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On Hiroshima and Nagasaki anniversaries new report exposes the disproportionate harm nuclear weapons do to children and calls for the elimination of nuclear weapons

This week marks 79 years since the US nuclear attacks against the Japanese cities of Hiroshima and Nagasaki, which killed more than 210,000 people, including 38,000 children. (The Hiroshima attack occurred on 6 August 1945 and the Nagasaki attack three days later, on 9 August.)

Coinciding with the anniversaries, the International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN) today launched a major new report titled The Impact of Nuclear Weapons on Children, which describes the harm inflicted on children in Hiroshima and Nagasaki, as well as those living near nuclear test sites globally.

The key conclusion of the report is that children are significantly more vulnerable to the effects of nuclear weapons – heat, blast and radiation – and have suffered disproportionately from their use and testing.

“Our report is a dire warning to the governments of all nuclear-armed states and to the global public that urgent action is needed to rid the world of nuclear weapons,” said ICAN’s executive director, Melissa Parke.

Countries are already bound by international agreements, including the United Nations Convention on the Rights of the Child, to protect children from harm in armed conflict, so ICAN is appealing to all countries to live up to this commitment and join the landmark Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW), which entered into force in 2021 and provides a pathway to a nuclear-weapon-free world. To date, 97 countries have signed, ratified or acceded to it.

“While children played no part in developing these doomsday devices, it is children who would suffer the most in the event of their future use – one of the myriad reasons why such weapons must be urgently eliminated,” said Tim Wright, the author of the report.

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Umstrittene Obervationstechnik aus Sachsen: Auch Brandenburg betreibt biometrische Videoüberwachung in Echtzeit

netzpolitik.org - 5. August 2024 - 14:37

In etlichen Bundesländern setzt die Polizei biometrische Videoüberwachung in Echtzeit ein. Nun ist auch Brandenburg mit von der Partie. Aus Sicht von Jurist:innen fehlt dafür jedoch die Rechtsgrundlage. Und das sorgt für Streit in der schwarz-grünen Brandenburger Koalition.

Die mobile PerIS-Variante ist in einem unscheinbaren weißen Transporter verbaut. – Opto Precision

In Brandenburg ist erstmals ein System zur Gesichtserkennung aus Sachsen zum Einsatz gekommen. Das berichtete der rbb am Wochenende.

Nach Angaben einer Sprecherin des brandenburgischen Innenministeriums nahm das Landeskriminalamt des Polizeipräsidiums „das System der Polizei Sachsen im Rahmen der polizeilichen Amtshilfe in einem Fall im Jahr 2024 im Rahmen der Bekämpfung der Eigentumskriminalität in Anspruch“. Der Einsatz sei richterlich genehmigt worden, so die Sprecherin.

Juristen kritisieren jedoch, dass für den Einsatz der biometrischen Videoüberwachung die notwendigen Rechtsgrundlagen fehlten. Und der grüne Koalitionspartner in der Brandenburger Landesregierung fordert Innenminister Michael Stübgen (CDU) dazu auf, „hier sofort lückenlos aufzuklären, in welcher Form automatische Gesichtserkennung in Brandenburg zum Einsatz kam und wie Betroffene ihre Rechte geltend machen können“.

Mobile biometrische Videoüberwachung in Echzeit

Die aus Sachsen stammenden Systeme sind mit hochauflösenden Kameras ausgestattet. Sie sind entweder fest installiert, wie etwa das „Personen-Identifikations-System“ (PerIS) der Bremer Unternehmensgruppe OptoPrecision in Görlitz und Zittau. Oder sie werden als mobile Variante in Fahrzeugen eingebaut, die unauffällig am Straßenrand parken.

In beiden Fällen erfasst das System sämtliche Fahrzeuge und deren Insass:innen sowie Passant:innen. Die gescannten Kennzeichen und Gesichtsbilder gleicht die Polizei auch in Echtzeit mit Bilddaten ab, die zuvor aufgrund von Gerichtsbeschlüssen in das System eingepflegt wurden. Ein automatischer Abgleich mit anderen polizeilichen oder europäischen Informationssystemen findet angeblich nicht statt.

Begehrtes Überwachungssystem

Das Überwachungssystem ist offenbar begehrt und wird inzwischen in mehreren Bundesländern eingesetzt – unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Berlin, wie aus einer Kleinen Anfrage der sächsischen Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linkspartei) an die dortige Landesregierung hervorgeht.

Im Fall von Berlin war der Einsatz bereits im April eher zufällig bekannt geworden. Demnach setzte die dortige Polizei in zwei großen Ermittlungsverfahren Methoden zur automatischen Gesichtserkennung ein.

Als Rechtsgrundlage für den Einsatz nennt die Berliner Staatsanwaltschaft die Paragrafen 98a und 98b der Strafprozessordnung. Sie erlauben eine Rasterfahndung bei einer Straftat „von erheblicher Bedeutung“, wenn andere Methoden „erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert“ wären. Danach dürfen alle von der Technik erfassten Personen „mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden“.

Die sächsische Polizei hat bislang in 21 Ermittlungsverfahren Gesichtsbilder automatisiert abgeglichen, wie eine Beschwerde der Piraten-Politikerin Anne Herpertz bei der sächsischen Datenschutzbeauftragten ergab. Der Einsatz erfolgte ohne Kenntnis der Datenschutzbehörde.

Weitere Angaben macht die dortige Polizei nicht. Gemäß einer Polizeivorschrift unterliege die „Obervationstechnik für verdeckte Maßnahmen“ der Geheimhaltung, so ein Polizeisprecher.

Fachleute kritisieren fehlende Rechtsgrundlage

Gesichtserkennungssysteme sind unter Bürgerrechtler:innen und Datenschützer:innen hochumstritten. Und aus Sicht von Fachleuten fehlt für ihren Einsatz die Rechtsgrundlage.

So kritisiert etwa Christian Rückert, Professor für IT-Strafrecht an der Universität Bayreuth gegenüber der Zeit Online, dass es einen erheblichen Grundrechtseingriff darstelle, wenn bei Observationen mit Videokameras sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster gerieten. „Die Polizei darf nicht einfach unbeteiligte Personen und Autofahrer auf der Straße filmen und ihre Gesichter mit einer Datenbank biometrisch abgleichen“, so Rückert.

Auch Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt, kritisiert, dass eine solche Maßnahme „in erheblichem Maße in die Rechte von völlig Unbeteiligten“ eingreife. Zudem sehe die Strafprozessordnung eine solch weitgehende Maßnahme rechtlich nicht vor, betont Singelnstein.

Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fordert gegenüber Zeit Online eine öffentliche Debatte über den Einsatz von PerIS und ähnlichen Systemen. „Dass die Polizeibehörden so eine Technologie ohne passende Rechtsgrundlage einsetzen, geht in einem Rechtsstaat einfach nicht“, sagt die Juristin. Sie befürchtet vor allem, „dass der Einsatz dieser Technologie unschuldige Menschen einschüchtert, ihre Grundrechte wahrzunehmen, wie zum Beispiel an Versammlungen teilzunehmen“.

Grüne fordern lückenlose Aufklärung

Innerhalb der schwarz-grünen Landesregierung in Brandenburg führt der Einsatz der sächsischen Überwachungstechnik zu koalitionsinternen Spannungen. Dabei spielt auch die Debatte um das System Kesy eine Rolle, mit dem Brandenburg jahrelang Autokennzeichen gescannt und gespeichert hatte. Im Juli 2022 erklärte das Landgericht Frankfurt (Oder) die automatische Kennzeichenerfassung für rechtswidrig.

Wohl auch deshalb betonte das brandenburgische Innenministerium am Wochenende, dass es sich „bei dem in Rede stehenden System […] nicht um Kesy 2.0 oder dessen Einführung durch die Hintertür“ handele.

Die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Marie Schäffer, gibt sich damit jedoch nicht zufrieden: „Nach mehreren Niederlagen vor Gericht für die unzulässige Vorratsdatenspeicherung von Autokennzeichen auf Brandenburger Autobahnen wurde nun offenbar ein noch problematischeres System eingesetzt, bei dem massenhaft Unschuldige gefilmt und ihre Gesichter automatisiert abgeglichen wurden.“

Ampel-Koalition will biometrische Echtzeit-Überwachung verbieten

Den Einsatz biometrischer Überwachungssysteme könnte der Bundestag strenger regulieren. Dazu müsste er zum einen die Strafprozessordnung reformieren. Zum anderen ist am 1. August die KI-Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Es enthält als umfassendes Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz auch Regeln für den Einsatz biometrischer Systeme. Bislang erlaubt die europaweite Regelung biometrische Überwachungstechniken wie Gesichtserkennung teilweise – mitunter sogar in Echtzeit, etwa bei einer „konkreten, erheblichen und unmittelbaren Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit natürlicher Personen oder einer tatsächlichen und gegenwärtigen oder tatsächlichen und vorhersehbaren Gefahr eines Terroranschlags“.

Da die EU-Verordnung den Strafverfolgungsbehörden damit große Schlupflöcher bietet, hatten die Ampel-Fraktionen im Bundestag bereits im Frühjahr zugesichert, die KI-Technologie auf nationaler Ebene strenger zu regulieren, als es das EU-Gesetz vorsieht. Auch im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es: „Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab. Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.“

Außer erneuten Beteuerungen, dass sie ihren Worten Taten folgen lassen wolle, hat die Ampel hier aber noch nichts zustande gebracht.

