek retributions against perceived adversaries, co-opting and dismantling independent government oversight; unconstitutionally usurping Congress’s powers; receiving foreign and domestic emoluments; depriving citizens of their birthright citizenship; corruptly dismissing criminal charges against Eric Adams; abusing the pardon power; abusing the emergency power; blocking efforts to secure U.S. elections; unconstitutionally usurping local and state authority; and engaging in unlawful, corrupt practices during the 2024 presidential election campaign.
For more information on the campaign, please visit impeachtrumpagain.org.
As Republicans Move to Silence Judges Who Rule Against Trump, Stand Up America Warns of Another Threat: 22 New Trump Judges
By relentlessly testing the limits of executive power, the Trump administration has placed unprecedented strain on our system of checks and balances. In this environment, federal judges are often the first – and sometimes only – defense against Trump’s overreach. So what are Republicans in Congress doing? Holding hearings and advancing legislation to undermine the power of the judiciary and the judges who check Trump’s abuses.
But one of Republicans’ most dangerous efforts is flying under the radar: the JUDGES Act. This bill would give Trump the power to install 22 new federal judges—handpicked loyalists who would shield Trump from accountability and rubberstamp his extreme agenda, including his attempts to cut essential services like health care, food assistance, and education to fund a tax cut for his billionaire donors.
Here’s what you need to know:
TRUMP HAS ALREADY TRANSFORMED THE COURTS
- During his first term, Trump appointed over 200 judges and packed the Supreme Court with three justices, solidifying the right-wing majority that has gutted abortion rights, weakened gun safety laws, and undermined our freedom to vote. Now, Republicans in Congress want to give him even more judicial seats to fill, cementing his impact on the federal judiciary for generations to come.
TRUMP WANTS MORE JUDGES WHO WILL DO HIS BIDDING—AND THE JUDGES ACT WOULD LET HIM PICK 22.
- H.R.1702 would create 66 new district judgeships between now and 2035. If passed, Trump would get to fill 22 of them before his term ends. That’s 22 opportunities to install loyalists like Judge Aileen Cannon, who twisted precedent to protect Trump in the Mar-a-Lago classified documents case—and later dismissed it entirely.
- Trump isn’t even hiding what he’s doing. He calls judges “my judges,” demands loyalty, and recently called for a federal judge to be impeached after a ruling he didn’t like.
THE TIMING OF THIS BILL IS NO COINCIDENCE—IT’S A POWER GRAB.
- Last year, the Senate passed the JUDGES Act to give a future president new judgeships without knowing who would benefit. But House Republicans broke a long-standing tradition and refused to take action until after the 2024 election—when they knew Trump would be back and could stack the bench with MAGA loyalists.
- Now, Trump and Congressional Republicans don’t like that the federal judiciary is standing in the way of Trump’s illegal power grab, so they want to install judges who will say yes to Trump.
- Some Democrats are feeling pressure to support the bill to ease caseloads in their districts—but doing so would give Trump more unchecked power.
To speak with a Stand Up America spokesperson about our campaign to defeat the JUDGES Act, please contact: press@standupamerica.com.
Kaiser Caligula im Weißen Haus
Die Welt wird in immer kürzer werdenden Abständen von umwälzenden Äußerungen und Aktionen Donald Trumps und seines Umfeldes erschüttert. Leider verheißt dies – zumindest aus meiner Sicht – nichts Gutes. Die meisten Autoren von Alternativmedien versuchen immer noch krampfhaft, irgendeinen Sinn im Washingtoner Unsinn zu erblicken, weil es ja in „unseren“ Kreisen gleichsam zum guten […]
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President al-Sharaa chairs first meeting of the new government
Damascus, SANA- President Ahmad al-Sharaa chaired on Monday the first meeting of the New Government to discuss priorities of the government’s work during the next period.
Mazen Eyon
Telephone conversation with President of Belarus Alexander Lukashenko
Vladimir Putin had a telephone conversation with President of the Republic of Belarus Alexander Lukashenko.
Popular demonstration in Damascus in support of Gaza demands an end to the genocidal war against it
Operation im Roj-Camp mit 16 Festnahmen beendet
Nach einer dreitägigen groß angelegten Sicherheitsoperation im Roj-Camp im ländlichen Gebiet von Dêrik sind insgesamt 16 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützende der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen worden. Die Aktion, die am Samstag begann, wurde von den Frauenkräften der Inneren Sicherheit Nord- und Ostsyriens (Asayîş) gemeinsam mit den Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) durchgeführt.
Gezielte Operationen und Razzien im gesamten Camp
Laut einer Mitteilung der Kommandantur der Asayîş-Frauen wurde die Operation auf Grundlage präziser geheimdienstlicher Informationen geplant. In den drei Tagen des Einsatzes wurden alle Bereiche des Camps systematisch durchsucht. Schwerpunkt bildeten nächtliche Spezialoperationen, bei denen mehrere versteckte IS-Zellen ins Visier genommen wurden.
