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Yelena Yampolskaya held the fourth meeting of the Preschool Education Expert Group under the Interdepartmental Working Group on Education of Children and Youth

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. Oktober 2026 - 15:00

The meeting was attended by representatives of the Presidential Executive Office, the State Duma, the Ministry of Education, the Russian Academy of Sciences, research and education organisations, public associations, the Russian Centre for Children and Youth, Znaniye Society, and the Russian State Children’s Library.

The Preschool Education Expert Group works on new approaches to preschool education in order to increase the effectiveness of education tasks handled by preschools, according to a respective presidential executive order.

Opening the meeting, Adviser to the President Yelena Yampolskaya noted that the objectives had been set for the expert group by the President. She quoted the President as saying that education and upbringing in Russia constitute the foundation of the achievements across all fields.

The meeting participants reviewed the information that the Ministry of Education provided on the implementation of the action plan to increase the effectiveness of education tasks handled by preschools until 2030, including on the development of an updated federal state education standard of preschool education and a federal preschool education programme.

Among other issues, the expert group discussed speech development in children of preschool age and the development of reading skills in kindergartens. Yelena Yampolskaya noted that speech develops during the preschool period; therefore, special attention should be paid to preparing appropriate teaching materials for preschoolers.

The Presidential Adviser emphasised the importance of modifying the list of literature for read-aloud sessions and suggested including more works by Alexander Pushkin, as well as fairytales traditional for different ethnic groups in Russia as a special category of reading. The foreign literature on the list requires analysis for merit and the values it promotes. The international reading should include a wider variety, without the predominance of Western tales.

The Presidential Adviser also noted the importance of analysing the sufficiently of teaching materials and tools at state and municipal kindergartens, including fiction for listening.

The participants also reviewed information on a national digital platform for preschool education called Children’s Platform. It will be launched in test mode in November 2026. It will contain materials recommended by experts for teachers and parents, including audiovisual literature, educational games, methodological recommendations, and guides.

The participants also reviewed the results of comprehensive scientific research concerning preschoolers healthcare, with specific focus on the improvement of physical education in kindergartens.

The participants also discussed proposals to develop family reading on the basis of the existing family and childhood support infrastructure. The Russian State Children’s Library presented a report on the НЭБ.Дети national children’s e-library.

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Wie Klassenzimmer zu Einflusszonen für den Klimaschutz werden

Tony Thomas

Vorbemerkung des Übersetzers: In diesem Beitrag geht es um den Skandal in Australien bzgl. Schulkindern. Es ist zu befürchten, dass es bei uns nicht anders ist. – Alle Hervorhebungen im Original, auch im hinteren Teil des Beitrags. – Ende Vorbemerkung

Eine von Bund und Ländern geförderte Lehrergruppe hilft australischen Schulen dabei, ihren langjährigen Niedergang umzukehren – unterzieht die Kinder dabei jedoch einer Gehirnwäsche mit Klimapanikmache und „Woke-ismus“.

Es ist großartig, dass ein staatlich geförderter gemeinnütziger Dienst für Lehrer bereits nach nur fünf Jahren Betrieb die Effektivität der Unterrichtsarbeit der Lehrer steigert.

Aber – und das ist ein großes „Aber“ – die Impact Teaching Group ist bereits von der Weltanschauung der Linken durchdrungen. [1] Ich habe auf Inhalte zugegriffen, die nicht nur modisch „grün“ sind, sondern auch unsinnig und ungenau.

Außerdem habe ich einminütige „Acknowledgements of Country“ gefunden, die am Anfang der Impact-Unterrichtseinheiten über die Aborigines eingefügt wurden. Die Anweisung an die Lehrkraft lautet: „Bitte nehmen Sie sich als Zeichen des Respekts einen Moment Zeit, um eine ‚Acknowledgement of Country‘ zu sprechen“ (S. 18). Der Unterrichtsplan sieht ausdrücklich vor: „Acknowledgement of Country – 1 Min.“, wenn die Unterrichtseinheit Material zu ‚First Nations-Völkern und/oder dem Land‘ enthält.

Das ist so, als würde man Kinder zwingen, vor dem Staatskundeunterricht die Nationalhymne zu singen oder vor der Mittagspause „Grace“ zu skandieren. Diese Impact-Unterrichtseinheiten stacheln die Kinder zudem dazu an, sich für Verträge einzusetzen und ihnen Schuldgefühle wegen des Kolonialismus einzureden. Ich finde diese Rückschritte tatsächlich bedauerlich, denn das orthodoxe Gesamtwerk von Impact sieht so vielversprechend aus. Es ist eine Ausnahme und nicht die Regel, dass Impact Kinder zum Aktivismus ermutigt.

Bildungsforscher sagen, dass es fast 20 Jahre dauert, bis sich eine wissenschaftlich belegte, bewährte Unterrichtstheorie in der Unterrichtspraxis etabliert. Wenn „Impact“ wirklich so wirksam ist, können die Schulen nun beginnen, sich aus ihrem langjährigen Niedergang wieder hochzuarbeiten – die internationalen PISA-Ergebnisse zeigen, dass die Leistungen unserer 15-Jährigen in Lesen und Mathematik seit Anfang der 2000er Jahre um etwa zwei Schuljahre zurückgegangen sind. [Noch einmal: Es geht um Australien! A. d. Übers.]

Wie funktioniert das System von Impact? Die Online-Lernpakete (von der Grundstufe bis zur 10. Klasse) basieren auf einfachen, schrittweisen Steigerungen, um Ergebnisse zu erzielen, ohne die noch nicht voll entwickelte geistige Leistungsfähigkeit der Kinder zu überfordern.

Glücklicherweise muss ein Lehrer all dies nicht von Grund auf selbst erstellen. Es ist so, als würde Henry Ford Autos auf clevere Weise aus Einzelteilen zusammenbauen. Impact hat 700 Lehrer und Experten mobilisiert, die (Stand Mitte 2026) 11.000 kostenlose Pakete mit Unterrichtseinheiten, Arbeitsblättern, Quizfragen, Folien, Videos und Tests erstellt haben.

Die bundesstaatlich-staatliche Institution Australian Education Resource Organisation (AERO) hat bei der Gründung von Impact mitgewirkt und betreut das Projekt. AERO trägt wissenschaftlich belegte bewährte Methoden aus dem In- und Ausland zusammen und bringt die besten Ansätze über die vorgefertigten Unterrichtseinheiten von Impact in die Klassenzimmer.

Das Online-Bildungsangebot von Impact steht im Gegensatz zu mehreren seit langem bestehenden kostenlosen Systemen. Dazu gehören ABC Education, das von Bund und Ländern getragene „Scootle“ (Enzyklopädie-ähnliches Material von miserabler Qualität und Relevanz [2]); die schockierend politischen Unterrichtseinheiten der Menschenrechtskommission und von Amnesty; sowie Cool.org, die Hochburg grün-linker Pädagogen.

Cool ist genauso groß wie Impact. Seine Daseinsberechtigung war nie ein Geheimnis. Es geht darum, Kinder zu schrecklichen kleinen Aktivisten und Schulstreikern zu machen, die Schulleitern, Eltern, Gemeinderäten und vor allem Wählern Mythen über Netto-Null-Emissionen und die Romantik der Aborigines predigen. [3]

Impact und Cool dominieren gemeinsam den Zugang von Drittanbietern zu Klassenzimmern. Beide geben an, 95 % der Schulen zu erreichen, und verzeichnen mehr als 170.000 (Impact) bzw. mehr als 175.000 (Cool) registrierte Lehrkräfte. Cool gibt an, jährlich 2,5 Millionen Kinder zu unterrichten; Impact nennt keine Zahlen. Impact hat jedoch nur fünf Jahre gebraucht, um eine Zahl an Schulkunden zu erreichen, die sich der von Cool annähert – eine Zahl, die Cool im Laufe von 20 Jahren aufgebaut hat.

Nun zu den weniger erfreulichen Nachrichten über die „progressive“ Ausrichtung von Impact. Fairerweise muss man sagen, dass der staatlich vorgeschriebene Lehrplan selbst schon erbärmlich „progressiv“ ist und es schwerfällt, die Ausrichtung von Impact von derjenigen der Regierung zu trennen.

Das „Gold“ der Erneuerbaren

Das Impact-Lehrmaterial zum Thema erneuerbare Energien vermischt Unwissenheit und grüne Schlagworte zu einem grauenhaften Durcheinander.

Impact gibt 11-Jährigen Englisch-Aufsatzübungen, die sich über zehn Unterrichtsstunden erstrecken, darunter den Vergleich der Vor- und Nachteile der Nutzung erneuerbarer Energiequellen „im Gegensatz zu nicht erneuerbaren Quellen“ – ein schön formulierter Hinweis. Es soll auch sachlicher Unterricht stattfinden – von wegen: „In dieser Lektion lernen wir Methoden kennen, mit denen wir Energie aus nicht erneuerbaren Quellen wie Kohle, Öl und Gas gewinnen.“

Die Aufsätze der Kinder müssen „überzeugend“ sein. Die vorgegebenen Vergleiche sind unverschämt zugunsten erneuerbarer Energien verzerrt, fast schon jenseits jeder Satire – aber für die Bergbauindustrie und die Hälfte der Eltern im Land ist das keine Angelegenheit, über die sie lachen.

Das beigefügte Video stammt von Amanda Barrett, „sie/ihr“ – einer Expertin für Lese- und Schreibkompetenz bei Kindern, die einen Bachelor-Abschluss in Kommunikationswissenschaften (Marketing und Werbung) von der Monash University sowie einen Graduiertenabschluss bzw. ein Diplom in Pädagogik (RMIT) besitzt. (nachfolgend aus Lmked-In)

Ihr Herz ist am richtigen Fleck [5] – aber was tut sie da, wenn sie wirtschaftliche Eigenheiten in normale Klassenzimmer einführt?

Amanda erwartet von den Kindern, dass sie all ihre zweifelhaften Argumente nachplappern, darunter auch, dass

„der Bergbau die Umwelt zerstören kann … und schließlich ist der Bergbau gefährlich.“

Amanda erklärt, dass Kohle seit den 1880er Jahren eine wichtige Rolle spielt,

„und ihr fragt euch vielleicht: Was ist denn daran so schlimm? Warum ist Kohle so schlecht? Lasst es uns herausfinden.“

[Die „große Sache“ ist eigentlich, dass die Kohlekraft die Menschheit, einschließlich Frau Barrett, aus Elend, kräftezehrender Arbeit und frühem Tod befreit hat].

Sie fährt fort, dass es Millionen von Jahren dauert, bis abgebaute Kohle wieder ersetzt ist (aber warum sollte sich jemand die Mühe machen?), und dass Kohle den Planeten aufheizt:

„Der Kohleabbau kann zudem zu Bodeneinstürzen führen und unterirdische Brände auslösen, die jahrzehntelang brennen und die Atmosphäre verschmutzen. Vergiss nicht, dir Notizen zu machen.“

Amanda erwähnt nicht, dass Australien ein halbes Jahrhundert lang über so kostengünstigen und zuverlässigen Strom verfügte, dass dies nicht einmal ein Gesprächsthema war – bis Fanatiker in der Regierung die Kohlekraft sabotierten. [6] Sie fährt fort:

„Öl ist billig und zuverlässig wie Kohle. Das Problem ist jedoch: Sobald wir das gesamte Öl der Welt aufgebraucht haben, haben wir kein Öl mehr.“

1974, noch bevor sie geboren wurde, war ich in der Pressegalerie in Canberra und hörte, wie der Energieminister der Labour-Partei Rex Connor schwor, dass das gesamte australische Öl bis 1984 aufgebraucht sein würde. Die Rohölförderung im letzten Geschäftsjahr (einschließlich Kondensat) betrug 90 Millionen Barrel. Was Erdgas angeht, so sitzt Australien auf riesigen Vorkommen, deren Förderung uns die Labour-Partei und ihre grüne Bürokratie nicht gestatten. Und Victoria verfügt über genügend Braunkohle, um meinen Bundesstaat noch Hunderte von Jahren lang kostengünstig mit Strom zu versorgen. Amanda:

„Wenn bei der Ölförderung ein Problem mit der Bohrung oder den Maschinen auftritt, kann das Öl aus dem Bohrloch explodieren und ins Meer oder auf das umliegende Land auslaufen, wodurch Meereslebewesen und Wildtiere getötet werden. Das ist also ebenfalls ein wirklich großes Problem bei der Ölförderung. Und genau wie bei Kohle wird auch bei der Verbrennung der Nebenprodukte des Öls Kohlendioxid in die Luft freigesetzt, was zur globalen Erwärmung beiträgt.“

Zur Erinnerung an die Schüler von Frau Barrett: Die Welt läuft mit Öl, ungeachtet ihrer Phobien vor Explosionen und Ölunfällen. Und ohne den Export von Bodenschätzen wäre Australien Paul Keatings Bananenrepublik – oder etwas noch Schlimmeres. Man muss sich nur ansehen, wie Premierminister Albanese im Ausland um Öl und Diesel bettelt, um uns am Laufen zu halten. Und irgendwie vergisst der Unterricht von „Impact“, zu erwähnen, dass Windkraftanlagen Fledermäuse, Falken und Adler töten und die unberührten Waldgebiete von Queensland verwüstet haben. Amanda:

„Unser dritter fossiler Brennstoff ist Erdgas. Der Abbau von Erdgas kann Umweltprobleme verursachen. Das Aufbrechen von Gesteinsschichten löst Mini-Erdbeben aus, und Gaslecks können Wasserquellen verunreinigen, wodurch Menschen und Tiere erkranken. Wie beim Öl wird erwartet, dass die Erdgasvorräte in den nächsten 100 Jahren zur Neige gehen, was nicht gerade erfreulich ist.“

[Oh um Himmels willen, Amanda! Die Tanker der Welt eilen in die US-Häfen, um Amerikas Fracking-Gas zu kaufen. Dort wird es seit 20 Jahren sicher gefördert, und die Fördermengen haben sich fast verzwanzigfacht.]

Zum Thema Kernkraft zeigt Amanda Bilder von den Kühltürmen. Im Gegensatz zu ihrem Sender ABC hat sie den Anstand zu erwähnen, dass diese Dampf ausstoßen und keine schmutzigen Wolken aus tödlichem CO₂. Amanda plappert weiter:

Uran ist ein nicht erneuerbarer Rohstoff. Weitere Probleme der Kernenergie bestehen darin, dass die Gewinnung von Kernenergie schwierig ist und der Betrieb von Kernkraftwerken sehr kompliziert ist.

Vielleicht würde Amanda persönlich den Betrieb der Kraftwerke als „sehr kompliziert“ empfinden, aber Ingenieure produzieren diese „sehr komplizierte“ Kernenergie bereits seit einem halben Jahrhundert für Frankreich. Und warum beschreibt sie Windkraft nicht als „schwer zu gewinnen“ – insbesondere wenn kein Wind weht –, wenn man bedenkt, dass dafür Tausende Kilometer Hochspannungsleitungen quer durch landwirtschaftliche Flächen verlaufen?

Bei der Kernenergie entstehen zudem radioaktive Stoffe, die für Mensch und Umwelt äußerst giftig sein können. Wenn in einem Kernkraftwerk etwas schiefgeht, kann dies die Umgebung über Hunderte von Jahren hinweg beeinträchtigen.

