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Germany reiterates support for a stable Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. September 2025 - 14:09

Germany reiterated on Sunday its commitment to continued support for peace and stability in Syria.

The spokesperson for the Middle East and North Africa (MENA) for the German Federal Foreign Office, Annika Clasen-Edris said that German Foreign Minister Johann Wadephul discussed with Syrian Foreign Minister Asaad Hassan Al-Shaibani in New York “the importance of national consensus and comprehensive transition” in Syria.

She affirmed Germany’s readiness to continue supporting Syria to achieve the goals, noting that there is an “opportunity to achieve peace and reconstruction in Syria”.

On Friday, minister al-Shaibani met Wadephul on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York.

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More ships joining, Global Sumud Flotilla fleet heads to break Israeli siege on Gaza

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. September 2025 - 14:05

The Global Sumud Flotilla‘s fleet announced Sunday it was heading 825 km far towards Gaza as more ships are joining the mission to break Israel’s siege on Gaza Strip.

The announcement came as new boats and ships are joining the fleet.  A new flotilla departed from Catania, Sicily, carrying European parliamentarians, politicians, activists, and artists to join the fleet heading towards Gaza.

Organizers have stressed in posts on social media platforms that the mission is not merely humanitarian, but political: “Our goal is to break the blockade and confront governments and institutions that enable Israel’s actions ,” they said.

The flotilla has already been targeted by drones causing material damage to several vessels, and Israel has warned it may use force to prevent the ships from reaching Gaza. French MEP Melissa Camara called for safeguarding the ships so they can “deliver aid and save lives.”

French parliamentarian Alma Dufour, also aboard the flotilla, said: “We are here because governments failed to act”, stressing that they were risking their lives to stop the killing in Gaza and Palestine.

The flotilla began sailing in late August from Barcelona, followed by a second convoy from Genoa on September 1, with more ships joining from several countries.

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ONLY  IN  AMERICA — Illegal Alien Is Superintendent of Iowa’s Largest School District

ONLY  IN  AMERICA — Illegal Alien Is Superintendent of Iowa’s Largest School District

Paul Craig Roberts

An illegal alien from Guyana has been serving as the Superintendent of the largest school district in Iowa at a salary and benefits of $305,917 yearly.  He has been arrested by ICE and faces a deportation order.  Democrats are rallying to the illegal’s cause.

As far as I know he was doing a good job.  But how did an immigrant-invader become a school superintendent in red state Iowa?  We know that the anti-American Biden Democrats did whatever they could to advance immigrant-invaders, but why would a red state appoint an illegal immigrant-invader the superintendent of the schools of Des Moines, Iowa’s capital city?

I don’t know the answer, but for Democrats apparently there is no longer a difference between a US citizen and an immigrant-invader.  White American citizens are protesting in mass against ICE deportations of illegal entrants, and Democrat governors and mayors are doing everything in their power to keep the immigrant-invaders in the US.  What is the future of a country that is unable to tell the difference between invaders and citizens?

I sometimes wonder if even in a red state a white heterosexual Christian male could be appointed the school superintendent in a capital city. Clearly it would help if the white male were transgendered or a “minor directed person.”

This is America today.  An absurd country.  Is America still a country or just a Tower of Babel?

https://pjmedia.com/michaelcantrell/2025/09/26/ice-just-arrested-the-superintendent-of-the-largest-school-district-in-iowa-n4944174 

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Big Pharma Knew Its “Covid Vax” Was Deadly But Used Fauci and the Captured Medical Industry to Mandate Its Death Vax

Big Pharma Knew Its “Covid Vax” Was Deadly But Used Fauci and the Captured Medical Industry to Mandate Its Death Vax

Will the mass murderers be held accountable?

https://www.globalresearch.ca/covid-vaccine-safe-effective-narrative-collapses-camera/5887991

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Why Are America’s Zionist Neoconservatives Pushing War with Countries that Can Easily Destroy America without Working Up a Sweat?

Why Are America’s Zionist Neoconservatives Pushing War with Countries that Can Easily Destroy America without Working Up a Sweat?

All of America’s enemies are internal.

https://www.rt.com/news/625296-might-of-dragon-chinas-missiles/ 

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Trump Notes that FBI Director Wray Is Also a Liar and Needs Punishment Like Comey

I think the only solution is to abolish the FBI and start over, building it from scratch.

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Bakırhan: Parlament muss Friedensgesetze auf den Weg bringen

Der Ko-Vorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Tuncer Bakırhan, hat mit Blick auf die im türkischen Parlament eingerichtete Kommission zur Lösung der kurdischen Frage konkrete politische und rechtliche Schritte zur Wiederbelebung eines Friedensprozesses gefordert. Bei einer Konferenz in Amed (tr. Diyarbakır) rief er das Parlament auf, sogenannte Friedensgesetze auf die Agenda zu setzen – darunter Reformen des Strafrechts, der Vollzugsgesetze und eine Stärkung lokaler Demokratie. „Die Zeit ist gekommen, um den Dialog in eine gesetzgeberische Realität zu überführen“, sagte Bakırhan bei der Tagung, die von der Anwaltskammer Amed unter dem Motto „Lösung und Dialog: Ein neuer Anfang für den Frieden“ veranstaltet wurde.

Recht auf Hoffnung: Verweis auf Bahçelis Worte

Besonders hob Bakırhan eine Äußerung des MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli hervor, der das „Recht auf Hoffnung“ thematisiert hatte – ein Begriff, der sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Zusammenhang mit lebenslanger Haft bezieht. „Wenn selbst Herr Bahçeli dieses Recht erwähnt, dann ist es an der Zeit, die notwendigen Schritte einzuleiten“, sagte Bakırhan. Er bezog sich dabei auf die Situation des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan und anderen Gefangenen mit verschärfter lebenslanger Haft. Eine Perspektive auf Hoffnung und Teilhabe sei unerlässlich für einen erfolgreichen Dialogprozess, so der Parteivorsitzende.

Kritik und Erwartungen an das Parlament

Bakırhan forderte das Parlament auf, die bei den bisherigen Kommissionssitzungen abgegebenen Empfehlungen aus Zivilgesellschaft, Rechtswesen, Berufsverbänden und Opfergruppen ernst zu nehmen. Diese forderten seit langem rechtliche Anpassungen – etwa zur Reintegration ehemals bewaffneter Akteure, zu kranken Gefangenen oder zur Abschaffung bestehender Einschränkungen im Straf- und Antiterrorrecht. „Wenn wir nur umsetzen würden, was in Anhörungen und Kommissionssitzungen bereits gesagt wurde, könnten große Teile des Problems gelöst werden“, so Bakırhan.

Zudem sprach er sich für eine neue Verfassung aus, die alle gesellschaftlichen Gruppen einbezieht. „Ein demokratischer, freiheitlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht nur ein Bedürfnis, sondern eine Notwendigkeit“, sagte er. Der gleichberechtigte Zugang zur Muttersprache, etwa im Bildungsbereich, müsse ebenso gesetzlich gesichert werden wie der Schutz kultureller Identität.

Rechtsanwalt: Symbolik allein reicht nicht

Auch der Präsident der Anwaltskammer Amed, Abdulkadir Güleç, betonte, dass rein symbolische Gesten nicht ausreichten. Die in der türkischen Nationalversammlung eingerichtete „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ habe zwar wichtige Gespräche geführt, doch konkrete politische Schritte stünden noch aus. „Die Kommission hat zugehört – aber sie hat nicht gehandelt“, so Güleç. Er erinnerte an die bislang nicht umgesetzten EGMR-Urteile im Fall von Selahattin Demirtaş und Abdullah Öcalan, in denen das Gericht die Anwendung des Rechts auf Hoffnung forderte.

Kritik an staatlichem Umgang mit Sprache und Symbolik

Scharfe Kritik äußerte Güleç auch am Umgang mit der kurdischen Sprache und kulturellen Ausdrucksformen. So war Kurdisch bei Kommissionssitzungen unterdrückt worden, der Fußballclub Amedspor hat wegen einem kurdischsprachigen Werbeslogan auf den Trikots eine Geldstrafe erhalten. „Solche Maßnahmen untergraben das Vertrauen in politische Öffnungen“, sagte Güleç. Ein grundlegender gesellschaftlicher Neuanfang sei nur möglich, wenn Minderheitenrechte gesetzlich geschützt würden.

Bakırhan: Dieser Zug darf nicht verpasst werden

Abschließend betonte DEM-Vorsitzender Bakırhan, dass sich ein vorsichtiger Dialogprozess entwickelt habe, der trotz aller Schwierigkeiten nicht abgebrochen werden dürfe. Der Rückgang der Gewalt und die Bereitschaft zum Dialog seien historische Chancen. „Einige sind offenbar sehr bemüht, das Scheitern dieses Prozesses herbeizureden – aber wir lassen uns davon nicht beirren“, sagte er. Die Gesellschaft habe die Reife für eine demokratische Lösung, so Bakırhan.

Mit Blick auf Abdullah Öcalan sagte Bakırhan: „Er ist seit 26 Jahren inhaftiert, aber er bleibt ein zentraler Akteur für Frieden. Wenn seine Bedingungen verbessert werden, kann er zur Lösung beitragen.“ Der Politiker appellierte abschließend an die Regierung, Zeichen zu setzen – etwa durch die Freilassung kranker Gefangener, das Ende der Praxis der Zwangsverwaltung über Kommunen und die Gleichbehandlung aller Bürger im Rechtsstaat. „Wenn wir jetzt die richtigen Schritte gehen, können wir gemeinsam eine demokratische Republik für 86 Millionen Menschen schaffen. Wenn wir den Moment verpassen, laufen wir Gefahr, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-abgeordneter-Cicek-ohne-imrali-ist-keine-losung-denkbar-48116 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurtulmus-gesprach-mit-Ocalan-bislang-kein-thema-der-kommission-48117 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gOC-der-ruckkehr-in-dorfer-scheitert-am-dorfschutzersystem-48127 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bericht-uber-demokratisierung-und-rechtsstaatlichkeit-angekundigt-48101

 

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Universitäten in Rojava erweitern Studienangebot

Zum Start des akademischen Jahres 2025/26 weiten die Universitäten in der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) ihr Bildungsangebot deutlich aus. An den Hochschulen in Qamişlo, Kobanê und Raqqa wurden insgesamt vier neue Fakultäten, sechs Fachbereiche und ein Hochschulinstitut eingerichtet.

Die neuen Studienangebote nehmen ab sofort Studierende auf. Der Vorlesungsbeginn ist für den 19. Oktober angesetzt. Die Einschreibungen laufen bereits, Vorbereitungen für den Semesterstart wie Lehrplangestaltung und Organisation sind im Gange.

