Sammlung von Newsfeeds

Gerîla TV startet mit erneuertem Auftritt

Gerîla TV, der Videokanal der Volksverteidigungskräfte (HPG), setzt seine Arbeit mit einer erneuerten technischen Infrastruktur und einem überarbeiteten inhaltlichen Konzept fort. Neben aktuellen Aufnahmen aus den Guerillagebieten sollen künftig insbesondere das audiovisuelle Archiv gesichert und neue eigene Formate produziert werden.

Der überwiegend kurdischsprachige Kanal veröffentlicht Aufnahmen über die Aktivitäten der Guerilla sowie Dokumentationen, kulturelle und historische Beiträge und Gedenkformate über gefallene Mitglieder. Bei Bedarf werden Inhalte auch in weiteren Sprachen produziert. Nach Angaben von Gerîla TV stammen die veröffentlichten Aufnahmen aus Kameras vor Ort und dokumentieren Geschehnisse damit unmittelbar aus den jeweiligen Gebieten.

 


Audiovisuelles Gedächtnis bewahren

Einen Schwerpunkt der neuen Veröffentlichungsphase bildet die Sicherung und Aufarbeitung älteren Bildmaterials. Gerîla TV will damit die Geschichte, das Leben und die Erfahrungen der kurdischen Guerillabewegung dokumentieren und für kommende Generationen erhalten. Parallel dazu sollen weiterhin Aufnahmen und Dokumente unmittelbar an den Orten des Geschehens gesammelt, archiviert und veröffentlicht werden. Zugleich kündigte der Kanal an, die Produktion eigener Dokumentationen sowie kultureller und historischer Inhalte auszubauen.

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Feindschaft im Wartestand

Ein ukrainischer Offizier warnt vor einem möglichen zukünftigen Konflikt zwischen seinem Land und Polen.
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Medien, Nachrichtendienste und BND-Reform

Vertrauensverhältnisse: Medien, Polizei und Nachrichtendienste Im Juli 2020 berichteten zwei Journalisten in den Stuttgarter Nachrichten über den Beginn einer Hausdurchsuchung bei einem IMI-Autor in einem linken Hausprojekt in Tübingen:„Um sechs Uhr morgens liegt der Tübinger Sternplatz noch im Schlaf. Nur (…)

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Freihandelsabkommen Mercosur: EU stoppt Rindfleisch aus Brasilien

Transition News - 14. August 2026 - 14:26

Das EU-Handelsabkommen Mercosur mit den Ländern Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay hat Anfang 2026 zu vehementen Protesten bei europäischen Landwirten geführt. Diese sahen ihre Existenzgrundlage gefährdet, zudem kritisierten sie, dass die Lebensmittelsicherheit in den Mercosur-Ländern nicht gewährleistet sei, die Gesundheit der Verbraucher werde gefährdet. Auch wurde bemängelt, dass das Abkommen vor allem deutschen Exportinteressen diene (wir berichteten hier, hier und hier).

Und obwohl das EU-Parlament im Januar eine Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof erwirkt hatte, setzte die EU-Kommission das umstrittene Abkommen über den Mechanismus der vorläufigen Anwendung um, wodurch die Entscheidung des EU-Parlaments umgangen und die Zölle im Handel zwischen beiden Regionen ab Mai abgeschafft werden konnten.

Im Mai hatte die EU ihren Markt im Zuge des Vertrags auch für südamerikanisches Rindfleisch geöffnet. Doch ab dem 3. September sollen Lieferungen aus Brasilien nun vorerst nicht mehr in die EU gelangen. Der Grund sind neue Vorgaben für den Einsatz bestimmter antimikrobieller Mittel bei Tieren.

Drittstaaten müssen demnächst nachweisen, dass Tiere, deren Fleisch in die EU gelangt, nicht mit antimikrobiellen Mitteln zur Wachstumsförderung behandelt wurden und auch keine Mittel erhielten, die in der EU für bestimmte Behandlungen beim Menschen reserviert sind.

Brasilien muss nun Maßnahmen ergreifen, um die Auflagen der EU zu erfüllen. Wann dieser Prozess abgeschlossen werden kann, ist laut EU noch nicht absehbar. Denn es könnten Gesetzesänderungen oder zusätzliche Kontrollen notwendig sein. Zum anderen spielten die Produktionszyklen der Tiere eine Rolle.

Dass ein Ausfall Brasiliens für den europäischen Markt relevant sein könnte, zeigen Zahlen der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission. Demnach importierte die EU im Jahr 2025 rund 119.600 Tonnen Rindfleisch und lebende Rinder in Schlachtkörperäquivalent aus Brasilien. Das entsprach 26,5 Prozent aller entsprechenden Einfuhren aus Drittstaaten.

Auch 2026 blieb Brasilien ein wichtiger Lieferant. In den ersten drei Monaten kamen nach Angaben der EU-Kommission rund 26.200 Tonnen aus dem Land. Damit entfielen knapp 27 Prozent der EU-Einfuhren auf Brasilien.

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Moskau geht gegen westliche Helfer der Ukraine vor

Transition News - 14. August 2026 - 14:16

Russland will seine Angriffe auf die Unterstützer der Ukraine verschärfen. Das kündigte der Außenminister Sergej Lawrow in einem Interview mit dem russischen Fernsehsender Vesti an, wie die Welt berichtet. Die Methoden sollen demnach verschärft werden.

Ins Visier genommen werden Orte im Westen, die der ukrainischen «Kriegsmaschinerie» dienen. Lawrow wandte sich vor allem an die Europäische Union (EU). Brüssel habe einen sehr gefährlichen Weg eingeschlagen, betonte der russische Außenminister. Nach seinen Worten maßt sich die EU das Recht an, Schiffe, die es als unerwünscht erachtet, als Teil einer sogenannten Schattenflotte zu bezeichnen.

Lawrow warf ihr in diesem Zusammenhang ein «überhöhtes Selbstbewusstsein» vor. Dieses sei für alle europäischen Eliten charakteristisch, die heute die Macht innehätten. Der Außenminister sieht darin den Grund, warum mehrere westliche Staaten gegen das Völkerrecht verstoßen. Er bezog sich dabei auf Maßnahmen, mit denen Staaten wie Großbritannien, Frankreich oder Schweden für Russland fahrende Öltanker kurzzeitig festsetzen. Begründet wird dies mit einer angeblichen Sanktionsumgehung.

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Das BSW schärft sein Profil kurz vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland

Transition News - 14. August 2026 - 14:15

Kurz vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland hat die BSW-Vorsitzende Mohamed Ali eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen. Die Partei sei programmatisch sehr weit weg vom BSW, sagte sie im Deutschlandfunk. Gleichzeitig kritisierte sie die Brandmauer-Politik der Altparteien. Diese sei gescheitert und habe der AfD zu hohen Umfragewerten verholfen.

Ali hatte zusammen mit ihrem Co-Vorsitzenden Fabio De Masi und Parteigründerin Sahra Wagenknecht überparteiliche Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ins Gespräch gebracht. Diese sollten unter Einbindung der AfD mit wechselnden Mehrheiten regieren.

Im Hinblick auf Thüringen haben die BSW-Bundesvorsitzenden den dortigen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) zum Rücktritt aufgefordert und den eigenen Verband in dem ostdeutschen Bundesland dazu ermutigt, ihm die Unterstützung zu entziehen. Wagenknecht, Ali und De Masi kritisieren seit längerem den BSW-Landesverband Thüringen, weil dieser eine Regierungskoalition mit CDU und SPD eingegangen ist.

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Das BSW schärft sein Profil kurz vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland

Transition News - 14. August 2026 - 14:15

Kurz vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland hat die BSW-Vorsitzende Mohamed Ali eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen. Die Partei sei programmatisch sehr weit weg vom BSW, sagte sie im Deutschlandfunk. Gleichzeitig kritisierte sie die Brandmauer-Politik der Altparteien. Diese sei gescheitert und habe der AfD zu hohen Umfragewerten verholfen.

Ali hatte zusammen mit ihrem Co-Vorsitzenden Fabio De Masi und Parteigründerin Sahra Wagenknecht überparteiliche Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ins Gespräch gebracht. Diese sollten unter Einbindung der AfD mit wechselnden Mehrheiten regieren.

Im Hinblick auf Thüringen haben die BSW-Bundesvorsitzenden den dortigen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) zum Rücktritt aufgefordert und den eigenen Verband in dem ostdeutschen Bundesland dazu ermutigt, ihm die Unterstützung zu entziehen. Wagenknecht, Ali und De Masi kritisieren seit längerem den BSW-Landesverband Thüringen, weil dieser eine Regierungskoalition mit CDU und SPD eingegangen ist.

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Jobcenter kontrollieren Betriebe: Aber hier ist Schluss

Jobcenter dürfen Grundstücke und Geschäftsräume während der Geschäftszeiten betreten, wenn dies zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage bilden § 64 Absatz 1 SGB II und der entsprechend anwendbare § 319 SGB III.

Ein Freibrief für eine umfassende Durchsuchung ist das nicht. Das Jobcenter darf nur die für seinen gesetzlichen Prüfzweck erforderlichen Räume betreten und einschlägige Unterlagen einsehen.

Wichtig ist: Private Wohnräume sind von diesem Zutrittsrecht nicht erfasst, selbst wenn dort betriebliche Unterlagen lagern. Auch Kopien, Fotos oder die Mitnahme von Geschäftsunterlagen sind bei einer reinen Jobcenter-Prüfung nach der aktuellen Verwaltungsvorgabe grundsätzlich nur mit Zustimmung erlaubt.

Für Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gelten teilweise weitergehende Regeln. Arbeitgeber und Selbstständige sollten deshalb schon zu Beginn klären, welche Behörde die Prüfung führt und auf welche Vorschrift sie sich stützt.

Wann darf das Jobcenter einen Betrieb kontrollieren?

Zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch müssen Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsaufzeichnungen gewähren.

Die Maßnahme muss konkret zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich sein. Eine allgemeine Betriebsprüfung ohne Bezug zu einem möglichen Leistungsmissbrauch ist auf dieser Grundlage nicht zulässig.

Geht es ohne Missbrauchsbezug lediglich darum, das anrechenbare Einkommen eines Beschäftigten zu ermitteln, kommt bei Arbeitgebern die eigenständige Einsichtspflicht aus § 60 Absatz 5 SGB II in Betracht. Beide Prüfgrundlagen stehen nach der BA-Weisung selbstständig nebeneinander und haben unterschiedliche Folgen bei einer Verweigerung.

Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 64 SGB II soll einer Einzelprüfung in der Regel zunächst ein erfolgloses Auskunftsersuchen vorausgehen.

Wen kann eine solche Prüfung treffen?

Betroffen sein können Arbeitgeber, die eine Person beschäftigen, die SGB-II-Leistungen beantragt hat, bezieht oder bezogen hat. Das Jobcenter darf dann etwa prüfen, ob Arbeitszeit, Lohnabrechnung und gemeldetes Einkommen zusammenpassen.

