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Massaker-Gedenken in Ankara: Nichts ist mehr, wie es war

Zehn Jahre nach dem tödlichsten Terroranschlag in der Geschichte der Türkei haben zahlreiche Menschen in Ankara der mehr als hundert Opfer gedacht. Bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Hauptbahnhof – dem Ort des Attentats – forderten Überlebende, Angehörige sowie politische und zivilgesellschaftliche Vertreter:innen erneut Gerechtigkeit und eine vollständige Aufarbeitung des Anschlags.

Die Zeremonie wurde vom Friedensverein 10. Oktober organisiert und von zahlreichen Parteien, Gewerkschaften und Organisationen unterstützt. Auch Tuncer Bakırhan, Ko-Vorsitzender der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), nahm an der Gedenkveranstaltung teil.

 


Am 10. Oktober 2015 hatten sich Tausende Menschen zu einer Kundgebung für „Arbeit, Frieden und Demokratie“ versammelt, als zwei Selbstmordattentäter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) sich am Eingang zum Bahnhof in die Luft sprengten. 103 Menschen wurden getötet, über 500 weitere verletzt.

Nichts ist mehr wie früher

In einer gemeinsamen Erklärung, verlesen von Mehtap Sakinci, Ko-Vorsitzende des Friedensvereins, hieß es: „Nichts ist mehr, wie es war. Seit zehn Jahren schmeckt unser Essen anders, die Luft brennt in der Lunge.“ Die Explosion habe nicht nur Leben ausgelöscht, sondern auch eine ganze Generation traumatisiert.

Die Forderung nach Frieden, die damals Tausende Menschen auf die Straße brachte, sei weiterhin aktuell, so Sakinci: „Die Welt befindet sich im Krieg. Der Ruf nach Frieden ist heute dringlicher denn je. Ohne Gerechtigkeit für die Opfer kann es auch keinen echten Frieden geben.“

Mehtap Sakinci

Kritik an Behörden: Keine Verantwortung übernommen

Der DEM-Vorsitzende Tuncer Bakırhan warf den Behörden vor, bis heute keine politische oder juristische Verantwortung übernommen zu haben. „In jedem anderen Land hätte jemand zurücktreten, sich entschuldigen oder Verantwortung übernehmen müssen“, sagte er. „Doch in der Türkei wurde niemand zur Rechenschaft gezogen – nicht die, die weggeschaut haben, nicht die, die versagt haben.“

Er kündigte an, dass seine Partei weiterhin parlamentarische Initiativen zur Aufklärung des Anschlags einbringen werde. Alle bisherigen Anträge auf eine Untersuchungskommission seien jedoch abgelehnt worden. „Es waren nicht nur die Attentäter, die getötet haben“, sagte Bakırhan. „Auch jene, die Beweise ignorieren, Spuren verwischen und keine rechtsstaatliche Aufarbeitung ermöglichen, tragen Verantwortung.“

Zivilgesellschaftliche Erinnerungskultur

Nach der Gedenkveranstaltung zogen die Teilnehmenden in einem stillen Marsch in Richtung des Justizpalastes von Ankara. Viele trugen Bilder der Opfer oder hielten Schilder mit der Aufschrift „Gerechtigkeit“ in die Höhe.

Der 10. Oktober-Friedensverein kündigte an, weiterhin dafür zu kämpfen, dass der Anschlag nicht in Vergessenheit gerät und die Verantwortlichen auf allen Ebenen benannt und zur Rechenschaft gezogen werden.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/zehn-jahre-nach-dem-bahnhofsmassaker-von-ankara-eine-offene-wunde-48321 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/lebenslange-haftstrafen-nach-bahnhofsmassaker-von-ankara-42755 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mahnmal-fur-anschlagsopfer-geschandet-45907 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bahnhofsmassaker-kassationshof-bestatigt-urteile-gegen-hintermanner-33302

 

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Verbraucherschutz oder Verbrauchertäuschung? Die perfide Praxis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Staat hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Bürger als Verbraucher zu schützen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Unternehmen – insbesondere im Onlinebereich, aber auch Banken – diesem Schutzbedürfnis häufig aktiv entgegenwirken. Sie schaffen Bedingungen, die den gesetzlichen Verbraucherschutz faktisch aushebeln. Beispielhaft zeigt sich dies bei der Nutzung von Onlineangeboten: Bei einigen Anbietern […]

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Wir brauchen eine Debatte um Klimawissenschaft und -politik

Clintel Foundation
John Zacharias, H. Sterling Burnett und Tom Harris

Unsere Regierungen haben über 200 Milliarden Dollar für die Bekämpfung des Klimawandels ausgegeben. Die Kanadier haben ein Recht darauf, dass Kosten und Nutzen überprüft werden. Die Milliarden Dollar, die an Umwelt-NGOs gespendet wurden, haben es Aktivisten ermöglicht, die Stimmen der Klimarealisten zu übertönen, schreiben John Zacharias, H. Sterling Burnett und Tom Harris.

Die jüngsten Entwicklungen in den Vereinigten Staaten bieten Anlass für eine öffentliche Debatte in Kanada über die Kosten und Auswirkungen der von unseren Regierungen verfolgten Netto-Null-Klimapolitik. Am 29. Juli veröffentlichte das US-Energieministerium einen eindeutigen Bericht über den Stand der Klimawissenschaft, während die Umweltschutzbehörde EPA am gleichen Tag vorschlug, die „Gefährdungsfeststellung” zurückzuziehen, wonach Treibhausgase, vor allem Kohlendioxid, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und das Wohlergehen darstellen.

Seit vier Jahrzehnten propagieren Aktivisten, Politiker, viele Wissenschaftler und Mainstream-Medien der Öffentlichkeit, dass „die Wissenschaft sich einig ist”: Vom Menschen gemachte Treibhausgasemissionen verursachen einen gefährlichen Klimawandel. Sie haben diese Orthodoxie durchgesetzt, indem sie die Debatte über die Ursachen und Folgen des Klimawandels unterbunden haben. Die 2009 gehackten „Climategate“-E-Mails enthüllten eine Kampagne, mit der Klimarealisten zunehmend ausgegrenzt werden sollten. Die Mainstream-Medien zensierten daraufhin Klimaskeptiker effektiv und bezeichneten sie als „Leugner” des Klimawandels, die es nicht wert seien, angehört zu werden.

Dennoch haben Tausende von Wissenschaftlern, die anderer Meinung sind, das Global Warming Petition Project unterzeichnet, das besagt, dass es keine überzeugenden wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass Treibhausgase „in absehbarer Zukunft eine katastrophale Erwärmung der Erdatmosphäre und eine Störung des Erdklimas verursachen werden“, während Hunderte weitere in den verschiedenen Berichten des nichtstaatlichen Internationalen Ausschusses für Klimawandel (NIPCC) Erwähnung fanden.

Kanada hat seine eigenen prominenten Klimarealisten: den Klimatologen Tim Ball, den Ökonomen Ross McKitrick, der häufig auf diesen Seiten erscheint, Steve McIntyre, Gründer und Herausgeber von Climate Audit, sowie Organisationen wie Friends of Science und die International Climate Science Coalition. Sie argumentieren, dass die Ursachen und Auswirkungen der jüngsten moderaten Klimaveränderungen weitgehend unbekannt sind und es kaum Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie das Wetter verschlechtern oder anderweitig die menschliche Gesundheit oder das Wohlergehen gefährden.

Aber die Milliarden von Dollar, gespendet von internationalen Stiftungen, Philanthropen und Regierungen an Umwelt-NGOs, haben es Aktivisten ermöglicht, die Stimmen des Klimarealismus‘ zu übertönen. Auch Regierungsbehörden wurden gegen sie eingesetzt. So hat beispielsweise im Mai 2016 nach einer Beschwerde der Umweltorganisation Ecojustice ausgerechnet das kanadische Wettbewerbsamt drei klimaskeptischen Gruppen mitgeteilt, dass gegen sie wegen der Veröffentlichung angeblich irreführender Aussagen zum Klimawandel ermittelt werde. Die Untersuchung des Amtes endete Mitte 2017, als es zwei der untersuchten Gruppen mitteilte, dass zwar zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen ergriffen würden, die Ermittlungen jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könnte.