Die Sicherheitskräfte berichteten, dass die festgenommenen Personen versucht hätten, über externe Netzwerke neue Mitglieder zu rekrutieren und Familien aus dem Camp zu schleusen. Zudem seien illegale Kommunikationsmittel beschlagnahmt und ein geheimer Tunnel, der offenbar dem Austausch mit dem Außenbereich diente, entdeckt und gesichert worden.
Einsatzkräfte durchsuchen Zelte von IS-Familien © ANHA
Radikalisierung von Kindern gezielt verhindert
Ein zentrales Ergebnis der Ermittlungen war die Erkenntnis, dass die IS-Zellen innerhalb des Camps insbesondere Kinder ins Visier nahmen, um ihnen radikalisierte Inhalte zu vermitteln. Ziel war offenbar der Aufbau einer neuen Generation innerhalb der IS-Strukturen. Durch das konsequente Eingreifen der Sicherheitskräfte seien diese Indoktrinierungen jedoch frühzeitig unterbunden worden.
„Neues Kapitel im Kampf gegen den IS“
„Diese Operation markiert einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen den IS. Es geht nicht nur um Verhinderung von Flucht oder Neurekrutierung – sondern darum, unsere Gesellschaft vor der anhaltenden Gefahr durch den Terror zu schützen“, so die Generalkommandantur der Frauenverbände der Asayîş. Man werde auch weiterhin mit aller Entschlossenheit daran arbeiten, der Bevölkerung Nord- und Ostsyriens wie auch der internationalen Gemeinschaft Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/sechs-mutmassliche-is-kollaborateure-im-camp-roj-festgenommen-45838 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/asayis-frauen-starten-anti-is-einsatz-in-camp-roj-45824 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/qsd-setzen-mutmasslichen-is-funktionar-fest-45848
Guerilla feiert Öcalans Geburtstag in den Bergen Kurdistans
Anlässlich des 76. Geburtstags von Abdullah Öcalan haben Kämpfer:innen der Volksverteidigungskräfte (HPG) und Verbände freier Frauen (YJA Star) in den Bergen Kurdistans eine Reihe von symbolischen und kulturellen Veranstaltungen durchgeführt. Die Feiern am 4. April beinhalteten militärische Zeremonien, Baumpflanzaktionen und traditionelle Tänze – begleitet von politischen Botschaften.
„Öcalans Geburt ist auch unsere Wiedergeburt“
In einer Ansprache erklärte der HPG-Kommandant Cemal Serhed, die Geburt Öcalans markiere für viele Kurd:innen den Beginn einer neuen politischen Existenz: „Die Geburt unseres Vorsitzenden hat das Schicksal eines Volkes verändert, das vom Genozid bedroht war. Deshalb ist sein Geburtstag auch unser Geburtstag.“
Serhed betonte, dass der seit über 25 Jahren auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierte Öcalan für die Bewegung ein Symbol des Widerstands sei: „Solange er nicht frei ist, werden wir unseren Kampf fortsetzen und ihn ausweiten.“
Die Feierlichkeiten seien ein Ausdruck der Entschlossenheit, den politischen Weg Öcalans weiterzugehen – mit dem Ziel seiner Freilassung und einer politischen Lösung der kurdischen Frage, ergänzte der Kommandant.
Bäume als Symbol für Hoffnung und Neubeginn
Mitglieder der Musikgruppe Awazê Çiya pflanzten Bäume, um Öcalans Geburtstag symbolisch mit dem Frühling und der Wiedergeburt der Natur zu verbinden. „Der Frühling bedeutet Hoffnung. Die Geburt des Vorsitzenden ist für uns das Wiedererblühen dieser Hoffnung“, erklärten sie. Das Pflanzen von Bäumen sei daher zu einem jährlichen Ritual geworden.
Musik, Theater und traditionelle Tänze
Die Mitglieder der HPG und YJA Star bereiteten sich mehrere Tage lang auf die Feierlichkeiten vor. Neben den politischen Botschaften und einer Militärzeremonie standen auch kulturelle Aktivitäten im Mittelpunkt: Theateraufführungen, Musikdarbietungen und traditionelle kurdische Tänze bestimmten das Programm. Besonders emotional waren die Momente, in denen zu den Liedern von Awazê Çiya getanzt wurde.
Die Veranstaltung wurde von Dutzenden Guerillakämpfer:innen besucht und verlief laut den Worten einer Kämpferin in einer „sehr moralisch gestärkten Atmosphäre“.
