«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Was der Spiegel über den Skandal bei der BBC und den Rücktritt der BBC-Führung alles verschweigt
Schwerbehinderung: Gericht verpasst Versorgungsamt Abfuhr wegen Rundfunkbeitrag
Voraussetzung für das Merkzeichen RF ist, dass der schwerbehinderte Mensch mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 wegen seines Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.
Das gilt auch, wenn Betroffene mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, die jeweils für sich allein nicht ausreichen würden. Das Wechselspiel zwischen den einzelnen Einschränkungen kann zur Zuerkennung des Merkzeichens RF führen (L 3 SB 3862/12).
Das Merkzeichen RF wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigt in der Regel zu einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel, nicht automatisch zur vollständigen Befreiung.
Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann sich nur in bestimmten Fällen, etwa beim Bezug bestimmter Sozialleistungen oder bei Taubblindheit, ergeben. Außerdem können auch blinde, hochgradig sehbehinderte oder gehörlose Menschen unter besonderen Voraussetzungen das Merkzeichen RF erhalten.
Antrag abgelehntDer Betroffene beantragte die behördliche Feststellung des Merkzeichens RF. Sein Grad der Behinderung beträgt 100. Zu den Beeinträchtigungen gehören eine chronische Darmerkrankung (Colitis ulcerosa), psychische Störungen (posttraumatische Belastungsstörung sowie Phobien) und degenerative Wirbelsäulenveränderungen.
Trotz dieser zahlreichen Beschwerden lehnte die zuständige Versorgungsbehörde (Versorgungsamt) die Feststellung des Merkzeichens RF ab. Zur Begründung hieß es, Toiletten seien regelmäßig erreichbar, und Hilfsmittel wegen Inkontinenz (Windelhosen) seien zumutbar. Die Einschränkungen führten nach Auffassung der Behörde nicht dazu, dass der Betroffene generell nicht an Veranstaltungen teilnehmen könne.
Sozialgericht folgt der Behörde – Landessozialgericht korrigiertDas Sozialgericht stimmte der Argumentation der Behörde im Wesentlichen zu und wies die Klage ab.
Der Betroffene legte Berufung ein. Das Landessozialgericht entschied anschließend, dass ihm das Merkzeichen RF zuzuerkennen ist. Die Richter rügten, dass die Vorinstanzen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Mannes nicht in ihrem Zusammenwirken, sondern nur isoliert betrachtet hatten.
Zumutbarkeit ist Gesamtbewertung – nicht nur „subjektives Empfinden“Zwar sei es grundsätzlich richtig, dass das Aufsuchen einer Toilette und das Verwenden von Inkontinenzhilfen bei öffentlichen Veranstaltungen objektiv zumutbar sein können. Die Vorinstanz habe jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass beim Kläger eine krankheitswertige Phobie vorliegt.
Entscheidend ist dabei nicht eine bloße subjektive Scham oder Unlust, sondern eine ärztlich bestätigte psychische Störung, die in die rechtliche Zumutbarkeitsprüfung einzubeziehen ist.
Krankhafte Angst, andere Menschen zu belästigenDer Betroffene litt unter einer ausgeprägten Angst, andere Menschen durch seine Inkontinenz zu belästigen. Diese krankhafte Furcht führte dazu, dass er seit mindestens 2001 keine öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchte. Dieses Verhalten war nach Auffassung des Gerichts Ausdruck der psychischen Störung und nicht frei wählbare Vermeidungsstrategie.
Erhöhte Infektionsgefahr verstärkt die EinschränkungenHinzu kam eine durch die Medikation bedingte deutlich erhöhte Infektanfälligkeit. Die behandelnde Ärztin berichtete von häufigen grippalen Infekten mit Fieber sowie Pilzerkrankungen. Besonders hervorgehoben wurde ein schwerer, zwei Wochen andauernder Infekt mit mehrtägigem Fieber über 41 Grad. Diese gesundheitliche Situation machte Aufenthalte in Menschenmengen zusätzlich unzumutbar.
Psychische und körperliche Beeinträchtigungen greifen ineinanderDas Gericht stellte heraus, dass beim Betroffenen ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren vorliegt: tatsächliche Folgen der Inkontinenz, eine langjährige psychische Störung mit krankhafter Angst sowie eine erhebliche medikamentös bedingte Infektanfälligkeit.
In der Gesamtschau sei es ihm nicht zumutbar, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Damit seien die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF erfüllt.
Was bedeutet das Urteil für Betroffene?Die Entscheidung des Landessozialgerichts (Urteil vom 16.01.2013, L 3 SB 3862/12) stellt klar: Ob ein Mensch mit Schwerbehinderung im Sinne des Merkzeichens RF „ständig“ nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, kann sich aus körperlichen, psychischen oder – wie hier – aus dem Zusammenwirken beider ergeben. Die Prüfung der Zumutbarkeit muss immer eine Gesamtschau vornehmen und ausdrücklich auch die psychische Verfassung berücksichtigen.
Für Betroffene wichtig: Das Merkzeichen RF ist eine Voraussetzung für die Rundfunkbeitrags-Ermäßigung, ersetzt aber nicht den Antrag beim Beitragsservice.
Wer zusätzlich bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung) erhält oder zu den besonders geschützten Gruppen gehört, kann unabhängig davon eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
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Erhöht das Weihnachtsgeld die Abfindung nach einer Kündigung?
Das Jahresende ist Lohnauszahlungs-Zeit – und damit auch die Zeit, in der sich nach einer Kündigung viele fragen: Gehört das Weihnachtsgeld zur Abfindung dazu? Die kurze Antwort lautet: Abfindung und Weihnachtsgeld sind rechtlich unterschiedliche Dinge.