Auch Selbstständige, die selbst Leistungen beantragen oder erhalten, können zur Einsicht verpflichtet sein. Für sie ist besonders wichtig, private und geschäftliche Unterlagen sauber zu trennen; weitere Hinweise bietet der interne Ratgeber zu Einkommen und Nachweisen bei selbstständiger Tätigkeit.

Lagert eine Steuerkanzlei oder ein anderer Dienstleister die einschlägigen Unterlagen im Auftrag, kann das Einsichtsrecht auch dort ausgeübt werden. § 319 Absatz 1 Satz 2 SGB III erlaubt während der Geschäftszeit den Zutritt zu den Geschäftsräumen des verwahrenden Dritten.

Welche Räume dürfen Prüfer betreten?

Das gesetzliche Zutrittsrecht erfasst Grundstücke und Geschäftsräume während der Geschäftszeit. Dazu können Verkaufsflächen, Werkstätten, Lager, Büros oder ein betrieblich genutzter Archivraum gehören, soweit der Zutritt für die konkrete Prüfung erforderlich ist.

Private Wohnräume sind nach der BA-Weisung ausdrücklich ausgenommen. Das gilt auch dann, wenn Aktenordner, ein Laptop oder Belege in der Wohnung aufbewahrt werden; ein Zutritt ist dort nur freiwillig möglich, sofern keine andere Rechtsgrundlage eingreift.

Bei Räumen innerhalb einer Privatwohnung kann die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein. Betroffene sollten vor einem Zutritt schriftlich klären lassen, weshalb das Jobcenter den Raum als Geschäftsraum einstuft; mehr dazu erklärt der interne Ratgeber über Hausbesuche des Jobcenters und den Schutz der Wohnung.

Welche Geschäftsunterlagen darf das Jobcenter einsehen?

§ 319 SGB III nennt Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher, andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen. In Betracht kommen je nach Prüfgegenstand beispielsweise Arbeitsverträge, Stundennachweise, Lohnabrechnungen, Kassenunterlagen, Rechnungen oder betriebliche Buchungen.

Entscheidend bleibt der Bezug zum konkreten Sachverhalt. Unterlagen über unbeteiligte Beschäftigte, Kunden oder Geschäftsvorgänge dürfen nicht allein deshalb umfassend ausgewertet werden, weil sie im selben Ordner oder im selben System gespeichert sind.

Auch bei einer zulässigen Kontrolle gelten das Sozialgeheimnis und der Grundsatz der Erforderlichkeit. § 35 SGB I schützt Sozialdaten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, während § 67a SGB X die Datenerhebung auf die Aufgabenerfüllung begrenzt.

In der Praxis empfiehlt sich deshalb, die angeforderten Unterlagen vorab zusammenzustellen und sachfremde Daten technisch oder organisatorisch zu trennen. Das verhindert, dass Prüfer unbeabsichtigt Informationen sehen, die mit dem Fall nichts zu tun haben.

Dürfen Prüfer Unterlagen kopieren oder mitnehmen?

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur ziehen hier eine klare Grenze: § 319 SGB III erlaubt zunächst nur die Einsichtnahme. Abschriften, Fotokopien, Scans oder Fotografien dürfen Jobcenter-Beschäftigte danach nur mit dem Einverständnis der auskunftspflichtigen Person anfertigen.

Auch Originalunterlagen dürfen nicht allein auf dieser Grundlage zur Auswertung aus dem Betrieb mitgenommen werden. Eine Überlassung für die Prüfung außerhalb des Unternehmens setzt nach der BA-Weisung eine Zustimmung voraus, die aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden sollte.

Für automatisiert gespeicherte Daten gilt eine Ausnahme. Nach § 319 Absatz 2 SGB III kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, erforderliche Daten auf Kosten der Behörde auszusondern und maschinenlesbar oder in Listen bereitzustellen.

Ist die Trennung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich und stehen keine überwiegenden Schutzinteressen entgegen, dürfen Daten ungesondert übergeben werden. Dann muss die Behörde die benötigten Inhalte selbst absondern und den Datenträger nach Abschluss auf Verlangen zurückgeben oder die Daten vernichten; der sonstige Zeit- und Personalaufwand des Betriebs wird nicht erstattet.

Einsichtnahme ist keine Durchsuchung

Das Betretungs- und Einsichtsrecht ist keine strafprozessuale Durchsuchungsbefugnis. Der Betrieb legt die verlangten Unterlagen vor; für das eigenmächtige Öffnen von Schränken, die Suche auf Datenträgern oder eine Beschlagnahme braucht die Behörde eine andere Rechtsgrundlage.

Ergeben sich konkrete Anhaltspunkte für Schwarzarbeit oder eine Unterschreitung des Mindestlohns, muss das Jobcenter die Zollverwaltung unterrichten. Bei einem Straftatverdacht im Zusammenhang mit Dienst- oder Werkleistungen sieht die BA-Weisung eine Abgabe an das Hauptzollamt vor; entsteht der Verdacht erst während eines Bußgeldverfahrens, geht der Fall an die Staatsanwaltschaft.

Warum eine Kontrolle des Zolls anders ablaufen kann

Eine Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit darf nicht mit einer alleinigen Prüfung des Jobcenters verwechselt werden. Nach § 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz kann der Zoll Geschäftsräume während der Arbeits- oder Geschäftszeiten angekündigt oder unangekündigt betreten.

Für die Prüfung von Unterlagen erlaubt § 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz dem Zoll, Kopien oder elektronische Abschriften ohne Zustimmung aus dem Betrieb mitzunehmen. Die unmittelbare Mitnahme von Originalen während des Vor-Ort-Termins setzt dagegen Zustimmung voraus; zusätzlich kann der Zoll mit einer gesonderten Aufforderung die Vorlage oder Übersendung von Unterlagen an die Dienststelle verlangen.

Auch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nimmt Wohnungen vom gewöhnlichen Betretungsrecht aus. Eine strafprozessuale Durchsuchung aufgrund einer gesonderten Anordnung ist davon zu unterscheiden und folgt anderen Regeln.

Tritt das Jobcenter gemeinsam mit dem Zoll auf oder unterstützt es eine Zollprüfung, kann deshalb ein anderer Befugnisrahmen gelten. Der Betrieb sollte sich die Namen der Bediensteten, die federführende Behörde, den Prüfauftrag und die jeweils genannte Rechtsgrundlage notieren.

Die wichtigsten Befugnisse und Grenzen im Überblick Prüfmaßnahme Was gilt bei einer Prüfung nach § 64 SGB II in Verbindung mit § 319 SGB III? Betreten von Geschäftsräumen Während der Geschäftszeit zulässig, soweit der Zutritt für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich ist. Betreten privater Wohnräume Von dieser Befugnis nicht umfasst; ohne andere Rechtsgrundlage nur mit freiwilliger Zustimmung. Einsicht in Geschäftsunterlagen Zulässig, wenn die Unterlagen für den konkreten Prüfzweck erforderlich sind. Kopien, Fotos oder Scans durch das Jobcenter Nach der BA-Weisung grundsätzlich nur mit Einverständnis. Mitnahme von Originalunterlagen Für eine Auswertung außerhalb des Betriebs grundsätzlich nur mit Zustimmung. Bereitstellung ausgesonderter Digitaldaten Kann nach § 319 Absatz 2 SGB III verlangt werden; die Behörde trägt die Kosten der Aussonderung. Zollprüfung nach dem SchwarzArbG Teilweise weitergehende Befugnisse, darunter unangekündigter Zutritt und Kopien ohne Zustimmung. Wie müssen Ankündigung, Begründung und Rechtsschutz aussehen?

Für gemeinsame Einrichtungen sieht die BA-Weisung eine angekündigte und schlüssig begründete Einsicht vor; eine Woche Vorlauf hält die Bundesagentur gewöhnlich für ausreichend. Diese Zeitspanne ist keine gesetzliche Mindestfrist, und zugelassene kommunale Träger können eigene Verwaltungsvorgaben haben, bleiben aber an die gesetzlichen Grenzen gebunden.

Das Einsichtsverlangen ist nach der BA-Weisung ein Verwaltungsakt und muss Inhalt, Grund und Rechtsgrundlage erkennen lassen. Eine pauschale Aufforderung, die gesamte Buchhaltung und sämtliche Datenträger bereitzuhalten, kann zu weit gehen; Arbeitgeber und Selbstständige können eine Konkretisierung nach Zeitraum, betroffener Person und Unterlagenart verlangen.

Wird die Einsicht nur mündlich angeordnet, kann bei berechtigtem Interesse unverzüglich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung verlangt werden. Das ergibt sich aus § 33 Absatz 2 SGB X.

Gegen das Einsichtsverlangen kommen nach der BA-Weisung Widerspruch und Anfechtungsklage in Betracht. Ist die Kontrolle bereits abgeschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Fortsetzungsfeststellungsklage klären, ob das Vorgehen rechtswidrig war.

Ein Widerspruch muss nach § 84 SGG in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts eingelegt werden. Ob der Rechtsbehelf die bevorstehende Prüfung stoppt oder zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz nötig ist, muss im Einzelfall schnell geklärt werden.

Der interne Ratgeber zum Widerspruch gegen Entscheidungen des Jobcenters erläutert Frist, Form und Zugangsnachweis. Bei einem kurzfristigen Termin kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein, bevor die Kontrolle durchgeführt wird.

So sollten Arbeitgeber und Selbstständige reagieren

Nach Eingang der Ankündigung sind Adressat, Aktenzeichen, Prüfzweck, Rechtsgrundlage, Termin und verlangte Unterlagen zu prüfen. Unklare oder sehr weit gefasste Anforderungen sollten vor dem Termin schriftlich eingegrenzt werden.

Ein Ansprechpartner im Betrieb sollte die Prüfer begleiten und ein eigenes Protokoll führen. Zu Beginn sollte er sich die Dienstausweise und den Prüfauftrag zeigen lassen und die Namen aller Anwesenden notieren.

Während des Termins gehören nur die angeforderten und sachlich erforderlichen Unterlagen auf den Tisch. Verlangt das Jobcenter Kopien, Datenexporte oder Originale, ist zu klären, auf welche Befugnis es sich beruft oder ob es um freiwillige Zustimmung bittet; eine Einwilligung sollte einzelne Dokumente und einen klaren Zweck bezeichnen.

Nach der Prüfung empfiehlt sich ein Gedächtnisprotokoll über Dauer, beteiligte Personen, eingesehene Dokumente und angefertigte Kopien. Beteiligte können zudem unter den Voraussetzungen von § 25 SGB X Einsicht in die Verfahrensakte verlangen.

