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Die CDU könnte regieren – wenn sie nur wollte

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg ist gelaufen. Das Wettrennen zwischen den regierenden Grünen und der mitregierenden CDU ging aus wie schon vor fünf Jahren, wobei die CDU stärker zunahm als die Grünen ab – es ist fast ein Patt mit weniger als einem Prozent Unterschied. Die Wahlanalysen zeigen, dass nicht die Wahlprogramme entscheidend waren, sondern der […]

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Schwerbehinderung: 45.000 Euro gefordert doch das Gericht glaubt die Bewerbung nicht

Lesedauer 4 Minuten

Ein schwerbehinderter Bewerber fordert nach einer Absage mindestens 45.000 Euro Entschädigung – und verliert vor Gericht. Genau dieser Kontrast macht den Fall aus Hamm so brisant. Denn das Urteil richtet sich nicht gegen die Rechte schwerbehinderter Menschen. Es richtet sich gegen Bewerbungen, die nach Auffassung des Gerichts gar nicht auf eine echte Stelle, sondern auf eine spätere Klage angelegt waren.

Nach der veröffentlichten Fachberichterstattung wies das Arbeitsgericht Hamm die Klage ab, weil weder eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung ausreichend dargelegt worden sei noch eine ernsthafte Bewerbung erkennbar gewesen sei.

Aus Sicht des Gerichts sprach das Gesamtbild vielmehr für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen. Damit zieht die Entscheidung eine klare Grenze: Der Schutz aus AGG und SGB IX ist stark. Er ist aber kein Instrument, um aus kalkulierten Absagen Geldforderungen zu machen.

45.000 Euro gefordert – doch das Gericht glaubte die Bewerbung nicht

Im konkreten Fall bewarb sich ein schwerbehinderter Jurist mit einem Grad der Behinderung von 90 auf eine Stelle als Produktmanager bei einem privaten Unternehmen. Gesucht wurde eine Person mit technischer Führungserfahrung, die für Entwicklung, Skalierung und den technischen Erfolg der Plattformen verantwortlich sein sollte. Nach der Absage verlangte der Bewerber mindestens drei Monatsgehälter und bezifferte seine Forderung auf mindestens 45.000 Euro.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach der Berichterstattung sah es schon keine tragfähig dargelegte Benachteiligung. Vor allem aber hielt es die Bewerbung insgesamt für rechtsmissbräuchlich. Entscheidend war nicht nur ein einzelner Umstand, sondern die Summe mehrerer Punkte.

Besonders ins Gewicht fiel demnach die Entfernung von mehr als 570 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsort. Hinzu kamen eine fehlende erkennbare Umzugsbereitschaft, eine ungekündigte Vollzeitbeschäftigung und zahlreiche weitere Entschädigungsprozesse des Klägers gegen andere Arbeitgeber.

Für das Gericht ergab sich daraus offenbar kein Bild eines Bewerbers, der die Stelle wirklich antreten wollte. Es sah vielmehr eine Scheinbewerbung mit anschließendem Klageziel.

Das Urteil trifft nicht schwerbehinderte Bewerber – sondern Scheinbewerbungen

Genau an diesem Punkt ist eine saubere Einordnung entscheidend. Das Urteil bedeutet nicht, dass schwerbehinderte Menschen bei Bewerbungen schlechter geschützt wären. Es bedeutet auch nicht, dass Arbeitgeber gesetzliche Pflichten locker nehmen dürften. Die eigentliche Aussage ist eine andere: Rechte bleiben bestehen. Missbrauch kann trotzdem scheitern.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Linie bereits vorgezeichnet. Danach kann ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG am Einwand des Rechtsmissbrauchs scheitern, wenn es einer Person von Anfang an nicht um die Stelle selbst ging, sondern nur um den formalen Bewerberstatus und die spätere Geltendmachung von Ansprüchen.

Die Konsequenz ist klar. Nicht jede abgelehnte Bewerbung ist ein Fall von Diskriminierung. Aber auch nicht jede gescheiterte Klage beweist, dass ein Arbeitgeber sauber gehandelt hat. Gerichte prüfen beides: Gab es Anhaltspunkte für eine Benachteiligung? Und war die Bewerbung überhaupt ernst gemeint?

Warum Arbeitgeber das Urteil nicht falsch verstehen dürfen

Wer jetzt glaubt, das Urteil sei ein Freifahrtschein für Arbeitgeber, liest es falsch. Die Schutzvorschriften des SGB IX gelten weiter. Nach § 164 SGB IX müssen Arbeitgeber prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Diese Pflicht gilt allgemein und nicht nur im öffentlichen Dienst.

Noch strenger sind die Regeln für öffentliche Arbeitgeber. § 165 SGB IX enthält besondere Pflichten. Dazu gehört vor allem, dass schwerbehinderte Bewerber grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, wenn ihnen die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Genau diese Einladungspflicht ist in der Praxis oft entscheidend, weil ihre Verletzung ein starkes Indiz für eine Benachteiligung sein kann.

Im Fall aus Hamm spielte genau dieser Unterschied eine wichtige Rolle. Bei dem beklagten Unternehmen handelte es sich nach der Berichterstattung nicht um einen öffentlichen Arbeitgeber. Deshalb griff die besondere Einladungspflicht hier gerade nicht. Das entlastete den Arbeitgeber in diesem Punkt, aber eben nur in diesem.

Die eigentliche Lehre aus dem Fall

Der Fall aus Hamm ist deshalb mehr als nur eine Gerichtsnotiz. Er zeigt, wo der Diskriminierungsschutz endet – und warum diese Grenze wichtig ist. Wer ernsthaft eine Stelle will und wegen einer Behinderung benachteiligt wird, behält seine Rechte. Wer sich dagegen nur auf dem Papier bewirbt, um nach einer Absage Entschädigung zu verlangen, riskiert eine harte Niederlage vor Gericht.

Gerade deshalb schützt das Urteil den Diskriminierungsschutz indirekt sogar. Denn nur wenn Gerichte zwischen echter Benachteiligung und taktischer Scheinbewerbung unterscheiden, bleibt der rechtliche Schutz glaubwürdig. Sonst würden missbräuchliche Klagen und berechtigte Ansprüche in einen Topf geworfen. Genau das verhindert diese Entscheidung.

Für Betroffene ist die Botschaft deshalb doppelt wichtig. Ja, Schutzrechte gelten weiter. Ja, Verfahrensverstöße von Arbeitgebern können weiter erhebliche Folgen haben. Aber nein, diese Rechte taugen nicht als Geschäftsmodell.

Was Betroffene aus dem Urteil mitnehmen sollten

Wer schwerbehindert ist und sich bewirbt, sollte seine Bewerbung erkennbar auf die konkrete Stelle zuschneiden und echtes Interesse zeigen. Das Urteil macht deutlich, dass Gerichte sehr genau auf die Umstände schauen. Passt die Bewerbung überhaupt auf das Profil? Ist die Stelle realistisch erreichbar? Gibt es eine erkennbare Wechselmotivation? Oder wirkt alles nur formal, damit nach einer Absage sofort Ansprüche geltend gemacht werden können?

Die Antwort auf diese Fragen kann am Ende entscheidend sein. Das Urteil aus Hamm schwächt den Schutz schwerbehinderter Menschen nicht. Es macht nur unmissverständlich klar, dass dieser Schutz dort endet, wo eine Bewerbung nicht auf Arbeit, sondern auf Geld gerichtet ist.

FAQ zum Urteil gegen den AGG-Hopper

Was ist die wichtigste Aussage des Urteils?
Das Arbeitsgericht Hamm hat eine Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Bewerbers abgewiesen, weil nach der veröffentlichten Berichterstattung weder eine tragfähig dargelegte Benachteiligung noch eine ernsthafte Bewerbung vorlag.

Hat das Urteil die Rechte schwerbehinderter Bewerber geschwächt?
Nein. Die Schutzvorschriften aus AGG und SGB IX gelten weiter. Das Urteil zieht nur dort eine Grenze, wo eine Bewerbung als rechtsmissbräuchlich angesehen wird.

Müssen Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber immer zum Vorstellungsgespräch einladen?
Nein. Diese besondere Pflicht gilt nach § 165 SGB IX für öffentliche Arbeitgeber. Private Arbeitgeber unterliegen dieser Einladungspflicht nicht in derselben Form.

Welche Pflicht gilt auch für private Arbeitgeber?
Nach § 164 SGB IX müssen Arbeitgeber prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können.

Wann kann eine Diskriminierungsklage trotz Schwerbehinderung scheitern?
Wenn eine Benachteiligung nicht ausreichend dargelegt wird oder wenn das Gericht die Bewerbung insgesamt als rechtsmissbräuchliche Scheinbewerbung bewertet.

Quellen

Arbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2026, Az. 2 Ca 628/25, nach aktueller Fachberichterstattung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.09.2024, Az. 8 AZR 21/24
§ 164 SGB IX
§ 165 SGB IX

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Schwerbehinderung: Viele erhalten keinen Parkausweis obwohl sie eigentlich doch Anspruch haben

Lesedauer 3 Minuten

Trotz klarer gesetzlicher Regelungen erhalten viele Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen keinen Parkausweis. Die Praxis der Versorgungsämter steht in der Kritik, da die Bewertung oft schematisch erfolgt und individuelle Bedürfnisse unberücksichtigt bleiben.