Dennoch kann das Weihnachtsgeld in bestimmten Konstellationen mittelbar in die Abfindungsberechnung einfließen – oder als eigener Anspruch neben der Abfindung bestehen (oder entfallen). Im Folgenden die Einordnung im Detail, mit Blick auf aktuelle Rechtsprechung und Praxis.
Abfindung und WeihnachtsgeldEine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Einen generellen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht; Abfindungen entstehen meist durch Verhandlung, Sozialplan oder – bei betriebsbedingter Kündigung – nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber sie in der Kündigung anbietet und keine Klage erhoben wird.
In der Praxis dient als Orientierungsgröße häufig die Formel „0,5 Bruttomonatsverdienste pro Beschäftigungsjahr“; diese Quote ist auch in § 1a KSchG angelegt.
Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht; Ansprüche ergeben sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Übung. Inhalt und Zweck der Sonderzahlung – Vergütung für geleistete Arbeit, Belohnung von Betriebstreue oder „Mischzweck“ – bestimmen, ob und wann sie entsteht.
Zählt Weihnachtsgeld „zur Abfindung dazu“?Im Grundsatz: nein. Eine Abfindung ist eine eigenständige Entschädigung; das Weihnachtsgeld ist ein separater Vergütungsbestandteil. Aber: In Sozialplänen, Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen oder Formeln, die an den „Bruttomonatsverdienst“ anknüpfen, kann vereinbart sein, dass Einmalzahlungen anteilig in den maßgeblichen Monatsverdienst eingerechnet werden – etwa mit 1/12 des zuletzt gewährten Weihnachtsgelds.
Derartige Definitionen hat die Rechtsprechung anerkannt; in kollektivrechtlichen Formeln zum „Bruttomonatsverdienst“ werden Gratifikationen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld häufig monatlich anteilig berücksichtigt. Ob das Weihnachtsgeld die Abfindungshöhe damit indirekt erhöht, hängt also von der vereinbarten Definition des Bemessungsentgelts ab.
Praxisbeispiel: Verdient eine Arbeitnehmerin 4.000 € brutto monatlich und istAnspruch auf ein 13. Gehalt/Weihnachtsgeld von 4.000 € vereinbart, ergibt 1/12 hiervon 333,33 €. Nutzt die Abfindungsformel den „Bruttomonatsverdienst inkl. 1/12 der Sonderzahlungen“, liegt der maßgebliche Monatsverdienst bei 4.333,33 €.
Bei 8 Beschäftigungsjahren und einer 0,5-Formel ergäbe sich eine Abfindung von 17.333,32 € statt 16.000,00 € ohne Einrechnung. Rechtsgrundlage ist dabei nicht „das Weihnachtsgeld als Teil der Abfindung“, sondern die Definition des Monatsverdienstes in der jeweiligen Vereinbarung.
Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung?Ob ein eigener Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn im selben Jahr gekündigt wird, richtet sich nach Zweck und Ausgestaltung der Sonderzahlung und nach vereinbarten Stichtags- oder Rückzahlungsklauseln.
Handelt es sich allein um eine Treueprämie (Belohnung der fortgesetzten Betriebstreue) und ist vertraglich eine Stichtagsklausel vereinbart, kann der Anspruch entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungsstichtag nicht mehr besteht.
Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt; solche Klauseln sind wirksam, sofern das Weihnachtsgeld nicht (auch) Arbeitsleistung vergütet.
Bezweckt die Sonderzahlung dagegen (auch) die Vergütung geleisteter Arbeit oder hat sie einen Mischzweck, sind pauschale Kürzungen oder der vollständige Ausschluss schwieriger.
Ohne ausdrückliche Kürzungsregelung ist eine zeitanteilige Minderung dann regelmäßig nicht zulässig; ob und in welcher Höhe ein anteiliger Anspruch besteht, hängt vom konkreten Wortlaut ab. Das BAG hat diese Linie in jüngerer Zeit erneut betont.
Die Folge: Nach einer Kündigung kann Weihnachtsgeld neben einer Abfindung zustehen, entfallen oder (pro rata) entstehen – je nach Zweckbestimmung und Klauseln. Wer einen Vergleich oder Aufhebungsvertrag abschließt, sollte darauf achten, ob eine Ausgleichs-/Abgeltungsklausel auch „Sonderzahlungen für das laufende Jahr“ erfasst oder ausdrücklich davon ausnimmt.
Steuer und Sozialversicherung: getrennte WeltenWeihnachtsgeld ist normales Arbeitsentgelt: Es ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig (soweit die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten sind).
Die Abfindung ist kein Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn; auf echte Entschädigungsabfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Steuerlich gilt in geeigneten Fällen die Fünftelregelung (§ 34 EStG) zur Milderung der Progression, wenn die Zahlung als Entschädigung zusammengeballt zufließt. Das Weihnachtsgeld gehört steuerlich nicht zur Abfindung und wird nicht „mitbegünstigt“.
Was heißt das für die Praxis?Wer eine Abfindung verhandelt oder ein Angebot nach § 1a KSchG erhält, sollte prüfen, wie der „maßgebliche Monatsverdienst“ definiert ist – ob also 1/12 von Weihnachts-/Urlaubsgeld, Boni oder Prämien einbezogen werden. Dadurch kann die Abfindung spürbar höher ausfallen.
Parallel ist zu klären, ob das Weihnachtsgeld als eigener Anspruch im Kündigungsjahr besteht oder durch Stichtags-/Rückzahlungsklauseln entfällt, und ob ein Aufhebungsvertrag diesen Punkt ausdrücklich regelt. Die maßgeblichen Weichenstellungen liegen regelmäßig in den Formulierungen von Verträgen, Sozialplänen und Vergleichen – nicht darin, dass „Weihnachtsgeld zur Abfindung dazugehört“.
