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Ermittlungen gegen JinNews-Journalistin Rabia Önver

Die türkische Justiz hat Ermittlungen gegen die JinNews-Journalistin Rabia Önver eingeleitet. Vorgeworfen wird ihr angebliche „Propaganda für eine Terrororganisation“. Grundlage des Verfahrens sind Beiträge, die Önver im Rahmen ihrer journalistischen Arbeit in sozialen Medien veröffentlicht hatte.

Im Zuge der von der Staatsanwaltschaft Yüksekova (ku. Gever) eingeleiteten Ermittlungen erschien Önver gemeinsam mit ihrem Anwalt bei der Abteilung für Terrorbekämpfung (TEM) der Polizeidirektion in Gever, um eine Aussage abzugeben.

Die Befragung bezog sich auf Social-Media-Beiträge, die Önver im August über eine in Gever in der Provinz Colemêrg (Hakkari) eingerichtete Trauer- und Gedenkstätte für Gefallene veröffentlicht hatte. Die Polizei wollte unter anderem wissen, zu welchem Zweck sie die Beiträge veröffentlicht und ob sie dafür von einer Person einen „Auftrag“ erhalten habe.

Önver erklärte, die betreffenden Veröffentlichungen seien im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit entstanden. Nach Abschluss der Vernehmung verließ die Journalistin gemeinsam mit ihrem Anwalt die Polizeidirektion.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-43682 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-freie-und-pluralistische-medien-sind-voraussetzung-fur-gesellschaftlichen-frieden-52938 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalistin-derya-okatan-in-istanbul-inhaftiert-52961

 

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Potsdam-Treffen: Correctiv feiert Sieg vor Gericht zu Randnotiz als «Erfolg»

Transition News - 6. Oktober 2026 - 0:12

Das Kammergericht Berlin hat am Freitag das für «investigativen Journalismus» stehende Medienhaus Correctiv in einem Berufungsverfahren gegen Ulrich Vosgerau recht gegeben und ein Urteil des Landgerichts Berlin II aufgehoben. Dabei geht es um eine einzige Passage im Bericht «Geheimplan gegen Deutschland»: um die Darstellung von Vosgeraus Äußerungen zur Briefwahl und zu jungen Wählerinnen türkischer Herkunft.

Correctiv feiert dies als «dritten Erfolg» und «Signal für die Pressefreiheit». Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich erneut das Muster, das den gesamten Rechtsstreit um die Recherche zum Treffen in Potsdam im Jahr 2023 prägt: Einzelne Formulierungen werden juristisch durchgekämpft, während die tiefer liegenden Probleme der Berichterstattung – Verzerrung, Auslassungen und die erzeugte öffentliche Wirkung – weitgehend unangetastet bleiben.

Der «nebensächliche Absatz»

Im Originaltext hieß es sinngemäß, Vosgerau habe über Briefwahlen und «seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten», gesprochen und diesen Satz später bestätigt. Vosgerau hatte demgegenüber erklärt, er habe lediglich in einem Nebensatz auf einen möglichen Einzelfall hingewiesen: Eine junge Wählerin, die den Wahlzettel unter Aufsicht von Familienmitgliedern ankreuzt, genieße möglicherweise nicht den verfassungsrechtlich vorausgesetzten Freiheitsgrad.

Das Landgericht Berlin II hatte die Correctiv-Formulierung 2025 noch als unzulässige Verzerrung und «Framing» beanstandet. Das Kammergericht sieht darin nun eine zulässige journalistische Zusammenfassung.

Dass es hier nur um eine von mehreren Passagen geht, die Vosgerau und andere Teilnehmer angegriffen haben, wird in der öffentlichen Kommunikation oft unterschlagen. Correctiv und Teile der Medien stellen das Kammergericht-Urteil als weiteren Beleg für die Rechtmäßigkeit der gesamten Recherche und als «dritten Erfolg gegen Vosgerau» dar. Dabei entsteht der Eindruck, die Gerichte hätten den Correctiv-Bericht in seiner Substanz bestätigt. Genau das ist jedoch unzutreffend beziehungsweise stark verkürzt.

Tatsächlich handelt es sich um eine isolierte Nebenpassage: Gegenstand des jetzt entschiedenen Verfahrens war ausschließlich die Wiedergabe von Vosgeraus Aussagen zur Briefwahl und zu jungen Wählerinnen türkischer Herkunft. Das ist ein persönlicher, relativ randständiger Aspekt von Vosgeraus Vortrag. Er berührt weder den Ablauf des Treffens noch die Kernbehauptungen des Berichts.

Der eigentliche Streitgegenstand bleibt unberührt. Der politisch und medial wirkmächtigste Teil des Correctiv-Textes – die Zusammenfassung «Es bleiben zurück: (…) ein ‹Masterplan› zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern» sowie die damit verknüpfte «Ausbürgerungsidee» – war in diesem Verfahren überhaupt nicht streitgegenständlich. Diese Kernformulierung war Gegenstand anderer Verfahren (unter anderem die Klage von Gerrit Huy vor dem Landgericht Berlin II und die Klagen von Vosgerau/Mörig vor dem LG Hamburg). Da gab es widersprüchliche Entscheidungen: Das Landgericht Berlin II stufte sie als «unwahre, unklare, ungenaue und unvollständige Tatsachenbehauptungen» ein, während das Landgericht Hamburg sie als zulässige Meinungsäußerung wertete (TN berichtete). Beide Entscheidungen sind (beziehungsweise waren) nicht rechtskräftig und in der Berufung.

Correctiv blendet dabei aus, dass Vosgerau und andere in anderen Punkten (zum Beispiel Wahlprüfungsbeschwerden, Teile der Ausbürgerungs-Formulierung, Übernahmen durch Drittmedien) durchaus Unterlassungsansprüche erstritten haben. Die öffentliche Kommunikation suggeriert eine durchgehende gerichtliche Bestätigung der Recherche, obwohl die Gerichte nur über einzelne Formulierungen entschieden haben und dabei teilweise zu entgegengesetzten Ergebnissen kamen.

Die aktuelle Entscheidung hat daher nur begrenzte Tragweite: Sie bestätigt die Zulässigkeit einer journalistischen Zusammenfassung einer einzelnen, persönlich auf Vosgerau bezogenen Passage. Sie ändert nichts an der offenen und widersprüchlichen Rechtslage zur zentralen «Masterplan»-Formulierung. Und sie beendet nicht die Frage, ob Correctiv durch die Art der Darstellung (Wertungen, die als faktisches Resümee wirken, Auslassungen relativierender Aussagen) einen irreführenden Gesamteindruck erzeugt hat – genau den Eindruck, den zahlreiche Medien und die Öffentlichkeit als «Tatsache» übernommen haben.

Die größere Kritik: «vorsätzliche Realitätsverweigerung»

Besonders scharf hat Legal Tribune Online das Hamburger Urteil vom Dezember 2025 kritisiert, das Correctiv in zentralen Punkten recht gab. Der LTO-Kommentar von Felix W. Zimmermann spricht von einem «Urteil aus dem Paralleluniversum» und «vorsätzlicher Realitätsverweigerung». Das Gericht ignoriere die tatsächliche Rezeption: Zahlreiche Medien – ARD, ZDF, Spiegel, Taz und andere – hätten die Correctiv-Aussage als Tatsache verstanden und weiterverbreitet. Das Landgericht Hamburg setze ein ideales «Sollen» (wie Leser den Text verstehen sollten) an die Stelle des realen «Seins» (wie er tatsächlich verstanden wurde). Genau das sei kontrafaktisch und schade der Debattenkultur (TN berichtete).

Briefwahl-Kritik ist kein Randthema

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der inhaltliche Kern von Vosgeraus Vortrag, was seine Bedenken zur Briefwahl angeht. Diese sind keineswegs aus der Luft gegriffen. So zeigen wissenschaftliche und empirische Analysen wiederholt eine dramatische Kluft zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen, die sich nicht allein demografisch erklären lassen. Bei den kürzlichen Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel erreichte die AfD an der Urne mehr als 44 Prozent, kam aber bei der Briefwahl nur auf gut 22 Prozent (TN berichtete). Studien und bekannte Schwachstellen (fehlende lückenlose Kontrolle, «Familienwahl», ungeschützte Verwahrungskette) belegen, dass Briefwahl strukturell anfälliger für Beeinflussung ist.

Vosgeraus Hinweis auf mögliche Einschränkungen der Wahlfreiheit in bestimmten Konstellationen steht damit in einem belegbaren Kontext – der in der Correctiv-Darstellung jedoch in eine pauschale und verzerrte Form gebracht wird.

All dies bedeutet freilich nicht, dass man mit dem, was Vosgerau oder andere Teilnehmer am Treffen in Potsdam 2023 von sich gegeben haben, automatisch einhergeht. Es geht allein um die Aufarbeitung der Fakten. Vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang auch nicht, dass Correctiv tatsächlich von sich selbst behauptet, es sei «gemeinwohlorientiert». Fakt ist jedoch, dass «es sich am Futtertrog der Bundesregierung labt» oder, wie es die Weltwoche ausdrückte, «mit Steuergeldern vollgepumpt wird».

Laut Norbert Häring gehört Correctiv gar zur «US-gesteuerten Faktencheck-Mafia». Beispiel: Anfang 2024 behauptete Correctiv, die «angeblichen Belege zu ‹DNA-Verunreinigungen› in mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 sind wissenschaftlich nicht haltbar». Doch nicht nur zeigte eine kurz darauf veröffentlichte Studie auf, dass es starke DNA-Verunreinigungen im BioNTech-Impfstoff Comirnaty gibt. Auch belegte eine unabhängige australische Untersuchung von drei Ampullen von Pfizer/BioNTech und Moderna, dass die DNA-Kontamination in mRNA-Covid-«Impfstoffen» bis zu 145-fach über dem gesetzlichen Grenzwert liegt (TN berichtete).

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Geiselflug nach Dubai und RAF-«Anschlag» waren beide inszeniert

Transition News - 6. Oktober 2026 - 0:10

Die False-Flag-Angriffe häufen sich in rasender Geschwindigkeit – in dem Versuch, sowohl Donald Trump als auch Bibi Netanjahu über ihr normales Ablaufdatum hinaus im Amt zu halten. Was sie jedoch wirklich offenbaren, ist das Ausmaß, in dem westliche Medien mittlerweile zu einem schmutzigen Werkzeug von Geheimdiensten geworden sind.

Da die Führungskräfte der USA und Israels vor einer Herausforderung ohne Präzedenz für ihr Amt stehen: Ist es da nicht vernünftig anzunehmen, dass beide für ihr Überleben ihre Macht nutzen werden, um sich auf Betrügereien und schmutzige Tricks einzulassen? Was Trump betrifft, so weiß er, dass ihm ein Amtsenthebungsverfahren droht, wenn er die Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses verliert. Ich habe bereits in früheren Artikeln darüber spekuliert, dass er nach beispiellosen Wegen suchen wird, um die Zwischenwahlen entweder abzusagen oder deren Ergebnisse nicht anzuerkennen – unter dem Vorwand eines Krieges mit dem Iran.

Damit so etwas rechtlich durchgezogen werden könnte, müssten die Umstände jedoch von einem Ausmaß wie Pearl Harbor oder 9/11 sein. Die USA müssten nicht nur im Krieg sein, sondern auf eigenem Boden angegriffen werden, damit Trump ein solches Kunststück versuchen könnte – was laut vielen Experten verfassungsrechtlich gar nicht möglich ist. Aber Trump bricht immer wieder Regeln und lotet die Grenzen dessen aus, was er im Amt tun kann. Daher wäre es nicht uncharakteristisch für ihn und sein Juristenteam, bis spät in die Nacht an etwas zu tüfteln, das so gewaltig und bedeutend ist.

Die gleiche Geschichte spielt sich bei Benjamin Netanjahu ab, dem sieben Anklagepunkte wegen Korruption drohen, sollte sein Fall jemals vor Gericht verhandelt werden. Ein sicherer Weg, um das zu verhindern, besteht darin, Israel in einem dauerhaften Kriegszustand mit dem Iran zu halten und den Einsatz so weit zu erhöhen, dass es scheint, als stünde dieses kleine Land unter Beschuss.

Auf die Gefahr hin, als Verschwörungstheoretiker bezeichnet zu werden, werden viele annehmen, dass uns bald ein Angriff unter falscher Flagge – oder sogar eine Reihe davon – bevorstehen könnte, sowohl in Israel als auch im Westen, um einen Krieg zu rechtfertigen. Trumps Behauptung, dass die USA die Bombardierungen nach den Zwischenwahlen wieder aufnehmen werden, könnte ein meisterhafter Schachzug gewesen sein, während er in Wahrheit schon früher einen Angriff auf den Iran plant. Ein groß angelegter Angriff zu einem früheren Zeitpunkt ist natürlich sehr risikoreich: Sollten die Benzinpreise noch weiter steigen oder es US-Opfer geben, könnte dies eine finale politische Suizid-Pille für Trump sein, noch bevor die US-Amerikaner an die Wahlurnen gehen.

Aber dies ist ein US-Präsident, der sich für bedeutend intelligenter hält, als er tatsächlich ist, und der alle Berater um sich herum gefeuert hat, die ihm vernünftige Ratschläge geben könnten – Ratschläge, die wahrscheinlich nicht mit seinen kindischen, idiotischen Vorstellungen über die militärischen Fähigkeiten der USA im Nahen Osten harmonieren würden. Dennoch scheint der Plan zu sein, dem Iran keine Möglichkeit für einen Präventivschlag zu lassen.