Warum eine einfache Verweigerung riskant ist

Die Weigerung, eine Einsicht nach § 319 SGB III zu gewähren, erfüllt laut BA-Weisung keinen eigenen Bußgeldtatbestand im SGB II. Ein rechtmäßiges Verlangen einer gemeinsamen Einrichtung kann dennoch mit einem Zwangsmittel durchgesetzt werden; bei der eigenständigen Arbeitgeberpflicht aus § 60 Absatz 5 SGB II droht nach § 63 SGB II ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Bei Leistungsberechtigten können fehlende Mitwirkung und ungeklärte Angaben die Leistungsentscheidung beeinflussen. Eine Versagung oder Entziehung wegen fehlender Mitwirkung ist nach § 66 SGB I jedoch erst nach einem schriftlichen Hinweis auf die Folgen und dem erfolglosen Ablauf einer angemessenen Frist zulässig.

Wer das Vorgehen für rechtswidrig hält, sollte Widerspruch einlegen und Rechtsschutz suchen, statt die Prüfer lediglich an der Tür abzuweisen. Folgt eine Anhörung oder Rückforderung, hilft der interne Überblick zu Anhörung, Aufhebung und Erstattung beim Jobcenter bei der Prüfung der behördlichen Feststellungen.

Der Beitrag Jobcenter kontrollieren Betriebe: Aber hier ist Schluss erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Versicherungslücke kostet Frau den gesamten Anspruch auf EM-Rente

Selbst eine zweifelsfrei festgestellte volle Erwerbsminderung führt nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist auch, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist und ob zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Versicherungszeiten vorhanden waren. Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG Bayern, Urteil vom 27. November 2025, Az. L 21 R 549/23).

Die Klägerin war spätestens Anfang 2024 voll erwerbsgemindert. Trotzdem erhielt sie keine EM-Rente. Ihre besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits verloren gegangen.

Volle Erwerbsminderung wurde schließlich festgestellt

Die 1966 geborene Frau hatte zunächst als Friseurin gearbeitet und war später als Hauswirtschafterin und Betreuungskraft für Demenzkranke beschäftigt. Seit August 2014 war sie arbeitsunfähig. Nach dem Krankengeld bezog sie bis Februar 2017 Arbeitslosengeld I und war anschließend zunächst ohne Leistungsbezug arbeitslos gemeldet.

Im Januar 2019 beantragte sie eine Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab, weil die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt seien.

Es folgte ein langes Verfahren mit mehreren medizinischen Gutachten. Zunächst kamen Ärzte überwiegend zu dem Ergebnis, dass die Frau leichte Tätigkeiten unter bestimmten Einschränkungen noch mindestens sechs Stunden täglich verrichten könne. Andere Sachverständige hielten ihr Leistungsvermögen bereits für stärker eingeschränkt.

Ende 2023 beziehungsweise Anfang 2024 änderte sich die gesundheitliche Situation dramatisch. Bei der Klägerin wurde ein metastasiertes Lungenkarzinom festgestellt. Ein vom LSG beauftragter Sachverständiger kam schließlich zu dem Ergebnis, dass seit Januar 2024 keine erwerbsmäßige Belastbarkeit mehr bestand.

Auch ein weiteres Gutachten sah nur noch ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich. Damit lag volle Erwerbsminderung vor. Doch für die Rente kam diese Erwerbsminderung zu spät.

Für die EM-Rente gilt die 3/5-Regel

Für eine Erwerbsminderungsrente müssen medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.

Nach § 43 SGB VI müssen Versicherte grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorweisen können.

Diese sogenannte 3/5-Regel (auch 5-5-3 Regel) kann durch bestimmte Zeiten beeinflusst werden. Unter anderem können Anrechnungszeiten die Wartenzeit verlängern, ebenso Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.

Im Fall der Klägerin traf genau das zu.

Versicherungsrechtlicher Schutz reichte nur bis März 2022

Im Versicherungsverlauf waren Pflichtbeitragszeiten beziehungsweise Zeiten mit Leistungen der Arbeitsagentur bis Februar 2017 gespeichert. Anschließend bestanden vom 24. Februar 2017 bis zum 9. Februar 2020 Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.

Danach gab es nach den Feststellungen des LSG keine entsprechenden rentenrechtlichen Zeiten mehr.

Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente waren nach der Berechnung des Gerichts letztmalig erfüllt, wenn der Versicherungsfall spätestens am 31. März 2022 eingetreten wäre. Die volle Erwerbsminderung galt jedoch erst Anfang 2024.

Anfrage beim Jobcenter rettete den Rentenanspruch nicht

Die Klägerin argumentierte, sie sei auch nach Februar 2020 weiterhin beim Jobcenter gemeldet gewesen. Sie habe dort wegen möglicher Leistungen vorgesprochen. Man habe ihr jedoch erklärt, dass wegen des Einkommens ihres Ehemannes kein Grundsicherungsgeld beziehungsweise damals Arbeitslosengeld II gezahlt werde.

Das Jobcenter teilte im Verfahren allerdings mit, dass die Klägerin dort nicht als Kundin bekannt sei. Das LSG stellte klar: Eine bloße Anfrage beim Jobcenter, ob ein Leistungsanspruch besteht, ersetzt keine ordnungsgemäße Arbeitslosmeldung.

Zwar können auch Zeiten ohne tatsächlichen Leistungsbezug rentenrechtlich berücksichtigt werden, wenn beispielsweise nur wegen des Einkommens oder Vermögens keine Leistung gezahlt wird.

Die übrigen Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein. Dazu gehört die Meldung als arbeitsuchend oder arbeitslos. Genau daran fehlte es hier.

Schwere Erkrankung konnte die entstandene Versicherungslücke nicht heilen

Besonders bitter war, dass an der späteren vollen Erwerbsminderung kaum noch Zweifel bestanden. Ein Sachverständiger stellte für Anfang 2024 ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden fest. Auch die Rentenversicherung ging schließlich davon aus, dass spätestens ab Februar 2024 volle Erwerbsminderung bestand.

Für einen Rentenanspruch hätte die Klägerin aber nachweisen müssen, dass bereits spätestens am 31. März 2022 eine volle oder zumindest teilweise Erwerbsminderung eingetreten war.

Diesen Nachweis sah das LSG nicht als erbracht an. Dass Beschwerden schon vorher bestanden und später eine schwere Krebserkrankung festgestellt wurde, genügte nicht, um rückwirkend einen früheren Leistungsfall anzunehmen.

Zeitpunkt der Erwerbsminderung muss sicher nachgewiesen werden

Das LSG formulierte hierzu einen wichtigen Grundsatz: Nicht nur die Erwerbsminderung selbst, sondern auch der Zeitpunkt ihres Eintritts muss im sogenannten Vollbeweis feststehen. Das Gericht verlangt dafür einen so hohen Grad an Wahrscheinlichkeit, dass vernünftige Zweifel am maßgeblichen Leistungsfall nicht mehr bestehen.

Es genügt also nicht, dass es medizinisch möglich oder sogar wahrscheinlich erscheint, dass eine Erkrankung bereits früher bestanden hat. Die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit muss sich rückwirkend nachweisen lassen.

Der Betroffenen gelang dies nicht für die Zeit bis März 2022 nicht gelungen.

Arbeitslosmeldung kann für die EM-Rente entscheidend werden

Das Urteil zeigt, warum Versicherte nach dem Ende von Krankengeld oder Arbeitslosengeld ihre rentenrechtlichen Zeiten im Blick behalten sollten.

Wer keine Pflichtbeiträge mehr zahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch Anrechnungszeiten weiterhin geschützt sein. Dazu kann auch eine ordnungsgemäß gemeldete Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug gehören. Eine formlose Nachfrage beim Jobcenter reicht dagegen nicht aus.

BSG ließ den Fall nicht mehr zur Revision zu

Das Bayerische LSG wies die Berufung zurück und ließ die Revision nicht zu. Die Klägerin legte dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht ein. Diese Beschwerde verwarf das BSG als unzulässig. Damit blieb die Entscheidung des Bayerischen LSG bestehen.

Es reicht also nicht, irgendwann nachweislich voll erwerbsgemindert zu sein. Die Erwerbsminderung muss zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

FAQ zur Beitragsfalle bei der Erwerbsminderungsrente Reicht volle Erwerbsminderung automatisch für eine EM-Rente?

Nein. Zusätzlich zu den medizinischen Voraussetzungen müssen grundsätzlich die allgemeine Wartezeit und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sein.

Kann Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug den Versicherungsschutz erhalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Zeiten einer ordnungsgemäß gemeldeten Arbeitslosigkeit können als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden und den maßgeblichen Fünfjahreszeitraum verlängern. Eine bloße Anfrage beim Jobcenter reicht dafür jedoch nicht automatisch aus.

Was passiert, wenn die volle Erwerbsminderung erst nach Verlust der Versicherungszeiten eintritt?

Dann kann trotz medizinisch festgestellter voller Erwerbsminderung kein Anspruch nach § 43 SGB VI bestehen. Entscheidend ist, dass der Leistungsfall zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, an dem auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllt waren.

Quellen

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.11.2025, Az. L 21 R 549/23. (Gesetze Bayern)
Bundessozialgericht, Beschluss vom 13.07.2026, Az. B 5 R 6/26 B. (Anwalt24)
§ 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung; Deutsche Rentenversicherung, Rechtliche Arbeitsanweisungen. (Deutsche Rentenversicherung)

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Ich brauche ein Boot

Mut kommt vor der Handlung und ohne Handlung bleiben Hürden Hürden.
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The Camp of the Saints Has Come Home to America, a Doomed Nation

The Camp of the Saints Has Come Home to America, a Doomed Nation Paul Craig Roberts Americans are unaware of […]
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PCR and Larry Sparano discuss On Target the latest jobs numbers and the devastating implications for employment of Artificial Intelligence

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Pflegegeld: Bei Urlaub in Deutschland gilt diese Grenze nicht

Wer Pflegegeld bezieht, kann auch länger als acht Wochen innerhalb Deutschlands verreisen. Der vorübergehende Wechsel in eine Ferienwohnung, zu Angehörigen oder auf einen Campingplatz beendet den Anspruch nicht allein wegen seiner Dauer.

Die oft genannte Acht-Wochen-Grenze stammt aus § 34 SGB XI und betrifft bestimmte Aufenthalte im Ausland. Für Reisen im Bundesgebiet enthält die Vorschrift keine entsprechende Höchstdauer.

Entscheidend bleibt, dass die erforderliche häusliche Pflege am Urlaubsort tatsächlich sichergestellt ist. Fällt die bisherige Pflegeperson aus, muss geprüft werden, ob Verhinderungspflege oder eine andere Leistung in Betracht kommt.

Was die Acht-Wochen-Regel seit 2026 besagt

Seit dem 1. Januar 2026 wird Pflegegeld bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt nach § 34 Absatz 1 SGB XI bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt. Für Aufenthalte in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz bestimmt Absatz 1a, dass der Anspruch nicht allein wegen des Aufenthalts ruht und deshalb auch über acht Wochen hinaus bestehen kann. Die frühere Frist von sechs Wochen wurde durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verlängert.

