Sammlung von Newsfeeds

Leichnam von HPG-Kämpfer Mevlüt Elver nach neun Jahren übergeben

Neun Jahre nach seinem Tod ist der Leichnam des Guerillakämpfers Mevlüt Elver (Azad Tolhildan) seiner Familie übergeben und in Wan beigesetzt worden. Elver, der Mitglied der Volksverteidigungskräfte (HPG) war, war 2017 bei einem Gefecht mit türkischen Militäreinheiten in einer ländlichen Region von Wan (tr. Van) ums Leben gekommen.

Sein Leichnam wurde 2018 auf dem Friedhof für anonyme Tote in Seyrantepe im Bezirk Tûşba beigesetzt. Noch im selben Jahr gab die Familie eine DNA-Probe ab, um ihren Sohn identifizieren und bestatten zu können. Obwohl die Probe mit Elvers DNA übereinstimmte, wurde der Leichnam den Angehörigen nicht ausgehändigt.

Acht Jahre später stellte die Familie erneut einen Antrag. Nach einer weiteren bestätigten DNA-Übereinstimmung konnte sie Elvers Leichnam schließlich auf dem Seyrantepe-Friedhof entgegennehmen.

Beisetzung unter „Şehîd namirin“-Rufen

Die erneute Beisetzung fand unter Beteiligung zahlreicher Menschen und auf Initiative des Vereins der Familien von Gefallenen MEBYA-DER statt. Elver wurde auf dem Friedhof Xaçort im Familiengrab beigesetzt. Die Teilnehmer:innen begleiteten die Beisetzung mit „Şehîd namirin“-Rufen („Gefallene sind unsterblich“).

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/turkische-soldaten-verwusten-friedhof-am-gabar-berg-52939 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52709 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52527

 

Kategorien: Externe Ticker

Wirtschaftskrise in der Türkei: Auf dem Markt reicht das Geld kaum noch für das Nötigste

Die Stände auf einem Wochenmarkt im Istanbuler Stadtteil Esenyurt sind voll mit Tomaten, Paprika, Auberginen und Obst. Doch viele Menschen können sich davon immer weniger leisten. Statt mehrerer Kilogramm Gemüse werden einzelne Stücke gekauft, Preise zwischen Markt und Supermarkt verglichen und selbst bei Grundnahrungsmitteln gerechnet. „Wer kann hier denn noch alles kaufen, was er braucht? Niemand“, sagt ein Mann, der seine Familie mit dem Mindestlohn ernährt. „Auf dem Markt gibt es viel, aber wir können nur sehr wenig davon kaufen. 20.000 Lira vom Einkommen gehen schon für die Miete drauf. Mit dem Rest kann man nichts mehr anfangen.“

Die offiziellen Zahlen spiegeln einen Teil dieser Entwicklung wider. Nach Angaben des türkischen Statistikamtes TÜIK lag die jährliche Inflation im August bei 31,51 Prozent, gegenüber dem Vormonat stiegen die Verbraucherpreise um 1,84 Prozent. Berechnungen auf Grundlage der TÜIK-Daten zufolge hat die Inflation allein in den ersten acht Monaten des Jahres 6.196 Lira der Kaufkraft des Mindestlohns aufgezehrt. Eine unterjährige Erhöhung des Mindestlohns blieb aus.

Lebensmittel werden einzeln gekauft

Auf dem Markt in Esenyurt kostet ein Kilogramm Tomaten je nach Qualität zwischen 40 und 100 Lira. Gurken werden für rund 70 Lira angeboten, Paprika für 150 Lira, Auberginen und Zucchini für etwa 60 Lira. Bei Obst bewegen sich die Kilopreise zwischen 50 und 120 Lira. Für viele Kund:innen sind selbst diese alltäglichen Lebensmittel zu teuer geworden. Ein 67-Jähriger zeigt zwei Tomaten, die er gekauft hat. Wegen der Arbeitslosigkeit schlage er sich mit Gelegenheitsjobs durch: „Wenn es Arbeit gäbe, würden wir arbeiten. Aber es gibt keine. Ich versuche, von Tagesjobs zu leben, und kann nicht einmal meine grundlegendsten Bedürfnisse decken.“

Auch Menschen mit einem Einkommen oberhalb des Mindestlohns berichten, dass sie ihre Einkäufe immer weiter einschränken. „Die Preise sind astronomisch“, sagt ein Kunde. Er habe sich diese Woche Fisch leisten können und dazu rote Zwiebeln kaufen wollen – bei einem Kilopreis ab 80 Lira. „Wir pendeln zwischen Supermarkt und Markt hin und her und müssen ständig rechnen.“

Eine weitere Kundin beschreibt die Armut in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. In ihrem eigenen Haushalt verdienten mehrere Familienmitglieder Geld, weshalb es ihnen vergleichsweise besser gehe. Andere könnten dagegen kaum noch das Nötigste kaufen: „Die Menschen kommen nicht über die Runden. Meine Nachbarin kann nicht einmal Milch für ihre Babys nach Hause bringen.“

Rentner:innen müssen weiterarbeiten

Besonders prekär ist die Situation vieler Rentner:innen. Ein Mann erinnert an den pensionierten Polizeibeamten Ali Şekeroğlu, der vor wenigen Tagen unter dem Motto „Nicht für Geld, sondern für unsere Würde“ vor dem türkischen Verfassungsgericht protestierte und sich später das Leben nahm. Die Renten reichten nicht einmal zur Deckung der alltäglichen Ausgaben, sagt er: „Selbst wenn man am Tag nur einen Tee trinkt und einen Simit isst, reicht dieses Geld nicht. Diejenigen, die Rentnern eine solche Rente zumuten, sollen versuchen, einen Monat davon zu leben.“

Ein pensioniertes Ehepaar berichtet, trotz einer eigenen Wohnung jeden Monat bei anderen Ausgaben sparen zu müssen. Rechnungen und Lebenshaltungskosten seien so stark gestiegen, dass auch der Wegfall der Miete kaum noch finanzielle Sicherheit bedeute. Ein anderer Rentner steht mit 66 Jahren selbst hinter einem Marktstand, weil seine Rente zum Leben nicht reicht. „Die Wirtschaft läuft großartig – sie rast geradezu davon“, sagt er sarkastisch. „Die Menschen haben keine Kaufkraft mehr.“ Besonders Mieter:innen seien angesichts von Wohnungskosten von 50.000 oder 60.000 Lira existenziell unter Druck.

Was Armut inzwischen bedeute, könne man nach Marktschluss beobachten: „Später kommen Menschen und sammeln das weggeworfene Gemüse unter diesem Stand ein, um es ihren Kindern nach Hause zu bringen.“ Der Mann richtet seine Kritik unmittelbar an Finanzminister Mehmet Şimşek: „Komm raus und sieh dir an, wie die Menschen leben. Fahr herum und schau es dir an. Bleib nicht auf deinem Stuhl sitzen.“

Händler:innen spüren den Einbruch der Kaufkraft

Doch auch die Markthändler:innen profitieren nicht von den hohen Preisen. Steigende Kosten für Treibstoff, Transport, Verpackungen, Standgebühren und Arbeitskräfte zehren nach ihren Angaben einen immer größeren Teil ihrer Einnahmen auf. „Bis die Ware von der Großmarkthalle hier ankommt, kommen ständig neue Kosten dazu“, erklärt ein Händler. Steigende Diesel-, Devisen- und Verpackungskosten erhöhten die Preise. „Die Kunden denken dann, das liege an uns. Aber unser Verdienst wird immer geringer.“

Hinzu kämen Mehrwertsteuer, Standgebühren, Personal, Transport und Ware, die aussortiert werden müsse. Die höheren Kosten vollständig auf die Preise aufzuschlagen, sei kaum möglich, weil die Kundschaft sie nicht mehr bezahlen könne. Wie stark sich das Einkaufsverhalten verändert hat, sieht der Händler jeden Tag: „Früher haben die Leute Gemüse in Drei-Kilo-Mengen gekauft. Heute nehmen sie eine einzige Sellerieknolle oder drei, vier Möhren und gehen wieder. Die Kaufkraft der Kundschaft ist völlig zusammengebrochen.“

Der Markt in Esenyurt zeigt damit beide Seiten derselben Krise: Menschen, deren Einkommen für Lebensmittel und Wohnen kaum noch reicht, und Händler:innen, die trotz hoher Preise immer weniger verdienen. Zwischen steigenden Kosten und sinkender Kaufkraft wird selbst der Einkauf grundlegender Lebensmittel für immer mehr Menschen zur täglichen Rechenaufgabe.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52917 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52776 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52655
Kategorien: Externe Ticker

Bericht: Syrische Regierung und Hisbollah führten geheime Gespräche in der Türkei

Vertreter der syrischen Übergangsregierung und der libanesischen Hisbollah haben einem Reuters-Bericht zufolge im September geheime Gespräche in der Türkei geführt. Ziel der Kontakte war demnach, die Spannungen zwischen beiden Seiten abzubauen und eine weitere Eskalation zu verhindern.

Reuters beruft sich auf sechs mit den Gesprächen vertraute, nicht namentlich genannte Quellen, darunter zwei syrische Regierungsvertreter, einen US-Beamten und einen hochrangigen libanesischen Sicherheitsvertreter mit Verbindungen zur Hisbollah. Demnach trafen Vertreter des syrischen Geheimdienstes und des Außenministeriums mindestens einmal persönlich mit Vertretern der Hisbollah zusammen.

Das Treffen kam den Quellen zufolge auf Einladung türkischer Sicherheits- und Geheimdienststellen zustande. Ankara habe die Kontakte mit dem Ziel unterstützt, die Spannungen zwischen Damaskus und der Hisbollah zu reduzieren und eine regionale Eskalation zu vermeiden.

Damaskus fordert Ende des Waffenschmuggels

Im Mittelpunkt der Gespräche standen Sicherheitsfragen und die Aktivitäten der Hisbollah in und über Syrien. Ein syrischer Regierungsvertreter erklärte gegenüber Reuters, Damaskus habe die Hisbollah aufgefordert, zur Unterbindung des grenzüberschreitenden Waffenschmuggels beizutragen. Zudem sollten mutmaßlich verbliebene Hisbollah-Zellen auf syrischem Territorium, insbesondere im Süden des Landes, aufgelöst werden. Im Gegenzug soll die syrische Regierung zugesichert haben, sich nicht militärisch an einer möglichen Entwaffnung der Hisbollah im Libanon zu beteiligen.

Auf die Forderungen zu Waffenschmuggel und Zellen in Syrien hätten die Vertreter der Hisbollah keine unmittelbare Antwort gegeben. Sie hätten jedoch zugesichert, sich nicht in die inneren Angelegenheiten Syriens einzumischen. Der libanesische Sicherheitsvertreter sprach von „bedeutenden Fortschritten“ bei den Sicherheitsfragen. Eine abschließende Vereinbarung wurde jedoch nicht erzielt.

Iran war informiert, aber nicht beteiligt

Iran als wichtigster regionaler Verbündeter der Hisbollah war den Quellen zufolge über die Gespräche informiert, nahm daran jedoch nicht teil. Die Hisbollah sei mit Wissen Teherans zu dem Treffen gereist. Nach Darstellung des libanesischen Sicherheitsvertreters war die iranische Führung allerdings unzufrieden darüber, nicht unmittelbar an den Gesprächen beteiligt worden zu sein. Dies sei auch ein Grund dafür gewesen, dass keine abschließende Vereinbarung zustande kam. Wo genau in der Türkei das Treffen stattfand und wie lange es dauerte, konnte Reuters nicht unabhängig bestätigen. Unklar blieb auch, ob es neben dem Treffen im September weitere persönliche Gespräche gab.

Angespanntes Verhältnis

Die Beziehungen zwischen der Hisbollah und den neuen Machthabern in Damaskus sind seit dem Sturz von Baschar al-Assad Ende 2024 angespannt. Die Hisbollah hatte während des Syrienkriegs militärisch auf Seiten der Assad-Regierung interveniert. Die neue syrische Führung wirft der Organisation dagegen unter anderem Waffentransfers über syrisches Territorium und den Unterhalt eigener Zellen im Land vor.

Kontakte zwischen beiden Seiten sollen bereits vor etwa zwei Monaten über türkische Vermittlung begonnen haben. Syriens Außenminister Asaad al-Schaibani hatte im Juli Gesprächsbereitschaft gegenüber der Hisbollah signalisiert. Hisbollah-Generalsekretär Naim Qassem erklärte im August seinerseits, keine grundsätzlichen Einwände gegen Gespräche mit der syrischen Führung zu haben.

Eine offizielle Bestätigung der geheimen Treffen liegt bislang nicht vor. Reuters erhielt auf entsprechende Anfragen zunächst keine Stellungnahmen des syrischen Außenministeriums, der türkischen Außen- und Verteidigungsministerien oder des US-Außenministeriums. Auch das Medienbüro der Hisbollah äußerte sich nicht.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52723

 

Kategorien: Externe Ticker

Beştaş: Der Prozess geht voran, aber die Defizite bestehen fort

Mit Beginn des neuen parlamentarischen Jahres rückt in Ankara auch der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft wieder in den Mittelpunkt. Meral Danış Beştaş, Ko-Sprecherin des Demokratischen Kongresses der Völker (HDK), Abgeordnete der DEM-Partei und Mitglied der Parlamentskommission für eine Lösung der kurdischen Frage, zieht eine gemischte Bilanz: Der Prozess gehe weiter, entscheidende politische und rechtliche Fragen seien jedoch weiterhin ungelöst.

Der Einschätzung von Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş, der Prozess laufe „wie am Schnürchen“, widerspricht Beştaş deshalb. „Der Prozess läuft, daran besteht kein Zweifel. Aber entscheidend ist, wie er läuft. Dass er überhaupt weitergeht, bedeutet nicht, dass es keine Probleme gibt.“ Noch immer gebe es offene Fragen bei der Umsetzung des Rahmengesetzes und den vorgesehenen Übergängen. Gleichzeitig fehle es an einer gemeinsamen Sprache des Friedens. Teile der Regierung hielten ebenso wie Regierungs- und Oppositionsmedien an alten, polarisierenden und ausgrenzenden Diskursen fest. Das verstärke Misstrauen und Hoffnungslosigkeit in der Gesellschaft.

„Monatelang wurde über ein Treffen mit Öcalan diskutiert“

Dass überhaupt eine parlamentarische Kommission eingerichtet wurde, wertet Beştaş als Ergebnis anhaltenden politischen und gesellschaftlichen Drucks. DEM-Partei, HDK und demokratische Öffentlichkeit hätten lange darauf gedrängt, das Parlament unmittelbar in den Prozess einzubeziehen. Doch auch die Arbeit der Kommission sei von Problemen begleitet gewesen. Die Friedensmütter hatten bei Anhörungen nicht einmal Kurdisch sprechen dürfen, andere vorgeschlagene Personen waren überhaupt nicht angehört worden.