Rojava-Universität baut Gesundheitsbereich aus

Die Rojava-Universität in Qamişlo gründet in diesem Jahr ein eigenes Gesundheitsinstitut. Es war zuvor dem regionalen Gesundheitskomitee zugeordnet und wird nun als Teil der Universität weitergeführt und erweitert. Angeboten werden Studiengänge in Krankenpflege, Anästhesie, Pharmazie, Notfallmedizin, Radiologie, Labormedizin und Physiotherapie.

Zusätzlich wurden fünf Studienrichtungen, die früher zur syrisch-staatlichen al-Furat-Universität in Deir ez-Zor gehörten, in das System der Selbstverwaltung integriert. Diese sind Agrarwissenschaft, Arabische Sprache und Literatur, Physik, Sportpädagogik und Mathematik.

Alle fünf Bereiche wurden der Rojava-Universität angegliedert. Bereits eingeschriebene Studierende beenden ihr Studium nach dem bisherigen Lehrplan. Neue Studierende werden nach dem Curriculum der Selbstverwaltung unterrichtet – auf Arabisch.

Kobanê-Universität eröffnet neue Fakultäten

Auch die Universität von Kobanê erweitert ihr Angebot deutlich. Neu hinzugekommen sind die Fakultät für Agraringenieurwesen, die Fakultät für Sozialwissenschaften und das Institut für Anglistik. Letztere war zuvor ein Hochschulinstitut und wurde nun zur Fakultät aufgewertet. Die Fakultät für Sozialwissenschaften umfasst die Studienrichtungen Jineolojî, Geschichte, Philosophie und Soziologie. An der Al-Sharq-Universität in Raqqa wurde die Veterinärmedizin als eigenständige Fakultät eingerichtet. Zudem ergänzt die medizinische Fakultät ihr Angebot um einen neuen Studiengang in Zahnmedizin.

Spezialisierte Hochschulen bleiben aktiv

Neben den drei Universitäten betreiben die Behörden der Selbstverwaltung auch mehrere spezialisierte Hochschulen. So bleibt das Lehrkräfteausbildungsinstitut mit Standorten in Qamişlo, Hesekê, Kobanê und Aleppo (Şêxmeqsûd und Eşrefiyê) weiterhin aktiv. Die Frauenkunsthochschule Hîlala Zêrîn in Hesekê startet ins zweite Jahr. Sie konzentriert sich auf künstlerische Ausbildung von Frauen. Und die Kunsthochschule Mezopotamya, die im vergangenen Jahr in Dêrik gegründet wurde, eröffnet dieses Jahr einen zweiten Standort in Kobanê. Träger ist die Kultur- und Kunstbewegung TEV-ÇAND.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/uni-aufnahmeprufung-in-nord-und-ostsyrien-48135 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/neue-universitat-fur-raqqa-zaningeha-Serq-29579 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/universitat-rojava-schreibt-masterstudiengang-in-jineoloji-aus-47536 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nord-und-ostsyrien-grundet-dachverband-der-hochschulrate-44209

 

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Israeli new incursion into Southern Quneitra’s Saida town

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. September 2025 - 13:15

Israeli forces carried out a ground incursion early Sunday into the town of Saida, southern Quneitra countryside.

According to SANA’s reporter, an Israeli military force consisting of 16 Israeli armored vehicles advanced from Tel Abu Ghithar toward Saida, conducted raids and searches of civilian homes before withdrawing shortly afterwards.

Israeli warplanes also flew over northern Quneitra airspace, namely over the areas of Al-Amal Farms, Nabaa Al-Fawwar, Ain Al-Nuriyah, Al-Kom, and Kom Muhaires, the reported added.

Israeli forces frequently launch ground incursions into Syrian territories in violation of the of the 1974 Disengagement Agreement, international law and Security Council resolutions.

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Das komplizierte Verhältnis zwischen Georgien und der Ukraine

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 28. September 2025 - 13:00
Georgien wirft Russland seit dem Kaukasuskrieg 2008 vor, georgische Provinzen besetzt zu haben. Dabei geht es um die Gebiete Süd-Ossetien und Abchasien, in denen keine Georgier leben und die der georgischen Sowjetrepublik in der Sowjetzeit zugeschlagen wurden. Beide haben sich nach dem Zerfall der Sowjetunion in Kriegen von Georgien losgesagt und 2008 hat Georgien und […]
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Schwerbehinderung: Der gelbe Parkausweis – Das gilt jetzt

Lesedauer 4 Minuten

Der „gelbe Parkausweis“ ist eine besondere Form der Parkerleichterung für Menschen mit einer Schwerbehinderung – aber er ist kein bundesweit einheitlicher Ausweis.

Hinter dem umgangssprachlichen Begriff stecken in Deutschland regionale Modelle, die jeweils den Zugang zu Parkerleichterungen eröffnen, ohne dabei zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu berechtigen.

Wer seinen individuellen Anspruch prüfen, die Reichweite der Rechte verstehen und den Antrag korrekt stellen möchte, sollte die Unterschiede genau kennen.

Einordnung im System der Behinderten-Parkausweise

In Deutschland ist zunächst der blaue EU-Parkausweis der zentrale Nachweis. Er erlaubt – europaweit anerkannt – das Parken auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol und gewährt weitere Ausnahmen.

Daneben existiert der orangefarbene, bundeseinheitliche Parkausweis, der zwar keine Nutzung der Behindertenparkplätze zulässt, dafür aber eine Reihe von Erleichterungen im allgemeinen Parkraum ermöglicht.

Der gelbe Parkausweis ordnet sich als regionale Ergänzung ein: Er gewährt – abhängig vom Bundesland – ähnlich gelagerte Erleichterungen wie der orangefarbene Ausweis, teils für einen erweiterten berechtigten Personenkreis, gilt aber nur in bestimmten Ländern. Das Parken auf Behindertenparkplätzen bleibt auch mit gelbem Ausweis ausgeschlossen.

Wo der gelbe Parkausweis gilt – und wo nicht

Aktuell gibt es zwei relevante Varianten. In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist der gelbe Parkausweis landesrechtlich verankert; er eröffnet dort Parkerleichterungen ähnlich den Regelungen des orangen Ausweises.

Zudem kennt der Freistaat Sachsen einen eigenen gelben Parkausweis, der ausschließlich innerhalb Sachsens gilt und ebenfalls Erleichterungen im allgemeinen Parkraum ermöglicht. In anderen Bundesländern – etwa in Niedersachsen – gibt es keinen gelben Parkausweis; dort greift ausschließlich das System aus blauem EU- und orangefarbenem bundeseinheitlichem Ausweis.

Wichtig: Wer außerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche mit einem gelben Ausweis parkt, kann sich nicht auf die Sonderregeln berufen.

Wer Anspruch hat

Die Anspruchsvoraussetzungen sind länderspezifisch geregelt. In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern richtet sich der gelbe Ausweis insbesondere an schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G, die die strengen Kriterien für die außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) knapp verfehlen und deren Gehstrecke etwa 100 Meter beträgt.

Sachsen stellt den gelben Parkausweis einem erweiterten Personenkreis zur Verfügung. Je nach Einzelfall kommen Personen mit Merkzeichen G in Betracht, außerdem können – nach versorgungsärztlicher Prüfung – weitere gesundheitliche Konstellationen wie ein doppeltes Stoma relevant sein.

Auch vorübergehende, aber gravierende Funktionsstörungen, etwa nach Operationen oder Unfällen, können befristete gelbe Ausweise rechtfertigen. Maßgeblich ist stets die Prüfung durch die zuständige Verkehrsbehörde in Verbindung mit den sozialmedizinischen Stellen.

Welche Parkerleichterungen der gelbe Ausweis eröffnet

Die mit dem gelben Parkausweis verbundenen Rechte orientieren sich inhaltlich an den „sonstigen Parkerleichterungen“ nach § 46 StVO und der VwV-StVO.

In der Praxis umfasst das typischerweise die Möglichkeit, an Stellen mit eingeschränktem Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken, die zulässige Parkdauer in Zonenhaltverboten und in bewirtschafteten Parkzonen zu überschreiten, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Zeitlimit zu stehen, in Fußgängerzonen während freigegebener Ladezeiten zu parken sowie in verkehrsberuhigten Bereichen ausnahmsweise außerhalb markierter Flächen zu halten, sofern niemand behindert wird.

Diese Erleichterungen gelten allerdings nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist; die höchstzulässige Parkdauer ist grundsätzlich auf 24 Stunden begrenzt. Das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen bleibt den Inhaberinnen und Inhabern des blauen EU-Ausweises vorbehalten.

Rechtlicher Rahmen: Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO

Rechtsgrundlage für die Parkerleichterungen ist § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO.

Die Behörden erteilen eine Ausnahmegenehmigung; der sichtbare Nachweis ist der farbige Parkausweis, der regelmäßig zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung geführt werden muss.

Beide Dokumente sind personenbezogen, binden also an die anwesende berechtigte Person – sie dürfen in jedem Fahrzeug genutzt werden, in dem die betroffene Person fährt oder mitfährt.

Antragstellung: Zuständigkeiten, Unterlagen, Gebühren

Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise das Ordnungs- oder Tiefbauamt am Wohnort. Für die gelben Landesausweise prüfen die Länder die medizinischen Voraussetzungen regelmäßig über ihre Versorgungsämter; die Kommune leitet den Antrag entsprechend weiter.

Benötigt werden in der Regel der Schwerbehindertenausweis und – je nach Fall – aktuelle ärztliche Unterlagen beziehungsweise Feststellungen der Versorgungsverwaltung. Gebühren fallen für die Erteilung üblicherweise nicht an. Die Gültigkeit orientiert sich zumeist an der Laufzeit des Schwerbehindertenausweises und beträgt maximal mehrere Jahre; befristete Genehmigungen sind möglich.

So wird der gelbe Parkausweis korrekt genutzt

Wer Parkerleichterungen in Anspruch nimmt, muss den Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auslegen. Wo eine zeitliche Begrenzung – etwa drei Stunden – vorgesehen ist, ist zusätzlich eine Parkscheibe einzustellen, sodass die Ankunftszeit erkennbar ist. Die schriftliche Ausnahmegenehmigung sollte mitgeführt werden.

Die Einhaltung der Bedingungen ist wesentlich: Die Erleichterungen greifen nur, wenn eine zumutbare reguläre Parkmöglichkeit fehlt, und sie enden spätestens nach 24 Stunden. Missbräuchliche Nutzung oder die Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen ohne blauen Ausweis kann zu Verwarn- oder Bußgeldern führen.