Diese Regel darf nicht auf Reisen innerhalb Deutschlands übertragen werden. Wer beispielsweise zehn Wochen von Köln an die Ostsee fährt, hält sich weiterhin im Bundesgebiet auf und fällt deshalb nicht unter die Auslandsregel des § 34 Absatz 1 SGB XI.

Weshalb ein Deutschlandurlaub den Anspruch nicht beendet

Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn sie die notwendige Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen. § 37 nennt keine Bindung an die dauerhaft gemeldete Wohnadresse.

Ergänzend zeigt § 36 Absatz 4 SGB XI, dass der Begriff der häuslichen Pflege nicht auf den eigenen Haushalt beschränkt ist. Eine Ferienwohnung oder ein Zimmer bei Verwandten kann deshalb vorübergehend zum Ort der Versorgung werden, sofern keine ausgeschlossene stationäre Unterbringung vorliegt.

Reist die bisherige Pflegeperson mit und übernimmt sie am Urlaubsort weiterhin die notwendigen Hilfen, bleibt die selbst organisierte Versorgung regelmäßig gesichert.

Allerdings muss die Unterkunft zum individuellen Bedarf passen. Zugänglichkeit, ein geeignetes Bad, Platz für Hilfsmittel, eine sichere Medikamentenaufbewahrung und erreichbare medizinische Hilfe können darüber entscheiden, ob die Versorgung verlässlich funktioniert.

Soll ein zugelassener ambulanter Pflegedienst am Urlaubsort mit der Pflegekasse abrechnen, werden regelmäßig Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung genutzt. Dadurch kann sich das ausgezahlte Pflegegeld anteilig verringern; weitere Hinweise bietet der Beitrag zum Pflegegeld ab Pflegegrad 2.

Deutschlandurlaub und Auslandsreise im Vergleich

Nicht die Länge der Reise allein bestimmt die Leistung. Ausschlaggebend sind der Aufenthaltsstaat und die Frage, wie die Pflege organisiert wird.

Situation Folge für das Pflegegeld Deutschlandurlaub, bisherige Pflegeperson pflegt weiter § 34 SGB XI enthält keine Acht-Wochen-Grenze für das Inland. Das Pflegegeld wird weitergezahlt, wenn die häusliche Pflege gesichert bleibt. Deutschlandurlaub, bisherige Pflegeperson fällt aus Die Reise selbst bleibt zeitlich unbeschränkt. Für eine notwendige Ersatzpflege können jedoch die Regeln der Verhinderungspflege gelten. Aufenthalt in EU, EWR oder Schweiz Das Pflegegeld ruht nach § 34 Absatz 1a SGB XI nicht allein wegen des Aufenthalts. Für andere Pflegeleistungen können abweichende Vorgaben gelten. Aufenthalt in einem Staat außerhalb von EU, EWR und Schweiz Das Pflegegeld wird bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt. Danach kann der Anspruch ruhen.

Die Acht-Wochen-Frist für bestimmte Auslandsaufenthalte ist von der ebenfalls achtwöchigen Höchstdauer der Verhinderungspflege zu unterscheiden. Beide Regeln betreffen verschiedene Sachverhalte und haben unterschiedliche Rechtsfolgen.

Wann Verhinderungspflege in Betracht kommt

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI setzt bei mindestens Pflegegrad 2 voraus, dass die private Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus einem anderen Grund an der Pflege gehindert ist. Eine Ersatzperson oder ein Dienst übernimmt dann die notwendige Versorgung.

Im Jahr 2026 können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro finanziert werden. Verhinderungspflege ist für höchstens acht Wochen je Kalenderjahr möglich; Ausgaben für Kurzzeitpflege verringern den noch verfügbaren Betrag und umgekehrt.

Übernimmt eine bis zum zweiten Grad verwandte oder verschwägerte Person beziehungsweise jemand aus demselben Haushalt die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, ist die Erstattung regelmäßig auf das Pflegegeld für zwei Monate begrenzt. Nachgewiesene notwendige Aufwendungen können zusätzlich berücksichtigt werden, insgesamt jedoch nur bis zum gemeinsamen Jahresbetrag.

Bei tageweiser Verhinderungspflege wird bis zu acht Wochen die Hälfte des zuvor bezogenen Pflegegeldes fortgezahlt. Am ersten und letzten Tag des jeweiligen Zeitraums bleibt es nach den Hinweisen des Bundesgesundheitsministeriums beim vollen Pflegegeld.

Eine vorherige Antragstellung ist seit 2026 nicht erforderlich. Der Antrag auf Kostenerstattung muss mit den Nachweisen spätestens am Ende des Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingehen, das auf die Ersatzpflege folgt; Einzelheiten erläutert der Beitrag zur Verhinderungspflege 2026.

Der Urlaub der pflegebedürftigen Person allein macht die Reise jedoch noch nicht zur Verhinderungspflege. Erstattungsfähig kann die Ersatzversorgung erst werden, wenn die bisherige Pflegeperson tatsächlich ausfällt und dadurch notwendige Kosten entstehen.

Das Sozialgericht Detmold verneinte in einem älteren, nicht rechtskräftigen Urteil vom 10. August 2018, Az. S 6 P 144/17 die Erstattung einer Ferienfreizeit, weil keine Verhinderung der Pflegepersonen nachgewiesen war und eine andere reguläre Versorgung bestand. Die Entscheidung erging noch zur früheren Rechtslage, veranschaulicht aber die weiterhin wichtige Trennung zwischen der Reise der pflegebedürftigen Person und dem Ausfall ihrer Pflegeperson.

Was bei einem längeren Aufenthalt zu beachten ist

Für einen gewöhnlichen Urlaub innerhalb Deutschlands ordnet § 34 SGB XI weder eine Genehmigung noch eine besondere Urlaubsmeldung an. Ein bloßer Wechsel des Aufenthaltsorts ändert den Pflegegeldanspruch daher nicht.

Anders liegt es bei Änderungen, die für die Leistung erheblich sind. Ändern sich Pflegeart oder Leistungsbezug, weil etwa ein Pflegedienst als Sachleistung abgerechnet wird oder die bisherige Pflegeperson ausfällt, sind diese Umstände nach § 60 Absatz 1 SGB I der Pflegekasse mitzuteilen.

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss außerdem einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Ein mehrmonatiger Deutschlandaufenthalt lässt diese Pflicht nicht entfallen, weshalb der Termin rechtzeitig mit einem zugelassenen Beratungsdienst abgestimmt werden sollte.

Beim ersten Termin muss die Beratung in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Bis zum 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen; die Einzelheiten erklärt der Beitrag zum Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2.

Entstehen Kosten für eine Ersatzpflege, sollten Zeitraum, täglicher Umfang, Name der Ersatzpflegeperson und Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Rechnungen, Quittungen und Überweisungsbelege erleichtern die spätere Prüfung durch die Pflegekasse.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Frau Berger hat Pflegegrad 3 und verbringt zehn Wochen mit ihrer Tochter in einer Ferienwohnung im Schwarzwald. Weil die Tochter dort weiterhin die gesamte private Pflege übernimmt, erhält Frau Berger ihr monatliches Pflegegeld von 599 Euro weiterhin ungekürzt; die Acht-Wochen-Regel des § 34 SGB XI greift nicht.

Muss die Tochter während des Aufenthalts für zwölf Tage abreisen und übernimmt ein Pflegedienst die notwendige Versorgung, ist dieser Zeitraum gesondert zu beurteilen. Die nachgewiesenen Kosten können dann im Rahmen der Verhinderungspflege erstattungsfähig sein. Bei tageweiser Ersatzpflege bleibt das Pflegegeld am ersten und letzten Tag vollständig erhalten, an den zehn dazwischenliegenden Tagen wird es zur Hälfte fortgezahlt.

Fragen und Antworten zum Pflegegeld im Deutschlandurlaub Endet das Pflegegeld nach acht Wochen Urlaub in Deutschland?

Nein. § 34 SGB XI nennt für Aufenthalte innerhalb Deutschlands keine Acht-Wochen-Grenze, sodass die Reisedauer allein den Anspruch nicht beendet.

Welche Voraussetzung muss am Urlaubsort erfüllt sein?

Die notwendige häusliche Pflege muss in geeigneter Weise gesichert bleiben. Dazu gehören die Hilfen, die sich aus dem individuellen Pflegebedarf ergeben, sowie der Zugang zu benötigten Medikamenten und Hilfsmitteln.

Muss ein längerer Deutschlandurlaub von der Pflegekasse genehmigt werden?

Eine besondere Urlaubsgenehmigung ist nicht vorgesehen. Mitgeteilt werden müssen jedoch Änderungen, die für die Leistung erheblich sind, etwa ein Ausfall der bisherigen Pflegeperson oder eine neue Form der Versorgung.

Was gilt, wenn die bisherige Pflegeperson nicht mitreist?

Wird wegen ihres tatsächlichen Ausfalls eine Ersatzpflege notwendig, kann Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI beansprucht werden. Deren Dauer, Jahresbetrag und Vorgaben zur Fortzahlung des Pflegegeldes gelten unabhängig davon, dass die Reise innerhalb Deutschlands stattfindet.

Gilt nach acht Wochen in jedem ausländischen Staat ein Zahlungsstopp?

Nein. In der EU, im EWR und in der Schweiz ruht das Pflegegeld nach § 34 Absatz 1a SGB XI nicht allein wegen des Aufenthalts; in anderen Staaten kann der Anspruch nach acht Wochen ruhen.

Der Beitrag Pflegegeld: Bei Urlaub in Deutschland gilt diese Grenze nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Die neue Geheimpolizei: Wie der Verfassungsschutz zum Instrument der inneren Aufrüstung wird

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den deutschen Verfassungsschutz grundlegend verändern. Mit dem am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Nachrichtendienste künftig nicht mehr nur beobachten, Informationen sammeln und auswerten. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv eingreifen können. Dobrindt spricht davon, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ zu machen. Kritiker sehen darin […]

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Betrugsvorwürfe gegen Gates-Tochter

Transition News - 14. August 2026 - 12:49

Im April 2025 brachten Bill Gates' Tochter Phoebe Gates und Sophia Kianni die KI-gestützte Shopping-Erweiterung Phia auf den Markt. Dabei handelt es sich um einen digitalen Einkaufsassistenten, der dabei hilft, Schnäppchen zu finden und Preise zu vergleichen. Die App war darauf ausgelegt, durch Affiliate-Provisionen Einnahmen zu erzielen, wenn Nutzer auf die darin enthaltenen Shopping-Links klickten.

Interne Mitteilungen und eine Untersuchung von Bloomberg deckten jedoch auf, dass die Erweiterung heimlich «Cookie-Stuffing» betrieb. Das bedeutet, dass Tracking-Cookies automatisch in die Browser der Nutzer eingefügt wurden, ohne deren Zustimmung, um sich unrechtmäßig Verkaufszahlen bei großen Einzelhändlern wie Nike, Gap und Nordstrom anzurechnen und somit Provisionen zu erhalten.