Ähnlich bewertet Beştaş den Umgang mit dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan. Über Monate sei darüber diskutiert worden, ob die Kommission mit ihm auf Imrali zusammentreffen solle. Dabei hätte ein solches Gespräch nach ihrer Auffassung selbstverständlich sein müssen: „Es gibt kaum etwas Normaleres und Notwendigeres, als dass eine Kommission mit dem zentralen politischen Akteur eines solchen Prozesses spricht.“

Auch danach seien Defizite geblieben. Der Bericht über den Imrali-Besuch sei zunächst zurückgehalten und erst später in zusammengefasster Form der Kommission vorgelegt worden. Das Rahmengesetz sei ebenfalls von langwierigen Debatten begleitet gewesen, inzwischen konzentriere sich die Diskussion auf den noch ausstehenden Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats (MGK).

Arbeitsbedingungen für Öcalan weiterhin ungeklärt

Für Beştaş gehört zu den dringendsten offenen Fragen die Position Abdullah Öcalans. Obwohl ihm im weiteren Prozess eine zentrale Rolle zukomme, seien die notwendigen Bedingungen für seine Arbeit noch immer nicht geschaffen worden. „Der zentrale Ansprechpartner dieses Prozesses verfügt weiterhin nicht über die notwendigen Arbeitsbedingungen“, sagte Beştaş. Öcalan werde weiterhin auf Imrali isoliert und sei noch nicht in den dafür vorgesehenen Bereich verlegt worden. Auch das Gremium, in dem er als Koordinator arbeiten soll, sei noch nicht gebildet worden.

Beştaş kritisiert insbesondere, dass die Regierung den Prozess über faktische Schritte vorantreibe, ohne wesentliche Entscheidungen öffentlich und rechtlich transparent zu machen. Regierungsvertreter äußerten sich zur künftigen Rolle Öcalans weiterhin nur indirekt oder in verklausulierter Form. Deutlicher sei dagegen MHP-Chef Devlet Bahçeli geworden. „Er hatte sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass Öcalan eine koordinierende Funktion übernimmt und vom Recht auf Hoffnung Gebrauch machen kann. Die Haltung von Devlet Bahçeli ist in dieser Frage wesentlich offener. Die AKP-Regierung ist dagegen noch immer nicht deutlich genug.“

„Das Wort muss durch Recht ersetzt werden“

Gerade die Erfahrungen des Friedensprozesses von 2013 bis 2015 zeigen nach Ansicht von Beştaş, warum politische Zusagen allein nicht ausreichen. Gespräche, Dialog und Verhandlungen seien unverzichtbar, müssten jedoch rechtlich abgesichert werden. „Bei solchen Verhandlungsprozessen muss das Wort durch Recht ersetzt werden“, sagte die studierte Juristin. Fehle eine rechtliche Grundlage, könne eine Seite den Prozess jederzeit wieder beenden. Die Gesellschaft habe damit bereits schmerzhafte Erfahrungen gemacht: „Zwischen 2013 und 2015 wurde selbst der Dolmabahçe-Konsens ignoriert, in den Kühlschrank gestellt und anschließend verleugnet.“

Diese Erfahrung sei im gesellschaftlichen Gedächtnis weiterhin präsent. Um eine Wiederholung zu verhindern, müsse die rechtliche Grundlage des gegenwärtigen Prozesses eindeutig werden. Das gelte insbesondere für Öcalans Position und seine Arbeitsbedingungen. „Wenn ich von einer offiziellen Klärung spreche, meine ich keine trockene Formalität. Ich spreche von einer rechtlichen Grundlage“, betonte Beştaş. Auch Regierung und Regierungsvertreter:innen müssten sich öffentlich hinter diese Regelungen stellen.

Recht auf Hoffnung nicht auf Entwaffnung reduzieren

In diesem Zusammenhang verwies Beştaş auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2014 zur lebenslangen Freiheitsstrafe Öcalans und zum Recht auf Hoffnung. Die Frage dürfe nicht als rein juristisches Detail behandelt werden. Sie habe gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und soziologische Dimensionen. Ebenso wenig könne Öcalans Rolle auf die Entwaffnung der PKK reduziert werden. Sie müsse im Zusammenhang mit der politischen Transformation des Konflikts, Demokratisierung, Gerechtigkeit sowie Rechten und Freiheiten betrachtet werden.

Parlament soll mehr als nur beobachten

Mit dem neuen parlamentarischen Jahr stellt sich für Beştaş auch die Frage, wie die im Rahmengesetz vorgesehenen Strukturen künftig arbeiten sollen. Am 24. August wurden vier Unterkommissionen für Justiz und Recht, Monitoring und Feststellung, gesellschaftliche Anpassung und Integration sowie Entwaffnung und strategische Koordination eingerichtet. Der ebenfalls vorgesehene Begleit- und Bewertungsausschuss ist dagegen als exekutives Gremium angelegt. Unter Vorsitz des Vizepräsidenten sollen ihm Minister:innen sowie die Vorsitzenden beziehungsweise Vertreter:innen von MGK und Geheimdienst MIT angehören. Gerade deshalb betrachtet Beştaş das Parlament und seine Kommission als eine Art politische Absicherung des Prozesses.

Besondere Bedeutung misst sie der strategischen Koordination von Entwaffnung und politischer Transformation bei. Ein entsprechendes Gremium dürfe nicht auf den Präsidenten und Minister:innen beschränkt bleiben, sondern müsse auch Zivilgesellschaft, demokratische Kräfte, Fachleute aus der Wissenschaft und ein möglichst breites Spektrum der Parteien einbeziehen. Auch die Bezeichnung als bloßer „Beobachtungsausschuss“ hält Beştaş für zu eng: „Es darf kein Gremium sein, das nur zusieht und selbst nichts tut. Es muss beobachten und zugleich aktiv am Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft arbeiten.“

Keine Kapitulation, sondern Übergang in eine neue Phase

Entschieden widerspricht Beştaş der Darstellung, der gegenwärtige Prozess laufe auf eine Kapitulation der kurdischen Befreiungsbewegung hinaus. In Teilen der Öffentlichkeit werde gezielt der Eindruck erzeugt, die Guerilla werde lediglich die Waffen niederlegen und sich anschließend ergeben. Seit den 1990er Jahren habe der türkische Staat mit zahlreichen Mitteln versucht, Mitglieder der PKK zur Aufgabe zu bewegen – von aus Hubschraubern abgeworfenen Flugblättern bis zu immer neuen gesetzlichen Regelungen. Als politische Strategie sei dies gescheitert.

„Wir akzeptieren diese Verdrehung auf keinen Fall“, sagte Beştaş. Der heutige Prozess sei das Ergebnis von Dialog und Verhandlungen und müsse entsprechend verstanden werden: „Es handelt sich nicht um einen Kapitulationsprozess, sondern um den Übergang in eine neue Phase. Man kann ihn als Beseitigung der rechtlichen und politischen Hindernisse auf dem Weg zum Aufbau von Frieden und einer demokratischen Gesellschaft beschreiben.“ Gezielte Verzerrungen und „schwarze Propaganda“, die den Prozess als Unterwerfung darstellten, dürften deshalb keinen Glauben finden.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-52938 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52908 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bese-hozat-ohne-demokratisierung-kann-der-prozess-nicht-zum-erfolg-fuhren-52907

 

Kategorien: Externe Ticker

Seelsorge ohne Gegenüber

Künstliche Intelligenz kann menschliche und geistliche Zuwendung nicht ersetzen.
Kategorien: Externe Ticker

Jobcenter macht aus Kontoauszügen einen Umzug und verweigert Bürgergeld

Die Bankkarte wurde weit entfernt vom Wohnort eingesetzt – für das Jobcenter sprach das für einen Umzug zur Freundin. Ein schwerbehinderter Mann bekam deshalb keine Weiterbewilligung seiner monatlichen 1.131 Euro Bürgergeld.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen verpflichtete die Behörde zur vorläufigen Zahlung. Der aktuelle Fall zeigt, wie gefährlich es wird, wenn aus auffälligen Buchungen eine vermeintlich sichere Erkenntnis über das Leben eines Menschen entsteht.

370 Kilometer entfernt eingekauft – aber wer hatte die Karte?

In dem verhandelten Fall zeigten Kontoauszüge zahlreiche Buchungen in der rund 370 Kilometer entfernten Region seiner Freundin. Drei unangekündigte Hausbesuche blieben erfolglos; auch seine Ärzte und sein Anwalt waren in deren Umgebung ansässig.

Der Mann erklärte, wegen seiner gesundheitlichen Einschränkungen die Wohnung im zweiten Stock ohne Hilfe nicht verlassen zu können. Seine Freundin erledige Einkäufe mit seiner Karte und nutze auch sein Auto.

Beim angekündigten Hausbesuch wurde er schließlich in seiner eingerichteten Wohnung angetroffen, samt Kleidung, Unterlagen und Lebensmitteln. In der Wohnung der Freundin fanden sich dagegen kaum Hinweise auf einen dauerhaften Einzug.

Das Gericht nahm auch die belastenden Hinweise ernst

Der Verdacht war allerdings nicht aus der Luft gegriffen: Besonders der ungewöhnlich niedrige Wasserverbrauch ließ auch das Gericht zweifeln. Es hielt die Erklärung, der Mann gehe lediglich sehr sparsam mit Wasser um, für wenig überzeugend.

Dennoch sprachen die eidesstattlich versicherten Angaben, Zeugenaussagen und Feststellungen bei den Hausbesuchen insgesamt für den bisherigen Lebensmittelpunkt. Der Senat hielt dessen Fortbestand im Eilverfahren für überwiegend wahrscheinlich.

Bis dahin waren bereits 1.500 Euro Mietrückstände aufgelaufen, die Wohnung war gekündigt und eine Gassperre angedroht. Ein Streit über Buchungsorte hatte damit längst Folgen für Wohnen und Versorgung.

Was das Landessozialgericht tatsächlich entschieden hat

Mit Beschluss vom 8. Juli 2025, Aktenzeichen L 21 AS 537/25 B ER, sprach das Gericht vorläufig 563 Euro Regelbedarf und 68 Euro Heizkosten monatlich ab dem 10. Februar 2025 zu. Die Unterkunftskosten von 500 Euro monatlich kamen ab März hinzu, weil die Februarmiete bereits bezahlt war.

Die Anordnung galt bis zum 30. September 2025, längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache. Es handelt sich somit um einen Eilbeschluss aus dem Jahr 2025 und nicht um eine neue, endgültige Entscheidung über sämtliche Streitfragen.

Ein Buchungsort ist noch kein Lebensmittelpunkt

Nach § 30 Absatz 3 SGB I kommt es beim gewöhnlichen Aufenthalt darauf an, ob jemand an einem Ort mehr als nur vorübergehend verweilt. Wo eine Karte eingesetzt wird, beantwortet diese Frage allein noch nicht.

Kurze Besuche bei einem Partner verlagern den gewöhnlichen Aufenthalt nicht automatisch. Umgekehrt reicht eine weiterbestehende Meldeadresse nicht, wenn jemand tatsächlich dauerhaft anderswo lebt.

Davon getrennt gelten die Anforderungen an die Erreichbarkeit gegenüber dem Jobcenter. Aus der Feststellung, dass kein Umzug vorliegt, folgt deshalb keine pauschale Erlaubnis für beliebig lange oder nicht abgestimmte Abwesenheiten.

Das Jobcenter muss auch entlastende Umstände prüfen

Nach § 20 SGB X muss die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und auch Umstände berücksichtigen, die für Betroffene sprechen. Wer lediglich belastende Hinweise zusammenzählt, wird dieser Pflicht nicht gerecht.

Beobachtung Was zusätzlich geklärt werden muss Kartenzahlungen in einer anderen Stadt Wer hat die Karte tatsächlich benutzt und weshalb? Niemand öffnet beim unangekündigten Besuch Welche Erklärung gibt es, und was zeigen weitere Ermittlungen? Auffällig niedriger Verbrauch in der Wohnung Welche nachvollziehbaren Gründe bestehen, und passen diese zu den übrigen Umständen? Regelmäßige Aufenthalte beim Partner Handelt es sich um Besuche oder um eine dauerhafte Verlagerung des Alltags?

Für Betroffene ist es deshalb sinnvoll, ungewöhnliche Buchungen konkret zu erläutern und vorhandene Nachweise einzureichen. Welche Grenzen für Wohnungsbesichtigungen gelten, erläutert unser Beitrag zu Hausbesuchen des Jobcenters und den Rechten der Betroffenen.

„Nicht zuständig“ darf den Antrag nicht verschwinden lassen

Hält sich ein Jobcenter für örtlich unzuständig, muss es den Antrag nach § 16 Absatz 2 SGB I unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Im entschiedenen Fall war genau das unterblieben.

Für Streitigkeiten zwischen Leistungsträgern sieht § 43 SGB I vorläufige Leistungen vor, wenn der Sozialleistungsanspruch besteht. Beantragt der Berechtigte diese, muss der zuerst angegangene Träger unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorläufig leisten.

Die Vorschrift schützt davor, zwischen Behörden ohne Existenzsicherung stehen zu bleiben. Sie ersetzt allerdings nicht die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen und verpflichtet auch nicht jedes beliebige Jobcenter dauerhaft zur Zahlung.

Bei fehlendem Geld reicht Abwarten nicht

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dafür sollte eine zulässige Form genutzt werden, etwa ein unterschriebener Brief oder die Erklärung zur Niederschrift beim Jobcenter.

Bei einer abgelehnten Weiterbewilligung führt der Widerspruch allein jedoch noch nicht zu neuen Zahlungen. Droht eine existenzielle Notlage, kommt zusätzlich eine einstweilige Anordnung nach § 86b Absatz 2 SGG beim Sozialgericht in Betracht.

Aktuelle Kontoauszüge, Mietrückstände oder eine angekündigte Versorgungssperre können die Dringlichkeit belegen. Warum gerichtlicher Eilrechtsschutz neben einem Widerspruch erforderlich werden kann, erklärt auch unser Beitrag zum fehlenden Aufschub bei bestimmten Jobcenter-Bescheiden.

Kontoauszüge: Datenschutz und Nachweise gehören zusammen

Aus dem Fall folgt nicht, dass Betroffene vorsorglich sämtliche Ausgaben unkenntlich machen sollten. Erforderliche Angaben zur Prüfung des Leistungsanspruchs müssen erkennbar bleiben; zulässige Schwärzungen schützen dagegen nicht benötigte private Informationen.

Welche Angaben verdeckt werden dürfen und welche lesbar bleiben müssen, zeigt unser Ratgeber zum richtigen Schwärzen von Kontoauszügen fürs Jobcenter. Eine verständliche Erklärung auffälliger Buchungen hilft bei der Aufklärung, ohne dass jedes private Detail offengelegt werden muss.