Sicher, die russische Inkompetenz hat die Katastrophe von Tschernobyl verursacht. Der Unfall von Fukushima wurde sowohl durch ein Erdbeben als auch durch einen Tsunami ausgelöst, aber es kam zu keinen Todesopfern. Die Kernenergie liefert heute 9 % des weltweiten Stroms, und in einem halben Jahrhundert gab es keinerlei Kontamination durch den Transport und die Lagerung von Atommüll. [7]

Sie zählt einige Vorteile fossiler Brennstoffe auf, nämlich: „Fossile Brennstoffe zu finden ist recht einfach. [Was!? Fragen Sie mal einen Geologen.] Sie liefern große Mengen an Energie zu relativ geringen Kosten.“ Dann kommt sie auf erneuerbare Energien zu sprechen:

„Solarenergie ist gut, weil sie kostengünstig ist [außer wenn die Sonne untergeht]. Solarenergie ist gut, aber bei der Herstellung der Module werden giftige Stoffe verwendet, die schädlich für die Umwelt sind. Und schließlich ist Solarenergie gut, also müssen wir [sie meint die Chinesen] einen Weg finden, die Module herzustellen, ohne die Umwelt zu schädigen … Erneuerbare Energiequellen gehen nicht zur Neige. Sie können ständig wieder aufgefüllt werden, was fantastisch ist.“

In der realen Welt nutzen sich Solarmodule und Windkraftanlagen nach ein oder zwei Jahrzehnten ab. Die Rotorblätter, der Beton, die Kunststoffe und der giftige Schrott müssen entsorgt werden, und der gesamte Kreislauf wiederholt sich – was für die Umwelt nicht gerade „fantastisch“ ist.

Wenn Amandas Unterricht typisch dafür ist, was australischen Schulkindern beigebracht wird, stehen wir vor großen Problemen, wenn diese Kinder einmal zu Politikern der Grünen heranwachsen.

Impact ist ein Experte darin, Klimapropaganda in den regulären Unterricht einzuschleusen. Im Englischunterricht für 11- bis 12-Jährige gibt es eine fünfwöchige Unterrichtseinheit (Anmeldung erforderlich), die auf dem Roman „The Last Bear“ der britischen Autorin Hannah Gold basiert. Natürlich geht es darin um den vermeintlich letzten „Eisbären“, was an Al Gores mit Photoshop bearbeitetes Bild eines hungrigen Bären auf einer Eisscholle erinnert. In der Realität haben sich die Eisbärenpopulationen erholt, seit verschiedene Länder die Jagd verboten haben.

Der „letzte“ Bär des Buches ist der letzte auf Bear Island, einer Insel nordwestlich von Norwegen in der Barentssee. Das Thema der Geschichte ist, dass das Packeis durch die Erwärmung geschmolzen ist, so dass Bären dort nicht mehr hinkommen können, insbesondere nicht vom Spitzbergen-Archipel aus. Tatsächlich kam 2019 [8] ein Bär an, während Hannah Gold gerade schrieb, dass sie es nicht könnten.

In ihrer Geschichte geht es um ein 11-jähriges Mädchen auf der Insel, das auf wundersame Weise einen hungernden Bären rettet, während ihr Vater, ein Klimawissenschaftler, die Wetterstation betreut. Sie versorgt dessen durch Plastikmüll verletzte Pfote, reitet auf ihm wie auf einem Pferd über die Insel und bringt ihn schließlich zu seinen Artgenossen und Partnerinnen auf Spitzbergen zurück. Das Buch ist schön geschrieben und illustriert und hat im Ausland zahlreiche Preise für Kinderbücher gewonnen. Mit ihren anderen Kinderbüchern hat sie mehr als eine Million Exemplare verkauft.

Gold erklärt ganz offen, dass „The Last Bear“ eine Klimabotschaft für Kinder enthält. Sie wollte eine optimistische Geschichte, um das gängige Klischee zu widerlegen, dass Kinder wegen des Klimas depressiv und hoffnungslos werden. Es ist also ihre „inspirierende Botschaft“, dass „niemand zu jung oder zu unbedeutend ist, um etwas zu bewirken“.

Sie möchte ausdrücklich, dass die Bücher „unsere Kinder dazu befähigen“, sich für den Klimaschutz zu engagieren. Die Botschaft ihres Buches lautet, dass der beste Weg zum Schutz der Eisbären darin besteht, „alles zu tun, was man kann, um die [vermeintliche] Klimakrise zu bekämpfen“.

Das ist alles Unsinn – Eisbären können (wenn auch mit einigen Schwierigkeiten) die 200 km bis zur Bäreninsel [9] schwimmen und dort mit oder ohne Packeis Robben fangen. Es geht ihnen gut, und das arktische Meereis hat seit einem Jahrzehnt nicht mehr abgenommen, wodurch sich der Trend der vorangegangenen 20 Jahre abgeflacht hat.

Die Spitzbergen-Polarfüchse, von denen Frau Gold ebenfalls annimmt, dass sie aufgrund der globalen Erwärmung stark vom Aussterben bedroht seien, werden tatsächlich als „nicht gefährdet“ eingestuft, und der Fang ist weiterhin erlaubt. Das Problem ist nicht das Klima, sondern die Konkurrenz durch die größeren Rotfüchse, die durch die Besiedlung der Arktis durch den Menschen noch verstärkt wird. „Impact“ erzählt unseren Kindern nichts davon.

Der britische Verlag beschreibt das Buch als „Schlachtruf für unsere Welt“. Der australische Verlag Harper Collins stellt Unterrichtsmaterialien für 11-Jährige bereit, um „eine Präsentation zum Klimawandel zu erstellen“, während sich aus anderen Drittanbietern, die auf den „Last Bear“-Zug aufgesprungen sind, eine ganze Mini-Industrie entwickelt hat.

Ein 30-seitiger „Last Bear“-Leitfaden, der von Fehlinformationen des WWF und von Polar Bears Intl beeinflusst ist, fordert Kinder dazu auf, überzeugende Protestbriefe an den in Norwegen ansässigen Arktischen Rat gegen die Ölförderung zu verfassen – den Kindern werden keine Argumente „für“ die Förderung (mit den üblichen Sicherheitsvorkehrungen) an die Hand gegeben, sondern sie sollen lediglich anhand der vorgegebenen negativen Argumente Ideen entwickeln, z. B.

„Ich schlage vor, dass wir strengere Vorschriften durchsetzen, um die Zerstörung des Lebensraums der Polarfüchse zu verhindern, weil …“ (S. 10)

Das ist reine Zeitverschwendung, hat doch der Rat keine Exekutivbefugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten. Das hat die Briefschreiber aus der Grundschule jedoch nicht abgeschreckt, die von ihren umweltbewussten Schulleitern dazu angestachelt wurden. Ein typisches Beispiel ist eine Grundschule 60 km nördlich von Melbourne, die man hier nachschlagen kann (siehe S. 5). Die Kinder der 4. und 5. Klasse haben die Botschaft von „Last Bear“ voll und ganz verinnerlicht, sei es über „Impact“ oder auf eigene Faust. Der Schulleiter war stolz auf die Briefe der Kinder an den Arktischen Rat, die wahrscheinlich tatsächlich abgeschickt wurden, wie die korrekte Postfachnummer in Tromsø in Norwegen auf einem der Briefe vermuten lässt.

Mädchen C— schreibt, dass ihr der vom WWF belegte (nicht existente oder unbewiesene) Rückgang der Eisbärenpopulation „wirklich das Herz bricht“. „Wenn sie aussterben, sind wir genauso gut dem Untergang geweiht!“, erklärt sie dem Arktischen Rat und schlägt 2050 als Datum des Untergangs vor – als Folge des unaufhaltsamen Rückgangs des arktischen Meereises (der in den letzten 20 Jahren nicht stattgefunden hat). „Wie sollen die Eisbären denn ohne Nahrung überleben?“, fragt sie verzweifelt.

Sie ist zu Recht besorgt über die Verschmutzung der Ozeane durch Plastik, fordert jedoch ein „vollständiges“ Verbot von Plastik – was die Zivilisation in die Knie zwingen würde. „Wenn wir nicht schnell handeln, sind die Eisbären und damit auch die Menschheit dem Untergang geweiht“, schließt sie ihren Brief.

Boy Q schreibt, dass die Pole jährlich 82.000 km² Eis verlieren (das National Snow and Ice Data Center berichtete im vergangenen September, dass es für die Arktis in den letzten zwei Jahrzehnten „keinen signifikanten Trend bei den minimalen Ausdehnungen im September“ gegeben habe). Der Junge behauptete unter Berufung auf eine „grüne“ Quelle, dass sich die Pole doppelt so schnell erwärmen wie der Rest des Planeten (Tatsache: In der Antarktis gab es in den letzten 70 Jahren überhaupt keine Erwärmung [10]). Er behauptet, es gäbe nur noch 25.000 Eisbären (diese Schätzung der IUCN stammt aus dem Jahr 2016) und dass 70 % von ihnen bis 2050 verschwunden sein werden. Er sagt dem Arktischen Rat: „Wenn ihr unseren Planeten nicht schützt, wird dies nicht unbemerkt bleiben, da die meisten unserer arktischen Tiere für immer verschwinden werden.“

Mein Fazit aus den beiden Briefen lautet, dass das, was Kindern in der Schule zum Thema Klima beigebracht wird, angesichts der Komplexität und der Unsicherheiten des Klimas größtenteils Unsinn ist (es ist nicht einmal bekannt, ob das Pflanzen von Bäumen die globale Erwärmung verstärkt oder verringert). Den Schulen ist das egal, besteht doch ihr von Gewerkschaften und Ministerien genehmigtes Ziel darin, sich für Windkraftanlagen und Solaranlagen einzusetzen.

Kein anderes Schulfach ist so sehr mit Unwahrheiten durchsetzt. Das hier von mir zitierte Material von Impact ist umso enttäuschender, als es von einer unserer fortschrittlicheren Organisationen stammt, die darauf abzielt, die Qualität der Arbeit von Lehrkräften im Unterricht zu verbessern. Das Material verstärkt zudem den Pessimismus der Kinder hinsichtlich der imaginären „Klimakrise“, die ihre Zukunft bedroht.

Anmerkungen:

[1] Impact hieß früher „Ochre [ocker]-Education“ – die Umbenennung erfolgte erst in diesem Monat.

[2] Ich habe mir Scootles lächerliches und plumpes Augmented-Reality-Spiel über eine Insel namens Mt Resilience angesehen, die das Nirwana der CO₂-Neutralität erreicht – „ein Fahrplan für unsere Zukunft“, nur dass die Bewohner das aufbereitete Abwasser der Insel trinken müssen. Bunte Heißluftballons und Zeppeline konkurrieren mit Düsenflugzeugen um den Luftraum. Urheber dieses Sammelsuriums waren der Sender ABC, das Australian Museum, das BoM und „35 der führenden Köpfe Australiens in der Klima- und Resilienzforschung“.

[3] Der Impact-Bericht 2024 von Cool enthält folgendes Zitat: „Cool unterstützt Lehrkräfte dabei, sich für reale Probleme zu engagieren. Meine Schüler fühlen sich inspiriert und befähigt, gemeinsam mit den Lehrkräften Veränderungen zu bewirken.“ (S. 17).

[4] Zu den Unterstützern von Impact zählen Wohltätigkeitsorganisationen, die sich auf Bildung und benachteiligte Kinder konzentrieren, wie die Paul Ramsay Foundation, die Origin Energy Foundation (die auch Cool.org unterstützt), die Fogarty Foundation von Brett und Annie Fogarty sowie die Eureka Benevolent Foundation (Belinda Hutchinson AC und ihr Ehemann Roger Massy-Greene AM); zu den katholischen Unterstützern gehören die katholischen Schulen der Erzdiözese Melbourne, die National Catholic Education Commission, Catholic Education Canberra & Goulburn und Catholic Education Sandhurst.

[5] Barrett: „Ich bin die Gründerin von Literacy Learning Australia – einem spezialisierten Lese- und Schreibförderungsdienst, der Schüler im schulpflichtigen Alter (8–18) mit Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Schreiben unterstützt, darunter auch solche mit diagnostizierter Legasthenie, ADHS und Autismus. Meine Programme basieren auf der Leseforschung und werden unter Berücksichtigung trauma-informierter Ansätze durchgeführt. Ich weiß, dass die meisten Kinder, die mit der Lese- und Schreibkompetenz zu kämpfen haben, bereits jahrelange Misserfolge erlebt haben, bevor sie zu mir kommen. Der Aufbau von Fähigkeiten ist nur ein Teil der Arbeit. Die Wiederherstellung des Selbstvertrauens ist die andere Hälfte.“

[6] Der Großhandelspreis für Strom in Victoria lag um 1998/99 bei etwa 20 Dollar pro MWh, heute bei etwa 100 Dollar.

[7] Der schwerste Unfall mit Atommüll ereignete sich 1971 in New Mexico, als ein Lkw mit abgebrannten Brennelementen umkippte; der Behälter der Brennelemente blieb jedoch unbeschädigt.

[8] Laut der Zeitung „Svalberg Posten“

[9] Die längste jemals verzeichnete „Bären-Schwimmstrecke“ beträgt etwa 600 km.

[10] Hansi A. Singh & Lorenzo M. Polvani (2020), „Low Antarctic continental climate sensitivity…“ Climate and Atmospheric Science, Bd. 3, Artikel 39, 2020. Der Artikel beginnt mit den Worten: „Der antarktische Kontinent hat sich in den letzten sieben Jahrzehnten nicht erwärmt, trotz eines stetigen Anstiegs der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre.“

Link: https://cliscep.com/2026/10/04/how-classrooms-become-impact-zones-on-climate/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Wie Klassenzimmer zu Einflusszonen für den Klimaschutz werden erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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München piekst

Auf dem Oktoberfest wurden Besucher, die kaum mehr Herr ihrer Sinne waren, mit Impfangeboten behelligt.
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Neues Behindertengesetz: Das gilt ab 8. Oktober bei Schwerbehinderung im Saarland

Neues Behindertengleichstellungsgesetz: Diese Rechte gelten im Saarland seit dem 8. Oktober

Ein Bescheid, den ein blinder Mensch nicht lesen kann, ein Onlineformular, das sich mit Hilfstechnik nicht bedienen lässt, oder ein Behördeneingang mit unüberwindbaren Stufen: Solche Hindernisse können Menschen von Leistungen und Entscheidungen ausschließen.

Seit dem 8. Oktober 2026 gilt im Saarland eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, die Barrierefreiheit und die Durchsetzung entsprechender Rechte stärken soll.

Das Inkrafttreten hat das saarländische Sozialministerium in seiner Mitteilung vom 8. Oktober 2026 bestätigt.

Für Betroffene kommt es jetzt darauf an, welche Unterstützung sie verlangen können und wohin sie sich wenden, wenn eine öffentliche Stelle nicht reagiert.

Was die Reform verändert – und welche Rechte schon bestanden

Die Novelle verbessert nach Angaben des Landes die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude und der Behördenkommunikation, stärkt die Schlichtung und verankert die Landesfachstelle Barrierefreiheit gesetzlich. Diese soll die Verwaltung bei der Umsetzung unterstützen.

Allerdings beginnen die Rechte auf Barrierefreiheit nicht erst mit diesem Stichtag: Schon die Reform von 2019 enthielt Vorgaben zu zugänglichen Verwaltungsangeboten, verständlicher Sprache und außergerichtlicher Konfliktlösung. Auch das Verbandsklagerecht bestand bereits, wird nun aber erweitert.