Voraussetzungen für einen Behindertenparkausweis

Ein Behindertenparkausweis wird in Deutschland nach strengen Kriterien vergeben. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss das Merkzeichen “aG” (außergewöhnlich gehbehindert) oder “Bl” (blind) im Schwerbehindertenausweis haben.
  • Die Gehbehinderung muss so stark ausgeprägt sein, dass selbst kurze Strecken nur unter erheblichen Anstrengungen oder gar nicht bewältigt werden können.
  • Ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 in Verbindung mit Mobilitätseinschränkungen ist oft erforderlich.
  • Seit 2009 gibt es Ausnahmeregelungen für Personen mit bestimmten Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn diese mit massiven Einschränkungen der Gehfunktion verbunden sind.
Es gibt verschiedene Arten von Parkausweisen

Der blaue EU-Parkausweis gilt in allen EU-Staaten und ermöglicht das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Der orange Parkausweis hingegen ist ausschließlich in Deutschland gültig und erlaubt das Parken in bestimmten Ausnahmesituationen, beispielsweise in Fußgängerzonen oder mit Zeitverlängerung in eingeschränkten Halteverbotszonen.

Zusätzlich existiert in einigen Bundesländern ein weißer Parkausweis mit Kennzeichnung, der spezielle Sonderregelungen für bestimmte Gruppen vorsieht.

Fallbeispiel: Multiple Sklerose als unzureichendes Kriterium?

Helga Sander leidet an Multipler Sklerose (MS), einer Erkrankung, die ihr das Gehen erheblich erschwert. Selbst wenige Meter stellen für sie eine Herausforderung dar. Trotz ihrer Einschränkungen wurde ihr das Merkzeichen “aG” nicht zugesprochen. Laut Gesetz müssen Betroffene sich “dauernd nur mit großer Anstrengung bewegen können” und einen Grad der Behinderung von mindestens 80 haben.

Doch die Praxis zeigt: Ohne Rollstuhl oder Amputation bestehen kaum Chancen auf Anerkennung.

Die Folge: Sander bleibt der Zugang zu Behindertenparkplätzen verwehrt. Für sie bedeutet das eine massive Einschränkung der Selbstständigkeit. Einkäufe, Arztbesuche oder Freizeitaktivitäten werden zur logistischen Herausforderung. Ein Widerspruchsverfahren gegen das Versorgungsamt Bremen soll nun Klärung bringen.

Fallbeispiel: Rollstuhlfahrer ohne Parkausweis?

Noch drastischer gestaltet sich der Fall von Stefan Weigel, der an Polyneuropathie leidet. Seine Gehstrecke ist auf wenige Meter begrenzt, er ist auf einen Rollstuhl und eine Begleitperson angewiesen. Dennoch wurde ihm der Behindertenparkausweis verweigert. Begründung: Die Kriterien für das Merkzeichen “aG” seien nicht erfüllt.

Besonders absurd erscheint die Entscheidung vor dem Hintergrund der Praxis im Alltag: Bei einem Stadtbesuch zeigt sich, dass er reguläre Parkplätze nicht nutzen kann, da er den Rollstuhl neben das Auto stellen muss. Als ein Nachbarfahrzeug den einzigen freien Platz neben ihm belegt, ist ein Ein- oder Aussteigen unmöglich.

Nach intensiver Konfrontation mit den zuständigen Behörden deutet sich eine Wende an: Das Landessozialamt erklärt sich bereit, eine erneute Begutachtung durchzuführen. Weigel stellt einen neuen Antrag.

Kritik an der Praxis der Versorgungsämter

Die aktuelle Vergabepraxis von Behindertenparkausweisen steht seit Jahren in der Kritik. Fachleute wie Andrea Sabellek von einer Bremer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung fordern eine differenziertere Betrachtung: “Es geht nicht um eine starre Gehstreckenregelung, sondern um die individuelle Einschränkung. Die Versorgungsämter müssen prüfen, wie mühsam es für den Einzelnen ist, sich außerhalb eines Fahrzeugs fortzubewegen.”

Auch die Praxis, dass medizinische Gutachter Betroffene oft nicht persönlich untersuchen, sondern allein auf Aktenlage entscheiden, stößt auf Unverständnis. Gerade bei komplexen neurologischen Erkrankungen wie MS oder Polyneuropathie können Akten allein nicht das volle Bild der Einschränkungen vermitteln.

Behindertenparkausweise: Notwendige Reformen und Lösungsansätze

Um eine gerechtere Vergabe von Behindertenparkausweisen zu gewährleisten, bedarf es struktureller Reformen. Die individuellen Einschränkungen der Betroffenen müssen stärker in den Fokus rücken, anstatt ausschließlich auf starre Kriterien zu setzen.

Eine verpflichtende persönliche Begutachtung wäre essenziell, um eine objektive und gerechte Bewertung zu gewährleisten, denn Entscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf Basis von Akten getroffen werden. Zudem sollten auch nicht sichtbare Behinderungen, insbesondere neurologische und chronische Erkrankungen, stärker anerkannt werden.

Damit Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen, müssten die Widerspruchsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zusätzlich besteht ein großes Problem in der uneinheitlichen Regelung der Vergabepraxis in Deutschland. Die unterschiedlichen Vorgaben in den Bundesländern führen zu Ungleichbehandlungen, weshalb eine Harmonisierung der Vergaberichtlinien dringend erforderlich wäre.

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Rentenerhöhung 2026: 4,24 Prozent mehr – aber viele Rentner sehen keinen Cent

Lesedauer 3 Minuten

Zum 1. Juli 2026 sollen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent steigen. Die offizielle Bekanntgabe erfolgte am 5. März 2026, profitieren sollen rund 23 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Für viele klingt das nach spürbar mehr Geld – doch bei einem großen Teil kommt davon im Alltag nichts an.

Warum das Rentenplus bei Grundsicherung „verschwindet“

Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhält, muss die gesetzliche Rente als Einkommen anrechnen lassen. Steigt die Rente, steigt das anrechenbare Einkommen.

Gleichzeitig sinkt die Grundsicherung in fast gleicher Höhe, weil der Sozialhilfeträger nur den Bedarf deckt, der nach Anrechnung des Einkommens übrig bleibt.

1,26 Millionen Betroffene: Rentenerhöhung ohne Wirkung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen im Dezember 2024 rund 1,26 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Das waren etwa 49.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor.

Für viele aus dieser Gruppe ist die Rentenerhöhung rechnerisch zwar da, finanziell aber nicht spürbar: Der Überweisungsbetrag bleibt am Ende gleich oder verändert sich kaum.

Beispiel: So wird das Plus rechnerisch aufgezehrt

Angenommen, Ihre Rente steigt durch die Erhöhung um 45 Euro. Dann erhöht sich Ihr Einkommen genau um diese 45 Euro. Der Grundsicherungsbedarf bleibt gleich, also reduziert das Sozialamt die Grundsicherung im Regelfall um diese 45 Euro.

Ergebnis: Auf dem Konto kommt insgesamt nicht mehr an, obwohl die Rente formal gestiegen ist.

Wichtige Ausnahme: Freibetrag nach § 82a SGB XII

Es gibt eine Ausnahme, die viele übersehen. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, kann einen Freibetrag auf die Rente bekommen. Dann wird ein Teil der Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Das kann dazu führen, dass Sie von einer Rentenerhöhung tatsächlich etwas behalten, obwohl Sie Grundsicherung beziehen.

Warum viele den Freibetrag nicht nutzen

Viele Berechtigte beantragen den Freibetrag nicht oder wissen gar nicht, dass es ihn gibt. Manche schätzen ihre Grundrentenzeiten falsch ein oder gehen davon aus, das Sozialamt berücksichtige automatisch alles.

Hinzu kommt, dass einige aus Scham oder Unsicherheit nicht nachfragen, obwohl es um spürbare Beträge gehen kann.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie Grundsicherung beziehen, sollten Sie prüfen, ob der Freibetrag bei Ihnen berücksichtigt wird. Entscheidend sind die Grundrentenzeiten, die Sie über die Rentenversicherung klären können.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, sollte der Freibetrag beim Sozialamt im Grundsicherungsbescheid berücksichtigt werden.

Fakten im Überblick
  • 4,24 Prozent Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026
  • rund 23 Millionen Rentnerinnen und Rentner betroffen
  • rund 1,26 Millionen Menschen beziehen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • bei Grundsicherung wird die Rentenerhöhung meist vollständig angerechnet
  • Ausnahme möglich: Freibetrag nach § 82a SGB XII bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Warum bekomme ich trotz Rentenerhöhung nicht mehr Geld ausgezahlt?
Weil bei Grundsicherung die Rente als Einkommen gilt. Steigt die Rente, sinkt die Grundsicherung meist in gleicher Höhe.

Betrifft das nur Grundsicherung im Alter oder auch bei Erwerbsminderung?
Beides. Auch bei Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung wird die Rente als Einkommen angerechnet.

Gibt es Fälle, in denen ich doch etwas vom Rentenplus behalte?
Ja, wenn ein Freibetrag greift, zum Beispiel nach § 82a SGB XII bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten.

Wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt?
In der Praxis nicht immer zuverlässig. Es lohnt sich, den Bescheid zu prüfen und bei Unklarheiten nachzuhaken.

Was ist der erste Schritt, wenn ich vermute, dass mir der Freibetrag zusteht?
Grundrentenzeiten bei der Rentenversicherung klären und den Grundsicherungsbescheid daraufhin prüfen lassen, ob der Freibetrag berücksichtigt ist.

