Sammlung von Newsfeeds

Minister of Information Hails Caesar Act Repeal as a Historic Moment for Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Oktober 2025 - 10:18

Syrian Information Minister Hamza al-Mustafa welcomed on Friday the U.S. Senate vote to repeal the Caesar Act as a “historic moment” for the Syrian people development and prosperity.

Al-Mustafa said in a post on X platform on that the repeal of the Caesar Act is “a new success for Syria’s active diplomacy and for the tireless efforts of many sincere Syrians from the expatriate community” in the United States who spared no effort in this endeavor.

“A major obstacle has been removed on a long path toward development, prosperity, and stability,” of the Syrian people, Al- Mustaf said adding that “The march of liberation has taken its first steps, and it will be completed through unifying Syria and its people.”

Nisreen / Abdull

Kategorien: Externe Ticker

Meeting of the CIS Council of Heads of State

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. Oktober 2025 - 10:05

The Nation Palace in Dushanbe is hosting a meeting of the Council of Heads of State of the Commonwealth of Independent States.

Kategorien: Externe Ticker

Straßenzugang zu kurdischen Vierteln in Aleppo teilweise wieder geöffnet

In der nordsyrischen Stadt Aleppo haben Einheiten der syrischen Übergangsregierung drei zuvor blockierte Straßen zu den kurdischen Stadtteilen Şêxmeqsûd und Eşrefiyê wieder für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Die Straßensperren, bestehend aus Erdwällen, sind bereits am Donnerstag entfernt worden, wie ein ANHA-Reporter berichtete.

Noch am frühen Donnerstagmorgen war der Zugang zu den beiden nördlich vom Stadtzentrum gelegenen Bezirken auf zwei Fußgängerpassagen beschränkt – am Al-Award-Checkpoint und am Shayhan-Kreisel. Im Laufe des Tages öffneten Damaszener Truppen zusätzlich die Straße beim Eşrefiyê-Park sowie zwei weitere Zufahrten.

Trotz der teilweisen Öffnung bleiben vier zentrale Verbindungswege weiterhin durch die selbsternannte Übergangsregierung blockiert: Layramoun-Kreisel, Jandoul-Kreisel, die Al-Jazeera-Straße und ansteigende Zufahrtsstraße zum Viertel Eşrefiyê.

Die vollständige Abriegelung der Stadtteile hatte am 6. Oktober begonnen. Truppen der syrischen Armee versuchten, mit Panzern sowie gepanzerten Fahrzeugen in die dicht besiedelten Wohngebiete vorzudringen. Zwei Menschen wurden von gepanzerten Fahrzeugen erfasst und tödlich verletzt. Über 60 weitere Personen wurden verletzt, unter anderem durch den Einsatz von scharfer Munition und Tränengas.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/annaherung-zwischen-selbstverwaltung-und-Ubergangsregierung-bei-treffen-in-damaskus-48283 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwei-tote-und-60-verletzte-nach-angriff-auf-kurdische-viertel-in-aleppo-48274 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/salih-muslim-ziel-ist-uns-zur-aufgabe-unseres-systems-zu-zwingen-48285

 

Kategorien: Externe Ticker

QSD: Kämpfer bei Angriff in Deir ez-Zor getötet

Bei einem Angriff bewaffneter Gruppen, die der selbsternannten syrischen Übergangsregierung zugerechnet werden, ist im Osten Syriens ein Kämpfer der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) getötet worden. Neun weitere QSD-Mitglieder wurden verletzt. Das teilte das Medienzentrum der QSD am späten Donnerstagabend mit.

Demnach ereignete sich der Angriff im ländlichen Gebiet von Deir ez-Zor, in der Nähe des Dorfes Marat, das zur sogenannten „Sieben-Dörfer-Region“ im Osten des Kantons gehört. Die Angreifer hätten eine von den QSD kontrollierte Stellung mit bewaffneten Drohnen attackiert.

Laut dem Bündnis reagierten die eigenen Einheiten unmittelbar auf den Angriff und bombardierten Stellungen der gegnerischen Gruppen auf der gegenüberliegenden Seite des Euphrat-Flusses. Dabei seien nach eigenen Angaben „zahlreiche Angreifer verletzt“ worden.

Die Region rund um Deir ez-Zor ist immer wieder Schauplatz bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen den QSD – die von den USA unterstützt werden – und Gruppen, die mit der syrischen Übergangsregierung oder der Türkei in Verbindung stehen. Auch der sogenannte Islamische Staat (IS) ist in Teilen des Gebiets weiterhin aktiv.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-infiltrationsversuch-am-tisrin-damm-abgewehrt-48309 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/salih-muslim-ziel-ist-uns-zur-aufgabe-unseres-systems-zu-zwingen-48285 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/dair-hafir-sieben-angehorige-von-qsd-und-asayis-bei-angriffen-verletzt-48253

 

Kategorien: Externe Ticker

Veranstaltung in Hamburg: Wendepunkt in Kurdistan?

In Hamburg hat am Donnerstagabend eine Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Wendepunkt in Kurdistan? Die Auflösung der PKK und neue Wege zum Frieden“ stattgefunden. Eingeladen hatte das Bündnis „Hamburg für Kurdistan“ in die Fabrique im Gängeviertel. Es referierten Nilüfer Koç, außenpolitische Sprecherin im Nationalkongress Kurdistan (KNK), und Ziya Pir, ehemaliger HDP-Abgeordneter und Neffe von Kemal Pir, einem der Mitbegründer der PKK. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Ethnologin, Aktivistin und Autorin Anja Flach, die selbst langjährig zur kurdischen Bewegung geforscht hat.

Hintergründe und mögliche Auswirkungen

Hintergrund der Diskussionsveranstaltung war die Entscheidung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), sich im Mai 2025 aufzulösen und den bewaffneten Kampf offiziell zu beenden. Der Beschluss wurde auf dem 12. Parteikongress bekanntgegeben – und löste innerhalb und außerhalb der kurdischen Bewegung intensive Debatten aus.

Nach fast 50 Jahren des bewaffneten Widerstands soll dieser Schritt der PKK dazu beitragen, neue politische Perspektiven für einen gerechten Frieden zu eröffnen. Viele Beobachterinnen und Beobachter hatten eine solche Entscheidung erst im Rahmen eines abgeschlossenen Friedensprozesses erwartet.

Die Veranstaltung beleuchtete die Hintergründe dieser Entscheidung und mögliche Auswirkungen auf Kurdistan, die Region und auch Deutschland. Im Zentrum standen unter anderem folgende Fragen: Welche Rolle spielt der in der Türkei inhaftierte PKK-Begründer Abdullah Öcalan bei diesem politischen Kurswechsel? Wie geht der kurdische Freiheitskampf nach der Auflösung der PKK weiter? Welche Chancen bestehen für einen dauerhaften Frieden – insbesondere in Nord- und Ostsyrien, im Irak und in Iran? Und: Wird die Bundesregierung ihre Haltung zum Betätigungsverbot der PKK in Deutschland, das seit 1993 besteht, überdenken?