FazitWeihnachtsgeld zählt rechtlich nicht automatisch „zur Abfindung dazu“. Es kann die Abfindungshöhe jedoch mittelbar erhöhen, wenn die Bemessungsgrundlage (z. B. „Bruttomonatsverdienst inkl. 1/12 der Sonderzahlungen“) das vorsieht. Als eigener Anspruch hängt das Weihnachtsgeld im Kündigungsjahr vom Zweck der Zahlung und von Stichtags-/Kürzungsklauseln ab.
Für die Abgaben gilt: Weihnachtsgeld ist voll beitrags- und steuerpflichtig; echte Abfindungen sind beitragsfrei und ggf. steuerbegünstigt nach der Fünftelregelung. Wer Klarheit möchte, verankert diese Punkte präzise im Aufhebungs- oder Vergleichstext – und prüft sorgfältig die einschlägigen tarif- und vertragsrechtlichen Regelungen.
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UAE businessman al-Habtoor affirms strong investment potential in Syria
United Arab Emirates businessman Khalaf Al Habtoor said Syria holds “promising and attractive investment opportunities” in a range of economic sectors, emphasizing that “Syrians today are fully capable of rebuilding their country and economy through their great abilities, willpower and resolve.”
In an exclusive interview Tuesday with SANA during his visit to Damascus, Al Habtoor explained that the aim of his trip is to support the Syrian people by launching projects with long-term impact that create job opportunities for the younger generation.
He stressed, “I am determined to invest in Syria not only for profit, but to establish sustainable ventures that benefit Syrians.”
Al-Habtoor also expressed his wish to do maintenance work on Souk Alhamidiyah’s roof after his visit to the old city, and to extend various forms of developmental and service-related support “in ways that directly benefit the Syrian people.”
Al Habtoor said that if Syria follows an approach similar to Dubai’s—particularly in the fields of security, rule of law, efficient decision-making and citizen services—it will achieve major progress on the economic aspect.
“Dubai has become a global destination due to its administrative and organizational system,” he said.
He also addressed the younger generation, urging them to believe in hard work and discipline, to begin with entry-level positions before moving into business ventures, and to learn from Syrians who started small in the UAE and became successful entrepreneurs.
Al-Habtoor signed an agreement earlier with the Ministry of Education to provide 100,000 school desks to help strengthen the education sector.
Khalaf Ahmed Al Habtoor is one of the UAE’s most prominent businessmen. He chairs Al Habtoor Group, founded in 1970, which grew from a small contracting firm into a diversified conglomerate spanning hospitality, real estate, automotive, education and publishing, providing thousands of jobs inside and outside the UAE.
Throughout his career, Al Habtoor has held several public and private posts, including membership of the UAE Federal National Council, the Dubai Chamber of Commerce and Industry, and the chairmanship of the Commercial Bank of Dubai.He currently heads the Dubai National Insurance and Reinsurance Company.
2352 Jahre Haft für Ekrem Imamoğlu gefordert
In der Türkei droht dem inhaftierten Oppositionspolitiker und früheren Istanbuler Oberbürgermeister Ekrem Imamoğlu eine Haftstrafe, die faktisch einer lebenslangen Verurteilung gleichkäme. Die Staatsanwaltschaft fordert laut der Nachrichtenagentur Anka bis zu 2352 Jahre Haft. Der Fall wird als weiteres Beispiel für die Politisierung der türkischen Justiz gewertet.
Imamoğlu, einer der populärsten Herausforderer von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, wird die Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung und Geldwäsche vorgeworfen. Die 3.900 Seiten umfassende Anklageschrift nennt insgesamt 402 Beschuldigte. Die Zulassung der Anklage durch das zuständige Gericht gilt als reine Formsache.
Symbolfigur der türkischen Opposition
Der CHP-Politiker war im März unter Terror- und Korruptionsvorwürfen festgenommen und als Bürgermeister abgesetzt worden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Seine Festnahme löste die größten Proteste in der Türkei seit mehr als zehn Jahren aus. Viele Demonstrierende werfen der Regierung vor, mit juristischen Mitteln gegen ihre stärksten Gegner:innen vorzugehen.
Imamoğlu weist alle Anschuldigungen zurück. Sein Verteidiger sprach von „haltlosen, politisch motivierten“ Vorwürfen und bezeichnete das Verfahren als Versuch, den prominentesten Oppositionsführer des Landes auszuschalten. Die Regierung hingegen betont, die Justiz arbeite unabhängig und nach geltendem Recht.
Politisch motivierte Verfahren kein Einzelfall
Kritiker:innen sehen in dem Vorgehen gegen Imamoğlu ein Symptom für die zunehmende Aushöhlung der Gewaltenteilung in der Türkei. Seit Jahren steht die türkische Justiz wegen politischer Einflussnahme in der Kritik. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) – etwa zur Freilassung des kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş oder des türkischen Kulturmäzens Osman Kavala – werden von Ankara bis heute nicht umgesetzt.
Parteiverbot beantragt
Die republikanische CHP, die bei den Kommunalwahlen 2024 überraschend landesweit stärkste Kraft wurde, steht seither massiv unter Druck. Hunderte ihrer Mitglieder wurden festgenommen, 17 Bürgermeister:innen verhaftet. Die Ermittlungen führt die Istanbuler Staatsanwaltschaft.
Der Vorsitzende Generalstaatsanwalt Akın Gürlek ist aus diversen politisch motivierten Verfahren bekannt und wird von der Opposition wegen seines repressiven Vorgehens gegen Andersdenkende als „mobile Guillotine“ bezeichnet. Gürlek war einst der Richter, der das scharf kritisierte Hafturteil gegen den ehemaligen HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş verhängte.