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Die Schweizer Neutralität und der Kampf um ihre Zukunft und Bedeutung

Von der Weltöffentlichkeit nahezu unbemerkt findet in der Schweiz derzeit ein politisches Seilziehen über den Fortbestand der legendären eidgenössischen Neutralität und deren Elastizität statt. Auf einmal sind in dieser Debatte die Grenzen zwischen Befürwortern und Ablehnern nicht mehr so eindeutig zu ziehen, wie es bei anderen politischen Streitthemen üblich ist. Selbst im linksgrünen, eher globalistisch […]

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Türkische Drohne bombardiert Qamişlo

Eine türkische Kampfdrohne hat die Metropole Qamişlo in der Autonomieregion Nord- und Ostsyriens bombardiert. Wie am Montag aus Sicherheitskreisen zu erfahren war, war das Ziel des Angriffs ein geräumter Militärposten der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD). Eines von zwei von der Drohne abgeworfenen Geschossen traf einen leerstehenden Bau. Auf Bildern ist zu sehen, dass die abgefeuerte Artillerie ein großes Loch in das Dach der kleinen Behausung gerişsen hat. Menschen wurden infolge des Angriffs nicht verletzt.

Der geräumte Posten der QSD befindet sich in der Nähe der Fabrik „Golden Rose“, die Speiseöle produziert. Das Werk befindet sich in der südwestlich von Qamişlo gelegenen Ortschaft Gerbawi, nur wenige Autominuten vom Flughafen entfernt. Die Fabrik war im Januar 2021 eröffnet worden. Seitdem feuerten von der türkischen Armee eingesetzte Drohnen im Umland des Geländes mehrfach Geschosse ab, zuletzt bei einer Luftangriffswelle im vergangenen Winter.

Ignorierter Drohnenkrieg gegen Rojava

Die Türkei greift die Zivilbevölkerung, die Selbstverwaltung und die den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) angeschlossenen Militärverbände in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien seit Jahren gezielt mit Drohnen an. Der Luftraum über Syrien wird von den USA und Russland kontrolliert. Die internationale Gemeinschaft ignoriert den Drohnenterror, der im Juni 2020 mit der Ermordung von drei Vertreterinnen des Frauendachverbands Kongra Star in Kobanê begonnen hat. Laut Daten des Rojava Information Center und der Selbstverwaltung hat die Türkei in diesem Jahr bereits 108 Drohnenangriffe auf die Region verübt. Dabei wurden mindestens 28 Menschen getötet und fast 50 weitere verletzt. Ende Mai waren bei acht Drohnenangriffen an einem Tag vier QSD-Mitglieder getötet worden, elf weitere Menschen wurden verwundet.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/24-jahriger-bei-drohnenattacke-in-kobane-verletzt-42745 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/gedenken-an-zehra-berkel-hebun-mela-xelil-und-amina-waysi-42663 https://anfdeutsch.com/hintergrund/der-rojava-zyklus-in-ankaras-vernichtungsplan-37970

 

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Türkische Besatzer im Visier der Guerilla

Die PKK-Guerilla hat erneut das türkische Militär in Südkurdistan ins Visier genommen. Wie einer von den Volksverteidigungskräften (HPG) am Montag über ihre Pressestelle vorgelegten Bilanz zum Kriegsgeschehen in der Region zu entnehmen ist, schlugen Guerillaeinheiten aus HPG und YJA Star (Verbände freier Frauen) seit Freitag mindestens neunmal gegen Besatzungstruppen zu. Mindestens ein Soldat wurde demnach getötet, weitere seien verletzt worden. Zudem zerstörte die Guerilla eigenen Angaben zufolge türkische Kriegstechnik.

Die im Bericht genannten Angriffe fanden laut HPG-Angaben in Heftanîn und Zap statt. Vor allem die Westfront der Zap-Region ist seit Monaten schwer umkämpft. Zu den Einzelheiten der Aktionen heißt es unter anderem, dass in der Nacht zum Montag auf dem Girê Bahar befindliche Besatzer mit schweren Waffen attackiert wurden. Am späten Samstagabend setzte die Guerilla hier ebenfalls Artillerie ein, die sich gezielt gegen eine Gruppe von Soldaten auf dem Hügel richtete. Dabei sollen vier Militärs verletzt worden sein, unter ihnen auch zwei Stabsunteroffiziere. Bereits am Freitag vernichteten die YJA Star hier von der Armee angebrachte Überwachungstechnik

Auf dem Girê Amêdî ging die Guerilla am selben Tag ebenfalls gegen feindliches Militär vor. Nach HPG-Angaben wurde zunächst aus Distanz ein Angriff mit schweren Waffen durchgeführt, bevor schließlich Scharfschützinnen der YJA Star im Einsatz waren. Dem Bericht zufolge wurde ein Soldat getötet, darüber hinaus konnte ein Munitionslager vollständig vernichtet werden. In einer weiteren Aktion wurde ein Baggerfahrzeug unter Beschuss gesetzt, das für den Ausbau der Infrastruktur der Besatzer eingesetzt wurde. Die Maschine sei mit schwerem Gerät massiv getroffen worden. In der Folge wurden die Arbeiten gestoppt.

Etwa zeitgleich gab es auch eine Aktion auf dem Girê Cûdî. Eine Sniperin schoss eine Überwachungskamera zu Schrott. In Heftanîn setzte die Guerilla am Sonnabend zweimal schwere Waffen ein. Ob es bei den Aktionen in den Gebieten Keşan und Kanî Biyê zu Verlusten in den Reihen der Besatzer kam, dazu liegen keine Hinweise vor.

Angriffe der türkischen Armee

Zu den jüngsten Angriffen der türkischen Armee in Südkurdistan heißt es im Bericht, dass die Tunnelanlagen der Guerilla in Girê FM – das ebenfalls an der Westfront der Zap-Region liegt – am Wochenende mindestens neunmal mit verbotenen Sprengmitteln bombardiert wurden. Über den gesamten Samstag und Sonntag verzeichneten die HPG zudem 25 Luftangriffe durch türkische Kampfflugzeuge. Zwölf dieser Bombardements zielten demnach auf Teile von Xakurke, nämlich Lolan, Şehîd Şerîf, Kendakola und Sinînê. Auf Gare verübte die türkische Luftwaffe mindestens sieben Attacken; getroffen wurden Ziele in Dêrîk, Gûzê, Deşta Kafya und Şikeftiya. Auf Zap gab es fünf Luftschläge, die sich alle auf den Girê Bahar konzentrierten. In Metîna wurde das Widerstandsgebiet Şêlazê einmal bombardiert. Darüber hinaus kommt es seit gestern in einigen Regionen wieder zu intensivem Hubschrauberbeschuss. Nach HPG-Angaben betrifft dies den Girê Bahar sowie Şêlazê und Kendakola.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/juli-bilanz-der-hpg-43135

 

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Awqaf Minister stresses the important role of religious institutions in Arab and Islamic world

SANA - Syrian Arab News Agency - 5. August 2024 - 13:57

Riyadh, SANA-  Minister of Awqaf (Islamic Endowments), Dr. Mohammad Abdul-Sattar al-Sayyed underscored the importance of exerted efforts of religious institutions and their role in the Arab and Islamic world, especially nowadays in the age of modernity and social media.

Al-Sayyed was speaking during his championship of the 2nd day session of Endowments and Islamic Affairs conference.

He said that Religious institutions must be ready to deal with this new reality and its effects on youth and society as a whole.

The minister pointed out the most important proposed means for coordination between the ministers of endowments and Islamic affairs on combating extremism and consolidating the values of moderation.

Rafah al-Allouni/ Shaza Qreima

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In Frankreich ist ein Sack Reis umgefallen und „wir“ drehen durch

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 5. August 2024 - 12:49

Wer in der letzten Woche aufmerksam die (a)sozialen Netzwerke und spätestens seit dem Wochenende die Mainstreammedien verfolgt hat, muss glatt glauben, dass es auf der Welt derzeit kein wichtigeres Thema als das Geschlecht einer algerischen Boxerin gibt, die bei den Olympischen Spielen nun im Halbfinale steht. Das ist doch erstaunlich. Hat sich vor zwei Wochen irgendjemand für das Weltergewicht im Frauenboxen interessiert? Hat das Thema irgendeine Relevanz? Sicher nicht. Solange wir uns von solchen randständigen Themen triggern lassen, wird sich nie etwas zum Besseren ändern. Der Krieg in Gaza, die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland, Armut, Vermögensverteilung … das alles ist für unsere Mitbürger anscheinend unwichtiger als ein „verschissener“ Frauenboxkampf in Paris. Ein Zwischenruf von Jens Berger.

Seit es organisierten Frauen-Leistungssport gibt, gibt es ein Problem, mit Frauen, die nicht so recht feminin wirken. In den 1920ern gab es Mary – später Mark – Weston und Zdeňka Koubková – später Zdeněk Koubek –, zwei intersexuelle Athletinnen, die als Frauen erzogen wurden, im Frauensport Erfolge feierten, hormonell aber auch männlich waren. Der bekannteste Fall ist wohl Dora – später Heinrich – Ratjen, eine deutsche Hochspringerin, die bei den Olympischen Spielen 1936 unter den Augen Adolf Hitlers immerhin den vierten Platz holte. Bei einer späteren polizeimedizinischen Untersuchung kamen jedoch Zweifel an ihrem Geschlecht auf und die düpierten NS-Medien bekamen ein Schreibverbot. Dora Ratjen war das, was man damals einen Zwitter oder Hermaphroditen nannte, heute spricht man von Intersexualität oder medizinisch von Disorders of sex development (DSD).

Auch in der Nachkriegszeit gab es im olympischen Sport zahlreiche solcher Fälle – wie die intersexuellen sowjetischen Leichtathletinnen Tamara und Irina Press, die von zeitgenössischen Medien als die „Press-Brüder“ bezeichnet wurden, oder die polnische Sprinterin Ewa Kłobukowska, die aufgrund eines Chromosomenfehlers labordiagnostisch als Mann galt, aber ansonsten eine Frau war, die auch ein Kind bekam und sich wegen der Demütigung ihres Ausschlusses aus dem Frauensport beinahe das Leben nahm. Und wer von den Älteren kennt sie nicht mehr – die gedopten „Mannsweiber“, hauptsächlich aus dem damaligen Ostblock, die in den 1980ern im Frauensport Erfolge feierten, aber nicht gerade wie Frauen aussahen?