[album=21530]

Transformationsprozess einer Freiheitsbewegung

Ziya Pir sagte einleitend, dass die Auflösung der PKK viele Fragen aufgeworfen hat. Insbesondere in der kurdischen Gesellschaft seien die Fragen laut geworden, warum so viele Menschen in dem jahrzehntelangen Kampf gestorben und warum immer noch so viele im Gefängnis sind. „Diese Fragen lösen sich langsam auf“, erklärte der türkische Politiker. Er selbst betrachte diesen Schritt nicht als Auflösung einer Freiheitsbewegung, sondern als Transformationsprozess. In der Türkei sei ein parlamentarischer Ausschuss gegründet worden, der Betroffene und Fachleute anhöre und beratende Funktion habe. Der größte Teil der türkischen Gesellschaft befürworte einen Friedensprozess, „aber auch sie trauen der Regierung nicht“, so Pir: „Die Regierung und der Ausschuss müssen die gesamte Gesellschaft überzeugen.“

Veränderte Bedingungen in der Region

Auf die Frage, was heute anders sei als 1993 und bei diversen weiteren Lösungsversuchen hinsichtlich der kurdischen Frage und einer Demokratisierung der Türkei, erläuterte Nilüfer Koç die veränderten Bedingungen in der Region. Der MHP-Vorsitzende Devlet Bahçeli, der die Öffentlichkeit im Oktober vergangenen Jahres mit einer Einladung an Abdullah Öcalan ins türkische Parlament überraschte, habe die Nationalinteressen der Türkei gefährdet gesehen. Einhergehend mit den Entwicklungen im Mittleren Osten hätten die Kurd:innen an Bedeutung gewonnen, es gebe Regimewechsel und neue Kontrollmechanismen unter Führung der USA, Englands und Frankreichs. Bahçeli wolle verhindern, dass – wie 2003 im Irak – auch die Kurd:innen in Syrien Anerkennung finden. „In Rojava soll kein Status entstehen“, sagte die KNK-Diplomatin.

Wir existieren als Volk von sechzig Millionen“

Nilüfer Koç ging auch auf den vorangegangenen Lösungsprozess in den Jahren 2013 bis 2015 ein und sagte: „2015 war der Beginn eines brutalen Krieges, der bis 2025 andauerte. In drei Teilen Kurdistans, also an drei Fronten wurde gegen den türkischen Expansionismus gekämpft. Auch Bahçeli hat gesehen, dass die Kurden mit Krieg nicht besiegt werden können. Die Kurden haben diese zehn Jahre mit Erfolg abgeschlossen. Der türkische Staat hat es mit der gesamten NATO nicht geschafft, uns mundtot zu machen. Wir existieren. Ein Volk von sechzig Millionen braucht Anerkennung.“

Auch die Türkei ist an einem Wendepunkt angelangt“

Auch die Türkei sei an einem Wendepunkt angelangt, betonte Nilüfer Koç und beschrieb die Entstehung neuer Handelsrouten in der Region. Darüber hinaus sei Erdoğans „Karte des politischen Islam“ geschwächt und die Wirtschaft liege am Boden. All das setze die Regierung unter Druck.

Die Zeiten zentralistischer Strukturen sind vorbei“

Ein weiterer Aspekt sei die Auffassung Abdullah Öcalans, dass die PKK mit ihrer in den 1970er Jahren entstandenen Organisationsform ein Hindernis für eine fortschrittliche Entwicklung darstelle, so Nilüfer Koç weiter. Diese Feststellung habe er bereits in den 1990er Jahren getroffen. 2002 sei die PKK aufgelöst worden, 2004 wieder aufgebaut. „Die Kurden sind organisiert und brauchen keinen bewaffneten Kampf mehr“, sagte Nilüfer Koç. Die Zeiten zentralistischer Strukturen seien vorbei, heute gehe es um freie Individuen.

Der Ball liegt bei der Türkei“

Darüber hinaus berichtete Nilüfer Koç, dass sich Abdullah Öcalan mit allen Teilen der kurdischen Freiheitsbewegung ausgetauscht habe und sein Aufruf im vergangenen Februar ein Ergebnis dessen gewesen sei. Zentrale Punkte seien das Ende eines realsozialistischen Ansatzes und der Strategie des bewaffneten Kampfes. Dafür müsse es rechtliche Garantien geben, der Ball liege jetzt bei türkischen Staat und der Regierung.

Rojava ist eine rote Linie“

Zur aktuellen Situation betonten die beiden Referent:innen, dass Rojava eine „rote Linie“ sei. Die türkische Regierung habe Angst vor kurdischer Autonomie in Syrien und fordere eine Entwaffnung der Kurd:innen, was einer Auslieferung an Islamisten gleichkomme. Abdullah Öcalan wolle das Problem mit der Türkei lösen und nicht mit anderen Staaten, sagte Nilüfer Koç: „Eine demokratische Transformation der Türkei nützt der gesamte Region und Solidarität mit Rojava ist gerade jetzt wichtiger als je zuvor. Wir vertrauen nicht auf Staaten, sondern auf uns selbst.“

Ein Aufruf an uns alle“

Zum Abschluss sagte Moderatorin Anja Flach, die Veranstaltung sei „ein Aufruf an uns alle. Nicht nur in Kurdistan, wir brauchen überall auf der Welt Frieden, Demokratie, Frauenbefreiung und Ökologie.“ In diesem Sinne wurde auch zur Teilnahme an einer Demonstration unter dem Motto „Freiheit für Abdullah Öcalan – Für Frieden und demokratische Lösung“ am Freitag um 16 Uhr vor der Roten Flora im Hamburger Schanzenviertel aufgerufen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-friedensprozess-braucht-klare-politische-und-juristische-grundlagen-48225 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/videobotschaft-von-abdullah-Ocalan-47007 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/pkk-verkundet-auflosung-und-ende-des-bewaffneten-kampfes-46252

 

Kategorien: Externe Ticker

„Antikurdischer Rassismus wird sichtbarer und gesellschaftlich normalisiert“

Die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus (IAKR) hat Anfang Oktober im Fraktionssaal der Linkspartei im Bundestag ihren Jahresbericht für 2024 vorgestellt. Darin dokumentiert sie eine zunehmende gesellschaftliche Sichtbarkeit und Normalisierung antikurdischer Haltungen – insbesondere im digitalen Raum. Zugleich kritisiert die Informationsstelle mangelnde staatliche Maßnahmen, die Kriminalisierung kurdischer Menschen und fehlende Schutzmechanismen für Betroffene. Der Vorsitzende Civan Akbulut fordert konkrete politische, mediale und institutionelle Schritte zur Bekämpfung dieser spezifischen Form von Rassismus.