Fazit

Die Rentenerhöhung 2026 ist offiziell ein Plus von 4,24 Prozent – aber für viele Grundsicherungsbeziehende bleibt es bei einer Rechenoperation ohne Mehrwert im Portemonnaie. Wer Grundsicherung erhält, sieht das Rentenplus häufig nicht, weil es vollständig angerechnet wird.

Umso wichtiger ist der Blick auf Ausnahmen: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann über den Freibetrag nach § 82a SGB XII tatsächlich etwas von der Erhöhung behalten.

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Trumps Iran-Bumerang

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 9. März 2026 - 17:05
Auch am gestrigen Sonntag war der Bericht des USA-Korrespondenten, den das russische Fernsehen in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick gezeigt hat, wieder von Iran-Krieg dominiert. Um zu zeigen, wie in Russland über die politische Woche in den USA berichtet wird, habe ich den Bericht aus den USA auch diese Woche wieder übersetzt. Beginn der Übersetzung: Ein weiterer, […]
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Greetings to winner of the XIV Paralympic Winter Games in Para alpine Super-G skiing competition for athletes with physical impairments Varvara Voronchikhina

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. März 2026 - 17:00

Vladimir Putin sent greetings to winner of the Para alpine Super-G skiing competition at the XIV Paralympic Winter Games for athletes with physical impairments Varvara Voronchikhina.

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Angriffe auf Journalismus, Politik und Militär: Was auf die russische Urheberschaft der Signal-Phishing-Attacken deutet

netzpolitik.org - 9. März 2026 - 16:48

Niederländische Geheimdienste sagen, dass Russland hinter dem Phishing steckt, bei dem auch in Deutschland prominente Personen betroffen sind. Dafür liefern sie allerdings keine Beweise. Netzpolitik.org hat in den letzten Wochen Indizien für eine russische Urheberschaft gesammelt.

Die Attacken zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht generisch auf eine sehr große Anzahl gerichtet sind, sondern auf Vertreter:innen aus Politik, Militär und Journalismus. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Adem AY / Montage: netzpolitik.org

Das niederländische Verteidigungsministerium sagt, dass Russland hinter der seit September 2025 laufenden Phishing-Kampagne gegen hochrangige Personen aus Politik, Militär, Zivilgesellschaft und Journalismus stecken soll. In Deutschland hatte netzpolitik.org zuerst darüber berichtet, dass zahlreiche, vor allem investigative Journalist:innen von dem Angriff betroffen sind.

In der Folge warnten BSI und Verfassungsschutz vor den Attacken und nannten diese „wahrscheinlich staatlich gesteuert“. In einer Mitteilung auf der Webseite des niederländischen Verteidigungsministeriums sprechen sowohl die militärischen als auch der zivilen Geheimdienste MIVD und AIVD nun von „russischen Staatshackern“, die hinter dem Angriff auf Signal und WhatsApp stecken würden. In dem Text werden allerdings keine Belege für diese Behauptung geliefert. Netzpolitik.org hat Hinweise, die die Theorie einer russischen Urheberschaft des Angriffs untermauern.

Mehrere Indizien sprechen für Russland

Nach Recherchen von netzpolitik.org gibt es mehrere Indizien, die auf eine russische Urheberschaft deuten könnten. Ein Linguist, mit dem netzpolitik.org gesprochen hat, erklärte, dass der erste Phishing-Text, über den wir damals berichtet haben, auf eine Urheberschaft aus dem slawischen Sprachraum hinweisen könnte. So wurden im Text mehrere für Sprecher:innen dieser Sprachen typische Fehler beim Artikelgebrauch gemacht.

In eckigen Klammern haben wir markiert, wo die jeweiligen Artikel fehlten:

Dear User, this is [the] Signal Security Support ChatBot. We have noticed suspicious activity on your device, which could have led to [a] data leak. We have also detected attempts to gain access to your private data in Signal. To prevent this, you have to pass [a] verification procedure, entering the verification code to [the] Signal Security Support Chatbot.“

Diese Fehler können ein Hinweis auf eine slawische Sprache wie das Russische sein. Das Zuschreiben von Urheberschaft ist jedoch schwierig, da der Angreifer auch mit absichtlich eingebauten Fehlern eine falsche Fährte legen könnte, damit zum Beispiel Russland verdächtigt wird.

Ähnliche Angriffe in Armenien, Belarus und Großbritannien

Ein weiteres Indiz für die Russland-These sind ähnliche Angriffe in anderen Ländern. So berichtete das Resident NGO Threat Lab im Oktober vergangenen Jahres von einem Angriff auf belarussische Oppositionelle und Journalist:innen im Ausland. Die Masche war hier textlich abgewandelt, der Angreifer trat aber auch unter dem Namen „Signal Support“ auf und schürte ebenso Angst, dass es einen Angriff auf den Account gegeben habe. Die Sicherheitsforscher vermuteten damals allerdings belarussische Angreifer hinter der Attacke.

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Einen weiteren Angriff nach ähnlichem Muster gab es laut Cyberhub.am im Januar 2026 in Armenien, wo mindestens ein armenischer Journalist attackiert worden sein soll. Hier agierte wieder der angebliche „Signal Security Support Chatbot“ und warnte vor einem Angriff auf das Telefon des Opfers. Auch hier gingen die Sicherheitsexperten davon aus, dass der Angegriffene gezielt ausgewählt worden sei.

Im Dezember hatte auch der Guardian über Phishing-Attacken auf Mitglieder des britischen Parlaments berichtet. Unter Berufung auf das National Cyber Security Centre (NCSC) des britischen Geheimdienstes GCHQ hatte die dortige Parlamentsbehörde in einem Warnschreiben an die Parlamentarier:innen auf eine russische Urheberschaft verwiesen.

Die eindeutige Attribution ist bei Hackerangriffen in der Regel sehr schwierig, da es viele Faktoren gibt, um die Herkunft eines Angriffs zu verschleiern oder falsche Fährten zu legen. Dazu kommen politische Interessen bei der Zuweisung der Urheberschaft und der Drahtzieher, die sich in einer kriegerischen Auseinandersetzung wie dem Angriffskrieg gegen die Ukraine noch verschärfen. Es bleiben statt tatsächlicher Beweise oft nur Anhaltspunkte und Indizien und Überlegungen dahingehend, wem ein erfolgreicher Angriff nutzen würde.

Als Redaktion haben wir uns deswegen bis heute mit Thesen zur Attribution des Angriffs zurückgehalten und werden dies auch weiter tun, da es sich hier nur um Indizien handelt.

Zahlreiche Journalist:innen im Visier bei Attacke über Signal-Messenger

So geht der Phishing-Angriff

Bei dem Phishing-Versuch, der seit September 2025 im Umlauf ist, verschicken die Angreifer eine Nachricht über den Messenger Signal, bei der sie sich als „Signal Support“ ausgeben und behaupten, dass es verdächtige Aktivitäten auf dem Handy sowie den Versuch gegeben habe, auf private Daten zuzugreifen. Deswegen müssten die Betroffenen den Verifikationsprozess von Signal erneut durchlaufen und den Verifikationscode dem vermeintlichen „Signal Security Support ChatBot“ übermitteln. In der Folge versuchen sie, auch die Signal-PIN zu ergattern. Gibt der Angegriffene beide Codes weiter, können die Angreifer den Account übernehmen und dann zukünftige Chats sowie Kontakte, Chatgruppen und Netzwerke auslesen.

Die Textnachrichten der Angreifer beim Vorgehen können sich dabei ändern. Mittlerweile sind Nachrichten des falschen „Signal Support“ im Umlauf, die behaupten, dass man den Verifikationscode und die PIN wegen einer Zwei-Faktor-Authentifizierung herausgeben solle. Die Sicherheit und Vertraulichkeit des Messengers Signal ist bei den Attacken nicht selbst betroffen, wenn die Angegriffenen den Versuch einfach „Blockieren und Melden“.

Hochrangige Ziele betroffen

Zusammen mit Netzwerk Recherche hat netzpolitik.org Informationen gesammelt, wer wann die Phishing-Attacke erhalten hat. Demnach sind in Deutschland deutlich mehr als 100 Journalist:innen aller Mediengattungen und zahlreicher Medienhäuser betroffen. Unter den Angegriffenen sind viele aus dem investigativen Bereich sowie mehrere sehr prominente Vertreter:innen der Medienbranche.

Zudem sind netzpolitik.org Attacken auf Bundestagsabgeordnete und deren Büro-Mitarbeitende sowie auf prominente Vertreter:innen der Zivilgesellschaft bekannt. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz sind zudem „hochrangige Ziele aus Politik, Militär und Diplomatie“ betroffen. Eine ähnliche Zielgruppe ist auch in den Niederlanden betroffen.

Die Angriffe laufen nach Informationen von netzpolitik.org seit September 2025. Dabei wurden manche Personen auch schon mehrfach von den Angreifern angeschrieben, manche bis zu vier Mal.

Die Niederlande geht davon aus, dass die russischen Hacker mit diesen Angriffen „wahrscheinlich Zugang zu sensiblen Informationen erhalten“ haben. Davon ist nach Informationen von netzpolitik.org auszugehen: In mindestens einem Fall hat der Angriff nach unseren Informationen in Deutschland geklappt, in mindestens einem weiteren Fall auch in einem anderen europäischen Land. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer höher ist, da sich Betroffene dafür schämen könnten, Opfer des Angriffs geworden zu sein.

