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Ihr Steuergeld ist bei uns in besten Händen!

Sicherlich ist es Ihnen nicht entgangen, dass die Politik plant, das vereinigte Wirtschaftsgebiet, einschlägige Akteure im In- und Ausland und bedürftige Länder der Welt weiterhin und mit noch mehr mit üppigen Geldgeschenken zu erfreuen. Die großartigen Parlamentäre der noch großartigeren SED 2.0 haben sich darauf geeinigt, sich einen riesengroßen Schluck aus der gerade ab morgen […]

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Schwerbehinderung bei Long-Covid

Lesedauer 3 Minuten

Viele Menschen leiden nach einer COVID-19-Erkrankung an langfristigen Beschwerden. Einige Betroffene fühlen sich dauerhaft erschöpft, haben Atemprobleme oder kämpfen mit neurologischen Einschränkungen. Das kann so weit gehen, dass sie ihrem Beruf nicht mehr uneingeschränkt nachgehen können oder auf fremde Hilfe angewiesen sind. Hier erfahren Sie, ab wann diese Beschwerden als Behinderung gelten, welche Unterstützungen es gibt und wie Sie von den Regelungen rund um den Grad der Behinderung (GdB) profitieren können.

Weshalb langfristige Beschwerden durch COVID-19 relevant sind

Corona-Langzeitfolgen treten Schätzungen zufolge bei mindestens zehn Prozent aller Infizierten auf. Diese können sich in unterschiedlichen Symptomen äußern, etwa Atemnot, verstärktem Herzklopfen oder einer ausgeprägten Erschöpfung. Ärztinnen und Ärzte unterscheiden grob zwischen „Long COVID“ (vier bis zwölf Wochen nach der Infektion) und „Post COVID“ (über zwölf Wochen hinaus). Ob diese gesundheitlichen Probleme als Behinderung anerkannt werden, hängt in Deutschland stark vom Alltag und Berufsalltag der Betroffenen ab.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt fortlaufend Studien durch, um die genauen Mechanismen hinter Long und Post COVID zu verstehen. Bislang ist kaum vorhersagbar, wann Betroffene mit Besserung rechnen können.

Voraussetzungen für die Anerkennung als Behinderung

Der Gesetzgeber bewertet Beeinträchtigungen immer danach, ob und wie stark sie das tägliche Leben verändern. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Symptome voraussichtlich länger als sechs Monate anhalten. Eine reine Diagnose wie „Long COVID“ oder „Post COVID“ reicht allein nicht. Nur wenn Dauerschäden im Alltag zu gravierenden Einschränkungen führen, gilt eine Person rechtlich als behindert.

Führen Sie ein Symptomtagebuch. Notieren Sie, in welchen Situationen Sie sich überlastet fühlen, welche Tätigkeiten unmöglich geworden sind oder welche Hilfsmittel Sie benötigen. Diese Dokumentation kann bei der Antragstellung beim Versorgungsamt unterstützen.

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Warum die Dauer der Beschwerden wichtig ist

Viele Langzeitfolgen zeigen sich über Monate hinweg. Manche Betroffene kehren allmählich in den normalen Alltag zurück, andere bleiben stark eingeschränkt. Ärztliche Gutachten sind hier entscheidend. Eine Fachärztin oder ein Facharzt sollten bestätigen, dass die Symptome vermutlich weiter andauern. Wer seine Beschwerden noch nicht lange hat, sollte eng mit dem medizinischen Personal zusammenarbeiten, um eine klare Prognose zur Symptomdauer zu erhalten.

Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)

In Deutschland ist das Versorgungsamt – regional auch Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung genannt – für die GdB-Feststellung zuständig. Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie listet Erkrankungen auf und ordnet ihnen Werte zu. Gibt es keine direkte Zuordnung (wie im Fall von Post oder Long COVID), sucht das Amt nach ähnlichen Krankheitsbildern. Bei Erschöpfungssyndromen wird meist das Kapitel zu „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumata“ herangezogen.

Vorgehen beim Antrag:

  1. Formular anfordern (online oder bei Ihrer Kommune).
  2. Relevante Unterlagen beifügen (ärztliche Stellungnahmen, Gutachten, Krankenhausberichte).
  3. Symptome klar beschreiben (wann treten sie auf, wie stark sind sie, welche Einschränkungen resultieren?).
  4. Zusätzliche Anträge (z. B. Schwerbehindertenausweis) gleich ankreuzen.
    Stufen des Grads der Behinderung: Welche Einteilung gibt es?

Der GdB liegt zwischen 20 und 100. Ab einem Wert von 50 spricht der Gesetzgeber von einer Schwerbehinderung. Bei COVID-Langzeitfolgen unterscheidet das Amt meist nach folgenden Kriterien:

GdB 20 bis 40: Deutliche, aber noch überschaubare Einschränkungen. Sie können Ihren Job in vielen Fällen ausüben.
GdB 50 bis 70: Spürbare Belastung im Alltag oder Beruf. Betroffene sind oft nicht mehr voll einsetzbar, was das Risiko eines dauerhaften Berufsausstiegs erhöhen kann.
GdB 80 bis 100: Massive Beeinträchtigungen. Hier drohen schwere familiäre Probleme und sozialer Rückzug. Betroffene können häufig nicht mehr berufstätig sein und sind teils auf ständige Hilfe angewiesen.

Ein höherer GdB sichert unter anderem einen besonderen Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage und zusätzliche Hilfen in vielen Lebensbereichen.

Erhalt eines Schwerbehindertenausweises

Ein Schwerbehindertenausweis steht Ihnen ab einem GdB von 50 zu. Er enthält wichtige Informationen für Arbeitgeber, Behörden und andere Institutionen. Auf der Rückseite werden ggf. sogenannte Merkzeichen eingetragen. Diese geben Aufschluss über die Art der Einschränkung und die daraus resultierenden Ansprüche.

Relevante Merkzeichen bei Post oder Long COVID

  • G bzw. aG (gehbehindert / außergewöhnlich gehbehindert): Bei erheblichen Lauf oder Kreislaufproblemen durch Herz oder Lungenschäden.
  • H (hilflos): Wenn Sie bei vielen Aufgaben des Alltags dauerhafte Hilfe brauchen.
  • B (Begleitperson): Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Hilfsperson in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Mit einem Schwerbehindertenausweis profitieren Sie zum Beispiel von Parkausweisen für Behindertenparkplätze, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und verkürzten Kündigungsfristen bei Mietverträgen (je nach Landesregelung).

Steuererleichterungen und weitere Vorteile

Wer offiziell einen GdB hat, kann von einem steuerlichen Freibetrag profitieren (Behinderten-Pauschbetrag). Das hilft Betroffenen, die oft zusätzliche Ausgaben für Gesundheit und Pflege haben. Abhängig vom Schweregrad erhalten Sie zudem Nachteilsausgleiche wie vorgezogene Rente, spezielle Hilfsangebote oder höhere Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen.

Haben Sie eine Pflegegradeinstufung und benötigen täglich Hilfe, kann sich der Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen erhöhen. Auch Hilfsorganisationen oder Selbsthilfegruppen bieten spezielle Programme für Menschen mit chronischer Erschöpfung oder fortbestehenden Atembeschwerden an.

Umgang mit Zweifeln des Versorgungsamts

Nicht jede Langzeitfolge wird auf Anhieb anerkannt. Einige Ämter fordern zusätzliche Gutachten an, um den Verlauf besser einschätzen zu können. Das kann zeitintensiv sein. Bleiben Sie geduldig und konsultieren Sie gegebenenfalls spezialisierte Kliniken oder Therapiezentren, um Ihren Antrag mit aussagekräftigen Berichten zu untermauern.

Legen Sie Widerspruch ein, falls Ihr Antrag abgelehnt oder Ihr GdB zu niedrig eingestuft wird. Unterstützen können Sie sich dabei lassen, etwa durch einen Sozialverband oder eine Behindertenbeauftragte.

Perspektiven für Betroffene

Aktuelle Forschungen versuchen, die Mechanismen von Post und Long COVID besser zu verstehen. Neue Therapieansätze sollen die Lebensqualität und Teilhabe steigern. Betroffene berichten von Erfolgen durch gezielte Reha-Maßnahmen, sanften Aufbautrainings oder psychologischer Begleitung. Ärztinnen und Ärzte raten oft zu einer engmaschigen Nachsorge, um Rückfälle zu vermeiden.