Der jüngste Zustandsbericht des IPCC räumte ein (in Kapitel 12, Tabelle 12, S. 1856), dass es kaum bis gar keine Belege dafür gibt, dass Emissionen zu erkennbaren Veränderungen in der Häufigkeit oder Intensität von Naturkatastrophen geführt haben. So bewertete der IPCC beispielsweise die beobachteten Veränderungen in der Stärke oder Häufigkeit von Überschwemmungen auf globaler Ebene als „gering zuverlässig”. Dennoch werden weder die Klimawissenschaft noch die Wirksamkeit der Klimapolitik auf den UN-Klimakonferenzen angemessen diskutiert.

In Kanada ist die Lage dramatisch. Die (kanadische) Zentralregierung hat in den letzten zehn Jahren zwischen 150 und 220 Milliarden Dollar für den Klimaschutz ausgegeben, ohne dass dies nennenswerte Auswirkungen gehabt hätte. Premierminister Mark Carney hat sich seit langem für das Netto-Null-Konzept engagiert und tut dies auch weiterhin. Obwohl sich die größten kanadischen Banken aus der von ihm geleiteten globalen Finanzallianz zurückgezogen haben, erklären sie alle, dass sie weiterhin Netto-Null-Ziele verfolgen und Strategien zur Eindämmung des Klimawandels außerhalb der Allianz entwickeln werden.

Angesichts einer Staatsverschuldung von 1,25 Billionen Dollar und Vorschlägen, weitere Milliarden oder sogar Billionen Dollar für die Bekämpfung des Klimawandels auszugeben, sind sie ihrer Bevölkerung eine gründliche Überprüfung der bisherigen Fortschritte schuldig. Der neue US-Bericht bietet eine Gelegenheit für eine solche Diskussion. Unter anderem widerlegt er Behauptungen, dass der Klimawandel zu einer Verschärfung extremer Wetterereignisse führt, erklärt, warum steigende CO₂-Werte einen rückläufigen Einfluss auf die globalen Temperaturen haben und eine globale Begrünung fördern könnten, die den Hunger verringern würde, und untersucht die vielen wenig verstandenen natürlichen Faktoren, welche der Zuordnung des Klimawandels zum menschlichen Energieverbrauch entgegen stehen.

All dies zwingt amerikanische Klimaalarmisten dazu, Probleme ernst zu nehmen, auf die Klimarealisten schon seit langem mit Vorhersagen einer bevorstehenden Klimakatastrophe hingewiesen haben. Die gleiche Debatte sollte auch in Kanada geführt werden – nicht zuletzt, weil die Rücknahme der Gefährdungsfeststellung durch die EPA bedeutet, dass die kanadische Industrie noch weniger wettbewerbsfähig wird, sofern Ottawa nicht seine eigene Feststellung zurücknimmt, wonach CO₂ ein giftiger Schadstoff ist,.

Als führender Akteur unserer Wirtschaft sollte der kanadische Finanzsektor die Initiative ergreifen und eine offene Diskussion, möglicherweise auch mit Fernsehdebatten, über die Vor- und Nachteile unseres derzeitigen Weges zur Netto-Null-Emissionsbilanz anregen. Zum ersten Mal werden viele Kanadier hören, dass kostspielige Bemühungen zur „Eindämmung des Klimawandels” eine sinnlose und unnötige Verschwendung von Ressourcen sind, die den Wohlstand und die Einheit des Landes gefährden. Unsere Kinder und deren Kinder werden uns nicht verzeihen, wenn wir diese Chance verstreichen lassen.

This post was originally published in the Financial Post.

John Zacharias is a director of Canadians for Sensible Climate Policy. H. Sterling Burnett  is director of the Arthur B. Robinson Center on Climate and Environmental Policy at The Heartland Institute. Tom Harris is executive director of International Climate Science Coalition – Canada.

Link: https://clintel.org/opinion-we-need-a-debate-on-climate-science-and-policy/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Schwerbehinderung bei psychischer Erkrankung: Das steht Ihnen wirklich zu

Lesedauer 3 Minuten

Auch psychische Erkrankungen können einen Grad der Behinderung (GdB) begründen – vom niedrigsten bis zum höchsten. Besonders ab einem GdB von 50 gelten dann zahlreiche Sonderregelungen, um Nachteile auszugleichen. Entscheidend ist immer, wie stark die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist, nicht die Diagnose allein.

Es kommt auf den Einzelfall an

Gerade bei Behinderungen mit psychischer Ursache kommt es stark auf den Einzelfall an. Die Versorgungsmedizin liefert Anhaltswerte zur Einordnung, starre Schemata gibt es aber nicht. Betroffene ringen daher nicht selten vor den Sozialgerichten um eine höhere Einstufung, als die zuständige Behörde zunächst festsetzt.

Rechtsgrundlagen: Was gilt?

Das Sozialgesetzbuch IX stellt klar: Auch seelische Beeinträchtigungen können eine Behinderung sein, wenn sie voraussichtlich länger als sechs Monate die gleichberechtigte Teilhabe verhindern. Die Feststellung des GdB regelt § 152 SGB IX.

Bewertet wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“. Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Feststellungsbehörde (oft „Versorgungsamt“ bzw. Landesamt für Soziales).

Wichtig: Behördlich festgestellt wird ein GdB erst ab 20. Leichtere Beeinträchtigungen können zwar versorgungsmedizinisch mit 0–20 „bewertet“ werden, einen Bescheid gibt es aber frühestens ab GdB 20.

Entscheidend sind die Auswirkungen – nicht die Diagnose

Eine psychische Erkrankung kann eine Behinderung begründen. Maßgeblich ist, wie stark die Folgen der Erkrankung die Teilhabe im Alltag einschränken (Arbeit, Lernen, Kommunikation, Orientierung, Selbstversorgung, soziale Kontakte).

Wie schränken psychische Erkrankungen ein?

Einschränkungen können von gering bis erheblich reichen: Antriebsminderung oder Hyperaktivität, Angst- und Erstickungsgefühle, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, ausgeprägte Schuldgefühle, Verfolgungswahn, Benommenheit, fehlendes Selbstwertgefühl, Interessenverlust, bis hin zu Selbst- oder Fremdgefährdung.

Welche Krankheiten nennt die Versorgungsmedizin?

Die VersMedV listet unter „Nervensystem und Psyche“ u. a. Persönlichkeitsstörungen (z. B. emotional instabile/Borderline, paranoide), psychotische Störungen, Angststörungen, Depressionen, bipolare Störungen, Zwangs- und Anpassungsstörungen. Die Liste ist nicht abschließend – entscheidend bleibt die Auswirkung.

GdB-Stufen bei psychischen Störungen (Anhaltswerte der VersMedV)

Leichte Störungen: 0–20
Stärker behindernde Störungen (z. B. ausgeprägte Depressionen, schwere Phobien/Hypochondrie) mit deutlichen Alltagsproblemen: 30–40
Schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten: 50–70
Schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten: 80–100

In den höheren Stufen stehen typischerweise massive Probleme der sozialen und beruflichen Anpassung im Vordergrund (z. B. anhaltende Psychosen, schwere therapieresistente Depressionen). Häufig liegen bereits psychiatrische Behandlungen, Psychotherapien und teils stationäre Aufenthalte vor.

Gleichstellung bei GdB 30/40: wichtiger Schutz im Job

Wer „nur“ GdB 30 oder 40 hat, kann sich bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen, wenn sonst der Arbeitsplatz gefährdet ist oder eine Einstellung scheitert.

Gleichgestellte genießen u. a. besonderen Kündigungsschutz und werden schwerbehinderten Menschen arbeitsrechtlich weitgehend gleichgestellt – ohne dass die Schwerbehinderteneigenschaft im Übrigen vorliegt.

Nachteilsausgleiche ab GdB 50 (Schwerbehinderteneigenschaft)

Mit GdB 50 gilt man als schwerbehinderter Mensch. Damit verbunden sind zahlreiche Rechte; vieles hängt zusätzlich von Merkzeichen ab (siehe unten).