Bloomberg zufolge hat das Unternehmen am 8. Juli erklärt, das Problem erst 24 Stunden zuvor entdeckt zu haben. Aus internen Mitteilungen und Insider-Aussagen gehe jedoch hervor, dass Gates und Kianni ab Dezember Kenntnis der Funktion hatten.

Während diese Praxis die täglichen Einnahmen von Phia kurzzeitig auf 80.000 US-Dollar steigen ließ, führte die Deaktivierung der Funktion im Juli laut der Presseagentur zu einem drastischen Einbruch der Einnahmen.

Wie die New York Post erklärt, gilt Cookie Stuffing in den USA unter bestimmten Umständen als Betrug, auf den eine Freiheitsstrafe von maximal 20 Jahren sowie mögliche Geldstrafen steht.

Star Kashman, Gründungspartnerin der Anwaltskanzlei Cyber Law Firm, halte es allerdings für unwahrscheinlich, dass Gates als Ersttäterin die Maximalstrafe erhält. Die Staatsanwaltschaft müsse zudem zunächst nachweisen, dass sie wissentlich an einem Betrugsvorhaben beteiligt war. Phia habe Aspekte der Ergebnisse von Bloomberg bestritten und sei bislang nicht wegen einer Straftat angeklagt worden.

Gates und ihrem Start-up würden jedoch unmittelbar Zivilklagen, Forderungen nach Rückzahlung zu Unrecht gutgeschriebener Provisionen sowie Kontosperren durch Affiliate-Netzwerke drohen.

Nike, Gap und Nordstrom reagierten nicht auf Anfragen von Bloomberg nach einer Stellungnahme.

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Räumungsklage: Sozialamt muss nach Pflichtverletzung 2.684 Euro zahlen

Erhält ein Sozialamt die Mitteilung über eine Räumungsklage, darf es nicht untätig bleiben. Die Behörde muss den Sachverhalt prüfen und Kontakt mit dem Betroffenen aufnehmen, um einen drohenden Wohnungsverlust möglichst zu verhindern.

Unterlässt das Sozialamt diese Prüfung, kann es für die daraus entstehenden notwendigen Folgekosten einstehen müssen. Das Sozialgericht Lüneburg verpflichtete einen Sozialhilfeträger deshalb, eine Mietkaution von 1.500 Euro und Transportkosten von 1.184 Euro als Darlehen zu übernehmen.

Das gibt die 38. Kammer des Sozialgerichts Lüneburg bekannt (Beschluss vom 23. April 2026, Az. S 38 SO 8/26 ER).

Sozialamt muss Mietkaution und Transportkosten übernehmen

Das Gericht verpflichtete das Sozialamt, dem Antragsteller zwei Darlehen zu gewähren:

  • 1.500 Euro für die Mietkaution seiner neuen Wohnung
  • 1.184 Euro für den Transport seiner eingelagerten Möbel

Der Anspruch ergibt sich nach Auffassung des Gerichts aus dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch. Hintergrund war eine Verletzung der behördlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts.

Das Sozialamt hatte trotz einer anhängigen Räumungsklage nicht ausreichend geprüft, welche Hilfen erforderlich waren, um den Verlust der Wohnung zu verhindern.

Wichtig ist: Die Entscheidung bedeutet nicht, dass bei jeder Räumungsklage automatisch sämtliche Mietschulden oder Folgekosten übernommen werden müssen. Geht eine entsprechende Mitteilung des Amtsgerichts ein, entstehen für den Leistungsträger jedoch erhöhte Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung.

Amtsgerichte informieren Sozialbehörden über Räumungsklagen

Amtsgerichte informieren die zuständigen Leistungsträger, wenn eine Räumungsklage wegen mietrechtlicher Zahlungsrückstände eingeht.

Je nach Leistungsbezug kann die Mitteilung an das Jobcenter oder das Sozialamt gehen. Ziel ist es, die zuständige Behörde frühzeitig über einen drohenden Wohnungsverlust zu informieren.

Nach § 36 Abs. 2 SGB XII werden insbesondere folgende Angaben übermittelt:

  • der Tag des Eingangs der Klage
  • die Namen und Anschriften der Parteien
  • die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete
  • die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten Entschädigung
  • der Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist

Nach § 36 Abs. 1 SGB XII sollen Schulden übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Die Hilfe kann als Beihilfe oder Darlehen erbracht werden.

Räumungsklage löste weitere Prüfungspflichten aus

Im vorliegenden Fall ging die Mitteilung über die Räumungsklage während eines laufenden Antragsverfahrens beim Sozialamt ein.

Damit wurden nach Auffassung des Gerichts weitere Ermittlungspflichten ausgelöst. Das Sozialamt hätte sich nicht auf die bereits vorhandenen Unterlagen beschränken dürfen.

Angesichts der Räumungsklage musste sich der Behörde eine besondere Hilfebedürftigkeit aufdrängen. Als mögliche Ursachen kamen beispielsweise eine finanzielle Notlage oder eine psychische Erkrankung in Betracht.

Hinzu kam, dass dem Sozialamt bekannt war, dass der Antragsteller vor seinem Erstantrag Leistungen nach dem SGB II erhalten hatte. Auch dies sprach dafür, dass Hilfebedürftigkeit bestehen könnte.

Sozialamt hätte mindestens anrufen müssen

Nach Auffassung der 38. Kammer hätte das Sozialamt den Antragsteller mindestens telefonisch kontaktieren müssen.

Durch einen direkten Kontakt hätte die Behörde klären können, ob Hilfebedürftigkeit bestand und ob Hilfen nach § 36 Abs. 1 SGB XII notwendig waren, um den Wohnungsverlust abzuwenden.

Auch ein Hausbesuch durch den Außendienst wäre nach Ansicht des Gerichts denkbar gewesen. Möglicherweise hätte das Sozialamt zudem die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung anregen können.

All dies geschah jedoch nicht.

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch greift ein

Der Anspruch auf Übernahme der Mietkaution und der Transportkosten ergibt sich aus dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.

Dieser Anspruch greift verschuldensunabhängig ein, wenn ein Sozialleistungsträger eine Haupt- oder Nebenpflicht verletzt und dem Betroffenen dadurch ein sozialrechtlicher Nachteil entsteht.

Es handelt sich dabei nicht um einen gewöhnlichen Schadensersatzanspruch. Vielmehr soll der Zustand hergestellt werden, der bei einem rechtmäßigen Verhalten der Behörde voraussichtlich bestanden hätte.

Der Antragsteller war deshalb so zu stellen, als hätte er seine bisherige Wohnung nicht verloren. Sowohl die angemessene Mietkaution für die neue Wohnung als auch die notwendigen Transportkosten für seine Möbel waren danach als Darlehen zu übernehmen.

Bescheid wurde dem Antragsteller nicht bekannt gegeben

Der Eilantrag war nach Auffassung des Gerichts auch zulässig. Das Sozialamt hatte seinen Bescheid nicht dem Antragsteller selbst, sondern ausschließlich dessen rechtlichem Betreuer übersandt.

Damit hatte die Rechtsmittelfrist gegenüber dem Antragsteller nicht zu laufen begonnen.

Nach § 39 Abs. 1 SGB X wird ein Verwaltungsakt gegenüber demjenigen wirksam, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, sobald er ihm bekannt gegeben wird.

Die 38. Kammer hatte dazu bereits in einem anderen Verfahren ausgeführt:

„Die Behörde ist zu rechtmäßigem Verwaltungshandeln nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verpflichtet, ein Anspruch hierauf ergibt sich aus dem gesamten Rechtsverhältnis zwischen Behörde und Leistungsempfänger.“

Wann Post ausschließlich an den Betreuer gehen darf

Die ausschließliche Übersendung der Behördenpost an den rechtlichen Betreuer war im konkreten Fall nach Auffassung des Gerichts nicht zulässig. Die Kammer sah darin einen Eingriff in das Post- und Briefgeheimnis des Antragstellers aus Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz.

Nach § 1815 Abs. 2 Nr. 6 BGB muss das Betreuungsgericht den Aufgabenbereich „Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten“ ausdrücklich übertragen.

Eine bloße Übertragung des Aufgabenbereichs „Behördenangelegenheiten“ reicht dafür nicht aus.

Im vorliegenden Fall durfte der Antragsteller seine Rechte daher weiterhin selbst wahrnehmen und die Kommunikation mit der Behörde selbst führen. Sämtliche Post – einschließlich der Bescheide – musste ihm persönlich übersandt werden.

Da dem Betreuer der Aufgabenbereich „Behördenangelegenheiten“ übertragen worden war, mussten die Bescheide zusätzlich in Kopie an den rechtlichen Betreuer gehen. Nur so konnte dieser seinen Aufgabenbereich tatsächlich wahrnehmen.

Antragsteller konnte neue Wohnung nicht beziehen

Neben dem Anordnungsanspruch sah das Gericht auch einen Anordnungsgrund als glaubhaft gemacht an.

Der Antragsteller konnte seine neue Wohnung nicht beziehen, weil ihm das Geld für den Transport seiner eingelagerten Möbel fehlte. Ohne eine schnelle gerichtliche Entscheidung hätte sich seine Wohnungsnot weiter verschärft.

Das Gericht verpflichtete das Sozialamt deshalb im Eilverfahren zur vorläufigen Gewährung der beiden Darlehen.

Was die Entscheidung für Jobcenter bedeutet

Auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II enthält § 22 Abs. 9 SGB II eine entsprechende Mitteilungspflicht bei Räumungsklagen wegen Mietrückständen.

Nach Eingang einer solchen Mitteilung muss das Jobcenter insbesondere prüfen:

  1. Besteht Hilfebedürftigkeit?
    Das Jobcenter muss klären, ob ein ungedeckter Bedarf für Unterkunft und Heizung vorliegt.
  2. Wie sind die Mietrückstände entstanden?
    Dabei ist auch zu prüfen, ob die Rückstände auf einer verspäteten oder zu Unrecht unterbliebenen Zahlung der Behörde beruhen.
  3. Droht unmittelbar Wohnungslosigkeit?
    Eine Kündigung oder bereits erhobene Räumungsklage spricht für eine besonders dringliche Notlage.
  4. Welche Hilfe kann den Wohnungsverlust verhindern?
    In Betracht kommen unter anderem die Übernahme von Mietschulden, eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem Vermieter oder die Einschaltung einer Wohnungsnotfallhilfe.
  5. Ist ein direkter Kontakt notwendig?
    Öffnen Betroffene ihre Post nicht mehr oder können sie die Tragweite der Situation nicht einschätzen, kann eine telefonische Kontaktaufnahme oder aufsuchende Hilfe erforderlich sein.

Werden Mietrückstände rechtzeitig ausgeglichen, kann unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Schonfristregelung zumindest eine fristlose Kündigung unwirksam werden.