Wie sonst könnte ein zynischer Analyst zwei entscheidende «Angriffe» auf Israel und den Westen interpretieren, die uns kürzlich pflichtbewusst von den westlichen Leitmedien präsentiert wurden? Der sogenannte Terroranschlag auf den Flug nach Israel über Dubai ist sehr verdächtig – nicht zuletzt deshalb, weil der Iran nur wenige Stunden vor dem Vorfall eine Warnung herausgegeben hatte, dass ein Angriff unter falscher Flagge auf ein Flugzeug stattfinden würde, um dem Iran die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Ein Gerangel im Cockpit, bei dem es zu einer Messerstecherei kam, hat sicherlich stattgefunden. Dass das Flugzeug jedoch außer Kontrolle geriet und im letzten Moment von israelischen Piloten gerettet wurde, die rein zufällig an Bord waren und den Piloten überwältigen konnten, klingt wie das Drehbuch eines wirklich schlechten Hollywood-Films mit B-Movie-Schauspielern. Der Zeitpunkt ist fragwürdig, ebenso wie die Schnelligkeit, mit der Netanjahu und die Medien bereitstanden, das Ganze der Welt als Terroranschlag zu präsentieren.

Nur wenige Tage zuvor sahen wir eine ähnlich phantastische Geschichte im Vereinigten Königreich auf einem RAF-Luftwaffenstützpunkt, wo Männer nach Anti-Terror-Gesetzen festgenommen wurden und Andy Burnham schnell dem Iran die Schuld gab. Aber wo sind die Beweise? Wurde Burnham von Trump gebeten, einen Angriff unter falscher Flagge durchzuführen, als sie sich Anfang des Monats bei der UN-Generalversammlung in New York trafen? Obwohl die Männer festgenommen und nach Anti-Terror-Gesetzen angeklagt wurden, durften sie erstaunlicherweise auf Kautionsbasis freikommen. Und in ihren Lieferwagen, die im Wald geparkt waren, wurde nichts gefunden, was darauf hindeuten würde, dass sie Anschläge planten. Wurden diese Männer reingelegt? Wurden sie dafür bezahlt, spät in der Nacht einen bestimmten Job zu erledigen, im Wissen, dass sie mit Sicherheit abgefangen werden würden? Wenn der Iran hinter solchen Vorfällen stecken würde, gäbe es sicherlich nicht dieses Ausmaß an Laienschauspielerei.

Eine nüchternere Betrachtung sowohl des Geiselflugs nach Israel als auch des angeblichen Terrorziels auf dem britischen Luftwaffenstützpunkt legt nahe, dass beides von den verzweifelten Regierungsspitzen der USA und Israels inszeniert wurde. Ziel war es, die westliche Öffentlichkeit auf einen unmittelbar bevorstehenden Krieg vorzubereiten, an dem das Vereinigte Königreich eindeutig eine erhebliche Rolle spielen wird – allen Augenwischereien des britischen Außenministers zum Trotz, der ankündigte, Israel wegen des Völkermords in Gaza zur Rechenschaft zu ziehen (was wahrscheinlich ebenfalls nur ein PR-Manöver war).

In vielerlei Hinsicht war dies unvermeidlich – noch verstärkt durch die Versuchung, die westliche Presse als willige Komplizen für eine massive, verheerende Verzerrung der Tatsachen zu nutzen, um der übergeordneten Agenda jener Eliten zu dienen, denen die etablierten Leitmedien gehören. Ein Krieg mit dem Iran kommt, und zwar in einem Ausmaß, das mit Sicherheit größer sein wird als die bisherigen «Inkursionen». Die einzige wirkliche Frage ist, wer zuerst zuckt und den Anstoß gibt. Aber für diejenigen, die die Wahrheit suchen, gelten immer die alten Regeln. Glauben Sie in den westlichen Medien niemals denjenigen, die als die Schuldigen präsentiert werden, da diese üblichen Verdächtigen fast nie diejenigen sind, die den Finger am Abzug haben.

Und fragen Sie sich auf jeden Fall: Warum sollte der Iran solche Anschläge planen müssen? Was hätte er davon zu gewinnen? Die einzigen Gewinner sind diejenigen, die sich selbst als Opfer dargestellt haben, um das zu rechtfertigen, was sie zu tun gedenken. Die Lügen der Vergangenheit, die uns von den USA, Großbritannien und allen voran Israel – dem wahren Großmeister im Verpacken von Fake News, insbesondere bei Videos – aufgetischt wurden, sind schlicht zu gewaltig und zahlreich, um sie zu ignorieren. Und solange die westlichen Medien ihre Rolle bereitwillig mitspielen, erleben wir genau das, wozu sie eigentlich da sind – zumal fast alle von ihnen rote Zahlen schreiben.

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Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung übersetzt und übernommen.

Martin Jay ist ein preisgekrönter britischer Journalist. Er ist in Marokko ansässig, wo er als Korrespondent für die Daily Mail tätig ist. Zuvor berichtete er für CNN sowie Euronews über den Arabischen Frühling. Von 2012 bis 2019 lebte und arbeitete er in Beirut für verschiedene internationale Medien wie die BBC, Al Jazeera, RT und DW. Zudem berichtete er freiberuflich für die britische Daily Mail, The Sunday Times und den türkischen Sender TRT World. Seine Karriere führte ihn in fast 50 Länder in Afrika, dem Nahen Osten und Europa für eine Vielzahl großer Medienhäuser. Er hat in Marokko, Belgien, Kenia und dem Libanon gelebt und gearbeitet.

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Neues MWGFD-Projekt «Friedensstimmen»: Mit Kultur gegen den Krieg

Transition News - 6. Oktober 2026 - 0:08

Lieder und Texte, die vom Frieden erzählen – und davon, was Krieg wirklich bedeutet: Mit ihrem neuen Projekt «Friedensstimmen» greift die Gesellschaft «Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie» (MWGFD) auf kulturelle Mittel zurück, um die hässliche Fratze der «Kriegstüchtigkeit» bloßzulegen.

Was hinter den Zahlen und Phrasen der Militarisierung verschwinde, sei der einzelne Mensch, der den Krieg erleidet. Diese Tatsache wolle man versuchen, mit den Mitteln der Kultur wieder erfahrbar zu machen. Der Ansatz sei lohnenswert und erfolgversprechend, denn:

«Wir sind überzeugt, dass Kultur dort etwas bewegt, wo Argumente allein nicht mehr durchdringen. Ein gutes Lied, genau gehört, sagt über den Krieg manchmal mehr als ein ganzer Leitartikel.»

Die Reihe nehme solche Lieder ernst und höre genau hin, schreibt die MWGFD. Erzählt würden jeweils ihre Entstehung, ihre Bilder und ihre Geschichte. Die Beiträge seien künstlerische und essayistische Auseinandersetzungen mit Musik und Zeitgeschehen gleichermaßen. Daher werde auch der Bogen in die Aktualität gespannt.

Den Auftakt bilden fünf Beiträge von zwei Autoren. Im ersten, sozusagen als Ouvertüre, würdigt Wolf Stelzner das Antikriegs-Opus «Salisbury» von Uriah Heep aus dem Jahr 1971. Die nächsten vier sind ein Zyklus von Peter Bickel über Pink Floyds, stark von Roger Waters geprägtes Album «The Final Cut» von 1983. Vier ausgewählte Songs erzählen eindrucksvoll von drei Figuren, die der Krieg hervorbringt, und einer gemeinsamen Perspektive.

Die Lieder berühren, die Texte auch. Sie legen alle dieselbe Wahrheit offen, resümiert die MWGFD: Krieg ist nicht abstrakt und er kostet nicht abstrakt «Sicherheit». Er kostet Träume, schürt Ängste, produziert Narben und er kostet Leben. All das haben Menschen oft genug erlebt. Diese Reihe bleibe aber nicht im Historischen stecken:

«[Die Beiträge] führen von der Vergangenheit geradewegs in unsere Gegenwart – in Aufrüstungsdebatten, Festreden und die Fragebögen, die seit diesem Jahr wieder an Achtzehnjährige verschickt werden.»

Das Projekt ist eine Einladung, sich die Lieder (mal wieder) anzuhören und die Texte zu lesen. Man darf gespannt sein auf kommende Folgen. Ausdrücklich wird auch um Weitergabe beziehungsweise Mitarbeit gebeten. Wir alle sind bei dem Thema gefordert. Die MWGFD betont abschließend:

«Frieden ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Kulturleistung – eine, die verteidigt werden muss.»

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Tierschutz: Proteste in Brüssel gegen die Verschiebung von EU-Reformen

Transition News - 6. Oktober 2026 - 0:06

Mehr als 300 Aktivisten aus ganz Europa haben drei Tage lang in Brüssel vor den Sitzen der Europäischen Kommission demonstriert, um zu fordern, dass die EU ihre Zusagen zum Schutz von Nutztieren einhält. Wie L'Indipendente berichtet, stehen im Mittelpunkt des Protests insbesondere das Verbot von Käfigen für Legehennen, das Ende der Tötung männlicher Küken sowie neue Regeln für Zuchtsauen.

Hintergrund ist, dass die Kommission bereits vor Jahren versprochen hatte, einzugreifen, doch die Fristen wurden immer wieder verschoben. Aus diesem Grund haben die Organisationen beschlossen, sich nur wenige Schritte von den Gebäuden der EU-Institutionen entfernt erneut Gehör zu verschaffen und zu fordern, die Absichtserklärungen endlich in konkrete Taten umzusetzen.

L'Indipendente fasst die die Geschichte dieser Verzögerung zusammen: Als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative «End the Cage Age» («Schluss mit der Käfighaltung»), die von über 1,4 Millionen Unterschriften unterstützt wurde, verpflichtete sich die Europäische Kommission im Jahr 2021, bis Ende 2023 einen Gesetzesvorschlag für den schrittweisen Ausstieg aus der Käfighaltung vorzulegen. Diese Frist ist jedoch verstrichen, ohne dass eine Reform präsentiert wurde.

Im vergangenen Juli setzte die Kommission mit ihrer Viehzuchtstrategie – dem Dokument, das die künftige Ausrichtung des Sektors vorgibt – neue Fristen fest: Bis Ende 2026 soll Brüssel eine gezielte Überarbeitung der Vorschriften für Legehennen vorlegen, einschließlich des schrittweisen Ausstiegs aus der Käfighaltung und Maßnahmen gegen das systematische Keulen männlicher Küken durch die Geschlechtsbestimmung im Ei. Für Schweine, einschließlich des Übergangs von Einzel- zur Gruppenhaltung, ist hingegen Mitte 2027 im Gespräch.

Laut L'Indipendente begann der Protest letzte Woche vor der DG SANTE, der Generaldirektion der Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sowie vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der EU-Exekutive. Die von Animal Equality im Rahmen einer im Februar gestarteten Kampagne gegen die Verzögerungen der EU organisierte Demonstration habe drei Tage in Folge angedauert. Die Organisationen hätten sich im Herzen des Europaviertels versammelt, zwischen der Kommission und dem Rat der Europäischen Union, um eine klare Botschaft zu senden: Die Tiere können nicht länger warten. Der EU werfen sie vor, bedeutende Tierschutzreformen seit Jahren zu verschleppen.

Im Visier stünden Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie die Kommissare Christophe Hansen (Landwirtschaft und Ernährung), Olivér Várhelyi (Gesundheit und Tierwohl) und Maroš Šefčovič (Handel). Die Forderung sei, dass die Maßnahmen noch im Jahr 2026 umgesetzt werden – ohne durch lange Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen oder Argumente bezüglich wirtschaftlicher Auswirkungen entwertet zu werden. Zudem würden gleichwertige Standards auch für importierte Produkte verlangt.

Anhand der Zahlen der Europäischen Kommission beleuchtet L'Indipendente die gegenwärtige Lage: So gibt es in der EU etwa 401 Millionen Legehennen, von denen 35,7 Prozent – mehr als 143 Millionen – nach wie vor in Käfigen gehalten werden. Jeder Henne steht ihr Leben lang lediglich die Fläche eines A4-Blattes zur Verfügung, ohne dass sie ihre Flügel ausstrecken, Staubbäder nehmen oder sich frei bewegen kann.

Die Situation ist von Land zu Land unterschiedlich: Österreich hat Käfige bereits verboten, Luxemburg ist vollständig käfigfrei und Deutschland steht kurz vor dem Abschluss des Ausstiegs. In Polen und Spanien werden jedoch noch etwa 60 Prozent der Hennen in Käfigen gehalten, während dieser Anteil in Malta sogar auf 99 Prozent steigt. Laut dem jüngsten Eurobarometer halten es neun von zehn Europäern für wichtig, das Wohl von Nutztieren zu schützen, und 84 Prozent wünschen sich eine Stärkung dieses Schutzes.

In der Schweiz ist die Käfighaltung bei Legehennen hingegen bereits seit 1992 verboten. Es war damals das erste Land weltweit, das diesen Schritt vollzogen hat.

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RKI: Fast 23.000 Todesfälle durch akute Atemwegserkrankungen im Berichtsjahr 2025/2026

Transition News - 6. Oktober 2026 - 0:04

Im vergangenen Berichtsjahr 2025/2026 wurden in Deutschland laut dem Robert Koch-Institut (RKI) rund 180 Millionen akute Atemwegserkrankungen verzeichnet, darunter Influenza, «COVID-19», Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), Rhinoviren und saisonale Coronaviren, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Das Berichtsjahr erstreckt sich dabei von der 21. Kalenderwoche bis zur 20. Kalenderwoche des darauffolgenden Jahres.