Was war der auffälligste Aspekt des antikurdischen Rassismus im letzten Jahr?

Antikurdischer Rassismus ist keine abstrakte Idee, sondern bittere Realität – für jede kurdische Person, in jeder Lebenssituation. Er bedeutet, beleidigt zu werden, weil man die „falsche“ Sprache spricht. Geschlagen zu werden, weil man die „falsche“ Herkunft hat. Oder sogar ermordet zu werden, einfach nur, weil man kurdisch ist.

Was 2024 besonders auffiel, war die zunehmende gesellschaftliche Sichtbarkeit und Normalisierung antikurdischer Positionen – vor allem im Zusammenhang mit türkischem Rechtsextremismus. Symbole wie der „Wolfsgruß“ oder offen rassistische Inhalte kursieren ungehindert. Zugleich erleben Kurd:innen Rassismus von deutschen wie migrantisch-rechten Akteuren – und sind zusätzlich von Kriminalisierung betroffen.

Sie sprechen von einer zunehmenden digitalen Präsenz. Wie äußert sich das konkret?

Die Mehrheit der uns gemeldeten Vorfälle fand online statt. Besonders soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram oder X dienen als Katalysator für antikurdische Hetze. Die Inhalte reichen von Identitätsleugnung bis hin zu offenen Drohungen. Beunruhigend ist, dass viele dieser Äußerungen nicht mehr anonym erfolgen, sondern unter Klarnamen. Das zeigt, wie sehr sich solche Haltungen normalisiert haben.

Die Vorstellung des Jahresberichts der IAKR am 2. Oktober im Bundestag © ANF/Dîlan Karacadağ

Die Plattformen selbst greifen in der Regel nur selten oder verspätet ein, während Algorithmus-gesteuerte Verbreitung dafür sorgt, dass solche Inhalte sehr schnell ein großes Publikum erreichen. Die Konsequenz: Betroffene werden mit einer Flut von Hass konfrontiert, ohne wirksame Gegenmaßnahmen.

Wie aktiv sind staatliche Institutionen bei der Bekämpfung antikurdischen Rassismus?

Nur sehr eingeschränkt. Es fehlt oft an Wissen, Bewusstsein und Anerkennung, dass es sich hier um eine spezifische Form von Rassismus handelt. Viel zu häufig wird antikurdischer Rassismus als Konflikt zwischen Nicht-Deutschen abgetan; ganz nach dem Motto: „Sollen sich die Migranten doch die Köpfe einschlagen, was interessiert uns das.“ Das ist nicht nur verharmlosend, sondern gefährlich. Es ignoriert die historische Tiefe und die realen Gefahren für kurdisches Leben, auch in Europa.

Problematisch ist zudem, dass staatliche Stellen selbst antikurdische Narrative reproduzieren, etwa durch pauschale Kriminalisierung. Die Vorstellung, Kurd:innen seien per se „gewaltaffin“, ist rassistisch – und wird auch in autoritären Staaten genutzt, um Unterdrückung zu legitimieren. Wir brauchen endlich ein Umdenken auf institutioneller Ebene.

Welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor?

In unserem Jahresbericht haben wir mehrere zentrale Empfehlungen formuliert:

Frühe Prävention: Bereits Kinder und Jugendliche reproduzieren antikurdische Stereotype. Kurdische Schüler:innen sind von Hänseleien, Abwertung und Ausgrenzung betroffen. Deshalb braucht es Aufklärung an Schulen, feste Module in Lehrplänen, Fortbildungen für Lehrkräfte und auch Elternarbeit, um Vorurteile abzubauen. Wichtig ist: Antikurdischer Rassismus darf nicht individualisiert, sondern muss als strukturelles Problem behandelt werden.

Kriminalisierung beenden: Kurdische Menschen brauchen Schutz – keine Generalverdächtigungen. Das Straf- und Vereinsrecht wird jedoch regelmäßig gegen legitimes kurdisches Engagement eingesetzt. Gleichzeitig fehlt eine konsequente Verfolgung tatsächlicher Täter:innen, etwa aus dem Umfeld der „Grauen Wölfe“ oder anderer islamistischer und nationalistisch motivierter Strukturen. Antikurdischer Rassismus muss sichtbar erfasst werden, z. B. durch eine eigene Kategorie in der Kriminalstatistik und spezifische Erfassungen in polizeilichen Informationssystemen.

Schutzräume schaffen: Viele Kurd:innen fühlen sich isoliert – ihre Identität wird von außen angezweifelt, von innen oft verschwiegen, aus Angst vor Diskriminierung. Kurdisch organisierte Räume werden immer wieder Ziel von Angriffen. Es braucht echte sichere Orte, insbesondere in politisch angespannten Zeiten oder an kurdischen Feiertagen.

Zudem müssen psychosoziale Angebote gestärkt und mehrsprachig, auch auf Kurdisch, zugänglich sein. Geflüchtete Kurd:innen dürfen nicht in Verfolgerstaaten abgeschoben werden. Das Risiko von Verfolgung, Folter oder Tod ist real.

Inwiefern spielt die mediale Darstellung eine Rolle?

Sie spielt eine enorme Rolle. Mediale Narrative prägen Wahrnehmung – und viele Beiträge über Kurd:innen sind entweder problematisch oder verzerrend. Begriffe wie „Kurdenproblem“, „Kurdengebiet“ oder „Kurdenführer“ sind nicht neutral, sondern abwertend. Die mediale Fokussierung auf Sicherheitsaspekte trägt zur Stigmatisierung bei. Es braucht diskriminierungsfreie Redaktionsstandards, mehr Sichtbarkeit kurdischer Perspektiven in Talkshows, Reportagen oder Expert:innenrunden – und die Einbindung kurdischer Stimmen, wenn über sie berichtet wird.

Kurd:innen machen einen bedeutenden Teil der Bevölkerung aus. Wird das politisch ausreichend abgebildet?

Nein. Mit rund 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen stellen Kurd:innen eine der größten Einwanderungsgruppen in Deutschland – sie sind jedoch politisch unterrepräsentiert.

Kurdische Organisationen und Akteur:innen müssen systematisch an politischen Entscheidungen beteiligt werden, sei es auf kommunaler oder Landesebene. Beiräte und Gremien sollten die Vielfalt migrantischer Communities realitätsnah abbilden. Die politische Partizipation kurdischer Menschen ist unverzichtbar, wenn antikurdischer Rassismus nachhaltig bekämpft werden soll.

Wie steht es um wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema?