Abgrenzung und typische Missverständnisse

Häufig wird angenommen, der gelbe Ausweis sei eine „Light-Version“ des blauen EU-Ausweises – das ist juristisch falsch. Der blaue Ausweis ist der einzige, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, und gilt über Deutschland hinaus in der EU.

Der gelbe Ausweis ist eine regionale Ausnahmegenehmigung für den allgemeinen Parkraum, deren Geltung räumlich beschränkt ist. Wer regelmäßig länderübergreifend unterwegs ist, sollte prüfen, ob der bundeseinheitliche orangefarbene Ausweis beantragt werden kann, weil dieser im gesamten Bundesgebiet anerkannt wird. In Ländern mit gelbem Ausweis schließen sich die Systeme nicht aus, vielmehr sind sie komplementär aufgestellt und richten sich an unterschiedliche Personenkreise.

Fazit: Sinnvolle Entlastung mit regionalem Zuschnitt

Der gelbe Parkausweis ist ein gezieltes Instrument, um Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen den Alltag im Straßenverkehr zu erleichtern, wenn die Hürden für den blauen EU-Ausweis nicht erreicht werden. Seine Stärke liegt in der passgenauen, regionalen Ausgestaltung – seine Grenze in der fehlenden bundesweiten beziehungsweise europaweiten Geltung.

Wer von den Erleichterungen profitieren möchte, sollte frühzeitig die zuständige Verkehrsbehörde ansprechen, die medizinischen Nachweise bereithalten und die Anwendungsregeln – insbesondere die Sichtbarkeit des Ausweises, die Nutzung der Parkscheibe und die 24-Stunden-Grenze – konsequent beachten. Damit wird der gelbe Parkausweis zu einer spürbaren, rechtssicheren Hilfe im Alltag.

Quellenhinweise: Verwaltungsvorschriften und Länderrichtlinien zu Parkerleichterungen (u. a. Übersicht des Landes Rheinland-Pfalz), Hinweise kommunaler Behörden (etwa Stadt Koblenz) sowie behördliche Merkblätter und Informationsseiten zu Antragsweg, Geltung und Nutzung.

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Schulden können für Schuldner verjähren – mit kurzer und langer Frist

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Falsche Entscheidungen, schwere Krankheiten oder Arbeitslosigkeit können schnell zu Schulden führen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter anhäufen. Die Betroffenen suchen dann nach Möglichkeiten, die Schulden wieder loszuwerden. Grundsätzlich können Schulden auch verjähren. “Die Verjährungsfristen sind je nach Art der Schuld unterschiedlich”, betont Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover.

Grundsätzlich können Schulden auch verjähren

Schulden können grundsätzlich verjähren. Die Verjährungsfristen sind je nach Art der Schuld sehr unterschiedlich. Es kommt auf die Schuld an:

Für allgemeine Inkassoschulden gelten andere Verjährungsfristen als beispielsweise für Steuerschulden. “Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Schulden tatsächlich einfach verjähren, eher gering”, betont Lange.

Das liegt unter anderem daran, dass alle Vorgänge wie Stundungen, Ratenzahlungen und Ähnliches zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führen. Außerdem gebe es kaum Gläubiger, die offene Posten einfach vergessen. Das komme zwar vor, sei aber sehr selten, so Lange.

Wann beginnt die Verjährung von Schulden?

Um die Verjährungsfrist zu berechnen, muss man wissen, wann die ursprüngliche Forderung entstanden ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob der Anspruch tituliert ist. Ein solcher Titel entsteht beispielsweise durch einen Vollstreckungsbescheid.

Wird gegen den Vollstreckungsbescheid nicht fristgerecht Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel stellt er amtlich fest, dass dem Gläubiger der im Bescheid festgestellte Anspruch zusteht. Die Forderung kann dann praktisch nicht mehr angefochten werden.

Nach § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Forderungen nach 3 Jahren verjähren. Liegt also eine titulierte Forderung vor, tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein (§ 197 BGB)!

Die allgemeine Verjährungsfrist endet nach drei Jahren in der Regel am 31. Dezember des Jahres, in dem die Schuld beglichen werden sollte.

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Unterschiedliche Fristen Verjährung

Wie erwähnt, existieren unterschiedlich Fristen bei der Verjährung. Es kommt immer auf die Schuldenarten und die Umstände an.

Inkasso-Schulden

Für Inkassoschulden gelten im Allgemeinen keine Besonderheiten. Wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist und der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist eine Mahnung oder Zahlungserinnerung erhält, kann der Schuldner schriftlich auf die abgelaufene Verjährungsfrist hinweisen. Die Schuld muss dann nicht mehr bezahlt werden.

Schulden bei der Krankenkasse

Auch bei den Krankenkassen können Schulden auflaufen, wenn Beiträge nicht gezahlt wurden. Hier verjähren die Forderungen nach vier Jahren. Wer jedoch nachweislich zahlungsfähig war, muss mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren rechnen.

Komplizierte Steuerschulden

Bei Steuerschulden sind sehr viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Die Zahlungsverjährung im Steuerrecht beträgt grundsätzlich fünf Jahre (§ 228 AO). Diese Regelung gilt für beide Seiten, also für das Finanzamt und den Steuerschuldner. Von der Zahlungsverjährung ist jedoch die Festsetzungsverjährung zu unterscheiden. Bei Steuerschulden sollte immer ein Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden, rät Lange. Denn es kommt auf jedes Detail an, um die richtige Strategie zu entwickeln.

Gläubiger erhalten fast immer einen Titel

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Gläubiger werden daher immer versuchen, einen Titel zu erwirken.

Außerdem beginnt die Verjährungsfrist immer wieder neu, wenn innerhalb dieser 30 Jahre z.B. Teilzahlungen geleistet werden. Die Frist verlängert sich auch, wenn der Gerichtsvollzieher eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung beantragt und versucht, die offenen Forderungen einzutreiben.

Fazit: Ist es die richtige Strategie, auf die Verjährung der Forderung zu setzen?

Sollten Schulden verjähren? Es ist sehr selten, dass Schulden einfach verjähren. Außerdem ist es ein “riskantes Spiel”, innerhalb der Verjährungsfristen darauf zu hoffen, dass der Gläubiger die ausstehenden Forderungen nicht eintreibt. Zudem sind die Verjährungsfristen mit 3 bis 30 Jahren sehr lang.

Um Schulden loszuwerden, sind die Verjährungsfristen also eher ungeeignet, auch wenn es immer wieder vorkommt, dass Schulden “einfach verjähren”. Betroffene sollten sich stattdessen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

Die Experten können beispielsweise außergerichtliche Einigungen mit den Gläubigern treffen und so die Schuldenlast senken.

Ist die Schuldenlast zu hoch, kann eine Privatinsolenz dabei helfen, sich nach drei Jahren von den Schulden zu befreien.

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Im Lalaland der Vollverstrahlten: Plakataktion „Ja zur Migration“ wirkt wie böse Satire, ist aber ernstgemeint

In Köln wirbt eine neue Kampagne mit – vom Steuerzahler mitfinanzierten – Plakaten für einen “positiven Blick auf Migration”. Der Integrationsbeauftrage der “Aktion Neue Nachbarn” im Erzbistum Köln kritisiert ein pauschal negatives Bild in der Migrationsthematik: “Mit der Kampagne ‚Ja zu Migration‘ sammeln wir Stimmen aus der Gesellschaft, die sich klar für Vielfalt, Zusammenhalt und […]

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Bürgergeld: Anspruch auf Miete auch ohne Jobcenter-Umzugsgenehmigung

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Müssen Leistungsberechtigte sich einen Wohnungswechsel vorab vom Jobcenter genehmigen lassen? Der Streitfall einer jungen Frau zeigt: Nein, eine starre Genehmigungspflicht gibt es nicht.

Wer aus plausiblen, nachvollziehbaren Gründen umzieht – etwa wegen gesundheitsgefährdenden Schimmels oder einer deutlichen Verkürzung täglicher Wege – kann Anspruch auf Übernahme der angemessenen Unterkunftskosten haben, selbst wenn der Umzug ohne vorherige Zusicherung des Jobcenters erfolgt ist.

Das bestätigte das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg und wies die Berufung eines Jobcenters zurück. Grundlage war ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Frankfurt (Oder), das der Klägerin bereits Recht gegeben hatte.

Schimmel, Pendelzeit und Angemessenheit

Die Klägerin hatte ihre alte Wohnung verlassen, nachdem massiver Schimmel die Gesundheit beeinträchtigte und Hausrat beschädigte. Eine tragfähige Lösung durch Vermieter oder Jobcenter zeichnete sich nicht ab. Die neue Wohnung war nur geringfügig teurer, blieb aber innerhalb der örtlichen Angemessenheitsgrenzen.

Zusätzlich verkürzte die Nähe zum Bahnhof die tägliche Fahrzeit zur Volkshochschule um rund eine Stunde – ein gewichtiger Vorteil auf dem Weg zum Schulabschluss.

Das Jobcenter verweigerte dennoch die Übernahme der höheren Miete und lehnte zudem eine Nebenkostennachzahlung für die frühere Wohnung ab, weil der Umzug angeblich „nicht erforderlich“ und ohne Genehmigung erfolgt sei.

Das SG Frankfurt (Oder) sah das anders und verurteilte den Leistungsträger zur Kostenübernahme; das LSG bestätigte diese Entscheidung.

§ 22 SGB II und die „Zusicherung“

Rechtsgrundlage für Unterkunfts- und Heizkosten ist § 22 SGB II. Danach sollen Leistungsberechtigte vor Abschluss eines Mietvertrages grundsätzlich eine „Zusicherung“ des zuständigen kommunalen Trägers einholen. Diese Zusicherung ist zu erteilen, wenn die Aufwendungen der neuen Wohnung angemessen sind.

Für unter 25-Jährige gilt zudem eine strengere Sonderregel: Ohne vorherige Zusicherung werden Unterkunftskosten nach Umzug grundsätzlich nicht anerkannt – es sei denn, es liegen die gesetzlich benannten wichtigen Gründe vor. Diese Systematik beschreibt die Genehmigung als Regelinstrument, nicht als absolute Vorbedingung für jede Kostenanerkennung.

Was die Gerichte entschieden haben: Plausible Gründe statt faktischer Umzugssperre

Kern der obergerichtlichen Bestätigung: Ein Umzug kann auch dann „erforderlich“ sein, wenn er nicht zwingend unausweichlich war. Entscheidend ist, ob ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorlag, der auch einen Nichthilfebedürftigen zu diesem Schritt veranlasst hätte.