Bereich Wichtige Nachteilsausgleiche ab GdB 50 Arbeitsrecht Besonderer Kündigungsschutz (Zustimmung Integrationsamt), Zusatzurlaub (idR 5 Tage/Jahr bei Vollzeit), Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung/Arbeitsplatzgestaltung Steuern Behinderten-Pauschbetrag (Höhe staffelt sich nach GdB) Mobilität/ÖPNV Ermäßigungen/Unentgeltliche Beförderung bei passenden Merkzeichen (G/B/aG/H/Bl/Gl) Rente Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) Sonstiges Parkerleichterungen, Rundfunkbeitrags-Ermäßigung/-Befreiung (RF), vorrangige Reha-Leistungen etc. – je nach Merkzeichen Merkzeichen entscheiden mit

Viele Vorteile hängen nicht nur am GdB, sondern an Merkzeichen, die zusätzliche Bedarfe abbilden:

Merkzeichen Was es bedeutet / typischer Vorteil G erhebliche Gehbehinderung → ÖPNV-Ermäßigung/Freifahrt (mit Wertmarke) aG außergewöhnliche Gehbehinderung → Parkerleichterungen, höhere Mobilitätsvorteile B ständige Begleitung nötig → kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson H Hilflosigkeit → erhöhter Steuer-Pauschbetrag, ÖPNV-Freifahrt Bl blind → unentgeltliche Beförderung, erhöhte Pauschbeträge Gl gehörlos → Nachteilsausgleiche im ÖPNV/Steuerbereich RF Ermäßigung/Befreiung vom Rundfunkbeitrag (sofern Voraussetzungen erfüllt) Verfahren, Unterlagen & BEM: Was ist zu beachten?

Der Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) wird bei der jeweils zuständigen Feststellungsbehörde gestellt, deren Bezeichnung je nach Bundesland variiert.

Zwar gilt der Amtsermittlungsgrundsatz und die Behörde klärt den Sachverhalt von sich aus, in der Praxis sind jedoch aktuelle fachärztliche Befunde sowie Therapie- und Klinikberichte entscheidend, damit die tatsächlichen Teilhabeeinschränkungen realistisch abgebildet werden.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist kein GdB-abhängiger Vorteil, sondern vom Arbeitgeber anzubieten, sobald Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – unabhängig davon, ob ein GdB oder die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt.

Widerspruch und Klage: Fristen kennen – Rechte nutzen

Die Behörde liegt nicht immer richtig. Widersprüche und Klagen sind häufig erfolgreich, wenn Befunde nachgereicht oder Gutachten präzisieren.

Widerspruch: innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
Klage (beim Sozialgericht): ebenfalls 1 Monat nach Widerspruchsbescheid.
Ausnahme: 3 Monate, wenn die Bekanntgabe im Ausland erfolgt.
Wer die Fristen wahrt und medizinisch nachlegt, verbessert seine Chancen deutlich.

Realität vs. Theorie

In der Praxis widersprechen sich Atteste, Symptome schwanken, Gutachten kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Gerade deshalb lohnt es sich, Behandlungsverläufe sauber zu dokumentieren, Angehörigenberichte beizufügen und auf Alltagsauswirkungen (Arbeitsfähigkeit, Tagesstruktur, soziale Interaktion) konkret einzugehen.

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Schwerbehinderung: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis ist in diesen Fällen möglich

Lesedauer 2 Minuten

Schwerbehinderte können selbst dann keinen unbefristeten Schwerbehindertenausweis beanspruchen, wenn die Behinderung voraussichtlich unumkehrbar ist. So entschied das Thüringische Landessozialbericht gegen einen gehörlosen Mann. (L 5 SB 1259/19).

Behörde lehnt Antrag ab

Der Betroffene ist gehörlos und hat deshalb einen Grad der Behinderung von 100. Trotzdem wurde sein Schwerbehindertenausweis auf fünf Jahre befristet. Er beantragte einen unbefristeten Ausweis und begründete dies damit, dass seine Gehörlosigkeit unumkehrbar sei.

Die zuständige Behörde lehnte den Antrag ab und verwies dabei auf das Sozialgesetzbuch IX.

Sozialgesetz: Ausweis sollte immer befristet sein

Dort steht im Paragrafen 152 zu “Feststellung der Behinderung, Ausweis” im Absatz 5:

“Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die zuständigen Behörden auf Grund einer Feststellung der Behinderung einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung sowie im Falle des Absatzes 4 über weitere gesundheitliche Merkmale aus. (…) Die Gültigkeitsdauer des Ausweises soll befristet werden. Er wird eingezogen, sobald der gesetzliche Schutz schwerbehinderter Menschen erloschen ist. Der Ausweis wird berichtigt, sobald eine Neufeststellung unanfechtbar geworden ist.”

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Ausnahmefälle bei der Befristung des Ausweises

Der Fall ging vor das Sozialgericht und schließlich vor das Landessozialgericht. Der Betroffene argumentierte, dass in anderen Landkreisen in vergleichbaren Fällen ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt würde.

Das sei zwar richtig, erklärten die Richter des Landessozialgerichtes, und eine einheitliche Verwaltungspraxis sei auch wünschenswert, doch entsteht daraus keine rechtlich einklagbare Verpflichtung.

Der Gesetzestext im Paragrafen 152 sagt eindeutig, dass die Gültigkeit des Ausweises befristet werden soll. Dies bezieht sich auf den Ausweis und nicht auf die diesem zugrunde liegende Behinderung.

Wenn die Schwerbehinderung unverändert vorliegt, dann müssen Sie als Betroffener nach Ablauf der Ausweisfrist lediglich einen neuen Ausweis beantragen – und nicht etwa Ihren Grad der Behinderung neu prüfen lassen. Es handelt sich also um eine reine Formalie.

Unterschiedliche Vorgaben bei den zuständigen Ämtern

Tatsächlich sind nicht nur in den jeweiligen Landkreisen, sondern auch in den einzelnen Bundesländern die Vorgaben unterschiedlich, ob der Schwerbehindertenausweis befristet oder unbefristet ausgestellt wird.

In Niedersachsen gilt etwa laut dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ausdrücklich: “Sofern nach ärztlicher Einschätzung keine Verbesserung der gesundheitlichen Situation zu erwarten ist, wird der Ausweis unbefristet ausgestellt.”

Versorgungsämter können je nach Fall entscheiden

Rechtlich können die zuständigen Behörden, also meist die Versorgungsämter, einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausstellen, müssen dies aber nicht.

Die Versorgungsämter haben diese Möglichkeit, wenn eine Behinderung als dauerhaft eingestuft wird und eine Besserung des Zustands äußerst unwahrscheinlich ist. Beides ist zwar bei dem gehörlosen Mann aus Thüringen gegeben, doch ein Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis entsteht deshalb nicht.

Unbefristet nur in außergewöhnlichen Fällen

Ein weiteres Urteil stellte klar, dass auch bei unbefristeter Feststellung einer Schwerbehinderung der Schwerbehindertenausweis grundsätzlich nur befristet ausgestellt wird. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 8 SB 2527/21).

Auch in diesem Urteil bezogen sich die Richter auf die Formulierung im Paragrafen 152, Absatz 5 Satz 3 des Sozialgesetzbuches IX, nach dem die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises befristet werden solle. Das Wort “solle” bedeute, dass die Ämter den Ausweis in der Regel befristen müssen, davon jedoch in außergewöhnlichen Fällen abweichen könnten.

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QSD bekräftigen Anspruch als nationale Verteidigungskraft

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben zum zehnten Jahrestag ihrer Gründung ihren Anspruch als nationale und überparteiliche Schutzmacht bekräftigt. In einer von ihrem Medien- und Kommunikationszentrum veröffentlichten Erklärung würdigten die QSD die eigenen Verdienste im Kampf gegen den Terrorismus und versprachen, auch künftig am Gründungsauftrag festzuhalten.

„Unsere Kräfte sind aus dem Willen der Völker und dem Recht auf ein freies und würdevolles Leben hervorgegangen“, heißt es in der Mitteilung der QSD. Gegründet wurde das multiethnische Bündnis im Jahr 2015 als Koalition mehrerer Kampfverbände darunter die Volksverteidigungseinheiten (YPG), die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ), der Militärrat der Suryoye (MFS) und der Armee der Revolutionäre mit dem Ziel, den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien zurückzudrängen.

In der Erklärung erinnerten die QSD an die Rolle des Bündnisses während der schwersten Jahre des syrischen Bürgerkriegs. Während viele andere Akteure in den Konflikt um Macht und Einfluss verwickelt gewesen seien, hätten sich die QSD dem Schutz der Bevölkerung und der Einheit des Landes verschrieben. Der Kampf gegen den IS sei dabei nicht nur militärisch, sondern auch ein „Kampf um Würde, Moral und gesellschaftliche Werte“ gewesen.

Stabilitätsfaktor in Nordostsyrien

Besonderen Stellenwert messen die QSD dem Aufbau eines zivilen Selbstverwaltungsmodells im Norden und Osten Syriens bei, das auf Demokratie, Gleichberechtigung und gesellschaftlicher Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen beruht. Dieses Modell sei keine Abspaltung, sondern ein möglicher Weg in ein „freies, demokratisches und vom Terror befreites Syrien“.