Es gibt massive Lücken. Antikurdischer Rassismus ist in der deutschen Wissenschaft unterforscht. Dadurch fehlen Grundlagen für politische Maßnahmen, Bildungsprojekte oder gesellschaftliche Debatten. Wir fordern die Förderung entsprechender Forschungsprojekte – und langfristig die Einrichtung eines Lehrstuhls für Kurdologie. Diese interdisziplinäre Wissenschaft existiert in anderen Ländern längst und befasst sich mit kurdischer Geschichte, Kultur und Sprache. Sie wäre ein Meilenstein auf dem Weg zur gesellschaftlichen Anerkennung der kurdischen Diaspora.

Viele Täter bleiben straffrei. Ist das ein strukturelles Problem?

Absolut. Die derzeitige Praxis, etwa das weitgehende Ausbleiben von Konsequenzen für Hetze oder Drohungen, signalisiert Duldung. Es entsteht der Eindruck, antikurdischer Rassismus sei staatlich akzeptiert. Vereine oder Einzelpersonen hetzen offen gegen Kurd:innen, feiern Angriffe in Rojava, beten für Krieg, und bleiben unbehelligt. Eine konsequente Strafverfolgung und zum Beispiel das Verbot der „Grauen Wölfe“ wären ein klares Signal. Denn diese Akteure sind nicht nur eine Gefahr für Kurd:innen, sondern auch für andere Minderheiten, Oppositionelle und letztlich für unsere demokratische Gesellschaft.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/iakr-bericht-217-falle-von-antikurdischem-rassismus-in-deutschland-48211 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/antikurdischer-rassismus-ein-in-deutschland-verdrangtes-problem-45887 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/antikurdischer-rassismus-bundesregierung-stellt-sich-blind-41840

 

Kategorien: Externe Ticker

Sonderzahlung zur Rente für 3 Millionen Rentner zum vorletzten Mal

Lesedauer 4 Minuten

Für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner steht im Oktober 2025 eine weitere Sonderzahlung an: der Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Diese Sonderzahlung wird im Oktober zum vorletzten Mal in ihrer bisherigen Form erfolgen. Hintergrund ist eine befristete Übergangsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), die am 30. November 2025 ausläuft. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag neu berechnet und dauerhaft in die reguläre Rentenzahlung integriert.

Warum es den Rentenzuschlag gibt

Der Zuschlag wurde zum 1. Juli 2024 eingeführt, um eine erkennbare Gerechtigkeitslücke zu schließen. Betroffen sind Menschen, die in der Zeit von 2001 bis 2018 eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) bezogen haben und deren spätere Alters- oder Hinterbliebenenrenten auf dieser Basis berechnet wurden.

Für diese Gruppe galten noch die bis 2018 maßgeblichen Zurechnungszeiten – also die fiktiven Zeiten, die ein Versicherter bei Erwerbsminderung so behandelt wird, als hätte er bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet. Diese Zurechnungszeiten wurden erst ab 2019 stufenweise verbessert.

Wer bereits vorher in Rente war, profitierte davon nicht in gleichem Maße und war dadurch rechnerisch schlechter gestellt. Der Rentenzuschlag gleicht diesen Nachteil aus – je nach individueller Konstellation bis zu 7,5 Prozent.

Wer konkret anspruchsberechtigt ist

Begünstigt sind vor allem frühere EM-Bestandsrentnerinnen und -rentner der Jahrgänge 2001–2018 sowie Personen, deren heutige Alters- oder Hinterbliebenenrente aus einer solchen EM-Rente hervorgegangen ist. Entscheidend ist, dass die zugrunde liegenden Zurechnungszeiten noch nach altem Recht (bis 2018) berechnet wurden.

Der Zuschlag ist eine pauschale, prozentuale Erhöhung, deren Höhe sich am individuellen Versicherungsverlauf orientiert und daher zwischen den Betroffenen variiert.

Die Übergangsregelung nach § 307j SGB VI

Rechtsgrundlage der befristeten Sonderzahlung ist § 307j SGB VI. Diese Übergangsvorschrift sieht vor, dass der Zuschlag als zusätzliche Rentenleistung separat ausgezahlt wird.

Der Auszahlungszeitraum liegt monatlich zwischen dem 10. und dem 20.; die Zahlung erscheint auf dem Kontoauszug ausdrücklich als „Rentenzuschlag“. Diese Konstruktion war von Anfang an befristet, um die Zeit bis zur endgültigen Integration in die reguläre Rentenleistung zu überbrücken.

Oktober 2025: Der vorletzte Auszahlungsmonat

Im Oktober 2025 greift die Übergangsregel noch einmal in voller Breite. Begünstigte erhalten den Zuschlag – je nach Fallkonstellation bis zu 7,5 Prozent – als Nettorentenzahlung zwischen dem 10. und 20. Oktober.

Nach derzeitigem Stand sind keine Verzögerungen absehbar. Hinweise, wonach es wegen der neuen EU-Bezahldirektive PSD3 zu Störungen kommen könnte, haben sich bislang nicht bestätigt; die Deutsche Rentenversicherung hat wiederholt betont, dass die fristgerechte Auszahlung gewährleistet bleibt. Gleichwohl empfiehlt es sich, die Kontobewegungen im genannten Zeitraum im Blick zu behalten.

November 2025: Der letzte Monat der separaten Zahlung

Die befristete Sonderzahlung läuft zum 30. November 2025 aus. Damit wird der November 2025 das letzte Mal sein, dass der Zuschlag als eigener Auszahlposten neben der laufenden Rente auf dem Kontoauszug erscheint.

Bis einschließlich dieses Stichtags gilt auch weiterhin die Begünstigung bei der Anrechnung: Der Rentenzuschlag wird weder auf Witwen- bzw. Witwerrenten als Einkommen angerechnet noch auf die Grundrente. Diese Klarstellung war wichtig, um ungewollte Wechselwirkungen mit anderen Rentenarten und Zuschlägen zu vermeiden.

Mit dem 1. Dezember 2025 beginnt die Anschlussphase: Die Rentenversicherung berechnet den Zuschlag neu und integriert ihn als Bestandteil der regulären Rente. Maßgeblich sind dann die persönlichen Entgeltpunkte mit Rentenstand zum 30. November 2025.

An die Stelle der separaten Überweisung tritt eine einheitliche Rentenzahlung, in der der bisherige Zuschlag in aufgefrischter, individuell neu ermittelter Höhe enthalten ist. Für die Praxis bedeutet das mehr Transparenz auf dem Kontoauszug, zugleich aber auch, dass die bisherige „Sonderzeile“ entfällt.

Bedeutung der Vorschusszahlung Ende November

Ein Teil der Rentnerinnen und Rentner erhält die Monatsrente vorschüssig, also Ende November 2025 für den Monat Dezember 2025. Genau diese Gruppe dürfte die erste sein, die die neu integrierte Leistung bereits Ende November auf dem Konto sieht – dann bereits als Gesamtbetrag der Dezemberrente inklusive des neu berechneten Zuschlags. Für nachschüssig gezahlte Renten zeigt sich die Integration entsprechend später.