Der Beitrag Jobcenter macht aus Kontoauszügen einen Umzug und verweigert Bürgergeld erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

EM-Rente trotz sieben Gutachten abgelehnt: Entscheidend war der Zeitpunkt

Sieben medizinische Gutachten und dennoch keine Erwerbsminderungsrente: Im Verfahren einer Klägerin war entscheidend, seit wann ihre Erkrankungen die tägliche Arbeitsfähigkeit so stark einschränkten, dass eine Erwerbsminderung vorlag.

Das Hessische Landessozialgericht sah die Erwerbsminderung erst für einen Zeitpunkt als nachgewiesen an, zu dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorlagen. Eine zusätzliche fachübergreifende Begutachtung lehnte es ab.

Das Bundessozialgericht verwarf ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 7. September 2026 als unzulässig. Es prüfte den Rentenanspruch nicht erneut inhaltlich. Der Beschluss zeigt, was eine Beschwerde darlegen muss, wenn sie dem LSG vorwirft, trotz offener medizinischer Fragen kein weiteres Gutachten eingeholt zu haben. (BSG, B 5 R 29/26 B)

Sieben Gutachten aus mehreren Fachgebieten

Die Klägerin hatte im Dezember 2017 eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Die Rentenversicherung ließ zwei internistische und ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten erstellen und lehnte den Antrag ab. Vor dem Sozialgericht Fulda kamen ein internistisch-rheumatologisches und ein psychiatrisches Gutachten hinzu.

Im Berufungsverfahren holte das Hessische Landessozialgericht zwei weitere neurologisch-psychiatrische Gutachten nach Aktenlage ein. Damit lagen insgesamt sieben Gutachten aus dem Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vor. Die Klägerin beantragte zusätzlich eine Begutachtung auf dem Gebiet der Lymphologie und Gefäßerkrankungen sowie ein fachübergreifendes Gutachten.

Das LSG lehnte diese Anträge ab und wies die Berufung mit Urteil vom 17. November 2025 zurück, Aktenzeichen L 5 R 288/22. Nach seiner Einschätzung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass Wechselwirkungen oder Überschneidungen der Leiden weitere Ermittlungen erforderten. Vor dem BSG gelang es der Klägerin nicht, einen Verfahrensfehler bei diesem Vorgehen ausreichend darzulegen.

Warum zwei Zeitpunkte über den Rentenanspruch entschieden

Das LSG sah den Eintritt der Erwerbsminderung erst zum 7. Juni 2019 als nachgewiesen an. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen lagen nach seinen Feststellungen jedoch letztmals am 30. Juni 2018 vor. Die Klägerin hätte daher einen früheren Eintritt der Erwerbsminderung nachweisen müssen.

Für die EM-Rente sind grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erforderlich. Bestimmte Zeiten können diesen Fünfjahreszeitraum verlängern; außerdem bestehen gesetzliche Ausnahmen. Die gesundheitlichen Einschränkungen und der Versicherungsverlauf müssen deshalb zeitlich zusammenpassen. Grundlage ist § 43 SGB VI.

Eine lange Krankheitsgeschichte belegt noch nicht, seit wann die tägliche Belastbarkeit unter die rentenrechtlichen Grenzen gesunken ist. Ein weiteres Gutachten hätte daher auch den früheren Gesundheitszustand nachvollziehbar beurteilen müssen.

Wann mehrere Erkrankungen ein Gesamtgutachten erfordern können

Für die medizinische Beurteilung zählt, welche Arbeiten unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch möglich sind. Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt grundsätzlich die medizinischen Voraussetzungen einer vollen Erwerbsminderung. Bei drei bis unter sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht.

Die Zahl der Diagnosen beantwortet diese Frage nicht. Mehrere Erkrankungen können unterschiedliche Tätigkeiten ausschließen, ohne die tägliche Arbeitsdauer zusätzlich zu verkürzen. Sie können sich aber auch so beeinflussen, dass die gemeinsame Belastung in den einzelnen Fachgutachten nicht ausreichend erfasst wird.

Eine weitere fachübergreifende Beurteilung kann deshalb notwendig werden, wenn sich aus den vorhandenen Befunden Hinweise auf bislang ungeklärte Überschneidungen oder gegenseitige Verstärkungen ergeben. Im aktuellen Verfahren hatte die Klägerin solche Zusammenhänge nach Auffassung des BSG nicht ausreichend dargelegt. Daraus folgt jedoch nicht, dass bei ihr medizinisch jede Wechselwirkung ausgeschlossen war. (BSG-Beschluss, Randnummern 18 und 19)

Entscheidend ist, ob die Erkrankungen und ihre Auswirkungen bereits gemeinsam bewertet wurden. Eine solche fachübergreifende Beurteilung kann in einem vorhandenen Gutachten und ergänzenden Stellungnahmen enthalten sein; ein zusätzliches Gesamtgutachten ist dann nicht automatisch erforderlich. Das verdeutlicht auch der BSG-Beschluss vom 19. Oktober 2011, B 13 R 135/11 B.

Wie sich Wechselwirkungen verständlich darstellen lassen

Ein möglicher Zusammenhang lässt sich an Schmerzen und psychischer Erschöpfung veranschaulichen: Eine betroffene Person muss eine Tätigkeit wegen zunehmender Schmerzen unterbrechen. Anschließend verhindern Konzentrationsprobleme und Erschöpfung, dass sie die Arbeit nach einer üblichen Pause wieder aufnimmt. Zu prüfen wäre dann, ob der gesamte Erholungsbedarf in den bisherigen Gutachten ausreichend berücksichtigt wurde.

Eine solche Beschreibung muss auf den tatsächlichen Beschwerden beruhen und ärztlich eingeordnet werden. Hilfreich sind Angaben dazu, nach welcher Belastungsdauer Probleme auftreten, wie häufig Tätigkeiten abgebrochen werden und wie lange die Erholung dauert. Bei körperlichen Einschränkungen sollte außerdem erkennbar werden, ob etwa ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen Entlastung bringt oder ebenfalls Beschwerden verursacht.

Eigene Aufzeichnungen können diese Abläufe veranschaulichen, ersetzen aber keine medizinischen Befunde. Besonders aussagekräftig sind ärztliche Berichte, die den Zusammenhang zwischen Beschwerden und begrenzter Belastbarkeit erklären. Hinweise zur Zusammenstellung bietet der Beitrag zur Vorbereitung auf das Gutachten für die EM-Rente.

Welche Fragen ein weiteres Gutachten beantworten sollte

Eine fachübergreifende Begutachtung sollte erklären, welche Tätigkeiten trotz aller Erkrankungen noch möglich sind, wie lange sie ausgeübt werden können und auf welchen Zeitraum sich diese Einschätzung bezieht.

Offene Frage Was die Begutachtung klären sollte Zusammenwirken der Erkrankungen Ob sich festgestellte Einschränkungen überschneiden, gegenseitig verstärken oder zusätzliche Ausfälle verursachen. Tägliche Belastbarkeit Wie lange gesundheitlich geeignete Arbeiten unter Berücksichtigung aller Beschwerden möglich bleiben. Pausen und Erholung Ob zusätzliche Unterbrechungen erforderlich sind und wie häufig und wie lange sie auftreten. Abweichende Gutachten Ob unterschiedliche Ergebnisse auf verschiedenen Befunden, Untersuchungszeiträumen oder unvereinbaren Annahmen beruhen. Früherer Eintritt der Erwerbsminderung Welche Befunde belegen können, dass das Leistungsvermögen bereits im streitigen Zeitraum entsprechend eingeschränkt war.

Diese Fragen geben eine Orientierung für die medizinische Aufklärung. Für einen gerichtlichen Beweisantrag müssen sie auf die behaupteten Einschränkungen und die vorhandenen Unterlagen zugeschnitten werden.

Welche Mängel weitere Ermittlungen rechtfertigen

Nach einer bereits erfolgten Begutachtung muss das Gericht nicht jeder Forderung nach einem weiteren Gutachten folgen. Zusätzliche Ermittlungen können insbesondere bei erheblichen Mängeln oder widersprüchlichen Ergebnissen erforderlich sein, die auf miteinander unvereinbaren Feststellungen beruhen. Auch begründete Zweifel an der Sachkunde können Anlass für weitere Ermittlungen geben. Ein ungünstiges Ergebnis allein genügt nicht.

Ein erheblicher Mangel kann etwa vorliegen, wenn ein Gutachten einen Befund übergeht, der die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit verändern könnte. Bei widersprechenden Bewertungen sollte genau benannt werden, welche Feststellungen nicht zusammenpassen. Unterschiedliche Ergebnisse lassen sich beispielsweise durch eine zwischenzeitliche Verschlechterung erklären und erzwingen deshalb nicht automatisch eine neue Begutachtung.

Zweifel an der Sachkunde müssen sachlich begründet werden. Sie können sich etwa ergeben, wenn eine besonders schwierige medizinische Frage Spezialwissen erfordert, das bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetzt werden kann.

Stützt sich das Urteil auf mehrere im Ergebnis übereinstimmende Gutachten desselben Fachgebiets, reicht es für die Beschwerde nicht, nur eines davon anzugreifen. Sie muss erklären, weshalb alle Gutachten, auf die sich das Urteil dabei stützt, als Entscheidungsgrundlage ungeeignet sein sollen. Diese Anforderung nennt das BSG ausdrücklich in Randnummer 18 seines Beschlusses.

Dafür lohnt sich ein Abgleich zwischen den Gutachten und den übrigen medizinischen Unterlagen. Fehlt ein Befund, sollte er mit Datum, Inhalt und Bedeutung für die Arbeitsfähigkeit bezeichnet werden. Wie sich solche Lücken aufspüren lassen, erläutert der Beitrag „EM-Rente abgelehnt: Die Akte zeigt entscheidende Lücken“.

Warum ein Beweisantrag mehr als eine Diagnosenliste braucht

Das Sozialgericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Diese Pflicht hängt nicht davon ab, ob Betroffene juristisch präzise Anträge stellen. Das bestimmt § 103 SGG.

Wer später mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eine unzureichende Sachaufklärung rügt, muss jedoch besondere Anforderungen erfüllen. Nach § 160 Absatz 2 Nummer 3 SGG muss sich die Rüge auf einen Beweisantrag beziehen, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist. Außerdem ist darzulegen, weshalb die unterlassene Beweisaufnahme das Urteil hätte beeinflussen können.

Der Antrag muss erkennen lassen, welche konkrete Tatsache durch welches Beweismittel geklärt werden soll. Je mehr Gutachten bereits vorliegen, desto genauer muss beschrieben werden, was noch ungeklärt ist. Anwaltlich vertretene Beteiligte müssen zudem darauf achten, den Antrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechtzuerhalten und dies nachvollziehbar festzuhalten. Diese Anforderungen erläutert der BSG-Beschluss vom 9. April 2025, B 5 R 137/24 B.

Im aktuellen Fall hatte die Klägerin Beweisanträge gestellt. Gescheitert ist ihre Beschwerde an der unzureichenden Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe. Der Beschluss begrenzt somit weder die Zahl möglicher Gutachten noch verändert er die gesetzlichen Voraussetzungen der EM-Rente.

Ein fiktives Beispiel aus der Praxis

Eine Versicherte leidet unter Rückenschmerzen und einer depressiven Erkrankung. Die Fachgutachten halten jeweils leichte Arbeiten für mindestens sechs Stunden täglich für möglich. Ein Reha-Bericht aus der Zeit, in der sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllte, dokumentiert jedoch wiederholte Arbeitsabbrüche, bei denen Schmerzen, Konzentrationsverlust und längere Erholungsphasen gemeinsam auftraten.

Ihre Prozessvertretung weist darauf hin, dass dieser Bericht in den Gutachten nicht berücksichtigt wurde, und beantragt eine fachübergreifende Beurteilung des damaligen Leistungsvermögens. Damit benennt sie einen konkreten Ansatz für weitere Ermittlungen. Ob ein neues Gutachten erforderlich ist und eine Rente zusteht, hängt weiterhin von der gesamten Beweislage ab.

Fragen und Antworten zum Gesamtgutachten bei der EM-Rente Besteht bei mehreren Erkrankungen automatisch Anspruch auf ein Gesamtgutachten?

Nein. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Gutachten die Auswirkungen sämtlicher Erkrankungen ausreichend erfassen. Hinweise auf bislang ungeklärte Wechselwirkungen können eine weitere Begutachtung erforderlich machen.

Hat das BSG den Rentenanspruch der Klägerin erneut geprüft?

Nein. Es verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig. Eine neue medizinische Bewertung oder eine inhaltliche Entscheidung über den Rentenanspruch erfolgte nicht.

Muss jede Abweichung zwischen Gutachten durch ein neues Gutachten geklärt werden?

Nein. Unterschiedliche Ergebnisse können sich etwa durch verschiedene Untersuchungszeiträume erklären. Weiterer Aufklärungsbedarf besteht, wenn für die Entscheidung wichtige Widersprüche ungeklärt bleiben.

Müssen Betroffene Wechselwirkungen schon vor einer weiteren Begutachtung vollständig beweisen?

Ein fertiges medizinisches Gesamtgutachten ist nicht erforderlich, um auf offene Fragen hinzuweisen. Hilfreich sind konkrete Befunde und Beschreibungen der Beschwerden. Für eine spätere Sachaufklärungsrüge muss zusätzlich erklärt werden, warum sich dem LSG weitere Ermittlungen hätten aufdrängen müssen.

Können spätere Gutachten eine frühere Erwerbsminderung belegen?

Ja, wenn sie den Rückschluss auf den früheren Zeitraum medizinisch nachvollziehbar begründen. Eine heutige Diagnose allein reicht dafür nicht. Entscheidend ist, seit wann die Erkrankungen das tägliche Leistungsvermögen im erforderlichen Umfang eingeschränkt haben.

Der Beitrag EM-Rente trotz sieben Gutachten abgelehnt: Entscheidend war der Zeitpunkt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Wenn der Löwe brüllt

Wer Trigger nicht abwehrt, sondern sie verarbeitet, schenkt sich selbst und anderen die Möglichkeit tiefer innerer Heilung.
Kategorien: Externe Ticker

Even the Paris Fashion Show Has Fallen to the Camp of the Saints

Even the Paris Fashion Show Has Fallen to the Camp of the Saints https://www.alexjoneslive.com/2026/09/29/viral-footage-from-paris-fashion-week-shows-how-far-the-event-has-fallen-as-the-freaks-have-officially-taken-over/  White liberals have murdered Western civilization.
Kategorien: Externe Ticker

Schulden: Schuldnerberatung soll jetzt Geld kosten

Wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, braucht Hilfe – und könnte dafür künftig selbst zahlen. Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 dem Kompromiss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt.

Die beschlossene Fassung erlaubt Beratungsentgelte. Der zuvor vorgesehene Grundsatz einer kostenlosen Beratung mit eng begrenzten Ausnahmen entfällt.