Die QSD sehen sich heute als „Stütze der Stabilität“ in Nordostsyrien und als „verantwortungsvoller Partner“ in der internationalen Anti-IS-Koalition. Ihre Präsenz diene dem Schutz der „Errungenschaften des syrischen Volkes“ und der Verteidigung gegen äußere wie innere Bedrohungen, hieß es weiter.

Erinnerung an Gefallene

In der Erklärung gedachten die QSD ihrer gefallenen Kämpfer:innen, die „mit ihrem Blut Geschichte geschrieben“ hätten. Gleichzeitig erneuerte die Organisation ihr Versprechen, am ursprünglichen Auftrag festzuhalten: „Die QSD werden sich weiterhin für den Schutz der Bevölkerung, die Verteidigung der Würde des Landes und für ein freies, demokratisches und sicheres Syrien für alle einsetzen.“

Foto: Befreiung von Raqqa, 2017 

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kobane-symbol-fur-den-demokratischen-aufbruch-45116 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-hissen-fahne-in-al-bagouz-10280 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/fall-des-kalifats-qsd-warnen-vor-wiedererstarken-des-is-45691 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-die-befreiung-der-ezidischen-frauen-bleibt-unsere-aufgabe-47365 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-freiheit-entsteht-im-gemeinsamen-widerstand-47158

 

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Zehn Jahre nach dem Bahnhofsmassaker von Ankara: Eine offene Wunde

Am 10. Oktober 2015 sprengten sich zwei Selbstmordattentäter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) vor dem Hauptbahnhof von Ankara inmitten einer Friedensdemonstration in die Luft. 103 Menschen starben, über 500 wurden verletzt. Es war der schwerste Terroranschlag in der Geschichte der Republik Türkei. Heute, zehn Jahre später, ist das Verbrechen juristisch nur unvollständig aufgearbeitet und die politische Verantwortung bleibt weitgehend ungeklärt. Was blieb, ist ein tiefer Riss – in den Biografien der Überlebenden, in der Zivilgesellschaft, im Rechtsstaat.

Der Anschlag auf eine Friedensdemonstration

Am Morgen des 10. Oktober 2015 versammelten sich Tausende Menschen vor dem Hauptbahnhof von Ankara, um für „Frieden, Arbeit und Demokratie“ zu demonstrieren. Es war ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Gruppen und linken Parteien, das inmitten einer eskalierenden Gewaltspirale zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Bewegung zu dem friedlichen Protest aufgerufen hatte.

Kurz vor Beginn der Kundgebung sprengten sich zwei IS-Anhänger inmitten der Menge in die Luft. Innerhalb von Sekunden wurden über hundert Menschen getötet, unzählige weitere teils schwer verletzt – auch dadurch, dass die Polizei mit Wasserwerfern und Tränengas gegen freiwillige Helfer:innen vorging. Es war ein gezielter Anschlag auf Menschen, die sich für Frieden einsetzen wollten. Was folgte, war eine juristische und politische Aufarbeitung voller Widersprüche, Vertuschungen und offener Fragen.

Frühwarnungen, die unbeachtet blieben

Schon Monate vor dem Anschlag lagen türkischen Sicherheitsbehörden konkrete Hinweise vor. Der Inlandsgeheimdienst MIT und die Polizei wussten von der Existenz einer IS-Zelle in Dîlok (tr. Gaziantep), die Anschläge plante. Die Gruppe wurde von Yunus Durmaz alias „Ebu Ali“ geleitet – eine Figur, die bereits im Zusammenhang mit dem IS-Anschlag von Pirsûs (Suruç) im Juli 2015 auftauchte.

Eine Liste mit 21 namentlich bekannten potentiellen Selbstmordattentätern war im Umlauf. Zwei von ihnen – Yunus Emre Alagöz und Ömer Deniz Dündar – sprengten sich schließlich in Ankara in die Luft. Obwohl beide zuvor bereits mit grenzüberschreitendem Dschihadismus in Verbindung gebracht worden waren, konnten sie ungehindert reisen, operieren und den Anschlag vorbereiten.

Um 10:04 Uhr explodierten die Bomben

Sicherheitslücken und ignorierte Warnungen

Ein interner Bericht des Innenministeriums vom Februar 2016 hielt fest, dass die Polizei trotz mehrfacher Warnungen keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen für die Kundgebung im Bahnhofsviertel der Hauptstadt getroffen hatte. Eine Kontrolle vor Ort, die auch die Suche nach Waffen oder Sprengsätzen einschließen könnte, unterblieb, die letzte Sicherheitsbesprechung dauerte gerade einmal 15 Minuten. Sicherheitszonen waren nur provisorisch eingerichtet.

Dennoch verweigerte die Gouverneursbehörde von Ankara eine Untersuchung gegen die Verantwortlichen. Die Begründung: „Kein Dienstvergehen erkennbar.“ Der Bericht wurde in weiten Teilen unter Verschluss gehalten. 13 zentrale Geheimdienstvermerke wurden nie veröffentlicht – sie gelten bis heute als „Staatsgeheimnis“. Für die Angehörigen der Opfer ein weiteres Symbol dafür, dass Verantwortung systematisch verschleiert wurde.

Ein Prozess mit Lücken

Am 7. November 2016 begann vor dem 4. Schwurgerichtshof in Ankara der Prozess gegen 36 mutmaßliche Mitglieder der IS-Zelle. Die Anklageschrift umfasste über 500 Seiten und rekonstruierte minutiös die Planung, Logistik und Ausführung des Anschlags. Doch auffällig war: Kein einziger staatlicher Akteur wurde angeklagt. Die Rolle von Polizei, Geheimdienst oder Ministerien blieb außen vor.

Mehrere Angeklagte wurden später zu hohen Haftstrafen verurteilt – darunter lebenslange Haft wegen mehrfachen Mordes. Doch zentrale Figuren wie der IS-Kommandeur Yunus Durmaz kamen nie vor Gericht. Er sprengte sich bei einer Polizeioperation 2016 selbst in die Luft. 16 Beschuldigte sind bis heute flüchtig – einige von ihnen vermutlich in Syrien. Internationale Haftbefehle wurden mitunter verspätet beantragt oder fehlerhaft ausgestellt.

„Das war kein Versehen – das war eine Entscheidung“

Für die Angehörigen der Opfer war schnell klar: Es handelte sich nicht um ein Behördenversagen, sondern um eine politisch gedeckte Nachlässigkeit. In den Gerichtssälen riefen sie immer wieder: „Das war kein Versehen, das war eine Entscheidung.“

Die Verteidigung betonte in zahlreichen Eingaben, dass der Anschlag als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nach Artikel 77 des türkischen Strafgesetzbuches eingestuft werden müsse. Doch das Gericht lehnte ab – mit der Begründung, der Anschlag habe sich nicht gezielt gegen eine ethnische, religiöse oder politische Gruppe gerichtet, sondern sei „ein Angriff auf die staatliche Ordnung“ gewesen. Für viele Beobachter:innen ist dies eine juristische Ausflucht, die den gezielten Angriff auf friedliche, linke und kurdische Demonstrant:innen verharmlost.

Klagewelle – ohne Gerechtigkeit

Zahlreiche Angehörige reichten Klagen beim Verfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Im Zentrum der Beschwerden: die Missachtung des Rechts auf Leben und die mangelnde Strafverfolgung staatlicher Verantwortungsträger. Auch hier: Verzögerungen, formale Ablehnungen, politische Zurückhaltung. Nur wenige Einzelfälle wurden vom türkischen Verfassungsgericht als unzureichend untersucht anerkannt – strukturelle Konsequenzen blieben aus.

Parallel liefen Zivilklagen auf Entschädigung. Doch die meisten Verwaltungsgerichte sahen keine staatliche Verantwortung. Wenn überhaupt, wurden symbolische Entschädigungen zugesprochen – ohne ausdrückliche Anerkennung eines „Dienstfehlers“.

Ein Mahnmal der Straflosigkeit

Zehn Jahre nach dem Massaker ist die Bilanz bitter. Der Anschlag ist weder vollständig aufgeklärt noch aufgearbeitet. Die direkte Täterschaft wurde in Teilen bestraft, doch die Verantwortung in staatlichen Stellen wurde nie juristisch untersucht, geschweige denn geahndet. Stattdessen wurden Berichte zensiert, Beweise unterdrückt und Ermittlungen begrenzt.