All das scheint heute jedoch vergessen zu sein. Anders ist die hyperventilierende Aufregung über die offenbar ebenfalls intersexuelle algerische Boxerin Imane Khelif kaum zu erklären. Na klar, die Debatte fällt auf fruchtbaren Boden, ist die Öffentlichkeit doch durch die identitätspolitischen Irrungen und Wirrungen der Kulturkämpfer der politischen Linken auf der einen Seite und die reaktionäre Gegenbewegung der politischen Rechten auf der anderen Seite bereits seit längerem genervt. Da überrascht es nicht, dass diese beiden Fraktionen den Fall für sich ausschlachten. So regt sich nun eine Redakteur*in der taz doch tatsächlich darüber auf, dass es beim Leistungssport überhaupt eine Geschlechterunterteilung gibt. Man solle nicht „Schnelligkeit oder Muskelkraft“, sondern „Zähigkeit, Schmerztoleranz und Ausdauer“ messen, dann würden Frauen gegenüber Männern ohnehin gewinnen. Und diese „Überlegenheitsspiel“ bringe ja ohnehin nichts. Die täz*in mal wieder zum fremdschämen, aber wer hätte ernsthaft was anderes erwartet. Und auch das rechts-krakehlerischen Portal Nius nimmt auf der anderen Seite natürlich diese Steilvorlage auf, titelt „Frauen-Prügeln bei Olympia legal: Das ist das nächste Opfer des algerischen Schlägers“ und beansprucht mit diesem Unfug tatsächlich für sich, „unsere Frauen“ zu schützen. Ja mei, Frauenboxen ist natürlich genau das richtige Umfeld für dieses Unterfangen und Julian Reichelt ist natürlich derjenige, dem man den Schutz „unserer Frauen“ überlassen sollte. Das ist doch alles ein Kasperletheater.

Um es klarzustellen: Hier geht es nicht um das „Modethema“ Transsexualität. Es geht nicht um Männer, die sich aus welchem Grund auch immer als Frauen definieren und nun im Sport ihre Konkurrentinnen demütigen. Es geht um Intersexualität. Biologisch gibt es zwar nur zwei Geschlechter, aber in sehr seltenen Fällen gibt nun mal Fälle, bei denen das biologische Geschlecht nicht eindeutig zuzuordnen ist. Im Sport kann dies ein Problem sein, da Intersexuelle, die im Frauensport antreten, in einigen Bereichen einen Wettbewerbsvorteil haben können – und Boxen gehört sicher zu den Sportarten, bei denen man hier von einer Wettbewerbsverzerrung sprechen kann. Aber das ist Sache der Sportverbände, die hier transparente Regeln aufstellen müssen.

Für uns als Gesellschaft ist das alles hingegen doch nun wirklich ein sehr randständiges Thema. Ich möchte wetten, kein einziger unserer Leser hat vor zwei Wochen eine einzige Athletin im Weltergewicht des Frauenboxen namentlich gekannt, geschweige denn sich für diese Sportart interessiert. Nun tun alle so, als seien „unsere Frauen und Töchter“ durch die Intersexualität einer algerischen Boxerin bedroht. Geht es auch noch dümmer?

Warum lassen „wir“ uns so einen Unfug eigentlich derart triggern? Gibt es keine anderen Themen? Während die Menschen sich auf X und Facebook die Köpfe darüber einschlagen, ob die algerische Boxerin nun ein Mann oder eine Frau ist, führt Israel in Gaza seinen Völkermord fort. Während die Leitartikler ihren unmaßgeblichen Senf zum Geschlecht von Imane Khelif, die einem als Mensch nur leidtun kann, dazugeben, stationieren die USA ohne gesellschaftliche und politische Debatte hierzulande Mittelstreckenraketen. Das alles lassen „wir“ uns gefallen – aber wehe eine Boxerin sieht wie ein Kerl aus, dann schimpfen wir wie ein Rohrspatz und zeigen, dass man so was mit uns(!) nicht machen kann! Ist das nicht irre? Oder sehe ich nur ich das so?

Titelbild: EvrenKalinbacak/shutterstock.com

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Novak Djokovic: Held der Standhaftigkeit

Mit dem erstmaligen Gewinn der olympischen Goldmedaille am gestrigen Sonntag hat Novak Djokovic sich wohl endgültig seinen Status als erfolgreichster und einer der besten Tennisspieler aller Zeiten gesichert. In zwei knappen Sätzen besiegte er den 16 Jahre jüngeren Spanier Carlos Alcaraz, gegen den er kürzlich im Wimbledon-Finale noch krachend verloren hatte. „Ich habe meine Seele, […]

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Meeting with Federation Council Speaker Valentina Matviyenko and State Duma Speaker Vyacheslav Volodin

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. August 2024 - 12:30

The speakers of both chambers of the Russian Federation Federal Assembly summed up the results of law-making during the spring session.

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Bürgergeld: Diese Auswertung zeigt häufiges Fehlverhalten der Jobcenter

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Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) Hamburg, die am 11. Oktober 2023 gestartet ist, hat mit “Monitor Verwaltungshandeln” im Oktober letzten Jahres eine Initiative gestartet mit dem Ziel, “kritisches Verwaltungshandeln sichtbarer zu machen und systematische Mängel zu identifizieren.” Hierbei wurden Probleme mit Behörden gesammelt und ausgewertet.

Welche Behörden werden erfasst?

Die AGFW betont, dass Probleme mit Behörden keine Einzelfälle sind. Das Ziel des Wohlfahrtsverbandes ist es, dass Menschen in Hamburg mit weniger Bürokratie und auf niedrigerer Schwelle Zugang zu Behörden haben und so ihre sozialen Rechte besser durchsetzen zu können.

Die Meldungen umfassen das Jobcenter team.arbeit.hamburg, im Amt für Migration Abteilung Auszahlung Asylbewerberleistungen, bei den Fachämtern Grundsicherung und Soziales, an den jeweiligen Ämtern in Hamburg den Service vor Ort bei Ausländerangelegenheiten, die
Wohnungsnotfallhilfe und die Familienkasse.

Welche Probleme werden gemeldet?

Problemanzeigen werden vor allem aufgenommen zum Umgang mit Unterlagen, Erreichbarkeit und Geldleistungen, außerdem zu Bearbeitungszeiten, digitalem Service, Dolmetschen und Respekt.

Zwischen Oktober 2023 und Januar 2024 reichten Beratungsstellen 566 Meldungen ein, und 1.948 Problemanzeigen wurden dokumentiert. Dabei können Mitarbeitende von Beratungseinrichtungen und Behörden in Hamburg Probleme anonym anzeigen.

Jobcenter weit vorne bei den gemeldeten Problemen

Weit vorn in den Problemanzeigen sind das Amt für Migration Abteilung Auszahlung Asylbewerberleistungen und das Jobcenter team.arbeit.hamburg. Über einen äußerst kritischen Einzelfall beim team.arbeit.hamburg berichteten wir bereits bei gegen-hartz. 88 Prozent aller Problemanzeigen stammen aus den beiden genannten Behörden.

Unter diesen wiederum führt die Abteilung Auszahlung Asylbewerberleistungen mit 958 Problemanzeigen. Das sind rund die Hälfte aller Anzeigen. 761 Problemanzeigen betreffen das Jobcenter, also mehr als ein Drittel.

Wesentlich weniger Problemanzeigen kommen aus den den:
– Fachämtern Grundsicherung und Soziales (5 Prozent, 95 Meldungen),
– dem Hamburg Service vor Ort für Ausländerangelegenheiten (3 Prozent, 57 Meldungen),
– der Familienkasse (3 Prozent, 57 Meldungen) und
– den Fachstellen für Wohnungsnotfälle (1 Prozent, 26 Meldungen).

Was sind die Probleme mit dem Jobcenter?

Das Jobcenter “team.arbeit.hamburg” steht weit vorn unter den angezeigten Problemen, die Behörden Leistungsberechtigten bereiten. Welches Fehlverhalten wird im einzelnen gemeldet?

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In fast der Hälfte der Fälle (44 Prozent) lagen bereits eingereichte Unterlagen dem Jobcenter nicht vor, oder dieses fragte erneut nach ihnen. Bei 46 Meldungen -also 16 Prozent- war nach zwei Wochen keine Rückmeldung vom Jobcenter dazu gekommen, dass das Anliegen bearbeitet wird. In elf Prozent gab es keine Information innerhalb von 14 Tagen zum erfragten Sachstand.

Weniger häufig verweigerten Mitarbeiter der Infothek die persönliche Abgabe von Unterlagen (neun Prozent), erteilten Angestellte keinen nachgefragten Eingangsstempel (sechs Prozent), gab es keine Eingangsbestätigung vom Jobcenter (fünf Prozent), wurde nachgefragtes Scannen / Kopieren / Faxen verweigert (drei Prozent) oder die Ausgabe von Antragsunterlagen abgelehnt (zwei Prozent).

Systematische Mängel im Jobcenter

Es kann als sicher gelten, dass nur ein Bruchteil der Probleme, die Leistungsberechtigte mit dem Jobcenter Hamburg haben, auch gemeldet wird.

Unterm Strich zeigt sich so überdeutlich ein systematischer Mangel im Jobcenter Hamburg im Umgang mit Leistungsberechtigten, und dies gilt ganz besonders für Rückmeldungen zu deren Anliegen und einem angemessenen Umgang mit Unterlagen, die für Menschen, die auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sind, existentielle Bedeutung haben.