Druck auf Oppositionspartei CHP wächst
Darüber hinaus beantragte die Staatsanwaltschaft am Dienstag beim Kassationshof in Ankara ein Verbot der CHP. Zur Begründung hieß es, die Partei sei mit illegalen Geldern finanziert worden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozgur-Ozel-raumt-fehler-bei-aufhebung-der-abgeordnetenimmunitat-ein-48678 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-und-chp-bekraftigen-gemeinsame-haltung-gegen-zwangsverwaltung-47908 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/polizeigewalt-gegen-chp-anhanger-innen-in-istanbul-47861
Hatimoğulları: Parlamentarische Kommission soll Imrali besuchen
Die Ko-Vorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Tülay Hatimoğulları, hat erneut die rasche Entsendung der parlamentarischen Kommission auf die Gefängnisinsel Imrali gefordert, um direkte Gespräche mit dem dort inhaftierten Abdullah Öcalan zu führen. Der kurdische Repräsentant müsse in die aktuelle Phase der politischen Debatte einbezogen werden, so Hatimoğulları: „Seine Rolle kann entscheidend sein, um seine politische Haltung in einen gesellschaftlichen Gewinn für 86 Millionen Menschen zu verwandeln.“
In ihrer Rede sprach Hatimoğulları über den Stand der politischen und juristischen Auseinandersetzungen in der Türkei und kritisierte die Nichtumsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) – insbesondere im Fall von Selahattin Demirtaş. Auch die Inhaftierung weiterer Personen wie etwa die Angeklagten im Kobanê-Verfahren, Kulturmäzen Osman Kavala oder TIP-Abgeordneter Can Atalay sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
„Barrierefreier Dialog über Frieden notwendig“
Hatimoğulları bezeichnete die aktuelle politische Phase als „kritische Schwelle“ für eine mögliche Lösung der kurdischen Frage. Ein Dialog über Frieden dürfe nicht länger durch parteipolitische Interessen oder ideologische Barrieren behindert werden: „Dies ist die Zeit der Friedensstrategie, nicht der Kriegslogik“, so die DEM-Vorsitzende. Sie forderte insbesondere den Einbezug aller gesellschaftlichen Kräfte, darunter lokale Verwaltungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und demokratische Gruppen: „Der Same für den Frieden ist längst gesät. Doch damit er Wurzeln schlägt, braucht es politisches Engagement, Dialog und organisierte Solidarität.“
Appell zur Einhaltung von Menschenrechten in Gefängnissen
Hatimoğulları kritisierte die Haftbedingungen in türkischen Gefängnissen scharf. Besonders die fortdauernde Inhaftierung von Gefangenen trotz verbüßter Strafen sowie der Ausbau sogenannter „S- und Y-Typ“-Gefängnisse, die als besonders restriktiv gelten, seien Ausdruck systematischer Missachtung von Menschenrechten. Sie verwies auch auf laufende Hungerstreiks in Haftanstalten und forderte eine unabhängige Prüfung der Haftbedingungen.
Öcalans Rolle für den politischen Dialog betont
Mit Blick auf Abdullah Öcalan erklärte Hatimoğulları, dass dieser über Jahrzehnte hinweg Friedensvorschläge, Roadmaps und Lösungskonzepte vorgelegt habe. Seine Beteiligung an einem Dialogprozess sei daher keine taktische Maßnahme, sondern eine strategische Notwendigkeit: „In über 13 Monaten dieses Prozesses ist keine Todesnachricht zu uns gelangt. Das ist ein Erfolg, den wir nicht ignorieren dürfen.“
Sie verwies dabei auch auf frühere Aussagen von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan und dem MHP-Vorsitzenden Bahçeli, die ebenfalls auf eine mögliche Rolle Öcalans im aktuellen politischen Kontext hingedeutet hatten. Die von der Nationalversammlung eingesetzte Kommission müsse daher „unverzüglich nach Imrali reisen und Gespräche aufnehmen“.
Friedensarbeit soll breite Gesellschaft erreichen
Abschließend rief Hatimoğulları zu einer landesweiten Mobilisierung auf: „Frieden kann nur dann gelingen, wenn wir ihn im Alltag leben: auf Märkten, in Universitäten, in Cafés und Stadtvierteln. Wir werden mit allen sprechen, die offen sind – unabhängig von ihrer Partei.“ Frieden, so betonte sie, sei kein kurzfristiger politischer Vorteil, sondern „ein gemeinsames Paradigma für die Zukunft aller 86 Millionen Menschen in der Türkei“.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/demokratische-integration-als-antwort-auf-die-frage-wie-leben-48778 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hdk-Ocalans-vorschlage-konnen-neue-impulse-fur-linke-bewegungen-setzen-48776 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkischer-parlamentsprasident-stellt-imrali-besuch-in-aussicht-48735
Der Wendepunkt, der keiner ist
Extra-Rente im November: Rentenzuschlag erreicht jetzt einen Wendepunkt
Der Rentenzuschlag für Bestandsfälle der Erwerbsminderungsrenten erreicht einen Wendepunkt. Was 2022 politisch zugesagt und zum 1. Juli 2024 mit einer Übergangslösung eingeführt wurde, mündet nun in den Regelbetrieb.
Rund drei Millionen Ruheständlerinnen und Ruheständler, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat, haben den Zuschlag seit Juli 2024 als gesondert ausgezahlte „Extra-Rente“ erhalten.
Dieses endet nun im November 2025 – und ab Dezember gilt eine neue, dauerhaft angelegte Rentenauszahlung.