Der Beitrag Schwerbehinderung bei Long-Covid erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Bürgergeld-Zuschuss: Das ist der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung 2025

Lesedauer 2 Minuten

Das Bürgergeld gliedert sich als Grundsicherung in drei Bereiche: erstens in den Regelbedarf für den Lebensunterhalt, zweitens in die Kosten für Unterkunft und Heizung und drittens in einen Mehrbedarf. Letzteren zahlt das Jobcenter an Betroffene, die zusätzliche Mittel benötigen, zum Beispiel für teure Medikamente.

Zu diesen Mehrbedarfen beim Bürgergeld gehört der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?

Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, andere Hilfen für eine geeignete Arbeitsstelle oder Eingliederungshilfen beziehen, gilt ein Mehrbedarf, der 35 Prozent des Regelsatzes entspricht.

Der Mehrbedarf beträgt 2025 also 197,05 Euro, also 35 Prozent des Regelsatzes von 563,00 Euro.

Regelbedarfsstufe Regelbedarf 2024 Regelbedarf 2025 Mehrbedarf 2024 Mehrbedarf 2025 Gesamt 2025 1 563 Euro 563 Euro 197,05 Euro 197,05 Euro 760,05 Euro 2 506 Euro 506 Euro 177,10 Euro 177,10 Euro 683,10 Euro 3 451 Euro 451 Euro 157,85 Euro 157,85 Euro 608,85 Euro Mehrbedarf für nicht erwerbsfähige Menschen mit Schwerbehinderung

Dieser Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes gilt auch für schwerbehinderte Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Bürgergeld als Sozialgeld beziehen. Dieser Anspruch besteht, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) bezogen werden.

Mehrbedarf bei Schwerbehinderung und voller Erwerbsminderung

Bei Menschen mit Schwerbehinderung, mit voller Erwerbsminderung wird ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des Regelsatzes gezahlt, allerdings nur, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G oder aG enthält und ein Mehrbedarf nicht anderweitig bezogen wird.

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Bürgergeld gilt nur bei befristeter Erwerbsminderung

Hier müssen Sie aber Folgendes beachten. Bürgergeld ist nur bei einer befristeten Erwerbsminderung möglich. Denn wenn Sie auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, dann fallen Sie nicht mehr unter Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II, sondern haben bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII.

Kein Bürgergeld nach der Regelaltersgrenze

Wenn Sie, mit oder ohne Schwerbehinderung, das Regelalter für eine Altersrente Ihres Jahrgangs erreicht haben, dann besteht generell kein Anspruch mehr auf Bürgergeld. Sie haben aber bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Grundsicherung im Alter.

Welche Bedingungen gelten für den Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?

Der wichtigste Punkt, um diesen Mehrbedarf beim Bürgergeld zu erhalten, ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis. Zudem müssen Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder der Eingliederungshilfe beziehen.

Mehrbedarf gilt auch für Übergangszeit

Was passiert jetzt, wenn eine Sozialleistung, wie zum Beispiel die Eingliederungshilfe, endet? Auch für die folgende Übergangszeit haben Sie Anspruch auf den Mehrbedarf für Menschen mit Schwerbehinderung. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie sich in einen neuen Job einarbeiten.

Was als Übergangszeit gilt, ob, und wenn, wie lange Sie Mehrbedarf für Menschen mit Schwerbehinderung erhalten, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des Jobcenters.

Ermessen einer Behörde bedeutet, dass die Mitarbeiter einen Spielraum haben, in dem sie zwischen bestimmten Handlungsoptionen wählen.

Wo sind die Leistungen gelistet, die für den Mehrbedarf erfasst werden?

Das Bürgergeld ist im Sozialgesetzbuch II definiert. Rechtsgrundlage des Mehrbedarfs für Menschen mit Schwerbehinderung ist der Paragraf 21 Absatz 4 (Mehrbedarfe). Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte finden Sie hingegen im Paragrafen 23.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben enthält hingegen der Paragraf 49 des Sozialgesetzbuches IX. Die Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen können Sie im Paragrafen 112 des Sozialgesetzbuches IX einsehen.

Worauf müssen Sie achten?

Um diesen Mehrbedarf zu erhalten, müssen Sie dem Jobcenter möglichst bereits beim Bürgergeld-Antrag die notwendigen Nachweise für Ihren Anspruch einreichen. Das ist primär die Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Zudem müssen Sie die Belege abgeben, die zeigen, dass Sie Teilhabeleistungen beziehen.

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Industrie betrachtet Militarisierung zunehmend als Ausweg aus der Wirtschaftskrise

Beratungsunternehmen: Interesse an Transformation „sehr hoch“ / Für mehr Aufrüstung: Bundesverband der Deutschen Industrie fordert Beeinflussung des „Meinungsklimas“ / Politologe: Freiwilliger Einstieg vieler Firmen in Rüstungssektor „erschreckend“
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UAE welcomes agreement to integrate SDF into Syrian Arab Republic institutions

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. März 2025 - 18:17

Abu Dhabi, SANA-The United Arab Emirates today welcomed the agreement to integrate Syrian Democratic Forces (SDFinto the institutions of the Syrian Arab Republic, expressing its hope that it will achieve stability and peace in the region and enhance efforts to achieve national unity and coexistence in Syria.

In a statement, as reported by the Emirates News Agency (WAM), the Ministry of Foreign Affairs reiterated the UAE’s unwavering position in supporting Syria’s stability and sovereignty over all its territory, its support for the brotherly Syrian people, and efforts aimed at achieving their aspirations for security, peace, coexistence, stability, and a dignified life.

MHD Ibrahim

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Hinweisgeberschutzgesetz: Wie Polizist:innen vom Whistleblowing abgeschreckt werden

netzpolitik.org - 12. März 2025 - 18:07

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will Polizist:innen unterstützen, die Missstände in ihren Behörden melden. Doch es fehlt an funktionierenden Strukturen und am Vertrauen, dass man vor Ausgrenzung durch Kolleg:innen geschützt ist. Es brauche deshalb eine Gesetzesreform und einen Kulturwandel bei der Polizei.

Hinweisgeber:innen bei der Polizei müssen Konsequenzen fürchten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mika Baumeister

Wenn Polizist:innen interne Missstände in ihren Behörden melden wollen, wird es ihnen noch immer schwer gemacht. Zu diesem Schluss kommt ein Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zum Schutz von Whistleblower:innen bei der Polizei. Auch eine ergänzende Studie zeugt von gravierenden Problemen: Potenzielle Hinweisgeber:innen innerhalb der Polizei werden durch unzureichende Meldestrukturen und Angst vor Ausgrenzung durch Kolleg:innen abgeschreckt.

Bereits im Jahr 2019 hat sich die EU auf eine sogenannte Hinweisgeberrichtlinie verständigt. Diese soll Menschen besser schützen, die auf Missstände in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen aufmerksam machen. Erst seit Juli 2023 gilt auch ein Deutschland ein Hinweisgeberschutzgesetz, für die verspätete Umsetzung der EU-Vorgaben musste die Bundesrepublik gerade erst eine Millionenstrafe zahlen. Das Gesetz schreibt unter anderem konkrete Meldewege für Missstände vor und soll so (Rechts-) Sicherheit für Whistleblower:innen schaffen. Organisationen wie das Whistleblower-Netzwerk kritisieren es jedoch als unzureichend.

Zumindest mit Blick auf die Polizei bestätigen die Erkenntnisse der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Studien diese Kritik. Das Hinweisgeberschutzgesetz müsse nachgebessert werden, fordert die GFF. Die Institution Polizei sei noch weit entfernt von einer demokratischen Fehlerkultur und vertrauenswürdigen Meldestrukturen, so das klare Fazit bei einem Pressegespräch am Mittwoch.

500 Polizist:innen geschult

Laura Kuttler von der GFF erzählt bei dem Termin, dass die zahlreichen Berichte über Skandale innerhalb der Polizei und das neue Gesetz vor zwei Jahren den Anlass für das Projekt „Mach Meldung“ bildeten. Es sollte Polizeibedienstete unterstützen, die aktiv gegen Missstände in den eigenen Reihen werden wollen.

Die Liste der Skandale ist in der Tat bis heute lang und reicht von rechtsextremen Chats und Datenmissbrauch über Bestechlichkeit bis zu Sexismus am Arbeitsplatz und rassistischer Polizeigewalt.