Kostenlose Angebote bleiben weiterhin möglich. Zudem dürfen die Entgelte Ratsuchende nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen. Für Sie wird deshalb entscheidend, bei welchem Anbieter Sie Hilfe suchen und welche Kosten dieser vorab nennt.

Nach der Blockade kommt die Zustimmung – mit verändertem Inhalt

Noch im Mai hatte der Bundesrat dem Gesetz die erforderliche Zustimmung verweigert. Gegen-Hartz berichtete über die Blockade der grundsätzlich kostenlosen Schuldnerberatung. Anschließend befasste sich der Vermittlungsausschuss mit dem Streit zwischen Bund und Ländern.

Am 23. September verständigte sich der Ausschuss auf einen Kompromiss. Zwei Tage später stimmten Bundestag und Bundesrat zu. Im Bundestag unterstützten CDU/CSU und SPD das Ergebnis; AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen.

Stand der Recherche am 30. September 2026 ist damit die parlamentarische Zustimmung belegt. Eine Verkündung im Bundesgesetzblatt und ein bereits erfolgtes Inkrafttreten sind durch die hier ausgewerteten Nachweise nicht bestätigt.

Aus dem Beschluss folgt deshalb keine sofortige Zahlungspflicht für Ihren nächsten Beratungstermin.

Was aus der kostenlosen Beratung geworden ist

Die frühere Bundestagsfassung sah kostenlose Schuldnerberatung als Regelfall vor. Anbieter hätten nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ein begrenztes Entgelt verlangen dürfen. Dieses sollte höchstens die Betriebskosten für die Beratung decken und Ratsuchende nicht unangemessen belasten.

Der Kompromiss streicht die Voraussetzung des besonders begründeten Ausnahmefalls. Beratungsstellen können nach der neuen Fassung Entgelte verlangen, solange diese die genannten Grenzen einhalten. Damit verliert die Kostenfreiheit ihren ausdrücklich festgeschriebenen Vorrang.

Frühere Bundestagsfassung Beschlossener Vermittlungskompromiss Kostenlose Beratung sollte grundsätzlich der Regelfall sein. Beratungsstellen können Entgelte erheben; kostenlose Beratung bleibt möglich. Entgelte sollten besonders begründete Ausnahmefälle voraussetzen. Ein besonders begründeter Ausnahmefall wird nicht mehr verlangt. Ein Entgelt durfte maximal die Betriebskosten für die Beratung decken und nicht unangemessen belasten. Ein Entgelt darf nicht der Gewinnerzielung dienen und Verbraucher nicht unangemessen belasten. Keine bundesweite Pflichtgebühr für jeden Termin

Der neue Text verpflichtet Beratungsstellen nicht dazu, Rechnungen auszustellen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach den Gesamtkosten und danach, welche Leistungen diese abdecken.

Nach der beschlossenen Regelung müssen Beratungsstellen rechtzeitig vor ihrer Inanspruchnahme über mögliche Entgelte und deren Höhe informieren.

Warum der Fachverband vor neuen Hürden warnt

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung kritisierte den Vermittlungskompromiss bereits am 24. September. Nach ihrer Einschätzung schwächt er sowohl die Kostenfreiheit als auch die zuvor konkretisierten Qualitätsanforderungen.

Der Verband verlangt ausreichend Personal, verlässliche Finanzierung und einen zeitnahen Zugang zu professioneller Hilfe. Seine Kritik trifft einen empfindlichen Punkt: Wer bereits zwischen Lebensmitteln, Stromrechnung und offenen Forderungen abwägen muss, könnte wegen zusätzlicher Beratungskosten noch länger warten.

Welche Grenzen Gläubigervertreter beachten müssen, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über unzulässige Praktiken von Inkassounternehmen. Bei möglichen Rechtsverstößen kann außerdem die zentrale Aufsicht über Inkassodienstleister eine Anlaufstelle sein.

So finden Sie Hilfe, ohne vorschnell einen Vertrag zu unterschreiben

Wenden Sie sich an kommunale Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder Verbraucherzentralen und klären Sie deren jeweilige Bedingungen. Die Justiz weist darauf hin, dass Schuldnerberatung häufig kostenlos ist. Sie empfiehlt trotzdem, die Kosten vor dem Termin ausdrücklich zu erfragen.

Lassen Sie sich erklären, ob Sie eine vollständige Beratung erhalten und ob die Stelle erforderliche Bescheinigungen ausstellen darf. Sammeln Sie dafür Gläubigerschreiben, Kontoauszüge und Einkommensnachweise. Teilen Sie bereits bei der Anmeldung mit, wenn eine Kontopfändung, eine Stromsperre oder der Verlust Ihrer Wohnung droht.

Bei einer Pfändung sollten Sie nicht auf das neue Gesetz warten

Die politische Einigung ersetzt keinen konkreten Kontoschutz. Bei einer Kontopfändung sichert ein P-Konto grundsätzlich einen monatlichen Freibetrag. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich dieser erhöhen. Welche Einkommensbeträge geschützt bleiben, zeigt die Pfändungstabelle seit Juli 2026.

Prüfen Sie außerdem, ob Sie zusätzliche Freibeträge auf dem P-Konto bescheinigen lassen können. Wurde Ihr geschützter Betrag durch einen individuellen Beschluss festgesetzt, sollten Sie klären, ob eine Anpassung nötig ist: Die jährliche Erhöhung greift nicht in jeder Konstellation automatisch.

Verlassen Sie sich auch bei Sozialleistungen nicht darauf, dass die Bank deren Herkunft allein als ausreichenden Schutz behandelt. Wie schwer fehlender Kontoschutz wiegen kann, zeigt der Fall, in dem Bürgergeld auf einem ungeschützten Konto gepfändet wurde.

FAQ: Gebühren für Schuldnerberatung Muss ich wegen des Beschlusses jetzt für jede Schuldnerberatung zahlen?

Nein. Der Kompromiss sieht keine allgemeine Zahlungspflicht vor. Kostenlose Angebote bleiben möglich. Fragen Sie vor der Beratung nach den Bedingungen.

Wie hoch dürfen die Entgelte sein?

Die beschlossene Regelung nennt keinen festen Eurobetrag. Sie verbietet unangemessene Belastungen und Entgelte zur Gewinnerzielung. Die Beratungsstelle muss mögliche Kosten und deren Höhe rechtzeitig vorher nennen.

Sollte ich mit der Beratung bis zum Inkrafttreten warten?

Nein. Suchen Sie bei Zahlungsproblemen frühzeitig Hilfe. Besonders bei einer laufenden Pfändung oder einer drohenden Versorgungssperre sollten Sie den dringenden Handlungsbedarf sofort ansprechen.

Quellen

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: Stellungnahme zum Vermittlungsergebnis, 24. September 2026.
Deutscher Bundestag: Drucksache 21/2774 – Beschlussempfehlung und Bericht mit dem Grundsatz der Kostenfreiheit, 12. November 2025.
Deutscher Bundestag: Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt, 25. September 2026.
Justiz-Services: Geld schützen bei einer Kontopfändung, abgerufen am 30. September 2026.
Vermittlungsausschuss: Drucksache 21/8160 – Beschlussempfehlung zum Schuldnerberatungsdienstegesetz, 23. September 2026.

Der Beitrag Schulden: Schuldnerberatung soll jetzt Geld kosten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

In the USA the Criminal Justice System (sic) Commits More Crimes than Criminals

In the USA the Criminal Justice System (sic) Commits More Crimes than Criminals Paul Craig Roberts Reports I have read […]
Kategorien: Externe Ticker

GdB 50 verloren: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht immer vor einem Verlust

Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis vermittelt vielen Betroffenen zunächst Sicherheit. Wer den Ausweis ohne Ablaufdatum erhalten hat, geht häufig davon aus, dass der festgestellte Grad der Behinderung dauerhaft anerkannt bleibt.

Ein Schreiben des Versorgungsamtes zur Nachprüfung kann deshalb verunsichern. Die rechtliche Lage ist jedoch komplizierter, als der Begriff „unbefristet“ vermuten lässt.

Nach gültiger Rechtslage schützt ein unbefristeter Ausweis nicht automatisch vor einer erneuten Prüfung durch die Behörde. Entscheidend ist nicht allein das Datum auf dem Ausweis, sondern die Frage, ob sich die gesundheitlichen Verhältnisse seit der ursprünglichen Feststellung wesentlich verändert haben.

Das Versorgungsamt darf daher auch Jahre später ärztliche Befunde anfordern und prüfen, ob der bisherige Grad der Behinderung weiterhin gerechtfertigt ist. Grundlage dieses Beitrags ist der bereitgestellte Text zur Nachprüfung durch das Versorgungsamt.

Was „unbefristet“ beim Schwerbehindertenausweis wirklich bedeutet

Der Begriff „unbefristet“ bezieht sich in erster Linie darauf, dass der Ausweis kein reguläres Ablaufdatum hat. Er bedeutet jedoch nicht, dass die gesundheitliche Bewertung für alle Zukunft unveränderbar wäre. Der Schwerbehindertenausweis ist ein Verwaltungsdokument, das auf einem Feststellungsbescheid beruht. Dieser Bescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen überprüft und angepasst werden.

Für Betroffene ist diese Unterscheidung wichtig. Der Ausweis bestätigt zwar einen bestimmten Status, ersetzt aber keine medizinische Prognose für das gesamte weitere Leben.

Wenn die Behörde annimmt, dass sich der Gesundheitszustand verbessert haben könnte, kann sie eine Nachprüfung einleiten. Dafür braucht sie keinen besonderen Verdacht und auch keinen konkreten Anlass.

Eine solche Prüfung kann routinemäßig erfolgen. Das wirkt für viele Menschen ungerecht, ist aber verwaltungsrechtlich möglich. Gerade bei Erkrankungen, deren Verlauf schwanken oder sich verbessern kann, greifen Versorgungsämter immer wieder zu solchen Überprüfungen. Das betrifft auch Menschen, deren Ausweis bislang ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt wurde.

Warum eine Herabsetzung des GdB möglich ist

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, wird nach den gesundheitlichen Einschränkungen und ihren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bewertet. Wenn sich diese Einschränkungen wesentlich verringert haben, kann die Behörde den bisherigen Bescheid ändern.

In der Praxis kommt eine Herabsetzung vor allem dann in Betracht, wenn der Gesamt-GdB um mindestens 10 Punkte niedriger bewertet wird. Besonders folgenreich ist das, wenn der GdB von 50 auf 40 sinkt.

Ein GdB von 50 markiert die Schwelle zur Schwerbehinderung. Wird dieser Wert unterschritten, entfällt die Schwerbehinderteneigenschaft. Damit können auch Nachteilsausgleiche wegfallen, die an diesen Status geknüpft sind. Dazu gehören etwa besondere Rechte im Arbeitsleben, steuerliche Vorteile oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Anders ist die Lage, wenn der GdB zwar gesenkt wird, aber weiterhin mindestens 50 beträgt. Wer beispielsweise von einem GdB von 80 auf 70 herabgestuft wird, bleibt weiterhin schwerbehindert. Dennoch kann auch eine solche Änderung spürbare Folgen haben. Bestimmte Merkzeichen oder einzelne Nachteilsausgleiche können entfallen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt sind.

Situation Mögliche Folge GdB 50 wird auf GdB 40 gesenkt Die Schwerbehinderteneigenschaft entfällt, viele Nachteilsausgleiche können wegfallen. GdB 80 wird auf GdB 70 gesenkt Der Status als schwerbehinderter Mensch bleibt erhalten, einzelne Vorteile können aber betroffen sein. Ein Merkzeichen wird aberkannt Nachteilsausgleiche, die an dieses Merkzeichen gebunden sind, können entfallen. Die Behörde kündigt eine Herabsetzung nur an Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, die Anhörung sollte genutzt werden. Die Beweislast liegt nicht bei den Betroffenen

Auch wenn das Versorgungsamt eine Nachprüfung einleiten darf, bedeutet das nicht, dass Betroffene schutzlos sind. Die Behörde muss nachvollziehbar darlegen, dass sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben. Pauschale Formulierungen wie eine allgemeine Stabilisierung des Zustands reichen dafür nicht aus. Es braucht belastbare medizinische Befunde.

Diese Unterscheidung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Nicht die betroffene Person muss beweisen, dass sie weiterhin krank oder eingeschränkt ist. Vielmehr muss die Behörde eine tatsächliche Verbesserung belegen, wenn sie den GdB herabsetzen will. Trotzdem sollten Betroffene aktiv mitwirken, damit die eigene gesundheitliche Situation vollständig erfasst wird.

Gerade bei komplexen Erkrankungen, mehreren Diagnosen oder wechselnden Beschwerden kann eine Akte schnell ein unvollständiges Bild vermitteln. Wenn aktuelle Befunde fehlen, kann der Eindruck entstehen, es habe sich etwas verbessert. Das muss nicht der Realität entsprechen. Deshalb ist eine gute Vorbereitung auf die Nachprüfung entscheidend.

Warum die Anhörung nicht ignoriert werden sollte

Bevor das Versorgungsamt einen Herabsetzungsbescheid erlässt, muss es die betroffene Person anhören. Dieses Schreiben ist für viele der wichtigste Moment im Verfahren. Häufig steht darin, dass die Behörde beabsichtigt, den Grad der Behinderung herabzusetzen. Das Wort „beabsichtigt“ zeigt jedoch, dass die Entscheidung noch nicht endgültig getroffen wurde.

Die Anhörung bietet die Möglichkeit, Einwände vorzubringen und medizinische Unterlagen nachzureichen. Wer in dieser Phase nicht reagiert, lässt eine wichtige Chance ungenutzt.

Zwar kann auch später noch Widerspruch eingelegt werden. In der Anhörung lässt sich eine Herabsetzung aber oft früher und mit weniger Aufwand verhindern.

Betroffene sollten die Frist ernst nehmen. Üblich ist eine Frist von etwa vier Wochen. In dieser Zeit sollten ärztliche Berichte, Atteste und eine eigene Stellungnahme zusammengestellt werden. Eine kurze Mitteilung, der Gesundheitszustand habe sich nicht verändert, genügt in der Regel nicht.

Welche Unterlagen besonders wichtig sind

Für die Bewertung des GdB zählt nicht allein die Diagnose. Entscheidend ist, wie stark die gesundheitlichen Einschränkungen den Alltag, die Mobilität, die Selbstständigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen. Ärztliche Unterlagen sollten deshalb nicht nur Krankheitsnamen aufführen. Sie sollten beschreiben, welche konkreten Einschränkungen bestehen.

Ein Bericht des Hausarztes kann einen umfassenden Überblick über die gesundheitliche Gesamtsituation geben. Fachärztliche Befunde sind besonders wichtig, wenn sie aktuelle Einschränkungen präzise beschreiben.