Demnach wurden bei Kleinkindern im Durchschnitt 4,6 akute Atemwegserkrankungen (ARE) registriert, bei Erwachsenen ab 60 Jahren 1,3. 37 Millionen Mal wurde aufgrund einer ARE ein Arzt aufgesucht. Etwa 429.000 Fälle erforderten eine stationäre Behandlung in einer Klinik, wovon 22.700 zum Tod führten. Das Deutsche Ärzteblatt stellt fest:

«Trotz dieser Bilanz ordnet das RKI die Wintersaison 2025/26 insgesamt als moderat ein. Auf Bevölkerungsebene sowie im ambulanten und stationären Bereich wurden weniger Erkrankungen als in den beiden vorherigen Wintersaisons beobachtet. Auch die Höchstwerte blieben unter denen der Vorsaisons. Der Höhepunkt der Atemwegserkrankungen lag Ende Januar beziehungsweise Anfang Februar 2026 und fiel mit dem Höhepunkt der Grippewelle zusammen.»

Dem RKI zufolge begann die Grippewelle Ende November 2025 und dauerte 15 Wochen. Im Zusammenhang mit Influenza- und RSV-Infektionen starben laut dem Institut schätzungsweise 16.000 Menschen, im Gegensatz zu 19.000 im Vorwinter. Meistens waren Menschen ab 85 Jahren betroffen. Die beiden Erreger ließen sich dabei nicht getrennt zuordnen.

Was «COVID-19» betrifft, gab es gemäß RKI 138.930 «laborbestätigte» Fälle. 55 Prozent davon seien 60 Jahre alt oder älter gewesen. Von allen Fällen seien 50.484 (58 Prozent) hospitalisiert worden. Davon seien wiederum 76 Prozent 60 Jahre oder älter gewesen.

An das RKI seien 1.827 Todesfälle «mit labordiagnostisch bestätigter SARS-CoV-2-Infektion» übermittelt worden. Vorwiegend seien davon die Altersgruppen der ab 80-Jährigen (66 Prozent) und der 60- bis 79-Jährigen (30 Prozent) betroffen gewesen. Der Anteil dieser Todesfälle in der Altersgruppe bis 34 Jahren habe bei weniger als einem Prozent gelegen. Das RKI konstatiert:

«In den Saisons 2024/25 und 2025/26 konnten über die Übersterblichkeitsanalyse keine Übersterblichkeiten überzeugend mit COVID-19 in Verbindung gebracht werden.»

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Auf dem Weg zur Totalüberwachung im Verkehr: Neue Multifunktions-Blitzer filmen selbst Intimzonen im Autoinneren

Transition News - 6. Oktober 2026 - 0:02

Auf Europas Straßen wird die Verkehrsüberwachung spürbar schärfer. Moderne Blitzeranlagen erfassen nicht mehr nur Raser, sondern gleichzeitig Handynutzung am Steuer, fehlende Sicherheitsgurte und Abstandsverstöße. Das berichtet das Portal Techbook.

Besonders weit ist man in Sachen Überwachung in Frankreich. Seit diesem Jahr kommen dort sogenannte Verhaltensblitzer (radars comportementaux) zum Einsatz. Sie sollen Handy-«Sünder», Gurtmuffel und Drängler automatisch erkennen. Für jeden dieser Verstöße drohen 135 Euro Bußgeld sowie Punkte im Fahreignungsregister. Bis zum Jahr 2028 will das Land die Zahl der Anlagen von derzeit rund 600 auf 1.700 ausbauen, wie Computer Bild schreibt.

Zusätzlich verschärft Frankreich die Sanktionen bei Handynutzung am Steuer: Seit Anfang Oktober können Behörden landesweit den Führerschein für 15 Tage bis zu sechs Monate suspendieren – zusätzlich zu den 135 Euro und drei Punkten. Das vermeldet heute The Local France. Zuvor hatte es bereits Pilotprojekte in einzelnen Départements gegeben.

In Polen und Tschechien sind vergleichbare Multifunktions-Systeme bereits im Einsatz. Der französische Hersteller Idemia liefert etwa den Mesta Fusion RN, der bis zu acht Fahrspuren und 32 Fahrzeuge gleichzeitig überwachen kann. Polen hat zudem die Regeln massiv verschärft: Wer auf bestimmten Land- oder Nationalstraßen mehr als 50 km/h zu schnell fährt, riskiert den sofortigen Führerscheinentzug. Allein 2025 wurden dort nach Behördenangaben über 72.000 Führerscheine eingezogen.

Deutschland hinkt bei den Multifunktions-Anlagen hinterher. Hier dominiert weiterhin die MonoCam, ursprünglich in den Niederlanden entwickelt. Sie filmt von Brücken aus den Innenraum vorbeifahrender Fahrzeuge und filtert mit Künstlicher Intelligenz verdächtige Aufnahmen von Handynutzung heraus. Über ein Bußgeld entscheidet jedoch immer noch ein Beamter. Derzeit drohen 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Rheinland-Pfalz setzt die Technik seit 2025 landesweit ein; eine bundesweite Rechtsgrundlage fehlt weiterhin. Aktuell läuft im Rahmen der ROADPOL-Aktionswoche vom 5. bis 11. Oktober 2026 eine verstärkte Kontrollkampagne gegen Ablenkung am Steuer, bei der auch MonoCams zum Einsatz kommen können.

Bereits im April hatten wir kritisch auf die Entwicklung hingewiesen, indem wir sogenannte «Crotch Cams» oder «Genitalienkameras» zum Thema gemacht haben – KI-Systeme wie die von Acusensus, die gezielt in den Schoß- und Oberschenkelbereich der Fahrer filmen, um Handy- und Gurtverstöße zu erkennen. Ein schleichender Ausbau des Überwachungsstaats ist hier nicht zu übersehen – mit anlassloser Datenerhebung und dem Risiko, dass die Technik vor allem Einnahmen generiert und Daten sammelt. Der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs aus Hamburg warnte:

«Durch das MonoCam-System würden zusätzlich auch anlasslos Daten von Autofahrern erhoben, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Darüber hinaus können auf den Aufnahmen unbeteiligte Personen, etwa Beifahrende oder andere Verkehrsteilnehmende, sichtbar sein. Diese Daten müssten frühzeitig gelöscht werden.»

Die aktuellen Entwicklungen in Europa lassen derlei Warnungen berechtigt erscheinen. Die Technik wird breiter ausgerollt und erfasst immer mehr Verstöße. Gleichzeitig berichten Behörden und Hersteller von spürbaren Verhaltensänderungen. Acusensus-Systeme, die in Großbritannien (Devon & Cornwall, Sussex, Greater Manchester) und den USA im Einsatz sind, sollen an überwachten Stellen Rückgänge bei Handy- und Gurtverstößen um 50 bis 83 Prozent bewirkt haben. In manchen Pilotprojekten stiegen die Aufdeckungsraten auf das Sechs- bis Neunfache im Vergleich zu klassischen Kontrollen (siehe etwa hier und hier).

Unabhängige, groß angelegte Studien zur tatsächlichen Reduktion von Unfällen und Todesfällen fehlen jedoch weitgehend. Kritiker wie der Verkehrsforscher Jon Padfield verweisen weiterhin auf alternative Maßnahmen wie Rumble Strips, also in den Straßenbelag eingefräste oder aufgesetzte Rillen und Erhebungen, die beim Überfahren Vibrationen und laute Geräusche erzeugen, um abgelenkte oder müde Fahrer zu warnen, oder Fußgängerinseln, die Unfälle ohne zusätzliche Überwachung reduzieren.

Noch schärfer formuliert es Terry O'Gorman, australischer Bürgerrechtsanwalt und Vizepräsident des Queensland Council of Civil Liberties. Er meint:

  • Die Kameras erfassen manchmal quasi-intime Bilder (Nacktheit, Unterwäsche oder private Momente), da Menschen im Auto in unterschiedlichen Bekleidungszuständen unterwegs sind. Das Autoinnere gilt für die meisten als privater Raum. Es besteht die Gefahr, dass Mitarbeiter der Behörden solche intimen oder anzüglichen Bilder speichern und für private Zwecke nutzen («electronic bottom drawer» – ein elektronischer Geheimschubkasten), wenn sie gelangweilt sind. Es gibt historische Fälle, in denen Personen mit Zugang zu privaten Bildern diese missbräuchlich aufbewahrt haben.
  • Damit intime oder quasi-intime Bilder nicht gesammelt und missbraucht werden können, müsse es absolut sichere Datenschutzschutzmaßnahmen geben.
  • Fotos von Frauen sollten nur von weiblichen Mitarbeitern angesehen werden dürfen oder können.

Ähnliche Bedenken hatten bereits frühere Privacy Commissioner in Australien und Datenschützer in Deutschland geäußert: Die anlasslose Dauerüberwachung auch unbescholtener Autofahrer und Beifahrer sei ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

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IS-Angriff in Kerkûk: Zwei irakische Polizisten getötet

Bei einem Angriff der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf einen Stützpunkt der irakischen Bundespolizei in Hawîce (al-Hawidscha) bei Kerkûk (Kirkuk) sind zwei Polizisten ums Leben gekommen. Mehrere weitere Einsatzkräfte wurden verletzt.

Nach dem Angriff kam es zu Gefechten zwischen den IS-Söldnern und der Bundespolizei. Dabei wurden zudem Wärmebildkameras der Sicherheitskräfte zerstört.

Nach dem Angriff leiteten die Behörden eine Fahndung nach den beteiligten IS-Mitgliedern ein. Weitere Angaben zum Verlauf der Operation oder zur Zahl der Angreifer liegen bislang nicht vor.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/is-mitglied-in-silemani-festgenommen-52995

 

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Londoner Konferenz: Der Raum der Waffen muss mit demokratischer Politik gefüllt werden

Das Centre for Kurdish Affairs hat seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus der Ende September in London veranstalteten Konferenz zu Frieden und demokratischer Integration vorgelegt. Im Zentrum steht die Frage, welche politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Strukturen an die Stelle des bewaffneten Konflikts in Kurdistan treten müssen, damit aus dessen Ende ein dauerhafter Frieden entstehen kann.

An der zweitägigen Konferenz am 29. und 30. September hatten Vertreter:innen der kurdischen Politik und Zivilgesellschaft, Beteiligte internationaler Friedensprozesse sowie Wissenschaftler:innen, Politiker:innen und Fachleute teilgenommen. Diskutiert wurden unter anderem die demokratische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei, internationale Friedenserfahrungen, rechtliche Garantien, lokale Demokratie, die Rolle von Frauen sowie die Entwicklungen in Syrien und der Region.

Das Centre for Kurdish Affairs stellte klar, dass es sich bei dem veröffentlichten Papier nicht um eine von allen Teilnehmer:innen unterzeichnete gemeinsame Abschlusserklärung handelt. Es enthält vielmehr die Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die die Organisation aus den Diskussionen der Konferenz gezogen hat.

Das Schweigen der Waffen ist erst der Anfang

Eine der zentralen Schlussfolgerungen lautet, dass zwischen dem Ende bewaffneter Auseinandersetzungen und einem dauerhaften Frieden unterschieden werden muss. „Das Ende bewaffneter Gewalt kann eine historische Chance eröffnen, ist für sich genommen jedoch noch kein Frieden. Dafür müssen auch jene politischen, rechtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Probleme gelöst werden, die den Konflikt hervorgebracht und über Jahrzehnte aufrechterhalten haben.“ Dauerhafter Frieden erfordere eine Stärkung demokratischer Politik, verlässliche rechtliche Garantien, institutionelle Reformen und eine tatsächliche Beteiligung der Gesellschaft.

Besondere Bedeutung misst das Centre for Kurdish Affairs dabei dem Übergang vom bewaffneten Kampf zur demokratischen Politik bei. Dieser dürfe nicht auf eine technische Entwaffnung reduziert werden, sondern müsse durch transparente und verlässliche rechtliche Mechanismen abgesichert werden. „Menschen, die bewaffnete Strukturen verlassen, muss eine legale und friedliche Teilnahme am zivilen, gesellschaftlichen und demokratisch-politischen Leben ermöglicht werden. Wenn der Raum der Waffen kleiner wird, muss gleichzeitig der Raum demokratischer Politik wachsen. Die Abkehr vom bewaffneten Kampf darf nicht bedeuten, politische Forderungen, Identität, Sprache, Kultur oder das Recht auf demokratische Organisierung aufzugeben.“

Öcalans Rolle in einem Verhandlungsprozess

Einen eigenen Schwerpunkt bildet die Rolle des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan in einem möglichen Verhandlungsprozess. Das Centre for Kurdish Affairs verweist dabei auch auf die Botschaft, die Öcalan aus Imrali an die Londoner Konferenz gerichtet hatte. Angesichts der ihm von den beteiligten Akteur:innen zugeschriebenen Rolle und seiner Möglichkeit, mit wichtigen Teilen der kurdischen Bewegung zu kommunizieren, müsse Öcalan unter Bedingungen an einem ernsthaften Verhandlungsprozess teilnehmen können, die einen wirksamen und direkten Dialog ermöglichen. „Ein glaubwürdiger Verhandlungsprozess setzt grundsätzlich voraus, dass Akteure, die Verantwortung übernehmen, unmittelbar mit den relevanten Seiten kommunizieren, sich beraten und Gespräche führen können.“

Demokratische Integration ist keine Assimilation

Ausführlich beschäftigt sich das Papier mit dem auf der Konferenz diskutierten Konzept der demokratischen Integration. Diese dürfe weder als Assimilation unterschiedlicher Identitäten noch als Eingliederung historisch ausgegrenzter Gemeinschaften in die bestehende politische Ordnung unter ungleichen Bedingungen verstanden werden. Stattdessen müssten unterschiedliche Identitäten unter rechtlicher und politischer Absicherung zu konstituierenden Bestandteilen eines gemeinsamen politischen Lebens werden. „Notwendig ist eine Ordnung, in der Kurden ihre Identität, Sprache und Kultur schützen und weiterentwickeln und ihren politischen Willen durch demokratische Institutionen zum Ausdruck bringen können.“

Internationale Friedensprozesse hätten zugleich gezeigt, dass solche Errungenschaften nicht allein vom politischen Willen einer jeweiligen Regierung abhängig bleiben dürften. Regierungen und politische Kräfteverhältnisse könnten wechseln. Deshalb müssten vereinbarte Regelungen durch Recht und demokratische Institutionen abgesichert werden. Das betreffe insbesondere politische Repräsentation, die Verteilung von Kompetenzen, lokale Selbstverwaltung, Kontrollmechanismen, Sprach- und Kulturrechte sowie demokratische Beteiligung.