Der Fall steht exemplarisch für das strukturelle Problem der Straflosigkeit und politischen Einflussnahme auf die Justiz in der Türkei. Die juristische Aufarbeitung des schwersten Anschlags der Republik bleibt unvollständig – ein dunkler Schatten über einer Gesellschaft, die sich nach Frieden sehnte und stattdessen mit Tod, Schweigen und Vertuschung konfrontiert wurde.

„Wir fordern Gerechtigkeit“

Bis heute versammeln sich die Angehörigen der Opfer regelmäßig vor dem Bahnhofsgebäude in Ankara. Mit Fotos ihrer getöteten Kinder, Partner:innen oder Geschwister, mit roten Nelken und mit der immer gleichen Forderung: Gerechtigkeit.

Ihr Ruf ist nicht verstummt – im Gegenteil. In einer Zeit, in der autoritäre Strukturen, nationalistische Rhetorik und die Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien zunehmen, bleibt ihr Protest ein Zeichen der Würde. Ein Kampf gegen das Vergessen. Und ein Aufruf an die Gesellschaft – nicht nur in der Türkei.

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Das Grauen auf unseren Tellern

Die Realität der Schlachthöfe macht das Volksnahrungsmittel Fleisch obsolet. Der Trend zum Veganismus sollte deshalb nicht dem Ärger über linke Überkorrektheit zum Opfer fallen.
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Syria Welcomes U.S. Senate Vote to Repeal Caesar Act

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Oktober 2025 - 16:50

Syria has welcomed the U.S. Senate’s adoption of a provision within the budget bill calling for the repeal of the so-called “Caesar Act,” which was imposed on the former regime due to its crimes.

The Syrian government affirmed that the continued enforcement of the act after the deposed regime has caused severe humanitarian and economic repercussions for the Syrian people and negatively impacted civilian life across various sectors.

Ministry of Foreign Affairs and Expatriates expressed, in a statement Friday, Syria’s appreciation for this responsible approach and extended its gratitude to the American legislative circles that recognized the importance of reassessing previous policies.

The ministry affirmed that this decision represents a constructive step toward correcting the course of bilateral relations with the United States, contributing to regional security and stability, and opening the door to promising opportunities for humanitarian and economic cooperation.

It noted that Syria looks forward to continuing constructive engagement and positive coordination with the U.S. Congress and government to complete the necessary steps for the full repeal of the Caesar Act.

The ministry described this shift as a strategically significant development, reflecting a qualitative change in the international community’s approach to the Syrian file. It paves the way for national recovery efforts, reconstruction, and economic revitalization, while also fostering a climate of trust and laying the foundation for a more stable and cooperative phase at both the regional and international levels.

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Gaza-Abkommen: Die schwierigsten Fragen bleiben unbeantwortet

Transition News - 10. Oktober 2025 - 16:38

Nach zwei Tagen intensiver Gespräche in Sharm el-Sheikh wurde ein Waffenstillstandsabkommen im Gazastreifen verkündet. Bis zum späten Mittwoch, dem 8. Oktober 2025, dauerten die Verhandlungen an, ohne dass eine endgültige Einigung erzielt wurde, da laut palästinensischen Beamten «alle Fragen» weiterhin ungelöst blieben.

Der Waffenstillstand und die Rückkehr der israelischen Geiseln und palästinensischer Gefangenen – wovon viele ebenfalls als Geiseln bezeichnet werden könnten – sind zu begrüßen. Dem israelisch-arabischen Journalisten Jack Khoury zufolge drängten die Vermittler die Hamas allerdings unter dem Druck von US-Präsident Donald Trump, das Abkommen trotz ungeklärter Details übereilt zu unterzeichnen. Das habe zu einer überstürzten Einigung geführt.

In der israelischen Zeitung Haaretz weist Khoury darauf hin, dass über die Grundzüge des Abkommens hinaus – die Freilassung israelischer Geiseln, die Freilassung palästinensischer Gefangener und die Einfuhr humanitärer Hilfe nach Gaza – wenig klar ist. Die Liste der freizulassenden Gefangenen sei noch nicht endgültig festgelegt, und es bleibe ungewiss, ob Israel hochrangige Häftlinge oder Tausende der rund 11.000 Palästinenser, die es derzeit festhält, freilassen wird. Unter ihnen seien 250, die lebenslange Haftstrafen verbüßen.

Auch über die nächsten Schritte herrsche Unklarheit. Über die erste Phase hinaus gebe es keinen politischen Horizont. Das Abkommen befasse sich weder mit der künftigen Regierungsführung in Gaza noch mit einem dauerhaften Überwachungsmechanismus oder einem umfassenderen diplomatischen Rahmen. Die erste Phase könne durchaus die letzte sein, sodass die langfristigen Aussichten nach wie vor unklar seien. Khoury weiter:

«Die Ankündigung klingt zwar wie ein Neuanfang, könnte sich aber als kurze Pause in einer viel längeren Geschichte erweisen, deren Ende noch lange nicht abzusehen ist. Trump präsentiert das Abkommen als Friedensabkommen, aber keiner der Beteiligten spricht von Frieden im eigentlichen Sinne. Es gibt keine Diskussionen über Grenzen, Souveränität oder Regierungsführung. Die Zukunft des Westjordanlands und die Verbindung zwischen diesem und dem Gazastreifen bleiben ungewiss und undefiniert.»

Es werde erwartet, dass Premierminister Benjamin Netanjahu das Abkommen als diplomatischen Erfolg darstellen wird. Die Reaktionen der israelischen Rechten, darunter auch der rechtsextremen Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben-Gvir, würden jedoch bestenfalls verhalten ausfallen. Einige würden sogar die Einstellung der Kämpfe ohne politische Verpflichtungen begrüßen. Für sie sei dies eine taktische Pause und keine strategische Wende, und ihre zurückhaltende Reaktion gewähre Netanjahu faktisch eine stille Legitimation, weiterzumachen. Für die Palästinenser sei die Bedeutung hingegen einfacher:

«Für viele Einwohner ist dies die erste Gelegenheit zum Durchatmen nach zwei Jahren der Verwüstung. Tausende strömten auf die zerstörten Straßen und in die Zeltlager, einige weinten, andere umarmten sich, während sie das Ende der Bombardierungen feierten.

‹Die unmittelbaren Todesfälle haben aufgehört – das ist es, was zählt›, sagte ein Einwohner von Gaza-Stadt. Hinter der Erleichterung verbirgt sich jedoch eine tiefe Fragilität. Die wahre Bewährungsprobe liegt nun in der Umsetzung: Wie werden Trump und die internationale Gemeinschaft das Abkommen durchsetzen, wer wird es überwachen und welche versteckten Klauseln oder Streitigkeiten könnten in den kommenden Tagen noch auftauchen?»

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Prämierte Linksfaschisten: „Zentrum für politische Schönheit“ erhält Grimme-Preis für Demokratieverachtung und Volksverhetzung

Der einst hochrenommierte Grimme-Preis hat sich in den letzten Jahren zu einem reinen Schaulaufen linker Haltungskünstler entwickelt, und setzt diesen Irrweg in die eigene Bedeutungslosigkeit auch in diesem Jahr fort. Der diesjährige Publikumspreis ging an das linksradikale „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS), das zuletzt in die Schlagzeilen geriet, als es das ARD-“Sommerinterview” mit AfD-Chefin Alice […]

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Bürgergeld: Das verändert der neue Vermittlungsvorrang

Lesedauer 3 Minuten

Die neue Koalition kündigt die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs an. Übersetzt heißt das: Wer Bürgergeld bzw. künftig „neue Grundsicherung“ bezieht und arbeitsfähig ist, soll wieder vorrangig in einen passenden Job vermittelt werden – Weiterbildung tritt zurück.

Parallel fordert der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung genau das Gegenteil: mehr Ermessensspielraum in den Jobcentern, damit Qualifizierung nicht zum Anhängsel, sondern zur Chance wird.

Zwischen politischem Schlagwort und Praxisalltag klafft eine Lücke, die Betroffene spüren werden – bei Beratung, Pflichten und Perspektiven.

Zurück in die Kurzfristlogik?

Der alte Vermittlungsvorrang stand für schnelle Platzierungen – oftmals in befristete, niedrig bezahlte oder fachfremde Arbeit. Die Folgen kennen viele: häufiger Jobwechsel, wenig Aufstieg, kaum Schutz vor Armut trotz Arbeit. Das Bürgergeld sollte das aufbrechen: Wer einen Berufsabschluss nachholt oder sich gezielt qualifiziert, sollte nicht benachteiligt sein.