Zu tun gäbe es also einiges. Trotzdem berichtet die Juristin nicht unbedingt von offenen Armen, mit denen das Projekt empfangen wurde. Die Polizei gilt als wenig transparente und fehlerfreundliche Organisation. Kritik von außen wird oft als Angriff auf die gesamte Polizei verstanden, Kritik von innen gilt als schädlich für die Geschlossenheit, Korpsgeist verhindert Aufklärung.

Das zeigt das Beispiel einer Polizeianwärterin in Nordrhein-Westfalen, von dem Laura Kuttler erzählt. Während eines Praktikums sei die junge Frau Zeugin extremer Polizeigewalt auf dem LGBTQ-Festtag „Christopher Street Day“ gegen eine unbeteiligte Person geworden. Sie habe die Sache vorschriftsgemäß gemeldet und dabei auch gegen ihren Ausbilder ausgesagt. Der ließ sie dafür beim Praktikum durchfallen, die junge Frau habe erst gerichtlich erstreiten müssen, dass sie das Praktikum wiederholen darf.

„Es war schwierig, da überhaupt reinzukommen“, sagt Kuttler über die herausfordernde Ausgangslage für das Projekt, trotz vieler Gespräche mit Expert:innen und Polizeigewerkschaften. Hilfreich seien Personen gewesen, die ohnehin schon an einem Kulturwandel bei der Polizei arbeiten, zum Beispiel unabhängige Polizeibeauftragte oder Queer-Beauftragte innerhalb der Behörden.

Am Ende sei es gelungen, mehr als 500 Polizist:innen zum Thema weiterzubilden. „Bei jeder Schulung war mindestens eine Person dabei, die selbst entsprechende Situationen erlebt hat“, berichtet die Juristin. Diese Personen hätten sich gewünscht, dass sie damals bereits über Whistleblowing Bescheid gewusst und entsprechende Meldestrukturen vorgefunden hätten.

Wer Meldung macht, muss Konsequenzen fürchten

Dass selbst diese neuen Strukturen unzureichend sind, davon zeugen interviewbasierte Untersuchungen der Soziolog:innen Daniela Hunold und Roman Thurn von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, die gemeinsam mit der Psychologieprofessorin Anja Berger die qualitative Studie erstellt haben. Viele Polizist:innen wüssten beispielsweise gar nichts von den neuen Meldewegen. Statt einer breit angelegten Informationskampagne habe es meist nur einen Hinweis im Intranet der Polizei gegeben – ein Missstand, der nicht zuletzt dem Justizministerium seit Langem bekannt ist.

Zudem seien die Strukturen oft zu kompliziert, weil sie auf teilweise schon bestehende Meldestrukturen draufgesetzt worden seien. An wen man sich mit welchem Fall wenden soll, sei vielen nicht klar, so die Polizeiforscher:innen. Darüber hinaus seien die vom Gesetz vorgeschriebenen internen Meldestellen, die eigentlich besonders niedrigschwellig sein sollen, häufig doch bei externen Stellen angesiedelt, etwa dem Innenministerium oder dem Vertrauensanwalt des Bundeslandes. Das könne aufgrund des großen Hierarchieunterschiedes abschreckend wirken.

Das größte Problem aber bleibt wohl die anhaltende Sorge vor der Ausgrenzung durch Kolleg:innen und Vorgesetze, so Professorin Daniela Hunold. „Sie haben Angst, als Netzbeschmutzer stigmatisiert zu werden.“ Es fehle das Vertrauen in das Funktionieren der Strukturen und darin, dass man bei einer Meldung tatsächlich anonym bleiben könne.

Teilweise komme auch Angst vor straf- oder dienstrechtlichen Konsequenzen hinzu. Diese Sorgen sind offenbar berechtigt: Wenn Beamt:innen nach Meldungen versetzt würden, so Hunold, seien es in der Regel nicht die Polizist:innen mit dem Fehlerverhalten, sondern diejenigen, die sich darüber beschwert hätten.

Nur wenig Polizist:innen trauen sich

In der Praxis führe das dazu, dass nur wenige Polizist:innen Fehlverhalten melden und sich „gegen die vielzitierte Polizeifamilie stellen“, ergänzt Laura Kuttler von der GFF. Wer schlechte Erfahrungen mit Whistleblowing mache – und das seien ausnahmslos alle ihr bekannten Fälle – habe in der Praxis oft nur zwei Alternativen: „Entweder sie resignieren, passen sich an das System an und machen Dienst nach Vorschrift – oder sie verlassen die Polizei.“

Die Aussagekraft der qualitativen Studie sei allerdings begrenzt, bedauert Daniela Hunold. Auch hier hielt sich die Begeisterung der Polizei über die Initiative wohl in Grenzen. Man habe nur 19 qualitative Interviews führen können, viele Behörden und Einzelpersonen hätten die Anfragen abgelehnt – unter Verweis auf fehlende Zeit. Mit Berlin und Schleswig-Holstein hätten nur zwei der zehn angefragten Bundesländer überhaupt an der Untersuchung teilgenommen.

Dabei würden Polizeien durchaus auch selbst davon profitieren, wenn sie eine offene Fehlerkultur und funktionierenden Hinweisgeberschutz zur Priorität machen würden, sagt Hunold. Sie erlebe in der Ausbildung viele motivierte Nachwuchskräfte, die etwas verändern wollten. „Allerdings brechen viele von ihnen vor dem Abschluss ab. Je näher sie der Praxis kommen, desto desillusionierter sind sie, weil sie ihre Werte nicht durchsetzen können.“

“Diskurs über Denunziantentum muss aufhören“

Es brauche deshalb nicht nur vereinfachte Meldewege, wirklich unabhängige Meldestellen und bessere Information darüber, sondern einen Kulturwandel bei der Polizei, so die Forscherin. Sie spricht sich für eine offenere Fehlerkultur und eine Stärkung demokratischer Strukturen innerhalb der Polizei aus. Das sei in der streng hierarchischen Organisation auch eine Führungsaufgabe.

In der Pflicht sieht Hunold auch die Politik, die die Polizei auf diesem Weg unterstützen müsse, statt sie pauschal in Schutz nehmen. „Wir brauchen ein klares und offenes Bekenntnis, dass es auch innerhalb der Polizei Rassismus und Sexismus gibt.“ Aufhören müsse hingegen der „Diskurs über Denunziantentum“, der Hinweisgeber:innen stigmatisiere.

Auch das Hinweisgeberschutzgesetz müsse überarbeitet werden, sagt Juristin Laura Kuttler. Nach zwei Jahren solle es eigentlich eine Evaluation geben, diese müsse unbedingt kommen. Außerdem müsse Deutschland, so wie es auch die EU vorsieht, Schadenersatzansprüche bei Mobbing und anderen nicht materiellen Schäden für Whistleblower ermöglichen. Und: Es müsse sichergestellt werden, dass Polizist wirklich anonym Meldung machen können.

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Falscher Schein der Energiewende: Viele Argumente, wenig Realität

Gordon Tomb

Während sie viele Hindernisse aufzählen, die der Abkehr von fossilen Brennstoffen zugunsten „grüner“ Energie im Wege stehen, übergehen drei Autoren in der Zeitschrift Foreign Affairs eine wichtige Wahrheit: Die einst angepriesene, jetzt aber zum Scheitern verurteilte „Energiewende“ war und ist unnötig und unerwünscht.

Stattdessen ist der Titel des Artikels, „The Troubled Energy Transition: How to Find a Pragmatic Path Forward“ (Wie man einen pragmatischen Weg nach vorne findet) suggeriert (1), dass die so genannte Energiewende legitim ist und (2) dass sie trotzdem irgendwie stattfinden sollte. Beides ist falsch.

Die Autoren sind angesehene Männer: Daniel Yergin, ein mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichneter Energiehistoriker; Peter Orszag, Vorsitzender und CEO von Lazard; und Atul Arya, Chef-Energiestratege bei S&P Global. In ihrem 5000 Wörter umfassenden Artikel werden die Themen ausführlich erörtert, aber die Sprache ist nicht sehr direkt und geht am Kern vieler Fragen vorbei.