Misinformation und Zahlungsverkehr: Was davon zu halten ist

Im Netz kursieren immer wieder Gerüchte über ausbleibende Zahlungen oder umfassende Verzögerungen. Solche Meldungen entbehren regelmäßig einer belastbaren Grundlage. Richtig ist, dass regulatorische Änderungen im Zahlungsverkehr – Stichwort PSD3 – technische und organisatorische Anpassungen bei Banken und Zahlstellen erfordern.

Für Rentenzahlungen gelten jedoch etablierte Verfahren, die einen verlässlichen Transfer sicherstellen. Wer dennoch Unstimmigkeiten feststellt, sollte zeitnah die Bank und die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren und die Vorgänge dokumentieren.

Was Betroffene jetzt konkret beachten sollten

Im Oktober sollten Begünstigte den Zeitraum 10. bis 20. Oktober im Blick behalten und prüfen, ob der Posten „Rentenzuschlag“ wie gewohnt gutgeschrieben wurde. Gleiches gilt im November für die letzte separate Zahlung.

Ab Dezember 2025 empfiehlt sich ein genauer Blick auf den Kontoauszug bzw. den neuen Rentenbescheid, um die Integration des Zuschlags nachzuvollziehen. Wer Unterhaltsverpflichtungen, Ansprüche auf ergänzende Leistungen oder eine Hinterbliebenenrente hat, sollte – gerade im Übergang – die Anrechnungsmodalitäten beobachten.

Bis zum 30. November 2025 gilt die Nichtanrechnung auf Witwen-/Witwerrente und Grundrente; mit der Integration ab Dezember kann sich die Darstellung im Bescheid ändern, ohne dass sich zwangsläufig die materiellen Ansprüche verschlechtern.

Planbare Entlastung – und ein klarer Fahrplan

Der Rentenzuschlag hat eine spürbare, gezielte Entlastung für eine klar umrissene Gruppe geschaffen: Menschen, deren Erwerbsminderungs- und Folgerenten nach alten Zurechnungszeiten berechnet wurden. Der Oktober 2025 markiert die vorletzte separate Auszahlung, der November 2025 den letzten.

Ab Dezember 2025 wird die Leistung dauerhaft in die reguläre Rente integriert – neu berechnet und fortan als Teil der Monatsrente ausgezahlt. Für die Betroffenen bringt das Planungssicherheit und eine konsolidierte Darstellung der Rentenansprüche. Wer seine Zahlungen aufmerksam verfolgt und Bescheide prüft, ist für den Übergang gut gerüstet.

Der Beitrag Sonderzahlung zur Rente für 3 Millionen Rentner zum vorletzten Mal erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Das steht Dir beim Pflegegrad 2 alles zu

Lesedauer 4 Minuten

Pflegegrad 2 bescheinigt „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ – und eröffnet damit ein umfassendes Leistungsbündel der sozialen Pflegeversicherung.

Seit dem 1. Januar 2025 wurden nahezu alle Beträge um 4,5 Prozent angehoben; seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Diese Änderungen sollen die häusliche Pflege stärken und Bürokratie abbauen.

Häusliche Pflege: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombination
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, können Sie zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen – oder beides kombinieren.

Das Pflegegeld beträgt in Pflegegrad 2 seit 2025 monatlich 347 Euro. Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst stehen mit bis zu 796 Euro pro Monat zur Verfügung.

Beide Beträge können als sogenannte Kombinationsleistung anteilig genutzt werden, das heißt: Nutzen Sie einen prozentualen Anteil der Sachleistung, wird das Pflegegeld im gleichen Verhältnis anteilig gezahlt.

Tabelle: Alle Leistungen bei Pflegegeld 2 Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025) Leistung Betrag/Umfang 2025 & Hinweise Pflegegeld (häusliche Pflege) 347 € monatlich; bei Bezug halbjährlicher Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Pflegesachleistungen (ambulante Pflege) Bis zu 796 € monatlich; Leistungen zugelassener Pflegedienste, kombinierbar mit Pflegegeld. Kombinationsleistung Variable Aufteilung von Sachleistung und Pflegegeld; Pflegegeld anteilig entsprechend ungenutzter Sachleistung. Entlastungsbetrag Bis zu 131 € monatlich; Kostenerstattung u. a. für anerkannte Alltagsunterstützung, Tages-/Nachtpflege; keine Barauszahlung. Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI) Bis zu 318,40 € monatlich (40 % der Sachleistung) in anerkannte Alltagsangebote umwandelbar; Pflegegeld bleibt anteilig. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsames Jahresbudget) Bis zu 3.539 € pro Jahr, max. 8 Wochen; seit 01.07.2025 flexibles Gesamtbudget; Pflegegeld i. d. R. währenddessen hälftig weiter. Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Bis zu 721 € monatlich; zusätzlich zu ambulanten Leistungen/Pflegegeld nutzbar, keine Anrechnung. Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) 805 € monatlich Zuschuss; Leistungszuschlag auf Eigenanteil: 15 % ab Monat 1, 30 % ab 12 Mon., 50 % ab 24 Mon., 75 % ab 36 Mon. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bis zu 42 € monatlich; z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel Kostenübernahme grundsätzlich 100&nbsp%; Zuzahlung 10&nbsp%, max. 25 € je Hilfsmittel; häufig leihweise. Wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen Bis zu 4.180 € je Maßnahme; bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 € gesamt möglich. Ambulant betreute Wohngruppen – Wohngruppenzuschlag 224 € monatlich zusätzlich zu Geld-/Sachleistungen. Ambulant betreute Wohngruppen – Anschubfinanzierung Bis zu 2.613 € pro Person (max. 10.452 € je Wohngruppe) einmalig zur Gründung/Umgestaltung. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) Bis zu 53 € monatlich für Apps und ergänzende Unterstützungsleistungen. Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) Kostenfrei; individuelle Beratung, auf Wunsch zu Hause oder im Pflegestützpunkt, inkl. Versorgungsplan. Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI) Einmal pro Halbjahr bei Pflegegeldbezug; bei Versäumnis droht Kürzung des Pflegegeldes. Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI) Kostenfrei; Schulungen/Anleitungen auch in der Häuslichkeit möglich. Pauschalleistung nach § 43a SGB XI Bis zu 278 € monatlich für Pflegebedürftige in bestimmten Einrichtungen der Eingliederungshilfe (PG 2–5). Rentenversicherung für Pflegepersonen Beiträge durch die Pflegekasse; bei PG 2 typischer Richtwert bis zu 188,07 € monatlich; Voraussetzung u. a. mind. 10 Std./Woche auf ≥ 2 Tage verteilt, i. d. R. Erwerbstätigkeit ≤ 30 Std./Woche. Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen Beiträge durch die Pflegekasse; Richtwert 48,69 € monatlich; weitere Voraussetzungen (u. a. vorherige Versicherungspflicht) beachten. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (während Pflegezeit) Richtwerte bis 213,46 € (KV) und 44,94 € (PV) monatlich; genaue Höhe abhängig von Beitragssätzen. Pflegeunterstützungsgeld Lohnersatz für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr bei akuter Pflegesituation; 90 % des Nettoentgelts, bei Einmalzahlungen 100 %. Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch

Zusätzlich steht Ihnen unabhängig von der Wahl zwischen Geld- und Sachleistung der monatliche Entlastungsbetrag zu. Er beträgt 2025 in allen Pflegegraden 131 Euro und kann unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Dienste eingesetzt werden.