Anmerkung des Verfassers

Diese Entscheidung ist außergewöhnlich – aber aus meiner Sicht völlig richtig.

Geht bei einem Jobcenter oder Sozialamt eine Mitteilung über eine Räumungsklage wegen Mietrückständen ein, darf diese nicht lediglich abgeheftet werden. Die Behörde muss unverzüglich prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, die drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern.

Das gilt umso mehr, wenn die Behörde zuvor selbst Leistungen für die Unterkunft zu Unrecht nicht oder verspätet gezahlt hat.

Das Sozialgericht Lüneburg stellt deshalb klar: Verletzt ein Leistungsträger seine Aufklärungs- und Handlungspflichten, kann er auch für notwendige Kosten einstehen müssen, die ohne diese Pflichtverletzung nicht entstanden wären.

Was Betroffene bei drohendem Wohnungsverlust tun sollten

Wer eine Kündigung oder Räumungsklage wegen Mietrückständen erhält, sollte nicht darauf warten, dass das Gericht die zuständige Behörde informiert.

Betroffene sollten sich unverzüglich an das Jobcenter, das Sozialamt oder eine örtliche Wohnungsnotfallhilfe wenden. Ein Antrag auf Übernahme der Mietschulden sollte möglichst schriftlich und nachweisbar gestellt werden.

Dem Antrag sollten insbesondere die Kündigung oder Räumungsklage, der Mietvertrag, eine aktuelle Aufstellung der Mietrückstände und Nachweise über Einkommen und vorhandenes Vermögen beigefügt werden.

Droht der Verlust der Wohnung unmittelbar, kann zusätzlich ein Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht erforderlich sein.

Die Gerichtsangaben habe ich aus der Vorlage übernommen. Die genannten Rechtsgrundlagen entsprechen den aktuell veröffentlichten Gesetzestexten.

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Berufsunfähigkeitsrente bewilligt: Krankenkasse fordert fast 9.000 Euro Euro Krankengeld zurück

Eine selbstständige Ärztin erhält Krankengeld. Monate später bewilligt ihr das berufsständische Versorgungswerk rückwirkend eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Krankenkasse reagiert sofort: Sie kürzt das bereits gezahlte Krankengeld und verlangt 8.918,22 Euro zurück.

Die Ärztin hält dagegen. Schließlich könne sie trotz ihrer Berufsunfähigkeit noch außerhalb des Arztberufs arbeiten. Eine Berufsunfähigkeitsrente sei deshalb keine Erwerbsminderungsrente. Das Sozialgericht Hannover ließ dieses Argument nicht gelten. Die Rente des Ärzteversorgungswerks sei für die Krankengeldregeln mit einer Erwerbsminderungsrente vergleichbar. (Az. S 92 KR 273/23).

Ärztin wurde arbeitsunfähig und erhielt Krankengeld

Die 1969 geborene Klägerin arbeitete selbstständig als Ärztin und war freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ihre Versicherung umfasste einen Anspruch auf Krankengeld.

Ab dem 25. Mai 2021 war sie arbeitsunfähig. Ihre Krankenkasse zahlte ihr ab dem 6. Juli 2021 zunächst täglich 36,89 Euro brutto Krankengeld. Später stellte die Kasse einen Berechnungsfehler fest und erhöhte den Betrag auf 50,32 Euro brutto. Sie zahlte deshalb sogar noch 3.225,68 Euro nach.

Zu diesem Zeitpunkt ahnte die Ärztin noch nicht, dass eine andere Sozialleistung einen erheblichen Teil des Krankengeldes wieder kosten würde.

Ärzteversorgung bewilligte rückwirkend rund 1.100 Euro im Monat

Am 23. März 2022 bewilligte die Ärzteversorgung Niedersachsen der Frau eine Berufsunfähigkeitsrente. Und zwar rückwirkend. Die Rente begann bereits am 1. Juni 2021. Zunächst erhielt die Ärztin monatlich 1.099,92 Euro, ab Januar 2022 waren es 1.105,42 Euro.

Damit überschnitten sich Berufsunfähigkeitsrente und Krankengeld über viele Monate. Die Ärztin informierte ihre Krankenkasse über die Rentenbewilligung. Daraufhin begann der Streit.

Krankenkasse verlangt 8.918,22 Euro zurück

Die Krankenkasse wertete die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks als eine Leistung, die einer Erwerbsminderungsrente vergleichbar sei.

Sie kürzte deshalb das bereits gewährte Krankengeld für den Überschneidungszeitraum um die Rentenzahlungen. Unterm Strich verlangte sie 8.918,22 Euro zurück. Außerdem stellte sie die weitere Krankengeldzahlung ein.  Die Ärztin wehrte sich mit Widerspruch und später mit einer Klage.

„Ich bin berufsunfähig, aber nicht erwerbsgemindert“

Ihr Argument erscheint zunächst schlüssig. Die Berufsunfähigkeitsrente der Ärzteversorgung knüpfte daran an, dass die Frau ihren Arztberuf nicht mehr ausüben konnte und ihre ärztliche Tätigkeit einstellen musste.

Die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung folgt dagegen einem anderen Maßstab. Dort zählt grundsätzlich, ob ein Versicherter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.

Die Ärztin konnte trotz ihrer Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich einer nichtärztlichen Tätigkeit nachgehen. Für sie stand deshalb fest: Ihre Berufsunfähigkeitsrente ersetzt keine Erwerbsminderungsrente und darf das Krankengeld nicht verdrängen.

Sozialgericht hält beide Leistungen trotzdem für vergleichbar

Das Sozialgericht Hannover sah das anders. Nach Auffassung des Gerichts müssen eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem berufsständischen Versorgungswerk und eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht identische Anspruchsvoraussetzungen besitzen.

Es genügt, dass beide Versorgungssysteme ein vergleichbares Risiko absichern: Eine Krankheit hindert den Versicherten daran, seine Erwerbstätigkeit in der bisher versicherten Form fortzuführen.

Das Gericht berücksichtigte dabei die besondere Stellung berufsständischer Versorgungswerke. Für ihre Mitglieder übernehmen sie Aufgaben der Alters- und Invaliditätsversorgung, die ansonsten die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt.

Dass die Ärztin einen anderen Beruf ausüben könnte, half ihr nicht

Das Gericht erkannte den wichtigen Unterschied durchaus an. Eine volle Erwerbsminderungsrente betrachtet grundsätzlich den gesamten Arbeitsmarkt. Die Ärzteversorgung prüft dagegen, ob ihr Mitglied noch als Ärztin oder Arzt tätig sein kann.

Dieser Unterschied beseitigt laut Sozialgericht aber nicht die Vergleichbarkeit im Krankengeldrecht. Gerade weil ein berufsständisches Versorgungswerk nur die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe absichert, muss seine Berufsunfähigkeitsregel auf diesen Beruf zugeschnitten sein.

Die Klägerin konnte deshalb nicht einwenden, sie dürfe neben ihrer BU-Rente jederzeit einen nichtärztlichen Beruf aufnehmen.

Gesetz soll doppelte Absicherung begrenzen

Für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke enthält § 44 SGB V eine besondere Regel. Beziehen sie eine Rente ihres Versorgungswerks, die ihrer Art nach einer der maßgeblichen gesetzlichen Rentenleistungen entspricht, kann dies den Krankengeldanspruch ausschließen oder kürzen. § 50 SGB V regelt dabei, wann Rentenleistungen das Krankengeld verdrängen oder vermindern.

Das Sozialgericht sah genau diese Voraussetzungen bei der Ärztin als erfüllt an. Für den bereits abgerechneten Zeitraum durfte die Krankenkasse das Krankengeld um die Rentenzahlung kürzen. Die Forderung über 8.918,22 Euro blieb deshalb bestehen. Auch weiteres Krankengeld für den streitigen späteren Zeitraum sprach das Gericht der Ärztin nicht zu.

Selbst Kosten für das BU-Gutachten minderten die Rückforderung nicht

Die Klägerin versuchte außerdem, wenigstens die Höhe der Rückforderung zu reduzieren. Sie hatte für die Feststellung ihrer Berufsunfähigkeit selbst Kosten getragen. Diese Aufwendungen wollte sie von der zurückgeforderten Summe abziehen.

Auch damit scheiterte sie. Nach Auffassung des Gerichts beruhte diese Kostenpflicht auf den Regelungen des Versorgungswerks. Sie verändert nicht die gesetzlichen Vorschriften darüber, in welcher Höhe die Krankenkasse das Krankengeld kürzen darf.

Urteil betrifft nicht automatisch eine private BU-Versicherung

Für Versicherte ist eine Abgrenzung besonders wichtig: Das Urteil betrifft eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem berufsständischen Versorgungswerk. Dazu gehören Versorgungseinrichtungen bestimmter verkammerter Berufe, etwa für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte oder andere Angehörige freier Berufe.

Eine gewöhnliche private Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich mit dieser Konstellation nicht einfach gleichsetzen. Das Sozialgericht stützt seine Entscheidung gerade auf die besondere gesetzliche Behandlung öffentlich-rechtlicher und berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Rückwirkende Rentenbewilligung kann Krankengeld nachträglich treffen

Der Fall zeigt eine besonders unangenehme Folge rückwirkender Rentenentscheidungen. Das Krankengeld kann längst ausgezahlt und verbraucht sein. Bewilligt das Versorgungswerk anschließend rückwirkend eine entsprechende Rente, muss die Krankenkasse dennoch prüfen, ob sich beide Leistungen überschneiden.

Eine Rentennachzahlung bedeutet deshalb nicht zwingend zusätzliches Geld. Sie kann gleichzeitig einen bereits ausgezahlten Krankengeldanspruch reduzieren und eine hohe Rückforderung auslösen.

Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks sollten eine rückwirkende Rentenbewilligung deshalb unverzüglich ihrer Krankenkasse mitteilen und prüfen, welche Zeiträume sich überschneiden.

FAQ zu Berufsunfähigkeitsrente und Krankengeld Kann ich gleichzeitig Krankengeld und eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem Versorgungswerk bekommen?

Nicht uneingeschränkt. Ist die Leistung des berufsständischen Versorgungswerks einer maßgeblichen Erwerbsminderungsleistung vergleichbar, kann sie den Krankengeldanspruch ausschließen oder das Krankengeld kürzen. Entscheidend sind die konkrete Versorgungsleistung und der Zeitpunkt ihrer Bewilligung.

Gilt das Urteil auch für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nicht automatisch. Das Urteil betrifft ausdrücklich eine Berufsunfähigkeitsrente eines berufsständischen Versorgungswerks. Eine private BU-Versicherung besitzt eine andere rechtliche Grundlage und fällt nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Berufsunfähigkeitsrente“ unter dieselben Regeln.

Kann die Krankenkasse Geld zurückfordern, wenn die BU-Rente rückwirkend bewilligt wird?