Wenn du Ziel dieses Angriffs geworden bist, Zugriff auf deinen Signal-Account auf diese Weise verloren hast oder weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Angriff hast, wende dich vertrauensvoll an uns für weitere Nachforschungen und Recherchen.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Pflegefall über Nacht: Diese Stellen helfen Angehörigen sofort

Lesedauer 4 Minuten

Jeder von uns kann von heute auf morgen zum Pflegefall werden. Ein Verkehrsunfall, ein Schlaganfall, eine schwere Infektion und plötzlich ändert sich der gesamte Alltag.

Ein Mensch braucht Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, beim Anziehen oder im Alltag. In dieser Ausnahmesituation sind Angehörige oft überfordert. Genau dann kommt es darauf an, schnell die richtigen Stellen zu kennen.

Wenn Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt, zählt jede Information

Wer unerwartet pflegebedürftig wird, braucht nicht erst in Wochen eine Lösung, sondern sofort Orientierung. Viele Betroffene und Familien wissen in diesem Moment nicht, wo sie anfangen sollen.

Muss sofort ein Pflegegrad beantragt werden? Wer organisiert einen Pflegedienst? Welche Hilfen gibt es zu Hause? Und wer erklärt das alles verständlich?

Das Problem ist bekannt: Das deutsche Pflegesystem bietet zwar viele Leistungen, ist aber für Laien oft schwer durchschaubar. Gerade im akuten Pflegefall kann diese Unübersichtlichkeit zur zusätzlichen Belastung werden.

Pflegestützpunkte sind oft die wichtigste erste Anlaufstelle

Eine der wichtigsten Adressen im plötzlichen Pflegefall sind die Pflegestützpunkte. Sie beraten kostenlos, unabhängig und in der Regel zeitnah. Dort erhalten Betroffene und Angehörige nicht nur allgemeine Informationen, sondern konkrete Hilfe für die nächsten Schritte.

Das ist besonders wichtig, weil im akuten Pflegefall kurzfristige, mittelfristige und langfristige Entscheidungen zusammenkommen. Es geht also nicht nur um die Frage, wie die nächsten Tage organisiert werden, sondern auch darum, welche Hilfen in den kommenden Wochen und Monaten notwendig sind.

Dort gibt es Hilfe nicht nur auf dem Papier

Pflegestützpunkte helfen nicht bloß mit Broschüren oder allgemeinen Hinweisen. Häufig liegen dort auch Übersichten über örtliche Pflegedienste, Essen-auf-Rädern-Angebote, Hilfsmittelanbieter und weitere Unterstützungsangebote vor. Das kann Angehörigen viel Sucharbeit abnehmen.

Gerade in einer Notsituation ist das ein echter Vorteil. Wer plötzlich Pflege organisieren muss, braucht keine theoretischen Erklärungen, sondern erreichbare Kontakte in der eigenen Region.

Beratung ist oft auch telefonisch oder persönlich vor Ort möglich

Ein weiterer Vorteil: Pflegestützpunkte sind meist regional gut erreichbar. In vielen Fällen sind persönliche Gespräche ebenso möglich wie telefonische Beratungen. Teilweise kommen in besonderen Ausnahmefällen sogar Hausbesuche in Betracht.

Für Familien, die gerade einen Krankenhausaufenthalt, eine Entlassung oder eine Krisensituation organisieren müssen, ist das besonders wichtig. Denn nicht jeder kann sofort selbst von Tür zu Tür laufen, um Informationen zusammenzutragen.

Auch Krankenhäuser haben wichtige Ansprechpartner

Wenn eine Pflegebedürftigkeit nach einem Klinikaufenthalt entsteht, sollten Angehörige den Sozialdienst des Krankenhauses nicht unterschätzen. Diese Dienste können bereits in der Klinik erste Hinweise geben, welche Versorgung nach der Entlassung nötig ist und welche Stellen kontaktiert werden sollten.

Das ist vor allem dann entscheidend, wenn eine Person nach einem Schlaganfall, einer Operation oder einem Unfall nicht einfach in den alten Alltag zurückkehren kann. Der Übergang von Klinik in die häusliche Versorgung ist oft der Punkt, an dem Familien besonders schnell Unterstützung brauchen.

Wichtige Anlaufstellen und Websites im Pflege-Notfall

Wer schnell Hilfe braucht, kann sich direkt an verschiedene Beratungsstellen wenden. Viele Angebote sind kostenlos und bundesweit verfügbar.

Organisation / Website Wobei sie hilft Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) – www.zqp.de Datenbank mit über 4.500 kostenlosen Pflege-Beratungsangeboten in Deutschland Pflegestützpunkte – Suche über www.pflegestuetzpunkte.de Regionale Beratung zu Pflegeleistungen, Pflegediensten und Hilfsangeboten Verbraucherzentrale – www.verbraucherzentrale.de Beratung zu Pflegekosten, Verträgen und rechtlichen Fragen Pflegeberatung der Pflegekassen – über die jeweilige Krankenkasse Beratung zu Pflegegrad, Leistungen und Anträgen Sozialdienst im Krankenhaus Unterstützung bei Organisation der Pflege nach Entlassung Bundesministerium für Gesundheit – www.bundesgesundheitsministerium.de Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung Telefonische Pflegeberatung (Pflegekassen) Erste Orientierung zu Leistungen und Hilfeangeboten

Diese Angebote helfen vor allem dabei, schnell den Überblick zu bekommen und konkrete Ansprechpartner vor Ort zu finden.

Warum Angehörige nicht zu lange warten sollten

Viele Familien versuchen zunächst, alles allein zu stemmen. Das ist nachvollziehbar – aber oft ein Fehler. Denn je früher professionelle Beratung eingeschaltet wird, desto eher lassen sich Fehlentscheidungen vermeiden. Wer zu spät Hilfe sucht, zahlt am Ende oft mit Überforderung, Zeitverlust und zusätzlichen Kosten.

Gerade bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit ist es sinnvoll, nicht erst zu warten, bis alles zusammenbricht. Frühzeitige Beratung kann helfen, Ansprüche zu sichern und die Versorgung schneller zu organisieren.

Pflege beginnt oft mit Orientierung – nicht mit Formularen

Im ersten Schock denken viele sofort an Anträge. Doch am Anfang geht es oft vor allem darum, einen Überblick zu bekommen. Welche Hilfen werden sofort gebraucht? Was kann die Familie leisten? Wo wird ein Pflegedienst benötigt? Welche Unterstützung gibt es durch Beratungsstellen, Krankenkassen oder Pflegekassen?

Wer diese Fragen in Ruhe mit einer unabhängigen Stelle bespricht, verhindert, dass aus der ersten Krise ein dauerhaftes Chaos wird.

FAQ: Häufige Fragen zum plötzlichen Pflegefall

Was sollten Angehörige als Erstes tun, wenn jemand plötzlich pflegebedürftig wird?
Zunächst sollte geklärt werden, welche Hilfe unmittelbar nötig ist. Danach ist eine unabhängige Beratung sinnvoll, etwa über einen Pflegestützpunkt oder den Sozialdienst im Krankenhaus.

Wo gibt es kostenlose Beratung im Pflegefall?
Pflegestützpunkte beraten in der Regel kostenlos und unabhängig. Auch Pflegekassen und Verbraucherzentralen bieten Informationen und Unterstützung.

Warum sind Pflegestützpunkte so wichtig?
Sie helfen nicht nur mit Informationen, sondern auch ganz praktisch bei der Organisation der Pflege. Dort gibt es Kontakte zu regionalen Pflegediensten, Beratungsstellen und Hilfsangeboten.

Kann man auch telefonisch Hilfe bekommen?
Ja. Viele Beratungsstellen und Pflegekassen bieten telefonische Beratung an. Dadurch können Angehörige schnell erste Informationen erhalten.

Welche Hilfe gibt es nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus?
Der Sozialdienst im Krankenhaus kann dabei helfen, die Versorgung zu Hause zu organisieren und passende Ansprechpartner zu vermitteln.

Fazit

Wenn Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt, stehen viele Familien zunächst vor einem Berg an Fragen. Wichtig ist: Niemand muss diese Situation allein bewältigen. Pflegestützpunkte, Pflegekassen, Beratungsstellen und Sozialdienste helfen dabei, schnell Orientierung zu finden und die Versorgung zu organisieren. Wer früh Unterstützung sucht, spart Zeit, Nerven und oft auch Geld.

 

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Gericht hebt Bebauungsplan für Newala Qesaba endgültig auf

Das Verwaltungsgericht in der nordkurdischen Provinz Sêrt (tr. Siirt) hat den Bebauungsplan für das Areal Newala Qesaba endgültig aufgehoben. Damit wurde die Entscheidung der staatlichen Zwangsverwaltung der Stadt Sêrt, das Gelände trotz der dort befindlichen Massengräber zur Bebauung freizugeben, für rechtswidrig erklärt. Das Gericht annullierte damit einen Bebauungsplan, dessen Umsetzung bereits im vergangenen Jahr vorläufig gestoppt worden war. Geklagt hatte die Kammer der Stadtplaner in Amed (Diyarbakır), die den Plan wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Erstellung räumlicher Entwicklungspläne angefochten hatte.