Darüber hinaus können bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbudgets in solche Alltagsunterstützungen „umgewandelt“ werden; in diesem Fall bleibt das Pflegegeld anteilig erhalten (beispielsweise 40 Prozent Umwandlung und 60 Prozent Pflegegeld).

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ein gemeinsames Jahresbudget

Müssen pflegende Angehörige vertreten werden oder ist eine vorübergehende stationäre Entlastung nötig, greift seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro.

Beide Leistungsarten können flexibel bis zu acht Wochen im Kalenderjahr genutzt werden; bereits im ersten Halbjahr 2025 in Anspruch genommene Beträge werden auf das neue Jahresbudget angerechnet. Während der Inanspruchnahme wird das bisher bezogene (anteilige) Pflegegeld in der Regel für die Dauer der Maßnahme in halber Höhe weitergezahlt.

Tages- und Nachtpflege: Teilstationär zusätzlich nutzbar

Teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege kann in Pflegegrad 2 mit bis zu 721 Euro monatlich finanziert werden.

Diese Budgets sind eigenständig und können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld genutzt werden, ohne dass eine Anrechnung erfolgt. Das entlastet insbesondere betreuende Angehörige, wenn stundenweise professionelle Betreuung außerhalb der Wohnung nötig ist.

Vollstationäre Pflege: Zuschüsse und Leistungszuschlag

Wird eine vollstationäre Versorgung im Pflegeheim notwendig, zahlt die Pflegeversicherung in Pflegegrad 2 monatlich 805 Euro zu den pflegebedingten Aufwendungen.

Zusätzlich reduziert ein gesetzlicher Leistungszuschlag den eigenen Anteil an den Pflegekosten abhängig von der Aufenthaltsdauer: ab dem ersten Monat 15 Prozent, nach zwölf Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Dadurch sinkt der Eigenanteil im Zeitverlauf deutlich.

Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und Digitale Pflegeanwendungen

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – etwa Handschuhe oder Einmal-Schutzunterlagen – werden bis zu 42 Euro monatlich übernommen. Für technische Hilfsmittel ist grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent, gedeckelt auf 25 Euro je Hilfsmittel, vorgesehen.

Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (zum Beispiel Türverbreiterungen oder eine bodengleiche Dusche) werden bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschusst; wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, ist eine Vervierfachung möglich. Ergänzend können Digitale Pflegeanwendungen („DiPA“) inklusive unterstützender Dienstleistungen mit bis zu 53 Euro pro Monat gefördert werden.

Ambulant betreute Wohngruppen

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro. Für die Gründung solcher Wohngruppen gibt es zudem eine einmalige Anschubfinanzierung von 2.613 Euro pro Person, insgesamt gedeckelt je Wohngruppe. Diese Förderung ergänzt die übrigen Pflegeleistungen.

Beratung und Pflicht-Beratungseinsätze

Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – auf Wunsch auch zu Hause oder im Pflegestützpunkt. Wer Pflegegeld bezieht, muss zur Qualitätssicherung zusätzlich regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen: In Pflegegrad 2 halbjährlich. Werden diese Fristen versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Bei einer akuten Pflegesituation können nahe Angehörige sich bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person freistellen lassen und Pflegeunterstützungsgeld beantragen; es ersetzt in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (bei Einmalzahlungen bis zu 100 Prozent).
Für längere Pflegezeiten kommen Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit in Betracht; während der Pflegezeit können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung der Pflegeperson fließen. Die Pflegeversicherung zahlt außerdem – abhängig von Pflegeumfang und Leistungsart – Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.

So kommen Sie an die Leistungen

Der Weg zu den Leistungen beginnt mit dem Antrag bei der Pflegekasse und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise MEDICPROOF (bei Privaten).

Danach können Sie mit Ihrer Pflegeberatung prüfen, ob Pflegegeld, Pflegesachleistung, teilstationäre Angebote, Entlastungsbetrag oder das neue Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Ihrer Situation am meisten bewirken – häufig ist eine maßgeschneiderte Kombination sinnvoll.

Wichtig: Alle genannten Beträge beziehen sich auf den Rechts- und Leistungsstand 2025. Verbindliche und vollständige Tabellen – inklusive Besonderheiten wie Anrechnungstatbeständen und Anspruchsvoraussetzungen – finden Sie in der aktuellen Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2025. Ihre Pflegeberatung beziehungsweise die Pflegekasse hilft bei der Einordnung im Einzelfall.

Der Beitrag Das steht Dir beim Pflegegrad 2 alles zu erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

U.S. Senate Votes to Repeal Caesar Act Sanctions on Syria: Senator Wilson

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Oktober 2025 - 9:18

Republican Senator Joe Wilson announced that the U.S. Senate has voted to repeal the Caesar Act sanctions imposed on Syria under the former government.

In a post on X, Wilson thanked the Senate for including the repeal in the National Defense Authorization Act (NDAA), stating that the harsh sanctions targeted a regime that “no longer exists” and that Syria’s future “depends on full and total repeal.”

Wilson and the Syrian American Alliance have long advocated for lifting the sanctions on Syria and have urged Congress to support President Donald Trump’s position and approve a full repeal of the Caesar Act.

Kategorien: Externe Ticker

Net Zero-Hobbits begegnen Realitäten außerhalb von Mittelerde

Vijay Jayaraj

Uns wurde eine „grüne“ Utopie versprochen, frei von fossilen Brennstoffen, angetrieben von Sonnenschein und Wind. Die Netto-Null-Hobbits, die in diesem imaginären Auenland lebten, waren sich jedoch der harten Realitäten, die von Physik, Technik und Wirtschaft diktiert werden, glückselig nicht bewusst.