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Erhöht sich der Rentenzuschlag bis 7,5%, wenn sich meine Rente ändert?

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Immer wieder bekommen wir die Frage, ob sich der Rentenzuschlag bis zu 7,5% erhöht, wenn sich die Rente ändert. Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Was ist der Rentenzuschlag und wer profitiert davon?

Der Rentenzuschlag ist eine zusätzliche Leistung, die viele Rentner in Deutschland erwarten. Laut Angaben des Gesetzgebers sollen etwa 3 Millionen Menschen in Deutschland von einem Zuschlag bis zu 7,5% profitieren. Viele Betroffene warten jedoch noch auf die Auszahlung und die endgültigen Rentenbescheide.

Warum dauert die Auszahlung des Rentenzuschlags so lange?

Die Bearbeitung der Rentenzuschläge durch die gesetzliche Rentenversicherung nimmt Zeit in Anspruch. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung arbeiten intensiv daran, die Ansprüche der Rentner zu bearbeiten und auszuzahlen. Es ist jedoch Geduld gefragt, da dieser Prozess nicht über Nacht abgeschlossen werden kann.

Wie wird der Rentenzuschlag berechnet?

Die Berechnung des Rentenzuschlags ab Juli 2024 basiert auf den persönlichen Entgeltpunkten, die am 30. Juni 2024 vorliegen. Dies bedeutet, dass der Zuschlag sich aus dem Auszahlungsbetrag der Nettorente nach der Rentenanpassung ergibt.

Ein Beispiel: Wenn die Nettorente nach der Rentenanpassung 1000 Euro beträgt und der Zuschlag 7,5% beträgt, werden zusätzlich 75 Euro ausgezahlt.

Was passiert, wenn sich meine Rente nach dem 1. Juli 2024 ändert?

Ein häufiger Punkt der Verwirrung ist, ob eine Änderung der Rente nach dem Stichtag 1. Juli 2024 zu einer Neuberechnung des Rentenzuschlags führt. Hier ist die Antwort eindeutig: Nein.

Der Zuschlag berechnet sich einmalig zum 1. Juli 2024 anhand der ausgezahlten Nettorente. Erhöhungen der Rente unterjährig führen nicht zu einer Anpassung des Zuschlags, außer es handelt sich um eine allgemeine Rentenanpassung zum 1. Juli 2025.

Wann wird der Rentenzuschlag erneut berechnet?

Eine erneute Berechnung des Rentenzuschlags erfolgt am 1. Dezember 2025. Zu diesem Zeitpunkt endet die Übergangsregelung nach § 307j SGB VI und es gilt dann nur noch § 307i SGB VI.

Dies bedeutet, dass die Rentenversicherung prüfen wird, ob Anspruch auf den Zuschlag besteht und dieser anhand der Entgeltpunkte, die am 30. November 2025 erwirtschaftet wurden, berechnet wird.

Demnach ist die Antwort:
Der Zuschlag ändert sich nicht bei jeder Erhöhung der Rente, wenn diese sich unterjährig ändert. Geduld ist gefragt, bis die Rentenversicherung alle Anträge bearbeitet hat. Sollten sich Änderungen in der Rente ergeben, werden diese erst in der nächsten großen Überprüfung und Neuberechnung des Zuschlags berücksichtigt.

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Erwerbsminderungsrente plus Minijob – der bessere Weg in die Grundrente

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Der Grundrentenzuschlag soll all diejenigen entlasten, die lange in die Rentenkasse einzahlten, aber so gering verdienten, dass sie trotzdem nur eine mickrige Altersrente bekommen.

Grundrente richtet sich nach dem Einkommen

Darüber hinaus wird der Anspruch auf diesen Zuschlag jedes Jahr nach dem Einkommen ausgerechnet. Liegt dieses über der Grenze, die für den Zuschlag gesetzt ist, gibt es diesen nicht.

Ein Zuschlag, keine eigene Rente

Auch wenn allgemein von Grundrente gesprochen wird, handelt es sich um keine eigene Rente, sondern um einen Zuschlag, der auf die jeweilige Rente aufgeschlagen wird, wenn diese zu gering ausfällt.

Gering bedeutet dabei, dass die Bezüge höchstens 80 Prozent der Durchschnittsrente betragen.

Problem bei Erwerbsminderung

Wie sieht es aber aus, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen? Haben Sie dann auch einen Anspruch auf den Zuschlag, da bei Erwerbsgeminderten die Rente sehr häufig sehr niedrig bleibt?

Harte Kriterien

Grundsätzlich können auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag geltend machen. Dafür müssen aber enorme Hürden überwunden werden.

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Das Problem ist die Wartezeit

Das Hauptproblem für Erwerbsgeminderte ist die Wartezeit, die jeder Mensch, der den Grudnrentenzuschlag erhält, nachweisen muss. Das sind zumindest 33 Jahre Versicherungszeiten, die die Rentenkasse anerkennt.

Zurechnungszeit wird nicht angerechnet

Leider wird die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente nicht beim Grundrentenzuschlag angerechnet. Zurechungszeit bedeutet, dass Erwerbsgeminderte, die keine Rentenbeiträge als Erwerbstätige leisten können, so behandelt werden, als würden sie diese Beiträge leisten.

Beim Grundrentenzuschlag gilt diese Zurechnung nicht, und deshalb können Erwerbsgeminderte für die Zeiten, in denen sie nur die Rente beziehen, keine Wartezeit geltend machen.

Wann erhalten Erwerbsgeminderte den Grundrentenzuschlag?

Zusammengefasst: Erwerbsgeminderte erhalten den Grundrentenzuschlag, wenn sie erstens unter der gesetzten Einkommensgrenze liegen, ihre Rente also höchstens 80 Prozent der Durchschnittsrente entpricht.

Das trifft bei Erwerbsminderung häufig zu. Zweitens aber bekommen sie ihn nur, wenn sie die Beitragszeit von 33 Jahren erfüllen.

Ein Minijob bietet einen Ausweg

Wer nur eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird also die vorgeschriebene Wartezeit nur selten erfüllen können. Diese Ausnahmen sind vor allem diejenigen, bei denen die Erwerbsminderung erst spät im Erwerbsleben einsetzte, so dass bereits vorher die Wartezeit erfüllt war.

Ein Minijob ist der Ausweg aus der Sackgasse, trotz einer geringen (Erwerbsminderungs-) Rente keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag zu haben, weil Sie nicht genug Rentenbeiträge vorweisen können.

Der Minijob wird angerechnet

Die Zeiten, in denen Sie in versicherungspflichtigen Minijobs arbeiten, wird Ihnen sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten wie bei der Erwerbsminderungsrente und dem Grundrentenzuschlag angerechnet.

Auch bei einer vollen Erwerbsminderung, in der Sie nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können und dürfen, können Sie einen Minijob ausüben (oder auch mehrere Minijobs, die aufeinander folgen).

Die Hinzuverdienstgrenzen wurden erhöht

Zudem wurden am 1. Januar 2024 die Grenzen des Hinzuverdienstes für Erwerbsgeminderte deutlich angehoben. Sie liegen jetzt bei 18.558,75 Euro bei voller Erwerbsminderung sowie bei 37.117,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung.

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Kerkûk im Fokus imperialer Interessen

Die Kerkûk-Frage ist das Steckenpferd der türkische Faschismus. Über die turkmenische Minderheit versuchen türkische Faschisten der MHP schon seit Jahrzehnten, mit der Kerkûk-Frage Politik zu machen. Die de facto Koalition aus AKP und MHP haben die Kerkûk-Frage ganz oben auf die imperiale Wunschliste des Neoosmanismus gesetzt und unternimmt praktische Schritte, um die besetzten Gebiete bis Kerkûk auszudehnen.

Dabei spielt auch die Kerkûker Innenpolitik eine wichtige Rolle. Kerkûk wird von der südkurdischen Patriotischen Partei Kurdistans (YNK) regiert. Aktuell besteht die Gefahr, dass die kurdische Seite das Gouverneursamt über Kerkûk verliert. Kerkûk war nach der Befreiung und Verteidigung gegen den IS durch die Guerillakämpfer:innen von HPG (Volksverteidigungskräfte) und YJA Star (Verbände freier Frauen) an der Seite kurdischer Peschmerga de facto Teil von Südkurdistan. Nach einem von der PDK initiierten „Unabhängigkeitsreferendum“ wurde Kerkûk von den Peschmerga im Oktober 2017 aufgegeben und der irakischen Regierung bzw. den Iran-treuen Volksmobilisierungseinheiten übergeben. Analyst:innen vermuteten damals bereits ein Abkommen zwischen der PDK und der Türkei hinter diesem Vorgehen. Aber nicht nur die Türkei mischt mit.

Neun Milliarden Barrel Öl für British Petroleum

Erst am Donnerstag hatte das Büro des irakischen Premierministers mitgeteilt, dass ein Vorabkommen über die Erschließung der Öl- und Gasfelder im Norden von Kerkûk mit dem britischen Ölkonzern BP unterzeichnet worden sei. Nach Schätzungen von BP enthält Kerkûk etwa neun Milliarden Barrel förderbares Öl. Damit hat Großbritannien nach hundert Jahren einen Weg gefunden, Zugriff auf die Ausbeutung der reichen Ölvorkommen der Region zu erhalten. Die Ausbeutung der Ölvorkommen durch BP war schon 2014 projektiert worden, wurde aber eingefroren. Das Referendum und der Einmarsch der irakischen Truppen machten BP den Weg nun frei, die Ölvorkommen ausbeuten zu können. Die US-Regierung hatte bereits Truppen zum Schutz der strategischen Ressource entsandt. Die weiteren Verhandlungen über ein abschließendes Abkommen können sich noch bis 2024 hinziehen.