So vergleichen die Autoren den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu „grüner“ Energie mit der Ersetzung von Holz durch Kohle, die im 18. Jahrhundert begann und in den 1900er Jahren ihren Höhepunkt erreichte, und mit der Ablösung der Kohle durch Öl in den 1960er Jahren als dominierendem Brennstoff. Sie stellen fest, dass die verdrängten Energieträger bis weit in die Übergangsphase hinein genutzt wurden, so wie fossile Brennstoffe auch während der Einführung der heutigen Alternativen weiter genutzt werden – und sogar noch an Menge zunehmen.

In dem Artikel kommt jedoch die Energiedichte zu kurz, d. h. die Frage, wie viel Arbeit aus einer Einheit einer Energiequelle gewonnen werden kann. Bei früheren Umstellungen waren die nachfolgenden Energieträger in weitaus geringeren Mengen erforderlich als die zu ersetzenden Formen, um dieselbe Menge an Arbeit zu verrichten – Kohle besser als Holz, Öl besser als Kohle und Uran, das alles in den Schatten stellt.

Was den vermeintlichen Übergang von heute angeht, so heißt es in dem Artikel lediglich, dass „verbesserte Funktionalität und niedrigere Kosten … noch nicht in einem Großteil des gesamten Energiesystems vorhanden sind.“

Das bedeutet, dass Wind, Sonne, grüner Wasserstoff usw. für die Versorgung großer Bevölkerungsgruppen mit zuverlässiger, erschwinglicher Energie völlig unbrauchbar sind und dass Physik und Chemie keine glaubwürdigen Beweise dafür liefern, dass sie diese Rolle jemals ausfüllen können. Wind- und Solarkraftwerke beispielsweise benötigen ein Vielfaches an Land und Material, um die gleiche Menge an Strom zu erzeugen wie Kohle- und Kernkraftwerke. Aus diesem Grund scheitert die grüne Energie auch mit massiven Subventionen.

Über die Schwierigkeit, grüne Träume zu finanzieren, schreiben die Autoren: „Ein Teil des Problems sind die schieren Kosten: viele Billionen Dollar, mit großer Ungewissheit darüber, wer sie bezahlen soll.“ Es fehlen Anreize für private Investitionen, staatlich auferlegte Kohlenstoffsteuern sind problematisch, und die Bevölkerung weder der reichen noch der armen Länder kann es sich leisten, für all das zu bezahlen.

Nicht erwähnt wird, dass frühere Umstellungen von Erfindern, Investoren, Ingenieuren, Mechanikern und Handwerkern vorangetrieben wurden, die neue Brennstoffe einsetzten, um mit neuen Maschinen und Verfahren effizienter zu arbeiten. Neue Energiequellen haben sich organisch entwickelt, sie folgten den Gesetzen der Natur und der Wirtschaft und nicht den Diktaten der verblendeten Machtbesessenen, die von der Regierung gefördert werden.

Die schwachsinnige „Klima“-Politik der nationalen Regierungen hat die Dinge durcheinander gebracht. Energie ist in Ländern wie Deutschland und Kalifornien teurer und weniger verfügbar geworden, was zu einer vorhersehbaren wirtschaftlichen Zerstörung geführt hat. Das ist eine Wahrheit, die laut gesagt werden muss, immer und immer wieder von mehr klugen Leuten.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Der grundlegendste Fehler der Autoren ist die Behauptung, dass die Abkehr von fossilen Brennstoffen, um „Netto-Null-Emissionen“ zu erreichen, eine lohnende Aufgabe ist, die nur einen „pragmatischen Weg nach vorn“ benötigt. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Berge von geologischen und historischen Beweisen und moderne Forschungen der Atmosphärenphysik zeigen das:

– Der Anstieg des atmosphärischen Kohlendioxids seit der industriellen Revolution hat das Gas auf ein für das Pflanzenwachstum optimales Niveau gebracht. Die Pflanzenproduktion hat sich verbessert, und die globalen Ökosysteme sind grüner geworden. Wir sollten mehr CO₂ in die Luft blasen, nicht weniger.

– Die heutige Erwärmung ist weder ungewöhnlich noch beispiellos. Vor 1.000 Jahren bauten die Wikinger auf Grönland Getreide an, und vor 2.000 Jahren züchteten die Römer in Nordengland Zitrusfrüchte. Heute ist es an beiden Orten zu kalt, um beides zu tun.

– Die Angstmacherei über den „Treibhauseffekt“ basiert auf Übertreibungen des Erwärmungspotenzials von CO₂ und anderen Gasen sowie auf fehlerhaften Computermodellen, die durch reale Daten wiederholt widerlegt wurden. Aufgrund des Phänomens der abnehmenden Erträge würde selbst eine Verdoppelung der CO₂-Konzentration gegenüber dem heutigen Stand nur zu einer bescheidenen, positiven Erwärmung führen.

Wir werden nicht erraten, warum so renommierte Autoren diese wohlbekannten Fakten übersehen, während sie die falsche Prämisse eines jahrzehntelangen Desasters in der öffentlichen Politik aufrechterhalten. Aber es gibt keinen „pragmatischen Weg nach vorn“ für eine Schein-Energiewende, und die Autoren sollten es besser wissen.

This commentary was first published at American Thinker on March 3, 2025.

Link: https://cornwallalliance.org/false-pretense-of-energy-transition-long-on-facts-short-on-truth/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Falscher Schein der Energiewende: Viele Argumente, wenig Realität erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Polizeirazzien in Kiel und Lübeck

Am heutigen Mittwoch durchsuchten Beamt:innen des LKA Schleswig-Holsteins insgesamt acht Objekte, die es Aktivist:innen der kurdischen Befreiungsbewegung zuordnet. Betroffen waren neben sechs Privatwohnungen in Kiel und einer in Lübeck auch das Kurdische Gemeindezentrum SH in der Hermann-Weigmann-Straße. Das Bündnis Defend Kurdistan Kiel und die Kieler Ortsgruppe der Roten Hilfe verurteilen die Repression und solidarisieren sich mit den Betroffenen. In einer Pressemitteilung haben sie über die Vorgänge informiert.

Rücksichtsloses Vorgehen der Polizei

Wie der Erklärung zu entnehmen ist, seien die Polizist:innen „überfallartig“ in Begleitung von Spürhunden zeitgleich gegen 5.30 Uhr bei den Beschuldigten erschienen. Das Vorgehen wird als rücksichtslos beschrieben, die Beamt:innen „traten Wohnungstüren ein, verwüsteten Wohnräume und beschlagnahmten vor allem Mobiltelefone und Schriftdokumente. Dabei wurde keinerlei Rücksicht auf nicht-beschuldigte Familienmitglieder genommen, darunter auch Kranke und Kinder.“ Ein Hauptbeschuldigter sei im Anschluss an die Durchsuchung zu einem Haftprüfungstermin nach Hamburg überführt worden. Die Razzien folgten einer aktuellen Verfügung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10. März 2025.

Legale Tätigkeiten dienen der Beschuldigung

Die sechs betroffenen Personen werden nach den Paragraphen 129a und b StGB der Unterstützung und Aktivität für die in Deutschland kriminalisierte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) beschuldigt. Die Anschuldigungen bezögen sich laut der Pressemitteilung ausschließlich auf legale aktivistische Tätigkeiten wie das Anmelden von Demonstrationen, das Organisieren von Kulturveranstaltungen oder das Sammeln von Spenden. Dem Hauptbeschuldigten werde in diesem Zusammenhang vorgeworfen, als Gebietsleiter der PKK fungiert zu haben.

Defend Kurdistan Kiel fordert sofortige Einstellung der Verfahren

Annette Tunde vom Bündnis Defend Kurdistan Kiel verurteilt den Repressionsschlag deutlich: „Der heutige Polizeiüberfall auf unsere Genoss:innen und das Kurdische Gemeindezentrum sowie die dahinter stehenden Verfahren und Vorwürfe sind nicht hinnehmbar. Wieder einmal sehen sich Aktivist:innen, die sich für die Rechte von Kurd:innen und die Demokratisierung der Gesellschaft einsetzen, unter abwegigen Terrorismus-Vorwürfen der Kriminalisierung durch deutsche Behörden ausgesetzt. Wir stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen und fordern die sofortige Einstellung aller Verfahren. Die Paragraphen 129a und b, die dies immer wieder legitimieren, gehören abgeschafft.“

„Die Aufhebung des PKK-Verbots ist überfällig“

Anja Sommerfeld von der Kieler Ortsgruppe der bundesweiten Antirepressionsorganisation Rote Hilfe e.V. ergänzt zum politischen Kontext: „Die staatliche Repression gegen die kurdische Bewegung hat in der BRD eine lange Tradition und begründet sich durch das seit über 30 Jahren bestehende Verbot der PKK, dessen Aufhebung längst überfällig ist. Der Zeitpunkt der Razzien ist insofern pikant, als dass die PKK erst Anfang diesen Monats einen Waffenstillstand verkündet und damit einen neuen Friedensprozess mit dem türkischen Staat auf den Weg gebracht hat.