In seiner Entscheidung stellte das Gericht mehrere schwerwiegende Mängel fest. Demnach wurden unter anderem die vorgeschriebenen Standards zur Bevölkerungsdichte und zum Anteil von Grünflächen nicht eingehalten. Außerdem fehlte ein vom Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel genehmigter geotechnisch-geologischer Untersuchungsbericht, der Voraussetzung für eine Bebauung ist.

Zudem verlaufen Hochspannungsleitungen über Flächen, die im Plan als Grün- beziehungsweise Gewerbegebiete vorgesehen waren. Nach Auffassung des Gerichts widerspricht eine Bebauung unter solchen Bedingungen grundlegenden Prinzipien der Stadtplanung. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die vorgesehenen Bauflächen unter den Hochspannungsleitungen die planerische Gesamtstruktur beeinträchtigen würden und damit gegen städtebauliche Grundsätze sowie gegen Planungsregeln und -techniken verstoßen.  Die festgestellten Mängel beträfen nicht nur einzelne Punkte, sondern den gesamten Bebauungsplan. Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass der betreffende Beschluss gegen geltendes Recht und die einschlägigen Planungsbestimmungen verstößt und daher vollständig aufgehoben werden muss.

Die „Metzgerschlucht“ Newala Qesaba

Newala Qesaba (dt. „Metzgerschlucht“) liegt in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum von Sêrt und umfasst eine Fläche von rund 45 Hektar. Das Gelände gilt als historische Gedenkstätte, da dort in verschiedenen Phasen des 20. Jahrhunderts Opfer von Völkermorden, Pogromen und extralegalen Hinrichtungen begraben wurden. Auf Newala Qesaba liegen sowohl Opfer des Genozids an den Armenier:innen von 1915 als auch Mitglieder der kurdischen Guerilla sowie zivile Opfer des schmutzigen Krieges des türkischen Staates in Kurdistan.

Die Entscheidung der von der türkischen Regierung eingesetzten Zwangsverwaltung der Stadt Sêrt, das Gebiet zur Bebauung freizugeben, hatte deshalb scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Berufsverbänden ausgelöst. Kritiker:innen warnten, dass eine Bebauung mögliche Beweise für schwere Menschenrechtsverbrechen zerstören und die Aufklärung der Vergangenheit dauerhaft verhindern könnte.

Forderungen nach Aufarbeitung

1989 waren erstmals bei einer Grabung menschliche Überreste auf Newala Qesaba gefunden worden. Die Arbeiten wurden jedoch noch am selben Tag auf Anordnung der Provinzverwaltung gestoppt – seither fanden keine offiziellen Untersuchungen mehr statt. Menschenrechtsorganisationen wie der IHD und Angehörige von Verschwundenen fordern seit Jahren eine umfassende forensische Aufarbeitung sowie die Identifizierung der Toten.

Auch das System der sogenannten Zwangsverwaltungen steht seit Jahren in der Kritik. Die türkische Regierung setzt in zahlreichen kurdisch geprägten Städten staatliche Treuhänder ein, wenn gewählte Bürgermeister:innen oder inhaftiert werden – ebenfalls auf Betreiben Ankaras. Die eingesetzten Verwalter übernehmen dann die kommunalen Kompetenzen der gewählten Lokalregierungen. Oppositionelle Parteien und Menschenrechtsorganisationen sehen darin eine Einschränkung demokratischer Selbstverwaltung und kritisieren, dass zentrale Entscheidungen über Städte und Gemeinden ohne demokratische Legitimation getroffen werden.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gericht-stoppt-bebauung-von-newala-qesaba-49233 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/tmmob-strategie-der-geschichtsausloschung-in-newala-qesaba-47716 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/bauarbeiten-auf-massengrabstatte-newala-qesaba-genehmigt-47708 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/koloniale-kontinuitaten-luxusvillen-auf-newala-qesaba-31676

 

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Wahlen in Kolumbien: Linke bleibt stärkste Kraft

Pacto Histórico stärkste Kraft im Senat. Cámara stark fragmentiert. Gutes Vorzeichen für Iván Cepeda zur Wahl der Präsidentschaft im Mai Bogotá. In Kolumbien haben gestern mehr als 41 Millionen Wahlberechtigte ein neues Parlament gewählt. Bei den landesweiten Wahlen wurden die Mitglieder des Senats und des Repräsentantenhauses für die Legislaturperiode 2026–2030 bestimmt. Gleichzeitig fanden in mehreren politischen... weiter 09.03.2026 Artikel von zu Kolumbien, Politik
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Dem Islam gehört Deutschland: Ramadan-Unterwerfungslust in Schulen, Firmen, Fußballstadien

Der diesjährige Ramadan markiert fraglos den einstweiligen – zweifellos nur vorläufigen –  Höhepunkt der deutschen und europäischen Bereitschaft, sich dem Islam blind zu unterwerfen. Während sich in früheren Jahren vor allem linke Politiker mit Grußworten zum islamischen Fastenmonat überbaten, sind mittlerweile alle Dämme gebrochen. An einer Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen wurden die Kinder von ihrer Lehrerin […]

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Meeting on the situation in the global oil and gas market.

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. März 2026 - 15:45

Vladimir Putin held a meeting on the situation in the global oil and gas market.

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Wenn der Westen verhandelt, ist das nur ein Ablenkungsmanöver

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 9. März 2026 - 15:33
Der Iran-Krieg vom letzten Sommer und der aktuelle haben eine Gemeinsamkeit, über die deutsche Medien nicht berichten. In beiden Fällen liefen Verhandlungen zwischen dem Iran und den USA und in beiden Fällen gingen die Verhandlungen, wenn auch mühsam, voran. Und in beiden Fällen haben die USA nur wenige Tage nach vorgeblich erfolgreichen Treffen überraschend angefangen, […]
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Januar und Februar erwärmen sich vollkommen unterschiedlich

– Der CO₂-Treibhauseffekt hat keine erkennbare Wirkung –

Von Matthias Baritz, Josef Kowatsch

  1. Die beiden Wintermonate Januar und Februar entwickeln sich seit 1987/88 vollkommen unterschiedlich im Verlauf.
  2. Ein Monat kühlt ab, der andere erwärmt sich
  3. Damit ist die Erwärmung durch CO₂ als Haupttemperaturtreiber widerlegt.

Das ist der ideologische Glaube der Treibhauskirche:

Abb. 1: Laut dem linksgrünen Geschäftsmodell CO₂-Treibhauserwärmung sollen ausschließlich Treibhausgase, und aus dieser Gruppe hauptsächlich CO₂ für die starke Temperaturzunahme der letzten Jahrzehnte verantwortlich sein. CO₂ sei der Haupttemperaturregler, wird behauptet. Mit Strafsteuern verspricht die Politik mitsamt den anderen Klimarettern, die Welt vor dem drohenden Hitzeuntergang, vor der globalen Weltverbrennung zu bewahren.

Diese CO₂-Überhitzungsmärchen sind natürlich ein ausgedachtes Geschäftsmodell. Das wollen wir hier anhand des Temperaturverlaufes der beiden Wintermonate Januar und Februar zeigen. Beginnen wir mit dem Vergleich der letzten 110 Jahre.

Abb. 2: Der Monat Januar wurde über 70 Jahre lang bis 1987 um 1 Grad laut DWD kälter, siehe violette Trendlinie. Von 1987 auf 1988 setzte ein plötzlicher Temperatursprung von gut 2 Grad ein auf ein höheres Plateau. Dort stagniert der Monat Januar seit 1988 bei knapp über 1 Grad Monatsschnitt.

Abb. 3: Auch der Februar wurde seit 1915 bis 1987 kälter. Dann 1987/88 der Temperatursprung. Jedoch seit 1988 zeigt der Februar eine stete Weitererwärmung, er wird seitdem immer mehr zu einem Vorfrühlingsmonat.

Mit der Gegenüberstellung beider Grafiken ist bereits gezeigt, die Ursachen für diese unterschiedlichen Temperaturverläufe von Februar und Januar können nicht durch CO₂ hervorgerufen werden.

Insbesondere kann CO₂ nicht über 70 Jahre abkühlend wirken, dann aufgeschreckt durch die Gründung des Weltklimarates 1987 einen plötzlichen Temperatursprung verursachen und dann beim Februar für eine Weitererwärmung sorgen, beim Januar aber nicht.

Zur angeblichen Erwärmung durch einen CO₂-Treibhauseffekt: Grundsätzlich ist die physikalische Absorption und Emission von Gasen physikalische Realität und wird durch die Belege unseres Artikels nicht in Frage gestellt. Aber wie hoch ist die dadurch geglaubte Thermalisierung? Gibt es überhaupt eine? Von uns wird die beängstigende Höhe von 2 bis 5 Grad Klimasensitivität (je nach Klimamodell, hierbei handelt es sich um fiktive Modelle und nicht um Realität) wissenschaftlich hinterfragt und anhand der Daten des Deutschen Wetterdienstes in diesem Artikel erneut widerlegt.

Kohlendioxid kann kein Klimakiller sein. Und CO₂ ist auch nicht der globale Temperaturregler. Die Klimahysterie wegen CO₂ ist frei erfunden.

Um das an den beiden Monaten Januar und Februar genauer zu zeigen, wählen wir den direkten Vergleich in einer Grafik, und zwar ab 1988, dem Beginn des Klimawandels bei uns.

Abb. 4: die obere orange Trendlinie zeigt die Temperaturentwicklung des Monates Februar in Deutschland. Der Februar wird deutlich wärmer um ca. 0,3 Grad je Jahrzehnt.