In vielen Fällen sollten diese Berichte möglichst nicht älter als sechs Monate sein. Ältere Unterlagen können zwar weiterhin hilfreich sein, sagen aber oft weniger über den aktuellen Zustand aus.

Auch Pflegegutachten oder Unterlagen zur Arbeitsunfähigkeit können ergänzend bedeutsam sein. Zwar folgen Pflegegrad, Arbeitsunfähigkeit und GdB unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben. Dennoch enthalten solche Dokumente häufig Hinweise auf Einschränkungen, die für die Beurteilung des GdB relevant sein können. Entscheidend ist, dass diese Informationen verständlich eingeordnet werden.

Warum Betroffene ihre Beschwerden nicht herunterspielen sollten

Viele Menschen haben sich an ihre Einschränkungen gewöhnt. Im Arztgespräch sagen sie dann, es gehe schon irgendwie, obwohl sie regelmäßig starke Beschwerden haben. Diese Haltung ist menschlich nachvollziehbar, kann im Verfahren aber problematisch werden. Was in der Patientenakte steht, kann später beim Versorgungsamt landen.

Wenn dort nur ein guter Allgemeinzustand dokumentiert ist, entsteht möglicherweise ein falsches Bild. Gerade bei Erkrankungen mit Schwankungen müssen auch schlechte Tage beschrieben werden. Dazu gehören Phasen mit Schmerzen, Erschöpfung, Mobilitätsproblemen oder Einschränkungen bei alltäglichen Tätigkeiten. Ärztinnen und Ärzte können nur dokumentieren, was ihnen auch mitgeteilt wird.

Eine sachliche und vollständige Schilderung ist deshalb wichtig. Es geht nicht darum, Beschwerden zu übertreiben. Es geht darum, die tatsächliche Belastung realistisch darzustellen. Nur so kann die Behörde beurteilen, ob weiterhin derselbe GdB gerechtfertigt ist.

Besonders heikel: Nachprüfung kurz vor der Rente

Eine Herabsetzung des GdB kann kurz vor dem Renteneintritt erhebliche finanzielle Folgen haben. Wer einen GdB von mindestens 50 hat und die erforderliche Wartezeit erfüllt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen. Diese Rentenart ermöglicht einen früheren Rentenbeginn als die reguläre Altersrente. Wird der Schwerbehindertenstatus kurz vorher aberkannt, kann dieser Zugang verloren gehen.

Das kann bedeuten, dass Betroffene länger arbeiten müssen oder nur mit höheren Abschlägen früher in Rente gehen können. Besonders kritisch ist die Situation für Menschen, die bereits mit ihrer Rentenplanung begonnen haben.

Eine Herabsetzung kurz vor dem geplanten Rentenbeginn kann dann nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell schwer wiegen. Deshalb sollten Betroffene in dieser Phase besonders aufmerksam auf Schreiben des Versorgungsamtes reagieren.

Der Ausgangstext weist zudem auf eine Schutzfrist nach § 199 SGB IX hin. Danach können bestimmte Rechte für eine Übergangszeit erhalten bleiben, obwohl der GdB bereits gesenkt wurde. Diese Zeit kann in rentennahen Fällen bedeutsam sein. Wer betroffen ist, sollte die Fristen genau prüfen und rechtzeitig Beratung in Anspruch nehmen.

Widerspruch kann zusätzliche Zeit verschaffen

Wenn ein Herabsetzungsbescheid bereits ergangen ist, ist die Angelegenheit noch nicht automatisch abgeschlossen. Gegen den Bescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Solange das Verfahren läuft und der Bescheid nicht bestandskräftig ist, kann dies Auswirkungen auf den Fortbestand bestimmter Rechte haben. Gerade bei nahendem Rentenbeginn kann dadurch wertvolle Zeit gewonnen werden.

Ein Widerspruch sollte jedoch nicht nur aus einem Satz bestehen. Er sollte begründet werden und sich auf medizinische Befunde stützen. Sinnvoll ist eine klare Darstellung, warum keine wesentliche Verbesserung eingetreten ist. Auch neue ärztliche Unterlagen können in diesem Stadium noch wichtig werden.

Wer unsicher ist, sollte fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Sozialverbände, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht oder unabhängige Beratungsstellen können das Verfahren begleiten. Das ist besonders dann ratsam, wenn der Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft erhebliche berufliche, finanzielle oder rentenrechtliche Folgen hätte. Eine frühzeitige Reaktion verbessert die Chancen, Fehler im Verfahren zu vermeiden.

Fazit: Unbefristet bedeutet nicht unangreifbar

Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet keine Garantie, dass der einmal festgestellte GdB nie wieder überprüft wird.

Das Versorgungsamt darf eine Nachprüfung einleiten, wenn es die gesundheitlichen Verhältnisse erneut bewerten will. Eine Herabsetzung ist aber nur möglich, wenn eine wesentliche Verbesserung nachweisbar ist. Die Behörde muss diese Veränderung belegen.

Für Betroffene kommt es darauf an, Fristen nicht verstreichen zu lassen und die eigene gesundheitliche Situation gut zu dokumentieren. Die Anhörung sollte genutzt werden, um aktuelle Befunde und eine nachvollziehbare Stellungnahme einzureichen. Besonders bei einem GdB von 50 oder bei nahendem Rentenbeginn kann viel auf dem Spiel stehen. Wer rechtzeitig handelt, kann seine Rechte besser sichern.

Beispiel aus der Praxis

Eine 61-jährige Frau hat seit Jahren einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50. Sie plant, in absehbarer Zeit die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Kurz vor dem geplanten Rentenbeginn erhält sie ein Schreiben des Versorgungsamtes. Darin wird angekündigt, den GdB nach Aktenlage auf 40 herabzusetzen.

Die Frau reagiert innerhalb der Anhörungsfrist. Sie bittet ihre Hausärztin um einen ausführlichen Bericht und reicht zusätzlich aktuelle Befunde ihrer Fachärzte ein. Darin wird beschrieben, dass ihre Beschwerden nicht verschwunden sind, sondern weiterhin zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führen. Außerdem legt sie ein Pflegegutachten vor, aus dem weitere Belastungen hervorgehen.

Das Versorgungsamt muss diese Unterlagen prüfen. Kommt es trotzdem zu einem Herabsetzungsbescheid, kann die Frau Widerspruch einlegen. Für sie ist das besonders wichtig, weil eine bestandskräftige Aberkennung des Schwerbehindertenstatus ihren geplanten Renteneintritt gefährden könnte. Das Beispiel zeigt, warum die Anhörung nicht als bloße Formalität betrachtet werden sollte.

Häufige Fragen zur Nachprüfung beim unbefristeten Schwerbehindertenausweis 1. Darf das Versorgungsamt trotz unbefristetem Schwerbehindertenausweis eine Nachprüfung verlangen?

Ja. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht vor einer Nachprüfung durch das Versorgungsamt. Die Unbefristung bedeutet lediglich, dass der Ausweis kein reguläres Ablaufdatum hat. Wenn die Behörde prüfen will, ob sich die gesundheitlichen Verhältnisse verändert haben, darf sie ärztliche Unterlagen anfordern.

2. Bedeutet „unbefristet“, dass der Grad der Behinderung für immer gilt?

Nein. Der festgestellte Grad der Behinderung kann überprüft werden, wenn sich die tatsächlichen gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Eine dauerhafte Ausstellung des Ausweises ist daher nicht gleichbedeutend mit einer unveränderlichen Anerkennung des bisherigen GdB.

3. Wann kann der Grad der Behinderung herabgesetzt werden?

Eine Herabsetzung kommt in Betracht, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat. Beim Gesamt-GdB ist vor allem relevant, ob sich die Bewertung um mindestens 10 Punkte verändert. Besonders folgenreich ist eine Senkung von GdB 50 auf GdB 40, weil dadurch die Schwerbehinderteneigenschaft entfällt.

4. Muss ich selbst beweisen, dass mein bisheriger GdB weiterhin richtig ist?

Grundsätzlich muss das Versorgungsamt belegen, dass eine wesentliche Verbesserung eingetreten ist. Trotzdem sollten Betroffene nicht untätig bleiben. Aktuelle ärztliche Befunde, Facharztberichte und eine nachvollziehbare Stellungnahme können helfen, eine falsche Herabsetzung zu verhindern.

5. Warum ist die Anhörung so wichtig?

Die Anhörung ist die Gelegenheit, vor einer endgültigen Entscheidung Stellung zu nehmen. Wenn das Versorgungsamt schreibt, es beabsichtige eine Herabsetzung, ist der Bescheid noch nicht endgültig erlassen. Wer die Frist nutzt und aussagekräftige Unterlagen einreicht, kann die Entscheidung noch beeinflussen.

6. Welche Folgen kann eine Herabsetzung kurz vor der Rente haben?

Eine Herabsetzung kann kurz vor dem Rentenbeginn erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wer den Schwerbehindertenstatus verliert, kann unter Umständen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr wie geplant nutzen. Deshalb sollten Betroffene in rentennahen Jahren besonders schnell reagieren und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Der Beitrag GdB 50 verloren: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht immer vor einem Verlust erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Woke Dummheit hat einen Namen: Hape Kerkeling

Die inzwischen durch und durch verblödete Mainstreampresse ist aus dem Häuschen; die “Bild”-Zeitung schreibt: „Emotionaler Promi-Appell bei der ersten Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbot in einem deutschen Parlament.“ Gemeint ist der gestrige unterirdische Auftritt von Hape Kerkeling im Thüringer Landtag zu eben diesem Thema. Hatten noch geneigte Interessierte einen echten Experten zur verfassungsrechtlichen Problematik dieses […]

<p>The post Woke Dummheit hat einen Namen: Hape Kerkeling first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Türkische Soldaten verwüsten Friedhof am Gabar-Berg

Türkische Soldaten haben den Şehîd-Binevş-Friedhof am Gabar-Berg in der nordkurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) verwüstet. Der Friedhof befindet sich beim Dorf Basret. Aufnahmen vom Gelände zeigen, dass zahlreiche Grabsteine mit den Namen der dort Beigesetzten zerbrochen wurden.

Der Friedhof wurde zwischen 2010 und 2014 angelegt. Dort wurden zahlreiche Mitglieder der kurdischen PKK-Guerilla beigesetzt, die bei Gefechten in der Region ums Leben kamen.


Bereits 2015 war der Şehîd-Binevş-Friedhof Ziel eines Angriffs des türkischen Militärs. Damals wurde das Gelände aus der Luft und vom Boden aus bombardiert und schwer beschädigt. Angehörige der dort begrabenen Gefallenen reagierten mit Empörung auf die erneute Zerstörung des Friedhofs.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52709 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52527 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51940

 

Kategorien: Externe Ticker

DFG: Freie und pluralistische Medien sind Voraussetzung für gesellschaftlichen Frieden

Der kurdische Journalistenverein Dicle-Firat (DFG) hat einen Bericht über die mediale Darstellung des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft veröffentlicht. Die Untersuchung zeigt, wie unterschiedlich Medien dieselben politischen Entwicklungen einordnen – und welchen Einfluss Begriffe, Quellen und die Auswahl sichtbarer Akteur:innen auf die Wahrnehmung des Friedensprozesses haben. Untersucht wurde die Berichterstattung seit Abdullah Öcalans Aufruf vom 27. Februar 2025. Nach Angaben des DFG kristallisieren sich dabei unterschiedliche Deutungsrahmen heraus: Sicherheit, „Terror“, Auflösung und politische Konkurrenz auf der einen sowie Frieden, Verhandlungen und demokratische Lösung auf der anderen Seite.

Sicherheitsdiskurs statt Friedensperspektive

Besonders regierungsnahe Medien rahmen den Prozess dem Bericht zufolge überwiegend über Sicherheit, „Terror“ und die Auflösung der PKK. Als Beispiele nennt der DFG Schlagzeilen wie „Wichtiger Schritt für eine terrorfreie Türkei“, „Die Terrorplage endet“ oder „41 Jahre Plage sind vorbei“. Damit werde die politische Entwicklung weniger als Friedens- und Demokratisierungsprozess denn als Ende einer Organisation und Wiederherstellung staatlicher Sicherheit dargestellt. Die häufige Verwendung von Begriffen wie „Terror“, „Plage“, „Liquidierung“ und „terrorfreie Türkei“ zeige, wie stark die Berichterstattung von einer sicherheitspolitischen Sprache bestimmt werde. Der DFG warnt, dass eine solche Sprache nicht zum Frieden beitrage, sondern auch Hassdiskurse befördere.

Bei oppositionellen Medien erkennt der Verband einen anderen, aber ebenfalls problematischen Schwerpunkt. Dort werde der Prozess häufig unter dem Gesichtspunkt der Regierungspolitik, früherer Lösungsversuche und möglicher politischer Interessen der AKP behandelt. Der DFG kritisiert insbesondere die Zeitung „Sözcü“, die mit nicht verifizierten Berichten über den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan journalistische und ethische Standards verletzt und den Friedensprozess unmittelbar angegriffen habe.

Andere Perspektive in der freien Presse

Medien aus dem Umfeld der freien Presse stellen dagegen nach Erkenntnissen des DFG stärker Frieden, Verhandlungen, demokratische Lösung und den Beginn einer neuen politischen Phase in den Mittelpunkt. Der Bericht verweist beispielhaft auf die Schlagzeilen „Keine Ausrede mehr“ von „Evrensel“ und „Ein neuer Anfang“ von „Yeni Yaşam“ nach dem Beschluss der PKK zur Auflösung. Diese Medien hätten nicht allein die Niederlegung der Waffen und die organisatorische Auflösung behandelt, sondern auch Forderungen nach einer demokratischen Lösung, gesetzlichen Regelungen und der politischen Weiterentwicklung des Prozesses sichtbar gemacht.

Der DFG kritisiert zugleich, dass sowohl regierungsnahe als auch Teile der oppositionellen Medien zahlreiche gesellschaftliche Akteur:innen weitgehend ausblenden. Stimmen aus der kurdischen Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kultur und dem Journalismus kämen nur begrenzt vor. Wo sich die Berichterstattung hauptsächlich auf Regierung, Parteien und staatliche Institutionen stütze, blieben die sozialen, rechtlichen und menschlichen Dimensionen des Prozesses im Hintergrund.

DFG fordert journalistischen Zugang zu Öcalan

Besondere Bedeutung misst der Verband dem direkten Zugang zu Abdullah Öcalan bei. Ein Friedensprozess verlange nicht nur Veränderungen in der Politik, sondern auch in der journalistischen Praxis. Unterschiedliche gesellschaftliche und politische Akteur:innen müssten selbst zu Wort kommen und ihre Positionen unmittelbar darstellen können.