Die Türkei und die turkmenische Karte

Der türkische Staat spielt mit seinem ethnischen Nationalismus bis weit in den Mittleren Osten hinein die imperiale Karte. In der Kerkûk-Region nutzt er die Irakische Turkmenenfront (ITC) für ihre Interessen. Dabei setzt er auf den Söldnerkonzern SADAT, um die paramilitärischen Einheiten der ITC auszubilden. SADAT übernahm diese Aufgabe, nachdem der türkische Geheimdienst mit Waffenlieferungen an die ITC 2014 aufgeflogen war. So kommt nicht von ungefähr, dass der Generalverantwortliche der ITC, Hasan Turan, ein Vertreter des Söldnerkonzerns ist. Neben Turan sind auch Namen wie Erşad Salihi und Saddetin Ergeç, der frühere Generalverantwortliche, im Namen von SADAT dort tätig. Die Aktivitäten im Irak im Allgemeinen und in Kerkûk im Besonderen werden von dem SADAT-Think Tank ASSAM und dem SADAT beigeordneten Verein entlassener Armeeoffiziere ASDER in Ankara organisiert. ASDER ist der privatmilitärische Kern des AKP/MHP-Regimes und gilt unter anderem als Mitverantwortlich für die „Säuberung“ der Armee nach dem gescheiterten „Putschversuch“ 2106. Ali Coşar, der Vizepräsident der SADAT, ist für die Koordinierungsregion Irak/Kerkûk verantwortlich.

Paramilitärische Truppen für die Türkei

Dem türkischen Staat geht es darum, durch den MIT und SADAT eine Armee in Kerkûk aufzubauen. Einer dieser Versuche war der Aufbau von turkmenischen Brigaden. Sie agieren mittlerweile unter dem Dach der Volksmobilisierungseinheiten (Hashd al-Shabi), da das Engagement der Türkei hier den Iran auf den Plan gerufen hatte. Die Türkei hatte insbesondere die Turkmenen als Hashd al-Watani organisiert und im Militärstützpunkt Bashiqa in Mosul ausgebildet und ausgerüstet. Sie wurden 2017 den Hashd al-Shaabi angegliedert. Auch wenn sie nun zu diesem vom Iran dominierten Milizbündnis gehören, ändert dies nichts an ihren eigentlichen Interessen.

Entwicklung nach offizieller Auflösung der ITC-Brigaden

Am Freitag, dem 26. Juli 2024, kündigte das Hashd al-Shaabi-Kommando die Auflösung des Nordkommandos an. Dieses Kommando war von den turkmenischen Brigaden dominiert. Unmittelbar nach der Entscheidung gab es Reaktionen von verschiedenen Seiten, insbesondere vom schiitischen Religionsführer al-Sistani. Dabei ging es offensichtlich vor allem darum, der Türkei zu vermitteln, man habe mit der Angelegenheit nichts zu tun. Andererseits will die irakische Regierung der politischen Legitimation für die Verlegung türkischer Truppen tief in den Irak hinein unter dem Vorwand des „Schutzes der Turkmenen“ den Boden entziehen, indem sie behauptet, dass alle politischen Dynamiken und Komponenten des Irak in Hashd al-Shaabi vereint seien. Dies ist offensichtlich ein Versuch der Prävention gegenüber Ankaras neoosmanischen Ambitionen.

In Reaktion auf diese Politik des Iraks begann der türkische Staat eine neue turkmenische Truppe in Kerkûk zu rekrutieren und ließ diese in Çemçemal, aber auch an vielen anderen Orten angreifen. Daher wurden Sanktionen gegen eben diese Gruppe verhängt. Die turkmenischen Brigaden, die Basen im Westen von Kerkûk und im ländlichen Raum besitzen, wurden von den Parteien als Gefahr betrachtet. Es wird auch erwartet, dass die Türkei neue Initiativen in Bezug auf diese von der irakischen Zentralregierung finanzierte Truppe ergreifen wird. Insbesondere, da diese mit Hashd al-Shaabi verbunden ist.

Mögliche Perspektiven aufgrund der Diskussionen ums Gouverneursamt

Die Frist für die Wahl eines Gouverneurs von Kerkûk läuft am 11. August ab. Innerhalb dieses Zeitraums müssen sich die Parteien auf einen Kandidaten einigen. Dieser Prozess macht drei Alternativen möglich: Die erste Option ist die Ernennung eines Gouverneurs, der von der YNK und der irakischen Regierung gebilligt und vom Premierminister beauftragt wird; in der Diskussion sind unter anderem die Namen des derzeitigen irakischen Justizministers Xalid Shiwanî und Neşet Shahwêz Xurşîd. Die zweite Option wäre die Annullierung der Wahlen, während die dritte Möglichkeit, wenn auch unwahrscheinlich, die Wahl eines schiitischen Gouverneurs anstelle eines kurdischen Gouverneurs wäre, da die PDK, die sunnitischen Kräfte und das turkmenische Bündnis auf ihrer Politik beharren.

Iran, USA und Großbritannien mischen mit

Währenddessen verfolgen die USA und Großbritannien eine an der Ausbeutung der Ölvorkommen orientierte Politik. Der Ölexport soll nun nicht mehr über die PDK, sondern über die irakische Regierung abgewickelt werden.

Die irakische Regierung steht jedoch auch unter dem massiven Einfluss des Iran und so scheint es wahrscheinlich, dass iranische Diplomatie auch bei den Ölabkommen über Kerkûk im Hintergrund eine entscheidende Rolle spielen wird. Die Tatsache, dass der irakische Ölminister Hayan Abdulghani Mitglied einer Fraktion ist, die bekanntermaßen Teheran nahesteht und deren Vorsitz Nouri al-Maliki innehat, ist ein weiteres Indiz für eine wahrscheinliche Einflussnahme durch den Iran.

https://anfdeutsch.com/hintergrund/kriegsplane-von-ankara-im-spannungsfeld-des-iraks-und-sudkurdistans-42015 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kck-erklarung-zu-erdogans-besuch-im-irak-41882 https://anfdeutsch.com/hintergrund/diplomatischer-verkehr-fur-eine-neue-operation-im-irak-41287 https://anfdeutsch.com/hintergrund/analyse-demokratische-nation-ist-die-einzige-losung-fur-den-irak-40299

 

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Filmvorführung „Briefe aus Şengal“ in Göttingen

Nach einer Mahnwache in der Göttinger Innenstadt am 3. August wurde am Sonntagabend der Film „Briefe aus Şengal“ gezeigt. Eingeladen hatten Women Defend Rojava und Defend Kurdistan Göttingen zusammen mit dem AK Asyl. Im Anschluss sprach das Publikum mit der Regisseurin über den Film, der das erfahrene Leid des ezidischen Volkes durch die Gewalt des sogenannten Islamischen Staates, aber auch den entschlossenen Widerstand, Solidarität und die Würde der Menschen zeigte.

Der Film „Briefe aus Sengal“

Aus unterschiedlichen Perspektiven, entlang erinnerter Erlebnisse und Gedanken aus Briefen, erzählt der Film die Ereignisse Anfang August 2014 im Şengal. So schreibt ein junger Mann, wie er sich dem bewaffneten Widerstand einer kleinen Gruppe von Jugendlichen gegen den Islamischen Staat (IS) anschließt, nachdem er die Gräueltaten der IS-Banden erlebt hatte. In liebevollen Worten, gerichtet an den Guerillakämpfer der PKK, der die Gruppe anführte, erzählt er, wie er die Freiheitsbewegung Kurdistans kennenlernte und zu einem Kämpfer für die Freiheit wird. Ein junges Mädchen richtet ihre Worte an Gott. Sie beschreibt ihre Flucht aus Şengal-Stadt in die schützenden Berge. Nichts kann sie mit sich nehmen, außer einer zarten Pflanze im Blumentopf, der sie ihre Wünsche anvertraut, die mit einer Blüte in Erfüllung gehen werden. An ihrer Seite geschieht großes Leid, doch ihr Wunsch nach Freiheit für alle Ezid:innen geben ihr Kraft und Zuversicht. Briefe von und an mutige Frauen erzählen die Geschichte von Frauen, die in Auflehnung gegen patriarchale Strukturen in der eigenen ezidischen Gesellschaft die Waffen ergreifen, um sich und ihr Land zu verteidigen. Sie schreiben über den gemeinsamen Widerstand der Kämpfer:innen aus allen Teilen Kurdistans, über den Verlust von Genoss:innen und über die fehlende Zeit im Krieg, über das Gesehene und Erlebte zu weinen.

Diskussion mit der Regisseurin

Im anschließenden Filmgespräch berichtete die Regisseurin über die Entstehungsgeschichte des Films. Sie selbst war am 3. und 4. August im Şengal, erlebte die Ereignisse vor Ort und filmte. In „Briefe aus Şengal“ sind ihre und weitere dokumentarische Filmsequenzen mit nachgespielten Szenen verflochten. Die Regisseurin berichtete von den Planungen, die in einem Team von Frauen stattfanden, und den Dreharbeiten des Films an den Orten, an denen die Kämpfe gegen den IS im Şengal geführt wurden. An den nachgespielten Szenen des Films haben ausschließlich Menschen aus dem Şengal selbst mitgewirkt, die den Genozid miterlebten.