Nichtsdestotrotz geht der deutsche Staat als Handlanger seines engen Verbündeten Türkei weiter gegen politisch aktive Kurd:innen vor. Dies muss auch im Zusammenhang mit der hierzulande in allen Bereichen zunehmenden Repression gegen Linke und fortschrittliche Bewegungen sowie einem zunehmend autoritär agierenden Staat verstanden werden, insbesondere wenn außenpolitische Interessen der BRD tangiert werden. Wir lassen uns davon nicht einschüchtern: Der kurdische Befreiungskampf ist und bleibt legitim!“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/neues-info-von-azadI-erschienen-45491 https://anfdeutsch.com/aktuelles/budapest-komplex-prozessbeginn-gegen-antifaschistin-hanna-45363 https://anfdeutsch.com/aktuelles/razzia-und-verhaftung-in-nurnberg-45198

 

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EU welcomes the Syrian authorities’ formation of fact-finding committee into the coastal events

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. März 2025 - 17:58

Brussels, SANA-The European Union welcomed the Syrian authorities’ formation of a fact-finding committee to investigate the recent events on the Syrian coast.

“We welcome the commitments announced by the Syrian authorities, particularly the formation of an investigation committee aimed at holding perpetrators accountable, in accordance with international law standards.” AFP quoted the EU’s diplomatic service as saying in a statement Wednesday.

The text issued by the 27-nation EU emphasized that “every effort must be made to prevent the recurrence of such crimes.”.

MHD Ibrahim

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Trotz Reformen: Doppelbesteuerung bei der Rente weiterhin möglich

Lesedauer 3 Minuten

Die Gefahr, dass die Rente doppelt besteuert wird, ist ein heißes Eisen und beschäftigte sogar schon das Verfassungsgericht. Noch heute kommt es vor, dass Renten doppelt besteuert werden, obwohl dies gegen die Verfassung verstößt.

Das Ertragsanteilsverfahren

Hintergrund des Urteils des Verfassungsgerichts war das sogenannte Ertragsanteilsverfahren. Bis 2002 wurde nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente als Einkommen versteuert, dieser hing vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn ab.

Das Bundesverfassungsgericht erkannte, dass dieses System zu Ungerechtigkeiten führte. Auch die demografische Entwicklung, in der wegen der steigenden Lebenserwartung weniger in die Rente einzahlen, während die Zahl der Rentner zunimmt, ließ das alte Verfahren als nicht tragfähig erscheinen.

Einführung der nachgelagerten Besteuerung

Das Bundesverfassungsgericht forderte eine Neuregelung. Deshalb wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Kurz gesagt, an die Stelle der Besteuerung der Renteneinzahlungen durch die Beitragszahler sollte eine Besteuerung der Renten kommen.

Da im Rentenrecht Veränderungen aber nicht rapide, sondern nur schrittweise eingeführt werden dürfen, stieg von Jahr zu Jahr der zu versteuernde Teil der Rente, während der zu versteuernde Anteil der Rentenbeiträge sank.

Steuern auf Renten und Rentenbeiträge

In der Praxis führte dies dann oft zu einer Doppelbesteuerung. Viele Rentner mussten Steuern auf ihre Rente zahlen, obwohl sie bereits Steuern auf ihre Rentenbeiträge geleistet hatten. Die Ampelregierung musste sich mit diesem Missstand beschäftigen und führte eine Neuerung ein, um ihn zu beseitigen.

Steuerpflichtiger Anteil der Brutto-Rente aus Deutschland und der daraus folgende steuerfreie Anteil

Jahr des
Renteneintritts Steuerpflichtiger Anteil der deutschen Brutto-Rente Steuerfreier Anteil der
deutschen Brutto-Rente bis 2005 50 % 50 % 2006 52 % 48 % 2007 54 % 46 % 2008 56 % 44 % 2009 58 % 42 % 2010 60 % 40 % 2011 62 % 38 % 2012 64 % 36 % 2013 66 % 34 % 2014 68 % 32 % 2015 70 % 30 % 2016 72 % 28 % 2017 74 % 26 % 2018 76 % 24 % 2019 78 % 22 % 2020 80 % 20 % 2021 81 % 19 % 2022 82 % 18 % 2023 83 % 17 % 2024 84 % 16 % 2025 85 % 15 % …. …. …. 2039 99 % 1 % 2040 100 % 0 % Wie kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen?

Es geht bei der möglichen Doppelbesteuerung zum einen um den steuerfreien Rentenzufluss, und zum anderen um die versteuerten Rentenbeiträge.

Der steuerfreie Rentenzufluss umfasst den kompletten steuerfreien Anteil der Rente bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung. Versteuerte Rentenbeiträge sind die gesamten Beiträge für die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen, die nicht von der Steuer abgesetzt werden konnten.

Bei der nachgelagerten Besteuerung werden die Renteneinkünfte erst im Ruhestand gänzlich besteuert, während der Erwerbsbeschäftigung lassen sich Rentenbeiträge hingegen steuermindernd absetzen.

Ist der steuerfreie Rentenzufluss jetzt geringer als die versteuerten Rentenbeiträge, dann liegt eine Doppelbesteuerung vor. Sie zahlen noch einmal Steuern auf geleistete Beiträge, die bereits versteuert wurden.

Für wen besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung der Rente?

Das größte Risiko einer Doppelbesteuerung besteht erstens für diejenigen, die erst seit kurzer Zeit Rente beziehen, zweitens für frühere Selbstständige, die ihre Rentenversicherung ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse finanzierten, für Ledige, die keine Hinterbliebenenrente erhalten

Für Männer ist die Gefahr größer als für Frauen, da sie wegen ihrer niedrigeren Lebenserwartung kürzere Zeit Altersrente beziehen.

Was tat die Bundesregierung?

2023 endete die prozentuale Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen. Der besteuerte Anteil für Renten aus der Basisversorgung steigt ab 2023 langsamer an. Statt zuvor einen Prozentpunkt beträgt der jährliche Anstieg nur noch einen halben.

Die Ampelregierung sagte aber klar, dass diese Maßnahmen nicht gänzlich ausreichen, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Bisher blieben aber neue Regelungen oder Anpassungen aus, die direkt der Doppelbesteuerung entgegenwirken.

Steuerbescheide aufbewahren

Rentner sollten ihre Steuerbescheide in jedem Fall aufbewahren, um so vor Gericht eine möglicherweise verfassungswidrige Doppelbesteuerung zu belegen.

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Kursk: Ukrainische Truppen auf dem Rückzug

Russische Armee erobert von der Ukraine besetzte Region größtenteils zurück / Operation zeitgleich zu beginnenden Verhandlungen in Saudi-Arabien / Beobachter: Russische Offensive ausgelöst durch Abzug zweier ukrainischer Brigaden
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Iraqi forces pursue perpetrators of attacks against Syrians

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. März 2025 - 17:02

Baghdad, SANA-The spokesman for the Commander-in-Chief of the Iraqi Armed Forces, Sabah al-Numan, announced that the security team has begun pursuing the perpetrators of the attacks on Syrians in Iraq.

“Immediately after the Commander-in-Chief of the Armed Forces, Prime Minister Mohammed Shia al-Sudani, instructed the formation of a security team to pursue those who committed the dishonest acts of violence against several of our Syrian brothers working in Iraq, the team began its action against the masked groups,” the Iraqi News Agency (INA) quoted al-Numan,as saying.

“All nationalities working in Iraq are protected by the Iraqi State,” he said, adding that “Iraq is their second home.”.

The Syrian Ministry of Foreign Affairs and Expatriates earlier today condemned the attacks against Syrian citizens in Iraq, calling them “a violation of human rights and international law.”.