Lokale Demokratie als Bestandteil einer Lösung

Die auf der Konferenz diskutierten Erfahrungen etwa aus Nordirland könnten nicht einfach auf die Kurdistanfrage übertragen werden. Dennoch ließen sich daraus wichtige Lehren ziehen, insbesondere über die Verteilung von Kompetenzen zwischen Zentralstaat und lokalen Verwaltungen, die Beteiligung der Bevölkerung an Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, die Verteilung finanzieller Ressourcen und den Schutz sprachlicher und kultureller Rechte. „Lokale Demokratie, das Verhältnis zwischen Zentralstaat und Kommunen, finanzielle und administrative Kompetenzen, demokratische Repräsentation und die rechtliche Absicherung lokaler Verwaltungen müssen deshalb zu den zentralen Themen einer künftigen demokratischen Lösung gehören.“

Wahrheit und Gerechtigkeit können nicht warten

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Aufarbeitung der Vergangenheit und einer Übergangsjustiz. Untersucht und dokumentiert werden müssten das Schicksal Verschwundener, ungeklärte Morde, gewaltsame Vertreibungen und Dorfräumungen, Folter sowie Erfahrungen in Polizeigewahrsam und Gefängnissen und die gesellschaftlichen Folgen des jahrzehntelangen Konflikts. „Mit der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit darf nicht bis zur Unterzeichnung eines endgültigen Friedensabkommens gewartet werden. Der Zugang zu Archiven, die Anhörung von Betroffenen und Zeugen, die Suche nach Verschwundenen, die Dokumentation vergangener Menschenrechtsverletzungen und die Bewahrung des gesellschaftlichen Gedächtnisses können bereits jetzt beginnen.“

Frauen als konstituierende Akteurinnen des Friedens

Frauen dürften in einem Friedensprozess weder auf symbolische Repräsentation noch auf eine beratende Funktion reduziert werden. Sie sollten nicht erst dann beteiligt werden, wenn die Bedingungen eines Friedens bereits festgelegt worden sind. Stattdessen müssten Frauen von Beginn an zu den Akteurinnen gehören, die die Friedensagenda, ihre Institutionen und die künftige demokratische Ordnung mitgestalten. „Ihre gleichberechtigte und wirksame Beteiligung an Entscheidungsmechanismen muss garantiert und die von Frauen aufgebauten politischen und gesellschaftlichen Institutionen als Bestandteil eines demokratischen Friedens anerkannt werden.“

Dasselbe Grundprinzip gilt nach den Schlussfolgerungen des Centre for Kurdish Affairs für die gesellschaftliche Beteiligung insgesamt. Frieden könne nicht allein durch eine Vereinbarung zwischen den unmittelbar am Konflikt beteiligten Seiten entstehen. Frauen, Jugendliche, vom Konflikt betroffene Menschen, lokale Gemeinschaften, unterschiedliche ethnische, kulturelle und religiöse Gruppen, die Zivilgesellschaft, die Diaspora und politische Akteur:innen müssten auf verschiedenen Ebenen sinnvoll in den Prozess einbezogen werden. Diese Beteiligung dürfe sich nicht darauf beschränken, ihre Meinung einzuholen, sondern müsse auch Umsetzung, Kontrolle und demokratische Entscheidungsprozesse umfassen.

Syrien: Errungenschaften von Frauen müssen geschützt werden

Das Papier behandelt die Kurdistanfrage zugleich in ihrer regionalen Dimension. Die unterschiedlichen politischen, rechtlichen und institutionellen Bedingungen für Kurd:innen in der Türkei, Syrien, dem Irak und Iran ließen es nicht zu, ein in einem Land entwickeltes Lösungsmodell unmittelbar auf ein anderes zu übertragen. Zugleich beeinflussten sich die Entwicklungen in der Region gegenseitig. Für Syrien fordert das Centre for Kurdish Affairs eine künftige politische und administrative Ordnung, die die Rechte und Freiheiten aller gesellschaftlichen Gruppen, demokratische Repräsentation, lokale Institutionen, sprachliche und kulturelle Garantien sowie die Beteiligung und Errungenschaften von Frauen berücksichtigt.

Die britische Regierung wird aufgefordert, kontinuierliche Kontakte und konstruktive Unterstützungsmechanismen für den Integrationsprozess in Syrien aufzubauen. Zugleich solle ein inklusiver Dialog über rechtlich abgesicherte und dauerhaft tragfähige Sicherheitsregelungen für die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) und andere relevante Kräfte innerhalb der sich entwickelnden institutionellen Ordnung Syriens unterstützt werden. „Besonders geschützt werden müssen dabei die von Frauen erkämpften Rechte, ihre tatsächliche politische Beteiligung und ihre institutionellen Errungenschaften.“

Unabhängige Beobachtungsdelegation für die Türkei vorgeschlagen

Zu den konkretesten Vorschlägen gehört die Bildung einer unabhängigen, in Großbritannien angesiedelten Beobachtungsdelegation für die Türkei. Sie soll in Absprache mit den zuständigen Stellen und beteiligten Seiten eingerichtet werden, die Entwicklungen vor Ort verfolgen, Gespräche mit den Konfliktparteien und der Zivilgesellschaft führen und zu vertrauensbildenden Maßnahmen und zum Dialog beitragen.

Unter Rückgriff auf internationale Erfahrungen, unter anderem aus Nordirland und Sri Lanka, sollen – sofern die beteiligten Seiten zustimmen – zudem unabhängige Beobachtungs- und Vermittlungsmechanismen geschaffen werden, die den Dialog und die Umsetzung eines Friedensprozesses unterstützen. Geplant sind darüber hinaus Beobachtungsberichte zu den Entwicklungen in der Türkei und in Syrien. Diese sollen auf Gesprächen mit einem breiten Spektrum gesellschaftlicher und politischer Akteur:innen beruhen und transparent erstellt werden.

Frieden hat auch eine soziale und wirtschaftliche Dimension

„Demokratischer Frieden kann nicht allein durch verfassungsrechtliche, politische oder sicherheitspolitische Veränderungen erreicht werden. Auch regionale Ungleichheiten, ein gerechter Zugang zu öffentlichen Ressourcen, wirtschaftliche Chancengleichheit, starke lokale Institutionen sowie die sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Konflikts müssen Bestandteil eines Lösungsprozesses sein.“ Die Erfahrungen aus Nordirland, Kolumbien, Südafrika und dem Baskenland sowie europäische Modelle von Autonomie, Kompetenzteilung und Dezentralisierung könnten dafür wichtige Erkenntnisse liefern. Ein fertiges Modell für die Kurdistanfrage gebe es jedoch nicht. Ziel des internationalen Vergleichs sei nicht der Import eines bestehenden Modells, sondern die Diskussion verschiedener Möglichkeiten und das Lernen aus Erfolgen wie auch Problemen früherer Friedensprozesse.

Folgekonferenz für 2027 geplant

Das Centre for Kurdish Affairs will die mit der Londoner Konferenz begonnene Arbeit fortsetzen. Für 2027 ist eine Folgekonferenz vorgesehen, bei der die geplanten Beobachtungsberichte zur Türkei und zu Syrien, die seit der Londoner Konferenz eingetretenen Entwicklungen und mögliche weitere Schritte beraten werden sollen. Darüber hinaus sollen Berichte mit politischen Handlungsempfehlungen, wissenschaftliche Arbeiten, mehrsprachige Konferenzprotokolle, Aufzeichnungen der Panels und ein kurzer Dokumentarfilm entstehen.

Im Zentrum der Schlussfolgerungen bleibt die Frage, welche demokratischen, rechtlichen und institutionellen Mechanismen den Raum einnehmen sollen, den der bewaffnete Konflikt hinterlässt. Nach Auffassung des Centre for Kurdish Affairs kann darauf weder eine einzelne Institution oder ein:e einzelne:r Akteur:in noch ein internationales Modell allein eine Antwort geben.

An die Stelle der Waffen müssten Recht, demokratische Politik, lokale Demokratie, Rechte und Freiheiten, Wahrheit und Gerechtigkeit sowie organisierte gesellschaftliche Beteiligung treten. Frieden bedeute nicht lediglich das Ende eines Konflikts, sondern die Errichtung einer demokratischen Ordnung, in der Menschen zusammenleben können, ohne ihre Identität, Sprache, Kultur oder ihren politischen Willen aufgeben zu müssen.

Das Papier bringt diesen Ansatz abschließend auf eine zentrale Formel: „Wenn die Gesellschaft die Folgen des Krieges trägt, muss sie auch beim Aufbau des Friedens ein bedeutendes Mitspracherecht haben.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52913

 

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Supreme Court Considers States’ Ability to Hold Fossil Fuel Companies Accountable for Climate Deception and Harms

The Supreme Court today heard oral arguments in the case of Suncor Energy Inc. v. County Commissioners of Boulder County. The case, which was heard by eight justices panel after Justice Samuel Alito recused himself, concerns the permissibility of state-law claims over climate-related deception and harms. In response, David Arkush, director of Public Citizen’s Climate Program, issued the following statement:

“This case is about whether local communities experiencing devastating climate harms should get their day in court against Big Oil companies that spread climate deception. The fossil fuel industry has been going to extraordinary lengths to attack these climate cases, not just asking the Supreme Court to end the lawsuits, but also pushing Congress and state legislatures to grant fossil fuel companies immunity from all climate-related liability. The current offensive isn’t just about defeating the cases. It’s also about preventing the public from learning the extent and severity of the industry’s wrongdoing. It’s about fossil fuel CEOs’ profound fear of sitting in front of a jury of 12 Americans and trying to defend their companies’ deceptive conduct—because they know it’s indefensible.

“Regardless of how the Supreme Court rules in Suncor, it’s hard to imagine these companies can bury the evidence and escape accountability indefinitely. The fossil fuel industry’s conduct has become some of the most harmful and culpable in human history. Eventually, it will be held to account.”

Read Public Citizen's amicus brief on Suncor Energy Inc. v. County Commissioners of Boulder County here.

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Freiester Bückling: Poschardt entdeckt den „Großen Austausch“

Seit einiger Zeit versucht Ulf Poschardt geradezu krampfhaft, Distanz zu jenen aufzubauen, die er einst noch, stets bemüht, als “Gewinner” des Jahres 2015 beschrieben hat: Die “deutsche Zivilgesellschaft” oder kurzum das Bürgertum. “Das ökonomisch erfolgreiche, eher fleißige Bürgertum hat, von Medien weltweit bewundert, das Integrationsheft in die eigene Hand genommen,” konnte man beim damaligen “Welt“-Redakteur […]

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Order on a special decision concerning the reorganisation of JSC UniCredit Bank and transactions involving its shares

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. Oktober 2026 - 20:00

The President signed the Order On a Special Decision Concerning the Reorganisation of JSC UniCredit Bank and Transactions Involving its Shares.

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Rente im Ausland: Diese 10 Länder liegen 2026 vorn – doch für deutsche Rentner zählt mehr

Uruguay vor Mauritius und Spanien: Ein aktuelles internationales Ranking nennt zehn Länder, die 2026 besonders gute Bedingungen für den Ruhestand bieten sollen. Auch Portugal, Italien und Griechenland schaffen es unter die ersten zehn.

Für deutsche Rentner ist die Rangliste allerdings nur ein erster Anhaltspunkt. Wer seinen Ruhestand tatsächlich ins Ausland verlagern möchte, muss zusätzlich prüfen, was mit der deutschen Rente passiert, wie die Krankenversicherung geregelt ist, wo Steuern anfallen und welches Aufenthaltsrecht gilt.

Uruguay führt das Ranking 2026 an

Grundlage der Rangliste ist der „2026 Global Retirement Report and Index“ von Global Citizen Solutions. Untersucht werden 46 Länder beziehungsweise Programme für Rentner und Menschen mit passivem Einkommen.

In die Bewertung fließen verschiedene Bereiche ein, darunter Lebensqualität, Mobilität und Möglichkeiten eines späteren Staatsbürgerschaftserwerbs, Steuern, Verfahrensfragen sowie Kosten und finanzielle Anforderungen für den Zugang zum jeweiligen Aufenthaltsprogramm.

Nach der Gesamtbewertung ergibt sich folgende Reihenfolge:

Platz Land Punktzahl 1 Uruguay 99,9 2 Mauritius 99,8 3 Spanien 99,6 4 Costa Rica 99,5 5 Portugal 99,3 6 Paraguay 98,2 7 Lettland 98,0 8 Andorra 97,8 9 Italien 97,2 10 Griechenland 95,9

Die Werte stammen aus dem Global Retirement Index 2026. Sie dürfen nicht mit einer amtlichen Bewertung der Lebensbedingungen für deutsche Rentner verwechselt werden. Zu beachten ist außerdem: Herausgeber ist eine auf Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsprogramme spezialisierte Beratungsfirma, die Bewertung ist daher keine unabhängige staatliche Studie.

Die ersten zehn liegen erstaunlich dicht beieinander

Schon die Punktzahlen zeigen eine Besonderheit. Zwischen Uruguay auf Platz eins und Griechenland auf Platz zehn liegen lediglich rund vier Punkte.

Auch die Autoren des Reports weisen darauf hin, dass die Spitzengruppe eher als Gruppe vergleichbar attraktiver Programme denn als starre Rangliste verstanden werden sollte. Ein Land kann in einem Bereich besonders gut abschneiden und dafür in einem anderen deutliche Nachteile haben.