Ein praktischer Unterschied ist, dass anerkannte Verbände künftig auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen erheben können. Damit lässt sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen stärker auf eine konkrete Abhilfe hinwirken.

Der Schutz setzt nicht erst bei einem Schwerbehindertenausweis an

Das saarländische Gesetz erfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die im Zusammenspiel mit Barrieren an gleichberechtigter Teilhabe gehindert werden können. Eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ist dafür keine allgemeine Voraussetzung.

Eine Behinderung muss auch nicht sichtbar sein: Wer Informationen nicht sehen, hören oder ausreichend verstehen kann, kann auf andere Formen der Kommunikation angewiesen sein. Entscheidend ist der konkrete Bedarf im jeweiligen Verfahren.

Adressaten sind insbesondere Landesbehörden und weitere vom Landesgesetz erfasste öffentliche Stellen. Ob eine bestimmte Einrichtung darunterfällt, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeits- und Anwendungsregeln.

Die Reform schafft deshalb keine pauschale Verpflichtung sämtlicher privater Geschäfte, Arztpraxen oder Vermieter im Saarland. Für diese Bereiche sind jeweils weitere Vorschriften zu prüfen, etwa das Bau-, Sozial- oder Antidiskriminierungsrecht.

Bescheide müssen tatsächlich zugänglich sein

Blinde und sehbehinderte Menschen können für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren grundsätzlich verlangen, dass ihnen bestimmte Dokumente ohne zusätzliche Kosten in einer wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Dafür kommen je nach Bedarf beispielsweise Großdruck, Brailleschrift oder ein geeignetes elektronisches Dokument in Betracht.

Eine PDF-Datei ist nicht schon deshalb barrierefrei, weil sie sich herunterladen lässt. Besteht sie lediglich aus eingescannten Seitenbildern, kann eine Vorlesesoftware den Inhalt möglicherweise nicht erfassen.

Betroffene sollten deshalb möglichst früh angeben, welches Format sie benötigen und weshalb das bisherige Dokument für sie nicht nutzbar ist. Die Selbsthilfeorganisation PRO RETINA erläutert den Anspruch auf barrierefreie Bescheide und berichtet sowohl von unkomplizierten Lösungen als auch von Schwierigkeiten mit Behörden.

Das kann etwa Menschen betreffen, die nach einem Augeninfarkt mit bleibenden Seheinschränkungen leben. Welche Unterstützung geeignet ist, hängt von den individuellen Möglichkeiten ab; eine größere Schrift hilft nicht jeder betroffenen Person.

Verständliche Erklärungen und Gebärdensprache einfordern

Technische Lesbarkeit und sprachliche Verständlichkeit sind unterschiedliche Anforderungen. Ein Schreiben kann von einer Software korrekt vorgelesen werden und wegen komplizierter Formulierungen trotzdem unverständlich bleiben.

Das saarländische Gleichstellungsrecht sieht verständliche Erläuterungen und bei entsprechendem Bedarf Erläuterungen in Leichter Sprache vor. Wer damit Unterstützung benötigt, sollte möglichst genau benennen, welche Entscheidung, Begründung oder Handlungsaufforderung erklärt werden soll.

Eine verständliche Erläuterung erleichtert den Zugang zum Inhalt, ersetzt aber nicht automatisch die rechtlich verbindliche Entscheidung. Gerade bei einer Ablehnung sollte geklärt werden, was entschieden wurde und welcher Rechtsbehelf möglich ist.

Für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen bestehen außerdem Ansprüche auf geeignete Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen gehören dazu Gebärdensprachdolmetschung oder andere Hilfen, deren notwendige Kosten die zuständige öffentliche Stelle trägt.

Wer solche Unterstützung für einen Termin braucht, sollte den Bedarf vorher mitteilen und die Organisation abstimmen. Angehörige können auf Wunsch unterstützen, sollten aber nicht ungefragt an die Stelle einer benötigten professionellen Verständigung treten.

Bei Webseiten hilft der Blick in die Erklärung zur Barrierefreiheit

Ein Behördenportal ist nur dann praktisch nutzbar, wenn Menschen den gesamten Vorgang bewältigen können. Dazu gehören verständlich beschriftete Eingabefelder, bedienbare Schaltflächen und Fehlermeldungen, die auch mit unterstützender Technik erfasst werden können.

Ein sinnvoller erster Anlaufpunkt ist die Erklärung zur Barrierefreiheit des jeweiligen Angebots. Dort finden sich normalerweise Hinweise auf bekannte Hindernisse sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und Informationen zum Durchsetzungsverfahren.

Wie konkret solche Probleme sein können, zeigt die Barrierefreiheitserklärung der Landeshauptstadt Saarbrücken: Sie nennt unter anderem Schwierigkeiten bei Formularen, Dokumenten und der Kennzeichnung von Inhalten. Die Stadt beschreibt außerdem den Weg von einer Meldung an die Verwaltung bis zur Einschaltung der Schlichtungsstelle.

Bei einer Beschwerde helfen die genaue Internetadresse, das Datum und eine kurze Beschreibung des gescheiterten Schritts. Wer beispielsweise den Antrag ausfüllen, aber nicht absenden kann, sollte genau das schildern und bei Zeitdruck zugleich einen zugänglichen alternativen Einreichungsweg erfragen.

Öffentliche Gebäude: Die Reform reicht über den Besucherbereich hinaus

Bei investiven Baumaßnahmen sollen künftig auch Barrieren in den übrigen Teilen des betroffenen öffentlichen Gebäudes beseitigt werden, einschließlich der Bereiche ohne Publikumsverkehr. Darauf weist das Sozialministerium in seiner Mitteilung zum Gesetzesbeschluss vom 26. August 2026 hin.

Damit betrifft die Verbesserung auch Beschäftigte, die beispielsweise Arbeitsräume oder interne Besprechungsbereiche erreichen müssen. Aus dem Inkrafttreten folgt jedoch nicht, dass jedes bestehende Gebäude seit dem 8. Oktober vollständig umgebaut sein muss.

Wer einen anstehenden Behördentermin wegen baulicher Hindernisse nicht wahrnehmen kann, sollte eine konkrete zugängliche Lösung verlangen. Je nach Situation lässt sich etwa ein geeigneter Besprechungsraum nutzen, während über weitergehende bauliche Maßnahmen entschieden wird.

Zur Zugänglichkeit gehört zudem der Weg bis zum Gebäude. Weshalb eine bloße Kennzeichnung nicht genügt, zeigt ein früherer, auf Heilpraxis dargestellter Rechtsstreit über einen Behindertenparkplatz, dessen tatsächliche Nutzbarkeit gerichtlich geprüft werden musste.

Welche Abhilfe Betroffene konkret ansprechen können Hindernis Mögliche Abhilfe Hilfreiche Angabe Bescheid nicht lesbar Zugängliches Dokument im geeigneten Format Aktenzeichen und benötigte Darstellungsform Entscheidung nicht verständlich Verständliche Erläuterung, gegebenenfalls in Leichter Sprache Unklare Textstelle und konkrete Verständnisfrage Gespräch nicht zugänglich Geeignete Kommunikationshilfe Termin und benötigte Unterstützung Onlineformular nicht bedienbar Behebung der Barriere und nutzbarer Ersatzweg Internetadresse und genaue Fehlerbeschreibung Terminraum nicht erreichbar Zugänglicher Raum oder andere geeignete Organisation Hindernis auf dem Weg zum Termin

Die Beispiele beschreiben mögliche Lösungen; welcher Anspruch im Einzelfall besteht, hängt vom zuständigen Träger, dem Verfahren und dem individuellen Bedarf ab. Für eine schnelle Klärung ist eine konkrete Beschreibung meist hilfreicher als der allgemeine Hinweis, eine Einrichtung sei nicht barrierefrei.

Eine klare Anfrage erleichtert die Durchsetzung

Betroffene sollten ihr Anliegen möglichst nachvollziehbar festhalten und eine Kopie aufbewahren. Neben dem Aktenzeichen gehören das bestehende Hindernis, die gewünschte Abhilfe und eine gegebenenfalls anstehende Frist in die Nachricht.

Eine mögliche Formulierung lautet: „Wegen meiner Sehbehinderung kann ich den übersandten Bescheid nicht selbstständig lesen; ich bitte um eine für meine Vorlesesoftware zugängliche elektronische Fassung einschließlich der Anlagen.“ Ergänzend lässt sich um eine Bestätigung bitten, wann diese bereitgestellt wird.

Wird die Unterstützung abgelehnt, sollte die Behörde um eine nachvollziehbare Begründung und um Prüfung einer geeigneten Alternative gebeten werden. Das schafft zugleich eine Grundlage für Beratung oder ein späteres Schlichtungsverfahren.

Schlichtung kann helfen, bevor ein Gericht eingeschaltet wird

Wer seine Rechte aus dem saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz durch eine erfasste öffentliche Stelle verletzt sieht, kann sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren soll eine außergerichtliche Einigung ermöglichen und ist für die Beteiligten unentgeltlich.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken nennt dafür aktuell die Kontaktadresse inklusion@soziales.saarland.de und weist darauf hin, dass das Durchsetzungsverfahren ohne Rechtsbeistand möglich ist. Auch die Erklärung zur Barrierefreiheit der jeweils betroffenen Behörde kann den passenden Kontakt nennen.

Für die Schlichtung sollten der bisherige Schriftwechsel und die gewünschte Lösung bereitgehalten werden. Ein klares Anliegen wäre beispielsweise, einen bestimmten Bescheid zugänglich zu erhalten oder einen konkreten Verwaltungstermin wahrnehmen zu können.

Die Landesfachstelle unterstützt die Umsetzung von Barrierefreiheit, während die Schlichtung einen Streitfall bearbeiten soll. Die unabhängige Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte wiederum erklärt ausdrücklich, dass sie keine individuelle Rechtsberatung leistet und keinen Beschwerden einzelner Personen nachgeht.

Fristen für Widerspruch und Klage gesondert prüfen

Eine Meldung über eine Barriere ist nicht automatisch ein Widerspruch gegen den Inhalt eines Bescheids. Wer auch die Entscheidung anfechten will, muss den vorgesehenen Rechtsbehelf in der richtigen Form einlegen.

Für sozialrechtliche Widersprüche gilt nach § 84 Sozialgerichtsgesetz grundsätzlich eine Monatsfrist nach Bekanntgabe. Eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür nicht ohne Weiteres.

Bei einer förmlichen Schlichtung können besondere Regeln zum Verhältnis mit einem Widerspruchsverfahren greifen. Betroffene sollten deshalb rechtzeitig klären lassen, welche Fristen in ihrem Fall laufen, und sich nicht darauf verlassen, dass eine Bitte um ein anderes Dokument sie automatisch anhält.

Verbandsklagen können auf konkrete Veränderungen zielen

Die Erweiterung des Verbandsklagerechts gehört zu den greifbaren Neuerungen der Reform. Nach der Bewertung des Deutschen Instituts für Menschenrechte können anerkannte Verbände künftig neben Feststellungsklagen auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen nutzen.

Für die Praxis bedeutet das: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Verfahren auf eine konkrete Leistung oder Entscheidung gerichtet werden. Ob dieser Weg passt, sollte ein entsprechend anerkannter Verband anhand des jeweiligen Hindernisses prüfen.

Das Institut begrüßt die Reform, benennt aber auch eine Lücke: Ein systematischer Prüfmechanismus für die Vereinbarkeit des saarländischen Rechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde nicht eingeführt. Gute gesetzliche Vorgaben müssen deshalb weiterhin durch überprüfbare Veränderungen im Alltag ergänzt werden.

Ein Beispiel aus dem Behördenalltag

Eine Antragstellerin mit starker Sehbehinderung erhält vom Landesamt für Soziales einen Bescheid als nicht auslesbare Bilddatei. Sie teilt der Behörde ihr Aktenzeichen mit, beschreibt das Problem und verlangt eine Fassung, die ihre Vorlesesoftware verarbeiten kann.

Bleibt eine geeignete Lösung aus, kann sie die Angelegenheit der zuständigen Schlichtungsstelle vorlegen. Will sie zugleich gegen die inhaltliche Entscheidung vorgehen, lässt sie unabhängig davon rechtzeitig klären, wie sie den erforderlichen Rechtsbehelf fristgerecht einlegt.

Der Beitrag Neues Behindertengesetz: Das gilt ab 8. Oktober bei Schwerbehinderung im Saarland erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Mitten im Leben

Ob virtuelle oder spirituelle Weltflucht — beide dienen nicht dem Leben auf der Erde und sind zu überwinden.
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Sozialhilfe: Vermögen vorhanden, aber kein Geld da – das Sozialamt muss zahlen

Ein Haus bezahlt keine Lebensmittel, solange es sich nicht zu Geld machen lässt. Das Sozialamt darf Ihren Antrag deshalb nicht allein mit dem Hinweis auf vorhandenes Eigentum abweisen. Müssen Sie das Vermögen grundsätzlich einsetzen, können aber nicht sofort darauf zugreifen, soll die Behörde nach § 91 SGB XII mit einem Darlehen helfen.

Voraussetzung bleibt, dass Sie die übrigen Bedingungen für die beantragte Sozialhilfe erfüllen.

Vermögen bedeutet nicht immer verfügbare Mittel

Bei der Prüfung Ihres Sozialhilfeanspruchs zählt grundsätzlich verwertbares Vermögen. Doch die Behörde muss unterscheiden: Ist der Vermögensgegenstand gesetzlich geschützt?

Können Sie ihn tatsächlich verwerten? Und wann steht Ihnen das Geld zur Verfügung?

§ 91 SGB XII betrifft Vermögen, das Sie nach § 90 einsetzen müssen, dessen sofortiger Verbrauch oder sofortige Verwertung aber unmöglich ist oder eine Härte bedeuten würde. Die Formulierung „soll“ bedeutet: Im gesetzlichen Regelfall muss das Amt die Hilfe als Darlehen leisten.

Es handelt sich nicht um eine freiwillige Gefälligkeit.

Ein Beispiel: Mirjana besitzt ein Haus in Bosnien

Mirjana ist 49 Jahre alt und deutsche Staatsbürgerin. Sie lebt dauerhaft in Deutschland, ist inzwischen dauerhaft voll erwerbsgemindert und verfügt nur über eine kleine Rente. Damit kommt für sie grundsätzlich Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII infrage.

Bei jüngeren Menschen ist die Abgrenzung zwischen Jobcenter und Sozialamt entscheidend.

Mirjana besitzt ein Grundstück mit Haus in Bosnien. Es steht leer, bringt keine Miete ein und gehört nach der Prüfung nicht zum geschützten Vermögen. Sein verwertbarer Wert liegt oberhalb der für sie maßgeblichen Schonbeträge. Mirjana will es verkaufen, doch nach einer nachvollziehbaren Einschätzung eines örtlichen Maklers wird die Vermittlung mindestens mehrere Monate dauern.

Eine kurzfristige Beleihung lehnt die angefragte Bank ab.

Auf ihrem Konto reicht das Geld nicht mehr für Lebensmittel und Miete. Die bloße Antwort „Sie haben doch ein Haus“ löst diese Notlage nicht. Mirjana legt Kontoauszüge, Eigentumsnachweis, Maklereinschätzung und Bankabsage vor. Unter diesen Annahmen spricht der Fall für eine darlehensweise Überbrückung nach § 91 SGB XII.

Das Haus bleibt einzusetzen; die Hilfe verschafft ihr jedoch Zeit, bis daraus tatsächlich Geld verfügbar wird.