MHD Ibrahim

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Iran: Vier Kurdinnen nach Frauentags-Veranstaltungen festgenommen

Kräfte des iranischen Geheimdienstministeriums haben am 10. März vier kurdische Aktivistinnen verhaftet, die angeblich im Zusammenhang mit Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag in Sine (Sanandadsch) in Ostkurdistan (Westiran) stehen, berichtet das Kurdistan Human Rights Network (KHRN). Demnach sei der aktuelle Aufenthaltsort von Leyla Pashaei, Soheyla Motaei und Baran Saedi unbekannt, Soma Mohammad-Rezaei befände sich in einem Haftzentrum des Geheimdienstes in Sine.

Festnahmen ohne Haftbefehl

Nach Angaben des KHRN seien Leyla Pashaei und Soheyla Motaei ohne Haftbefehl von Geheimdienstagenten in den kurdischen Städten Seqiz (Saqqez) und Dêwlan (Dehgolan) festgenommen und an einen nicht genannten Ort gebracht worden.

Dem Netzwerk zufolge hätten Agenten des Geheimdienstes auch das Geschäft von Soma Mohammad-Rezaei im Almas-Einkaufszentrum von Sine durchsucht, sie ebenfalls ohne Haftbefehl festgenommen und in ein Haftzentrum des Geheimdienstministeriums in der Stadt gebracht.

Darüber hinaus habe der Geheimdienst die kurdische Aktivistin Baran Saedi, wiederum ohne Haftbefehl, bei einer Razzia in ihrem Haus in Sine festgenommen und und an einen unbekannten Ort gebracht.

Vorangegangene Repression gegen Jin Jiyan Azadî Aktivistinnen

Alle vier festgenommenen Kurdinnen seien schon in den vergangenen Jahren von Repression betroffen gewesen, insbesondere weil sie sich an den „Jin Jiyan Azadî-Protesten“ beteiligt hatten, die landesweit nach der Ermordung der Kurdin Jina Mahsa Amini durch die iranische Sittenpolizei am 13. September 2022 ausgebrochen waren.

Pashaei wurde in diesem Rahmen bereits am 23. September 2022 in Sine verhaftet und am 4. Oktober 2022 gegen Kaution wieder freigelassen.

Motaei wurde während dieser Proteste zweimal verhaftet, am 1. Oktober und am 12. November 2022, bevor sie einige Wochen später gegen Kaution freigelassen wurde.

Am 5. Dezember 2022 verurteilte das Zweite Strafgericht von Dêwlan sie zu 18 Monaten Gefängnis wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“, 15 Monaten wegen „Propaganda gegen den Staat“, 13 Monaten wegen „Verbreitung falscher Informationen zur Störung der öffentlichen Meinung“, neun Monaten wegen „Propaganda zugunsten staatsfeindlicher Gruppen und Organisationen“ und fünf Monaten wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.

Im Februar 2023 wurde Motaei zur Verbüßung ihrer Strafe in die Frauenabteilung des Jugendgefängnisses von Sine eingewiesen, später jedoch im Rahmen einer gerichtlichen Amnestie freigelassen.

Sie wurde am 22. Januar 2025 erneut festgenommen, während des Generalstreiks in Ostkurdistan, der sich gegen die Todesurteile gegen die kurdischen politischen Gefangenen Pakhshan Azizi und Varisheh Moradi richtete. Sie wurde nach einigen Stunden freigelassen, musste sich jedoch einem neuen Gerichtsverfahren stellen.

Auch Mohammad-Rezaei sei in den letzten Jahren aufgrund ihres Engagements wiederholt von den Sicherheitsbehörden vorgeladen und bedroht worden.

Saedi sei bereits am 20. September 2023 während des „Jin Jiyan Azadî-Aufstands“ in Sine verhaftet und nach etwa zwei Monaten Haft gegen Kaution freigelassen worden.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/festnahmen-in-sine-wegen-teilnahme-an-generalstreik-45100 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/pakhshan-azizi-oberstes-gericht-setzt-vollstreckung-des-todesurteils-vorerst-aus-45081 https://anfdeutsch.com/kurdistan/zahlreiche-geschafte-in-rojhilat-folgen-aufruf-zu-generalstreik-45079

 

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Halise Aksoy ohne Beweise verurteilt

Halise Aksoy, Friedensaktivistin und Mutter des gefallenen Guerillakämpfers Agit Ipek, dessen Leiche ihr per Kargo zugestellt wurde, war im April 2023 wegen Aussagen des Kronzeugen Ü. A. in Amed (tr. Diyarbakır) verhaftet worden. Ein Jahr später wurde dieser Haftbefehl auf Antrag ihrer Verteidiger:innen Zeynep Karayılan und Necat Çiçek wegen fehlender Fluchtgefahr aufgehoben (ANF berichtete). Der Prozess gegen die Kurdin wurde fortgesetzt. Das in diesem Februar ausgesprochene Urteil sei nach Rechtsanwalt Necat Çiçek politisch motiviert und nicht ausreichend mit Beweisen untermauert. Er kündigte rechtliche Schritte der Angeklagten dagegen an.

Sechs Jahre und drei Monate Gefängnis

Halise Aksoy wurde aufgrund der Aussagen eines geständigen Zeugen, Ü. A., wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das zehnte Hohe Strafgericht von Amed (tr. Diyarbakır) gab am 7. Februar die Begründung für sein Urteil bekannt. Das Gericht stützte sich bei der Urteilsfindung auf die Aussage von Ü. A. sowie auf die Aussagen des Zeugen S. K., die während der Ermittlungsphase vernommen wurde, aber während der Anklagephase nicht als Zeuge geladen war.

Urteil ohne Beweise

Die Urteilsbegründung bezieht sich auf die Aussagen des geständigen Zeugen Ü. A. und des Zeugen S. K., die behaupteten, die Wohnung von Halise Aksoy sei ein „sicheres Haus“, in dem Mitglieder der Organisation – gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – untergebracht seien. In den Ausführungen hieß es weiter, dass Aksoys Kinder der Organisation beigetreten seien, dass sie als „geschätztes Familienmitglied“ gelte und dass ihre Wohnung als Treffpunkt und Unterschlupf für Mitglieder genutzt werde. Trotz dieser Behauptungen wurden in dem Urteil neben den Zeug:innenaussagen keine weiteren Beweise zur Untermauerung der Anschuldigungen gegen Aksoy vorgelegt. Das Gericht akzeptierte die Aussagen als Tatsachen und verurteilte Halise Aksoy allein auf dieser Grundlage wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“.

Unrechtmäßige Verfahrensführung

Der Anwalt der Angeklagten, Necat Çiçek, erklärte, dass sie gegen diese Entscheidung Revision beim Berufungsgericht einlegen würden. Mit Verweis darauf, dass der geständige Zeuge Ü. A. gegen Hunderte von Personen ausgesagt habe, betonte Çiçek, dass bereits festgestellt worden sei, dass seine Aussagen unrechtmäßig erlangt worden seien. Er wies auch darauf hin, dass alle ihre Anträge auf Aufnahme von Ü. A.s Aussagen über andere Personen in die Akte, abgelehnt worden seien. Außerdem stellte Çiçek fest, dass während der Aussage von Ü. A. der Anwalt, der das Aussageprotokoll unterzeichnete, zur gleichen Zeit bei einer anderen Anhörung im Gericht anwesend war. Er erklärte, dass trotz der Vorlage aller erforderlichen Beweise und Dokumente an das Gericht bezüglich dieser Unregelmäßigkeit, ihre Einwände vollständig ignoriert worden seien. Çiçek argumentierte, dass das Verfahren unter diesen Umständen nicht rechtmäßig durchgeführt wurde.