Die einst von Großkonzernen und Regierungen gleichermaßen gepriesene Vision einer Welt ohne Treibhausgasemissionen bröckelt, da ihre Pseudowissenschaft und falschen Versprechungen dem Gewicht einer Realität nach der anderen nicht standhalten können. Große Fluggesellschaften, Energieunternehmen und Finanzinstitute geben ihre Netto-Null-Verpflichtungen auf, die von vornherein mit den Anforderungen der Wirtschaft und den Bedürfnissen der Menschen kollidieren mussten. Die Kreuzritter gegen fossile Brennstoffe versicherten der Öffentlichkeit, dass Flugreisen durch „grünen“ Treibstoff und futuristische Flugzeuge neu gestaltet werden könnten. Doch 2024 zerstörte Air New Zealand diese Illusion, indem sie erklärte, dass ihr Emissionsziel für 2030 unmöglich zu erreichen sei.

Ein weiterer Schlag für die grüne Version einer Mittelerde-Fantasie kam von Airbus, das seine Pläne für die Auslieferung eines mit Wasserstoff betriebenen Flugzeugs bis 2035 ins Reich der Fantasie verbannt hat.

Die erforderliche Technologie existiert einfach nicht – weder für Flugzeuge noch für sogenannte nachhaltige Kraftstoffe in kommerziellen Mengen.

Die Kapitulation der Luftfahrtindustrie ist kein Einzelfall, sondern ein wichtiger Dominostein in einer langen Reihe von Kehrtwenden von Unternehmen und Regierungen, die ein großes Erwachen signalisieren.

In den letzten 24 Monaten haben große Banken und Investmentfirmen einen Exodus aus Klimabündnissen inszeniert, da sie nicht länger bereit sind, die Kosten oder regulatorischen Risiken von Maßnahmen zu tragen, die Unternehmen wie traditionelle Energieunternehmen diskriminieren.

Die Net-Zero Banking Alliance, einst ein Leuchtturm grüner Bestrebungen, hat einige ihrer größten Mitglieder verloren, darunter HSBC und UBS sowie alle großen US-Banken, darunter JP Morgan, Wells Fargo und Citigroup.

Der Klimaindustriekomplex versuchte über seine Organe bei den Vereinten Nationen, der globalen Schifffahrtsindustrie über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Ziele zur Reduzierung fossiler Brennstoffe aufzuerlegen. Im Jahr 2025 bezog die USA jedoch klar Stellung und lehnte die Position der IMO offiziell ab.

Auf der anderen Seite des Atlantiks sorgte Schottland im April 2024 für Schlagzeilen, als es sein ehrgeiziges Ziel aufgab, die Emissionen bis 2030 um 75 % zu senken. Auf der Münchner Automobilausstellung 2025 erklärte Stellantis – Muttergesellschaft von Marken wie Jeep, Peugeot und Vauxhall – dass es nicht mehr das Ziel sei, bis 2030 ausschließlich Elektrofahrzeuge zu produzieren. Das Unternehmen bezeichnete das Null-Emissions-Mandat der Europäischen Union für 2035 als „unrealistisch“. Andere haben die Produktion von Elektrofahrzeugen zurückgefahren oder eingestellt, zuletzt Acura mit seinem Modell ZDX, das kurz nach der Beendigung des gemeinsamen Elektrofahrzeug-Joint-Ventures zwischen dem japanischen Hersteller und General Motors vom Markt genommen worden war. Die Science-Based Targets Initiative (SBTi) sollte eigentlich der Goldstandard für Netto-Null-Verpflichtungen sein. Doch Energiekonzerne wie Shell, BP und Enbridge sind aus den Beratungsgremien der SBTi ausgestiegen und haben ihre Strategien in Richtung Pragmatismus bei der Entwicklung von Öl und Erdgas neu ausgerichtet. BP beispielsweise hat die zukünftigen Ausgaben für Netto-Null-Projekte gekürzt und gleichzeitig die Investitionen in traditionelle Kohlenwasserstoffe um fast 20 % erhöht.

All diese Kehrtwendungen haben eine gemeinsame Ursache: die tiefe Kluft zwischen den Zielen der Aktivisten und der wirtschaftlichen Realität. Auf dem Papier klingt es großzügig, Emissionsreduktionen und eine Dekarbonisierung der Wirtschaft bis zur Mitte des Jahrhunderts zu versprechen. Diese Versprechen basieren jedoch auf nicht existierenden Technologien, setzen auf unerschwingliche Energiequellen und erfordern eine Störung der Wirtschaftstätigkeit, die kein rational denkendes Führungsteam tolerieren kann.

Finanzinstitute haben erkannt, dass die Kreditvergabe an Entwickler und Nutzer fossiler Brennstoffe für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere in Zeiten geopolitischer Unsicherheit. Öl und Erdgas sind nach wie vor unverzichtbar für die Infrastruktur, industrielle Prozesse und das tägliche Leben von Milliarden Menschen. „Grüne” Kreditvergabestrategien, die auf Klimagipfeln gut klangen, konnten unter dem Druck des Marktes keine Renditen erzielen.

Es setzt sich wieder die Erkenntnis durch, dass bezahlbare und zuverlässige Energie, Wohlstand und menschliche Freiheit untrennbar miteinander verbunden sind – eine Verbindung, die nicht verhandelbar ist. Die große Klimapanik endet nicht mit einem Knall, sondern mit stillen, vernünftigen Berechnungen.

This commentary was first published at Blaze media September 28.

Author: Vijay Jayaraj is a Research Associate at the CO2 Coalition, Arlington, VA and writes frequently for the Cornwall Alliance. He holds a master’s degree in environmental sciences from the University of East Anglia, UK, and resides in India.

Link: https://cornwallalliance.org/net-zero-hobbits-encounter-realities-outside-middle-earth/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag <em>Net Zero</em>-Hobbits begegnen Realitäten außerhalb von Mittelerde erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Wie man Merkels Anschuldigungen gegen Polen und die Balten in Russland einschätzt

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. Oktober 2025 - 8:59
Ich habe bereits ausführlich über das Interview berichtet, das Ex-Kanzlerin Merkel einem ungarischen Portal gegeben hat und in dem sie Polen und den baltischen Staaten vorwarf, im Sommer 2021 einen Dialog mit Russland verhindert zu haben, und ihnen damit de facto eine Mitschuld an der Eskalation in der Ukraine gab. Das Interview war voller nachweislicher […]
Kategorien: Externe Ticker

Mit Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 die Zeit bis zur Rente überbrücken

Lesedauer 2 Minuten

Viele Menschen merken mit Ende 50 oder Anfang 60, dass ihre Gesundheit nicht mehr mitspielt. Sie können den Arbeitsalltag nicht mehr bewältigen, werden entlassen oder kündigen selbst. Jetzt geht es darum, möglichst früh mit oder am besten ohne Abschläge in Rente zu gehen. Doch wie gehen Betroffene am besten vor? Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt klärt auf.

Arbeitslosengeld bis zu 2 Jahre beziehen

Die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn man älter als 58 Jahre ist, bietet zwar eine gewisse Unterstützung, reicht aber häufig nicht aus, um die Zeit bis zum frühestmöglichen Beginn zur Rente zu überbrücken.