Ende der ÜbergangsregelungDie Übergangsregelung nach § 307j SGB VI war befristet. Sie galt vom 1. Juli 2024 bis zum 30. November 2025 und diente dazu, den zugesagten Rentenzuschlag trotz technischer Verzögerungen bei der Rentenversicherung schnell bei den Betroffenen ankommen zu lassen.
In diesem Rahmen erfolgte der Zuschlag als eigenständige Nettorente zusätzlich zur laufenden Hauptrente – ausgezahlt unabhängig davon, ob die Stammrente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird. Der letzte Zahltag dieser separaten Extra-Leistung liegt im Fenster vom 10. bis 20. November 2025. Danach endet die Übergangsphase unwiderruflich.
Was sich ab dem 1. Dezember 2025 ändertMit dem 1. Dezember 2025 tritt der Zuschlag in den regulären Berechnungsmechanismus nach § 307i SGB VI ein. Inhaltlich heißt das: Der Rentenzuschlag wird nicht mehr als eigener Zahlungsposten überwiesen, sondern fest in die Hauptleistung integriert.
Künftig erhalten Betroffene einen einheitlichen Monatsbetrag, der sowohl die „alte“ Rente als auch den Zuschlag umfasst. Die Auszahlung selbst richtet sich wieder vollständig nach den allgemeinen Regeln – also vorschüssig oder nachschüssig entsprechend der Hauptleistung.
Der neue Rechenweg über persönliche EntgeltpunkteDie Integration geht mit einer veränderten Berechnung einher. Wichtig ist der Stand der Monatsrente zum Stichtag 30. November 2025. Aus dieser Basis werden persönliche Entgeltpunkte bestimmt, um den Zuschlag dauerhaft in das Rentenkonto einzuweben.
Die zusätzlich gewährten persönlichen Entgeltpunkte werden je nach Fallgruppe mit dem Faktor 0,075 oder 0,045 vervielfältigt.
Diese Zusatz-Entgeltpunkte werden anschließend zu den bereits vorhandenen persönlichen Entgeltpunkten der Rente addiert. Das Ergebnis wird – wie gewohnt – mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert verrechnet.
Auf diese Weise entsteht der neue Bruttomonatsbetrag, der den Zuschlag nicht mehr als Sonderzahlung, sondern als festen Bestandteil der regulären Rente enthält.
Transparenz im Bescheid und NachvollziehbarkeitDies ähnelt dem Vorgehen, das Bestandsrentnerinnen und -rentner bereits aus der Mütterrente kennen. Im Rentenbescheid lässt sich in der Anlageberechnung nachvollziehen, welche persönlichen Entgeltpunkte speziell auf den Zuschlag entfallen.
Wer die Höhe im Detail verstehen möchte, kann die ausgewiesenen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multiplizieren und erhält so den maßgeblichen Bruttowert des Zuschlagsteils innerhalb der Monatsrente.
Abzüge für Kranken- und PflegeversicherungWichtig bleibt die Unterscheidung zwischen Brutto- und Zahlbetrag. Für in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden aus dem zusammengefassten Rentenbetrag weiterhin die entsprechenden Beiträge einbehalten.
Der sichtbare Auszahlungsbetrag kann sich deshalb vom rechnerischen Brutto unterscheiden. Dass der Zuschlag nun in der Hauptleistung aufgeht, ändert an dieser Systematik nichts – es sorgt lediglich für eine einheitliche Monatszahlung statt zweier separater Posten.
Auswirkungen auf Witwen- und WitwerrentenMit der Integration zum 1. Dezember 2025 gilt die neue Rente inklusive Zuschlag als anrechenbares Einkommen im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Die tatsächliche Berücksichtigung erfolgt allerdings nicht sofort. Aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 18d SGB IV werden Einkommensänderungen erst im Juli des Folgejahres in die Anrechnung einbezogen.
Für den hier relevanten Zeitraum bedeutet dies: Die Einkommensanrechnung auf Witwenrenten wird erstmals ab Juli 2026 angepasst. Falschinformationen, wonach bereits im Dezember 2025 eine Anrechnung stattfinden würde, sind damit ausgeräumt.
Beitragszuschuss für privat oder freiwillig VersicherteFür Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, kann sich der Beitragszuschuss nach § 106 SGB VI ab Dezember 2025 erhöhen. Hintergrund ist der gestiegene Bruttorentenbetrag durch die Integration des Zuschlags. Der Zuschuss richtet sich an dieser Bemessungsgrundlage aus und kann entsprechend nach oben angepasst werden.
Wer vom Zuschlag erfasst istDer Zuschlag richtet sich primär an Rentenberechtigte, die eine Erwerbsminderungsrente mit Rentenbeginn zwischen 2001 und dem 31. Dezember 2018 beziehen. Erfasst sind zudem Altersrenten, die sich unmittelbar aus einer solchen Erwerbsminderungsrente ableiten, sowie bestimmte Hinterbliebenenrenten, deren Beginn in denselben Zeitraum fällt.
Damit trägt die Reform dem Umstand Rechnung, dass frühere Jahrgänge der Erwerbsminderungsrenten in der Vergangenheit strukturell benachteiligt waren und nun über zusätzliche Entgeltpunkte eine dauerhafte Aufwertung erfahren.
Praktische Konsequenzen für die RentenauszahlungViele Betroffene werden im Dezember 2025 eine veränderte Darstellung auf dem Kontoauszug bemerken. Die zweite, bislang als „Extra-Rente“ verbuchte Zahlung entfällt, weil der Zuschlag in den neuen Monatsbetrag eingerechnet wird. Entscheidend ist daher der Blick auf den Rentenbescheid und die darin ausgewiesene Summe der persönlichen Entgeltpunkte.