Das LSG stellte klar, dass die vom Jobcenter vertretene Sicht auf eine faktische Umzugssperre hinausliefe – und damit den Schutzzielen des SGB II und der verfassungsrechtlich garantierten Freizügigkeit zuwiderlaufen könnte. Diese Linie entspricht der sozialgerichtlichen Orientierungsliteratur zur Entscheidung L 19 AS 2352/19.

Nebenkosten nach dem Auszug: Bedarf im Fälligkeitsmonat

Besondere Bedeutung hat der zweite Aspekt des Rechtsstreits: die Erstattung einer Betriebskostennachforderung für die frühere Wohnung. Die Gerichte ordneten sie dem „tatsächlichen, aktuellen Bedarf“ im Monat der Fälligkeit zu – und zwar auch dann, wenn die Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits aufgegeben wurde, solange ein sachlicher Zusammenhang zum Leistungsbezug besteht.

Andernfalls drohte die von den Gerichten ausdrücklich kritisierte „Umzugssperre durch die Hintertür“. Verwaltungshinweise auf Landesebene verarbeiten diese Rechtsprechung und warnen vor einer Benachteiligung von Leistungsberechtigten beim Wohnungswechsel.

Was das Urteil für Betroffene bedeutet

Für Leistungsberechtigte stärkt die Entscheidung die Handlungsfreiheit in angespannten Wohnsituationen. Wer aus gesundheitlichen, familiären oder integrationsbezogenen Gründen – etwa wegen Ausbildung, Schule oder Arbeit – einen Wechsel vornimmt und im Rahmen der örtlichen Angemessenheit bleibt, kann sich nicht pauschal auf eine fehlende Zusicherung verweisen lassen.

Grenzen und offene Punkte

Die Entscheidung hebt die Bedeutung nachvollziehbarer Gründe hervor, ersetzt aber nicht die Prüfung im Einzelfall. Bei Umzügen mit deutlich höheren oder unangemessenen Kosten kann der Leistungsanspruch eingeschränkt sein.

Für unter 25-Jährige bleibt die ausdrückliche Zusicherung weiterhin im Regelfall Voraussetzung. Wer Nebenkostenforderungen geltend macht, sollte zudem die Fälligkeit beachten und rechtzeitig einen Antrag stellen, damit der Bedarf im Fälligkeitsmonat berücksichtigt werden kann.

Das Zusammenspiel aus § 22 SGB II und der Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg schafft Klarheit: Eine starre „Genehmigungspflicht“ für Umzüge gibt es nicht.

Ausschlaggebend ist, ob der Wohnungswechsel aus Gründen erfolgt, die auch außerhalb des Leistungsbezugs einleuchten, und ob die Kosten der neuen Unterkunft angemessen bleiben.

Ebenso gehören berechtigte Nebenkostenforderungen für die alte Wohnung zum existenzsichernden Bedarf – auch nach einem Umzug. Für Betroffene ist das ein wichtiges Signal: Wer gute Gründe hat, darf sich bewegen, ohne seine Ansprüche zu verlieren.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel sollte individuelle Beratung eingeholt werden.

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Bürgergeld: Das Jobcenter muss Miete zahlen – trotz unentgeltlichem Wohnrecht

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Mietkosten für eine Unterkunft muss das Jobcenter in bestimmten Fällen als Bürgergeld-Bedarf anzuerkennen, obwohl ein unentgeltliches dingliches Wohnrecht besteht. Nach diesem Leitsatz urteilte das Sächsische Landessozialgericht in einem Streit, in dem es um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Festsetzungen für zu erstattende Bürgergeld-Leistungen ging.

Streitpunkt war die Anerkennnung der Miete für eine Unterkunft, die an einen Verwandten veräußert worden war, der den Betroffenen ein unentgeltliches dingliches Wohnrecht eingeräumt hatte.

Im konkreten Fall kaufte die Klägerin einen Berggasthof in Sachsen für 181.000 Euro. Der Kläger ist ihr Ehemann. Der Kläger arbeitet für die Klägerin als Koch mit einem Vertrag zur geringfügigen Beschäftigung. Seit dem 5. Juli 2019 bezieht er eine Regelaltersrente.

In der Schuldenfalle

Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks von 290 qm mit einem Zweifamilienhaus mit 136,82 qm Wohnfläche. Kläger und Klägerin nutzten selbst 81,3 qm davon und vermieteten bis 2008 den Rest.

Kläger und Klägerin erhielten von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Darlehen über 40.903,35 Euro und 140.605,27 Euro. Am 1.1.2009 betrug deren Saldo jeweils 30.191, 44 Euro und 117.532,53 Euro. Vereinbart wurde schließlich außergerichtlich eine Zahlung von 97.000 Euro. Ab Januar 2014 akzeptierte die Sparkasse monatliche Ratenzahlungen von 500 Euro.

Der Sohn kauft das Haus

Die Klägerin verkaufte ihrem Sohn das von ihr selbst genutzte Grundstück zum Preis von 163.000 Euro, um so aus der Schuldenfalle herauszukommen. Den Verkaufspreis des Grundstücks hielt das Jobcenter als Eigentumsübertragung für angemessen.

Der Sohn billigte vertraglich Kläger und Klägerin ein lebenslanges Wohnrecht zu – bis auf die Tragung der Unterhaltskosten unentgeltlich. Zuerst betrug die Monatsmiete dann 492, 50 Euro, ab Januar 2015 belief sich die Vorauszahlung für die Betriebskosten nur noch 137,79 Euro und die Gesamtmiete 467,50 Euro pro Monat. Mietzahlungen erfolgten vom Konto des Klägers. Eine Betriebskostenabrechung ergab ein Guthaben von 340,64 Euro, das Kläger und Klägerin ausbezahlt wurde.

Grundmiete wurde vom Jobcenter nicht gewährt

Nachdem das Jobcenter den notariellen Vertrag und Mietvertrag gelesen hatte, weigerte es sich, die Grundmiete auszuzahlen, da im Vertrag ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht enthalten ist. Für 2014 und 2015 sollten Kläger und Klägerin dem Jobcenter die Beträge für die Grundmiete erstatten. Der Beklagte minderte die Zahlungen für März bis Mai 2016 auf insgesamt 387,60 Euro, da Kläger und Klägerin im notariellen Vertrag nicht zur Zahlung einer Grundmiete verpflichtet seien. Auch dagegen erhoben Klägerin und Kläger Widerspruch. Der Beklagte verwarf diese Widerspruche, und am 13.7.2016 klagten die Betroffenen beim Sozialgericht Chemnitz.

Landessozialgericht urteilt: Mietzahlung steht Wohnrecht nicht entgegen

Nachdem Kläger und Klägerin beim Sozialgericht Chemnitz Recht erhalten hatten, ging das Jobcenter in Berufung, und der Fall wurde vor dem Landessozialgericht Sachsen entschieden. Dieses entschied, dass Kläger und Klägerin für März bis Mai 2016 vom Beklagten insgesamt 114,63 pro Monat ausgezahlt werden müssten.

Begründungen lauteten wie folgt: Der Mietvertrag stehe dem notariell vereinbarten unentgeltlichen Wohnrecht nicht entgegen. Die Unentgeltlichkeit beziehe sich lediglich auf die schuldrechtliche Verpflichtung zur Bestellung des dinglichen Wohnrechts. Dies bleibe unberührt davon, ob zusätzlich ein Mietvertrag abgeschlossen würde (oder gekündigt).

Zudem sei der Mietvertrag adäquat, da der Sohn einen Kaufpreis in Höhe des von ihm übernommenen Kredits bezahlte. Für den Beklagten seien dadurch keine Nachteile entstanden, denn weder die tatsächlichen noch angemessenen Aufwendungen der Kläger als Mieter seien höher gewesen als vor dem Eigentumswechsel.

Eigentumsübertragung schützt vor Existenzminimum

Der Mietvertrag sei zudem im Gesamtzusammenhang zu sehen. Kläger und Klägerin hätten vor dem Grundstücksverkauf an den Sohn keine wirkliche Chance gehabt, ihre Zahlungsverpflichtungen zu leisten und ihre Schulden auszugleichen. Durch den Verkauf des Grundstücks erst hätten sie schuldenfrei werden können, ohne Gewinn zu erzielen.

Das gemeinsame Vorgehen von Kläger, Klägerin und Sohn hätte also dazu gedient, Kläger und Klägerin vor dem Verlust der Unterkunft zu schützen und zum Schutz ihres Existenzminimums. Der Beklagte sei hingegen nicht benachteiligt worden, da er nur zur Anerkennung der als angemessen angenommenen Aufwendungen für Unterkunft verurteilt worden sei und Kläger wie Klägerin auch nichts anderes erwarteten. (AZ: L 7 AS 573/19)

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Rente im Oktober 2025: Für wen der Zahltag vorgezogen wird

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Der Oktober steht vor der Tür, und mit ihm für Millionen Seniorinnen und Senioren die Frage, wann genau die Altersrente auf dem Konto eingeht. Für den Monat Oktober 2025 ist der reguläre Zahltag der Freitag, 31. Oktober 2025.

Eine kleine, aber folgenreiche Besonderheit betrifft jedoch jene Bundesländer, in denen der Reformationstag gesetzlicher Feiertag ist: Dort wird die Überweisung auf den Donnerstag, 30. Oktober 2025 vorgezogen. Was das rechtlich bedeutet, wen es betrifft und wie sich die Unterscheidung zwischen nachschüssiger und vorschüssiger Zahlung auswirkt, erläutert dieser Beitrag ausführlich.

Zahltag Ende Oktober – mit regionaler Besonderheit

Der 31. Oktober 2025 ist ein regulärer Bankarbeitstag auf Bundesebene. In neun Bundesländern ist er allerdings ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag).

Da dort Banken und viele Zahlungsverkehrsstellen nicht regulär arbeiten, wird die Rentenzahlung für die Betroffenen einen Tag früher veranlasst. Praktisch bedeutet das: In den Reformationsbundesländern wird die Rente zum 30. Oktober 2025 gutgeschrieben, in allen übrigen Ländern zum 31. Oktober 2025.

Wer vom vorgezogenen Termin profitiert

Vom vorgezogenen Zahltag sind Rentnerinnen und Rentner betroffen, die ihren Wohnsitz in einem der folgenden Länder haben: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In diesen Ländern ist der Reformationstag gesetzlicher Feiertag, weshalb die Wertstellung auf den Vortag fällt. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder in anderen Ländern ohne Reformationsfeiertag lebt, erhält die Rente regulär am 31. Oktober.