Ja. Überschneiden sich Krankengeld und eine rückwirkend bewilligte, anrechenbare Rentenleistung, kann die Krankenkasse bereits gezahltes Krankengeld nachträglich kürzen und eine Überzahlung zurückfordern. Im entschiedenen Fall bestätigte das Sozialgericht eine Forderung von 8.918,22 Euro.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 44 SGB V – Krankengeld. (Gesetze im Internet)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 50 SGB V – Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes. (Gesetze im Internet)
Sozialgericht Hannover: Urteil vom 24. Februar 2026, Az. S 92 KR 273/23. (Voris)

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Der Klimawandel führt sechs Jahre in Folge zu Rekordwerten bei den Korallen

JoNova

Bald könnten Korallen all diese nutzlosen, kahlen Sandflächen besiedeln…

Fakt ist: Nach vierzig Jahren menschengemachter globaler Erwärmung und 1.100 Milliarden Tonnen CO2 ist der Korallenbewuchs am Great Barrier Reef besser als im Jahr 1985.

Die ABC hat darüber nicht berichtet, daher sehe ich mich verpflichtet, diese Nachricht als Beitrag zum Gemeinwohl zu verbreiten. Wir wissen, dass es, wenn es sich um einen weiteren Tiefststand handeln würde, die Hauptnachricht in den 19-Uhr-Nachrichten gewesen wäre.

Und nun stehen wir wieder vor demselben Problem: Seit Beginn dieser umfassenden Untersuchungen haben die Menschen 1,1 Billionen Tonnen CO2 in unsere Atmosphäre freigesetzt, doch wer kann das schon feststellen? Das sind über sechzig Prozent aller jemals vom Menschen verursachten CO2-Emissionen , die seit 1985, trotz grüner Warnungen, rücksichtslos freigesetzt wurden. Die größten und längsten Untersuchungen des größten Riffs der Welt zeigen keinerlei Auswirkungen.

Zum Glück hat die UNO keine Gefährdungswarnung ausgesprochen, nicht wahr?

  • Da haben die aber Glück gehabt.

Dank an Peter Ridd. Korallenbedeckung des Great Barrier Reef, gemessen im Rahmen des AIMS-Langzeitüberwachungsprogramms. Angeblich „verheerende“ Korallenbleichereignisse wurden in den Jahren 2016, 2017, 2020 und 2022 verzeichnet.

Das einzig Beunruhigende an den neuesten Riffdaten ist, dass wir sie gar nicht kennen würden, wenn der verbannte Professor Peter Ridd die AIMS-Daten nicht in einem einzigen Diagramm zusammengefasst hätte. AIMS tat dies früher, zeigt aber in letzter Zeit drei separate Diagramme für drei verschiedene Regionen – aus politisch opportunen Gründen. Wie Peter Ridd voraussagt, wird es irgendwann eine Häufung von Zyklonen und Korallenbleiche geben, und das Great Barrier Reef wird erneut Rekordtiefstände erreichen (was einem natürlichen Zusammenbruch entsprechen wird). Wird AIMS sich dann plötzlich wieder daran erinnern, wie man kombinierte Diagramme erstellt?

Wie Peter Ridd betont, existierte das Riff eine Million Jahre lang und konnte überleben, doch erst in den 1960er-Jahren begannen Menschen, es mithilfe von Tauchausrüstung systematisch zu erforschen. Durch einen unglaublichen Zufall geschah dies genau zum richtigen Zeitpunkt, als eine Dornenkronenseesterne-Plage das Riff innerhalb von zehn Jahren auszulöschen drohte. Institute und Notfallkomitees wurden eilig gegründet, um der Plage zu begegnen. Als sich die Dornenkronenseestern nicht als der befürchtete Killer erwies, entdeckte man stattdessen landwirtschaftliche Abwässer und Düngemittel als Probleme, und später dann den Klimawandel. Eine Katastrophe jagte die nächste.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Acanthaster_planci_-_Sirinat.jpg

Peter Ridd erklärt anhand der AIMS-Daten zu einzelnen Riffen, dass fast jedes Riff regelmäßigen, großen Zyklen unterliegt. Sie werden von Zyklonen schwer getroffen oder von Hitzewellen heimgesucht – erholen sich aber anschließend wieder. Auch die Dornenkronenseesterne kommt und geht. Korallenriffe sind offensichtlich an diese Herausforderungen gewöhnt.

Wie Ridd uns in Erinnerung ruft, prognostizierte das AIMS-Team im Jahr 2012, dass die Korallenbedeckung in den zentralen und südlichen Regionen bis 2022 auf 5 bis 10 Prozent zurückgehen würde. Stattdessen gedeiht das gesamte Riff prächtig.

Er fragt sich schon lange, wann den Wissenschaftlern, die immer wieder falsch liegen, endlich ein Licht aufgeht. Doch das Problem, so erklärt er – allzu milde ausgedrückt –, sind nicht die Einzelpersonen selbst, sondern die Institutionen, die darauf ausgelegt sind, Krisen zu fördern und auszunutzen.

Wir, die australischen Steuerzahler, haben die Nase voll und neigen dazu, für eine Partei zu stimmen, die nicht nur die Mittel kürzen will, sondern verspricht, das gesamte Ministerium für Klimawandel aufzulösen. (Danke, Pauline!).

Wenn alle Wissenschaftler so mutig wären wie Peter Ridd, gäbe es kein Problem.

AIMS sammelt und veröffentlicht diese nützlichen Daten trotz seiner Voreingenommenheit zumindest weiterhin ehrlich, was im Vergleich zu BOM und CSIRO ungewöhnlich gut ist. Wir erwarten jedoch die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Keine Verschweigungen, bei denen jedes schlechte Jahr unseren Rindersteaks angelastet wird, während verschwiegen wird, dass die guten Jahre das Gegenteil bewiesen haben. Eine Lüge bleibt eine Lüge.

https://www.aims.gov.au/monitoring-great-barrier-reef/gbr-condition-summary-2024-25

Desinformation ist eine staatlich finanzierte Industrie

Zehn Jahre nachdem die Korallenriffe einen Tiefststand erreicht hatten, zeigte eine Umfrage der Australian Environment Foundation, dass die Hälfte der Bevölkerung nicht wusste, dass sich das Riff erholt hatte . Nur 3 % wussten, dass die Korallenbestände einen Rekordwert erreicht hatten, und fast die Hälfte der Wähler der Grünen lag völlig falsch – sie glaubten, die Korallenbedeckung sei auf einem historischen Tiefstand.

Diese weitverbreitete Ignoranz ist kein Zufall. Die ABC fördert sie. Doch AIMS, die CSIRO und die meisten unserer Akademiker schwiegen, als sie hätten Stellung beziehen können. Weltweit entstehen rechtsgerichtete Regierungen, die korrupte Programme drastisch kürzen. Werden diese eigennützigen Institutionen rechtzeitig zur Vernunft kommen und ihre Anstrengungen verstärken, oder werden sie mit dem aufgeblähten Regierungsapparat untergehen, für den sie unverhohlen Wahlkampf führen?

https://joannenova.com.au/2026/08/another-disaster-climate-change-causes-record-coral-six-years-in-a-row/

 

Ergänzung:

Für mich war der Inhalt dieses Beitrags, vor allem der „Dornenkronenseestern“ , vorher unbekannt. Auf Wiki finden Sie:

Lebensweise

Der Seestern frisst ausschließlich Steinkorallen, indem er auf sie klettert, seinen Magen über sie stülpt und Verdauungsenzyme ausstößt. Das dadurch verflüssigte Gewebe nimmt er dann auf. Er frisst nur bei Nacht und kann bei Nahrungsknappheit bis zu sechs Monate von seinen Energiereserven leben

Natürliche Feinde Tritonshorn (Schneckeenart)

Insgesamt wurde durch die Untersuchung ihrer Ausscheidungen herausgefunden, dass 71 Fische aus 16 Familien Dornenkronenseesterne, zumindest teilweise fressen, dazu zählen einige Riffbarsche, die sich auf das Sperma und die Eier der Seesterne spezialisiert haben, z. B. die Gattungen Abudefduf und Amblyglyphidodon (z. B. Amblyglyphidodon curacao) und Falterfische der Gattung Chaetodon.[6]

https://de.wikipedia.org/wiki/Dornenkronenseestern#

Einige Kommentare auf JoNova sind mir aufgefallen, möglicherweise auch für Sie eine Anregung?

David Maddison, 11. August 2026

Abgesehen davon, warum versucht man, den Dornenkronenseestern auszurotten? Er ist ein völlig natürlicher Fressfeind, keine eingeschleppte Art oder eine, deren Population durch menschliche Eingriffe übermäßig vergrößert wurde.

TdeF, 11. August 2026

Ich weiß, ich habe das schon einmal berichtet: Es handelt sich um ein Raubtier, das Schutz braucht, nicht Ausrottung. Warum so viele Ökologen bei der Beobachtung von Raubtieren in einer überstürzten Reaktion deren Ausrottung fordern, entzieht sich jeder wissenschaftlichen Erklärung. Dasselbe gilt für jegliche Beobachtungen wie Schäden am Riff. Die Formel ist simpel: Man sucht sich etwas in der Natur, das einem nicht gefällt, gibt den Menschen und dem Klimawandel die Schuld und fordert Millionen, ja Milliarden, um das Problem zu lösen. Sonst …

Die 444 Millionen Dollar, die Malcolm Turnbull für seine Frau und Freunde veruntreut hat, sind Teil dieses Betrugs. Und sie versuchen immer noch, die Ausrottung der Dornenkronenseesterne zu finanzieren. Hinzu kommt nun die Aneignung des gesamten Great Barrier Reef als indigenes Meeresgebiet – ein absoluter Witz. Der nächstgelegene Punkt, der dies belegen könnte, liegt 16 km entfernt, und die Behauptung lautet, dass ihnen aufgrund der geografischen Nähe des Riffs zustehe, das Gebiet flussabwärts der Flüsse zu gehören, also im Prinzip der gesamte Pazifik. Offenbar wurde die Souveränität über die Meere nie abgetreten.

Es geht, ging und wird immer nur ums Geld gehen.

TdeF, 11. August 2026

CO₂ ist weltweit in Bewegung. 98 % befinden sich im Ozean und werden nirgendwo gespeichert. Der Austausch findet alle fünf Jahre vollständig statt. Neues CO₂ gelangt direkt ins Meer, wie wir deutlich bei den Buschbränden an der australischen Ostküste gesehen haben . Die sogenannte Speicherung hat keinerlei Einfluss auf den CO₂-Gehalt, da es sich lediglich um den Dampfdruck eines gelösten Gases handelt. Weltweit hat der Baumbestand um 40 % zugenommen, und der CO₂-Gehalt ist um 40 % gestiegen. Das ergibt keinen Sinn: Wenn Bäume CO₂ speichern, müsste der CO₂-Gehalt sinken, nicht steigen.