Viel wurde mit dem Publikum über die Geschichte der ezidischen Gesellschaft ausgetauscht und diskutiert, die ständige Bedrohung und die immer noch stattfindenden Angriffe von Seiten des türkischen Militärs. Die Regisseurin erinnerte daran, wie die südkurdische PDK die Ezid:innen im Şengal schutzlos zurückließen und dass es die Guerilla der PKK und die Volksverteidigungskräfte aus Rojava waren, die tausende Ezid:innen retteten. Doch auch die Situation von Ezid:innen in Deutschland war Thema. Teilnehmende Ezid:innen berichteten von akut drohenden Abschiebungen in den Irak und der Doppelmoral des deutschen Staats. Nach der Anerkennung des Genozids durch die Bundesregierung Anfang 2023 wurde nur wenige Monate später wieder begonnen, Ezid:innen abzuschieben. Berichtet wurde auch von den andauernden Bemühungen und Schwierigkeiten, die nach wie vor Tausende vom IS verschleppte und versklavte Frauen und Mädchen ausfindig zu machen und zu befreien – und vom deutschen Staat der nicht bereit ist, sich in konkreten Fällen gegen das Erdogan-Regime in der Türkei durchzusetzen. Dennoch gibt es auch nach zehn Jahren immer wieder Erfolge in der Befreiung, die weiter Hoffnung geben.

 

Trailer von „Briefe aus Şengal“

Die abschließend klare Botschaft der Regisseurin war: „Wir wollen nicht vergessen werden. Dieser Völkermord wurde zwar von Staaten wie Deutschland anerkannt, aber ansonsten wurde uns nicht geholfen. Von den Staaten brauchen wir nichts mehr zu erwarten. Es liegt bei den Menschen selbst, bei uns, den Genozid nicht zu vergessen und an der Seite der Opfer zustehen.“

https://anfdeutsch.com/kurdistan/Sengal-gedenkt-des-volkermords-vor-zehn-jahren-43130 https://anfdeutsch.com/aktuelles/gottingen-mahnwache-fur-die-opfer-des-Sengal-genozid-43132 https://anfdeutsch.com/kurdistan/deutschlandweites-gedenken-an-ferman-74-43131 https://anfdeutsch.com/aktuelles/ezidische-verbande-fordern-autonomiestatus-fur-Sengal-43133

 

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Wie wirken die neuen Lobbyregister-Regeln?

Seit Juli 2024 gelten deutlich verschärfte Regeln für das Lobbyregister. Wie gut funktionieren sie und wo bestehen weiterhin Probleme? Wir haben uns das am Beispiel der Lobbyagentur EUTOP genauer angeschaut.

In den kommenden Wochen werden wir Schlaglichter auf einzelne Bereiche werfen und kritisch beleuchten. Eine umfassende Bewertung der neuen Regeln haben wir bereits in unserem Lobbyreport 2024 vorgenommen. Nun geht es um die Praxis. In diesem ersten Teil widmen wir uns dem Thema Lobbyismus im Auftrag.

Eine Kernfunktion eines Lobbyregisters ist es, sichtbar zu machen, wer in wessen Auftrag Interessen vertritt und auf was genau die Lobbyarbeit abzielt. Vor der Reform des Lobbyregister-Gesetzes durch die Ampelkoalition war beides nur sehr eingeschränkt gegeben: Lobbyist:innen waren nicht verpflichtet transparent zu machen, auf welche Gesetze sie einwirken wollen. Lobby-Dienstleister wie Lobbyagenturen oder -kanzleien mussten zwar ihre Auftraggeber benennen, aber keine weiteren Angaben machen, was sie für diese eigentlich leisten und wie viel Geld sie dafür bekommen.

Altes Lobbyregister schaffte nur wenig Klarheit

Zudem wurde die Transparenz darüber, wer eigentlich in wessen Auftrag auf Bundesregierung und Bundestag zugeht, erheblich durch Kettenbeauftragungen beeinträchtigt. Konkret: Unternehmen X erteilt Lobbyagentur Y einen Auftrag, diese reicht diesen an ihre Partneragentur Z weiter, die wiederum Unterauftragnehmer A beauftragt. Letzterer gab dann nur Agentur Z als Auftraggeber an, welche wiederum Agentur Y nannte, sodass für niemanden nachvollziehbar war, für welche der vielen Kunden von Agentur Y Unterauftragnehmer A letztlich tätig war.

Diese fehlende Information ist aber äußerst relevant. Denn es ist ein großer Unterschied, ob zum Beispiel eine ehemalige Verteidigungsministerin für einen Rüstungskonzern Lobbyarbeit betreibt oder ob sie für einen Konzern tätig ist, mit dessen Bereich sie als Politikerin keine Berührungspunkte hatte.

Die Lobbyagentur EUTOP beschäftigt zahlreiche frühere Politiker:innen

Diese Problematik haben wir im Lobbyreport 2024 am Beispiel der Lobbyagentur-Familie EUTOP ausführlich beleuchtet. EUTOP ist besonders betrachtenswert, da die Agentur zahlreiche ehemals hochrangige Politiker:innen als Unterauftragnehmer beauftragt. Diese dienen dazu, ihr Netzwerk zu aktiven Politiker:innen und ihre Kenntnisse des Politbetriebs zu nutzen, um den Kunden von EUTOP die Türen zu öffnen und Informationen einzuholen. Daher ist es von besonderem Interesse zu erfahren, wer letztlich für wen bei Bundestag und Bundesministerien an die Türen klopft.

Hochrangige Ex-Politiker:innen wurden Lobbyist:innen

Im Lobbyreport hatten wir ganze 25 Ex-Politiker:innen identifiziert, die für EUTOP tätig waren, darunter ehemalige Minister:innen, Staatssekretär:innen, Bundestags- und Europaabgeordnete. Für welche der Auftraggeber von EUTOP, darunter Konzerne aus vielen verschiedenen Branchen wie Bayer, Huawei, Krauss-Maffei Wegmann, BMW, Südzucker, British American Tobacco und ExxonMobil, sie jeweils eingesetzt wurden, war aber nicht feststellbar.

Das verschärfte Gesetz soll Abhilfe schaffen: Werden Lobbyaufträge weitergereicht, müssen die Unterauftragnehmer angegeben werden. Zudem müssen Lobbyist:innen transparent machen, auf welche Gesetze sie einwirken wollen und was der Auftrag umfasst. Was lässt sich also mit dem neuen Gesetz erkennen? Wurde das Transparenzziel erreicht?

Neues Lobbyregister verbessert Transparenz

Kurz gesagt: Ja und Nein. Es lässt sich nun tatsächlich deutlich besser nachvollziehen, welche der Ex-Politiker:innen für welche Unternehmen tätig sind. Aber so wie EUTOP und teilweise ihre Unterauftragnehmer die neuen Regeln umsetzen, bleiben dennoch Fragen offen. Die Bundestagsverwaltung sollte hier genau hinschauen.

Zunächst lässt sich feststellen, dass sich die Zahl der laut den Angaben der Agenturfamilie EUTOP konkret benannten Unterauftragnehmern deutlich reduziert hat. Waren es zuvor 27 Lobbyist:innen (davon 25 Ex-Politiker:innen), die nach den alten Regeln eine der EUTOP-Agenturen als Auftraggeberin identifizierten, benennt EUTOP jetzt lediglich 13. Diese sind meist für mehrere der EUTOP-Kunden tätig, Anzahl jeweils in Klammern:

  • Leo Dautzenberg (10), CDU-Bundestagsabgeordneter 1998-2011
  • Volkmar Vogel (9), CDU Bundestagsabgeordneter 2002-2021, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 2020-2021
  • TKM Consulting (7), Beratungsunternehmen von Martin Dörmann, SPD-Bundestagsabgeordneter 2002-2017
  • Ursula Heinen-Esser (6), CDU-Bundestagsabgeordnete 1998-2013, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium 2007-2013, Ministerin für Umwelt und Landwirtschaft in NRW 2018-2022.
  • Dr. Hans-Ulrich-Krüger (5), SPD-Bundestagsabgeordneter 2002-09 & 2013-17
  • Clemens Neumann (5), Abteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium 2006–2019
  • Ludwig Stiegler (5), SPD-Bundestagsabgeordneter 1980-2009
  • Dr. Hans Bernhard Beus (3), Staatssekretär im Bundesfinanzministerium 2010-2013 und im Bundesministerium des Innern 2008–2010
  • Alexander Pickart Alvaro (2), FDP-Europaabgeordneter 2004-2014, Vizepräsident des Europaparlaments 2011–2014
  • Franz-Josef Lersch-Mense (2), SPD, NRW-Europa- und Medien-Minister 2015–2017, Chef der Staatskanzlei NRW 2010–2017
  • Uwe Beckmeyer (ExxonMobil), SPD, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium 2013–2018
  • Dr. Wolfgang Herrmann (Bayer AG), Präsident der TU München 1995-2019
  • Christine Scheel (Edeka), Grünen-Bundestagsabgeordnete 1994-2012
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Betrachtet man die Lobbyregister-Einträge dieser EUTOP-Unterauftragnehmer, fällt auf, dass die Angaben dort in einigen Fällen von denen von EUTOP selbst abweichen oder zumindest Fragen offen lassen. Die meisten der Unterauftragnehmer:innen geben an, lediglich einen Auftrag von EUTOP erhalten zu haben, auch wenn sie für mehrere der EUTOP-Kunden tätig sind. Der Auftrag wird dann sehr allgemein beschrieben und ist bei den meisten EUTOP-Lobbyist:innen exakt gleich formuliert:

„Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.“

Unkonkrete Angaben

Diese Formulierung findet sich bei Leo Dautzenberg, Volkmar Vogel, Martin Dörmann, Hans-Ulrich Krüger, Clemens Neumann, Ludwig Stiegler, Uwe Beckmeyer, Wolfgang Herrmann, Christine Scheel und in leichter Abwandlung bei Hans Bernhard Beus.