Nachschüssig oder vorschüssig – was für Ihren Kontoeingang gilt

Neben dem Datum ist die Zahlungsweise entscheidend. Maßgeblich ist, wann die eigene Rente begonnen hat. Für Renten, die ab dem 1. April 2004 neu bewilligt wurden, gilt die nachschüssige Zahlung: Es wird der laufende Monat Oktober am Monatsende abgerechnet.

Die Gutschrift am 30. oder 31. Oktober deckt also den Oktober ab. Wer seine Rente vor dem 1. April 2004 begonnen hat, erhält sie vorschüssig. In diesen Fällen steht mit der Gutschrift am 30. oder 31. Oktober bereits die November-Rente zur Verfügung. Beide Modelle sind gesetzlich vorgesehen; sie laufen seit Jahren stabil und parallel, abhängig vom individuellen Rentenbeginn.

So wirkt sich der Termin auf Ihren Alltag aus

Die präzise Wertstellung am Monatsende ist für viele Rentnerinnen und Rentner wichtig. Mieten, Darlehensraten, Energiekosten und weitere regelmäßige Ausgaben orientieren sich häufig an Monatsgrenzen.

Erfahrungsgemäß sorgen Deutsche Rentenversicherung und Rentenservice dafür, dass Überweisungen taggenau gutgeschrieben werden – in der Praxis bis in die späten Abendstunden des Zahltags.

Wer in einem Reformationsbundesland lebt, kann daher schon am 30. Oktober, andernorts am 31. Oktober mit dem Geldeingang rechnen und entsprechende Zahlungen verlässlich disponieren.

Wenn ausnahmsweise etwas hakt

Störungen im Massenzahlungsverkehr sind selten, lassen sich aber nie völlig ausschließen. Sollte die Überweisung am jeweiligen Termin nicht sichtbar sein, lohnt zunächst ein Blick auf die tagesaktuellen Buchungszeiten der eigenen Bank, denn einzelne Institute buchen abends oder in der Nacht.

Bleibt die Gutschrift auch am Folgetag aus, ist der direkte Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise zum Rentenservice der Deutschen Post der richtige Schritt. Häufig klären sich Verzögerungen auf organisatorische Details wie eine geänderte IBAN oder Bankfusionen zurück.

Der rechtliche Rahmen

Die gesetzliche Grundlage für die Rentenauszahlung findet sich in § 118 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch. Danach erfolgt die Rentenzahlung grundsätzlich zum Monatsende. Dieses Prinzip sorgt für Planbarkeit: Die Rentenversicherung und der Rentenservice steuern die Überweisungen so, dass die Beträge taggenau zum vereinbarten Termin wertgestellt werden. Für Oktober 2025 ist das der Monatsletzte – und damit, aus bundesweiter Perspektive, der 31. Oktober.

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Nebenjob und Rente: Mit dieser falschen Steuerklasse zahlt man drauf

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Viele  möchten ihren Lebensstandard während der Rente mit einem Nebenjob absichern – oder sie suchen schlicht Abwechslung vom Alltag.

Nach Erhebungen der Minijob-Zentrale dürfen Senioren seit 1. Januar 2025 durchschnittlich 556 Euro pro Monat verdienen, ohne dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Die Grenze steigt parallel zum Mindestlohn und lag noch 2024 bei 538 Euro.

Die magische Schwelle von 556 Euro

Solange der Monatsverdienst diese Marke nicht überschreitet, gilt das Arbeitsverhältnis als Minijob. Dann führt der Arbeitgeber lediglich pauschale Abgaben ab; auf der Lohnabrechnung erscheinen weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung.

Steuerklasse VI – wenn das Zubrot zum Hauptverdienst wird

Wird die Verdienstgrenze auch nur in einem Monat überschritten, stuft das Finanzamt den Nebenjob automatisch als „weiteres sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis“ ein.

Damit greift Lohnsteuerklasse VI – die ungünstigste Klasse des deutschen Steuersystems. Alle Freibeträge – Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben- und Werbungskosten-Pauschalen – fallen weg. In der Praxis zieht der Arbeitgeber rund 50 bis 60 Prozent des Bruttolohns ein.

Warum trifft es gerade Rentnerinnen und Rentner?

Für das Finanzamt zählt die gesetzliche Altersrente als „Ersteinkommen“. Kommt eine zweite versicherungspflichtige Tätigkeit hinzu – oder auch eine Betriebsrente –, gilt sie als Nebenverdienst und wird in Klasse VI versteuert. Schon wenige Stunden pro Woche können so die Steuerlast drastisch erhöhen, während die eigentliche Rente in der ursprünglichen Lohnsteuerklasse verbleibt.

Vom Brutto kaum etwas übrig – ein Rechenbeispiel

Verdient ein Ruheständler 700 Euro monatlich in einem Bürojob, verbleibt nach Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Arbeitnehmeranteilen zur Kranken- und Pflegeversicherung häufig weniger als 350 Euro netto.

Die effektive Belastung ist höher als bei aktiven Arbeitnehmern, weil sämtliche Freibeträge fehlen. Ein Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums macht die Dimension sichtbar.

Pflicht zur Steuererklärung – Pflicht mit Chancen

Wer in Steuerklasse VI rutscht, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Abgabefrist endet regulär am 31. Juli des Folgejahres; bei steuerlicher Beratung verlängert sie sich bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Zwar erscheinen die Abzüge auf der Lohnabrechnung happig, doch lassen sich Fahrt- und Arbeitsmittelkosten, Versicherungsbeiträge oder Spenden nachträglich geltend machen. Häufig winkt eine satte Erstattung.

Strategien zur Schadensbegrenzung

Die einfachste Option ist, den Nebenjob konsequent unter der Minijob-Grenze zu halten. Wer bereits mehrere Tätigkeiten ausübt, kann den Job mit dem geringsten Einkommen dem Finanzamt als Klasse-VI-Beschäftigung melden; damit fallen die hohen Abzüge zumindest auf den kleineren Betrag an.

Rentnerinnen und Rentner mit Betriebsrente sollten zudem klären, ob deren Auszahlungsmodalitäten angepasst werden können, um ein Überschreiten der 556-Euro-Marke zu verhindern.

Komplizierte Konstellationen: Rente, Minijob und Betriebsrente

Besonders heikel wird es, wenn zur gesetzlichen Rente sowohl ein Minijob als auch eine Betriebsrente hinzukommen. In diesem Fall unterliegt die Betriebsrente stets der Steuerklasse VI; die Minijob-Verdienstgrenze darf dennoch nicht überschritten werden.

Selbst wenn nur ein oder zwei Monate im Jahr zu hohe Zahlungen erfolgen, stellt der Arbeitgeber rückwirkend auf die ungünstige Steuerklasse um. Nachzahlungen sind dann unvermeidlich.

Sozialversicherung nicht vergessen

Neben der steuerlichen Belastung wirken sich höhere Nebeneinkünfte auch auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus. Während Minijobs beitragsfrei bleiben, werden reguläre Beschäftigungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz belegt. Nur die Renten- und Arbeitslosenversicherung sieht Erleichterungen für Altersrentner vor.

Fazit – Planung ist der beste Schutz

Wer im Ruhestand arbeitet, sollte seine Einnahmen sorgfältig planen und die 556-Euro-Schwelle im Blick behalten. Schon ein geringfügiges Überschreiten kann wegen Steuerklasse VI spürbare Nettoverluste verursachen. Eine jährliche Einkommensteuererklärung bringt oft Geld zurück, ersetzt aber nicht eine kluge Gestaltung der Beschäftigung. Professioneller Rat – etwa bei Lohnsteuerhilfevereinen oder Rentenberatern – ist sinnvoll, bevor das Finanzamt den Großteil des Zuverdienstes einbehält.

Insoweit gilt: Je früher die Weichen gestellt werden, desto rentenstärker bleibt der Nebenerwerb.

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Der negative Treibhauseffekt Teil 2

Michael Schnell, Hermann Harde

Einleitung

Dass IR-aktive Gase (TH-Gase) Wärmestrahlung absorbieren können, ist unbestreitbar, denn dies wird durch unzählige Infrarotspektren nachgewiesen. Man ist sich auch weitgehend einig, dass auch für TH-Gase in großer Höhe das Kirchhoff‘sche Strahlungsgesetz gilt, wonach die spektrale Absorption gleich der spektralen Emission ist (hier, hier). Angesichts der hohen Stoßraten der Gasmoleküle bei Normaldruck wird jedoch von einigen Autoren angenommen, dass TH-Gase in der unteren Atmosphäre keine Emitter sind und auch keine Gegen- oder Rückstrahlung erzeugen (hier, hier). Demnach würden angeregte TH-Gase bei einer Kollision durch strahlungslose Deaktivierung ausschließlich Wärme erzeugen (Thermalisierung). Um die These der Thermalisierung zu überprüfen und gegebenenfalls im Sinne von K. Popper zu widerlegen, wurde eine spezielle Apparatur entwickelt, die das Prinzip des negativen Treibhauseffektes simuliert (siehe Teil 1).

In einem früheren Versuchsaufbau wurden eine geheizte und eine gekühlte Platte gemeinsam in einem thermisch isolierten Container untergebracht. Experimente mit dieser Apparatur konnten nachweisen, dass TH-Gase die Rückstrahlung vergrößern, so dass bei konstanter Heizung die Temperatur der warmen Platte (stellvertretend für die Erde) anstieg [1]. Ein Einfluss der TH-Gase auf die Lufttemperaturen konnte nicht ermittelt werden, da es hier kaum Veränderungen gab. Auch ließen sich die Auswirkungen von Wasserdampf nicht untersuchen, da dieses Gas entfernt werden musste, um eine Kondensation an der kalten Platte zu verhindern.

Diese Nachteile werden durch eine Zweikammer-Anordnung behoben. Im Mittelpunkt steht auch nicht mehr die Temperatur der Erde, sondern die Temperatur der Atmosphäre. In den Experimenten wird die Erdatmosphäre durch eine Schicht warmer Luft dargestellt, die sich über einer gekühlten Platte befindet. Luft und Platte sind durch eine PE-Folie voneinander getrennt, wodurch mechanische Wärmeströme unterdrückt werden. Außerdem können nun auch die Auswirkungen von Wasserdampf untersucht werden, da die PE-Folie direkten Kontakt mit der kalten Platte verhindert. Als Strahlungsempfänger ermöglicht die kalte Platte einen Energiestrom, der als Simulation des Wärmetransportes sowohl von der Atmosphäre in Richtung kälterer Erdoberfläche als auch in Richtung Weltall interpretiert werden kann.