„Der Zeuge hat ein Interesse an solchen Falschaussagen“

Mit Bezug darauf, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen auf Hörensagen basierten, sagte der Anwalt: „Er behauptete, dass meine Mandantin ihre Wohnung als ‚Unterschlupf‘ benutzte. Ein anderer Zeuge, dessen Aussage in die Prozessakte aufgenommen wurde, widersprach jedoch Ü. A.s Aussagen. Der geständige Zeuge Ü. A. machte zahlreiche Falschaussagen, um sich rechtliche Vorteile zu verschaffen. Tatsächlich haben Gerichte bereits Freisprüche in Fällen ausgesprochen, in denen als einziges Beweismittel die Aussage von Ü. A. herangezogen wurde, da sie diese nicht für überzeugend hielten.“

Das Urteil war politisch motiviert

Rechtsanwalt Necat Çiçek wies darauf hin, dass die Aussagen des Zeugen S. K., der während der Ermittlungsphase vernommen wurde, später aber nicht mehr vor Gericht aussagen durfte, dennoch als Grundlage für das Urteil herangezogen wurden. Er erklärte: „Das Gericht, das meine Mandantin angeklagt hat, hat viele andere Angeklagte mit den gleichen Vorwürfen freigesprochen. Wenn man sich den Verlauf dieses Falles ansieht, ist es klar, dass das Urteil politisch motiviert ist. Der Sohn meiner Mandantin war ein Militanter der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und hat sein Leben verloren. Von Anfang an wurde meine Mandantin dazu befragt, was mit ihrem Sohn geschehen ist. Nur weil sie sagte: ‚Für mich ist mein Sohn ein Gefallener‘, ordnete das Friedensrichteramt sofort ihre Verhaftung an, ohne weitere Fragen zu stellen. Aus diesem Grund ist das Urteil gegen meine Mandantin juristisch nicht gerechtfertigt, es ist eine politisch motivierte Entscheidung.“

Anwalt kündigt rechtliche Schritte an

Çiçek erklärte, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen würden und betonte, dass die Akte in ihrer jetzigen Form keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ biete. Er unterstrich, dass das Urteil demnach in der Berufungsinstanz oder vom Kassationsgericht aufgehoben werden müsse.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/neuer-schlag-gegen-die-kurdische-sprache-und-kultur-43689 https://anfdeutsch.com/kurdistan/halise-aksoy-nach-einem-jahr-aus-der-haft-entlassen-41860 https://anfdeutsch.com/aktuelles/gegen-halise-aksoy-wird-feindstrafrecht-praktiziert-40561

 

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Das Endspiel

Ukrainekrieg, Demokratie-Simulation und die Zerstörung Europas.
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Einberufung des alten Bundestags und verspätete konstituierende Sitzung des neuen: Ein Verstoß gegen das Grundgesetz?

Die derzeit diskutierte Änderung des Grundgesetzes durch den noch amtierenden Bundestag und die damit verbundene Aufnahme von rund einer Billion Euro neuer Schulden unter einer möglichen CDU/CSU-SPD-Regierung werfen erhebliche Fragen auf, mit denen ich mich heute auseinandersetzen möchte. Die Frage ist, ob in Verbindung mit damit die extrem verspätet einberufene erste Sitzung des neuen Bundestages ein […]

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Die europäische Unsicherheitsordnung

Der Plan, Deutschland unter den „atomaren Schutzschirm“ Frankreichs zu stellen, könnte uns erst recht zur Zielscheibe machen.
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Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld – So wird der Anspruch berechnet

Lesedauer 3 Minuten

Wer längere Zeit arbeitsunfähig wird, steht irgendwann vor der Frage, was nach dem Ende des Krankengeldbezugs passiert. Denn nach spätestens sechs Wochen zahlt zunächst nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse bis zu maximal 72 Wochen lang. Falls man danach immer noch nicht arbeitsfähig ist, kommt es zur sogenannten Aussteuerung des Krankengeldes.

Ab diesem Moment ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Viele Betroffene sind unsicher, ob sie nun schlechter gestellt werden und weniger Arbeitslosengeld erhalten könnten.

Genau an diesem Punkt setzt die Nahtlosigkeitsregelung an, die in solchen Fällen greifen kann. Doch wie genau wird das Arbeitslosengeld berechnet, wenn Krankengeld vorausging?

Nach der Aussteuerung ist die Arbeitsagentur zuständig

Es wirkt zunächst widersinnig, dass man sich arbeitslos melden soll, obwohl man medizinisch betrachtet weiterhin krank ist. Dennoch ist die Arbeitsagentur die richtige Anlaufstelle, sobald die Zahlung der Krankenkasse endet.

Ein unmittelbarer Übergang in eine andere Leistung, wie etwa die Erwerbsminderungsrente, ist nicht immer möglich oder angezeigt, sodass die Arbeitsagentur vorübergehend eintritt. Im Regelfall lohnt es sich, sich bereits einige Monate vor Ablauf des Krankengeldes – empfohlen werden von dem Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt drei bis spätestens zwei Monate – bei der Arbeitsagentur zu melden.

So bleibt genügend Zeit, den Anspruch zu klären und alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet, wenn man zuvor krank war?

Die Frage, die viele Betroffene beschäftigt, lautet, wie sich das Arbeitslosengeld bemisst, wenn im letzten Jahr kaum oder gar kein Gehalt geflossen ist, weil Krankengeld bezogen wurde.

Üblicherweise wird das Arbeitslosengeld anhand des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet.

Man erhält in der Regel 60 Prozent, mit unterhaltspflichtigen Kindern 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens.

Wer allerdings mehrere Monate Krankengeld bezogen hat, hat in diesem Zeitraum kein reguläres sozialversicherungspflichtiges Einkommen erhalten. Würde man das Krankengeld als Berechnungsbasis heranziehen, fiele das Arbeitslosengeld deutlich niedriger aus. Um diese Benachteiligung zu vermeiden, sieht das Gesetz eine Verlängerung des Bemessungszeitraums vor.

Gibt es eine Verlängerung des Bemessungszeitraums?

Wenn in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt vorhanden sind, wird der Bemessungszeitraum auf 24 Monate ausgedehnt.

Entscheidend ist dabei, ob im erweiterten Zeitraum genügend Tage mit Gehalt zusammentreffen, um eine verlässliche Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld zu schaffen.

Auf diese Weise wird so getan, als sei keine Unterbrechung durch das Krankengeld erfolgt. Betroffene werden dadurch in eine vergleichbare Position versetzt wie Menschen, die ohne eine längere Krankheitsphase arbeitslos werden.

Lesen Sie auch:

– Krankengeld und Arbeitslosengeld kann die Zeit zur Rente überbrücken

Ein Beispiel von Peter aus Hannover

Hier kann das Beispiel eines Malers und Lackierers deutlich machen, wie die Regelung funktioniert. Peter aus Hannover war ab April 2018 für insgesamt 78 Wochen krankgeschrieben.

Nach diesem Zeitraum endete sein Anspruch auf Krankengeld, und er musste sich arbeitslos melden.

Da er in den letzten zwölf Monaten ausschließlich Krankengeld bezogen hatte und keinerlei Gehalt von seinem Arbeitgeber geflossen war, wurde der Bemessungszeitraum auf die davorliegenden Monate ausgeweitet.

Als Grundlage diente somit das Gehalt, das Peter vor seiner Erkrankung im Betrieb verdient hatte. Er erhielt am Ende also sein Arbeitslosengeld in derselben Höhe, als hätte er sich direkt aus dem Job heraus arbeitslos gemeldet.

Sind Nachteile durch vorheriges Krankengeld zu befürchten?

Die wichtigste Botschaft für Betroffene lautet, dass keine finanziellen Einbußen entstehen, wenn man nach der Aussteuerung Krankengelds in den Bezug von Arbeitslosengeld wechselt.

Die gesetzliche Regelung schützt vor einer Schlechterstellung und sorgt dafür, dass das frühere Brutto- und Nettoentgelt ausschlaggebend bleibt. Dadurch erhalten erkrankte Beschäftigte einen vergleichbaren Betrag, als wären sie ohne Krankheitsunterbrechung arbeitslos geworden.

Welche Rolle spielt die Krankenversicherung nach der Aussteuerung?

Wer ausgesteuert wird, verliert nach dem Ende des Krankengelds nicht automatisch seinen Krankenversicherungsschutz. Dennoch sollte man genau klären, wie die Krankenversicherung während der Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld nahtlos weiterläuft.

In der Regel ist man über den Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit gesetzlich versichert. Für Fragen zur konkreten Ausgestaltung und zu potenziellen Beiträgen kann es sinnvoll sein, frühzeitig das Gespräch mit der Arbeitsagentur sowie der eigenen Krankenkasse zu suchen.

Was ist zusammenfassend wichtig?

Die Furcht vor Nachteilen ist in den meisten Fällen unbegründet, da das Gesetz vorsieht, dass die für das Arbeitslosengeld maßgebliche Bemessung so berechnet wird, als hätte es keine Krankengeldphase gegeben.