Das wird beispielsweise bei Spanien sichtbar. Im Report erreicht das Land bei der Lebensqualität einen sehr guten Wert, schneidet beim Steuerkriterium aber erheblich schlechter ab – bei den Steuern sogar am schlechtesten aller 46 untersuchten Programme.

Warum Uruguay auf Platz eins landet

Uruguay erreicht 99,9 Punkte und damit den höchsten Gesamtwert. Interessant ist, dass das Land laut Report nicht deshalb gewinnt, weil es in einer einzelnen Kategorie alles überragt.

Ausschlaggebend ist vielmehr die vergleichsweise ausgewogene Bewertung über die untersuchten Bereiche: Uruguay hat nach Darstellung des Reports keine wesentliche Schwäche. Besonders stark bewertet wird es bei Mobilität und Staatsbürgerschaft, am schwächsten beim Steuerkriterium.

Nach Angaben des Reports kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar beantragt werden, wobei ein stabiles monatliches Einkommen nachzuweisen ist.

Für deutsche Rentner sagt eine solche Zugangsvoraussetzung allein allerdings wenig darüber aus, ob ein Umzug finanziell sinnvoll wäre. Krankenversicherung, Besteuerung, Wechselkurse und tatsächliche Lebenshaltungskosten müssen zusätzlich betrachtet werden.

Sechs europäische Länder schaffen es unter die ersten zehn

Für deutsche Rentner fällt vor allem der hohe europäische Anteil auf. Spanien, Portugal, Lettland, Andorra, Italien und Griechenland gehören zur Spitzengruppe.

Bei Spanien, Portugal, Lettland, Italien und Griechenland kommt für deutsche Staatsangehörige ein wichtiger praktischer Vorteil hinzu: Sie gehören zur Europäischen Union. EU-Bürger benötigen für einen Umzug in einen anderen EU-Staat grundsätzlich kein klassisches Einwanderungsvisum, müssen bei einem dauerhaften Aufenthalt aber die jeweiligen unionsrechtlichen und nationalen Voraussetzungen sowie Meldeformalitäten beachten.

Andorra gehört dagegen nicht zur Europäischen Union. Eine gute Platzierung in der Tabelle bedeutet daher nicht, dass für Deutsche dieselben Aufenthaltsregeln wie beispielsweise in Spanien oder Portugal gelten.

Die deutsche Rente kann grundsätzlich auch ins Ausland fließen

Ein Umzug bedeutet nicht automatisch, dass die gesetzliche deutsche Altersrente verloren geht. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten grundsätzlich auch ins Ausland.

Bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland können allerdings Besonderheiten auftreten. Das betrifft insbesondere bestimmte Versicherungszeiten außerhalb des heutigen Bundesgebiets, etwa Zeiten nach dem Fremdrentengesetz oder sogenannte Reichsgebiets-Beitragszeiten.

Wer solche Zeiten in seinem Versicherungsverlauf hat, sollte deshalb vor einem dauerhaften Umzug eine individuelle Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung einholen. Für die meisten ausschließlich in Deutschland erworbenen Rentenansprüche bedeutet der Auslandswohnsitz dagegen nicht automatisch eine Kürzung.

Das deutsche Bankkonto löst dieses Problem nicht

Ein häufiger Irrtum wäre, anzunehmen, mögliche Auswirkungen eines Auslandswohnsitzes ließen sich umgehen, indem die deutsche Rente weiterhin auf ein Konto in Deutschland überwiesen wird. Entscheidend ist nicht allein der Standort des Bankkontos.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt bei den besonderen Auslandsregelungen auf den gewöhnlichen Aufenthalt und die zugrunde liegenden Versicherungszeiten ab. Ein deutsches Konto verhindert deshalb mögliche Auswirkungen eines dauerhaften Auslandswohnsitzes nicht.

Grundsätzlich kann die Rente auf ein eigenes Konto im Ausland oder auf ein Konto bei einem deutschen Geldinstitut überwiesen werden. Bei Überweisungen und Umrechnungen können allerdings Bankkosten und Wechselkursverluste entstehen.

Auch Steuern müssen vor dem Umzug geprüft werden

Die steuerliche Situation lässt sich nicht allein anhand des Ziellandes beurteilen. Bei einem dauerhaften Wegzug muss geklärt werden, wo der Rentner steuerlich ansässig wird und welchem Staat nach den einschlägigen Vorschriften und gegebenenfalls einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für die jeweilige Rente zusteht.

Deshalb sollte die Aussage „In diesem Land sind Renten steuerfrei“ nie isoliert Grundlage für einen Umzug sein. Es kommt unter anderem darauf an, um welche Art von Rente es sich handelt und wie Deutschland und das jeweilige Aufenthaltsland die Besteuerung untereinander geregelt haben.

Das ist auch ein Grund, warum ein internationales Ranking nur eingeschränkt beantworten kann, welches Land für einen konkreten deutschen Rentner finanziell besonders günstig ist.

Krankenversicherung kann wichtiger sein als niedrige Lebenshaltungskosten

Noch vor einem dauerhaften Umzug sollte geklärt werden, wie der Krankenversicherungsschutz im Zielland aussieht. Innerhalb Europas bestehen aufgrund des europäischen Sozialrechts teilweise weitreichende Koordinierungsregeln.

Wer eine deutsche gesetzliche Rente bezieht und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei einem Umzug in die EU, den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in seiner deutschen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bleiben.

Außerhalb dieses Bereichs hängt die Situation stärker vom jeweiligen Staat, bestehenden Sozialversicherungsabkommen und der persönlichen Versicherungssituation ab. Eine günstige Wohnung oder niedrige Lebensmittelpreise können ihren finanziellen Vorteil schnell verlieren, wenn im Gegenzug hohe Kosten für medizinische Versorgung oder privaten Versicherungsschutz entstehen.

Gerade Menschen mit regelmäßigem Behandlungsbedarf sollten deshalb nicht nur die monatlichen Lebenshaltungskosten vergleichen.

Das Ranking beantwortet eine andere Frage als viele deutsche Rentner

Der Global Retirement Index ist vor allem ein Vergleich internationaler Aufenthaltsprogramme und ihrer Rahmenbedingungen. Er beantwortet nicht individuell, wo ein deutscher Rentner mit beispielsweise 1.300, 1.800 oder 2.500 Euro Monatsrente am besten leben kann.

Auch der Report selbst macht deutlich, dass unterschiedliche Prioritäten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wer niedrige Steuern sucht, kann bei einer anderen Länderauswahl landen als jemand, für den Gesundheitsversorgung, Familiennähe oder Lebensqualität wichtiger sind.

Deshalb sollte die Rangliste eher Ausgangspunkt einer persönlichen Prüfung sein als Entscheidungshilfe für einen sofortigen Umzug.

Fiktives Praxisbeispiel: 1.600 Euro Rente reichen nicht für eine Entscheidung

Ein alleinstehender Rentner erhält eine gesetzliche Rente von monatlich 1.600 Euro und überlegt, nach Spanien oder Uruguay umzuziehen. Beide Länder liegen im Ranking weit vorne.

Das Beispiel ist fiktiv. Allein aus der Höhe seiner Rente lässt sich trotzdem nicht ableiten, welches Land finanziell besser für ihn geeignet wäre.

Bei Spanien müsste er unter anderem seine Krankenversicherung und steuerliche Situation klären. Bei Uruguay kämen zusätzlich Fragen des Aufenthaltsrechts, des Krankenversicherungsschutzes außerhalb der europäischen Koordinierungsregeln sowie mögliche Wechselkursrisiken hinzu.

Erst wenn diese Kosten und rechtlichen Folgen geklärt sind, lässt sich sinnvoll mit den Lebenshaltungskosten vergleichen.

Vor dem Auswandern zählt mehr als der Platz in einer Rangliste

Uruguay, Mauritius und Spanien stehen 2026 an der Spitze des Global Retirement Index. Für deutsche Rentner ist daraus aber keine Empfehlung abzuleiten, in eines dieser Länder auszuwandern.

Entscheidend sind die persönlichen Verhältnisse: Höhe und Zusammensetzung der Rente, Versicherungsverlauf, Krankenversicherung, Steuerpflicht, Aufenthaltsrecht, Wohnkosten und gegebenenfalls Wechselkursrisiken.

Wer einen dauerhaften Umzug plant, sollte deshalb vor der Abmeldung in Deutschland insbesondere bei der Deutschen Rentenversicherung klären, ob und in welcher Höhe die eigene Rente im konkreten Zielland weitergezahlt wird. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein auf dem Papier attraktives Rentnerland auch für den eigenen Ruhestand geeignet ist.

Quellen

Quellen: Global Citizen Solutions: 2026 Global Retirement Report and Index, veröffentlicht beziehungsweise aktualisiert am 30. September 2026; Deutsche Rentenversicherung: Rente im Ausland; Deutsche Rentenversicherung, Informationen zu Leistungen an Berechtigte im Ausland; t-online, „Rente im Ausland: Das sind die besten 10 Länder für Rentner“, aktualisiert am 5. Oktober 2026.

Der Beitrag Rente im Ausland: Diese 10 Länder liegen 2026 vorn – doch für deutsche Rentner zählt mehr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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CCI Response to Suncor v. Boulder Arguments

In response to the U.S. Supreme Court’s arguments today in Suncor v. Boulder, Corey Riday-White, legal director of the Center for Climate Integrity, released the following statement:

“Big Oil’s desperation to escape trial for climate deception is still in search of a legal justification. Justices across the ideological spectrum asked good, skeptical questions that poked holes in Big Oil’s attempt to stop Boulder’s case before it can go to trial.

“Boulder’s case is about holding corporations accountable for deceptive conduct, and the people of Boulder should have their day in court to present the evidence of Exxon and Suncor’s deception.”

Notable moments when the justices questioned Exxon and Suncor’s arguments included:

  • Justice Kagan raised questions about Exxon and Suncor’s claims that Boulder’s case is preempted by the principles of federalism. "Where's the text for that? Where’s the support for that? Where’s the precedent for that? Where’s the anything for that?”
  • Multiple justices, including Justice Thomas, raised questions about whether it was premature for the Supreme Court to take the case at this early stage. The justices themselves added a question to arguments about whether they have jurisdiction to rule on the case now. “We’re really early in this case,” said Justice Jackson. “I wonder whether we should be considering matters like this essentially piecemeal? . . . Why shouldn’t we wait and hear all of these claims once the state courts are done with their federal considerations?”
  • Chief Justice Roberts pointed out that there’s a long history of state courts hearing tort claims like Boulder’s: “Conduct that could have impacts in many states, all of the states, we still allow, in many of these situations, people to file in their state to seek relief from injuries that are occurring in their state.”
  • Justice Kagan called lawsuits against Big Oil companies “Chapter 3” in a line of cases beginning with those against tobacco and opioid companies for their deceptive actions. “This is the same kind of lawsuit against the same kind of actors for the same kind of harm. And I guess I’m not understanding how this one would be preempted and the other is not?” Kagan asked.
  • Justices also sharply questioned the idea that Boulder’s case is preempted by the Clean Air Act or other federal law. Justice Barrett characterized the oil companies’ arguments over federal preemption as “a little slippery.”
  • Justice Sotomayor pointed out that Boulder’s case centers on the oil companies’ deceptive behavior, which has long been an area of law in state authority, and not preempted by federal law: “The Clean Air Act does not regulate marketing or advertising of fuel … It’s not clear to me how regulating the production and false advertisement of oil affects air and water.”

Background on U.S. Climate Accountability Lawsuits Against Big Oil:

Eleven U.S. states — California, Connecticut, Delaware, Hawai`i, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, New Jersey, Rhode Island, Vermont — and the District of Columbia, two tribal governments, and dozens of municipal governments have active lawsuits to hold major oil and gas companies accountable for deceiving the public about their products’ role in climate change. These cases collectively represent more than 1 in 4 people living in the United States.

Background on Boulder et al. v. Suncor et al.

Originally filed in 2018, Boulder’s lawsuit seeks to make ExxonMobil and Suncor Energy pay for the costs of local climate damages, arguing that the companies deceived the public about the dangers of their fossil fuel products and continued to produce, market, and sell them at dangerous levels despite knowing the risk.

Like other communities across the country, Boulder is facing staggering costs to protect residents and infrastructure from climate damages. In 2021, more than 1,100 homes and businesses in the county were destroyed in the deadly Marshall Fire, which scientists found was made more destructive because of climate change, and caused more than $2 billion in damages.

A wide range of voices across the ideological spectrum have sided with Boulder’s arguments. They include Colorado ranchers, nonpartisan government groups, tribal governments, economists, conservative and progressive legal scholars, 19 attorneys general, 90 members of Congress, and former officials from both Republican and Democratic administrations.

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Inflationsprämie verweigert: Arbeitnehmer mit Mindestlohn gewinnt vor dem BAG

Der gesetzliche Mindestlohn steigt – und der Arbeitgeber nimmt das zum Anlass, einem Beschäftigten die monatliche Inflationsprämie vorzuenthalten. Diese Begründung hat das Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen: Die gesetzliche Lohnerhöhung rechtfertigt einen solchen Ausschluss nicht.

Mit Urteil vom 30. September 2026 stärkt das BAG damit Beschäftigte, die bei einer zusätzlichen Zahlung wegen ihres gestiegenen Mindestlohns schlechter behandelt wurden. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 10 AZR 62/26.

Monatliche Prämie für die einen, nur 250 Euro für die anderen

Der Kläger arbeitet als Servicekraft in Vollzeit. Sein Stundenlohn stieg durch die Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 von 10,56 auf 12 Euro brutto.

Der Arbeitgeber sagte begünstigten Vollzeitbeschäftigten ab November 2022 für 26 Monate eine Inflationspauschale von jeweils 115,38 Euro netto zu. Der Kläger erhielt dagegen lediglich eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Die Begründung des Unternehmens: Wer bereits von der Mindestlohnerhöhung profitiert habe, benötige weniger zusätzlichen Ausgleich. Das BAG akzeptierte diese Unterscheidung nicht.