Dass über den Prozess von zahlreichen Seiten gesprochen werde, während die Position eines seiner zentralen Akteure die Öffentlichkeit nicht unmittelbar erreiche, bezeichnet der DFG als journalistisches Defizit. Der Verband fordert deshalb, Journalist:innen Gespräche mit Öcalan zu ermöglichen: „Dass Medienschaffende mit Abdullah Öcalan zusammentreffen, ihm unmittelbar Fragen stellen und seine Ansichten nach journalistischen Grundsätzen an die Öffentlichkeit vermitteln können, würde dazu beitragen, das bestehende Informationsdefizit in den Medien zu überwinden.“

Mehr Quellen, weniger Kriminalisierung

Zu den zentralen Forderungen des Berichts gehören ein freier Zugang zu Informationen und eine größere Vielfalt der Quellen. Neben Regierung, Parteien und Sicherheitsbürokratie müssten auch Jurist:innen, Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalist:innen, Betroffene des Krieges und unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen in der Berichterstattung sichtbar werden. Die Kurdistanfrage und der Friedensprozess dürften zudem nicht auf Sicherheit, „Terror“ und Entwaffnung reduziert werden. Demokratisierung, Recht, gesellschaftlicher Frieden, politische Beteiligung und die Forderungen der kurdischen Bevölkerung gehörten ebenso zur journalistischen Darstellung.

Der DFG fordert Medien außerdem auf, kriminalisierende, ausgrenzende und gesellschaftliche Polarisierung verstärkende Begriffe zu überprüfen. Überschriften müssten den tatsächlichen Inhalt einer Nachricht wiedergeben und dürften Äußerungen nicht durch die Herauslösung einzelner Wörter in einen anderen politischen Rahmen stellen. Zugleich müsse die gesellschaftliche Dimension des Prozesses stärker sichtbar werden. Dazu gehörten die Erwartungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, Auswirkungen auf den Alltag und die Erfahrungen der unmittelbar vom jahrzehntelangen Konflikt betroffenen Menschen.

Medien müssen sich ihrer Verantwortung stellen

In seinem Fazit bezeichnet der DFG den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft nicht nur als politisches Thema, über das Medien berichten, sondern als eine Phase, in der auch journalistische Praxis neu hinterfragt werden müsse. „Die Aufgabe der Medien besteht nicht darin, eine bestimmte politische Position zu vertreten, sondern einen direkten, überprüfbaren und pluralistischen Zugang zu Informationen zu ermöglichen.“ Dafür brauche es ein Umfeld, in dem Journalist:innen frei von politischem und administrativem Druck arbeiten und mit allen Akteur:innen des Prozesses unmittelbar sprechen können.

„Damit sich der Frieden gesellschaftlich verankern kann, müssen auch die Medien nach den Grundsätzen eines freien, pluralistischen und rechtebasierten Journalismus handeln“, heißt es im Bericht. Der DFG fordert, sämtliche Hindernisse beim Zugang zu Informationen zu beseitigen und die Medien dazu auf, sich ihrer eigenen Verantwortung in diesem Prozess zu stellen und sich zu verändern.

Beitragsbild: Verkündung des Rückzugs von Guerillaeinheiten aus der Türkei, Oktober 2025 © ANF

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bese-hozat-ohne-demokratisierung-kann-der-prozess-nicht-zum-erfolg-fuhren-52907 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52908 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52919

 

Kategorien: Externe Ticker

Kataib Hezbollah setzt militärische Aktivitäten im Irak aus

Die proiranische Miliz Kataib Hezbollah hat angekündigt, ihre militärischen Aktivitäten im Irak auszusetzen. Der Generalsekretär der Organisation, Ahmad al-Hamidawi, wies die Söldner der Miliz an, entsprechende Operationen einzustellen. Aktivitäten gegen „feindliche Flugzeuge“, die den irakischen Luftraum verletzten, sollen jedoch fortgesetzt werden. Die Entscheidung folgt auf das Ende der US-geführten Militärmission im Rahmen der Operation Inherent Resolve im Irak. Das US-Zentralkommando CENTCOM hat den Abzug von Personal und Ausrüstung vom Luftwaffenstützpunkt in Hewlêr (Erbil) abgeschlossen.

Irak und die USA hatten sich 2024 auf einen zweistufigen Übergang zur Beendigung der Mission der internationalen Anti-IS-Koalition verständigt. Das Bündnis war 2014 nach der Einnahme großer Gebiete des Irak durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) militärisch im Land aktiv geworden. Mit dem Ende der bisherigen Mission endet jedoch nicht die militärische Zusammenarbeit zwischen Washington und Bagdad. Die USA wollen den Irak weiterhin bei Ausbildung und Nachrichtendiensten unterstützen. Teile der Kommandostruktur der internationalen Koalition sollen ihre Arbeit außerhalb des Irak fortsetzen.

Die neue Situation betrifft zugleich die Bemühungen der irakischen Regierung, die Waffen der zahlreichen bewaffneten Gruppen im Land unter staatliche Kontrolle zu bringen. Kataib Hezbollah und andere einflussreiche proiranische Milizen hatten Schritte in Richtung Entwaffnung zuvor an das Ende der US-Militärpräsenz geknüpft. Die jetzt verkündete Aussetzung militärischer Aktivitäten bedeutet allerdings keine Entwaffnung von Kataib Hezbollah. Auch die unter dem Dach des „Islamischen Widerstands im Irak“ auftretenden Gruppen erklärten zuletzt, dass in den Gesprächen mit der Regierung über die Zukunft ihrer Waffen noch keine Einigung erzielt worden sei. An von der Regierung vorgegebenen Zeitplänen sehen sie sich nicht gebunden.

Al-Sadr löst bewaffnete Strukturen auf

Bereits am Mittwoch hatte der irakische schiitische Geistliche und Politiker Moktada al-Sadr die Auflösung ihm nahestehender bewaffneter Strukturen angekündigt. Nach seinen Angaben wurde Saraya al-Salam (Friedensbrigaden) aufgelöst. Auch die aus der früheren bewaffneten Bewegung al-Sadrs hervorgegangene Jaysh al-Mahdi (Mahdi-Armee) soll in eine zivile Stiftung unter dem Namen Ansar al-Imam al-Mahdi Foundation überführt werden. Darüber hinaus soll Liwa al-Youm al-Mawud (Brigade des Verheißenen Tages), eine weitere al-Sadr zugerechnete bewaffnete Formation, aufgelöst worden sein.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52918 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/al-sadr-erklart-auflosung-seiner-bewaffneten-formationen-52923 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52679

 

Kategorien: Externe Ticker

Gasetagenheizung: Mieter die die Frist verpassen, verlieren die CO₂-Erstattung

Die Gasrechnung ist bezahlt, der Vorgang scheint erledigt – doch ein Teil der CO₂-Kosten kann beim Vermieter zurückgefordert werden. Wer seine Gasetagenheizung über einen eigenen Liefervertrag versorgt, muss diesen Anspruch selbst anmelden: Innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Lieferantenrechnung muss die Forderung in Textform geltend gemacht werden.

Wer die Rechnung nur abheftet, kann deshalb Geld verlieren. Denn ein bestehender Erstattungsanspruch führt bei einem eigenen Gasvertrag nicht automatisch zu einer Gutschrift.

Warum der Vermieter trotz eigenem Gasvertrag mitzahlen muss

Der Energieversorger stellt dem Mieter zunächst die gesamte Gaslieferung einschließlich der CO₂-Kosten in Rechnung. Die gesetzlich vorgesehene Beteiligung des Vermieters wird anschließend zwischen den Mietvertragsparteien abgewickelt.

Die Aufteilung gilt grundsätzlich für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Ein eigener Vertrag mit dem Gasversorger befreit den Vermieter also nicht von seiner möglichen Kostenbeteiligung.

Der Anspruch hängt weder vom Rentenbezug noch von einem niedrigen Einkommen ab. Wie das bei einem eigenen Liefervertrag funktioniert, erläutert auch unser Beitrag zur CO₂-Erstattung für Mieter mit eigenem Gasvertrag.

Die zwölf Monate beginnen mit dem Zugang der Gasrechnung

Die Frist steht in § 6 Absatz 2 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes. Der Deutsche Mieterbund erläutert ausdrücklich, dass sie mit dem Erhalt der Rechnung beginnt und ein Fristversäumnis den Erstattungsanspruch für die betreffende Abrechnung kostet.

Wer seine Gasrechnung beispielsweise am 8. Oktober 2025 erhalten hat, muss den Anspruch grundsätzlich spätestens am 8. Oktober 2026 geltend machen. Es kommt damit auf den persönlichen Rechnungseingang an; einen gemeinsamen Stichtag zum Jahresende gibt es nicht.

Auf die nächste Betriebskostenabrechnung des Vermieters zu warten, kann zu spät sein. Ebenso wenig genügt es, sich rechtzeitig beim Gasversorger nach einer Erstattung zu erkundigen: Die Forderung gehört an den Vermieter oder seine empfangsberechtigte Verwaltung.

Eine E-Mail reicht – ein Gespräch im Treppenhaus nicht

Textform bedeutet, dass eine lesbare und dauerhaft speicherbare Erklärung vorliegen muss, die den Absender erkennen lässt. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllt diese Voraussetzung; eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht erforderlich.

Eine telefonische Bitte oder ein mündliches Versprechen des Vermieters ersetzt die eigene Forderung in Textform nicht. Mieter sollten deshalb die Nachricht samt Anlagen aufbewahren und um eine Eingangsbestätigung bitten.

Das Schreiben sollte die Wohnung, den Abrechnungszeitraum, die Lieferantenrechnung und den verlangten Betrag eindeutig bezeichnen. Rechnungskopie und nachvollziehbare Berechnung erleichtern die Prüfung; für die Frist sollte der Zugang beim Vermieter belegbar sein.

Zurück gibt es einen Anteil der CO₂-Kosten, nicht der gesamten Gasrechnung

Die Erstattung wird aus den ausgewiesenen CO₂-Kosten berechnet, einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Ein Vermieteranteil von 60 Prozent bedeutet deshalb keineswegs, dass der Vermieter 60 Prozent der gesamten Gasrechnung bezahlen muss.

Bei der Selbstversorgung über eine Gasetagenheizung wird für das Stufenmodell der jährliche CO₂-Ausstoß der gemieteten Wohnung durch deren Wohnfläche geteilt. Die Energieeffizienzklasse im Energieausweis ersetzt diese Berechnung nicht.

Benötigt werden insbesondere die CO₂-Emissionen, der CO₂-Kostenbetrag und der Zeitraum aus der Lieferantenrechnung sowie die Wohnfläche. Die vorgeschriebenen Informationen zum Brennstoff und zu den CO₂-Kosten muss der Lieferant in seiner Rechnung ausweisen.

Tabelle: So hoch ist der Vermieteranteil

Für das gesetzliche Stufenmodell gelten die folgenden Anteile, sofern keine Ausnahme eingreift. Die Werte beziehen sich auf ein volles Jahr; bei kürzeren Abrechnungszeiträumen müssen die Einstufungsgrenzen entsprechend angepasst werden.

CO₂-Ausstoß je m² Wohnfläche und Jahr Anteil Mieter Anteil Vermieter Unter 12 kg 100 Prozent 0 Prozent 12 bis unter 17 kg 90 Prozent 10 Prozent 17 bis unter 22 kg 80 Prozent 20 Prozent 22 bis unter 27 kg 70 Prozent 30 Prozent 27 bis unter 32 kg 60 Prozent 40 Prozent 32 bis unter 37 kg 50 Prozent 50 Prozent 37 bis unter 42 kg 40 Prozent 60 Prozent 42 bis unter 47 kg 30 Prozent 70 Prozent 47 bis unter 52 kg 20 Prozent 80 Prozent Ab 52 kg 5 Prozent 95 Prozent

Die gesetzliche Grundlage ist die Anlage zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Unter zwölf Kilogramm CO₂ je Quadratmeter und Jahr ergibt sich aus diesem Modell kein Vermieteranteil und damit auch keine entsprechende Erstattung.

Diese Ausnahmen können die Erstattung verringern

Verhindern öffentlich-rechtliche Vorgaben eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes oder seiner Wärmeversorgung, kann sich der Vermieteranteil halbieren. Sind beide Bereiche entsprechend blockiert, kann die Beteiligung vollständig entfallen.

Der Vermieter muss die Voraussetzungen nach § 9 CO₂-Kostenaufteilungsgesetz nachweisen. Der bloße Hinweis, das Haus stehe unter Denkmalschutz, reicht als Begründung nicht aus.

Wird das Gas zusätzlich für eigene Geräte zu anderen Zwecken genutzt, etwa für einen eigenen Gasherd, sieht das Gesetz eine Kürzung des Erstattungsanspruchs um fünf Prozent vor. Diese Kürzung betrifft den errechneten Erstattungsbetrag und bedeutet keine Verringerung des Vermieteranteils um fünf Prozentpunkte.

Kurze Formulierung für die Zahlungsaufforderung

Mit den eigenen Rechnungsdaten kann das Erstattungsverlangen beispielsweise so formuliert werden:

Hiermit mache ich für die Wohnung [Anschrift, Lage] Ihren Anteil an den CO₂-Kosten gemäß § 6 Absatz 2 CO2KostAufG geltend. Die Gasrechnung vom [Datum] für den Zeitraum [Zeitraum] ist mir am [Zugangsdatum] zugegangen.

Bei CO₂-Kosten von [Betrag] Euro einschließlich Umsatzsteuer und einem Vermieteranteil von [Prozentsatz] ergibt sich ein Erstattungsbetrag von [Betrag] Euro. Rechnungskopie und Berechnung sind beigefügt.

Bitte bestätigen Sie den Eingang und erstatten Sie den Betrag auf [IBAN] oder berücksichtigen Sie ihn im gesetzlich zulässigen Rahmen in der nächsten Betriebskostenabrechnung. [Vor- und Nachname] Für die Auszahlung gilt eine eigene Frist

Die zwölf Monate zur Anmeldung des Anspruchs sind von der Zahlungsfrist des Vermieters zu unterscheiden. Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, darf er den geltend gemachten Betrag mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnen.

Erfolgt keine Betriebskostenabrechnung oder wird der Betrag dort nicht verrechnet, muss die Erstattung spätestens zwölf Monate nach der Anzeige erfolgen. Eine selbst gesetzte Zahlungsfrist von 14 Tagen verkürzt diese gesetzliche Regelung nicht automatisch.

Anders liegt der Fall, wenn der Vermieter selbst die Heizkosten abrechnet und dabei vorgeschriebene CO₂-Angaben fehlen. Dazu erläutert Gegen-Hartz, wann Mieter ihren abgerechneten Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen können.

Beispiel aus der Praxis: 125,66 Euro zurückfordern

Ein fiktives Beispiel: Eine Mieterin bewohnt eine 80 Quadratmeter große Wohnung mit Gasetagenheizung und erhält am 18. Februar 2026 ihre Rechnung für das vollständige Kalenderjahr 2025. Ausgewiesen sind 3.200 Kilogramm CO₂ und 209,44 Euro CO₂-Kosten einschließlich Umsatzsteuer; Ausnahmen und weitere Gasgeräte werden nicht unterstellt.