Dr. Utz Anhalt zum Thema

Das Arbeitslosengeld könnte aber bei einem bestimmten Alter auch eine Brücke in die Altersrente sein. In der folgenden Tabelle ist die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dargestellt.

Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld

Diese Tabelle zeigt, wie lange und in welchem Alter das Arbeitslosengeld bezogen werden kann:

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate)

Vollendetes Lebensjahr

Höchstanspruchsdauer (Monate)

12 6 16 8 20 10 24 12 30 50. 15 36 55. 18 48 58. 24 Kombination aus Krankengeld und Arbeitslosengeld als Lösung

Der früheste Eintritt in die Altersrente liegt je nach Geburtsjahr bei 62 Jahren, aber nur, wenn diese man als Schwerbehinderter beantragt. Wenn man also Ende 50 ist, reichen die zwei Jahre Arbeitslosengeld nicht aus. Die Lösung kann der Bezug von Krankengeld sein.

Eine Möglichkeit für Betroffene ist daher der Bezug von Krankengeld, das bis zu eineinhalb Jahre gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arzt eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Das Krankengeld beträgt in der Regel ca. 70 % des Bruttoentgelts, was einem Nettoentgelt von ca. 90 % entspricht. Die maximale Bezugsdauer von 72 Wochen beginnt nach den ersten sechs Wochen der Krankschreibung. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse.

Aber: Die Krankenkasse prüft sehr genau, ob der Bezug von Krankengeld gerechtfertigt ist. Betroffene müssen also nachweisen, dass sie tatsächlich wegen einer Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig sind.

Für viele Betroffene kann es eine realistische Strategie sein, die Zeit bis zur Rente mit einer Kombination aus Arbeitslosengeld und Krankengeld zu überbrücken.

Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf einer sorgfältigen Planung und Beratung.

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bis zu eineinhalb Jahren Krankengeld kann Arbeitslosengeld beantragt werden. Insgesamt kann diese Kombination bis zu dreieinhalb Jahre finanzielle Unterstützung bieten und so als Brücke in die Rente dienen.

Erst Arbeitslos und dann Krankengeld

Für Betroffene, die ihren Job bereits verloren haben und anschließend schwer erkranken, gestaltet sich der Weg in die Rente etwas komplizierter. In solchen Fällen kann der Bezug von Krankengeld nach einer Arbeitslosigkeit beantragt werden. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am vorherigen Arbeitslosengeld, und auch in dieser Konstellation kann das Krankengeld bis zu anderthalb Jahren bezogen werden.

Insbesondere der Bezug von Krankengeld kann zu erheblichen Problemen mit der Krankenkasse führen. Zudem erfordert die Bewältigung der bürokratischen Hürden und der Umgang mit den Behörden viel Kraft, die viele erkrankte Menschen nicht aufbringen können.

Zuvor beraten lassen

Um die schwierige Situation zu bewältigen und den besten Weg in die Rente zu finden, ist eine persönliche Beratung unerlässlich. Sozialverbände wie der SoVD bieten Unterstützung und beraten Betroffene individuell. Eine solche Beratung kann entscheidend sein, um die Zeit bis zur Rente bestmöglich und ohne hohe Einbußen zu überbrücken.

Der Beitrag Mit Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 die Zeit bis zur Rente überbrücken erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Die nächste Fake-Reform: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung – sonst ändert sich faktisch nix

Gestern präsentierte die Bundesregierung mit großem Getöse eine angeblich grundlegende Bürgergeldreform. Vollmundig waren die medialen Anpreisungen des gefundenen Koalitionskompromisses: „Es wird die neue Grundsicherung geben, so wie im Koalitionsvertrag verabredet“, brüstete sich Bundeskanzler Friedrich Merz. „Das Bürgergeld ist Geschichte“, tönte CSU-Chef Markus Söder. Wer arbeite, müsse mehr haben als jemand, der nicht arbeite, außerdem werde […]

<p>The post Die nächste Fake-Reform: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung – sonst ändert sich faktisch nix first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Kunstschaffende fordern Arbeit, Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden

Dichter:innen, Schriftsteller:innen und Kunstschaffende sind in Antalya zusammengekommen und haben mittels einer Pressekonferenz eine friedliche Lösung der kurdischen Frage gefordert. Şükrü Erbaş hat hierbei die gemeinsame Erklärung verlesen und betont, dass Frieden die größte Weisheit sei, die die Menschheit in Tausenden von Jahren des Leidens gelernt habe: „Wir wollen nicht durch Sterben wachsen, sondern durch Leben. Wir wollen die Welt nicht mit den leblosen Augen unserer Toten betrachten, sondern durch sonnige Fenster.“

„Die Welt steht auf vier goldenen Säulen“

Erbaş forderte ein Ende des Konflikts und ein Zusammenleben aller Teile der Gesellschaft auf der Grundlage von Gleichheit, Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden und sagte: „Die Welt steht auf vier goldenen Säulen: Arbeit, Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden. Fehlt eine davon, können die anderen drei nicht existieren. Deshalb fordern wir Frieden.“

Er rief die Menschen dazu auf, den Friedensprozess anzunehmen und die soziale Solidarität zu stärken.

Unterzeichnende

Den gemeinsamen Aufruf haben unterzeichnet: İlkay Akkaya, Orhan Alkaya, Abdullah Ataşçı, Şehmus Ay, Erdoğan Aydın, Burç Baysal, Cevahir Bedel, Gökçenur Ç., Abdullah Aren Çelik, Mazlum Çimen, Aydın Çubukçu, Ayşegül Devecioğlu, Şeyhmus Diken, Kubilay Döşeyen, Deniz Durukan, Şükrü Erbaş, Vecdi Erbay, Haydar Ergülen, Selman Ergün, Münip Ermiş, Kerem Fırtına, Erdal Gilgil, Sema Güler, Semih Gümüş, Erdal Güney, Hicri İzgören, Metin Karausta, Hasan Kıyafet, Jülide Kural, Akif Kurtuluş, Mustafa Orman, Altay Öktem, Oktay Özaltun, Mehmet Özer, Nazire Öztürk, Gökmen Sambur, Beşir Sevim, Suavi, Nur Sürer, Hüseyin Şahin, Ertan Taşkıran, Latife Tekin, Ahmet Telli, Mahmut Temizyürek und Mesut Varlık, Eşber Yağmurdereli

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-botschaft-an-kulturfestival-neues-kapitel-fur-freiheit-und-demokratie-beginnt-47926 https://deutsch.anf-news.com/frauen/delegation-der-kurdischen-frauenbewegung-im-turkischen-parlament-48278 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/hisyar-Ozsoy-friedensprozesse-brauchen-Offentlichkeit-und-politische-reformen-48169

 

Kategorien: Externe Ticker