Das BAG spricht insgesamt 2.749,88 Euro zu

Anders als die Vorinstanzen entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten des Beschäftigten. Es hob das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2025 – 2 SLa 266/24 – auf und änderte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Zwickau ab.

Nach dem veröffentlichten Urteilstenor muss der Arbeitgeber 2.172,98 Euro sowie weitere 576,90 Euro zahlen. Zusammen sind das 2.749,88 Euro zuzüglich der zugesprochenen Zinsen; außerdem trägt das Unternehmen die Kosten des Rechtsstreits.

Rechnerisch entspricht das den 26 Monatsbeträgen zu je 115,38 Euro abzüglich der bereits gezahlten 250 Euro.

Es blieb damit nicht bei einer Zurückverweisung zur erneuten Prüfung. Der Kläger erhielt eine konkrete Zahlungsentscheidung.

Freiwillige Leistungen dürfen nicht willkürlich verteilt werden

Verteilt ein Arbeitgeber freiwillige Leistungen nach allgemeinen Regeln, muss er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Unterschiede zwischen Beschäftigtengruppen brauchen sachliche Gründe, die zum Zweck der Zahlung passen.

Nach dem BAG widersprach die Benachteiligung wegen der Mindestlohnerhöhung den gesetzlichen Schutzentscheidungen. Die Inflationsausgleichsprämie sollte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt geleistet werden – und dazu gehört der gesetzliche Mindestlohn.

Kein nachträglicher Anspruch auf 3.000 Euro für alle

Die damalige Steuerregelung erlaubte Arbeitgebern, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszuzahlen. Sie verpflichtete jedoch nicht jeden Betrieb, diese Summe zu gewähren.

Ein Zahlungsanspruch braucht deshalb eine arbeitsrechtliche Grundlage, etwa eine verbindliche Zusage oder einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Allein die Beschäftigung zum Mindestlohn reicht nicht aus, um nun pauschal 3.000 Euro zu verlangen.

Auch andere Ausschlüsse von der Inflationsprämie haben Gerichte beschäftigt. Einen weiteren Fall erläutert gegen-hartz.de im Beitrag über den Anspruch auf Inflationsausgleich in der Altersteilzeit.

Warum frühere Schreiben jetzt wichtig werden

Wer damals weniger oder gar nichts erhalten hat, sollte die Ankündigung der Prämie und die dazugehörigen Abrechnungen heraussuchen. Besonders aufschlussreich ist eine schriftliche Begründung, weshalb einzelne Beschäftigte ausgeschlossen wurden.

Hilfreich sind außerdem frühere Zahlungsaufforderungen und Antworten des Arbeitgebers. Daraus kann sich ergeben, ob der Anspruch bereits rechtzeitig geltend gemacht wurde.

Für eine Beratung sollte möglichst konkret feststehen, welche Leistung zugesagt war, welche Beträge tatsächlich gezahlt wurden und worauf die unterschiedliche Behandlung beruhte. Die bloße Erinnerung, andere hätten „mehr bekommen“, ersetzt diese Unterlagen nicht.

Ausschlussfristen können alte Ansprüche gefährden

Ein günstiges Urteil hilft nur, wenn der eigene Anspruch noch durchsetzbar ist. Arbeits- und Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten, nach denen Forderungen bereits nach wenigen Monaten verfallen.

Manche Regelungen verlangen zunächst eine Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber und anschließend innerhalb einer weiteren Frist eine Klage. Ob eine Klausel wirksam ist und welche Form eingehalten werden muss, hängt von der konkreten Regelung ab.

Beschäftigte sollten deshalb nicht davon ausgehen, mit dem neuen BAG-Urteil beginne für sämtliche früheren Zahlungen eine neue Frist. Gerade bei Leistungen aus den Jahren 2022 bis 2024 gehört die Fristenprüfung an den Anfang.

Zusätzlich ist die Verjährung zu prüfen

Neben möglichen Ausschlussfristen gilt grundsätzlich die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt regelmäßig mit dem Jahresende, wenn der Anspruch entstanden ist und die gesetzlichen Kenntnisvoraussetzungen vorliegen.

Ein unter diesen Voraussetzungen 2023 entstandener Anspruch kann daher grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2026 verjähren. Ob die Verjährung gehemmt wurde oder andere Besonderheiten vorliegen, muss gesondert geprüft werden.

Wer bereits Unterlagen über eine verweigerte Prämie besitzt, sollte sie deshalb zeitnah einer Gewerkschaft oder arbeitsrechtlichen Beratung vorlegen. Bei monatlich zugesagten Teilzahlungen können unterschiedliche Fälligkeitszeitpunkte zu beachten sein.

Eine heutige Nachzahlung ist nicht automatisch steuerfrei

Die Steuerbefreiung für die Inflationsausgleichsprämie galt für Zahlungen vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums kommt es dabei auf den tatsächlichen Zufluss beim Beschäftigten an.

Wer erst 2026 eine Nachzahlung erhält, kann deshalb nicht allein wegen der ursprünglichen Bezeichnung von Steuerfreiheit ausgehen. Wie die Zahlung abzurechnen ist und welche Bedeutung eine damalige Nettozusage hat, sollte gesondert geklärt werden.

Beispiel aus der Praxis: Die alte Ablehnung wird wieder wichtig

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Ein Beschäftigter erhielt 2023 keine Inflationsprämie, während vergleichbare Kollegen eine zusätzliche Zahlung bekamen. In einer E-Mail begründete der Arbeitgeber den Ausschluss ausdrücklich damit, dass der Stundenlohn des Mannes bereits durch die Mindestlohnerhöhung gestiegen sei.

Der Beschäftigte hatte die Zahlung damals nachweisbar verlangt und die Ablehnung aufbewahrt. Mit diesen Unterlagen lässt er nun prüfen, ob das BAG-Urteil auf seinen Fall übertragbar ist und ob Ausschlussfristen oder Verjährung entgegenstehen.

Die E-Mail kann dabei den Grund der unterschiedlichen Behandlung belegen. Ob daraus noch eine durchsetzbare Forderung folgt, entscheidet sich jedoch auch an der damaligen Zahlungsregelung und dem bisherigen Verlauf seiner Anspruchsverfolgung.

Quellen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. September 2026 – 10 AZR 62/26, Pressemitteilung 32/26 und veröffentlichtes Sitzungsergebnis; Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2025 – 2 SLa 266/24; Bundesfinanzministerium, FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c EStG; § 195 BGB und § 199 BGB; ver.di Bildung + Beratung zu arbeitsrechtlichen Ausschlussfristen.

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‘A race against time’: Israel’s settlement drive is rapidly transforming Jenin

New outposts, roads, and military bases are carving up Palestinian communities in an area that saw little settlement activity for two decades.

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Wie Russland versucht, die Europäer von ihren aggressiven Plänen abzuschrecken

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 5. Oktober 2026 - 18:35
Dass die NATO Russland bei Kaliningrad immer heftiger provoziert, wird von westlichen Medien zwar verschwiegen, ist aber nicht zu bestreiten. NATO-Staaten führen bei Kaliningrad fast ununterbrochen Manöver durch, in denen sie die, Blockade, Bombardierung und Eroberung der russischen Exklave üben. Russland hat daher letzte Woche eine deutliche Warnung an die NATO ausgesprochen, über die ich […]
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Verhinderungspflege 2027: Warum Familien ihre Ersatzpflege neu planen müssten

Wenn die pflegende Tochter Urlaub braucht oder der betreuende Partner krank wird, muss die Versorgung zu Hause weitergehen. Dafür gibt es bislang die Verhinderungspflege – doch die Bundesregierung will ihre Finanzierung ab 2027 grundlegend verändern.

Der bisherige eigenständige Anspruch soll nach dem Regierungsentwurf entfallen und Ersatzpflege über andere Budgets ermöglicht werden. Für Familien wäre deshalb entscheidend, welche Hilfe sie künftig aus welchem Betrag bezahlen könnten.

Das Kabinett hat einen Entwurf beschlossen, noch kein geltendes Gesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Das parlamentarische Verfahren ist damit nicht abgeschlossen; die vorgesehenen Änderungen gelten bislang nicht.

Der Beitrag von rentenbescheid24.de beschreibt die Sorgen eines Pflegebedürftigen und verweist noch auf den Referentenentwurf. Für die weitere Einordnung ist inzwischen der spätere Regierungsentwurf heranzuziehen.

Familien sollten daher weder von einem bereits feststehenden Wegfall aller Ersatzpflege ausgehen noch darauf vertrauen, dass ihre bisherige Finanzierung unverändert weiterläuft. Ein neues Budget kann andere Voraussetzungen und Verwendungsmöglichkeiten haben.

Welche Unterstützung 2026 weiterhin besteht

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verhinderungspflege nutzen, wenn ihre private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Gründe können beispielsweise Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen sein.

Seit Juli 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Betrag gilt für beide Leistungen zusammen und wird nicht für jede davon gesondert gewährt.

Wer bereits Kurzzeitpflege darüber finanziert hat, muss die entsprechenden Ausgaben bei der Planung einer Vertretung berücksichtigen. Außerdem handelt es sich um die Erstattung anspruchsberechtigter Leistungen, nicht um eine frei verfügbare jährliche Auszahlung.

Wer die Vertretung übernimmt, macht schon heute einen Unterschied

Eine Ersatzpflege kann durch einen Pflegedienst, Bekannte oder Angehörige organisiert werden. Wie viel die Pflegekasse übernimmt, hängt auch vom Verhältnis zwischen der Ersatzpflegeperson und dem pflegebedürftigen Menschen ab.

Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige bis zum zweiten Grad oder Personen desselben Haushalts ist die Erstattung grundsätzlich auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Nachgewiesene notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können den erstattungsfähigen Betrag erhöhen, insgesamt höchstens bis zum verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag.

Deshalb kann eine Familie die Kosten einer professionellen Vertretung nicht ohne Weiteres mit Zahlungen an einen nahen Angehörigen gleichsetzen. Für eine realistische Planung braucht sie den verfügbaren Budgetstand und die jeweils geltenden Voraussetzungen.

Ersatzpflege soll künftig aus anderen Budgets bezahlt werden

Nach den Erläuterungen des Gesundheitsministeriums soll ein höheres Entlastungsbudget an die Stelle des bisherigen Pflegegeldes treten. Daraus sollen unter anderem selbst organisierte Ersatzpflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel finanziert werden können.

Für Leistungen ambulanter Dienste ist ein Sachleistungsbudget vorgesehen. Auch dieses soll höher ausfallen als die bisherigen Pflegesachleistungen und beispielsweise bei einer geplanten Verhinderung der Pflegeperson genutzt werden können.

Ein höherer Monatsbetrag wäre deshalb nicht automatisch ein entsprechend großes Plus für den Haushalt. Wenn daraus zusätzliche Aufgaben bezahlt werden müssen, kommt es auf die gesamte bisherige und künftige Versorgung an.

Die Aussage, jede Familie verliere pauschal 3.539 Euro, wäre ebenso verkürzt. Der Entwurf sieht eine Neuverteilung bisheriger Leistungsausgaben vor; daraus lässt sich ohne Betrachtung des Einzelfalls keine persönliche Verlustsumme ableiten.

Ein neues Überbrückungsbudget soll Versorgungslücken auffangen

Der Regierungsentwurf sieht außerdem ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro jährlich für häuslich gepflegte Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 vor. Es wäre zweckgebunden für bestimmte Überbrückungsleistungen einzusetzen.

Für 2027 ist eine Übergangsregelung zur Nutzung ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste in pflegerischen Akutsituationen vorgesehen. Die neuen Notdienstleistungen sollen erst ab 2028 zur Verfügung stehen.

Eine geplante Urlaubsvertretung darf deshalb nicht einfach mit einer plötzlich notwendigen Notfallversorgung gleichgesetzt werden. Familien müssten vor einer Beauftragung klären, ob der konkrete Anlass und der gewählte Anbieter unter die jeweilige Leistung fallen.

Was Familien jetzt für ihre Planung festhalten sollten

Hilfreich ist eine Übersicht darüber, welche Vertretungen bislang tatsächlich gebraucht wurden. Dabei sollten regelmäßig wiederkehrende stundenweise Hilfe, längere Urlaubsvertretungen und ungeplante Ausfälle getrennt betrachtet werden.

Ebenso aufschlussreich sind die tatsächlichen Kosten und die Frage, wer die Hilfe erbracht hat. Eine Familie, die überwiegend einen ambulanten Dienst nutzt, hat eine andere Ausgangslage als ein Haushalt, dessen Ersatzpflege meist eine privat organisierte Vertrauensperson übernimmt.

Mit diesen Angaben kann eine Pflegeberatung später konkret prüfen, wie sich beschlossene Änderungen auswirken. Solange das Gesetzgebungsverfahren läuft, sollten Berechnungen für 2027 ausdrücklich als vorläufig behandelt werden.

Ansprüche aus 2026 nicht mit der Reformdebatte verwechseln

Für tatsächlich erbrachte Verhinderungspflege im Jahr 2026 gelten die bestehenden Regeln. Nach den Informationen des Gesundheitsministeriums muss der Erstattungsantrag einschließlich Kostennachweisen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingehen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ungenutztes Budget aus 2026 für neue Pflegeeinsätze im Jahr 2027 angespart werden kann. Die spätere Abrechnung einer bereits erbrachten Leistung ist etwas anderes als die Übertragung eines Restbetrags.