Der Februar folgt unmittelbar auf den Januar. Am 31.Januar endet jedes Jahr um Mitternacht dieser Hochwintermonat und nach Mitternacht beginnt der Februar.

Ergebnis: Der Februar wird seit 1988 deutlich wärmer in Deutschland, während der Januar sein (derzeit hohes) Temperaturniveau seit 1988 beibehält, dabei laut DWD sogar leicht abkühlt.

Komisch oder? Hält CO₂ im Januar etwa Winterschlaf, fragen wir mal etwas ironisch?

Zur wirklichen Ursachenfindung: Wir betrachten nun Einzelstationen in Deutschland, in verschiedenen Regionen und unterschiedlichen Meereshöhen. In den nachfolgenden Grafiken (5 – 8) sind homogenisierte Datensätze (GISS-homogenisierten Stationsdaten) verwendet worden. Diese stimmen ziemlich genau mit den Originalmesswerten des DWD überein. Kleinere Unterschiede sind durch die ‘Homogenisierung‘ der Stationsdaten entstanden.

Beginnen wir mit einigen Höhenstationen quer durch Deutschland: zuerst Klippeneck auf der Schwäbischen Alb, in einer Höhe von 973 Metern über dem Meeresspiegel (m ü. NN)

Abb. 5: der Januar – blaue Trendlinie kühlt deutlicher ab als der DWD-Gesamtschnitt, der Februar hingegen wird deutlicher wärmer. Vergleiche mit Grafik 4

Die Zugspitze, Deutschlands höchster Berg in den Alpen. Wetterstation 2.962 Metern über NN

Abb. 6: Noch deutlicher fällt die Januarabkühlung auf der Zugspitze, Deutschlands höchstem Berg aus.

Ergebnis: je höher die Wetterstation, desto deutlicher die Januarabkühlung, siehe auch unser Januarartikel, Teil 1.

Dann zwei DWD-Stationen im Normalbereich Deutschlands

Abb. 7a: Deuselbach in Rheinland-Pfalz zeigt dasselbe Bild wie DWD-Deutschland, siehe auch hier die deutlich unterschiedlichen Regressionslinien beider Wintermonate.

Abb.7b: Auch im Ruhrgebiet verhalten sich Januar und Februar unterschiedlich, genauso wie andere DWD-Stationen

Erg: Auch innerhalb Deutschlands dasselbe Bild, der Februar wird wärmer, der Januar zeigt eine minimale Abkühlung seit 1988. Ein großer Unterschied beider Wintermonate. Die Schere zwischen beiden Trendlinien geht deutlich auseinander.

Dann 2 DWD-.Stationen am Meer mit Nordseeeinfluss

Abb. 8a/b. Auch bei Bremen und Hamburg dasselbe Bild wie überall in Deutschland, allerdings ist die Scherenöffnung beider Regressionslinien deutlich kleiner.

Wir vermuten: Die Nordsee ist eine zusätzliche natürlich Ursache, die im restlichen Deutschland nicht wirkt. Dazu überprüfen wir gleich die Nordseetemperaturen.

Abb. 9: Die Oberflächentemperatur der Nordsee (52N-60N 0E-10E) nimmt seit 1988 bis heute leicht zu, und zwar bei beiden Monaten. Und: Im Februar ist das Oberflächenwasser der Nordsee kälter als im Januar. Also umgekehrt zu den Landtemperaturen in Deutschland. Quelle

Anmerkung von Dipl.-Met. Christian Freuer hierzu: In den gemäßigten und nördlichen Breiten ist der Februar bzgl. der Wassertemperatur immer der kälteste Monat. Dies ist der Trägheit des Wassers geschuldet. In Inselnationen wie Großbritannien ist daher auch der Februar bzgl. der mittleren Lufttemperatur der kälteste Monat, nicht der Januar. – Ende Anmerkung

Zusammenfassung:

Der wärmende Klimawandel begann in Deutschland durch einen Temperatursprung 1987/88, aber seitdem entwickeln sich beide Wintermonate Januar und Februar vollkommen unterschiedlich. Auch die Einschätzung von Herrn P. Schwerdt bzgl. des Vergleiches der Monate Dezember und Januar, siehe hier, trifft nicht zu: Zitat: „...Da der Dezember astronomisch fast noch ein Herbstmonat… Im Januar ist der Winter erst richtig angekommen. Hier ist ein Vergleich mit Februar eher angebracht…“ Zitat Ende. Wir stellen fest: Die Grafiken zu Feb.-Jan. zeigen aber genauso den unterschiedlichen Verlauf wie schon die Grafiken zu Dez.-Jan.

Fazit: Kohlendioxid als Haupttemperaturregler scheidet damit aus. Das ganze Treibhausgeschwätz mitsamt Klimarettungsmaßnahmen ist somit falsch und völlig unwissenschaftlich. Die wirklichen Gründe dieses unterschiedlichen Verhaltens beider Monate haben wir in den Einzelartikeln zum Januar und Februar beschrieben. Wer noch weitere Erklärungsmuster weiß, der möge diese in den Kommentaren zur Diskussion anführen.

Zur politisch gewollten und teuren völlig unnützen CO₂-Klimarettung sei gesagt: Der Treibhausgasausstoß Deutschlands nimmt im Betrachtungszeitraum sogar deutlich ab. Das zeigen wir in der nächsten Grafik

Abb. 10: Die Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid in Deutschland nahmen von 1990 bis 2024 deutlich ab (Umweltbundesamt).

Die Grafiken beider Wintermonate sind allein Beweis genug, dass CO₂ wenig oder gar nicht klimasensitiv ist. Der Begriff „Treibhausgas“ ist somit ein Fantasiebegriff aus der Werbebranche. Ähnlich wie der erfundene Begriff „Fegefeuer“ im Mittelalter. Ein Begriff, der uns Angst einflößen soll, genauso wie diese völlig falsche UN-Definition von Klimawandel: Der Begriff „Klimawandel“ bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Oder hier: „Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen Treibhausgasemissionen, die sich wie ein Mantel um die Erde legen und so die Sonnenwärme zurückhalten und die Temperaturen ansteigen“

Diese Definitionen der Treibhauskirche sind allesamt total falsch, weil sie mehr oder weniger behaupten, das unsichtbare, ungiftige und geruchslose Gas sei der globale Temperaturregler. CO₂ ist kein Welttemperaturregler, CO₂ wirkt allerhöchstens in homöopathischen Dosen irgendwo versteckt mit.

In den USA hat man reagiert, die Falscheinstufung von CO₂, insbesondere dass CO₂ ein Giftgas wäre und die Gesundheit der Bevölkerung ruinieren würde, wurde abgeschafft. Die seriöse Wissenschaft hat sich dort vorerst durchgesetzt, siehe hier. Zitat: „Am 12. Februar 2026 hob die Trump-Regierung offiziell die „Endangerment Finding“ der EPA aus dem Jahr 2009 auf – die Feststellung, dass Kohlendioxid als Gefahr für die öffentliche Gesundheit reguliert werden muss.“

Es wird Zeit, dass auch bei uns schnellstens diese Änderung erfolgt. Das müssen wir einfordern. Die Naturwissenschaften müssen wieder glaubwürdig werden.

Grundforderung von uns Natur- und Umweltschützern:

  1. Die werbemäßig geplante und regierungsgewollte CO₂-Klimahysterie, sowie die Abzocke durch CO₂-Klimasteuern muss auch in Deutschland sofort und endgültig eingestellt werden. Diese Klimaschutzsteuer, die alles nur nicht das Klima schützt, ruiniert unser Land. Das ist übrigens auch der beabsichtige Sinn der ganzen linksgrünen Klima-Hysterie.
  2. Wer sich zur CO₂-Erwärmungsglaubenskirche bekennt, der soll freiwillig seine persönliche CO₂-Steuer bezahlen, um sich von seinem CO₂-Fußabdruck freizukaufen so wie die Gläubigen des Ablasshandels im Mittelalter.

Wir sind auch gegen teure CO₂-Reduzierungsmaßnahmen, die dem Klima nichts nützen, sondern der Natur und Umwelt oft zusätzlich schaden. Wir lehnen auch jede Luftbesprühung aus Flugzeugen mit weißen Chemikalien-Staubwolken ab, um die Sonneneinstrahlung zu reflektieren und die Albedo der Erde wieder zu vergrößern.

Was man gegen heiße Sommertage und gegen die Trockenlegung Deutschlands vorgehen sollte, haben wir in 15 Punkten beschrieben.

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt menschlichen Handelns gestellt werden und nicht die Natur- und Landschaftszerstörung durch teure völlige unsinnige Klimaschutz-Maßnahmen. Die Erhaltung der natürlichen Vielfalt von Pflanzen und Tieren sollte ein vorrangiges Ziel sein und nicht eine unseriöse Panikmache von Medien und der Grünen im Verbund mit gut verdienenden und bezahlten Klima-Schwätzern in den Staatsmedien und sonstigen angsteinflößenden Märchenerzählern in den Medien. Das PIK verfügt über eine Grundfinanzierung von ca. 11 Millionen Euro jährlich, die zu gleichen Teilen von Bund und Land Brandenburg getragen wird. Das ist nur der Grundzuschuss, Fördergelder und Gehälter gibt es extra. Und dieser ständige staatliche Zuschuss muss weg.

Wir brauchen mehr CO in der Atmosphäre! CO₂ ist Leben!

Bild Baritz

Kohlendioxid sorgt für das Pflanzenwachstum und die organische Vielfalt und Schönheit der Landschaft. Ohne CO₂ kein Leben auf dieser Erde. Kohlendioxid ist das Schöpfungsgas für diesen, nämlich unseren Planeten Erde.

Wer die Schöpfung schützen will, der muss CO₂ schützen.

Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen nimmt zu, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Ergrünen, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt nicht bei 420 ppm wie derzeit, sondern etwa bei 800 bis 1200ppm, das ist um die 0,1%. Nicht nur für das Pflanzenwachstum, sondern wahrscheinlich für alle Lebewesen, also auch für uns eine Art Wohlfühlfaktor. Von dieser Idealkonzentration sind wir derzeit weit entfernt. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Untersuchungen der NASA bestätigen dies (auch hier) Und vor allem dieser Versuchsbeweis.

Der optimale Konzentrationsgehalt der Lebensverbindung Kohlendioxid in der Atmosphäre, dem Schöpfungsgas sollte endlich wissenschaftlich an den Universitäten erforscht werden

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt des politischen Handelns gerückt werden und nicht das teure Geschäftsmodell Klimaschutz, das keinerlei Klima schützt, sondern über gesteuerte Panik- und Angstmache auf unser Geld zielt. Gegen die Terrorgruppe „letzte Generation“ und andere Klima-Chaotenanstifter muss mit allen gesetzlichen Mitteln vorgegangen werden, da die Gruppen keine Natur- und Umweltschützer sind, sondern bezahlte Chaos- und Unruheanstifter. Abzocke ohne Gegenleistung nennt man das Geschäftsmodell, das ähnlich wie das Sündenablassmodell der Kirche im Mittelalter funktioniert. Ausführlich hier von unserer Arbeitsgruppe beschrieben.

Josef Kowatsch, Natur- und Klimaforscher, unabhängig und neutral, weil unbezahlt.

Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer

 

Der Beitrag Januar und Februar erwärmen sich vollkommen unterschiedlich erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Rolf Gössner über die „kurdische Frage“

Seit 2025 befindet sich die Türkei am Beginn eines historisch zu nennenden Friedensprozesses.  Es geht dabei um die politische Lösung der „kurdischen Frage“ – eines Problems, dem ein jahrzehntelang gewaltsam ausgetragener Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Arbeiterpartei PKK zugrunde liegt. Und es geht dabei um nichts weniger als um eine gerechte und nachhaltige Lösung dieses türkisch-kurdischen Konflikts als eine der wichtigsten Voraussetzungen für Frieden in der Türkei, für eine Verbesserung der Menschenrechtslage und eine Demokratisierung des Landes. Und es geht um die Frage, ob und wie EU und Bundesrepublik diesen Prozess befördern.  

Nach ersten „versöhnlichen“ Signalen aus der türkischen Regierung richtete der Gründer und Repräsentant der PKK, Abdullah Öcalan, Ende Februar 2025 einen Appell mit dem Titel Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft auch an seine Partei. Er empfahl, die PKK aufzulösen, die Waffen niederzulegen und den politischen Freiheitskampf mit friedlichen Mitteln fortzusetzen. Im Gegenzug forderte Öcalan, der auf der Gefängnisinsel Imrali eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt, von der türkischen Regierung, einen demokratischen Raum zu eröffnen, in dem sich Kurdinnen und Kurden sozial, kulturell und politisch organisieren und entfalten können. 

Tatsächlich hat die PKK nach diesem Appell im Mai 2025 ihre Selbstauflösung gestartet, symbolisch die Waffen niedergelegt und den bewaffneten Kampf für beendet erklärt.  Damit sind von kurdischer Seite die entscheidenden Schritte vollzogen worden. Angesichts dieser „Vorleistungen“ stellt sich die Frage, was nun von Ministerpräsident Erdoğan und seiner nationalistisch-autokratischen Regierung zu erwarten ist, damit der Friedensprozess angemessen fortgeführt und auch vollendet werden kann. Zwar handelt es sich dabei in allererster Linie um eine innertürkische Aufgabe – allerdings schon seit Langem mit starken Auswirkungen einerseits auf den Nahen Osten und dessen Stabilität, aber auch weit hinein in die EU und nach Deutschland. Und so stellt sich auch die Frage, was von deren Seite aus geschehen muss, um die Türkei zu einer so dringend nötigen Demokratisierung des Landes zu ermutigen, und welche konkreten Beiträge von ihnen selbst zu erwarten sind, um diesen Friedensprozess konstruktiv zu begleiten und aktiv zu befördern. 

Klar ist jedenfalls, dass angesichts der neueren Entwicklung schnellstmöglich politische und (verfassungs-)rechtliche Konsequenzen gezogen werden müssen – in der Türkei, aber auch von EU und Bundesrepublik, die sich seit Jahrzehnten aus geopolitischen und militärstrategischen Interessen haben einbinden lassen in die ausufernde Antiterror-Doktrin des Nato-Staates Türkei. Dabei haben sie mit eigenen Repressionsmaßnahmen die türkische PKK-Bekämpfung und Unterdrückungspolitik gegenüber Kurden flankiert und abgesichert: so mit der Aufnahme der PKK in die EU-Terrorliste (seit 2002), mit dem PKK-Vereins- und Betätigungsverbot in Deutschland (seit 1993), mit der Einstufung der PKK als „kriminelle Vereinigung“, ab 2010 als „terroristische Vereinigung im Ausland“ (§ 129b StGB). All dies führte zu einer höchst problematischen Repressionspolitik und Kriminalisierung politischer Organisationen und Aktivisten der kurdischen Community, der in Deutschland fast eine Million Menschen zu gehören. Und diese Kriminalisierung setzt sich bis heute fort, trotz des Wandels, den die einst gewaltorientierte PKK in Europa und Deutschland schon längst in Richtung einer friedlich-demokratischen Lösung des Konflikts vollzogen hat. 

Und nun ist die PKK nach ihrer Selbstauflösung gar Geschichte. Dieser historische Schritt in Richtung eines Friedensprozesses blieb bislang allerdings einseitig und ohne lösungsorientierte Reaktion von Seiten der türkischen Regierung und Justiz. Lediglich das Parlament hat inzwischen eine Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie eingerichtet, die die weitere Entwicklung beratend begleiten soll und die auch schon Abdullah Öcalan auf Imrali aufgesucht hat. Dies ist wichtig, aber längst nicht genug. Der türkische Staat muss jedenfalls schnellstmöglich konkrete politische und juristische Schritte unternehmen. 

Dazu gehören: Einstellung der politischen Unterdrückung und Verfolgung von Kurden, Amnestierung und Freilassung von politischen Gefangenen, gesellschaftliche Aussöhnung, Wiedereingliederung von PKK-Kämpfern in die türkische Gesellschaft, Freilassung von Adullah Öcalan aus seiner nun schon mehr als 25 Jahre andauernden menschenrechtswidrigen Isolationshaft; denn als Schlüsselfigur der kurdischen Befreiungsbewegung muss er an einer politischen Lösung maßgeblich beteiligt werden. Und nicht zuletzt: Anerkennung der kurdischen Identität und Gewährung aller kulturellen und demokratischen Rechte in der Türkei, inklusive gesellschaftlicher, politischer und kultureller Gleichstellung und Teilhabe sowie Beendigung der neuerlichen Repressionswelle gegen kurdische und andere Oppositionelle. Kurz: Nun ist die Türkei in der Pflicht und am Zuge – auf dem voraussichtlich steinigen Weg zu einer gerechten, demokratischen und verfassungsrechtlichen Lösung der kurdischen Frage, um die jahrzehntelange Spirale von Unterdrückung und Verfolgung, Terror, Gewalt und Vergeltung endlich zu durchbrechen. Und dies in der Hoffnung, dass es Präsident Erdoğan und seiner autokratischen Regierung nicht allein um machtpolitische Ziele geht; die fortgesetzt kriegerische Rolle der Türkei gegen die kurdisch-demokratische Selbstverwaltung in Syrien spricht eher gegen diese Hoffnung. 

Und was Deutschland betrifft: Zwar begrüßte das Außenministerium Abdullah Öcalans Aufruf vom Februar 2025 in einer schriftlichen Erklärung: „Als Bundesregierung sind wir bereit, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um diesen Prozess zu unterstützen.“ Doch weder von der Bundesregierung noch von Seiten der EU sind bislang irgendwelche Schritte oder gar Konsequenzen zu verzeichnen – zumeist mit Verweis auf außenpolitische Belange sowie auf die Zuständigkeit der Gerichte. Und so wird hierzulande weiter gemäß PKK-Verbot und nach Terrorstrafrecht überwacht, ermittelt, verhaftet, vor Gericht gestellt und verurteilt – als hätte sich nichts verändert. Und dies nach wie vor wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung der PKK als einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ – aber höchst selten bis nie wegen konkret strafbarer individueller Handlungen. Um verurteilt und inhaftiert zu werden reicht es hierzulande aus, etwa einschlägige Demonstrationen oder Info-Veranstaltungen in kurdischen Kulturvereinen organisiert oder „Propaganda-Aktivitäten“ koordiniert zu haben. Das bedeutet: vollkommen legales politisches Engagement als Terrordelikt. 