Mit der angekündigten Reform droht nun der Rückschritt in die „Erstbeste-Stelle“-Logik. Das mag kurzfristig Quoten hübschen, löst aber weder den Fachkräftemangel noch die Einkommenssorgen in Bedarfsgemeinschaften.

Was sich in den Jobcentern verschiebt

Wenn der Vorrang wieder gilt, verschieben sich Gewichte im Gespräch am Schreibtisch: Weg vom „Was passt zu Ihrer Qualifikation?“ hin zu „Welche Stelle nehmen Sie sofort an?“. Fallmanager:innen bekämen weniger Zeit für Profiling, Matching und flankierende Hilfen (Kinderbetreuung, Gesundheitscoaching, Schulden- und Suchtberatung).

Gleichzeitig würden Pflichten härter: Wer eine zumutbare Stelle ablehnt, riskiert schneller Leistungsminderungen. Die Koalition verspricht Ausnahmen für gesundheitlich eingeschränkte Menschen – in der Praxis bleibt aber die Beweislast häufig bei den Leistungsbeziehenden.

Weiterbildung: Von der Perspektive zum Privileg?

Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat und die Prämien bei Abschluss hatten ein klares Signal gesetzt: Lernen lohnt sich. Mit der Rückkehr des Vorrangs kann Weiterbildung wieder zum „Nice to have“ werden – möglich, aber nur wenn keine Arbeitsaufnahme „im Weg steht“.

Gerade für Ältere ohne formal anerkannten Abschluss, Alleinerziehende und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien wäre das fatal.

Wer dauerhaft raus war, braucht oft mehr als einen Schnellstart: Orientierung, Teilqualifizierungen, ggf. einen anerkannten Abschluss. Kurzfristige Vermittlung ersetzt diese Bausteine nicht.

Mehr Ermessensspielraum – oder mehr Willkür?

Der Beirat rät, den Jobcentern das professionelle Urteil zu überlassen: Wo bringt eine schnelle Vermittlung wirklich etwas? Wo zahlt sich Weiterbildung absehbar aus? Das klingt vernünftig – allerdings nur, wenn Ermessensentscheidungen sauber begründet, kontrolliert und transparent sind.

Ein echtes Qualitätsversprechen wäre: verbindliche Kriterien, begleitende Evaluation, klare Rechtsbehelfe, Schulungen für Fallmanager:innen – und eine Beratung auf Augenhöhe. Ohne diese Leitplanken wird „Ermessen“ sonst zur Lotterie, abhängig von Personalmangel, lokalen Arbeitsmarktchancen oder persönlicher Haltung.

Was das konkret für dich bedeutet

Betroffene sollten sich darauf einstellen, dass Stellenvorschläge wieder häufiger und verbindlicher werden. Wer qualifizieren will, braucht starke Argumente: ein plausibles Berufsbild, realistische Dauer, klare Vermittlungsaussichten – und am besten bereits einen Bildungsträger sowie Kinderbetreuung im Blick.

Wichtig: Rechte kennen und Fristen halten. Gegen unpassende Zuweisungen kann man sich wehren, aber nur mit Begründung und, falls nötig, ärztlichen Nachweisen. Beratungsgespräche sollten aktiv genutzt werden: Lebenslauf aktualisieren, Kompetenzen sichtbar machen, Gesundheitsbelastungen dokumentieren.

Heute vs. geplant – die wichtigsten Punkte im Überblick Heute (Bürgergeld) Geplant (Grundsicherung neu) Weiterbildungsgeld: 150 € mtl. zusätzlich bei abschlussorientierter Qualifizierung; Prämien möglich. Weiterbildung bleibt möglich, steht aber unter stärkerem Vermittlungsdruck; Priorität auf zeitnahe Arbeitsaufnahme. Vorrang-Regel: Vermittlungsvorrang ausgesetzt – Qualifizierung kann gleichrangig oder vorrangig sein, wenn sinnvoll. Vermittlungsvorrang kehrt zurück – zumutbare Jobangebote haben grundsätzlich Priorität vor längeren Qualifizierungen. Konsequenzen: Ablehnung unpassender Maßnahmen sanktionierbar, aber mehr Spielraum für Profiling/Coaching. Konsequenzen verschärft: schnellere Leistungsminderungen bei Ablehnung zumutbarer Arbeit; Ausnahmen für gesundheitlich stark Eingeschränkte angekündigt. Was wäre eine faire Balance?

Eine kluge Reform würde dreierlei sichern:

  1. Qualifizierung mit Zielklarheit: Weiterbildung, wenn ein Abschluss oder eine Teilqualifizierung realistisch in Arbeit führt.
  2. Vermittlung mit Qualitätsfilter: Vorrang für Beschäftigungen mit Mindeststandards (Tarifbindung, Perspektive, zumindest mittelfristige Stabilität).
  3. Verbindliche Beratung: Rechtsfeste Gesprächsstandards, die dokumentieren, warum Vermittlung oder Weiterbildung sinnvoller ist – und wie Zwischenschritte (Praktika, Teilzeit, Coaching) aussehen.
Unser Fazit

Die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs ist politisch schnell erklärt, fachlich aber riskant. Sie droht, kurzfristige Statistikerfolge über nachhaltige Integration zu stellen.

Wer es ernst meint mit Fachkräftesicherung und armutsfester Erwerbsarbeit, setzt auf passgenaue Qualifizierung, klare Zumutbarkeitsregeln und starke Beratung – nicht auf die Wiederauflage von Druck als Allheilmittel. Betroffene brauchen keine symbolischen Debatten, sondern belastbare Wege aus dem Leistungsbezug: Schritt für Schritt, aber mit echtem Ziel.

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Bürgergeld: 1 053 Euro monatlich für einen Single-Haushalt

Lesedauer 4 Minuten

Die durchschnittliche Höhe des Bürgergelds für alleinstehende Leistungsberechtigte liegt nach der jüngsten Jobcenter-Statistik bei 1 053 Euro im Monat. Doch dieser Mittelwert kaschiert erhebliche regionale Unterschiede: In Köln fließen im Schnitt 1 136 Euro, in Magdeburg lediglich 1 020 Euro – eine Spanne von mehr als 100 Euro.

Verantwortlich dafür ist, dass nur der Regelsatz überall identisch ist; alle übrigen Komponenten werden vor Ort festgelegt und orientieren sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten.

Wer vom Bürgergeld lebt

Von den knapp 2,91 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die Ende April 2025 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen, waren fast 1,66 Millionen Single-Haushalte. Damit bestreiten gut 57 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger ihren Alltag allein. Die zweitgrößte Gruppe bilden Alleinerziehende mit gut einer halben Million Fällen.

Diese Struktur ist für die Jobcenter von praktischer Bedeutung, weil die Bedarfsberechnung für Singles besonders klar geregelt ist und sich unterschiedliche Stadt- und Mietniveaus so transparent abbilden lassen.

Unter der Armutsgefährdungsschwelle

Gemessen an der europaweit üblichen Armutsgefährdungsschwelle – sie liegt bei 60 Prozent des mittleren verfügbaren Haushaltseinkommens – verfehlt das Bürgergeld für Singles den Wert deutlich. Laut Destatis mussten alleinlebende Personen 2024 monatlich 1 381 Euro netto zur Verfügung haben, um nicht als armutsgefährdet zu gelten.

Der durchschnittliche Bürgergeldbezug von 1 053 Euro unterschreitet diese Marke um mehr als 300 Euro und verdeutlicht, dass die Sozialleistung zwar das Existenzminimum sichern soll, aber keine echte Teilhabe garantiert.

Die starre Größe im System: der Regelsatz

Knapp die Hälfte des durchschnittlichen Leistungsvolumens entfällt auf den bundeseinheitlichen Regelsatz von derzeit 563 Euro für Alleinstehende. Schon vor dem Start des Bürgergelds am 1. Januar 2023 wurde dessen Höhe intensiv diskutiert.

Der Paritätische Gesamtverband bezifferte in mehreren Expertisen den notwendigen Bedarf auf mindestens 813 Euro und begründete den Aufschlag unter anderem mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen. Die Bundesregierung blieb jedoch bei der konservativen Fortschreibung und ließ den Regelsatz 2025 – trotz hoher Inflation in den Vorjahren – unverändert.

Wer arbeitet und Einkommen erzielt, profitiert nur bedingt: Vom Verdienst bleiben pauschal 100 Euro anrechnungsfrei, alles darüber reduziert das Bürgergeld anteilig. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich Arbeit immer lohnt, gleichzeitig aber die Grundsicherung nur den tatsächlichen Bedarf deckt.