Beispiel aus der Praxis: Dieselbe Vertretung braucht eine neue Finanzierungsprüfung

Ein fiktives Beispiel: Eine Rentnerin mit Pflegegrad 3 wird von ihrer Tochter versorgt. Für eine Urlaubsvertretung durch einen ambulanten Pflegedienst entstehen 2026 erstattungsfähige Kosten von 1.200 Euro, während der gemeinsame Jahresbetrag noch vollständig verfügbar ist.

Nach der Erstattung verbleiben rechnerisch 2.339 Euro für weitere anspruchsberechtigte Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege im selben Jahr. Für eine vergleichbare Vertretung 2027 müsste die Familie bei Umsetzung der Reform neu klären, welches Budget eingesetzt werden kann.

Der Betreuungsbedarf wäre unverändert, der Finanzierungsweg möglicherweise ein anderer. Deshalb sollte die Familie ihren bisherigen Kostenplan aufbewahren und nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens anhand der endgültigen Regeln prüfen lassen.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, Erläuterungen zur geplanten Budgetstruktur und Informationen zur häuslichen Pflege; gesund.bund.de, Verhinderungspflege; rentenbescheid24.de, „Verhinderungspflege ab 2027: Was sich für die Pflege zu Hause ändern soll“, 02.10.2026.

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Erwerbsminderungsrente reicht nicht: Wann Grundsicherung zusätzlich zusteht

Die Erwerbsminderungsrente ist bewilligt – doch bis zur ersten Überweisung müssen Sie weiter Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen. Wer Grundsicherung bezieht, sollte deshalb früh klären, wann die bisherige Leistung endet, wann die Rente tatsächlich eingeht und wer einen fehlenden Betrag übernimmt. Eine bewilligte Rente bedeutet nicht automatisch, dass Sie künftig ohne ergänzende Leistungen auskommen.

Welche Grundsicherung beziehen Sie bisher?

Hinter dem Begriff Grundsicherung stehen unterschiedliche Leistungen. Das Jobcenter zahlt die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Das Sozialamt zahlt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII.

Wer vorübergehend voll erwerbsgemindert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Für Ihren Wechsel ist diese Unterscheidung entscheidend: Beziehen Sie bereits Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung, ändert eine neu bewilligte Rente meist die Einkommensanrechnung. Kommen Sie dagegen vom Jobcenter, kann zusätzlich die Zuständigkeit wechseln.

Die Rentenversicherung zahlt die Rente; über ergänzende Existenzsicherung entscheidet der jeweils zuständige Leistungsträger.

Eine Krankschreibung allein reicht für die Rente nicht

Die Rentenversicherung prüft, wie lange Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können. Bei weniger als drei Stunden täglich kommt eine volle Erwerbsminderung in Betracht.

Bei mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden liegt grundsätzlich teilweise Erwerbsminderung vor.

Hinzu kommen die Versicherungszeiten: Grundsätzlich benötigen Sie fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Gesetzliche Ausnahmen und Verlängerungen dieses Prüfzeitraums sind möglich.

Lassen Sie deshalb Ihr Rentenkonto prüfen, bevor Sie wegen längerer Arbeitslosigkeit einen Anspruch ausschließen. Die Rentenversicherung prüft außerdem, ob Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessern kann.

Der Rentenantrag beendet die Jobcenter-Leistung nicht automatisch

Melden Sie sich beim Jobcenter nicht allein deshalb ab, weil Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Solange die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen, bleibt Ihr Leistungsanspruch bestehen.

Streiten Jobcenter und Sozialhilfeträger im Verfahren nach § 44a SGB II über Ihre Erwerbsfähigkeit, sieht das Gesetz bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Weiterzahlung durch das Jobcenter bis zur Entscheidung über den Widerspruch des anderen Trägers vor.

Das schützt davor, dass ein Behördenkonflikt auf Ihrem Rücken ausgetragen wird.

Wer ergänzt eine zu niedrige Erwerbsminderungsrente?

Entscheidend sind Ihr festgestelltes Leistungsvermögen, die Dauer der Erwerbsminderung und Ihre Haushaltsverhältnisse. Die folgende Übersicht setzt voraus, dass Einkommen und verwertbares Vermögen den anerkannten Bedarf nicht decken.

Ihre Situation Mögliche ergänzende Leistung Teilweise Erwerbsminderung; mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig Grundsätzlich weiterhin Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II. Volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, zunächst befristet; Sie leben allein In der Regel Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII. Befristete volle Erwerbsminderung; Sie gehören zur Bedarfsgemeinschaft einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person Leistungen nach dem SGB II können weiterhin in Betracht kommen. Dauerhafte volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen ab 18 Jahren Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII. Volle Rente wegen eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes bei medizinisch mindestens drei Stunden Leistungsvermögen Grundsätzlich weiterhin SGB II; die sogenannte Arbeitsmarktrente allein begründet keine dauerhafte volle Erwerbsminderung für die SGB-XII-Grundsicherung. Fiktives Beispiel: Amelia, 42 Jahre, aus München

Amelia ist 42 Jahre alt, lebt allein in München und bezieht Grundsicherung vom Jobcenter. Wegen einer schweren chronischen Erkrankung beantragt sie Erwerbsminderungsrente. Ihre ärztlichen Unterlagen belegen erhebliche Einschränkungen; auch die notwendigen Versicherungszeiten erfüllt sie.

Die Rentenversicherung bewilligt ihr schließlich eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen.

Amelia erhält monatlich 980 Euro nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für das Beispiel beträgt ihr anerkannter Gesamtbedarf einschließlich Unterkunft und Heizung 1.500 Euro. Weiteres Einkommen, einzusetzendes Vermögen und zusätzliche Absetzbeträge liegen nicht vor. Unter diesen vereinfachten Annahmen bleiben 520 Euro ungedeckt.

Diese kann die Grundsicherung bei Erwerbsminderung ergänzen. Die Zahlen sind frei gewählt und bilden keine Münchner Mietobergrenze ab.

Amelia reicht den Rentenbescheid sofort beim Jobcenter ein und beantragt rechtzeitig Grundsicherung beim zuständigen Sozialhilfeträger. Sie lässt sich schriftlich bestätigen, für welchen Zeitraum das Jobcenter noch zahlt und ab wann das Sozialamt übernimmt.

Weil ihre erste laufende Rente erst am Monatsende eingeht, beantragt sie zusätzlich die Prüfung einer Überbrückung. So klärt sie neben dem dauerhaften Fehlbetrag auch die Finanzierung der ersten Wochen.

Der erste Rentenmonat kann eine Lücke verursachen

Existenzsichernde Leistungen erhalten Sie grundsätzlich im Voraus. Eine neu beginnende gesetzliche Rente wird dagegen regelmäßig am Monatsende ausgezahlt. Deshalb kann Geld für die Monatsmiete fehlen, obwohl für denselben Monat bereits ein Rentenanspruch besteht.

Prüfen Sie im Bescheid getrennt den Rentenbeginn, den Beginn der laufenden Zahlung und eine mögliche Nachzahlung.

Für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII sieht § 37a ein Darlehen auf Antrag vor, wenn sie im ersten Monat des Rentenzuflusses ihren notwendigen Lebensunterhalt bis zur Auszahlung nicht aus eigenen Mitteln decken können. Bei fortbestehender SGB-II-Berechtigung kommt eine darlehensweise Leistung nach § 24 Absatz 4 SGB II in Betracht.

Welche Regelung greift, hängt von Ihrer Zuständigkeit im Übergangsmonat ab.

Eine Rentennachzahlung gehört nicht automatisch vollständig Ihnen

Bewilligt die Rentenversicherung rückwirkend eine Rente, können Jobcenter oder Sozialamt für denselben Zeitraum bereits Leistungen erbracht haben. Dann kommen Erstattungsansprüche zwischen den Behörden in Betracht. Die Rentenversicherung kann die Nachzahlung zunächst zurückhalten und berechtigte Ansprüche daraus begleichen.

Nur ein verbleibender Rest wird an Sie ausgezahlt.

Dass die bisherige Grundsicherung höher war als die rückwirkende Rente, bedeutet nicht immer, dass Sie die Differenz persönlich zurückzahlen müssen. Prüfen Sie bei einer Rückforderung den Zeitraum, die Rechtsgrundlage und bereits erfolgte Erstattungen.

Haben Sie selbst Zahlungen für denselben Zeitraum doppelt erhalten, lassen Sie die Abrechnung klären, bevor Sie das Geld ausgeben.

Ergänzende Grundsicherung rechtzeitig beantragen

Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII setzt einen Antrag voraus. Dieser wirkt grundsätzlich auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Warten Sie deshalb nicht bis zur ersten Rentenüberweisung, wenn schon der Bescheid zeigt, dass die Rente Ihren Bedarf nicht deckt. Bei Hilfe zum Lebensunterhalt ist grundsätzlich entscheidend, wann der Sozialhilfeträger von Ihrer Notlage erfährt.

Reichen Sie den Rentenbescheid, Nachweise über Unterkunft und Heizung sowie die angeforderten Einkommens- und Vermögensunterlagen ein. Lassen Sie auch bestehende Mehrbedarfe prüfen.

Wer bereits SGB-XII-Grundsicherung erhält, muss die Rentenbewilligung ebenfalls unverzüglich mitteilen: Das Sozialamt berechnet die ergänzende Leistung unter Berücksichtigung der anrechenbaren Rente neu.

FAQ: Drei häufige Fragen zum Wechsel Bekomme ich mit der Erwerbsminderungsrente automatisch mehr Geld?

Nein. Wenn weiterhin ergänzende Grundsicherung nötig ist, wird die Rente grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Der Gesamtbetrag steigt deshalb nicht automatisch um die Rentenzahlung.

Kann ich Grundsicherung erhalten, obwohl mein Rentenantrag abgelehnt wurde?

Ja. Fehlen nur die erforderlichen Versicherungszeiten, schließt das Grundsicherung bei nachgewiesener dauerhafter voller Erwerbsminderung nicht aus. Entscheidend sind auch die übrigen Voraussetzungen, darunter die finanzielle Hilfebedürftigkeit.

Muss jede volle Erwerbsminderungsrente zum Sozialamt führen?

Nein. Bei einer Arbeitsmarktrente kann das Jobcenter zuständig bleiben. Auch bei befristeter voller Erwerbsminderung kann die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft einen weiteren SGB-II-Anspruch ermöglichen.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt
Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten
Gesetze im Internet: SGB II, insbesondere §§ 7, 8, 19, 24, 40a und 44a
Gesetze im Internet: SGB VI, insbesondere §§ 43 und 118
Gesetze im Internet: SGB X, insbesondere §§ 104 und 107
Gesetze im Internet: SGB XII, insbesondere §§ 18, 27, 37a, 41, 44 und 82

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Einordnung des Septembers 2026 in die DWD-Zeitreihe – Teil 1

Teil 1: Kein Signal einer CO₂-Treibhauserwärmung erkennbar Von Josef Kowatsch, Matthias Baritz,

– Der September wurde zwischen 1942 bis 1987 kälter

– Die CO₂ Konzentrationen haben jedoch ständig zugenommen, auch bis 1987.

– Erst ab 1988 bis heute wurde der September angenehm wärmer, und zwar tagsüber.

– Wir brauchen mehr Natur- und Umweltschutz und mehr CO₂ in der Atmosphäre

September 2026 laut DWD: Schnitt: knapp unter 15,9°C. Sonnenstunden ca. 192 über dem Schnitt, Niederschlag darunter mit etwa 40 l/m2, siehe Grafiken. Allerdings waren die Niederschläge wie schon immer ungleich verteilt in Deutschland. Im Norden genügend.

Grafik 1: Die Septembersonnenstunden sind seit 1988 steigend, die Niederschläge leicht fallend

Zu den Temperaturen: Wir ordnen diesen September 2026 zunächst in die DWD-Messreihen seit 1942 ein.

Grafik 2: Von 1942 bis 1987 sanken laut DWD die Septembertemperaturen. Erst seit 1988 registriert der DWD mit seinen heutigen Wetterstationen eine ständige angenehme September-Erwärmung. Beachte, der September hat keinen Sprung der Temperaturtrendgeraden 1987/88

Erg: Zuerst 45 Jahre lang kälter werdend, dann kein Sprung der Temperaturtrendgeraden, sondern wie mit einem Zeitzünder versehen, ab 1988 Wechsel in eine angenehme Septembererwärmung. Schon mit dieser Septembertemperaturgrafik aufgezeichnet nach den Originaldaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist die Behauptung einer steten Erwärmung durch Treibhausgase widerlegt.

Die an uns gut verdienende Treibhausglaubenskirche behauptet, dass die neuzeitliche Erwärmung durch Treibhausgase verursacht ist, hauptsächlich durch CO₂ und für deren Anstieg in der Luft sind wiederum die Menschen verantwortlich. Für diese Falschbehauptung müssen wir zahlen, in Deutschland besonders viel, um durch völlig unnütze Maßnahmen die angebliche CO₂-Erderwärmung zu stoppen. So funktioniert das Geschäftsmodell der Treibhauskirche. Das ist der moderne Ablasshandel.

Richtig ist: Kohlendioxid kann nicht 45 Jahre lang abkühlend wirken, dann 1988 mit der Gründung des Weltklimarates – wie mit einem Zeitzünder versehen – plötzlich aufwachen und für die Temperaturzunahme verantwortlich sein.

Kleine Anmerkung zur Grafik 2: Vor 84 Jahren hatten wir ein ganz anderes Deutschland mit anderen Grenzen, mit geringerem Lebensstandard, viel geringerem Energieverbrauch nebst viel geringerer Einwohnerdichte und ungleich mehr feuchten und nassen Naturflächen, d.h. Deutschland hat sich vollkommen wärmend verändert durch menschliches Zutun, was natürlich auch Auswirkungen auf die gemessenen Temperaturen hatte. Näheres weiter unten.