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https://anfdeutsch.com/aktuelles/weitere-aktionen-zum-76-geburtstag-von-abdullah-Ocalan-45831 https://anfdeutsch.com/kurdistan/arabische-guerillakampfer-organisiert-euch-fur-Ocalans-freiheit-45833 https://anfdeutsch.com/kurdistan/geburtstagsfeier-fur-abdullah-Ocalan-in-amara-45819
Wie intelligent ist ein deutscher Schäferhund?
Heute möchte ich einige Ereignisse der letzten Tage Revue passieren lassen und dabei auch andere Kommentatoren zu Wort kommen lassen, deren Analysen es verdienen, weitere Verbreitung zu finden. Es ist durchaus interessant zu wissen, wie es um die politische Schwarmintelligenz der deutschen Altparteien bestellt ist. Was mich zu der eingangs gestellten Frage nach der Intelligenz des […]
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Presidential decree No. 10 appointing Governor of Central Bank of Syria
Damascus, SANA-President of the Syrian Arab Republic, Mr. Ahmad al-Sharaa, issued on Monday decree No. 10 for 2025 appointing Mr. Abd El-Kader al-Husariah as Governor of Central Bank of Syria.
Mazen
Bildung statt Bomben
‘They’ll kill us all’: Gazans plead for intervention as Israeli attacks intensify
Israel’s army is pummeling Gaza with an intensity that parallels the deadliest phase of the war, displacing civilians en masse from Rafah and Gaza City.
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Bürgergeld: Gericht erklärt Mietobergrenze für unwirksam – Landkreis muss volle Miete erstatten – Urteil
Das Sozialgericht München hat mit einem Urteil einem Kläger aus Oberbayern in einem Grundsatzstreit um die Übernahme von Wohnkosten recht gegeben. Der Landkreis hatte nur einen Teil der tatsächlichen Mietausgaben des Mannes übernommen – zu Unrecht, wie das Gericht nun feststellte.
In der Entscheidung stellt das Gericht klar: Eine pauschale Begrenzung der Unterkunftskosten ist nur dann zulässig, wenn sie auf einem methodisch und statistisch schlüssigen Konzept basiert. Fehlt ein solches, kann die tatsächliche Miete als Bedarf anerkannt werden – selbst dann, wenn sie die offiziellen Mietobergrenzen übersteigt.
Kern der Entscheidung: Tatsächliche Mietkosten müssen bei unschlüssigem Konzept vollständig übernommen werdenDer Kläger, ein alleinstehender Mann, bezog im Jahr 2020 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Seine monatliche Gesamtmiete für eine 60 Quadratmeter große Wohnung belief sich auf 630 Euro. Das zuständige Jobcenter erkannte aber nur 567,50 Euro an – auf Grundlage eines Mietobergrenzen-Konzepts des Landkreises. Der Differenzbetrag von 62,50 Euro pro Monat wurde dem Kläger nicht erstattet. Dagegen wehrte er sich mit Erfolg.
Feststellung des Gerichts:
Das vom Landkreis verwendete Konzept zur Ermittlung der angemessenen Mietkosten sei „nicht schlüssig“ – also methodisch fehlerhaft und inhaltlich nicht belastbar. Damit entfällt die Grundlage, um die Wohnkosten des Klägers zu kürzen.
Das Konzept, das der Landkreis M. zur Bestimmung von Mietobergrenzen heranzog, stammte aus dem Jahr 2018 und beruhte auf Mietdaten, die zwischen Oktober 2017 und März 2018 erhoben wurden. Eine Aktualisierung zum Juli 2020, wie ursprünglich vorgesehen, unterblieb. Für das Gericht ist das ein massives Problem: Das Konzept sei nicht nur veraltet, sondern auch methodisch fragwürdig – und damit in seiner Gesamtheit unbrauchbar.
Die wichtigsten Kritikpunkte im Überblick:
1. Veraltete Datenbasis:
Die verwendeten Mietdaten waren zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung bereits mehr als zwei Jahre alt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dürfen Daten höchstens zwei Jahre alt sein – andernfalls muss eine Fortschreibung oder Neuberechnung erfolgen. Diese Aktualisierung blieb aus.
2. Fehlerhafte Vergleichsräume:
Der Landkreis hatte das Kreisgebiet in vier sogenannte „Wohnungsmarkttypen“ unterteilt – basierend auf sozioökonomischen Merkmalen wie Einkommen, Bodenrichtwerten und Mietspiegeln. Das Gericht bewertete diese Clusterbildung als unzulässig, da sie eine soziale Segregation befördert. Vergleichsräume dürfen laut BSG nicht entlang von Armuts- oder Reichtumsgrenzen gezogen werden.
3. Ungleichgewicht in der Datenquelle:
Die Mietdaten stammten zu einem überwiegenden Teil aus dem sozialen Wohnungsbau oder von Transferleistungsempfängern selbst. Relevante Marktsegmente – insbesondere Mietpreise von Wohnungen für einkommensschwache Erwerbstätige außerhalb des Leistungsbezugs – blieben außen vor. Das führt laut Gericht zu einer systematischen Verzerrung der Mietwerte nach unten.
4. Unklare Berechnungsweise:
Weder die Kriterien zur Auswahl der einbezogenen Mietdaten noch die Art ihrer statistischen Verarbeitung (z. B. Definition von „Ausreißern“) wurden nachvollziehbar offengelegt. Auch die Herleitung der Endwerte für die Mietobergrenzen ist im Konzept nicht erklärt. Das verletzt Transparenzpflichten und macht eine gerichtliche Überprüfung unmöglich.
5. Unzureichende Angebotsprüfung:
Der Landkreis hatte zwar eine Angebotsanalyse durchgeführt, um zu prüfen, ob Wohnungen zu den festgelegten Mietgrenzen tatsächlich verfügbar sind. Doch auch hier fehlten Angaben zur Repräsentativität der Daten, zur Verteilung der Anbieter (öffentlich/privat) und zur Unterscheidung zwischen realen Angeboten und theoretischen Inseraten.
Folge für die Verwaltungspraxis:
Ein solches Konzept darf nicht mehr zur Kürzung von Wohnkosten herangezogen werden. Denn nur wenn Mietobergrenzen auf nachvollziehbaren, repräsentativen und aktuellen Daten beruhen, ist ein Abweichen von der tatsächlichen Miete zulässig.
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Üblicherweise greifen Sozialgerichte bei fehlenden oder fehlerhaften Konzepten auf die sogenannte „Wohngeldtabelle plus 10 Prozent“ zurück, um einen Pauschalwert für angemessene Mieten festzulegen. Auch diese Praxis wurde hier explizit verworfen.
Begründung des Gerichts:
Die Wohngeldwerte seien selbst dann nicht heranziehbar, wenn sie – wie im vorliegenden Fall – noch unter den unzureichend belegten Werten des ursprünglichen Konzepts liegen. Das führe zu einem Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), weil die tatsächlichen Lebensverhältnisse nicht berücksichtigt würden.
Konsequenz:
Die tatsächlichen Mietkosten – in diesem Fall 630 Euro monatlich – sind in voller Höhe als angemessen anzuerkennen.
Das Urteil entfaltet eine Wirkung, die weit über den konkreten Einzelfall hinausreicht. Zahlreiche Kommunen stützen sich bei der Bestimmung sogenannter angemessener Unterkunftskosten auf vergleichbare Konzepte, deren rechtliche Belastbarkeit zunehmend in Zweifel gezogen wird.
Für Betroffene eröffnet sich durch die Entscheidung des Sozialgerichts München nun die Möglichkeit, sich aktiv auf diese Rechtsprechung zu berufen – insbesondere dann, wenn das zugrunde gelegte Mietobergrenzen-Konzept veraltet oder intransparent ist. Gleiches gilt, wenn sie nachvollziehbar darlegen können, dass ein Wohnungswechsel entweder praktisch nicht umsetzbar oder sozial unzumutbar ist.
Maßgeblich ist dabei auch, ob die tatsächlichen Mietkosten die örtlichen Lebenshaltungskosten realistisch abbilden und zur Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums notwendig sind.
Wachsende Bedeutung angesichts angespannter WohnungsmärkteDie Entscheidung kommt in einer Zeit zunehmender Wohnungsnot. Auch in ländlichen Regionen steigen die Mietpreise rasant – vielerorts, ohne dass die öffentlich festgelegten Mietobergrenzen mithalten. Das schafft für Transferleistungsempfänger eine faktische Lücke zwischen Anspruch und Realität. Das Urteil des Sozialgerichts München macht deutlich: Diese Lücke kann und darf nicht durch formale Verwaltungskonzepte legitimiert werden.
Der Beitrag Bürgergeld: Gericht erklärt Mietobergrenze für unwirksam – Landkreis muss volle Miete erstatten – Urteil erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Bürgergeld: Leistungsbezieher müssen zurückzahlen – Trotz psychischer Erkrankung
Das Jobcenter kann auch einen unanfechtbaren Verwaltungsakt zurücknehmen, wenn sich später herausstellt, dass dieser von Anfang an rechtswidrig war. Das gilt auch, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, das Gericht diese aber nicht als ausreichend ansieht für eine Unzurechnungsfähigkeit.
So urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg gegen eine Klägerin, die dem Jobcenter zuvor gezahlte Leistungen erstatten musste. Sie sei, so die Begründung, wegen eines Sparvertrags nicht hilfebedürftig gewesen. Ihre vorhandene psychiatrische Erkrankung entkräfte nicht ihre grobe Fahrlässigkeit. (L 2 AS 3140/22)
Antrag auf Leistungen der GrundsicherungDie Betroffene beantragte im März 2019 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (heute Bürgergeld). Diese Sozialleistung wird nur gewährt, wenn Antragstellende das sozioökonomische Existenzminimum nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zudem gibt es ein Schonvermögen, das den Betroffenen erhalten bleibt und nicht für den täglichen Lebensunterhalt genutzt werden muss.
Vollständige Angabe des Vermögens ist erforderlichAntragsteller sind verpflichtet, ihre finanzielle Situation vollständig aufzuzeigen. Die Klägerin erklärte, über etwa 65 bis 70 Euro Bargeld zu verfügen. Zusätzlich habe sie eine Sparanlage sowie vier Konten, die jedoch keine Zinsen erwirtschaftet hätten.
Zudem führte sie einen Bausparvertrag auf mit Guthaben von 7.718,96 Euro, den sie aber zur Sicherung eines Darlehens von 40.000 Euro an eine Bank abgetreten hätte.
Außerdem erwähnte sie eine private Rentenversicherung mit einer Versicherungssumme von 1.213,38 Euro, auf die 1.440,00 Euro eingezahlt seien und deren Verkaufswert bei 570,03 Euro läge. Hinzu kam eine Riester-Rente mit einem Vertragsguthaben von 4.956,60 Euro sowie ein Opel Astra mit Kilometerstand von 91.000 Kilometern.
Im Mai 2019 sagte sie gegenüber dem Jobcenter aus, sie hätte alle maßgebenden Vermögenswerte vorgelegt, um die Leistungen zu berechnen, und sie besitze kein weiteres Vermögen.
Jobcenter bewilligt Leistungen und fordert Kontoauszüge anDas Jobcenter verlangte lückenlose und vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate bis zum Antrag im In- und Ausland sowie Auszüge aller Unterkonten und Kreditkartenkonten.
Die Behörde bewilligte vorläufige Leistungen, um den Lebensunterhalt von April bis September 2019 zu sichern, in Höhe von 894,00 Euro für Regelbedarf, Grundmiete und Nebenkosten. Später erhielt sie auch Leistungen für die darauffolgenden Monate.
Jobcenter entdeckt ungemeldete Konten und fordert NachweiseBei der Durchsicht der Kontoauszüge stellte das Jobcenter fest, dass die Antragstellerin ein weiteres Bausparkonto besaß. Zudem überwies sie monatlich fünf Euro an eine Lebensversicherung und 20,00 Euro an eine weitere Versicherung, die sie nicht angegeben hatte.
Die Behörde forderte sie auf, den Rückkaufswert des Versicherungsguthabens sowie die von ihr eingezahlten Beiträge nachzuweisen.
Jobcenter findet weiteres Konto Im Dezember 2019 forderte das Jobcenter die Klägerin auf, weitere Unterlagen einzureichen, denn ein Datenabgleich hätte im Jahr 2018 bei der S 1 Kasse 362,00 Euro Zinsen ergeben.Sie sollte sich dazu äußern, um was für eine Vermögensanlage es sich dabei handelte, ob diese aufgelöst worden sei, und wenn, in welcher Höhe dann eine Auszahlung erfolgt sei. Bestünde die Vermögensanlage weiter, dann werde sie gebeten, den aktuellen Wert anzugeben.
Die Betroffene gab an, kein Konto bei der S 1 Kasse zu haben. Die Kasse teilte dem Jobcenter jedoch mit, dass die Klägerin bis zum 1. April 2019 ein Geldguthaben von 7.360,74 Euro gehabt hätte.
Sparkonto wurde von der Tante angelegtIm Februar 2020 erklärte die Klägerin, dass sie herausgefunden habe, dass ihre Tante bereits im Jahr 2002 ein Konto für sie eröffnet und seitdem regelmäßig darauf eingezahlt habe. Zwar sei sie die Begünstigte dieses Kontos, jedoch könne sie erst in sieben Jahren darauf zugreifen.
Das Jobcenter forderte die Vorlage der Sparurkunde sowie die Kontoauszüge seit April 2019, außerdem einen Nachweis darüber, wann der Sparvertrag fällig sei und das Guthaben fällig werde und auch darüber, ob eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung möglich sei; in diesem Fall sollte sie den Zeitpunkt angeben.
Zugriff auf den BausparvertragSie legte den Sparvertrag der S 1 Kasse von 2002 vor, und in diesem stand, dass monatlich 26,00 Euro auf das Konto gingen. Zusätzlich war das Sparguthaben jederzeit kündbar, mit einer Frist von drei Monaten. Im März 2020 meldete die Klägerin, dass der Bausparvertrag doch nicht abgetreten war.
Das nicht angegebene Guthaben zählt als VermögenDas Jobcenter teilte ihr mit, dass dieses Guthaben bei Leistungsbeginn als Vermögen berücksichtigt werden muss, und die Klägerin über Vermögen und Einkommen verfügt habe. Die Behörde wies zudem darauf hin, dass sie Gelegenheit hätte, sich zum Sachverhalt zu äußern, bevor der Bescheid zurückgenommen würde.
Existenz des Kontos war Klägerin nicht bekanntDie Betroffene erklärte, sie sei 14 Jahre alt gewesen, als dieses Primärsparkonto eingerichtet worden sei, und sie hätte sich nicht daran erinnert, dass es existierte. Ihre Tante hätte das Guthaben angelegt, damit sie später Geld für die Altersvorsorge habe. Und dieses würde noch sieben Jahre laufen.
Jobcenter nimmt Bewilligung zurückDas Jobcenter nahm den Bescheid für die Bewilligung von Leistungen für den Lebensunterhalt zurück, da sie zum Zeitpunkt des Antrags nicht hilfebedürftig gewesen sei. Vielmehr habe sie über Vermögen von 10.947,62 Euro verfügt, während der Freibetrag (das Schonvermögen) nur bei 5.250,00 Euro gelegen hätte.
Anspruch auf Leistungen hat nicht bestandenVon April bis September 2019 hätte sie von diesem Vermögen leben können und deshalb keinen Anspruch auf Leistungen gehabt, und dies gelte auch für Oktober 2019, denn da sei ihr die Prämie des Sparvertrags in Höhe von 393,12 Euro zugeflossen. Sie müsste also 6.633,38 Euro an das Jobcenter zurückzahlen und zudem die von der Behörde geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten.
Landessozialgericht hält psychiatrische Erkrankung nicht für entscheidendDie Betroffene klagte, und das Verfahren ging bis zum Landessozialgericht. Die Klägerin machte in der mündlichen Verhandlung geltend, dass sie eine verminderte Einsichts- und Urteilsfähigkeit aufgrund ihres psychiatrischen Krankheitsbildes gehabt habe.
Das Gericht hielt dies aber nicht ausreichend, um das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu verneinen. Es sei nicht erweisen, dass eine psychische Erkrankung vorgelegen hätte, als die Betroffene den Antrag stellte, die ihr subjektives Einsichtsvermögen maßgeblich beeinträchtigt hätte-
Das Gericht ging zwar davon aus, dass die Klägerin psychisch erkrankt sei, sie hätte jedoch 2019 keine ärztlichen Befunde vorgelegt. Erst zweieinhalb Jahre nach dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid hätte sie erstmals auf ihre psychiatrischen Diagnosen verwiesen und eingeräumt, diese hätten ihr Einsichtsvermögen wesentlich beeinträchtigt.
Das Gericht sei nicht davon überzeugt, dass die psychische Erkrankung zum Zeitpunkt der Anträge bereits ein solches Ausmaß erreicht gehabt hätte.
Mit dieser Begründung gab das Landessozialgericht dem Jobcenter Recht und erklärte, dass eine Behörde einen Verwaltungsakt zurücknehmen dürfe, wenn dieser von Beginn an rechtswidrig gewesen sei. (Quelle: LSG, Hinweis Tacheles, Detlef Brock)
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Über Emissionen und CO₂
Die hervorragende Riff- und Meeresforscherin Jennifer Marohazy veröffentlichte kürzlich einen Facebook-Beitrag über die fehlenden Auswirkungen der CO₂-Emissionssenkung für 2020 auf die CO₂-Werte in der Atmosphäre. Sie sagt, dies zeige, dass die menschlichen CO₂-Emissionen nur sehr geringe Auswirkungen auf die atmosphärischen CO₂-Werte haben. Ich fürchte jedoch, dass ihre Grafik sehr irreführend ist:
Das Problem ist, dass sie die gesamte Bandbreite von zwei verwandten, aber sehr unterschiedlichen Variablen aufzeigt. Lassen Sie mich versuchen, die Verwirrung zu klären.
Zunächst einmal müssen wir die CO₂-Emissionen in Teile pro Million Volumen (ppmv) CO₂ umrechnen. Dazu müssen wir die Gigatonnen (Milliarden Tonnen) CO₂ durch 8,71 Gigatonnen CO₂-Emissionen pro 1 ppmv Anstieg teilen.