Auch Auslandsvermögen zählt – aber der Wert muss stimmen

Dass Mirjanas Haus in Bosnien liegt, schützt es nicht automatisch. Ebenso wenig beweist der Auslandsbesitz für sich allein, dass sie ihren Lebensunterhalt jetzt bestreiten kann. Entscheidend sind Eigentumsverhältnisse, Belastungen, realistische Verkaufsmöglichkeiten und der tatsächlich erzielbare Erlös.

Gerade bei Auslandsgrundstücken müssen Vermögenswert und Verwertung getrennt geprüft werden.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ersetzt nicht die sonstigen Voraussetzungen. Mirjana lebt im Beispiel in Deutschland. Würde sie dauerhaft in Bosnien wohnen, gälten die engen Sonderregeln des § 24 SGB XII für Deutsche im Ausland.

Aus ihrem deutschen Pass allein folgte dann kein regulärer Sozialhilfeanspruch.

Schonvermögen, verzögerte Verwertung und Darlehen unterscheiden

Geschütztes Vermögen müssen Sie nicht zur Finanzierung Ihrer Sozialhilfe aufbrauchen. Dazu kann ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück gehören, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Angemessenheit von Wohneigentum hängt unter anderem vom Wohnbedarf, der Größe und dem Wert ab.

Situation Folge für die Sozialhilfe Das Vermögen ist nach § 90 SGB XII geschützt. Es darf den Anspruch nicht ausschließen. Allein deshalb darf das Amt die Hilfe auch nicht auf ein Darlehen nach § 91 beschränken. Das Vermögen ist einzusetzen, aber derzeit nicht sofort verwertbar. Bei erfüllten weiteren Voraussetzungen soll die Sozialhilfe als rückzahlbares Darlehen überbrücken. Einsetzbares Vermögen steht sofort zur Bedarfsdeckung bereit. Es ist grundsätzlich zunächst einzusetzen, soweit es den Bedarf deckt. Eine Verwertung scheidet auf absehbare Zeit tatsächlich oder rechtlich aus. Das Amt muss prüfen, ob überhaupt verwertbares Vermögen vorliegt. Ein Darlehen ist dann nicht automatisch die richtige Leistungsform.

Auch Miteigentum an einer nicht selbst genutzten Immobilie kann relevant sein. Ein Eigentumsanteil ist jedoch nicht ohne Weiteres mit einem sofort verfügbaren Guthaben gleichzusetzen.

Es gibt zwei unterschiedliche Härteprüfungen

§ 90 Absatz 3 SGB XII schützt Vermögen, soweit bereits dessen Einsatz oder Verwertung eine Härte bedeuten würde. § 91 betrifft dagegen die Härte gerade einer sofortigen Verwertung. Im ersten Fall geht es um Schutz vor dem Vermögenseinsatz, im zweiten um eine Überbrückung.

Diese Unterscheidung zählt etwa, wenn das Eigenheim beim Sozialhilfebezug zum Problem wird. Prüfen Sie deshalb einen Darlehensbescheid auch darauf, ob das Amt zuvor einen möglichen Vermögensschutz berücksichtigt hat.

Welche Nachweise die akute Geldnot belegen

Beschreiben Sie konkret, weshalb Sie den Vermögensgegenstand derzeit nicht zu Geld machen können. Hilfreich sind Eigentums- und Belastungsnachweise, eine realistische Wertermittlung, dokumentierte Verkaufsbemühungen sowie Auskünfte über die voraussichtliche Dauer.

Behauptet das Amt, eine Beleihung sei möglich, sollten Sie die tatsächliche Finanzierbarkeit klären und Absagen aufbewahren.

Belegen Sie zugleich die aktuelle Versorgungslücke durch Kontoauszüge, Einkommensnachweise und fällige Ausgaben. Ein hoher Wunschpreis oder die bloße Entscheidung, nicht verkaufen zu wollen, belegt noch keine fehlende Verwertbarkeit.

Mirjanas Maklerunterlagen sollten deshalb erkennen lassen, dass sie einen Verkauf zu realistischen Bedingungen versucht.

Das Sozialamt darf eine Sicherheit verlangen

§ 91 erlaubt es dem Sozialhilfeträger, die Auszahlung von einer Absicherung des Rückzahlungsanspruchs abhängig zu machen. Bei einer deutschen Immobilie kann dafür eine Grundschuld infrage kommen. Die Behörde wird dadurch nicht Eigentümerin des Hauses.

Für Mirjanas Grundstück in Bosnien lässt sich dieses Vorgehen nicht ungeprüft übertragen. Welche Sicherheit dort rechtlich möglich und praktisch nutzbar ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Das Gesetz lässt auch andere Formen der Sicherung zu.

Verlangen Sie eine nachvollziehbare schriftliche Entscheidung darüber, welche Absicherung das Amt fordert.

Ein Darlehen bleibt rückzahlbar. Prüfen Sie deshalb die bewilligte Höhe, den erfassten Zeitraum und die Regelungen zur Fälligkeit. Melden Sie einen Verkauf und den Zufluss des Erlöses unverzüglich.

Bleibt die Verwertung länger als erwartet unmöglich, sollten Sie eine erneute Prüfung verlangen, statt eine unveränderte Darlehensgewährung auf unbestimmte Zeit hinzunehmen.

Auch bei ungedeckten Pflegekosten kann die Regel helfen

Die Vorschrift beschränkt sich nicht auf Geld für Lebensmittel. Sie kann auch bei Hilfe zur Pflege relevant werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen und einzusetzendes Vermögen nicht sofort verfügbar ist. Bei einem Hausverkauf wegen ungedeckter Pflegeheimkosten müssen deshalb Vermögensprüfung und kurzfristige Finanzierung zusammengedacht werden.

Vorher ist zu klären, welches Schonvermögen beim Umzug ins Pflegeheim erhalten bleibt. § 91 schafft keinen zusätzlichen Pflegeanspruch, sondern regelt die darlehensweise Leistung trotz vorübergehend nicht verfügbarer einzusetzender Werte.

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Informieren Sie das Sozialamt sofort über die Notlage und beantragen Sie die benötigte Leistung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzt einen Antrag voraus. Wenn Sie das Vermögen für geschützt halten, beantragen Sie die Leistung als Zuschuss und hilfsweise als Darlehen.

Mirjana könnte schreiben: „Ich beantrage Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Soweit Sie mein Grundstück als einzusetzendes Vermögen bewerten, beantrage ich wegen der nachgewiesenen fehlenden sofortigen Verwertbarkeit hilfsweise Leistungen als Darlehen nach § 91 SGB XII. Meine aktuellen Mittel reichen nicht zur Deckung meines notwendigen Lebensunterhalts. Bitte entscheiden Sie wegen der akuten Notlage kurzfristig.“

Bei Ablehnung und akuter Not kommt ein Eilantrag infrage

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Fehlt bereits Geld für den täglichen Bedarf, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig sein.

Das Gericht kann vorläufigen Rechtsschutz gewähren; Sie müssen Anspruch und Dringlichkeit nachvollziehbar darlegen.

Legen Sie den Antrag, den Bescheid, aktuelle Kontostände und Nachweise zur fehlenden Verwertbarkeit bei. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann je nach Fall ein Überprüfungsantrag gegen einen bestandskräftigen Bescheid helfen.

Er ersetzt bei einer aktuellen Versorgungslücke jedoch nicht die Klärung des laufenden Leistungsanspruchs.

FAQ: Sozialhilfe als Darlehen bei vorhandenem Vermögen Muss ich mein Haus verschenken, damit das Sozialamt zahlt?

Nein. § 91 setzt gerade an einer verzögerten Verwertung vorhandenen Vermögens an. Eine Schenkung ist dafür keine Voraussetzung und kann weitere rechtliche Probleme auslösen.

Reicht es, dass ich gerade keinen Käufer finde?

Das kann für eine Überbrückung sprechen. Entscheidend sind die tatsächlichen Verkaufsbedingungen, realistische Bemühungen und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen.

Ist ein Haus im Ausland automatisch vom Vermögenseinsatz ausgenommen?

Nein. Auch Auslandsimmobilien können einzusetzendes Vermögen sein. Das Amt muss aber ihren Schutz, Wert und ihre tatsächliche Verwertbarkeit prüfen.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Allgemeines zur Sozialhilfe.
Gesetze im Internet: § 24 SGB XII – Sozialhilfe für Deutsche im Ausland.
Gesetze im Internet: § 41 SGB XII – Leistungsberechtigte.
Gesetze im Internet: § 44 SGB XII – Antragserfordernis.
Gesetze im Internet: § 90 SGB XII – Einzusetzendes Vermögen.
Gesetze im Internet: § 91 SGB XII – Darlehen.
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist.
Gesetze im Internet: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz.

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Fünf Zuschüsse zur Rente, die viele Rentner verfallen lassen, obwohl sie Anspruch haben

Viele Hunderttausende Rentnerinnen und Rentner verzichten nach Schätzungen von Fachleuten auf Zuschüsse, die ihnen gesetzlich zustehen. Häufig fehlt es an verlässlichen Informationen, manchmal bremsen Scham oder bürokratische Hürden. Dabei ist die Antragstellung meist nicht kompliziert, betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt  – man müsse es nur abrufen.

Die wichtigsten Zuschüsse erklären wir in diesem Beitrag.

Zuschuss zur Krankenversicherung: Bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente

Wer seine Krankenversicherung im Ruhestand freiwillig gesetzlich oder privat fortführt, kann sich einen Teil der Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erstatten lassen.

Der Zuschuss beläuft sich aktuell auf den halben allgemeinen Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,25 Prozent).

Zusammen ergeben sich bis zu 8,55 Prozent der persönlichen Bruttorente – gedeckelt auf maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämien. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gehen dagegen leer aus. Anspruchsberechtigte müssen einen formlosen Antrag bei der DRV stellen; rückwirkende Zahlungen sind bis zu zwölf Monate möglich.

Wohngeld Plus: Mehr Anspruchsberechtigte und mehr Zuschuss

Die Reform „Wohngeld Plus“ hatte den Miet- und Lastenzuschuss deutlich angehoben. Im Durchschnitt erhält ein Wohngeldhaushalt jetzt rund 220 Euro monatlich – ein Plus von etwa 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Höhe hängt von Miete oder Belastung, Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe der Kommune ab. Rentnerinnen und Rentner profitieren zusätzlich von einem Freibetrag, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können; 100 Euro der Rente sowie 30 Prozent des darüber liegenden Betrags bleiben dann bei der Berechnung außer Betracht.

Antragsformulare gibt es bei den Wohngeldbehörden; viele Städte bieten inzwischen Online-Portale.

Lastenzuschuss: Entlastung für Eigentümer mit geringer Rente

Auch wer im eigenen Haus oder in der Eigentums­wohnung wohnt, kann Wohngeld beziehen. Der sogenannte Lastenzuschuss deckt Zins-, Tilgungs- und Bewirtschaftungskosten ab, sofern Einkommen und Wohnfläche innerhalb der Wohngeld­grenzen liegen.

Wichtig ist, dass das Haus selbst genutzt und nicht vermietet wird. Zuständig sind dieselben Wohngeldstellen, doch werden neben Einkommens- und Identitätsnachweisen zusätzliche Unterlagen zur finanziellen Belastung (etwa Darlehens- oder Nebenkosten­aufstellungen) verlangt.

Viele ältere Eigentümer schrecken vor der Antragstellung zurück, obwohl der Zuschuss – durchschnittlich 30 Euro mehr pro Monat – die Haushaltskasse spürbar entlasten kann.

Entlastungsbudget in der Pflege: 3.539 Euro pro Jahr

Am 1. Juli verschmolz die bislang getrennt abgerechnete Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen dann jährlich 3.539 Euro flexibel abrufbar zur Verfügung.

Pflegekassen erstatten damit etwa Kosten für eine zeitweise stationäre Unterbringung oder für Ersatz- und Betreuungs­pflege, wenn pflegende Angehörige ausfallen.

Die Leistung muss nicht vorab beantragt, sondern lediglich nachgewiesen werden; Rechnungen können gesammelt eingereicht werden. Die Neuerung soll vor allem pflegende Familienmitglieder entlasten, die bisher komplizierte Teil-Budgets ausschöpfen mussten.

Mehr für Erwerbsminderungsrentner durch Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent

Bestandsrentner, die zwischen 2001 und Juni 2014 erstmals eine Erwerbsminderungs­rente bezogen haben, erhalten seit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf den Zahlbetrag.

Für Renten, die ab Juli 2014 bis Ende 2018 begonnen haben, beträgt der Aufschlag 4,5 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den Betrag in der Regel automatisch aus; wer keine Erhöhung bemerkt, sollte umgehend eine Überprüfung beantragen, denn Nachzahlungen sind möglich.

Mütterrente: Kindererziehungszeiten korrekt zuordnen

Jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht die Rente um knapp 39 Euro (West) beziehungsweise 38 Euro (Ost). Voraussetzung ist, dass die Zeiten dem korrekten Elternteil zugeordnet sind. Genau hier hakt es häufig: Viele Mütter – aber auch Väter, die zuhause geblieben sind – haben die Zuordnung bislang nicht beantragt.

Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung ermöglicht eine nachträgliche Feststellung oder Korrektur, sogar für bereits laufende Renten. Wer noch keinen oder nur einen Teil der Kindererziehungs­jahre angerechnet bekommt, sollte das Formular ausfüllen und gemeinsam mit Geburtsurkunden der Kinder an die DRV senden. Rückwirkende Erhöhungen werden in einem Betrag nachgezahlt.

Praxisbeispiel 1: Mehr Spielraum dank Krankenversicherungs- und Wohngeldzuschuss

Helga M., 69 Jahre alt, bezog nach 42 Arbeitsjahren als Verkäuferin eine gesetzliche Bruttorente von 1.200 Euro. Weil sie nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert war, sondern freiwillig in der gesetzlichen Kasse blieb, zahlte sie jeden Monat rund 210 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig aus eigener Tasche.

Erst nach einem Beitrag auf “gegen-Hartz.de” stellte sie einen Antrag auf den Krankenversicherungs­zuschuss. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte 8,55 Prozent ihrer Bruttorente – 102,60 Euro monatlich – und überwies die Summe rückwirkend für zwölf Monate.

Mit dem aktualisierten Renten­bescheid ging Helga außerdem zum Wohngeldamt. Ihre Warmmiete beträgt 540 Euro; weil sie unterhalb der Einkommens­grenze liegt und 36 Grundrentenjahre vorweisen kann, erkannte die Behörde zusätzlich den Grundrenten-Freibetrag an.

Ergebnis: 184 Euro Wohngeld Plus pro Monat. Zusammengenommen verbessern beide Zuschüsse ihr verfügbares Einkommen also um fast 290 Euro – genug, um den gestiegenen Energieabschlag zu stemmen und endlich wieder regelmäßig das Enkelkind in einer anderen Stadt zu besuchen.

Praxisbeispiel 2: Eigentümer entlastet – Lastenzuschuss und Pflegebudget in Kombination

Wilhelm K., 77, wohnt allein im abbezahlten Reihenhaus. Seine Alters­rente liegt bei 1.050 Euro netto. Nach dem Tod seiner Frau pflegt er seit zwei Jahren seine 95-jährige Schwiegermutter, die im gleichen Ort lebt und Pflegegrad 3 hat.