Das Riff ist zudem 2200 km lang (von Süd nach Nord). Die Meerestemperaturen steigen von Süd nach Nord um 5 °C an. Müsste es nicht im heißesten Teil nahe dem Äquator absterben? Peter Ridd behauptet jedoch, die besten Korallen gedeihen im wärmeren Wasser. Widerlegt das nicht das Argument, die Erwärmung sei schlecht, unabhängig von der Theorie des menschengemachten CO₂-bedingten Klimawandels? Mehr CO₂ und wärmere Tage bedeuten mehr Pflanzen überall, keine Katastrophe.

Wann begreifen die Menschen endlich den eklatanten Widerspruch zwischen einfacher Logik und dem, was uns erzählt wird? 1960 kümmerte uns das Great Barrier Reef nicht. Es war eine Katastrophe für die Schifffahrt. Heute ist es eine globale Ökologieindustrie und ein wahrer Geldsegen. Es geht darum, ein Gebiet von der Größe Deutschlands im Ozean vor was genau zu retten? Vor dem Pazifik? Korallen befinden sich doch alle unter Wasser. Wie sollen sie da unter dem Klimawandel leiden? Und Korallen leben in viel wärmeren Gewässern als dem offenen Pazifik, wie dem Roten Meer und dem Persischen Golf. Korallen sind eines der größten Probleme im Golf von Hormus.

Der Beitrag Der Klimawandel führt sechs Jahre in Folge zu Rekordwerten bei den Korallen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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2.000 Euro steuerfrei: Rentner sollten Vorauszahlungen jetzt prüfen

Seit Januar 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Hat das Finanzamt die Vorauszahlungen noch auf Grundlage eines früheren höheren steuerpflichtigen Arbeitslohns festgesetzt, zahlen Betroffene möglicherweise mehr als nötig.

Das betrifft vorwiegend Rentnerinnen und Rentner, die bereits 2025 neben ihrer Rente gearbeitet haben und weiterhin vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Berücksichtigt der Bescheid die neue Steuerbefreiung noch nicht, kann ein Antrag auf Herabsetzung die Zahlungen für 2026 senken.

Wichtig ist: Die Aktivrente selbst muss nicht beim Finanzamt beantragt werden. Der zusätzliche Antrag betrifft ausschließlich die Anpassung bereits festgesetzter Vorauszahlungen.

Welche Rentner jetzt handeln sollten

Das Finanzamt bemisst Einkommensteuer-Vorauszahlungen grundsätzlich nach der letzten Steuerfestsetzung und berücksichtigt dabei anrechenbare Steuerabzugsbeträge. Hat es bei der Berechnung für 2026 unterstellt, dass der Arbeitslohn weiterhin in gleicher Höhe steuerpflichtig ist, kann die erwartete verbleibende Steuer wegen der Aktivrente inzwischen niedriger ausfallen.

Ein Antrag ist sinnvoll, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn 2026 ganz oder teilweise steuerfrei abrechnet und dadurch die erwartete Jahressteuer sinkt.

Situation Was jetzt zu tun ist Der Vorauszahlungsbescheid beruht noch auf steuerpflichtigem Arbeitslohn aus 2025 Prüfen lassen, ob die Vorauszahlungen für 2026 herabgesetzt werden können. Der Arbeitgeber berücksichtigt die Aktivrente bereits, es bestehen aber keine Vorauszahlungen Beim Finanzamt ist wegen der Vorauszahlungen kein Antrag nötig. Der Arbeitgeber hat den Arbeitslohn trotz erfüllter Voraussetzungen nicht steuerfrei abgerechnet Zuerst eine Korrektur der Lohnabrechnung ansprechen; ist sie nicht mehr möglich, kann die Steuerbefreiung über die Steuererklärung berücksichtigt werden. Neben der Rente bestehen hohe Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder selbstständige Einkünfte Die Vorauszahlungen können trotz Aktivrente teilweise oder vollständig bestehen bleiben. Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht oder der Verdienst stammt aus einem Minijob Die Aktivrentenregelung greift noch nicht beziehungsweise ist nicht anwendbar.

Warum Rentner überhaupt Vorauszahlungen leisten müssen, erklärt unser Ratgeber zu den Einkünften, die bei Rentnern in die Steuer-Vorauszahlung fallen.

So wird die Herabsetzung beim Finanzamt beantragt

Für die Änderung steht in Mein ELSTER der „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“ bereit. Dort werden das betroffene Jahr, die erwarteten Einkünfte und die Gründe für die gewünschte Änderung eingetragen.

Das Finanzamt benötigt eine nachvollziehbare Schätzung für 2026. Der Antrag sollte deshalb die Höhe des voraussichtlichen Arbeitslohns, den nach § 3 Nummer 21 EStG steuerfreien Betrag sowie die erwartete Rente und weitere Einkünfte nennen.

Aktuelle Lohnabrechnungen, eine Verdienstprognose des Arbeitgebers und der geltende Vorauszahlungsbescheid können die Prüfung erleichtern. Liegen noch nicht alle Nachweise für das gesamte Jahr vor, sollten die erwarteten Monatsbeträge erläutert und die bereits vorhandenen Unterlagen beigefügt werden.

Eine mögliche Formulierung lautet: „Ich beantrage die Herabsetzung meiner Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026. Mein Arbeitslohn bleibt ab [Monat] in Höhe von monatlich [Betrag] Euro nach § 3 Nummer 21 EStG steuerfrei. Bitte berücksichtigen Sie die beigefügte Verdienstprognose und setzen Sie die Vorauszahlungen entsprechend der voraussichtlichen Jahressteuer neu fest.“

Bis zum geänderten Bescheid muss weitergezahlt werden

Der Antrag allein verändert die bisherigen Zahlungspflichten nicht. Solange das Finanzamt keinen geänderten Bescheid erlassen hat, bleiben die dort genannten Beträge fällig.

Die regulären Zahlungstermine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wer im August 2026 handelt und bis zum 10. September noch keine Entscheidung erhalten hat, sollte den alten Betrag nicht eigenmächtig kürzen.

Die Berechnung und Anpassung richten sich nach § 37 Einkommensteuergesetz. Nach der Neuberechnung zieht das Finanzamt die bereits geleisteten Zahlungen von der neuen Jahressumme ab.

Haben Betroffene bereits mehr gezahlt, als nach dem geänderten Bescheid für das gesamte Jahr fällig ist, wird die Differenz grundsätzlich erstattet.

Was die Aktivrente steuerlich bedeutet

Die Aktivrente ist keine zusätzliche Leistung der Deutschen Rentenversicherung, sondern eine Steuerbefreiung für Arbeitslohn. Nach § 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz können bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.

Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, sinkt der Jahresbetrag um ein Zwölftel. Nicht genutzte Monatsbeträge können nach den Hinweisen des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente grundsätzlich nicht in andere Monate übertragen werden.

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass seine Fragen und Antworten nur der Orientierung dienen und keine bindende Verwaltungsanweisung sind. Über die steuerliche Behandlung im Einzelfall entscheidet das zuständige Finanzamt.

Der Arbeitgeber muss die Steuerbefreiung beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Altersrente muss noch nicht ausgezahlt werden; erforderlich sind jedoch das Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze und eine begünstigte nichtselbstständige Beschäftigung.

Weitere Einzelheiten finden Betroffene in unserem Beitrag Aktivrente seit 2026: 2.000 Euro steuerfrei im Monat.

Warum Vorauszahlungen trotzdem bestehen bleiben können

Die Aktivrente befreit nur den begünstigten Arbeitslohn von der Einkommensteuer. Die gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit können weiterhin eine Steuerbelastung auslösen.

Deshalb führt der Antrag nicht automatisch zur vollständigen Aufhebung der Vorauszahlungen. Das Finanzamt berechnet die erwartete Jahressteuer aus sämtlichen steuerpflichtigen Einkünften und zieht bereits einbehaltene Steuerbeträge ab.

Wer keinen Antrag stellt, verliert zu viel gezahltes Geld nicht. Die Vorauszahlungen werden spätestens bei der Einkommensteuerveranlagung für 2026 angerechnet und gegebenenfalls erstattet, dann aber regelmäßig erst im Jahr 2027.

Steuerfrei bedeutet nicht frei von allen Abgaben

Die Steuerbefreiung ändert grundsätzlich nichts an der Sozialversicherungspflicht. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können das ausgezahlte Netto daher weiterhin mindern.

Auch steuerliche Ausgaben lassen sich nicht doppelt nutzen. Werbungskosten, die unmittelbar mit dem steuerfreien Arbeitslohn zusammenhängen, sind grundsätzlich nicht abziehbar; bei gemischten Aufwendungen kann eine Aufteilung erforderlich sein.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bleibt nach den Hinweisen des Bundesfinanzministeriums dennoch vollständig erhalten.

Praxisbeispiel: 400 Euro werden früher erstattet

Eine 68-jährige Rentnerin arbeitet 2026 weiter und verdient monatlich 2.500 Euro brutto. Davon bleiben bei erfüllten Voraussetzungen 2.000 Euro steuerfrei, während 500 Euro als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden.

Ihr alter Bescheid verlangt weiterhin 600 Euro Vorauszahlung pro Quartal. Im Beispiel wird unterstellt, dass sich unter Einbeziehung ihrer Rente, der bereits einbehaltenen Steuern und aller weiteren Angaben nur noch eine Jahressumme der Vorauszahlungen von 800 Euro ergibt.

Nach den Zahlungen im März und Juni hat die Rentnerin bereits 1.200 Euro geleistet. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen auf 800 Euro herab, sodass im September und Dezember nichts mehr zu zahlen ist und die überzahlten 400 Euro grundsätzlich erstattet werden.

Fragen und Antworten zur Herabsetzung der Vorauszahlungen Muss jeder Rentner mit Aktivrente einen Antrag stellen?

Nein. Ein Antrag ist nur erforderlich, wenn bereits Vorauszahlungen festgesetzt wurden und der geltende Bescheid die neue Steuerfreiheit noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Kann die Herabsetzung formlos beantragt werden?

Ein begründeter Antrag kann grundsätzlich auch als Mitteilung an das Finanzamt gestellt werden. Das ELSTER-Formular erleichtert jedoch die Zuordnung und die vollständige Angabe der erwarteten Einkünfte.

Welche Unterlagen sollte ich beifügen?

Hilfreich sind aktuelle Lohnabrechnungen, eine Verdienstprognose, der Vorauszahlungsbescheid und eine Übersicht über Rente sowie weitere Einkünfte. Das Finanzamt kann bei Bedarf zusätzliche Nachweise anfordern.

Darf ich nach dem Antrag sofort weniger zahlen?

Nein. Bis ein geänderter Bescheid vorliegt, bleiben die bisherigen Beträge fällig.

Was passiert, wenn der neue Bescheid erst nach dem Zahlungstermin kommt?

Der bisher festgesetzte Betrag sollte fristgerecht gezahlt werden. Ergibt die spätere Neuberechnung eine Überzahlung, wird sie mit den neuen Vorauszahlungen verrechnet oder erstattet.

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