3.200 Kilogramm geteilt durch 80 Quadratmeter ergeben 40 Kilogramm CO₂ je Quadratmeter und Jahr. Damit beträgt der Vermieteranteil 60 Prozent: 209,44 Euro mal 0,60 ergeben gerundet 125,66 Euro.

Die Mieterin fordert diesen Betrag unter Beifügung der Rechnung und ihrer Berechnung per E-Mail zurück. Ihr Erstattungsverlangen muss grundsätzlich spätestens am 18. Februar 2027 beim Vermieter eingegangen sein.

Fragen und Antworten zur CO₂-Erstattung Haben alle Mieter mit Gasetagenheizung einen Erstattungsanspruch?

Nein, ein eigener Gasvertrag allein garantiert noch keine Auszahlung. Die Einstufung der Wohnung muss einen Vermieteranteil ergeben, und gesetzliche Ausnahmen können die Erstattung verringern oder ausschließen.

Wann beginnt die Frist von zwölf Monaten?

Sie beginnt mit dem Zugang der Lieferantenrechnung beim Mieter. Auf den Zeitpunkt der Zahlung oder den Zugang der Betriebskostenabrechnung des Vermieters kommt es dafür nicht an.

Genügt eine E-Mail an den Vermieter?

Ja, eine lesbare, speicherbare E-Mail mit erkennbarem Absender genügt der Textform. Der Anspruch sollte eindeutig bezeichnet und der Zugang möglichst dokumentiert sein.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Der Erstattungsanspruch für die betreffende Abrechnung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für eine spätere Lieferantenrechnung beginnt eine eigene Frist, sodass nicht automatisch auch künftige Ansprüche verloren gehen.

Muss der Vermieter das Geld sofort überweisen?

Nein, bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen ist eine Verrechnung in der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung möglich. Erfolgt keine Abrechnung oder keine Verrechnung, muss der Betrag spätestens zwölf Monate nach der Anzeige erstattet werden.

Darf der Mietvertrag sämtliche CO₂-Kosten auf mich abwälzen?

Eine Vereinbarung ist unwirksam, soweit sie dem Mieter mehr CO₂-Kosten auferlegt, als er nach dem Gesetz tragen muss. Der Vermieter kann seinen gesetzlichen Anteil deshalb nicht einfach durch eine Mietvertragsklausel ausschließen.

Der Beitrag Gasetagenheizung: Mieter die die Frist verpassen, verlieren die CO₂-Erstattung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Krankenversicherung vom Jobcenter auch ohne Bürgergeld

Das Einkommen reicht knapp zum Leben, das Jobcenter zahlt nichts – und dann kommt die Beitragsrechnung der Krankenkasse. Was viele Betroffene nicht wissen: Entsteht erst durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein finanzieller Bedarf nach dem Sozialgesetzbuch II, kann das Jobcenter trotzdem zur Zahlung verpflichtet sein.

Dafür gibt es einen Zuschuss, der auch ohne laufende Zahlungen für den Lebensunterhalt möglich ist. Die Aussage „Kein Geld vom Jobcenter, also auch keine Hilfe bei der Krankenversicherung“ greift deshalb zu kurz.

Eine Meldung beim Jobcenter allein reicht nicht

Wer lediglich beim Jobcenter gemeldet ist oder Unterstützung bei der Arbeitssuche erhält, ist dadurch noch nicht krankenversichert. Auch ein abgelehnter Antrag begründet für sich genommen keine Beitragsübernahme.

Beim regulären Bezug von Grundsicherungsgeld, das seit Juli 2026 das Bürgergeld ersetzt, übernimmt das Jobcenter für erwerbsfähige gesetzlich Versicherte grundsätzlich die Beiträge. Ohne diesen Bezug muss dagegen geprüft werden, wie der Versicherungsschutz besteht und wer die Beiträge trägt.

Die Ausnahme: Erst die Versicherungsbeiträge machen hilfebedürftig

§ 26 Absatz 2 und Absatz 4 SGB II sehen einen Zuschuss vor, wenn Menschen allein durch die Zahlung ihrer Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge hilfebedürftig würden. Die Regelung erfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte.

Das Einkommen deckt in solchen Fällen zunächst den vom Jobcenter anerkannten Lebensunterhalt einschließlich Unterkunft und Heizung. Nach Bezahlung der Versicherungsbeiträge würde jedoch weniger übrig bleiben, als dieser Bedarf beträgt.

„Ohne Leistungsbezug“ ist deshalb nur eine verkürzte Beschreibung: Es fließt kein laufendes Geld für den Lebensunterhalt, der Versicherungszuschuss selbst ist aber eine Sozialleistung. Einen allgemeinen Anspruch auf kostenlose Krankenversicherung für alle Menschen ohne Jobcenter-Zahlungen gibt es nicht.

Wie viel das Jobcenter übernehmen muss

Bezahlt wird grundsätzlich der Betrag, der fehlt, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Liegt das anrechenbare Einkommen vor Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge nur wenig über dem Bedarf, kann ein erheblicher Teil der Beiträge übernommen werden.

Entscheidend ist nicht einfach das Netto auf dem Konto, sondern das nach den Regeln des SGB II bereinigte Einkommen. Freibeträge und zulässige Abzüge müssen deshalb korrekt berücksichtigt werden, ohne Versicherungsbeiträge doppelt abzuziehen.

Ausgangslage Was daraus folgt Das Einkommen deckt Lebensunterhalt und Versicherungsbeiträge. Ein Zuschuss zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit scheidet aus. Das Einkommen deckt den Lebensunterhalt, reicht aber nicht vollständig für die Beiträge. Ein Zuschuss für die verbleibende Lücke kommt in Betracht. Schon ohne die Beiträge reicht das Einkommen nicht für den anerkannten Lebensunterhalt. Ein regulärer Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist zu prüfen. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist möglich. Diese Absicherung ist bei der Prüfung des Zuschusses vorrangig.

Auch bei diesem Zuschuss prüft das Jobcenter die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen. Einsetzbares Vermögen oder ein gesetzlicher Leistungsausschluss können einem Anspruch entgegenstehen.

Die besondere Falle für unverheiratete Paare

Besonders deutlich wird das Problem bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, aber nicht verheiratet sind. Das Einkommen des berufstätigen Partners kann den Anspruch auf laufende Unterstützung entfallen lassen, während der andere Partner eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss.

Eine kostenlose Familienversicherung über den Partner entsteht durch das Zusammenleben nicht. Sie kommt zwischen Partnern grundsätzlich bei einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft und unter weiteren Voraussetzungen in Betracht.

Wer wegen des Partnereinkommens einen ablehnenden Bescheid erhält, sollte deshalb prüfen lassen, ob die eigenen Versicherungsbeiträge vollständig berücksichtigt wurden. Ebenso wichtig ist die Frage, ob tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht.

Ein Minijob löst das Versicherungsproblem nicht

Ein Minijob allein verschafft keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Auch der pauschale Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers ändert daran nichts.

Die Absicherung muss deshalb anderweitig bestehen, beispielsweise durch eine Familienversicherung oder eine eigene Mitgliedschaft. Wer die Beiträge selbst tragen muss, kann bei entsprechend knappen finanziellen Verhältnissen den Zuschuss prüfen lassen.

Bei privater Krankenversicherung gelten Grenzen

Privat Versicherte können ebenfalls einen Zuschuss erhalten, allerdings nicht unbegrenzt für jeden Tarif. Für die Krankenversicherung ist die Unterstützung auf den nach den gesetzlichen Regeln halbierten Beitrag im Basistarif begrenzt; bei der privaten Pflegeversicherung gilt eine eigene Obergrenze.

Reicht bereits die Halbierung des Basistarifbeitrags aus, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, wird kein zusätzlicher Zuschuss gezahlt. Das Jobcenter kann dann die entsprechende Hilfebedürftigkeit bescheinigen, damit der Versicherer den Basistarifbeitrag reduziert.

So wird der Zuschuss beantragt

Die Bundesagentur für Arbeit sieht dafür den Antrag auf Grundsicherungsgeld zusammen mit der Anlage SV vor. Betroffene sollten ausdrücklich um Prüfung eines Zuschusses zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach § 26 Absatz 2 und Absatz 4 SGB II bitten.

Benötigt werden insbesondere die aktuellen Beitragsnachweise sowie Angaben und Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Wohnkosten. Bei einer privaten Versicherung ist zusätzlich die Bescheinigung über den individuellen Basistarifbeitrag wichtig.

Nach dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Zuschuss wird dieser in der Regel ab dem Ersten des Antragsmonats gewährt. Wer die Prüfung aufschiebt, riskiert deshalb, Unterstützung für frühere Monate zu verlieren.

Eine Besonderheit betrifft die Auszahlung: Bei gesetzlich Versicherten wird dieser Zuschuss zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit an die versicherte Person ausgezahlt. Sie muss die Beiträge anschließend selbst an die Kasse entrichten, während Zuschüsse zur privaten Versicherung direkt an das Versicherungsunternehmen gehen.

Eine Ablehnung beendet die Krankenversicherung nicht automatisch

Fällt die bisherige Versicherungspflicht weg, setzt sich die gesetzliche Mitgliedschaft häufig als freiwillige Versicherung fort, sofern keine andere Absicherung greift. Das verhindert zwar eine Versicherungslücke, kann aber eigene Beitragspflichten auslösen.

Betroffene sollten deshalb mit der Krankenkasse den Versicherungsstatus und die Beitragshöhe klären, statt auf eine automatische Lösung durch das Jobcenter zu vertrauen. Andernfalls können Beitragsrückstände entstehen, obwohl kein Geld für die Beiträge eingeplant war.

Lehnt das Jobcenter einen Zuschuss ab, obwohl erst die Versicherungsbeiträge zur finanziellen Unterdeckung führen, sollte die Berechnung geprüft werden. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein Widerspruch gegen den Jobcenter-Bescheid möglich.

Beispiel aus der Praxis: 170 Euro Zuschuss trotz gedecktem Lebensunterhalt

Ein vereinfachtes, fiktives Beispiel: Für eine Bedarfsgemeinschaft erkennt das Jobcenter monatlich 1.700 Euro Bedarf an, dem 1.850 Euro bereinigtes Einkommen gegenüberstehen. In diesem Einkommen sind alle sonstigen Abzüge bereits berücksichtigt, die selbst zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von zusammen 320 Euro jedoch noch nicht.

Vor den Beiträgen bleiben 150 Euro über dem Bedarf, nach ihrer Zahlung fehlen 170 Euro. Sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt und die Beiträge in dieser Höhe berücksichtigungsfähig, beträgt der Zuschuss 170 Euro; die übrigen 150 Euro trägt die Bedarfsgemeinschaft selbst.

Fragen und Antworten zur Krankenversicherung ohne laufende Jobcenter-Zahlungen Zahlt das Jobcenter meine Krankenversicherung, wenn ich dort nur gemeldet bin?

Nein, die Meldung allein reicht nicht aus. Erforderlich ist ein entsprechender Leistungsanspruch, beispielsweise auf den Beitragszuschuss nach § 26 SGB II.

Kann ich einen Zuschuss bekommen, obwohl das Einkommen meines Partners für unseren Lebensunterhalt reicht?

Ja, wenn erst die zusätzlich zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Hilfebedürftigkeit auslösen und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Gerade bei unverheirateten Paaren ist diese Prüfung wichtig, weil eine Familienversicherung über den Partner durch das Zusammenleben nicht entsteht.

Übernimmt das Jobcenter dann den gesamten Versicherungsbeitrag?

Nicht automatisch, denn übernommen wird nur die zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit notwendige Lücke. Ein Einkommensüberschuss muss eingesetzt werden, und bei privaten Versicherungen gelten zusätzlich gesetzliche Begrenzungen.

Der Beitrag Krankenversicherung vom Jobcenter auch ohne Bürgergeld erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Witwenrente gekürzt wegen Rente: Vorsicht vor altem Urteil, es wurde aufgehoben

Eine Unfallrente darf nicht auf die Witwenrente angerechnet werden: Diese Aussage klingt nach einer guten Nachricht für Hinterbliebene. Wer sie auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2011 stützt, verschweigt allerdings den entscheidenden Ausgang des Verfahrens.

Das Bundessozialgericht hat diese Entscheidung nämlich aufgehoben. Eine eigene Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann die Hinterbliebenenrente deshalb durchaus verringern – allerdings bleibt ein gesetzlich geschützter Teil unberücksichtigt.

Das Urteil von 2011 hielt der Revision nicht stand

Im Verfahren L 9 R 153/09 hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg einem Witwer recht gegeben, dessen Verletztenrente bei der Berechnung seiner großen Witwerrente berücksichtigt worden war.

Das Gericht leitete aus den damaligen Vorschriften über steuerfreie Einnahmen ab, dass die Unfallrente nicht anzurechnen sei.

Diese Auslegung verwarf das Bundessozialgericht im anschließenden Revisionsverfahren B 13 R 15/11 R. Es stellte klar, dass die Verletztenrente auch nach dem seit 2002 geltenden Recht als Erwerbsersatzeinkommen auf die Witwerrente anzurechnen war.

Im Urteilstenor heißt es ausdrücklich: „Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2011 aufgehoben.“ Nachzulesen ist die Entscheidung im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung.

Ein echtes Urteil kann trotzdem eine falsche Hoffnung wecken

Das Problem liegt nicht darin, dass die Entscheidung von 2011 erfunden wäre. Irreführend wird eine Darstellung, wenn sie deren Ergebnis als weiterhin geltende Rechtslage präsentiert und die Aufhebung durch das höhere Gericht auslässt.

Für Betroffene ist dieser Unterschied aber erheblich. Aus dem aufgehobenen Urteil lässt sich kein Anspruch darauf ableiten, die eigene gesetzliche Unfallrente vollständig aus der Einkommensanrechnung herauszunehmen. Ein Widerspruch, der allein auf diese Entscheidung verweist, geht deshalb an der geltenden Rechtslage vorbei.

Warum die Unfallrente überhaupt berücksichtigt wird

Die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung gleicht auch wirtschaftliche Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit aus. Das Gesetz behandelt einen Teil dieser Leistung deshalb als Einkommen, das Erwerbseinkommen ersetzt.

Die heutige Vorschrift ist ausdrücklich: § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB IV zählt die Verletztenrente zum Erwerbsersatzeinkommen, soweit sie die dort genannten geschützten Beträge übersteigt.

Die folgenden Erläuterungen betreffen diese eigene gesetzliche Verletztenrente bei privaten Unfallleistungen oder einer Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung müssen die jeweils einschlägigen Vorschriften gesondert geprüft werden.