Als nächstes müssen wir die Tatsache berücksichtigen, dass die Erde ständig CO₂ aufnimmt und bindet. Ich finde, dass das folgende Verfahren eine hervorragende Lösung darstellt: Die zugrunde liegende Annahme ist, dass jedes Jahr ein bestimmter kleiner Prozentsatz des „überschüssigen“ CO₂ in der Luft durch natürliche Prozesse gebunden wird, während der Rest der früheren Emissionen in der Luft verbleibt. Was ist „überschüssiges CO₂“? Nun, es ist die Menge, die über einen unbestimmten Ausgangswert hinausgeht, von dem wir annehmen, dass er in der Größenordnung des historischen Wertes von etwa 285 ppmv liegt.
Also habe ich eine Excel-Tabelle erstellt, um mit Solver den Wert des unbekannten Prozentsatzes, der nach der laufenden Sequestrierung verbleibt, sowie den Wert der unbekannten Basislinie zu ermitteln, welche die beste Übereinstimmung mit dem tatsächlichen CO₂ in der Luft ergeben. Man kann meine Tabelle herunterladen, sie ist nur 23 KByte groß. Ich erhalte die folgenden Werte:
Unbekannte Basislinie: beste Lösung = 286.8 ppmv
Da der Anpassungsprozess zu einer sehr großen Bandbreite von Werten hätte führen können, ist dies ein sehr guter Hinweis darauf, dass die atmosphärischen CO₂-Werte tatsächlich mit den menschlichen Emissionen zusammenhängen.
Unbekannter Prozentsatz, der nach der Sequestrierung eines jeden Jahres verbleibt: beste Lösung = 98.1%
Und hier ist das Ergebnis dieser Werte. Zur Erinnerung: Ich berechne die beste Anpassung der menschlichen Emissionen an die tatsächlichen CO₂-Werte in der Luft, indem ich nur zwei angepasste Variablen verwende – die Menge, die nach der jährlichen Sequestrierung verbleibt, und die vorindustrielle Basislinie:.
Zumindest auf meinem Planeten ist das eine sehr gute Anpassung. An allen Punkten liegt sie innerhalb von 1,5 ppmv der Beobachtungen, und das R² der Schätzung und der Beobachtungen beträgt 0,997.
Dazu ein paar Anmerkungen. Erstens ist eine Anpassung von zwei Parametern zwischen Emissionen und CO₂-Konzentration, bei der einer der angepassten Parameter sehr nahe am erwarteten Wert liegt, ein klarer Beweis dafür, dass der Anstieg der CO₂-Konzentration in erster Linie auf menschliche Emissionen zurückzuführen ist.
Ich sage „hauptsächlich“, weil der beobachtete CO₂-Wert sowohl über als auch unter der Schätzung liegt. Ich nehme an, dass dies auf Veränderungen sowohl bei den Emissionen als auch bei den Sequestrationsraten zurückzuführen ist.
Wie man sieht, hat Jennifer Recht, dass die Schätzung für den Zeitpunkt des Einbruchs aufgrund von COVID leicht unter den tatsächlichen Werten liegt. Um wie viel? Der größte Unterschied besteht im Jahr nach COVID, als die Beobachtungen um 0,7 ppmv über dem aus den Emissionen geschätzten Wert liegen.
Das Gleiche gilt jedoch auch für eine Reihe von Zeiträumen in den Aufzeichnungen. Warum macht der COVID-Rückgang keinen großen Unterschied? Aus vier Gründen.
Erstens beträgt die E-Faltungszeit „tau“ für den langsamen Zerfall eines CO₂-Impulses etwa 50 Jahre, so dass jedes Jahr stark von den Vorjahren beeinflusst wird.
Zweitens war der Rückgang der Emissionen gering, nur etwa 5 %. Solche kleinen Veränderungen treten in der gesamten Emissionsgeschichte auf und werden durch den natürlichen Prozess der Sequestrierung geglättet.
Drittens war der Einbruch der Emissionen nur kurz, nur ein Jahr lang, und im darauffolgenden Jahr kehrten die Emissionen wieder auf das normale Niveau zurück.
Viertens sind noch andere Faktoren im Spiel, nämlich Veränderungen bei den natürlichen Emissionen und der Bindung.
Abschließend möchte ich noch die Frage nach der Zeitkonstante „tau“ stellen, die nur 50 Jahre beträgt, während die Wissenschaftler behaupten, dass überschüssiges CO₂ Hunderte von Jahren in der Luft bleibt. Haben sie also recht? Nun … ja … und nein. Überschüssiges CO₂ bleibt, nur nicht sehr viel. Wenn man die oben berechnete jährliche Zerfallsrate von 0,981 zugrunde legt, ergibt sich folgendes Bild für den überschüssigen Kohlenstoff:
Meine besten Wünsche an Jennifer Marohazy, trotz ihrer Behauptungen in diesem einen Fall – sie ist eine äußerst wertvolle und aufschlussreiche Wissenschaftlerin.