Obwohl er keine Miete zahlt, belasten ihn Nebenkosten, Grundsteuer sowie laufende Instandhaltung mit knapp 330 Euro im Monat. Über eine Zeitungs­beilage erfuhr er vom Lastenzuschuss für Eigentümer.

Die Wohngeldstelle erkannte Zins- und Tilgungs­­frei­beträge nicht mehr an, wohl aber Betriebskosten und Instandhaltungs­rücklagen. So erhält Wilhelm jetzt 145 Euro Lastenzuschuss – ausgezahlt für zunächst 24 Monate.

Parallel beantragte er bei der Pflegekasse das neue Entlastungs­budget, das zum 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Die Kasse bestätigte den jährlichen Rahmen von 3.539 Euro.

Davon finanziert Wilhelm künftig jeweils zwei Wochen Kurzzeit­pflege seiner Schwiegermutter im örtlichen Pflegeheim, um sich selbst zu erholen. Der Lastenzuschuss stabilisiert somit seine monatliche Haushaltskasse, während das Entlastungs­budget seine Pflegesituation spürbar erleichtert.

Beide Leistungen zusammen bewahren ihn davor, sein kleines Erspartes angreifen zu müssen – und verschaffen ihm tat­säch­lich „mehr Rente im Portemonnaie“, wie es Rentenberater Peter Knöppel formuliert.

Warum sich der Gang zum Amt lohnt

Alle genannten Zuschüsse zielen darauf ab, Altersarmut zu verhindern und Teilhabe zu sichern. Doch sie wirken nur, wenn die Anspruchsberechtigten aktiv werden.

Fachleute raten, Bescheide genau zu prüfen, Anträge frühzeitig zu stellen und notfalls Unterstützung bei Rentenberatungen oder Sozial­verbänden einzuholen.

Vor allem falsche Scham sei fehl am Platz, betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt: „Das Geld ist da – holen Sie es sich.“ Wer seine Ansprüche nutzt, verschafft sich nicht nur Zuschüsse, sondern auch das gute Gefühl, Leistungen zu erhalten, für die er oder sie jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat.

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Neue Berechnung: Ab dieser Rente zahlen Rentner 2027 keine Steuern mehr

1.400 Euro monatliche Bruttorente und keine Einkommensteuer: Das ist 2026 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Unsere Beispielrechnung zeigt, wie Freibeträge und Versicherungsbeiträge die Steuer auf null senken können. Eine feste Rentengrenze, die für alle gilt, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

Einkommensteuer entfällt grundsätzlich bis zu einer individuell unterschiedlichen Rentenhöhe, nicht ab einer besonders hohen Rente. Wer bisher Steuern gezahlt hat, wird deshalb nicht allein durch eine Rentenerhöhung davon befreit.

1.400 Euro Rente: So kann die Steuer auf null sinken

Für das folgende Beispiel nehmen wir eine alleinstehende Person an, deren gesetzliche Rente im Januar 2026 beginnt. Über das gesamte Jahr erhält sie 16.800 Euro brutto. Das entspricht durchschnittlich 1.400 Euro monatlich; die einzelnen Monatszahlungen können wegen einer Rentenanpassung unterschiedlich ausfallen.

Weitere Einkünfte oder Leistungen mit Progressionsvorbehalt gibt es im Beispiel nicht. Die steuerlich abziehbaren, selbst getragenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge setzen wir mit 2.100 Euro jährlich an. Das ist eine Rechenannahme, kein einheitlicher Beitrag für alle Rentner.

Bei Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Von der Jahresbruttorente gehen damit zunächst 14.112 Euro in die weitere Steuerberechnung ein. Die übrigen 16 Prozent bleiben im ersten Bezugsjahr steuerfrei.

Eigene Beispielrechnung: Einkommensteuer bei Rentenbeginn im Januar 2026 Rechenschritt Betrag im Beispiel Jahresbruttorente 2026 16.800 Euro Davon steuerpflichtiger Anteil: 84 Prozent 14.112 Euro Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag −102 Euro Abzüglich angenommener abziehbarer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge −2.100 Euro Abzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag −36 Euro Zu versteuerndes Einkommen 11.874 Euro Tarifliche Einkommensteuer 2026 0 Euro

Die Pauschbeträge und der Abzug der entsprechenden Versicherungsbeiträge sind gesetzlich geregelt. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro. Das zu versteuernde Einkommen liegt im Beispiel darunter – deshalb fällt keine Einkommensteuer an.

Der Grundfreibetrag ist keine Grenze für die Bruttorente

Wer die Jahresrente direkt mit den 12.348 Euro vergleicht, überspringt wichtige Rechenschritte. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Die Bruttorente kann deutlich darüber liegen.

Zunächst wird der steuerfreie Teil der Rente berücksichtigt. Anschließend können unter anderem Werbungskosten und abzugsfähige Versicherungsbeiträge das Ergebnis verringern. Erst danach steht fest, welcher Betrag für den Einkommensteuertarif maßgeblich ist.

Ebenso wenig bedeuten 84 Prozent Besteuerungsanteil, dass 84 Prozent der Rente an das Finanzamt gehen. Der Prozentsatz bestimmt lediglich, welcher Rentenanteil zunächst in die Berechnung einfließt.

Weitere Orientierungswerte und ihre Voraussetzungen enthält unser Beitrag zur Rentenbesteuerung 2026 mit Tabelle.

Gleiche Rente, unterschiedliche Steuer

Zwei Menschen mit derselben Bruttorente können unterschiedlich viel Einkommensteuer zahlen. Besonders wichtig ist das Jahr des Rentenbeginns: Davon hängt der ursprüngliche Besteuerungsanteil ab.

Der persönliche Rentenfreibetrag wird grundsätzlich anhand der Jahresrente im Jahr nach Rentenbeginn festgelegt. Anschließend bleibt er bei regulären Rentenanpassungen als Eurobetrag unverändert. Deshalb darf bei einer älteren Bestandsrente nicht jedes Jahr einfach der ursprüngliche steuerfreie Prozentsatz von der inzwischen gestiegenen Rente abgezogen werden.

Auch die übrigen Verhältnisse unterscheiden sich. Eine zusätzliche Betriebsrente, steuerpflichtiger Arbeitslohn oder ein Überschuss aus Vermietung können die Steuerberechnung verändern. Wer solche Einkünfte hat, kann die Rechnung für eine alleinige gesetzliche Rente nicht unverändert übernehmen.

Abziehbare Ausgaben können den Unterschied machen

Im Beispiel wurden 2.100 Euro Versicherungsbeiträge angesetzt. Tatsächlich zählt der individuell abziehbare Betrag. Bei der Krankenversicherung sind insbesondere die Beiträge zur Basisabsicherung relevant, bei der Pflegeversicherung die Pflichtbeiträge. Erstattungen und Zuschüsse müssen berücksichtigt werden.

Sind die abzugsfähigen Aufwendungen höher, kann auch eine höhere Bruttorente ohne Einkommensteuer bleiben. Fallen sie niedriger aus, steigt bei ansonsten gleichen Verhältnissen das zu versteuernde Einkommen.

Daneben können weitere persönliche Abzüge infrage kommen. Eine Übersicht bietet unser Beitrag über 15 Posten, die Rentner von der Steuer absetzen können. Entscheidend bleibt, welche Voraussetzungen im jeweiligen Fall erfüllt sind.

Null Euro Steuer bedeutet nicht automatisch keine Steuererklärung

Dieser Unterschied wird häufig übersehen: Auch wenn die endgültige Berechnung null Euro ergibt, kann eine Steuererklärung erforderlich sein.

Für Rentner ohne lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn kommt es bei der Erklärungspflicht grundsätzlich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte an. Versicherungsbeiträge und andere Sonderausgaben werden erst später abgezogen. Im Beispiel liegt der Rentenanteil nach Werbungskosten bei 14.010 Euro und damit über dem Grundfreibetrag. Erst die weiteren Abzüge senken das zu versteuernde Einkommen darunter.

Eine Erklärungspflicht und eine Steuerzahlung sind daher getrennt zu prüfen. Wer vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird, sollte die Aufforderung auch dann beachten, wenn er keine Steuer erwartet.

Die Rechnung gilt für ein Jahr, nicht für den gesamten Ruhestand

Eine heute steuerlich unbelastete Rente bleibt nicht zwangsläufig dauerhaft ohne Einkommensteuer. Reguläre Rentenerhöhungen erhöhen grundsätzlich den steuerpflichtigen Rentenbetrag, während der persönliche Rentenfreibetrag dabei unverändert bleibt. Auch neue Einkünfte oder veränderte Abzüge können das Ergebnis verschieben.

Für eine eigene Berechnung sind deshalb die Jahresbruttorente, der Rentenbeginn, der persönliche Rentenfreibetrag, weitere Einkünfte und die abziehbaren Ausgaben erforderlich. Die Monatsrente auf dem Konto allein reicht nicht aus.

Der Beitrag Neue Berechnung: Ab dieser Rente zahlen Rentner 2027 keine Steuern mehr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Rente: Neuer Brief der Rentenversicherung zeigt, wann Sie wirklich aufhören können

Wann können Sie in Rente gehen – und wie viel Geld bleibt Ihnen dann? Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Rentenauskunft überarbeitet. Die neue Übersicht stellt mögliche Rentenbeginne, Mindestversicherungszeiten und voraussichtliche Rentenhöhen verständlicher gegenüber.

Wer früher aufhören möchte, sollte genau lesen: Ein genannter Termin ist noch keine Rentenbewilligung, eine hochgerechnete Summe noch kein sicherer Auszahlungsbetrag.

In ihrer Mitteilung vom 7. Oktober 2026 erläutert die DRV die Änderungen. Der Brief hilft Ihnen, verschiedene Wege in den Ruhestand zu vergleichen. Er zeigt außerdem ungeklärte Versicherungszeiten, die Sie vor dem Rentenantrag prüfen sollten.

Schritt 1: Rentenauskunft und Renteninformation unterscheiden

Die kurze Renteninformation erhalten Versicherte grundsätzlich jährlich, sobald sie mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Ab 55 ersetzt die ausführlichere Rentenauskunft diese Information alle drei Jahre.

Sie enthält zusätzlich den Versicherungsverlauf und nähere Angaben zu den verschiedenen Rentenarten.

Sie müssen auf den nächsten automatischen Versand nicht warten: Die Rentenauskunft lässt sich auch unabhängig vom Lebensalter kostenlos bei der DRV anfordern. Nutzen Sie dafür deren offizielle Angebote.

Warum Sie bei anderen Internetportalen aufpassen sollten, erläutert unser Beitrag zur Kostenfalle bei der Rentenauskunft.

Schritt 2: Den Rententermin der passenden Rentenart zuordnen

Lesen Sie einen aufgeführten Termin immer zusammen mit der zugehörigen Rentenart. Für die Regelaltersrente benötigen Sie grundsätzlich fünf Jahre Mindestversicherungszeit und das für Ihren Geburtsjahrgang geltende Rentenalter. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese Altersgrenze bei 67 Jahren.

Frühere Altersrenten haben andere Voraussetzungen. Deshalb sollten Sie bei der Rente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren nicht nur auf die Zahl der Jahre schauen. Auch das Alter und mögliche Abschläge unterscheiden sich.

Rentenart Was Sie für Ihren Rentenbeginn prüfen sollten Regelaltersrente Grundsätzlich fünf Jahre Wartezeit; für Jahrgänge ab 1964 ab 67 Jahren. Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre Wartezeit; ab 63 möglich. Für Jahrgänge ab 1964 entstehen beim Beginn mit 63 dauerhaft 14,4 Prozent Abschlag. Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre Wartezeit; für Jahrgänge ab 1964 ab 65 ohne Abschläge. Diese Rentenart lässt sich nicht durch Abschläge noch weiter vorziehen. Altersrente für schwerbehinderte Menschen 35 Jahre Wartezeit und Schwerbehinderung bei Rentenbeginn. Für Jahrgänge ab 1964 ab 65 ohne Abschläge oder ab 62 mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag.

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 erforderlich. Die Anerkennung muss bei Rentenbeginn vorliegen.

Was eine spätere Änderung bedeutet, erklärt der Beitrag GdB sinkt nach Rentenbeginn: Was passiert mit der Rente?

Schritt 3: „Bereits erfüllt“ und „noch erreichbar“ auseinanderhalten

Die neue Tabelle macht sichtbar, ob Sie die Mindestversicherungszeit bereits erfüllen oder noch erfüllen können. Das ist ein entscheidender Unterschied: Fehlen Monate, müssen bis zum gewünschten Rentenbeginn passende Zeiten hinzukommen.

Ein mögliches Datum reicht deshalb für die Entscheidung über Ihren Ausstieg nicht aus.

Zudem zählt nicht jede Zeit für jede Wartezeit gleichermaßen. Schul- und Studienzeiten können zum Beispiel bei den 35 Jahren mitwirken, zählen aber nicht zur Wartezeit von 45 Jahren.

Fragen Sie bei einer knappen Rechnung ausdrücklich nach, welche Monate für Ihre gewünschte Rentenart fehlen.

Schritt 4: Hochgerechnete Rente nicht mit erworbenem Anspruch verwechseln

Die DRV schätzt die künftigen Rentenhöhen anhand der durchschnittlichen Entwicklung Ihres Versicherungskontos in den vergangenen fünf Jahren. Die ausgewiesenen Zukunftsbeträge setzen somit eine entsprechende weitere Entwicklung bis zum jeweiligen Rentenbeginn voraus.

Wenn Sie künftig weniger verdienen, Ihre Arbeitszeit reduzieren oder früher keine Beiträge mehr zahlen, kann die tatsächliche Rente niedriger ausfallen. Auch eine Phase mit ungewöhnlich hohen oder niedrigen Einkünften kann den zugrunde gelegten Durchschnitt beeinflussen.

Ein Denkfehler beim Lesen der Renteninformation besteht darin, eine solche Zukunftsrechnung wie einen erworbenen Anspruch zu behandeln.

Für einen früheren Rentenbeginn dürfen Sie deshalb nicht nur den Abschlag von der bis 67 hochgerechneten Regelaltersrente abziehen. Bei einem früheren Ende Ihrer Beitragszahlungen fehlen zusätzlich die späteren Beiträge.

Wie sich das auswirkt, zeigt unser Vergleich der Rente mit 63, 65 oder 67.

Schritt 5: Abschläge und Abzüge getrennt lesen

Ein Rentenabschlag entsteht durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer entsprechenden Altersrente. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt er 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat und bleibt dauerhaft bestehen. Davon zu unterscheiden sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die überarbeitete Rentenauskunft enthält auch Berechnungen zu diesen Versicherungsbeiträgen. Prüfen Sie daher, ob Sie gerade einen Bruttobetrag oder einen Betrag nach solchen Abzügen betrachten. Selbst nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge können noch Steuern anfallen.

Wie stark sich Bruttorente und verfügbares Einkommen unterscheiden können, erläutert unser Beitrag zur Rentenberechnung mit 45 Rentenpunkten.

Auch die Kaufkraft gehört in Ihre Planung: Eine künftig ausgezahlte Summe kauft bei steigenden Preisen weniger als derselbe Betrag heute.

Schritt 6: Lücken im Versicherungsverlauf mit Nachweisen klären

Vergleichen Sie den beigefügten Versicherungsverlauf mit Ihrem Lebenslauf. Stimmen Beschäftigungszeiten und gemeldete Verdienste? Sind Ausbildung, Kindererziehung und weitere rentenrechtlich relevante Abschnitte erfasst? Besonders Schul- und Kindererziehungszeiten gelangen nicht automatisch vollständig in das Rentenkonto.