Die Versuche zeigen, dass bereits geringe Mengen eines TH-Gases ausreichen, um die Wärmestrahlung der Luft deutlich zu erhöhen, während gleichzeitig ihre Temperatur sinkt. Damit ist ein negativer Treibhauseffekt nachgewiesen, der das Gegenteil bewirkt, was üblicherweise erwartet wird. Es konnte im Labormaßstab und bei dem Luftdruck der unteren Atmosphäre gezeigt werden, dass TH-Gase die kinetische Energie ihrer Umgebung aufnehmen und durch nachfolgende Emission in Wärmestrahlung umwandeln können.

Dieser Nachweis ist alles andere als einfach, denn eine Messung an Gasen benötigt einen Zylinder als Container. Und hier beginnen die Probleme, denn wie alle festen Körper emittiert der Zylinder Wärmestrahlung. Diese sogenannte Hintergrundstrahlung des Zylinders überlagert die Emissionen der TH-Gase. Dadurch wird nur die Spitze der Gasstrahlung sichtbar, ähnlich wie bei einem Eisberg (siehe Teil 1). Das ist auch der Grund, warum ausgefeilte, optimale Versuchsbedingungen erforderlich sind, um diesen Effekt nachzuweisen und warum so viele Versuche an diesen strengen Bedingungen gescheitert sind. Eine horizontal aufgestellte Styroporbox scheint auf den ersten Blick eine bequeme Lösung zu sein, da sie kommerziell verfügbar ist und sich leicht verarbeiten lässt. Wie in [2] beschrieben, ist ein solcher Versuchsaufbau für den Nachweis der Gasstrahlung aus verschiedenen Gründen, aber vor allem wegen ihrer intensiven Hintergrundstrahlung, nicht geeignet.

1. Der Versuchsaufbau

Um zu überprüfen wie sich Treibhausgase auf die IR-Emission und Temperatur eines Luftpaketes auswirken, braucht man zunächst nur einen beheizten Zylinder und eine geschwärzte und gekühlte Platte (PC). Konvektion ist ein sehr effektives Mittel des Wärmetransports. Um dies zu verhindern, müssen der warme Zylinder und die kalte PC-Platte senkrecht übereinandergestellt werden. Dabei wird der warme Zylinder oben und die kalte PC-Platte unten platziert, sodass eine stabile Schichtung entsteht. (siehe Abb. 1).
Die eigentliche Herausforderung besteht in der Reduzierung der Hintergrundstrahlung des Zylinders. Zu diesem Zweck wurde poliertes Aluminium mit einem geringen Emissionsgrad von ε ~ 5 % als Zylinderoberfläche verwendet (Abb. 1c). Das mag nach wenig klingen, doch die Innenfläche des Zylinders ist rund zehnmal so groß wie die Austrittsfläche zur PC-Platte und erzeugt eine Hintergrundstrahlung von 78 W/m2, während die Strahlungsdichte von CO₂ rund zehnmal geringer ausfällt.

Die abgegebene IR-Strahlung, allgemein als Wärmestrom Q zur Platte PC bezeichnet, wird durch zwei unabhängige Detektoren nachgewiesen: eine kleine, geschwärzte Scheibe auf einer Isolierschicht (Detektor TD) sowie zehn Mini-Peltier-Elemente (Detektor VP), die sich direkt auf der PC-Platte befinden (Abb. 1d).
Wie in Teil 1 beschrieben werden beim luftgefüllten Zylinder rund 94 % der Wärme durch Strahlungstransfer I0 und 6 % durch mechanische Wärmeleitung WL abgeführt. Zur Vereinfachung wird dieser Wärmestrom Q im Folgenden als Hintergrundstrahlung Iₒ bezeichnet, obwohl er einen geringen Anteil Wärmeleitung enthält.

Demgegenüber besteht der zusätzliche Wärmestrom bei Zugabe von TH-Gasen ausschließlich aus Infrarotstrahlung des TH-Gases. Diese Aussage lässt sich aus den Änderungen der Temperaturdifferenzen ΔT1 – ΔTC ableiten, die bei Zugabe der TH-Gase negativ werden. Für eine Zunahme der mechanischen Wärmeleitung wäre ein positiver Anstieg dieser Differenz zwingend erforderlich (Gleichung 1, Teil 1), was jedoch nicht beobachtet wird (siehe Tabelle 2b ff.). Die Differenzmessung des Wärmestroms vor und nach Zugabe des Treibhausgases misst somit die reine Gasstrahlung IGas. Diese wird allerdings durch Überlagerungen und Übertragungsverluste geschwächt, bevor sie die PC-Platte erreicht (Kap. 3).

Die Temperaturen T1 bis T5 werden mithilfe von Temperatur-Datenloggern (Elitech) ermittelt. Da sich deren Messspitze nur 5 cm von der Zylinderwand entfernt befindet, wird eine Mischung aus Luft- und Wandtemperatur gemessen, die als Zylindertemperatur bezeichnet wird. Bei der Untersuchung geht es um diese Zylindertemperaturen und ihre Änderungen, deshalb wird der Zylinder – im Gegensatz zur Vorgänger-Apparatur [1] – nicht elektrisch beheizt, sondern mit thermostatisiertem Wasser von 51 ± 0,1 °C erwärmt. Hierzu wird das warme Wasser TW kontinuierlich durch den PVC-Schlauch der Mantelheizung geleitet. Ohne ausgehenden Wärmestrom Q müssten Zylinder- und Heizwassertemperaturen annähernd gleich sein. Aufgrund des Wärmestroms ergeben sich jedoch Differenzen zwischen den Zylindertemperaturen und der Heizwassertemperatur TW (siehe Teil 1). Um diesen Effekt noch zu verstärken, wurde zwischen dem PVC-Schlauch und der Zylinderwand eine 2 mm dünne Styroporisolierung angebracht. Diese schwächt den Wärmefluss vom Wasser zum Zylinder ab. Mithilfe dieser Maßnahme lässt sich die Gasstrahlung IGas auch an der Temperaturabnahme nach Zusatz von TH-Gasen gut nachweisen (siehe Abb. 4 ff.).

Die PC-Platte besteht aus geschwärztem Aluminiumblech, das auf ein spiralförmig gebogenes Kupferrohr in einem Betonbett geklebt ist. Durch dieses Rohr strömt thermostatisiertes Wasser mit einer Temperatur von 10 ± 0,1 °C, wodurch die aufgenommene Wärme kontinuierlich abgeführt wird.

2. Vorbereitende Studien

Es bedarf umfangreicher Vorbereitungen, um sicher zu sein, dass die gefundenen Effekte tatsächlich durch die Gasstrahlung der IR-aktiven Gase verursacht werden und nicht durch andere Einflüsse.

Für den Nachweis der Gasstrahlung von Treibhausgasen ist ein stationärer Zustand mit konstanten Temperaturen erforderlich. Um dies zu erreichen, wird das Heizwasser viele Stunden vor Beginn des Versuchs durch den Zylindermantel geleitet und so lange gewartet, bis sich ein stationärer Zustand eingestellt hat. Zur Auswertung wird ein Durchschnittswert von je einer Stunde vor und nach Zugabe des Probegases ermittelt.

Wenn ein Probegas zugeführt wird, das natürlich kälter als der Zylinder ist, sinken die Zylindertemperaturen kurzzeitig, insbesondere im T1-Bereich (siehe Abb. 4 ff.). Durch Blindversuche mit Luft als Probegas, kann gezeigt werden, dass schon nach 20 Minuten das thermische Gleichgewicht mit den ursprünglichen Temperaturen wieder erreicht ist [3].

Die Wärmeleitfähigkeit der Gase im Zylinder spielt keine Rolle wie Versuche mit den Edelgasen Argon bzw. Helium zeigen [3].

Durch Kalibrierung mit einer externen Strahlungsquelle bekannter Intensität erhält man einen streng linearen Zusammenhang für die beiden Sensoren TD und VP mit einem identischen Korrelationskoeffizienten von R^2 = 0,999 [3].

Aus den TD- bzw. VP-Werten und der Austrittsfläche A = 0,0855 m2 kann die jeweilige Strahlungsintensität berechnet werden, wobei zur Erhöhung der Genauigkeit der Durchschnitt beider Werte verwendet wird.

3. Der Einfluss von Wasserdampf auf die Hintergrundstrahlung

Um den Einfluss von Wasserdampf nachzuweisen, werden bei drei verschiedenen WD-Konzentrationen die Zylindertemperaturen T1 bis T5 sowie die ausgehende Emission I0 gemessen. Die Heiz- und Kühl-Temperaturen (TW und TC) sind dieselben, die auch bei den späteren Messungen von Treibhausgasen verwendet werden.

Die unterschiedlichen WD-Konzentrationen haben, abgesehen von der T1-Messstelle, nur einen minimalen oder keinen Einfluss auf die Zylindertemperaturen. Das liegt an der im Vergleich zu den anderen atmosphärischen TH-Gasen (die bei Konzentrationen bis zu 8 Vol.-% untersucht wurden) sehr geringen, maximalen WD-Konzentration von nur 1,9 Vol.-% (siehe Teil 1).

Deutliche Änderungen zeigen sich jedoch bei der Hintergrundstrahlung I0, die mit steigender Luftfeuchte von 79,4 auf 85,1 W/m2 ansteigt (Tab. 1).

Die gemessenen Werte für die Hintergrundstrahlung I0 können durch Strahlungstransfer-Rechnungen sehr gut reproduziert werden, wenn Hintergrundstrahlung der Zylinderwände und Übertragungsverluste berücksichtigt werden (Abb. 2).

Nach diesen Rechnungen erzeugen 0,15 Vol.-% Wasserdampf im Inneren des Zylinders eine zusätzliche Strahlungsintensität von 10,5 W/m2. Beim Erreichen der PC-Platte reduziert sich dieser Wert jedoch auf 2,0 W/m2. Im Falle von 1,9 % Wasserdampf bleiben von 41,3 W/m2 nur noch 7,7 W/m2 übrig.

Diese Verluste entstehen durch die Überlagerung der WD-Strahlung durch die Infrarotstrahlung der Zylinderwände sowie durch Übertragungsverluste zur PC-Platte. Die starken Abschwächungen offenbaren die Schwierigkeiten, die Gasstrahlung von Treibhausgasen experimentell nachzuweisen. In Abb. 3 wird gezeigt, dass die WD-Banden (blaue Linien) die gleichen Wellenzahlen beanspruchen, die auch von der Hintergrundstrahlung der Zylinderwände (grau gestrichelte Linie) einschließlich der Absorptionslinien der PE-Folie bei 750 und 1500 cm-1 besetzt werden. Durch diese Überlagerungen sind nur die WD-Intensitäten wirksam, die über die graue Linie hinausgehen.
Die gegenseitige Überlagerung der verschiedenen Treibhausgase untereinander, insbesondere durch Wasserdampf erfolgt nach dem gleichen allgemeinen Prinzip:

Die gemeinsame Strahlung mehrerer Treibhausgase ist stets kleiner als die Summe der einzelnen Anteile.