Lediglich Ursula Heinen-Esser macht genauere Angaben zu den EUTOP-Aufträgen. Einer ihrer Aufträge bezieht sich demnach auf die Strom- und Gaspreisbremse. Ein anderer hat zum Ziel, eine Verschärfung des Gesetzes zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich abzuwenden. Möchte man nun herausfinden, wer der eigentliche Auftraggeber zu diesen beiden Aufträgen ist, ist einige Recherchearbeit notwendig. Der erste Auftrag zur Strom- und Gaspreisbremse geht auf Edeka zurück, was aus den Angaben von EUTOP Europe hervorgeht. Dort ist außerdem sichtbar, dass Heinen-Esser für den Edeka-Auftrag eingesetzt wird. Doch auf welchen der EUTOP-Kunden könnte der Auftrag im Agrarbereich zurückgehen?

Heinen-Esser gibt an, das konkrete Regelungsvorhaben, um das es bei dem Auftrag gehe, sei die „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette“. Diese Formulierung findet sich wiederum ebenfalls bei der Auftragsbeschreibung von EUTOP Europe zu Edeka. Somit lässt sich schlussfolgern, dass Heinen-Esser im Auftrag von EUTOP für Edeka in diesen beiden Bereichen tätig ist. Nicht aber etwa beim Thema Verbot von Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt in für Kinder relevanten Medien. In dieser Sache ist EUTOP Europe zwar für Edeka aktiv, aber eben nicht Heinen-Esser. Das Thema Werbeverbot findet sich dagegen in den Angaben des ehemaligen Abteilungsleiters im Bundeswirtschaftsministeriums Clemens Neumann, der demnach in dieser Hinsicht für Edeka unterwegs ist. Er schlüsselt das allerdings nicht auf, was den Rechercheaufwand erhöht und die Nachvollziehbarkeit einschränkt.

Nur eine EUTOP-Lobbyistin schlüsselt Aufträge auf

Sind die Angaben also wie vom Gesetz vorgesehen vollständig erfolgt, lässt sich nun durchaus gut nachvollziehen, wer für wen in welcher Hinsicht tätig ist – auch wenn dazu etwas zusätzlicher Rechercheaufwand nötig ist. Heinen-Esser ist allerdings die einzige unter den Unterauftragnehmer:innen von EUTOP, die einzelne Aufträge aufschlüsselt. Die anderen geben wie erwähnt nur einen globalen Auftrag an, auch wenn es sich vermutlich um völlig unterschiedliche Tätigkeiten handelt. Das erschwert die Nachvollziehbarkeit.

Zudem stellt sich aber auch bei Heinen-Esser die Frage, was sie für die anderen EUTOP-Kunden tut, für die sie neben Edeka ebenfalls tätig ist. Laut den EUTOP-Angaben ist sie für den Zentralverband Oberflächentechnik, die Deutsche Telekom, British American Tobacco, Bayer sowie ExxonMobil tätig. Zu keinem dieser Kunden findet sich eine Auftragsbeschreibung in ihrem Eintrag und es wird auch kein Gesetz oder keine Verordnung genannt, das zu diesen Kunden passt. Insofern ist die Transparenz dann doch stark eingeschränkt, wenn die Angaben inkonsistent oder nicht vollständig sind.

Viele offene Fragen

Fragen bleiben daher an vielen Stellen. Wenn etwa die Unterauftragnehmer angeben, keine konkreten Regelungsvorhaben beeinflussen zu wollen, obwohl das Teil des eigentlichen Auftrags an EUTOP ist. So ist zum Beispiel der ehemalige TU München-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Herrmann laut EUTOP für die Bayer AG unterwegs. Teil des Auftrags von Bayer an EUTOP ist es, auf die Pflanzenschutzanwendungsverordnung einzuwirken, um den Einsatz von Glyphosat in Deutschland weitgehend zu ermöglichen. Wolfang Herrmann gibt dagegen an, auf kein konkretes Regelungsvorhaben Einfluss zu nehmen. Damit stellt sich die Frage, was er stattdessen im Auftrag von Bayer tut.

Ähnlich sieht es bei Franz-Josef Lersch-Mense aus, der für EUTOP für die Deutsche Post und Autobahn Tank+Rast tätig ist. Laut seines Eintrags bezieht sich seine Arbeit aber ebenfalls auf kein konkretes Regelungsvorhaben. Somit bleibt letztlich offen, ob die Einträge unvollständig sind oder es sich tatsächlich um andere Tätigkeiten im Auftrag der Deutschen Post und Autobahn Tank+Rast handelt, die sich nicht auf ein konkretes Regelungsvorhaben beziehen. Wobei sich durchaus die Frage stellt, wie das sauber voneinander abgegrenzt sein soll.

Unvollständig erscheint auch der Eintrag von Martin Dörmann/TKM Consulting. Dörmann ist für sieben EUTOP-Kunden tätig, darunter DocMorris und die Deutsche Telekom. Als konkrete Regelungsvorhaben sind aber offenbar wieder nur diejenigen benannt, die sich aus dem Auftrag von Edeka ergeben. Zwar nennt Dörmann unter „Interessenbereiche“ die für DocMorris und Telekom relevanten Bereiche wie „Arzneimittel“, „Cybersicherheit“ und „Datenschutz und Informationssicherheit“. Die konkreten Regelungsvorhaben wie im Fall von DocMorris die Apothekenbetriebsverordnung findet sich bei Dörmann aber eben nicht.

Die Liste an Beispielen ließe sich noch länger fortsetzen.

EUTOP-Lobbyist:innen ohne Auftrag

In eine andere Kategorie fallen diejenigen ehemaligen Politiker:innen, die im Lobbyregister selbst angeben, für EUTOP tätig zu sein, aber bei den EUTOP-Agenturen nirgends als Unterauftragnehmer benannt sind. Hier zu nennen sind unter anderem:

  • der ehemalige einflussreiche SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs mit seiner Beratungsfirma Duckdalben Consulting
  • der ehemalige Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen Bundestagsfraktion Volker Beck, im Register eingetragen mit seinem Beratungsunternehmen N.N.
  • der ehemalige Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes im Bundeskanzleramt Günter Heiß
  • der ehemalige EU-Abgeordnete (CDU) Karl Heinz Florenz

Johannes Kahrs gibt beispielsweise an, für EUTOP unter anderem in den Bereichen Arzneimittel, Automobilwirtschaft, Digitalisierung, Energienetze, Steuern und Abgaben und Rüstungsangelegenheiten unterwegs zu sein. Das würde eine Tätigkeit im Auftrag von EUTOP-Kunden wie DocMorris, BMW, Deutsche Telekom oder KNDS (ehemals Krauss-Maffei Wegmann) nahelegen. Doch laut den Angaben von EUTOP ist Kahrs bzw. Duckdalben Consulting für keinen dieser Kunden als Unterauftragnehmer eingesetzt.

Auffällig ist auch, dass Kahrs laut Register zwischen 100.000 und 150.000 Euro im Jahr 2023 von EUTOP Europe erhalten hat. Das macht es noch fragwürdiger, dass er dort nirgends als Unterauftragnehmer auftaucht.

Irreführende Lobbyregister-Angaben

Volker Beck gibt dagegen an, gleich in allen möglichen Interessenbereichen von „Allgemeine Energiepolitik“ bis „Zivilrecht“ im Auftrag von EUTOP tätig zu sein. Dazu gehören dann auch Bereiche, in denen EUTOP selbst sicher keinen Auftrag hat, wie „Vorschulische Bildung“ oder „Breitensport“. Bei EUTOP selbst taucht Beck ebenfalls nirgends auf. Was soll der Eintrag also? Gibt es eine vertragliche Beziehung zwischen Beck und EUTOP? Oder nicht?

Solche Einträge sorgen nicht für Klarheit, sondern erscheinen irreführend. Gerade ehemalige hochrangige Politiker:innen und Amtsträger:innen sollten Transparenz bei ihren Lobbytätigkeiten ernst nehmen, statt verwirrende und am Ende verschleiernde Einträge im Lobbyregister zu hinterlassen. EUTOP muss sich zudem fragen lassen, warum Kahrs, Beck und Co. angeben, in ihrem Auftrag unterwegs zu sein, obwohl das nach EUTOP-Angaben nicht der Fall ist.

Fazit

Es lässt sich feststellen, dass wir im verschärften Lobbyregister deutlich mehr darüber erfahren, welche Lobbyist:innen in wessen Auftrag auf welche Gesetzesvorhaben einwirken wollen. Allerdings zeigt sich auch, dass bereits jetzt Informationen ausgelassen oder Angaben vage formuliert werden. Entsprechend finden sich alleine in den Einträgen des EUTOP-Firmengeflechts viele Lücken und widersprüchliche Angaben. Das zeigt, wie wichtig die Kontrolle und Durchsetzung des Registers ist. Gerade bei den Lobbyagenturen sollte die Bundestagsverwaltung genau hinsehen und früh durchgreifen, damit zentrale Informationen auch wirklich im Register angegeben werden. Ist das aber der Fall, ist die Lobby-Transparenz in Deutschland durch das Register wirklich ein großes Stück vorangekommen.

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Früher in Rente ohne Abschlag: Diese Jahrgänge haben Glück – Ganze Tabelle

Lesedauer 2 Minuten

In der Vergangenheit war es unter bestimmten Umständen möglich, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Doch wie sieht es heute aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ohne Abzüge in Rente zu gehen? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema abschlagsfreie Rente.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente

Eine abschlagsfreie Rente können Sie unter bestimmten Bedingungen erhalten.

Eine Voraussetzung ist, dass Sie 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Dies bedeutet, dass während dieser Zeit sowohl Sie als auch Ihre Arbeitgeber Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.

Die 45 Jahre müssen jedoch nicht ausschließlich aus Erwerbsarbeit bestehen. Auch andere Zeiten, wie Kindererziehung oder Pflege, können angerechnet werden.