Nach Auflösung der PKK und Beginn des Friedensprozesses in der Türkei muss diese pauschale Kriminalisierung kurdischen Engagements auch hierzulande endlich ein Ende finden; jedenfalls reicht es nicht aus, wenn die zuständigen Gerichte in letzter Zeit, was zu begrüßen ist, vermehrt verhängte Strafen zur Bewährung aussetzen. Auch in Deutschland und der EU bedarf es eines grundsätzlichen Wandels. Und dazu gehört, endlich die Terror-Stigmatisierung, Kriminalisierung, Verfolgung und Ausgrenzung von kurdischen Aktivisten, Organisationen und Medien zu beenden. Dazu sind hierzulande in erster Linie Bundesregierung und Bundestag gefordert, aber auch Bundesanwaltschaft sowie die Justiz in Bund und Ländern. 

Zu den konkreten Maßnahmen gehören: 

1. die unverzügliche Rücknahme der exekutiven Pauschalermächtigung von 2011 zur Verfolgung der PKK als „ausländische terroristische Vereinigung“ nach § 129b Strafgesetzbuch durch das Bundesjustizministerium, 

2. die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots von 1993, das in Deutschland schon so viel Unheil angerichtet hat (derzeit läuft ein Eilverfahren gegen das Verbot vor dem Verwaltungsgericht Berlin), 

3. die Beendigung der Antiterror-Strafverfahren wegen PKK-Mitgliedschaft und -Unterstützung, 

4. keine Abschiebungen in die Türkei, denn sie ist noch immer kein sicheres Herkunftsland für politisch engagierte Kurden, von denen viele gerade wegen ihrer politischen Verfolgung aus der Türkei geflohen waren, 

5. darüber hinaus auf EU-Ebene die überfällige Streichung der PKK aus der „EU-Terrorliste“. 

Die mit all diesen Instrumenten betriebene rigide Verbots- und Repressionspolitik hat Zigtausende politisch aktiver Kurdinnen und Kurden hierzulande jahrzehntelang ihrer politischen Rechte beraubt, sie diskriminiert und kriminalisiert, sie unter Generalverdacht gestellt, zu potentiellen Gewalttätern und „Terroristen“ gestempelt – und damit zu innenpolitischen Feinden und Sicherheitsrisiken erklärt. Demonstrationen und Kundgebungen wurden verboten, Einbürgerungen verweigert, Asylberechtigungen aberkannt, Abschiebungen vollzogen. Auch zahlreiche kurdische Organisationen, Vereine, Medien und Verlage waren und sind wegen PKK-Nähe von dieser staatlichen Repression existentiell betroffen. 

Solche staatlichen Zwangsmaßnahmen passen logischerweise nicht mehr in diese Zeit, zumal die PKK nicht länger existiert, von der in der Bundesrepublik und Europa schon seit Längerem keine Gefahren mehr ausgegangen sind. Die kurdische Frage, überhaupt die Minderheitenfrage, ist weniger denn je ein Terrorproblem, sondern eine demokratisch menschenrechtliche Herausforderung der Türkei, aber eben auch der Bundesrepublik und der EU. Angesichts der neueren Entwicklung muss deshalb endlich ein grundsätzlicher politischer Wandel vollzogen und alles dafür getan werden, einen längst fälligen offenen Dialogprozess zuzulassen und zu befördern –, statt politisches Engagement für Freiheit und Menschenrechte weiter zu kriminalisieren. 

Dr. Rolf Gössner ist Publizist und Jurist sowie Mitherausgeber des jährlichen „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ und der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“. Er war Rechtsanwalt (bis 2020), Stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises BigBrotherAward (2000 bis 2020). Er ist Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer Sicherheit und Bürgerrechten, zuletzt: „Datenkraken im öffentlichen Dienst. ‚Laudatio’ auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat“ (Köln 2021) und wurde mehrfach ausgezeichnet, darunter mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ). Der auf ANF erschienene Text Gössners wurde „Ossietzky“ (Nr. 4/2026); www.ossietzky.net entnommen und mit Genehmigung des Autors veröffentlicht. 

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-aufbauphase-im-friedensprozess-auf-50480 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kurkcu-zweite-phase-des-friedensprozesses-hangt-von-politischen-und-rechtlichen-schritten-ab-50558 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/vom-handschlag-im-parlament-zum-pkk-auflosungsbeschluss-ein-jahr-dialogprozess-50482

 

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There are only two forces operating in world foreign policy today: the neoconservative doctrine of US hegemony and Israel’s agenda of Greater Israel

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Verhaltensscanner und Palantir: Was das Wahlergebnis in Baden-Württemberg sicherheitspolitisch bedeutet

netzpolitik.org - 9. März 2026 - 13:50

Das baden-württembergische Landtagswahlergebnis gibt der grün-schwarzen Koalition freie Hand für ihre Überwachungspläne. Geht es nach den Spitzenpolitikern, kann bald jedes Dorf videoüberwacht werden und eine KI schaut, wer sich gut benimmt. Jetzt braucht es nur noch eine lokale Palantir-Alternative.

Cem Özdemir (Grüne) und Manuel Hagel (CDU), sicherheitspolitisch auf einer Linie. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chris Emil Janßen

Bei der Baden-Württemberg-Wahl am Sonntag nahmen sich Grüne und CDU nicht viel. Um die 30 Prozent erreichten beide, die Grünen einen Hauch mehr. Eine stabile Mehrheit, um das Land weiter grün-schwarz zu regieren, andere reale Optionen fehlen. Sicherheitspolitisch heißt das: Jetzt wird vollzogen, was sich bereits ankündigte.

Denn in Sicherheitsfragen liegen Grüne und CDU wie beim Wahlergebnis eng beieinander. Beide Spitzenkandidaten, Cem Özdemir von den Grünen und Manuel Hagel von der CDU, wollen Palantir-artige Datenanalysen. Nur will Özdemir aufgrund ethischer Bedenken nicht die Original-Software aus den USA nutzen, sondern lieber mit Partnern aus Europa eine Alternative entwickeln. Am besten sogar eine regionale. Özdemir sagte, er sei mit verschiedenen Unternehmern aus Baden-Württemberg im Gespräch, „die alle sagen: Wir können das.“

Beim Thema Videoüberwachung herrscht noch deutlichere Einigkeit. Beide wollen die Videoüberwachung massiv ausweiten, dahinter soll ein System laufen, das prüft, ob die Abgebildeten sich auffällig benehmen. Bislang gibt es in Baden-Württemberg ein Gesetz, das die Videoüberwachung des öffentlichen Raums einschränkt. Sie ist nur erlaubt, wenn an diesem Ort besonders viel Kriminalität stattfindet. Dieses Gesetz ist beiden Kandidaten ein Dorn im Auge.

Schon lange gibt es Bestrebungen, dieses Gesetz aufzuweichen. Die Idee ist, Videoüberwachung – und damit auch KI-gestützte Videoüberwachung – nicht nur an tatsächlichen Kriminalitätsschwerpunkten zuzulassen, sondern auch an „strukturellen“. Was ein struktureller Kriminalitätsschwerpunkt ist, entscheidet dann die Polizei.

Entgrenzung der Videoüberwachung

Es sieht so aus, als stamme die Idee der Entgrenzung der Videoüberwachung aus Mannheim. Dort wird seit 2018 KI-gestützte Verhaltenserkennung getestet und trainiert. Allerdings gab es dazu nie genug Kriminalität, so dass die Polizei mit Schaukämpfen nachhelfen musste – und die Versuche, weitere Areale in die Überwachung einzubeziehen, scheiterten an der Gesetzesgrundlage.

Vermutlich arbeiten der heutige Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht und Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl deshalb seit 2019 daran, das Gesetz aufzuweichen. 2023 stellte ein Referent der Stadt Mannheim ihr Konzept auf dem Städtetag vor. Demnach sollen auch Orte videoüberwacht werden können, an denen die Kriminalität sinkt.

Vor wenigen Tagen hat sich der Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir in der Wahlarena des Mannheimer Morgens dieser Vision angeschlossen: „Da gibt’s in Mannheim ja mit der intelligenten Kamera, finde ich, ein gutes Modell. Allerdings hat mir Ihre Polizeipräsidentin auch gesagt, das darf dann nicht dazu führen, wenn die Kriminalitätsbelastung dank der Kamera zurückgeht, dass man sie dann abbauen muss. Das ist natürlich ein Treppenwitz, das würde ich gerne ändern.“

„Wo sie es für notwendig halten“

Wenn jetzt also auch der Grüne für eine Entgrenzung der Videoüberwachung ist, steht der Koalition diesbezüglich nichts mehr im Weg. Manuel Hagel von der CDU will schon länger, dass Kommunen „überall dort, wo sie es für notwendig halten, KI-gestützte Videoüberwachung einsetzen können“.

Die Videoüberwachung rund um Areale im städtischen Besitz haben die bisherigen und wohl auch künftigen Koalitionäre dieses Jahr ebenfalls entgrenzt – mit Hilfe des neuen Datenschutzgesetzes. Özdemir-Kumpel Boris Palmer, Tübingens Oberbürgermeister, beruft sich bei der Videoüberwachung seiner Stadt bereits darauf.

Es wird in Baden-Württemberg eine Wende geben, die jahrelang vorbereitet wurde. Eine Wende von der verdachtsabhängigen Überwachung zur anlasslosen. Die Videoüberwachung muss dann nicht mehr mit Zahlen untermauert werden. Es geht dann fast wie in Hessen bei der Legitimierung von Videoüberwachung nicht mehr um tatsächliche Straftaten, sondern eher um ein Gefühl.

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