Ganz anders als die Abbildung 1 der Deutschland-Temperaturen sieht der CO₂-Verlauf aus, gemessen am Mauna Loa:

Grafik 3: Steiler CO₂-Konzentrationsanstieg in der Atmosphäre seit 1958, dem Messbeginn am Mauna Loa, momentan 430 ppm. Im Gegensatz dazu setzte seit 1988, eigentlich erst so richtig ab 1998 der September mit seiner Septembererwärmung ein.

Wir vereinen nun Temperaturentwicklung und steigende CO₂-Konzentration in einer Grafik

Grafik 4: Temperaturtrendgerade, ergänzt durch die rote durchgehend steigende CO₂-Kurve. Keine Korrelation zwischen CO₂ und Temperaturanstieg, im Grunde beginnt erst ab 1997 eine Zufallskorrelation

Erkenntnis: Zwischen der Temperatur-Trendlinie des Monates September und der Mouna Loa CO₂-Steigungskurve gibt es erst ab 1988 oder gar ab 1997 bis heute eine Zufallskorrelation. Davor gingen beide Kurven vollkommen eigene Wege. Somit gibt es keinen erkennbaren Wirkungszusammenhang zwischen Kohlendioxid und Temperaturverlauf.

Merke: Der Deutsche Wetterdienst selbst zeigt mit seinen Daten, dass die CO₂-Treibhaustheorie, nach welcher CO₂ der Haupttreiber der Temperaturen sein soll, falsch ist. CO₂ ist kein Temperaturregelknopf

Zu den DWD-Stationen einst und heute: Flächige Zunahme diverser Wärmeinseleffekte (WI)

1) In den letzten 100 Jahren hat der DWD sein Stationsnetz nahezu ausgetauscht. Und die Stationen, die noch namentlich mitwirken für den Schnitt, standen einst an viel kälteren Standorten wie heute. Die Städte und Gemeinden waren noch viel kleiner, der Energieverbrauch je Einwohner viel geringer mit viel weniger Asphaltierungen, die weite Landschaft noch viel weniger trockengelegt.

2)Außerdem hat sich seit der Einheit die Messerfassung der Temperaturen geändert. Bei den Wetterstationen wurde die englische Wetterhütte abgeschafft, auf digitale Erfassung im Freien umgestellt. Die Erwärmungswirkung aller Sonnenstunden müssen wirken können.

3) Seit 1942 hat sich Deutschland vollkommen wärmend verändert durch Asphaltierung, Bebauung und Trockenlegungen der freien Landschaft. Vor allem die Bebauung und Asphaltierung der einst freien Flächen nimmt täglich um etwa 45 Hektar zu. Stand: etwa 52 000 km2 überbaute Deutschland-Fläche

4) Vor allem in sonnenreichen Monaten wie in diesem September 2026 trocknet auch der Boden in Feld, Wald und Fluren aus und die Verdunstungskühlung ging verloren, so dass die vom sonnenbeschienenen Boden aufsteigende Luft auf das Digitalthermometer trifft.

Wir fragen uns: Wenn es nicht Kohlendioxid und der Treibhauseffekt ist als der Haupttreiber der Temperaturen ist, was hat dann zur angenehmen September-Erwärmung seit 1988 bis heute geführt? Antwort: Es gibt natürliche Gründe und vom Menschen mit verursachte.

Die natürlichen Gründe sind vielfältig: Das Klima ändert sich immer. Die Änderung der Großwetterlagen, eine Umstellung von Nord/West auf mediterrane Einflüsse, (Ursache dafür ist der Jetstream), Bewölkungsabnahme, die Zunahme der Sonnenstunden, weniger Verdunstungskühlung, kosmische Strahlung, NOA, AMO und andere natürliche, das Wetter bestimmende Faktoren für Mitteleuropa. Die erwärmende Wirkung der Luftreinhaltemaßnahmen hat die Strahlungsintensität zusätzlich zu den Sonnenstunden verstärkt: und örtliche Regionale Wetter- und Klimabedingungen.

Der anthropogene Einfluss: Die weitere Zunahme der Wärmeinselflächen und die großflächige Austrocknung des restlichen Bodenkörpers durch Trockenlegungen, sowie die ständige Trink- und Brauchwasserentnahme. Alles verringert die Verdunstungskälte zusätzlich.

Der Hauptgrund: Die Zunahme der Sonnenstunden – siehe Grafik 2 beim Monat September betrachten wir als Hauptgrund der Septembererwärmung, zumal die Luftreinhaltemaßnahmen, die Intensität der Strahlung zusammen mit der Umstellung der Temperaturerfassung im Freiland ohne Schatten, also ganztägig in der Sonne sich gegenseitig verstärken. Zusammen mit der nachlassenden Verdunstungskälte ergänzen sich die natürlichen und anthropogenen Gründe gegenseitig.

Sonnenstunden als Hauptgrund des Temperaturverlaufes. Das zeigt auch diese Sonnenstunden-Grafik ab 1951 (Beginn der DWD-Aufzeichnungen)

Grafik 5: Leider erfasst der DWD flächendeckend die Sonnenstunden erst seit 1951. Doch die Ähnlichkeit mit dem Temperaturverlauf seit 1942, siehe Grafik 2 ist auffällig.

Da die Sonne nur tagsüber scheint: Noch deutlicher ist die Korrelation mit den am Tage gemessenen Höchsttemperaturen:

Grafik. 6: Da die Sonne nur tagsüber scheint ist der Zusammenhang zwischen Sonnenstunden und Tageshöchsttemperaturen noch deutlicher, beachte insbesondere die Übereinstimmung1987/88

Erkenntnis aus den Grafiken: Vor 1987 haben die Sonnenstunden in Deutschland (und anderen Ländern abgenommen, die Septembertemperaturen sind gesunken, der September wurde kälter. Ab 1988 haben die Sonnenstunden zugenommen, der September wurde wärmer. Insbesondere tagsüber.

Und der angeblich besonders nachts erwärmende Treibhauseffekt?

Laut Theorie des deutschen Nobelpreisträgers 2021, dem Physiker Klaus Hasselmann soll besonders nachts die verstärkte Gegenstrahlung des Treibhauseffektes erwärmend wirken. Die DWD-Temperaturreihen zeigen genau das Gegenteil.

Deshalb ist auch diese vom mainstream verkündete Definition von Klimawandel falsch: „Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe“

Richtig muss es heißen: Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen durch die ständige menschenverursachte Vergrößerung der Wärmeinselflächen und durch natürliche Wetter- und Klima- und Umweltveränderungen.

Fazit: Die Kohlendioxidkonzentrationen der Atmosphäre bestimmen die globalen Temperaturen allerhöchstens in homöopathischen Dosen mit. Und von Deutschland aus können wir schon gar nichts regeln. Also weg mit all den von unseren Geldern bezahlten Klimarettern in Medien, Funk und Fernsehen, Städten und Gemeinden und Klimarettungs-instituten wie das PIK Potsdam

Nachgewiesenermaßen hat sich auch die Albedo der Erde in den letzten Jahrzehnten verringert, so dass die Energierückstrahlung ins All auch abgenommen hat.

Das Klima der Erde wird auch im Weltall gemacht, die Einflüsse der stets sich ändernden Weltallbedingungen, einschließlich Sonne und Erdumgebung führen zu den ständig sich ändernden natürlichen Wettereinflüssen auf der Erde und in Deutschland

Grundforderung von uns Natur- und Umweltschützern: Die bewusst geplante und regierungsgewollte CO₂-Klimaangstmacherei, oft übertriebene Märchen muss eingestellt werden. An der Beseitigung dieser Märchen müssen wir alle mithelfen.

Wir sind deshalb gegen teure CO₂-Reduzierungsmaßnahmen, die dem Klima nichts nützen, sondern der Natur und Umwelt zusätzlich schaden. Wir lehnen auch jede Luftbesprühung aus Flugzeugen mit weißen Chemikalien-Staubwolken ab, um die Sonneneinstrahlung zu reflektieren. Die feinsten Feststoffteilchen sollen dabei als Kondensationskeime für sich in die Breite ziehende Kondensstreifen dienen aus denen dann ein weißer Schleier entsteht, der sich vor die Sonne setzt, der Fachausdruck heißt Geoengineering. siehe nächstes Bild.

Zum GEO-Engineering: Der Schweizer Dipl. Physiker Dr. rer. nat. Philipp Zeller beschäftigt sich schon 30 Jahre mit den Methoden des Geo-Engineerings. In diesem Vortrag (45-Minuten) stellt er einige Praktiken vor, die alle Anwendung finden und so auch laufend über unserem Himmel umgesetzt werden.

Wer sich doppelt so lange damit beschäftigen möchte, derselbe Physiker, Vortrag nur wissenschaftlicher aufgebaut.

Abb.7: normal oder haben Flugzeuge bereits nachgeholfen bei der Verschleierung des Himmels? Foto Kowatsch

Was gegen heiße Sommertage wirklich hilft haben wir hier in 15 Vorschlägen beschrieben.

Leider werden diese Maßnahmen gegen heiße Sommertage nicht umgesetzt, weil sie tatsächlich helfen würden und die sommerlichen Temperaturspitzen tagsüber eindämmen würden. Diese Hilfsmaßnahmen würden der CO₂-Treibhaustheorie widersprechen, deshalb entscheidet sich die Politik lieber für die teure CO₂-Bodenverpressung oder andere angeblich CO₂-mindernde Maßnahmen, die man dann auch noch irrigerweise als klimaneutral bezeichnet. Deutschland muss klimaneutral werden, das ist eine völlig unsinnige Forderung der Treibhauskirche, die unser Land zerstört. Unsere Vorschläge hingegen wären zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, die Vielfalt und die Ökologie der Landschaft würde sich verbessern.

Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre!

Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt bei 800 bis 1200ppm. Davon sind wir derzeit weit entfernt. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Untersuchungen der NASA bestätigen dies (auch hier).

Abb. 8: Noch ist die Flora und Fauna auf diesem Planeten nicht gerettet. Wir haben bisher erst die CO₂-Konzentrationsabnahme der letzten Jahrmillionen stoppen können. Ein deutlicher CO₂-Aufwärtstrend ist noch nicht erkennbar.

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt politischen Handelns gerückt werden und nicht das teure Geschäftsmodell Klimaschutz, das keinerlei Klima schützt, sondern auf unser Geld zielt. Abzocke ohne Gegenleistung nennt man das. Und jährlich soll die Abzocke regierungsgewollt auch noch zunehmen.

Grundsätzlich ist die physikalische Absorption und Emission bestimmter Gase physikalische Realität und wird von uns nicht bestritten. Also das, wofür man fälschlicherweise den Begriff Treibhauseffekt nennt. Diesen Effekt gibt es, aber… Aber wie hoch ist die dadurch geglaubte Thermalisierung? Gibt es überhaupt eine? Von uns wird die beängstigende Höhe der bezahlten Treibhauswissenschaft von 2 bis 5 Grad CO₂-Klimasensitivität wissenschaftlich hinterfragt und bestritten, u.a. durch diesen Artikel. Natürlich gibt es auch keinerlei wissenschaftliche Versuchsbestätigungen für diesen angeblichen CO₂-Haupttreiber der Temperaturen. Auch Großversuche im Freien wie die Sprengung der Ostsee-Pipeline liefern keine messbaren Temperaturerhöhungen, siehe hier

Zum Thema „Treibhausgase“ verweisen wir auf die beiden in Theorie und Praxisversuchen guten Artikel von Prof. Harde und Dr. Schnell, siehe hier. Unser Fazit daraus: Eine Erwärmung durch sog. Treibhausgase ist allerhöchstens minimal, je nach Bedingungen manchmal erwärmend, manchmal sogar abkühlend.

Ganz falsch und völlig unbegründet ist die aus dem Treibhausglaubenseffekt abgeleitete politische Klimapanikmache der letzten Jahre, die sämtliche Erwärmung seit 1988 ausschließlich auf CO₂ und andere Treibhausgase zurückführt und dieses für die Erde lebensnotwendige Gas CO₂ sogar als Klimakiller und als schädliches Gift bezeichnet. Es ist eine Politik gegen die Schöpfung auf diesem Planeten, die vor allem in Deutschland vorangetrieben wird. Kein Wunder, wenn die Kirchen mitmachen, es geht nur ums Geld. Und da sind die Kirchen immer mit dabei, z.B. mit dieser CO₂-Ablaßhandelsspende, der Freikauf vom persönlichen CO₂-Fußabdruck: https://klima-kollekte.de/CO₂-rechner

Wer also trotz der überwältigenden Beweise in diesem Artikel gegen CO₂ als Haupttreiber der Temperaturen weiterhin die globale Treibhauserwärmungspanik vertritt, der soll endlich sein Gewissen durch eine monatliche Spende reinigen und das von den Kirchen ausgestellte Ablasszertifikat in die Kommentare einstellen. Nur dann ist er glaubwürdig. Wer das nicht macht, den rechnen wir zur großen Abzocker-Gemeinde, die am Ablasshandel verdienen will.

Unser Standpunkt und unsere Motivation als Naturschützer: Die neuzeitliche Klimapanik mit CO₂ als Hauptsünde ist wissenschaftlich falsch und eine politische Neuerfindung des Geschäftsmodells Ablasshandel der Kirchen im Mittelalter. Es geht nur ums Geld und nicht um eine globale Planetenrettung, was von Deutschland aus eh nicht möglich wäre. Wir Menschen werden ausgeplündert. Wir sind aufgerufen uns zu wehren, das Klima der Erde ist vollkommen normal, nur die Politik unter Berufung auf Voodoo-Wissenschaftler will uns Angst machen. Wir hatten doch einen wunderschönen traumhaften September.

Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer

Josef Kowatsch, Naturbeobachter, aktiver Naturschützer, unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher

 

Der Beitrag Einordnung des Septembers 2026 in die DWD-Zeitreihe – Teil 1 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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