Regelaltersgrenze und vorzeitige Rente

Die Regelaltersgrenze, das gesetzliche Renteneintrittsalter, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Wenn Sie die Voraussetzung der 45 Versicherungsjahre erfüllen, können Sie zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente gehen.

Ein Beispiel: Rentenversicherte, deren gesetzliches Rentenalter bei 67 Jahren liegt, können bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand treten.

Rente für schwerbehinderte Menschen Frühere Rente für Schwerbehinderte

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben ebenfalls die Möglichkeit, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Voraussetzung hierfür ist neben der Schwerbehinderung, dass sie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.

Anrechnungszeiten bei der 35-jährigen Versicherungszeit

Für die 35-jährige Versicherungszeit zählen nicht nur Zeiten der versicherungspflichtigen Arbeit, sondern auch andere relevante Zeiten. Dazu gehören:

  • Kindererziehungszeiten
  • Pflege von Angehörigen
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Phasen längerer Krankheit
  • Unterschiede je nach Jahrgang
Letzte Jahrgänge mit abschlagsfreier Rente ab 63

Rentenberechtigte, die 1952 geboren wurden, konnten noch im Monat ihres 63. Geburtstags ohne Abschläge in Rente gehen.

In den folgenden Jahren stieg die Altersgrenze schrittweise an. Zum Beispiel konnten Menschen des Jahrgangs 1957 erst mit 63 Jahren und zehn Monaten ohne Abzüge in den Ruhestand treten.

Grundvoraussetzung war jeweils die Erfüllung der 45 Versicherungsjahre.

Wann ist das gesetzliche Renteneintrittsalter?

In dieser Tabelle können Sie sehen, wann das gesetzliche Renteneintrittsalter ist:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze 1955 65 und 9 Monate 1956 65 und 10 Monate 1957 65 und 11 Monate 1958 66 1959 66 und 2 Monate 1960 66 und 4 Monate 1961 66 und 6 Monate 1962 66 und 8 Monate 1963 66 und 10 Monate 1964 67 Rente wegen Erwerbsminderung Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Neben der Altersrente gibt es auch die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn jemand aufgrund einer chronischen Erkrankung länger als sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Arbeit auszuführen.

Voraussetzung ist, dass das “gesundheitliche Restleistungsvermögen” unter drei Stunden täglich liegt.

Frühestmöglicher Bezug

Eine EM-Rente kann theoretisch bereits in jungen Jahren, wie in den 20ern, bezogen werden.

Häufiger tritt dieser Fall jedoch bei älteren Personen auf, die bereits die 50 überschritten haben und ernsthafte gesundheitliche Probleme entwickeln.

Steuerliche Aspekte Steuern auf die Rente

Der Bezug einer abschlagsfreien Rente hat keine direkten Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Steuern. Allerdings können bei Vorliegen einer Schwerbehinderung steuerliche Erleichterungen in Betracht kommen.

Beratungsmöglichkeiten Anlaufstellen für Rentenfragen

Wenn Sie weitergehende Fragen zur vorgezogenen Rente haben, stehen Ihnen mehrere Beratungsstellen zur Verfügung.

Die Antrags- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind hierbei Ihre erste Anlaufstelle.

Sollten Sie dort keinen Termin bekommen oder eine unabhängige Meinung einholen wollen, können Sie sich auch an die Sozialrechtsberatung des SoVD (Sozialverband Deutschland) wenden.

Insgesamt gibt es also auch heute noch verschiedene Möglichkeiten, ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über Ihre individuellen Voraussetzungen informieren und die entsprechenden Nachweise bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.

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Palestinian female martyred by Israeli occupation fire in Jenin

SANA - Syrian Arab News Agency - 5. August 2024 - 11:06

Occupied Jerusalem, SANA- A Palestinian female has martyred by Israeli occupation fire in Jenin city, the West Bank.

Wafa News Agency reported that the Palestinian woman was injured by the occupation forces fire on May 21 during the assault on Jenin and its camp.

The occupation forces arrested her at the time, but released her due to the seriousness of her health condition, days after her detention to become a martyr this morning, affected by her injury.

On Saturday, 9 Palestinians were martyred by occupation forces fire in Tulkarm city, the West Bank.

Manar Salameh

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Schwerbehinderung: Einzel-GdB von 10 zählt nicht

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Die Berechnung des Grades der Behinderung (GdB) ist komplex. Der GdB soll die  Auswirkungen von Gesundheitsstörungen von Menschen mit einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben belegen.

Hierbei ist nicht die Diagnose der Krankheit entscheidend, sondern die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltag.

Im Folgenden erklären wir, wie der GdB berechnet wird, insbesondere wenn mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen.

Die Funktionseinschränkung ist entscheidend, nicht die Diagnose

Der Grad der Behinderung (GdB) bemisst sich nach den Auswirkungen von Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wichtig ist hierbei, dass nicht die Diagnose einer Krankheit im Vordergrund steht, sondern die tatsächliche Beeinträchtigung, die diese Krankheit verursacht.

Eine Krankheit wird nur dann als Behinderung anerkannt, wenn sie mindestens einen GdB von 20 aufweist. Die Beurteilung erfolgt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die in der Versorgungs-Medizin-Verordnung festgehalten sind.

Wie werden mehrere Funktionsbeeinträchtigungen bewertet?

Oftmals liegen bei einer Person mehrere Gesundheitsstörungen vor, die jeweils einzeln bewertet werden müssen. Hier stellt sich die Frage, wie diese einzelnen Behinderungen zu einem Gesamt-GdB zusammengefasst werden.

Der rechtliche Rahmen
§ 152 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX besagt, dass bei mehreren Beeinträchtigungen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der GdB nach den Gesamtauswirkungen aller Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt wird.

Das bedeutet, dass die einzelnen GdB-Werte nicht einfach addiert werden, sondern die Gesamtauswirkung aller Funktionsbeeinträchtigungen entscheidend ist.

Einzelne Werte sind nicht zu addieren

Bei der Bildung des Gesamt-GdB wird die Funktionsstörung, die den höchsten Einzelwert aufweist, als führende Behinderung betrachtet.

Anschließend wird geprüft, inwieweit weitere Funktionsbeeinträchtigungen das Ausmaß der Behinderung vergrößern. Eine einfache Addition der Einzelwerte ist nicht zulässig.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat zudem andere rechnerische Modelle als unzulässig erklärt.

Einzel-GdB von 10 zählt nicht

Leichte Gesundheitsstörungen, die einen GdB von 10 verursachen, führen in der Regel nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.

Auch wenn mehrere solcher leichten Gesundheitsstörungen vorliegen, bleiben diese bei der Gesamtbewertung meist unberücksichtigt.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Funktionsbeeinträchtigung eine andere besonders nachteilig beeinflusst.

Weitere Funktionsstörungen erhöhen den Gesamt-GdB nicht automatisch

Liegt neben der führenden Funktionsstörung eine oder mehrere Gesundheitsstörungen mit einem GdB von mindestens 20 vor, erhöht dies den Gesamt-GdB nicht automatisch.

Das BSG hat festgelegt, dass zusätzliche GdB-Werte von mindestens 20 nicht zwingend zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB um mindestens 10 Punkte führen. Entscheidend ist immer eine Gesamtschau der Einzelbehinderungen und deren Beziehung zueinander.

Gesamtbetrachtung aller Einzelbehinderungen

Die Bewertung erfolgt immer durch eine Gesamtbetrachtung aller Einzelbehinderungen.

Dabei ist zu prüfen, wie sich die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen gegenseitig beeinflussen und ob sie sich verstärken oder nicht.

Nehmen wir ein Beispiel

Gesundheitsstörungen können sich überschneiden und denselben Lebensbereich betreffen. So könnte zum Beispiel eine ausgeprägte Hüftarthrose das Gehen stark einschränken, während eine leichte Funktionsstörung der Lendenwirbelsäule in diesem Bereich kaum noch eine zusätzliche Beeinträchtigung darstellt.
Ähnliches gilt für Herz- und Lungenerkrankungen, die beide die Leistungsfähigkeit beeinflussen. Wenn eine der Erkrankungen bereits stark ausgeprägt ist, hat die andere möglicherweise keinen signifikanten Einfluss mehr auf den GdB.

Tritt jedoch eine Erkrankung hinzu, die einen anderen Lebensbereich betrifft, liegt keine Überschneidung vor. Ein Beispiel hierfür wäre eine Hörminderung, die zusätzlich zu einer Bewegungsstörung vorliegt und den Bereich der Kommunikation betrifft.

Verstärkende Wechselwirkungen

Im Rahmen der Gesamtbewertung ist auch zu prüfen, ob sich einzelne Behinderungen gegenseitig verstärken. Dies ist der Fall, wenn sich die Funktionseinschränkungen ungünstig beeinflussen. Ein Beispiel hierfür wäre eine Funktionsstörung der Lendenwirbelsäule in Kombination mit einer Funktionsstörung der Kniegelenke.

Da die Knie zur Kompensation der Rückenprobleme besonders belastet werden, verstärkt die Einschränkung der Knie die Gesamtbehinderung.

Ein weiteres Beispiel für eine verstärkende Wechselwirkung wäre eine Sehminderung in Kombination mit einer Hörminderung. Beide Beeinträchtigungen zusammen verschlechtern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben deutlich stärker, als es jede für sich allein tun würde.

Gutachtliche Stellungnahme immer überprüfen

Die Bewertung der einzelnen Funktionseinschränkungen und die Bildung des Gesamt-GdB ist stets eine Einzelfallentscheidung. Die zuständige Behörde dokumentiert ihre Bewertung in einer gutachtlichen Stellungnahme. Es ist empfehlenswert, diese Stellungnahme durch Fachkundige, wie den DGB Rechtsschutz oder dem SoVD vor Ort, überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alles korrekt und fair berücksichtigt wurde.

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