Innerhalb der Atmosphäre gibt es noch weitere Überlagerungen, die durch Aerosole und Wolken verursacht werden. Als Planck-Strahler mit einem kontinuierlichen Strahlungsspektrum können diese festen und flüssigen Partikeln die Emissionen sämtlicher Treibhausgase beeinflussen. Daher ist der CO₂-Treibhauseffekt bei hoher Luftfeuchte und bedecktem Himmel deutlich geringer als bei klarem Himmel und geringer Feuchte.

Die Überlagerung der WD-Strahlungen mit der Strahlung der anderen atmosphärischen Treibhausgase führt zu einer deutlich reduzierten Wasserdampf-Rückkopplung. Das IPCC geht von einer positiven Rückkopplung um einen Faktor 2 – 3 aus, um die Auswirkungen von CO₂ aufzublähen und bildet so das Rückgrat des Klimaalarmismus (hier). Ohne diese Hypothese würde sich die Erde bei einer Verdopplung der CO₂-Konzentration lediglich um harmlose 0,6 bis 1 °C erwärmen (Harde 2013, 2017 [4, 7]). Modell-Rechnungen mit einer „Wasserdampf-Rückkopplung“ unterstellen sogenannte Troposphären-Hotspots, eine Zunahme von Wasserdampf und Temperatur in der höheren Troposphäre, zwischen dem Äquator und dem 30. Breitengrad. Für diese Hypothese gibt es jedoch keine Bestätigung, denn Satellitenmessungen zeigen das genaue Gegenteil, eine Abnahme des Wasserdampfes und einen Temperaturrückgang in den mittleren und oberen Schichten der Troposphäre (hier). Der größte Teil der Erwärmung seit den 1970er Jahren fand in der Nähe der Oberfläche statt (hier).

4. Die IR-Emissionen der Treibhausgase

In diesem Abschnitt sind die Messungen und entsprechende Rechnungen zur IR-Emissionen der Treibhausgase CO₂, Methan, Lachgas und Freon 134a zusammengestellt. Alle Untersuchungen werden bei Normaldruck und bei konstanten Anfangs-Temperaturen durchgeführt. Neben dem Nachweis der IR-Strahlung wird auch die Abkühlung der Gase als Folge dieser Emissionen erfasst.

Die stärkste Abkühlung findet sich in der Position T1 und schwächt sich in Richtung Dom allmählich ab. Dieser Temperaturgradient stimmt mit dem Strahlungstransfer gemäß der Schwarzschild-Gleichung und dem Schichtenmodell überein (Schwarzschild 1906 [5], Harde 2013 [4]). Die nur 5 cm von der PE-Folie entfernte T1-Gasschicht kann ihre Infrarotstrahlung nahezu ungehindert an die PC-Platte abgeben und kühlt sich dabei am stärksten ab. Alle weiter entfernten Schichten müssen die Energie durch Absorption und Re-Emission transportieren, wodurch eine Dämpfung mit zunehmendem Abstand zur PE-Folie entsteht. Dieser Effekt ist besonders gut beim Lachgas und Freon zu sehen, da diese Gase alle 5-Messstellen T1 – T5 beeinflussen (Kap. 4.1 u. 4.4).

Die Intensität der IR-Strahlung, die bei der PC-Platte ankommt, wird durch die Temperatur- bzw. Spannungs-Anstiege der TD- bzw. VP-Sensoren ermittelt und in Leistungen W/m2 umgerechnet [3].

Dabei ist I0 die Hintergrundstrahlung des Versuchsaufbaus vor und IG die gesamte Strahlungsintensität nach Zugabe eines TH-Gases. Durch die Differenzmessung mit und ohne TH-Gase lässt sich so der Strahlungsanteil des Gases ΔIGas ermitteln.

Zur Kontrolle werden auch die Veränderungen der Heiz- und Kühl-Temperaturen als ΔTW bzw. ΔTC angegeben. Diese Werte sollten annähend Null sein, um zu zeigen, dass die Emissionen und Zylinder-Temperaturen nicht durch äußere Faktoren verursacht werden. Für die TH-Gase CO₂ und Methan trifft das vollumfänglich zu. Bei den sehr wirksamen TH-Gasen Lachgas und insbesondere Freon 134a ist dagegen nur die Heizung ΔTW annähernd Null. Die Kühltemperatur ΔTC weist jedoch einen deutlichen Anstieg von bis zu 0,7 °C auf, der durch die starke Zunahme der Gasstrahlung verursacht wird.

4.1. Die Freon 134a-Strahlung

Tetrafluorethan (CFH2CF3), das auch bekannt ist als HFC-134a oder als Freon 134a, wurde über viele Jahre als chlorfreies (es ist kein FCKW), effizientes Kühlmittel eingesetzt. Es soll entsprechend einer EU-Verordnung bis zum Jahr 2030 schrittweise reduziert werden, da von einem hohen Treibhauspotenzial ausgegangen wird.

Aufgrund seiner starken Wirkung als Treibhausgas eignet sich Freon 134a hervorragend zur Demonstration der Gasstrahlung. So führt bereits eine Konzentration von nur 1 Vol.-% zu einer Steigerung der IR-Emission um beeindruckende 36 W/m2 und zu einem Temperaturrückgang der Zylinderluft von bis zu 2,8 °C (siehe Abb. 4 und Tab. 2).

Angesichts dieser eindeutigen Datenlage ist die These, dass Treibhausgase bei Normaldruck nur Absorber sind und keine Infrarotstrahlung emittieren bzw. keine Gegenstrahlung erzeugen, klar widerlegt.

Trotz seines starken Effektes ist die Wirksamkeit von Freon 134a auch von der WD-Konzentration abhängig. Bei einer WD-Konzentration von 1,1 Vol.-% beträgt die Strahlungsintensität nur noch etwa 88 % des Wertes im Vergleich zu getrockneter Luft (Tab. 2b).

Da Freon 134a nicht als „Line-by-Line“-Datensatz in der HITRAN-Datenbank gelistet ist, ist eine Überprüfung durch Strahlungstransfer-Rechnungen an dieser Stelle nicht möglich.

4.2. Die CO₂-Strahlung

Die CO₂-Wirksamkeit ist viel schwächer als die von Freon. Deshalb werden hier, wie auch bei den folgenden TH-Gasen, höhere Konzentrationen von 2, 4 und 8 Vol.-% eingesetzt. Bei diesen Konzentrationen führt die Zugabe von CO₂ zu einer deutlichen Abkühlung der T1- und T2-Temperaturen bei gleichzeitigem Anstieg der IR-Strahlungsintensität ΔICO₂ (Abb. 5).

Bitte beachten: Aufgrund der deutlich geringeren Wirkung im Vergleich zu Freon 134a werden die Diagramme für CO₂, Methan und Lachgas jeweils bei 8 Vol.-% dargestellt.

Im Falle von CO₂ wird der Einfluss von Wasserdampf bei drei Konzentrationen (0,15 %, 1,1 % und 1,9 Vol.-%) überprüft (Tab. 3a und 3b). Mit zunehmender WD-Konzentration zeigt sich, dass die Hintergrundstrahlung weiter zunimmt und dies zu einer Abschwächung des CO₂-Strahlungsanteils führt. Diese Abschwächung ist besonders bei niedrigeren Konzentrationen von WD und CO₂ erkennbar, wie die unterschiedlichen Steigungen nach Zugabe von CO₂ zeigen. So ergibt eine H2O-Konzentration von 0,15 % einen Anstieg um 7,7 W/m2, für 1,9 % WD dagegen nur 5,7 W/m2 (siehe Tabelle 3b, letzte Spalte). Dies sind nur 74 % der ursprünglichen Intensität. Die Abschwächung ist auf eine Anhebung des Hintergrunds und damit eine erhöhte Sättigung der CO₂ Flanken zurückzuführen.

Zur Überprüfung werden die ermittelten Daten zur Gesamtintensität IG durch Strahlungstransfer-Rechnungen für CO₂ und H₂O gegenübergestellt (Abb. 6, Gem. = Gemessen, Ber. = Berechnet). Details zu diesen Rechnungen, die auch für Methan und Lachgas vorliegen, finden sich in [3].

Über die langen Ausbreitungswege in der Atmosphäre und die 30 – 40-fach höhere WD-Konzentration im Vergleich zum CO₂ führt die schwache Überlappung der Spektren um 670 cm-1 (Teil 1, Abb. 2) dennoch zu einer deutlichen Begrenzung der CO₂-Klimasensitivität und auch einer reduzierten Wasserdampf-Rückkopplung (Harde 2014 [6], Harde 2017 [7]).

Auffällig ist der unterschiedliche Anstieg der CO₂-Strahlungsintensität bei Konzentrationen unter bzw. über 2 %, der von einem annähernd linearen zu einem logarithmischen Verlauf übergeht und die deutliche Sättigung der Absorptions- wie Emissionsprozesse auf der Hauptbande um 670 cm-1 wider­spiegelt. Für Konzentrationen über 2 % wird die weitere Intensitätszunahme vornehmlich durch die ungesättigten Flanken und schwächeren Banden bestimmt.
Dieses Phänomen eines „Knicks“ im Anstieg der Strahlungsintensität ist bei allen Treibhausgasen zu beobachten. Dieser Wechsel in der Sensitivität ist der Grund dafür, dass das sogenannte „Treibhauspotenzial“, der Vergleich eines Treibhausgases sehr kleiner Konzentration mit CO₂, ein Apfel-Birnen-Vergleich ist (siehe Methan).

4.3. Die Methan-Strahlung

Methan gilt als besonders gefährliches Treibhausgas, da es je nach Zeitachse ein 25- bis 84-mal höheres Treibhauspotential haben soll als CO₂. Diese Einstufung ergibt sich paradoxerweise aus seiner geringen atmosphärischen Konzentration von ca. 2 ppm. In diesem Bereich ist die optische Dichte im Vergleich zu CO₂ noch sehr gering, sodass ein lineares Steigerungspotenzial vorliegt. CO₂ hingegen befindet sich mit seinen 420 ppm bereits im logarithmischen Bereich (siehe Kap. 4.2.). Die völlig unterschiedlichen spektralen Überlagerungen mit Wasserdampf sind ein weiterer Grund für den Vorwurf des „Apfel-Birnen-Vergleichs“ (siehe Teil 1, Abb. 2).