Wohnkosten als Unsicherheitsfaktor

Der mit Abstand größte Variationsfaktor sind die „Kosten der Unterkunft und Heizung“ (KdU). In München erkennen die Behörden für eine 50-Quadratmeter-Wohnung Bruttokaltmieten bis 890 Euro als angemessen an, während Leipzig für 45 Quadratmeter lediglich 346 Euro zugrunde legt.

Allerdings entspricht die Obergrenze nicht automatisch dem ausgezahlten Betrag: In der bayerischen Landeshauptstadt erhielt ein Single im Schnitt 545 Euro KdU – rund 40 Prozent weniger als die zulässige Höchstmiete. Hier zeigt sich, dass viele Leistungsbeziehende in teils kleineren, aber vor allem günstigeren Wohnungen leben müssen.

Weil die Mietobergrenzen an den lokalen Wohnungsmarkt geknüpft sind, erklärt sich auch das Stadt-Ranking der Jobcenter-Zahlungen. Metropolen wie Hamburg (1 163 Euro), Frankfurt am Main (1 141 Euro) oder Stuttgart (1 149 Euro) liegen an der Spitze, ländlich geprägte Regionen und ostdeutsche Städte wie Görlitz (968 Euro) oder Leipzig (984 Euro) am unteren Ende.

Stadt Mietobergrenze* für einen 1-Person-Haushalt (Bruttokaltmiete/Monat) Berlin 449 € Hamburg 573 € München 890 € Köln 677 € Frankfurt a. M. 786 € Düsseldorf 546 € Stuttgart 556 € Leipzig 346 € Dortmund 570 € Essen 472 € Bremen 539 € Hannover 470 €

*Die Werte gelten für Wohnungen bis 50 m² (in Leipzig bis 45 m²) und beziehen sich auf die vom jeweiligen Jobcenter als „angemessen“ anerkannte Bruttokaltmiete; Heiz- und Warmwasserkosten kommen ggf. noch hinzu. Regionale Anpassungen und künftige Fortschreibungen sind möglich.

Die Tabelle zeigt, wie stark die zulässigen Mieten zwischen den Kommunen variieren – von nur 346 Euro in Leipzig bis hin zu fast 900 Euro in München. Grund dafür sind die sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkte und die daraus abgeleiteten Richtwerte, die jedes Jobcenter eigenständig festlegt.

Energie und Mehrbedarfe

Zusätzlich zu Miete und Nebenkosten übernimmt das Jobcenter die Heizkosten in tatsächlicher, soweit angemessener Höhe. Die Angemessenheit definieren Kommunen in eigenen Richtlinien: München sieht bei Fernwärme 3,28 Euro pro Quadratmeter als Richtwert, womit für eine 50-Quadratmeter-Wohnung bis zu 164 Euro möglich wären. Weil Verbrauchs- und Versorgungsstruktur stark variieren, schwanken auch diese Beträge erheblich.

Darüber hinaus können Mehrbedarfe geltend gemacht werden – etwa für eine kostenaufwändige Ernährung, für Schwangerschaft oder für den Betrieb eines stromfressenden Durchlauferhitzers. Diese Zuschläge betragen zwischen ein und höchstens 60 Prozent des Regelsatzes und werden individuell geprüft.

Vom Hartz-IV-Erbe zur Bürgergeld-Reform

Mit dem Bürgergeld endete zum Jahreswechsel 2022/23 das Hartz-IV-System. Die Reform versprach höhere Freibeträge, eine halbjährige Karenzzeit für Wohn- und Vermögensprüfung sowie einen stärkeren Fokus auf Qualifizierung statt Sanktionen. Diese Neuregelungen sollen aber nunmehr aufgeweicht oder gar abgeschafft werden.

Gleichzeitig halten Sozialverbände die Leistung nach wie vor für zu niedrig. Die Debatte bewegt sich damit zwischen zwei Polen: Auf der einen Seite steht die Sorge vor fehlenden Arbeitsanreizen, auf der anderen die Forderung nach einem existenz- und teilhabesichernden Regelsatz.

Aussichten

Für den Herbst 2025 hat das Bundesarbeitsministerium eine erneute Evaluation angekündigt. Dabei sollen insbesondere die Wirkung der Karenzzeit, die Effekte der höheren Freibeträge und die Dynamisierung des Regelsatzes überprüft werden.

Während die Regierungsparteien auf einen robusten Arbeitsmarkt verweisen, mahnen Verbände wie der Paritätische spätestens zur nächsten Fortschreibung Anfang 2026 eine substanzielle Erhöhung an.

Ob und in welchem Umfang die Leistungssätze steigen, wird nicht zuletzt von der Inflationsentwicklung abhängen – und davon, ob es der Politik gelingt, bezahlbaren Wohnraum gerade in den Ballungszentren zu schaffen.

Bis dahin bleibt das Bürgergeld für alleinstehende Hilfebedürftige eine Unterstützung, die unter der offiziellen Armutsgrenze liegt und stark davon abhängt, in welcher Stadt man wohnt.

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Greetings to participants in the 20th International Science Festival NAUKA 0+ (Science for Everyone)

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. Oktober 2025 - 16:00

Vladimir Putin sent greetings to participants, organisers, and guests of the 20th International Science Festival NAUKA 0+ (Science for Everyone.)

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Ackern im Einklang

Die biodynamische Landwirtschaft steht für Lebensmittelqualität, Schonung der Böden und Biodiversität — politische Überregulierung macht ihr jedoch zu schaffen.
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Defense Minister: Repealing Caesar Act is New Phase of Reconstruction

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Oktober 2025 - 15:55


Minister of Defense Major General Murhaf Abu Qasra affirmed, Friday, that the U.S. Senate’s vote in favor of repealing the Caesar Act constitutes a recognition of Syria’s return to its regional and international role, noting that the country is entering a new phase marked by reconstruction, stability, and progress.

“The U.S. Senate’s decision to repeal the Caesar Act is a clear and renewed acknowledgment of Syria’s return to its rightful place and its regional and global role.” Major General Abu Qasra stated on X.

He added: “A new chapter is opening for all national institutions, defined by work, reconstruction, and the consolidation of stability and Syria’s advancement.”

MHD Ibrahim

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Kreative Buchhaltung

Eine Analyse zeigt: Die Bundesregierung nutzt das neue „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“, um Investitionen im regulären Bundeshaushalt zu reduzieren und damit Gelder für andere Zwecke zu gewinnen. Das „Sondervermögen“ wird so zu einem allgemeinen Schattenhaushalt. Fachpolitiker, auch der Opposition, schweigen dazu.
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3.000 Euro Rente – geht das?

Lesedauer 4 Minuten

3.000 Euro Rente – geht das? Was hinter den 3.000 Euro steckt
Wer von „3.000 Euro Rente“ spricht, meint meistens die monatliche Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Summe gibt es jedoch in zwei Varianten: als Bruttorente vor Abzügen und als Nettorente nach Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach Steuern. Zwischen beiden Beträgen kann – je nach Krankenkasse, Kinderstatus und Steuerprofil – eine spürbare Lücke liegen.

Wie die gesetzliche Rente berechnet wird

Die Höhe einer Altersrente folgt einer klaren Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Für die reguläre Altersrente sind Zugangsfaktor und Rentenartfaktor in der Regel 1,0. Entscheidend sind damit die Entgeltpunkte, also das Verhältnis des eigenen versicherten Einkommens zum jeweiligen Durchschnittsentgelt eines Jahres, und der aktuelle Rentenwert, der pro Punkt die monatliche Bruttorente festlegt. Zum 1. Juli 2025 liegt der aktuelle Rentenwert bei 40,79 Euro; zuvor betrug er 39,32 Euro.

Die Rechengrößen 2025: Lohnmaßstab, Obergrenzen und Beitragssatz

Ein voller Entgeltpunkt entsteht, wenn das eigene Bruttojahreseinkommen dem Durchschnittsentgelt entspricht. Dieser Maßstab beträgt für 2025 vorläufig 50.493 Euro.

Wer mehr verdient, sammelt anteilig mehr Punkte; eine Obergrenze setzt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 96.600 Euro pro Jahr. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2025 unverändert 18,6 Prozent.

Rechenweg zur 3.000-Euro-Rente

Um 3.000 Euro Bruttorente zu erreichen, braucht es bei einem Rentenwert von 40,79 Euro rund 73,55 Entgeltpunkte. Ein Jahr genau auf Durchschnittslohn bringt einen Punkt; oberhalb des Durchschnitts geht es schneller, aber nur bis zur Kappung an der Beitragsbemessungsgrenze.