Wer die Zahlungstermine im November gewohnt war, sollte berücksichtigen, dass sich mit der Integration wieder ausschließlich die allgemeinen Auszahlungstermine der Hauptleistung maßgeblich zeigen.
Fazit: Schluss mit dem Provisorium, zurück zur NormalitätMit dem Stichtag 30. November 2025 endet die Übergangsarchitektur des § 307j SGB VI. Ab dem 1. Dezember 2025 gilt der Zuschlag als fester Bestandteil der Rente nach § 307i SGB VI. Das schafft Klarheit, beendet das provisorische Doppel-System aus Hauptleistung und Extra-Zahlung und führt die Berechnung über persönliche Entgeltpunkte dauerhaft in die regulären Rentenprozesse zurück.
Für Betroffene bringt das mehr Übersicht im Bescheid, eine einheitliche Monatszahlung und verlässliche Regeln für Abzüge und Einkommensanrechnung.
Wer privat oder freiwillig krankenversichert ist, kann zudem mit einem angepassten Beitragszuschuss rechnen. Damit wird aus dem „Sonderweg“ der Jahre 2024 und 2025 eine stabile Normalität – und der politisch zugesagte Ausgleich für ältere Erwerbsminderungsrenten wird rechtssicher im System verankert.
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President al-Sharaa to Washington Post: U.S. administration favors stable Syria
President Ahmad al-Sharaa underlined during an interview with The Washington Post after the White House meeting, that lifting sanctions is necessary to give Syria the opportunity to recover from decades of war.
“It is clear through the policies of president Trump that he is in favor of the stability of Syria and the territorial unity, and the lifting, the complete lifting of sanctions of Syria,” al-Sharaa said“ So he is pushing in that direction”.
President al-Sharaa added that “the majority” of the members of Congress he met with Monday also support the lifting of sanctions. “The American administration is in agreement that Syria deserves to have an opportunity to be stable and to build its economy and to maintain its territorial integrity,” he said.
Speaking to The Post, al-Sharaa described negotiations with Israel as “difficult” but ongoing with the support of the U.S. and other international parties. He added that the terms of any future deal would require Israel to withdraw to the positions its forces held before the fall of the Assad regime on Dec. 8.
“I believe that in the world, the United States is the only country that can put Israeli conduct under check,” al-Sharaa said.
President Ahmad Al-Sharaa arrived at the White House Monday on an official visit to the United States of America, where he was received by U.S. President Donald Trump.
The two presidents held a session of talks that addressed bilateral relations between the Syrian Arab Republic and the United States, and means of enhancing and developing them, in addition to a number of regional and international issues of mutual interest.
Telephone conversation with President of Uzbekistan Shavkat Mirziyoyev
Vladimir Putin had a telephone conversation with President of the Republic of Uzbekistan Shavkat Mirziyoyev.
Damascus announces lower prices for petroleum derivatives
Minister of Energy Mohammad al-Bashir issued a resolution on Tuesday setting new reduced prices for petroleum derivatives, including gasoline, diesel, and domestic and industrial-use gas cylinders, in accordance with Presidential Resolution No. 9 of 2025 and Decree No. 150 of the same year.
According to the resolution, the new retail prices will be: $0.85 per liter for 90-octane gasoline, instead of $1.1, $0.75 per liter for diesel, instead of $0.95, $10.5 for (12 kg) domestic-use gas cylinder instead of $11.8, and $16.8 for (16 kg) industrial-use gas cylinder, instead of $18.88.
The new prices take effect Wednesday, Nov. 12, 2025, and cancel all previous resolutions inconsistent with its provisions.
A government source told SANA that the measure is part of a comprehensive plan to reform the energy sector, particularly regarding fuel and petroleum product pricing, to ensure sustainability and fairness in distribution.
Syria, UAE discuss boosting investment and restarting suspended projects in Damascus
The Syrian Investment Agency and the Ministry of Public Works and Housing discussed with a group of Emirati investors on Tuesday ways to enhance bilateral investment cooperation and create a safe and attractive environment to resume suspended projects across Syria.
Minister of Public Works and Housing Mustafa Abdul Razzak said the ministry is developing a special mechanism to facilitate the completion of delayed projects and put them back into operation as soon as possible.
For his part, Investment Agency Director-General Talal Hilali stated that the agency has drawn up a comprehensive plan to overcome challenges previously faced by investors, ensuring faster investment procedures and providing the required guarantees and facilities.
The Emirati investors expressed strong interest in expanding their investments in Syria, voicing confidence in the country’s promising growth opportunities and the government’s supportive approach to investment and development.
Participants included Saeed Ghanem Al-Suwaidi, Chairman of Al-Ghanem Real Estate Development and head of the Real Estate Development Sector at the Sharjah Chamber of Industry, and Tawhid Abdullah, owner of Al-Jawhara International Jewelry and Chairman of the Dubai Gold Council.
The meeting came as part of ongoing efforts to strengthen Syrian-Emirati economic cooperation and open new horizons for Arab capital to take part in Syria’s reconstruction and sustainable development
Syria reaffirms commitment to Arab cooperation in transport and logistics
Syria reaffirms commitment to Arab cooperation in transport and logistics
Syrian Minister of Transport Yarub Suleiman Badr reaffirmed Syria’s commitment to strengthening joint Arab action in the transport sector during the 38th session of the Council of Arab Transport Ministers, which continued Tuesday in the Egyptian capital, Cairo.
In his address to the session, Badr stressed that Syria remains steadfast in its support for all efforts that enhance Arab economic and social integration, emphasizing the pivotal role played by the transport and logistics sector in achieving sustainable development across its economic, social and environmental dimensions. He described transport as a fundamental driver for consolidating economic ties among Arab states and advancing shared prosperity.