Diese Vorgehensweise ist besonders wichtig für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht arbeiten konnten und befürchten, dass sich ihre vorherige Einkommenssituation massiv verschlechtern könnte.

Wer sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur meldet und die nötigen Nachweise über sein früheres Einkommen erbringt, kann nahtlos in das Arbeitslosengeld wechseln und ist weiterhin krankenversichert.

Damit ist sichergestellt, dass ein längerfristiger Krankheitsverlauf nicht unweigerlich zu einem finanziellen Nachteil führt.

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Going Dark: EU-Sicherheitsstrategie könnte „Einfallstor für globale Überwachung“ werden

netzpolitik.org - 12. März 2025 - 15:10

Europa steht an einer kritischen Weggabelung: Im April will EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen eine neue EU-Strategie zur inneren Sicherheit vorstellen. Diese könnte gefährliche Ansätze enthalten, warnt das Centrum für Europäische Politik – und schlägt grundrechtsschonendere Alternativen vor.

EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sollte auf Fachleute und die Zivilgesellschaft hören, fordert der Freiburger Think Tank Centrum für Europäische Politik. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Lehtikuva

Vor einer Abschwächung der digitalen Verschlüsselung warnt die liberale Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (CEP). Sollte die EU dies tatsächlich umsetzen, wäre der Schaden für Cybersicherheit, Grundrechte und das Vertrauen in digitale Infrastrukturen enorm, so der Freiburger Think Tank.

In den vergangenen Jahren hat die Endlosdebatte um Verschlüsselung merklich Fahrt aufgenommen. So diskutiert die EU derzeit etwa, ob im Rahmen der sogenannten Chatkontrolle Inhalte vor der Verschlüsselung durchleuchtet werden sollen, während eine eigens eingerichtete EU-Arbeitsgruppe im Herbst konkrete Vorschläge zum „Going-Dark“-Phänomen unterbreitet hat.

Anfang April will die EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen eine neue europäische Strategie der inneren Sicherheit vorstellen. Details sind noch unklar, den Digitalbereich wird die Strategie jedoch anfassen – und sich dabei wohl von den laufenden Debatten beeinflussen lassen. In einer derzeit laufenden Konsultation dazu weist die Kommission etwa darauf hin, dass „die bestehenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU“ nicht ausreichen würden, um mit den neuen Bedrohungen von Außen wie von Innen zurechtzukommen. Ferner heißt es über den Zweck und Ansatz der Initiative:

Auch Digitaltechnologien werden im Mittelpunkt der Strategie stehen. Dabei geht es um Maßnahmen in Bezug auf den Zugang zu Daten für die Strafverfolgung sowie die Vorratsdatenspeicherung, die Bekämpfung von Cyberkriminalität und terroristischen Online-Inhalten sowie eine stärkere Zusammenarbeit mit Technologieplattformen über das EU-Internetforum. Ferner können Digitaltechnologien und künstliche Intelligenz erheblich dazu beitragen, die Strafverfolgungskapazitäten zu verbessern und sich wandelnden Bedrohungen zu begegnen.

Grundrechte schützen, nicht aushebeln

„Wir brauchen einen Ansatz, der Grundrechte schützt statt sie auszuhebeln“, sagt Anja Hoffmann, CEP-Datenschutzexpertin und Ko-Autorin des Papiers. Mit dem hat sich das CEP an der EU-Konsultation beteiligt. Ansätze wie Hintertüren, also spezielle Zugänge für Ermittlungsbehörden zu verschlüsselten Inhalten, seien ungeeignet, führt das Papier aus.

IT-Sicherheitsexpert:innen hätten lange darauf hingewiesen, dass sich Schwachstellen nicht nur von Ermittlungsbehörden, sondern auch von Kriminellen nutzen lassen. „Wer einmal eine Hintertür einbaut, verliert die Kontrolle darüber, wer sie nutzt“, sagt Anselm Küsters, neben Philipp Eckhardt und Anja Hoffmann einer der Autor:innen.

Die unbeabsichtigten Folgen könnten schwerwiegend sein und zu massiven Datenschutzverletzungen führen, das Vertrauen in digitale Dienste untergraben und Personen gefährden, deren Sicherheit von sicherer Kommunikation abhängt, schreibt das CEP. Darüber hinaus habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Vorjahr entschieden, dass derart weitreichende Eingriffe in die Privatsphäre unverhältnismäßig seien.

Bestehende Möglichkeiten und Daten besser nutzen

Anstatt das Problem mit dem Holzhammer anzugehen – einer „falschen Lösung für komplexe polizeiliche Herausforderungen“ –, sollten Ermittlungsbehörden lieber bestehende Möglichkeiten besser nutzen, argumentiert das CEP. Dazu würde etwa zählen, das vorhandene üppige Datenmaterial samt Metadaten besser auszuwerten, worauf etwa kanadische Fachleute oder die niederländische Polizei hinweisen.

So könnten sich mutmaßliche Kriminelle mit Tools wie „Fog Reveal“ verfolgen lassen, schlägt das CEP provokant als Ausgangspunkt für die weitere Debatte vor: Dabei werden Daten, die Nutzer:innen bei Kreditkartentransaktionen oder beim Öffnen ihrer Wetter-App hinterlassen, bei Databrokern eingekauft. Daraus lässt sich ein potenziell engmaschiges Überwachungsnetz über Einzelpersonen spannen – in der Regel ganz ohne Durchsuchungsbefehl.

Den Ansatz sieht das CEP selbst nicht unkritisch, illustriert damit aber einen Punkt: Angesichts der „bereits vorhandenen leistungsstarken Ermittlungstechniken müssen Behörden nicht die gesamte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung knacken, nur um eine Handvoll Krimineller zu fassen.“ Aus dieser Perspektive gesehen sollten sich politische Verantwortliche stattdessen auf differenziertere Taktiken konzentrieren, die bestehende Daten und Tools wie Fog Reveal „transparent und rechtlich nachvollziehbar“ nutzen, anstatt ein Loch in die Sicherheitsstruktur zu reißen, auf die das moderne digitale Leben angewiesen sei.

Europa an kritischer Weggabelung

Europa befinde sich in einer „kritischen Phase“ in der Debatte über eine erweiterte Datenspeicherung und den Datenzugriff für Strafverfolgungszwecke – neben der Chatkontrolle und der Going-Dark-Arbeitgruppe erhöhen schließlich Länder wie Schweden oder das Vereinigte Königreich zunehmend den Druck, genauso wie der Dauerbrenner einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht auszugehen scheint. Darüber hinaus plant die EU-Kommission, bis Ende des Jahres einen Digital Networks Act vorzulegen, der ebenfalls einschlägige Regeln für den Datenzugriff für Ermittlungsbehörden enthalten könnte.

„Wir müssen verhindern, dass die neue Sicherheitsstrategie zum Einfallstor für globale Überwachung wird“, sagt Philipp Eckhardt. Die EU stehe vor einem „gewaltigen und äußerst komplexen Balanceakt, um die gemeinsamen Sicherheitsbedürfnisse, die unterschiedlichen nationalen Sicherheitsinteressen ihrer Mitgliedstaaten und die Grundrechte ihrer Bürger in Einklang zu bringen“, resümiert das CEP-Papier. In dieser Debatte müssten alle Stimmen gehört werden, fordert der Think Tank – und nicht nur die von Polizeien und gegebenenfalls Online-Dienste.

„Aggressive Maßnahmen wie Hintertüren in der Verschlüsselung oder die Massenspeicherung von Daten sind nicht nachweislich wirksam, bergen aber nachweisbare Risiken wie die Untergrabung der Cybersicherheit und das Vertrauen der Bürger in die Institutionen“, betont das Papier. Die Politik müsse Reformen stattdessen verhältnismäßig und mit rechtskonformen Instrumenten wie gezieltem „Quick Freeze“ verankern, um demokratische Werte zu schützen, so das CEP.

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Interior Minister visits Criminal Security Branch in Lattakia province

SANA - Syrian Arab News Agency - 12. März 2025 - 15:06

Lattakia, SANA- Minister of Interior, Ali Keda visited Wednesday, the Criminal Security Branch in Lattakia province to review security issues and develop strategic plans to ensure the continued security and stability of the region.

Fedaa

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