Ich befinde mich nicht nur auf den sehr abgelegenen Salomonen in der Nähe des Äquators, nördlich von Australien, wo ich acht wunderbare Jahre lang gearbeitet habe. Ich bin auch in der noch abgelegeneren Westprovinz der Salomonen, kaue Betelnuss mit Limette und Blatt und habe eine tolle Zeit. Außerdem habe ich zum ersten Mal seit drei Wochen wieder vernünftiges Internet. Und warum?
Mein Freund, bei dem ich wohne, hat Starlink. Also für alle Elon-Hasser da draußen: Er hat der Menschheit einen großen Dienst erwiesen.
Link: https://wattsupwiththat.com/2025/04/04/of-emissions-and-CO₂/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Über Emissionen und CO₂ erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Schwerbehinderung: Diese Vorteile der digitalen Barrierefreiheit muss jeder kennen
Bis zum 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte barrierefrei angeboten werden. Das sagt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aus. Viele können sich unter dem Begriff „digitale Barrierefreiheit“ wenig vorstellen.
Was er bedeutet, und wie Sie davon profitieren, das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?Der Gesetzgeber definiert digitale Produkte wie Websites oder Online-Dienste als barrierefrei
„wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Das gilt ebenso für die Gestaltung wie für die Herstellung dieser Produkte. Es erstreckt sich auf den Zugang zu diesen Angeboten und darauf, wie diese zur Verfügung gestellt werden.
Die Produkte müssen also auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und verständlich sein. Auch Menschen mit Einschränkungen müssen sie anwenden können. Menschen mit Sehschwäche benötigen große Buchstaben mit starken Kontrasten, um Texte lesen zu können.
Gebrauchsanleitungen müssen durch verschiedene Eingaben abrufbar sein, also nicht nur schriftlich, sondern auch sprachlich.
Die Barrierefreiheit gilt für Produkte und DienstleistungenDie Pflicht zur Barrierefreiheit gilt zum einen für Produkte. Dazu zählen unter anderem Computer, Laptops, Smartphones oder Mobiltelefone. Auch Geldautomaten oder Ticketautomaten müssen barrierefrei gestaltet werden, ebenso Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte oder Router.
Dienstleistungen, die in Zukunft barrierefrei sein müssen sind zum Beispiel Apps, Telekommunikationsdienste, Online-Dienste von Banken, elektronischer Geschäftsverkehr oder interaktive Selbstbedienungsterminals.
Digitale Barrierefreiheit bei SehbehinderungBei Sehbehinderung bedeutete digitale Barrierefreiheit zum Beispiel Vergrößerungs-Software, bei Blinden Brailleschrift und Sprachausgaben. Oft ist es notwendig, Alternativtexte bereitzustellen, die Menschen mit Sehbehinderungen einen Text erst zugänglich machen.
Was sind Textalternativen?Texte lassen sich durch Braillezeilen haptisch und durch Screenreader-Software auditiv ausgeben. Diese lassen sich als Alternativen einsetzen, um Bilder, Infografiken oder Inhalte von Videos zu vermitteln.
Barrierefreiheit für GehörloseGehörlose Menschen sind hingegen auf visuelle Inhalte und Gebärdensprache angewiesen, und diese muss in barrierefreien digitalen Inhalten enthalten sein. Wer zwar nicht gehörlos, aber schwerhörig ist, profitiert von Untertiteln und bildlichen Ergänzungen.
Kognitive EinschränkungenZu kognitiven Beeinträchtigungen zählen zum Beispiel Lernschwierigkeiten oder Aufmerksamkeitsstörungen. Hier bedeutet Barrierefreiheit einfach zu verstehende Texte, eine klare Struktur und eine übersichtliche Gestaltung der Seiten. Auch Leichte Sprache muss in die digitalen Angebote integriert werden, um diesen Betroffenen gerecht zu werden.
Menschen mit körperlichen EinschränkungenManche Menschen mit Einschränkungen brauchen Hilfsmittel, weil sie digitale Geräte motorisch nicht oder nur erschwert bewegen können. Durch die heutigen technischen Möglichkeiten ist hier zum Beispiel eine Steuerung über Sprache möglich, oder auch eine Bedienung mit großen Tasten.
Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?Gerade Menschen mit Behinderungen können durch digitale Kommunikation und Information oft in höherem Maß an der Gesellschaft teilhaben, als es ihnen ohne digitale Vernetzung möglich wäre. Die Digitalisierung erleichtert den Betroffenen den Alltag jedoch nur dann, wenn sie auch anwendbar ist.
Deshalb bedeutet digitale Barrierefreiheit eine höhere Lebensqualität für Menschen mit Einschränkungen und eine verstärkte gesellschaftliche Teilhabe.
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