Badr expressed Syria’s appreciation to the Arab countries that hosted Syrian families during the years of war, particularly the Arab Republic of Egypt – its government and people – for their fraternal stance and generosity in welcoming hundreds of thousands of Syrians who worked and produced alongside their Egyptian brothers. He added that Syria looks forward to the return of its skilled professionals and experts spread across the Arab world to participate in the country’s reconstruction process, supported by all Arab states and especially by Egypt.
The minister also took part in the General Assembly meeting of the Arab Academy for Science, Technology and Maritime Transport, praising the academy’s distinguished role in preparing Arab professionals in the fields of maritime transport, engineering, logistics and artificial intelligence. He commended the efforts of the academy’s president, Dr. Ismail Abdel Ghaffar Ismail Ali, whose leadership has elevated the institution to the ranks of leading global centers in transport and maritime education.
Badr noted that the temporary decline in revenues of the academy’s Lattakia branch over past years was a result of the difficult circumstances that Syria faced, affirming that this phase is now behind the country. He said the coming period will witness a revival of the branch’s activities and the restoration of its vital role in serving Syrian and Arab students and graduates. The minister invited the academy’s president to visit Syria and the Lattakia branch to review ongoing plans for developing its academic and training programs.
On the sidelines of the meetings, Badr met with Egyptian Deputy Prime Minister and Minister of Transport and Industry, Lt. Gen. Kamel Abdel Hadi El-Wazir, to discuss ways to enhance bilateral cooperation in air transport between the two countries. The two sides stressed the importance of expediting the resumption of regular flights between Cairo, Damascus and Alexandria, noting that restoring direct air links would strengthen communication between the two brotherly peoples and serve their shared interests.
The 38th session of the Council of Arab Transport Ministers began Monday in Cairo. During the meetings, participants agreed to convene the 39th session of the Council and the 75th session of its Executive Office in the last quarter of 2026, with the venue to be determined later in coordination with the General Secretariat of the League of Arab States.
Das Glück der Großzügigkeit
Zeitpunkt: Volksdiplomaten aus der Schweiz organisieren eine Kästeilete auf dem Roten Platz
Israeli airstrikes on Gaza kill three despite ceasefire
The Palestinian Ministry of Health in Gaza reported Tuesday that hospitals had received the bodies of three victims and one injured person over the past 24 hours, as Israeli airstrikes continued in several parts of the Gaza Strip despite the ceasefire declared on Oct. 11, 2025.
In its daily statistical bulletin, the ministry confirmed that a number of victims remain trapped under debris and along roads, while ambulance and civil defense crews “continue to face significant difficulties reaching them due to ongoing bombardment and blocked routes.”
Since the ceasefire came into effect, the ministry said, the total number of victims has risen to 245 dead, 623 injured, and 529 bodies recovered from under rubble.
According to the ministry’s cumulative figures, the overall death toll of the Israeli assault on Gaza since Oct. 7, 2023, has reached 69,182, with 170,694 injured.
Soll Tanzen geschlechtslos werden?
Eigentlich dachte ich, dass meine Beobachtungen über schleichende “Veränderungen” der Kultur- und Traditionspflege in Deutschland nicht unbedingt von allgemeinem Interesse seien. Der Ansage!-Beitrag von Thomas Hartung vom 8. November 2025 “Kompromittiertes Liedgut – Die entlastende Last des Singens”, der ein ähnliches vermeintliches Randthema behandelte, motivierte mich dann doch, diesen Artikel zu verfassen. Musik und Tanz […]
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Die Selbstzerstörung einer Ikone – Wie die «BBC» ihr Ansehen verspielt
Einst galt sie als Leuchtturm des unabhängigen Journalismus. Nun taumelt die BBC in einen Skandal, der das Fundament ihrer Glaubwürdigkeit erschüttert. In einer Ausgabe der traditionsreichen Sendung Panorama war eine Rede des früheren US-Präsidenten Donald Trump derart zusammengeschnitten worden, dass der Eindruck entstand, er habe direkt zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 aufgerufen. Tatsächlich waren die Passagen, die die BBC aneinanderfügte, 54 Minuten voneinander getrennt – und Trumps Appell zu einer «friedlichen und patriotischen» Demonstration blieb im Schnitt liegen.
Auch Videomaterial, das in der Sendung Trumps angeblichen Aufruf illustrieren sollte, war irreführend: Es zeigte Demonstranten auf dem Weg zum Kapitol – aufgenommen vor seiner Rede. Das Ganze blieb intern nicht unbemerkt: Ein durchgestochenes Memo, über das der Telegraph berichtete, dokumentierte den bewussten Eingriff in den Kontext.
Die Folgen waren heftig. Generaldirektor Tim Davie und Nachrichtenchefin Deborah Turness traten zurück, wie die Daily Mail am Wochenende schrieb (siehe auch den TN-Artikel «BBC «manipulierte» Sendung über Trump-Rede vom 6. Januar 2021»). Doch das Problem reicht tiefer: Wie konnte ein derart manipulativer Beitrag alle redaktionellen Kontrollinstanzen passieren – den Produzenten genau wie Senior Editors, Rechtsprüfer ebenso wie das Editorial Policy Team und auch die Direktion?
Die BBC verfügt über ein fein austariertes System von Richtlinien, das Genauigkeit, Fairness und Unparteilichkeit garantieren soll. Wenn all diese Sicherungen versagen, liegt die eigentliche Ursache nicht in handwerklichem Versagen, sondern im Verlust innerer Distanz. Wo politische Haltung den Platz journalistischer Sorgfalt einnimmt, wird die Faktenprüfung zur Formsache – und der Gesinnungsjournalismus zum neuen Standard.