2025 lassen sich damit maximal rund 1,91 Punkte pro Jahr erzielen. Wer also dauerhaft am Limit verdient, würde rechnerisch gut 38 bis 39 Versicherungsjahre benötigen, um allein in der gesetzlichen Rente die Marke von 3.000 Euro brutto zu erreichen. In einer langen, gut bezahlten Erwerbsbiografie ist das möglich – aber anspruchsvoll.

Kindererziehungszeiten, Karrierebrüche und Aufwertungstatbestände

Die Rechnung gilt für „glatte“ Erwerbsbiografien. In der Praxis beeinflussen Kindererziehungszeiten, Pflege, Arbeitslosigkeit, Teilzeitphasen oder Weiterbildungen die Punktesumme.

Für Kinder zählen pauschale Entgeltpunkte: Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 2,5 Entgeltpunkte angerechnet, für ab 1992 geborene Kinder bis zu 3,0. Das hilft insbesondere bei unterbrochenen Erwerbsverläufen, ersetzt aber keine jahrzehntelangen Höchstbeiträge.

Brutto ist nicht Netto: Kranken- und Pflegeversicherung

Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. In der Krankenversicherung der Rentner tragen Rentnerin oder Rentner und Rentenversicherung jeweils die Hälfte des allgemeinen Satzes von 14,6 Prozent sowie des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,5 Prozent; einzelne Kassen liegen teils darüber. Den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen Rentenbeziehende selbst – 2025 im Regelfall 3,6 Prozent, für Kinderlose über 23 Jahre 4,2 Prozent.

Bei einer Bruttorente von 3.000 Euro ergibt das – allein für Sozialbeiträge – grob 8,55 Prozent Krankenversicherung und 3,6 bis 4,2 Prozent Pflegeversicherung, also etwa 12 bis 13 Prozent Abzüge, bevor die Steuer ins Spiel kommt.

Steuern: Der Besteuerungsanteil entscheidet

Ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, hängt vor allem vom Rentenbeginn ab. Für Neurentnerinnen und -rentner 2025 sind 83,5 Prozent der Jahresbruttorente steuerpflichtig; der individuelle Rentenfreibetrag beträgt damit 16,5 Prozent des ersten vollen Jahresbetrags und bleibt lebenslang als absoluter Wert bestehen.

Zusätzlich wirkt der Grundfreibetrag von 12.096 Euro (bei Zusammenveranlagung 24.192 Euro), dazu kommen typische Abzüge wie die als Sonderausgaben berücksichtigten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Bei 3.000 Euro Bruttorente im Monat entsteht regelmäßig ein zu versteuerndes Einkommen – die konkrete Steuerlast hängt jedoch von Familienstand, Kirchensteuer, weiteren Einkünften und abzugsfähigen Aufwendungen ab.

Wie realistisch sind 3.000 Euro – ein Blick auf die Statistik

Im Bestand der gesetzlichen Renten sind sehr hohe Zahlbeträge die Ausnahme. Nach amtlichen Veröffentlichungen lagen die durchschnittlichen Zahlbeträge zuletzt deutlich darunter; besonders hohe Altersrenten ab etwa 2.700 Euro werden nur von einem kleinen Anteil der Neurentner erreicht.

Ein Teil der Bevölkerung verfügt zwar über zusätzliche betriebliche oder private Renten, doch bezogen auf die gesetzliche Rente allein bleibt die 3.000-Euro-Marke ein ambitioniertes Ziel, das vor allem bei sehr langen und sehr gut bezahlten Erwerbsbiografien erreicht wird.

Früher, regulär oder später in Rente – was das für die Höhe bedeutet

Wer vor der Regelaltersgrenze geht, erhält dauerhaft Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat, maximal 14,4 Prozent. Umgekehrt erhöhen Zuschläge bei einem späteren Rentenbeginn die Rente um 0,5 Prozent je Monat.

Die landläufige „Rente mit 63“ ist heute eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit; die Altersgrenze steigt allerdings je nach Jahrgang an und liegt perspektivisch bei 65 Jahren. Wer die Marke von 3.000 Euro anstrebt, sollte die Effekte des Zugangsfaktors unbedingt einplanen.

Mehrsäulig denken: Betriebsrenten, Basis-/Riester-Renten und Kapitalentnahme

Die 3.000 Euro lassen sich deutlich leichter erreichen, wenn mehrere Säulen zusammenspielen. Eine üppige Betriebsrente oder private Leibrenten können die gesetzliche Rente ergänzen; zu beachten ist hierbei, dass auf Betriebsrenten in der Regel der volle GKV- und Pflegebeitrag fällig wird, ohne hälftigen Zuschuss der Rentenversicherung.

Alternativ oder ergänzend kann ein Wertpapier-Entnahmeplan im Ruhestand laufende Erträge liefern; dieser Baustein ist flexibel, unterliegt aber Kapitalmarktrisiken und steuerlichen Regeln für Kapitalerträge. Welche Kombination Sinn ergibt, ist individuell – entscheidend ist, früh und planvoll vorzusorgen und Förderwege sowie

Beispielhafte Einordnung – was man grob im Erwerbsleben leisten muss

Zur Orientierung: Für 3.000 Euro Bruttorente braucht es, wie gezeigt, rund 73,5 Entgeltpunkte. Über 45 Versicherungsjahre entspricht das im Mittel etwa 1,63 Punkten pro Jahr. Bezogen auf den 2025er Lohnmaßstab heißt das eine durchschnittliche Jahresvergütung in der Größenordnung von gut 82.000 Euro – über Jahrzehnte hinweg und ohne längere Lücken.

Wer näher an der Beitragsbemessungsgrenze verdient, schafft die Punktzahl schneller; wer häufiger darunter liegt oder früher in Rente geht, braucht zusätzliche Bausteine.

Fazit

Die Antwort lautet: Ja, 3.000 Euro Rente sind möglich – aber als reine Bruttorente aus der gesetzlichen Versicherung erfordern sie sehr lange und sehr gut vergütete Erwerbsbiografien oder eine gezielte Kombination aus gesetzlicher Rente, Betriebs- und Privatrenten.

Zudem gilt: Brutto ist nicht Netto. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die nachgelagerte Besteuerung reduzieren die Auszahlung spürbar.

Wer die Marke anpeilt, sollte frühzeitig planen, Entgeltpunkte konsequent aufbauen, mögliche Erziehungs- und Pflegezeiten korrekt erfassen und betriebliche sowie private Vorsorge gezielt nutzen.

Die nüchterne Rechnung zeigt: Mit Disziplin, stabil hohen Einkommen und einer klugen Mehrsäulen-Strategie bleibt die 3.000-Euro-Marke erreichbar – aber sie ist kein Selbstläufer.

Hinweis: Alle Werte und Rechtsstände beziehen sich auf das Jahr 2025. Einzelne Kassen- und Steuerwerte können abweichen; maßgeblich sind die individuellen Bescheide und Tarife.

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Aoun: Lebanon looks forward to enhancing relations with Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Oktober 2025 - 15:37

Lebanese President Joseph Aoun said that deepening and developing bilateral relations with Syria is achieved by forming joint committees to examine all outstanding issues, most importantly the agreements concluded between the two countries, which inevitably require reconsideration, study and evaluation.

In a post on X, the Lebanese precedency said :” Aoun informed Syrian Foreign Minister Asaad Hassan al-Shaibani ,at their meeting in the Lebanese capital Beirut, that Lebanon is looking forward towards enhancing relations between Lebanon and Syria based on mutual respect, non-interference in internal affairs, and activating cooperation between the two countries in political, economic and security fields to achieve stability in both countries.

Aoun noted that the Syrian decision to suspend the work of Syrian Lebanese Higher Council requires the activation of diplomatic relations, adding that “in this frame, we’re waiting the appointment of a new Syrian ambassador to Lebanon to follow up all the issues through the Syrian and Lebanese embassies in Damascus and Bierut.  

He said:” we’ve a long way ahead, and when intentions are pure, the interests of our two brotherly countries will prevail over all considerations, and we have no choice but to agree on what guarantees this interest,” noting that the situations on the Syrian Lebanese borders is better than what it was earlier, and the issues that require treatment, as we’ve agreed upon with President Ahmad al-Sharaa during our two previous meeting in Cairo and Doha,  the most prominent of these are the issues of land and maritime borders, the gas pipeline, and the issue of detainees.

We will work to study all these issues based on the common interest”.

Tuhama alsaidi /Mazen Eyoun

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