Beantragen Sie bei fehlenden Angaben eine Kontenklärung. Dafür können etwa Schul- und Ausbildungszeugnisse, Versicherungsnachweise, Unterlagen zu Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten sowie Geburtsurkunden der Kinder wichtig sein.
Eine Kontenklärung kann den Rentenanspruch erhöhen; wie viel sie bringt, hängt jedoch von den tatsächlich fehlenden Zeiten ab.

Bei Kindern sollten Sie gesondert prüfen, ob Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten dem richtigen Elternteil zugeordnet sind. Fehlen Einträge, können Sie Kindererziehungszeiten auch nachträglich feststellen lassen.

Nicht jede Lücke lässt sich in eine anrechenbare Zeit verwandeln. Eine private Auszeit ohne Beiträge und ohne gesetzlichen Anrechnungstatbestand wird durch eine Kontenklärung nicht automatisch zur Versicherungszeit.

Welche Grenzen bestehen, erläutert unser Beitrag zu Lücken, bei denen eine Kontenklärung nicht weiterhilft. Ziel ist ein richtiges Rentenkonto, nicht ein um jeden Preis lückenloser Lebenslauf.

Schritt 7: Vor dem Ausstieg den konkreten Fall berechnen lassen

Die Rentenauskunft beruht auf dem geltenden Recht und den gespeicherten Versicherungsdaten. Künftige Rechtsänderungen oder Berichtigungen können das Ergebnis verändern. Verbindlich über die beantragte Rente entscheidet die DRV erst mit dem Rentenbescheid.

Bevor Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie deshalb Ihren gewünschten Rentenbeginn konkret prüfen lassen. Nennen Sie dabei auch, wann Sie voraussichtlich aufhören zu arbeiten und ob Sie vorher in Teilzeit wechseln wollen. Nur so lässt sich eine Berechnung auf Ihre tatsächliche Planung zuschneiden.

Die Rentenauskunft ersetzt außerdem keinen Rentenantrag. Die DRV empfiehlt, diesen rund drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen.

Fehlende Zeiten sollten Sie möglichst vorher klären, damit Lücken beim Rentenantrag die Bearbeitung nicht unnötig erschweren.

FAQ: Drei Fragen zur neuen Rentenauskunft Kann ich wegen des neuen Briefes früher in Rente gehen?

Die übersichtlichere Darstellung schafft keinen neuen Rentenanspruch. Sie hilft Ihnen, die nach geltendem Recht möglichen Rentenbeginne und ihre Voraussetzungen zu erkennen.

Ist die hochgerechnete Rentenhöhe garantiert?

Nein. Sie hängt unter anderem von der weiteren Entwicklung Ihres Versicherungskontos und der künftigen Rechtslage ab. Prüfen Sie deshalb die Annahmen hinter dem Betrag.

Muss ich bis 55 auf eine Rentenauskunft warten?

Nein. Sie können die Auskunft auch vorher kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Deutsche Rentenversicherung: Die neue Rentenauskunft, 7. Oktober 2026
Deutsche Rentenversicherung: Die reguläre Altersrente
Deutsche Rentenversicherung: Einfach, schnell und sicher: Kontenklärung online, 6. Juli 2026
Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Renteninformation
Deutsche Rentenversicherung: Mein Rentenbescheid
Deutsche Rentenversicherung: Rechtliche Anweisungen zu § 109 SGB VI: Renteninformation und Rentenauskunft
Deutsche Rentenversicherung: Versicherungsverlauf: Fragen und Antworten

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Wie die Techriesen zu Kriegsparteien gegen Russland geworden sind

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 9. Oktober 2026 - 13:25
Sie macht nicht so viele Schlagzeilen, wie der Krieg selbst, aber die Hightech-Front ist nicht weniger wichtig als die Front. Beim Quincy Institute for Responsible Statecraft ist darüber ein interessanter Artikel erschienen, den ich übersetzt habe, weil er mich nachdenklich gemacht hat. Beginn der Übersetzung: Sie tragen keine Uniform, aber diese US-Unternehmen kämpfen für die […]
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It is past time to write off the digital revolution as a huge mistake

It is past time to write off the digital revolution as a huge mistake Paul Craig Roberts Some time ago […]
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The Americans and Israelis again have the Arabs fighting each other

The Americans and Israelis again have the Arabs fighting each other Syria weighs deploying thousands of troops to Yemen  The […]
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The US Budget Is a Bank that Is Freely Robbed

The US Budget Is a Bank that Is Freely Robbed $521 billion known to be stolen each year, but only […]
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More Russian Blustering but Never Any Action

More Russian Blustering but Never Any Action Putin’s ever-widening war Russia Views Potential US Deployment of Troops to Baltic States […]
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Massenüberwachung und operative Befugnisse

Die Bundesregierung will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) umfassend neue Befugnisse zur Überwachung der Bevölkerung sowie dem Einsatz von Gewalt im Ausland erteilen. Die Nachrichtendienste sollen der „umfangreichsten und grundlegendsten Überarbeitung […] in der bundesdeutschen Geschichte“ (…)

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Abrissgenehmigung für Isar 2: CSU und Freie Wähler treiben die Zerstörung der Energieinfrastruktur selbst voran

Am 7. Oktober 2026 hat das bayerische Umweltministerium die zweite und letzte Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 2 erteilt. Damit ist der vollständige Rückbau des Reaktors rechtlich freigegeben, insbesondere der Abbau des Reaktordruckbehälters und des ihn umgebenden biologischen Schildes. Der Energiekonzern PreussenElektra gab die Entscheidung direkt nach ihrer Ausfertigung bekannt. Isar 2-Kraftwerksleiter Carsten Müller bestätigte […]

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Gutachten warnt vor schweren Umweltschäden durch Bergbauprojekt in Kasor

Ein geplantes Bergbauprojekt im Kasor-Becken im Landkreis Pasûr (tr. Kulp) von Amed (Diyarbakır) birgt erhebliche Risiken für Wasserressourcen, landwirtschaftliche Flächen und die geologische Stabilität der Region. Zu diesem Ergebnis kommt ein Sachverständigengutachten, das dem Verwaltungsgericht Diyarbakır im Rahmen eines laufenden Verfahrens vorgelegt wurde. Die Fachleute halten die bisherigen Umweltprüfungen und vorgesehenen Schutzmaßnahmen für unzureichend und kommen zu dem Schluss, dass die behördliche Umweltentscheidung für das Vorhaben nicht gerechtfertigt ist.

Das Unternehmen Kılıç Kardeşler Madencilik plant in dem Gebiet die Erkundung von Bodenschätzen durch Schürfgräben und Bohrungen. Gegen die Entscheidung, für das Projekt keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verlangen, wurde Klage erhoben. Nach einer Ortsbesichtigung am 17. Juli untersuchte ein interdisziplinäres Sachverständigenteam die möglichen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft und Ökosysteme. Das Gutachten stellt fest, dass sich das Projektgebiet auf Weideland und innerhalb der erweiterten Schutzzone des Silvan-Staudamms befindet. Besonders problematisch seien die Nähe zu aktiven Erdrutschgebieten, die Erdbebengefährdung und das Fehlen grundlegender Untersuchungen zu den örtlichen Wasserressourcen.

Erosionsgefahr durch Arbeiten an steilen Hängen

Für die geplanten Erkundungsarbeiten sollen an zwei Stellen insgesamt rund 360 Kubikmeter Abraum und erzhaltiges Material ausgehoben werden. Aufgrund des stark geneigten Geländes besteht die Gefahr, dass dieses Material unkontrolliert hangabwärts rutscht und Erosion auslöst. Im Projektantrag fehlen nach Feststellung der Sachverständigen konkrete Maßnahmen, um das Abrutschen des Abraums zu verhindern. Betroffen sein könnten insbesondere tiefer gelegene Siedlungen und landwirtschaftliche Flächen. Auch für die Arbeitssicherheit ergeben sich daraus Risiken.

Vorgesehen ist zudem, zunächst eine etwa einen halben Meter starke Bodenschicht abzutragen. Obwohl keine Sprengungen geplant sind, werden bei Erdarbeiten, Geländebegradigungen und Materialtransporten Staubemissionen entstehen. Wie diese wirksam begrenzt werden sollen, geht aus den Projektunterlagen nicht ausreichend hervor. Auch die Wiederherstellung des Geländes nach Abschluss der Arbeiten ist nicht hinreichend geregelt. Für die Beseitigung der Schürfgräben und die Wiederherstellung der Vegetation fehlt ein technisch ausgearbeiteter Renaturierungsplan.

Wasserquellen und Silvan-Staudamm gefährdet

Besondere Bedeutung misst das Gutachten den möglichen Auswirkungen auf die Wasserversorgung bei. Die geplanten Bohrstellen liegen in der Nähe von Wasserquellen und Bachläufen, die zur Trinkwasser- und landwirtschaftlichen Versorgung der Region beitragen. Bei Kernbohrungen könnten unterirdische wasserführende Schichten miteinander verbunden oder beschädigt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die Wasserverhältnisse verändern oder Schadstoffe in bislang geschützte Grundwasserschichten gelangen.

Obwohl das Projektgebiet innerhalb der erweiterten Schutzzone des Silvan-Staudamms liegt, enthalten die Unterlagen keine ausreichenden Angaben über die Entfernungen zu den Wasserquellen, deren Durchflussmengen oder die bestehende Wasserqualität. Ohne diese Ausgangsdaten lassen sich mögliche Beeinträchtigungen und die Wirksamkeit geplanter Schutzmaßnahmen nicht verlässlich beurteilen.

Die Sachverständigen warnen zudem davor, die Risiken allein wegen der zeitlich begrenzten Erkundungsarbeiten als gering einzustufen. Eingriffe in das Grundwassersystem könnten auch langfristige Folgen haben und örtliche Trink- und Bewässerungswasserressourcen dauerhaft verunreinigen. Unvollständig ist dem Gutachten zufolge auch die Berechnung der Luftbelastung. Während der Materialtransport innerhalb des Projektgebiets berücksichtigt wurde, fehlen die Staub- und Abgasemissionen des Fahrzeugverkehrs auf der 3,2 Kilometer langen Zufahrtsstrecke. Ebenso wenig wurden die Emissionen der Baumaschinen und Generatoren ausreichend ermittelt.

Aktive Erdrutsche und Erdbebengefahr

Zusätzliche Risiken ergeben sich aus den geologischen Verhältnissen. Das Gutachten identifiziert an zwei Stellen, darunter am Punkt R2 innerhalb der Konzessionsgrenze und am südwestlich gelegenen Punkt R5, aktive Erdrutschbereiche. Erschütterungen durch Bohrmaschinen, Erdarbeiten oder Veränderungen des Wasserhaushalts könnten bestehende Hangbewegungen verstärken. Die Sachverständigen fordern deshalb detaillierte geologische Untersuchungen und Standsicherheitsnachweise für die betroffenen Hänge.

Hinzu kommt die hohe Erdbebengefährdung der Region. Das Zusammenwirken seismischer Aktivitäten und instabiler Hänge könnte bei unzureichend kontrollierten Bohr- und Aushubarbeiten größere Erdbewegungen auslösen.

Insgesamt bemängelt das Gutachten, dass die Auswirkungen des Vorhabens nicht ausreichend im Zusammenhang betrachtet wurden. Insbesondere fehlen Untersuchungen zum Zusammenspiel von zusätzlichem Verkehr, Eingriffen in den Wasserhaushalt, Erosion und bestehenden geologischen Risiken. Die Sachverständigen kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass die technischen Grundlagen des Projekts für eine positive Umweltentscheidung nicht ausreichen.

Dorfbevölkerung sieht ihren Widerstand bestätigt

Die Bewohner:innen der betroffenen Dörfer, die sich seit Längerem gegen das Bergbauvorhaben wehren, sehen ihre Befürchtungen durch das Gutachten bestätigt. Gegenüber ANF erklärten sie, die möglichen Schäden an Wasserquellen, Weideflächen, Böden und natürlichen Lebensräumen seien nun auch durch unabhängige Fachleute als ernsthafte technische Probleme benannt worden. Besonders wichtig sei, dass die Sachverständigen nicht nur einzelne Belastungen, sondern auch deren Zusammenwirken untersucht hätten. Die Gefahren durch Erosion, Erdrutsche und Eingriffe in die Wasserressourcen beträfen die Lebensgrundlagen der gesamten Region.

„Wir führen unseren Kampf nicht gegen einzelne Personen, sondern um das Land, das Wasser, die Weideflächen und die Zukunft unseres Dorfes zu schützen“, erklärten die Bewohner:innen. Sie kündigten an, ihren Widerstand auf rechtlichem Wege fortzusetzen und sich dabei weiterhin auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen: „Wie bisher werden wir auch künftig entschlossen für unsere Rechte eintreten. Wir verteidigen unser Land, unser Wasser und unsere Zukunft.“

Eine gerichtliche Entscheidung über die Klage gegen das Bergbauprojekt steht noch aus.

Cemil Aksu: „In einem verwüsteten Land haben weder Freiheit noch Frieden einen Sinn“Die ökologische Zerstörung in der Türkei und Kurdistan hat nach Einschätzung des Ökologieaktivisten Cemil Aksu längst eine neue Dimension erreicht. Wälder, Flüsse, landwirtschaftliche Flächen und g...ANF News Falsche Fotos im Umweltbericht: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen einIm Streit um den geplanten Solarpark bei Cixsê (tr. Ağaçlı) im kurdischen Landkreis Pasûr (Kulp) hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung eingestellt...ANF News Satellitenbilder dokumentieren ökologische Zerstörung in SüdkurdistanSatellitenaufnahmen aus zwanzig Gebieten der südkurdischen Provinz Duhok dokumentieren das Ausmaß der ökologischen Zerstörung im Zusammenhang mit der türkischen Besatzung. Die Bildvergleiche zeigen...ANF News Geothermische Erschließung bedroht Dörfer im Zîlan-TalIm Zîlan-Tal bei Erdîş (tr. Erciş) in der Provinz Wan (Van) verschärft sich der Konflikt um die geothermische Erschließung der Region. Die Dörfer Şorik (Ikizçalı), Karakilise (Işbaşı) und Çaxirbeg ...ANF News

 

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Gülistan Doku: Anwalt sieht staatlich organisierte Vertuschung entlarvt

Im Fall der mutmaßlich ermordeten Studentin Gülistan Doku in Dersim (tr. Tunceli) weiten sich die Ermittlungen gegen ein mutmaßliches Netzwerk aus, das den Feminizid über Jahre vertuscht haben soll. Im Zentrum stehen der Sohn des damaligen Gouverneurs Tuncay Sonel, Mustafa Türkay Sonel, als mutmaßlicher Täter sowie sein Vater, der staatliche Institutionen zur Verschleierung des Verbrechens eingesetzt haben soll. Beide befinden sich seit April in Untersuchungshaft. Nach inzwischen sechs Ermittlungswellen wird gegen rund 78 Personen vorgegangen, 38 wurden inhaftiert.

Der Familienanwalt Ali Çimen sieht durch die jüngsten Entwicklungen den jahrelangen Verdacht einer organisierten Vertuschung bestätigt. Im Gespräch mit ANF fordert er, die Ermittlungen gegen frühere Behördenverantwortliche auszuweiten und auch die Vermögensverhältnisse des Ex-Gouverneurs zu untersuchen. Trotz zahlreicher Festnahmen und neuer Beweismittel fehlt weiterhin die entscheidende Gewissheit: Der Leichnam der seit dem 5. Januar 2020 verschwundenen Gülistan Doku wurde bis heute nicht gefunden.

Ein Feminizid und ein Netzwerk zur Vertuschung

Die Wiederaufnahme der Ermittlungen im April hat den Fall grundlegend verändert. Während die Behörden das Verschwinden der damals 21-jährigen Studentin jahrelang mit einer angeblichen Selbsttötung in Verbindung brachten, konzentriert sich die Untersuchung inzwischen auf ein Tötungsdelikt und dessen systematische Verschleierung. Mustafa Türkay Sonel wird verdächtigt, Gülistan Doku sexuell missbraucht und anschließend erschossen zu haben. Sein Vater soll seine Stellung als Gouverneur genutzt haben, um Beweise verschwinden zu lassen und die Ermittlungen in eine andere Richtung zu lenken. Zu den Inhaftierten gehören neben Angehörigen der Familie Sonel auch frühere und aktive Polizeibeamte sowie Verantwortliche aus dem Gesundheitswesen.

Jahrelange Beweisvernichtung erschwert die Aufklärung

Für Çimen ist der Umfang der inzwischen aufgedeckten Verbindungen Ausdruck einer organisierten Vertuschung, bei der staatliche Macht gezielt instrumentalisiert wurde. Die Ermittlungen hätten zwar erhebliche Fortschritte gemacht, müssten aber sämtliche Beteiligten und Verantwortlichen erfassen. Die Folgen der verschleppten Ermittlungen zeigen sich insbesondere bei der Sicherung digitaler Spuren. Çimen verweist darauf, dass Aufzeichnungen öffentlicher Überwachungskameras nach drei Monaten und Daten der automatischen Kennzeichenerfassung nach zwei Jahren gelöscht werden.

Um dennoch an die ursprünglichen Informationen zu gelangen, wurden die zentralen Serverbetreiber kontaktiert. Die Ermittler:innen prüfen, ob sich ältere Aufzeichnungen wiederherstellen lassen. Für den Anwalt sind diese Schwierigkeiten eine unmittelbare Folge der jahrelangen Vertuschung. Auch deshalb fordert er, den Kreis der Beschuldigten weiter auszudehnen. Insbesondere gegen den inzwischen suspendierten Polizeidirektor der Provinz müssten die Ermittlungen fortgesetzt werden. Zudem erwartet Çimen weitere Maßnahmen zur Beschlagnahme von Vermögenswerten.

„Tuncay Sonels Telefon ist wie eine Verbrechensmaschine“

Besondere Bedeutung misst der Anwalt der Auswertung des Mobiltelefons des ehemaligen Gouverneurs bei. „Tuncay Sonels Telefon ist wie eine Verbrechensmaschine. Da wird noch mehr ans Licht kommen“, erklärte Çimen. Die darin enthaltenen Informationen dürften nicht unter Berufung auf Staatsgeheimnisse zurückgehalten werden. „Es gibt äußerst schwerwiegende Vorwürfe. Die Einzelheiten der Straftaten müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die notwendigen Ermittlungen müssen geführt werden.“

Die Forderung erhält zusätzliche Brisanz durch jüngst bekannt gewordene Nachrichten aus der Ermittlungsakte. Darin geht es um mutmaßliche Geschäfte mit 300 Kilogramm Heroin und Immobilien im Wert von 400 Millionen Türkischen Lira. Die Kommunikation soll zwischen Sonel und dem ebenfalls inhaftierten ehemaligen Polizisten Gökhan Ertok stattgefunden haben. Ob und in welchem Umfang daraus weitere Straftatvorwürfe entstehen, ist Gegenstand der Ermittlungen.  Çimen verlangt deshalb, auch die Vermögensverhältnisse des ehemaligen Gouverneurs umfassend zu untersuchen und unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte einzuziehen.

„Der Familie wird selbst das Recht auf Trauer verweigert“

Während sich das mutmaßliche Vertuschungsnetzwerk zunehmend aufklärt, bleibt der Verbleib von Gülistan Dok u ungeklärt. Aussagen aus der Ermittlungsakte deuten darauf hin, dass ihr Leichnam mehrfach an andere Orte gebracht worden sein könnte. Auch der Verdacht einer versuchten Beseitigung mit chemischen Substanzen wird untersucht.  Çimen ist überzeugt, dass die laufenden Ermittlungen schließlich zur Auffindung ihrer sterblichen Überreste führen werden. Von den zuständigen Behörden erwartet er, dass sie Gülistan ihrer Familie übergeben. „Sie konnten Gülistan nicht schützen. Und nun geben sie der Familie nicht einmal ihren Leichnam zurück. Ihr wird selbst das Recht auf Trauer verweigert“, kritisierte der Anwalt.

Fall Gülistan Doku: Neue Festnahmen wegen Verdachts auf VertuschungIm mutmaßlichen Feminizid an Gülistan Doku in Dersim (tr. Tunceli) ist eine weitere Festnahmeoperation angelaufen. Gegen elf Verdächtige, darunter aktive und ehemalige Angehörige der Polizei, wurde...ANF News Fall Gülistan Doku: Zahl der Inhaftierten steigt auf 32Im Fall der seit Januar 2020 verschwundenen Studentin Gülistan Doku sind nach der jüngsten Festnahmewelle vor knapp einer Woche weitere Verdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Zuletzt ord...ANF News Gülistan Doku: Hinweise auf organisiertes Vertuschungssystem verdichten sichMehr als sechs Jahre nach dem Verschwinden der kurdischen Studentin Gülistan Doku kommt Bewegung in die Ermittlungen. Neue Beweise und Aussagen zeichnen ein immer dichteres Bild möglicher gezielter...ANF News

 

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Krankengeld eingestellt, obwohl der Arzt weiter krankschreibt

Die Beschwerden dauern an, die Arztpraxis bescheinigt weiterhin Arbeitsunfähigkeit – und trotzdem kündigt die Krankenkasse das Ende der Krankengeldzahlung an. Für Betroffene entsteht damit neben der gesundheitlichen Belastung eine existenzielle Frage: Wovon sollen Miete und Lebensunterhalt bezahlt werden?

Eine solche Entscheidung muss nicht das letzte Wort sein. Wer rechtzeitig widerspricht, die medizinische Begründung prüfen lässt und die weitere Arbeitsunfähigkeit sorgfältig dokumentiert, kann seine Ansprüche auf Weiterzahlung beziehungsweise Nachzahlung verfolgen.

Warum die Krankenkasse trotz Krankschreibung die Zahlung beenden kann

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für den Krankengeldanspruch, bindet die Krankenkasse aber nicht in jedem Fall abschließend. Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, sieht § 275 SGB V eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.

Dessen Einschätzung kann von der Beurteilung der behandelnden Praxis abweichen. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliegen, kann die Krankenkasse darauf ihre Entscheidung über das Krankengeld stützen.

Über die Leistung entscheidet allerdings die Krankenkasse, nicht der Medizinische Dienst. Der Widerspruch richtet sich deshalb gegen den Bescheid der Kasse und nicht allein gegen das medizinische Gutachten.

Arbeitsfähig bedeutet nicht einfach „wieder gesund“

Bei Beschäftigten kommt es grundsätzlich darauf an, ob sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr verrichten können oder dadurch eine Verschlimmerung ihrer Erkrankung riskieren. Die konkreten Anforderungen der Arbeit müssen in die Beurteilung einfließen.

So sagt die Fähigkeit, einen kurzen Spaziergang zu unternehmen, wenig darüber aus, ob jemand eine volle Schicht mit schwerem Heben bewältigen kann. Auch bei psychischen Erkrankungen können Belastbarkeit, Konzentration und der Umgang mit beruflichem Stress erheblich eingeschränkt sein, obwohl einzelne Alltagsaktivitäten möglich bleiben.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet deshalb auch keine allgemeine Pflicht, im Bett zu bleiben.

Für Arbeitslose und bestimmte andere Versichertengruppen gelten abweichende Bewertungsregeln. Deshalb muss bei einem Streit auch geklärt werden, welcher berufliche und versicherungsrechtliche Status der Begutachtung zugrunde liegt.

Eine Begutachtung ohne Untersuchung ist nicht automatisch unzulässig

Viele Betroffene wundern sich, dass der Medizinische Dienst ihre Arbeitsfähigkeit beurteilt, ohne sie persönlich zu untersuchen. Eine Beurteilung nach Aktenlage ist jedoch grundsätzlich möglich, wenn aussagekräftige Befunde und ausreichende Informationen zur beruflichen Tätigkeit vorliegen.

Angreifbar kann eine solche Einschätzung werden, wenn wichtige Unterlagen fehlen, veraltete Befunde verwendet werden oder die tatsächlichen Arbeitsanforderungen unberücksichtigt bleiben. Entscheidend ist deshalb weniger, ob ein persönlicher Termin stattgefunden hat, sondern ob die medizinische Schlussfolgerung auf einer tragfähigen Grundlage beruht.

Den Bescheid prüfen und die Widerspruchsfrist sichern

Betroffene sollten sich eine angekündigte Zahlungseinstellung schriftlich bestätigen lassen und eine nachvollziehbare Begründung verlangen. Aus der Entscheidung sollte hervorgehen, ab welchem Zeitpunkt die Kasse nicht mehr zahlen will und worauf sie dies stützt.

Für den Widerspruch gilt nach § 84 SGG grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Frist nach § 66 SGG grundsätzlich ein Jahr.

Auf diese längere Frist sollte sich niemand ungeprüft verlassen. Ebenso wenig ist es sinnvoll, mit dem Widerspruch auf einen Facharzttermin oder die Übersendung des Gutachtens zu warten.

Zur Fristwahrung kann zunächst eine kurze Erklärung ausreichen: „Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom [Datum] über die Einstellung meines Krankengeldes Widerspruch ein.“ Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Der Widerspruch muss fristgerecht eingehen und die gesetzliche Form erfüllen, beispielsweise als unterschriebenes Schreiben oder über einen dafür zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg. Ein Telefonat oder eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür regelmäßig nicht; ein Zugangsnachweis sollte aufbewahrt werden.

Das vollständige Gutachten und die Entscheidungsunterlagen anfordern

Wer nur das Ergebnis kennt, kann die medizinische Bewertung kaum gezielt entkräften. Nach § 25 SGB X besteht grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die für das Verfahren relevanten Akten.

Betroffene können das vollständige Gutachten beziehungsweise die vollständige gutachtliche Stellungnahme und die zugrunde gelegten Unterlagen anfordern. Liegt der Krankenkasse nur eine Ergebnisübermittlung vor, sollte auch die vollständige Fassung beim Medizinischen Dienst verlangt werden.

Beim Lesen kommt es auf konkrete Fragen an: Welche Befunde wurden berücksichtigt, wie wurde die bisherige Tätigkeit beschrieben und warum soll die Arbeitsunfähigkeit gerade zum genannten Datum enden? Eine pauschale Aussage zur Belastbarkeit ersetzt keine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit den dokumentierten Einschränkungen.

Was eine ärztliche Stellungnahme aussagekräftig macht

Eine weitere Bescheinigung mit derselben Diagnose beantwortet nicht unbedingt die Einwände aus dem Gutachten. Hilfreich ist eine ergänzende ärztliche Stellungnahme, die erklärt, welche Beschwerden und Funktionsbeeinträchtigungen weiterhin bestehen und warum diese der konkreten Arbeit entgegenstehen.

Bei einer körperlich belastenden Tätigkeit kann es etwa um eingeschränkte Beweglichkeit, fehlende Kraft oder eine ärztlich festgestellte Begrenzung beim Heben gehen. Bei psychischen Erkrankungen können nachvollziehbar dokumentierte Konzentrationsprobleme, Erschöpfung oder eine verminderte Belastbarkeit bedeutsam sein.

Die Darstellung sollte auch den Zeitraum nach der angekündigten Zahlungseinstellung erfassen. Aktuelle Behandlungsberichte können zeigen, ob die angenommene Besserung tatsächlich eingetreten ist oder die Beschwerden unverändert fortbestehen.

Die behandelnde Praxis kann ein Zweitgutachten anstoßen

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht bei Meinungsverschiedenheiten einen besonderen Weg vor. Die behandelnde Vertragsärztin oder der Vertragsarzt kann mit schriftlicher Begründung bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf Grundlage eines Zweitgutachtens beantragen.

Dieser Antrag soll unverzüglich nach Kenntnis der abweichenden Einschätzung gestellt werden. Er ersetzt den eigenen fristgerechten Widerspruch gegen den Krankengeldbescheid nicht.

Die Arbeitsunfähigkeit weiterhin rechtzeitig feststellen lassen

Auch nach dem Zahlungsstopp sollten Betroffene die weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen, solange sie tatsächlich besteht. Wer aus Enttäuschung über die Kasse keine Folgetermine mehr wahrnimmt, kann die Durchsetzung seines Anspruchs zusätzlich erschweren.

Nach § 46 SGB V muss die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit grundsätzlich spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt werden. Samstage zählen für diese Regel nicht als Werktage.

Endet die Bescheinigung an einem Freitag, reicht damit grundsätzlich die erneute Feststellung am folgenden Montag, sofern dieser kein Feiertag ist. Ein rechtzeitig vereinbarter Termin vor Ablauf der Bescheinigung verringert das Risiko vermeidbarer Schwierigkeiten.

Für bestimmte Versicherte enthält das Gesetz eine Schutzregel bei einer erneuten Feststellung innerhalb eines Monats. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Zusage, dass bei einer Lücke sämtliche ausgefallenen Tage bezahlt werden.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erleichtert die Übermittlung, ersetzt aber nicht die rechtzeitige ärztliche Feststellung. Eine später rückdatierte Bescheinigung beseitigt eine versäumte Feststellung auch nicht automatisch.

Wird während des Widerspruchs weitergezahlt?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, weil die rechtliche Wirkung vom bisherigen Bewilligungsbescheid und der angegriffenen Entscheidung abhängt. Wird eine noch wirksame Bewilligung aufgehoben, kann der Widerspruch nach § 86a SGG grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben.

Anders liegt es, wenn Krankengeld nur für einen bereits abgelaufenen Abschnitt bewilligt war und die Kasse einen weiteren Abschnitt ablehnt. Dann schafft der Widerspruch allein noch keine neue Zahlungsbewilligung.

Betroffene sollten deshalb ausdrücklich prüfen lassen, ob sie bereits aus der bisherigen Bewilligung eine vorläufige Weiterzahlung verlangen können. Auch bei zunächst fortgesetzten Zahlungen ist der Anspruch damit noch nicht endgültig geklärt.

Welche Unterlagen bei der Prüfung helfen Unterlage Wofür sie benötigt wird Bisherige Bewilligung und Einstellungsbescheid Sie zeigen, welcher Zeitraum bewilligt war und welche Entscheidung angegriffen werden muss. Gutachten des Medizinischen Dienstes Es macht die medizinische Begründung und mögliche Informationslücken erkennbar. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Sie dokumentieren die ärztlichen Feststellungen und die bescheinigten Zeiträume. Aktuelle Befund- und Behandlungsberichte Sie können die fortbestehenden Einschränkungen und den Krankheitsverlauf belegen. Beschreibung der beruflichen Tätigkeit Sie hilft, das gesundheitliche Leistungsvermögen mit den tatsächlichen Arbeitsanforderungen abzugleichen. Nachweise zur finanziellen Situation Sie können bei einem gerichtlichen Eilantrag die besondere Dringlichkeit belegen. Bei existenzieller Geldnot kommt gerichtliche Eilhilfe infrage

Wenn das Geld für Miete und Lebensunterhalt fehlt, kann das Abwarten auf eine endgültige Entscheidung unzumutbar sein. § 86b SGG eröffnet dafür die Möglichkeit eines Eilverfahrens beim Sozialgericht, auch schon vor einer Klage.

Welche Form des Eilantrags passt, hängt davon ab, ob eine bestehende Bewilligung entzogen oder eine weitere Leistung abgelehnt wurde. Bei einem Antrag auf vorläufige Zahlung müssen insbesondere der geltend gemachte Anspruch und die drohenden wesentlichen Nachteile nachvollziehbar dargelegt werden.

Dazu können neben medizinischen Unterlagen aktuelle Kontoauszüge, Mietverpflichtungen und Angaben zu verfügbaren Einnahmen notwendig sein. Unterstützung bieten etwa Sozialverbände, unabhängige Beratungsstellen oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Parallel sollte geklärt werden, wie Lebensunterhalt und Krankenversicherung während des Streits gesichert werden können. Ob andere Sozialleistungen infrage kommen, hängt von der persönlichen Situation ab; die Zahlungseinstellung führt nicht automatisch zu einer Ersatzleistung.

Lehnt die Kasse den Widerspruch ab, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Für Versicherte ist das Verfahren in dieser Eigenschaft grundsätzlich gerichtskostenfrei; für anwaltliche Vertretung können jedoch Kosten entstehen.

Wann eine rückwirkende Zahlung möglich ist

Wird die Ablehnung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren korrigiert, kann Krankengeld für den zu Unrecht nicht bezahlten Zeitraum nachgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Anspruchsbedingungen für diesen Zeitraum tatsächlich erfüllt waren.

Deshalb reicht es nicht, nur den ursprünglichen Einstellungsbescheid anzugreifen und die weitere Entwicklung unbelegt zu lassen. Fortlaufende ärztliche Feststellungen und zeitnahe Befunde helfen, auch einen länger dauernden Streitzeitraum nachvollziehbar abzudecken.

Eine Nachzahlung ist dennoch kein Automatismus und entspricht nicht zwingend dem gesamten zunächst ausgebliebenen Betrag. Wurden für denselben Zeitraum andere Sozialleistungen erbracht, können Erstattungsansprüche zwischen den beteiligten Leistungsträgern zu berücksichtigen sein.

Nicht jede Zahlungseinstellung beruht auf dem Gutachten

Vor der Begründung des Widerspruchs sollte geprüft werden, ob die Krankenkasse tatsächlich die Arbeitsunfähigkeit bestreitet oder einen anderen Ablehnungsgrund nennt. Ein Streit über medizinische Belastbarkeit ist anders zu führen als ein Streit über die Bezugsdauer oder eine versäumte Mitwirkung.

Dass auch eine nicht angetretene Rehabilitation zu Problemen beim Krankengeld führen kann, zeigt ein auf heilpraxisnet.de dokumentiertes Urteil aus dem Jahr 2016. Eine weitere Krankschreibung räumt einen solchen eigenständigen Ablehnungsgrund nicht ohne Weiteres aus.

Sechs Fragen und Antworten zum eingestellten Krankengeld Darf die Krankenkasse trotz weiterer Krankschreibung das Krankengeld einstellen?

Ja, wenn sie nach Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die Entscheidung kann jedoch mit Widerspruch und anschließend gegebenenfalls vor dem Sozialgericht überprüft werden.

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

Grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die Frist sollte durch einen formgerechten Widerspruch gesichert werden, auch wenn die ausführliche Begründung erst später möglich ist.

Kann ich das Gutachten des Medizinischen Dienstes einsehen?

Grundsätzlich ja, Sie können die vollständige gutachtliche Stellungnahme und Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen verlangen. Dafür kommen Akteneinsicht bei der Krankenkasse und gegebenenfalls eine Anforderung beim Medizinischen Dienst in Betracht.

Soll ich mich trotz eingestellter Zahlung weiter krankschreiben lassen?

Ja, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach ärztlicher Beurteilung fortbesteht. Die weiteren Feststellungen sollten rechtzeitig erfolgen, damit neben dem medizinischen Streit keine zusätzlichen Nachweisprobleme entstehen.

Muss die Krankenkasse während des Widerspruchs weiterzahlen?

Das hängt insbesondere davon ab, ob eine noch wirksame Bewilligung aufgehoben oder eine Zahlung für einen neuen Zeitraum abgelehnt wurde. Der Widerspruch allein garantiert deshalb nicht in jedem Fall eine laufende Auszahlung.

Bekomme ich das ausgebliebene Krankengeld später nachgezahlt?

Eine Nachzahlung ist möglich, wenn die Ablehnung korrigiert wird und die Anspruchsvoraussetzungen für den betreffenden Zeitraum erfüllt waren. Weitere Krankschreibungen sind dafür wichtig, ersetzen aber nicht die Prüfung des gesamten Anspruchs.

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Arbeitgeber verlangt Fortbildungskosten zurück: Doch diese Klauseln sind unwirksam

Wer nach einer vom Arbeitgeber bezahlten Weiterbildung kündigt, erhält manchmal eine hohe Rückforderung. Doch Beschäftigte müssen Fortbildungskosten nicht allein deshalb zurückzahlen, weil sie eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben haben. Entscheidend ist, ob die Rückzahlungsklausel wirksam ist und den konkreten Fall erfasst.

Eine Arbeitgeberin blieb mit ihrer Forderung vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Das BAG wies ihre Revision am 6. Oktober 2026 zurück (9 AZR 133/25). Damit bleibt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm bestehen, das die Zahlungsklage vollständig abgewiesen hatte.

Fortbildungskosten zurückzahlen: Arbeitgeberin verliert vor dem BAG

Das veröffentlichte Sitzungsergebnis bestätigt die Zurückweisung der Revision. Die Arbeitgeberin trägt außerdem die Kosten des Revisionsverfahrens.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe des BAG wurden für diesen Beitrag noch nicht ausgewertet. Die folgende Erklärung zur beanstandeten Vertragsklausel stützt sich deshalb auf das Urteil der Vorinstanz vom 13. Juni 2025 (LAG Hamm, 1 SLa 21/25).

Warum die Rückzahlungsklausel unwirksam war

Der Arbeitnehmer hatte ein berufsbegleitendes Studium zum Physician Assistant absolviert, das seine Arbeitgeberin finanzierte. Vereinbart war eine anschließende Bindung von 36 Monaten. Wenige Monate nach dem Studienabschluss endete das Arbeitsverhältnis durch seine Kündigung.

Die Vereinbarung verlangte eine Rückzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Frist „auf Wunsch“ des Beschäftigten oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund endete.

Nach Auffassung des LAG erfasste die Formulierung zur Beendigung auf eigenen Wunsch sämtliche Eigenkündigungen, ohne ausreichend nach deren Gründen zu unterscheiden. Das benachteiligte den Arbeitnehmer unangemessen. Die vorformulierte Klausel war deshalb nach § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Auch die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien AVR-Caritas boten der Arbeitgeberin in diesem Fall keine Ersatzgrundlage. Die Parteien hatten für die Weiterbildung und die Rückforderung abweichende Vertragsbedingungen vereinbart.

Wann Arbeitgeber Weiterbildungskosten zurückfordern dürfen

Rückzahlungsvereinbarungen sind nicht grundsätzlich verboten. Arbeitgeber können ein berechtigtes Interesse daran haben, Beschäftigte nach einer finanzierten Qualifizierung für eine angemessene Zeit zu halten.

Eine vorformulierte Klausel muss jedoch auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Zu prüfen sind insbesondere der berufliche Vorteil der Weiterbildung, die Dauer der Bindung und die Gründe, die eine Rückzahlung auslösen.

Die Unterschrift unter einem Vertrag macht eine unangemessene Regelung nicht wirksam. Umgekehrt entfällt eine wirksam vereinbarte Rückzahlungspflicht nicht allein deshalb, weil ein anderer Arbeitsplatz attraktiver ist.

Eigenkündigung wegen Krankheit: Warum der Vertragswortlaut zählt

Eine Eigenkündigung kann unterschiedliche Ursachen haben. Beschäftigte wechseln möglicherweise freiwillig zu einem anderen Unternehmen. Sie können aber auch gezwungen sein, ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft aufzugeben.

Das BAG hat bereits am 1. März 2022 entschieden, dass eine Rückzahlungsklausel nicht auch Beschäftigte binden darf, die ihre geschuldete Arbeit unverschuldet dauerhaft nicht mehr leisten können und deshalb kündigen (9 AZR 260/21).

Bei der Prüfung vorformulierter Vertragsbedingungen zählt dabei nicht nur der tatsächliche Kündigungsgrund. Auch andere Situationen, die der Wortlaut erfasst, können eine Klausel unwirksam machen. Beschäftigte müssen also nicht selbst dauerhaft erkrankt sein, damit eine zu weit gefasste Regelung beanstandet werden kann.

Wer während einer längeren Erkrankung über eine Kündigung nachdenkt, sollte außerdem die Folgen für seine finanzielle Absicherung klären. Dazu passt unser Beitrag über Kündigungsratschläge der Krankenkasse und die Risiken einer Eigenkündigung.

Auch „zu vertretende Gründe“ können zu unklar sein

Eine scheinbare Einschränkung im Vertrag schützt den Arbeitgeber nicht automatisch. Das zeigt das BAG-Urteil vom 21. Oktober 2025 (9 AZR 266/24).

Die dortige Regelung knüpfte unter anderem an eine Beendigung aus Gründen an, welche die Arbeitnehmerin zu vertreten hatte. Das BAG hielt die Formulierung im Zusammenhang mit den übrigen Vertragsbestimmungen für mehrdeutig. Sie konnte auch eine Kündigung wegen unverschuldeter dauerhafter Leistungsunfähigkeit erfassen.

Die beanstandete Rückzahlungsregelung war unwirksam. Das Gericht beschränkte sie nicht nachträglich auf einen gerade noch zulässigen Inhalt. Für Beschäftigte bedeutet das: Eine Forderung lässt sich nicht schon damit begründen, dass eine enger formulierte Klausel möglicherweise zulässig gewesen wäre.

Bindungsdauer und Rückzahlungsbetrag prüfen

Wie lange Beschäftigte nach einer Weiterbildung an den Arbeitgeber gebunden werden dürfen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer muss zur Qualifizierung und dem beruflichen Vorteil passen. Eine im Vertrag genannte Frist ist deshalb nicht automatisch angemessen.

Auch die Berechnung verdient Aufmerksamkeit: Welche Kosten hat der Arbeitgeber tatsächlich übernommen? Welche davon erfasst die Vereinbarung? Und wie berücksichtigt die Forderung die Zeit, die Beschäftigte nach Abschluss der Weiterbildung bereits im Unternehmen geblieben sind?

Wer einen Jobwechsel plant, sollte diese Fragen möglichst vor der Kündigung klären. Das erleichtert es, die möglichen finanziellen Folgen einzuschätzen.

Rückforderung erhalten: Diese Unterlagen und Angaben sind wichtig

Eine Zahlungsaufforderung sollte erkennen lassen, auf welcher Grundlage der Arbeitgeber Geld verlangt und wie sich der Betrag zusammensetzt. Bei der Prüfung helfen folgende Punkte:

Prüfpunkt Wichtige Frage Vertragsgrundlage Welche Vereinbarung soll die Rückzahlung begründen? Beendigungsgrund Welche Kündigungen und sonstigen Beendigungen erfasst die Klausel? Bindungsdauer Wann beginnt und endet die vereinbarte Frist? Kostenaufstellung Welche übernommenen Ausgaben werden konkret zurückverlangt? Verringerung der Forderung Wurde die Beschäftigungszeit nach der Weiterbildung berücksichtigt? Weitere Vorschriften Gelten Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsregelungen? Fristen Sind vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen zu beachten?

Für eine Beratung sollten der Arbeitsvertrag, sämtliche Weiterbildungsvereinbarungen, die Zahlungsaufforderung und die Kündigungsunterlagen vorliegen. Hilfreich ist außerdem der Schriftwechsel über Kostenübernahme und Freistellung.

Fehlt eine nachvollziehbare Berechnung, können Beschäftigte zunächst eine Aufschlüsselung anfordern. Die rechtliche Prüfung kann etwa eine Gewerkschaft im Rahmen ihres Rechtsschutzes oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht übernehmen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung oder ein Schuldanerkenntnis sollte erst nach Prüfung der Forderung unterschrieben werden.

Was ältere Beschäftigte vor einem Jobwechsel beachten sollten

Die rechtlichen Maßstäbe gelten unabhängig vom Alter. Besonders bedeutsam kann eine Rückforderung werden, wenn Beschäftigte sich nach einer Qualifizierung beruflich neu orientieren oder ihre bisherige Arbeit gesundheitlich nicht mehr bewältigen können.

Entscheidend sind zwei Fragen: Ist die Rückzahlungsklausel überhaupt wirksam? Falls ja, löst die konkrete Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dieser Vereinbarung eine Zahlungspflicht aus? Eine Kündigung allein beantwortet beides noch nicht.

Wer anschließend auf Arbeitslosengeld angewiesen wäre, sollte zusätzlich die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einer Eigenkündigung beachten. Ob Fortbildungskosten zurückzuzahlen sind und ob eine Sperrzeit eintritt, sind unterschiedliche rechtliche Fragen.

Häufige Fragen zur Rückzahlung von Fortbildungskosten Muss ich zahlen, weil ich die Vereinbarung unterschrieben habe?

Nicht automatisch. Vorformulierte Vertragsbedingungen können trotz Unterschrift unwirksam sein. Aus einer unwirksamen Rückzahlungsklausel lässt sich die Forderung nicht herleiten.

Schließt eine Erkrankung die Rückzahlung immer aus?

Nein. Eine Erkrankung allein beantwortet die Frage nicht. Die genannten BAG-Entscheidungen betreffen insbesondere Klauseln, die auch eine Kündigung wegen unverschuldeter dauerhafter Leistungsunfähigkeit erfassen. Vertragswortlaut und konkrete Umstände müssen geprüft werden.

Gelten bei Tarifverträgen und kirchlichen Regelungen dieselben Maßstäbe?

Solche Regelungen müssen gesondert betrachtet werden. Im Fall des LAG Hamm konnte die Arbeitgeberin wegen der abweichenden Vereinbarungen nicht ersatzweise auf die AVR-Caritas zurückgreifen. Daraus folgt keine allgemeine Aussage, dass kirchliche Rückzahlungsregelungen unwirksam sind.

Verbietet die aktuelle BAG-Entscheidung Rückforderungen generell?

Nein. Bestätigt ist, dass die Arbeitgeberin im Verfahren 9 AZR 133/25 mit ihrer Revision erfolglos blieb. Ein allgemeines Verbot von Rückzahlungsvereinbarungen lässt sich daraus nicht ableiten.

Rechtsstand geprüft am: 8. Oktober 2026. Die schriftlichen Entscheidungsgründe zu BAG 9 AZR 133/25 wurden für diesen Beitrag noch nicht ausgewertet.Quellen:

Der Beitrag Arbeitgeber verlangt Fortbildungskosten zurück: Doch diese Klauseln sind unwirksam erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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