Treibhauspotential wird fälschlicherweise oft mit Wirksamkeit verwechselt. Tatsächlich ist Methan, auf der Basis gleicher Konzentrationen, ein schwächeres Treibhausgas als CO₂ (Tab. 4b vs. Tab 3b). Die theoretischen Berechnungen (Teil 1, Kap. 2) haben bereits gezeigt, dass die IR-Strahlung von Methan im Vergleich zu CO₂ geringer ist. Dies bestätigt sich nun auch in den Experimenten.
Methan wird in der Atmosphäre unter dem Einfluss von Ozon und UV-Licht zu CO₂ oxidiert und hat deshalb eine relativ kurze Verweilzeit von ca. 9 -12 Jahren.

Wie schon beim CO₂ ist auch die Methan-Strahlung von der Wasserdampf-Konzentration abhängig. Die größte Methanwirkung wird bei einer H2O-Konzentration von 0,15 Vol.-% erreicht und beträgt bei 1,1 % Wasserdampf nur noch 78 % der ursprünglichen Wirkung (Tabelle 5b).

4.4. Die Lachgas-Strahlung

Distickstoffmonoxid (N2O, Lachgas) soll als drittwichtigstes langlebiges Treibhausgas erheblich zur globalen Erwärmung beitragen, was an seiner langen atmosphärischen Verweilzeit und seinem rund 300-mal höherem Treibhauspotential, bezogen auf CO₂, liegen soll. Im Strahlungs-Experiment ist die Wirkung von N2O erkennbar höher als die von CO₂, allerdings nur um den Faktor 1,5 bei gleicher Konzentration (Tab. 5b vs. Tab. 3b). Auch bei den theoretischen Rechnungen ist die IR-Strahlung von Lachgas nur unwesentlich höher als beim CO₂ (Teil 1, Kap. 2).

Mit 0,3 ppm ist die Konzentration von N2O in der Atmosphäre 1400-mal geringer als die von CO₂, was Fragen zu seiner Wirksamkeit aufwirft.

Wie schon bei CO₂ und CH4 ist auch die Lachgas-Strahlung von der Wasserdampf-Konzentration abhängig. Die größte Wirkung wird wieder bei einer H2O-Konzentration von 0,15 Vol.-% erreicht und reduziert sich auf 86 % der ursprünglichen Wirkung bei 1,1 % Wasserdampf (Tab. 5b).

5. Zusammenfassung

Die Untersuchung wurde durchgeführt, um einerseits die Emissionseigenschaften der Treibhausgase unter Bedingungen wie in der unteren Atmosphäre zu zeigen und andererseits die Existenz des negativen Treibhauseffekts im Modellmaßstab nachzuweisen.

Zu diesem Zweck wurde eine Apparatur entwickelt, die aus zwei Kammern besteht und senkrecht steht. Der obere Teil dieser Apparatur ist ein beheizbarer Gaszylinder, der untere Teil ein wärmeisolierter Zylinder mit einer gekühlten Platte, in der sich Detektoren für Wärmestrahlung befinden.

Bei Zugabe von Freon 134a, CO₂, Methan oder Lachgas zur oberen Kammer wird je nach Art und Konzentration eine Verringerung der Lufttemperaturen bei gleichzeitiger Zunahme der IR-Strahlung beobachtet. Das heißt, diese TH-Gase können durch inelastische Stöße mit anderen Luftmolekülen die kinetische Energie ihrer Umgebung aufnehmen und diese durch nachfolgende Emission in Wärmestrahlung umwandeln.

Eine Abkühlung der Luft bei gleichzeitiger Zunahme der Wärmestrahlung wird als „negativer Treibhauseffekt” bezeichnet, da es normalerweise genau umgekehrt ist. Solche Umkehrungen sind auch bei Inversionswetterlagen, bei der nächtlichen Abkühlung der bodennahen Luft oder bei den Luftströmungen zu den winterlichen Erdpolen Teil des Klimasystems der Erde.

Die These, dass ein Treibhauseffekt grundsätzlich nicht möglich sei, da Kollisionsprozesse angeblich zu einer strahlungslosen Deaktivierung führen und somit keine Rückstrahlung entstehen könne, wird durch diese Experimente widerlegt. Im Falle einer Thermalisierung müssten die Auswirkungen von TH-Gasen genau andersherum sein, denn dann müsste sich die Luft unter Abschwächung der IR-Emission erwärmen, was nicht beobachtet wurde.

Obwohl sich die Wasserdampfkonzentration aufgrund ihrer Kondensationsneigung nur begrenzt erhöhen lässt, konnte in Gegenwart von Wasserdampf eine deutliche Dämpfung des Effekts der oben genannten TH-Gase festgestellt werden.

Die oft fälschlicherweise angeführte These, die Gasstrahlung verletze den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik, greift bei diesen Untersuchungen nicht, da hier nur der Wärmestrom von warm nach kalt betrachtet wird. Damit entfällt ein grundlegendes Argument der Skeptiker.

Eine Plausibilitätsüberprüfung mittels Strahlungstransfer-Rechnungen ergibt eine gute Übereinstimmung mit den gemessenen Daten, wenn unvermeidliche Verluste berücksichtigt werden.

Der Nachweis der Gasstrahlung ist alles andere als einfach, da die Hintergrundstrahlung der oberen Kammer die Strahlung der TH-Gase überdeckt, so dass nur ein Bruchteil ihrer Strahlung sichtbar wird. Um diese abgeschwächten Effekte nachweisen zu können, ist eine ausgefeilte Technik erforderlich. Neben verspiegelten Oberflächen ist ein senkrechter Versuchsaufbau, der Konvektion verhindert, Mindestanforderung.

Referenzen
  1. H. Harde, M. Schnell, 2021: Verification of the Greenhouse Effect in the Laboratory, Science of Climate Change, Vol. 2.1, 1-33. https://doi.org/10.53234/scc202203/10

  2. M. Schnell, H. Harde, 2025: The Negative Greenhouse Effect Part I: Experimental Studies with a Common Laboratory Set-Up, Science of Climate Change, Vol. 5.3., pp. 1-9, https://doi.org/10.53234/scc202510/02.

  3. H. Harde, M. Schnell 2025: The Negative Greenhouse Effect Part II: Studies of Infrared Gas Emission with an Advanced Experimental Set-Up, Science of Climate Change, Vol. 5.3., pp. 10-34, https://doi.org/10.53234/scc202510/03.

  4. H. Harde, 2013: Radiation and Heat Transfer in the Atmosphere: A Comprehensive Approach on a Molecular Basis, International Journal of Atmospheric Sciences (Open Access), vol. 2013, http://dx.doi.org/10.1155/2013/503727

  5. K. Schwarzschild, 1906: Über das Gleichgewicht der Sonnenatmosphäre. In: Nachrichten von der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, Mathematisch-Physikalische Klasse, 1906, Heft 1, pp. 41–53 (13. Januar 1906).

  6. H. Harde, Advanced Two-Layer Climate Model for the Assessment of Global Warming by CO₂, OPEN JOURNAL OF ATMOSPHERIC AND CLIMATE CHANGE, Volume 1, Number 3, November 2014, DOI: 10.15764/ACC.2014.03001,

  7. H. Harde, 2017: Radiation Transfer Calculations and Assessment of Global Warming by CO₂, International Journal of Atmospheric Sciences, Volume 2017, Article ID 9251034, pp. 1-30, https://doi.org/10.1155/2017/9251034

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EGMR rügt Türkei: Bücherverbot in Gefängnissen verletzt Meinungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Verweigerung bestimmter Bücher und Publikationen an Gefangene in der Türkei als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gewertet. In dem am 2. September gefassten Urteil in der Rechtssache „Aktaş und andere gegen Türkei“ stellte das Gericht eine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.

Konkret ging es um mehrere Beschwerden von Gefangenen, denen unter anderem Schriften des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan sowie verschiedene Zeitschriften und Bücher mit teils politischen, teils literarischen Inhalten nicht ausgehändigt worden waren. Die Gefängnisverwaltungen hatten dies unter anderem mit Verweis auf Sicherheitsbedenken begründet.

Öcalans Mitgefangener erhält Öcalans Bücher nicht

Einer der Beschwerdeführer war Veysi Aktaş, der bis zu seiner Entlassung im vergangenen Juli zusammen mit Öcalan im Hochsicherheitsgefängnis auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftiert war. Ihm waren unter anderem Öcalans Buch „Demokratische Nation“ sowie Ausgaben der Zeitschrift „Demokratische Moderne“ verweigert worden. Die Klage reichte er 2016 beim EGMR ein.

Ein weiterer Fall betraf Turan Günana, der im Gefängnis in Kocaeli einsitzt. Ihm waren 2018 unter anderem die Aushändigung von Öcalans „Der Weg der Revolution Kurdistans“ und Ausgaben der Zeitung „Yeni Yaşam“ untersagt worden. Auch diese Entscheidung wurde vom EGMR beanstandet.

Weitere Beschwerdeführer waren Ramazan Ilter (Menemen), dem zwei Romane der Autorin Azra Kohen mit Verweis auf angeblich „obszöne Inhalte“ nicht ausgehändigt wurden; Engin Gökoğlu (Tekirdağ), dem Ausgaben der Zeitungen „Kızılbayrak“ und „Yüksel“ verweigert wurden, da sie laut Behörden „Mitglieder einer Organisation verherrlichten“; Barış Inan (Kocaeli), der gegen die Verweigerung der Zeitung „Atılım“ klagte, sowie Ibrahim Bektaş (Akhisar T-Typ-Gefängnis), dem mehrere Bücher mit dem Hinweis auf „obszöne Inhalte“ nicht ausgehändigt wurden.

Kläger erhalten eine Entschädigung

Der EGMR wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass die Behörden keine ausreichende Begründung für die Beschränkungen der Meinungsfreiheit vorgelegt hätten. Die pauschale Einstufung von Schriften als „Terrorpropaganda“ oder „obszön“ sei nicht ausreichend, um Eingriffe in die Rechte der Gefangenen zu rechtfertigen. Die Türkei wurde in dem Urteil verpflichtet, den Klägern eine Entschädigung zu zahlen.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/abdullah-Oecalan-ueber-die-rueckkehr-zur-sozialoekologie-10093 https://deutsch.anf-news.com/kultur/erste-graphic-novel-uber-abdullah-Ocalan-41300 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-einzige-chance-fur-Ocalans-freilassung-ware-eine-revolution-22745

 

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