Der Schaden für Donald Trump ist begrenzt. Der Schaden für die BBC ist existenziell. Denn wenn selbst die einst unantastbare Instanz angelsächsischer Seriosität ihre Prinzipien opfert, was bleibt dann noch als Referenz für Medien weltweit?
Die Frage ist unbequem – auch für andere westliche Redaktionen. ZDF, ARD, SRG und große Verlagshäuser stehen längst unter Druck, Haltung und Bericht zu trennen. Doch die Versuchung, moralische Deutung über akribische Recherche zu stellen, wächst. Nicht das Internet oder sinkende Werbeeinnahmen bedrohen den Journalismus. Er zerstört sich selbst – im Eifer, immer auf der «richtigen Seite» zu stehen.
Pasûr: Drei Tote bei Gerüsteinsturz an Brückenbaustelle
Beim Einsturz eines Traggerüsts auf einer Brückenbaustelle im Landkreis Pasûr (tr. Kulp) in der kurdischen Provinz Amed (Diyarbakır) sind am Dienstag drei Bauarbeiter ums Leben gekommen. Drei weitere wurden schwer verletzt und zur Behandlung nach Amed gebracht.
Das Unglück ereignete sich rund zwei Kilometer außerhalb des Zentrums von Pasûr auf der Baustelle einer neuen Brücke, die im Rahmen eines Infrastrukturprojekts zur Umverlegung der Pasûr-Mûş-Straße entsteht. Die bestehende Straße wird künftig durch den Bau eines Staudamms überflutet. Der Brückenneubau erfolgt im Auftrag der Generaldirektion für Autobahnen und der staatlichen Wasserbehörde.
Holztraggerüst brach während der Arbeiten zusammen
Nach Angaben von Einsatzkräften stürzte ein hölzernes Traggerüst während Betonierarbeiten ein. Sechs Arbeiter stürzten meterweit in die Tiefe und wurden unter den Konstruktionen verschüttet. Drei von ihnen starben noch am Unfallort, drei weitere wurden schwer verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert. Ihr Zustand sei nach Angaben der behandelnden Ärzt:innen kritisch.
Untersuchungen zur Unfallursache laufen
Die Ko-Bürgermeister:innen der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) begaben sich nach Bekanntwerden des Unglücks an die Unfallstelle, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Die verunglückten Arbeiter waren laut ersten Informationen bei der Firma Maktaş İnşaat angestellt, die mit den Bauarbeiten beauftragt ist. Zur genauen Unfallursache gab es zunächst keine offiziellen Angaben. Eine Untersuchung wurde eingeleitet.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/turkisches-umweltministerium-verteidigt-bergbauprojekt-in-hesandin-48468 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/steinbrucke-im-geliye-goderne-droht-durch-staudamm-verloren-zu-gehen-48208 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/protest-gegen-geplantes-wasserkraftwerk-am-zore-flusschen-47180
Neue Grundschule für Raqqa
In der nordsyrischen Stadt Raqqa ist eine neue Grundschule eröffnet worden. Das Gebäude wurde vollständig wiederaufgebaut, nachdem es während der Besatzung durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zerstört worden war. Die Schule befindet sich im Stadtviertel Panorama und bietet Platz für bis zu 900 Kinder.
Zur Eröffnungsfeier kamen zahlreiche Bewohner:innen der Stadt sowie Vertreter:innen der Bildungskommission der Selbstverwaltung, Lehrkräfte und Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen. Nach einer Schweigeminute durchschnitt die Ko-Vorsitzende der Bildungskommission von Raqqa, Zuleyxa Abdi, feierlich das Band. Im Anschluss wurden Theater-, Musik- und Poesiebeiträge auf Arabisch und Kurdisch aufgeführt.
Dreigeschossiger Neubau mit moderner Ausstattung
Das Schulgebäude umfasst drei Etagen und ein Untergeschoss. Es verfügt über 22 ausgestattete Klassenräume, einen Saal für Veranstaltungen, vier Verwaltungsräume sowie sanitäre Einrichtungen und einen umzäunten Pausenhof. Die Bauarbeiten wurden in zwei Phasen durchgeführt – zunächst die Rohbauarbeiten, anschließend die äußere und innere Fertigstellung mit Naturstein aus Aleppo.
Bildung als Menschenrecht, Wiederaufbau als Verpflichtung
Die Eröffnung ist Teil einer breit angelegten Strategie der Bildungskommission zur Sanierung und Reaktivierung von Bildungseinrichtungen in der Region. Viele Schulen wurden in den vergangenen Jahren durch Kriegshandlungen schwer beschädigt oder zerstört.
Die Kommission betonte, das Projekt sei ein „qualitativer Schritt“ zur Sicherung eines gerechten Bildungszugangs für alle Kinder – insbesondere für jene, die durch die Kriegsjahre vom Unterricht ausgeschlossen waren. Ziel sei es, den Bildungsbereich zu stärken und soziale Integration sowie die Wahrnehmung grundlegender Rechte zu ermöglichen.
Die jetzt eröffnete Schule war während der Herrschaft des sogenannten Islamischen Staates vollständig zerstört worden. Ihr Wiederaufbau sei daher nicht nur ein infrastruktureller, sondern auch ein symbolischer und humanitärer Fortschritt, hieß es seitens der Verantwortlichen.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kulturprogramm-in-rojava-fast-900-kinder-nehmen-an-sommeraktivitaten-teil-47289 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-die-befreiung-raqqas-besiegelte-bundnis-mit-den-volkern-48461 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/funf-is-mitglieder-bei-qsd-operation-in-raqqa-festgenommen-48635