Welcher Teil der Verletztenrente geschützt bleibt

Die Rentenversicherung darf nicht einfach die vollständige Verletztenrente als anrechenbares Einkommen behandeln. Ausgenommen bleibt ein gesetzlich bestimmter Betrag, der verletzungsbedingte Mehraufwendungen und immaterielle Schäden ausgleichen soll.

Ältere Urteile beschreiben diesen Schutz noch anhand eines Betrags, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz entspricht. Für heutige Berechnungszeiträume verweist das Gesetz auf § 93 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a in Verbindung mit den Absätzen 2a und 2b SGB VI.

Die Höhe hängt insbesondere von der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem aktuellen Rentenwert ab. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent kommt ab dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt rund um den 65. Geburtstag eine Erhöhung hinzu.

Was das Bundessozialgericht 2025 entschieden hat

Am 27. März 2025 befasste sich das Bundessozialgericht erneut mit der Anrechnung einer Verletztenrente auf eine große Witwerrente. Im Verfahren B 5 R 11/23 R ging es um die Berechnungsgrundlage für den pauschalen Abzug wegen Krankenversicherungsbeiträgen.

Der Kläger wollte erreichen, dass dieser Abzug von der vollständigen Verletztenrente berechnet wird. Das Gericht bestätigte dagegen die Berechnung aus dem Betrag, der nach Abzug des geschützten Anteils verbleibt.

Das Urteil schafft damit keine vollständige Befreiung der Unfallrente von der Einkommensanrechnung. Es bestätigt vielmehr, dass zuerst der geschützte Anteil herausgerechnet und anschließend der einschlägige Pauschalabzug auf den verbleibenden Teil angewendet wird. Die Entscheidung ist unter B 5 R 11/23 R im Volltext dokumentiert.

Der Pauschalabzug gilt nicht automatisch für jeden

Nach § 18b Absatz 5 Satz 2 SGB IV kommt bei der Verletztenrente ein zusätzlicher Abzug von zehn Prozent in Betracht, soweit Beiträge zur sonstigen Sozialversicherung oder zu einem Krankenversicherungsunternehmen gezahlt werden. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss im jeweiligen Fall geprüft werden.

Wer den Abzug beanspruchen kann, erhält ihn nach der Entscheidung von 2025 auf den bereits um den geschützten Anteil verminderten Betrag. Tatsächlich gezahlte Beiträge und der gesetzliche Pauschalabzug dürfen dabei nicht gleichgesetzt werden.

Zwei Schutzbeträge, die nicht verwechselt werden dürfen

Der geschützte Anteil innerhalb der Verletztenrente ist etwas anderes als der allgemeine Einkommensfreibetrag bei der Witwen- oder Witwerrente.

Erst nachdem die einzelnen Einkünfte nach den gesetzlichen Regeln berechnet und zusammengerechnet wurden, wird dieser allgemeine Freibetrag berücksichtigt.

Berechnungsschritt Was geschieht? Geschützter Anteil der Verletztenrente Der gesetzliche Ausgleich für Mehraufwendungen und immaterielle Schäden bleibt unberücksichtigt. Pauschalabzug Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der verbleibende Teil der Verletztenrente zusätzlich vermindert. Zusammenrechnung Der errechnete Betrag wird mit weiteren anrechenbaren Einkünften zusammengeführt. Allgemeiner Einkommensfreibetrag Nur das darüber liegende anrechenbare Einkommen kann die Hinterbliebenenrente mindern. Kürzung der Hinterbliebenenrente Grundsätzlich werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags angerechnet.

Eine Unfallrente führt deshalb nicht zwangsläufig zu einer niedrigeren Auszahlung der Witwenrente. Bleibt das gesamte anrechenbare Einkommen innerhalb des persönlichen Freibetrags, entsteht daraus keine Kürzung.

Wie sich Freibetrag und pauschaliertes Einkommen unterscheiden, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Neuer Freibetrag bei der Witwenrente seit 1. Juli – die DRV sorgt allerdings für Verwirrung“.

Welche Folgen ein höheres eigenes Einkommen haben kann, zeigt außerdem der Artikel „Witwenrente auf null gekürzt“.

Ein Widerspruch sollte sich auf konkrete Fehler stützen

Dass eine Verletztenrente grundsätzlich berücksichtigt werden darf, macht nicht jede Berechnung richtig. Fehler können beim geschützten Anteil, beim Pauschalabzug, bei den angesetzten Einkünften oder beim persönlichen Freibetrag entstehen.

Betroffene sollten deshalb die Berechnungsanlagen ihres Rentenbescheids prüfen und bei Unklarheiten eine nachvollziehbare Erläuterung verlangen.

Gegen einen Bescheid kann bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung und Bekanntgabe im Inland grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Auch Rückforderungen verlangen eine eigene Prüfung, weil neben der Einkommensberechnung die Voraussetzungen für die Aufhebung früherer Bescheide zu beachten sind.

Dazu passt der Gegen-Hartz-Beitrag „Witwenrente: Neues Urteil schützt Rentner vor Rückzahlungsforderungen der Rentenversicherung“.

Beispiel aus der Praxis: Nicht die ganzen 700 Euro zählen

Eine Witwe erhält monatlich 700 Euro Verletztenrente; für dieses vereinfachte Rechenbeispiel wird ein bereits korrekt ermittelter geschützter Anteil von 150 Euro angenommen. Damit verbleiben zunächst 550 Euro, die bei einem zulässigen Zehn-Prozent-Pauschalabzug auf 495 Euro sinken.

Diese 495 Euro werden mit ihren weiteren anrechenbaren Einkünften zusammengerechnet. Übersteigt die Summe den persönlichen Einkommensfreibetrag beispielsweise um 200 Euro, wird die Witwenrente grundsätzlich um 80 Euro gekürzt.

Weder werden also die vollständigen 700 Euro abgezogen, noch bleibt die Unfallrente vollständig außen vor. Genau diese Unterscheidung geht verloren, wenn das aufgehobene Urteil von 2011 ohne seinen späteren Verfahrensausgang verbreitet wird.

Sechs Fragen und Antworten Darf eine gesetzliche Unfallrente die Witwenrente verringern?

Ja, eine eigene Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird grundsätzlich als Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt. Eine Kürzung entsteht aber erst, wenn das gesamte anrechenbare Einkommen den persönlichen Freibetrag übersteigt.

Kann ich mich auf das Urteil L 9 R 153/09 von 2011 berufen?

Aus dieser Entscheidung lässt sich keine vollständige Anrechnungsfreiheit ableiten. Das Bundessozialgericht hat sie am 17. April 2012 im Verfahren B 13 R 15/11 R aufgehoben.

Welcher Teil meiner Verletztenrente bleibt geschützt?

Geschützt bleibt der gesetzlich bestimmte Ausgleich für verletzungsbedingte Mehraufwendungen und immaterielle Schäden. Seine Höhe richtet sich insbesondere nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, dem aktuellen Rentenwert und gegebenenfalls einer altersabhängigen Erhöhung.

Was bedeutet das Urteil B 5 R 11/23 R von 2025?

Es bestätigt, dass der einschlägige pauschale Krankenversicherungsabzug aus dem bereits um den geschützten Anteil verminderten Betrag berechnet wird. Der Abzug wird somit nicht auf die vollständige Verletztenrente angewendet.

Wird im Sterbevierteljahr eigenes Einkommen angerechnet?

Im sogenannten Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen grundsätzlich nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Die spätere Auszahlung kann deshalb niedriger ausfallen als in den ersten Monaten.

Wann kann ein Widerspruch sinnvoll sein?

Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn etwa der geschützte Anteil fehlt oder Einkommen und Abzüge falsch berechnet wurden. Das aufgehobene Urteil von 2011 allein liefert dagegen keine tragfähige Begründung für eine vollständige Freistellung der Verletztenrente.

Der Beitrag Witwenrente gekürzt wegen Rente: Vorsicht vor altem Urteil, es wurde aufgehoben erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

„Unplausible“ Klimaprognosen des Met Office schüren weiterhin unbegründete Ängste,…

…welche der „Netto-Null“-Agenda in die Hände spielen

Chris Morrison, THE DAILY SCEPTIC

Fünf Monate, nachdem der Weltklimarat (IPCC) das berüchtigte Computerszenario RCP8.5 als „unplausibel“ eingestuft hat, das für den Großteil der Mainstream-Klimakatastrophenberichte der letzten 15 Jahre verantwortlich war – welche Neuigkeiten kann ich Ihnen nun zum Bericht „UK Climate Projection 2018“ (UKCP18) des Met Office überbringen, dessen Vorhersagen auf diesem inzwischen verworfenen Modellierungsunsinn basierten? Gute Nachrichten: Das Met Office hat UKCP18 umgehend zurückgezogen und sich ausführlich für den gesamten verursachten Schaden entschuldigt. Alles – vom beeinträchtigten A-Level-Lehrplan für Geographie bis hin zu zahlreichen „Net Zero“-Vorschriften und -Regelungen, die sich auf dessen Behauptungen stützten – wurde bis zu künftigen Änderungen zurückgezogen. Entschuldigung, ich muss wohl für einen Moment eingenickt sein und angefangen haben zu träumen. Natürlich wurde der Bericht nicht zurückgezogen; natürlich gab es keine Entschuldigung, und natürlich treibt UKCP18 weiterhin seine alten Spielchen.

Am 23. Juni veröffentlichte das Met Office eine Wetterprognose für das Jahr 2055, aus der hervorgeht, dass die Sommertemperaturen in England nach einem „plausiblen“ Computermodellszenario 45 °C erreichen könnten, wobei an neun aufeinanderfolgenden Tagen irgendwo im Land 40 °C gemessen würden. Keine schlechte Entwicklung in 30 Jahren, wenn man bedenkt, dass der britische Temperatur-„Rekord“ von 40,3 °C, gemessen am 19. Juli 2022 auf der Landebahn der RAF Coningsby, in seiner Glaubwürdigkeit etwas angezweifelt wurde, weil zu diesem Zeitpunkt Typhoon-Jets versuchten zu landen. Bei dem behaupteten Rekord handelte es sich um einen 60-sekündigen Temperaturanstieg um 0,6 °C; im Fünf-Minuten-Durchschnitt – der von der Weltorganisation für Meteorologie empfohlen wird, um „Rauschen“ zu reduzieren – fiel die Temperatur jedoch unter die magische, schlagzeilenträchtige 40 °C-Marke.

Das Met Office gab nicht konkret an, welches „plausible“ Szenario es verwendet hatte, doch die Zahlen waren bemerkenswert ähnlich – ja sogar etwas höher – als die Angaben in UKCP18, wonach die Sommertemperaturen bis 2070 um 5,1 °C steigen könnten. Darüber hinaus bemerkte der Chefwissenschaftler Professor Stephen Belcher, der die Darstellung als „wissenschaftlich plausibel“ bezeichnete: „Anhand von Daten aus den Prognosen des Met Office können wir einen Einblick gewinnen, wie ein Ereignis wie der Sommer 1976 in den 2050er Jahren aussehen würde. Es ist eine erschreckende Erkenntnis, zu sehen, dass die Höchsttemperatur 45 °C erreicht.“

Die Formulierung „erfundene Höchsttemperatur“ wäre zutreffender gewesen, doch eine solch vernünftige wissenschaftliche Einschränkung nahm Belcher nicht vor, der öffentlich erklärt hat, dass „Net Zero“ das Klima „stabilisieren“ werde.

Weniger wohlwollende Beobachter könnten vermuten, dass das Met Office in seinem unerbittlichen politischen Bestreben, die Klimapsychose in der breiten Bevölkerung anzuheizen und die „Netto-Null“-Fantasie zu fördern, mit unglaubwürdigen Vorhersagen während eines herrlichen Sommers (auch wenn dieser für diejenigen, die nicht in den Genuss einer Klimaanlage kamen, zeitweise etwas unangenehm war) klimabezogene Panikmache geschürt hat.

Werfen Sie nun einen Blick auf diesen Haufen Panik schürenden Unsinns, der im vergangenen Juni von Comic Cuts – oder wie es manchmal genannt wird: dem Guardian – veröffentlicht worden ist:

Der Artikel im „Guardian“ stützte sich auf einen Bericht des British Geological Survey (BGS), der Stadtplanern, Bauträgern und Finanzunternehmen dabei helfen soll, künftige Klimarisiken einzuschätzen. Die Karten von UK werden anhand geologischer Informationen und der hochauflösendsten Klimawandeldaten des UK Centre for Ecology and Hydrology erstellt, „die aus den UKCP18-Klimaprognosen des Met Office abgeleitet sind und auf diesen aufbauen“. Der BGS stellte fest, dass bis 2070 unter dem Hochemissionsszenario RCP8.5 über vier Millionen Haushalte von Bodensenkungen betroffen sein könnten. Dieser Pfad war der einzige, der vom Met Office in UKCP18 verwendet wurde, und seine Ergebnisse sind im Bericht fett hervorgehoben. Aus Gründen der Rechenkosten wurden andere Szenarien mit geringeren Emissionen angeblich statistisch aus RCP8.5 abgeleitet.

Oh je, die BGS hat im Juni alarmierende Schlussfolgerungen zur Bodensenkung veröffentlicht und sich dabei auf abwegige Prognosen des Met Office gestützt, die seit dem „Implausible Day“ im April die wissenschaftliche Welt in Aufruhr versetzt hatten. Hatte denn niemand es für nötig gehalten, die BGS zu warnen, bevor sie ihren geologischen Unsinn veröffentlichte? War „Comic Cuts“ nicht bewusst, dass ihre Geschichte über Hausfundamente, die unter die Erde gezogen werden, nichts als klima-katastrophistischer Unsinn war? Dennoch müssen wir dem Guardian in dieser schwierigen Zeit Mitgefühl und Verständnis entgegenbringen. Die grönländische Eiskappe befindet sich in diesem Jahr im Netto-Gleichgewicht, sodass die Zeitung ihre regelmäßige und stets beliebte „Londoner Häuser im Wasser versunken“-Nummer nicht bringen kann.

Bodensenkungen waren im Großraum London schon immer ein Problem, weil dort alte Backsteingebäude auf schwerem Lehmboden stehen, der sich bei Schwankungen des Wasserstands ausdehnt und zusammenzieht. Der BGS soll künftig Leitlinien vorgeben, um dieses Problem einzudämmen. Es wäre vielleicht besser, wenn sie in Zukunft realistische Prognosen auf der Grundlage gesammelter Erkenntnisse und Beobachtungen erstellen würde, anstatt mit unhaltbaren, computergestützten Klimaspekulationen Ängste zu schüren.

Chris Morrison is the Daily Sceptic’s Environment Editor. Follow him on X.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/09/27/implausible-met-office-uk-climate-projections-still-whipping-up-unjustified-net-zero-convenient-fear/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag „Unplausible“ Klimaprognosen des Met Office schüren weiterhin unbegründete Ängste,… erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker